Abteilung

Bereich 'Elemente'

Taxonomie

Code

Anmerkung(en) zur Eingrenzung

    Anmerkung(en) zur Herkunft

    • http://www.wikidata.org/entity/Q334453

    Anmerkungen zur Ansicht

      Hierarchische Begriffe

      Abteilung

      Abteilung

        Equivalente Begriffe

        Abteilung

        • UF Geschäftsbereich
        • UF département
        • UF section
        • UF direction
        • UF unité
        • UF business division
        • UF company division
        • UF corporate division
        • UF Struktureinheit

        Verbundene Begriffe

        Abteilung

          1960 Dokumente results for Abteilung

          1960 Ergebnisse mit direktem Bezug Engere Begriffe ausschließen
          Staatsministerium (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a · Bestand · 1876 - 1927, Vorakten ab 1713, Nachakten bis 1935
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Zur Beratung aller allgemeinen Staatsangelegenheiten wurde durch ein Verfassungsgesetz vom 1. Juli 1876 das Württembergische Staatsministerium errichtet. Ihm gehörten die Minister, die künftig die Amtsbezeichnung "Staatsminister" führten, an. Die Leitung der Geschäfte sowie die Dienstaufsicht über das Personal der neuen Behörde übernahm ein vom König aus dem Kreis der Minister bzw. Departementschefs ernannter Präsident, der Ministerpräsident. Dieser hatte auch den Vorsitz beiden Beratungen des Staatsministeriums inne, sofern der König abwesend war. Zur Bearbeitung der Geschäfte und zur Teilnahme an den Beratungen wurden dem Staatsministerium ständige Räte beigegeben, bei denen es sich anfänglich um Mitglieder des Geheimen Rats handelte. Im Volksstaat Württemberg (1919-1933) führte der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" erhielt, den Vorsitz in dem aus den Ministern gebildeten Regierungsgremium, dem Staatsministerium. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Landesregierung auf reine Verwaltungsaufgaben beschränkt. Das Staatsministerium büßte entsprechend an Bedeutung ein. Die zwischen 1876 und 1945 erwachsenen Akten des Staatsministeriums stellen eine einzigartige Dokumentation über die verschiedenen Bereiche der Zentralverwaltung des Landes Württemberg sowie über sein Verhältnis zum Deutschen Reich und zu den anderen deutschen Bundesstaaten dar. Für die Erforschung der Geschichte Württembergs, aber auch Gesamtdeutschlands von der Bismarckschen Reichsgründung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs liegt hier ein sehr ergiebiges und wertvolles Quellenmaterial vor, das glücklicherweise nahezu unversehrt über den letzten Krieg hinweggerettet werden konnte. Die Akten des Staatsministeriums gelangten in mehreren Ablieferungen ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart: E 130 I, Zugänge 1931 und 1938, Laufzeit 1870-1935, Umfang 39 lfd. m E 130 II, Zugang 1946, Laufzeit 1813-1943, Umfang 62 lfd. m E 130 IV, Zugang 1958, Laufzeit 1805-1945, Umfang 55 lfd. m E 130 VI, Zugang 1964, Laufzeit 1945-1963, mit vereinzelten Vorakten aus der Zeit 1885-1945. Aufgabe des Hauptstaatsarchivs war es nun, aus diesen vielfach miteinander verzahnten Ablieferungen einen Bestand oder, falls sich dies als nicht möglich erwies, mehrere Bestände zu bilden, die übersichtlich gegliedert und hinreichend erschlossen waren. Hierzu musste aber zunächst eine Analyse der Registraturverhältnisse des Staatsministeriums durchgeführt werden. Liese ergab: In der Registratur des Staatsministeriums lassen sich in der Zeit von der Errichtung des Ministeriums am 1. Juli 1876 bis zum Mai 1945 drei Schichten feststellen: a) eine erste Registraturschicht, die nach dem bis 1903 gültigen Aktenplan geordnet ist, b) eine zweite Schicht, der der von 1903 bis zum 31. Dezember 1927 geltende Aktenplan zugrunde liegt, . c) eine dritte Schicht, die nach dem am 1. Januar 1928 in Kraft getretenen Aktenplan gegliedert ist. Die Schichten a) und b) unterscheiden sich nur geringfügig voneinander; sie wurden bereits in der Registratur des Staatsministeriums ineinandergearbeitet. Hingegen unterscheidet sich die Schicht c) durch eine andere Gliederungsfolge der Haupt-, Mittel- und Untergruppen infolge Erweiterung und gleichzeitig infolge Wegfall einiger Aktengruppen derart stark von den beiden früheren Schichten, daß eine Zusammenziehung auf eine neuzubildende, alle drei Schichten umfassende Schicht nicht möglich ist. Die an sich schon unumgängliche Konkordanz würde in diesem Fall für alle Benutzer zu unübersichtlich, auch würden die anderen Erschließungsmittel wie Geschäftstagebücher und Aktenpläne erheblich an Wert verlieren. Der 1971 begonnenen archivischen Neuordnung und -Verzeichnung der Akten des Staatsministeriums wurde daher in Anbetracht der Aktenlage und der Registraturverhältnisse folgende von Herrn Staatsarchivdirektor Dr. Ottnad entwickelte Arbeitskonzeption zugrundegelegt: a) die Neuverzeichnung fasst die seitherigen Bestandsgruppen E 130 I, E 130 II, E 130 IV und E 130 VI (soweit es sich um Akten vor dem 8. Mai 1945 handelt) zu zwei Beständen zusammen: Der erste Bestand, E 130a, wird aus den nach den Aktenplänen 1876-1903 bzw. 1903-1927 formierten Abgaben gebildet, also aus dem bisherigen Bestand E 130 I. Der zweite Bestand vereinigt in sich die Abgaben, die nach dem ab 1. Januar 1928 gültigen .Aktenplan gegliedert sind, also die seitherigen Bestände E 130 II, E 130 IY und teilweise E 130 VI. Die in den beiden neuzubildenden Beständen enthaltenen Personalakten werden in einem dritten Bestand, E 130c, zusammengefasst. b) Mit der Bildung der Bestände E 130a, E 130b und E 130c erfolgt zugleich für den Bereich Staatsministerium die durch das Jahr 1945 (8. Mai) markierte Abgrenzung der Bestände der E-Serie (bis 1945 entstandene Akten) und der EA-Serie (seit 1945 erwachsene Akten). c) Akten des ehemaligen Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten, die nach der Aufhebung dieses Ministeriums im Jahr 1920 und nach der Übernahme noch verbliebener Aufgaben durch das Staatsministerium in die Registratur des Staatsministeriums eingegliedert worden sind, werden bei der Neuverzeichnung herausgelöst, sofern diese Provenienztrennung auf Grund der Aktenlage ohne besonderen Arbeitsaufwand nötig ist. Für die Neuverzeichnung der Akten des Staatsministeriums konnte Herr Regierungsdirektor a. D. Karl Elwert gewonnen werden, der aus seiner vieljährigen Tätigkeit im Staatsministerium Baden-Württemberg geradezu ideale Voraussetzungen für diese Aufgabe mitbrachte. Herr Elwert führte vom November 1971 bis Herbst 1973 die Formierung und Verzeichnung des Bestands E 130 a in engem Zusammenwirken mit dem Leiter der Abteilung Ministerialarchiv (bis Februar 1973 Dr. Ottnad, dann Dr. Sauer) durch. Das Ergebnis dieser Arbeit ist das hier vorgelegte mehrbändige Repertorium. Ihm wird, wenn die Ordnungsarbeiten in gleichem Umfang wie bisher fortgeführt werden können, in absehbarer Zeit das Findbuch des noch erheblich umfangreicheren Bestands E 130 b folgen. Das Register fertigte Archivangestellter Klaus Breitenbücher. Stuttgart, 21. April 1978 Paul Sauer

          Staatsministerium, Pressestelle (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 131 · Bestand · 1919-1933
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung zum ursprünglichen Bestand: Der vorliegende Bestand E 131 besteht aus zwei Hauptabteilungen: Die 1. Hauptabteilung - betreffend die Pressestelle als Instrument des Staatspräsidenten bzw. der Regierung im Verkehr mit der Presse - wurde 1950/51 von Dr. Max Straub verzeichnet. Versehentlich wurde dabei auch der Fasz. Nr. 172 miteingearbeitet, der zur 2. Hauptabteilung gehört. Die 2. Hauptabteilung - Rundfunkakten - wurde 1969 von Dr. Alois Seiler verzeichnet. Beide Repertorien wurden im Oktober 1970 zu dem vorliegenden Repertorium zusammengefasst, das wie folgt aufgebaut ist: Inhaltsverzeichnis I. Hauptteil Übersicht Akten II. Hauptteil Inhaltsübersicht Vorbemerkung Akten Vorbemerkung zum Nachrag (Rundfunkakten): Die nachstehend verzeichneten Rundfunkakten der Pressestelle (bzw. -abteilung) des Württembergischen Staatsministeriums wurden bei der Aktenausscheidung des Staatsministeriums 1938 dem (Haupt-)Staatsarchiv Stuttgart zur Verwahrung übergeben. Sie waren bisher unter der Archivsignatur E 130 Verzeichnis IV erfasst: "Akten des Württembergischen Regierungskommissars (Oberregierungsrat Vögele) bei der Süddeutschen Rundfunk AG". Da es sich der Provenienz nach weder um Schriftgut des Staatsministeriums selbst, noch um Handakten des Rundfunkreferenten handelt, sondern um Akten der im März 1933 aufgelösten Pressestelle des Staatsministeriums, wurden sie nunmehr diesem Archivbestand (Signatur: E 131) als Abteilung II zugewiesen. Die für das erste Jahrzehnt der deutschen Rundfunkgeschichte in vieler Hinsicht sehr aufschlussreichen Akten sind fast ausschließlich der schriftliche Niederschlag der Rundfunktätigkeit des langjährigen Mitarbeiters und Leiters der Pressestelle, Joseph Vögele. Er war von 1926-1932 Vorsitzender des Überwachungsausschusses, von September 1932 bis März 1933 Staatskommissar bei der Süddeutschen Rundfunk AG; nach Auflösung der Pressestelle schied er aus dem Staatsdienst aus. Der Gliederung des Aktenbestandes, der bislang nur durch ein knappes, in seinen Inhaltsangaben vielfach sogar unzutreffendes Übergabeverzeichnis erschlossen war, wurde die zeitliche Abfolge der amtlichen Tätigkeit des Hundfunkreferenten weitgehend zugrunde gelegt, soweit dies bei der vorgefundenen Aktenlage möglich war" Torakten in Angelegenheiten außerhalb des Rundfunkbereichs wurden beibehalten" Der Bearbeiter war bemüht, den reichen Inhalt der zahlreichen Sammelfaszikel weitgehend aufzuschlüsseln ("Enthält-Vermerke"). Die Reihenfolge dieser Einselangaben spiegelt - von gelegentlich notwendigen Zusammenziehungen abgesehen - nur den inneren Aufbau der einzelnen Aktenfaszikel wider, nicht das Bemühen um eine systematische Gliederung im Nachhinein. Der Bestand umfasst 57 Faszikel mit einem Umfang von ca. 1 lfd. m. Er wurde Im Juni 1969 - außerdienstlich verzeichnet" Die in Stehordnern oder Schnellheftern befindlichen Akten wurden aus diesem Anlass im Staatsarchiv Ludwigsburg (durch A. Berwanger) in rostgeschützte Archivmappen umgebettet. Ludwigsburg Juli 1969 Dr. A. Seiler

          Staatsverwaltung - Allgemeine Abteilung (Bestand)
          Staatsarchiv Hamburg, 113-5 · Bestand · (1922-) 1937-1945, (-1949)
          Teil von Staatsarchiv Hamburg (Archivtektonik)

          Verwaltungsgeschichte: Am 1. April 1938 wurde die Verwaltung Hamburgs in eine Staatsverwaltung und eine Gemeindeverwaltung aufgeteilt. Die Staatsverwaltung übernahm insbesondere alle Zuständigkeiten der bisherigen Landesregierung und der obersten Landes- und Ver-waltungsbehörden als Reichsaufgabe. Sie gliederte sich in zunächst sieben Abteilun-gen: Allgemeine Abteilung, Konsularabteilung, Polizeiabteilung, Schul- und Hoch-schulabteilung, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialabteilung, Verkehrs- und Bauabteilung sowie Wasserstraßendirektion. Später kamen die Wehrwirtschaftliche Abteilung für den Wehrwirtschaftsbezirk X und die Hauptvermessungsabteilung VI hinzu. Die Trennung der Verwaltung in einen staatlichen und einen gemeindlichen Sektor wurde 1945 wieder aufgehoben. Archivierungsgeschichte: Das Schriftgut der Staatsverwaltung ist - soweit es erhalten geblieben war - bis auf die Akten der Allgemeinen Abteilung und der Schul- und Hochschulabteilung (s. 361-7) nach 1945 offensichtlich mit dem gemeindlichen Schriftgut vermengt worden. Dieser Best. enthält das z.T. bruchstückhaft überlieferte Schriftgut der Allgemeinen Abteilung, die sich in Referate gliederte. Für die Referate 12 (Haushalt, Oberkasse, Kassenaufsicht), 14 (Aufsicht über das Gesundheitswesen), 15 (Veterinärwesen) und 18 (Jugendangelegenheiten, Jugendförderung) gilt das oben Gesagte. Vorhanden sind Akten nachstehender Referate: Referat 10: Verwaltungsorganisation im Reich und in Hamburg, Dienstbetrieb, Dienstgebäude, Repräsentationsangelegenheiten, Verleihung von Auszeichnungen, Aufsicht über Spruchinstanzen und Landesfremdenver-kehrsverband; Referat 11: Organisations- und Personalangelegenheiten der Abteilungen der Staatsverwaltung - Allgemeines und Einzelfälle; Referat 13: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Dienstaufsichts- und Rechtsbeschwerden, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Prozeßvertretung, Eingaben, Grunderwerb durch juristische Personen und Ausländer, Vereins-, Stiftungs- und Versicherungsaufsicht, Aufsicht über Standesämter (Einzelfälle von Namensänderungen, Eheschließungen nach dem Tode und mit Ausländern) und in Staatsangehörigkeitssachen, Wasserrechtsangelegenheiten; Referat 14: Aufsicht über die Religionsgemeinschaften; Referat 17: Reichsverteidigungsangelegenheiten (bruchstückhaft). Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2010. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, best. 113-5 Staatsverwaltung - Allgemeine Abteilung, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Am 1. April 1938 wurde die Verwaltung Hamburgs in eine Staatsverwaltung und eine Gemeindeverwaltung aufgeteilt. Die Staatsverwaltung übernahm insbesondere alle Zuständigkeiten der bisherigen Landesregierung und der obersten Landes- und Ver-waltungsbehörden als Reichsaufgabe. Sie gliederte sich in zunächst sieben Abteilun-gen: Allgemeine Abteilung, Konsularabteilung, Polizeiabteilung, Schul- und Hoch-schulabteilung, Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Sozialabteilung, Verkehrs- und Bauabteilung sowie Wasserstraßendirektion. Später kamen die Wehrwirtschaftliche Abteilung für den Wehrwirtschaftsbezirk X und die Hauptvermessungsabteilung VI hinzu. Die Trennung der Verwaltung in einen staatlichen und einen gemeindlichen Sektor wurde 1945 wieder aufgehoben. Das Schriftgut der Staatsverwaltung ist - soweit es erhalten geblieben war - bis auf die Akten der Allgemeinen Abteilung und der Schul- und Hochschulabteilung (s. 361-7) nach 1945 offensichtlich mit dem gemeindlichen Schriftgut vermengt worden. Dieser Best. enthält das z.T. bruchstückhaft überlieferte Schriftgut der Allgemeinen Abteilung, die sich in Referate gliederte. Für die Referate 12 (Haushalt, Oberkasse, Kassenaufsicht), 14 (Aufsicht über das Gesundheitswesen), 15 (Veterinärwesen) und 18 (Jugendangelegenheiten, Jugendförderung) gilt das oben Gesagte. Vorhanden sind Akten nachstehender Referate: Referat 10: Verwaltungsorganisation im Reich und in Hamburg, Dienstbetrieb, Dienstgebäude, Repräsentationsangelegenheiten, Verleihung von Auszeichnungen, Aufsicht über Spruchinstanzen und Landesfremdenver-kehrsverband; Referat 11: Organisations- und Personalangelegenheiten der Abteilungen der Staatsverwaltung - Allgemeines und Einzelfälle; Referat 13: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Dienstaufsichts- und Rechtsbeschwerden, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Prozeßvertretung, Eingaben, Grunderwerb durch juristische Personen und Ausländer, Vereins-, Stiftungs- und Versicherungsaufsicht, Aufsicht über Standesämter (Einzelfälle von Namensänderungen, Eheschließungen nach dem Tode und mit Ausländern) und in Staatsangehörigkeitssachen, Wasserrechtsangelegenheiten; Referat 14: Aufsicht über die Religionsgemeinschaften; Referat 17: Reichsverteidigungsangelegenheiten (bruchstückhaft).

          Stadtarchiv Greven, StaG B · Bestand · 1822-1995
          Teil von Stadtarchiv Greven (Archivtektonik)

          Vorwort Herkunft und Geschichte des Bestandes Provenienz bzw. Bestandsbildner des Bestandes B war die Amtsverwaltung Greven (bzw. Stadtverwaltung Greven für Akten nach Auflösung des Amtes Greven am 15. Mai 1954). Der Bestand beginnt mit der Einführung einer Stehregistratur 1932. Die älteren Akten in preußischer Fadenheftung sind 1938 von Joseph Prinz als eigener Bestand („alte Registratur“, heute Bestand A) verzeichnet worden. Mit dem Bestand B handelt sich um den bis 1952 reichenden, älteren Teil der per Findlisten nach dem Musteraktenplan von 1954 (Herausgeber: NRW Landkreistag, NRW Städtebund, Gemeindetag Nordrhein und Gemeindetag Westfalen, siehe Akte C 13023) erschlossenen Akten der Amts- und Stadtverwaltung Greven von 1932 bis ca. 1986. Die nach 1952 entstandenen, jüngeren Akten sind im Bestand C zu finden, wobei Überschneidungen der Laufzeiten nicht zu vermeiden waren. Der Musteraktenplan besteht aus zehn Hauptgruppen. 1954 war beabsichtigt, den „Aktenplan der hiesigen Verwaltung nach und nach im Sinne dieses Musteraktenplans neu zu ordnen“ (Schreiben des Stadtdirektors vom 7.8.1954 in C 13023). Dies ist in den folgenden Jahren umgesetzt worden. Die Hauptgruppen sind: 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstand 2 Schulen 3 Kultur und Sport 4 Sozialwesen, Jugendwohlfahrt, Lastenausgleich 5 Gesundheits- und Veterinärverwaltung 6 Bau- und Vermessungsverwaltung 7 Wirtschaft und Verkehr 8 Wirtschaftliche Betätigung und öffentliche Einrichtungen 9 Finanzen und Steuern Die Akten aus der Zeit von 1932 bis 1952 sind 1965-1975 durch den bestandsbildenden ehrenamtlichen Archivar Karl Schwartze in die Ordnung des Musteraktenplans eingefügt worden. Diese Maßnahme hatte er mit dem Landesamt für Archivpflege, namentlich dem wissenschaftlichen Archivar Dr. August Schröder, abgestimmt. Zur ursprünglichen Registraturordnung dieser Akten vermerkt Schwartze in der Vorbemerkung zur Neuordnung der Registratur vom Januar 1975 (ZwA 32842), sie habe „in etwa der Ordnung des von Dr. Prinz geschaffenen Repertoriums“ (heute Bestand A) entsprochen, die aus fünf Hauptgruppen besteht (I: Reichs- und allgemeine Verwaltung, II: Kommunalverwaltung, III: Abgaben und Steuern, IV: Polizei- und Gerichtswesen, V: Militärwesen). Diese Ordnungsmerkmale dürften sich jedoch nur in den ältesten Akten des Bestandes B finden. Denn das Amt Greven hat im Oktober 1931 eine „komplett betriebsfertige Verwaltungsregistratur“ nach dem Regis-Dezimalsystem erhalten (B 3162, Bl. 2-31). Auch die Dienstordnung für die Amtsverwaltung des Amtes Greven vom 9. April 1936 verweist in § 3 auf das von einem Hauptaktenplan „für die gesamte Verwaltung nach dem Zehner-System aufgestellte Aktenverzeichnis“ (B 3160, Bl. 4). Im Sommer 1936 bestellte die Amtsverwaltung einen Aktenplan für Gemeindeverwaltungen bei der Firma Soennecken in Bonn, der nach dem Dewey-Dezimalsystem aufgebaut war und sich in sieben Hauptgruppen gliederte: Allgemeine Verwaltung, Polizei, Schulwesen und Kultur, Wohlfahrtswesen, Bauwesen, Gemeindewirtschaft, Finanzverwaltung. Es ist unklar, ob er das Regis-Dezimalsystem ersetzte und die Registraturordnung verändert wurde. (B 3162, Bl. 43). Jedenfalls ist 1938 die Nutzung des offenbar 1937 vom Deutschen Gemeindetag herausgegebenen Einheitsaktenplans „nicht vorgenommen worden und ist auch nicht beabsichtigt“ gewesen, u.a. „weil die Registratur des Amtes Greven noch verhältnismäßig neu“ war (B 3162, Bl. 46f.). Ein komplettes Aktenverzeichnis ist nicht erhalten, die erhaltenen Teile des Aktenverzeichnisses verdeutlichen aber, dass der Aktenplan bis 1954 in Kraft blieb. Die vergebenen Aktennummern waren fünfstellig, wobei die ersten drei Ziffern die Akten-Hauptgruppe, Akten-Gruppe und die Akten-Sachgruppe angaben, denen nach einem Trennzeichen (üblicherweise Strich oder Schrägstrich) die zweistellige Nummerierung der Akte innerhalb der Sachgruppe folgte. Beispiele einzelner Aktenverzeichnisse bieten die folgenden Akten: B 3161: Hauptgruppe 1: Allgemeine Verwaltung (1945) ZwA 25045: Hauptgruppe 3, Schul- und Bildungswesen (1939, enthält Regis-Registerblätter von 1931) ZwA 25057-25059: Hauptgruppe 7, Bauwesen (1939-1954/1963) Das Vorwort zu den von Schwartze erstellten Findlisten, die den 10 Hauptgruppen des Aktenplans entsprechen, datiert von Januar 1975 (ZwA 32842). Dieses Datum markiert zwar nicht das Ende der Arbeiten am Bestand, stellt aber einen markanten Einschnitt dar, der einer regulären Übernahme in das Stadtarchiv gleichzusetzen ist. Der Bestand umfasst 3164 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1932-1952 als Kernzeitraum, jeweils rund 500 Akten reichen in die Zeit davor bis 1830 bzw. die Zeit danach bis 1995. Der Umfang beträgt rund 100 laufende Meter. Die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich aus den genannten zehn Hauptgruppen und decken die Verwaltungstätigkeit der Amtsverwaltung Greven vollständig ab. Geschichte und Aufgaben des Registraturbildners Die Amtsverwaltung Greven verwaltete das Amt Greven als kommunale Gebietskörperschaft für das Gebiet der heutigen Stadt Greven und die zum Amt Greven gehörenden Gemeinden. Dies waren seit der Trennung und Dreiteilung der Gemeinde Greven 1894 die Gemeinden Greven-Dorf, Greven links der Ems (mit den Bauerschaften Aldrup, Westerode, Herbern und Hembergen sowie ab 1925 der Siedlung Reckenfeld), Greven rechts der Ems (mit den Bauerschaften Pentrup, Wentrup, Hüttrup, Schmedehausen, Bockholt, Fuestrup, Guntrup und Maestrup) sowie die Gemeinde Gimbte. 1950 erhielt die Gemeinde Greven-Dorf Stadtrechte und schloss sich 1952 mit den Gemeinden Greven rechts der Ems und Greven links der Ems zusammen ("Wiedervereinigung") zur Stadt Greven. 1954 erfolgte die Auflösung des Amtes Greven und die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Greven mit der Gemeinde Gimbte, die schließlich 1975 nach Greven eingemeindet wurde. Die umfangreichen Aufgaben und Zuständigkeiten einer kommunalen Verwaltung lassen sich konkret aus den Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplänen bzw. Organisationsplänen der Amtsverwaltung Greven ermitteln. Es liegen vor: Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplan 1939 (B 3160) Organisationspläne 1949, 1951, 1953, 1954 (C 13021) Entsprechend der Verwaltungsstruktur ist als nächsthöherer Registraturbildner die Verwaltung des Landkreises Münster zu nennen, deren archivwürdige Anteile heute im Stadtarchiv Münster zu finden sind und zahlreiche Verweise auf Grevener Angelegenheiten beinhalten. Polizeiangelegenheiten finden sich auch im Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen: Ortspolizeibehörde Amt Greven 1942-1945. Verweis: Zwei Akten der Stadtwerke zum Elektrizitätswerk, VEW, Stromversorgung 1920-1955 finden sich im Stadtarchiv Greven in Dep. 70, Nr. 37 und 38. Festschriften: - Leo Drost, Festschrift zur Wiedervereinigung der drei Grevener Gemeinden, Greven 1952. - Leo Drost, Amt Greven 1844-1954, Rückblick auf das Amt Greven, [Greven 1954]. Bearbeitung des Bestandes Die Registrierung der Akten ab 1931 wurde 1961 auf Anregung des Stadtdirektors Dr. Werra begonnen und ab 1965 von dem Lehrer und ehrenamtlichen Archivar Karl Schwartze bis 1975 weitergeführt, von 1976 bis 1986 von dem pensionierten Standesbeamten und nebenamtlichen Archivar Heinrich Schmücker. Schwartze bildete den Bestand mit Registraturgut bis etwa 1970, ordnete ihn und erstellte 1975 die Findlisten („Repertorien“) zu den zehn Hauptgruppen. Zu seinen Bewertungskriterien und zu Kassationen gibt es keine Hinweise. Gleiches gilt für die Nachträge bis 1986 durch Schmücker. Die Ordnung nach dem Musteraktenplan von 1954, auch für die Akten aus der Zeit ab 1931, ist schon oben erläutert worden. Die Teilung des Bestandes entlang des Stichjahrs 1952 war eine Entscheidung, die 1990 durch die Archivare Christoph Spieker und Angelika Haves getroffen wurde. Damit wurde der Bestand B mit der Laufzeit 1932-1952 von den jüngeren Akten abgegrenzt, um diesen durch die ebenfalls 1990 begonnene EDV-Erschließung zügig nutzbar zu machen. Da der Bestand B den Zeitraum des Nationalsozialismus abdeckt, der schon durch nur schwer zu rekonstruierende wilde Kassationen dezimiert ist, wurde auch entschieden, keine weiteren Kassationen bei Akten dieser Laufzeit vorzunehmen. Die Neuverzeichnung ab Findliste 0 erfolgte ab 1990 bis Mitte 1999 durch Christoph Spieker (B 3000-B 3908). Seine tiefe Erschließung wurde von Stefan Schröder ab August 1999 fortgeführt und im Oktober 2010 abgeschlossen. Mit Abschluss der Verzeichnung von Findliste 1 erfolgte die Umstellung der Verzeichnung auf eine flache Erschließung (ab B 4381). In den Findlisten 2 bis 9 wurden daher in der Regel keine oder nur noch wenige Enthält-Vermerke gemacht. In geringem Maße wurden Titeländerungen vorgenommen, wenn diese dem Inhalt einzelner Akten nicht genügend entsprachen. Als Klassifikation wurden die Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen des Musteraktenplans beibehalten. Bei der Neuverzeichnung ab 1990 erfolgte die Vergabe neuer Signaturen (ab B 3000) statt der uneindeutigen alten Aktenzeichen, die aber in der EDV-Verzeichnung als „alte Archiv-Signatur“ zum Zwecke der Konkordanz verfügbar sind. Eine Ausnahme bildet die Signatur B 4937, in der die aus verschiedenen Akten entnommenen Karten und Pläne verzeichnet sind. Da diese Zusammenstellung Klassifikationsgruppenübergreifend ist, wurde diese Akte im Findbuch unter der Rubrik „Unsystematisiertes“ den Klassifikationsgruppen vorangestellt. Hinzuweisen ist auch auf Besonderheiten in der Klassifikationsgruppe 0-6 (Wahlen und Abstimmungen): Die Klassifikationsuntergruppe 0-61 (Wahlen zum Bundestag) enthält mit der Signatur B 3691 auch die Reichstags- und Landtagswahl 1933; 0-62 (Landtagswahlen) enthält mit der Signatur B 3689 neben der Wahl zum Landtag auch den Volksentscheid über die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen 1950; die Klassifikationsuntergruppen 0-63 (Kommunalwahlen) und 0-64 (Sonstige Wahlen) enthalten in verschiedenen Kombinationen Kreistags-, Amts- und Gemeinderatswahlen. Schon seit 1965 sind die Akten liegend in beschilderten Heftmappen abgelegt worden, die jedoch Metallteile und nicht archivtaugliche Plastikbügel enthielten. Die in den Akten enthaltenen Metallteile wurden parallel zur Neuverzeichnung ab 1990 entfernt. Teilweise, aber nicht durchgängig, wurden überformatige Karten und Pläne aus den Akten entnommen, gesondert plan abgelegt und unter Verweis auf den Provenienzzusammenhang als B 4937 verzeichnet. Seit 2007 ist der Bestand – mit Ausnahme gebundener Amtsbücher – im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt des Landes NRW in Etappen entsäuert worden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Anfang 2015 abgeschlossen sein. Im Zuge dieser bestandserhaltenden Maßnahme wurden die Mappen und Bügel gegen archivtaugliche Mappen und Bügel ausgetauscht, mit der neuen Signatur versehen und Kopien der alten beschilderten Heftmappen vorgeheftet. Gleichzeitig wurden die Aktenblätter paginiert, so dass eine verbesserte Zitierfähigkeit gegeben ist. Benutzungsmodalitäten und Zitierweise Einzelne Archivalien sind wegen archivgesetzlicher Schutzfristen gesperrt. Sperrvermerke wurden nicht durchgängig gemacht, die im Findbuch enthaltenen Sperrvermerke wurden nur teilweise geprüft. Das Fehlen von Sperrvermerken bedeutet daher nicht automatisch ein Recht auf Einsichtnahme, eine Prüfung erfolgt individuell. Die Digitalisierung von B 3091 bis B 3095 (Protokollbücher Amtsvertretung Greven 1935-1954, Gemeinderat Greven-Dorf 1935-1950, Gemeinderat Greven links 1935-1952, Gemeinderat Greven rechts der Ems 1935-1952 und Stadtvertretung Greven 1950-1954) aus Klassifikationsgruppe 0-22 (Oberste Gemeindeorgane) wird derzeit realisiert, so dass sie spätestens 2015 online im Archivportal NRW jederzeit benutzt werden können. Bitte zitieren Sie uns wie folgt, sofern vorhanden mit Blattnummer oder Seitenangabe: StaG B [Nr. der Akte] Bl. [Blattnr.] bzw. StaG B [Nr. der Akte] S. [Seitennr.] Beispiel: Stadtarchiv Greven, Bestand B, Nr. 3022, Blatt 13 ist zu zitieren als: StaG B 3022 Bl. 13. Literaturhinweise: - Detlev Dreßler/Hans Galen/Christoph Spieker, Greven 1918-1950, 2 Bände, Greven 1991 und 2. verb. Aufl. Greven 1994. - Joseph Prinz, Greven an der Ems, 2. erw. Aufl. in 2 Bänden, Greven 1976/77. - Volker Innemann, Industrialisierung in Greven, Greven 1992. - Indra Ecke, Die Volksschule zur Zeit des Nationalsozialismus, Staatsexamensarbeit, Münster 1998. - Christoph Leclaire, "Unser Pole - ein anständiger Kerl", Zwangsarbeit im Amt Greven, Magisterarbeit, Münster 2003. - Jochen Wilsmann, Die Reorganisation des politischen Lebens im Amt Greven nach 1945, Staatsexamensarbeit, Münster 1995. - Stefan Schröder, Displaced Persons im Landkreis und in der Stadt Münster 1945-1951, Münster 2005. Greven, den 27. Juni 2014 Dr. Stefan Schröder

          Städtische Kulturinstitute (1934-1979) (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 020 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 20 Städtische Kulturinstitute Umfang: 160 Archivkartons (= 1271 Verzeichnungseinheiten = 21 lfm) Laufzeit: 1879 - 1980 Zur Geschichte der Kulturinstitute Im Jahre 1934 wurde in den ’Städtischen Kulturinstituten’ die Leitung des seit 1928/30 Städtischen Museums (vorher Eigentum des Altertumsvereins), des seit 1898 hauptamtlich besetzten Stadtarchivs, der zunächst dem Altertumsverein gehörenden, 1906 der Stadt übereigneten Stadtbibliothek (Wissenschaftliche Bibliothek und Volksbücherei, 1879 als Vereinsbibliothek gegründet) und der seit 1913 bestehenden Gemäldegalerie unter dem Direktorat von Dr. Friedrich Maria Illert (1892-1966) zusammengefasst (vgl. auch Einleitung zur Archivgeschichte). Die Zusammenfassung dieser Einrichtungen unter einem Leiter (1934-1958 Dr. Friedrich Maria Illert, 1959/60-1979 Dr. Georg Illert) bestand bis zur Auflösung und Aufteilung auf einzelne Ämter zum 31.12.1979. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Ämter 41 (Kultursekretariat), 42 B (Bibliotheken), 43 V (Volkshochschule), 45 M (Museum) und 47 A (Stadtarchiv) eingerichtet. Nach 1945 erstreckte sich die Zuständigkeit der nach der Zerstörung des ’Bergklosters’ (Domizil seit 1933) zunächst im Museum im Andreasstift, dann ab 1963 im Haus der Kulturinstitute bzw. zur Münze beheimateten Kulturinstitute neben den genannten Institutionen auch auf die 1947 nach gescheiterten Anläufen der Zeit der Weimarer Republik (1919/26) errichtete Volkshochschule. Dies gilt auch für die von Illert seit Ende 1945 für die Stadt und den Landkreis Worms betriebene Denkmalpflege sowie die nach ersten Überlegungen aus der Zeit um 1941/42 von Ende 1945 bis 1951 bestehende städtische Terra-Sigillata-Manufaktur. Diese fungierte zunächst als städtischer Betrieb, der in städtischer Regie historischen Vorbildern entsprechende Keramik herstellte und ging im Frühjahr 1951 im Wege der Verpachtung in private Hände über. Erschließung und Abgrenzung Die Akten wurden in mehreren Ablieferungen und Verzeichnungsschichten in das Archiv abgegeben. Mit der im Herbst 2007 abgeschlossenen Bearbeitung konnten seit den 1980er Jahren laufende Bemühungen um Bildung des Bestandes, Erschließung und Abgrenzung zum Ende gebracht werden; zuletzt wurden noch 1995 Akten übernommen. Auf diese Weise können zahlreiche Aspekte kommunaler Kulturpolitik zwischen den 1920er Jahren und ca. 1980 umfassend erforscht werden. Eine Abgrenzung zu den Akten der Nachfolgeämter (vgl. Abt. 6, ab 1980) ist inzwischen erfolgt. Die Klassifikation ist aus der Arbeit am Material entstanden, da eine durchgängige aktenplanmäßige Gliederung nicht vorgefunden wurde. Der Bestand hat insgesamt 1221 Verzeichnungseinheiten und umfasst 154 Archivkartons und 2 Überformate. Die Laufzeit reicht von 1877, 1890 bis 1981, 1990. Zum Inhalt der Abteilung Aufgrund des Verlustes eines nicht unerheblichen Teils der Dienstregistratur der Institute für die Zeit vor 1945 durch Kriegseinwirkung liegt der zeitliche Schwerpunkt der Überlieferung in der Zeit danach. Die Gründungsumstände und die Tätigkeit der Kulturinstitute bis zum Zweiten Weltkrieg sind nur begrenzt aus den Akten erkennbar. Für die Zeit nach 1945 befinden sich neben Unterlagen über die genannten Einrichtungen und dabei vor allem ihrem Wiederaufbau auch zahlreiche die jüdischen Stätten, verschiedene Vereine und wissenschaftliche Gesellschaften betreffende Materialien sowie umfangreiche Korrespondenz in den Akten. Gesondert besteht daneben die Abt. 22 mit Unterlagen der Denkmalpflege (vgl. dort). Ergänzende Archivbestände Aufgrund der starken Position des Direktors Dr. Friedrich Illert kam es zu einer engen Verzahnung des Materials mit seinem von den Akten nicht immer eindeutig getrennten Nachlass (Abt. 170/16), dessen zeitlicher Schwerpunkt ebenfalls klar nach 1945 liegt; dazu wird das noch unverzeichnete Nachlassgut seines Sohnes (Abt. 170/17), das erst 2006 übernommen werden konnte, von Belang sein. Wichtig ist das ergänzende Aktenmaterial in den Akten der Stadtverwaltung (Abt. 5, Abt. 6); hinzu kommt das von 1945 bis 1956 bestehende Stadttheater. Wichtig wegen zahlreicher Überschneidungen und vor allem wegen des Museums sind die Unterlagen des Altertumsvereins (Abt. 75); zudem finden sich in der Zeitgeschichtlichen Sammlung ( Abt. 204) und in der Dienstbibliothek relevante Unterlagen. Für die Zeit vor 1933 sei verwiesen auf Abt. 170/23 Nachlass-Splitter Erich Grill. Die Abteilung 22 (Denkmalpflege) umfasst die aus der Tätigkeit Illerts als Denkmalpfleger hervorgegangen Materialien; auch die aus Abt. 20 hervorgegangenen Akten zur Denkmalpflege und zum Wiederaufbau von Worms wurden dort (mit Herkunftsnachweis) eingeordnet. Sehr umfangreiches Fotomaterial mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich der kulturellen Institutionen verwahrt die Fotoabteilung. Literatur Regelmäßige Tätigkeitsberichte der Kulturinstitute finden sich in den Bänden 2 bis 13 der von ihnen gemeinsam mit dem Altertumsverein herausgegebenen Zeitschrift ’Der Wormsgau’; Reuter, Dr. Friedrich M. Illert; G. Illert, 100 Jahre Altertumsverein Worms; Johannes, Geschichte; Beständeübersicht (1998), Einleitung S. 18ff.; Geschichte der Stadt Worms, hg. v. Gerold Bönnen, Stuttgart 2005 (div. Betreffe und weitere Lit.)

          2.1.0. · Sammlung
          Teil von Archiv der Hansestadt Rostock

          Zeitraum: 1945 - 1952 Umfang: 32 laufende Meter = 1.875 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, vorläufiges Findbuch (2006) Zitierweise: AHR, 2.1.0. Nr. ... oder AHR, Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt (1945 - 1952), Nr. ... Inhalt: 1. Haupt- und Innere Verwaltung Kommandantur (1945-1951, 14 VE).- Landtag und Landesregierung (1945-1952, 6 VE).- Stadtverordnetenversammlung und Rat (1945-1953, 24 VE).- Personalangelegenheiten, Personalakten (1945-1965, 135 VE).- Stellen- und Strukturpläne (1945-1953, 19 VE).- Organisation der Verwaltung (1945-1953, 45 VE).- Stadtbezirke (1945-1952, 13 VE).- Rechtsfragen, Stiftungen (1882-1955, 25 VE).- Verbesserung der Verwaltungstätigkeit (1948-1952, 13 VE).- Rechenschafts- und Tätigkeitsberichte (1945-1952, 17 VE).- Eingaben, Anfragen und Anträge (1945-1950, 11 VE).- KPD, SPD, CDU, LDP, SED, gesellschaftliche Organisationen (1945-1953, 14 VE).- Presse und Rundfunk (1945-1952, 17 VE).- Schriftverkehr mit dem Ausland, den westlichen Besatzungszonen bzw. der BRD (1947-1951, 2 VE).- Haushalt, Finanzen, Steuern (1945-1953, 24 VE).- Wirtschaft (1945-1953, 20 VE).- Wirtschaftsplanung (1945-1953, 35 VE).- Arbeits- und Berufsberatung (1945-1951, 5 VE).- See- und Hafenwirtschaft, Fischerei und Werften (1944-1952, 32 VE).- Bauwesen (1945-1952, 19 VE).- Gas-, Wasser- und Energieversorgung (1945-1952, 8 VE).- Kommunale Wirtschaftsunternehmen, örtliche Wirtschaft (1933-1952, 14 VE).- Landwirtschaft, Forsten und Kleingärten (1945-1952, 22 VE).- Verkehr, Straßen, Brücken, Fährverkehr (1937-1952, 13 VE).- Handel und Versorgung (1945-1951, 15 VE).- Gesundheitswesen (1945-1953, 26 VE).- Sozialfürsorge, Umsiedler (1945-1953, 16 VE).- Wohnungswesen, Neue Heimat (1945-1952, 16 VE).- Volksbildung (1945-1952, 19 VE).- Universität, Hochschule für Musik und Theater, Wissenschaftsförderung (1945-1952, 6 VE).- Jugendfragen und Sport (1937-1954, 16 VE).- Kultur (1945-1952, 17 VE).- Versicherungen, Banken, Sparkasse (1945-1952, 4 VE).- Städtisches Vermögen, Gebäude, Friedhofswesen (1945-1952, 9 VE).- Betriebsrat, Betriebsgewerkschaftsleitung, FDJ, DSF (1945-1952, 7 VE).- Wahlen (1946-1950, 10 VE).- Ordnung und Recht, Gerichte und Polizei (1921-1952, 23 VE).- Entmilitarisierung (1945-1950, 2 VE).- Entnazifizierung (1934-1950, 29 VE).- Beschlagnahme, Enteignung (1945-1952, 63 VE).- Personen- und Betriebsaufnahme Okt. 1948 bzw. Okt. 1949 (1948-1949, 32 Filme). 2. Bau- und Wohnungswesen Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Bauamtes bzw. der Abteilung Aufbau (1945-1953, 11 VE).- Planung und Abrechnung der Investitionsbauten (1949-1952, 17 VE).- Städtebauliche Planung (1947-1953, 7 VE).- Durchführung verschiedener Bauprojekte (1945-1955, 28 VE).- Wohnungsneubau (1945-1954, 71 VE).- Um- und Wiederaufbau von Wohngebäuden (1945-1954, 39 VE).- Industriebauten, Handelseinrichtungen (1945-1953, 10 VE).- Bauten für Bildung und Forschung (1945-1953, 31 VE).- Kindergärten, Krippen, Kliniken (1949-1953, 9 VE).- Sportbauten (1949-1952, 7 VE).- Rathauserweiterung (1948-1953, 10 VE).- Wohnungswesen (1945-1954, 50 VE). 3. Plankommission, Örtliche Wirtschaft, Landwirtschaft Plankommission (1949-1954, 31 VE).- Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Wirtschaft und Arbeit (1946-1952, 11 VE).- Örtliche Wirtschaft (1946-1953, 23 VE).- Arbeitskräftelenkung (1949-1953, 3 VE).- Landwirtschaft (1949-1954, 23 VE). 4. Finanzen Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Finanzen (1947-1953, 5 VE).- Haushaltsplanung (1945-1952, 29 VE).- Finanzkontrolle und Besteuerung von Handwerk und Gewerbe (1945-1952, 7 VE).- Gemeindekontoauszüge der eingemeindeten Ortschaften Toitenwinkel, Biestow, Evershagen, Petersdorf, Stuthof, Krummendorf und Peez (1934-1949, 14 VE).- Zollfahndungsstelle Warnemünde (1947-1950, 6 VE). 5. Gesundheits- und Sozialwesen Leitungstätigkeit und Grundsätzliches des Dezernats Gesundheits- und Sozialwesen (1945-1953, 14 VE).- Personalangelegenheiten und Haushalt (1945-1952, 16 VE).- Statistiken (1945-1952, 5 VE).- Ausschüsse und Kommissionen (1945-1952, 4 VE).- Gesundheits- und Sozialfürsorge (1944-1952, 8 VE).- Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten (1945-1954, 8 VE).- Umsiedler und Lager (1945-1949, 5 VE).- Opfer des Faschismus (1945-1952, 39 VE). 6. Volksbildung und Kultur Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Volksbildung und Kultur (1945-1952, 11 VE).- Ausschüsse (1945-1961, 3 VE).- Arbeitspläne und Berichte (1945-1952, 13 VE).- Zusammenarbeit mit Parteien, Kulturbund, FDJ, Pionieren und der Presse (1945-1951, 11 VE).- Städtische Schulverwaltung (1945-1952, 8 VE).- Investitionsvorhaben Volksbildung (1949-1951, 4 VE).- Kindergärten, Heime, Jugendhilfe (1947-1951, 4 VE).- Universität, Arbeiter-und-Bauern-Fakultät, Musikhochschule, Konservatorium, Volkshochschule (1945-1952, 8 VE).- Kulturarbeit (1945-1952, 27 VE).- Ausstellungen und Veranstaltungen (1945- 1953, 10 VE).- Städtisches Kulturelles Wirtschaftsunternehmen (1945-1951, 3 VE).- Archiv und Museum (1945-1951, 4 VE).- Stadttheater, Deutsche Volksbühne, Junge Bühne, Niederdeutsche Bühne (1945-1953, 13 VE).- Lichtspieltheater (1945-1953, 6 VE).- Bibliotheken und Buchhandlungen (1945-1954, 20 VE).- Berufsmusiker (1946-1952, 3 VE). 7. Bezirksverwaltung Leiter der Bezirksältesten (1945-1952, 35 VE).- Einzelne Bezirke sowie ländliche Ortsteile Diedrichshagen, Biestow und Krummendorf (1945-1953, 93 VE). 8. Verwaltungsstelle Warnemünde Protokolle und Berichte (1945-1952, 6 VE).- Verwaltung und Haushalt (1945-1952, 10 VE).- Gesellschaftliche Organisationen (1945-1952, 4 VE).- Ortsverwaltung (1945-1950, 8 VE).- Wirtschaft (1945-1952, 15 VE).- Kleingartenwesen und Landwirtschaft (1946-1950, 3 VE).- Gesundheits-, Sozial- und Wohnungswesen (1945-1952, 9 VE).- Kultur- und Volksbildung (1945-1948, 5 VE).- Entnazifizierung (1945-1949, 6 VE). Überblick: Rostock wurde am 1. Mai 1945 kampflos von den Truppen der Roten Armee besetzt. Um dem drohenden Chaos entgegenzuwirken, nahm eine Gruppe von Kommunisten und Sozialdemokraten Kontakt zum Frontkommandanten auf. Das Ordnungskomitee, wie die Gruppe sich nannte, veröffentlichte am 3. Mai 1945 eine Bekanntmachung, in der man die Bevölkerung zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung aufrief. Am 5. Mai 1945 beendete die Rote Armee das Provisorium der Frontkommandantur. Der Stadtkommandant erklärte in seinem Befehl Nr. 1 vom 5. Mai 1945 die NSDAP und ihre Organisationen, den gesamten Staats- und Verwaltungsapparat für aufgelöst. Als neuen Oberbürgermeister führte man am 9. Mai 1945 Christoph Seitz ein, der als Frontbeauftragter mit der Roten Armee nach Rostock gekommen war. Im Vordergrund der Arbeit stand in den nächsten Wochen und Monaten die Wiederherstellung und Sicherung des alltäglichen Lebens. Der Neuaufbau der Stadtverwaltung zog die Entlassung des überwiegenden Teiles der Mitarbeiter nach sich, da sie der NSDAP angehört hatten. Um die Stadt verwaltungsmäßig durchdringen zu können, wurde sie in 26 Bezirke unterteilt. Die leitenden Positionen in der unter Kontrolle der sowjetischen Kommandantur aufgebauten Stadtverwaltung besetzten Kommunisten, Sozialdemokraten und einige bürgerliche Demokraten, die sich in den vier zugelassenen Parteien KPD, SPD, CDU und LDP formiert hatten. Eine wichtige Zäsur für die demokratische Legitimation der neuen Stadtverwaltung markierte die Einrichtung des Stadtausschusses am 18. Dezember 1945, in dem Vertreter der Parteien beratend wirkten. Im Februar 1946 bestimmte die Militäradministration den Sozialdemokraten Albert Schulz zum neuen Oberbürgermeister. Innerhalb der SPD gehörte Schulz zu den Vertretern, die sich der immer offensichtlicher werdenden Absicht, das gesellschaftliche und wirtschaftliche System im Sinne des stalinistisch geprägten Kommunismus zu verändern, widersetzten. Die kommunale Selbstverwaltung gewann im September 1946 durch die "Demokratische Gemeindeverfassung" wieder ihr demokratisches Fundament zurück. Die Gemeindeverfassung bestimmte die aus geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl hervorgegangene Stadtverordnetenversammlung zum obersten Organ der Stadt. Exekutive zur Durchführung der Beschlüsse sollte der Rat sein. Die ersten freien Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung fanden am 15. September 1946 statt. Die Gemeindeverfassung wie auch die am 15. Januar 1947 angenommene Verfassung des Landes Mecklenburg hatten das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung zwar festgeschrieben, unter den gegebenen Bedingungen konnten die Städte und Gemeinden dieses Prinzip aber kaum mit Leben erfüllen. Der Umbau der Gesellschaft nach sowjetischem Muster hatte gravierende Auswirkungen auf die Städte in der östlichen Besatzungszone. Die Einführung der staatlichen Planwirtschaft mit dem Zweijahrplan 1949/50 war für die Städte mit einem weitgehenden Verlust der finanziellen Selbständigkeit verbunden. Hinzu kam die Beseitigung der wirtschaftlichen Selbständigkeit. In der ersten Hälfte des Jahres 1949 mussten alle kommunalen Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe sowie der Grundbesitz zu einem speziellen Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) zusammengefasst werden. Das Unternehmen erhielt den Status einer Anstalt öffentlichen Rechts, die man faktisch aus der Kommunalverwaltung herauslöste. Die SED nutzte die Auseinandersetzungen um diese Maßnahmen zu schweren Angriffen gegen den Oberbürgermeister Schulz, der im August 1949 zurücktrat und in den Westen floh. Sein Nachfolger wurde der Greifswalder Oberbürgermeister Max Burwitz (SED). Als wichtiges Instrument zur Lenkung und Kontrolle der anderen politischen Kräfte baute die SED seit Anfang 1950 systematisch die Nationale Front als Dachorganisation aller Parteien und Massenorganisationen aus. Die hinausgezögerten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung erfolgten am 15. Oktober 1950 erstmals im Zeichen der Einheitslisten der Nationalen Front. Auf Grund fehlender Alternativen stand das Ergebnis von vornherein fest. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der staatlichen Formen an das Vorbild in der Sowjetunion war die Verwaltungsreform vom 23. Juli 1952. Mit der Bildung der 15 Bezirke beseitigte die DDR die letzten Reste von Föderalismus und machte den als "demokratisch" deklarierten staatlichen Zentralismus zum Dreh- und Angelpunkt des politischen Systems. Aus dem Land Mecklenburg entstanden die drei Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg. Die Stadt Rostock wurde Sitz des neu gebildeten Rates des Bezirkes. Die Einbindung der kommunalen Ebene in das zentralistische System erfolgte durch die am 8. Januar 1953 vom Ministerrat der DDR verabschiedeten Ordnungen über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordneten- und der Stadtbezirksversammlungen. Veröffentlichungen: Rackow, Heinz-Gerd: Die Grundlagen der Kommunalpolitik der Stadt Rostock in der Periode von 1945 bis zur Gründung der DDR, Rostock 1959 Sieber, Horst: Vor 40 Jahren: Neue Stadtverordnetenversammlung nach ersten demokratischen Wahlen, in: Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock. Neue Folge, Rostock 1986 H. 6, S. 11-20 Schulz, Albert: Erinnerungen eines Sozialdemokraten, Oldenburg 2000 Michelmann, Jeanette: Aktivisten der ersten Stunde. Die Antifa in der Sowjetischen Besatzungszone, Köln u.a. 2002, S. 310-328 Woyke, Meik: Albert Schulz (1895-1974). Ein sozialdemokratischer Regionalpolitiker, Bonn 2006 (Historisches Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung. Reihe Politik- und Gesellschaftsgeschichte, 73) Sens, Ingo: Im Zweifel gegen die Angeklagten. Die Schauprozesse gegen die Rostocker Stadträte Hans Griem und Martin Müller, Rostock 2009

          Stadtverwaltung Worms 1815-1945 (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 005 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 5 - Stadtverwaltung Worms 1815-1945 Umfang: 1160 Archivkartons (= ca. 181 lfm), dazu ca. 120 lfm gebundene Urkunden zur Rechnung der Stadt, der städt. Werke, Betriebe u. Einrichtungen (ca. 1880-1935, großent. unverz.) Umfang nach Verz.- u. Konvert.-abschluss (Juli 2004, aktualis. bzw. konvert., lfd. ergänzt, zuletzt 18.10.2012 = Zusammenführung der beiden Dateien in Augias): 7742 VE (mit UnterVE: 7793) Laufzeit: 1815 - 1945 I. Inhalt und Umfang II. Abgabeschichten III. Verluste und Kassation IV. Zustand und Lagerung V. Findbücher und weitere Findmittel VI. Ergänzende Archivbestände VII. Zur Geschichte der Stadtverwaltung VIII. Literatur I. Inhalt und Umfang Der Bestand enthält Akten, Amtsbücher und Urkunden der Stadtverwaltung Worms für den Zeitraum 1815 - 1945 mit dem Schwerpunkt auf der Zeit vom Ende des 19. Jh. bis in die 1920er Jahre, dazu vereinzelt Stücke mit darüber hinausreichenden Laufzeiten abzüglich der Bereiche, deren Schriftgut in den Archivabteilungen 11. Meldekarteien 12. Standesamt 13. Polizeidirektion 14. Gewerbegericht 15. Lebensmittelamt 16. Ernährungs-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsamt 17. Wohnungsamt 18. Bauordnungsamt 20. Kulturinstitute zu finden ist, die aufgrund der Menge des erhaltenen Materials und vom Hauptbestand getrennter, geschlossener Abgabe und Lagerung als selbständige Abteilungen wie vorgefunden belassen wurden und zum Teil bereits verzeichnet sind. Darüber hinaus werden in der Plankammer von Amt 60.2 Bauamt-Hochbau Pläne für städtische und ehemals städtische Gebäude der Zeit ab ca. 1900 gelagert. Weiteres noch bei den Ämtern lagerndes Material ist derzeit nicht bekannt. Die Aktenumschläge trugen (und tragen, sofern nicht aufgrund schlechten Zustandes Erneuerung notwendig war) zumeist Aufdrucke oder -schriften, die sie dem (Ober)Bürgermeister oder der Bürgermeisterei, in den 1920er - 1940er Jahren auch der Stadtverwaltung zuordnen. Nur selten erscheinen besondere städtische Dienststellen, nämlich - Stadtbauamt (ca. 70 Akten, zuweilen sachlich und zeitlich parallel zu denen des Oberbürgermeisters, (vor allem bei Akten betr. Wormser Denkmäler), mit Abteilungs- und Abschnittsangaben, die auf einen abweichenden Registraturplan deuten, - Versicherungs-/Fürsorge-/Wohlfahrts- und Jugendamt, Hessischer Bezirksfürsorgeverband Stadt Worms (wechselnde Namen und Kombinationen, ca. 25 Akten), ebenfalls oft mit Abschnitts- und Nummernangaben eines eigenen Registraturplans, - Mieteinigungsamt, Städtische Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene (jeweils wenige Akten) Die hier vorhandenen Akten dürften damit die einzigen Reste der Registraturen der genannten Dienststellen sein, wobei besonders bei den beiden erstgenannten Ämter die Verluste enorm gewesen sein müssen und vermutlich sogar erst nach 1945 durch Aktenvernichtung ohne Hinzuziehung des Stadtarchivs eintraten. Auch Akten von Polizeiamt/Polizeiverwaltung wurden in ca. 25 Fällen im Bestand aufgefunden und in diesem Zusammenhang belassen, ferner ganz vereinzelt auch weiterer Ämter, deren Überlieferung im Stadtarchiv gut ist (Bereich der Abt. 11 - 20, siehe oben). Als Vorprovenienz erscheint mehrfach (vor allem in den Akten betr. Wirtschaftskonzessionen) das Kreisamt Worms. II. Abgabeschichten und nachträglich eingegliederte Teile des Bestandes Der Bestand wurde etwa seit 1900 mit einem Schwerpunkt in den 1920er Jahren vom Stadtarchiv übernommen, worüber aber im einzelnen keine Aufzeichnungen vorliegen. Nachweisbar waren auf den Aktenschürzen, in denen er bis zur Verzeichnung stehend gelagert wurde, die Abgabeschichten A, B, C, D und vereinzelt E. Dazu kamen eine größere Ablieferung der Stadtwerke im Jahre 2002 (betr. die Straßenbahn) sowie einige Akten, die von städtischen Ämtern nachträglich abgeliefert wurden. In Abt. 5 geschlossen eingegliedert wurden im Zuge der Verzeichnung außerdem die aufgelösten Abteilungen 64 (Stipendienstiftung Cornelius Heyl), 65 (Weißescher Stipendienfonds) sowie Einzelstücke aus Abt. 6, darunter die bisher als Abt. 6 U geführten Urkunden des 20. Jh. vor 1945. Die Abteilungen 3 (Protokolle 19./20. Jh.) und 4 (Rechnungen 19./20. Jh.) waren schon zuvor aufgelöst und entsprechend ihrer zeitlichen Zugehörigkeit Abt. 5 zugerechnet worden, womit ein gleicher Zustand wie bei den Abteilungen 1 und 2 erreicht wurde. Zu Schicht A gibt es eine im Archiv gefertigte maschinenschriftliche Übersicht (jetzt Abt. 206 Alte Findbücher Nr. 4), die zeigt, dass Abt. 5 A auch Akten der Zeit der Munizipalität (1792 - 1813) enthielt, die jetzt in Abt. 2 eingegliedert sind. Die Laufzeit der Akten reichte bis etwa der Mitte des 19. Jh., geordnet waren sie nach dem Registraturplan für die Großherzoglich Hessischen Bürgermeister von 1837 (Originalplan in Abt. 13 Nr. 1019). Für Schicht B, die Akten von 1792 bis 1906, hauptsächlich der 2. Hälfte des 19. Jh. umfasste, existiert in Abt. 206 Nr. 4 eine gleiche Übersicht, ebenfalls gemäß der Ordnung des Registraturplans von 1837. Außerdem gibt es ein handschriftliches Verzeichnis, das anscheinend in einem Zuge und vermutlich bald nach 1906 angelegt wurde (Abt. 206 Nr. 11). Dieses Verzeichnis unterscheidet sich von dem maschinenschriftlichen hauptsächlich dadurch, dass in erheblichem Umfang Akten aufgeführt werden, die in dem jüngeren Verzeichnis fehlen, auch bei der Neuverzeichnung nur teilweise wieder auftauchten und somit in der Zwischenzeit kassiert oder verlorengegangen sein müssen. Es enthält auch handschriftliche Nachträge der Archivangestellten Frl. Sauerwein (im Dienst bis 1986) betr. Akten, die, aus unbekannten Gründen im alten Verzeichnis nicht genannt, inzwischen aufgetaucht und dem Bestand eingegliedert worden waren, sowie lose inliegend eine Notiz von Archivdirektor Reuter mit Anmerkungen zu den Schichten A, B und C. Auch zu Schicht C, die von Akten der Zeit zumeist nach ca. 1906 - 1931 gebildet wurde, ist ein altes handschriftliches Verzeichnis vorhanden (Abt. 206 Nr. 12). Es entspricht dem Registraturplan für die Großherzoglich Hessischen Bürgermeistereien von 1908, wobei es allerdings unterhalb der mit römischen Zahlen bezeichneten Abteilungen keine Abschnitte, sondern nur fortlaufenden Nummerierung zeigt. Diese Art der Signierung findet man auch teilweise auf den zeitlich folgenden Akten bis zum Jahre 1945; ein 1932 im Entwurf vorliegnder Aktenplan mit Dezimalklassifikation (Abt. 5 Nr. 6631) hat keine Spuren hinterlassen. Zu einer Revision und Maschinenabschrift kam es hier nicht, doch es finden sich jüngere handschriftliche Nachtragungen von verschiedener Hand. Für die Schichten D und E, Ablieferungen von geringerem Umfang, existieren keine Verzeichnisse. III. Verluste und Kassation Durch den Bombenangriff vom 21.02.1945 war "vornehmlich der Verlust der in mehreren Geschossen im Cornelianum eingemauerten Bestände zu beklagen, wobei vor allem erhebliche Teile der jüngeren Akten der Stadtverwaltung verloren gegangen sind. Das genaue Ausmaß der Archivalienverluste, das bei den neueren Akten bei etwa 30 bis 50 Prozent gelegen haben mag, lässt sich kaum noch mit Gewissheit ermitteln" (Bönnen, Stadtarchiv, S. 22). In Anbetracht dieser und der - wohl davon zu trennenden - oben bei Schicht B vermerkten Verluste wurde von jeder weiteren Kassation durch das Stadtarchiv abgesehen. Der Zeitraum der dichtesten Aktenüberlieferung erstreckt sich vom Ende des 19. bis in die 1920er Jahre. IV. Zustand und Lagerung Die zu Beginn der Verzeichnung gebündelt und stehend aufbewahrten Akten wurden ebenso wie die Bücher, soweit möglich, im üblichen Verfahren in Archivkartons umgebettet. Bei den von den Stadtwerken im Jahre 2002 übernommenen Akten zur Straßenbahn musste der ungewöhnliche Zustand, dass die ursprüngliche lose in Aktendeckeln angelegten Akten allesamt abgelocht in Stehordnern steckten, rückgängig gemacht werden. Ansonsten traten Stehordner, Schnellhefter oder gar Fadenheftung nur vereinzelt auf. Die Rechnungen des 19./20. Jh. sind als letzter Teil des Bestandes derzeit (Mai 2004) erst teilweise verzeichnet und werden weiterhin - aufgrund ihres Umfangs und seltener Benutzung - in zwei Räumen im Dachgeschoss des Ämterhauses im Adenauerring gelagert. Ein Archivkarton mit der Aufschrift "Schimmelbefall" enthält die wenigen betroffenen Stücke des im Allgemeinen gut erhaltenen Bestandes (Karton Nr. 1140). V. Findbücher und sonstige Findmittel Der Bestand wurde unter Zugrundelegung der Ordnung nach Abteilungen und mit gelegentlicher Abweichung bei den Abschnitten gemäß dem Registraturplan von 1908 ganz überwiegend auf Karteikarten verzeichnet und seit 1992 in den PC (F & A-Datei) eingegeben. Ausdrucke dieser Datei befindet sich in den drei Exemplaren der Findbüchern Nr. 6a und 6b. Der hier verzeichnete Teil des Bestandes reicht bis Abt. XVI (Armen- und Wohltätigkeitspflege) gemäß dem Registraturplan von 1908; allerdings sind auch in dem unten genannten zweiten Teil der Verzeichnung sehr viele Stücke enthalten, die diesen Abteilungen zugehören. Der zweite Teil des Bestandes (ab Abt. XVI, dazu aber auch viele Stücke, die den Abt. I - XV angehören) wurde in das seit dem Jahre 2001 verwendete Programm "Augias Archiv" eingegeben. Ausdrucke dieses Teils befinden sich in den drei Exemplaren der Findbücher Nr. 6c - 6d. Von den als letzter Teil des Bestandes bisher noch nicht vollständig bearbeiteten Urkunden und Rechnungen des 19./20. Jh. ist ein kleiner Teil, der in den Hauptbestand geraten war, schon im Findbuch unter der jeweils einschlägigen Abteilung verzeichnet; nach vollständiger Verzeichnung werden die Serien voraussichtlich als Excel-Datei ausgedruckt und den Findbüchern beigefügt. Der ursprünglich in F&A eingegebene Bestandsteil lag bis Herbst 2009 nur als Word-Datei (Ausdruck) vor und wurde durch einen externen Dienstleister bis November 2009 nach Augias konvertiert (eigener Bestand Abt. 005_). Eine Zusammenführung in Augias ist im November 2012 erfolgt. Durch punktuelle Übernahmen aus der Verwaltung kommen immer noch vereinzelt Akten in den Bestand, so etwa durch Abholung von Akten der Wohlfahrtsverwaltung aus dem Keller der Akten des Sozialamtes Ende Mai 2009 und durch Abgabe von etwa 50 Aktenbänden des städtischen Fuhrhofes (EBWO) Anfang 2011. VI. Ergänzende Archivbestände Von den Beständen des Stadtarchivs können vor allem die übrigen Bestände städtischer Provenienz herangezogen werden: Abt. 2, 11 - 18 und 20. Eine erhebliche Menge ergänzenden Archivmaterials birgt vor allem die reichhaltige Abteilung 30 (Hessisches Kreisamt Worms), außerdem enthalten viele weitere Abteilungen des Stadtarchivs Material zur Dokumentation der Stadtgeschichte für den Zeitraum von 1815 bis 1945. Von den Beständen des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt seien hier - in erster Linie für die Zeit von ca. 1900 bis 1945 - vor allem folgende genannt: G 5 Reichsstatthalter (1933-1945) G 11 Ministerium des Innern (vgl. hier v.a. Konv. 91 Stiftungen) G 12 Polizei (u.a. Geheime Staatspolizei) G 15 (Kreis) Worms G 28 (Amtsgericht) Worms G 31 Finanzministerium Siehe insgesamt zu den Beständen in G: Bestände Darmstadt, S. 218-362; des weiteren: J 16 Wasserbauamt/Wasserstraßenamt Worms, 1844-1964 N 1 NSDAP-Kreisleitung Worms VII. Zur Geschichte der Stadtverwaltung Vgl. im Folgenden, vor allem Bönnen, Stadtarchiv VIII. Literatur Allgemein zum Großherzogtum Hessen siehe Küchler, Friedrich, Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Hessen, Darmstadt 4 Bde., 1894-95; Zeller, Wilhelm, Handbuch der Verfassung und Verwaltung im Großherzogtum Hessen, 2 Bde., Darmstadt 1885-86 (beide Arbeiten die Verwaltungsgeschichte nach dem Stand des späten 19, Jh.); Calker, Wilhelm van, Das Staatsrecht des Großherzogtums Hessen, Tübingen 1913 (Das öffentliche Recht der Gegenwart 19) (S. 121-129 zur Orgnisation der Stadtgemeinden nach der Städteordnung von 1911). Wichtig für Behördenaufbau und Staatsverfassung der 1920er Jahre: Staatshandbuch für den Volksstaat Hessen, Darmstadt 1928. Zur politischen Entwicklung des Volksstaates von 1918 bis 1933 vgl. die Einleitung in Franz, Eckhart G./Köhler, Manfred (Hg.), Parlament im Kampf um die Demokratie. Der Landtag des Volksstaates Hessen 1919-1933, Darmstadt 1991 (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission, NF 6 - Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen) (S. 1-67). Speziell zu Worms: Bönnen, Gerold (Bearb.), Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände, Koblenz 1998 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland Pfalz Bd. 79, darin u.a.: Aspekte der Wormser Stadtgeschichte, S. 28-44); Reuter, Fritz, Karl Hofmann und "das neue Worms". Stadtentwicklung und Kommunalbau 1882-1918, Darmstadt/Marburg 1993 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 91 (zu Stadtentwicklung und Kommunalbau in der Zeit von 1882 bis 1918, darin im Anhang u.a. eine Liste der Bürgermeister und Oberbürgermeister von 1813 bis 1918/33, der Gemeinderatsmitglieder und Stadtverordneten 1865 bis 1918, der Ehrenbürgerrechtsverleihungen, der Stadtbaumeister von 1840 bis 1918 und Bevölkerungstabellen sowie fünf Stadtpläne (1860 bis 1910) und eine ausführliche Bibliografie; Süß, Martin, Rheinhessen (zur französischen Besatzung für die Zeit von 1918 bis 1923, auch für Worms). Worms, im Dezember 2012 G. Bönnen

          Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten e.V. (Bestand)
          BArch, R 72 · Bestand · 1918-1939, 1946-1956
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Unter dem Vorsitz des Fabrikanten und kriegsversehrten Reserveoffiziers Franz Seldte erfolgte am 25. Dezember 1918 die Gründung des Stahlhelm in Magdeburg. Insbesondere ehemalige Soldaten und Offiziere des in Magdeburg kasernierten Infanterie-Regiments 66, dem auch Franz Seldte angehörte, zählten zu den ersten Mitgliedern. Zweck war in erster Linie die "Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung", sprich Selbstschutz- bzw. Polizeiaufgaben gegen revolutionäre Unruhen, weiterhin die "Pflege der im Felde begründeten Kameradschaft", die Interessenvertretung der ehemaligen Frontsoldaten und von deren Angehörigen (1) sowie Werbung für den Eintritt in die Freikorps. Knapp ein Jahr nach der Gründung, am 21. September 1919, konstituierte sich der Stahlhelm mit seinen bereits bestehenden Ortsgruppen sowie mit weiteren ähnlich agierenden Gruppierungen als Reichsbund der Frontsoldaten. Verwaltungssitz wurde zunächst Magdeburg (2). Dort fand am 14. März 1920 der 1. Reichsfrontsoldatentag statt, in dessen Verlauf Franz Seldte zum 1. Bundesführer des Stahlhelm gewählt wurde und den bisherigen Vorsitzenden Dr. Gustav Bünger ablöste (3). Diese Stellung behielt Seldte bis zur Auflösung des Bundes 1935 bei. In den beiden folgenden Jahren gelang dem Bund der allmähliche Ausbau seiner Organisation über Mitteldeutschland hinaus, so u.a. in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Pommern, Schlesien und Westfalen. Bekannte sich der Stahlhelm bei seiner Gründung zur neuen republikanischen Staatsform und als über den Parteien stehend, änderte sich das allmählich. Er näherte sich der politischen Rechten an, darunter der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), und richtete sich "deutsch-völkisch" aus. Hierbei spielte insbesondere die Hallenser Ortsgruppe unter ihrem Führer, dem DNVP-Funtionär Kurt Werner, eine tragende Rolle (4). Dieser Entwicklung wurde kurzzeitig Einhalt geboten mit dem infolge des Attentats auf Reichsaußenminister Walther Rathenau erfolgten Verbot des Stahlhelm in Preußen am 2. Juli 1922, das bis zum 26. Januar 1923 wirksam war. Im turbulenten Jahr 1923, das geprägt war von innenpolitischen Auseinandersetzungen, Ruhrbesetzung, Inflation, Hungersnot, separatistischen und kommunistischen Aufständen und dessen Höhepunkt der am 8./9. November in München stattfindende Hitler-Ludendorff-Putsch bildete, nahm die antidemokratische Ausrichtung des Stahlhelm mehr und mehr Gestalt an. Wiederum war der radikale Teil des Bundes, der Gau Halle, insbesondere dessen neuer Führer Theodor Duesterberg, führend daran beteiligt (5). Befürwortete man mittlerweile eine nationale Diktatur zur Stabilisierung der Verhältnisse, verhielt man sich Putschgelüsten gegenüber - zumindest in seinen offiziellen Verlautbarungen - allerdings ablehnend (6). Am 9. März 1924 wurde Theodor Duesterberg zum 2. Bundesführer neben Franz Seldte ernannt. In der offiziellen Darstellung als Meilenstein in der Stahlhelm-Geschichte dargestellt, war in der Realität das beiderseitige Verhältnis von wiederholten Differenzen geprägt. Mit der zunehmenden Etablierung der parlamentarischen Demokratie im Deutschen Reich machte man sich in der Führungsspitze des Stahlhelm nun Gedanken über die weitere Zukunft. Der Frontkämpferbund wollte mehr sein als nur ein reiner Veteranenverband. Er wollte den propagierten "Geist der Frontkameradschaft" dem gesamten Deutschen Volk "einpflanzen" (7). Unter dem Motto "Über die Organisation zur Macht" (8) weitete man seit dem Frühjahr 1924 seine Aktivitäten auf die Erfassung der Jugend (Jungstahlhelm und "Scharnhorst") und der Generation der über 24-jährigen (Stahlhelm-Landsturm, später Ringstahlhelm) aus, die nicht mehr am Ersten Weltkrieg hatten teilnehmen können. Hier stand v.a. die vormilitärische Ausbildung im Vordergrund, verstand sich der Stahlhelm doch auch als Reservoir der Reichswehr. 1929 gründete man darüber hinaus den Stahlhelm-Studentenbund "Langemarck", in dem die studentische Jugend zusammengefasst wurde. Das stetige Anwachsen des Bundes übte auf andere Verbände eine Anziehungskraft aus, was dazu führte, dass sie sich dem Stahlhelm anschlossen (9). Neben dem organisatorischen Ausbau versuchte der Stahlhelm auch anderweitig Einfluss zu nehmen auf die Politik der Weimarer Republik, allerdings unter strikter Betonung seiner "Überparteilichkeit". Zur Erreichung dieses Zieles dienten neben Massenveranstaltungen, Propagandaaktionen und Appellen an das vaterländische Pflichtgefühl auch dem Stahlhelm nahestehende Persöhnlichkeiten mit politischem Einfluss. Zum Ehrenmitglied ernannte man den Reichspräsidenten von Hindenburg. Die Wandlung von einer ursprünglichen Selbstschutzorganisation zu einem politischen Wehrverband nahm konkrete Formen an. Mitte der zwanziger Jahre wurde jedoch bald deutlich, dass der Frontkämpferbund mit seinem Prinzip des "über den Parteien Stehens" und seinem politischen Führungsanspruch oft in Widerspruch geriet. Man musste die außerparlamentarische Ebene verlassen, um in der Politik Gewicht zu erlangen. "Hinein in den Staat" lautete nun die Parole (10). Man vermied zwar die Gründung einer eigenen Partei, ging aber Bündnisse mit anderen ein, wie der DVP und den Deutschnationalen, zu denen seit jeher enge personelle Bindungen bestanden. So ließen sich Stahlhelm-Mitglieder bei den Reichs- und preußischen Landtagswahlen 1928 auf Listen der DNVP aufstellen (11). Dies blieben allerdings fruchtlose Versuche, die nur zu Konflikten führten, was die Bundesführung schließlich veranlasste, auf eigene Faust Politik zu führen (12). Zunächst präzisierte der Bund sein antirepublikanisch ausgerichtetes Programm in der ersten und zweiten "Stahlhelm-Botschaft" sowie der "Fürstenwalder Hassbotschaft" (13). Gemäß seinem Selbstverständnis sah der Bund sich als Speerspitze einer Freiheitsbewegung, deren Ziele "die äußere und innere Befreiung Deutschlands" sein sollten (14). Bei den 1927 und 1928 stattfindenden Frontsoldatentagen in Berlin bzw. Hamburg sowie auf etlichen weiteren Propaganda-Demonstrationen stellte der Stahlhelm seine Abneigung gegen die Republik öffentlich zur Schau. Eine Reihe unglücklicher Entscheidungen, zu denen das 1928 lancierte Volksbegehren zur Änderung der Verfassung sowie das Volksbegehren gegen den Young-Plan im Jahre 1929 gehören, im Zusammenwirken mit Meinungsverschiedenheiten in der Bundesführung und politischer Unerfahrenheit zeigten jedoch, dass den Aktivitäten des Stahlhelm auf diesem Gebiet Grenzen gesetzt waren. In der Folge kam es, insbesondere mit den erstarkenden Nationalsozialisten, zu Streitigkeiten darüber, wer die Führung im rechten Lager übernehmen sollte. Bei den Reichstagswahlen im September 1930 wurde deutlich, dass der NSDAP die Führungsrolle zufiel. Vermehrt traten Mitglieder des Stahlhelm, zum Teil sogar ganze Ortsgruppen, in diese Partei und die ihr zugehörigen Organisationen (v.a. SA und SS) über. Die im Oktober 1931 in Bad Harzburg stattfindende Tagung der führenden Parteien und Verbände der Rechten und der Zusammenschluss zur "Harzburger Front" vermochten es nicht, die bestehende Kluft zu überbrücken. Bei den Reichspräsidentenwahlen 1932 trat der Konkurrenzkampf zwischen NSDAP und Stahlhelm erneut zutage, indem beide eigene Kandidaten ins Rennen schickten: Adolf Hitler trat für die Nationalsozialisten an, Theodor Duesterberg für die Frontsoldaten (15). Nach dem für den Bund desaströsen Ausgang der Reichspräsidentenwahlen machte sich Ernüchterung breit. Der Stahlhelm legte seine politischen Ambitionen auf Eis und richtete nun sein Augenmerk wieder verstärkt auf Wehrsportaktivitäten und den Freiwilligen Arbeitsdienst, der als Wehrpflichts-Ersatz betrachtet wurde (16). Die Übernahme der politischen Macht durch die NSDAP im Januar 1933 wurde trotz aller Differenzen begrüßt. Unter anderem beteiligten sich etliche Stahlhelmer in der von Hermann Göring im Februar desselben Jahres gegründeten Hilfspolizei zusammen mit SA und SS an Gleichschaltungsmaßnahmen (17). Franz Seldte erhielt im Kabinett Adolf Hitlers den Posten des Reichsarbeitsministers (18). Im Juni 1933 begann die allmähliche Auflösung des Frontsoldatenbundes. Der Scharnhorst-Bund für Jugendliche bis 18 Jahren wurde in die Hitler-Jugend eingegliedert, während die über 18- bis 35-Jährigen als "Wehrstahlhelm" der SA unterstellt wurden. Infolge des enormen Mitgliederzuwachses wurde Ende 1933 eine Neuorganisation der SA befohlen. Im Zuge dessen kam nun auch der Kernstahlhelm (Mitglieder über 35 Jahre) als SA-Reserve unter deren Befehlsgewalt (19). Im März 1934 kam es zur Umgründung in den Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbund (Stahlhelm). Am 7. November 1935 erfolgte die endgültige Auflösung des Frontsoldatenbundes, nachdem er seit Beginn des "Dritten Reiches" nur noch ein Schattendasein geführt hatte. Im Jahre 1951 wurde in Köln erneut eine Organisation unter dem Namen Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten gegründet, zu dessen Bundesführer 1952 der ehemalige Generalfeldmarschall Albert Kesselring gewählt wurde. Anmerkungen (1) Vgl. Graff, Siegmund: Gründung und Entwicklung des Bundes, in: Der Stahlhelm. Erinnerungen und Bilder, Bd. 1, S. 30-32. (2) Vgl. ebd., S. 38. (3) Aufgrund des einen Tag vorher begonnenen, so genannten "Kapp-Putsches" war es jedoch nur eine Vorstandssitzung und keine Massenveranstaltung wie die späteren, bis 1933 jährlich stattfindenden Frontsoldatentage, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 28. (4) Vgl. ebd., S. 31. (5) Duesterberg, ehemaliger Berufsoffizier, war bereits seit Ende 1919 Mitglied des Hallenser Stahlhelm und zugleich Geschäftsführer des Wahlkreises Halle-Merseburg der DNVP, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 24-25. Am 21. April wurde er Führer des Stahlhelm-Gaus Halle. (6) Vgl. zu diesem Thema Berghahn: Stahlhelm, S. 39-53. (7) S. Graff: Gründung, S. 53 (8) S. Berghahn: Stahlhelm, S. 64. (9) So z.B. der Cherusker-und Westfalenbund im Oktober 1924 und der Bund Reichsflagge im Oktober 1927, s. Mahlke: Stahlhelm, S. 150, Sp. 2. (10) Dieser Begriff führte anfangs zu Missverständnissen im Sinne einer Hinwendung zur Republik. In Wirklichkeit wollte man den Staat von innen durchdringen und nach den eigenen Zielvorgaben umwandeln, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 103; Mahlke: Stahlhelm, S. 149, Sp. 1; Graff: Gründung, S. 62-63. (11) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 109ff. (12) Vgl. ebd., S. 112. (13) S. Mahlke: Stahlhelm, S. 151, Sp. 2. (14) S. Graff: Gründung, S. 63. (15) Letztendlich gewann erneut Hindenburg mit 53% der Stimmen, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 219. (16) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 232. (17) S. ebd., S. 252ff. (18) Dieses Amt bekleidete er, wenn auch ohne großen politischen Einfluss, bis zum Ende des Dritten Reiches. (19) Vgl. Mahlke: Stahlhelm, S. 155, Sp. 1-2. Bestandsbeschreibung: Geschichte des Bestands Mit der Auflösung des Stahlhelm 1935 gelangten die Akten der Bundesführung in das Reichsarchiv nach Potsdam. Der Bestand wurde ca. 1944/45 ausgelagert und entging somit der Zerstörung - das Reichsarchiv wurde am 14. April 1945 bombardiert. Die Akten verblieben nach dem Zweiten Weltkrieg in Potsdam, nunmehr im Bereich der Sowjetischen Besatzungszone gelegen, und wurden vom dort 1946 gegründeten Deutschen Zentralarchiv (DZA; später: Zentrales Staatsarchiv der DDR) übernommen. Sie wurden dort unter der Bestandssignatur 61 Sta 1 archiviert. Im Zuge der Wiedervereinigung der deutschen Staaten im Jahre 1990 gelangten die Unterlagen durch die Eingliederung des Zentralen Staatsarchivs der DDR schließlich in das Bundesarchiv. Das Bundesarchiv selbst hatte bis dato unter der Signatur R 72 nur geringfügige Schriftgutreste des Stahlhelm verwahrt, welche aus Privatbesitz erworben worden waren (siehe Gerhard Granier: Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 437). Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine erste nachweisbare Bearbeitung des im Deutschen Zentralarchiv verwahrten ungeordneten Bestandes erfolgte in den Jahren 1957-1960. Erschwert wurden die Arbeiten dadurch, dass die Archive über keinerlei Organisationsunterlagen oder Aktenverzeichnisse des Stahlhelm verfügten. 1967 konnte das DZA durch die Vermittlung von V.R. Berghahn (Verfasser des Buches "Der Stahlhelm Bund der Frontsoldaten 1918-1935, Düsseldorf 1966) eine Kopie eines Abgabeverzeichnisses des Stahlhelm-Bundesamtes aus dem Jahre 1935 erwerben. Dieses Verzeichnis stammte ursprünglich aus dem Besitz von Dr. Heinz Brauweiler, zuletzt Leiter der politischen Abteilung des Stahlhelm-Bundesamtes, und sollte alle an das Reichsarchiv abzugebenden Akten aufführen. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses konnte im Jahre 1970 die Erschließung nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der DDR abgeschlossen werden. Eine im Jahre 1967 erfolgte Revision der Akten der Klassifikationsgruppen 1 (Schriftverkehr der Bundesführung), 2 (Druckschriften) und 4 (Bilder) mit Hilfe des o.g. Abgabeverzeichnisses ergab folgendes Bild: Klassifikationsgruppen 1: Vorhanden: 193 Bände Fehlend: 28 Bände = ca. 12% Klassifikationsgruppen 2: Vorhanden: 117 Bände Fehlend: 55 Bände = ca. 47% Klassifikationsgruppen 4: Vorhanden: 70 Bände Fehlend: 33 Bände = ca. 32% Die v.a. bei den Gruppen 2 und 4 besonders hohen Verluste sind erklärbar mit einer vermutlich unvollständigen Abgabe an das Reichsarchiv sowie Einbußen während der kriegsbedingten Aus- bzw. Rücklagerung der Reichsarchivbestände. 2003 erfolgte durch die Umsignierung der ehemals in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs verwahrten Überlieferung des Stahlhelm die Zusammenführung mit dem alten Potsdamer Teil unter der Bestandssignatur R 72. In der Folgezeit wurden die Daten aus den Findbüchern in eine elektronische Form überführt und in die Datenbank Basys übertragen. Da die Verzeichnungsdaten aus den Findbüchern nicht den modernen Erschließungsrichtlinien des Bundesarchivs entsprachen, war eine Überarbeitung der Daten erforderlich, die in den Jahren 2007-2011 durchgeführt wurde. Schwerpunkte waren die Bildung von Band- und Serienfolgen, Straffung der Enthält-Vermerke durch Hervorhebung des wesentlichen Inhalts, Überprüfung und Anpassung, teilweise Änderung der Klassifikation. Aus der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR" wurden Akten der Provenienz Stahlhelm herausgelöst und in den Bestand R 72 integriert. Von diesen Arbeiten waren insbesondere die Klassifikationsgruppen 1-3 betroffen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand gibt v.a auf der Ebene der Bundesführung und der Landesverbände bzw. Gaue einen guten Einblick in die organisatorische Entwicklung des Stahlhelm und seiner ihm angegliederten Verbände sowie in seine Aktivitäten verschiedenster Art, v.a. von Anfang der zwanziger Jahre bis zur Auflösung 1935. Dabei stellen die Akten der Klassifikationsgruppen 1 und 3 den umfangmäßig größten Teil der Überlieferung zum Stahlhelm dar. Während in der Klassifikationsgruppe 1 zum einen die Korrespondenz der Bundesführung mit den Stahlhelm-Landesverbänden sowie anderen Verbänden, Organisationen und Privatpersonen, zum anderen die Akten zu den Frontsoldatentagen den inhaltlichen Schwerpunkt bilden, sind es in Gruppe 3 primär innen- und außenpolitische Fragen sowie Ereignisse zu Zeiten der Weimarer Republik bzw. zu Beginn des Dritten Reiches, die dokumentiert sind. Personenbezogene Unterlagen sind nur insofern in größerem Umfang vorhanden, als es sich um höherrangige Mitglieder des Stahlhelm oder aber um Personen der Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens handelt. Mitgliederlisten bzw. Ausweise von Ortsgruppen sind nur in äußerst geringer Menge Teil des Bestandes. Erschließungszustand: Findbuch Nachträge in Datenbank Umfang, Erläuterung: 2336 AE Zitierweise: BArch, R 72/...

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 77/1 · Bestand · 1914-1920, Vorakten ab 1878, Nachakt
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Das Stellvertretende Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps: Als am 31. Juli 1914 Kaiser Wilhelm II. den Kriegszustand für das Reichsgebiet erklärte, trat gleichzeitig das preußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Kraft, das den Militärbefehlshabern die vollziehende Gewalt übertrug (1). Als Militärbefehlshaber galten die kommandierenden Generale der einzelnen Armeekorps und die Gouverneure und Kommandanten von Festungen, deren Anordnungen die zivilen Behörden Folge zu leisten hatten. Für den ersten Mobilmachungstag, den 2. August 1914, sah der Mobilmachungsplan die Errichtung der stellvertretenden Kommandobehörden vor, die nach dem Abrücken der bisherigen Kommandobehörden am sechsten Mobilmachungstag selbständig ihren Befehls- und Geschäftsbereich übernehmen sollten (2). Gleichzeitig gingen die Kompetenzen des Militärbefehlshabers auf den stellvertretenden kommandierenden General über, der den Oberbefehl über die zurückgebliebenen Besatzungs-, Ersatz- und Garnisonstruppen führte. Allein dem Kaiser als "Allerhöchsten Kriegsherrn" verantwortlich, war der Militärbefehlshaber nicht an Weisungen des Bundesrates, des Kanzlers oder des Kriegsministeriums gebunden. Nach Artikel 68 der Reichsverfassung übernahm der Militärbefehlshaber die Verantwortung für die Handhabung des Belagerungszustandes in seinem Befehlsbereich. Die Verfassung erlaubte ihm, über die Erklärung des verschärften Kriegszustandes in die Rechtsverhältnisse einzugreifen, verfassungsmäßig garantierte Freiheiten einzuschränken und Kriegsgerichte einzusetzen. In Württemberg verzichtete man allerdings auf die Erklärung des verschärften Kriegszustandes, da die bestehenden Gesetze eine ausreichende Basis für die Handlungsfähigkeit des stellvertretenden kommandierenden Generals boten (3). Obwohl die Kooperation von Militärbefehlshaber und Zivilbehörden einheitlich erst im Oktober 1918 geregelt wurde, kam es in Württemberg ähnlich wie in Bayern von Anfang an zu einer Abstimmung zwischen der militärischen und der zivilen Exekutivgewalt. Diese wurde besonders durch die Vereinigung der Ämter des Kriegsministers und des stellvertretenden kommandierenden Generals in den Händen General von Marchtalers gefördert (4). Die stellvertretenden kommandierenden Generale des XIII. Armeekorps waren vom 2.8.1914 bis 1.9.1914 General der Infanterie z. D. Otto von Hügel, vom 1.9.1914 bis 21.1.1916 General der Infanterie Otto von Marchtaler und vom 21.1.1916 bis Kriegsende General der Infanterie a. D. Paul von Schaefer. Chef des Stabes war von Kriegsanfang bis Kriegsende Generalmajor 2. D. Theodor von Stroebel (5). Bei Beginn der Mobilmachung traten 7 Offiziere und 14 Unterbeamte zum Stellvertretenden Generalkommando über, das seinen Dienstsitz in der Kriegsbergstraße 32 hatte. Schon bald zeigte sich, dass der Geschäftsumfang sich erheblich ausweitete, einzelne Geschäftszweige stark , wuchsen und neue hinzutraten, so dass eine Aufstockung des Personalbestandes und die Erweiterung der Räumlichkeiten erforderlich wurden. Eine weitere starke Vergrößerung des Verwaltungsapparates brachten die neuen Aufgaben im Zeichen des "Vaterländischen Hilfsdienstes" und des Hindenburgprogramms (6). Der Aufgabenbereich des Stellvertretenden Generalkommandos umfasste militärische, wirtschaftliche und politische Belange. Verschiedene Behörden waren ihm nachgeordnet: die Stellvertretenden Infanterie-Brigaden, die Landwehr-Inspektion, seit 1917 die Militärische Zentralpolizeistelle und die Nach- und Abschubüberwachungsstelle (Schubpol) Stuttgart. Entsprechend der Aufgabenerweiterung änderte sich die Geschäftsverteilung mehrfach. Nach dem vom 27. August 1917 an gültigen Geschäftsverteilungsplan (Anhang) bestand die zentrale Aufgabe zunächst in der Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das Feldheer. Die Aushebung und Ausbildung des Ersatzes, die Aufstellung der vom Kriegsminister angeordneten "Truppenteile und die Überweisung von Ersatzmannschaften an die Feldtruppen waren vorrangige Aufgaben" (Abteilung l a und Il b). Eine eigens für Pferdeangelegenheiten geschaffene Unterabteilung la 3, die sich mit der Aushebung und dem militärischen und zivilen Einsatz von Pferden bei den Truppen und in der Heimat beschäftigte, unterstreicht die große Bedeutung des Pferdes als Reit-, Arbeits- und Lasttier im Ersten Weltkrieg. Neben militärischen Aufgaben im engeren Sinne, unter anderem der Erledigung sämtlicher Offiziersangelegenheiten (Abteilung Ha), hatte das Stellvertretende Generalkommando vor allem politisch-administrative Aufgaben zu erfüllen. Im August 1917 wurde die Abwehrabteilung Ile errichtet, die Sicherungsmaßnahmen gegen befürchtete feindliche Anschläge auf das Verkehrsnetz und kriegswichtige Betriebe wahrnahm, indem sie Bahnschutz und Flugabwehr organisierte. Die Überwachung des Eisenbahn- und Grenzverkehrs, Bestimmungen zum Pass- und Meldewesen und die Überprüfung von Ausländern dienten dem Schutz militärischer Geheimnisse und der Abwehr von Spionage und Sabotage. In diesen Bereich gehören auch die vielfältigen Anstrengungen zur Kontrolle des Briefverkehrs. Eine Chemische Zentralstelle (Abteilung Il e Abwiss.) sollte Geheimschriften aufdecken und entziffern. Malen, Zeichnen, Fotografieren und der Verkauf von Landkarten wurden strengen Bestimmungen unterworfen. Eine weitere Aufgabe fiel dem Stellvertretenden Generalkommando mit der Unterbringung und Betreuung von Kriegsgefangenen in Lagern und deren Arbeitseinsatz in Industrie und Landwirtschaft zu (Abteilung Il f). Mit der Dauer des Krieges wuchs die Rohstoff- und Lebensmittelverknappung infolge des Ausschlusses Deutschlands von der Weltwirtschaft. Rationierung und Zwangsbewirtschaftung waren unumgänglich. Dazu kam der Arbeitskräftemangel, der die Mobilisierung aller materiellen und menschlichen Kräfte erforderte. Das Hindenburgprogramm versuchte, die Produktion von Kriegsmaterial dem gestiegenen Bedarf anzupassen. Das "Vaterländische Hilfsdienstgesetz" sollte das Problem der Arbeitsbeschaffung lösen (7). Beim Preußischen Kriegsministerium wurde im November 1916 ein Kriegsamt eingerichtet "zur Leitung aller mit der Gesamtkriegsführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition", dem die Stellvertretenden Generalkommandos in allen kriegswirtschaftlichen Fragen unterstellt wurden (8) . In den Zuständigkeitsbereich des Stellvertretenden Generalkommandos fiel die Bewirtschaftung des Arbeitsmarktes, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung von Bevölkerung und Truppe, Zuweisung von Arbeitskräften und Rohstoffen und Maßnahmen zur Steigerung der für den Kriegsbedarf notwendigen industriellen Produktion. Über die Kontrollstelle der Daimlerwerke etwa war einerseits die Überwachung der Rüstungsproduktion möglich, sie ermöglichte allerdings auch Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse der Arbeitnehmer und die Preisgestaltung der Unternehmen. Die Überwachung des politischen Lebens im Befehlsbereich geschah über § 9b des Belagerungsgesetzes, der ein Eingreifen in alle Bereiche des öffentlichen Lebens zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erlaubte (9). Die Militarisierung kriegswichtiger Betriebe diente der Vermeidung von Demonstrationen und Streiks. Das Vereins- und Versammlungsrecht wurde eingeschränkt. Die Zensur wurde zu einem nützlichen Instrument, um die Stimmung im Volk im Sinne der Machthaber zu beeinflussen. Sie erstreckte sich auf die Vor- und Nachzensur der Presse, auf Briefe, Telegramme und Postsendungen sowie auf die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften. Auch die für die Öffentlichkeit bestimmten Mitteilungen zu innenpolitischen Themen oder militärischen Nachrichten unterlagen der Zensur. Dazu trat der Versuch, durch eine amtliche Propaganda, "Kriegsaufklärung" genannt, den Durchhaltewillen der Bevölkerung zu stärken (10). Zu diesem Zweck wurden Propagandareferate in den stellvertretenden Generalkommandos eingerichtet, Hauptmann a. D. Heinrich Hermelink, Professor für Kirchengeschichte in Marburg, wurde als Aufklärungsoffizier des XIII. Armeekorps eingestellt. Unter Ludendorff wurde die Oberzensurbehörde zum ausführenden Organ der Obersten Heeresleitung, die die Unabhängigkeit der Militärbefehlshaber immer mehr einengte. Seit April 1917 waren für alle Stellvertretenden Generalkommandos die Richtlinien des Presseamtes, dem die Oberzensurbehörde unterstand, für die Handhabung der Propaganda und Zensur maßgebend, Die Propaganda war nicht nur auf die Zivilbevölkerung ausgerichtet, sie sollte alle Bevölkerungskreise umfassen. Es gab die Arbeiter- und Frauenaufklärung, für die Truppenteile wurde die Kriegspropaganda als vaterländischer Unterricht durchgeführt. Weitere Abteilungen des Stellvertretenden Generalkommandos bestanden in der Gerichtsabteilung (Abteilung III), die für die Militärgerichtsbarkeit zuständig war und sich auch mit Rechts- und Polizeiangelegenheiten im zivilen Bereich beschäftigte. Außerdem gab es eine Verwaltungs- und Kriegsernährungsabteilung (Abteilung IV d) , eine Sanitätsabteilung (Abteilung IV b). Veterinärabteilung (Abteilung IV d) und Versorgungsabteilung (Abteilung V), die sich mit Kriegsinvalidenfürsorge und Rentenangelegenheiten befasste (11). Nach der Waffenstillstandserklärung im November 1918 blieb das Stellvertretende Generalkommando bestehen. Es organisierte die Demobilmachung, die Sammlung, Rückführung, Versorgung und Auflösung von Truppenteilen. Einquartierungen in Württemberg und die Räumung besetzter Gebiete gehörten zu den Aufgaben ebenso wie die Aufstellung von Sicherheitstruppen (Abteilung la 1). Nachgeordnete Räumungszüge-Verteilungskommissionen mit Sitz in Heilbronn und Mühlacker waren für die Weiterleitung der aus dem Feld in die Heimat zurücktransportierten Güter und Kriegsgerät zuständig. Der Demobilmachungsbefehl für das mobile Generalkommando XIII. Armeekorps trat am 11.12.1918 in Kraft. Offiziere und Beamte des Generalkommandos traten zum bisherigen Stellvertretenden Generalkommando über, das durch Verschmelzung mit dem bisherigen mobilen Generalkommando unter der neuen Bezeichnung Generalkommando des XIII. Armeekorps die Geschäfte weiterführte. Im Februar 1919 wurde dann das Generalkommando dem Kriegsministerium einverleibt. Einzelne Unterabteilungen der Abteilung la wurden aufgelöst, bereits bestehenden Abteilungen dem Kriegsministerium angegliedert. Die Rumpfbehörde wurde als Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums geführt und blieb als solche auch im August 1919 erhalten, als das Kriegsministerium in die Reichswehrbefehlsstelle Württemberg umgewandelt wurde (12). Am 1. Oktober 1919 hörte das württembergische Kriegsministerium zu bestehen auf. Für die noch benötigten Behörden und Einrichtungen des früheren Heeres wurden Abwicklungsämter geschaffen, die dem Reichswehrministerium unterstanden. Aus der Reichswehrbefehlsstelle entstand am 1. Oktober 1919 das Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums. Gleichzeitig wurden aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps und den seit Juli 1919 aufgestellten Höheren Auflösungsstäben 49 - 51 das Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps gebildet. Beide Ämter wurden unter der Leitung des Obersten von Hoff als Abwicklungsamt Württemberg bezeichnet, zu Ende des Jahres als Heeresabwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps. Weitere Behörden wurden angeschlossen, u.a. das Oberkriegsgericht des XIII. Armeekorps als Abteilung III. Ende März 1921 wurde das Heeresabwicklungsamt aufgelöst. Bei Errichtung des Stellvertretenden Generalkommandos wurde Registratur Andrä, der 1917 die Zentralstelle leitete, mit der Registratur und Aktenverwaltung beauftragt. Die Akten wurden nach der zum Zeitpunkt ihrer Anlage jeweils gültigen Abteilungen geordnet, aber insgesamt fortlaufend durchnumeriert; jede Nummer wurde noch einmal nach Generalia und Spezialia und gegebenenfalls mit Zusatzbuchstaben untergliedert. Für die Generalakten wurden blaue bzw. grüne, für die Spezialakten rote Umschläge verwendet. Die Heftung der Akten entsprach der nach preußischem Muster organisierten Aktenverwaltung. Die Registratur blieb sowohl nach dem Übergang ins Generalkommando als auch nach der Verschmelzung mit dem Kriegsministerium erhalten, allerdings wurden die Akten der Abteilungen und Bereiche, die nunmehr in andere Abteilungen des Kriegsministeriums übergingen, mit den neuen Abteilungsbezeichnungen versehen; manche wurden auch ausgegliedert. So wurde das Schriftgut der Veterinärabteilung IV d an die Abteilung A 4 des Kriegsministeriums übergeben. In dieser Zeit des Übergangs sind infolge der politischen Ereignisse, aber auch bei Umzügen oder Neueinteilungen bereits Unterlagen ausgesondert und vernichtet worden. Bereits während der Novemberwirren hat die Personalabteilung Il d Verluste erlitten; im Februar 1919 wurden vor einem Umzug der Abteilung Ile in die Olgastraße 11 Akten über das Vereins- und Versammlungswesen, die radikale Sozialdemokratie, der Schutzhaft und Sicherheitspolizei sowie Verdächtigtenlisten ausgesondert (13). Die Akten weiterer Abteilungen gingen an andere Behörden über oder wurden wegen Verselbständigung der Abteilung ausgegliedert. So wurde die Kriegsgefangenenabteilung Il f im Mai 1919 zur Kriegsgefangenenheimkehr-Abteilung (Gehea) verselbständigt (14). Das Schriftgut der Versorgungsabteilung V war an das Hauptversorgungsamt übergegangen. Die übrigen Akten blieben auch im Heeresabwicklungsamt in der Ordnung erhalten und bildeten seit Oktober 1920 einen Teil des neu errichteten Korpsarchivs, das ab 1921 zusammen mit dem alten Kriegsarchiv zur Reichsarchivzweigstelle wurde. 2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: In der Reichsarchivzweigstelle wurden die Akten 1924 erstmals von Maximilian Haldenwang verzeichnet, wobei die Ordnung nach Abteilungen gemäß dem letzten Geschäftsverteilungsplan von 1917 zugrundegelegt wurde, die einzelnen Einheiten zu größeren Büscheln vereinigt und diese insgesamt durchnumeriert wurden. In diesem Bestand fehlten allerdings schon die Akten der Gasschutzabteilung IIc; es ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt und weshalb sie verloren gingen. Bei späteren Ordnungsarbeiten in den Beständen des Kriegsministeriums und des Heeresabwicklungsamtes wurden verschiedene Akten mit der Provenienz Stellvertretendes Generalkommando dem Bestand zugeschlagen. Dazu gehören auch 50 unter Zensur gestellte Bücher, die während des Weltkriegs veröffentlicht worden waren. Diese Bücher wurden während der Novemberereignisse bei der Pressestelle des Stellvertretenden Generalkommandos beschlagnahmt und kurze Zeit später in die Kriegssammlung der Hofbibliothek übernommen. Der "militärische" Teil der Hofbibliothek wurde 1938 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Man ging davon aus, daß diese Bücher als Zensurexemplare Aktencharakter hätten, die Restauflage eingestampft worden sei. Bei Auflösung des Bestands M 630 im Jahre 1983 wurden noch die Gerichtsakten des Oberkriegsgerichts des XIII. Armeekorps dem Bestand zugewiesen; aus dem Bestand Heeresabwicklungsamt (M 390) wurden weitere Akten als Anhang angegliedert, die aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehrbefehlsstelle stammen. Bei der Neuverzeichnung, die im Jahr 1987 begann, schien es sinnvoll, die Gesamtüberlieferung mit den Provenienzen Stellvertretendes Generalkommando, Generalkommando (ab Dezember 1918) und Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehr (ab Februar bis 1. Oktober 1919) in einem Bestand zu belassen, da die Registratur trotz der Veränderungen durchläuft. Eine Ausnahme bilden die Akten derjenigen Bereiche, die im Februar 1919 in andere Abteilungen des Kriegsministeriums integriert wurden; hier wurden die nach diesem Zeitpunkt entstandenen Akten, sofern trennbar, den entsprechenden Beständen angegliedert. So wurden Akten der Pferdeabteilung la 3, die nach Februar 1919 in der Abteilung A 10 des Kriegsministeriums aufging, sowie Akten der Abteilung Offiziersangelegenheiten Ha, die nach Februar 1919 von der Personalabteilung des Kriegsministeriums bearbeitet wurden, in die Bestände M 1/4 bzw. M 1/5 eingeordnet. Ausgesondert wurde auch ein Aktenbüschel der "Leitung der Ausflüge für Verwundete Stuttgarter Lazarette 1918/20", ein selbständiger Verein, dessen Akten offenbar nach seiner Auflösung an das Heeresabwicklungsamt gekommen waren und bei der Verzeichnung von 1924 beim Bestand verblieben. Er wurde provenienzgerecht als eigener Bestand aufgestellt (M 324). Umgekehrt wurden die aus M 390 ausgesonderten bisher als Anhang zum Bestand behandelten Archivalien in die entsprechenden Abteilungen integriert. Hingewiesen sei außerdem auf einzelne Aktenstücke der Provenienz Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps, die sich im Bestand befinden und wegen der Fadenheftung nicht zu trennen waren. Die Akten der Gerichtsabteilung III blieben ebenfalls beieinander, obwohl sie .über den 1. Oktober 1919 hinausreichen, da sie als durchlaufende Registratur auch in der Zeit des Heeresabwicklungsamts selbständig und unabhängig fortgeführt wurden. Aus dem Bestand Heeresgruppe Herzog Albrecht (M 30/1) wurden zwei Büschel provenienzgerecht eingeordnet. Die innere Ordnung des Bestandes wurde im Prinzip beibehalten. Zugrundegelegt wurde wieder der Geschäftsverteilungsplan vom April 1917. Dies bedeutet, dass auch Betreffe, die vom Titel der jeweiligen Abteilung eigentlich nicht zu erwarten sind, in ihrem Registraturzusammenhang blieben. Die Heterogenität der Betreffe innerhalb einer anders bezeichneten Abteilung hat ihren Grund vielfach darin, dass zahlreiche Sachgebiete früher zu anderen Abteilungen gehörten und erst durch den Geschäftsverteilungsplan vom August 1917 - offenbar im Zug der Straffung der Behörde - einer anderen Abteilung zugeschlagen wurden (vgl. Inhaltsverzeichnis). Innerhalb der Abteilungen wurden Titel nach sachlichen Kriterien geordnet, so dass die Reihenfolge der Faszikel häufig vom alten Verzeichnis abweicht. Die alte Bundzählung wurde durch eine neue fortlaufende Nummerierung der Büschel ersetzt. Eine Konkordanz der alten Büschelsignaturen und neuen Büschelnummern wurde beigefügt, um das Auffinden zitierter Stellen zu erleichtern. Die einzelnen Akteneinheiten blieben bestehen, sie wurden nur in Ausnahmefällen neu geordnet. Die 1938 abgegebenen Bücher (Zensurexemplare) wurden bei der Presseabteilung sachlich richtig eingeordnet. Bei den einzelnen Titelaufnahmen blieben die Haupttitel, wie sie im Repertorium Haldenwang auf Grund der Aufschriften vergeben wurden, ebenfalls erhalten. Wegen des hohen Quellenwerts der Akten, denen nach den Verlusten des zweiten Weltkrieges exemplarische Bedeutung zukommt, auch als Ersatz für die verlorene preußische Überlieferung, erschienen jedoch ausführliche Enthält-Vermerke gerechtfertigt; dies um so mehr, als der Haupttitel der fadengehefteten und daher nicht auseinandernehmbaren Akten mitunter nur höchst unvollständig den Inhalt wiedergibt. Die Enthält-Vermerke sollen sowohl den Inhalt als auch die Struktur der Aktenbüschel verdeutlichen. Allerdings konnten nicht alle Skizzen, Karten und Pläne einzeln ausgeworfen werden, da sie in zu großer Anzahl vorhanden und vielfach ohnehin zu erwarten sind. Nur wo ein Aktenbüschel über die engere Provenienz "Stellvertretendes Generalkommando" hinausreicht, wurde die weitere Provenienz vermerkt. Um den Nachteil der Heterogenität der Akten und die teilweise ungewöhnliche Ordnung auszugleichen, wurde ein ausführliches Sachregister erstellt, das außer den Schlagworten "XIII. Armeekorps" und "Württemberg" möglichst alle engeren auf die Thematik des Bestandes bezogene Begriffe, zum Teil in zweigliedriger Form, bringt. Nicht aufgenommen wurden ferner Zeitschriften- und Zeitungsnamen. Der Bestand wurde von März 1988 bis August 1989 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von der wissenschaftlichen Angestellten Anita Raith unter Leitung von Dr. Bernhard Theil geordnet und verzeichnet, der auch die Einleitung stark überarbeitete. Bei der Erstellung der Endredaktion und der Indices war der Archivangestellte Werner Urban maßgeblich beteiligt. Die Verpackung und Aufstellung erfolgte im August 1989 durch die Werkstudentin Angelika Hofmeister. Der Bestand umfasst 1144 Büschel (= 29,6 lfd. m). Anmerkungen: (1) Nach Artikel 68 der Reichsverfassung war ein Reichsgesetz zur Regelung des Kriegszustands vorgesehen, das jedoch bis zum Ende des Kaiserreiches nicht vorlag. Militär und Innenpolitk im Weltkrieg 1914 - 1918, bearb. von Wilhelm Deist, Düsseldorf 1970, Bd. l, S. XXXI; vgl. auch HStAS E 130a Bü. 1146 Richtlinien des Preußischen Kriegsministeriums zum verschärften Kriegszustand (Schreiben vom 25. Juli 1914) (2) HStAS M 33/1 Bund 80, Anlagen zur Mobilmachungsvorschrift, vgl. auch § 20,7 des Mobilmachungsplans 1914/15 in M 1/2 Bd. 32 (3) Deist (wie Anm. 1) Bd. l, S. 13 ff. besonders Anm. 2 (4) Ebd. S. XLV (5) HStAS M 430/2 Bü. 942, 1354, 1795, 2146 (6) Im März 1917 verfügte das Stellvertretende Generalkommando über 134 etatmäßige Offiziersstellen, tatsächlich waren 317 Personen beschäftigt. Die Unterbringung der Abteilungen in M 77/1 Bü. 632 (7) Deist (wie Anm. 1) S. 506 ff.: (8) HStAS M 1/4 Bd. 1272, abgedruckt bei Deist (wie Anm. 1) S. 508 ff., vgl. ebd. XLVII (9) Gesetz über den Belagerungszustand, Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des Stellvertretenden Generalkommandos XIII. (Kgl. Württ.) Armeekorps mit Einschluss nicht veröffentlichter Erlasse, Stuttgart 1918, S. l ff. (10) Deist (wie Anm. 1) S. LXV (11) Die Denkschriften, die über die Erfahrungen einzelner Abteilungen während der Mobilmachung berichten, enthalten auch Angaben zu Gliederung, Personal und Abgrenzung der Arbeitsgebiete einer Abteilung (Bestand M 77/2) (12) Vgl. Anhang III der Einleitung zum Repertorium des Bestands M 390 (13) M 77/1 Bü. 935 (14) Der Aktenbestand dieser dem Heeresabwicklungsamt nachgeordneten Abteilung befindet sich heute im Bestand M 400/3 Literatur: Deist, Wilhelm: Zur Institution des Militärbefehlshabers im Ersten Weltkrieg. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 13/17 (1965) S. 222 - 240 Mai, Günther: Kriegswirtschaft und Arbeiterbewegung in Württemberg 1914 - 1918. 1983 Ders.: Das Ende des Kaiserreichs, Politik und Kriegsführung im Ersten Weltkrieg (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit) 1987 Matuschka, Edgar, Graf von: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 - 1918. In: Deutsche Militärgeschichte in 6 Bänden 1648 - 1939. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, 3.1983 S 157 - 282 Militär- und Innenpolitik im Weltkrieg 1914 - 1918, bearbeitet von Wilhelm Deist (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe Bd. 1,1 und 1,2) 1970 Moser, Otto von: Die Württemberger im Weltkrieg. Ein Geschichts-, Erinnerungs- und Volksbuch 2.1928 Stuttgart, Oktober 1989 Anita Raith Bernhard Theil
          BArch, RM 8/1653 · Akt(e) · 1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          enthält u.a.: Einleitung und Quellennachweis: Teil I: Vom englischen Überfall auf Oran (3. Juli 1940) bis zum französischen Bündnisangebot (Mitte Juli 1941); Teil II: Von der Ablehnung des französischen Angebots bis zur Regierungsübernahme durch Laval (Apr. 1942)

          BArch, RM 8/1654 · Akt(e) · 1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          enthält u.a.: Teil III: Von der Regierungsübernahme durch Laval bis zur angelsächsischen Landung in Nordafrika (8. Nov. 1942); Teil IV: Die angelsächsische Landung in Nordafrika in ihren Auswirkungen auf das deutsch-französische Verhältnis; Teil V: Zusammenfassung und Schlußbetrachtung

          BArch, RM 8/1655 · Akt(e) · 1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          enthält u.a.: Anlagen: 1. Denkschrift der Seekriegsleitung (Skl) über die Kampfmöglichkeiten Frankreichs (März 1941); 2. Denkschrift der Seekriegsleitung (Skl) über "Notwendigkeit und Möglichkeiten Frankreichs zur Verteidigung seiner afrikanischen Kolonien gegen USA/England" (Dez. 1941); 3. Fragebogen an Großadmiral Raeder und dessen Beantwortung; 4. Lagebetrachtung der Seekriegsleitung (Skl) am 8. Nov. 1942 abends; 5. Der Briefwechsel zwischen dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (Ob.d.M.) und Konteradmiral Auphan, Staatssekretär der französischen Marine (Nov. 1942); 6. Die Rolle des französischen Admirals Darlan; 7. Die strategische Bedeutung von Tunis

          Studienreisen ins Ausland
          BArch, R 3101/18730 · Akt(e) · Juni-Juli 1937
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Besprechung von Prof. Dr. Behrend, Geologische Landesanstalt Berlin, in Paris für den Entwurf eines Studienplanes für Untersuchungen in Togo, Dahomé und Kamerun

          Süd-West-Afrika: Bd. 2
          BArch, RH 18/603 · Akt(e) · ca. 1924
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)
          • ca. 1924, Bundesarchiv, BArch, RH 18 Chef der Heeresarchive Enthält: Aktenverzeichnis (Bondelzwarts-Aufstand, Herero-Aufstand, Hottentotten-Aufstand) description: Enthält: - Aktenverzeichnis (Bondelzwarts-Aufstand, Herero-Aufstand, Hottentotten-Aufstand)
          Süd-West-Afrika: Bd. 3
          BArch, RH 18/607 · Akt(e) · 1905-1939
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält: Schriftwechsel "Der Reiter von Deutsch-Süd-West-Afrika spricht ein koloniales Heldengedicht" Fotos aus der Kolonie