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          Zentralstelle für Gewerbe und Handel (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 170 · Bestand · 1848-1920 (Va ab 1818, Na bis 1950)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.

          Selchow, Bogislav Freiherr von (Bestand)
          BArch, N 428 · Bestand · 1897-1943
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Marineoffizier, Freikorpsführer und Schriftsteller Bogislaw Selchow Lebensdaten 4. Juli 1877 geb. in Köslin gestorben am 6. Februar 1943 gest. in Berlin Militärische Karriere 7.4.1897 Einstellung als Kadett der Kaiserl. Marine Mai 1897 Kadett an Bord von SMS Stein 6.12.1897 Teilnahme an der Belagerung des Hafens von Port au Prince auf Haiti mit SMS Stein 27.4.1898 Beförderung zum Seekadetten Apr. 1898- Sep. 1900 In verschiedenen Funktionen an Bord von SMS Moltke, Hela, Mars und Blücher Jan.-März 1900 Gehirnhautentzündung, Marinelazarett Kiel 3.9.1900 Fähnrich zur See 23.9.1900 Beförderung zum Leutnant zur See Nov. 1900- Nov. 1901 An Bord von SMS Sachsen, ab Okt. 1901 als Adjutant; am 4.9.1901 Kollision mit SMS Wacht bei Rügen, das daraufhin sinkt Nov. 1901- Sep. 1902 Adjutant an Bord von SMS Kaiser Wilhelm der Große 15.3.1902 Beförderung zum Oberleutnant zur See Okt.-Dez. 1902 Wachoffizier an Bord von SM Torpedoboot G 109 Jan.-Apr. 1903 Kompanieoffizier der zweiten Kompanie der I. Torpedoabteilung, im Apr. Funkkursus auf SMS Neptun Apr.-Sep. 1903 Wachoffizier an Bord von SM Torpedoboot G 109 Okt./Nov. 1903 Ausreise als Passagier nach Ostasien an Bord von SS König Albert Nov. 1903- Mai 1905 Wachoffizier an Bord von SMS Hertha im asiatischen Raum mit Heimreise nach Kiel über Afrika und das Mittelmeer 11.9.1904 Verleihung des Kung-Pai-Verdienstordens (Chinesische Silberne Erinnerungsmedaille) anlässlich einer Audienz bei der Kaiserinwitwe und dem Kaiser von China 11.2.1905 Verleihung des Königl. Siamesischen Kronenordens vierter Klasse anlässlich einer Audienz beim König von Siam Juni-Sep. 1906 Kommandant von SM Torpedoboote S 29, S 25 und S 30 sowie Dienste in der Minenkompanie und als Erster Offizier der Minensuchreservedivision Okt. 1906- Juni 1907 Marineakademie 6.3.1907 Beförderung zum Kapitänleutnant Juli 1907 Dienst an Bord von SMS Kurfürst Friedrich Wilhelm Aug.-Sep. 1907 Dienst an Bord von SMS Yorck Okt. 1907- Juni 1908 Marineakademie Juli-Sep. 1908 Sprachurlaub in England 22.8.1908 Ernennung zum Ehrenritter des Johanniter-Ordens Okt. 1908 Ausreise als Passagier nach Westafrika auf SS Lucie Woermann Nov. 1908- Nov. 1909 Erster Offizier an Bord von SMS Sperber Nov./Dez. 1909 Rückreise als Passagier nach Deutschland auf SS Lucie Woermann Dez. 1909- Jan. 1911 Admiralstab der Marine Jan. 1911- März 1913 Adjutant der Nordseestation 19.9.1912 Verleihung des Rote-Adler-Ordens 4. Klasse Apr. 1913- Nov. 1914 Erster Offizier an Bord von SMS Victoria Louise 22.3.1914 Beförderung zum Korvettenkapitän 17.7.1914 Verleihung der Königl. Krone zum Rote-Adler-Orden 4. Klasse 10.11.1914- 30.6.1915 Kommandeur des I. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments III (10.-25.11.1914); II. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments I (26.11.-31.12.1914); I. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments II (1.1.-4.2.1915); des III. Btl. des Matrosenregiments 4 (5.2.-10.5.1915); des III. Btl. des Matrosenregiments 5 (11.5.-30.6.1915); Einsatzgebiet: Flandern 1.5.1915 Verwundung bei Het Sas/Belgien durch Granatsplitter in Kopf, rechte Schulter, rechten Arm und rechtes Bein 7.2.1915 Eisernes Kreuz II. Klasse Aug.-Dez. 1915 Erster Offizier an Bord von SMS Freya Jan.-März 1916 Reservelazarett Liebenstein Apr. 1916- Juli 1917 Erster Offizier an Bord von SMS Hannover, in dieser Funktion Teilnahme an der Schlacht am Skagerrak am 31.5./1.6.1916 30.6.1916 Verleihung des Eisernen Kreuzes I. Klasse 22.8.1916 Verleihung des Oldenburgischen Friedrich-August-Kreuzes I. und II. Klasse 14.9.1916 Neurasthenie als Kriegsdienstbeschädigung anerkannt durch das Kdo. von SMS Hannover Juli 1917- Kriegsende Admiralstab der Marine 1918 Veröffentlichung der Propagandaschrift „Weltkrieg und Flotte" 10.4.1918 Österreichisches Militärverdienstkreuz 3. Klasse mit Kriegsdekoration 20.5.1918 Verleihung der Großherzoglichen Hessischen Tapferkeitsmedaille 16.11.1918- 20.8.1919 Dezernent im Reichsmarineamt 20.8.1919 Beförderung zum Fregattenkapitän Ziviles Leben Nach seiner Verabschiedung aus der Marine begann Bogislav von Selchow ein Studium der Geschichte in Marburg und wurde zugleich von der Reichswehrbrigade Kassel mir der Bildung einer Freiwilligenformation aus Marburger Studenten zum Schutz der jungen Republik beauftragt. Von Selchow gründete das Freikorps „Studentenkorps Marburg" (StuKoMa) und kommandierte es in der Folge bei der Niederschlagung von spartakistischen und rätedemokratischen Unruhen in Thüringen. Dabei kam es am 20.3.1920 zum sog. Massaker von Mechterstädt, bei dem 15 als Aufrührer verdächtigte Arbeiter, die von einem Stoßtrupp des StuKoMa festgesetzt worden waren, erschossen - angeblich „auf der Flucht". Die wegen dieser Tötungen Angeklagten wurden in zwei aufsehenerregenden Prozessen freigesprochen, die Urteile von der Öffentlichkeit als Akt der Klassenjustiz mit Abscheu und Protest aufgenommen. Von Selchow hatte sich im Prozess vor seine Männer gestellt, und auch die Marburger Universität solidarisierte sich mit ihren Studenten und rehabilitierte sie vollständig. Daneben organisierte sich von Selchow in der rechtsextremen, später illegalen sog. Organisation Escherich (Orgesch), die er im westdeutschen Raum zeitweise führte. Die paramilitärische Organisation legte geheime Waffenlager für einen erwarteten Kampf gegen den Bolschewismus an und war für Morde an Persönlichkeiten des gegnerischen politischen Lagers verantwortlich. Enttäuscht vom Zögern Escherichs, einen offensiven Kurs gegen die Republik einzuschlagen, wandte er sich im Dezember 1922 wieder von der Orgesch ab, legte das Kommando des StuKoMa nieder und zog sich bis 1933 aus der politischen Öffentlichkeit zurück. Am 24.1.1923 wurde Bogislav von Selchow von der Universität Marburg promoviert. Bereits 1920 hatte er seinen ersten Gedichtband „Deutsche Gedanken" veröffentlicht, und bald reüssierte er mit seinen Gedichten im rechten Spektrum. Er betätigte sich nun als Schriftsteller und Geschichtsphilosoph und entwickelte, ganz Kind seiner Epoche, ein sog. Zeitwendemodell, das die geistesgeschichtliche und politische Entwicklung der Menschheit abbildete. Von Selchow definierte hierzu die von verschiedenen gesellschaftlichen Kräften geprägten Zeitalter der „Allzeit", der „Wirzeit" und der „Ichzeit". Dieses Denksystem wurde zur Grundlage für seine Werke und machte ihn gemeinsam mit dem von ihm immer wieder aufgegriffenen Topos des Heldischen zu einem ideologischen Wegbereiter des Nationalsozialismus. Sein Antisemitismus und Blick auf das Zeitgeschehen nach dem Untergang der alten Welt hatten ihn spätestens 1933 in die Nähe der NSDAP gebracht: Obwohl nie Parteimitglied, entwickelte er sich zum leidenschaftlichen Nationalsozialisten und gehörte zu den 48 Persönlichkeiten, die 1933 öffentlich zur Wahl Adolf Hitlers aufriefen. 1936 benannte sich die NS-Studentenkameradschaft, die aus der vormaligen Marburger Burschenschaft Germania hervorgegangen war, nach von Selchow. Am 9.6.1939 wurde er dann zum Ehrensenator der Philipps-Universität Marburg ernannt. Bestandsbeschreibung: Der Nachlass besteht aus zwei Schwerpunkten: den sog. Logbüchern und einer literarisch-philosophischen Materialsammlung, die durch Manuskripte ergänzt wird. Die sog. Logbücher liegen bis 1931 lückenlos vor und reflektieren in z. T. epischer Breite einzelne Erlebnisse und Sachverhalte. 39 der 51 „Logbücher enthalten Aufzeichnungen von Selchows aus seiner Zeit als aktiver Marineoffizier und als Führer des „Studentenkorps Marburg" im Freikorpseinsatz. Dazu kommen Kopien der Logbücher 61 bis 68, die lediglich Abbildungen enthalten und den Zeitraum von 1935 bis 1940 abdecken. Die „Logbücher" sind aber keine Tagebücher im engeren Sinne, sondern vielmehr durchkomponierte Erinnerungsbücher. Von Selchow übertrug seine auf Loseblattsammlungen festgehaltenen Tagebucheinträge - ein Beispiel hierfür findet sich in der Sammelmappe zum geplanten „Logbuch" 65 (N 428/86) - in ledereingebundene Folianten und verzierte seine Ausführungen u. a. mit kunstvollen Aquarell- und Federzeichnungen. Leere Stellen in den Logbüchern, auf denen in Bleistift Notizen zu den einzufügenden Bildern oder Zeichnungen eingetragen sind, nachzuvollziehen in N 428/46, geben Hinweis auf dieses Vorgehen. Die Basis der Logbücher, die Tagebuchblätter, aber auch seine Korrespondenz und weitere Unterlagen, die leider in den 1950er Jahren in privater Hand vernichtet wurde, sind bis auf Fragmente, die sich im vorliegenden Bestand finden, verloren. Die „Logbücher" legte von Selchow an, indem er zunächst seine Aufzeichnungen und ergänzendes Material in Einlegemappen sammelte und zusammenstellte. Gestützt auf diese Grundlage übertrug er Text und Illustration auf Blätter, die er in die in hochwertigen Ledereinbände, die das Wappen der Familie von Selchow und eingeprägte Beschriftungen tragen, einbringen ließ. Dieses Vorgehen lässt sich anhand der o. g. Sammelmappe nachvollziehen, andere Mappen verwendete er u. a. für andere Materialsammlungen wieder, siehe N 428/75. Den Quellenwert der „Logbücher" steigern die über 1.000 genau identifizierten Bilder und Fotos, die den Text über die Zeichnungen hinaus illustrieren. Die Abbildungen zeigen für die Zeit bis 1919 Orte, Schiffe, Alltagsszenen aus dem Soldaten- aber auch Privatleben in der Heimat und in internationalen Gewässern, Crews und Personen. Dazu kommen verschiedenste Dokumente wie Seekarten, Einladungen etc. Aus dem Überlieferungskontext lässt sich erschließen, dass die „Logbücher" in der hier vorliegenden Form wahrscheinlich in den 1930er-Jahren entstanden sind, verfügen die Bände 61 bis 68 doch über beschriftete Abbildungen und leergebliebenen Zwischenräumen für den einzutragenden Text. Durch seine Zugehörigkeit zum Uradel verfügte Bogislav von Selchow über einen großen Verwandten- und Bekanntenkreis. Die Logbücher geben Einblick in das Leben dieser Kreise von der Kaiserzeit bis zum Nationalsozialismus und spiegeln in den niedergeschriebenen Erinnerungen und der z. T. wiedergegebenen Korrespondenz die Fülle der dienstlichen und gesellschaftlichen Kontakte wider. Teils spektakuläre Einblicke in das Marineleben geben von Selchows Erinnerungsbücher, die die aktive Dienstzeit bei der Kaiserlichen Marine betreffen. Sie zeigen die Vielfalt des Erlebens und der Eindrücke als Offizier der Kaiserlichen Marine, die rund um die deutschen Kolonien im Einsatz war. Für die ersten Jahre der Weimarer Republik geben die sog. Logbücher wertvolle Einblicke in die Welt der Freikorps, vor allem des sog. Studentenkorps Marburg und der sog. Organisation Escherich; aber auch zur Organisation Consul pflegte von Selchow Kontakte - zu den beiden Letztgenannten finden sich zahlreiche Aussagen in den „Logbüchern". Seine Aufzeichnungen zeugen aber nicht nur für die Frühphase der Weimarer Republik vom Soldatischen im Denken von Selchows. Auch nach seinem Rückzug aus der Öffentlichkeit im Jahr 1922 blieb er in seiner Grundhaltung auch als in Berlin lebender Dichter, Schriftsteller und Geschichtsphilosoph immer Soldat. So geben die „Logbücher" unmittelbare und einzigartige Eindrücke vom Leben eines - zudem adligen - Angehörigen des kaiserlichen Offizierkorps der Marine und von seinen Reaktionen auf den Zusammenbruch der alten Ordnung. Mentalitätsgeschichtlich ist dieser Teil des Nachlasses für den Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik aufschlussreich und wohl der einzige dieser Art, der über die revolutionären Ereignisse in Berlin Auskunft gibt. Sein Wert dürfte unter der Hinzuziehung der Veröffentlichungen von Selchows, besonders seiner Autobiographie „Hundert Tage aus meinem Leben" aus dem Jahr 1936 steigen. Der Nachlass illustriert das Verhältnis von Selchows zum keineswegs unkritisch gesehenen alten und zum verachteten neuen System. Die Kopien der „Logbücher" für die Jahre 1935 bis 1940 dokumentieren in ihren Abbildungen zudem von Selchows Nähe und Zugang zu Teilen der Führungsriege der NSDAP. Neben den Logbüchern bildet der literarisch-philosophische Nachlass von Selchows den zweiten Schwerpunkt des Bestandes. Von Selchow versuchte sich als konservativ-nationalistischer Denker an der Etablierung eines Zeitenmodells, das die Weltgeschichte in geistige Epochen einteilte, denen er bestimmte Entwicklungsschritte der Menschheit in geistiger, aber auch wissenschaftlicher, politischer, religiöser Hinsicht zuordnete. Er folgte damit einem Forschungstrend seiner Zeit. Sein Nachlass aus dieser Lebensphase als Geisteswissenschaftler umfasst Sammlungen von verschiedenartigen, oft losen Materialien, Texten, kleineren Publikationen, Zeitungsartikeln und eigenen Entwürfen, aber auch großen Schaubildern, welche die Grundlage bzw. Zwischenschritte der schriftstellerischen Arbeit darstellen: der Zettelkasten eines konservativ-nationalistischen Schriftstellers der 1920/30er Jahre, angereichert mit eigenen von teils veröffentlichten, teils unveröffentlichten Manuskripten. Die Überlieferung diese Materials, die sich anhand der Schaubilder nachvollziehen lässt, ist jedoch unvollständig, Materialien zu einzelnen Themenbereichen fehlen, wurden aber u. U. schlicht nicht angelegt. Hinweise auf andere Bestände BArch MSg 100 (Bogislav Frhr. von Selchow: Deutsche Marineoffiziere) BArch N 253/262 (Nachlass Alfred von Tirpitz, Schriftwechsel, Buchstabe S) BArch RM 5/920 (Kritik des Korvettenkapitäns von Selchow an Geburtstagsglückwunsch der Angehörigen des Admiralstabs für Großadmiral v. Holtzendorff, Jan. 1919) Vorarchivische Ordnung: Die sog. Logbücher liegen durchgehend für die Jahre 1897 bis 1931 vor. Das Bundesarchiv erwarb die Bände 39 bis 54 bereits 1957 zusammen mit dem nicht-militärischen Nachlass von Selchows und kaufte 1960 die restlichen Stücke der Marine-Offizier-Hilfe, heute: Marine-Offizier-Vereinigung, ab. Die ersten beiden Bände und Band 51 der ehemals insg. 68 Logbücher enthielten familienhistorische Informationen und fehlten bereits beim Erwerb des Nachlasses; während Band 1 sich weiterhin in Familienbesitz befindet, gilt Band 2 seit 1945 als verschollen. Ebenso verhält es sich mit den aus Unterlagen und Briefen bestehenden Hauptnachlass, der 1957 in Privathand vernichtet wurde. Ergänzt werden diese Bände durch die Kopien der „Logbücher" 61 bis 68 für den Zeitraum September 1935 bis Dezember 1940. Die Originale dieser Logbücher befinden sich weiterhin in Familienbesitz. Sie unterscheiden sich von den „Logbüchern", die für die Jahre bis 1931 vorliegen dadurch, dass sie ohne Text geblieben sind. Lediglich Bilder und Fotos wurden hier eingeklebt und auch nur diese Seiten kopiert und in den hier vorliegenden Nachlass übernommen. Diese Bestandsergänzung konnte 1987 in Kooperation mit von Selchows Neffen Wolfgang von Selchow, in dessen Besitz sich die „Logbücher" 61 bis 68 zu diesem Zeitpunkt befanden, durchgeführt werden. Trotz dieser Ergänzung klafft im Bestand eine Lücke, deren Zustandekommen anhand der vorliegenden Informationen nicht geklärt werden kann: Während über den Verbleib der Bände 1, 2 und 51 Informationen vorliegen, ist der Verbleib und der Inhalt der Bände 55 bis 60, die den Zeitraum Januar 1932 bis August 1935 abdecken, unbekannt. Zu den Erinnerungsbüchern tritt das literarisch-geschichtsphilosophische Archivgut, welches das geistige Schaffen von Selchows ab 1920 abdeckt. Die sog. Logbücher und das literarische Material verblieben nach dem Umzug des Militärarchivs nach Freiburg im Jahr 1968 aufgrund der literarischen Anteile zunächst bei der Hauptdienststelle in Koblenz. Erst 1976 kam der Nachlass nach Freiburg, wo in der Militärgeschichtlichen Sammlung unter der Signatur MSg. 100 bereits seit 1957 bzw. z. T. seit 1964 die sog. Wimpelbretter sowie die sog. Ehrentafeln lagerten - Personalbögen der deutschen Marineoffiziere von 1848 bis 1909 bzw. Kurzbiographien und Bilder aller zwischen 1914 und 1918 und in den Nachkriegskämpfen gefallenen und gestorbenen Offiziere der Marine. Zitierweise: BArch, N 428/...

          Reichspropagandaleiter der NSDAP (Bestand)
          BArch, NS 18 · Bestand · 1925-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Entwicklung des Amtes des Reichspropagandaleiters bis zur Machtübernahme Im Zuge der Neugründung der NSDAP im Jahre 1925 und ihrer organisatorischen Festigung wurde das Amt des Reichspropagandaleiters der NSDAP auf- und ausgebaut. Besonders auch personelle Veränderungen an der Spitze prägten die Entwicklung entscheidend. Anstelle Hitlers altem "Kampfgefährten" Hermann Esser übernahm im Sommer 1926 Gregor Strasser, Gauleiter von Niederbayern und Leiter der Arbeitsgemeinschaft der nordwestdeutschen NSDAP-Gaue, das Amt des Reichspropagandaleiters. Mit der Führung der Geschäfte wurde sein Adjutant, Heinrich Himmler, betraut [Vgl. Frei, Norbert: Nationalsozialistische Presse und Propaganda, in: Das Dritte Reich. Herrschaftsstruktur und Geschichte, hrsg. von Martin Broszat und Horst Möller, München 1983, S. 154]. Zunächst erfolgte der vertikale Ausbau der Propagandaarbeit, vor allem der Ausbau der so genannten Propagandazellen bei den Gauleitungen und Ortsgruppen. Zu Jahresbeginn 1928 wurde Strasser Reichsorganisationsleiter. Himmler wurde stellvertretender Reichspropagandaleiter, während Hitler selbst formell als Reichspropagandaleiter fungierte. Erste generelle Überlegungen zum Einsatz der Propaganda erarbeitete Himmler Ende 1928. Diese Richtlinien für Propagandaaktionen sollten besonders zur Vorbereitung und Durchführung von nationalsozialistischen Großveranstaltungen als Kernstück nationalsozialistischer Propaganda dienen [Vgl. Tyrell, Albrecht (Hg.): "Führer befiehl...". Selbstzeugnisse aus der Kampfzeit der NSDAP. Dokumentation und Analyse, Düsseldorf 1969, S. 255 ff.] Joseph Goebbels, Gauleiter von Berlin, wurde 1930 als Reichspropagandaleiter (RPL I) eingesetzt. Als er sein Amt antrat, war der Einfluss Strassers auf die Propaganda deutlich spürbar. Ein Teil der Propagandaaufgaben war bereits in den Aufgabenbereich des Reichsorganisationsleiters übergegangen; die Reichsrednerschule wurde von Hitler zu einer eigenständigen Abteilung II (Leiter: Fritz Reinhardt) gemacht. Kompetenzüberschneidungen und Abgrenzungsprobleme konnten erst mit dem Ausscheiden Strassers im Jahre 1932 behoben werden. Erstmals im Reichstagswahlkampf 1930 und später im Wahljahr 1932 betrieb die NSDAP Wahlpropaganda, die bisher in Deutschland in dieser professionellen Form nicht bekannt war [Vgl. Frei, S. 161]. Goebbels Funktion als zentrale Figur der gesamten Propaganda der NSDAP wurde gefestigt, als er zusätzlich am 14. März 1933 Chef des neu gegründeten Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurde. Als Teil der Reichsleitung der NSDAP war der Reichspropagandaleiter zunächst in München angesiedelt. Nach 1933 wurde eine Verbindungsstelle der RPL in Berlin eingerichtet, so dass sich allmählich ein Teil der Arbeit dorthin verlagerte. Aufgaben und Organisationstruktur der RPL seit 1933 [Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, München 1936 (7. Auflage 1943), sowie dem Adressenwerk der Dienststellen der NSDAP und den angeschlossenen Verbänden, des Staates, der Reichsregierung, Behörden und der Berufsorganisationen. Reichsband mit Lexikon-Wegweiser A-Z, 2. Ausgabe, Berlin 1939, 3. Ausgabe 1941/42, Berlin 1942] Dem Reichspropagandaleiter oblag die Überwachung, Koordination und Vereinheitlichung der Propaganda der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Ebenso wie er die Propaganda der NSDAP an zentraler Stelle bündelte, so bestimmte er die Richtlinien für die Partei "zur Verwirklichung des kulturellen Willens des Führers" [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Neben dem Einsatz von Presse und Film erhielt dabei der Rundfunk als zentrales Propagandamittel einen besonderen Stellenwert. Der Reichspropagandaleiter übte "die Kontrolle über das gesamte Rundfunkwesen mit Bezug auf seine innere organisatorische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung" aus [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Eine weitere zentrale Aufgabe war "die Durchdringung des gesamten deutschen Volkes mit der nationalsozialistischen Weltanschauung." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295] Dem Reichspropagandaleiter unterstanden unmittelbar der Stabsleiter (1937 Hugo Fischer, 1942 Eugen Hadamowsky) und der Adjutant (1937 Karl Hanke). Dem Stabsleiter waren direkt unterstellt: der Reichsautozug "Deutschland", die Geschäftsstelle der RPL, die Hauptstelle Pressepropaganda, die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen sowie der "Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung". Aufgabe des Reichsautozuges "Deutschland" (unter Führung von SA-Gruppenführer Hermann Schäfer) war die Versorgung von Großveranstaltungen der NSDAP sowie anderweitiger Kundgebungen von staatspolitischer Bedeutung mit technischen Hilfsmitteln. Der Hilfszug Bayern (1939 unter Leitung von Hugo Fischer) war für die Massenverpflegung bei Großveranstaltungen am Standort München zuständig. Die Geschäftsstelle der RPL diente der Durchführung von Kassen- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Hauptstelle Pressepropaganda koordinierte die einheitliche pressetechnische Bearbeitung und Verwertung der Propagandamaßnahmen aller Ämter/Hauptämter, Hauptstellen und Stellen der RPL. Die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen (Hugo Fischer) überwachte die propagandistische Aufbereitung von Ausstellungen und Messen, an denen die NSDAP beteiligt war. Aufgabe des Reichsrings für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung war die Sicherstellung der einheitlichen Führung der Propaganda aller Gliederungen und angeschlossenen Verbände durch die NSDAP [Der Reichsring war später ein Hauptamt; Stellenbesetzung vom 26.05.1941 (s. S. XII). Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 ist diese Änderung nicht berücksichtigt worden]. Dem Reichsring war je ein Vertreter der Propagandastellen aller Gliederungen und Verbände zugeteilt (Verbindungsmänner). Darüber hinaus waren im Reichsring verschiedene Dienststellen vertreten. Der Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung wurde im Auftrag von Goebbels 1934 von Walter Tießler aufgebaut und bis 1943/1944 geleitet [Walter Tießler, geb. 18. Dez. 1903, Reichsamtsleiter, seit 1934 Mitarbeiter der RPL, seit 1935 Leiter des Hauptamtes Reichsring, seit 1941 Leiter der Verbindungsstelle. Vgl. NS 18/5 Lebenslauf Tießlers; NS 18/1229 "10 Jahre Reichsringarbeit"]. Vorher war die Aufgabe der Zentralisierung der Propaganda vom Amt "Konzentration" in der RPL wahrgenommen worden. Tießler schrieb im Rückblick 1944: "Mit der Schaffung des Reichsrings im Jahre 1934 wurde die Propaganda- und Aufklärungsarbeit der Ämter, Gliederungen, angeschlossenen Verbände, der ständischen Fach- und Berufsorganisationen sowie zahlreicher Vereine unter eine einheitliche Lenkung gebracht. Es wurde ein Reichsring I gebildet, in dem alle Parteiorganisationen vertreten sind. In einem Reichsring II wurden alle übrigen Reichs-Organisationen, die propagandistische Aufgaben haben, betreut." [NS 18/1229, S. 1] Die Verbindungsmänner verblieben in ihren jeweiligen Organisationen und koordinierten von dort aus die Propagandaarbeit mit der RPL. Im Reichsring selbst waren nur die reichsweit agierenden Stellen, Verbände und Organisationen vertreten. Um auch vertikal eine möglichst dichte propagandistische Durchdringung zu erreichen, wurden auf Gauebene innerhalb der Gaupropagandaleitungen die Gauringe, auf Kreisebene Kreisringe und auf Ortsgruppenebene Ortsringe aufgebaut. Als Kommunikationsmittel dienten die sog. Gauring-Mitteilungsblätter, die von den jeweiligen Gauen herausgegeben wurden, sowie regelmäßig stattfindende Arbeitsbesprechungen. Der Reichsring wurde bei zahlreichen Propagandaaktionen, z. B. bei den sog. Wahlschlachten und Winterhilfswerk-Aktionen sowie bei allen "Mund-Propagandaaktionen" während des Krieges eingesetzt. Neben den laufenden Reichsringbesprechungen fanden Reichsringtagungen statt, auf denen der Reichspropagandaleiter, auch andere Reichsleiter und Minister sowie Gauleiter Ansprachen hielten. Im Kriege wurde dem Reichsring die Papierbewirtschaftung des gesamten Propaganda- und Schulungsmaterials übertragen. Besonders zu erwähnen ist, daß der Reichsring die Volksgerichtshofsprozesse propagandistisch auswertete und den Rednereinsatz des Deutschen Bildungswerks und des Leistungsertüchtigungswerks sowie anderer Organisationen überwachte. Die Struktur der Ämter, später Hauptämter, entsprach ihren Aufgabenbereichen: 1. Aktive Propaganda Die Hauptaufgabe lag in der Organisation und Durchführung aller Propagandaaktionen. Somit oblag der Amtsleitung zunächst auch die Schulung und Betreuung der gesamten Propagandarednerorganisation [Diesem Zweck diente auch die Verbreitung der Monatszeitschrift "Unser Wille und Weg" (Hauptschriftleiter Dagobert Dürr)]. Das Amt Aktive Propaganda (Leitung 1937 Walter Schulze, 1941 Werner Wächter) gliederte sich in die Hauptstelle Rednerwesen mit den Stellen Rednerorganisation (Erfassung aller Reichs-, Gau- und Kreisredner der NSDAP sowie aller Fachredner der angeschlossenen Verbände und Organisationen), Rednerinformation (Versorgung aller Redner mit Informationsmaterial), Rednervermittlung (Reichsredner und Stoßtruppredner der RPL) und Rednerschulung (mit Reichsrednerschule für den Rednernachwuchs; Vgl. nachfolgenden Punkt 5. Rednerausbildung), die Hauptstelle Lichtbild (zuständig für das gesamte Lichtbildvortragswesen; Organisationsbuch der NSDAP, 1936: Lichtbildwesen gehörte noch zur Amtsleitung Film) und die Hauptstelle Großveranstaltungen und architektonische Ausgestaltung. 2. Film Die Aufgabe des Amts war die Durchführung von Filmvorführungen zum Zwecke der Verbreitung und Festigung der nationalsozialistischen Propaganda und Weltanschauung. Die Amtsleitung Film (Leiter 1937 Karl Neumann, 1941 Arnold Raether) gliederte sich in Organisation, Kassenführung, Herstellung und Technik, Dramaturgie, Kulturfilm und Filmpressebearbeitung. 3. Rundfunk Die Amtsleitung kontrollierte das gesamte deutsche Rundfunkwesen, "um die inner-organisatorische, kulturelle, technische und wirtschaftliche Entwicklung des Rundfunkwesens nationalsozialistischen Grundsätzen zu verpflichten. Die Auswirkungen der Rundfunkpropaganda werden durch Einsatz aller technischen Möglichkeiten der Übertragung zur Zusammenfassung des gesamten Volkes an jedem Ort und Raum - ob durch Haus-, Gemeinschafts- oder Volksempfang - durch die Funkwartorganisation gesichert."[ Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 299 f.] Zur Amtsleitung Rundfunk (Leiter 1937 Horst Dreßler-Andreß, 1939 Hans Kriegler, 1941 August Staats) gehörten die Hauptstelle Kulturpolitische Rundfunkarbeit und Rundfunkorganisation, die Hauptstelle Rundfunktechnik und die Hauptstelle Rundfunkpropaganda. 4. Kultur Aufgabe der Amtsleitung Kultur war die Anregung und Förderung nationalsozialistischer Kunst. Der Leiter des Amtes Kultur (1937 Franz Moraller, 1941 Hannes Kremer, 1942 Karl Cerff) war gleichzeitig Reichskulturwalter in der Reichskulturkammer. Zum Amt gehörten die Hauptstelle Architektur, die Hauptstelle für künstlerische Formgebung, die Hauptstelle Auswahl (Sichtung und Auswahl musischer und dichterischer Werke zur nationalsozialistischen Feiergestaltung) und die Hauptstelle Programmgestaltung (nationalsozialistische Feiern). 5. Rednerausbildung [Das Amt Rednerwesen wird zum ersten Mal im Organisationsbuch der NSDAP von 1940 aufgeführt. Es hat offensichtlich die Aufgabe der Rednerausbildung vom Amt Aktive Propaganda übernommen, obwohl es in der Stellenbesetzung vom 26.05.1941 noch dem Hauptamt Propaganda zugeordnet ist] Die Amtsleitung Rednerausbildung war zuständig für die Ausbildung der Parteiredner. Dazu diente u.a. die Reichsrednerschule und die laufende Versorgung der Redner mit Informationsmaterial. 6. Verbindungsleiter Der Leiter der Verbindungsstelle mit Dienstort Berlin (1937 Wilhelm Haegert, 1941 Walter Tießler) hatte die Aufgabe, "jeden Verkehr mit den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften usw. zu zentralisieren und den gesamten Verkehr mit diesen durchzuführen." So sollte gewährleistet werden, "daß die Richtlinien der Propaganda zur Kenntnis der betreffenden Reichsbehörden kommen. Umgekehrt bringt die Verbindungsstelle alle Aufgaben und Anordnungen, die von Seiten des Reichspropagandaministeriums ergehen, der Reichspropagandaleitung zur Kenntnis." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 301] Die Struktur der RPL und ihre Stellenbesetzung mit Stand vom Mai 1941 stellte sich wie folgt dar [NS 18/1080: Bekanntmachung des Reichspropagandaleiters vom 26. Mai 1941]: Stabsleiter: Hugo Fischer Dem Stabsleiter direkt unterstellt : - Stabsamt: Heinrich Adami - Geschäftsführer und Beauftragter für finanzielle Fragen: Willi Osthold - Amt "Personal und Verwaltung": Kurt Dietz - Amt "Reichsverteidigung" (M): Hermann Schenk - Sonderbeauftragter der RPL für das Protektorat Böhmen und Mähren, Leiter der Kulturpolitischen Abteilung beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren: Dr. Karl Freiherr von Gregory 1. Hauptamt Propaganda: Werner Wächter - Amt "Aktive Propaganda": Werner Studentkowski - Amt "Großveranstaltungen": Hans Froelich - Amt "Rednerorganisation und -vermittlung": Dr. Karl Lapper - Amt "Rednerausbildung": Hugo Ringler - Amt "Lichtbild": Gerhard Bartsch - Amt "Propagandalenkung": Max Davidts - Amt "Ausstellung und Messen": Paul Bötticher 2. Hauptamt Rundfunk: August Staats - Amt "Rundfunkorganisation und -verwaltung": Wilhelm Lehr - Amt "Sendewesen": Wolfgang Fischer - Amt "Rundfunktechnik": Georg Budich - Amt "Rundfunkpropaganda": August Staats 3. Hauptamt für Ausrichtung der Organisationen [Diese neue Bezeichnung für den Reichsring scheint sich nicht durchgesetzt zu haben. Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 wird sie nicht erwähnt] (Reichsring): Walter Tießler - Amt "Ausrichtung der Propagandaaktionen": Udo Pfriemer - Amt "Ausrichtung der Propagandamittel": Willi Krämer - Amt "Ausrichtung der Propagandisten": Willi Krämer 4. Hauptamt Film: Arnold Raether - Amt "Filmische Ausrichtung": Herbert Baerwald - Amt "Zentralverleih": Heinrich Kadach - Amt "Filmpropaganda": Paul Teuchert - Amt "Produktion": vorerst unbesetzt, von Arnold Raether wahrgenommen - Amt "Kassenverwaltung": Karl Schulze 5. Hauptamt Reichsautozug "Deutschland": Hermann Schäfer - Amt "Verwaltung": Hans Achauer - Amt "Propagandatechnik": Emil Wipfel - Amt "Werft und Technische Betriebsleitung": Paul Mühlhoff - Amt "Mobiler Zug": Hermann Schäfer 6. Hauptamt Kultur: Hannes Kremer - Amt "Planung": Hannes Kremer - Amt "Feiergestaltung": Hannes Kremer - Amt "Musik": Theodor Jung - Verbindungsamt: Josef Schneider-Franke [Die Bekanntgabe der übrigen Ämter sowie deren Besetzung sollte später erfolgen] Zur besonderen Verwendung dem Reichpropagandaleiter unterstellt: Leopold Gutterer, Staatssekretär im RMVP Alfred-Ingemar Berndt, Ministerialdirigent im RMVP Eugen Hadamowsky, Reichssendeleiter. Vertikal war die RPL auf Gau-, Kreis- und Ortsgruppenebene organisiert. Das Gau- und das Kreispropagandaamt, jeweils mit einem Propagandaleiter an der Spitze, waren analog zur RPL in fünf Aufgabengebiete untergliedert: 1. Aktive Propaganda 2. Film 3. Rundfunk 4. Kultur 5. Verbindungsleiter In ähnlicher Form waren auch die Ortsgruppenpropagandaämter organisiert. Bestandsbeschreibung: Die Akten der RPL sind, wie die Akten anderer Provenienzen aus der NS-Zeit auch, auf Grund schwerer Kriegsverluste nur noch in Teilen überliefert. 1943 wurde das Hauptamt Kultur der RPL in München ausgebombt [Vgl. NS 18/1097, Schreiben des Hauptkulturamtes vom 16. Dez. 1943]. Der größte Teil der Akten der RPL soll 1945 vor dem Einmarsch der Amerikaner in München vernichtet worden sein [Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. ergänzte und neu bearbeitete Auflage von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, Boppard 1977, S. 355]. Das Schicksal der Aktenüberlieferung der RPL seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in den Nachkriegsjahren. Die erhalten gebliebenen Akten der RPL sind wie der größte Teil der Akten von Dienststellen und Gliederungen der NSDAP Anfang 1946 in das amerikanische Document Center in Berlin-Zehlendorf (BDC) als zentraler Sammelstelle parteiamtlichen Schriftguts verbracht worden. Während der Berlin-Blockade 1948/49 wurden Teile der Bestände nach Großbritannien und USA gebracht. Seit 1960 war dem Bundesarchiv bekannt, dass sich Akten der RPL im 39 Archivboxen in der World War II Record Division des US National Archives in Alexandria/Virginia befanden. Diese Akten waren fälschlicherweise dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zugeordnet worden. Sie waren erst einige Monate zuvor aus Großbritannien abgegeben worden, wo man sie offenbar den Leitz-Ordnern entnommen, durchgesehen und dann lose an die Amerikaner weitergeleitet hatte [Dienstakten des Bundesarchivs 4721-Prop/1.]. Im April 1962 erfolgte im Rahmen der Aktenrückführung aus den USA die Übergabe von 38 Kartons mit Schriftgut der Provenienz "Reichspropagandaleitung der NSDAP, Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung" an das Bundesarchiv. Dabei handelte es sich um die restlichen Akten, die die Amerikaner in der Record Group 1035 aufbewahrt hatten. Die losen Akten waren in den üblichen gelben amerikanischen Umschlägen verpackt. Sie trugen die fortlaufenden Signaturen 1 - 888. Ein geringer Teil der Akten (ca. 100 Nummern) ist von den Amerikanern verfilmt und im Mikrofilm-Guide Nr. 35 verzeichnet worden [Guide to German records microfilmed at Alexandria, VA., No. 35, Records of the National Socialist German Labor Party (Part III), The National Archives, National Archives and Records Service, General Services Administration, Washington 1962, S. 16-24.]. Archivische Bearbeitung Mitte der 70er Jahre erfolgte eine erste Teilverzeichnung des Bestands durch Herrn Herbert Schmitz, die 1979 durch Herrn Rainer Raillard und anschließend durch weitere Bearbeiter fortgesetzt wurde. Frau Christine Reibel und Herr Thomas Marschner verzeichneten 1998/1999 den bis dahin ungeordneten Überlieferungsteil und überarbeiteten die Altverzeichnung. Die Bildung archivischer Serien und Bandfolgen nutzten sie dabei als Möglichkeit der Verzahnung inhaltlich oder chronologisch zusammengehörender Bände. Die abschließende Bearbeitung erfolgte in den nachfolgenden Jahren durch Frau Jana Blumberg. Neben konservatorischen Maßnahmen (Einmappen, Entfernen von Metallteilen) waren, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Verfilmung des Bestands, auch Eingriffe in die vorgefundene innere Ordnung einzelner Akten erforderlich. In einigen Fällen wurden offensichtlich zerrissene Vorgänge durch Zusammenfassung von bislang einzeln verzeichneten Fragmenten rekonstruiert [Der Nachweis aufgelöster Akten ist durch eine Konkordanz gesichert]. Im Zuge der Bearbeitung wurde der Bestand NS 18 ergänzt durch eine vormals im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Akte (62 Re 3/1), eine bis dahin im Bestand Reichskulturkammer des ehem. BDC geführte Serie (RKK [ehem. BDC] 2007/0001/01-05) sowie durch einzelne Akten aus anderen Bundesarchiv-Beständen: NS-Splitter/104, 172, NS-Misch/1428 und R 6/1048. Im Interesse einer möglichst vollständigen Wiedergabe der Überlieferung erfolgte bei der Verzeichnung die Einbeziehung auch jener Akten, deren Verbleib bei der abschließenden Bearbeitung nicht festgestellt werden konnte [Sie sind durch den Zusatz "Aktenverbleib ungeklärt" gekennzeichnet.] Kassationen beschränkten sich im Wesentlichen auf Doppelstücke. Fremdprovenienzen wurden ausgesondert, Druckschriften der RPL wie auch anderer parteiamtlicher Stellen an die Bibliothek abgegeben. Die Überlieferung des RPL besteht zum allergrößten Teil aus Akten der Provenienz Reichsring, die unter der Leitung von Walter Tießler in den Jahren von 1940/1941 bis 1943 in Berlin entstanden sind. Von den Unterlagen zur Propagandatätigkeit der Jahre 1925-1932 (dabei handelt es sich fast ausschließlich um die aus dem BDC 1962 abgegebenen Akten) ist nur ein kleiner Teil erhalten. Dementsprechend dokumentieren die Akten im Wesentlichen die Gestaltung und Durchführung der Propaganda in der Zeit nach 1939, wobei die Überlieferung der Jahre 1941-1943 am dichtesten ist. Aus der Zeit zwischen der Machtübernahme der NSDAP und dem Kriegsbeginn existieren nur wenige Dokumente. Die Akten des Bestands, die nach 1940 entstanden sind, beziehen sich entsprechend ihrer Provenienz fast ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Hauptamtes Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung. Die Überlieferung der anderen Bereiche der RPL beschränkt sich auf die Funktion Tießlers als Verbindungsleiter zwischen der gesamten RPL und den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften. Wegen der großen Verluste der Gesamtüberlieferung schien eine an organisatorischen oder registraturmäßigen Gesichtpunkten orientierte Klassifikation nicht sinnvoll. Die Bearbeiter haben sich deshalb - unabhängig von einem strengen Provenienzprinzip - für eine sachliche Gliederung entschieden, die sich an Inhalte der Aufgabenerledigung der RPL anlehnt. Im Mai 2005, nach Erscheinen des Publikationsfindbuches, erfolgte die Übernahme der Presseausschnittsammlung (vormals ZSg 118) aus Koblenz. Sie wurde als gesonderter Gliederungspunkt an das Ende des Bestandsverzeichnisses gestellt. Zitierweise BArch NS 18/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch Band 103 (2003), Online-Findbuch (2005, 2007). Zitierweise: BArch, NS 18/...

          Reichspatentamt
          BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

          BArch, R 55 · Bestand · 1920-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 117 · Akt(e) · 1875-1921
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält: - Schreiben von Paula Siehr über ihre Erlebnisse beim Russeneinfall in Ostpreußen, handschr., 21.11.1914 und 3.12.1914 - Schreiben (masch.) von Walter Simons zu einem Protokollnachtrag Haussmanns über Hahn und Prinz Max von Baden, 10.12.1918; über Stresemann, Haguenin, Brockdorff und Rantzau, 22.3.1919; zur Unterszeichnung des Friedensvertrages, 14.6.1919; zu außenpolitischen Fragen, 5.1.1921; über die Veröffentlichung seines Briefes durch Haussmann und die oberschlesische Abstimmung, masch., 21.3.1921; zur außenpolitischen Lage, 30.3.1921; gegen einen Eintritt in den Ausschuss für den 60. Geburtstag Tagores, 13.4.1921; über ein unpolitisches Zusammentreffen mit Rudolf Steiner, 20.4.1921; - Schreiben (v.a. masch.) Haussmanns an Walter Simons über die außenpolitische Lage, 8.3.1919 (handschr.); Glückwunsch Haussmanns zur Ernennung zum Außenminister, 24.6.1920; über Außenpolitisches, 15.10.1920; über außenpolitische Fragen und die Haltung der Parteien, Febr. 1921 (handschr.); mit außenpolitischen Vorschläge, 23.2.1921; zu zahlreichen außenpolitischen Fragen, 21.3.1921; zur außenpolitischen Lage und zu den Reparationen, 30.3.1921 (handschr.); mit einer Empfehlung des Chinakenners Dr. Richard Wilhelm, 30.3.1921; über die Stimmung in der Wirtschaft der Entente und über Stresemann, 14.4.1921 - Schreiben von Dr. Krukenberg über die Veröffentlichung des Briefes von Simons, masch., 28.2.1921 - Schreiben (masch.) von Staatssekretär Solf über dessen Kiderlen-Nachrufe, 11.2.1913; über Kolonialbeamte und Kolonialbesitz, 2.12.1914 - Schreiben Haussmanns an Scheidemann über dessen Entsendung nach Kiel und dessen Rede, 8.10.1919 (handschr.) - Schreiben (masch.) Haussmanns an Eugen Schiffer zum Fall Erzberger und zur Rechtspresse, 20.1.1920; zum Abklingen des Streiks und anderem, 3.9.1920 - Schreiben (handschr.) von Reinhart Schmidt-Elberfeld zu einem Programm-Entwurf und zur Behandlung der Arbeiterschutzfragen darin, 19.5.1894; zum Entwurf des Parteiprogramm, 21.5.1894; über eine Junker-Broschüre un die interparlamentarische Friedenskonferenz, 29.7.1894; wegen einer Urlaubsverabredung, 8.8.1894; wegen des Programmentwurfs Quiddes, 12.9.1894; zur einheitlichen Volksschule, 27.12.1895; wegen Richters 60. Geburtstag und eines Gedenkartikels, 21.7.1898; über eine gemeinsame Erklärung ihrer beiden Fraktionen und eine künftige Zusammenarbeit, 13.12.1903; - Schreiben (handschr.) Haussmanns an Reinhart Schmidt-Elberfeld zum Entwurf des Parteiprogramms, 24.5.1894; über erwünschte Änderungen am Programmentwurf Quiddes, 15.9.1894; Konzept Haussmanns für eine Absage an Schmidt wegen einer Hofeinladung, (ca. 1.4.) 1895 - Schreiben (handschr.) von Siegmund Schott zu einem Schreiben Pfaus, 1.1.1892; über kaiserliche Botschaften an den Reichstag, 13.5.1893; zu einer Rede Haussmanns, 5.6.1894; über die Entwicklung der Volkspartei, 12.1.1895 - Schreiben (handschr.) von K. Schrader zu Fusionsverhandlungen und Beibehaltung getrennter Parteiorganisationen, 26.8.1909 - Schreiben (v.a. handschr.) von Walther Schücking über Verband für internationale Verständigung, 16.3.1912; zu Haussmanns Denkschrift in einer Frage des Privat-Fürstenrechts und zu einer Sitzung eines Internationalen Komitees im Haag, 19.8.1915; an das Kgl. Generalkommando in Kassel über das Verbot seiner Publikationen, 10.11.1916 (masch.); über eigene Publikationspläne und deren Verhinderung durch die Zensur, 2.12.1916; mit Empfehlung für einen Kieler Privatdozenten zu einer Reise nach Russland, 10.2.1920 (masch.) - Schreiben (masch.) Haussmanns an Walther Schücking zur belgischen Frage, 28.12.1915; zur Kriegszieldikussion, 6.12.1916 - Schreiben (masch.) des Frhr. v. Stauffenberg über einzelstaatliche Steuern und anderes, 31.3.1891; über eigene Stellung in der bayerischen Wahlreformdebatte und zur Lage bei den liberalen Parteien, 22.10.1893 - Schreiben (masch.) Haussmanns über die Gedächtnisfeier für Friedrich Stoltze, 1.12.1916 - Schreiben Haussmanns an Gustav Stresemann wegen einer Sitzung des Auswärtigen Ausschusses, handschr., 16.1.1922 - Schreiben (handschr.) von August Stein zum Rücktritt Bülows, 9.8.1909; zum potentiellen Rücktritt Bethmanns, 20.2.1914 (masch.); gegen öffentliche Kriegszielerörterungen, 22.2.1915 (masch.) - Karte (handschr.) von A. Traeger mit einem Gedicht, 16.8.1909; Schreiben (handschr.) mit der Bitte um eine Rede in seinem Wahlkreis, 26.10.1911 - Schreiben (handschr.) von Rudolf Virchow an Paul Langerhans mit einer Einladung, 21.8.1875 - Schreiben (handschr.) von Paul Langerhans mit diesem Virchow-Brief, 22.10.1902 - Schreiben (handschr.) Haussmanns an M. Venedey wegen potentieller Parteiaustritte, 15.1.1894 - Schreiben (handschr.) von M. Venedey über die Verhältnisse in der Partei im See- und im Schwarzwaldkreis, 18.1.1894; mit Dank für eine Wahlrede zu den badischen Wahlen, 10.12.1909 - Schreiben (handschr.) von Prof. Wach über einen anhängigen Fall Münch, 19.2.1901; über eine psychiatrische Begutachtung des Falles Münch in Winnenthal, 24.10.1910 - Schreiben Haussmanns an Arnold Wahnschaffe wegen einer Besprechung mit Stegemann in Bern, 16.6.1917 (handschr.); über die Geschehnisse vom 7. bis ca. 12. Juli 1917, 25.10.1920 (masch.) - Schreiben von Arnold Wahnschaffe zu Einzelheiten der Julikrise 1917, 20.10.1920 (handschr.); zur Politik Bethmanns im Sommer 1917 und Friedensmöglichkeiten, 4.11.1920 (masch.) - Schreiben (handschr.) von Paul Wallot über das Gnadengesuch für Maximilian Harden, 2.5.1901 - Schreiben (masch.) Haussmanns an Max Warburg mit der Bitte um Beiträge für die Broschüren-Reihe "Der Aufbau", 16.11.1918 - Schreiben (masch.) von Max Warburg mit Vorschläge über Ministerbesetzungen, 29.3.1920; zur Haltung des Ministers Simons, 13.2.1921; wegen der Besetzung eines Postens in China, 14.2.1921 - Schreiben (handschr.) des Frhr. v. Weizsäcker zu Eisenbahnfragen, 11.2.1914; wegen Kiderlen, 26.9.1914; wegen der Nachrichten aus Bordeaux und über die vermutliche Dauer der Kämpfe im Westen, 28.9.1914; wegen eines Aufsatzes und zum Hass gegen westliche Gegner, 31.10.1914; über Kriegsziele und eine Arbeit Hanotaux, 14.12.1914; zu Nachrichten aus der Schweiz, 1.1.1915; Visitenkarte Weiszäckers zur Rückgabe des Briefes Stoskopf (Strassburg) an Haussmann über bayerische Bestrebungen zum Elsass, 4.4.1915; wegen einer Fabrik in Mühlacker, 9.11.1915; Zwei Visitenkarten mit Dank für Berichte über Aufenthalte in der Schweiz, o.D. - Schreiben (masch.) Haussmanns an Weizsäcker mit Nachrichten aus Antwerpen, 30.9.1914; mit einem Bericht aus der Schweiz, 26.10.1914; über Wasserstraßen, Elsass und Stegemanns Besuch in Berlin, 10.2.1915; zu Stegemanns Aufenthalt in Berlin, 12.2.1915; über Schweizer Nachrichten betreffend die italienische Armee, 21.6.1915; über die elsass-lothringische Frage, 9.10.1915; über Bayern und Elsass-Lothringen, 1.11.1915; über Elsass-Lothringen, 19.11.1915; it Grüßen Bethmanns, 22.7.1917 - Schreiben (masch.) des Assessors Bilfinger mit einer Aufzeichnung über die Unterredung Moy-Haussmann, masch., 5.11.1915 - Schreiben (handschr.) von Wendorff über Personalangelegenheiten eines Beamten in Sigmaringen, 29.11.1921 - Schreiben (masch.) von Philipp Wieland mit einer Empfehlung für den Journalisten Stobitzer, 29.11.1918; über die Besetzung von Parteisekretär-Stellen und die Zusammenarbeit von Nationalliberalen und Freisinniger Volkspartei, 29.11.1918 - Schreiben (handschr.) von Richard Wilhelm zur Besetzung des Gesandtenpostens in Peking, 19.4.1921; über eigene und Haussmanns Übersetzungen chinesischer Gedichte, 7.6.1921 - Schreiben (handschr.) von Wiemer über die bevorstehende Marokko-Debatte im Reichstag und deren Vorbereitung, 3.11.1911 - Schreiben (v.a. handschr.) von Theodor Wolff mit der Bitte um regelmäßige Mitarbeit im Berliner Tageblatt, 26.12.1908; wegen einiger Artikel und über das Afrika-Abkommen mit England, 4.3.1914; wegen einer regelmässigen Mitarbeit Haussmanns, 10.4.1917 (masch.); über einen Artikel Haussmanns, 19.5.1917, 16.9.1917; wegen einer Besprechung mit englischen Diplomaten zu Ruhrgebietsfragen, 29.3.1920; über Simons als potentiellen Reichspräsidenten, 13.4.1921; mit einer Einladung, 15.12.1921; mit Dank für einen Artikel und zur Besetzung des Kabinetts, 30.12.1921 (masch.) - Schreiben (v.a. masch.) Haussmanns an Theodor Wolff zur Situation nach derOsterbotschaft, zur zukünftigen Politik und zu Schwierigkeiten des parlamentarischen Systems, 14.4.1917; zu seiner Mitarbeit im Berliner Tageblatt, Frühjahr 1917 (handschr.); über Amerika und den U-Boot-Krieg, 6.2.1917; zur Weimarer Verfassung, 2.9.1919 - Schreiben (masch.) des Grafen Zeppelin wegen eines Aufsatzes in der Zeitschrift "März", 16.3.1910

          Haußmann, Conrad
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 114 · Akt(e) · 1890-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Enthält: - Schreiben von Albert Ballin zum Kriegsverlauf, masch., 28.10.1915; an den Chef des Zivilkabinetts Valentini (Zeitungsausschnitt), 4.4.1917 - Schreiben von Ludwig Bamberger (handschr.) über mangelndes Echo, 28.12.1890; zur allgemeinen Lage, 2.3.1892; mit Einladung, 27.3.1893; mit Dank zu Gratulation und zur innenpolitischen und parteipolitischen Lage, 16.8.1893; zu Payer und Württemberg, 23.6.1894; Gratulationsschreiben, 13.6.1895; mit Dank für Sendung, 25.7.1895; mit Dank für Besprechung des 4. Bandes, 10.2.1896; mit Einladung zum nächsten Tag, 14.2.1896; o.D. - Schreiben von L. v. Bar (handschr.) zur Lage in freisinnigen Gruppen, 20.7.1893; zur politischen Lage und über die bevorstehende interparlamentarische Konferenz in Ungarn, 6.8.1896 - Schreiben (v.a. handschr.) von Theodor Barth über Verschiedenes, 11.8.1891; zu Begrifflichkeiten in der Presse, 27.4.1892; über Maximilian Harden, die Regietrungspolitik und das Wahlrecht, 9.9.1892; über Wahlaussichten, das Verhältnis zum Zentrum und die Konfusion im Ministerium, 17.9.1892; zur Militärvorlage, 4.11.1892; mit Glückwunsch zu den Stichwahlergebnissen, o.D.; zu den Plänen Caprivis, 6.11.1892; mit Einladung, 5.12.1892; über Artikel Haussmanns, 20.4.1894, 21. u. 22.5.1894; über Artikel Haussmanns zur Taktik, 25.5.1894; über Artikel zur politischen Lage in Nord- und Süddeutschland, 6.2.1895; über einen Artikel Haussmanns, 8.10.1895; mit der Bitte um Besprechung des 3. Bandes der Bambergerschen Gesammelten Schriften, 26.12.1895; an Friedrich Haußmann zu seinem Augenleiden und zur Rolle Hohenlohes bei der Krüger-Depesche, 3.2.1896; zur publizistischen Tätigkeit und zur Börsenunordnung, 6.1.1897 (masch.); mit der Bitte um einen Artikel über das Scheitern der württembergischen Verfassungsreform, 22.12.1898; zur Chinapolitik des Kaisers, 10.9.1900; zu Wahlen, Partei und Deutscher Bank, 11.12.1900 (masch.); mit Neujahrswünschen, 3.1.1901 (masch.); wegen eines Kranzes für Stauffenberg, 3.6.1901 (masch.); über den Tod Stauffenbergs und zur allgemeinen politischen Lage, 11.6.1901 (masch.); mit Dank für die Gratulation zur Ersatzwahl, 1.1.1902 (gedr.); zur parteipolitischen Lage, 20.7.1903; wegen Meinungsverschiedenheiten, 24.7.1903; zu den Wahlanfechtung im hinterpommerischen Kreis, 6.11.1903 (masch.); zum Simplizissimus-Prozess, 4.2.1904; mit der Bitte um einen Artikel zur württembergischen Verfassungsreform, 1.7.1905 (masch.); zur Marokko-Affäre, 6.7.1905 (masch.); zum Thomaschen Bauernroman und zur Lage in Berlin, 1.9.1905 (masch.); zu Haussmanns Kritik an seinem Aufsatz über Eugen Richter, 20.3.1906 (masch.); zur italienischen Politikund zur Gesundheit Bülows, 17.4.1906 (masch.); zur bevorstehenden interparlamentarischen Konferenz in London, 9.7.1906 (masch.); mit der Bitte um Auskunft in württbergischen Angelegenheiten, 20.9.1905; über einen geplanten Artikel zum Simplizissimus und zur englischen Politik, 9.3.1907 - Schreiben Haussmanns an Theodor Barth über seine grundsätzliche Einstellung mit einem Rückblick auf die letzten Jahre der Politik, Juli 1903 (masch.); zu Verschiedenem, 14.9.1892 (handschr.); mit Kritik an Barths Richter-Aufsatz, 18.3.1906 (handschr); Schreiben Haussmanns an Frh. v. Stauffenberg zum Tod des Vaters, o.D. (handschr.); Schreiben von Dr. Nathan über einen Artikel in der "Nation", 5.7.(?) 1897 (handschr.) - Postkarte von Bassermann mit Dank, 15.11.1910; Schreiben zur Wirksamkeit der U-Boote und zu den Alldeutschen, 23.9.1916 (masch.) - Schreiben Haussmanns an Bassermann gegen die Alldeutschen und zur Unwirksankeit des U-Bootkriegs, 21.9.1916 (masch.); Entwurf Haussmanns diesem Schreiben - Schreiben von C. Baumbach zur Konferenz im Haag, 18.7.1894 (handschr.) - Schreiben von August Bebel zu einem Gerichtsurteil, 14.4.1905 (handschr.); mit Dank für Geburtstagsglückwunsch, 9.3.1910 (handschr.) - Schreiben von H. Buddeberg mit Dank für Glückwunsch und zur Krankheit seiner Frau, 31.12.1913 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Regierungspräsidenten Belser zu einer Frage des Urheberrechts, 21.2.1920 (masch.) - Telegramm von Felix v. Bethmann-Hollweg wegen des Tods seines Vaters, 3.1.1921; Beileidsschreiben und Beileidstelegramm an Felix v. Bethmann-Hollweg, 7.1.1921 (masch.); Schreiben von Felix v. Bethmann-Hollweg mit Dank für Kondolenz, 10.1.1921 (handschr.) - Einladung von Bethmann zu einem Besuch, 12.3.1910 (handschr.); Schreiben mit Dank für die Übersendung von Aufsätzen über Kiderlen, 8.2.1913 (handschr.); Beileidsschreiben Haussmanns an Bethmann zum Tod dessen Sohnes, 3.1.1915 (masch.) und Antwortschreiben Bethmanns (masch.) 6.1.1915; Schreiben von Bethmann zur allgemeinen Lage, 29.10.1915 (handschr.)Dankschreiben, 16.7.1917 (masch.); Schreiben zur Lage, 28.11.1917 (masch.); mit Dank für Ostasiatische Lieder, 5.12.1918 (handschr.); zu Verschiedenem und schriftstellerischer Arbeit, 22.12.1920 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Bethmann über die Westmächte und die Geschichte des Feldzugs, 19.11.1915 (masch.); zu Stegemann und Tirpitz, 1.4.1916 (handschr.); zur U-Bootfrage, 22.9.1916 (masch.); zu Bethmanns Ausschussrede, 11.11.1916 (handschr.); über die US-Politik, 10.2.1917 (masch.); zur Kriegslage, März 1917 (handschr.); zur Entwicklung in Russland, Zimmermanns Mexiko-Depesche und russische Politiker, April 1917 (handschr.); zur politischen Lage, 13.5.1917 (handschr.); Dankschreiben, 14.7.1917 (handschr.); zur allgemeinen politischen Lage, 21.11.1917 (masch.); Einladungsschreiben, 9.6.1918 (handschr.); unvollständiges Konzept eines Briefs über pazifistische Strömungen, Herbst 1918 (handschr.); zur OHL und Ludendorff, 2.12.1920 (handschr.) - Aufzeichnung Haussmanns über die Stimmung Bethmann-Hollwegs in einer Unterhaltung, 24.2.1918 (handschr.) - Schreiben von Robert Bosch mit Dank für einen Artikel, 2.10.1911 (handschr.); wegen einer Verabredung, 3.11.1911 (masch.); über eine Thoma-Einladung und Chinesenlieder, 29.7.1912 (masch.); Dankesschreiben, 9.8.1912 (handschr.); über einen Thoma-Besuch, den Presseangriff auf Bosch und bayerische Arbeitsleistungen, 21.8.1912 (handschr.); mit Dank für Schreiben und Artikel, 21.7.1913 (masch.); mit der Ablehnung eines leitenden Posten beim Wiederaufbau in Nordfrankreich, 16.10.1919 (masch.) - Schreiben Haussmanns an Robert Bosch zu Wilsonbotschaft, 12.1.1918 (masch.) - Abschrift eines Schreibens von Robert Bosch an den Demokratischen Volksbund Berlin zur Sozialisierung der Gesellschaft, 21.11.1918 (masch.); "Lieber Geld verlieren als Vertrauen" von Robert Bosch in Der Bosch-Zünder, 5.4.1919 - Visitenkarte des Fürsten von Bülow mit Dank für einen Aufsatz, 4.10.1909 (handschr.) - Schreiben (handschr.) von H. Buddeberg mit Dank für die Kondolenz zum Tod seines Sohnes, 27.10.1897; Neujahrsglückwunsch 31.12.1898; über dessen 80. Geburtstag und dessen Sohn Alfred, 21.12.1916; zu einer Reklamation seines Sohnes, 25.1.1917 - Schreiben Haussmanns an H. Buddeberg zur Reklamation dessen Sohnes, masch., 29.1.1917 - Schreiben von Alfred Buddeberg über den bevorstehenden Geburtstag, 10.12.1916 - Schreiben Haussmanns an Cronstaedt zur Frankfurter Zeitung, zum Vossischen und Berliner Tageblatt, 12.2.1917 (masch.) - Schreiben von Eduard David zur Parlamentarisierung, 30.7.1917 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Hans Delbrück wegen einer Depesche aus dem Haag, masch., 28.7.1917 - Postkarten von Prälat Demmler, o.D. (handschr.); zwei Schreiben 25.2. & 7.10. (handschr.) - Schreiben von Bernhard Dernburg zum Reichstagswahlrecht, 27.6.1917 (handschr.); zur Umsetzung des Parlamentarismus, 6.8.1917 (masch.); über die Mandatsniederlegung Payers, 13.11.1917 (masch.); über Besprechungen mit den Bolschewiki und einen Separatfrieden, 23.11.1917 (handschr.); mit Kritik an dem Eisenbahnvertrags-Entwurf und Erzberger, 5.4.1920 (handschr.) - Schreiben (handschr.) von Dohrn über Reichstags-Verhandlungen und Welfenfond, 28.3.1891; über den bevorstehenden interparlamentarischen Kongress in Rom, 2.9.1891; zum Kongress in Rom, 25.9.1891; über den Wahlkampf in Stuttgart und eine Fahrt nach Genua, 29.8.1912 - Schreiben von Heinrich Dove über eine geplante Frontreise, Reichskanzler Michaelis und die Beseitigung der Expansionsgefahr im Osten gegen Deutschland, 5.9.1917 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Heinrich Dove über die Kandidatur im Berliner Wahlkreis, 5.8.1918 (masch.) - Schreiben Haussmanns an Friedrich Ebert über Interpellationen an den Reichstag und Tendenzen des Vorwärts, 29.9.1919 (handschr.) - Dankschreiben von Friedrich Ebert, 14.10.1920 (masch.) - Schreiben von Gottlob Egelhaaf zur Politik Bülows, handschr., 18.2.1914 - Schreiben von Graf Phliipp von Eulenburg und Hertefeld zu seiner körperlichen Verfassung, 1.9.1909; über die allgemeinen Lage und seine persönlichen Verhältnisse, 20.8.1916; mit der Bitte um Beistand in seinem Prozess, 20.8.1916 (Fotokopien der Schreiben , Originale im Bundesarchiv Koblenz) - Schreiben Haussmanns an Fehrenbach mit einer Würdigung Fehrenbachs und zur Friedenspolitik, 12.1.1922 (masch.) - Schreiben von Fischbeck über bevorstehende personalpolitische Veränderungen, 30.7.1917; über die politische Lage in Berlin, 6.1.1918 (handschr.); über einen Parteizusammenschluss, 1.12.1918 (handschr.) - Telegramm Haussmanns an Fischbeck zur Selbstbestimmung der russischen Grenzvölker, 13.12.1917; Schreiben über die Kandidatur in Berliner Wahlkreis, 5.8.1918 (masch.) - Schreiben von Friedrich Wilhelm Foerster zu Zensurfragen, 14.4.1917 (handschr.); dasselbe, 26.4.1917 (masch.) - Schreiben von Carl Funck über ein Goethe-Zitat, 4.2.1892 (handschr.); über eine Parteineugründung in Frankfurt, 5.4.1910 (masch.) - Schreiben (handschr.) von Anna Funck über Payer-Briefe und anderes bezüglich der Biographie ihres Mannes, 24.2.1920; dasselbe, 5.5.1920 - Schreiben von Josef Ganter mit einem Gedicht, 9.8.1891 (handschr.) - Schreiben von R. Gaupp (masch.) zu einem Aufsatz Haussmanns über Universitäten, 3.10.1909; zu Kämpfen in Oberschlesien und zum demokratischen Ideal, 27.5.1921; über die Lage, 3.6.1921 - Schreiben von Reichswehrminister Otto Gessler über das Kabinett, 2.1.1922 (handschr.) - Schreiben Haussmanns an Paul Goldmann mit der Bitte um Änderung eines Artikel, 18.5.1916 (masch.) - Schreiben von Paul Goldmann mit der Bitte um eine kleine Änderung in einem Artikel, 22.5.1916 (masch.) - Schreiben (v.a. handschr.) von Gothein über Frage der belgischen Neutralität, 25.10.1914 (masch.); über Frieden mit Frankreich, 25.11.1914; Denkschrift Gotheins zu Kriegszielfragen, 15.6.1915 (gedr.); Schreiben über innen- und außenpolitische Fragen, 22.6.1915; zur belgischen Frage, 30.6.1915; gegen die Zensur und die Beschränkung der Bewegungsfreiheit, 30.12.1915; Denkschrift "Quo usque tandem Europa" von Georg Gothein M.d.R., Nov. 1915 (masch.); zu den Kriegszielen im Osten, 20.7.1916; über Wilson, den U-Bootkrieg und die Haltung Amerikas, 1.2.1917; zur Mitgliedschaft Haussmanns im Verfassungsausschuß, 11.4.1917; zur Abwehr des Antisemitismus, 6.2.1918; über die Erklärungen Hertlings zur belgischen Frage, 13.7.1918; zur militärischen und politischen Lage, 31.7.1918; mit einem streng vertraulichen Promemoria zum Mobilmachungsplan, 7.8.1918; über den Parteiverständigungsausschuss und Zensurmaßnahmen gegen die Friedensgesellschaft, 7.9.1918; über die Parteineugründung, 13.11.1918; über die Parteineubildung und den Präliminarfrieden, 25.11.1918; Denkschrift zu den deutschen Reparationen, o.D. (masch.); Schreiben zu den Nachrichten von der Ermordung Erzbergers, 27.8.1921; über die Reparationsverhandlungen, 18.12.1921; mit Gratulation zum 65. Geburtstag und über den Eisenbahnerstreik, 5.2.1922 - Schreiben (masch.) Haussmanns an Gothein gegen Annexionen, 24.6.1915; zur Zigarettensteuer und zu den Nationalliberalen, 20.3.1916; über Kühlmann und Ludendorff, 12.7.1918; Telegramm über den geschlossenen Beitritt der württembergischen Volkspartei zur deutschen demokratischer Partei, (25.11.)1918; Schreiben zu Gotheins Rolle in der Politik, 3.12.1918; zum Bergbaugesetz, 14.10.1920; - Schreiben (handschr.) von Adolf Gröber mit (nicht erhaltenen) Unterlagen, 14.7.1900; mit Dank für Glückwunschund zur Zabern-Affäre, 16.2.1914 - Schreiben Haussmanns an Gröber mit Geburtstagsglückwünschen und und zur Zabern-Affäre, 10.2.1914 (handschr.); zur Neuwahl des Reichtagspräsidenten, 27.5.1918 (masch.) - Schreiben von Stephan Grossmann über den Geheimbericht Nr. 7 mit der Bitte um Mitarbeit im "Tagebuch", 13.9.1921 (masch.) - Schreiben von Grünewald mit einem Rückblick auf die eigene kurze parlamentarische Tätigkeit, 13.5.1920 (handschr.) - Schreiben von Gumpert mit der Ablehnung einer Kandidatur, 14.10.1892 (handschr.) - Schreiben von Dr. Gutfleisch mit einer Auskunft über Fedor Gnauth, 23.10.1892 (handschr.)

          Haußmann, Conrad
          Partei-Kanzlei (Bestand)
          BArch, NS 6 · Bestand · 1933-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Dienststelle des S t e l l v e r t r e t e r s d e s F ü h r e r s Am 21. April 1933 ernannte Hitler seinen persönlichen Sekretär Rudolf Hess, den bisherigen Leiter der "Politischen Zentralkommission" der NSDAP, zum "Stellvertreter des Führers" und ermächtigte ihn, in allen Fragen der Leitung der Partei in seinem Namen zu entscheiden. Hauptaufgabe des Stellvertreters des Führers und seines am Sitz der NSDAP in München gebildeten Stabes war es, die Gauleitungen, Gliederungen und angeschlossenen Verbände der NSDAP "einheitlich auszurichten und ihnen politische Richtlinien zu geben".(1) Diese Funktion einer zentralen Instanz der inneren Parteiführung musste zunächst vor allem gegen den Widerstand des Reichsorganisationsleiters Robert Ley, der sich als Haupterbe Gregor Strassers und dessen parteiinterner Machtkonzentration ansah, erkämpft und verteidigt werden. Darüber hinaus entwickelte sich die Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter wachsenden Kompetenzvergrößerungen zu einer Nahtstelle zwischen der Partei und der Verwaltung im "Staat Hitlers".(2) Der am 24. März 1933 im ehemaligen Gebäude des preußischen Staatsministeriums in Berlin errichtete "Verbindungsstab der NSDAP" wurde Hess unterstellt und diente in der Folge als Berliner Büro des Stellvertreters des Führers, ohne - auch im Hinblick auf die späteren Koordinierungsfunktionen gegenüber der Reichsregierung - die Bedeutung des Münchner Stabes zu erreichen oder gar diesen zu übertreffen. Wie schon bei der Beauftragung Hess’ mit der Leitung der Politischen Zentralkommission, die Ende 1932 nach Auflösung der von Gregor Strasser zu einem zentralen parteiinternen Machtapparat entwickelten Reichsorganisationsleitung als Überwachungsorgan für deren bisherigen Hauptabteilungen III und IV geschaffen worden war,(3) beabsichtigte Hitler auch mit der Ernennung seines Privatsekretärs zum Stellvertreter des Führers keineswegs, die Stellung der Partei bzw. deren Reichsleitung innerhalb des nationalsozialistischen Machtgefüges zu stärken. Während die vergleichsweise großzügige Ausstattung des Stellvertreters des Führers mit zentralen Kompetenzen der Parteiführung zweifellos auch der Eindämmung von Machtambitionen anderer, persönlich stärkerer Parteiführer dienen sollte, bot die Persönlichkeit Hess als des von jeher ergebenen Gefolgsmanns seines Führers ohne eigenständige Hausmacht innerhalb der Parteileitung Gewähr, dass ein Machtzentrum neben Hitler, wie es sich 1932 mit dem Aufstieg Gregor Strassers zu "einer Art Generalsekretär der Partei mit umfassenden Vollmachten" (4) kurzfristig herauszubilden drohte, in Zukunft nicht mehr entstehen konnte. Von einer Vormachtstellung gegenüber anderen "Kanzleien" (Kanzlei des Führers der NSDAP, Reichskanzlei und - nach Hindenburgs Tod - Präsidialkanzlei) konnte unter Hess keine Rede sein. Auch die spätere Nutzung der zentralen Kompetenzen der Dienststelle des Stellvertreters des Führers unter der energischen und rücksichtslosen Leitung Martin Bormanns zur Herausbildung dessen bekannter persönlicher Machtposition konnte nur gelingen, da Bormann seine Stellung bewusst u n t e r, niemals jedoch auch nur dem Scheine n e b e n Hitler aufbaute. Dem persönlich eher schwachen Rudolf Hess wurden indessen durch das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 umfassende Kompetenzen auch in Angelegenheiten des Staates eingeräumt. Hess wurde ebenso wie Röhm, der Chef des Stabes der SA, zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt, um "engste Zusammenarbeit zwischen Partei und Staat zu gewährleisten".(5) Entscheidend verstärkt wurde die Position des Stellvertreters des Führers durch einen nicht veröffentlichten Runderlass Hitlers vom 27. Juli 1934, durch den "der Stellvertreter des Führers, Reichsminister Rudolf Hess", bei der Gesetzgebung ausnahmslos die Stellung eines "beteiligten" Reichsministers erhielt.(6) Hess bekam dadurch die Möglichkeit, zu sämtlichen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen Stellung zu nehmen und den Standpunkt der Partei zur Geltung zu bringen. Durch den "Erlass über die Beteiligung des Stellvertreters des Führers bei der Ernennung von Beamten" vom 24. September 1935 (7) ordnete Hitler darüber hinaus an, Hess bei der Ernennung von Reichs- und Landesbeamten in der Weise zu beteiligen, dass er einen Abdruck des Beförderungs- bzw. Ernennungsvorschlages mit näheren Angaben über den Beamten erhielt und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Diese Frist wurde in aller Regel dazu genutzt, die Stellungnahme der örtlichen Parteiorganisation vor allem zur politischen Haltung des Kandidaten einzuholen. Nach dieser entscheidenden Kompetenzerweiterung nahm die Dienststelle des Stellvertreters des Führers, dessen Stab bei Übernahme der Stabsführung durch Martin Bormann im Juli 1933 "zwei, drei Mann" umfasste, (8) festere Konturen an. Dem Stellvertreter des Führers bzw. dessen Stabsleiter Reichsleiter Martin Bormann unterstanden (1937) neben dem Stabsgeschäftsführer Rudolf Mackensen eine Reihe von Sachbearbeitern, Beauftragten, Sonderbeauftragten, Amtsleitern und sonstigen Funktionären, von denen nur einige ausschließlich im Stabe des Stellvertreters des Führers Referentendienste verrichteten, während die weit überwiegende Mehrheit an der Spitze von Parteieinrichtungen stand, die lediglich formal Hess bzw. seinem Stab nachgeordnet waren.(9) Zu letzteren gehörten (1937): Hauptarchiv der NSDAP: Hauptstellenleiter Dr. Uetrecht Der Leiter der Auslandsorganisation der NSDAP: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für außenpolitische Fragen: Botschafter von Ribbentrop Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Hauptamtsleiter Dr. Todt Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: Hauptdienstleiter Dr. Wagner Kommission für Hochschulpolitik: Hauptstellenleiter Prof. Dr. Wirz Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Sachbearbeiter für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik: Hauptdienstleiter Staatssekretär Reinhardt Der Sachbearbeiter für Kunst- und Kulturfragen: Amtsleiter Schulte-Strathaus Der Sachbearbeiter für Musikfragen: Hauptstellenleiter Adam Der Sachbearbeiter für Schulfragen: Hauptamtsleiter Wächtler Der Sachbearbeiter für praktisch-technische Fragen: Amtsleiter Croneiß Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS-Schrifttums: Reichsleiter Bouhler Der Beauftragte für Bauwesen: Generalbauinspektor Amtsleiter Speer Hinzu traten 1938 noch: Zentralstelle für die wirtschaftspolitischen Organisationen der NSDAP: Hauptamtsleiter Keppler Kommission für Wirtschaftspolitik: Amtsleiter Köhler. Neben der bereits erwähnten Dienststelle des Stellvertreters des Führers in Berlin (Verbindungsstab unter Hauptamtsleiter Stenger) bestanden außerdem: Sonderbeauftragter des Stellvertreters des Führers: Hauptamtsleiter Oexle Beauftragte zur besonderen Verwendung (z.b.V.): Hauptamtsleiter Brockhausen und Hauptamtsleiter Seidel (NS-Lager für Verwaltungsbeamte in Tutzing bzw. Reichslager für Beamte in Bad Tölz). De facto bestand die Münchner Dienststelle des Stellvertreters des Führers neben Stabsführung und Adjutanten im wesentlichen aus zwei Teilen: Innere Parteiangelegenheiten und Staatsrechtliche Fragen. Nach den veröffentlichten Organisationsübersichten wurden sie von "Sachbearbeitern" geleitet, in den geheim gehaltenen Geschäftsverteilungsplänen (10) als "Abteilung II bzw. Abteilung III" bezeichnet. Bei der Vorbereitung dieses Findbuches wurde für die Dienststelle des Stellvertreters des Führers erstmals ein Geschäftsverteilungsplan (1938) der seit März 1934 bis Kriegsende vom ehemaligen Gaugeschäftsführer der NSDAP im Gau Hessen-Kassel Helmuth Friedrichs geleiteten Abteilung II ermittelt. Dort wurde die Organisationsstufe unterhalb der Abteilungsebene ebenfalls "Abteilung" statt wie später "Gruppe" bzw. "Hauptamt" genannt. Geschäftsverteilungsplan Abteilung II - Innere Parteiangelegenheiten - Sachgebiet: Politische Fragen der Partei und des Staates Sachbearbeiter: Hauptamtsleiter Helmuth Friedrichs Abteilung II A Auf- und Ausbau der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Beobachtung der wirtschafts-, sozial- und agrarpolitischen Fragen. Leiter: Amtsleiter Albert Hoffmann Vertreter: Hauptstellenleiter Erich Eftger II A a Stellenleiter Pannenborg Organisatorische Fragen der Gesamtpartei, Verfügungen und Anordnungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie organisatorische Fragen betreffen. Beobachtung der organisatorischen Verhältnisse der angeschlossenen Verbände und der Gliederungen zur Partei und untereinander. Verbindung mit den Organisationen außerhalb der Partei, die sich mit Menschenführung befassen, soweit es sich um Fragen der Organisation handelt. II A b Hauptstellenleiter Franz Schmidt II Sozial-, wirtschafts- und agrarpolitische Fragen, Arbeitsfront und Reichsnährstandsfragen. Verbindung zum Hauptamt NSBO und zum Reichsamt für Agrarpolitik. II A d Hauptstellenleiter Lange Verbindung zu den Hauptämtern und angeschlossenen Verbänden und ihren Arbeitsgebieten; insbesondere Kommunalpolitik, Beamte, Erzieher, Kriegsopfer, NSDStB, Frauenschaft, Volkswohlfahrt mit Ausnahme des NS-Dozentenbundes, des NS-Ärztebundes, der Deutschen Arbeitsfront, des Amtes für Agrarpolitik, des Amtes für Technik. Abteilung II B Beobachtung der innerpolitischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf Partei und Staat. Leiter: Amtsleiter Gerland Vertreter: Hauptstellenleiter Witt II B a Hauptstellenleiter Witt Berichtswesen (in Zusammenarbeit mit allen Abteilungen des Stabes); Verfügungen des Stellvertreters des Führers, soweit sie weltanschauliche Fragen betreffen. II B b Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle Propaganda und Presse (Film, Rundfunk, Post- und Feiergestaltung). II B c Amtsleiter Schütt Verbindungsstelle Schulung (Schulungsfragen der Partei in Verbindung mit dem Reichsschulungsamt). II B d Stellenleiter Lindhorst Verbindungsführer zum RAD Schnurbein Verbindungsstelle SA, SS, NSKK, Arbeitsdienst, HJ. II B e Amtsleiter Gerland Verbindungsstelle KdF. II B f Amtsleiter Gerland Sachbearbeiter Lutze Verbindungsstelle Wehrmacht. II B g Amt für Ehrengäste Reichsparteitage. Abteilung II C Amtsleiter Opdenhoff Führungsamt und Personalamt des Stellvertreters des Führers. Erfassung und Betreuung des Führernachwuchses der NSDAP. Bearbeitung der Personalakten der vom Stellvertreter des Führers und vom Führer zu bestätigenden Politischen Leiter. Betreuung der zum Stabe abkommandierten Gauamts- und Kreisleiter. Mitgliedschaftswesen. Abteilung II D Amtsleiter Opdenhoff Bearbeitung von Beschwerden über Dienststellen der Partei. Hauptstellenleiter Thurner Betreuung der einjährig zum Stabe abkommandierten Nachwuchsmänner. Für die im Sommer 1934 nach Übertragung der Mitwirkungskompetenz bei der staatlichen Gesetzesvorbereitung eingerichtete Abteilung für sogenannte staatsrechtliche Fragen (Abteilung III) liegt kein Geschäftsverteilungsplan der Dienststelle des Stellvertreters des Führers vor. In den NS-Jahrbüchern 1938 und 1939 sind neben dem "Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen", Hauptamtsleiter Sommer, lediglich als Referatsleiter die Amtsleiter Dr. Johann Müller, Heim und von Helms aufgeführt (11) Diese Abteilung, der die "Überwachung" der Gesetzgebung und Personalpolitik der Reichsregierung oblag, war analog zu den einzelnen Ministerien in jeweilige Organisationseinheiten (Gruppen bzw. Hauptämter, Ämter, Hauptstellen) für Innen-, Rechts- und Wirtschaftspolitik gegliedert. Da sie beamten- und haushaltsrechtlich selbst als ein Teil der Staatsverwaltung angesehen werden konnte und fast ausschließlich mit Gesetzesvorlagen und Beamtenfragen zu tun hatte, lag es für Hess nahe, erfahrenen und rechtskundigen Verwaltungsbeamten die Arbeit dieser Abteilung anzuvertrauen. Die Beamten wurden auf Anforderung des Stellvertreters des Führers von den jeweiligen Reichs- oder Landesressorts zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzt. Leiter der Abteilung III war bis 1941 im Range eines Ministerialrats der Verwaltungsjurist Walther Sommer, sein Nachfolger wurde 1941 Staatssekretär Dr. Gerhard Klopfer. Aufgrund der Zusammensetzung und Herkunft des Mitarbeiterstabes war die Abteilung III kaum in der Lage, die ursprünglich beabsichtigte Durchsetzung eines radikalen Parteistandpunktes in staatlicher Gesetzgebung und Beamtenpolitik herbeizuführen. Vielmehr kann eher von einer vermittelnden Funktion zwischen Parteiämtern und Ministerien gesprochen werden. In deren Rahmen erwarteten die staatlichen Stellen von "ihren" zum Stab des Stellvertreters des Führers versetzten Beamten einen unterstützenden Einfluss bei der zuständigen Dienststelle der NSDAP, der meist auch tatsächlich ausgeübt wurde (12). Gleichwohl steht es außer Zweifel, dass das Mitwirkungsrecht der Partei bei Beamtenernennungen und -beförderungen, von dem sich einzig die Wehrmacht freizuhalten vermochte, einen erheblichen Einfluss auf die Beamtenschaft hatte und u.a. deren traditionelle Dienstauffassung beeinträchtigen musste. Die P a r t e i - K a n z l e i Unmittelbar nach dem England-Flug seines Stellvertreters Rudolf Hess traf Hitler am 12. Mai 1941 die Verfügung, dass die bisherige Dienststelle des Stellvertreters des Führers die Bezeichnung "Partei-Kanzlei" führe und ihm persönlich unterstellt sei. Als Leiter war "wie bisher Reichsleiter Martin Bormann" genannt (13). In seinem Erlass vom 29. Mai 1941 "über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei" präzisierte Hitler, "um die engste Zusammenarbeit der Partei-Kanzlei mit den Obersten Reichsbehörden zu gewährleisten: Der Leiter der Parteikanzlei, Reichsleiter Martin Bormann, hat die Befugnisse eines Reichsministers, er gehört als Mitglied der Reichsregierung und dem Ministerrat für die Reichsverteidigung an". Sodann bekräftigte Hitler, dass der bisherige Stabsleiter der Dienststelle des Stellvertreters des Führers zwar nicht den Titel seines ehemaligen Vorgesetzten, wohl aber dessen sämtliche Kompetenzen erhielt: "Wo in Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, Verfügungen und sonstigen Anordnungen der Stellvertreter des Führers genannt ist, tritt an seine Stelle der Leiter der Partei-Kanzlei" (14). Nach dem Selbstverständnis der NSDAP war die Partei-Kanzlei die Dienststelle Hitlers in dessen Eigenschaft als Führer der Partei. Ihr Hitler unmittelbar verantwortlicher Leiter hatte "alle grundsätzlichen Planungen und Anregungen aus dem Bereich der Partei zentral" für Hitler zu bearbeiten. Ausschließlich über Bormann liefen die von Hitler selbst erlassenen oder in dessen Auftrag für die gesamte Partei ausgearbeiteten Weisungen an die jeweils für die Durchführung zuständigen Dienststellen. Nicht nur die politische Führung der Partei, sondern auch alle aus der Suprematie der Partei dem Staat gegenüber anfallende Arbeit war in der Partei-Kanzlei zu erledigen. Zu diesen Aufgaben gehörten im Krieg wie selbstverständlich der "vielseitige Einsatz der Parteiorgane in der totalen inneren Kriegsführung" und die Arbeit der Partei in den eingegliederten und besetzten Gebieten. Neben der Partei und Wehrmacht berührenden Fragen lag der Schwerpunkt der Zuständigkeit der Partei-Kanzlei in der "Sicherung der Einheit von Partei und Staat" (15). In der Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Stellung des Leiters der Partei-Kanzlei vom 29. Mai 1941 ordneten der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers und der Leiter der Partei-Kanzlei unter dem Datum des 16. Januar 1942 folgendes an: (16) Die Mitwirkung der Partei an der Gesetzgebung hatte ausschließlich über den Leiter der Partei-Kanzlei zu erfolgen, sofern Hitler nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmte. Vorschläge und Anregungen aus dem Bereich der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände durften nur noch über Bormann, den zuständigen Ministerien und sonstigen obersten Reichsbehörden zugeleitet werden, sofern die Gesetzgebung betroffen war. Dies lief praktisch auf eine Konzentration der Macht auf die Person Bormanns hinaus. Ebenso zentral wirkte die Partei bei der Bearbeitung der Personalien der Beamten mit. Der Leiter der Partei-Kanzlei hatte bei gesetzgeberischen Arbeiten in jedem Fall die Stellung eines b e t e i l i g t e n Reichsministers bei der Vorbereitung staatlicher Rechtsetzung. Dies galt auch für Gesetze und Verordnungen der Länder und Reichsstatthalter. Über diese formalen Kompetenzen hinaus wurde vorgeschrieben, dass auch in anderen als gesetzgeberischen Fragen der Verkehr zwischen den obersten Reichs- und Landesbehörden, soweit diese regional für mehrere Gaue der NSDAP zuständig waren, einerseits und den Dienststellen der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände andererseits allein über Bormann erfolgte, falls es sich um "grundsätzliche und politische Fragen" handelte. Ein unmittelbarer Verkehr wurde ausdrücklich für unzulässig erklärt. Damit geriet ein an sich mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattetes Machtinstrument unter die ausschließlich Führung eines energischen, nach oben ebenso servilen wie nach unter brutal-rücksichtslosen Parteifunktionärs, der es selbstverständlich so weit wie möglich zum Ausbau der eigenen Machtposition nutzte, die freilich nicht ausschließlich auf seiner Stellung als Leiter der Partei-Kanzlei beruhte. Bormanns Aufstieg vom Organisator illegaler Freikorpsgruppen und Feme-Schreibtischmörder zum Leiter der Hilfskasse der NSDAP und schließlich zum Stabsleiter des Stellvertreters des Führers, sein stetes Näherrücken an die Person Hitlers - von der Verwaltung der Hitler persönlich aus verschiedenen Quellen zur Verfügung stehenden Fonds, den Umbau des Hauses Wachenfeld zum "Berghof" bzw. den Ausbau der Gesamtanlagen des Obersalzberges zu Hitlers Sommerresidenz, bis zu Hitlers ständiger Begleitung im Führerhauptquartier bzw. "Führersonderzug" während des Krieges- sind hier nicht im Einzelnen nachzuzeichnen (17). Die Koppelung dieser beiden Funktionen - die Leitung der politischen Koordinierungszentrale der Partei (Stab des Stellvertreters des Führers bzw. Partei-Kanzlei) und die ständige Begleitung Hitlers und dessen Beratung auch in persönlichen Belangen - machte die Basis der besonderen Machtstellung Bormanns aus, die nicht ohne weiteres mit der Stärkung der Parteileitung als solcher gleichzusetzen war. Strukturell vermochte auch ein energischer Stabsleiter bzw. Leiter der Partei-Kanzlei nichts an der desolaten Schwäche der Reichsleitung der NSDAP zu ändern. Auch unter Bormann entwickelte sich die Partei-Kanzlei nicht zu einer, kommunistischen Politbüros vergleichbaren allmächtigen, bürokratischen Führungszentrale. Bormanns Sonderstellung beruhte auf der persönlichen, amtsunabhängigen Vollmacht als Hitlers persönlicher Sachbearbeiter, die am 12. April 1943 mit der offiziellen Ernennung Bormanns zum "Sekretär des Führers" (18) gleichsam institutionalisiert wurde. Von Bormanns beherrschender Stellung im Führerhauptquartier aus - nicht eigentlich von seiner Funktion als Leiter der Partei-Kanzlei - führte der Weg zum Super- und Kontrollminister der Reichsregierung, als der Bormann in den letzten Kriegsjahren nicht nur von missgünstigen Partei- und Zeitgenossen gesehen wurde, sondern auch in den geschichtswissenschaftlichen Arbeiten über das NS-Regime allgemein dargestellt wird (19). Die im wesentlichen auf den beiden Abteilungen für innere Parteiangelegenheiten und für staatsrechtliche Fragen beruhende zweigleisige Organisationsstruktur der Dienststelle des Stellvertreters des Führers änderte sich auch unter der Bezeichnung Partei-Kanzlei im Grunde nicht. In der Abteilung II traten entsprechend der Ausweitung der Aufgaben folgende Gruppen oder Hauptämter hinzu: II M (Reichsverteidigung, Einsatzplanung für die Kriegsaufgaben der Partei), II W (Grundsätzliche Wehrmachtsfragen, Verbindungsstelle zum OKW), II E (Auslands- und Volkstumsarbeit der Partei einschließlich besetzte Gebiete), II F (NS-Führung in der Wehrmacht und NS-Führungsoffiziere) sowie II V (Stabsführung Volkssturm). Die mit Führernachwuchs- und Personalfragen der Partei befassten Ämter II C und IID wurden dagegen zum Amt II P zusammengefasst. Die im folgenden wiedergegebene Organisationsübersicht der Abteilung II ist im wesentlichen einem Vermerk aus der Abteilung III vom 11. April 1945 entnommen. Die dort nicht mehr aufgeführten Ämter II A 2, 3 und 5 sowie II B 6 und II W 1 - 4 wurden aus früheren Geschäftsverteilungsplänen aus den Jahren 1942 und 1944 ergänzt. Die als Leiter von Organisationseinheiten angegebenen Namen stammen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, aus einem Plan für die Einführung von Diktatzeichen vom 26. März 1942 (20) sowie einem nach Abteilungen und Amtsgruppen/Hauptämtern gegliederten Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 (21). Abteilungsleiter: Friedrichs Hauptamt II A Führungsaufgaben und Organisation der Partei, ihrer Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen Neuburg (1945: Keitel) II A 1: Organisatorische Angelegenheiten und grundsätzliche Fragen des Parteiaufbaues, Grundsätzliche Mitgliedschaftsfragen, Stellenplan in Zusammenarbeit mit II P. Inhaltliche Prüfung, Abstimmung und Herausgabe der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntgaben der Partei-Kanzlei. Überwachung und Auswertung der Bekanntgaben aller übrigen Reichsleitungsdienststellen. Lenkung der Ausrichtungsblätter der Partei. Gestaltung des Anordnungswerkes. Sammlung von Führerworten, von Gesetzen und Erlassen zur Auswertung für die Partei-Arbeit. Welsch (in Vertretung) II A 2: Einsatz der Partei für wirtschafts-, agrar-, finanz- und verkehrspolitische Angelegenheiten Stengel (in Vertretung) II A 3: Sozialpolitische Angelegenheiten Elberding II A 5: Volkstumspolitik Seekamp (in Vertretung) II A 6: Allgemeine Beschwerden und Bittgesuche Gerber Hauptamt II B: Ritterbusch (1945: Mauer) II B 1: Propaganda und Presse, Veranstaltungen und Vortragswesen Bühler (in Vertretung) II B 2: Schulung und Erziehung in der Partei, Erwachsenenbildung, Führerausbildung Schenke (in Vertretung) II B 3: Kultur und Feiergestaltung, Schriftgutfragen Dr. Hammerbacher II B 4: Berichts- und Informationswesen, Veranstaltungen und Vorträge der Dienststelle Brandes II B 5: Gliederungen Detering (in Vertretung) II B 6: z.b.V. Haar (in Vertretung) Hauptamt II E II E 1: Parteipolitische Führungs- und Organisationsfragen der Arbeitsbereiche der Landesgruppe Norwegen und Belgien, des Adriatischen Küstenlandes, des Alpenvorlandes und der Parteiverbindungsstelle Prag, sowie deren Koordinierung innerhalb der Partei zur volkstumspolitischen und germanischen Leitstelle. Flüchtlingsfragen aus Räumungsgebieten, außerhalb des Reiches. Auswertung des von dem Parteisektor anfallenden Berichtsmaterials. II E 2: Parteipolitische Führungsfragen der Landesgruppe der AO, NSDAP und der Gauinspektionen See-Schifffahrt. Zwischenstaatliche Arbeit der Partei im Ausland durch Koordinieren innerhalb der Partei und Zusammenarbeit mit dem AA. (Inland I und II) Angleichung der Auslandsarbeit der Partei mit der Volkstumspolitik und Auswertung des auf dem Parteisektor anfallenden außenpolitischen Materials. II E 3: Behandlung von Volkstumsfragen innerhalb des Reiches durch volkspolitische Ausrichtung des deutschen Volkstums, Festigung des gefährdeten deutschen Volkstums und Fremdvolkbehandlung im Reichsgebiet. Deutsche Volkstumsgruppen im Ausland, volkspolitische Fragen im Generalgouvernement, Protektorat und in den besetzten Gebieten. Rassefragen in der Volkstumsarbeit. Korrespondierende Arbeit mit: Hauptamt für Volkstumsfragen, Volksdeutsche Mittelstelle, Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums, VDA, Kärntner Volksbund, Steirischer Heimatbund, Volkstumsreferenten der Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Hauptamt II F NS-Führungsoffiziere als Führung in der Wehrmacht. Ruder (1944/45) Hauptamt II M II M 1: Luftkriegsmaßnahmen und Einsatzplanung. Beier (1945) II M 2: Sicherstellung des personellen und materiellen Bedarfs. (UK-Stellungen, Treibstoffbewirtschaftung, Heimatflak usw.) Zander Hauptamt II P Personalamt Hesseldieck (1945: Walkenhorst) II P 1: Allgemeine Personalpolitik, Dienstrang- und Dienststellungsfragen, Besoldung und Versorgung. Führernachwuchs und Führerauslese. II P 2: Parteigerichtliche Disziplinar- und Beschwerdeangelegenheiten, Kriegsgerichtsurteile II P 3 Orden und Ehrenzeichen. Betreuung der Hinterbliebenen und allgemeine Betreuungsmaßnahmen. Persönliche Betreuung der Soldaten der Dienststelle. Ausscheidungen und Einberufungen in den Reichstag II P 4: Kommandiertenheim Rauchstraße. Hauptamt II V Stabsführung "Volkssturm" Bofinger (1945) Hauptamt II W Wehrmachtsfragen, zugleich Verbindungsstelle zum OKW Passe II W 1: Grundsätzliche Wehrmachtsfragen. Rodegerts II W 2: Führungsamt für Wehrmachtsfragen in Partei, Gliederungen, angeschlossenen Verbänden und betreuten Organisationen. Rodegerts (in Vertretung) II W 3: Sonderaufgaben Rodegerts (in Vertretung) II W 4: Fürsorge- und Betreuungsfragen für Parteigenossen und Volksgenossen gegenüber der Wehrmacht Rodegerts (in Vertretung) Die Organisationsstruktur und Aufgabenverteilung der Abteilung III ergeben sich am besten aus einem undatierten jedenfalls vor 1944 entstandenen "Vorläufigen Geschäftsverteilungsplan der Abteilung III - Parteirecht, Wirtschaft, Kirche": (22) Leiter: Staatssekretär Befehlsleiter Dr. Klopfer Vertreter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm, (gleichzeitig Leiter der Gruppe III C) Persönlicher Referent: Oberregierungsrat Hauptschnittsleiter Dr. Lincke Personalstelle III PSt.: Regierungsamtmann Klein, Regierungsinspektor Hausrath Sonderaufgaben: III V: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Beyer Regierungsrat Dr. Lang SS-Hauptsturmführer Will SS-Hauptsturmführer Klauß Angelegenheiten der Sicherheitspolizei und des SD, Beschaffung und Auswertung nachrichtendienstlichen Materials, Allgemeine Zuständigkeitsfragen, Staatswissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsaufgaben, Begutachtung des staatswissenschaftlichen Schrifttums - Zusammenarbeit mit der Parteiamtlichen Prüfungskommission -, Zeitschriften- und Presselektorat der Abteilung, Angelegenheiten des Schwarzen Korps, Archiv und Kartenstelle der Abteilung III S: Regierungsrat Bereichsleiter Knöpfel Studienrat Dr. Scheele Lehrer Funk Frau Thomas Sonderaufträge des Reichsleiters, Sonderbücherei, Archiv, Reichsschule Feldafing Gruppe III A: (Innere Verwaltung, Volkstum) Leiter: Oberregierungsrat Dienstleiter Ancker Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap III A 1: Ministerialrat Dr. Dr. Hillebrecht Amtsrat Blankenburg Amtsrat Erler Verwaltungs- und Verwaltungsreformfragen; Verwaltungsvereinfachung; Neue Gebiete; Reichskanzlei III S 2: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Kap Gemeinschaftsleiter Wöll Volkstumsfragen; Staatsangehörigkeitssachen; Ostfragen; Sammlungssagen III A 3: z. Zt. unbesetzt, verteilt auf III A 2, 4, 7 Volksgesundheit (einschl. Erbgesundheitsfragen); Fürsorge; Jugendwohlfahrt; Reichsarbeitsdienst III A 4: Regierungsrat Raudies Rassefragen (einschl. der Folgen des Einsatzes Fremdvölkischer); Bevölkerungspolitik; Reichssportführer III A 5: Regierungsrat Abschnittsleiter Goercken Kommunalsachen; Bürgermeisterpersonalien; Familienunterhalt; Kriegsschäden III A 6: Regierungsrat Bernotat Polizeiangelegenheiten; Abt. 1 RMdI. (Personenstandssachen, besondere Hoheitssachen); Präsidialkanzlei (insbes. Orden- und Ehrenzeichen); Auswärtiges Amt; Kolonialsachen Gruppe III B: (Wirtschaft, Arbeit, Ernährung, Verkehr) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Bärmann 1. Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Fröhling 2. Vertreter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler III B 1: Leiter: Gauhauptstellenleiter Mittag Organisation der gewerblichen Wirtschaft Gauwirtschaftsberater - Ausschüsse III B 1 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Dr. Densow Energie; Ostwirtschaft; Preise; Handel; Handwerk; Entjudungen; Allgemeine Wirtschaftsfragen III B 1 b: Regierungsrat Abschnittsleiter Kopp Produktion der gewerblichen Wirtschaft (außer Kohle, Bergbau, Energie); Rohstoff- und Warenbewirtschaftung; Personalien in der gewerblichen Wirtschaft III B 1 c: Reichsbankrat Vellmer Kohle-Bergbau; Geld- und Kapitalmarkt; Bank- und Kreditwesen; Versicherungen; Außenwirtschaft; Fremdenverkehr III B 2: Leiter: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Geißler Grundsätzliche Fragen der Sozialpolitik III B 2 a: Regierungsrat Abschnittsleiter Schwingenstein Amtsrat Gemeinschaftsleiter Fiedler Arbeitseinsatz; Sozialversicherung; Versorgungswerk III B 2 b: Regierungsrat Beimes Lohnpolitik; Gewerbeaufsicht; Berufserziehung III B 2 c: Abschnittsleiter Gölz Bauwirtschaft; Wohnungs- und Siedlungswesen; Verkehr; Post III B 3: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kok Regierungsamtmann Eisermann Ernährungswirtschaft; Landwirtschaft; Forstwirtschaft; Jagdwesen; Preispolitik in der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft; Reichsamt für das Landvolk; Reichsnährstand; Aufrüstung des deutschen Dorfes; Raumordnung; Erzeugungsschlacht III B 4: Rechtsanwalt Dr. Obendrauf Betreuung der Gauwirtschaftsberater; Tagungen; Berichtswesen; Mitteilungsblatt "Der Gauwirtschaftsberater"; Lektorat; Wirtschaftspolitische Schulung und Propaganda; Sonderaufträge III B 5: Hauptschriftleiter Abschnittsleiter Vollmann Wirtschaftswissenschaft; Archiv; Wirtschaftspresse und Zeitschriften; Zeitschrift "Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik" Gruppe III C: (Justiz, Recht der NSDAP) Leiter: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vertreter: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke III C 1: Ministerialdirektor Dienstleiter Klemm Vorbehaltene Sondergebiete: NSRB; Akademie für Deutsches Recht; Beteiligung an Personalsachen der Justiz III C 2: Oberregierungsrat Oberreichsleiter Dr. Enke Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Parteirecht; Bürgerliches Recht; Handelsrecht; Arbeitsrecht; Verfahrensrecht; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Anwaltsrecht; Zivilsachen; Einzelfälle III C 3: Oberlandesgerichtsrat Müller Justizinspektor Gemeinschaftsleiter Ungethüm Strafrecht; Wehrmachtsstrafrecht; Jugendstrafrecht; Gnadensachen; Entschädigungsgesetz; Strafsachen, Einzelfälle III C 4: Staatsanwalt von Kaldenberg Strafrechtliche Nebengesetze; Verkehrsrecht; Strafverfahren wegen Rassenschande; Strafverfahrensrecht; Kosten und Gebührenwesen; Aussagegenehmigungen (Vernehmungsgesetz) III C 5: Amtsgerichtsrat Abschnittsleiter Klemm-Werner Beteiligung bei III C 2; Gewerblicher Rechtschutz; Urheber- und Verlagsrecht; Schifffahrtsrecht; Behandlung feindlichen Vermögens III C 6: Oberlandesgerichtsrat Dr. Hopf Strafsachen, Einzelfälle; Heimtückesachen; Studien- und Ausbildungsreform; Strafvollzug Gruppe III D: (Kirche, Schule, Hochschule, Jugendführer des Deutschen Reichs, Propaganda-Ministerium, Feiergestaltung, Kriegshinterbliebenen-Versorgung) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Krüger Vertreter: Oberregierungsrat Reichsleiter Dr. Schmidt-Römer III D 1: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Fruhwirth Zentrale Lenkung der politisch-konfessionellen Angelegenheiten in den neuen Gebieten, soweit sie nicht in den Referaten III D 2 bis III D 4 bearbeitet werden. Konfessionelles Beitragswesen; Kirchenaustritts- und Eintrittsrecht; Friedhofsrecht; Feiertagsrechts; Rechtserwerb der Toten Hand; Konfessionelle Betätigung in den Krankenanstalten; Kirchliche Statistik; Allgemeine Rechtsfragen; soweit sie politisch-konfessionelle Angelegenheiten betreffen III D 2: Oberlandesgerichtsrat Dr. Birk Steuerinspektor Wischer Allgemeine Kirchenfragen; Besondere Fragen der ev. Kirche; Besondere Fragen der kath. Kirche; Kirche und Wehrmacht; Sonstige Kirchen und Sekten; Gottgläubige III D 3: Oberregierungsrat Bereichsleiter Dr. Schmidt-Römer Steuerinspektor Wischer Finanz- und Vermögensangelegenheiten der Kirchen, einschließlich der Kirchensachen des Reichsfinanzministeriums; Kirche und Wirtschaft III D 4: Regierungsrat Dr. Schlapper Steuerinspektor Wischer Überführung von Geistlichen und Kirchenbeamten in andere Berufe; Personal- und Besoldungsangelegenheiten von politisch-konfessioneller Bedeutung III D 5: Amtsleiter Dr. Landwehr Reichspropagandaministerium Einschränkung der konfessionellen Propagandaarbeit und Entkonfessionalisierung der politischen und kulturellen Führungsmittel (Schrifttum, Presse, Musikwesen, Film, Bildende Kunst); Feiergestaltung; Reichsluftfahrtministerium; Vertrauliche Informationen III D 6: Oberstudiendirektor Abschnittsleiter Dr. Anton Allgemeine Erziehungsfragen; Personalien der Lehrerbildungsanstalten; Mitwirkung der HJ an den Erziehungsfragen der Schulen; Deutsches Schulwesen im Ausland und in den in das Reich eingegliederten Gebieten III D 7: Regierungsrat Abschnittsleiter Kristandt Allgemeine Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten der Schule; Schule und Kirche; Landjahr; Heimschule; Kinderlandverschickung; Minderheitenschulwesen; Lehrerbesoldung; Jugendführer des Deutschen Reiches III D 8: z. Z. unbesetzt Obersteuerinspektor Philipp Regierungsinspektor Gerst Hochschulangelegenheiten, einschließlich Personalien; Fach- und Berufsschulen; Oberkommando der Wehrmacht, insbesondere Wehrmachtsfürsorge III D 9: Kreisleiter Dr. Kurt Schmidt Verdrängung konfessioneller Einflüsse, insbesondere der konfessionellen Einflussnahme auf die Jugend außerhalb der Schule und auf die Erwachsenenbildung; der konfessionellen Eingriffe bei der Heldenehrung, des konfessionellen Aberglaubens (Wunderglaube, Prophezeiungen, Kettenbriefe, Wallfahrten, Prozessionen usw.); der konfessionellen Einflussnahme auf Fremdvölkische im Reich; der missbräuchlichen Benutzung nationalsozialistischer Begriffe, Sinnbilder und Einrichtungen sowie deutschen Brauchtums durch die Kirchen; Kirchen und Partei Gruppe III E: (Finanzen) Leiter: Ministerialrat Oberbereichsleiter Dr. Gündel Vertreter: Oberregierungsrat Gemeinschaftsleiter Dr. Brack Finanzpolitik; Besitz- und Verkehrssteuern; Familienlastenausgleich; Zölle- und Verbrauchssteuern; Monopole; Haushaltsangelegenheiten, Finanzausgleich; Finanzielle Beziehungen zu den eingegliederten Gebieten und zu nichtdeutschen Gebieten und Staaten; Reichsvermögen und Reichsschulden; Entschädigungsfragen Gruppe III P: (Beamtenangelegenheiten und Mitwirkung an der Staatlichen Personalpolitik) Leiter: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vertreter: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll III P 1: Ministerialrat Dienstleiter Dr. Kernert Vorbehaltene Sondergebiete: Personalangelegenheiten der Beamten der Besoldungsgruppe A 1 a und aufwärts III P 2: Landrat Dr. Grazer Allgemeine und innere Verwaltung; Nachwuchs- und Ausbildungsfragen III P 3: Landrat Dr. Hoffmann Auswärtiges Amt; Arbeitsministerium; Unterrichtsverwaltung III P 4: Oberregierungsrat Oberbereichsleiter Döll Reichsjustizministerium; Einzelfälle nach §§ 42 und 71 DBG III P 5: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Dr. Bode Amtsrat Gemeinschaftsleiter Sommer Beamtenrecht; Besoldungsrecht; Reichsfinanzverwaltung; Rechnungshof; Preußisches Finanzministerium; Ostministerium; Kolonialpolitisches Amt III P 6: Reichsbankrat Abschnittsleiter Grimm Reichswirtschaftsministerium; Vierjahresplan; Reichsbank; Freimaurerfragen III P 7: Oberregierungsrat Abschnittsleiter Kirn Reichsverkehrsministerium; Geschäftsbereich Reichsminister Speer; Reichspostministerium III P 8: Hauptabschnittsleiter Brändle Beurlaubungen für Zwecke der NSDAP; Dienststrafsachen - Einzelfälle; Beamte des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes aller Geschäftsbereiche; OKW; Reichsluftfahrtminister; Reichsforstmeister III P 9: Regierungsrat Abschnittsleiter Tent Juden- und Mischlingsfragen; Polizei-, Medizinal-, Veterinär- und Vermessungsverwaltung; Reichsarbeitsdienst; Reichsernährungsministerium; Reichsnährstand Ein Geschäftsverteilungsplan der ausschließlich mit der Dienststellenverwaltung befassten Abteilung I, als deren Leiter in den Jahren 1941 - 1943/44 Hauptdienstleiter Winkler, ab 1944 Dienstleiter Zeller nachzuweisen sind (23), konnte nicht ermittelt werden. Nach außen erschienen die drei Abteilungen der Partei-Kanzlei weiterhin als "Geschäftsführer, Sachbearbeiter für innere Parteiangelegenheiten sowie Sachbearbeiter für staatsrechtliche Fragen". Zu diesen drei Abteilungen, die de facto die Dienststelle "Partei-Kanzlei" ausmachten, traten in den publizierten Organisationsübersichten auch weiterhin andere Einrichtungen de iure als Teile der Partei-Kanzlei in Erscheinung, die in der Praxis als relativ selbständiges Eigenleben entwickelten oder deren Leiter in ihrer Partei-Kanzlei-Funktion nicht oder allenfalls am Rande in Erscheinung traten. Aufgeführt sind (1942/1944): (24) Sonderbeauftragter bei der Partei-Kanzlei: Oberdienstleiter Oexle Hauptarchiv der NSDAP: Reichsamtsleiter Dr. Uetrecht, ab 1944: Bereichsleiter Dr. Brügmann Der Leiter der Auslandsorganisation: Gauleiter Bohle Der Beauftragte für die Festigung deutschen Volkstums (ab 1944: Der Beauftragte der NSDAP für alle Volkstumsfragen): Reichsleiter Himmler Der Beauftragte für den Neubau des Reiches: Gauleiter Adolf Wagner Der Beauftragte für alle Fragen der Technik und ihrer Organisation: Oberbefehlshaber Dr. Todt, Oberbefehlsleiter Speer Der Sachbearbeiter für alle Fragen der Volksgesundheit: (Ober-)Befehlsleiter Dr. Conti Der Leiter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Dr. Groß Der Leiter des Amtes für Sippenforschung: Reichsamtsleiter bzw. Hauptbereichsleiter Dr. Mayer Der Beauftragte für Fragen der Finanz- und Steuerpolitik: Ober- bzw. Hauptbefehlsleiter Fritz Reinhardt Reichslager der NSDAP, Bad Tölz: Ober- bzw. Hauptdienstleiter Seidel Reichsschule der NSDAP, Feldafing am Starnberger See: Reichsamtsleiter bzw. Oberdienstleiter Görlitz Anmerkungen: (1) So die zeitgenössische Terminologie der Aufgabenbeschreibung in den Organisations- und Jahresbüchern der NSDAP; hier: Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, 2.-4. Aufl., München 1937, S. 152 (BArch NSD 9/17). (2) Zum Gesamtkomplex des Verhältnisses zwischen Partei und Staat während der NS-Herrschaft, vgl. insbes. Martin Broszat, Der Staat Hitlers. Grundlegung und Entwicklung seiner inneren Verfassung, München 8. Aufl. 1979; Peter Diehl-Thiele, Partei und Staat im Dritten Reich. Untersuchungen zum Verhältnis von NSDAP und allgemeiner innerer Staatsverwaltung 1933-1945, München 1969. (3) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 73 ff. (4) Broszat, Staat Hitlers, S. 80, zur Gliederung der Reichsorganisationsleitung der NSDAP unter Gregor Strasser vgl. S. 79. (5) RGBl. I S. 1016. (6) BArch R 43 II/694. (7) RGBl. I. S 1203. (8) Angabe aus dem ungedruckten Aufsatz von Kurt Borsdorff: "Mit Reichsleiter Martin Bormann auf dem Obersalzberg" in BArch NS 6/789; vgl. Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 218, Anm. 46. (9) Vgl. vor allem die bis 1941 vorliegenden Organisationsbücher der NSDAP (BArch NSD 9/16-19) und die bis 1938 "unter Mitwirkung der Reichsleitung der NSDAP" von Reichsleiter Philipp Bouhler, ab 1939 vom Reichsorganisationsleiter Robert Ley herausgegebenen Nationalsozialistischen Jahrbücher (BArch NSD 9/22-26). (10) Organisationsübersichten und Geschäftsverteilungspläne der Dienststelle des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei sind in NS 6/451 zusammengefasst. (11) NSD 9/25-26. (12) Vgl. hierzu Broszat, Staat Hitlers, S. 311 ff. (13) Abgedruckt u.a. im Organisationsbuch der NSDAP, 1943, S. 151 (NSD 9/20). (14) RGBl. I S. 295. (15) Vgl. die ausführliche Aufgabenbeschreibung der Partei-Kanzlei im Nationalsozialistischen Jahrbuch 1944, S. 181 f. (NSD 9/28). (16) RGBl. I S. 35. (17) Vgl. vor allem Josef Wulf, Martin Bormann - Hitlers Schatten, Gütersloh 1962, Lew Besymenski, die letzten Notizen von Martin Bormann. Ein Dokument und sein Verfasser, Stuttgart 1974, sowie Jochen von Lang, Der Sekretär. Martin Bormann: Der Mann, der Hitler beherrschte, Stuttgart 1977. Die verschiedenen Darstellungen über Rudolf Hess konzentrieren sich vor allem oder gar ausschließlich auf dessen Englandflug, die Verurteilung in Nürnberg und insbesondere die Gefängniszeit in Spandau, so dass eine umfassende, wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Darstellung des "Stellvertreters des Führers" und dessen Tätigkeit 1933 - 1941 im Grunde noch aussteht. (18) NS 6/159. (19) Vgl. im einzelnen Broszat, Staat Hitlers, S. 392 ff. (20) Alle Pläne und Übersichten in NS 6/451. (21) NS 6/138; unterhalb der Gruppenleiterebene war eine Zuordnung der dort weiter aufgeführten Namen zu bestimmten Organisationseinheiten nicht möglich. (22) NS 6/451; dort auch die bei Diehl-Thiele, Partei und Staat, S. 222 ff. abgedruckte, weniger detaillierte Organisationsübersicht. Zum Mitarbeiterstab Anfang 1945 vgl. ebenfalls das Telefonverzeichnis vom 20. Jan. 1945 in NS 6/138. (23) Neben den Organisationsübersichten in NS 6/451 vgl. NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). (24) NS-Jahrbücher 1942 und 1944 (NSD 9/27-28). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Schriftgutverwaltung in der Partei-Kanzlei Obwohl Aktenpläne und sonstige Registraturhilfsmittel nur für bestimmte Zeiträume und auch dann nur bruchstückhaft überliefert sind, lässt sich ein recht anschauliches Bild der Schriftgutverwaltung der Dienststellen Hess und Bormanns zeichnen. Ein Aktenplan aus dem Jahr 1937 ist in zwei Hauptgebiete (10 Partei, 20 Staat) und dann sachsystematisch in vier Stufen gegliedert. Akten, die nach diesem bis etwa 1940 geltenden Plan hätten verzeichnet werden können, sind nur in Form von Einzelblättern oder kleinen Vorgängen erhalten, so dass diesem Aktenplan bei der Erschließung des Bestandes keine besondere Bedeutung zukam. Andererseits erwies sich ein aus dem Jahre 1939 stammender Auszug aus dem Aktenplan für Angelegenheiten der Reichsverteidigung (1) als nützliches Hilfsmittel. Er sieht bis zu 80 kleine Betreffserien vor, von denen je 3 bis 18 zu fünf Obergruppen (Einsatzplanung, Sachgebiete, Abwehr, Vorbereitung der Mobilmachung und Allgemeine Angelegenheiten) zusammengefasst sind; schließlich konnten Sammelordner für Routinevorgänge je nach Bedarf angelegt werden. Die sachsystematischen Schwächen, die bei kleinen Betreffserien typisch sind, traten bei der Verzeichnung deutlich hervor. Die Einteilung des Registraturguts in "Bestimmungsakten", "Hilfsakten" und "Akten für den Schriftverkehr" überzeugt nicht und konnte bei der Verzeichnung der Akten der zuständigen Abteilung M bzw. Gruppe II M vernachlässigt werden. Aktenpläne zur Masse des überlieferten Registraturguts, also aus der Zeit der Partei-Kanzlei (1941 - 1945), sind nicht überliefert. Immerhin lassen für einen Teilbereich erhaltene Rotulusblätter mit Titeln zu im wesentlichen abgeschlossenen Vorgängen die Systematik des zu Grunde liegenden Aktenplanes erkennen (2). Erhalten geblieben sind Rotulusblätter zu den Aktenzeichen 1010/0 bis 3230/4, wobei teilweise eine weitere Stufe in der numerischen Klassifikation gebildet wurde. Die Einteilung orientierte sich am Ressortprinzip. Der Aktenplan wurde, wie die vergleichsweise geschlossene Überlieferung aus der Abteilung III zeigt, bis Kriegsende benutzt und im Grundsatz beachtet. Das Geschäftszeichen bestand aus der Bezeichnung für die jeweilige Organisationseinheit und dem Aktenzeichen. Nachkriegsschicksal der Akten Das Schicksal des Bestandes seit der Eroberung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit ganz allgemein. Vielleicht gibt es ein bestandstypisches Spezifikum insoweit, als die Selbstvernichtung durch Parteifunktionäre einen größeren Anteil als die Vernichtung durch Feindeinwirkung ausmacht. Freilich lassen sich die Vernichtungshandlungen im Einzelnen nicht nachweisen. Das Bundesarchiv erhielt seit 1955 splitterhafte Reste und wenige geschlossene Überlieferungsgruppen im Wesentlichen von Dienststellen der Siegermächte USA und Großbritannien, in geringem Umfang über Behörden und Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland sowie etwa zwei Dutzend Einzelabgaben aus Privatbesitz, wobei Übernahmen aus anderen Beständen des Bundesarchivs hinzukommen. Im Jahre 1955 übernahm das Bundesarchiv Kopien von Schreiben des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann, von Urteilen, die der Reichsminister der Justiz Bormann überlassen hatte, sowie von weiteren Dokumenten der Provenienz Partei-Kanzlei, sämtlich über die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944. Alle diese Unterlagen -- um wenige Materialien aus Privatbesitz ergänzt - wurden aufgrund der gemeinsamen Provenienz Partei-Kanzlei als besondere "Sammlung 20. Juli 1944" im Bestand NS 6 "Partei-Kanzlei der NSDAP" zusammengefasst. Die Originale dieser Unterlagen, die bereits vor Kriegsende in das Hauptarchiv der NSDAP übernommen worden waren, erhielt das Bundesarchiv 1962 im Zuge der Rückführung deutscher Akten aus dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia (USA). Diese historisch höchst bedeutsamen Materialien wurden bereits im November 1955 von Jürgen Huck detailliert erschlossen. Seine Titelaufnahmen sind in das vorliegende Findbuch vollständig übernommen worden (S. 94 ff.). Die weiteren Abgaben stammen aus der Universitätsbibliothek Heidelberg, dem amerikanischen Document Center in Berlin, dem Federal Records Center in Alexandria, Virginia, bzw. dem Nationalarchiv der Vereinigten Staaten in Washington, der dortigen Library of Congress und dem britischen Aktendepot in Whaddon Hall. Hinzukamen eine Vielzahl kleinerer Angaben von deutschen Behörden und aus Privatbesitz. Größeren Zuwachs erhielt der Bestand im Zuge langjähriger Ordnungsarbeiten aus anderen Beständen des Bundesarchivs, vor allem aus dem Bestand NS 26 (Hauptarchiv der NSDAP) und der insgesamt aufzulösenden "Sammlung Schumacher". Insgesamt dürften im Bundesarchiv nicht mehr als 5 % des Schriftguts der Partei-Kanzlei erhalten sein. Bei dieser groben Schätzung können die im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium) verbliebenen Registraturen des Staatssekretärs Reinhardt in dessen Eigenschaft als "Beauftragtem des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei für Fragen der Arbeitsbeschaffung, für Finanz- und Steuerpolitik" sowie dessen persönlichem Referenten Dr. Hans Gündel, der Leiter der Gruppe III E Öffentliche Finanzen in der Partei-Kanzlei war, außer Acht bleiben. Anmerkungen: (1) Beide Aktenpläne in NS 6/69. (2) NS 6/803 - 804. Archivische Bearbeitung Während die in der "Sammlung 20. Juli 1944" zusammengefassten und nach ihrem Kern als "Kaltenbrunner-Berichte" bekanntgewordenen Archivalien eine detaillierte Verzeichnung erfuhren, die bereits 1955 zu einem mit ausführlicher Einleitung und umfassenden Index versehenen Findbuch führte, wurden die durch eine Vielzahl von Abgaben und Übernahmen gespeisten übrigen Teile des Bestandes zunächst in der Reihenfolge der Zugänge erfasst, mit vorläufigen Signaturen versehen, inhaltlich zum Teil summarisch gekennzeichnet - wobei mach sich, falls vorhanden, zumeist an die Ablieferungsverzeichnisse der abgebenden Stelle, z. B. des US Document Centers anlehnte -, z. T. aber auch regelrecht nach archivfachlichen Gesichtspunkten verzeichnet. Bei den nunmehr vorgenommenen abschließenden Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten an diesem Bestand konnte es daher nur zum Teil darum gehen, eine Reihe von bislang überhaupt nicht erschlossenen Zugängen zu verzeichnen. Wesentliche Aufgabe war vielmehr die Zusammenführung, Vereinheitlichung und insbesondere Gesamtklassifikation der bis dahin noch in zahlreichen Zugängen aufgegliederten und in höchst unterschiedlicher Intensität erschlossenen Archivalien - auch aus anderen Beständen des Bundesarchivs -, bei der naturgemäß durchweg eine Überprüfung, zumeist aber auch Neuformulierung der vorgefundenen vorläufigen Titel notwendig wurde. Dies galt insbesondere dann, wenn sich einerseits die Auflösung vorgegebener, bis dahin nur summarisch beschriebener, zumeist rein formal in alliiertem Gewahrsam gebildeter Archivalieneinheiten in Einzelvorgänge anbot, andererseits auch die Zusammenfügung versprengter Vorgangsteile zu Vorgängen oder auch von verstreuten Einzelvorgängen in einheitlichen, z. T. vom Aktenplan vorgesehenen Serien möglich wurde. Die vor fast dreißig Jahren vorgenommene Intensivverzeichnung der Berichterstattung des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD an Bormann über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Attentat am 20. Juli 1944 wurde in das Findbuch übernommen. Da die Erschließung der übrigen Bestandsteile natürlich nicht in dieser außergewöhnlichen Tiefe erforderlich war, nimmt dieser im Abschnitt C 8.1 beschriebene Archivalienkomplex weiterhin eine auch nach formalen Kriterien deutlich erkennbare Sonderstellung innerhalb des Bestandes ein. Dies lässt sich sowohl aufgrund der durch die sehr hohe Benutzerfrequenz erwiesenen außergewöhnlichen Bedeutung des dokumentierten Gegenstandes als auch mit der bemerkenswerten Qualität der Quellen rechtfertigen. Die erheblich später (1962) in das Bundesarchiv gelangten "Originale" der genannten Dokumente - die Verzeichnung 1955 war ja anhand von seinerzeit vom Bundesarchiv übernommenen, in amerikanischem Gewahrsam gefertigten Kopien erfolgt - waren nach amerikanischen Ordnungsgrundsätzen formiert worden und wurden im Bundesarchiv mit eigenen vorläufigen Archivsignaturen versehen. Sie sind nunmehr jener Ordnung und Verzeichnung angepasst worden, wie sie 1955 für die Verzeichnung der entsprechenden Kopien erstellt worden war. Diese Anpassung erstreckt sich auch auf die Signaturen, so dass die vorgefundene Verzeichnung der Kopien ohne jede Einschränkung auch auf den entsprechenden Band mit Originalen - der nunmehr die gleiche Signatur trägt - anwendbar ist. Im Prinzip wurde versucht, vorgegebene Registratureinheiten zu übernehmen, gewachsene Vorgänge als Archivalieneinheit beizubehalten, vorgefundene Titel nach Möglichkeit als Grundlage der Titelbildung bei der Verzeichnung zu nutzen. Dieser Versuch konnte allerdings im Wesentlichen nur bei dem aus der Abteilung III in den Bereichen "Außenwirtschaft" (C 12), "Geld- und Kapitalmarkt" (C 14), "Bauwirtschaft (C 18) sowie "Wohnungsbau, Wohnungsbewirtschaftung, Siedlungswesen" (C 19) - also aus den Ämtern III B 1 und III B 2 - überlieferten, organisch gewachsenen Schriftgut aus den Jahren nach 1940/41 gelingen, mit Einschränkungen auch bei den erhaltenen Überlieferungen der Hauptämter bzw. Gruppen II M (Mobilmachung der Partei und Reichsverteilung) und II F (NS-Führung und -Erziehung der Wehrmacht). Aus dem übrigen Organisationseinheiten, also auch aus den Registraturen des Stellvertreters des Führers, seines Stabsleiters bzw. des Leiters der Partei-Kanzlei, der Abteilungsleiter, aus den mit der eigentlichen Parteiführung im engeren Sinne befassten Gruppen II A und II B sowie aus den Jahren 1933 bis 1936 ganz allgemein gelangten in der Regel nur verstreute und zusammenhangslose Überlieferungsreste in den Bestand. Hier gab es also lediglich die Wahl, Einzelstücke als solche zu verzeichnen - wenn es der historische Wert gerechtfertigt erschienen ließ - oder sachthematisch bzw. unter formalen Kriterien in etwa zusammengehörende Unterlagen zu künstlichen Vorgängen zu vereinen, bei denen entweder der dokumentierte Gegenstand oder das formale Kriterium (z. B. Führerbesprechungen mit Bormann, Vorlagen für Reichsleiter Bormann, Vorträge des Abteilungsleiters Friedrichs beim Stellvertreter des Führers) für die Vorgangsbildung maßgebend wurden. Nicht nur im Hinblick auf die im ganzen trümmerhafte Überlieferung des Gesamtbestandes, sondern auch wegen ihres hervorragenden eigenständigen Quellenwertes kommt der relativ geschlossenen und vollständigen Serie der Anordnungen, Verfügungen und Rundschreiben des Stellvertreters des Führers bzw. der Partei-Kanzlei zentrale Bedeutung zu. Die in diesen Unterlagen (vgl. Abschnitt C 1) enthaltenen Informationen über alle Bereiche der Führungs- und Verwaltungstätigkeit der Partei-Kanzlei waren vorwiegend für höhere NS-Funktionäre bestimmt und bilden eine für die Erforschung des Herrschaftsapparates sowohl der NSDAP als auch des NS-Regimes in Deutschland überhaupt qualitativ wie quantitativ hochwertige -Quellensammlung, die nicht nur für Spezialstudien über die Dienststellen Hess und Bormanns, sondern zu vielfältigen Fragestellungen bei der Erforschung der NS-Zeit heranzuziehen wären. Es erschien also geraten, es nicht - unter Einfluss der im Reichsverfügungsblatt abgedruckten Parteiverlautbarungen - bei einer konventionellen bandweisen Titelaufnahme zu belassen, die sich auf chronologische Angaben beschränkte, sondern sowohl Betreffe als auch Text der Verfügungen, Anordnungen, Rundschreiben unter Nutzung der Möglichkeiten der automatischen Datenverarbeitung inhaltlich so intensiv wie möglich zu erschließen. Das Ergebnis dieser Verzeichnung und Indexierung wird im zweiten Teil dieses Findbuches vorgelegt werden, während im ersten Teil die Serien der Parteiverlautbarungen rein chronologisch innerhalb der Gesamtsystematik des Bestandes erfasst und aufgelistet erscheinen (Abschnitt C 1). Die Klassifikation der Verzeichnung lehnt sich so weit möglich an die erhalten gebliebenen Geschäftsverteilungspläne der Abteilungen II und III an. Das "regulierende Registraturprinzip" wurde insofern angewandt, als es sich bei relativ dichten Überlieferungsteilen aus den Ämtern III B 1 und III B 2 aus praktischen Gründen als notwendig erwies, auf einer relativ niedrigen Organisationsebene (z. B. Hauptstelle III B 2 c) mehrere Erschließungsabschnitte (Abschnitt C 18 und C 19) vorzusehen. In Organisationsbereichen mit trümmerhafter Überlieferung hingegen wurde mitunter Schriftgut mehrerer Gruppen zusammengefasst, z. B. die Gruppen II F und II W im Abschnitt C 5. Dass in Fällen, in denen eine Zuordnung wegen fehlender Geschäftszeichen oder wegen sich am Ende des Krieges auflösender Registraturdisziplin formal nicht möglich war, nach sachthematischen Gesichtspunkten entschieden wurde, ist selbstverständlich. Dies gilt insbesondere für die Unterlagen im Zusammenhang mit dem 20. Juli, die ohne nennenswerte registraturmäßige Bearbeitung der Partei-Kanzlei direkt an Bormann im Führerhauptquartier gingen und von dort unmittelbar in das Hauptarchiv der NSDAP gelangten. Im Klassifikationsschema der Verzeichnung treten sie nunmehr unter dem Oberbegriff "Bekämpfung politischer Gegner durch Sicherheitspolizei und SD" auf, obgleich auch eine Zuordnung zu den Handakten Bormanns im Kapitel B denkbar gewesen wäre. Das gilt mutatis mustandis für die unter "Dienststellenleitung, Adjutantur" sowie in den Abschnitten C 2 und C 3 vereinigten Unterlagen zu allgemeinen Parteiführungsangelegenheiten, für die durchweg kein registraturmäßiger Ordnungsansatz - nicht einmal in Form eines Geschäftszeichens - erkennbar war. Gleichsam dem Bestand angehängt wurden unter der Bezeichnung "Sonderaufgaben" jene Unterlagen, die nicht aus Bormanns Tätigkeit als Leiter der Partei-Kanzlei erwuchsen, sondern mit der Tätigkeit Bormanns als Verwaltung von Hitlers Privatvermögen zusammenhängen. Es handelt sich um Überlieferungsreste über die Ausstattung des geplanten "Führermuseums" in Linz bzw. die Bergung der zu diesem Zweck bereits "erworbenen" Kunstschätze, um wenige Aktenstücke der Geschäftsführung der "Führerstiftung Wohnungsbau Linz" sowie der Verwaltung der "Führerbauten" auf dem Obersalzberg. Insgesamt drei Konkordanzen stellen nicht nur sicher, dass bestimmte Signaturen des Bestandes im Findbuch leicht ermittelt werden können (Konkordanz I), sondern bieten auch Gewähr dafür, dass nach alliierten Signaturen (Konkordanz II), nach den vorläufigen Nummern des Bundesarchivs oder nach früheren Signaturen aus anderen Beständen des Bundesarchivs (Konkordanz III) zitierte Archivalien weiterhin problemlos greifbar bleiben. Grundsätzlich soll ein Bestand des Bundesarchivs nach den eigens dafür erstellten Findmitteln des Bundesarchivs benutzt werden, da die z. B. in den amerikanischen "Guides to German Records microfilmed at Alexandria" oder anderen Findhilfsmitteln zu beschlagnahmten deutschen Akten angegebenen alliierten Signaturen einen zumeist völlig überholten Ordnungszustand der Akten wiedergegeben und nur noch für die Bestellung der amerikanischen Mikrofilme brauchbar sind. Aus praktischen Gründen sollte es weiterhin möglich sein, in Einzelfällen von der möglicherweise in Publikationen zitierten alliierten Signatur zur Signatur des Originals im Bundesarchiv zu gelangen. Das vorliegende Findbuch entstand im Rahmen eines Retrodigitalisierungsprojektes des Bundesarchivs und enthält die digitalisierten Erschließungsergebnisse des vorliegenden konventionellen Findmittels. Im Zusammenhang mit der geplanten Onlinestellung erfolgte im 2008 eine Bestandsüberarbeitung. Ergänzungen fand die Gesamtüberlieferung vor allem durch Akten und Dossiers der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Zitierweise BArch NS 6/ .... Inhaltliche Charakterisierung: Die einem Benutzer des Bestandes immer wieder in Erinnerung zu rufende Tatsache, dass es sich lediglich um höchst ungleich verteilte Trümmer oder gar verstreute Bruchstücke eines ehedem quantitativ wie qualitativ gewichtigen, in etwa mit dem Bestand der Reichskanzlei (R 43) vergleichbaren Registraturkörper handelt, ist sicherlich der Hauptgrund dafür, dass Überlegungen zum historischen Wert der vorliegenden Überlieferungen ein zwiespältiges Ergebnis haben müssen. Der Bestand gehört allein aufgrund der geschlossenen Serie der "Verfügungen, Anordnungen und Rundschreiben" und der - freilich zum größten Teil seit langem publizierten -(1) Überlieferung zum 20. Juli 1944 sicherlich zu den qualitativ bedeutsamsten aus der Zeit der NS-Herrschaft. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt herragenden Bedeutung und Kompetenzen der Partei-Kanzlei und insbesondere ihres Leiters kann die noch erhaltene Überlieferung den Verlust bedeutender Registraturteile jedoch nicht wettmachen. So dokumentiert sich Bormanns vielbeschriebene Nähe und Vertrauensstellung im Verhältnis zu Hitler allenfalls in einigen splitterhaften Notizen über "Führerbesprechungen". Das Verhältnis der Partei zum Staat, die Rolle Bormanns im NS-Machtgefüge, insbesondere auch Überlegungen zur tatsächlichen Machtfülle Hitler unmittelbar zugeordneter Dienststellen und durch sie ausgeübter Herrschaftsformen können auch aufgrund der erhaltenen Quellen Bormanns und der Partei-Kanzlei, in denen man aus dem genannten Grunde zu Recht einige wichtige Aufschlüsse hätte erwarten können, nicht abschließend beurteilt werden. Dass sich stattdessen die Bemühungen des NS-Regimes um den sozialen Wohnungsbau im Kriege sehr dicht dokumentieren und den Verlust der Überlieferung des Reichswohnungskommissars weitgehend wettmachen können, ist in diesem Zusammenhang für den Detailforscher zwar ein erfreulicher Befund, im Ganzen jedoch sicher nur von untergeordneter Bedeutung. Offen bleibt die Frage, ob die entscheidenden Akten - etwa die persönliche Registr

          Na 055 Karl Richard Müller (Bestand)
          Stadtarchiv Solingen, Na · Bestand · 1889-1978
          Teil von Stadtarchiv Solingen (Archivtektonik)

          Carl Richard Müller wurde am 2. Juni 1889 in Knauthain bei Leipzig geboren. Nach dem Schulabschluss erlernte er von 1903-1906 den Gärtnerberuf und arbeitete dann in mehreren deutschen und schweizerischen Orten. Von Anfang 1908 bis Oktober 1909 hatte er eine Stelle als Gärtner auf dem Friedhof an der Casinostraße in Solingen. 1910 und 1911 leistete er seinen Wehrdienst als Marineartillerist in der deutschen Kolonie Tsingtau in China ab. Am Ende seiner Dienstzeit schloss er einen mehrjährigen Arbeitskontrakt mit der Firma Hernsheim, die Handel und Pflanzung im deutschen Kolonialgebiet Neuguinea/Bismarckarchipel am Äquator nördlich Australiens be-trieb. 1912 arbeitete er auf dem Bismarckarchipel und der Salomoneninsel Bougainville. Nach einem ereignisrei-chen Jahr, in dem er zum ersten Mal seinen Kindheitstraum als Pflanzer in der Südsee verwirklichen konnte, aber auch manche Illusion über das Lebens in den Kolonien verlor, wurde der Arbeitsvertrag (anscheinend nach Differenzen mit der Firma) vorzeitig beendet und Müller kehrte auf dem Weg über Australien nach Deutschland zurück. Schwere Malariaanfälle quälten ihn auf der Heimreise und in Deutschland, aber die Heimat konnte ihn auf Dauer nicht halten. Vom Sommer 1913 bis zum Frühjahr 1914 suchte er sein Glück in Argentinien, fand aber keine befriedigende Arbeit und entschloss sich, die Einwanderung nach Australien zu beantragen. Ende Juni 1914 hatte er die nötigen Einreisepapiere und bestieg in Antwerpen den deutschen Dampfer Roon mit dem Ziel Freemantle. Als im August 1914 der Weltkrieg ausbrach und Großbritannien auf die Seite der deut-schen Gegner trat, musste das Schiff die Reise nach Australien abbrechen und in Niederländisch-Indien Zuflucht suchen. Müller bewarb sich bei einer deutschen Firma in Java, wurde angenommen und trat Ende August 1914 in Sumatra eine Assistenzstelle auf einer Pflanzung an.Von 1914 bis 1940 arbeitete er auf vier verschiedenen Stationen, seit 1927 auf Tandjongdjati im Süden Sumat-ras, wo er Kaffee und Kautschuk anbaute, und ihn die belgischen Besitzer 1939 zum Leiter ernannten. Dem Höhepunkt der Karriere folgte ein schlagartiges Ende. Der Überfall der Wehrmacht auf die Niederlande am 10. Mai 1940 machte die deutschen Staatsbürger zu Feinden im holländischen Kolonialreich. Für Müller und viele andere begann die Zeit der Internierungshaft - bis Ende 1941 im niederländischen Camp Alasvallei im Norden Sumatras, dann unter britischer Kontrolle im Lager Premnagar bei Dehra Dun in Nordindien am Fuße des Hima-laya. Erst im Herbst 1946 wurde der Gefangene Carl Richard Müller Nummer 56134 entlassen und kam im Dezember 1946 in Solingen an.Hier fand er Arbeit in der Gärtnerei Diederich in Wald, der er auch als Rentner mit Gelegenheitsarbeit die Treue hielt. 1966 musste er wegen schlechter Gesundheit sein selbständiges Leben aufgeben und zog in das Eugen-Maurer-Heim in Gräfrath. Dort starb er am 21. März 1973. Der Nachlass hat einiges aus dem abenteuerlichen Leben Müllers bewahrt. Die erzwungene Untätigkeit während der langen Internierungsjahre nutzten Müller und andere Gefangenen zum Schreiben und für Vorträge im eigenen Kreis. Von diesen Arbeiten sind Stücke erhalten, die vor allem für die Erforschung deutscher Kolonialherrschaft und europäischer Pflanzerarbeit im Südseegebiet von Interesse sind. In erster Linie sind Müllers autobiographische Manuskripte über die Jahre 1912-1940 zu nennen, die er als "Ro-man eines Glückssuchers" zusammenzufassen dachte (Aktenstücke 11 und 12 mit Ergänzung durch die Fotogra-fien in den Aktenstücken 6 und 7 und Karten in den Aktenstücken 17 und 26). Dazu kommen zahlreiche Aufsätze Müllers über die Pflanzenkulturen, wirtschaftliche und technische Probleme auf den Pflanzungen und Ab-handlungen über die Natur und Tierwelt Indonesiens, vornehmlich Sumatras (Aktenstücke 13 bis 16). Arbeiten von Mitgefangenen über ihre Erfahrungen in Indonesien und Australien finden sich im Aktenstück 23, u.a. auch ein Bericht über die Internierungshaft in Sumatra mit einem kürzeren Anhang über die Zeit in Indien. Über das Lagerleben in Dehra Dun erfährt man verhältnismäßig wenig; Müller hat allerdings ein Heft mit dem Titel "Männerworte" (Aktenstück 5) aufbewahrt, in dem sich 22 Mitgefangene mit Worten der Erinnerung eingetragen haben. Über Müllers Leben in Solingen nach 1946 sind in erster Linie Fotografien erhalten, von denen vor allem die Arbeiten für die Fa. Diederich von lokalgeschichtlichem Interesse sein können (Aktenstück 8). Desweiteren enthält der Bestand eine Akte des Sozialamtes der Stadt Solingen. Der Bestand wurde dem Stadtarchiv vom Sozialamt in einem Koffer übergeben, der von obigen Unterlagen bei der Verzeichnung getrennt wurde. Erstmals erfaßt wurde der Bestand im September 1998 von Anika Schulze, erschlossen von Hartmut Roehr im Jahre 2007.

          Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 75, 0 XIII. Nr. 3 · Akt(e) · Aug. 1916-Dez. 1917
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

          Enthält: u.a. Denkschriften über:Einwirkung der Reichsregierung auf die öffentliche Meinung; Kriegsschuld; Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Angestellte bei den Kriegsstellen und Kriegsgesellschaften; Beschränkung von Grundrechten anlässlich des Kriegszustands in England, Frankreich und Italien; Kolonialdeutsche in französischer Gefangenschaft; Verhalten der englischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung in Kamerun und Togo; Nationalitäten- und Sprachenfrage in Belgien; zwei Jahre deutsche Arbeit im Generalgouvernement Warschau; Verzeichnis der Kriegsgesellschaften(überwiegend Drucke)

          Ministerium des Innern III (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 146 · Bestand · 1806-1906
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung von 1966: Die im vorliegenden Repertorium verzeichneten Akten wurden vom Ministerium des Innern im Jahre 1896 anlässlich einer Neuordnung der Ministerialregistratur dem Archiv des Innern übergeben (Nachträge 1897, 1903, 1906). Als Fundbehelf diente das nach den Registraturrubriken angelegte umfangreiche Übergabeverzeichnis, auch nach der Vereinigung des Archivs des Innern mit dem Staatsfilialarchiv (seit 1938: Staatsarchiv) Ludwigsburg. Da für die Repertorisierung durch einen wissenschaftlichen Beamten in absehbarer Zeit keine Aussicht bestand, wurde im Jahre 1962 die Archivangestellte I. Müller unter der Leitung des Unterzeichneten mit einer eingehenderen Verzeichnung des Bestandes beauftragt. Diese Arbeit wird sich noch über einen längeren Zeitraum erstrecken und ihren Niederschlag in zahlreichen Repertorienbänden finden. Parallel der Neuverzeichnung, die die bisherige Bestandsgliederung beibehält, werden die Akten neu verpackt und die jeweils fertiggestellten Repertorienbände durch ein Gesamtregister der Orte und Personen erschlossen. Nach Beendigung der Verzeichnungsarbeiten soll dieses bis dahin nur im Konzept geführte Register dem Gesamtrepertorium als Abschlussband beigegeben werden. Der Bestand umfasst insgesamt 2 510 alte Aktenbunde auf 216 lfd. m. Der vorliegende erste Band erschließt davon 113 Bunde (= jetzt 690 Büschel) mit einem Umfang von 11 lfd. m. Ludwigsburg, Dezember 1966 Dr. A. Seiler Retrokonversion und weitere Erschließung: Das vorliegende Findbuch stellt das Endprodukt von jahrzehntelangen Erschließungsarbeiten dar, die im Jahre 1962 durch die Archivangestellte Irma Müller unter Anleitung von Dr. Alois Seiler begonnen wurden. Die Arbeiten wurden zunächst bis 1976 durch Gerhard Rukwied, Rainer Trunk, Heinrich Graf und Regina Glatzle fortgeführt. Bis zu diesem Stichjahr wurde die Zahl von 10 Repertorienbänden erreicht, welche die alphabetisch geordneten Rubriken von Ablösungssachen bis Gewerbe und Handel umfassen. Auf Grund sich verschlechternder personeller Ressourcen mussten die Arbeiten für einen langen Zeitraum unterbrochen werden und wurden erst wieder Ende der 90er Jahre von Franz Moegle-Hofacker in Zusammenarbeit mit zahlreichen Referendaren und Archivinspektoranwärtern in Angriff genommen. Nach einem Zuständigkeitswechsel in Folge der Umgestaltung der baden-württembergischen Archivverwaltung im Zuge der Verwaltungsreform 2005 übernahm der Unterzeichnete federführend die weiteren Erschließungsarbeiten, bei denen auch Archivangestellter Julian Schulenburg beteiligt war. Hinsichtlich der Behördengeschichte des württembergischen Ministeriums des Innern wird auf die gedruckte Beständeübersicht des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (E-Bestände) bzw. die Online-Beständeübersicht sowie die Vorworte der Bestände E 151/01 ff. verwiesen. Ein Verzeichnis der württembergischen Innenminister, das dort nicht enthalten war, befindet sich im Anhang. Wegen der vielen Bearbeiter und des langen Erschließungszeitraumes war eine vollständige Homogenität des Gesamtfindbuchs nicht zu erreichen. Allerdings erfolgte auf Grund der teilweise komplexen Beschaffenheit der Unterlagen eine Nachbearbeitung der in den bisherigen Findmitteln enthaltenen Titelaufnahmen, verstärkt zur Anwendung neuerer archivwissenschaftlicher Erschließungsgrundsätze, insbesondere der Stufenerschließung nach ISAD (G). Um die Registraturverhältnisse sachgerecht abbilden zu können, blieb das bis ins Jahr 1922 im Ministerium verwendete Sachrubrikenschema als Gliederung erhalten, wobei einige sehr große Rubriken in Unterrubriken gegliedert wurden. Da die Laufzeit des Bestandes im Jahr 1906 endet, mussten hier keine Überschneidungen verschiedener Aktenpläne befürchtet werden. Diese Praxis sollte auch bei der künftigen archivischen Erschließung der Bestände E 141 und E 150 berücksichtigt werden, von denen bisher nur sehr summarische handschriftliche Findmittel vorliegen. Für die Online-Fassung des Gesamtfindbuchs wurden die 10 früher erstellten Repertorienbände durch die Zeitangestellten Silvia Ebinger und Aurelia Varsami retrokonvertiert und vom Unterzeichneten strukturell und in Einzelfällen auch sprachlich überarbeitet. Als besonders aufwändig erwies sich die Indizierung, wobei zahlreiche, im Bestand nur mit Nachnamen erwähnte Personen nach Möglichkeit anhand einschlägiger Literatur (s. u.) identifiziert werden mussten. Die Verwaltungszugehörigkeit der einzelnen Orte wird jetzt im Ortsindex aufgeführt, nicht mehr in den einzelnen Titelaufnahmen. Insbesondere wurde durchgehend auf neue Rechtschreibung umgestellt. Im Zuge der Verzeichnungsarbeiten wurde der gesamte Bestand durch Regina Eberhardt fachgerecht verpackt. Der Bestand umfasst insgesamt 10181 Büschel bei ca. 244 lfd. Regalmetern. Literatur: Heinrich Ihme, Südwestdeutsche Persönlichkeiten, 3 Bände, Stuttgart 1988 Frank Raberg, Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815 - 1933, Stuttgart 2001 Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landkreise in Baden-Württemberg 1810 - 1972. Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg, Stuttgart 1996 2. Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [AL] Albanien [B] Belgien [BG] Bulgarien [BY] Weißrussland] [C] Kuba [CDN] Kanada [CH] Schweiz [CZ] Tschechien [DK] Dänemark [DZ] Algerien [E] Spanien [ET] Ägypten [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GR] Griechenland [GUY] Guayana [H] Ungarn [HR] Kroatien [I] Italien [IL] Israel [IRL] Irland [J] Japan [L] Luxemburg [LV] Lettland [M] Malta [MA] Marokko [MAL] Malaysia [MEX] Mexiko [N] Norwegen [NL] Niederlande [PE] Peru [PL] Polen [PRI] Puerto Rico [RA] Argentinien [RCH] Chile [RL] Libanon [RO] Rumänien [RUS] Russland [S] Schweden [SK] Slowakei [SLO] Slowenien [SN] Senegal [SRB] Serbien [SUD] Sudan [TN] Tunesien [TR] Türkei [UA] Ukraine [USA] Vereinigte Staaten von Amerika [ZA] Südafrika 4. Verzeichnis der württembergischen Innenminister bis von 1806 - 1906/12 (Laufzeit des Bestandes): Philipp Christian von Normann-Ehrenfels 1806 - Februar 1812 Carl Friedrich Philipp Heinrich Graf von Reischach Februar 1812 bis November 1817 Christian Friedrich von Otto 10. November 1817 bis 29. Juli 1821 Christoph Friedrich von Schmidlin 29. Juli 1821 bis 28. Dezember 1830 Sixt Eberhard von Kapff 3. Januar 1831 bis 3. April 1832 Jakob Friedrich von Weishaar 3. April bis 10. August 1832 Johannes von Schlayer 10. August 1832 bis 6. März 1848 Joseph Freiherr von Linden 6. bis 9. März 1848 Johannes von Schlayer 10. August 1832 bis 6. März 1848 Gustav Heinrich Duvernoy 9. März 1848 bis 28. Oktober 1849 ("Märzministerium") Johannes von Schlayer (2. Mal) 28. Oktober 1849 bis 2. Juli 1850 Joseph Freiherr von Linden 20. September 1852 bis 20. September 1864 Ernst von Geßler 21. September 1864 bis 23. März 1870 Friedrich Karl von Scheuerlen 23. März 1870 bis 1. April 1872 Theodor von Geßler 4. April 1872 bis 16. Mai 1872 Christian Christlieb Heinrich von Sick 16. Mai 1872 bis 13. Oktober 1881 Julius von Hölder 13. Oktober 1881 bis 30. August 1887 Karl Joseph von Schmid 9. September 1887 bis 6. Dezember 1893 Johann von Pischek 14. Dezember 1893 bis 20. Dezember 1912

          Heylsche Lederwerke Liebenau (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 180/01 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 180/1 Heylsche Lederwerke Liebenau Umfang: 260 Archivkartons u. 7 lfm Bücher/stehend (= 1104 Verzeichnungseinheiten = 40 lfm) Laufzeit: 1879 - 1975 Übernahme, Geschichte des Bestandes Abt. 180/1 umfasst das vollständigste Firmenarchiv innerhalb der Archivbestände des Stadtarchivs Worms. Es steht stellvertretend für die Entwicklung der Wormser Lederindustrie vor allem im Zeitraum von. ca. 1922 bis zum Ende der Produktion nach ihrer Einstellung im Werk in Worms-Neuhausen 1974. Kriegsverluste sind keine festzustellen, Kassationen des Materials, von denen im Einzelnen nichts bekannt ist, hielten sich offenbar in Grenzen. Der zunächst (bis zur Umsignierung 1996) als Abt. 169 firmierende Bestand wurde nach dem Ende der Produktion im Werk Liebenau (Neuhausen, Bereich Kurfürstenstraße, heute befinden sich dort Werkstätten und Verwaltung der Lebenshilfe Worms) in Absprache mit Herrn Ludwig Frhr. v. Heyl, geb. 1920, im Jahre 1974 durch das Stadtarchiv Worms übernommen. Es lagerte bis 2008 in stehender Aufstellung (überwiegend Aktenordner, vgl. Abb.) im Dienstgebäude Adenauerring, Oberer Keller im Umfang von 49 lfm. Bei der Auswahl der Akten zur Abgabe an das Archiv wurde ein erheblicher Teil der auch das Werk betreffenden Unterlagen (diese sind ihrerseits mit Familienarchivalien von Heyl vermengt) von den dem Archiv übergebenen Teilen getrennt; dieser Teil kam im Jahre 1997 als Abt. 185 in das Stadtarchiv. Letztgenannter, sehr reicher und umfänglicher Bestand wird seit 2007 neu verzeichnet und enthält sowohl Firmen- als auch Privatunterlagen der Familie von Heyl. Der Bestand ist zur Ergänzung des hier vorhandenen Quellenmaterials unbedingt heranzuziehen (vgl. künftig das Findbuchvorwort). Der Archivbestand Abt. 180/1 wies bei seiner Übergabe keine klare innere Struktur auf und wurde erstmals 1993/94 durch den Studenten Herrn Burkhard Herd zur Vorbereitung seiner 1994 an der Universität Mannheim entstandenen Diplomarbeit über die Lederindustrie von 1933 bis 1945 (am Beispiel von Heyl-Liebenau) grob bzw. vorläufig erschlossen. Herd nummerierte die Ordner und Hefter (ca.650 Einheiten) und gab sie (ohne Laufzeiten und nähere Erfassung gemäß den i.d.R. vorhandenen Rückentiteln) in eine alphabetische Themenliste ein, die mit zwölf Seiten einen sehr komprimierten ersten Eindruck des Materials zu vermitteln vermochte. Herds anschließend angefertigte (masch. 144 S.) Arbeit umfasst eine partielle Auswertung für Fragen der NS-Wirtschaftsgeschichte am Beispiel der Lederindustrie. In dieser Form war der Bestand stets nur sehr begrenzt zu benutzen. Zuletzt 1993 hat Volker Brecher die Unterlagen für seine Studie über die Arbeitsbedingungen der Lederindustrie im Zweiten Weltkrieg wie auch für die Frage nach dem Einsatz von Zwangsarbeitern ausgewertet, 2007 legte Christoph Hartmann eine Analyse ausgewählter Aspekte der Firmenentwicklung in den 20er Jahren vor. Davon abgesehen blieb der Wert des reichen Quellenmaterials für die Wormser Wirtschaftsgeschichte und die gesamte Entwicklung der Lederindustrie auch überregional wegen der faktisch fehlenden Erschließung bis heute ungenutzt. Verzeichnung: Gliederung bzw. Klassifikation Von Dezember 2007 bis Ende Februar 2009 wurde der gesamte Bestand durch den Unterzeichner vollständig verzeichnet und in ‚Augias’ eingegeben. Dabei wurde eine Klassifikation erarbeitet, mit der versucht wird, den wesentlichen Überlieferungsbesonderheiten und Strukturen des Materials Rechnung zu tragen. Das Material wurde sukzessive in das Raschi-Haus verbracht und ist größtenteils hier eingelagert. Die Klassifikation stößt dort an ihre Grenzen, wo (wie sehr häufig) die Unterlagen familiär-private Angelegenheiten mit Firmenbelangen vermengen, wo Auslandsgeschäft und Inlandstätigkeit miteinander verschränkt sind (dies gilt für den gesamten Bereich der Korrespondenz) und ähnliches. Relativ klare Abgrenzungen gibt es im Bereich Personal sowie der Tätigkeit des Firmenchefs in Gremien, Kammern und Verbänden seit 1942 bzw. 1949. Inhaltliche Schwerpunkte und Bedeutung Die Unterlagen teilen sich etwa zur Hälfte auf die Zeit vor und nach 1945 auf; es gab wohl keine Kriegsverluste. Der Wert des Bestandes für die wirtschaftsgeschichtliche Forschung ist sehr hoch zu veranschlagen. Zeitlich liegt der Schwerpunkt zwischen vor allem 1922/23 (Selbständigkeit des Betriebs) und 1962 (Ableben Ludwig C. v. Heyl sen.) bzw. dem Ende der Produktion 1974. Am Ende der 60er Jahre beschäftigte das Werk noch ca. 400 Menschen. Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau in Neuhausen wurden 1901 von Cornelius Wilhelm v. Heyl durch Erwerb der Aktien übernommen und in das Heyl’sche Gesamtunternehmen eingegliedert. Die seit dem Ende des 19. Jh. bestehende Ziegenlederfabrik (vormalig Schlösser & Cie.AG, gegr. 1869 durch den Wormser Fabrikanten L. Schlösser) wurde nach der Aufteilung der Heyl’schen Lederwerke im Testament von Cornelius Wilhelm Freiherr v. Heyl zu Herrnsheim 1922/23 (+ Sept. 1923 Pfauenmoos) auf die beiden Söhne Cornelius (erhielt die Cornelius Heyl AG, Werk Speyerbenn bzw. Speyerer Schlag im Süden von Worms, 1874-1954) und Ludwig C. v. Heyl (1886-1962) dem jüngeren Sohn übertragen und als eigenes Werk begründet ("Heylsche Lederwerke Liebenau, vormals Cornelius Heyl Werk Liebenau", bestand als GmbH); L. v. Heyl war bereits seit 1912 für das Werk verantwortlich. Mittels Allianzverträgen (v.a. 1936) wurden die jeweiligen Produkte und Vertriebswege abgesprochen, wobei das Verhältnis zur Schwesterfirma bis nach 1945 angespannt blieb, was sich auch im Material abzeichnet. Maßgebliche Persönlichkeit blieb bis zu seinem Ausscheiden 1932 der Generaldirektor Otto Bonhard, gest. Anfang 1933. Mit der faktischen Selbständigkeit unter Führung des auch politisch aktiven Ludwig C. v.Heyl (DVP, zeitweilig Hessischer Landtag, bis 1930 und kurze Zeit nach 1945 Stadtverordneter bzw. Stadtratsmitglied, 1945 Stadtältester wegen politischer Nichtbelastung durch die NS-Zeit) ab 1922/23 setzt die Überlieferung im Wesentlichen ein. Bis 1942 betrifft die Hauptmasse der Unterlagen die Geschäftsführung, vielfach Korrespondenz, Reiseberichte und Fragen des ausgeprägten betrieblichen Sozial- und Gemeinschaftslebens. Die Unterlagen spiegeln die Bedeutung der ausländischen Geschäftsverbindungen (USA-Reisen L. v. Heyl, Reiseberichte etc.), die Abhängigkeit von Rohfellimporten und die Stärke des Auslandsgeschäfts (Schwerpunkt USA) gut wieder. Immer wieder sind in die geschäftlichen Unterlagen auch Informationen zu den privat-persönlichen Beziehungsnetzen und Verbindungen von Heyls eingebunden. Wichtig war und blieb zum Teil auch nach 1945 ein Netz von Tochtergesellschaften (Zürich, Amsterdam, New York, London u.a.). Während des 2. Weltkriegs kommen zahlreiche Unterlagen über die Tätigkeit v. Heyls in der ‚Wirtschaftsgruppe Lederindustrie’ und damit der kriegswirtschaftlichen Bürokratie der NS-Zeit hinzu, deren Vorsitz 1942 bis Ende 1944 v. Heyl wahrnahm. In diesem Bereich reicht die Bedeutung des hier umfangreichen Schriftgutes über die lokalen Gegebenheiten weit hinaus und ist für die Rekonstruktion der erheblichen Probleme der Branche im Krieg von auch überregionalem Gewicht (Rationalisierungen, Arbeitskräfteabzug, Stillegungen, Umstellungen der Produktion, Bewirtschaftungsbürokratie, Ersatzstoffe, Kriegswichtigkeit, Verhältnis zum Reichswirtschaftsministerium, zur Planungsbürokratie und anderen Dienststellen). Durchgängig sind Personalbücher, Unterlagen zum ausgeprägten Gemeinschaftsleben des Werks (einschl. Gesangverein, Feldpostbriefe von eingezogenen Mitarbeitern an die Werksleitung, Vertrauensrat etc.) und sehr reiche Korrespondenzserien vorhanden. Die Jahre nach 1945 lassen den Wiederaufbau und die zunehmenden Probleme der Branche gut erkennen. Das Verhältnis zu den Tochter- und Auslandsgesellschaften, Reiseberichte, Auslandskontakte u.a. sind ebenso zu finden wie Material zum zunehmend wichtigen Verhältnis zu den Banken, vor allem der Commerz- und Creditbank in Frankfurt als Hausbank des Unternehmens. Gut belegt ist eine schwere Absatz- und Finanzkrise des Unternehmens 1952, dem Mitte 1953 die Umwandlung Liebenaus in eine AG gefolgt ist. Für das Jahr 1960 liegen beispielhaft umfangreiche Bank-, Umsatz- und Rechnungszahlen vor, die exemplarisch eine Analyse des Firmenzustandes für diese Zeit möglich machen. Seit den frühen 50er Jahren war Ludwig v. Heyl sen., dem zunehmend sein Sohn Ludwig (geb. 1920) in der Werksleitung gefolgt ist, in zahlreichen Gremien, Kammern, berufsständischen u.a. Vereinigungen, Beiräten, Interessenorganisationen und Vereinen der Lederwirtschaft und -forschung sowie ihres politischen und wissenschaftlich-fachlichen Umfeldes tätig, er nahm in dieser Eigenschaft (vor allem über die Präsidentschaft der Deutschen Gruppe der Internationalen Handelskammer, Paris) an Tagungen und Kongressen (Wien 1953, Tokio 1955 u.a.) teil und stand in gutem Kontakt zu Politikern und Wirtschaftsführern der Wiederaufbaujahre. Dieses Segment der Überlieferung reicht bis zu seinem Tod in November 1962 und dürfte für die Entwicklung der Branche nach 1945 über Worms hinaus auch überregional von Belang sein. Das Ableben von Heyls ging mit einem umfassenden Generationswechsel an der Spitze um 1959/63 einher. In den 60er Jahren wurde die seit 1930 enge Zusammenarbeit mit der Lederfabrik Emil Waeldin in Lahr, deren Aufsichtsrat Ludwig sen. vorstand, weiter intensiviert. Die Firma, die mit Liebenau seit 1954/55 eine gemeinsame Ein- und Verkaufsgesellschaft GmbH mit Sitz in Frankfurt (EVG) gebildet hatte, firmierte in der letzten Phase ihrer Tätigkeit ab 1971 als "Heyl & Waeldin AG". Nachdem die übrigen Wormser Lederbetriebe in den 50er Jahren im Abschwung waren und in den 1960er Jahren ihre Produktion eingestellt haben, hielt sich Liebenau bis 1974. Einen kleinen Teil des Bestandes nehmen Fotografien, Tonbänder und eine Plan- und Kartensammlung ein. Unterlagen zu Rezepturen, technischen Fragen und Versuchsreihen des Labors ergänzen die Unterlagen auch für technikgeschichtliche Fragestellungen der Lederherstellung. Bemerkungen zur Firmengeschichte der Lederwerke Heyl-Liebenau Der folgende Überblick kann lediglich ausgewählte Aspekte der komplexen Firmenentwicklung beleuchten bzw. anreißen. Eine vergleichend angelegte, umfassende Unternehmensgeschichte, deren Fundament in den hier verzeichneten Akten vorliegt, steht bisher noch aus. Der 1. Weltkrieg trug zu einem starken Rückgang der Beschäftigtenzahlen bei, welche auf ein Viertel des Vorkriegsstandes zurückgingen. Erst 1920 konnte wieder Zahl von 1913/14 erreicht werden, wobei ein hoher Anteil weiblicher Beschäftigter erhalten und für das Werk auch danach charakteristisch blieb. Einer kritischen Geschäftslage 1918 bis 1920 folgte eine nur langsame Erholung von den Kriegsfolgen. Seit Dezember 1922 oblag die alleinige Verantwortung für die ‚Heylschen Lederwerke Liebenau bei Ludwig v. Heyl; mit der Gründung der Cornelius Heyl AG im März 1923 wurde die Transformation des Familienunternehmens abgeschlossen. Als Hauptprodukt stellte das Werk auf der Basis einer geographisch weit reichenden Rohstoffversorgung (Rohfelle) schwarzes Chevreauxleder (Nibelungkid) in hervorragender Qualität her. Der Markt war in den 20er Jahren von einer stärker werdenden internationalen Konkurrenz um hochwertige Rohwaregekennzeichnet, Liebenau musste sich bei ca. 75% ausländischer Rohfell-Provenienz auf einem globalen Markt behaupten. Der Einkauf inländischer Rohfelle erfolgte v.a. über Großhändler und wohl auch Absprachen der deutschen Lederindustrie untereinander. Liebenau wurde rasch zum deutschen Marktführer für hochwertiges Chevreauxleder, das an Schuhfabriken im gesamten Reichsgebiet verkauft wurde. Der Exportanteil des Konzerns betrug etwa drei Viertel, man behauptete sich zunehmend auch auf dem US-Markt, den Ludwig v. Heyl mittels mehrerer längerer, gut dokumentierter Geschäftsreisen bis nach dem Krieg auch persönlich gepflegt hat. Tochtergesellschaften wie die Firma Capra in Amsterdam kümmerten sich um Fragen der Ziegenfellveredelung und Lohngerbung. Am Ende des Geschäftsjahres 1921/22 beschäftigte Liebenau in der Produktion 874 Personen (davon 369 Frauen = 42%), dazu 121 Beamte u. Angestellte in der Werksverwaltung. Nach der Inflation gingen die Zahlen im Produktionsbereich vorübergehend zurück. Die Gesamtzahlen lagen nach einem Abbau zwischen 1930 und 1934 im letztgenannten Jahr wieder bei ca. 1100 Beschäftigten. Das Werk konnte im Gegensatz zu den anderen beiden Wormser Lederwerken seine Mitarbeiterzahlen bis zum 2. Weltkrieg erhöhen (1924: ca. 860, 1939: ca. 1200 Mitarbeiter, davon zu dieser Zeit fast 54% weiblich). Die Beschäftigtenzahlen sanken seit 1939 kontinuierlich auf etwa 300 bei Kriegsende. Das Werk Liebenau blieb von direkten Folgen der Bombenangriffe fast ganz unberührt. Bemerkenswert blieben (auch nach 1918/19) ein hoher Stand der freiwilligen sozialen betrieblichen Fürsorgeeinrichtungen bzw. Leistungen und damit zusammenhängend Bemühungen um die Jubilare und das Gesundheitswesen der Beschäftigten. Ludwig von Heyl war auch persönlich in besonderer Weise um das Wohlergehen der ihm anvertrauten Beschäftigten und ihrer Familien besorgt. Auch dazu findet sich reiches Quellenmaterial in Abt. 180/1. Gemeinschaftseinrichtungen wie der Werksgesangverein (er bestand noch bis nach 1970 !) vertieften die Bindung der Arbeiterschaft an das Werk Liebenau. Während der Weltwirtschaftskrise 1929/32 kam Liebenau (wie auch andere Firmen der Branche in Worms) in eine Kreditkrise mit ihrem Höhepunkt 1931; Banken waren seinerzeit das Bankhaus Dreyfus und die Frankfurter Bank Metzler. Wie schon 1923 hat man bei allen Bemühungen um Kostensenkungen versucht, die Belegschaft zu halten . Die NS-Zeit brachte für das Werk infolge der Autarkiepolitik zunehmende Probleme bei der Devisenbeschaffung für die Rohwareneinschränkungen und Absatzprobleme auf dem Weltmarkt, nicht zuletzt auch infolge der politischen Rahmenbedingungen . Während des Kriegs war es besonders nachteilig, dass die Produktpalette der Wormser Lederindustrie wegen ihrer Einstufung als ‚nicht kriegswichtig’ starke Einbußen an Personal und Devisen erlitten hat. Nach 1945 wurde mit der Rhenopella ein Pelzveredelungswerk in Liebenau eingerichtet, das bis 1954 für die hochwertige Bekleidungsindustrie tätig war. Praktische Hinweise Der Zustand der meisten Akten ist zufriedenstellend, punktuell bestehen Kopierverbote wegen schlechter Papierqualität. Sperrungen bestehen keine, die Akten sind frei nutzbar. Ein kleiner Teil der Akten ist wegen der Lagerung im Dienstgebäude Adenauerring nicht direkt zugänglich. Verweis auf ergänzende Archivbestände In erster Linie ist bei nahezu allen Unterlagen des Bestandes ergänzend das Material in Abt. 185 heranzuziehen, das ursprünglich auch aus einer Provenienz stammt und thematisch deshalb überaus eng mit Abt. 180/1 verschränkt und verwoben ist; es birgt sehr zahlreiches weitere Material zur Geschichte der Firma und der Familie von Heyl (bzw. Ludwig v. Heyls, 1886-1962, und seiner Familie) in all ihren Facetten für die Zeit vom Ersten Weltkrieg bis zum Produktionsende in Liebenau 1974. Für das Schwesterunternehmen Cornelius Heyl AG sei verwiesen auf trümmerhafte Akten in Abt. 180/2. Daneben ist auch für die Firmengeschichte wichtig der Sammlungsbestand zur Familie v. Heyl Abt. 170/26. Siehe auch Material in Abt. 204 (Zeitgeschichtliche Sammlung) und Abt. 6 (Stadtverwaltung seit 1945). In Abt. 30 (Hessisches Kreisamt Worms) befinden sich mehrere umfangreiche Aktenbände über die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der gewerblichen Anlagen durch das Kreisamt seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. In Abt. 18 (Bauordnungsamt/Städt. Bauaufsicht) finden sich zahlreiche Bauakten aus derselben Zeit bis zum Ende der Betriebstätigkeit in den 1970er Jahren. Reiches Material zu den Werken mit Schwerpunkt auf den 1920er Jahren birgt die Fotoabteilung des Archivs. Literatur Hartmann, Christoph, Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau. Eine Wormser Lederfabrik in der Zwischenkriegsphase vor dem Hintergrund eines globalen Marktes, Diplomarbeit Universität der Bundeswehr München zur Erlangung eines akad. Grades eines Dipl.-Staatswissenschaftlers Univ., 2007 (masch., 122 S.) Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände, bearb. v. Gerold Bönnen, Koblenz 1998 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 79) Eberhardt, Otto, Die industrielle Entwicklung der Stadt Worms, Diss. masch. Heidelberg 1922 Illert, Friedrich M., Cornelius Wilhelm Freiherr Heyl zu Herrnsheim. Ehrenbürger der Stadt Worms, Ehrenmitglied des Altertumsvereins Worms. Zu seinem hundertsten Geburtstag am 10. Februar 1943, in: Der Wormsgau 2, 1934-43, S. 393-419 Lucht, Walter E., Die Arbeiterverhältnisse in der Wormser Lederindustrie, Diss. masch. Gießen 1923 Reuter, Fritz, Vier bedeutende Wormser Familien im 19. und 20. Jahrhundert: Heyl, Valckenberg, Doerr und Reinhart, in: Genealogie. Deutsche Zeitschrift für Familienkunde Bd. 21, 42. Jg., 1993, S. 644-661 Brecher, Volker, Kriegswirtschaft in Worms. Arbeitsbedingungen ausländischer und deutscher Beschäftigter in der Lederindustrie und anderen Wirtschaftszweigen 1939-1945, Worms 2003 (Der Wormsgau, Beiheft 37) (v.a. S. 17-21 zur Lage der Fa. 1933 bis 1939, folgend zu Arbeitsbedingungen und Zwangsarbeitereinsatz bis 1945) Herd, Burkhard, Die Lederindustrie in Deutschland zwischen 1933 und 1945, Diplomarbeit masch. Universität Mannheim 1994 [bezieht sich auf die Lederwerke Heyl-Liebenau] Geschichte der Stadt Worms, hg. im Auftrag der Stadt Worms von Gerold Bönnen, Stuttgart 2005 (Gerold Bönnen, Von der Blüte in den Abgrund: Worms vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg (1914-1945), S. 545-606; Hedwig Brüchert, Soziale Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Industriestadt Worms bis zum 1. Weltkrieg, S. 793-823) Dr. Gerold Bönnen Stadtarchiv Worms 3.3.2009

          BArch, R 4601 · Bestand · (1922) 1933-1945 (1952,1973)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...

          302 NL Bach, C.
          Universitätsarchiv Chemnitz, 302 · Bestand · 1838-2007
          Teil von Technische Universität Chemnitz
          1. Verwaltungsgeschichte/Biographie: Carl Bach wurde am 08.03.1847 als Sohn des Sattlermeisters und Wagenbauers Heinrich Julius Bach in Stollberg im Erzgebirge geboren. Nach dem Besuch der Volks- sowie der Privatschule in Stollberg absolvierte er eine Schlosserlehre. In den Jahren 1863 und 1864 arbeitete er im Dampfmaschinenbau der Firma R. Hartmann in Chemnitz. In dieser Zeit lernte er auch neben der Arbeit her noch Englisch. Darauf war er zunächst Schüler der Gewerbschule, später der Werkmeisterschule, wo er zu Ostern 1866 seinen Abschluss mit der Gesamtnote 1 und der Silbermedaille, die nur in einem Exemplar vergeben wurde, erwarb. In diesem Jahr beteiligte er sich an Planungsarbeiten für die Chemnitzer Wasserleitung unter der Leitung von Prof. Kankelwitz. Nach dem darauffolgenden Studium am Polytechnikum Dresden folgte er Prof. Kankelwitz als Assistent für die Jahre 1868 bis 1872 nach Stuttgart. Im Anschluß an diese Zeit studierte Bach erneut, diesmal bei Grashof an der TH Karlsruhe, wo er 1873 sein Diplom erwarb. In den folgenden fünf Jahren arbeitete er als Ingenieur in Wollwich, London und Wien, schließlich wurde er Direktor der Lausitzer Maschinenfabrik AG in Bautzen. 1877 wählte man ihn in die Handelskammer Zittau und im selben Jahr heiratete er. Am 01. Oktober 1878 wurde Bach zum ordentlichen Professor des Maschinenbauwesens an die Technische Hochschule Stuttgart berufen, wo er 1884 die Materialprüfanstalt und elf Jahre später das Ingenieurlaboratorium errichtete. In den Jahren 1885 bis 1888 war er Rektor der TH Stuttgart. Ein Jahr später, am 20. Juni 1889, wurde Bach die Erinnerungsmedaille in Silber anlässlich des 25-jährigen Regierungsjubiläums durch den König von Württemberg verliehen. Im Februar 1892 erhielt er das Ritterkreuz und am 25. November 1895 das Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone, verbunden mit dem Personenadel. Der Titel „Baudirektor“ wurde ihm ebenfalls verliehen. Schon im Jahre 1883 wurde Carl Bach an das eidgenössische Polytechnikum in Zürich, 1895 an die Technische Hochschule Berlin und 1902 inoffiziell an die Technische Hochschule in Wien berufen. Er folgte jedoch keinem dieser Rufe. Am 22. März 1911 erhielt er das Komturkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens durch König Friedrich August von Sachsen, 1914 den Titel „Staatsrat“, im Februar 1916 wurde ihm das Wilhelmskreuz durch den König von Württemberg verliehen, im Februar 1918 das Kommenturkreuz des Ordens der Württembergischen Krone. Ebenfalls in diesem Jahr erhielt Bach als erster Techniker in Württemberg den Titel „Exzellenz“. In der Zeit 1912 bis 1918 war Carl von Bach Mitglied der 1. Kammer des Württembergischen Landtages für die TH Stuttgart. An seinem 70. Geburtstag, 1917, wurde er Ehrenbürger seiner Heimatstadt Stollberg und zum 80. Geburtstag Ehrenbürger von Stuttgart. Im Jahre 1920 ließ ihn der Senat der TH Stuttgart für den Senatssaal malen. Zwei Jahre später wurde Bach emeritiert. 1926 wurde Bach erneut gemalt, diesmal für den Sitzungssaal des VDI in Berlin. Am 10. Oktober 1931 verstarb Carl von Bach in Stuttgart. Er trägt die Ehrendoktorwürden der TH Berlin (1903), der Universität Tübingen (1927), der TH Wien (1927) und der TH Stuttgart (1927). In engem Zusammenwirken und regem Gedankenaustausch mit namhaften Unternehmern und Erfindern wie Robert Bosch, Paul Daimler, Rudolf Diesel, Graf Ferdinand von Zeppelin u.v.a. gelang es Bach, im Maschinenwesen die Kluft zwischen den Praktikern wie Redtenbacher (Karlsruhe), und den Theoretikern wie Reuleaux (Berlin) durch zielgerichtete Verbindung von Theorie und Praxis mittels experimenteller Forschung im Maschinenbau und Bauwesen zu überwinden. Zur Sicherung der wissenschaftlichen Grundlagen betrieb Bach mit Erfolg die Errichtung zweier Forschungsstätten, der Materialprüfanstalt 1884, deren Direktorat er bis 1922 inne hatte, und des Ingenieurlabors 1895. Auf seine Initiative wurde 1925 der erste Lehrstuhl für das Luft- und Kraftfahrtwesen in Deutschland mit dem dazugehörigen Laboratorium errichtet. Aufgrund seiner Arbeiten gilt Bach als Begründer der statischen Elastizitäts- und Festigkeitslehre. Sowohl aus eigenem Erfahren als auch aus seinem Wirken in Unternehmerkreisen und technischen Vereinen war Bach bewusst, dass es zur raschen Entwicklung der deutschen Industrie einer grundlegenden Reform der Ingenieurausbildung bedurfte. Er forderte eine mindestens einjährige "Werkstattpraxis". Solide praktische Erfahrungen ergänzt durch eine gründliche, umfassende Ausbildung in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern aber auch die Vermittlung geisteswissenschaftlicher Disziplinen, die "Humanisierung der Technischen Hochschulen", hielt Bach für den Ingenieur der Zukunft für unbedingt erforderlich. Seinen bildungspolitischen Intentionen, die er in seinem mehr als 40-jährigen Wirken an der Technischen Hochschule Stuttgart verwirklichte, verschaffte er vor allem über den Verein Deutscher Ingenieure Geltung. Ausdruck der Wertschätzung Bachs als Lehrer und Gelehrter ist neben den Berufungen an andere Hochschulen, neben den Orden und Ehrungen von gekrönten Häuptern bis hin zu Vereinigungen technischer, wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Art, das prachtvolle Dankschreiben der Studierenden der TH Stuttgart. 2. Bestandsbeschreibung: Carl von Bach (1847-1931) war einer der bedeutendsten deutschen Technikwissenschaftler seiner Zeit. Auf dem Gebiet des Maschinenwesens und der Materialprüfung leistete er eine Pionierarbeit, welche die Grundlagen auch für die in unserer heutigen Zeit aktuellen Probleme und Problemlösungen darstellt. Insgesamt umfasst der Nachlass Carl von Bach ca. 40 lfm. Archivgut. Dieses Material beinhaltet jedoch nicht nur den wissenschaftlichen Nachlass Bachs, sondern weit mehr: neben den wissenschaftlichen Arbeiten - es sind nahezu alle Manuskripte seiner Hauptwerke in den verschiedensten Auflagen vorhanden - wird auch ein umfangreicher Teil seiner privaten Hinterlassenschaft verwahrt. Darüber hinaus befindet sich im Universitätsarchiv auch der Nachlass seines Sohnes Julius Bach. Ihm wurde testamentarisch der gesamte Schriftnachlass seines Vaters vermacht, den dieser schließlich der damaligen Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt neben seinem eigenen vermachte. Besonders wertvoll am Nachlass Carl von Bachs, wenn man überhaupt eine Untergruppe herausgreifen kann, ist die überlieferte Geschäftskorrespondenz. Auf ca. 50.000 Blatt ist sowohl die eingegangene als auch die ausgegangene Korrespondenz über den Zeitraum von 1876 bis 1931 nahezu lückenlos überliefert. Wegen des Arbeits- und Forschungsschwerpunktes Bachs, der Festigkeits- und Elastizitätslehre, deren Mitbegründer er war, kam er mit den verschiedensten Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Kontakt. Darüber hinaus war Bach ein sehr sozial engagierter Mensch, was sich ebenfalls in dieser Korrespondenz niederschlägt. Die Überlieferung ist aber in ihrer Erhaltung gefährdet. Insbesondere die Kopialbücher mit der ausgegangenen Korrespondenz werden nur noch in Ausnahmefällen für die Benutzung freigegeben. Besonders problematisch ist hier der Erhaltungsgrad des Schreibstoffes. Der Nachlasser hat in der Regel keine handelsübliche Tinte benutzt, sondern diese in wechselnder Zusammensetzung selbst zusammengemischt, welche nun zum Teil sehr stark verblasst. Außerdem ist das transparente Papier der Bücher nur von geringer Stabilität. Aus diesem Grund wurde die Geschäftskorrespondenz im Nachlass Bach ist komplett verfilmt und digitalisiert. Ausgewählte Dokumente sind auf Farbfilm aufgenommen und als Negativ sowie Positiv vorhanden. Die Untergliederung des Nachlasses In seiner vorläufig letzten Verzeichnungsstufe gliedert sich der Nachlass Carl von Bachs in sechs Abschnitte: I. biografisches Material Diese Gruppe umfasst Urkunden zur Person, Zeugnisse über seinen Bildungsweg und der berufspraktischen Arbeit, Dokumente über seine Militärdienstzeit, Ehrungen, Berufungen, Jubiläen und autobiografische Aufzeichnungen. II. Privatkorrespondenz Diese ist nach den Familienmitgliedern und innerhalb dieser chronologisch geordnet. Hiervon ist der Briefwechsel mit seinem Sohn Julius der umfangreichste und sicherlich auch der interessanteste, da in ihm die Erörterungen vielfältiger Fachprobleme, die zwischen den beiden Wissenschaftlern geführt wurden, enthalten sind. III. Geschäftskorrespondenz Diese kann zwar nicht den Anspruch der Vollständigkeit erheben, aber der Umfang der Überlieferung ist beeindruckend. Besonders bemerkenswert ist die Überlieferung der ausgegangenen Post, die in insgesamt 35 Kopialbüchern auf ca. 35000 Blatt festgehalten ist. Sie überstreichen den Zeitraum von 1876 bis 1903 und von 1909 bis zu seinem Tode 1931. Innerhalb dieser Kopiale sind die Schreiben chronologisch geordnet und für nahezu jedes dieser Bücher existiert ein hinten angestelltes Namensregister der Empfänger, welches noch vom Nachlasser angefertigt worden ist. Allerdings befinden sich in den Kopialbüchern auch Kopien von eingegangenen Schreiben und verschiedenen Konzepten, Ordnungen usw., die Bach wohl für besonders wichtig hielt. Auch die in dieser Gruppe archivierte eingegangene Post ist mit 18 000 Blatt recht beachtlich. Insgesamt sind in der Gruppe der Geschäftskorrespondenz ungefähr 2500 Korrespondenzpartner verzeichnet. Zu den beiden Abschnitten Privat- und Geschäftskorrespondenz ist zu sagen, dass auch außerhalb dieser, in den Sachakten, Korrespondenzen zu finden sind. IV. Geschäftspapiere Hier befinden sich die Manuskripte seiner unzähligen Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Gutachten zu den von Bach bearbeiteten Wissenschaftsgebieten sowie umfangreiche Materialsammlungen zu diesen Fragen. Seine Arbeiten zu Materialprüfung, zur Haltbarkeit von Dampfkesseln und Nietverbindungen usw. lassen sich hier besonders gut nachvollziehen. Bach legte selbst feste Mappen an, in denen er alle möglichen Vorgänge zu einem Sachbetreff sammelte und diese dann entsprechend beschriftete. Dieser Ordnungs- und Verzeichnungszustand wurde bei der früheren Bearbeitung des Nachlasses weitgehend übernommen, ohne im Einzelnen den Inhalt zu verifizieren. Dieser Mißstand wurde 2007 behoben. Die Ordnung nach dem Sachbetreff wurde beibehalten, jedoch wurden die Mappen neu verpackt und die Aktentitel mit umfangreichen "Enthält"-Vermerken ergänzt, was einen leichteren Zugang zu diesem Material schaffen soll. Zudem wurden diesem Abschnitt noch Papiere aus dem Nachlass Julius Bach hinzugefügt, die aber eindeutig ihren Ursprung bei Carl Bach haben. V. Materialsammlungen Hier wurde verschiedenartiges Material zusammengefasst. Das betrifft z. B. seine Mitgliedskarten, Orden, Werbegeschenke, Materialproben oder auch verschiedene Fotos. Die Abschnitte 4 und 5 sind nicht neugeordnet, sondern original vom Nachlasser übernommen worden. VI. provenienzfremdes Material Hier befindet sich das später zum Nachlass dazugekommene Material über den Nachlasser, wie Nachrufe oder Kopien von und über Bach aus anderen Archiven. Bei der Neubearbeitung des Nachlasses konnte weiteres Material über Carl Bach ergänzt werden. Hervorzuheben sind an dieser Stelle besonders die zahlreichen Fotos der Familie Carl Bach, welche in digitaler Form für den Bestand zur Verfügung gestellt wurden. Zur Bezeichnung Die Bestandssignatur ist die Nummer 302, gefolgt von einer Angabe in römischen Ziffern und den einzeln (in arabischen Zahlen) nummerierten Akteneinheiten. Die römischen Ziffern kennzeichnen hierbei die sechs verschieden Gruppen. Beispiel: 302 / III / 0123 Bestand Nachlass Carl von Bach / Geschäftskorrespondenz / Auslandskorrespondenz Amerika: Argentinien, Chile, Kanada, USA Bestandsbearbeitung Der Nachlass Carl von Bach ist noch nicht endgültig erschlossen. Zu Beginn der Bearbeitung in den 80er Jahren ist eine Kartei erstellt worden, welche die Grundlage bei der Eingabe in die Datenbank Ende der 90er Jahre darstellte. Die Daten wurden unverändert übernommen. Für den Nachlass wurde eine neue Klassifikation erarbeitet, nach der die eingegebenen Verzeichnungseinheiten geordnet werden. In den Abschnitten Biografisches Material, Privat- und Geschäftskorrespondenz sind neue Aktentitel gebildet worden. 2007 wurden schließlich die Abschnitte IV bis VI tiefgründiger erschlossen. Zwar wurden zum großen Teil die Titel der Akten in den Geschäftspapieren und Materialsammlungen original vom Nachlasser übernommen, jedoch wurden sie mit umfangreichen Bemerkungen ergänzt. Damit stellt das hier vorliegende Findbuch den vorläufig letzten Stand der Bearbeitung dar. Digitalisierung Die Korrespondenz im Nachlass ist komplett verfilmt und vom Film digitalisiert worden. Wegen des Erhaltungszustandes werden auch die Originale nicht mehr zur Benutzung freigegeben. Durch einen hochwertigen Silberhalogenidfilm ist eine Bestandssicherung erreicht worden. Die Benutzung dieses Nachlassteiles erfolgt in der Regel über die elektronischen Daten am PC. Die Bezeichnung der CD-ROM entspricht der der Akteneinheit. Beim Scannen wurden die einzelnen Blatt fortlaufend mit einer Nummerierung versehen. Der erste Teil des Dateinamens spiegelt aber die Akteneinheit wider. Allerdings stimmen die Dateinummern nicht mit der Seitenzahl überein. 3. Erschließungszustand/Umfang: erschlossen; Findbuch, Datenbank, Digitalisate; Umfang: 40,75 lfm.