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      Abteilung

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        Abteilung

        • UF Geschäftsbereich
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        • UF direction
        • UF unité
        • UF business division
        • UF company division
        • UF corporate division
        • UF Struktureinheit

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        Abteilung

          1960 Dokumente results for Abteilung

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          Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 211.01.00 · Bestand · 1802-1967
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

          Vorbemerkung Das alte Aktenverzeichnis umfaßte die Abteilungen I – VI. Die Abteilungen VII – XII und die Abteilung I P (Personalakten) waren dem Aktenverzeichnis als Sondergruppen angeschlossen worden. Im vorliegenden Repertorium wurde eine neue Gliederung mit 25 Sachgruppen geschaffen, da die Systematik des alten Aktenverzeichnisses nicht den Anforderungen entsprach. Die Sondergruppen des alten Verzeichnisses befinden sich jetzt unter : Nr. 5 c-e (Personalakten, Abt. I P), Nr. 12 b (Mobil- und Demobilmachung, Abt. IX M, XMD), Nr. 23 c (Reg.Präsident Dr. Rombach, Abt. VIII), Nr. 23 f (Eupen-Malmedy, Abt. XI), Nr. 23 g (Neutral-Moresnet, Abt. VII), Nr. 24 (Gestapo, Abt. XII). Das vorliegende neue Repertorium tritt an die Stelle des provisorischen alten Repertoriums G 20/2. Dieses trug lediglich den Titel Regierung Aachen, Präsidialbüro, der in dem vorliegenden Findbuch zu "Regierung Aachen, Präsidialbüro und Sondergruppen" erweitert worden ist. Die Akten sind jedoch weiterhin unter "Regierung Aachen, Präsidialbüro, Nr. ...", zu bestellen. Die Neuanlage des Repertoriums wurde vorgenommen von Staatsarchivinspektor Kilian und Staatsarchivassessor Dr. Lück. (Dezember 1970)

          Regierung Düsseldorf, Politische Akten (Bestand)
          Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 212.03.01 · Bestand · 1020-1944
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

          Allgemeines Die in diesem Findbuch vereinigten Akten entstammen sowohl verschiedenen Registraturschichten als auch verschiedenen Registraturen. In der Hauptsache umfassen sie von dem alten Zentralbüro der Regierung (d.h. der Präsidialabteilung CB I) die ehemaligen Fächer 35 (Öffentliche Ruhe und Stimmung), 35a (Sozialdemokratie und Anarchismus), 36 (Verbotene Verbindungen, Beaufsichtigung einzelner verdächtiger Individuen) sowie 47 (sog. Registratur MOB). Diese letztere Registratur wuchs sich zu einem umfassenden Bearbeitungsgebiet für die mit der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, der wirtschaftlichen und militärischen Demobilisierung sowie den gesamten Besatzungsahngelegenheiten aus. Die Unübersichtlichkeit führte zu einer durchgreifenden Reorganisation der Registratur CB II (bzw. CB III) etwa 1922 mit einer neuen Facheinteilung und den Schwerpunkten Besatzungsfragen und politische Angelegenheiten. Die besonderen Verhältnisse der Besatzungszeit bedingten eine Zweigstelle der Bezirksregierung in Krefeld. Diese führte 1920/21 eine eigene Registratur ebenso wie der Regierungspräsident Grützner während seiner Ausweisung in Barmen (Februar 1923 bis April 1924)und Bielefeld (April-September 1924). Eingegliedert in den Bestand sind die Akten der sog. Meldestelle Essen. Es handelt sich dabei um eine der Provinzialdienststellen für die Überwachung der öffentlichen Ordnung, die auf Veranlassung des Staatskommissars für öffentliche Ordnung, Robert Weismann, (bei den Oberpräsidenten) im August 1919 errichtet wurden. Am 15. November 1920 wurde die Bildung einer besonderen Meldestelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf angeordnet, zu deren Leiter am 30. Nov. 1920 der Amtsgerichtsrat Jürgens bestellt wurde. Am 10. März 1921 wurde die Meldestelle von Düsseldorf nach Essen verlegt, am 29. Juli 1927 wieder nach Düsseldorf zurückverlegt und der Abteilung CB II eingegliedert, wo sie bis Ende 1922 bestanden hat. Die Meldestelle sammelte von den Polizei- und Verwaltungsbehörden und aus der Presse Nachrichten über die politischen und wirtschaftlichen Bewegungen ihres Gebietes, regte auf Grund der ihr zugekommenen Nachrichten das Einschreiten der Exekutive an und berichtete durch den Regierungspräsidenten fortlaufend an den Oberpräsidenten in Münster, in wichtigen Fällen sofort an den Staatskommissar. Die Schriftstücke und Zeitungsauszüge waren ursprünglich in Heften zusammengeheftet, die mit M l ff. bezeichnet wurden. Ende 1922 wurde damit begonnen Faszikel anzulegen und neu zu signieren (A lff., B lff. usw.). Diese Neuordnung ist mit Ausnahme der sich auf die Besatzung beziehenden Akten, die nicht geheftet wurden, bis zum Buchstaben M durchgeführt worden. Von den folgenden Buchstaben sind nur einige besonders wichtige Akten geheftet worden. Die Aktenführung der Meldestelle Essen und auch der Registratur CB II aus den Jahren 1922 ff. ist z.T. sehr uneinheitlich, sie neigt vor allem zur Bildung sehr eng gefaßter Sachbetreffe (oder Institutionen betreffe) und weist demzufolge z.T. sehr dünne Faszikel auf. Mit eingeschlossen in den Bestand sind gleichfalls die Unterlagen verschiedener Behörden und Organisationen der Übergangswirtschaft (vor allem Preiskontrolle und Wucherbekämpfung) sowie der Besatzungsahngelegenheiten. Hier sind vor allem die Unterlagen der deutschen Abordnung zu Düsseldorf zur Durchführung der Londoner Vereinbarungen 1924 zu nennen. Die deutschen Abordnungen in Düsseldorf und Koblenz standen unter der Leitung des Landeshauptmannes Johannes Horion, dessen ständiger Stellvertreter in der Düsseldorfer Abordnung der Geheimrat Dr. Claussen war. Die Delegation, die ihren Sitz zunächst im Landeshaus, seit dem 24. November 1924 im Regierungsgebäude hatte, begann ihre Tätigkeit im September und beendete sie im Dezember 1924. Vereinzelt sind den Akten Schriftstücke des Regierungspräsidenten Abt. CB II zugeheftet. Die Abgabe dieser Akten erfolgte im Jahre 1934 durch die Regierung Düsseldorf. Weitere sah Herr Professor Wentzcke im Besitz des verstorbenen Landeshauptmanns Horion. Einen zahlenmäßig großen aber inhaltlich nicht so gewichtigen Anteil machen die Akten des Bezirkspolizeikommissars Otto Kammhoff in Elberfeld aus. Zur kritischen Würdigung des Quellenwertes dieser Akten ist die Personalakte von Kammhoff heranzuziehen (Nr. 15993). Zeitlich erstrecken sich die in dem vorliegenden Findbuch zusammengefaßten Akten aus der Mitte des 19. Jh., bis ca. 1944, wobei der Schwerpunkt auf der Arbeiterbewegung seit 1880, dem ersten Weltkrieg und der Nachkriegszeit bis etwa 1928 liegt. Aus den späteren Jahren liegen Akten der Polizeiabteilung nur für 1931/32 vor und einige wenige aus der Ausländerüberwachung des zweiten Weltkrieges. Die Archivwürdigkeit ist in der Mehrzahl gegeben; vielfach ist die Anordnung einer dauernden Aufbewahrung nur aus der besonderen Situation (Besatzungsabwehr) zu verstehen. Aus Gründen einer geschlossenen Überlieferung, die in sich auch ein Dokument ist, wurde aber darauf verzichtet, nachträgliche Einzelkassationen vorzunehmen. Durch die Zersplitterung der Behördentätigkeit (Zentrale in Düsseldorf, Zweigstelle in Krefeld, Registratur des Regierungspräsidenten) ist zahlreiches Mehrfachschriftgut entstanden, ebenso durch die gleichzeitige Berichterstattung an vorgesetzte Dienststellen. Übersicht über die Aktengruppen, wesentliche Betreffe, Lagernummern und Laufzeit Fach 35 Öffentliche Ruhe und Ordnung (meiste Vorakten im Bestand Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro. Nrr. 15904-15983, 1850-1922 Fach 35a Sozialdemokratie und Anarchismus. Präsidialakten, übrige Fach 40 Reg. Düss.Polizei Nrr. 9028-9072, 15984-16035, 42781-42814, 1889-1922 Fach 36 Ausländer, meist Polenbewegung. Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 16015-16035, 1876-1922 Fach 47 sog. Registratur Mob Im wesentlichen Weltkrieg und Besatzung bis 1922 Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 9073-9087, 14911-15248, 15346-15360, 1914-1922 Bezirkspreisprüfungsstelle Nrr. 41707-41742, 1916-1925 Kriegswirtschaft, vor allem Preisüberwachung Industrieversorgung (Kriegswirtschaft) Nrr. 15299-15345, 1918 Sog. Alte Sachen, ohne Registratursignierung (meist Mob) Nrr. 16036-16055, 1912-1923 CB II Nachträge, ohne Registratursignatur Streiks, Besatzungsangelegenheiten (Ausweisungen) Nrr. 16890-16911, 1921-1925 Journale Abt. CB II Nrr. 16912-16921, 1923 Meldestelle Essen Allgemeines Nrr. 15361-15396, 1919-1922 meist wirtschaftliche und politische Lageberichte Meldestelle Essen Einzelne Personen, Organisationen, Vorkommnisse Nrr. 15535-15854, 1920-1922 (z.T. wenig umfangreiche Akten) Meldestelle Essen Politische Verhältnisse in einzelnen Orten, meist Berichte, Nrr. 15397-15534 (nach Ortsbetreffen organisiert) 1920-1922 Meldestelle Essen Zeitungsausschnittsammlung des Pressereferates zu allgemeinen und speziellen politischen Betreffen (Sachbetreffe, Einzelfallakten) Nrr. 15855-15903, 1920-1922 Zweigstelle der Regierung in Krefeld (besetzter Teil des RB Düsseldorf) Besatzungsangelegenheiten B II Akten ohne Fachbezeichnung, wohl bei Abgabe noch nicht geordnete Mob-Sachen Nrr. 17030-17061, 1922 Akten des Regierungspräsidenten Grützner aus seiner Zeit in Barmen Nrr. 17062-17145, 1923-1924 Neue Registratur CB II Fach 1 (Ausweisungen, Bestrafungen durch die Besatzungsbehörden, Fürsorge für Ausgewiesene) Nrr. 16056-16121, 1923-1926 CB II Fach 2 Besetzung einzelner Orte, Betriebe usw., Eingriffe der Besatzung, Verordnungen der Besatzungsbehörden, Räumung (altbesetztes Gebiet) Nr. 16122-16274, 1923-1926 CB II Fach 3 Ausschreitungen der Besatzung Nrr. 16275-16395, 1922-1927 CB II Fach 4 Ausschreitungen, vereinzelt auch Ausweisungen bzw. Aufhebung von Ausweisungen Nrr. 16296-16337, 1921-1926 CB II Fach 5 Besatzungsangelegenheiten Sanktionsgebiet (Besatzungseingriffe, -schäden), Verordnungen Nrr. 16338-16532, 1923-1926 CB II Fach 6 Besatzungsangelegenheiten, ;Ruhrkampf Nrr. 16533-16672, 1923 CB II Fach 7 Besatzungsangelegenheiten, Unterstützung der Ausgewiesenen und politischer Gefangener, Rückkehr Ausgewiesener Nrr. 16673-16735, 1923-1928 Fach 7 Abt. CB III (1923-1925 CB II) Die Akten in Fach 7 wurden 1923-1925 von CB II bearbeitet, 1926 von dem später als CB III bezeichneten Dezernat I T. Zuletzt wurden CB II und CB III in I C vereinigt. CB II Fach 8 Politische Parteien usw., meist nach-Einzelbetreffen angelegt Nrr. 16736-16815, 1922-1928 CB II Fach 9, 10, 14, 16, 1neu Politische Angelegenheiten, Spionage usw. Erwerbslosenbewegung, Lageberichte Nrr. 16840-16889, 1923-1928 CB II, sog. Kommunistenakten. Z.T. nach Ortsbetreffen angelegt bzw. über einzelne Organisationen Nrr. 16923-16994, 1922-1928 CB II sog. Separatistenakten Nrr. 16995-17029, 1920-1927 Politische Abteilung meist Tätigkeit radikaler Parteien, KPD, polit. Zusammenstöße Nrr. 17146-17274, 1931-1932 Polizeiangelegenheiten (Referat I A) Nrr. 45356-45363, 1940-1944 Akten des Bezirkspolizeikommissars Kammhoff, Elberfeld, Überwachung von Sozialdemokratie und Anarchismus Nrr. 42815-43025 (mit Lücken), 1878-1903 Verzeichnung und Ordnung Bei der Neuverzeichnung wurden die alten Aktentitel nach Möglichkeit beibehalten und gegebenenfalls präzisiert. Dabei wurden Zeitbedingte diskriminierende Titelformulierungen zwar belassen, aber die Titelbildung durch Zusätze oder Erläuterungen im Enthält vermerk korrigiert. Gerade aus der Besatzungsabwehr heraus sind Akten unter einem Titel formuliert worden, der einen viel weiter als tatsächlich gehenden Tatbestand unterstellt. Beibehalten wurde die gleiche Titelbildung bei General- und Spezialakten. Die Begriffe werden aber einheitlich als Allgemeines;Einzelfälle oder Beiakten (statt Generalia, Spezialia oder Adhibenda) wiedergegeben. In den Enthältvermerken wurde der Inhalt weiter aufgeschlüsselt, d.h. weitere, durch den Aktentitel zwar gedeckte, aber im einzelnen nicht angesprochene Informationen gegeben bzw. die formale Seite des Akteninhalts erläuternd hinzugefügt. Abweichende Dokumentationsinhalte werden sowohl des Inhalts als auch der Form nach (vor allem Druck- und Zeitschriften, Plakate usw.) ausgewiesen. Angesichts des sehr uneinheitlichen Umfangs einzelner Aktenbände und deren gleichwohl vielversprechender Titel wurde die Umfangsangabe (entweder in der exakten oder in einer geschätzten Angabe) ausgewiesen. Für die inhaltliche Erschließung und thematische Gliederung wurden die folgenden Sachbereiche gewählt 1) Politische Angelegenheiten 2) Ordnungsrecht, Ausländerangelegenheiten 3) Besatzungsangelegenheiten 4) Militärangelegenheiten, Kriegswesen 5) Kriegs- und Zwangswirtschaft (Übergangswirtschaft) Die Untergliederung in den einzelnen Punkten berücksichtigt dabei sowohl sachliche Zusammenhänge als auch die Aktenformation, d.h. wo genügend große Aktenmengen zu einem Komplex unter einem (zeitgenössischen) Betreff angelegt wurden, wurden diese Serien auch zusammengelassen (z.B. Sozialdemokratie und Anarchismus Kommunismus und verwandte Organisationen Nationalsozialismus und verwandte Organisationen). Diese Abgrenzungen sind rein praktischer Natur und wollen ausgesprochenermaßen eine Klassifikation nach ideologischen Grundsätzen vermeiden. Im übrigen gelten entweder streng das Alphabet oder die Chronologie als weitere Ordnungsfaktoren in einzelnen Klassifikationsgruppen. Für die Behörden- und Registraturgeschichte ist die Einleitung zum Findbuch G 21/2 (Präsidialbüro) heranzuziehen. Die Akten sind zu zitieren: BR 0007, BR 1041, BR 2049 + lfd. Nr. Hinweise auf weitere Bestände Ergänzend zu dem vorliegenden Findbuch sind hinzuzuziehen G 21/1a, Klassifikationspunkt Wahlen; Regierung Düsseldorf Präsidialbüro, Klassifikationspunkt ;Polizei, Gendarmerie G 21/2; G 21/5, Regierung Düsseldorf Polizei, Klassifikationspunkt Politische Polizei bzw. Sicherheitspolizei" sowie G 21/10-11, Regierung Düsseldorf Gewerbe, Fach 9 (nach der noch vorläufigen Verzeichnung) Arbeiterbewegung, Arbeitszeit, Betriebsräte Grundsätzlich sind für alle Fragestellungen die Akten der nachgeordneten Behörden (Polizeibehörden, Landratsämter) sowie weiter die Bestände der Justizbehörden hinzuzuziehen. Literatur G. Knopp. Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Düsseldorf 1899-1919, Köln-Berlin 1974 AllgemeinesDie in diesem Findbuch vereinigten Akten entstammen sowohl verschiedenen Registraturschichten als auch verschiedenen Registraturen. In der Hauptsache umfassen sie von dem alten Zentralbüro der Regierung (d.h. der Präsidialabteilung CB I) die ehemaligen Fächer 35 (Öffentliche Ruhe und Stimmung), 35a (Sozialdemokratie und Anarchismus), 36 (Verbotene Verbindungen, Beaufsichtigung einzelner verdächtiger Individuen) sowie 47 (sog. Registratur MOB). Diese letztere Registratur wuchs sich zu einem umfassenden Bearbeitungsgebiet für die mit der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, der wirtschaftlichen und militärischen Demobilisierung sowie den gesamten Besatzungsahngelegenheiten aus. Die Unübersichtlichkeit führte zu einer durchgreifenden Reorganisation der Registratur CB II (bzw. CB III) etwa 1922 mit einer neuen Facheinteilung und den Schwerpunkten Besatzungsfragen und politische Angelegenheiten.Die besonderen Verhältnisse der Besatzungszeit bedingten eine Zweigstelle der Bezirksregierung in Krefeld. Diese führte 1920/21 eine eigene Registratur ebenso wie der Regierungspräsident Grützner während seiner Ausweisung in Barmen (Februar 1923 bis April 1924)und Bielefeld (April-September 1924).Eingegliedert in den Bestand sind die Akten der sog. Meldestelle Essen. Es handelt sich dabei um eine der Provinzialdienststellen für die Überwachung der öffentlichen Ordnung, die auf Veranlassung des Staatskommissars für öffentliche Ordnung, Robert Weismann, (bei den Oberpräsidenten) im August 1919 errichtet wurden.Am 15. November 1920 wurde die Bildung einer besonderen Meldestelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf angeordnet, zu deren Leiter am 30. Nov. 1920 der Amtsgerichtsrat Jürgens bestellt wurde. Am 10. März 1921 wurde die Meldestelle von Düsseldorf nach Essen verlegt, am 29. Juli 1927 wieder nach Düsseldorf zurückverlegt und der Abteilung CB II eingegliedert, wo sie bis Ende 1922 bestanden hat.Die Meldestelle sammelte von den Polizei- und Verwaltungsbehörden und aus der Presse Nachrichten über die politischen und wirtschaftlichen Bewegungen ihres Gebietes, regte auf Grund der ihr zugekommenen Nachrichten das Einschreiten der Exekutive an und berichtete durch den Regierungspräsidenten fortlaufend an den Oberpräsidenten in Münster, in wichtigen Fällen sofort an den Staatskommissar.Die Schriftstücke und Zeitungsauszüge waren ursprünglich in Heften zusammengeheftet, die mit M l ff. bezeichnet wurden. Ende 1922 wurde damit begonnen Faszikel anzulegen und neu zu signieren (A lff., B lff. usw.).Diese Neuordnung ist mit Ausnahme der sich auf die Besatzung beziehenden Akten, die nicht geheftet wurden, bis zum Buchstaben M durchgeführt worden. Von den folgenden Buchstaben sind nur einige besonders wichtige Akten geheftet worden.Die Aktenführung der Meldestelle Essen und auch der Registratur CB II aus den Jahren 1922 ff. ist z.T. sehr uneinheitlich, sie neigt vor allem zur Bildung sehr eng gefaßter Sachbetreffe (oder Institutionen betreffe) und weist demzufolge z.T. sehr dünne Faszikel auf.Mit eingeschlossen in den Bestand sind gleichfalls die Unterlagen verschiedener Behörden und Organisationen der Übergangswirtschaft (vor allem Preiskontrolle und Wucherbekämpfung) sowie der Besatzungsahngelegenheiten.Hier sind vor allem die Unterlagen der deutschen Abordnung zu Düsseldorf zur Durchführung der Londoner Vereinbarungen 1924 zu nennen. Die deutschen Abordnungen in Düsseldorf und Koblenz standen unter der Leitung des Landeshauptmannes Johannes Horion, dessen ständiger Stellvertreter in der Düsseldorfer Abordnung der Geheimrat Dr. Claussen war. Die Delegation, die ihren Sitz zunächst im Landeshaus, seit dem 24. November 1924 im Regierungsgebäude hatte, begann ihre Tätigkeit im September und beendete sie im Dezember 1924.Vereinzelt sind den Akten Schriftstücke des Regierungspräsidenten Abt. CB II zugeheftet.Die Abgabe dieser Akten erfolgte im Jahre 1934 durch die Regierung Düsseldorf. Weitere sah Herr Professor Wentzcke im Besitz des verstorbenen Landeshauptmanns Horion. Einen zahlenmäßig großen aber inhaltlich nicht so gewichtigen Anteil machen die Akten des Bezirkspolizeikommissars Otto Kammhoff in Elberfeld aus. Zur kritischen Würdigung des Quellenwertes dieser Akten ist die Personalakte von Kammhoff heranzuziehen (Nr. 15993).Zeitlich erstrecken sich die in dem vorliegenden Findbuch zusammengefaßten Akten aus der Mitte des 19. Jh., bis ca. 1944, wobei der Schwerpunkt auf der Arbeiterbewegung seit 1880, dem ersten Weltkrieg und der Nachkriegszeit bis etwa 1928 liegt. Aus den späteren Jahren liegen Akten der Polizeiabteilung nur für 1931/32 vor und einige wenige aus der Ausländerüberwachung des zweiten Weltkrieges.Die Archivwürdigkeit ist in der Mehrzahl gegeben; vielfach ist die Anordnung einer dauernden Aufbewahrung nur aus der besonderen Situation (Besatzungsabwehr) zu verstehen. Aus Gründen einer geschlossenen Überlieferung, die in sich auch ein Dokument ist, wurde aber darauf verzichtet, nachträgliche Einzelkassationen vorzunehmen.Durch die Zersplitterung der Behördentätigkeit (Zentrale in Düsseldorf, Zweigstelle in Krefeld, Registratur des Regierungspräsidenten) ist zahlreiches Mehrfachschriftgut entstanden, ebenso durch die gleichzeitige Berichterstattung an vorgesetzte Dienststellen.Übersicht über die Aktengruppen, wesentliche Betreffe, Lagernummern und LaufzeitFach 35 Öffentliche Ruhe und Ordnung (meiste Vorakten im Bestand Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro. Nrr. 15904-15983, 1850-1922Fach 35a Sozialdemokratie und Anarchismus. Präsidialakten, übrige Fach 40 Reg. Düss.Polizei Nrr. 9028-9072, 15984-16035, 42781-42814, 1889-1922Fach 36 Ausländer, meist Polenbewegung. Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 16015-16035, 1876-1922Fach 47 sog. Registratur Mob Im wesentlichen Weltkrieg und Besatzung bis 1922 Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 9073-9087, 14911-15248, 15346-15360, 1914-1922Bezirkspreisprüfungsstelle Nrr. 41707-41742, 1916-1925 Kriegswirtschaft, vor allem PreisüberwachungIndustrieversorgung (Kriegswirtschaft) Nrr. 15299-15345, 1918Sog. Alte Sachen, ohne Registratursignierung (meist Mob) Nrr. 16036-16055, 1912-1923CB II Nachträge, ohne Registratursignatur Streiks, Besatzungsangelegenheiten (Ausweisungen) Nrr. 16890-16911, 1921-1925Journale Abt. CB II Nrr. 16912-16921, 1923Meldestelle Essen Allgemeines Nrr. 15361-15396, 1919-1922 meist wirtschaftliche und politische LageberichteMeldestelle Essen Einzelne Personen, Organisationen, Vorkommnisse Nrr. 15535-15854, 1920-1922 (z.T. wenig umfangreiche Akten)Meldestelle Essen Politische Verhältnisse in einzelnen Orten, meist Berichte, Nrr. 15397-15534 (nach Ortsbetreffen organisiert) 1920-1922Meldestelle Essen Zeitungsausschnittsammlung des Pressereferates zu allgemeinen und speziellen politischen Betreffen (Sachbetreffe, Einzelfallakten) Nrr. 15855-15903, 1920-1922Zweigstelle der Regierung in Krefeld (besetzter Teil des RB Düsseldorf) BesatzungsangelegenheitenB II Akten ohne Fachbezeichnung, wohl bei Abgabe noch nicht geordnete Mob-Sachen Nrr. 17030-17061, 1922Akten des Regierungspräsidenten Grützner aus seiner Zeit in Barmen Nrr. 17062-17145, 1923-1924Neue Registratur CB II Fach 1 (Ausweisungen, Bestrafungen durch die Besatzungsbehörden, Fürsorge für Ausgewiesene) Nrr. 16056-16121, 1923-1926CB II Fach 2 Besetzung einzelner Orte, Betriebe usw., Eingriffe der Besatzung, Verordnungen der Besatzungsbehörden, Räumung (altbesetztes Gebiet) Nr. 16122-16274, 1923-1926CB II Fach 3 Ausschreitungen der Besatzung Nrr. 16275-16395, 1922-1927CB II Fach 4 Ausschreitungen, vereinzelt auch Ausweisungen bzw. Aufhebung von Ausweisungen Nrr. 16296-16337, 1921-1926CB II Fach 5 Besatzungsangelegenheiten Sanktionsgebiet (Besatzungseingriffe, -schäden), Verordnungen Nrr. 16338-16532, 1923-1926CB II Fach 6 Besatzungsangelegenheiten, ;RuhrkampfNrr. 16533-16672, 1923CB II Fach 7 Besatzungsangelegenheiten, Unterstützung der Ausgewiesenen und politischer Gefangener, Rückkehr Ausgewiesener Nrr. 16673-16735, 1923-1928Fach 7 Abt. CB III (1923-1925 CB II) Die Akten in Fach 7 wurden 1923-1925 von CB II bearbeitet, 1926 von dem später als CB III bezeichneten Dezernat I T. Zuletzt wurden CB II und CB III in I C vereinigt.CB II Fach 8 Politische Parteien usw., meist nach-Einzelbetreffen angelegt Nrr. 16736-16815, 1922-1928CB II Fach 9, 10, 14, 16, 1neu Politische Angelegenheiten, Spionage usw. Erwerbslosenbewegung, Lageberichte Nrr. 16840-16889, 1923-1928CB II, sog. Kommunistenakten. Z.T. nach Ortsbetreffen angelegt bzw. über einzelne Organisationen Nrr. 16923-16994, 1922-1928CB II sog. Separatistenakten Nrr. 16995-17029, 1920-1927Politische Abteilung meist Tätigkeit radikaler Parteien, KPD, polit. Zusammenstöße Nrr. 17146-17274, 1931-1932Polizeiangelegenheiten (Referat I A) Nrr. 45356-45363, 1940-1944Akten des Bezirkspolizeikommissars Kammhoff, Elberfeld, Überwachung von Sozialdemokratie und Anarchismus Nrr. 42815-43025 (mit Lücken), 1878-1903Verzeichnung und OrdnungBei der Neuverzeichnung wurden die alten Aktentitel nach Möglichkeit beibehalten und gegebenenfalls präzisiert. Dabei wurden Zeitbedingte diskriminierende Titelformulierungen zwar belassen, aber die Titelbildung durch Zusätze oder Erläuterungen im Enthält vermerk korrigiert. Gerade aus der Besatzungsabwehr heraus sind Akten unter einem Titel formuliert worden, der einen viel weiter als tatsächlich gehenden Tatbestand unterstellt.Beibehalten wurde die gleiche Titelbildung bei General- und Spezialakten. Die Begriffe werden aber einheitlich als Allgemeines;Einzelfälle oder Beiakten (statt Generalia, Spezialia oder Adhibenda) wiedergegeben.In den Enthältvermerken wurde der Inhalt weiter aufgeschlüsselt, d.h. weitere, durch den Aktentitel zwar gedeckte, aber im einzelnen nicht angesprochene Informationen gegeben bzw. die formale Seite des Akteninhalts erläuternd hinzugefügt. Abweichende Dokumentationsinhalte werden sowohl des Inhalts als auch der Form nach (vor allem Druck- und Zeitschriften, Plakate usw.) ausgewiesen.Angesichts des sehr uneinheitlichen Umfangs einzelner Aktenbände und deren gleichwohl vielversprechender Titel wurde die Umfangsangabe (entweder in der exakten oder in einer geschätzten Angabe) ausgewiesen.Für die inhaltliche Erschließung und thematische Gliederung wurden die folgenden Sachbereiche gewählt 1) Politische Angelegenheiten 2) Ordnungsrecht, Ausländerangelegenheiten 3) Besatzungsangelegenheiten 4) Militärangelegenheiten, Kriegswesen 5) Kriegs- und Zwangswirtschaft (Übergangswirtschaft)Die Untergliederung in den einzelnen Punkten berücksichtigt dabei sowohl sachliche Zusammenhänge als auch die Aktenformation, d.h. wo genügend große Aktenmengen zu einem Komplex unter einem (zeitgenössischen) Betreff angelegt wurden, wurden diese Serien auch zusammengelassen (z.B. Sozialdemokratie und Anarchismus Kommunismus und verwandte Organisationen Nationalsozialismus und verwandte Organisationen). Diese Abgrenzungen sind rein praktischer Natur und wollen ausgesprochenermaßen eine Klassifikation nach ideologischen Grundsätzen vermeiden. Im übrigen gelten entweder streng das Alphabet oder die Chronologie als weitere Ordnungsfaktoren in einzelnen Klassifikationsgruppen.Für die Behörden- und Registraturgeschichte ist die Einleitung zum Findbuch G 21/2 (Präsidialbüro) heranzuziehen.Die Akten sind zu zitieren: BR 0007, BR 1041, BR 2049 + lfd. Nr.Hinweise auf weitere BeständeErgänzend zu dem vorliegenden Findbuch sind hinzuzuziehen G 21/1a, Klassifikationspunkt Wahlen; Regierung Düsseldorf Präsidialbüro, Klassifikationspunkt ;Polizei, Gendarmerie G 21/2; G 21/5, Regierung Düsseldorf Polizei, Klassifikationspunkt Politische Polizei bzw. Sicherheitspolizei" sowie G 21/10-11, Regierung Düsseldorf Gewerbe, Fach 9 (nach der noch vorläufigen Verzeichnung) Arbeiterbewegung, Arbeitszeit, BetriebsräteGrundsätzlich sind für alle Fragestellungen die Akten der nachgeordneten Behörden (Polizeibehörden, Landratsämter) sowie weiter die Bestände der Justizbehörden hinzuzuziehen.LiteraturG. Knopp. Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Düsseldorf 1899-1919, Köln-Berlin 1974

          Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro (Bestand)
          Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 212.01.01 · Bestand · 1669-1932
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

          Einleitung Der Bestand umfaßt das Schriftgut der "Präsidialregistratur" (Aktenverzeichnis = Nr. 1672 I, II, s. Fußnote 1) das in einer kleinen Akzession (= Nr. 1619-1671, ehemals Reg. Düsseldorf 1-52) 1879, in der Hauptsache 1931/32 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurde. Die Präsidialregistratur erwuchs aus den "Praesidialia" oder "Präsidialstücken", die im P r ä s i d i a l b ü r o aus der direkten Verwaltungstätigkeit des Regierungspräsidenten erwachsen waren. Sie bezogen sich einerseits auf besondere persönliche Zuständigkeiten des RP wie Personalangelegenheiten, Empfehlungen und Auskünfte, Repräsentation, regelmäßige Berichte ("Zeitungsberichte"), Kuratorium der Münze und der Kunstakademie (beide in Düsseldorf). Andererseits wurden im Präsidialbüro Angelegenheiten aus der Zuständigkeit der einzelnen Abteilungen der Regierung bearbeitet, sofern sich der RP die Erledigung oder zumindest die Unterschrift vorbehalten hatte (vgl. die Übersicht in Nr. 1672 I Bl. 8 f.). Der Bestand "Präsidialbüro" ist also bis zum Ende der Laufzeit (1927/29, vgl. unten) zu nahezu allen einzelnen Bestandsgruppen der Regierung Düsseldorf zusätzlich heranzuziehen. Das Präsidialbüro ist nicht zu verwechseln mit der von 1888 bis 1932 bestehenden "Präsidialabteilung", die im Grunde nur eine Umbenennung der Abt. I (Abt. des Innern) darstellte. Das Präsidialbüro führte von 1897 bis 1927 die Bezeichnung "Centralbureau" (Registratur C.B., ab 1905 C.B. I). Die Betreffe "Sozialdemokratie und Anarchismus" (Fach 35a des Aktenverzeichnisses) wurden ab 1905 in einer eigenen Registratur (C.B. II: politische Polizei) zusammengefaßt, der Betreff "Mobilmachung" (Fach 47 Nr. 44-285 des Aktenverzeichnisses) ab 1914 ebenfalls (Registratur "Mob.", darin auch Erster Weltkrieg insgesamt einschließlich Folgen) (s. Fußnote 2). 1928 folgte auf das Zentralbüro der "Geschäftskreis Pr.". Dieser ging 1932 in der Abt. l = Allgemeinen Abteilung auf (s. Fußnote 3). Die Gliederung des vorliegenden Findbuchs wurde in lockerer Anlehnung an die Facheinteilung des Aktenverzeichnisses Nr. 1672 (s. Fußnote 4) weitgehend frei erstellt. Der Bestand umfaßt 1638 Archiveinheiten (1672 Lagernummern zuzüglich a-Nummern abzüglich nicht belegter Nummern und Verluste). Die Gesamtlaufzeit des Bestandes reicht von 1816 bis 1927 (in nur wenigen Ausnahmefällen bis 1932). Bei mehrbändigen Akten weicht die Bandzählung im Findbuch gelegentlich von der Bandzählung auf den Aktendeckeln ab, da dort Zahlensprünge und Doppelzählungen vorkommen. Bei Akten von geringem Umfang wurde die Blattzahl (normalerweise l0 oder weniger) angegeben. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit BR 4 + Lagernummer. Der Bestand wurde von 1980 bis 1984 mit Unterbrechungen durch OStAR Dr. Lück neu verzeichnet. Fußnoten: 1) Im Archiv hergestellte Abschrift davon: altes Findbuch M 93; 2) Zur Ausgliederung der Registraturen C.B. II und Mob. vgl. Nr. 1672 II Bl. 113 e-h, 148 a. Die Akten sind in dem Findbuch 212.03.1,2 (Reg. Düsseldorf, politische Akten) verzeichnet, dort auch weitere Aktengruppen aus dem Geschäftsbereich des Präsidialbüros/Zentralbüros: öffentl. Ruhe und Stimmung, verbotene Verbindungen, verdächtige Individuen (Fächer 35 und 36 des Aktenverzeichnisses); vgl. die Einleitung zu Findbuch 212.03.1; 3) vgl. Geschäftsübersicht und Geschäftsverteilungsplan der Regierung Düsseldorf vom 1.4.1934, S. III und 1. 4) vgl. dort Teil I Bl. 8 f. Die alten Aktensignaturen der Regierung, bestehend aus Fach-Nr. und laufender Nr. innerhalb des Fachs, werden auch in diesem Findbuch mit angegeben. Einleitung Der Bestand umfaßt das Schriftgut der "Präsidialregistratur" (Aktenverzeichnis = Nr. 1672 I, II, s. Fußnote 1) das in einer kleinen Akzession (= Nr. 1619-1671, ehemals Reg. Düsseldorf 1-52) 1879, in der Hauptsache 1931/32 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurde.Die Präsidialregistratur erwuchs aus den "Praesidialia" oder "Präsidialstücken", die im P r ä s i d i a l b ü r o aus der direkten Verwaltungstätigkeit des Regierungspräsidenten erwachsen waren. Sie bezogen sich einerseits auf besondere persönliche Zuständigkeiten des RP wie Personalangelegenheiten, Empfehlungen und Auskünfte, Repräsentation, regelmäßige Berichte ("Zeitungsberichte"), Kuratorium der Münze und der Kunstakademie (beide in Düsseldorf). Andererseits wurden im Präsidialbüro Angelegenheiten aus der Zuständigkeit der einzelnen Abteilungen der Regierung bearbeitet, sofern sich der RP die Erledigung oder zumindest die Unterschrift vorbehalten hatte (vgl. die Übersicht in Nr. 1672 I Bl. 8 f.). Der Bestand "Präsidialbüro" ist also bis zum Ende der Laufzeit (1927/29, vgl. unten) zu nahezu allen einzelnen Bestandsgruppen der Regierung Düsseldorf zusätzlich heranzuziehen. Das Präsidialbüro ist nicht zu verwechseln mit der von 1888 bis 1932 bestehenden "Präsidialabteilung", die im Grunde nur eine Umbenennung der Abt. I (Abt. des Innern) darstellte. Das Präsidialbüro führte von 1897 bis 1927 die Bezeichnung "Centralbureau" (Registratur C.B., ab 1905 C.B. I). Die Betreffe "Sozialdemokratie und Anarchismus" (Fach 35a des Aktenverzeichnisses) wurden ab 1905 in einer eigenen Registratur (C.B. II: politische Polizei) zusammengefaßt, der Betreff "Mobilmachung" (Fach 47 Nr. 44-285 des Aktenverzeichnisses) ab 1914 ebenfalls (Registratur "Mob.", darin auch Erster Weltkrieg insgesamt einschließlich Folgen) (s. Fußnote 2). 1928 folgte auf das Zentralbüro der "Geschäftskreis Pr.". Dieser ging 1932 in der Abt. l = Allgemeinen Abteilung auf (s. Fußnote 3). Die Gliederung des vorliegenden Findbuchs wurde in lockerer Anlehnung an die Facheinteilung des Aktenverzeichnisses Nr. 1672 (s. Fußnote 4) weitgehend frei erstellt. Der Bestand umfaßt 1638 Archiveinheiten (1672 Lagernummern zuzüglich a-Nummern abzüglich nicht belegter Nummern und Verluste). Die Gesamtlaufzeit des Bestandes reicht von 1816 bis 1927 (in nur wenigen Ausnahmefällen bis 1932). Bei mehrbändigen Akten weicht die Bandzählung im Findbuch gelegentlich von der Bandzählung auf den Aktendeckeln ab, da dort Zahlensprünge und Doppelzählungen vorkommen. Bei Akten von geringem Umfang wurde die Blattzahl (normalerweise l0 oder weniger) angegeben. Die Akten sind zu bestellen und zu zitieren mit BR 4 + Lagernummer. Der Bestand wurde von 1980 bis 1984 mit Unterbrechungen durch OStAR Dr. Lück neu verzeichnet.Fußnoten: 1) Im Archiv hergestellte Abschrift davon: altes Findbuch M 93; 2) Zur Ausgliederung der Registraturen C.B. II und Mob. vgl. Nr. 1672 II Bl. 113 e-h, 148 a. Die Akten sind in dem Findbuch 212.03.1,2 (Reg. Düsseldorf, politische Akten) verzeichnet, dort auch weitere Aktengruppen aus dem Geschäftsbereich des Präsidialbüros/Zentralbüros: öffentl. Ruhe und Stimmung, verbotene Verbindungen, verdächtige Individuen (Fächer 35 und 36 des Aktenverzeichnisses); vgl. die Einleitung zu Findbuch 212.03.1; 3) vgl. Geschäftsübersicht und Geschäftsverteilungsplan der Regierung Düsseldorf vom 1.4.1934, S. III und 1. 4) vgl. dort Teil I Bl. 8 f. Die alten Aktensignaturen der Regierung, bestehend aus Fach-Nr. und laufender Nr. innerhalb des Fachs, werden auch in diesem Findbuch mit angegeben.

          BArch, R 4201 · Bestand · (1864-) 1871-1919 (-1921)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Geschichte Nach der Reichsgründung 1871 stand die Bildung einer gemeinsamen Eisenbahnverwaltung für alle deutschen Länder zunächst nicht auf der Tagesordnung. Die süddeutschen Staaten fürchteten das Übergewicht Preußens und lehnten Bismarcks Reicheisenbahngesetz 1875 endgültig ab. Lediglich die Eisenbahnstrecken in den von Frankreich abgetrennten Gebieten Elsass und Lothringen unterstanden seit 1871 dem Reichskanzler. Für das Eisenbahnwesen in Deutschland bestand somit bis zur Überführung der Staatseisenbahnverwaltungen der Länder in den Besitz des Reiches das Netz der Elsass-lothringischen Eisenbahnen (neben damals 7 Staatsverwaltungen) als einzige Reichsverwaltung. Dieses Eisenbahnnetz setzte sich aus den auf Grund des Frankfurter Friedensvertrages vom 10. Mai 1871 an das Deutsche Reich abgetretenen Teilen der französischen Ostbahn und aus den durch Staatsvertrag mit dem Großherzogtum Luxemburg vom 11. Juni 1872 pachtweise übernommenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahnen zusammen. Die neu gebildete "Kaiserliche Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen" war dazu durch Allerhöchsten Erlass vom 9. Dezember 1871 mit den Befugnissen und Pflichten einer öffentlichen Behörde eingerichtet worden. Sie unterstand zunächst unmittelbar dem Reichskanzleramt (Abteilung III für Elsass-Lothringen). Bei ihr lag bis zur französischen Besetzung von Elsass-Lothringen im November 1918 auch der Schwerpunkt von Betrieb und Verwaltung. Für die Entwicklung des Verkehrswesens in Elsass-Lothringen war neben der besonderen Verkehrslage an der oberrheinischen Verkehrsstraße und der burgundischen Pforte die Entwicklung der Industrie von Bedeutung. Während ursprünglich die Textilindustrie in der Gegend von Mülhausen an erster Stelle stand, trat mehr und mehr die sich nach Lothringen und Luxemburg verlagernde deutsche Schwerindustrie in den Vordergrund, dazu kamen die auf eine zufällige Entdeckung hin entstandenen Kaliwerke im Oberelsass und die allerdings nicht sehr bedeutende aber in Deutschland damals fast einzige Petroleumförderung bei Pechelbronn. Im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den Trägern des Verkehrs und den produzierenden Stellen wurde am 1. Oktober 1874 ein "Eisenbahnausschuss" aus Vertretern der Handelskammern, der Industrie und der Landwirtschaft eingerichtet. Dieser erste Eisenbahnausschuss wurde später zum Vorbild für die bei den übrigen deutschen Staatsbahnverwaltungen angegliederten Eisenbahnräte. Auch in der Tariffrage betrat die Generaldirektion durch Schaffung des sogenannten Wagenraumtarifs neue Wege. Die Einweihung der ersten Eisenbahnen in Elsass-Lothringen, der Strecke Straßburg - Basel, fand bereits am 19. und 20. September 1841 statt. Dreißig Jahre später, bei Übernahme der Elsass-lothringischen Eisenbahnen durch das Deutsche Reich, betrug die Streckenlänge 768,21 km, dazu kamen noch 174,54 km der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahngesellschaft. Unter deutscher Verwaltung kamen mehr als 1200 km hinzu. Technisch galten die Reicheisenbahnen in jeder Hinsicht als Musteranlagen: Die Umschlagseinrichtungen zwischen Eisenbahn und Binnenschifffahrt wurden auf den höchsten Grad technischer Leistungsfähigkeit gebracht; die Bahnhöfe in Straßburg und Metz wurden anstelle von kleinen Provinzbahnhöfen zu Großstadtbahnhöfen mit allen Erfordernissen der Neuzeit umgebaut. Die Reineinnahmen betrugen im Jahre 1872 mehr als 5 Millionen Mark, sie stiegen 1890 auf 20 Millionen, 1900 auf 86 Millionen Mark und bezifferten sich im letzten Friedensjahr 1913 auf 153 Millionen Mark. Am 27. Mai 1878 wurde durch kaiserlichen Erlass das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen mit Sitz in Berlin eingerichtet. Es war eine dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde zur Leitung der Verwaltung der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und den angrenzenden Landesteilen. Die Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen wurde nunmehr dem als Landesaufsichtsbehörde fungierendem Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen nachgeordnet. Mit der Leitung der Behörde war der jeweilige Preußische Minister der öffentlichen Arbeiten betraut. Erster Chef des Reichsamts war Staatsminister Albert von Maybach (1822-1904), später folgten ab Juni 1891 Karl von Thielen (1832-1906), ab Juni 1902 Hermann von Budde (1851-1906) und ab 1906 Paul von Breitenbach (1850-1930). Für die unmittelbare Verwaltung war die Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen mit Sitz in Straßburg zuständig. Bis zum 1. Oktober 1909 bestand sie aus drei Abteilungen: Abteilung 1 für Betrieb, Abteilung 2 für Bau, Abteilung 3 für Verkehrs- und allgemeine Verwaltung. Dazu leiteten Betriebsdirektionen, Verkehrsinspektionen, Maschineninspektionen, Werkstätteninspektionen und eine Telegrafeninspektion die verschiedenen Zweige des Betriebes und Verkehrs, während technische Zentralbüros (das betriebstechnische, das bautechnische, das maschinentechnische und das Materialienbüro) eine Reihe allgemeiner, in den Bereich der Zentralverwaltung fallender, Geschäfte selbständig bearbeiteten. Mit dem 1. Oktober 1909 trat eine Reorganisation in Kraft, deren Bedeutung im Wesentlichen in der Beseitigung der Betriebsdirektionen ohne Ersatz und der Aufhebung der Zentralbüros und der Telegrafeninspektion beruht, deren Geschäfte von nun an von der Generaldirektion selbst bearbeitet wurden. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der Abteilungen auf 5: Abteilung 1 für die allgemeine Verwaltung, Finanz- und Etatswesen, Abteilung 2 für den Betrieb, Abteilung 3 für das Verkehrswesen, Abteilung 4 für den Bau, Abteilung 5 für das Maschinen- und Werkstättenwesen. Die 17 Betriebsinspektionen in Elsass-Lothringen und 3 Betriebsinspektionen in Luxemburg unterstanden unmittelbar der Generaldirektion. Der Vorstand der deutschen Betriebsverwaltung in Luxemburg war sämtlichen Dienststellen des Bezirkes sachlich übergeordnet. An Verkehrsinspektionen waren 8 vorhanden: in Basel, Mülhausen, Colmar, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Der Verkehrsinspektor in Basel bekleidete zugleich die Stelle eines Repräsentanten der deutschen Verwaltung gegenüber der Schweiz. Maschineninspektionen gab es 6: in Mülhausen, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Hauptwerkstätten befanden sich in Mülhausen, Bischheim bei Straßburg, Montigny bei Metz und Niederjeutz bei Diedenhofen. Sie waren den Werkstätteninspektionen in Bischheim und Montigny je zwei (für Lokomotiv- und für Wagenbau je eins) unterstellt. Nebenwerkstätten, die den Maschineninspektionen unterstellt waren, gab es in Saargemünd und Luxemburg. Alle Inspektionen führten seit dem Jahre 1911 die Bezeichnung Ämter, Betriebsamt, Maschinenamt u.s.w.). Die Eingliederung des Preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten in den Verwaltungsorganismus des Reiches verstärkte den Einfluss des Chefs der preußischen Staatsbahnen gegenüber den Leitern der übrigen bundesstaatlichen Eisenbahnverwaltungen und verringerte die Bedeutung des Reichseisenbahnamts für die mit der Landesverteidigung zusammenhängenden Fragen. 7 Nach der Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich infolge des Versailler Vertrages übernahm das Reichsverkehrsministerium im Herbst 1919 die Abwicklungsaufgaben des Reichsamts. Der Quellenwert der übernommenen Aktenbestände der Generaldirektion in Straßburg wurde seinerzeit durch das Reichsarchiv als "hinreichend" bezeichnet. "Abgesehen von einigen historisch interessanten Einzelheiten aus der letzten Zeit Kaiser Wilhelm I. und des Fürsten Bismarck [liegt] ihr Wert für die Geschichte des Deutschen Reiches... darin, dass beim Reichsamt fast alle Fragen, die das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten beschäftigt haben, ihren Niederschlag in einer mehr gedrängten und übersichtlichen Form gefunden haben."9 Verwiesen sei auf die Besonderheiten der Verkehrslage Elsass-Lothringens am Schnitt wichtiger Nord-Süd und Ost-West-Verbindungen und der daraus resultierenden Überlieferung archivalischer Quellen. So befinden sich in den Aktenbeständen Unterlagen von Verhandlungen über den Bau großer Alpendurchstiche (Gotthardbahn, Ostalpenbahn, Simplonbahn), des Verkehrs zwischen England, Belgien, der Niederlande sowie der Schweiz und Italien, des Verkehrs zwischen den Balkanstaaten, Österreich-Ungarn sowie den süddeutschen Verwaltungen einerseits und Frankreich und Spanien andererseits. Weitere Unterlagen sind zum Bau- und Konstruktionswesen, zum Betriebsdienst, zu Personen-, Gepäck- und Güterverkehr vorhanden. Ein umfangreicher Bestandsteil spiegelt das Tarifwesen wider, darunter auch soziale Aspekte unter Berücksichtigung fremdsprachlicher Probleme. Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner halten die "Geheimakten A und B" fest, Aussagen zu militärischen Sachverhalten, besonders der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, zum Waffenstillstand und den Friedensverhandlungen findet man in den "Geheimakten M". Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Aktenbestände der Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Straßburg sind in den Besitz Frankreichs übergegangen. Einige wenige Akten aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv Potsdam befinden sich im Bestand R 4202 Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen im Bundesarchiv. Die Akten des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen wurden dem Reichsarchiv im Herbst 1931 zur Übernahme angeboten. Aus dem gesamten Aktenbestand von etwa 4000 Aktenbänden wurden unter Berücksichtigung der damals bestehenden Bestimmungen 1313 Aktenbände zur dauernden Aufbewahrung in das Reichsarchiv übernommen. Es sind offenbar keine Kriegsverluste eingetreten. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die durch das Reichsarchiv übernommenen Aktenbestände des Reichsamtes für die Verwaltung der Reichseisenbahnen sind im Jahre 1932 geordnet, verzeichnet und auf Karteikarten aufgenommen worden, anschließend wurde ein Findbuch für den Bestand (heute: R 4201) gefertigt. Im Jahre 2008 ist der Bestand anhand des von 1932 vorliegenden Findbuches in der Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs erfasst worden. Dies erfolgte mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Die intensiven Verzeichnungsangaben wurden größtenteils original mit den seinerzeit verwendeten Abkürzungen übernommen. Bei der Verzeichnung wurden nur die numerischen Archivsignaturen beibehalten, bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen (z.B. 154 a) erhielt jeder Band eine neue Archivsignatur. Das betraf alle Akten mit der jetzt neuen Archivsignatur R 4201/729 bis R 4201/1430. Die bisherigen Signaturen wurden als Altsignaturen aufgeführt, die Akten selbst sind im Jahre 2008 im Zuge einer Bestandsrevision und magazintechnischer Arbeiten umsigniert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Organisation und Verwaltung des Reichsamtes 1870-1920 (186), Haushalt und Kassenverwaltung 1870-1921(386), Personalangelegenheiten: Beamtensachen 1871-1920 (385), Besondere Personalangelegenheiten (Geheimakten B) 1872-1919 (13), Bau- und Konstruktionswesen 1864-1919 (152), Betriebsdienst 1871-1918 (86), Personen- und Gepäckverkehr 1871-1918 (21), Güterverkehr 1871-1919 (169), Tarifangelegenheiten 1871-1919 (145), Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner (Geheimakten A) 1881-1919 (14), Mobilmachung, Krieg, Waffenstillstand, Friedensverhandlungen (Geheimakten M) 1872-1920 (93) Online Findbuch (2009) Insgesamt umfasst der im Bundesarchiv lagernde Bestand 1430 Akten. Zusammen mit den Beständen des Reichseisenbahnamts (R 4101) und der Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen (R 4202) existiert damit ein ziemlich lückenloses Aktenmaterial für die Frühzeit der Verkehrsorganisation des Eisenbahnzeitalters in Deutschland - unbenommen seiner inhaltlichen Korrespondenz mit den Akten des Preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, die sich im Preußischen Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem befinden und der Vielzahl archivalischer Quellen zur Eisenbahngeschichte in Archiven der Länder, Kreise und Städte. Der Quellenwert der übernommenen Aktenbestände der Generaldirektion in Straßburg wurde seinerzeit durch das Reichsarchiv als "hinreichend" bezeichnet. Abgesehen von einigen historisch interessanten Einzelheiten aus der letzten Zeit Kaiser Wilhelm I. und des Fürsten Bismarck [liegt] ihr Wert für die Geschichte des Deutschen Reiches... darin, dass beim Reichsamt fast alle Fragen, die das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten beschäftigt haben, ihren Niederschlag in einer mehr gedrängten und übersichtlichen Form gefunden haben. Verwiesen sei auf die Besonderheiten der Verkehrslage Elsass-Lothringens am Schnitt wichtiger Nord-Süd und Ost-West-Verbindungen und der daraus resultierenden Überlieferung archivalischer Quellen. So befinden sich in den Aktenbeständen Unterlagen von Verhandlungen über den Bau großer Alpendurchstiche (Gotthardbahn, Ostalpenbahn, Simplonbahn), des Verkehrs zwischen England, Belgien, der Niederlande sowie der Schweiz und Italien, des Verkehrs zwischen den Balkanstaaten, Österreich-Ungarn sowie den süddeutschen Verwaltungen einerseits und Frankreich und Spanien andererseits. Weitere Unterlagen sind zum Bau- und Konstruktionswesen, zum Betriebsdienst, zu Personen-, Gepäck- und Güterverkehr vorhanden. Ein umfangreicher Bestandsteil spiegelt das Tarifwesen wider, darunter auch soziale Aspekte unter Berücksichtigung fremdsprachlicher Probleme. Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner halten die "Geheimakten A und B" fest, Aussagen zu militärischen Sachverhalten, besonders der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, zum Waffenstillstand und den Friedensverhandlungen findet man in den "Geheimakten M". Ergänzende Überlieferungen Weitere Überlieferungen enthalten die Bestände R 4101 Reichseisenbahnamt und R 4202 Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. Im Geheimen Staatsarchiv preußischer Kulturbesitz in Berlin befinden sich die Akten des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten (Bestand I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten). Zitierweise: BArch, R 4201/...

          BArch, RL 40 · Bestand · 1921-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit der "Verordnung für den Reichswetterdienst" vom 6. April 1934 wurde die bisher hauptsächlich bei den Ländern liegende Verantwortung für den Wetterdienst dem Reichsminister der Luftfahrt übertragen. Der Wetterdienst umfasste den Flug-, Wirtschafts-, See-, Höhen- und Klimawetterdienst. Die von den Hochschulen wahrgenommenen Forschungs- und Lehraufgaben blieben davon unberührt. Das Reichsamt für Flugsicherung erhielt mit der Verordnung vom 28. November 1934 die Bezeichnung Reichsamt für Wetterdienst (RfW). Ihm oblag die betriebliche, technische und wissenschaftliche Leitung des Reichswetterdienstes. Das RfW unterstand der Abteilung LB 3 (Reichswetterdienst) des Allgemeinen Luftamtes im Reichsluftfahrtministerium (RLM). Mit Kriegsbeginn wurde beim Generalstab der Luftwaffe die Dienststelle "Chef Wetterdienst" geschaffen. Die Aufgaben der Abteilung LB 3 im Reichsluftfahrtministerium gingen zum größten Teil auf den Chef Wetterdienst über, u.a.: - Organisation, betriebliche und fachliche Leitung des Wetterdienstes, - Führung des Wetternachrichtenwesens in Zusammenarbeit mit dem Chef der Nachrichtentruppe, - Einsatz des Personals den betrieblichen Notwendigkeiten entsprechend, - Zusammenarbeit mit Wetterdiensten anderer Wehrmachtteile und anderer Staaten. Bei der Abteilung LB 3 des Allgemeinen Luftamtes verblieben folgende Aufgaben: - Personalverwaltung einschließlich Ausbildung, - Entwicklung und Nachschub von Wetterdienstgerät, - Betriebsvorschriften. Das Reichsamt für Wetterdienst mit seinen Observatorien und Forschungsstellen und die Deutsche Seewarte blieben der Abteilung LB 3 unterstellt. Das Institut für langfristige Witterungsvorhersagen wurde dem Chef Wetterdienst zugewiesen. Um den Chef Wetterdienst in die Lage zu versetzen, trotz der Teilung der Zuständigkeiten, den Wetterdienst verantwortlich zu führen, erhielt er die Weisungsbefugnis gegenüber dem Allgemeinen Luftamt, Abteilung LB 3. Im Rahmen der allgemeinen Einsparungsmaßnahmen wurden im Jahr 1944 auch die Betriebsführung und die Ausbildung an den Chef Wetterdienst abgegeben sowie im Januar 1945 die Personalverwaltung. Bei der Abteilung LB 3 verblieben nur noch das Reichsamt für Wetterdienst und die Deutsche Seewarte. Der Chef Wetterdienst war jedoch in dringenden Fällen berechtigt, mit Zustimmung der Abteilung LB 3, diesen Dienststellen unmittelbar Weisung zu geben. 1935 wurde die Wetterschule des Reichswetterdienstes gegründet. Sie war im Gebäudekomplex des Reichsamtes für Wetterdienst untergebracht. Ihre Aufgaben waren: - Schulung des Personals des Wetterdienstes, - Auffrischungslehrgänge für Meteorologen, - Ausbildungslehrgänge für das technische Personal, - Ausbildungslehrgänge für Ergänzungsmeteorologen, die aus Physikern und Geographen der Universitäten und Schulen gewonnen wurden. Als Nebenzweck sollte eine einheitliche Arbeitsweise sämtlicher Wetterwarten hinsichtlich meteorologisch-synoptischer Begriffsbildung sowie Eintrag und Bearbeitung der Wetterkarten erzielt werden. Die Reichswetterdienstschule wurde im November 1944 ebenfalls dem Chef Wetterdienst unterstellt. Aufgaben der Abteilungen des Reichsamtes für Wetterdienst Präsidialabteilung: Sie regelte sämtliche personelle und finanzielle Angelegenheiten. Abteilung I: Ihr oblag die betriebliche und wissenschaftliche Leitung des Klimadienstes. Das Klimanetz wurde in fünf Klimabezirke unterteilt: Königsberg, Berlin, Münster, Dresden und München sowie Klimanebenstellen in Breslau und Stuttgart. Bei den Dienststellen der Klimabezirke lief das gesamte Beobachtungsmaterial zusammen, wurde geprüft und weiterverarbeitet. Daraus entstanden u.a. die monatlich erscheinenden "Wetterberichtsdienste", Monatsberichte über Niederschläge sowie Niederschlagskarten. Forschungsaufgaben u.a. zur Beobachtungsmethodik nahm die Abteilung ebenfalls wahr. Der Abteilung I waren unterstellt: - Meteorologische Observatorien in Potsdam, Aachen und Wahnsdorf; - Agrarmeteorologische Forschungsstellen in Geisenheim, Gießen, Müncheberg und Trier; - Bioklimatische Forschungsstellen in Bad Elster, Braunlage, Friedrichroda und Wyk/Föhr; - Bergobservatorien auf dem Brocken, Feldberg, Fichtelberg, Kahler Asten, Kalmit sowie der Schneekoppe und Zugspitze; - 20 Kurortklimakreisstellen. Abteilung II: Zu den Aufgaben gehörte u.a. die Verarbeitung und Auswertung des aerologischen und synoptischen Beobachtungsmaterials aus Radiosonden-, Flugzeug- und Fesselballonaufstiege sowie Pilotsondierungen zur Ergänzung des Hollerith-Archivs; die Bearbeitung von Flugklimatologien und anderen Gutachten für örtliche Wettereigenschaften; Entwicklung von Methoden zur Erfassung räumlicher Felder wie Luftmassen, Druck, Temperatur, Wind und Wasserdampf. Der Abteilung II waren unterstellt: - Aeronautisches Observatorium in Lindenberg; - Aerologisches Observatorium in Friedrichshafen; - ab 1940: Wolkenforschungsstelle Prag (hervorgegangen aus der wolkenphysikalischen Abteilung des Aerologischen Observatoriums Friedrichshafen). Abteilung III: Sie war für die zentrale Steuerung der gesamten Entwicklung von meteorologischen Meßinstrumenten und neuen instrumentellen Forschungsmethoden, die Beschaffung des gesamten Instrumentenbedarfs des Wetterdienstes der Luftfahrt, die Prüfung und Eichung des gelieferten Geräts und sein Nachschub an die einzelnen Bedarfsstellen verantwortlich. Daneben oblag der Abteilung die Erprobung von Gerät und Methoden sowie die Ausbildung bzw. Umschulung des Personals auf diese Geräte und Methoden. Für die Entwicklung und Erprobung sowie Ausbildung und Umschulung waren ihr ein Radiosonde- Erprobungszug (mot.) und eine Würzburgstellung mit Ballontrupp unmittelbar zugeteilt. Für die Abnahme, Prüfung und Eichung von Gerät standen ihr neben einer eigenen Eichgruppe die Radiosondenprüfzentrale des Reichsamtes für Wetterdienst und die Aeroprüfstelle e.V. zur Verfügung. Als neue Außenstellen wurden die meteorologischen Landesinstitute in den besetzten Gebieten dem Reichsamt für Wetterdienst angegliedert, wie z. B. das Klimainstitut Minsk. Von den Außenstellen wurden bis 1945 aufgelöst: - die Meteorologischen Observatorien Aachen und Wahnsdorf, - das Aerologische Observatorium Friedrichshafen, - die Agrarmeteorologischen Forschungsstellen Geisenheim, Müncheberg und Trier, - die Bioklimatischen Forschungsstellen, - der Großteil der Kurortklimakreisstellen. Die Bergobservatorien wurden zu rein synoptischen Meldestellen reduziert und der Bodenorganisation des militärischen Wetterdienstes in den einzelnen Luftgauen unterstellt. Bestandsbeschreibung: Das vorhandene Archivgut stammt aus zwei Aktenrückführungen aus den USA. Die erste Abgabe erfolgte 1968 an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, von dort aus gelangte es anschließend an das Bundesarchiv-Militärarchiv. Die Aktenrückführung im Jahr 2004 wurde direkt an das Bundesarchiv-Militärarchiv abgegeben. Die bisher in den Amtsdrucksachen (Bestand: RLD 28) verwahrten Akten wurden in den Bestand übernommen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur splitterhafte Unterlagen über den Dienstbetrieb im Reichsamt für Wetterdienst und den unterstellten Observatorien und Forschungsstellen. Hervorzuheben sind die erhalten gebliebenen Dokumente zur Errichtung und zum Betrieb von Niederschlagsmeßstellen und Meteorologischen Stationen im Bereich des Luftgaukommandos III/IV sowie im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg. Daneben sind Studien und Ausarbeitungen zu klimatologischen und meteorologischen Themen vorhanden. Zitierweise: BArch, RL 40/...

          Reichsarbeitsministerium (Bestand)
          BArch, R 3901 · Bestand · 1879-1970
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Von 1880 bis 1917 Bearbeitung der Bereiche Sozialversicherung, Gewerbehygiene, Arbeits‧schutz und Gewerbeordnung in der Abteilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Innern; Oktober 1917 Übergang der Zuständigkeiten auf das neue Reichswirtschaftsamt; Ende 1918 Gründung des Reichsarbeitsamtes; Anfang 1919 Errichtung des Reichsarbeits‧ministeriums mit den Zuständigkeiten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung, Sozial‧versicherung, Wohnungsfürsorge und Wohlfahrt; der Aufgabenbereich erweiterte sich 1934 durch die Einsetzung von Reichstreuhändern der Arbeit zur Regelung von Tarifen, durch die Übernahme der sozialpolitischen Kompetenzen des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Siedlungs- und Wohnungswesens - mit Ausnahme des ländlichen Siedlungswesens - und 1938 durch die Eingliederung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung; Einengung der Zuständigkeiten 1940 bzw. 1942 mit der Er‧nennung des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau (seit 1942: Reichswoh‧nungskommissar) und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, der sich jedoch der Abteilung V bediente. Bestandsbeschreibung: Von 1880 bis 1917 Bearbeitung der Bereiche Sozialversicherung, Gewerbehygiene, Arbeitsschutz und Gewerbeordnung in der Abteilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Innern; Oktober 1917 Übergang der Zuständigkeiten auf das neue Reichswirtschaftsamt; Ende 1918 Gründung des Reichsarbeitsamtes; Anfang 1919 Errichtung des Reichsarbeitsministeriums mit den Zuständigkeiten Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung, Sozialversicherung, Wohnungsfürsorge und Wohlfahrt. Der Aufgabenbereich erweiterte sich 1934 durch die Einsetzung von Reichstreuhändern der Arbeit zur Regelung von Tarifen, durch die Übernahme der sozialpolitischen Kompetenzen des Preußischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie des Siedlungs- und Wohnungswesens (mit Ausnahme des ländlichen Siedlungswesens) und 1938 durch die Eingliederung der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Einengung der Zuständigkeiten 1940 bzw. 1942 mit der Ernennung des Reichskommissars für den sozialen Wohnungsbau (seit 1942 Reichswohnungskommissar) und des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz innerhalb des Vierjahresplanes, der sich jedoch der Abteilung V bediente. Erschließungszustand: 6 Findbücher (1955/1956), Publikationsfindbuch (1991), Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 3901/...

          Reichskolonialministerium: Allgemein
          BArch, R 43-I/944 · Akt(e) · März 1919 - Dez. 1920
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Reichskolonialmin.: Denkschrift über die zukünftige Angliederung des Reichskolonalmin. an das Auswärtige Amt Okt. 1919 Übertragung der Geschäfte des Reichskolonialmin. auf das Reichsmin. für Wiederaufbau 1919 - 1920 Forderung der Dt. Kolonialgesellschaft nach Errichtung einer besonderen Abteilung für koloniale Angelegenheiten im Auswärtigen Amt Sept. - Nov. 1920

          Reichskulturkammer/Zentrale (Bestand)
          BArch, R 56-I · Bestand · 1933-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen."[1] Mit diesem klaren Satz wurde das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 eingeleitet und es begann die Verstaatlichung und Überwachung der deutschen Kultur, nämlich die zwangsweise Zusammenführung aller im Kulturbereich Tätigen in einer Vereinigung, der Reichskulturkammer. Neben ihrer Zentrale bestand die Reichskulturkammer aus folgenden Einzelkammern: 1. Reichsschrifttumskammer (Bundesarchiv Bestand R 56-V) 2. Reichspressekammer (R 56-IV) 3. Reichsrundfunkkammer 4. Reichstheaterkammer (R 56-III) 5. Reichsmusikkammer (R 56-II) 6. Reichskammer der bildenden Künste 7. Reichsfilmkammer (R 56-VI) Die Reichsfilmkammer wurde bereits vor Gründung der Reichskulturkammer, am 14. Juli 1933[2] als "vorläufige Filmkammer" errichtet. Die Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 wieder aufgelöst und die Mitglieder auf die übrigen Einzelkammern verteilt.[3] Die Aufgaben und Organisation der einzelnen Kammern finden sich in den Einleitungen der entsprechenden Findbücher. Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933[4] erhielten die einzelnen Kammern die Eigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt wurden. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erlassen durften, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit. In dieser Ersten Verordnung wurde in § 10 festgehalten, dass die Aufnahme in eine Einzelkammer abgelehnt werden konnte, "wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt."[5] Über Eignung und Zuverlässigkeit entschied der jeweilige Präsident der Einzelkammer. Eine Ablehnung bedeutete Berufsverbot, denn die kulturelle Berufsausübung außerhalb der Kammern war nicht erlaubt. Bei der Errichtung der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern gab es aber zunächst keine Ablehnungen oder Verbote, denn die Einzelkammern übernahmen zu Beginn automatisch alle Kulturschaffenden die in den für ihren Bereich zuständigen Berufsverbänden organisiert waren. Diese Berufsverbände bildeten als Fachverbände einen Teil der Kammer (z.B. Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger in der Reichstheaterkammer oder Deutscher Sängerbund in der Reichsmusikkammer). Dadurch erwarben die Mitglieder der Fachverbände die Mitgliedschaft in den Einzelkammern, ohne Überprüfung der "Zuverlässigkeit oder Eignung". Somit befanden sich zu Beginn auch "Nichtarier" oder andere Personengruppen, die nicht dem "idealen Bild" der Nationalsozialisten entsprachen, in den Kammern. Für Propagandaminister Goebbels war dies ein Problem, welches er mit der Ernennung Hans Hinkels am 1. Mai 1935 zum Dritten Geschäftsführer der Reichskulturkammer zu lösen suchte. Staatskommissar Hinkel wurde mit der Bearbeitung der personellen Fragen in den Einzelkammern betraut. Dies bedeutete nichts weniger als die Vertreibung der Juden und sonstigen, den Nationalsozialisten unerwünschten Personengruppen aus den Kammern. Hinkel sorgte als "Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet" für die "Säuberung" der Kammern. Auch vor den Präsidenten der Einzelkammern wurde nicht Halt gemacht. Lediglich Max Amann blieb Präsident der Reichspressekammer. Es war auch Hinkel, der die 1935 vollzogene Umwandlung der Fachverbände in Fachschaften übernahm. Schon der § 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sah eine Gliederung in "Fachverbände oder Fachschaften" vor. Was auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein schien, hatte rechtlich doch erhebliche Folgen. Während die Fachverbände noch selbständige Körperschaften mit Privatvermögen waren, galten die neu gegründeten Fachschaften nur noch als Verwaltungsstellen der Kammern ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die ehemaligen Berufsverbände wurden durch diese Umwandlung somit schrittweise verstaatlicht und enteignet. Ein besonderes Problem bei der Aufgabendarstellung der Reichskulturkammer war die Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Der Präsident der RKK Joseph Goebbels war in Personalunion gleichzeitig Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, sein Stellvertreter (Vizepräsident) der jeweils amtierende Staatssekretär im Propagandaministerium, zu Beginn Reichspressechef Walter Funk. Die organisatorische Aufsicht über die Einzelkammern bildete die Zentrale der RKK, mit Sitz im Propagandaministerium. Als deren Geschäftsführer wurde zunächst der Leiter der Abteilung IC (Recht), Hans Schmidt-Leonhardt bestimmt. Als Gegenstück zu den Einzelkammern entstanden im Propagandaministerium einzelne Fachabteilungen (Presse, Schrifttum, Musik, Bildende Kunst, Theater, Film und Rundfunk), wobei die Abteilungsleiter gleichzeitig die jeweiligen Kammerpräsidenten in Personalunion waren. Die Verflechtungen bestanden auch auf der untersten Gauebene. Dort gab es bereits die im Dritten Reich übliche Verwebung von Staat und Partei durch die Union des Leiters der Landesstelle des Propagandaministeriums mit der des Gaupropagandaleiters der NSDAP in einer Person. Diese Funktionäre erhielten nun noch den Posten des Landeskulturwalters und damit die Aufsicht über die lokalen Stellen der Einzelkammern. Als Unterstützung der Präsidenten wurde in jeder Einzelkammer ein Präsidialrat eingerichtet. Der Präsidialrat bestand aus sieben Vertretern der entsprechenden Kultursparte. Die Personen wurden von Goebbels selbst bestimmt und der jeweilige Kammerpräsident musste aus diesem Kreis einen Geschäftsführer bestellen, der direkt mit Verwaltungsaufgaben betraut wurde. Am 15. Nov. 1935 verkündete Hinkel der Errichtung des Reichskultursenats, in dem sich besonders verdiente Personen des kulturellen Lebens zusammenfinden und als kulturpolitischer Ideengeber für Goebbels dienen sollten. In Wirklichkeit kamen diesem Senat lediglich repräsentative Eigenschaften zu. In ihm waren alle Kammerpräsidenten, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei Geschäftsführer der RKK, die den Titel Reichskulturwalter trugen. Doch nur 3 Jahre später, mit Goebbels Verfügung vom 05. April 1938 (Az. I B 1000)[6], wurde das Amt des Reichskulturwalters wieder abgeschafft. In der Reichskulturkammer verblieb lediglich eine Geschäftsführung mit den Aufgaben "Schulung und Propaganda" sowie die Aufsicht über die regionalen Gliederungen der Einzelkammern. Die Fachaufsicht der Einzelkammern führten nun die Fachabteilungen im RMVP, die organisatorische Aufsicht die jeweils zuständigen Verwaltungsabteilungen. Aufgehoben wurde auch die Personalunion der Ämter des Abteilungsleiters des Ministeriums und des Kammerpräsidenten. Hinkel selbst war seit 01. April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Kulturelle Betätigung von Nichtariern). Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs stand als "kriegswichtige Aufgabe" v.a. die Truppenbetreuung im Vordergrund. Die Truppenbetreuung bestand im Wesentlichen daraus, Darbietungen auf Frontbühnen zu organisieren sowie die Truppen selbst mit Gesellschaftsspielen, Musikinstrumenten, etc. zu beliefern. Organisatorisch wurde zunächst ein eigenes Referat "Truppenbetreuung" im RMVP installiert, das ab 1940 in die neue Abteilung "BeKa" (Besondere Kulturaufgaben)[7] wechselte. Die Abteilung BeKA bildete die Nachfolgerin der Abteilung IIA, ihr Leiter blieb weiterhin Hans Hinkel. Mit Erlass vom 30. April 1941[8] wurde die "Hauptgeschäftsführung der RKK" gegründet. Hinkel erhielt die Stellung eines "Generalsekretärs der RKK" in dieser Hauptgeschäftsführung, die sich in fünf Abteilungen gliederte: Abteilung A (Heinz Tackmann): Verwaltung (Personalien, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten) Abteilung B (Walter Owens): Berufständische Aufgaben (Eignungsprüfung und Nachwuchsbetreuung, Ausrichtung und Überwachung der Berufsberatung, Arbeitsbeschaffung und soziale Angelegenheiten der Kulturberufe) Abteilung C (Erich Kochanowski): Propaganda (Verbindung zu den Dienststellen von Partei und Staat, Darstellung der RKK in Film und Rundfunk, Presseangelegenheiten, sowie politische Schulung und Ausrichtung der Kulturschaffenden) Abteilung D (Helmuth von Loebell): Kulturpersonalien (politische Beurteilung der Kulturschaffenden, Ausschlussverfahren und Beschwerdeentscheiden, Sondergenehmigungen für "Nichtarier", Prüfung kulturwirtschaftlicher Unternehmungen auf jüdischen Einfluss, kulturelle Betätigung von Ausländern) Abteilung E (Hans Erich Schrade): Besondere Aufgaben (Truppenbetreuung, kulturelle Betreuung der heimgekehrten Volksdeutschen und ausländischen Arbeiter, Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im Reichsgebiet) Die mit der Gründung der Hauptgeschäftsführung der RKK faktisch aufgelöste Abteilung BeKA wurde im August 1941 in "Generalreferat Reichskulturkammersachen"[9] im RMVP umbenannt. Gleichzeitig blieben die Abteilungsleiter der Hauptgeschäftsführung der RKK in Personalunion Referenten dieses Generalreferats. Die o.a. Aufgaben veränderten sich bis Kriegsende nicht. Am 1. Mai 1944 wird die Schlüsselstellung Hans Hinkels in der Reichskulturkammer noch einmal deutlich. Mit diesem Tag ernannte Goebbels Hinkel zum Vizepräsidenten der RKK, die Aufgaben des Generalsekretärs übernahm Hans Erich Schrade. Davor war Hinkel bereits zum "Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe", zum "Reichsfilmintendanten" und zum Leiter der Abteilung Film im RMVP ernannt. Die Gesamtverantwortung für das Unterhaltungsprogramm des Rundfunks wurde ihm ebenfalls übertragen. Anmerkungen [1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 661. [2] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 483. [3] 5. VO zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes. [4]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [5] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [6] Nachrichtenblatt des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda Nr. 5 v. 9. April1938 (R 55/20617). [7] GVPL vom 01. Nov. 1940 (R 55/20776). [8] R 55/163. [9] GVPL v. 1. Nov. 1942 (R 55/20621). Hans Hinkel - Karriere in der Reichskulturkammer 1933 Preußischer Landesleiter in Alfred Rosenbergs "Kampfbund für deutsche Kultur" Staatskommissar im preußischen Kultusministerium Leiter des preußischen Theaterausschusses 1. Mai 1935 3. Geschäftsführer in der RKK-Zentrale Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet (als eigenes Referat in der Abteilung Propaganda des RMVP) 15. Nov. 1935 Reichskulturwalter im Reichssenat 1936 Leiter der Abteilung II in der Zentrale der RKK 5.April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Überwachung der kulturellen Betätigung von Nichtariern) im RMVP Juli 1940 Hauptgeschäftsführer der RKK 30. April 1941 Generalsekretär in der Hauptgeschäftsführung der RKK August 1941 Leiter des Generalreferats für Reichskulturkammersachen im RMVP bis 1945 Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe Gesamtverantwortlicher für das Unterhaltungsprogramm im Rundfunk Reichsfilmintendant Leiter der Abteilung Film im RMVP Vizepräsident der RKK (ab 1. Mai 1944) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Ein Teil der in den Jahren 1959 bis 1962 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegebenen Akten (R 56-I/1-147) wurde bereits von Dr. Wolfram Werner verzeichnet. Zu deren ausführlicherer Überlieferungsgeschichte siehe die Einleitung des entsprechenden Findbuchs (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31). Es handelt sich dabei v.a. um Akten aus dem Büro Hinkel. Neu hinzu kamen die Sachakten aus den Sammlungen "Reichskulturkammer" des ehemaligen BDC. Inhaltlich handelte es sich um: 1. Manuskripte von Filmen, Romanen und Theaterstücken 2. Haushaltsangelegenheiten mit den Landeskulturwaltern 3. Akten privatdienstlicher Natur (d.h. Stellen- und Bittgesuche, sowie Glückwünsche meist privater Personen an Hinkel) Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten, Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Die Klassifikation erfolgte in Anlehnung an die bereits von Dr. Werner geschaffene Ordnung. Aufgrund der neuen Überlieferungslage musste sie um den Punkt "Haushalt" erweitert werden. Der noch im alten Findbuch vorhandene Klassifikationspunkt "Goebbels-Stiftung für Bühnenschaffende" wurde entfernt und findet sich nun im Bestand R 56-III (Reichstheaterkammer) wieder. Es bleibt zu erwähnen, dass ein Teil der Überlieferung aus dem ehemaligen BDC nicht in die Bestände der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern verzeichnet wurde, sondern aufgrund der Provenienzbestimmung in den Bestand R 55 (Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda) einfloss(R 55/21300-21564). Dies ist mit der organisatorischen Verflechtung zwischen RKK und RMVP zu erklären. Fremdprovenienzen wurden an das zuständige Archiv (Landesarchiv Berlin) abgegeben. Dabei handelte es sich um Akten des Reichspropagandaamts Berlin, der NSDAP-Gauleitung Berlin sowie des Landeskulturwalters Berlin. Druckschriften, insbesondere Rundschreiben der DAF und Nachrichtenblätter des RMVP, sind ebenfalls ausgesondert und an die Bibliothek abgegeben worden. Zitierweise BArch R 56 I/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-I/...

          Reichsmarineamt (Bestand)
          BArch, RM 3 · Bestand · 1889-1919
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit Kabinettsordre wurde mit Wirkung zum 1. April 1889 das Reichsmarineamt (neben dem Marinekabinett und dem Oberkommando der Marine) als Nachfolgebehörde der Kaiserlichen Admiralität geschaffen. Als oberste Reichsbehörde war das Reichsmarineamt verantwortlich für die Organisation, Verwaltung, Technik, Bewaffnung und Befestigung der Marine. Zugleich übte es gegenüber der Handelsmarine sowie auf den Gebieten des Seeverkehrs, der Nautik und des Fischereischutzes die Reichskompetenzen aus. Dem RMA unterstanden die kaiserlichen Werften, die Schiffbauprüfungskommission, die Marine-Depotinspektion, Küstenbezirksämter, Stationsintendanturen, Marinelazarette, die Seewarte, der Marinekommissar des Kaiser-Wilhelm- Kanals und das Gouvernement Kiautschou. Das RMA gliederte sich in folgende Organisationseinheiten: Zentralabteilung, Allgemeines Marinedepartement, Werftdepartement/U-Bootamt, Konstruktionsdepartement, Verwaltungsdepartement, Waffendepartement, Nautische Abteilung, Zentralabteilung für das Schutzgebiet Kiautschou, Medizinalabteilung, Justiziariat, Nachrichtenbureau. Am 15. Juli 1919 gingen durch Erlass des Reichspräsidenten die Befugnisse des Reichsmarineamtes auf die Admiralität über. Inhaltliche Charakterisierung: Mit Ausnahme des Waffendepartements, der Medizinalabteilung, des Justiziariats und des Zentralnachweisbüros der Marine sind Akten aller übrigen Organisationseinheiten in diesem Bestand überliefert. Von besonderer Bedeutung sind aus der Zentralabteilung die Handakten des Staatssekretärs über die Entwicklung der Marine und die Vorarbeiten zu den Flottengesetzen. Ein wichtiger Teil der ehemaligen Handakten befindet sich außerdem im Nachlass des Staatssekretärs Tirpitz. Die überlieferten Akten aus der Zentralabteilung enthalten Unterlagen über Protokollfragen, Stapelläufe, Ordensverleihungen und zentrale Organisationsangelegenheiten sowie Reichstagsmaterial und eine vollständige Serie der "Allerhöchsten Kabinettsordres" für die Marine von 1889 bis 1918. Gut überliefert ist die Tätigkeit des Allgemeinen Marinedepartements über Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Schiffe und Marineteile, Personal- und Ersatzangelegenheiten, Fragen der Ausbildung im Waffendienst, Uniformierung, Organisation des Bildungswesens, Justizverwaltung, Versorgungsangelegenheiten , militärische Fragen der Schiffskonstruktion sowie Seerecht. Die Akten des Konstruktionsdepartements bieten eine Quelle von erheblicher Bedeutung für die Marine- und Technikgeschichte. Dazu gehören Bauakten für alle schweren und mittleren Kampfschiffe, die bis 1914 fertiggestellt wurden, sowie ca. 10.000 Konstruktionspläne und andere technische Zeichnungen für Schiffe und Boote. Darüber hinaus sind auch überliefert wissenschaftliche Forschungsergebnisse über Festigkeitsfragen, Materialentwicklung, Schleppversuche und allgemeine Baubestimmungen. Die Akten der Etatabteilung dokumentieren vollständig die Entwicklung des Marinehaushaltes, insbesondere die Finanzierung der Flottenbauprogramme. Hier finden sich auch Etats- und Verwaltungsakten zum Aufbau des deutschen Schutzgebietes Kiautschou sowie über Pensions- und Rentenangelegenheiten von Offizieren, Mannschaften und Beamten. Gut überliefert sind auch die Akten des Verwaltungsdepartements, die überwiegend Verpflegungs-, Bekleidung- und Unterkunftsangelegenheiten der Marine dokumentieren. Hervorzuheben sind die Akten über zahlreiche Stiftungen, bei denen das Reichsmarineamt federführend war. Im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für Verpflegung und Bekleidung entstanden umfangreiche Aktenserien über die Versorgung der deutschen Bevölkerung während des Krieges. Die überlieferten Akten des Nachrichtenbüros enthalten Unterlagen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands sowie die Entwicklung von Schifffahrt, Seeverkehr und Flotteninteressen, Zensurmaßnahmen, Sammlung und Abgabe von Kriegsnachrichten sowie Auslandspropaganda. Eine umfangreiche Sammlung von Zeitungsausschnitten ist ebenfalls enthalten. Erwähnenswert sind weiter die Korrespondenzserien über Vereinsangelegenheiten, besonders den Deutschen Flottenverein. Vom Nautischen Departement liegen Akten über Seezeichen- und Küstensignalangelegenheiten, Besteckauszüge, Reiseberichte und Expeditionen vor. Von dem für die Ausrüstung und Instandhaltung von Schiffen, Werften und Fahrzeugen zuständigen Werftdepartement ist nur ein geringfügiger Aktenrest über U-Bootangelegenheiten, vereinzelt auch Torpedoangelegenheiten erhalten geblieben. Die für die Bearbeitung des U-Bootwesens zuständigen Abteilungen und Dezernate des Werftdepartements wurden 1917 zum U-Boot-Amt verselbständigt. In den während der kurzen Zeit seines Bestehens entstandenen Unterlagen spiegeln sich die Maßnahmen zur Förderung des U-Bootbaues, insbesondere der materiellen Bereitstellung während der Endphase des 1. Weltkrieges wieder. Erwähnenswert ist hier noch Material über die planmäßige technische Auswertung von Kriegstagebüchern der U-Boote. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs593 lfm24181 AE, ca. 10000 Schiffszeichnungen/ -pläne (RM 3/12.000-22.600) Zitierweise: BArch, RM 3/...

          Reichsmarineamt
          BArch, R 3601 · Bestand · 1902-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Entstehung und Entwicklung des Ministeriums, Kompetenzen: Angelegenheiten der Ernährung und Landwirtschaft gehörten vor 1914 überwiegend zur verwaltungsmäßigen Zuständigkeit der Bundesstaaten. Soweit das Reich beteiligt war, wurden die entsprechenden Aufgaben vom Reichsamt des Innern wahrgenommen. Der Erste Weltkrieg brachte hier eine entscheidende Wende; je länger der Krieg dauerte, umso dringlicher mussten zwangswirtschaftliche Maßnahmen hinsichtlich der Ernährungssicherung ergriffen werden. Als erster Schritt in dieser Richtung ist die am 25. November 1914 errichtete Kriegsgetreidegesellschaft anzusehen. Diese Gesellschaft wurde zusammen mit der nur wenig später gegründeten Behörde des Reichskommissars für die Brotbewirtschaftung und der für die Mehlbelieferung zuständigen Reichsverteilungsstelle am 28.6.1915 zur Reichsgetreidestelle vereinigt. Für die Bewirtschaftung und Verteilung anderer Produkte entstand im Laufe der folgenden Monate eine Vielzahl weiterer Reichsstellen, zu deren gemeinsamer Aufsicht am 29.5.1916 das Kriegsernährungsamt ins Leben gerufen wurde. Damit war zum ersten Mal eine Zentralinstanz für die einheitliche Regelung der Kriegsernährungswirtschaft im Reich geschaffen worden. Da nach Kriegsende die allgemeine Notlage eine vorläufige Fortführung der zwangswirtschaftlichen Maßnahmen auf dem Ernährungssektor erforderlich machte, wurde die Einrichtung beibehalten und am 19.11.1918 in Reichsernährungsamt umbenannt. Hierbei handelt es sich um die unmittelbare Vorgängerbehörde des Reichsernährungsministeriums, das durch Erlass über die "Errichtung und Bezeichnung der obersten Reichsbehörden" vom 21.3.1919 begründet wurde. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Gemeinwirtschaft hatte man vorübergehend vom 15.9.1919 bis zum 30.3.1920 das Ernährungsministerium mit dem Wirtschaftsministerium vereinigt. Nach seiner erneuten Verselbständigung erhielt es dann die Bezeichnung "Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft". Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde die Ernährungswirtschaft schrittweise einer staatlich gelenkten Marktregulierung unterworfen. Die Reichsnährstandsverwaltung, die auf Grund der durch Gesetz vom 13.9.1933 erfolgten Gleichschaltung bzw. Auflösung der bisherigen Berufsvertretungen und Selbstverwaltungskörperschaften entstand, gehörte nicht nur zum Aufsichtsbereich des RMEL, sonder war gleichzeitig mit dem Ministerium an der Spitze durch Personalunion verbunden. Analog zu anderen obersten Reichsbehörden wurde am 1.1.1935 das RMEL mit dem Preußischen Landwirtschaftsministerium zusammengelegt und nannte sich bis zur Einverleibung Österreichs 1938 "Reichs- und Preußisches Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft". Eine neue und damit konkurrierende Zuständigkeit für die Ernährungswirtschaft entstand durch die Verkündung des Vierjahresplanes 1936. Eine organisatorische Verbundenheit mit dem RMEL wurde insofern hergestellt, als einer der beiden Staatssekretäre die Leitung der Geschäftsgruppe Ernährung im Vierjahresplan übernahm. Infolge Personalmangels kam es während des Zweiten Weltkrieges zur Eingliederung der Reichsnährstandsverwaltung in das RMEL. Bei der Begründung des RMEL 1920 erstreckte sich seine Zuständigkeit auf Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft sowie Fischerei. Das Ministerium behielt diese Kompetenzen mehr oder weniger unverändert über ein Jahrzehnt. Mit Wirkung vom 5.7.1932 wurde dem RMEL vom Reichsarbeitsministerium zusätzlich das Aufgabengebiet "Landwirtschaftliches Siedlungswesen" übertragen. Auf der anderen Seite musste es an das neu errichtete Reichsforstamt am 12.7.1934 bzw. 12.7.1935 die Kompetenzen der Forstwirtschaft und des Jagdwesens resp. der Holzwirtschaft und des Wildbrethandels abgeben. Nachdem mehrere Versuche des RMEL, die Zuständigkeit für das Veterinärwesen vom Reichsministerium des Innern zu übernehmen, fehlgeschlagen waren, wurde vielmehr das Preußische Veterinärwesen, das zur Kompetenz des Preußischen Landwirtschaftsministeriums gehört hatte, nach dessen Zusammenlegung mit dem RMEL schließlich durch Erlass vom 11.3.1935 ebenfalls dem Innenministerium zugeschlagen. Bereits vor der Zusammenlegung war vom Preußischen Landwirtschaftsministerium durch Gesetz vom 29.6.1934 die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen auf das neu geschaffene Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung übertragen worden. Die Kompetenz der Wasserwirtschaft, die das RMEL bei der Vereinigung mit dem Preußischen Landwirtschaftsministerium übernommen hatte, verlor es wieder durch Erlass vom 29.7.1941 an den neu eingesetzten Generalinspektor für Wasser und Energie. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der größte Teil der bis 1944 an das Reichsarchiv abgegebenen Akten des RMEL (ca. 2500 Aktenbände) ist bei dem Bombenangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet worden. Das gleiche Schicksal traf den allergrößten Teil der Akten des RMEL, die sich in den Berliner Dienstgebäuden in der Wilhelmstraße und Behrenstraße befunden haben. Davon verschont blieben in erster Linie diejenigen laufenden Akten, die im Zusammenhang mit der Evakuierung verschiedener Abteilungen des RMEL und der Reichsnährstandsverwaltung in den letzten Kriegsmonaten nach und in die Umgebung von Landsberg/Warthe gelangt waren. Eine weitere Verlegung in das Waldgebiet von Müncheberg/Seelow in der Nähe von Küstrin war geplant, ist aber nicht mehr zustande gekommen. Bei der Zusammenlegung mit dem RMEL war bereits ein großer Aktenbestand des Preußischen Landwirtschaftsministeriums an das damalige Preußische Geheime Staatsarchiv abgegeben worden. Seit 1990 befinden sich diese, zwischenzeitlich vom Zentralen Staatsarchiv der DDR, Abteilung Merseburg verwahrten Akten, wieder im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin. Die nach Kriegsende von der amerikanischen Besatzungsmacht sichergestellten Aktenreste des RMEL wurden zunächst gemeinsam mit anderen Beständen der Gruppe Ernährung und Landwirtschaft im Ministerial Collecting Center (MCC) in Hessisch-Lichtenau gesammelt und listenmäßig erfasst. Der größte Teil dieser Akten ist Anfang 1946 mit der Verlegung des MCC nach Berlin gebracht und einige Jahre später vom dortigen Document Center übernommen worden, während ein kleinerer Teil in das Document Center in Darmstadt gelangt zu sein scheint. Von den vom Geheimen Staatarchiv in Berlin abgegebenen Akten zur Enteignung jüdischen landwirtschaftlichen Grundbesitzes abgesehen, sind die meisten Bände der ehemals in Koblenz als Bestand R 14 verwahrten Überlieferung über das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sukzessive seit 1953 ins Bundesarchiv Koblenz gekommen. Dagegen enthielten die späteren Aktenabgaben aus Amerika und England nur ganz vereinzelte Stücke des ehemaligen RMEL. Es muss hier festgestellt werden, dass von den in Hessisch-Lichtenau erfassten Akten leider nicht mehr als die Hälfte schließlich den Weg ins Bundesarchiv gefunden haben. Die übrigen Akten wird man heute als vermisst betrachten müssen. Die bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam als Bestand 36.01 befindliche Überlieferung stammt aus Aktenübergaben des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der DDR, der Staatsarchive Potsdam und Magdeburg sowie aus Aktenrückgaben aus der UdSSR. 1990 wurden beide Überlieferungsteile als Bestand R 3601 zusammengefasst. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Ordnung des Bestandes erfolgt weitgehend nach dem Geschäftsverteilungsplan vom Sommer 1942, d.h. die einzelnen Abteilungen bilden die Hauptgruppen der Klassifikation. Untergruppen wurden weitgehend in Anlehnung an die Hauptaufgabengebiete der Abteilungen gebildet. Wenn notwendig wurden Modifizierungen vorgenommen. Innerhalb der einzelnen Klassifikationsgruppen erfolgte die Reihung soweit sinnvoll und erkennbar nach den vorhandenen Aktenzeichen. Bedingt durch den bruchstückhaften Charakter der Überlieferung fehlen bei bereits in der Registratur des Ministeriums angelegten Bandfolgen häufig einzelne Bände. Der besseren Übersichtlichkeit wegen wurde auf entsprechende Hinweise bei den einzelnen Bandfolgetiteln verzichtet. Vermerkt wurde lediglich, wenn Bandfolgen oder Serien erst im Archiv gebildet wurden. In Anbetracht der rudimentären Überlieferung wurden Kassationen, von Doppelstücken abgesehen, weitgehendst vermieden. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Bestandes ist äußerst bruchstückhaft. Nach dem Geschäftsverteilungsplan des RMEL von 1942, der der Bestandsgliederung zugunde liegt, ist Schriftgut der Abteilung V Zoll- und Handelspolitik nur minimal und der Abteilung IX Dorfaufrüstung, Bergland, Umlegung nicht vorhanden. Dokumentiert wird besonders die Tätigkeit der Abt. I Allgemeine Verwaltungs-, Personal-, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Abt. II Erzeugungs- und Ernährungspolitik, hier v.a. die Ernährungssicherung während und nach dem I. Weltkrieg, sowie der Abt. III Reichsgestütverwaltung. An größeren Aktengruppen sind zu nennen die Unterlagen der allgemeinen Verwaltung und die der Versuchs- und Forschungsanstalten, der Kriegsschädenregelung sowie der Domänenverwaltung, besonders in den eingegliederten Ostgebieten. Vor allem aber ist in diesem Zusammenhang auf die Akten zur Enteignung des jüdischen landwirtschaftlichen Grundbesitzes hinzuweisen. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 3601/...

          BArch, R 55 · Bestand · 1920-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...

          Reichsministerium für Wiederaufbau (Bestand)
          BArch, R 3301 · Bestand · 1919-1924 (mit Vorakten)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Das Reichsministerium verdankt seine Entstehung vorwiegend parteipolitischen Rücksichten. Als die Deutsche Demokratische Partei am 02.10.1919 als Koalitionspartner wieder die Regierungsverantwortung übernahm, erhielt sie entsprechend Ihrer Stärke im Reichstag außer der Stellvertretung des Reichskanzlers drei Ministersitze, die im amtierenden Kabinett teils durch Neubildung bereitgestellt wurden. Die Folge war die Bildung eines neuen Reichsministeriums für Reparationsangelegenheiten. Am 21.10.1919 wurde Dr. Otto Gessler (21.10. bzw. 07.11.1919 - 26.03.1920 im Reichskabinett Gustav Bauer) zum ersten Reichsminister dieses Ressorts ernannt. Die Funktion übten weiterhin aus: Dr. Walther Rathenau (28.05. - 25.10.1921 im 1. Reichskabinett Dr. Josef Wirth), Dr. Heinrich Friedrich Albert (29.03. - 12.08.1923 im Reichskabinett Dr. Wilhelm Cuno), Robert Schmidt (13.08. - 29.11.1923 im 1. und 2. Reichskabinett Dr. Gustav Stresemann). Durch Erlass des Reichspräsidenten vom 07.11.1919 (RGBl. S. 1875) wurde das Reichsministerium für Wiederaufbau zur Durchführung der dem Deutschen Reich durch den Friedensvertrag von Versailles (28.06.1919) auf wirtschaftlichem Gebiet auferlegten Verpflichtungen de iure errichtet. Eigentlich war es das Ministerium für Reparationsangelegenheiten, denn der Wiederaufbau galt den ehemaligen westlichen Kriegsgebieten außerhalb des Reiches. Folgende Aufgaben wurden dem neuen Ministerium übertragen: · die unmittelbare wirtschaftliche Wiedergutmachung (Teil VIII des Friedensvertrages), · der Ausgleich von Forderungen und Schulden gegenüber den bisher feindlichen Staaten (Teil X Abschnitt 3 des Friedensvertrages), · die Abwicklung der Liquidationen (Teil X Abschnitt 4 des Friedensvertrages), · die Entschädigung der Auslands-, Kolonial- und verdrängten Deutschen, · der Ausgleich der Kriegsschäden der deutschen Reedereien (See- und Binnenschifffahrt sowie Fischerei). Diesem Aufgabenkreis war die Organisation des Ministeriums angepasst, die während der ganzen Dauer seines Bestehens kaum verändert wurde: Abteilung A: Wirtschaftliche Wiedergutmachung einschließlich des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete, insbesondere Rücklieferungen und Reparationslieferungen. Abteilung B: Liquidationen, Entschädigungen, Vorkriegsschulden. Abteilung C: Ablieferung von See- und Binnenschiffen; Kriegsschäden der See- und Binnenschifffahrt. Abteilung C 1: Ablieferung von Fischereifahrzeugen; Kriegsschäden der Seefischerei. Abteilung D: Personalangelegenheiten. Abteilung E: Finanzielle Angelegenheiten. Abteilung F: Juristische Angelegenheiten. Generalreferat G: Allgemeine Angelegenheiten und Angelegenheiten betreffend den Friedensvertrag. Abteilung K: Kolonialzentralverwaltung als Abwicklungsstelle des früheren Reichskolonialministeriums (seit 01.04.1920). Zur Beratung in Fragen der wirtschaftlichen Wiedergutmachung stand dem Ministerium ein Beirat für Wiedergutmachungsfragen zur Seite. Dieser setzte sich aus Mitgliedern des Reichsrats und aus Vertretern der Reichstagsfraktionen und der interessierten Wirtschaftskreise zusammen. Die erste Sitzung hielt der Beirat am 26.04.1920 ab. Es folgten nur noch wenige weitere. Auch scheint die Bedeutung des Beirats nur gering gewesen zu sein. Das Reichsministerium für Wiederaufbau stand während seines ganzen Daseins im Schatten des Auswärtigen Amtes und des Reichsfinanzministeriums, aus deren Aufgabengebieten gewisse Teile abgetrennt worden waren, um dem neuen Ressort eine Grundlage zu geben. Auch durch die Hinzunahme der Abwicklungsaufgaben des mit Wirkung vom 01.04.1920 aufgelösten Reichskolonialministeriums wurde diese Grundlage nicht günstiger. Im Gegenteil, die Abhängigkeit vom Auswärtigen Amt, aus dem das Reichskolonialamt bzw. -ministerium erst 1907 hervorgegangen war, wurde noch fühlbarer. Es hing ganz wesentlich von der Persönlichkeit und der Amtsführung der Wiederaufbauminister ab, in welchem Maße sich das neue Ressort zwischen und neben den anderen Reichsministerien behaupten, seinen Platz ausbauen und damit seine Daseinsberechtigung beweisen konnte. Es ging letztlich darum, ob das Wiederaufbauministerium in dem für Deutschlands Schicksal so wichtigen Reparationsproblem eine führende Rolle übernehmen oder ob es in außenpolitischer Beziehung nur der "verlängerte Arm" des Auswärtigen Amtes, in finanzieller nur "ausführendes Organ" des Reichsfinanzministeriums sein sollte. Diese Aufgabe war nach dem ungünstigen, parteipolitisch bedingten Start des Wiederaufbauministeriums und seiner Stellung zwischen zwei Ministerien von überragendem Gewicht höchst schwierig. Dementsprechend schwankte bei den jeweiligen Regierungsparteien die Wertschätzung des Wiederaufbauministeriums. Die Neigung einen Minister dafür zu repräsentieren war stets gering. So mußte das Ministerium in den 4 ½ Jahren seiner Existenz insgesamt drei Jahre lang ohne Minister auskommen. Die Amtszeit von Gessler prägte dem Ministerium entscheidende Strukturen auf, die bis zuletzt beibehalten wurden. Die höchste politische Rolle spielte es unter Rathenau. Er erreichte in den beiden Protokollen des Wiesbadener Abkommens vom 06. und 07.10.1921 immerhin erstmals eine deutsch-französische Übereinstimmung über einen Plan für deutsche Sachlieferungen (Wiederaufbaumaterial) an Frankreich; diese Lieferungen waren zeitlich und wertmäßig begrenzt, nicht mehr wie bisher ungemessen. Für eine zentralisierte Ausführung der deutschen Reparationsleistungen wurden zwei große Organisationen in Deutschland und Frankreich vorgesehen. Die tatsächliche Leitung des Reichsministeriums für Wiederaufbau lag von Anfang bis zum Ende im Wesentlichen in den Händen des einzigen Staatssekretärs Dr. Ing. E. h. Gustav Müller, dessen Verantwortung um so größer war, als das Ministerium meistens keinen Minister hatte. Nach dem Abbruch des passiven Widerstandes im Ruhrkampf (26.09.1923) und der Stabilisierung der deutschen Währung (20.11.1923) beschloss die Reparationskommission am 29.11.1923, zwei internationale Sachverständigenausschüsse einzusetzen, um künftig Reparationszahlungen auf neuer Basis zu regeln. Die Vorschläge des Reichsministeriums für Wiederaufbau zur Neuregelung der Bearbeitung der bisher von ihm wahrgenommenen Angelegenheiten sollten seine weitere Existenz sichern. Im Gegensatz dazu traten das Auswärtige Amt und das Reichsfinanzministerium für die Auflösung des Wiederaufbauministeriums ein. Schließlich lieferten die seit der Schaffung der Rentenmark eingeleiteten Sparmaßnahmen innerhalb der Reichsverwaltung die Begründung für die Auflösung des Ministeriums. Durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 08.05.1924 (RGBl. I S. 443) wurde am 11.05.1924 das Ministerium, lange bevor der Dawes-Plan als Neuregelung des Reparationsproblems am 01.09.1924 wirksam wurde, aufgelöst. Die Angelegenheiten des Reichsministeriums für Wiederaufbau übernahm fast ausschließlich das Reichsfinanzministerium, in dessen nachgeordnetem Geschäftsbereich sich zuletzt noch von 1930 bis 1933 die Restverwaltung für Reichsaufgaben mit der Abwicklung der Reparations- und Kolonialangelegenheiten befassen musste. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Schriftgut des Reichsministeriums für Wiederaufbau und der meisten seiner nachgeordneten Dienststellen war zum großen Teil schon vor Kriegsausbruch vom Reichsarchiv Potsdam übernommen worden. Die Ministerialakten sowie die Unterlagen des nachgeordneten Bereichs des Treuhänders für das feindliche Vermögen haben den Krieg überdauert und lagerten im Zentralen Staatsarchiv Potsdam unter der Bestandssignatur 33.01. Dagegen wurden die Akten von 13 nachgeordneten Behörden und Dienststellen nicht verlagert und verbrannten Anfang April 1945 bei der Zerstörung des Reichsarchivs Potsdam. Vernichtet wurden damals folgende Bestände: Reichsentschädigungskommission Reichskommissar bei dem Ausschuss zur Feststellung von Kriegsschäden in Ostpreußen Reichskommissar für die Liquidation ausländischer Unternehmen Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland Reichsausschuss für Schiffsbau und Schiffsablieferung Reichskommissar für die Rücklieferung von Eisenbahnmaterial Deutsch-Französische Möbelausfuhrkommission Kehl Reichsrücklieferungskommission Deutsche Kohlenkommission Essen Reichsausgleichsamt Reichsentschädigungsamt Staatskommissar für die Wiederherstellung der Universitätsbibliothek Löwen Archivische Bewertung un Bearbeitung Die im Frühjahr 1955 vom Bundesfinanzhof in Bonn an das Bundesarchiv in Koblenz abgegebenen Archivalien waren unter der Bestandssignatur R 38 zusammengefasst. Im Zuge der Vereinigung beider deutscher Staaten konnten beide Teile des Reichsministeriums für Wiederaufbau unter der nunmehr gültigen Signatur R 3301 wieder zusammengeführt werden. Der ehemalige Koblenzer Teilbestand wurde umsigniert und dem Potsdamer Teil angeschlossen, d.h. die Koblenzer Signaturen wurden mit der Zahl 2000 addiert (Beispiel: alt R 38 / 3 - neu R 3301/2003). Die überlieferten Akten entstammen vor allem aus den Bereichen Generalreferat G und Ministerialregistratur. Vereinzelt wurden die Akten vom später für die Aufgabenerledigung zuständigen Reichsfinanzministerium weitergeführt, verblieben jedoch wegen des Entstehungszusammenhanges bei der Überlieferung des Reichsministeriums für Wiederaufbau und haben somit eine abweichende Laufzeit. Einige Bände sind älteren Datums; sie wurden z.T. schon bei Kriegsausbruch 1914 im Reichsamt des Innern begonnen, seit 1917 im Reichswirtschaftsamt weitergeführt und 1919 dem Wiederaufbauministerium übergeben. Inhaltliche Charakterisierung: Den Schwerpunkt der Überlieferungen bilden die Akten des Generalreferats, Materialien zu Entschädigungen, Liquidationen, Reparationen, Sanktionen, Restitutionen und Substitutionen sowie zu Zerstörungen und Entschädigungsansprüche. Darüber hinaus sind vor allem Unterlagen zu Haushalt, zur Organisation und Durchführung des Wiederaufbaus überliefert. Erschließungszustand: Findbuch 2004 Zitierweise: BArch, R 3301/...

          Reichsmonopolverwaltung für Branntwein (Bestand)
          BArch, R 2105 · Bestand · 1919-1945 (1950-1952)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Schon im Reichsarchiv gab es einen Bestand "Reichsmonopolamt für Branntwein", der jedoch durch den Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vollständig verbrannt ist. Wie bei vielen Beständen des Bundesarchivs üblich bestand auch für die Reichsmonopolverwaltung für Branntwein ab 1945 ein eigener Bestand im Zentralen Staatsarchiv (unter der Nummer 21.05) sowie im Bundesarchiv in Koblenz (unter der alten Bestandssignatur R 81). Der in Potsdam lagernde Teil der Überlieferung bestand fast ausschließlich aus Sammlungen von Nachrichtenblättern einzelner Abteilungen der Verwertungsstelle (z.B. Adlershof, Guben, Krakow am See, Mecklenburg und Stettin), die im Zuge von Aktenabgaben des VEB Spiritus Adlershof und dem VEB Spiritus Adlershof, Auslieferungslager Krakow am See, 1963 und 1964 an die Historische Abteilung I des Zentralen Staatsarchives in Potsdam abgegeben wurden. Da es sich dabei vorwiegend um Unterlagen der ehemaligen Abteilungen Krakow am See in Mecklenburg, Berlin-Adlershof und Guben handelte, wurden diese im Zuge von Bestandsbereinigungen an die Staatsarchive Potsdam und Schwerin sowie das Stadtarchiv (heute: Landesarchiv) Berlin abgegeben. Die im Koblenzer Bestand verwahrten Akten lagerten bis Anfang der 70er Jahre noch in Berlin bei der Verwertungsstelle der Monopolverwaltung für Branntwein. Die erste erste Aktenlieferungen mit Bilanzen und Geschäftsberichten (ca. 6 lfm) gelangte 1972 per Luftfracht nach Koblenz. Die zweite Abgabe (12 Regaleinheiten), von der bis 2012 150 Kartons unbearbeitet geblieben waren, erfolgte 1986. Die dritte und letzte Abgabe von Einzelfallakten der Brennereien, die bei der Monopolverwaltung verblieben waren, wurde im Jahr 1998 vom Bundesarchiv in Berlin übernommen. Inhaltliche Charakterisierung: Sammlung von Nachrichtenblättern 1932-1944, Bilanzen 1919-1941, Rundschreiben 1919-1945, 1950-1952. Einzelfallakten Brennereien (unverzeichnet). Erschließungszustand: Findbuch (1967) für Teilüberlieferung 21.05 Vorläufiges Verzeichnis für Teilüberlieferung R 81 Zitierweise: BArch, R 2105/...

          Reichsorganisationsleiter der NSDAP (Bestand)
          BArch, NS 22 · Bestand · 1928-1944
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1928 aus dem 1926 erstmals erwähnten Organisationsausschuss der Partei hervorgegangen; 1928-1932 unter der Leitung von Gregor Straßer, der die Verbindung der technisch-organisatorischen mit der politischen Leitung der NSDAP anstrebte, und 1932-1945 von Robert Ley; ab 1933 verantwortlich für die Bearbeitung aller Organisationsfragen der Partei, die Auswahl und Schulung des Führungskorps der NSDAP; organisatorisch und politisch unterstellt waren die Hauptämter für Volkswohlfahrt, für Volksgesundheit, für Kriegsopfer, für Beamte, für Erzieher, für Kommunalpolitik und für Technik sowie der NSD-Studentenbund und die NS-Frauenschaft. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Schriftgut der Reichsorganisationsleitung hat die Kriegszeit offenbar zu einem guten Teil unversehrt überstanden. Das Schicksal der Akten seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in der Nachkriegszeit. Nach seiner Beschlagnahme durch amerikanische Truppen in München wurde der Hauptteil des Bestandes in das amerikanische Document Center nach Berlin (BDC) verbracht, während die Akten des Hauptamtes Organisationsleitung der Reichsparteitage sowie die im Anhang zum Bestand aufgeführten Unterlagen der Adolf-Hitler-Schule/Ordensburg Sonthofen in die USA gelangten. Den Teilbestand des Berlin Document Centers erhielt das Bundesarchiv zusammen mit einer größeren Schriftgutrückgabe im September 1962, während die in die USA verbrachten Unterlagen teils schon 1959 aus Alexandria/Va. mit dem sogenannten "NS-Mischbestand", teils erst 1967 von der Library of Congress über das Nationalarchiv in Washington zurückgegeben wurden. Mit der Wiedervereinigung gelangten 1990 weitere Akten des Reichsorganisationsleiters der NSDAP aus dem Zentralen Staatsarchiv der DDR (ZStA) sowie dem NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in das Bundesarchiv. Archivische Bewertung und Bearbeitung Den im September 1962 dem Bundesarchiv übergebenen Akten hatte das Berlin Document Center (BDC) ein Abgabeverzeichnis beigefügt, das bis zur endgültigen Erschließung des Bestandes als vorläufiges Archivverzeichnis diente. In ihm waren die Akten nur sehr summarisch verzeichnet; neben stichwortartigen Sachbetreffen waren anstelle eines Aktentitels häufig nur die aktenführende Stelle oder der Korrespondenzpartner genannt. So ist es verständlich, dass schon bald nach Übernahme des Bestandes die Bestrebungen einsetzten, ein archivischen Ansprüchen genügendes Aktenverzeichnis zu erstellen. Diese Bemühungen gediehen jedoch zunächst nicht über begrenzte Einzelaktionen hinaus, die jeweils nur einzelne Aktengruppen umfassten. Die endgültige Ordnung und Verzeichnung des Gesamtbestandes konnte erst in den Jahren 1987-1990 durchgeführt und abgeschlossen werden. Da ein Aktenplan nicht vorhanden war und der Bestand in der vom Document Center abgegebenen Form größtenteils keine verwertbare Ordnungsstruktur aufwies, musste er von Grund auf neu geordnet werden. Die Klassifikation des Bestandes orientierte sich zunächst an den oben dargestellten drei Hauptphasen der organisatorischen Entwicklung der Dienststelle, welche die Aktenführung nachhaltig beeinflussten. Unterhalb dieser zeitlichen Gliederung bildeten die aktenführenden Organisationseinheiten der Dienststelle das nächste Ordnungskriterium. Innerhalb der so gebildeten Teilbereiche wurde eine Aktenordnung nach einem möglichst "logischen Gefälle" angestrebt. Dieses ergab sich vielfach relativ zwanglos durch einfache Reihung der vorliegenden zahlreichen Korrespondenzserien mit den einzelnen Hauptämtern der Reichsorganisationsleitung, mit Dienststellen der Reichsleitung, den Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der NSDAP, den Gauleitungen sowie mit Reichs- und Landesbehörden, kommunalen Dienststellen, Organisationen des privaten Rechts und Einzelpersonen. Den Korrespondenzserien und Sachakten der Hauptämter der Reichsorganisationsleitung wurden jeweils die von ihnen herausgegebenen Anordnungen, Verfügungen, Rundschreiben usw. vorangestellt. Die Ordnung des Schriftguts innerhalb der Aktenbände wurde im allgemeinen beibehalten. Aus konservatorischen Gründen wurde jedoch das größtenteils in Stehordnern abgelegte Schriftgut vorläufig in Juris-Mappen umgebettet, wobei aus technischen Gründen vielfach eine Aufteilung des Inhalts der Ordner auf jeweils zwei oder mehrere Bände notwendig wurde. Darüberhinaus wurden offensichtliche Fehler in der Aktenführung bereinigt, was gelegentlich die Trennung oder Zusammenfügung von Bänden oder Vorgängen zur Folge hatte. Eine grundsätzliche Neuordnung erfuhren lediglich die in zahlreichen Stehordnern als Mehrfachschriftgut vorgefundenen, nach unterschiedlichen Ordnungsgesichtspunkten formierten Sammlungen von Anordnungen, Verfügungen, Rundschreiben, Mitteilungen usw. Sie wurden nach den herausgebenden Hauptämtern der Reichsorganisationsleitung gegliedert und - ohne weitere Aufspaltung nach dem (ohnehin nicht immer feststellbaren) Charakter der einzelnen Verlautbarungen - zu rein chronologischen Serien geordnet. Im Bundesarchiv Berlin wurden die Verzeichnungsangaben mit Hilfe eines Retrodigitalisierungsverfahrens in die Datenbank eingelesen und für die Erfordernisse der Herstellung eines Online-Findbuchs als zusätzlicher Recherchequelle bearbeitet. Die Aktenzugänge aus den Sammlungen des NS-Archivs des MfS sowie den personenbezogenen Sammlungen des ehemaligen Berlin Document Center (BDC) wurden anlässlich der Digitalisierung mit Hilfe der Datenbank in das vorhandene Klassifikationsschema integriert. Dem Aktenbestand angefügt wurde die von der Reichsorganisationsleitung angelegte umfangreiche Presseausschnittsammlung. Inhaltliche Charakterisierung: Registratur bis zur Neuorganisation der Reichsorganisationsleitung 1927-Juli 1932 (56): Organisationsabteilung I (Reichsorganisationsleiter I) 1927-1933 (49); Organisationsabteilung II (Reichsorganisationsleiter II) 1931-1932 (7): Wirtschaftspolitische Abteilung 1931-1932 (3), Ingenieurtechnische Abteilung 1931 (1), Agrartechnische Abteilung 1929-1931 (3). Registratur von der Neuorganisation der Reichsorganisationsleitung bis zum Rücktritt Gregor Straßers Juli-Dez.1932 (27): Hauptstabsleiter 1930-1932 (6), Hauptabteilung I (Reichsinspektion I) 1932-1933 (8), Hauptabteilung II (Reichsinspektion II) 1932 (3), Hauptabteilung III 1932-1933 (9), Hauptabteilung V 1932 (1). Registratur 1932-1945 (810): Reichsorganisationsleiter (bis Nov.1934: Stabsleiter der Obersten Leitung der P.O.) 1932-1944 (8); Stabsleiter / Hauptstabsamt / Hauptdienstleiter / Hauptgeschäftsführung, Dienststellenverwaltung 1932-1943 (35); Aufgabenverwaltung 1931-1943 (176), Zentralamt 1941-1943 (2), Verwaltungsamt 1941-1943 (2), Hauptorganisationsamt (bis Nov.1934: Organisationsamt der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1944 (203); Amt Ausbildungswesen / Ausbildungsleiter 1934-1943 (34), Amt Organisationsschriftgut 1934-1943 (17), Amt für Statistik / Statistisches Amt 1935-1936 (1); Hauptamt Organisationsleitung der Reichsparteitage 1934-1941 (30); Hauptpersonalamt (bis Nov.1934: Personalamt der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1945 (30); Hauptschulungsamt / Reichsschulungsamt / Reichsschulungsleiter (bis Nov.1934:Reichsschulungsleiter der Obersten Leitung der P.O.) 1933-1943 (151); Mobilmachungs- und Abwehrbeauftragter 1941-1943 (1); Sonderreferat Gemeinschaftshäuser 1940-1942 (34). Presseausschnittsammlung 1933-1942 (317): Staat und Gesellschaft im Deutschen Reich 1933-1942 (57), NSDAP mit Gliederungen und angeschlossenen Verbänden 1933-1942 (20), "Deutsche Weltgeltung", Materialsammlung über Deutschtum im Ausland 1937-1941 (39), Volkstumsarbeit bei den deutschen Volksgruppe im Ausland 1939-1941 (32), Deutsche Kultur im Ausland (Leistungen von Auslandsdeutschen und im Ausland tätiger Deutscher) alphabetisch (20), In-und ausländische Persönlichkeiten 1937-1942 (20), Staat und Gesellschaft im Ausland 1933-1942 (95), Zweiter Weltkrieg (Vorgeschichte, Ausbruch, Anfangsjahre) 1939-1941 (34). Anhang: Adolf-Hitler-Schule/Ordensburg Sonthofen 1937-1944 (19). Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1992) Zitierweise: BArch, NS 22/...

          Reichspatentamt
          BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

          Reichspostministerium (Bestand)
          BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

          Reichspropagandaleiter der NSDAP (Bestand)
          BArch, NS 18 · Bestand · 1925-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Entwicklung des Amtes des Reichspropagandaleiters bis zur Machtübernahme Im Zuge der Neugründung der NSDAP im Jahre 1925 und ihrer organisatorischen Festigung wurde das Amt des Reichspropagandaleiters der NSDAP auf- und ausgebaut. Besonders auch personelle Veränderungen an der Spitze prägten die Entwicklung entscheidend. Anstelle Hitlers altem "Kampfgefährten" Hermann Esser übernahm im Sommer 1926 Gregor Strasser, Gauleiter von Niederbayern und Leiter der Arbeitsgemeinschaft der nordwestdeutschen NSDAP-Gaue, das Amt des Reichspropagandaleiters. Mit der Führung der Geschäfte wurde sein Adjutant, Heinrich Himmler, betraut [Vgl. Frei, Norbert: Nationalsozialistische Presse und Propaganda, in: Das Dritte Reich. Herrschaftsstruktur und Geschichte, hrsg. von Martin Broszat und Horst Möller, München 1983, S. 154]. Zunächst erfolgte der vertikale Ausbau der Propagandaarbeit, vor allem der Ausbau der so genannten Propagandazellen bei den Gauleitungen und Ortsgruppen. Zu Jahresbeginn 1928 wurde Strasser Reichsorganisationsleiter. Himmler wurde stellvertretender Reichspropagandaleiter, während Hitler selbst formell als Reichspropagandaleiter fungierte. Erste generelle Überlegungen zum Einsatz der Propaganda erarbeitete Himmler Ende 1928. Diese Richtlinien für Propagandaaktionen sollten besonders zur Vorbereitung und Durchführung von nationalsozialistischen Großveranstaltungen als Kernstück nationalsozialistischer Propaganda dienen [Vgl. Tyrell, Albrecht (Hg.): "Führer befiehl...". Selbstzeugnisse aus der Kampfzeit der NSDAP. Dokumentation und Analyse, Düsseldorf 1969, S. 255 ff.] Joseph Goebbels, Gauleiter von Berlin, wurde 1930 als Reichspropagandaleiter (RPL I) eingesetzt. Als er sein Amt antrat, war der Einfluss Strassers auf die Propaganda deutlich spürbar. Ein Teil der Propagandaaufgaben war bereits in den Aufgabenbereich des Reichsorganisationsleiters übergegangen; die Reichsrednerschule wurde von Hitler zu einer eigenständigen Abteilung II (Leiter: Fritz Reinhardt) gemacht. Kompetenzüberschneidungen und Abgrenzungsprobleme konnten erst mit dem Ausscheiden Strassers im Jahre 1932 behoben werden. Erstmals im Reichstagswahlkampf 1930 und später im Wahljahr 1932 betrieb die NSDAP Wahlpropaganda, die bisher in Deutschland in dieser professionellen Form nicht bekannt war [Vgl. Frei, S. 161]. Goebbels Funktion als zentrale Figur der gesamten Propaganda der NSDAP wurde gefestigt, als er zusätzlich am 14. März 1933 Chef des neu gegründeten Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurde. Als Teil der Reichsleitung der NSDAP war der Reichspropagandaleiter zunächst in München angesiedelt. Nach 1933 wurde eine Verbindungsstelle der RPL in Berlin eingerichtet, so dass sich allmählich ein Teil der Arbeit dorthin verlagerte. Aufgaben und Organisationstruktur der RPL seit 1933 [Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, München 1936 (7. Auflage 1943), sowie dem Adressenwerk der Dienststellen der NSDAP und den angeschlossenen Verbänden, des Staates, der Reichsregierung, Behörden und der Berufsorganisationen. Reichsband mit Lexikon-Wegweiser A-Z, 2. Ausgabe, Berlin 1939, 3. Ausgabe 1941/42, Berlin 1942] Dem Reichspropagandaleiter oblag die Überwachung, Koordination und Vereinheitlichung der Propaganda der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Ebenso wie er die Propaganda der NSDAP an zentraler Stelle bündelte, so bestimmte er die Richtlinien für die Partei "zur Verwirklichung des kulturellen Willens des Führers" [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Neben dem Einsatz von Presse und Film erhielt dabei der Rundfunk als zentrales Propagandamittel einen besonderen Stellenwert. Der Reichspropagandaleiter übte "die Kontrolle über das gesamte Rundfunkwesen mit Bezug auf seine innere organisatorische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung" aus [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Eine weitere zentrale Aufgabe war "die Durchdringung des gesamten deutschen Volkes mit der nationalsozialistischen Weltanschauung." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295] Dem Reichspropagandaleiter unterstanden unmittelbar der Stabsleiter (1937 Hugo Fischer, 1942 Eugen Hadamowsky) und der Adjutant (1937 Karl Hanke). Dem Stabsleiter waren direkt unterstellt: der Reichsautozug "Deutschland", die Geschäftsstelle der RPL, die Hauptstelle Pressepropaganda, die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen sowie der "Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung". Aufgabe des Reichsautozuges "Deutschland" (unter Führung von SA-Gruppenführer Hermann Schäfer) war die Versorgung von Großveranstaltungen der NSDAP sowie anderweitiger Kundgebungen von staatspolitischer Bedeutung mit technischen Hilfsmitteln. Der Hilfszug Bayern (1939 unter Leitung von Hugo Fischer) war für die Massenverpflegung bei Großveranstaltungen am Standort München zuständig. Die Geschäftsstelle der RPL diente der Durchführung von Kassen- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Hauptstelle Pressepropaganda koordinierte die einheitliche pressetechnische Bearbeitung und Verwertung der Propagandamaßnahmen aller Ämter/Hauptämter, Hauptstellen und Stellen der RPL. Die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen (Hugo Fischer) überwachte die propagandistische Aufbereitung von Ausstellungen und Messen, an denen die NSDAP beteiligt war. Aufgabe des Reichsrings für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung war die Sicherstellung der einheitlichen Führung der Propaganda aller Gliederungen und angeschlossenen Verbände durch die NSDAP [Der Reichsring war später ein Hauptamt; Stellenbesetzung vom 26.05.1941 (s. S. XII). Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 ist diese Änderung nicht berücksichtigt worden]. Dem Reichsring war je ein Vertreter der Propagandastellen aller Gliederungen und Verbände zugeteilt (Verbindungsmänner). Darüber hinaus waren im Reichsring verschiedene Dienststellen vertreten. Der Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung wurde im Auftrag von Goebbels 1934 von Walter Tießler aufgebaut und bis 1943/1944 geleitet [Walter Tießler, geb. 18. Dez. 1903, Reichsamtsleiter, seit 1934 Mitarbeiter der RPL, seit 1935 Leiter des Hauptamtes Reichsring, seit 1941 Leiter der Verbindungsstelle. Vgl. NS 18/5 Lebenslauf Tießlers; NS 18/1229 "10 Jahre Reichsringarbeit"]. Vorher war die Aufgabe der Zentralisierung der Propaganda vom Amt "Konzentration" in der RPL wahrgenommen worden. Tießler schrieb im Rückblick 1944: "Mit der Schaffung des Reichsrings im Jahre 1934 wurde die Propaganda- und Aufklärungsarbeit der Ämter, Gliederungen, angeschlossenen Verbände, der ständischen Fach- und Berufsorganisationen sowie zahlreicher Vereine unter eine einheitliche Lenkung gebracht. Es wurde ein Reichsring I gebildet, in dem alle Parteiorganisationen vertreten sind. In einem Reichsring II wurden alle übrigen Reichs-Organisationen, die propagandistische Aufgaben haben, betreut." [NS 18/1229, S. 1] Die Verbindungsmänner verblieben in ihren jeweiligen Organisationen und koordinierten von dort aus die Propagandaarbeit mit der RPL. Im Reichsring selbst waren nur die reichsweit agierenden Stellen, Verbände und Organisationen vertreten. Um auch vertikal eine möglichst dichte propagandistische Durchdringung zu erreichen, wurden auf Gauebene innerhalb der Gaupropagandaleitungen die Gauringe, auf Kreisebene Kreisringe und auf Ortsgruppenebene Ortsringe aufgebaut. Als Kommunikationsmittel dienten die sog. Gauring-Mitteilungsblätter, die von den jeweiligen Gauen herausgegeben wurden, sowie regelmäßig stattfindende Arbeitsbesprechungen. Der Reichsring wurde bei zahlreichen Propagandaaktionen, z. B. bei den sog. Wahlschlachten und Winterhilfswerk-Aktionen sowie bei allen "Mund-Propagandaaktionen" während des Krieges eingesetzt. Neben den laufenden Reichsringbesprechungen fanden Reichsringtagungen statt, auf denen der Reichspropagandaleiter, auch andere Reichsleiter und Minister sowie Gauleiter Ansprachen hielten. Im Kriege wurde dem Reichsring die Papierbewirtschaftung des gesamten Propaganda- und Schulungsmaterials übertragen. Besonders zu erwähnen ist, daß der Reichsring die Volksgerichtshofsprozesse propagandistisch auswertete und den Rednereinsatz des Deutschen Bildungswerks und des Leistungsertüchtigungswerks sowie anderer Organisationen überwachte. Die Struktur der Ämter, später Hauptämter, entsprach ihren Aufgabenbereichen: 1. Aktive Propaganda Die Hauptaufgabe lag in der Organisation und Durchführung aller Propagandaaktionen. Somit oblag der Amtsleitung zunächst auch die Schulung und Betreuung der gesamten Propagandarednerorganisation [Diesem Zweck diente auch die Verbreitung der Monatszeitschrift "Unser Wille und Weg" (Hauptschriftleiter Dagobert Dürr)]. Das Amt Aktive Propaganda (Leitung 1937 Walter Schulze, 1941 Werner Wächter) gliederte sich in die Hauptstelle Rednerwesen mit den Stellen Rednerorganisation (Erfassung aller Reichs-, Gau- und Kreisredner der NSDAP sowie aller Fachredner der angeschlossenen Verbände und Organisationen), Rednerinformation (Versorgung aller Redner mit Informationsmaterial), Rednervermittlung (Reichsredner und Stoßtruppredner der RPL) und Rednerschulung (mit Reichsrednerschule für den Rednernachwuchs; Vgl. nachfolgenden Punkt 5. Rednerausbildung), die Hauptstelle Lichtbild (zuständig für das gesamte Lichtbildvortragswesen; Organisationsbuch der NSDAP, 1936: Lichtbildwesen gehörte noch zur Amtsleitung Film) und die Hauptstelle Großveranstaltungen und architektonische Ausgestaltung. 2. Film Die Aufgabe des Amts war die Durchführung von Filmvorführungen zum Zwecke der Verbreitung und Festigung der nationalsozialistischen Propaganda und Weltanschauung. Die Amtsleitung Film (Leiter 1937 Karl Neumann, 1941 Arnold Raether) gliederte sich in Organisation, Kassenführung, Herstellung und Technik, Dramaturgie, Kulturfilm und Filmpressebearbeitung. 3. Rundfunk Die Amtsleitung kontrollierte das gesamte deutsche Rundfunkwesen, "um die inner-organisatorische, kulturelle, technische und wirtschaftliche Entwicklung des Rundfunkwesens nationalsozialistischen Grundsätzen zu verpflichten. Die Auswirkungen der Rundfunkpropaganda werden durch Einsatz aller technischen Möglichkeiten der Übertragung zur Zusammenfassung des gesamten Volkes an jedem Ort und Raum - ob durch Haus-, Gemeinschafts- oder Volksempfang - durch die Funkwartorganisation gesichert."[ Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 299 f.] Zur Amtsleitung Rundfunk (Leiter 1937 Horst Dreßler-Andreß, 1939 Hans Kriegler, 1941 August Staats) gehörten die Hauptstelle Kulturpolitische Rundfunkarbeit und Rundfunkorganisation, die Hauptstelle Rundfunktechnik und die Hauptstelle Rundfunkpropaganda. 4. Kultur Aufgabe der Amtsleitung Kultur war die Anregung und Förderung nationalsozialistischer Kunst. Der Leiter des Amtes Kultur (1937 Franz Moraller, 1941 Hannes Kremer, 1942 Karl Cerff) war gleichzeitig Reichskulturwalter in der Reichskulturkammer. Zum Amt gehörten die Hauptstelle Architektur, die Hauptstelle für künstlerische Formgebung, die Hauptstelle Auswahl (Sichtung und Auswahl musischer und dichterischer Werke zur nationalsozialistischen Feiergestaltung) und die Hauptstelle Programmgestaltung (nationalsozialistische Feiern). 5. Rednerausbildung [Das Amt Rednerwesen wird zum ersten Mal im Organisationsbuch der NSDAP von 1940 aufgeführt. Es hat offensichtlich die Aufgabe der Rednerausbildung vom Amt Aktive Propaganda übernommen, obwohl es in der Stellenbesetzung vom 26.05.1941 noch dem Hauptamt Propaganda zugeordnet ist] Die Amtsleitung Rednerausbildung war zuständig für die Ausbildung der Parteiredner. Dazu diente u.a. die Reichsrednerschule und die laufende Versorgung der Redner mit Informationsmaterial. 6. Verbindungsleiter Der Leiter der Verbindungsstelle mit Dienstort Berlin (1937 Wilhelm Haegert, 1941 Walter Tießler) hatte die Aufgabe, "jeden Verkehr mit den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften usw. zu zentralisieren und den gesamten Verkehr mit diesen durchzuführen." So sollte gewährleistet werden, "daß die Richtlinien der Propaganda zur Kenntnis der betreffenden Reichsbehörden kommen. Umgekehrt bringt die Verbindungsstelle alle Aufgaben und Anordnungen, die von Seiten des Reichspropagandaministeriums ergehen, der Reichspropagandaleitung zur Kenntnis." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 301] Die Struktur der RPL und ihre Stellenbesetzung mit Stand vom Mai 1941 stellte sich wie folgt dar [NS 18/1080: Bekanntmachung des Reichspropagandaleiters vom 26. Mai 1941]: Stabsleiter: Hugo Fischer Dem Stabsleiter direkt unterstellt : - Stabsamt: Heinrich Adami - Geschäftsführer und Beauftragter für finanzielle Fragen: Willi Osthold - Amt "Personal und Verwaltung": Kurt Dietz - Amt "Reichsverteidigung" (M): Hermann Schenk - Sonderbeauftragter der RPL für das Protektorat Böhmen und Mähren, Leiter der Kulturpolitischen Abteilung beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren: Dr. Karl Freiherr von Gregory 1. Hauptamt Propaganda: Werner Wächter - Amt "Aktive Propaganda": Werner Studentkowski - Amt "Großveranstaltungen": Hans Froelich - Amt "Rednerorganisation und -vermittlung": Dr. Karl Lapper - Amt "Rednerausbildung": Hugo Ringler - Amt "Lichtbild": Gerhard Bartsch - Amt "Propagandalenkung": Max Davidts - Amt "Ausstellung und Messen": Paul Bötticher 2. Hauptamt Rundfunk: August Staats - Amt "Rundfunkorganisation und -verwaltung": Wilhelm Lehr - Amt "Sendewesen": Wolfgang Fischer - Amt "Rundfunktechnik": Georg Budich - Amt "Rundfunkpropaganda": August Staats 3. Hauptamt für Ausrichtung der Organisationen [Diese neue Bezeichnung für den Reichsring scheint sich nicht durchgesetzt zu haben. Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 wird sie nicht erwähnt] (Reichsring): Walter Tießler - Amt "Ausrichtung der Propagandaaktionen": Udo Pfriemer - Amt "Ausrichtung der Propagandamittel": Willi Krämer - Amt "Ausrichtung der Propagandisten": Willi Krämer 4. Hauptamt Film: Arnold Raether - Amt "Filmische Ausrichtung": Herbert Baerwald - Amt "Zentralverleih": Heinrich Kadach - Amt "Filmpropaganda": Paul Teuchert - Amt "Produktion": vorerst unbesetzt, von Arnold Raether wahrgenommen - Amt "Kassenverwaltung": Karl Schulze 5. Hauptamt Reichsautozug "Deutschland": Hermann Schäfer - Amt "Verwaltung": Hans Achauer - Amt "Propagandatechnik": Emil Wipfel - Amt "Werft und Technische Betriebsleitung": Paul Mühlhoff - Amt "Mobiler Zug": Hermann Schäfer 6. Hauptamt Kultur: Hannes Kremer - Amt "Planung": Hannes Kremer - Amt "Feiergestaltung": Hannes Kremer - Amt "Musik": Theodor Jung - Verbindungsamt: Josef Schneider-Franke [Die Bekanntgabe der übrigen Ämter sowie deren Besetzung sollte später erfolgen] Zur besonderen Verwendung dem Reichpropagandaleiter unterstellt: Leopold Gutterer, Staatssekretär im RMVP Alfred-Ingemar Berndt, Ministerialdirigent im RMVP Eugen Hadamowsky, Reichssendeleiter. Vertikal war die RPL auf Gau-, Kreis- und Ortsgruppenebene organisiert. Das Gau- und das Kreispropagandaamt, jeweils mit einem Propagandaleiter an der Spitze, waren analog zur RPL in fünf Aufgabengebiete untergliedert: 1. Aktive Propaganda 2. Film 3. Rundfunk 4. Kultur 5. Verbindungsleiter In ähnlicher Form waren auch die Ortsgruppenpropagandaämter organisiert. Bestandsbeschreibung: Die Akten der RPL sind, wie die Akten anderer Provenienzen aus der NS-Zeit auch, auf Grund schwerer Kriegsverluste nur noch in Teilen überliefert. 1943 wurde das Hauptamt Kultur der RPL in München ausgebombt [Vgl. NS 18/1097, Schreiben des Hauptkulturamtes vom 16. Dez. 1943]. Der größte Teil der Akten der RPL soll 1945 vor dem Einmarsch der Amerikaner in München vernichtet worden sein [Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. ergänzte und neu bearbeitete Auflage von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, Boppard 1977, S. 355]. Das Schicksal der Aktenüberlieferung der RPL seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in den Nachkriegsjahren. Die erhalten gebliebenen Akten der RPL sind wie der größte Teil der Akten von Dienststellen und Gliederungen der NSDAP Anfang 1946 in das amerikanische Document Center in Berlin-Zehlendorf (BDC) als zentraler Sammelstelle parteiamtlichen Schriftguts verbracht worden. Während der Berlin-Blockade 1948/49 wurden Teile der Bestände nach Großbritannien und USA gebracht. Seit 1960 war dem Bundesarchiv bekannt, dass sich Akten der RPL im 39 Archivboxen in der World War II Record Division des US National Archives in Alexandria/Virginia befanden. Diese Akten waren fälschlicherweise dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zugeordnet worden. Sie waren erst einige Monate zuvor aus Großbritannien abgegeben worden, wo man sie offenbar den Leitz-Ordnern entnommen, durchgesehen und dann lose an die Amerikaner weitergeleitet hatte [Dienstakten des Bundesarchivs 4721-Prop/1.]. Im April 1962 erfolgte im Rahmen der Aktenrückführung aus den USA die Übergabe von 38 Kartons mit Schriftgut der Provenienz "Reichspropagandaleitung der NSDAP, Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung" an das Bundesarchiv. Dabei handelte es sich um die restlichen Akten, die die Amerikaner in der Record Group 1035 aufbewahrt hatten. Die losen Akten waren in den üblichen gelben amerikanischen Umschlägen verpackt. Sie trugen die fortlaufenden Signaturen 1 - 888. Ein geringer Teil der Akten (ca. 100 Nummern) ist von den Amerikanern verfilmt und im Mikrofilm-Guide Nr. 35 verzeichnet worden [Guide to German records microfilmed at Alexandria, VA., No. 35, Records of the National Socialist German Labor Party (Part III), The National Archives, National Archives and Records Service, General Services Administration, Washington 1962, S. 16-24.]. Archivische Bearbeitung Mitte der 70er Jahre erfolgte eine erste Teilverzeichnung des Bestands durch Herrn Herbert Schmitz, die 1979 durch Herrn Rainer Raillard und anschließend durch weitere Bearbeiter fortgesetzt wurde. Frau Christine Reibel und Herr Thomas Marschner verzeichneten 1998/1999 den bis dahin ungeordneten Überlieferungsteil und überarbeiteten die Altverzeichnung. Die Bildung archivischer Serien und Bandfolgen nutzten sie dabei als Möglichkeit der Verzahnung inhaltlich oder chronologisch zusammengehörender Bände. Die abschließende Bearbeitung erfolgte in den nachfolgenden Jahren durch Frau Jana Blumberg. Neben konservatorischen Maßnahmen (Einmappen, Entfernen von Metallteilen) waren, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Verfilmung des Bestands, auch Eingriffe in die vorgefundene innere Ordnung einzelner Akten erforderlich. In einigen Fällen wurden offensichtlich zerrissene Vorgänge durch Zusammenfassung von bislang einzeln verzeichneten Fragmenten rekonstruiert [Der Nachweis aufgelöster Akten ist durch eine Konkordanz gesichert]. Im Zuge der Bearbeitung wurde der Bestand NS 18 ergänzt durch eine vormals im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Akte (62 Re 3/1), eine bis dahin im Bestand Reichskulturkammer des ehem. BDC geführte Serie (RKK [ehem. BDC] 2007/0001/01-05) sowie durch einzelne Akten aus anderen Bundesarchiv-Beständen: NS-Splitter/104, 172, NS-Misch/1428 und R 6/1048. Im Interesse einer möglichst vollständigen Wiedergabe der Überlieferung erfolgte bei der Verzeichnung die Einbeziehung auch jener Akten, deren Verbleib bei der abschließenden Bearbeitung nicht festgestellt werden konnte [Sie sind durch den Zusatz "Aktenverbleib ungeklärt" gekennzeichnet.] Kassationen beschränkten sich im Wesentlichen auf Doppelstücke. Fremdprovenienzen wurden ausgesondert, Druckschriften der RPL wie auch anderer parteiamtlicher Stellen an die Bibliothek abgegeben. Die Überlieferung des RPL besteht zum allergrößten Teil aus Akten der Provenienz Reichsring, die unter der Leitung von Walter Tießler in den Jahren von 1940/1941 bis 1943 in Berlin entstanden sind. Von den Unterlagen zur Propagandatätigkeit der Jahre 1925-1932 (dabei handelt es sich fast ausschließlich um die aus dem BDC 1962 abgegebenen Akten) ist nur ein kleiner Teil erhalten. Dementsprechend dokumentieren die Akten im Wesentlichen die Gestaltung und Durchführung der Propaganda in der Zeit nach 1939, wobei die Überlieferung der Jahre 1941-1943 am dichtesten ist. Aus der Zeit zwischen der Machtübernahme der NSDAP und dem Kriegsbeginn existieren nur wenige Dokumente. Die Akten des Bestands, die nach 1940 entstanden sind, beziehen sich entsprechend ihrer Provenienz fast ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Hauptamtes Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung. Die Überlieferung der anderen Bereiche der RPL beschränkt sich auf die Funktion Tießlers als Verbindungsleiter zwischen der gesamten RPL und den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften. Wegen der großen Verluste der Gesamtüberlieferung schien eine an organisatorischen oder registraturmäßigen Gesichtpunkten orientierte Klassifikation nicht sinnvoll. Die Bearbeiter haben sich deshalb - unabhängig von einem strengen Provenienzprinzip - für eine sachliche Gliederung entschieden, die sich an Inhalte der Aufgabenerledigung der RPL anlehnt. Im Mai 2005, nach Erscheinen des Publikationsfindbuches, erfolgte die Übernahme der Presseausschnittsammlung (vormals ZSg 118) aus Koblenz. Sie wurde als gesonderter Gliederungspunkt an das Ende des Bestandsverzeichnisses gestellt. Zitierweise BArch NS 18/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch Band 103 (2003), Online-Findbuch (2005, 2007). Zitierweise: BArch, NS 18/...

          Reichsschriftumskammer (Bestand)
          BArch, R 56-V · Bestand · 1933-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 01. November 1933 [1] wurde die Reichsschrifttumskammer errichtet. In ihr sollten "sämtliche Personen, die, von der Urproduktion der Dichtung angefangen, bis zum gewerblichen Vertrieb am deutschen Schrifttum arbeiten" [2] zusammengefasst werden. Dazu gehörten aber nicht Zeitungen und Zeitschriften, die als Presseerzeugnis galten und daher unter der Aufsicht der Reichspressekammer standen. Die Abgrenzung zwischen den beiden Kammern wurde in der "Gemeinsamen Bekanntmachung über die Eingliederungspflicht von Betriebs- und Verlagsunternehmen bei der Reichsschrifttums- oder Reichspressekammer vom 4. April 1934" [3] geregelt. Zu Beginn beschränkte sich die Erfassung der auf dem Gebiet der Literatur tätigen Berufsangehörigen nur auf den Reichsverband deutscher Schriftsteller. Dies änderte sich aber bereits zum 22. Dezember 1933 mit der "Bekanntmachung über die Gliederung der Reichsschrifttumskammer" [4]. Damit wurden bestehende Berufsverbände wie der "Verband der Deutschen Volksbibliothekare E.V.", der "Verein Deutscher Bibliothekare E.V.", die "Reichsfachschaft Buchhandel im Deutschen Handlungsgehilfen-Verband" in die Reichsschrifttumskammer integriert. Deren Mitglieder wurden Kammerangehörige und unterstanden somit der Disziplinargewalt der Kammer. Des Weiteren wurden neue Arbeitsgemeinschaften gebildet bzw. verschiedene Berufsgruppen in Verbänden zusammengeschlossen. Dazu gehörten u.a. die "Deutschen Buchgemeinschaften" und die "Gesellschaft der Bibliophilen". Die deutschen Volksbüchereien sollten vom Deutschen Gemeindetag zusammengefasst werden, "um sie der Reichsschrifttumskammer einzugliedern"[5]. Wie in allen anderen Kulturbereichen auch war die Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer zwingend notwendig, um nicht mit einem faktischen Berufsverbot belegt zu werden. So sorgte die "Anordnung über den Nachweis der Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer vom 30. Juli 1934"[6] dafür, dass die Verlags- und Buchhandelsunternehmen nur mit Mitgliedern der RSK in Geschäftsverbindungen treten durften. Zur leichteren Durchführung dieser Anordnung mussten alle Mitglieder "auf ihren geschäftlichen Briefsachen die Mitgliedsnummer ihres zuständigen Fachverbandes"[7] angeben. Verstöße dagegen sollten mit Ordnungsstrafen geahndet werden. Auskünfte über Autoren und Übersetzer erfolgten auf Anfrage der "Kontrollstelle des Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller" durch die Verlage. Für eine Mitgliedschaft mussten die Autoren ohnehin beträchtliche persönliche Auskünfte bzw. Gutachten geben (u.a. Gutachten der NSDAP, der Gestapo und der zuständigen Landesleitung der RSK[8]). "Unzuverlässigen" Autoren wurde mit der Verweigerung der Mitgliedschaft somit die Ausübung ihres Berufs verboten. Die abgelehnten Antragsteller sowie Ausschlüsse aus der RSK wurden im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels, im Großdeutschen Leihbüchereiblatt und in den Zeitschriften "Der Schriftsteller" und "Der Autor" veröffentlicht. Neben der berufsständischen Vertretung und Betreuung hatte die RSK die Aufgabe eine "Liste über die schädliche und unerwünschte Literatur" zu führen, die 1936 zum ersten Mal im Druck erschien. Die Entscheidung über Buchverbote lag aber im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. "Die politische Beeinflussung des deutschen Schrifttums, [...] ist Sache des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (Abteilung VIII), das sich zur Lösung dieser Aufgabe der beim Ministerium errichteten Reichsschrifttumsstelle bedient."[9] Der organisatorische Aufbau [10] bestand auf der Leitungsebene aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Altpräsidenten und Präsidialrat. Der erste Präsident Hans Friedrich Blunck wurde im Oktober 1935 von Hanns Johst ersetzt. Blunck erhielt den Titel des "Altpräsidenten" und wurde mit der Betreuung der Auslandsbeziehungen der Kammer beauftragt. Die Geschäftsstelle gliederte sich in fünf Abteilungen: I. Zentralabteilung II. Gruppe Schriftsteller III. Gruppe Buchhandel IV. Buchwerbung V. Büchereiwesen VI. Adress- und Anzeigenbuchgewerbe VII. Wirtschaftsstelle des Deutschen Buchhandels Der regionale Unterbau bestand aus den Landesleitungen der Kammer im jeweiligen Gau. An diese waren die Aufnahmeanträge, allgemeine Schrifttumsanfragen und Berufsangelegenheiten zu richten. Anmerkungen [1]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797 [2]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136 [3]Das Recht der Reichsschrifttumskammer, S. 21-22 [4]ebd., S. 12-17 [5]ebd., S. 14 [6]ebd., S. 37-38 [7]ebd., S. 38 [8]R 56 V/170 [9]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136 [10]Beschreibung nach Handbuch der Reichskulturkammer, S. 135-200 Übersicht über die Präsidenten, Vizepräsidenten und Geschäftsführer Präsidenten Dr. Hans Friedrich Blunck (ab. Okt. 1935 "Altpräsident"), 1933 - Okt. 1935 Hans Johst, Okt. 1935 - 1945 Vizepräsidenten Dr. Heinz Wismann, 1933 -1937 Wilhelm Baur, 1938 - 1945 Karl Heinz Hederich, 1937 - 1938 Geschäftsführer Prof. Richard Suchenwirth (1. Geschäftsführer), 1935 Günter Haupt (2. Geschäftsführer), 1935 Karl Heinl, 1936 - Mai 1937 Wilhelm Ihde, Mai 1937 - Dez. 1943 Günther Gentz, Jan. 1944 - 1945 Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Aktenüberlieferung in dem alten Koblenzer Bestand R 56 V (siehe dazu im Publikationsfindbuch Nr. 31) war im Gegensatz zu den anderen Kulturkammern recht umfangreich (Archivnummern R 56 V/1-196). Diese wurden in der vorliegenden Verzeichnung mit übernommen. Die in den Sammlungen "Reichsschrifttumskammer" des ehem. Berlin Document Center vorliegenden Sachakten wurden ausgesondert, neu verzeichnet und dem Bestand zugeordnet. Inhaltlich handelt es sich im Wesentlichen um: 1.) Überprüfung und Genehmigung zur Herausgabe von Büchern, Heften und Publikationen 2.) Aufnahmen in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums" 3.) Meinungsverschiedenheiten (Streitsachen) zwischen Schriftstellern und Verlegern 4.) Korrespondenz zwischen der Hauptdienststelle der RSK und ihren Landesleitungen in den einzelnen Gauen. Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Hinweise auf die BDC-Bestände sind bereits im Findbuch R 56 [11] enthalten. Die dort genannten Titel geben jedoch nicht das gesamte Spektrum der hier verzeichneten Akten wieder. Zum einen war dies die "Überprüfung und Genehmigung zur Herausgabe von Büchern, Heften und Publikationen" (R 56 V/215-827), bei denen die Verlage die RSK lediglich über Neuauflagen und Herausgaben informierten. Zum zweiten nahm die RSK, meist auf Vorschlag des RMVP, verschiedene Bücher (meist ausländische) in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums" auf, was einem Verbot gleichkam. Diese Unterlagen wurden in die Serie "Aufnahme in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums".- Einzelfälle geordnet. In den Akten vorgefundene Belegexemplare wurden darin belassen und in den Enthält-Vermerk aufgenommen. Die Klassifikation von Wolfram Werner, "die sich nicht streng nach der Verwaltungsstruktur richtete"[12], musste um den Bereich "Geschäftsführung" erweitert werden, da sich während der Verzeichnung herausstellte, dass die in den Akten vorliegenden Streitsachen nicht in dieses Schema passten. Lt. "Handbuch der Reichskulturkammer" war für "Meinungsverschiedenheiten zwischen Schriftstellern einerseits, Verlegern und sonstigen Verwertern schriftstellerischer Arbeiten andererseits"[13] eine Schlichtungsstelle zuständig, die dem Rechtsreferenten angegliedert war. Dieser Rechtsreferent wiederum war unmittelbar der Geschäftsführung der RSK unterstellt [14]. Daher wurde die Geschäftsführung in die 3 Bereiche "Rechtsreferent", "Referent für Überwachung" und "Referat Nachrichtenstelle und Statistik" untergliedert. Der Klassifikationspunkt "Rechtsreferent wurde in die Bereiche "Allgemeine Rechtsfragen der Kammer" (R 56V/1050 und in die sog. "Schlichtungsstelle" (Streitsachen) eingeteilt. Um die Einheitlichkeit zu bewahren, ist der alte Klassifikationspunkt "Überwachung und Verbot von Schrifttum" in den Punkt "Referent für Überwachung" verschoben worden. Für Streitsachen zwischen einzelnen Schriftstellern war wiederum nicht die Schlichtungsstelle in der Geschäftsführung zuständig, sondern die Abteilung II (Gruppe Schriftsteller), die sich unterteilte in "Fachliche, Rechtliche und Soziale Betreuung der Schriftsteller". Die alte Klassifikation entsprach nicht so stringent diesen einzelnen Bereichen. Die neu verzeichneten Akten machten dies aber nötig. Der alte Klassifikationspunkt "Einzelne Schriftsteller, insbesondere Mitgliedschaftsangelegenheiten" wurde in "Fachliche Betreuung, auch Mitgliedschaftsangelegenheiten" unbenannt. Als zweiter Klassifikationspunkt ist "Rechtliche Betreuung" eingefügt worden. Die restlichen Klassifikationspunkte der "Gruppe Schriftsteller" sind beibehalten worden. Anmerkungen [11]Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31, Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern, S. 119 [12]ebd., S.93 [13]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 140 [14]ebd. Zitierweise BArch R 56-V/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch zur Reichskulturkammer (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-V/...

          BArch, R 1505 · Bestand · 1902-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...

          Reichsstelle für den Außenhandel (Bestand)
          BArch, R 9-I · Bestand · (1919-)1933 -1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Durch Verfügung vom 07. Sept. 1929 fassten Auswärtiges Amt und Reichswirtschaftsministerium die Zentralstelle für den wirtschaftlichen Auslandsnachrichtendienst, das Zollbüro im Reichswirtschaftsministerium und die Deutsche Wirtschaftsdienst GmbH für die ihnen zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet der Außenhandelsförderung mit sofortiger Wirkung unter dem gemeinsamen Namen Zentralstelle für den Außenhandel (ZFA) zusammen. Die ZFA gliederte sich wie folgt: - Nachrichtendienst - Handelsauskunftsdienst - Zolldienst. Die rechtliche Grundlage war im Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels vom 18. Okt. 1933 verankert. Die bisherige ZFA hatte sich in der Praxis bewährt und firmierte nunmehr, gesetzlich anerkannt, als Reichsstelle für den Außenhandel (RFA), die ein gemeinsames Referat des Auswärtigen Amts und des Reichswirtschaftsministeriums war. Sie war weisungsbefugt gegenüber den unter ihrer Aufsicht stehenden regionalen (zuletzt 22) Außenhandelsstellen. Im Zuge der Neuorganisation der gewerblichen Wirtschaft wurden die bisherigen Außenstellen aufgelöst bzw. in die Gauwirtschaftskammern eingegliedert. Ihre Tätigkeit wurde nunmehr wahrgenommen durch bei den Gauwirtschaftskammern errichteten Abteilungen für die Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland (Außenwirtschaftsabteilungen). Die RFA bestand bis zum Zusammenbruch im Jahre 1945. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Unterlagen gelangten im September 1955 als Teil einer Abgabe des Custodian für die Reichsstellen, Wirtschaftsgruppen und anderen staatlichen Wirtschaftsstellen im amerikanischen, britischen und französischen Sektor von Berlin ohne Ablieferungsverzeichnis und ungeordnet ins Bundesarchiv. Abgesehen davon, dass der Bestand nur einen Registraturteil ausmacht, hat er zudem Entnahmen durch die britische Besatzungsmacht erfahren, von der er 1945 beschlagnahmt und Anfang 1948 geprüft worden ist. Ende 1949 erfolgte die Freigabe an den Custodian, der die Akten Anfang 1951 selbst übernahm. Ein weiterer umfangreicher Registraturteil befindet sich noch in US-amerikanischer Hand. Darunter mehrere Karteien, wobei es sich um die Judenkarteien und die Kartei der unsicheren Firmen des Auslands handeln könnte, die die Ausbombung der RFA (zu 50 %) im Nov. 1943 nachweislich ohne Einbuße überstanden haben. Archivische Bewertung und Bearbeitung Der Bestand, der ohne Ablieferungsverzeichnis und ungeordnet ins Bundesarchiv gelangte, bestand vorwiegend aus Stehordnern, deren Erhaltungszustand im Allgemeinen gut war. Eine Ausnahme davon macht das Facharchiv der Abteilung III A, das fast ausschließlich lose Sachen enthielt. Diese Sammlung hat im Laufe ihres Bestehens eine Reihe noch erkennbarer Wandlungen durchgemacht, die sich in wechselnden Signaturen nach falchlichen Gesichtspunkten widerspiegeln. Im Findbuch wird das gesamte Material des Facharchivs nach Ländern geordnet aufgeführt. Dabei werden grundsätzlich die zum damaligen Zeitpunkt gültigen, in der Sammlung selbst verwendeten Ländernamen gebracht, also Kroatien, Serbien statt Jugoslawien etc. Alle Länderbezeichnungen, egal ob sie ein einzelnes Land, eine Ländergruppe (wie Skandinavien) oder Gebietsteile von Ländern (wie Schottland) betreffen, sind in alphabetischer Folge. Lediglich die Besitzungen der europäischen Kolonialstaaten sind geschlossen unter der jeweiligen Bezeichnung (Britische Besitzungen, Niederländische Besitzungen etc.) aufgeführt. Schriftgut von Außenhandelsstellen wurde an die regional zuständigen Staatsarchive abgegeben. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vor allem: Schriftwechsel mit den Außenhandelsstellen (Gauwirtschaftskammern) A-Z: Auskünfte über ausländische Vertreter- und Handelsfirmen 1940-1945 (510) Brief- und Telegrammvermittlung 1940-1945 Verwaltungsangelegenheiten, dabei auch Personalvorgänge A-Z, Geschäftsverteilungspläne, Haushaltsfragen 1922-1945 Allgemeine Angelegenheiten der Außenhandelsförderung, gesetzliche und organisatorische Fragen der RfA und ihrer Vorgängerinstitutionen 1934-1945 Materialsammlung zu sämtlichen Ländern der Welt (Zeitungsausschnitte, Broschüren, Missionsberichte, amtliche Bekanntmachungen, Firmen- und Privatbriefe u.a.), innerhalb der Länder bzw. Ländergruppen nach Themenbereichen (Wirtschaftslage, Industrie, Handel, Bankwesen, Soziale Lage, Außenhandel, Rechtswesen, Pressewesen etc.) geordnet Erschließungszustand: Findbuch (2014) Zitierweise: BArch, R 9-I/...

          Reichswirtschaftsministerium (Bestand)
          BArch, R 3101 · Bestand · 1869-1946
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Durch Erlass vom 21. Oktober 1917 Übertragung der aus dem Reichsamt des Innern ausgeglie‧derten wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben auf das neu gegründete, dem Reichs‧kanzler direkt unterstellte Reichswirtschaftsamt; Anfang 1919 Aufwertung zum Reichs‧wirtschaftsministerium (RWM); mit der Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung 1919 Übertragung der Lenkung und Abwicklung der Kriegsrohstoffabtei‧lungen auf das RWM; 1920 nach Bildung des Reichsministeriums für Ernährung und Land‧wirtschaft Auflösung der kurzzeitigen Vereinigung mit dem Reichsernährungsministerium; 1921 Abgabe der Zuständigkeit für die Binnenschifffahrt und 1926 für die Seeschifffahrt an das Reichsverkehrsministerium; mit Auflösung des Reichsschatzministeriums 1923 Über‧nahme der elektrowirtschaftlichen Gesetzgebung und anderer wirtschaftlicher Aufgaben au‧ßerhalb der Kompetenz des Reichsfinanzministeriums; 1933 Abgabe der Arbeitsgebiete Wirtschaftswerbung, Ausstellungs-, Messe- und Reklamewesen an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda; Abtrennung der Devisenbewirtschaftung vom RWM, Bildung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung; 1934 Vereinigung mit dem preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit; 1935-1938 offizielle Bezeichnung: Reichs- und Preußi‧sches Wirtschaftsministerium; 1936 Abgabe der Zuständigkeit für das Verfügungsrecht über Rohstoffe, Devisen, Arbeitskräfte und das Beschaffungsprogramm an die Vierjahres‧planbehörde; nach der Zentralisierung der beiden Behörden 1937 Übergang wichtiger Teile der Vierjahresplanbehörde an das RWM: die Rohstoffbewirtschaftung, das Außenhandelsreferat und der Generalbevollmächtigte für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung; 1941 Übertragung des Bereichs Energiewirtschaft auf den Generalinspektor für Wasser und Energie; nach Auf‧bau der Reichsbergbehörden 1943 Schaffung der Hauptabteilung "Der Oberberghauptmann"; mit Erlass vom 2. September 1943 über die Konzentration in der Kriegswirtschaft Übertragung der Zuständigkeit auf den Gebieten der Rohstoffversorgung, Produktion und Rüstungsindustrie auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion: Zuständigkeit des RWM (vgl. Speer-Erlass vom 29. Oktober 1943) für die zivile Produktion, die allgemeine Wirtschaftspolitik, das Handels- und Gewerbewesen, den Bergbau und die Wirtschaftsfinanzierung. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Als durch die Fliegerangriffe in der zweiten Novemberhälfte 1943 das Hauptgebäude in der Behrenstraße zerstört wurde, hatte sich das RWM für diesen Fall bereits vorbereitet. Mit Verfügung vom 12. Juli 1943 hatte der Leiter der Hauptabteilung II i.V. Maßnahmen zur "Sicherung von Akten und Arbeitsmaterial für den Fall von Bombenschäden" angeordnet. Das Aktenmaterial sollte überprüft und, sofern es als besonders kriegswichtig eingestuft würde, im RWM bombensicher untergebracht werden. Doppelstücke und von unentbehrlichen Vorgängen anzufertigende Abschriften sollten außerhalb Berlins gesichert werden. Hinzu kam die wirtschaftliche Notwendigkeit, infolge von Rohstoffmangel Altpapier der Papierindustrie zur Verfügung zu stellen. Nur wenige Tage später, am 20. Juli 1943 folgte eine entsprechende Anordnung. Entbehrliche und für zukünftige Arbeiten bedeutungslose Akten sollten zum Einstampfen abgeliefert werden. "Akten, die auch für die Zukunft von Wert sind, sei es als Grundlage für Rechtsverhältnisse irgendwelcher Art, sei es als Quelle zur Geschichte des Amtes oder der Wirtschaftsverwaltung, müssen vor der Vernichtung ausgeschlossen werden." Sie sollten - sofern nicht mehr benötigt - "für die Abgabe an das Reichsarchiv in Potsdam oder das Preußische Staatsarchiv" bereitgehalten werden. Die Hauptabteilung OBH berichtete am 14. August 1943, dass in den Registraturen II Bg und OBH ca. 1900 Aktenbände ausgesondert und bereits von mit der Abholung betrauten Firma abgefahren worden seien. Im Zuge der Auslagerung des RWM aus Berlin erließ der Staatssekretär am 16. März 1945 eine besondere Verordnung über die Sicherung von Aktengut. Bemerkenswert ist der 2. Punkt: "Durch die bisherigen Luftangriffe ist im Deutschen Reich wertvolles und z.T. unersetzliches Material aus der Übersicht über die wirtschaftlichen Maßnahmen der Vergangenheit verlorengegangen. Da für die Wirtschaftsführung zur Fortentwicklung wirtschaftlicher Maßnahmen die Kenntnis der Tatbestände, Motive, Argumente und Gegenargumente der bisherigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen von besonderer Bedeutung ist, so muss jedes Material, das diese Kenntnis noch vermitteln kann, gesichert werden. Ich habe daher angeordnet, dass die dafür in Frage kommenden Unterlagen aus Akten und Schriftgut archivmäßig zusammengefasst und luftschutzmäßig gesichert untergebracht werden. Die Hauptabteilungen haben daher aus ihren Akten- und Schriftgutbeständen die entsprechenden Materialien auszusondern und nach Art und Menge Herrn Dr. Lück abtransportbereit zu melden." Lück gehörte zur "Volkswirtschaftlichen Abteilung", der Ohlendorf bevorzugtes Interesse schenkte. Es ist nicht auszuschließen, dass durch diese Aktion wichtige Teile des RWM gerettet werden konnten. Ingesamt wurde eine Reihe von Ausweichstellen eingerichtet. Archivische Bearbeitung Bei Übernahme der Überlieferungen des ZStA in das Bundesarchiv musste zunächst die eindeutige Benutzbarkeit des Bestandes gewährleistet werden. In einem ersten Schritt wurde daher aus rein praktischen Erwägungen heraus festgelegt, die Signierung des größeren Potsdamer Teilbestandes beizubehalten und die Koblenzer Akten umzusignieren, indem jede Aktensignatur mit 30.000 addiert wurde (Beispiel: alt R 7/ 1196 ist neu: R 3101/ 31196). Der Klassifikation des zweiten Teils des Findbuches wurde der Geschäftsverteilungsplan von 1943 zugrunde gelegt. Aus den Koblenzer und Potsdamer Teilbeständen wurden die nicht nach Schlagworten klassifizierten Akten erfasst und zusammengeführt. Die Grundlage für die Klassifikation bildet der Geschäftsverteilungsplan von 1943. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind vor allem Unterlagen zu folgenden Schwerpunkten: - Personal- und Verwaltungsangelegenheiten - Allgemeine Wirtschaftspolitik, hier insbesondere zu Industrie- und Handelskammern - Wirtschaftliche Mobilmachung - Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse und Lenkung der Industrie - Durchführung der Versorgung (Handel, Handwerk, Gewerbe) - Bank- und Kreditwesen - Finanzierung wirtschaftlicher Unternehmungen und Übernahme von Reichsgarantien in verschiedenen Industriezweigen - Exportkredite, Kreditversicherung und Garantien für den Wirtschaftsausbau im Ausland Zitierweise: BArch, R 3101/...

          ALMW_II._32_42 · Akt(e) · 1927-1938
          Teil von Franckesche Stiftungen zu Halle

          6 Fiches. Enthält: FICHE NR. 42 1+ - Leipzig 1937. Leipziger Mission an alle Mitarbeiter im Heimatdienst der Mission - 1937. Leipziger Mission an Knak (2 Schreiben) - Berlin 1937. Berliner Missionsgesellschaft an Ihmels - o.O. 1937. ? an Preß - o.O. 1937. ? an Lenz - o.O. 1937. ? an Nicol - Shira 1937. Winkler an Missionsinspektor - Moshi 1937. Gutmann (Rundschreiben Nr. 6) "An alle Missionsgeschwister" - o.O. 1937. ? Bescheinigung für Missionsinspektor Küchler (betr. bevorstehende Visitationsreise nach Ostafrika) - Krummenhennersdorf 1937. Küchler an Missionsdirektor - o.O. 1937. ? An Missionsinspektor Küchler und Missionsinspektor Weishaupt - 1937. Ihmels ("Dringlichkeits-Bescheinigung" für Küchlers Fahrkarte) - 1937. An die Leitung der Deutschen Ostafrika-Linie - 1937. An Missionsinspektor Küchler - Entwurf "Instruktionen für die Visitationsreise von Herrn Missionsinspektor Küchler." - 1937. "Instruktionen für die Visitationsreise von Herrn Missionsinspektor Küchler." - "Tagesordnung zur Kollegialsitzung ... 1937." - 1937. An Superintendentur der Stadt Leipzig (betr. Beurlaubung von Küchler) - Daressalaam 1932. Roehl an die Bethler-Mission (Abschrift) - 1937. An die Superintendentur Leipzig-Stadt - 1937. An Rendant Otto, D.E.M.R. Abt. für Devisenanforderungen - "Begrüßungsschreiben des Kirchenausschusses für Herrn Missionsinspektor Küchler an die Gemeinden." - Berlin 1937. Deutscher Ev. Missionsrat. Abteilung für Devisenanforderungen an Ihmels - Daressalaam 1937. Küchler an Ihmels bzw. Kollegium (2 Schreiben) - "Statut des Missions-Kirchen-Bundes (MKB) auf lutherischer Grundlage für Ostafrika." - Protokoll: "Afrikanischer Rat des Missionskirchenbundes auf lutherischer Grundlage für Ostafrika. 1. Sitzung" - "Protokoll der Sitzung der Vorbereitenden Kommission des MKB Daressalaam ... 1937" (Abschrift) - Leipzig 1937. An Missionsinspektor Küchler (6 Schreiben) - Machame 1937. Küchler an Ihmels bzw. Kollegium (3 Schreiben; teils mehrfache Abschriften) - Moshi 1937. Küchler an Ihmels (2 Schreiben) - Mamba 1937. Küchler an Weishaupt - Marangu 1937. Küchler an Kollegium (Original und Abschrift) - Marangu 1937. Küchler an Ihmels. FICHE NR. 42 2+ - Arusha 1937. Küchler an Ihmels - Moshi 1938. ? (unleserlich) an Küchler - Leipzig 1938. An Küchler (3 Schreiben) - Gonja 1938. Küchler an Ihmels - Gonja 1938. Küchler an Kollegium (Original und 2 Abschriften) - Leipzig 1938. An Gutmann - Mamba 1938. Küchler an Ihmels (2 Schreiben) - Leipzig 1938. An Fokken - 1938. An Küchler - 1938. An Missionsdirektor (auf Grund der Kopie auf Fiche unleserlich) - 1938. An Küchler - Tübingen 1938. Küchler an Ihmels - o.O., o.J. Ihmels "Was wir mit der Christenheit Ostafrikas erlebten" (Maschinegeschrieben) - o.O., o.J. ? "Vom Dienst der Frau auf dem Missionsfeld" (Maschinegeschrieben) - "Allianz Lebensversicherungsbank A.G. Berlin" (gedruckt) - Leipzig 1927. Allianz Lebensversicherungsbank an Ihmels (2 Schreiben) - 1927. An Dekan der Theologischen Fakultät zu Leipzig (2 Schreiben) - 1927. An Gibson - 1927. An Nellner (2 Schreiben) - 1927. An Allianz Lebensversicherung - Programm der Reise von Herrn und Frau Missionsdirektor Dr. Ihmels in Ostafrika 1927. - o.O., o.J. Paul. "Ein Promemoria für einige geschäftliche Aufgaben in unsrer ostafrikanischen Mission" - Schweta 1927. Paul an Missionsdirektor - London 1927. Conference of Missionary Societies in Great Britain and Ireland (betr. Bescheinigungen für Herrn und Frau Ihmels für ihre Reise nach Südafrika, Ostafrika und Ägypten; Englisch) - Leipzig 1927. Ihmels an den Rektor der Universität zu Leipzig - Old Moshi 1927. The Director of Education, Daressalaam. (betr. "Female Education"; 2 Schreiben; Englisch) - Machame 1927. Sekretariat der Leipziger Mission an Foster, Superintendent of Education - Dresden 1927. Ministerium für Volksbildung an Ihmels - Berlin 1927. Berliner Missionsgesellschaft an Ihmels. FICHE NR. 42 3+ - 1927. An Knak - 1927. An Missionsinspektor Held, Wiesbaden. - 1927. An Aegyptisches Konsulat (2 Schreiben) - 1927. Kollegium Bescheinigung für Ihmels - Heimstatt 1927. Metz an "Freund" - 1927. An Hauptschriftleitung der Hamburger Nachrichten - Leipzig 1927. Leipziger Neueste Nachrichten an Ihmels - 1927. An Knak - 1927. An Gehring - 1927. An Gnanascharingam - Leipzig 1927. An Enderlein - Schreiben Enderleins (1. Seite fehlt) - Wang 1927. Knak an Ihmels - o.O., o.J. Ihmels(?) (bereits in Afrika) an?. (betr. Finanzen) - An Bord des Dampfers Njassa 1927. An Domprediger (Körner) - An Bord der Njassa 1927. Ihmels an Raum - Schweta 1927. Paul an Missionsdirektor (2 Schreiben) - Machame 1927. Raum an Missionsdirektor (3 Schreiben) - Bumbuli o.J. Gleiss an Raum - Nkoaranga 1927. Ittameier an Missionsinspektor - Mayaveram 1927. Meyner an Missionsdirektor (betr. Indien) - o.O. 1927. Rensch an Missionsdirektor - Moshi 1927. Gutmann an Missionsdirektor - Marangu 1927. Rother an Missionsdirektor - Daressalaam 1927. The Secretariat Tanganyika Territory an Ihmels - An Bord der Njassa 1927. Ihmels an "Amtsbruder" - East-India 1927. Lehmann an Missionsdirektor - Arusha 1927. Rißmann an Missionsdirektor (betr. Ablehnung seines Heiratsverlangens durch das Kollegium; Krankheit; 4 Schreiben) - Telegramm an Ihmels - Telegramm Ihmels an Weishaupt - Müritz 1927. Weishaupt an Ihmels - Gonja 1927. Ihmels an Missionsinspektor - Gonja 1927. Ihmels an Rißmann - Gonja 1927. Ihmels an Senior - Zitat Albert Schweizers - Hospital Arusha 1927. Gutachten des "Medical Officer" über Rißmann (Englisch) - Moshi 1927. Ihmels "Bericht Nr. 4. (Bericht 3 über Rißmanns Erkrankung)" - Dresden 1927. Zweigmissionsverein an Missionsdirektor. FICHE NR. 42 4+ - Leipzig 1927. Missionsinspektor Gerber an Missionsdirektor - Mayaveram 1927. Meyner an Missionsdirektor (2 Schreiben) - Schweta 1927. Paul an Missionsdirektor - Machame 1927. Raum an Missionsdirektor - Mwika 1927. Ihmels an Weishaupt - Mwika 1927. Ihmels an Probst - Mwika 1927. Ihmels an Lehmann (betr. vorzeitige Verheiratung) - Nkoaranga 1927. Ihmels (Bericht Nr. 4; betr. Seminar in Marangu) - 2 Telegramme Ihmels - Arusha 1927. An Raum - Marangu 1927. Rother an Missionsdirektor - Memmingerberg in Schwaben 1927. Redaktion des Nürnberger Missionsblattes an Ihmels - Arusha 1927. Ihmels an Senior (betr. Heimreise Rißmann) - Arusha 1927. Ihmels an Rother - Marangu 1927. Rother an Missionsdirektor - Shira 1927. Ihmels an Missionsinspektor - Ruruma 1927. Bonander an Ihmels (Englisch) - Machame 1927. An Fokken - Machame 1927. An Rother - Machame 1927. An Watt (Ablehnung des Erwerbes eines Grundstückes) - Machame 1927. An Missionsinspektor - Leipzig 1927. Ev.-luth. Mission an Ihmels - Shigatini 1927. ? [Ihmels] (Bericht Nr. 7: Moshi; Bericht Nr. 8: Mamba; Bericht Nr. 9: Mwika) - Shigatini 1927. Ihmels an Missionsinspektor - o.O., o.J. ? "Aerztliche Station" (handschriftlich) - Shigatini 1927. Ihmels an "Amtsbruder" (betr. Ägyptenaufenthalt) - Nachweise von 4 Einschreibebriefen - Shigatini 1927. Ihmels an Oldham - Kairo 1927. Cecil House Hotel an Ihmels - Moshi 1927. Ihmels an Bonander (Verlobte von Reusch). FICHE NR. 42 5+ - 2 Telegramme - Moshi 1927. Ihmels an "Amtsbruder" (2fach) - o.O. 1927. ? (betr. "Schwesternhilfe in den Missionshäusern") - Machame 1927. Ihmels an Senior (betr. Beschneidung) - Machame 1927. Ihmels an "Amtsbruder" - 1927. Abschrift aus einem Brief Ihmels an Mr Oldham (betr. Schulfragen) - Machame 1927. Ihmels an Mitchell (3 Schreiben; Englisch) - Mombasa 1927. Ihmels an Fokken - Machame, Mombasa 1927. Ihmels an Rother - Mombasa 1927. Ihmels an Raum - Mombasa 1927. Ihmels an Ittameier - Mombasa 1927. Ihmels an "Doktor" - Hamburg 1927. Woermann-Linie, Deutsche Ost-Afrika-Linie an Ihmels - An Bord der Njassa (kurz vor Kapstadt) 1927. Ihmels an Kollegium (Nr. 1) - Dampfer Njassa 1927. Ihmels an Kollegium (Nr. 2; Original und Abschrift) - Moshi 1927. Ihmels an Kollegium (Bericht Nr. 4: Usambara; Bericht Nr. 5: Südpare) - Nkoaranga 1927. Ihmels (Bericht Nr. 6: Seminar Marangu) - Shigatini 1927. Ihmels. (Bericht Nr. 7: Moshi; Bericht Nr. 8: Mamba; Bericht Nr. 9: Mwika; Bericht Nr. 11: Nkoaranga). FICHE NR. 42 6- - Fortsetzung - Bericht Nr. ? (Arusha) - "Sonder-Besprechung betreffs Beschneidung" (handschriftlich) - "Auf Safari in Ostafrika" (Maschinegeschrieben) - "In Ostafrika" (Maschinegeschrieben) - "Von Erziehungsfragen und Dergleichen".

          Leipziger Missionswerk
          Restverwaltung für Reichsaufgaben (Bestand)
          BArch, R 2103 · Bestand · 1914-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Restverwaltung für Reichsaufgaben wurde zum 1. Okt. 1923 auf Initiative des Reichssparkommissars wegen der bis zu diesem Zeitpunkt starken Zersplitterung der sich aus dem Versailler Vertrag ergebenden Aufgaben errichtet und unmittelbar dem Reichsfinanzministerium unterstellt. Sie hatte die aus dem 1. Weltkrieg erwachsenen Abwicklungsarbeiten verschiedener Reichsverwaltungen zusammenzufassen und abzuschließen. Sie übernahm im Rahmen dieser Zuständigkeit in den Jahren 1923-1931 die diesbezüglichen Aufgaben folgender Reichsbehörden und -verwaltungen: - Kommissar des Reichsfinanzministeriums für Rechtsangelegenheiten aus dem Kriege (Teilaufgaben) - Reichsfinanzministerium, Referat IH (R) - Reichsschatzministerium, Auflösungsstelle Abteilung A - Heeresfriedenskommission - Verwaltungskommission für Restitutionsangelegenheiten - Abwicklungsstelle der Zivilverwaltung für die besetzten Gebiete - Abwicklungsstelle für Kriegsgefangenenwesen - Reichsministerium für Wiederaufbau (Teilaufgaben) - Kolonialzentralverwaltung - Reichstreuhand AG, Abteilung Ausland - Reichsentschädigungsamt für Kriegsschäden - Reichsausgleichsamt - Kommissar für die Entschädigungen auf Grund des deutsch-polnischen Liquidationsabkommens (Polko) - Reichsministerium des Innern, Abwicklung Zivilverwaltungen Belgien, Polen, Litauen und Baltenland. Bei Errichtung der RfR bestand die innere Struktur aus zwei Gruppen mit jeweils 4 Referaten, zur Zeit der größten Ausdehnung des Geschäftsbereiches um 1930/31 wurden die Hauptaufgaben von drei weitgehend selbständigen Abteilungen wahrgenommen: Abteilung R - Abwicklung von Ansprüchen gegen die ehemalige Heeres- und Marineverwaltung, das Kriegsamt, Kolonialzentralverwaltung, Schutztruppen, Kriegsgefangenenangelegenheiten, Reichswasserschutz Abteilung A - Abwicklung von Geldverbindlichkeiten nach Artikel 296 und 72 des Versailler Vertrages (Reichsausgleichsamt) Abteilung E - Durchführung der Entschädigungsverfahren entsprechend den Kriegsschädengesetzen (Abwicklung Reichsentschädigungsamt) Nach Auflösung der RfR am 31. März 1933 wurden die Aufgaben bis 1945 von einer Außenstelle beim Landesfinanzamt (später Oberfinanzpräsident) Berlin weitergeführt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte 1944 befanden sich relativ umfangreiche Aktenüberlieferungen von Reichsbehörden und Reichskommissariaten mit Abwicklungsaufgaben. die von der RfR übernommen worden waren im Reichsarchiv. Nach kriegsbedingter Auslagerung gelangte die Überlieferung ohne nennenswerte Verluste ins Zentrale Staatsarchiv der DDR. Archivische Bewertung und Bearbeitung Im Rahmen von Bestandsbearbeitungen sind umfangreiche Kassationen von Massenschriftgut aus der täglichen Aufgabenerledigung vorgenommen worden. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand umfasst im wesentlichen Akten folgender Provenienzen: Kommissar des Reichsfinanzministeriums für Rechtsangelegenheiten aus dem Kriege, Restverwaltung für Reichsaufgaben, Landesfinanzamt bzw. Oberfinanzpräsident Berlin (Nachfolger der RfR), Reichsausgleichsamt, Reichsentschädigungsamt für Kriegsschäden, Kommissar für Entschädigungen auf Grund des deutsch-polnischen Liquidationsabkommens (Polko) Erschließungszustand: Kartei (ca. 1953) Zitierweise: BArch, R 2103/...