Aachen

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              Landratsamt Monschau (Bestand)
              Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 215.26.01 · Bestand · 1802-1937
              Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

              Der Bestand "Landratsamt Monschau mit der Signatur BR 0036 umfasst den Zeitraum zwischen 1816 und 1972. Er besteht aus 433 Akten, die nach Themengebieten geordnet sind. In den Jahren 1887 und 1941 wurden Akten des Bestandes Landratsamt Monschau vom HSA Düsseldorf übernommen. Der Kreis Monschau wurde 1816 aus den Gemeinden Eicherscheid, Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Kesternich, Konzen, Lammersdorf, Monschau, Mützenich, Roetgen, Rohren, Rott, Ruhrberg (später Rurberg), Schmidt, Simmerath, Steckenborn, Strauch, Vossenack und Zweifall gebildet. Monschau war hierbei gleichzeitig die Kreisstadt. Später gliederten sich diese Gemeinden dann in die folgenden Fünf Ämter: Amt Imgenbroich (Eicherscheid. Imgenbroich, Konzen und Mützenich), Amt Kalterherberg (Kalterherberg, Höfen, Rohren), Amt Kesternich (Kesternich, Rurberg, Schmidt, Steckenborn, Strauch), Amt Roetgen (Roetgen, Rott, Zweifall), Amt Simmerath (Simmerath, Lammersdorf, Vossenack). Vorher hieß der Kreis „Montjoie und hat erst seit 1918 den heutigen Namen „Monschau. Bis in Jahr 1945 gehörte der Landkreis Monschau zum preußischen Regierungsbezirk Aachen in der Rheinprovinz. Ab 1945 gehörte der Landkreis zur britischen Besatzungszone und ab 1946 zum Land Nordrhein-Westfalen. 1949 wechselte der Landkreis Monschau dann zum Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Aachen. 1972 wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung der Landkreis Monschau aufgelöst und fast vollständig in den Kreis Aachen eingegliedert. Das Landratsamt Monschau hatte eine Doppelfunktion inne. Als ein eigentliches Organ des Landkreises hatte das Amt Aufgaben des Landes und der staatlichen Verwaltung zu erfüllen. Im Bestand Landratsamt Monschau finden sich u.a. Betreffe wie Kreisverwaltung, Gemeindeverwaltung, Bauwesen, Ein- und Auswanderungen, Eisenbahn, Fischerei, Forstwesen, Landwirtschaft, Melioration, Gesundheitswesen, Militär, Gewerbe und Handel, Kirchen, Polizei und Schulwesen. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit Angabe der Bestandssignatur und laufender Nr., z.B. BR 0036 Nr. 72 Literatur: Pilgram, Hans: Der Landkreis Monschau, Bonn 1958. Der Bestand "Landratsamt Monschau mit der Signatur BR 0036 umfasst den Zeitraum zwischen 1816 und 1972. Er besteht aus 433 Akten, die nach Themengebieten geordnet sind. In den Jahren 1887 und 1941 wurden Akten des Bestandes Landratsamt Monschau vom HSA Düsseldorf übernommen. Der Kreis Monschau wurde 1816 aus den Gemeinden Eicherscheid, Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Kesternich, Konzen, Lammersdorf, Monschau, Mützenich, Roetgen, Rohren, Rott, Ruhrberg (später Rurberg), Schmidt, Simmerath, Steckenborn, Strauch, Vossenack und Zweifall gebildet. Monschau war hierbei gleichzeitig die Kreisstadt. Später gliederten sich diese Gemeinden dann in die folgenden Fünf Ämter: Amt Imgenbroich (Eicherscheid. Imgenbroich, Konzen und Mützenich), Amt Kalterherberg (Kalterherberg, Höfen, Rohren), Amt Kesternich (Kesternich, Rurberg, Schmidt, Steckenborn, Strauch), Amt Roetgen (Roetgen, Rott, Zweifall), Amt Simmerath (Simmerath, Lammersdorf, Vossenack). Vorher hieß der Kreis „Montjoie und hat erst seit 1918 den heutigen Namen „Monschau. Bis in Jahr 1945 gehörte der Landkreis Monschau zum preußischen Regierungsbezirk Aachen in der Rheinprovinz. Ab 1945 gehörte der Landkreis zur britischen Besatzungszone und ab 1946 zum Land Nordrhein-Westfalen. 1949 wechselte der Landkreis Monschau dann zum Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Aachen. 1972 wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung der Landkreis Monschau aufgelöst und fast vollständig in den Kreis Aachen eingegliedert.Das Landratsamt Monschau hatte eine Doppelfunktion inne. Als ein eigentliches Organ des Landkreises hatte das Amt Aufgaben des Landes und der staatlichen Verwaltung zu erfüllen. Im Bestand Landratsamt Monschau finden sich u.a. Betreffe wie Kreisverwaltung, Gemeindeverwaltung, Bauwesen, Ein- und Auswanderungen, Eisenbahn, Fischerei, Forstwesen, Landwirtschaft, Melioration, Gesundheitswesen, Militär, Gewerbe und Handel, Kirchen, Polizei und Schulwesen. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit Angabe der Bestandssignatur und laufender Nr., z.B. BR 0036 Nr. 72 Literatur:Pilgram, Hans: Der Landkreis Monschau, Bonn 1958.

              Regierung Aachen BR 0005 (Bestand)
              Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, BR 0005 · Bestand
              Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

              Verfassung und Verwaltung. Staatshoheit; Standesamtsangelegenheiten; Ordnungsrecht; Zentralverwaltung. Politische Akten. Grenzsachen. Polizei. Militärwesen. Handel und Gewerbe. Kommunalwesen. Bezirksausschuss. Schulwesen. Kirchenwesen. Eisenbahnen.Post. Verkehr. Enteignungen. Wegebau. Bauwesen. Landwirtschaft. Domänen und Forsten. Gesundheit. Veterinärangelegenheiten. Sozialwesen. Steuer- und Rechnungswesen. Wasserbau. Kunst- und Kulturpflege Das Findbuch "211.09.00 Regierung Aachen, Kirchenwesen" ist nicht nur diesem sondern auch noch anderen Beständen zugeordnet.

              SS-Helferinnenschule Oberehnheim (Bestand)
              BArch, NS 32-II · Bestand · (1933-1937), 1942-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Der Gedanke der Aufstellung eines weiblichen Nachrichtenkorps der SS (WNK-SS) geht auf die persönliche Initiative Heinrich Himmlers zu Beginn des Jahres 1942 zurück. Dieser hatte am 17. Februar sein Amt "Chef des Fernmeldewesens" mit der Formulierung eines Aufstellungsbefehls sowie mit der Ausarbeitung von Richtlinien für Aufgaben, Organisation und Ausbildung des zu schaffenden Weiblichen-Nachrichten-Korps der SS beauftragt. Primärer Zweck dieser Maßnahme war es, männliches Nachrichtenpersonal der SS an der Front einsetzen zu können, Hinter-gedanke sicher auch, das Nachrichtenwesen der SS leistungsfähiger und von Nachrichtenhelferinnen der Wehrmacht und Luftwaffe unabhängig zu gestalten. Vorgesehen war die Gründung einer "Schule WNK-SS", zur "Heranbildung von Funkerinnen, Fernschreiberinnen und Fernsprecherinnen für den Nachrichten-übermittlungsdienst auf den Dienststellen im Gesamtbereich des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei". Als Schulungsort wurde die Stadt Oberehnheim im Elsass, ca. 30 km südlich von Straßburg gelegen, ausersehen, die mit dem Schloss Oberkirch, dem "Ehn-schlösschen", der Villa Schwörer und dem Schloss "Leonhardsau" über die ausreichenden Unterkünfte verfügte. Erster Kommandeur der SS-Nachrichtenschule Oberehnheim, später "Reichsschule-SS", wurde der SS-Oberführer von Dufais, der nach seiner Ernennung am 29. Juni 1942 für die weitere technische und personelle Ausrüstung der Schule verantwortlich war. Letztere bestand im wesentlichen aus der Werbung und Aus-bildung von Lehrpersonal. Die notwendigen Vorarbeiten, zu denen auch die Organisation der Nachwuchswerbung gehörte, waren bis gegen Ende des Jahres abgeschlossen, so dass der Lehrbetrieb zu Beginn des Jahres 1943 aufgenommen werden konnte. Die Werbung und Einstellung von SS-Helferinnen erfolgte zunächst aufgrund eines Erlasses des Reichsführer-SS vom 14.8.1942 (NS 32 II/3) ausschließlich durch die SS-Oberabschnitte. Während des Krieges wurden SS-Helferinnen auf Grund der Notdienstverordnung vom 15.10.1938 (RGBl I S. 1441) unter Begründung eines einem Arbeitsvertrage entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses herangezogen. Als Voraussetzung für die Einstellung galt, dass die Bewerberin den "Anforderungen entsprach, die an Ehegattinnen von SS-Angehörigen gestellt wurden". Der endgültigen Einstellung ging ferner ein Tauglichkeits- und Intelligenztest, eine ärztliche Untersuchung sowie eine SD-mäßige Überprüfung voraus. Nach erfolgter Einberufung zur SS-Helferinnenschule durchliefen die SS-Maiden (offizielle Benennung von SS-Helferinnen während der Ausbildung) einen acht-wöchigen Grundlehrgang, der neben der weiteren Überprüfung und Auslese, insbesondere der weltanschaulichen Schulung diente. Ihm schloss sich ein Speziallehrgang in einer der insgesamt fünf Ausbildungsgruppen (Draht, Funk, Stabs- und Verwaltungsdienst, Hauswirtschaft, Unterführerinnenschule) an, der zwischen sechs und 24 Wochen dauerte. Nach beendeter Ausbildung und bestandener Prüfung erhielten die Helferinnen ihren Einsatzbefehl zu einer SS-Dienststelle im Reich oder in den besetzten und ange-gliederten Gebieten. Vorgesehen war ursprünglich der Einsatz in geschlossenen militärischen Einheiten (Kameradschaften, Züge, Bereitschaften). Diese Orga-nisationsform gelangte jedoch nie zur Durchführung, da der Bedarf an Helferinnen die Zahl der in Oberehnheim ausgebildeten Nachrichten-Maiden zu jeder Zeit weit überstieg. In der Praxis erhielt die SS-Helferinnenschule tägliche Bedarfsmeldungen der SS-Ergänzungsämter (zumeist telegraphisch vorausgesandt). Im Gegenzug wurde dann den Ergänzungsämtern die Inmarschsetzung einer zumeist hinter der Anforderung zurückbleibenden Zahl von Helferinnen gemeldet. Den SS-Ergänzungs-ämtern fiel im August 1942, nachdem die Werbeergebnisse der SS-Oberabschnitte stets unbefriedigend geblieben waren, auch die Nachwuchswerbung und das Einstellungsverfahren zu. Daneben wurde eine verstärkte Mitarbeit des BDM bei der Nachwuchswerbung in Gang gesetzt. Dennoch konnte die bereits zu Beginn des Lehrbetriebs erreichte Kapazität von ca. 250 Lehrgangsteilnehmerinnen nie wesentlich überschritten werden. Die Gesamtzahl der an der SS-Helferinnenschule aus-gebildeten Nachrichtenhelferinnen beläuft sich daher auf ca. 3000. Strukturelle Veränderungen traten im November 1944 ein, als die näherrückende Westfront den Rückzug aus Oberehnheim erforderlich machte. Der Stab sowie die Grundlehrgänge wurden nach Geislingen an der Steige verlegt, die restlichen Ausbildungsgruppen nach Heidenheim. Die Ausbildungsgruppe Draht bezog bereits einen Monat später (Mitte Dezember 1944) Quartier in der Polizeihelferinnenschule Erfurt, die bis dahin dem Befehlshaber der Ordnungspolizei unterstanden hatte und jetzt dem SS-Hauptamt unterstellt wurde. Örtlicher Leiter war SS-Hauptsturmführer Appelbaum, während die Gesamtleitung der SS Helferinnenschulen, inzwischen auf Heidenheim, Geislingen und Erfurt verteilt, bei Obersturmbannführer Mutschler lag, der im Juni 1944 Dufais abgelöst hatte. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Provenienz SS-Helferinnenschule entstammen dem Sammelbestand "Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" (RG 1010), der Unterlagen enthielt, die im Zuge von Aktenrückgaben aus amerikanischem Gewahrsam ins Bundesarchiv gelangten. Mit ihnen vereinigt wurden die im Bundesarchiv-Militärarchiv überlieferten Akten der SS Helferinnenschule (früher Bestand RS 5). Der Bestand NS 32 II wurde 1973 in Koblenz gebildet und in Form eines Findbuches zugänglich gemacht. Die zum Bestand gehörenden personenbezogenen Unterlagen befanden sich seit 1973 in der Zentralnachweisstelle (ZNS) in Aachen, wo sie zur Erteilung von Dienstzeitnachweisen mittels automatischer Datenverarbeitung auf Personennamen ausgewertet wurden. Nach Auflösung der ZNS zum Jahresende 2005 wurden die Akten in den Bestand zurückgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich unter den Akten einige Bände der Provenienz "Chef des Fernmeldewesens beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" befinden, deren Einordnung in den Bestand aufgrund ihres eindeutigen Sachinhalts sinnvoll erschien. Es handelt sich dabei um die Nummern 1-6, 9, 22, 26, 27, 45, 47 und 110. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bei der Neubearbeitung wurden nur geringfügige Änderungen in der Verzeichnung der Akten vorgenommen. Kassationen erfolgten nicht. Inhaltliche Charakterisierung: Errichtung, Organisation und Entwicklung der SS-Helferinnenschule 1942-1945 (22), Lei‧tung, Führungs- und Aufsichtspersonal, ärztliche Betreuung 1933-1945 (12), Liegenschaften, Inventar und Beschaffungswesen 1942-1945 (14), innerer Dienst, Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstpläne 1942-1945 (21), Werbung und Einstellung von SS-Helfe‧rinnen 1942-1945 (11), Anforderungen und Einsätze von SS-Helferinnen 1943-1945 (18), Personalangelegen‧heiten 1942-1945 (24) Trotz seines relativ geringen Umfangs dokumentiert der vorliegende Bestand sehr gut die Geschichte der SS-Helferinnenschule sowie ihre Beziehungen zu Staat und NSDAP. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Thema "Frauen im SS-Staat". Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, NS 32-II/...

              Unterstützungsgesuche
              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Stuttgart, XVIII A Nr. 1, Bd. 1 · Akt(e) · 1880 - 1894
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

              Enth. u.a.: - Ernennung des Großindustriellen Wagner aus Aachen zum päpstlichen Grafen, 1881 - Aktien der Lessepschen Panama-Gesellschaft, 1880 - Österreichischer Minister a.D. Dr. Schäffle in Stuttgart - Adoption des Majors a.D. Franz Bopp auf Schloss Mühlhausen durch den Stadtforstmeister Karl Anton Ludwig von Orelli in Zürich - Beschwerde der Handelsfirma Chevlier & Co. in Stuttgart gegen den ehemaligen Mitarbeiter Gottlieb Adolf Krause in Salaga/Togo wegen Verleumdung - Antrag auf Vernehmung des Missionars Bitzer in Leonberg bei Stuttgart in dem Verfahren gegen den Gerichtsassessor Wehlan wegen Amtsmissbrauch in Berlin; Größerer Teil des Faszikels wurde kassiert

              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 114 · Bestand
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

              1 Behördengeschichte Im Zuge der Befreiungskriege wurde durch die Breslauer Konvention vom 19.03.1813 ein aus jeweils zwei deutschen und zwei russischen Mitgliedern bestehender Verwaltungsrat gebildet. Die Leitung dieses Gremiums übernahm der in russischen Diensten stehende Freiherr vom und zum Stein. Dieser sollte die Verwaltung der zu erobernden Gebiete in Norddeutschland übernehmen, seine Tätigkeit beschränkte sich jedoch effektiv auf Mecklenburg, Sachsen und für kurze Zeit auf einige thüringische Kleinstaaten. Da die alliierten Mächte die Aufgaben nur unverbindlich festgelegt hatten und seine Tätigkeit kaum unterstützten, konnte er die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen. Aus diesem Grunde kam es zu erneuten Verhandlungen der Bündnispartner, die in einer neuen Vereinbarung mündeten. Am 21.10.1813 wurde durch die alliierten Mächte Österreich, Russland, Preußen, Großbritannien und Schweden die Leipziger Konvention abgeschlossen. Durch diese Übereinkunft wurde das Zentralverwaltungsdepartement gebildet und der Zentralverwaltungsrat aufgelöst. Die Leitung des Zentraldepartements wurde wiederum Stein übertragen. Der Sitz der Verwaltung befand sich beim Hauptquartier der alliierten Mächte, zuerst in Frankfurt am Main und später in Paris. Das Zentralverwaltungsdepartement war für die Verwaltung des Königreichs Sachsens und der Gebiete der eroberten napoleonischen Satellitenstaaten (Königreich Westphalen, Großherzogtum Berg, Großherzogtum Frankfurt) zuständig. Weitere Rheinbundstaaten blieben dem Einflussbereich der Behörde entzogen, da die betreffenden Fürsten rechtzeitig ins Lager der Alliierten wechselten. Zu den Hauptaufgaben des Zentralverwaltungsdepartements zählten: - Sicherstellung der Versorgung der Truppen der alliierten Mächte in den verwalteten Gebieten - Aufbringung von Beiträgen zu den Kriegskosten der alliierten Mächte durch Geldzahlungen und Lieferungen aus den verwalteten Gebieten - Durchführung der Landesbewaffnung und Aufstellung des Landsturmes - Beaufsichtigung der Landesverwaltung durch die Behörden der verwalteten Gebiete während der Übergangszeit. Zur Durchführung dieser Aufgaben auf regionaler Ebene wurden in den verwalteten Gebieten mehrere Generalgouvernements eingerichtet. Die Generalgouvernements waren dem Zentralverwaltungsdepartement nachgeordnet und an die Instruktionen Steins gebunden. Zur Unterstützung der Generalgouverneure wurden in den einzelnen Generalgouvernements Gouvernementsräte gebildet, denen Staatsangehörige der betreffenden Gebiete, z. T. aber auch landesfremde Beamte angehörten. Größtenteils wurde zur Ausführung der Verwaltungsaufgaben auf die bestehenden Verwaltungen und Behörden zurückgegriffen. Es wurde folgende Generalgouvernements gebildet: - Generalgouvernement Sachsen o Verwaltungssitz: Dresden o Generalgouverneur: zunächst Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski (1778-1845), russischer General - Generalgouvernement Berg o Verwaltungssitz: Düsseldorf o Generalgouverneur: zunächst Justus von Gruner (1770-1820), danach Prinz Alexander von Solms-Lich - Generalgouvernement Frankfurt o Verwaltungssitz: Frankfurt/Main - Generalgouvernement zwischen Weser und Rhein o Verwaltungssitz: Münster o Generalgouverneur: Ludwig von Vincke (1774-1844) - Generalgouvernement Mittelrhein (ab 1814) o Verwaltungssitz: Trier (später Koblenz, bzw. Mainz) o Generalgouverneur: Justus von Gruner - Generalgouvernement Niederrhein (ab 1814) o Verwaltungssitz: Aachen o Generalgouverneur: Johann August Sack (1764-1831). Stein versuchte in einer Position als Leiter des Zentraldepartements auf die politische Umgestaltung Deutschlands hinzuarbeiten. Eine Anzahl von Verfassungsentwürfen und Schriftwechsel zu verschiedenen verfassungs- und staatsrechtlichen Fragestellungen zeugen von diesen Bemühungen, die jedoch auf Grund der einsetzenden Restaurationspolitik der Alliierten zu keinen greifbaren Ergebnissen führten. Nach dem Abschluss des Ersten Pariser Friedens am 30.05.1814 waren die Aufgaben des Zentralverwaltungsdepartements erfüllt und es folgte dessen Auflösung. Die verwalteten Gebiete wurden an die zivilen Verwaltungsbehörden übergeben. Noch im Jahre 1814 verfasste einer von Steins engsten Mitarbeiter, Johann Albrecht Friedrich von Eichhorn, eine Publikation, die als Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Zentralverwaltungsdepartements angesehen werden kann. 2 Bestandsgeschichte Nähere Angaben zur Bestandsgeschichte, z. B. über den Zeitpunkt der Übernahme des Schriftgutes durch das Geheime Staatsarchiv PK, sind leider nicht möglich. Die Verzeichnung und Erstellung des ursprünglichen Findbuchs erfolgte durch den Archivar Robert Arnold, der von 1884-1891 und 1901-1910 im Geheimen Staatsarchiv tätig war. Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangte der Bestand in Folge der Auslagerung und deutschen Teilung in das Deutsche Zentralarchiv in Merseburg und nach der Wiedervereinigung in das Geheime Staatsarchiv PK zurück. Das Findbuch des Bestandes wurde in den Jahren 2011 und 2012 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Die Klassifikation wurde neu erstellt. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel überprüft und überarbeitet. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Im Rahmen der Verzeichnung erfolgte eine Umsignierung des Bestandes (Umstellung des Signaturschemas auf Numerus currens). Um Benutzbarkeit in Hinsicht auf die bisherige Zitierweise mit den nunmehr nicht mehr kurrenten Altsignaturen zu vereinfachen, wurde dem Findbuch eine Konkordanz beigefügt. 3 Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 3.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK 3.1.1 Generalgouvernement Sachsen - GStA PK, I. HA, Rep. 172 Alliiertes bzw. Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen 3.1.2 Nachlässe von Stein und seinen Mitarbeitern im Zentraldepartement - GStA PK, VI. HA, Nl Eichhorn - GStA PK, VI. HA, Nl Gruner I (M) - GStA PK, VI. HA, Nl Gruner - GStA PK, VI. HA, Nl Johann August Sack - GStA PK, VI. HA, Nl Karl vom Stein 3.2 Bestände in anderen Archiven - Archiv Schloss Cappenberg, Cap.C.I, Nachlass Freiherr vom Stein (vgl. Der Nachlass des Freiherrn vom Stein im Archiv des Grafen von Kanitz auf Schloss Cappenberg / hrsg. von Norbert Reimann, bearbeitet von Annekatrin Schaller und Norbert Reimann. - 2 Teilbände. - Münster, 2009. - 1324 S.) 3.3 Literatur (Auswahl) - Botzenhart, Erich; Hubatsch, Walther (Hrsg.): Freiherr vom Stein - Briefe und amtliche Schriften, Bd. 4: Preußens Erhebung - Stein als Chef der Zentralverwaltung - Napoleons Sturz (Januar 1813 - Juni 1814), Stuttgart 1963, 893 S. - Botzenhart, Erich; Hubatsch, Walther (Hrsg.): Freiherr vom Stein - Briefe und amtliche Schriften, Bd. 5: Der Wiener Kongress - Rücktritt ins Privatleben - Stein und die ständischen Bestrebungen des westfälischen Adels (Juni 1814 - Dezember 1818), Stuttgart 1964, 895 S. - [Eichhorn, Johann Albrecht Friedrich:] Die Centralverwaltung der Verbündeten unter dem Freiherrn von Stein, Berlin 1814, 140 S. - Hubatsch, Walther: Die Stein-Hardenbergschen Reformen, Darmstadt 1977, 242 S. - Huber, Ernst Rudolf: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 1, Stuttgart 1957, S. 499-510 - Just, Wilhelm: Verwaltung und Bewaffnung im westlichen Deutschland nach der Leipziger Schlacht 1813 und 1814, Göttingen 1911, 118 S. - Kielmansegg, Peter Graf von: Stein und die Zentralverwaltung 1813/14, Stuttgart 1964, 203 S. - Neigebaur, Johann Daniel Ferdinand: Darstellung der provisorischen Verwaltungen am Rhein vom Jahr 1813 bis 1819, Köln 1821, 345 S. - Vollheim, Fritz: Die provisorische Verwaltung am Nieder- und Mittelrhein während der Jahre 1814 - 1816, Bonn 1912, 256 S. - Wetzel, Paul: Die Genesis des am 4. April 1813 eingesetzten Zentral-Verwaltungsrates und seine Wirksamkeit bis zum Herbst dieses Jahres, Greifswald 1907, 110 S. 4 Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 149 VE (2,0 lfm) Laufzeit: 1812 - 1815 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 114, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2012 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.