Akten
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Enthält u.a.: Untersuchung: "Wie würde sich die Erfüllung der deutschen Kolonialforderungen auf die seestrategische Lage auswirken?" Frankreichs seestrategische Lage und die Aufgaben seiner Flotte B-Meldungen franz. Operationspläne gegen Spanien und Italien für den Kriegsfall Militärpolitischer Lagebericht Attachémeldungen Spannungsmaßnahmen der franz. Marine
description: Enthält:u.a.: Dokumente des AA, (1891-1911), Abschr., Bl. 144 ff.- "Kameradschaftssatzung", (o.D.), Druckschr., Bl. 30 ff.- "Kamerun-Post", 4 (1927) 4, Bl. 36 ff.- "Kameradschaft Kameruner Offiziere", (1944) 4, Bl. 205 ff.- Strümpell: "Über die Entstehung der Deutschen Schutztruppe für Kamerun", Bl. 1 ff, "Die Polizeitruppe in Kamerun.", Bl. 11 ff., Notizen über Flegel, Bl. 16 ff., und "Duala-Aufstand", (o.D.), Bl. 75 ff.
description: Enthält:AnfangVNr: E 1937/1904; EndeVNr: E 855/1905; u.a.: Zusammenarbeit mit dem Naturkundemuseum, Berlin, (1905), Bl. 58.- Zusammenarbeit mit den Museen für Völkerkunde, Hamburg, Bl. 280, Dresden, Bl. 281, Köln, (1907), Bl. 279, Stuttgart, (1904), Bl. 29, 176 f., dem Reichsmuseum, Leiden, Bl. 146, dem Anthropologischen Institut, London, Bl. 174, und dem Ungarischen Nationalmuseum, Budapest, (1905), Bl. 183 ff.- Abgabe von Doubletten an die Altertumsgesellschaft Prussia, Königsberg, (1905), Bl. 153.- Abgabe von Doubletten an Privatpersonen, (1905), Bl. 196, 309.- Zusammenarbeit mit den Gouverneuren von DSW, Bl. 175, Togo, (1905), Bl. 334, und Kamerun, (1904), Bl. 64.- Zusammenarbeit mit der Dt. Kolonialgesellschaft, Bl. 41, der Dt. Mittelmeergesellschaft, Berlin, Bl. 167, der Société d Études coloniales, Brüssel, Bl. 223, der American Geographical Society, New York, und der Universitätsbibliothek, Wien, (1905), Bl. 159.- Zusammenarbeit mit Missionaren, (1904, 1905), Bl. 77 f., 151, 222, der Congregation der Missionäre Oblaten der Unbefleckten Jungfrau Maria, (1904), Bl. 5 ff., der Mission vom hh. Herzen Jesu, (1905), Bl. 179 f., und der Basler Mission, (1905, 1906), Bl. 288 ff.- Merker: Fundort durchbohrter Steine, (1905), Abschr., Bl. 42 f.- Hofmarschallamt: Leihgabe eines Stuhles des Njoya von Bamum, (1905), Bl. 67.- Armbandsammlung Döring, (1905), Bl. 75 f.- Urteil zur ausstehenden Versicherungssumme für die Slg. Rigler, (1905), Bl. 81 ff.- Rehse: Ergänzungen zu seinem Manuskript "Kiziba", Bl. 93 ff., "Vorwort zu Kapitel 11", Bl. 96, Bitte um Kommandierung nach Bukoba und biographische Notizen, (1905), Bl. 122.- Laufer: Bericht über das Sanatorium Alhayat in Ägypten, (1905), Bl. 137 ff.- "Das Werk der Diafe von Leo Frobenius.", (1905), Abschr., Bl. 148 f.- Schweinfurth: Bericht über Bogen aus Ägypten, (1905), Bl. 154.- von Stefenelli: Bericht über den Gebrauch von Masken beim Fetischdienst, (1905), Bl. 202 ff.- Schloifer: "Einladung zur Beteiligung an der Central-Afrikanischen Bergwerks-Gesellschaft m.b.H.", Bl. 213, "Entwurf. Gesellschaftsvertrag ...", Bl. 215 f., "Bericht an die Central-Afrikanische Seen-Gesellschaft m.b.H.", Bl. 218 ff., "Sonderbericht über die der Central-Afrikanischen Seen-Gesellschaft m.b.H. gehörigen Goldfelder.", Druckschr., (1905), Bl. 219 ff.- "Verzeichnis der von Herrn Paul Bieger aus Lagos mitgebrachten afrikanischen, ethnographischen Gegenstände", (1905), Bl. 239 ff.- "Name nebst Bedeutung der Stempel (s. 3447) von Missionaren Merkel und Sitzler.", (1905), Bl. 306 ff.- "Verzeichnis der Sammlung Rosen", (1905), Bl. 316 ff.- Rosen: Publikationspläne und Abrechnung über seine Gesandtschaftsreise nach Abessinien, (1906), Bl. 327 f.
description: Enthält:nur: Reichskolonialamt: Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo. Berlin 1916. 258 S.
Inhalt des Findbuchs: Der weit überwiegende Teil der Archivalien im Hochschularchiv sind Akten, vor allem der Hochschulverwaltung. Die bisherige Überlieferungsbildung im Bereich der Fakultäten, Institute und Lehrstühle unterlag keinem systematischen Konzept. In Zukunft sollen auch diese Lücken gefüllt werden. Der Bereich der Urkunden ist vor allem durch Promotions- und Habilitationsurkunden (Zweitschrift bzw. Kopie) vertreten. Der Bereich der Amtsbücher ist durch Journale bzw. Geschäftstagebücher der Verwaltung (1869 - 1919, 1966 - 1969) vertreten. Der Bereich Sammlungen ist durch eine Zeitungsausschnittsammlung (1945 - 1996), die vom Außen-Institut der RWTH übernommen wurde, vertreten. Die weiteren Sammlungen des Hochschularchivs, wie Nachlässe, Photosammlung oder Objekte sind im vorliegenden Findbuch nicht erfasst. Dazu existieren im Hochschularchiv eigene Findmittel, die teilweise bereits online zugänglich sind. Gliederung des Findbuchs: Die Erfassung und Gliederung der archivierten Akten im Hochschularchiv erfolgte nicht nach archivfachlichen Gesichtspunkten der Provenienz, sondern nach einer eher sachthematischen Herangehensweise, ähnlich der bibliothekarischen Verschlagwortung. Die Akten wurden nach Personen und Sachbetreffen erfasst und in zwei getrennten Karteikartenserien geführt. Die Anlage der Karteikarten wurde im wesentlichen während der Amtszeit des wissenschaftlichen Leiters Prof. Dr. Reinhard Hildebrandt vorgenommen. Dabei wurde nach Numerus Currens der Signaturen die einzelne Akte nach archivischem Muster mit Titel und weiteren Angaben (entsprechend den Enthält- und Darin-Vermerken) erfasst. Diese Informationen wurden auf einer sog. Standortkarte festgehalten. Diese Standortkarten sind hier im Präsentationsformat von MidosaXML wiedergegeben. In Ermangelung einer Provenienztrennung werden die Informationen aus den Standortkarten in einer Gesamtdatei dargestellt. Die Gliederung bzw. Klassifikation des Gesamtbestandes richtet sich nach den Bestellsignaturen und weist nur sehr allgemeine, inhaltliche Bezüge auf, die einzelnen Gliederungsstufen kurz vorangestellt werden. Die ursprüngliche Vergabe der Bestellsignaturen sah entsprechende Lücken für spätere Aktenzugänge vor und verursachte die heutigen Springnummern. Für die Internetpräsentation wurde die Datei auf datenschutzrechtlich bedenkliche Informationen durchgesehen.
Enthält: Aktiengesellschaft zur Auswertung von Gold- und Mineralkonzessionen in Deutsch-Ostafrika, Satzungen, Rundschreiben und Sitzungsniederschriften Inventar-Nummer: 070190008901
Behördengeschichte: Bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts gab es in Paderborn weder in der Hofkammer noch in den einzelnen Ämtern besondere Forstdienststellen. Die Forstverwaltung wurde von den Amtsrentmeistern mit durchgeführt. 1705 setzte man einen Oberförster als "Holzinspektor" für die landesherrlichen Forsten ein und erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts erlangte das hiesige Forstwesen eine gewisse Eigenständigkeit. Die Forstverwaltung wurde nun den Amtsvögten und ihren Untergebenen, den Revierförstern und Waldwärtern übertragen. In der späteren Oberförsterei Böddeken existierten die Dienstgehöfte Telegraf, Neuböddeken, Gellinghausen und Sprengelborn. Die preußische Verwaltung richtete im Rahmen der Neuorganisation der Forstverwaltung 1817 als der Regierung nachgeordnete Behörden die mit Forstmeistern besetzten Forstinspektionen ein. Diesen nachgeordnet waren die Oberförstereien, denen jeweils mehrere, von Unterförstern verwaltete Schutzbezirke unterstanden. Bis 1803 waren die Flächen des jetzigen Forstamtes Böddeken im Besitz des Klosters Böddeken und des Domkapitels Paderborn. Flächenveränderungen erfolgten durch Ablösungen und Separationen, insbesondere durch die Separation Wewelsburg. Nachdem im Jahr 1833/34 die erste Vermessung und Einteilung des Forstbezirks erfolgt war, wurden 1856 die erste Abschätzung und das erste Betriebswerk nach verschiedenen Anläufen zum Abschluss gebracht. Die Oberförsterei Böddeken unterstand zur damaligen Zeit der Forstinspektion Paderborn. Bereits im Jahr 1833 war die vormals zur Oberförsterei gehörige Försterei Sprengelborn verkauft worden. Sie diente jedoch seit 1861 als Unterforstgehöft für Eggeringhausen. 1882 bestand das Gebiet von Böddeken aus folgenden Schutzbezirken: Telegraf, Altböddeken, Wewelsburg, Neuböddeken, Atteln, Eggeringhausen und Gellinghausen. Um 1900 wurde Atteln an die neue Oberförsterei Dalheim abgetreten. Aus Teilen von Neuböddeken bildete man den Schutzbezirk Henglarn, während der verbleibende Rest als Revier- bzw. Unterförsterei Neuböddeken weiterbestand. Nach einem im Jahr 1900 angelegten Abschätzungswerk der Oberförsterei (D 6 B Böddeken Nr. 61) bestand der Forstdistrikt zur damaligen Zeit unter anderem aus den Forstorten Telegraph, Blindeborn, Kluss, Teufelskammer, Kölnische Mark, Okenthal und Kiefernkamp. Im Jahr 1947 umfasste das Forstamt Böddeken eine Forstmeisterstelle in Böddeken, eine Oberförsterstelle in Gellinghausen, die Revierförsterstellen Telegraf, Altböddeken, Wewelsburg, Henglarn, Neuböddeken, Eggeringhausen und i. G. sowie zwei Angestelltenstellen (siehe D 6 B Minden Nr. 305). Im Jahre 1934 wurde aus der Öberförsterei Böddeken das gleichnamige staatl. Forstamt. 1949 ordnete das neue Land Nordrhein-Westfalen die Forstverwaltung in die Bezirksregierungen ein, und zwar als dem Regierungspräsidenten unterstellte bürokratische Forstabteilungen. Dies bedeutete für Böddeken, dass es der Forstabteilung Minden beim Regierungspräsidenten in Detmold unterstand. Am 1. April 1952 löste man die 1908 errichtete und 1928 von Wewelsburg nach Gellinghausen verlegte Försterstelle auf. 1956 wurden die Forstabteilungen zu Dezernaten. Vom 1. Januar 1970 gingen die Aufgaben der höheren Forstbehörden von den Regierungspräsidenten auf die Direktoren der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte über. Zum 31.12.1971 wurde das Forstamt Böddeken aufgelöst. Nachfogebehörde wurde das Staatl. Forstamt zu Paderborn. Bestandsgeschichte und Verzeichnung: Der Bestand D 6 B Böddeken umfasste zunächst einen ursprünglich an das ehemalige Staatsarchiv Münster abgegebenen Zugang mit einer Laufzeit von 1819 bis 1860, der im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsregelung zwischen den ehemaligen Staatsarchiven Münster und Detmold später nach hier gelangt ist, den Zugang 42/1967, der eine Laufzeit von 1920 bis 1955 hat und direkt vom Forstamt Böddeken an das Staatsarchiv Detmold abgegeben wurde, sowie einige Unterlagen aus dem Zugang 50/1969. Das Signaturschema der älteren Akten ist sehr kompliziert (Fach ..., Nr. ..., Kap. ..., Tit. ..., Sect. ..., Lit. ..., lit. ...). Bei den jüngeren Akten wurde dieser Registraturplan abgelöst durch einen wesentlich vereinfachten (Abtlg. ... / röm. Zahl / Nr. ... / arab. Zahl /). Mitte des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts lässt sich bei einigen Akten eine Ordnung nach Titel (Tit.), Nummer (Nr.) und Volumen (Vol.) feststellen. So standen zum Beispiel folgende Titel für folgende Aktenplanpositionen:Titel III: Areal- und Grenzsachen Titel X: Forstschutz- und Polizeisachen Titel XIII: Rechnungs- und Registratursachen Titel XIV: Verschiedene Gegenstände Die neue Ordnung wurde zunächst nach einem Registraturplan für die Forstämter von 1871 vorgenommen, wobei die einzelnen Sachgruppen allerdings umgestellt wurden, um die eigentlichen Forst- und Jagdangelegenheiten von der Verwaltung zu trennen. Eine Unterteilung in Mittel- und Untergruppen entfiel vorerst wegen des geringen Umfangs des Aktenbestands. Einige der Sachgruppen blieben aus diesem Grund zunächst unbesetzt. Nach Verzeichnung der neueren Aktenzugänge 125/2004 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 49 bis 88), 11/1989 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 89-90), 50/1969 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 91 bis 93 sowie 157 und 158) und 89/2009 (jetzt: D 6 B Böddeken Nr. 94 bis 156) wurde die Klassifikation des Findbuchs überarbeitet. Eine Kassation von Unterlagen - vor allem der Holzeinnahmehandbücher und Forstkulturpläne - erfolgte nicht, da die Betriebswerke des Forstamtes offensichtlich größtenteils in der Behörde verblieben sind. Die Akte D 6 B Böddeken Nr. 76 enthält eine sogenannte "Chronik der Oberförsterei", die in den Jahren 1924 bis 1974 geführt wurde und inhaltlich bis in das Jahr 1855 zurückreicht. Die Akte D 6 B Altenbeken Nr. 464 enthält darüber hinaus eine kurze Reviergeschichte des ehemaligen Forstamtes Böddeken für die Jahre 1820 bis 1971. Ein vermutlich im Böddeker Forst aufgenommenes Gruppenbild von 1913, eine an Pfingsten 1900 auf dem Balkon der Oberförsterei in Neuböddeken aufgenommene Porträtaufnahme des Oberförsters R. von Eschwege sowie zwei Porträtaufnahmen der Forstbeamten Detmar Hüffer und Wegener von 1890 bzw. Mai 1927 wurden dem Bestand D 75 (Bildersammlung) unter der Signatur D 75 Nr. 9096 angegliedert. Weitere Unterlagen der Oberförsterei Böddeken befinden sich in dem Aktenbestand D 6 C Büren. Es ist nach bestellnr. zu zitieren: D 6 B Böddeken Detmold in den Jahren 1972, 2012 und 2013 gez. Simon und Schumacher
Bis zum Jahr 1872 übten von der Regierung ernannte Geistliche die staatliche Schulaufsicht auf der Kreisebene nebenamtlich aus. Erst nach dem Schulaufsichtsgesetz von 1872 wurden zunehmend hauptamtliche Kreisschulinspektoren berufen. Für die Kreisschulinspektion Halle wurde erstmals 1909 ein hauptamtlicher Kreisschulinspektor ernannt (vgl. Akte M 1 II B Nr. 157). Seit 1924 führen die Schulaufsichtsbeamten die Amtsbezeichnung "Schulrat". Als unmittelbarem Organ der Regierung unterstand diesem neben dem öffentlichen Volksschul- und Mittelschulwesen das gesamte sonstige, auch private Schulwesen seines Kreises, soweit es in den Zuständigkeitsbereich der Regierung fiel. Gelegentlich einer Neugliederung im Jahre 1932 wurde der Schulaufsichtskreis Halle mit dem Kreis Bielefeld-Land zum Schulaufsichtskreis Bielefeld II-Halle i. W. zusammengefasst (vgl. Akte M 1 II B Nr. 118). Da die staatliche Schulaufsicht auf Kreisebene auch nach 1947 bei den Schulräten verblieb, wird deren Überlieferung im Staatsarchiv Detmold einheitlich in den D 7-Beständen geführt. Vorliegendes Findbuch verzeichnet vom Staatsarchiv Münster nach hier abgegebene Akten der ehemaligen Kreisschulaufsicht Halle, deren einzelne Akten bis in die 1890er Jahre zurückreichen und in der Regel mit dem Jahr 1932 schließen. Den Lücken bei den einzelnen aufeinanderfolgenden ursprünglichen Locaturen bzw. Altsignaturen (auf Aktenfähnchen) nach zu urteilen, dürfte es sich dabei jedoch nicht um die gesamte Registratur handeln. Zumindest aber liegt - einem alten Aktenverzeichnis (jetzt: Akte D 29 Nr. 413) zufolge - eine geschlossene Registraturgruppe vor. Es ist nach der Bestellnummer zu zitieren: D 7 Halle Nr. ... Detmold, den 31. März 1983 gez. Dr. Strecke
Vorbemerkung 1. Die Klassifikation wurde auf bei der Retrokonversion eine rein numerische Klassifikation umgestellt. Die Angaben zur Klassifikation im Inhaltsverzeichnis weichen von den diesbezüglichen Angaben innerhalb der Verzeichnungseinheiten ab. Übernommen wurde die Klassifikation innerhalb des Findbuchteils Verzeichnungseinheiten. Da der Bestand in der Forschung bislang nur vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit gefunden hat, wurde auf die Aufnahme der Altsignaturen verzichtet. Ggf. muß anhand des alten Findbuchs nachgesehen werden, das beim Bestand liegt. 2. Der frühere Punkt 19 (altes Findbuch, S.359ff.): Gerichte in Düsseldorf (Kassationshof, Appellationshof, Kriminalgerichtshof, Kreisgericht (Tribunal 1. Instanz), Notariatskammern und Friedensgericht Ratingen) wurde – bis auf eine Akte des Kreisgerichts Düsseldorf (siehe unter 16.1.) – in das Zweigarchiv Kalkum abgegeben (altes Findbuch, Anmerkung S.1 von Fr. Dr. Joester vom 28.8. 1974). 3. Es befindet sich als unverzeichneter Rest ein Karton am Lagerungsende des Bestandes („Irrläufer“ aus Akten des Generalgouvernements). Sie müssen an anderer Stelle untergebracht bzw. ein eigener Titel gebildet werden. Eine Mappe ist voridentifiziert. Sie liegen nach Hinweis von Frau Dr. Joester nach den Akten sortiert, aus denen sie entnommen wurden und zwar von unten nach oben sortiert. 4. Das Literaturverzeichnis wurde ergänzt. Dr. Richter, 11.9. 2006
Umfang :Ca. 5.800 Urkunden, 40.000 Akten (ca. 2750 Kartons), 1100 Karten, 65 Aufschwörungstafeln. Findbücher A 450 (je nach Teilbestand mit angehängtem Kürzel). Teilweise unverzeichnet.
Verwaltungsgeschichte: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Vorbemerkung Gesetzliche Grundlagen Durch die „Verordnung wegen der bei Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Handlungs-Societäten, Handlungs-Firmen, anonymen Gesellschaften und Procuren bei dem Handels-Gerichte zu machenden Anzeigen, welche durch Rath- und Bürgerschluß vom 15.October 1835 beliebt worden“ vom 28.12.1835 (Hamburgische Verordnungen Bd.14, S.307-316) wurde in Hamburg erstmals eine Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Sie trat am 1.1.1836 in Kraft. Diese Verordnung war auf Initiative der Commerzdeputation zustande gekommen, die seit 1823 ständig versuchte, den Rat zu einer Regelung zu veranlassen, die den Mißbrauch von Firmennamen unterband und eine Möglichkeit schuf festzustellen, wer der tatsächliche Inhaber eines Unternehmens war und wer berechtigt war, für das Unternehmen zu handeln. Zunächst bestand jedoch nicht für alle Handelsunternehmen eine Pflicht zur Eintragung in das Register. Ausgenommen waren alle schon bestehenden Firmen, jedoch wurde an den Gemeinsinn der Inhaber appelliert, sich zur Beförderung der Sache freiwillig eintragen zu lassen (Publicandum vom 28.12.1835, Hamburgische Verordnung Bd.14, S.317). Außerdem wurde auf eine Eintragung verzichtet, wenn der Name der Handelsfirma mit dem Namen des alleinigen Inhabers identisch war. Demnach bestand die Verpflichtung nur für 1. Handlungs-Societäten ( § 1 der Verordnung) 2. die Handlung des alleinigen Inhabers einer Handlungsfirma, die entweder dessen eigenen vollen Namen nicht enthielt oder nicht auf den eigenen Namen beschränkt war (§ 3 Abs.2) 3. Erteilung von Prokuren (§ 4-8) 4. Anonyme Gesellschaften (§ 9-10) 5. Agenten und Bevollmächtigte auswärtiger Versicherungs- und ähnlicher Gesellschaften (§ 11) 6. Hamb. Assekuranz-Kompagnien und sonstige Aktiengesellschaften (§ 12). Die Vorgenannten mußten jede Errichtung, Veränderung und Aufhebung eines Unternehmens anzeigen und alle Zirkulare beim Handelsgericht - Firmen- und Prokurenwesen, teilweise auch Firmenbüro genannt, einreichen. Mit der „Bekanntmachung betr. die Anmeldung im Firmen-Bureau vom 1.2.1844 (Hamburgische Verordnungen Bd.18, S.7) wurde die Verpflichtung aus der Verordnung von 1835 erneut öffentlich bekannt gemacht und zum Teil näher ausgeführt. Im Jahre 1865 wurde dem Büro für das Firmen- und Prokurenwesen die in Art. 24 des Hanseatisch-Französischen Handels- und Schiffahrtsvertrages vom 4.3.d.J. vorgesehene Deposition von Marken, Etiketten und Verpackungen übertragen (Bekanntmachung vom 30.6.1865, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.233-234). Eine wesentliche Erweiterung der Eintragungspflicht in die Register brachte die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches durch Gesetz vom 22.12.1865 (Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.533-561). Das Handelsgesetzbuch und das Einführungsgesetz traten in Hamburg am 1.5.1966 in Kraft. Nach Art.19 des Handelsgesetzbuches war nun jeder Kaufmann verpflichtet, seine Firma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Durch § 6 des hamburgischen Einführungsgesetzes wurde die Eintragungspflicht auch für den Kreis der Gewerbetreibenden, für den nach Art. 10 des Handelsgesetzbuches die Vorschriften für Kaufleute keine Anwendung finden sollten, wie Handelsleute von geringem Gewerbebetrieb, Höker, Fuhrleute, gewöhnliche Schiffer usw. eingeführt, wenn sie einen Prokuristen bestellen oder wenn sie zur Betreibung ihres Gewerbes eine offene Gesellschaft eingehen wollten. Im Gegensatz zur Verordnung von 1835 wurde in den Übergangsbestimmungen (§§ 1-5) des Einführungsgesetzes bestimmt, daß die neuen Vorschriften auch für alle schon bestehenden Unternehmen verbindlich seien. Diesen Firmen wurde auferlegt, sich innerhalb von 3 Monaten eintragen zu lassen, so daß ab 1.8.1866 alle kaufmännischen Unternehmen im hamburgischen Gebiet mit Ausnahme von Ritzebüttel in den Registern des Handelsgerichts erfaßt sein müßten. Außerdem wurde durch Art.13 des Handelsgesetzbuches eine Veröffentlichtung grundsätzlich aller Eintragungen in die Register bestimmt. Bisher waren seit Oktober 1847 offenbar aufgrund eines Beschlusses des Handelsgerichts nur die nach §§ 1 und 3 Abs.2 der Verordnung von 1835 vorgesehenen Anmeldungen veröffentlicht worden. - Im einzelnen und zu den übrigen Erweiterungen und Veränderungen in den Aufgaben des Firmenbüros aufgrund des Handelsgesetzbuches siehe: Die Commissionsberichte und weiteren Verhandlungen über die Einführung des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches in Hamburg, S.3-5 (Bibliothek A 913/9). Das nach dem Genossenschaftsgesetz einzurichtende besondere Protokoll für Genossenschaften wurde gemäß § 1 der „Ausführungsverordnung zum Norddeutschen Bundesgesetze betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 4.Juli 1868“ vom 30.11.1868 (Hamburgische Gesetzsammlung Bd.III, S.86-88) ab 1.1.1869 ebenfalls beim Handelsgericht geführt. In Bergedorf wurde ab 1.1.1873 beim Amtsgericht ein eigenes Handelsregister geschaffen (Bekanntmachung vom 29.12.1872, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.VIII, S.249-251). Mit dem Inkrafttreten des Reichsgesetzes über Markenschutz vom 4.12.1874 am 1.5.1875 wurde dem Handelsgericht die „Eintragung der Waarenzeichen“ in ein Zeichenregister übertragen (Bekanntmachung vom 26.4.1875, Hamburgische Gesetzsammlung Bd.XI, S.52-54). Im folgenden Jahr kam aufgrund von § 9 des Reichsgesetzes betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11.1.1876 (Reichsgesetzblatt, S.12) die Führung des Musterregisters hinzu. Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.1.1877 (Reichsgesetzblatt, S.41) beendete am 1.10.1879 die alte hamburgische Gerichtsverfassung. Für die Aufgaben des “Handelsgerichts-Bureau für das Firmen- und Procurenwesen“, nämlich die Führung der Handels-, Genossenschafts-, Muster- und Markenschutz-Register, wurde für das hamburgische Staatsgebiet mit Ausnahme der Landherrenschaften Ritzebüttel und Bergedorf das Landgericht zuständig, für die genannten Landherrenschaften das betreffende Amtsgericht (§ 5 des Gesetzes betreffend die nicht streitige Gerichtsbarkeit vom 25.7.1879, HamburgischeGesetzsammlung Bd.XV, S.253-255). Am 1.10.1894 endete die Zuständigkeit für den Schutz der Warenzeichen. Sie ging auf das Reichs-Patentamt über (Gesetz zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12.5.1894, Reichegesetzblatt, S.441-448). Neu hinzu kam durch das Börsengesetz vom 22.6.1896 (Reichsgesetzblatt, S.157-176) die Führung von zwei Börsenregistern, eines für Waren und eines für Wertpapiere. Für die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel wurden keine Börsenregister eingerichtet, sondern die Zuständigkeit dem Landgericht übertragen. Die Register wurden bis zur Änderung des Börsengesetzes im Jahre 1908 geführt. Mit dem 1.1.1900 gab das „Bureau für die Handels-, Genossenschafts-, Markenschutz- und Musterschutz-Register“ beim Landgericht seine Aufgaben an das Amtsgericht ab (§ 125 des Reichsgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 17.5.1898, Reichsgesetzblatt, S.189). Registerführung Mit Begründung des Firmenbüros wurden am 2.1.1836 zwei Register angelegt, das Firmenprotokoll (A 6) und das Prokurenprotokoll (A 7). In das Firmenprotokoll wurden alle im Gesetz vorgesehenen Eintragungen außer den Prokuren aufgenommen. Dabei blieb es im Wesentlichen bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches. In der Zeit von 1843 bis 1856 führte man ein besonderes „Protokoll der fremden Handlungsfirmen“ (A 8), in das fremde Firmen eingetragen wurden, deren Inhaber sich zeitweilig in Hamburg aufhielten. Parallel dazu gab es von 1843 bis 1847 ein „Protokoll für Prokuren abseiten fremder Handlungsfirmen“ (A 9). Wesentlich umfangreicher als die beiden vorgenannten Protokolle wurde das von 1957 bis zum Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches geführte Vollmachtenprotokoll (A 10). Im Gegensatz zu Prokuristen waren die in dieses Protokoll eingetragenen Personen nur nach Maßgabe der hinterlegten Vollmacht berechtigt, eine Firma zu vertreten. Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches wurden die Firmen- und Prokurenprotokolle zu Handelsregistern im Sinne des Gesetzbuches erklärt (§ 1 der Übergangsbestimmungen zum Einführungsgesetz, Hamburgische Verordnungen Bd.33, S.559). Sie wurden auch weiterhin geführt. Neu eingerichtet wurde ein Protokoll für Aktiengesellschaften (A 11). In diesem Register wurden außer den bisher im Firmenprotokoll eingetragenen Aktiengesellschaften auch die bisher im Vollmachtenprotokoll eingetragenen Bevollmächtigten auswärtiger Gesellschaften verzeichnet. Außerdem wurden in dieses Protokoll bis zur Schaffung eines besonderen Protokolls für Genossenschaften (A 18) am 1.1.1869 „Associationen“ von Handwerkern eingetragen. Da es wiederholt Schwierigkeiten mit den Nachbarstaaten wegen der Anerkennung von Auszügen aus den „Protokollen“ gegeben hatte, wurden am 1.1.1876 „Register“ eingerichtet. Die älteren Eintragungen wurden nicht übertragen. Es entstanden als Fortsetzung des Firmenprotokolls das Firmenregister (A 12) für Einzelkaufleute und das Gesellschaftsregister (A 13) für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, sowie als Fortsetzung des Protokolls für Aktiengesellschaften das Gesellschafteregister II (A 14) für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien und das Gesellschaftsregister III (A 15) für Bevollmächtigte und Agenten auswärtiger anonymer Gesellschaften. Aus dem Protokoll der Genossenschaften wurde das Genossenschaftsregister (A 19). Nur das Prokurenprotokoll bestand unter dem alten Namen fort. Bis zum 31.12.1875 waren im Firmenprotokoll 15129 Nummern, im Protokoll der Aktiengesellschaften 407 Nummern vergeben worden. Für das Firmenregister und das Gesellschaftsregister I wurde beginnend mit Nr.15130 bis zum 31.12.1889 eine gemeinschaftliche Nummerierung vorgenommen. Vom 1.1.1890 an hat jedes Register beginnend mit Nr.27401 für sich fortlaufende Nummern. Die aus dem Protokoll der Aktiengesellschaften hervorgehenden Gesellschaftsregister haben -beginnend mit Nr.408- ebenfalls eine gemeinschaftliche Nummerierung, die bis 1904 beibehalten wurde. Ab 1.6.1885 wurde für die Zweigniederlassungen auswärtiger Gesellschaften, die bisher im Gesellschaftsregister II eingetragen wurden, das Gesellschaftsregister IV (A 16) angelegt. Schließlich wurde im Jahre 1895 noch für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung das Gesellschaftsregister V (A 17) eingerichtet. Sie waren bis dahin ebenfalls im Gesellschaftsregister II eingetragen worden. Mit dem 31.12.1899 enden die Prokurenprotokolle. Die Prokuristen wurden nun -wie es bei anonymen Gesellschaften schon geschah- in das entsprechende Firmenregister oder Gesellschaftsregister I eingetragen. Nach Inkrafttreten des neuen Handelsgesetzbuches waren die bisher ins Gesellschaftsregister III (A 15) erfolgten Eintragungen für Bevollmächtigte auswärtiger Gesellschaften nicht mehr zulässig. In dieses Register wurden von nun an die juristischen Personen aufgenommen, deren Eintragungspflicht in den § 33 ff. des neuen Handelsgesetzbuches vom 10.5.1897 (Reichsgesetzblatt, S.219) bestimmt wird. (in: Senatskommission für die Justizverwaltung, II C d 3 a 1 Vol. 1) wurde die Schließung der Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister bestimmt. An ihre Stelle traten ab 1.1.1905 die Handelsregister A, B und C und ein neues Genossenschaftsregister. Der noch gültige Inhalt der alten Register wurde nach und nach auf die neuen übertragen. Die Börsen- und Musterregister blieben unberührt. Ablieferung, Schriftgutverluste und Ordnung Seit dem Jahre 1902 wurden jährlich die nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen zur Vernichtung anstehenden Akten zu den verschiedenen Registern vom Amtsgericht abgeliefert. -Die Akten zu sämtlichen Registern sind nach Löschung der Eintragungen vom Gericht nach einer gemeinsamen Reponierungsnummernfolge abgelegt worden.- Eine erste Ablieferung von Registern (Protokollen) und Namensverzeichnissen erfolgte offenbar im Jahre 1910. Weitere Register und Protokolle allgemeinen Inhalts wurden am 4.1.1933 abgeliefert (G.A. H 2 a 54). Die großen Reihen gelangten am 11.2.1950 an das Staatsarchiv. In den Jahren 1951, 1953, 1961 und 1967 erfolgten kleinere Nachlieferungen. Schriftgutverluste sind sowohl beim Amtsgericht als auch im Staatsarchiv eingetreten. An Registern sind bisher nicht an das Staatsarchiv abgeliefert worden: Firmenprotokoll Nr.15084 bis 15129, Prokurenprotokoll Nr.11767-12016, sowie das Protokoll für Aktiengesellschaften (Nr.1-407). Im Staatsarchiv sind während des 2.Weltkrieges vermutlich durch Wasserschaden Band 2 des Vernehmungsprotokolls und Band 3 des Vollmachtenprotokolls vernichtet worden. Die Akten zu den Registern sind ebenfalls nicht vollständig erhalten. Verluste sind durch Kassationen beim Amtsgericht und durch Wasserschaden beim Staatsarchiv eingetreten. Die jetzt durchgeführten Ordnungsarbeiten betreffen ausschließlich die Protokolle und Register, für die bisher nur zum Teil Ablieferungsverzeichnisse vorlagen. Eine Durchsicht der Akten und eventuelle Kassation derjenigen, die nur Auszüge aus den Registern enthalten, wurde zunächst zurückgestellt. Benutzungshinweise 1. Laufzeitangaben Die Laufzeitangaben für die Register berücksichtigen nur das Datum der Einrichtung des jeweiligen Registerblattes. Sie sind aus diesem Grunde in Klammern gesetzt worden. Fast jedes Blatt enthält jedoch auch spätere Eintragungen. 2. Gegenseitige Verweise Bei Eintragungen für eine Firma in verschiedene Registerreihen, sowie bei Anlage neuer Blätter (wenn die alten vollgeschrieben waren) sind -soweit festgestellt- immer gegenseitige Verweise angebracht worden. 3. Gesellschaftsregister II bis V Die einzelnen Bände enthalten häufig auch Eintragungen für Gesellschafter mit niedrigerer Registernummer, als nach dem Titel zu vermuten ist. Auf solche Eintragungen wird jeweils bei der vorherigen verwiesen. 4. Namensverzeichnisse Ein Gesamtnamensverzeichnis für alle Eintragungen ist nicht vorhanden, jedoch sind fast alle Reihen durch alphabetische oder grobalphabetische Verzeichnisse erschlossen. Es ist versucht worden, die vorhandenen Namensverzeichnisse so genau wie möglich zu bestimmen. Besondere Schwierigkeiten bereitet das Auffinden der Registernummern für Kapitalgesellschaften. Diese Firmen sind in den einzelnen Namensverzeichnissen sehr unterschiedlich verzeichnet worden, zum Teil unter der Firma, zum Teil nach Branchen oder aber -ohne Berücksichtigung der Firma- unter A (Aktiengesellschaft). V Abkürzungsverzeichnis Folgende Abkürzungen werden in den Protokollen und Registern verwandt: A - Handelsregister A (nach 1904) AG - Protokoll für Aktiengesellschaften B - Handelsregister B (nach 1904) C - Handelsregister C (nach 1904) Cons.Prot. - Consensprotokoll (Protokoll über Zustimmungen zur Fortführung der Firma bei Wechsel der Inhaber) P - Firmenprotokoll oder Firmenregister PF - Protokoll der fremden Handlungsfirmen PF - Firmenprotokoll FR - Firmenregister G - Gesellschaftsregister oder Genossenschaftsregister oder Protokoll der Genossenschaften GR – Gesellschaftsregister HR A - Handelsregister A (nach 1904) HR B - Handelsregister B (nach 1904) HR 0 - Handelsregister C (nach 1904) KP - Kollektivprokura MR - Musterregister P - Prokurenprotokoll PF - Prokurenprotokoll UB - Urteilsbuch UP - Urteileprotokoll - Urteilsbuch V - Vollmachtenprotokoll VP - Vernehmungsprotokoll Z - (Waren-)Zeichenregister Juli 1967, Stukenbrock Archivierungsgeschichte: Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht. Die Unterlagen wurden 1902, 1933, 1950-1953 und 1961 sowie 1967 vom Amtsgericht an das Staatsarchiv abgeliefert. Die Verzeichnung erfolgte nach Aussonderung der nicht archivwürdigen Registerakten sukzessive. Die Retrokonversion der Daten erfolgte im Jahre 2011. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Staatsarchiv Hamburg 231-3 Handelsregister, Nr. ... Bestandsbeschreibung: Um den Mißbrauch von Firmennamen zu unterbinden und feststellen zu können, wer berechtigt ist, für ein Unternehmen zu handeln, wurde zum 1. Januar 1836 die Verpflichtung für Kaufleute eingeführt, die Rechtsverhältnisse ihrer Unternehmen in einem jedermann zugänglichen Register beim Handelsgericht eintragen zu lassen. Bis zum 1. August 1866, als die einschlägigen Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch wirksam wurden, bestand die Verpflichtung allerdings nur für neugegründete Unternehmen und für diese auch nur dann, wenn Firmenname und Name des Inhabers nicht identisch waren. Die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung war gegeben. Das zunächst für alle Eintragungen außer den Prokuren eingerichtete Firmenprotokoll wurde später durch Register für jede Rechtsform ersetzt. Als besondere Register kamen Genossenschaftsregister (ab 1869), Zeichenregister (ab 1875), Musterschutzregister (ab 1876) und Börsenregister für Waren und Wertpapiere (ab 1896) hinzu. Zu jeder Registernummer wurde eine Akte geführt, die neben einer Abschrift des Registereintrags eingereichte Schriftstücke aufnahm. Ab 1. Oktober 1879 wurden die Register beim Landgericht, ab 1. Januar 1900 beim Amtsgericht in Hamburg geführt. Die Amtsgerichte Bergedorf und Ritzebüttel führten für ihre Sprengel eigene Register. Die Firmen-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister wurden zum 31. Dezember 1904 geschlossen, ihr noch gültiger Inhalt auf die Handelsregister und ein neues Genossenschaftsregister übertragen. Der Best. enthält die vor 1905 geführten Register und die Akten vor 1905 erloschener Unternehmen, wenn der Inhalt wesentlich über die Registereintragung hinausgeht.
Enthält nur: Schriftwechsel
Enthält nur: Schriftwechsel
Umfang :2074 Akten (454 Kartons), Findbuch B 251.
Der Kreis Bochum ist 1817 gebildet und 1884/85, um die Landkreise Gelsenkirchen und Hattingen verkleinert, in Stadt- und Landkreis Bochum geteilt worden. Nach Aufhebung des Landkreises im Jahre 1929 wurde dieser den Stadtkreisen Bochum, Witten, Herne und Dortmund zugeteilt. Der bei der Neuverzeichnung 199 Nummern umfassende Bestand gelangte 1888 (116 Akten) in das Staatsarchiv. 1908 kam eine Akte hinzu. Woher die restlichen Akten stammen, ließ sich nicht feststellen. Der weitaus größte Teil der landrätlichen Registratur und des Kreisausschusses befindet sich im Stadtarchiv Bochum. Die laufenden Nummern 153 bis 1962 sind 1955 an die Stadt Witten abgegeben worden. Weitere Akten des Landkreises lagern in den Stadtarchiven Gelsenkirchen und Witten (Aufstellung siehe altes Repertorium). Bei der Neuverzeichnung wurden die Akten 47, 117a, 121a und 128a als fehlend festgestellt. Nicht belegt sind die Nummern 37 und 96. Die Neuverzeichnung nahmen im Wesentlichen die Referendare Dr. Becker, Dr. Fleckenstein, Hoen, Dr. Ostrowitzki, Dr. Prell und Dr. Uhde vor. Münster, im Januar 1994 H. Müller Die Akten Nr. 187 - 192 stammen aus dem Zgg. 120/2010 des Polizeipräsidiums Bochum. Sie sind unter dem Klassifikationspunkt 7. Polizei verzeichnet. Schraven, Januar 2011 Einzelne Aktenbände sind aufgrund deren personenbezogenen Charakter für eine reguläre Nutzung im Lesesaal gesperrt. Es empfielt sich vorab eine Anfrage an das Landesarchiv NRW via E-Mail an: westfalen@lav.nrw.de
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 1881 - Gründung der Landwirtschaftlichen Hochschule 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde Oktober 1937 -Teilung in eine landwirtschaftliche und eine veterinärmedizinische Fakultät einige Akten der LHS sind auch im TU-Archiv vorhanden (lt. Auskunft von Frau Dr. Irina Schwab, Okt. 2015) -Institut für Gartenkunst und Lanschaftsgestaltung: Studienpläne, Prüfungsordnungen, Instangelegenh. 1930-1969: Signatur: 208 (29 AE) - Institut für Obstbau: Patent- und Pachtangelegenheiten. 1930-1965 (5 AE) Zitierweise: HU UA, Landwirtschaftliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, LWH.01, Nr. XXX.
Die Zuständigkeit für das Bauwesen hat seit Einführung der Ministerialverfassung in Preußen im Jahre 1808 mehrfach gewechselt. Seit 1808 wurden Bauangelegenheiten in der 2. Sektion für Gewerbepolizei im Ministerium des Innern bearbeitet, im Jahre 1814 gingen sie auf das Finanzministerium über. 1817 wurde aus der entsprechenden Sektion ein eigenständiges Ministerium für Handel, Gewerbe und Bauwesen gebildet, das 1825 bereits wieder aufgelöst wurde. Nach Auflösung dieses Ministeriums wurden die Bausachen nacheinander verschiedenen Ministerien zugewiesen und gelangten im Jahre 1837 wieder an das Finanzministerium, bei dem sie bis zur Gründung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1878 verblieben. Dem neugeschaffenen Ministerium wurde auch das Eisenbahnwesen unterstellt (siehe: I. HA Rep. 93 E). Als Zentralbehörde für den Hochbau, das Eisenbahn-, Straßen- und Wasserbauwesen war das Ministerium mit seinen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen verantwortlich für die Planung, Projektierung und Überwachung der Ausführung der durch den Staat in den genannten Bereichen vorgenommenen Bauten. Bei Errichtung von Militärbauten arbeitete das Ministerium mit den Militärbaubehörden zusammen. Bei der Auflösung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten im Jahre 1921 gingen die Eisenbahnverwaltung sowie ein Teil der Wasser- und Wegebausachen auf das Reich über. Das übrige Ressort wurde unter den preußischen Ministerien für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und für Finanzen aufgeteilt. Der Hochbau gelangte an das Finanzministerium und bildete dort eine eigene Abteilung. Zur Geschichte des Ministeriums (einschließlich der Vorbehörden) liegt eine eingehende Untersuchung von Heinrich Waldmann vor. Die Arbeit enthält als Anlage V auch eine Übersicht über die vom Ministerium herausgegebenen Periodika. Die Verzeichnung und Ordnung der Bauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten erfolgte im Jahre 1968 durch die Archivarin Maria Lehmann unter Anleitung des Referenten Heinrich Waldmann. Zugleich wurden die vor Gründung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten bei anderen Ministerien erwachsenen Akten in diesem Bestand zusammengeführt. Das gilt auch für Akten der Hochbauabteilung des Finanzministeriums, soweit diese provenienz-mäßig dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten zuzuordnen waren. Der Bestand Ministerium der öffentlichen Arbeiten gliedert sich in vier Abteilungen: 1 Verwaltung 2 Hochbau 3 Straßen- und Brückenbau 4 Wasserbau In den Jahren 1995/96 wurde der in Dahlem verbliebene Teil des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten (208 VE) aufgelöst und größtenteils in den Bestand I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten eingearbeitet. 61 Aktenbände wurden der Eisenbahnabteilung (I. HA Rep. 93 E) zugeordnet. Die Erstellung eines Findbuches war umso notwendiger, da bislang als Findhilfsmittel lediglich die im Jahre 1968 erstellte, mittlerweile schlecht lesbare, zum Teil beschädigte und noch nicht endgültig redigierte Findkartei vorlag. Einige Titelaufnahmen wurden wegen fraglicher Schreibweise einzelner Orts- und Personennamen oder fraglicher Datierung anhand des Aktenbandes im Außenmagazin überprüft. In dem Bestand Rep. 93 B war bereits in Merseburg der frühere Bestand Rep. 93 C eingearbeitet. In der Literatur werden ein Teil der Akten des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten noch mit der Bestandsbezeichnung Rep. 93 C und Altaktenzeichen zitiert. Eine entsprechende Konkordanz wurde daher in einem gesonderten Band erstellt. 1992 wurden 12 lfm (405 VE) Akten des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten vom Bundesarchiv, Abteilungen Potsdam an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Die Akten waren vom Militärischen Zwischenarchiv Potsdam, in das sie 1971 vom Verwaltungsarchiv der Nationalen Volksarmee gelangten, im November 1990 unter der Provenienz Reichsministerium an das Bundesarchiv gegeben worden. Diese seit dem Zweiten Weltkrieg für für verschollen geltenden Akten betreffen Leuchtfeuer- und Seezeichenangelegenheiten an den preußischen Küsten von Ost- und Nordsee im Zeitraum von 1800 bis 1932. Eine Vielzahl der Aktenbände beinhalten Karten, Lagepläne, technische Zeichnungen mit Maßstabsangaben, Konstruktionsskizzen sowie Blaupausen von Leuchtfeuern und Leuchtfeuerteilen oder sonstigen Erfindungen im Seezeichenwesen. Ca. 100 Akten bilden die Aktengruppe "Handakten des Seezeichenausschusses" . Diese Akten wurden größtenteils durch Frau Dr. Meyer-Gebel, zum anderen durch Herrn Dr. Strecke und die Unterzeichnende, im Zeitraum von 1992 bis 1993 verzeichnet. Die Einarbeitung dieser Archivalien und die magazintechnische Bearbeitung in die Wasserbauabteilung erfolgte 1996. Des Weiteren erfolgte von Ende 1996 bis 1998 die Verzeichnung von 110 Paketen (905 VE; ca. 15 lfm) mit der Bezeichnung "Rep. 93 unbearbeitet + Zugang Magdeburg", die am Schluss des Bestandes lagerten. Woher die Bezeichnung "Zugang Magdeburg" herrührt, ist nicht nachvollziehbar. In der Bestandsakte "Wirtschaft und Verkehr" aus dem Zeitraum von 1959 bis 1974 ließ sich derartiges nicht ermitteln. Dagegen konnte in der Akte "Aktenzugänge, 1965-1974" ein Vorgang über eine größere Aktenabgabe vom Deutschen Zentralarchiv Potsdam aus dem Jahre 1970 festgestellt werden. Bei den Archivalien handelt es sich überwiegend um Wasserbausachen, u.a. Flussregulierungen, Hafen-, Dünen-, Ufer- und Schleusenbauten sowie Denkschriften, Berechnungen, Karten und Pläne (z. T. koloriert) über den Bau bzw. Ausbau von Wasserstraßen. Darunter befinden sich 29 Bände, die der Plankammer des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten entstammen, u. a. ein Inventarauszug über die in der Plankammer vorhandenen Landkarten und Stadtpläne. Überformatige Karten bzw. Pläne sowie Zeichnungen wurden dem Bestand entnommen und der XI. HA Allgemeine Kartensammlung zugeordnet. 211 Aktenbände, überwiegend Journale sowie Indexbände, wurden in die Eisenbahnabteilung (I. HA Rep. 93 E) des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten eingearbeitet. Bei der Eingabe der Akten in die Oracle-Datenbank des Geheimen Staatsarchivs wurden die bereits unter dem alten EDV-System eingegebenen Datensätze des Bestandes korrigiert bzw. vereinheitlicht. Im Februar 1999 fand die magazintechnische Bearbeitung statt. Die Wasserbauabteilung bildet nunmehr die umfangreichste Überlieferung des Bestandes Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Aufgrund des häufigen Wechsels der Zuständigkeit für das Bauwesen sind ergänzend zum nachfolgend verzeichneten Bestand auch die Bestände der I. Hauptabteilung Rep. 77 Ministerium des Innern, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Rep. 120 Ministerium für Handel und Gewerbe und Rep. 151 Finanzministerium heranzuziehen. Im Rahmen der Erstellung eines Inventars zur preußischen Bauverwaltung bis 1848 wurden u. a. Akten des Bestandes Ministerium der öffentlichen Arbeiten detailliert erschlossen. Berlin, Januar 2000. gez. Constanze Krause Findmittel: Datenbank; Gesamtinhaltsverzeichnis, 1 Bd.; Findbuch, 3 Bde; Konkordanz, 1 Bd.;
Umfang :9983 Akten (3104 Kartons), Findbuch B 120, Bde. 1-9 mit Konkordanz.
Verwaltungsgeschichte: Der Bestand "Senat-Kriegsakten" setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur (vgl. 111-1 Senat) gesondert angelegt und zunächst höchstwahrscheinlich nach numerus currens abgelegt wurden. Darauf verweisen die alten Signaturen, die sich aus dem Kürzel K oder Krg und einer fortlaufenden arabischen Ziffernfolge zusammensetzten. Mit dem Einsetzen dieses neuen Registraturprinzips, das die aufwendigen Zuweisungen zu den kompliziert verschlüsselten Sachbetreffen der alten Senatsregistratur entbehrlich machen sollte, konnten die Verantwortlichen nicht übersehen, dass der Krieg durchaus kein schnelles Ende nehmen würde. Die Wahl des numerus currens für die Gliederung des Bestandes musste sich, obwohl er das einfachste Ablageverfahren darstellte, schon bald als unheilvoll für den Rückgriff auf Sachbetreffe erweisen. Auch hierin dürfte der Grund dafür liegen, dass zu gleichen Betreffen unterschiedliche Akten angelegt wurden und dass sachlich eng beieinander liegende Themen weit auseinandergezogen zur Ablage kamen. Wie die Registratur im einzelnen kriegsbedingt - und das hieß vor allem: vom Ausfall des Großteils der bisherigen Registraturbediensteten bestimmt - umstrukturiert wurde, ist heute aufgrund fehlender Überlieferung nicht mehr zu rekonstruieren. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich zum Teil bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. Denn diese hatten zum Teil eigene Registraturen anwachsen lassen. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentralkommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registraturen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Die neue Gliederung erfolgte vermutlich nach Vorbildern, die gegenwärtig nicht mehr zu rekonstruieren sind. Sie stellte Obergruppen mit Großbuchstaben (A bis Z - wobei man mit den 25 Zeichen nicht auskam und die letzten drei Gruppen als Z I, Z II und Z III bezeichnen musste) über Gruppen mit römischen Zahlen (I, II und III), wenn das notwendig erschien oder direkt über Untergruppen mit Kleinbuchstaben (a bis z - wobei man auch hier mit den 25 Alphabetszeichen nicht auskam und dann mit z1, z2, z3 und so weiter verlängerte). Eine tiefere Gliederung konnte dann erneut mit Kleinbuchstaben, der nächste Gliederungsschritt wieder mit arabischen Ziffern erfolgen, so dass sich im äußersten Fall Signaturen von beträchtlicher Länge ergaben ( z.B. B II b 121 z 4). Archivierungsgeschichte: In dieser Ordnung wurde die Registratur Anfang der 1930er Jahre in einem Umfang von ca. 60 lfm an das Staatsarchiv abgegeben und hier ohne Neuverzeichnung und Kassationseingriffe bis zum August 1986 verwahrt. Zu diesem Zeitpunkt wurde der vorübergehend an das Staatsarchiv abgeordnete Studienrat H.-P. Plaß mit der Neuverzeichnung des Bestandes beauftragt. Vorgegeben wurde ihm, die Signaturen im Bestand nicht zu verändern, da die Kriegsakten bereits verschiedentlich wissenschaftlich genutzt und ausgewertet worden waren. Von ihm wurde bis Signatur B II b 633 a verzeichnet. Im April 1989 hat sich der Unterzeichnete des größeren Restes angenommen und die Verzeichnungs- und Kassationsarbeiten bis Februar 1990 abgeschlossen. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger hat sich der Unterzeichnete entschlossen, einen beträchtlichen Teil der Kriegsakten nach folgenden Kriterien zu kassieren. - Akten, die ausschließlich den Vollzug von Bundesratsbeschlüssen bzw. anderen Anordnungen der Zentralgewalt zum Inhalt hatten und höchstens die Anweisung zur Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt bzw. Amtsblatt als eigenständige Verwaltungshandlung dokumentierten; - Akten, die keinerlei Bezug zu Hamburg hatten bzw. in denen sich kein gestaltender Politik- bzw. Verwaltungsbeitrag Hamburgs niederschlug; - Akten, die dem Senat aus Zusendungen von allen möglichen Seiten erwuchsen, die aber zu keinerlei politischen bzw. Verwaltungsaktivitäten führten; - Einzelfallakten, wenn es sich nur um Gesuch und Ablehnung wegen Unzuständigkeit handelte. Es wurde also versucht, die spezifisch hamburgischen Zustände, Aktivitäten und Besonderheiten zu dokumentieren. Da die Hilfsregistratoren beim Senat 1914-1918 nicht wissen konnten, welche Sachbetreffe zu tatsächlichem Schriftstückanwachs führen würden, legten sie zahlreiche Akten an, die schließlich nur mit sehr wenigem, in sehr vielen Fällen Hamburg nicht berührenden Schriftgut belegt waren. Hingegen weiteten sich andere Sachakten einfach durch die Menge des anfallenden Schriftgutes so aus, dass bei der Neuverzeichnung sogar auf die Anlage von Unterakten nicht verzichtet werden konnte, um die nötige Differenzierung nachträglich zu bewerkstelligen. Die Kassation ab Signatur B II b 634 betraf ca. 2/3 des bisherigen Bestandes. Der Gesamtumfang wurde damit von ca.60 lfm auf 36 lfm reduziert. Dabei wurden die Signaturen beibehalten. Nur an einer Stelle, bei den Akten aus der ehemaligen Registratur der Zentralkommission für die Kriegsunterstützungen wurde davon abgewichen. Sämtliche Akten der Zentralkommission wurden systematisch in die Gruppe C II d 11 genommen; sie hatten eigene zwei- bis viergliedrige Registraturzeichen aus Großbuchstabe von A bis M, arabischer Zahl und ggf. Kleinbuchstabe und wieder arabische Zahl - z.B. B 1 g 2. Damit hätten sich Signaturen von beträchtlicher Länge ergeben. Es wurde daher zu einer Kurzsignatur C II d 11 - 1 ff. gegriffen. Eine Konkordanz am Ende des Verzeichnisses lässt die alten Nummern auffinden. Die Titelbildung in der Kriegsregistratur erfolgte offensichtlich ganz überwiegend nach dem ersten abzulegenden Schriftstück. Umgestaltungen von Titeln wurden nur sehr vereinzelt vorgenommen, auch wenn sich der inhaltliche Schwerpunkt der jeweiligen Akte durch Hinzunahme von Schriftstücken veränderte. Nur selten wurde dadurch Neubildung eines Aktentitels notwendig; allerdings haben sowohl H.-P. Plaß wie auch der Unterzeichnete von der Möglichkeit, Aktentitel durch Veränderungen dem Gehalt der Akte anzupassen, reichlich (bei etwa 80 % aller Akten) Gebrauch gemacht. Da die Akten zu gleichen oder ähnlichen Sachbetreffen nicht nur im ursprünglichen numerus-currens-Verfahren, sondern auch in der neugeschaffenen Systematik an sehr verschiedene Stellen gelangten, war es von Anfang an nötig, mit zahlreichen Hinweisen zu arbeiten. Diese wurden auf den Akten mit den numerus-currens-Signaturen vermerkt und bei der Umarbeitung in die neue Gliederung nicht angepasst. Verweise konnten also nur über das provisorische Repertorium, das sowohl die ursprünglichen wie auch die neuen Nummern enthielt, identifiziert und verifiziert werden. H.-P. Plaß hat versucht, alle Verweise als Hinweise zu den einzelnen Aktentiteln zu nehmen. Da das bei fast jedem Aktentitel zu einer ganzen Reihe komplizierter Verweissignaturen führte, hat der Unterzeichnete dieses Verfahren rückgängig gemacht, indem er Einzelverweise durch Sach-, Namens- und Ortsindizes ersetzte. Damit dürfte das Auffinden von Zusammengehörigem am leichtesten möglich sein. Die Indexbegriffe wurden in der Regel den Aktentiteln entnommen, nur in wenigen Fällen fand eine Angleichung statt. (So wird z.B. der Begriff "Nahrungsmittel" immer als "Lebensmittel" erfasst.) Juli 1992 gez. Lorenzen-Schmidt Bestandsbeschreibung: Der Best. setzt sich in der Hauptsache aus den Akten zusammen, die im Verlauf des Krieges 1914-1918 neben der Senatsregistratur gesondert angelegt wurden und besonders die zivilen Bedürfnisse der Kriegführung spiegeln. Nach dem Ende des Krieges und dem Auslaufen der kriegsbedingten Maßnahmen, die sich z.T. bis zum Ende der 1920er Jahre erstreckten, wurde die Kriegsregistratur des Senats mit Einzelregistraturen von Kommissionen und Kommissaren angereichert. So gelangten etwa die Akten des "Senatskommissars für die Vertrauenskommission zur Bereitstellung der Mittel für die durch den Krieg erwachsenen Aufgaben" genauso wie diejenigen der "Zentral-kommission für Kriegsunterstützungen" oder des "Reichskommissars bei dem Oberausschuß zur Feststellung von Kriegsschäden" zur Altregistratur. Alle diese Registra-turen bzw. Registraturteile wurden wohl noch in der Senatsregistratur vereint und gegliedert. Inhaltlich sind folgende Hauptgruppen zu nennen: A. Die militärische Kriegsbereitschaft, B. Die bürgerliche Kriegsbereitschaft (darin dominierend: b. wirtschaftliche Maßnahmen), C. Die Kriegswohlfahrtspflege, F. Maßnahmen zur Durchführung der Volksernährung, X. Die politischen Verhältnisse nach der Revolution und ihre Neu-ordnung, Z.I. Die Demobilmachung. Daneben ist aus nahezu allen Bereichen der hamburgischen obersten Verwaltungstätigkeit während der Kriegsjahre Material enthalten. (LS)
Findhilfsmittel: Findbuch 1982 (online recherchierbar) Registraturbildner: Staatsministerien als oberste Verwaltungsbehörden entstanden in den anhaltischen Teilfürstentümern als Folge der Revolution von 1848 und per Verordnung vom 5. April 1848, die eine dreistufige Staatsverwaltung einleitete. Im Zuge der staatsrechtlichen Vereinigung der beiden Herzogtümer wurden am 25. Mai 1853 aus den drei Staatsministerien Gesamtstaatsministerium, Staatsministerium Dessau und Staatsministerium Köthen das Staatsministerium Dessau gebildet. Nach dem Aussterben der Herzöge von Anhalt-Bernburg fusionierte das Staatsministerium Dessau mit dem Staatsministerium Bernburg am 13. September 1863 zum Staatsministerium Dessau. Die anhaltischen Staatsministerien waren als Oberbehörden mit "dirigierender, verfügender, oberaufsehender und vollziehender Gewalt" formal für alle Ressorts zuständig. Eine Aufteilung in Einzelministerien erfolgte nicht. Für die Erledigung bestimmter Fachaufgaben wurden ihnen als Mittelbehörden die Regierungen mit ihren Fachabteilungen unterstellt, denen wiederum die Kreisdirektionen als Unterbehörden unterstanden. Durch die Einsetzung spezieller Justizbehörden wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung auf allen Ebenen verwirklicht. Bestandsinformationen: Die Akten wurden zunächst beim Staatsministerium Dessau 3 als "Aktenrepertorium Herzoglich Anhaltischen Staatsministeriums D" verwahrt und am Ende des 19. Jahrhunderts an das Staatsarchiv Zerbst abgegeben, wo sie unter Rep. 7 abgelegt waren. Zusatzinformationen: Die Verfilmung erfolgte im Rahmen der DDR-Sicherungsverfilmung (sogenannte Fercher Filme). Enthaltene Karten: 3
Vorwort: Theologische Fakultät Dekanat Geschichte des Registraturbildners Die theologische Fakultät besteht seit Gründung der Universität im Jahre 1810. Die ersten Kollegien über christliche Sittenlehre und Hermeneutik wurden jedoch von Schleiermacher bereits am 22.11.1809 gehalten.(1) In einem Gutachten über die Einrichtung der Theologischen Fakultät vom 25.5.1810 forderte Schleiermacher eine Einteilung des Lehrstoffes in exegetische, dogmatische und praktische Theologie und ein Seminar für gelehrte Theologie zur engeren Verbindung zwischen Schülern und Lehrern und zur Vertiefung des Wissens und wies darauf hin, dass kein Unterschied zwischen den Konfessionen und einzelnen Richtungen der evangelischen Kirche innerhalb der Fakultät gemacht werden sollte.(2) Diese Vorschläge Schleiermachers wurden, wie sich aus den Fakultätsstatuten des Jahres 1838 ersehen lässt, auch verwirklicht. Folgende Disziplinen standen auf dem Lehrplan: Enzyklopädie und Methodologie der Theologie Einleitung in das Alte und in das Neue Testament Biblische Kritik und Hermeneutik Geschichte des Alten Testaments und der Biblischen Archäologie Auslegung des Pentateuch, des Hiob, der Psalmen und des Jesaja, der wichtigsten historischen und didaktischen Schriften des Neuen Testaments Kirchen- und Dogmengeschichte Dogmatik, theologische Moral, Symbolik Praktische Theologie, im ganzen und in einzelnen Zweigen. Diese Disziplinen wurden auch in den Fakultätsstatuten des Jahres 1903 noch bestätigt. Die Theologische Fakultät der Universität Berlin war im 19. Jahrhundert führend in Deutschland. Zu den bedeutendsten Professoren jener Zeit zählen die Professoren Schleiermacher, Marheineke, de Wette, Neander, Hengstenberg und Twesten. Eine neue Blüte erreichte die Fakultät durch das Wirken der Professoren von Harnack auf kirchenhistorischem und von Schlatter auf systematischem Gebiet am Ende des 19. Jahrhunderts. Im 20. Jahrhundert zeigten sich unter dem Dekanat der Professoren Stolzenburg und Seeberg auch in der Theologischen Fakultät starke Tendenzen zum Nationalsozialismus. Anhänger der Bekennenden Kirche (z.B. Dietrich Bonhoeffer) wurden beurlaubt und den Studenten die Teilnahme an ihren Veranstaltungen streng verboten. Insbesondere der Professor der systematischen Theologie und Religionspsychologie D. Werner Gruehn und Dr. Ernst Schubert, Lehrbeauftragter für Auslandsdeutschtum und Kirche, vertraten die nationalsozialistische Ideologie. Beide beschäftigten sich mit Problemen des "deutschen Volkstums im Ausland" in Zusammenhang mit kirchlichen Fragen. In den Jahren 1847 bis 1870 wurde während des Semesters ein Akademischer Gottesdienst abgehalten. Die ersten Pläne dazu stammten aus dem Jahre 1810, ließen sich jedoch nicht verwirklichen. Auch die Bitte der Fakultät um Einrichtung einer Universitätskirche aus dem Jahre 1830 wurde vom Ministerium nicht erhört, bis es 1847 den energischen Bemühungen von Professor Dr. Nitzsch gelang, eine evangelische Predigerstelle an der Universität zu begründen. Der erste Gottesdienst fand am 3. Adventsonntag 1847 in der Dorotheenstädtischen Kirche statt. Für den Universitätsprediger existierte auch ein Siegel. Als Universitätsprediger fungierten von 1847 bis 1855 Professor D. Nitzsch, von 1855 bis 1858 interimistisch Professor Wuttke und die Privatdozenten Lic. Strauss und Dr. Erdmann und von 1858 bis 1870 Professor Steinmeyer. Im Jahre 1870 wurde dieses Amt aufgehoben, da sich in Berlin keine Universitäts-, sondern nur eine Personalgemeinde gebildet hatte und kein Bedürfnis für die Abhaltung eines Akademischen Gottesdienstes mehr zu bestehen schien.(3) Am 5.11.1916 wurde er jedoch wieder aufgenommen und bis 1923 von allen Professoren im Turnus in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche abgehalten.(4) Erst mit Wirkung vom 1.12.1923 erhielt der Studentenpfarrer erneut eine feste Vergütung. Bis dahin mussten Beihilfen zur Behebung der dringendsten Kosten für die Miete des Kirchenraumes u.a. erbeten werden. Der Akademische Gottesdienst wurde bis zum Jahre 1938 finanziell vom Staat unterstützt,(5) dann jedoch bis 1945 in den Vorlesungsverzeichnissen nicht mehr angekündigt und als innerkirchliche Angelegenheit betrachtet. Der Studentenseelsorger wirkte bis 1945 an der Universität. Der Theologischen Fakultät waren folgende Institute angegliedert: 1. Theologisches Seminar Im Sommerhalbjahr 1812 wurde das Theologische Seminar eröffnet.(6) Es machte sich Gegenstände der theologischen Gelehrsamkeit zu seiner Aufgabe und gliederte sich nach dem Reglement vom 31.5.1812 in zwei Abteilungen, die philologische und die historische. Davon unterteilte sich die philologische noch einmal in die alttestamentlich-exegetische und die neutestamentlich-exegetische. Die historische Abteilung, ursprünglich in kirchen- und dogmengeschichtliche unterschieden, bestand nach wenigen Jahren als kirchenhistorische Abteilung weiter. Hinzu kam etwa um 1920 die systematische Abteilung, über die jedoch kaum nähere Angaben existieren. Die Unterabteilungen entwickelten sich im Laufe der Jahre zu selbständigen Abteilungen, die nur noch durch den Dekan als Direktor des Seminars in nominellem Zusammenhang standen. Im Jahre 1931 bestanden Tendenzen, die vier Abteilungen zu verselbständigen, aber dieser Vorschlag wurde vom Ministerium aus finanziellen Gründen abgelehnt.(7) Das Seminar war mit Stipendien und Prämien ausgestattet und musste deswegen die Zahl seiner Mitglieder auf zwanzig begrenzen. Obwohl zuerst keine ununterbrochene Direktion für jede Abteilung vorgesehen war, bildete sich im Laufe der Zeit durch bestimmte Dirigenten eine gleichbleibende Leitung heraus, so daß die Dirigenten später ernannt wurden. Im Wechsel der Direktoren der alttestamentlichen Abteilung zeigen sich die wechselnden Strömungen der zeitgenössischen Theologie. Ihr erster Leiter war bis 1819 de Wette. Nach interimistischen Stadien übernahm ab 1826 Professor Hengstenberg das Seminar und führte bis zur Einführung der deutschen Sprache im Wintersemester 1846/47 die Übungen in lateinischer Sprache durch. Der seit 1869 das Seminar leitende Dillmann behielt die lateinische Sprache für die schriftlichen Arbeiten bei. Erst seit dem Wintersemester 1881/82 wurden sie teilweise in deutscher Sprache eingereicht. Ab 1.4.1884 fielen die Prämien für die Arbeiten aus dem Staatsfonds weg. Da nun das Seminar nicht mehr gleichzeitig Stipendienanstalt war, wurde auch die Teilnehmerbeschränkung überflüssig. Seit dem 18.1.1887 erhielt das Seminar auch Mittel zur Begründung einer Bibliothek. Die neutestamentliche Abteilung des Theologischen Seminars wurde auf Vorschlag der Theologischen Fakultät vom 6.4.1812 durch Reglement des Departements für den Kultus und öffentlichen Unterricht vom 31.5.1812 als Unterabteilung der philologischen Abteilung eröffnet. Als erster Direktor der philologischen Abteilung fungierte Schleiermacher. In der neutestamentlichen Abteilung wurden größere Abschnitte des Neuen Testaments in konversatorischer Arbeit behandelt und schriftliche Arbeiten angefertigt. Eine Spezialbibliothek für neutestamentliche Exegese war vorhanden. Im Jahre 1908 teilte sich das Seminar in das Proseminar für Anfänger und in das Seminar für Fortgeschrittene.(8) Die kirchenhistorische Abteilung wurde bis 1850 von Professor Neander geleitet. In diese Zeit fallen umfangreiche Referate aus allen Perioden der Kirchengeschichte, insbesondere der alten Kirchengeschichte, und Abhandlungen über erschienene Werke. Zur Erlangung von Seminarstipendien oder Prämien mussten schriftliche Arbeiten in lateinischer Sprache angefertigt werden. Seit 1906 ist das Seminar in eine Abteilung für altkirchliche und für neuere Kirchengeschichte geteilt gewesen. 2. Das praktisch-theologische Seminar Pläne zur Einrichtung eines Homiletischen Instituts wurden schon von Professor Marheineke ausgearbeitet und am 3.4.1821 dem Ministerium vorgelegt. Als Zweck des Instituts sah Marheineke die Übung der Studenten im Ausarbeiten und Vortragen geistlicher Reden und in der Beurteilung des Vorgetragenen. Das Ministerium begrüßte die Gründung einer Homiletischen Gesellschaft, wollte sie aber als Privatinstitut angesehen wissen, bis durch die Teilnahme der Studenten die Einnahmen in ausreichendem Maße gesichert seien. Etwa im Jahre 1862 begründete Professor Büttner an der Universität ein homiletisches Seminar und projektierte ein katechetisches. Bis zum Jahre 1873 führte er die entsprechenden Übungen als Honorarprofessor durch. Am 1.10.1875 wurde schließlich das Praktisch-theologische Seminar durch Professor Pfleiderer eröffnet.(9) Nach dem Reglement vom 31.3.1876 diente es den Studenten zur Vorbereitung auf den künftigen geistlichen Beruf durch die geeigneten Übungen. Studenten der ersten vier Studiensemester wurden nicht zum Seminar zugelassen. Das Seminar bestand aus einer homiletischen und einer katechetischen Abteilung, wobei in der homiletischen statt der Redeübungen ein wöchentlicher Seminargottesdienst abgehalten wurde. Die Kapelle des Domkandidatenstiftes diente als Übungsort. In der katechetischen Abteilung wurden zuerst nur Übungen nach privater Absprache mit Lehrern gehalten. Seit 1906 war es den Studenten jedoch durch einen Erlass des Provinzialschulkollegiums gestattet, wöchentlich eine Stunde in der Oberklasse einer Gemeindeschule abzuhalten. Vom Wintersemester 1912/13 an wurden regelmäßige liturgische und kirchenmusikalische Übungen im Anschluss an das Seminar durchgeführt. Leiter dieser Übungen war Professor Kaweran.(10) Nach seinem Tode im Jahre 1918 übernahm Professor Biehle die Leitung.(11) 3. Die christlich-archäologische und epigraphische Sammlung Nach Verfügung des Preußischen Ministeriums für Geistliche, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 23.5.1849 wurde im Juni 1849 nach langjährigem Bemühen von Professor Piper die christlich-archäologische Kunstsammlung (auch Christliches Museum) begründet. Professor Piper, der bis zu seinem Tode am 29.11.1889 als Direktor der christlich-archäologischen Sammlung fungierte, sammelte hauptsächlich kostspielige Originale, Kopien von Bildern und Abgüsse von Originalen mit dem Zweck, die Studenten mit der frühchristlichen Geschichte auch anschaulich vertraut zu machen. Zuerst bewahrte er die Kunstwerke in seiner Wohnung auf, überführte sie aber nach Erlaubnis der Schulbehörde am 22.4.1850 in ein Zimmer des Schulgebäudes in der Friedrichstraße 126.(12) Seit dem Frühjahr 1891 befanden sie sich im Westflügel der Universität.(13) Mit dieser Sammlung schuf Professor Piper als erster in der Welt ein Vorbild für alle Universitäten. Sein Nachfolger, Professor Müller, ergänzte die vorhandene Sammlung durch Gipsabgüsse, Fotografien und sonstige Abbildungen von frühchristlichen und mittelalterlichen Denkmälern und widmete sich seit 1890 besonders dem Aufbau einer Bibliothek. Nach dem Tode Professor Müllers am 3.9.1912 übernahm zuerst vertretungsweise Professor Deißmann und ab 1.4.1913 Professor Stuhlfauth die Direktion der Sammlung. Seit dem 31.3.1924 war neben Professor Stuhlfauth Professor Lietzmann an der Direktion beteiligt. Mit Wirkung vom 1.10.1935 wurde Professor Friedrich Gerke zum Direktor des Seminars für christliche Archäologie und Kunst berufen.(14) Unter seiner Leitung erhielt das Seminar den Charakter eines Forschungs- und Lehrinstituts für die gesamte spätantike und mittelalterliche Archäologie und Kunstforschung. Im Jahre 1936 begann er mit dem Aufbau einer nordisch-germanischen Abteilung. Nach seiner Einziehung zum Militär übernahm Professor Hans Reinerth die vertretungsweise Leitung des Seminars und veranlasste 1944 die Auslagerung der Institutsbibliothek auf das Rittergut Dechtow. Die Lehrsammlung, die Publikationen und die Auslandskorrespondenz wurden auf das Schloss Plattenburg / Prignitz gebracht. 4. Seminar für nachbiblisches Judentum Am 13.11.1883 gründete Professor Strack das Seminar mit dem Ziel, "Judenmission" zu treiben und die christlichen Theologen mit dem Judentum, mit seiner Literatur und seinem Wesen bekanntzumachen.(15) Es erhielt keinerlei staatliche Unterstützung, wurde aber durch die Schenkung der Bibliothek Professor Stracks im Jahre 1918 sehr bereichert. Nach dem Tode Professor Stracks übernahmen die Direktion des Seminars am 1.12.1923 Professor Greßmann, am 1.10.1928 Professor Joachim Jeremias und am 12.7.1929 Professor Bertholet. Am 1.10.1937 erhielt Professor Hempel die geschäftsführende Direktion.(16) Seit dem Sommersemester 1937 wurden keine Vorlesungen mehr gehalten. Da das Institut seit dem Sommersemester 1939 im Vorlesungsverzeichnis nicht mehr verzeichnet ist, wurde es wahrscheinlich im Wintersemester 1938/39 aufgelöst. 5. Institut für allgemeine Religionsgeschichte und Missionswissenschaft Das Institut wurde im Jahre 1917 von Professor Julius Richter als Missionsgeschichtliches Seminar gegründet und am 9.6.1931 in Missionswissenschaftliches Seminar umbenannt. Seit dem 6.11.1930 fungierte Julius Witte als Direktor. Er blieb es bis zu seiner Emeritierung am 1.4.1939.(17) Ab 1.4.1934 befasste sich das Institut neben der Abhaltung religionswissenschaftlicher Übungen auch mit der Erforschung der germanischen Religionen und mit der Christianisierung der Germanen. Nach Verfügung vom 24.10.1935 wurde es deshalb in Institut für allgemeine Religionsgeschichte und Missionswissenschaft umbenannt.(18) Da nach der Emeritierung von Professor Witte die Besetzung des Lehrstuhls für Missionswissenschaft vom Ministerium nicht mehr beabsichtigt war, wurde das Institut auf Grund des Erlasses des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 3.1.1944 geschlossen. Die vorhandenen Bücherbestände gingen an die Universitätsbibliothek über. 6. Institut für Sozialethik und Wissenschaft der Inneren Mission Das im Jahre 1927 gegründete Institut war dem Theologischen Seminar, Abteilung systematische Theologie, angegliedert und diente nach Aussage seiner Satzungen vom 25.7.1927 der wissenschaftlichen Förderung und Unterweisung der Studenten auf dem Gebiet der Inneren Mission im Zusammenhang mit den Problemen der Sozialethik und Wohlfahrtspflege. Der erste Direktor, Professor Seeberg, wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nach Rücksprache mit der Theologischen Fakultät und mit dem Zentralausschuß der Inneren Mission ernannt. Ihm zur Seite stand ein Kuratorium, das sich aus einem Vertreter des Ministeriums, einem vom Präsidenten des deutschen evangelischen Kirchentages ernannten Mitglied, einem Mitglied des evangelischen Oberkirchenrates in Berlin, zwei Dozenten der Theologischen Fakultät und zwei Mitgliedern des Zentralausschusses der Inneren Mission zusammensetzte. Assistenten des Instituts nahmen an den Sitzungen des Kuratoriums teil. Das Institut wurde auf Grund des Ministerialerlasses vom 26.3.1938 aufgelöst.(19) (1) Todt, Fr., in: Das Pfarrhaus, 1895, Nr. 11 u. 12: Die Theologische Fakultät der Universität Berlin, Berlin 1896 (2) Elliger, Walter: 150 Jahre Theologische Fakultät Berlin, Berlin 1960 (3) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.1 Nr.8 (4) DZA Potsdam, Reichserziehungsministerium, lfd. Nr. 1239 Bl.3 (5) DZA Potsdam, Reichserziehungsministerium, lfd. Nr. 1239 Bl.36 (6) Lenz, Max: Geschichte der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Halle/Saale 1910, Bd.3, S.3-24 (7) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 792/1 (8) Lenz, ebd. (9) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.10 Nr.25 Bd.1 (10) ebd. Bd.2 (11) ebd. Bd.3 (12) Lenz, ebd. (13) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.X Nr. 74 Bd.3 (14) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 793 (15) DZA Merseburg, Rep.76 Va Sekt.2 Tit.X Nr. 186 (16) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 795 (17) ebd. lfd. Nr. 806 (18) DZA Potsdam, Reichserziehungsministerium, lfd. Nr. 1449 (19) HU Berlin, Archiv, Universitätskurator, lfd. Nr. 798 Bestands- und Registraturgeschichte Der Bestand wurde vom Dekanat der Theologischen Fakultät in den Jahren 1964 und 1966 abgegeben. Nach Vergleich mit dem alten Behördenrepertorium sind kaum Aktenverluste eingetreten. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die unter den Akten liegenden Nachlässe der Professoren Titius und Gerke wurden als eigene Bestände ausgegliedert, die Akten aus der Zeit nach 1945 an das Verwaltungsarchiv abgegeben. Vor der Übergabe an das Dekanat wurden die Akten in der zentralen Registratur der Universität verwaltet und nach dem alphabetischen Schlagwortsystem abgelegt. Das entsprechend angelegte Behördenrepertorium erwies sich als völlig unzulänglich, so dass der Bestand im Sommer und Herbst 1966 neu verzeichnet und geordnet worden ist. Berlin, im Dezember 1966 Barbara Lange Eine Überarbeitung erfolgte 2013. Ilona Kalb Bei einer Überprüfung im Jahr 2017 wurde eine Verdrehung von Signaturen innerhalb der lfd. Nr. 68 - 71 korrigiert. Bei den Promotionsakten (Signaturen 100 - 126) sind nur diejenigen Namen angegeben, zu denen sich Urkunden in der Akte befinden. Claudia Hilse Quellennachweis 1. Literaturangaben Elliger, Walter: 150 Jahre Theologische Fakultät Berlin, Berlin 1960 Lange, Max: Die Universität Berlin, Wien/Düsseldorf/Küssnacht am Rigi 1931, S.18f Lenz, Max: Geschichte der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Halle/S. 1910, Bd.3 S.3-24 Todt, Fr.: Die Theologische Fakultät der Universität Berlin in: Das Pfarrhaus, 1895 Nr. 11 u. 12 2. Archivalische Quellen Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin Bestand Universitätskurator lfd. Nr. 793: Institut für Christliche Archäologie, 1928-1941 lfd. Nr. 794: Seminar für christliche Archäologie und kirchliche Kunst, 1942-1946 lfd. Nr. 795: Institut für nachbiblisches Judentum, 1923-1943 lfd. Nr. 792/1: Theologische Fakultät und Theologische Seminare, 1928-1945 lfd. Nr. 799: Theologisches Seminar lfd. Nr. 800: Theologisches Seminar, Neutestamentliche Abteilung, 1928-1942 lfd. Nr. 801: Theologisches Seminar, Kirchenhistorische Abteilung, 1928-1943 lfd. Nr. 802: Theologisches Seminar, Systematische Abteilung, 1928-1944 lfd. Nr. 803: Theologische Fakultät und Theologische Seminare, 1934-1938 lfd. Nr. 804: Theologische Fakultät und Theologische Seminare, 1938-1945 lfd. Nr. 805: Assistenten des Theologischen Seminars, 1942-1944 lfd. Nr. 806: Missionswissenschaftliches Seminar, 1930-1944 lfd. Nr. 807: Missionswissenschaftliches Seminar, Assistenten, 1934-1939 Bestand Theologische Fakultät, Dekanat lfd. Nr. 43 bis 56: Einrichtung von Seminaren und Instituten (siehe Findbuch) Deutsches Zentralarchiv, Hist. Abt. II Merseburg (jetzt: GStA) Rep. 76 Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Va Sekt.2 Tit.1 Nr. 8: Die kirchlichen Angelegenheiten der Universität zu Berlin und die Errichtung einer besonderen Universitätskirche, 1810-1816 Va Sekt.2 Tit.4 Nr. 28: Berufung Professor Dr. Nitzschs als ordentlicher Professor in die Theologische Fakultät sowie dessen Ernennung zum Universitätsprediger, 1846-1868 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 1: Das Seminarium theologicum bei der Universität Berlin, Bd.1-7, 1821-1933 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 25: Die Gründung einer christlich-archäologischen Kunstsammlung bei der Universität Berlin sowie der archäologische Lehr- und Übungsapparat, 1844-1850 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 74: Die christlich-archäologische Kunstsammlung, Bd.1-3, 1857-1938 Va Sekt.2 Tit.10 Nr. 186: Das Seminar für nachbiblisches Judentum, 1912-1932 Va Sekt.2 Tit.12 Nr. 14: Der von den Studierenden der Theologie auf der Universität Berlin gegründete theologisch-wissenschaftliche Verein sowie überhaupt die von den Studierenden der wissenschaftlichen Zwecken gegründeten Vereine, 1842-1888 Rep. 89, Zivilkabinett X Berlin Nr. 1 h: Christliches Museum, 1853-1908 Deutsches Zentralarchiv, Hist. Abteilung I, Potsdam (jetzt: Bundesarchiv) Bestand Reichserziehungsministerium lfd. Nr. 1360: Seminar für christliche Archäologie und kirchliche Kunst, Bd.4, 1938-1942 lfd. Nr. 1322: Theologisches Seminar, Bd.9, 1935-1944 lfd. Nr. 1239: Kirchliche Angelegenheiten und Errichtung einer Universitätskirche, Bd.2, 1916-1936 lfd. Nr. 1449: Seminar für Missionswissenschaften, 1918-1935 Bestandsgliederung I Fakultätsangelegenheiten 1. Anweisungen für den Geschäftsverkehr 2. Kassen-Sachen 3. Versicherungs-Sachen 4. Studienorganisation 5. Anlage und Kontrolle der Fakultätsalben 6. Einrichtung von Seminaren und Instituten 7. Fakultätstage 8. Jubiläen und Feierlichkeiten 9. Publikationen und Gutachten 10. Bibliotheks-Sachen 11. Universitätschronik 12. Kirchenkampf 13. Miszellanea 14. Promotionen 15. Ehrenpromotionen 16. Habilitationen 17. Verleihung des Ehrenbürgerrechts II Angelegenheiten des Lehrkörpers 1. Generalia 2. Personal-Sachen: Professoren 3. Personal-Sachen: Privatdozenten III Studentenangelegenheiten 1. Generalia 2. Militärverhältnisse 3. Prüfungsvorschriften und Examensunterlagen 4. Preisverteilungen 5. Abgangszeugnisse 6. Stipendienzahlungen aus Stiftungen 7. Ehrengerichts- und Disziplinar-Sachen 8. Vereins-Sachen Zitierweise: HU UA, Theologische Fakultät.01, Nr. XXX. HU UA, Theol.Fak.01, Nr. XXX.
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 01.06.1790 - Eröffnung der Tierarzneischule 20.06.1887 - Verleihung der Bezeichnung Tierärztliche Hochschule 05.09.1910 - Verleihung des Promotionsrechts 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde 01.10.1937 - Umwandlung der Abteilung für Tierheilkunde in die Veterinärmedizinische Fakultät Die erste überlieferte Akte im Bestand ist erst aus dem Jahr 1817 Vorwort: Dieses Findbuch wurde vom ehemaligen Archivleiter, Herrn Dr. Kossack, 1965 erstellt. Die Akten-Nr. 744 bis 793 wurden während der Aufräumarbeiten im Archiv aufgefunden und dem Findbuch zusammen mit den Akten-Nr. 794-796, die uns von der Abteilung Historische Sammlungen der Universitätsbibliothek der HU 2011 abgegeben wurden, zugefügt. Geschichte des Registratur-Bildners Die spätere Tierärztliche Hochschule zu Berlin wurde am 01.06.1790 als Tierarzneischule eröffnet. (1)Sie unterstand zunächst den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow. Graf Lindenau war von Friedrich Wilhelm II beauftragt worden, die notwendigen vorbereitenden Schritte zur Gründung einer Tierarzneischule zu tun. Bereits König Friedrich II hatte angesichts der verheerenden Rinderpest den Auftrag erteilt, einen Plan für eine tierärztliche Ausbildungsstätte auszuarbeiten. Die vorgelegten Pläne scheiterten jedoch, da die Preußische Staatskasse nicht gewillt war, die beantragten Baukosten in der vorgeschlagenen Höhe zu tragen. Politische und militärische Erwägungen zwangen jedoch den König Friedrich Wilhelm II., im Jahr 1787 der Gründung einer Veterinärschule zuzustimmen. Die Kosten sollten aus dem königlichen Privatvermögen bestritten werden. Nachdem v. Lindenau entsprechende Verhandlungen geführt hatte, wurde die Tierarzneischule am 01.06.1790 eröffnet. 4 Professoren, 1 Apotheker, 2 Lehrschmiede, 1 Stallmeister, 1 Rendant, 1 Provisor (Apotheke), 2 Wachtmeister, 1 Kastellan, 9 Stallknechte, 1 Gärtner, 2 Gartenknechte, 1 Nachtwächter und 1 Anwärterin bildeten den ersten Personalbestand der Schule. Zur Ausbildung gelangten zunächst fast ausschließlich sogenannte Militär-Eleven, Soldaten, die als Fahnenschmiede für die Armee ausgebildet wurden. Im Jahre 1806 traf Graf v. Lindenau von der Leitung der Schule zurück und sein Nachfolger Oberstallmeister v. Jagow übernahm diese. Die Unterstellung unter das Obermarstallamt wirkte sich auf die Entwicklung der Schule sehr nachteilig aus. Am 26.03.1810 hat W. v. Humboldt eine Denkschrift ausgearbeitet, die die wissenschaftliche Bedeutung der Tierarzneischule besonders hervorhob und in der er sich dafür aussprach, die Schule der neu errichteten Universität anzugliedern. wenn auch die Forderungen v. Humboldts von Jagow abgelehnt wurden, so wurde doch diese Denkschrift zum Ausgangspunkt erneuter Vorschläge für eine verbesserte Einrichtung der Schule, die v. a. vom Geh. Medizinalrat Prof. Rudolph und Staatsrat Langermann vorgelegt wurden. Durch Kabinetts-Order vom 09.06.1817 wurde die Schule dem Ministerium des Innern und des Krieges unterstellt. Anfang August 1817 übernahm die erste Abteilung der Regierung Berlin die Aufsicht über die Schule. (2) Nach Auflösung der Regierung Berlin und Wiederherstellung des Polizeipräsidiums wurde diesem die Tierarzneischule unterstellt. (3) Das Reglement über die Wiederherstellung des Polizeipräsidiums in Berlin vom 18.09.1822 sah in § 8 - Medizinal-Polizei - die Unterstellung der Charité und der Tierarzneischule unter die Medizinal-Abteilung vor. Als Ministerialinstanz war nunmehr das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten zuständig. Daneben hatte das Kriegsministerium und das Obermarstallamt ihr Mitspracherecht beibehalten. Durch Kabinettsorder vom 16.11.1835 wurde "zur Beschleunigung der Reorganisation und zweckmäßigen Leitung der Tierarzneischule" die Errichtung eines "Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten vom König Friedrich Wilhelm III. angeordnet. (4) Geheimer Regierungsrat Albers, der als vorläufiger Direktor eingesetzt war, führte die Übernahmeverhandlungen seitens der Schule. Das Mitspracherecht des Kriegsministeriums und des Obermarstallamtes blieben auch weiterhin bestehen. Nach der Auflösung des Kuratoriums wurde die Verwaltung der Tierarzneischule durch Kabinettsorder vom 10.12.1847 einer unmittelbar dem Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten unterstellten Direktion übertragen. Diese Direktion bestand aus dem Direktor (Albers bis 1849) und dem Rechnungsrat Esse, der gleichzeitig Verwaltungsdirektor der Charité war. Weitere Direktoren waren: Gurlt bis 1870, Gerlach bis 1877, Roloff bis 1885 und seit 1885 - Müller. Eine Kabinettsorder vom 27.04.1872 ordnete die Unterstellung der Tierarzneischule unter das Preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten an. Damit war zugleich auch eine enge Verbindung mit der Veterinärverwaltung hergestellt, die sich in der Folge sehr fruchtbar vor allem für die wissenschaftliche Forschungstätigkeit auswirkte. Am 20.06.1887 wurde der Tierarzneischule durch "Allerhöchsten Erlass" die Bezeichnung "Tierärztliche Hochschule" verliehen. Gleichzeitig wurde vom Minister v. Lucius ein provisorisches Statut für die Schule erlassen. (5) Danach waren die Leistungsgremien der Schule der Rektor und das Lehrerkollegium. (§ 5 a.a.O.) Der Rektor wurde vom Minister ernannt. Erst im Jahre 1903 wurde der Schule das Wahlrecht verliehen. Der Rektor war für die Leitung der schule verantwortlich. Die Verwaltungsbeamten waren dem Rektor unterstellt. Der leitende Verwaltungsbeamte führte die Amtsbezeichnung "Administrator". (§ 24 der Satzungen). Erster Rektor wurde der bisherige Direktor Prof. Müller. Erst im April 1913 wurde der Schule nach langwierigen Verhandlungen durch "Allerhöchste Order" vom 31.03.1913 die endgültige Satzung verliehen. (6) Zuvor war die Verleihung des Promotionsrechtes erfolgt (05.09.1910). Nach den vorliegenden Hinweisen wurde im September 1932 eine neue Satzung für die Tierärztlichen Hochschulen in Preußen vom Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten erlassen. (Ministerialblatt der Preußischen Verwaltung für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Nr. 41/1932, S. 566). Außerdem liegt der Entwurf einer Geschäftsordnung für Rektor und Senat der Tierärztlichen Hochschule vor. (7) Diese scheinen jedoch jedoch infolge der Unterstellung unter das Preußische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nicht mehr zur Ausführung gekommen zu sein. Im Januar 1909 erfolgte auf Antrag des Rektors Schmaltz die Verleihung des Titels "Magnifizenz" an den Rektor der Schule. (8) Damit war auch die äußerliche Gleichstellung gegenüber den anderen Berliner Hochschulen erfolgt (Universität, Technische Hochschule, Landwirtschaftliche Hochschule). Durch die Not-Verordnung vom 29.10.1932 wurde die Tierärztliche Hochschule wiederum dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung unterstellt. (9) Am 02.10.1934 ordnete der Preußische Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung die Übergabe der Verwaltungsgeschäfte der Tierärztlichen Hochschule an den Verwaltungsdirektor der Charité an. (10). Diese Anordnung ließ bereits darauf schließen, dass die Eingliederung der Hochschule in die Universität unmittelbar bevorstand. Bereits am 20.10.1934 fand im Kultusministerium eine Besprechung statt. (11) Die Professoren Krüger und Bierbaum als Vertreter der Schule sprachen sich aus verschiedenen Gründen entschieden gegen die beabsichtigte Bildung einer landwirtschaftlich-tierärztlichen Fakultät an der Berliner Universität aus. Sie plädierten für die Bildung einer selbstständigen tierärztlichen Fakultät und lehnten eine Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät ab. Ungeachtet der auch von anderer Seite erfolgten Einsprüche erfolgte die Eingliederung der Tierärztlichen und Landwirtschaftlichen Hochschule in die Universität als 5. Fakultät unter der Bezeichnung "Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät", Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde mit Wirkung vom 01.11.1934. (12) Da die Führung der Verwaltungsgeschäfte durch den Verwaltungsdirektor der Charité zur Unzuträglichkeiten führte, übernahm der Verwaltungsdirektor der Universität diese ab 01.05.1935. In der Folge wurden die vorhandenen Beamten und Angestellten beider Abteilungen mit neuen Arbeitsbereichen betraut. Mit Wirkung vom 01.10.1937 wurde die Abteilung Tierheilkunde in eine selbstständige Veterinärmedizinische Fakultät umgewandelt und aus der Verbindung mit der Landwirtschaftlichen Fakultät gelöst. (13) So besteht seit dem 01.10.1937 die Veterinärmedizinische Fakultät an der Berliner Universität. Registratur und Bestandsgeschichte I. Registraturverhältnisse Wie bei den älteren Behörden-Registraturen üblich, wurden auch in der Registratur der Tierärztlichen Hochschule Sachakten gebildet. Die Aktentitel entsprechen in den meisten Fällen dem Akteninhalt. Der äußere Zustand der Akten ist, abgesehen von einigen beschädigten Akteneinheiten, als gut zu bezeichnen. Die überlieferte Registraturordnung beginnt relativ spät, erst mit der Übernahme der Tierarzneischule durch die Regierung zu Berlin im Jahr 1817. Von 1790 bis 1817 hatte die Schule den Oberstallmeistern v. Lindenau und v. Jagow unterstanden. Die Registraturordnung wurde im Jahr 1841 durch den Registrator Tönnies hergestellt. (14) Sie ist im Wesentlichen in ihrem Aufbau bis 1945 und darüber hinaus einige Jahre danach erhalten geblieben. Es wurden Hauptgruppen gebildet, die als "Sektion" (römische Zahlen) bezeichnet wurden. Die weitere Untergliederung nach arabischen Ziffern bezeichnete die einzelne Akteneinheit. So wurden insgesamt 45 Sektionen gebildet, wobei die Sektionen XXVIII, XXXVII-XLI, XLIII und XLV vollständig fehlen. Die Unterstellung der Tierarzneischule unter drei verschiedene Mittelbehörden (1817 Regierung Berlin, 1822 Polizeipräsidium Berlin, 1836-1848 Kuratorium für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten) wirkte sich auch auf die Registraturverhältnisse aus. So wurde eine bedeutende Anzahl von Akteneinheiten dieser Mittelbehörden, die als "Tierarzneischul-Registratur" bezeichnet wurden, bei Auflösung derselben in die Registratur der Tierarzneischule eingefügt und dort weitergeführt. Einige Akten, die nicht bei der Tierarzneischule weitergeführt wurden ( Regierung Berlin, Polizei-Präsidium. Kuratorium für Krankenhaus- und Tierarzneischul-Angelegenheiten), wurden dem Staats-Archiv in Potsdam zuständigkeitshalber zugeleitet. Die unmittelbare Unterstellung unter das Ministerium für die geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten im Jahr 1847 beseitigte die doppelte Unterstellung und schuf auch klarere Registraturverhältnisse. Nach der Eingliederung der Tierärztlichen Hochschule in die Universität Berlin am 01.11.1934 und der Bildung der landwirtschaftlich-Tierärztlichen Fakultät, Abteilung Tierheilkunde, blieben die Registraturverhältnisse die gleichen. (15) Nachdem im Mai 1935 der Verwaltungsdirektor der Universität mit der Verwaltung der landwirtschaftlich-tierärztlichen Institute beauftragt worden war, wurden diesem ca. 160 Akteneinheiten übergeben, die in der Mehrzahl noch vorhanden sind. (16) Somit wurde die ehemalige zentrale Registratur der Tierärztlichen Hochschule aufgespalten. Ein Teil wurde dem Verwaltungsdirektor der Universität (ab 1936 Universitäts-Kurator) übergeben, der andere verblieb als Fakultätsakten in der mit Wirkung vom 01.10.1937 eingerichteten selbstständigen Veterinärmedizinischen Fakultät. Die vorhandenen Prüfungsakten als "Personalakten" bezeichnet, die ebenfalls Lücken aufweisen, sind alphabetisch geordnet ber nicht verzeichnet und befinden sich am Ende des Bestandes. (17) Eine Abschrift des Registraturschemas ist als Anlage beigefügt. II. Zugang Der Bestand befand sich ungeordnet im Heizungskeller des Chemischen Instituts der Veterinärmedizinischen Fakultät, wo er im November 1960 aufgefunden und im Januar 1961 vom Archiv übernommen wurde. Die Verhandlungen wegen Übernahme des Bestandes waren bereits seit dem Jahr 1955 mit dem Dekan der Fakultät geführt worden, jedoch ohne Ergebnis. Der Dekan weigerte sich zunächst, die Akten dem Archiv zu übergeben, obwohl der Bestand von einer Stelle zur anderen geschafft wurde und schließlich im Heizungskeller des Chemischen Instituts landete. Bei der Ordnung und Verzeichnung wurde festgestellt, dass der Bestand nicht mehr vollständig vorhanden ist. Zur Kassation wurden deshalb hauptsächlich Personalakten des technischen Personals vorgeschlagen. III.Archivische Bearbeitung Das Aktenmaterial wurde im Jahr 1962 durch Herrn Rambeau grob geordnet, wobei nach den vorhandenen Registratur-Signaturen das frühere Ordnungsschema rekonstruiert wurde. Die Verzeichnung erfolgte in den Monaten Februar bis Juni 1965 durch Herrn Dr. Kossack, damaligen Leiter des Universitätsarchivs. Die vorhandenen Akteneinheiten wurden einzeln verzeichnet. Es wurde die "erweiterte Verzeichnung (§ 87 OVG) angewandt. Nur bei den Akten "Gutachten" wurde die Gruppenverzeichnung angewandt. Bei der inneren Ordnung des Bestandes wurde bei der vorgefundenen Registraturordnung verblieben, da diese während der Tätigkeit des Registraturbildners unverändert erhalten geblieben ist. (§ 61 OVG). Es wurde eine Abgrenzung der einzelnen Sektionen vorgenommen und eine Abschrift des Registraturschemas beigefügt, so dass sich der/die Benutzer/in schnell orientieren kann. Berlin, den 30.07.1965/14.11.2016 Fußnoten 1. Koch, Tankred: Zur Geschichte der Veterinärmedizinischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. In: Veterinärmedizin in Berlin 1790-1965, Berlin 1965, S. 9-52 2. Vgl. Mitteilung der Regierung zu Berlin, 1. Abteilung v. 05.09.1817 in: UA der HU, Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 3. Vgl. Mitteilung des Polizeipräsidiums v. 03.01.1822 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1, o. Bl. Z. 4. Vgl. Kabinettsorder v. 16.11.1835 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 2-4 und Kabinettsorder über die Stellung des Kuratoriums für die Krankenhaus- und Tierarzneischulangelegenheiten v. 24.06.1836 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 1/1, Bl. 61-62 5. Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 2-10 6. Ebd., Bl. 258f 7. Ebd., Bl. 394-408 8. Vgl. Bericht des Rektors Schmaltz v. 02.12.1907 und Abschrift der Kabinettsorder v. 27.01.1909 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 577, Bl. 66-70 9. Vgl. "Falsche Sparsamkeit". Tierärztliche Hochschule und Verwaltungsreform. Ausschnitt aus der Berliner Börsen-Zeitung v. 05.01.1933 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 11, Bl. 391 10. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 02.10.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 11. Vgl. Text des Protokols in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 12. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 13. Vgl. Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung v. 14.06.1937 in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 14. Vgl. Bericht des Tönnies v. 11.03.1841 in: Tierärztl. Hochschule, Personalakte Tönnies, Nr. 687, Bd. 1, ohne Bl.Z. 15. Vgl. Erlass des Pr. Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung v. 01.11.1934 - U I Nr. 42 253 .1. in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 16. Die Aufstellung befindet sich in: Tierärztl. Hochschule, Nr. 738, ohne Bl.Z. 17. die Anlage dieser Akten wurde von dem Polizeipräsidenten v. Esebeck durch Erlass v. 19.03.1822 angeordnet. Vgl. Personalakte Tönnies, Bd. 1, Bl. 24 Anlage Registraturplan der Tierärztlichen Hochschule Sektion Aktengruppen Archiv.-Nr. I, Nr. 1-38 Organisation der Schule, 1-27 Statistik, Feierlichkeiten II, Nr. 6-81 Grundstücksangelegenheiten 28-72 III, Nr. 2-42 Bauangelegenheiten 73-118 IV, Nr. 1-9 Haus- und Gartenpolizei 119--124 V, Nr. 3-32 Ökonomie-Verwaltung 125-132 VI Verpflegungsbedarf Kassation VII, Nr. 1-14 Inventarangelegenheiten 133-140 VIII, Nr. 1 Bibliothek 141-151 IX, Nr. 1-29 Lehr- und Unterrichtsangelegenh., 152-185 Habilitationen X, Nr. 1-28 Prüfungen und 186-231 Promotionsangelegenheiten XI, Nr. 1-32 Kliniken und Institute 232-271 XII, Nr. 2-17 Abdeckereiangelegenheiten 271/1-272 Pferde-Spital XIII, Nr. 2 Dienstvorschriften für die Wärter 273 der kleinen Haustiere XIV, Nr. 2-5 Kreistierärztl. und veterinärpolizeiliche 274-281 Angelegenheiten XV, Nr. 2-107 Wissenschaftliche Versuche 282-362 XVI, Nr. 1-6 Zootomie 363-365 XVII, Nr. 1-9 Apothekerangelegenheiten 366-371 XVIII, Nr. 4-15 Schmiedeangelegenheiten 372-379 XIX, Nr. 2 Tierarzneischule Königsberg 380 XX, Nr. 2-16 Die Zivil- und Militär_Eleven und 381-395/1 Studierenden der Schule XXI, Nr. 1-19 Die Aufnahme und das Studium der 396-411 Militär-Eleven XXII, Nr. 2-47 Gasthörer, Aufnahme der Zivil-Eleven, 412-447 Studiengebühren, Preisaufgaben, Burschenschaften und Corps XXIII, Nr. 1-18 Stipendien, Assistenten, Stiftungen 448-468 XXIV, Nr. 1-12 Dienst- und Rechtsverhältnisse der 469-473 Tierärzte XXV, Nr, 4 Personaltabellen 474 XXVI, Nr. 1 Jahresberichte der Hochschule 475-482 XXVII, Nr. 1, 5 Veterinär-Sanitätsberichte 483-485 XXVIII, Nr. - - XXIX, Nr. 1-42 Gutachten zu veterinärpolizeilichen 486-508 Massnahmen XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXX, Nr. 3-8 Gerichtliche Gutachten 509-514 XXXI, Nr. 1-3 Außergerichtliche Gutachten 515-519 XXXII, Nr. 1-12 Büroangelegenheiten 520-523 XXXIII, Nr. 1-54 Personalangelegenheiten 524-585 XXXIV Einzelpersonalakten der Beschäftigten 586-695 einschl. des Lehrkörpers XXXV, Nr. 6-16 Kassenangelegenheiten 696-699 XXXVI, Nr. 1-5a Haushaltsangelegenheiten 700-708 XLII, Nr. 2-3, 50, 67-92 Rechnungslegung 709-719 XLIV, Nr. 3-10 Kur- und Verpflegusngskosten 720-723 XLVI Verschiedenes 724-738 Teilnahme der Hochschule an Ausstellungen Umbildung der Hochschule ohne Ambulatorische Klinik 739 Zitierweise: HU UA, Tierärztliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, TiH.01, Nr. XXX.
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Angaben aus dem Findbuch, erstellt 1961 von Archivdirektor Kossack (korrigierte und redigierte Fassung): Der Universitäts-Kurator in Berlin - Behörden- und Bestandsgeschichtlicher Rückblick Ein behördengeschichtlicher Rückblick auf das Amt des Kurators bei der Universität Berlin von der Zeit der Gründung der Universität bis zum Jahr 1945 ist von Heinz Kossack 1960 erarbeitet worden. Die Ordnung und Verzeichnung dieses Bestandes machte es notwendig, einen derartigen Rückblick zu geben, damit dieser Bestand allen denjenigen, die ihn benutzen, in seiner ganzen Wichtigkeit und Bedeutung für die Geschichte der Universität zum Bewusstsein kommt. Das Verhältnis von Universität und Staat, das vor allem in der Zeit des feudal-absolutistischen Staates bei Wissenschaftlern und Gelehrten durchaus umstritten war, tritt uns in diesem Bestand bei der Durchsicht der Archivalien in der einen oder anderen Weise gegenüber. Die Staatsgewalt, sei es in Form der absoluten, oder konstitutionellen Monarchie, der Republik oder der nationalsozialistischen Diktatur setzt ihre Forderungen gegenüber der Universität durch einen Beauftragten "an Ort und Stelle" durch und kontrolliert die Durchführung der gegebenen Anweisungen und Direktiven. Dieser Beauftragte ist der Kurator, wobei allerdings zu bemerken ist, dass in Berlin das Ministerium für die geistlichen -, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten die wichtigsten Kuratoraufgaben bis 1923 selbst wahrnahm. Deshalb beginnt der Bestand erst mit dem Einsatz des außerordentlichen Regierungs-Bevollmächtigten im Jahre 1819. Behörden-Geschichte I. Der Curator bis zur Einsetzung des a. o. Regierungsbevollmächtigten 1810-1819 Durch die Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815 (Pr. GS. 1815, S. 85ff) § 16 wurde verfügt, dass jeder Oberpräsident als "beständiger Commissarius Curator der Universität sein solle, die sich in der ihm anvertrauten Provinz befindet". In dieser Verordnung erscheint der Terminus: "Curator", den die Statuten der Universität aus dem Jahre 1816 allerdings nicht kennen. Die Aufgaben dieses Curators wurden in der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden vom 26. Dezember 1808 (Pr. GS. S. 467ff) im § 10 (3) wie folgt präzisiert: "die innere Einrichtung der Universitäten die ökonomische Kuratel die Berufung und Anstellung der Lehrer der Universität". Für die Universität Berlin hatte sich jedoch das Ministerium für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, das durch die Allerhöchste Kabinetts-Order vom 3. November 1817 aus dem bisherigen Departement für Kultus und öffentlichen Unterricht des Ministeriums des Innern gebildet wurde, die Leistung der sogenannten Kuratorial-Angelegenheiten selbst vorbehalten. Deshalb ist über diese Zeit der Tätigkeit des Kurators an der Universität Berlin nichts bekannt. II. Der außerordentliche Regierungsbevollmächtigte 1819-1848 Die Instruktion für die a. o. Regierungsbevollmächtigten bei den Universitäten vom 18. November 1819 (Pr. GS. 1819, S. 233ff) die in Ausführung der Karlsbader Beschlüsse für Preußen von König Friedrich Wilhelm III. mit Gegenzeichnung des Staatskanzlers von Hardenberg erlassen wurde, leitete zwar einerseits die schwärzeste Periode der Universitäts-Geschichte ein, schuf aber andererseits doch behördengeschichtlich klarere Verhältnisse. Diese Instruktion, die den Regierungsbevollmächtigten Spitzeleien sowohl gegen die Universitätslehrer als auch gegen die Studenten zur Aufgabe machte, übertrug, bestimmte im Abschnitt IV, dass § 16 der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815, wonach jeder Oberpräsident Kurator in der ihm anvertrauten Provinz befindlichen Universität sein solle, aufgehoben sei. Die Befugnisse der Kuratoren sollten an die Regierungsbevollmächtigten übergehen. Um die Oberpräsidenten jedoch nicht gänzlich auszuschalten, wurde angeordnet, dass diese die Regierungsbevollmächtigten mit allen Mitteln unterstützen sollten. Abschnitt V wies darauf hin, dass die Regierungsbevollmächtigten in denselben Verhältnissen stehen wie die Kuratoren und präzisierte die Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten eindeutig: 1. Sie sind wie die Kuratoren als Stellvertreter des Ministeriums anzusehen. Es müssen deshalb ihre Anordnungen von den akademischen Behörden ausgeführt werden und alle Berichte, auch diejenigen der Direktoren der Institute und Sammlungen müssen durch ihre Hand gehen. 2. Sie sind dem Ministerium der geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unmittelbar unterstellt und erstatten nur an dieses ihre Berichte. Ebenso erhalten sie nur von dem Ministerium ihre Aufträge und Resolutionen. 3. Sie erhalten das nötige Dienstpersonal. Erforderlichenfalls sollen ihnen alle "Subalterne" der Universitäten zur Verfügung gestellt werden. Bei der Universität Berlin wurde jedoch ein besonderer Vorbehalt gemacht, in der Weise, dass in der Instruktion vom 18. November 1819 angeordnet wurde, dass es dem Ministerium vorbehalten bleibe, dass von diesem unmittelbar die Kuratorialgeschäfte wahrgenommen werden, diese jedoch auf den Regierungsbevollmächtigten soweit zu übertragen, dass er gehörig zum Wohl der Universität einwirken kann. Durch Erlass des Ministers vom 20. November 1819 wurde der Universität mitgeteilt, dass der Geh. Oberregierungsrat Schultz zum Regierungsbevollmächtigten ernannt worden sei. Es wurde jedoch folgende Einschränkung gemacht: "Da in der Instruktion für die Regierungsbevollmächtigten dem Minister vorbehalten ist, einen Teil der Geschäfte der in ihm selbst liegendem Kuratel der Königlichen Universität demselben zu übertragen, so hat es dem Geheimen Oberregierungsrat Schultz vorläufig im Allgemeinen aufgetragen, sich in ein persönliches Verhältnis zur Universität, ihrem Personal und ihren Instituten und Einrichtungen zu setzen, sich in fortgehender, laufender Kenntnis derselben zu erhalten, die Mängel und Bedürfnisse der Universität in allen ihren Zweigen zu erforschen und sie bei dem Ministerio nebst zweckmäßigen Vorschlägen zu ihrer Abstellung zur Sprache zu bringen, selbst darauf zu sehen, dass die von dem Ministerio getroffenen oder genehmigten Anordnungen welchen Teil der Universitätseinrichtungen oder der dazu gehörigen Institute und Sammlungen sie auch betreffen, promt und vollständig vollzogen werden, und über die Vollziehung dem Ministerio Bericht zu erstallten." Schultz führte die Geschäfte bis zum Mai 1824. Nachfolger wurde unter denselben Verhältnissen der Oberregierungsrat Beckedorff. Die Kabinettsorder vom 21. Mai 1824 regelte besonders die Stellung des Regierungsbevollmächtigten zum Rektor und den Unterbeamten der Universität. Danach war der Regierungsbevollmächtigte Amtsvorgesetzte des Rektors bezüglich der Aufsicht über dessen Amtsführung. Weiterhin waren die Unterbeamten der Universität verpflichtet, den Anordnungen des Regierungsbevollmächtigten Folge zu leisten in den Angelegenheiten, die er unmittelbar bearbeitete. Wegen der den Rektor und Senat betreffenden Angelegenheiten konnte der Regierungsbevollmächtigte seine Anweisungen an die Unterbeamten durch den Rektor erlassen. Im Juni 1827 schied Beckedorff aus. Durch Ministerialerlass vom 14. Juni 1827 wurde angeordnet, dass nunmehr der Rektor und der Universitätsrichter gemeinsam als stellvertretende Regierungsbevollmächtigte fungieren sollten. Diese Regelung bestand bis 1841. Dem jeweiligen Rektor wurde nach Bestätigung durch das Ministerium die Wahrnehmung dieser Tätigkeit mit dem Universitätsrichter übertragen. Durch Verordnung vom 13. April 1841 wurde diese Übergangsregelung jedoch wieder aufgehoben und mit den Aufgaben des Regierungsbevollmächtigten wurde der Direktor der Unterrichtsabteilung des Ministeriums, Oberregierungsrat von Ladenberg, mit Wirkung vom 1. Juni 1841 beauftragt. Nach einer Instruktion für v. Ladenberg als zeitweiliger Kurator und außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter wurde wegen der Aufgaben des Kurators besonders betont, dass diese von v. Ladenberg nur insoweit wahrgenommen werden sollten, als sie nicht vom Ministerium bearbeitet wurden. Diese Einschränkung finden wir also laufend in den entsprechenden Erlassen. Weiterhin waren nach dieser Instruktion Rektor und Universitätsrichter wiederum stellvertretende Regierungsbevollmächtigte, d. h. der Regierungsbevollmächtigte konnte bei Abwesenheit und Verhinderung seine Aufgaben stellvertretend an den Rektor und Universitätsrichter übertragen. Im April 1848 wurde nach dem Beschluss der Bundesversammlung die 1819 erlassene Ausnahmegesetzgebung des Deutschen Bundes aufgehoben. Unter diesen Beschluss fielen auch die Bundesbeschlüsse wegen des Einsatzes außerordentlicher Regierungsbevollmächtigter bei den Universitäten. III. Das Kuratorium der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1848-1923 Durch Erlass des Ministers für die geistlichen-, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 18. Juli 1848 wurde von Ladenberg als Regierungsbevollmächtigter abberufen und angewiesen, sich auf die reinen Funktionen eines Kurators zu beschränken. Diese Funktionen bestanden nach § 10 (3) der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden vom 28. September 1808 (Pr. GS. 1806-1810, S. 467) in: a.) der inneren Einrichtung; b.) der ökonomischen Kuratel; c.) der Berufung und Anstellung der Lehrer. Gleichzeitig wurde in dem Erlass mitgeteilt, dass die endgültigen Bestimmungen über die Kuratorien an den Universitäten erst nach Durchführung einer allgemeinen Reform der Universitäten neu gefasst werden sollten. Zu dieser Reform ist es jedoch bis 1918 nicht gekommen. Da von Ladenberg die Leitung des Ministeriums übertragen wurde, beauftragte er durch Erlass vom 16. November 1848 den damaligen Rektor und stellvertretenden Universitätsrichter mit der Verwaltung der Aufgaben des Kuratoriums. Die Übernahme erfolgte am 5. Dezember 1848. Seit diesem Zeitpunkt sind die Aufgaben des Kurators bei der Universität Berlin, soweit sie nicht vom Ministerium selbst bearbeitet wurden, bei dem jeweiligen Rektor und Universitätsrichter bis zum Jahr 1923 verblieben. Die amtliche Bezeichnung lautete: "Stellvertretende Kuratoren" oder "Königliches Kuratorium der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin". Die Tätigkeit des Kuratoriums bestand in der Bearbeitung von: 1. Immatrikulations-Angelegenheiten; 2. Stipendien-Angelegenheiten; 3. Verwaltungs-Angelegenheiten. Zu 1.): Hier wurde das Kuratorium besonders bei der Zulassung von Studierenden nach den dazu erlassenen ministeriellen Bestimmungen tätig. Zu 2.): Bewilligung von Unterstützungen an notleidende und würdige Studenten, weiterhin die Verwaltung von Stipendienstiftungen und deren Revision. Zu 3.): Bei den Verwaltungs-Angelegenheiten handelte es sich um die Ermächtigung, Haushaltsmittel bis zur Höhe von 6000,- RM jährlich zu bewilligen. Weiterhin waren Statistiken der Studierenden für das Ministerium zu fertigen und sonstige Sonderaufträge des Ministeriums zu erledigen. Zu einem späteren Zeitpunkt scheint noch die Führung von Personalakten von Professoren und anderen Beschäftigen hinzugekommen zu sein. Der Aufgabenkreis dieses Kuratoriums war demnach ziemlich begrenzt. Daher ist auch das aus dieser Zeit vorhandene Aktenmaterial verhältnismäßig gering und wenig ergiebig. Die personelle Besetzung erfolgte in der Weise, dass außer dem Regierungsbevollmächtigtem ein Kanzleisekretär tätig war. Dieser wurde nach Aufhebung der Institution des Regierungsbevollmächtigten Kuratorial-Sekretär genannt. Seine Aufgaben waren: a.) Die Führung des Journals, eines Akten-Repertoriums und eines Index; b.) Das Fertigen sämtlicher Rein-, und Abschriften; c.) Das Heften und Rotulieren der Akten; d.) Die Anfertigung verschiedener Listen. Aus dem Bericht des Kuratorial-Sekretärs Schleusener vom 26. Februar 1858 geht hervor, dass die Registratur damals 335 Bände Akten umfasste. Weiterhin gingen damals nach dem Bericht Schleuseners jährlich 250-260 neue Sachen ein und 140 Schreiben wurden erlassen und "mundiert". Dieses Amt des Kuratorial-Sekretärs ist bis zum Jahre 1923 beibehalten worden. Nach Daudé hatte der Kuratorial-Sekretär im Jahre 1887 folgende Aufgaben: a.) Erledigung der Registraturarbeiten und Führung des Journals; b.) Entgegennahme von Immatrikulations-Gesuchen (4 Semester, nachträgliche Immatrikulation) c.) Anfertigung von Expeditionen und Reinschriften der Korrespondenz des Kuratoriums; d.) Anfertigung von Expeditionen und Reinschriften betr. die Verwaltung des Titels "Insgemein" und des Unterstützungs-Fonds; e.) Auskunftserteilung an Studierende wegen der Aufnahmebedingungen für das Studium. Darüber hinaus musste der Kuratorial-Sekretär im engeren Universitätsdienst einige Aufgaben bearbeiten, da dieser in seinem eigenen Arbeitsbereich offenbar nicht voll beschäftigt werden konnte. Die Geschäftsverteilung ist bis zum Jahre 1923 im Wesentlichen die gleiche geblieben. IV. Der Verwaltungs-Direktor bei der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin 1923-1936 Die Satzungen der Universität Berlin aus dem Jahre 1930, die aufgrund des Beschlusses des Preußischen Staatsministeriums vom 20. März 1923 erlassen wurden, sahen im § 5, S. 2 einen Verwaltungsdirektor mit folgendem Aufgabenkreis vor: "Die äußere Verwaltung der Institute, Seminare und Anstalten einschließlich der außerhalb der Charité gelegenen Kliniken im Auftrage des Ministers. Er hat die Aufsicht über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Universität." Nach den §§ 83-84 der Satzungen hatte der Verwaltungsdirektor bestimmte Befugnisse bei der Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppen A 7 bis A 11 auszuüben. Erich Wende, "Grundlagen des Preußischen Hochschulrechts", S. 59, spricht von dem Verwaltungsdirektor als Beauftragten des Ministers in den äußeren Angelegenheiten der natur- und geisteswissenschaftlichen Instituten und Anstalten und der außerhalb der Charité gelegenen Kliniken. Der übrige Teil der Aufgaben des früheren Kuratoriums ist auf den Rektor, der vom Universitätsrat darin unterstützt wird, übergegangen. Es handelt sich zweifellos dabei hauptsächlich um die Aufgaben, die mit der Immatrikulation auszuführen waren. Gegenüber dem früheren Kuratorium ist jedoch jetzt eine Erweiterung in personeller Hinsicht auf ca. 10 Beschäftigte festzustellen (Beamte, Angestellte, Schreibkräfte). Die Schaffung des Amtes des Verwaltungsdirektors ist nach Wende (a.a.O., S. 53 ff.) das Ergebnis einer grundsätzlichen Hochschulreform, die bereits lange vor Ausbruch des 1. Weltkrieges erörtert worden war. Der erste Verwaltungsdirektor bei der Universität Berlin war der ehemalige Universitätsrichter Geh. Regierungsrat Dr. Wollenberg, der 1925 von Dr. Büchsel abgelöst wurde. V. Der Universitäts-Kurator in Berlin 1936-1945 Die Institution des Verwaltungsdirektors blieb bis 1936 bestehen. Mit Wirkung vom 1. April 1936 wurde durch Erlass des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 2. April 1936 (W Ib Nr. 861, Z II) die Stellung des Verwaltungsdirektors in die des Kurators umgewandelt. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt wurde der bisherige Verwaltungsdirektor Dr. Büchsel, der mit geringen Unterbrechungen bis 1944 als Kurator tätig war. Die Aufgaben des Universitätskurators in Berlin, wie die amtliche Bezeichnung lautete, scheinen schon am Personalbestand gemessen (34 Beamte, Angestellte und Schreibkräfte) sehr umfangreich gewesen zu sein. Ein Geschäftsverteilungsplan liegt vor, der den gesamten Verwaltungsbereich in 7 Arbeitsgruppen gliedert (siehe Anlage). Um eine Kompetenzbereinigung zwischen Rektor und Kurator zu erreichen, gab der Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung mit Erlass vom 9. März 1942 (WA 278/42) einen entsprechenden Referenten-Entwurf heraus, über dessen weiteres Schicksal keine Feststellungen getroffen werden konnten. Der Entwurf geht davon aus, dass der Kurator für den Bereich der äußeren Betriebsmittel und des Sach- und Personalbestandes, der erst in Betrieb von Lehre und Forschung ermöglicht, Beauftragter und Vertreter des Reichsministeriums an Ort und Stelle ist. Unter den Bereich der äußeren Hochschulverwaltung fielen nach dem a. o. Entwurf folgende Aufgaben: 1. Ernennung und Anstellung des gesamten Hochschulpersonals außerhalb des Lehrkörpers und der wissenschaftlichen Beamten, jedoch einschließlich der Assistenten und die Führung der Dienstaufsicht über diese Personenkreise; 2. Die Erledigung der beamtenrechtlichen und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten aller zum Hochschulbereich gehörigen Beamten, in diesem Falle einschließlich der Hochschullehrer und der wissenschaftlichen Beamten und die Führung der Personalakten dieser Beamten. 3. Die Vereidigung der unter 1. aufgeführten Beamten mit Ausnahme der Assistenten; 4. Die Führung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens; 5. Die gesamte äußere Verwaltung der Institute, Seminare, Kliniken und sonstigen Anstalten; 6. Die Leitung der Gebäude- und Vermögensverwaltung; 7. Die Vertretung der staatlichen Hochschulverwaltung gegenüber anderen Behörden und die Vertretung des Staates und der Hochschule in Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten vor und außer Gericht. Auch befand sich beim Kurator die Zentrale Vormerkstelle für Versorgungs-Anwärter für den Bereich der gesamten Wissenschafts-Verwaltung im ehemaligen Deutschen Reich, deren Tätigkeit jedoch 1944 infolge Abgabe an eine andere Dienststelle endete. Ferner war der jeweilige Verwaltungsdirektor bzw. Kurator Verwaltungsdirektor des Universitäts-Klinikums und Vorsitzender einiger Prüfungs-Kommissionen (z. B. Nahrungsmittel-Chemiker-Prüfung, Versicherungs-Sachverständigen-Prüfung). Dieser Aufgabenkomplex ist bis 1945 im Wesentlichen unverändert geblieben. Mit dem Zusammenbruch des NS-Staates endete auch die Tätigkeit der Dienststelle des Kurators. Damit ist ein Entwicklungs-Abschnitt der Verwaltungs-Geschichte der Universität abgeschlossen. Provenienz: Universitätskurator 1819-1945 Ordnung und Klassifikation: Geschäftsverteilungsplan für das Büro des Kurators der Universität Berlin (Grundlage der Klassifikation nach 1928) Abteilung I: Bürovorsteherangelegenheiten Allgemeine Angelegenheiten der Institute Personalangelegenheiten des Büros Hausverwaltung (Hauptgebäude, Aulagebäude, Hörsaalgebäude) Führung der Fondskontrollen Unterstützungen Kontrolle der Bearbeitung des gesamten Schriftverkehrs aller Abteilungen Abteilung II: Beamte Naturwissenschaftliche und medizinische Institute und Kliniken Etats Angelegenheiten Stiftungen Bausachen der Universitäts-Institute Abteilung III A: Assistenten Lektoren Lehraufträge Studentenangelegenheiten Gebührenordnung Wissenschaftliche Hilfskräfte Fakultätsangelegenheiten Geisteswissenschaftliche Instit Abteilung III B: Professoren Professoren-Witwen "Professoren emer. Tierärztliche Institute Privatdozenten Bausachen der Tierärztlichen Institute Abteilung IV: Angestellte Lohnempfänger. Abteilung L: Hochschulinstitute für Leibesübungen Sportangelegenheiten Abteilung V, Rechnungsprüfungsamt Abteilung VI: Lohnbüro Statistik pp. Formularverwaltung Portodienstmarken Inventarverzeichnis. Abteilung VII. bzw. VII B: Dienstwohnungen pp. Grundstücksabgaben pp. Hausverwaltungen Bausachen der Landwirtschaftlichen Abteilung Brennstoffversorgung pp. Lichtbildervorführungen pp. Landwirtschaftliche Institute Geisteswissenschaftliche Institute, soweit nicht bei III A. Zentral-Vormerkungsstelle Vorwort: Archivdirektor Heinz Kossack verzeichnete den Bestand 1961 und erstellte ein umfangreiches Findbuch. Die schon vor längerer Zeit in die Archivsoftware übernommenen Verzeichnungseinheiten wurden 2016/17 kontrolliert, korrigiert und ergänzt. Einige Akteneinheiten (meist Nr. XX/1) wurden vermutlich erst später diesem Bestand zugeordnet - diese Nummern gab es nicht im Findbuch Kossack 1961. Angaben aus dem Findbuch, das Kossack 1961 erstellte (Auszug): Der Bestand des Universitäts-Kurators befand sich teilweise nach Signaturen geordnet verstreut und z. T. mit anderen Beständen vermischt teils im Magazin, teils im Arbeitsraum des Archivars. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten scheinen am Bestand nie vorgenommen worden zu sein. Größere Verluste sind am Bestand nicht zu verzeichnen. Der gesamte Bestand wurde in der Zeit vom Januar 1960 bis Februar 1961 von Heinz Kossack verzeichnet und geordnet. Die Verzeichnung konnte zunächst nur nach dem Bärschen Prinzip erfolgen. Die Ordnung wurde dann beim Bestand des Regierungsbevollmächtigten nach den alten Signaturen hergestellt. Beim Bestand des Verwaltungsdirektors und Kurators konnte die Ordnung nach dem vorliegenden Aktenplan hergestellt werden (Verwaltungsstruktur-Prinzip). Zeitraum bis: 1950 Zeitraum von: 1819 Zitierweise: HU UA, Universitätskurator.01, Nr. XXX. HU UA, UK.01, Nr. XXX. Bestandsgeschichte: Geschichte der Akten und der Registratur: Zunächst konnte festgestellt werden, dass die Registratur nach folgendem System aufgebaut war: a) Regierungsbevollmächtigter, ab 1819, Kuratorium ab 1848, Verwaltungsdirektor 1923 bis 1928 Betreffbildung nach Schlagworten alphabetisch. Es wurden handgeheftete Akten geführt. Das Aktenzeichen wurde gebildet, unter Anwendung des Buchstabens mit Nummer. Beispiel: Litt. A. Nr. 1/ VollII. Aus dieser Zeit war ein Aktenverzeichnis bzw. Repertorium nicht aufzufinden. Erfolgte die Neuanlage einer Akte, wurde der Betreff unter dem entsprechenden Buchstaben unter der folgenden Nummer nachgetragen. Ob eine zentrale Registratur bestand, hat nicht ermittelt werden können, ist jedoch anzunehmen. Anhand eines Aktenübergabeverzeichnisses aus dem Jahr 1848 konnte festgestellt werden, dass der Bestand des Regierungsbevollmächtigten nahezu vollständig erhalten ist. b) Verwaltungsdirektor 1928 - 1936 In Auswirkung der Büroreform ging man 1928 zu Verwendung von Registratur-Ordnern über. Das bisherige Schlagwortsystem wurde gleichzeitig aufgegeben. Es wurde das Ziffernsystem eingeführt. Das Aktenzeichen, das mit dem Geschäftszeichen nunmehr übereinstimmte, bestand aus drei Ziffern. Die Gliederung des Aktenplanes wurde so vorgenommen, dass die Ziffernreihe I 100 - I 199 grundsätzliche Angelegenheiten: Personal-, Versicherungs-, Organisations- und Unterstützungsangelegenheiten beinhalteten. Die Nummern II 200 - II 399 beinhalteten: Kassen- und Rechnungssachen, Bau- und Grundstücksangelegenheiten, Rechts- und Prozesssachen, Angelegenheiten der Studentenschaft, Prüfungsangelegenheiten. Die Ziffern III 400 - III 640 beinhalten die Bau-Etats, die sächlichen und Personalangelegenheiten der Fakultäten, Seminare und Institute. Die Ziffern IV 650 - IV 700 enthielten die Bau-Etats, die sächlichen und Personalangelegenheiten des Universitätsklinikums und des zahnärztlichen Instituts. Das so gebildete neue Aktenzeichen lautete z.B.: "VD 126/30" Erschließungszustand, Umfang: Geordnet und vollständig verzeichnet; Umfang: ca. 35 lfm
Kurzbeschreibung: Die Akten-Überlieferung zu Vaihingen beginnt in den 1820er Jahren und reicht bis 1945. 1942 wurde Vaihingen zusammen mit dem 1936 eingemeindeten Rohr nach Stuttgart eingemeindet. Umfang: 2543 Einheiten / 43,2 lfm 24 lfd. m. Inhalt: Akten: Gemeinderegistratur Zu den Amtsbüchern vgl. Bestand 926. Laufzeit: 1822-1963 (1984, 1985) Benutzungshinweise: Für die überwiegende Zahl von Akten gibt es keine Benutzungsbeschränkungen, einige Unterlagen unterliegen personenbezogenen Sperrfristen. Vorwort: Die erste urkundliche Erwähnung Vaihingens stammt aus der Zeit um 1100. Damals war der Ort im Besitz der Grafen von Calw, bevor er Ende des 12. Jahrhunderts an die Pfalzgrafen von Tübingen gelangte. Diese verkauften Vaihingen 1297 an das Spital in Esslingen. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts kam der Ort an Württemberg. 1936 wurde Vaihingen mit Rohr zu einer Gemeinde zusammengeschlossen. Am 1.4.1942 erfolgte die Eingemeindung nach Stuttgart. Die hier verzeichneten Akten wurden dem Stadtarchiv im Juni 1977 vom Bezirksamt Vaihingen übergeben. Sie umfassen eine Laufzeit von 1822 bis 1963 und haben einen Umfang von 24 laufenden Metern. Die ursprüngliche Ordnung nach dem Flattich-Aktenplan wurde beibehalten. Weitere Unterlagen befinden sich im Bestand 926-Vaihingen. Akten, die nach der Eingemeindung nach Stuttgart angefallen sind, sind im Bestand 863/1-Bezirksamt Vaihingen verzeichnet. Literatur: 900 Jahre Vaihingen, Festschrift zum 900jährigen Jubiläum, hg. vom Heimatring Stuttgart-Vaihingen/Rohr e.V; "Vaihingen, Rohr, Büsnau und Dürrlewang : aus der Geschichte eines Stuttgarter Stadtbezirks", Christine Bührlen-Grabinger ; Dagmar Kraus; Martin Zurowski, 1993 Alte Bestandssignatur: 919 Zitierweise: 926/2-Vaihingen-Flattichakten - Nummer der Akte Bestellweise: 926/2-Vaihingen-Flattichakten - Nummer der Akte - Titel - Laufzeit Stuttgart, im März 2008 Dr. Christa Mack Ergänzung zum Vorwort Die ebenfalls im Jahr 1977 übernommenen Familienunterhalts-Einzelfallakten einschließlich der Familienunterhaltskartei sowie Einzelfallakten aus der Allgemeinen Fürsorge, der Tuberkulose- sowie der Sozial- und Kleinrentnerfürsorge, deren Übernahmedatum nicht mehr ermittelt werden konnte, wurden im Jahr 2014/2015 verzeichnet und dem Bestand hinzugefügt. Der Bestand umfasst jetzt 2543 Einheiten mit einem Umfang von 43,2 lfm. Stuttgart, im März 2015 Elke Machon
Enthält u.a.: Beschäftigung von Schwerbeschädigten, 1921-1927; Behandlung der aus der Kolonialverwaltung übernommenen Beamten, 1921
Geschichte des Bestandsbildners: Am 7. Nov. 1918 Bildung der Waffenstillstandskommission (WAKO) zur Führung der Waffenstillstandsverhandlungen mit der Interalliierten permanenten Waffenstillstandskommission (Commission interalliée permanente d’armistice); zunächst dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt, seit Februar / März 1919 dem Auswärtigen Amt; Auflösung am 30.9.1920. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand wurde 1929 vom Auswärtigen Amt an das Reichsarchiv übergeben und in der Abfolge der Registratursignaturen erweitert verzeichnet. Nach der Auslagerung der Akten während des zweiten Weltkrieges übernahm nach 1945 das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv Potsdam) den Bestand Waffenstillstandskommission. Konkrete Angaben über kriegsbedingte Auslagerungsverluste konnten aufgrund fehlender Findmittel nicht gemacht werden. Aus den ins Reichsarchiv übernommenen Signaturen der einzelnen Aktenbände ist zu ersehen, dass die Verluste zum Teil erheblich waren. Die erste Bearbeitung erfolgte im Reichsarchiv von Jan. 1932 bis Apr. 1933 und erneut bis Aug. 1934. Archivische Bewertgung und Bearbeitung Wie das Auswärtige Amt seinerzeit mitteilte, wurden die Akten vor der Abgabe an das Reichsarchiv einer, allerdings nur rein äußerlichen, Durchsicht unterzogen. Hierbei wurden die zahlreichen Dubletten und Abschriftensammlungen ausgesondert, die jede Abteilung getrennt für sich angelegt hatte. Die Drucksachensammlung des Bestandes übernahm die Bibliothek des Auswärtigen Amts. Teile der Akten mussten im Reichsarchiv umgeheftet werden, da die Wako-Registratur überwiegend Leitz-Ordner verwandte, von denen viele nur wenige Unterlagen beinhalteten. Anhand des Aktenverzeichnisses fasste das Auswärtige Amt oft 4-5 sachlich zusammengehörige, getrennt angelegte Aktenstücke, zu einem Aktenband zusammen. Sowohl auf der Akte als auch auf dem Rücken derselben waren die Betreffe ausgewiesen, so dass die Zerlegung der Vorgänge im Reichsarchiv mühelos vorgenommen werden konnte. Aktenmappen, die Dokumente enthielten, wurden gebunden, Aktenmappen, die nur Durchschläge ohne Marginalien beinhalteten in Schnellhefter eingeordnet. Unterlagen generellen Inhalts, wie Sitzungsprotokolle der Reichsministerien, sind in den Wako-Akten nicht überliefert. Die Wako erhielt ihre Weisungen von den Reichsministerien, bei denen sich das entsprechende Aktenmaterial auch befinden dürfte. Sie handelte nur in speziellen Angelegenheiten, die man als eine Art Zusammenarbeit mit der Interalliierten permanenten Waffenstillstandskommission (Commission interalliée permanente d’armistice abgekürzt Cipa) betrachtete. Entsprechend der Aussagen des Auswärtigen Amts wurden von den bearbeiteten Akten nur die zahllosen Einreisegesuche nach Elsass-Lothringen bzw. dem besetzten Gebiet im Westen ausgesondert. Letztere wurden in Listen den Ententemächten übergeben, listenmäßig von diesen erledigt und später seitens der Wako formularmäßig beantwortet. In ihrer kurzen Geschichte hatte die Waffenstillstandskommission zu keiner wirklich stabilen Organisationsform finden können. Demzufolge konnte auch kein länger- fristig gültiges Registraturschema gefunden werden. Ohne eine wesentlich inhaltliche Überarbeitung wurden die Aktentitel, weitgehend in Nominalform, in die Datenbank eingegeben. Zu umfangreiche Enthält-Vermerke erfuhren inhaltliche Kürzungen. In Anlehnung an das überlieferte Aktenverzeichnis und die Organisationsstruktur der Wako entstand die vorliegende Klassifikation, die durch die archivische Bildung von Serien und Bandfolgen einige Veränderungen erfuhr. Durch die Vermischung mehrerer Vorgänge innerhalb einer Akte war eine eindeutige Zuordnung in das Klassifikationsschema nicht immer möglich. Die zur Zeit gültigen durchgehenden Signaturen des Bestandes Waffenstillstandskommission wurden in den 90er Jahren im Bundesarchiv vergeben. Die notwendigen Arbeiten und Änderungen für die datenbankgestützte Umsetzung und die Erstellung einer Online-Version erfolgte im Jahre 2006. Inhaltliche Charakterisierung: Zentralregistratur und Generalreferat; Sachgebiet II Presse; Sachgebiet III Auskunfts- und Passangelegenheiten; Sachgebiet VI Militärangelegenheiten; Sachgebiet VIII Angelegenheiten des westlichen besetzten Gebietes (außer Elsass-Lothringen) und der neutralen Zone; Sachgebiet IX Polen; Sachgebiet S III Lebensmitteleinfuhr; sachgebietsübergreifende Akten 1918-1920; Registraturhilfsmittel; Drucksachen; Handakten des finanziellen Sachverständigen der WAKO, Dr. Carl Melchior. Erschließungszustand: Findbuch 1935, 1970; Online-Findbuch 2006 Zitierweise: BArch, R 904/...
Enthält auch: Kaiser Wilhelm II., spätere Korrespondenz 1919- 1938
Solf, Wilhelm