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              EZA 7/3681 · Akt(e) · 03.1913 - 12.1915
              Teil von Evangelisches Zentralarchiv

              Enthält u. a.: Nationalspende zum Kaiserjubiläum für die christlichen Missionen in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten. - Errichtung einer ordentlichen Professur für Missionswissenschaft an der Universität in Berlin. - Gründung der "Deutschen Evangelischen Missions-Hilfe".; Drucke: Der deutsche Gedanke in der Welt. Vortrag von Prof. D. Carl Meinhof, Hamburg, gehalten am 18. April 1913 zu Sangerhausen. - Beilage zu Nr. 120 des "Wandsbeker Stadtblatt". 25. Mai 1913. - Mitteilungen über die Nationalspende zum Kaiserjubiläum zu Gunsten der christlichen Missionen in den deutschen Kolonien und Schutzgebieten. Hrsg. Das Preßkomitee der Nationalspende. Nr. 1/22. März 1913; Nr. 2/16. April 1913.; Nr. 4/2. Mai 1913; Nr. 5/29. Mai 1913; Nr. 7/24. Juni 1913; Nr. 8/11. Juli 1913. - Mitteilungen über die Arbeit des Evangelischen Preßverbandes für Deutschland (E. V.) in der Zeit vom 1. Januar bis 1. Juli 1913. - Beilage zum Korrespondenzblatt des Ev.-Soz. Preßverbandes für die Prov. Sachsen. Nr. 20/16. Oktober 1913. - Korrespondenz für Kolonie und Mission. Hrsg. vom Evangelischen Preßverband für Deutschland (E. V.). Nr. 1/7. Oktober 1913; Nr. 2/30. Oktober 1913; Jhg, 1914: 20. Mai 1914. - Korrespondenz B des Ev.-Soz. Preßverbandes für die Prov. Sachsen, Geschäftsstelle Halle (Saale), 8. Dezember 1913. - Chronik der christlichen Welt. 23. Jhg., Nr. 36/4. September 1913. - Die Wirkungen des Weltkrieges auf die deutschen Missionsgesellschaften. Vortrag auf der Sächs. Missionskonferenz in Halle a. S. am 9. Februar 1915 von A. W. Schreiber. Leipzig, 1915.

              Göhring, Martin
              EZA 7/3683 · Akt(e) · 12.1923 - 01.1939
              Teil von Evangelisches Zentralarchiv

              Enthält u. a.: Verwaltungsrat der Deutschen Evangelischen Missions-Hilfe. - Denkschrift des EOK über die äußere Mission. - Kollektensammlungen und Aufteilung der Erträge. - Proteste der NSDAP gegen einen farbigen Pfarrer aus Togo. - Lehrgänge für Mission.; Drucke: Zeitschrift für Missionskunde und Religionswissenschaft. 48. Jhg., 3. Heft/1933. - Kolonien! Auf Grund authentischer Unterlagen und Dokumente zusammengestellt von Ericht Student.

              Göhring, Martin
              Neue Kartei zum Fotobestand
              113a/1 bis 113a/4 · Akt(e) · ca. 1980
              Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

              Die Kartei wurde nach der Übernahme des Akten- und Bildbestands der Norddeutschen Missionsgesellschaft im Staatsarchiv von Archivdirektor Dr. Müller angelegt. Sie wurde für das beiliegende Verzeichnis zum Bildbestand ausgewertet.

              Obertribunal (Bestand)
              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 97a · Bestand
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
              • description: - Vorbemerkung - - Institutionsgeschichte - Das Geheime Obertribunal wurde am 30. November 1782 im Zuge der Justizreform des Großkanzlers v. Carmer gebildet. Mit erweiterter Zuständigkeit und als selbständiges gesamtpreußisches Gericht setzte es die Funktionen des Oberappellationsgerichts (1703-1748) [siehe Bestand "GStA PK, I. HA Rep. 97 A Oberappellationsgericht"] bzw. des Tribunals als 4. Senat beim Kammergericht (1748-1782) [siehe Bestand "GStA PK, I. HA Rep. 97 Kammergericht"] fort. Damit kam eine Entwicklung zum Abschluss, die sich schon in den zunehmend eigenverantwortlichen Rechtssprechungsfunktionen und in der ständig wachsenden territorialen Zuständigkeit des Tribunals vorbereitet hatte. Der Gerichtshof entschied die Prozesse in dritter Instanz bzw. in der Revisionsinstanz und unterstand organisatorisch unmittelbar dem Justizdepartement bzw. ab 1808 dem Justizministerium. - Die territoriale Kompetenz des Geheimen Obertribunals für alle preußischen Provinzen wurde nur für kurze Zeit auf Grund des Selbständigkeitsanspruches der Neumark eingeschränkt. Die Revisionsurteile in neumärkischen Angelegenheiten wurden zunächst noch im Namen des Geheimen Staatsrates abgefasst. Aus den territorialen Erweiterungen des preußischen Staatsgebietes im 19. Jahrhundert ergab sich mehrfach eine zeitweilige Aufteilung der Revisionsinstanz auf mehrere Gerichte. Mit dieser Aufteilung der territorialen Kompetenz waren wichtige organisatorische Veränderungen verbunden. So machte die Aufgabenerweiterung zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine Delegierung der Revisionsprozesse mit einem Streitwert unter 500 Talern ab 1803 bzw. unter 2000 Talern nach 1815 an Oberlandesgerichte erforderlich. Darüber hinaus hatten die Provinz Neuvorpommern seit 1815 und die Provinz Posen seit 1817 eigene Revisionsgerichte im Appellationsgericht in Greifswald bzw. im 2. Senat des Oberappellationsgerichts in Posen. Eine wesentliche Einschränkung der territorialen Kompetenz des Obertribunals bedeutete die Nebenordnung eines Rheinischen Revisions- und Kassationshofs für die Gebiete französischen Rechts seit 1819. Um diese Zersplitterung abzubauen, wurde 1833 die Delegierung von Revisionsprozessen an Oberlandesgerichte aufgehoben und 1834 der Revisionssenat in Posen aufgelöst. - Die sachliche Zuständigkeit des Obertribunals wurde dadurch erheblich eingeschränkt, dass die Revision in politischen Strafsachen seit dem Beginn der Prozesse gegen die bürgerlich-demokratische Bewegung dem Geheimen Justizrat beim Kammergericht übertragen wurde. - Durch die Revolution 1848/49 wurde die bürgerliche Forderung nach staatlicher Rechtseinheit in Preußen teilweise durchgesetzt. Die preußische Nationalversammlung nahm in ihren Verfassungsentwurf eine Bestimmung auf, derzufolge die obersten Gerichtshöfe vereinigt werden sollten. Die in der Verfassungsdebatte der beiden Kammern des Landtages im März 1849 weiter verfolgte Forderung konnte gegen den Widerstand der rheinischen Juristen durchgesetzt werden, so dass die Ankündigung eines einheitlichen Gerichtshofes auch von der oktroyierten in die vereinbarte Verfassung überging. Dieser Verfassungsgrundsatz kam nach dem Gesetz vom März 1852 zur Ausführung. Bereits nach der Januarverordnung von 1849 war das Obertribunal zur höchsten Instanz in Rechtssachen auch aus dem Bezirk des Appellationsgerichtes Greifswald erklärt worden. Am 1. Januar 1853 kam es zur Vereinigung des Obertribunals mit dem Rheinischen Revisions- und Kassationshof, wodurch neben dem Geheimen Justizrat wieder ein einheitliches oberstes Gericht bestand, dessen Bezeichnung infolge der 1849 eingeführten Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlungen von Geheimes Obertribunal in Obertribunal geändert wurde. Seine territoriale Kompetenz wurde 1851 auf die neuangefallenen hohenzollernschen Fürstentümer ausgedehnt. - - Eine vorübergehende Änderung in der Spitze der preußischen Gerichtsorganisation trat noch einmal infolge des Krieges von 1866 ein. Von den annektierten Gebieten wurden nur die Gerichte der Stadt Frankfurt (Main) unmittelbar dem Obertribunal als Revisionsinstanz zugewiesen. Für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Hessen-Nassau sowie für das Herzogtum Lauenburg und die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont wurde 1867 ein neues Oberappellationsgericht in Berlin gebildet. Seine Vereinigung mit dem Obertribunal erfolgte im Februar 1874. Außerdem waren dem Obertribunal seit 1851 der Disziplinarhof und der formal selbständige, im Jahre 1873 infolge des Kulturkampfes entstandene Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten angeschlossen. Die institutionsgeschichtliche Entwicklung des Obertribunals ist kennzeichnend für die Bestrebungen um formale Rechtseinheit in Preußen, die in seinem obersten Gericht dokumentiert wurde. - Die meist sprunghafte Erweiterung des Aufgabengebietes spiegelt sich auch in der inneren Gliederung des Obertribunals wider. Der Gerichtshof hatte seine Tätigkeit im 18. Jahrhundert mit einem Senat begonnen, der mit einem Chefpräsidenten, neun Tribunalsräten und mit einem Obertribunals-Protonotarius besetzt gewesen war. Nach 1874 war er in acht Senate gegliedert, in denen ein Präsident, fünf Vizepräsidenten und 62 Obertribunalsräte als Richter tätig waren. Danach ergab sich eine Gliederung in einen Senat für Personenrecht, zwei Senate für Sachenrecht, einen Senat für Obligationsrecht, zwei Senate für Zivilrecht des Rheinlandes bzw. der 1866 annektierten Gebiete, einen Senat für Strafsachen und einen Senat für Disziplinar-Untersuchungen gegen richterliche Beamte. Das höchste Gremium war das Plenum, das alle Senate vereinigte. Einen erheblichen Personalzuwachs erhielt das Obertribunal, als eine der Hauptforderungen des Vormärz und der Revolution 1848/49, nämlich die Öffentlichkeit des Verfahrens für Zivil- und für Strafsachen durchgesetzt wurde. Beim Obertribunal wurde 1852 eine Generalstaatsanwaltschaft als selbständiger Strukturteil gebildet, die mit einem Generalstaatsanwalt und drei Oberstaatsanwälten besetzt war. Dazu kamen die beim Obertribunal zugelassenen Rechtsanwälte, deren Zahl nach der Übernahme des sogenannten Öffentlichen Ministeriums beim Rheinischen Revisions- und Kassationshof bis auf 19 anstieg. Seit 1856 bestand beim Obertribunal auch ein Ehrenrat der Rechtsanwälte, der alle zwei Jahre erneuert wurde. Ein Verwaltungsbüro des Obertribunals stand seit den 30er Jahren zur Verfügung und war schließlich mit 15 Beamten besetzt. - Das Obertribunal stand in personeller Verbindung zum 1843 konstituierten Oberzensurgericht, von dessen Mitgliedern drei dem Obertribunal angehörten. Die Chefpräsidenten des Obertribunals, zumeist ehemalige Justizminister, waren bis 1857 unmittelbar dem König verantwortlich und wurden dem Justizminister unterstellt. Zu den Mitgliedern des Obertribunals zählten solche bedeutenden bürgerlichen Rechtswissenschaftler wie Carl Gottlieb Suarez und Dr. Friedrich Wilhelm Ferdinand Bornemann. - Die sachliche Zuständigkeit des Obertribunals war für das Gebiet des Zivilrechts umfassend. Sie erstreckte sich auf die Revision und Nichtigkeitsbeschwerden in Zivilprozessen, auch dann, wenn sie Militärangehörige betrafen. Sie umfasste folgende Sachgebiete: Personenrecht, Standes- und Ehrenrecht, Rechte und Pflichten von Gesellschaften, Körperschaften, Gemeinden, Schulen und Armenanstalten, Pacht- und Mietssachen, gutsherrlich-bäuerliche Verhältnisse, Grundstücke, Domänen, Regalien, die Gerichtsbarkeit, Obligationen, Handels- und Vermögensangelegenheiten. In Strafverfahren gehörten dagegen vor das Obertribunal in dritter Instanz nur die Nichtigkeitsbeschwerden. Wie bereits ausgeführt, war das Obertribunal nicht für politische Strafsachen zuständig. Zusätzliche Aufgabengebiete des Obertribunals waren Kompetenzkonflikte zwischen Appellations- und Untergerichten, Beschwerden gegen gerichtliche Verfügungen in Verfahrenssachen sowie Disziplinarangelegenheiten aller richterlichen Beamten, auch der Militärrichter. Außerdem war das Obertribunal auf Grund besonderer Verträge für einige deutsche Staaten als oberster Gerichtshof tätig, namentlich für die Fürstentümer Waldeck und Pyrmont in Strafsachen und für das Herzogtum Anhalt-Bernburg in Strafsachen und Disziplinarsachen der Richter. Schließlich wurde das Obertribunal auch mehrfach als Austrägalgericht zur Entscheidung von Streitfällen zwischen deutschen Fürsten gewählt. - Das Plenum des Obertribunals verhandelte über Beschlüsse eines Senats, die von einem Rechtsgrundsatz oder einer gesetzlichen Vorschrift abwichen, ferner alle legislativen Angelegenheiten, wichtige Disziplinaruntersuchungen und Urteile von allgemeinem Interesse. Einfluss auf die zeitgenössische Rechtssprechung erfolgte durch Veröffentlichung von ca. 500 wichtigen Entscheidungen aus den Jahren 1836 bis 1879 in einer staatlichen Publikationsreihe. - Nach der Gründung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches gingen Kompetenzen der Rechtssprechung in wachsendem Maße an das Reich über. Zunächst wurde dem im August 1870 gegründeten Bundesoberhandelsgericht, dem späteren Reichsoberhandelsgericht, in Leipzig die letzte Instanz in Handels- und Wechselsachen überwiesen. Im Rahmen der Reichsjustizreform setzten die Nationalliberalen mit Unterstützung des preußischen Justizministers Leonhardt das Gerichtsverfassungsgesetz vom Januar 1877 gegen den bayerischen Separatismus durch. Das in diesem Gesetz angeordnete Reichsgericht nahm am 1. Oktober 1879 seine Tätigkeit in Leipzig auf. Gleichzeitig wurde das preußische Obertribunal aufgehoben, von dessen Mitarbeitern 25 in das Reichsgericht berufen, während 19 Richter in den Ruhestand versetzt wurden. - Präsidenten des Obertribunals waren: - 1782 - 1784 Münchhausen, Ernst Ferdinand Freiherr v. - 1784, 1788 - 1802 Reck, Eberhard Friedrich Rudolph Ludwig Freiherr v. d. - 1785 - 1788 Doernberg, Wolfgang Ferdinand v. - 1802 - 1805 Könen, Johann v. (seit 1802) - 1805 - 1833 Grolman, Heinrich Dietrich v. - 1833 - 1844 Sack, Dr. Wilhelm Friedrich - 1844 - 1854 Mühler, Heinrich Gottlob v. - 1854 - 1878 Uhden, Carl Albrecht Alexander v. (seit 1871) - - - Bestandsgeschichte und -verzeichnung - Nach der Auflösung des Obertribunals im Jahre 1879 waren die Organisations- und Verwaltungsakten zunächst an das Kammergericht, die Prozessakten an das preußische Justizministerium abgegeben worden. Wahrscheinlich ist der überwiegende Teil der Prozessakten nach 1880 durch das Kammergericht kassiert worden. Übernahmen von Akten des Obertribunals in das Geheime Staatsarchiv erfolgten 1880, 1911 und 1927, so dass im Jahre 1928 die Archivierung des nur unvollständig überlieferten Bestandes weitgehend abgeschlossen werden konnte. Von 1932 bis 1939 erfolgte die Ordnung vor allem der Grundsatzurteile und der Organisationsakten. Ein Motivenbericht von 1939 über die archivische Bewertung des Aktenbestandes ist zu finden in der Akte "I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive, Nr. 604". Die erhalten gebliebenen Akten über die Verfahren in dritter Instanz bis 1786 wurden gleichzeitig durch alte Behördenrepertorien der Benutzung zugänglich gemacht. Die Überlieferung des Obertribunals bildete mit der des alten Oberappellationsgerichtes und der des Tribunals (4. Senat) beim Kammergericht den zusammengefassten Bestand Rep. 97a. - Nach dem 2. Weltkrieg gelangte der Bestand ohne Kriegsverluste in das Zentrale Staatsarchiv der DDR zu Merseburg, wo er zunächst nach den alten Signaturen wieder aufgestellt wurde. Für das verlorengegangene Findbuch wurde ein neues angefertigt. Im Jahre 1973 wurde eine neue Bestandsbildung vorgenommen, der die entscheidende organisatorische Zäsur von 1782 mit der Gründung des selbständigen Obertribunals zugrunde gelegt wurde. Der Bestand des alten Oberappellationsgerichts bzw. des Tribunals am Kammergericht von 1703 bis 1782 [jetzt: "GStA PK, I. HA Rep. 97 A Oberappellationsgericht] wurde vom Bestand des Obertribunals von 1782 bis 1879 geschieden. Der Bestand Obertribunal wurde im Gefolge neu strukturiert und neu verzeichnet. Er wurde Anfang der neunziger Jahre in die Obhut des Geheimen Staatsarchivs PK zu Berlin überstellt und im Jahr 1993 dorthin überführt. - - Bestandsumfang: 1093 Akteneinheiten (20 lfm), 1704-1910 - - Die Akten sind zu bestellen als: - I. HA Rep. 97a, Nr. ### - - - Die Akten sind zu zitieren als: - I. HA Rep. 97a Obertribunal, Nr. ### - - - Die letzte vergebene Nummer ist: 1075 - - - - Verfasser der vorliegenden Einleitung von 1975: - Dräger, Diplomarchivar - - Überarbeitung im März 2010 durch: - Dr. Kober, Archivrat - - Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd. * Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 97a
              Sächsisches Staatsarchiv, 11248 Sächsisches Kriegsministerium, Nr. 3166 (Benutzung im Hauptstaatsarchiv Dresden) · Akt(e) · 1900 - 1907
              Teil von Sächsisches Staatsarchiv (Archivtektonik)
              • description: Enthält u. a.: Bestimmungen für die Bildung eines Ostasiatischen Expeditionskorps.- Etat für das Ostasiatische Expeditionskorps.- Gebührnisnachweise für das Ostasiatische Expeditionskorps. 1900 - 1907, Sächsisches Staatsarchiv Enthält u. a.: Bestimmungen für die Bildung eines Ostasiatischen Expeditionskorps.- Etat für das Ostasiatische Expeditionskorps.- Gebührnisnachweise für das Ostasiatische Expeditionskorps.
              Personalakten - Esau
              Hochschularchiv der RWTH Aachen, 1789 · Akt(e) · o.D.
              Teil von Hochschularchiv der RWTH Aachen (Archivtektonik)

              Enthält: Esau, Abraham (Dr.Dr.med. h.c. Dr. phil. geb. 7.6.1884 in Tiegenhg./Danziggest. 12.5.1955 in DüsseldorfGastprofessor (seit 1.3.1949) Kurzwellentechnik Vapl.Prof. seit 1.3.19491949/50 - 1955Studium: Physik an der Universität Berlin und TH DanzigNach dem Studium in Danzig Assistent -1908 bei Max Wien.Promotion: 1908 in Danzig (dann Militärzeit)1912 - 1919 in Togo als Leiter des Empfänger-Laboratoriums der Firma Telefunken1919 - 1925 Chef sämtlicher Telefunken-Laboratorien1925 - 1939 Ruf an die Universität Jena als Leiter des Inst.f. Technische Physik1935 durch politische Bewegung zunächst als Rektor enthoben, 1937 jedoch wieder auf Drängen der Professoren und der Studentenschaft in sein Amt als Rektor eingesetzt;gleichzeitig wurde er Stiftungskommissar der Carl - Zeiss - Stiftung Jena1939 - 1949 siedelte er als Präsident der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt nach Berlin über.Seit 1949 gehörte Prof Esau als Gastprofessor der RWTH Aachen an,zugleich war er Leiter des Inst. f. Hochfrequenztechnik in der Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt in Mülheim/Ruhr.Noch Näheres siehe Akte Nr. 160a Nachrufe.Mitglied der Akademie für Naturforscher und Ärzte in Halle;Ehrenbürger der TH Danzig; Ehrensenator der Uni Erlangen;Ehrendoktor der Med. Fak. der Uni Freiburg;Mitglied der Luftfahrtforschung der Forschungsgemeinschaft des Landes NRW.

              Personalia - UK Personalakten bis 1945

              Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Stand: Dezember 2016 Der Bestand ist, bis auf drei zur Zeit nicht auffindbare Akten, vollständig erschlossen (Augias, Findbuchausdruck sowie alte Suchkartei aus den 60er Jahren). Umfang: ca. 47 lfm, 4.288 AE in 421 Archivkartons (1834 - 1978) Lebensdaten sind nur angegeben, wenn sie aus dem Inhalt der Akte hervorgehen Es handelt sich um eine Zusammenführung aus Akten. Hauptsächlich wurden sie angelegt durch: - den Rektor der FWU - den Universitätskurator der FWU - den Verwaltungsdirektor der FWU - die math.-nat. Fakultät - die medizinische Fakultät - die Charité - die Korporation der Kaufmannschaft von Berlin - die Industrie- und Handelskammer zu Berlin - die Handelshochschule - die Landwirtschaftliche Hochschule - u. a. Einrichtungen Zitierweise: HU/UA UK Personalia: Signatur (l. Num.). In dem im LS befindlichen Findbuch-Ausdruck fehlen noch die Ergänzungen, die sich aus der Bearbeitung der Bestände PAMed1 und PAMed2 ergeben haben. Ein Neuausdruck steht noch aus. Zeitraum bis: 1978 Zeitraum von: 1834 Zitierweise: HU UA, UK Personalakten bis 1945, Mustermann, Nr. HU UA, UK Personalia, Mustermann, Nr.

              Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 77, Nr. 7496 · Akt(e) · 1932 - 1934
              Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

              Enthält v. a.: - Strafrechtliche Ermittlungen, Entlassungen, Personalangelegenheiten, positive und negative Personenbeurteilungen, Stellenbesetzungen, Stellengesuche, Unterstützungsgesuche, Versetzungen, Weiterleitung von Informationen - Dähn; 1933 - Pfeil, Dr.; 1933 - Boyé; 1933 - Dahlgrün; 1933 - Dahme, Johannes, Dr.; 1933 - Daluege, Artur; 1933 - Dame; 1933 - Daniel, Erich; 1933 - Daniel, Hans; 1933 - Gronowsky; 1933 - Dankelmann, Bernhard; 1933 - Jüttner, Erich, Dr. jur.; 1933 - Dannehl, Dr.; 1933 - Danzebink - Dane, M., Dr. jur.; 1933 - Decker, Wilhelm, Dr. 13.12.1899; 1933 - Graf Rothkirsch oder Rothkirch; 1933 - Haneke; 1933 - Kube, Wilhelm 13.11.1882; 1933 - Degner; 1933 - Delius - Demelius; 1933 - Denicke - Dernbach; 1933 - Detten von u. a.; 1933 - Rothert, [Hermann], Dr., Landrat [Bl. 11]; 1933 - Eggers, Dr.; 1933 - Westerkamp; 1933 - Baumgartner; 1933 - Wagner, Siegfried; 1933 - Nietfeld-Beckmann, Gustav 09.03.1896; 1933 - Diefenbach, Dr. jur.; 1933 - Diegel, Karl; 1933 - Diel; 1933 - Dietz, Otto; 1933 - Ditfurth von; 1933 - Döring u. a.; 1933 - Döring, Eduard 26.05.1893; 1933 - Döring, Walter [1911]; 1933 - Graf Dohna ; 1933 - Penno; 1933 - Domke; 1933 - Lerdon; 1933 - Lange, Karl Wilhelm; 1933 - Dommer, Bruno, Dr. (Afrikaner); 1933 - Doppke, Max; 1933 - Dornseiff; 1933 - Dorostik, Franz [1908/1909]; 1934 - Schmitt/Schmidt, Mordsache; 1934 - Doye; 1933, Dr. - Drescher; 1932 - 1933 - Dreykluft - Dünchem, J. [1875/1876]; 1933 - Dutilh (Niederländer); 1933 - Glarner, Lilli (Schweizerin); 1933 - Duval, Herbert [1904/1905]; 1933; Im Anfangsbuchstaben abweichende Namen wurden nur sporadisch und von Akte zu Akte uneinheitlich erfasst. Abgabe des Bundesarchivs Berlin aus dem Bestand "VBS 305 Diverse/Ordnungspolizei" bzw. "DS/ORPO" aus dem ehemaligen Berlin Document Center (BDC); Provenienz: Ministerium des Innern, Büro Daluege; 11/2016