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          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/037 · Bestand · 1914-1979
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Karl Ludwig Eugen Schall (geboren am 25. November 1885), gestorben am 30. Januar 1980) trat 1904 als Fahnenjunker in das Grenadier-Regiment Königin Olga (1. Württembergisches) Nr. 119 ein, erreichte dort bis zum 1. Weltkrieg den Rang eines Oberleutnants, nahm nach Kriegsausbruch als Kompanie-Offizier an den Kämpfen des Regimentes an der West- und Ostfront teil und wurde zweimal verwundet. Ab 1915 bekleidete Schall als Hauptmann und Generalstabsoffizier oft wechselnde Generalstabsstellen beim Generalkommando XIII. Armeekorps, bei der 26. Infanterie-Division, der 14. Infanterie-Division, beim Generalkommando V. Armeekorps, bei der 18. Reserve-Division, beim Generalkommando IV. Reservekorps und bei der 10. Infanterie-Division und nahm bis zur Demobilmachung 1918 an den Kämpfen in Flandern, an der Somme, in der Champagne, in den Ardennen und Argonnen, an der Maas und bei Verdun teil, wobei er hauptsächlich mit Stärke- und Verlustmeldungen, Vernehmung von Gefangenen, Auswertung von Fliegerbildern, Kartenwesen, Stellungsbau und Pionierfragen befasst war. Nach dem 1. Weltkrieg war Schall als Prokurist einer Maschinenfabrik in Stuttgart tätig. Ab 1933 bekleidete er als Major wieder mehrfach wechselnde Generalstabsstellen beim V. Armeekorps, war 1939 als Oberstleutnant Kommandeur des Wehrbezirkes Stuttgart II, ab 1940 als Oberstleutnant, später als Oberst Generalstabsoffizier bei der 554. Infanterie-Division, bei der Heeresgruppe A, beim Oberbefehlshaber in Serbien, dann Chef der Feldkommandantur 747 in Nîmes und wurde zuletzt 1944 entgegen eigenen Wünschen als Kriegsgeschichtslehrer an die Kriegsakademie versetzt. Als Pensionär studierte Schall noch in Tübingen Archäologie bis zur Promotion. Nähere Angaben zum Leben Karl Schalls finden sich in einem handgeschriebenen Lebenslauf in Bü. 182, in den Tagebüchern in Bü. 181 und in der Personalakte im Bestand M 430/2, Bü. 1804 mit Angaben zu seiner militärischen Laufbahn bis 1919. Teile des Nachlasses von Karl Schall, vor allem Schriftgut aus seiner militärischen Dienstzeit und umfangreiches Sammlungsgut, wurden im März 1980 dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart durch seinen Sohn Brigadegeneral a.D. Wolfgang Schall angeboten und nach einer ersten Durchsicht im Hause des Nachlassers im April 1980 übergeben, wobei Bibliotheksgut in die Bibliothek des Hauptstaatsarchivs überführt wurde und die Archivalien in der Abteilung IV (Militärarchiv) seither den Bestand M 660 Nachlass Karl Schall bilden. Da der Nachlass Karl Schall in völlige Unordnung geraten und kein vorarchivisches Ordnungsschema erkennbar war, war es notwendig, nach der Verzeichnung ein Ordnungsschema zu entwickeln, das den vielschichtigen Strukturen und unterschiedlichsten Dokumentationsformen gerecht werden sollte, zumal im Hauptstaatsarchiv Stuttgart kein einheitliches Ordnungsschema für Nachlässe Anwendung findet. Klar getrennt wurde das Schriftgut aus der Offizierstätigkeit, Korrespondenzen und persönliche Papiere, die neben ihrer allgemeinhistorischen Bedeutung einen engen persönlichen Bezug zum Nachlasser haben, von den vielschichtigen Sammlungen. Die Gliederung des Schriftgutes aus der Offizierstätigkeit spiegelt die militärische Laufbahn Schalls wider. Es handelt sich hier zumeist um persönliche Exemplare von amtlichen Schriftstücken in Form von Hektographien, Drucken und anderen Kopien sowie um Entwürfe und privat-dienstliches Schriftgut. Ein Schriftstück, das erkennbar aus dem Geschäftsverkehr der Dienststelle entnommen worden war, wurde in den betreffenden Bestand der militärischen Einheit im Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder eingegliedert. Im vorliegenden Repertorium findet sich ein Verweis. : Die privaten Korrespondenzen wurden nach Korrespondentengruppen und Korrespondenten geordnet. Plakate und Maueranschläge, militärische Karten und nichtmilitärische Karten wurden hauptsächlich aus konservatorischen Gründen bei den entsprechenden Sammlungsbeständen des Hauptstaatsarchivs J 151, M 640 und M 650 eingegliedert. Dennoch sind auch diese Stücke in Form von Verweisen in das vorliegende Repertorium eingearbeitet, wobei für die militärischen Karten das Ordnungsschema des Kartenbestandes M 640 und für die nichtmilitärischen Karten dasjenige des Kartenbestandes M 65 0 übernommen wurde. Karten, die in einem erkennbaren Zusammenhang zu Schriftstücken im Teil A stehen, sind dort belassen oder wiedervereinigt und ebenfalls als Verweise bei den Sammlungen des Nachlasses eingegliedert worden. Für die Sammlung von Zeitungsausschnitten, einzelnen Zeitungen, Druckschriften und Manuskripten aus den Bereichen Geschichte, Zeitgeschichte, Politik, Religion, Sprache, Literatur, Wissenschaft und Technik erschien es notwendig, ein möglichst feingliedriges Ordnungsschema zu entwickeln, da diese Sammlung mit ca. 500 Nummern den größten Bestandsteil darstellt und vorher lediglich in die Rubriken 1. Militär, 2. Politik und Zeitgeschichte, 3. Wissenschaft und innerhalb dieser Rubriken nur rein chronologisch geordnet war, was aber die zeitliche Einordnung der häufig undatierten Zeitungsausschnitte möglich machte. Es erschien zweckmäßig, den sehr vielschichtigen Nachlass durch ein möglichst umfassendes Sach-, Orts- und Personenverzeichnis zu erschließen. Kassiert wurden lediglich einige kleine Kartenausschnitte aus Karten, die bereits vorhanden sind, Skizzen und Notizen, die einzeln nicht mehr verständlich schienen und in keinem erkennbaren Zusammenhang zu anderen Schriftstücken standen, Aktenhefter und Verpackungsmaterial. Der Bestand Nachlass Karl Schall enthält vor allem aufschlussreiches Material über die Art der Kriegsführung in den Stellungskämpfen des 1. Weltkrieges. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch das Material über nichtwürttembergische Einheiten, deren eigenes Schriftgut bei einem Bombenangriff auf Potsdam im April 1945 zum größten Teil vernichtet worden ist. Die Einzeichnungen auf den Karten aus dem 1. Weltkrieg geben umfangreiche Informationen über Frontverlauf, Kampfrichtungen, Truppenbewegungen, Stellungsbau und Zerstörungen in den Frontgebieten und ergänzen somit gut den Kartenbestand M 640. Beachtenswert ist darüber hinaus das umfangreiche Schriftgut über die Prozesse vor dem Militärtribunal in Nürnberg gegen die Generäle Curt Ritter von Geitner, Hubert Lanz, Karl von Roques und Eugen Wössner, das Auszüge aus den Anklageschriften und Material der Verteidigung enthält. In den Sammlungen spiegelt sich in erstaunlich umfassender und anschaulicher Weise die Geschichte des 20, Jahrhunderts bis in die 70er Jahre wider. Der Bestand unterliegt keinen Benutzungsbeschränkungen. Der Bestand M 660 Nachlass Karl Schall wurde im Januar und Februar 1984 von Archivinspektoranwärter Markus Baudisch als Archivarische Probearbeit im Rahmen der Staatsprüfung für den gehobenen Archivdienst verzeichnet und geordnet und umfasst 697 Bü. in 1,55 lfd. m.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/157 · Bestand · 1859-1917
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Personengeschichte: Mit seinem Eintritt in die Kriegsschule in Ludwigsburg (1855) entschied sich Graf Ferdinand von Zeppelin für die Militärlaufbahn. Nach seiner Ernennung zum Leutnant (1858) unterstand er dem Generalquartiermeisterstab. Für ein Jahr zum Studium an der Universität Tübingen abkommandiert, wurde er nach Ausbruch des französischen-österreichischen Krieges (1859) vorübergehend zum Ingenieurkorps nach Ulm und bald darauf wieder zum Generalquartiermeisterstab nach Ludwigsburg versetzt. Beispiele für seine dortige Tätigkeit in der Ingenieursabteilung finden sich auch in dem unten verzeichneten Nachlass. Nach verschiedenen Reisen, u. a. zu den Schauplätzen des amerikanischen Sezessionskrieges, wurde Graf Zeppelin 1865 zur Adjutantur des Königs Karl befördert. Auf eigenen Wunsch wurde er im April 1868 zur taktischen Abteilung des Großen Generalstabs nach Berlin kommandiert, aber bereits im Herbst des folgenden Jahres wieder zum württembergischen Generalquartiermeisterstab zurückberufen. Zu Beginn des deutsch-französischen Krieges 1870/71 wurde Graf Zeppelin als Generalstabsoffizier der württembergischen Kavallerie-Brigade zugeteilt. Sein waghalsiger Erkundungsritt durch das Elsass am 24./25. Juli 1870 und dessen Verbreitung in der nationalen Presse machten Graf Zeppelin erstmals in weiten Bevölkerungskreisen bekannt und populär. Nach dem Krieg wurde er mit wechselnden Kommandos über verschiedene Kavallerie-Regimenter betraut, bis er 1884 als Oberst zum württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin ernannt wurde. Angeblich wegen eines misslungenen Manövers wurde Graf Zeppelin 1890 im Alter von 52 Jahren als General à la suite des Königs von Württemberg in den Ruhestand versetzt. Seine vorzeitige Pensionierung bot ihm jedoch die Chance, sich seinen anderen Plänen zu widmen. Im amerikanischen Sezessionskrieg und 1870 in Paris hatte Graf Zeppelin den militärischen Einsatz von Freiluftballons kennen gelernt. Bereits 1887 hatte er in einer dem König von Württemberg überreichten Denkschrift seine Ideen über die Möglichkeiten der Luftschifffahrt entwickelt. Sein erstes Luftschiff (LZ 1) stieg am 2. Juli 1900 auf. 1906 starteten LZ 2 und LZ 3, beide konstruiert von dem Ingenieur Ludwig Dürr. Einen schweren Rückschlag erlebte Graf Zeppelin am 5. August 1908, als LZ 4 auf seiner 24-Stunden-Fahrt nach der Ladung in Echterdingen in Flammen aufging. Den endgültigen Durchbruch und die allgemeine gesellschaftliche Anerkennung seiner Idee erreichte Graf Zeppelin mit der Fahrt von LZ 5, das am 25. August 1909 in Berlin landete. Hinsichtlich des militärischen Einsatzes hatte Graf Zeppelin die Möglichkeiten seiner Luftschiffe erheblich überschätzt: Von den 96 im Krieg gebauten Luftschiffen gingen 72 verloren. Dennoch warf Graf Zeppelin dem Reichskanzler Bethmann-Hollweg vor, den vollen Einsatz der Luftschiffe gegen England zu behindern. Auf diese kurz vor seinem Tod (1917) entfachte Kontroverse mit der Reichsregierung bezieht sich auch der einzige in diesem Nachlass erhaltene Brief des Grafen Zeppelin. Bestandsgeschichte: Graf Zeppelins einzige Tochter Hella hatte 1909 Alexander von Brandenstein geheiratet. Zumindest ein Teil des hier verzeichneten Nachlasses muss sich in ihrem Besitz bzw. dem ihrer Erben befunden haben, denn einige Archivalien wurden mit dem Stempel "Graf von Brandenstein-Zeppelin’sches Familienarchiv" gekennzeichnet. Dennoch ist der genaue Weg dieser Unterlagen in das Militärarchiv Stuttgart nicht mehr rekonstruierbar. Der Nachlass des Grafen Zeppelin in M 660/157, der 14 Archivalieneinheiten umfasst (0,1 lfd. m), wurde im September 1994 verzeichnet. Stuttgart, im September 1994 Dr. Margit Müller

          Militärhistorische Bildsammlung (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 703 · Sammlung · 1806-1948
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorwort: Die Herkunft der im hier erschlossenen Bestand zusammengetragenen Bilder ist im Einzelnen nur in wenigen Fällen dokumentiert. Eindeutige Anhaltspunkte geben dabei nur die unmittelbar auf den Abbildungen (bzw. auf ihrer Rückseite) gegebenen Informationen. Die Erhaltung der Unterlagen und das Zusammentragen als solches basiert allgemein auf der Anordnung über die Errichtung eines Kriegsarchivs. Hier war u.a. geregelt, dass (außer den zu archivierenden Akten des Kriegsministeriums und den Offiziersstammlisten) Schriftgut bzw. auch andere Dokumente von dauerndem militärischem oder kriegsgeschichtlichem Wert von Behörden, Truppenteilen und Privatpersonen übernommen werden sollten. Um Privatpersonen die Entscheidung zu erleichtern wurde ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen; Abgaben auch mit Auflagen . versehen zu können wie Eigentumsvorbehalten, Nutzungsbeschränkungen etc.. (1) Ebenso sollten zur Ergänzung eigene Erhebungen zur Geschichte der württembergischen Militärgeschichte durchgeführt werden. Mit diesen Regelungen waren zwar nicht die Daten über den Ursprung der Unterlagen gesichert, auch nicht irgendeine Formierung eines einzelnen Bestands, wohl aber die von den Mitarbeitern des neuen Heeresarchivs zusammenzutragenden Stücke selbst. Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass gerade im militärischen Ausbildungsbereich nicht nur Karten, sondern auch Anschauungsmaterialien aller Art eine große Rolle spielten. (2) Belegt ist beispielsweise, dass auf Divisionsebene in großem Umfang Bildmaterial vorhanden gewesen ist. Leider jedoch ist nicht belegt, von welcher der einzelnen Formationen und wie viele solcher Unterlagen insgesamt in den hier vorliegenden Bestand eingegangen sind. Ebenso wenig ist zu erkennen, welche Materialien verloren gegangen sind. Entsprechende Nachweise wurden nicht ermittelt. Fest steht nur, dass der Bestand eigens als Sammlung formiert werden musste und in der jetzt vorliegenden Form erstmals im Heeresarchiv (3) zusammengefasst worden war. Dabei spielte eine große Rolle, dass der seit 1935 amtierende Archivleiter, Dr. rer. pol. Hermann Pantlen, Major a.D. (22. 10. 1887 - 10. 04. 1968) besonderen Wert legte auf die Aufarbeitung und Erweiterung von Sammlungsbeständen. Ein Maßnahme, die nach der Umschichtung von Zuständigkeiten und nach umfangreichen Abgaben von Beständen auch dazu dienen sollte, die entstandenen Lücken ein wenig zu schließen. (4) Für diese Aufgabe wurde der zuvor im Bibliotheksbereich und mit der Handhabung privater Bildsammlungen erfahrene Helmut Steinhart gegen Bedenken der NSDAP (5) neu eingestellt. Er entwickelte die Aufgliederung in die verschiedenen Reihen, deren Signatursystematik (Bestand - Reihe - Nummer) bei den verschiedenen späteren Neubearbeitungen beibehalten wurde. Auf diese Weise bleibt über alle redaktionellen und Erweiterungsarbeiten am Bestand M 703 das Wiederauffinden der relativ häufig zitierten einzelnen Vorlagen ohne Schwierigkeiten jederzeit ohne Umwege möglich. 1970 hatte Karl Hofer den Bestand nach verschiedenen umzugsbedingten Änderungen nach diesem System wieder aufgestellt, wies allerdings auch auf eine dringend erforderliche Neubearbeitung hin, die ihm damals nicht ermöglicht wurde . Erst unter Bernhard Theil, der v.a im Rahmen der Ausbildung von Archivaren den Bereich von Bildersammlungen in die aktuelle Arbeit mit einbezog, wurde diese Arbeit weitergeführt. Zwischen 1986 und 1994 entstanden so neue Titelaufnahmen auf Karteikarten, gegliedert nach den Vorgaben der Steinhart’schen Reihen und Nummernsystematik. Beteiligt waren Archivreferendare und Anwärter die ihre Ausbildungszeit zwischen 1986 und 1994 am Hauptstaatsarchiv absolvierten. Um nur einige Namen zu erwähnen seien hier die Namen Ehrmann, Kresin, Schad, Zaschka genannt, deren grundsätzliche Überlegungen zu Verzeichnungsmethoden und Gliederungsmöglichkeiten in den Verzeichnungsakten dokumentiert sind. (6) Nicht unerwähnt bleiben darf auch die geduld ige Begleitung der Auszubildenden durch Herrn Merk, der dem Militärarchiv während dieses Zeitraums zeitweise zugeteilt war. Es folgten erste Titelaufnahmen in einem aus dem damaligen Midosa/Midetit Programm abgeleiteten System. Die Schwächen dieser in sehr engen Vorgaben fixierten Datenbank waren jedoch evident. Die Einpassung der teilweise doch recht umfangreichen Textteile in die vorgegebene Erfassungsmaske war gar nicht möglich und selbst bei Abkürzungen im Anzeigenstil konnten auch minimale Grunderfordernisse nicht berücksichtigt werden. Der zunächst mit der Auflösung der Außenstelle Gutenbergstrasse und der Integration der vorher eigenen Organisationseinheit in die Abteilung 1 des Hauptstaatsarchiv betraute Referent nahm die Erfassung der Titelaufnahmen baldmöglichst erneut in Angriff. Veranlasst durch den häufigen Zugriff auf diese Unterlagen zog er es allerdings vor, die Titelaufnahmen anhand eines hinreichend leistungsfähigen Datenbanksystems zu erfassen. Er setzte das Vorhaben deshalb fort mit einer dafür von ihm eingerichteten marktüblichen Datenbank. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Hardware-Kapazitäten und der speziellen Erfordernisse des Bestands strukturierte er die Erfassung neu, so dass v.a. keine EDV-bedingten Hindernisse oder Beschränkungen der Eingabemöglichkeiten mehr gegeben waren. Zugleich wurde damit die größtmögliche Erfassungsgeschwindigkeit erzielt. Mit der eigentlichen Eingabe wurde schließlich der Archivangestellte Gerd Mantel beauftragt. Wie Steinhart 1938 war auch Gerd Mantel aufgrund seiner zuvor erworbenen Fähigkeiten und seiner Interessen dafür besonders geeignet und kümmerte sich insbesondere um die Exaktheit von Detailbeschreibungen und um konservatorische Notwendigkeiten. Vor Eingabe der einzelnen Karteikarten wurden deshalb die einzelnen Stücke nochmals einer Prüfung unterzogen, der Erhaltungszustand eigens in einem geeigneten Rubrik erfasst, wobei für über ein Drittel der Bilder Schäden konstatiert werden mussten (8) . Die Vorteile der bestandsspezifischen Erfassung, die eine eigene Struktur ergeben hatte, hinderten auch nicht daran, die ursprünglich nicht nach den Vorgaben der derzeitigen Midosa-Version erstellte Datenbank in eine Form zu bringen, die dem auf Midosa - Strukturen basierenden Internet-Präsentationssystem der Landesarchivdirektion entspricht. Dazu waren außer der Anpassung der Gliederung auch Spalten bzw. Datenfelder zusammenzuführen und die Konvertierung in das entsprechende Datenbankformat erforderlich; eine Arbeit die von Herrn Obst, gleichzeitig zuständig für die Übergabe internetfähiger Datenbanken, (PHP, MySQL) mit großer Sorgfalt erledigt wurde. Der Bestand umfasst in der nunmehr vorliegenden Form 2470 Verzeichnungseinheiten und ist gelagert bzw. großenteils auch neu verpackt in insgesamt 23 Schubladen moderner archivüblicher Kartenschränke. Die diesem Findmittel zugrundeliegende Datenbank wird durch neu hinzukommende Einzelstücke ergänzt bzw. aktualisiert werden. Endredaktion, Index und Gliederung in möglichst nicht allzu große einzelne Gliederungspunkte besorgte der Unterzeichner. Dr. Franz Moegle-Hofacker Anmerkungen: (1) Vgl. Anordnung Kriegsminister von Marchtalers vom 03. Jan. 1907. bzw. Vorwort zu Repertorium M 1/11, Kriegsarchiv (2) Vgl. beispielsweise die Bestände M 700/1 ff, Negative und Diapositive, die für Schulzwecke entstanden waren. (3) Vgl. Vorwort zu Repertorium M 400/ 1, Heeresarchiv Stuttgart (4) Vgl. Vorwort zu Repertorium M 400/1, Seite XIII. (5) Vgl. Personalakte Helmut Steinhart, M 400/1, Bü 56. (6) Vgl. Aktenvermerk vom 20. 08. 1970 in Akten zur Verzeichnung M 703. (7) Akten zur Verzeichnung M 703 (8) vgl. Schadensmeldungen für Restaurierung von Beständen vom Juli 2002

          BArch, RW 35 · Bestand · 1939-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Der Militärbefehlshaber Frankreich übte die oberste Gewalt in den seit 1940 besetzten Teilen Frankreichs aus, jedoch mit Ausnahme der Departements in Elsaß und Lothringen, die Chefs der Zivilverwaltungen unterstellt wurden, und der Departements Nord und Pas de Calais, für die der Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich zuständig war (siehe dazu auch die nachfolgend aufgeführten Anlagen). Der Schwerpunkt der Aufgaben des Militärbefehlshabers lag weniger auf militärischem Gebiet (z. B. Abwehr feindlicher Landungsversuche, Küstensicherung) als vielmehr auf dem der Verwaltung und Wirtschaft. Nach der deutschen Besetzung Südfrankreichs 1942 nahm der Deutsche General beim Oberbefehlshaber West in Vichy die militärischen Belange wahr. Anlagen: 1. Gliederung der Militärverwaltung in Frankreich (Stand vom 29. Juli 1940) 2. Gliederungsplan des Verwaltungsstabes (Stand von Ende November 1941) 3. Gliederungsplan des Verwaltungsstabes (Stand vom 1. November 1942) 4. Gliederungsplan der Militärverwaltung in Frankreich (Stand vom 1. März 1944) 5. Einsatz der Feldkommandanturen im besetzten Gebiet Frankreichs (Stand vom 15. März 1941) 6. Einsatz der Oberfeldkommandanturen, Feldkommandanturen, Deutsche Haupt- und Verbindungsstäbe, Außenstellen und Platzkommandanturen (Stand vom 1. August 1944) Inhaltliche Charakterisierung: Der Umfang der durch Kriegseinwirkung verlorengegangenen Unterlagen ist nicht genau bekannt. Von den ins Bundesarchiv gelangten Unterlagen stammt mehr als die Hälfte aus dem Verwaltungsstab des Militärbefehlshabers (Tätigkeitsberichte, Kontrolle der französischen Gesetzgebung, Rechtspflege, Polizeiangelegenheiten, Lenkung der französischen Wirtschaft, Bergbau, Arbeitseinsatz, Erfassung von aus deutscher Sicht interessanten Unterlagen in französischen Bibliotheken und Archiven). Vom Schriftgut des Kommandostabes verdienen die allgemeinen Tätigkeitsberichte besondere Erwähnung. Hinzu kommen Befehle, Anordnungen und Berichte aus den Militärverwaltungsbezirken und wenige Schriftgutsplitter des Nachrichtenerkundungsstabes über die Nachrichtenanlagen der Maginotlinie. Der Bestand enthält Material gemäß folgender Gliederung: 1. Stammtafeln 2. Kommandostab Militärbefehlshaber Frankreich 2.1 Befehlshaber 2.2 Abt. Ia (Operationsabteilung) 2.2.1 Organisation und territoriale Verwaltung 2.2.2 Operative Planungen 2.2.3 Lageberichte 2.2.4 Militärische Sicherung der besetzten Gebiete 2.2.5 Fernsprechverzeichnisse 2.2.6 Sonstige Unterlagen 2.2.7 Abt. Ia/Stopi (Pionierwesen) 2.2.8 Abt. Ia/Gabo (Gasabwehrdienst) 2.2.9 Abt. Ia/Mil.Geo. (Militärgeographie) 2.3 Abt. Ib (Versorgung und Nachschub) 2.3.1 Abt. Ib (1) (Unterbringungsangelegenheiten) 2.3.2 Abt. Ib (3) (Strafvollzug) 2.3.3 Abt. Ib/VOLS (Luftschutz) 2.4 Abt. Ic (Politische Beratung, Stimmung, Abwehr) 2.5 Abt. IIa (Personalfragen) 2.6 Oberquartiermeisterabteilung Paris/Frankreich 2.7 Höherer Nachrichtenführer 2.8 Oberstkriegsgerichtsrat 2.9 Abt. IVa (Intendant) 2.10 Deutsche Arbeitsfront/Amt Heer - Obmann beim Militärbefehlshaber Frankreich 2.11 Propaganda-Abteilung 2.12 Hauptquartier 3. Militärverwaltung 3.1 Chef der Militärverwaltung 3.1.1 Organisation 3.1.2 Tätigkeitsberichte 3.1.3 Einsatzberichte 3.2 Zentralabteilung der Militärverwaltung 3.2.1 Organisation 3.2.2 Lageberichte 3.2.3 Stabsbefehle 3.2.4 Abwehrangelegenheiten 3.2.5 Personalwesen 3.2.6 Verschiedenes 3.3 Zahlmeisterei 3.4 Armeefeldpostmeister beim Chef Militärverwaltung 3.5 Abteilungen Verwaltung 3.5.1 Allgemeine Verwaltung (Abt. V 1) 3.5.1.1 Allgemeine und innere Verwaltung (Gruppe V 1/1) 3.5.1.1.1 Ausarbeitungen 3.5.1.1.2 Verwaltungsmaßnahmen 3.5.1.1.3 Polizeiangelegenheiten 3.5.1.2 Kultur- und Kunstverwaltungen (Gruppe V 1/2) 3.5.1.2.1 Kunstschutz - Einsatzstab Rosenberg 3.5.1.2.2 Ref. Archivwesen 3.5.1.2.2.1 Lageberichte 3.5.1.2.2.2 Innerer Dienstbetrieb 3.5.1.2.2.3 Gutachten, Ausarbeitungen, Vorträge und Presseartikel 3.5.1.2.2.4 Aufsicht über das französische Archivwesen 3.5.1.2.2.5 Außenstelle des Archivschutzes 3.5.1.2.2.6 Schriftwechsel mit dem Generaldirektor der Staatsarchive - Kommissar für den Archivschutz 3.5.1.2.2.7 Deutsche Archivalienrückforderungen 3.5.1.2.2.8 Archivflüchtungen und Rückführungen 3.5.1.2.2.9 Maßnahmen in Elsaß/Lothringen 3.5.1.2.2.10 Luxemburg 3.5.1.2.2.11 Inventarisierung und Kopierung von Archivalien 3.5.1.2.2.12 Archives Nationales 3.5.1.2.2.13 Ministerialarchive 3.5.1.2.2.13.1 Kriegsministerium 3.5.1.2.2.13.2 Außenministerium 3.5.1.2.2.14 Gemeinde- und Départementalarchive 3.5.1.2.2.15 Rheinland 3.5.1.2.3 Ref. Bibliotheksschutz 3.5.1.2.3.1 Bibliothèque Nationale 3.5.1.2.3.2 Institute und Bibliotheken 3.5.1.3 Verkehr (Gruppe V 1/3) 3.5.2 Justiz (Abt. V 2) 3.5.2.1 Justizverwaltung und allgemeine Rechtsangelegenheiten (Gruppe V 2/1) 3.5.2.1.1 Berichte und Personalwesen 3.5.2.1.2 Verwaltungsangelegenheiten 3.5.2.1.3 Völkerrecht und Repressalien 3.5.2.1.4 Französische Gesetzgebung, Rechtshilfe und Verwaltung 3.5.2.1.5 Strafrechtsangelegenheiten 3.5.2.1.6 Polizeimaßnahmen 3.5.2.2 Wirtschaftliche Rechtsangelegenheiten (Gruppe V 2/2) 3.5.2.2.1 Beschlagnahmen und Wiedergutmachung 3.5.2.2.2 Verschiedenes 3.5.3 Finanzen (Abt. V 3) 3.5.3.1 Finanzverwaltung (Gruppe V 3/1) 3.5.3.1.1 Zoll- und Grenzfragen 3.6 Abteilungen Wirtschaft 3.6.1 Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten und Wirtschaftstransporte (Abt. Wi I) 3.6.1.1 Erlasse, Tagesmeldungen, Tätigkeitsberichte 3.6.1.2 Besondere Wirtschaftsanordnungen 3.6.1.3 Allgemeine Angelegenheiten und Entjudung (Gruppe Wi I/1) 3.6.1.3.1 Entjudung der Wirtschaft (Ref. Wi I/1b) 3.6.1.3.2 Treuhand- und Revisionswesen (Ref. Wi I/1c) 3.6.1.3.2.1 Kommissarische Verwaltung 3.6.1.3.2.2 Wirtschaftsprüfungen 3.6.1.4 Feindvermögen (Gruppe Wi I/2) 3.6.1.5 Statistik (Gruppe Wi I/3) 3.6.1.6 Wirtschaftstransporte (Gruppe Wi I/4) 3.6.1.7 Auftragsverlagerung und Kriegsrisiko 3.6.1.8 Schwarzer Markt 3.6.1.9 Firmentätigkeit in Frankreich und Deutschland 3.6.1.10 Verschiedenes 3.6.2 Gewerbliche Wirtschaft (Abt. Wi II) 3.6.2.1 ROGES, Rohstoffhandelsgesellschaft m.b.H. - Rohstoffeinkauf in Frankreich 3.6.2.2 Bergbau- und Kohlewirtschaft, Steine und Erden (Gruppe Wi II/A) 3.6.2.2.1 Kohle und Torf - Förderung, Planung, Bewirtschaftung (Ref. Wi II/A/1) 3.6.2.2.1.1 Lageberichte 3.6.2.2.1.2 Versorgungsbetriebe 3.6.2.2.1.3 Preisregelung 3.6.2.2.1.4 Statistik 3.6.2.2.2 Erz und Salz - Förderung und Bewirtschaftung (Ref. Wi II/A/2) 3.6.2.2.3 Steine und Erden (Ref. Wi II/A/3) 3.6.2.2.4 Kali (Ref. Wi II/A/4) 3.6.2.2.5 Kolonialbergbau 3.6.2.2.6 Personalwesen, Löhne, Streiks 3.6.2.2.7 Verschiedenes 3.6.2.3 Mineralölwirtschaft (Gruppe Wi II/B) 3.6.3 Ernährung und Landwirtschaft (Abt. Wi III) 3.6.4 Forst- und Jagdwesen (Abt. Wi IV) 3.6.5 Außenhandel, Geld- und Versicherungswesen (Abt.Wi V) 3.6.6 Preisregelung (Abt. Wi VI) 3.6.7 Arbeitseinsatz und Sozialwesen (Abt. Wi VII) 3.6.7.1 Anwerbung von Arbeitskräften nach Deutschland, innerfranzösischer Arbeitseinsatz (Gruppe Wi VII/B) 3.6.7.1.1 Anwerbung von Arbeitskräften nach Deutschland (Gruppe Wi VII/B/I) 3.6.7.1.2 Innerfranzösischer Arbeitseinsatz (Gruppe Wi VII/B/II) 3.6.7.2 Sozialversicherung und Lohngestaltung (Gruppe Wi VII/C) 3.6.8 Finanzen (Abt. Wi VIII) 3.6.8.1 Lageberichte 3.6.8.2 Allgemeines 3.6.8.3 Steuern 3.6.8.4 Haushaltswesen 4. Militärverwaltungsbezirke 4.1 Militärverwaltungsbezirk Paris 4.2 Militärverwaltungsbezirk A (Nordwestfrankreich) 4.2.1 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.2.2 Abt. Ic (Abwehr) 4.2.3 Stabsoffizier der Feldgendarmerie 4.2.4 Abt. IIa (Personalfragen) 4.2.5 Quartiermeister 4.2.6 Nachrichtenführer 4.2.7 Abt. III (Gericht) 4.2.8 Abt. IVa (Intendant) 4.2.9 Abt. IVb (Sanitätswesen) 4.3 Militärverwaltungsbezirk B (Südwestfrankreich) 4.3.1 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.3.2 Abt. IIa (Personalfragen) 4.3.3 Quartiermeister 4.3.4 Nachrichtenführer 4.3.5 Abt. IVa (Intendant) 4.3.6 Verschiedenes 4.4 Militärverwaltungsbezirk C (Nordostfrankreich) 4.4.1 Organisation 4.4.2 Abt. Ia (Operationsabteilung) 4.4.3 Abt. Ic (Abwehr) 4.4.4 Stabsoffizier der Feldgendarmerie 4.4.5 Quartiermeister 4.4.6 Abt. IVa (Intendant) 4.4.7 Pioniere 4.4.8 Verschiedenes 4.5 Kommandant des Heeresgebietes Südfrankreich 4.5.1 Abt. Ia/Gabo (Gasabwehrdienst) 4.5.2 Quartiermeister 4.5.3 Abt. Verwaltung und Wirtschaft 4.6 Militärverwaltungsbezirk Bordeaux Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 1220 AE Zitierweise: BArch, RW 35/...

          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 91 C · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
          1. Behördengeschichte 1.1 Militärgouvernements 1813-1815 Am 15. März 1813 wurde aus militärstrategischen Gründen zur Durchführung des Krieges gegen Frankreich das gesamte preußische Territorium zwischen der Elbe und der russischen Grenze in vier Militärgouvernements eingeteilt. Zeitgleich erfolgte auch die Auflösung der am 20. Januar 1813 gegründeten Oberregierungskommission in Berlin (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 102 Oberregierungskommission zu Berlin) und der am 24. April 1812 gebildeten Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 85 Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen). Es wurden zunächst vier Militärgouvernements für die folgenden Gebiete gebildet: 1.) für das Land zwischen Elbe und Oder in Berlin, 2.) für das Land zwischen Oder und Weichsel in Stargard, 3.) für das Land zwischen Weichsel und der russischen Grenze in Königsberg und 4.) für Schlesien in Breslau. Nach dem weiteren Vorrücken der preußischen und alliierten Truppen erfolgte die Bildung des Militärgouvernements für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer. Dieses wurde bald darauf in die beiden Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Weser in Halberstadt und für das Land zwischen Weser und Rhein in Münster aufgeteilt. Die Einteilung der Militärgouvernements erfolgte ohne Rücksicht auf die bisher bestehenden historischen Verwaltungsgliederungen nach rein militärischen bzw. geographischen Gesichtspunkten. Die einzelnen Militärgouvernements unterstanden direkt dem König bzw. dem Staatskanzler. Die Ministerien verloren für die Dauer der Militärgouvernements ihre Zuständigkeit für alle die Kriegsführung betreffenden Angelegenheiten. Alle Behörden im Gouvernementsbezirk waren in militärischen Angelegenheiten den Militär- bzw. Zivilgouverneuren untergeordnet. Lediglich bei operativen Angelegenheiten der Armee lag die Befehlsgewalt bei den Kommandierenden Generälen. Für jedes Militärgouvernement wurden als gleichberechtigte Leiter jeweils ein Militärgouverneur und ein Zivilgouverneur bestellt. Bei Meinungsverschiedenheiten lag die Entscheidungsgewalt allein beim König. Bei Gefahr im Verzuge hatte jedoch der Militärgouverneur die entscheidende Stimme. Ein Teil der Aufgaben der Militärgouvernements, vor allem hinsichtlich der Verpflegung der russischen Truppen, wurde am 11. März 1813 dem Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum als Generalintendanten für die Verpflegung der russischen Truppen im Inland übertragen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815). Nach dem Ersten Pariser Frieden wurden durch die Kabinettsordre vom 3. Juni 1814 die vier ostelbischen Militärgouvernements aufgelöst. Die beiden westelbischen Militärgouvernements blieben zunächst bestehen. 1.2 Militär- und Zivilgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser Durch die Kabinettsordre vom 9. April 1813 wurde das "Militärgouvernement für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer" gebildet und Wilhelm Anton von Klewiz zum Zivilgouverneur berufen. Zum Militärgouverneur wurde der Generalmajor Philipp von Ivernois ernannt, der jedoch bereits am 1. Juni 1813 starb. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark. Da die westelbischen Gebiete noch größtenteils von französischen Truppen besetzt waren, dauerte es noch einige Zeit bis das Militärgouvernement seine Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen konnte. Der Sitz des Militärgouvernements befand sich zunächst noch in Berlin und wurde erst im Oktober 1813 provisorisch nach Halle/Saale verlegt. In Folge des Vormarsches der preußischen und alliierten Truppen hatte das durch das Militärgouvernement zu verwaltende Gebiet eine zu große Ausdehnung angenommen. Deshalb wurde es durch die Kabinettsordre vom 19. November 1813 in zwei eigenständige Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser bzw. zwischen Weser und Rhein aufgeteilt. Zum Zivilgouverneur des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser wurde der bisherige Zivilgouverneur von Klewiz bestimmt, der dieses Amt bis zur Auflösung des Zivilgouvernements bekleidete. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818). Das Militärgouvernement umfasste nunmehr folgende ehemalige preußische Territorien: die Altmark, das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Grafschaft Hohenstein, das Fürstentum Eichsfeld und das Fürstentum Erfurt. Der Sitz der Gouvernementsverwaltung wurde im Dezember 1813 nach Halberstadt verlegt. Obwohl eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Militärgouverneur und dem Zivilgouverneur rechtlich zulässig gewesen wäre, wurden alle Geschäfte des Militärgouvernements durch beide Gouverneure gemeinschaftlich und einvernehmlich bearbeitet. Bei Abwesenheit erfolgte jeweils eine gegenseitige Vertretung. Das Büro und die Registratur wurden gemeinsam geführt. Auch nach dem Friedensschluss am 30. Mai 1815 blieb das Militärgouvernement zunächst bestehen und wurde erst am 12. Juli 1815 aufgelöst. Die militärischen Aufgaben wurden auf das Generalkommando für die Provinzen zwischen Elbe und Weser übertragen. Die übrigen Geschäfte wurden bis zur Ernennung des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten am 1. April 1816 durch den bisherigen Zivilgouverneur von Klewiz kommissarisch weitergeführt. Die Hauptaufgabe des Militärgouvernements war neben der Reorganisation der Verwaltung die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der preußischen Armee im Gouvernementsbezirk. Hierzu gehörten vor allem die Truppenformierung, die Verpflegung der preußischen und alliierten Truppen sowie die Versorgung der Militärlazarette. Für diesen Zweck hatte das Militärgouvernement durch Steuererhebungen die notwendigen Gelder aufzubringen und Requisitionen durchzuführen. Auch die Höhere und Sicherheitspolizei wurde direkt durch das Militärgouvernement ausgeübt. Das Bergwerks- und Hüttenwesen wurde jedoch direkt dem Finanzminister und das Postwesen dem Generalpostmeister unterstellt. Zur Durchführung einzelner Aufgaben des Militärgouvernements wurden mehrere nachgeordnete Stellen und Behörden gebildet, die ihren Sitz ebenfalls am Dienstort des Zivilgouverneurs in Halberstadt hatten. Hierzu gehörte die Finanzkommission, die die Kontrolle über die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, der Domänen und Forsten ausübte. Diese Kommission wurde bereits am 24. Februar 1814 wieder aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden größtenteils auf die Gouvernementskommission übertragen, die ihren Sitz ebenfalls in Halberstadt hatte. Diese Kommission bestand aus sechs Räten und diente zur Beratung des Zivilgouverneurs, von dessen Entscheidungen sie auch abhängig war. Es handelte sich also nicht um eine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zivilgouverneur und den nachgeordneten Behörden. Im Auftrag des Militärgouvernements führte der Oberlandesgerichtsrat Dalkowski Untersuchungen gegen eine Anzahl von Personen durch, die der Spionage und Spitzeltätigkeit für die französische oder westphälische Hohe Polizei oder Armee verdächtig waren. Grundlagen für diese Untersuchungen waren der Königliche Befehl wegen Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit der Armeen vom 17. März 1813 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1813, S.34f.) und die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Verkehrs mit dem Feinde vom 15. Januar 1814 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1814, S. 5-7.). Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 16 des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 mussten diese Untersuchungen jedoch eingestellt werden. Zur Durchführung der Requisitionen, der Verpflegung und Belieferung der preußischen und alliierten Truppen wurde im November 1813 das Gouvernements-Kriegskommissariat gebildet. Dieses Amt, das unter der Leitung des Gouvernements-Kriegskommissar Rhades bzw. ab Februar 1814 unter dessen Nachfolger Lehmann stand, existierte bis 1816. Außerdem wurde für die Organisation des Provinziallazarettwesens ein Chirurgischer Stab gebildet. Dieser Stab bestand bis zum November 1815 und war u. a. für die Anschaffung von Medikamenten und Lazarettutensilien, die Einstellung und Besoldung des medizinischen Personals und die Aufsicht über die einzelnen Provinziallazerette zuständig. Das Territorium des Militärgouvernements wurde Ende 1813 in drei Departements unterteilt, an deren Spitze jeweils ein Landesdirektor stand. Bei diesen Landesdirektionen handelte es sich um Zwischeninstanzen zwischen dem Zivilgouverneur und den Landräten bzw. den nachgeordneten Behörden. Die drei Departements können in ihrer territorialen Zuständigkeit als Vorgänger der später gebildeten Regierungsbezirke angesehen werden. Das 1. Departement entsprach ungefähr dem bisherigen westphälischen Elbedepartement und bestand aus den Kreisen Salzwedel, Stendal und Neuhaldensleben. Die Stadt Magdeburg war wegen der Besetzung durch französische Truppen bis Mai 1814 der direkten Verwaltung entzogen. Das 2. Departement, das ungefähr dem westphälischen Saaledepartment entsprach, setzte sich aus dem Saalekreis und den Kreisen Wansleben, Calbe/Saale, Mansfeld, Eisleben, Halberstadt und Osterwieck zusammen. Das 3. Departement bestand aus den preußischen Teilen des ehemaligen westphälischen Harzdepartements und gliederte sich in die Kreise Heiligenstadt, Duderstadt und Hohenstein. Hinzu kam noch das Gebiet von Erfurt und Blankenhain, das einen eigenen Kreis bildete und durch einen eigenen Vizelandesdirektor (als ständigen Vertreter des Landesdirektors) verwaltet wurde. Die Landesdirektionen im 1. und 2. Departement wurden bereits im Februar 1814 wieder aufgelöst und die Kompetenzen auf den Zivilgouverneur bzw. die zuständigen Landräte übertragen. Die Landesdirektion des 3. Departements blieb jedoch auf Grund der großen Entfernung bis zur Auflösung des Zivilgouvernements am 31. März 1816 bestehen. Bei der späteren Bildung der Regierungsbezirke der Provinz Sachsen wurde die bisherige territoriale Gliederung der drei Departements im Großen und Ganzen beibehalten. Der Regierungsbezirk Magdeburg entsprach ungefähr dem 1. Departement, der Regierungsbezirk Merseburg dem 2. Departement und der Regierungsbezirk Erfurt dem 3. Departement. 1.3 Leitende Beamte Militärgouverneure: April 1813 - Juni 1813: Generalmajor Philipp von Ivernois (1754-1813) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 275f.) Okt. 1813 - Nov. 1813: Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark (1767-1822) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 329-331) Nov. 1813 - Juli 1815: Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 368-370). Zivilgouverneur: April 1813 - März 1816: Wilhelm Anton von Klewiz (1760-1838) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 497f.). Landesdirektor im 1. Departement zu Stendal bzw. Magdeburg: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich von Koepcken (1770-nach 1825) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 515). Landesdirektor im 2. Departement zu Halberstadt: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich Freiherr von Schele (1782-1815) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 2, München 2009, S. 857f.). Landesdirektor im 3. Departement zu Erfurt: Ende 1813 - März 1816: Joseph Bernhard August Gebel (1772-1860). Vize-Landesdirektor für das Gebiet von Erfurt und Blankenhain: Ende 1813 - 1816(?): August Heinrich Kuhlmeyer (1781-1865) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 541). 2. Bestandsgeschichte Nach der Auflösung des Militärgouvernements wurden die Akten teilweise von der Oberpräsidial-Registratur übernommen und gelangten über das Regierungsarchiv Magdeburg in das Landeshauptarchiv Magdeburg. Die Akten, welche die Gebiete der späteren Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, wurden zunächst an die zuständigen Regierungsarchive in Merseburg bzw. Erfurt abgeben und gelangten erst später in den Bestand des Landeshauptarchivs Magdeburg. Aufgrund einer Verfügung des Generaldirektors der preußischen Staatsarchive vom 1. Mai 1883 wurden die Akten der Militärgouvernements (mit Ausnahme des Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Oder bzw. Oder und Weichsel) entweder aus dem Geheimen Staatsarchiv an die betreffenden Provinzialarchive abgegeben oder diesen belassen. Im Landeshauptarchiv Magdeburg wurde das Archivgut des Militärgouvernements in folgende Bestände aufgeteilt (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 1 Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 a Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 b Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 1 c Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Zivilverwaltung - Rep. C 2 Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 2 a Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Magdeburg - Rep. C 2 b Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 2 c Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Merseburg (Saalkreis und Mansfeld) - Rep. C 3 Kommission des Oberlandesgerichtsrats Dalkowski zur Untersuchung politischer Vergehen - Rep. C 7 Finanzkommission zu Halberstadt - Rep. C 8 Gouvernements-Kriegskommissariat (Kriegskommissar Lehmann) - Rep. C 11 Chirurgischer Stab. Am 26. und 27. April 1972 wurden im Zuge einer Bestandsabgrenzung die vorstehenden Bestände vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Deutschen Zentralarchiv, Dienststelle Merseburg, abgegeben (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 331 Aktenzugänge, Bd. 1). Hierbei wurden jedoch nicht alle Bestände der Übergangszeit übernommen. So verblieben z. B. die Bestände der drei Landesdirektionen im Landeshauptarchiv Magdeburg. Am 21. Oktober 1986 wurden nachträglich 0,1 lfm Akten übernommen und dem Bestand zugeordnet (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 1037 Bestandsakte I. HA Rep. 91 C). Die vom Landesarchivs Magdeburg übernommenen Bestände wurden zu einem Bestand zusammengefasst und zunächst durch Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs, Dienststelle Merseburg, in einer Findkartei verzeichnet. Hierbei wurden offensichtlich die zeitgenössischen Aktentitel übernommen, ohne dass es zu einer erkennbaren Titelneubildung kam. Außerdem erfolgte eine Neuordnung des Bestandes nach sachthematischen Gesichtspunkten. Der Zeitpunkt der Ordnung, der ursprünglichen Verzeichnung und einer später durchgeführten Revision der Aktentitel konnte noch nicht ermittelt werden. Diese noch auf den Karteikarten erfolgte Revision führte zu einer teilweisen Korrektur und Vereinheitlichung der Aktentitel, die jedoch unvollständig und inkonsequent blieb. Nach der Retrokonversion der Findkartei durch Schreibkräfte des Geheimen Staatsarchivs PK wurde der Bestand in den Jahren 2008 und 2009 durch den Archivangestellten Guido Behnke redigiert. Die Klassifikation wurde überarbeitet. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel geprüft und gegebenenfalls vereinheitlicht bzw. korrigiert. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die vorhandenen Ortsnamen wurden soweit wie möglich an die heutige Schreibweise angepasst. 3. Benutzungshinweis Der Bestand wurde nach sachthematischen Gesichtspunkten geordnet. Jedoch sind die Akten der Klassifikationsgruppe 02.01.03 nach den Namen der einzelnen Ortschaften geordnet. Hierbei handelt es sich um Akten, die sich auf das Rechnungswesen, die Schulden, die öffentlichen Bauten, die Verpachtung von Grundstücken und die Kommunalabgaben der jeweiligen Gemeinden beziehen. Auch die Akten der Klassifikationsgruppe 03.03.01.03, welche die Kirchen-, Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, sind nach Ortsnamen geordnet. Die Akten, die sich auf die Personalangelegenheiten (z. B. Anstellung, Besoldung, Entlassung, Dienstvergehen) der Beamten beziehen, sind in den verschiedenen sachthematischen Klassifikationsgruppen zu suchen. So befinden sich z. B. die Akten zu den direkt beim Militärgouvernement angestellten Beamten in der Klassifikationsgruppe 01.02, der Kommunalbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.01.04 und der Justizbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.03.01.09. 4. Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 4.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK Eine größere Anzahl von Akten mit Bezug zum Militärgouvernement zwischen Weser und Elbe befinden in den Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium. Vereinzelt sind auch noch Akten in den folgenden Beständen vorhanden: - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode - GStA PK, I. HA, Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten - GStA PK, I. HA, Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt - GStA PK, I. HA, Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung - GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815 - GStA PK, I. HA, Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, III. HA, MdA - Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, V. HA Königreich Westphalen. Die archivische Überlieferung zweier anderer Militärgouvernements befinden sich in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 91 A Militärgouvernement zwischen Elbe und Oder - GStA PK, I. HA, Rep. 91 B Militärgouvernement zwischen Oder und Weichsel. 4.2 Bestände in anderen Archiven Folgende Bestände aus der Übergangszeit 1806-1816 sind im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, vorhanden (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 4 Landesdirektion des I. und II. Departements (ehem. Elb- und Saaledepartement) - Rep. C 5 Landesdirektion des III. Departements (ehem. Harzdepartement) zu Heiligenstadt - Rep. C 6 Vizelandesdirektion des III. Departements zu Erfurt nebst Kammer zu Blankenhain - Rep. C 9 Kommission des Gouvernementsrates Francke - Rep. C 10 Kriegskommissariate - Rep. C 12 Lazarette - Rep. C 13 Steuerdirektion zu Magdeburg - Rep. C 19 Kommissionen des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen EIbe und Weser. Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, befindet sich folgender Bestand (Vgl.: Die Bestände des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen - Staatsarchiv Münster, Münster 2004, S. 272): - B 99 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. Die Bestände des Militärgouvernements für das Land zwischen Weichsel und russischer Grenze (zuletzt im Heeresarchiv Potsdam) und des Militärgouvernements für Schlesien (zuletzt im Staatsarchiv Breslau) wurden wahrscheinlich im Zweiten Weltkrieg vernichtet. 4.3 Literatur (Auswahl): - Gouvernementsblatt für die königlich-preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser, Halberstadt 1814-1816 - Intelligenz-Blatt für den Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Halberstadt, Halberstadt 1814-1849 - Geschichte der Organisation der Landwehr in dem Militair-Gouvernement zwischen Elbe und Weser, in dem Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein im Jahre 1813 und 1814, Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Berlin 1857 - Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6) - Stürzbecher, Manfred: Lazarethe in den preußischen Provinzen zwischen Elbe und Weser nach Krankenzahl, Geldkosten und Sterblichkeit 1813-1815, in: Deutsches medizinisches Journal , Bd. 15, Berlin 1964. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 5427 VE (128 lfm) Laufzeit: 1721 - 1820 Letzte vergebene Signatur: 5398 Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 91 C, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2010 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 4 Bde.
          BArch, NS 38/4358 · Akt(e) · Sept.-Nov. 1935
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält : RdS, Abteilung Reichsleistungskampf; TH Aachen, Universität Berlin, Handelshochschule Berlin, Landwirtschaftliche Hochschule Berlin, Hochschule für Politik Berlin, Akademische Hochschule für Musik Berlin, Vereinigte Staatsschulen für freie und angewandte Kunst Berlin-Charlottenburg, Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Universität Bonn, Staatliche Akademie Braunsberg, TH Braunschweig, Universität Breslau, TH Breslau, Hochschule für Lehrerbildung Cottbus, Hochschule für Lehrerbildung Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, TH Dresden, Akademie der bildenden Künste Dresden, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Universität Erlangen, Universität Frankfurt am Main, Bergakademie Freiberg, Universität Freiburg, Hochschule für Lehrerbildung Friedberg, Universität Gießen, Universität Göttingen, Universität Greifswald, Universität Halle-Wittenberg, Universität Hamburg, TH Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover, Universität Heidelberg, Hochschule für Lehrerbildung Hirschberg, Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim, Hochschule für Musik Karlsruhe, Universität Kiel, Universität Köln, Universität Königsberg, Handelshochschule Königsberg, Hochschule für Architektur Königsberg, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Universität Leipzig, Landeskonservatorium Leipzig, Universität Marburg, Universität München, TH München, Universität Münster, Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Nürnberg, Hochschule für Lehrerbildung Pasing, Philosophisch-Theologische Hochschule Passau, Universität Rostock, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, TH Stuttgart, Akademie der bildenden Künste Stuttgart, Forstliche Hochschule Tharandt, Universität Tübingen, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen

          BArch, NS 38/4456 · Akt(e) · Juni-Nov. 1936
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält v.a.: Kreis Ostland: Staatliche Akademie Braunsberg, TH Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Danzig, Akademie für praktische Medizin Danzig, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Universität Königsberg, Handelshochschule Königsberg, Meisterateliers für die bildenden Künste Königsberg, Kreis Kurmark: Universität Berlin, Hochschule für Musik Berlin, Hochschule für Kunsterziehung Berlin-Schöneberg, Vereinigte Staatsschulen Berlin-Charlottenburg, Hochschule für Lehrerbildung Cottbus, Hochschule für Lehrerbildung Frankfurt (Oder), Universität Greifswald, Hochschule für Lehrerbildung Lauenburg i. Pom., Forstliche Hochschule Eberswalde, Kreis Mitteldeutschland: Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Universität Breslau, TH Breslau, Hochschule für Lehrerbildung Dresden, Akademie der bildenden Künste Dresden, Bergakademie Freiberg, Universität Halle-Wittenberg, Hochschule für Lehrerbildung Hirschberg, Universität Jena, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Universität Leipzig, Pädagogisches Institut Universität Leipzig, Handelshochschule Leipzig, Landeskonservatorium Leipzig, Forstliche Hochschule Tharandt, Kreis Niederdeutschland: TH Braunschweig, Bergakademie Clausthal, Universität Göttingen, Universität Hamburg, TH Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover, Hochschule für Lehrerbildung Hannover, Forstliche Hochschule Hann. Münden, Universität Kiel, Hochschule für Lehrerbildung Kiel, Universität Rostock, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, Deutsche Kolonialhochschule Witzenhausen, Kreis Westdeutschland: Hochschule für Lehrerbildung Bonn, Universität Bonn, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, Medizinische Akademie Düsseldorf, Universität Gießen, Universität Köln, Universität Marburg, Universität Münster, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Kreis Südwestdeutschland: TH Darmstadt, Hochschule für Lehrerbildung Darmstadt, Hochschule für Lehrerbildung Eßlingen, Universität Frankfurt am Main, Universität Freiburg, Landwirtschaftliche Hochschule Hohenheim, Badische Hochschule für Musik Karlsruhe, TH Stuttgart, Akademie der bildenden Künste Stuttgart, Universität Tübingen, Universität München, TH München, Universität Würzburg, Akademie der bildenden Künste München

          Meinecke, Friedrich (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Meinecke, F. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Der Nachlaß Friedrich Meineckes wurde in mehreren Etappen in das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz übernommen. Erste Teile übergab Friedrich Meinecke dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv Anfang der 40er Jahre. Es handelt sich dabei um jenen Teil seines Nachlasses, der zum Schutz vor Bombenschäden ausgelagert und nach seiner Bergung aus den mitteldeutschen Salzbergwerken in die damalige Dienststelle Merseburg des Zentralen Staatsarchivs der DDR, heute Abteilung Merseburg des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz, gelangte (insgesamt 1,2 lfm. Schriftgut). Weitere Nachlaßteile wurden dem Berliner Hauptarchiv noch zu Lebzeiten Friedrich Meineckes 1952 und 1953 und danach bis 196l von seiner Witwe, Antonie Meinecke, übergeben. Einen umfangreichen Teil erhielt das Geheime Staatsarchiv nochmals 1963 von Prof. Dr. Peter Claasen, Giessen, Troppauerstraße 42, einem Schwiegersohn Friedrich Meineckes (bisher als Nachtrag des Nachlasses bezeichnet). 1971 bzw. 1979 übergab die Tochter Agathe Meinecke dem Archiv in Dahlem letztmalig aufgefundene Papiere aus dem Nachlaß ihres Vaters. Der Nachlaß Friedrich Meinecke wurde durch Dr. Herr und J. Krüger archivfachlich aufbereitet. Dabei bildeten sie die in der Bestandsübersicht unter Erster und Zweiter Teil näher bezeichneten Archivaliengruppen. Darunter sind im Abschnitt XI und XII auch Nachlaßpapiere des Postmeisters Meinecke, des Großvaters von Friedrich Meinecke, sowie seines Onkels Rudolf Meinecke, Unterstaatssekretär im preußischen Finanzministerium, überliefert. 1991/92 wurden durch die Unterzeichnete die letzten noch unbearbeiteten Akten des Nachlasses Meinecke geordnet und verzeichnet. Es handelte sich dabei um 10 Kartons vor allem mit Korrespondenzen Meineckes, um persönliche Dokumente sowie um von Friedrich Meinecke gesammelte bzw. publizierte Druckschriften. Da sich gleichartiges Material bereits im Nachtrag Meinecke befand, wurde dieses nochmals in die Bearbeitung einbezogen und zusammengehörige Unterlagen vereinigt. Dies soll nicht nur die Auswertung der umfangreichen Korrespondenz erleichtern, sondern auch die Benutzung des Bestandes selbst, denn die bisher wieder mit der Nummer 1 beginnende Zählung des Nachtrages wurde zugunsten einer an den eigentlichen Nachlaß anschließenden fortlaufenden Numerierung aufgegeben. Die bisherigen Nummern des Nachtrages sind einer Konkordanz zu entnehmen. Die Bestellung von Akten erfolgt mit den Angaben VI. HA Nl F. Meinecke Nr. ... Berlin, den 20.2.1992 (Inge Lärmer) Nachtrag zum vierten Teil (1950-1994 Zentrales Staatsarchiv/Geheimes Staatsarchiv Merseburg) Bei diesen Akten handelt es sich um einen Teil der im Zweiten Weltkrieg ausgelagerten und danach im Zentralen Staatsarchiv/ Geheimen Staatsarchiv Merseburg verwahrten Unterlagen aus dem Nachlaß Friedrich Meineckes. Sie wurden nach ihrer Rückkehr nach Berlin im August 1996 dem hier bereits vorhandenen Hauptnachlaß Friedrich Meineckes ohne detaillierte Erschließung angegliedert. Auf der Grundlage einer in Merseburg erstellten Inhaltsübersicht erhielten die in fünf Paketen und zwei Kartons enthaltenen Akten jeweils eine eigene und den Dahlemer Nachlaß weiterzählende Numerierung. Die bereits vorhandenen Aktentitel wurden in der Regel übernommen; in einigen Fällen waren die Inhaltsangaben zu ergänzen. Die bisherige Zählung nach Paketen bzw. Kartons ist der Spalte "alte Merseburger Signatur" zu entnehmen. Darauf hinzuweisen ist, daß die auf den Paketen/Kartons vorgefundene Numerierung teilweise nicht mit der Numerierung in der genannten Übersicht übereinstimmte. Die jetzt in der Spalte "alte Merseburger Signatur" angegebene Nummer bezieht sich auf die Nummerierung dieser Inhaltsübersicht. Eine Mappe mit an Varrentrapp gerichteten Briefen, die als Vorakten für Redaktion der "Historischen Zeitschrift" in den Nachlaß Friedrich Meineckes gelangten, wurde dem unter Rep. 92 verwahrten Nachlaß Conrad Varrentrapps (jetzt VI. HA Nl Varretrapp) als Ergänzung zur dort ebenfalls geführten Korrespondenz zur "Historischen Zeitschrift", den Zeitraum 1871-1873 betreffend, zugeordnet. Berlin, den 13.9.1996 (Inge Lärmer) Im Januar 2014 übersandte Frau Roswitha Classen, Enkelin Friedrich Meineckes, weiteres Material. Dabei handelt es sich zum einen um mehrere Fotos von Friedrich Meinecke und seiner Frau Antonie, geb. Delhaes, zum anderen um Schriftgut und Fotografien aus dem Nachlass weiterer Familienangehöriger, den beiden Schwestern Dorothea und Johanna Delhaes sowie drei der vier Töchter Meineckes Ursula, Brigitte und Agathe Meinecke. Das Material wurde unter den Nummern 342-355 als Teil 5 "Familie Meinecke" dem Nachlass hinzugefügt. Berlin, im Januar 2014 Dr. Schnelling-Reinicke Angaben zur Verzeichnung: Die Ordnung der Meinecke-Korrespondenz erfolgte alphabetisch nach Absendern. Falls sich Briefschreiber in den im Archiv vorhandenen Biographien und Nachschlagewerken nicht feststellen ließen, aber aus dem Inhalt der Briefe hervorging, daß es sich um Schüler Meineckes handelt, wurde dieses duch ein "Sch" anstelle der Berufsbezeichnung gekennzeichnet. Die in den Mappen chronologisch abgelegten Schriftstücke sind jeweils innerhalb der Anfangsbuchstaben laufend numeriert. Diese Numerierung wird hinter dem Namen in Klammern aufgeführt. Bei den Punkten "2.1. Gedrucktes und Publiziertes (in der Bibliographie von A. Reinold verzeichnet)" und "2.3. Rezensionen von Friedrich Meinecke (in der Bibliographie von A. Reinold verzeichnet)" wird in Klammern mit einem "R" davor die Bibliographie-Nummer von Reinold aufgeführt. Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1862 - 1954 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

          Medizinalkollegium (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 162 I · Bestand · 1806-1920 (Vorakten ab 1720, Nachakten bis 1929)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          I. Zur Geschichte der Medizinalverwaltung in Württemberg: Das Gesundheitswesen erfuhr schon durch die Große Kirchenordnung Herzog Christophs von 1579 in Altwürttemberg eine umfassende und durchgreifende Förderung. Ein besonderer Abschnitt über Ärzte und Wundärzte befaßte sich mit deren Befähigung zur Ausübung der inneren und äußeren Heilkunde, mit der Unterstützung der Apotheken zur Stärkung und Erhaltung der Volkskraft sowie mit der Fürsorge für die Armen. Die Aufsicht über das Gesundheitswesen wurde damals dem herzoglichen Kirchenrat übertragen unter Zuziehung von Sachverständigen, nämlich den beiden Collegia medica (ärztliche Körperschaften), die aus den herzoglichen Leibärzten in Stuttgart und den Professoren der Medizinischen Fakultät in Tübingen bestanden. Im Laufe der Jahre wurde die Gesundheitsförderung durch eine Reihe von Sondervorschriften ergänzt und alle bestehenden Bestimmungen über Ärzte, Wundärzte, Apotheker und Hebammen durch die beiden Medizinalordnungen vom 30.10.1720 (Reyscher XIII S. 1185) und 16.10.1755 (Reyscher XIV S. 416) zu einem Ganzen vereinigt. Auch nahm sich der herzogliche Regierungsrat (Innenverwaltung) mehr und mehr des Gesundheitswesens an. Für die Seuchenpolizei wurde 1734 ein Medizinalkollegium eingesetzt, ab 1755 hatte die Sanitätsdeputation über die Gesundheit der Menschen und Tiere zu wachen. König Friedrich stellte dann die Förderung des Gesundheitswesens auf eine neuzeitliche Grundlage. Anstelle der Sanitätsdeputation setzte er im Organisationsmanifest von 1806 für die Verwaltung der "Medizinalanstalten und des Sanitätswesens" eine besondere Direktion, das königl. Medizinal-Department ein, das 1811 zur Sektion des Medizinalwesens umgewandelt wurde. Es bestand unter der Verwaltung des Innern aus den beiden Leibärzten und zwei Unterärzten. Zu ihren Aufgaben gehörte nach einer Dienstanweisung vom 23.6.1806 (Reg.Bl. S. 32) neben der Aufsicht über alle für die Gesundheitspflege öffentlich angestellten Haupt- und Hilfspersonen und alle öffentlichen Krankenanstalten auch die Verhütung von Menschen- und Tierseuchen. Daneben bestanden die beiden Collegia medica weiter. Dem Medizinaldepartement waren die "Physio" unterstellt. Sie hatten nach der Generalverordnung vom 3.6.1808 (Reg.Bl. S. 313) darauf zu achten, daß die zu ihrem Bezirk gehörenden Medizinalpersonen ihrer Pflicht nachkamen. Das Gesundheitswesen auf dem Lande wurde dann durch die Generalverordnung vom 14./22.3.1814 (Reg.Bl. S. 121) eingehend geregelt, die die Medizinalverfassung der neuen Einteilung nach Oberämtern und Landvogteien anpaßte. Jedes Oberamt erhielt unter der Benennung Oberamtsarzt einen öffentlichen Gesundheitsbeamten, der alle Medizinalanstalten und das übrige medizinische Personal zu beaufsichtigen, die Apotheken sowie die Wundärzte und ihre Instrumente nachzuprüfen sowie die Hebammen zu unterrichten und prüfen hatte. In jeder Landvogtei wurde einer der Oberamtsärzte zugleich noch als Landvogteiarzt angestellt. Er hatte die höhere Aufsicht über diese Anstalten und Personen und war verpflichtet, alle vier Jahre die Medizinalzustände in seinem Landvogteibezirk nachzuprüfen. Eine Neuordnung des Gesundheitswesens erfolgte durch die Verordnung König Wilhelms vom 6.6.1818 (Reg.Bl. S. 313). Die Sektion des Medizinalwesens wurde zum Medizinalkollegium umgestaltet, von ihr aber nur die rein technischen Gegenstände übernommen: Die Gesundheitspolizei und die Leitung der Gesundheitspolizei-Anstalten wurden teils dem Innenministerium, teils den neuen Kreisregierungen zugewiesen, denen (bis 1881) als außerordentliches Mitglied ein ausübender Arzt, der Kreismedizinalarzt (der bisherige Landvogteiarzt) beigegeben wurde. Er durfte weiterhin als Arzt tätig sein, jedoch nicht zugleich die Stelle eines Oberamtsarztes bekleiden. Gegen die Angst des Lebendigbegraben-Werdens wurde durch Verfügung vom 20.6.1833 (Reyscher XV.2 S. 1016) die gesetzliche Leichenschau eingeführt. Die Apotheken waren schon nach der Dienstanweisung von 1807 der Aufsicht der Gesundheitsverwaltung unterstellt. Ihre Nachprüfung (Visitation) lag dem Oberamtsarzt ob, worüber am 22.9.1843 (Reg.Bl. S.717) eine eingehende Verfügung erlassen wurde. Eine neue Aufgabe zur Förderung der öffentlichen Gesundheit brachte die Verfügung vom 14.3.1860 (Reg.Bl. S. 37) über die Beaufsichtigung des Verkehrs mit Fleisch. Danach waren Fleischbeschauer-Kommissionen zu bestellen oder in Gemeinden, in denen keine bestand, wenigstens eine geeignete obrigkeitliche Person zu bezeichnen. Nach dem Eintritt Württembergs ins Deutsche Reich konnte der Aufbau des württ. Gesundheitswesens zunächst ohne Änderung weiterbestehen. Durch die Reichsverfassung hatte sich das Reich nur die Beaufsichtigung und die Gesetzgebung über "Maßnahmen der Medizin- und Veterinärpolizei" vorbehalten und zu diesem Zweck das Reichsgesundheitsamt eingerichtet. Aufbau und Aufgaben der höheren Gesundheitsbehörde wurden in Württemberg durch Verordnung vom 21.10.1880 (Reg. Bl. 1881, S. 3) und Verfügung vom 21.6.1881 (Reg.Bl. S. 398) der Entwicklung der Wirtschaft und ärztlichen Wissenschaft in den letzten Jahren angepaßt. Danach war das Medizinalkollegium "die Zentralbehörde für die Beaufsichtigung und technische Leitung des Medizinalwesens und der öffentlichen Gesundheitspflege". Die Kreisregierungen waren damit ausgeschaltet. Demgemäß wurden die Kreismedizinalräte aufgehoben und ihre Aufgaben teils den Oberamtsärzten, teils dem Medizinalkollegium übertragen. Die Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten wurde als "Königl. Medizinalkollgegium, Abteilung für Staatskrankenanstalten" zur Bearbeitung der Gegenstände über die Staatskrankenanstalten, der Landeshebammenschule und des Irrenwesens eingegliedert und eine weitere Abteilung mit dem Namen "Königl. Medizinalkollegium, Tierärztliche Abteilung" zur Erledigung sämtlicher in das Gebiet der Tierheilkunde fallenden Geschäfte gebildet. (Für beide Abteilungen bestehen besondere Bestände.) Das Medizinalkollegium wurde durch Gesetz vom 15.12.1919 (Reg.Bl. S. 41) über die Neuordnung es Gesundheitswesens mit Wirkung ab 1.1.1920 aufgehoben. Seine Aufgaben gingen durch Verordnung vom 17.12.1919 (Reg.Bl. S. 420) auf das Innenministerium und die ihm unterstellten Behörden und Einrichtungen über. II. Zur Geschichte des Bestands: Die Akten des Medizinalkollegiums sind in vier Ablieferungen (1911, 1921, 1930 und 1957) teils direkt, teils über das Innenministerium in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangt und waren seither in der Gesamtübersicht als Einzelbestände aufgeführt. Bei der jetzigen Neuordnung wurden sie zu einem Gesamtbestand vereinigt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden die Akten über die Staatskrankenanstalten - die bis 1880 nicht unmittelbar dem Medizinalkollegium unterstanden hatten - ausgehoben und in einem besonderen Bestand zusammengefaßt (jetzt E 163, Verwaltung der Staatskrankenanstalten). Der vorliegende Bestand E 162 I enthält neben den Akten des Medizinalkollegiums (1818-1920) und seiner Vorbehörden, des Medizinaldepartements (1806-1811) bzw. der Sektion des Medizinalwesens (1811-1817), noch einzelne Akten der herzoglichen Sanitätsdeputation, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen wurden. Ferner sind die bei den vier Kreisregierungen erwachsenen Akten über Apotheken, die 1909 in die Registratur des Medizinalkollegiums gelangten, bei dem Bestand belassen worden. Vereinzelt finden sich auch Archivalien der vorgesetzten Behörde des Innenministeriums. Den Tagebüchern des Medizinalkollegiums wurden die Diarien der Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten angeschlossen. Sie sind ohnehin seit Eingliederung dieser Kommission in das Medizinalkollegium zusammen mit der ebenfalls neugebildeten tierärztlichen Abteilung des Medizinalkollegs in den Tagebüchern des Medizinalkollgeiums aufgegangen. Der Bestand wurde in den Jahren 1971-1977, durch anderweitige Arbeiten öfters unterbrochen, von dem Archivangestellten Erwin Biemann und dem Unterzeichneten neu aufgenommen und in die vorliegende Ordnung gebracht. Auf die alte Registraturgliederung konnte nicht zurückgegriffen werden. Akten gleicher Provenienz enthält der Bestand E 162 II, Personalakten der Ärzte, Zahnärzte, Chirurgen, Geburtshelfer, Tierärzte und Apotheker. Ludwigsburg, den 15. Dezember 1977 W. Bürkle

          BArch, R 901/81031 · Akt(e) · (1917) Jan. 1918 - 1919
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Wirtschaftliche Kriegsziele gegenüber Italien unter Einschluss der Kolonialfrage und strategischer Aspekte im Mittelmeerraum (Ausarbeitung General Ludendorffs), 1918 Künftige Beziehungen zu Italien mit Bemerkungen zum Charakter der Bevölkerung (Ausarbeitungen des Deutschen Konsuls in Innsbruck), (Sept. 1917) 1918 Wirtschaftsbeziehungen Österreich-Ungarns zu Italien nach dem Kriege (Ermittlungen des Deutschen Botschafters in Wien), Feb. 1918 Kriegswirtschaftliche Bedeutung des eroberten oberitalienischen Gebietes (Ausarbeitung des stellvertretenden Generalstabes), Feb. 1918 Lage der Farben-, pharmazeutischen und photographischen Industrie in Italien (Generalbericht von Carl Duisberg, Leverkusen), Apr. 1918 Künftige und gegenwärtige Wirtschaftsentwicklung Italiens und sein Verhältnis zu den Alliierten (Berichte der deutschen Vertretungen in der Schweiz), 1918 - 1919

          Materialsammlung: Bd. 3
          BArch, RH 61/144 · Akt(e) · o.Dat.
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Formeln Sasanow, Grey (-Lichnowsky) Mobilmachungsübersichten der Kriegsgegner Ausschnitte einer Zeittafel für Deutsch-Ostafrika

          BArch, R 901/80886 · Akt(e) · (1914) Jan. 1918 - Juli 1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Einbeziehung älterer Streitfragen in die Vorbereitung künftiger Friedensverhandlungen (Weisung von Staatssekretär Jagow, Abschrift), Dez. 1914 Auswärtiges Amt und Berichterstattung des diplomatischen Dienstes über die wirtschaftlichen Verhältnisse des neutralen und feindlichen Auslandes, Organisationsfragen, Jan. 1918 Die wirtschaftliche und politische Bedeutung der deutschen Kolonialgebiete in der Südsee (Denkschrift der Vereinigung der Südseefirmen, Eingaben), Jan., Apr. 1918 Errichtung einer Sammelstelle für wirtschaftliche Nachrichten aus dem Ausland in den Niederlanden (Vorschlag des Deutschen Konsulates in Rotterdam), Jan. 1918 Gewerblicher Rechtsschutz bei künftigen Friedensverhand- lungen (Vorschläge des Deutschen Vereins für den Schutz des gewerblichen Eigentums), Feb. 1918 "Wirtschaftliche Nachrichten aus dem feindlichen Auslande" (Beilage zum Wirtschaftlichen Wochenbericht des Deutschen Generalkonsulats in Stockholm), Feb. 1918 Lage des Phosphorsäure-Marktes nach dem Kriege (Denkschrift des Vereins deutscher Düngerfabrikanten), März 1918 Der deutsche Handel in Südostasien vor und nach dem Kriege (Druck), 1918 Übergangswirtschaft und Rohstoffversorgung nach dem Kriege (Erklärung der Vollversammlung des Deutschen Handelstages), Mai 1918