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Anweisungen des Kaiserlichen Kommissars/Landeshauptmanns an den Amtsvorsteher von Lome betr. insbesondere die Regelung und Überwachung von Handelsstraßen, Rechtsstreitigkeiten der Eingeborenen untereinander, Statistik, Ausübung der Gerichtsbarkeit erster Instanz im Schutzgebiet