1.Weltkrieg

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              Äußere Mission, Band 1
              EZA 5/277 · Akt(e) · 12.1906 - 01.1922
              Teil von Evangelisches Zentralarchiv

              Enthält u. a.: Unterstützung durch den DEKA. - Finanzierung. - Aufgaben. - Organisation. - Anordnung des EO über eine Einlage im Kirchengebet für den 15. Juni 1913 zum 25jährigen Regierungsjubiläum des Kaisers, Apr. 1913. - Verteilung der Nationalspende zugunsten der Missionen in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten, Juli - Dez. 1913. - Bericht von Mirbt über die geistliche Versorgung Deutsch-Ostafrikas (Abschrift), Dez. 1913. - Stiftung Deutsche Evangelische Missionshilfe. - 1913 - 1921. - Wahrnehmung der Aufgaben während des 1. Weltkrieges und in der Nachkriegszeit. - Schutz deutscher Missionen in den feindlichen Ländern und Kolonien, 1915 - 1921.; Drucke: Berliner Missionsberichte. Doppelnummer 8/9, Aug. - Sept. 1919. - Ostasien - Jahrbuch. Ein Jahresbericht des Allgemeinen Evangelisch-Protestantischen Missionsvereins, 1921.

              Kirchliches Außenamt und Vorgängereinrichtungen
              Stadtarchiv Worms, 185 · Bestand
              Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

              Bestandsbeschreibung: Abt. 185 Familien- und Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl Umfang: 760 Archivkartons, Überformate (= 3169/3561 Verzeichnungseinheiten (mit a,b,c-Unterteilungen ca. 3200) = 77 lfm - davon 3,5 lfm Fotoalben) Laufzeit: 1877 - 1988 Der Bestand Abt. 185 Familien- und Firmenarchiv Ludwig C. Freiherr von Heyl wurde Ende 1997 durch Ludwig Cornelius Freiherr von Heyl (jun., 1920-2010) als Depositum an das Stadtarchiv Worms übergeben. Die in zwei Kellerräumen des Heylshofs lagernden Unterlagen umfassten bzw. umfassen sowohl das private als auch Teile des ehemaligen Firmenarchivs der von Ludwig C. Freiherr von Heyl bis zu ihrer Stilllegung 1974 geleiteten Lederwerke Heyl-Liebenau. Es lag zum Zeitpunkt der Übernahme ein Verzeichnis vor "Akten Baron Ludwig jun. jetzt im Heylshofkeller befindlich", das vermutlich im Zuge der Umlagerung von Liebenau in den Heylshof erstellt worden war. Das Schriftgut wurde darin in VII Hauptgruppen untergliedert, die Inhalte waren grob betitelt und die jeweilige Anzahl der Ordner sowie deren Laufzeit festgehalten. Bei Teilen des Materials waren zwei lagerungstechnische Provenienzangaben erkennbar. Es fand sich zum einen die Angabe "Akten Baron Ludwig, vom Speicher Werk Liebenau" (Altsignatur Nr. 784 - 889, Nr. 891 - 1163), zum anderen "Sekretariat Baron Ludwig" (Altsignatur Nr. 622 - 783). Vor dem Abtransport in das Außenmagazin des Stadtarchivs (oberer Archivkeller im Verwaltungsgebäude Adenauerring) wurden von Seiten des Archivs unter Beibehaltung der vorgefundenen Ordnung die Stücke durchnummeriert und eine Bestandsliste, in die die Ordner-Rückentitel übernommen wurden, erstellt. Das Material war jedoch nicht nur in Aktenordnern abgeheftet, sondern befand sich teilweise auch in Metall-Kassetten, Mappen, einem Koffer und in Bündeln verschnürt. 45 großformatige Fotoalben von Ludwig Freiherr von Heyl sen. (ca. 3,5 laufende Meter), gehörten ebenfalls dazu. Insgesamt wurden ca. 1350 Einheiten registriert. Über zehn Jahre diente diese Bestandsliste als provisorisches Findmittel, bis Ende 2007 durch Unterzeichnerin mit der archiv-fachlichen Verzeichnung in das EDV-Archivprogramm AUGIAS begonnen wurde, die im September 2009 ihren Abschluss fand. Im Frühjahr 2009 wurden überraschend noch weiter Unterlagen in einem Schrank im Heylshof entdeckt, die an das Stadtarchiv abgegeben und bei der Verzeichnung noch berücksichtigt werden konnten. Es handelte sich hierbei im Wesentlichen um Unterlagen betr. die Stiftung Heylshof und Handakten in Verbindung mit der Liquidation des Werkes Liebenau. Zur Verzeichnung: Zunächst wurde ein großer Teil des Materials in das Stadtarchiv verbracht. Im Vorfeld vor der jeweiligen Titelaufnahme in AUGIAS mussten eine Reihe von "Handarbeiten" durchgeführt werden. Unter Beachtung der Erfordernisse zur Bestandserhaltung erfolgten verschiedene konservatorische Maßnahmen. Die Unterlagen wurden aus den Aktenordnern in säurefreie Archivmappen umgebettet, dabei auch die Büroklammern entfernt. Einige Akten waren verschmutzt und wurden gereinigt, einige wiesen Schimmelspuren auf. Aus vielen Aktenordnern wurden zwei teilweise drei neue Einheiten gebildet, die jedoch durch entsprechenden Zusatz bei der alten Archivsignatur als Gesamteinheiten wieder rekonstruierbar sind. Einige persönliche Papiere, die in Blechkassetten aus dem ausgebrannten Majorshof (Majorshofbrand infolge Kriegseinwirkung am 21.2.1945) gerettet werden konnten, wiesen bzw. weisen Brandschäden auf (brüchiges Papier, schlecht lesbare Schrift usw.). In den Fällen, in denen es konservatorisch vertretbar war, wurden Kopien gefertigt, die geschädigten Schriftstücke zur Schonung in Umschläge in den Faszikeln belassen. Zuletzt wurden die Verzeichnungseinheiten in säurefreie - insgesamt 757 - Archivkartons verpackt. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Bär’schen Prinzip (d.h. fortlaufende Durchnummerierung), die Signaturen der provisorischen Bestandsliste wurden dabei festgehalten und ermöglichen mittels Konkordanz das Auffinden unter der neuen Signatur. Falls die Aktenordner Registraturangaben trugen, wurden diese bei der Titelaufnahme berücksichtigt, so dass auch anhand alter Aktenverzeichnisse zum Privatarchiv bzw. der Firmenregistratur Aussagen über die Vollständigkeit bzw. die Verluste gemacht werden können. Verschiedene Verzeichnisse liegen z.B. in dem Bestand Abt. 180/1 Firmenarchiv Heyl-Liebenau vor, in dem dasselbe Registraturzeichensystem verwendet wurde wie bei den meisten Unterlagen aus der Provenienz Baron Ludwig sen. Eine umfangreiche Serie bildeten Feldpostbriefe (1914-1918), die zum großen Teil gebündelt in Packpapier aufbewahrt worden waren. Es wurde entschieden, die Briefe in der vorgefundenen Reihenfolge aus den Briefumschlägen zu entnehmen und beide Teile gelocht in Schlauchhefter einzufügen. Gegenüber der Schädigung durch Lochung, die offensichtlich ursprünglich sowieso vorgesehen war wie einige schon in Heftern vorliegende Feldpostbriefe zeigen, gaben die positiven Aspekte dieser Verfahrensweise den Ausschlag. Die Briefe sind auseinandergefaltet leicht zu benutzen, sie verbleiben in der vorgefundenen Reihenfolge und die Umschläge, die bei anderen Korrespondenzen zum großen Teil nach ihrer Eingliederung in Aktenordner vernichtet wurden, ermöglichen hier die Identifizierung der Absender. Die meisten der insbesondere zum Majorshof (auch zu dem nach dem Krieg als Wohngebäude umfunktionierten Stallgebäude) vorhandenen Pläne, darunter auch Pläne des Baurats Pflaume, wurden digitalisiert, Kopien zur besseren Benutzung dem Bestand beigefügt, ebenso zwei CD-Roms mit den Aufnahmen, die auch im Fotoarchiv verfügbar sind. Die große Serie mit Fotonegativen (knapp 7700 Stück) wurden in den vorgefundenen beschrifteten Umschlägen belassen. Sie bedürfen einer späteren Reinigung und einer konservatorisch optimalen Aufbewahrungsmöglichkeit. Diese Arbeit sollte eventuell mit einer gleichzeitigen Digitalisierung verbunden werden. Auf die aufwändige Erstellung eines Index wurde verzichtet, da die Schlagwortrecherche in AUGIAS zu den jeweiligen Fundstellen führt. Mit Sperrvermerk wurden gut zehn Prozent des Bestandes nach den Vorgaben des Landesarchivgesetzes Rheinland-Pfalz versehen. Etwa 60 Akten/Hefter wurden kassiert. Es handelte sich im Wesentlichen um Massenschriftgut wie Rundbriefe verschiedener Verbände und Vereinigungen, Werbebroschüren, Informationsschriften (z.B. die sog. Fuchsbriefe), Bankauszüge etc. Zur Klassifikation: Die Klassifikation für den Bestand Abt. 185 wurde trotz vorliegender provisorischer Bestandsliste erst nach der Verzeichnung entwickelt. Diese Vorgehensweise erwies sich im Nachhinein als sinnvoll, da im Voraus sicherlich eine zu vielschichtige inhaltliche Aufgliederung entstanden wäre, die wegen Überschneidungen und somit nicht eindeutig umsetzbaren Zuordnungen vermutlich Probleme bereitet hätte. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeit wurde eine Dreiteilung der Klassifikation fixiert. Das in Hauptgruppe 1 zugeordnete, mengenmäßig ungefähr die Hälfte des Bestandes ausmachende Material umfasst den Nachlass von Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. aus der Zeit von etwa 1905/14 bis zu seinem Tod 1962. Hier findet sich Persönlich-Privates (Namensführung, Familie, Tagebücher/Terminkalender, private Bescheinigungen und Urkunden, Jubiläen usw.), ferner Korrespondenz (allgemeiner Schriftwechsel, Familie, Feldpostbriefe, Künstlerschriftwechsel), auch Unterlagen aus dem privaten, familiären und sonstigen Wirkungskreis seiner Gemahlin Eva Marie von Heyl geb. von der Marwitz. Darüber hinaus liegt zu seinem gesellschaftlichen Engagement (insbesondere Stiftung Kunsthaus Heylshof), seinem politischen Wirken (Stadt und Land, Parteien, politische Gremien), zu seiner Mitgliedschaft/Tätigkeit in Verbänden und Vereinigungen (u.a. Johanniterorden, Burschenschaft Saxo-Borussia Heidelberg, Heidelberger Kreis; NS-Wirtschaftsgruppe Lederindustrie), zu zahlreichen Wormser und überregionalen Vereinen, zu seiner aktiven Militärzeit und Verbindung zu militärischen bzw. Veteranenvereinigungen nach 1918 Material vor. Außerdem gehören Fotoalben und Foto- bzw. Negativserien zu den Unterlagen des Barons Ludwig sen. Die zweite Klassifikationsgruppe umfasst Unterlagen und Korrespondenz ab 1945 von Ludwigs gleichnamigem, 1920 geborenen Sohn Ludwig Frhr. von Heyl jun., mit im Wesentlichen Korrespondenz (privat und geschäftlich), Persönlichem (Privatpapiere, Kriegserinnerungen, Unterlagen betr. verschiedene Lebensabschnitte, Terminkalender, Familie; Laufzeit 1920 - 1982) und zu verschiedenen Aktivitäten / Tätigkeiten in Berufs- und Fachverbänden, Politik, Rotary-Club und Vereinen. Die dritte und letzte Klassifikationshauptgruppe wurde für die Akten zu den Lederwerken, in erster Linie zu Heyl-Liebenau, eingerichtet. Hier finden sich geschäftliche Unterlagen aus der Zeit ab 1923, als Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. die Verantwortung für die Lederwerke Heyl-Liebenau in Worms-Neuhausen übernommen hat, über die Übernahme und die Geschäftsleitung durch seinen Sohn Ludwig jun. bis zur Auflösung dieses als letzten der Wormser Lederbetriebe produzierenden Unternehmens im Jahr 1974. Zum Inhalt: Die Unterlagen im Bestand setzen mit Ludwig von Heyls Studienjahren in Heidelberg (um 1905) bzw. dem zeitgleichen Eintritt in das väterliche Werk, die Lederwerke Cornelius Heyl, ein. Private und allgemeine Korrespondenzserien, auch umfangreiche Feldpost (1914-1918) belegen sein überaus breites Wirken in Vereinen und Vereinigungen des protestantisch-nationalliberalen Bürgertums. Schriftwechsel mit Vereinen, vorwiegend regionalen (Aufbauverein bzw. Wiederaufbauwerk Worms e.V., Verkehrsverein Worms, Kasino- und Musikgesellschaft, Ruderclub Worms e.V., u.a.) aber auch überregionalen Vereinen umfassen einige Aktenfaszikel, weitere enthalten Korrespondenz und Unterlagen zum Johanniterorden. Hervorzuheben ist die Materialfülle zu Ludwig von Heyls jahrzehntelanger Mitgliedschaft und Tätigkeit in der exklusiven Studentenverbindung Saxo-Borussia Heidelberg und zur studentischen Verbindung Heidelberger Kreis. Zu Ludwig von Heyls aktiver Militärzeit findet sich ebenso Schriftgut wie zu seiner späteren regen Verbindung zu militärischen Veteranenvereingungen und Kameradschaften. Auch Briefwechsel mit Künstlern (z.B. Bildhauer David Fahrner, Prof. Schmoll von Eisenwerth, Daniel Greiner, Erich Arnold), von denen er einige als Mäzen förderte, finden sich in vorliegendem Bestand. Ludwig C. von Heyls politische Tätigkeit (für die DVP) im Wormser Stadtparlament von 1918 bis 1930, als hess. Landtagsabgeordneter (1924-1927) und sein Engagement in der Kommunalpolitik nach 1945 findet ebenso Niederschlag wie sein Wirken in der Evangelischen Landeskirche. Einen besonderen Quellenwert weisen die prachtvollen Fotoalben (ab 1903 - 1937) auf, die nicht nur das familiäre Umfeld und private Aktivitäten dokumentieren, sondern auch durch ergänzendes Quellenmaterial (Dokumente, Zeitungsausschnitte, Flugblätter, Programme etc.) politische und gesellschaftliche Ereignisse illustrieren. Eine Fortsetzung der Serie war offensichtlich geplant, wurde jedoch nicht umgesetzt. Allerdings liegen Materialsammlungen zu "projektierten Fotoalben" bis 1950 vor. Diese wurden in Umschlägen gesammelt und waren bei der Übernahme in einem Koffer aufbewahrt. Weiteres Fotomaterial, Negativserien (Negative, Glasplatten, Abzüge), darunter auch Aufnahmen aus Wormser Kinderschulen und dem Altenheim Sophienstift aus den 1920er Jahren sowie Aufnahmen Heyl-Liebenau betreffend bieten eine dichte bildliche Überlieferung bis in die 1950er Jahre, darüber hinaus finden sich auch einige Fotoalben anderer Familienmitglieder. Einen großen Anteil an Fotomaterial und Postkartenserien wurden von Ludwig von Heyl sen. als Materialsammlungen zu Vorträgen über Reisen angelegt. In dem Schriftgut, das aus der Provenienz Ludwig C. Freiherr von Heyl jun. stammt, machen neben der Korrespondenz (privat und geschäftlich), die aus seiner Tätigkeit und Mitgliedschaft in Fachverbänden (hptsl. Verband der Deutschen Lederindustrie, in der Vereinigung und im VGTC - Verein für Gerberchemie und Technik) stammenden Akten einen großen Bestandteil aus. Zu den Lederwerken Heyl-Liebenau (ab 1923), der Emil Waeldin AG (ab 1936), zu Tochterfirmen und Auslandsgesellschaften findet sich Material unterschiedlichen Umfangs in vorliegendem Bestand. Geschäftliche Korrespondenz, Reiseberichte, Tages- bzw. Wochen- und Monatsberichte, Jahresabschlüsse und Aktenvermerke bilden den Schwerpunkt der Unterlagen. Ebenso wird die abschließende Liquidation dokumentiert. Auch zur Stiftung Kunsthaus Heylshof liegt eine seit ihrer Gründung bis 1972 vielfältige Überlieferung vor, die nahezu vollständig der in Abt. 185 Nr. 2536 vorhandenen Registraturliste Akten Stiftung Kunsthaus Heylshof entspricht. Sie umfasst z.B. Inventarien, Unterlagen zum Swarzenski-Katalog, Korrespondenzen, Sitzungsprotokolle des Stiftungsvorstandes, Schriftgut betr. verschiedene Kunstwerke. Der Verbleib der ebenfalls in vorgenannter Akte von Rechtsanwalt Engisch aufgeführten Heylshofpläne konnte noch nicht ermittelt werden. Die in diesem Bestand vorliegenden umfangreichen Korrespondenzserien von Vater und Sohn Ludwig C. von Heyl enthalten vielfältiges Material nicht nur zu den engen Mitgliedern der eigenen Familie, sondern auch zu den angeheirateten oder durch Übernahme von Patenschaften verbundenen Familien. Hier ist insbesondere das alte märkische Adelsgeschlecht von der Marwitz (Friedersdorf) zu nennen. Ludwig C. Freiherr von Heyl sen. heiratete 1917 Eva Marie von der Marwitz, mit deren Zwillingsbrüdern Gebhard und Bernhard (Geppy und Banni, beide im Ersten Weltkrieg gefallen) er schon während seiner Studienzeit im Corps Saxo-Borussia in Freundschaft verbunden war. Auch mit Adelheid und Bodo von der Marwitz (die beiden anderen Geschwister) wurden ausführliche Briefwechsel geführt. Praktische Hinweise: Bei der Recherche per Suchlauf ist zu beachten, dass bei den Schlagworten verschiedene Schreibweisen berücksichtigt werden sollten, vor allem bei Namen, Vereinen usw. Im Zuge der manuellen Sortierung der Verzeichnungseinheiten wurde insbesondere bei Korrespondenzserien zum einen die alphabetische und zum anderen die chronologische Reihenfolge berücksichtigt. Bei Aktenordnerserien von geschäftlichen Unterlagen wurde in den Fällen, in denen die Ordner aufgeteilt werden mussten, in der Regel der ursprüngliche Ordnungszustand der Akten beibehalten. Das kann dazu führen, dass, da über gewisse Zeiträume die Ordner chronologisch von hinten nach vorne abgeheftet wurde, im ausgedruckten Findbuch ein "chronologischer Dreher" auftreten kann, wenn die zeitliche Ordnung hinter die Registraturordnung tritt. Die Klassifikationsgruppe 2.6.1. Berufs- und Fachverbände, Kammern erwies sich als so umfangreich und vielschichtig durch die vorgegebene alte Registraturordnung, dass von einer kompletten Neuordnung abgesehen wurde. Deshalb ist bei Interessenschwerpunkten entweder ein Schlagwort-Suchlauf zu empfehlen oder die Durchsicht des ganzen Abschnittes im Findbuch. Für die Fotonegativserien und teilweise zu den Glasplattennegativen liegen handschriftliche Kladden und Verzeichnisse vor, in denen diese fast lückenlos mit Nummern und Kurzangabe zur Abbildung festgehalten werden. Somit ist in der Regel gewährleistet, dass gezielt auf einzelne Negative zugegriffen werden kann. Verweis auf ergänzende Archivbestände: Hier ist vor allen Dingen Abt. 180/1 Heyl’sche Lederwerke Liebenau im Stadtarchiv Worms für die das Unternehmen betreffenden Unterlagen heranzuziehen, da anhand alter Registratursignaturen zu erkennen ist, dass das Material aus einer Provenienz stammt. Die Bestände ergänzen sich und spiegeln zusammen die ursprüngliche Firmenregistratur wieder. Für das Schriftgut, dass sich auf den privat-persönlichen Bereich bzw. die Familie bezieht, ist in erster Linie als weiterer großer Bestand Abt. 186 Familienarchiv Leonhard von Heyl / Nonnenhof zu nennen. Auch hier gibt es Verflechtungen in der Überlieferung zwischen beiden Beständen. Dies ist teilweise auch durch erhaltene alte Archivregistraturmappen in Abt. 185 zu belegen, die die Provenienzangabe Freiherrlich von Heyl zu Herrnsheim’sche Privat-Verwaltung (z.B. Abt. 185 Nr. 246, Nr. 298) tragen. Für die Familie ist darüber hinaus auch der Sammlungsbestand Abt. 170/26 zu berücksichtigen. Für die politische Tätigkeit im Stadtparlament und in der Kommunalpolitik von Vater und Sohn Ludwig von Heyl überhaupt sollten die Bestände Abt. 5 Stadtverwaltung vor 1945 und Abt. 6 Stadtverwaltung Worms nach 1945 herangezogen werden. Worms, im September 2009 Margit Rinker-Olbrisch, Stadtarchiv Worms Literatur: Im Stadtarchiv Worms liegt eine umfassende Bibliographie zur Geschichte und Bedeutung der Familie von Heyl und der Heyl’schen Lederwerke vor. Nachfolgend soll nur eine Auswahl von Veröffentlichungen aufgeführt werden. - BAUER, Oswald G., Josef Hoffmann. Der Bühnenbildner der ersten Bayreuther Festspiele, München 2008 [enge Bezüge zur Wormser Familie (von) Heyl]. - BÖNNEN, Gerold, Wahlen und Abstimmungen in Worms während der Weimarer Republik: Materialien und Analysen, in: Der Wormsgau 23, 2004, S. 124-165. - HARTMANN, Christoph, Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau. Eine Wormser Lederfabrik in der Zwischenkriegsphase vor dem Hintergrund eines globalen Marktes, Diplomarbeit Universität der Bundeswehr München zur Erlangung eines akad. Grades eines Dipl.-Staatswissenschaftlers Univ., 2007 (masch., 122 S.). - Geschichte der Stadt Worms, hg. im Auftrag der Stadt Worms von Gerold BÖNNEN, Stuttgart 2005 (darin v.a.: Fritz REUTER, Der Sprung in die Moderne: Das "Neue Worms" (1874-1914), S. 479-544; Gerold BÖNNEN, Von der Blüte in den Abgrund: Worms vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg (1914-1945), S. 545-606; Hedwig BRÜCHERT, Soziale Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Industriestadt Worms bis zum 1. Weltkrieg, S. 793-823. - REUTER, Fritz, Vier bedeutende Familien im 19. und 20. Jahrhundert: Heyl, Valckenberg, Doerr und Reinhart, in: Genealogie: Deutsche Zeitschrift für Familienkunde Bd. 21, 42. Jg., 1993, S. 644-661. - Stiftung Kunsthaus Heylshof. Kritischer Katalog der Gemäldesammlung, bearb. v. Wolfgang Schenkluhn, Worms 1922 (darin: Klaus HANSEMANN, Der Heylshof: Unternehmerschloß und Privatmuseum, S. 19-50; Judith BÜRGEL, "Da wir beide Liebhaberei an Antiquitäten besassen". Zur Gemäldesammlung von Cornelius Wilhelm und Sophie von Heyl, S. 51-71) - SWARZENSKI, Georg, Führer durch die Kunstsammlungen im Heylshof zu Worms, o.O. 1925. - 1783-2008. Vereinigte Kasino- und Musikgesellschaft Worms. Festschrift zur 225-Jahrfeier, hg. v. Ulrich OELSCHLÄGER und Gerold BÖNNEN, Worms 2008 (Der Wormsgau, Beiheft 40)

              Universitätskurator 1819-1945

              Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Angaben aus dem Findbuch, erstellt 1961 von Archivdirektor Kossack (korrigierte und redigierte Fassung): Der Universitäts-Kurator in Berlin - Behörden- und Bestandsgeschichtlicher Rückblick Ein behördengeschichtlicher Rückblick auf das Amt des Kurators bei der Universität Berlin von der Zeit der Gründung der Universität bis zum Jahr 1945 ist von Heinz Kossack 1960 erarbeitet worden. Die Ordnung und Verzeichnung dieses Bestandes machte es notwendig, einen derartigen Rückblick zu geben, damit dieser Bestand allen denjenigen, die ihn benutzen, in seiner ganzen Wichtigkeit und Bedeutung für die Geschichte der Universität zum Bewusstsein kommt. Das Verhältnis von Universität und Staat, das vor allem in der Zeit des feudal-absolutistischen Staates bei Wissenschaftlern und Gelehrten durchaus umstritten war, tritt uns in diesem Bestand bei der Durchsicht der Archivalien in der einen oder anderen Weise gegenüber. Die Staatsgewalt, sei es in Form der absoluten, oder konstitutionellen Monarchie, der Republik oder der nationalsozialistischen Diktatur setzt ihre Forderungen gegenüber der Universität durch einen Beauftragten "an Ort und Stelle" durch und kontrolliert die Durchführung der gegebenen Anweisungen und Direktiven. Dieser Beauftragte ist der Kurator, wobei allerdings zu bemerken ist, dass in Berlin das Ministerium für die geistlichen -, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten die wichtigsten Kuratoraufgaben bis 1923 selbst wahrnahm. Deshalb beginnt der Bestand erst mit dem Einsatz des außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten im Jahre 1819. Behörden-Geschichte I. Der Curator bis zur Einsetzung des a. o. Regierungsbevollmächtigten 1810-1819 Durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 (Pr. GS. 1815, S. 85ff) § 16 wurde verfügt, dass jeder Oberpräsident als "beständiger Commissarius Curator der Universität sein solle, die sich in der ihm anvertrauten Provinz befindet". In dieser Verordnung erscheint der Terminus: "Curator", den die Statuten der Universität aus dem Jahre 1816 allerdings nicht kennen. Die Aufgaben dieses Curators wurden in der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 (Pr. GS. S. 467ff) im § 10 (3) wie folgt präzisiert: "die innere Einrichtung der Universitäten die ökonomische Kuratel die Berufung und Anstellung der Lehrer der Universität". Für die Universität Berlin hatte sich jedoch das Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, das durch die Allerhöchste Kabinetts-Order vom 3. November 1817 aus dem bisherigen Departement für Kultus und öffentlichen Unterricht des Ministeriums des Innern gebildet wurde, die Leistung der sogenannten Kuratorial-Angelegenheiten selbst vorbehalten. Deshalb ist über diese Zeit der Tätigkeit des Kurators an der Universität Berlin nichts bekannt. II. Der außerordentliche Regierungsbevollmächtigte 1819-1848 Die Instruktion für die a. o. Regierungsbevollmächtigten bei den Universitäten vom 18. November 1819 (Pr. GS. 1819, S. 233ff) die in Ausführung der Karlsbader Beschlüsse für Preußen von König Friedrich Wilhelm III. mit Gegenzeichnung des Staatskanzlers von Hardenberg erlassen wurde, leitete zwar einerseits die schwärzeste Periode der Universitäts-Geschichte ein, schuf aber andererseits doch behördengeschichtlich klarere Verhältnisse. Diese Instruktion, die den Regierungsbevollmächtigten Spitzeleien sowohl gegen die Universitätslehrer als auch gegen die Studenten zur Aufgabe machte, übertrug, bestimmte im Abschnitt IV, dass § 16 der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815, wonach jeder Oberpräsident Kurator in der ihm anvertrauten Provinz befindlichen Universität sein solle, aufgehoben sei. Die Befugnisse der Kuratoren sollten an die Regierungsbevollmächtigten übergehen. Um die Oberpräsidenten jedoch nicht gänzlich auszuschalten, wurde angeordnet, dass diese die Regierungsbevollmächtigten mit allen Mitteln unterstützen sollten. Abschnitt V wies darauf hin, dass die Regierungsbevollmächtigten in denselben Verhältnissen stehen wie die Kuratoren und präzisierte die Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten eindeutig: 1. Sie sind wie die Kuratoren als Stellvertreter des Ministeriums anzusehen. Es müssen deshalb ihre Anordnungen von den akademischen Behörden ausgeführt werden und alle Berichte, auch diejenigen der Direktoren der Institute und Sammlungen müssen durch ihre Hand gehen. 2. Sie sind dem Ministerium der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unmittelbar unterstellt und erstatten nur an dieses ihre Berichte. Ebenso erhalten sie nur von dem Ministerium ihre Aufträge und Resolutionen. 3. Sie erhalten das nötige Dienstpersonal. Erforderlichenfalls sollen ihnen alle "Subalterne" der Universitäten zur Verfügung gestellt werden. Bei der Universität Berlin wurde jedoch ein besonderer Vorbehalt gemacht, in der Weise, dass in der Instruktion vom 18. November 1819 angeordnet wurde, dass es dem Ministerium vorbehalten bleibe, dass von diesem unmittelbar die Kuratorialgeschäfte wahrgenommen werden, diese jedoch auf den Regierungsbevollmächtigten soweit zu übertragen, dass er gehörig zum Wohl der Universität einwirken kann. Durch Erlass des Ministers vom 20. November 1819 wurde der Universität mitgeteilt, dass der Geh. Oberregierungsrat Schultz zum Regierungsbevollmächtigten ernannt worden sei. Es wurde jedoch folgende Einschränkung gemacht: "Da in der Instruktion für die Regierungsbevollmächtigten dem Minister vorbehalten ist, einen Teil der Geschäfte der in ihm selbst liegendem Kuratel der Königlichen Universität demselben zu übertragen, so hat es dem Geheimen Oberregierungsrat Schultz vorläufig im Allgemeinen aufgetragen, sich in ein persönliches Verhältnis zur Universität, ihrem Personal und ihren Instituten und Einrichtungen zu setzen, sich in fortgehender, laufender Kenntnis derselben zu erhalten, die Mängel und Bedürfnisse der Universität in allen ihren Zweigen zu erforschen und sie bei dem Ministerio nebst zweckmäßigen Vorschlägen zu ihrer Abstellung zur Sprache zu bringen, selbst darauf zu sehen, dass die von dem Ministerio getroffenen oder genehmigten Anordnungen welchen Teil der Universitätseinrichtungen oder der dazu gehörigen Institute und Sammlungen sie auch betreffen, promt und vollständig vollzogen werden, und über die Vollziehung dem Ministerio Bericht zu erstallten." Schultz führte die Geschäfte bis zum Mai 1824. Nachfolger wurde unter denselben Verhältnissen der Oberregierungsrat Beckedorff. Die Kabinettsorder vom 21. Mai 1824 regelte besonders die Stellung des Regierungsbevollmächtigten zum Rektor und den Unterbeamten der Universität. Danach war der Regierungsbevollmächtigte Amtsvorgesetzte des Rektors bezüglich der Aufsicht über dessen Amtsführung. Weiterhin waren die Unterbeamten der Universität verpflichtet, den Anordnungen des Regierungsbevollmächtigten Folge zu leisten in den Angelegenheiten, die er unmittelbar bearbeitete. Wegen der den Rektor und Senat betreffenden Angelegenheiten konnte der Regierungsbevollmächtigte seine Anweisungen an die Unterbeamten durch den Rektor erlassen. Im Juni 1827 schied Beckedorff aus. Durch Ministerialerlass vom 14. Juni 1827 wurde angeordnet, dass nunmehr der Rektor und der Universitätsrichter gemeinsam als stellvertretende Regierungsbevollmächtigte fungieren sollten. Diese Regelung bestand bis 1841. Dem jeweiligen Rektor wurde nach Bestätigung durch das Ministerium die Wahrnehmung dieser Tätigkeit mit dem Universitätsrichter übertragen. Durch Verordnung vom 13. April 1841 wurde diese Übergangsregelung jedoch wieder aufgehoben und mit den Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten wurde der Direktor der Unterrichtsabteilung des Ministeriums, Oberregierungsrat von Ladenberg, mit Wirkung vom 1. Juni 1841 beauftragt. Nach einer Instruktion für v. Ladenberg als zeitweiliger Kurator und außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter wurde wegen der Aufgaben des Kurators besonders betont, dass diese von v. Ladenberg nur insoweit wahrgenommen werden sollten, als sie nicht vom Ministerium bearbeitet wurden. Diese Einschränkung finden wir also laufend in den entsprechenden Erlassen. Weiterhin waren nach dieser Instruktion Rektor und Universitätsrichter wiederum stellvertretende Regierungsbevollmächtigte, d. h. der Regierungsbevollmächtigte konnte bei Abwesenheit und Verhinderung seine Aufgaben stellvertretend an den Rektor und Universitätsrichter übertragen. Im April 1848 wurde nach dem Beschluss der Bundesversammlung die 1819 erlassene Ausnahmegesetzgebung des Deutschen Bundes aufgehoben. Unter diesen Beschluss fielen auch die Bundesbeschlüsse wegen des Einsatzes außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter bei den Universitäten. III. Das Kuratorium der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1848-1923 Durch Erlass des Ministers für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 18. Juli 1848 wurde von Ladenberg als Regierungsbevollmächtigter abberufen und angewiesen, sich auf die reinen Funktionen eines Kurators zu beschränken. Diese Funktionen bestanden nach § 10 (3) der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden vom 28. September 1808 (Pr. GS. 1806-1810, S. 467) in: a.) der inneren Einrichtung; b.) der ökonomischen Kuratel; c.) der Berufung und Anstellung der Lehrer. Gleichzeitig wurde in dem Erlass mitgeteilt, dass die endgültigen Bestimmungen über die Kuratorien an den Universitäten erst nach Durchführung einer allgemeinen Reform der Universitäten neu gefasst werden sollten. Zu dieser Reform ist es jedoch bis 1918 nicht gekommen. Da von Ladenberg die Leitung des Ministeriums übertragen wurde, beauftragte er durch Erlass vom 16. November 1848 den damaligen Rektor und stellvertretenden Universitätsrichter mit der Verwaltung der Aufgaben des Kuratoriums. Die Übernahme erfolgte am 5. Dezember 1848. Seit diesem Zeitpunkt sind die Aufgaben des Kurators bei der Universität Berlin, soweit sie nicht vom Ministerium selbst bearbeitet wurden, bei dem jeweiligen Rektor und Universitätsrichter bis zum Jahr 1923 verblieben. Die amtliche Bezeichnung lautete: "Stellvertretende Kuratoren" oder "Königliches Kuratorium der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin". Die Tätigkeit des Kuratoriums bestand in der Bearbeitung von: 1. Immatrikulations-Angelegenheiten; 2. Stipendien-Angelegenheiten; 3. Verwaltungs-Angelegenheiten. Zu 1.): Hier wurde das Kuratorium besonders bei der Zulassung von Studierenden nach den dazu erlassenen ministeriellen Bestimmungen tätig. Zu 2.): Bewilligung von Unterstützungen an notleidende und würdige Studenten, weiterhin die Verwaltung von Stipendienstiftungen und deren Revision. Zu 3.): Bei den Verwaltungs-Angelegenheiten handelte es sich um die Ermächtigung, Haushaltsmittel bis zur Höhe von 6000,- RM jährlich zu bewilligen. Weiterhin waren Statistiken der Studierenden für das Ministerium zu fertigen und sonstige Sonderaufträge des Ministeriums zu erledigen. Zu einem späteren Zeitpunkt scheint noch die Führung von Personalakten von Professoren und anderen Beschäftigen hinzugekommen zu sein. Der Aufgabenkreis dieses Kuratoriums war demnach ziemlich begrenzt. Daher ist auch das aus dieser Zeit vorhandene Aktenmaterial verhältnismäßig gering und wenig ergiebig. Die personelle Besetzung erfolgte in der Weise, dass außer dem Regierungsbevollmächtigtem ein Kanzleisekretär tätig war. Dieser wurde nach Aufhebung der Institution des Regierungsbevollmächtigten Kuratorial-Sekretär genannt. Seine Aufgaben waren: a.) Die Führung des Journals, eines Akten-Repertoriums und eines Index; b.) Das Fertigen sämtlicher Rein-, und Abschriften; c.) Das Heften und Rotulieren der Akten; d.) Die Anfertigung verschiedener Listen. Aus dem Bericht des Kuratorial-Sekretärs Schleusener vom 26. Februar 1858 geht hervor, dass die Registratur damals 335 Bände Akten umfasste. Weiterhin gingen damals nach dem Bericht Schleuseners jährlich 250-260 neue Sachen ein und 140 Schreiben wurden erlassen und "mundiert". Dieses Amt des Kuratorial-Sekretärs ist bis zum Jahre 1923 beibehalten worden. Nach Daudé hatte der Kuratorial-Sekretär im Jahre 1887 folgende Aufgaben: a.) Erledigung der Registraturarbeiten und Führung des Journals; b.) Entgegennahme von Immatrikulations-Gesuchen (4 Semester, nachträgliche Immatrikulation) c.) Anfertigung von Expeditionen und Reinschriften der Korrespondenz des Kuratoriums; d.) Anfertigung von Expeditionen und Reinschriften betr. die Verwaltung des Titels "Insgemein" und des Unterstützungs-Fonds; e.) Auskunftserteilung an Studierende wegen der Aufnahmebedingungen für das Studium. Darüber hinaus musste der Kuratorial-Sekretär im engeren Universitätsdienst einige Aufgaben bearbeiten, da dieser in seinem eigenen Arbeitsbereich offenbar nicht voll beschäftigt werden konnte. Die Geschäftsverteilung ist bis zum Jahre 1923 im Wesentlichen die gleiche geblieben. IV. Der Verwaltungs-Direktor bei der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1923-1936 Die Satzungen der Universität Berlin aus dem Jahre 1930, die aufgrund des Beschlusses des Preußischen Staatsministeriums vom 20. März 1923 erlassen wurden, sahen im § 5, S. 2 einen Verwaltungsdirektor mit folgendem Aufgabenkreis vor: "Die äußere Verwaltung der Institute, Seminare und Anstalten einschließlich der außerhalb der Charité gelegenen Kliniken im Auftrage des Ministers. Er hat die Aufsicht über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Universität." Nach den §§ 83-84 der Satzungen hatte der Verwaltungsdirektor bestimmte Befugnisse bei der Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppen A 7 bis A 11 auszuüben. Erich Wende, "Grundlagen des Preußischen Hochschulrechts", S. 59, spricht von dem Verwaltungsdirektor als Beauftragten des Ministers in den äußeren Angelegenheiten der natur- und geisteswissenschaftlichen Instituten und Anstalten und der außerhalb der Charité gelegenen Kliniken. Der übrige Teil der Aufgaben des früheren Kuratoriums ist auf den Rektor, der vom Universitätsrat darin unterstützt wird, übergegangen. Es handelt sich zweifellos dabei hauptsächlich um die Aufgaben, die mit der Immatrikulation auszuführen waren. Gegenüber dem früheren Kuratorium ist jedoch jetzt eine Erweiterung in personeller Hinsicht auf ca. 10 Beschäftigte festzustellen (Beamte, Angestellte, Schreibkräfte). Die Schaffung des Amtes des Verwaltungsdirektors ist nach Wende (a.a.O., S. 53 ff.) das Ergebnis einer grundsätzlichen Hochschulreform, die bereits lange vor Ausbruch des 1. Weltkrieges erörtert worden war. Der erste Verwaltungsdirektor bei der Universität Berlin war der ehemalige Universitätsrichter Geh. Regierungsrat Dr. Wollenberg, der 1925 von Dr. Büchsel abgelöst wurde. V. Der Universitäts-Kurator in Berlin 1936-1945 Die Institution des Verwaltungsdirektors blieb bis 1936 bestehen. Mit Wirkung vom 1. April 1936 wurde durch Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 2. April 1936 (W Ib Nr. 861, Z II) die Stellung des Verwaltungsdirektors in die des Kurators umgewandelt. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt wurde der bisherige Verwaltungsdirektor Dr. Büchsel, der mit geringen Unterbrechungen bis 1944 als Kurator tätig war. Die Aufgaben des Universitätskurators in Berlin, wie die amtliche Bezeichnung lautete, scheinen schon am Personalbestand gemessen (34 Beamte, Angestellte und Schreibkräfte) sehr umfangreich gewesen zu sein. Ein Geschäftsverteilungsplan liegt vor, der den gesamten Verwaltungsbereich in 7 Arbeitsgruppen gliedert (siehe Anlage). Um eine Kompetenzbereinigung zwischen Rektor und Kurator zu erreichen, gab der Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit Erlass vom 9. März 1942 (WA 278/42) einen entsprechenden Referenten-Entwurf heraus, über dessen weiteres Schicksal keine Feststellungen getroffen werden konnten. Der Entwurf geht davon aus, dass der Kurator für den Bereich der äußeren Betriebsmittel und des Sach- und Personalbestandes, der erst in Betrieb von Lehre und Forschung ermöglicht, Beauftragter und Vertreter des Reichsministeriums an Ort und Stelle ist. Unter den Bereich der äußeren Hochschulverwaltung fielen nach dem a. o. Entwurf folgende Aufgaben: 1. Ernennung und Anstellung des gesamten Hochschulpersonals außerhalb des Lehrkörpers und der wissenschaftlichen Beamten, jedoch einschließlich der Assistenten und die Führung der Dienstaufsicht über diese Personenkreise; 2. Die Erledigung der beamtenrechtlichen und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten aller zum Hochschulbereich gehörigen Beamten, in diesem Falle einschließlich der Hochschullehrer und der wissenschaftlichen Beamten und die Führung der Personalakten dieser Beamten. 3. Die Vereidigung der unter 1. aufgeführten Beamten mit Ausnahme der Assistenten; 4. Die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens; 5. Die gesamte äußere Verwaltung der Institute, Seminare, Kliniken und sonstigen Anstalten; 6. Die Leitung der Gebäude- und Vermögensverwaltung; 7. Die Vertretung der staatlichen Hochschulverwaltung gegenüber anderen Behörden und die Vertretung des Staates und der Hochschule in Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten vor und außer Gericht. Auch befand sich beim Kurator die Zentrale Vormerkstelle für Versorgungs-Anwärter für den Bereich der gesamten Wissenschafts-Verwaltung im ehemaligen Deutschen Reich, deren Tätigkeit jedoch 1944 infolge Abgabe an eine andere Dienststelle endete. Ferner war der jeweilige Verwaltungsdirektor bzw. Kurator Verwaltungsdirektor des Universitäts-Klinikums und Vorsitzender einiger Prüfungs-Kommissionen (z. B. Nahrungsmittel-Chemiker-Prüfung, Versicherungs-Sachverständigen-Prüfung). Dieser Aufgabenkomplex ist bis 1945 im Wesentlichen unverändert geblieben. Mit dem Zusammenbruch des NS-Staates endete auch die Tätigkeit der Dienststelle des Kurators. Damit ist ein Entwicklungs-Abschnitt der Verwaltungs-Geschichte der Universität abgeschlossen. Provenienz: Universitätskurator 1819-1945 Ordnung und Klassifikation: Geschäftsverteilungsplan für das Büro des Kurators der Universität Berlin (Grundlage der Klassifikation nach 1928) Abteilung I: Bürovorsteherangelegenheiten Allgemeine Angelegenheiten der Institute Personalangelegenheiten des Büros Hausverwaltung (Hauptgebäude, Aulagebäude, Hörsaalgebäude) Führung der Fondskontrollen Unterstützungen Kontrolle der Bearbeitung des gesamten Schriftverkehrs aller Abteilungen Abteilung II: Beamte Naturwissenschaftliche und medizinische Institute und Kliniken Etats Angelegenheiten Stiftungen Bausachen der Universitäts-Institute Abteilung III A: Assistenten Lektoren Lehraufträge Studentenangelegenheiten Gebührenordnung Wissenschaftliche Hilfskräfte Fakultätsangelegenheiten Geisteswissenschaftliche Instit Abteilung III B: Professoren Professoren-Witwen "Professoren emer. Tierärztliche Institute Privatdozenten Bausachen der Tierärztlichen Institute Abteilung IV: Angestellte Lohnempfänger. Abteilung L: Hochschulinstitute für Leibesübungen Sportangelegenheiten Abteilung V, Rechnungsprüfungsamt Abteilung VI: Lohnbüro Statistik pp. Formularverwaltung Portodienstmarken Inventarverzeichnis. Abteilung VII. bzw. VII B: Dienstwohnungen pp. Grundstücksabgaben pp. Hausverwaltungen Bausachen der Landwirtschaftlichen Abteilung Brennstoffversorgung pp. Lichtbildervorführungen pp. Landwirtschaftliche Institute Geisteswissenschaftliche Institute, soweit nicht bei III A. Zentral-Vormerkungsstelle Vorwort: Archivdirektor Heinz Kossack verzeichnete den Bestand 1961 und erstellte ein umfangreiches Findbuch. Die schon vor längerer Zeit in die Archivsoftware übernommenen Verzeichnungseinheiten wurden 2016/17 kontrolliert, korrigiert und ergänzt. Einige Akteneinheiten (meist Nr. XX/1) wurden vermutlich erst später diesem Bestand zugeordnet - diese Nummern gab es nicht im Findbuch Kossack 1961. Angaben aus dem Findbuch, das Kossack 1961 erstellte (Auszug): Der Bestand des Universitäts-Kurators befand sich teilweise nach Signaturen geordnet verstreut und z. T. mit anderen Beständen vermischt teils im Magazin, teils im Arbeitsraum des Archivars. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten scheinen am Bestand nie vorgenommen worden zu sein. Größere Verluste sind am Bestand nicht zu verzeichnen. Der gesamte Bestand wurde in der Zeit vom Januar 1960 bis Februar 1961 von Heinz Kossack verzeichnet und geordnet. Die Verzeichnung konnte zunächst nur nach dem Bärschen Prinzip erfolgen. Die Ordnung wurde dann beim Bestand des Regierungsbevollmächtigten nach den alten Signaturen hergestellt. Beim Bestand des Verwaltungsdirektors und Kurators konnte die Ordnung nach dem vorliegenden Aktenplan hergestellt werden (Verwaltungsstruktur-Prinzip). Zeitraum bis: 1950 Zeitraum von: 1819 Zitierweise: HU UA, Universitätskurator.01, Nr. XXX. HU UA, UK.01, Nr. XXX. Bestandsgeschichte: Geschichte der Akten und der Registratur: Zunächst konnte festgestellt werden, dass die Registratur nach folgendem System aufgebaut war: a) Regierungsbevollmächtigter, ab 1819, Kuratorium ab 1848, Verwaltungsdirektor 1923 bis 1928 Betreffbildung nach Schlagworten alphabetisch. Es wurden handgeheftete Akten geführt. Das Aktenzeichen wurde gebildet, unter Anwendung des Buchstabens mit Nummer. Beispiel: Litt. A. Nr. 1/ VollII. Aus dieser Zeit war ein Aktenverzeichnis bzw. Repertorium nicht aufzufinden. Erfolgte die Neuanlage einer Akte, wurde der Betreff unter dem entsprechenden Buchstaben unter der folgenden Nummer nachgetragen. Ob eine zentrale Registratur bestand, hat nicht ermittelt werden können, ist jedoch anzunehmen. Anhand eines Aktenübergabeverzeichnisses aus dem Jahr 1848 konnte festgestellt werden, dass der Bestand des Regierungsbevollmächtigten nahezu vollständig erhalten ist. b) Verwaltungsdirektor 1928 - 1936 In Auswirkung der Büroreform ging man 1928 zu Verwendung von Registratur-Ordnern über. Das bisherige Schlagwortsystem wurde gleichzeitig aufgegeben. Es wurde das Ziffernsystem eingeführt. Das Aktenzeichen, das mit dem Geschäftszeichen nunmehr übereinstimmte, bestand aus drei Ziffern. Die Gliederung des Aktenplanes wurde so vorgenommen, dass die Ziffernreihe I 100 - I 199 grundsätzliche Angelegenheiten: Personal-, Versicherungs-, Organisations- und Unterstützungsangelegenheiten beinhalteten. Die Nummern II 200 - II 399 beinhalteten: Kassen- und Rechnungssachen, Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Rechts- und Prozesssachen, Angelegenheiten der Studentenschaft, Prüfungsangelegenheiten. Die Ziffern III 400 - III 640 beinhalten die Bau-Etats, die sächlichen und Personalangelegenheiten der Fakultäten, Seminare und Institute. Die Ziffern IV 650 - IV 700 enthielten die Bau-Etats, die sächlichen und Personalangelegenheiten des Universitätsklinikums und des zahnärztlichen Instituts. Das so gebildete neue Aktenzeichen lautete z.B.: "VD 126/30" Erschließungszustand, Umfang: Geordnet und vollständig verzeichnet; Umfang: ca. 35 lfm