Ausbildung

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          Staatsarchiv Bremen (STAB), 3-N.5. · Sammlung · 1877 - 1958
          Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

          Inhalt: Naturwissenschaftliche Sammlungen - Städtisches Museum für Naturgeschichte und Ethnographie, Museum für Natur-, Völker- und Handelskunde, Deutsches Kolonial- und Übersee-Museum, Übersee-Museum, insbesondere Vermehrung der Bestände durch Materialien aus den deutschen Kolonien und von Expeditionen, Studienreisen von Museumsbeamten, Aquarium und Terrarium - Gewerbe- und Focke-Museum - Morgenstern-Museum in Bremerhaven - Sonstige Museen

          Angelegenheiten der Häuptlinge; Band 1
          FA 1 / 37 · Akt(e) · 1885 - 1896
          Teil von Cameroon National Archives

          Auszeichnung von sechs Häuptlingen mit alten deutschen Uniformstücken für offizielle Anlässe. - Genehmigung des Vorschlages des Syndikates für Westafrika, Hamburg, 1885 [fol. 1 - 16] Häuptlingspalaver in Duala unter dem Vorsitz von Gouverneur von Soden. - Protokoll, 17.7.1885 [fol. 3 - 7] Erziehung von Häuptlingskindern in Deutschland. - Befürwortung der Anträge durch Gouverneur von Soden, 1885 [fol. 9 - 10] Bau eines kleinen Frachtdampfers für Dumbe Lobe Bell auf der Schichau-Werft. - Anforderung eines Angebotes, 1885 [fol. 11 - 12] Trustsystem. - Einziehung des von Eduard Schmidt an die Akwa-Häuptlinge und Jim Ekwalla gegebenen Trusts. - Gesuch um Unterstützung des Gouvernements, 1885 [fol. 14] Kanupalaver Häuptling Green Joss. / Häuptling Manga Bell. - Aufforderung Gouverneurs von Soden zur Erhebung einer Klage beim Richter von Kamerun bei Nichteinigung, 1885 [fol. 17 - 18] Wiederaufbau des Wohnsitzes des Häuptlings Etome Lokoto von Lokoto. - Gesuch, 1885 [fol. 19 - 20] Begnadigung des zur Deportation verurteilten Manga Akwa, 18.3.1886 [fol. 21 - 27] Auszahlung des vereinbarten jährlichen Kumis für das von Kapitän Buchan an King Akwa gezahlte Geld. - Forderung der am Wuri ansässigen Häuptlinge (Cameroon-River-Chiefs), 1886 [fol. 32 - 55] Nichtanerkennung der Oberhoheit des King Bell. - Klage der Häuptlinge Elami Joss und Lock Priso, 1886 [fol. 34] Streitigkeiten der Eingeborenen und Tätigkeit der Eingeborenenschiedsgerichte. - Rauferei zwischen den Joss-, Bell- und Hickory-Leuten. - Untersuchungen, 17.6.1886 [fol. 35 - 38] Abstammung der Deido- (Bonabela-) Leute und deren Verhältnis zu den Duala-Leuten. - Bericht des King Akwa, 1886 [fol. 40] Einsetzung des King Bell zum Oberhäuptling von Hickory, Joss, Lokoto, Bell und Bona Ndala, 1886 [fol. 43] Übergabe der auf S.M.S. HABICHT gefangengehaltenen Akwa-Leute Duke Akwa und Yellowgreen an den für deren Wohlverhalten verantwortlichen Oberhäuptling Akwa, 26.7.1886 [fol. 44] Auszahlung des jährlichen Kumis an die am Wuri ansässigen Häuptlinge, 1886 [fol. 47] Störung der öffentlichen Ordnung durch Streitigkeiten zwischen David Meelon (Meetom?) und King Akwa. - Anrufung des Gouverneurs von Soden durch John Akwa, Januar 1887 [fol. 49] Einstellung der Untersuchungen gegen den Häuptling Money von Bimbia wegen angeblicher Anstiftung zum Mord und Widerstandes gegen die Anordnungen des Gouvernements, 1887 [fol. 54 - 55] Errichtung einer Schule auf Kosten der Bell-Leute. - Vorschlag King Bell, 1888 [fol. 59 - 60] Ausbildung Eingeborener in Deutschland. - Bell, Alfred (Neffe des King Bell), Ausbildung zum Schlosser und Maschinisten im Technischen Betrieb des Norddeutschen Lloyd in Bremerhaven und der Hauptwerkstatt der Eisenbahndirektion Berlin. - Anderweitige Unterbringung nach zweijähriger Schlosser- und Maschinistenausbildung. - Bemühungen von Gouverneur von Soden, 1888 [fol. 60a - 61] Verhinderung eines Friedens zwischen den Duala-Leuten durch Gouverneur von Soden. - Alfred Bell an Ndumbe Eyundi (Jonas King), 1888 [fol. 62 - 64] Deportation des Häuptlingssohnes Manga Bell nach Togo, dessen Begnadigung und Rückkehr, Oktober 1888 [fol. 65 - 156] Vernichtung des Bell‘schen Handelsmonopols am Mungo durch Errichtung einer Plantage und Faktorei deutscher Firmen. - Bericht des Gouverneurs von Soden, 1889 [fol. 88 - 116] Politik des Oberhäuptlings Akwa gegenüber dem Gouvernement. - Bericht Gouverneur von Soden an das Auswärtige Amt, 1889 [fol. 92 - 93] Ausbildung Einheimischer in katholischen Anstalten und das Fehlen gleichartiger Möglichkeiten in evangelischen Anstalten. - Bericht von Gouverneur von Soden, 1889 [fol. 92 - 93] Ansässige eingeborene Bevölkerung entlang der im Bau befindlichen Straße Kribi - Bipindi - Lolodorf - Jaunde (Aufgliederung nach Stammeszugehörigkeit) Verzeichnis, 1908 [fol. 93] Maßnahmen des Gouvernements gegen Häuptling Bell. - Weiterleitung seiner Beschwerde durch die Baptist Missionary Society, London, an das Auswärtige Amt, 1889 [fol. 94 - 97] Begnadigung und Rückkehr des verbannten Manga Bell von Togo nach Kamerun, Verzicht der Bell-Leute auf einen Häuptling oder Wahl eines nicht zur Bell-Familie gehörenden Häuptlings. - Bericht von Gouverneur von Soden an das Auswärtige Amt, 1889 [fol. 101 - 102] Ausbildung Eingeborener in Deutschland. - Unterbringung von zwei Knaben aus Akwa-Dorf in der katholischen Anstalt St. Ottilien, 1889 [fol. 136 - 137] Akwa, M‘pundu (Sohn des King Akwa), Ausbildung in der Reissmann‘schen katholischen höheren Knabenschule in Paderborn und in Rheindahlen, Kreis. Gladbach. - Unterbringung in Paderborn, 1889 [fol. 136 - 137] Akwa, M‘pundu (Sohn des King Akwa). - Unterricht und Erziehung. Bericht von Regierungs- und Schulrat Vandenesch, 1889 [fol. 142 - 144] Akwa, M‘pundu (Sohn des King Akwa). - Zweckmäßigkeit der Ausbildung in Deutschland und Regelung der finanziellen Verhältnisse. - Bericht von Gouverneur von Soden, 1889 [fol. 145 - 148] Abhaltung von Gerichtstagen (Palavern). - Ausübung der Gerichtsbarkeit der Ersten Instanz durch Häuptlinge, 1890 - 1894 [fol. 160 - 258] Eigene Verhältnisse in Deutschland und Beziehungen des Gouvernements zur Familie Bell. - Manga Bell, Berlin, an Joseph Bell, Duala, 1889 [fol. 162] Akwa, M‘pundu (Sohn des King Akwa). - Rücksendung nach Kamerun wegen seines Verhaltens in Paderborn. - Aufhebung der Verfügung des Auswärtigen Amtes wegen guten Verhaltens in Rheindahlen, 1890 [fol. 174] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Rückkehr des Sopo Bell nach Bell-Town. - Genehmigung des Gesuches, 1890 [fol. 175 - 176] Ausbildung Eingeborener in Deutschland. - Gewähren einer finanziellen Beihilfe an den Regierungsdolmetscher Meetom, Duala, zum Unterhalt von dessen in Deutschland zur Arztausbildung befindlichen Sohnes Tube, 1891 [fol. 180 - 185] Anklage gegen die Häuptlinge Tokote und Sohn, Davis und Elamy Joss, Manga Bell, King und Black Akwa sowie N‘jo aus Muskoko wegen Vernachlässigung der Wegereinigung, 1891 [fol. 191a - 192] Verpflichtung der Häuptlinge Koto, Priso, Ngango und Njoke zur Beachtung der Freiheit des Handels, 1891 [fol. 198] Beschmutzung des Weges von Bell-Dorf zum Amtssitz des Gouverneurs in „schamlosester Weise“ durch Bewohner des Muskoko-Dorfes sowie Androhung der kostenpflichtigen Reinigung zu Lasten des Kumis von King Bell, 1892 [fol. 199] Verpflichtung des „Clubs der Häuptlinge“ unter der Leitung von Endene King zur Durchführung aller Gesetze und Berichterstattung an den Gouverneur, 30.3.1892 [fol. 204] Handel und Gewerbe. - Trustsystem. - Gutachten, 1892 [fol. 205] Hoheitsrechte der Häuptlinge Endene a Ngando, Mpundo, Akwa und ihrer Nachkommen, 1892 [fol. 206 - 208] Trustrückzahlung an die Handelsagenten nach Eröffnung des freien Binnenhandels unter Ausschluss des Zwischenhandels der Duala. - Beschwerde der Duala-Häuptlinge, 29.10.1892 [fol. 211] Beschwerdeschrift der Duala-Häuptlinge mit folgenden Punkten: - 1) Trustrückzahlung an die Handelsagenten nach Eröffnung des freien Binnenhandels unter Ausschluss des Zwischenhandels der Duala - 2) Vollstreckung von Gefängnisstrafen gegen Häuptlinge - 3), 29.10.1892 [fol. 211 - 217] Bakoko-Expedition (Kanzler Wehlan). - Mangelhafte Durchführung der Vorbereitungen und dadurch entstandene Verluste unter den Duala-Hilfskriegern. - Beschwerde der Duala-Häuptlinge, 29.10.1892 [fol. 211] Mißhandlung von Häuptlingen und sonstige Übergriffe von GouvernementsSoldaten – Beschwerde der Duala-Häuptlinge, 29.10.1992 [fol. 211] Beschwerdeschrift der Duala-Häuptlinge (1892). - Beantwortung der Beschwerden durch Gouverneur von Zimmerer, 18.11.1892 [fol. 223 - 226] Berechtigung des Häuptlings Manga Bell zur Festnahme von Gouvernementsarbeitern wegen Verübung groben Unfugs in der Stadt nach 8:00 Uhr abends. - Verfügung des stellvertretenden Gouverneurs von Schuckmann, 24.11.1891 [fol. 228] Festlegung der Sperrstunde für den Aufenthalt der Soldaten und Gouvernementsarbeiter in den Duala-Dörfern auf 19.00 Uhr. - Verfügung von Gouverneur von Zimmerer, 18.6.1892 [fol. 228] Handelsstreitsache der Häuptlinge Green Joss und Small Lock. - Gesuch um Vermittlung von Gouverneur von Zimmerer, 1894 [fol. 229] Drohende gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Häuptlingen Manga Bell und den Hickory-Häuptlingen Lock Priso, Green Joss und Mudumbu Ejan. - Gesuch und Vermittlung durch Gouverneur von Zimmerer, 1894 [fol. 232] Streitigkeiten des Häuptlings Mudumbu Ejan mit anderen Häuptlingen über die Aufteilung der Grundstücke in Hickory. - Gesuch um Vermittlung von Zimmerer, 1894 [fol. 243] Tod des Häuptlings Dibao von Mulimbajeru und Anerkennung dessen Bruders Mbenge als Nachfolger. - Bericht des Premierleutnants von Brauchitsch, Ebolowa, Juni 1894 [fol. 256 - 257] Schlägerei in Bonaku zwischen Anhängern des King Akwa und seines aus Deutschland zurückgekehrten Sohnes M‘pundu Akwa wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Gesetzgebung der Eingeborenen. - Gerichtsverhandlung, 1896 [fol. 275 - 279] Gerichtliche Vorladung des King Akwa. - Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen Nichtbefolgung, 1891

          Gouvernement von Kamerun
          Angelegenheiten des Schutzgebietes Togo; Band 4
          FA 1 / 4 · Akt(e) · 1899 - 1911
          Teil von Cameroon National Archives

          Politische Lage im Dagomba-Reich (Hauptstadt Yendi) und den benachbarten Gebieten: Möglichkeit der Errichtung einer Station zur endgültigen Unterwerfung der Dagomba - Bericht Kommissar Falkenthal, 1900 [fol. 13] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Dr. Heim, Zahlung der Remuneration für Oktober und November 1900 an den ehemaligen stellvertretenden Gouverneur von Togo, Kanzler Assessor Dr. Heim. - Gesuch des stellvertretenden Gouverneurs von Togo, Horn, an den Gouverneur von Kamerun, 1900 [fol. 24] Zustand des Wegenetzes, insbesondere der Verbindung von der Küste in das Hinterland des Schutzgebietes Togo. - Bericht von Prof. Dr. Wohltmann über seine Togo-Reise zur Klärung von Verkehrsfragen im Dezember 1899 (Auszüge), 1900 [fol. 34] Polizeitruppe. - Abgabe überzähliger Uniformen aus der Zeit des Ashanti-Aufstandes an das Gouvernement von Kamerun, 1900 [fol. 43] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Warnecke, Gärtner. - Ausbildung im Botanischen Garten in Victoria, 1900 [fol. 46 - 51] Rechtspflege. - Verbannung von Strafgefangenen aus Kamerun nach Togo zur Verringerung der Fluchtgefahr. - Angehörige der Polizeitruppe in Kamerun. - Einzelfälle (Jo, Johnson, Mbia, Mokoko, Nginda), 1901, 1906, 1907 [fol. 47, 52-55, 59, 68, 143, 181-182] Kakaoanbau im Bezirk Atakpame. - Anforderung von Früchten aus Kamerun zur Saatgutgewinnung, 1888 [fol. 74 - 79] Betonierungsarbeiten für die Pfähle beim Bau der Landungsbrücke in Lome. - Anforderung eines Gutachtens von Bausekretär Seiffert, Douala, 1904 [fol. 84] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - von Rotberg, Bezirksrichter von Togo (ab 1.2.1902) und Bezirksamtmann von Klein-Popo (ab 20.2.1903). Entlassung in Verbindung mit der Beleidigungsklage des Stationsleiters Geo. A. Schmidt. / P. Müller und Schnitz, Steyler Mission, 1903 [fol. 96 - 105] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Zech auf Neuhofen, Gouverneur. - Heimaturlaub, 1905 - 1908 [fol. 106-107, 147-158, 187-191] Zollamt Lome. - Befreiung der Groß- und Kleinviehausfuhren von Togo nach Kamerun vom Ausfuhrzoll. - Ersuchen des Gouverneurs von Kamerun an das Auswärtige Amt und dessen Entscheidung zur zollfreien Ausfuhr von Großvieh von der Landungsbrücke in Lome, 1905 [fol. 109 - 114] Mängel in der Zusammenarbeit und Auseinandersetzungen zwischen dem Gouverneur von Kamerun und den Gouverneuren von Togo. - Eingreifen des Auswärtigen Amtes, 1901 - 1905 [fol. 109 - 114] Rechtspflege. - Gerichtsverfahren gegen Pater Schmitz, Steyler Mission, wegen Beleidigung des Stationsleiters Geo A. Schmidt, Atakpame, - Bestimmung des Verhandlungsortes Lome bzw., aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Duala, 1905 [fol. 117 - 125] Generalkonsul für den Golf von Guinea. - Zulassung des Reichskommissars bzw. Gouverneurs von Togo als Konsul in der Republik Liberia (1889) und den britischen und französischen Besitzungen seines Amtsbereiches (Gold- und Nigerküste, Dahomey), 1889, 1905, 1910 [fol. 126, 133, 198] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Gaber, James, Schreiber des Bezirksamtes Lomé. - Fahndung wegen Entfernung vom Dienst zwecks Arbeitsaufnahme in Kamerun, 1905 [fol. 128, 176] Polizeitruppe. - Verrechnung des Kopfgeldes für Anwerbungen der Pik im Jahre 1900, 1906 [fol. 151 - 156] Polizeitruppe in Kamerun. - Anwerbungen für die Polizeitruppe in Kamerun in Togo im Jahre 1900. – Verrechnung des Kopfgeldes, 1906 [fol. 151 - 156] Landungsbrücke in Lome. - Einsturz des mittleren Teiles in der Nacht vom 18.-19.5.1911, 1911 [fol. 202]

          Gouvernement von Kamerun
          Armeeoberkommando in Ostasien
          BArch RW 63 · Sammlung · 1900-1901
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners Am 14. November 1897 hatte das Deutsche Reich den chinesischen Hafenort Tsingtau besetzt und in einem Vertrag mit dem Kaiserreich China vom 6. März 1898 ein Gebiet von 550 km² mit Tsingtau als Zentrum für 99 Jahre gepachtet - das Schutzgebiet Kiautschou. Die Provinz Schantung, zu der das gepachtete Gebiet eigentlich gehörte wurde zum deutschen Interessengebiet und zur neutralen Zone deklariert. In diesem Gebiet erhielt das Reich Konzessionen zum Bau und Unterhalt von Bahnlinien und Bergwerken. Doch bereits seit dem 30. Oktober 1895 hatte das Deutsche Reich das Recht, in den seit 1859/60 bestehenden internationalen Vertragshäfen Tientsin und Hankou Niederlassungen einzurichten. Und natürlich unterhielt das Reich wie die anderen Großmächte und sonst im Chinahandel engagierten Staaten auch eine Gesandschaft in Peking. Deutsche Missionen wirkten zudem im Innern Chinas, ebenso deutsche Kaufleute, insbesondere auch in Shanghai. Das Deutsche Reich war daher tatsächlich stark in China engagiert und es sah sich auch selbst so. Vor diesem Hintergrund wurden die ab Ende 1899 entstandenen und schnell immer gravierender werdenden fremdenfeindlichen Unruhen in China in Deutschland als Bedrohung empfunden. Die Regentin, Kaiserinwitwe Cixi, blieb in ihren Maßnahmen gegen die "in Rechtschaffenheit vereinigten Faustkämpfer", von den Kolonialmächten kurz als "Boxer" bezeichnet, zunächst uneindeutig, Einheiten der kaiserlich chinesischen Armee verbündeten sich zum Teil mit ihnen. Der Aufstand nahm ab Januar 1900 weiter zu, es kam zu ausufernden Gewaltakten gegen chinesische Christen und Ausländer. Ab Mai 1900 waren die ausländischen Gesandschaften in Peking von Aufständischen bedroht, die Bahnlinien von Peking an die Küste wurden angegriffen. Die Gesandschaften forderten daher militärische Unterstützung an. Das Deutsche Reich sandte noch im Mai 1900 ein Kontingent des in Tsingtau stationierten III. Seebataillons nach Peking, zwei weitere Kompanien wurden nach Tientsin beordert, das Kreuzergeschwader verlegte auf die Reede vor den Taku-Forts an der Mündung des Flusses Peiho. Die Situation in Peking verschärfte sich derweil weiter, weitere Truppen waren nötig. Die in China befindlichen Truppen der Kolonialmächte bildeten im Juni 1900 ein Expeditionskorps unter Führung des britischen Admirals Seymour (2066 Mann). Dieses wurde jedoch Mitte Juni von chinesischen Truppen (Boxer und reguläre Armee) aufgehalten und mußte umkehren. Die Ausländer und chinesischen Christen in Peking hatten sich mittlerweile im Gesandschaftsviertel verbarrikadiert und waren von der Außenwelt abgeschnitten. Die alliierten Kolonialmächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland, Japan) stürmten am 17. Juni die Taku-Forts, die chinesische Regierung forderte am 19. Juni alle Ausländer ultimativ zum Verlassen Chinas auf. Am 20. Juni wurde der deutsche Gesandte, Freiherr Clemens von Ketteler in Peking ermordet. Mit Edikt vom 21. Juni erklärte China faktisch den Alliierten den Krieg, was jedoch von diesen nicht erwidert wurde. Die alliierten Truppen zogen sich Ende Juni 1900 nach Tientsin zurück. In Deutschland wurde am 25. Juni aus den Angehörigen der Marine-Infanterie ein Marine-Expeditionskorps von 2528 Mann (unter Generalmajor von Höpfner) gebildet. Zudem erging am 3. Juli der Befehl zur Aufstellung eines Expeditionskorps aus Freiwilligen des Heeres (unter Generalleutnant von Lessel). Die Alliierten hatten sich auf die Bildung eines internationalen Expeditionskorps geeinigt, den Oberbefehlshaber sollte Deutschland stellen. Am 12. August 1900 wurde der ehemalige Chef des Großen Generalstabes, Generalfeldmarschall Alfred Graf von Waldersee zum Oberbefehlshaber der internationalen Streitmacht, die schließlich 64.000 Mann umfaßte, ernannt. Als Stab diente Waldersee das "Armeeoberkommando Ostasien". Das Ostasiatische Expeditionskorps ging mit seinen ersten Teilen am 27. Juli in Bremerhaven in See, bei ihrer Verabschiedung hielt Kaiser Wilhelm II. die bekanntgewordene "Hunnenrede". Das Deutsche Reich stellte mit den 19.093 Mann seines Ostasiatischen Expeditionskorps unter Generalleutnant von Lessel fast ein Drittel der internationalen Streitmacht. Bestandsbeschreibung Die Unterlagen des Armeeoberkommandos in Ostasien müssen als verloren angesehen werden. Die seinerzeit im Heeresarchiv befindliche Überlieferung ist mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 untergegangen. Der Bestand RW 63 enthält daher lediglich zufällig an anderer Stelle erhalten gebliebene Schriftgutsplitter. Inhaltliche Charakterisierung Der Bestand umfaßt im wesentlichen Berichte des Oberstabsarztes Dr. Müller, dazu einige wenige Briefe. Zitierweise BArch RW 63/...

          Armeeoberkommando Ostasien
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, P 7/2 · Bestand · (1714-1719), 1853-1987
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Zur Geschichte der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens Der mit der Kreuzzugsbewegung Ende des 11. Jahrhunderts entstandene Johanniterorden fiel am Beginn des 19. Jahrhunderts wie alle geistlichen Institutionen der Säkularisation zum Opfer. Das deutsche Großpriorat in Heitersheim (im Breisgau) wurde 1805/6 mit den ihm unterstellten Kommenden, darunter diejenigen im neuen Großherzogtum Baden und Königreich Württemberg, aufgelöst. Die Ballei Brandenburg, die seit dem 14. Jahrhundert eine durch den Übertritt zum Protestantismus um 1540 noch verstärkte Sonderstellung innerhalb des Großpriorates Deutschland genoß, wurde erst 1811 säkularisiert, blieb jedoch in Gestalt eines Verdienstordens für um den preußischen König, das königliche Haus und die Monarchie verdiente Personen protestantischer und auch russisch-orthodoxer Konfession weiterbestehen. 1852 stellte König Friedrich Wilhalm IV. von Preußen die Ballei Brandenburg des Johanniterordens wieder her. Von ihr ging auch die Initiative zur Wiederbelebung des Ordens und zur Gründung von "Genossenschaften" in den preußischen Provinzen und in Süddeutschland aus. Abschluß der Entwicklung in Württemberg war im Juni 1858 die Verleihung des Korporationsrechtes, also des Status einer juristischen Person, an die in Stuttgart residierende "Genossenschaft der Ritter der Ballei Brandenburg des Johanniterordens im Königreich Württemberg". Ihr schlossen sich badische und - bis zur Gründung einer Genossenschaft im Königreich Bayern 1888 - auch bayerische Ritter an. Zur mehrfach beabsichtigten Gründung einer eigenen Genossenschaft für Baden kam es nicht, 1906 wurde die Genossenschaft daher in"Württembergisch-Badensche Genossenschaft des Johanniterordens" umbenannt. Seit 1978 führt sie die Bezeichnung "Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens". Sie war ursprünglich einem Juristische Person dürch königlichen württembergischen Hoheitsakt und ist nun ein gemeinnütziger eingetragener Verein des Bürgerlichen Rechts. Die Baden-Württembergische Kommende des Johanniterordens ist der Ballei Brandenburg unterstellt, die in insgesamt 20 Genossenschaften oder Kommenden untergliedert ist. An der Spitze des auch Johannitergruppen in Belgien, Österreich, USA und Südafrika umfassenden Gesamtordens steht der Herrenmeister, der vom Kapitel, dem obersten beschlußfassenden Organ, gewählt wird. Sein Stellvertreter ist der Ordensstatthalter. Die Ordensmitglieder sind, je nach Betätigung bzw. Bewährung als Ehrenritter, Rechtsritter, Kommendatoren, Ehrenkommendatoren oder Ehrenmitglieder eingestuft. Der Baden-Württembergischen Kommende steht ein "Regierender Kommendator" vor, der zusammen mit dem Vorstand (Konvent) der Genossenschaft sein Amt ausübt. Auf den Rittertagen, die jährlich abgehalten werden, werden anstehende Fragen besprochen. Als Aufgaben des Ordens legt die auch für die württembergische Genossenschaft verbindliche Satzung der Ballei Brandenburg vom 24.6.1853 vor allem die "Verteidigung der christlichen Religion insbesondere des evangelischen Bekennntnisses", den "Kampf gegen Unglauben", sowie den "Dienst und (die) Pflege der Kranken" fest. Eine Ausweitung der Aufgaben erfolgte mit der Satzung der Baden-Württembergischen Kommende vom 30. September 1978 § 2 (2): "Zweck der Vereinigung ist die Förderung der Allgemeinheit durch Betreuung und Fürsorge für Kranke, Alte, körperlich und wirtschaftlich Schwache, sowie Jugendliche und Kinder. Die Vereinigung übt diese Tätigkeit in Krankenanstalten, Altenheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen, sowie durch ihr angeschlossene Arbeits- und Hilfsgemeinschaften aus. In Zeiten der Gefahr von außen und innen widmet sich die Vereinigung besonders den Verwundeten, Kranken und sonstigen Geschädigten". Kennzeichnend für die Kommende ist neben ihrem historisch begründeten, intensiven diakonischen Engagement ein ausgeprägtes kulturelles Engagement. Es wird getragen von drei Säulen: dem Archiv, der Bibliothek und dem Museum. Das Archiv des Ordens befindet sich seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die Johanniter-Bibliothek ist erst nach dem II. Weltkrieg entstanden. Sie enthält wertvolle bibliophile Werke aus sechs Jahrhunderten vor allem auch zur Ordensgeschichte. Seit 2007 ist die Bibliothek als Depositum in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe untergebracht. Das Johanniter-Museum Krautheim a. d. Jagst ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt und der Kommende. Das historische Gebäude, das ursprünglich im Besitz des Johanniterordens und danach des Deutschen Ordens war, gehört heute der Stadt, die Exponate der Kommende. Das Museum wurde 1978 eröffnet und erhielt 2006 zum 700jährigen Stadtjubiläum ein neues Erscheinungsbild. Die Kommendatoren der Baden-Württembergischen Kommende: 1858-1868 Frhr. Wilhelm vom Holtz 1868-1888 Graf Wilhelm von Taubenheim 1888-1908 Fürst Hermann zu Hohenlohe.Langenburg 1908-1947 Fürst Ernst zu Hohenlohe-Langenburg 1948-1952 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1952-1958 Rudolf von Bünau 1958-1960 Fürst Gottfried zu Hohenlohe-Langenburg 1960-1961 Wilhelm Volrad von Rauchhaupt 1961-1973 Frhr. Reinhard von Gemmingen-Hornberg seit 1973 Ritter Friedrich von Molo Inhalt und Bewertung Geschichte, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Die Überlieferung der Baden-Württembergischen Kommende des Johanniterordens wird im Hauptstaatsarchiv Stuttgart als Depositum verwahrt. Für die 1969 eingekommenen Unterlagen liegt bereits ein 1970 von der Inspektoranwärterin Renate Pruschek gefertigtes, abgeschlossenes Findbuch vor. Die seitherigen Abgaben vom Juni 1983, Mai 1984, August und September 1988, die durch den Kommendator der Baden-Württembergischen Kommende Friedrich Ritter von Molo und durch das Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein erfolgten, wurden zu einem Teilbstand vereinigt und sind im vorliegenden Findbuch erschlossen. Die Verzeichnung erfolgte zunächst im Rahmen der Ausbildung der Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer, Regina Keyler, Bettina Herrmann unter Anleitung von Archivassessor Dr. Peter Schiffer von Juli bis September 1988. Von Oktober 1988 bis März 1989 fertigte Archivinspektorin z.A. Sabine Schnell die übrigen Titelaufnahmen und führte die abschließenden Arbeiten aus. Da der Bestand von mehreren Bearbeitern verzeichnet wurde, war es nicht immer möglich, die Titelaufnahmen einheitlich zu gestalten. Eine vorarchivische Ordnung der Akten ist nicht erkennbar, daher diente die Gliederung des Findbuches von Pruschek als Grundlage für das vorliegende Findbuch. Eine Modifizierung war jedoch notwendig. Um Überschneidungen in den Bestellnummern zu vermeiden, wurde bei der Verzeichnung des vorliegenden Teilbestandes mit Bestellnummer 401 begonnen. Der Bestand enthält insbesondere Akten über Organisation und Verwaltung der Genossenschaft. Einblicke in die Aufgaben der Genossenschaft vermitteln eher die eingekommenen Druckschriften und Zeitschriften, die vorhandenen Bücher geben vor allem Auskunft über die allgemeine Ordensgeschichte. Persölnliche Unterlagen der Kommendatoren über Mitgliedschaft und Funktion im Orden verblieben in den privaten Nachlässen im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein. Die verzeichneten Unterlagen haben eine Gesamtlaufzeit von (1714-1719) 1853 bis 1987. Da der Bestand Eigentum des Johanniterordens ist, wurden keine Kassationen vorgenommen. Der Teilbestand P 7/2 umfaßt 293 Einheiten mit 8,3 lfd. m. Das Findbuch wurde mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg erstellt.