Class 4.2.2 - 4.2.2 General Staff

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4.2.2

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4.2.2 General Staff

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Es war die Aufgabe des Generalstabs, der Armeeführung und den höheren Kommandobehörden als Führungshilfe zu dienen. Der bayerische Generalstab war daher geschieden in die Zentralstelle in München und in den Truppengeneralstab bei den Generalkommandos, Divisionskommandos, bei der Inspektion des Ingenieurkorps und bei einigen größeren Festungen. Die Aufgabe des Generalstabs im Kriege war die Vorbereitung taktischer Entscheidungen, die Organisation der rückwärtigen Dienste (Heranschaffen der Reserven und des Nachschubs, Abtransport der Verwundeten, Kranken und Gefangenen, sowie des verbrauchten Kriegsmaterials), die Beschaffung von Nachrichten über den Feind und die Abwehr feindlicher Nachrichtendienste. Im Frieden war die Aufgabe des Generalstabs dementsprechend die Durchführung der Mobilmachungsvorarbeiten, das Studium fremder Heere, das Studium der Heeres- und Kriegsgeschichte und - damit im Zusammenhang stehend - die oberste Leitung des Kriegsarchivs und der Sammlungen der Armee, die Koordinierung der öffentlichen Verkehrseinrichtungen und Nachrichtenmittel mit den Zivilbehörden, die genaue Erfassung der Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten im eigenen Land durch die Herstellung zuverlässiger Karten (Topographisches Bureau) und Besichtigungsreisen der Generalstabsoffiziere (Rekognitionen), die Vorbereitung und Durchführung von Generalstabsreisen, Kriegsspielen und größeren Truppenübungen im Zuge der Ausbildung der Generalstabsoffiziere wie der Truppe. Kurfürst Karl Theodor hatte am 10. Februar 1792 auf Antrag des Generalmajors und Generalleibadjutanten Graf Rumford den Bayerischen Generalstab gegründet. In den Jahren von 1822 (KrMReskr. v. 01.06.1822 in A I Bd. 16) bis 1872 (KrMBl 39 Beil. 12) führte die Dienststelle die Bezeichnung "Generalquartiermeisterstab", dann wieder "Generalstab". An der Spitze stand zunächst ein Generalquartiermeister, seit 1805 der Chef des Generalstabs (MHB 1911 LI), seit 1822 der Chef des Generalquartiermeisterstabes (s.o.), seit 1840 wieder der Generalquartiermeister (A I Bd. 39, Nr. 106), seit 1878 schließlich der Chef des Generalstabes der Armee (KrMBl 445). Seit 1883 war dieser zugleich der Inspekteur der Militärbildungsanstalten. Der Truppengeneralstab wurde zum ersten Mal 1826 in der Form von Divisionsquartiermeistern bei den Armeedivisionen eingeführt (A I Bd. 23 Nr. 1451), jedoch 1837 wieder aufgehoben (A I Bd. 36 Nr. 108), um 1849 für immer eingeführt zu werden (A I Bd. 46 Nr. 6 und 102). Der Generalstab ergänzte sich zunächst aus den Offizieren des Topographischen Bureaus, die hier seit 1837 durch Vorlesungen eine höhere militärwissenschaftliche Ausbildung erhielten (A I Bd. 36 Nr. 124), seit 1867 aus den Absolventen der Kriegsakademie. Im Kriegsfall folgte der Generalstab der mobilen Armee (1866 wurde der pensionierte Generalmajor Josef Nauß zu einer Art stellvertretenden Generalquartiermeister ernannt, V 5/46 Nr. 93). Als jedoch in Vollzug der Novemberverträge von 1870 die mobilen Teile der bayerischen Armee im Kriegsfall unter den Oberbefehl des deutschen Kaisers als Bundesfeldherrn traten, wurde der bayerische Generalstab auf Grund der Bestimmungen des Mobilmachungsplanes am 2. August 1914 aufgelöst (DV 48399, § 4, Ziff. 5). Unmittelbar nach Kriegsende 1918 wurde der bayerische Generalstab auf Grund des Demobilmachungsplanes von 1918 (Ziff. 45, Zusatz für Bayern) wieder errichtet, um Ende September 1919 unter Aufstellung einer Abwicklungsstelle endgültig aufgelöst zu werden ( V 5/112 Nr. 534). Im Jahre 1908 wurde eine eigene Rendantur errichtet und dieser das Rechnungswesen des Generalstabs übertragen (KrMBl 109). Dem Generalstab unterstanden seit 1820 vorläufig, seit 1822 endgültig, das Topographische Bureau, seit 1829 das Hauptkonservatorium der Armee bzw. 1895 die Armeebibliothek, seit 1885 das Armeemuseum und seit 1886 das Kriegsarchiv. Die Linienkommandanturen unterstanden dem Generalstab nur in personeller Hinsicht. Der Bestand wurde 1975 unter weitgehender Beibehaltung der ursprünglichen Registraturordnung neu verzeichnet. Dabei wurde besonderer Wert auf Ergänzung der bisherigen Aktenbetreffe hinsichtlich des Aktengegenstandes und -inhalts gelegt, um der Bedeutung dieses Bestandes über das rein Militärische hinaus für die politische Geschichte, für die Geschichte der Technik, für die Siedlungs-, Verkehrs- und Landesgeschichte einigermaßen gerecht zu werden. München, den 9. November 1978 Gerhard Heyl

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