Ausbildung

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          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 74 · Bestand · 1871-1919
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)
          1. Kavallerie-Brigade: Die 28. Kavallerie-Brigade wurde am 01.07.1871 aus der früheren badischen Kavallerie-Brigade gebildet. Der Brigade wurden zuerst die Dragoner-Regimenter 20 und 22 unterstellt. Ab 1890 erhielt die Brigade als Ersatz für das ausscheidende Dragoner-Regiment 22 das Dragoner-Regiment 21 zugeteilt. Der Dienstsitz war in Karlsruhe. Mit dem Zeitpunkt der Mobilmachung wurde die Einheit mit den ihr zugeordneten Regimentern der 6. Kavallerie-Division unterstellt. Ab Februar bis zum 10. April 1917 führte der Stab die Bezeichnung "Brigade Graf Spee". Am 21. Mai 1918 wurde die Einheit in Kavallerie-Schützen-Kommando 28 umbenannt. Die Formation war bis zum 03.11.1914 auf dem westlichen Kriegsschauplatz und anschließend bis März 1918 auf dem östlichen Kriegsschauplatz eingesetzt. Ab April 1918 wurde sie wieder im Westen verwendet. Die kommandierenden Generale waren: 1871 bis 1875 Generalmajor von Willisen 1875 bis 1882 Generalmajor Graf zu Lynar 1882 bis 1883 Generalmajor von Hänisch 1883 bis 1885 Generalmajor von Strantz 1885 bis 1888 Generalmajor Edler von der Planitz 1888 bis 1892 Generalmajor Freiherr von Schleinitz 1892 bis 1893 Generalmajor von Nickisch-Rosenegk 1893 bis 1897 Generalmajor von Rabe 1897 bis 1900 Generalmajor Graf von Klinckowström 1900 bis 1903 Generalmajor von Hausmann 1903 bis 1908 Generalmajor von Keller 1908 bis 1912 Generalmajor Maximilian Alexander Prinz von Baden 1912 bis 1913 Generalmajor von Arnim 1913 bis 20.09.1916 Generalmajor Udo von Selchow 20.09.1916 bis 27.02.1918 Oberst Heribert Graf von Spee 27.02.1918 bis 27.09.1918 Oberst Karl Graf von Kageneck 03.10.1918 bis 08.02.1919 Oberstleutnant Konrad von Stotzingen . Die Brigade unterstand während des Krieges folgenden Einheiten: 01.08.1914 bis 14.10.1916 6. Kavallerie-Division 15.10.1916 bis 19.11.1916 verstärkte 45. Kavallerie-Brigade 20.11.1916 bis 02.02.1917 Kavallerie-Division A 03.02.1917 bis 10.02.1917 4. Kavallerie-Division 11.02.1917 bis 07.04.1917 2. bayerische Landwehr-Division 08.04.1917 bis 08.04.1918 4. Kavallerie-Division 09.04.1918 bis 18.04.1918 301. Infanterie-Division 19.04.1918 bis 20.05.1918 4. Kavallerie-Division 21.05.1918 bis 11.11.1918 7. Kavallerie-Division (ab Juni 7. Kavallerie-Schützen-Division) . Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. 29. Kavallerie-Brigade: Die 29. Kavallerie-Brigade wurde am 01.07.1871 mit Dienstsitz in Freiburg aufgestellt. Der Brigade wurden zuerst die Dragoner-Regimenter 14 und 21 unterstellt. Ab 1890 wurde ihr für das aus dem Verband ausscheidende Dragoner-Regiment 21 das Dragoner-Regiment 22 zugeteilt. Im Jahr 1899 wechselte der Dienstsitz von Freiburg nach Mülhausen im Elsass. Das Jäger-Regiment zu Pferde Nr. 5 wurde nach dessen Aufstellung 1908 der Brigade für das Dragoner-Regiment 14 zugeteilt. Der Brigadestab wurde bei der Mobilmachung 1914 aufgelöst und erst im Januar 1919 wieder aufgestellt. Aus diesem Grund sind für die Zeit von August 1914 bis Dezember 1918 keine Akten vorhanden. Die kommandierenden Generale waren: 1871 bis 1873 Generalmajor von Reckow 1873 bis 1881 Generalmajor August Graf zu Solms-Wildenfels 1881 bis 1886 Generalmajor von Meyerinck 1886 bis 1890 Generalmajor von Knesebeck 1890 bis 1892 Generalmajor von Diepenbroick-Grüter 1892 bis 1895 Generalmajor von Lieres und Wilkau 1895 bis 1898 Generalmajor Kuhlmay 1898 bis 1900 Oberst Seederer 1900 bis 1902 Generalmajor Ritter von Longchamps-Berier 1902 bis 1904 Generalmajor von Rothkirch und Panthen 1904 bis 1905 Oberst von Rauch 1905 bis 1908 Generalmajor Koppe 1908 bis 1910 Generalmajor von Bernuth 1919 bis 1913 Generalmajor Dumrath 1913 bis 1914 Oberst von Graevenitz Inspektion der Ersatz-Eskadronen des XIV. Armeekorps: Die bei der Mobilmachung von den ins Feld abrückenden Kavallerie-Regimentern für die Sicherstellung der Ersatzgestellung zurückgelassenen Ersatz-Eskadronen wurden der analog des Mobilmachungsplans aufgestellten Inspektion der Ersatz-Eskadronen des XIV. Armeekorps unterstellt. Ebenso war die Inspektion für die bei der Mobilmachung neu aufgestellten Reserve-Ersatz-Eskadron zuständig, die allerdings mit der Verminderung der Kavallerie-Formationen 1917 wieder aufgelöst wurde. Zu den Hauptaufgaben der Inspektion gehörte die Aufsicht über die Ausbildung und das Pferdematerial. Im Dezember 1918 wurde die Formation bei der Demobilmachung aufgelöst. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten des Stabes der 28. Kavallerie-Brigade und der Inspektion der Ersatz-Eskadronen des XIV. Armeekorps bei der Abwicklungsstelle des Dragoner-Regiments 20 sowie die Akten des Stabes der 29. Kavallerie-Brigade beim Dragoner-Regiment 22. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 64 Faszikel mit einem Umfang von 1,50. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.
          302 NL Bach, C.
          Universitätsarchiv Chemnitz, 302 · Bestand · 1838-2007
          Teil von Technische Universität Chemnitz
          1. Verwaltungsgeschichte/Biographie: Carl Bach wurde am 08.03.1847 als Sohn des Sattlermeisters und Wagenbauers Heinrich Julius Bach in Stollberg im Erzgebirge geboren. Nach dem Besuch der Volks- sowie der Privatschule in Stollberg absolvierte er eine Schlosserlehre. In den Jahren 1863 und 1864 arbeitete er im Dampfmaschinenbau der Firma R. Hartmann in Chemnitz. In dieser Zeit lernte er auch neben der Arbeit her noch Englisch. Darauf war er zunächst Schüler der Gewerbschule, später der Werkmeisterschule, wo er zu Ostern 1866 seinen Abschluss mit der Gesamtnote 1 und der Silbermedaille, die nur in einem Exemplar vergeben wurde, erwarb. In diesem Jahr beteiligte er sich an Planungsarbeiten für die Chemnitzer Wasserleitung unter der Leitung von Prof. Kankelwitz. Nach dem darauffolgenden Studium am Polytechnikum Dresden folgte er Prof. Kankelwitz als Assistent für die Jahre 1868 bis 1872 nach Stuttgart. Im Anschluß an diese Zeit studierte Bach erneut, diesmal bei Grashof an der TH Karlsruhe, wo er 1873 sein Diplom erwarb. In den folgenden fünf Jahren arbeitete er als Ingenieur in Wollwich, London und Wien, schließlich wurde er Direktor der Lausitzer Maschinenfabrik AG in Bautzen. 1877 wählte man ihn in die Handelskammer Zittau und im selben Jahr heiratete er. Am 01. Oktober 1878 wurde Bach zum ordentlichen Professor des Maschinenbauwesens an die Technische Hochschule Stuttgart berufen, wo er 1884 die Materialprüfanstalt und elf Jahre später das Ingenieurlaboratorium errichtete. In den Jahren 1885 bis 1888 war er Rektor der TH Stuttgart. Ein Jahr später, am 20. Juni 1889, wurde Bach die Erinnerungsmedaille in Silber anlässlich des 25-jährigen Regierungsjubiläums durch den König von Württemberg verliehen. Im Februar 1892 erhielt er das Ritterkreuz und am 25. November 1895 das Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone, verbunden mit dem Personenadel. Der Titel „Baudirektor“ wurde ihm ebenfalls verliehen. Schon im Jahre 1883 wurde Carl Bach an das eidgenössische Polytechnikum in Zürich, 1895 an die Technische Hochschule Berlin und 1902 inoffiziell an die Technische Hochschule in Wien berufen. Er folgte jedoch keinem dieser Rufe. Am 22. März 1911 erhielt er das Komturkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens durch König Friedrich August von Sachsen, 1914 den Titel „Staatsrat“, im Februar 1916 wurde ihm das Wilhelmskreuz durch den König von Württemberg verliehen, im Februar 1918 das Kommenturkreuz des Ordens der Württembergischen Krone. Ebenfalls in diesem Jahr erhielt Bach als erster Techniker in Württemberg den Titel „Exzellenz“. In der Zeit 1912 bis 1918 war Carl von Bach Mitglied der 1. Kammer des Württembergischen Landtages für die TH Stuttgart. An seinem 70. Geburtstag, 1917, wurde er Ehrenbürger seiner Heimatstadt Stollberg und zum 80. Geburtstag Ehrenbürger von Stuttgart. Im Jahre 1920 ließ ihn der Senat der TH Stuttgart für den Senatssaal malen. Zwei Jahre später wurde Bach emeritiert. 1926 wurde Bach erneut gemalt, diesmal für den Sitzungssaal des VDI in Berlin. Am 10. Oktober 1931 verstarb Carl von Bach in Stuttgart. Er trägt die Ehrendoktorwürden der TH Berlin (1903), der Universität Tübingen (1927), der TH Wien (1927) und der TH Stuttgart (1927). In engem Zusammenwirken und regem Gedankenaustausch mit namhaften Unternehmern und Erfindern wie Robert Bosch, Paul Daimler, Rudolf Diesel, Graf Ferdinand von Zeppelin u.v.a. gelang es Bach, im Maschinenwesen die Kluft zwischen den Praktikern wie Redtenbacher (Karlsruhe), und den Theoretikern wie Reuleaux (Berlin) durch zielgerichtete Verbindung von Theorie und Praxis mittels experimenteller Forschung im Maschinenbau und Bauwesen zu überwinden. Zur Sicherung der wissenschaftlichen Grundlagen betrieb Bach mit Erfolg die Errichtung zweier Forschungsstätten, der Materialprüfanstalt 1884, deren Direktorat er bis 1922 inne hatte, und des Ingenieurlabors 1895. Auf seine Initiative wurde 1925 der erste Lehrstuhl für das Luft- und Kraftfahrtwesen in Deutschland mit dem dazugehörigen Laboratorium errichtet. Aufgrund seiner Arbeiten gilt Bach als Begründer der statischen Elastizitäts- und Festigkeitslehre. Sowohl aus eigenem Erfahren als auch aus seinem Wirken in Unternehmerkreisen und technischen Vereinen war Bach bewusst, dass es zur raschen Entwicklung der deutschen Industrie einer grundlegenden Reform der Ingenieurausbildung bedurfte. Er forderte eine mindestens einjährige "Werkstattpraxis". Solide praktische Erfahrungen ergänzt durch eine gründliche, umfassende Ausbildung in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern aber auch die Vermittlung geisteswissenschaftlicher Disziplinen, die "Humanisierung der Technischen Hochschulen", hielt Bach für den Ingenieur der Zukunft für unbedingt erforderlich. Seinen bildungspolitischen Intentionen, die er in seinem mehr als 40-jährigen Wirken an der Technischen Hochschule Stuttgart verwirklichte, verschaffte er vor allem über den Verein Deutscher Ingenieure Geltung. Ausdruck der Wertschätzung Bachs als Lehrer und Gelehrter ist neben den Berufungen an andere Hochschulen, neben den Orden und Ehrungen von gekrönten Häuptern bis hin zu Vereinigungen technischer, wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Art, das prachtvolle Dankschreiben der Studierenden der TH Stuttgart. 2. Bestandsbeschreibung: Carl von Bach (1847-1931) war einer der bedeutendsten deutschen Technikwissenschaftler seiner Zeit. Auf dem Gebiet des Maschinenwesens und der Materialprüfung leistete er eine Pionierarbeit, welche die Grundlagen auch für die in unserer heutigen Zeit aktuellen Probleme und Problemlösungen darstellt. Insgesamt umfasst der Nachlass Carl von Bach ca. 40 lfm. Archivgut. Dieses Material beinhaltet jedoch nicht nur den wissenschaftlichen Nachlass Bachs, sondern weit mehr: neben den wissenschaftlichen Arbeiten - es sind nahezu alle Manuskripte seiner Hauptwerke in den verschiedensten Auflagen vorhanden - wird auch ein umfangreicher Teil seiner privaten Hinterlassenschaft verwahrt. Darüber hinaus befindet sich im Universitätsarchiv auch der Nachlass seines Sohnes Julius Bach. Ihm wurde testamentarisch der gesamte Schriftnachlass seines Vaters vermacht, den dieser schließlich der damaligen Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt neben seinem eigenen vermachte. Besonders wertvoll am Nachlass Carl von Bachs, wenn man überhaupt eine Untergruppe herausgreifen kann, ist die überlieferte Geschäftskorrespondenz. Auf ca. 50.000 Blatt ist sowohl die eingegangene als auch die ausgegangene Korrespondenz über den Zeitraum von 1876 bis 1931 nahezu lückenlos überliefert. Wegen des Arbeits- und Forschungsschwerpunktes Bachs, der Festigkeits- und Elastizitätslehre, deren Mitbegründer er war, kam er mit den verschiedensten Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Kontakt. Darüber hinaus war Bach ein sehr sozial engagierter Mensch, was sich ebenfalls in dieser Korrespondenz niederschlägt. Die Überlieferung ist aber in ihrer Erhaltung gefährdet. Insbesondere die Kopialbücher mit der ausgegangenen Korrespondenz werden nur noch in Ausnahmefällen für die Benutzung freigegeben. Besonders problematisch ist hier der Erhaltungsgrad des Schreibstoffes. Der Nachlasser hat in der Regel keine handelsübliche Tinte benutzt, sondern diese in wechselnder Zusammensetzung selbst zusammengemischt, welche nun zum Teil sehr stark verblasst. Außerdem ist das transparente Papier der Bücher nur von geringer Stabilität. Aus diesem Grund wurde die Geschäftskorrespondenz im Nachlass Bach ist komplett verfilmt und digitalisiert. Ausgewählte Dokumente sind auf Farbfilm aufgenommen und als Negativ sowie Positiv vorhanden. Die Untergliederung des Nachlasses In seiner vorläufig letzten Verzeichnungsstufe gliedert sich der Nachlass Carl von Bachs in sechs Abschnitte: I. biografisches Material Diese Gruppe umfasst Urkunden zur Person, Zeugnisse über seinen Bildungsweg und der berufspraktischen Arbeit, Dokumente über seine Militärdienstzeit, Ehrungen, Berufungen, Jubiläen und autobiografische Aufzeichnungen. II. Privatkorrespondenz Diese ist nach den Familienmitgliedern und innerhalb dieser chronologisch geordnet. Hiervon ist der Briefwechsel mit seinem Sohn Julius der umfangreichste und sicherlich auch der interessanteste, da in ihm die Erörterungen vielfältiger Fachprobleme, die zwischen den beiden Wissenschaftlern geführt wurden, enthalten sind. III. Geschäftskorrespondenz Diese kann zwar nicht den Anspruch der Vollständigkeit erheben, aber der Umfang der Überlieferung ist beeindruckend. Besonders bemerkenswert ist die Überlieferung der ausgegangenen Post, die in insgesamt 35 Kopialbüchern auf ca. 35000 Blatt festgehalten ist. Sie überstreichen den Zeitraum von 1876 bis 1903 und von 1909 bis zu seinem Tode 1931. Innerhalb dieser Kopiale sind die Schreiben chronologisch geordnet und für nahezu jedes dieser Bücher existiert ein hinten angestelltes Namensregister der Empfänger, welches noch vom Nachlasser angefertigt worden ist. Allerdings befinden sich in den Kopialbüchern auch Kopien von eingegangenen Schreiben und verschiedenen Konzepten, Ordnungen usw., die Bach wohl für besonders wichtig hielt. Auch die in dieser Gruppe archivierte eingegangene Post ist mit 18 000 Blatt recht beachtlich. Insgesamt sind in der Gruppe der Geschäftskorrespondenz ungefähr 2500 Korrespondenzpartner verzeichnet. Zu den beiden Abschnitten Privat- und Geschäftskorrespondenz ist zu sagen, dass auch außerhalb dieser, in den Sachakten, Korrespondenzen zu finden sind. IV. Geschäftspapiere Hier befinden sich die Manuskripte seiner unzähligen Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Gutachten zu den von Bach bearbeiteten Wissenschaftsgebieten sowie umfangreiche Materialsammlungen zu diesen Fragen. Seine Arbeiten zu Materialprüfung, zur Haltbarkeit von Dampfkesseln und Nietverbindungen usw. lassen sich hier besonders gut nachvollziehen. Bach legte selbst feste Mappen an, in denen er alle möglichen Vorgänge zu einem Sachbetreff sammelte und diese dann entsprechend beschriftete. Dieser Ordnungs- und Verzeichnungszustand wurde bei der früheren Bearbeitung des Nachlasses weitgehend übernommen, ohne im Einzelnen den Inhalt zu verifizieren. Dieser Mißstand wurde 2007 behoben. Die Ordnung nach dem Sachbetreff wurde beibehalten, jedoch wurden die Mappen neu verpackt und die Aktentitel mit umfangreichen "Enthält"-Vermerken ergänzt, was einen leichteren Zugang zu diesem Material schaffen soll. Zudem wurden diesem Abschnitt noch Papiere aus dem Nachlass Julius Bach hinzugefügt, die aber eindeutig ihren Ursprung bei Carl Bach haben. V. Materialsammlungen Hier wurde verschiedenartiges Material zusammengefasst. Das betrifft z. B. seine Mitgliedskarten, Orden, Werbegeschenke, Materialproben oder auch verschiedene Fotos. Die Abschnitte 4 und 5 sind nicht neugeordnet, sondern original vom Nachlasser übernommen worden. VI. provenienzfremdes Material Hier befindet sich das später zum Nachlass dazugekommene Material über den Nachlasser, wie Nachrufe oder Kopien von und über Bach aus anderen Archiven. Bei der Neubearbeitung des Nachlasses konnte weiteres Material über Carl Bach ergänzt werden. Hervorzuheben sind an dieser Stelle besonders die zahlreichen Fotos der Familie Carl Bach, welche in digitaler Form für den Bestand zur Verfügung gestellt wurden. Zur Bezeichnung Die Bestandssignatur ist die Nummer 302, gefolgt von einer Angabe in römischen Ziffern und den einzeln (in arabischen Zahlen) nummerierten Akteneinheiten. Die römischen Ziffern kennzeichnen hierbei die sechs verschieden Gruppen. Beispiel: 302 / III / 0123 Bestand Nachlass Carl von Bach / Geschäftskorrespondenz / Auslandskorrespondenz Amerika: Argentinien, Chile, Kanada, USA Bestandsbearbeitung Der Nachlass Carl von Bach ist noch nicht endgültig erschlossen. Zu Beginn der Bearbeitung in den 80er Jahren ist eine Kartei erstellt worden, welche die Grundlage bei der Eingabe in die Datenbank Ende der 90er Jahre darstellte. Die Daten wurden unverändert übernommen. Für den Nachlass wurde eine neue Klassifikation erarbeitet, nach der die eingegebenen Verzeichnungseinheiten geordnet werden. In den Abschnitten Biografisches Material, Privat- und Geschäftskorrespondenz sind neue Aktentitel gebildet worden. 2007 wurden schließlich die Abschnitte IV bis VI tiefgründiger erschlossen. Zwar wurden zum großen Teil die Titel der Akten in den Geschäftspapieren und Materialsammlungen original vom Nachlasser übernommen, jedoch wurden sie mit umfangreichen Bemerkungen ergänzt. Damit stellt das hier vorliegende Findbuch den vorläufig letzten Stand der Bearbeitung dar. Digitalisierung Die Korrespondenz im Nachlass ist komplett verfilmt und vom Film digitalisiert worden. Wegen des Erhaltungszustandes werden auch die Originale nicht mehr zur Benutzung freigegeben. Durch einen hochwertigen Silberhalogenidfilm ist eine Bestandssicherung erreicht worden. Die Benutzung dieses Nachlassteiles erfolgt in der Regel über die elektronischen Daten am PC. Die Bezeichnung der CD-ROM entspricht der der Akteneinheit. Beim Scannen wurden die einzelnen Blatt fortlaufend mit einer Nummerierung versehen. Der erste Teil des Dateinamens spiegelt aber die Akteneinheit wider. Allerdings stimmen die Dateinummern nicht mit der Seitenzahl überein. 3. Erschließungszustand/Umfang: erschlossen; Findbuch, Datenbank, Digitalisate; Umfang: 40,75 lfm.
          84. Infanterie-Brigade (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 25 · Bestand · 1914-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Brigadestab: Bei Kriegsbeginn gehörte die 84. Brigade zur 29. Infanterie-Division. Ihr unterstanden die Infanterie-Regimenter 169 und 170. Ab März 1915 wurde der Stab aus dem obengenannten Verband herausgelöst und zur Bildung des Stabes der 104. Infanterie-Brigade verwendet. Nachdem nach Kriegsende die mobilen Stäbe die Aufgaben der sich auflösenden stellvertretenden Einheiten übernahmen, erhielt das Stellvertretende Kommando wieder die Bezeichnung 84. Infanterie-Brigade. Im Mai 1919 wurde aus dem Brigadestab der Auflösungsstab 55 gebildet. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments 169. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 26 Faszikel mit einem Umfang von 0,60 laufenden Metern. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/4 II · Bestand · 1866-1997
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/4 II Amtsgericht Besigheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Besigheim, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/4 (Zugänge 1983, 1984, 1985) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2007/40 eingekommen Akten, Bände und Karteikarten zum Vereinsregisterwesen eingearbeitet. Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Besigheim wurde um 1970 auf das Amtsgericht Heilbronn übertragen. Von dort ging die Registerführung für die Bezirke Besigheim und Marbach im Jahr 1995 auf das Amtsgericht Vaihingen/Enz über. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Besigheim führt zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterunterlagen ist zusätzlich Bestand FL 300/14 II Amtsgericht Heilbronn: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister heranzuziehen. Darin sind auch die noch bis zum Jahr 2011 vom Amtsgericht Heilbronn verwahrten Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Besigheim eingereiht. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Herbst 2010 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch, welche auch die Abschlussarbeiten besorgte. Der Bestand FL 300/4 II Amtsgericht Besigheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst die Akten Bü 1-601 (die Bü 87-105 sind vorerst nicht belegt) und die Bände Bd 1-22. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/10 IV · Bestand · 1866-2012
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/10 IV Amtsgericht Esslingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Esslingen, die bisher in Bestand FL 300/10 IV nur in Abgabelisten erfasst waren und aus den Zugängen 1989, 1999/076, 2002/002, 2003/059, 2005/058, 2006/045 und 2006/070 stammen. Die Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister sowie Listen der Genossen kamen mit Zugang 2013/025, die Bände zum Muster- und Zeichenregister, zum Vereinsregister sowie bewertete Vereinsregisterakten mit Zugang 2014/060 an das Staatsarchiv. Zur Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Esslingen sei unbedingt auch auf Bestand F 264 II verwiesen. In diesem Bestand ist die ältere Registerüberlieferung unter dem Kürzel "HRG", nämlich sowohl die Gesellschaftsfirmen als auch die Einzelfirmen seit Beginn des Handelsregisters 1866, erfasst. Auch die Firmen mit den ersten Nummern der Serien HRA und HRB nach 1938 befinden sind in Bestand F 264 II. Da das Findbuch F 264 II im Rahmen der Retrokonversion in einer Online-Version zur Verfügung gestellt wurde, wurde auf eine aufwendige Ausgliederung dieser älteren Registerüberlieferung verzichtet. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig; damit ging auch die Umstellung auf das elektronische Register einher. Seit 01.01.2014 ist auch das Vereinsregister dort zentalisiert. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Frühjahr 2013 und Sommer 2014 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-89 und die Büschel 1-975. Ludwigsburg, im Dezember 2014 Ute Bitz

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/14 II · Bestand · 1809-2003
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/14 II Amtsgericht Heilbronn: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Heilbronn sowie der aufgelösten Amtsgerichtsbezirke Bad Wimpfen, Eppingen und Neckarsulm. Das Amtsgericht Neckarsulm wurde 1943 stillgelegt, das Amtsgericht Eppingen 1974 aufgelöst. Die Führung der Handels- und Genossenschaftregister der Amtsgerichte Besigheim, Brackenheim und Marbach wurde im Zuge der Neustrukturierung der Amtsgerichte nach 1972 auf das Amtsgericht Heilbronn übertragen. Diese drei "aktiven" Amtsgerichte Besigheim, Brackenheim und Marbach führen aber das Vereinsregister noch selbst, daher sind die Akten und Bände zum Vereinsregister im jeweiligen Provenienzbestand zu suchen. Im Jahr 1995 ging die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters der Amtsgerichtsbezirke Besigheim und Marbach an das Amtsgericht Vaihingen an der Enz über. Seit 1.1.2007 ist schließlich das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Die vorliegenden Registerunterlagen wurden zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/14 (Zugang 10.11.1982 und Zugang 22.02.1984) ausgegliedert, daneben entstammen sie den Ablieferungen des Amtsgerichts Heilbronn zum Registerwesen, die als Zugänge 2006/26, 2007/25, 2007/81, 2008/42, 2009/27, 2009/60, 2009/122, 2010/12 eingekommen sind. Zu allen in diesem Bestand zusammengefassten Gerichtsbezirken wurden vom Amtsgericht Heilbronn aus dem dortigen Tresor im Februar 2011 unter der Zugangsnummer 2011/17 sämtliche noch erhaltenen Registerbände an das Staatsarchiv abgegeben. Nur für den Gerichtsbezirk Heilbronn existieren leider keine Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister mehr, da diese durch Kriegseinwirkung 1944 verbrannt sind. Als Besonderheit für den Amtsgerichtsbezirk Heilbronn gelten die Binnenschiffsregister und Schiffsbauregister, zu denen zahlreiche Registerakten an das Staatsarchiv abgegeben wurden. Das Amtsgericht Heilbronn behält allerdings die zugehörigen Schiffsregisterbände noch ein. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die bei den Amtsgerichten normalerweise vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu einem Großteil der Akten und der Listen der Genossen fertigte bis zum Frühjahr 2010 Frau Marisel de la Vega. Frau Andrea Jaraszewski setzte die Erschließungsarbeiten ab Mai 2010 unter der Leitung der Unterzeichneten fort und arbeitete im März 2011 den Zugang der Registerbände ein. Die Abschlussarbeiten besorgte die Unterzeichnete. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz Nachträge: Der im Februar 2012 unter der Akzessionsnummer 2012/23 eingekommene Zugang des Amtsgerichts Heilbronn wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Der Zugang enthält von zahlreichen Genossenschaften deren erste "Liste der Genossen", also die Liste der Gründungsmitglieder. Daneben kamen die als Ersatz für die 1944 kriegsbedingt verbrannten Registerbände angefertigten maschinenschriftlichen Rekonstruktionen der Serien HRA, HRB und GnR der Amtsgerichtsbezirke Heilbronn und Brackenheim ein. Ludwigsburg, im Juli 2012 Ute Bitz Der im Februar 2013 unter der Akzessionsnummer 2013/15 eingegangene Zugang wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Der Zugang enthält die zur Sonderarchivierung übernommenen Güterrechtsregisterakten des ehemaligen Großherzoglich Hessischen Amtsgerichts Wimpfen, Binnenschiffsregisterakten sowie bewertete Vereinsregisterakten. Ludwigsburg, im Oktober 2013 Ute Bitz Der im Januar 2014 unter der Akzessionsnummer 2014/8 eingekommene Zugang wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Er enthält die Vereinsregisterbände I und II des ehemaligen Amtsgerichtsbezirks Neckarsulm, Binnenschiffsregisterakten und bewertete Vereinsregisterakten. Ludwigsburg, im März 2014 Ute Bitz

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/15 II · Bestand · 1866-2002
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/15 II Amtsgericht Kirchheim/Teck: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Kirchheim/Teck, die zum Teil aus den Beständen F 276 II, F 276 III und FL 300/15 I ausgegliedert wurden. Mit Zugang 2013/92 kamen sämtliche Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister sowie Listen der Genossen auf Anforderung des Staatsarchivs ein. Der Zugang 2014/37 enthielt die Bände zum Vereinsregister und bewertete Vereinsregisterakten. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig, seit 1.1.2014 auch für das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) Zu den einzelnen Registerarten:bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Herbst 2013 und Frühjahr 2014 Frau Andrea Jaraszewski unter der Leitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände Bd. 1-59 sowie die Akten Bü 1-791. Ludwigsburg, im Mai 2014 Ute Bitz

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/16 III · Bestand · 1865-1998
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Künzelsau, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 277 (Zugang 1969 Bunde 233-237, 357-372) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 7 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Künzelsau hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 8 Handelsregisterakten HRA ein, die durch das Amtsgericht Künzelsau längst geschlossen waren und ebenfalls dem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Künzelsau führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski und im Mai 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die und die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 192 Akten und 7 Bände. Ludwigsburg, im Juni 2011 Ute Bitz

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/20 II · Bestand · 1865-2013
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Ludwigsburg, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/20 (Zugänge 1985-1986 P 49-56, 1991/32 P 1-23, 1994/4 P 1-4, 1996/63 P 1-21, 2000/85 P 1-27, 2005/18 Bü 1-289) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit den Zugängen 2006/19, 2006/59, 2007/91, 2008/100, 2009/122 sowie 2011/6 eingekommenen Akten zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Ludwigsburg hier eingearbeitet. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister, die sich bereits seit Juli 2002 (Zugang 2002/46) im Staatsarchiv unter der Bestandssignatur FL 300/20 II befinden, wurden neu verzeichnet. Ein Musterregisterband mit Beilagen wurde als Sonderarchivierung erhalten. Für die Nutzung von Firmenakten ist auch der Bestand Amtsgericht Ludwigsburg F 281 II zu berücksichtigen, der 41 Handelsregisterakten der ältesten Registerschicht ab 1892 enthält. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Ludwigsburg führt zum Zeitpunkt der Erschließung nur noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im Sommer 2010 Herr Marcus Tettenborn und im Frühjahr 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 1515 Akten und 36 Bände. Ludwigsburg, im Mai 2011 Ute Bitz Nachträge: Zugang 2012/125: Bü 1516-1517 Zugang 2014/18: Bü 1518-1525 (bewertete Vereinsregisterakten). Ab 1.1.2014 fällt auch die Führung des Vereinsregisters in die Zuständigkeit des Registergerichts Stuttgart.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/25 II · Bestand · 1865-2006
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/25 II Amtsgericht Öhringen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Öhringen, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 292 (Zugänge 6.11.1985 Nr. 1-407 und 2001/9 Paket 5) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 16 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Öhringen hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 7 Handels- und Genossenschaftsregisterakten ein, die durch das Amtsgericht Öhringen längst geschlossen waren und daher diesem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Öhringen führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski, von Mai bis Juni 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/25 II enthält 16 Bände und 369 Büschel. Ludwigsburg, im Juli 2011 Ute Bitz

          Armee-Oberkommando 7 (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 1 · Bestand · 1914-1919
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Zur Geschichte des Armee-Oberkommandos 7: Der Aufmarschplan für das Westheer in einem zukünftigen Krieg gegen Frankreich sah 1914 die Bildung von insgesamt sieben Armeen an der deutschen Westgrenze vor. Dabei hatte die 7. Armee, deren Zuständigkeitsbereich sich von der Linie Hagenau - Saarburg bis an die elsässisch-schweizerische Grenze erstreckte, die Aufgabe, den Schutz der linken Flanke des Westheeres zu gewährleisten und damit den drei sog. Umfassungsarmeen (1 - 3, s. Schliefen-Plan) entsprechende Seitensicherung zu garantieren. Dieser 7. Armee, die unter dem Befehl der Generalobersten von Heeringen stand, waren an kämpfenden Truppenformationen das Generalkommando des XV. AK (Straßburg), das Generalkommando des XIV. AK (Karlsruhe) und das Generalkommando des XIV. Reservekorps zugewiesen. Bis auf wenige preußische und württembergische Truppenteile, die sich überwiegend bei der 28. Reserve-Division, der 55. gemischten Ersatz-Brigade und bei der 55. Landwehr-Brigade befanden, bestand das Gros der 7. Armee (neben den Verbänden des XV. AK) aus den badischen Truppenteilen des XIV. AK und des XIV. Reservekorps. Mit diesen Truppen gelang es Generaloberst von Herringen, in einer der ersten Schlachten des Weltkriegs, den Vormarsch der französischen Einheiten auf die Rheingrenze zu stoppen und sie aus der elsässischen Ebene auf die Vogesenkämme zurückzuwerfen. Mit dem Übergang des Bewegungskrieges in den Stellungskrieg, verbunden mit dem beschleunigten Austausch von Truppenteilen innerhalb der verschiedenen Armeekorps und Armeen, verschwimmt die eindeutige Zuordenbarkeit bestimmter Truppenteile zu größeren Verbänden. Mit der Beruhigung der Oberelsaß- und Vogesenfront im Winter 1915 wurden größere Teile der badischen kämpfenden Truppe aus dem Zuständigkeitsbereich der 7. Armee herausgezogen und durch Landwehrformationen (ebenfalls badische, jedoch auch württembergische, bayerische und preußische) ersetzt. Diese Truppenteile, die an fast allen Kriegsschauplätzen im Westen eingesetzt wurden, blieben in der Regel dem Oberkommando der 7. Armee unterstellt. Während die Heeresgruppen und Heeresfronten ausgesprochene Zwischeninstanzen der höheren Führung waren, verbanden die "Armee-Oberkommandos" als Kommandobehörden die Gefechtsführung mit Verwaltungsaufgaben. Ihr Armeegebiet war in das "Operationsgebiet" und die "Etappe" eingeteilt, in der die Versorgungseinrichtungen der Armee stationiert waren. Die Zuteilung von Armeetruppen (Pioniere, Verkehrstruppen und Luftstreitkräfte) richtete sich nach den jeweiligen operativen Zielen und variierte auch im Bereich der 7. Armee. Fliegerabteilung, Feldluftschiffer-Abteilung, Telegraphen-Abteilung und ein Funkerkommando mit zwei schweren Funkstationen gehörten allerdings 1914 zur "Grundausstattung" einer jeden Armee. Bestandsgeschichte: Das Wissen über die ursprüngliche Zuständigkeit der 7. Armee und ihre sie bildenden Truppenteile wird wohl ausschlaggebend dafür gewesen sein, daß die miltärische Überlieferung dieser Großformation nach dem Ende des Ersten Weltkriegs nicht in das Heeresarchiv nach Potsdam überführt worden, sondern im Zweigarchiv Heilbronn und später im Heeresarchiv in Stuttgart verblieben ist. Von dort gelangte der geschlossene Bestand 1949 im Rahmen der Abgabe "badischer" Militärprovenienzen in das Generallandesarchiv (zur Archivgeschichte der Überlieferung des XIV. Armeekorps vgl. die Vorbemerkung zum Repertorium 456 F 8 - Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps). Ordnung und Verzeichnung: Vorliegender Bestand wurde im Jahre 1985 vom langjährigen Sachbearbeiter der Beständegruppe 456, Heinrich Raab, verzeichnet. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden anschließend entsprechend dem militärischen Geschäftsverteilungsplan nach Abteilungen und innerhalb der Abteilungen nach Sachbetreffen geordnet. Bei der Umpackung des Bestandes in säurefreie Archivbehälter wurden die Titelaufnahmen vom Unterzeichneten überprüft und teilweise ergänzt, die innere Ordnung des Bestandes allerdings weitestgehend beibehalten. Darüber hinaus wurden Aktenfaszikel, die in anderen Beständen der Beständegruppe 456 aufgefunden wurden, dem Bestand provenienzgerecht eingegliedert. Karlsruhe, im August 1990 Kurt Hochstuhl

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 7/2 · Bestand · (1714-1719), 1853-1987
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Zur Geschichte der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens Der mit der Kreuzzugsbewegung Ende des 11. Jahrhunderts entstandene Johanniterorden fiel am Beginn des 19. Jahrhunderts wie alle geistlichen Institutionen der Säkularisation zum Opfer. Das deutsche Großpriorat in Heitersheim (im Breisgau) wurde 1805/6 mit den ihm unterstellten Kommenden, darunter diejenigen im neuen Großherzogtum Baden und Königreich Württemberg, aufgelöst. Die Ballei Brandenburg, die seit dem 14. Jahrhundert eine durch den Übertritt zum Protestantismus um 1540 noch verstärkte Sonderstellung innerhalb des Großpriorates Deutschland genoß, wurde erst 1811 säkularisiert, blieb jedoch in Gestalt eines Verdienstordens für um den preußischen König, das königliche Haus und die Monarchie verdiente Personen protestantischer und auch russisch-orthodoxer Konfession weiterbestehen. 1852 stellte König Friedrich Wilhalm IV. von Preußen die Ballei Brandenburg des Johanniterordens wieder her. Von ihr ging auch die Initiative zur Wiederbelebung des Ordens und zur Gründung von "Genossenschaften" in den preußischen Provinzen und in Süddeutschland aus. Abschluß der Entwicklung in Württemberg war im Juni 1858 die Verleihung des Korporationsrechtes, also des Status einer juristischen Person, an die in Stuttgart residierende "Genossenschaft der Ritter der Ballei Brandenburg des Johanniterordens im Königreich Württemberg". Ihr schlossen sich badische und - bis zur Gründung einer Genossenschaft im Königreich Bayern 1888 - auch bayerische Ritter an. Zur mehrfach beabsichtigten Gründung einer eigenen Genossenschaft für Baden kam es nicht, 1906 wurde die Genossenschaft daher in"Württembergisch-Badensche Genossenschaft des Johanniterordens" umbenannt. Seit 1978 führt sie die Bezeichnung "Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens". Sie war ursprünglich einem Juristische Person dürch königlichen württembergischen Hoheitsakt und ist nun ein gemeinnütziger eingetragener Verein des Bürgerlichen Rechts. Die Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens ist der Ballei Brandenburg unterstellt, die in insgesamt 20 Genossenschaften oder Kommenden untergliedert ist. An der Spitze des auch Johannitergruppen in Belgien, Österreich, USA und Südafrika umfassenden Gesamtordens steht der Herrenmeister, der vom Kapitel, dem obersten beschlußfassenden Organ, gewählt wird. Sein Stellvertreter ist der Ordensstatthalter. Die Ordensmitglieder sind, je nach Betätigung bzw. Bewährung als Ehrenritter, Rechtsritter, Kommendatoren, Ehrenkommendatoren oder Ehrenmitglieder eingestuft. Der Baden-Württembergischen Kommende steht ein "Regierender Kommendator" vor, der zusammen mit dem Vorstand (Konvent) der Genossenschaft sein Amt ausübt. Auf den Rittertagen, die jährlich abgehalten werden, werden anstehende Fragen besprochen. Als Aufgaben des Ordens legt die auch für die württembergische Genossenschaft verbindliche Satzung der Ballei Brandenburg vom 24.6.1853 vor allem die "Verteidigung der christlichen Religion insbesondere des evangelischen Bekennntnisses", den "Kampf gegen Unglauben", sowie den "Dienst und (die) Pflege der Kranken" fest. Eine Ausweitung der Aufgaben erfolgte mit der Satzung der Baden-Württembergischen Kommende vom 30. September 1978 § 2 (2): "Zweck der Vereinigung ist die Förderung der Allgemeinheit durch Betreuung und Fürsorge für Kranke, Alte, körperlich und wirtschaftlich Schwache, sowie Jugendliche und Kinder. Die Vereinigung übt diese Tätigkeit in Krankenanstalten, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen, sowie durch ihr angeschlossene Arbeits- und Hilfsgemeinschaften aus. In Zeiten der Gefahr von außen und innen widmet sich die Vereinigung besonders den Verwundeten, Kranken und sonstigen Geschädigten". Kennzeichnend für die Kommende ist neben ihrem historisch begründeten, intensiven diakonischen Engagement ein ausgeprägtes kulturelles Engagement. Es wird getragen von drei Säulen: dem Archiv, der Bibliothek und dem Museum. Das Archiv des Ordens befindet sich seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die Johanniter-Bibliothek ist erst nach dem II. Weltkrieg entstanden. Sie enthält wertvolle bibliophile Werke aus sechs Jahrhunderten vor allem auch zur Ordensgeschichte. Seit 2007 ist die Bibliothek als Depositum in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe untergebracht. Das Johanniter-Museum Krautheim a. d. Jagst ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt und der Kommende. Das historische Gebäude, das ursprünglich im Besitz des Johanniterordens und danach des Deutschen Ordens war, gehört heute der Stadt, die Exponate der Kommende. Das Museum wurde 1978 eröffnet und erhielt 2006 zum 700jährigen Stadtjubiläum ein neues Erscheinungsbild. Die Kommendatoren der Baden-Württembergischen Kommende: 1858-1868 Frhr. Wilhelm vom Holtz 1868-1888 Graf Wilhelm von Taubenheim 1888-1908 Fürst Hermann zu Hohenlohe.Langenburg 1908-1947 Fürst Ernst zu Hohenlohe-Langenburg 1948-1952 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1952-1958 Rudolf von Bünau 1958-1960 Fürst Gottfried zu Hohenlohe-Langenburg 1960-1961 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1961-1973 Frhr. Reinhard von Gemmingen-Hornberg seit 1973 Ritter Friedrich von Molo Inhalt und Bewertung Geschichte, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Die Überlieferung der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens wird im Hauptstaatsarchiv Stuttgart als Depositum verwahrt. Für die 1969 eingekommenen Unterlagen liegt bereits ein 1970 von der Inspektoranwärterin Renate Pruschek gefertigtes, abgeschlossenes Findbuch vor. Die seitherigen Abgaben vom Juni 1983, Mai 1984, August und September 1988, die durch den Kommendator der Baden-Württembergischen Kommende Friedrich Ritter von Molo und durch das Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein erfolgten, wurden zu einem Teilbstand vereinigt und sind im vorliegenden Findbuch erschlossen. Die Verzeichnung erfolgte zunächst im Rahmen der Ausbildung der Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer, Regina Keyler, Bettina Herrmann unter Anleitung von Archivassessor Dr. Peter Schiffer von Juli bis September 1988. Von Oktober 1988 bis März 1989 fertigte Archivinspektorin z.A. Sabine Schnell die übrigen Titelaufnahmen und führte die abschließenden Arbeiten aus. Da der Bestand von mehreren Bearbeitern verzeichnet wurde, war es nicht immer möglich, die Titelaufnahmen einheitlich zu gestalten. Eine vorarchivische Ordnung der Akten ist nicht erkennbar, daher diente die Gliederung des Findbuches von Pruschek als Grundlage für das vorliegende Findbuch. Eine Modifizierung war jedoch notwendig. Um Überschneidungen in den Bestellnummern zu vermeiden, wurde bei der Verzeichnung des vorliegenden Teilbestandes mit Bestellnummer 401 begonnen. Der Bestand enthält insbesondere Akten über Organisation und Verwaltung der Genossenschaft. Einblicke in die Aufgaben der Genossenschaft vermitteln eher die eingekommenen Druckschriften und Zeitschriften, die vorhandenen Bücher geben vor allem Auskunft über die allgemeine Ordensgeschichte. Persölnliche Unterlagen der Kommendatoren über Mitgliedschaft und Funktion im Orden verblieben in den privaten Nachlässen im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein. Die verzeichneten Unterlagen haben eine Gesamtlaufzeit von (1714-1719) 1853 bis 1987. Da der Bestand Eigentum des Johanniterordens ist, wurden keine Kassationen vorgenommen. Der Teilbestand P 7/2 umfaßt 293 Einheiten mit 8,3 lfd. m. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt.

          Deutscher Flottenverein.
          Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, 3797 · Akt(e)
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)

          Enthaeltvermerke: > Enthält u.a.: Bildung eines westfälischen Provinzialkomitees. intus: Handels- und Machtpolitik, Reden und Aufsätze Band 1, 2. Aufl. Stuttgart 1900, Bitter noth ist uns eine starke deutsche Flotte, Gedanken eines Vaterlandsfreundes, Berlin 1899, Anzeiger für Gemeindebeamte, Organ des Central-Verbandes der Gemeindebeamten Preußens, Nr. 2/1900, Verzeichnis des Präsidiums, des Vorstandes der geschäftsführenden Organe,..., des Deutschen Flotten-Vereins, Stand: 1.1.1900, Koloniale Zeitschrift Nr. 20/1900.

          Familienarchiv Aldinger-Ostermayer (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 45 · Bestand
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Familie Aldinger-Ostermayer: Am 24. Januar 1944 heirateten Karl Aldinger und Hertha Ostermayer. Die Ehe währte über sechs Jahrzehnte. Erst der Tod von Karl Aldinger 2005 beendete sie. Die Vorfahren des Ehepaares waren weitverzweigt und können durch die verwahrten Unterlagen des Bestandes weit zurückverfolgt werden. Aufgrund der zahleichen tradierten Quellen und vieler geduldigen familiengeschichtlichen Recherchen waren sie tief im Bewusstsein von Karl und Hertha Aldingers verankert. Während des Zweiten Weltkrieges war Karl Aldinger (1917-2005) Soldat (zuletzt Oberleutnant). Anschließend verwaltete er verschiedene landwirtschaftliche Güter (Gut Staufeneck, Gutsverwaltung Schafhof, Hofgut Alteburg). 1957 übernahm er die Leitung der Jugendherberge Esslingen, die er bis 1963 ausübte. Danach betrieb er bis 1990 eine Fremdenpension in Saig (Schwarzwald), die aus der Erbschaft einer Tante seiner Frau stammte. Hertha Aldinger (1920-2012) hatte eine landwirtschaftliche Ausbildung durchlaufen und war seit Januar 1944 Lehrerin der landwirtschaftlichen Haushaltungskunde. Sie übte die berufliche Tätigkeit nach dem 1. Juli 1944 nicht mehr aus, sondern widmete sich ihren fünf Kindern (eines war sehr früh verstorben) und unterstützte ihren Mann in dessen verschiedenen Aufgaben. Das Familienarchiv Aldinger-Ostermayer dokumentiert die Vorfahren von Karl und Hertha Aldinger in nahezu allen Linien bis ins endende 18. Jh. zurück. Reichhaltig enthalten sind Unterlagen zu den Familien Aldinger, Trißler, Unrath (Vorfahren von Karl Aldinger) und Ostermayer, Görger, Baur/Giani, Heldbek/Gaiser, Riedlin und Schinzinger (Vorfahren von Hertha Aldinger). Die Unterlagen beziehen sich auf Mitglieder der gehobenen Mittelschicht in Württemberg und Baden. Einige Familienmitglieder waren Soldaten im Ersten und Zweiten Weltkrieg (u.a. Eduard Ostermayer (1867-1954), Helmut Ostermayer (1919-1941) und Karl Aldinger) und haben Fotos, Tagebücher und Erinnerungen sowie Briefe aus der Kriegszeit hinterlassen. Die Familie Aldinger stellte über mehrere Generationen hinweg landwirtschaftliche Gutsverwalter. Zahlreich sind die Ärzte aus dem Familienkreis: Dr. Oskar Görger (1847-1905), der seinen Reichtum durch seine Praxis in Australien begründete, Dr. Eduard Ostermayer (1867-1954), der noch im 80sten Lebensjahr praktizierte und damit in den 50er Jahren als ältester praktizierender Arzt Stuttgarts bekannt war, Dr. Karl Schinzinger (1861-1948), ebenfalls Arzt in Australien und Dr. Albert Schinzinger (1827-1911), der seine Karriere als Chirurg begann und nach der Habilitation als Medizinprofessor an der Universität Freiburg wirkte (über ihn Pagel: Biographisches Lexikon hervorragender Ärzte des neunzehnten Jahrhunderts. Berlin, Wien 1901, Sp. 1499-1500). Erwähnenswert sind auch die Pfarrer: Karl Ludwig Heldbek (1756-1829), Pfarrer in Scharenstetten, Christoph Erhardt Heldbek (1803-1877), Stadtpfarrer in Weilheim, Emil Heldbek (1849-1884), Pfarrer in Auendorf, und Dr. Paul Aldinger (1869-1944), Pfarrer in Kleinbottwar, Kolonist und Pfarrer in Brasilien. Die Ostermayers waren über mehrere Generationen Kaufmänner, anfangs lokal in Weilheim/Teck und ab ca. 1870 in der württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart. Max (1860-1942) und Gottlieb Ostermayer (1871-1910) wirkten schließlich als Kaufleute in Indien. Auch die Familie Heldbek/Gaiser kannte Kaufleute, deren Tätigkeit sich später bis nach Afrika (Lagos) erstreckte. Der bekannteste ist Gottlieb Leonhard Gaiser (1817-1892). Er versuchte, in Mahinland (östlich von Lagos) eine deutsche Kolonie zu gründen, scheiterte aber an der kolonialpolitischen Zurückhaltung Bismarcks (Ernst Hieke: Gaiser, Gottlieb Leonhard, in: Neue Deutsche Biographie, 6 (1964), S. 39f.). Als Vertreter von Wissenschaft und Kunst sind Robert Karl Edmund Schinzinger (1898-1988), Universitätsprofessor und Lektor in Japan und Ernst Ostermayer (1868-1918), Professor und Kunstmaler hervor zu heben. Im Bereich von Politik und Diplomatie wirkte Albert Joseph Fridolin Schinzinger (1856-1926), der japanischer Generalkonsul in Berlin war. 2. Bearbeitung des Bestandes: Das Familienarchiv Aldinger-Ostermayer entstand Zug um Zug. In ältester Zeit wurden herausragende Dokumente verwahrt und der nächsten Generation anvertraut. Tradiert wurden zunächst nur wenige Dokumente, meistens Briefe oder Schriftstücke mit besonderem Erinnerungswert. Dies geschah sowohl bei den Aldinger- wie auch den Ostermayer-Vorfahren. Erst spätere Generationen hinterließen komplette Nachlässe, also geschlossene Überlieferungen. Dies war bei Eduard Ostermayer und seinem Sohn Helmut sowie Karl und Hertha Aldinger der Fall. Für Oskar Görger und seine Frau Marie sind Originalunterlagen in nennenswertem Umfang überliefert, allerdings in geringerer Menge. Familienkundliche Recherchen in größerem Umfang hatte es schon in den 30ger Jahren im Zusammenhang mit dem Ariernachweis bei den Aldingers und den Ostermayers gegeben. Für die Familie Aldinger sammelte Lore Braitsch, geb. Aldinger ältere Unterlagen, die sie auch auswertete (z.B. Festrede zu Ehren von Dr. Paul Aldinger, vgl. Bü 360). Nach ihrem Tod 1998 kamen diese Unterlagen an Hertha und Karl Aldinger, so dass bei ihnen ein Familienarchiv für die Familien Aldinger und Ostermayer zusammenwuchs. Dieses hat Hertha Aldinger bearbeitet. Sie ergänzte die Originale mit Kopien und Transkriptionen. In bewundernswerter Geduld hat sie die in alter, nicht mehr allgemein lesbarer Schrift abgefassten Dokumente zunächst handschriftlich und später auch maschinenschriftlich transkribiert. Schon 1996 arbeitete sie auch mit dem Computer. Wichtiger noch sind ihre Auswertungen der Familienunterlagen. Sie stellte unterschiedliches Material zu bestimmten Personen wie auch ganzen Familienzweigen zusammen, so für ihren Mann Karl (Bü 179) und für sich (Bü 118). Auch verfasste sie Erinnerungen des Ehepaares unter dem Titel „Unsere 20 Anfangsjahre“ (Bü 246). Sie hielt ebenfalls ihre persönlichen Erinnerungen an ihre Eltern (Bü 181) schriftlich fest. Für die Familien Ostermayer (Bü 284, 304 und 334), Heldbek (Bü 453, 473) und Schinzinger (Bü 226, 237, 296) stellte sie Material zusammen bzw. verfasste Ausarbeitungen zu der Geschichte dieser Familien. Wahrscheinlich geht auch die Ordnung des Familienarchivs auf sie zurück. Diese berücksichtigte nur eine Trennung der einzelnen Familienzweige und war ansonsten wenig strukturiert. Bei der Abgabe an das Hauptstaatsarchiv im Januar 2013 befanden sich die Materialien in Leitzordnern, die Untereinheiten waren in Klarsichthüllen formiert. Daneben gab es andere Verpackungsarten. Eine handschriftliche Fixierung dieser Ordnung erfolgte anlässlich der Übergabe des Familienarchivs an das Hauptstaatsarchiv in einem Übergabeverzeichnis (Bü 550). Die intensiven familienkundlichen Recherchen und Arbeiten Hertha Aldingers haben Spuren im Ordnungszustand hinterlassen. Die Einheiten waren durch Kopien, oft auch Mehrfachkopien aufgebläht. Originalüberlieferung und Kopie bzw. Transkription waren nicht getrennt. Die ursprünglichen Briefserien waren zerrissen, es gab die Gruppe der bereits transkribierten Stücke und die Gruppe der noch unbearbeiteten Briefe. Die archivische Ordnung der Unterlagen stellte die Serien der Original-Briefe wieder her. Die Kopien wurden reduziert. Es hat wenig Zweck, im gleichen Büschel ein Original und eine Kopie davon zu verwahren. Auch bei den Transkriptionen konnten Mehrfachkopien kassiert werden. Unterschiedliche Bearbeitungsstufen (z.B. Konzepte, endgültige Fassung) wurden jedoch belassen. Es gab eine größere Sammlung von Postkarten, die nach Bildmotiven angelegt worden war. Diese Sammlung enthielt aber auch beschriebene und gelaufene Postkarten, also Familienkorrespondenz. Diese musste den Briefen und Karten wieder zugeordnet werden. Die Sammlung von Postkarten wurde dadurch auf die unbeschriebenen Stücke reduziert (Bü 506, 509). Die archivische Verzeichnung legte hohen Wert auf eine detaillierte Charakterisierung des Büschel-Inhaltes in den Enthält-Vermerken. Dies war besonders dann erforderlich, wenn die Titelaufnahme zum Büschel sehr allgemein bleiben musste. Der Bestand wurde so gegliedert, dass die zentrale Bedeutung von Karl und Hertha Aldinger für die Unterlagen hervorgehoben wird. Auf Karl und Hertha Aldinger werden ausdrücklich die verwandten Familienzweige bezogen. Die Schreibung der Vornamen wurde nach der heutigen Schreibweise vereinheitlicht: Helmut statt Hellmut, Karl statt Carl, Jakob statt Jacob etc. Der Index führt die Frauen bei den genannten Familien aus dem Verwandtenkreis Aldinger-Ostermayer auf, nennt aber ergänzend auch den Heiratsnamen. Frauen, die in den Verwandtenkreis eingeheiratet haben, sind unter ihrem Heiratsnamen eingeordnet, ihr Geburtsname wird erläuternd genannt. Der Bestand P 45 „Familienarchiv Aldinger-Ostermayer“ wurde vom Unterzeichneten im Frühjahr/Sommer 2013 geordnet und verzeichnet. Die Laufzeit der Unterlagen reicht von ca. 1770 bis 2013, der Umfang des Bestandes beträgt 553 Einheiten in 6,1 lfd. m. Stuttgart, im Oktober 2013 Dr. Peter Schiffer
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/7 · Bestand · (1626-) 1804, 1822-1917, 1993
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          I. Zur Geschichte der Familie von Linden: Die Familie von Linden stammt ursprünglich aus dem Bistum Lüttich. Als Stammvater gilt ein gewisser Adam van Linter, der urkundlich 1604-1615 erwähnt wird und Gutsbesitzer in Hoeppertingen (belgisch Limburg) war. Sein Sohn Peter, der vermutlich wegen der politischen und religiösen Unruhen im Stammland der Familie Linter nach Franken auswanderte, erwarb um 1650 einen Hof in Habitzheim (Odenwald). Er nahm den Familiennamen "von Linden" an. In Kurmainz stiegen einige Mitglieder der katholischen Familie von Linden zu hohen Ämtern auf: Franz von Linden (1712-1789) war Hofkammerrat und Oberkeller der Kameralverwaltung im Vizedomamt Aschaffenburg, Johann Heinrich Freiherr von Linden (1719-1795) war Geheimer Rat und Direktor der Hofkammer des Kurfürstentums Mainz. Letzterer erhielt auch am 5. November 1780 den Reichsadelsstand und am 7. September 1790 von Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und von Bayern den Reichsfreiherrnstand verliehen. Franz Damian Freiherr von Linden (1745-1817), ein Enkel von Johann Heinrich Frei-herr von Linden, war Geheimer Rat und später Direktor der Landesregierung des Fürstprimas in Aschaffenburg. Sein zweitältester Sohn Franz Joseph Ignaz war württembergischer Geheimer Legationsrat und Herr auf Nordstetten, Isenburg und Taberwasen. Ein weiterer Enkel des Johann Heinrich Freiherr von Linden, der Jurist Franz Freiherr von Linden (1760-1836), hatte 1796-1806 die Position eines Reichskammergerichtsassessors inne. Nach der Auflösung des Reichskammer-gerichts trat Franz Freiherr von Linden in die Dienste des Königreichs Württemberg. König Friedrich I. von Württemberg berief ihn im Jahre 1807 zum Präsidenten des neugegründeten Katholischen Kirchenrates. 1815 wurde Franz Freiherr von Linden zum württembergischen Bevollmächtigten beim Wiener Kongress, danach zum württembergischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. 1817-1831 war er Präsident des Schwarzwaldkreises. Franz Freiherr von Linden ist der Stammvater der VII Linien (Die Zählung der Linien erfolgt nach: Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 68 der Gesamtreihe. Freiherrliche Häuser Bd. VII, Limburg/Lahn 1978, S. 196-215; Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 109 der Gesamtreihe, Freiherrliche Häuser Bd. XVIII, Limburg/Lahn 1995, S. 356-376; Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Bd. XXIII, Neustadt/Aisch 2000, S. 351-365.) des Hauses von Linden: Von seinen sieben im folgenden genannten Söhnen stammen diese VII Linien des Hauses ab: Von Edmund (1798-1865) die I. (gräfliche) Linie (Burgberg), von Franz a Paula (1800-1888) die II. (gräfliche) Linie, von Carl (1801-1870) die III. Linie (Hausen) mit dem 1. Ast (in den USA) und dem 2. Ast (Hausen), von Joseph (1804-1895) die IV. Linie (Neunthausen), von Ernst (1806-1885) die V. Linie (Bühl), von Ludwig (1808-1889) die VI. (Schweizer) Linie und von Hugo (1812-1895) die VII. Linie. Im Jahre 1844 wurden Edmund Freiherr von Linden (1798-1865) und sein Vetter Heinrich Freiherr von Linden (1784-1866), der älteste Sohn des bereits erwähnten Damian Franz Freiherr von Linden, in den päpstlichen Grafenstand erhoben. Die Anerkennung der Standeserhöhung für Heinrich erfolgte durch den Großherzog von Hessen-Darmstadt im Jahre 1846. Im selben Jahr erhielt auch Edmund Graf von Linden die württembergische Anerkennung der Standeserhöhung. Im Jahre 1850 wurde der päpstliche Grafenstand auch auf Franz a Paula und die II. Linie ausgedehnt. Die Erhebung in den württembergischen Grafenstand erfolgte im Jahre 1852. Von den genannten VII Linien sind bis auf die III. Linie (Hausen) alle im Mannesstamm erloschen. Die III. Linie teilt sich in einen 1. Ast, dessen Mitglieder in den USA leben, und in den 2. Ast (Hausen). II. Biografische Abrisse zu Hugo und Joseph Freiherr von Linden: Hugo Freiherr von Linden (1854-1936): Dem 2. Ast (Hausen) der III. Linie entstammt auch der Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden. Er wurde am 1. Februar 1854 in Ludwigsburg als Sohn des Carl Freiherr von Linden (1801-1870) und dessen zweiter Ehefrau Mathilde Freifrau von Linden geb. Gräfin Leutrum von Ertingen (1815-1892) geboren. Hugo Freiherr von Linden studierte nach dem Abitur 1872 an den Universitäten Tübingen, Straßburg und Berlin Jura. Im Jahre 1877 legte er das Staatsexamen ab. Nach Tätigkeiten an verschiedenen Gerichten in Württemberg wurde er 1883 Geheimer Legationssekretär im Württembergischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Im selben Jahr wurde er zum Kammerjunker des Königs ernannt, womit Ehrendienste bei gesellschaftlichen Veranstaltungen des Hofes verbunden waren. Im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten stieg Hugo Freiherr von Linden im Jahre 1906 bis zum Ministerialdirektor und Leiter der Politischen Abteilung des Ministeriums auf. Im Jahre 1900 arbeitete Hugo Freiherr von Linden den Ehevertrag zwischen Herzog Robert von Württemberg und Erzherzogin Maria Immaculata Raineria von Österreich aus (vgl. Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8). Hugo Freiherr von Linden heiratete 1893 Elisabeth Schenk Freiin von Stauffenberg (1864-1939), die Tochter des Vizepräsidenten des deutschen Reichstages, Franz August Schenk von Stauffenberg. Er ist der Stammvater des 2. Astes (Hausen) der III. Linie (Hausen). Joseph Freiherr von Linden (1804-1895): Joseph Freiherr von Linden entstammt der IV. Linie (Neunthausen). Er wurde am 7. Juni 1804 als Sohn des bereits genannten Reichskammergerichtsassessors Franz Freiherr von Linden (1760-1836) und dessen zweiter Ehefrau Maria Anna von Linden geb. Freiin von Bentzel zu Sternau (1769-1805) in Wetzlar geboren. Kindheit und Jugend verbrachte Joseph Freiherr von Linden in Württemberg, u. a. in Kirchheim, wo er lebenslange Freundschaft mit dem gleichaltrigen Sohn von Ludwig Herzog von Württemberg (1756-1817) und Henriette Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Nassau-Weilburg (1780-1857), Alexander Herzog von Württemberg (1804-1885), schloss. Zeugnis dieser Freundschaft sind die in diesem Bestand enthaltenen Briefe Herzog Alexanders an Joseph Freiherr von Linden (vgl. Ordnungsnummer 24, Bestellnummer 6). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen hielt sich Joseph Freiherr von Linden zusammen mit seinem älteren Bruder Carl in den Jahren 1825 bis 1827 in Frankreich auf, um dort seine Kenntnisse der französischen Sprache und Literatur zu verbessern (vgl. dazu Bestell- und Ordnungsnummern 3 und 4). Danach folgten Tätigkeiten als Richter in verschiedenen württembergischen Städten. 1839-1848 vertrat Joseph Freiherr von Linden die Ritterschaft des Donaukreises in der Zweiten Kammer. Von 1842-1850 war er - wie zuvor sein Vater - Präsident des Katholischen Kirchenrates. Im Revolutionsjahr 1848 wurde Linden zum Innenminister Württembergs ernannt, musste jedoch noch am selben Tag aufgrund der Proteste der Bevölkerung wieder entlassen werden. König Wilhelm I. berief Linden am 1. Juli 1850 wieder zum Innenminister und übergab ihm auch in den Jahren 1850 bis 1851 und 1854 bis 1855 das Amt des württembergischen Außenministers. In dieser Zeit trat von Linden für die Wiederherstellung der alten Verfassung ein, was ihm in liberalen Kreisen den Vorwurf einbrachte, er sei reaktionär. Lindens Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet sind nicht zu unterschätzen: Er förderte die Gründung der Stuttgarter Börse, schuf eine neue Gewerbeordnung und regte die Gründung der Weinbauschule Weinsberg an. Auf dem Felde der Kirchenpolitik trug von Linden wesentlich zum Ausgleich zwischen dem Königreich Württemberg und der katholischen Kirche bei. Nach dem Tode König Wilhelms I. entließ sein Sohn und Nachfolger König Karl am 20. September 1864 von Linden als Minister. In den folgenden Jahren war Joseph Freiherr von Linden als Diplomat Württembergs tätig. 1865 wurde er württembergischer Gesandter in Frankfurt und bei den hessischen Höfen, 1868 Gesandter beim Zollparlament in Berlin. Im Jahre 1870 wurde ihm während des Deutsch-Französischen Krieges das Amt des Präfekten des von den Deutschen besetzten Départements Marne übertragen (vgl. Ordnungsnummern 32 und 34, Bestellnummern 15 und 16). Joseph Freiherr von Linden heiratete im Jahre 1830 Emma Freiin von Koenig-Warthausen (1810-1893). Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Richard (1831-1887), der Rittmeister beim württembergischen Militär war (vgl. dazu Ordnungs-nummer 34 und 41, Bestellnummern 15 und 49), Franziska (1833-1919), die 1859 Dr. Fridolin Schinzinger (1827-1865) heiratete (Ordnungsnummern 25, 35 und 36, Bestellnummern 11, 13 und 14), sowie Elise (1836-1914) und Josephine (1838-1881), die beide ledig blieben. Von den übrigen herausragenden Mitgliedern der Familie von Linden, zu denen im vorliegenden Bestand allerdings nur wenig Material (Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8) vorliegt, seien hier noch kurz erwähnt: Karl Graf von Linden (1838-1910), der Gründer des nach ihm benannten Völkerkundemuseums (Lindenmuseum) in Stuttgart, und Marie Gräfin von Linden (1869-1936), die als erste Frau an der Universität Tübingen studiert hatte und die später zur Professorin für Parasitologie an der Universität Bonn ernannt wurde. III. Geschichte, Inhalt und Gliederung des Bestandes: Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass von Joseph Freiherr von Linden, die im Jahre 1962 von Herrn Regierungsoberinspektor Reginald Mutter (Vgl. hierzu die Überschrift im alten Repertorium zum Bestand Q 1/7), einem Ururenkel von Joseph Freiherr von Linden, dem Hauptstaatsarchiv übergeben wurden. Ein Jahr später hat das Hauptstaatsarchiv diese Archivalien angekauft, die zunächst dem früheren Bestand J 50 (Kleinere Nachlässe) einverleibt wurden. Robert Uhland fertigte im Jahre 1963 ein maschinenschriftliches Findbuch an. Dabei handelt es sich vor allem um das Material, das jetzt im vorliegenden Bestand unter den Nachlässen Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden und Franziska Schinzinger aufgeführt wird. Bei der Bildung der Q-Bestände im Jahre 1972 wurde der als Nachlass von Linden bezeichnete Bestand aus dem Bestand J 50 herausgelöst und zu der neugeschaffenen Q 1-Serie (Politische Nachlässe) eingeordnet, wo er die Signatur Q 1/7 erhielt. Der kleine Nachlass bestand nur aus einem Büschel, das mehrere Schriftstücke enthielt, die in dem obengenannten Findbuch aufgeführt wurden. In den 90er Jahren bekam der Bestand Q 1/7 Zuwächse durch Abgaben von privater Seite: Im Jahre 1990 gab Frau E. Niethammer, Kirchheim/Teck, Schriftstücke aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm als Geschenk an das Hauptstaatsarchiv ab, die zunächst als Büschel 2 dem Bestand Q 1/7 einverleibt wurden. Dabei handelt es sich um die jetzt unter der Rubrik 2 des vorliegenden Bestandes aufgeführten Dokumente (Ordnungsnummern 37 bis 41). Darunter befinden sich Visitenkarten und Schreiben von Joseph Freiherr und Emma Freifrau von Linden an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 37, Bestellnummer 45), Billetts von Sara Schinzinger an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 40, Bestellnummer 47) und mehrere Leichenpredigten für Mitglieder des Hauses von Linden (Ordnungsnummer 41, Bestellnummer 49). Franz-Karl Freiherr von Linden verkaufte im Jahre 1992 dem Hauptstaatsarchiv weiteres Material zur Familiengeschichte von Linden. Darunter sind Unterlagen aus dem Nachlass seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden (Ordnungsnummern 7-23) und Bilder, v. a. von Mitgliedern des Hauses Württemberg (Rubrik 3.2, Ordnungsnummern 43-48). Diese Dokumente erhielten zunächst die Büschelnummer 3 im Bestand Q 1/7. Außerdem hat Franz-Karl Freiherr von Linden eine von ihm zusammengestellte umfangreiche Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Fotokopien von Literatur und Abschriften bzw. Fotokopien von Archivalien zur Familie von Linden enthält, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Diese Unterlagen erhielten vorläufig die Büschelnummer 4 im Bestand Q 1/7. Schließlich hat Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1993 von ihm verfasste Zeitungsartikel über die Entstehung der Insel Surtsey vor der Küste Islands dem Hauptstaatsarchiv übereignet, die zunächst als Büschel 5 in den Bestand Q 1/7 eingeordnet wurden. Sie finden sich jetzt unter der Ordnungsnummer 49 (Bestellnummer 7). Die von Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1992 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt an das Hauptstaatsarchiv abgegebenen Tagebücher 1870-1935 seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden wurden dagegen im Jahre 1995 wieder an den Eigentümer zurückgegeben. (Vgl. Tgb.-Nr. 4143/1993 und Tgb.-Nr. 2918/1995) Im Zuge der Verzeichnung erhielt der Bestand ferner Zuwachs aus dem Bestand J 53 (Familienpapiere württembergischer Beamter). Die unter der Signatur J 53/10 verwahrten Auszüge aus Familienregistern betreffend Julius Graf von Linden und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 50 und 19) und Schriftstücke zum Verkauf des Rittergutes Nordstetten an den Revierförster von Fischer-Weikersthal (Ordnungsnummer 1, Bestellnummer 17) wurden ebenso in den vorliegenden Bestand eingeordnet. : Auf welche Weise und wann diese Dokumente in das Hauptstaatsarchiv gelangten, lässt sich leider nicht mehr feststellen. Wie oben bereits mehrfach erwähnt, umfasst der heutige Bestand Q 1/7 neben dem Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden mehrere weitere Nachlässe von Mitgliedern des Hauses Linden und Sammlungen bzw. Dokumente zur Familiengeschichte von Linden. Daher wurde die bisherige Bestandsbezeichnung "Nachlass Joseph Freiherr von Linden" zur Bestandsbezeichnung "Familienunterlagen von Linden" erweitert. Von einem Familienarchiv kann angesichts des geringen Umfanges des Bestandes und der Unvollständigkeit des Bestandes jedoch nicht gesprochen werden. Auch fehlen etwa Materialien zu verschiedenen Mitgliedern und Linien der Familie von Linden völlig oder fast völlig: So sind keine originalen Archivalien zu den Mitgliedern der Familie von Linden zu erwarten, die sich in Diensten des Kurfürstentums Mainz, des Fürstprimas und des Großherzogs von Hessen befanden (v. a. Johann Heinrich von Linden, Damian Franz Freiherr von Linden, Heinrich Graf von Linden). Auch zu den auf die Söhne von Franz Freiherr von Linden zurückgehenden Linien sind nur vereinzelt Archivalien vorhanden: Von den I. (gräflichen) und II. (gräflichen) Linien liegen bis auf die Auszüge aus den Familienregistern zu Julius und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 19 und 50) keine Originalunterlagen vor. Ebenso fehlt Schriftgut der V. Linie (Bühl), der VI. (Schweizer) Linie und der VII. Linie. Kleinere Nachlässe sind nur von der III. Linie (Hausen) und der IV. Linie (Neunthausen) im Bestand enthalten, doch handelt es sich bei den Unterlagen aus den Nachlässen von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden und Staatsminister Joseph Linden lediglich um Bruchteile der ursprünglichen Nachlässe. Es ist zu vermuten, dass sich von beiden genannten und auch von anderen Mitgliedern der Familie von Linden noch Material im Besitz der Familie befindet. Leider sind auch Teile der archivalischen Überlieferung der Familie von Linden beim Brand der Schlösser Burgberg und Hausen im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Außer dem persönlichen Schriftgut zu einzelnen Familienmitgliedern fehlen in dem vorliegenden Bestand auch Unterlagen zur Wirtschafts- und Güterverwaltung, Urkunden und Rechnungen, die in einem Adelsarchiv zu erwarten sind. Die Gliederung des Bestandes orientiert sich an der Einteilung der weitverzweigten Adelsfamilie von Linden in die verschiedenen Linien, wie sie im Genealogischen Handbuch des Adels aufgeführt wird. Innerhalb der einzelnen Linien wurden die Nachlässe bzw. Bestände zu den Familienmitgliedern nach dem Geburtsdatum geordnet, so dass die älteren Familienmitglieder vor den jüngeren aufgeführt werden. Die Nachlässe von Franz Joseph Ignaz Freiherr von Linden (Rubrik 1.1) und von Franz Freiherr von Linden (Rubrik 1.2) stehen an dem Beginn des Bestandes. Zum letztgenannten Nachlass gehören ein Rechtsgutachten über die Wirkung des Reichsschlusses vom 27. April 1803 auf den kammergerichtlichen Judizialprozess, zwei Schreiben Franz von Lindens an Justizminister Maucler über die Fortschritte bei der Ausbildung der Söhne Carl und Joseph von Linden sowie der teilweise in französischer Sprache geführte Schriftwechsel von Carl und Joseph von Linden während deren Aufenthalt in Frankreich mit ihren Eltern. Der Nachlass des Ministerialdirektors Hugo Freiherr von Linden umfasst mehrere gedruckte Programme und Einladungen zu kulturellen und offiziellen Veranstaltungen, überwiegend in Stuttgart (Rubrik 1.5.1), und Briefe von Mitgliedern des fürstlichen Hauses Wied an Hugo Freiherr von Linden sowie eine Denkschrift von Wilhelm I. Fürst von Albanien Prinz zu Wied (Rubrik 1.5.2). : Rubrik 1.6 bildet den Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden. Er ist der zweitgrößte Nachlass im Bestand Q 1/7. Der Nachlass ist unterteilt in die Rubriken: Familiäre und persönliche Angelegenheiten (1.6.1) mit Unterlagen zu Hochzeiten, Hochzeitsjubiliäen und einer Reisebeschreibung, Korrespondenz (1.6.2) mit Briefen von Mitgliedern des Hauses Württemberg (v. a. Alexander Herzog von Württemberg) an Joseph Freiherr von Linden und vereinzelten Briefen von Familienangehörigen, Tätigkeit als Präfekt des Départements Marne (1.6.3) und Drucksachen über Joseph Freiherr von Linden (1.6.4). Von der Ehefrau von Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden, und von der Tochter des Staatsministers, Franziska Freiin von Linden, sind nur sehr kleine Nachlassbestände vorhanden (Rubriken 1.7 und 1.8). Die Materialien aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm wurden als eigenständiger Komplex (Rubrik 2) belassen. Auf den Inhalt der Rubrik wurde bereits oben eingegangen. Unter der Rubrik 3 finden sich Sammlungen, überwiegend zur Familiengeschichte von Linden: Den Auftakt bildet Rubrik 3.1 mit der bereits erwähnten umfangreichen Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Franz-Karl Freiherr von Linden zusammengestellt und als Fotokopien dem Haus übergeben hat. Rubrik 3.2 beinhaltet Fotos von Mitgliedern des Hauses Württemberg, von Joseph Freiherr von Linden und von anderen Persönlichkeiten der württembergischen Geschichte; die Rubriken 3.3 und 3.4 enthalten Zeitungsartikel von Franz-Karl Freiherr von Linden und eine Haarlocke von Joseph Freiherr von Linden. Weitere Archivalien zu Joseph Freiherr von Linden verwahrt das Hauptstaatsarchiv im Bestand J 1 (Sammlung historischer Handschriften) Nr. 256 b: Joseph Freiherr von Linden: "Aus meiner politischen Laufbahn" 1830-1862, Teil 2 der von Linden um 1890 der Enkelin Sara Schinzinger diktierten Erinnerungen. Das in J 1 verwahrte Exemplar ist eine Abschrift, für die Professor Schinzinger aus Hohenheim, ein Enkel des Staatsministers von Linden, im Jahre 1925 dem Archiv das Original ausgeliehen hat. Ein Tagebuch von Joseph Freiherr von Linden, das sich im Besitz von Herrn Dr. Günther-Otto Maus in Baesweiler, einem direkten Nachfahren von Joseph Freiherr von Linden, befand, wurde im Jahre 1977 verfilmt und wird jetzt unter der Signatur F 554 im Bestand J 383 (Mikrofilme und Handschriften in auswärtigen Archiven, Bibliotheken) im Hauptstaatsarchiv verwahrt. Im Januar 2015 wurde von Günther-Otto Maus das Original des Tagebuchs gekauft und befindet sich nun im Bestand unter der Signatur Q 1/7 Bü 51. Ein Verzeichnis des Archivs der Freiherren von Linden in Neunthausen, das in den Jahren 1892/1893 erstellt worden ist, befindet sich im Bestand J 424 (Inventare nichtstaatlicher Archive: Pflegeraufnahmen). Außerdem sei noch kurz auf die E-Bestände (Ministerialbestände), in denen umfangreiches Material zum Wirken des Staatsministers Joseph Freiherr von Linden und von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden verwahrt wird, verwiesen. Der Bestand Q 1/7 kann zu unterschiedlichen Forschungszwecken herangezogen werden: Zuerst natürlich zur Geschichte der Familie von Linden, zur Adels-, Mentalitäts-, Sozial- und Kulturgeschichte, schließlich auch zur Geschichte der deutschen Besatzung in Frankreich während des Krieges 1870/1871. Der Bestand Q 1/7 wurde im Jahre 2001 von den Archivinspektoranwärtern Alexander Morlok, Matthias Schönthaler und Jens Ulrich unter der Aufsicht des Unterzeichneten erschlossen. Die Endredaktion, Eingabe und Klassifikation der Titelaufnahmen, die Einleitung sowie die Erstellung des Gesamtindex oblagen dem Unterzeichneten. Der Bestand umfasst 0,5 lfd.m. Literatur über die Familie von Linden und einzelne Familienmitglieder:: Genealogisches Handbuch des Adels: Adelslexikon Band VII. 1989. S. 394f. Genealogisches Handbuch des Adels: Band 68. Freiherrliche Häuser Band VII (1978) S. 196-215 und Band XVIII (1995) S. 356-376. Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Band XXIII. 2000. 351-365. Junginger, Gabriele: Maria Gräfin von Linden. Erinnerungen der ersten Tübinger Studentin. 1991. Koenig-Warthausen, Wilhelm Freiherr von: Josef Freiherr von Linden. Württembergischer Minister des Innern 1804-1895. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken IX S. 218-276. Linden, Franz-Karl Freiherr von: Aus Großvaters Tagebüchern. [Artikel über Hugo Freiherr von Linden (1854-1936)]. In: Schönes Schwaben 1993 Heft 1 S. 78-83. Menges, Franz: Joseph Freiherr von Linden. In: Neue Deutsche Biographie (NDB) Bd. 14 S. 589-590 Moegle-Hofacker, Franz:; Zur Entwicklung des Parlamentarismus in Württemberg. Der "Parlamentarismus der Krone" unter König Wilhelm I. 1981. Schneider, Eugen: Joseph Freiherr von Linden. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) Bd. 51 S. 719-721. Stöckhardt, E.: Joseph Freiherr von Linden. Königlich württembergischer Staatsminister a. D. Lebenslängliches Mitglied der Württembergischen Kammer der Standesherren. In: Deutsche Adels-Chronik Heft 15 S. 187-190 und Heft 16 S. 215, 216 und 226, 227. Württembergischer Verein für Handelsgeographie, Museum für Länder- und Völkerkunde, Lindenmuseum Stuttgart (Herausgeber): Feier des 50. Vereinsjubiläums. Feier des 100. Geburtstages des Grafen Karl von Linden. 1939.

          Universitätsarchiv Stuttgart Findbuch zum Bestand 33 Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (FMPA) - Otto-Graf-Institut Bearbeitet von Dr. Volker Ziegler Unter Mitarbeit von Hanna Reiss, Tamara Zukakishvili, Stephanie Hengel, Maria Stemper, Simone Wittmann, Anna Bittigkoffer, Norbert Becker Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft Stuttgart 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Abriss der Geschichte der Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule und Universität Stuttgart 2.1 Die Gründung der Materialprüfungsanstalt Stuttgart 2.2 Carl Bach und Emil Mörsch 2.3 Die Anfänge von Otto Graf in der Materialprüfungsanstalt Stuttgart 2.4 Otto Graf, Richard Baumann und die Nachfolge Carl Bachs 2.5 Die Bildung der Abteilung für Bauwesen und des Instituts für Baustoffforschung und Materialprüfungen des Bauwesens 2.6 Otto Graf nach dem Zweiten Weltkrieg 2.7 Otto Grafs Leistungen 2.8 Umzug der FMPA nach Vaihingen 2.9 Umstrukturierungen innerhalb der FMPA 2.10 Umressortierung der FMPA zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2.11 Wiedereingliederung der FMPA in die Universität Stuttgart und Wiedervereinigung mit der MPA 3. Bestand 3.1 Bestandsgeschichte 3.2 Aktenführung und Registratur 3.3 Überlieferungsdichte 3.4 Inhaltliche Schwerpunkte 4. Literatur 5. Hinweis auf weitere Archivbestände 6. Benutzerhinweise 1. Vorwort In den Jahren 1999 und 2000 übernahm das Universitätsarchiv Stuttgart aus dem zentralen Institutsgebäude der damaligen Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg (FMPA) – Otto-Graf-Institut eine große Menge an Altakten, insgesamt 263,7 Regalmeter. Dieser umfangreiche Bestand bildet mit einigen kleineren, späteren Zugängen den Bestand 33, dessen Erschließung die Deutsche Forschungsgemeinschaft im Rahmen des Förderprogramms Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS) von Juni 2008 bis März 2012 förderte. Der Schwerpunkt der Erschließung liegt auf der Forschungsorganisation und auf den Netzwerken in NS-Großprojekten und in Bauprojekten der frühen Bundesrepublik, was auch der Überlieferungsdichte des Bestands zwischen 1933 und 1958 entspricht. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart nahm offiziell ihre Tätigkeit am 25. Februar 1884 auf. Sie war eine Einrichtung der Technischen Hochschule Stuttgart. Von Anfang an wurden beide Bereiche abgedeckt: Sowohl die Materialprüfung für den Maschinen- und Anlagenbau, als auch die Prüfung von Baustoffen und Bauverfahren. Als ab 1927 die institutionelle Trennung beider Arbeitsbereiche eingeleitet wurde, trennte man auch die Registraturen der Materialprüfungsanstalt/MPA (Maschinenwesen) und der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen. Beim Umzug der letzteren von Stuttgart-Berg in die neuen Gebäude in Stuttgart-Vaihingen gegen Ende der 1950er bzw. Anfang der 1960er Jahre wurden die Akten zur Baustoffprüfung mitgenommen, zudem aber auch die Serie der gemeinsamen Briefausgangsbücher ab 1883. Sie sind daher ebenfalls Teil des Archivbestands 33. Der Archivbestand umfasst nach dem Ausscheiden nicht-archivwürdiger Akten derzeit 3.484 Archivalieneinheiten aus dem Zeitraum von 1883 bis 1996 sowie 777 Personalakten von Mitarbeitern der FMPA bis 1986. Zu den Personalakten der bis 1912 geborenen Mitarbeiter ist ebenfalls ein Findbuch online einsehbar. Eine ganze Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Universitätsarchivs Stuttgart war an der Durchführung des Projekts beteiligt. Hier müssen zuerst die Projektmitarbeiterinnen Hanna Reiss, Tamara Zukakishvili und Stephanie Hengel genannt werden. Hanna Reiss verzeichnete die Personalakten und die wichtigen Auftraggeber, außerdem unterstützte sie den wissenschaftlichen Mitarbeiter bei Bewertungsfragen. Tamara Zukakishvili verzeichnete die Tageskopien der Abteilungen des Otto-Graf-Instituts. Stephanie Hengel führte mit dem Unterzeichnenden die Bewertung des Teilbestands Veröffentlichungen durch und verzeichnete und systematisierte neben anderem den umfangreichen Teilbestand des Ländersachverständigenausschusses für neue Baustoffe und Bauarten. Maria Stemper verzeichnete die Postausgangskorrespondenz, Simone Wittmann, Anna Bittigkoffer und Norbert Becker einen Teil der Prüfakten der Abteilungen Beton, Steine und Bindemittel, Erd- und Grundbau und Bauphysik. Die Sichtung und Bewertung des großformatigen Schriftguts und der Pläne sowie der umfangreichen Sammlung an Photos und Photonegativen führten Norbert Becker, Anna Bittigkoffer und Stephanie Hengel durch. Rolf Peter Menger übernahm wichtige Enteisungs- und Verpackungsarbeiten und Norbert Becker, der Leiter des Universitätsarchivs Stuttgart, stand in allen wichtigen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Allen an der Durchführung des Projekts Beteiligten sei hier noch einmal herzlich gedankt. Stuttgart, 12.03.2012 Dr. Volker Ziegler 2. Abriss der Geschichte der Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule/Universität Stuttgart 2.1 Die Gründung der Materialprüfungsanstalt Stuttgart Der vorliegende Bestand 33 enthält die Akten des Arbeitsbereichs Baustoffprüfung, der unter verschiedenen Bezeichnungen bis 1945 ein Teil der Materialprüfungsanstalt Stuttgart gewesen ist und erst danach selbständig wurde, weshalb es notwendig ist, auf die Geschichte der Materialprüfungsanstalt Stuttgart näher einzugehen. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart nahm offiziell ihre Tätigkeit am 25. Februar 1884 auf. Gründungsvorstand war Professor Adolf Groß, Professor für Maschinenzeichnen, Maschinenkunde und Konstruktionsübungen am Stuttgarter Polytechnikum. Groß wechselte aber bereits im September 1883 vom Polytechnikum Stuttgart zum Direktorium der Württembergischen Staatseisenbahnen und wurde von Carl Bach[1] als Vorstand der Materialprüfungsanstalt abgelöst.[2] In der Verfügung des Departements des Kirchen und Schulwesens im Staatsanzeiger für Württemberg vom 21. Februar 1884 wird als Aufgabenbereich der Materialprüfungsanstalt Stuttgart formuliert: 1. Die Materialprüfungsanstalt ist bestimmt, den Interessen der Industrie, wie auch denjenigen des Unterrichts zu dienen. Zunächst sind die Einrichtungen beschafft zur Ermittlung der Zugfestigkeit von Metall- und Holzstäben, Riemen, Seilen, Cement und Cementmörtel, der Druckfestigkeit von Cement, Cementmörtel und Steinen, der Biegungsfestigkeit von Metallstäben und Trägern, der Schubfestigkeit von Rundstäben aus Metall. Auf Verlangen können auch bei Zugversuchen noch Elasticitätsmodul und Proportionalitätsgrenze, sofern solche vorhanden ist, bestimmt werden. Beschlossen ist die Erweiterung der Anstalt durch die Einrichtungen zur Ermittlung der Abnutzbarkeit von Steinen. Die für Benützung der Anstalt zu entrichtenden Gebühren sind so hoch zu bemessen, daß die Ausgaben derselben gedeckt werden. Der öffentliche Betrieb wird am 25. Februar d. J. beginnen. Daraus wird ersichtlich, dass von Anfang an Baustoffprüfungen vorgesehen waren und dass die Anstalt wirtschaftlich betrieben werden sollte. Das Königlich Württembergische Finanzministerium stellte einen Betrag von 6.000 Mark zur Verfügung. Weiterhin kamen 10.000 Mark aus einem Überschuss, der bei der damaligen Landesgewerbeausstellung in Stuttgart erzielt worden war. Dafür hatte sich der Württembergische Bezirksverein Deutscher Ingenieure infolge eines Antrags von Carl Bach eingesetzt.[3] Eine staatliche Finanzierung gab es nicht. Deshalb musste sich Carl Bach mit einem Raum im Hauptgebäude des Polytechnikums begnügen, den man mit der Elektrotechnik zu teilen hatte. Neben Carl Bach gab es am Anfang nur einen Mitarbeiter. Erst 1906 konnte man in Stuttgart-Berg ein neues Gebäude beziehen. Die Entwicklung war so positiv verlaufen, dass der württembergische Staat die Baukosten übernahm und Carl Bach in der Lage war, weiteres Personal einzustellen, unter anderem die Ingenieure Richard Baumann, Otto Graf und Max Ulrich, die in den Jahren 1903 und 1904 zur Materialprüfungsanstalt kamen. Sie wurden zum großen Teil aus erwirtschafteten Mitteln bezahlt. 2.2 Carl Bach und Emil Mörsch Von grundsätzlicher Bedeutung war die Zusammenarbeit Carl Bachs mit einem Mann, der die wissenschaftlichen Grundlagen des Eisenbetonbaus legte, Emil Mörsch. Mörsch veröffentlichte im Jahr 1902 sein Werk Der Eisenbetonbau, seine Anwendung und Theorie. Dieses Buch erlebte in kurzer Zeit etliche Auflagen und wurde zu einem Standardwerk. Mörsch, der zu dieser Zeit noch für Wayss & Freytag arbeitete, ließ die praktischen Versuche von Carl Bach durchführen. Die frühen Versuche, die in der Sekundärliteratur genannt werden, sind leider als Prüfberichte nicht vorhanden. Die ersten Versuche, die im Bestand nachgewiesen werden konnten, sind Arbeiten für Dyckerhoff und Widmann über die Prüfung von Betonwürfeln und Eisenbetonbalken aus dem Jahr 1907 (33/1/977) sowie über Eisenbetonsäulen für die Firma Wayss und Freytag aus dem Jahr 1908 (33/1/935). Die erste Auflage von Emil Mörschs Werk Der Betoneisenbau – Seine Anwendung und Theorie erschien 1902, also noch bevor Otto Graf zur Materialprüfungsanstalt Stuttgart kam. Die zweite Auflage erschien 1906. 2.3 Die Anfänge von Otto Graf in der Materialprüfungsanstalt Stuttgart[4] Carl Bach war Mitglied des Kuratoriums der Jubiläumsstiftung der Deutschen Industrie, die am 18. Juli 1903 einen Betrag von 10.000 Mark befristet bis zum 1. März 1904 für Versuche mit Eisenbeton zur Verfügung stellte. Dafür wurde ein Ausschuss berufen, dem Carl Bach als Obmann vorstand. Dieser Ausschuss beschloss, in Stuttgart durch Carl Bach Druckversuche an Säulen, Versuche über den Gleitwiderstand, Biegungsversuche und Schubversuche durchführen zu lassen.[5] Der im Anhang von Gallus Rehms Artikel Otto Graf – ein Genie? abgedruckte Brief Otto Grafs an Carl Bach stammt vom 19. Juli 1903.[6] Darin bedankt sich Otto Graf für die Zusage Carl Bachs vom 16. Juli. Er könne aber aufgrund einer Prüfung, die er noch an der Königlichen Baugewerkeschule in Stuttgart abzulegen habe, nicht vor dem 18. August in die MPA eintreten. Es ist also plausibel anzunehmen, dass Carl Bach Otto Graf, der als Maschineningenieur kein ausgewiesener Baustofffachmann war, wegen dieser Versuche an die Materialprüfungsanstalt Stuttgart holte. Zu dieser Annahme passt auch, dass Otto Graf aus Drittmitteln bezahlt wurde. Des Weiteren war Carl Bach auch an Prüfungen beteiligt, die entscheiden sollten, ob erdfeuchter oder plastischer Beton die besseren Eigenschaften aufweist. Die Betonwürfel wurden in den Jahren 1901 bis 1903 in Stuttgart geprüft, also schon bevor Otto Graf in der Anstalt war.[7] Emil Mörsch war ursprünglich für Wayss & Freytag tätig gewesen, danach Professor an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, seit 1916 Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart.[8] Man muss hier feststellen, dass es zwischen der Bauindustrie, die an einer wirtschaftlichen Lösung für den Einsatz des Betons interessiert war, und staatlichen Stellen, welche die Verwendung der neuen Baustoffe geregelt haben wollten, sowie der Wissenschaft zu intensiven Diskussionen kam, die wiederum zu Institutionen führten, in welchen diese Interessen ausgeglichen werden konnten. Ein neues Gremium war der 1907 gegründete deutsche Ausschuss für Eisenbeton. Emil Mörsch vertrat in diesem bis 1904 die Interessen der Bauindustrie, konnte aber auch wegen seiner wissenschaftlichen Qualitäten überzeugen und fand deshalb ebenso Gehör bei staatlichen Stellen. Carl Bach, der schon seit 1878 ein Mann der Wissenschaft war und zudem sehr gute Kontakte zur Industrie hatte, spielte hier eine ähnliche Rolle wie Mörsch. Alte Streitfragen konnten somit wissenschaftlich erörtert, durch praktische Versuche transparent gemacht und in diesen neu geschaffenen Gremien diskutiert werden. 2.4 Otto Graf, Richard Baumann und die Nachfolge Carl Bachs Wir gehen davon aus, dass Otto Graf ursprünglich Maschineningenieur gewesen ist. Aus seinen Personalunterlagen geht hervor, dass er an der Maschinenbauschule in Stuttgart, damals Teil der Baugewerkeschule, studierte und dass er für die Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg gearbeitet hatte. Zuvor war er in die Lehre bei C. Terrot in Cannstatt gegangen, einer Fabrik für Rundwirk- und Rundstrickmaschinen. Für Otto Graf sollte sich die Materialprüfungsanstalt Stuttgart als Chance erweisen, beruflich aufzusteigen und zu einem weltweit geachteten Fachmann für Baustoffprüfungen zu werden. Dieser Aufstieg verlief in den ersten zwanzig Jahren eher unauffällig. Graf war zwar Oberingenieur geworden, aber es war durchaus nicht sicher, ob er eine Professur erreichen konnte.[9] Als Carl Bach 1922 als Professor emeritiert wurde, blieb er noch für weitere zwei Jahre Vorstand der Materialprüfungsanstalt. Im Jahr 1924 stand mit Richard Baumann der Nachfolger aus den eigenen Reihen bereit und für Otto Graf stellte sich natürlich die Frage nach seinem eigenen Verbleib. 1925 erhielt er einen Ruf an die Technische Hochschule Wien, dem er jedoch nicht folgte, sondern zur Verbesserung seiner Situation in Stuttgart nutzte. Der Neubau des Straßenbauprüfgeräts und des Brandhauses im Jahr 1926 sind hier schon Belege für die große Tatkraft Otto Grafs. Richard Baumann bekam schon kurz nach seiner Ernennung ernste gesundheitliche Probleme, die dazu führten, dass er im Jahr 1927 seine Tätigkeit für die Materialprüfungsanstalt nicht fortsetzen konnte und Otto Graf ihm als stellvertretender Leiter folgte. Richard Baumann starb bereits ein Jahr später mit 48 Jahren. 2.5 Die Bildung der Abteilung für Bauwesen und des Instituts für Baustoffforschung und Materialprüfungen des Bauwesens Das Jahr 1927 bedeutete für die Materialprüfungsanstalt Stuttgart eine organisatorische Neuaufstellung. Es wurden zwei Abteilungen eingerichtet, was auch an der getrennten Führung der Registraturbücher deutlich wird, zum einen die Abteilung für Maschinenwesen und zum anderen die Abteilung für Bauwesen. Welche Folgen diese Trennung in finanzieller und personaler Hinsicht hatte, ist bis jetzt unklar geblieben, ganz zu schweigen in Hinblick auf die Verwendung der Prüfungsmaschinen. Die Materialprüfungsanstalt Stuttgart blieb jedoch das gemeinsame Dach beider Abteilungen. Im Jahr 1930 war Graf außerordentlicher Professor geworden, vielleicht auch deshalb, weil ein Jahr später mit Erich Siebel ein neuer Chef kam, der die Gesamtleitung der Anstalt übernahm und Otto Graf ablöste.[10] 1936 wurde Otto Graf zum ordentlicher Professor für Baustoffkunde und Baustoffprüfung ernannt und seine Abteilung in Institut für die Materialprüfungen des Bauwesens umbenannt. Das sind eindeutige Hinweise auf eine institutionelle Selbständigkeit, obwohl immer noch formal das gemeinsame Dach beibehalten wurde. Das wird noch deutlicher, als Erich Siebel im Jahr 1940 an die Staatliche Materialprüfungsanstalt nach Berlin-Dahlem wechselte. Otto Graf und Max Ulrich sollten sich in zweijährigem Turnus in der Direktion abwechseln. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dieses letzte gemeinsame Band aufgelöst, so dass fortan zwei innerhalb der Technischen Hochschule Stuttgart selbständige Institute bestanden. Unter Otto Graf hatte sich mit Kurt Walz, Gustav Weil und Karl Egner eine neue Generation von Prüfingenieuren zusammengefunden, die bereit war, größere Verantwortung zu übernehmen. Ein weiteres, wichtiges Ereignis dieser Jahre ist die Gründung der Bautechnischen Auskunftstelle im Jahr 1941 durch den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft. Leiter der Einrichtung wurde Otto Graf.[11] 2.6. Otto Graf nach dem Zweiten Weltkrieg Allerdings änderte sich die Situation Otto Grafs nach dem Zweiten Weltkrieg, da gegen ihn Vorwürfe laut geworden waren hinsichtlich seines Verhaltens gegenüber einem Betriebsratsmitglied und den in der Materialprüfungsanstalt beschäftigten Zwangsarbeitern. Diese Vorwürfe führten zu seiner Suspendierung und danach zur Entlassung aus seinem Beamtenverhältnis. Auch war das Verhältnis zu einigen Professorenkollegen, vor allem zu Erwin Neumann, belastet. Die Folge war, dass Otto Graf für ca. drei Jahre nicht für die Baustoffprüfung tätig sein konnte. Er wurde von Hermann Maier-Leibnitz abgelöst, der jedoch nur kurz als Vorstand wirkte und von Gustav Weil ersetzt wurde. Otto Grafs Fall entwickelte sich jedoch für ihn positiv, so dass er durch die Entschließung des Ministerpräsidenten vom 7. April 1948 wieder in den öffentlichen Dienst als Professor für Baustoffkunde und Materialprüfung und Vorstand des Instituts für Bauforschung und Instituts für technische Holzforschung berufen wurde.[12] Nach dem Ende des Sommersemesters 1950 folgte zwar seine Emeritierung, praktisch übergab er jedoch sein Institut erst am 15. Oktober 1952 an seinen Nachfolger Friedrich Tölke.[13] Otto Graf hielt jedoch weiterhin Vorlesungen und als Schlußstein seiner Karriere und Anerkennung seiner Leistungen wurden im Jahr 1953 aus Anlass seines fünfzigjährigen Hochschuljubiläums an der Technischen Hochschule Stuttgart seine Institute in Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Otto-Graf-Institut an der Technischen Hochschule Stuttgart umbenannt. Über die drei Jahre seiner Suspendierung ging man einfach hinweg. 2.7 Otto Grafs Leistungen Zu Otto Grafs Leistungen auf dem Gebiet der Baustoffprüfung hat sich bereits Hans-Wolf Reinhardt geäußert.[14] Der Benutzer sei deshalb auf diesen Artikel verwiesen. Otto Graf hat seine Arbeit in über 600 Veröffentlichungen dokumentiert, Schwerpunkte sind der Betonstraßenbau und die technische Holzforschung. Technische Holzforschung Den Anlass für Otto Graf, sich mit den Holzverbindungen zu beschäftigen, sieht der Artikel, der 1973 in der Zeitschrift Holz als Roh- und Werkstoff erschien, im Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Errichtung der neuen Funkmasten aus Holz.[15] Wolfgang Rug sieht die Leistung Otto Grafs vor allem in der Prüfung der Verbindungstechniken und der Prüfung ganzer Bauteile. Ferner wird seine Mitarbeit an der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung aus dem Fachausschuss für Holzfragen, der 1921 vom Reichsverkehrsminister gegründet worden war, erwähnt.[16] Nach Rug könnte der Beginn der Zusammenarbeit zwischen Karl Schaechterle und Otto Graf in den Vorläufigen Bestimmungen für Holztragwerke liegen, die von Schaechterle erarbeitet und 1926 bei der Deutschen Reichsbahngesellschaft eingeführt wurden.[17] Betonstraßenbau und Reichsautobahnen Der entscheidende Aufschwung auch für die positive Entwicklung des Auftragsvolumens muss auf die Entscheidung zurückgeführt werden, die Reichsautobahnen zum allergrößten Teil als Betonfahrbahnen zu realisieren. Diese Entscheidung hatte für Otto Graf und seine Abteilung weittragende Konsequenzen, da es ihm gelang, sein Institut zur Anlaufstelle für alle Fragen des Betons und des Stahlbetons zu machen. Er konnte sein Institut ebenfalls im Brückenbau und damit im Stahlbau etablieren. Mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs kamen die Aufträge auch verstärkt von militärischen Dienststellen. Mitarbeiter Otto Grafs und organisatorisches Talent Nicht vergessen darf man, dass Otto Graf über hervorragende Mitarbeiter verfügte. Hier sind neben anderen Erwin Brenner, Kurt Walz, Gustav Weil und Karl Egner zu nennen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützten und diese selbständig weiter führten.[18] Graf muss außerdem ein organisatorisches Talent beschieden werden, da er bei den Gründungen einiger wichtiger Einrichtungen mitwirkte, etwa beim Fachausschusses für Holzfragen beim Verein Deutscher Ingenieure und Deutschen Forstverein, bei der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung, bei der Bautechnischen Auskunftstelle und bei der Forschungsgemeinschaft Bauen und Wohnen in Stuttgart. 2.8 Umzug der FMPA nach Vaihingen Platzmangel war immer ein Problem der alten Materialprüfungsanstalt gewesen. Carl Bach löste dieses Problem mit dem Umzug nach Stuttgart-Berg, wo in den folgenden Jahrzehnten weiterhin angebaut und erweitert wurde. Durch einen großen Anbau 1938 für die Abteilung Maschinenwesen wurden auch Räume für die Baustoffprüfung frei. Hinzu kamen einige ehemalige Wohn- und Gasthäuser am Rande des Geländes. Otto Graf plante schon während des Zweiten Weltkriegs einen Umzug in den Degerlocher Wald, einen Standort, für den Umzugspläne der gesamten Technischen Hochschule Stuttgart existierten. Nach einem von Oberingenieur Brenner ausgearbeiteten Bedarfsplan erstellte der Architekt Prof. Rudolf Lempp einen Entwurf, der jedoch nicht verwirklicht wurde. Dieser Bedarfsplan spielte jedoch auch noch für den Umzug nach Stuttgart-Vaihingen eine Rolle.[19] Nach dem Zweiten Weltkrieg war an einen Neubau nicht zu denken, weshalb die alten Räume in Berg im Laufe der Zeit wieder instand gesetzt und später auch ausgebaut wurden. Da das Prüfgeschäft sich wieder positiv entwickelte, stellten sich bald erhebliche Raumprobleme ein. Den Forderungen nach einem Neubau wurde erst 1956 entsprochen. Baubeginn in Stuttgart-Vaihingen war 1958. Anfang 1960 konnten die ersten Gebäude bezogen werden.[20] Der Umzug nach Stuttgart-Vaihingen an den heutigen Standort wurde unter der Leitung von Friedrich Tölke durchgeführt. Dieser dauerte mehrere Jahre. Mit diesem Umzug ist auch das Ende der Führung einer zentralen Registratur festzustellen. 2.9. Umstrukturierungen innerhalb der FMPA War schon nach dem Zweiten Weltkrieg nach der Rückkehr Otto Grafs im Wintersemester 1948/49 das Institut für Bauforschung und Materialprüfungen des Bauwesens und Institut für technische Holzforschung in ein Institut für Bauforschung unter Gustav Weil und ein Institut für technische Holzforschung unter Karl Egner geteilt worden, setzte sich diese Tendenz nach dem Ausscheiden Otto Grafs weiter fort. Mit der Berufung Friedrich Tölkes kam es auch zu einer Neuorganisation des Otto-Graf-Instituts, die von der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen angeregt worden war. Darin sollte eine Arbeitsgemeinschaft von Professoren gegründet werden, welche in grundsätzlichen Fragen als Verwaltungsrat entscheiden sollte. Diese Arbeitsgemeinschaft sollte sich aus den Professoren für Baustoffkunde, Baustatik und konstruktiven Ingenieurbau, für Eisenbahn- und Verkehrswesen und für Straßenbau in Zusammenarbeit mit den Abteilungsleitern des Otto-Graf-Instituts zusammensetzen.[21] Mit der Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft der Professoren für das Wintersemester 1953/54 wurden drei Abteilungen eingerichtet, die Abteilung für Stahl- und Stahlbeton unter Gustav Weil, die Abteilung für Beton, Steine und Erdbaustoffe unter Kurt Walz und die Abteilung für Holz, Glas und Kunststoffe unter Karl Egner. Diese Entwicklung reagierte auf die inzwischen fortgeschrittene Spezialisierung im Bauingenieurwesen und der Baustoffprüfung, die es auch schwierig machte, einen Nachfolger für Otto Graf zu finden, der alle Aufgabenbereiche in gleichem Maße beherrschte. Die weitgehende Mitbestimmung der Abteilung für Bauingenieurwesen ist ebenfalls in diesem Kontext zu sehen. Die Anzahl der Abteilungen wurde weiter vermehrt. Seit dem Wintersemester 1956/57 kam die Abteilung für Erdbau (später Erd- und Grundbau) unter Friedrich Tölke hinzu, seit dem Wintersemester 1957/58 die Abteilung für Teer- und Bitumenbaustoffe, ebenfalls unter Friedrich Tölke. Ab dem Wintersemester 1963/64 wurden drei Hauptabteilungen gebildet, die wiederum in Abteilungen gegliedert wurden. Das waren die Hauptabteilungen für Anorganische und für Organische Baustoffe. Die Abteilung für Erd- und Grundbau bildete eine eigene Hauptabteilung, die jedoch nicht weiter untergleidert wurde. Diese Ordnung wurde bis zum Sommersemester 1971 beibehalten, danach kam es zu einer erneuten Umorganisation und es wurden wiederum nur Abteilungen gebildet, die nicht weiter differenziert waren. Die neu gebildeten Abteilungen wurden in einem neu gebildeten Direktorium an der Führung des Otto-Graf-Instituts beteiligt.[22] Friedrich Tölke blieb bis zum Jahr 1969 an der Spitze des Otto-Graf-Instituts. Ihm folgte Gustav Weil, ein langjähriger Mitarbeiter Otto Grafs, der allerdings 1972 an den Folgen eines Verkehrsunfalls verstarb.[23] Seit dem Wintersemester 1972/73 stand Gallus Rehm bis 1990 an der Spitze dieser Institution. 2.10 Umressortierung der FMPA zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Vom 1. Januar 1980 an gehörte die Baustoffprüfung als „Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg – Otto-Graf-Institut“ zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und schied deshalb aus der Universität Stuttgart aus. Die Zentrale Verwaltung und die Referate fungierten damals als Geschäftsleitung.[24] Die Umressortierung wird durch die in dem vorliegenden Aktenbestand vorhandenen Unterlagen noch gut belegt.[25] Der Hauptteil der Aktenüberlieferung des Bestands 33 endet Mitte der 1980er Jahre. Einzelne Akten reichen noch bis 1996. 2.11 Wiedereingliederung der FMPA in die Universität Stuttgart und Wiedervereinigung mit der MPA Im Jahr 2000 erfolgte die Wiedereingliederung der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen (FMPA), Otto-Graf-Institut in die Universität Stuttgart. Der Institutsname aus dieser Zeit, in der die vorliegenden Akten übernommen wurden, wurde als Bezeichnung des Archivbestandes gewählt. Am 01.07.2003 wurden die Staatliche Materialprüfungsanstalt (MPA) Universität Stuttgart und die Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Otto-Graf-Institut (FMPA) zur Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart (MPA Stuttgart, Otto-Graf-Institut (FMPA)) zusammengeführt. Damit wurde die Trennung aus dem Jahr 1945 nach 58 Jahren beendet. 3. Bestand 3.1 Bestandsgeschichte Der vorliegende Bestand 33 enthält die noch erhaltenen Akten der Baustoffprüfung. Mit der Gründung der Abteilung für Baustoffprüfung innerhalb der Materialprüfungsanstalt im Jahre 1927 wurde auch deren Aktenführung von derjenigen der Abteilung für Maschinenwesen getrennt. Beim Umzug der jetzt unter dem Namen Otto-Graf-Institut selbständigen Einrichtung vom langjährigen mit dem Maschinenwesen gemeinsamen Standort Stuttgart-Berg nach Stuttgart-Vaihingen wurden offenbar auch vereinzelte Unterlagen der Abteilung Maschinenwesen und die gemeinsamen Postausgangsbücher aus der Anfangszeit der Materialprüfungsanstalt (33/2/1 bis 33/2/455) mitgenommen. Sie sind daher im vorliegenden Archivbestand 33 eingearbeitet. Der Großteil der Akten wurde in den Jahren 1999 und 2000 in das Universitätsarchiv Stuttgart übernommen. Hinzu kamen einige kleinere, spätere Zugänge und ein Teilbestand, der in der Zeit, als die FMPA unter dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ressortierte, in das damals zuständige Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben worden war. Die Erschließung des Aktenbestands wurde mit maßgeblicher Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft vom Juni 2008 bis März 2012 durchgeführt. 3.2 Aktenführung und Registratur Die Haupttätigkeit der Ingenieure der Baustoffprüfung bestand darin, Materialprüfungen für Auftraggeber durchzuführen. Um diese praktische Tätigkeit zu dokumentieren, wurden Prüfungsakten geführt, die immer nach demselben Schema angelegt und nach den Prüfgebieten in der Registratur abgelegt wurden. Alle anderen Vorgänge, etwa die Mitarbeit in Gremien und die Beschaffung von Prüfungsmaschinen, wurden in diese Systematik integriert, was die Übersichtlichkeit der Aktenordnung heute sehr erschwert. Vorgänge aus dem Bereich der Lehre sind so gut wie nicht überliefert. Diese Registraturordnung wurde seit Carl Bach bis etwa 1956/1957 beibehalten. Aus den Registraturbüchern und den überlieferten Mappen mit Prüfungsakten konnte rekonstruiert werden, wie die Baustoffprüfung arbeitete. Jeder Vorgang oder Prüfungsauftrag erhielt eine Auftragsnummer. Seit dem Jahr 1927 wurde ein B vor diese Nummer gesetzt (B für Bauwesen, für das Maschinenwesen entsprechend ein M). Ein Auftragseingangsverzeichnis, das nach diesen Nummern gegliedert ist, konnte bis jetzt nicht aufgefunden werden. Seit dem 1. April 1933 wurden auf den Mappen die ausgeschriebenen Bezeichnungen für die jeweiligen Prüfgebiete durch Kürzel ersetzt. Natursteine wurde mit N abgekürzt, Metalle mit M, Beton mit B, Eisenbeton mit E usw. Eine Mappe mit Prüfungsakten bekam also einen Buchstaben und eine laufende Nummer. Wurde ein Auftrag diesem Prüfgebiet zugeordnet, wurde auf den Mappendeckel die Eingangsnummer (B-Nummer, Auftragsnummer) und daneben der Auftraggeber und das Datum des Auftragseingangs geschrieben. War die Mappe nicht voll, wurden darin weitere Prüfungsaufträge abgelegt. Reichte die Mappe nicht aus, wurde eine zweite mit derselben laufenden Nummer angelegt und das Alphabet als Unterteilungsmöglichkeit genutzt, also etwa M360a, M360b, M360c. Es gibt Vorgänge, bei denen die Buchstaben des einfachen Alphabets nicht reichten, so dass man mit M360aa, M360bb, M360cc fortsetzte. Nach 1952 kam es zur Bildung von neuen Abteilungen, wobei die Abteilung für Beton, Steine und Erdbaustoffe nun dieses B als Abkürzung für die Prüfungsakten verwendete. Die anderen Abteilungen erhielten ebenfalls entsprechende Kürzel. Da jetzt neben den Mappen vermehrt mit Ordnern gearbeitet wurde, wurde für diese Ordner eine neue Aktenordnung durch eine Farbkombination aus dicken und dünnen Balken auf dem Ordnerrücken festgelegt. Bemerkenswert ist, dass die gesamte Postausgangskorrespondenz der Materialprüfungsanstalt Stuttgart für den Zeitraum von 1883 bis 1950 erhalten ist. Sie umfasst 444 Nummern (s.o.). Für die Zeit danach gibt es nur noch Tageskorrespondenz einzelner Abteilungen, zum Beispiel der Abteilung B (Abteilung für Beton, Steine und Bindemittel), die aber nicht vollständig überliefert ist. Für die Zeit nach Otto Graf, also für die Zeit Friedrich Tölkes, Gustav Weils und Gallus Rehms, sind zudem Lehrstuhl- und Institutsakten vorhanden. Von Otto Graf sind nur Unterlagen zu Dissertationsprojekten vorhanden und zu Fortbildungskursen, die für die Bauindustrie und öffentliche Einrichtungen durchgeführt wurden. 3.3 Überlieferungsdichte Da am Standort Stuttgart-Berg eine zentrale Registratur geführt wurde und für diese auch einige Registraturbücher erhalten geblieben sind, konnte aus deren Inhalt durch Vergleich mit dem tatsächlich Vorhandenen auf die Lücken im Bestand geschlossen werden.[26] Diese sind für die Anfangszeit der Materialprüfungsanstalt Stuttgart leider erheblich. Die ersten 63 Mappen mit Prüfungsberichten aus dem Bereich Beton und die ersten 131 Mappen aus dem Bereich Eisenbeton sind nach Angaben des Registraturbuches (Sachverzeichnis bis 1927) am 19.5.1941 vernichtet worden.[27] Eine Ursache wurde nicht angegeben. Luftangriffe sind für diese Zeit nicht belegt, so dass auch selbstverschuldete Ursachen wie Brände möglich sein könnten. Das bedeutet, dass vor 1907 keine Prüfberichte aus dem Bereich Beton und Eisenbeton erhalten sind. Insgesamt fehlen für die ganze Baustoffprüfung die Prüfberichte vor dieser Zeit. Die Überlieferungsdichte ist jedoch seit den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts sehr gut. Diese hält bis Ende der 1950er Jahre an. Für die Zeit vor 1930 ist der Umfang der Prüfungstätigkeit nicht so groß wie ab Mitte der 1930er Jahre. Hier kann ein regelrechter Aufschwung registriert werden. Von einer zentralen Registratur wie sie in Stuttgart-Berg mit der Führung der Registraturbücher belegt ist, kann aber in Stuttgart-Vaihingen nicht mehr gesprochen werden. Deshalb ist es auch nicht mehr möglich aufgrund eines Vergleichs festzustellen, was vorhanden und was nicht mehr vorhanden ist. Diese Ordnung der Aktenordner scheint für den Zeitraum von Friedrich Tölke und Gustav Weil etwa bis 1972 gegolten zu haben. Offensichtlich kam danach Platzmangel hinzu, der dazu führte, dass die Abteilungen ihre Akten selbst verwalteten, so dass im Aktenraum des zentralen Gebäudes keine weiteren Akten mehr abgelegt wurden. So ist die Überlieferung der Abteilungen im Universitätsarchiv Stuttgart unvollständig bzw. es befinden sich zahlreiche Unterlagen noch im Institut bei den Abteilungen. Es wurden Akten der Abteilungen Beton, Steine und Bindemittel, Erd- und Grundbau und Bauphysik übernommen. Von der Abteilung Kunststoffe und Kunststoffbindemittel auf Kunststoffbasis ist zwar eine Sammlung von Photographien vorhanden, die vermutlich von der Photoabteilung angelegt wurde, Akten sind bisher aber keine übernommen worden. Auch fehlen die Akten der Abteilungen für Teer- und Bitumenbaustoffe und für Anstrichmittel und Anstriche. Die Überlieferung der Abteilung Holz, Glas und Kunststoffe wurde wegen erneutem Bedarf wieder an die Abteilung zurückgegeben. Mit Gallus Rehm als neuem Leiter und der Umressortierung zum Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Jahr 1980 kam es erneut zu Veränderungen in der Verwaltungsstruktur. Es wurde eine Geschäftsführung unter dem Stellvertreter Rehms, Wolfgang Schwaderer, und eine Abteilung Zentrale Verwaltung unter Rüdiger Treubel eingerichtet. Die Registratur Schwaderers wurde übernommen, ebenfalls Akten, welche die Umressortierung dokumentieren. Der Großteil der Akten im Universitätsarchiv endet Mitte der 1980er Jahre. Auch die Art der Überlieferung ändert sich. Es ist zum Beispiel der Schriftwechsel Friedrich Tölkes mit der Technischen Hochschule Stuttgart überliefert, für die Zeit Gallus Rehms kommen aber umfangreiche Dokumentationen von Übungen, Vorlesungsmitschriften und Prüfungsaufgaben hinzu. 3.4 Inhaltliche Schwerpunkte Die inhaltlichen Schwerpunkte des verzeichneten Bestands liegen auf der Forschungsorganisation und den Netzwerken in NS-Großprojekten und in Bauprojekten der frühen Bundesrepublik. Deshalb wurde für die Bewertung Richtlinien aufgestellt, die sich an diesen Schwerpunkten orientierten. Weniger interessante Prüfungsakten aus dem privaten und privatwirtschaftlichen Bereich wurden ausgeschieden. Aus dem Bereich der Prüfungsberichte wurden diejenigen zum Bau der Reichsautobahnen und zu NS-Großprojekten verzeichnet. Es handelt sich dabei um Untersuchungen zu allen Prüfgebieten, z. B. zu Brücken/Brückenstatik bzw. Brückenmodellen und zu Baustoffen: Stahl (Bewehrungsstahl, Spannstahl), Stahlbeton, Spannbeton, Beton (Leichtbeton), Holz, Glas, Ton (Ziegel), Zement. Um die Gremientätigkeit Otto Grafs und seiner Mitarbeiter nachvollziehen zu können, wurde diese Überlieferung vollständig verzeichnet. Unter anderem sei hier erwähnt: Deutscher Ausschuss für Stahlbau, Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (früher Eisenbeton), Deutscher Normenausschuss, Fachausschuss für Holzfragen, Deutsche Gesellschaft für Holzforschung, Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen mit Arbeitsgruppen und Unterausschüssen, Ländersachverständigenausschuss für neue Baustoffe und Bauarten. Weiterhin wurde die Überlieferung, die die Geschichte der Baustoffprüfung an der TH/Universität Stuttgart dokumentiert, vollständig erschlossen. Ein besonderes Anliegen war es, alle Arten von Tätigkeiten und Prüfverfahren exemplarisch zu dokumentieren. Deshalb wurden in einem repräsentativen Auswahlverfahren zahlreiche Akten zu Prüfungen für unterschiedlichste Auftraggeber ohne weitere inhaltliche Bewertung erhalten und erschlossen. Eine weitere Tätigkeit der Baustoffprüfung bestand in der Zulassung von Baustoffen und Bauarten und in der Überwachung von Zementwerken zur Qualitätssicherung. Hinzu kam eine gutachterliche Tätigkeit für Gerichte. Hier wurde in Auswahl verzeichnet. Weiterhin enthält der Bestand noch zahlreiche Photos und Photonegative. Photographien befinden sich auch sehr zahlreich in den verzeichneten Prüfungsakten. 4. Literatur 4.1 Publikationen des Otto-Graf-Instituts Otto-Graf-Journal, journal on research and testing of materials Schriftenreihe des Otto-Graf-Instituts bzw. der Forschungs- und Materialprüfungsanstalt Baden-Württemberg 4.2 Literatur über die Materialprüfungsanstalt Stuttgart und Otto Graf Materialprüfungsanstalt Stuttgart Bach, Carl: Die Materialprüfungsanstalt der Königlich Technischen Hochschule Stuttgart. In: Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1908 (Ergänzter Sonderabdruck) Anhang: Veröffentlichungen über Forschungsarbeiten, die in der Materialprüfungsanstalt der Kgl. Technischen Hochschule Stuttgart ausgeführt worden sind. (Stand 20. April 1913) Baumann, Richard; Graf, Otto: Die Entwicklung der Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule Stuttgart seit 1906. In: VDI-Zeitschrift 42 (1927), S. 1468-1470. Blind, Dieter: Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Vorgeschichte – Gründung – Entwicklung – Heutiger Stand. Zur Inbetriebnahme der Neubauten im Universitätsgelände Stuttgart- Vaihingen. Stuttgart 1971. Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule 1963. Carl Julius von Bach (1847 - 1931) : Pionier, Gestalter, Forscher, Lehrer, Visionär; Wissenschaftliche Konferenz, Stadt Stollberg/E. - Technische Universität Chemnitz-Zwickau am 7. und 8. März 1997; Akademische Feier, Universität Stuttgart am 4. Juli 1997 aus Anlaß des 150. Geburtstages / hrsg. von Friedrich Naumann. Stuttgart 1998. 125 Jahre Materialprüfungsanstalt MPA Universität Stuttgart 1884 – 2009. Festschrift zur Festveranstaltung am 8. Oktober 2009 in Stuttgart. Stuttgart 2010. Ungedruckt/nicht veröffentlicht: Gimmel, Paul: Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Technischen Hochschule Stuttgart. 65 Jahre Materialprüfanstalt. 3 Bde. Band 1: Text, Band 2: Beilage 1 bis 34, Band 3: Beilage 35 bis 70 (UA Stuttgart: 52/16) Otto Graf Ditchen, Henryk: Die Beteiligung der Stuttgarter Ingenieure an der Planung und Realisierung der Reichsautobahnen unter besonderer Berücksichtigung der Netzwerke von Fritz Leonhardt und Otto Graf. Diss. Stuttgart 2009. Ders.: Ein Fall der Entnazifizierung in Stuttgart. Wie ein Institut einen neuen Beinamen bekommen hat. Berlin 2010. Rehm, Gallus: Otto Graf ein Genie? In: Jahrbuch 1993. VDI Gesellschaft Bautechnik. Verein Deutscher Ingenieure. 4 (1993), S. 489-529. Reinhardt, Hans-Wolf: Zum Gedenken an Otto Graf, universeller Bauforscher in Stuttgart. Abschiedsvorlesung von Prof. Dr.-Ing. H.-W. Reinhardt am 4. Juli 2006. In: Reden und Aufsätze 71, S. 77. Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. Sbrzesny, Walter: Otto Graf. In: Neue Deutsche Biographie, Bd. 6, S. 725. Strassenforschung. 50 Jahre Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen 1924-1974. Bonn-Bad-Godesberg 1974, S. 322. Weber, Christiane; Ziegler, Volker: Otto Graf (1881-1956) und die Baustoffprüfung an der Technischen Hochschule Stuttgart. In: Zeitschrift für Beton- und Stahlbetonbau. 106 (2011), S. 594-603. Veröffentlichungen Otto Grafs und seiner Mitarbeiter Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen an der Technischen Hochschule Stuttgart … (Hg): Otto Graf. 50 Jahre Forschung, Lehre, Materialprüfung im Bauwesen 1903 – 1953. Kartei der Veröffentlichungen ca. 1927 – 1946 (UA Stuttgart 33/1/2505) Registraturbuch Normen, Luftschutz etc. (1.4.1933 – 31.3.1942) enthält einen Abschnitt mit einer Bibliographie der Veröffentlichungen (Veröff.), nicht nur von Otto Graf. (UA Stuttgart: 33/1/2401) 5. Hinweis auf weitere Archivbestände Universitätsarchiv Stuttgart 17 und 65 Zentrale Verwaltung der Universität 57 und 114 Personalakten Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde R 4601 Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen Staatsarchiv Ludwigsburg E 166 Bü 4953 (Einrichtung der Materialprüfungsanstalt am Polytechnikum 1883-1888) F1/85 Bd. 500, F1/85 Bd. 494 (Neubau in Berg 1904-1907) Archiv der Technischen Universität Chemnitz NL 302 (Nachlass Carl Bachs, der unter anderem auch einen Schriftwechsel Carl Bachs mit Otto Graf enthält.) 6. Benutzerhinweise Um den Informationsgehalt dieses Online-Findbuchs vollständig nutzen zu können, sei der Benutzer darauf hingewiesen, alle drei Recherchemöglichkeiten (Systematik, Schlagwort, Index) durchzuführen. Zum Index: Es ist mit Namenänderungen von Firmen und Institutionen zu rechnen. Eine Vereinheitlichung von Bezeichnungen erschien nicht sinnvoll, weil irreführend. Zur Systematik: Bei der systematischen Suche über das Gliederungsschema des Findbuchs muss beachtet werden, dass einige wenige Institutionen an verschiedenen Stellen zu finden sind (z. B. Deutsche Forschungsgemeinschaft unter Forschungsförderung und unter Auftraggeber). Für die Nutzung der Unterlagen gelten die Bestimmungen des Landesarchivgesetzes BW und der Benutzungsordnung des Universitätsarchivs Stuttgart. Die Sperrfristen nach §6 Absatz 2 Landesarchivgesetz Baden-Württemberg sind zu beachten: (2) Archivgut darf nicht vor Ablauf von 30 Jahren seit Entstehung der Unterlagen genutzt werden. […] Bezieht es sich nach seiner Zweckbestimmung auf eine natürliche Person, so darf es frühestens 10 Jahre nach deren Tod genutzt werden […] (3) Die Sperrfristen nach Absatz 2 gelten nicht für solche Unterlagen, die schon bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt oder der Öffentlichkeit zugänglich waren. _____ [1] Der Nachlass von Carl Bach befindet sich im Archiv der Technischen Universität Chemnitz. Auf dessen Internetseiten findet sich auch eine Biographie. [2] Jahresbericht de Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1883/1884, Stuttgart 1884, S. 12. Andere Daten nennt Dieter Blind: Geschichte der Staatlichen Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Stuttgart 1971, S. 17-18. Die Materialprüfungsanstalt ist bereits 1883 in den Jahresberichten des Polytechnikums erwähnt: Jahresbericht de Königlichen Polytechnikums zu Stuttgart für das Studienjahr 1882/1883, Stuttgart 1883, S. 10. [3] Bach, Carl: Die Materialprüfungsanstalt der Königl. Technischen Hochschule Stuttgart. In: Ergänzter Sonderabdruck aus der Zeitschrift des Vereins deutscher Ingenieure 1908, S. 241ff. (S.1). [4] Zu Otto Graf erschien: Rehm, Gallus: Otto Graf ein Genie? In: Jahrbuch der VDI-Gesellschaft Bautechnik 1993, S. 489-529. Sbrzesny, Walter: Otto Maximilian Graf. In: Neue Deutsche Biographie. Bd. 6, S. 725. Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. Siehe ferner oben 4.2. Literaturverzeichnis. [5] Fünfzig Jahre Deutscher Ausschuss für Stahlbeton. Berlin 1957, S. 4. [6] Rehm, Gallus, S. 526. [7] Jahre Deutscher Ausschuss für Stahlbeton. Berlin 1957, S. 2 und Universitätsarchiv Stuttgart 33/2/428, Postausgangskorrespondenz. Die Prüfungen wurden für die Abteilung für Straßen- und Wasserbau des Württembergischen Innenministeriums durchgeführt und nehmen den Großteil des Kopierbuchs ein. [8] Emil Mörsch war zwar seit 1904 Professor an der ETH in Zürich, die Versuche über die Widerstandsfähigkeit von Betonkörpern gegen Verdrehung und zur Haftfähigkeit der Bewehrungsstäbe im Beton für Wayss und Freytag ließ er aber trotzdem in diesem Jahr in Stuttgart ausführen. Es sollten weitere Versuche folgen, die Mörsch als Grundlage für sein Werk Der Eisenbetonbau, seine Anwendung und Theorie verwendete. 1905 folgten Versuche an spiralbewehrten Säulen. Der früheste Prüfungsbericht des Bestands (33/1/935) dokumentiert Versuche mit Eisenbetonsäulen für Wayss & Freytag aus dem Jahr 1908. 33/1/934 enthält einen Antrag Mathias Koenens über Versuche mit einbetonierten T-Trägern aus dem Jahr 1912. An Mathias Koenen hatte sich Gustav Adolf Wayss zuerst gewandt und von diesem Belastungsversuche in Berlin durchführen lassen. Das Materialprüfungsamt in Berlin wird jedoch in diesem Zusammenhang nicht erwähnt, trotzdem muss man annehmen, dass es involviert war. Nach dem Artikel über Koenen im Online-Lexikon Wikipedia (letzter Zugriff: 13.03.2012) soll Koenen 1907 den Vorschlag gemacht haben, in Stuttgart erste Versuche mit einer im gespannten Zustand einbetonierten Bewehrung durchzuführen. Das könnte dann vielleicht auch der Grund sein, von Berlin nach Stuttgart zu wechseln, eigentlich eine sehr wichtige Phase für Stuttgart, da sich hier wohl der zukünftige Vorrang in der Baustoffprüfung gründete. [9] Die Quellensituation ist für diese Zeit äußerst unbefriedigend, da es kaum Unterlagen gibt und sich die Arbeit Grafs nur sehr schwer nachvollziehen lässt. Die Postausgangskorrespondenz der Materialprüfungsanstalt Stuttgart, die von 1883 bis 1950 vollständig erhalten ist, wurde in Bezug auf diese Fragestellung noch nicht ausgewertet. [10] Universitätsarchiv Stuttgart 57/329 Personalakte Otto Grafs, Blatt 54. [11] Universitätsarchiv Stuttgart 33/1/1364. Diese Einrichtung trägt heute den Namen „Fraunhofer Informationszentrum Raum und Bau“. [12] Programm der Technischen Hochschule Stuttgart für das Wintersemester 1948/49, S. 19 und Universitätsarchiv Stuttgart 57/329: Erich Siebel und Erwin Neumann hatten sich gegen eine erneute aktive Tätigkeit Otto Grafs an der Technischen Hochschule Stuttgart ausgesprochen. Siebel befürchtete einen schweren Konflikt Otto Grafs mit der Belegschaft des Instituts, Neumann nannte persönliche Gründe, die aus einem Konflikt mit Graf über die Straßenbauversuchsanstalt herrührten. Für Otto Graf waren zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen worden, zum einen eine außerordentliche Professur für Baustoffkunde, die durch einen Berufungsausschuss im Auftrag der Fakultät für das Bauwesen angeregt wurde, zum anderen die Emeritierung mit voller wissenschaftlicher Forschertätigkeit, die vom Großen Senat der Technischen Hochschule Stuttgart herrührte. Otto Graf hatte jedoch beides abgelehnt und nach seinem Spruchkammerverfahren auf seine volle Rehabilitierung gedrängt. [13] UA Stuttgart 33/1/1364; Zu Friedrich Tölke: Giesecke, Jürgen: Zum Gedenken an Friedrich Tölke. In: Uni-Kurier Nr. 59, Juli 1993, S. 17. Das lag auch daran, dass das Kultministerium mit der Berufungsliste für die Nachfolge von Otto Graf nicht zufrieden war. Dieses sah Fritz Leonhardt als besser für den Lehrstuhl geeignet an als Friedrich Tölke, was aber von der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen der Technischen Hochschule Stuttgart abgelehnt wurde. Somit wurde die Berufungsliste beibehalten und Friedrich Tölke konnte berufen werden. (UA Stuttgart 57/242 Personalakte Friedrich Tölkes) [14] Reinhardt, Hans-Wolf: Mens agitat molem – Otto Graf forschte auf vielen Gebieten des Bauwesens. In: Die Universität Stuttgart nach 1945. Geschichte – Entwicklungen – Persönlichkeiten. Herausgegeben im Auftrag des Rektorats von Norbert Becker und Franz Quarthal zum 175-jährigen Bestehen der Universität Stuttgart. Stuttgart 2004, S. 140-145. [15] Zur Geschichte der Wissenschaft vom Holz. In: European Journal of Wood and Wood Products. 31(1973), S. 84. [16] Rug, Wolfgang: 100 Jahre Forschung für den Holzbau. Die Erforschung der Grundlagen/Entwicklung der Holzbauforschung/Berechnungsvorschriften. In: Bauen mit Holz Heft 4 (2003), S. 50-57 [17] Rug, Wolfgang, S. 52. [18] Rug, Wolfgang:, S. 50-57. [19] Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule (1963), S. 19 [20] Sonderheft anlässlich der Einweihung der Institutsgebäude im Pfaffenwald. - Stuttgart[-Vaihingen]:Otto-Graf-Institut, Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Techn. Hochschule (1963), S. 24-26. [21] UA Stuttgart 57/242: Schreiben der Abteilung für Bauingenieur- und Vermessungswesen an der TH Stuttgart an das Rektoramt der TH Stuttgart vom 26. Mai 1951 bzgl. der Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Baustoffkunde und Baustoffprüfung, Antrag an den Großen Senat zur Weiterleitung an das Kultministerium. [22] UA Stuttgart 33/1/1382 u. 1383 [23] Gustav Weil (1903-1972) befand sich allerdings auch schon im 69. Lebensjahr, als er seinen Unfall erlitt. [24] Es kam auch eine Dienststelle aus Karlsruhe hinzu, das Chemisch-Technisches Prüfamt. 1985/86 existierte eine zentrale Verwaltung, Z 1 – Z 3, dazu D1 Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsplanung und D2 Anstriche und Bautenschutz. [25] Universitätsarchiv Stuttgart 33/1/1622-26 und 33/1/1629-32 [26] Die Registraturbücher für die Zeit von 1927 bis 1933 sind als Alphabetisches Verzeichnis, und als Sachverzeichnis erhalten, für die Zeit von 1933 bis 1942 ist das Sachverzeichnis vorhanden und für die Zeit von 1923 bis 1942 das Zeichnungen-Verzeichnis. [27] Dieser Tatbestand konnte mit dem Fund der Registraturbücher für die Zeit vor 1927 geklärt werden. Die Auswertung des Inhalts erbrachte folgende Erkenntnis: Die ersten 63 Betonmappen wurden am 19.5.1941 vernichtet. Die Ursache dafür ist nicht bekannt. Desgleichen wurden die Mappen für Eisenbeton bis Mappe 131 am selben Tag vernichtet. Auch gibt es Eintragungen auf Vernichtung für den 15.5.1941. Des Weiteren sind Aktenübernahmen durch die Abteilung B für den 15.6.1939 und den 15.5.1941 eingetragen. Das alphabetische Verzeichnis bis 1927 enthält auf der ersten Seite unter dem Buchstaben A Versuche zur Baustoffprüfung für das Jahr 1886. Allerdings ist nicht klar, ob es sich um nachträgliche Einträge handelt. Es scheint so gewesen zu sein, dass nicht imme

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 63/1 · Bestand · 1802-1814
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Geschichte der Kommission: Am 14. Januar 1811 ordnete König Friedrich von Württemberg die Einrichtung einer Generaladministrationskommission (GAK) zur Regulierung der wirtschaftlichen Angelegenheiten und des Schuldenwesens seines Bruders Herzog Ludwig von Württemberg an. Zum Vorsitzenden der Kommission wurde der Kabinettsministerialdirektor Johann Heinrich von Menoth bestimmt. Weitere Mitglieder waren Oberfinanzkammerdirektor Johann Friedrich von Dünger sowie die beiden Oberökonomieräte Georg Friedrich Sommer und Ernst Heinrich Faber, letzterer in der Eigenschaft als Kassierer und Geschäftsführer. Den Auftrag zur Einrichtung der GAK erhielt am 21. Januar Finanzminister Graf von Mandelslohe in Vertretung des erkrankten Kabinettsministers Graf von Taube; einen Tag später fand die konstituierende Sitzung statt. Aufgabe der GAK war es, das gesamte im Königreich Württemberg befindliche Mobiliarvermögen Herzog Ludwigs zu beschlagnahmen und zu inventarisieren, Aktiv- und Passivvermögen des Herzogs zu ermitteln, einen Schuldentilgungsplan zu entwerfen sowie die für den Unterhalt des Herzogs und seiner Familie festgesetzten Mittel zu verwalten. Das der Herzogin Henriette und den herzoglichen Kindern als Privateigentum zugesprochene Vermögen war von der übrigen Vermögensmasse zu trennen. Als Treuhänder der Herzogin fungierte der Geh. Rat von Neurath, während die Interessen der Kinder vom Minister für Hausangelegenheiten, dem Kabinettsminister Grafen von Taube wahrgenommen wurden. Der Grund für die Einrichtung der GAK lag in der totalen Überschuldung Herzog Ludwigs, die bereits während seiner Zeit in polnischen Diensten Ende der 80er Jahre des 18. Jahrhunderts begonnen hatte und über die preußische und russische Dienstzeit hinaus bis zur Übersiedlung Ludwigs nach Württemberg andauerte und sich zunehmend verschärfte. Bereits am 17. Februar 1810 war deshalb eine Administrationskommission eingerichtet worden mit der Vorgabe, einen Teil der herzoglichen Apanage für die Schuldentilgung zumindest bei den inländischen, also württembergischen Gläubigern zu verwenden und die Hofhaltung Ludwigs wirtschaftlich zu führen. Das unter der Verantwortung des Finanzministers stehende und später als Partikularadministrationskommission (PAK) bezeichnete Gremium setzte sich zusammen aus dem Oberfinanzkammerdirektor von Dünger und dem kurz zuvor zum Oberökonomierat ernannten Ernst Heinrich Faber, der bereits seit Ende 1808 mit den Rechnungsgeschäften in der Hofhaltung Herzog Ludwigs betraut war. Wesentliche Voraussetzung für die Etatbildung der PAK war die teilweise Deckung der Ausgaben durch jene Einkünfte, die Herzog Ludwig aus dem Gut Würzau in Kurland bezog. Dieses Gut, das der herzoglichen Familie zeitweise als Wohnsitz gedient hatte, war dem Herzog 1804 vom Zaren Alexander auf 50 Jahre zur Nutznießung mit sämtlichen Einkünften überlassen worden. Eine Anfang Mai 1810 angetretene Reise Ludwigs nach Rußland hatte jedoch zur Folge, daß auch diese wichtige Einnahmequelle bald versiegte. Um seine in Würzau verbliebenen Wertgegenstände vor dem Zugriff der russischen Gläubiger zu bewahren, ließ Ludwig sie nach Stuttgart verfrachten, wo sie indessen im Frühjahr 1811 durch die GAK zu einem Großteil öffentlich versteigert wurden. Der Zar ließ daraufhin die Würzauer Gutseinnahmen für vorerst vier Jahre einfrieren, um damit die russischen Gläubiger Ludwigs zufriedenzustellen. Sieben Tage nach seiner Ankunft in Warschau wurde der auf der Rückreise befindliche Herzog am 10. November 1810 von seinen polnischen Hauptgläubigern in Schuldhaft genommen. Erst nach einer Übereinkunft seines Bruders, König Friedrich, mit den Kreditoren wurde der Herzog aus dem Arrest entlassen. Wesentlicher Bestandteil des Abkommens war die Bildung der GAK, deren uneingeschränkte Kompetenz für seine gesamten wirtschaftlichen Angelegenheiten Ludwig am 26. Januar 1811 in Warschau anerkannte. Die Ermittlung des Aktivvermögens und des Schuldenumfangs durch die GAK war Anfang November 1811 nahezu abges chlossen. Die dem König in einem Bericht vorgelegten Zahlen wiesen ein Gesamtvermögen von 38.943 fl. aus, dem Forderungen von weit mehr als einer Million fl. gegenüberstanden, davon allein 160.000 fl. von inländischen Gläubigern. Erschwerend hinzu kam, daß der für die beiden herzoglichen Hofhaltungen in Stuttgart und Kirchheim unter Teck angesetzte Etat bei weitem nicht ausreichte. Der König ordnete daher am 13. November 1811 die Übertragung des Konkursverfahrens an das Oberappellationstribunal in Tübingen an, dem die GAK zu diesem Zweck die einschlägigen Akten zu überantworten hatte. Zum Konkursverwalter wurde der Tutelarrat Maximilian Friedrich Römer bestimmt, die GAK im Dezember 1811 aufgelöst und ihr Geschäftsführer Faber auf eigenen Wunsch aus seiner Funktion entlassen. Die Aufsicht über die Wirtschaftsführung der Hofhaltung oblag weiterhin einer Kommission, bestehend aus dem Kabinettsminister Graf von Taube, Kabinettsministerialdirektor von Menoth und Oberfinanzkammerdirektor von Dünger. Geschäftsführer der aus Kostengründen nunmehr auf Kirchheim beschränkten Hofhaltung wurde der dortige Bürgermeister und Hospitalpfleger Carl Christian Helfferich. Bestandsgeschichte: Noch vor Auflösung der GAK wurde ihre Registratur aufgrund des königlichen Dekrets vom 13. November 1811 auseinandergerissen. Sämtliche für die Abwicklung des Konkursverfahrens notwendigen Akten sollten unmittelbar an das Oberappellationstribunal in Tübingen abgegeben werden. Da man seitens der GAK für die Fortführung der übrigen Geschäfte weiterhin auf einen Teil der Registratur angewiesen war, entschied man, das gesamte Aktenmaterial zu kopieren und lediglich Abschriften nach Tübingen abzuführen. Im Zuge des Kopierens stellte sich jedoch heraus, daß ein Abschluß dieser Arbeiten innerhalb eines vertretbaren Zeitrahmens nicht möglich war. Am 21. und 29. November wurden die bis dahin fertiggestellten Abschriften und die von der GAK nicht benötigten Originalunterlagen mit einem Verzeichnis nach Tübingen verschickt. Im Bedarfsfall sollten die bei der GAK in Stuttgart verbliebenen Akten nachgereicht werden. Während die nach Tübingen verschickten Akten über das spätere Oberlandesgericht Stuttgart in mindestens zwei Lieferungen bis zum Juli 1906 in das Württembergische Hausarchiv gelangten (heute als Bü 18-22, 32-34 des Bestandes G 246 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart), wurden die bei der GAK verbliebenen Akten der Registratur des Kabinetts- bzw. Außenministeriums einverleibt, von dem sie zwischen 1870 und 1900 als Teil einer umfangreicheren Ablieferungsserie in das Haus- und Staatsarchiv einkamen. Bearbeiterbericht: Die in das Hauptstaatsarchiv eingekommenen 30 Faszikel Akten der GAK gehörten bis zur vorliegenden Neuverzeichnung als Verzeichnis 28 dem Bestand E 36 (Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten I) an. Aus dem Abgabeverzeichnis geht hervor, daß sich die Unterlagen nur zu einem Teil in einer systematischen Registraturordnung befanden. Offensichtlich hat man erst während der im November 1811 durchgeführten Abschriftenaktion versucht, den Akten eine systematische Ordnung zu geben. Der aus dem Verzeichnis der nach Tübingen abgegebenen Unterlagenen ersichtliche, unvollständige Aktenplan hat folgende Gliederung: I. Generalia II. Akten auf das Interesse der Frau Herzogin Hoheit und der Durchlauchtigsten Kinder sich beziehend III. Akten wegen des Pferde- und Effektentransports aus Würzau IV. Allerhöchste Resolutionen, Dekrete und übrige auf das Mobili arvermögen, dessen Verkauf etc. sich beziehende Akten V. Inventarien und Verzeichnisse des Mobiliarvermögens VI. Den Activstand betreffend VII. Den Passivstand betreffend VIII. Die herzogliche Hofhaltung im ganzen betr. IX. Die Oekonomie und deren Bedürfnisse betr. Das Verzeichnis der in das Hauptstaatsarchiv eingekommenen Akten führt die Rubriken: I. [fehlt] II. Das Interesse der Frau Herzogin (Henriette) Hoheit und der Durchlauchtigen Kinder betr. III. Akten wegen des Pferde- und Effektentransports aus Würzau IV. Das vorhandene Mobiliarvermögen, dessen Verkauf etc. V. Inventarien und Verzeichnisse des Mobiliarvermögens VI. Den Aktivstand betr. VII. [fehlt] VIII. Die herzogliche Hofhaltung im ganzen betr. IX. Oekonomie und deren Bedürfnisse X. Das Rechnungswesen der Oekonomie betr. XI. Den Stempelgebrauch bei der Administrationskommission Der größere Rest des Schriftgutes, meist Rechnungs- und Geschäftsbücher, ältere Rechnungen und Quittungen, unterlag keiner Rubrikenordnung. Allem Anschein nach hatte man lediglich das für das Oberappellationstribunal in Frage kommende Material entsprechend geordnet. Die Kopierarbeiten reichten jedoch nur bis zur Rubrik IX, so daß die nicht kopierten Schriftsücke bei der GAK verblieben oder, wie das Gros der Gläubigerunterlagen, im Original nach Tübingen abgegeben wurden. Für eine Rekonstruktion des Registraturbestandes der GAK sind also neben den hier verzeichneten Akten auch die über das Oberlandesgericht Stuttgart, die Nachfolgeinstitution des Oberappellationstribunals, in das Württembergische Hausarchiv eingekommenen Akten heranzuziehen. Weitere Akten, die das Schuldenwesen Herzog Ludwigs zum Gegenstand haben, jedoch nicht bei der GAK, sondern im Hausministerium selbst geführt wurden, finden sich im Bestand E 55, Bü 462 und 464 des Hauptstaatsarchivs. Für die Neuverzeichnung, die im Rahmen der Referendarausbildung des Unterzeichneten vorgenommen wurde, wurde eine idealtypische Registraturordnung zugrundegelegt, die sich soweit wie möglich an den fragmentarischen Aktenplan der GAK anlehnt. Der Bestand umfaßt 2,1 lfd.m in 72 Büscheln. Stuttgart, im Oktober 1993 Dr. Franz-Josef Ziwes Land- und Stadtkreiskennzeichen: BY Bayreuth ES Esslingen LB Ludwigsburg S Stuttgart

          BArch, R 4601 · Bestand · (1922) 1933-1945 (1952,1973)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...

          Generalreskripte (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, JL 403 · Bestand · 1361-1867
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Das Repertorium JL 403 vereinigt erstmals die verschiedenen Reihen der bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg teils provisorisch, teils noch nicht verzeichneten Generalreskripte und Verordnungen. Vor den jetzt erfolgten Ordnungsarbeiten lagen folgende Teilbestände vor: a) die im alten handschriftlichen Repertorium A 238, S. 271-294 erfaßte gedruckte Reihe von 1806-1817, in neuerer Zeit (um 1970) unter Hinzunahme jüngerer Stücke neu im Konzept (Zettel) verzeichnet; b) eine Reihe gedruckter Stücke von 1361-1817, mit einer größeren Anzahl von Patenten des Schwäbischen Kreises von 1652-1781, durch ein neueres vorläufiges Repertorium (JL 403) im Konzept verzeichnet; c) eine handschriftliche Reihe von 1806-1811, meist Erlasse der Oberlandesregierung an die Kreisämter (-hauptleute) bzw. der Sektion der Inneren Administration an die Landvogteien, um 1960 durch den Angestellten Friedrich Röhrich im Konzept verzeichnet und d) eine unverzeichnete Serie von 1741-1817 aus dem Archiv des Innern. Die Kontrolle und Überarbeitung der vorhandenen Titelaufnahmen sowie die Einrichtung des Repertoriums erfolgte von Dezember bis März 1980/1981 durch den Unterzeichneten. Unter dessen Anleitung führte im November die Zeitangestellte Paula Lepold die Verzeichnung des oben unter d) genannten Teils sowie die Bildung einer chronologischen Gesamtreihe des Bestands und der Kartei durch. Die chronologische Ordnung ermöglicht nunmehr vom Datum her leicht den Zugriff zu bestimmten Stücken. Auf die Anfertigung eines Sachindex musste aus Zeitgründen verzichtet werden. Eine kleine Sammlung von Manifesten des zaristischen Russland wurde, da sie sich nicht auf das württembergische Staatsgebiet bezieht, als Anhang an den Schluß gestellt; ebenso eine erst 1982 aus Bestand E 179 II Kreisregierung Ulm ausgesonderte Sammlung von Generalreskripten aus der Zeit 1515-1817 (Bü 32-40). Die Titelaufnahmen enthalten Datum, Inhaltsangabe, Anzahl der vorhandenen Stücke (ab 2. Exemplar) und Vermerke über Beilagen. Zusätzlich angegeben wurde handschriftliche Überlieferung sowie Oktavformat (abgekürzt: hs., Oktav), nachdem es sich in der Regel um gedruckte Reskripte im Folioformat handelt. Von den mehr als 3-fach überlieferten Doppelstücken gleichen Inhalts wurden insgesamt 1,25 lfd. m ausgeschieden, einige wenige Druckschriften allgemeiner Art der Dienstbibliothek zugewiesen. Zum vorliegenden Bestand sind im Bedarfsfall auch die im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart verwahrten Bestände A 39 und A 238 heranzuziehen. Der Bestand umfaßt 40 Büschel im Umfang von 3,2 lfd. m. Ludwigsburg, März 1981 Hofer

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 48 · Bestand · 1539-1932
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Entstehung und Redaktion: Bei der Bildung des großen Auslesebestands "Haus- und Staatsarchiv" in den 1870er und 1880er Jahren entstand als Abteilung III die Gruppe "Staatssachen". Der Bearbeiter Ludwig Dietz fügte hier hauptsächlich Akten aus dem markgräflichen Archiv sowie des Außenministeriums (Diplomatische Sektion), Geheimen Kabinetts, Kriegsministeriums und Badischen Armeekommandos zusammen. Bei der Konversion schien ausnahmsweise ein redaktioneller Eingriff geraten, um das online-Findmittel, ohne eine Neuverzeichnung leisten zu können, doch wenigstens in Wortlaut und Textgestalt nutzerfreundlicher und übersichtlicher zu gestalten: Die Titelaufnahmen wurden gestrafft und mit einem ergänzendenen "Enthält"-Vermerk versehen. Auch mussten gerade im Bereich der Namens- und Ortsangaben Präzisierungen vorgenommen werden. Ausdrücklich benannte Provenienzangaben wurden im Feld "Endprovenienz" vermerkt. Inhalt: Das ursprünglich sogenannte "Geheime Staatsarchiv" umfasst hauptsächlich die Haupt- und Staatsaktionen des badischen Staates. Einen Schwerpunkt bilden hierbei die Außenpolitik sowie die Kriegs- und Militärsachen der frühen Neuzeit und des 19. Jahrhunderts. Besonders zu beachten sind neben den Akten über den Deutschen Bund die über den Staatserwerb und die Territorial- und Erbfolgefrage. Auch sei auf die Gruppe der Staatsverträge hingewiesen. Die Übergänge zu den Beständen I. Personalia (46) und II. Haus- und Hofsachen (47) des Haus- und Staatsarchivs, des Großherzoglichen Familienarchivs, des Geheimen Kabinetts (60), des Staatsministeriums (233) und Kriegsministeriums (238) sind dabei fließend. Benutzung: Der Bestand ist mikroverfilmt. Benutzung nur über Mikrofilm. Literatur: Hansmartin Schwarzmaier/Hiltburg Köckert, Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe, Teil 3, Haus- und Staatsarchiv sowie Hofbehörden (46-60), Stuttgart 1991, S. 38-50.

          Infanterie-Regiment 111 (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 37 · Bestand · 1850-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Regimentsgeschichte: Das Regiment wurde am 22. Oktober 1852 als 3. Linien-Infanterie-Regiment neu aufgestellt. Am 1. Juli 1871 wurde es in 3. Badisches-Infanterie-Regiment umbenannt. Infolge der mit Preußen abgeschlossenen Militärkonvention und der damit verbundenen Durchnummerierung der Einheiten kam zum selben Zeitpunkt nach preußischem Vorbild der Zusatz Nr. 111 hinzu. Ab dem 18. Dezember 1892 erhielt die Einheit die endgültige Bezeichnung 3. Badisches Infanterie-Regiment Markgraf Ludwig Wilhelm Nr. 111. Bei Kriegsausbruch gehörte das Regiment zur 56. Infanterie-Brigade (28. Infanterie-Division). Zu Kriegsbeginn hatte jedes Infanterie Regiment, einschließlich der Reserve- und Landwehr-Infanterie-Regimenter, für die Ausbildung des Ersatzes ein Ersatz-Bataillon aufgestellt. Im Januar 1915 wurde die Aufstellung eines weiteren Ersatz-Bataillons angeordnet. Neben der Ausbildung des Heeresersatzes wurden durch die Ersatz-Bataillone auch neue Einheiten formiert. Das 1. Ersatz-Bataillon wurde am 2. August 1914 errichtet und in Rastatt stationiert. Das 2. Ersatz-Bataillon wurde im Februar 1915 ebenfalls in Rastatt gebildet. Es wurde im November 1917 wieder aufgelöst. Infolge der Demobilmachung blieben ab dem 2. Mai 1919 im Bereich des XIV. Armeekorps nur das Generalkommando, vier höhere Auflösungsstäbe und je eine Abwicklungsstelle bei denjenigen Infanterie- und Artillerie-Regimentern bestehen, die zum Friedensetat vor 1914 zählten. Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 111. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 317 Faszikel mit einem Umfang von 8,5 laufenden Metern. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Feill, (Heinrich): Das 3. Badische Infanterie-Regiment Nr. 111 im Feldzuge 1870/71 nebst einer kurzen Vorgeschichte der badischen Truppen von 1604 bis 1850 und von der Errichtung des Regiments 1853 bis 1870, Berlin 1884. Feill, (Heinrich): Das 3. Badische Infanterie-Regiment Nr. 111 von 1852-1888, Berlin 1895. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. [Infanterie-Regiment 111]: Erlebnisse eines Deserteurs vom Regiment Markgraf Ludwig Wilhelm (3. badisches) Nr. 111 in der französischen Fremdenlegion 1889-1896, Baden-Baden 1898. [Infanterie-Regiment 111]: Ehren-Tafel, Liste der auf dem Felde der Ehre gebliebenen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Infanterie-Regiments Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Badisches) Nr. 111, Karlsruhe 1924. [Infanterie-Regiment 111]: Festbuch, Regimentstag anläßlich der 75jährigen Gründungsfeier der I.R. 111, Rastatt 1927. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Kilian: Stammliste des Offizierkorps des Infanterie-Regiments Markgraf Ludwig Wilhelm (3. badisches) Nr. 111, 1852-1912, Rastatt 1912. Merz, Johann: Erlebnisse eines Soldaten des 3. badischen Infanterie-Regiments Margraf Ludwig Wilhelm Nr. 111 im Feldzuge 1870/71, Karlsruhe 1897. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983. Zahn, Th.: Das Infanterie-Regiment Margraf Ludwig Wilhelm (3. badisches) Nr. 111 im Weltkriege 1914-1918, Wiesbaden 1936.

          Infanterie-Regiment 142 (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 41 · Bestand · 1870-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Regimentsgeschichte: Das Regiment wurde am 1. April 1890 aufgestellt. Bei Kriegsausbruch gehörte es zur 58. Infanterie-Brigade (29. Infanterie-Division). Zu Kriegsbeginn hatte jedes Infanterie-Regiment, einschließlich der Reserve- und Landwehr-Infanterie-Regimenter, für die Ausbildung des Ersatzes ein Ersatz-Bataillon aufgestellt. Im Januar 1915 wurde die Errichtung eines weiteren Ersatz-Bataillons angeordnet. Neben der Ausbildung wurden durch die Ersatz-Bataillone neue Truppen aufgestellt. Das I. Ersatz-Bataillon wurde Anfang August 1914 errichtet und in Müllheim stationiert. Das II. Ersatz-Bataillon wurde im Februar 1915 aufgestellt und nach Heitersheim verlegt. Es wurde im November 1917 wieder aufgelöst. Infolge der Demobilmachung blieben ab dem 2. Mai 1919 im Bereich des XIV. Armeekorps nur das Generalkommando, vier höhere Auflösungsstäbe und je eine Abwicklungsstelle bei denjenigen Infanterie- und Artillerie-Regimentern bestehen, die zum Friedensetat vor 1914 zählten. Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 142. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Gaedecke, Arnold v.: Ehemaliges 7. Badisches Infanterie-Regiment Nr. 142, Berlin 1938. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Schmidt, Walter: Das 7. Badische Infanterie-Regiment Nr. 142 im Weltkrieg 1914-1918, Freiburg 1927. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/03 · Bestand · 1812-1945, vereinzelt bis 1955
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Fast jeder Verwaltungszweig hat seine eigene spezifische Polizei. König Friedrich unterstellte bei der Gliederung der Staatsverwaltung nach Departements dem Ministerium des Innern diejenige Polizei, die nicht einem solchen bestimmten Ressort zugehört, jedoch mit zwei Ausnahmen: 1. die Landespolizei überwies er einem besonderen Polizeiministerium; 2. die Zensurgeschäfte wurden von 1808-1811 einem Zensurkollegium übertragen, das zunächst dem Kabinettsministerium, dann dem Polizeiministerium unterstand und am 30. November 1811 mit der Aufhebung der Zensur vorerst seine Tätigkeit einstellte. Infolge der Karlsbader Beschlüsse bestand ab 1819 eine eigene Zensurkommission, die erst mit Verordnung vom 1. März 1848 aufgelöst wurde. Hinsichtlich der genauen Entstehung des Geschäftsteils III des Innenministeriums bestehen Unklarheiten. Aus den zunächst vorhandenen beiden Ministerialabteilungen Polizeiverwaltung (Behandlung von Rechtsfragen) und Ordnungspolizei (später Polizeibefehlsstelle, als Kommandobehörde der staatlichen Exekutivpolizei) entwickelte sich 1922 der Geschäftsteil III mit den Abteilungen A (Polizeiabteilung) und B (Polizeibefehlsstelle). Der Geschäftsteiler vom 14. Oktober 1922 nennt folgende Zuständigkeiten: A Polizeiabteilung 1. Allgemeines auf dem gesamten Gebiet des Polizeiwesens 2. Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe 3. Schäden durch innere Unruhen 4. Freizügigkeit, Paßwesen, Meldewesen 5. Gefängniswesen 6. Besitz und Gebrauch von Waffen 7. Sicherheitspolizei, Sittenpolizei 8. Vereine 9. Pressepolizei, Pressezensur 10. Luftfahrtpolizei 11. Landjägerkorps 12. Staatliche Ortspolizei und Schutzpolizei 13. Landeskriminalwesen 14. Polizeiwesen der Gemeinden 15. Technische Nothilfe 16. Staats- und Reichshaushaltsplan und Rechnungsergebnisse B Polizeibefehlsstelle I. Vorbereitung des technischen Zusammenwirkens der gesamten Polizei im Falle von Unruhen II. Schutzpolizei (soweit nicht bei A) 1. Angelegenheiten der Angehörigen der Schutzpolizei 2. Ärztlicher und tierärztlicher Dienst 3. Unterbringung und Verwaltung von Geräten, Waffen, Schießbedarf, Pferden, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung 4. Unterbringung geschlossener Verbände und Verwaltung der hierfür dienenden Gebäude, Räume und Plätze 5. Durchführung des Staatshaushaltsplans, soweit er sich auf die Angelegenheiten B II 1.-4. bezieht 6. Mitwirkung beim landespolizeilichen Nachrichtendienst, soweit die Belange der Schutzpolizei berührt sind 7. Sicherungsmaßnahmen vor dem Eingreifen der Schutzpolizei, technische Maßnahmen bei ihrem Eingreifen Mit der zweiten Änderung des obengenannten Geschäftsteilers vom August 1927 erhielt der Geschäftsteil III die Bezeichnung Polizeiwesen (Polizeiabteilung), die Aufteilung in A und B entfiel. Im Oktober 1927 wurde der Geschäftsteil III der Zuständigkeit des Ersten Ministerialdirektors des Innenministeriums unterstellt. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Geschäftsteils VII ging die Zuständigkeit für Wehrmachtsangelegenheiten und Fremdenlegion auf die Polizeiabteilung über. Mit Wirkung vom 28. April 1933 wurden im Innenministerium 1. die Württembergische politische Polizei und 2. die Wirtschaftsabteilung der politischen Polizei eingerichtet. Die politische Polizei übernahm die bisherigen Aufgaben der politischen Polizei des Polizeipräsidiums Stuttgart zugleich als Landeskriminalpolizeiamt unter gleichzeitiger Entbindung des Polizeipräsidenten in Stuttgart von seinem Amt. Sie wurde allgemeine Zentralnachrichtensammelstelle für Württemberg, der Leiter der politischen Polizei war Hauptberichterstatter im Innenministerium für Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe, Verhängung sowie Durchführung und Aufhebung des Ausnahmezustands, Spionageabwehr, Vereine und Versammlungen, Pressepolizei, Freizügigkeit, Fremdenpolizei, Melde- und Paßwesen, Grenzverkehr sowie Ausweisungen aus sicherheitspolitischen Gründen. Ebenfalls 1933 wurde gemäß Verfügung des Polizeikommissars für das Land Württemberg im Innenministerium die Stelle des Kommandeurs der Württembergischen Schutzpolizei geschaffen. Dieser unterstand unmittelbar dem Ersten Ministerialdirektor, ihm untergeordnet waren die bisher in der Polizeiabteilung verwendeten Sachbearbeiter für Personalangelegenheiten der Polizeioffiziere und Beamten des Bereitschaftsdienstes, für Ausbildung und Einsatz, für Luft- und Gasschutz, für Nachrichtendienst, für Waffen, Munition und Geräte einschließlich Kraftfahrzeuge und die beiden Polizeischulabteilungen. Der Kommandeur der Schutzpolizei war Inspekteur der gesamten uniformierten Staatlichen Polizei (vgl. Schaubild). Am 7. Oktober 1933 wurde durch den Minister ein neuer Geschäftsteiler der Polizeiabteilung genehmigt: Geschäftsteil III A: Polizeiwesen ohne Geschäftskreis der Württembergischen Schutzpolizei und ohne politische Polizei Geschäftsteil III B: Kommandeur der Württembergischen Schutzpolizei Geschäftsteil III C: Politische Polizei Im Zuge der weiteren Trennung der Landespolizei von der Schutzpolizei wurde eine Änderung der Geschäftsteile III A und III B nötig. Geschäftsteil III B erhielt nun die Bezeichnung Reichszwischenbefehlsstelle für die Polizei Stuttgart (RZB. Stuttgart). Durch die Überführung der Landespolizei in die Verwaltung des Reichs auf 1. April 1935 fiel der Geschäftsteil III B ganz weg. Eine erneute Änderung mit Wirkung vom 15. Februar 1940 gab folgende neue Geschäftsverteilung vor: Geschäftsteil III A : Polizeidezernat Geschäftsteil III B : Stabsoffizier der Schutzpolizei als Dezernent für Schutzpolizeiangelegenheiten Geschäftsteil III C : Politische Polizei Geschäftsteil III D : Kommandeur der Gendarmerie als Dezernent für Gendarmerie-Angelegenheiten Geschäftsteil III E : Reichsverteidigung und Wehrmachtsangelegenheiten Mit Anordnung vom 5. Juni 1941 wurde der Höhere SS- und Polizeiführer bei den Reichsstatthaltern in Württemberg und Baden im Wehrkreis V und beim Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Kaul, mit der Leitung und Bearbeitung der Polizeiangelegenheiten beauftragt. Sein Arbeitsgebiet umfaßte die Geschäftsteile III A, III B, III C, III D sowie den Einsatz der Feuerschutzpolizei und der Feuerwehren sowie die Mitwirkung bei Angelegenheiten der Reichsverteidigung, soweit die Polizei berührt war. Der bisherige Geschäftsteil III E blieb als selbständiger Geschäftsteil bestehen. Angepaßt an den vom Reichsführer SS aufgestellten Geschäftsverteilungsplan gingen 1943 vom Geschäftsteil VII des Innenministeriums über auf Geschäftsteil III A: Feuerlöschwesen, Landesbranddirektor, Landesfeuerlöschkasse Geschäftsteil III B: Regelung und Beaufsichtigung des Straßenverkehrs Geschäftsteil III C: Verkehr mit Sprengstoffen. Akten zur Organisation finden sich in Bestand E 151/01 (Innenministerium, Kanzleidirektion) Büschel 284, 285 und 288. Verwiesen sei auch auf die Bestände des Innenministeriums im Hauptstaatsarchiv E 141, E 143, E 146, E 150 und E 151/.. für das 19. und den Beginn des 20. Jahrhunderts, die aufgrund der wechselnden Fachzuständigkeiten innerhalb der Abteilungen des Innenministeriums teilweise Vorgänge zu gleichen Themen enthalten und daher parallel überprüft werden sollten. Für die Überlieferung ab 1945 ist die Beständegruppe EA 2 (Innenministerium, Landespolizeipräsidium) heranzuziehen. Ergänzend zum Bestand E 151/03 konnte das Hauptstaatsarchiv Stuttgart 1995 vom Staatsarchiv Bremen die dort als Empfängerüberlieferung verwahrten Politischen Lageberichte des Landespolizeiamtes Württemberg, Nachrichtensammelstelle Innenministerium aus der Zeit von 1922-1934 sowie die Lageberichte des Landespolizeiamts Baden in Karlsruhe aus der Zeit von 1924-1933 auf Mikrofilm erwerben. Sie sind unter der Bestandssignatur J 383 Nr. 716 a-f zu finden. Bestandsgeschichte: Vorliegendes Repertorium vereint Unterlagen aus den Beständen: E 151 c I: Geheimakten aus der Registratur IIIb betr. Luftschutz: 1954 vom Bundesarchiv Koblenz an das Hauptstaatsarchiv übergeben. Die Akten waren im April 1945 in der Ausweichstelle Garmisch-Partenkirchen des Reichministeriums des Innern von amerikanischen Truppen beschlagnahmt worden. 1950 gab das amerikanische Document Center Rear in Darmstadt die Akten an das Bundesministerium des Innern in Bonn zurück, von dort gelangten sie im März 1953 an das Bundesarchiv. Bestand jetzt komplett in E 151/03. E 151 c II: Ministerium des Innern V, Abteilung III: 1958 samt Übergabeverzeichnis über das Staatsarchiv Ludwigsburg im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Für die (neuen) Büschelnummern E 151/03 Bü. 44-46 (Ausweisungen) und E 151/03 Bü. 707-709 sowie EA 2/301 Bü. 294-300 (Vereine) liegen zwei Sonderverzeichnisse von 1966 vor. Bestand jetzt komplett in E 151/03 (Akten bis 1945) Nachakten (ab 1945) in EA 2/301. E 151 c III: Akten des Geschäftsteils Rv (Reichsverteidigung): 1963 vom Bundesarchiv Koblenz übergeben. Es handelt sich um einen Teil jener Akten des württembergischen Innenministeriums, die bei Kriegsende in die USA überführt worden waren und später als Teil eines umfangreichen Mischbestandes vom amerikanischen Aktendepot in Alexandria an das Bundesarchiv gelangten. Bestand jetzt komplett in E 151/03. E 151 b II: Ablieferung des Innenministeriums: 1958 an das Staatsarchiv Ludwigsburg, von dort 1969 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. E 151 b III: Ablieferung des Innenministeriums: 1952 an das Regierungspräsidium Nordwürttemberg, 1964 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben, 1973 an das Hauptstaatsarchiv weitergegeben. Die beiden früheren Bestände E 151 b II und E 151 b III sind jetzt Teil von E 151/02. Daraus wurden die Akten über Wehrmachtsangelegenheiten vorliegendem Bestand E 151/03 zugeordnet. EA 2/301 (jetzt EA 2/301): Innenministerium, Landespolizeipräsidium: 1979 im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Akten bis zum Jahr 1945 wurden E 151/03 zugeordnet, umgekehrt wurden Unterlagen ab 1945 aus E 151/03 entnommen und nach EA 2/301 eingeordnet. EA 2/303: Innenministerium, Landespolizeipräsidium: 1990 im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Vorakten bis 1945 wurden zu E 151/03 gezogen. EL 21/3: Regierungspräsidium Nordwürttemberg, Abteilung: 1998 vom Staatsarchiv Ludwigsburg an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Bearbeiterbericht: Da kein Aktenplan vorliegt, orientiert sich die Gliederung des Bestandes an den zwar nicht durchgängig, aber größtenteils vergebenen Aktenzeichen, bestehend aus III, häufig auch P.A. (für den Geschäftsteil der Polizeiabteilung) und einer arabischen Zahl (für den Aktenbetreff). Nur gelegentlich ist mit lateinischen Großbuchstaben (A, B, C, D, E) die zuständige Abteilung angegeben. Nach den organisatorischen Änderungen von 1933 findet sich bisweilen auch das Kürzel P.P. für die Politische Polizei. Die Akten der Bereiche Reichsverteidigung und Wehrmachtsangelegenheiten sind mit eigenen Aktenzeichen versehen (Rv bzw. VII und arabische Zahl aufgrund früherer Zugehörigkeit zu Geschäftsteil VII); sie sind am Schluß des Bestandes aufgeführt. Da die Aktenzeichen dieser Unterlagen für eine Klassifikation nur bedingt zu verwenden waren und zugleich mehrere Aktenschichten vorlagen, wurde hier nachträglich ein zeitlicher Schnitt um das Jahr 1933 gesetzt. Bei den Angaben zum Umfang der Aktenbüschel ist die Anzahl der Quadrangelnummern genannt, sofern diese durchgängig vergeben wurden. Die Titelaufnahmen fertigten von 1987 bis 1989 Alexander Brunotte, Anita Hefele, Kurt Hochstuhl und Petra Schön. Erste Korrekturen nahm Wolfgang Schmierer 1989 vor, die Feststellung und Entnahme bzw. Teilung von Büscheln mit Vor- und Nachakten, ein erstes Klassifikationsschema sowie die computergestützte Erfassung der Titelaufnahmen erfolgten 1993 durch Martin Luchterhandt. Die redaktionelle Bearbeitung gemäß den Vorgaben zur Manuskripterstellung für Publikationen der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg übernahm Unterzeichnete. Die Angabe der Vorsignaturen, die im vorliegenden gedruckten Band auf Wunsch des Herausgebers nicht erscheinen, finden sich im ausführlicheren vervielfältigten Archivrepertorium zum Bestand E 151/03. Die Laufzeit der Akten erstreckt sich von 1812 bis 1945 mit vereinzelten Nachakten bis 1955. Der Bestand E 151/03 umfaßt nunmehr 1196 Nummern (die Büschelnummern 323, 1125 und 1139 sowie die Ordnungsnummer 800 sind nicht belegt) mit 47,5 lfd. m Umfang. Stuttgart, im September 1998 Sabine Schnell

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/41 · Bestand · 1814, 1820-1945, mit vereinzelten Na
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Zur Behördengeschichte: Innerhalb des 1806 in Stuttgart errichteten Innenministeriums war die Abteilung IV für die Belange der Kommunalverwaltung zuständig. Im Zuge der Auflösung der (1817/18 errichteten) vier Kreisregierungen wurde im Juni 1924 die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung als dem Innenministerium angegliederte Mittelinstanz eingerichtet, die bis 1934 parallel zur Abteilung IV innerhalb des Ministeriums bestand (vgl. die Bestände E 180 I-VII im Staatsarchiv Ludwigsburg). Nach 1934 war die Ministerialabteilung nur noch Abteilung des Innenministeriums. 1945 wurden die Zuständigkeiten zwischen den neuerrichteten Landesverwaltungen des Innern in Stuttgart und Tübingen regionalbezogen geteilt. Ab 1952 erhielten die neu errichteten Regierungspräsidien Stuttgart und Tübingen weithin dieselben Zuständigkeiten, wie sie vormals die Ministerialabteilung als Mittelbehörde der Innenverwaltung gehabt hatte. Mehrfach wurden Änderungen in den Zuständigkeiten der einzelnen Geschäftsteile bzw. Referate der Ministerialabteilung / der Abteilung im Innenministerium vorgenommen. Die elf bis dreizehn Geschäftsteile bzw. Referate der Abteilung IV umfaßten im wesentlichen die großen Aufgabenbereiche: Gemeinde- und Körperschaftssachen: Gemeindeangehörigkeit, Oberamts-, Kreis- und Gemeindegebietsänderungen, Hoheitszeichen, Gemeindenamen; Vertretung und Verwaltung der Amtskörperschaften und Gemeinden, Aufsicht über die Verwaltung, Visitationen, Staatsaufsichtsgemeinden; Rechtsverhältnisse der Beamten und Angestellten der Amtskörperschaften und Gemeinden, Besoldung, Pensionen, Unfall- und Krankenfürsorge; Aufsicht über die Vermögensverwaltung der Gemeinden und Amtskörperschaften, Haushaltssachen, Stiftungen, Rechnungswesen; Gemeindenutzungen, Realgemeinderechte; Veröffentlichungen der Gemeinden und Amtskörperschaften; Sparkassenwesen; Steuerwesen, Finanzstatistik; Wassersachen Allgemeines und Einzelnes, Aufteilung in drei ("Technische") Geschäftsteile bzw. Referate für die drei regional abgegrenzten Bezirke I, II und III. Akten zur Organisation bzw. Geschäftsverteilungspläne finden sich im Bestand E 151/01 (Kanzleidirektion des Innenministeriums) Bü 284, 285, 289, 753, 774 . Bearbeiterbericht: Die Überlieferung der Abteilung IV - Kommunalangelegenheiten des Innenministeriums lag bisher vor in den Teilbeständen: E 151 d I : Übergabeverzeichnis von 1956 mit einem Sonderverzeichnis von 1966 für die miteingekommenen Akten betr. Staatsbeiträge zur Wasserversorgung der Gemeinden (beide jetzt Teil des Bestandes E 151/41); E 151 d II : Übergabeverzeichnis von 1958 (jetzt Teil des Bestandes E 151/41) mit einem Sonderverzeichnis über die Akten des Innenministeriums zur Gemeindefinanzstatistik, die über das Statistische Landesamt eingekommen sind (jetzt Bestand E 151/44); E 151 d III: Übergabeverzeichnis von 1981, teilweise mit Akten, die über das Regierungspräsidium in das Hauptstaatsarchiv eingekommen sind (jetzt Teil des Bestandes E 151/41); E 151 d IV : Schriftgut betr. Sparkassenwesen (jetzt Teil des Bestandes E 151/41), eingekommen mit den Akten des Bestandes E 151 d III; dabei ein Sonderverzeichnis von Personalakten der Gemeinde- und Körperschaftsbeamten von 1966 (jetzt Bestand E 151/42) und ein Sonderverzeichnis von Stellenakten der Ortsvorsteher von 1966 (jetzt Bestand E 151/43). Wie die Übersicht zeigt, wurden die Akten betr. die Staatsbeiträge zur Gemeindewasserversorgung in die nach Landkreisen geordneten Akten des gleichen Betreffs aus der Ablieferung von 1958 (AZ. IV 2499) integriert. Diese Unterlagen umfassen 2,8 lfd. m und sind nun unter der Signatur E 151/41 Bü 1110-1144 zu finden. Ebenfalls aufgelöst wurde der provisorisch gebildete Teilbestand Sparkassenwesen. Die Aktengruppe wurde in den Hauptbestand E 151/41 eingefügt, zudem wurde eine Provenienztrennung zwischen Akten des Innenministeriums (4,6 lfd. m) und Akten der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung (2,9 lfd. m) durchgeführt. Aus der Ablieferung E 151 d II wurden die Akten betr. Ausgleichsstock 1943-1951 ausgehoben und als Bestand EA 2/106 verselbständigt (2,6 lfd. m). Gliederung Da ein Aktenplan der Kommunalabteilung des Innenministeriums aus der Zeit vor 1945 nicht mehr ermittelt werden konnte, wurde die Ordnung und Gliederung des Bestandes aufgrund der durchgängig vergebenen Aktenzeichen ( aus der Abteilungsnummer IV und einer bis zu vierstelligen Aktenziffer, im Findbuch als erste Vorsignatur erfaßt ) erstellt. Dieses Verfahren erwies sich insofern als sinnvoll, als nach 1945 die Akten weiterhin nach diesem Registraturplan abgelegt wurden und auch so in Ablieferungen 1956, 1958, 1962 und 1981 ins Hauptstaatsarchiv gelangt sind ( vgl. die Bestände EA 2/401-404 ). Die Gliederung des Bestandes versucht eine Rekonstruktion des Aktenplanes. Einige ältere Akten weisen zudem noch eine Kasten-/Fach-Signatur auf, die jedoch als Vorsignatur bei der Verzeichnung nicht berücksichtigt wurde. Dagegen wurden die laufenden Nummern der Aktenablieferungsverzeichnisse als zweite Vorsignatur in das jetzige Findbuch mitaufgenommen. Die wenigen Büschel zum Schulwesen sind innerhalb der Kommunalabteilung angewachsen, weitere Unterlagen zu Schulsachen innerhalb des Innenministeriums finden sich jedoch in Bestand E 151/02 (Innenministerium- Abteilung II). Die Ordnung von Aktenbunden innerhalb einzelner Serien nach Kreisen basiert auf der Verwaltungseinteilung nach dem Gesetz über die Landeseinteilung vom 25. April 1938 ( Reg.Bl. für Württemberg vom 3.5.1938). Generell wurden bei der Verzeichnung Provenienzscheidungen sowie eine Trennung von Vor- und Nachakten (Stichtag 8. Mai 1945) vorgenommen, sofern es sich nicht nur um einzelne Schriftstücke handelte, deren Herausnahme aus dem vorliegenden Aktenbund nicht sinnvoll gewesen wäre (siehe Liste im Anschluß an das Vorwort). Größere Kassationen wurden nicht durchgeführt, lediglich Dubletten, sonstige Mehrfertigungen und einige wenige Büschel wurden aussortiert (0,4 lfd. m). Mit der Erschließung des Bestandes begann im November 1990 Archivangestellte Dorothee Breucker, die den Hauptteil der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten übernahm (Verzeichnung der Büschel 1 bis 997 und 1101 bis 1256 sowie Trennung von Provenienzen und Vor- bzw. Nachakten ). Im Rahmen der praktischen Ausbildung von Teilnehmern des 26. und 27. Fachhochschullehrgangs arbeiteten an der Verzeichnung mit die Archivanwärter/innen Daniela Deckwart (Bü 1110-1144, Verzeichnung und Zuordnung), Nicole Röck (Bü 1257-1265), Thomas Schreiner (Bü 1266-1268, 1317-1330), Katja Hoffmann (Bü 1269-1301, 1315, 1316), Edith Holzer (Bü 1302a-1314, 1285a), Armin Braun (Bü 1331-1356, 1358, 1359), Andrea Rößler (Bü 1360-1379), Hartmut Obst (Bü 1380-1391). Werkstudentin Ulrike Kirchberger (Bü 1392-1413) und Archivoberinspektorin Sabine Schnell (Bü 1424-1557) beendeten die Verzeichnungsarbeiten; letztere übernahm auch die Endredaktion des Findbuchs. Archivangestellte Wilhelmine Kovacs besorgte die Entmetallisierung der Akten sowie kleinere Ausbesserungen und die Verpackung der Büschel in Archivboxen. Die Erfassung der Titelaufnahmen erfolgte auf MIDETIT-Formularen, das Findbuch wurde mit Hilfe des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt. Der Bestand E 151/41 enthält nunmehr 48,5 lfd. m Akten mit einer Laufzeit von (1814) 1820-1945, mit vereinzelten Nachakten bis 1955 (1965). Die Mehrzahl der Akten stammt aus der Zeit ab etwa 1900. Die Teilbestände E 151/42 umfassen 1,7 lfd. m, E 151/43 2,3 lfd. m und E 151/44 14 lfd. m Schriftgut. Stuttgart, im November 1992 Sabine Schnell Provenienztrennungen: Alte Signatur EA 2/401: Neue Signatur E 151/41: Nr.59 (AZ: IV 201) Bü 983 Nr.74 (AZ: IV 347) Bü 984 Nr.79 (AZ: IV 370) Bü 985 Nr.117 (AZ: IV 986) Bü 986 Nr.152 (AZ: IV 1518) Bü 987 Nr.158 (AZ: IV 1710) Bü 988 Nr.161 (AZ: IV 1760) Bü 989 Nr.162 (AZ: IV 1775) Bü 990 Nr.164 (AZ: IV 1850) Bü 991 Alte Signatur EA 2/404: Neue Signatur E 151/41: Nr.589 (AZ: IV 290) Bü 992 Nr.609 (AZ: IV 330) Bü 993 Nr.683 (AZ: IV 444) Bü 994 Nr.684 (AZ: IV 445) Bü 995 Nr.694 (AZ: IV 447) Bü 996 Nr.791 (AZ: IV 601) Bü 538 Nr.1273 (AZ: IV 4020) Bü 997 Alte Signatur E 151 d I: Neue Signatur: Nr.186 (AZ: IV 1450) E 151/02 Bü 903a Nr.189 (AZ: IV 1471) E 151/02 Bü 915e Nr.194 (AZ: IV 1525) E 151/02 Bü 915c Nr.195 (AZ: IV 1530) E 151/02 Bü 915b Nr.196 (AZ: IV 1533) E 151/02 Bü 910a Nr.197 (AZ: IV 1534) E 151/02 Bü 915a Nr.201 (AZ: IV 1544) E 151/02 Bü 918a Nr.300 (AZ: IV 5015) E 150 Alte Signatur E 151 d II: Neue Signatur: lfd. Nr. 37, 40-44, 48-50 A 39, Nachträge lfd. Nr. 38, 39, 45-47, 52 E 175 lfd. Nr. 51 J 251 b Nr. 304-307 Alte Signatur E 151 d III: Neue Signatur: lfd. Nr. 499 (AZ: IV 5005) E 151/02 Bü 1174 lfd. Nr. 503 (AZ: IV 5020) E 151/02 Bü 1175 lfd. Nr. 506 (AZ: IV 5035) E 151/02 Bü 1176 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 1 (AZ: IV 2) E 180 lfd. Nr. 14 / Bü 623 (AZ: IV 33) EA 2/404 Nr. 250 lfd. Nr. 41 / Bü 625 (AZ: IV 41) EA 2/404 Nr. 250a lfd. Nr. 26, 22 / Bü 643, 644, 667 (AZ: IV 50) EA 2/404 Nr. 253a lfd. Nr. 37 / Bü 685 (AZ: IV 85) EA 2/404 Nr. 302a lfd. Nr. 38 / Bü 686 (AZ: IV 87) EA 2/404 Nr. 304 lfd. Nr. 42 / Bü 690 (AZ: IV 95) EA 2/404 Nr. 308 lfd. Nr. 51 / Bü 701 (AZ: IV 118d) EA 2/401 Bü 35a lfd. Nr. 70 / Bü 718 (AZ: IV 129) EA 2/404 Nr. 430 lfd. Nr. 75 / Bü 723 (AZ: IV 142) EA 2/404 Nr. 444 lfd. Nr. 85 / Bü 732 (AZ: IV 162) EA 2/404 Nr. 452 lfd. Nr. 98, 99 / Bü 741-743, 746-748 EA 2/404 Nr. 476a (AZ: IV 181) lfd. Nr. 97 / Bü 752 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 99 / Bü 754 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 96 / Bü 762 (AZ: IV 181) EA 2/404 Nr. 476a lfd. Nr. 103 / Bü 768 (AZ: IV 186) EA 2/404 Nr. 487 lfd. Nr. 110 / Bü 776 (AZ: IV 191) EA 2/404 Nr. 491 lfd. Nr. 119 / Bü 788 (AZ: IV 198) EA 2/404 Nr. 515 lfd. Nr. 121 / Bü 790 (AZ: IV 200) EA 2/404 Nr. 516 lfd. Nr. 123 / Bü 798 (AZ: IV 211) EA 2/404 Nr. 538 lfd. Nr. 140 / Bü 812 (AZ: IV 250) EA 2/404 Nr. 553 lfd. Nr. 153 / Bü 825 (AZ: IV 305) EA 2/404 Nr. 602a lfd. Nr. 157 / Bü 830 (AZ: IV 325) EA 2/404 Nr. 607 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 164a (AZ: IV 371) E 180 lfd. Nr. 171 (AZ: IV 374) E 180 lfd. Nr. 173 / Bü 836 (AZ: IV 390) EA 2/404 Nr. 650 lfd. Nr. 174 / Bü 844 (AZ: IV 391) EA 2/404 Nr. 651 lfd. Nr. 178 / Bü 863 (AZ: IV 405) EA 2/404 Nr. 657 lfd. Nr. 182 / Bü 867 (AZ: IV 410) EA 2/404 Nr. 660 lfd. Nr. 185 / Bü 885 (AZ: IV 416) EA 2/404 Nr. 662 lfd. Nr. 203 (AZ: IV 443b) E 180 lfd. Nr. 210 / Bü 922 (AZ: IV 520) EA 2/404 Nr. 743 lfd. Nr. 217 / Bü 929 (AZ: IV 560) EA 2/404 Nr. 771 lfd. Nr. 221 / Bü 933 (AZ: IV 575) EA 2/404 Nr. 756 lfd. Nr. 263 / Bü 956 (AZ: IV 770) EA 2/404 Nr. 850 lfd. Nr. 264 (AZ: IV 777) EA 2/404 Nr. 878a lfd. Nr. 266 / Bü 958-959 (AZ: IV 781) EA 2/404 Nr. 888/04 lfd. Nr. 275 (AZ: IV 829) E 151/01 Bü 3171 lfd. Nr. 277 / Bü 967 (AZ: IV 830) EA 2/404 Nr. 893a lfd. Nr. 278 (AZ: IV 831) E 151/01 Bü 3165 lfd. Nr. 279 (AZ: IV 831) E 151/01 Bü 3166 lfd. Nr. 280 (AZ: IV 834) E 151/01 Bü 3168 lfd. Nr. 284 (AZ: IV 837) E 151/01 Bü 3167 lfd. Nr. 284 (AZ: IV 837) EA 2/404 Nr. 905 lfd. Nr. 284a (AZ: IV 841) E 151/01 Bü 3169, 3170 lfd. Nr. 284a (AZ: IV 841) EA 2/ 404 Nr. 907a lfd. Nr. 285 (AZ: IV 853) E 151/01 Bü 3172 lfd. Nr. 301 / Bü 980 (AZ: IV 900) EA 2/404 Nr. 920 lfd. Nr. 306 / Bü 1361 (AZ: IV 1130) EA 2/404 Nr. 921 lfd. Nr. 309 / Bü 1362 (AZ: IV 1140) EA 2/404 Nr. 937 lfd. Nr. 315 / Bü 1367 (AZ: IV 1148) EA 2/404 Nr. 938a lfd. Nr. 342 / Bü 1379 (AZ: IV 1270) EA 2/404 Nr. 955 lfd. Nr. 348 / Bü 1382 (AZ: IV 1365) EA 2/404 Nr. 1028 lfd. Nr. 348b / Bü 1384 (AZ: IV 1365) EA 2/404 Nr. 1035 lfd. Nr. 353 / Bü 1389 (AZ: IV 1374) EA 2/404 Nr. 1068 lfd. Nr. 354 / Bü 1390 (AZ: IV 1380) EA 2/404 Nr. 1077 lfd. Nr. 364 / Bü 1392 (AZ: IV 1530) EA 2/404 Nr. 1096 lfd. Nr. 366 / Bü 1394 (AZ: IV 1550) EA 2/404 Nr. 1097 lfd. Nr. 367 / Bü 1395 (AZ: IV 1555) EA 2/404 Nr. 1098 Alte Signatur E 151 d III (lfd.Nr.)/ Neue Signatur: Neue Signatur E 151/41 (Bü): lfd. Nr. 387 / Bü 1404 (AZ: IV 1665) EA 2/404 Nr. 1117 lfd. Nr. 391 / Bü 1408 (AZ: IV 1700) EA 2/404 Nr. 1148 lfd. Nr. 393 / Bü 1410 (AZ: IV 1702) EA 2/404 Nr. 1149 lfd. Nr. 395 / Bü 1412 (AZ: IV 1708) EA 2/404 Nr. 1160 lfd. Nr. 399 / Bü 1426 (AZ: IV 1730) EA 2/404 Nr. 1174 lfd. Nr. 401 / Bü 1428 (AZ: IV 1740) EA 2/404 Nr. 1189 lfd. Nr. 412 / Bü 1437 (AZ: IV 1830) EA 2/404 Nr. 1198 lfd. Nr. 413 / Bü 1438 (AZ: IV 1835) EA 2/404 Nr. 1206a lfd. Nr. 421 / Bü 1444 (AZ: IV 1890) EA 2/404 Nr. 1219 lfd. Nr. 438 / Bü 1457 (AZ: IV 2038) EA 2/404 Nr. 1228 lfd. Nr. 498 / Bü 1549 (AZ: IV 4021) J 121 / J 122 lfd. Nr. 499 / Bü 1551 (AZ: IV 5000) EA 2/404 Nr. 1275 Alte Signatur E 151 d IV: Neue Signatur lfd. Nr. 1-58 (AZ: IV 237-IV 490) E 180 lfd. Nr. 142 (AZ: IV 1618) E 180

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/12 · Bestand · 1818-1945, mit vereinzelten Nachakte
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Zur Behördengeschichte: Die Zuständigkeit für das im 19. Jahrhundert beim Innenministerium ressortierende Vermessungs- und Vermarkungswesen und das bei der Finanzverwaltung ressortierende Katasterbureau und die andesvermessung wurde zunächst per Gesetz über das Staatsministerium und die Ministerien vom 6. November 1926 (Reg.Bl. S.239) der Finanzverwaltung übertragen. Mit Gesetz vom 3. Juli 1934 (Reichsges.Bl. S.534) wurde das Vermessungswesen eichsangelegenheit und war damit dem Reichsinnenministerium nterstellt. In der Folge waren gemäß Erlaß vom 28. August 1936 des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern die noch unmittelbar dem Land Württemberg gehörenden Einrichtungen Topographisches Bureau) im Innenministerium zusammenzufassen, worauf die Verordnung über die Neuordnung des Vermessungswesens in Württemberg vom 10. Oktober 1936 (Reg.Bl. S.115) die Zuständigkeit für das Vermessungs- und Vermarkungswesen von der Finanzverwaltung auf das Innenministerium übertrug, und die Landesaufsichtsstelle für den körperschaftlichen Messungsdienst sowie die Topographische Abteilung des Statistischen Landesamts (als Topographisches Bureau) dem Innenministerium (Abteilung XII) angegliedert wurden. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht: Die Verzeichnung der Unterlagen erfolgte im Rahmen der praktischen Ausbildung des 32. Fachhochschullehrgangs des gehobenen Archivdienstes durch Bernd Geil, Ulrike Glogger und Matthias Grotz, die Endbearbeitung übernahm Unterzeichnete. Die Gliederung der Akten, die 1977 vom Innenministerium, Abteilung II an das Hauptstaatsarchiv abgegeben wurden, orientiert sich soweit als möglich an den vorhandenen Aktenzeichen. Aufgrund der Vorprovenienzen Königl. Steuerkollegium bzw. Landesfinanzamt, Technisches Landesamt, Finanzministerium und schließlich Innenministerium fanden sich verschiedene Aktenzeichenstufen. Die jetzige Ordnung folgt den auf der Mehrheit der Akten angebrachten Aktenzeichen der Abteilung XII des Innenministeriums. Bei der Erschließung des Bestandes wurden 0,5 lfd.m Akten der Provenienz Königliches Steuerkollegium bzw. Landesfinanzamt an das Staatsarchiv Ludwigsburg (dort Bestand E 251 IV) abgegeben. Außerdem wurden Unterlagen der Provenienz Finanzministerium (0,05 lfd.m) Bestand E 222 b zugeordnet (mittlerweile Bestand E 222a, Stand: 2004). 0,2 lfd.m aus der Entstehungszeit vor 1945 wurden aus Bestand EA 2/203 herausgelöst und in vorliegenden Bestand integriert. Provenienztrennungen wurden nur in solchen Fällen durchgeführt, in denen dies im Hinblick auf Umfang und Aktenstruktur sinnvoll erschien. Kassiert wurden im wesentlichen Dubletten im Umfang von 0,06 lfd. m. Hingewiesen sei auf folgende Bestände, die ergänzende Unterlagen enthalten: Im Staatsarchiv Ludwigsburg: Technisches Landesamt (EL 72 I, EL 72 II) Landesfinanzamt (E 252 II) K. Steuerkollegium (E 251 I-IV) Landesvermessungsamt (EL 68) Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Finanzministerium (E 221, E 222, E 222a) Innenministerium, Personalakten Vermessungsbediensteter (E 151/22) Der Bestand umfaßt nunmehr 6,9 lfd. m mit 208 Büscheln (Bestellnummern 1-209, Nr. 180 ist nicht belegt) bei einer Laufzeit von 1818-1945 mit vereinzelten Nachakten bis 1951. Der überwiegende Teil der Akten stammt aus dem 20. Jahrhundert. Stuttgart, im Januar 1995 Sabine Schnell

          Intendantur XIII. Armeekorps (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 17/1 · Bestand · 1844-1923
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Militärische Verwaltungsaufgaben wie "Geld- und Naturalverpflegung", "Bekleidung", "Ausrüstung" und "Kasernierung" der Truppen, "Neu- und Umbauten", "Baubetreuung", "Kranken- und Invalidenversorgung" waren in Württemberg seit Beginn des 19. Jahrhunderts direkt vom Kriegsministerium wahrgenommen worden . Die Angleichung der Militärverwaltung der Einzelstaaten an die preußischen Verhältnisse stand einer Beibehaltung dieser Verwaltungsorganistation entgegen. Das galt auch für diejenigen deutschen Einzelstaaten, die noch besondere (administrative) Kompetenzen zurückbehalten hatten wie etwa ein eigenes Kriegsministerium. Für Württemberg folgte daraus, daß aufgrund der "Militärkonvention mit dem Norddeutschen Bund" vom 21. bzw. 25. November 1870 zunächst das Württembergische Kriegsministerium neu gegliedert wurde. Ein Zentralbureau, eine Militärabteilung und eine Ökonomie-Abteilung wurden gebildet und die preußischen Militär-Verwaltungsvorschriften eingeführt. Allerdings blieb zunächst eine württembergisches Traditionsbewußstsein dokumentierende Besonderheit: Die nach preußischen Vorbild zu schaffende Intendantur blieb noch innerhalb der Ökonomieabteilung des württembergischen Kriegsministeriums angesiedelt. Die Ausgliederung einer eigenen Behörde erfolgte dann aber doch. Am 23. Februar 1874 wurde die "Intendantur XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps" in Stuttgart und die beiden Divisions-Intendanturen (der 26. Division in Stuttgart und der 27. Division in Ulm (= 1. und 2. Königlich Württembergische Division) eingerichtet. Die Verwaltungsstrukturen in diesem Bereich entsprachen so dem preußischen Vorbild in vollem Umfang bis hin zur Gliederung in einzelne Abteilungen. Die im vorliegenden Repertorium erschlossenen Akten entstanden in der Korpsintendantur, die außer dem Geschäftsbereich des Intendanten, bzw. der Behördenleitung (einschließlich Innerer Dienst) in folgende Abteilungen untergliedert war: Abteilung 1: Etats- Kassen- und Rechnungswesen (Kassenverwaltungen, Zahlmeister) Abteilung 2: Naturalverpflegung (Proviantämter) und Mobilmachungsangelegenheiten Abteilung 3: Bekleidung und Ausrüstung (Bekleidungsamt; Musterung der Korpstruppen), Reisekosten, Transportwesen, Arbeiter-Versicherung, Renten- und Unfallsachen, Remonte- und Pferdesachen. Abteilung 4: Garnisonsverwaltungswesen (Garnisonsverwaltungen, Unterbringung der Truppen, Kasernen, Dienstgebäude und Dienstwohnungen, Exerzier-, Schieß- und Truppenübungsplätze) Abteilung 5: Lazarettwesen (Verwaltungen) einschließlich Invaliden- und Rentensachen Abteilung 6 (ab 1902 Abteilung VI a und VI b: Bauwesen (Militär-Bauämter und Bauleitungen) Bearbeitung aller Bausachen des Korpsbereichs in Verbindung mit den anderen Abteilungen der Korpsintendantur. Als Verwaltungseinheiten vor Ort, waren sogenannte "Lokalstellen" eingerichtet, deren Tätigkeit von der Intendantur aus mitverwaltet wurde. Vor Ort fungierten folgende Dienststellen/Einzelämter: Kassenverwaltungen: (Zahlmeister) bei jedem Truppenteil Proviantämter: Stuttgart, Ludwigsburg, Ulm, Weingarten, Wiblingen, (seit 1896:) Münsingen Garnisonsverwaltungen: Stuttgart, Ludwigsburg (bis 1883 Hohenasperg), Ulm, Weingarten, Gmünd, Mergentheim, Tübingen, Heilbronn, Münsingen Lazarettverwaltungen: Wie Garnisonsverwaltungen (an kleineren Standorten ohne Beamte, nur mit einem Rechnungsführer) Garnisonsbaubeamte, später Militärbauämter: Stuttgart, Ludwigsburg (ab 1900 I und II) , Ulm (ab 1898: ) I und II; je nach Bedarf zusätzlich örtliche Bauleitungen, Militär-Neubauämter (Heeresvermehrung) Montierungsdepot: (bis 1874:) Stuttgart, später Heilbronn; (seit 1889:) Bekleidungsamt Ludwigburg; (seit 1907:) Zivilhandwerker anstelle der vorher eingesetzten Mannschaften Am 2. August 1914 wurde die Korpsintendantur geteilt. Es entstand eine mobile Feldintendantur XIII. Armeekorps und eine stellvertretende (immobile) In tendantur XIII. Armeekorps in Stuttgart. Darüber hinaus wurde im Januar 1817 beim Generalkommando zur besonderen Verwendung Nr. 64 zusätzlich eine eigene Feldintendantur errichtet. Bei den Divisionen wurden Feldintendanturen eingerichtet: 1914 bei der 26. und 27 Infanteriedivision, dann der 54 Reservedivision, 1915 bei der 2. und 7. Landwehrdivision, 1916 bei der 204. Infanteriedivision, 1917ff bei der 242. und 243 Infanteriedivision sowie der 26. Landwehrdivision. Bei der Feldintendantur XIII. Armeekorps war ein Feldproviantamt und eine Feldkriegskasse eingerichtet, bei den Feld-Divisionsintendanturen je ein Feldproviantamt. Die Stellvertretende Intendantur stand im Verlauf des Kriegs vor einer so großen Menge neuer Aufgaben, daß das Personal von 59 (Mai 1914) auf 424 (1918) anstieg - davon 60 Frauen als Zivilangestellte. Die Aufstellung neuer Feld- und Ersatzformationen, über 90.000 Mann im Besetzungsheer, ca. 248.000 Mann in den württembergischen Feldtruppen, machten Aufteilungen in den einzelnen bestehenden Abteilungen erforderlich und erforderte neue Geschäftsbereiche. Das waren: (K) Kriegsgefangenenabteilung (10 Lager mit rund 50.000 Gefangenen) (N) Nachlaßabteilung (III b) (V) Versorgungsabteilung - später Versorgungsamt: Witwen, Waisen, Invaliden- und Rentenwesen, Unterstützungszahlungen (bei über 82000 Toten und 190.000 Verwundeten allein aus Württemberg) Nach Abschluß des Waffenstillstands kam schließlich die Rückführung der Feldtruppen, ihre Auflösung und Entlassung, seit Dezember 1918 die Bildung von Sicherheitskompanien, Schutztruppen zu den Aufgabenfeldern hinzu. Ab Oktober 1919 wurde dann die Intendantur als "Abwicklungsintendantur XIII. Armeekorps" bezeichnet, bis sie am 31.03.1921 nach 47jährigem Bestehen aufgelöst wurde. Die Namen der Intendanten des XIII. Armeekorps (Korpsintendant) waren : 1872 Metzger, 1874 von Bartholomäi (Wirklicher Geheimer Kriegsrat) 1885 von Deuschle 1894 von Bürger 1901 von Wunderlich (Wirklicher Geheimer Kriegsrat) 1906 von Haldenwang (1912 Wirklicher Geheimer Kriegsrat) 1914 (2. August) Schall 1915 (März) von Haldenwang (zurück aus dem "Einsatz im Feld") Bestandsgeschichte: Der überwiegende Teil der hier insgesamt verzeichneten Akten entstand in der Korpsintendantur, deren Tätigkeit in den Verwaltungsfunktionen auch in erweiterter Form und nach Hinzu kommen neuer Funktionen soweit als irgend möglich kontinuierlich weitergeführt wurden. Dementsprechend wurden die vorgegebenen Registraturschichten erheblich erweitert, der Registraturplan (vgl. Bestellnummer 20) zwar um ganze Abschnitte ergänzt, aber nicht neu formiert. Daraus ergab sich keine zusätzliche neue Registraturschicht; auch nicht beim Wechsel des Namens der Korpsintendantur in "Stellvertretende Intendantur" oder "Abwicklungsstelle" etc. Die Kontinuität bzw. die Menge der Anknüpfungspunkte der meisten Verwaltungstätigkeiten stand dem entgegen Ausnahmen von dieser Regel bzw. eine eigene Registraturschicht bildet der Bestand M 17/2, Stellvertretende Intendantur. Allerdings enthält dieser eigene, abgeschlossene Registraturteil, nur Teilaspekte dessen, was eigentlich ab 1914 dem Geschäftsbereich dieser Behörde entsprochen hätte. Er enthält nämlich nur solche Teile, die tatsächlich schwerpunktmäßig 1914 neu und damit kaum in die vorhandenen Strukturen integrierbar waren. Das waren v. a. die durch die Kriegsverhältnisse sehr umfangreichen Personalangelegenheiten. Nach Übernahme all dieser Unterlagen in die Reichsarchivzweigstelle wurden sie dort jeweils nach der letzten Aktenordnung (vgl. Registraturplan Bü 17 und 20) aufgestellt und schließlich (1941) listenmäßig erfaßt. Danach wurden 1941-1946 umfangreiche Kassationen durchgeführt, die in den 1941 erstellten Listen dokumentiert sind. Kassiert wurde v.a. in den Bereichen Unfallsachen, Ausrüstungsangelegenheiten, Heeresstärkeerhöhung , Prozessakten, Bausachen. Besonders schmerzlich ist die Vernichtung einer großen Zahl von Bauplänen. Das Findbuch versucht, das überlieferte Registraturschema beizubehalten. In der Umsetzung auf die Möglichkeiten digitaler Findmittel ergibt sich hieraus eine vierstufige Gliederung nach dem Dezimalsystem. Die Abteilungen werden als Obergruppen belassen; Schwerpunkt bleibt Abteilung 4 (Garnisonsverwaltungsabteilung). An der Verzeichnung beteiligt waren neben einer Vielzahl von Anwärtern v. a. Bernhard Zaschka und Hansjörg Oswald. Als einer der ersten größeren Bestände wurden die in Midosa/Midetit bis 1995 fertiggestellten Titelaufnahmen konvertiert in Midosa 95. Die weiteren Arbeiten einschließlich Klassifikation und Feingliederung wie auch die Endredaktion des Bestands besorgte der Unterzeichner. Der Bestand umfaßt 1247 Titelaufnahmen bzw. 36,5 lfd. Regalmeter Akten. Stuttgart, August 2000

          Justizministerium II (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 302 · Bestand · 1807-1936
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          I. Zur Geschichte des Württ. Justizministeriums und seiner Registraturverhältnisse: Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 bestimmte den Geschäftskreis des Justizministers und legte den Aufbau des Justizdepartements fest (Regierungsblatt 1806 S. 6 f., bes. §§ 2, 5, 34-53; vgl. F. Wintterlin "Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg" 1, 5. 280 f., II S. 140 f.; A. Dehlinger "Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute" 1, S. 124 f., 388 f.). Eine Neuordnung seines Geschäftsbereichs, die mehrere Jahrzehnte fast unverändert erhalten blieb, erfuhr das Justizministerium durch die königliche Verordnung vom 8. November 1816 (Regierungsblatt 1816 S. 347, besonders §§ 5 und 9) sowie durch das 5. Organisationsedikt vom 18. November 1817 (Reyscher III, S. 470). Am Tage nach der Ernennung von Mauclers zum Justizminister, am 9. März 1818, erging ein königliches Dekret über den "Geschäftszustand bei der Justizministerialkanzlei" (E 31 Bü. 204). Kanzleidirektor blieb der Obertribunalrat von Schwab. Mit der Revision und Ordnung der Justizministerialregistratur wurde am 29. Februar 1818 der Geheime Registrator der Zweiten Abteilung des Geheimen Rats Amandus Heinrich Günzler im Nebenamt beauftragt (Regierungsblatt 1816 S. 396; E 7 Bü. 60: II. Abt. 1818; E 31 Bü. 167; vgl. E 1-13 Diarium 1818 Tagebuch-Nr. 2673). Dass Günzler mindestens bis zum März des Jahres 1819 mit dieser Aufgabe beschäftigt war, ist aus einem von ihm an den König gerichteten Dankschreiben vom 29. März 1818 betr. eine Gratifikation für seine Tätigkeit im Justizministerium (E 5 3d. 61) zu entnehmen. Hit der von ihm durchgeführten Ordnung der Ministerialregistratur scheint man allgemein zufrieden gewesen zu sein. So äußerte sich der Justizminister sehr anerkennend in dem 1820 vorgelegten Geschäftsbericht des Justizdepartements für das Jahr 1818: "Über zehn Jahre lang entbehrte dieses Ministerium einen eigenen Registrator; und bei der Zahl nach höchst unzulänglich längst erkannten Besetzung der Kanzleistellen desselben konnten in dem früheren Zeitraume, allen Anstrengungen der wenigen Arbeiter ungeachtet, weder überhaupt bedeutende Geschäftsrückstände verhütet, noch insbesondere Ordnung in das Registraturwesen gebracht werden. Jetzt ist diese Ordnung von Anbeginn (1806) an vollkommen hergestellt" (Jahresbericht 1818 in 3 33 Ed. 126 und E 302 Ed. 969). Aktenpläne, Repertorien. oder Diarien des Justizministeriums sind, abgesehen von einem von 1840 (Dezember) bis 1364 geführten Diarium, das sich aber ausschließlich auf Hochverratsbelange wie das Vorgehen gegen den "Bund der Geächteten" und das "Junge Deutschland" (E 301 Bü. 55 Nr. LV) bezieht, nicht erhalten. Trotzdem lässt sich das 1813 eingeführte Registraturschema anhand der Betreffe und Signaturen sowie der Verweise auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Die Registratur gliederte sich in zwei Abteilungen: Die erste Abteilung bildeten die Generalia, später auch Generalakten genannt. Diese wurden nach Betreffen alphabetisch geordnet. Die einzelnen Betreffe erhielten bis zum Buchstaben R einschließlich römische Kennziffern, nachträglich eingeschobene Betreffe, ebenso die Betreffe ab Buchstaben 3 blieben jedoch ohne solche Ziffern. Bei den Generalia ist vornehmlich das die Gesetzgebung und einzelne Straftaten betreffende Schriftgut eingeordnet. Die zweite Abteilung führte zunächst keine Bezeichnung. Zur Unterscheidung von den Generalia, bei denen blaue Aktendeckel Verwendung fanden, wurde das hier anfallende Registraturgut in roten Aktendeckeln abgelegt. Um 1850 erhielt diese Abteilung die Bezeichnung "A. o. G." ("Allgemeine organische Gegenstände"). Ihr wurden vor allem die Akten über Personalangelegenheiten des Justizdepartements, die Aufsicht über die Justizbehörden sowie das Kassen- und Prüfungswesen zugewiesen. Im Lauf der Zeit kam es zwischen den beiden Abteilungen zu Überschneidungen (z. B. Gen. Etatwesen - A. o. G. Etat; Gen. Urlaub Bü. 14 Ferienkammer A. o. G. Ferienkammer). Seit November 1921 wurden die A. o. G. - Akten nicht mehr we itergeführt. Aufgehobene Rubriken bekamen auf den Aktendeckeln den Vermerk "geschlossen", alle anderen wurden in Rubriken der Generakten hinübergenommen (z.B. A. o. G. Minister ~: "Ab Nov. 1921 vgl. G. Staatsministerium oder A. o. G. Gerichtsvollzieher 3: "1922 sämtliche Aktenstücke übernommen in den Aktenbund G. Gerichtsvollzieher 9 und dort weitergeführt"). An der Neuordnung wurde bis 1923 gearbeitet. Da die Laufzeit der Akten beider Abteilungen fast ausschließlich 1922/23 endet (Ausnahmen: E 302 Bü. 1: 1922-1936, Bü. 912: 1904-1924, Bü. 1216-1218: 1919-1924, Bü. 1319: 1894-1925), dürften sie aus Anlass dieser Registraturneuordnung ausgeschieden worden sein. Neben dem Schriftgut der beiden soeben näher charakterisierten Abteilungen verwahrte die Registratur des Justizministeriums auch die Akten einiger aufgehobener Behörden und Kommissionen. Diese Bestände blieben zwar als geschlossene Registraturkörper erhalten, wurden aber in organische Verbindung mit dem beim Justizministerium selbst erwachsenen Schriftgut gebracht: sie wurden mit Ausnahme des erst 1921 aufgelösten Strafanstaltenkollegiums als besondere Rubriken der Abteilung Generalia eingegliedert. Im Unterschied zum Justizministerium sind für diese Bestände großenteils die Diarien und Repertorien überliefert. Insgesamt handelt es sich um sechs Behörden bzw. Kommissionen, deren Unterlagen ganz oder teilweise in die Registratur des Justizministeriums übernommen wurden: die Ministerialkommission zur Untersuchung der revolutionären Umtriebe von 1833 in Württemberg, die Hypothekenkommission, die Organisations-Vollziehungs-Kommission, das Oberjustizrevisorium, die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt sowie das Strafanstaltenkollegium. Die durch Allerhöchstes Dekret vom 29. Mai 1833 ins Leben gerufene Ministerialkommission, der der Präsident des Geheimen Rats sowie die Departementchefs der Auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegswesens und der Justiz angehörten, sollte "Zusammenhang, Einheit und Beschleunigung" der bereits eingeleiteten Untersuchungen der in Württemberg im Jahr 1833 aufgedeckten revolutionären Umtriebe gewährleisten. Die Kommission bestand bis 1839. über die aus ihrer Tätigkeit erwachsenen Akten unterrichtet das im Bestand E 301 Bü. 18 Unterfaszikel 1 /_ 33 befindliche Verzeichnis. Der Hypothekenkommission, die durch Königliche Entschließung vom 30. Mai 1825 ~ 8. 383) gebildet worden war, oblag die Beratung und Vollziehung der Pfandgesetze und die Pfandbereinigung in den Gemeinden. Vorstand der vom Justizminister geleiteten Kommission war Direktor von Schwab. Zu Mitgliedern wurden Obertribunalrat von Bolley, Oberpupillenrat Steudel und der Reutlinger Oberamtsrichter Schickardt berufen. Die Kommission war gegenüber den Oberamts- und Amtsgerichten weisungsberechtigt. Mit Dekret vom 12. Januar 1832 (Regierungsblatt 8. 20) erfolgte ihre Auflösung. Die gleichzeitig "niedergesetzte neue Hypotheken-Kommission hatte sich mit dem Pfandwesen der Exemten zu befassen. Eine erste mit der Durchführung der Organisationsedikte von 1817 betraute Organisations- und Vollziehungskommission bestand vom 18. November 1817 bis 15. Januar 1818 (Regierungsblatt 1817 S. 542 und Regierungeblatt 1818 S. 21), eine zweite vom 27. August 1821 Regierungsblatt 1821 S. 671) bis 15. August 1828 (Regierungssblatt S. 675). Mitglieder der zweiten Kommission waren der Justizminister als Leiter (Dirigent), der Finanzminister, der Chef’ des Departements des Innern sowie die Obertribunalräte von Schwab und von Bolley und der Oberregierungsrat Waldbauer. Für die Zeit vom 27. August 1821 bis zum 10. September 1828 sind ein Diarium und das Repertorium (E 301 Bü. 140) erhalten. Die Kommissionsregistratur hatte das bei ihr angefallene Schriftgut in zwei Serien geordnet. In der Registratur des Ministeriums erhielten die in die Abteilung Generalia aufgenommenen Akten neue Signaturen, wobei die alte Ordnung zum Teil gestört wurde. Das 0berjustizrevisorium, das am 2. November 1807 (Regierungsblatt 8. 537) geschaffen wurde, stand unter der Leitung des Justizministeriums und war mit der Revision der Kriminalfälle betraut. Mit seiner durch Königliche Verordnung vom 23. September 1817 verfügten Auflösung wurde sein Geschäftsbereich dem Kriminalsenat des Obertribunals übertragen (Reyscher Bd. VII 8. 542). In die Registratur des Justizministeriums gelangten von dem beim Oberjustizrevisorium entstandenen Schriftgut lediglich die Protokollbände für die Jahre 1807 bis 1817. Die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt wurde mit der von König Friedrich am 22. Januar 1807 (Regierungsblatt S. 1) angeordneten Herausgabe eines Staats- und Regierungsblatts ins Leben gerufen. Ihr gehörten außer dem als Präses fungierenden Geheimen Rat Freiherrn von Spittler sieben Räte von Stuttgarter Zentralbehörden als Mitglieder an. Als Redakteur des Regierungsblatts und Sekretär der Kommission wurde Hofrat Werthes angestellt; er starb am 5. Dezember 1817. Nach dem Tode König Friedrichs wurde die Kommission aufgelöst, die Oberaufsicht und Leitung des Regierungsblatts "mit den Attributionen des Justizdepartements vereinigt" (Reyscher Bd. III 5. 478). Die bei der Kommission wie beim Justizministerium erwachsenen einschlägigen Akten erhielten in der Abteilung Generalia der Ministerialregistratur die Signatur CLXXIV. Sie wurden 1939 als gesonderte Ablieferung (Ablieferung II) an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und 1948 von Dr. Max Miller ab Bestand E 303a verzeichnet. Die am 21. Dezember 1824 (Regierungsblatt 1825 3. 1) gebildete Strafanstaltenkommission bekam 1832 die Bezeichnung Strafanstaltenkollegium (Regierungsblatt 1832 5. 243). Diesem Kollegium oblag die wirtschaftliche und polizeiliche Verwaltung sämtlicher höherer Strafanstalten sowie die Einrichtung und Unterhaltung der bezirksgerichtlichen Gefängnisse in Württemberg. Nachdem es mit Wirkung vom 1. Dezember 1921 (Regierungsblatt 5. 521) aufgehoben worden war, gingen seine. Funktionen auf das Justizministerium über. Die Akten des Strafanstaltenkollegiums wurden als Anhang zu den beiden Abteilungen der Generalia und der Allgemeinen organischen Gegenstände in die Registratur des Justizministeriums eingegliedert. II. Die Dokumentation des Württ. Justizministeriums im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Das zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg und seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrte Schriftgut des Justizministeriums umfasst einen Zeitraum von rund 115 Jahren, d.h. es dokumentiert die Geschäftstätigkeit des Ministeriums von seiner Begründung im Jahr 1806 bis in die Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Die danach erwachsenen Akten bis zur "Verreichlichung" der Justizverwaltung Anfang 1935 sind nicht an das Staatsarchiv gelangt, sie sind im Zweiten Weltkrieg zugrunde gegangen. Abgesehen von dieser schmerzlichen Dokumentationslücke, ist jedoch für mehr als ein Jahrhundert das als Quellenmaterial für die neuere Geschichte Württembergs sehr hoch zu bewertende Schriftgut des Justizministeriums im wesentlichen erhalten und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich. Entsprechend den drei Etappen, in denen die Staatliche Archivverwaltung das Registraturgut des Ministeriums übernommen hat, sind diese Unterlagen in drei Archivbestände gegliedert: E 301 Justizministerium 1 (= 1. Ablieferung 1910), E 303a Staats- und Regierungsblatt (= 2. Ablieferung 1939) und E 302 Justizministerium II (= 3. Ablieferung 1962). Infolge dieser etappenweisen Abgabe des Schriftguts an die Archivverwaltung, die unter dem Gesichtspunkt der für die Geschäftstätigkeit des Ministeriums entbehrlichen Akten erfolgte, wurde die ursprüngliche Registraturordnung auseinandergerissen. Sie ließ sich jedoch, wie bereits erwähnt, auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Diese Rekonstruktion der alten Registraturordnung und die Verzahnung der drei Ablieferungen zeigt die folgende tabellarische Übersicht. III. Die Ordnung und wissenschaftliche Erschließung des Bestandes E 302 Justizministerium II: Während die beiden ersten 1910 und 1939 durchgeführten Ablieferungen des Justizministeriums im Wege der .Aktenausscheidung erfolgte und die Verzeichnung dieser geordnet übergebenen Archivalien im Staatsarchiv Ludwigsburg keine Schwierigkeiten verursachte, verhielt es sich bei der sogenannten dritten Ablieferung grundlegend anders. Dieser Bestand, der lange als verschollen galt, wurde im Jahr 1962 bei Aufräumungsarbeiten auf dem Speicher des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urbanstr. 18) aufgefunden. Wie er dorthin gelangt war, ließ sich nicht mehr feststellen. Mit Genehmigung des Justizministeriums Baden-Württemberg wurden die Akten am 4. Oktober 1962 in das Staatsarchiv Ludwigsburg verbracht, von wo sie im Frühjahr 1969 im Zuge der Neuverteilung der im HStA Stuttgart und im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrten Bestände ins HStA Stuttgart kamen. Hier verzeichneten in den Jahren 1969 bis 1972 unter der Leitung von Dr. Sauer die Damen und Herren Dr. Eitel, Beutter, Fruhtrunk, Pfeifle, Rupp, Dr. Schöntag und Steimle den insgesamt 36 lfd. in umfassenden Bestand. Da die Aktenbüschel völlig durcheinander lagen und auch noch ein Teil der Büschel aufgerissen war, wobei der Inhalt durcheinandergeraten war, musste die ursprüngliche Registraturordnung auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln, der Betreffe und der Quadrangeln rekonstruiert werden. Dies gelang überraschend vollständig. In den wenigen Fällen, in denen keinerlei Signaturen festgestellt werden konnten, wurden die betreffenden Büschel ihrer Sachzugehörigkeit entsprechend eingeordnet. An das Ende des Bestands wurden die Akten des Strafanstaltenkollegiums sowie die Personalakten preußischer Justizangehöriger, die nach 1918 aus Hohenzollern und der Provinz Elsass-Lothringen in den württembergischen Justizdienst übernommen worden waren, gestellt. Es hätte nahegelegen, den Bestand E 302 mit den Beständen E 301 und E 303a entsprechend der alten Registraturordnung’ zu einem Gesamtbestand Württ. Justizministerium zusammenzufassen. Da jedoch die Bestände E 301 und E 303a bereits sehr häufig in der wissenschaftlichen Literatur zitiert worden sind, wurde von einer "Generalbereinigung" abgesehen und diese lediglich auf dem Papier (vgl. die tabellarische Übersicht in Abschnitt II. der Einleitung) vorgenommen. Akten allerdings, die wie das "Repertorium über die Akten der vormaligen Criminal-Revisionsbehörde von 1819 oder das Büschel "Gerichtliche Verfolgung von an den revolutionären Bewegungen 1849 Beteiligten durch die Untersuchungskommission Hohenasperg" eindeutig zum Bestand E 301 gehörten, wurden dort eingeordnet. Archivalien und Druckschriften, die nicht Provenienz Justizministerium waren bzw. sich nicht organisch in die Bestände E 301 oder E 302 einfügen ließen, wurden ausgeschieden und provenienzgerecht anderen Archivbeständen oder aber der Bibliothek (meist Abteilung Amtsdrucksachen) zugewiesen: Eine größere Sammlung von Generalreskripten aus den Jahren 1770-1822 fand Aufnahme in den im HStA vorhandenen einschlägigen Reskriptensammlungen. An das Staatsarchiv Ludwigsburg wurden Akten des Landgerichts Stuttgart, des Amtsgerichts Waiblingen, der Kreisgerichte, des Strafgefängnisses Ulm und des Zuchthauses Schwäbisch Hall abgegeben. In die Bibliothek des HStA kamen u. a. Heft 3 und 6 des Atlasses zu den Berichten der Cholera-Kommission für das Deutsche Reich (1877 und 1879) sowie das Kriminalpolizeiblatt Jahrgang 1938. Stuttgart, 12. Februar 1973 (Dr. Paul Sauer) Nachtrag (2006): Das bisher nur maschinenschriftlich vorliegende Findbuch des vorliegenden Bestandes wurde im Frühjahr 2005 von Silvia Ebinger in Midosa95 eingegeben und vom Unterzeichneten in die neue Erschließungssoftware ScopeArchiv konvertiert. Im Zuge der Neubearbeitung von Bestand E 301 im gleichen Jahr kam es zur Herauslösung der beim Justizministerium angesiedelten Kommissionen und zur Bildung der neuen Bestände E 305/1 - E 305/6. In diesem Zusammenhang wurde auch der Mischbestand E 303a (Justizministerium: Staats- und Regierungsblatt) aufgelöst, der von Max Miller im Jahre 1948 erschlossen worden war und sowohl Akten der Kommission für das Staats- und Regierungsblatt (jetzt: E 305/5) als auch des Justizministeriums selbst enthielt. Letztgenannte Unterlagen bilden jetzt im vorliegenden Bestand bei den Generalakten die neue Rubrik Staats- und Regierungsblatt und erhielten die Signaturen E 302 Bü 1373a - 1401. Im Gegenzug bilden die bislang in Bestand E 302 verwahrten Unterlagen der Strafanstaltenkommission nunmehr den Bestand E 305/6. Die entnommenen Akten werden im Findbuch weiterhin aufgeführt; die betreffenden Signaturen sind mit geschweiften Klammern gekennzeichnet. Mit Abschluss dieser Maßnahmen ist die im Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart erhaltene Überlieferung des württembergischen Justizministeriums bis 1934/36 und der württembergischen Justizverwaltung bis 1945 komplett nach modernen Gesichtspunkten erschlossen und sämtliche Findmittel im Internet verfügbar. Stuttgart, im Januar 2006 Johannes Renz Registraturplan des Justizministeriums: Registraturordnung des Justizministeriums A. Abteilung Generalia Betreff Ministerialregistratur Ablieferung I II III E 301 E 303a E 302 Büschel Büschel I Ablösungsgesetze 1-7 1 8-12,15,17,20-23 2 24 3 25,29,32,33,40,44 4 IV. Administrativjustiz 1-4 5 VI. Advokaten 1-7 6 Asyl 1 7 XXXIII Bettler 1-3 7 XXXIV Beifallsbezeugungen 1 7 Besoldungen 26 XXXVII Bigamia 1 7 XXXVIII Bittschriften 1-3 7 XXXIXa Blutschande 1 8 Brandstiftung 1 8 Brandversicherung 3 8 Bücherzensur 1 8 Bürgerliches Gesetzbuch 7,2. Nebenbund 327 XLI Bureausystem 1 8 XLII Burgfrieden 1 8 XLV Cassation 1,2 8 LV Corporation 1,2 8 LVIII Criminal-Cornmission 1 10 Criminal-Detention- und Strafanstalten, verbesserte Einrich- tungen 1 9 LIX Criminal-Gerichtsbarkeit 1-4 10 LX Criminal-Gesetzgebung 1,3-7,9,10 10 2 259 13,14,19 11 17 12 17 13 LXIII Deutscher Bund 1,3-7,9,11,12 14 13-18,22,24 15 Dienstprüfung, zweite höhere - 2 LXVIII Disziplin, Straf- befugnis 2,3 16 LXX Ehesachen 1,31 9, 10, 11 I,31a 13 II,1,2,4-13 14-25 II,16-22,26-30 26-37 II,31 38-42 II,39,40 43,44 III,1-23 45 III, 24-26, 28, 29, 31, 46-63 32-39,42,46,49, 51 LXXI Eid 1-4, 6, 9, 14, 18, 22, 24 65-74 Eisenbahnen, 10,12 75, 76 Telegraphen Elsass-Lothringen - 77 LXXIII England 2-4, 7 78-81 LXXV Erbschaften 1-3, 6, 7, 11, 12, 18,21 82-88 LXXVI Erkenntnisse 1,11 89, 90 LXXVII Etatswesen 1-13 92, 93 LXXVIII Exemte 1-8,.13,14,17-19 94-106 24,26 122, 123 LXXX Familienanangelegen- 1 ’2,7,20,27,40, 124-131 heiten, kgliche (u. 42-44, 46, 50, 51 132-137 Hoffeier1ichkeiten) LXXXI Familiengesetze, -stiftungen, -fideikommisse 2,II,6,15 139-143 LXXXII Fälschung 1,4 144, 145 LXXXIII Fiskus 1-2, 4-9, 18, 19, 22 146-156 LXXXIV Fleischesvergehehen 1-3,5,6 157-161 LXXXV Forstgesetzgebung 1-11’13-15 162-175 21 176 Forstschutzpersonal 1 177 Frankfurt 1 178 LXXXVI Frankreich 1-19 179,183 St.7 Fasz.1 184 St.V 185 LXXXVII Frohndienste 1,2 16 XXXVIII Gantsachen 1,3-12,18,24,25 186-200 26-28,31 201-204 Gefängnisdienst 1 205-207 LXXXIX Gefangene und Ge- fängnisse 1,3-5,7,8 208-214 14,15,21,25 215-218 26,32,36-38 219-223 CX (i) Geistliche 1,2,6 224-226 XC a Gelder 1,2 227,228 XCI Geldstrafen 1,2,5-7,10 229-234 Gemeinden 1,2,4-16,16 235-252 20,26,31-37 253-262 40, 42, 44,47 263-266 50 267 Genossenschaften 1 268,269 XCIII Gerichtsbarkeit, freiwillige 1-8 273-284 12-18,20 285-292 22,23a-i 294-303 28-30,32-40 304-315 42,46,51,54,57 316-321 Gerichtshöfe 1-3, 5-24, 26-30 336-366 32-57, 59, 61 367-370 66-68, 70, 72 371-375 73, 75-81, 87-98 376-397 100, 103-105 398-401 109, 110 402,403 Gerichtskosten 1-3, 7-10 407-447 Gerichtsstand 1, 3-12, 16, 17, 21 451-466 22, 24, 26, 29, 30 467-471 33, 35, 38, 41, 43 472-476 46 477 Gerichtsvollzieher 1 a, b 478-484 Gesandtschaften 1-3 486-488 Geschenkannahme 1, 2, 4 489-491 Geschworenengerichte 1; 4; 6; 7; 8, 1-24; 492-517 9; 12; 16; 23; 28; 35 518-523 38; 45; 48; 50; 51 524-526 54; 55; 58; 63; 65 529-533 68; 75-80; 82; 85; 87 534-543 Gesetzgebung 1-3, 5-10, 12, 13 544-555 Gesetzessammlungen 1-3 565-567 Gesindeordnung 1 569 Gewährleistung 1 570, 571 Gewehrbesitz 1 572 Gewerbegerichte 1 ’I 573 1 II 574,575 Gewerbeordnung 1,2 576-578 Hochverrat 1, 2 1,4,6,7 17-56 überwiegend "Präsidialakten der Ministerialkommission betr. Hochverrat"; deren Aktenplan: "Akten der Ministerialkommission be tr. ..." A a I-X b I-XII c 1-10 Akten des Justizministeriums betr. ..." B I-LV (Akten von B sind auch bei der Kommission entstanden) Akten der Ministerialkomission I-III 18 IV-VIII,X 19 XI 20 I 21 IIa 22 IIb 23 IIc 24 IVa 26 IVb 27 V 30 VI 29 VII 28 (VIII) 28 IX 28 Xa 31 Xb 32 Xc 33 XI 34 XII 35 Akten des Justizministeriums I-III 36 IVa 37 IVb 40 IVc 41 V 42 VI-X 43 XIa 44 XIb 45 XII, XIII 46 XIV 47 XV-XVII 48 XVIII-XXI 49 XXII 50 XXIII 51 XXIV-XXXII 52 XXXIII 53 XXXV-XLI 54 XLII-LV 55 Flug-, Zeit- 56 Schriften Hypotheken-Kommission 1 57-67 Aktenplan der Kommission a) Bücher b) Akten Generalia A,B,C,D Spezialia I -VI CXXXI Lehengüter 1-9,l0a,b 68 11 69 16,17,20 70 CXXXII Leibeigenschaft 1,2 71 CXXXIV Losungsrecht 1 72 Münzwesen 1-5, 7,8 73 Notare 57a 579, 580 Novalzehnten 1, 3 74 Patrimonial-Ver- hältnisse 1-3 74 Polizeibehörden 1-8, 11 Organisations-,Voll- Ziehungs-Kommission, in der Ministerial- registratur nach folgendem Plan ge- gliedert 1,I 75 1,II 77 1’ III 78 1 ’ IV 79 1,V 83 1,VI 85 2,I 88 2,II 90 3 92 4 95 5 98 6,I 100 6,II 101 6,III 104 7 106 8,I 107 8,II 110 8,III 113 8,IV 116 9 119 10 121 Die ursprünglichen Signaturen der Kommissions-Registratur waren: 1-11 75 12 76 13-20 77 21-30 78 32a 79 32b 80 32d 81 32e 82 33,35 83 36,37 84 38a 85 38b,c 86 40-45 87 1 107 2 110 3 113 4 116 5 106 6a,b 119 6b 120 7 97 8a,b . 98 8b 99 9 96 l0a 88 l0a 89 l0a 91,120 l0b,c 90 20 121,122 22 138 24 123 25 132 27a 133 27b 134 27c,e 135 28a-f 136 28c 119 33a-f 137 34 139 36a 95 Protokolle 128-130 Diarium, Repertorium 140 Oberjustiz-Revision 1, I 141 1, II 143 Protokollbände des Oberjustizrevisoriums 154 CLXXI Rechtspflege 1-5 155 CLXXV Regierungsblatt 1 16 2 17 8 21 13 30 14 25 CLXXV Reichsgericht und Reichsgerichtliche Akten 1,2,10 157 Reichsversammlung 1, 6, 7-13, 15 156 Staatsorganisation 1-4, 6, 7 158 8-10 159 Staatsverträge England 1, 2 581’582 Frankreich 1, 2 583,584 Standesregister I 589,590 I, VII 591,592 I, VIII 593,594 I,IX 595 (I,X) 596,597 I,XI 598-600 Steckbriefe 3,4 601,602 Stempel-und Taxwesen 2-9,11-18 603-620 Steuern 1-8,11,18, 621-630 19,20 631-634 22,26 635,636 Strafanstalten und Strafgefangene, ältere Akten 1-17,19,20, 638-656 23-30 657-664 Strafanstalten, neuere Akten l a-y,2-8, 665-694 12-14,20-23,26, 695-702 27,34;34,1; 703-709 34,c;41,44, 710-712 48 a,b 713,714 Strafgefangene 1,1-15; 2, 7a, b; 715-719 8,10,12b I, 720-722 12b II, 723 16,18-25 724-732 30,44,51 733-735 Strafgesetzbuch, Entwurf 160 I 161 II 163 III 164 IV 166 V 168 VI 170 VII 172 IX 176 X 177 XI 178 XII 179 XIII-XV 180 XVI 181 XVII 184 XVIII 186 XIX 187 XXI-XXII 191 Präjudizien IV-VIII 188 IX-XIII 189 XIV, XVI-XXIV 190 Strafgesetzbuch VII 736 XVI 737, 738 XXIV 739, 740 Strafprozessordnung 192 VII, 1-33 202 VIII 203 IX, 1-16 742 Strafverwandlung, Strafedikte 1-8, 11-17, 19, 20, 746-743 23, 25-29 765-771 Artikel 57 772 Testamente 1, 2, 4-8 774-780 Thüringen u. Anhalt 1 781 Todesurteile und Todesstrafen 1, 2, 4, 7, 190, 15 782-788 Tortur 1 203 Universität(en) 1-4, 6, 8-15 789-801 17, 19-22, 25, 27 802-808 Untergänger und Un- tergangsgerichte 1-4, 6 809-813 Urkunden 2 814 Urlaub 1,2,4,5,7,9,11 815-821 14 822 Vaganten u. Jauner 1, 2, 4, 6 204 3 205 Verschiedenes 7, 10, 11, 12a, b 823-827 13-16, 18, 20, 21 828-834 Verschollene 1, 3, 4 838-840 Vollmachten 1 841, 842 Waffen (Volksbewaff- nung) 2 843 Waisengerichte 1, 2 844,845 Waldeck 1 847 Waldungen 1, 2 848,849 Widersetzung 1 850 Wiederherstellung der 851 bürgerlichen Ehre Wilderei, Wildschaden 1-7 852-858 Wilhelmsdorf 1, 2 861, 862 Württemberg 1-3,5,7,8,10 863-869 11, 12, 14 870-872 Wucher 1-4, 7 873-875 Zehenden 1-4 206 Zeugnisse, Zeugen u. Zeugenvernehmungen 5, 6, 11, 20 876-880 Zinsen 1, 2 881-882 Zollwesen, Zollvereine 1-6, 8-19 883-901 Züchtigung, körper- 1-6 207 B. Abteilung Allgemeine organische Gegenstände Betreff Ministerialregistratur Ablieferung III Büschel Büschel Amtsrichter zum Kollegialdienst eignend I 902 II 903 III 904 Anstellungsgesuche 905-907 Beglaubigungen 908-911 Brandfälle 912 Bücher 913-915 Brennholz 916 Concept-Dekrete 917 Dispositionsfonds 918 Empfehlungen 919, 920 Etat 921-946 Ferienkammern 947-950 Gehaltskürzung I 951, 952 II 953, 954 III 955 Gehaltsvorrückung der Expeditoren 956-958 Gerichtsbarkeit, freiwillige 1 969 2 960 Gerichtshöfe 961 ’962 Gerichtsvollzieher 1 963-965 2 966 3 967 Geschäftsberichte 968-1058 Güterbuchsachen I 1059, 1060 II 1061-1125 Hauptübersicht (Sportelübersichten) 1126-1129 Heiratsbewilligungen 1130-1132 Hinterlegungswesen 1133 Kassenbeamte 1134 Kassenberichte, Regiegefängnisse 1135 Lebenslängliche Anstellung 1136-1138 Militärpensionen 1 1139 2 1140 Minister 1 1141 2 1442 Nebengeschäfte 1 1143 Notariatssachen 1144-1169 Persönliche Verhältnisse IV 1170-1175 VII 1176-1180 X 1181 Pensionszeit-Übersichten I 1183 II 1184 Postporto 1196-1198 Ratsschreiber 1199-1204 Rechnungsabschlüsse 1205 Reichslimes, Reiseempfehlungen 1206 Reisekosten 1 1207, 1208 Schreibmaterialien-Rechnung 1209 Staatshandbuch, amtliche Kalender I 1210 II 1211 III 1212 Staatshaushalt(splan) 1213-1220 Sterbefälle I 1221 II 1222 Strafanstaltssachen I,1-25 1224-1237 II,1-31 1238-1261 III,1-34 1262-1295 IV, 1-13 1296-1308 V 1309, 1310 VI 1311 VII 1312 Überschüsse 1313-1316 Übersetzungen 1317 Übertritt 1318, 1319 Umschreibung 1320, 1321 Unterpfandsacben III 1322, 1323 IV, V 1324-1339 Widmungen 1340-1342 Württembergische Justizverwaltung 1343 Zustellungsbeamte 1344-1346 "Acten des königlichen Strafanstalten-Collegiums" II 13 1347 II 23 1348-1349 Personalakten aus Hohenzollern und Elsass- Lothringen übernommener Justizangehörigen 1350-1372

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 124 Bü 3 · Akt(e) · 1902-1913 und o. J.
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Darin: Auf der Rückseite von drei Kinderzeichnungen gedruckte und handgeschriebene Menükarten von drei Diners in Schloss Possenhofen am 6., 9. und 14. August 1907; Rundschreiben des Priors des Benediktinerkollegs in Dillingen/Donau, Pater Bonifacius Sauer, mit der Bitte um finanzielle Unterstützung für das Benediktinerkolleg und für die Ausbildung der in der Mission in Deutsch-Ostafrika (Tansania) eingesetzten Benediktiner, 16. Dez. 1908

          Urach, Wilhelm (III.) von
          Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, 1OB 002 · Bestand · 1817-1971
          Teil von Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik)

          BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

          BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.

          Kreisregierung Ellwangen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1805, Nachakten bis 1960)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Ellwangen: Sitz der zu Beginn des Jahres 1818 eingerichteten Regierung des Jagstkreises war Ellwangen. Ihr unterstanden die Oberämter Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf und Welzheim. Über die 1889 gegründete Landarmenbehörde für den Jagstkreis mit der Landarmenanstalt Rabenhof übte sie die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung stets unveränderlich blieb, erfuhren die Bezirke in ihrer Zusammensetzung durch das Gesetz vom 6.7.1842 betr. die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderung: vom OA Aalen die Gemeinde Jagsthausen zur Gemeinde Westhausen, OA Ellwangen und vom OA Schorndorf die Gemeinde Aichschieß mit Krummhardt zum OA Esslingen. Der Kreisregierung oblag bis zum Jahre 1839 gemeinschaftlich mit der Kreisfinanzkammer die Verwaltung des alten Ellwanger Archivs, das anschließend bis zur Abgabe i.J. 1868 an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg unter der Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Archivdirektion stand, der vier Jahre später die ausschließliche Aufsicht über dieses übertragen wurde (Angaben von Dr. A. Seiler. Das Schriftgut von Kloster und Stift Ellwangen im Staatsarchiv Ludwigsburg, 1976, Seite 7 und E 175 Bü 214). Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Abwicklungsstelle - Registratur der Kreisregierung Ellwangen -übergab im November 1924 dem Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg (ab 1938: Staatsarchiv Ludwigsburg) den dort vorhandenen Restbestand der Registratur - im Gegensatz zu den übrigen 3 Kreisregierungen, die bereits um 1900 größere Ablieferungen an das Archiv des Innern getätigt hatten, die erste Ablieferung eigener Akten seit Gründung der Kreisregierung an ein zuständiges Archiv (bisher Bestand E 175 I/III Akten und Bände). Umfangreiches Schriftgut der Kreisregierung war nicht nur im 19. Jahrhundert, vor allem 1839/40, unter anderem auch Akten der Landvogteiämter, sondern noch im Dezember 1924 kassiert worden, unter diesen unersetzliches Schrifgut wie die älteren Personalakten der Beamten der Kreisregierung und der Oberämter, die Diarien und Direktorien der Kreisregierung bis 1870 und die Oberamtsvisitationen bis 1889. Andere Unterlagen gingen infolge von Zuständigkeitsverlagerungen (s. oben) und im Zuge der Abwicklungsgeschäfte an die Nachfolgebehörden über, 1924 vor allem an die Oberämter und die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart. Die in der Registratur der Kreisregierung verwahrten alten Pläne von Ellwangen wurden, wie aus einem Schreiben der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung vom 3. Nov. 1924 in E 175 Bü 214 hervorgeht, von der Abwicklungsstelle dem Altertumsverein Ellwangen übergeben (Zur Registraturgeschichte siehe E 175 Büschel 207 und 214). Von den Ende 1924 mit einem Übergabeverzeichnis von 39 Seiten abgelieferten Akten und Bänden der Kreisregierung (Bestand E 175 I) wurde 1936/37 ein handschriftliches Findbuch nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Absonderung und Neuverzeichnung der Bände folgte im Jahr 1977 (Bestand E 175 III). Zwei in den Jahren 1970 und 1983 verfertigte Nachtragsbände erfaßten die Akten der Kreisregierung, die teils von der Ministeiralabteilung selbst, teils aus deren Bestand im Staatsarchiv Ludwigsburg bei Verzeichnungsarbeiten aus-gesondert wurden (Bestand E 173 II). Der neuformierte Bestand E 175 setzt sich aus den bisherigen Teilbeständen wie folgt zusammen: - E 175 I Kreisregierung Ellwangen - Akten, alt Bü. 1-531, nunmehr E 175 Bü. 174-6483. - E 175 III Kreisregierung Ellwangen - Bände, alt Bd. 1-173, nunmehr E 175 Band 1-173. - E 175 II Kreisregierung Ellwangen - Akten (Nachträge), alt Bü. 1-1069, nunmehr E 175 Bü. 6484 - 7564. Die Neuverzeichnung des zuvor nur grob erschlossenen Hauptbestands E 175 I erfolgte in der vorgegebenen Reihenfolge der Akten und Aktengruppen, die weitgehend der ursprünglichen Anordnung bei der Kreisregierung entsprach (Aktengruppen in einfacher alphabetischer Reihung). Bei der anschließend vorgenommenen Gliederung des Findbuchs wurden größere und damit übersichtlicher Hauptgruppen gebildet, wobei die Untergruppen selbst in ihrer Zusammensetzung nicht verändert wurden und als solche in der Systematik erscheinen; die neueren Titelaufnahmen für die Bände und Nachträge konnten fast unverändert in den Hauptbestand übernommen werden. Fremdprovenienzen wurden bei der Verzeichnung nur ausgehoben, wenn diese abgeschlossene Einheiten bildeten. Von diesen wurden 0,6 lfd. m in Bestand F 169 Oberamt Gmünd eingeordnet, 1,5 lfd. m Wirtschafts- und Schankkonzessionen aus den Jahren 1798-1822 als eigener Aktenbestand E 251 V Steuerkollegium formiert, weitere Unterlagen (Doppelstücke von Formularen und Druckschriften) im Umfang von 0,3 lfd. m dagegen kassiert. Für 471, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse wurden Nachweiskarten für den Bestand JL 590 gefertigt. Die Erschließung der Akten und Indizierung nach Orten und Personen wurden von dem Archivangestellten Erwin Biemann von März 1988 bis Mai 1992 durchgeführt. Gliederung und Redaktion des Findbuchs besorgte der Unterzeichnete, die Reinschrift des Findbuchs mittels EDV erstellte Frau Hildegard Aufderklamm. Die Titelaufnahmen des Findbuchs und entsprechend die Indices enthalten aufgrund der eingehenden Erschließung der Aktengruppen Staatsangehörigkeit - Bürgerrecht und Auswanderung alle Einzelfälle nach Orten und Personen (bei Familien nur den Namen des Antragstellers). Vorhandene Einzelfälle können daher bereits anhand des Findbuchs ermittelt werden. Ludwigsburg, im Februar 1995 Hofer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Kreisregierung Ludwigsburg: Generalia (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 173 I · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1780)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gedient hat. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis oberste Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-) Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern, Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre und wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Die Geschäfte der Kreisregierungen besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen und Stifungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlussfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der Sozialgesetzgebung und die unmittelbare Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württ. Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der Württ. Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Kreisregierung Ludwigsburg: Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Neckarkreises war Ludwigsburg. Ihr unterstanden die Stadtdirektion und das Amtsoberamt Stuttgart sowie die Oberämter Backnang, Besigheim, Böblingen, Brackenheim, Cannstatt, Esslingen, Heilbronn, Leonberg, Ludwigsburg, Marbach, Maulbronn, Neckarsulm, Vaihingen, Waiblingen und Weinsberg. Des weiteren unterstand ihr unmittelbar das Arbeitshaus für Männer in Vaihingen/Enz. Über die Landarmenbehörde für den Neckarkreis mit Sitz in Ludwigsburg übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte des Bestandes und zur Neuverzeichnung: Bei der Kreisregierung Ludwigsburg nahm nach über 70 Jahren ihres Bestehens Registrator Bilfinger erstmals in den Jahren 1864-1867 eine durchgreifende Neuordnung der Registratur vor. Sie enthielt damals noch zahlreiche, von Vorgängerbehörden übernommene Aktenbestände aus der Zeit von 1806-1817, insbesondere der Sektion der inneren Administration (Oberregierung), der Sektion der Kommunalverwaltung und der Sektion des Stiftungswesens (Krondomänensektion, 3. Abteilung). Wegen Registraturüberfüllung wurden rund 138 Zentner Akten - vorwiegend Spezialia - kassiert. In der laufenden Registratur verblieben danach nur noch die Akten ab dem Jahr 1846, die älteren Akten vor 1846 kamen in ein Depot. Gleichzeitig fertigte Bilfinger, aufbauend auf den älteren Registraturplänen von 1832 und um 1850 - mit Teilung der Akten in Generalia und Spezialia sowie alphabetischer Anordnung der Aktenbunde (Rubriken) - 1867 einen alle Registraturteile umfassenden Aktenplan, der bis zur Auflösung der Kreisregierung im Jahre 1924 in Geltung war. Vorgenannte Depotakten wurden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, im Jahre 1910 wegen abermaligen Platzmangels dem Archiv des Innern übergeben. Mit dieser Ablieferung kamen auch umfangreiche Akten der vormaligen Landvogtei an der Enz (nunmehr in Bestand D 75) sowie die Akten über die niederen Dienstprüfungen (alt E 173 V) ein, aus denen 1979 die Prüfungsarbeiten im Umfang von 4,7 lfd. m kassiert wurden. Nach Aufhebung der Kreisregierungen übergab 1924 die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ludwigsburg die Masse der Akten dem Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, kleinere Teile vor allem der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelangten (hierzu vgl. E 173 I Bü 1590: Aktenausscheidung bei der Kreisregierung Ludwigsburg mit Verzeichnissen). Die Generalakten sind im wesentlichen vollständig überliefert, bei den Spezialakten sind dagegen unersetzliche Verluste zu beklagen. Fiel bereits ein beträchtlicher Teil der Kassation von 1864-1867 zum Opfer, so wurde 1944 bei einem Bombenangriff in Stuttgart der größte Teil der Spezialakten aus der Ablieferung von 1924 und zwar die Rubriken Ablösungen bis Stipendien und mit diesen die Protokolle und Diarien von 1846-1924 vernichtet. Nur zwei Jahre zuvor hatte Rechnungsrat a.D. G. Wörner diese Akten im Staatsarchiv Ludwigsburg verzeichnet (altes Repertorium E 174 I). Wegen der unübersichtlichen Aufteilung des Schriftguts der Kreisregierung auf mehrere Teilbestände (E 173 I - E 173 V), für die meist nur summarische, als Findmittel benutzte Ablieferungen und Archivverzeichnisse zur Verfügung standen, war eine grundlegende Neuverzeichnung im Interesse der Forschung dringend notwendig. Die Masse der Bände, insbesondere die Diarien und Protokolle 1818-1845, war schon 1971 als Bestand E 173 II verselbständigt, geordnet und verzeichnet worden. Die Verzeichnung der Akten erfolgte seit 1974 im numerus currens-Verfahren in der vorgegebenen Reihenfolge der alphabetisch geordneten und bestandweise in Generalia und Spezialia getrennten Aktenrubriken. Nach Abschluß der Verzeichnung wurden die Generalakten der verschiedenen Altbestände als Bestand E 173 I, die Spezialakten als Bestand E 173 III formiert. Hierbei wurden die Titelaufnahmen gleicher Rubriken aus den verschiedenen Registraturschichten (Ablieferungen) ineinandergeordnet und abschließend die zahlreichen Aktenrubriken - für E 173 I und III in gleicher Weise - unter neu gebildete Hauptrubriken zusammengefaßt, um den Bestand im sachlichen Zusammenhang besser zu gliedern. Dies hatte jedoch zur Folge, daß die den Akten zugrunde liegende numerische Reihenfolge im Repertorium nicht gemacht werden konnte (Springnummern). Bestand E 173 I vereinigt nunmehr die Generalia - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173), - der Ablieferung von 1924 (ursprünglich Bestand E 174, dann E 173 IV) und - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (unverzeichnet) = Büschel 1-1599. Bestand E 173 III setzt sich zusammen aus den Spezialia: - der Ablieferung von 1910 (aus Bestand E 173) = Büschel 1 - 7518 - der Ablieferung von 1924 (aus Bestand E 174, dann E 173 IV Rubriken Strafsachen-Zwangsenteignungen, Rubriken Almosen-Stipendien 1944 verbrannt) = Bü 7520-8674 - der Ablieferungen und Nachträge nach 1924 (Bestand E 173 V) = Büschel 8675-8823. Die Erschließung des Bestandes E 173 I besorgten Dr. Wolfgang Schmierer, und Archivangestellter Erwin Biemann. Die Abschlußarbeiten besorgte 1986 Dr. Schmierer. Während der Verzeichnung wurden zahlreiche Fremdprovenienzen ausgehoben, solche von nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit i.a. bei den Titelaufnahme vermerkt. Die ausgehobenen Unterlagen im Gesamtumfang von 8,3 lfd. m konnten hier bereits bestehenden B-, D-, F- und IL Beständen eingegliedert werden (aus E 173 I = 1,5 lfd. m, aus E 173 III = 6,8 lfd. m). Zu im Hauptstaatsarchiv in Stuttgart verwahrten Beständen wurden 0,5 lfd. m Akten (aus E 173 III) abgegeben. Zur Kassation kamen insgesamt 8 lfd. m Akten (aus E 173 I = 3 lfd. m, aus E 173 III = 5 lfd. m). Akten der Kreisregierung Ludwigsburg befinden sich als Vorakten in Bestand E 162 I, Medizinalkollegium, in Bestand E 166 I-IV, Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau, in E 180 II-V, Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung sowie in E 184 I, Zentralkommission in Ablösungssachen. Der Bestand E 173 I umfaßt 1599 Büschel im Umfang von 34,4 lfd. Regalmetern. Ludwigsburg, den 3. Februar 1986 Dr. Wolfgang Schmierer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

          Kreisregierung Ulm: Verwaltungsakten (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 179 II · Bestand · 1818-1924 (Va ab 1580, Na bis 1933)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zur Geschichte der Kreisregierungen bzw. der Kreisregierung Ulm: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Finanzkammern ins Leben gerufen. Vorher war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren Nach der Vergrößerung des Landes war man nunmehr gewillt, leistungsfähigere Mittelbehörden für die gesamte innere Verwaltung zu bilden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 18. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für die Gemeindenutzungen und Allodifikationen der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Kreis die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal-(Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landesgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für das Straßen-, Brücken- u. Wasserbauwesen der Kommunen und Stiftungen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigung von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörden über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Körperschaftsforstdirektion (1875), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung - siehe dazu die nachfolgende Inhaltsübersich t - waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen. (Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127); Handwörterbuch der Württembergischen Verwaltung, bearb. von Dr. Friedrich Haller, 1915; Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. D. Innern). Sitz der 1818 eingerichteten Regierung des Donaukreises war Ulm (Kreisregierung Ulm). Ihr unterstanden die Oberämter Biberach, Blaubeuren, Ehingen, Geislingen, Göppingen, Kirchheim, Laupheim (vor 1842 Wiblingen), Leutkirch, Münsingen, Ravensburg, Riedlingen, Saulgau, Tettnang, Ulm (mit Albeck seit 1819), Waldsee und Wangen. Diesen gleichgeordnet, jedoch ohne die Befugnisse der "hohen Polizei" und der allgemeinen Staatsverwaltung, waren die - 1849/50 aufgelösten - standesherrlichen Ämter (Patrimonialämter) Aulendorf (Gräfl. Königsegg-Aulendorfsches Amt), Buchau, Obermarchtal, Obersulmetingen und Scheer (Fürstl. Thurn und Taxissche Ämter), Schloß Waldsee (Fürstl. Waldburg - Wolfegg - Waldseeisches Amt), Wolfegg und Wurzach (Fürstl. Waldburg-Wurzachsche Ämter) und Zeil (Fürstl. Waldburg - Zeil - Trauchburgsches Amt). Des weiteren unterstand ihr die Hafendirektion in Friedrichshafen, eingerichtet zur Handhabung der Schiffahrts- und Hafenpolizei sowie der Paß- und Fremdenpolizei an den württembergischen Hafen- und Landungsplätzen. Über die Landarmenbehörde für den Donaukreis mit Sitz in Ulm übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Zur Geschichte der Registratur: Der starke Aktenanfall bei den Kreisregierungen, bedingt durch deren umfangreiche Geschäftstätigkeit, brachte eine periodisch wiederkehrende Überfüllung ihrer Registraturen mit sich, der man im 19. Jahrhundert mit Kassationen (Makulierung und Verkauf der Altakten), nach 1900 mit Abgaben an das Archiv des Innern bzw. an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg begegnete. Bei der Kreisregierung Ulm fanden umfangreiche Kassationen anläßlich des Umzugs der Kreisregierung aus dem Deutschen Haus in das sogenannte Palais im Jahre 1859 und bei einer behördeninternen Verlegung der Kanzlei im Jahre 1876 statt (vgl. Ausscheidungsverzeichnisse in E 179 II Büschel 6565). Da alles, was bleibenden d.h. rechtlichen Wert für die Verwaltung hatte, weisungsgemäß aufbewahrt wurde, blieb trotz dieser und weiterer kleinerer Kassationen die zentrale, historisch wertvollste Schriftgutüberlieferung der Kreisregierung seit ihrer Gründung erhalten. Die Registratur der Kreisregierung Ulm setzte sich bis zur Registraturneuordnung von 1906 aus fünf, meist auf Vorbehörden zurückgehende Abteilungen (Registraturen) zusammen; im einzelnen waren dies Abteilung I - II Regierungssachen, Spezialia und Generalia, Abteilung III - IV Kommunsachen, Spezialia und Generalia (aufbauend auf der Registratur der Sektion der Kommunverwaltung) sowie Abteilung V Registratur der Stiftungsverwaltung (nach alter Rubrikeinteilung, vgl. Repertorium D 50). Innerhalb dieser Abteilungen lagen die Akten - mit Ausnahme der Stiftungssachen - in alphabetischer Ordnung. Beim Amtsantritt des Registrators Narr im Jahre 1887 befand sich die Registratur in einem bedenklichen Zustand, den er so beschrieb: "Da ist kein Repertorium vorhanden, die Kästen und Fächer sind nicht numeriert, letztere nicht mit Rubriken versehen, die Faszikel sind nicht überschrieben, sodaß der Beamte lediglich auf sein Gedächtnis angewiesen ist und seit Monaten sind die Akten nicht reponiert" (Bericht vom 4.6.1887 in E 179 II Büschel 278a /85). Abhilfe hierin brachte die Erstellung eines Aktenplans, womit die äußere und innere Neuordnung der Registratur verbunden war. Diese bestand nun im wesentlichen in der Zusammenfassung von Rubriken - die ursprüngliche alphabetische Ordnung der Akten war längst durchbrochen - , in der Aufteilung der nach Gegenständen angelegten Faszikel nach Orten oder nach dem Alphabet der Personennamen ab dem Stichjahr 1860 sowie in der Vergabe von Lagerortssignaturen nach Kasten und Fächern (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 392). Wandel in den weithin noch immer veralteten Registraturverhältnissen schuf 1906 Obersekretär Nell mit der Zusammenlegung der fünf Abteilungsregistraturen und der Einführung eines, die laufenden wie die Depotakten des 19. Jahrhunderts umfassenden Registraturplans mit alphabetisch angeordneten Hauptrubriken, systematisch gegliederten Untergruppen und Kasten-Fachsignaturen (vgl. "Repertorium" in E 179 II Band 393). Nicht mehr benötigte Depotakten übernahm das Archiv des Innern zur dauernden Aufbewahrung (vgl. Ausscheidungsverzeichnis und Archivrepertorium in E 179 II Büschel 6566). Nach Aufhebung der Kreisregierungen 1924 übergab die Abwicklungsstelle der Registratur der früheren Kreisregierung Ulm deren Akten in der Masse dem Staatsfilialarchiv sowie zu kleineren Teilen der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und den Oberämtern (v.a. Bürgerrechtsakten - Aufnahme, Einbürgerungen, Entlassungen) als Nachfolgebehörden, von denen sie später z.T. wieder über andere Stellen ans Staatsarchiv Ludwigsburg gelanten (vgl. Ausscheidungsverzeichnis zu E 173 - 180). Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Für die Benutzung der Akten der Kreisregierung Ulm standen bislang im Staatsarchiv Ludwigsburg nur kursorigsche Archiv- und Übergabeverzeichnisse zur Verfügung, die wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügten. Im Rahmen der längerfristig angelegten Neuverzeichnung der Bestände der vier Kreisregierungen konnte 1970 die Aufnahme der Amtsbücher der Kreisregierung Ulm abgeschlossen werden (Repertorium E 179 I von Walter Böhm und Walter Bürkle), dagegen beanspruchte die im Jahre 1966 begonnene Erschließung der Aktenbestände, mit der eine Neuformierung der zu schwerden und unhandlichen Aktenbunde einherging, fast zwei Jahrzehnte. Trotz vielseitiger dienstlicher Inanspruchnahme konnte der erste Bearbeiter Amtsrat Müller mit zeitweiliger Unterstützung durch Archivinspektoranwärter Joachim Herzer bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahre 1977 fast die Hälfte des 213,6 Regalmeter umfassenden Gesamtbestandes verzeichnen. Die Titelaufnahme für den zweiten Teil fertigte - unter Mitwirkung der Zeitangestellten Wally Vogler, die die Rubrik Verwaltungsrechtspflege ordnete und verzeichnete - Amtsrat Karl Hofer von 1982 - 1984, der anschließend auch die Redaktion des Findbuchs besorgte. In Bestand E 179 II, Kreisregierung Ulm, sind nunmehr nachfolgende Einzelbestände aufgegangen (s. Auch oben): 1. Ablieferung der Kreisregierung Ulm von 1906 (an das Archiv des Innern): a) Generalia, erschlossen durch Archivrepertorium von Rechnungsrat Marquart von 1908 (Bund 1 - 99) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller von 1966 ff. (Bü 1 - 986), 14 lfd. M (bislang Bestand E 179 ); b) Spezialia, erschlossen wie a) (Bund 1 - 381) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966 ff. (Bü 1 - 1983), 70 lfd. M (bislang Bestand E 179 III); 2. Ablieferung der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung Ulm von 1924 (an das Staatsfilialarchiv Ludwigsburg): General- und Spezialakten nach 1906 mit umfangreichen Altakten, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Dez. 1924 (Bund 1 - 517) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller 1966ff. (Bü. 3834 - 4157) und Amtsrat Hofer unter Mitwirkung der Zeitangestellten Vogler (Bü. 4158 - 8485) 119,5 lfd. m (bislang Bestand E 179 III); 3. Ablieferung der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart von 1924 (an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg): Nachträge, erschlossen durch Ablieferungsverzeichnis von Nov. 1924 (Bund 171 - 212) sowie vorläufiges Zettelrepertorium von Amtsrat Müller und Archivinspektoranwärter Herzer von 1974ff. (Bü. 3001 - 3833), 13,5 lfd. m (bislang Sammelbstand E 173 - 180); 4. Ablieferungen des Staatsarchivs Sigmaringen (dort eingekommen vom Regierungspräsidium Tübingen und von Landratsämtern) sowie des Hauptstaatsarchivs Stuttgart (aus Bestand Innenministerium) von 1980 - 1983: Nachträge, unverzeichnet, Titelaufnahmen 1984 von Amtsrat Hofer, 1,25 lfd. M (= Bestand E 179 IV). Fremdprovenienzen wurden aus der Ablieferung 1906 in größerem Umfang ausgehoben, bei nur wenigen Schriftstücken jedoch bei den Akten belassen und die Provenienzzugehörigkeit in den Titelaufnahmen vermerkt (s. Übersicht über die Fremdprovenienzen im Anhang der Vorbemerkung). Die ausgehobenen Unterlagen konnten hier bereits bestehenden Archivbeständen zugewiesen werden und zwar D 48a, Oberregierung des Regiminaldepartements und Oberpolizeidepartements bzw. der Sektion der inneren Administration von 1806 - 1817 (Zugang 4 lfd. m), D 49, Landesökonomiekollegium bzw. Sektion der Kommunaladministration/Kommunverwaltung von 1806 - 18917 (Zugang 1,50 lfd. m), D 37, Sektion der Krondomänen bzw. des Stiftungswesens von 1811 - 1817 (Zugang 9,5 lfd. M) und D 79 - 82, Kreise bzw. Landvogteien von 1806 - 1817 (Zugang 2,3 lfd. M). Zu im Hauptstaatsarchiv Stuttgart und Staatsarchiv Sigmaringen verwahrten Beständen wurden insgesamt 0,8 lfd. abgegeben, dagegen 4 lfd. m Akten betr. Niedere Dienstprüfung kassiert. Nachdem die laufende Registratur, aber a uch die Depotakten der Kreisregierung Ulm seit 1906 nach einem neuen Aktenplan mit alphabetisch geordneten Hauptrubriken und unterhalb dieser - soweit erforderlich - systematisch gegliederten Untergruppen (s. auch oben) geführt worden, war es zum Nutzen für die künftige Auswertung dieser umfangreichen Schriftgutüberlieferung möglich, auf der Grundlage dieses Aktenplans aus den einzelnen Ablieferungen einen Gesamtbestand zu bilden. Dabei konnten die Titelaufnahmen für die neueren Bestandsteile anhand der Aktenzeichen zurückgeordnet, die für die älteren Gestandsteile ("Generalia - Spezialia") sinngemäß zugeordnet werden. Die im numerus currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen behielten auch nach der Klassifikation ihre Benummerung, sodaß die numerische Reihenfolge zwar im Magazin, nicht aber im Repertorium gewahrt ist. Die ursprüngliche Doppelnumerierung bei den Beständen "Generalia" u. "Spezialia" konnte dank einer vorhandenen größeren Nummernlücke durch Umnumerierung der "Spezialia" Büschel 1 - 1983 in Büschel 1001 - 2983 beseitigt werden. Der Bestand E 179 II hat einen Umfang von 213,6 lfd. m. Die höchste Bestellnummer ist 8689. Nicht belegte Bestellnummern werden im Abschnitt zur "Retrokonversion" nachgewiesen. Ludwigsburg, im August 1985 Karl Hofer Fremdprovenienzen (geordnet nach dem Sitz der Behörden): Allmendingen, Schultheißenamt Biberach, Oberamt Ehingen, Kreisamt Freiburg, Vorderösterreichische Stiftungsbuchhaltung Geislingen, Oberamt Göppingen, Landvogtei an der Fils u. Rems und Landvogteiamt Konstanz, Bischöfliches Offizialat - , Bischöfliches Ordinariat Leutkirch, Stiftungsverwaltung und Hospitalpflege Ravensburg, Landvogteiarzt - , Oberamt Riedlingen, Oberamt Stuttgart, Herzogliche Regierung - , Herzoglicher (Württ.) Kriegsrat - , Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung - , Ministerium des Innern - , Oberfinanzkammer - Departement der direkten, ordentlichen und außerordentlichen Steuern - , Oberlandesökonomiekollegium - , Oberlandesregierung - , Oberregierung - Regiminaldepartement und Oberpolizeidepartement - , Sektion der direkten und indirekten Steuern - , Sektion der inneren Administration - , Sektion der Kommunadministration - , Sektion der Kommunverwaltung - , Sektion der Krondomänen, 3. Abt. - , Sektion des Stiftungswesens - , Sektion des Straßen-, Brücken- und Wassebauwesens - , Sektion für die Gemeindenutzungen - , Staatsschulden - Verwaltungs- und Tilgungskommission - , Steuerkollegium - , Tutellarrat Tettnang, Oberamt Ulm, Landvogtei an der Donau und Landvogteiarzt - , Oberamt Urach, Landvogtei auf der Alb Weingarten, Kgl. württ. (Provisorische) Administration - , Landvogtei am Bodensee Zur Methode: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. Sowohl die regulären als auch die a-Nummern wurden überprüft, fehlende Nummern in einer separaten Liste erfasst (s.u.). Liste der fehlenden und unbelegten Bestellnummern: fehlende Nummern Eintrag auf Stellvertreter im Magazin 203 zu 8459 208 entfällt 229 Zu 6028 245 zu 8461 250 zu 5416 255 aufgelöst 299 zu 5887 363 - [fehlt im Magazin] 634 zu 5093 709 zu 708 760 nicht belegt 761 nicht belegt 762 nicht belegt 763 nicht belegt 764 nicht belegt 765 nicht belegt 766 nicht belegt 767 nicht belegt 768 nicht belegt 769 nicht belegt 770 nicht belegt 987 nicht belegt 988 nicht belegt 989 nicht belegt 990 nicht belegt 991 nicht belegt 992 nicht belegt 993 nicht belegt 994 nicht belegt 995 nicht belegt 996 nicht belegt 997 nicht belegt 998 nicht belegt 999 nicht belegt 1000 nicht belegt 1463 aufgelöst 1468 aufgelöst 1542 entfällt 1544 entfällt 1548 zu 6417 1558 zu 5880 2018 aufgelöst 2656 entfällt 2929 nicht belegt 3376 nicht belegt 3587 nicht belegt 3588 nicht belegt 3589 nicht belegt 3590 nicht belegt 3591 nicht belegt 3592 nicht belegt 3593 aufgelöst 3627 nicht belegt 3798 nicht belegt 3799 nicht belegt 3800 nicht belegt 3801 nicht belegt 3802 nicht belegt 3803 nicht belegt 3804 nicht belegt 3805 nicht belegt 3806 nicht belegt 3807 nicht belegt 3808 nicht belegt 3809 nicht belegt 3810 nicht belegt 3811 nicht belegt 3812 nicht belegt 3813 nicht belegt 3814 nicht belegt 3815 nicht belegt 3816 nicht belegt 3817 nicht belegt 3818 nicht belegt 3819 nicht belegt 3820 nicht belegt 3821 nicht belegt 3822 nicht belegt 3823 nicht belegt 3824 nicht belegt 3825 nicht belegt 3826 nicht belegt 3827 nicht belegt 3828 nicht belegt 3829 nicht belegt 3830 nicht belegt 3831 nicht belegt 3832 nicht belegt 3833 nicht belegt 3897 entfällt 4141 nicht belegt 7243 - [fehlt im Magazin] 7523 entfällt 8635 aufgelöst 8638 nicht belegt

          Kriegsarchiv (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/11 · Bestand
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Am 3. Januar 1907 ordnete Kriegsminister von Marchtaler die Errichtung eines besonderen Kriegsarchivs, abgekürzt K. A., der Zentral-Abteilung des Kriegsministeriums an. Es sollte die vorhandenen alten Akten des Kriegsministeriums, dessen sogenannte alte Registratur, verwalten und in Stand halten, die bis 1874 geführten Offizierstammlisten verwahren und bearbeiten, sonstige ältere Akten des Kriegsministeriums bzw. seiner Abteilungen, sofern sie aus historischen oder weiteren Gründen der Aufbewahrung wert schienen, sammeln, Schriftgut von dauerndem militärischem oder kriegsgeschichtlichem Wert bei Behörden, Truppenteilen und Privatpersonen, von diesen gegebenenfalls unter Eigentumsvorbehalt, übernehmen und die im Jahre 1900 an das Haus- und Staatsarchiv abgegebenen Archivalien zurückfordern, sobald es die Raumverhältnisse erlaubten. Dazuhin wurden dem Kriegsarchiv übertragen Erhebungen über württembergische Armee- und Truppengeschichte und über persönliche Verhältnisse früherer Offiziere, soweit sie aus den vorhandenen Offizierstammlisten zu entnehmen und vornehmlich statistischer Art waren, Erhebungen über Verhältnisse und Einrichtungen in der württembergischen Armee, soweit die damals bestehenden nicht berührt wurden und soweit sie aus den beim Kriegsarchiv verwahrten Akten hervorgingen. Außerdem waren parallel zu der in der Zentral-Abteilung verbleibenden Bibliothek des Ministeriums württembergische Truppengeschichten, Lebensbeschreibungen württembergischer Offiziere sowie Ranglisten, Hof- und Staatshandbücher möglichst vollständig zu erwerben. Der neuen Institution standen zwar mehrere, insgesamt aber zu kleine Räume im Gebäude des Ministeriums zu, die keine befriedigende Aufstellung der Archivalien erlaubten. Dies änderte sich erst, als 1914 der Neubau des Kriegsministerjums bezogen werden konnte. Die Leitung übernahm der dem Minis rium aggregierte Oberst z.D. Wilhelm Strack von Weißenbac dem noch ein Zahlmeisteraspirant zugeteilt und nach Bedar einzelne Unteroffiziere und Mannschaften zur Hilfeleistun kommandiert wurden. Der Geschäftsverkehr wurde von der Zentral-Abteilung geführt, so dass es keiner eigenen Registraturordnung für das Kriegsarchiv bedurfte. Die einkommenden Unterlagen - Archiv-, Bibliotheks- und Sammelgut - sollten einheitlich in 16, römisch durchgezählte "Serien" untergliedert werden, deren Titel "Königliches Haus und Land", "Organisation und Formation des Militärs", "Feldzüge", "Handbibliothek", "Bau- und Festungspläne", "Stempelsammlung" u. a. lauteten. Durch die weitere Aufspaltung in "Serien" ergaben sich für die einzelnen Bände und Büschel bis fünfgliedrige Signaturen (z.B. 11010 A f). Inwieweit erhaltene, sehr knappe Findbuch, das mit der Gruppe III "Feldzüge" abbricht, alle oder nur Teile der bis zum Ausbruch Weltkriegs gesammelten und verzeichneten Unterlagen erfasst, muss offen bleiben. Aufs Ganze gesehen war dem Kriegsarchiv keine bedeutende Entwicklung beschieden. Im Krieg legte Strack noch eine allerdings klein geblieber Zeitungsausschnittsammlung zu einzelnen Kämpfen an, bis er am 9. August 1917 verstarb. Fast gleichzeitig wurde der seit 1915 zur Dienstleistung im Kriegsarchiv kommandierte Major Winter dem Stellvertretenden Generalkommando zur Verfügung stellt. Unterdessen wurde auf 1. Juni 1915 Major z. D. Adolf Osterberg dem Kriegsministerium zur Dienstleistung zugeteilt und zwar dessen neugebildeter Kriegsgeschichtlicher Abteilung. Mit seiner Aufgabenstellung erhöhte sich die Zahl der Mitarbeiter bis Kriegsende auf 27, unter Einrechnung der nur zeitweise beschäftigten auf 41, meist Reserveoffiziere und Landsturmangehörige. Ende September 1916 wurde die Abteilung in "Kriegsarchiv 1", abgekürzt Kr. A. 1, umbenannt, während das bisherige Kriegsarchiv die Bezeichnung "Kriegsarchiv II", abgekürzt Kr. A. II, erhielt. : Das Kriegsarchiv I hatte die Aufgabe, von den Feldtruppenteilen gefertigte Kriegstagebücher zu sammeln, zu sichten und dem Stellvertretenden Generalstab der Armee in Berlin zur Abschrift und Prüfung zuzusenden, durch einige zum Kriegsministerium kommandierte kriegsbe- schädigte Offiziere und unter Mithilfe des früheren Kriegsministers von Schnürlen in nüchterner wissenschaftlicher Darstellung den "Anteil der württembergischen Truppen am Weltkrieg" aufzuzeigen, (1) in der Reihe "Schwäbische Kunde aus dem großen Krieg" einzelne Kampferlebnisse in mehr volkstümlicher Form zu schildern und zu veröffentlichen, (2) eine Bildnissammlung der während des Kriegs gefallenen Offiziere und Heeresbeamten anzulegen und in Form einer Ehrentafel herauszubringen, "hervorragende Taten von Offizieren und einzelnen Truppen- teilen" und "Heldentaten", d.h. von den Feldtruppen eingeforderte Berichte über die Taten der mit dem Eisernen Kreuz 1. Klasse bzw. der Goldenen Militärverdienstmedaille beliehenen Unteroffiziere und Mannschaften, zu bearbeiten und an die heimatliche Presse weiterzuleiten, in Vortragsveranstaltungen über besondere Leistungen im Kampf zu sprechen und die Texte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Truppenteile, bei denen Württemberger in größerer Zahl standen, übersandten mehr oder weniger regelmäßig Stärkenachweise, Kriegsgliederungen und insbesondere die "Königsberichte". Sie wurden, wie schon der Name andeutet, auf dessen ausdrücklichen Wunsch unmittelbar vorgelegt, daraufhin in den Abteilungen des Kriegsministeriums ausgewertet und schließlich nach einem gewissen zeitlichen Abstand an das Kriegsarchiv I zur dauernden Verwahrung und Sichtung für die erwähnten kriegsgeschichtlichen Reihen abgegeben. Gegenüber diesen zusammenfassenden Darstellungen der Truppen sollte eine Sammlung von Feldpostbriefen und persönlichen Berichten das Erlebnis des einzelnen Kriegsteilnehmers festhalten. Auf Anweisung des Kriegsministers ging im Januar 1916 die thematische Zeitungsausschnittsammlung, die bei der Abteilung seit Kriegsbeginn geführt und zum damaligen Zeitpunkt bis März 1915 nachgetragen war, an das Kriegsarchiv I über, um hier möglichst rasch auf den aktuellen Stand gebracht zu werden. Die einzelnen Themenkreise der Sammlung wurden nun mit Großbuchstaben bezeichnet und ab Oktober 1917 noch weiter untergliedert. Gesammelt wurden wie schon bei der Zentral-Abteilung Ausschnitte aus dem Schwäbischen Merkur und anderen Tageszeitungen, zu denen nun auch der "Berner Bund", die "Münchener Neueste Nachrichten", die "Vossische Zeitung" u. a. zählten, während die württembergischen ausgesprochenen Parteiblätter wie "Beobachter" oder "Tagwacht" weiterhin bei Zentral-Abteilung für die dort verbliebenen Serien ausgewertet wurden. Im August 1918 wurde die Sammlung an die neu geschaffene "Abteilung H" des Ministeriums, später "Ministerial-Abteilung", übertragen. Diese Abteilung gliederte die seit Juli anfallenden Ausschnitte in 17 neue Sachgruppen, die bis November, vereinzelt Dezember 1918 reichen und nach der Auflösung der Ministerial-Abteilung Anfang 1919 wiederum im Kriegsarchiv zum Abschluss gebracht wurden. Da die genannten Aufgabenbereiche zu unterschiedlicher Zeit zuwuchsen und auch in Art und Umfang mehrfach abgeändert wurden, wechselte die Geschäftseinteilung wiederholt. Im Frühjahr 1918 bestanden fünf (Arbeits-)Gruppen a-e, die sich in ihrer Kompetenz z. T. etwas überschnitten und im Herbst 1918 - nach Bildung der Ministerial-Abteilung - zu den Gruppen a-d neu zusammen gefasst wurden. (3) : Nach Kriegsende wurde Oberstleutnant z. D. Osterberg auf 13. Januar 1919 dem Generalkommando wieder zur Verfügung gestellt. Schon einige Tage zuvor hatte das Personal des Kriegsarchivs I aus seiner Mitte den Vizefeldwebel der Landwehr Friedrich Hötzer zum Vorstand gewählt. Gleichzeitig stand die vorläufige Schließung zur Debatte, die allerdings nicht erfolgte. Jedenfalls wurde der frühere Kommandeur des Gebirgsregiments Major Theodor Sproesser auf 23. April 1919 zum Kriegsarchiv I kommandiert. Das nunmehr so bezeichnete "Kriegsarchiv", das Sproesser dann bis Ende 1920 leitete, vereinigte die bisher getrennten Kriegsarchive 1 und II; es bildete weiterhin eine Abteilung des Kriegsministeriums und unterstand ab August 1919 dessen Nachfolger, der Reichswehrbefehlsstelle Württemberg, und von Oktober 1919 an dem Landeskommandanten, während das Personal vom Heeresabwicklungsamt Württemberg bzw. dem nachgeordneten Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums zur Verfügung gestellt wurde. Nach langwierigen Verhandlungen über die künftige Gestaltung des Militärarchivwesens und dabei u.a. über eine eventuelle Fortführung des Werks "Anteil der württembergischen Truppen am Weltkrieg" wurde das Kriegsarchiv Ende Dezember 1920 vom Gebäude des früheren Kriegsministeriums in Stuttgart, Olgastraße 13 in das bisherige Gewehrmagazin des Neben-Artilleriedepots in Stuttgart, Gutenbergstraße 109 verbracht und im Januar / März 1921 formell in das damalige Reichsnebenarchiv, die künftige Reichsarchivzweigstelle, eingegliedert. Da der Geschäftsverkehr, wie erwähnt, anfangs fast und auch später noch zu einen beträchtlichen Teil über andere Abteilungen des Ministeriums, hauptsächlich die Zentral-Abteilung, lief, entwickelte sich für das Kriegsarchiv in der Zeit seines Bestehens keine systematische Schriftgutablage. Der Hauptanteil machte beim Kriegsarchiv II das von anderen Provenienzstellen eingekommene Archivgut aus; Kriegsarchiv I standen die Entwürfe und z.T. auch Reinschriften der hier bearbeiteten Reihen und Einzelschriften im Vordergrund, sodann die zur Verwahrung eingekommen Berichte der Truppen u. a. In der Reichsarchivzweigstelle / Heeresarchiv ist ein Teil dieses Schriftguts mit anderen einschlägigen Unterlagen zu neuen Pertinenzbeständen vereinigt worden: Die verschiedenen Zeitungsausschnittsammlungen des Ministeriums wurden in den späteren Bestand M 731 "Druckschriften und Zeitungsausschnittsammlungen eingebracht und in Einzelfällen bis 1938/1942 fortgeführt. Die Feldpostbriefe wurden teilweise neu zusammengestellt und durch eine Vielzahl weiterer Briefe Sie zählen heute zu den Beständen M 750/1-3 "Feldpostbriefe I-III". Die für das Werk "Anteil der württembergischen Truppen am Weltkrieg" gesammelten Lichtbilder dürften unter Einschluss nicht mehr im Einzelnen feststellbare Erweiterungen den Grundstock des Bestandes M 705/1 "Königsalben" bilden. Lichtbilder gefallener Offiziere gingen, ohne dass sich dies immer nachweisen lässt, in den Beständen M 707 - M 709 "Bildnissammlungen I-III" auf. Die danach verbleibenden wenigen Sachakten und zahlreichen Berichtserien stellte Heeresarchivrat Hauptmann der Reserve Franz Knoch zum Bestand "Kriegsarchiv" zusammen. Des weiteren arbeitete Knoch Teile des vom früheren Kriegsarchiv gesammelten Archivguts - so z. B. aus der einstigen Registratur des Generalquartiermeisterstabs bis 1870 - ein, sodann "historisches" Schriftgut anderer Abteilungen des Ministeriums, sonstiger Behörden und von Truppenteilen, d.h. meist zusammen fassende Berichte und Denkschriften, schließlich noch "mancherlei zerstreut liegende Akten und Aufzeichnungen württenbergischer Heeresangehöriger, die mangels anderer Einordnungsmöglichkeiten zweckmäßig der Sammlung Kriegsarchiv einverleibt wurden". : Knoch empfand offenbar selbst, dass die auf diese Weise in einem Bestand vereinigten Unterlagen nicht recht zusammenpassten, gleichwohl schloss er 1943 das Findbuch ab. Wohl in denselben Jahren wurde, wie damals beim Heeresarchiv üblich, die Mehrzahl der nun vorliegenden Archivalieneinheiten in Heft- oder Buchform gebunden, auch wenn dies, so besonders beim "Allgemeinen Schriftverkehr", nicht immer befriedigen konnte. Nach einer vollständigen Neuverzeichnung des Bestandes durch den Werkvertragsangestellten Wilhelm Westenfelder im Jahr 1974 lösten zunächst Oberstaatsarchivrat Dr. Joachim Fischer und Archivinspektoranwärter Walter Wannenwetsch das hier eingereihte Schriftgut aus der Zeit bis 1870 heraus, sodann ab 1983 Oberstaatsarchivrat Dr. Günter Cordes und Archivangestellter Werner Urban weitere Einzelstücke, um sie ihrer Provenienz entsprechend in anderen Beständen einzuschieben. Es verblieben darnach nur solche Unterlagen, die im Geschäftsgang des Kriegsarchivs (I und II) erwachsen sind. Dazuhin wurde die beim Kriegsarchiv geführte Zeitungsausschnittsammlung aus dem erwähnten Bestand M 731 "Druckschriften- und Zeitungsausschnittsammlung des Kriegsministeriums" entnommen und hier wieder eingegliedert. Die übrigen, oben genannten Sammlungen des Kriegsarchivs - Feldpostbriefe, Lichtbilder - wurden demgegenüber im Heeresarchiv in so starkem Maße umgestellt, dass ihr ursprünglicher Zustand nicht mehr rekonstruiert werden kann und sie daher zweckmäßigerweise als archivische Sammlungen belassen werden. Bereits 1972/75 legte Fischer über die bis dahin noch nicht erfassten Geschäftstagebücher des Kriegsarchivs ein gesondertes Findbuch an, das nun unverändert in das neue Repertorium eingebracht werden konnte. Ordnung und Gliederung des Bestandes lehnen sich an die ursprünglichen Aufgabenbereiche des Kriegsarchivs an, wie dies nach einem Vorentwurf schon von Fischer und Wannenwetsch beabsichtigt war. Dabei richtet sich Reihenfolge - wie auch die Benennung und Schreibweise - der angeführten Truppenteile nach der im Jahr 1920 vom Heeresabwicklungsamt Württemberg veröffentlichten "Übersicht Friedens- und Feldformationen (Behörden und Truppen) des ehemaligen XIII. Armeekorps und deren Abwicklungsstellen". : Die Anlage getrennter Orts-, Personen- und Sachverzeichnisse zu den Akten / Bänden und den Zeitungsausschnitten soll den Zugang zu den beiden unterschiedlichen Archivaliengruppen erleichtem. Zudem basieren die Schlagworte zu den Akten / Bänden auf den von Fischer, Cordes und Urban überarbeiteten umfassenden Betrefftitelaufnahmen Westenfelders. Demgegenüber gehen die Titelaufnahmen, die Heeresarchivangestellter Oberst a. D. Kurt Hiller um 1940 für den nicht abgeschlossenen Besstand der Zeitungsausschnitte angefertigt hatte und die nun fast unverändert übernommen wurden, über allgemeine Inhaltsangaben hinaus und bringen besonders in den Enthältvermerken - und damit auch im vorliegenden Index - auffällige Einzelheiten. sächliche Inhalt der Zeitungsausschnittbände ist indessen um vieles umfangreicher, wie sich aus den Inhaltsübersichten ergibt, die vom Kriegsarchiv aufgestellt und den Bänden beigebunden wurden; eine an sich wünschenswerte, entsprechend ausführliche Erfassung des Inhalts für das neue Findbuch ließ sich jedoch derzeit hauptsächlich aus Personalgründen nicht durchführen. Bei der Neuordnung des Bestandes wurden 66 Archivalieneinheiten mit anderen gleichen Betreffs vereinigt, 24 weitere, meist Doppelstücke ausgesondert; 349 Büschel und Bände wurden provenienzgerecht in anderen Beständen eingegliedert, dagegen 2 Zeitungsausschnittbände hier wieder eingefügt. So umfasst der Bestand nunmehr 1032 Bände und Büschel in 17 Regalmetern. Literatur: Joachim Fischer: Das württembergische Kriegsarchiv. Zur Überlieferungsgeschjchte der militärischen Archivalien von Württemberg. In: Aus der Arbeit des Archivars. Festschrift für Eberhard Gönner (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg Bd. 44). Stuttgart: Kohlhammer 1986 Stuttgart, Dezember 1985 Cordes Anmerkungen: Anmerkungen: (1) Mit dieser Arbeit sollte vermieden werden, dass in einem künftigen Generalstabswerk die Leistungen der Württemberger zu gering geachtet würden. Zum Regierungsjubiläum 1916 konnten dem König die ersten drei Bände überreicht werden. (2) Bis Kriegsende erschienen zwei Bände, herausgegeben von Leutnant der Reserve Robert Silbereisen und Hauptmann der Reserve Dr. Georg Schmückle. (3) Siehe die Anlage

          Kriegsministerium: Zentral-Abteilung (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/3 · Bestand · 1817 - 1819, 1846 - 1921
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte der Zentral-Abteilung: Die Neuorganisation des württembergischen Militärwesens, die als Folge der Militärkonvention vom 21. /25. 11. 1870 seit Juli 1871 mit Hilfe preußischer Offiziere und Militärbeamten unternommen wurde, erstreckte sich auch auf das Kriegsministerium. In Anlehnung an eine frühere, allerdings nur intern gültige Einteilung und in Analogie zur Geschäftseinteilung des preußischen Kriegsministeriums wurde es im August 1871 in das Centralbureau, die Militär-Abteilung (mit drei Sektionen) und die Ökonomie-Abteilung (mit fünf Sektionen) gegliedert; eine "provisorische", tatsächlich aber lange Jahre gültige "Geschäftseinteilung legte gleichzeitig die Kompetenzen dieser Abteilungen, neben die später weitere Abteilungen traten, fest. Das Centralbureau (abgekürzt: CB. ), das vor 1871 in der Kanzleidirektion einen Vorläufer besaß, unterstand einem Chef, der bis zum Ende des ersten Weltkriegs - zugleich Adjutant des Kriegsministers war (vgl. die ohne eingehenderes Quellenstudium erarbeiteten Listen der Kriegsminister bzw. Abteilungschefs in Anhang I bzw. II S. XXV ff. ) In sein Ressort fielen nach der erwähnten Geschäftseinteilung folgende Aufgaben: 1. die persönlichen Angelegenheiten der Offiziere, Ärzte und Beamten, 2. die ehrengerichtlichen und militär-politischen Angelegenheiten, 3. die Ordens- und Dienstauszeichnungs-Angelegenheiten, 4. die Staats-Ministerial-Sachen, 5. Vorlage derjenigen Angelegenheiten, über welche der Kriegsminister selbst die Entscheidung zu treffen beabsichtigt, 6. persönliche Correspondenz des Ministers, 7. Redaktion des Armeeverordnungsblatts, 8. Angelegenheiten der Tagespresse. Außerdem unterstanden dem Centralbureau von Anfang an die Kanzlei, die Bibliothek und die Druckerei des Kriegsministeriums. Manche der Aufgaben, die das Centralbureau nach der erstmals im Januar 1907 wieder herausgegebenen Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums wahrzunehmen hatte (so die Verwaltung des Dienstgebäudes, der Dienstgeräte und der Bürokasse des Kriegsministeriums), dürften ihm stillschweigend zugewiesen worden sein, sei es von Anfang an, sei es allmählich als Folge der ursprünglichen Kompetenzen. Andere Kompetenzveränderungen, auf die hier im übrigen nicht vollständig eingegangen werden kann, fanden dagegen ihren Niederschlag in den Quellen. Wiederholt eingeschränkt wurden seit November 1871 die Kompetenzen des Centralbureaus für persönliche, ehrengerichtliche und Ordensangelegenheiten von Offizieren, Ärzten und Beamten, bis schließlich im April 1896 die Militär-Abteilung fast ganz dafür zuständig wurde. Ab November 1872 hatte der Chef des Centralbureaus die Unterlagen aller Abteilungen des Kriegsministeriums für den mündlichen Vortrag des Kriegsministers beim König zu sammeln. Als 1874-nach dem Vorbild Preußens die Führung von Personalbogen und von Stammlisten der Truppen eingeführt wurde, hatte das Centralbureau die ans Kriegsministerium gelangten Exemplare dieser Unterlagen zu verwahren und zu verwalten. Nachdem die dem Centralbureau unterstellte Kanzlei des Ministeriums faktisch schon lange für die sog. "alte Registratur" des Kriegsministeriums zuständig gewesen war, wurde die Sorge dafür dem Centralbureau im Januar 1885 offiziell übertragen. Weitere kleinere Aufgaben kamen in den Jahren nach der Jahrhundertwende hinzu:1902 begann das Centralbureau, eine Sammlung von Zeitungsausschnitten über militärische Angelegenheiten anzulegen, und seit April 1906 sammelte man hier Nachrufe und Todesanzeigen württembergischer Offiziere; schließlich wurde das Centralbureau, das am 1. 8. 1906 bzw. - It. MVBl. 1906, 8. 185 - am 12. 9. 1906 in "Zentral-Abteilung" (abgekürzt: Z. ) umbenannt wurde, im Januar 1907 durch die neue Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums für Denkmäler-Angelegenheiten zuständig. Die Aufgaben der Zentral-Abteilung, die durch die neue Geschäftseinteilung im übrigen nur wenig verändert wurden, konnten demnach im Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg von 1907 S. 64- f. wie folgt umschrieben werden: "Von der Zentral-Abteilung, deren Chef zugleich Adjutant des Kriegsministers ist, wird die Verteilung des gesamten Einlaufs auf die Abteilungen, die Zuleitung von Entwürfen und Vorlagen an den Kriegsminister und die Abfertigung des Auslaufs bewerkstelligt. Die Zentral-Abteilung bearbeitet die Rang- und Stammlisten, die Patentierung der Offiziere und Sanitätsoffiziere, die Führung der Personalbogen, die Anträge auf Adelsverleihung und die Prüfung des Adelstandes, die bei Feierlichkeiten, Jubiläen, Hof- und Armeetrauer usw. zu treffenden Anordnungen, alle den Geschäftsgang und die Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums betreffenden Angelegenheiten und endlich die Redaktion des sächlichen Teils des Militärverordnungsblatts". Im März 1907 erhielt die Zentral-Abteilung außerdem die Verwaltung der sog. "Denkschriften-Sammlung" übertragen, d. h. der von den einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums für Beratungen des Bundesrats, des Reichstags und des württembergischen Landtags vorbereiteten Stellungnahmen und Ausarbeitungen. Größere Bedeutung gewann die Errichtung des Kriegsarchivs im Januar 1907, das der Zentral-Abteilung unterstellt und, obwohl dafür eigenes Personal vorgesehen war, faktisch ganz von ihr verwaltet wurde. Einmal sollte das Kriegsarchiv das archivwürdige Schriftgut militärischer Provenienzen Württembergs sichern und gab damit der Zentral-Abteilung Veranlassung, sich auch mit Fragen der Kassation bzw. Erhaltung solchen Schriftguts zu befassen; zum andern entwickelte es sich im Weltkrieg 1914 - 1918 zu einer selbständigen Abteilungen die die Zentral-Abteilung im Januar 1916 die Zeitungsausschnitt-Sammlung und im November 1916 die Verwaltung der Bibliothek des Kriegsministeriums abgab. Während der Weltkrieg 1914 - 1918 sonst ohne größere Auswirkungen auf Organisation und Kompetenzen der Zentral-Abteilung blieb, änderte sich dies gegen und nach Ende des Kriegs. Neben der Zentral-Abteilung, die unmittelbares Organ des Kriegsministers war, schuf sich dieser im Juli 1918 eine weitere Stelle, die ihm unmittelbar unterstand, in organisatorischer Hinsicht aber bis Oktober 1918 der Zentral-Abteilung zugeteilt wurde. Sie wurde nach ihrem Leiter, Oberstleutnant Hummel, "Dienststelle H " benannt und erhielt vom Kriegsminister den Auftrag, "für mich alle Unterlagen, deren ich zum Verkehr mit den gesetzgebenden Körperschaften oder einzelnen Mitgliedern dieser bedarf, zu sammeln und zu sichten. Hiezu wendet sich H an die zuständigen Abteilungen des Kriegsministeriums oder an sonstige in Betracht kommende Dienststellen usw. unmittelbar". Am 7"10. 1918 wurde sie von der Zentral-Abteilung ganz gelöst und unter der Bezeichnung "Ministerialabteilung"(abgekürzt: M) verselbständigt. Wie die ursprünglich in Aussicht genommene Bezeichnung "Presse- und Geheim-Abteilung" (abgekürzt: P. G. ) andeutet, war sie vor allem mit Fragen der "Aufklärung" der Zivilbevölkerung, der Kriegspropaganda, der Presse, der Zensur und der Bekämpfung von Gerüchten befasst. Bereits im Januar 1919 ging die Ministerialabteilung im Kriegsarchiv auf. Die Einrichtung und Verselbständigung der Ministerialabteilung berührten die Organisation und Aufgaben der Zentral-Abteilung offensichtlich ebenso wenig wie deren Umbenennung in "Hauptbüro" (abgekürzt: H. ) zwischen dem 18. und 25. 11. 1918 und die Wirren, denen nach der Novemberrevolution 1918 auch das Kriegsministerium ausgesetzt war. Dagegen wurden sie durch die Reorganisation, die der Kriegsminister Herrmann am 14. 3. 1919 verfügte, einschneidend verändert. Dabei wurde das Hauptbüro aufgelöst und an seiner Stelle errichtet: 1. das Ministerialbüro (MB), 2. die Hauptkanzlei (HK), 3. die Druckvorschriftenverwaltung (Dv) und die Bürokasse (BK), 4. die Hauptregistratur (HR). Während sich die Aufgaben der drei zuletzt genannten Abteilungen, die dem Stellvertreter des Kriegsministers, Hauptmann (seit 15. 3. 1919: Unterstaatssekretär) Krais, unterstellt wurden, im wesentlichen aus ihren Bezeichnungen ergeben, war das dem Kriegsminister unmittelbar unterstellte Ministerialbüro beauftragt mit der Auszeichnung des gesamten Eingangs, mit der Erledigung von Sonderaufträgen und der persönlichen Korrespondenz des Kriegsministers und mit der Anmeldung bzw. Abfertigung von Besuchern des Ministers. Ganz abgegeben wurde die Bearbeitung von Angelegenheiten der Nationalversammlung und des württembergischen Landtags, für die nun statt dem bisherigen Hauptbüro die im Februar 1919 neugeschaffene "Aufklärungs- und Pressestelle des Kriegsministeriums" zuständig wurde. Nach dem Rücktritt des Kriegsministers Herrmann (am 28. 6. 1919) und seines Stellvertreters Krais, die vor allem durch militärische Kreise vielfach und heftig angefeindet worden waren, wurde diese Aufteilung schon am 7*7. 1919 wieder rückgängig gemacht: das Ministerialbüro wurde aufgelöst und sein Personal zu der aus den anderen Abteilungen (HK, HR, BK) wieder neu gebildeten "Zentral-Abteilung" (abgekürzt: Z. ) übernommen, deren Kompetenzen nicht näher beschrieben wurden, die aber im wesentlichen die bisherigen Aufgaben dieser Abteilungen erhalten haben dürfte. Daran scheint sich nichts geändert zu haben, als das württembergische Kriegsministerium vom 28. 8. 1919 bis zum 30. 9. 1919 die Aufgaben und die Bezeichnung einer "Reichswehrbefehlsstelle Württemberg" hatte, ab 1. 10. 1919 zum "Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums" umgewandelt und als solches zusammen mit dem "Abwicklungsamt des früheren XIII. A. K. " zum "Heersabwicklungsamt Württemberg" vereinigt wurde. Mit der Reorganisation war eine Änderung des Dienstsitzes verbunden. Dieser befand sich ursprünglich im Gebäude des Kriegsministeriums, Charlottenstr. 6, dann seit Juni 1914- im neuen Dienstgebäude des Kriegsministeriums, Olgastr. 13; im Oktober 1919 wurde das Abwicklungsamt des Kriegsministeriums in das Dienstgebäude des früheren Kommandierenden Generals, Kriegsbergstr. 32, verlegt, von wo die Zentral-Abteilung bzw. die Abteilung K (siehe unten) im Zusammenhang mit der Umorganisation des Heeresabwicklungsamtes Württemberg wohl im September 1920 in das ehemalige Neben-Artilleriedepot in der Gutenbergstr. 111 übersiedelte. Soweit es die Quellen erkennen lassen, überstand die Zentral-Abteilung diese äußeren Veränderungen im wesentlichen unverändert "allerdings verlor sie als Folge der Heeresabwicklung, insbesondere auch der Reorganisation von Oktober 1919, zunehmend an Aufgaben. Zusammen mit den Abteilungen A, R, W, ZV, Auskunft und Kr. A. des Abwicklungsamtes des früheren württembergischen Kriegsministeriums wurde sie daher im August 1920 zur Abteilung K (d. h. Kriegsministerium) des Heeresabwicklungsamtes Württemberg vereinigt. Organisationsänderungen im folgenden Monat reduzierten diese Abteilung K jedoch weiter, so dass sie ab 1. 10. 1920 im wesentlichen wieder aus der früheren Zentral-Abteilung bestand. Allerdings oblagen ihr als Aufgaben nun nur noch die Bearbeitung der "noch anfallenden Resteingänge des ehemaligen Kriegsministeriums", die Weiterleitung derselben an die nunmehr zuständigen Stellen, außerdem Unterstützungsgesuche und sämtliche Angestelltenangelegenheiten des Heeresabwicklungsamtes Württemberg". Zudem war ihr die Unterabteilung W (Waffenabteilung) unterstellt, während die Bürokasse ab 20. 9. "1920 an die Kasse des Heeresabwicklungsamtes Württemberg abgegeben und das im August bzw. Oktober 1920 mit der Abteilung K vereinigte Kriegsarchiv im Dezember 1920 der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart angegliedert wurde. Mit der Auflösung des Heeresabwicklungsamtes Württemberg auf 31. 3. 1921 fand schließlich auch die Abteilung K ihr Ende. 2. Zur Geschichte und Ordnung des Bestandes: Bei der Umgestaltung des Kriegsministeriums seit Juli 1871 wurde dessen Kanzlei unter Mithilfe eines Registrators aus dem preußischen Kriegsministerium bis November 1871 auf die neuen Verhältnisse umgestellt. Dabei wurden die bisher kurrenten Akten bis auf einige Faszikel, die sich auch im vorliegenden Bestand finden (Büschel 4, 6-9, 16, 17, 66 - 68, 88, 118, 475), geschlossen; die einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums erhielten neue, systematische Aktenpläne mit zugehörigen Repertorien", und wie bei den Truppen und der übrigen Militärverwaltung wurde statt der bisherigen losen Aktenablage die sonst in Württemberg nicht übliche preußische Aktenheftung eingeführt. § 4 der Organisationsbestimmungen des Kriegsministeriums vom 16. 8. 1871 bestimmte: "Die Registratur des Kriegsministeriums ist zwar eine einheitliche, doch ist dieselbe so zu formieren, daß jede Abteilung ihre eigenen Akten hat und derselben für die Journalführung, für das Herbeischaffen der Vorgänge, Gompletierung der Akten etc. 1 Registraturbeamter zur Disposition steht". Für die Zentral-Abtei-lung wie für die anderen Abteilungen des Ministeriums hatte dies zur Folge, daß beim Zuwachs von Kompetenzen der Aktenplan der Abteilung durch neu angelegte oder von anderen Abteilungen übernommene und entsprechend umsignierte Akten ergänzt wurde, während der Verlust von Kompetenzen die Abgabe von Akten an andere Abteilungen nach sich zog. Dementsprechend gelangte der Großteil der Akten der Zen-tral-Abteilung betr. persönliche, ehrengerichtliche und Ordensangelegenheiten von Offizieren, Militärärzten und Beamten vor allem in die Registratur der Militär-Abteilung (heute Bestand M 1/4 und von dort z. T. in die Registratur der 1917 neu gebildeten Abteilung für persönliche Angelegenheiten (heute Bestand M 1/5), während reine Personalakten heute in den Beständen M 430/1(Personalakten I), M 430/2 (Personalakten II) und M 430/5 (Personalakten V) zu finden sind. Eine besondere Gruppe innerhalb der Abteilungsregistratur bildeten die vom Chef der Zentral-Abteilung als Adjutant des Kriegsministers verwahrten Akten. Sie waren meist durch den Zusatz"A" (=Adjutantur) oder"Secret" gekennzeichnet und umfassten vorwiegend Geheim- und Personalakte sog. "Offizier-Registratur"). Zu ihnen gehörten die Geheimakten Büschel 47, 199 und 469, die mit "A" bezeichneten Büschel 172, 173, 189-191, 193-196, 199, 200, 202, 203, 207-458, 468 und 469 des vorliegenden Bestandes sowie der ganze Bestand M 1/2 (Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten), dessen Bildung und Abtrennung vom übrigen Schriftgut der Zentral-Abteilung wohl hauptsächlich auf das Heeresarchiv Stuttgart zurückgeht. Waren die Akten im wesentlichen dem systematischen Aktenplan der Zentral-Abteilung eingeordnet, so gab es daneben Sonderregistraturen und besondere Aktengruppen der Zentral-Abteilung, die diesem Plan nicht eingefügt waren. Dazu gehörten an erster Stelle die Allerhöchsten Ordres, durch die über die vom Kriegsminister dem König vorgetragenen Gesuchslisten (Büschel 209-458) entschieden wurde; sie wurden vom 1. 1. 1873 an in einer besonderen Registratur verwahrt und bilden heute den Bestand M 1/1(Allerhöchste Ordres) . Ebenfalls als Sonderregistratur wurden die für das Kriegsministerium bestimmten Exemplare der 1874 eingeführten Personalbogen von Offizieren, Militärärzten und Militärbeamten aufbewahrt; sie sind heute - zusammen mit oben erwähnten Personalakten - den Beständen M 430/1, M 430/2 M 430/3 und 430/5 eingeordnet. Außerdem waren dem systematischen Aktenplan nicht eingegliedert die ebenfalls 1874 einführten Stammlisten der Truppenteile (heute im Bestand M 1/11) sowie die Sammlungen der Zeitungsausschnitte (heute im Bestand M 730), der sog. Nekrologe (heute Bestand M 744) und der sog. Denkschriften (heute im Bestand M 731). Schließlich wurden als besondere Gruppen auch die sog. "Kriegsakten" behandelt, d. h. jene Akten, die während des Weltkriegs 1914 - 1918 neben den übrigen, fortgeführten Registraturakten erwuchsen und die speziell Angelegenheiten der Kriegsführung und ihrer Auswirkungen auf die Heimat betreffen; sie sind nur zum kleineren Teil erhalten und überdies z. T. im Bestand M 1/11 (Kriegsarchiv). Sehr wahrscheinlich bei der Zentral-Abteilung wurden die zwei Kriegsstammrollen mit zugehörigen Namensverzeichnissen geführt, die heute dem Bestand M 457 (Kriegsstammrollen des Kriegsministeriums, Höchster Kommandobehörden usw. ) eingeordnet sind. Bis zum Kriegsausbruch im August 1914 hatte die Registratur, von den Auswirkungen der verschiedenen Kompetenzänderungen abgesehen, im wesentlichen so bestanden, wie sie 1871 eingerichtet worden war. Dagegen begannen mit Kriegsausbruch Veränderungen, die sich besonders gegen und nach Ende des Kriegs verstärkten und schließlich zur völligen Umgestaltung der Registratur führten. Bereits im August 1914-wurde ein neues, zusätzliches Kriegs-Geschäftstagebuch begonnen, neben dem bis November 1914- noch das bisherige weiterlief und das danach zum alleinigen Journal der Abteilung wurde. Gleichzeitig begann die Anlage der sog. Kriegsakten, die keine Signaturen mehr enthielten, sondern in den Geschäftstagebüchern nur mit abgekürztem Aktentitel gekennzeichnet wurden. Begann damit die Auflösung der Einheitlichkeit und der inneren und äußeren Ordnung der Registratur, so verstärkte sich die Entwicklung gegen und nach Kriegsende. Sie wurde begünstigt durch die Vermehrung des Geschäftsanfalls, durch die zunehmende Fluktuation des immer weniger geschulten Kanzleipersonals, durch die nachlassende Papierqualität , durch den Verzicht auf die Aktenheftung, eventuell durch den zweimaligen Umzug der Dienststelle nach Kriegsende und vor allem durch die wiederholten Organisationsänderungen. Letztere begannen mit der Errichtung der Dienststelle H, die seit ihrer Verselbständigung als "Ministerialabteilung" im Oktober 1918 sich von der Registratur der Zentral-Abteilung trennte, ein eigenes Journal anlegte, ihre Akten in Schnellheftern ablegte und diese Akten nicht mehr systematisch, sondern nur noch numerisch ordnete und entsprechend signierte. Hinzu kam, dass bei der Umbenennung der Zentral-Abteilung in "Hauptbüro" ein Teil der bisherigen Akten nicht mehr weitergeführt und dafür neue Akten angelegt wurden. Dies wiederholte sich verstärkt im März 1919, als das Hauptbüro in die Abteilungen Ministerialbüro, Hauptkanzlei, Druckvorschriftenverwaltung und Bürokasse sowie Hauptregistratur aufgeteilt wurde. Wiederum wurde nun ein Teil der bisherigen Akten nicht mehr fortgeführt. Andere Teile der Registratur wuchsen dagegen weiter bei der Hauptkanzlei und der Hauptregistratur, deren Akten anscheinend gemeinsam geführt wurden, und beim Ministerialbüro. Wie die Hauptkanzlei und die Hauptregistratur legte dieses Büro außerdem neue Akten an, die ohne System in nur numerischer Folge Signaturen erhielten. Ganz entsprechend wurde bei der Wiedervereinigung dieser Abteilungen zur Zentral-Abteilung im Juli 1919, bei der Umbildung des Kriegsministeriums zum Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums im Oktober 1919 und bei der Bildung der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg im Oktober 1920 verfahren. Dass man sich in der Registratur zurechtfand, obwohl diese immer unübersichtlicher wurde, hatte man sicher auch dem Umstand zu verdanken, dass mit fortschreitender Abwicklung des württembergischen Heeres ältere Akten immer weniger benötigt und der Geschäftsanfall immer kleiner wurden. Als das Heeresabwicklungsamt Württemberg auf 31. 3. 1921 ganz aufgelöst wurde, kam die ganze Registratur der Zentral-Abteilung bzw. ihrer Nachfolge-Dienststellen wohl sofort in die im selben Dienstgebäude untergebrachte Reichsarchivzweigstelle Stuttgart, mit deren übrigen Beständen sie 1937 ins Heeresarchiv Stuttgart und 194-5 ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart übernommen wurde. In seiner heutigen Gestalt umfasst der Bestand M 1/3 Schriftgut, das beim Centralbureau und seinen Nachfolge-Dienststellen einschließlich der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg erwachsen ist. Zwar hätte man sinnvollerweise die Akten dieser Abteilung K auch dem Bestand M 390 (Heeresabwicklungsamt Württemberg) zuweisen können; analog zu den Beständen der anderen Abteilungen des Kriegsministeriums, die ebenfalls beim Heeresabwicklungsamt Württemberg weitergeführte Akten enthalten, wurden sie jedoch beim vorliegenden Bestand gelassen. Der Bestand M 1/3 enthält jedoch nicht alles bei der Zentral-Abteilung erwachsene Schriftgut. Abgesehen davon, dass manches in andere, oben genannte M-Bestände gelangt ist und dort nun belassen wurde, wurden in früheren Jahren z. T. wohl umfangreiche Kassationen vorgenommen. Hervorzuheben ist der Verlust der Geschäftstagebücher aus der Zeit vor 1910, die zu unbekanntem Zeitpunkt kassiert wurden. Nachdem die Wirren der Novemberrevolution 1918 für die Zentral-Abteilung anscheinend ohne Schriftgutverluste vorübergegangen waren, wurde wohl der größere Teil der sog. Kriegsakten im September 1919 an die Garnisonverwaltung Stuttgart abgegeben und dort vermutlich vernichtet. Kassationen größeren Umfangs, über die Büschel 107 des Bestandes (mit Angabe der jeweiligen Aktensignaturen) Aufschluss gibt, nahm - wahrscheinlich 1932 - die -Reichsarchivzweigstelle Stuttgart bei der Verzeichnung des Bestandes vor; dabei gingen einige Akten verloren, die man heute als archivwürdig erhalten würde. Einige wertlose Akten - vor allem Kassenunterlagen der Bürokasse (0, 5 lfd. m) - wurden bei der jetzigen Verzeichnung kassiert. Nach dem Provenienzprinzip wurden jetzt auch einige Faszikel, die bisher Teil des Bestandes bildeten, den Beständen M 1/4 und M 660 (Nachlass des Kriegsministers v. Marchtaler) eingeordnet; dem Bestand M 390 wurden solche Akten zugewiesen, die nicht bei der Zentral-Abteilung bzw. der Abteilung K dieser Behörde erwachsen sind. Wider besseres Wissen hatte das Heeresarchiv Stuttgart dem Bestand als Anhang 50 Bücher angefügt, die es 1938 aus der sog. Kriegssammlung der ehemaligen Hofbibliothek Stuttgart erhalten hatte. Diese Bücher waren während des Weltkriegs 1914--1918 veröffentlicht, unter Zensur gestellt und in ihrer übrigen Auflage wohl vernichtet worden. Da die einschlägigen Akten, zu denen sie als Anlagen gehören, im Bestand M 77/1 (Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K. ) verwahrt werden, wurden sie nun zu diesem Bestand genommen; ihr Verzeichnis, das dem bisher gültigen Repertorium des vorliegenden Bestandes eingeheftet war, wurde dem Repertorium M 77/1 eingefügt. Umgekehrt enthält der Bestand M 1/3 jetzt einige Archivalien, die bisher in anderen Beständen verwahrt wurden. Übernommen wurden aus dem Bestand E 271 (Kriegsministerium) die Büschel 90, 102, 104, 110, 176, 586 - 589 und 591, aus dem Bestand E 279 (Registraturbücher der obersten Militärbehörden) die Bände 25, 26 und 94-, aus dem Bestand M 4-00/2 (Heeresarchiv Stuttgart - Abteilung Zentralnachweisamt) Büschel 204, aus dem Bestand M 430/2 Büschel 512 sowie aus dem unsignierten Bestand "Aufbau und Organisation" Büschel 109 des vorliegenden Bestandes. Zu unbekannter Zeit, aber vermutlich bald nach ihrer Übernahme ins Archiv wurden die Akten der Zentral-Abteilung in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart verzeichnet. Dabei griff man zurück auf ein wohl nach Kriegsausbruch in der Zentral-Abteilung angefertigtes summarisches Verzeichnis der in der systematischen Sachaktenregistratur vorhandenen Akten, die man nicht ganz zutreffend als "Friedensakten" bezeichnete. Dieses Verzeichnis (Büschel 107) führt die Akten in der Folge ihrer Signaturen und mit Kurztiteln auf und ist vollständiger als ein ähnliches, beim Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums entstandenes Verzeichnis (Büschel 55). Das Verzeichnis der Friedensakten (Büschel 107) ergänzte man in der Reichsarchivzweigstelle zunächst durch ebenso summarische Verzeichnisse der Geschäftstagebücher und der Akten der Ministerialabteilung, des Ministerialbüros und der Bürokasse. Erst später, wahrscheinlich 1932, fügte man Angaben über die Laufzeit, über durchgeführte Kassationen und über die erst jetzt eingeführte Paketzählung hinzu und schrieb das derart überarbeitete Findmittel 1932 ins reine. Obwohl dieses durch spätere Nachträge ergänzte Repertorium wenig befriedigen konnte, war es bis jetzt in Gebrauch. Bei der jetzigen Neuverzeichnung und Ordnung des Bestandes M 1/3 wurde versucht, den in der Aktenbildung sich widerspiegelnden zahlreichen Organisationsänderungen gerecht zu werden. Den größten Teil des Bestandes machen die von 1871 bis 1918 erwachsenen Akten aus. Sie sind nach den Signaturen des alten, systematischen Aktenplans geordnet, der allerdings noch nicht wiedergefunden, sondern nur anhand eben dieser Signaturen rekonstruiert werden konnte. Diesem Plan sind - mit Ausnahme der Geschäftstagebücher und der sog. Kriegsakten - an passender Stelle auch mehrere unsignierte Stücke eingeordnet worden. In einzelnen, durch Verweise gekennzeichneten lallen waren Korrekturen des Plans nötig. Verwiesen wird an den entsprechenden Stellen des Aktenplans auch auf Akten, die nach November 1918 beim Hauptbüro oder einer anderen Nachfolge-Dienststelle der Zentral-Abteilung weitergeführt wurden und deshalb einer anderen Aktengruppe des vorliegenden Bestandes zugewiesen werden mussten, sowie auf Akten der Zentral-Abteilung, die in den Beständen M 1/4, M 1/5 und M 390 verwahrt werden. Dagegen kann auf das Schriftgut der Zentral-Abteilung in den bereits oben genannten Beständen M 1/1, M 1/2, M 1/11, M 430/1, M 430/2, M 430/3, M 430/5, M 457, M 730 und M 731 hier nur generell hingewiesen werden. Wegen der wenig klaren Trennung der Registraturen wäre eine Scheidung der Akten, die nach Oktober 1918, März 1919, Juli 1919, Oktober 1919 bzw. Oktober 1920 bei den Abteilungen Hauptbüro, Ministerialbüro, Hauptkanzlei, Hauptregistratur, Zentral-Abteilung und Abteilung K erwachsen sind, nur sehr unvollkommen möglich und für die Benutzung des Repertoriums wenig gewinnbringend gewesen. Dieses Schriftgut konnte daher nur in zwei, durch die Behördengeschichte gerechtfertigte Gruppen geschieden werden, die, soweit nötig, durch Verweise miteinander verzahnt sind: in Akten, die bis Oktober 1919 kurrent waren, und in Akten, die nach diesem Datum weitergeführt oder neu angelegt wurden; soweit möglich, wurde der ersten Gruppe die Aktenordnung des Ministerialbüros zugrundegelegt, während das Gliederungsschema der zweiten Gruppe ganz neu zu erarbeiten war. Eigene Gruppen bilden die Akten der Bürokasse und der Ministerialabteilung, die der Zentral-Abteilung bloß angegliedert waren oder als selbständige Abteilungen sich von ihr abgetrennt haben; diese Akten standen mit der Registratur der Zentral-Abteilung nicht oder nur lose in Verbindung. Keiner dieser Aktengruppen ließen sich die Handakten von Offizieren und Beamten der Zentral-Abteilung einordnen; sie wurden deshalb zu einer eigenen Aktengruppe zusammengefasst. Bis Ende 1918 sind alle Akten des Bestandes in der Regel in der Registratur der Zentral-Abteilung erwachsen. Provenienzangaben waren bei den Titelaufnahmen daher nur bei solchen Akten nötig, die von dieser Regel abweichen und die nach Oktober/November 1918 erwachsen sind; soweit nichts anderes angegeben ist, kommen dabei bis zur Bildung der Reichswehrbefehlsstelle Württemberg im August 1919 als Provenienzen nur Abteilungen des Kriegsministeriums in Betracht. Der Bestand wurde - nach Vorarbeiten des Vertragsangestellten Westenfelder - im Sommer 1971 verzeichnet von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer; erst seit Frühjahr 1975 war es ihm jedoch möglich, die Titelaufnahmen zu überarbeiten und das Repertorium fertigzustellen. Der Bestand umfasst 27 Bände (1 lfd. m) und 602 Büschel (13 lfd. m). Stuttgart, im September 1975 Fischer 3. Anhang I: Kriegsminister bzw. Leiter des Kriegsministeriums und seines Abwicklungsamtes nach 1870: 23.3.1870 - 13.9-1874 Albert v. Suckow, General der Infanterie, Kriegsminister (23-3.1870 Chef des Kriegsdepartements; 19.7.1870 Kriegsminister) 13.9.1874 - 22.7.1883 Theodor v. Wundt, Generalleutnant , Kriegsminister (13.9.1874 mit Führung des Kriegsministeriums beauftragt; 5.3.1875 Departements-Chef; 14.6.1879 Kriegsminister) 28.7.1883 - 10.5.1892 Gustav v. Steinheil, General der Infanterie"Kriegsminister (28.7-1883 Departements-Chef; 28.2.1885 Kriegsminister) 10.5.1892 - 13.4.1901 Max Freiherr Schott v. Schottenstein, General der Infanterie, Kriegsminister 13.4.1901 - 10.6.1906 Albert v. Schnürlen, General der Infanterie, Kriegsminister 10.3.1906 - 8.11.1918 Otto v. Marchtaler, Generaloberst, Kriegsminister 9.11.1918 - 15.11.1918 Schreiner, Offizierstellvertreter, Leiter des Kriegswesens 16.11.1918 - 14.1.1919 Ulrich Fischer, Vizefeldwebel, Leiter des Kriegswesens 15.1.1919 - 28.6.1919 Immanuel Herrmann, Leutnant der Landwehr II und Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart, Kriegsminister 30.6.1919 - 28.8.1919 Erich Wöllwarth, Oberstleutnant, mit Führung der Geschäfte des Kriegsministeriums beauftragt 28.8.1919 - 30.9.1919 Erich Wöllwarth, Oberstleutnant, Chef der Reichswehrbefehlsstelle 1.10.1919 - 31.3.1921 Erich Scupin, Major, Chef des Abwicklungsamtes des früheren württembergischen Kriegsministeriums bzw.(seit 1.10.1920) der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg 4. Anhang; II: Chefs der Zentral-Abteilung: 28.3.1870 - 30.12.1872 Gustav v. Steinheil, Major 30.12.1872 - 25.9-1874 Reinhard v. Fischer, Hauptmann 23c 9.1874 - 26.9.1879 Karl Freiherr v. Reitzenstein, Oberleutnant bzw. Rittmeister 30.9.1879 - 9.10.1899 Paul v. Bilfinger, Hauptmann bzw. Major 9.10.1889 - 19.3.1896 Albert v. Funk, Major bzw. Oberstleutnant 19.3.1896 - 24.2.1899 Gustav v. Steinhardt, Hauptmann 24.2.1899 - 18.7.1902 Heinrich v. Maur, Hauptmann 18.7.1902 - 18.8.1903 Ernst v. Schroeder, Hauptmann 18.8.1903 - 19.11.1909 Hermann v. Haldenwang, Hauptmann bzw. Major 19.11.1909 - 21.4.1911 Max Holland, Hauptmann bzw. Major 21c 4.1911 - 25.2.1914 Richard v. Haldenwang, Major 22.4.1914 - 28.3.1915 Wilhelm Freiherr v. Neurath, Hauptmann bzw. Major 28.3.1913 - 10.6.1918 August Graf v. Reischach, Major 11.6.1918 - 27.3.1919 Erwin Tritschler, Major 5. Besondere Vorbemerkung für Klassifikationspunkt D: Die Zentralabteilung des Kriegsministeriums führte neben ihrer Hauptregistratur noch eine Reihe von Sonderregistraturen und Sammlungen. Hierzu zählten die Allerhöchsten königlichen Ordres und die Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten, also die heutigen Bestände M 1/1 und M 1/2, sodann die Ranglisten und die Personalbögen der Offiziere, seit 1906 eine Sammlung von Nekrologen, die 1874 angelegten Stammlisten der Truppenteile, die allgemeine Druckvorschriftensammlung, die seit 1902 geführte Zeitungsausschnittsammlung und die 1907 angelegte Denkschriftensammlung. Die Reichsarchivzweigstelle bzw. das Heeresarchiv vereinigte die Personalunterlagen mit anderem, vergleichbarem Material zu den heutigen Beständen M 430 - M 433 und führte die Nekrologe, heute Bestand M 744, und die Druckvorschriften, heute Bestand M 635/1, als archivische Sammlungen weiter. Nur die in sich geschlossenen bzw. wieder hergestellten Reihen der Stammlisten, Denkschriften und Zeitungsausschnitte ließen sich provenienzgerecht beim Bestand der Zentralabteilung eingliedern (1). Mit Erlass des Kriegsministeriums vom 24. April 1874 / Militärverordnungsblatt 24/1874 wurde die Führung von Stammlisten verbindlich eingeführt. Diese sollten jeweils "die ganze Periode des Truppenteils vom Stiftungsjahr an umfassen" und jährlich zum 1. November bezüglich "Garnison und Wechsel derselben, Ergänzung, Uniform und Bewaffnung, sowie deren Veränderungen, Stamm und Formationsveränderungen, Feldzüge und Schlachten, Auszeichnungen, Chefs, Kommandeure" ergänzt werden. Die Zentralabteilung des Ministeriums sammelte darauf eigene Aufschriebe, eingehende Meldungen, Drucksachen u. a. in für jeden Truppenteil getrennt angelegten Mappen, die, sorgfältig geführt, sich bald zu einem vorzüglichen Auskunftsmittel über die genannten Bereiche entwickelten, bis die Angaben 1912 abbrechen. Zu unbestimmter Zeit wurden die Stammlisten gebunden und dem späteren Bestand M 1/11 Kriegsarchiv zugewiesen, bei dessen Neuordnung 1985 sie wieder herausgelöst und hier eingefügt wurden. Auf Anordnung des Kriegsministeriums vom 9. März 1907 hatte die Abteilungen des Ministeriums solche militärischen Angelegenheiten, die eventuell im Bundesrat, im Reichstag oder im Landtag zur Sprache kommen konnten, aufzugreifen und entsprechende Ausarbeitungen zusammen mit einschlägigen Drucksachen, Zeitschriftenaufsätzen u. a. vorzulegen. Nach Abschluss der einzelnen Fälle verwahrte die Zentralabteilung diese sogenannten Denkschriften, um sie vierteljährlich der zuständigen Abteilungen zur Ergänzung auf den neuesten Stand wieder zuzusenden. Die Mappen waren nach dem Alphabet der Stichworte geordnet und dazuhin durchgezählt; 1911 wurden die Stichworte und die anschließende Nummerierung erneuert und in einem gedruckten Verzeichnis (siehe Anlage) zusammengestellt. Teilweise fanden in den Büscheln auch Vorgänge auf früheren Jahren Aufnahme, bis die Sammlung nach Kriegsausbruch 1914 nur noch in Einzelfällen fortgeführt und schließlich Anfang 1919 an die Abteilung Kriegsarchiv des Ministeriums abgegeben wurde. Nach 1911, vermutlich erst im Heeresarchiv, kam es mindestens zweimal zu Neuformierungen. Aber keine dieser Maßnahmen hat je den gesamten Bestand erfasst, wie er andererseits sich auch nicht vollständig erhalten hat bzw. ganz wiederherstellen lässt. Nachdem im Heeresarchiv eine Anzahl von Büscheln miteinander vermischt, andere hingegen getrennt und neu zusammengestellt worden sind, fehlen nunmehr von der Ordnung des Jahres 1911 die Nummern 15 (oder 16), 19, 26, 49, 51, 56, 79, 80, 93 und 113. 1939/50 vereinigte Regierungsinspektor Alfons Beiermeister das vorliegende Material mit weiteren allgemeinen gedruckten Denkschriften u. a., die bei Aktenausscheidungen angefallen waren, zum späteren Bestand M 730 "Denkschriften". Als dieser 1985 aufgelöst wurde, konnten die Denkschriften der Zentralabteilung wieder provenienzgerecht eingegliedert werden. Seit 1902 sammelte die Zentralabteilung für die Militärverwaltung wichtige Nachrichten aus mehreren, nach Haltung und Ausrichtung unterschiedlichen Tageszeitungen wie Berliner Tagblatt, Frankfurter Zeitung, Der Beobachter, Deutsches Volksblatt, Schwäbischer Merkur, Schwäbische Tagwacht, Stuttgarter Neues Tagblatt, Württemberger Zeitung u. a. Die Ausschnitte wurden ungefähr in chronologischer Folge in nachträglich gebundene Hefte eingeklebt und diesen meist noch eine detaillierte Inhaltsübersicht beigefügt. Nachdem die Sammeltätigkeit 1913 mit einem Sonderband zum Regierungsjubiläum Kaiser Wilhelms II. abgebrochen war, wurde sie bei Kriegsbeginn 1914 in wesentlich erweitertem Rahmen wieder aufgenommen: Neben Ausschnitten von im Staatsanzeiger veröffentlichten Behördenverfügungen standen nun zu Sachthemen wie "Kriegsschauplatz", "Parlament", "Kriegskrankenpflege" angelegte Serien. Zu Jahresbeginn 1916 wurde aber diese Sammlung an die Abteilung Kriegsarchiv des Ministeriums abgegeben und dann dort fortgeführt. Doch verblieb die hauptsächlich aus Parteizeitungen zusammengestellte Gruppe "Stellungnahmen der politischen Parteien zum Kriege", die ursprünglich ebenfalls ausgefolgt werden sollte, zunächst noch bei der Zentralabteilung, die überdies gegen Jahresende 1916 noch eine neue Gruppe "Auslassungen der Presse über die Zivildienstpflicht" eröffnete. Im Juli 1918 sollte die verbliebene sachthematische Sammlung - also ohne die erwähnten Ausschnitte von Behördenverfügungen - an die neugeschaffene "Dienststelle H", die spätere "Ministerialabteilung", abgekürzt M, des Ministeriums übergehen. Inwieweit dies erfolgt ist, muss offen bleiben, da die Sammlung in der bisherigen Form in keiner der beiden Abteilungen weiterbetrieben wurde. Im Heeresarchiv vereinigte Archivangestellter Oberst a. D. Kurt Hiller alle beim Kriegsministerium erwachsenen diesbezüglichen Unterlagen mit weiteren bis ins Jahr 1938 reichenden Zeitungen, Ausschnitten, Denkschriften u. a. zur "Zeitungsausschnittsammlung des Württembergischen Kriegsministeriums", dem späteren Bestand M 731, und legte darüber Bandrepertorium an, das allerdings um 1940 unvollendet blieb. Bei der Aufteilung dieses Bestandes 1985 wurden die Zeitungsausschnitte, die bei der Zentralabteilung ausgewählt und nicht, wie erwähnt, 1916 an das Kriegsarchiv abgegeben wurden, erneut beim Bestand der Zentralabteilung eingereiht. Bereits 1974 verzeichnete Werkvertragsangestellter Westerfelder die Stammlisten, im Frühjahr 1985 Archivangestellter Werner Urban die Denkschriften; dazuhin fertigte dieser das zugehörige Orts-, Personen- und Sachverzeichnis. Für die Zeitungsausschnitte wurden weitgehend die Titelaufnahmen des Findbuchs von 1940 übernommen, für das wiederum von Werner Urban zusammengestellte Orts-, Personen- und Sachverzeichnis außerdem das 1950 zum Bestand M 731 von Beiermeister angelegte Register mitbenutzt. Die Auswahl der in de Titelaufnahmen wie in Beiermeisters Register enthaltenen Stichworte ist begrenzt und könnte anhand der genannten Inhaltsübersichten zu den einzelnen Bänden ergänzt werden, solche, an sich wünschenswerte umfangreiche Erweiterung ist jedoch einstweilen zurückgestellt worden. Die Stammlisten, Denkschriften und Zeitungsausschnitte de Zentralabteilung des Kriegsministeriums umfassen nunmehr die Bände und Büschel 603 - 821 in 3,3 Regalmetern. Stuttgart, im Oktober 1985 (Cordes) (1) Insoweit sind die Angaben in Band 1 des Repertoriums, S. XVIII, nunmehr zu berichtigen.
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 135 b · Bestand · 1918-1919
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: In Stuttgart bildete sich wahrscheinlich schon in den ersten Novembertagen 1918 ein Soldatenrat. Öffentlich trat ein solcher am 9. November auf unter Führung des Offiziersstellvertreters Albert Schreiner, der am Abend des gleichen Tages erster Kriegsminister in der Regierung Bios wurde. In einigen Garnisonen wie Ulm und Ludwigsburg bildeten sich Soldatenräte noch vor den Arbeiterräten. Auf Anregung mehrerer Soldatenräte traten bereits am 17. November Delegierte aus den württembergischen Garnisonen unter dem Vorsitz des neuen "Leiters des Kriegswesens" Ulrich Fischer zu einer ersten Landesversammlung zusammen. Auf ihr wurde die Bildung eines siebenköpfigen Landesausschusses beschlossen, in den die größeren Standorte je einen Vertreter schickten. Die zweite Landesversammlung am 11. / 12. Dezember erweiterte den Landesausschuss auf 21 Mitglieder und verabschiedete Bestimmungen für die württembergischen Soldatenräte. Sie bildeten neben den von der Regierung erlassenen Satzungen für die Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte vom 14. Dezember die organisatorische Grundlage für alle Soldatenräte innerhalb Württembergs. Darnach wurden sie wie die Arbeiter- und Bauernräte als die revolutionäre Grundlage des neuen Regierungssystems anerkannt, doch sollte die Vollzugsgewalt ausschließlich bei der Regierung und den überkommenen Behörden liegen. Nach den Bestimmungen gliederten sich die Soldatenräte in Kompanie-, Bataillons-, Regiments- und Garnisonräte. Unmittelbar gewählt wurden nur auf der untersten Stufe die Kompanieräte, die dann in der nächtshöheren als Bataillonsrat zusammentraten und für die laufenden Geschäfte einen Ausschuss wählten. Dieses System setzte sich nach oben fort. An der Spitze stand der "Soldatenrat für Württemberg", zu dem die einzelnen Garnisonräte je einen Delegierten pro 500 Militärpersonen entsandten. Sie traten in der Landesversammldung zusammen und beriefen den Landesausschuss. Dessen Vorsitzende waren Sergeant Fridolin Wicker 22. November 1918 - 25./27.Februar 1919 Beamtenstellvertreter Willy Bettinger 25./27. Februar - 1. Juni 1919 Landwehrmann Schriftsetzer Wilhelm Hitzler ab 1. Juni 1919 Zweiter Vorsitzender war Landsturmmann Gastwirt Albert Schaffler. Der weitgehend von Mitgliedern der (mehrheits-)sozialdemokratischen Partei besetzte Landesausschuss ordnete einzelne Vertreter als Vertrauensleute ab in die Referate des Kriegsministeriums, Generalkommandos usw. Insbesondere zum letzten Kriegsminister Herrmann bestand ein gutes Verhältnis, so dass der Landesausschuss bis in den Frühsommer 1919 die württembergische Militärpolitik beeinflussen und die Rechte der Soldatenräte behaupten konnte. In besonderen Fällen, so u. a. während der Unruhen im April 1919, trafen sich der Landesausschuss der Arbeiter- und Bauernräte und der Landesausschuss der Soldatenräte zu gemeinsamen Sitzungen. Die u. a. vom Landesausschuss aufgestellten "Bestimmungen zum Neuaufbau des württembergischen Volksheeres" suchten Mitwirkungsrechte und Organisationsformen der Räte in die neue Heeresverfassung der Republik zu übernehmen, was jedoch angesichts der andersartigen Konzeption für die Reichswehr nicht zur Anwendung kam. Vielmehr wurden die lokalen Soldatenräte nach der Auflösung des alten Heeres zum 30. Juni 1919 aufgehoben. Lediglich sieben Mitglieder des Landesausschusses verblieben noch bis 30. September. Bereits im April 1919 hatte Dr. Erich Troß, der seine Ausbildung für den bayerischen Archivdienst kriegsbedingt hatte unterbrechen müssen und damals für den Landesausschuss der Soldatenräte Aufklärungsarbeit betrieb, angeregt, dass das Schriftgut der württembergischen Räte und dazuhin weitere geeignete Unterlagen zu einem "Revolutionsarchiv" zusammengeführt werden sollten. Die beiden Landesausschüsse griffen diesen Vorschlag sofort auf, so dass noch im Mai mit Troß "Bestimmungen über die Errichtung eines württembergischen Revolutionsarchivs" vereinbart werden konnten. Die Aufforderung an die nachgeordneten Räte, ebenfalls an dieses Archiv abzuliefern, ist - abgesehen von einigen Arbeiter- und Bauernräten - von den Garnisonräten großenteils befolgt worden. Nur in einem Fall gilt dies auch von den Soldatenräten der Truppenteile, da ihr Schriftgut vielfach zusammen mit den Unterlagen der Truppenteile selbst an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart gelangte und jetzt in den M-Beständen des Hauptstaatsarchivs enthalten ist. Troß konnte sich überdies seiner selbstgestellten Aufgabe nur kurze Zeit widmen, weil er eine Anstellung bei der Frankfurter Zeitung als Redakteur erhielt. 1920 wurde dann das bis dahin erwachsene Material dem (heutigen) Hauptstaatsarchiv übergeben und 1921 durch ein vorläufiges Findbuch - wahrscheinlich von Eugen von Schneider - erschlossen. Sowohl dieses Reper-torium als auch die einschlägigen Kanzleiakten wurden 1945 bei einem Luftangriff vernichtet. Wohl zeitbedingte Gründe verhinderten 1937 eine Aufnahme des Bestandes in die gedruckte Gesamtübersicht, so dass er erst nach dem 2. Weltkrieg entsprechend dem Selbstverständnis der beiden Landesausschüsse bei den E-Beständen unmittelbar hinter den Beständen des Staatsministeriums unter der Signatur E 135 eingerückt wurde. 1957 fertigte Robert Uhland nochmals ein kursorisches Findbuch, doch ging er davon aus, dass zu späterer Zeit eine ausführliche Verzeichnung und Ordnung erfolgen müsse. Als die Räte um 1975 das besondere Interesse der historischen Forschung fanden und die Vorbereitungen für die 1918-Ausstellung des Hauptstaatsarchivs im Jahre 1978 anliefen, erschien eine solche umfassende Erschließung um so dringlicher. Doch ließ sich diese dann nur mit vielfacher Unterbrechung meist im Rahmen der Ausbildung der Referendare und hauptsächlich der Inspektoranwärter durchführen. 1985 war die Neuverzeichnung des gesamten Bestandes abgeschlossen, so dass eine Aufteilung nach Provenienzen möglich war. Seitdem bilden die Unterlagen des Landesausschusses der Arbeiter- und Bauernräte und einiger nachgeordneter örtlicher Räte, d.h. im wesentlichen die früheren Büschel 64 - 86, den Bestand E 135a, während die einstigen Büschel 1-63 zum vorliegenden Bestand zusammengefasst wurden. Die Gliederung beider Bestände wurde im Unterricht des Inspektoranwärterjahrgangs 1986 erarbeitet. Die abschließende Ordnung und die Redaktion des Findbuchs zu E 135b folgten dann 1989/90; den computergestützten Ausdruck fertigte Frau Hildegard Aufderklamm im Staatsarchiv Ludwigsburg. Der Landesausschuss der Soldatenräte hat zwar bald nach seiner Begründung ein Geschäftstagebuch eingeführt, aber keine geordnete Schriftgutablage errichtet. Anfänglich war auf die Schriftlichkeit kein großer Wert gelegt worden, später scheint jedenfalls ein Teil der ein- und ausgehenden Schreiben im Umlauf verfahren den einzelnen Mitgliedern zur Kenntnis gelangt zu sein. Dies gilt im ganzen auch von den nachgeordneten Garnisonräten. Die Einmaligkeit der Überlieferung schien eine mehr oder minder blattweise Verzeichnung zu rechtfertigen, so dass aus den genannten, kaum geordneten ursprünglichen Büscheln rund 6000 Titelaufnahmen erwuchsen. Nach der provenienzgerechten Trennung auch innerhalb der einzelnen Soldatenräte ließen sich die meist sehr kleinen Büschel gleichen Betreffs vielfach vereinigen, so dass der Bestand nunmehr 1429 Büschel in 3,4 Regalmetern umfasst. Es scheint unter Einschluss des Kriegsministeriums in der zeitgenössischen württembergischen Verwaltung keine Schriftgutordnung in Gebrauch gewesen zu sein, die sich angesichts der umfassenden Kompetenz der Räte auf diese anwenden ließ. Die vorliegende Bestandsgliederung wurde daher induktiv nach Sachgesichtspunkten erstellt, wie sie sich anhand des erhaltenen, meist aus Sachak-tenschriftstücken bestehenden Materials ergaben. Lediglich die Reihung der im engeren Sinn militärischen Betreffe erfolgte in Anlehnung an den "Einheitsaktenplan für den Bereich der Heeresleitung und des Ministeramts", Berlin 1931. Der Tektonik der beiden Staatsarchive in Stuttgart und Ludwigsburg entsprechend hätten die einzelnen Provenienzen des "Revolutionsarchivs" den E-, F- und M-Beständen zugewiesen werden müssen. Andererseits schien es angemessen, den ursprünglichen Zusammenhang, wie er durch die Ablieferung als Ganzes an das Hauptstaatsarchiv gegeben war, auch weiterhin zu wahren. Die Überlieferung der Garnisonräte ist deshalb - parallel zu der der örtlichen Arbeiter- und Bauernräte - als Anhang beim Bestand des Landesausschusses der Soldatenräte eingefügt und in gleicher Weise erschlossen worden. Aus den geschilderten Gründen ist die Überlieferung besonders aus der Anfangszeit unvollständig und insgesamt auch sehr ungleich. Dennoch dürfte die Vielfalt der Tätigkeit hauptsächlich des Landesausschusses noch deutlich werden. Allgemeine Erörterungen und Überlegungen, Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, wie sie in erster Linie in den LandesVersammlungen und den Sitzungen des Landesausschusses vorgetragen wurden, sind zu einem großen Teil abgedruckt bei: Regionale und lokale Räteorganisationen in Württemberg 1918/19, bearbeitet von Eberhard Kolb und Klaus Schönhoven (Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/19, II), Düsseldorf, o. J. Dieses Werk enthält auch zahlreiche Kurzbiographien am damaligen politischen Geschehen Beteiligter. Ludwigsburg, im März 1991 Cordes

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 Baden, Mainau · Bestand · 1729, 1818-1952, 1982
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Besitzgeschichte der Insel Mainau: Nach der Aufhebung der Kommende des Deutschen Ordens auf der Mainau im Jahr 1805 fiel der Kommendenbesitz zunächst an den badischen Staat; das Kommendenarchiv bildet heute im Generallandesarchiv vor allem die Bestände 5 (Urkunden Mainau) und 93 (Akten Mainau). Nach raschem Besitzerwechsel - 1827 von Baden an Fürst Nikolaus von Esterhazy, 1839 von dessen Sohn Nikolaus Freiherr von Mainau an Katharina Gräfin Langenstein - kaufte Großherzog Friedrich I. von Baden die Insel 1853 aus Langenstein¿schem Besitz mit Mitteln der Privatschatulle und machte das Deutschordensschloss zur Nebenresidenz. Mit vorrückendem Alter wurden die Aufenthalte des Großherzogs und seiner Frau Luise immer häufiger; der Park verdankt seine Gestaltung weitgehend der Initiative Friedrichs. 1907 ist der Großherzog auf der Mainau gestorben. Der Witwensitz der Großherzogin ging nach ihrem Tod 1923 auf ihren Sohn Friedrich II. über, von ihm auf seine Schwester Viktoria, Königin von Schweden. 1930 trat deren Enkel Lennart, heute Graf Bernadotte, den Besitz der Mainau an. Geschichte und Hinweise zur Überlieferung: Das Schlossarchiv, das 1997 dem Generallandesarchiv als Depositum der Blumeninsel Mainau GmbH übergeben wurde, bildet die Besitzgeschichte und die Hofhaltung des großherzoglichen Paars eher fragmentarisch ab. Als geschlossener Überlieferungskomplex hat sich lediglich der Planbestand erhalten. Da nach dem Tod Friedrichs I. nach dem Willen Großherzogin Luises weder im Schloss noch im Park irgendeine Veränderung erlaubt wurde, vermitteln die Pläne wohl einen guten Überblick über die Umnutzung der alten Kommendebauten und die Anlage des Parks von der großherzoglichen Zeit bis zur Ära Bernadotte. Die Pläne stammen fast alle von den Architekten des Großherzoglichen Hofbauamts (Dyckerhoff, Hemberger, Amersbach), einige wenige von der Hofgärtnerei, von beauftragten Firmen und von der Bezirksbauinspektion Konstanz. Außerhalb der Insel werden lediglich das Hofgut St. Katharina bei Litzelstetten und eine Parkbank bei Konstanz damit dokumentiert. Die Pläne wurden vor der Übergabe an das Generallandesarchiv von Frau Kreyenberg detailliert erfasst; ihr Verzeichnis dient weiterhin als Findmittel für den Planbestand. Der Aktenteil des Archivs besteht dagegen nur noch aus Fragmenten. Das hat innere und äußere Gründe. Die wechselnde Hofhaltung zwischen Karlsruhe, Baden-Baden, Badenweiler und der Mainau dürfte einen Schriftgut-Transport mit sich gebracht haben, der in allen Residenzen halb ortsbezogene, halb zufällig zurückgelassene Akten-¿Schichten¿ entstehen ließ. So entspricht der Mainauer Bestand in vielem fast passgerecht den Akten, die aus der Überlieferung im Neuen Schloss in Baden-Baden seit 1995 im Generallandesarchiv verwahrt werden: Hier wie dort sind Grenzen zwischen Akten der Hofbehörden, des täglichen Zeremoniells und des persönlichen, fürstlichen Nachlasses kaum exakt zu ziehen, hier wie dort finden sich Korrespondenz- und Telegramm-Serien, Tage- und Notizbücher, private Eingaben und Grußadressen, Dokumente der breitgefächerten Wohltätigkeitsarbeit von Großherzogin Luise u.v.a.m. (vgl. GLA 69 Baden, Sammlung 1995 A, B, D, F I, FII, G , K). Auf einen Nenner gebracht, bildet der Mainauer Bestand - soweit er sich nicht direkt auf die Mainauer Hofhaltung bezieht - den Baden-Badener mikroskopisch ab; beide Bestände sind dabei in erster Linie auf Großherzogin Luise bezogen, erst in zweiter auf ihren Mann und ihre Kinder. Wie in Baden-Baden gehören nicht zuletzt auch eine größere Gruppe von Fotos zum Mainauer Bestand, die unter anderem die enge Verbindung zu den Verwandten des Kaiserhauses dokumentieren. Anders als in Baden-Baden, scheint der Fragment-Charakter des Mainauer Archivs aber auch auf ungewollte Eingriffe zurückzugehen. Im Sommer 1945 diente das Schloß als Lazarett für ehemalige KZ-Häftlinge; in dieser Zeit sollen sie das Archiv, die Buchhaltung und die neuere Dokumentation der Insel verbrannt und bei ihrer Entlassung im September Dokumente mitgenommen haben (Alexander und Johanna Dées de Sterio, Die Mainau, Stuttgart / Zürich 1977 S.93). Welcher Art dieses eigentliche ¿Archiv¿ war, wird nicht mehr exakt zu rekonstruieren sein; auf jeden Fall dürfte es sich dabei um das Schriftgut der Güterverwaltung gehandelt haben, das von den Nachfolgern des Deutschen Ordens übernommen und durch das 19. Jahrhundert fortgeführt wurde. Aus diesem Bereich haben sich im heutigen Bestand tatsächlich nur Bruchteile von Akten erhalten. Bearbeiterbericht: Wegen der schwierigen Überlieferungsgeschichte war auch die Ordnung des verbliebenen Bestandes nicht einfach. Eine Trennung nach Personal- und Hofämter-Provenienzen wäre wenig sinnvoll und angesichts von kaum zuzuordnenden Fragmenten auch kaum möglich gewesen. So bilden jetzt besondere Anlässe (wie Geburtstage und Jubiläen) und besondere Quellengattungen (wie Notizbücher oder Telegramme) die obersten Ordnungskriterien, dann der Personen- oder Ereignisbezug und schließlich, innerhalb einer Archivalieneinheit, die chronologische Reihenfolge; dabei mußten die meisten dieser Archivalieneinheiten aber erst gebildet werden, da bei der Übernahme des Bestandes irgendeine Ordnung auch von Teilen nicht erkennbar war; in der Regel handelte es sich um lose, umzusammenhängende Blätter. Der Bestand wurde im August und September 1998 im Rahmen der Ausbildung für den Höheren Archivdienst von Claudia Maria Neesen und Christof Strauß unter Anleitung des Unterzeichneten geordnet und mit Hilfe des MIDOSA-Programmpakets der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg verzeichnet und indexiert. Karlsruhe, im Juni 1999 Konrad Krimm Konversion: Im Jahr 2015 wurde das Findmittel konvertiert. Die Endredaktion führte Sara Diedrich im April 2016 durch. Dabei wurden die Pläne und Bauzeichungen unter der Bestandsbezeichnung 69 Baden, Mainau K zum Bestand 69 Baden, Mainau hinzugefügt und unter den Signaturen 69 Baden, Mainau K 1 bis 69 Baden, Mainau K 209 neu verzeichnet.