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        Abteilung

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          BArch, RM 8 · Bestand · 1916-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Am 15.2.1916 beim Admiralstab als Sammelstelle der Akten aus dem Marine- bereich geschaffen. Aus der Sammelstelle ging das Marinearchiv hervor. Die Aufgaben der Kriegswissenschaftlichen Abteilung waren u.a. die Erstellung eines Seekriegswerkes über den 1. Weltkrieg, die Dienstschriftensammlung, Auswertung des Seekrieges 1942-44, Geschichte der Reichs- und Kriegsma- rine. Die Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine unterstand zu- letzt dem Chef der Seekriegsleitung. Bestandsbeschreibung: Am 15. Februar 1916 wurde die Kriegswissenschaftliche Abteilung beim Admiralstab geschaffen und ihr u.a. die Aufgabe einer Sammelstelle der Akten aus dem Marinebereich zugewiesen, aus der das Marinearchiv hervorging. Seine wichtigsten Aufgaben bestanden in der Arbeit an dem Seekriegswerk über den 1. Weltkrieg, der Dienstschriftensammlung 1928-1937, der Auswertung wichtiger Ereignisse des Seekrieges 1942-1944 und der acht Hefte umfassenden Reihe "Taktik" 1939-1941. Am 22. Januar 1936 erhielt das Marinearchiv die Bezeichnung Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine (zugleich Forschungsanstalt). Sie unterstand zuletzt dem Chef der Seekriegsleitung und gliederte sich in drei Gruppen für den allgemeinen Geschäftsbetrieb und das Marinearchiv, für die darstellende Bearbeitung von Kriegsereignissen und Forschungsarbeiten an dem amtlichen Seekriegswerk ab 1939, schließlich für den Abschluss des Seekriegswerkes 1914-1918 und die Darstellung der Geschichte der Reichs- und Kriegsmarine bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges. Bekanntmachungen und laufende Befehle Nov. 1918 - März 1945, Vorarbeiten und Entwürfe "Der Krieg zur See 1914-1918", Berichte über Revolution 1918, Hand- und Geschäftsakten der Mitarbeiter der für den Seekrieg ab 1939 zuständigen Abteilung. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand umfasst vornehmlich Bekanntmachungen und laufende Befehle vom November 1918 bis März 1945, ferner Vorarbeiten und Entwürfe zum Seekriegswerk "Der Krieg zur See 1914-1918", unter denen besonders Materialien zu den Bänden "Der Krieg in der Nordsee" VII, "Der Krieg in der Ostsee" III, "Der Handelskrieg mit U- Booten" III und IV, die bis 1945 nicht erschienen sowie gesammelte Berichte über die Revolution 1918 hervorzuheben sind. Weiter liegen Hand- und Geschäftsakten der Mitarbeiter der für den Seekrieg ab 1939 zuständigen Abteilung vor, darunter wichtige Originalunterlagen der Kaiserlichen Marine aus der Zeit des 1. Weltkrieges. Erschließungszustand: Findbuch, Archivalienverzeichnis Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 43,0 lfm 1967 AE Zitierweise: BArch, RM 8/...

          Kultusministerium: Personalakten
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 3/150 · Bestand · 1945-1977
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: In mehreren Ablieferungen übergab das Ministerium für Wissenschaft und Kunst 1979 - 1981 die im laufenden Geschäftsgang nicht mehr benötigten Personalakten der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und sonstigen Hochschulen, der Wissenschaftlichen Institute, Museen und Einrichtungen sowie der Abteilung Kunst. Diese Personalakten, die eine bedeutsame Dokumentation des wissenschaftlichen Lebens in den ersten Nachkriegsjahrzehnten aus personenbezogener Sicht bilden, wurden von den Archivangestellten Josef Schubert und Thomas Simon unter Anleitung von Herrn Amtsrat Wilfried Braunn alphabetisch neu geordnet und verzeichnet. Die maschinenschriftliche Fassung des Findbuchs fertigte Frau Eveline Hirsch.Stuttgart, 28. Januar 1981Paul Sauer

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 109 Blomberg · Bestand · 1822-1941
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Aufgrund der Verwaltungsreform von 1879 wurden die Stadt Blomberg, die Ämter Blomberg, Schieder und Schwalenberg zum Verwaltungsamt Blomberg zusammengefasst, das am 1. Oktober 1879 seine Arbeit aufnahm (Landesverordnungen vom 30.7.1879, S. 717 ff.). Die bisher von diesen Ämtern wahrgenommenen Justizaufgaben wurden durch die Justizreform unter Auflösung aller bisherigen Gerichte dem zum 1. Oktober 1879 neu eingerichteten Amtsgericht Blomberg zugewiesen (LV 17 vom 7.5.1879, S. 659 ff.). An der Spitze des Verwaltungsamts stand ein ausgebildeter Verwaltungsbeamter, dem ein Amtsschreiber beigegeben war. Der Beamte hatte den Vorsitz in der Amtsgemeindeversammlung, in der die einzelnen Amtsgemeinderäte vertreten waren. In besonderen Fällen führte er neben allen anderen von den Amtmännern der einzelnen Ämter übernommenen Aufgaben auch die Hebungsgeschäfte weiter. Der Amtmann in Blomberg hatte darüber hinaus auch die Konskriptionsgeschäfte [Musterung der Rekruten] weiter zu besorgen, da die Verwaltungsämter Blomberg und Detmold zusammen zwar den neuen Aushebungsbezirk Detmold, aber mit den beiden Aushebungsorten Blomberg und Detmold, bildeten. Die Verordnung zur Bildung der Verwaltungsbezirke vom 23.7.1879 blieb bis zur Verabschiedung des Gemeindeverfassungsgesetzes vom 1.2.1927, die am 1.4.1928 in Kraft trat, wirksam. - 1928 wurde der Amtmann durch einen ebenfalls geschulten Verwaltungsbeamten, den Landrat, ersetzt, der Vorstand des Amtsausschusses war und auch dem Amtstag vorstand (LV 40 vom 1.12.1927, S. 303 ff.). Die Aufgaben und das Verwaltungsgebiet blieben erhalten. Bei der Verwaltungsreform im Rahmen der Sicherung des Landeshaushalts und der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 14.10.1931 (LV 31 vom 14.10.1931, S. 393 ff.) wurden die Landratsämter aufgelöst und in Lippe zwei Kreise gebildet. Das Landratsamt Blomberg wurde unter Einbeziehung der Städte Blomberg und Schwalenberg dem neuen Kreis Detmold inkoporiert. Jedoch wurde gleichzeitig in diesem Kreisverband als unterste Verwaltungsinstanz der Amtmann in Blomberg eingerichtet, dem mit Amtssitz Blomberg das Verwaltungsgebiet des ehemaligen Landratsamtes Blomberg unterstand (vgl. D 105 Der Amtmann in Blomberg [jetzt Kreisarchiv Lippe, Bestand K 1 Blomberg]). Mit Auflösung des Landratsamts Blomberg fiel auch die Bezirksfürsorgestelle in Blomberg fort, deren Aufgaben fortan der Kreis Detmold wahrnahm. Die Akten des Bestandes L 109: Verwaltungs- und Landratsamt reichen also von 1879 - mit Vorakten - bis 1932 und schließen an die Amtsbestände L 108 Blomberg, L 108 Schieder sowie L 108 Schwalenberg an. Zu zitieren ist: L 109 Blomberg Nr. ... gez. Wolf Nr. 416-481 aus Zug. 49(49 a?)/1971 und 59/1972 sowie 482-512 aus Zug. 73/2007 nachgetragen und eingeordnet; die bestehende Klassifikation musste in einigen Punkten erweitert sowie um einige neue Unterpunkte ergänzt werden (1.1. ; 13.1. - 13.7.). 10.8.2006/12.11.2007/15.10.2008 gez. Schwinger Nr. 513 und 514 aus "Nachlass" Ingeborg Kittel nachgetragen (siehe Vorbemerkung zu L 108 Schwalenberg). 12.10.2009 gez. Arno Schwinger

          L 51 Auswärtiger Besitz (Bestand)
          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 51 · Bestand · 1031-1796
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Einleitung 1. Besitzgeschichte Der Detmolder Bestand L 51 „Auswärtiger Besitz Lippes ist in mehrere lokale Untergruppen gegliedert. Die Verbindung dieser Orte besteht darin, daß sie verschiedenartige lippische Rechte (Besitzungen, Ansprüche, Pfandschaften und Vogteien) außerhalb des geschlossenen Territoriums umfassen. Es handelt sich einerseits um eine Zone unweit des eigentlichen Herrschaftsgebietes im Norden bzw. Nordwesten (Enger, Bünde, Quernheim und Dünner Mark sowie Ulenburg), andererseits aber auch um entferntere Gebiete, wie das Amt Beyenburg an der Wupper, die souveräne Herrschaft Vianen südlich von Utrecht und das Stift Freckenhorst bei Münster. Zeitlich liegen die Akten zu den Einzelgruppen allerdings weit auseinander, da sie (abgesehen von Kopien älterer Dokumente, die bis angeblich 1031 zurückreichen) Vorgänge vom 15. bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert enthalten. Das an der Wupper gelegene Amt Beyenburg war zwar Teil des Herzogtums Jülich-Kleve-Berg, hatte aber als Witwensitz der 1593 verstorbenen Gräfin Maria von Waldeck gedient. Danach kam es zu Verhandlungen und zur tatsächlichen Übernahme als Pfandschaft durch Graf Simon VI. zur Lippe, worauf die ein Jahrzehnt währende Verwaltung durch seine Amtleute (ab 1597) und die recht baldige Wiedereinlösung durch Jülich (1607) erfolgten. Die lippische Verwaltung bestand aus drei Personen, dem von Jülich übernommenen Rentmeister Wilhelm von Pylsum, der 1602 durch Hermann Kirchmann ersetzt wurde, einem weiteren Amtmann und dem Förster. Die Angelegenheiten des Amtes spiegeln sich vor allem im Briefwechsel des Rentmeisters und des Amtmannes mit dem Grafen zur Lippe. Außerdem sind Rechnungsbücher und Einnahme- und Ausgabeverzeichnisse erhalten, und die beiden Herrschaftswechsel führten jeweils dazu, daß die dortigen Rechte und Güter inventarisiert wurden. Daß es überdies zu einem jahrelangen Streit des entlassenen Rentmeisters von Pylsum mit dem Grafen Simon VI. zur Lippe kam, hat ebenfalls seinen aktenmäßigen Niederschlag gefunden. Im Dorf Bünde bestanden die lippischen Rechte vor allem aus den Marktzöllen, die für einige Jahre (1551-1560) ebenso wie äußere Eingriffe gegen diese Rechte dokumentiert sind. Das Amt Enger war durch die Edelherren von Lippe im Jahre 1409 an Bischof Wilhelm von Paderborn verpfändet worden. Im 16. Jahrhundert versuchten die Grafen zur Lippe wiederholt, die Pfandschaft bei den Herzögen von Jülich, an die Enger mittlerweile gelangt war, auszulösen. Besondere Aktivitäten entfalteten sich in dieser Hinsicht unter Graf Simon VI. in den Jahren seit 1576. Die Rückgewinnung gelang nicht, da es zu Uneinigkeiten über den genauen Umfang des verpfändeten Amtes kam. Aufgrund der Einsetzung einer Kommission zur Abgrenzung und Aufzeichnung der dortigen lippischen Rechte wurden aber Protokolle angefertigt, die eine Bestandsaufnahme von Enger um 1578 enthalten. Die Akten des Klosters Quernheim beziehen sich auf das dortige Damenstift, dessen Vogtei die Grafen zur Lippe seit dem 13. Jahrhundert innehielten. Die dortigen Äbtissinnen nahmen diese im 16. Jahrhundert dafür recht häufig in Anspruch, etwa zum Schutz ihrer Eigenleute gegen Übergriffe von Vertretern des Stiftes Minden, aber auch gegen die Stadt Lübbecke und den Grafen von Diepholz, außerdem zur Wahrung ihrer Ansprüche beim Holzeinschlag und der Schweinemast und auf Besitzungen sowie bei Uneinigkeiten im Konvent. Letztendlich geriet das Kloster nach dem Auszug einiger Schwestern in Abhängigkeit Mindens, wogegen auch ein gemeinsames Vorgehen der Grafen zur Lippe und des Stifts Osnabrück vor dem Reichskammergericht nichts ausrichten konnte. Allerdings haben sich die Grafen zur Lippe noch im 18. Jahrhundert durch Osnabrück mit der Vogtei belehnen lassen. Ausgesprochen umfangreich ist der Bestand Ulenburg. Die lippischen Lehnshoheit über diese Burg war 1470 entstanden und resultierte aus einer erfolgreichen Fehde Lippes und der Stadt Herford gegen die Herren von Quernheim. Schon die Periode vor der späteren direkten Herrschaftsausübung Lippes ist gut dokumentiert, weil offenbar der schriftliche Nachlaß des letzten Besitzers Hilmar von Quernheim übernommen wurde. Hilmar, Obrist in Diensten Dänemarks und Drost unterschiedlicher Herren, war in zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen verstrickt, wie etwa in einen Streit mit seinem Vetter Jasper von Quernheim um Haus Beck, eine Besitzung, die recht oft in den Ulenburger Akten erscheint. Folgenreicher war Hilmars Konflikt um die durch das Stift Minden beanspruchten Hoheitsrechte, in dem ihn sein Lehnsherr Simon VI. zur Lippe bald unterstützte, und der sich nach Hilmars Tod († 1581) fortsetzte. Nun wurde die Ulenburg als heimgefallenes Lehen von Simon VI. beansprucht und nach längerem Streit mit Minden schließlich auch behauptet. Als Minden nach einem kaiserlichen Pönalmandat die Ulenburg Ende 1593 an Lippe übergab, war der Konflikt nicht beendet, da der Zustand der Burg für Graf Simon VI. nicht zufriedenstellend war. In einem Fortsetzungsprozeß (bis 1607) wurden durch eine kaiserliche Kommission zahlreiche Zeugen vernommen und umfangreiche Aufstellungen der Einnahmen der Ulenburg angefertigt. Zwar gelangte die Ulenburg schon Anfang des 17. Jahrhunderts über Philipp zur Lippe-Alverdissen an die Familie von Wrede, doch nach deren Konkurs übernahm Lippe noch einmal kurz die Herrschaft dort (um 1708 bis 1711). Anscheinend behielt man die damals inventarisierten Unterlagen und brachte sie dann ins Archiv nach Brake. Hierunter befinden sich auch die Akten und zahlreiche Rechnungsbücher seit dem ausgehenden 16. Jahrhundert und bis in die Zeit derer von Wrede und ihres Konkurses. Von der Ulenburg aus wurden nach deren Übernahme die älteren lippischen Rechte in der Dünner Mark verwaltet, etwa das dortige Holzgericht, das ebenfalls mit dem Stift Minden umstritten war. Auch die diesbezüglichen Akten finden sich im Bestand Ulenburg. Im Gegensatz zu den anderen Unterbeständen bezieht sich die Akte zu Freckenhorst nur auf einen bestimmten politischen Vorgang außerhalb Lippes, nämlich auf eine Neuwahl der Äbtissin. Nach dem Tod der Äbtissin Margarete zur Lippe kam es zum Versuch Graf Simons VI., seine Tochter Elisabeth zur Nachfolgerin wählen zu lassen, was zwar in Freckenhorst Unterstützung fand, wegen des Eingreifens des Stiftes Münster aber zugunsten der Besetzung mit einer katholischen Kandidatin verhindert wurde. Somit handelt es sich im Grunde nicht um eine "auswärtige Besitzung" Lippes. Die Herrschaft Vianen und Ameide sowie die Burggrafschaft von Utrecht gelangten von der Familie von Brederode an die Grafen zu Dohna (1684). Durch deren Erbin Amalie zu Dohna, die Gemahlin Simon Heinrichs zur Lippe, kam die niederländische Exklave 1686 an Lippe. Schon am 3. September 1725 wurde sie jedoch an die niederländischen Generalstaaten verkauft, das Vianische Archiv verblieb aber, soweit es Familienangelegenheiten im weitesten Sinne betraf, vertragsgemäß beim Haus Lippe. Darin finden sich zahlreiche Unterlagen der letzten Mitglieder des Hauses von Brederode (Johann Wolfert, Wolfert und Hedwig) und ihrer Erben Carl Emil und Amalie aus der Familie zu Dohna, darunter auch Korrespondenzen mit der weitläufigen Verwandtschaft, gegenüber der aufgrund einer Fideikommißregelung für Vianen auch finanzielle Verpflichtungen bestanden. Aus eben diesem Grunde, sahen sich die nachgeborenen Angehörigen des Hauses Lippe (Agnaten) beim Verkauf von Vianen in ihren dortigen Ansprüchen verletzt und zogen vor das Reichskammergericht. In Wetzlar hatten sie letztendlich Erfolg, weswegen die regierenden Grafen zur Lippe Entschädigungszahlungen zu leisten hatte und nun ihre eigenen Verantwortlichen zu belangen suchten. So sahen sich die lippischen Protagonisten bei den Verkaufsverhandlungen, Präsident Christoph von Piderit und Regierungsrat Blume mit Vorwürfen konfrontiert, die in einen Prozeß des lippischen Fiskals gegen den ehemaligen Präsidenten mündeten. Aufgrund dieser späteren juristischen Auseinandersetzungen wurden die Materialien der inneren Verwaltung der Herrschaft Vianen aufbewahrt, um deren rechtlichen und finanziellen Zustand zu dokumentieren. Daher lassen sich diese Angelegenheiten bis ins Detail nachvollziehen, insbesondere die Zahlungen der Rentmeister Peter Inghenhouse (1679 noch bis mindestens 1698), Elisa Gordon (parallel dazu seit ca. 1694 bis 1721, zuvor schon Sekretär, später Bürgermeister), Wolfert Louis van der Waal (interimistisch 1721), Arnold Henrik Feith (1721-1724), Henrik van Dortmond (1725) sowie des Sondergesandten Simon Henrich Blume (1725/26 bzw. 1727/30). Daneben traten der Drost (Drossart), zunächst über Jahre Jacques de l¿Homme de la Fare, von 1710 bis 1725 dann Jean Henry Huguetan (verheirateter van Odijk, späterer Graf Güldensteen) und weitere Räte auf, die gemeinsam den 1681 eingerichteten Regierungsrat von Vianen bildeten. Alle an der Verwaltung beteiligten Personen kumulierten mehrere Amtsposten und regelten nach ihrem Ausscheiden häufig noch ihre früheren Angelegenheiten, was eine zeitliche Abgrenzung erschwert. Diese Art Verwaltung scheint man von der Zeit derer von Brederode und während des Intermezzos unter Carl Emil zu Dohna recht bruchlos unter die lippische Herrschaft übernommen zu haben, wie auch personelle Kontinuitäten und Verbindungen (Elisa Gordon war etwa mit der Familie van Dortmond verwandt, diese wiederum mit Jobst B. Barckhausen verschwägert) zeigen. Nathan van Dortmond, der aus Vianen stammte, gelang es sogar, in Lippe bis zum Landgografen aufzusteigen, während nur in der Anfangszeit und gegen Ende der lippischen Periode auch Räte aus Deutschland in Vianen tätig wurden, wie Justus Dietrich Neuhaus, Theodor Fuchs und Simon Henrich Blume. 2. Bestandsgeschichte Die ersten sechs Untergruppen des Bestandes L 51 wurden durch Johann Ludwig Knoch nach sachlichen Gesichtspunkten gegliedert, zusammengestellt und mit recht detaillierten Angaben in seinem Findbuch verzeichnet. Diese Art der Verzeichnung hing sehr von seinen Präferenzen ab, weswegen etwa Rechnungen u.ä. oder Quellen zu den Untertanen zwar aufgehoben, aber kaum beachtet wurden. Am Anfang der von Knoch gebildeten Akten finden sich häufig Abschriften spätmittelalterlicher Urkunden, die zumeist für spätere Vorgänge rechtserheblich wurden, welche erst im weiteren Verlauf der oft chronologisch sortierten Zusammenstellungen hervortreten. Dabei ist nicht nur der Gesamttitel „Auswärtiger Besitz wegen der Einbeziehung der zuungunsten Lippes entschiedenen Einsetzung einer Äbtissin in Freckenhorst etwas unpräzise. Auch die Untereinteilungen wurden derart schematisch vorgenommen, daß zusammenhängende Prozesse formal zwar korrekt in Einzelverfahren getrennt wurden, die sachlich aber zueinander gehören (etwa die Sache Hilmar von Quernheim gegen Erich Dux, mindischen Drosten von Hausberge, sowie gegen dessen Herrschaft, Bischof und Domkapitel des Stiftes Minden). Außerdem erscheinen Bündel von Resten, deren Aufteilung auf unterschiedlichen Sachgruppen Knoch zwar geplant, aber nicht verwirklich hatte (L 51 Nr. 46, 160, ähnlich zu Vianen Nr. 265/66, und zu vermischten Betreffen, Nr. 267), oder auch verstreute Einzelstücke, die zu einem gemeinsamen Vorgang gehören (Angelegenheiten des Obristen Alexander Günther von Wrede, L 51 Nr. 43, 55, 62). Manches hierunter hat keinerlei Bezug zum auswärtigen Besitz Lippes, wie etwa unterschiedlichen Prozessen zugehörige Protokollauszüge des Reichskammergerichts (L 51 Nr. 160). Bei den Rechnungen des Amtes Beyenburg (L 51 Nr. 14) fand sich zudem ein Bündel mit Schreiben zu damit sonst nicht verbundenen außerlippischen Besitztiteln (in Sommersell, Kariensiek und Entrup im Samtamt Oldenburg), die Knoch zwar noch mit seinen typischen Randbemerkungen am oberen Rand versehen und chronologisch sortiert hatte, ohne sie aber zu verzeichnen. Ganz ähnlich verhält es sich mit den Rechnungen über ein Gebäude, das Graf Simon VI. am Prager Schloßberg ab 1608 errichten ließ (Nr. 120). Es liegen hier offenbar zwei weitere Untergruppen des „auswärtigen Besitzes im Entstehungszustand vor, die in Knochs Findbuch und bei der Einteilung des Bestandes unberücksichtigt blieben. Des weiteren hatte Knoch einige Akten über die Untertanen der Ulenburg zwar angelegt, aber in seinem Findbuch mit der Bemerkung „nullius momenti (ohne Bedeutung) versehen und nicht näher verzeichnet. Darin finden sich aber durchaus interessante Angelegenheiten vom Ende des 17. Jahrhunderts (L 51 Nr. 100 und. 101), wie etwa Freilassungsbriefe, Nachlaßinventare einfacher Leute, Klagen wegen Bierpanscherei oder Register von Personen mitsamt ihrem Land und Vieh. Die siebte Untergruppe mit den Akten über Vianen wurde offenbar erst später an den Bestand L 51 angehängt. Ein Teil des Materials kam erst 1726 nach Detmold, wozu die einschlägigen in ohnehin in der Residenz vorhandenen Eingänge und das Material der späteren Prozesse kam. Obwohl Knoch einzelne Akten am Beginn und Schluß des Teilbestandes (L 51 Nr. 265-267) beschriftet hat, fehlt seine Verzeichnung, jedenfalls im erhaltenen Findbuch L 51. Als die Akten zum Verfahren der Familie zu Dohna wegen der Intervention des preußischen Königs Friedrich II. nach 1772 wieder hervorgesucht wurden, wurde auch Knoch aktiv, wie ein Stammbaum und einige Bemerkungen von seiner Hand belegen (L 51 Nr. 191). In der siebten Untergruppe, Vianen, finden sich einerseits die auf die Herrschaft bezüglichen Eingänge. Hinzu kommen Materialien, welche 1726 bei der Teilung des Archivs, das sich auf Schloß Batestein in Vianen befand, nach Detmold gebracht wurden. Diese Akten wurden anscheinend für die späteren Untersuchungen und Prozesse neu zusammengestellt, allerdings kam es zur Abtrennung des nicht nur Urkunden enthaltenden Bestandes L 3. Spätere Ordnungen des Unterbestandes Vianen wurden nur mit geringer Tiefe durchgeführt. Im Prinzip scheint die heutige Ordnung einerseits noch auf die Gliederung der Materie für den Wetzlarer Reichskammergerichtsprozeß, der mit den lippischen Miterben geführt wurde, zurückzugehen, wie auch entsprechende Vermerke zeigen (so zu L 51 Nr. 218, Nr. 223), zum anderen aber handelt es sich um die Anlagen zum Bericht der späteren Untersuchungskommissionen über die Rolle der lippischen Räte beim Verkauf der Herrschaft. Alles in allem handelt es sich um eine eher bunte Mischung unterschiedlichster Stücke aus der Verwaltung der Herrschaft, die nicht nur mit der Periode unter den Grafen zur Lippe zu tun haben, sondern aus früheren Jahrhunderten, vor allem aus der Herrschaftszeit der Familie von Brederode und aus den Jahrzehnten nach dem Verkauf stammen. Auch die Verwendung des durch Verkauf von Vianen erlangten Geldes durch den Grafen zur Lippe ist genau dokumentiert. Außerdem sind auch die privaten Unterlagen der Gräfin Amalie zur Lippe, geb. Dohna, in die Unterlagen über ihr Erbe, die Herrschaft Vianen, gelangt, auch wenn sie damit direkt nichts zu tun hatten. Ein Teil der Korrespondenz über und aus Vianen wurde unglücklicherweise schematisch (offensichtlich nicht durch Knoch) nach Absendern geordnet. Damit wurden die ursprünglichen Sachzusammenhänge teils zerrissen, die sich nun über die Verzeichniseinheiten L 51 Nr. 268 bis 285 verstreut finden. Auch im Unterbestand Vianen fand sich am Schluß eine Sammlung von Reststücken, darunter Abschriften von mittelalterlichen Urkunden, beginnend mit der Gründung des Klosters Abdinghof [1031], und andere Dokumente, die teils vollkommen sachfremd sind oder nur in Zusammenhang mit dem Bestand stehen, etwa zum Besitz des Grafen von Geldern in der Umgebung von Vianen oder sich auf Urahnen der Familie Brederode (wie Ritter Arnold von Herlaer) beziehen. Ihre Beschriftung spricht für sich, etwa (L 51 Nr. 267): „Quodlibet gesammelter einzelner Aktenstücke, von welchen die Verfolge, wozu sie gehören, vielleicht noch aufgefunden werden können, oder (ebd.) „Alte Nachrichten, von welchen vielleicht noch einiger Gebrauch gemacht werden kann. Mehr Bezug zu Vianen haben die gesammelt vorliegenden Druckschriften (L 51 Nr. 255) und Tagebücher, darunter die Aufzeichnungen des Sekretärs der Hedwig von Brederode für 1679 und 1680, aber auch eine anonyme Beschreibung einer Seereise nach Amerika (1776). Entsprechend zum Stand der Verzeichnung wurde auch die erstmalige Auswertung des Bestandes vorgenommen. Da Graf Simon VI. zur Lippe in vielen der Teilbeständen von L 51 eine besonders wichtige Rolle spielte, hat August Falkmann in seinem Werk über diesen Herrscher recht häufig darauf in einer Weise rekurriert, die den Knochschen Regesten viel verdankt. Die Materialien zur Ulenburg hat neben Falkmann auch Otto Preuß erstmals genauer betrachtet, während diese Pionierleistung für die Beyenburg durch Werhan erbracht wurde. Peter van Meurs, der an der bis 1909 in Den Haag vorgenommenen Verzeichnung des Vianischen Bestandes L 3 beteiligt war, hat für seine Arbeit über das Erbe des Hauses Brederode wohl auch Teile von L 51 VII ausgewertet. 3. Zur Verzeichnung Der Bestand setzt sich aus 286 Einheiten in nunmehr 85 Kartons zusammen; das älteste (abschriftliche) Dokument darin stammt angeblich von 1031, das jüngste von 1796. Die Verzeichnung erfolgte vom 17. Oktober bis 15. Dezember 2004. Dabei wurde einerseits an-gestrebt, stärker analytisch-zusammenfassend vorzugehen, um die Charakteristika der Akten besser herauszustellen; andererseits sollten auch die von Knoch nicht berücksichtigten Materialien, die späteren Umordnungen und Zusätze und der fast gänzlich unerschlossene Unterbestand zu Vianen in gleichwertiger Weise oder mangels anderer Findmittel sogar tiefer verzeichnet werden. Anzumerken ist dabei, daß insbesondere die Aktenstücke zu Vianen nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Französisch, Niederländisch, Latein und selten auch auf Englisch verfaßt sind, was hier wegen des häufigen Wechsels der Sprachen (oft innerhalb von Dokumenten) nicht einzeln aufgeführt werden konnte. Eine Einheit, die bei einer früheren Verzeichnung aufgeführt wurde, konnte nicht eingehend beschreiben werden, da sie offenbar seit 1999 fehlt (L 51 Nr. 286). Technische Mängel erzwangen die mehrmalige Bearbeitung der Indices. Ein Altsignaturenindex wurde nicht erstellt, da die Knochschen Signaturen bisweilen inkonsequent vergeben oder seine Einheiten durch spätere Umsortierungen und Einschübe wieder zerteilt wurden. Die genaue Konkordanz läßt sich aber aus dem Knochschen Findbuch ersehen, in welches die neuen Signaturen eingetragen wurden. Aus konservatorischen Gründen wurden die meisten Plakate aus den Akten entnommen, von denen manche zu sachverwandten Angelegenheiten gehören, etwa eine Replik auf einen Schandbrief aus einem Prozeß des Hilmar von Quernheim, Proklamationen von Gesetzen der Herrschaft Vianen und der benachbarten niederländischen Territorien, aber auch solche zu anderen Betreffen, wie etwa eine signierte Soldatenordnung des kaiserlichen Oberbefehlshabers Wallenstein aus dem dreißigjährigen Krieg. Manche dieser Plakate wurden als Aktenhüllen verwendet. Die Entnahmevermerke konnten bei den Verzeichnungseinheiten zunächst nicht ausgedruckt werden. Da der Bestand die auswärtigen Besitzungen und Ansprüche Lippes betrifft, finden sich Materialien dazu auch in anderen Archiven, vor allem der benachbarten Reichsstände, wobei etwa für Beyenburg, Enger und Bünde das Herzogtum Jülich (HStA Düsseldorf) zu nennen ist. Auch zur Ulenburg und zu Haus Beck gibt es Quellen in weiteren Archiven. Für die Reichskammergerichtsprozesse Hilmars von Quernheim und des Grafen zur Lippe existiert Gegenüberlieferung v.a. im Staatsarchiv Münster (RKG Q 113-116, ebd. L 629/630), außerdem im ehemals Wetzlarer untrennbaren Bestand (jetzt Bundesarchiv) sowie in zahlreichen weiteren Archiven. Die Akten von Haus Beck sind im Stadtarchiv Löhne deponiert, während die entsprechenden Materialien zur Ulenburg ins Stadtarchiv Bielefeld gelangt sind. Auch für die Belehnung der Quernheimer mit der Ulenburg existiert weitere Überlieferung. Für die Herrschaft Vianen und Ameide greifen die Materialien in Detmold bis ins Mittelalter zurück, da sich hier die älteren Urkunden der Herren von Brederode finden, zumeist in L 3 (einiges auch in L 51 Nr.214, 229, 265; zudem Drucke bzw. Regesten von älteren Urkunden des Hauses Brederode, ebd. Nr. 210 bzw. 243), einem Bestand, der für die spätere Zeit Parallelakten zu L 51 besitzt und ebenfalls bis in die Zeit nach dem Verkauf reicht. Selbstverständlich gibt es zusätzliche Überlieferung in den Niederlanden. Für den Streubestand mit Materialien zu Sommersell und benachbarten Orten ist ergänzend auch L 89 A Nr. 231-233 heranzuziehen. Die umfangreichen Materialsammlungen und Parteiakten zu den Reichskammergerichtsprozessen über Vianen und die sporadisch auftretenden RKG-Akten in L 51, die nicht zu den eigentlichen Betreffen dieses Bestandes gehören, konnten anhand des bereits existierenden Verzeichnisses zugeordnet werden. Schon 1785 aus Wetzlar zurückgesandte Akten zu dem Reichskammergerichtsprozeß über den Verkauf von Vianen sind in den Bestand L 95 I gelangt. Zu zitieren ist wie folgt: L 51 Nr. (Bestellnummer) Detmold, im Dezember 2004 Dr. Otfried Krafft

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 75 · Bestand · 1764-1944
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Kabinetts-Ministerium / Staats-Ministerium / Landespräsidium 1853 - 1932 Durch Landesherrliche Verordnung vom 12. September 1853 wurde ein Fürstliches Kabinett eingerichtet, um eine Trennung "der zu Unserer persönlichen Kenntnisnahme und Beschlußfassung geeigneten Staats- und Regierungsgeschäfte" von der "Unserem Regierungs-Collegium zugewiesenen Geschäftsleitung" vorzunehmen. An das Kabinett sollten verwiesen werden "die Angelegenheiten Unseres Hauses und des Äußeren, die Landtags- und Militärsachen, die Übung des höchsten Aufsichtsrechts auf die Justiz und Polizei wie des Kirchen- und öffentlichen Unterrichtswesens, alle Anstellungsangelegenheiten der höheren Staatsdienerschaft, Recurs- und Gnadensachen" (Landesverordnungen 11, S. 105). Eine Verordnung vom 30.09.1853 regelte die Ausfertigung nicht eigenhändig vom Fürsten unterzeichneter Erlasse unter der Bezeichnung "Cabinetsministerium" durch den Kabinettsvorstand (Landesverordnungen 11, S. 113). Das Kabinettsministerium bestand danach aus dem Kabinetts-Minister (seit 1897 Staatsminister), einem Kabinetts-Sekretär und einem Registrator nebst weiterem Büro- und Kanzleipersonal, später zeitweilig auch einem Kabinettsrat und Referenten aus der Regierung. Das "Staatshandbuch" im Fürstl. Lippischen Kalender auf das Jahr 1914 nennt im "Fürstlichen Staatsministerium", neben dem es ein Fürstl. Geh. Kabinett im Hofstaat gab, den Staatsminister, Exz., einen Ministerialsekretär und Rechnungsrat, einen Ministerialregistrator (Sievert) und einen Pedell; vorhanden waren 1914 in der Kanzlei zwei Kanzleigehilfen und ein Aktuar (L 75 II - 1, 21). [d.h. der Rechnungsrat war Ministerialsekretär] Die Stellung des Ministeriums als "Oberste Verwaltungsbehörde" in Überordnung über die Regierung als "Obere Verwaltungsbehörde" blieb auch nach dem Umsturz von 1918 erhalten. An die Stelle des Ministeriums trat nach einem Zwischenspiel des Volks- und Soldatenrates (dessen Akten hier unter I - 1 Nr. 39) 1919 gemäß der Verfassung ein dreiköpfiges Landes-Präsidium, das die bisherigen Befugnisse des Fürsten und des Staatsministeriums ausübte (Landesverordnungen 26, S. 913); es bestand nach dem "Staatshandbuch" im Lipp. Kalender für das Jahr 1930 aus den 3 Mitgliedern, von denen eines Vorsitzender und geschäftsführendes Mitglied war, und einem Präsidialamtmann. Das hier nicht genannte Kanzleipersonal bestand Jan. 1931 aus zwei Beamten der Vergütungsgruppen 7 und 8, die jährlich ca. 15 000 Eingänge zu bewältigen hatten (L 75 II - 2 a Nr. 1; hier auch über Registraturordnung). Durch eine Verordnung vom 14. Okt. 1931 zur Sicherung des Landeshaushalts wurden dann mit Wirkung vom 01.04.1932 Landespräsidium und Regierung zu einer Landesregierung vereinigt (Landesverordnungen 31, S. 393). Eine gemeinsame Geschäftsordnung des Landespräsidiums und der Regierung des Landes Lippe vom 28. November 1928 war schon seit dem 01.01.1929 in Kraft (L 75 IV - 1, 25; L 80.04 Nr. 268; vorher eine besondere Geschäftsordnung des Landespräsidiums vom 5. Jan. 1927: L 75 III - 1 Nr. 13a). Wenn es in der Anordnung der Verwaltungsreform geheißen hatte, dass die Regierung als obere Verwaltungsbehörde aufgehoben würde und dass das Landespräsidium fortan die Bezeichnung "Landesregierung" führe, so war das Verhältnis de facto doch umgekehrt. Auf der Grundlage der Präsidialerlasse vom 1. Juni, 13. Juli und 28. Okt. 1932 über die Geschäftsordnung, Geschäftsverteilung und Dienstordnung der Landesregierung (L 75 IV - 1, 23; L 80.04 Nr. 268) wurde das Landespräsidium in die Regierung eingegliedert, in deren Abt. I (Inneres) nun allein die allgemeinen Reichs- und Landesangelegenheiten - wie etwa die späteren Anschlussverhandlungen - bearbeitet wurden. Diese Ministerialregistratur findet somit ihre inhaltliche Fortsetzung in der Regierungsregistratur (L 80.04). Liste der Minister und Mitglieder des Landespräsidiums siehe Kittel, Geschichte des Landes Lippe, S. 299. Detmold, den 27. März 1958 gez. Kittel Das maschinenschriftliche Findbuch wurde im August/September 2008 von Gunnar Haas aus Herford im Rahmen eines Werkvertrages in VERA abgeschrieben (in neuer Rechtschreibung). Erfasst wurden nur die die als vorhanden abgehakten Akten; gelegentlich erfolgte eine geringfügige redaktionelle Überarbeitung. Detmold, November 2008 gez. Schwinger

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 76 · Bestand · 1907-1949
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Der vorliegende Bestand umfasst 223 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1933-1945 und kam bald nach dem 2. Weltkrieg, im November des Jahres 1945, in das damalige Lippische Landesarchiv zu Detmold. Mit dem „Zweiten Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933 wurde das Amt des Reichsstatthalters in den Ländern geschaffen. Die Reichsstatthalter waren in der kurzen Phase der „Machtergreifung mit quasi-diktatorischen Vollmachten ausgestattete Kontrollinstanzen der von ihnen eingesetzten, gleichgeschalteten, nationalsozialistisch-dominierten Landesregierungen und nur Hitler unterstellt. Sie waren seine „Unterführer in den Ländern. Bereits mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches vom 30. Januar 1934 verlor das Reichsstatthalteramt an Bedeutung. Die Macht- und Rechtsverhältnisse wurden zu Gunsten der Zentralinstanzen in Berlin und gegen die Landesregierungen bzw. die Reichsstatthalter verschoben. Mit dem Reichsstatthaltergesetz vom 30. Januar 1935 wurden die Reichsstatthalter nur noch Instanzen der Reichsregierung im Sinne einer Reichsmittelbehörde; zudem erhielt ihre Stellung einen zunehmend repräsentativen Charakter. Durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg wurde der Gauleiter des Gaues Westfalen-Nord, mit Sitz in Münster, Dr. Alfred Meyer, am 16. Mai 1933 auf Vorschlag Hitlers zum Reichsstatthalter der beiden kleinsten Reichsländer, Lippe und Schaumburg-Lippe ernannt. Eine Woche später, am 23. Mai, setzte er in seiner Eigenschaft als Reichsstatthalter einen Mann seines besonderen Vertrauens, den Dipl.-Landwirt und Gauinspekteur Hans-Joachim Riecke, mit dem antiquierten Titel „Staatsminister an die Spitze der lippischen Landesregierung. Dieser war Meyer direkt unterstellt. Rieckes ehrenamtlicher Stellvertreter als Chef der Landesregierung wurde der Detmolder NSDAP-Kreisleiter, der Lagenser Malermeister Adolf Wedderwille. Da die Machtpositionen und -befugnisse der Reichsstatthalter in der Verwaltung in den Jahren nach 1933 zunehmend erodierten, ohne dass das Amt trotz seines augenscheinlichen Bedeutungsverlustes aufgehoben wurde, strebte auch Meyer - wie andere seiner Kollegen - danach, Verwaltungs- und Regierungspositionen in seiner Hand zu vereinigen. So wurde er nach Rieckes Weggang in das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum 1. Februar 1936 durch Führererlass auch zum „Chef der Lippischen Landesregierung ernannt. Am 17. November 1938 wurde er Oberpräsident der Provinz Westfalen zu Münster. Zudem wurde er noch im November des Jahres 1941 stellvertretender Minister im neugeschaffenen Ministerium für die besetzten Ostgebiete unter Alfred Rosenberg und ab dem 29. Mai 1940 von Hitler mit der Führung der Geschäfte eines Reichsverteidigungskommissars betraut. Meyer weilte nur gelegentlich in seiner Eigenschaft als Reichsstatthalter für beide Lippe in Detmold. Münster blieb sein Amtssitz. Meyers Mann vor Ort und „Kontrolleur der Detmolder Regierungsarbeit mit Sitz im kleinen, nur 3-4 Mitarbeiter/innen umfassenden Reichsstatthalterbüro, das 1937 nach Berlebeck auf die Friedrichshöhe verlegt wurde, war von 1933-1943 Regierungsrat Karl Wolf. Auch in seiner Rolle als Chef der Lippischen Landesregierung kam Meyer nur selten an seinen neuen Amtssitz. Mit Wedderwille, der nach Rieckes Versetzung hauptamtlicher stellvertretender lippischer Regierungschef wurde und in Rieckes vormaligem Dienstzimmer residierte, hatte er einen zuverlässigen „Statthalter im Lipperland in Partei und Landeserwaltung. Meyers Hauptbetätigungsfelder und Machtpositionen lagen in Münster und Berlin und nicht in der kleinen Residenzstadt am Teutoburger Wald. So wurde sein treuer Paladin Adolf Wedderwille allmählich, vor allem aber im Kriege mit seiner Doppelrolle faktisch zum mächtigsten Mann in ganz Lippe. Seit Februar 1936 ergingen die lippischen Gesetze und Verordnungen unter der Bezeichnung: „Der Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe (Landesregierung Lippe) und wurden gezeichnet entweder vom Reichstatthalter Dr. Meyer selbst oder „In Vertretung Wedderwille. Bis zum April 1945 wurde Lippe in dieser Form regiert. Aus dem Vorgenannten wird deutlich, dass es zu gewissen Vermischungen und Überschneidungen in der Registratur des Reichstatthalterbüros kommen konnte, ja kommen musste. Manches Schrift- oder Aktenstück wäre in der Registratur des Staatsministers oder in der des NSDAP-Kreisleiters inhaltlich und formal besser aufgehoben gewesen. Auch war manchem Petenten sicherlich nicht klar, ob er Meyer nun in dessen Eigenschaft als Gauleiter, Reichsstatthalter oder Chef der Landesregierung anschrieb/anschreiben sollte. So wurde die vorarchivische Ordnung weitgehend beibehalten und vor allem keine Bestandsbereinigung vom Unterzeichner unternommen (z.B. beim Gliederungspunkt 5 „Staatsminister). Für die Erforschung der lippischen NS-Zeit sind daher auch und vor allem die Bestände L 80.03 (Staatsminister) und L 113 (NSDAP und NS-Organisationen in Lippe) sowie die L 80-Bestände allgemein zu konsultieren. Es ist nach Bestellnr. zu zitieren: L 76 Nr... Literatur: Andreas Ruppert und Hansjörg Riechert, Herrschaft und Akzeptanz. Der Nationalsozialismus in Lippe während der Kriegsjahre. Analyse und Dokumentation, Opladen 1998. Hans-Jürgen Sengotta, Der Reichsstatthalter in Lippe 1933 bis 1939. Reichsrechtliche Bestimmungen und politische Praxis, Detmold 1976. Andreas Ruppert. Der Kreisleiter in Lippe. Zur Funktion einer Mittelinstanz der NSDAP zwischen Ortsgruppen und Gau., in. Lipp. Mitt. 60 (1991), S. 199-229. Heinz-Jürgen Priamus, Alfred Meyer - Biographische Skizze eines NS-Täters, in: Nationalsozialismus in Detmold, bearb. v. Hermann Niebuhr und Andreas Ruppert, Detmold 1998, S. 42-79. Detmold, im Juli 2003 (Bender)

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 77 A · Bestand
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Archiv und Registratur der lippischen Regierung, seit Jahrhunderten in einer Hand, waren im Laufe des 18. Jahrhunderts derart durcheinandergeraten, dass zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Abhilfe geschaffen werden musste. Eine genauere Definition und Abgrenzung der Begriffe Registratur und Archiv kann hier unterbleiben, zumal sie längst vollzogen war und sich an den Begriffen "kurrent" und "rechtswirksam" orientierte. Der Versuch von 1749, durch ein Repertorium alphabeticum eine fortdauernde Ordnung der Registratur zu erreichen, war nicht von sonderlichem Erfolg gekrönt, denn bereits 1771 klagt der Geh.-Sekretär Clausing, dass die alte Ordnung durch Abgabe an das Archiv (mit der Ernennung des Archivrats Knoch wurde die Reorganisation des lippischen Archivs eingeleitet) und durch Unterlassung aller Nachträge völlig überholt sei und die Registratur praktisch ohne Ordnung daliege (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 193 Einleitung). Clausing übergab nun einen Großteil der älteren Akten an das Archiv und versuchte die kurrenten Sachen in einem Ordnungschema unterzubringen, das sich nach Sachen und nach Lagerungsmöglichkeit richtet. Clausing bezog sich bei seiner systematischen Gliederung auf das Vorbild Pütters, das dieser in seiner Anleitung zur juristischen Praxis gibt (Pütter, Anleitung zur juristischen Praxis 1. Teil § 479 ff S. 278 ff). Die Ordnung in 181 Fächern war den äußeren Verhältnissen des Registraturraumes angepasst. Diese Ordnungsschicht macht sich im vorliegenden Bestand bei einigen bis in die 40er Jahre des 18. Jahrhunderts zurückreichenden Akten bemerkbar, auf denen auch die alten Fachsignaturen vermerkt sind. Äußere Umstände - der Umzug der Regierungsregistratur - und eine ungenügende systematische Schärfe machten 1813 eine völlige Neuorganisation erforderlich. Der Registrator Scherf - später Legationsrat in Frankfurt - regte in diesem Jahre an, eine neue Facheinteilung vorzunehmen. Dabei war ihm im Sinne seiner Zeit die Übereinstimmung von Lagerung und Signatur noch sehr wichtig. In seinen Vorschlägen an Fürstin Pauline zur Lippe erwähnt er auch, dass aus der Registraturschicht von 1771 bereits wieder ein Teil der Akten ins Archiv gelangt sei, ein weitaus größerer Teil aber unverzeichnet umherliege. Neben der Wiedereinführung der Aktenheftung, Anschaffung von Aktendeckeln, ist Scherfs Anliegen die neue Systematik, die ihm auch für seinen Teil der Regierungsregistratur gelingt. Denn bereits gut ein halbes Jahr später berichtet er über den ersten Erfolg seiner Arbeit und legt die beiden ersten Repertorien vor (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 194 und 5). Sie enthielten folgende Gruppen, 1. Teil: I. Ämter und Städte Fach 1-77 II. Behörden, Kommissionen und Kassen Fach 78 - 103 III. Anhang Fach 104 - 108 Der 2. Teil enthielt in den Fächern 109 - 231 neben den Landschaftssachen vor allem allgemeine Polizeisachen, aber auch auswärtige Angelegenheiten und Zoll- sowie Steuersachen. Scherf hatte neben der neuen Systematik vor dem Problem gestanden, die endgültige Trennung von der Kanzleiregistratur vorzunehmen und die Sonderregistraturen der Lehenregistratur (heute Bestand L 6) und der Militärsachen (L 77 C ), aber auch die der Feuerpolizei und der Wegebausachen zu respektieren, da diese von anderen Registratoren besorgt wurden. Ziel Scherfs, aber dann auch seines Nachfolgers Ulrich, war die Einführung einer Zentralregistratur, die nur zum Teil durchsetzbar war. In der Systematik lehnte sich Scherf an die Ordnung seines Vorgängers Clausing an. Er betonte, in der Polizeiverwaltung die einzelnen Sachen schärfer getrennt zu haben, aber ihm war oft die Lagerung wichtiger als das System. Beabsichtigt, aber nicht erreicht hatte er die Einführung einer eigenen Abteilung für Außenpolitik. Seine innere Gliederung der einzelnen Fächer ist trotz aller Nachträge noch erkennbar: den Generalakten folgen jeweils die Spezialakten. Die Verzeichnung der Regierungs-Militärregistratur, die gesondert blieb, wurde 1815 von Scherf begonnen und 1825 abgeschlossen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 4). Scherfs Nachfolger Ulrich, der die Registratur jahrzehntelang betreute, fertigte bis 1822 den dritten "Supplement"-Teilband der Regierungsregistratur an, in dem er die bisher gesonderten Registraturen der Feuerpolizei und der Wegebausachen und Truppenverpflegung zusammenfasste (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 6). Von einer Gesamtsystematik kann bei diesem Konglomerat in der Registratur nicht mehr gesprochen werden. Während Teil 1 noch ein System erkennen lässt, ist bereits Teil 2 eine Reihung von Gruppen - völlig unzusammenhängend ein Teilbereich: Auswärtiges -, Teil 3 nun aber nur noch ein Nachtrag von Restgruppen. Daneben fertigte Ulrich Repertorien der Drucksachen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 33) sowie der Risse und Karten an (vgl. L 77 A Nr. 1542). Die folgenden Jahrzehnte in der Entwicklung der Regierungsregistratur sind gekennzeichnet durch Fortschreibung, Ausweitung und damit Raumnot und Kassationsprobleme. Von 1832 an mehren sich die Anträge der Registratur an die Regierung, Akten kassieren zu dürfen. Zumeist wird das Gutachten der Departementsräte eingeholt, bevor die Zustimmung zur Kassation erteilt wird. Zunächst werden Rechnungsbelege, Formulare und Manualakten, dann aber mehr und mehr Einzelakten vernichtet. 1842 ist erstmals wieder von einer Abgabe an das Archiv die Rede (Abschoßsachen). Es kommt aber gelegentlich auch zu Ablehnungen einer Kassation: 1846 hält die Regierung die Militärrapporte von 1807-1816 doch "noch immer von Interesse" (L 77 A Nr. 1567). 1849 kommt es dann zu größeren Kassationen, die man heute wenigstens dem Aktentitel nach verstehen kann, bei manchen Akten z. B. Verbot, über politische Gegenstände zu reden, 1812, denkt man heute etwas anders. Erstmals wird nun aber auch die gutachtliche Stellungnahme des Archivs zu den Kassationsvorschlägen des Registrators Ulrich erbeten. Falkmanns Grundsätze zur Kassation, die auch für die folgenden Jahrzehnte maßgeblich bleiben, gehen von dem "practischen Werth" der Akten aus. Aufzubewahren waren nach Falkmanns Ansicht die Akten, die allgemeine und bleibende Rechtsverhältnisse zum Gegenstand hatten. Vernichtet werden konnten solche, die sich auf spezielle Vorfälle und Persönlichkeiten bezogen (ebd. 1849 Juni 14). Vom historischen Wert der Akten sprach zuerst nicht der Archivar sondern Oberregierungsrat v. Meien, als er aus diesem Grund die Vernichtung der Spezialberichte des Legationsrats v. Scherf aus Frankfurt ablehnte. Um diese Zeit mehrten sich auch die Abgaben von Drucksachen an die Bibliothek und es kommt zu Aktenabgaben an die Landeskatasterkommission und an die Leihebank. Die registraturmäßige Auseinandersetzung mit der Registratur des neugebildeten Kabinettsministeriums verlief ohne große Schwierigkeiten, da die im Ministerium zunächst benutzten Regierungsakten entweder zurückgegeben oder fortgeführt wurden, so dass sie echter Bestandteil der neuen Registratur wurden. Der Bedeutungsverlust der Regierungsakten nach 1853 ist nicht so erheblich, wie es bei der Bildung einer Zentralbehörde anzunehmen wäre. Die eigentliche Verwaltungsarbeit wurde eben doch auf der Ebene der Regierung vollzogen. Nur in wenigen Bereichen gab es eine ausschließliche Kompetenz des Kabinettsministeriuns. Nach 1850 werden die Einzelkassationen seltener. 1856 kommt es zur Abgabe der Akten wegen Lippstadt und Schaumburg-Lippe an das Archiv. Hier hat nun auch Falkmann das präsumtive geschichtliche Interesse als maßgebend bei der dauernden Aufbewahrung der einzelnen Akten anerkannt (L 79 I 20 Nr. 4 [jetzt L 79 Nr. 40]).Die Regierungsregistratur in ihren älteren Teilen wurde mehr und mehr archivreif, aber erst 1894 kommt es zur Erstellung eines Verzeichnisses der geschichtlich wertvollen Akten durch die Registratur. Am 06.11.1899 übernimmt dann Archivrat Kiewning die reponierten Regierungsakten der ersten 279 Fächer, wie es hieß, nur der Akten bis 1830, in das fürstliche Haus- und Landesarchiv. Die Akten werden von Kiewning in den beiden folgenden Jahren "repertorisiert" und 1901 der Regierung der Abschluss der Verzeichnung - die Fertigstellung zweier umfangreicher Repertorien - mitgeteilt (diese handschriftlichen Findbücher Kiewnings sind erhalten, jetzt D 79 [Alte Findbücher] Nr. 1 und 2). Am 21.10.1901 folgten die reponierten Akten der restlichen Fächer, die Kiewning bis 1904 verzeichnete (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 3). Der Rest dieser reponierten Akten der Regierungsregistratur von 1813 muss 1911/1912 (vgl. D 29 J, spez. Jahresbericht 1912) ins Archiv gelangt sein und ist in den folgenden Jahren lagerungs- und verzeichnungsmäßig mit den älteren Abgaben vereinigt. Sie waren in den drei maschinenschriftlich vorliegenden Repertorienbänden der Benutzung zugänglich gemacht. Die Behandlung des vorliegenden Bestandes oder besser der vorliegenden Registraturschicht im Archiv ist gekennzeichnet durch möglichst geringe Veränderung der vorarchivischen Ordnung. Kiewning verzeichnete 1900-1904 die Akten, die ihm in der erhaltenen Registraturordnung übergeben waren, indem er das alte Ordnungschema beließ, die Signaturen nicht veränderte, die Aktentitel nur geringfügig änderte - es entfielen weitgehend Formulierungen wie "Acta betreffend" - und die Laufzeiten komplettierte. Größere Kassationen wurden auch nicht mehr durchgeführt. Der Arbeitsaufwand, sieht man einmal von der handschriftlichen Arbeit ab, war also denkbar gering. Dabei birgt der Bestand in sich ein Problem, das bereits Kiewning hätte auffallen müssen, das späteren Benutzern des Bestandes oft Ärger bereitete und auch jetzt noch zu Überlegungen führt. Es handelt sich um das Problem der zeitlichen Abgrenzung des Bestandes sowohl vor 1813 wie auch gegenüber der 1919-1912 gebildeten neuen Registraturschicht. Die historische Entwicklung der Registratur macht deutlich, dass 1813 noch formierte Akten aus dem Repertorium von 1771 in großer Zahl vorhanden waren (die oft bis 1749, den Zeitpunkt des erwähnten Vorläufers, zurückreichen), die aus sachlichen wie traditionellen Gründen mit übernommen werden mussten und nur zum Teil fortgeführt wurden. Ein Großteil aber der Akten aus der Zeit von 1771-1812 gelangte ins Archiv, wurde dort aber nur zu einem sehr geringen Teil in das Knochsche Archivsystem eingegliedert und ist daher bis heute kaum erschlossen. Es ist daher erwogen worden, alle vor 1813 abgeschlossenen Akten dem Bestand L 77 zu entnehmen, sie in die Knochschen "Pertinenz"-Bestände einzugliedern und diese dann besser zu erschließen. Abgesehen vom großen Arbeitsaufwand spricht aber gegen diese puristische Trennung der Registraturschichten, dass die Knochschen Bestände eine Aktenführung, wie sie in den erhaltenen Akten zumeist vorliegt, nicht voraussetzen, was dazu führen musste, dass gewachsene Aktenzusammenhänge aufgelöst werden müssten. Umgekehrt wäre eine Eingliederung der Akten aus der Zeit von 1771-1812, soweit sie von Knoch oder seinen Nachfolgern noch nicht eingearbeitet sind, denkbar. Wichtig wäre wohl aber, dass auch die Knochschen Bestände neuverzeichnet und erschlossen würden, alsdann können die sachlichen Fragen leichter beantwortet werden, wenn auch die Übergänge zwischen den Registraturschichten weiter fließend sind. Ähnlich ärgerlich ist die Abgrenzung des Bestandes zu den jüngeren Schichten der Regierungsregistratur hin. Wohl bei der Reorganisation der Registratur 1910/1912 wurde die Zeit um 1878 als Schnittjahr festgelegt, doch sind Überschneidungen in beiden Registraturschichten selbstverständlich und unvermeidlich. Eine Abstellung dieses Missstandes wird nur durch eine repertorienmäßige Vereinigung aller Schichten der Regierungsregistratur seit 1813 zu erreichen sein, ein Fernziel, das bei der Neuverzeichnung aller Regierungsbestände (L 77, L 79 und L 80) im Auge behalten werden muss. Die Neuverzeichnung erfolgte nach den heute üblichen Regeln zur Titelaufnahme, wobei, im Gegensatz zur Zeit um die Jahrhundertwende, nun zahlreiche Änderungen der Aktentitel erforderlich waren. Entweder entsprachen die alten Registraturtitel nicht dem Inhalt oder sie waren unverständlich oder gebrauchten eine stärkere Konkretisierung. Auch bei den Laufzeiten ergaben sich gelegentlich Veränderungen, da Abschriften älterer Vorgänge entweder neu erfasst oder als solche gekennzeichnet wurden, so dass die oft weit zurückliegenden Laufzeiten der Akten sich verkürzen. Ähnlich wurde mit der Verdeutlichung von Nachakten verfahren, so dass sich einige Überschneidungen der Registraturschichten nur als fiktiv erwiesen. Eine stärkere Erschließung, vor allem personalbezogener Sammelakten, konnte nicht erfolgen. Solch eine Arbeit muß Spezialverzeichnissen vorbehalten bleiben, wie ja auch jetzt noch die alten Verzeichnisse "Grundstücksverkäufe" ihre Gültigkeit besitzen und eine bessere Nutzung dieser Serien ermöglichen. Bei der Neuklassifikation wurde die Grundkonzeption der ersten beiden Teile der Scherfschen Systematik beibehalten, nur musste der 3. Teil, der 1813 nur aus organisatorischen Gründen nicht in der zentralen Registratur lag, endlich in die Systematik einbezogen werden. Es wäre wünschenswert gewesen, auch die Militärregistratur einzubeziehen, da aber die eigene Bestandssignatur einen Zwang ausübt, kann die Verzahnung mit den Militärversorgungsakten (Abschnitt F [VERA-Gliederung: 6.]) erst bei einer Gesamtverzeichnung aller Regierungsakten erfolgen. Die Akten der 1813 auch getrennten Lehnkammer (L 6) werden schwerlich je in ein Gesamtverzeichnis einbezogen werden können, da sie die Registraturschichten von 1813/1878/1912 nicht kennen. Es wurde trotz aller Widrigkeiten versucht, eine dem Bestand - der Registratur-schicht - angepasste Systematik zu finden, ohne dem Gesamtverzeichnis aller Regierungsakten von 1813-1947 vorwegzugreifen, da dieses sich wohl nach der Gliederung der jüngsten Bestände wird richten müssen. [Detmold, 1976 gez. Sagebiel] Die Verzeichnung des Bestandes L 77 A erfolgte in den Jahren 1974-1976 durch Staatsarchivdirektor Dr. Martin D. Sagebiel, 2009 die Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs durch einen externen Dienstleister und 2011 der Import nach VERA. Bei der Endkontrolle des VERA-Findbuchs wurden noch einige Unstimmigkeiten bereinigt (v.a. Schreibfehler, die scheinbar zur Vergabe doppelter Signaturen geführt hatten, gelegentlich falsche Laufzeiten). Hinweise, die bisher zwischen den Verzeichnungseinheiten im laufenden Findbuchtext standen, finden sich nun als "Bemerkung" unter der Überschrift des jeweiligen Klassifikationspunkts. Die Hinweise auf andere Gliederungspunkte ("siehe auch E.4.d") wurden der VERA-Klassifikation angepasst ("5.4.4."). Die bis 1979/80 noch benutzten alten Findbücher sind im Bestand D 79 Alte Findbücher als Nr. 437-439 eingeordnet. Detmold, im April 2011 gez. Arno Schwinger In diesem Bestand befindet sich eine der dichtesten Überlieferungen der Wanderarbeit weltweit, insbesondere der lippischen Ziegler. Das Internationale Institut für Sozialgeschichte in Amsterdam (IISG) erforscht seit vielen Jahren diese Form der Arbeitmigration. Nun werden sowohl die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Jan Lucassen und Piet Lourens als auch digiatlisierte Archivalien aus diesem Bestand, v.a. Ziegelbotenliste, sowie quellenkundliche Hinweise zu L 77 A, L 79 und den für die Zieglerforschung auch relevanten Personenstandsunterlagen in einem Internetportal präsentiert: Internationales Institut für Sozialgeschichte . Dort können in einer Datenbank auch einzelne Ziegler ermittelt werden.

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 80.19 · Bestand · 1829-1954
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Vorbemerkung Behördengeschichte: 1855 Juni Einrichtung einer selbständigen "Fürstlichen Forstdirektion" 1897 Juni Eingliederung in die Rentkammer als "Forstabteilung" 1921 April Direktion der Domänen und Forsten, Forstabteilung 1924 August Lippische Regierung, Forstabteilung 1934 Oktober Lippische Regierung Abt. II, Staatsforstverwaltung 1936 Juni Der Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-L., Landesregierung Lippe, ... 1945 April Lippische Landesregierung, Abteilung II, Landesforstverwaltung 1948 Nov. Übergang der Forstabteilung an den Landesverband Lippe (Ges. über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Land Nordrhein-Westfalen und Ges. über den Landesverband Lippe, beide vom 05.11.1948) Die Aufgaben der staatlichen Forstverwaltung bestanden 1. in der Wahrnehmung der Hoheitsrechte des Staates hinsichtlich der Forsten, der Jagd und der Fischerei 2. in der Leitung der staatseigenen Forstwirtschaft Noch am Ende des I. Weltkriegs beruhte die forsthoheitliche Tätigkeit auf der "Verordnung, die Bewirthschaftung der Privat- und Gemeindeholzungen betreffend" von 1819 (Landesverordnungen Bd. 6, S. 459 ff.); ein Forstgesetz gab es nicht. Mit Einrichtung der Forstdirektion 1855 wurde auch eine Dienstinstruktion für Förster und Waldschützen erlassen (s. L 94 Nr. 42) und die Einteilung in 13 Oberförstereien (später mehrfach geändert) sowie Amts- und Dienstbezeichnungen festgelegt. Zu Beginn des Jahres 1919 bestand noch die alte Domanial-Forstverwaltung mit den 8 Oberförstereien Hiddesen (2132 ha), Berlebeck (3093 ha), (Kohlstädt-)Horn bzw. Oesterholz (2940 ha), Schieder (2935 ha), Falkenhagen (2713 ha), Sternberg (1913 ha), Langenholzhausen (1806 ha) und Detmold (672 ha), insgesamt 35 Förstereien mit einer Fläche von rd. 18.200 ha. - Hiddesen war die frühere Oberförsterei Lopshorn mit Sitz im Heidental (Umbenennung 15.11.1918), Langenholzhausen die bisherige Obf. Varenholz mit Sitz in Langenholzhausen, Detmold hieß bis 30.05.1912 Diestelbruch. Der Sitz der Obf. Oesterholz wurde bei gleichzeitiger Umbenennung in Obf. Horn am 01.08.1927 vom Jagdschloss Oesterholz in die Stadt verlegt (Staatsanzeiger Nr. 62), 1929 der Sitz der Obf. Sternberg in das Schloss Brake; außerdem erfolgte zum 01.01.1929 die Zusammenlegung von Sternberg und Detmold zur Obf. Brake. Durch den Domanialvertrag vom 31.10.1919 erhielt das Fürstliche Haus die Oberförsterei Berlebeck mit den vier Förstereien Hirschberg, Hirschsprung, Hartröhren und Kreuzkrug. Hauptaufgabe der Staatsforstverwaltung in den 20er Jahren war der durch die neuzeitliche wirtschaftliche Entwicklung bedingte Schritt von der Verwaltung zum "Betrieb". Die entsprechenden Unterlagen nehmen folglich auch großen Raum ein. Im Oktober 1934 wurden in Anlehnung an die in Preußen getroffene Neuregelung die Behörden-, Amts- und Dienstbezeichnungen neu festgelegt (s. lfd. Nr. 592). Aus Oberförsterei wurde Forstamt, aus Försterei Revierförsterei. Der Oberforstmeister wurde Landforstmeister, ein Staatsoberförster Forstmeister, ein Förster Revierförster. Bisherige Hilfsförster hießen nun Förster, Forstgehilfen Hilfsförster, Forstbeflissene und Forstlehrlinge Forstanwärter (für Verwaltungsdienst/Betriebsdienst). Untergebracht war die Forstverwaltung bis 1921 in dem 1866 erbauten Gebäude der Fürstlichen Forstdirektion, Hornsche Str. 66. Nach dessen Verkauf an die Firma Gebr. Klingenberg wurden die Diensträume am 1. Oktober in das umgebaute Gebäude des ehemaligen Fürstlichen Marstalls am Schlossplatz / Rosenthal verlegt (s. L 94 Nr. 10). Im Juni 1924 erfolgte der erneute Umzug in das Regierungsgebäude am Kaiser-Wilhelm-Platz und im August die Eingliederung als Lippische Regierung, Forstabteilung (s. lfd. Nr. 597). Erster lippischer "Forstmeister" war bis zu seinem Tod im Oktober 1896 Julius Feye. Von Mai 1897 bis zu seinem Tod am 18.04.1925 leitete Oberlandforstmeiser Alois Baldenecker, vormals preußischer Oberförster aus Neukirchen, Regierungsbezirk Kassel die lippische Forstverwaltung. Ihm folgte, nach kommissarischer Wahrnehmung der Leitung durch Forstmeister Karl Schmidt aus Hiddesen, ab März 1926 Alfred Reier aus Syke bei Bremen als Landforstmeister, der aber bereits Ende Juli 1933 vor Vollendung des 65. Lebensjahres (er war am 18.06.1879 geboren) "zwecks Vereinfachung der Landesregierung" in den Ruhestand versetzt wurde. Der bereits genannte Forstmeister Schmidt sollte nun neben seiner Oberförsterei Hiddesen gleichzeitig die Landesforstverwaltung leiten. Da sich die Ausübung beider Ämter jedoch bald als unmöglich herausstellte, wurde ab November 1935 Forstreferendar Dr. Köster beim Forstamt Hiddesen eingestellt. Schmidt (*15.11.1871) versah sein Amt als Landforstmeister zunächst bis kurz vor Vollendung des 67. Lebensjahrs (Oktober 1938), nahm den Dienst jedoch wieder auf, als Nachfolger Fritz Murmann aus Bielefeld zum Kriegsdienst eingezogen wurde und schließlich - nach zwischenzeitlicher U.K.-Stellung - im Dezember 1942 fiel. Erst am 1. März 1946 trat Schmidt endgültig in den Ruhestand, nachdem im Januar desselben Jahres Oberforstmeister Alfred Hirsekorn aus Rinkerode mit der kommissarischen Leitung der Landesforstverwaltung beauftragt worden war. Dieser stellte jedoch bereits im Mai sein Amt zur Verfügung und wurde durch Otto Wahl aus Celle ersetzt. Zur Verzeichnung Etwa 9/10 des Bestandes (Nr. 1-878) entstammen dem Zugang 47/1976, der nach dem 1927 eingeführten Aktenplan ("Umstellung der Registratur der Forstabteilung nach dem Staatshaushaltsplan", siehe lfd. Nr. 590) geordnet war und bis zur Abgabe der Akten an den Landesverband Lippe 1949 galt. Die Nrn. 879-892 kamen als Zugang 37/1962 ins Haus, Nr. 893-971 waren als L 80 II c Nr. 1-9 bereits signiert, aber nicht verzeichnet. Anfang 2003 wurden auf der Zugangsetage noch 27 Geschäftstagebücher (Journale) entdeckt (Nrn. 972-998). Die Akten umfassen im Wesentlichen den Zeitraum ab Bildung der neuen Abteilungsregistraturen im Jahre 1924 (s. lfd. Nr. 597 und L 75 IV / 1 Nr. 20) bis zum Übergang an die Forstabteilung des Landesverbands; viele Aktendeckel tragen den Vermerk "angelegt 1927". Vorakten befinden sich im Bestand L 94 (Forstdirektion); weitergeführte oder erst 1950 und später angelegte Akten wurden dem Bestand D 110 zugeordnet. Der Übergang der Aktenführung auf den LVL erwies sich als überaus unscharf. Die Forstabteilung der Regierung bestand bis 1949. Sehr viele Akten enthalten noch einíge wenige Schriftstücke aus den Jahren 1950-1951, selten auch 1952. Diese Akten wurden, wenn der Inhalt weit überwiegend in den Jahren bis 1949 entstanden war, beim Bestand L 80.19 belassen, da sonst nur noch ein Torso übriggeblieben wäre. Offensichtlich hat der LVL ab 1951/52 neue Akten angelegt und die dann gebildete Altregistratur 1976 an das Staatsarchiv abgegeben. Grundlage für die Ordnung des Bestandes bildete der o.g. Aktenplan, der allerdings zahlreicher Umstellungen bedurfte. Generalakten über Einrichtung und Organisation der Forstverwaltung rangierten z.B. unter den Titelgruppen erst an 7. Stelle. Verschiedene Aktengruppen mussten zusammengefasst oder unterteilt werden. Die Nrn. 879 ff. ließen sich ohne Schwierigkeiten den Positionen des zugrundegelegten Aktenplans zuordnen. Zum Inhalt Wenn auch die Bewirtschaftung des Staatswalds die Hauptaufgabe der Forstverwaltung war, so bietet der Bestand dennoch darüber hinaus eine Fülle zeitgeschichtlicher Quellen, z.B. für den Einsatz von Kriegsgefangenen, Umweltverschmutzung (Fischereiaufsicht), Fremdenverkehr, staatliche Wirtschaftspolitik (Dörentruper Sand- und Thonwerke, Holzverkohlung Schieder), über Gebäude wie das "Krumme Haus" und die Silbermühle; - in der NS-Zeit ergeben sich zahlreiche Berührungspunkte mit der Partei und verschiedenen NS-Organisationen. Quellen: - D 72 Brakemeier Nr. 2 und 3 (Nachlass Wilhelm Brakemeier, Oberförster in Brake) - L 80.19 Nr. 590-593, 597 - L 75 IV. 1 Nr. 20 - L 76 Nr. 206 (Personalangelegenheiten, u.a. leitende Forstbeamte) - Die Lippische Landesverwaltung in der Nachkriegszeit, hrsg. v. Heinrich Drake, Detmold 1932 (Dienstbibliothek C 303) - Lippisches Staatshandbuch (im Lippischen Kalender, Dienstbibliothek A 255) Detmold, Mai 2003 gez. Arno Schwinger P.S.: Im Juli 2005 wurde der Zugang 35/2004 - Nrn. 999-1087 - nachgetragen (hauptsächlich Grundstücks-, Grundbuch- und Katasterangelegenheiten sowie Ablösungen); im Juni 2009 wurden die Nrn. 1088 (aus L 93 !!) sowie 1089-1112 (aus L 94) aufgrund ihrer Laufzeit dem Bestand L 80.19 zugeordnet und hier verzeichnet. gez. Arno Schwinger Es ist zu zitieren: L 80.19 + Bestellnummer

          Landesforstverwaltung (Bestand)
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 112 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1895 - 1948
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Findhilfsmittel: Findbuch 2007 (online recherchierbar) Registraturbildner: Bis zur Verwaltungsreform von 1932 gehörte die Forstverwaltung in Anhalt in das Ressort der 1874 gebildeten Mittelbehörde Finanzdirektion. Ihr nachgeordnet waren zum damaligen Zeitpunkt die Forstrevierverwaltungen Dessau, Haideburg, Sollnitz, Rossdorf, Nedlitz, Coswig, Serno, Aderstedt, Gernrode, Harzgerode, Güntersberge, Wörlitz und Lindau. Mit der Ersten Verordnung zur Umbildung und Vereinfachung der Verwaltung vom 04.07.1932 wurden die Mittelbehörden aufgelöst und ihre Aufgaben fünf neu geschaffenen Abteilungen des Staatsministeriums Dessau, der obersten staatlichen Behörde, übertragen. Für die Landesforstverwaltung war zunächst die Unterabteilung C der Abteilung Finanzen zuständig. Im Zuge von Aufgabenverschiebungen zwischen der Abteilung Finanzen und der Abteilung Wirtschaft im Jahr 1936 änderte sich die Bezeichnung der Unterabteilung von C in B. Die früher der Finanzdirektion nachgeordneten Forstrevierverwaltungen waren nunmehr dieser Abteilung unterstellt. Die Mehrzahl der Forstrevierverwalltungen hatte in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts – offenbar in Abhängigkeit von der Größe ihres Zuständigkeitsbereichs und der Qualifikation des jeweiligen Leiters – die Bezeichnung „Staatsoberförsterei" erhalten. Die Unterabteilung C bzw. später B trug ab sofort die Bezeichnung „Anhaltisches Staatsministerium, Abteilung Finanzen, Landesforstverwaltung“. Aus den bisherigen Forstrevierverwaltungen wurden Anhaltische Forstämter, die in ihrem Bereich für mehrere Revierförstereien und teilweise auch für Forstwarte zuständig waren. Im Jahre 1937 waren der "Abteilung Finanzen, Landesforstverwaltung" die staatlichen Forstämter Nedlitz, Coswig, Serno, Dessau, Haideburg, Sollnitz, Aderstedt, Gernrode, Harzgerode und Güntersberge sowie die Stiftungsreviere der Theater- und Joachim-Ernst-Stiftung (Forstämter Wörlitz, Roßdorf und Lindau) nachgeordnet. Letztere waren auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Herzoglichen Treuhandverwaltung und dem Anhaltischen Staatsministerium vom 24.12.1928 am 01.01.1929 in staatliche Verwaltung übergegangen. Die Struktur blieb so im Wesentlichen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 bestehen. Als Nachfolgebehörde der Landesforstverwaltung ist das 1945 gebildete Bezirksforstamt Dessau anzusehen. Bestandsinformationen: In den 50er, 60er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts übernahm das damalige Landesarchiv Oranienbaum zahlreiche Akten verschiedener anhaltischer Forstbehörden, u.a. auch der anhaltischen Landesforstverwaltung. Der Bestand wurde bei Neuverzeichnungen im Jahre 1999 gebildet. Die vorher bereits erschlossenen Akten fanden Eingang in den Archivbestand "Z 117-7 Finanzdirektion. Forstsachen 2" und sind darin auch heute noch enthalten. Die Quellenüberlieferung der anhaltischen Forstverwaltung und der ihr nachgeordneten Forstbehörden ist im Gegensatz zu der anderer anhaltischer Behörden aus der NS-Zeit relativ umfangreich. Anhand der vorhandenen Unterlagen lassen sich u.a. Informationen über allgemeine Veränderungen in der anhaltischen Behördenorganisation, über die Personal- und Siedlungspolitik (Schaffung von Reichsheimstätten), den verstärkten Einsatz des Freiwilligen Arbeitsdienstes und von Kriegsgefangenen in der Forstwirtschaft oder über den Erwerb von Forstflächen durch den Reichswehrmachtfiskus zum Ausbau von Militärstandorten während dieser Zeit nachvollziehen. Zusatzinformationen: Die o.g. Karten sind in Akteneinheiten enthalten bzw. daraus aus konservatorischen Gründen herausgelöst worden. Enthaltene Karten: 35 Enthaltene Fotos: 12

          Landpflegeschulen (Landjahr), Kolonialschulen
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 20 I, Ib Nr. 1412 (Benutzungsort: Magdeburg) · Akt(e) · 1916 - 1942
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Finanzielle Unterstützung und Förderung der Landpflegeschulen. - Berichte des Landpflegeverbandes. - Berichte über Umschulung Arbeitsloser für Ostafrika durch die IG Farbenindustrie Bitterfeld.

          Landratsamt Bonn (Bestand)
          Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 215.03.00 · Bestand · 1807-1956
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

          Der Landkreis Bonn wurde 1816 aus den Bürgermeistereien Bonn, Godesberg, Hersel, Oedekoven, Poppelsdorf, Sechtem, Villich und Waldorf. Seit dem 1. Oktober 1887 ist die Stadt Bonn als neuer Stadtkreis aus dem Landkreise ausgeschieden; mit ihr wurden ab 1. April 1904 die Landgemeinden Poppelsdorf, Kessenich, Endenich und Dottendorf vereinigt. Ab 1. Oktober 1932 gehören die Gemeinden Wesseling und Keldenich zum Landkreis Köln (früher Bürgermeisterei Hersel); dafür wurden damals die Bürgermeistereien Adendorf, Rheinbach und Ollheim (ohne Esch, Müggenhausen und Straßfeld) des aufgelösten Kreises Rheinbach zum Landkreis Bonn gezogen. Bestand des Kreises 1. Bürgermeisterei Bonn 1816-1887 2. Bürgermeisterei Godesberg 1816- 2. Bürgermeisterei Hersel 1816- (1932 ausgeschieden Wesseling, Keldenich) 4. Bürgermeisterei Oedekoven 1816- 5. Bürgermeisterei Poppelsdorf (seit 1904) Duisdorf 1816- (1904 ausgeschieden Poppelsdorf, Kessenich, Endenich, Dollendorf) 6. Bürgermeisterei Sechtem 1816 7. Bürgermeisterei Vilich 1816- (spter Bm. bzw. Amt beuel) 8. Bürgermeisterei Waldorf 1816- 9. Bürgermeisterei Villip vor 1846 aus Vilich ausgeschieden 10. Bürgermeisterei Adendorf 1832- 11. Bürgermeisterei Rheinbach 1932 12. Bürgermeisterei Ollheim 1932 Sitz der Kreisverwaltung war und ist Bonn Landräte: 1816-1819 Graf von Belderbusch 1820-1854 von Hymnen 1854-1888 von Sandt 1888-1903 von Sandt, Dr. 1903-1912 Graf von Galen 1913-1926 von Nell 1926-1933 von Hove 1933-1936 Dr. Haarmann 1936- Dr. von Stedtmann Das Landratsamt in Bonn gab 1889 14 Faszikel Akten, 1916 14 Aktenstücke an das Staatsarchiv Düsseldorf ab, die die Nummern 1 - 32 des jetzigen Bestands bilden. 1933 wurden von Staatsarchivrat Dr. Rohr die Nummern 33-608 übernommen. 1936 (Acc. 4/36) wurden 26 Bände Personalakten vom Kreisausschuss abgegeben, wovon die Nr. 609-627 zum Bestand übernommen worden sind. 1940 wurden die Akten des Kreisausschusses bis 1927 abgegeben, Nr. 630-888 des Verzeichnisses. 1947 wurden die Akten N. 889-1000 übernommen. Im Oktober und November 1952 desgleichen Nr. 1004-1023 (Personalien der Bürgermeister, Beigeordneten usw.). Diese Aktenablieferung 1952 stellt einen ziemlich modernen Bestand dar, vornehmlich aus den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts und schließt mit wenigen Ausnahmen (betr. Geheime Staatspolizei u.a.) im Jahr 1930 ab. Die Akten entstammen einer einheitlich durchnummerierten Registratur. die Übernahme erfolgte im Oktober/November 1952. (Vgl. Dienstregistratur). Die umfangreichen Akten der Kreisschulinspektion Bonn/Land-Rheinbach (umfassend die ehemaligen Kreise Bonn und Rheinbach vor 1932) wurden zusammen mit nicht so zahlreichen Schulakten der landrätlichen Verwaltung ebenfalls übernommen. Die Akten des Versicherungsamtes Bonn-Land (Abt. G) wurden im Bestand der Kreisverwaltung belassen. Im Juni 1953 wurden ebenfalls für 4 Amtsbürgermeister Personalakten übernommen (Nr. 1025-1028), im Jahre 1956 desgleichen für 6 Amtsbürgermeister und Amtsdirektoren (1047-1052), im Oktober 1956 desgleichen für eine Anzahl höherer Gemeindebeamten (1053-1059), auch später weitere Personalakten. Der Landkreis Bonn wurde 1816 aus den Bürgermeistereien Bonn, Godesberg, Hersel, Oedekoven, Poppelsdorf, Sechtem, Villich und Waldorf.Seit dem 1. Oktober 1887 ist die Stadt Bonn als neuer Stadtkreis aus dem Landkreise ausgeschieden; mit ihr wurden ab 1. April 1904 die Landgemeinden Poppelsdorf, Kessenich, Endenich und Dottendorf vereinigt. Ab 1. Oktober 1932 gehören die Gemeinden Wesseling und Keldenich zum Landkreis Köln (früher Bürgermeisterei Hersel); dafür wurden damals die Bürgermeistereien Adendorf, Rheinbach und Ollheim (ohne Esch, Müggenhausen und Straßfeld) des aufgelösten Kreises Rheinbach zum Landkreis Bonn gezogen.Bestand des Kreises1. Bürgermeisterei Bonn 1816-18872. Bürgermeisterei Godesberg 1816-2. Bürgermeisterei Hersel 1816- (1932 ausgeschieden Wesseling, Keldenich)4. Bürgermeisterei Oedekoven 1816-5. Bürgermeisterei Poppelsdorf (seit 1904) Duisdorf 1816- (1904 ausgeschieden Poppelsdorf, Kessenich, Endenich, Dollendorf)6. Bürgermeisterei Sechtem 18167. Bürgermeisterei Vilich 1816- (spter Bm. bzw. Amt beuel)8. Bürgermeisterei Waldorf 1816-9. Bürgermeisterei Villip vor 1846 aus Vilich ausgeschieden10. Bürgermeisterei Adendorf 1832-11. Bürgermeisterei Rheinbach 193212. Bürgermeisterei Ollheim 1932Sitz der Kreisverwaltung war und ist BonnLandräte:1816-1819 Graf von Belderbusch1820-1854 von Hymnen1854-1888 von Sandt1888-1903 von Sandt, Dr.1903-1912 Graf von Galen1913-1926 von Nell1926-1933 von Hove1933-1936 Dr. Haarmann1936- Dr. von StedtmannDas Landratsamt in Bonn gab 1889 14 Faszikel Akten, 1916 14 Aktenstücke an das Staatsarchiv Düsseldorf ab, die die Nummern 1 - 32 des jetzigen Bestands bilden. 1933 wurden von Staatsarchivrat Dr. Rohr die Nummern 33-608 übernommen. 1936 (Acc. 4/36) wurden 26 Bände Personalakten vom Kreisausschuss abgegeben, wovon die Nr. 609-627 zum Bestand übernommen worden sind. 1940 wurden die Akten des Kreisausschusses bis 1927 abgegeben, Nr. 630-888 des Verzeichnisses. 1947 wurden die Akten N. 889-1000 übernommen. Im Oktober und November 1952 desgleichen Nr. 1004-1023 (Personalien der Bürgermeister, Beigeordneten usw.). Diese Aktenablieferung 1952 stellt einen ziemlich modernen Bestand dar, vornehmlich aus den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts und schließt mit wenigen Ausnahmen (betr. Geheime Staatspolizei u.a.) im Jahr 1930 ab. Die Akten entstammen einer einheitlich durchnummerierten Registratur. die Übernahme erfolgte im Oktober/November 1952. (Vgl. Dienstregistratur).Die umfangreichen Akten der Kreisschulinspektion Bonn/Land-Rheinbach (umfassend die ehemaligen Kreise Bonn und Rheinbach vor 1932) wurden zusammen mit nicht so zahlreichen Schulakten der landrätlichen Verwaltung ebenfalls übernommen. Die Akten des Versicherungsamtes Bonn-Land (Abt. G) wurden im Bestand der Kreisverwaltung belassen.Im Juni 1953 wurden ebenfalls für 4 Amtsbürgermeister Personalakten übernommen (Nr. 1025-1028), im Jahre 1956 desgleichen für 6 Amtsbürgermeister und Amtsdirektoren (1047-1052), im Oktober 1956 desgleichen für eine Anzahl höherer Gemeindebeamten (1053-1059), auch später weitere Personalakten.

          Landratsamt Dinslaken (Bestand)
          Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 215.04.00 · Bestand · 1859-1933
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

          Landratsamt Dinslaken Der Kreis Dinslaken wurde 1816 aus 7 Bürgermeistereien Dinslaken, Duisburg, Gahlen, Götterswickerham, Holten, Ruhrort und Schermbeck gebildet. Im Jahre 1823 wurde er mit dem Kreise Essen zum dem Kreise Duisburg vereinigt. Bei dieser Gelegenheit wurde die Bürgermeisterei Schermbeck zum Kreise Rees geschlagen. Nach Ausscheiden der Stadt Duisburg im Jahre 1874 aus dem Kreisverbande wurde Mülheim an der Ruhr als Kreisstadt bestimmt und der Kreis nunmehr in "Kreis Mühlheim an der Ruhr" unbenannt. 1887 wurden vom Kreise Mühleim die Städte Ruhrtort und Dinslaken sowie die Landbürgermeistereien Dinslaken-Land, Beeck, Sterkrade, Meiderich, Götterswickerham, Gahlen und Duisburg-Land als Kreis Ruhrort abgezweigt. Nachdem durch das Gesetz vom 26. Juli 1905 die Städte Ruhrort und Meiderich aus dem Verbande des Kreises Ruhrort zum StadtkReis Duisburg ausgeschieden waren, wurde der Landratssitz am 1. April 1909 von Duisburg-Ruhrort nach Dinslaken verlegt und dem Kreise die Bezeichnung "Kreis Dinslaken" gegeben. Am 1. Mai 1911 schied die Stadt Hamborn als Stadtkreis aus dem Kreisverbande aus, am 1. Juli 1917 ebenfalls die Stadt Sterkrade. Der Kreis Dinslaken sowie die Kreise, mit denen er von 1823 bis 1909 vereinigt war, wurde von folgenden Landräten verwaltet: Amtsdauer, Landräte, Kreis · 1816-1823, von Buggenhagen, Dinslaken · 1823-1828, von Buggenhagen, Duisburg · 1829-1846, Devens, Duisburg · 1847-1848, Hammer (auftragsweise), Duisburg · 1848-1849, Dittmer (auftragsweise), Duisburg · 1849-1850, von Armin, Duisburg · 1850-1851, Dittmer, Duisburg · 1851-1870, Kessler, Duisburg · 1870-1874, von Rosenberg-Gruszcynski, Duisburg · 1874-1879, von Rosenberg-Gruszcynski, Mühleim · 1879-1887, Haniel, Mühlheim · 1887-1899, Hammacher, Ruhrort · 1900-1906, Kötter, Ruhrort · 1907-1916, Dr. von Wülfing, Ruhrort/Dinslaken · 1920-1930, Schluchtmann, Dinslaken · 1931-1932, von Nathusius, Dinslaken · 1932-1933, Dr. Klein, Dinslaken · 1933-1945, von Werder, Dinslaken Die Akten des Landratsamtes sind am 13. Juni 1939 vom Staatsarchiv Düsseldorf übernommen worden (s. Dienstregistratur A 4a Vol. XI, S.264). Der Brand des neu eingerichteten, zur Einweihung fertig gestellten Landratsgebäudes am 7. April 1909 hatte zur Folge, dass nur ein kleiner Überrest der vorhandenen Akten erhalten blieb. Die Akten betr. Industrie im Kreise Dinslaken sind völlig vernichtet. Der Schwerpunkt der aufbewahrten Akten liegt auf der Landwirtschaft. - Entsprechend der Verwaltungsgeschichte des Kreises ist für die Zeit vor seiner Neubegründung im Jahre 1909 der Bestand des Landratsamtes Duisburg-Mülheim heranzuziehen, in welchem sich auch als Vorakten gewisse Registraturreste der ersten Kreisverwaltung Dinslaken (1816-1823) befinden. Der vorliegende Bestand wurde im Frühjahr 1961 durch Archivinspektoranwärter Adrian neu verzeichnet und von Frau Pumierski geschrieben. Lit.: 1) Willi Dittgen, "Bewegte Zeit" - Der Kreis Dinslaken in den Jahren 1909-1959. Kreis Dinslaken, Heimatkalender 1959, S.17-21. 2) Willi Dittgen, Das Schrifttum. Eine Zusammenstellung der Veröffentlichungen über den Kreis und die Gemeinden, in: Jahrbuch des Kreises Dinslaken 1975, letzte Ausgabe Dezember 1974, 32 Jg. S. 182 ff.

          Landratsamt Monschau (Bestand)
          Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 215.26.01 · Bestand · 1802-1937
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

          Der Bestand "Landratsamt Monschau mit der Signatur BR 0036 umfasst den Zeitraum zwischen 1816 und 1972. Er besteht aus 433 Akten, die nach Themengebieten geordnet sind. In den Jahren 1887 und 1941 wurden Akten des Bestandes Landratsamt Monschau vom HSA Düsseldorf übernommen. Der Kreis Monschau wurde 1816 aus den Gemeinden Eicherscheid, Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Kesternich, Konzen, Lammersdorf, Monschau, Mützenich, Roetgen, Rohren, Rott, Ruhrberg (später Rurberg), Schmidt, Simmerath, Steckenborn, Strauch, Vossenack und Zweifall gebildet. Monschau war hierbei gleichzeitig die Kreisstadt. Später gliederten sich diese Gemeinden dann in die folgenden Fünf Ämter: Amt Imgenbroich (Eicherscheid. Imgenbroich, Konzen und Mützenich), Amt Kalterherberg (Kalterherberg, Höfen, Rohren), Amt Kesternich (Kesternich, Rurberg, Schmidt, Steckenborn, Strauch), Amt Roetgen (Roetgen, Rott, Zweifall), Amt Simmerath (Simmerath, Lammersdorf, Vossenack). Vorher hieß der Kreis „Montjoie und hat erst seit 1918 den heutigen Namen „Monschau. Bis in Jahr 1945 gehörte der Landkreis Monschau zum preußischen Regierungsbezirk Aachen in der Rheinprovinz. Ab 1945 gehörte der Landkreis zur britischen Besatzungszone und ab 1946 zum Land Nordrhein-Westfalen. 1949 wechselte der Landkreis Monschau dann zum Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Aachen. 1972 wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung der Landkreis Monschau aufgelöst und fast vollständig in den Kreis Aachen eingegliedert. Das Landratsamt Monschau hatte eine Doppelfunktion inne. Als ein eigentliches Organ des Landkreises hatte das Amt Aufgaben des Landes und der staatlichen Verwaltung zu erfüllen. Im Bestand Landratsamt Monschau finden sich u.a. Betreffe wie Kreisverwaltung, Gemeindeverwaltung, Bauwesen, Ein- und Auswanderungen, Eisenbahn, Fischerei, Forstwesen, Landwirtschaft, Melioration, Gesundheitswesen, Militär, Gewerbe und Handel, Kirchen, Polizei und Schulwesen. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit Angabe der Bestandssignatur und laufender Nr., z.B. BR 0036 Nr. 72 Literatur: Pilgram, Hans: Der Landkreis Monschau, Bonn 1958. Der Bestand "Landratsamt Monschau mit der Signatur BR 0036 umfasst den Zeitraum zwischen 1816 und 1972. Er besteht aus 433 Akten, die nach Themengebieten geordnet sind. In den Jahren 1887 und 1941 wurden Akten des Bestandes Landratsamt Monschau vom HSA Düsseldorf übernommen. Der Kreis Monschau wurde 1816 aus den Gemeinden Eicherscheid, Höfen, Imgenbroich, Kalterherberg, Kesternich, Konzen, Lammersdorf, Monschau, Mützenich, Roetgen, Rohren, Rott, Ruhrberg (später Rurberg), Schmidt, Simmerath, Steckenborn, Strauch, Vossenack und Zweifall gebildet. Monschau war hierbei gleichzeitig die Kreisstadt. Später gliederten sich diese Gemeinden dann in die folgenden Fünf Ämter: Amt Imgenbroich (Eicherscheid. Imgenbroich, Konzen und Mützenich), Amt Kalterherberg (Kalterherberg, Höfen, Rohren), Amt Kesternich (Kesternich, Rurberg, Schmidt, Steckenborn, Strauch), Amt Roetgen (Roetgen, Rott, Zweifall), Amt Simmerath (Simmerath, Lammersdorf, Vossenack). Vorher hieß der Kreis „Montjoie und hat erst seit 1918 den heutigen Namen „Monschau. Bis in Jahr 1945 gehörte der Landkreis Monschau zum preußischen Regierungsbezirk Aachen in der Rheinprovinz. Ab 1945 gehörte der Landkreis zur britischen Besatzungszone und ab 1946 zum Land Nordrhein-Westfalen. 1949 wechselte der Landkreis Monschau dann zum Bundesland Nordrhein-Westfalen mit Zugehörigkeit zum Regierungsbezirk Aachen. 1972 wurde im Zuge der kommunalen Neugliederung der Landkreis Monschau aufgelöst und fast vollständig in den Kreis Aachen eingegliedert.Das Landratsamt Monschau hatte eine Doppelfunktion inne. Als ein eigentliches Organ des Landkreises hatte das Amt Aufgaben des Landes und der staatlichen Verwaltung zu erfüllen. Im Bestand Landratsamt Monschau finden sich u.a. Betreffe wie Kreisverwaltung, Gemeindeverwaltung, Bauwesen, Ein- und Auswanderungen, Eisenbahn, Fischerei, Forstwesen, Landwirtschaft, Melioration, Gesundheitswesen, Militär, Gewerbe und Handel, Kirchen, Polizei und Schulwesen. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit Angabe der Bestandssignatur und laufender Nr., z.B. BR 0036 Nr. 72 Literatur:Pilgram, Hans: Der Landkreis Monschau, Bonn 1958.

          Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 1881 - Gründung der Landwirtschaftlichen Hochschule 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde Oktober 1937 -Teilung in eine landwirtschaftliche und eine veterinärmedizinische Fakultät einige Akten der LHS sind auch im TU-Archiv vorhanden (lt. Auskunft von Frau Dr. Irina Schwab, Okt. 2015) -Institut für Gartenkunst und Lanschaftsgestaltung: Studienpläne, Prüfungsordnungen, Instangelegenh. 1930-1969: Signatur: 208 (29 AE) - Institut für Obstbau: Patent- und Pachtangelegenheiten. 1930-1965 (5 AE) Zitierweise: HU UA, Landwirtschaftliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, LWH.01, Nr. XXX.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/8 Bü 215 · Akt(e) · 1903-1917
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          • description: Enthält auch: Etatauszug der Ostasien-Expedition Enthält auch: Etatauszug der Ostasien-Expedition 1903-1917, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/8 Kriegsministerium: Medizinal-Abteilung
          Lenz, Max (Dep.) (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Lenz, M. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Max Lenz wurde am 13. Juni 1850 in Greifswald als Sohn des Justizrats Dr. Gustav Lenz geboren und begann nach seiner Schulausbildung in Greifswald das Studium der Klassischen Philologie und Geschichte (u.a. bei Heinrich von Sybel) in Bonn. Unterbrochen durch die Teilnahme am deutsch-französischen Krieg setzte Lenz sein Studium an den Universitäten Greifswald und Berlin fort und legte im Jahr 1874 eine Dissertation mit dem Thema "Das Bündnis von Canterbury und seine Bedeutung für den englisch-französischen Krieg und das Conzil von Constanz" vor. Im gleichen Jahr legte er das Oberlehrer-Examen ab. 1875 begann er als "Hilfsarbeiter" im Staatsarchiv Marburg und bearbeitete dort den politischen Briefwechsel Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen mit dem Straßburger Reformator Martin Bucer (3 Bände, Leipzig 1880-1891). 1876 habilitierte sich Lenz in Marburg zum Thema "Drei Tractate aus dem Schriftencyclus des Constanzer Concils" und wurde 1881 zum außerordentlichen, 1885 zum ordentlichen Professor für Mittelalterliche und Neuere Geschichte an der Philipps-Universität Marburg berufen. Weitere Stationen seiner wissenschaftlichen Laufbahn waren die Universitäten Breslau (ab 1888), Berlin (ab 1890) und Hamburg (ab 1914), deren Umgestaltung vom Kolonialinstitut zur Universität er maßgeblich mit gestaltete. Nach seiner Emeritierung kehrte er nach Berlin zurück. Max Lenz starb am 6. April 1932. Lenz’ wissenschaftliche Themen waren die Reformation, die Französische Revolution, Napoleon Bonaparte und Otto von Bismarck. Zu allen diesen Themen legte er z.T. sehr umfangreiche Werke vor. Max Lenz sah sich als objektivistischer Historiker und betonte stets die Bedeutung quellenkritischer Forschungsarbeit. Er gilt als einer der Hauptvertreter der so genannten Ranke-Renaissance in Deutschland. Er war Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften sowie der im Jahr 1872 gegründeten Historischen Gesellschaft zu Berlin, zu deren Vorsitzender er 1912 und erneut 1925 gewählt wurde. Max Lenz war verheiratet mit der Pianistin Emma Rohde aus Greifswald; von seinen Kindern erreichten eine Tochter und zwei Söhne das Erwachsenenalter: Hildegard, Georg und Friedrich (1885-1968, Nationalökonom) Der hier vorliegende Nachlass besteht nahezu ausschließlich aus Briefen, teils aus einer umfangreichen Korrespondenz innerhalb der (Groß-) Familie Lenz / Rohde, teils aus Briefen Lenz’ an Freunde, Kollegen und Schüler. Die Sammlung wird durch Manuskriptteile einer Vorlesung zur Französischen Revolution, einer Mitschrift einer Vorlesung zur Reformation sowie Zeitungsausschnitte ergänzt. Die Familienkorrespondenz wurde im Wesentlichen von Bertha Rohde (der Mutter von Emma Lenz), deren Kindern Emma (Emmchen), Elisa (Lieschen), Bertha, Marie Jena, geb. Rohde, Minna, William und Max, dem Schwiegersohn Max Lenz und den Enkeln Hildegard, Georg und Friedrich (Fritz) bestritten. Nach dem Tod der Großmutter Bertha Rohde im Jahr 1917 wird die Korrespondenz dünner, bricht aber nicht ab. Häufigste Adressatin ist Elisa Rohde, die unverheiratet im Greifswalder Elternhaus lebte. Möglicherweise ist sie die Urheberin der Briefsammlung. Die berufliche Korrespondenz besteht zumeist aus Briefen Max Lenz’ an seinen Schüler Hermann Oncken (1869-1945) sowie an nicht namentlich genannte Kollegen, möglicherweise jedoch ebenfalls Oncken. Die Anrede "Verehrter / Lieber Freund / Kollege" findet sich auch in mehreren Briefen Lenz’ in anderen im GStA PK überlieferten Nachlässen, etwa an Albert Brackmann, Adolf Grimme, Paul Fridolin Kehr, Friedrich Meinecke, Theodor Schiemann. Nach dem Tod Max Lenz’ bemühte sich sein Sohn Friedrich um die Sammlung von Briefen seiner Eltern. Mehrere Briefe von Angehörigen befreundeter Familien aus dem Zeitraum November 1942 bis Januar 1943 mit "Negativbescheiden" sind im vorliegenden Nachlass überliefert (Nr. 35). Aus der in diesem Zusammenhang vorliegenden Antwort von Karl Seeliger geht hervor, dass Friedrich Lenz die Deponierung des Nachlasses seines Vaters im Preußischen Geheimen Staatsarchiv plante, wozu es am 11. März 1943 auch kam (Akz. 16 / 43; I. HA Rep. 92 Nl Max Lenz). Dagegen scheint Max Lenz selbst keine erhaltenen Briefe aufgehoben zu haben; Briefe an Max Lenz sind hier nur in ganz geringer Anzahl überliefert (Nr. 34). Zusammen mit anderen kriegsbedingt ab 1943 ausgelagerten Beständen, Nachlässen und Sammlungen gelangte der Nachlass Max Lenz über Zwischenstationen an das Zentrale Staatsarchiv Abteilung Merseburg, im Jahr 1993 wieder nach Berlin. Eine Ordnung des Nachlasses war - mit Ausnahme der Separierung der Briefe vom übrigen Nachlassmaterial - nicht erkennbar. Zudem war der Nachlass mehrfach in Merseburg benutzt worden und dadurch zusätzlich in Unordnung geraten. Außerdem ist der Nachlass zu einem späteren, nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt angereichert worden: Zumindest ein Brief aus dem Jahr 1963 (Nr. 62) wurde hinzugefügt. Die Briefe wurden in zwei Korrespondenzreihen (Privat- und Berufliche Korrespondenz) getrennt und jeweils chronologisch geordnet. Letzte vergebene Nr.: Der Nachlass ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlasse, Nl Max Lenz (Dep.), Nr. Der Nachlass ist zu bestellen: VI. HA, Nl Lenz, M., Nr. Die folgenden Bestände, Nachlässe und Sammlungen sollten bei der Arbeit mit dem Nachlass Max Lenz ebenfalls herangezogen werden: - I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive Abt. XIII L Nr. 5: Personalangelegenheit Dr. Lenz (1875-76) - I. HA Rep. 235 Historische Gesellschaft zu Berlin - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Theodor Althoff - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Carl Heinrich Becker - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Albert Brackmann - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Adolf Grimme - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Paul Fridolin Kehr - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Meinecke - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Constantin Rößler - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Theodor Schiemann Literatur von Max Lenz (Auswahl): - Martin Luther: Festschrift der Stadt Berlin zum 10. November 1883. Berlin, dritte verb. Aufl. 1897 (Dienstbibliothek GStA PK: Weltgesch. VIc 47) - Napoleon. Bielefeld, zweite Aufl. 1908 (Dienstbibliothek GStA PK:32 N 4’2) - Rankes biographische Kunst und die Aufgabe des Biographen: Rede zur Gedächtnisfeier des Stifters der Berliner Universität König Friedrich Wilhelms III. Berlin 1912 (Dienstbibliothek GStA PK:5 R 237) - Geschichte Bismarcks. München, 2. Aufl. 1902 (Dienstbibliothek GStA PK: 5 B 86) - Geschichte der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 4 Bde., Halle 1910-1918 (Dienstbibliothek GStA PK: 19a 332:1-4) Literatur über Max Lenz (Auswahl): - Hermann Oncken, Gedächtnisrede auf Max Lenz, in: Sitzungsberichte der Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Berlin 1933 S. 107-125 - Rüdiger vom Bruch, Max Lenz, in: NDB Bd. 14 - Hans-Heinz Krill, Die Rankerenaissance: Max Lenz und Erich Marcks; ein Beitrag zum historisch-politischen Denken in Deutschland 1880-1935. Veröffentlichungen der Berliner Historischen Kommission beim Friedrich Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin Bd. 3. Berlin 1962 Berlin, Mai 2008 Dr. Schnelling-Reinicke (Archivdirektorin) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1850 - 1932 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

          Lenz, Max