Akten
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Vorbemerkung 1. Die Klassifikation wurde auf bei der Retrokonversion eine rein numerische Klassifikation umgestellt. Die Angaben zur Klassifikation im Inhaltsverzeichnis weichen von den diesbezüglichen Angaben innerhalb der Verzeichnungseinheiten ab. Übernommen wurde die Klassifikation innerhalb des Findbuchteils Verzeichnungseinheiten. Da der Bestand in der Forschung bislang nur vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit gefunden hat, wurde auf die Aufnahme der Altsignaturen verzichtet. Ggf. muß anhand des alten Findbuchs nachgesehen werden, das beim Bestand liegt. 2. Der frühere Punkt 19 (altes Findbuch, S.359ff.): Gerichte in Düsseldorf (Kassationshof, Appellationshof, Kriminalgerichtshof, Kreisgericht (Tribunal 1. Instanz), Notariatskammern und Friedensgericht Ratingen) wurde – bis auf eine Akte des Kreisgerichts Düsseldorf (siehe unter 16.1.) – in das Zweigarchiv Kalkum abgegeben (altes Findbuch, Anmerkung S.1 von Fr. Dr. Joester vom 28.8. 1974). 3. Es befindet sich als unverzeichneter Rest ein Karton am Lagerungsende des Bestandes („Irrläufer“ aus Akten des Generalgouvernements). Sie müssen an anderer Stelle untergebracht bzw. ein eigener Titel gebildet werden. Eine Mappe ist voridentifiziert. Sie liegen nach Hinweis von Frau Dr. Joester nach den Akten sortiert, aus denen sie entnommen wurden und zwar von unten nach oben sortiert. 4. Das Literaturverzeichnis wurde ergänzt. Dr. Richter, 11.9. 2006
Bezirksgericht Victoria. - Auflösung des Bezirksgerichts – Verzeichnis der am 1.7.1910 an das Bezirksgericht Duala übersandten Akten aus den Jahren 1899 - 1910, 1910
Bezirksgericht DualaUmfang :Ca. 5.800 Urkunden, 40.000 Akten (ca. 2750 Kartons), 1100 Karten, 65 Aufschwörungstafeln. Findbücher A 450 (je nach Teilbestand mit angehängtem Kürzel). Teilweise unverzeichnet.
Behördengeschichte Die Gesandtschaft in Hamburg gehörte zu den wichtigsten diplomatischen Vertretungen Preußens in Deutschland. Ihre Bedeutung lag vor allem auf dem Gebiet der Handels- und Zollpolitik sowie der Schifffahrt. Besondere Akzente wurden dabei durch die wirtschaftsgeografische Lage des gesandtschaftlichen Zuständigkeitsbereiches als Ausgangsbasis des deutschen Überseehandels und als Endpunkt der wichtigen Binnenschifffahrtsstraßen Elbe und Weser gesetzt. Die Gesandtschaft erlangte noch eine zusätzliche Bedeutung im Rahmen der Kolonialpolitik. Die Entwicklung der Zuständigkeit der Gesandtschaft Hamburg ist recht kompliziert, doch bleibt festzuhalten, dass in der Regel die drei Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck sowie die beiden Mecklenburg zum Gesandtschaftsbereich gehörten. Vom Tilsiter Frieden 1807 bis zur Annexion der Hansestädte und Oldenburgs durch Frankreich im Dezember 1810 erstreckte sich die Zuständigkeit der Mission außer auf die genannten Staaten auch auf Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Nach der durch die französische Annexion der deutschen Nordseeküste bedingten Auflösung der Hamburger Gesandtschaft 1810 wurden die diplomatischen Kontakte Preußens zu Mecklenburg, gebunden an die Person des bisherigen Gesandten in Hamburg, im Wesentlichen von der Gesandtschaft in Dresden wahrgenommen. Nach dem Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 wurde die Gesandtschaft neu gegründet und erhielt einen großen Zuständigkeitsbereich, der sich außer auf die Hansestädte und Mecklenburg auch auf Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold erstreckte. 1832 wurden die Vertretungen bei Hannover, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold von der Gesandtschaft Kassel übernommen. 1837 wurde Oldenburg in den Bereich der neugegründeten Mission in Hannover einbezogen. Der somit auf die Hansestädte und Mecklenburg verengte Zuständigkeitsbereich blieb bis zur Auflösung der Gesandtschaft Hamburg, die am 31. März 1920 erfolgte, konstant. Missionschefs 1804 - 1811 Grote, Graf August Otto von 1814 - 1830 1830 - 1832 Maltzan, Mortimer von 1832 - 1848 Haenlein, Johann Christian Ferdinand Louis von 1848 - 1859 Kamptz, Carl Ludwig Georg Friedrich Ernst Albert von 1859 - 1867 Richthofen, Freiherr Emil Carl Heinrich von 1867 - 1869 Kamptz, Carl Ludwig Georg Friedrich Ernst Albert von 1869 - 1872 Magnus, Anton von 1872 - 1875 Rosenberg, Freiherr Adalbert von 1875 - 1885 Wentzel, Robert Albrecht Friedrich Otto von 1885 - 1890 Kusserow, Heinrich von 1890 - 1894 Thielmann, Freiherr Max von 1894 - 1895 Kiderlen-Waechter, Alfred von 1895 - 1898 Wallwitz, Graf Nikolaus von 1898 - 1902 Metternich, Graf Paul von 1902 - 1907 Tschirschky und Boegendorff, Heinrich Leonhard von 1907 - 1908 Heyking, Freiherr Edmund von 1908 - 1915 Bülow, Gustav Adolf von 1915 - 1920 Quadt von Wyckradt und Isny, Albert Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand setzte sich aus fünf Registratur- bzw. Abgabeschichten (A-E) zusammen, die zwischen 1834 und 1940 ins Archiv gelangten. 1840 wurde für die Gruppe A ein Findbuch angelegt, in das auch die weiteren Abgabeschichten eingetragen wurden. Die Akzessionen Nr. 8042 bis 8168 wurden im Januar 1870 zu Gruppen zusammengefasst, ein Teil als wertlos klassifiziert (vgl. VI. HA Nl. Friedländer, G., Nr. 13, fol. 33). Während des Zweiten Weltkrieges wurde der Bestand Rep. 81 Hamburg in die Salzbergwerke von Staßfurt und Schönebeck ausgelagert und zu Kriegsende in die Sowjetunion gebracht. Im Jahre 1955 erfolgte seine Rückführung in das Zentrale Staatsarchiv nach Merseburg. Der Bestand wurde in den Teil vor 1807 und den Teil nach 1807 getrennt. Letzterer Teil 1968 von Joachim Nossol neu verzeichnet und 1969 unter Anleitung Dr. Joachim Lehmann und Roswitha Nagel nach sachlichen Gesichtspunkten geordnet. Die unterste Gliederungsstufe ist chronologisch - unter Wahrung sachlicher Zusammenhänge - gereiht. Die redaktionellen Arbeiten besorgte die Archivarin Maria Lehmann, das Findbuch schrieb Magdalena Sabor. Die Institutionsgeschichte wurde von Dr. Joachim Lehman verfasst. Im Zuge der Neuverzeichnung des Bestands I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hannover wurde eine Akte aufgefunden, die provenienzmäßig in den Bestand der Gesandtschaft Hamburg gehört (Altsignatur Rep. 81 Hannover B 4 a). Der Bestand Gesandtschaft Hamburg umfasst insgesamt 1.350 Akten aus der Zeit von 1804 bis 1920. Merseburg, im Juni 1981 gez. Nagel überarbeitet Berlin, im Februar 2011 gez. Dr. Puppel letzte vergebene Nummer: ____ zu bestellen: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Hamburg zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaften und Konsulate nach 1807, Gesandtschaft Hamburg Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
- Enthält: Sächsische Bank zu Dresden 1927 bis 1934.- Diskont-Kompagnie Aktiengesellschaft Berlin 1934 bis 1938.- Dresdner Bank 1916 bis 1923, 1935 bis 1940.- Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt Leipzig (ADCA) 1917 bis 1940.- Schäferei Nomtsas GmbH Dresden 1910/11.- Oberhohndorf-Reinsdorfer Kohleneisenbahn 1916.- Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlen-Verein zu Zwickau 1899, 1900.
- description: Enthält: Sächsische Bank zu Dresden 1927 bis 1934.- Diskont-Kompagnie Aktiengesellschaft Berlin 1934 bis 1938.- Dresdner Bank 1916 bis 1923, 1935 bis 1940.- Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt Leipzig (ADCA) 1917 bis 1940.- Schäferei Nomtsas GmbH Dresden 1910/11.- Oberhohndorf-Reinsdorfer Kohleneisenbahn 1916.- Zwickau-Oberhohndorfer Steinkohlen-Verein zu Zwickau 1899, 1900.
- 1900 - 1943, Sächsisches Staatsarchiv
1887, Sächsisches Staatsarchiv
- Enthält: dt. Admiral, geb. 1882 description: Enthält: dt. Admiral, geb. 1882 ohne Datum, Sächsisches Staatsarchiv
- Enthält: preuß. Generalleutnant, Kommandeur der Schutztruppe im Reichskolonialamt, geb. 1857, gest. 1914 description: Enthält: preuß. Generalleutnant, Kommandeur der Schutztruppe im Reichskolonialamt, geb. 1857, gest. 1914 ohne Datum, Sächsisches Staatsarchiv
Enthält: Truppenluftschutz, 1941; Berichtigungen zum Anschriftenverzeichnis der Rüstungsinspektionen und Rüstungskommandos, 1941; Neuverteilung Aufgaben GL, 1941; Dienststellenplan Luftwaffen-Personalamt, 1941; Dienststellenplan L In 13, 1941; Dienststellenplan Abt. zbV bei Staatssekretär; Dienststellenplan L In 14, 1941; Koloniale Vorbereitungen im Bereich der Luftwaffe, 1941
1915 - 1916, Sächsisches Staatsarchiv
1885, Ges. Brüssel 2.3.4.2.4.1 Gesandtschaft Brüssel 1
Verwaltungsgeschichte: Bürgermeister Kirchenpauer, der als Vertreter Hamburgs mit den zur Begründung des Norddeutschen Bundes führenden Verhandlungen in Berlin beauftragt war, wurde auch zum ersten Bevollmächtigten beim Bundesrat des Norddeutschen Bundes bestimmt. Nach Schaffung des Deutschen Reiches wurde es üblich, Stellvertreter (Substitute) zu ernennen; es waren später stets 2 Senatoren und der hanseatische Gesandte in Berlin mit der ständigen Stellvertretung des Bevollmächtigten beauftragt. Für die in Frage kommende Zeit gab es folgende Bevollmächtigte und Substitute: Jahre Bevollmächtigter 1.Substitut 2.Substitut 3.Substitut 1868-1871 Kirchenpauer --- --- --- 1872-1873 Kirchenpauer Schroeder --- --- 1874-1880 Kirchenpauer Schroeder Krüger, Min.-Resident --- 1881-1887 Versmann Schroeder Krüger, Min.-Resident --- 1888-1896 Versmann Schroeder Burchard Krüger, Gesandter 1897-1899 Versmann Schroeder Burchard Klügmann, Gesandter 1900-1903 Burchard Schroeder Lappenberg Klügmann, Gesandter 1904-1907 Burchard Lappenberg Klügmann, Gesandter --- 1908-1909 Burchard Lappenberg Sthamer und Schäfer Klügmann, Gesandter 1910-1912 Burchard Sthamer Schäfer Klügmann, Gesandter 1913-1915 Sthamer Predöhl Schäfer Sieveking, Gesandter Waren anfangs die bevollmächtigten Senatoren noch bei allen Verhandlungen des Bundesrats anwesend und der Ministerresident Dr. Krüger nur ausnahmsweise einmal mit der Wahrnehmung der hamburgischen Belange betraut, so verschob sich das Bild immer mehr, bis schließlich die Anwesenheit eines Bevollmächtigten des Senats nur auf besonders wichtige Angelegenheiten beschränkt war. In gleicher Weise verlagerte sich das Schwergewicht der Bundes- verhandlungen aktenmäßig gesehen vom Archiv des Bevollmächtigten zu dem der Hanseatischen Gesandtschaft in Berlin (vgl. I 5 g). Dieses enthält mehr und mehr das gesamte dabei anfallende Material, das mengenmäßig die eigentlichen Gesandtschaftsakten weit übertrifft. Das Archiv des Bevollmächtigten dagegen geht seit 1894 allmählich in der Registratur der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten auf. 1901 wurden die letzten besonderen Akten des Bevollmächtigten angelegt, die Serien der Berichte reichen teilweise noch bis 1913. Archivierungsgeschichte: Dem Bevollmächtigten, der im Hotel Royal in Berlin 2 Wohnräume und ein Archivzimmer besaß, stand für Kanzlei und Registratur ein Schreiber zur Verfügung, der ihn jeweils von Hamburg nach Berlin und zurück begleitete. Die Akten machten jedoch nur zum Teil diese Reisen mit, der Rest blieb in der Verwaltung des Gesandtschaftsregistrators. Während jene zumeist auf dem Weg über die Nachlässe der bevollmächtigten Senatoren ins Staatsarchiv oder aber auch in die Registraturen anderer Behörden gelangt sind, bildet dieser den Kern des nachstehenden verzeichneten Archivs. Ein älterer aus der Zeit des Bürgermeisters Kirchenpauer stammender Teil in der auf den Kanzlisten Ernst zurückgehenden Ordnung gelangte schon in den 80 Jahren ins Staatsarchiv, wo er in Cl.I Lit. Nr.3 der Senatsakte als Vol.3 aufgestellt und mit einigen den Nachlässen verschiedener Bevollmächtigter entnommenen Akten sowie den später vom Archiv des Bevollmächtigten an das Staatsarchiv abgegebenen Convoluten (insbesondere Berichte, Instruktionen usw.) vereinigt wurde. Ein jüngerer Teil, vorwiegend aus der Zeit der Bevollmächtigten Versmann und Burchard, wurde abgesehen von den bereits erwähnten, an das Staatsarchiv abgegebenen Stücken zunächst bei der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten aufbewahrt und dann mit deren Akten an das Staatsarchiv abgeliefert. Er verblieb dort gesondert in seiner ursprünglichen Ordnung. Bei dieser, die der Kanzlist Hertel 1880 ohne Einbeziehung oder auch Beachtung älterer Vorgänge neu geschaffen hatte, erhielt jede durch eine Bundesratsdrucksache neu angeschnittene Frage in chronologischer Folge eine laufende Nummer ohne Rücksicht darauf, ob zum gleichen Vorgang bereits eine Akte vorhanden war. Lediglich die Nummern 1 - 5, die für allgemeine Angelegenheiten wie Berichte usw. vorgesehen waren, umfaßten das gesamte hierhergehörige Material. Bei der Neuordnung, die nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgte, wurden der in den Senatsakten befindliche und der zuletzt genannte Teil miteinander vereinigt. Ferner wurden dem Archiv noch eine Reihe hierhergehöriger Akten, die sich bislang bei dem Nachlaß des Bürgermeisters Versmann befanden, eingegliedert. Die Geschichte dieser Bestände macht es verständlich, daß es sich bei dem vorliegenden "Archiv des Hamburgischen Bevollmächtigten zum Bundesrat" in keiner Weise um einen geschlossenen Archivkörper handelt. Wir haben es vielmehr mit einem Fonds zu tun, zusammengestellt aus Fragmenten bei der den Bundesratsverhandlungen hamburgischerseits entstandenen Handakten der verschiedenen Bevollmächtigten, die zusammen mit den gleichartigen Beständen der Hanseatischen Gesandtschaft in Berlin lediglich die Senatsakten und ab 1894 die Akten der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten ergänzen können Einzelteile des Bestandes wurden 1994 mit dem Programm FINDBUCH neu verzeichnet. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg, 132-5/4 Hamburgischer Bevollmächtigter beim Bundesrat, Nrn. ... Bestandsbeschreibung: Bürgermeister Kirchenpauer, der als Vertreter Hamburgs mit den zur Begründung des Norddeutschen Bundes zu führenden Verhandlungen in Berlin beauftragt war, wurde zum ersten Bevollmächtigten beim Bundesrat des Norddeutschen Bundes bestimmt. Nach der Gründung des Deutschen Reiches wurde es üblich, Stellvertreter (Substitute) zu benennen. Mit der ständigen Stellvertretung des Beauftragten wurden stets 2 Senatoren und der Hanseatische Gesandte in Berlin beauftragt. In der Praxis setzte es sich durch, daß der Bevollmächtigte nur zu ganz wichtigen Anlässen anwesend war, während der in Berlin ständig anwesende Gesandte die Bundesratsverhandlungen besuchte. Dem entsprechend verlagerte sich die aktenmäßige Überlieferung zunehmend auf das Gesandtschaftsarchiv. Das Archiv des Bevollmächtigten ging seit 1894 allmählich auf die Registratur der Senatskommission für die Reichs- und auswärtigen Angelegenheiten über. 1901 wurden die letzten besonderen Akten des Bevollmächtigten angelegt, die Serien der Berichte reichen teilweise noch bis 1913. Der vorliegende Best. enthält u.a. die Konzepte der Berichte des Bevollmächtigten (1866-1911,1913), Abschriften der Berichte des Hanseatischen Gesandten in Bundes-ratsangelegenheiten (1880-1907), Instruktionen für den Bevollmächtigten (1868-1901) und den Schriftwechsel in allgemeinen Angelegenheiten des Reiches, des Bundesrats und des Reichstages (1866-1907) sowie Sachakten in Konsulatsangelegenhei-ten (1867-1899) und anderen sachlich gegliederten Materien, die überwiegend den Handakten der verschiedenen Bevollmächtigten entstammen.
Enthält unter anderem: - Vermerk von KVR [Petri] über die Einrichtung einer deutschen Gastprofessur an der Antwerpener Kolonialhochschule; O.U., 23.08.1940, (kult), S. 28. Umfang : 01 cm. Bestellsignatur : 914/58. Altsignatur : A.IV.1.1-A.IV.36.4. Bemerkung : digitalisiertAktenbeschriftung: Kultur-Akten Petri, Ende Juli 1940 - Ausrissspuren:Hinter S. 30, S. 57 und S. 58Die Seiten 1 bis 15 lagen lose zu Beginn der Akte und befanden sich nicht in der Heftung.
Enthält unter anderem: - KVR Reese an das Deutsche Nachrichtenbüro: Übersendung eines Berichtes über die Vorträge von Prof. Mecking an der Kolonialhochschule Antwerpen; o.O., 19.06.1941, (kult), S. 024 Vermerk von KVR Reese über die Vorlage eines Berichtes über die Vorträge von Prof. Mecking an der Kolonialhochschule Antwerpen für das Deutsche Nachrichtenbüro und Belga-Press; o.O., 18.06.1941, (kult), S. 031 - KVR Reese an das Deutsche Nachrichtenbüro: Übersendung eines Berichtes über die Gastvorträge von Professor Mecking, Hamburg, in der Kolonialhochschule Antwerpen; o.O., 18.06.1941, (kult), S. 042, NB: Der Bericht selbst fehlt. - Vermerk von KVR Reese zur Vorlage eines Berichtes über die Gastvorlesung von Prof. Rein an der Kolonialhochschule in Antwerpen; o.O., 14.06.1941, (kult), S. 068 - Vermerk von KVR Reese über Vereinbarungen der Dienststelle des Kolonialpolitischen Amtes zur Behandlung und Förderung jüngerer Wissenschaftler und Doktoranden, die in Belgien kolonialpolitische Studien betreiben; o.O., 11.06.1941, (kult), S. 086 - KVR Reese an van Hecke, Gen.-sekr. im Kolonialministerium Brüssel: Unterstützung der Gastvorlesungen deutscher Professoren an der Kolonialhochschule Antwerpen; o.O., 11.06.1941, (kult), S. 100. Umfang : 01 cm. Bestellsignatur : 914/85. Altsignatur : T.II.1.1-T.II.81.1. Bemerkung : Aktenbeschriftung: Dr. Petri, Handakten, 17, vom: 11.6.1941 bis: [handschriftlicher Eintrag Petris auf der Vorderseite, ca. 1980/90er-Jahre:] 11.6.-24.6.41[handschriftlicher Eintrag auf der Rückseite mit der Hervorhebung von drei Vorgängen innerhalb der Akte] Ausrissspuren:Hinter S. 85 und S. 90.
1899 - 1911, Sächsisches Staatsarchiv
Verwaltungsgeschichte: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Vorbemerkung Gesetzliche Grundlagen Durch die „Verordnung wegen der bei Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Handlungs-Societäten, Handlungs-Firmen, anonymen Gesellschaften und Procuren bei dem Handels-Gerichte zu machenden Anzeigen, welche durch Rath- und Bürgerschluß vom 15.October 1835 beliebt worden“ vom 28.12.1835 (Hamburgische Verordnungen Bd.14, S.307-316) wurde in Hamburg erstmals eine Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Sie trat am 1.1.1836 in Kraft. Diese Verordnung war auf Initiative der Commerzdeputation zustande gekommen, die seit 1823 ständig versuchte, den Rat zu einer Regelung zu veranlassen, die den Mißbrauch von Firmennamen unterband und eine Möglichkeit schuf festzustellen, wer der tatsächliche Inhaber eines Unternehmens war und wer berechtigt war, für das Unternehmen zu handeln. Zunächst bestand jedoch nicht für alle Handelsunternehmen eine Pflicht zur Eintragung in das Register. Ausgenommen waren alle schon bestehenden Firmen, jedoch wurde an den Gemeinsinn der Inhaber appelliert, sich zur Beförderung der Sache freiwillig eintragen zu lassen (Publicandum vom 28.12.1835, Hamburgische Verordnung Bd.14, S.317). Außerdem wurde auf eine Eintragung verzichtet, wenn der Name der Handelsfirma mit dem Namen des alleinigen Inhabers identisch war. Demnach bestand die Verpflichtung nur für 1. Handlungs-Societäten ( § 1 der Verordnung) 2. die Handlung des alleinigen Inhabers einer Handlungsfirma, die entweder dessen eigenen vollen Namen nicht enthielt oder nicht auf den eigenen Namen beschränkt war (§ 3 Abs.2) 3. Erteilung von Prokuren (§ 4-8) 4. Anonyme Gesellschaften (§ 9-10) 5. Agenten und Bevollmächtigte auswärtiger Versicherungs- und ähnlicher Gesellschaften (§ 11) 6. Hamb. Assekuranz-Kompagnien und sonstige Aktiengesellschaften (§ 12). Die Vorgenannten mußten jede Errichtung, Veränderung und Aufhebung eines Unternehmens anzeigen und alle Zirkulare beim Handelsgericht - Firmen- und Prokurenwesen, teilweise auch Firmenbüro genannt, einreichen. Mit der „Bekanntmachung betr. die Anmeldung im Firmen-Bureau vom 1.2.1844 (Hamburgische Verordnungen Bd.18, S.7) wurde die Verpflichtung aus der Verordnung von 1835 erneut öffentlich bekannt gemacht und zum Teil näher ausgeführt. Im Jahre 1865 wurde dem Büro für das Firmen- und Prokurenwesen die in Art. 24 des Hanseatisch-Französischen Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 4.3.d.J. vorgesehene Deposition von Marken, Etiketten und Verpackungen übertragen (Bekanntmachung vom 30.6.1865, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.233-234). Eine wesentliche Erweiterung der Eintragungspflicht in die Register brachte die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches durch Gesetz vom 22.12.1865 (Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.533-561). Das Handelsgesetzbuch und das Einführungsgesetz traten in Hamburg am 1.5.1966 in Kraft. Nach Art.19 des Handelsgesetzbuches war nun jeder Kaufmann verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Durch § 6 des hamburgischen Einführungsgesetzes wurde die Eintragungspflicht auch für den Kreis der Gewerbetreibenden, für den nach Art. 10 des Handelsgesetzbuches die Vorschriften für Kaufleute keine Anwendung finden sollten, wie Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb, Höker, Fuhrleute, gewöhnliche Schiffer usw. eingeführt, wenn sie einen Prokuristen bestellen oder wenn sie zur Betreibung ihres Gewerbes eine offene Gesellschaft eingehen wollten. Im Gegensatz zur Verordnung von 1835 wurde in den Übergangsbestimmungen (§§ 1-5) des Einführungsgesetzes bestimmt, daß die neuen Vorschriften auch für alle schon bestehenden Unternehmen verbindlich seien. Diesen Firmen wurde auferlegt, sich innerhalb von 3 Monaten eintragen zu lassen, so daß ab 1.8.1866 alle kaufmännischen Unternehmen im hamburgischen Gebiet mit Ausnahme von Ritzebüttel in den Registern des Handelsgerichts erfaßt sein müßten. Außerdem wurde durch Art.13 des Handelsgesetzbuches eine Veröffentlichtung grundsätzlich aller Eintragungen in die Register bestimmt. Bisher waren seit Oktober 1847 offenbar aufgrund eines Beschlusses des Handelsgerichts nur die nach §§ 1 und 3 Abs.2 der Verordnung von 1835 vorgesehenen Anmeldungen veröffentlicht worden. - Im einzelnen und zu den übrigen Erweiterungen und Veränderungen in den Aufgaben des Firmenbüros aufgrund des Handelsgesetzbuches siehe: Die Commissionsberichte und weiteren Verhandlungen über die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches in Hamburg, S.3-5 (Bibliothek A 913/9). Das nach dem Genossenschaftsgesetz einzurichtende besondere Protokoll für Genossenschaften wurde gemäß § 1 der „Ausführungsverordnung zum Norddeutschen Bundesgesetze betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 4.Juli 1868“ vom 30.11.1868 (Hamburgische Gesetzsammlung Bd.III, S.86-88) ab 1.1.1869 ebenfalls beim Handelsgericht geführt. In Bergedorf wurde ab 1.1.1873 beim Amtsgericht ein eigenes Handelsregister geschaffen (Bekanntmachung vom 29.12.1872, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.VIII, S.249-251). Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über Markenschutz vom 4.12.1874 am 1.5.1875 wurde dem Handelsgericht die „Eintragung der Waarenzeichen“ in ein Zeichenregister übertragen (Bekanntmachung vom 26.4.1875, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.XI, S.52-54). Im folgenden Jahr kam aufgrund von § 9 des Reichsgesetzes betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11.1.1876 (Reichsgesetzblatt, S.12) die Führung des Musterregisters hinzu. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 (Reichsgesetzblatt, S.41) beendete am 1.10.1879 die alte hamburgische Gerichtsverfassung. Für die Aufgaben des “Handelsgerichts-Bureau für das Firmen- und Procurenwesen“, nämlich die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster- und Markenschutz-Register, wurde für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausnahme der Landherrenschaften Ritzebüttel und Bergedorf das Landgericht zuständig, für die genannten Landherrenschaften das betreffende Amtsgericht (§ 5 des Gesetzes betreffend die nicht streitige Gerichtsbarkeit vom 25.7.1879, HamburgischeGesetzsammlung Bd.XV, S.253-255). Am 1.10.1894 endete die Zuständigkeit für den Schutz der Warenzeichen. Sie ging auf das Reichs-Patentamt über (Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12.5.1894, Reichegesetzblatt, S.441-448). Neu hinzu kam durch das Börsengesetz vom 22.6.1896 (Reichsgesetzblatt, S.157-176) die Führung von zwei Börsenregistern, eines für Waren und eines für Wertpapiere. Für die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel wurden keine Börsenregister eingerichtet, sondern die Zuständigkeit dem Landgericht übertragen. Die Register wurden bis zur Änderung des Börsengesetzes im Jahre 1908 geführt. Mit dem 1.1.1900 gab das „Bureau für die Handels-, Genossenschafts-, Markenschutz- und Musterschutz-Register“ beim Landgericht seine Aufgaben an das Amtsgericht ab (§ 125 des Reichsgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 17.5.1898, Reichsgesetzblatt, S.189). Registerführung Mit Begründung des Firmenbüros wurden am 2.1.1836 zwei Register angelegt, das Firmenprotokoll (A 6) und das Prokurenprotokoll (A 7). In das Firmenprotokoll wurden alle im Gesetz vorgesehenen Eintragungen außer den Prokuren aufgenommen. Dabei blieb es im Wesentlichen bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches. In der Zeit von 1843 bis 1856 führte man ein besonderes „Protokoll der fremden Handlungsfirmen“ (A 8), in das fremde Firmen eingetragen wurden, deren Inhaber sich zeitweilig in Hamburg aufhielten. Parallel dazu gab es von 1843 bis 1847 ein „Protokoll für Prokuren abseiten fremder Handlungsfirmen“ (A 9). Wesentlich umfangreicher als die beiden vorgenannten Protokolle wurde das von 1957 bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches geführte Vollmachtenprotokoll (A 10). Im Gegensatz zu Prokuristen waren die in dieses Protokoll eingetragenen Personen nur nach Maßgabe der hinterlegten Vollmacht berechtigt, eine Firma zu vertreten. Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches wurden die Firmen- und Prokurenprotokolle zu Handelsregistern im Sinne des Gesetzbuches erklärt (§ 1 der Übergangsbestimmungen zum Einführungsgesetz, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.559). Sie wurden auch weiterhin geführt. Neu eingerichtet wurde ein Protokoll für Aktiengesellschaften (A 11). In diesem Register wurden außer den bisher im Firmenprotokoll eingetragenen Aktiengesellschaften auch die bisher im Vollmachtenprotokoll eingetragenen Bevollmächtigten auswärtiger Gesellschaften verzeichnet. Außerdem wurden in dieses Protokoll bis zur Schaffung eines besonderen Protokolls für Genossenschaften (A 18) am 1.1.1869 „Associationen“ von Handwerkern eingetragen. Da es wiederholt Schwierigkeiten mit den Nachbarstaaten wegen der Anerkennung von Auszügen aus den „Protokollen“ gegeben hatte, wurden am 1.1.1876 „Register“ eingerichtet. Die älteren Eintragungen wurden nicht übertragen. Es entstanden als Fortsetzung des Firmenprotokolls das Firmenregister (A 12) für Einzelkaufleute und das Gesellschaftsregister (A 13) für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, sowie als Fortsetzung des Protokolls für Aktiengesellschaften das Gesellschafteregister II (A 14) für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien und das Gesellschaftsregister III (A 15) für Bevollmächtigte und Agenten auswärtiger anonymer Gesellschaften. Aus dem Protokoll der Genossenschaften wurde das Genossenschaftsregister (A 19). Nur das Prokurenprotokoll bestand unter dem alten Namen fort. Bis zum 31.12.1875 waren im Firmenprotokoll 15129 Nummern, im Protokoll der Aktiengesellschaften 407 Nummern vergeben worden. Für das Firmenregister und das Gesellschaftsregister I wurde beginnend mit Nr.15130 bis zum 31.12.1889 eine gemeinschaftliche Nummerierung vorgenommen. Vom 1.1.1890 an hat jedes Register beginnend mit Nr.27401 für sich fortlaufende Nummern. Die aus dem Protokoll der Aktiengesellschaften hervorgehenden Gesellschaftsregister haben -beginnend mit Nr.408- ebenfalls eine gemeinschaftliche Nummerierung, die bis 1904 beibehalten wurde. Ab 1.6.1885 wurde für die Zweigniederlassungen auswärtiger Gesellschaften, die bisher im Gesellschaftsregister II eingetragen wurden, das Gesellschaftsregister IV (A 16) angelegt. Schließlich wurde im Jahre 1895 noch für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung das Gesellschaftsregister V (A 17) eingerichtet. Sie waren bis dahin ebenfalls im Gesellschaftsregister II eingetragen worden. Mit dem 31.12.1899 enden die Prokurenprotokolle. Die Prokuristen wurden nun -wie es bei anonymen Gesellschaften schon geschah- in das entsprechende Firmenregister oder Gesellschaftsregister I eingetragen. Nach Inkrafttreten des neuen Handelsgesetzbuches waren die bisher ins Gesellschaftsregister III (A 15) erfolgten Eintragungen für Bevollmächtigte auswärtiger Gesellschaften nicht mehr zulässig. In dieses Register wurden von nun an die juristischen Personen aufgenommen, deren Eintragungspflicht in den § 33 ff. des neuen Handelsgesetzbuches vom 10.5.1897 (Reichsgesetzblatt, S.219) bestimmt wird. (in: Senatskommission für die Justizverwaltung, II C d 3 a 1 Vol. 1) wurde die Schließung der Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister bestimmt. An ihre Stelle traten ab 1.1.1905 die Handelsregister A, B und C und ein neues Genossenschaftsregister. Der noch gültige Inhalt der alten Register wurde nach und nach auf die neuen übertragen. Die Börsen- und Musterregister blieben unberührt. Ablieferung, Schriftgutverluste und Ordnung Seit dem Jahre 1902 wurden jährlich die nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zur Vernichtung anstehenden Akten zu den verschiedenen Registern vom Amtsgericht abgeliefert. -Die Akten zu sämtlichen Registern sind nach Löschung der Eintragungen vom Gericht nach einer gemeinsamen Reponierungsnummernfolge abgelegt worden.- Eine erste Ablieferung von Registern (Protokollen) und Namensverzeichnissen erfolgte offenbar im Jahre 1910. Weitere Register und Protokolle allgemeinen Inhalts wurden am 4.1.1933 abgeliefert (G.A. H 2 a 54). Die großen Reihen gelangten am 11.2.1950 an das Staatsarchiv. In den Jahren 1951, 1953, 1961 und 1967 erfolgten kleinere Nachlieferungen. Schriftgutverluste sind sowohl beim Amtsgericht als auch im Staatsarchiv eingetreten. An Registern sind bisher nicht an das Staatsarchiv abgeliefert worden: Firmenprotokoll Nr.15084 bis 15129, Prokurenprotokoll Nr.11767-12016, sowie das Protokoll für Aktiengesellschaften (Nr.1-407). Im Staatsarchiv sind während des 2.Weltkrieges vermutlich durch Wasserschaden Band 2 des Vernehmungsprotokolls und Band 3 des Vollmachtenprotokolls vernichtet worden. Die Akten zu den Registern sind ebenfalls nicht vollständig erhalten. Verluste sind durch Kassationen beim Amtsgericht und durch Wasserschaden beim Staatsarchiv eingetreten. Die jetzt durchgeführten Ordnungsarbeiten betreffen ausschließlich die Protokolle und Register, für die bisher nur zum Teil Ablieferungsverzeichnisse vorlagen. Eine Durchsicht der Akten und eventuelle Kassation derjenigen, die nur Auszüge aus den Registern enthalten, wurde zunächst zurückgestellt. Benutzungshinweise 1. Laufzeitangaben Die Laufzeitangaben für die Register berücksichtigen nur das Datum der Einrichtung des jeweiligen Registerblattes. Sie sind aus diesem Grunde in Klammern gesetzt worden. Fast jedes Blatt enthält jedoch auch spätere Eintragungen. 2. Gegenseitige Verweise Bei Eintragungen für eine Firma in verschiedene Registerreihen, sowie bei Anlage neuer Blätter (wenn die alten vollgeschrieben waren) sind -soweit festgestellt- immer gegenseitige Verweise angebracht worden. 3. Gesellschaftsregister II bis V Die einzelnen Bände enthalten häufig auch Eintragungen für Gesellschafter mit niedrigerer Registernummer, als nach dem Titel zu vermuten ist. Auf solche Eintragungen wird jeweils bei der vorherigen verwiesen. 4. Namensverzeichnisse Ein Gesamtnamensverzeichnis für alle Eintragungen ist nicht vorhanden, jedoch sind fast alle Reihen durch alphabetische oder grobalphabetische Verzeichnisse erschlossen. Es ist versucht worden, die vorhandenen Namensverzeichnisse so genau wie möglich zu bestimmen. Besondere Schwierigkeiten bereitet das Auffinden der Registernummern für Kapitalgesellschaften. Diese Firmen sind in den einzelnen Namensverzeichnissen sehr unterschiedlich verzeichnet worden, zum Teil unter der Firma, zum Teil nach Branchen oder aber -ohne Berücksichtigung der Firma- unter A (Aktiengesellschaft). V Abkürzungsverzeichnis Folgende Abkürzungen werden in den Protokollen und Registern verwandt: A - Handelsregister A (nach 1904) AG - Protokoll für Aktiengesellschaften B - Handelsregister B (nach 1904) C - Handelsregister C (nach 1904) Cons.Prot. - Consensprotokoll (Protokoll über Zustimmungen zur Fortführung der Firma bei Wechsel der Inhaber) P - Firmenprotokoll oder Firmenregister PF - Protokoll der fremden Handlungsfirmen PF - Firmenprotokoll FR - Firmenregister G - Gesellschaftsregister oder Genossenschaftsregister oder Protokoll der Genossenschaften GR – Gesellschaftsregister HR A - Handelsregister A (nach 1904) HR B - Handelsregister B (nach 1904) HR 0 - Handelsregister C (nach 1904) KP - Kollektivprokura MR - Musterregister P - Prokurenprotokoll PF - Prokurenprotokoll UB - Urteilsbuch UP - Urteileprotokoll - Urteilsbuch V - Vollmachtenprotokoll VP - Vernehmungsprotokoll Z - (Waren-)Zeichenregister Juli 1967, Stukenbrock Archivierungsgeschichte: Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht. Die Unterlagen wurden 1902, 1933, 1950-1953 und 1961 sowie 1967 vom Amtsgericht an das Staatsarchiv abgeliefert. Die Verzeichnung erfolgte nach Aussonderung der nicht archivwürdigen Registerakten sukzessive. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg 231-3 Handelsregister, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht.
1895 - 1898, Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 110 Halle (Benutzungsort: Merseburg) Industrie- und Handelskammer Halle (Saale)
Enthält u.a.: Banküberweisungen. - Vermögens- Aufstellung des Hamburgischen Hauptvereins der Gustav-Adolf-Stiftung in Hamburg 1925. - Fragebogen B zur Berichterstattung an den Zentralvorstand in Leipzig vom Hauptverein Hamburg 1927. - Heft, Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit des Hamburgischen Hauptvereins der Gustav-Adolf-Stiftung 1910. - Einzelblatt, Verzeichnis der dem Hauptverein im Unterstützungsplan empfohlenen Gemeinden 1912. - Faltblatt, Fliegendes Blatt Nr. 98, Artikel: Der Gustav-Adolf-Verein in unseren deutschen Kolonien.
Gustav-Adolf-WerkEnthält u.a.: Postanweisungen. - Lieferscheine. - Banküberweisungen. - Verzeichnis der dem Hauptverein Reuß j. L. im Unterstützungsplan empfohlenen Gemeinden 1920. - Faltblatt, Übersichtstafel über die einem jeden Hauptvereine von 1901 bis 1906 zustehende Stimmenzahl. - Einzelblatt, Verzeichnis der dem Hauptverein Reuß j. L. im Unterstützungsplan empfohlenen Gemeinden 1907. - Heft, 47. Jahresbericht des Geraischen Frauenvereins zur Gustav Adolf- Stiftung 1907. - Faltblatt, Fliegendes Blatt Nr. 98 des Evangelischen Vereins der Gustav Adolf- Stiftung, Der Gustav Adolf- Verein in unsern deutschen Kolonien, Leipzig 1913.
Gustav-Adolf-Werk- Enthält: Sieben Briefe an F. A. Brockhaus.- Zwei Briefe von F. A. Brockhaus an ihn.- Postkarte mit dem Porträt von Adolf Friedrich Herzog zu Mecklenburg. description: Enthält: Sieben Briefe an F. A. Brockhaus.- Zwei Briefe von F. A. Brockhaus an ihn.- Postkarte mit dem Porträt von Adolf Friedrich Herzog zu Mecklenburg. 1912 - 1914, Sächsisches Staatsarchiv
- Der Hof der Familie Meiwes bzw. Thöne einst Robrecht genannt Stellbrink befindet sich bis 1900 in der Gemeinde Wewer, einem südwestlich von Paderborn gelegenen und seit 1969 mit der Stadt zusammengeschlossenen Ortsteil. Seit seiner Verlegung im Jahr 1900 findet sich der Hof in dem heute ebenfalls zu Paderborn gehörendem Ortsteil Elsen. Als erster Hofbesitzer findet 1794 Henricus Altmiercks genannt Stellbrink in einem Meierprotokoll Erwähnung (Akte 45). Die Unterlagen weisen ab 1825 Ferdinand Robrecht genannt Stellbrink, verehelicht mit Antoniette Drewer zu Wewer, als Besitzer des Hofes zu Wewer aus (Akte 39). 1839 übertragen die Eheleute Robrecht genannt Stellbrink ihrem Stiefsohn Johann Thöne den Hof (Akte 45). Dessen Sohn, dem Ackerwirt und späteren Ortsvorsteher Joseph Thöne, wird der Hof am 11. Februar 1870 vom Vater überschrieben (Akte 45). 1900 erwirbt Joseph Thöne ein von Freiherr von Brenken fünfzig Jahre zuvor gekauftes Sumpfgebiet von etwa 200 Morgen Grundfläche in der Nachbargemeinde Elsen und beginnt sodann mit dessen Urbarmachung und errichtet das Gut "Neu-Kamerun", wie der Hof alsbald genannt wird (Akte 38). Joseph Thönes Schwiegersohn Heinrich Meiwes, vermählt mit Louise geb. Thöne, führt ab spätestens 1909 die Geschicke des Hofes weiter (Akte 1). Das Hofesarchiv umfasst Unterlagen aus rund 250 Jahren zur Familien- und Hofes- und Gemeindegeschichte und enthält neben diversen Grundbuch-, Erbschafts-, Kauf- und Verkaufssachen, Rechnungen und Quittungen, auch persönliche Korrespondenzen. Hier sind besonders Feldpostbriefserien der jeweiligen Hofesbesitzer, beginnend mit dem Deutsch-Französischen-, über den Ersten-, bis hin zum Zweiten Weltkrieg, hervorzuheben (Akten 6-9, 13-21) . Daneben enthält das Archiv auch einen Teil ortsgeschichtlich relevanter Akten des Gemeindevorstehers Joseph Thöne, der das Vorsteheramt in der Gemeinde Wewer von etwa 1880 bis 1900 führte (Akten 50-61). Das ältest erhaltene Dokument im Hofesarchiv, ein Vertrag über den Ankauf einer Hufe Landes, datiert auf den 7. Juni 1785 (Akte 40). Akten des 18. Jahrhunderts sind spärlich, des frühen 19. Jahrhunderts häufig und des späten 19. Jahrhunderts sowie jüngeren Datums, zahlreich vorhanden. Insgesamt umfasst das Hofesarchiv 61 Akten. Es wurde durch Sebastian Kreyenschulte, Praktikant beim LWL Archivamt für Westfalen, im März 2010 verzeichnet. Die ungeordneten Archivalien wurden vom Besitzer im Dezember 2009 in einer Nürnberger Lebkuchenkiste aus Blech übergeben. Alle Stücke wurden in säurefreie Mappen gelegt und in Archivkartons umgepackt. Die Benutzung erfolgt direkt beim Eigentümer. Eigentümer des Archivs ist: Heinrich Meiwes Sudeschweg 60 33397 Rietberg-Bokel Tel.: 02944 - 1242 Es gilt folgende Zitierweise: "Hofesarchiv Meiwes, Nr. ..." Münster, den 07.04.2010 Sebastian Kreyenschulte Zur Hoffolge: Henricus Altmiercks gen. Stellbrink Ferdinand Robrecht gnt. Stellbrink oo Antonietta Drewer Johann Thöne olim Robrecht gnt. Stellbrink oo Maria Anna Richter Joseph Thöne Louise geb. Thöne oo Heinrich Meiwes
1906, Landesarchiv Sachsen-Anhalt, F 38, Generalia (Benutzungsort: Wernigerode) Oberbergamt Halle. Generalia
- 1893 - 1903, Sächsisches Staatsarchiv
- Enthält u. a.: Zusammenstellung der Ausrüstung für die Kolonialtruppen in Ostafrika.- Verfügung des Reichsmarineamts vom 22.3.1893 über Durchführung ärztlicher Untersuchungen der Kolonialtruppen zur Feststellung der Tropenfähigkeit.- Denkschrift vom 31.10. 1893 über Regelung der Rangverhältnisse des europäischen Offiziers- und Sanittsoffizierskorps der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Ostafrika.- Erlass vom 3.5.1894 über die Umwandung der bisherigen Schutztruppe in eine kaiserliche Schutztruppe.- Entwurf eines Gesetztes über die Wehrpflicht in den Schutzgebieten.- Entwurf eines Gesetztes über die Abänderung des Gesetzes vom 22.3.1891 über die kaiserliche Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika und des Gesetztes vm 9.6.1893 über die kaiserliche Schutztruppe Südwestafrika und Kamerun.- Gesetz über die kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika vom 22.3.1891.- Gesetz über die kaiserliche Schutztruppe für Südwestafrika und Kamerun.- Organisatorische Bestimmungen für die kaiserliche Schutztruppe in Afrika (Schutztruppenordnung) vom 25.7.1898 und Auführungsbestimmungen vm 28.10.1898.- Verordnung über die Dienstpflicht bei der Schutztruppe für Südwestafrika, 5.12.1902.- Kabinettsordern über Anrechnung der Dienstjahre für die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika bzw. Kamerun sowie bei der Niederschlagung der Aufstände der Hereros und Nama in Südwestafrika, 1903-1904.
- 1913 - 1921, Sächsisches Staatsarchiv
- Enthält u. a.: Einziehung ehemaliger Kolonialtruppen zu Übungen, 24.11.1913.- Ergänzung der Bekleidungsordnung für die Schutztruppen in Afrka, 29.12.1913.- Verfügung des Reichskolonialamts vom 6.6.1914 über Maßnahmen für Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika bei einer Mobilmachung.- Verfügung des Reichskanzlers vom 29.2.1916 über die Zahlung von Kosten für internierte Schutztruppenangehörige.- Entwurf einer Richtlinie für die Beförderung von Schutztruppen, 1919.