Ausbildung

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          Reichsmarineamt (Bestand)
          BArch, RM 3 · Bestand · 1889-1919
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit Kabinettsordre wurde mit Wirkung zum 1. April 1889 das Reichsmarineamt (neben dem Marinekabinett und dem Oberkommando der Marine) als Nachfolgebehörde der Kaiserlichen Admiralität geschaffen. Als oberste Reichsbehörde war das Reichsmarineamt verantwortlich für die Organisation, Verwaltung, Technik, Bewaffnung und Befestigung der Marine. Zugleich übte es gegenüber der Handelsmarine sowie auf den Gebieten des Seeverkehrs, der Nautik und des Fischereischutzes die Reichskompetenzen aus. Dem RMA unterstanden die kaiserlichen Werften, die Schiffbauprüfungskommission, die Marine-Depotinspektion, Küstenbezirksämter, Stationsintendanturen, Marinelazarette, die Seewarte, der Marinekommissar des Kaiser-Wilhelm- Kanals und das Gouvernement Kiautschou. Das RMA gliederte sich in folgende Organisationseinheiten: Zentralabteilung, Allgemeines Marinedepartement, Werftdepartement/U-Bootamt, Konstruktionsdepartement, Verwaltungsdepartement, Waffendepartement, Nautische Abteilung, Zentralabteilung für das Schutzgebiet Kiautschou, Medizinalabteilung, Justiziariat, Nachrichtenbureau. Am 15. Juli 1919 gingen durch Erlass des Reichspräsidenten die Befugnisse des Reichsmarineamtes auf die Admiralität über. Inhaltliche Charakterisierung: Mit Ausnahme des Waffendepartements, der Medizinalabteilung, des Justiziariats und des Zentralnachweisbüros der Marine sind Akten aller übrigen Organisationseinheiten in diesem Bestand überliefert. Von besonderer Bedeutung sind aus der Zentralabteilung die Handakten des Staatssekretärs über die Entwicklung der Marine und die Vorarbeiten zu den Flottengesetzen. Ein wichtiger Teil der ehemaligen Handakten befindet sich außerdem im Nachlass des Staatssekretärs Tirpitz. Die überlieferten Akten aus der Zentralabteilung enthalten Unterlagen über Protokollfragen, Stapelläufe, Ordensverleihungen und zentrale Organisationsangelegenheiten sowie Reichstagsmaterial und eine vollständige Serie der "Allerhöchsten Kabinettsordres" für die Marine von 1889 bis 1918. Gut überliefert ist die Tätigkeit des Allgemeinen Marinedepartements über Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Schiffe und Marineteile, Personal- und Ersatzangelegenheiten, Fragen der Ausbildung im Waffendienst, Uniformierung, Organisation des Bildungswesens, Justizverwaltung, Versorgungsangelegenheiten , militärische Fragen der Schiffskonstruktion sowie Seerecht. Die Akten des Konstruktionsdepartements bieten eine Quelle von erheblicher Bedeutung für die Marine- und Technikgeschichte. Dazu gehören Bauakten für alle schweren und mittleren Kampfschiffe, die bis 1914 fertiggestellt wurden, sowie ca. 10.000 Konstruktionspläne und andere technische Zeichnungen für Schiffe und Boote. Darüber hinaus sind auch überliefert wissenschaftliche Forschungsergebnisse über Festigkeitsfragen, Materialentwicklung, Schleppversuche und allgemeine Baubestimmungen. Die Akten der Etatabteilung dokumentieren vollständig die Entwicklung des Marinehaushaltes, insbesondere die Finanzierung der Flottenbauprogramme. Hier finden sich auch Etats- und Verwaltungsakten zum Aufbau des deutschen Schutzgebietes Kiautschou sowie über Pensions- und Rentenangelegenheiten von Offizieren, Mannschaften und Beamten. Gut überliefert sind auch die Akten des Verwaltungsdepartements, die überwiegend Verpflegungs-, Bekleidung- und Unterkunftsangelegenheiten der Marine dokumentieren. Hervorzuheben sind die Akten über zahlreiche Stiftungen, bei denen das Reichsmarineamt federführend war. Im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für Verpflegung und Bekleidung entstanden umfangreiche Aktenserien über die Versorgung der deutschen Bevölkerung während des Krieges. Die überlieferten Akten des Nachrichtenbüros enthalten Unterlagen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands sowie die Entwicklung von Schifffahrt, Seeverkehr und Flotteninteressen, Zensurmaßnahmen, Sammlung und Abgabe von Kriegsnachrichten sowie Auslandspropaganda. Eine umfangreiche Sammlung von Zeitungsausschnitten ist ebenfalls enthalten. Erwähnenswert sind weiter die Korrespondenzserien über Vereinsangelegenheiten, besonders den Deutschen Flottenverein. Vom Nautischen Departement liegen Akten über Seezeichen- und Küstensignalangelegenheiten, Besteckauszüge, Reiseberichte und Expeditionen vor. Von dem für die Ausrüstung und Instandhaltung von Schiffen, Werften und Fahrzeugen zuständigen Werftdepartement ist nur ein geringfügiger Aktenrest über U-Bootangelegenheiten, vereinzelt auch Torpedoangelegenheiten erhalten geblieben. Die für die Bearbeitung des U-Bootwesens zuständigen Abteilungen und Dezernate des Werftdepartements wurden 1917 zum U-Boot-Amt verselbständigt. In den während der kurzen Zeit seines Bestehens entstandenen Unterlagen spiegeln sich die Maßnahmen zur Förderung des U-Bootbaues, insbesondere der materiellen Bereitstellung während der Endphase des 1. Weltkrieges wieder. Erwähnenswert ist hier noch Material über die planmäßige technische Auswertung von Kriegstagebüchern der U-Boote. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs593 lfm24181 AE, ca. 10000 Schiffszeichnungen/ -pläne (RM 3/12.000-22.600) Zitierweise: BArch, RM 3/...

          Reichsmarineamt
          Reichsministerium für Wiederaufbau (Bestand)
          BArch, R 3301 · Bestand · 1919-1924 (mit Vorakten)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Das Reichsministerium verdankt seine Entstehung vorwiegend parteipolitischen Rücksichten. Als die Deutsche Demokratische Partei am 02.10.1919 als Koalitionspartner wieder die Regierungsverantwortung übernahm, erhielt sie entsprechend Ihrer Stärke im Reichstag außer der Stellvertretung des Reichskanzlers drei Ministersitze, die im amtierenden Kabinett teils durch Neubildung bereitgestellt wurden. Die Folge war die Bildung eines neuen Reichsministeriums für Reparationsangelegenheiten. Am 21.10.1919 wurde Dr. Otto Gessler (21.10. bzw. 07.11.1919 - 26.03.1920 im Reichskabinett Gustav Bauer) zum ersten Reichsminister dieses Ressorts ernannt. Die Funktion übten weiterhin aus: Dr. Walther Rathenau (28.05. - 25.10.1921 im 1. Reichskabinett Dr. Josef Wirth), Dr. Heinrich Friedrich Albert (29.03. - 12.08.1923 im Reichskabinett Dr. Wilhelm Cuno), Robert Schmidt (13.08. - 29.11.1923 im 1. und 2. Reichskabinett Dr. Gustav Stresemann). Durch Erlass des Reichspräsidenten vom 07.11.1919 (RGBl. S. 1875) wurde das Reichsministerium für Wiederaufbau zur Durchführung der dem Deutschen Reich durch den Friedensvertrag von Versailles (28.06.1919) auf wirtschaftlichem Gebiet auferlegten Verpflichtungen de iure errichtet. Eigentlich war es das Ministerium für Reparationsangelegenheiten, denn der Wiederaufbau galt den ehemaligen westlichen Kriegsgebieten außerhalb des Reiches. Folgende Aufgaben wurden dem neuen Ministerium übertragen: · die unmittelbare wirtschaftliche Wiedergutmachung (Teil VIII des Friedensvertrages), · der Ausgleich von Forderungen und Schulden gegenüber den bisher feindlichen Staaten (Teil X Abschnitt 3 des Friedensvertrages), · die Abwicklung der Liquidationen (Teil X Abschnitt 4 des Friedensvertrages), · die Entschädigung der Auslands-, Kolonial- und verdrängten Deutschen, · der Ausgleich der Kriegsschäden der deutschen Reedereien (See- und Binnenschifffahrt sowie Fischerei). Diesem Aufgabenkreis war die Organisation des Ministeriums angepasst, die während der ganzen Dauer seines Bestehens kaum verändert wurde: Abteilung A: Wirtschaftliche Wiedergutmachung einschließlich des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete, insbesondere Rücklieferungen und Reparationslieferungen. Abteilung B: Liquidationen, Entschädigungen, Vorkriegsschulden. Abteilung C: Ablieferung von See- und Binnenschiffen; Kriegsschäden der See- und Binnenschifffahrt. Abteilung C 1: Ablieferung von Fischereifahrzeugen; Kriegsschäden der Seefischerei. Abteilung D: Personalangelegenheiten. Abteilung E: Finanzielle Angelegenheiten. Abteilung F: Juristische Angelegenheiten. Generalreferat G: Allgemeine Angelegenheiten und Angelegenheiten betreffend den Friedensvertrag. Abteilung K: Kolonialzentralverwaltung als Abwicklungsstelle des früheren Reichskolonialministeriums (seit 01.04.1920). Zur Beratung in Fragen der wirtschaftlichen Wiedergutmachung stand dem Ministerium ein Beirat für Wiedergutmachungsfragen zur Seite. Dieser setzte sich aus Mitgliedern des Reichsrats und aus Vertretern der Reichstagsfraktionen und der interessierten Wirtschaftskreise zusammen. Die erste Sitzung hielt der Beirat am 26.04.1920 ab. Es folgten nur noch wenige weitere. Auch scheint die Bedeutung des Beirats nur gering gewesen zu sein. Das Reichsministerium für Wiederaufbau stand während seines ganzen Daseins im Schatten des Auswärtigen Amtes und des Reichsfinanzministeriums, aus deren Aufgabengebieten gewisse Teile abgetrennt worden waren, um dem neuen Ressort eine Grundlage zu geben. Auch durch die Hinzunahme der Abwicklungsaufgaben des mit Wirkung vom 01.04.1920 aufgelösten Reichskolonialministeriums wurde diese Grundlage nicht günstiger. Im Gegenteil, die Abhängigkeit vom Auswärtigen Amt, aus dem das Reichskolonialamt bzw. -ministerium erst 1907 hervorgegangen war, wurde noch fühlbarer. Es hing ganz wesentlich von der Persönlichkeit und der Amtsführung der Wiederaufbauminister ab, in welchem Maße sich das neue Ressort zwischen und neben den anderen Reichsministerien behaupten, seinen Platz ausbauen und damit seine Daseinsberechtigung beweisen konnte. Es ging letztlich darum, ob das Wiederaufbauministerium in dem für Deutschlands Schicksal so wichtigen Reparationsproblem eine führende Rolle übernehmen oder ob es in außenpolitischer Beziehung nur der "verlängerte Arm" des Auswärtigen Amtes, in finanzieller nur "ausführendes Organ" des Reichsfinanzministeriums sein sollte. Diese Aufgabe war nach dem ungünstigen, parteipolitisch bedingten Start des Wiederaufbauministeriums und seiner Stellung zwischen zwei Ministerien von überragendem Gewicht höchst schwierig. Dementsprechend schwankte bei den jeweiligen Regierungsparteien die Wertschätzung des Wiederaufbauministeriums. Die Neigung einen Minister dafür zu repräsentieren war stets gering. So mußte das Ministerium in den 4 ½ Jahren seiner Existenz insgesamt drei Jahre lang ohne Minister auskommen. Die Amtszeit von Gessler prägte dem Ministerium entscheidende Strukturen auf, die bis zuletzt beibehalten wurden. Die höchste politische Rolle spielte es unter Rathenau. Er erreichte in den beiden Protokollen des Wiesbadener Abkommens vom 06. und 07.10.1921 immerhin erstmals eine deutsch-französische Übereinstimmung über einen Plan für deutsche Sachlieferungen (Wiederaufbaumaterial) an Frankreich; diese Lieferungen waren zeitlich und wertmäßig begrenzt, nicht mehr wie bisher ungemessen. Für eine zentralisierte Ausführung der deutschen Reparationsleistungen wurden zwei große Organisationen in Deutschland und Frankreich vorgesehen. Die tatsächliche Leitung des Reichsministeriums für Wiederaufbau lag von Anfang bis zum Ende im Wesentlichen in den Händen des einzigen Staatssekretärs Dr. Ing. E. h. Gustav Müller, dessen Verantwortung um so größer war, als das Ministerium meistens keinen Minister hatte. Nach dem Abbruch des passiven Widerstandes im Ruhrkampf (26.09.1923) und der Stabilisierung der deutschen Währung (20.11.1923) beschloss die Reparationskommission am 29.11.1923, zwei internationale Sachverständigenausschüsse einzusetzen, um künftig Reparationszahlungen auf neuer Basis zu regeln. Die Vorschläge des Reichsministeriums für Wiederaufbau zur Neuregelung der Bearbeitung der bisher von ihm wahrgenommenen Angelegenheiten sollten seine weitere Existenz sichern. Im Gegensatz dazu traten das Auswärtige Amt und das Reichsfinanzministerium für die Auflösung des Wiederaufbauministeriums ein. Schließlich lieferten die seit der Schaffung der Rentenmark eingeleiteten Sparmaßnahmen innerhalb der Reichsverwaltung die Begründung für die Auflösung des Ministeriums. Durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 08.05.1924 (RGBl. I S. 443) wurde am 11.05.1924 das Ministerium, lange bevor der Dawes-Plan als Neuregelung des Reparationsproblems am 01.09.1924 wirksam wurde, aufgelöst. Die Angelegenheiten des Reichsministeriums für Wiederaufbau übernahm fast ausschließlich das Reichsfinanzministerium, in dessen nachgeordnetem Geschäftsbereich sich zuletzt noch von 1930 bis 1933 die Restverwaltung für Reichsaufgaben mit der Abwicklung der Reparations- und Kolonialangelegenheiten befassen musste. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Schriftgut des Reichsministeriums für Wiederaufbau und der meisten seiner nachgeordneten Dienststellen war zum großen Teil schon vor Kriegsausbruch vom Reichsarchiv Potsdam übernommen worden. Die Ministerialakten sowie die Unterlagen des nachgeordneten Bereichs des Treuhänders für das feindliche Vermögen haben den Krieg überdauert und lagerten im Zentralen Staatsarchiv Potsdam unter der Bestandssignatur 33.01. Dagegen wurden die Akten von 13 nachgeordneten Behörden und Dienststellen nicht verlagert und verbrannten Anfang April 1945 bei der Zerstörung des Reichsarchivs Potsdam. Vernichtet wurden damals folgende Bestände: Reichsentschädigungskommission Reichskommissar bei dem Ausschuss zur Feststellung von Kriegsschäden in Ostpreußen Reichskommissar für die Liquidation ausländischer Unternehmen Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland Reichsausschuss für Schiffsbau und Schiffsablieferung Reichskommissar für die Rücklieferung von Eisenbahnmaterial Deutsch-Französische Möbelausfuhrkommission Kehl Reichsrücklieferungskommission Deutsche Kohlenkommission Essen Reichsausgleichsamt Reichsentschädigungsamt Staatskommissar für die Wiederherstellung der Universitätsbibliothek Löwen Archivische Bewertung un Bearbeitung Die im Frühjahr 1955 vom Bundesfinanzhof in Bonn an das Bundesarchiv in Koblenz abgegebenen Archivalien waren unter der Bestandssignatur R 38 zusammengefasst. Im Zuge der Vereinigung beider deutscher Staaten konnten beide Teile des Reichsministeriums für Wiederaufbau unter der nunmehr gültigen Signatur R 3301 wieder zusammengeführt werden. Der ehemalige Koblenzer Teilbestand wurde umsigniert und dem Potsdamer Teil angeschlossen, d.h. die Koblenzer Signaturen wurden mit der Zahl 2000 addiert (Beispiel: alt R 38 / 3 - neu R 3301/2003). Die überlieferten Akten entstammen vor allem aus den Bereichen Generalreferat G und Ministerialregistratur. Vereinzelt wurden die Akten vom später für die Aufgabenerledigung zuständigen Reichsfinanzministerium weitergeführt, verblieben jedoch wegen des Entstehungszusammenhanges bei der Überlieferung des Reichsministeriums für Wiederaufbau und haben somit eine abweichende Laufzeit. Einige Bände sind älteren Datums; sie wurden z.T. schon bei Kriegsausbruch 1914 im Reichsamt des Innern begonnen, seit 1917 im Reichswirtschaftsamt weitergeführt und 1919 dem Wiederaufbauministerium übergeben. Inhaltliche Charakterisierung: Den Schwerpunkt der Überlieferungen bilden die Akten des Generalreferats, Materialien zu Entschädigungen, Liquidationen, Reparationen, Sanktionen, Restitutionen und Substitutionen sowie zu Zerstörungen und Entschädigungsansprüche. Darüber hinaus sind vor allem Unterlagen zu Haushalt, zur Organisation und Durchführung des Wiederaufbaus überliefert. Erschließungszustand: Findbuch 2004 Zitierweise: BArch, R 3301/...

          Reichspatentamt
          BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 419 · Bestand · 1854-1947
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Zur Postgeschichte Badens in den Jahren 1872 bis 1934: Das Großherzogtum Baden hat 1811 das Postwesen dem Haus Thurn und Taxis aus den Händen genommen und in Staatsregie überführt. Es wurde eine Postdirektion geschaffen, die 1814 in eine Oberpostdirektion umgewandelt wurde. Aus dieser entstand 1843 nach Einführung der Eisenbahn die "Direktion der Posten und Eisenbahnen", die 1854 in "Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten" umbenannt wurde. Im Zusammenhang mit dem Eintritt in das Deutsche Reich verzichtete Baden auf seine Posthoheit. Mit dem 1. Januar 1872 gingen die badischen Postgerechtsame auf die Kaiserliche Reichspost über, nachdem man zuvor das Eisenbahnwesen, das nicht verreichlicht worden war, wieder von der Postverwaltung getrennt hatte (siehe Beständegruppe 421). Das Immobilienvermögen der bisher badischen Post blieb nach 1872 weiterhin Eigenturm des badischen Staates, durfte aber von der Reichspost genutzt werden, der es natürlich unbenommen blieb, Grundstücke und Gebäude zu eigenen Zwecken neu zu erwerben. Die Reichspostverwaltung errichtete in Baden als Mittelbehörde zwei Oberpostdirektionen (OPD) mit Sitz in Karlsruhe und Konstanz, deren gegenseitige Grenze südlich der Eisenbahnlinie Kehl-Appenweier-Oppenau verlief. Der OPD Karlsruhe war auch der hessische Amtsgerichtsbezirk Wimpfen, der OPD Konstanz der preußische Landesteil Hohenzollern zugewiesen; die beiden Gebiete wurden ebenfalls von der Reichspost betreut, während das benachbarte Königreich Württemberg nach 1871 seine eigene Post behalten hatte. Die beiden Oberpostdirektionen waren dem Generalpostamt (ab 1880 Reichspostamt, ab 1919 Reichspostministerium) als Oberbehörde unterstellt. Da im Norddeutschen Bund das Telegrafenwesen einer eigenen "Generaldirektion der Telegraphen" unterstanden hatte, war 1872 auch in Baden die Telegrafie aus der Zuständigkeit der Post herausgenommen worden. Doch schon am 1. Januar 1876 fand im Reichspostgebiet die Verschmelzung von Post und Telegrafie statt. Von nun an unterstanden die Telegrafenanstalten in Baden ¿ teils als selbständige Telegrafenanstalten bzw. -ämter, größtenteils aber mit Postanstalten vereinigt ¿ den beiden Oberpostdirektionen und dem Reichspostamt. 1934 wurde die OPD Karlsruhe wie die übrigen Oberpostdirektionen des Reiches in "Reichspostdirektion" (RPD) umbenannt. Aufgrund des für das Post- und Fernmeldewesen grundlegenden Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934 wurde die OPD Konstanz mit Wirkung vom 01.04.1934 aufgelöst und hörte nach einer Übergangszeit am 01.10.1937 endgültig auf zu bestehen. Ihr Gebiet wurde der RPD Karlsruhe zugeschlagen, welche auch die Akten der OPD Konstanz übernahm und teilweise weiterführte. Erläuterungen zum Bestand 419: Die im vorliegenden Findmittel verzeichneten Akten wurden zum weit überwiegenden Teil im Jahr 1941 von der RPD Karlsruhe abgeliefert (Zugang 1941-17). Der geringere Teil wurde provenienzgemäß den Ablieferungen der OPD Karlsruhe 454 Zugang 1980-30, 419 Zugang 1981-49 und 454 Zugang 1982-18 entnommen. Die OPD Karlsruhe verwahrte eine Altregistratur von etwa 1500 lfd. m. Akten von der Gründung der Reichspostverwaltung 1872 an, wovon nur der erwähnte Zugang 1941 in das Generallandesarchiv gelangt war. Nachdem sich das Generallandesarchiv im Jahre 1961 vergeblich um die Ablieferung des restlichen Schriftguts bemüht hatte, ließ die OPD ohne Rücksprache mit dem Archiv mit Hauserlass vom 20.04.1970 die gesamten Altakten vernichten. Damit ist die einzige geschlossene Altregistratur einer OPD des Bundesgebiets, die zudem noch das Schriftgut der 1934 aufgelösten OPD Konstanz enthielt, verlorengegangen. Die Laufzeit der Sachakten des Bestands 419 umfasst im Kern die Zeit 1872-1945. Lediglich einige wenige in den Oberpostdirketionen fortgeführten Akten der Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten sowie Sammlungen von Zirkularverfügungen des Generalpostamts Berlin an preußische Oberpostdirketionen , die offensichtlich als für den Geschäftsgang nötige Informationen der OPD Karlsruhe überlassen worden waren, reichen weiter zurück. Schon bei der Einlieferung 1941 fehlten einige im Einlieferungsverzeichnis aufgeführte Akten. Einige Akten des Zugangs 1941 wurden bei den Personalakten (siehe unten) eingereiht, eine Akte kam seiner Provenienz entsprechend zu Bestand 418, sechs Akten wurden kassiert. Da die Nummerierung des Zugangs 1941-17 beibehalten wurde, sind nun folgende Nummern nicht mehr belegt: 1-7, 10, 11, 13, 65, 121-128, 193, 522, 676, 697, 713, 720, 753, 758, 774, 838, 883, 935-936 und 939-940. Die älteren Personalakten des Bestands 419 sind mit den Zugängen 1938-42 (61 Personalakten der OPD Konstanz), 1941-17 (6 Personalakten der OPD Karlsruhe) und 1981-49 (2252 Personalakten der OPDn bzw. RPD Karlsruhe und Konstanz und der OPD Karlsruhe nach 1945) in das Generallandesarchiv gelangt. Die Personalakten des Zugangs 1941 wurden in den Zugang 1981 eingearbeitet und das Einlieferungsverzeichnis entsprechend ergänzt. Glliederung und Bearbeitung des Bestands: Ein Aktenplan für das Schriftgut der RPD liegt nicht vor und war auch nicht bei der OPD Karlsruhe zu beschaffen. So lehnt sich die Klassifizierung des Bestands an die im Post- und Fernmeldewesen übliche Einteilung in Betrieb und Verwaltung an, wobei versucht wurde, aus den Registratursignaturen auf den Aktendeckeln den Aktenplan zu rekonstruieren. Der größere Teil des Schriftguts sind Spezialkarten, die bei den OPDn zu den einzelnen Verkehrsanstalten ihres Bezirks geführt wurden. Dabei handelt es sich um Postämter, Postagenturen, Postzweigstellen, Bahnpostämter, Posthilfsstellen sowie selbständige Telegrafenstationen bzw. ämter. Diese Akten enthalten regelmäßig folgende Schriftstücke: Standeslisten, Revisionsberichte der Abrechnungspostämter, Inventarverzeichnisse, Dienststundenpläne, Leitfäden für die Ausbildung von Bediensteten im Post- und Telegrafenbetrieb, worauf im Repertorium selbst nicht mehr hingewiesen wird. Näheres über rechtliche Stellung, Geschäftsbereich und inneren Betrieb der einzelnen Verkehrsanstalten ist der Darstellung von K. Sautter (siehe Literaturverzeichnis), S. 37-41, zu entnehmen. Verzeichnung und Ordnung wurden unter Leitung des Unterzeichneten im Frühjahr 1982 von den Staatsarchivreferendaren Rudolf Benl, Robert Kretzschmar und Sybille Wittenberg vorgenommen, Ergänzungen von Inspektoranwärterin Brigitte Weiler eingearbeitet. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte Frau Eva-Maria Staron. Karlsruhe, den 30. Juni 1982 Dr. H. John Literaturhinweise (Stand: 1982): Entwicklung des Post- und Telegrafenwesens im Großherzogtum Baden während des fünfundzwanzigjährigen Zeitraums von 1872 bis 1896 (1897). K. Löffler, Geschichte des Verkehrs in Baden, insbesondere der Nachrichten- und Personenbeförderung (Boten-, Post- und Telegrafenverkehr) von der Römerzeit bis 1872 (1910). K. Sautter, Geschichte der Deutschen Post. Teil 3: Geschichte der Deutschen Reichspost 1871 bis 1945 (1951). K. Stiefel, Baden 1648-1952 II (1977), S. 1485-1509.

          Reichspostministerium (Bestand)
          BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

          Reichspropagandaleiter der NSDAP (Bestand)
          BArch, NS 18 · Bestand · 1925-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Entwicklung des Amtes des Reichspropagandaleiters bis zur Machtübernahme Im Zuge der Neugründung der NSDAP im Jahre 1925 und ihrer organisatorischen Festigung wurde das Amt des Reichspropagandaleiters der NSDAP auf- und ausgebaut. Besonders auch personelle Veränderungen an der Spitze prägten die Entwicklung entscheidend. Anstelle Hitlers altem "Kampfgefährten" Hermann Esser übernahm im Sommer 1926 Gregor Strasser, Gauleiter von Niederbayern und Leiter der Arbeitsgemeinschaft der nordwestdeutschen NSDAP-Gaue, das Amt des Reichspropagandaleiters. Mit der Führung der Geschäfte wurde sein Adjutant, Heinrich Himmler, betraut [Vgl. Frei, Norbert: Nationalsozialistische Presse und Propaganda, in: Das Dritte Reich. Herrschaftsstruktur und Geschichte, hrsg. von Martin Broszat und Horst Möller, München 1983, S. 154]. Zunächst erfolgte der vertikale Ausbau der Propagandaarbeit, vor allem der Ausbau der so genannten Propagandazellen bei den Gauleitungen und Ortsgruppen. Zu Jahresbeginn 1928 wurde Strasser Reichsorganisationsleiter. Himmler wurde stellvertretender Reichspropagandaleiter, während Hitler selbst formell als Reichspropagandaleiter fungierte. Erste generelle Überlegungen zum Einsatz der Propaganda erarbeitete Himmler Ende 1928. Diese Richtlinien für Propagandaaktionen sollten besonders zur Vorbereitung und Durchführung von nationalsozialistischen Großveranstaltungen als Kernstück nationalsozialistischer Propaganda dienen [Vgl. Tyrell, Albrecht (Hg.): "Führer befiehl...". Selbstzeugnisse aus der Kampfzeit der NSDAP. Dokumentation und Analyse, Düsseldorf 1969, S. 255 ff.] Joseph Goebbels, Gauleiter von Berlin, wurde 1930 als Reichspropagandaleiter (RPL I) eingesetzt. Als er sein Amt antrat, war der Einfluss Strassers auf die Propaganda deutlich spürbar. Ein Teil der Propagandaaufgaben war bereits in den Aufgabenbereich des Reichsorganisationsleiters übergegangen; die Reichsrednerschule wurde von Hitler zu einer eigenständigen Abteilung II (Leiter: Fritz Reinhardt) gemacht. Kompetenzüberschneidungen und Abgrenzungsprobleme konnten erst mit dem Ausscheiden Strassers im Jahre 1932 behoben werden. Erstmals im Reichstagswahlkampf 1930 und später im Wahljahr 1932 betrieb die NSDAP Wahlpropaganda, die bisher in Deutschland in dieser professionellen Form nicht bekannt war [Vgl. Frei, S. 161]. Goebbels Funktion als zentrale Figur der gesamten Propaganda der NSDAP wurde gefestigt, als er zusätzlich am 14. März 1933 Chef des neu gegründeten Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurde. Als Teil der Reichsleitung der NSDAP war der Reichspropagandaleiter zunächst in München angesiedelt. Nach 1933 wurde eine Verbindungsstelle der RPL in Berlin eingerichtet, so dass sich allmählich ein Teil der Arbeit dorthin verlagerte. Aufgaben und Organisationstruktur der RPL seit 1933 [Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, München 1936 (7. Auflage 1943), sowie dem Adressenwerk der Dienststellen der NSDAP und den angeschlossenen Verbänden, des Staates, der Reichsregierung, Behörden und der Berufsorganisationen. Reichsband mit Lexikon-Wegweiser A-Z, 2. Ausgabe, Berlin 1939, 3. Ausgabe 1941/42, Berlin 1942] Dem Reichspropagandaleiter oblag die Überwachung, Koordination und Vereinheitlichung der Propaganda der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Ebenso wie er die Propaganda der NSDAP an zentraler Stelle bündelte, so bestimmte er die Richtlinien für die Partei "zur Verwirklichung des kulturellen Willens des Führers" [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Neben dem Einsatz von Presse und Film erhielt dabei der Rundfunk als zentrales Propagandamittel einen besonderen Stellenwert. Der Reichspropagandaleiter übte "die Kontrolle über das gesamte Rundfunkwesen mit Bezug auf seine innere organisatorische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung" aus [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Eine weitere zentrale Aufgabe war "die Durchdringung des gesamten deutschen Volkes mit der nationalsozialistischen Weltanschauung." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295] Dem Reichspropagandaleiter unterstanden unmittelbar der Stabsleiter (1937 Hugo Fischer, 1942 Eugen Hadamowsky) und der Adjutant (1937 Karl Hanke). Dem Stabsleiter waren direkt unterstellt: der Reichsautozug "Deutschland", die Geschäftsstelle der RPL, die Hauptstelle Pressepropaganda, die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen sowie der "Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung". Aufgabe des Reichsautozuges "Deutschland" (unter Führung von SA-Gruppenführer Hermann Schäfer) war die Versorgung von Großveranstaltungen der NSDAP sowie anderweitiger Kundgebungen von staatspolitischer Bedeutung mit technischen Hilfsmitteln. Der Hilfszug Bayern (1939 unter Leitung von Hugo Fischer) war für die Massenverpflegung bei Großveranstaltungen am Standort München zuständig. Die Geschäftsstelle der RPL diente der Durchführung von Kassen- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Hauptstelle Pressepropaganda koordinierte die einheitliche pressetechnische Bearbeitung und Verwertung der Propagandamaßnahmen aller Ämter/Hauptämter, Hauptstellen und Stellen der RPL. Die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen (Hugo Fischer) überwachte die propagandistische Aufbereitung von Ausstellungen und Messen, an denen die NSDAP beteiligt war. Aufgabe des Reichsrings für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung war die Sicherstellung der einheitlichen Führung der Propaganda aller Gliederungen und angeschlossenen Verbände durch die NSDAP [Der Reichsring war später ein Hauptamt; Stellenbesetzung vom 26.05.1941 (s. S. XII). Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 ist diese Änderung nicht berücksichtigt worden]. Dem Reichsring war je ein Vertreter der Propagandastellen aller Gliederungen und Verbände zugeteilt (Verbindungsmänner). Darüber hinaus waren im Reichsring verschiedene Dienststellen vertreten. Der Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung wurde im Auftrag von Goebbels 1934 von Walter Tießler aufgebaut und bis 1943/1944 geleitet [Walter Tießler, geb. 18. Dez. 1903, Reichsamtsleiter, seit 1934 Mitarbeiter der RPL, seit 1935 Leiter des Hauptamtes Reichsring, seit 1941 Leiter der Verbindungsstelle. Vgl. NS 18/5 Lebenslauf Tießlers; NS 18/1229 "10 Jahre Reichsringarbeit"]. Vorher war die Aufgabe der Zentralisierung der Propaganda vom Amt "Konzentration" in der RPL wahrgenommen worden. Tießler schrieb im Rückblick 1944: "Mit der Schaffung des Reichsrings im Jahre 1934 wurde die Propaganda- und Aufklärungsarbeit der Ämter, Gliederungen, angeschlossenen Verbände, der ständischen Fach- und Berufsorganisationen sowie zahlreicher Vereine unter eine einheitliche Lenkung gebracht. Es wurde ein Reichsring I gebildet, in dem alle Parteiorganisationen vertreten sind. In einem Reichsring II wurden alle übrigen Reichs-Organisationen, die propagandistische Aufgaben haben, betreut." [NS 18/1229, S. 1] Die Verbindungsmänner verblieben in ihren jeweiligen Organisationen und koordinierten von dort aus die Propagandaarbeit mit der RPL. Im Reichsring selbst waren nur die reichsweit agierenden Stellen, Verbände und Organisationen vertreten. Um auch vertikal eine möglichst dichte propagandistische Durchdringung zu erreichen, wurden auf Gauebene innerhalb der Gaupropagandaleitungen die Gauringe, auf Kreisebene Kreisringe und auf Ortsgruppenebene Ortsringe aufgebaut. Als Kommunikationsmittel dienten die sog. Gauring-Mitteilungsblätter, die von den jeweiligen Gauen herausgegeben wurden, sowie regelmäßig stattfindende Arbeitsbesprechungen. Der Reichsring wurde bei zahlreichen Propagandaaktionen, z. B. bei den sog. Wahlschlachten und Winterhilfswerk-Aktionen sowie bei allen "Mund-Propagandaaktionen" während des Krieges eingesetzt. Neben den laufenden Reichsringbesprechungen fanden Reichsringtagungen statt, auf denen der Reichspropagandaleiter, auch andere Reichsleiter und Minister sowie Gauleiter Ansprachen hielten. Im Kriege wurde dem Reichsring die Papierbewirtschaftung des gesamten Propaganda- und Schulungsmaterials übertragen. Besonders zu erwähnen ist, daß der Reichsring die Volksgerichtshofsprozesse propagandistisch auswertete und den Rednereinsatz des Deutschen Bildungswerks und des Leistungsertüchtigungswerks sowie anderer Organisationen überwachte. Die Struktur der Ämter, später Hauptämter, entsprach ihren Aufgabenbereichen: 1. Aktive Propaganda Die Hauptaufgabe lag in der Organisation und Durchführung aller Propagandaaktionen. Somit oblag der Amtsleitung zunächst auch die Schulung und Betreuung der gesamten Propagandarednerorganisation [Diesem Zweck diente auch die Verbreitung der Monatszeitschrift "Unser Wille und Weg" (Hauptschriftleiter Dagobert Dürr)]. Das Amt Aktive Propaganda (Leitung 1937 Walter Schulze, 1941 Werner Wächter) gliederte sich in die Hauptstelle Rednerwesen mit den Stellen Rednerorganisation (Erfassung aller Reichs-, Gau- und Kreisredner der NSDAP sowie aller Fachredner der angeschlossenen Verbände und Organisationen), Rednerinformation (Versorgung aller Redner mit Informationsmaterial), Rednervermittlung (Reichsredner und Stoßtruppredner der RPL) und Rednerschulung (mit Reichsrednerschule für den Rednernachwuchs; Vgl. nachfolgenden Punkt 5. Rednerausbildung), die Hauptstelle Lichtbild (zuständig für das gesamte Lichtbildvortragswesen; Organisationsbuch der NSDAP, 1936: Lichtbildwesen gehörte noch zur Amtsleitung Film) und die Hauptstelle Großveranstaltungen und architektonische Ausgestaltung. 2. Film Die Aufgabe des Amts war die Durchführung von Filmvorführungen zum Zwecke der Verbreitung und Festigung der nationalsozialistischen Propaganda und Weltanschauung. Die Amtsleitung Film (Leiter 1937 Karl Neumann, 1941 Arnold Raether) gliederte sich in Organisation, Kassenführung, Herstellung und Technik, Dramaturgie, Kulturfilm und Filmpressebearbeitung. 3. Rundfunk Die Amtsleitung kontrollierte das gesamte deutsche Rundfunkwesen, "um die inner-organisatorische, kulturelle, technische und wirtschaftliche Entwicklung des Rundfunkwesens nationalsozialistischen Grundsätzen zu verpflichten. Die Auswirkungen der Rundfunkpropaganda werden durch Einsatz aller technischen Möglichkeiten der Übertragung zur Zusammenfassung des gesamten Volkes an jedem Ort und Raum - ob durch Haus-, Gemeinschafts- oder Volksempfang - durch die Funkwartorganisation gesichert."[ Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 299 f.] Zur Amtsleitung Rundfunk (Leiter 1937 Horst Dreßler-Andreß, 1939 Hans Kriegler, 1941 August Staats) gehörten die Hauptstelle Kulturpolitische Rundfunkarbeit und Rundfunkorganisation, die Hauptstelle Rundfunktechnik und die Hauptstelle Rundfunkpropaganda. 4. Kultur Aufgabe der Amtsleitung Kultur war die Anregung und Förderung nationalsozialistischer Kunst. Der Leiter des Amtes Kultur (1937 Franz Moraller, 1941 Hannes Kremer, 1942 Karl Cerff) war gleichzeitig Reichskulturwalter in der Reichskulturkammer. Zum Amt gehörten die Hauptstelle Architektur, die Hauptstelle für künstlerische Formgebung, die Hauptstelle Auswahl (Sichtung und Auswahl musischer und dichterischer Werke zur nationalsozialistischen Feiergestaltung) und die Hauptstelle Programmgestaltung (nationalsozialistische Feiern). 5. Rednerausbildung [Das Amt Rednerwesen wird zum ersten Mal im Organisationsbuch der NSDAP von 1940 aufgeführt. Es hat offensichtlich die Aufgabe der Rednerausbildung vom Amt Aktive Propaganda übernommen, obwohl es in der Stellenbesetzung vom 26.05.1941 noch dem Hauptamt Propaganda zugeordnet ist] Die Amtsleitung Rednerausbildung war zuständig für die Ausbildung der Parteiredner. Dazu diente u.a. die Reichsrednerschule und die laufende Versorgung der Redner mit Informationsmaterial. 6. Verbindungsleiter Der Leiter der Verbindungsstelle mit Dienstort Berlin (1937 Wilhelm Haegert, 1941 Walter Tießler) hatte die Aufgabe, "jeden Verkehr mit den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften usw. zu zentralisieren und den gesamten Verkehr mit diesen durchzuführen." So sollte gewährleistet werden, "daß die Richtlinien der Propaganda zur Kenntnis der betreffenden Reichsbehörden kommen. Umgekehrt bringt die Verbindungsstelle alle Aufgaben und Anordnungen, die von Seiten des Reichspropagandaministeriums ergehen, der Reichspropagandaleitung zur Kenntnis." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 301] Die Struktur der RPL und ihre Stellenbesetzung mit Stand vom Mai 1941 stellte sich wie folgt dar [NS 18/1080: Bekanntmachung des Reichspropagandaleiters vom 26. Mai 1941]: Stabsleiter: Hugo Fischer Dem Stabsleiter direkt unterstellt : - Stabsamt: Heinrich Adami - Geschäftsführer und Beauftragter für finanzielle Fragen: Willi Osthold - Amt "Personal und Verwaltung": Kurt Dietz - Amt "Reichsverteidigung" (M): Hermann Schenk - Sonderbeauftragter der RPL für das Protektorat Böhmen und Mähren, Leiter der Kulturpolitischen Abteilung beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren: Dr. Karl Freiherr von Gregory 1. Hauptamt Propaganda: Werner Wächter - Amt "Aktive Propaganda": Werner Studentkowski - Amt "Großveranstaltungen": Hans Froelich - Amt "Rednerorganisation und -vermittlung": Dr. Karl Lapper - Amt "Rednerausbildung": Hugo Ringler - Amt "Lichtbild": Gerhard Bartsch - Amt "Propagandalenkung": Max Davidts - Amt "Ausstellung und Messen": Paul Bötticher 2. Hauptamt Rundfunk: August Staats - Amt "Rundfunkorganisation und -verwaltung": Wilhelm Lehr - Amt "Sendewesen": Wolfgang Fischer - Amt "Rundfunktechnik": Georg Budich - Amt "Rundfunkpropaganda": August Staats 3. Hauptamt für Ausrichtung der Organisationen [Diese neue Bezeichnung für den Reichsring scheint sich nicht durchgesetzt zu haben. Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 wird sie nicht erwähnt] (Reichsring): Walter Tießler - Amt "Ausrichtung der Propagandaaktionen": Udo Pfriemer - Amt "Ausrichtung der Propagandamittel": Willi Krämer - Amt "Ausrichtung der Propagandisten": Willi Krämer 4. Hauptamt Film: Arnold Raether - Amt "Filmische Ausrichtung": Herbert Baerwald - Amt "Zentralverleih": Heinrich Kadach - Amt "Filmpropaganda": Paul Teuchert - Amt "Produktion": vorerst unbesetzt, von Arnold Raether wahrgenommen - Amt "Kassenverwaltung": Karl Schulze 5. Hauptamt Reichsautozug "Deutschland": Hermann Schäfer - Amt "Verwaltung": Hans Achauer - Amt "Propagandatechnik": Emil Wipfel - Amt "Werft und Technische Betriebsleitung": Paul Mühlhoff - Amt "Mobiler Zug": Hermann Schäfer 6. Hauptamt Kultur: Hannes Kremer - Amt "Planung": Hannes Kremer - Amt "Feiergestaltung": Hannes Kremer - Amt "Musik": Theodor Jung - Verbindungsamt: Josef Schneider-Franke [Die Bekanntgabe der übrigen Ämter sowie deren Besetzung sollte später erfolgen] Zur besonderen Verwendung dem Reichpropagandaleiter unterstellt: Leopold Gutterer, Staatssekretär im RMVP Alfred-Ingemar Berndt, Ministerialdirigent im RMVP Eugen Hadamowsky, Reichssendeleiter. Vertikal war die RPL auf Gau-, Kreis- und Ortsgruppenebene organisiert. Das Gau- und das Kreispropagandaamt, jeweils mit einem Propagandaleiter an der Spitze, waren analog zur RPL in fünf Aufgabengebiete untergliedert: 1. Aktive Propaganda 2. Film 3. Rundfunk 4. Kultur 5. Verbindungsleiter In ähnlicher Form waren auch die Ortsgruppenpropagandaämter organisiert. Bestandsbeschreibung: Die Akten der RPL sind, wie die Akten anderer Provenienzen aus der NS-Zeit auch, auf Grund schwerer Kriegsverluste nur noch in Teilen überliefert. 1943 wurde das Hauptamt Kultur der RPL in München ausgebombt [Vgl. NS 18/1097, Schreiben des Hauptkulturamtes vom 16. Dez. 1943]. Der größte Teil der Akten der RPL soll 1945 vor dem Einmarsch der Amerikaner in München vernichtet worden sein [Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. ergänzte und neu bearbeitete Auflage von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, Boppard 1977, S. 355]. Das Schicksal der Aktenüberlieferung der RPL seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in den Nachkriegsjahren. Die erhalten gebliebenen Akten der RPL sind wie der größte Teil der Akten von Dienststellen und Gliederungen der NSDAP Anfang 1946 in das amerikanische Document Center in Berlin-Zehlendorf (BDC) als zentraler Sammelstelle parteiamtlichen Schriftguts verbracht worden. Während der Berlin-Blockade 1948/49 wurden Teile der Bestände nach Großbritannien und USA gebracht. Seit 1960 war dem Bundesarchiv bekannt, dass sich Akten der RPL im 39 Archivboxen in der World War II Record Division des US National Archives in Alexandria/Virginia befanden. Diese Akten waren fälschlicherweise dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zugeordnet worden. Sie waren erst einige Monate zuvor aus Großbritannien abgegeben worden, wo man sie offenbar den Leitz-Ordnern entnommen, durchgesehen und dann lose an die Amerikaner weitergeleitet hatte [Dienstakten des Bundesarchivs 4721-Prop/1.]. Im April 1962 erfolgte im Rahmen der Aktenrückführung aus den USA die Übergabe von 38 Kartons mit Schriftgut der Provenienz "Reichspropagandaleitung der NSDAP, Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung" an das Bundesarchiv. Dabei handelte es sich um die restlichen Akten, die die Amerikaner in der Record Group 1035 aufbewahrt hatten. Die losen Akten waren in den üblichen gelben amerikanischen Umschlägen verpackt. Sie trugen die fortlaufenden Signaturen 1 - 888. Ein geringer Teil der Akten (ca. 100 Nummern) ist von den Amerikanern verfilmt und im Mikrofilm-Guide Nr. 35 verzeichnet worden [Guide to German records microfilmed at Alexandria, VA., No. 35, Records of the National Socialist German Labor Party (Part III), The National Archives, National Archives and Records Service, General Services Administration, Washington 1962, S. 16-24.]. Archivische Bearbeitung Mitte der 70er Jahre erfolgte eine erste Teilverzeichnung des Bestands durch Herrn Herbert Schmitz, die 1979 durch Herrn Rainer Raillard und anschließend durch weitere Bearbeiter fortgesetzt wurde. Frau Christine Reibel und Herr Thomas Marschner verzeichneten 1998/1999 den bis dahin ungeordneten Überlieferungsteil und überarbeiteten die Altverzeichnung. Die Bildung archivischer Serien und Bandfolgen nutzten sie dabei als Möglichkeit der Verzahnung inhaltlich oder chronologisch zusammengehörender Bände. Die abschließende Bearbeitung erfolgte in den nachfolgenden Jahren durch Frau Jana Blumberg. Neben konservatorischen Maßnahmen (Einmappen, Entfernen von Metallteilen) waren, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Verfilmung des Bestands, auch Eingriffe in die vorgefundene innere Ordnung einzelner Akten erforderlich. In einigen Fällen wurden offensichtlich zerrissene Vorgänge durch Zusammenfassung von bislang einzeln verzeichneten Fragmenten rekonstruiert [Der Nachweis aufgelöster Akten ist durch eine Konkordanz gesichert]. Im Zuge der Bearbeitung wurde der Bestand NS 18 ergänzt durch eine vormals im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Akte (62 Re 3/1), eine bis dahin im Bestand Reichskulturkammer des ehem. BDC geführte Serie (RKK [ehem. BDC] 2007/0001/01-05) sowie durch einzelne Akten aus anderen Bundesarchiv-Beständen: NS-Splitter/104, 172, NS-Misch/1428 und R 6/1048. Im Interesse einer möglichst vollständigen Wiedergabe der Überlieferung erfolgte bei der Verzeichnung die Einbeziehung auch jener Akten, deren Verbleib bei der abschließenden Bearbeitung nicht festgestellt werden konnte [Sie sind durch den Zusatz "Aktenverbleib ungeklärt" gekennzeichnet.] Kassationen beschränkten sich im Wesentlichen auf Doppelstücke. Fremdprovenienzen wurden ausgesondert, Druckschriften der RPL wie auch anderer parteiamtlicher Stellen an die Bibliothek abgegeben. Die Überlieferung des RPL besteht zum allergrößten Teil aus Akten der Provenienz Reichsring, die unter der Leitung von Walter Tießler in den Jahren von 1940/1941 bis 1943 in Berlin entstanden sind. Von den Unterlagen zur Propagandatätigkeit der Jahre 1925-1932 (dabei handelt es sich fast ausschließlich um die aus dem BDC 1962 abgegebenen Akten) ist nur ein kleiner Teil erhalten. Dementsprechend dokumentieren die Akten im Wesentlichen die Gestaltung und Durchführung der Propaganda in der Zeit nach 1939, wobei die Überlieferung der Jahre 1941-1943 am dichtesten ist. Aus der Zeit zwischen der Machtübernahme der NSDAP und dem Kriegsbeginn existieren nur wenige Dokumente. Die Akten des Bestands, die nach 1940 entstanden sind, beziehen sich entsprechend ihrer Provenienz fast ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Hauptamtes Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung. Die Überlieferung der anderen Bereiche der RPL beschränkt sich auf die Funktion Tießlers als Verbindungsleiter zwischen der gesamten RPL und den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften. Wegen der großen Verluste der Gesamtüberlieferung schien eine an organisatorischen oder registraturmäßigen Gesichtpunkten orientierte Klassifikation nicht sinnvoll. Die Bearbeiter haben sich deshalb - unabhängig von einem strengen Provenienzprinzip - für eine sachliche Gliederung entschieden, die sich an Inhalte der Aufgabenerledigung der RPL anlehnt. Im Mai 2005, nach Erscheinen des Publikationsfindbuches, erfolgte die Übernahme der Presseausschnittsammlung (vormals ZSg 118) aus Koblenz. Sie wurde als gesonderter Gliederungspunkt an das Ende des Bestandsverzeichnisses gestellt. Zitierweise BArch NS 18/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch Band 103 (2003), Online-Findbuch (2005, 2007). Zitierweise: BArch, NS 18/...

          Reichssicherheitshauptamt (Bestand)
          BArch, R 58 · Bestand · Ca. 17. Jh. - 1945 (1946, 1957-1960)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge‧stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits‧haupt‧amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner) geführten Reichssi‧cher‧heits‧hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per‧sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be‧kämp‧fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal‧poli‧zei‧amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus‧wer‧tung Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 17.03): 1917-1945 (138): Personal, Organisation, Geschäftsverwaltung verschiedener SS- und SD-Stellen 1917-1919, 1933-1945 (12), politische Lage (mit Berichten), Arbeiterbewegung, kommunistische und sozialdemokratische Aktionen, Kirchenangelegenheiten (jeweils In- und Ausland) 1921-1945 (22), Schulungstätigkeit (auch kirchenpolitische Schulung) 1936-1944 (13), Literaturnach‧weise (historische und zeitgenössische Unterlagen) 1927-1943 (9), Vorlesungsverzeichnisse, Seme‧ster- und Seminararbeiten, verschiedene Aufzeichnungen 1923-1945 (15), Hexenwesen, Zauberei (mit Quellennachweisen) 1932-1942 (36), Geheimes Staatspolizeiamt, Berlin 1933-1943 (14), Geheime Staatspolizei Bremen 1934 (1), Staatspolizei(leit)stellen - mit verschiedenen Außen(dienst)stellen und Grenz(polizei)kommissariaten - Düsseldorf, Hamburg, Karlsruhe, Königsberg (Preußen), München, Saarbrücken, Prag 1933-1944 (15), Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Be‧reich des Militärbefehlshabers in Frankreich, Paris 1944 (1) Teil 2 (vormals: BArch, R 58): 1920-1945 (1.670): Dienststellenverwaltung: Zentralbehörden der Sicherheitspolizei und des SD 1933-1945 (21), Mittel- und Unterbehör‧den 1933-1945 (6), Reichsstiftung für Länderkunde 1943-1944 (5), Schriftverkehr und Schriftgutverwaltung 1933-1945 (20), Beschaffungswesen, v.a. Waffen und Geräte 1933-1945 (15), Fahrzeuge 1936-1944 (10), Literaturbeschaffung 1941-1944 (9), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1933-1945 (13), Personalangelegenheiten im Allgemeinen 1933-1945 (10), Angelegenheiten einzelner Dienststellen und Personen 1936-1945 (97), Heranziehung von Hochschullehrern durch die Forschungsstelle Orient 1944-1945 (3), Ein‧stellung, Ausbildung und Schulung 1930-1945 (22), Disziplinarmaßnahmen 1934-1944 (4) Überwachung und Verfolgung von politischen Gegnern: Grundsätze und Richtlinien 1933-1945 (6), Lageberichte und Übersichten aus dem gesam‧ten Reichsgebiet 1931-1944 (34), Lageberichte, v.a. einzelner Staatspolizei(leit)stellen 1933-1939 (68), Verhängung von Schutzhaft und "Sonderbehandlung" 1933-1945 (5), Über‧wachung und Verfolgung der Arbeiterbewegung im Allgemeinen 1928-1944 (27), Volksfront, Einheitsfront 1925-1940 (15), Deutsche Einheitspartei 1937-1940 (3), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und sozialistische Splittergruppen 1931-1943 (23), Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und kommunistische Splittergruppen 1932-1942 (41), einzelne sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische politische Organisationen 1926-1942 (17), sozialistische und kommunistische Jugend- und Sportorganisationen 1931-1941 (26), "Rote Hilfe" 1930-1939 (16), kulturpolitische Organisationen, Freidenker 1927-1941 (12), sozialpolitische, Berufs- und sonstige Organisationen 1920-1941 (7), Ge‧werkschaftsbewegung 1922-1944 (20), anarcho-syndikalistische Bewegung 1930-1940 (5), katholische und evangelische Kirchen 1933-1945 (16), Sekten und Freimaurer 1933-1943 (10), Juden im "Altreich" 1933-1944 (16), Juden in eingegliederten und besetzten Gebieten 1937-1944 (4), zionistische Bewegung 1933-1944 (5), antisemitische Propaganda 1936-1941 (6), nationale, liberale, konservative und monarchistische Gegner 1931-1945 (11) Überwachung der NSDAP, von deren Gliederungen und der Wehrmacht: NSDAP und Wehrmacht im Allgemeinen 1933-1943 (1), Dienststelle Ribbentrop 1937 (1), Deutsche Arbeitsfront 1933-1940 (2), ausländische nationalsozialistische und faschistische Gruppen und ausländische Emigranten in Deutschland 1934-1942 (1), 20. Juli 1944, 1944 (1) Überwachung unpolitischer Organisationen und wirtschaftlicher Unternehmen: unpolitische Organisationen 1929-1941 (3), Sport-, Jugend- und Gesellschaftsvereine 1930-1942 (2), Konsumgenossenschaften 1934-1941 (6), Kunstsprachorganisationen (Esperanto und andere) 1933-1943 (10), wirtschaftliche Unternehmen, v.a. Versicherungen 1933-1942 (13) Abwehr und Bekämpfung von Spionage und Sabotage: Abwehr von Spionage, Landesverrat und Sabotage im Allgemeinen 1933-1945 (22), Lan‧desverrat und Spionage 1933-1945 (9), Sabotage und Attentate 1933-1945 (13) Maßnahmen gegen Ausländer und in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebie‧ten: Behandlung von Ausländern im Allgemeinen 1933-1944 (3), ausländische Arbeiter 1934-1944 (3), Kriegsgefangene 1938-1945 (4), nationale Minderheiten im Reichsgebiet und in eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten 1934-1944 (1), staatspolizeiliche Maßnahmen in Österreich 1938-1943 (7), Tagesrapporte der Staatspolizeileitstelle Wien 1938-1940 (11), Stimmungs- und Lageberichte aus Österreich 1939-1944 (6), Sudetenland, Protektorat Böhmen und Mähren 1938-1945 (4), eingegliederte Ostgebiete und Generalgou‧vernement für die besetzten polnischen Gebiete 1939-1945 (3), Dänemark und Norwegen 1940-1945 (14), Eupen-Malmedy, angegliederte Westgebiete (Elsass, Lothringen, Luxem‧burg) 1940-1943, besetzte Westgebiete (Niederlande, Belgien, Frankreich) 1940-1944 (8), besetzte Ostgebiete (Baltikum, UdSSR) 1941-1945 (24), Jugoslawien, Ungarn, Siebenbür‧gen, Mazedonien, Operationszone Adriatisches Küstenland 1941-1945 (6) Verfolgung und Bekämpfung der unpolitischen Kriminalität: Restakten der Kriminalpolizei 1935-1944 (3) Überwachung der öffentlichen Meinung und Stimmung des Volkes: Grundsätze der Berichterstattung des Sicherheitsdienstes der SS (SD) 1937-1945 (2), Be‧richte zur innenpolitischen Lage 1939 (2), Meldungen aus dem Reich: Allgemeines, Gegner, kulturelle Gebiete, Volkstum und Volksgesundheit, Verwaltung und Recht, Wirtschaft, Luft‧krieg 1939-1943 (39), SD-Berichte zu Inlandsfragen 1943-1944 (10), regionale Stimmungs‧berichte 1943-1945 (2), Propaganda gegen ausländische Meldungen und "staatsfeindliche" Beeinflussung der öffentlichen Meinung 1933-1944 (3), Bekämpfung antinationalsozialisti‧schen Schrifttums 1933-1944 (11), Überprüfung und Verbot von Büchern und Broschüren 1933-1943 (66), Überwachung der Presse 1933-1945 (55), Rundfunk 1933-1945 (20), Musik, Theater, Film, Kunst 1935-1943 (2), Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1939-1945 (1), Volkstum 1939-1944 (1), Lage der allgemeinen Verwaltung 1939-1945 (4), Rechtspflege 1939-1942 (1), Wirtschaft 1939-1943 (1) Beschaffung und Auswertung von Nachrichten aus dem Ausland: Auslandsnachrichten im Allgemeinen 1938-1945 (16), Überwachung von Reisen in das Ausland 1936-1939 (10), deutsche Staatsangehörige und Emigranten im Ausland 1933-1943 (6), deutsche Minderheiten im Ausland 1933-1943, Nachrichten über einzelne Staaten: Abessinien, Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Arabien, Argentinien, Australien, Bel‧gien, Brasilien, Bulgarien, Burma, Chile, China, Dänemark, Ekuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, Korea, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nie‧derlande, Norwegen, Österreich, Palästina, Polen, Portugal, Rhodesien, Rumänien, Schwe‧den, Schweiz, Sowjetunion, Spanien, Südafrika, Syrien, Transjordanien, Tschechoslowakei, Türkei, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern 1931-1945 (188) Einzelfälle von Verfolgung und Überwachung: Listen, Karteien und Sammelakten, v.a. über politische Gegner aus der Weimarer Republik 1934-1944 (7), Kartei über aus dem Kirchendienst ausgeschiedene Geistliche, Or‧densangehörige und Beamte 1940-1944 (5), Kartei des SD zu Akten über einzelne Perso‧nen auch außerhalb Deutschlands mit Personaldaten und Angaben zum Grund der Aktenführung, u.a. Emigranten, Diplomaten, Fremdenlegionäre, Logenzugehörigkeit, politische Tätigkeit, Spionage‧verdacht, Verlust des Dienstausweises 1936-1938 (157), Kartei des SD über Personen in einzelnen Orten, v.a. in Norddeutschland mit Schwerpunkt in Niedersachsen, u.a. Angaben zu Beruf, Organisation (u.a. KPD, Freimaurer, konfessionelle Vereine, Firmen, Be‧hörden), gegebenenfalls mit Zusatzstempel "Jude" o.Dat. (223), Karteien des SD über Deutsche und Ausländer, v.a. Iren, Österreicher, Polen, Schweizer, Slowaken, Spanier, Tsche‧chen und Ungarn 1933-1943 (22) Anhang: Personalunterlagen 1883-1945, 1957-1960 (73) Teil 3a (vormals: ZPA, PSt 3): 1913-1946 (616): Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: politische Überwachung im Bereich verschiedener Staatspolizei(leit)stellen 1929-1942 (135), Lage‧berichte 1938-1941 (4), KPD, SPD 1920-1944 (115), politische Emigration, Verzeichnisse flüchtiger politischer Gegner 1931-1944 (34), Verbreitung illegaler Flugschriften 1927-1940 (43), Rechtsprechung gegen politische Gegner und Vernehmungspraxis 1933-1943 (21), verschiedene Überwachungsbereiche 1913-1946 (27), Interna, Nachträge 1933-1944 (16) Sicherheitshauptamt des RFSS: Monats- und Lageberichte, Tagesmeldungen 1933-1939 (34), KPD, SPD, Roter Massen‧selbstschutz, Roter Frontkämpferbund 1924-1940 (50), Rheinischer Separatismus 1919-1940 (7), Verbreitung illegaler Flugschriften 1931-1941 (23), Rechtsprechung gegen politi‧sche Gegner 1931-1938 (9), verschiedene Überwachungsbereiche 1931-1939 (23), Perso‧nalangelegenheit Professor Dr. Scheidt 1936-1944 (1) Verschiedene Dienststellen des RSHA, u.a. Staatspolizei(leit)stellen Berlin, Leipzig, Magdeburg, Stettin, Wien 1920-1945 (73) Nachtrag: Gliederung der Hauptämter und Ämter des Reichsführers der SS o.Dat. (1) Teil 3b (vormals: ZStA, 17.01 St 3): 1919-1946 (1.344): Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: gedruckte Berichte der Geheimen Staatspolizei und Denkschriften 1923-1942 (29), Lageberichte des Geheimen Staatspolizeiamts 1933-1942 (63), statistische Meldungen der Staatspolizeistellen 1938-1942 (30), Meldungen der Staatspolizeistellen in Deutschland und den besetzten Gebieten 1941-1943 (23), Anwei‧sungen, Verordnungen, Befehle und Fahndungslisten der Geheimen Staatspolizei, u.a. Personalien und Berichte über Ärzte und Wachmannschaften in Konzentrationslagern 1928-1946 (42), Materialien des Geheimen Staatspolizeiamts über die Verbreitung illegaler Schriften, Verhaftungen, Ermittlungen, Prozesse und die Tätig‧keit der Parteiorganisationen der KPD 1928-1945 (81), verschiedene Materialien 1930-1945 (33), deutsche, ausländische und internationale Organisationen, Parteien und Projekte vor‧nehmlich der Arbeiterbewegung 1919-1945 (291); verschiedene Dienststellen (RSHA und andere) 1929-1945 (58); Berichte und Meldungen der Staatspolizeistellen 1921-1945 (417); Schriftensammlung: illegale Schriften mit Meldungen und Berichten der Geheimen Staatspolizei über ihre Verbreitung und Erfassung 1926-1945 (203); Nachträge: verschiedene Dienststellen (RSHA und andere) 1930-1946 (74) Teil 4 (Übernahme von der polnischen Archivverwaltung): ca. 17. Jh. - 1945 (771): verschiedene Dienststellen (RSHA und andere; Schwerpunkt: RSHA-Amt VII Weltanschauli‧che Forschung und Auswertung, mit illegalen und beschlagnahmten Materialien), ca. 17. Jh. - ca. 1945 (771) Teil 5 (Boberach/Muregger-Projekt): ca. 1782 - ca. 1946 (ca. 3.902): SD-Hauptamt und Ämter III, VI und VII.- Kontrolle und Verfolgung weltanschaulicher Gegner: Juden, Angehörige christlicher Konfessionen, Freimaurer-Logen (mit illegalen und beschlagnahmten Materialien), ca. 1782 - ca. 1946 (ca. 3.902) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 17.03): Datenbank/Findkartei Teil 2 (vormals: BArch, R 58): Datenbank/Publikationsfindbuch: Boberach, Heinz: Reichssicherheitshauptamt (Bestand R 58) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 22), Koblenz 1982, Nachdruck 1992 u. 2000 Anhang - Personalunterlagen: Datenbank Teil 3a (vormals: ZPA, PSt 3): Datenbank/Findbuch (1967) Teil 3b (vormals: ZStA, 17.01 St 3): Datenbank/Findbuch, Bd. 1-3 (1968) Teil 4 (Übernahme von der polnischen Archivverwaltung): Vorläufiges Verzeichnis Teil 5 (Boberach/Muregger-Projekt): Datenbank/Vorläufiges Findbuch Reichssicherheitshauptamt R 58 Teil I: SD-Hauptamt und Ämter III, VI und VII, bearb. v. Heinz Boberach und Dietrich Muregger Nacherschließungen in Datenbank Zitierweise: BArch, R 58/...

          Reichsverband der deutschen Hochschulen (Bestand)
          BArch, R 8088 · Bestand · (1907-1908) 1919-1935
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Gründung im Januar 1920 in Halle zur Wahrnehmung der wissenschaftlichen und wirtschaft‧lichen Interessen der deutschen Hochschulen und Hochschullehrer; Umbenennung in Reichsverband der deutschen Hochschulen 1933; Auflösung 1935. Bestandsbeschreibung: Gründung im Januar 1920 in Halle (Saale) zur Wahrnehmung der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der deutschen Hochschulen und Hochschullehrer; Umbenennung in Reichsverband der deutschen Hochschulen 1933; Auflösung 1935. Erschließungszustand: Online-Findbuch 2004 Umfang, Erläuterung: 1234 AE Zitierweise: BArch, R 8088/...

          Reichswirtschaftsministerium (Bestand)
          BArch, R 3101 · Bestand · 1869-1946
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Durch Erlass vom 21. Oktober 1917 Übertragung der aus dem Reichsamt des Innern ausgeglie‧derten wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben auf das neu gegründete, dem Reichs‧kanzler direkt unterstellte Reichswirtschaftsamt; Anfang 1919 Aufwertung zum Reichs‧wirtschaftsministerium (RWM); mit der Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung 1919 Übertragung der Lenkung und Abwicklung der Kriegsrohstoffabtei‧lungen auf das RWM; 1920 nach Bildung des Reichsministeriums für Ernährung und Land‧wirtschaft Auflösung der kurzzeitigen Vereinigung mit dem Reichsernährungsministerium; 1921 Abgabe der Zuständigkeit für die Binnenschifffahrt und 1926 für die Seeschifffahrt an das Reichsverkehrsministerium; mit Auflösung des Reichsschatzministeriums 1923 Über‧nahme der elektrowirtschaftlichen Gesetzgebung und anderer wirtschaftlicher Aufgaben au‧ßerhalb der Kompetenz des Reichsfinanzministeriums; 1933 Abgabe der Arbeitsgebiete Wirtschaftswerbung, Ausstellungs-, Messe- und Reklamewesen an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda; Abtrennung der Devisenbewirtschaftung vom RWM, Bildung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung; 1934 Vereinigung mit dem preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit; 1935-1938 offizielle Bezeichnung: Reichs- und Preußi‧sches Wirtschaftsministerium; 1936 Abgabe der Zuständigkeit für das Verfügungsrecht über Rohstoffe, Devisen, Arbeitskräfte und das Beschaffungsprogramm an die Vierjahres‧planbehörde; nach der Zentralisierung der beiden Behörden 1937 Übergang wichtiger Teile der Vierjahresplanbehörde an das RWM: die Rohstoffbewirtschaftung, das Außenhandelsreferat und der Generalbevollmächtigte für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung; 1941 Übertragung des Bereichs Energiewirtschaft auf den Generalinspektor für Wasser und Energie; nach Auf‧bau der Reichsbergbehörden 1943 Schaffung der Hauptabteilung "Der Oberberghauptmann"; mit Erlass vom 2. September 1943 über die Konzentration in der Kriegswirtschaft Übertragung der Zuständigkeit auf den Gebieten der Rohstoffversorgung, Produktion und Rüstungsindustrie auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion: Zuständigkeit des RWM (vgl. Speer-Erlass vom 29. Oktober 1943) für die zivile Produktion, die allgemeine Wirtschaftspolitik, das Handels- und Gewerbewesen, den Bergbau und die Wirtschaftsfinanzierung. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Als durch die Fliegerangriffe in der zweiten Novemberhälfte 1943 das Hauptgebäude in der Behrenstraße zerstört wurde, hatte sich das RWM für diesen Fall bereits vorbereitet. Mit Verfügung vom 12. Juli 1943 hatte der Leiter der Hauptabteilung II i.V. Maßnahmen zur "Sicherung von Akten und Arbeitsmaterial für den Fall von Bombenschäden" angeordnet. Das Aktenmaterial sollte überprüft und, sofern es als besonders kriegswichtig eingestuft würde, im RWM bombensicher untergebracht werden. Doppelstücke und von unentbehrlichen Vorgängen anzufertigende Abschriften sollten außerhalb Berlins gesichert werden. Hinzu kam die wirtschaftliche Notwendigkeit, infolge von Rohstoffmangel Altpapier der Papierindustrie zur Verfügung zu stellen. Nur wenige Tage später, am 20. Juli 1943 folgte eine entsprechende Anordnung. Entbehrliche und für zukünftige Arbeiten bedeutungslose Akten sollten zum Einstampfen abgeliefert werden. "Akten, die auch für die Zukunft von Wert sind, sei es als Grundlage für Rechtsverhältnisse irgendwelcher Art, sei es als Quelle zur Geschichte des Amtes oder der Wirtschaftsverwaltung, müssen vor der Vernichtung ausgeschlossen werden." Sie sollten - sofern nicht mehr benötigt - "für die Abgabe an das Reichsarchiv in Potsdam oder das Preußische Staatsarchiv" bereitgehalten werden. Die Hauptabteilung OBH berichtete am 14. August 1943, dass in den Registraturen II Bg und OBH ca. 1900 Aktenbände ausgesondert und bereits von mit der Abholung betrauten Firma abgefahren worden seien. Im Zuge der Auslagerung des RWM aus Berlin erließ der Staatssekretär am 16. März 1945 eine besondere Verordnung über die Sicherung von Aktengut. Bemerkenswert ist der 2. Punkt: "Durch die bisherigen Luftangriffe ist im Deutschen Reich wertvolles und z.T. unersetzliches Material aus der Übersicht über die wirtschaftlichen Maßnahmen der Vergangenheit verlorengegangen. Da für die Wirtschaftsführung zur Fortentwicklung wirtschaftlicher Maßnahmen die Kenntnis der Tatbestände, Motive, Argumente und Gegenargumente der bisherigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen von besonderer Bedeutung ist, so muss jedes Material, das diese Kenntnis noch vermitteln kann, gesichert werden. Ich habe daher angeordnet, dass die dafür in Frage kommenden Unterlagen aus Akten und Schriftgut archivmäßig zusammengefasst und luftschutzmäßig gesichert untergebracht werden. Die Hauptabteilungen haben daher aus ihren Akten- und Schriftgutbeständen die entsprechenden Materialien auszusondern und nach Art und Menge Herrn Dr. Lück abtransportbereit zu melden." Lück gehörte zur "Volkswirtschaftlichen Abteilung", der Ohlendorf bevorzugtes Interesse schenkte. Es ist nicht auszuschließen, dass durch diese Aktion wichtige Teile des RWM gerettet werden konnten. Ingesamt wurde eine Reihe von Ausweichstellen eingerichtet. Archivische Bearbeitung Bei Übernahme der Überlieferungen des ZStA in das Bundesarchiv musste zunächst die eindeutige Benutzbarkeit des Bestandes gewährleistet werden. In einem ersten Schritt wurde daher aus rein praktischen Erwägungen heraus festgelegt, die Signierung des größeren Potsdamer Teilbestandes beizubehalten und die Koblenzer Akten umzusignieren, indem jede Aktensignatur mit 30.000 addiert wurde (Beispiel: alt R 7/ 1196 ist neu: R 3101/ 31196). Der Klassifikation des zweiten Teils des Findbuches wurde der Geschäftsverteilungsplan von 1943 zugrunde gelegt. Aus den Koblenzer und Potsdamer Teilbeständen wurden die nicht nach Schlagworten klassifizierten Akten erfasst und zusammengeführt. Die Grundlage für die Klassifikation bildet der Geschäftsverteilungsplan von 1943. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind vor allem Unterlagen zu folgenden Schwerpunkten: - Personal- und Verwaltungsangelegenheiten - Allgemeine Wirtschaftspolitik, hier insbesondere zu Industrie- und Handelskammern - Wirtschaftliche Mobilmachung - Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse und Lenkung der Industrie - Durchführung der Versorgung (Handel, Handwerk, Gewerbe) - Bank- und Kreditwesen - Finanzierung wirtschaftlicher Unternehmungen und Übernahme von Reichsgarantien in verschiedenen Industriezweigen - Exportkredite, Kreditversicherung und Garantien für den Wirtschaftsausbau im Ausland Zitierweise: BArch, R 3101/...

          Rektorat 1900-1945
          1.03.0 · Bestand
          Teil von Universitätsarchiv Rostock

          Kürzel: 1.03.0 Bestandsprofil: Bestandsbezeichnung: Rektorat 1900 - 1945 Inhalt: Leitung der Universität, Satzung, Konzil Laufzeit: 1900 - 1945 Umfang: über 800 Akten, 20 lfdm Erschließung: Datenbank, Findbuch, FINDBUCH.Net Zitierweise: Universitätsarchiv Rostock, 1.03.0, Signatur Vorwort: Der Rektor ist das gewählte akademische Oberhaupt der Universität Rostock. Als beratendes und entscheidendes zentrales Gremium steht ihm das Konzil und der Senat bei der Leitung der Universität zur Seite. Der Archivbestand des Rektorates überliefert somit die wichtigsten Leitungsentscheidungen und -vorgänge an der Universität Rostock und beinhaltet die zentralen Quellen für die Dokumentation der Geschichte dieser Hochschule. Die schriftlichen Überlieferungen der Universitätsleitung aus dem Zeitraum 1900-1945 dokumentieren die einschneidenden historischen Ereignisse sowie die gesellschaftlichen und politischen Veränderungen, die sich in der ersten Hälfte des Jahrhunderts auch in der Rostocker Universitätsgeschichte widerspiegeln. So schlagen sich beispielsweise der Beginn des Frauenstudiums im Jahre 1909, der Erste Weltkrieg und das Universiitätsjubiläum 1919, sowie die Auseinandersetzungen um eine neue Satzung in den Rektoratsakten nieder. Der Bestand dokumentiert aber auch konservative Traditionen und kritische Tendenzen wie die Einführung des Führerprinzips, die Ausgrenzung jüdischer Akademiker, die Zusammenarbeit der Universität mit Ernst Heinkel und die Gleichschaltung der Bildung durch die Nationalsozialisten. Zuletzt reflektieren die Quellen die verheerenden Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges. Der Rektoratsbestand 1900-1945 schließt an den alten Rektoratsbestand 1419-1900 an. Vermutlich nach Abschluß der Ordnung und Verzeichnung der älteren Akten ist hier der Versuch der Archivierung der neueren Akten ab 1900 nach einem Aktenplan unternommen worden. Die Signaturen bestehen aus einer Kombination von Zahlen und Buchstaben. Es war allerdings nicht für alle Positionen des neu eingeführten Aktenplanes Schriftgut entstanden, bzw. zu einigen Sachbetreffen waren zahlreiche Bände unter einer einzigen Signatur angefallen. Dadurch mußten bei der neuen Ordnung und Verzeichnung des Bestandes in den 1990er Jahren Lücken im Signaturenverlauf hingenommen werden. Wo immer möglich wurden die überlieferten Nummerierungen beibehalten, bzw. wiederhergestellt, zum Teil aber auch erweitert. Für die Nutzung der Rektoratsbestände 1419-1900 und 1900-1945 muß beachtet werden, dass hier keine systematische Bestandsabgrenzung vorgenommen wurde. Zahlreiche ältere Akten sind in den neueren Rektoratsbestand eingegangen und zahlreiche neuere Akten in den älteren. Es empfiehlt sich bei Lücken im Zeitraum ab etwa 1830 auch im neueren Bestand zu recherchieren, da zu einigen Themen komplette Vorgänge aus dem Altbestand entnommen und mit den neueren Akten zusammengeführt wurden. Alle Akten über Beziehungen zu anderen deutschen Hochschulen sind z.B. komplett im Rektoratsbestand 1900-1945 überliefert. Während die Archivalien zum ersten Weltkrieg und zum Universitätsjubiläum im Rektoratsbestand vor 1900 zu finden sind. Seit 2007 ist eine Nutzung über die Recherche im Internet möglich.

          Runderlasse
          BArch, R 70-LOTHRINGEN/40 · Akt(e) · (Dez. 1939) Juli 1940-Sept. 1942
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Einsatz der Polizeibataillone 63, 66 und 122 in Lothringen, 29. Juli 1940 Einsatz von Kräften der Schutzpolizei der Gemeinden in Lothringen, 10. Okt. 1940 Einsatz der Ordnungspolizei in Lothringen zur Unterstützung sicherheitspolizeilicher Maßnahmen, 25. Okt. und 22. Nov. 1940 Ausbildung der in Lothringen eingestellten Hilfspolizisten der Schutzpolizei, 28. Okt., 21. Nov. 1940 und 9. Apr. 1941 Einsatz der Ordnungspolizei in Lothringen zur Unterstützung einer sicherheitspolizeilichen Aussiedlungsaktion, 3. und 10. Nov. 1940 Ausbildung der Hilfspolizeibeamten sowie der ehemaligen französischen Polizeibeamten und Gendarmen, 9., 26. Nov. 1940, 6., 14. und 17. Jan. 1941 Kriminalistische Lehrgänge für die kolonialdiensttauglich befundenen Revier-(Bezirks-) Offiziere, Meister und Wachtmeister der uniformierten Ordnungspolizei, 11., 15. Nov. 1940, 4. Feb., 4. März, 6. Mai und 30. Juli 1941 Besetzung von Stellen und Beförderung im Sicherheits- und Hilfsdienst I. Ordnung, 28. Okt. 1940 Passtechnische Regelungen des Verkehrs zwischen Lothringen und dem Reich, 25. Nov. 1940 Einsatz der geschlossenen Einheiten der Schutzpolizei in Lothringen, 27. Nov. 1940 Herausziehung des Reserve-Polizei-Bataillons 66 aus Lothringen und Besetzung der Polizei-Grenze, 17. Jan. 1941 Marschbefehl des Reserve-Polizei-Bataillons 66, 20. Jan. 1941 Umbenennung des SS-Oberabschnittes "Lothringen-Saarpfalz" in "Westmark", 6. Feb. 1941 Einrichtung und Besetzung der Polizei-Grenze, 8. Feb. 1941 Verteilung der Hilfspolizisten des Reserve-Polizei-Bataillons 63, 10. Feb. 1941 Passtechnische Regelungen des Verkehrs zwischen dem Elsass, Lothringen, Luxemburg und dem Altreich, (Jan.) Feb. 1941

          Sanitätsamt (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 113 · Bestand · 1815-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Der Auf- und Ausbau eines militärischen Sanitätswesens erfolgte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ein preußisches Sanitätskorps bestand bereits seit 1873. An seiner Spitze stand der Generalstabsarzt der Armee, der zugleich Chef der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums, Direktor der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen und Vorsitzender des dortigen wissenschaftlichen Senats war. In seine Kompetenz fielen auch die persönlichen Angelegenheiten der Militärärzte und sonstiger Sanitätspersonen. Die Verbindung vom Generalstabsarzt zu den in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgebauten Sanitätsämtern der Armeekorps, die ihrerseits gemäß der Militärkonvention vom 25. November 1870 unter dem ausschließlichen Oberbefehl des Reiches standen, hielten seit 1906 die vier Sanitätsinspektionen in Posen, Berlin, Kassel und Straßburg. 1912 wurde eine weitere Inspektion in Danzig eingerichtet. Unter Obergeneralärzten im Generalmajorsrang umfassten sie als oberste Aufsichtsbehörden das Gebiet mehrerer Armeekorps, denen je ein Sanitätsamt unter einem Korpsgeneralarzt zugeteilt war. Persönlich dem kommandierenden General und dem Generalstabsarzt der Armee unterstellt, war er der ärztlich-technische Referent des Generalkommandos in allen Fragen des Gesundheits- und Krankenwesens sowie Leiter des Sanitätsamtes als militärärztlicher Provinzialbehörde ihres Zuständigkeitsbereiches. Im Falle des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps waren dies die Länder Baden und Hohenzollern sowie Teile des Oberelsasses mit Ausnahme der badischen und hohenzollerischen Gebiete, die zu den Festungen Germersheim, Straßburg, Neubreisach und Idstein zählten. Seine Aufgaben umfassten im Frieden den Gesundheits- und Krankendienst beim Heer und den militärischen Anstalten sowie alle für den Kriegssanitätsdienst erforderlichen Vorbereitungen und Einrichtungen. Organisatorisch wurde dabei zwischen dem Sanitätsdienst bei den Truppen, der alle Truppenteile, Militärbehörden, Anstalten u.ä. umfasste, und in den Lazaretten unterschieden. Deren Verwaltung teilten sich das Sanitätsamt und die Korpsintendantur (beim XIV. AK waren die Abt. IV b und VI zuständig), wobei ersteres für die medizinischen, letztere für die ökonomisch-verwaltungstechnischen Belange zuständig war. Im Kriegsfall übernahm ein stellvertretender Korpsgeneralarzt die Aufgaben, Pflichten und Rechte des dem Feldheer zugeteilten Korpsgeneralarztes und damit die Verantwortung für die Organisation des Sanitätsdienstes im Heimatgebiet. In dieser Eigenschaft hat er für die Errichtung von Reservelazaretten in geeigneten Gebäuden, ihre personelle Besetzung mit Heil- und Pflegepersonal sowie die Ausbildung von Ersatzreservisten zu Militärkrankenwärtern Sorge zu tragen. Wurden an einem Ort mehrere Reservelazarette eingerichtet, konnte er die Oberleitung über diese Lazarette an einen älteren Sanitätsoffizier als Reservelazarettdirektor delegieren. Dieser hatte die ihm unterstellten Lazarette zu besichtigen und Missstände, die er in eigener Verantwortung abzustellen nicht befähigt war, dem Sanitätsamt zu melden, das seinerseits gegebenenfalls die stellvertretende Intendantur benachrichtigte. Dem stellvertretenden Korpsgeneralarzt unterstanden auch alle Einrichtungen der freiwilligen Krankenpflege, v.a. die Vereinslazarette, Genesungsheime und Privatpflegestätten. Ihre Beaufsichtigung teilte er sich mit dem Territorialdelegierten der freiwilligen Krankenpflege. Bestandsgeschichte: Die Archivgeschichte des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps ist mit der des stellvertretenden Generalkommandos identisch und kann im Repertorium Abt. 456 F 8 Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps (1914-1924) nachgelesen werden. Festzuhalten ist hier nur, dass gemäß den Bestimmungen des den Bestimmungen des Versailler Vertrags die Formationen des kaiserlichen Heeres aufgelöst werden mussten. Zu diesem Zwecke wurde eine zivile Behörde geschaffen, das sog. Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps, und die Auflösungs- und Nachkommandos des früheren XIV. Armeekorps in Abwicklungsstellen umbenannt. Dementsprechend war die für das Sanitätsamt zuständige Abteilung die Abwicklungstelle Sanitätsabteilung 14, bei der bis zum Jahre 1922 die Akten des Sanitätsamtes und der einzelnen Lazarette gesammelt wurden. Über Heilbronn, wohin das Abwicklungsamt auf Druck der Allierten im Jahre 1920 verlegt worden war, gelangten die Akten nach Auflösung des Abwicklungsamtes im Jahre 1921 zunächst an seine Nachfolgebehörde, die Reichsarchivzweigstelle Heilbronn, und über diese im Jahre 1924 an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart. Laut dem dort erstellten Einlieferungsverzeichnis (EV 113) umfasste der Bestand ursprünglich 740 Einheiten, wovon schon im Einlieferungsverzeichnis 73 als fehlend angezeigt wurden und 59 Einheiten auf das stellvertretende Generalkommando entfielen. Von diesem Gesamtbestand wurden vor der Abgabe der Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe im Jahre 1949386 Akteneinheiten vernichtet, davon 33 Einheiten des Generalkommandos IV b. Bearbeiterbericht: Vorliegender Bestand wurde im Rahmen der Ausbildung für den höheren Archivdienst von den Staatsarchivreferendaren Norbert Haag und Dieter Speck unter Anleitung und Aufsicht des Unterzeichneten im Juni und Juli 1989 verzeichnet. Dabei wurden 4 Bünde, die beim Generalkommando des XIV. Armeekorps, Abt. IVb, entstanden waren, ausgeschieden und provenienzgerecht eingeordnet. Der Bestand umfasst jetzt Unterlagen des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Frieden), des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Krieg) und der Sanitätsabteilung XIV. mit insgesamt 6 lfd. m. Kassationen wurden nicht durchgeführt. Karlsruhe, im Oktober 1989 Kurt Hochstuhl

          Schlichtungsausschuss Freiburg (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, N 200/1 · Bestand · 1917-1933
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Entwicklung der Schlichtungsausschüsse: Mit dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5.12.1916, RGBl. Seite 1333ff erhoffte sich die Oberste Heeresleitung, den militärischen Rückschlägen eine Heimatfront entgegensetzen zu können: eine zweite Mobilmachung sollte die arbeitende Zivilbevölkerung der Kriegswirtschaft zuführen. Der Rat der Volksbeauftragten hob dann auch am 12.11.1918 dieses Gesetz sofort auf, RGBl. Seite 13003f. Lediglich eine Bestimmung des Gesetzes blieb mutatis mutandis in Kraft: "Niemand darf einen Hilfsdienstpflichtigen in Beschäftigung nehmen, der bei für die Kriegsführung oder Volksversorgung bedeutenden Behörden oder Betrieben beschäftigt ist ..., sofern der Hilfsdienstpflichtige nicht eine Bescheinigung seines letzten Arbeitgebers darüber beibringt, dass er die Beschäftigung mit dessen Zustimmung aufgegeben hat. Weigert sich der Arbeitgeber, die von dem Hilfsdienstpflichtigen beantragte Bescheinigung auszustellen, so steht diesem die Beschwerde an einen Ausschuss zu, der in der Regel für jeden Bezirk einer Ersatzkommission zu bilden ist und aus einem Beauftragtten des Kriegsamtes als Vorsitzenden sowie aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht. Je zwei dieser Vertreter sind ständig, die übrigen sind aus der Berufsgruppe zu entnehmen, welcher der beteiligte Hilfsdienstpflichtige angehört. Erkennt der Ausschuss nach Untersuchung des Falles an, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt, so stellt er eine Bescheinigung aus, die in ihrer Wirkung die Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessende Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst gelten [§ 9]. Für die Berufung der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in die Ausschüsse ... durch das Kriegsamt sind Vorschlagslisten wirtschaftlicher Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einzuholen [§ 10]." Diese Ausschüsse, die ab 1.1.1917 als vorläufige Ausschüsse, dann ab 1.2.1917 als Schlichtungsausschüsse konstituiert wurden, entwickelten sich aus ihren begrenzten Anfängen rasch zu einem der wichtigsten Instrumente der Tarifparteien in deren politischen Auseinandersetzungen um Löhne und Arbeitsbedingungen. Die Verfahrensakten spiegeln so die soziale und wirtschaftliche Entwicklung vom Ende des Kaiserreichs bis zum Ende der Weimarer Republik wieder, insbesondere die Hauptprobleme der Nachkriegszeit: die Wiedereingliederung der Kriegsteilnehmer in den Arbeitsprozess, die wirtschaftliche Katastrophe im Gefolge des Ruhrkampfs und die Inflation. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20.1.1934, RGBl. Seite 45ff. beseitigte mit der Aufhebung der Schlichtungsausschüsse § 65 Nr. 7 endgültig die Tarifautonomie, die durch die Notverordnungen bereits stark beschnitten worden war. Gemäß dem halbmilitärischen Charakter des Hilfsdienstgesetzes entsprach die Zuständigkeit der Schlichtungsausschüsse den Landwehrbezirken. Die Ausschussmitglieder wurden vom Kriegsamt ernannt, die Institution ressortierte zunächst beim Stellv. Generalkommando des XIV. Armeekorps. Nach dem Zusammenbruch wechselten die Ressortministerien, bis sich die neue Verwaltung eingespielt hatte. Das Ministerium für soziale Fürsorge, das spätere Arbeitsministerium, ging 1924 im Innenministerium auf. Erst allmählich fanden die Arbeitsweise und die rechtliche Zuständigkeit der Schlichtungsausschüsse ihren festen Rahmen. Dieser Prozess war mit der Schlichtungsverordnung des Reiches vom 30.10.1923, RGBl. Seite 1043ff abgeschlossen. Die Schlichtungsverordnung hatte die Kompetenzen der Ausschüsse auf die sogen. Gesamtstreitigkeiten, kollektivrechtlich regelbare Fragen wie Tarife, Arbeitszeit usw. konzentriert und die Einzelstreitigkeiten, Rechtsstreit über an sich geregelte Verhältnisse wie Kündigungswirksamkeit usw. an die Arbeitsgerichte verwiesen. Da diese in Baden noch nicht existierten, nahmen die Schlichtungsausschüsse deren Aufgaben zusammen mit den älteren Kaufmanns- und Gewerbegerichten bis 1927 wahr. Der Schlichtungsausschuss Freiburg: Der im Jahr 1917 für das Gebiet des Bezirkskommandos Freiburg gebildete Schlichtungsausschuss Freiburg umfasste die Amtsbezirke Freiburg, Emmendingen, Staufen, Waldkirch und Breisach. Nach der Neuordnung des Schlichtungswesens durch die Verordnung vom 30.10.1923 blieb Freiburg Schlichtungsausschusssitz, umfasste von nun an jedoch die Arbeitsnachweisbezirke Lahr, Kehl; beide vorher beim Schlichtungsausschuss Offenburg; Offenburg, Lörrach und Freiburg mit den Verhandlungszweigen Lörrach, Lahr und zeitweise Offenburg. Durch den Erlass des Badischen Finanz- und Wirtschaftsministers vom 4.7.1933 wurde der Schlichtungsausschuss Freiburg aufgelöst. Die Auseinandersetzung um Aufgaben, Unabhängigkeit und Rechtsqualität der Schlichtungsstellen wurchs in Freiburg besonders in den Jahren 1921/22 zu heftiger öffentlicher Kontroverse; darüber geben die im vorliegenden Bestand erhaltenen Handakten des Schlichtungsausschussvorsitzenden, des Freiburger Ordinarius für Handels- und Arbeitsrecht Heinrich Höniger, deutlicher als in den Parallelbeständen Auskunft. Ordnung und Verzeichnung: Die Akten der Schlichtungsausschüsse wurden im Generallandesarchiv von Inspektorenanwärtern zu kurzfristigen Übungszwecken sowie von Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verzeichnet. Für die Erschließung hatte das nicht nur den ständigen Wechsel der Bearbeiter zur Folge, sondern erzwang auch den Verzicht auf naheliegende Bewertungskriterien. Die gleichförmigen wenn auch nicht lückenlosen Einzelfallakten hätten Kassation erlaubt: damit waren die Bearbeiter jedoch überfordert. Zugleich enthalten aber auch Akten aus Einzelstreitigkeiten eine Fülle von schwer zugänglichen Infromationen über lokale Arbeitsverhältnisse, Betriebsgrößen, die Bildung von Betriebsräten und die Aktivität der Gewerkschaften, die die Gesamtarchivierung rechtfertigen. Im Schlichtungsausschuss Freiburg wurde, andern als bei den übrigen Schlichtungsausschüssen, bereits selbst die Ordnung der Akten nach Wirtschaftszweigen und Tarifgebieten vorgenommen; häufig wurden mehrere Fälle zu einem Faszikel zusammengeheftet. Die Akten des Schlichtungsausschusses Freiburg wurden 1979 von der Archivinspektoranwärterin Iris Sonnenstuhl verzeichnet. Den Index fertigte Gebhard Füßler, die Reinschrift Mitarbeiter einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Literatur: Huber Rapach, Die Schlichtung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und ihre Probleme unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. Berlin 1964. Diss. Köln 1963, Sozialpolitische Schriften 18. Dezember 1987 Konrad Krimm Kornelia Enneking Der Bestand trug im GLA die Signatur 445 und gelangte im Zuge des Beständeausgleichs zwischen GLA und StAF Anfang der neunziger Jahre ins Staatsarchiv Freiburg. Die Ordnung der Bestellnummern wurde nicht geändert, insofern ist die Nennung der Vorsignaturen im Findbuch überflüsssig. Das analoge Findmittel des vorliegenden Bestands wurde samt Einleitung im Juni 2015 von Judith Zimmermann in Scope Archiv übertragen. Die Einleitung wurde leicht gekürzt. Der Bestand N 200/1 umfasst 213 Faszikel und misst 3,1 lfd.m. Christof Strauß

          Hessisches Staatsarchiv Marburg, 314/1 · Bestand · 1898-1971
          Teil von Hessisches Staatsarchiv Marburg

          Geschichte des Bestandsbildners: Die 1898 von privaten Gesellschaftern gegründete Deutsche Kolonialschule GmbH bildete in ihrer Lehranstalt in Witzenhausen deutsche Farmer für tropische und subtropische Länder aus. Die Kapitalentwertung durch die Inflation führte zu einer wachsenden finanziellen Beteiligung des Reiches, und ab 1939 stand die Lehranstalt unter unmittelbarer Reichskuratel. Nach kriegsbedingter Einstellung des Lehrbetriebs 1942, vorübergehender Treuhandverwaltung nach 1945 und Umwandlung in das Deutsche Institut für tropische und subtropische Landwirtschaft GmbH (mit Land und Bund als Mitgesellschaftern) begann 1957 wieder die Ausbildung deutscher und ausländischer Tropen- und Subtropenlandwirte. Nach Gründung der Gesamthochschule Kassel 1971 ging die Lehranstalt in dieser auf, und das DITSL beschränkt sich vorwiegend auf Gutachtertätigkeit. Findmittel: Masch. Findbuch

          Schulamt Emmendingen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, G 220/1 · Bestand · (1814-1924), 1894-1968
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Nach Bestellung von Kreisschulräten in elf Kreisschulbezirken für die mittlere Schulaufsicht in Baden im Jahre 1864 gehörte der Kreis Emmendingen zum Kreisschulbezirk Freiburg und dann mit Wirkung vom 24. Juni 1882 nach Errichtung von 13 Kreisschulvisitaturen zum Kreisschulvisitaturbezirk Lahr. Sitz einer mittleren Schulaufsichtsbehörde wurde Emmendingen mit der Errichtung von 18 Schulkreisen in Baden mit Wirkung vom 1. Oktober 1904. Zu seinem Sprengel gehörten die Amtsbezirke Emmendingen, Ettenheim und Waldkirch. Am 1. Mai 1924 erfolgte eine Neuaufteilung in 14 Schulkreise, unter ihnen der Schulkreis Emmendingen mit den amtsbezirken Emmendingen, Lahr und Waldkirch. Infolge des Gesetzes über die Neueinteilung der Inneren Verwaltung und mit der Staatsministerialerschließung vom 7. November 1936 ergab sich mit Wirkung vom 1. Dezember 1936 eine Neueinteilung der Schulkreise. Zum Sprengel des Schulkreises Emmendingen gehörten nach Auflösung des Amtes Waldkirch die Amtsbezirke Emmendingen und Lahr. Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung und Ordnung des Schulwesens vom 5. Mai 1964, in Kraft getreten am 1. April 1965, wurden aus den Kreisschulämtern Staatliche Schulämter, somit aus dem Kreisschulamt Emmendingen das Staatliche Schulamt Emmendingen. Durch Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über Sitze und Bezirke der Oberschulämter und der Staatlichen Schulämter vom 6. November 1973, in Kraft getreten am 1. Januar 1974, wurde das Staatliche Schulamt Emmendingen aufgelöst, der Kreis Emmendingen dem Staatlichen Schulamt Freiburg zugeschlagen. Bestandsgeschichte: 1972 lieferte das Staatliche Schulamt Emmendingen ohne Ablieferungsverzeichnis 36,0 lfd. m. Akten an die damalige Außenstelle Freiburg des Generallandesarchivs Karlsruhe ab. Die Akten bildeten den Bestand "Staatliches Schulamt Emmendingen 1972/6". In diesen Bestand wurden außerdem später provenienzgerecht Akten aus der Ablieferung 1974/37 des Staatlichen Schulamtes Offenburg integriert. Ein Zettelrepertorium für einen Teil der General- und Ortsakten, angefertigt durch Dr. Werner Baumann, existierte, soweit die Unterzeichnende sich erinnert, bereits 1974. Weitere Ordnungsarbeiten am Bestand im Magazin wurden durch die Unterzeichnende bzw. unter ihrer Aufsicht noch vor 1980 durchgeführt. Ziel war die bessere Benutzbarkeit auch der unverzeichneten Akten durch Trennung der verschiedenen Aktengruppen: Generalakten, Ortsakten, Schuldienstakten, personenbezogene Unterlagen, Lehrerpersonalakten. Die Personalakten wurden dem Bestand L 50/1 - Personalakten von Lehrern I unter den Nummern 12.908-13.393 eingeordnet. Entnommen wurden außerdem die Fremdprovenienzen "Bezirksbauinspektion Emmendingen", "Bezirksschulamt Molsheim" und "Kreisschulvisitatur/Kreisschulamt Lahr". Aus den Aktengruppen des früheren Bestandes "Schulamt Emmendingen 1972/6" wurden die folgenden Bestände gebildet: G 220/1 (Generalia), G 220/2 (Ortsakten), G 220/3 (personenbezogene Unterlagen), G 220/4 (Schuldienstakten). Die Aktentitelaufnahmen des vorliegenden Bestandes fertigten Dr. Werner Baumann und Inspektoranwärter Daniel Stihler. Die Akten stammen aus zwei unterschiedlichen Registraturschichten. Dadurch ergab sich für die Ordnung des Schriftguts die Bildung von den zwei Hauptgruppen "Alter Registraturplan" und "Neuer Registraturplan" und innerhalb dieser Hauptgruppen die Gliederung nach dem Rubrikenschema des jeweiligen Registraturplans. Wann und weshalb auf einen neuen Registraturplan umgestellt wurde, konnte die Unterzeichnende nicht ermitteln. Nach Stichproben wurden bereits einzelne aus dem Jahr 1948 stammende Schriftstücke handschriftlich - wahrscheinlich nachträglich - mit den neuen Registraturzeichen versehen, und zwar mit einer von dem alten Registraturplan abweichenden römischen Ziffer + Kleinbuchstaben. Die Kennzeichnung der verschiedenen Hauptgruppen mit einem Großbuchstaben findet sich auf den Aktendeckeln. Die abschließende Bearbeitung erfolgte durch die Unterzeichnende. Das Findbuch wurde mit Hilfe des Archivierungsprogramms MIDOSA 95 erstellt. Freiburg, im Januar 1999 Erdmuthe Krieg Das vorliegende Findbuch wurde im Juni 2008 im Rahmen des Arbeitsschwerpunkts der Konversion hand- und maschinenschriftlicher Unterlagen durch die Archivangestellte Jennifer Rißmann in das Archivsystem SCOPE übertragen. Dabei erfolgte auch wieder die Zusammenführung der ehemals getrennten Aktengruppen, mit Ausnahme des Bestandes G 220/2 (Ortsakten). Vorliegender Bestand umfasst also nunmehr die ehemaligen Bestände G 220/1, G 220/3 und G 220/4. Der Bestand G 220/1 - Schulamt Emmendingen umfasst nunmehr 228 Nummern in 4,2 lfd. m. Freiburg, im Juli 2008 Kurt Hochstuhl

          Schutztruppen
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 41 Nr. 38 · Akt(e) · Januar 1895-September 1913
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Anforderung von Ersatzmannschaften; Verfügungen des Kriegsministeriums; Meldungen für die Schutztruppen und zum ostasiatischen Expeditionskorps; Bestimmungen für die Bildung eines ostasiatischen Expeditionskorps; Kapitulationsverhandlungen; Ablösungen für die Schutztruppen und das ostasiatische Expeditionskorps; Eintritt von Unteroffizieren und Mannschaften in das Ostasiatische Detachement

          Schutztruppen und China-Expedition
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 41 Nr. 36 · Akt(e) · Januar 1905-Mai 1908
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Ausbildung für die Schutztruppen; Zusammenstellung von Mannschaften für die Schutztruppen; Meldungen für die Schutztruppen; Personalangelegenheiten; allgemeine Vorschriften; Ersatzanforderungen; Kapitulationsverhandlungen Darin: Namensliste der in die Schutztruppe Südwestafrika eingestellten Unteroffiziere und Mannschaften; Bestimmungen für die Aufstellung und Entsendung von Verstärkungen der Schutztruppe für Südwestafrika (Nachtrag X); Bestimmungen für die Entsendung von Ablösungen der südwestafrikanischen Schutztruppe

          BArch, RM 112 · Bestand · 1914-1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Am 29.8.1914 wurde der Befehlshaber der Marineluftfahrabteilungen eingesetzt, der 1916 zum Befehlshaber der Marinefliegerabteilungen, später zum Marineflugchef wurde und dem die Kommandeure der Flieger unterstanden. Der Marineflugchef hatte für die Bereitstellung des gesamten Flugpersonals zu sorgen und die militärischen Forderungen für Seeflugzeuge und Bodenorganisation zu erfüllen. Die Marineluftstreitkräfte setzten sich zusammen aus Seeflieger- und Marine- Landflugabteilungen, Seeflug- und Marine- Landflugstationen, Lehr- und Sonderkommandos sowie Frontverbänden der Marineflieger. Zu den Seeflugstationen zählten auch schwimmende Seeflugstationen, d. h. Flugzeugmutterschiffe, zu den Landflugstationen auch die Festungs-(Land)Flugstationen sowie die Hallenschutzstation Wainoden. (Vgl. Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945. Band 2. Osnabrück 2000, S. 8; Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden, Band 5, München 1983, S. 300f.) Seeflugstationen wurden im Laufe des Ersten Weltkrieges an Nord- und Ostsee sowie am Mittelmeer und am Schwarzen Meer errichtet. Die Stationen befanden sich z.T. auf besetztem belgischem (Bsp. Seeflugstationen Flandern I und II) und russischem (Bsp. Seeflugstation Kertsch) Gebiet oder auf Territorium von Verbündeten, beispielsweise dem Osmanischen Reich (Bsp. Seeflugstation Chanak). Zu den Seeflugstationen an der Nordsee zählten: Borkum Flandern I (=Seeflugstation Zeebrügge) Flandern II (=Seeflugstation Ostende) Helgoland List/Sylt Norderney (Vgl. Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 5. Demnach gehörten zum Kommando der II. Seeflieger-Abteilung die Frontflugstationen Borkum, Norderney, Helgoland und List sowie der Flugstützpunkt Tönning. Zur Geschichte dieser Seeflugstationen siehe ebd. S. 20-23 (Borkum), 24-26 (Norderney), 27-29 (Helgoland), 30f (List). Zur Geschichte der beiden Seeflugstationen in Flandern siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 5-7 (Flandern I), 8-10 (Flandern II). Keine Überlieferung liegt zur Seeflugstation Flandern III (Marine-Landflugplatz Nieuwmunster/Neumünster) vor, siehe dazu ebd., S. 11-13. Zur Organisation der Luftstreitkräfte des Marinekorps in Flandern siehe auch Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945, Band 3, Osnabrück 2000, S. 60-62.) Zu den Seeflugstationen an der Ostsee zählten: Angernsee (Nähe Engure, westlich von Riga, Lettland) Apenrade Arensburg (Kuressaare, Insel Ösel/Saaremaa, Estland) Bug auf Rügen Flensburg (siehe RM 113) Hadersleben (im März/April 1915 nach Apenrade verlegt, siehe RM 112/13) (Kiel-)Holtenau Köslin-Nest (Koszalin, Polen) Liebau (Liepâja, Lettland) Papenholm/Papensholm (westlich von Kihelkonna, Insel Ösel/Saaremaa, Estland) Putzig (Puck, Polen (seit 1919)) Reval (Tallinn, Estland) Stralsund und Wiek auf Rügen Warnemünde Wiek auf Rügen (siehe unter Stralsund) Windau (Ventspils, Lettland) (Zur Geschichte dieser Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 46 (Hadersleben), 47 (Apenrade), 48-50 (Flensburg), 51-53 (Holtenau), 56 (Warnemünde), 57f (Bug auf Rügen, Stralsund und Wiek auf Rügen), 59f (Köslin-Nest), 61f (Putzig), - nachfolgende Stationen wurden auf besetztem Gebiet errichtet - 75f (Libau), 79-81 (Windau), 82f (Angernsee), 84 (Arensburg), 85 (Papensholm), 87 (Reval).) (Aufgrund ungünstiger geographischer und meteorologischer Verhältnisse wurde der Hauptbetrieb der Station 1916 von Stralsund nach Wiek auf Rügen verlegt. In Stralsund wurde ein Teilbetrieb aufrecht erhalten. Siehe dazu u. a. RM 112/170, Vorkommnisse 6. Nov. 1915 sowie Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 57.) Zu den Seeflugstationen am Mittelmeer zählten: Agha Liman und Mersina (Südküste von Anatolien, nördlich der Ostspitze von Zypern) Chanak (am Südufer der Dardanellen bei Canakkale) Xanthi (Nordufer der Ägäis, Griechenland (seit 1920), siehe RM 110/22) (Zur geographischen Lage und Geschichte der Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 64f, 70f (Chanak), 76f (Mersina). Zur Seeflugstation Xanthi liegt nur im Bestand RM 110 (RM 110/22) eine Überlieferung vor, zur Seeflugstation Xanthi siehe zudem ebd., S. 79f. Zur Organisation der Seeflieger im Rahmen des Sonderkommando Türkei siehe Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945, Band 3, Osnabrück 2000, S. 63f.) Zu den Seeflugstationen am Schwarzen Meer zählten: Babadag (Rumänien) Duingi (bei Constanta, Rumänien) Kawak/Kavak (Ostufer des Bosporus) Kertsch (Krim, Ukraine) Konstanza/Constanza (Constanta, Rumänien) Odessa (Ukraine) Sebastopol/Sewastopol (Krim, Ukraine) Varna (Warna, Bulgarien) (Zur geographischen Lage und Geschichte der Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 64 und 78 (allgemein), 73 (Kawak), 81f (Varna), 83 (Konstanza), 84 (Sebastopol), 85 (Duingi), 86 (Babadag).) Zu den schwimmenden Seeflugstationen zählten: S.M.H. Answald S.M.H. Glyndwr (siehe RM 99) S.M.H. Oswald (siehe auch RM 99) S.M.H. Santa Elena S.M.S. Stuttgart (siehe RM 110/62) (Zur Geschichte der schwimmenden Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 99f (allgemein), 102f (S.M.H. Santa Elena), 104f (S.M.H. Answald), 106 (S.M.H. Oswald), 107 (S.M.H. Glyndwr). Die S.M.S. Stuttgart war ein zum Flugzeugmutterschiff umgebauter Kleiner Kreuzer (auch als Flugzeugkreuzer bezeichnet), siehe ebd., S. 101.) Zu den Marinelandflugstationen zählten: Barge Großenhain Hage Kiel Nordholz-Cuxhaven Schlüterhof-Tuckum Speckenbüttel-Geestemünde Tondern Wainoden (vgl. auch RM 116/193) Wilhelmshaven-Wangerooge (Zur Geschichte der Landflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 54f. (Festungs-Landflugstation Kiel); Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 98-101 (allgemein), 102f (Nordholz), 104f (Barge), 106f (Hage), 108f (Tondern), 110 (Speckenbüttel), 138-140 (Wilhelmshaven).) Bearbeitungshinweis: Die Klassifizierung des Bestandes geschah in einem ersten Schritt durch Unterscheidung zwischen Seeflugstationen, Flugzeugmutterschiffen (= schwimmenden Seeflugstationen) und Marinelandflugstationen um so insbesondere die Gruppe der Flugzeugmutterschiffe separat auszuweisen. Die zweite - und zentrale - Klassifizierungsebene stellen die einzelnen Stationen bzw. Flugzeugmutterschiffe dar. Es lässt sich so gezielt die Überlieferung zu einer Station ermitteln. Im Falle der Seeflugstationen Flandern I und Flandern II war darüber hinaus eine tiefergehende Klassifizierung auf dritter Ebene notwendig. In diesen Fällen bilden Kriegstagebücher, Berichte und Befehle/Dienstanweisungen, technische Unterlagen und - im Falle von Flandern II - Personalangelegenheiten sowie verschiedene Unterlagen untergeordnete Klassifikationspunkte. Die Klassifikationsebene „Verschiedene Unterlagen" musste aufgrund der Heterogenität einiger Akten gebildet werden. Für mehrbändig vorliegende Kriegstagebücher wurden entsprechende Bandfolgen angelegt. Auf die Bildung von Serien wurde verzichtet. Grundsätzlich fand die archivische Bearbeitung in Anlehnung an die Bearbeitung des verwandten Bestandes RM 110 (Kommandostellen der Marineluftstreitkräfte) statt. Zum Bestand lag ein vorläufiges Findbuch vor, welches allerdings keine Enthält-Vermerke enthielt. Zudem mussten mehrfach Titel umgebildet werden (Erläuterungen dazu siehe im Folgenden). Die Klassifizierung des vorläufigen Findbuchs in Seeflugstation und Marinelandflugstationen wurde um den Klassifikationspunkt der schwimmenden Seeflugstationen (Flugzeugmutterschiffe) ergänzt und im Falle der Stationen Flandern I und Flandern II vertieft (siehe oben). Durch die ansonsten beibehaltene Klassifizierung und Sortierung des vorläufigen Findbuchs deckt sich die Klassifizierung weitgehend mit der (aufsteigenden) Nummerierung der Akten, da die Akten im Zuge der vorläufigen Verzeichnung anhand der Stationen sortiert und signiert wurden. Aktentitel wie „Ganz Geheim" wurden aufgelöst und stattdessen archivarische Titel gebildet. Sofern aufgrund des heterogenen Inhalts nur die Möglichkeit bestand einen Titel wie „Verschiedene Angelegenheiten" zu bilden, wurden umfangreichere Enthält-Vermerke verfasst. Im (Bandfolgen-)Titelfeld wurden bei Kriegstagebüchern ggf. Zusätze wie „Ausfertigung für den Admiralstab der Marine" und „Entwurf" in Klammern angefügt um eine Unterscheidung zwischen den Kriegstagebüchern beim Admiralstab und denen bei den jeweiligen Stationen möglich zu machen. Letztere wurden von den aktenführenden Stellen nur teilweise als Entwurf ausgewiesen; eine Ergänzung des Titels bei der Verzeichnung wurde nur in diesen Fällen vorgenommen. Eine weitere - notwendigerweise mit aufzunehmende - Titelergänzung der Kriegstagebücher stellten die Auszüge dar. Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen bei der Titelaufnahme, wurden alle Kriegstagebücher einheitlich erschlossen. Durch die Ergänzungen des Titels war zudem der Verzicht auf eine Verzeichnung der aktenführenden Organisationseinheit vertretbar, da durch die Titelspezifierung zwischen den Kriegstagebüchern beim Admiralstab und denjenigen in den Stationen unterschieden werden kann. Die (Bandfolge-)Titel enthalten jeweils auch den Namen der entsprechenden Station; die damit vorhandene Redundanz mit den Klassifikationspunkten wurde zum Zweck der Recherchierbarkeit in BASYS S in Kauf genommen. Die Bandfolgenummern wurden archivarisch gebildet, was zur Folge haben kann, dass diese von den auf den Aktendeckeln abgebildeten abweichen können. Falls beispielsweise von einem Kriegstagebuch nur die Bände 3, 4 und 5 erhalten sind, wurden diese als Bände 1, 2 und 3 aufgenommen. Im Feld „Aktenzeichen" in BASYS S wurden jeweils nur die „Lu", „Ef" sowie „MK I" Aktenzeichen bzw. Altsignaturen (siehe unten) vermerkt. Teils ebenfalls vorhandene weitere Aktenzeichen (z. B.: Ca VIII) wurden, da sie nur in Teilen vorhanden waren und das Feld Aktenzeichen in diesen Fällen schon mit der MK I Signatur belegt war, nicht aufgenommen. Die entsprechenden Informationen lassen sich jedoch anhand der Aktendeckel rekonstruieren. Diese wurden bei der Umbettung vollständig aufbewahrt; im Falle von Akten in vormaliger Schnellhefterform wurde der Deckel abgetrennt und oben aufliegend in der Mappe beigelegt. Unklar ist, inwiefern es sich bei den MK I Nummern tatsächlich um Aktenzeichen und nicht vielmehr um Altsignaturen handelt. Für Letzteres sprechen folgende Indizien: - Die MK I Nummern sind in einer anderen Farbe aufgebracht worden als die A oder C Aktenzeichen, welche teilweise in gleicher Farbe - und vermutlich zeitgleich - mit dem Titel aufgetragen wurden - Sofern MK I Nummern vorhanden waren, war in der Regel auch ein Aufkleber „Archiv der Marine. Kriegsakten." vorhanden, die MK I Nummern könnten demnach Signaturen des Marinearchivs gewesen sein. - MK I Nummern sind vergleichsweise durchgängig vorhanden, so als ob es sich um eine lückenlose Überlieferung handelt, während im Bereich der A und C Aktenzeichen große Lücken zu beobachten sind. Letzteres erscheint angesichts von Kassationsentscheidungen bei der (erstmaligen) Archivierung im Archiv der Marine sowie aufgrund von Kriegsverlusten plausibler. - Eine tiefergehende Klassifikation bzw. Strukturierung der MK I Signaturen existiert nicht, vielmehr liegen über 300 fortlaufende Nummern vor, wohingegen A und C Aktenzeichen teils tiefer strukturiert (z. B. „Ca") sind. Letzteres erscheint für die Registratur des Kommandeurs der Flieger des Marinekorps (Kofl. M.K.) wahrscheinlicher als eine rein fortlaufende Nummerierung. Der Versuch einer Rekonstruktion des Aktenplanes anhand der erhaltenen Aktendeckel erscheint aufgrund großer Lücken sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Im Feld Altsignatur wurden jeweils die F-Nummern (für Files oder Fach) und evtl. vorhandene PG-Nummern in separate Altsignaturfelder eingetragen. Zu beachten ist dabei, dass zu einer F-Nummer in der Regel mehrere Akten gehören; F-Nummern können daher mehrfach vorkommen. Die Altsignaturen von RM 112/49-56 aus dem Bestand RM 110 wurden ebenfalls aufgenommen (vormals RM 110/612-619). Ein Sach-, Orts- und Personenindex wurde nicht erstellt. Bestandsbeschreibung: Nach dem Ende des ersten Weltkrieges wurden die Unterlagen der aufgelösten Marine-Dienststellen, darunter auch die verschiedenen Kommandeure der Marineflieger, in die Kriegsgeschichtliche Abteilung beim Admiralstab der Marine, die bereits am 15. Februar 1916 errichtet wurde, zum Aufbau eines neuen Marinearchivs gesammelt. Ab 1919 wurde die Bezeichnung des Marinearchivs in "Leiter des Instituts für Marinegeschichte und Vorstand des Marine-Archivs" geändert. Eine zweite Umbenennung erfolgte am 22. Januar 1936 in "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine". Diese gehörte jedoch nicht zum Reichsarchiv, sondern unterstand bis zum 31. März 1934 der Inspektion des Bildungswesens der Marine, anschließend dem Chef der Marineleitung und war später als nachgeordnete Behörde dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstellt. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Marineunterlagen am 22. November 1943 auf Schloss Tambach bei Coburg ausgelagert. Nach Kriegsende wurde das Archivgut von den US-amerikanischen Truppen beschlagnahmt und nach London verbracht. Dort hat man die Akten in großem Umfang verfilmt, zu Bündeln zusammengefasst, mit fortlaufenden F-Nummern ("Faszikel", "File" oder "Fach") und z.T. mit einer siebenstelligen Nummer mit den vorangesetzten Buchstaben PG ("Pinched from the Germans") versehen. Anschließend wurde das Archivgut der britischen Admiralität übergeben. In den 1960er Jahren wurden die Marineakten im Rahmen der Aktenrückführung an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben und gelangten in die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) in Freiburg. Aufgrund einer interministeriellen Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister des Innern aus dem Jahre 1968, wurden die Akten von der Dokumentenzentrale ins Bundesarchiv übertragen. Sie gelangten schließlich in das von Koblenz nach Freiburg verlegte Bundesarchiv-Militärarchiv. (Siehe dazu die Bestandsbeschreibung zu RM 110; Autor: Michael Weins) Der Bestand umfasst 234 Aufbewahrungseinheiten die von verschiedenen See- und Landflugstationen der Kaiserlichen Marine stammen. Bis auf zwei Ausnahmen (RM 112/44, 137) geht die Laufzeit der Akten nicht über den Zeitraum zwischen 1914 und 1918, d.h. den Ersten Weltkrieg und die unmittelbare Nachkriegszeit, hinaus. Überwiegend sind Kriegstagebücher der einzelnen Stationen - sowohl die auf den Stationen geführten (Entwurf-)Exemplare als auch die Ausfertigungen für den Admiralstab - erhalten; von mehreren Stationen liegen nur Kriegstagebücher vor. Eine Ausnahme stellt die Überlieferung zu den Seeflugstationen Flandern I und Flandern II dar, welche darüber hinaus Berichte sowie Unterlagen zu Personal und Technik enthalten. Die Überlieferung zur Seeflugstation Flandern II bildet dadurch die größte Portion in RM 112 (53 Akten). Von den erst 1918 infolge der Besetzungen in der Ukraine in Betrieb genommenen Seeflugstationen (Kertsch, Odessa und Sewastopol) sowie den Stationen in der Türkei (Agha Liman/Mersina, Chanak und Kawak), Bulgarien (Varna) und Rumänien (Babadag, Duingi und Konstanza) liegen hingegen jeweils nur ein bis zwei Kriegstagebücher vor. Inhaltliche Charakterisierung: Vorhanden sind von verschiedenen Seeflugstationen die Kriegstagebücher, Tagesbefehle, Wochenberichte und Tagesmeldungen. Von der Seeflugstation Flandern II sind darüber hinaus Sammlungen von Verfügungen und Tätigkeitsberichten, sowie Akten über Waffentechnik und Fragen des Einsatzes sowie Personalangelegenheiten überliefert. Die Marine- Landflugstationen sind mit Kriegstagebuchunterlagen vertreten. Ein großer Teil der Unterlagen ist möglicherweise seinerzeit ins Luftarchiv übernommen und 1945 vernichtet worden. Die von mehreren Seeflugstationen aus dem östlichen Ostseeraum (Angernsee, Arensburg, Liebau, Papenholm, Windau und schwimmende Seeflugstationen S.M.H. Answald und S.M.H. Santa Elena) vorhandenen Kriegstagebücher, Berichte und Befehle bieten teils bebilderte Informationen über die Vorbereitung und Durchführung des „Unternehmen Albion". Besonders von der Seeflugstation Angernsee an der Rigaer Bucht aus fanden 1916 und 1917 Aufklärungsflüge und teilweise auch Bombenangriffe statt, welche teilweise fotografisch dokumentiert wurden. Mehrfach wurden die russischen Kriegschiffe vor Arensburg fotografiert (RM 112/2-5), darüber hinaus auch die Zerstörung der russischen Funkstation auf Runö (RM 112/4). Da das „Unternehmen Albion" als erste Joint Operation, d.h. kombinierte Heer-, Marine- und teilweise auch Luftwaffenoperation der deutschen Streitkräfte anzusehen ist, bilden die diesbezüglichen Unterlagen im Bestand RM 112 eine wichtige Ergänzung für die Forschung, da sie die Rolle der (unter Oberbefehl der Marine operierenden) Luftstreitkräfte dokumentieren. Die von der Seeflugstation Flandern II erhaltenen Akten über Personal- und Technische Angelegenheiten schildern - trotz der bestehenden Überlieferungslücken - mehrere Aspekte des Einsatzalltags und -profils einer Seeflugstation und können exemplarisch für andere Seeflugstationen herangezogen werden. Einschränkend muss jedoch betont werden, dass sich Ausstattung und Einsatzprofil der Seeflugstationen in Flandern aufgrund der Nähe zur Westfront von den hinter der Front befindlichen Stationen unterschied. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 5,4 lfm 234 AE Zitierweise: BArch, RM 112/...

          Seekriegsleitung der Kriegsmarine (Bestand)
          BArch, RM 7 · Bestand · 1937-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Skl = Operationsabteilung des Marinekommandoamtes, Chef der Behörde führte ab 1.4. 1937 Dienstbezeichnung Chef des Stabes der Seekriegsleitung (Skl). In dieser Eigenschaft wurde ihm 1938 die bisherige Abteilung Marinenach- richtendienst des Marinekommandoamtes unterstellt. 1939 gab der Chef des Stabes der Skl die Leitung des Marinekommandoamtes ab. 1939 traten infolge der Auflösung des Allgemeinen Marineamtes zur Skl die Amtsgruppe Nautik und Militärische Technische Abteilung. Der Chef des Stabes der Skl führte ab 1.5. 1944 die Dienstbezeichnung Chef des Skl. Bestandsbeschreibung: Am 1.4.1937 erhielt der Chef des Marinekommandoamtes die zusätzliche Dienstbezeichnung "Chef des Stabes der Seekriegsleitung (Skl)". Kurz vor Kriegsausbruch 1939 wurde die Personalunion Chef des Marinekommandoamtes/Chef des Stabes der Seekriegsleitung aufgehoben. Das Marinekommandoamt erhielt einen eigenen Amtschef, der dem Chef des Stabes der Skl unterstellt war. Der Chef des Stabes der Skl führte ab 1.5.1944 die Dienstbezeichnung Chef der Seekriegsleitung. Die Seekriegsleitung war Koordinations- und Entscheidungsstelle für alle Bereiche des Seekrieges. Ihr oblag die operative und strategische Kriegführung. Sie befasste sich mit Rüstungs- und Personalangelegenheiten, taktischen Problemen, Fragen der Schiffsbereitschaft, der Ausrüstung und Versorgung, mit Fragen des Minen-, Luft- und Landkrieges sowie navigatorischen und meteorologischen Problemen. Die Skl gliederte sich in folgende Abteilungen: Chef des Stabes der Skl (erließ die operativen Richtlinien und Befehle für die Führung des Seekrieges und den Einsatz der Seestreitkräfte); Chef der Seekriegsleitung; Operationsabteilung (bearbeitete sämtliche mit der Führung des Seekrieges zusammenhängenden Gebiete und regelte den Einsatz der Kriegsmarine im Rahmen der Gesamtoperationen und die Sicherstellung des operativen Zusammenwirkens der Kriegsmarine mit Heer und Luftwaffe); Amtsgruppe U- Bootwesen (war zuständig für die Feststellung der militärischen Voraussetzungen und Forderungen für den U-Bootbau, die Aufstellung und Ausbildung von U-Bootverbänden und -besatzungen, für die Schaffung und Gestaltung von U-Bootstützpunkten und -begleitschiffen sowie die U-Boot- und Ortungsabwehr); U- Boot- Führungsabteilung; Abteilung Marinenachrichtendienst/ Amtsgruppe Marinenachrichtendienst (war für den gesamten Nachrichtendienst der Kriegsmarine zuständig, d.h. für die Sicherstellung der Nachrichtenverbindungen, für Organisation und Einsatz des Nachrichtendienstes, für Funkaufklärung und Funkmessdienst, sowie Entwicklung, Ausrüstung und Ausbildung an Nachrichtengeräten); Abteilung Nachrichtenauswertung (Sammlung und Auswertung aller für die Seekriegsführung wichtigen Nachrichten und daraus Schaffung der Grundlagen für die Feindlagebeurteilungen durch die Operationsgruppe); Abteilung Ortungsdienst (Auswertung von Einsatzerfahrungen, Entwicklung, Einführung und Ausrüstung von Ortungsgeräten und -anlagen); Amtgruppe Nautik (Leitung des gesamten hydrographischen und meteorologischen Dienstes). Inhaltliche Charakterisierung: Den Hauptteil der Überlieferung aus der Zeit nach 1933 bildet das Kriegstagebuch der Skl mit seinen Anlagen, das, mit einigen wenigen Ausnahmen, vollständig erhalten ist. Das Kriegstagebuch verzeichnet alle wesentlichen Ereignisse des Kriegsgeschehens, auch des Land- und Luftkrieges. Es enthält auch politische Übersichten und Lageübersichten und Material über Völkerrecht, Propaganda und Handelsschifffahrt. Besonders hervorzuheben sind die Unterlagen der Operationsabteilung und hier wiederum die des Referates A (Operationen des Seekrieges, z.B. Fall "Weserübung", Fall "Barbarossa", Planung "Seelöwe", Besetzung von Dänemark und Norwegen, Angriff auf die Sowjetunion, Invasion 1944), des Referates I (Völker- und Seekriegsrecht), Referat L (Luftwaffenfragen), M (Bearbeitung des Kriegsschauplatzes Mittelmeer, Balkan und Schwarzes Meer), N (Bearbeitung des Kriegsschauplatzes der Gruppe Nord, des Raumes Norwegen sowie der in den Ostseeraum übergreifenden Operationen), und des Referates W (Bearbeitung des Raumes West, Atlantikraum, französisches Küstenvorfeld). Relativ umfangreich sind die Akten der Operationsabteilung (z.B. Fall "Weserübung", Besetzung von Dänemark) Dem Material der Gruppe Handelsschifffahrt und Wirtschaftskrieg sowie des Generalreferates III (Organisations- und Rüstungsfragen) kommt ebenso große Bedeutung zu wie den Akten der verschiedenen Referate des Marinenachrichtendienstes. Daneben ist auch Material über die japanische Marine, den spanischen Bürgerkrieg sowie über die Zusammenarbeit mit der Sowjetunion, Italien und Spanien überliefert Erschließungszustand: Findbuch, Datenbank Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 152 lfm 3125 AE Zitierweise: BArch, RM 7/...

          Selchow, Bogislav Freiherr von (Bestand)
          BArch, N 428 · Bestand · 1897-1943
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Marineoffizier, Freikorpsführer und Schriftsteller Bogislaw Selchow Lebensdaten 4. Juli 1877 geb. in Köslin gestorben am 6. Februar 1943 gest. in Berlin Militärische Karriere 7.4.1897 Einstellung als Kadett der Kaiserl. Marine Mai 1897 Kadett an Bord von SMS Stein 6.12.1897 Teilnahme an der Belagerung des Hafens von Port au Prince auf Haiti mit SMS Stein 27.4.1898 Beförderung zum Seekadetten Apr. 1898- Sep. 1900 In verschiedenen Funktionen an Bord von SMS Moltke, Hela, Mars und Blücher Jan.-März 1900 Gehirnhautentzündung, Marinelazarett Kiel 3.9.1900 Fähnrich zur See 23.9.1900 Beförderung zum Leutnant zur See Nov. 1900- Nov. 1901 An Bord von SMS Sachsen, ab Okt. 1901 als Adjutant; am 4.9.1901 Kollision mit SMS Wacht bei Rügen, das daraufhin sinkt Nov. 1901- Sep. 1902 Adjutant an Bord von SMS Kaiser Wilhelm der Große 15.3.1902 Beförderung zum Oberleutnant zur See Okt.-Dez. 1902 Wachoffizier an Bord von SM Torpedoboot G 109 Jan.-Apr. 1903 Kompanieoffizier der zweiten Kompanie der I. Torpedoabteilung, im Apr. Funkkursus auf SMS Neptun Apr.-Sep. 1903 Wachoffizier an Bord von SM Torpedoboot G 109 Okt./Nov. 1903 Ausreise als Passagier nach Ostasien an Bord von SS König Albert Nov. 1903- Mai 1905 Wachoffizier an Bord von SMS Hertha im asiatischen Raum mit Heimreise nach Kiel über Afrika und das Mittelmeer 11.9.1904 Verleihung des Kung-Pai-Verdienstordens (Chinesische Silberne Erinnerungsmedaille) anlässlich einer Audienz bei der Kaiserinwitwe und dem Kaiser von China 11.2.1905 Verleihung des Königl. Siamesischen Kronenordens vierter Klasse anlässlich einer Audienz beim König von Siam Juni-Sep. 1906 Kommandant von SM Torpedoboote S 29, S 25 und S 30 sowie Dienste in der Minenkompanie und als Erster Offizier der Minensuchreservedivision Okt. 1906- Juni 1907 Marineakademie 6.3.1907 Beförderung zum Kapitänleutnant Juli 1907 Dienst an Bord von SMS Kurfürst Friedrich Wilhelm Aug.-Sep. 1907 Dienst an Bord von SMS Yorck Okt. 1907- Juni 1908 Marineakademie Juli-Sep. 1908 Sprachurlaub in England 22.8.1908 Ernennung zum Ehrenritter des Johanniter-Ordens Okt. 1908 Ausreise als Passagier nach Westafrika auf SS Lucie Woermann Nov. 1908- Nov. 1909 Erster Offizier an Bord von SMS Sperber Nov./Dez. 1909 Rückreise als Passagier nach Deutschland auf SS Lucie Woermann Dez. 1909- Jan. 1911 Admiralstab der Marine Jan. 1911- März 1913 Adjutant der Nordseestation 19.9.1912 Verleihung des Rote-Adler-Ordens 4. Klasse Apr. 1913- Nov. 1914 Erster Offizier an Bord von SMS Victoria Louise 22.3.1914 Beförderung zum Korvettenkapitän 17.7.1914 Verleihung der Königl. Krone zum Rote-Adler-Orden 4. Klasse 10.11.1914- 30.6.1915 Kommandeur des I. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments III (10.-25.11.1914); II. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments I (26.11.-31.12.1914); I. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments II (1.1.-4.2.1915); des III. Btl. des Matrosenregiments 4 (5.2.-10.5.1915); des III. Btl. des Matrosenregiments 5 (11.5.-30.6.1915); Einsatzgebiet: Flandern 1.5.1915 Verwundung bei Het Sas/Belgien durch Granatsplitter in Kopf, rechte Schulter, rechten Arm und rechtes Bein 7.2.1915 Eisernes Kreuz II. Klasse Aug.-Dez. 1915 Erster Offizier an Bord von SMS Freya Jan.-März 1916 Reservelazarett Liebenstein Apr. 1916- Juli 1917 Erster Offizier an Bord von SMS Hannover, in dieser Funktion Teilnahme an der Schlacht am Skagerrak am 31.5./1.6.1916 30.6.1916 Verleihung des Eisernen Kreuzes I. Klasse 22.8.1916 Verleihung des Oldenburgischen Friedrich-August-Kreuzes I. und II. Klasse 14.9.1916 Neurasthenie als Kriegsdienstbeschädigung anerkannt durch das Kdo. von SMS Hannover Juli 1917- Kriegsende Admiralstab der Marine 1918 Veröffentlichung der Propagandaschrift „Weltkrieg und Flotte" 10.4.1918 Österreichisches Militärverdienstkreuz 3. Klasse mit Kriegsdekoration 20.5.1918 Verleihung der Großherzoglichen Hessischen Tapferkeitsmedaille 16.11.1918- 20.8.1919 Dezernent im Reichsmarineamt 20.8.1919 Beförderung zum Fregattenkapitän Ziviles Leben Nach seiner Verabschiedung aus der Marine begann Bogislav von Selchow ein Studium der Geschichte in Marburg und wurde zugleich von der Reichswehrbrigade Kassel mir der Bildung einer Freiwilligenformation aus Marburger Studenten zum Schutz der jungen Republik beauftragt. Von Selchow gründete das Freikorps „Studentenkorps Marburg" (StuKoMa) und kommandierte es in der Folge bei der Niederschlagung von spartakistischen und rätedemokratischen Unruhen in Thüringen. Dabei kam es am 20.3.1920 zum sog. Massaker von Mechterstädt, bei dem 15 als Aufrührer verdächtigte Arbeiter, die von einem Stoßtrupp des StuKoMa festgesetzt worden waren, erschossen - angeblich „auf der Flucht". Die wegen dieser Tötungen Angeklagten wurden in zwei aufsehenerregenden Prozessen freigesprochen, die Urteile von der Öffentlichkeit als Akt der Klassenjustiz mit Abscheu und Protest aufgenommen. Von Selchow hatte sich im Prozess vor seine Männer gestellt, und auch die Marburger Universität solidarisierte sich mit ihren Studenten und rehabilitierte sie vollständig. Daneben organisierte sich von Selchow in der rechtsextremen, später illegalen sog. Organisation Escherich (Orgesch), die er im westdeutschen Raum zeitweise führte. Die paramilitärische Organisation legte geheime Waffenlager für einen erwarteten Kampf gegen den Bolschewismus an und war für Morde an Persönlichkeiten des gegnerischen politischen Lagers verantwortlich. Enttäuscht vom Zögern Escherichs, einen offensiven Kurs gegen die Republik einzuschlagen, wandte er sich im Dezember 1922 wieder von der Orgesch ab, legte das Kommando des StuKoMa nieder und zog sich bis 1933 aus der politischen Öffentlichkeit zurück. Am 24.1.1923 wurde Bogislav von Selchow von der Universität Marburg promoviert. Bereits 1920 hatte er seinen ersten Gedichtband „Deutsche Gedanken" veröffentlicht, und bald reüssierte er mit seinen Gedichten im rechten Spektrum. Er betätigte sich nun als Schriftsteller und Geschichtsphilosoph und entwickelte, ganz Kind seiner Epoche, ein sog. Zeitwendemodell, das die geistesgeschichtliche und politische Entwicklung der Menschheit abbildete. Von Selchow definierte hierzu die von verschiedenen gesellschaftlichen Kräften geprägten Zeitalter der „Allzeit", der „Wirzeit" und der „Ichzeit". Dieses Denksystem wurde zur Grundlage für seine Werke und machte ihn gemeinsam mit dem von ihm immer wieder aufgegriffenen Topos des Heldischen zu einem ideologischen Wegbereiter des Nationalsozialismus. Sein Antisemitismus und Blick auf das Zeitgeschehen nach dem Untergang der alten Welt hatten ihn spätestens 1933 in die Nähe der NSDAP gebracht: Obwohl nie Parteimitglied, entwickelte er sich zum leidenschaftlichen Nationalsozialisten und gehörte zu den 48 Persönlichkeiten, die 1933 öffentlich zur Wahl Adolf Hitlers aufriefen. 1936 benannte sich die NS-Studentenkameradschaft, die aus der vormaligen Marburger Burschenschaft Germania hervorgegangen war, nach von Selchow. Am 9.6.1939 wurde er dann zum Ehrensenator der Philipps-Universität Marburg ernannt. Bestandsbeschreibung: Der Nachlass besteht aus zwei Schwerpunkten: den sog. Logbüchern und einer literarisch-philosophischen Materialsammlung, die durch Manuskripte ergänzt wird. Die sog. Logbücher liegen bis 1931 lückenlos vor und reflektieren in z. T. epischer Breite einzelne Erlebnisse und Sachverhalte. 39 der 51 „Logbücher enthalten Aufzeichnungen von Selchows aus seiner Zeit als aktiver Marineoffizier und als Führer des „Studentenkorps Marburg" im Freikorpseinsatz. Dazu kommen Kopien der Logbücher 61 bis 68, die lediglich Abbildungen enthalten und den Zeitraum von 1935 bis 1940 abdecken. Die „Logbücher" sind aber keine Tagebücher im engeren Sinne, sondern vielmehr durchkomponierte Erinnerungsbücher. Von Selchow übertrug seine auf Loseblattsammlungen festgehaltenen Tagebucheinträge - ein Beispiel hierfür findet sich in der Sammelmappe zum geplanten „Logbuch" 65 (N 428/86) - in ledereingebundene Folianten und verzierte seine Ausführungen u. a. mit kunstvollen Aquarell- und Federzeichnungen. Leere Stellen in den Logbüchern, auf denen in Bleistift Notizen zu den einzufügenden Bildern oder Zeichnungen eingetragen sind, nachzuvollziehen in N 428/46, geben Hinweis auf dieses Vorgehen. Die Basis der Logbücher, die Tagebuchblätter, aber auch seine Korrespondenz und weitere Unterlagen, die leider in den 1950er Jahren in privater Hand vernichtet wurde, sind bis auf Fragmente, die sich im vorliegenden Bestand finden, verloren. Die „Logbücher" legte von Selchow an, indem er zunächst seine Aufzeichnungen und ergänzendes Material in Einlegemappen sammelte und zusammenstellte. Gestützt auf diese Grundlage übertrug er Text und Illustration auf Blätter, die er in die in hochwertigen Ledereinbände, die das Wappen der Familie von Selchow und eingeprägte Beschriftungen tragen, einbringen ließ. Dieses Vorgehen lässt sich anhand der o. g. Sammelmappe nachvollziehen, andere Mappen verwendete er u. a. für andere Materialsammlungen wieder, siehe N 428/75. Den Quellenwert der „Logbücher" steigern die über 1.000 genau identifizierten Bilder und Fotos, die den Text über die Zeichnungen hinaus illustrieren. Die Abbildungen zeigen für die Zeit bis 1919 Orte, Schiffe, Alltagsszenen aus dem Soldaten- aber auch Privatleben in der Heimat und in internationalen Gewässern, Crews und Personen. Dazu kommen verschiedenste Dokumente wie Seekarten, Einladungen etc. Aus dem Überlieferungskontext lässt sich erschließen, dass die „Logbücher" in der hier vorliegenden Form wahrscheinlich in den 1930er-Jahren entstanden sind, verfügen die Bände 61 bis 68 doch über beschriftete Abbildungen und leergebliebenen Zwischenräumen für den einzutragenden Text. Durch seine Zugehörigkeit zum Uradel verfügte Bogislav von Selchow über einen großen Verwandten- und Bekanntenkreis. Die Logbücher geben Einblick in das Leben dieser Kreise von der Kaiserzeit bis zum Nationalsozialismus und spiegeln in den niedergeschriebenen Erinnerungen und der z. T. wiedergegebenen Korrespondenz die Fülle der dienstlichen und gesellschaftlichen Kontakte wider. Teils spektakuläre Einblicke in das Marineleben geben von Selchows Erinnerungsbücher, die die aktive Dienstzeit bei der Kaiserlichen Marine betreffen. Sie zeigen die Vielfalt des Erlebens und der Eindrücke als Offizier der Kaiserlichen Marine, die rund um die deutschen Kolonien im Einsatz war. Für die ersten Jahre der Weimarer Republik geben die sog. Logbücher wertvolle Einblicke in die Welt der Freikorps, vor allem des sog. Studentenkorps Marburg und der sog. Organisation Escherich; aber auch zur Organisation Consul pflegte von Selchow Kontakte - zu den beiden Letztgenannten finden sich zahlreiche Aussagen in den „Logbüchern". Seine Aufzeichnungen zeugen aber nicht nur für die Frühphase der Weimarer Republik vom Soldatischen im Denken von Selchows. Auch nach seinem Rückzug aus der Öffentlichkeit im Jahr 1922 blieb er in seiner Grundhaltung auch als in Berlin lebender Dichter, Schriftsteller und Geschichtsphilosoph immer Soldat. So geben die „Logbücher" unmittelbare und einzigartige Eindrücke vom Leben eines - zudem adligen - Angehörigen des kaiserlichen Offizierkorps der Marine und von seinen Reaktionen auf den Zusammenbruch der alten Ordnung. Mentalitätsgeschichtlich ist dieser Teil des Nachlasses für den Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik aufschlussreich und wohl der einzige dieser Art, der über die revolutionären Ereignisse in Berlin Auskunft gibt. Sein Wert dürfte unter der Hinzuziehung der Veröffentlichungen von Selchows, besonders seiner Autobiographie „Hundert Tage aus meinem Leben" aus dem Jahr 1936 steigen. Der Nachlass illustriert das Verhältnis von Selchows zum keineswegs unkritisch gesehenen alten und zum verachteten neuen System. Die Kopien der „Logbücher" für die Jahre 1935 bis 1940 dokumentieren in ihren Abbildungen zudem von Selchows Nähe und Zugang zu Teilen der Führungsriege der NSDAP. Neben den Logbüchern bildet der literarisch-philosophische Nachlass von Selchows den zweiten Schwerpunkt des Bestandes. Von Selchow versuchte sich als konservativ-nationalistischer Denker an der Etablierung eines Zeitenmodells, das die Weltgeschichte in geistige Epochen einteilte, denen er bestimmte Entwicklungsschritte der Menschheit in geistiger, aber auch wissenschaftlicher, politischer, religiöser Hinsicht zuordnete. Er folgte damit einem Forschungstrend seiner Zeit. Sein Nachlass aus dieser Lebensphase als Geisteswissenschaftler umfasst Sammlungen von verschiedenartigen, oft losen Materialien, Texten, kleineren Publikationen, Zeitungsartikeln und eigenen Entwürfen, aber auch großen Schaubildern, welche die Grundlage bzw. Zwischenschritte der schriftstellerischen Arbeit darstellen: der Zettelkasten eines konservativ-nationalistischen Schriftstellers der 1920/30er Jahre, angereichert mit eigenen von teils veröffentlichten, teils unveröffentlichten Manuskripten. Die Überlieferung diese Materials, die sich anhand der Schaubilder nachvollziehen lässt, ist jedoch unvollständig, Materialien zu einzelnen Themenbereichen fehlen, wurden aber u. U. schlicht nicht angelegt. Hinweise auf andere Bestände BArch MSg 100 (Bogislav Frhr. von Selchow: Deutsche Marineoffiziere) BArch N 253/262 (Nachlass Alfred von Tirpitz, Schriftwechsel, Buchstabe S) BArch RM 5/920 (Kritik des Korvettenkapitäns von Selchow an Geburtstagsglückwunsch der Angehörigen des Admiralstabs für Großadmiral v. Holtzendorff, Jan. 1919) Vorarchivische Ordnung: Die sog. Logbücher liegen durchgehend für die Jahre 1897 bis 1931 vor. Das Bundesarchiv erwarb die Bände 39 bis 54 bereits 1957 zusammen mit dem nicht-militärischen Nachlass von Selchows und kaufte 1960 die restlichen Stücke der Marine-Offizier-Hilfe, heute: Marine-Offizier-Vereinigung, ab. Die ersten beiden Bände und Band 51 der ehemals insg. 68 Logbücher enthielten familienhistorische Informationen und fehlten bereits beim Erwerb des Nachlasses; während Band 1 sich weiterhin in Familienbesitz befindet, gilt Band 2 seit 1945 als verschollen. Ebenso verhält es sich mit den aus Unterlagen und Briefen bestehenden Hauptnachlass, der 1957 in Privathand vernichtet wurde. Ergänzt werden diese Bände durch die Kopien der „Logbücher" 61 bis 68 für den Zeitraum September 1935 bis Dezember 1940. Die Originale dieser Logbücher befinden sich weiterhin in Familienbesitz. Sie unterscheiden sich von den „Logbüchern", die für die Jahre bis 1931 vorliegen dadurch, dass sie ohne Text geblieben sind. Lediglich Bilder und Fotos wurden hier eingeklebt und auch nur diese Seiten kopiert und in den hier vorliegenden Nachlass übernommen. Diese Bestandsergänzung konnte 1987 in Kooperation mit von Selchows Neffen Wolfgang von Selchow, in dessen Besitz sich die „Logbücher" 61 bis 68 zu diesem Zeitpunkt befanden, durchgeführt werden. Trotz dieser Ergänzung klafft im Bestand eine Lücke, deren Zustandekommen anhand der vorliegenden Informationen nicht geklärt werden kann: Während über den Verbleib der Bände 1, 2 und 51 Informationen vorliegen, ist der Verbleib und der Inhalt der Bände 55 bis 60, die den Zeitraum Januar 1932 bis August 1935 abdecken, unbekannt. Zu den Erinnerungsbüchern tritt das literarisch-geschichtsphilosophische Archivgut, welches das geistige Schaffen von Selchows ab 1920 abdeckt. Die sog. Logbücher und das literarische Material verblieben nach dem Umzug des Militärarchivs nach Freiburg im Jahr 1968 aufgrund der literarischen Anteile zunächst bei der Hauptdienststelle in Koblenz. Erst 1976 kam der Nachlass nach Freiburg, wo in der Militärgeschichtlichen Sammlung unter der Signatur MSg. 100 bereits seit 1957 bzw. z. T. seit 1964 die sog. Wimpelbretter sowie die sog. Ehrentafeln lagerten - Personalbögen der deutschen Marineoffiziere von 1848 bis 1909 bzw. Kurzbiographien und Bilder aller zwischen 1914 und 1918 und in den Nachkriegskämpfen gefallenen und gestorbenen Offiziere der Marine. Zitierweise: BArch, N 428/...

          Sitzungsprotokolle der Ausstellungskommission
          PrAdK 1254 · Akt(e) · 1897 - 1933
          Teil von Archiv der Akademie der Künste
          • Protokolle der Sitzungen des Senatsausschusses für Ausstellungsangelegenheiten: 15. Dez. 1897 (konstituierende Sitzung; Teilnehmer: Heyden, Koepping, Knaus, Manzel, Otzen, Graf Harrach, Siemering, v. Oettingen): Wahl von Otzen zum Vorsitzenden, Beschluß zur Einladung der gewählten Stellvertreter zu den Sitzungen; Diskussion über die Beteiligung der Akademie an der Konzipierung und Finanzierung der Landeskunstausstellung, über ihr Verhältnis zum Verein Berliner Künstler, über eine Neugestaltung der Großen Berliner Kunstausstellung (Bl. 1f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1898: Heyden, Knaus, Koepping, Manzel, Otzen, v. Oettingen, Siemering. 23. Febr. 1898: Bericht über die Broschüren von Fechner und Schuch zum Ausstellungswesen; Beschluß: Zusammenfassung der Diskussion unter Einbeziehung der betreffenden Arbeit von Heyden (Bl. 2). 7. Nov. 1898: Ausstellung der Werke des Mitglieds Michetti, Zurücknahme des Antrags von Siemering (Ausstellung von Werken aller Akademiemitglieder), Empfehlung, eine Austellung mit Arbeiten des Architekten Wolff dem Architektenverein anzutragen (Bl. 2f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1899: Otzen, Ende, Heyden, Knaus, Koepping, Manzel, v. Oettingen, Siemering, v. Tschudi. 30. Jan. 1899: Broschüren von Fechner, Schuch und Heyden; Diskussion über die künftige Gestaltung der Großen Berliner Kunstausstellungen, Frage der Jury; Einrichtung eines Reisefonds zu auswärtigen Ausstellungen für Deputierte der Akademie; Vorschlag: Bildunterschriften statt Ausstellungskatalog; Teilung der Ausstellungssäle und der Jury zwischen Akademie und Verein Berliner Künstler (Bl. 12). 24. Febr. 1899: Befürwortung einer Ausstellung von Werken von Paul Meyerheim, Jan./Febr. 1900, sofern keine Säkularausstellung veranstaltet werde; Frage der Jury [der Großen Berliner Kunstausstellungen] (Bl. 12). 30. Juni 1899: Ausstellung französischer Bilder unter Leitung von Dramard (Präsident der Société des Amis des Arts in Paris) im Okt./Nov. 1899, Begutachtung der Werk-Auswahl durch Koepping (Bl. 13). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1900: Ende, Friedrich, Kampf, Manzel, Schwechten, Siemering. 14. Nov. 1900 (konstituierende Sitzung): Wahl von Friedrich zum Vorsitzenden; Diskussion über verschiedene Anträge für Ausstellungen: Koner, Chodowiecki, Gemäldesammlung des Bankiers König, Kolonialbilder von L. Braun und Petersen; Überlassung von Räumen für eine Ausstellung des Vereins der Freunde künstlerischer Photographie (Bl. 13). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1901: Ende, Friedrich, Kampf, Manzel, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten, Siemering, Steinhausen, Renvers. 19. Jan. 1901: vertagt (Bl. 14). 23. Jan. 1901: Abfolge der Ausstellungen im Frühjahr (Kronjubiläum, Koner, Verein Berliner Künstlerinnen, Konkurrenzen); Ablehnung einer Ausstellung von Werken der Bildhauerin Guild; Antrag des Kunstvereins Frankfurt/Main auf organisatorischen Zusammenschluß in Ausstellungsfragen; Ablehnung des Antrags von Fechner (Wunsch des kaiserlichen Hofes) auf Veranstaltung einer Porträt-Ausstellung Bismarcks und anderer berühmter Männer des 19. Jahrhunderts (Bl. 14). 13. Nov. 1901: Wiederwahl des Vorsitzenden Friedrichs; Ablehnung von Werkausstellungen von Hermione v. Preuschen, von Gysis, des Porträtmalers Hans Schadow; Gesuch um Aufhebung der ministeriellen Genehmigungspflicht für die Ausstellung von Gemälden aus auswärtigen Sammlungen in der Akademie; Bildung einer Kommission für die Gestaltung künftiger Akademieausstellungen (Ende, Siemering, Kampf, v. Oettingen); zum Antrag der Vereinigung Berliner Architekten auf Umwandlung des Landeskunstausstellungsgebäudes (Bl. 14f.). 16. Dez. 1901: Gestaltung der Spezialausstellungen im künftigen Akademiegebäude, Finanzierungsfragen (Bildung eines eigenen Fonds für die Ausstellungen); Ablehnung von Ausstellungsvorhaben: Vereinigung von Lithographen, Ausstellung des künstlerischen Nachlasses des Architekten August Orth (Bl. 15). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1902: Steinhausen, Manzel, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten, Siemering. 19. Apr. 1902: Empfehlung zur Überlassung von Räumen für Ausstellungen des Vereins für Deutsches Kunstgewerbe Berlin und des Zentralkomitees für das ärztliche Fortbildungswesen in Preußen (Bl. 15). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1903: Ende, Calandrelli, Friedrich, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten. 10. Jan. 1903: Konstituierung des Ausschusses für 1902/03 und Wahl von Friedrich zum Vorsitzenden; Anfrage von A. v. Keller, München, nach Ausstellungsräumen für die Münchener Secession; zum Vertrag einer Brauereigesellschaft für die Errichtung eines Restaurants auf dem Ausstellungsgrundstück (Bl. 40). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1906: Joachim, Otzen, Frenzel, Janensch, Justi, Kampf, Koepping, Lessing, Messel, Meyerheim, Raschdorff, Schwechten, Skarbina, Tuaillon, Baumeister Wendt und Lotter. 12. Febr. 1906: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Kampf zum Vorsitzenden, von Koepping zum Stellvertreter. Überlegungen zur Ausstellung anläßlich der Eröffnung des neuen Dienstgebäudes am Pariser Platz; Rembrandt-Ausstellung, vorläufige Verschiebung einer Mitgliederausstellung (Bl. 40). 3. März 1906: Debatte über die Eingabe des Leipziger Malers Klamroth an Wilhelm II. zu juryfreien Ausstellungen (Bl. 41f.). 14. März 1906: Beschluß zur Eröffnung des neuen Dienstgebäudes mit einer Ausstellung mit Werken der Mitglieder, Erweiterung des Ausschusses in Vorbereitung der Eröffnungsausstellung; Aufruf an die Mitglieder zur Einsendung von Werken, Empfehlungen für die Gestaltung der Ausstellungsräume (Bl. 43f.). 21. Mai 1906: Gestaltung der Ausstellungsräume; Kosten der Eröffnungsausstellung (Bl. 45). 8. Sept. 1906: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Arthur Kampf zum Vorsitzenden für 1906/07, von Koepping zum Stellvertreter; Gestaltung der Ausstellungsräume (Bl. 45). 31. Okt. 1906: Auswahlkriterien für die Objekte der Architekten; Ausstellungsdauer und Katalog (Bl. 45f.). 21. Dez. 1906: Gestaltung der Ausstellungsräume, Katalog, Pressekonferenz (Bl. 46). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1907: Kampf, Frenzel, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Lessing, Messel, Meyerheim, Otzen, Schwechten, Skarbina, Tuaillon. 9. Jan. 1907: Gestaltung der Ausstellungsräume, Einladungskarten (Bl. 47). 6. Febr. 1907: Eintrittsregelung für die Mitglieder des Vereins Berliner Künstler, des Vereins der Künstlerinnen, der Secession und für die Akademiemitglieder, Verkaufsbedingungen (Bl. 47). 27. März 1907: Erstattung der Transportkosten für die Bildhauer, Remunerationen für die Bürobeamten bei Ausstellungen, weitere geplante Ausstellung für den Herbst, dazu Einladung an Nichtmitglieder (u.a. Stuck, Leistikow, Sargent, Lederer, Starck, Hocheder, Bl. 48); 22. Apr. 1907: Vorschläge für die zur Herbstausstellung einzuladenden Nichtmitglieder, u.a. Sargent, Kuehl, Leistikow; Gobelin-Ausstellung der Fa. Gerson; Erweiterung der Ausstellungskommission durch von der Genossenschaft zu wählende Mitglieder, Vorschlag zur Übertragung der Leitung der Akademieausstellungen der Akademie auf die Kommission (Bl. 48f.). 1. Okt. 1907: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum Vorsitzenden; Gussow-Ausstellung (Bl. 49). 26. Okt. 1907: Ausstattung der Ausstellungsräume, Anzahl der einzureichenden Arbeiten, Werke L. v. Hofmanns; Entwurf für die Organisation des Ausstellungsausschusses; Kooptierung von Mitgliedern (Hoffmann, Herrmann, Gaul) in den Ausschuß; zur Möglichkeit einer Ausstellung Älterer englischer Kunst aus dem Besitz deutscher Fürstenhäuser (Bl. 50). 11. Nov. 1907: Absagen ausländischer Künstler (Serow, Besnard) zur Ausstellung in der Akademie; Anzahl der einzureichenden Werke Berliner Mitglieder; Katalog, Plakat und Eintrittskarten; Verkäufe; zur geplanten Ausstellung Englischer Kunst (Bl. 50f.). 11. Dez. 1907: Beschluß zur Durchführung einer Ausstellung Englischer Kunst; Aquarell-Ausstellung auf Anregung von Wilhelm II. (Bl. 51f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1908: Kampf, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Scheurenberg, Schmidt, Schwechten, Skarbina. 16. Jan. 1908: Photogravüren-Ausgabe zur Ausstellung Englischer Kunst; Ausstellung des Werdandibundes (Bl. 52). 4. März 1908: Einnahmen und Ausgaben der Ausstellung Englischer Kunst; Ausstellung Fritz Werner und Louis Jacoby; Marées-Ausstellung auf Anregung von Meier-Graefe; Ausstellung anläßlich des Geburtstages von Wilhelm II. im Jahre 1909 mit Werken Schadows sowie Werken von Mitgliedern; Plan einer Gedächtnisausstellung für die Mitglieder Thumann und Ende (Bl. 53). 17. März 1908: zur Beteiligung an der Brüsseler Weltausstellung 1910; Beschluß: Marées-Ausstellung nicht in der Akademie; zum Gesuch des Verbandes Deutscher Bildhauer auf freien Eintritt; Organisation des Ausstellungsausschusses; Dauerkarten für die Ehefrauen der Mitglieder (Bl. 53f.). 23. Apr. 1908: Ausstellung des künstlerischen Nachlasses von Peter Janssen; Ausstellung Älterer französischer Kunst durch die Deutsch-Französische Gesellschaft; Mitgliederausstellung Jan. 1909; Aquarell-Ausstellung (Bl. 54f.). 14. Aug. 1908: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum stellvertretenden Vorsitzenden; Wahl der zu kooptierenden Genossenschaftsmitglieder; Einladungen an Nichtmitglieder (u.a. Slevogt, Orlik, Looschen, Kuehl) zur Aquarell-Ausstellung; Vorschläge zur Umgestaltung der Ausstellungsräume; Schadow-Ausstellung, Beteiligung von Nichtmitgliedern an der Ausstellung (Bl. 56f.). 10. Okt. 1908: Aquarell-Ausstellung (Bl. 58). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1909: Kampf, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Lessing, Manzel, Scheurenberg, Schwechten, Skarbina. 18. Jan. 1909: Gliederung der Schadow-Ausstellung (Bl. 58). 26. Okt. 1909: Wiederwahl der kooptierten Genossenschaftsmitglieder; Beschluß: keine Mitgliederausstellung im Winter 1910/11; Ausstellung Französischer Kunst des 18. Jahrhunderts im Jahre 1910, u.a. Werke aus dem Besitz von Wilhelm II.; Vorschlag von Reisinger: Ausstellung Amerikanischer Kunst; keine Menzel-Gedächtnisausstellung (Bl. 58f.). 8. Dez. 1909: geplante Ausstellungen; Gestaltung der Ausstellungsräume; Anfrage zu Gipsabgüssen nach Pigalles Venus und Merkur; Ausstellung eines Gemäldes von Melchior Lechter im Akademie-Saal (Bl. 59f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1910: v. Groszheim, Amersdorffer, Frenzel, Gaul, Herrmann, Kampf, Manzel, Scheurenberg, Schwechten. 19. Juli 1910: Zusammensetzung des Ausschusses 1910/11 (Namensliste); Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Arthur Kampf zum Vorsitzenden; Deutsche Kunst- und Kunstgewerbe-Ausstellung in Rio de Janeiro; Ausstellung von Aquarellen und Plänen des Chicagoer Commercial Club in der Akademie auf Anregung von March; Mitgliederausstellung 1911 (Bl. 60f.). 28. Okt. 1910: einzuladende Nichtmitglieder zur Mitgliederausstellung (Namensliste); Kooptierung Frenzels (anstelle von Herrmann) in den Ausschuß (Bl. 61f.). 21. Dez. 1910: Mitgliederausstellung im Winter 1911, vor allem Ausstellungsbedingungen; Ausstellung Ostasiatischer Kunst 1911; Knaus- und Woldemar-Friedrich-Gedächtnisausstellung in Verbindung mit einer Löfftz-Ausstellung; Ausstellung der italienischen Maler Fornara und Breviati (Bl. 62f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1911: v. Groszheim, Amersdorffer, Dettmann, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Justi, Kampf, Koepping, Manzel, Rüfer, Scheurenberg, Schmidt. 16. Jan. 1911: Besichtigung der Räume der Winterausstellung; Bismarck-Porträt von Knaus; keine Genehmigung zur Ausstellung der Jubiläums-Mappe des Vereins für Originalradierung; Ablehnung des Gesuchs von Eberlein auf Ausstellung eines Werkes; Zustimmung zum Antrag von Justi auf Ausstellung der Neuerwerbungen der Nationalgalerie; Verzicht auf eine Löfftz-Ausstellung, Befürwortung einer Gedächtnisausstellung für Knaus und Friedrich (Bl. 64f.). 7. Nov. 1911 (gemeinsam mit dem Ausschuß für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten): Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Koepping zum Vorsitzenden; Debatte über eine Huldigungsausstellung der Künstlerschaft Berlins für Wilhelm II. (auf Anregung von Manzel); Jubiläums-Medaille (Bl. 68f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1912: Manzel, Amersdorffer, Engel, Kampf, Koepping, Scheurenberg. 9. Dez. 1912: Konstituierung des Ausschusses, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Hertel-Ausstellung; Beschluß: kein Verkauf von Photographien in den Ausstellungen; Ausstellungen über Wallot und O. Lessing; Jubiläumsausstellung: Ablehnung der Ausstellung von Zeichnungen Kallmorgens (Bl. 72f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1913: Manzel, Amersdorffer, Engel, Liebermann, Kayser, Koepping, Scheurenberg. 22. Jan. 1913: Jubiläumsausstellung: Konzeption für die Aussstellung, Renovierung der Ausstellungssäle, zum Gesuch von Hoffmann auf eigenen Raum innerhalb der Ausstellung, zum Opernhaus-Entwurf von March und zur evt. Ausstellung der übrigen Opernhausentwürfe (Bl. 73f.). 21. Okt. 1913: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum stellvertretenden Vorsitzenden, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Vorschläge: Austellung über Leibl und seinen Kreis, Mitgliederausstellung (Bl. 76). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1914: Manzel, Amersdorffer, Engel, Jacob, Janensch, Kampf, Kayser, Klimsch, Liebermann, Schaper, Seeling. 17. Febr. 1914: Entwurf von Bestimmungen für die Ausstellungen der Akademie; Vorschlagsliste für die Gäste der nächsten Mitgliederausstellung (u.a. Corinth, Trübner, Kuehl, Sterl, Kolbe, Barlach, Zürcher); Vorschläge für Kollektivausstellungen: Koepping, Anton v. Werner, v. Uhde, v. Bartels; Ablehnung einer Gedächtnisausstellung für Friedrich Martersteig; keine Zustimmung zu einer internationalen Kunstausstellung der Künstlerinnen (Bl. 77). 14. Dez. 1914: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Otto H. Engel zum stellvertretenden Vorsitzenden; Kooptierung von Genossenschaftsmitgliedern; geplante Akademieausstellung (Bl. 78). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1915: Manzel, Amersdorffer, Engel, Hoffmann, Hübner, Jacob, Janensch, Kallmorgen, Kampf, Kayser, Klimsch, Liebermann, Schaper, Schwechten, Seeling. 28. Jan. 1915: Vorbereitung einer Anton-v.-Werner-Ausstellung; Mitgliederausstellung (Bl. 79). 15. Febr. 1915: keine Veranstaltung einer v.-Werner-Ausstellung auf Anraten von Wilhelm II.; Vorschläge für die Mitgliederausstellung, Liste einzuladender Gäste, u.a. Corinth, Orlik, Baluschek, Kolbe (Bl. 80f.). 16. Juni 1915: Konstituierung des Ausschusses, Übernahme des Vorsitzes durch Manzel, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Beratung über Vorschläge für den Ankauf von Kunstwerken (Bl. 82). 9. Dez. 1915: Wahl von Major Schweitzer in die Kommission als Vertreter der Armee für die geplante Kriegsbilder-Ausstellung, Beratung über die Bestimmungen für diese Ausstellung (Bl. 82). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1916: Schwechten, Amersdorffer, Engel, Herrmann, Liebermann. 29. Dez. 1916: Konstituierung des Ausschusses und Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Vorschläge für Ausstellungen im Jahre 1917: Alfred-Rethel-, Schwarz-Weiß-, Kriegsbilder- und Türkische Ausstellung (Bl. 84). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1917: Schwechten, Amersdorffer, Engel, Herrmann, Hoffmann, Hübner, Janensch, Kallmorgen, Liebermann, Manzel, Major Schweitzer. 17. Jan. 1917: Empfehlung: Verzicht auf die geplante Schwarz-Weiß-Ausstellung zugunsten einer umfassenden Rethel-Ausstellung (Bl. 84). 7. März 1917: Verschiebung der Rethel-Ausstellung auf einen Zeitpunkt nach Kriegsende; Kooptierung von Schweitzer in den Ausschuß, Zustimmungen zu den Bestimmungen für die Ausstellung Deutscher, Österreichisch-Ungarischer und Bulgarischer Kriegsbilder (Bl. 85). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1919: Manzel, Amersdorffer, Bestelmeyer, Engel, Franck, Geyger, Kampf, Klimsch, Liebermann, Looschen, Makowsky, Starck. 1. Febr. 1919: Beschluß, den Kreis der beteiligten Künstler möglichst weitzufassen, Liste der einzuladenden Gäste (u.a. Hans Purrmann, Emil R. Weiß, Magnus Zeller, Oskar Kokoschka, Max Pechstein, Emil Orlik, Buno Paul, Paul Mebes, Alfred Breslauer, Peter Behrens; Anschriften, Notizen, Bl. 85f.). 14. März 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919: Liste der einzuladenden Gäste, Ergänzung der Ausstellungskommission, Vorschläge für Sonderausstellungen: Tuaillon, Friese, kunstgewerbliche Abteilung nach Absprache mit Bruno Paul, für eine Graphikabteilung evt. unter Beteiligung von Käthe Kollwitz, keine Einladung von Architekten (Bl. 86f.). 2. Apr. 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919: Ergänzung der Gästeliste, u.a. Heckel, Kirchner, Franz Marc; Vorschläge für Sonderausstellungen: Tuaillon, Friese, Lehmbruck, Dora Hitz, Architektur-Ausstellung, Festlegung von Atelierbesuchen bei den vorgesehenen Gästen zur Auswahl der Kunstwerke (Bl. 87f.). 29. Apr. 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919, Einladung weiterer Gäste; Vorschlag: Bildnis-Ausstellung im Nov. 1919 (Bl. 88f.). 20. Sept. 1919: zur Überlassung von Ausstellungsräumen an ehemalige Soldaten; Bildnis-Ausstellung; Theaterausstellung (Bl. 89f.). 27. Okt. 1919: Bildnis-Ausstellung, u.a. mit Werken Anton Graffs aus dem Besitz der Akademie sowie mit Werken aus dem Besitz von Liebermann (Bl. 90). 3. Nov. 1919: Kooptierung des Direktors der Bildnisabteilung der Nationalgalerie, Mackowsky, in die Ausstellungskommission; Festlegungen zur Bildnis-Ausstellung (Bl. 91). 13. Nov. 1919: Bildnis-Ausstellung (Bl. 91f.). 20. Nov. 1919: Bildnis-Ausstellung, u.a. Anregung von Liebermann, keine zeitgenössischen Werke auszustellen (Bl. 92f.). 1. Dezember 1919: Festlegung zur Bildnis-Ausstellung: keine zeitgenössischen Künstler, moderne Bildnis-Darstellungen als Bestandteil der Frühjahrsausstellung 1920; neue Beleuchtung in den Ausstellungsräumen (Bl. 93). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1920: Manzel, Amersdorffer, Engel, Franck, Geyger, Hoffmann, Kampf, Klimsch, Lederer, Liebermann, Looschen, Mackowsky, Seeck, Starck, Bräuning; Jessen und Freudenberg vom Verband der Mode-Industriellen. 11. Febr. 1920: Porträt-Ausstellung (Bl. 94). 24. März 1920: Porträt-Ausstellung; Mitgliederausstellung Herbst 1920; Besichtigung der Ausstellungen in Düsseldorf, München und Dresden durch Mitglieder (Bl. 96). 21. Juni 1920: Mitgliederausstellung; Besichtigung verschiedener auswärtiger Ausstellungen; Architektur-Ausstellung; Schwarz-Weiß-Ausstellung Frühjahr 1921; Theaterausstellung (Bl. 97f.). 7. Juli 1920: Gäste für die Herbstausstellung (Namensliste); Architektur-Ausstellung im Frühjahr 1921 (Bl. 99f.). 14. Juli 1920: Vorschläge Liebermanns zur Neuorganisation der Ausstellungen in der Akademie (u.a. Jury, Verhältnis zur Moderne); Herbstausstellung, u.a. Festlegung: Mitglieder der Ausstellungskommission als Jury; Architektur-Ausstellung (Bl. 101-103). 21. Juli 1920: Herbstausstellung (Pressenotiz, Programm, Zulassungsbedingungen, Zeitplan; Bl. 104). 15. Sept. 1920: Freistellung von der Luxussteuer bei akademischen Ausstellungen; Einladungen an Künstler zur Beschickung der Herbstausstellung (u.a. Max Beckmann, Heckel, Hofer, Walser); Ausstellung Farbe und Mode des Verbandes der Mode-Industriellen; Anfrage zur Ausstellung von Werken aus dem Nachlaß Max Klingers (Bl. 105f.). 22. Sept. 1920: Zustimmung zur Ausstellung Farbe und Mode, sofern künstlerische Aspekte bestimmend sind; weitere Gäste für die Herbstausstellung, u.a. Schmidt-Rottluff und Partikel (Bl. 107). 7. Okt. 1920: Herbstausstellung, weitere Einladungen, Exposé (Bl. 108f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1921: Liebermann, Amersdorffer, Bestelmeyer, Dettmann, Engel, Gaul, Geyger, Franck, Hoffmann, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Looschen, Slevogt, Starck. 7. Jan. 1921: Neukonstituierung des Ausschusses, Ausscheiden von Manzel, Bestelmeyer, Jaeckel, Zuwahl von Gaul, Dettmann, Kollwitz; Schwarz-Weiß-Ausstellung, Programm; Anregung von Slevogt: Ausstellung von Bühnenbildentwürfen (Bl. 110). 7. Febr. 1921: einzuladende Nichtmitglieder zur Beschickung der Schwarz-Weiß-Ausstellung, Namensliste, getrennt nach Künstlern, die auf der Herbstausstellung 1920 vertreten waren, und sonstigen Künstlern, u.a. George Grosz, Paul Klee, de Fiori (Bl. 110f.). 14. März 1921: Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. von Zeichnungen Max Klingers; Namensliste einzuladender Nichtmitglieder (u.a. Alfred Kubin, Emy Roeder-Garbe); Ausstellung über Architektur in Landschaft und Stadtbild (Bl. 112f.). 30. März 1921: Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. Zeichnungen Max Klingers; Mitteilungen zu den Teilnehmern der Ausstellung, Ablehnung der Teilnahme von Heckel; kein Katalog (Bl. 114f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1922: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Hübner, Franck, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Looschen, Slevogt, Starck. 19. Jan. 1922: Wahl von Georg Kolbe (für den verstorbenen August Gaul), Kooptierung von Eichhorst; Frühjahrsausstellung: Programm, Zeitplan, Namensliste einzuladender Nichtmitglieder, u.a. Christian Rohlfs, Friedrich Ahlers-Hestermann, Karl Albiker, Renée Sintenis; Vorschlag von Liebermann: Gedächtnisausstellung für Gaul (Bl. 115-117). 6. März 1922: Gedächtnisausstellung für Gaul in Zusammenarbeit mit Paul Cassirer, Herbst 1922; Ablehnung eines Antrags von Eberlein auf Ausrichtung einer Kollektivausstellung; Frühjahrsausstellung, weitere Gäste (Bl. 118). 3. Apr. 1922: Frühjahrsausstellung (weitere Teilnehmer, Zeitplan, Katalogherstellung fraglich); Gaul-Gedächtnisausstellung (Bl. 119f.). 21. Dez. 1922: Ablehnung einer Curt-Kroner-Ausstellung; Frühjahrsausstellung 1923: Zeitplan, Zulassungsbedingungen (u.a. Wiederzulassung von freien Einsendungen), Ausstellungsräume, Namensliste einzuladender Nichtmitglieder (u.a. Rudolf Levy), Programm, Verkaufspreise, Schwierigkeiten bei der Herstellung eines Kataloges, Ausstellungswerbung, u.a. Aufstellung von Fahnenmasten (Bl. 122f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1923: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Slevogt, Starck. 19. Febr. 1923: Wahl von Hofer in die Kommission (anstelle des verstorbenen Looschen); Looschen-Gedächtnisausstellung; Beschickung der Frühjahrsausstellung; Schreiben Kallmorgens; Ausstellung Berliner Kunst in Nürnberg; Akademieausstellung in Dresden (Bl. 124). 5. März 1923: Frühjahrsausstellung (weitere Nichtmitglieder, u.a. Munch, Dix und Wilhelm Schmid); Ausstellungen in Nürnberg und Dresden (Bl. 125). 19. März 1923: Frühjahrsausstellung (weitere Gäste, u.a. Charlotte Berend-Corinth (Bl. 125f.). 26. März 1923: Frühjahrsausstellung (Flaggenmasten, Teilnehmer; Bl. 126). 9. Apr. 1923: Frühjahrsausstellung (Bl. 127). 26. Juni 1923: Umbau der Bildhauersäle; Ausstellung in Nürnberg; Ausstellung Berliner Kunst in Dresden; Ausstellung italienischer Gemälde des 17. und 18. Jahrhunderts; Schwarz-Weiß-Ausstellung; Ungarische Ausstellung (Bl. 128f.). 28. Aug. 1923: Schwarz-Weiß-Ausstellung, mit Namensliste; Graphik-Ausstellung in Berlin in Verbindung mit Künstlern des Ruhrgebiets (Bl. 131f.). 14. Dez. 1923: Arbeiten Kruses in der Frühjahrsausstellung (Bl. 132). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1924: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kolbe, Kollwitz, Lederer, Pechstein, Starck. 10. Jan. 1924: Frühjahrsausstellung: Zulassung von freien Einsendungen, Liste der einzuladenden Nichtmitglieder (Bl. 133f.). 8. Febr. 1924: Frühjahrsausstellung: räumliche Verteilung der Kollektivausstellungen, zu verschiedenen Teilnehmern (Bl. 136). 9. Apr. 1924: Frühjahrsausstellung: zu verschiedenen Teilnehmern, evt. Verzicht auf Katalogherstellung (Bl. 136). 27. Juni 1924: Schwarz-Weiß-Ausstellung im Herbst 1924, innerhalb dieser Ausstellung eine Abteilung mit Vertretern der modernen Architektur (u.a. Poelzig, Behrens, Mendelsohn, Mies van der Rohe, Luckhardt), Einbeziehung von Aquarellen in die Schwarz-Weiß-Ausstellung, Kollektivausstellungen u.a. von Dix, Walser, Albiker, Munch, Zille; Namensliste der juryfrei eingeladenen Künstler (Bl. 137f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1925: Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Liebermann, Paul, Poelzig, Seeck, Slevogt, Starck, Schüler. 12. Jan. 1925: Ausstellung Italienischer Kunst; Frühjahrsausstellung, Liste der juryfrei eingeladenen Künstler (Bl. 139f.). 13. Febr. 1925: Ausstellungen Italienischer Kunst und Amerikanischer Architektur, Christian-Bernhard-Rode-Ausstellung; Ausstellung alter holländischer Bilder aus dem Besitz Goudstikkers; Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschlag von Hofer: Einladung der Novembergruppe (Bl. 141f.). 6. März 1925: Frühjahrsausstellung, u.a. Beteiligung der Münchener Neuen Secession, Einladung der Mitglieder der Berliner Secession Hans Gerson und Josef Oppenheimer; Ausstellung alter holländischer Bilder aus dem Besitz Goudstikkers; Vorbereitung der Thoma-Ausstellung (Bl. 143). 7. Aug. 1925: Corinth-Ausstellung, Zusammenarbeit mit der Witwe Corinths; Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. Namensliste einzuladender Gäste; Absage der Goudstikker-Ausstellung; Gruppenausstellung österreichischer Künstler; Kollektion Münchener Künstler; Schwedische Ausstellung (Bl. 144f.). 24. Aug. 1925: Corinth-Ausstellung; Schwarz-Weiß-Ausstellung, Namensliste einzuladender Gäste; Ausstellung Amerikanischer Architektur; Schwedische Ausstellung (Bl. 146f.). 15. Dez. 1925: Ausstellung Neuer Amerikanischer Baukunst, Anregung und Materialzusammenstellung von Schüler (Bl. 148f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1926: Liebermann, Amersdorffer, Bertling, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, E. Hancke, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Poelzig, Schüler, Seeck, Starck, Wach. 4. Jan. 1926: Ausstellung Neuer Amerikanischer Baukunst: Rahmenprogramm, Bildung eines Arbeitsausschusses, Gestaltung des Kataloges (Bl. 150). 5. Febr. 1926: Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschlag von Liebermann, eine Kollektion von Meisterwerken älterer Malerei innerhalb der Ausstellung vorzustellen; Corinth-Ausstellung; Ausstellung von Entwürfen für das Kölner Hochhaus-Projekt; Picasso-Ausstellung in der Nationalgalerie (Bl. 151f.). 12. Febr. 1926: Frühjahrsausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Künstler (Bl. 153f.). 23. März 1926: Frühjahrsausstellung, u.a. zur Kollektion von Meisterwerken der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Bl. 155f.). 23. Juli 1926: Herbstausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Künstler; Beschluß: Berichterstattung an die Mitglieder über die Ergebnisse der Ausstellungen; zur Ausstellung von Wrages Dante-Holzschnitten (Bl. 157f.). 1. Nov. 1926: zur Ausstellung von Thoma-Graphik; Ablehnung einer Ausstellung holländischer Graphik; Schwarz-Weiß-Ausstellung (Bl. 159f.). 11. Dez. 1926: Liebermann-Ausstellung, Ölgemälde und Skizzen, Liste der vorgeschlagenen Werke (Bl. 161). 17. Dez. 1926: Zustimmung zur Liste der Werke für die Liebermann-Ausstellung (Bl. 162). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1927: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hancke, Hofer, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Starck, Feilchenfeldt, Krecker, Schomann. 6. Jan. 1927: Thoma-Graphik-Ausstellung (Bl. 163). 27. Jan. 1927: Frühjahrsausstellung, Namenslisten juryfrei und nichtjuryfrei einzuladender Künstler, weitere Einladungen, u.a. L. Ury, Nolde (Bl. 163-165). 11. März 1927: Vorbereitung der Liebermann-Ausstellung, Schwierigkeiten mit Leihgebern; Frühjahrsausstellung (Bl. 166f.). 2. Apr. 1927: zur Aufnahme von Hugo Vogels Porträt des Reichsgerichtspräsidenten Simons in die Ausstellung (Bl. 168). 7. Apr. 1927: Ablehnung der Ausstellung von Hugo Vogels Porträt des Reichsgerichtspräsidenten Simons (Bl. 169). 16. Mai 1927: Liebermann-Ausstellung; Ehrungen zu Liebermanns 80. Geburtstag, Ausstellungen von Pastellen Liebermanns durch Bruno Cassirer, von Zeichnungen und Graphiken Liebermanns durch Paul Cassirer (Bl. 170f.). 8. Juli 1927: Renovierung der Ausstellungsräume, Festlegung der zu verwendenden Materialien und Farben, Grundrißskizze für die Verlegung der Türen (Bl. 172). 27. Juli 1927: Herbstausstellung, u.a. Einbeziehung einer Kollektivausstellung von Käthe Kollwitz, Debatte mit Liebermann um die Einladung von Nolde, Namensliste einzuladender Gäste; bauliche Veränderungen: Verlegung der Türen in den Ausstellungssälen (Bl. 173-176). 23. Aug. 1927: Renovierung der Ausstellungssäle; Änderung der Zulassungsbedingungen zu Ausstellungen: künftig nur noch Unterscheidung zwischen Akademiemitgliedern und Gästen, Verzicht auf die Bezeichnung juryfrei, Korrespondenz zur Ablehnung von Vogels Porträt von Simons; Herbstausstellung, verschiedene Anträge auf Veranstaltung von Kollektivausstellungen, Ergänzung der Gästeliste, u.a. Schrimpf (Bl. 177f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1928: Liebermann, Amersdorffer, Bruno Cassirer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Starck, Solmssen, Jung. 11. Jan. 1928: Korrespondenz zur Ablehnung von H. Vogels Porträt von Simons; Kooptierung von Georg Kolbe in die Kommission; Österreichische Graphik-Ausstellung; Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschläge für Kollektivausstellungen von Hagemeister, Zille, Einbeziehung von Wettbewerbsarbeiten um den Staatspreis, zur Stiftung von Preisen für Maler und Bildhauer auf der Akademieausstellung, Namensliste der einzuladenden Gäste (Bl. 179-181). 8. Febr. 1928: Schönleber-Ausstellung; Albrecht-Dürer-Ausstellung; Frühjahrsausstellung; Ablehnung der Mitarbeit in der Kommission durch Kolbe (Bl. 182f.). 5. März 1928: Frühjahrsausstellung, u.a. Bewilligung von Staatspreisen für die Ausstellung, Verleihung von Medaillen; Ausstellung schwedischer Malerei des 18. Jahrhunderts; Meurer-Ausstellung; Förderung der Akademieausstellungen durch einen finanzkräftigen Freundeskreis, Stiftung von Preisen für die Ausstellungen von privater Seite (Bl. 184f.). 30. Apr. 1928: Beratung über die Teilnehmer an der Frühjahrsausstellung, Bericht über die gestifteten Preise; Debatte zur Überlassung von Akademie-Räumen für eine Ausstellung bayerischer Kunst durch die Münchener Secession (Bl. 186f.). 23. Mai 1928: Vorschläge für Preisträger privater Stiftungen in der Frühjahrsausstellung (George Grosz, Erich Waske, Alfred Partikel, Otto Freytag, Hans Joachim Lau, Max Neumann, Ernst Wilhelm Nay); Gründung einer Gesellschaft zur Förderung der Kunst auf Anregung von Max Liebermann (Bl. 188f.). 19. Juli 1928: Kooptierung von Bruno Cassirer in die Ausstellungskommission; Slevogt-Ausstellung (Bl. 190f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1929: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Engel, Franck, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Starck, Direktor Drescher, Kommerzienrat Gugenheim. 30. Jan. 1929: Ausstellung Chinesischer Kunst; Leibl- und Knaus-Ausstellung; Kollektivausstellungen im Rahmen der Frühjahrsausstellung, Namensliste einzuladender Gäste; Poelzig-Ausstellung (Bl. 192-194). 3. Apr. 1929: Leibl-Ausstellung, Festlegung; Poelzig-Ausstellung; Frühjahrsausstellung, Liste weiterer einzuladender Gäste; Ausstellung der Staatlichen Sammlung für deutsche Volkskunde in der Akademie; Knaus-Ausstellung; Frühjahrsausstellung 1930; Schmutzer-Ausstellung; Aufstellung von Flaggenmasten vor der Akademie (Bl. 196-198). 3. Mai 1929: Frühjahrsausstellung; Beleuchtung in den Ausstellungsräumen (Bl. 199f.). 28. Juni 1929: Preisträger privater Stiftungen bei der Frühjahrsausstellung (E. L. Kirchner und Xaver Fuhr, Erich Geiseler und Richard Martin Werner; Bl. 201f.). 2. Aug. 1929: Ludwig-Knaus-Gedächtnisausstellung; Graf-Kalckreuth-Ausstellung; Poelzig-Ausstellung; Rembrandt-Ausstellung; Staatspreis-Ausstellung; Herbstausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste (Bl. 203f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1930: Liebermann, Amersdorffer, Breslauer, Eichhorst, Engel, Franck, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Seeck, Starck. 10. Jan. 1930: Frühjahrsausstellung 1930, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste, Anträge auf Kollektivausstellungen, u.a. Klimsch, Ludwig Cauer; Ausstellung von Aquarellen Philipp Francks; Ausstellung von Pechsteins Glasgemälden für eine von Tessenow gebaute Badeanstalt; Ausstellung der Sammlung Max Böhm; Ausstellung von Graphik Sechés (Bl. 205-210). 21. März 1930: Frühjahrsausstellung; Ausstellung der Sammlung Max Böhm; Daumier-Ausstellung; Ausstellung zu Orlik und seiner Schule; Beteiligung der Akademie an der Ausstellung Altes Berlin. Fundamente der Weltstadt; Poelzig-Ausstellung; Ausstellung moderner japanischer Malerei 1931; internationale Ausstellung des Carnegie-Institutes; Goethe-Ausstellung (Sammlung Kippenberg, Leipzig; Bl. 211-213). 11. Nov. 1930: Debatte über den Vorschlag zur Veranstaltung einer Architektur-Ausstellung 1931; Debatte über die zur Frühjahrsausstellung 1931 einzuladen-den Künstler, u.a. Munch, Hofer, Kolbe, Belling; Aussprache mit dem Kunsthändler Flechtheim (Bl. 214-216). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1931: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Slevogt, Starck. 20. Febr. 1931: Frühjahrsausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste, Kollektivausstellungen, u.a. Emil-Orlik-Ausstellung, Poelzig-Ausstellung; Architektur-Ausstellung; Deutsch-Dänische Ausstellung; Frank-Lloyd-Wright-Ausstellung; Erna-Frank-Gedächtnisausstellung (Bl. 217-221). 11. März 1931: Frühjahrsausstellung, Kollektivausstellungen, Namensliste einzuladender Gäste, u.a. Marcks (Bl. 222-224). 18. Apr. 1931: Preisträger privater Stiftungen bei der Frühjahrsausstellung (Meyboden, Wieschebrink, Peiffer Watenphul, Schade und Jenny Wiegmann Mucchi (Bl. 225). 24. Juli 1931: Herbstausstellung, Namenslisten einzuladender Gäste (Bl. 226-228). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1932: Franck, Amersdorffer, Dettmann, Engel, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Starck. 15. Juni 1932: Herbstausstellung, u.a. Kollektivausstellung Ulrich Hübner, Namensliste einzuladender Gäste; Ablehnung des Antrags auf Veranstaltung einer Ausstellung modernen Schulzeichenunterrichts in der Akademie (Bl. 229-233). 5. Sept. 1932: Herbstausstellung, Hübner-Kollektivausstellung, Eröffnungsansprache von Liebermann, Festlegung der Eintrittspreise; Titel der Frühjahrsausstellung (Bl. 234-236). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1933: Franck, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Klimsch, Kollwitz (bis 9. Febr. 1933), Kraus, Pechstein, Starck. 9. Febr. 1933: Frühjahrs- und Herbstausstellung, u.a. Slevogt-Gedächtnisausstellung, Namensliste einzuladender Gäste für die Frühjahrsausstellung (Bl. 237-240). 27. März 1933: Frühjahrsausstellung, Festlegung: Ausschluß jüdischer Künstler von der Ausstellung, Mitteilung an Büttner, Großmann, Levy, Meidner, Tappert, Wollheim, Josef Steiner, Jankel Adler, Klee, Schroetter, Feibusch, Radziwill, Isenstein, Moissej Kogan, Sopher, von einer Einsendung ihrer Werke abzusehen; keine Ausstellungen von Arbeiten des Architekten Kreis und von Landschaftsskizzen Steinhausens (Bl. 241f.). 24. Apr. 1933: Rücktritt von Philipp Franck als Vorsitzender der Ausstellungskommission und als Vorsitzender der Abteilung für die bildenden Künste; Kooptierung weiterer Kommissionsmitglieder anstelle von Franck, Hübner und Kollwitz); Frühjahrsausstellung (Bl. 243). 4. Mai 1933: Anfrage nach arischer Abkunft bei Einsendern zur Frühjahrsausstellung (Bl. 244). 8. Aug. 1933: Ausstellung von Kartons von Peter v. Cornelius anstelle der Herbstausstellung (Bl. 245). Enth. u.a.: Bestimmungen für die ständigen Ausschüsse der Königlichen Akademie der Künste, Verzeichnis der Mitglieder 1910/11 (Bl. 23f., 29f.), 1911/12 (Bl. 32f.,36f., 66f.), 1912/13 (Bl. 70f., 75), 1913/14, 1915/16 (Bl. 16-18), 1916/17 (Bl. 83), 1920 (Bl. 95). Bestimmungen für die Ausstellung der Akademie der Künste, jeweils im Frühjahr 1923, 1924, 1928, 1929, 1930, 1931 (Bl. 121, 135, 183, 195, 210, 221); Programm für die Schwarz-Weiß-Ausstellung der Akademie der Künste zu Berlin 1923, 1927, 1931, 1932 (Bl. 130, 176, 228, 233). Grundrißskizze der Ausstellungssäle 3 bis 7 der Akademie, 1927 (Bl. 172). Enth. auch: Schreiben von Schadow an Minister v. Altenstein, 9. Juni 1832 (Abschrift), zur Einrichtung einer Abteilung für musikalische Komposition (Bl. 4-11). Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Auszeichnungen: Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1910: Kampf, v. Groszheim, Amersdorffer, Friedrich, Gernsheim, H. Herrmann, Humperdinck, Janensch, Kayser, Mohn, Skarbina. 25. Febr. 1910: Beratung über die Verleihung des Professorentitels an Feddersen, Jessen, W. Kuhnert, des Professoren- bzw. Baurat-Titels an den Architekten Schaedler; Erlaß vom 7. Dez. 1909 (Bl. 19). 26. Apr. 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an Klein-Chevalier, Befürwortung für Carl Ludwig Jessen (Bl. 20). 23. Mai 1910: Befürwortung der Verleihung des Professorentitels des Königs von Württemberg an den Bildhauer Bredow (Bl. 21). 1. Juni 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an Albert Manthe (Bl. 21). 29. Juni 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an die Berliner Maler Willi Döring und Mattschaß (Bl. 22). 28. Okt. 1910: Mitglieder des Ausschusses 1910/11, Konstituierung des Ausschusses und Wahl des Vorsitzenden; keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an Adolf Hering, Beratung über eine Auszeichnung für Georg Noack, Berlin, keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Hugo Ulbrich sowie den Architekten Paul Mebes (Berlin); Vertagung der Beratung über einen Vorschlag für einen Ritter des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste als Nachfolger für den Musiker Auguste Gevaert (Bl. 25-27). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1911: Kampf, Amersdorffer, Janensch, Kiesel, Manzel, Schwechten. 10. Mai 1911: Verleihung des königlich sächsischen Professorentitels an den Maler Woldemar v. Reichenbach, keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Langer sowie an die Bildhauer Nikolaus Friedrich und Rusche (Bl. 28f.). 20. Sept. 1911: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Manzel zum Vorsitzenden; keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an die Bildhauer Menter und Richter, Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Jüttner, keine Entscheidung für den Architekten Laur (Bl. 34). Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Wahlen: 19. Okt. 1910 (v. Groszheim, Amersdorffer, Janensch, Scheurenberg, Schwechten): Mitglieder des Ausschusses 1910/11, Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Scheurenberg zum Vorsitzenden; Vorschläge für die Wahlen der acht Mitglieder und drei Stellvertreter für die Landeskunstkommission; Nachfolger für die verstorbenen Mitglieder Skarbina und Friedrich in den Ausschüssen für allgemeine Angelegenheiten und akademische Ausstellungen (Bl. 31, 35). 8. Juli 1911 (Scheurenberg, Janensch, Koepping, G. Koch, Kampf): Vorschläge für Ersatzwahlen für die ständigen Fachausschüsse 1911/12 (Bl. 35). 10. Juni 1912 (Kampf, Janensch): Vorschläge für Ersatzwahlen für die ständigen Fachausschüsse 1912/13 (Bl. 38). 27. Juni 1913 (Manzel, Meyerheim, Schaper, Rüfer, Amersdorffer): Vorschläge für Neuwahlen für die ständigen Fachausschüsse (Bl. 39).
          Slg. Schulz, Erich
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VIII. HA, Slg. Schulz, E. · Sammlung
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Der Name der am südlichen Rand des Warthebruchs in der Neumark gelegenen Stadt Sonnenburg wird erstmals 1295 in einer Urkunde genannt. Damals bildet das Gebiet derer von Sonnenburg einen Teil der Grenze des Templerbesitzes. 1341 erteilte Markgraf Ludwig von Brandenburg dem Adelsgeschlecht von Uchtenhagen die Erlaubnis, eine Befestigung in Sonnenburg zu errichten. 1426/1427 gelangte Sonnenburg mit etwa 10 dazugehörigen Dörfern in den Besitz des Johanniterordens, der die weitere Entwicklung der Stadt maßgeblich prägte. Das Sonnenburger Schloss, das zwischen 1661 und 1668 neu erbaut wurde, war von 1514 bis 1810 Sitz des Herrenmeisters der Ballei Brandenburg und der Ordensregierung. In der 1522 vollendeten Johanniterkirche fand bis in die Zeit der Weimarer Republik der Ritterschlag an den neuaufgenommenen Ordensrittern statt. Durch die Meliorationen, die in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts im Warthebruch durchgeführt wurden, konnten die Einkünfte des Johanniterordens in der Ballei Brandenburg beträchtlich vermehrt werden. Neben den bereits erwähnten 10 Dörfern gehörten 1792 zum Ordensamt Sonnenburg noch 37 Kolonien und Etablissements sowie 6 Vorwerke. Zwischen 1856 und 1858 erfolgte in Sonnenburg der Neubau eines Krankenhauses, das vom Orden unterhalten wurde. Seit dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts waren in der Stadt Sonnenburg mehrere kleine Fabriken und Betriebe ansässig; unter ihnen sind besonders die Seidenweberei, die Ziegeleien und das Dampfsägewerk hervorzuheben. Durch die 1896 errichtete Eisenbahnverbindung nach Küstrin nahm der in Sonnenburg betriebene Heuhandel einen stärkeren Aufschwung. Mit 3649 Einwohnern, über die die Stadt 1939 verfügte, gehörte sie vor dem 2. Weltkrieg zu den Kleinstädten in der Provinz Brandenburg. Sonnenburg war bis 1945 Sitz eines Amtsgerichts, das dem Landgericht Frankfurt/Oder unterstellt war. Die zwischen 1832 und 1836 in Sonnenburg errichtete Strafanstalt diente von 1933 bis 1945 als nationalsozialistisches Konzentrationslager. Die dort inhaftierten Personen wurden im Januar 1945 erschossen. Die nachfolgend verzeichnete Sammlung enthält umfangreiches Material zur Geschichte der Stadt Sonnenburg und des Johanniterordens in der Ballei Brandenburg. Sie wurde von Erich Schulz, einem gebürtigen Sonnenburger, in den Jahren 1977 bis 1991 erstellt und gelangte gemäß einer testamentarischen Verfügung unmittelbar nach seinem Tod im Herbst 1991 in das Geheime Staatsarchiv (Akz. 69/91). Erich Schulz hat in seiner Sammlung Quellen und Literatur zur Sonnenburger Stadtgeschichte zusammengetragen. Er hat versucht, alle Bereiche des öffentlichen Lebens in der Stadt, vornehmlich für die Zeit von der Jahrhundertwende bis 1945, zu dokumentieren. Schwerpunkte seiner Sammlungstätigkeit hinsichtlich des Johanniterordens bildeten die Ordensbauten in Sonnenburg sowie die in der Ballei Brandenburg gelegenen Ordensämter und -kommenden. Mit der Sammlung gelangte auch ein Teil der Korrespondenz, die Erich Schulz im Zuge seiner Ermittlungstätigkeit mit Privatpersonen und öffentlichen Einrichtungen führte, ins Geheime Staatsarchiv. Neben Kopien von Quellen, Veröffentlichungen und Karten ist in der Sammlung vor allem umfangreiches Bildmaterial enthalten. Unter (Bestell) Nr. 6 der Sammlung befindet sich das Manuskript für eine von Erich Schulz geplante Veröffentlichung zur Sonnenburger Stadtgeschichte, die jedoch nicht realisiert wurde. Bei dem Bildmaterial, das für die geplante Veröffentlichung zusammengetragen wurde, handelte es sich ausschließlich um Dubletten; diese wurden in die Bildersammlung des Geheimen Staatsarchivs (IX. HA, (Bestell) Nr. VII 2492) übernommen. Die in der Sammlung enthaltenen Bücher und Broschüren (vgl. Seite 26 - 27) sind in der Dienstbibliothek des Geheimen Staatsarchivs aufgestellt. Erich Schulz bewahrte seine Sammlung in ca. 90 weitgehend durchnummerierten Aktenordnern auf. Für ein Lumbeckverfahren, das zurzeit im Geheimen Staatsarchiv stattfindet, wurde das Material aus den Ordnern entnommen. Dabei wurde eine Liste über die von Erich Schulz und seinem Bruder Paul Schulz verfassten kleineren Beiträge zur Sonnenburger Stadtgeschichte (vgl. Seite 21 - 25) erstellt. An diesen Arbeiten waren neben der Unterzeichneten Frau Lärmer und Frau Linke beteiligt. Bei der Verzeichnung der Sammlung wurde die von Erich Schulz vorgenommene Ordnung des Materials beibehalten. Die (Bestell) Nrn. im Findbuch sind weitgehend identisch mit den Nummern der Aktenordner. Die von Erich Schulz selbst erstellte Liste über den Inhalt seiner Sammlung, die sich unter (Bestell) Nr. 99 befindet, wurde für das vorliegende Findbuch gänzlich überarbeitet. Das in der Sammlung Erich Schulz zusammengetragene Material zur Stadt Sonnenburg und dem Johanniterorden dürfte vor allem im Zuge lokalgeschichtlicher Studien auszuwerten sein. Bei Bestellungen aus der Sammlung ist anzugeben: VIII. HA, Slg. Erich Schulz + (Bestell) Nr. Umfang des Bestandes: 4,9 lfm. Berlin, 10.2.1994 Ingrid Männl Nachtrag: Die Nummern 15, 16, 31, 44-49, 63, 80, 85 sind unbelegt. Lebensdaten des Erich Schulz 1917 Erich Schulz in Sonnenburg/Neumark geboren. Sein Vater Franz war von 1921 - 1945 Hausmeister der Stadtschule in Sonnenburg 1931 - 1934 Lehre bei der Stadtverwaltung in Sonnenburg 1934 - 1935 Verwaltungsgehilfe bei der Stadtverwaltung in Sonnenburg 1935 - 1945 Soldat 1945 - 1950 in russischer Kriegsgefangenschaft 1950 - 1972 im Bauhauptgewerbe in Berlin tätig 1972 - 1977 Geschäftsführer in Unterlüß/Südheide 1977 - 1991 Anlage der Sammlung über die Stadt Sonnenburg und den Johanniterorden 19.2.1986 Verleihung der Ehrennadel des Johanniterordens an Erich Schulz durch den Herrenmeister der Ballei Brandenburg 27.9.1991 Erich Schulz in Unterlüß verstorben Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1917 - 1991 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

          Sondergericht Mannheim (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

          Sozialpolitik: Bd. 1
          BArch, R 72/239 · Akt(e) · Jan. 1927 - Jan. 1930
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Gewerkschafts- und Arbeiterfragen Lage der nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeiter bei Streiks Stahlhelmversicherung Ortsgruppe Radebeul.- "Vorschläge zur Bildung von Unterstützungskassen für Arbeitermitglieder in den Landesverbänden", Jan. 1929 "Soziale Gerechtigkeit" von Janus, Neubiberg, Nov. 1928 Landesverband Mitteldeutschland.- "Die Aufgaben des Sozialreferenten in der Arbeiterfürsorge des Stahlhelm" "Der Kampf um die Seele des Arbeiters" von Bernhard Rausch, in: "Hannoverscher Stahlhelm", Nr. 25, 17. Juni 1928 "Die Lösung der Arbeiterfrage im Stahlhelm" Zusammenstellung der deutschen Arbeiterorganisationen, Jan. 1927 Stellungnahme des Landesführers von Brandenburg zur Frage der Arbeitnehmerorganisationen, o.Dat. "Menschentum und Arbeit, die Grundlagen der Wirtschafts- und Staatsordnung" von Wilhelm Schmidt, Berlin 1929 Landesverband Brandenburg.- "Stahlhelm und Arbeiterschaft" (Richtlinien) Merkblatt für Mitglieder der Stahlhelm-Selbsthilfe Industriearbeiter im Stahlhelm (Statistik), Feb. 1928 Gewerkschaftsbewegung in Afrika.- Schriftwechsel mit dem Gau Südwestafrika

          SS-Helferinnenschule Oberehnheim (Bestand)
          BArch, NS 32-II · Bestand · (1933-1937), 1942-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Der Gedanke der Aufstellung eines weiblichen Nachrichtenkorps der SS (WNK-SS) geht auf die persönliche Initiative Heinrich Himmlers zu Beginn des Jahres 1942 zurück. Dieser hatte am 17. Februar sein Amt "Chef des Fernmeldewesens" mit der Formulierung eines Aufstellungsbefehls sowie mit der Ausarbeitung von Richtlinien für Aufgaben, Organisation und Ausbildung des zu schaffenden Weiblichen-Nachrichten-Korps der SS beauftragt. Primärer Zweck dieser Maßnahme war es, männliches Nachrichtenpersonal der SS an der Front einsetzen zu können, Hinter-gedanke sicher auch, das Nachrichtenwesen der SS leistungsfähiger und von Nachrichtenhelferinnen der Wehrmacht und Luftwaffe unabhängig zu gestalten. Vorgesehen war die Gründung einer "Schule WNK-SS", zur "Heranbildung von Funkerinnen, Fernschreiberinnen und Fernsprecherinnen für den Nachrichten-übermittlungsdienst auf den Dienststellen im Gesamtbereich des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei". Als Schulungsort wurde die Stadt Oberehnheim im Elsass, ca. 30 km südlich von Straßburg gelegen, ausersehen, die mit dem Schloss Oberkirch, dem "Ehn-schlösschen", der Villa Schwörer und dem Schloss "Leonhardsau" über die ausreichenden Unterkünfte verfügte. Erster Kommandeur der SS-Nachrichtenschule Oberehnheim, später "Reichsschule-SS", wurde der SS-Oberführer von Dufais, der nach seiner Ernennung am 29. Juni 1942 für die weitere technische und personelle Ausrüstung der Schule verantwortlich war. Letztere bestand im wesentlichen aus der Werbung und Aus-bildung von Lehrpersonal. Die notwendigen Vorarbeiten, zu denen auch die Organisation der Nachwuchswerbung gehörte, waren bis gegen Ende des Jahres abgeschlossen, so dass der Lehrbetrieb zu Beginn des Jahres 1943 aufgenommen werden konnte. Die Werbung und Einstellung von SS-Helferinnen erfolgte zunächst aufgrund eines Erlasses des Reichsführer-SS vom 14.8.1942 (NS 32 II/3) ausschließlich durch die SS-Oberabschnitte. Während des Krieges wurden SS-Helferinnen auf Grund der Notdienstverordnung vom 15.10.1938 (RGBl I S. 1441) unter Begründung eines einem Arbeitsvertrage entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses herangezogen. Als Voraussetzung für die Einstellung galt, dass die Bewerberin den "Anforderungen entsprach, die an Ehegattinnen von SS-Angehörigen gestellt wurden". Der endgültigen Einstellung ging ferner ein Tauglichkeits- und Intelligenztest, eine ärztliche Untersuchung sowie eine SD-mäßige Überprüfung voraus. Nach erfolgter Einberufung zur SS-Helferinnenschule durchliefen die SS-Maiden (offizielle Benennung von SS-Helferinnen während der Ausbildung) einen acht-wöchigen Grundlehrgang, der neben der weiteren Überprüfung und Auslese, insbesondere der weltanschaulichen Schulung diente. Ihm schloss sich ein Speziallehrgang in einer der insgesamt fünf Ausbildungsgruppen (Draht, Funk, Stabs- und Verwaltungsdienst, Hauswirtschaft, Unterführerinnenschule) an, der zwischen sechs und 24 Wochen dauerte. Nach beendeter Ausbildung und bestandener Prüfung erhielten die Helferinnen ihren Einsatzbefehl zu einer SS-Dienststelle im Reich oder in den besetzten und ange-gliederten Gebieten. Vorgesehen war ursprünglich der Einsatz in geschlossenen militärischen Einheiten (Kameradschaften, Züge, Bereitschaften). Diese Orga-nisationsform gelangte jedoch nie zur Durchführung, da der Bedarf an Helferinnen die Zahl der in Oberehnheim ausgebildeten Nachrichten-Maiden zu jeder Zeit weit überstieg. In der Praxis erhielt die SS-Helferinnenschule tägliche Bedarfsmeldungen der SS-Ergänzungsämter (zumeist telegraphisch vorausgesandt). Im Gegenzug wurde dann den Ergänzungsämtern die Inmarschsetzung einer zumeist hinter der Anforderung zurückbleibenden Zahl von Helferinnen gemeldet. Den SS-Ergänzungs-ämtern fiel im August 1942, nachdem die Werbeergebnisse der SS-Oberabschnitte stets unbefriedigend geblieben waren, auch die Nachwuchswerbung und das Einstellungsverfahren zu. Daneben wurde eine verstärkte Mitarbeit des BDM bei der Nachwuchswerbung in Gang gesetzt. Dennoch konnte die bereits zu Beginn des Lehrbetriebs erreichte Kapazität von ca. 250 Lehrgangsteilnehmerinnen nie wesentlich überschritten werden. Die Gesamtzahl der an der SS-Helferinnenschule aus-gebildeten Nachrichtenhelferinnen beläuft sich daher auf ca. 3000. Strukturelle Veränderungen traten im November 1944 ein, als die näherrückende Westfront den Rückzug aus Oberehnheim erforderlich machte. Der Stab sowie die Grundlehrgänge wurden nach Geislingen an der Steige verlegt, die restlichen Ausbildungsgruppen nach Heidenheim. Die Ausbildungsgruppe Draht bezog bereits einen Monat später (Mitte Dezember 1944) Quartier in der Polizeihelferinnenschule Erfurt, die bis dahin dem Befehlshaber der Ordnungspolizei unterstanden hatte und jetzt dem SS-Hauptamt unterstellt wurde. Örtlicher Leiter war SS-Hauptsturmführer Appelbaum, während die Gesamtleitung der SS Helferinnenschulen, inzwischen auf Heidenheim, Geislingen und Erfurt verteilt, bei Obersturmbannführer Mutschler lag, der im Juni 1944 Dufais abgelöst hatte. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Provenienz SS-Helferinnenschule entstammen dem Sammelbestand "Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" (RG 1010), der Unterlagen enthielt, die im Zuge von Aktenrückgaben aus amerikanischem Gewahrsam ins Bundesarchiv gelangten. Mit ihnen vereinigt wurden die im Bundesarchiv-Militärarchiv überlieferten Akten der SS Helferinnenschule (früher Bestand RS 5). Der Bestand NS 32 II wurde 1973 in Koblenz gebildet und in Form eines Findbuches zugänglich gemacht. Die zum Bestand gehörenden personenbezogenen Unterlagen befanden sich seit 1973 in der Zentralnachweisstelle (ZNS) in Aachen, wo sie zur Erteilung von Dienstzeitnachweisen mittels automatischer Datenverarbeitung auf Personennamen ausgewertet wurden. Nach Auflösung der ZNS zum Jahresende 2005 wurden die Akten in den Bestand zurückgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich unter den Akten einige Bände der Provenienz "Chef des Fernmeldewesens beim Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei" befinden, deren Einordnung in den Bestand aufgrund ihres eindeutigen Sachinhalts sinnvoll erschien. Es handelt sich dabei um die Nummern 1-6, 9, 22, 26, 27, 45, 47 und 110. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bei der Neubearbeitung wurden nur geringfügige Änderungen in der Verzeichnung der Akten vorgenommen. Kassationen erfolgten nicht. Inhaltliche Charakterisierung: Errichtung, Organisation und Entwicklung der SS-Helferinnenschule 1942-1945 (22), Lei‧tung, Führungs- und Aufsichtspersonal, ärztliche Betreuung 1933-1945 (12), Liegenschaften, Inventar und Beschaffungswesen 1942-1945 (14), innerer Dienst, Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstpläne 1942-1945 (21), Werbung und Einstellung von SS-Helfe‧rinnen 1942-1945 (11), Anforderungen und Einsätze von SS-Helferinnen 1943-1945 (18), Personalangelegen‧heiten 1942-1945 (24) Trotz seines relativ geringen Umfangs dokumentiert der vorliegende Bestand sehr gut die Geschichte der SS-Helferinnenschule sowie ihre Beziehungen zu Staat und NSDAP. Er leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Thema "Frauen im SS-Staat". Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, NS 32-II/...

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 13 T 2 · Bestand · 1945-1952
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Behördengeschichte Aufgrund der Entnazifizierungsrichtlinien der französischen Besatzungsmacht vom 19. Oktober 1945 wurden als zweite Stufe Säuberungskommissionen bei jeder Landesdirektion in Tübingen gebildet. Am 18. Februar 1946 traten die Kommissionen erstmals zusammen. Sie hatten auf der Grundlage des von den Kreisuntersuchungsausschüssen vorbereiteten Materials abgestufte Sanktionen zu verfügen. Am 18. März 1946 wurde die Bildung eines politischen Säuberungsrats aus Vertretern der Parteien angeordnet, der für die Vereinheitlichung der Sanktionen sorgen und eine ausgewogene Zusammensetzung der Säuberungsorgane sicherstellen sollte. Am 6. April 1946 trat er erstmals zusammen. Durch die Rechtsanordnung zur politischen Säuberung vom 28. Mai 1946 wurde das Säuberungsverfahren als reines Verwaltungsverfahren neu gestaltet und als oberste Instanz ein Staatskommissariat für die politische Säuberung mit Sitz in Reutlingen errichtet, dem ein politischer Beirat beigegeben wurde. Die Säuberungskommissionen hatten nur noch Sanktionsvorschläge zu unterbreiten. Bei Vorlage neuer Beweise konnte das Staatskommissariat eine Wiederaufnahme des Verfahrens anordnen. Mit der Rechtsanordnung vom 25. April 1947 wurde das Spruchkammersystem eingeführt und der Sitz des Staatskommissariats nach Tübingen verlegt. 1953 erfolgte die Aufhebung des Staatskommissariats durch das Gesetz zur einheitlichen Beendigung der politischen Säuberung. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht Die vorliegenden Unterlagen kamen im Oktober 1977 als Zugang 1977/29 über das Staatsarchiv Ludwigsburg ins Staatsarchiv Sigmaringen. Der Angestellte Rupert Flöß erstellte ein sehr flaches Verzeichnis der vorhandenen Unterlagen. Das Auffinden einer einzelnen Entnazifizierungsakte erforderte seitdem ein mehrstufiges Suchsystem, im wesentlichen über verschiedene Karteien und Sprüche-Sammlungen. Die Entnazifizierung betraf vor allem bestimmte Berufsgruppen und insbesondere im öffentlichen Dienst beschäftigte Personen. Die Tatsache, dass eine Person einen Fragebogen ausfüllte, lässt daher noch keinen Rückschluss über ihr Verhalten im Dritten Reich zu. Selbst für zahlreiche bereits verstorbene Personen mussten Fragebögen ausgefüllt werden. Unter anderem wurden sie zur Überprüfung von Renten- und Wiedergutmachungsansprüchen genutzt. Für bestimmte Berufsgruppen, beispielweise Geistliche, Journalisten und Angehörige der Handelskammer (Reutlingen) wurden eigene Akten geführt. Allerdings differieren die Angaben, die den Entnazifizierungsakten und so genannten Sprüchen zu entnehmen sind, sehr stark. So enthalten die kleinen Sprüche, mit denen die Verfahren von Nicht- oder Minderbelasteten entschieden wurden, nur minimale Informationen, in der Regel den Namen, das Geburtsdatum, den Wohnort und die politische Bewertung. Dennoch können selbst sie wichtige Informationen liefern, sofern diese Daten zuvor nicht bekannt waren, und sie ermöglichen oftmals den Einstieg in weitergehende Forschungen. Auch die anderen Entnazifizierungsakten sind in ihrem Umfang und ihrer Aussagekraft sehr unterschiedlich. Oft geht der Informationswert nicht wesentlich über den der kleinen Sprüche hinaus. Manchmal enthalten sie allerdings weitgehende Angaben zu der Person, die Dokumentation eines sehr umfangreichen Entnazifizierungsprozesses und Aussagen anderer Personen über den Betroffenen. In diesen Stellungnahmen anderer Personen, den so genannten "Persilscheinen" (aufgrund des "Reinwaschens" der zu entnazifizierenden Person), wird manche Hintergrundgeschichte zum Leben der Person erzählt. Als entlastende Faktoren werden beispielsweise kirchliches Engagement, die Kommunion oder Konfirmationund negative berufliche Konsequenzen aufgrund der politischen Einstellung gegen die Nationalsozialisten genannt . Häufige Erwähnung finden auch Vorgänge, in denen eine Person eine andere nach einer kritischen Äußerung oder Tat nicht verraten hat. Je nach Besatzungszone bestanden bei der Durchführung der Entnazifizierung große Unterschiede. Anders als in anderen Zonen mussten zum Beispiel im französisch besetzten Gebiet Württemberg-Hohenzollern nicht alle Bewohner einen Fragebogen ausfüllen, in dem unter anderem Folgendes gefragt wurde: "Waren Sie jemals Mitglied der NSDAP?", "Welcher politischer Partei haben Sie als Mitglied vor 1933 angehört?", "Wurden Sie jemals aus rassischen oder religiösen Gründen oder weil Sie aktiv oder passiv den Nationalsozialisten Widerstand leisteten, in Haft genommen oder in Ihrer Freizügigkeit, Niederlassungsfreiheit oder sonst wie in Ihrer gewerblichen oder beruflichen Freiheit beschränkt?" und "Ist eines Ihrer Kinder auf einer Napola gewesen?". Außerdem wurde unter anderem nach dem Einkommen, nach dem Militärdienst und nach Auslandsreisen gefragt. Im Jahr 2008 begannen Karin Stolz und Michael Göhner mit der Eingabe des Namens, des Geburtsdatums, gegebenenfalls auch des Todesdatums und der angegebenen Geburts-, Todes- und Wohnorte der einzelnen Personen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv. Seit November 2008 waren zudem Dagmar Bohn, Erich Conzelmann, Andrea Glatzer, Anja Grathwohl, Maria Hirtreiter, Alexander Hochhalter, Michael Mendorf, Karl Nolle, Renate Rüppel, Anja Sadowski und Malgorzata Stepko-Pape an der Erfassung beteiligt. Corinna Knobloch, Sofia Brüning, Heidrun Dreher, Maria Hirtreiter, Marion Hofbeck, Bettina Jourdan, Manfred Klawitter, Leon Körbel, Irene Moser, Doris Nußbaum, Beate Oehmichen und Elisabeth Schwellinger nahmen redaktionelle Nacharbeiten vor. Michael Mendorf und Andrea Schill begannen im Jahr 2011 mit der Digitalisierung einzelner ausgewählter Archivalien. Die Ortsidentifikation beschränkt sich in der Regel auf die Angaben, die in den jeweiligen Unterlagen zu finden sind. Auf eine Aufnahme des Berufes und eine Indizierung wurde verzichtet. Im April 2008 konnten die ersten Erschließungsdaten ins Internet exportiert werden. Das Online-Findbuch beschränkt sich aus datenschutzrechtlichen Gründen auf Personen, die nachweislich schon länger als 10 Jahre gestorben sind bzw. vor mehr als 110 Jahren geboren wurden. Daneben enthält das Online-Findbuch die Erschließungsinformationen des 1985 erstellten maschinenschriftlichen Findbuchs. Seit Mai 2011 werden daneben ausgewählte Teile der Unterlagen als digitale Reproduktionen im Internet präsentiert. Neben der historischen Relevanz der einzelnen Personen hängt die Entscheidung über den Zeitpunkt der Digitalisierung auch mit dem Erhaltungszustand der Unterlagen zusammen. Sigmaringen, im Mai 2011 Corinna Knobloch Inhalt und Bewertung Enthält: Verfahren der Spruchkammern, Säuberung des Klerus und der Journalisten, Ermäßigungen, Revisionen, Ein- und Umgruppierungen, Ablehnungsbescheide der Militärregierung, Gnadensachen, Bekanntmachungen des Staatskommissariats über die Ergebnisse der politischen Säuberung in Regierungsblättern (Namenslisten), Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Sprüche und Entscheidungen der Spruchkammern.

          Staatsministerium (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a · Bestand · 1876 - 1927, Vorakten ab 1713, Nachakten bis 1935
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Zur Beratung aller allgemeinen Staatsangelegenheiten wurde durch ein Verfassungsgesetz vom 1. Juli 1876 das Württembergische Staatsministerium errichtet. Ihm gehörten die Minister, die künftig die Amtsbezeichnung "Staatsminister" führten, an. Die Leitung der Geschäfte sowie die Dienstaufsicht über das Personal der neuen Behörde übernahm ein vom König aus dem Kreis der Minister bzw. Departementschefs ernannter Präsident, der Ministerpräsident. Dieser hatte auch den Vorsitz beiden Beratungen des Staatsministeriums inne, sofern der König abwesend war. Zur Bearbeitung der Geschäfte und zur Teilnahme an den Beratungen wurden dem Staatsministerium ständige Räte beigegeben, bei denen es sich anfänglich um Mitglieder des Geheimen Rats handelte. Im Volksstaat Württemberg (1919-1933) führte der vom Landtag gewählte Ministerpräsident, der die Amtsbezeichnung "Staatspräsident" erhielt, den Vorsitz in dem aus den Ministern gebildeten Regierungsgremium, dem Staatsministerium. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Landesregierung auf reine Verwaltungsaufgaben beschränkt. Das Staatsministerium büßte entsprechend an Bedeutung ein. Die zwischen 1876 und 1945 erwachsenen Akten des Staatsministeriums stellen eine einzigartige Dokumentation über die verschiedenen Bereiche der Zentralverwaltung des Landes Württemberg sowie über sein Verhältnis zum Deutschen Reich und zu den anderen deutschen Bundesstaaten dar. Für die Erforschung der Geschichte Württembergs, aber auch Gesamtdeutschlands von der Bismarckschen Reichsgründung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs liegt hier ein sehr ergiebiges und wertvolles Quellenmaterial vor, das glücklicherweise nahezu unversehrt über den letzten Krieg hinweggerettet werden konnte. Die Akten des Staatsministeriums gelangten in mehreren Ablieferungen ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart: E 130 I, Zugänge 1931 und 1938, Laufzeit 1870-1935, Umfang 39 lfd. m E 130 II, Zugang 1946, Laufzeit 1813-1943, Umfang 62 lfd. m E 130 IV, Zugang 1958, Laufzeit 1805-1945, Umfang 55 lfd. m E 130 VI, Zugang 1964, Laufzeit 1945-1963, mit vereinzelten Vorakten aus der Zeit 1885-1945. Aufgabe des Hauptstaatsarchivs war es nun, aus diesen vielfach miteinander verzahnten Ablieferungen einen Bestand oder, falls sich dies als nicht möglich erwies, mehrere Bestände zu bilden, die übersichtlich gegliedert und hinreichend erschlossen waren. Hierzu musste aber zunächst eine Analyse der Registraturverhältnisse des Staatsministeriums durchgeführt werden. Liese ergab: In der Registratur des Staatsministeriums lassen sich in der Zeit von der Errichtung des Ministeriums am 1. Juli 1876 bis zum Mai 1945 drei Schichten feststellen: a) eine erste Registraturschicht, die nach dem bis 1903 gültigen Aktenplan geordnet ist, b) eine zweite Schicht, der der von 1903 bis zum 31. Dezember 1927 geltende Aktenplan zugrunde liegt, . c) eine dritte Schicht, die nach dem am 1. Januar 1928 in Kraft getretenen Aktenplan gegliedert ist. Die Schichten a) und b) unterscheiden sich nur geringfügig voneinander; sie wurden bereits in der Registratur des Staatsministeriums ineinandergearbeitet. Hingegen unterscheidet sich die Schicht c) durch eine andere Gliederungsfolge der Haupt-, Mittel- und Untergruppen infolge Erweiterung und gleichzeitig infolge Wegfall einiger Aktengruppen derart stark von den beiden früheren Schichten, daß eine Zusammenziehung auf eine neuzubildende, alle drei Schichten umfassende Schicht nicht möglich ist. Die an sich schon unumgängliche Konkordanz würde in diesem Fall für alle Benutzer zu unübersichtlich, auch würden die anderen Erschließungsmittel wie Geschäftstagebücher und Aktenpläne erheblich an Wert verlieren. Der 1971 begonnenen archivischen Neuordnung und -Verzeichnung der Akten des Staatsministeriums wurde daher in Anbetracht der Aktenlage und der Registraturverhältnisse folgende von Herrn Staatsarchivdirektor Dr. Ottnad entwickelte Arbeitskonzeption zugrundegelegt: a) die Neuverzeichnung fasst die seitherigen Bestandsgruppen E 130 I, E 130 II, E 130 IV und E 130 VI (soweit es sich um Akten vor dem 8. Mai 1945 handelt) zu zwei Beständen zusammen: Der erste Bestand, E 130a, wird aus den nach den Aktenplänen 1876-1903 bzw. 1903-1927 formierten Abgaben gebildet, also aus dem bisherigen Bestand E 130 I. Der zweite Bestand vereinigt in sich die Abgaben, die nach dem ab 1. Januar 1928 gültigen .Aktenplan gegliedert sind, also die seitherigen Bestände E 130 II, E 130 IY und teilweise E 130 VI. Die in den beiden neuzubildenden Beständen enthaltenen Personalakten werden in einem dritten Bestand, E 130c, zusammengefasst. b) Mit der Bildung der Bestände E 130a, E 130b und E 130c erfolgt zugleich für den Bereich Staatsministerium die durch das Jahr 1945 (8. Mai) markierte Abgrenzung der Bestände der E-Serie (bis 1945 entstandene Akten) und der EA-Serie (seit 1945 erwachsene Akten). c) Akten des ehemaligen Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten, die nach der Aufhebung dieses Ministeriums im Jahr 1920 und nach der Übernahme noch verbliebener Aufgaben durch das Staatsministerium in die Registratur des Staatsministeriums eingegliedert worden sind, werden bei der Neuverzeichnung herausgelöst, sofern diese Provenienztrennung auf Grund der Aktenlage ohne besonderen Arbeitsaufwand nötig ist. Für die Neuverzeichnung der Akten des Staatsministeriums konnte Herr Regierungsdirektor a. D. Karl Elwert gewonnen werden, der aus seiner vieljährigen Tätigkeit im Staatsministerium Baden-Württemberg geradezu ideale Voraussetzungen für diese Aufgabe mitbrachte. Herr Elwert führte vom November 1971 bis Herbst 1973 die Formierung und Verzeichnung des Bestands E 130 a in engem Zusammenwirken mit dem Leiter der Abteilung Ministerialarchiv (bis Februar 1973 Dr. Ottnad, dann Dr. Sauer) durch. Das Ergebnis dieser Arbeit ist das hier vorgelegte mehrbändige Repertorium. Ihm wird, wenn die Ordnungsarbeiten in gleichem Umfang wie bisher fortgeführt werden können, in absehbarer Zeit das Findbuch des noch erheblich umfangreicheren Bestands E 130 b folgen. Das Register fertigte Archivangestellter Klaus Breitenbücher. Stuttgart, 21. April 1978 Paul Sauer

          Stadtarchiv Greven, StaG B · Bestand · 1822-1995
          Teil von Stadtarchiv Greven (Archivtektonik)

          Vorwort Herkunft und Geschichte des Bestandes Provenienz bzw. Bestandsbildner des Bestandes B war die Amtsverwaltung Greven (bzw. Stadtverwaltung Greven für Akten nach Auflösung des Amtes Greven am 15. Mai 1954). Der Bestand beginnt mit der Einführung einer Stehregistratur 1932. Die älteren Akten in preußischer Fadenheftung sind 1938 von Joseph Prinz als eigener Bestand („alte Registratur“, heute Bestand A) verzeichnet worden. Mit dem Bestand B handelt sich um den bis 1952 reichenden, älteren Teil der per Findlisten nach dem Musteraktenplan von 1954 (Herausgeber: NRW Landkreistag, NRW Städtebund, Gemeindetag Nordrhein und Gemeindetag Westfalen, siehe Akte C 13023) erschlossenen Akten der Amts- und Stadtverwaltung Greven von 1932 bis ca. 1986. Die nach 1952 entstandenen, jüngeren Akten sind im Bestand C zu finden, wobei Überschneidungen der Laufzeiten nicht zu vermeiden waren. Der Musteraktenplan besteht aus zehn Hauptgruppen. 1954 war beabsichtigt, den „Aktenplan der hiesigen Verwaltung nach und nach im Sinne dieses Musteraktenplans neu zu ordnen“ (Schreiben des Stadtdirektors vom 7.8.1954 in C 13023). Dies ist in den folgenden Jahren umgesetzt worden. Die Hauptgruppen sind: 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personenstand 2 Schulen 3 Kultur und Sport 4 Sozialwesen, Jugendwohlfahrt, Lastenausgleich 5 Gesundheits- und Veterinärverwaltung 6 Bau- und Vermessungsverwaltung 7 Wirtschaft und Verkehr 8 Wirtschaftliche Betätigung und öffentliche Einrichtungen 9 Finanzen und Steuern Die Akten aus der Zeit von 1932 bis 1952 sind 1965-1975 durch den bestandsbildenden ehrenamtlichen Archivar Karl Schwartze in die Ordnung des Musteraktenplans eingefügt worden. Diese Maßnahme hatte er mit dem Landesamt für Archivpflege, namentlich dem wissenschaftlichen Archivar Dr. August Schröder, abgestimmt. Zur ursprünglichen Registraturordnung dieser Akten vermerkt Schwartze in der Vorbemerkung zur Neuordnung der Registratur vom Januar 1975 (ZwA 32842), sie habe „in etwa der Ordnung des von Dr. Prinz geschaffenen Repertoriums“ (heute Bestand A) entsprochen, die aus fünf Hauptgruppen besteht (I: Reichs- und allgemeine Verwaltung, II: Kommunalverwaltung, III: Abgaben und Steuern, IV: Polizei- und Gerichtswesen, V: Militärwesen). Diese Ordnungsmerkmale dürften sich jedoch nur in den ältesten Akten des Bestandes B finden. Denn das Amt Greven hat im Oktober 1931 eine „komplett betriebsfertige Verwaltungsregistratur“ nach dem Regis-Dezimalsystem erhalten (B 3162, Bl. 2-31). Auch die Dienstordnung für die Amtsverwaltung des Amtes Greven vom 9. April 1936 verweist in § 3 auf das von einem Hauptaktenplan „für die gesamte Verwaltung nach dem Zehner-System aufgestellte Aktenverzeichnis“ (B 3160, Bl. 4). Im Sommer 1936 bestellte die Amtsverwaltung einen Aktenplan für Gemeindeverwaltungen bei der Firma Soennecken in Bonn, der nach dem Dewey-Dezimalsystem aufgebaut war und sich in sieben Hauptgruppen gliederte: Allgemeine Verwaltung, Polizei, Schulwesen und Kultur, Wohlfahrtswesen, Bauwesen, Gemeindewirtschaft, Finanzverwaltung. Es ist unklar, ob er das Regis-Dezimalsystem ersetzte und die Registraturordnung verändert wurde. (B 3162, Bl. 43). Jedenfalls ist 1938 die Nutzung des offenbar 1937 vom Deutschen Gemeindetag herausgegebenen Einheitsaktenplans „nicht vorgenommen worden und ist auch nicht beabsichtigt“ gewesen, u.a. „weil die Registratur des Amtes Greven noch verhältnismäßig neu“ war (B 3162, Bl. 46f.). Ein komplettes Aktenverzeichnis ist nicht erhalten, die erhaltenen Teile des Aktenverzeichnisses verdeutlichen aber, dass der Aktenplan bis 1954 in Kraft blieb. Die vergebenen Aktennummern waren fünfstellig, wobei die ersten drei Ziffern die Akten-Hauptgruppe, Akten-Gruppe und die Akten-Sachgruppe angaben, denen nach einem Trennzeichen (üblicherweise Strich oder Schrägstrich) die zweistellige Nummerierung der Akte innerhalb der Sachgruppe folgte. Beispiele einzelner Aktenverzeichnisse bieten die folgenden Akten: B 3161: Hauptgruppe 1: Allgemeine Verwaltung (1945) ZwA 25045: Hauptgruppe 3, Schul- und Bildungswesen (1939, enthält Regis-Registerblätter von 1931) ZwA 25057-25059: Hauptgruppe 7, Bauwesen (1939-1954/1963) Das Vorwort zu den von Schwartze erstellten Findlisten, die den 10 Hauptgruppen des Aktenplans entsprechen, datiert von Januar 1975 (ZwA 32842). Dieses Datum markiert zwar nicht das Ende der Arbeiten am Bestand, stellt aber einen markanten Einschnitt dar, der einer regulären Übernahme in das Stadtarchiv gleichzusetzen ist. Der Bestand umfasst 3164 Verzeichnungseinheiten mit einer Laufzeit von 1932-1952 als Kernzeitraum, jeweils rund 500 Akten reichen in die Zeit davor bis 1830 bzw. die Zeit danach bis 1995. Der Umfang beträgt rund 100 laufende Meter. Die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich aus den genannten zehn Hauptgruppen und decken die Verwaltungstätigkeit der Amtsverwaltung Greven vollständig ab. Geschichte und Aufgaben des Registraturbildners Die Amtsverwaltung Greven verwaltete das Amt Greven als kommunale Gebietskörperschaft für das Gebiet der heutigen Stadt Greven und die zum Amt Greven gehörenden Gemeinden. Dies waren seit der Trennung und Dreiteilung der Gemeinde Greven 1894 die Gemeinden Greven-Dorf, Greven links der Ems (mit den Bauerschaften Aldrup, Westerode, Herbern und Hembergen sowie ab 1925 der Siedlung Reckenfeld), Greven rechts der Ems (mit den Bauerschaften Pentrup, Wentrup, Hüttrup, Schmedehausen, Bockholt, Fuestrup, Guntrup und Maestrup) sowie die Gemeinde Gimbte. 1950 erhielt die Gemeinde Greven-Dorf Stadtrechte und schloss sich 1952 mit den Gemeinden Greven rechts der Ems und Greven links der Ems zusammen ("Wiedervereinigung") zur Stadt Greven. 1954 erfolgte die Auflösung des Amtes Greven und die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Greven mit der Gemeinde Gimbte, die schließlich 1975 nach Greven eingemeindet wurde. Die umfangreichen Aufgaben und Zuständigkeiten einer kommunalen Verwaltung lassen sich konkret aus den Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplänen bzw. Organisationsplänen der Amtsverwaltung Greven ermitteln. Es liegen vor: Verwaltungsgliederungs- und Geschäftsverteilungsplan 1939 (B 3160) Organisationspläne 1949, 1951, 1953, 1954 (C 13021) Entsprechend der Verwaltungsstruktur ist als nächsthöherer Registraturbildner die Verwaltung des Landkreises Münster zu nennen, deren archivwürdige Anteile heute im Stadtarchiv Münster zu finden sind und zahlreiche Verweise auf Grevener Angelegenheiten beinhalten. Polizeiangelegenheiten finden sich auch im Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen: Ortspolizeibehörde Amt Greven 1942-1945. Verweis: Zwei Akten der Stadtwerke zum Elektrizitätswerk, VEW, Stromversorgung 1920-1955 finden sich im Stadtarchiv Greven in Dep. 70, Nr. 37 und 38. Festschriften: - Leo Drost, Festschrift zur Wiedervereinigung der drei Grevener Gemeinden, Greven 1952. - Leo Drost, Amt Greven 1844-1954, Rückblick auf das Amt Greven, [Greven 1954]. Bearbeitung des Bestandes Die Registrierung der Akten ab 1931 wurde 1961 auf Anregung des Stadtdirektors Dr. Werra begonnen und ab 1965 von dem Lehrer und ehrenamtlichen Archivar Karl Schwartze bis 1975 weitergeführt, von 1976 bis 1986 von dem pensionierten Standesbeamten und nebenamtlichen Archivar Heinrich Schmücker. Schwartze bildete den Bestand mit Registraturgut bis etwa 1970, ordnete ihn und erstellte 1975 die Findlisten („Repertorien“) zu den zehn Hauptgruppen. Zu seinen Bewertungskriterien und zu Kassationen gibt es keine Hinweise. Gleiches gilt für die Nachträge bis 1986 durch Schmücker. Die Ordnung nach dem Musteraktenplan von 1954, auch für die Akten aus der Zeit ab 1931, ist schon oben erläutert worden. Die Teilung des Bestandes entlang des Stichjahrs 1952 war eine Entscheidung, die 1990 durch die Archivare Christoph Spieker und Angelika Haves getroffen wurde. Damit wurde der Bestand B mit der Laufzeit 1932-1952 von den jüngeren Akten abgegrenzt, um diesen durch die ebenfalls 1990 begonnene EDV-Erschließung zügig nutzbar zu machen. Da der Bestand B den Zeitraum des Nationalsozialismus abdeckt, der schon durch nur schwer zu rekonstruierende wilde Kassationen dezimiert ist, wurde auch entschieden, keine weiteren Kassationen bei Akten dieser Laufzeit vorzunehmen. Die Neuverzeichnung ab Findliste 0 erfolgte ab 1990 bis Mitte 1999 durch Christoph Spieker (B 3000-B 3908). Seine tiefe Erschließung wurde von Stefan Schröder ab August 1999 fortgeführt und im Oktober 2010 abgeschlossen. Mit Abschluss der Verzeichnung von Findliste 1 erfolgte die Umstellung der Verzeichnung auf eine flache Erschließung (ab B 4381). In den Findlisten 2 bis 9 wurden daher in der Regel keine oder nur noch wenige Enthält-Vermerke gemacht. In geringem Maße wurden Titeländerungen vorgenommen, wenn diese dem Inhalt einzelner Akten nicht genügend entsprachen. Als Klassifikation wurden die Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen des Musteraktenplans beibehalten. Bei der Neuverzeichnung ab 1990 erfolgte die Vergabe neuer Signaturen (ab B 3000) statt der uneindeutigen alten Aktenzeichen, die aber in der EDV-Verzeichnung als „alte Archiv-Signatur“ zum Zwecke der Konkordanz verfügbar sind. Eine Ausnahme bildet die Signatur B 4937, in der die aus verschiedenen Akten entnommenen Karten und Pläne verzeichnet sind. Da diese Zusammenstellung Klassifikationsgruppenübergreifend ist, wurde diese Akte im Findbuch unter der Rubrik „Unsystematisiertes“ den Klassifikationsgruppen vorangestellt. Hinzuweisen ist auch auf Besonderheiten in der Klassifikationsgruppe 0-6 (Wahlen und Abstimmungen): Die Klassifikationsuntergruppe 0-61 (Wahlen zum Bundestag) enthält mit der Signatur B 3691 auch die Reichstags- und Landtagswahl 1933; 0-62 (Landtagswahlen) enthält mit der Signatur B 3689 neben der Wahl zum Landtag auch den Volksentscheid über die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen 1950; die Klassifikationsuntergruppen 0-63 (Kommunalwahlen) und 0-64 (Sonstige Wahlen) enthalten in verschiedenen Kombinationen Kreistags-, Amts- und Gemeinderatswahlen. Schon seit 1965 sind die Akten liegend in beschilderten Heftmappen abgelegt worden, die jedoch Metallteile und nicht archivtaugliche Plastikbügel enthielten. Die in den Akten enthaltenen Metallteile wurden parallel zur Neuverzeichnung ab 1990 entfernt. Teilweise, aber nicht durchgängig, wurden überformatige Karten und Pläne aus den Akten entnommen, gesondert plan abgelegt und unter Verweis auf den Provenienzzusammenhang als B 4937 verzeichnet. Seit 2007 ist der Bestand – mit Ausnahme gebundener Amtsbücher – im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt des Landes NRW in Etappen entsäuert worden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich Anfang 2015 abgeschlossen sein. Im Zuge dieser bestandserhaltenden Maßnahme wurden die Mappen und Bügel gegen archivtaugliche Mappen und Bügel ausgetauscht, mit der neuen Signatur versehen und Kopien der alten beschilderten Heftmappen vorgeheftet. Gleichzeitig wurden die Aktenblätter paginiert, so dass eine verbesserte Zitierfähigkeit gegeben ist. Benutzungsmodalitäten und Zitierweise Einzelne Archivalien sind wegen archivgesetzlicher Schutzfristen gesperrt. Sperrvermerke wurden nicht durchgängig gemacht, die im Findbuch enthaltenen Sperrvermerke wurden nur teilweise geprüft. Das Fehlen von Sperrvermerken bedeutet daher nicht automatisch ein Recht auf Einsichtnahme, eine Prüfung erfolgt individuell. Die Digitalisierung von B 3091 bis B 3095 (Protokollbücher Amtsvertretung Greven 1935-1954, Gemeinderat Greven-Dorf 1935-1950, Gemeinderat Greven links 1935-1952, Gemeinderat Greven rechts der Ems 1935-1952 und Stadtvertretung Greven 1950-1954) aus Klassifikationsgruppe 0-22 (Oberste Gemeindeorgane) wird derzeit realisiert, so dass sie spätestens 2015 online im Archivportal NRW jederzeit benutzt werden können. Bitte zitieren Sie uns wie folgt, sofern vorhanden mit Blattnummer oder Seitenangabe: StaG B [Nr. der Akte] Bl. [Blattnr.] bzw. StaG B [Nr. der Akte] S. [Seitennr.] Beispiel: Stadtarchiv Greven, Bestand B, Nr. 3022, Blatt 13 ist zu zitieren als: StaG B 3022 Bl. 13. Literaturhinweise: - Detlev Dreßler/Hans Galen/Christoph Spieker, Greven 1918-1950, 2 Bände, Greven 1991 und 2. verb. Aufl. Greven 1994. - Joseph Prinz, Greven an der Ems, 2. erw. Aufl. in 2 Bänden, Greven 1976/77. - Volker Innemann, Industrialisierung in Greven, Greven 1992. - Indra Ecke, Die Volksschule zur Zeit des Nationalsozialismus, Staatsexamensarbeit, Münster 1998. - Christoph Leclaire, "Unser Pole - ein anständiger Kerl", Zwangsarbeit im Amt Greven, Magisterarbeit, Münster 2003. - Jochen Wilsmann, Die Reorganisation des politischen Lebens im Amt Greven nach 1945, Staatsexamensarbeit, Münster 1995. - Stefan Schröder, Displaced Persons im Landkreis und in der Stadt Münster 1945-1951, Münster 2005. Greven, den 27. Juni 2014 Dr. Stefan Schröder

          Städtische Kulturinstitute (1934-1979) (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 020 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 20 Städtische Kulturinstitute Umfang: 160 Archivkartons (= 1271 Verzeichnungseinheiten = 21 lfm) Laufzeit: 1879 - 1980 Zur Geschichte der Kulturinstitute Im Jahre 1934 wurde in den ’Städtischen Kulturinstituten’ die Leitung des seit 1928/30 Städtischen Museums (vorher Eigentum des Altertumsvereins), des seit 1898 hauptamtlich besetzten Stadtarchivs, der zunächst dem Altertumsverein gehörenden, 1906 der Stadt übereigneten Stadtbibliothek (Wissenschaftliche Bibliothek und Volksbücherei, 1879 als Vereinsbibliothek gegründet) und der seit 1913 bestehenden Gemäldegalerie unter dem Direktorat von Dr. Friedrich Maria Illert (1892-1966) zusammengefasst (vgl. auch Einleitung zur Archivgeschichte). Die Zusammenfassung dieser Einrichtungen unter einem Leiter (1934-1958 Dr. Friedrich Maria Illert, 1959/60-1979 Dr. Georg Illert) bestand bis zur Auflösung und Aufteilung auf einzelne Ämter zum 31.12.1979. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Ämter 41 (Kultursekretariat), 42 B (Bibliotheken), 43 V (Volkshochschule), 45 M (Museum) und 47 A (Stadtarchiv) eingerichtet. Nach 1945 erstreckte sich die Zuständigkeit der nach der Zerstörung des ’Bergklosters’ (Domizil seit 1933) zunächst im Museum im Andreasstift, dann ab 1963 im Haus der Kulturinstitute bzw. zur Münze beheimateten Kulturinstitute neben den genannten Institutionen auch auf die 1947 nach gescheiterten Anläufen der Zeit der Weimarer Republik (1919/26) errichtete Volkshochschule. Dies gilt auch für die von Illert seit Ende 1945 für die Stadt und den Landkreis Worms betriebene Denkmalpflege sowie die nach ersten Überlegungen aus der Zeit um 1941/42 von Ende 1945 bis 1951 bestehende städtische Terra-Sigillata-Manufaktur. Diese fungierte zunächst als städtischer Betrieb, der in städtischer Regie historischen Vorbildern entsprechende Keramik herstellte und ging im Frühjahr 1951 im Wege der Verpachtung in private Hände über. Erschließung und Abgrenzung Die Akten wurden in mehreren Ablieferungen und Verzeichnungsschichten in das Archiv abgegeben. Mit der im Herbst 2007 abgeschlossenen Bearbeitung konnten seit den 1980er Jahren laufende Bemühungen um Bildung des Bestandes, Erschließung und Abgrenzung zum Ende gebracht werden; zuletzt wurden noch 1995 Akten übernommen. Auf diese Weise können zahlreiche Aspekte kommunaler Kulturpolitik zwischen den 1920er Jahren und ca. 1980 umfassend erforscht werden. Eine Abgrenzung zu den Akten der Nachfolgeämter (vgl. Abt. 6, ab 1980) ist inzwischen erfolgt. Die Klassifikation ist aus der Arbeit am Material entstanden, da eine durchgängige aktenplanmäßige Gliederung nicht vorgefunden wurde. Der Bestand hat insgesamt 1221 Verzeichnungseinheiten und umfasst 154 Archivkartons und 2 Überformate. Die Laufzeit reicht von 1877, 1890 bis 1981, 1990. Zum Inhalt der Abteilung Aufgrund des Verlustes eines nicht unerheblichen Teils der Dienstregistratur der Institute für die Zeit vor 1945 durch Kriegseinwirkung liegt der zeitliche Schwerpunkt der Überlieferung in der Zeit danach. Die Gründungsumstände und die Tätigkeit der Kulturinstitute bis zum Zweiten Weltkrieg sind nur begrenzt aus den Akten erkennbar. Für die Zeit nach 1945 befinden sich neben Unterlagen über die genannten Einrichtungen und dabei vor allem ihrem Wiederaufbau auch zahlreiche die jüdischen Stätten, verschiedene Vereine und wissenschaftliche Gesellschaften betreffende Materialien sowie umfangreiche Korrespondenz in den Akten. Gesondert besteht daneben die Abt. 22 mit Unterlagen der Denkmalpflege (vgl. dort). Ergänzende Archivbestände Aufgrund der starken Position des Direktors Dr. Friedrich Illert kam es zu einer engen Verzahnung des Materials mit seinem von den Akten nicht immer eindeutig getrennten Nachlass (Abt. 170/16), dessen zeitlicher Schwerpunkt ebenfalls klar nach 1945 liegt; dazu wird das noch unverzeichnete Nachlassgut seines Sohnes (Abt. 170/17), das erst 2006 übernommen werden konnte, von Belang sein. Wichtig ist das ergänzende Aktenmaterial in den Akten der Stadtverwaltung (Abt. 5, Abt. 6); hinzu kommt das von 1945 bis 1956 bestehende Stadttheater. Wichtig wegen zahlreicher Überschneidungen und vor allem wegen des Museums sind die Unterlagen des Altertumsvereins (Abt. 75); zudem finden sich in der Zeitgeschichtlichen Sammlung ( Abt. 204) und in der Dienstbibliothek relevante Unterlagen. Für die Zeit vor 1933 sei verwiesen auf Abt. 170/23 Nachlass-Splitter Erich Grill. Die Abteilung 22 (Denkmalpflege) umfasst die aus der Tätigkeit Illerts als Denkmalpfleger hervorgegangen Materialien; auch die aus Abt. 20 hervorgegangenen Akten zur Denkmalpflege und zum Wiederaufbau von Worms wurden dort (mit Herkunftsnachweis) eingeordnet. Sehr umfangreiches Fotomaterial mit einem besonderen Schwerpunkt im Bereich der kulturellen Institutionen verwahrt die Fotoabteilung. Literatur Regelmäßige Tätigkeitsberichte der Kulturinstitute finden sich in den Bänden 2 bis 13 der von ihnen gemeinsam mit dem Altertumsverein herausgegebenen Zeitschrift ’Der Wormsgau’; Reuter, Dr. Friedrich M. Illert; G. Illert, 100 Jahre Altertumsverein Worms; Johannes, Geschichte; Beständeübersicht (1998), Einleitung S. 18ff.; Geschichte der Stadt Worms, hg. v. Gerold Bönnen, Stuttgart 2005 (div. Betreffe und weitere Lit.)

          2.1.0. · Sammlung
          Teil von Archiv der Hansestadt Rostock

          Zeitraum: 1945 - 1952 Umfang: 32 laufende Meter = 1.875 Verzeichnungseinheiten Erschließung: geordnet und verzeichnet, vorläufiges Findbuch (2006) Zitierweise: AHR, 2.1.0. Nr. ... oder AHR, Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt (1945 - 1952), Nr. ... Inhalt: 1. Haupt- und Innere Verwaltung Kommandantur (1945-1951, 14 VE).- Landtag und Landesregierung (1945-1952, 6 VE).- Stadtverordnetenversammlung und Rat (1945-1953, 24 VE).- Personalangelegenheiten, Personalakten (1945-1965, 135 VE).- Stellen- und Strukturpläne (1945-1953, 19 VE).- Organisation der Verwaltung (1945-1953, 45 VE).- Stadtbezirke (1945-1952, 13 VE).- Rechtsfragen, Stiftungen (1882-1955, 25 VE).- Verbesserung der Verwaltungstätigkeit (1948-1952, 13 VE).- Rechenschafts- und Tätigkeitsberichte (1945-1952, 17 VE).- Eingaben, Anfragen und Anträge (1945-1950, 11 VE).- KPD, SPD, CDU, LDP, SED, gesellschaftliche Organisationen (1945-1953, 14 VE).- Presse und Rundfunk (1945-1952, 17 VE).- Schriftverkehr mit dem Ausland, den westlichen Besatzungszonen bzw. der BRD (1947-1951, 2 VE).- Haushalt, Finanzen, Steuern (1945-1953, 24 VE).- Wirtschaft (1945-1953, 20 VE).- Wirtschaftsplanung (1945-1953, 35 VE).- Arbeits- und Berufsberatung (1945-1951, 5 VE).- See- und Hafenwirtschaft, Fischerei und Werften (1944-1952, 32 VE).- Bauwesen (1945-1952, 19 VE).- Gas-, Wasser- und Energieversorgung (1945-1952, 8 VE).- Kommunale Wirtschaftsunternehmen, örtliche Wirtschaft (1933-1952, 14 VE).- Landwirtschaft, Forsten und Kleingärten (1945-1952, 22 VE).- Verkehr, Straßen, Brücken, Fährverkehr (1937-1952, 13 VE).- Handel und Versorgung (1945-1951, 15 VE).- Gesundheitswesen (1945-1953, 26 VE).- Sozialfürsorge, Umsiedler (1945-1953, 16 VE).- Wohnungswesen, Neue Heimat (1945-1952, 16 VE).- Volksbildung (1945-1952, 19 VE).- Universität, Hochschule für Musik und Theater, Wissenschaftsförderung (1945-1952, 6 VE).- Jugendfragen und Sport (1937-1954, 16 VE).- Kultur (1945-1952, 17 VE).- Versicherungen, Banken, Sparkasse (1945-1952, 4 VE).- Städtisches Vermögen, Gebäude, Friedhofswesen (1945-1952, 9 VE).- Betriebsrat, Betriebsgewerkschaftsleitung, FDJ, DSF (1945-1952, 7 VE).- Wahlen (1946-1950, 10 VE).- Ordnung und Recht, Gerichte und Polizei (1921-1952, 23 VE).- Entmilitarisierung (1945-1950, 2 VE).- Entnazifizierung (1934-1950, 29 VE).- Beschlagnahme, Enteignung (1945-1952, 63 VE).- Personen- und Betriebsaufnahme Okt. 1948 bzw. Okt. 1949 (1948-1949, 32 Filme). 2. Bau- und Wohnungswesen Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Bauamtes bzw. der Abteilung Aufbau (1945-1953, 11 VE).- Planung und Abrechnung der Investitionsbauten (1949-1952, 17 VE).- Städtebauliche Planung (1947-1953, 7 VE).- Durchführung verschiedener Bauprojekte (1945-1955, 28 VE).- Wohnungsneubau (1945-1954, 71 VE).- Um- und Wiederaufbau von Wohngebäuden (1945-1954, 39 VE).- Industriebauten, Handelseinrichtungen (1945-1953, 10 VE).- Bauten für Bildung und Forschung (1945-1953, 31 VE).- Kindergärten, Krippen, Kliniken (1949-1953, 9 VE).- Sportbauten (1949-1952, 7 VE).- Rathauserweiterung (1948-1953, 10 VE).- Wohnungswesen (1945-1954, 50 VE). 3. Plankommission, Örtliche Wirtschaft, Landwirtschaft Plankommission (1949-1954, 31 VE).- Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Wirtschaft und Arbeit (1946-1952, 11 VE).- Örtliche Wirtschaft (1946-1953, 23 VE).- Arbeitskräftelenkung (1949-1953, 3 VE).- Landwirtschaft (1949-1954, 23 VE). 4. Finanzen Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Finanzen (1947-1953, 5 VE).- Haushaltsplanung (1945-1952, 29 VE).- Finanzkontrolle und Besteuerung von Handwerk und Gewerbe (1945-1952, 7 VE).- Gemeindekontoauszüge der eingemeindeten Ortschaften Toitenwinkel, Biestow, Evershagen, Petersdorf, Stuthof, Krummendorf und Peez (1934-1949, 14 VE).- Zollfahndungsstelle Warnemünde (1947-1950, 6 VE). 5. Gesundheits- und Sozialwesen Leitungstätigkeit und Grundsätzliches des Dezernats Gesundheits- und Sozialwesen (1945-1953, 14 VE).- Personalangelegenheiten und Haushalt (1945-1952, 16 VE).- Statistiken (1945-1952, 5 VE).- Ausschüsse und Kommissionen (1945-1952, 4 VE).- Gesundheits- und Sozialfürsorge (1944-1952, 8 VE).- Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten (1945-1954, 8 VE).- Umsiedler und Lager (1945-1949, 5 VE).- Opfer des Faschismus (1945-1952, 39 VE). 6. Volksbildung und Kultur Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Dezernats Volksbildung und Kultur (1945-1952, 11 VE).- Ausschüsse (1945-1961, 3 VE).- Arbeitspläne und Berichte (1945-1952, 13 VE).- Zusammenarbeit mit Parteien, Kulturbund, FDJ, Pionieren und der Presse (1945-1951, 11 VE).- Städtische Schulverwaltung (1945-1952, 8 VE).- Investitionsvorhaben Volksbildung (1949-1951, 4 VE).- Kindergärten, Heime, Jugendhilfe (1947-1951, 4 VE).- Universität, Arbeiter-und-Bauern-Fakultät, Musikhochschule, Konservatorium, Volkshochschule (1945-1952, 8 VE).- Kulturarbeit (1945-1952, 27 VE).- Ausstellungen und Veranstaltungen (1945- 1953, 10 VE).- Städtisches Kulturelles Wirtschaftsunternehmen (1945-1951, 3 VE).- Archiv und Museum (1945-1951, 4 VE).- Stadttheater, Deutsche Volksbühne, Junge Bühne, Niederdeutsche Bühne (1945-1953, 13 VE).- Lichtspieltheater (1945-1953, 6 VE).- Bibliotheken und Buchhandlungen (1945-1954, 20 VE).- Berufsmusiker (1946-1952, 3 VE). 7. Bezirksverwaltung Leiter der Bezirksältesten (1945-1952, 35 VE).- Einzelne Bezirke sowie ländliche Ortsteile Diedrichshagen, Biestow und Krummendorf (1945-1953, 93 VE). 8. Verwaltungsstelle Warnemünde Protokolle und Berichte (1945-1952, 6 VE).- Verwaltung und Haushalt (1945-1952, 10 VE).- Gesellschaftliche Organisationen (1945-1952, 4 VE).- Ortsverwaltung (1945-1950, 8 VE).- Wirtschaft (1945-1952, 15 VE).- Kleingartenwesen und Landwirtschaft (1946-1950, 3 VE).- Gesundheits-, Sozial- und Wohnungswesen (1945-1952, 9 VE).- Kultur- und Volksbildung (1945-1948, 5 VE).- Entnazifizierung (1945-1949, 6 VE). Überblick: Rostock wurde am 1. Mai 1945 kampflos von den Truppen der Roten Armee besetzt. Um dem drohenden Chaos entgegenzuwirken, nahm eine Gruppe von Kommunisten und Sozialdemokraten Kontakt zum Frontkommandanten auf. Das Ordnungskomitee, wie die Gruppe sich nannte, veröffentlichte am 3. Mai 1945 eine Bekanntmachung, in der man die Bevölkerung zur Bewahrung von Ruhe und Ordnung aufrief. Am 5. Mai 1945 beendete die Rote Armee das Provisorium der Frontkommandantur. Der Stadtkommandant erklärte in seinem Befehl Nr. 1 vom 5. Mai 1945 die NSDAP und ihre Organisationen, den gesamten Staats- und Verwaltungsapparat für aufgelöst. Als neuen Oberbürgermeister führte man am 9. Mai 1945 Christoph Seitz ein, der als Frontbeauftragter mit der Roten Armee nach Rostock gekommen war. Im Vordergrund der Arbeit stand in den nächsten Wochen und Monaten die Wiederherstellung und Sicherung des alltäglichen Lebens. Der Neuaufbau der Stadtverwaltung zog die Entlassung des überwiegenden Teiles der Mitarbeiter nach sich, da sie der NSDAP angehört hatten. Um die Stadt verwaltungsmäßig durchdringen zu können, wurde sie in 26 Bezirke unterteilt. Die leitenden Positionen in der unter Kontrolle der sowjetischen Kommandantur aufgebauten Stadtverwaltung besetzten Kommunisten, Sozialdemokraten und einige bürgerliche Demokraten, die sich in den vier zugelassenen Parteien KPD, SPD, CDU und LDP formiert hatten. Eine wichtige Zäsur für die demokratische Legitimation der neuen Stadtverwaltung markierte die Einrichtung des Stadtausschusses am 18. Dezember 1945, in dem Vertreter der Parteien beratend wirkten. Im Februar 1946 bestimmte die Militäradministration den Sozialdemokraten Albert Schulz zum neuen Oberbürgermeister. Innerhalb der SPD gehörte Schulz zu den Vertretern, die sich der immer offensichtlicher werdenden Absicht, das gesellschaftliche und wirtschaftliche System im Sinne des stalinistisch geprägten Kommunismus zu verändern, widersetzten. Die kommunale Selbstverwaltung gewann im September 1946 durch die "Demokratische Gemeindeverfassung" wieder ihr demokratisches Fundament zurück. Die Gemeindeverfassung bestimmte die aus geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl hervorgegangene Stadtverordnetenversammlung zum obersten Organ der Stadt. Exekutive zur Durchführung der Beschlüsse sollte der Rat sein. Die ersten freien Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung fanden am 15. September 1946 statt. Die Gemeindeverfassung wie auch die am 15. Januar 1947 angenommene Verfassung des Landes Mecklenburg hatten das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung zwar festgeschrieben, unter den gegebenen Bedingungen konnten die Städte und Gemeinden dieses Prinzip aber kaum mit Leben erfüllen. Der Umbau der Gesellschaft nach sowjetischem Muster hatte gravierende Auswirkungen auf die Städte in der östlichen Besatzungszone. Die Einführung der staatlichen Planwirtschaft mit dem Zweijahrplan 1949/50 war für die Städte mit einem weitgehenden Verlust der finanziellen Selbständigkeit verbunden. Hinzu kam die Beseitigung der wirtschaftlichen Selbständigkeit. In der ersten Hälfte des Jahres 1949 mussten alle kommunalen Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe sowie der Grundbesitz zu einem speziellen Kommunalwirtschaftsunternehmen (KWU) zusammengefasst werden. Das Unternehmen erhielt den Status einer Anstalt öffentlichen Rechts, die man faktisch aus der Kommunalverwaltung herauslöste. Die SED nutzte die Auseinandersetzungen um diese Maßnahmen zu schweren Angriffen gegen den Oberbürgermeister Schulz, der im August 1949 zurücktrat und in den Westen floh. Sein Nachfolger wurde der Greifswalder Oberbürgermeister Max Burwitz (SED). Als wichtiges Instrument zur Lenkung und Kontrolle der anderen politischen Kräfte baute die SED seit Anfang 1950 systematisch die Nationale Front als Dachorganisation aller Parteien und Massenorganisationen aus. Die hinausgezögerten Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung erfolgten am 15. Oktober 1950 erstmals im Zeichen der Einheitslisten der Nationalen Front. Auf Grund fehlender Alternativen stand das Ergebnis von vornherein fest. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Angleichung der staatlichen Formen an das Vorbild in der Sowjetunion war die Verwaltungsreform vom 23. Juli 1952. Mit der Bildung der 15 Bezirke beseitigte die DDR die letzten Reste von Föderalismus und machte den als "demokratisch" deklarierten staatlichen Zentralismus zum Dreh- und Angelpunkt des politischen Systems. Aus dem Land Mecklenburg entstanden die drei Bezirke Rostock, Schwerin und Neubrandenburg. Die Stadt Rostock wurde Sitz des neu gebildeten Rates des Bezirkes. Die Einbindung der kommunalen Ebene in das zentralistische System erfolgte durch die am 8. Januar 1953 vom Ministerrat der DDR verabschiedeten Ordnungen über den Aufbau und die Aufgaben der Stadtverordneten- und der Stadtbezirksversammlungen. Veröffentlichungen: Rackow, Heinz-Gerd: Die Grundlagen der Kommunalpolitik der Stadt Rostock in der Periode von 1945 bis zur Gründung der DDR, Rostock 1959 Sieber, Horst: Vor 40 Jahren: Neue Stadtverordnetenversammlung nach ersten demokratischen Wahlen, in: Beiträge zur Geschichte der Stadt Rostock. Neue Folge, Rostock 1986 H. 6, S. 11-20 Schulz, Albert: Erinnerungen eines Sozialdemokraten, Oldenburg 2000 Michelmann, Jeanette: Aktivisten der ersten Stunde. Die Antifa in der Sowjetischen Besatzungszone, Köln u.a. 2002, S. 310-328 Woyke, Meik: Albert Schulz (1895-1974). Ein sozialdemokratischer Regionalpolitiker, Bonn 2006 (Historisches Forschungszentrum der Friedrich-Ebert-Stiftung. Reihe Politik- und Gesellschaftsgeschichte, 73) Sens, Ingo: Im Zweifel gegen die Angeklagten. Die Schauprozesse gegen die Rostocker Stadträte Hans Griem und Martin Müller, Rostock 2009