Ausbildung

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          PAW 1812-1945 II-VI-112 · Akt(e) · 1906 – 1912
          Teil von Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften

          Enthält: v. a.: Begleitschreiben, Mitteilungen und Antwortschreiben zu Einsendungen, dabei u. a.: Rheinbott, E. v. (Ponewiesch): Übersetzungen russischer Lieder (1907, 1908); Schmidt, K. (Gleiwitz): Denkschrift über Teile des Corpus Inscriptionum Etruscarum und etruskische Inschriften (1907); Mac Donald, A. (Washington): A Plan for the Study of Man (1910); Thöne, J. (Wipperfürth): Artikel über Bestrebungen zu einer Weltsprache(1912).- Anfragen, Informationen und Mitteilungen an die Akademie, dabei u. a.: Jelinek, L. (Zdolbunow): Worte an die Teilnehmer des dritten Internationalen Kongresses der Freunde der Philosophie in Heidelberg (1908); Institut dEstudis Catalans (Barcelona): Ankündigung eines Gelehrten zum Studium des Fonctionnement de la ville (1909); Königliches Materialprüfungsamt (Berlin): Mitteilung über ein Cellitverfahren zur Erhaltung von Handschriften (1909); Wirsen (Stockholm): Erinnerung an Vorschläge für den Literaturnobelpreis (1910); Anfrage des Königlichen Materialprüfungsamtes über Versuchsergebnisse mit dem Cellitverfahren (1911); Briefwechsel zur Anfrage des B. Koenigsberger nach dem Verbleib seiner Arbeit zum jerusalemischen Talmud (1911); Briefwechsel zur Anfrage von H. Hübner (Sekretar der Bibliotheca Hertziana Rom) über Interesse an der Fortführung der Arbeiten des Aldrovandi (1912); Dieterich, K. (Leipzig): Bericht über das Verhalten des H. Jantsch auf einer Reise in die Athosklöster zum Photographieren von Handschriften (1912).- Begleitschreiben und Mitteilungen zu Anträgen an die Akademie auf finanzielle Unterstützung, dabei u. a.: Geisenhof, G. (Lübeck): Herausgabe der Bugenhagen Editionen (1906); Mayer, L. (München): Reise in die Südsee zu Forschungen für ein vergleichendes Wörterbuch der polynesischen Hauptdialekte (1907); Gall, A. v. (Mainz): Ausgabe des hebräischen Pentateuchs der Samaritaner (1907); Teutonia-Verlag (Leipzig): Sammlung von Texten der Sette Comuni Vicentini (1907); Ruzicka (Berlin): Die konsonantische Dissimilation in semitischen Sprachen (1907); Hallensleben, M. (Sondershausen): Herausgabe der Beiträge zur Schwarzenburgischen Heimatkunde von T. Irmisch (1907); Patzak, B. (Klausen): Villenleben und Villenbau der Italiener im 15. und 16. Jahrhundert (1908); Preuss, G. F. (Breslau): Herausgabe der Selbstbiographie des Autoinede Lumbres (1908); Schillmann, F. (Marburg): Photographierung der Haupthandschrift des päpstlichen Formelbuches des Marinus de Ebulo (1910); Kluge, T. (Berlin): Photographierung altgeorgischer Literaturdenkmäler auf einer Kaukasusreise (1910); Glahn, L. (Ichendorf): Herausgabe des Werkes Das doppelte Gesetz im Menschen auf der Grundlage der Kantischen Freiheitslehre (1910); Ruge, A. (Heidelberg): Internationale Bibliographie für Philosophie (1911); Löwenthal, E. (Berlin): Herausgabe der Forschungsergebnisse zum naturalistischen Transzendentalismus (1911); Stückelberg, E. A. (Basel): Die Heiligen der Lombardei, dabei: Abhandlung San Lucio, der Sennenpatron (1911); Braungart, R. (München): Die Südgermanen (1912); Anspach, A. E. (Duisburg): Reise zur Kollationierung von Handschriften für eine Edition der Etymologien Isidors (1912).- Schriftwechsel zu Anträgen an die Akademie auf finanzielle Unterstützung, dabei u. a.: Norddeutsche Missionsgesellschaft: Wörterbuch Ewe-Deutsch (1906); Sikora, A. (Mühlau): Forschungen zur Theater- und Kunstgeschichte (1906); Schliebitz, J. (Wittenberg): Herausgabe der syrisch-deutschen Edition des Hiob-Kommentars von Išodâdh (1906); Karst, T. (Straßburg): Lexikon des Mittelarmenischen (1908); Korn (Berlin): Herstellung eines Werkes mit Reproduktionen seiner Sammlung von Bildnissen deutscher Juristen (1908); Reichelt, H. (Gießen): Neuausgabe des Pahlavi-Vendidad (1908); Moeller, E. v. (Berlin): Biographie Hermann von Cornrings (1909); Staerk, D. A. (St. Petersburg): Denkmäler der lateinischen Paläographie zu St. Petersburg (1909); Fritz-Eckardt-Verlag (Leipzig): Gesamtausgabe der Hegelschen Werke (1910); Walleser, M. (Kehl a. Rh.): Madhyamaka-Karika von Nagarjuna (1910); Reimer-Verlagsbuchhandlung (Berlin): Herausgabe der Formae orbis antiqui von H. Kiepert (1911); Molin, J. (Wien): Abhandlung über die religiöse Bedeutung Goethes und Schillers (1911); Neumann, A. (Berlin): Reise nach England für Forschungen über die englische Innenkolonisation (1911); Fischel, O. (Berlin): Herausgabe eines Corpus der Zeichnungen Raphaels (1911); Horten, M. (Bonn): Herausgabe der Werke über die Philosophie der Araber (1912); Paul, E. (Bad Aussee): Werk über das Deutschtum im Zimbernlande (1912); Verein für Reformationsgeschichte: Herausgabe einer Abhandlung über die Entstehung des Wormser Ediktes von Kalkoff (Breslau) (1912).- Schriftwechsel zu Anträgen an die Akademie, dabei u. a.: Hesse (Brandenburg): Prüfung von Abhandlungen über Stenographie (1907); Wulff, L. (Parchim): Prüfung der Abhandlung Dekalog und Vaterunser (1908); Paul, H. (Wiesbaden): Prüfung des Werkes Chronologische Zusammenstellung der Fabeldichter verschiedener Zeiten und Sprachen (1908); Frank, F. (Hof): Prüfung des Werkes Die Mogastisburg, ein sprachwissenschaftlicher Beitrag zur Geschichte (1909); Tucher, M. v. (La Valette): Prüfung des Werkes Quelques particularités du dialecte arabe de Malte von B. Roudanovsky (1909); Strack, H. L. (Berlin): Subskription der Faksimileausgabe des Monacensis des Talmud (1911); U. v. Wilamowitz-Moellendorff: Vermittlung einer Photoerlaubnis für Handschriften aus den Klöstern Esphigmenu und Patmos (1911).- Gutachten zu Anträgen an die Akademie auf finanzielle Unterstützung, dabei: Bergner, H. (Nischwitz): Studien zur systematischen Darstellung der deutschen Kunstaltertümer (1908); Gesellschaft zur Beförderung der evangelischen Mission unter den Heiden (Berlin): Herausgabe des Wörterbuchs des Sotho von D. Endemann (Berlin) (1907); Beck, J. B. (Paris): Die Melodien der Troubadours (1909); Vandenhoff, B. (Münster): Herausgabe des Werkes System des geistlichen und weltlichen Rechtes der Nestorianer (1910); Curschmann, F. (Greifswald): Plan zu einem geschichtlichen Atlas der östlichen Provinzen des Preußischen Staates und Aufnahme unter die Akademiepublikationen, dabei: Historische Vierteljahresschrift (1910); Flügel, O. (Döhlau): Gesamtausgabe der Werke Herbarts (1912).- Gutachten zur Bitte des v. Nordenflycht (Havanna) um Prüfung einer angeblichen Aufzeichnung Karls V. in einer Bibel des C. F. Finlay (Havanna) (1907).- Gutachten für das Kultusministerium zum Glaserschen Nachlass von südarabischen Inschriften und geographischen Materialien (1908).- Mayer, L. (München): Mitteilung über eine Reise in die Südsee zu Forschungen für ein samoanisch-deutsches Wörterbuch und Bitte um formelle Beauftragung durch die Akademie (1907).- Abdruck der Briefe von H. V. Hilprecht (Philadelphia) an die Universität von Philadelphia zur Niederlegung seiner Ämter und zur Mißachtung seiner Rechte (1910).

          302 NL Bach, C.
          Universitätsarchiv Chemnitz, 302 · Bestand · 1838-2007
          Teil von Technische Universität Chemnitz
          1. Verwaltungsgeschichte/Biographie: Carl Bach wurde am 08.03.1847 als Sohn des Sattlermeisters und Wagenbauers Heinrich Julius Bach in Stollberg im Erzgebirge geboren. Nach dem Besuch der Volks- sowie der Privatschule in Stollberg absolvierte er eine Schlosserlehre. In den Jahren 1863 und 1864 arbeitete er im Dampfmaschinenbau der Firma R. Hartmann in Chemnitz. In dieser Zeit lernte er auch neben der Arbeit her noch Englisch. Darauf war er zunächst Schüler der Gewerbschule, später der Werkmeisterschule, wo er zu Ostern 1866 seinen Abschluss mit der Gesamtnote 1 und der Silbermedaille, die nur in einem Exemplar vergeben wurde, erwarb. In diesem Jahr beteiligte er sich an Planungsarbeiten für die Chemnitzer Wasserleitung unter der Leitung von Prof. Kankelwitz. Nach dem darauffolgenden Studium am Polytechnikum Dresden folgte er Prof. Kankelwitz als Assistent für die Jahre 1868 bis 1872 nach Stuttgart. Im Anschluß an diese Zeit studierte Bach erneut, diesmal bei Grashof an der TH Karlsruhe, wo er 1873 sein Diplom erwarb. In den folgenden fünf Jahren arbeitete er als Ingenieur in Wollwich, London und Wien, schließlich wurde er Direktor der Lausitzer Maschinenfabrik AG in Bautzen. 1877 wählte man ihn in die Handelskammer Zittau und im selben Jahr heiratete er. Am 01. Oktober 1878 wurde Bach zum ordentlichen Professor des Maschinenbauwesens an die Technische Hochschule Stuttgart berufen, wo er 1884 die Materialprüfanstalt und elf Jahre später das Ingenieurlaboratorium errichtete. In den Jahren 1885 bis 1888 war er Rektor der TH Stuttgart. Ein Jahr später, am 20. Juni 1889, wurde Bach die Erinnerungsmedaille in Silber anlässlich des 25-jährigen Regierungsjubiläums durch den König von Württemberg verliehen. Im Februar 1892 erhielt er das Ritterkreuz und am 25. November 1895 das Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone, verbunden mit dem Personenadel. Der Titel „Baudirektor“ wurde ihm ebenfalls verliehen. Schon im Jahre 1883 wurde Carl Bach an das eidgenössische Polytechnikum in Zürich, 1895 an die Technische Hochschule Berlin und 1902 inoffiziell an die Technische Hochschule in Wien berufen. Er folgte jedoch keinem dieser Rufe. Am 22. März 1911 erhielt er das Komturkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens durch König Friedrich August von Sachsen, 1914 den Titel „Staatsrat“, im Februar 1916 wurde ihm das Wilhelmskreuz durch den König von Württemberg verliehen, im Februar 1918 das Kommenturkreuz des Ordens der Württembergischen Krone. Ebenfalls in diesem Jahr erhielt Bach als erster Techniker in Württemberg den Titel „Exzellenz“. In der Zeit 1912 bis 1918 war Carl von Bach Mitglied der 1. Kammer des Württembergischen Landtages für die TH Stuttgart. An seinem 70. Geburtstag, 1917, wurde er Ehrenbürger seiner Heimatstadt Stollberg und zum 80. Geburtstag Ehrenbürger von Stuttgart. Im Jahre 1920 ließ ihn der Senat der TH Stuttgart für den Senatssaal malen. Zwei Jahre später wurde Bach emeritiert. 1926 wurde Bach erneut gemalt, diesmal für den Sitzungssaal des VDI in Berlin. Am 10. Oktober 1931 verstarb Carl von Bach in Stuttgart. Er trägt die Ehrendoktorwürden der TH Berlin (1903), der Universität Tübingen (1927), der TH Wien (1927) und der TH Stuttgart (1927). In engem Zusammenwirken und regem Gedankenaustausch mit namhaften Unternehmern und Erfindern wie Robert Bosch, Paul Daimler, Rudolf Diesel, Graf Ferdinand von Zeppelin u.v.a. gelang es Bach, im Maschinenwesen die Kluft zwischen den Praktikern wie Redtenbacher (Karlsruhe), und den Theoretikern wie Reuleaux (Berlin) durch zielgerichtete Verbindung von Theorie und Praxis mittels experimenteller Forschung im Maschinenbau und Bauwesen zu überwinden. Zur Sicherung der wissenschaftlichen Grundlagen betrieb Bach mit Erfolg die Errichtung zweier Forschungsstätten, der Materialprüfanstalt 1884, deren Direktorat er bis 1922 inne hatte, und des Ingenieurlabors 1895. Auf seine Initiative wurde 1925 der erste Lehrstuhl für das Luft- und Kraftfahrtwesen in Deutschland mit dem dazugehörigen Laboratorium errichtet. Aufgrund seiner Arbeiten gilt Bach als Begründer der statischen Elastizitäts- und Festigkeitslehre. Sowohl aus eigenem Erfahren als auch aus seinem Wirken in Unternehmerkreisen und technischen Vereinen war Bach bewusst, dass es zur raschen Entwicklung der deutschen Industrie einer grundlegenden Reform der Ingenieurausbildung bedurfte. Er forderte eine mindestens einjährige "Werkstattpraxis". Solide praktische Erfahrungen ergänzt durch eine gründliche, umfassende Ausbildung in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern aber auch die Vermittlung geisteswissenschaftlicher Disziplinen, die "Humanisierung der Technischen Hochschulen", hielt Bach für den Ingenieur der Zukunft für unbedingt erforderlich. Seinen bildungspolitischen Intentionen, die er in seinem mehr als 40-jährigen Wirken an der Technischen Hochschule Stuttgart verwirklichte, verschaffte er vor allem über den Verein Deutscher Ingenieure Geltung. Ausdruck der Wertschätzung Bachs als Lehrer und Gelehrter ist neben den Berufungen an andere Hochschulen, neben den Orden und Ehrungen von gekrönten Häuptern bis hin zu Vereinigungen technischer, wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Art, das prachtvolle Dankschreiben der Studierenden der TH Stuttgart. 2. Bestandsbeschreibung: Carl von Bach (1847-1931) war einer der bedeutendsten deutschen Technikwissenschaftler seiner Zeit. Auf dem Gebiet des Maschinenwesens und der Materialprüfung leistete er eine Pionierarbeit, welche die Grundlagen auch für die in unserer heutigen Zeit aktuellen Probleme und Problemlösungen darstellt. Insgesamt umfasst der Nachlass Carl von Bach ca. 40 lfm. Archivgut. Dieses Material beinhaltet jedoch nicht nur den wissenschaftlichen Nachlass Bachs, sondern weit mehr: neben den wissenschaftlichen Arbeiten - es sind nahezu alle Manuskripte seiner Hauptwerke in den verschiedensten Auflagen vorhanden - wird auch ein umfangreicher Teil seiner privaten Hinterlassenschaft verwahrt. Darüber hinaus befindet sich im Universitätsarchiv auch der Nachlass seines Sohnes Julius Bach. Ihm wurde testamentarisch der gesamte Schriftnachlass seines Vaters vermacht, den dieser schließlich der damaligen Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt neben seinem eigenen vermachte. Besonders wertvoll am Nachlass Carl von Bachs, wenn man überhaupt eine Untergruppe herausgreifen kann, ist die überlieferte Geschäftskorrespondenz. Auf ca. 50.000 Blatt ist sowohl die eingegangene als auch die ausgegangene Korrespondenz über den Zeitraum von 1876 bis 1931 nahezu lückenlos überliefert. Wegen des Arbeits- und Forschungsschwerpunktes Bachs, der Festigkeits- und Elastizitätslehre, deren Mitbegründer er war, kam er mit den verschiedensten Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Kontakt. Darüber hinaus war Bach ein sehr sozial engagierter Mensch, was sich ebenfalls in dieser Korrespondenz niederschlägt. Die Überlieferung ist aber in ihrer Erhaltung gefährdet. Insbesondere die Kopialbücher mit der ausgegangenen Korrespondenz werden nur noch in Ausnahmefällen für die Benutzung freigegeben. Besonders problematisch ist hier der Erhaltungsgrad des Schreibstoffes. Der Nachlasser hat in der Regel keine handelsübliche Tinte benutzt, sondern diese in wechselnder Zusammensetzung selbst zusammengemischt, welche nun zum Teil sehr stark verblasst. Außerdem ist das transparente Papier der Bücher nur von geringer Stabilität. Aus diesem Grund wurde die Geschäftskorrespondenz im Nachlass Bach ist komplett verfilmt und digitalisiert. Ausgewählte Dokumente sind auf Farbfilm aufgenommen und als Negativ sowie Positiv vorhanden. Die Untergliederung des Nachlasses In seiner vorläufig letzten Verzeichnungsstufe gliedert sich der Nachlass Carl von Bachs in sechs Abschnitte: I. biografisches Material Diese Gruppe umfasst Urkunden zur Person, Zeugnisse über seinen Bildungsweg und der berufspraktischen Arbeit, Dokumente über seine Militärdienstzeit, Ehrungen, Berufungen, Jubiläen und autobiografische Aufzeichnungen. II. Privatkorrespondenz Diese ist nach den Familienmitgliedern und innerhalb dieser chronologisch geordnet. Hiervon ist der Briefwechsel mit seinem Sohn Julius der umfangreichste und sicherlich auch der interessanteste, da in ihm die Erörterungen vielfältiger Fachprobleme, die zwischen den beiden Wissenschaftlern geführt wurden, enthalten sind. III. Geschäftskorrespondenz Diese kann zwar nicht den Anspruch der Vollständigkeit erheben, aber der Umfang der Überlieferung ist beeindruckend. Besonders bemerkenswert ist die Überlieferung der ausgegangenen Post, die in insgesamt 35 Kopialbüchern auf ca. 35000 Blatt festgehalten ist. Sie überstreichen den Zeitraum von 1876 bis 1903 und von 1909 bis zu seinem Tode 1931. Innerhalb dieser Kopiale sind die Schreiben chronologisch geordnet und für nahezu jedes dieser Bücher existiert ein hinten angestelltes Namensregister der Empfänger, welches noch vom Nachlasser angefertigt worden ist. Allerdings befinden sich in den Kopialbüchern auch Kopien von eingegangenen Schreiben und verschiedenen Konzepten, Ordnungen usw., die Bach wohl für besonders wichtig hielt. Auch die in dieser Gruppe archivierte eingegangene Post ist mit 18 000 Blatt recht beachtlich. Insgesamt sind in der Gruppe der Geschäftskorrespondenz ungefähr 2500 Korrespondenzpartner verzeichnet. Zu den beiden Abschnitten Privat- und Geschäftskorrespondenz ist zu sagen, dass auch außerhalb dieser, in den Sachakten, Korrespondenzen zu finden sind. IV. Geschäftspapiere Hier befinden sich die Manuskripte seiner unzähligen Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Gutachten zu den von Bach bearbeiteten Wissenschaftsgebieten sowie umfangreiche Materialsammlungen zu diesen Fragen. Seine Arbeiten zu Materialprüfung, zur Haltbarkeit von Dampfkesseln und Nietverbindungen usw. lassen sich hier besonders gut nachvollziehen. Bach legte selbst feste Mappen an, in denen er alle möglichen Vorgänge zu einem Sachbetreff sammelte und diese dann entsprechend beschriftete. Dieser Ordnungs- und Verzeichnungszustand wurde bei der früheren Bearbeitung des Nachlasses weitgehend übernommen, ohne im Einzelnen den Inhalt zu verifizieren. Dieser Mißstand wurde 2007 behoben. Die Ordnung nach dem Sachbetreff wurde beibehalten, jedoch wurden die Mappen neu verpackt und die Aktentitel mit umfangreichen "Enthält"-Vermerken ergänzt, was einen leichteren Zugang zu diesem Material schaffen soll. Zudem wurden diesem Abschnitt noch Papiere aus dem Nachlass Julius Bach hinzugefügt, die aber eindeutig ihren Ursprung bei Carl Bach haben. V. Materialsammlungen Hier wurde verschiedenartiges Material zusammengefasst. Das betrifft z. B. seine Mitgliedskarten, Orden, Werbegeschenke, Materialproben oder auch verschiedene Fotos. Die Abschnitte 4 und 5 sind nicht neugeordnet, sondern original vom Nachlasser übernommen worden. VI. provenienzfremdes Material Hier befindet sich das später zum Nachlass dazugekommene Material über den Nachlasser, wie Nachrufe oder Kopien von und über Bach aus anderen Archiven. Bei der Neubearbeitung des Nachlasses konnte weiteres Material über Carl Bach ergänzt werden. Hervorzuheben sind an dieser Stelle besonders die zahlreichen Fotos der Familie Carl Bach, welche in digitaler Form für den Bestand zur Verfügung gestellt wurden. Zur Bezeichnung Die Bestandssignatur ist die Nummer 302, gefolgt von einer Angabe in römischen Ziffern und den einzeln (in arabischen Zahlen) nummerierten Akteneinheiten. Die römischen Ziffern kennzeichnen hierbei die sechs verschieden Gruppen. Beispiel: 302 / III / 0123 Bestand Nachlass Carl von Bach / Geschäftskorrespondenz / Auslandskorrespondenz Amerika: Argentinien, Chile, Kanada, USA Bestandsbearbeitung Der Nachlass Carl von Bach ist noch nicht endgültig erschlossen. Zu Beginn der Bearbeitung in den 80er Jahren ist eine Kartei erstellt worden, welche die Grundlage bei der Eingabe in die Datenbank Ende der 90er Jahre darstellte. Die Daten wurden unverändert übernommen. Für den Nachlass wurde eine neue Klassifikation erarbeitet, nach der die eingegebenen Verzeichnungseinheiten geordnet werden. In den Abschnitten Biografisches Material, Privat- und Geschäftskorrespondenz sind neue Aktentitel gebildet worden. 2007 wurden schließlich die Abschnitte IV bis VI tiefgründiger erschlossen. Zwar wurden zum großen Teil die Titel der Akten in den Geschäftspapieren und Materialsammlungen original vom Nachlasser übernommen, jedoch wurden sie mit umfangreichen Bemerkungen ergänzt. Damit stellt das hier vorliegende Findbuch den vorläufig letzten Stand der Bearbeitung dar. Digitalisierung Die Korrespondenz im Nachlass ist komplett verfilmt und vom Film digitalisiert worden. Wegen des Erhaltungszustandes werden auch die Originale nicht mehr zur Benutzung freigegeben. Durch einen hochwertigen Silberhalogenidfilm ist eine Bestandssicherung erreicht worden. Die Benutzung dieses Nachlassteiles erfolgt in der Regel über die elektronischen Daten am PC. Die Bezeichnung der CD-ROM entspricht der der Akteneinheit. Beim Scannen wurden die einzelnen Blatt fortlaufend mit einer Nummerierung versehen. Der erste Teil des Dateinamens spiegelt aber die Akteneinheit wider. Allerdings stimmen die Dateinummern nicht mit der Seitenzahl überein. 3. Erschließungszustand/Umfang: erschlossen; Findbuch, Datenbank, Digitalisate; Umfang: 40,75 lfm.
          Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
          BArch, R 61 · Bestand · 1927-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...

          Angelegenheiten der Häuptlinge; Band 1
          FA 1 / 37 · Akt(e) · 1885 - 1896
          Teil von Cameroon National Archives

          Auszeichnung von sechs Häuptlingen mit alten deutschen Uniformstücken für offizielle Anlässe. - Genehmigung des Vorschlages des Syndikates für Westafrika, Hamburg, 1885 [fol. 1 - 16] Häuptlingspalaver in Duala unter dem Vorsitz von Gouverneur von Soden. - Protokoll, 17.7.1885 [fol. 3 - 7] Erziehung von Häuptlingskindern in Deutschland. - Befürwortung der Anträge durch Gouverneur von Soden, 1885 [fol. 9 - 10] Bau eines kleinen Frachtdampfers für Dumbe Lobe Bell auf der Schichau-Werft. - Anforderung eines Angebotes, 1885 [fol. 11 - 12] Trustsystem. - Einziehung des von Eduard Schmidt an die Akwa-Häuptlinge und Jim Ekwalla gegebenen Trusts. - Gesuch um Unterstützung des Gouvernements, 1885 [fol. 14] Kanupalaver Häuptling Green Joss. / Häuptling Manga Bell. - Aufforderung Gouverneurs von Soden zur Erhebung einer Klage beim Richter von Kamerun bei Nichteinigung, 1885 [fol. 17 - 18] Wiederaufbau des Wohnsitzes des Häuptlings Etome Lokoto von Lokoto. - Gesuch, 1885 [fol. 19 - 20] Begnadigung des zur Deportation verurteilten Manga Akwa, 18.3.1886 [fol. 21 - 27] Auszahlung des vereinbarten jährlichen Kumis für das von Kapitän Buchan an King Akwa gezahlte Geld. - Forderung der am Wuri ansässigen Häuptlinge (Cameroon-River-Chiefs), 1886 [fol. 32 - 55] Nichtanerkennung der Oberhoheit des King Bell. - Klage der Häuptlinge Elami Joss und Lock Priso, 1886 [fol. 34] Streitigkeiten der Eingeborenen und Tätigkeit der Eingeborenenschiedsgerichte. - Rauferei zwischen den Joss-, Bell- und Hickory-Leuten. - Untersuchungen, 17.6.1886 [fol. 35 - 38] Abstammung der Deido- (Bonabela-) Leute und deren Verhältnis zu den Duala-Leuten. - Bericht des King Akwa, 1886 [fol. 40] Einsetzung des King Bell zum Oberhäuptling von Hickory, Joss, Lokoto, Bell und Bona Ndala, 1886 [fol. 43] Übergabe der auf S.M.S. HABICHT gefangengehaltenen Akwa-Leute Duke Akwa und Yellowgreen an den für deren Wohlverhalten verantwortlichen Oberhäuptling Akwa, 26.7.1886 [fol. 44] Auszahlung des jährlichen Kumis an die am Wuri ansässigen Häuptlinge, 1886 [fol. 47] Störung der öffentlichen Ordnung durch Streitigkeiten zwischen David Meelon (Meetom?) und King Akwa. - Anrufung des Gouverneurs von Soden durch John Akwa, Januar 1887 [fol. 49] Einstellung der Untersuchungen gegen den Häuptling Money von Bimbia wegen angeblicher Anstiftung zum Mord und Widerstandes gegen die Anordnungen des Gouvernements, 1887 [fol. 54 - 55] Errichtung einer Schule auf Kosten der Bell-Leute. - Vorschlag King Bell, 1888 [fol. 59 - 60] Ausbildung Eingeborener in Deutschland. - Bell, Alfred (Neffe des King Bell), Ausbildung zum Schlosser und Maschinisten im Technischen Betrieb des Norddeutschen Lloyd in Bremerhaven und der Hauptwerkstatt der Eisenbahndirektion Berlin. - Anderweitige Unterbringung nach zweijähriger Schlosser- und Maschinistenausbildung. - Bemühungen von Gouverneur von Soden, 1888 [fol. 60a - 61] Verhinderung eines Friedens zwischen den Duala-Leuten durch Gouverneur von Soden. - Alfred Bell an Ndumbe Eyundi (Jonas King), 1888 [fol. 62 - 64] Deportation des Häuptlingssohnes Manga Bell nach Togo, dessen Begnadigung und Rückkehr, Oktober 1888 [fol. 65 - 156] Vernichtung des Bell‘schen Handelsmonopols am Mungo durch Errichtung einer Plantage und Faktorei deutscher Firmen. - Bericht des Gouverneurs von Soden, 1889 [fol. 88 - 116] Politik des Oberhäuptlings Akwa gegenüber dem Gouvernement. - Bericht Gouverneur von Soden an das Auswärtige Amt, 1889 [fol. 92 - 93] Ausbildung Einheimischer in katholischen Anstalten und das Fehlen gleichartiger Möglichkeiten in evangelischen Anstalten. - Bericht von Gouverneur von Soden, 1889 [fol. 92 - 93] Ansässige eingeborene Bevölkerung entlang der im Bau befindlichen Straße Kribi - Bipindi - Lolodorf - Jaunde (Aufgliederung nach Stammeszugehörigkeit) Verzeichnis, 1908 [fol. 93] Maßnahmen des Gouvernements gegen Häuptling Bell. - Weiterleitung seiner Beschwerde durch die Baptist Missionary Society, London, an das Auswärtige Amt, 1889 [fol. 94 - 97] Begnadigung und Rückkehr des verbannten Manga Bell von Togo nach Kamerun, Verzicht der Bell-Leute auf einen Häuptling oder Wahl eines nicht zur Bell-Familie gehörenden Häuptlings. - Bericht von Gouverneur von Soden an das Auswärtige Amt, 1889 [fol. 101 - 102] Ausbildung Eingeborener in Deutschland. - Unterbringung von zwei Knaben aus Akwa-Dorf in der katholischen Anstalt St. Ottilien, 1889 [fol. 136 - 137] Akwa, M‘pundu (Sohn des King Akwa), Ausbildung in der Reissmann‘schen katholischen höheren Knabenschule in Paderborn und in Rheindahlen, Kreis. Gladbach. - Unterbringung in Paderborn, 1889 [fol. 136 - 137] Akwa, M‘pundu (Sohn des King Akwa). - Unterricht und Erziehung. Bericht von Regierungs- und Schulrat Vandenesch, 1889 [fol. 142 - 144] Akwa, M‘pundu (Sohn des King Akwa). - Zweckmäßigkeit der Ausbildung in Deutschland und Regelung der finanziellen Verhältnisse. - Bericht von Gouverneur von Soden, 1889 [fol. 145 - 148] Abhaltung von Gerichtstagen (Palavern). - Ausübung der Gerichtsbarkeit der Ersten Instanz durch Häuptlinge, 1890 - 1894 [fol. 160 - 258] Eigene Verhältnisse in Deutschland und Beziehungen des Gouvernements zur Familie Bell. - Manga Bell, Berlin, an Joseph Bell, Duala, 1889 [fol. 162] Akwa, M‘pundu (Sohn des King Akwa). - Rücksendung nach Kamerun wegen seines Verhaltens in Paderborn. - Aufhebung der Verfügung des Auswärtigen Amtes wegen guten Verhaltens in Rheindahlen, 1890 [fol. 174] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Rückkehr des Sopo Bell nach Bell-Town. - Genehmigung des Gesuches, 1890 [fol. 175 - 176] Ausbildung Eingeborener in Deutschland. - Gewähren einer finanziellen Beihilfe an den Regierungsdolmetscher Meetom, Duala, zum Unterhalt von dessen in Deutschland zur Arztausbildung befindlichen Sohnes Tube, 1891 [fol. 180 - 185] Anklage gegen die Häuptlinge Tokote und Sohn, Davis und Elamy Joss, Manga Bell, King und Black Akwa sowie N‘jo aus Muskoko wegen Vernachlässigung der Wegereinigung, 1891 [fol. 191a - 192] Verpflichtung der Häuptlinge Koto, Priso, Ngango und Njoke zur Beachtung der Freiheit des Handels, 1891 [fol. 198] Beschmutzung des Weges von Bell-Dorf zum Amtssitz des Gouverneurs in „schamlosester Weise“ durch Bewohner des Muskoko-Dorfes sowie Androhung der kostenpflichtigen Reinigung zu Lasten des Kumis von King Bell, 1892 [fol. 199] Verpflichtung des „Clubs der Häuptlinge“ unter der Leitung von Endene King zur Durchführung aller Gesetze und Berichterstattung an den Gouverneur, 30.3.1892 [fol. 204] Handel und Gewerbe. - Trustsystem. - Gutachten, 1892 [fol. 205] Hoheitsrechte der Häuptlinge Endene a Ngando, Mpundo, Akwa und ihrer Nachkommen, 1892 [fol. 206 - 208] Trustrückzahlung an die Handelsagenten nach Eröffnung des freien Binnenhandels unter Ausschluss des Zwischenhandels der Duala. - Beschwerde der Duala-Häuptlinge, 29.10.1892 [fol. 211] Beschwerdeschrift der Duala-Häuptlinge mit folgenden Punkten: - 1) Trustrückzahlung an die Handelsagenten nach Eröffnung des freien Binnenhandels unter Ausschluss des Zwischenhandels der Duala - 2) Vollstreckung von Gefängnisstrafen gegen Häuptlinge - 3), 29.10.1892 [fol. 211 - 217] Bakoko-Expedition (Kanzler Wehlan). - Mangelhafte Durchführung der Vorbereitungen und dadurch entstandene Verluste unter den Duala-Hilfskriegern. - Beschwerde der Duala-Häuptlinge, 29.10.1892 [fol. 211] Mißhandlung von Häuptlingen und sonstige Übergriffe von GouvernementsSoldaten – Beschwerde der Duala-Häuptlinge, 29.10.1992 [fol. 211] Beschwerdeschrift der Duala-Häuptlinge (1892). - Beantwortung der Beschwerden durch Gouverneur von Zimmerer, 18.11.1892 [fol. 223 - 226] Berechtigung des Häuptlings Manga Bell zur Festnahme von Gouvernementsarbeitern wegen Verübung groben Unfugs in der Stadt nach 8:00 Uhr abends. - Verfügung des stellvertretenden Gouverneurs von Schuckmann, 24.11.1891 [fol. 228] Festlegung der Sperrstunde für den Aufenthalt der Soldaten und Gouvernementsarbeiter in den Duala-Dörfern auf 19.00 Uhr. - Verfügung von Gouverneur von Zimmerer, 18.6.1892 [fol. 228] Handelsstreitsache der Häuptlinge Green Joss und Small Lock. - Gesuch um Vermittlung von Gouverneur von Zimmerer, 1894 [fol. 229] Drohende gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Häuptlingen Manga Bell und den Hickory-Häuptlingen Lock Priso, Green Joss und Mudumbu Ejan. - Gesuch und Vermittlung durch Gouverneur von Zimmerer, 1894 [fol. 232] Streitigkeiten des Häuptlings Mudumbu Ejan mit anderen Häuptlingen über die Aufteilung der Grundstücke in Hickory. - Gesuch um Vermittlung von Zimmerer, 1894 [fol. 243] Tod des Häuptlings Dibao von Mulimbajeru und Anerkennung dessen Bruders Mbenge als Nachfolger. - Bericht des Premierleutnants von Brauchitsch, Ebolowa, Juni 1894 [fol. 256 - 257] Schlägerei in Bonaku zwischen Anhängern des King Akwa und seines aus Deutschland zurückgekehrten Sohnes M‘pundu Akwa wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Gesetzgebung der Eingeborenen. - Gerichtsverhandlung, 1896 [fol. 275 - 279] Gerichtliche Vorladung des King Akwa. - Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen Nichtbefolgung, 1891

          Gouvernement von Kamerun
          Armee-Oberkommando 7 (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 1 · Bestand · 1914-1919
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Zur Geschichte des Armee-Oberkommandos 7: Der Aufmarschplan für das Westheer in einem zukünftigen Krieg gegen Frankreich sah 1914 die Bildung von insgesamt sieben Armeen an der deutschen Westgrenze vor. Dabei hatte die 7. Armee, deren Zuständigkeitsbereich sich von der Linie Hagenau - Saarburg bis an die elsässisch-schweizerische Grenze erstreckte, die Aufgabe, den Schutz der linken Flanke des Westheeres zu gewährleisten und damit den drei sog. Umfassungsarmeen (1 - 3, s. Schliefen-Plan) entsprechende Seitensicherung zu garantieren. Dieser 7. Armee, die unter dem Befehl der Generalobersten von Heeringen stand, waren an kämpfenden Truppenformationen das Generalkommando des XV. AK (Straßburg), das Generalkommando des XIV. AK (Karlsruhe) und das Generalkommando des XIV. Reservekorps zugewiesen. Bis auf wenige preußische und württembergische Truppenteile, die sich überwiegend bei der 28. Reserve-Division, der 55. gemischten Ersatz-Brigade und bei der 55. Landwehr-Brigade befanden, bestand das Gros der 7. Armee (neben den Verbänden des XV. AK) aus den badischen Truppenteilen des XIV. AK und des XIV. Reservekorps. Mit diesen Truppen gelang es Generaloberst von Herringen, in einer der ersten Schlachten des Weltkriegs, den Vormarsch der französischen Einheiten auf die Rheingrenze zu stoppen und sie aus der elsässischen Ebene auf die Vogesenkämme zurückzuwerfen. Mit dem Übergang des Bewegungskrieges in den Stellungskrieg, verbunden mit dem beschleunigten Austausch von Truppenteilen innerhalb der verschiedenen Armeekorps und Armeen, verschwimmt die eindeutige Zuordenbarkeit bestimmter Truppenteile zu größeren Verbänden. Mit der Beruhigung der Oberelsaß- und Vogesenfront im Winter 1915 wurden größere Teile der badischen kämpfenden Truppe aus dem Zuständigkeitsbereich der 7. Armee herausgezogen und durch Landwehrformationen (ebenfalls badische, jedoch auch württembergische, bayerische und preußische) ersetzt. Diese Truppenteile, die an fast allen Kriegsschauplätzen im Westen eingesetzt wurden, blieben in der Regel dem Oberkommando der 7. Armee unterstellt. Während die Heeresgruppen und Heeresfronten ausgesprochene Zwischeninstanzen der höheren Führung waren, verbanden die "Armee-Oberkommandos" als Kommandobehörden die Gefechtsführung mit Verwaltungsaufgaben. Ihr Armeegebiet war in das "Operationsgebiet" und die "Etappe" eingeteilt, in der die Versorgungseinrichtungen der Armee stationiert waren. Die Zuteilung von Armeetruppen (Pioniere, Verkehrstruppen und Luftstreitkräfte) richtete sich nach den jeweiligen operativen Zielen und variierte auch im Bereich der 7. Armee. Fliegerabteilung, Feldluftschiffer-Abteilung, Telegraphen-Abteilung und ein Funkerkommando mit zwei schweren Funkstationen gehörten allerdings 1914 zur "Grundausstattung" einer jeden Armee. Bestandsgeschichte: Das Wissen über die ursprüngliche Zuständigkeit der 7. Armee und ihre sie bildenden Truppenteile wird wohl ausschlaggebend dafür gewesen sein, daß die miltärische Überlieferung dieser Großformation nach dem Ende des Ersten Weltkriegs nicht in das Heeresarchiv nach Potsdam überführt worden, sondern im Zweigarchiv Heilbronn und später im Heeresarchiv in Stuttgart verblieben ist. Von dort gelangte der geschlossene Bestand 1949 im Rahmen der Abgabe "badischer" Militärprovenienzen in das Generallandesarchiv (zur Archivgeschichte der Überlieferung des XIV. Armeekorps vgl. die Vorbemerkung zum Repertorium 456 F 8 - Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps). Ordnung und Verzeichnung: Vorliegender Bestand wurde im Jahre 1985 vom langjährigen Sachbearbeiter der Beständegruppe 456, Heinrich Raab, verzeichnet. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden anschließend entsprechend dem militärischen Geschäftsverteilungsplan nach Abteilungen und innerhalb der Abteilungen nach Sachbetreffen geordnet. Bei der Umpackung des Bestandes in säurefreie Archivbehälter wurden die Titelaufnahmen vom Unterzeichneten überprüft und teilweise ergänzt, die innere Ordnung des Bestandes allerdings weitestgehend beibehalten. Darüber hinaus wurden Aktenfaszikel, die in anderen Beständen der Beständegruppe 456 aufgefunden wurden, dem Bestand provenienzgerecht eingegliedert. Karlsruhe, im August 1990 Kurt Hochstuhl

          BArch, RL 4 · Bestand · 1929-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1.2.1939 Bestellung des Chefs des Aausbildungswesens zur Entlastung des Generalstabs der Luftwaffe. Er unterstand zunächst unmittelbar dem Generalinspekteur der Luftwaffe, seit April 1940 dem zwischengeschalteten Chef der Luftwehr. Dem Chef Ausbildungswesens wurden die seit 1935 für die einzelnen Waffengattungen bestehenden Inspektionen, die im Krieg über wiegend in Waffengenrale umgewandelt und zumeist dem Chef des Generalstabs der Luftwaffe unterstellt wurden. Im Frühjahr 1943 wurde die Dienststelle Chef des Ausbildunmgswesens aufgelöst. Mit einem Teil der Aufgaben wurde der "General der Fliegerausbildung" betraut, der von Juli 1944 an dem Chef des Generalstabs der Luftwaffe unterstellt wurde und im Oktober 1944 auch den Ausbildungs bereich des Luftwaffenführungsstabes I a mit dem Kartenwesen übernahm. Übersicht über die Bezeichnungen der Inspektionen / Waffengenerale L In 1 1936 - Jan. 1939: Inspektion der Aufklärungsflieger und des Luftbildwesens Febr. - Sept. 1939: Inspektion der Heeresflieger, zugl. General der Lw. beim ObdH Okt. 1939 - Frühjahr 1942: Inspektion der Aufklärungsflieger Frühjahr 1942 - Herbst 1943: General der Aufklärungsflieger und General der Lw. beim ObdH ab Herbst 1943: General der Aufklärungsflieger L In 2 1937 - Jan. 1939: Inspektion der Kampfflieger Febr. - Sept. 1939: Inspektion der Kampf-, Stuka- und Aufklärungsflieger Okt. 1939 - Sept. 1941: Inspektion der Kampf- und Stukaflieger ab Sept. 1941: General der Kampfflieger L In 3 1936 - 1937: Inspektion der Jagd- und Stukaflieger 1938: Inspektion der Jagdflieger Febr. 1939 - Sept. 1941: Inspektion der Jagd-, Zerstörer- und Schlachtflieger und des Waffenwesens ab Sept. 1941: General der Jagdflieger L In 4 1938 - Sept. 1941: Inspektion der Flakartillerie ab Sept. 1941: General der Flakwaffe L In 5 1938 - Okt. 1939: Inspektion für Flugsicherheit und Geräte Okt. 1939 - 1941: Inspektion für truppentechnische Ausbildung 1942 - Mai 1943: Inspektion für technischen Truppendienst, Gerät und Waffenwesen L In 6 Ab 1937: Inspektion des Kraftfahrwesens (Kraftfahrzeugwesen) L In 7 Inspektion der Luftnachrichtentruppe L In 8 Inspektion der Seeflieger Febr. 1939 - März 1940: Inspektion der Marineflieger Apr. 1940 - Apr. 1942 Inspektion des Seeflugwesens L In 9 Inspektion der Flugzeugführerschulen L In 10 Inspektion des Erziehungs- und Bildungswesens, zugl. Kommando der Luftkriegsschulen Juni - Dez. 1944: Inspektion für Truppendienst und Erziehung in der Luftwaffe L In 11 1939: Inspektion der Luftlande- und Fallschirmtruppe, zugl. Kommandeur der Fliegerdivision 7 L In 12 1939 - Jan. 1941: Inspektion für Flugnavigation (Blindflug- und Wetterdienstinspektion) L In 13 1939 - 1942: Inspektion des zivilen Luftschutzes ab 1942: Inspektion des Luftschutzes L In 14 1939 - 1944 Inspektion des Sanitätswesens L In 15 Inspektion der Luftverteidigungszonen L In 16 Inspektion des Seenotdienstes L In 17 Juni 1942 - Frühjahr 1943: Inspektion der Luftwaffenbautruppen Frühjahr 1943 - Apr. 1944: Luftwaffeninspektion für Bautruppen und Kriegsgefangene Mai - Sept. 1944: Inspektion der Luftwaffen-Pioniere und Kriegsgefangenenlager Ab Okt. 1944: Inspektion der Luftwaffen-Pioniere, Landesschützen und Transportbegeleitkompanien L In 18 Dez. 1942 - Anfang 1944: Inspektion der Luftwaffenfeldverbände Bestandsbeschreibung: Die Dienststelle Chef des Ausbildungswesens (Chef AW) wurde im Februar 1939 zur Entlastung der 3. (Ausbildungs-) Abteilung des Generalstabes gebildet, die 1937 aus der Ausbildungs-Abteilung des seit 1934 bestehenden Luftkommandoamtes hervorgegangen war und dem Generalinspekteur der Luftwaffe unterstand. Die 3. Abteilung des Generalstabes wurde auf die taktische Ausbildung beschränkt, während der Chef AW nach den Weisungen des Reichsministers der Luftwaffe (Ob.d.L.) die gesamte übrige Ausbildung der Luftwaffe zu leisten hatte. Gleichsam mit Dienststellung und Disziplinarbefugnissen eines Kommandierenden Generals ausgestattet, hatte er das Recht, die erlassenen Ausbildungsanordnungen zu überwachen und zur Prüfung des Ausbildungsstandes der Truppe dem Dienst der Einheiten beizuwohnen. Eine unmittelbare Kommandogewalt gegenüber der Truppe übte er jedoch nicht aus. Der Chef AW unterstand zunächst auch unmittelbar dem Generalinspekteur der Luftwaffe (Gen.Insp.d.Lw.), seit April 1940 aber dem zwischengeschalteten Chef der Luftwehr. Zum Stab gehörten neben der Ausbildungsabteilung die Vorschriften- und Lehrmittelabteilung, die Abteilung Stärke und Ausrüstung sowie die Abteilung Luftbildwesen, die aus der Luftwaffeninspektion 1 (L In 1), der ehemaligen Inspektion der Heeresflieger, ausgegliedert wurde. Die seit ihrer Bildung 1935 ebenfalls dem Gen.Insp.d.Lw. unterstellten Luftwaffen-Inspektionen 1-14 fielen nun unter die Befugnisse des Chef AW, wobei allerdings ab April 1940 nur noch die Inspektionen 1-3, 8-10 und 12 in seinem Zuständigkeitsbereich verblieben. Im Frühjahr 1943 wurde die Abt. Luftbildwesen zusammen mit der Hauptbildstelle der Luftwaffe dem General der Aufklärungsflieger (ehemals L In 2) angegliedert, um dort als Grundlage für die Aufklärungsarbeit dienen zu können. Das Vermessungswesen wurde der 7. Abteilung des Generalstabes zugewiesen; beim Chef AW verblieben lediglich die Gruppe V (Film) und die Hauptfilmstelle. Umbenannt in "General der Fliegerausbildung" (Gen.d.Fl.Ausb.)(Kreipe) blieb der ehemalige Chef AW auf seine Hauptaufgabe der Truppenausbildung beschränkt. Von Juli 1944 an wurde er dem Chef des Generalstabes (Chef Gen.St.) unterstellt und im Oktober desselben Jahres der Ausbildungsbereich vom Luftwaffenführungsstab Ia (Ausb.Abt.) übernommen, wo bereits seit 1942 das Kartenwesen integriert war. Der "General der Aufklärungsflieger" (v. Barsewisch), der gleichzeitig auch die Funktionen des Generals d. Lw. beim Oberbefehlshaber des Heeres (Ob.d.H.) innehatte (übernommen aus L In 1, Insp. d. Heeresflieger), war für die Organisation und Umrüstung der Aufklärungsverbände und für die Entwicklung von Flugzeugen zuständig. Aufgrund seiner Eindrücke bei Inspektionen konnte er Ausbildungsforderungen an den General der Fliegerausbildung stellen und selbst für die Ausbildung von Offizieren in Aufklärungs-Ergänzungseinheiten sorgen. Im Frühjahr 1945 wurden seine Aufgaben von der 7. Abt. des Lw.Führungsstabes (Lw.F.St.) übernommen. Die Luftwaffen-Inspektionen dienten der Beobachtung und Überwachung von Ausbildung, personeller und materieller Ausstattung der einzelnen Waffengattungen und der sonstigen Einrichtungen der Luftwaffe. Sie brachten Verbesserungsvorschläge ein und standen während des Krieges - teilweise mit den Befugnissen eines Kommandierenden Generals ausgestattet und in Waffengenerale umbenannt - dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe (Ob.d.L.) beratend zur Seite. Die Waffengenerale unterstanden direkt dem Chef des Generalstabes, waren also im Gegensatz zu den Inspektionen dem Chef AW/Gen.d.Fl.Ausb. gleichgestellt. Je nach Bedarf wurden neue Dienststellen eingerichtet oder Zuständigkeitsbereiche verschoben. So wurde die L In. 1 (Inspektion der Heeresflieger) mit dem Bereich Luftbildwesen und der Verbindung zum Heer zwischen dem Chef AW und dem Gen.d.Aufkl.Flieger aufgeteilt bzw. später ganz vom letzteren übernommen. Dem General der Flakartillerie (Flakwaffe) (Rüdel, anschließend v. Axthelm) waren seit Januar 1940 die L In 4 (Flakart.) und die L In 13 (Luftschutz) unterstellt; die letztere wurde ab Oktober eine selbständige Einrichtung. Die Inspektionen 5 (Flugsicherheit), 6 (Kraftfahrwesen) und 14 (Sanitätswesen) unterstanden ab April 1940 direkt dem Chef der Luftwehr - nicht mehr dem Chef AW. -, der wiederum dem Gen.Insp.d.Lw. unterstellt war. Ende 1944 wurden alle Inspektionen den Waffengeneralen untergeordnet. Als Nachfolger des Technischen Amtes des Generalluftzeugmeisters wurde im Mai 1943 der "General der Truppentechnik" eingesetzt. Aus der 2. Abteilung des Generalquartiermeisters ging 1944 der "General der Fliegerbodenorganisation" hervor. Inhaltliche Charakterisierung: Vom Chef AW und dem General der Fliegerausbildung sind vornehmlich Bestimmungen über die Ausbildung der Waffengattungen, insbesondere der Fliegertruppe, ferner Stellenbesetzungen und Gliederungen überliefert. Am reichhaltigsten ist der General der Aufklärungsflieger überliefert, in dessen Schriftgut sich der größte Teil der verhältnismäßig umfangreich überlieferten Unterlagen über das Luftbildwesen befindet. Mit nennenswerten Unterlagen sind auch der General der Flakwaffe sowie die Inspektionen des Sanitätswesens und des zivilen Luftschutzes überliefert, letztere mit Erfahrungsberichten über schwere Luftangriffe auf deutsche Städte. Schriftgutreste sind von den Generalen der Kampf-, der Jagd- und der Schlachtflieger sowie vom General des Seewesens, dem die Marine- und Seeflieger fachlich unterstanden, ins Bundesarchiv gelangt.Dokumentiert sind zumeist Führungsgrundsätze, Richtlinien für den Einsatz und die Zusammenarbeit mit Heer und Kriegsmarine (mit Erfahrungsberichten), technische Forderungen, Entwicklungsprogramme, Aufstellungen über den Rüstungsstand und Stellenbesetzungen. Erschließungszustand: Findbuch 1990 Vorarchivische Ordnung: Das nur splitterhaft überlieferte Archivgut stammt aus Aktenrückführungen aus den USA und Großbritannien an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamts, von wo es 1968 an das Militärarchiv abgegeben wurde. Umfang, Erläuterung: 692 AE Zitierweise: BArch, RL 4/...

          Äußere und Innere Mission
          Landeskirchliches Archiv Kassel, E 1 Gemünden 277 · Akt(e) · 1870 - 1891, 1903 - 1914
          Teil von Landeskirchliches Archiv Kassel

          Enthält u.a.: Blätter der westfälischen Arbeiterkolonie Wilhelmsdorf, des Jerusalem-Vereins Berlin, des Gustav-Adolf-Werkes, der Oberhessischen Bibelgesellschaft, des Evangelischen Missionsvereins, der evangelischen Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostakfrika, des Deutschen Herbergsvereins, der Inneren Mission in Hessen und des Deutschen Vereins gegen Mißbrauch geistiger Getränke; Hauskollekten für das Hessische Diakonissenhaus Kassel; Sammlung des reformierten Kirchspiels Gemünden für die zum Teil abgebrannte Stadt Hünfeld (1888); Aufruf zur Gründung des Evangelischen Bundes vom 02.10.1889; Auszug aus dem Gründungsprotokoll des Presseausschusses der Diözese Ziegenhain-Homberg vom 11.03.1914; Ausbildung zu Gemeindekrankenpflegerinnen im Diakonissenhaus Kassel

          Becker, Carl Heinrich (Dep.) (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Becker, C. H. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Der Nachlass des preußischen Kultusministers Carl Heinrich Becker wurde dem Geheimen Staatsarchiv 1973 von seinem Sohn Prof. Dr. Hellmut Becker als Depositum übergeben. Der Nachlass besteht aus zwei Hauptgruppen, 1. Korrespondenzen und 2. Sachakten. Dabei wurden dienstliche und sachliche Korrespondenzen nicht getrennt, da die Übergänge fließend und im Einzelfall nur schwer zu unterscheiden waren. Vereinigungen, Behörden u.ä. sind bei den Korrespondenzen als Korrespondenzpartner und in den Sachgruppen mit Schriften, Veröffentlichungen und Satzungen aufgeführt. Bei den Sachakten wurde eine detaillierte Aufteilung in einzelne Sachgruppen vorgenommen. Es handelt sich hierbei um Aufzeichnungen Carl Heinrich Beckers für dienstliche Belange sowie um Veröffentlichungen und Arbeiten Beckers als Professor für Orientalistik. Die Bearbeitung des Bestandes erfolgte durch Dr. Cécile Lowenthal-Hensel, Heidemarie Nowak, Sabine Preuß und Elke Prinz. Die schreibtechnischen Arbeiten erledigte Petra Bergert. Der Nachlass umfasst 19 lfd. m aus der Zeit von 1919 - 1933. Die Akten sind zu bestellen: VI. HA, Nl Becker, C. H., Nr. Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Carl Heinrich Becker (Dep.), Nr. Berlin, September 1995 Ute Dietsch, Wiss. Archivar Lebenslauf Carl Heinrich Becker 12.4.1876 geb. in Amsterdam Vater: Konsul und Bankier der Gebrüder Rothschild 1895: Abitur in Frankfurt /Main, danach Studium der Theologie und Orientalistik in Lausanne, Berlin und Heidelberg 1899 Promotion zum Dr. phil "cum laude" in Heidelberg 1900-1902 Studienreisen nach Spanien, Ägypten, Griechenland, die Türkei und den Sudan 1902 Habilitation in Heidelberg Privatdozent für semitische Philologie 14.3.1905 Heirat mit Hedwig Schmid, Tochter des Geheimen Kommerzienrats und Bankiers Paul von Schmid-Augsburg (aus der Ehe gehen drei Kinder hervor) 1906 Ernennung zum ordentlichen Professor 1908-1913 Professor und Direktor des Seminars für Geschichte und Kultur des Orients am Kolonialinstitut in Hamburg, Begründer der Zeitschrift für Geschichte und Kultur des Orients "Der Islam" 1.9.1913 Ernennung zum ordentlichen Professor und Leiter des neu errichteten orientalischen Seminars der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität 17.5.1916 Eintritt in das preußische Kultusministerium als Hilfsarbeiter 21.10.1916 Ernennung zum Geheimen Regierungs- und vortragenden Rat, zuständig für die Personalangelegenheiten der Universitäten; gleichzeitig Honorarprofessor an der Berliner Universität April 1919 Unterstaatssekretär April 1921 preußischer Kultusminister, nach sechs Monaten Rückkehr in sein Amt als Staatssekretär Febr. 1925 erneut Ernennung zum Kultusminister Jan 1930 Rücktritt als Minister, Wiederaufnahme seiner Tätigkeit als Professor für Islamkunde an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin 1931 Ernennung zum 3. Vizepräsidenten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften und zum Geschäftsführenden Direktor des Instituts für Semitistik und Islamkunde Chinareise im Auftrag des Volkerbundes zur Information über das chinesische Erziehungswesen 10.2.1933 verst. in Berlin Literatur (in Auswahl): H. Schaefer (Hrsg.), Carl Heinrich Becker - ein Gedenkbuch. Göttingen 1950 G. Müller, Universitätsreform und Weltpolitische Bildung. Carl Heinrich Beckers Wissenschafts- und Hochschulpolitik 1908 - 1930. (masch. Diss.) Aachen 1989 C. Esser / E. Winkelhane, Carl Heinrich Becker - Orientalist und Kulturpolitiker. In: Die Welt des Islam (28) 1988 Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1876 - 1933 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 5 Bde

          Becker, Carl Heinrich
          Stadtarchiv Mainz, Best. 60 · Bestand · (1761-1797) 1798-1814 (1815-1836)
          Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

          Der Bestand 60 (Munizipalverwaltung/Mairie der Stadt Mainz, 1798-1814) hat eine komplizierte und bewegte Ordnungs- und Verzeichnungsgeschichte. Es soll im Folgenden versucht werden, die einzelnen Etappen dieses Bestandes chronologisch aufzuführen. Ordnung der Registratur in der frz. Zeit (1798-1814) Aufschluss über die Schriftgutverwaltung der Mainzer Stadtverwaltung 1798-1814 gibt das Archivale 60/113. Bei dem ersten Teil handelt es sich dabei um eine Auflistung aller seit Einrichtung der Munizipalität angelegten bzw. geführten Akten und Amtsbücher , die am 25. Prairial VIII erstellt wurde. Sie enthält auch die Zivilstandsregister, die im folgenden nicht berücksichtigt werden, da sie in der Abt. 50 verzeichnet und beschrieben sind. Der zweite Teil ist sukzessive in den folgenden Jahren bis 1814 entstanden. In jedem Jahr wurde ein Aktenverzeichnis der jahrgangsweise angelegten und geschlossenen Akten angefertigt. Die Zweiteilung ist zweifellos eine Folge der napoleonischen Verwaltungsreform des Jahres 1800 (Übergang von der Munizipalverwaltung zur Mairie). Das Sekretariat bzw. die Büros der Munizipalverwaltung/Mairie legten zu bestimmten Betreffen Jahr für Jahr einen Aktenband an, so dass eine Art Betreffserienregistratur entstand. Am Ende des Jahres wurden die Bände an die "Archives" (= Registratur) abgegeben. Daher befanden sich bei der Erstellung der Auflistung nur die laufenden Akten des Jahres VIII in den einzelnen Büros. Neben Akten wurde auch eine größere Zahl von Amtsbüchern geführt. Sie spielten in der französischen Verwaltung eine weitaus größere Rolle als in der deutschen, da sie zum Einen als wichtigste Hilfs- und Findmittel der Verwaltung dienten, zum Anderen aber auch Inhalte wiedergaben, so dass auf die eigentlichen Betreffakten, in denen die ein- und (zunächst auch die) ausgehenden Schreiben abgelegt wurden, wohl nur in den seltensten Fällen zurückgegriffen werden musste. In den Amtsbüchern, von denen hier die Rede ist, wurden alle ein- und ausgehenden Schreiben registriert. Unter ihnen ist zunächst das Generalregister "Régistre Général" als Brief(eingangs)tagebuch zu nennen. In ihm wurde für jedes eingehende Schreiben im Sekretariat eine Nummer vergeben. Die Nummer wurde auf dem erhaltenen Brief mit dem Zusatz "R.G." notiert. Zusätzlich wurden im Generalregister eine kurze Inhaltsangabe, der Absender, das Datum des Schreibens und das Büro, dem es zugewiesen wurde, festgehalten. Wurde auf ein eingegangenes Schreiben hin eine Antwort verfasst oder ein Beschluss erlassen, so wurde deren Nummer ebenfalls im Generalregister festgehalten. Die Nummern der "normalen" Schreiben ("lettres") wurden mit "corr." (=correspondance), diejenigen der Beschlüsse ("arrêtés") mit "arr." gekennzeichnet. Die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" liegen nur bis zum Vendémiaire VII/September 1798 (gilt für Lettres) bzw. bis zum Ende des Jahres VII-Anfang des Jahres VIII/Oktober 1799 (gilt für Arrêtés) den jeweiligen Betreffaktenbänden bei. Darüber hinaus wurden sie in Reinschrift in zwei weiteren, ebenfalls auf dem Sekretariat geführten Amtsbuchserien festgehalten, dem Korrespondenz- und Beratschlagungsregister. Auf ihrer Grundlage wurde auch die bereits angesprochene Nummerierung von "lettres" und "arrêtés" vorgenommen. Zu welchem eingegangenen Schreiben ein ausgehendes Bezug nahm, ist zum einen im Registre Général zu erkennen und zum anderen auf dem eingegangenen Schreiben selbst, auf dem neben der "R.G."-Nr. auch die "Arr.-" bzw. "Corr."-Nr. vermerkt wurde. Die Mairie setzte die Führung des Generalregisters sowie des "répertoire", einer Art Sachregister, fort, verzichtete aber auf das Weiterführen der Beschluss- und Korrespondenzregister. Damit wurden die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" zum einzigen Nachweis für die ausgegangenen Schreiben und erlassenen Verordnungen. Um den Überblick über sie zu wahren, konnten ihre Entwürfe nicht mehr in die Betreffaktenbände zusammen mit den eingegangenen Schreiben, auf die hin sie veranlasst worden waren, abgelegt werden, sondern mussten getrennt organisiert werden. Die Konzepte der ausgehenden Schreiben wurden so bereits ab September 1798 bzw. Oktober 1799 (s. o.) fortlaufend durchnummeriert und bildeten zwei Serien, in denen die Entwürfe der "lettres" bzw. "arrêtés" chronologisch abgelegt und (meistens) monatsweise zusammengefasst wurden. Folgt man 60/113, trat mit der Etablierung der Mairie eine weitere Veränderung ein: Die Betreffakten von Sekretariat/Polizeibüro und Büro des Bien Public werden beim Sekretariat geführt, das Finanzbüro scheint weiterhin eine eigene Registratur zu besitzen. Die auf dem Sekretariat angelegten und geführten Akten sind meist in beigen Papierbögen - vielfach gedruckte Formularbögen, die gewendet wurden - abgelegt. Bis zum Jahr XI wurde die jeweilige Betreffserienakte mit einem zugeklebten Papierstreifen, der mit dem Aktentitel versehen war, zusammengehalten. Seit dem Jahr X sind sie nummeriert. Es sind für das Sekretariat ca. 60 Betreffe ausgewiesen, wobei die Zahl schwankt, da von Fall zu Fall neue Betreffe hinzukamen bzw. ältere wegfielen, es kam also zu Serienspaltungen bzw. Serienvereinigungen, worüber 60/113 einen guten Überblick bietet. Die Betreffakten eines Jahres wurden höchstwahrscheinlich gebündelt und in diesen Bündeln (Beschriftung: Jahreszahl) in der Altregistratur/Archiv abgelegt. Wohl deshalb war ein Teil des "Französischen Archivs" vor der Neuverzeichnung nur jahrgangsweise in Aktenschürzen zusammengefasst. Eine eigene Registratur führte offensichtlich auch der Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung. Auch bei ihm entstanden Betreffakten. Die Akten sind nach dem Aktentitel jeweils mit einer Nummer versehen, der die Abkürzung "No." vorausgeht . Ihre Laufzeit geht oft über ein Jahr hinaus, umfasst oft die Jahre VI bis VIII und damit die gesamte Amtszeit des Kommissars. Auch auf den Schriftstücken dieser Akten findet man Nummern eines Generalregisters, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kommissar des Exekutivdirekotiums ein eigenes Generalregister und damit eine eigene Schriftgutverwaltung (eine Art eigenes Sekretariat) hatte. Im Bestand finden sich auch Akten aus der Provenienz der Verwaltungskommission des Schulfonds, die wegen ihrer Nähe zur Stadtverwaltung im Bestand belassen wurden. Bei diesen Akten war keine Akten- oder Registraturordnung mehr erkennbar. Die Akten der Verhandlungen des Munizipalrates sind in blauem Karton eingeschlagen und wurden augenscheinlich getrennt von den übrigen Akten der Verwaltung geführt. Ordnungsarbeiten 19. Jh. Einige Akten des Bestandes, vor allem jene, die das Rechnungswesen betreffen, sind in hellblauem Karton eingeschlagen und weisen eine Beschriftung in deutscher Schrift auf. Auch die Formulierung der Aktentitel weist darauf hin, dass sie in hessischer Zeit (nach 1815) geschrieben wurden . Vieles spricht dafür, dass es sich dabei um Akten handelte, die von der Stadtverwaltung in hessischer Zeit benötigt wurden. Damit wurde natürlich eine Durchsicht der französischen Akten notwendig. Ordnungsarbeiten Anfang des 20. Jh. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts (um 1920?) versuchte vermutlich der Bibliothekar Heinrich Heidenheimer die alten jahrgangsweise angelegten Betreffakten aufzulösen und nach neuen Sachbetreffen jahresübergreifend zusammenzuführen. Aus den Schriftstücken, die keinem "großen" Betreff zugeordnet wurden (werden konnten?), versuchte er, Einzelfallakten zu bilden. Von dieser Neuordnung nicht betroffen waren die Amtsbücher, die Arrêtés- und Lettres-Serien sowie (wahrscheinlich) 23 Bündel, die lediglich nach Jahren geordnet blieben. Das Ergebnis dieses Ordnungsversuchs dokumentiert das alte Verzeichnis "Französisches Archiv - Bestand 60". Die Bündel, in denen die neuen Betreffe zusammengefasst waren, wurden von 1-148 durchnummeriert (pro Betreff eine Nummer, mehrere Bündel konnten somit bei vermeintlich gleichem Betreff die gleiche Nummer haben). Zum Teil verbarg sich hinter einer Nummer jedoch keine Betreffakte, sondern eine ganz dünne - bereits erwähnte - Einzelfallakte, die nur wenige Blätter oder gar nur eine Drucksache enthielt. Die Nummer dieser Akte wurde zumeist mit einer römischen "II" ergänzt. Die Einzelfallakten befanden sich zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung innerhalb der beigen Aktenschürze oft in orangefarbenen, stark säurehaltigen Mappen (60er Jahre?) mit Füllerbeschriftung. Innerhalb der anderen Aktenschürzen fanden sich zur Gliederung des Schriftgutes Umschläge aus stark säurehaltigem zerbröseltem Packpapier, das aus der Zeit um 1920 stammen könnte. Diese Umschläge waren oft nur mit einer Jahreszahl beschriftet und für den Aktenzusammenhang unwesentlich. Nur summarisch (ohne Signatur oder Nummerierung) aufgelistet werden in dem Verzeichnis - wie erwähnt - Lettres und Arrêtés, Amtsbücher, militärische Betreffe, Betreffe zum Einwohnerwesen, Rechnungswesen (auch Drucksachen), zu Steuern (auch Drucksachen), zum Hafen und zu Schulen/Unterricht. Acht Bündel waren lediglich mit Buchstaben beschriftet und alphabetisch geordnet. Dabei handelte es sich laut Verzeichnis um "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)". Auch diese Serie entstand erst durch die Ordnungsarbeiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts . Ein Beispiel, wie vorgegangen wurde: In einem Bündel mit der Altsignatur 138 (138-Betreffe: Medizinalpolizei/138,1; Hebammen/138,2; Impfung/138,3; Medizin/138,4 und 138,5) befanden sich NUR alte Aktendeckel mit folgenden Titeln und Registratursignaturen: IX/.., X/14, XI/14 : Police medicinale XI/12: Police medicinale, vaccine, Maison d’accouchement, pharmacie XII/14: Police médicinale, vaccine, accouchement XIII/14, XIV/15: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, glacière 1807-1812/13, 1814/13: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, enfants trouvés, glacière, quinquina Die ursprünglichen Betreffakten wurden also nach den neuen Betreffen 138,1-138,5 aufgelöst, die Original-Aktendeckel wurden separiert. (In anderen Fällen blieben die Aktendeckel auch bei einem Teil der aufgelösten Akte.) Wo die Schriftstücke zu Viehseuchen, Findelkindern und Glacière verblieben, ist zunächst nicht ersichtlich. Leider muss festgestellt werden, dass die Aktenteile, die sich unter den verschiedenen Sachbetreffen befanden, inhaltlich nicht immer mit diesen Betreffen übereinstimmten! Es ist wahrscheinlich, dass auch die bei der Neuverzeichnung noch vorgefundenen "Jahresbündel" aufgelöst werden sollten. Die Ordnung innerhalb dieser Bündel war chaotisch. Diese Unordnung hat entweder schon in der französischen Altregistratur bestanden (die ungeordneten Schriftstücke wären dann niemals einer Betreffakte zugeordnet gewesen...) oder ist durch die angefangenen Ordnungsversuche von Archivaren entstanden. Oder beide "Verfahrensweisen" kommen zusammen. In den noch nicht aufgelösten Jahresbündeln befanden sich hauptsächlich folgende Betreffe: "Police civile en générale", "Affaires mixtes", "Certificat, renseignements sur des individus, "Pièces à communiquer", "Publication ...". Es handelt sich also genau um solche Betreffe, die kaum anderen "großen" Sachbetreffen zuzuordnen sind und die wohl auch schon für die damalige Verwaltung nicht von großer Wichtigkeit waren, so dass man der Sortierung dieser Schriftstücke keine große Aufmerksamkeit und Arbeitszeit gewidmet haben wird. Wahrscheinlich ist, dass Archivare aus diesen Schriftstücken die angefangene alphabetische Serie "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)" bilden wollten. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Heiner Stauder (1991-1995) Heiner Stauder begann 1991 mit der Ordnung und Verzeichnung der Amtsbuchserien. Nach dem Abschluss dieser Arbeiten wurde mit der Verzeichnung der Militaria begonnen. Verschiedene Ordnungs- und Sortierungsversuche (Erfassung sämtlicher Nummern des Registre Général; Auflösung der Lettres- und Arrêtés-Serien und Zuordnung zu den dazu gehörigen eingegangenen Schreiben; Auflösung einzelner Betreffserien, u. a. "service militaire", "police militaire", "affaires militaires"; Bildung von Einzelfallakten zur Vorordnung) erwiesen sich als nicht praktikabel. Die Verzeichnung der "Militaria" wurde unterbrochen, um - wegen Benutzeranfragen - die Verzeichnung der "Medicinalia" vorzuziehen. Es wurden folgende Signaturen vergeben: 001-136: Amtsbücher 150-186: Militaria 201-215: Bürgerannahmen (Sie wurden ca. 1991/92 von Herrn Tautorat alphabetisch geordnet und anschließend in einer Namenskartei erfasst, die sich im Findmittelschrank des Benutzersaales befindet.) 300-349: Aktenstücke und -serien, vornehmlich Gesundheits- und Armenwesen betr. 350-508: "arrêtés"; 509-703: "lettres"; die Nr. 350-703 wurden von Herrn Jung im Herbst 1995 erfasst. Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert. Ausgegliedert wurden die im "französischen Archiv" aufgefundenen Unterlagen des Mainzer Veteranenvereins, sie wurden dem entsprechenden Nachlass zugeordnet. Herr Stauder begann ebenfalls mit der Separierung einzelner Schriftstücke, die erst nach Abschluss der Verzeichnung einem Aktenbündel zugeordnet werden sollten, sowie mit der Auflösung der alten FA60-Bündel nach Sachbetreffen. Auch seine Aufnahme der Untertitel und Alt- bzw. Registratursignaturen ist von der Verfasserin fortgeführt worden (s. u.). Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Ramona Göbel Nach den geschilderten Erfahrungen und auf Grund der Eigenarten des vorgefundenen Bestandes verzichtete die Verfasserin darauf, (neue) Serien - wie auch immer geartet - zu bilden oder die alte Registraturordnung - auch nur in Ansätzen - wieder herzustellen. Es erfolgte vielmehr eine Numerus-Currens-Verzeichnung auf Grundlage des vorgefundenen Zustandes. Die Zusammenführung inhaltlich zusammengehöriger Einheiten erfolgte damit erst nach Abschluss der Titelaufnahmen - anhand der Klassifikation und der drei - sehr ausführlichen - Indices. Die im alten Verzeichnis FA 60 aufgeführten Betreffaktenbündel wurden aufgelöst, da sich innerhalb der Aktenschürzen verschiedenste Betreffe befanden, die oft nur grob unter einem Schlagwort zugesammengefasst waren. Die Bündel wurden durchgesehen, inhaltlich zusammengehörige Einheiten innerhalb der Bündel - teilweise noch in den Original-Aktendeckeln der Registratur - wurden beisammen gelassen und neu verzeichnet (die alte Archivsignatur ist natürlich stets angegeben). Die noch unverzeichneten Militaria waren bereits von Herrn Stauder vorgeordnet und nach Sachbetreffen neu zusammengestellt worden. Die Signaturen 269-273 und 284-285 sind von ihm gebildet worden, von mir so belassen und verzeichnet worden. Einzelschriftstücke innerhalb der verschiedenen Bündel, die inhaltlich vollkommen von den ansonsten vorgefundenen Betreffen abwichen, wurden zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung den Archivalien hinzugefügt, zu denen sie inhaltlich passten. Die alten Akten mit geringem Umfang, die oben erwähnten Einzelfallakten, wurden so belassen und neu aufgenommen. Die Bündel, die nur mit einer Jahreszahl versehen waren (wohl Teil der Original-Altregistratur), wurden ebenfalls nach Sachbetreffen aufgelöst. Erkennbare Einheiten (z. B. durch beschriftete Aktenumschläge) wurden natürlich beibehalten. Nicht (vor)sortierte Schriftstücke wurden - wenn möglich - nach Sachbetreffen neu gebildet (z. B. Militaria, Jahr VI) oder aber zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung passenden Archivalien hinzugefügt. Insgesamt umfasst der Bestand 60 nun 1308 Verzeichnungseinheiten oder lfd. Nummern. Die letzte lfd. Nummer ist 1319. Die Nummern 140-148, 882 und 944 wurden nicht vergeben. Untertitel und Registratur-Signaturen Untertitel befinden sich in Klammern unter den von mir vergebenen Titeln der Akten. Es handelt sich bei ihnen meistens um den oder die französischen Originaltitel der Betreffakte(n), der auf einem alten Aktenumschlag innerhalb der neu verzeichneten Archivalien vorgefunden wurde. Er ist nur dann angegeben, wenn sich ein solcher Original-Umschlag in der Akte befindet und wenn der Titel auch inhaltlich zu den enthaltenen Schriftstücken passt. Durch die alten Ordnungsarbeiten vor 1991 sind die ursprünglichen Zusammenhänge ja - wie oben beschrieben - auseinandergerissen worden, so dass die ursprünglichen Aktendeckel nur bei einem Teil der Originalakte verblieben, separiert wurden oder in ganz anderen Zusammenhängen wieder auftauchten . Wenn eindeutig zu erkennen war, dass nur ein Teil der Original-Betreffakte in oder bei dem Original-Aktendeckel vorhanden war, wird auch nur der zutreffende Teil des ursprünglichen Aktentitels als Untertitel angegeben. Auf den ursprünglichen Aktendeckeln waren in den meisten Fällen neben dem Aktentitel auch das Jahr und die Nummer aus dem Verzeichnis der Betreffserienregistratur angegeben (zum Beispiel als Jahreszahl "an 14", als Nummer "21", als Titel "Corps de metier"). Soweit so ein Aktendeckel vorhanden war und zum Inhalt oder Teilinhalt der neu verzeichneten Archivalie passte, wurde diese Registratursignatur wie folgt angegeben: XIV/21 (XIV für das Jahr 14 der französischen Republik, 21 für die Nummer aus 60/113). Für die Jahre VI bis IX wurde das Jahr und die "Überschrift", unter der der Betreff in 60/113 zu finden ist, - soweit erkennbar - angegeben. Vorprovenienzen In den Akten fand sich häufiger eine größere Anzahl an Schriftstücken aus kurfürstlicher Zeit. Wenn ersichtlich war, dass es sich dabei um Vorakten zu den Vorgängen aus französischer Zeit handelte, wurden sie bei den Archivalien belassen. Wenn kein Zusammenhang erkennbar war, wurden die Vorgänge an Herrn Dr. Dobras zur Einordnung in kurfürstliche Bestände weitergegeben. Nachprovenienzen Die Serie der Lettres hört nicht mit dem Ende der frz. Herrschaft in Mainz und der Übergabe der Stadt an deutsche Truppen am 4.Mai 1814 auf, sondern wird bis Ende des Jahres 1814 weitergeführt. Aus diesem Grunde sind alle Akten des Jahres 1814 unter Oberbürgermeister Freiherr von Jungenfeld in diesem Bestand belassen worden, da die Registratur zumindest zum Teil noch so lange nach französischem Muster weitergeführt wurde. Folgende Bände mit eindeutiger Provenienz oder Nachprovenienz Großherzogliche Bürgermeisterei fanden sich im Bestand und wurden dem Bestand 70 (Hessisches Archiv) zugeordnet: (Reihenfolge: Altsign. Titel Laufzeit Neue Signatur) - ? Budgets Formular, Instructionen & Reg.Rescripte wegen Gemeinderechnungen; Laufende und rückständige Zinsen der Stadt-schuld; Deposita bei der Stadtcassa 1817 ff. 70/XV 7 b - 60/127 Rheinschiffahrt, Octroi, Freihafen, Mühlen, Schiffsbrücke 1814, 1816 70/XXV 4 - 60/121 Güter, Pacht, Mobiliarversteigerung (Gemeindevermögen, auch: Bekanntmachungen); Abschätzung der Mobilien im Theater (1835-1838) 1812-1890 70/XV f - 60/117 Berichte über tödliche Unfälle; Kindesaussetzungen; Irre, Geisteskranke 1815-1817; 1839-1841 70/XVII 10/11 - ? Besoldungen, Pensionen (auch Geistlicher); Haven [Hafen], etc.: Angestellte, deren Be-soldung und Verrichtungen (1809; 1813) 1814- ca. 1877 SCHIMMEL!! 70/XV 3 - ? Militärtransporte zu Wasser und zu Lande 1814-1818 70/VIII 8 - 60/139 "Zünfte" (Seifensieder, Schornsteinfeger, Küfer, Bender) 1814-1854 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Sattler, Gürtler, Schneider, Schreiner, Bierbrauer) 1814-1816, 1851, 1883 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Bäcker, Schuhmacher) 1814-1848 70/XXIII 5 F - 60/139 (?) Musterungsprotokoll der Gemeinde Kostheim 1818 VOA 3/1081 - ? Pässe 1815 70/XVIII 4 - 60/120 Gefängnis, Arbeitshaus: Inventarium aller im Umfange der bürgerlichen Gefängnisse zu Mainz vorhandenen auf Kosten des Aerars [Staatsvermögens] angeschafften Mobilien pro 1870 1870/72 70/XVIII 6 - 60/137, ? St. Barbara Hospital (Spende, Schließung); Urkunde über Erwerb eines Teils des Josephinenhospitals (A 110) durch Johann Bap-tist Kaden 1809, 1843, 1857 70/XVI 2 - 60/144 Beleuchtung der Stadt 1814, 1816 70/XV.5 f - 60/139 z. T. Handel/Gewerbe, Tabak 1814, 1816, 1830, 1840, 1843, 1853 70/XXIII 5 - 60/102 II u. a. Drucker, Zensur (1814); versch. Bekanntmachungen 1814, versch., 1880 70/XX - ? Arrest-Anlegung von Caspar Schalk auf J. A. Lennig und dessen Entledigung (Kreisge-richtliche Angelegenheit) 1817 70/X 4 - ? Quittungen über Empfang des Kamberg’schen Legats (Familie) 1813, 1817-1818 70/XVI 2 - ? Notariatsakte, Angelegenheiten der Notariatskammer Rheinhessen 1802, 1816-1819 70/X 2 - ? Kostenvoranschlag für die Einsetzung eines neuen Fensters am Eisentor-Zollhaus (1817); Vergleich betr. Ansprüche und Abtretung des Dalberger Hofes zu einem Justizgebäude (1827/28) 1817, 1827-1828 70/XV 5 - 60/98 Gütergeschoße Gemarkung Mainz (Prov.: Steuercommissariat Mainz) 1865 70/II 3 - ? verschiedene einzelne Schreiben, u. a. Militaria, Gemeindekasse, Zivilstand 1814-1817, 1823, 1859, 1878 70/XVII 9, VIII 8, VIII 5, X 3, XV 7, XVIII 5 Fremdprovenienzen Akten, die eindeutig nicht in der Munizipalverwaltung oder Mairie der Stadt Mainz entstanden sind, wurden in den neu gegründeten Bestand 61 eingeordnet. Zu nennen sind u. a.: " Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements (Etat des services...) " Präfektur bzw. Zentralverwaltung des Departements Donnersberg " Receveur général des Departements Donnersberg (Drucksachen !) " Festungsdirektion Mainz (Corps Impérial du Génie, Direction de Mayence) " Unterpräfektur Mainz " Notarkammer Mainz " verschiedene Kantonsverwaltungen Es handelte sich um folgende Altsignaturen oder Teile davon: 093, 108 II, 028, 093 (Gericht), 098 II, 138, 138,1-3, - (Festung: Projekte - Pläne) und aus dem Bestand 70: DDR Pack 595/1; 70/XIV a M Gemäldegalerie (1838-1909, enthielt auch Schriftstücke aus französischer Zeit) Andere Provenienzen, die sehr "stadtnah" erschienen (Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung, Wohltätigkeitsbüros, Hospizienkommission, Schulfonds) wurden im Bestand 60 belassen. Folgende Vermessungsakten wurden an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben: 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße Gemarkung Niederroden 1865 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden ca. 1856-1860 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden 1841-1865 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße 1865 Bereits von Heiner Stauder wurde die Nr. 90 der alten Bestandsübersicht an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Sie enthielt zum größten Teil Unterlagen des aus Mainz stammenden Geometers Reichhuber, die Gemarkungen in der hessen-darmstädtischen Provinz Starkenburg betrafen. Vermutlich weil sie die französische Überschrift "Brouillon" trugen, waren sie in den Bestand 60 eingereiht worden. Drucksachen Drucksachen, die sich lose in den alten Jahresbündeln befanden, wurden der Drucksachensammlung der französischen Zeit (Best. 63) zugeführt, da der Aktenzusammenhang nicht mehr erkennbar war. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war. Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen. Pläne In den Akten vorgefundene Pläne oder Bauzeichnungen wurden nach Rücksprache mit Herrn Brumby (Leiter der Bild- und Plansammlung des Stadtarchivs) dort belassen. Der Plan wird in einem Darin-Vermerk der Titelaufnahme kurz beschrieben. Eine ausführliche Verzeichnung der Pläne erfolgte in Zusammenarbeit mit Herrn Brumby separat in einem Word-Dokument, dessen Ausdruck als Anhang dem Findbuch beigefügt ist. Der Anhang ist nach der Aktensignatur geordnet. Bürgerannahmen Auf Anweisung Heiner Stauders wurde in den Jahren 1991/92 von Herrn Archivangestellten Tautorat eine Kartei zu den separat gelegenen Bürgerannahmen angelegt. Diese Kartei wurde fortgeführt. Immer, wenn Anträge auf Bürgerannahmen in Akten nachgewiesen werden konnten, wurde die Kartei entsprechend ergänzt. Die Bürgerannahmen selbst wurden allerdings nicht mehr separiert, sondern verblieben in ihrem ursprünglichen oder neuen Aktenzusammenhang. Pässe, etc. (Auswertung nach Personennamen) Folgende Akten, in denen sich hauptsächlich Pässe befinden, wurden von Herrn Oberinspektor Jung durchgesehen und foliiert: 60/1229 (keine Pässe, sondern Bürgerannahmen), 60/1280-1300 (Pässe, Reisende und Fremde). Ein Namensverzeichnis wurde jeweils als Word-Tabelle erstellt. Ein Ausdruck liegt der jeweiligen Akte bei. Ein Gesamtverzeichnis liegt als Word-Tabelle vor. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bestand weist noch mehrere Akten auf, in denen sich Pässe befinden. "Sammlung" Krieg Herr Krieg entwendete in den 1960/70er Jahren aus dem Stadtarchiv Mainz, Französisches Archiv (verschiedene Provenienzen, hauptsächlich Munizipalverwaltung/Mairie Mainz und Lycée/Académie Mainz), Schriftstücke, die hinsichtlich vorphilatelistischer Stempel interessant waren. Die Stücke wurden dem Stadtarchiv um 1971 von der Polizei zurückgegeben. Ein Zurückordnen in den ursprünglichen Aktenzusammenhang erscheint zu zeitaufwendig und in vielen Fällen auch nicht durchführbar. Die Stücke sind nach Datum und Nummer des Generalregisters aufgenommen und geordnet. Ein Verzeichnis ist angefertigt worden. Der zweite Teil der "Sammlung" mit Provenienz Lycée bzw. Akademie Mainz befindet sich im Bestand 62. Indices Drei ausführliche Indices sind nach den vom Stadtarchiv vorläufig aufgestellten Regeln erstellt worden: Ein Personen-, Orts- und Sachindex. Zu beachten ist: Gebäude, Straßen, Plätze und andere ortsbezogene Angaben finden sich im Ortsindex unter dem Ortsnamen. Für Firmen und Vereine gilt dasselbe (maßgebend ist der Sitz der Firma). Behörden sind in der Regel unter dem Ort oder dem Gebiet zu finden, für den bzw. das sie zuständig sind. In der Regel findet sich ein allgemeines Stichwort noch einmal im Sachindex (z. B. "Straße" bei Straßennamen). Aufgrund des monokratischen Aufbaus der französischen Verwaltung steht der Leiter einer Behörde für die gesamte Institution. Demzufolge finden sich Funktionsträger, die in ihrer amtlichen Position (als Behördenleiter und damit stellvertretend für die Behörde) genannt werden, unter dem Ortsnamen im Ortsindex. Was bei der Benutzung des Bestandes zu beachten ist Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Bestand zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist die Nutzung über die Generalregister, die Protokollbücher, die Lettres- und Arrêtés-Serien und die dazu gehörigen Schlagwortregister. Die Schwierigkeit liegt dabei darin, die Schlagwortvergabe in den Registern nachzuvollziehen. Sie erfolgte auf keinen Fall einheitlich. Erfolglos verliefen bisher die Versuche, die eingehenden Schreiben zu den Lettres- oder Arrêtés in den ja inzwischen mehrfach um- und neu geordneten Betreff- bzw. Sachakten zu ermitteln. Daher ist diese Methode nur für die Rekonstruktion kleiner Vorgänge zu empfehlen! Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung der in den letzten 200 Jahren mehrmals umgeordneten, aufgelösten und neu zusammengefügten Sacharchivalien. Hier gilt es zu beachten, dass der Inhalt der Archivalien oft ungeordnet ist, aus Einzelschriftstücken besteht und Vorgänge häufig nicht mehr zu rekonstruieren sind! Besonders aussagekräftig sind die in der französischen Verwaltung geführten Amtsbücher, Register und Verzeichnisse aller Art. Klassifikation Die Klassifikation versucht einer inhaltlich-systematischen Gliederung des Bestandes gerecht zu werden. Bei dem vorgefundenen Ordnungszustand des Bestandes eine eigentlich kaum lösbare Aufgabe. Die ursprüngliche Betreffserienregistratur konnte nicht wieder hergestellt werden, eine nachvollziehbare Sachaktenregistratur ist bei den unterschiedlichen archivarischen Ordnungsversuchen natürlich auch nicht entstanden. Hinzu kommen viele in sich ungeordnete Akten, die z. T. noch im Originalzustand unterschiedliche Betreffe umfassen und damit eigentlich auch unterschiedlichen Klassifikationsgruppen zuzuordnen wären, andere Akten, die von Archivaren neu zusammengestellt wurden und zuletzt die nicht wenigen kläglichen Überreste von Akten, die bei den Umordnungsversuchen nicht zugeordnet werden konnten. Um diesem Gemengelage halbwegs gerecht zu werden, setzt sich die Klassifikation aus relativ vielen, nämlich 23, Obergruppen zusammen. Damit orientiert sie sich - zumindest in formaler Hinsicht - an den Registraturplan für die Großherzogl. Hessischen Bürgermeistereien von 1908, erinnert andererseits aber auch ein wenig an eine Betreffregistratur, Innerhalb der Obergruppen erfolgt die Gliederung, wenn vorhanden, hierarchisch, was der Ordnung einer Sachaktenregistratur entsprechen würde. Es sei jedoch noch einmal daran erinnert, dass die Akten ursprünglich nicht für eine solche Ordnung angelegt wurden. Die vorliegende auf dem Reißbrett entworfene Klassifikation wurde dem Bestand "übergestülpt", um ihn überhaupt inhaltlich-systematisch auswerten zu können. Die Schwierigkeiten werden am Auffälligsten bei den Klassifikationsüberschriften, die eine Aufzählung von Betreffen sind und oft auch noch das Stichwort "Verschiedenes" beinhalten. Diese Überschriften entsprechen jedoch den Inhalten der Akten und den Aktentiteln. Oft überschneiden sich Aktentitel auch mit unterschiedlichen Klassifikationsgruppen. Es musste jedoch die Entscheidung für eine Gruppe fallen. Verweise versuchen das Problem zu entschärfen. Um ein Thema vollständig zu erfassen, sind in jedem Falle die Indices hinzuzuziehen. Sprache Amts- und Verwaltungssprache in Mainz in der Zeit von 1798-1814 war französisch. So sind die Archivalien zu 90% in französischer Sprache verfasst. Bei den Titelaufnahmen im Findbuch wurde angestrebt, möglichst deutsche Begriffe/Übersetzungen zu verwenden. Manchmal erschien es jedoch angemessener, die französischen Begrifflichkeiten zu übernehmen. Datierung Die Datierungen nach dem französischen Revolutionskalender (galt bis 31.12.1805) wurden übernommen, das umgerechnete Datum nach dem gregorianischen Kalender (heutiger Zeitrechnung) ist jedoch ebenfalls angegeben. Die Laufzeit der Akten erfolgt in Jahresangaben nach heutiger Zeitrechnung. Mainz, im September 2002 Ramona Göbel Organisation der Munizipalverwaltung/Mairie Nach dem Ende der Mainzer Republik 1792/93 wurde Mainz ein weiteres Mal 1794/95 durch französische Truppen bedroht. Der entscheidende Schritt zur endgültigen Übernahme des linken Rheinufers und der Festung Mainz gelang dem republikanischen Frankreich im Frieden von Campo Formio vom 17.10.1797: Österreich willigte in die Abtretung des linksrheinischen Gebietes an die Französische Republik ein. Preußen hatte dem schon im Frieden von Basel am 5.4.1795 zugestimmt. Auf dieser Grundlage verließen die kaiserlich-österreichischen Truppen am 29.12.1797 Mainz, die französischen Truppen marschierten am 30.12.1797 ein - Mainz war wieder französisch besetzt. Dieses Mal währte ihre Anwesenheit bis zum 4.5.1814 und ging über eine rein militärische Besatzung weit hinaus, denn das linke Rheinufer wurde als Teil Frankreichs angesehen und gehörte nach dem Frieden von Lunéville am 9.2.1801 auch völkerrechtlich zur Französischen Republik. Mainz wurde vollständig in den französischen Staatsaufbau integriert, das französische Verwaltungssystem wurde aufoktroyiert und etablierte sich. Einsetzung der Munizipalität Am 15. Januar 1798 löste Regierungskommissar Rudler den Stadtrat und das kurfürstliche Vizedomamt auf und setzte eine Munizipalität (Munizipalverwaltung) nach französischem Vorbild ein. Die Munizipalität, bestehend aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern, nahm ihre Arbeit sofort auf. Nach den Bestimmungen der Verfassung des Jahres III (Art. 179, 182) standen an der Spitze von Städten mit mehr als 5000 Einwohnern eigene Munizipalitäten, die aus 7 Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) bestanden. Die Hälfte der Mitglieder hatte jedes Jahr auszuscheiden. Der Munizipalität war ein Regierungskommissar beigefügt, der über die Ausführung der Gesetze wachte (Art. 191). Aufgaben der Munizipalverwaltung Die Aufgaben der Munizipalität sind im Dekret vom 21. Fructidor III bzw. Dekret vom 22.12.1789 bis Januar 1790 (Décret relatif à la constitution des assemblées primaires et des assemblées admini-stratives) Sekt. III, Art. 1-3 festgelegt: Sie umfassen Aufgaben der allgemeinen Staatsverwaltung (in Unterordnung und nach Weisung der Departementsverwaltung) und der Gemeindeverwaltung (jedoch immer als Exekutivorgan der Staatsverwaltung). Im Einzelnen war die Verwaltung zuständig für : Verteilung der Steuern Handhabung des Armenwesens Aufsicht über Gefängnisse Überwachung des öffentlichen Unterrichts Unterhaltung des öffentlichen Eigentums (Wälder, Flüsse, Wege, Kanäle) Unterhaltung und Bau von Kirchen, Pfarrhäusern, usw. Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und öffentliche Ruhe Verwendung der Nationalgarden Führung der Zivilstandsregister Verwaltung des Eigentums der Gemeinden Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Kantons (polizeiliche Aufgaben): Überwachung des Verkehrs Sorge um die öffentliche Ruhe, Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Versammlungen die Verhütung von Unglücksfällen, Hilfeleistung in Notfällen Verhütung von Ausschreitungen geisteskranker Personen Verhütung von Schädigungen durch gefährliche Tiere * Überwachung der Theater Mitglieder der Munizipalverwaltung Mit Beschluss vom 25. Nivôse VI (14.01.1798) wurden die Mitglieder der Munizipalität berufen, die ihre Tätigkeit am folgenden Tag aufnahmen. Sie bestand aus dem Präsidenten Adam Umpfenbach und den Mitgliedern Joseph Cronauer, Wilhelm Euler, Stephan Lindt, Georg Ludwig Hefner, Staudenheimer und Zentner. Erster Regierungskommissar war Franz Konrad Macké, der aber bereits am 25.01.1798 zum Präsidenten des peinlichen Gerichts berufen wurde. Er wurde durch Retzer ersetzt. Die neue Munizipalität wurde durch das Mitglied der Kreuznacher Regierung, Petersen, am 15. Januar 1798 in ihren Dienst eingeführt. Sie wurde durch die Regierung ernannt, war abhängig vom (General-) Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements, der Zentralverwaltung des Departements und dem Militär. Da die Personen der Munizipalität ihre Aufgabe als Ehrenamt versahen und jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder laut Gesetz auszuscheiden hatte, herrschte eine hohe Personalfluktuation. Zum 26. August 1799/30. August 1799 (9. bzw. 13. Fructidor VII) waren Umpfenbach (wurde Richter am Zivilgericht), Euler, Hefner, Staudenheimer und Zentner ausgeschieden. Zentner kündigte sein Amt mit Schreiben vom 3. Fructidor VII. Zwischenzeitlich waren wohl auch die Herren Mitter und Greber Mitglieder der Munizipalität. Denn in einer Sitzung der Munizipalität vom 9. Fructidor VII/26. August 1799 heißt es, dass Mitter, Greber und Umpfenbach von Prof. Johann Neeb, Prof. Gottlob Laurenz Schneidler und Balthasar Pietsch ersetzt wurden. Balthasar Pietsch war fortan neuer Präsident der Munizipalität. Die übrigen Mitglieder waren Johann Neeb, Johann Dumont, Gottlob Laurenz Schneidler, Joseph Cronauer und Stephan Lindt. Damit bestand die Munizipalität nur aus sechs Mitgliedern. Als Sekretär unterschrieb stets Müller. Lindt war zusätzlich Standesbeamter. Die ausgeschiedenen Greber und Zentner wurden Chefs des Polizei- bzw. Wohlfahrts- (Bien Public) Büros (s. u.). Im Brumaire VIII (Okt./Nov. 1799) wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar. Einen Beschluss der Munizipalverwaltung vom 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 unterschrieben Pietsch, Cronauer, Schneidler, Dumont und der Sekretär Müller. Dem Entwurf eines Schreibens der Munizipalverwaltung (60/1222) an das Departement vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 ist zu entnehmen, dass nach dem Ausscheiden von Zentner die Verwaltung nur noch aus 5 Mitgliedern bestand. Dumont hätte ebenfalls gekündigt. Schneidler sollte Heimberger als Regierungskommissar ersetzen. Der Entwurf wurde von folgenden Mitgliedern der Munizipalverwaltung unterzeichnet: Schneidler (provisorischer Regierungskommissar), Pietsch, Cronauer, Dumont, Lindt und Müller (Sekretär). Auflösung der Munizipalität, Ernennung des Maires Das Ende der Munizipalverwaltung erfolgte mit der napoleonischen Verwaltungsreform durch das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 ("Pluviôsegesetz"). Mit diesem Gesetz wurde Frankreich in Departements, Bezirke (Arrondissements) und Gemeindebezirke (Mairien) eingeteilt, an deren Spitze nun Einzelbeamte (Präfekten, Unterpräfekten bzw. Maires) an Stelle der alten Kollegialverwaltungen standen. Das Gesetz wurde am 6. Prairial VIII/26.05.1800 in den linksrheinischen Departements verkündet. Die Besetzung der kommunalen Verwaltungen richtete sich nach der Einwohnerzahl. Allen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern stand ein Maire mit zwei Adjunkten vor. Ihnen zur Seite stand ein Polizeikommissar. Dazu kamen für je 20.000 Einwohner ein Adjunkt und für je 10.000 Einwohner ein zusätzlicher Polizeikommissar. In Mainz mit seinen 22.000 Einwohnern standen damit dem Maire zwei Adjunkte zur Seite. In allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern ernannte der Erste Konsul bzw. spätere Kaiser die Maires (in den übrigen Mairien berief sie der Präfekt). Das Amt des Maires war dem Gesetze nach ein unbesoldetes Ehrenamt. In Mainz wurde Franz Konrad Macké am 25.11.1800 zum Maire ernannt. Am 17. Frimaire IX/8.12.1800 wird ihm durch Beschluss des Präfekten Jollivet der Betrag von 4.000 Franc als "frais de répresentation de la Mairie" zugestanden. Zudem erhielt er freie Wohnung im Stadthaus. Danach trat Macké seinen Dienst am 22.12.1800 an. Dieser Tag bezeichnet das Ende der Munizipalität in Mainz. Franz Konrad Macké blieb Maire der Stadt Mainz bis zum Ende der französischen Besatzung am 14. Mai 1814. Aufgaben des Maires Die Aufgaben des Maires umfassten: - Verwaltung der Gemeindegüter, Aufsicht über Eingang der Gefälle - Leitung der öffentlichen und der Gemeinde übertragenen Arbeiten - Aufsicht über und Erhalt des öffentlichen Eigentums - Erinnerung der Bevölkerung an die bestehenden Verordnungen - Ausführung gemeinnütziger Vorschläge - Garantie der Polizei - Sorge für öffentliche Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung - Festsetzung der Taxen für Brot- und Fleischverkauf - Vorsitz im Munizipalrat - Vorsitz bei den Versammlungen der Wohltätigkeitsbüros oder Hospitalverwaltungen Adjunkte Als Adjunkte wurden die Kaufleute Sebastian Martin (1. Adjunkt) und Noisten benannt. Spätere Adjunkte waren als Nachfolger von Noisten Prof. Neeb, Parcus und Franz Roth (1805). Franz Joseph Probst ersetzte im Jahre 1806 Martin als ersten Adjunkt . Nach dem Tod von Franz Roth wurde der Kaufmann Peter Mayer am 5. Januar 1814 vom Präfekten zum Adjunkten ernannt. Büros (Abteilungen) der Munizipalverwaltung bzw. Mairie Die genaue Organisation der Stadtverwaltung kann aus den Akten und Amtsbüchern des Bestandes für die erste Zeit der Munizipalverwaltung nicht erschlossen werden. Viele Details, die den Unterlagen entnommen werden können und im Folgenden aufgelistet werden, sind nicht hundertprozentig stimmig. Unterhalb der "Leitungsebene" (Munizipalität bzw. Maire) war die Stadtverwaltung organisatorisch ab 1.4.1798 in verschiedene Büros eingeteilt. Direkt der Munizipalität bzw. dem Maire unterstellt war das Sekretariat, das allgemeine bzw. interne Verwaltungs- und Schreibaufgaben erledigt. An der Spitze eines jeden Büros stand ein Vorsteher ("Chef"). Im Generalregister (Régistre Générale) des Jahres VI werden bereits vor der Installierung der Büros folgende Sachgebiete genannt: Finanzen, Polizei, Einquartierung (Logements), Krieg (Guerres) und Passangelegenheiten. Im Generalregister des Jahres VII werden genannt: Polizei (darin inbegriffen: Einquartierung), Bien Public, Finanzen und Standesamt (Etat civil). Am Ende des Jahres VII (Fructidor VII/August 1799) existierten laut Akte 60/704 drei Büros: Finanzen, Polizei und Bien public. Das Finanzbüro wurde bis Fructidor VII/August 1799 von Villette geleitet. Im Brumaire VIII/November 1799 wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar bei der Munizipalverwaltung. Bei der Gelegenheit wird erwähnt, dass er zuvor Chef des Büros des Bien public war. Zoyen war zumindest bis zum Nivôse VIII/Dez. 1799-Jan. 1800 Chef des Einquartierungsbüros. Das Einquartierungsbüro taucht immer wieder in der Aufzählung der unterschiedlichen Büros der Munizipalverwaltung auf. Es ist nicht abschließend zu klären, ob es organisatorisch tatsächlich selbständig war oder aber dem Polizeibüro unterstand (s. u.). Am 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 existierten laut eines Beschlusses der Munizipalverwaltung vom selben Tage neben dem Sekretariat vier Büros, deren Vorsteher [Heinrich] Brühl (bien public), Heinrich, Georg Friedrich Escherich (Finanzen ) und Sauerland waren. Standesbeamter war lt. Zivilstandsregister des Jahres VIII Lindt. Im Generalregister des Jahres VIII werden Polizei, Finanzen, Bien public und Actes civils als Büros genannt. Für einen Entwurf eines Schreibens vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 zeichnete das "Bureau du Bien et des travaux publics" verantwortlich. Das Polizeibüro bestand aus zwei Divisionen (Abteilungen). Die erste Division war zuständig für die zivilen Polizeiaufgaben einer Stadtverwaltung (städt. Aufsichts- und Verwaltungsfunktionen), die zweite Division nannte sich "Police militaire" und war für die Erfüllung der Aufgaben, die von den französischen Militärs an die Stadt herangetragen wurden, zuständig. Am 25. Prairial VIII/14.6.1800 wurde eine Auflistung aller seit Einrichtung bei der Munizipalität entstandenen Akten und Amtsbücher erstellt. Demnach existierten (auch bereits im Jahr VII) folgende Büros/Sachgebiete mit den aufgeführten Aufgaben: - Sekretariat (Allg. Verordnungen, Gesetze, Régistres Générales, Arrêtés und Lettres) - Polizei (Architektur, Abwesende, Jagd, Deserteure, Vieh, Landstreicher, Gendarmerie; kommunale Polizei: Pässe, Gefängnisse, Bevölkerung, Avis, Konskription, Requisition, Einquartierung) - Traveaux publics (Schule, Armenwesen, Brücken/Straßen, Handel/Landwirtschaft, Schiff-fahrt, Post, Vorräte) - Finanzen (Nationalgüter, sequestrierte Güter, Versteigerungen, Requisitionen, Steuern, Octroi, Militärhospitäler, Patente) - Standesamt (Führung der Geburts-, Heirats-, Sterberegister) - Büro der Polizeikommissare (Bevölkerungslisten, Einwohnerverzeichnis, Sicherheitskartenregister für Sektionen, Reglements und Verordnungen) Dieser Auflistung zufolge gehörten die Einquartierungen organisatorisch zum Polizeibüro. Das extra aufgeführte Büro der Polizeikommissare lässt sich durch Sonderaufgaben (Erstellung der Bevölkerungslisten) erklären. Nach der napoleonischen Verwaltungsreform und der Ernennung des Maires kam es zunächst zu wenigen Veränderungen. Im Generalregister des Jahres IX werden als Büros genannt: Polizei, Finanzen und Bien public, ab 25. Germinal IX/15.4.1801 kommt das Sekretariat hinzu, nach einiger Zeit fällt Polizei weg. Das erklärt sich durch den unten ausführlich besprochenen Beschluss des Maires über die Organisation der Stadtverwaltung, der Polizeibüro und Sekretariat zu einem Büro zusammenfasst. Am 29. Germinal IX/19.4.1801 wurde mit dem oben erwähnten Beschluss des Maires die Organisation der Stadtverwaltung neu festgelegt. Die Büros der Stadtverwaltung wurden auf insgesamt drei reduziert. Die Neuorganisation galt ab 1. Floréal IX (21.4.1801) : Die Verwaltung wurde in drei Büros aufgeteilt: Sekretariat, Wohlfahrtsbüro (Bureau du Bien public) und Finanzbüro. Das Sekretariat teilte sich in 2 Sektionen. Sektion 1 war verantwortlich für die allgemeine Verwaltungsaufsicht, Archiv, Registratur (Mairie), Enrégistrement, Bescheinigungen, Versand (envoi), Affiches und Veröffentlichung der Gesetze. Sektion 2 (= Polizeibüro): Polizei und Militärunterkünfte, zivile Polizei, Aufsicht über Kultur, Hafen, Land, Gefängnisse, kommunale Polizei, Pässe, Zivilstandsakte, Patente Angestellte des Sekretariats: Erste Sektion und Polizei: Müller (Sekretär) und Naut [?], Expeditionnaire; Militärunterkünfte (Logements militaires): Eisenberg (Verteilung der Unterkünfte), Emmerich (Korrespondenz mit den Militärbehörden); Zivilstand: Reussing; Pässe, Patente: Birnbaum Das Wohlfahrtsbüro (Bien public) teilte sich in 4 Sektionen. Sektion 1: Handel/Gewerbe, Schifffahrt, Landwirtschaft, Manufakturen, Fabriken, Post und Fuhrunternehmen, Messen und Märkte, Taxen für Getreide, Mehl, Fleisch und Brot, Verpflegung und Versorgung (Vorräte), Bevölkerung, Viehseuchen, Jagd, Prozesssachen Sektion 2: Öffentlicher Unterricht, Schulen (Zentralschulen, Primär-, Sekundär- und Privatschulen), Erziehungsheime, Bibliotheken, Nationalfeiern, "esprit public" (Verbreitung der "richtigen" Gesinnung ?), Zeitungen/Presse, Bekanntmachungen Sektion 3: Hospitäler, Wohltätigkeitseinrichtungen, "sécours publics à domicile, pour pertes et accidents" (öffentliche Hilfen zu Hause, bei Verlusten und Unfällen), Verwaltung der Güter armer Mündel (pupilles), Witwen, Waisen, Pfandamt, Zucht-/Arbeitshäuser Sektion 4: Öffentliche Arbeiten, Unterhaltung und Reparatur der Straßen, Wege, Häfen, Kanäle, Bürgersteige, öffentliche Gebäude, Brunnen, Theater, Beleuchtung, Pumpen und Feuerutensilien Angestellte: Mathis, Chef; Brühl, Souschef Das Finanzbüro war in zwei Sektionen aufgeteilt: Sektion 1: Nationaldomänen, "Biens régis à l’instar d’iceux"; kommunale Güter; kirchliche und andere Pensionen, Liquidation der Passiva der unterdrückten Institutionen und Einrichtungen Sektion 2: Aufsicht, Eintreibung, Reklamationen, etc. bezgl. direkte Steuern, lokale Gebühren, Munizipaloctroi, kommunale Rechnungen, Rechnungen der öff. Einrichtungen, Einnahmen, Schuldforderungen, Schulden, Ausgaben der Stadt, etc., Buch-, Rechnungsführung der Einnehmer Angestellte: Escherich, Chef; Schmitt, Souschef (NB: der zweite Souschef - die Stelle des zweiten Stellvertreters - ist unterdrückt/"supprimé") Artikel 3: Die 3 Büro-Concièrges und Gardiens werden zu den bisherigen Bezügen provisorisch beibehalten bis zur Bestätigung durch den Präfekten. Artikel 6: Jeder Bürochef ist mit der Abfassung der Briefe, Berichte, Arrêtés, etc. beauftragt, die in seine Zuständigkeit fallen. Er erledigt im Besonderen die Arbeit, die ihm anvertraut ist, indem er sie unter die Angestellten seines Büros verteilt. Er ist verantwortlich für Verzögerungen, die durch Nachlässigkeit und Ungenauigkeit verursacht werden. Er achtet besonders darauf, dass keine Verwirrung in den Geschäften und den Unterlagen entsteht. Diese müssen immer über Datum und Inhalt klassifiziert sein. Artikel 8: Der Sekretär unterzeichnet mit dem Maire die offiziellen Schreiben. Wenn er abwesend ist, kann ihn einer der Büro-Chefs ersetzen. Artikel 9 legt die Bürostunden fest: von 9 Uhr morgens bis drei Uhr (de rélevée). Sie können verlängert werden, wenn der Dienst und der Fall es erfordern. Artikel 11: Die Büro-Gardiens halten das Inventar in den Büros und in dem Lokal der Mairie genauestens instand. Artikel 12: Die Büro-Chefs finden sich alle geraden Tage um 12.00h beim Maire zusammen, um sich mit ihm über die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen. In einem Schreiben des Präfekten an den Maire der Stadt Mainz vom 29. Fructidor IX/16.09.1801 lehnte der Präfekt die Einstellung von zwei weiteren Sekretären für das Polizeibüro (für Passangelegenheiten) ab. Mit dem Polizeibüro kann nur die Sektion 2 des Sekretariates gemeint sein. In dem Brief ist ebenfalls die Rede von einem Einquartierungsbüro, das wegfallen sollte, da keine Truppen mehr durch die Stadt zogen. Laut oben zitierten Beschlusses des Maires war auch das Einquartierungsbüro keine eigenständige Abteilung, sondern gehörte organisatorisch zur Sektion 2 des Sekretariates, hatte jedoch allein zwei Mitarbeiter (Eisenberg und Emmerich). Es kann damit festgehalten werden, dass das Einquartierungsbüro und das Standesamt zwar - spätestens ab dem 1. Foréal IX/21.04.1801 - keine eigenständigen Abteilungen bildeten, jedoch äußerst selbständige Bereiche innerhalb der Verwaltung waren. Zur Personalsituation gibt das o. g. Schreiben folgende zusätzliche Auskünfte: Neben dem Maire und den zwei Adjunkten, Chefs und Sous-Chefs arbeiteten Polizeikommissare und Sektionsoffiziere. Fünf "Expéditionnaires" waren für die Ausfertigung von Schreiben (zwei für Pässe und Zivilstand, zwei für Einquartierungen, einer für das Sekretariat) angestellt. Insgesamt betrugen die Personalkosten der gesamten Stadtverwaltung 11.560 Francs. Es wird angedeutet, dass Personalkosten für bestimmte Bereiche (Polizeikommissare, Sektionsoffiziere) nicht von der Gemeindekasse übernommen wurden, sondern auf Staatskosten liefen. Das Einqartierungsbüro wurde in der Folgezeit tatsächlich aufgelöst, denn am 26. Fructidor XIII/13.9.1805 forderte der Maire ein fest installiertes Bureau de logement. Dieses Ansinnen wurde am Folgetag vom Präfekten abgelehnt. Bis 1813 wurde allerdings wieder ein Einquartierungsbüro errichtet. Das erforderte allein schon die eingetretene Kriegssituation und der damit zusammenhängende permanente Durchzug von Truppen durch die Stadt. Am 21.06.1813 trat Falkenstein als "Chef du bureau des logements militaires" von seinem Posten zurück. Im Januar 1814 gestand der Präfekt dem Maire zwei Hilfskräfte für das Einquartierungsbüro zu. Munizipalrat Das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 schrieb ebenfalls die Einrichtung eines Munizipalrates vor. Er bestand in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern aus dreißig Mitgliedern. Er versamnelte sich einmal jährlich höchstens 14 Tage und konnte vom Präfekten zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Seine Aufgaben waren -Rechnungsprüfung der Stadtverwaltung -Verteilung des gemeinschaftlichen Brennholzes, des gemeinschaftlichen Weide-, Ernte- und Früchteertrags -Verteilung der den Einwohnern aufgetragenen Arbeiten an öffentlichem Eigentum -Entscheidungen über Anleihen, Munizipaloctroi, Zusatzcentimen -Befinden über Prozesse zur Ausübung und Erhaltung gemeinsamer Rechte -Vorbringen von Petitionen über die Bedürfnisse der Stadt

          BArch, RM 2/1778 · Akt(e) · Okt. 1913 - Apr. 1914
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Bildung der Detachierten Division aus den Linienschiffen "Kaiser" und "König Albert" sowie dem Kleinen Kreuzer "Strassburg" (AKO, Abschrift), 15. Nov. 1913 Karten mit Einzeichnung der Reiseroute der Detachierten Division, Nov. 1913 Reise der Detachierten Division nach Spanien (Teneriffa), Togo, Kamerun, Südwest-Afrika, Brasilien, Argentinien, Uruguay, Chile (Berichte mit Fotos und handschriftlichen Randbemerkungen Kaiser Wilhelm II.), Dez. 1913 - Apr. 1914

          Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (Bestand)
          BArch, NS 30 · Bestand · 1917-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben/Organisation Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) zählt zu den großen "Rauborganisationen" des "Dritten Reiches". Ausgestattet mit der Vollmacht, in den besetzten Gebieten Material für die Bekämpfung der "weltanschaulichen Gegner" des Nationalsozialismus "sicherzustellen", hat er in den besetzten West- und Ostgebieten unzählige Bücher, Dokumente und sonstige Kulturgüter aus dem Besitz von Bibliotheken, Instituten, Archiven, Privatleuten usw. in seine Hand gebracht; darüber hinaus war er am Kunstraub aktiv beteiligt. Die Auswertung des vom ERR zu erfassenden und sicherzustellenden Kulturgutes sollte, jedenfalls soweit es Forschungen über die "Judenfrage" dienlich sein konnte, durch die "Hohe Schule" bzw. das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" in Frankfurt erfolgen, an das dann auch "Materialien" nicht mehr nachmessbaren Umfanges geleitet worden sind. Die Eile, mit der binnen weniger Jahre oder Monate die "Sicherstellungen" in oft von den Grenzen des Deutschen Reiches weit entfernten Gebieten erfolgen mussten, ließ endgültige Beschlüsse über den Verbleib des erbeuteten Gutes, vor allem im Gebiet der Sowjetunion, allenfalls theoretisch sichtbar werden; in seiner Masse verblieb es in den von deutschen Truppen geräumten Territorien. Aufnahmestellen waren, neben dem Institut zur Erforschung der Judenfrage, vor allem die Ostbücherei und die Zentralbücherei Rosenbergs in Berlin, vorwiegend offenbar für Material zur "Erforschung des Bolschewismus". Außerdem gab es noch zahlreiche weitere Empfängerkreise, so z.B. die Wehrmacht (für Unterhaltungsliteratur, aber auch z.B. für "militärische Akten und Archivmaterial" aus den besetzten Ostgebieten, deren Abgabe an die Zweigstelle Danzig des Heeresarchivs Pflicht war). Als Grundlagen für Errichtung und Auftrag des Einsatzstabes gelten die nachfolgenden Erlasse: Führererlass vom 29.1.1940 betr. Errichtung der "Hohen Schule": Die Hohe Schule soll einst die zentrale Stätte der nationalsozialistischen Forschung, Lehre und Erziehung werden. Ihre Errichtung wird nach dem Kriege stattfinden. Um jedoch die begonnen Vorbereitungen zu fördern, ordne ich an, daß Reichsleiter Alfred Rosenberg diese Vorbereitungsarbeiten - vor allem auf dem Gebiet der Forschung und Errichtung der Bibliothek weiterführt. Die Dienststellen von Partei und Staat sind gehalten, ihm in dieser Arbeit jede Unterstützung angedeihen zu lassen. Erlass des Chefs des OKW vom 4.7.1940 an den Oberbefehlshaber des Heeres und den Wehrmachtsbefehlshaber in den Niederlanden: Reichsleiter Rosenberg hat beim Führer beantragt: 1. Die Staatsbibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollen Schriften, 2. die Kanzleien der hohen Kirchenbehörden und Logen nach gegen uns gerichteten politischen Vorgängen zu durchforschen und das in Betracht kommende Material beschlagnahmen zu lassen. Der Führer hat angeordnet, daß diesem Vorschlage zu entsprechen sei und dass die Geheime Staatspolizei - unterstützt durch Archivare des Reichsleiters Rosenberg - mit den Nachforschungen betraut werde. Der Chef der Sicherheitspolizei, SS-Gruppenführer Heydrich, ist benachrichtigt; er wird mit den zuständigen Militärbefehlshabern zwecks Ausführung des Auftrages in Verbindung treten. Diese Maßnahme soll in allen von uns besetzten Gebieten der Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich durchgeführt werden. Es wird gebeten, die nachgeordneten Dienststellen zu unterrichten. Erlass des Chefs des OKW vom 17.9.1940: An den Oberbefehlshaber des Heeres für die Militärverwaltung im besetzten Frankreich In Ergänzung des s.Zt. mitgeteilten Auftrages des Führers an den Reichsleiter Rosenberg, in den besetzten Gebieten des Westens Logen, Bibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollem Material zu durchsuchen und dieses durch die Gestapo sicherzustellen, hat der Führer entschieden: Maßgebend für den Besitzstand sind die Verhältnisse vor dem Kriege in Frankreich und vor der Kriegserklärung am 1.9.1939. Nach diesem Stichtag vollzogene Übereignungen an den franz. Staat oder dergl. sind gegenstandslos und rechtsunwirksam (z.B. polnische und slowakische Bibliothek in Paris, Bestände des Palais Rothschild und sonstiger herrenloser, jüdischer Besitz). Vorbehalte bezüglich der Durchsuchung, Beschlagnahme und des Abtransportes nach Deutschland auf Grund solcher Einwände werden nicht anerkannt. Reichsleiter Rosenberg bzw. sein Vertreter Reichshauptstellenleiter Ebert hat hinsichtlich des Zugriffsrechtes eindeutige Weisungen vom Führer persönlich. Er ist ermächtigt, die ihm wertvoll erscheinenden Kulturgüter nach Deutschland abzutransportieren und hier sicherzustellen. Über ihre Verwendung hat der Führer sich die Entscheidung vorbehalten. Es wird gebeten, die in Frage kommenden Militärbefehlshaber bzw. Dienststellen entsprechend anzuweisen. Führererlass vom 1.3.1942: Juden, Freimaurer und die mit ihnen verbündeten weltanschaulichen Gegner des Nationalsozialismus sind die Urheber des jetzigen gegen das Reich gerichteten Krieges. Die planmäßige geistige Bekämpfung dieser Mächte ist eine kriegsnotwendige Aufgabe. Ich habe daher den Reichsleiter Rosenberg beauftragt, diese Aufgabe im Einvernehmen mit dem Chef des OKW durchzuführen. Sein Einsatzstab für die besetzten Gebiete hat das Recht, Bibliotheken, Archive, Logen und sonstige weltanschauliche und kulturelle Einrichtungen aller Art nach entsprechendem Material zu durchforschen und dieses für die weltanschaulichen Aufgaben der NSDAP und die späteren wissenschaftlichen Forschungsvorhaben der Hohen Schule beschlagnahmen zu lassen. Der gleichen Regelung unterliegen Kulturgüter, die im Besitz oder Eigentum von Juden, herrenlos oder nicht einwandfrei zu klärender Herkunft sind. Die Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Wehrmacht erlässt der Chef des OKW im Einvernehmen mit dem Reichsleiter Rosenberg. Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der in deutscher Verwaltung befindlichen Ostgebiete trifft der Reichsleiter Rosenberg in seiner Eigenschaft als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete. Die volle Bezeichnung der Dienststelle lautete zunächst für kurze Zeit "Einsatzstab der Dienststellen des Reichsleiters Rosenberg für die besetzten westlichen Gebiete und die Niederlande", dann "Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg für die besetzten Gebiete". Der Zusatz "für die besetzten Gebiete" entfiel gemäß Anordnung der Stabsführung vom 17.11.1944. Dienstsitz der Stabsführung war zunächst Paris. Die Ausweitung der Aufgaben machte ihre Verlegung nach Berlin notwendig, wo sie provisorisch im Dienstgebäude Margarethenstraße 17 unterkam. Der spätere Dienstsitz Berlin, Bismarckstraße 1, wurde durch Luftangriff zerstört. Organisation und Gliederung: Die Gliederung des ERR bestand in ihren Grundzügen in der Stabsführung, in (regional eingesetzten) Hauptarbeitsgruppen und Arbeitsgruppen, gelegentlich auch Sonderkommandos, Außenstellen etc. Zudem existierten Sonderstäbe, die v.a. mit der "Erfassung von Kulturgütern" beauftragt waren, was in ständiger Kollision mit gleichberechtigten Interessen anderer Instanzen erfolgte, etwa dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (in Frankreich hinsichtlich der Erfassung von Musikwerken, Musikhandschriften und Instrumenten durch den Sonderstab Musik) und mit dem Reichsführer-SS (etwa hinsichtlich der Erfassung von Zeugnissen der Vor- und Frühgeschichte). Organisation und Geschäftsverteilung der Stabsführung wurden den jeweiligen, sich bis 1943 ständig erweiternden und seitdem sich wandelnden Aufgaben der Institution ERR angepasst. Erst recht wurde ständiger Wandel der Aufgaben, der Organisation und personellen Verhältnisse für die große Zahl der in den "bearbeiteten" Gebieten selbst tätigen Dienststellen zum Prinzip, die zudem in völliger Abhängigkeit von den politisch-militärischen und administrativen Gegebenheiten in diesen Gebieten lebten, bedingt durch die jeweiligen Militär-, Zivil -oder landeseigenen Verwaltungen, und nicht zuletzt durch die immerwährenden Kompetenzstreitigkeiten der in ihren Interessengebieten und Ambitionen sich berührenden oder bekämpfenden Partei- und Reichsbehörden. Die Entwicklung des ERR begann in Frankreich mit der Institution Einsatzstab "Westen" unter der Leitung von Kurt von Behr. Schon bald wurde der Einsatzstab "Westen" in drei selbständige Hauptarbeitsgruppen aufgeteilt: Frankreich (Paris), Belgien und Nordfrankreich (Brüssel), Niederlande (Amsterdam). V. Behr war gleichzeitig Leiter der Dienststelle Westen, die mit der Sicherstellung von Einrichtungsgegenständen für die besetzten Ostgebiete befasst war, der sogenannten M-Aktion. Diese Dienststelle war an sich zum Ost-Ministerium "abkommandiert"; gemäß Anordnung Rosenbergs vom 24.11.1944 wurde sie in den Einsatzstab "zurückgenommen". Im ersten Halbjahr 1944 wurden sowohl die M-Aktion als auch die "Kunsterfassungsaktion" auch auf Südfrankreich ausgedehnt. Wohl im Zusammenhang damit steht die Errichtung der Arbeitsgruppe Südfrankreich, die schließlich noch eine Außenstelle in Nizza und ein Außenkommando in Marseille einrichtete. Schon zu Beginn seiner Tätigkeit in Frankreich hatte der ERR sich nicht darauf beschränkt, für den "weltanschaulichen Kampf" lediglich Material aus Bibliotheken, Archiven usw. sicherzustellen. Er begann auch mit der Erfassung und Sicherstellung von Kunstschätzen und begab sich damit in eine gewisse Konkurrenz zu den im Auftrage Hitlers (Führerauftrag "Linz") und Görings durchgeführten Aktionen sowie zu dem vom Militärbefehlshaber wahrgenommenen Kunstschutz. Institutionell schuf er sich für diese Aufgabe einen Sonderstab "Bildende Kunst" (SBK), dem die Sammelstellen bildender Kunst im Louvre und Jeu de Paume unterstanden. Dem Sonderstab oblag lediglich die Sicherstellung und Inventarisierung der Kunstgegenstände; das Verfügungsrecht über die Kunstgegenstände - auch über die im Zuge der M-Aktion von der Dienststelle Westen sichergestellten und dem Sonderstab zu überantwortenden - hatte sich der "Führer" vorbehalten, eine Forderung, die später auf alle Kunstwerke ausgedehnt wurde, "die in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten von deutschen Stellen beschlagnahmt wurden oder beschlagnahmt werden". Der SBK behielt in Frankreich bis zu seiner Auflösung seine Tätigkeit im gewissen Umfang bei. Der Kampf um die Zuständigkeit für sichergestellte Kunstwerke setzte sich bis Kriegsende fort, bis hin zu Fragen der Verlagerung nach Deutschland (Führerbau und Bergungsorte wie Neuschwanstein und Herrenchiemsee usw.) verbrachter und letztlich in österreichischen Bergwerken sicherzustellender Kunstwerke (Alt-Aussee). Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Italien wird im Bericht ihres Leiters vom 28.8.1944 folgendermaßen beschrieben: "Im Vordergrund unserer Arbeit in Italien wird auch weiterhin die Beschaffung von Material über das Wirken der weltanschaulichen Gegner stehen müssen. In Form von Übersetzungen, Berichten und Auswertungsarbeiten wird dieses Material durch die AG Italien aufbereitet und der Stabsführung zugeleitet". Anfang 1941 dehnte der ERR seine Tätigkeit auch auf den Balkan und weiter auf Griechenland aus. Es entstand ein Sonderkommando Griechenland, das schon 1941 wieder aufgelöst wurde. Ein Sonderkommando Saloniki ist noch bis 1942 nachweisbar. Dienststellen des ERR entstanden ferner 1941 in Serbien - Sonderstab beim Kommandierenden General und Befehlshaber Serbien, eine Verbindungstelle Agram sowie eine Verbindungsstelle Belgrad für die jugoslawischen Gebiete. Bemühungen, auch in Ungarn Fuß zu fassen, scheiterten offenbar am Widerstand bzw. Einflussvermögen des Gesandten Dr. Veesenmayer. Nachweisbar ist später eine Hauptarbeitsgruppe Südosten (Belgrad), die mit Wirkung vom 15.2.1944 aus der Arbeitsgruppe Südosten gebildet wurde, die ihrerseits aus dem für 1942 nachgewiesenen Kommando "Südosten" entstanden sein könnte, das am 10.7.1942 von Belgrad nach Saloniki verlegt wurde. In Dänemark richtete der ERR eine Dienststelle Kopenhagen ein. Jeglicher Ansatz zu "gewinnbringender" Tätigkeit wurde binnen kurzem von Dr. Best, Bevollmächtigter des Deutschen Reiches in Dänemark, zunichte gemacht: "Eine Beschlagnahme im Stile der übrigen besetzten Gebiete würde hier niemals in Frage kommen". Unmittelbar nach seiner Ernennung zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete (RMbO) begann Rosenberg die Initiative seines Einsatzstabes auch auf die Ostgebiete zu lenken. Einen Führerbefehl, der ihn beauftragen sollte, "die gleichen Aufgaben wie in den besetzten westlichen Gebieten in all den Ländern durchzuführen, die im Rahmen dieses Krieges durch die deutsche Wehrmacht besetzt worden sind bzw. noch besetzt werden", hatte Rosenberg bereits am 2.4.1941 konzipiert. Bis zum Erlass des Führerauftrags vom 1.3.1942 berief sich Rosenberg auf "die vom Führer erteilten Befehle für den Westen und die Aufgaben, die in den westlichen Gebieten von den Abteilungen Kunst-, Archiv- und Bibliotheksschutz im Rahmen der Militärverwaltung durchgeführt wurden". Richtlinien Rosenbergs über die Sicherung von Kulturgütern zur "Erforschung der Tätigkeit der Gegner des Nationalsozialismus und für die nationalsozialistische Forschung" ergingen an die Reichskommissariate Ostland und Ukraine am 20.8.1941 bzw. 3.10.1941. Durch Erlass vom 27.4.1942 an die RKO und RKU schließlich beauftragte Rosenberg als RMbO nochmals ausdrücklich "den ERR für die besetzten Ostgebiete mit der Erfassung und einheitlichen Bearbeitung der Kulturgüter, des Forschungsmaterials und der wissenschaftlichen Einrichtung aus Bibliotheken, Museen usw., die in öffentlichen, kirchlichen oder privaten Räumen vorgefunden werden". Mit gleichem Erlass wurde eine Zentralstelle zur Erfassung und Bergung von Kulturgütern in den besetzten Ostgebieten gegründet. Bei den Reichskommissariaten wurde ein Sonderreferat für die Erfassung und Bergung von Kulturgütern geschaffen, dessen Führung dem Leiter der zuständigen Hauptarbeitsgruppe übertragen wurde. Es bestanden für die beiden Reichskommissariate zunächst die Hauptarbeitsgruppe Ostland (Riga) mit den Arbeitsgruppen: Estland (Reval), Litauen (Wilna), Lettland (Riga), Weißruthenien (Minsk) und die Hauptarbeitsgruppe Ukraine (Kiew, später Bialystok). Mit Wirkung vom 1.5.1943 wurde die AG Weißruthenien zur Hauptarbeitsgruppe Mitte erhoben. In allen HAG-Bereichen arbeiteten neben den Arbeitsgruppen entweder ihnen oder der Stabsführung unmittelbar unterstellte mobile, als "Sonderkommandos" oder "Außenstellen" bezeichnete Stäbe, deren Aktivität bis zur Krim und in das Kaukasusgebiet reichte. Zu den Sonderstäben gehörten u.a.: "Sonderstab Bildende Kunst", "Sonderstab Vorgeschichte", "Sonderstab Archive", "Sonderstab Sippenkunde", "Sonderstab Wissenschaft", "Sonderstab Volkskunde", "Sonderstab Presse" (gegründet 1944), "Sonderstab Dr. Abb", "Sonderstab Musik", "Sonderstab Zentralbibliothek" der "Hohen Schule" (ZBHS), "Sonderstab weltanschauliche Information in Berlin". Gliederung der Stabsführung 1942 Stabsführer: Utikal Stellvertreter: Ebeling 1. Abt. Organisation: Langkopf Gruppe Innendienst Gruppe Personal Gruppe Beschaffung Gruppe Fahrbereitschaft 2. Abt. Referat Westen und Südosten: von Ingram Gruppe Planung Gruppe Bericht 3. Abt. Referat Osten: Dr. Will Gruppe Planung Gruppe Bericht 4. Abteilung Auswertung: Dr. Brethauer; Stellvertreter: Dr. Wunder; ab 1.11.1942: Lommatzsch Gruppe Allgemeines Gruppe Bücherei Gruppe Inventarisierung Gruppe Lichtbild 5. Abt. Sonderaufgaben: Rehbock Gliederung der Stabsführung 1944 Stabsführer: Utikal Vertreter: Der rangälteste Hauptabteilungsleiter Hauptabteilung I (Hauptabteilungsleiter I: SEF Rehbock; Abteilungsleiter z.b.V.: SEF Brethauer) Gruppe I/1 Persönlicher Referent des Stabsführers:Rehbock Gruppe I/2 Mob- und Verschlußsachen: Rehbock Gruppe I/3 Persönlicher Beauftragter des Stabsführers für die Kunsterfassungsaktion und Leiter der Arbeitsgruppe Louvre: Rehbock Gruppe I/4 Der Abwehrbeauftragte des Einsatzstabes: HEF Braune Gruppe I/5 Beschaffung, Kurierdienst, Nachschub: OEF Jach Gruppe I/6 Veröffentlichungen: HEF Tenschert Gruppe I/7 Sonderberichte: EF Tost Hauptabteilung II (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Will; Stellvertreter.: SEF Dr. Zeiß) Abteilung IIa: Referat Westen, umfassend die Arbeitsgebiete Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Südosten: SEF Dr. Zeiß Abteilung IIb: Referat Osten, umfassend die Arbeitsgebiete besetzte Gebiete der Sowjetunion: OSEF Dr. Will Hauptabteilung III (Hauptabteilungsleiter: SEF Zölffel) Abteilung IIIa: SEF Zölffel Gruppe III/1 Rechtsangelegenheiten, Anordnungen und Mitteilungen: SEF Zölffel Gruppe III/2 Wehrmachtfragen, Marschpapiere, Veranstaltungen, Marketenderei: HEF Gummert Abteilung IIIb: HEF Webendoerfer Gruppe III/3 Personal: HEF Sklaschus Gruppe III/4 Geschäftsverteilung: HEF Webendoerfer Gruppe III/5 Registratur: OEF Hechler Hauptabteilung IV (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Wunder; Stellvertreter: SEF Lommatzsch) Übersetzerbüro: OEF Dr. Benrath Gruppe IV/1 Archiv: HEF Dr. Mücke Gruppe IV/3 Materialaufbereitung: HEF Reichardt Gruppe IV/4 Auswertungseinsatz von Wissenschaftlern: HEF Rudolph Gruppe IV/5 Buchleitstelle: HEF Ruhbaum Gruppe IV/6 Ostbücherei: HEF Dr. Müller Abkürzungen DBFU Der Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP EF Einsatzführer ERR Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg HAG Hauptarbeitsgruppe HEF Haupteinsatzführer IMT Internationales Militärtribunal MTS Maschinen-Traktoren-Station NKWD Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSPO Nationalsozialistische Parteiorganisation OEF Obereinsatzführer OKH Oberkommando des Heeres OKW Oberkommando der Wehrmacht OSEF Oberstabseinsatzführer RKO Reichskommissar für das Ostland RKU Reichskommissar für die Ukraine RMbO Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete SEF Stabseinsatzführer WKP (b) Kommunistische Partei der Sowjetunion ZbV zur besonderen Verwendung Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte In das Bundesarchiv gelangten in den 60er Jahren, mit diversen Schriftgutrückgaben aus den USA und vorwiegend im Verband mit anderen Provenienzen aus dem Geschäftsbereich Rosenberg sowie mit einzelnen Abgaben aus der Sammlung Rehse, versprengte Akten des ERR, die dort zu einem Bestand formiert wurden. Es handelt sich bei diesen Akten ganz überwiegend um Schriftgut, das sich zuletzt in der Ausweichstelle des ERR in Ratibor befunden hat. Dorthin wurden aus Berlin ein Teil der Stabsführung sowie die Leitung der Ostbücherei mit großen Buchbeständen evakuiert. Von den Angehörigen der HAG Ostland, Ukraine und Weißruthenien gerettete Schriftgutreste wurden ebenfalls in Ratibor aufgenommen. Die erhalten gebliebenen Akten dürften aus Beständen stammen, die aus Ratibor nach Westen weiterverlegt wurden. Spätere Ergänzungen des Bestands erfolgten v.a. durch Abgaben des Militärarchivs, durch Rückvergrößerungen von Mikrofilmen aus dem YIVO Institut, New York, durch spät verzeichnete Akten aus amerikanischer Rückführung, durch drei Bände aus dem aufgelösten Bestand Dienststellen Rosenberg des Zentralen Staatsarchiv der DDR (62 Di 1) sowie aus personenbezogenen Unterlagen des sog. "NS-Archivs des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Das bei Kriegsende erhalten gebliebene und den westlichen Alliierten zugängliche Schriftgut wurde als Belastungsmaterial zum IMT-Prozess herangezogen. Die wesentlichen Bestandteile wurden danach dem Centre de Documentation Juive Contemporaine (CDJC), Paris, überlassen. Unterlagen des ERR befinden sich heute zudem in den National Archives and Records Administration (NARA), Washington, im YIVO Institute for Jewish Reserch, Washington und im Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie (NIOD), Amsterdam. Schriftgut aus Rosenberg-Dienststellen gelangte ebenfalls in Archive der ehemaligen Sowjetunion. Ein umfangreicher Bestand (v.a. der Provenienz ERR) wird im Tsentral`nyi derzhavnyi arhiv vyshchykh orhaniv vlady ta upravlinnia Ukraïny (TsDAVO Ukraïny) in Kiew verwahrt, weitere Akten im Rossiiskii gosudarstvennyi voennyi arkhiv (RGVA) in Moskau sowie im Litauischen Zentralen Staatsarchiv, Vilnius. Das Bundesarchiv, Bildarchiv, verwahrt eine umfangreiche Fotosammlung des ERR (Bestand Bild 131). Inventare, Verzeichnisse und Transportlisten durch den ERR "sichergestellter Objekte" befinden sich im Bestand B 323 Treuhandverwaltung von Kulturgut. Archivische Bearbeitung Der Bestand NS 30 stellt ein Konglomerat versprengter Akten und Einzelschriftstücke dar. Im Interesse einer raschen Nutzbarmachung wurden unter Verzicht auf aufwendige Bewertungs- und Ordnungsarbeiten die Unterlagen provisorisch verzeichnet. Frau Elisabeth Kinder erstellte 1968 das vorläufige Findbuch, dem auch wesentliche Elemente dieser Einleitung entnommen sind. Die Verzeichnung der "Neuzugänge" erfolgte 2003/2004 durch die Unterzeichnende. Zitierweise BArch NS 30/ .... Erschließungszustand: Findbuch (1968/2005), Online-Findbuch (2004). Zitierweise: BArch, NS 30/...

          Erprobungsstellen der Luftwaffe (Bestand)
          BArch, RL 36 · Bestand · 1934-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Im 1933 errichteten Technischen Amt wurden zur Erprobung von Waffen und Gerät Erprobungsstellen an verschiedenen Orten eingerichtet, die bis 1945 bestanden. Bestandsbeschreibung: KOMMANDO DER ERPROBUNGSSTELLEN Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags von 1919 war dem Deutschen Reich die Entwicklung und der Bau von Flugzeugen für militärische Zwecke verboten. Dennoch wurden vom Reichswehrministerium (RWM) bereits ab 1920 Referate eingerichtet, welche die Aufgabe hatten, Vorarbeiten für die Schaffung von Entwicklungs- und Erprobungsstellen einer Luftwaffe zu leisten. So wurden im Truppenamt (TA) ein Referat "Luftschutz" TA (L) und in der Inspektion für Waffen und Gerät (IWG) ein fliegertechnisches Referat gebildet. Nach Zusammenlegung der IWG mit dem Waffenamt (Wa.A) des RWM Anfang 1927 wurde das fliegertechnische Referat zum Referat 6 F der Gruppe Prüfwesen (Wa.Prw. 6 F). Ihm waren sowohl die als zivile Ingenieurbüros getarnten Entwicklungsreferate als auch die Erprobungsgruppen in Johannisthal und Rechlin unterstellt. Die Erprobung fiel somit in die Zuständigkeit des Prüfwesens im Waffenamt. Ende November 1928 wurde auch der Amtsbereich Beschaffungswesen von der Gruppe Wa.L.Prw. übernommen. Um den wachsenden Anforderungen besser entsprechen zu können, wurde Ende Juli 1939 die Luftfahrtgruppe im Waffenamt (Wa.L) in drei Gruppen "Entwicklung Flugzeuge (Wa.L. I)", "Entwicklung Ausrüstung" (Wa.L. II) und "Erprobung" (Wa.L. III) gegliedert. Daneben bestanden noch eine Gruppe "Beschaffung" und eine Gruppe "Wehrwirtschaft und Rüstung". Auf Befehl des Reichswehrministers Blomberg wurde am 8. Februar 1933 das Luftschutz-Amt (LA) gebildet, das nun auch für die Entwicklung sowie Erprobung und Beschaffung von Flugzeugen, Flugzeugtriebwerken und Fliegersondergerät verantwortlich sein sollte. Ihm wurde die Luftfahrtgruppe im Waffenamt, jetzt als Wa.Prw. 8 bezeichnet, als Abteilung L 2 zugeordnet. Nach Überführung des Luftschutzamtes in das neu geschaffenen Reichsluftfahrtministerium (RLM) im Mai wurde die Abteilung Fliegertechnik zunächst als Technische Abteilung (B II) dem Allgemeinen Amt (LB) des RLM unterstellt, dann aber im Zuge der Umgliederung des RLM zum 1. Oktober 1933 zum Technischen Amt (LC) erhoben und wie dieses dem Staatssekretär der Luftfahrt, Generaloberst Milch, unmittelbar unterstellt. Es gliederte sich in die Abteilungen LC I (Forschung), LC II (Prüfwesen) und LC III (Beschaffung). Oberst Wimmer blieb als Chef des Technischen Amtes auch weiterhin für die Fliegertechnik verantwortlich, während Hauptmann Freiherr von Richthofen, der ab Juni 1934 die Abteilung LC II leitete, fachlich den Erprobungsstellen (E-Stellen) vorgesetzt war. Bis zur Enttarnung der Luftwaffe im März 1935 wurde die Erprobung von den als zivil getarnten "Erprobungsstellen des Reichsverbandes der Deutschen Luftfahrtindustrie" durchgeführt. Das bereits 1934 geschaffene "Kommando der Fliegererprobungsstellen", mit Sitz in Rechlin, trat nun als zentrale Erprobungsinstanz in Erscheinung. An der Spitze des Kommandos stand der Kommandeur der Erprobungsstellen (K.d.E), der gleichzeitig Leiter der E-Stelle Rechlin und Vorgesetzter des Chefs der E-Stelle Travemünde war. Ihm vorgesetzt war der Abteilungsleiter LC II (Prüfwesen). Im Dezember 1936 wurden die E-Stellen Rechlin und Travemünde sowie Tarnewitz 1937 dem neuen Chef des Technischen Amtes, Oberst Udet, direkt unterstellt und mit der Durchführung der Entwicklung und technischen Erprobung des Luftwaffen-Geräts beauftragt. Im Zuge einer Neugliederung des gesamten RLM wurde das Technische Amt unmittelbar Göring unterstellt. Daraufhin änderte Udet im Mai 1938 erneut die Organisationsstruktur des Technischen Amtes und löste die Dienststelle Kommandeur der Erprobungsstellen auf. Die E-Stellen erhielten nun selbständige Kommandanturen, die fachlich dem Chef des Technischen Amtes unterstanden. Am 1. Februar 1939 wurden Technisches Amt, Nachschubamt und die Amtsgruppe "Industrie und Wirtschaft" zur neuen Dienststelle Generalluftzeugmeister (GL) zusammengefasst und ein weiteres Mal dem Staatssekretär der Luftfahrt unterstellt. Generalleutnant Udet wurde zum Generalluftzeugmeister bestellt und war nun unter Beibehaltung seiner Funktion als Chef des Technischen Amtes für die Führung und Steuerung der gesamten Luftfahrttechnik sowie die Sicherstellung des gesamten Luftwaffenbedarfs verantwortlich. Nach seinem Freitod am 17. November 1941 übernahm der bisherige Staatssekretär der Luftfahrt im RLM, Generalfeldmarschall Milch, in Personalunion diese Ämter. Im Herbst 1941 wurde erneut ein Kommando der Erprobungsstellen (Kdo.d.E) eingerichtet. Fachlich und einsatzmäßig war es dem Kommandeur der Erprobungsstellen (K.d.E ) unterstellt, der seinerseits dem Chef des Technischen Amtes unterstand und eng mit den zuständigen Entwicklungsabteilungen C bis E des Technischen Amtes (GL/C) zusammenarbeitete. Diesen Dienstposten bekleidete Major Petersen bis Kriegsende. Nach Auflösung der Dienststelle Generalluftzeugmeister am 27. Juli 1944 ging der Geschäftsbereich und damit die gesamte technische Luftrüstung auf den Chef der Technischen Luftrüstung (Chef TLR) über. Die Dienststelle war dem Generalstab der Luftwaffe und somit dem Oberkommando der Luftwaffe (OKL) nachgeordnet. Der Kommandeur der Erprobungsstellen unterstand nun unmittelbar dem Chef der Technischen Luftrüstung, wurde dann aber noch kurz vor Kriegsende dem Befehlshaber der Ersatzluftwaffe (BdE-Lw) unterstellt. Bis 1945 wurden die folgenden E-Stellen aufgestellt und teilweise wieder aufgelöst: Rechlin, Travemünde, Tarnewitz, Peenemünde, Udetfeld, Madüsee, Werneuchen, Süd (Foggia), Munster-Nord, Jesau, Arktis-Finsee, Cazeaux (Süd) und Karlshagen. Daneben wurden ab 1941 noch eine Vielzahl von Erprobungskommandos und Erprobungsstaffeln aufgestellt, die teilweise nur kurzzeitig für die Erprobung einzelner Flugzeugmuster gebildet und nach erfolgter Erprobung rasch wieder aufgelöst wurden. ERPROBUNGSSTELLEN Torpedowaffenplatz der Luftwaffe Gotenhafen-Hexengrund (ca. 1942-1945) Am 2. April 1942 wurde der Torpedowaffenplatz der Luftwaffe als Außenstelle neu aufgestellt. Er war truppendienstlich und disziplinarisch dem Generalluftzeugmeister (Technisches Amt) unterstellt. Kriegsgliederungsmäßig, wirtschaftlich und verwaltungsmäßig war er dem Luftgaukommando I zugewiesen. Mit Wirkung vom 1. Mai 1944 wurde der Torpedowaffenplatz dann dem Kommando der E-Stellen unterstellt. Er war für die Erprobung von Lufttorpedos und dazugehörigen Abwurfeinrichtungen verantwortlich. Jesau (1943-1944) 1943 wurde diese E-Stelle als Außenstelle der Erprobungsstelle Peenemünde-West gegründet. Hauptaufgabe der E-Stelle Jesau war die Durchführung von Vermessungsarbeiten für Abstands- und Annäherungszünder sowie die Erprobung des raketenbetriebenen Flugzeugs Messerschmitt Me 163. Im August 1944 wurde die E-Stelle Jesau aufgelöst. Munster-Nord (1935-1945) Bereits 1916 wurde in Munster-Breloh auf 6.500 Hektar erstmals eine Erprobungs- und Produktionsstätte für Gasmunition eingerichtet. Ab 1935 wurden auf dem Gelände erneut Fabrikations- und Versuchsanlagen für chemische Kampfstoffe gebaut und die Heeresversuchsstelle Munster-Nord eingerichtet, die dem Heereswaffenamt unterstellt war. Sowohl Luftwaffe als auch Waffenamt nutzen das Areal für technische Erprobungen von Kampfstoffbomben für Hochangriff und Kampfstoffsprühbehältern für Tiefangriff. Peenemünde-West, später Karlshagen (ca. 1939-1945) Nach Beginn der Bauarbeiten Ende Juli 1937 nahm Peenemünde-West am 1. April 1938 seinen Betrieb auf. Die Leitung hatte bis zum 1. September 1942 Uvo Pauls inne, dem Major Otto Stams und Ende 1944 Major Karl Henkelmann nachfolgten. Aufgabe der E-Stelle war die Erprobung von Raketentriebwerken und raketenangetriebenen, ferngesteuerten Abwurfwaffen (z.B. Fi 103, Hs 298). Zentrale Gruppe der Erprobungsstelle war die Flugleitung, die für den Einsatz des Flugzeugparks verantwortlich war. Ihr war außerdem eine Wetterwarte zugeordnet. In der Versuchsstelle waren folgende Erprobungsgruppen tätig, die unterschiedliche Aufgabenfeldern bearbeiteten: E 2: Flugzeug- und Flugkörpersysteme mit Raketenantrieb, einschließlich Betreuung der Truppenerprobungskommandos (Fi 103 und Hs 117) E 3: Triebwerke und Treibstoffe E 4: Funk- und Fernlenkanlagen E 5: Ausrüstung (Energieversorgung, Steuerungsanlagen, Bildstelle, Meßbasis) E 7: Abwurfanlagen, Ziel- und Zielübungsgeräte E 8: Bodenanlagen Die E-Stelle wurde im April 1945 auf den Fliegerhorst Wesermünde bei Bremerhaven verlegt. Rechlin (ca. 1925-1945) Bereits 1916 geplant, nahm die "Flieger-Versuchs- und Lehranstalt am Müritzsee" 1918 noch im 1. Weltkrieg den Betrieb auf. Aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages wurden die dortigen Anlagen aber zu Beginn der 20er Jahre wieder demontiert. Im Rahmen der getarnten Weiterführung der Fliegererprobung in der Weimarer Republik wurde ab 1925 der Aufbau eines Erprobungsflugplatzes in Rechlin betrieben. Auf Initiative von Hauptmann Student richtete die Deutsche Versuchsanstalt für Luftfahrt e.V. in Berlin-Adlershof (DVL) hierzu eigens eine neue "Abteilung M" ein. Der 1925 gegründete "Luftfahrtverein Waren e.V." erwarb im Auftrag des Reiches das notwendige Areal und übernahm den Betrieb des neuen Flugplatzes. Der Werk- und Flugbetrieb wurde im Sommer 1926 aufgenommen. Von 1927/28 an pachteten die Albatros Flugzeugwerke GmbH in Berlin-Johannisthal die Anlage, die jetzt unter Bezeichnung "Erprobungsabteilung der Albatros Flugzeugwerke Johannisthal " lief. Nachdem der Reichsverband der Deutschen Luftfahrt-Industrie (RDL) den Platz auf Drängen des Truppenamtes der Reichswehr Ende 1929 übernommen hatte, wurde er unter dem Tarnnamen "RDL Erprobungsstelle Staaken" weitergeführt. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wurden die Anlagen in Rechlin zügig zur größten Erprobungsstelle (E-Stelle) für Luftfahrtgerät ausgebaut. Ab 1935 galt die E-Stelle Rechlin als Vorzeigeobjekt der Luftwaffe. Auf dem riesigen Areal entstanden bis Kriegsende vier große Gebäudekomplexe mit unterschiedlicher Nutzung: Gruppe Nord Leitung und technische Verwaltung, Fliegerhorstkommandantur und Wetterwarte; Erprobung von Flugzeugzellen (ab 1936), von Funk- und Navigationsgerät, von Flugzeugbordgeräten und Ausrüstung, Luftfahrtmedizinische Erprobungen sowie Hochfrequenz- und Ionosphärenforschung Gruppe Süd Erprobung von Motoren- und Triebwerken, von Werkstoffen sowie von Kraft- und Schmierstoffen Gruppe Ost Erprobung von Munition für Bordwaffen und Abwurfwaffen Gruppe West Militärische Erprobung (nur 1935-1938), Prüfgruppe und Werft, Bruchbergung, Lehrwerkstatt Anfangs lag der Schwerpunkt der Erprobungstätigkeit in Rechlin auf der Flug- und Triebwerkserprobung. Hierzu zählten sowohl die Flugerprobung der Motoren, die Messungen an den einzelnen Triebwerkskomponenten sowie die Erstellung kompletter Flugzeugmuster. Zu den weiteren Aufgabengebiete gehören die Erprobung von Flugzeugausrüstung - von Bordinstrumenten über Rettungs- und Sicherheitsgeräte, bis zu Hydraulikanlagen - und von Funk- und Navigationsgeräten. Ab 1933 wurde auch die Erprobung von Waffen in Rechlin durchgeführt. Hauptaugenmerk dabei lag auf der Erprobung von Munition für Schußwaffen sowie der Erprobung von Abwurfmunition im Rahmen der Flugerprobung. Nach Beginn des 2. Weltkrieges wurden dort auch Beuteflugzeuge eingehend getestet und die Ergebnisse ausgewertet. Neben der rein technischen Erprobung aller Landflugzeuge und deren Ausrüstung werden insbesondere nach Kriegsbeginn neue Flugzeugmuster auf ihre militärische Tauglichkeit geprüft. Zu diesem Zweck wurde das Erprobungskommando Lärz aufgestellt, dem diese Flugzeugmuster zur Einsatzerprobung zugewiesen wurden. Ab Mitte 1944 erhielt die Erprobung der neuen Strahlflugzeuge Me 262, Ar 234 und He 162 höchste Priorität. Die E-Stelle Rechlin erfuhr während ihres Bestehens mehrere organisatorische Änderungen. Ein Überblick über Gliederung und Stellenbesetzung ist als Anlage beigefügt. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung aus der Publikation von Beauvais. Süd (Foggia) (ca. 1941-1942) Die E-Stelle Süd nahm in der zweiten Hälfte des Jahres 1941 auf dem Flugplatz im italienischen Foggia ihren Betrieb auf. Sie war vorgesehen für die Erprobung von Lufttorpedos und Unterwasserwaffen, die wegen ungünstiger Bedingungen dann in Grosseto durchgeführt werden musste. Ende Februar 1942 wurde die Verlegung der E-Stelle Süd ins französische Cazaux, südwestlich von Bordeaux, beschlossen und der Betrieb auf dem Flugplatz im Mai 1942 aufgenommen. Die Erprobungsflüge dienten der ballistischen Vermessung verschiedener Bombenarten bzw. Abwurfbehältern, der Erprobung von Zielgeräten und Bombenabwürfen. Kommandeur der E-Stelle war Hauptmann Henno Schlockermann. Der Betrieb musste nach alliierten Fliegerangriffen im März und September 1944, bei denen die Anlagen schwer beschädigt und mehrere Erprobungsflugzeuge zerstört wurden, erst eingeschränkt und dann ganz eingestellt werden. Mit Befehl vom 10. Oktober 1944 wurde die E-Stelle offiziell aufgelöst. Tarnewitz (1937-1945) Die Bauarbeiten begannen 1935, zwei Jahre später wurde die E-Stelle Tarnewitz offiziell in Betrieb genommen. Aufgabe der neuen Stelle war die Erprobung neuer Waffensysteme für die Flugzeuge der Luftwaffe. Neben Maschinengewehren und Bomben gehörten dazu auch die neu entwickelten Raketenwaffen. Die unterschiedlichen Aufgaben wurden von den Gruppen W 1 (Einbau), W 2 (Ballistik und Visiere), W 3 (Lafetten und Luftscheiben) und W 4 (Bordwaffen und Munition) wahrgenommen. Ab 1938 gliederte sich die E-Stelle in die Fachgruppen Maschinengewehre und Munition einschließlich Raketenerprobung (IIA), Lafetten und Luftscheiben (II D), Ballistik und Visiere (II E), Einbau der Waffen in die Flugzeuge (II F). Travemünde (1928-1945) Im Jahre 1928 wurde unter dem Tarnnamen "Reichsverband der Deutschen Luftfahrtindustrie Gruppe Flugzeugbau" eine Seeflugzeug-Erprobungsstelle (SES) in Travemünde gegründet. Ursprünglich nach dem 1. Weltkrieg als geheime Versuchsstelle für die eigenständige Marinefliegerei geplant und aufgebaut, wurde die Erprobungsstelle Travemünde nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten dem RLM 1934 unterstellt und weiter ausgebaut. Schwerpunkt der Erprobungstätigkeit in Travemünde war die Erprobung von Seeflugzeugen und deren Ausrüstung, Seeminen und Lufttorpedos sowie Spezialschiffen und Booten für den Seeflugbetrieb. Dazu gehörten auch die Erprobung von Wasserflugzeugen, das Landen auf vereisten und verschneiten Böden, Landeversuche auf Flugzeugträgern und Rettungsmaßnahmen auf offener See mit dem Flugzeug. Die E-Stelle gliederte sich 1933 in folgende Gruppen: A: Navigation, Funkwesen, Seemännische Ausrüstung, Sondereinbauten B: Betrieb von Flugzeugen, Schiffen, Dock, Katapulten und Fahrzeugen, Bodendienste E: Flugdienst, Bereithaltung der Flugzeugführer F: Flugzeugerprobung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Messungen, Berichte, Beurteilungen G: Erprobung von Bordgeräten, Funkmeßgeräten, Labor, feinmechanische Werkstatt, Fotodienst, Vervielfältigung K: Verwaltung, Personal, Material, Gebäude, Anlagen M: Motoren, Luftschrauben, Aggregate, Werkstatt und Prüfstände Udetfeld (1940-1945) Die E-Stelle Udetfeld wurde 1940 bei Beuthen/Oberschlesien errichtet. Sie wurde zu Beginn von Major Werner Zober, später von Oberstleutnant Rieser geleitet. Erprobungsleiter war Fl.Stabsingenieur Rudolf Noch. Aufgabe der E-Stelle war die Erprobung von kleinen Spreng- und Brandbomben, Fallschirmbomben und Sonderzündern sowie die Abnahmesprengung aller deutschen Bombentypen. Zeitweise beschäftigte sie sich auch mit der Erprobung von Fallschirmen und Schleudersitzen. Hierzu wurde sie stufenweise mit einer Meßbasis, mehreren Abwurfplätzen und einer Bildstelle ausgestattet. Letzte Versuche und Messungen fanden noch bis kurz vor dem Einmarsch der sowjetischen Armee Ende Januar 1945 statt. Die E-Stelle wurde mit Befehl vom 15. Februar 1945 aufgelöst, ihre Aufgaben von der E-Stelle Rechlin übernommen. Werneuchen (1942-1945) Die E-Stelle wurde im April 1942 auf dem Fliegerhorst in Werneuchen eingerichtet. Sie war für die Erprobung und Entwicklung von Such- und Zielgeräten für die Luft- und Seeaufklärung zuständig und arbeitete hier eng mit dem Flugfunkforschungsinstitut in Oberpfaffenhofen zusammen. Außenstellen zur Erprobung von Boden-Funkmeßgeräten befanden sich in Weesow und Tremmen. Die Flugerprobung neu entwickelter Geräte wurde anfangs von der Erprobungsstaffel des Technischen Versuchskommandos (TVK) durchgeführt, ging danach auf die neugebildete Nachtjagdgruppe 10 über. Zu ihren Aufgaben gehörte auch die Entwicklung und Erprobung von Geräten zur Abwehr von Stör- und Täuschverfahren der gegnerischen Luftwaffen. Erprobt wurden in Werneuchen u.a. das Nachtjagd-Funkmeßgeräte FuG 202 "Lichtenstein" , das Schiffsziel-Suchgeräts FuG "Hohentwiel" sowie die Bodensuchgeräte "Würzburg-Riese" und "Freya". Im Februar 1945 wurde die E-Stelle nach Stade verlegt und dort im April 1945 noch in E-Stelle Stade umbenannt. Die E-Stelle wurde bis April 1944 von Major i.G. August Hentz kommandiert, danach bis zu ihrer Auflösung durch Major i.G. Cerener. ERPROBUNGSKOMMANDOS und ERPROBUNGSSTAFFELN Erprobungskommando 4 Aufstellung gemäß Befehl vom 1. Dezember 1944 durch Luftflotte 10. Truppenerprobung der Lenkrakete "X 4" sowie Erprobung von Einsatzverfahren und taktischer Einsatzmöglichkeiten. Erprobungskommando 15 Hervorgegangen aus der Versuchsstaffel Hs 293 und vorgesehen für die Truppenerprobung der Gleitbombe Hs 293. Erprobungskommando 16 Aufstellung auf dem Kommandowege im April 1942 in Peenemünde-West, Anfang September Etatisierung und Verlegung nach Zwischenahn, dann im Oktober nach Brandis. Erprobung des raketenangetriebenen Jägers Me 163 B "Komet". Auflösung am 14. Februar 1945. Aufgaben sollten vom Jagdkommando 400 übernommen werden, das auch die einsatzfähigen Flugzeuge erhielt. Erprobungskommando 17 Verlegung der 2./Kampfgruppe 100 von Hannover-Langenhagen in das französische Chartes, Umbenennung in E-Kommando XY im Januar 1942 und zeitweise in E-Kommando 100 (März bis Mai 1942), anschließend Etatisierung als E-Kommando 17. Weiterentwicklung des X- und Y-Verfahrens und Einsatz gegen England. Mitte September 1942 Umbenennung in 15./Kampfgeschwader 6. Versuchs- und Lehrkommando 18 Aufstellung am 1. August 1942 in Pillau und Unterstellung unter den General der Luftwaffe beim Oberbefehlshaber der Marine (Ob.d.M). Erprobung der für den Flugzeugträger "Graf Zeppelin" vorgesehenen Flugzeugmuster einschließlich der Einweisung und Ausbildung des fliegenden und Bodenpersonals an diesem Gerät. Erprobungskommando 19 Aufstellung am 1. Juli 1942 auf dem Flugplatz Castel Benito bei Tripolis auf dem Kommandowege. Erprobung der Flugzeugmuster Bf 109 und Fw 109 auf Tropentauglichkeit als Jagd- bzw. Schlachtflugzeuge. Personal von den Ergänzungsgruppen des Jagdgeschwaders 27 bzw. 53. Erprobungs- und Lehrkommando 20 Aufstellung am 1. Oktober 1942 in Travemünde (später Kamp). Erprobung von Bordsonderflugzeugen sowie Einweisung und Ausbildung des fliegenden und Bodenpersonals für Bordsonderflugzeuge. Erprobungs- und Lehrkommando 21 Aufstellung am 1. August 1942 in Garz/Usedom. Personal und Gerät vom aufgelösten II./Kampfgeschwader 3. Truppenerprobung der Bombe PC 1400X. Erprobungs- und Lehrkommando 22 Aufstellung Herbst 1942 in Lärz. Erprobung der Fw 190-Jagdbomber-Version mit großer Reichweite (Jaborei). Personal vom Kampfgeschwader 40, von den Jagdgeschwadern 2 und 26 sowie von einer Zerstörerschule. Frühjahr 1943 Verlegung nach St. André in Frankreich und Verwendung zur Aufstellung des I./Schlachtkampfgeschwader 10. Erprobungs- und Lehrkommando 24 Aufstellung am 1. März 1943 in Mark-Zwuschen. Erprobung der für Aufklärungszwecke geeigneten Flugzeugmuster einschließlich Gerät (Navigations- und Kurssteuerungsgeräte). Auflösung im Oktober 1944, Übernahme der Aufgaben und des Personals durch Versuchsverband OKL. Erprobungskommando 25 Aufstellung gemäß Befehl vom 17. April 1943. Truppenerprobung der zur Tagjagd erforderlichen Flugzeuge, Bordfunkmeßgeräte, Waffen und Kampfverfahren sowie Einsatz im Rahmen der Reichsverteidigung. Umgliederung in Jagdgruppe 10 mit gleichen Aufgaben. Erprobungskommando 26 Aufstellung gemäß Befehl vom 29. Dezember 1943 durch Umbenennung der 11. (Pz.)/Schlachtgeschwaders auf dem Flugplatz der E-Stelle Udetfeld. Auflösung am 14. Februar 1945 und Abgabe des Personals an General der Schlachtflieger. Übernahme der Aufgaben von Ergänzungsstaffel des Schlachtgeschwaders 151. Erprobungskommando 36 Aufstellung in Garz gemäß Befehl vom 10. August 1943 durch Umbenennung des 13./Kampfgeschwaders 100. Erprobung der Truppentauglichkeit der Nachfolgemuster der Hs 293 sowie Einweisung von Beobachtern auf die mit Kehlgerät FuG 203 ausgestatteten He 177. Auflösung am 12. Juli 1944. Versetzung des Personals zum E-Kommando 25 zur Fortführung der Erprobung der Jäger-Flugkörper. Erprobungskommando 40 Der Fliegerforstschutzverband wurde am 5. März 1940 als selbständiger Verband aus der "Gruppe Schädlingsbekämpfung" des seit 1936 bestehenden Flugkommandos Berlin gebildet. Er wurde vorwiegend zur Waldschädlingsbekämpfung eingesetzt und übernahm ab Oktober 1941 auch die Malariabekämpfung in den besetzten Gebieten. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche Sprüh- und Bestäubungsflüge durchgeführt. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag auf der Aussaat von landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Saatgut und dem Ausstreuen von künstlichem Dünger. Nach seiner Unterstellung unter das Kommando der E-Stellen am 1. Januar 1944 wurde der Fliegerforstschutzverband in E-Kommando 40 umbenannt. Mit Befehl vom 3. September 1944 wurde das in Göttingen stationierte Kommando aufgelöst und das Restkommando im November 1944 nach Coburg verlegt, wo es zur Aufstellung des E-Kommandos 41 verwendet wurde. Erprobungskommando 41 Aufstellung am 22. Januar 1945 aus Restteilen des Erprobungskommandos 40 und Unterstellung truppendienstlich unter Luftgaukommando VII und einsatzmäßig unter Luftflottenkommando Reich. Erprobungskommando 100 Siehe Erprobungskommando 17 Erprobungskommando Bf 109 G Meldung über Eintreffen in Rechlin am 15. März 1942. Ausstattung mit elf Bf 109 G-1 und sieben Flugzeugführern im Juli. Keine weiteren Daten. Erprobungskommando Ta 152 Aufstellung auf dem Kommandoweg am 2. November 1944 in Rechlin. Gemäß Befehl vom 9. Januar 1945 Verlängerung der Aufstellung bis April 1945 und Umgliederung in einen Gruppenstab mit Stabskompanie sowie vier Einsatzstaffeln und einer Staffel für technische Erprobung. Keine Aufstellung der vier Einsatzstaffeln wegen Übernahme Truppenerprobung des Flugzeugmusters Ta 152 durch III./Jagdgeschwader 301. Auflösung am 23. Januar 1945. Erprobungskommando Ta 154 Aufstellung am 9. Dezember 1943 auf dem Fliegerhorst Hannover-Langenhagen. Erprobung des Fronttauglichkeit des Flugzeugmusters Ta 154. Auflösung gemäß Befehl vom 1. August 1944. Versetzung des Personals zum E-Kommando Me 262. Erprobungskommando He 162 Aufstellungsbefehl vom 9. Januar 1945 für ein E-Kommando in Gruppenstärke (jedoch nicht mit dieser Bezeichnung). Durchführung der Einsatzerprobung des Flugzeugmusters He 162 durch I./Jagdgeschwader 1. Erprobungsstaffel He 177 Aufstellung am 1. Februar 1942 in Lärz. Erprobung des Flugzeugmusters He 177. Auflösung am 20. September 1943. Abgabe des Personal an Kampfgeschwader 40. Erprobungsstaffel Ju 188 Aufstellung am 1. März 1943 in Rechlin. Verlegung Ende Juli 1943 nach Chièvres bei Brüssel. Verwendung für 4./Kampfgeschwader 66. Erprobungsstaffel Me 210 Aufstellung im späten Frühjahr 1942 in Lechfeld, Verlegung im Juli 1942 nach Evreux in Frankreich. Einsatzerprobung des Flugzeugmusters. Nach zeitweiser Umbenennung in 16./Kampfgeschwader 6 und 11./Zerstörergeschwader 1 schließlich Umgliederung in Erprobungsstaffel Me 410. Erprobungskommando Ar 234 Aufstellung Sommer 1944 (Juli) in Lärz. Einsatzerprobung des Flugzeugmusters Ar 234 B als Bomber. Personal vom Kampfgeschwader 76. Erprobungskommando Me 262 Aufstellung am 9. Dezember 1943 auf dem Fliegerhorst Lechfeld. Erste Erprobung des V-Musters Me 262 und Personalzuführung vom III./Zerstörergeschwader 26 im April 1944. Ab August 1944 Aufstellung von Einsatzkommandos u.a. in Lärz. Ende September Verwendung von Teilen des E-Kommandos, des III./ZG 26 zur Bildung des E-Kommandos "Novotny" und eines neuen E-Kommandos 262 in Lechfeld. Offizielle Auflösung des E-Kommandos 262 am 2. November 1944. Erprobungskommando Do 335 Aufstellung am 4. September 1944 durch Kommando der E-Stellen. Truppenerprobung des Flugzeugmusters Do 335 als Mosquito-Nachtjäger, Jagd-, Aufklärungs- und Kampfflugzeug. Verlegung am 20. November nach Rechlin. Widerruf des Auflösungsbefehls vom 14. Februar 1945. Erprobungskommando JU 388 Aufstellung am 15. Juli 1944 in Rechlin. Erprobung der Ju 388 als Nachtjäger. Auflösung am 14. Februar 1945. Abgabe des Personals an Kampfgeschwader 76, an E-Kommando Do 335 und an verschiedene Einheiten. Erprobungsstaffel Me 410 Siehe Erprobungsstaffel Me 210. Truppenerprobung des Flugzeugmusters Me 410. Eingliederung als 9. Staffel des Kampfgeschwaders 101 und Umbenennung in 12./KG 2 im Oktober 1943 und zuletzt April 1944 in 13./KG 51. Erprobungskommando 600 Aufstellung gemäß Befehl vom 1. April 1945, zur Erprobung des raketenangetriebenen Abfangjägers Ba 349 "Natter" vorgesehen. Keine weiteren Daten bekannt. Erprobungskommando "Kolb" Aufstellungsbefehl vom 20. November 1944. Keine weiteren Angaben bekannt. Erprobungskommando "Nebel" Aufstellungsbefehl vom 26. Juli 1944. Für die Erprobung und Erstellung des Flugzeugmusters Me 264, dann ab Dezember 1944 auch für die Erprobung von Flugzeuge mit großer Reichweite vorgesehen. Etatisierung des E-Kommandos Ende Februar 1945. Lehr- und Erprobungskommando (W) Nachdem Oberst Wachtel bereits seit April 1943 mit der Durchführung des Kriegseinsatzes der Fieseler Fi 103 (Tarnbezeichnung Flakzielgerät FZG 76) beauftragt worden war, wurde im Juni 1943 mit der Aufstellung des Erprobungskommandos begonnen. Truppendienstlich war es dem Höheren Kommandeur der Flakartillerie-Schulen und in Fragen der Ausbildung und Erprobung dem General der Flakwaffe unterstellt. Versorgungsmäßig wurde es vom Luftgaukommando III betreut, zu dem es kriegsgliederungsmäßig gehörte. Am 15. August 1943 wurde aus dem Kommando Wachtel das Flak-Regiment 155 (W) gebildet, das bald nach Frankreich verlegt wurde. Sonderkommando Fähre (Siebel) Das Sonderkommando Fähre war für die Bereitstellung und den Betrieb der Fähren der Luftwaffe zum Transport von Luftwaffengütern zuständig. (Die Angaben zu den E-Stellen und E-Kommandos wurden in gekürzter Form der Publikation von Heinrich Beauvais/Karl Kössler/Max Mayer/Christoph Regel: Flugerprobungsstellen bis 1945. Johannisthal, Lipezk, Rechlin, Travemünde, Tarnewitz, Peenemünde-West. Bonn 1998 entnommen). Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand umfasst hauptsächlich Arbeits- und Erprobungsberichte sowie Schriftwechsel des Kommandos der Erprobungsstellen und der Erprobungsstellen selbst mit vorgesetzten Dienststellen und verschiedenen Firmen. Die meisten Erprobungsberichte entfallen auf die beiden E-Stellen Rechlin (ca. 200 AE) und auf Travemünde (ca. 160 AE). Vom Fliegerforstschutzverband sind rund 60 Aktenbände mit Bestäubungs- und Sprühberichten einschließlich der dazugehörigen Karten überliefert. Von den übrigen E-Stellen sind nur geringfügige Aktensplitter erhalten. Hervorzuheben sind die sieben Aktenbände des Kommandos der E-Stellen, die sich mit Organisationsangelegenheiten der E-Stellen und E-Kommandos befassen. Erschließungszustand: Online-Findbuch 2007 Umfang, Erläuterung: 573 AE Zitierweise: BArch, RL 36/...

          Faecke, Peter (Bestand)

          Best. 1825 enthält Akten, die dem Vorlass von Peter Faecke (geboren 1940) - Schriftsteller, Redakteur, Tonsteller, Journalist, Reporter, Drehbuchautor, Herausgeber und Verleger, entstammen und seinem Schaffen als Autor zugrunde liegen, so vor allem Manuskripte und Materialsammlungen. Der Vorlass umfasst eine Laufzeit von 1961 bis 2010. I. Übernahme und Benutzung Der Wahlkölner Peter Faecke übergab seinen Vorlass samt Abgabeliste am 29. November 2009 dem Historischen Archiv der Stadt Köln. Dieser wurde unter der Inventarnummer 2009/52 akzessioniert. Am 30.06.2010 ergänzte er diesen um weitere Unterlagen, welche unter der Zugangsnummer 2010/20 registriert wurden. Weitere Abgaben bleiben abzuwarten. In die Archivtektonik reiht sich der Vorlass unter der Bestandsnummer 1825 in die Abteilung Nachlässe und Sammlungen ein. Übernommen wurden sechs Umzugskartons gefüllt mit Stehordnern, welche gelochte und geklammerte Unterlagen beinhalteten. Die Akten wiesen nur minimale Schäden wie leichte Knicke, Stauchungen und Verstaubung auf. Nach Ordnung und Verzeichnung Ende des Jahres 2011 wurde das archivwürdige Material aus den Stehordnern herausgelöst, gereinigt, entmetallisiert, sowie archivgerecht umgebettet und mit den zugewiesenen Signaturen versehen. Der Schriftstellervorlass ist seit Januar 2012 im analogen Lesesaal des Historischen Archivs der Stadt Köln im Original einsehbar und unterliegt keinerlei Benutzungsbeschränkungen. Bei der Zitation ist auf die Form „HAStK, Best. 1825, Nr. [ ] zu achten. II. Ordnung und Verzeichnung Zunächst wurde der Bestand grob gesichtet und mit der Abgabeliste abgeglichen. Demnach wurde die vorhandene Aktenordnung bis auf einige Ausnahmen beibehalten und lediglich dort aufgehoben, wo es sich anbot eigenständige Kontexte zu erzeugen bzw. wo es eindeutig zu erkennen war, dass eine fehlerhafte Einsortierung seitens des Vorlassers vorlag. Dem Bärschen Prinzip folgend wurde jedem Stehordner und jeder extrahierten Einheit daraufhin eine vorläufige Nummer zugewiesen. Nach gründlicher Sichtung erfolgte dann eine umfassende inhaltliche Beschreibung zu jeder Akteneinheit. Daraus resultierend und in Anlehnung an die Regeln für die Erschließung von Nachlässen und Autographen wurde eine grundlegende sachthematische Einteilung der Bestandseinheiten in allgemeine und das Werk betreffende Unterlagen vorgenommen. Zudem wurde eine speziellere Untergliederung der Manuskripte und Materialsammlungen am Genre orientiert getroffen und die Einheiten entsprechend vorsortiert. Danach wurde eine Ordnung nach chronologischem Prinzip betrieben und der Reihenfolge nach endgültige, laufende Nummern beigeschrieben. Anschließend erfolgte die Datenbank-Verzeichnung in der Archivsoftware „ActaPro. Dabei wurden die zwei übergeordneten Klassifikationspunkte „Allgemeines, Korrespondenz und Kritiken sowie „Werke und Materialsammlungen erstellt und letzterer nochmals in „Romane, „Rundfunkbeiträge, „Drehbücher und „Sachtexte/Sachbücher unterteilt. Daraufhin wurden die Einheiten erfasst und analog zur Vorsortierung den jeweiligen Klassifikationspunkten zugeordnet, wobei das Titelfeld zumeist dem bestimmten Publikationstitel entspricht und der genaue Inhalt über Enthält- und Darin-Vermerke zu erschließen ist. Bei der Formulierung wurde bewusst nicht zwischen Manuskript und Typoskript im wörtlichen Sinn unterschieden, sondern jedwede Textentwürfe oder -Konzepte, egal ob hand- oder maschinenschriftlich, als Manuskripte bezeichnet. Abschließend wurden Bestandsübergreifend Sach-, Orts- und Personenindizierungen vorgenommen und auf der Metaebene die Bestandsinformationen ausgewiesen. Über eine EAD-konforme Schnittstelle sind die Datensätze des Bestands in das Archivportal von Nordrhein-Westfalen exportiert worden, womit eine Internetrecherche gewährleistet ist. Die Verzeichnung des Vorlasses von Peter Faecke geschah im Rahmen einer als Prüfungsleistung geforderten praktischen Erschließungsarbeit für das Masterstudium Archivwissenschaft an der Fachhochschule Potsdam im November und Dezember 2011 in den Verzeichnungsräumen des Restaurierungs- und Digitalisierungszentrums des Historischen Archivs der Stadt Köln durch die Bearbeiterin Nancy Nowik unter Anleitung von Dr. Gisela Fleckenstein, Sachgebietsleiterin von Abteilung 3 - Nachlässe und Sammlungen. III. Biografie Peter Faecke wurde am 3. Oktober 1940 in Grundwald in Schlesien geboren. Im Zuge der Vertreibung aus der Heimat, siedelte die Familie 1946 nach Hannoversch Münden in Niedersachsen um. 1961 bis 1965 studierte er Romanistik, Germanistik und Philosophie in Göttingen, Berlin, Hamburg und Paris. Mitte der 1960er Jahre wählte er Köln als Arbeits- und Lebensmittelpunkt. 1965 wurde Faecke der bis dato jüngste Redakteur des Westdeutschen Rundfunks in Köln und blieb dem WDR bis 1990 als Redakteur in der Abteilung Kultur und Wissenschaft treu. Schwerpunktmäßig agierte er dabei als Berichterstatter über die Kultur der Dritten Welt. Er war maßgeblich am Auf- und Ausbau des literarischen Programms im Hörfunk überhaupt beteiligt. Von 1982 bis 1985 leitete er auch ein Medienentwicklungsprojekt der Deutschen Entwicklungshilfe in Peru, was dem Ausbau des dortigen staatlichen Rundfunksystems dienlich sein sollte, aber vorzeitig aufgrund eines sich verschärfenden Bürgerkrieges abgebrochen werden musste. Bereits während seines Studiums betätigte sich Peter Faecke auch als Romanautor und betreibt dies bis heute erfolgreich. Seit 1969 ist er Mitglied der Schriftstellervereinigung P.E.N.-Zentrum Deutschland und des Verbandes deutscher Schriftsteller (VS). 1971 wurde er sogar als Gastdozent für deutsche Literatur an die University of Texas/USA nach Austin berufen. Nach seiner Zeit beim WDR war er von 1991 bis 2003 als freier Journalist und Schriftsteller tätig, reiste zu Forschungszwecken für längere Zeiträume vor allem nach Lateinamerika und Afrika und trat als Reporter aus Krisengebieten in Aktion. Faecke bekam für sein literarisches Schaffen bisher u.a. 1965 den Niedersächsischen Förderpreis „Literatur für junge Künstler, 1966 den Förderpreis des Landes NRW, 1967 den Förderpreis der Stadt Köln, 1978 ein Stipendium der Villa Massimo in Rom und 1991 sowie 1994 Stipendien des Deutschen Literaturfonds e. V. Darmstadt verliehen. Um die Jahrtausendwende begann er im Rahmen des Verlags BoD Norderstedt selbst Bücher herauszugeben. Mit der Gründung seines Verlags „Edition Köln 2002/2003 etablierte sich Faecke dann als Verleger von deutscher und internationaler Belletristik, Kriminalliteratur und Sachbüchern. „Edition Köln bedient die Leser u.a. auch mit eBooks. IV. Bibliografie in Auswahl (teils unveröffentlicht) Die folgende Aufstellung soll einen Überblick über das ton-, schriftstellerische und redaktionelle Schaffen von Peter Faecke und damit die Vielfältigkeit seines medialen Wirkens vermitteln: a) Romane: 1963 Die Brandstifter (früher: „Die Muschel), zuerst erschienen im Walter-Verlag, Olten und Freiburg; 1965 Der rote Milan, zuerst erschienen im Walter-Verlag, Olten und Freiburg; 1970-1973 Postversand-Roman - 11 regelmäßige Lieferungen, mit Wolf Vostell, zuerst erschienen im Luchterhand-Verlag, Neuwied/Darmstadt/Berlin; 1982 Das unaufhaltsame Glück der Kowalskis. Vorgeschichte, zuerst erschienen im Claassen Verlag, Düsseldorf; 1988 Flug ins Leben, zuerst erschienen im Unionsverlag, Zürich; 1991 Der Mann mit den besonderen Eigenschaften, unveröffentlicht (das Manuskript wurde später vollständig verworfen; nach einem Neuanfang führte das zum Roman „Hochzeitsvorbereitungen auf dem Lande, in der Endfassung der zweite Band des Kowalski-Projektes); 1995 Als Elizabeth Arden neunzehn war, zuerst erschienen im Elster-Verlag, Baden-Baden und Zürich (überarbeitete Fassung erschien als „Landschaft mit Gärtner, erster Band der definitiven Kowalski-Tetralogie); Die Zwei Bücher von der Heimat: I Die verlorenen Jahre, und II Der Viehhändler, der Narr und der Schriftsteller, Veröffentlichung unklar (Vorläufer von „Ankunft eines Schüchternen im Himmel); 2000 Ankunft eines Schüchternen im Himmel, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln bei BoD, Norderstedt; 2003 Hochzeitsvorbereitungen auf dem Lande. Das Kowalski-Projekt II, Schelmenroman, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln (überarbeite Fassung von „Ankunft eines Schüchternen im Himmel); 2004 Die geheimen Videos des Herrn Vladimiro. Kriminalbilder. Das Kowalski-Projekt (dritter Band der Kowalski-Tetralogie), zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; 2007 Die Geschichte meiner schönen Mama. Das Kowalski-Projekt IV, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; 2007 Landschaft mit Gärtner. Das Kowalski-Projekt I, erschienen im Verlag Edition Köln, Köln (überarbeitete Fassung von „Als Elizabeth Arden neunzehn war); 2007 Der Kardinal, ganz in Rot und frisch gebügelt (Kommissar Kleefisch-Serie I), zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; 2008 Die Tango-Sängerin (Kommissar Kleefisch-Serie II), zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; 2010 Fragment Wer tötete Kiki Diamant? (Der dritte Fall für Kleefisch), ebook-Leseprobe veröffentlicht; b) Rundfunkbeiträge: 1965 Vorwort zur Lesung Der rote Milan (Produktion: DLF); 1966 Buchkritik zu Dieter Wellershofs „Ein schöner Tag (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1966 Kritik über Jacov Linds „Post Scriptum (Produktion: WDR, Literarisches Studio); 1966-1967 Kulturkommentare (Produktion: WDR); 1967 Erlebte Zeit - Die goldenen Jahre, aus der Sendereihe „Wissenschaft und Bildung (Produktion: WDR); 1967 Die Wiener Gruppe: Texte, Gemeinschaftsarbeiten und Chansons vorgestellt von Gerhard Rühm (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1968 Beitrag Kritisches Tagebuch (Produktion: WDR); 1969 Hörspiel lesen hören sehen (Produktion: WDR); 1969 Sendereihe Dokumente und Collagen (Produktion: WDR III. Programm, Hauptabteilung Hörspiel); 1970 Sendung Deutsche Wochenschau (Produktion: SWF/SDR); 1972 Hörspiel Köln, Hohe Straße (Produktion: WDR); 1972 Sendung Literatur und Wahlkampf: Berichte und Analysen zur Beteiligung von Autoren am Bundestagswahlkampf 1972 mit Jürgen Alberts (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1972 Lang-Gedicht Sätze für zwei und mehr, aus der Sendereihe Literarisches Studio (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1972 Moderationstext Deutsch in Texas - Berichte, Texte, Tonbänder zu einem Arbeitsaufenthalt in den USA (Produktion: WDR3); 1973 Hörspiel Hier ist das Deutsche Fernsehen mit der Tagessschau mit Rainer Ostendorf und Hein Brühl - Versuch einer alternativen Tagesschau in Zusammenarbeit mit Schülern der Hauptschule Köln-Kalk (Produktion: WDR III. Programm, Hauptabteilung Hörspiel); 1973 Sendung Die Biographie der Dinge - das Handschuhfach mit Rainer Ostendorf, aus der Reihe Literarisches Studio (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1973-1974 Radio-Serie Die Fred Kowalski-Show (Produktion: WDR, Kulturelles Wort); 1976 Hörspiel 48 PS - Zur Biografie der Autos mit Rainer Ostendorf (Produktion: WDR); 1976 Sendung Kein Fressen für die Banken! - Die Bürgerinitiative Rheinpreußen-Siedlung in Duisburg-Homberg (3), aus der Reihe „Bürger- und Arbeiterinitiativen in Nordrhein-Westfalen (Produktion: WDR, Kultur und Wissenschaft, als Hörbuch erschienen im Studio für Strategische Kommunikation, Reithofen [1980]); 1977 Sendung Mit Prozessen überziehen... - Peter Faecke über Verfahren gegen die Bürgerinitiative Rheinpreußen-Siedlung in Duisburg-Homberg 2. Teil (9), aus der Reihe „Autoren als Gerichtsreporter (Produktion: WDR, Kultur und Wissenschaft); [1977-1979] Langzeit-Reihe Landprojekt (Produktion: WDR, Kultur und Wissenschaft, als Redakteur); [1978] Das Gummersbacher Testament - Zur Geschichte des Niedergangs der oberbergischen Textilindustrie. Materialien, Erinnerungen, Gespräche mit Gerd Haag; 1979 Reportage von Klaus Wildenhahn und Gerd Haag Da wo die Kamine qualmen, da musst du später hin (1), aus der Reihe „Leben und Arbeiten in Südwestfalen - zehn Annäherungen an die Provinz; 1979 Reportage von Gerd Haag und Heiner Taubert Jede Kuh, die ich mir mehr in den Stall stelle, muss ein anderer Landwirt abschaffen (2), aus der Reihe „Leben und Arbeiten in Südwestfalen - zehn Annäherungen an die Provinz; 1979 Reportage Komm her, was brauchst Du die Gewerkschaft, ein Bier kriegst Du von mir (6), aus der Reihe „Leben und Arbeiten in Südwestfalen - zehn Annäherungen an die Provinz; 1979 Reportage von Friedhelm Melder Komm schon mal zum Wochenende - Die Bedeutung der Region als Naherholungsgebiet am Beispiel des Biggesees (8), aus der Reihe „Leben und Arbeiten in Südwestfalen - zehn Annäherungen an die Provinz; 1979 Reportage von Dirk Gerhard Das Vergangene ist nicht tot, es ist nicht einmal vergangen (10), aus der Reihe „Leben und Arbeiten in Südwestfalen - zehn Annäherungen an die Provinz; 1979 Resolut, mit Kopftuch, Korb, roten Backen, und etwas dumm im Kopf? - Frauen auf dem Land. Vorurteile - Urteile, erarbeitet mit Landfrauen aus dem Kreis Olpe/Sauerland in Begegnung mit Frauen aus Köln und Gummersbach, Aufnahme und Zusammenstellung von Mechthild Buschmann und Peter Faecke; 1981 Patria o Muerte - Eine westdeutsche Journalistengruppe in Kuba (Produktion: RB/WDR/SFB); 1981 Sendung Guantanamera; 1981 Wir sagen das so offen, die Bourgeoisie nicht ...- Radiosender in Kuba bzw. Radio Reloj: Das Radio mit der Uhr; 1983 Sendereihe Leben und Arbeiten in Dortmund - neun Annäherungen ans Ruhrgebiet mit Lothar Romain (Produktion: WDR, Kultur und Wissenschaft); 1985 Reportage Lima die Schreckliche - Bericht von einem Arbeitsaufenthalt in Peru (Produktion: WDR/RB/SFB); 1985 Reportage Lima die Schreckliche - II Bericht über einen kleinen Mann mit Hut; 1985 Reportage Lima die Schreckliche - III Bericht über Präsidenten; 1985 Vom Überfließen der Anden; 1985 Der lange Marsch der Bergarbeiter - Selbstzeugnis einer peruanischen Bergarbeiterfrau (Produktion: WDR, Kultur und Wissenschaft); 1986 Lebend habt ihr sie uns genommen ... - Das Teatro Vivo aus Guatemala. Berichte über und aus Mittelamerika anlässlich einer Theateraufführung (Produktion: RB); 1987 Reportage Das Kreuz des Südens (Produktion: RB/SFB/SWF); 1987 Sendung Zurück an den Rio de la Plata - Zur Lage exilierter Rückkehrer nach Lateinamerika mit Hein Bruehl; 1988 Bericht Nicht ich bin der Fremde, die Fremden sind die anderen - Porträt des Liedermachers Daniel Viglietti aus Uruguay (Produktion: WDR3/RB); 1989 Reportage Chapinlandia - Ein Reisebericht aus Mittelamerika (Produktion: WDR1, Kultur und Wissenschaft); 1993 Sendung Genosse Führer - Bagdad, zwei Jahre nach der ’Operation Wüstensturm’: Überwachte Beobachtungen im Irak (Produktion: SFB); 1994 Reportage Willkommen, bei meinen Augen! - Reise durch die autonome Region Kurdistan (Nordirak) (Produktion: SFB/WDR/SWF); 1995 Dokumentation Versteinerte Wälder, trockenes Wasser - Reise durch die Republik Namibia (Südwestafrika) im 5. Jahr der Unabhängigkeit (Produktion: SFB3); 1996 Bericht Der Elefantenbulle und die Schriftsteller - Anmerkungen zum Kakaoland in Namibia, dem sterbenden Stamm der Himba und dem deutschstämmigen Romancier Giselher W. Hoffmann unter Berücksichtigung meiner eigenen Befangenheit als Autor (Produktion: WDR/SFB); 2000 Sendung Wenn bei uns ein Greis stirbt, dann verbrennt eine ganze Bibliothek, aus der Reihe Forum Literatur, u.a. Folge Amadou Hampaté Ba, der Erzähler und kultureller Archivar der Sahelländer (Produktion: WDR); 2001 Hörspiel Die geheimen Videos des Herrn Vladimiro (Produktion: WDR); o. D. Funkerzählung Ein Fisch zuviel; c) Drehbücher: 1994 Dokumentarfilm-Drehbuch Fritz lebt. Geheimtäter und Viehlosoph (Produktion: Tiger TV GmbH, Regie: Elke Baur); 1994 Spielfilm-Drehbuch Eine Liebe zum Land (Arbeitstitel); d) Sachtexte: 1964 Krebs und Katze; 1967 Essay clatch as clatch can; 1971 Text Zum Beispiel Köln: Hohe Straße; 1972 Textauszug aus Als Elizabeth Arden neunzehn war, in: „Akzente; Essay Köln: Bahnhofsvorplatz; Artikel Arbeiterpathos und literarische Sonntagsmalerei; 1973 Gefahr ging eigentlich nur von Linksaußen Volkert aus unter dem Arbeitstitel: Über die Kanzlerwahl ’72 in der BRD; 1974 Aufsatz Hohe Straße, in: „Notizbuch - Neun Autoren, Wohnsitz Köln, Kiepenheuer & Witsch; 1977 Sachbuch Gemeinsam gegen den Abriss. Ein Lesebuch aus Arbeitersiedlungen und ihren Initiativen, mit Gerd Haag und Rolf Stefaniak, zuerst erschienen im Peter Hammer-Verlag, Wuppertal; 1977 Zeitschrift „Alternative 4/5 1977 - Thema: Arbeiter-Radiobewegung und Freie Radios in Italien, (als Hg. zusammen mit Gerd Haag), Köln; 1981 Artikel Radio auf Kuba, in: „Medium Nr. 10, 11. Jg.; 1981 Tonkassette mit Begleitbuch Industrie auf dem Lande - Alltag in der Provinz, mit Gerd Haag zum Projekt „Lokale Geschichtsschreibung in NRW; 1983 Sachbuch Über die allmähliche Entfernung aus dem Lande. Die Jahre 1968-1982 (als Hg.), zuerst erschienen im Claassen-Verlag, Düsseldorf; 1984 Artikel Genosse Führer - Bagdad, zwei Jahre nach der ’Operation Wüstensturm’: Überwachte Beobachtungen im Irak, erschien später in: „Das Kreuz des Südens; 1994 Artikel Willkommen, bei meinen Augen! - Reise durch die autonome Region Kurdistan (Nordirak), erschien später in: „Das Kreuz des Südens; 1995 Artikel Versteinerte Wälder, trockenes Wasser - Reise durch die Republik Namibia (Südwestafrika) im 5. Jahr der Unabhängigkeit, erschien später in: „Das Kreuz des Südens; 2001 Buch Das Kreuz des Südens. Reportagen aus Namibia, Mali, Irak, Nordirak, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln bei BoD Norderstedt; 2002 Reportage Vom Überfließen der Anden: Reportagen aus Peru, erschienen im Verlag Edition Köln bei BoD, Norderstedt; 2004 Buch Lima die Schöne - Lima die Schreckliche. Reportagen aus Peru, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; 2005 Buch Wenn bei und ein Greis stirbt, : Reportagen. Auf Reisen - Mali, Namibia, zuerst erschienen im Verlag Edition Köln, Köln; V. Links Jörg Hucklenbroich/Reinhold Viehoff (Hg.): Schriftsteller und Rundfunk, in: Jahrbuch Medien und Geschichte, UVK Konstanz 2002; www.peterfaecke.de [Verlag Edition Köln]; de.wikipedia.org/wiki/Peter_Faecke [Wikipedia]; www.imdb.de/name/nm1733298/ [The Internet Movie Database]; www.archive.nrw.de [Archivportal NRW]; www.historischesarchivkoeln.de [Digitaler Lesesaal des HAStK] VI. Abkürzungsverzeichnis ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten AZ Aktenzeichen betr. betreffend BHF Berliner Handels- und Frankfurter Bank BoD Books on Demand Norderstedt (Verlagsmarke) BoD Book on Demand (im Allgemeinen) BRD Bundesrepublik Deutschland bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise d.h. dass heißt dergl. dergleichen DLF Deutschlandfunk EAD Encoded Archival Description engl. Englisch e.V. eingetragener Verein FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung FR Frankfurter Rundschau FRED Federazione Radio Emittenti Democratiche, Rom HAStK Historisches Archiv der Stadt Köln Hg. Herausgeber hg. v. herausgegeben von Hj. Halbjahr HR Hessischer Rundfunk KPD Kommunistische Partei Deutschlands ILA Informationsstelle Lateinamerika Jg. Jahrgang NDR Norddeutscher Rundfunk Nr. Nummer NRW Nordrhein-Westfalen NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei o. D. ohne Datierung P.E.N. Poets, Essayists, Novelists PoD Print on Demand RB Radio Bremen RDZ Restaurierungs- und Digitalisierungszentrum des HAStK RIAS Rundfunk im amerikanischen Sektor in Berlin SDR Süddeutscher Rundfunk SFB Sender Freies Berlin SSW Siemens-Schuckertwerke SWF Südwestrundfunk u.a. unter anderem/unter anderen USA Vereinigte Staaten von Amerika (United States) VS Verband deutscher Schriftsteller WDR Westdeutscher Rundfunk

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/7 · Bestand · (1626-) 1804, 1822-1917, 1993
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          I. Zur Geschichte der Familie von Linden: Die Familie von Linden stammt ursprünglich aus dem Bistum Lüttich. Als Stammvater gilt ein gewisser Adam van Linter, der urkundlich 1604-1615 erwähnt wird und Gutsbesitzer in Hoeppertingen (belgisch Limburg) war. Sein Sohn Peter, der vermutlich wegen der politischen und religiösen Unruhen im Stammland der Familie Linter nach Franken auswanderte, erwarb um 1650 einen Hof in Habitzheim (Odenwald). Er nahm den Familiennamen "von Linden" an. In Kurmainz stiegen einige Mitglieder der katholischen Familie von Linden zu hohen Ämtern auf: Franz von Linden (1712-1789) war Hofkammerrat und Oberkeller der Kameralverwaltung im Vizedomamt Aschaffenburg, Johann Heinrich Freiherr von Linden (1719-1795) war Geheimer Rat und Direktor der Hofkammer des Kurfürstentums Mainz. Letzterer erhielt auch am 5. November 1780 den Reichsadelsstand und am 7. September 1790 von Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und von Bayern den Reichsfreiherrnstand verliehen. Franz Damian Freiherr von Linden (1745-1817), ein Enkel von Johann Heinrich Frei-herr von Linden, war Geheimer Rat und später Direktor der Landesregierung des Fürstprimas in Aschaffenburg. Sein zweitältester Sohn Franz Joseph Ignaz war württembergischer Geheimer Legationsrat und Herr auf Nordstetten, Isenburg und Taberwasen. Ein weiterer Enkel des Johann Heinrich Freiherr von Linden, der Jurist Franz Freiherr von Linden (1760-1836), hatte 1796-1806 die Position eines Reichskammergerichtsassessors inne. Nach der Auflösung des Reichskammer-gerichts trat Franz Freiherr von Linden in die Dienste des Königreichs Württemberg. König Friedrich I. von Württemberg berief ihn im Jahre 1807 zum Präsidenten des neugegründeten Katholischen Kirchenrates. 1815 wurde Franz Freiherr von Linden zum württembergischen Bevollmächtigten beim Wiener Kongress, danach zum württembergischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. 1817-1831 war er Präsident des Schwarzwaldkreises. Franz Freiherr von Linden ist der Stammvater der VII Linien (Die Zählung der Linien erfolgt nach: Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 68 der Gesamtreihe. Freiherrliche Häuser Bd. VII, Limburg/Lahn 1978, S. 196-215; Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 109 der Gesamtreihe, Freiherrliche Häuser Bd. XVIII, Limburg/Lahn 1995, S. 356-376; Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Bd. XXIII, Neustadt/Aisch 2000, S. 351-365.) des Hauses von Linden: Von seinen sieben im folgenden genannten Söhnen stammen diese VII Linien des Hauses ab: Von Edmund (1798-1865) die I. (gräfliche) Linie (Burgberg), von Franz a Paula (1800-1888) die II. (gräfliche) Linie, von Carl (1801-1870) die III. Linie (Hausen) mit dem 1. Ast (in den USA) und dem 2. Ast (Hausen), von Joseph (1804-1895) die IV. Linie (Neunthausen), von Ernst (1806-1885) die V. Linie (Bühl), von Ludwig (1808-1889) die VI. (Schweizer) Linie und von Hugo (1812-1895) die VII. Linie. Im Jahre 1844 wurden Edmund Freiherr von Linden (1798-1865) und sein Vetter Heinrich Freiherr von Linden (1784-1866), der älteste Sohn des bereits erwähnten Damian Franz Freiherr von Linden, in den päpstlichen Grafenstand erhoben. Die Anerkennung der Standeserhöhung für Heinrich erfolgte durch den Großherzog von Hessen-Darmstadt im Jahre 1846. Im selben Jahr erhielt auch Edmund Graf von Linden die württembergische Anerkennung der Standeserhöhung. Im Jahre 1850 wurde der päpstliche Grafenstand auch auf Franz a Paula und die II. Linie ausgedehnt. Die Erhebung in den württembergischen Grafenstand erfolgte im Jahre 1852. Von den genannten VII Linien sind bis auf die III. Linie (Hausen) alle im Mannesstamm erloschen. Die III. Linie teilt sich in einen 1. Ast, dessen Mitglieder in den USA leben, und in den 2. Ast (Hausen). II. Biografische Abrisse zu Hugo und Joseph Freiherr von Linden: Hugo Freiherr von Linden (1854-1936): Dem 2. Ast (Hausen) der III. Linie entstammt auch der Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden. Er wurde am 1. Februar 1854 in Ludwigsburg als Sohn des Carl Freiherr von Linden (1801-1870) und dessen zweiter Ehefrau Mathilde Freifrau von Linden geb. Gräfin Leutrum von Ertingen (1815-1892) geboren. Hugo Freiherr von Linden studierte nach dem Abitur 1872 an den Universitäten Tübingen, Straßburg und Berlin Jura. Im Jahre 1877 legte er das Staatsexamen ab. Nach Tätigkeiten an verschiedenen Gerichten in Württemberg wurde er 1883 Geheimer Legationssekretär im Württembergischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Im selben Jahr wurde er zum Kammerjunker des Königs ernannt, womit Ehrendienste bei gesellschaftlichen Veranstaltungen des Hofes verbunden waren. Im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten stieg Hugo Freiherr von Linden im Jahre 1906 bis zum Ministerialdirektor und Leiter der Politischen Abteilung des Ministeriums auf. Im Jahre 1900 arbeitete Hugo Freiherr von Linden den Ehevertrag zwischen Herzog Robert von Württemberg und Erzherzogin Maria Immaculata Raineria von Österreich aus (vgl. Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8). Hugo Freiherr von Linden heiratete 1893 Elisabeth Schenk Freiin von Stauffenberg (1864-1939), die Tochter des Vizepräsidenten des deutschen Reichstages, Franz August Schenk von Stauffenberg. Er ist der Stammvater des 2. Astes (Hausen) der III. Linie (Hausen). Joseph Freiherr von Linden (1804-1895): Joseph Freiherr von Linden entstammt der IV. Linie (Neunthausen). Er wurde am 7. Juni 1804 als Sohn des bereits genannten Reichskammergerichtsassessors Franz Freiherr von Linden (1760-1836) und dessen zweiter Ehefrau Maria Anna von Linden geb. Freiin von Bentzel zu Sternau (1769-1805) in Wetzlar geboren. Kindheit und Jugend verbrachte Joseph Freiherr von Linden in Württemberg, u. a. in Kirchheim, wo er lebenslange Freundschaft mit dem gleichaltrigen Sohn von Ludwig Herzog von Württemberg (1756-1817) und Henriette Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Nassau-Weilburg (1780-1857), Alexander Herzog von Württemberg (1804-1885), schloss. Zeugnis dieser Freundschaft sind die in diesem Bestand enthaltenen Briefe Herzog Alexanders an Joseph Freiherr von Linden (vgl. Ordnungsnummer 24, Bestellnummer 6). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen hielt sich Joseph Freiherr von Linden zusammen mit seinem älteren Bruder Carl in den Jahren 1825 bis 1827 in Frankreich auf, um dort seine Kenntnisse der französischen Sprache und Literatur zu verbessern (vgl. dazu Bestell- und Ordnungsnummern 3 und 4). Danach folgten Tätigkeiten als Richter in verschiedenen württembergischen Städten. 1839-1848 vertrat Joseph Freiherr von Linden die Ritterschaft des Donaukreises in der Zweiten Kammer. Von 1842-1850 war er - wie zuvor sein Vater - Präsident des Katholischen Kirchenrates. Im Revolutionsjahr 1848 wurde Linden zum Innenminister Württembergs ernannt, musste jedoch noch am selben Tag aufgrund der Proteste der Bevölkerung wieder entlassen werden. König Wilhelm I. berief Linden am 1. Juli 1850 wieder zum Innenminister und übergab ihm auch in den Jahren 1850 bis 1851 und 1854 bis 1855 das Amt des württembergischen Außenministers. In dieser Zeit trat von Linden für die Wiederherstellung der alten Verfassung ein, was ihm in liberalen Kreisen den Vorwurf einbrachte, er sei reaktionär. Lindens Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet sind nicht zu unterschätzen: Er förderte die Gründung der Stuttgarter Börse, schuf eine neue Gewerbeordnung und regte die Gründung der Weinbauschule Weinsberg an. Auf dem Felde der Kirchenpolitik trug von Linden wesentlich zum Ausgleich zwischen dem Königreich Württemberg und der katholischen Kirche bei. Nach dem Tode König Wilhelms I. entließ sein Sohn und Nachfolger König Karl am 20. September 1864 von Linden als Minister. In den folgenden Jahren war Joseph Freiherr von Linden als Diplomat Württembergs tätig. 1865 wurde er württembergischer Gesandter in Frankfurt und bei den hessischen Höfen, 1868 Gesandter beim Zollparlament in Berlin. Im Jahre 1870 wurde ihm während des Deutsch-Französischen Krieges das Amt des Präfekten des von den Deutschen besetzten Départements Marne übertragen (vgl. Ordnungsnummern 32 und 34, Bestellnummern 15 und 16). Joseph Freiherr von Linden heiratete im Jahre 1830 Emma Freiin von Koenig-Warthausen (1810-1893). Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Richard (1831-1887), der Rittmeister beim württembergischen Militär war (vgl. dazu Ordnungs-nummer 34 und 41, Bestellnummern 15 und 49), Franziska (1833-1919), die 1859 Dr. Fridolin Schinzinger (1827-1865) heiratete (Ordnungsnummern 25, 35 und 36, Bestellnummern 11, 13 und 14), sowie Elise (1836-1914) und Josephine (1838-1881), die beide ledig blieben. Von den übrigen herausragenden Mitgliedern der Familie von Linden, zu denen im vorliegenden Bestand allerdings nur wenig Material (Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8) vorliegt, seien hier noch kurz erwähnt: Karl Graf von Linden (1838-1910), der Gründer des nach ihm benannten Völkerkundemuseums (Lindenmuseum) in Stuttgart, und Marie Gräfin von Linden (1869-1936), die als erste Frau an der Universität Tübingen studiert hatte und die später zur Professorin für Parasitologie an der Universität Bonn ernannt wurde. III. Geschichte, Inhalt und Gliederung des Bestandes: Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass von Joseph Freiherr von Linden, die im Jahre 1962 von Herrn Regierungsoberinspektor Reginald Mutter (Vgl. hierzu die Überschrift im alten Repertorium zum Bestand Q 1/7), einem Ururenkel von Joseph Freiherr von Linden, dem Hauptstaatsarchiv übergeben wurden. Ein Jahr später hat das Hauptstaatsarchiv diese Archivalien angekauft, die zunächst dem früheren Bestand J 50 (Kleinere Nachlässe) einverleibt wurden. Robert Uhland fertigte im Jahre 1963 ein maschinenschriftliches Findbuch an. Dabei handelt es sich vor allem um das Material, das jetzt im vorliegenden Bestand unter den Nachlässen Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden und Franziska Schinzinger aufgeführt wird. Bei der Bildung der Q-Bestände im Jahre 1972 wurde der als Nachlass von Linden bezeichnete Bestand aus dem Bestand J 50 herausgelöst und zu der neugeschaffenen Q 1-Serie (Politische Nachlässe) eingeordnet, wo er die Signatur Q 1/7 erhielt. Der kleine Nachlass bestand nur aus einem Büschel, das mehrere Schriftstücke enthielt, die in dem obengenannten Findbuch aufgeführt wurden. In den 90er Jahren bekam der Bestand Q 1/7 Zuwächse durch Abgaben von privater Seite: Im Jahre 1990 gab Frau E. Niethammer, Kirchheim/Teck, Schriftstücke aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm als Geschenk an das Hauptstaatsarchiv ab, die zunächst als Büschel 2 dem Bestand Q 1/7 einverleibt wurden. Dabei handelt es sich um die jetzt unter der Rubrik 2 des vorliegenden Bestandes aufgeführten Dokumente (Ordnungsnummern 37 bis 41). Darunter befinden sich Visitenkarten und Schreiben von Joseph Freiherr und Emma Freifrau von Linden an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 37, Bestellnummer 45), Billetts von Sara Schinzinger an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 40, Bestellnummer 47) und mehrere Leichenpredigten für Mitglieder des Hauses von Linden (Ordnungsnummer 41, Bestellnummer 49). Franz-Karl Freiherr von Linden verkaufte im Jahre 1992 dem Hauptstaatsarchiv weiteres Material zur Familiengeschichte von Linden. Darunter sind Unterlagen aus dem Nachlass seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden (Ordnungsnummern 7-23) und Bilder, v. a. von Mitgliedern des Hauses Württemberg (Rubrik 3.2, Ordnungsnummern 43-48). Diese Dokumente erhielten zunächst die Büschelnummer 3 im Bestand Q 1/7. Außerdem hat Franz-Karl Freiherr von Linden eine von ihm zusammengestellte umfangreiche Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Fotokopien von Literatur und Abschriften bzw. Fotokopien von Archivalien zur Familie von Linden enthält, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Diese Unterlagen erhielten vorläufig die Büschelnummer 4 im Bestand Q 1/7. Schließlich hat Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1993 von ihm verfasste Zeitungsartikel über die Entstehung der Insel Surtsey vor der Küste Islands dem Hauptstaatsarchiv übereignet, die zunächst als Büschel 5 in den Bestand Q 1/7 eingeordnet wurden. Sie finden sich jetzt unter der Ordnungsnummer 49 (Bestellnummer 7). Die von Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1992 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt an das Hauptstaatsarchiv abgegebenen Tagebücher 1870-1935 seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden wurden dagegen im Jahre 1995 wieder an den Eigentümer zurückgegeben. (Vgl. Tgb.-Nr. 4143/1993 und Tgb.-Nr. 2918/1995) Im Zuge der Verzeichnung erhielt der Bestand ferner Zuwachs aus dem Bestand J 53 (Familienpapiere württembergischer Beamter). Die unter der Signatur J 53/10 verwahrten Auszüge aus Familienregistern betreffend Julius Graf von Linden und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 50 und 19) und Schriftstücke zum Verkauf des Rittergutes Nordstetten an den Revierförster von Fischer-Weikersthal (Ordnungsnummer 1, Bestellnummer 17) wurden ebenso in den vorliegenden Bestand eingeordnet. : Auf welche Weise und wann diese Dokumente in das Hauptstaatsarchiv gelangten, lässt sich leider nicht mehr feststellen. Wie oben bereits mehrfach erwähnt, umfasst der heutige Bestand Q 1/7 neben dem Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden mehrere weitere Nachlässe von Mitgliedern des Hauses Linden und Sammlungen bzw. Dokumente zur Familiengeschichte von Linden. Daher wurde die bisherige Bestandsbezeichnung "Nachlass Joseph Freiherr von Linden" zur Bestandsbezeichnung "Familienunterlagen von Linden" erweitert. Von einem Familienarchiv kann angesichts des geringen Umfanges des Bestandes und der Unvollständigkeit des Bestandes jedoch nicht gesprochen werden. Auch fehlen etwa Materialien zu verschiedenen Mitgliedern und Linien der Familie von Linden völlig oder fast völlig: So sind keine originalen Archivalien zu den Mitgliedern der Familie von Linden zu erwarten, die sich in Diensten des Kurfürstentums Mainz, des Fürstprimas und des Großherzogs von Hessen befanden (v. a. Johann Heinrich von Linden, Damian Franz Freiherr von Linden, Heinrich Graf von Linden). Auch zu den auf die Söhne von Franz Freiherr von Linden zurückgehenden Linien sind nur vereinzelt Archivalien vorhanden: Von den I. (gräflichen) und II. (gräflichen) Linien liegen bis auf die Auszüge aus den Familienregistern zu Julius und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 19 und 50) keine Originalunterlagen vor. Ebenso fehlt Schriftgut der V. Linie (Bühl), der VI. (Schweizer) Linie und der VII. Linie. Kleinere Nachlässe sind nur von der III. Linie (Hausen) und der IV. Linie (Neunthausen) im Bestand enthalten, doch handelt es sich bei den Unterlagen aus den Nachlässen von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden und Staatsminister Joseph Linden lediglich um Bruchteile der ursprünglichen Nachlässe. Es ist zu vermuten, dass sich von beiden genannten und auch von anderen Mitgliedern der Familie von Linden noch Material im Besitz der Familie befindet. Leider sind auch Teile der archivalischen Überlieferung der Familie von Linden beim Brand der Schlösser Burgberg und Hausen im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Außer dem persönlichen Schriftgut zu einzelnen Familienmitgliedern fehlen in dem vorliegenden Bestand auch Unterlagen zur Wirtschafts- und Güterverwaltung, Urkunden und Rechnungen, die in einem Adelsarchiv zu erwarten sind. Die Gliederung des Bestandes orientiert sich an der Einteilung der weitverzweigten Adelsfamilie von Linden in die verschiedenen Linien, wie sie im Genealogischen Handbuch des Adels aufgeführt wird. Innerhalb der einzelnen Linien wurden die Nachlässe bzw. Bestände zu den Familienmitgliedern nach dem Geburtsdatum geordnet, so dass die älteren Familienmitglieder vor den jüngeren aufgeführt werden. Die Nachlässe von Franz Joseph Ignaz Freiherr von Linden (Rubrik 1.1) und von Franz Freiherr von Linden (Rubrik 1.2) stehen an dem Beginn des Bestandes. Zum letztgenannten Nachlass gehören ein Rechtsgutachten über die Wirkung des Reichsschlusses vom 27. April 1803 auf den kammergerichtlichen Judizialprozess, zwei Schreiben Franz von Lindens an Justizminister Maucler über die Fortschritte bei der Ausbildung der Söhne Carl und Joseph von Linden sowie der teilweise in französischer Sprache geführte Schriftwechsel von Carl und Joseph von Linden während deren Aufenthalt in Frankreich mit ihren Eltern. Der Nachlass des Ministerialdirektors Hugo Freiherr von Linden umfasst mehrere gedruckte Programme und Einladungen zu kulturellen und offiziellen Veranstaltungen, überwiegend in Stuttgart (Rubrik 1.5.1), und Briefe von Mitgliedern des fürstlichen Hauses Wied an Hugo Freiherr von Linden sowie eine Denkschrift von Wilhelm I. Fürst von Albanien Prinz zu Wied (Rubrik 1.5.2). : Rubrik 1.6 bildet den Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden. Er ist der zweitgrößte Nachlass im Bestand Q 1/7. Der Nachlass ist unterteilt in die Rubriken: Familiäre und persönliche Angelegenheiten (1.6.1) mit Unterlagen zu Hochzeiten, Hochzeitsjubiliäen und einer Reisebeschreibung, Korrespondenz (1.6.2) mit Briefen von Mitgliedern des Hauses Württemberg (v. a. Alexander Herzog von Württemberg) an Joseph Freiherr von Linden und vereinzelten Briefen von Familienangehörigen, Tätigkeit als Präfekt des Départements Marne (1.6.3) und Drucksachen über Joseph Freiherr von Linden (1.6.4). Von der Ehefrau von Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden, und von der Tochter des Staatsministers, Franziska Freiin von Linden, sind nur sehr kleine Nachlassbestände vorhanden (Rubriken 1.7 und 1.8). Die Materialien aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm wurden als eigenständiger Komplex (Rubrik 2) belassen. Auf den Inhalt der Rubrik wurde bereits oben eingegangen. Unter der Rubrik 3 finden sich Sammlungen, überwiegend zur Familiengeschichte von Linden: Den Auftakt bildet Rubrik 3.1 mit der bereits erwähnten umfangreichen Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Franz-Karl Freiherr von Linden zusammengestellt und als Fotokopien dem Haus übergeben hat. Rubrik 3.2 beinhaltet Fotos von Mitgliedern des Hauses Württemberg, von Joseph Freiherr von Linden und von anderen Persönlichkeiten der württembergischen Geschichte; die Rubriken 3.3 und 3.4 enthalten Zeitungsartikel von Franz-Karl Freiherr von Linden und eine Haarlocke von Joseph Freiherr von Linden. Weitere Archivalien zu Joseph Freiherr von Linden verwahrt das Hauptstaatsarchiv im Bestand J 1 (Sammlung historischer Handschriften) Nr. 256 b: Joseph Freiherr von Linden: "Aus meiner politischen Laufbahn" 1830-1862, Teil 2 der von Linden um 1890 der Enkelin Sara Schinzinger diktierten Erinnerungen. Das in J 1 verwahrte Exemplar ist eine Abschrift, für die Professor Schinzinger aus Hohenheim, ein Enkel des Staatsministers von Linden, im Jahre 1925 dem Archiv das Original ausgeliehen hat. Ein Tagebuch von Joseph Freiherr von Linden, das sich im Besitz von Herrn Dr. Günther-Otto Maus in Baesweiler, einem direkten Nachfahren von Joseph Freiherr von Linden, befand, wurde im Jahre 1977 verfilmt und wird jetzt unter der Signatur F 554 im Bestand J 383 (Mikrofilme und Handschriften in auswärtigen Archiven, Bibliotheken) im Hauptstaatsarchiv verwahrt. Im Januar 2015 wurde von Günther-Otto Maus das Original des Tagebuchs gekauft und befindet sich nun im Bestand unter der Signatur Q 1/7 Bü 51. Ein Verzeichnis des Archivs der Freiherren von Linden in Neunthausen, das in den Jahren 1892/1893 erstellt worden ist, befindet sich im Bestand J 424 (Inventare nichtstaatlicher Archive: Pflegeraufnahmen). Außerdem sei noch kurz auf die E-Bestände (Ministerialbestände), in denen umfangreiches Material zum Wirken des Staatsministers Joseph Freiherr von Linden und von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden verwahrt wird, verwiesen. Der Bestand Q 1/7 kann zu unterschiedlichen Forschungszwecken herangezogen werden: Zuerst natürlich zur Geschichte der Familie von Linden, zur Adels-, Mentalitäts-, Sozial- und Kulturgeschichte, schließlich auch zur Geschichte der deutschen Besatzung in Frankreich während des Krieges 1870/1871. Der Bestand Q 1/7 wurde im Jahre 2001 von den Archivinspektoranwärtern Alexander Morlok, Matthias Schönthaler und Jens Ulrich unter der Aufsicht des Unterzeichneten erschlossen. Die Endredaktion, Eingabe und Klassifikation der Titelaufnahmen, die Einleitung sowie die Erstellung des Gesamtindex oblagen dem Unterzeichneten. Der Bestand umfasst 0,5 lfd.m. Literatur über die Familie von Linden und einzelne Familienmitglieder:: Genealogisches Handbuch des Adels: Adelslexikon Band VII. 1989. S. 394f. Genealogisches Handbuch des Adels: Band 68. Freiherrliche Häuser Band VII (1978) S. 196-215 und Band XVIII (1995) S. 356-376. Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Band XXIII. 2000. 351-365. Junginger, Gabriele: Maria Gräfin von Linden. Erinnerungen der ersten Tübinger Studentin. 1991. Koenig-Warthausen, Wilhelm Freiherr von: Josef Freiherr von Linden. Württembergischer Minister des Innern 1804-1895. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken IX S. 218-276. Linden, Franz-Karl Freiherr von: Aus Großvaters Tagebüchern. [Artikel über Hugo Freiherr von Linden (1854-1936)]. In: Schönes Schwaben 1993 Heft 1 S. 78-83. Menges, Franz: Joseph Freiherr von Linden. In: Neue Deutsche Biographie (NDB) Bd. 14 S. 589-590 Moegle-Hofacker, Franz:; Zur Entwicklung des Parlamentarismus in Württemberg. Der "Parlamentarismus der Krone" unter König Wilhelm I. 1981. Schneider, Eugen: Joseph Freiherr von Linden. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) Bd. 51 S. 719-721. Stöckhardt, E.: Joseph Freiherr von Linden. Königlich württembergischer Staatsminister a. D. Lebenslängliches Mitglied der Württembergischen Kammer der Standesherren. In: Deutsche Adels-Chronik Heft 15 S. 187-190 und Heft 16 S. 215, 216 und 226, 227. Württembergischer Verein für Handelsgeographie, Museum für Länder- und Völkerkunde, Lindenmuseum Stuttgart (Herausgeber): Feier des 50. Vereinsjubiläums. Feier des 100. Geburtstages des Grafen Karl von Linden. 1939.

          Universitätsarchiv Freiburg, B0001 / 2783 · Akt(e) · 1917-1919
          Teil von Universitätsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Enthält: Denkschrift und Stellungnahme der Fakultäten; Protokoll der Rektorenkonferenz; Antrag auf Extraordinariat und Lehrauftrag für westeuropäische Geschichte für Wolfgang Michael; Bildung einer Kommission; Bericht von Eugen Fischer über Vorlesungen zum deutschen Kolonialgebiet; Vorlesungsreihe zum Ausland; Vorträge zu Spanien; Spanischer Auslandskurs; Druckschriften: Auslandskurse der Universität Heidelberg 1918; Das Auslandsstudienwesen auf Deutschen Hochschulen 1918; Einzelfälle: Wolfgang Michael;

          Gedruckte Karten (Bestand)
          HZAN GA 105 · Bestand · 18.- Anfang 19. Jh.
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte der Kartensammlung: Das Hohenlohe-Zentralarchiv verwahrt eine bedeutende und umfangreiche Samm-lung gedruckter Karten aus der Zeit des 16. - 19. Jahrhunderts, die in Einzelfällen bis ins 20. Jahrhundert reicht. Die für ein kleineres Archiv ungewöhnliche Menge erklärt sich aus den vielfältigen Aufgaben der hohenlohischen Verwaltungen. Mehr aber noch erklärt sie sich aus den unterschiedlichsten Funktionen und Neigungen von Mitgliedern des Fürstenhauses selbst. Die Karten wurden zu einem Großteil aus militärischen Gründen gesammelt. Etliche Grafen und Fürsten standen in gehobener Position in auswärtigen Militärdiensten, z. B. Graf Philipp von H.-Neuenstein (1550 - 1606) als Feldherr Wilhelm v. Oraniens in niederländischen Diensten, Fürst Heinrich August zu H.-Ingelfingen (1715 - 1796) als Reichsfeldmarschall und Generalfeld-zeugmeister des Fränkischen Reichskreises oder sein Sohn Friedrich Ludwig (1746 - 1818) als preußischer Infanteriegeneral und Gouverneur von Breslau und Bay-reuth. Aber auch zur Sicherung und Klärung von Herrschaftsrechten (z. B. Jagd und Forst) und Territorialansprüchen entstanden Karten bzw. wurden solche gesammelt. Weitere Gründe für die Sammeltätigkeiten waren die geographischen (Reisekarten: "fremde Gegenden"), wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und pädagogischen (Schulkarten) Interessen der Sammler. Diese vielseitigen Interessen erklären auch, warum sich die vorliegenden Karten nicht auf den Raum von Württemberg und Hohenlohe erschöpfen. Nämlich vergleichsweise viele Karten zum deutschen, europäischen und internationalen Bereich sind enthalten. Den Umfang der Sammlung könnte die Beteiligung des Hauses H.-Oehringen (alt) an einem der renommierten Nürnberger Kartenverlage - der "Homännischen Officin" oder den "Homännischen Erben" - positiv begünstigt haben. Gut die Hälfte der Karten stammt aus diesem Verlag. Der zeitliche Schwerpunkt liegt im 18. und beginnen 19. Jahrhundert. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wird die Sammlung erheblich dünner, reicht jedoch mit Einzelexemplaren bis in die 1960er Jahre. Entweder sind Karten seit den 1850er Jahren spärlicher erworben worden oder befinden sich noch in Gebrauch der jeweiligen fürstlichen Verwaltungen. Auch mit Kriegsverlusten oder Verschleiß ist zu rechnen. Die politische Zäsur von 1806 spielt im Zusammenhang mit der Sammeltätigkeit keine entscheidende Rolle. Schon eher die veränderte Aufgabenstellung der fürstlichen Häuser seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Insgesamt dokumentiert der Kartenbestand das breitgefächerte politische und kulturelle Interesse und die Bedeutung des Hauses Hohenlohe während der Zeitspanne, in welcher die Sammlung entstanden ist. Es ist davon auszugehen, daß in verschiedenen hohenlohischen Häusern Kartensammlungen angelegt und auch in den betreffenden Schlössern, meist wohl in der Bibliothek, verwahrt wurden. Mit der Verlagerung aller hohenlohischen Archive nach Neuenstein kamen die gedruckten Karten aus den verschiedenen Schlössern ins Hohenlohe-Zentralarchiv. Hier wurden sie zu einem Bestand gedruckter Karten zusammengezogen. Die Herkunft der Karten wurde als nicht wesentlich angesehen und in der Regel in keinster Weise dokumentiert. Dies muß unmittelbar nach Kriegs-ende erfolgt sein, da 1951 bereits eine listenartige Erfassung des Bestandes vorlag. Im Zuge der Verlagerung der verschiedenen Linienarchive nach Neuenstein kamen nach und nach über 3100 gedruckte Karten zusammen. 2. Zur Geschichte des Bestandes und seiner Bearbeitung: Bei der ersten provisorischen Bearbeitung, der Erstellung einer Liste unter dem fürstlichen Archivrat Karl Schumm 1951, wurden die damals schon mehrheitlich vorhandenen Karten zu einem Gesamtbestand zusammengefügt, wie gesagt ohne Rücksicht auf die Provenienzen und die Eigentumsverhältnisse. Die Bearbeitung erfolgte nach dem Numerus-Currensprinzip. Die Ordnung basierte auf einer alpha-betischen Reihung nach Länder-, Regions- und Ortsnamen und die geographische Einteilung erfolgte nach oberflächlichen Gesichtspunkten. Oft wurden bei der Ordnung Kartenzusammenhänge zerrissen und sogar bestandsfremde - handgezeichnete - Karten in die Liste aufgenommen. Die Signaturvergabe erfolgte nach der geo-graphischen Zuordnung. Die Signatur bestand aus einem Großbuchstaben (W für Weltkarten, E für europäische Karten und D für deutsche Karten) und anschließen-der fortlaufender Nummer. Z. B. hat eine europäischen Karte die Signatur "E 80" oder eine Deutschlandkarte "D 46". Bei Folgen wurden Kleinbuchstaben nach der Zahl hinzugefügt, beispielsweise bei einer Frankreichkarte: "E 206 a - cc". Kriegskarten wurden z.T. mit römischen Ziffern versehen, z. B. eine Karte von Ungarn mit "K X/ 161". Diese Art der Signaturvergabe war für eine angemessene Benutzung wenig sinnvoll. Karten waren oft nur unter großer Mühe zu finden. Eine sorgfältige Neubearbeitung der Kartensammlung war dringend erforderlich, zumal auch etliche nachgetragene gedruckte Karten nicht berücksichtigt waren. Ursprüngliche Provenienzen konnten aber nicht mehr rekonstruiert werden, da jeder Hinweis auf die Herkunft aus den verschiedenen Archiven fehlt. Die Altsignaturen geben, mit Ausnahme einer Gruppe (H.-Kirchberg: "Sch[rank], T[isch] oder F[ach], Sch[ublade]"), keine gesicherte Auskunft über die Provenienz. Die Vorsignaturen wurden wahrscheinlich schon in der Zeit der Kartenanschaffung vergeben. Sie gliedern sich in Gruppen nach einfacher Nummernvergabe ("131", "Nr. 131", "1311/2" oder "Nro 131"), nach Kombinationen mit Groß- und Kleinbuchstaben und Zahlen ("Dd x S.138"), nach Kombinationen mit römischen und arabischen Ziffern und Buchstaben ("II M. 10" oder "605 R. I") oder nach der Lokatur (H.-Kirchberg: "S. 642, T. 2, Sch. 3"). Bei vielen Karten wurden gleich mehrere Signaturen vergeben. Sie deuten auf ältere Beständestrukturen hin. Bei einigen Karten sind gar keine Signaturen vorhanden. Einige wenige Karten und Atlanten, deren Herkunft eindeutig zu bestimmen war, wurden aus besitzrechtlichen Gründen aus dem Bestand herausgezogen und in die betreffenden Linienarchive zurückgeordnet. Der Hauptteil der Karten ist vermutlich h.-kirchbergischer Herkunft, angereichert mit einer erheblichen Anzahl von Karten des niederländisch/belgischen Bereichs aus wahrscheinlich württemberg-neuenstädtischem Besitz (h.-kirchbergisches Erbe). Der nicht näher zu bestimmende Rest der Karten verteilt sich auf die verschiedenen anderen Linienarchive. Bei der Bearbeitung wurde zuerst der Bestand gesichtet, der vor der Verzeichnung aus etwa 22 Schubladen, 92 Kartons/Boxen mit ca. 31/2 lfd. Regalmetern, 59 gerollten Karten, 38 Bänden und Heften und 4 Mappen bestand. Aus arbeitstechnischen Gründen wurden zunächst die Karten aus den Schrankschubladen, anschließend diejenigen in Kartons oder Boxen verwahrten Stücke und zuletzt die Bände in den Regalen nach dem im Numerus-Currensprinzip verzeichnet. Dabei fielen auch handgezeichnete Karten, Bilder, Baupläne und gedruckte Karten aus den Archiven Langenburg, Waldenburg und Öhringen auf. Sie wurden separiert und für eine spätere Bestandsbildung resp. Ergänzung des Bestands der handgezeichneten Karten verzeichnet. Bei den restlichen noch aufgefundenen gedruckten Karten im Hohenlohe-Zentralarchiv handelt es sich, von einer kleinen Gruppe von Atlanten und Militärkarten abgesehen, hauptsächlich um Flur-, Forst- und Vermessungskarten aus den Archiven Langenburg, Waldenburg und Öhringen. Auch sie wurden nicht in den Be-stand der gedruckten Karten einger eiht, sondern für eigene Bestände vorbereitet. Nach der Verzeichnung sämtlicher Karten war eine Klassifikation für den Bestand zu bilden. Aus praktischen Erwägungen und um Benutzern den Zugang zu erleichtern erfolgte die Gliederung hauptsächlich nach geographischen Gesichtspunkten. Eine Ordnung nach Sachthemen hätte wegen des Umfangs und der Art der Karten zu größerer Undurchsichtigkeit geführt. Der Kartenbestand ist in dreizehn Rubriken aufgeteilt. Es wird dabei von der Groß- zur Kleinräumigkeit vorgeschritten: Welt; Kontinente ohne Europa, mit Unterpunkten Afrika, Amerika, Asien und Australien/Ozeanien; Europa, mit Unterteilung in einzelne, nichtdeutsche Länder; und der Bereich Deutschland und ehemaliges Deutsches Reich, mit Unterteilung in einzelne Territorien und Regionen. Unter die Rubriken 7 bis 13 fallen die Karten, die sich nicht eindeutig geographisch zuordnen lassen (länderübergreifende Kriegsschauplätze), Spezialgebiete behandeln (Flurkarten, Stadtpläne, Kanäle, Naturphänomene) oder unter die Sparte Sonstiges fallen. Bei der Klassifikation mußten Kompromisse eingegangen werden, um den Bestand nach modernen geographischen Gesichtspunkten zu ordnen. Die Eingruppierung in Welt- und Kontinentalkarten konnte mit Ausnahme eines Rußlandatlas mit europäi-schen und chinesischen Gebieten [Nr. 7] ohne Komplikationen vorgenommen wer-den konnte. Die Einordnung in den Kontinent Europa und in europäische Länder war schwieriger. Zwei Problemkreise standen einer einfachen, einheitlichen Bearbeitung entgegen. Einerseits die Eingruppierung raum- und länderübergreifender Karten oder von Karten mit zwei oder mehreren unterschiedlichen Darstellungen auf einem Blatt, andererseits die Zuordnung von Karten mit veränderten historischen Räumen. Problemlos war wieder die Einordnung von Kartenblättern mit mehreren Darstellun-gen. Sie wurden nach dem größeren geographischen Bereich sortiert. Eine Karte mit der Darstellung Europas auf der Vorderseite und mit Darstellung des Deutschen Reichs auf der Rückseite wurde beispielsweise der Gruppe Europa zugeordnet [Nr. 65]. Problematischer waren die länderübergreifenden Karten. So mußte gleich bei der ersten Sparte der einzelnen europäischen Länder eine Untergruppe "Alpen" gebildet werden. Sie umfaßt die Karten des französisch-italienisch-schweizerischen und des deutsch-schweizerisch-österreichischen Grenzraumes, jedoch ohne die Gruppe der Karten des engeren Raums der schweizerisch-österreichischen Alpen, die den Sparten "Schweiz" und "Österreichische Erblande" zugeordnet wurden. Die Gruppe "Belgien, Niederlande und Luxemburg" passte sowohl von der räumlichen, als auch der historischen Zuordnung nicht einfach in ein vorgegebenes Schema. Der belgisch-luxemburgische Raum wechselte im bearbeiteten Zeitraum, von etwa 1660 bis 1840, mehrfach seine politische Zugehörigkeit: spanische Niederlande bis 1715, dann österreichische Niederlande, in der Revolutionszeit französisch, von 1815 bis 1830 Königreich der Vereinigten Niederlande und erst danach Königreich Belgien. Mit einiger Berechtigung hätten die Karten auch einer Gruppe "Spanien", der Sparte "Deutschland und Mitteleuropa" mit der Untergruppe "Österreichische Erblande" oder "Frankreich" zugeordnet werden können, wenn es nicht Überschneidungen mit dem Raum der engeren Niederlande [Republik der Vereinigten Niederlande, Königreich der Niederlande] gäbe. So konnten die Karten, die den belgischen und niederländischen Raum betreffen, nur zu einer eigenen Gruppe nach modernen geographischen, historisch nicht ganz treffenden Gesichtspunkten formiert werden. Frankreich, das historisch und geographisch eine verhältnismäßig kontinuierliche Entwicklung erlebte, konnte in die Untergruppen Gesamtfrankreich und einzelne Regionen aufgeteilt werden, unter Einbeziehung von Gebieten, deren politische Zu-gehörigkeit nicht ganz eindeutig war und erst später definitiv zu Frankreich gehörten, wie Lothringen, das Elsaß, Korsika, Savoyen und Nizza. Bemerken swert ist bei die-ser Gruppe der erste topographische Atlas Frankreichs [Nr. 138] von Cassini, von dem 108 von insgesamt 175 Blättern im hier verwahrten Exemplar vorliegen. Die Untergruppe "Gebiete Frankreichs" wurde zuerst alphabetisch und danach chronologisch angelegt. Ähnlich verhielt es sich mit dem Gebiet Italiens, das als einheitlicher Raum behandelt und nach modernen politischgeographischen Gesichtspunkten ebenfalls in die Sparten Gesamtitalien und einzelne Territorien aufgeteilt werden konnte, unter Einbeziehung der Inselgruppe Malta. Großräumiger mußte bei den westeuropäischen Gebieten verfahren werden. Sowohl Großbritannien und Irland, als auch Spanien und Portugal mit Gibraltar in ihrer Gesamtdarstellung wurden zumeist auf einem Kartenblatt abgebildet. Daher bot sich eine Einteilung in die Gruppen "Großbritannien und Irland" und "Iberische Halbinsel" an. Der Raum Ost- und Südosteuropa machte Probleme, weil sich die territorialen Zu-gehörigkeiten und Grenzen während des behandelten Zeitraums von ca. 1650 bis 1880 permanent änderten. Aus der zeitweiligen Zugehörigkeit der Herzogtümer Kurland und Livland und der dauernden des Großfürstentums Litauen zum Königreich Polen z. B. wurden die Karten dieses Bereichs zu der Sparte "Polen und baltische Länder" zusammengefügt. Wegen der politischen Veränderungen insbesondere durch die polnischen Teilungen mussten Kompromisse eingegangen werden. So wurde eine Generalsparte "Königreich Polen und Großfürstentum Litauen" gebildet, die den Großraum insgesamt erfasst. Als Rarität wäre die große "Carte de la Pologne" [Nr. 230] aus dem Jahr 1772 von Rizzi-Zannoni zu erwähnen. Um aber den politischen Wechselfällen nach Umfang der Karten gerecht zu werden, wurden zwei weitere Untergruppen gebildet. Die Sparte "baltische Herzogtümer" verband die oben genannten Herzogtümer mit dem ethnisch-geographisch, aber nicht politisch zum polnisch-litauischen Bereich gehörigen Herzogtum Estland. Schwieriger gestaltete sich die Einordnung der Kartengruppe "Königreich Galizien". Aus historischen Gründen hätte man sie auch der Sparte "Österreichische Erblande" unter Inkaufnahme der Zerschneidung des geographischen Zusammenhangs zuschlagen können. Um aber zu einem vernünftigen Kompromiß zu kommen, wurde sie als eigene Gruppe dem polnischen Bereich zugeordnet. Schwieriger war die Behandlung der Karten des Russischen Reichs. Eine Gliederung, die der vorgegebenen Ordnung entsprochen hätte, war nur mit Einschränkung möglich. Rußland, das sich mit weiten Teilen seines Gebiets über Asien erstreckt, hätte genauso gut dieser Sparte zugeordnet wer-den können. Da aber der Schwerpunkt des Landes in Europa lag und liegt, konnte die Gruppe "Rußland" in die Gruppe der europäischen Länder eingegliedert werden. Als fast unlösbare Aufgabe erwies sich die Einordnung der Karten, die das Osmanische Reich [Türkei] und die benachbarten Gebiete umschließen: neben Karten des Osmanischen Reichs, das in einen europäischen und einen asiatischen Teil aufgegliedert war, gibt es in dieser Gruppe eine Anzahl von Kartensätzen, die die rus-sisch-türkisch-österreichischen Kriegsschauplätze des 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts auf dem Balkan und in den nördlichen Schwarzmeergebieten darstellen. Dazu kommen noch Karten mit Überschneidungen der verschiedenen südosteuropäischen Territorien aus dieser Zeit. Um Kartenzusammenhänge nicht zu zerreissen, mussten Kompromisse in diesem Bereich in Kauf genommen werden. So wurde, um den Gesamtbereich abzudecken, eine Sparte "Südosteuropa, Schwarzes Meer und Kleinasien" gebildet, die sich in vier Untergruppen aufteilt: die Gruppe "Balkan und Griechenland" setzt sich aus den verschiedenen südslawischen, rumänischen und griechischen Territorien und aus Donaukarten zusammen, die zweite Gruppe umfaßt "Ungarn (mit Siebenbürgen)"], die dritte Gruppe "Türkei (Osmanisches Reich)" und die vierte Gruppe "Mehrere Länder" [04.11.04.] als Sammelbecken der nicht eindeutig zuzuordnenden Karten, di e sich aus Kartenwerken der Kriegsschauplätze des Balkan und Schwarzmeergebiets und aus Karten der südrussisch-ukrainischen Ströme zusammensetzt. Karten der Krim/Tauriens wurden, wenn sie nicht Teil der Kriegsschauplatzkarten sind, in die Sparte Rußland einge-ordnet. Die nordischen Staaten mit ihren Provinzen konnten dagegen einheitlich in den Großraum "Skandinavien" aufgenommen werden, zumal etliche der Länder auf jeweils einem Blatt abgebildet waren. Ebenso wurde mit der Gruppe "Schweiz" verfah-ren. Dabei konnte der in Einzelkarten aufgesplitterte und einzeln verzeichnete "Atlas Suisse" [Nr. 280] zusammengefügt werden. Etwas leichter fiel die Klassifikation der Karten zu "Deutschland und Mitteleuropa" und zu "Territorien und Teile Deutschlands". Auch hier waren Kompromisse zwischen politisch-geographischer Einordnung und historischer Zugehörigkeit zu machen. Sollten Karten, die heute nichtdeutsche Länder darstellen, in die Gruppe der europäischen Länder eingegliedert werden oder in die den deutschen Territorien? Und sollten Karten z. B. der Reichskreise, die mehrere Territorien abdeckten, als eigene Gruppe formiert werden oder nicht? Die Klassifikation wurde hier primär nach historisch-geographischen Gesichtspunkten vorgenommen, da eine Einteilung unter modernen politischen Aspekten den Kartenaussagen in keiner Weise entsprochen hätte. Bei der Gliederung wurde eine Mischung nach regionalen Räumen und histo-rischen Territorien gewählt, wobei die Karten der Reichskreise in die Sparten der jeweiligen Regionen eingereiht wurden. Die Karten, die der Sparte "Deutschland" zugeordnet sind, decken im wesentlichen das Gebiet des alten Deutschen Reichs ab, z. T. in Ausschnitten (Atlasfragmente), nach relativ klarem Ordnungsmuster, während die Sparte "Territorien Deutschlands" wieder größere Zugeständnisse er-forderte. Die Gliederung der Gruppe "Bayern" gestaltete sich einfach. Sie beinhaltet nur das Gebiet des Herzogtums, Kurfürstentums und des Königreichs Bayern. Hier finden sich die ältesten im Bestand vorhandenen Karten, die "bairischen Landtafeln" von Phillipp Appian aus dem Jahr 1568 [Nr. 379 und 380]. "Böhmen und Mähren" wurde wegen des Umfangs der Karten und der wichtigen Rolle als Territorium des Deut-schen Reichs [Königreich, Kurfürstentum] als eigene Kartengruppe ausgewiesen, mit verschiedenen Atlanten bzw. Kartenwerken von beiden Gebieten. Die Gruppen der "Fränkischen Territorien" und von "Hessen" konnten nach einheitlichen Prinzipien eingereiht werden. Sie enthalten interessante Karten und Kartensätzen der Markgrafschaft Ansbach [Nr. 423 - 428] und zeitgenössische Kartensätzen des Kriegs-schauplatzes Hessen während des Siebenjährigen Kriegs [Nr. 457 und 458] aus dem Jahr 1761. Letztere sind von Carlet de la Rozière, Adjutant des französischen Oberbefehlshabers, Marschall Broglie. Zur besonderen Dokumentation des heimischen Raums wurde eine eigene Kartengruppe "Hohenlohe" herausgehoben und von der Gruppe der fränkischen bzw. südwestdeutschen Karten getrennt. Insbesondere die Landtafeln der Gegenden um Langenburg und Kirchberg aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts [Nr. 472 - 475] und die Gesamtdarstellungen von Hohenlohe von Schapuzet und Hammer aus der zweiten Hälfte des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts [Nr. 477 - 482] wä-ren hervorzuheben. Die Sparte "Norddeutschland" umfaßt alle Karten des niedersächsisch-nordelbischen Raums mit zwei Atlanten von Mecklenburg-Strelitz [Nr. 499] und Mecklenburg-Schwerin [Nr. 501] des Grafen v. Schmettau aus den 1780er Jahren. Bei der Gruppe "Österreichische Erblande" war zu entscheiden, ob man sämtliche Karten der österreichischen Monarchie zusammenfasst oder, wie hier wegen des Umfangs und der Art der Karten, in die einzelnen Teilreiche resp. Erblande aufteilt. In diese Sparte wurden nur Karten des engeren Bereichs [Österreichischer Reichs-kreis, Gebiet des heutigen Österreichs] aufgenommen, mit Ausnahme von Darstel-lungen der Gesamtmonarchie. Er wähnenswert ist der Atlas [Kartenwerk] Tirol von Peter Anich und Blasius Hueber aus dem Jahr 1774 [Nr. 509]. Ähnlich verhielt es sich mit den Karten der preußischen Monarchie. Auch hier mußten die Gruppen ge-teilt werden, um räumliche und kartentechnische Trennungen zu vermeiden. Die Sparte "Pommern" enthält etwa auch Karten mit Darstellungen von Schwedisch-Vorpommern, die Gruppe "Schlesien" erstreckt sich zeitlich von der österreichische Epoche bis zum Ende des Deutschen Reichs, mit einem Atlas [Kartenwerk] der schlesischen Teilfürstentümern aus den 1730er bis 1750er Jahren [Nr. 648, 649 und 658], Kriegskarten der Schlesischen Kriege und Karten, die bis in die 1940er Jahre hineinreichen. Die Hauptgruppe der "Preußischen Staaten" umfasst alle übrigen Karten, von Darstellungen der Gesamtmonarchie bis zu einzelnen Bezirken, mit Kartenwerken von Ost- und Westpreußen [Nr. 548 und 555] und einer "Special-Karte" von Südpreußen des preußischen Hofbaumeisters David Gilly aus den Jah-ren 1802/1803 [Nr. 552 - 554]. Die Bildung der Sparte "Rhein (mit angrenzenden Ländern)" erfolgte unter dem Kompromiß, Flußkarten des Rheins, Karten des Rheingebiets [Ober-, Nieder und Kurrhein] und Kriegskarten, die zwar den Titel Rhein tragen, sich aber über einen weit größeren Bereich erstrecken, in eine faßbare Gruppe zu vereinen. Bei der Bearbeitung konnten auseinandergerissene Kartensätze zusammengefügt werden, wie z. B. die Kriegsschauplatzkarte 1794 von Dewarat [Nr. 605] oder die Stromvermessungskarten des pfalz-bayerischen Oberrheinbauinspektors Wiebeking zu Ende des 18. Jahrhunderts [Nr. 608 und 612]. Der Bereich "Sachsen" war unter klaren Gesichtspunkten gegliedert, unter Einbeziehung der Karten des Obersächsischen Reichskreises (mit preußischen Gebieten) aus Gründen der Einheitlichkeit. Zu nennen sind hier die Kartensätze vom Erzgebirgskreis des preußischen Majors v. Petri [Nr. 630], der Einzeldarstellungen des Obersächsischen Kreises in acht Boxen von Peter Schenk [Nr. 623], der Gesamt-darstellung der Wettiner Lande des Frankfurter Kartographen Johann Wilhelm Abraham Jäger [Nr. 634] und von der Kriegsschauplatzkarte Siebenjähriger Krieg des sächsischen Hauptmanns Backenberg [Nr. 641]. Um der Zäsuren der Jahre 1803, 1806 und 1810 mit ihren politischen und territoria-len Änderungen gerecht zu werden, wurden die Karten des schwäbisch- alemannischen und des heute baden-württembergischen Bereichs zu einer einheitli-chen Gruppe "Südwestdeutschland" zusammengefügt. Erwähnenswert sind die "Charte von Schwaben/Württemberg" [Nr. 681 und 682] von Amann und des Tübin-ger Mathematikers und Astronomen Bohnenberger als erster Versuch der Landes-vermessung, ca. 1796 bis 1810, der "Topographische Atlas des Königreichs Würt-temberg" [Nr. 695 - 697] der Landesaufnahme von 1821 bis 1851 und die Vorläuferkarten des Historischen Atlas von Baden-Württemberg, die "Generalkarte von Württemberg" von Bach [Nr. 707] und "Der deutsche Südwesten am Ende des alten Reiches" [Nr. 714] von Erwin Hölzle, 1938. "Thüringen" konnte einheitlich nach Territorien sortiert werden, die letzte Sparte der "Territorien Deutschlands", die Gruppe "Westfalen", wurde wieder nach Kompromißgesichtspunkten gebildet, da der Darstellungsbereich häufig über den genannten Raum des Titels hinausging, wie bei den Kriegskarten von Dezauche, 1797 [Nr. 743] und von le Coq, 1804 [Nr. 744]. Der Rest der Karten verteilt sich auf die Sparten 7 bis 13. In die Gruppe der "länderübergreifenden Kriegsschauplätze" wurden alle die Kriegskarten eingeordnet, die keinem festen geographischen Raum zuzuordnen sind, wie die Karten zum Sie-benjährigen Krieg, mit allen Schlachtfeldern und Kriegsschauplätzen, des preußischen Oberst Friedrich Wilhelm v. Baur [Nr. 747 - 749] und des Premierleutnants J. v. Saint Paul [Nr. 763] oder der Atlas der Revolutionskriege [Nr. 760] des Schweizer Generals in französischen und russischen Diensten, Baron Henri v. Jomini. Die sich im Bestand befindlichen Flurkar ten wurden aus Bestimmungs- und Provenienzgründen nicht der allgemeinen Flurkartensammlung zugeordnet, sondern bilden eine eigene Gruppe. "Stadtpläne", "Kanalbauten", wie der alte Rhein-Main-Donau-Kanal, "Naturphänomene", wie die Sonnenfinsternis von 1706, "Statistiken" und "Sonstiges", mit Kupferdruckplatten zu den hohenlohischen Landtafeln [Nr. 853: zu Nr. 473 - 475] und der Hohenlohekarte von C. F. Hammer [Nr. 860: zu Nr. 481] bildeten den Abschluß des Bestandes. Die endgültigen Signaturen sind nach folgenden Kriterien vergeben worden: mit einfacher Nummernvergabe, bei Kartensätzen mit Folgekarten mit Schrägstrich nach der Signatur, wie z. B. "208/1" oder "229/1 - 4" und bei Doppel- oder Mehrfachüber-lieferungen mit Angabe der Exemplare, wie z. B. die Karte von Weikersheim "476 (4 Exemplare)". Die Art der Lagerung orientiert sich nach den Gegebenheiten der Kar-ten. Vier Lagerungsarten kommen vor. Sie sind jeweils an der Signatur erkennbar: die gewöhnliche Planlagerung in Schubladen ist nicht besonders hervorgehoben. Sodann gibt es gerollte Karte ["(gerollt)"] und Regallagerung von Bänden oder Heften ["(Band)"] und von Karten in Boxen ["(Karton)"]. Kombinationen zwischen Lagerungsart und Kartenfolgen in den Signaturen kommen häufig vor, wie z. B. "296/1 (2 Exemplare)" oder "209/1 - 4 (Karton)". Die Verzeichnungsweise erfolgte dem historischen Wert der Karten entsprechend vergleichsweise intensiv. Die Titelaufnahmen enthalten in der Regel die folgenden Angaben. Der Titel ist in der Regel im Originalwortlaut übernommen, bei Überlänge in gekürzter Form. Bei Fehlen eines Titels wurde eine eigene Version erstellt, die Thema und Bereich der Karte beschreibt. Bei nichtdeutschen, altertümlichen oder von der Darstellung abweichenden Titeln wird in eckigen Klammern [ ] die deutsche oder heute übliche Schreibweise übernommen. Der Bereich der Kartendarstellung ist nach drei Mustern beschrieben: Abschnitte beziehen sich auf den Kartenrand (links-rechts, oben-unten), Ausschnitte auf markante Eckpunkte und Orte am Kartenrand und Be-reiche auf gedachte Radien von markanten Punkten oder Orten aus. Bei einigen Karten wird noch die Art ihrer Zugehörigkeit zu Kartenfolgen in den Titel aufgenommen. Die Kartographen wurden, wenn auf der Karte vermerkt, mit ihrer Berufsbezeichnung bzw. Funktion als Verfasser/Kartographen, Verleger, Herausgeber, Zeichner, Kup-ferstecher, Texter, Drucker usw. angegeben. Bei der Beschreibung der Kartenausführung wird, wenn angegeben, die Auflage, die Exemplarnummer (bei Mehrfachexemplaren), der Kartentyp (Druck, Lithographie oder [Kupfer]Stich) und die Art der Kolorierung genannt, wobei die Karten in der Mehrheit nur teilkoloriert sind. Grenzlinien wurden in verschiedenen Farben, bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit der Hand eingefärbt. Die im Titel angegebenen Be-reiche und Territorien sind flächig, Orte in der Regel rot oder orange koloriert, die Randbereiche der Karte blieben überwiegend unkoloriert. Der Maßstab wurde bei fast allen Karten - auch ohne ursprüngliche Maßstabsanga-be - in das heute übliche metrische Bruchsystem umgerechnet, ausgenommen Son-derkarten und Atlanten mit sehr unterschiedlichen Karten. Erscheinungsort und -jahr sind generell aufgenommen, in etlichen Fällen mit Mehr-fachnennung; bei unsicherer Zuordnung wird der Entstehungsort in eckigen Klammern, bei fehlender Zeitangabe wird der vermutete Zeitraum ([um...] oder [nach...]) ebenfalls in eckigen Klammern angegeben. Die alten Signaturen wurden, soweit verifizierbar, alle in der Reihenfolge aufgenommen, wobei die Signaturen, die Karl Schumm in seiner Liste aufgenommen hat, als letzte genannt sind. In der formalen Beschreibung wird auf die ursprüngliche Lagerung (gefaltet, gerollt) verwiesen. Die Kartenmaße (Breite x Höhe) beziehen sich auf die eigentliche Kartendarstellung, die Maße des Blattschnitts (Außenrahmen) sind in Klammern wiedergegeben. Der kartographische Typ wird in drei Kateg orien (thematische, topographische oder physische Karte) eingeteilt. Wobei Karten mit der Entstehungszeit vor Beginn des 19. Jahrhunderts oft nicht eindeutig zuzuordnen und zur besseren Kenntlichmachung in Mischformen angegeben sind. Anschließend folgen grundlegende Angaben zur Kartendarstellung, wie z. B. zum Verkehrsnetz, der Topogra-phie, zur Siedlungsform, zur politischen Einteilung oder zum Kriegsgeschehen bei Militärkarten. Bei Kartensätzen oder -werken wird der Haupttitel genannt, die Blattnummer, soweit aufgeführt, und die Funktion der Karte (Titel- oder Folgeblatt). Zuletzt wird der Verwendungszweck der Karte angegeben, z. B. als politische, Militär-, Schul- oder Verkehrskarte. In den Bemerkungen wurden der oder die ursprünglichen Maßstäbe, die Einteilung nach Längen- und Breitengraden, soweit sie vorhanden waren, oder das Meridiangitternetz genannt, in der Regel der hier als "alter Pariser Meridian" (1613 in Paris festgelegt, mit Nullmeridian durch die Insel Ferro = Hierro/Kanaren) bezeichnete Meridian. Bei Abweichung von der sonst üblichen Nordung der Karte wurde die ent-sprechende Ausrichtung nach der Himmelsrichtung eigens erwähnt. Sonstige auffal-lende Elemente der Kartendarstellung, wie z. B. die künstlerische Ausgestaltung der Titel-, Skalen- oder Widmungsschablonen in allegorischer Form, die Angaben von Truppenstellungen oder Belagerungsringen, von Wappendarstellungen, Erläuterungen, Widmungen, genauere Angaben zur politischen Einteilung, handschriftliche Vermerke und andere Besonderheiten wurden am Ende der Verzeichnung aufgenommen. Die endgültige Erschließung und Bildung des vorliegenden Bestands durch den Unterzeichnenden erfolgte im Rahmen des von der Kulturgutstiftung geförderten Projekts "Erschließung der gedruckten Karten des Hohenlohe-Zentralarchivs" in der Zeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2000. Der Bestand, der die Bezeichnung "Hohenlohe Zentralarchiv: Gedruckte Karten" erhielt, umfasst 1382 Titelaufnahmen für ca. 3060 Karten in 33 Schubladen, 59 gerollte Karten, 92 Karten in Boxen/Kartons und 38 Bände (ca. 4,5 lfd. Regalmeter). Eine ergänzende Benutzung der Kartenbestände der Linienarchive des Bestands der handgezeichneten Karten des Hohenlohe-Zentralarchivs ist unter Umständen sinnvoll. 3. Erläuterung zum Aufbau der Titelaufnahmen: Alle Karten werden im vorliegenden Findbuch nach folgendem Schema in der angegebenen Reihenfolge beschrieben: Bestellsignatur - Ordnungsnummer Titel der Karte (als Zitat) oder Angabe des Karteninhaltes Karthograph und sonstige an der Entstehung der Karte beteiligten Personen Entstehungsstufe, Auflage, Ausführung der Karte Maßstab Entstehnungsort weitere formale Beschreibung Bemerkungen Vorsignaturen Entstehungzeit
          BArch, R 4601 · Bestand · (1922) 1933-1945 (1952,1973)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...

          Gesandtschaft Dresden nach 1807 (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Dresden · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Im Zuge des Modernisierungsschubes, der von der Reformbeamtenschaft um Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein und Karl August von Hardenberg nach der Niederlage Preußens gegen das napoleonische Frankreich in Gang gesetzt wurde, hatte man sich mit Publikandum vom 16.12.1808 für die Abschaffung des überkommenen Kabinettsystems zugunsten selbständiger Fachministerien und damit auch für die Bildung eines Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten entschieden. Diesem sollte die geschäftliche Leitung des gesamten völkerrechtlichen Verkehrs, d. h. die Vertretung der Rechte und Interessen des preußischen Staates gegenüber anderen Staaten obliegen. Vom Ministerium ressortierten im Ausland die Gesandtschaften und Konsulate, so auch die preußische diplomatische Vertretung im Königreich Sachsen in Dresden. Die Gesandtschaft Dresden hatte wie alle diplomatischen Vertretungen die Aufgabe, den diplomatischen Verkehr zwischen Preußen und den Staaten des Gesandtschaftsbereichs, der nicht nur das Königreich Sachsen allein beinhaltete, sondern zeitweise auch die thüringisch-sächsischen und anhaltischen Staaten umfasste, zu regeln. Weiterhin hatte sich die Gesandtschaft der Belange und Probleme sowie der Anliegen und Wünsche einzelner Personen und privater Einrichtungen im zwischenstaatlichen Rechtsverkehr anzunehmen. Der Krieg gegen Frankreich von 1806/07 bedeutete in den Beziehungen zwischen Preußen und Sachsen eine erhebliche Zäsur. Es kam zu unüberwindlichen Spannungen, und beide Staaten waren nicht an intensiven diplomatischen Beziehungen interessiert, stand doch das von Napoleon zum Königreich erhobene Sachsen bis zum Ende der französischen Fremdherrschaft 1813 treu zu Frankreich. Während der Jahre 1806 bis 1815 blieben zwar die diplomatischen Kontakte zwischen beiden Staaten erhalten, aufgrund der politischen Ereignisse kam es aber zu keinem kontinuierlichen diplomatischen Verkehr zwischen Preußen und Sachsen. 1813 wurde der Gesandte in Dresden nach Berlin zurückberufen. Erst im Februar 1816 wurde mit Freiherr Johann Christian Magnus von Oelssen wieder ein preußischer Gesandter in Dresden akkreditiert. Mit der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen nach dem Wiener Kongress 1815 und dem Friedensvertrag zwischen Sachsen und Preußen im Mai 1815 waren die nachfolgend aufgeführten preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister tätig: Oelssen, Freiherr Johann Christian Magnus von: 1816 - 1819 Jordan, Johann Ludwig von: 1819 - 1848 Canitz und Dallwitz, Julius von: 1848 - 1850 Galen, Graf Ferdinand von: 1850 - 1852 Schulenburg, Graf von der: 1852 Redern, Graf Heinrich Alexander von: 1853 - 1859 Solms - Sonnewalde, Graf zu: 1859 Savigny, Carl Friedrich von: 1859 -1863 Gundlach, von: 1863 Rantzau, Graf Otto Karl Josias zu: 1863 - 1864 Buddenbruck, Freiherr von: 1864 Schulenburg-Priemern, Graf Gustav von: 1864 - 1866 Landsberg-Steinfurt, Freiherr von: 1866 - 1867 Eichmann, Friedrich von: 1867 - 1873 Solms-Sonnewalde-Altpouch, Clemens Eberhard Theodor Graf zu: 1873 - 1878 Dönhoff, Graf Otto von: 1878 - 1879 Dönhoff, Graf Carl von: 1879 - 1906 Hohenlohe-Oehringen, Prinz Hans zu: 1906 - 1911 (nicht besetzt 1911/12) Bülow, Dr. Alfred von: 1912 - 1914 Schwerin, Graf Ulrich Karl Wilhelm von: 1914 - 1919 (nicht besetzt 1919) Berger, Herbert Ritter und Edler von: 1920 - 1922 Schellen, Dr. : 1922 - 1924 Im preußisch-österreichischen Krieg von 1866, bei dem Sachsen auf Seiten Österreichs kämpfte, kam es erneut zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Im Juni dieses Jahres ging der preußische Gesandte zurück nach Berlin, die Akten des Gesandtschaftsarchivs wurden nach Berlin verbracht. Nach dem Friedensschluss zwischen Preußen und Sachsen im Oktober 1866 wurde erneut ein Gesandter in Dresden ernannt. Nach 1918 war der preußische Gesandte in Dresden für ganz Norddeutschland zuständig, soweit überhaupt noch innerdeutsche diplomatische Beziehungen bestanden. Zum 31. 3. 1924 wurde die Gesandtschaft im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen aufgelöst. Bestandsgeschichte Der Bestand umfasst neben der politischen Korrespondenz mit Berichten der Gesandtschaft an das Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten sowie dessen Erlassen zu allen internationalen und nationalen Ereignissen vor allem Akten über die verschiedensten zwischenstaatlichen Fragen im politischen, polizeilich-rechtlichen, militärischen, kulturell-sozialen und wirtschaftlichen Verhältnis Preußens zu Sachsen, speziell zur wirtschaftlichen und politischen Einigung Deutschlands sowie über die Beziehungen zu anderen Staaten. Die Akten gelangten in mehreren Ablieferungen zwischen 1814 und 1939 aus dem Preußischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten an das Geheime Staatsarchiv. Eine Neuverzeichnung sowie Neuordnung erfolgte im Jahr 1995. Für die Verzeichnung wurden die Aktentitel überprüft, gegebenenfalls korrigiert und durch "Enthält - Vermerke" vertieft. Eine Ausnahme bildet die Aktengruppe "Politische Korrespondenz". Hier wurde der knapp gefasste Aktentitel - analog zur Erschließungstiefe dieser Archivalien in den übrigen Gesandtschaftsüberlieferungen - auf Grund der vielfältigen Informationen der einzelnen Korrespondenzen belassen und nicht weiter intensiv erschlossen. Die Sortierung der Korrespondenzakten erfolgte nach Orten und weiter in chronologischer Reihung. Bei Sammelakten erfolgte die Reihung nach dem ersten aufgeführten Ort. Die Indexierung erfolgte anhand der im Aktenband gegebenen Informationen. 2005 fiel die Entscheidung, den Gesamtbestand I. HA Rep. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate nach 1807 provenienzgerecht als Einzelbestände der verschiedenen Gesandtschaften etc. aufzustellen, so dass die vorliegenden Archivalien nun unter der Bestandsbezeichnung I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Dresden nach 1807 firmieren. Quellen- und Literaturhinweise: - Paul Marcus: Die preußische Gesandtschaft Dresden im 19. und 20. Jahrhundert und ihre Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in: Archivalische Zeitschrift, herausgegeben von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayern, 81. Band, Böhlau Verlag Köln, Weimar Wien, 1998 - Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hg. von Walther Hubatsch, Bd. 12 Teil A: Preußische Zentralbehörden, Marburg/Lahn 1978 S. 101 Bestandsumfang: 776 Verzeichnungseinheiten Letzte vergebene Signaturnummer: 774 Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Dresden nach 1807, Nr. # Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Dresden nach 1807, Nr. # Berlin, 7. Januar 2008 S. Reinhardt, Archivamtfrau Bestandsbeschreibung: Laufzeit: 1809 - 1924 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

          BArch, PH 3 · Bestand · 1867-1920 (1926-1972)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Das Bundesarchiv besitzt vereinzelte vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Anordnungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Unterlagen zu Ereignissen des Ersten Weltkrieges und Formationsverzeichnisse des Feldheeres. Von der Eisenbahnabteilung sind einige Akten über einzelne Projekte, vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen erhalten. Die Akten des Generalstabes sind durch Kriegseinwirkung 1945 beim Brand des Heersarchivs in Potsdam zum allergrößten Teil vernichtet worden. Erhalten geblieben sind lediglich splitterhaft überlieferte Einzelstücke. Anfang 1994 gelangte nochmals ein großer Teil von Unterlagen zum Bestand. Diese Aktenreste befanden sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR. Der Amtsdrucksachenbestand PHD 7 wurde aufgelöst und in den Bestand überführt. Die großformatigen Pläne und Karten wurden aus den Akten entnommen, in Kartenmappen gelegt und dem Bestand angegliedert. Der Bestand wurde mit Ausnahme der Amtsdrucksachen (alt PHD 7) und der Großformate mikroverfilmt. Für die Benutzung stehen Mikrofilme zur Verfügung. Inhaltliche Charakterisierung: Ausgehend vom Aufgabenbereich enthält der Bestand Unterlagen über Organisation und Geschäftsverteilung, über militärische Maßnahmen ausländischer Staaten und Abwehrmaßnahmen deutscher Stellen, Aufklärungsberichte und Nachrichten über fremde Heere, Auswertung von Gefangenenaussagen sowie zu Einsatz, Verwendung und Stärke der Fußartillerie im Kriege. Zudem liegen vereinzelt vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Befehle, Anordnungen, Mitteilungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Nachrichten über Kriegsereignisse aus dem Ersten Weltkrieg vor. Von der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes ist ein Rest von Einzelfallakten über Eisenbahnprojekte erhalten geblieben. Vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes sind vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen überliefert. Von den Akten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges blieben Abschriften in ganz geringem Umfang im Nationalarchiv in Washington erhalten. Mehrausfertigungen davon sind hierher abgegeben worden. Ersatzüberlieferungen, z.B. von grundsätzlichen Erlassen, Befehlen oder Schriftwechsel preußischer Militär- und Kommandobehörden, die an zivile oder militärische Behörden der Einzelstaaten gingen, findet man in den Beständen der entsprechend zuständigen Landesarchive, insbesondere Bayern, Württemberg, Baden sowie Sachsen. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 37,0 lfm 1006 AE Zitierweise: BArch, PH 3/...

          Handels- und Gewerbeangelegenheiten, Bd. 6
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 109, Nr. 1539 (Benutzungsort: Dessau) · Akt(e) · 1897 - 1898
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Handelsberichte.- Zusammenstellung der im Handel mit Deutsch- Ostafrika vorkommenden gebräuchlichsten Waren.- Bericht über die Handels- und Industrieverhältnisse in den südrussischen Städten. Enthält: Einfuhr französischen Kolonialzuckers nach Holland S. 5. - Vorschläge über Verkehrsunternehmungen in Vorderasien S. 8. - Warnung vor der Firma "Societa Generale di Commissione Esportazione ed Importazione" in Napoli (=Neapel) S. 12, S. 20. - Fabrikation von Tüllgardinen in Russland S. 14. - Schwindelfirmen "Bankvereinigung Grün & Co." in Amsterdam und "Fondsenbank" in Haag S. 16/19, S. 24, S. 45. - Gründung einer Zuckerraffinerie in Uruguay S. 22. - Beteiligung der deutschen Industrie bei Lieferungen für Rumänien S. 28. - Einfuhr von Mineralwasser nach Rumänien S. 32. - den Odessaner (Hafenstadt in der Ukraine) Holzhandel betreffend S. 34. - der Außenhandel Teherans S. 48. - Erhebungen über den Kleinhandel S. 54. - Übelstände der Konkursgesetze in Argentinien S. 55. - das chilenische Zollsystem S. 58. - Handel mit Deutsch-Ostafrika S. 67. - Notiz über den Außenhandel Mexikos S. 72. - Frage wegen Abänderung des bisherigen Verfahrens bei der Konzessierung (=behördliche Genehmigung) gewerblicher Anlagen S. 81/100. - Maschinen-Einfuhr in Indien S. 101/104. - die Verwendung von Kakaoschalen in Belgien S. 105/109. - Bezug von Tabak aus Deutschland durch die Monopolregie in Tunis S. 110. - Errichtung einer Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen und die auf deren Anregung herausgegebenen Schriften S. 106/118, S. 148. - der Handel von Bagdad im Jahr 1896 S. 119/131. - deutsches Kolonialsein, Beteiligung an der Gründung abgelehnt. - Verdrängung ausländischer Fabrikate in Norwegen S. 132. - Bildung eines schwedischen Zuckerringes S. 137/138. - Warnung vor der Firma "M. Kruh" in Rustschuk S. 138/143. - Zusammenstellung der in der südafrikanischen Republik gangbaren Handelsartikel S. 144/144. - Notiz betreffend die Berücksichtigung ausländischer Angebote bei Submissionen der dänischen Staatsbahnverwaltung S. 149. - Handelsbericht des Konsulats in Alexandrien (ägypt. Stadt) über die Vorteile, die eine Güterverfrachtung nach Alexandrien durch die deutsche Levante-Linie (Mittelmeerländer östl. von Italien) den deutschen Interessenten bietet S. 152. - Handels- und Industrie-Verhältnisse in einzelnen südrussischen Städten S. 155. - Ausfuhr von Ziegeln nach Österreich-Ungarn S. 183/184. - Einfuhr von deutschen und englischen Stoffproben und Garnen nach Paramaribo (Hauptstadt von Suriname, Südamerika) S. 185. - Handelsbeziehungen der europäischen Industriezentren mit Uesküb und Monastir (Mazedonien) S. 186/187. - Warnung vor der Bankfirma "G. Bonfils" in Paris S. 188. - Ausnutzung der Wasserkräfte in Schweden für Anlagen der elektrotechnischen Industrie S. 191/195. - Handel der Vereinigten Staaten von Amerika mit den Republiken Südamerikas S. 196/198.- Nutzbarmachung behördlicher Feststellungen für die kaufmännische Krediterkundigung Auskunftei Schimmelpfennig Berlin. - Warnung vor dem Schwindler "E. Waller" in London S. 200/201. - Verbot der Waffeneinfuhr nach Persien S. 202/203. - marktgängige Waren in Togo (Westafrika) S. 204/205. - Warnung vor der Schwindelfirma "Kommanditgesellschaft Th. Keszler & Comp." in Antwerpen S. 206. - Warnung vor der Schwindelfirma "Antwerpener Kommissionsbank" S. 207. - dänischer Exportverein, Absatz von Maschinen- und Metallwaren nach Russland S. 208/209. - Bedingungen einer Submission auf Eisenbahn-Material in Bulgarien S. 210/215. - die Zollverhältnisse in Smyrna (früher Izmir, Türkei) S. 216/217. - Hempelsche Leuchtspirituslampen, Prüfung S. 219/232. - Notiz über den Jodring S. 233/235, S. 243. - Absatz von amerikanischen Bier in Südafrika S. 236/237. -

          Handels- und Gewerbeangelegenheiten, Bd. 8
          Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 109, Nr. 1541 (Benutzungsort: Dessau) · Akt(e) · 1899 - 1900
          Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Neugründungen industrieller Gesellschaften in der SU.- Überblick über metallurgische Gebiete, Steinkohlengruben und Tonindustrieunternehmungen im Jekaterinoslaw-Donez`schen´Steinkohlen und Erzbecken.- Export- und Handelsberichte.- Vergrößerung des Eisenbahnnetzes in Japan.- Überblick über deutsche Kapitalanlagen in überseeischen Ländern. Enthält: Neugründung industrieller Gesellschaften in Russland S. 5/12, S. 93/105. - Schriften pp. der Zentralstelle für Vorbereitung von Handelsverträgen S. 13, S. 20, S. 240/242. - zahlungsunfähige Firmen "Rosenstein & Mendelsohn" und "Gebr. Rosenstein" in Jazzy (Rumänien) S. 15/17. - Bericht eines britischen Kommissars über die Verhältnisse und Aussichten des Einfuhrhandels nach Südamerika S. 18. - das japanische Regierungs-Stahlwerk S. 22/24. - die Ausfuhr Deutschlands nach Kanada S. 25/27. - Einfuhr ausländischer Tabake nach Japan S. 28/30. - Kaibauten im Hafen von Alexandrien (ägypt. Stadt) S. 31/32. - die in Bukarest neu gegründete Versicherungsgesellschaft a. G. "Universala" S. 33/35. - die deutsche Zeitung "Der Ostasiatische Lloyd" in Shanghai S. 36/37. - Notiz über die Anknüpfung von Geschäftsverbindungen mit Kuba S. 38/39. - Notiz über Absatz- pp. Verhältnisse in Peru S. 40/41. - Verzeichnis der Firmen in Kiautschou (Handelsregister) S. 42, S. 131. - Warnung vor der Firma "Désiré Balit & Co." in Kairo S. 43/44. - Warnung vor der Firma "Ziegler & Petenian" in Rustschuk S. 45/46, S. 224/226. - Einfuhr deutscher Waren nach Shanghai S. 47/48. - Deutscher Handelstag in Berlin S. 49/50. - industrielle Gründungen in Südrussland S. 63/67, S. 93/105. - Ausnahme einer Anleihe zur Hebung der japanischen Unternehmungen auf Formosa (früher für Taiwan) S. 69/74. - erfolgreicher Versuch mit dem Ausbau von Jute (Faserpflanze) in Ober-Ägypten S. 75/77. - Ausfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach Russland S. 78/89. - spanische Zuckerindustrie und der Verbrauch künstlichen Düngers in Spanien S. 90/92. - Absatzverhältnisse auf Kuba S. 106/110. - Bericht über die Lage des Handels und der Industrie in den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika Ende Juni 1899 S. 111/117. - Handelsagenturen und Kommissionshäuser in Athen und anderen griechischen Städten S. 118/119. - die Lage des Handels in Odessa (Ukraine) S. 120/125. - Fortschritte des italienischen Ausfuhrhandels im Orient S. 126/130. - Bildung der "Vereinigung für die Zollfragen des Papierfachs" S. 132/133. - Einwirkung der Missernte in Rumänien auf den dortigen Einfuhrhandel S. 134/136. - Steinkohlenlager in Bulgarien S. 137/138. - Änderungen des portugiesischen Konsulargebührentarifs S. 143/146. - Warenverkehr zwischen Buschär und Schiras (Schiraz, Iran), Persien S. 147/150. - Mustersammlung der in Kamerun (Staat im Westen von Zentralafrika)gangbaren Handelsartikel S. 151/172. - Auflegung einer guatemalischen Anleihe von 3 Millionen Pfund Sterling in Deutschland, England und den Vereinigten Staaten von Amerika S. 173/174. - Erteilung von Auskunft über australische Firmen durch Vermittlung des Kaiserlichen Generalkonsuls in Sydney S. 175/178. - Belebung der deutsch-persischen Handelsbeziehungen S. 179/186. - Zeitschrift, betreffend Nachrichten für Handel und Industrie. - Ermittlung zuverlässiger Rechtsanwälte in Ungarn S. 187/188. - Bestellung von Handelsagenten seitens der englischen Regierung S. 189. - Eisenbahnbau im Staat Sao Paulo und Subventionierung des Schifffahrtsbetriebes im Ribeira-Gebiet S. 190. - Vertrag der Stadt Belgrad über eine Anleihe von 10 Millionen Franken S. 197. - Umbau von Bombay S. 199/201. - Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Johannesburg, betreffend Anwerbung deutscher Ingenieure und Lagerarbeiter für den "Witwatersrand" (Mine) S. 202/208. - Beteiligung Deutschlands an der Lieferung von Eisenbahnmaterial nach Japan S. 209/219. - Warnung vor der Aktiengesellschaft "Société générale de Prévoyance cycliste et automobiliste" in Brüssel S. 220/223. -

          [Industrie- und] Handelskammer zu Bochum

          Am 19. Mai 1856 wurde die Handelskammer durch Königlichen Erlaß für den Kreis Bochum errichtet. Vorsitzender bei der Gründung war Gustav Müllensiefen, Crengeldanz. Von 1872 bis 1897 präsidierte Louis Baare, Direktor des Bochumer Vereins. Veränderungen der Bezirksgrenzen resultierten vor allem aus Veränderungen des Gebietes der Stadt- und Landkreise: ab 1885 Kammer für das Gebiet der Stadt Bochum und die Landkreise Bochum und Gelsenkirchen. Aus den Landkreisen schieden die Städte Gelsenkirchen (1897), Witten (1899) und Herne (1906) aus. 1929 Kammer für die Stadtkreise Bochum, Gelsenkirchen (mit Buer und Horst), Herne, Wanne-Eickel, Wattenscheid und Witten sowie Hattingen und weitere zehn Gemeinden aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis. 1943 im Zuge der Bildung von Gauwirtschaftskammern Ausgliederung des Stadtkreises Gelsenkirchen (Reg.-Bez. Münster); Gelsenkirchen kam zum Bezirk der IHK Münster; diese Regelung wurde nach 1945 nicht revidiert. Nach der kommunalen Neugliederung 1975 war die Zugehörigkeit der Städte Hattingen und Witten aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis zum Bezirk der Kammer Bochum umstritten. 1982 kamen sie nach Verwaltungsgerichtsurteil endgültig zur Kammer Bochum, die somit die Stadtkreise Bochum, Herne sowie die Städte Hattingen und Witten aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis umfaßt. 65 m Der Bestand enthält innerhalb der Gruppe der Kammerarchive die reichsten Materialien zur Geschichte des Ruhrgebietes in der Zeit von 1870 bis 1914. Wegen der reichen Empfängerüberlieferung sind im Bestand Informationen enthalten, die weit über die Kammergrenzen hinausgehen. Statuten und Geschäftsordnung 1879-1933 (5); Korrespondenz der Geschäftsführung mit den Vorsitzenden, u.a. Louis Baare und Theodor Müllensiefen 1861-1934 (5); Wahlen 1882-1929, 1947 (29); Wählerlisten 1905-1933 (9); Vollversammlung 1860-1974 (38); Präsidium 1945-1972 (4); Tätigkeitsberichte des Syndikus 1906-1916 (4); Ausschüsse 1877-1910 (6); Klein- bzw. Einzelhandelsausschuß 1907-1937, 1975-1983 (10); Großhandelsausschuß 1975-1983 (1); Wirteausschuß 1921-1925 (1); Bauausschuß 1950 (1); Verkehrsausschuß 1966-1984 (2); Rechts- und Steuerausschuß 1925-1926, 1947-1959 (2); Publikationen, Periodika 1897-1936 (10); Glückwünsche, Kondolenzen 1933-1961 (9); Vorträge und Versammlungen 1920-1938 (8); Jubiläen 1906-1932 (6); Wirtschaftschronik der Firmen des Kammerbezirks 1907 (1); allgemeine Verwaltung 1877-1933 (10); Personalverwaltung 1900-1956 (6); Finanzen und Haushalt 1866-1950 (11); Mitgliedsfirmen 1923-1954 (47); Gebäude 1897-1960 (13). Protokollbücher zu Vollversammlungen und Ausschußsitzungen 1856-1920 (16); Jahresberichte 1932-1951 (3). Handelskammern (allgemein) 1860-1936 (5); gesetzliche Grundlagen der Kammern 1896-1932, 1946-1952 (4); Deutscher (Industrie- und) Handelstag 1889-1973 (70); Arbeitsausschuß Verkehr beim Deutschen Industrie- und Handelstag 1950-1971 (5); Haushaltspläne und Rechnungsprüfung 1927-1949 (2); Handelskammerreformen 1919-1934 (4); Neuordnung der Kammern 1945-1951 (3); Kammerbeamte 1891-1940 (4); Vereinigung der Geschäftsführer deutscher Industrie- und Handelskammern 1916-1932 (2); Vereinigung mittlerer Beamter der deutschen Industrie- und Handelskammern 1920-1934 (39); Ruhegehalts-Ausgleichskasse 1926-1936 (4); Versorgungsverband deutscher Wirtschaftsorganisationen 1943-1949 (1); Internationale Handelskammer 1925-1937 (3); deutsche Handelskammern im Ausland 1897-1936 (4); Kammerrecht (nach 1945) 1948-1961 (2). Kammerzweckverbände in Rheinland-Westfalen 1919-1932 (22); gemeinsamer Steuerausschuß 1923-1936 (2); Landesausschuß der preußischen Handelskammern 1920-1927 (2); Vereinigung der Handelskammern des niederrheinisch-westfälischen Industriebezirks bzw. Nachfolger 1891-1929 (16); Zweckverband nordwestdeutscher Wirtschaftsvertretungen 1920-1933 (7); Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Vereinigten Wirtschaftsgebietes bzw. Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in der britischen Besatzungszone 1945-1949 (5); Kommission für Absatzwirtschaft der Internationalen Handelskammer 1952 (1). (Gau-)Wirtschaftskammer Westfalen-Lippe 1935-1946 (2); Bezirksausgleichsstelle für öffentliche Aufträge, Dortmund 1936-1942 (1); Einzelhandelsvertretung der IHKn im Treuhänderbezirk Westfalen 1936-1942 (1). Arbeitskammern 1908-1929 (3); Landwirtschaftskammern 1926-1934 (3); Konsumentenkammern 1921-1922 (1); Architekten- und Ingenieurkammern 1926-1936 (1); Reichskulturkammer 1935-1936 (1). Recht (allgemein) 1870-1936 (7); Justizreform 1906-1932 (29); Ehrengerichte der IHKn, kaufmännische Schiedsgerichte 1897-1937 (6); Kammern für Handelssachen 1861-1896 (8); Konkurse und Vergleiche 1860-1958 (14); einzelne Konkurse 1926-1954 (21), u.a. Küchel-Rottmann-Konzern, Köln, Gelsenkirchen 1929; Gewerbeordnung 1856-1937 (6); Patente, Muster- und Markenschutz 1897-1937 (8); Aktienrecht 1920-1937 (5); Prüfung von Aktiengesellschaften 1886-1935 (9); Handelsregister (allgemein) 1862-1950 (12); Handelsregister Bochum 1897-1938 (10); Gebr. Alsberg AG / Kaufhaus Kortum AG, Bochum 1933-1939 (1); Gebr. Fuchs, Wuppertal 1934-1938 (1); Handelsregister Gelsenkirchen 1925-1936 (4), Hattingen 1913-1937 (2), Herne 1892-1937 (4), Wanne-Eickel 1932-1935 (1), Wattenscheid 1901-1936 (3), Witten 1873-1931 (4); Kartellrecht 1900-1937 (4); Westfälisches Kokssyndikat, Bochum 1896 (1); Verkaufsverein rheinisch-westfälischer Cementwerke GmbH 1904-1905 (1); Westdeutscher Zement-Verband GmbH, Bochum 1932-1933 (2); unlauterer Wettbewerb, Ausverkäufe, Einigungsämter 1894-1938 (15); Zugabe- und Rabattwesen 1928-1940 (5); Sachverständige 1864-1954 (26); Auskünfte über Firmen 1902-1951 (14); Gutachten an Behörden 1858-1918 (9), an Private 1965-1933 (5); Handelsbräuche 1897-1926 (10); Wirtschaftstreuhänder 1937-1952 (4); Gewerbeüberwachung 1947-1954 (1); Abwesenheitspflegschaft für Fa. Mouchel & Partner 1937-1956 (1). Preußisches Ministerium für Handelund Gewerbe 1858-1914 (8); Erster Weltkrieg mit Kriegswirtschaftsorganisation, Kriegsausschuß der deutschen Industrie, Kriegs- und Friedenszielen, besetzten Gebieten, Versorgung, Aufklärung 1914-1920 (23); Novemberrevolution 1918 (1); Demobilmachung 1918-1924 (2); Übergangswirtschaft 1917-1921 (5); Reichswirtschaftsrat 1919-1928 (2); Bezirkswirtschaftsrat 1919-1921 (1); Besetzung der Rheinlande und des Ruhrgebiets 1919-1925 (19); Reparationen 1924-1929 (7); Goldmarkbilanzen 1923-1934 (2); Weltwirtschaftskrise 1930-1933 (7); Rohstoffbewirtschaftung 1934-1937 (2); Vergabe öffentlicher Aufträge 1936-1955 (3); Kriegsschäden 1943-1945 (10); Betriebsverlagerungen 1940-1948 (3); Industrieansiedlungen 1947-1965 (4); Materialversorgung 1943-1955 (7); Ernährung 1945-1955 (11); Permits und Betriebsgenehmigungen 1945-1948 (26); Wirtschaftspolitik 1945-1952 (1); Demontage, Reparationen, Requisitonen 1947-1949 (2); Kriegsverbrechen 1948-1951 (1); Wiederaufbau nach 1945 (Bereinigung der Privatwirtschaft, Produktionsberichte von Firmen, Produktionsgenehmigungen, Schwarzmarkt) (35); Berichte über Rüstungsproduktion 1946-1947 (1); Säuberung der Büchereien von NS-Literatur 1945 (1); Sozialisierung, Gewinnbeteiligung, Vermögensbildung 1946-1960 (1); Umfragen im Auftrage der Militärregierung 1945-1946 (7); Bewirtschaftung von Waren und Rohstoffen 1942-1959 (20); Industrieansiedlungen 1947-1965 (5). Unternehmer im Kammerbezirk 1915-1925 (2); Bergbau 1900-1963 (17); Erdölindustrie 1943-1951 (1); Rohrleitungsbau 1956-1960 (1); Eisen- und Metallindustrie 1867-1937 (3); Maschinenbau 1937-1950 (2); Schiffbau 1900-1908 (1); chemische Industrie 1899-1913 (1); Industrie der Steine und Erden 1900-1935 (2); Lederindustrie 1861-1937 (2); Tabakindustrie 1867-1913 (2); Spirituosen- und Essigindustrie 1898-1913 (1); Baugewerbe, Baumeister 1905-1936 (4). Messen und Ausstellungen 1857-1935 (8); Preisüberwachung 1915-1949 (9); Maße und Gewichte 1858-1917 (2); Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk1920-1933 (8); Städte- und Gemeindeordnungen 1930-1935 (2); Städtebau 1925-1932 (7); Eingemeindungen 1917-1929 (8); wirtschaftliche Lageberichte 1918-1939 (15); Statistikämter 1891-1937 (6); Bevölkerungsstatistik des Kammerbezirks 1899-1936 (2); Statistik der Kohleproduktion 1899-1936 (2); Arbeitsmarktstatistik 1928-1940 (4); Steuerstatistik 1900-1937 (39; Konkursstatistik 1903-1937 (2); Verkehrsstatistik 1901-1936 (5). Geld- und Münzwesen 1861-1937 (5); Banken, Börsen und Sparkassen 1857-1924 (9); Wechsel 1858-1936 (3); Scheck- und Giroverkehr 1907-1936 (3); Kredite für den Mittelstand 1933-1937 (1); Handelsinspektoren 1903-1924 (2); Reichshandelsstatistik 1899-1901 (1); Großhandel mit Arzneien 1918-1937 (1), Glas 1907-1936 (1), Getreide 1868-1931 (3), Holz 1918-1937 (1), Kartoffeln 1914-1929 (2), Petroleum und Spiritus 1896-1914 (2); Branntweinmonopol 1886-1929 (2), Futtermittelgesetz 1903-1931 (2), Nahrungs- und Genußmittel 1878-1936 (3), Margarinegesetz 1896 (1); Zündholzmonopol 1919-1930 (1). Einzelhandel 1895-1958 (6); Lebensmittelteuerung 1911-1912 (1); Verkaufsstellen 1938-1939 (5); Einzelhandelsschutz 1933-1941 (8); Einzelhandelsstatistik 1929-1936 (3); Eröffnung von Einzelhandelsbetrieben 1933-1944 (26); Sonntagsruhe 1891-1914 (3); Ladenschluß 1899-1913 (6); Warenhäuser 1863-1961 (4); Rabattsparverein Gauverband Rheinland-Westfalen 1914-1927 (1); Bahnhofshandel 1924-1933 (1); Werkskonsumanstalten 1925-1935 (2); Konsumgenossenschaften 1946-1955 (1); Detail- und Hausierhandel 1886-1929 (3); Warenhandel 1948-1952 (1); Werks- und Behördenhandel 1949-1953 (2); Handwerk, Handwerkskammern 1897-1937 (4); Handwerksrolle 1931-1950 (1); Landwirtschaft 1930-1935 (4); Landesernährungsämter 1946-1957 (1). Verkehr (allgemein) 1917-1964 (22); Verkehr im Ruhrgebiet 1928-1936 (5); Eisenbahnen (allgemein) 1873-1937 (4); Bezirks- und Landeseisenbahnräte 1883-1937 (4); Eisenbahngesetze 1920-1937 (2); Eisenbahn und Kraftwagen / Konkurrenz Schiene vs.Straße 1925-1954 (12); Eisenbahnprojekte 1898-1936 (11); Rheinisch-westfälische Schnellbahn 1908-1928 (2); Gepäck-und Personenverkehr 1902-1937 (8); Güterverkehr 1858-1974 (21); Speditionen 1924-1935 (2); Gleisanschlüsse (auch private) 1891-1959 (11); Bahnhöfe im Kammerbezirk 1897-1960 (3); Klein- und Straßenbahnen 1910-1937 (4). Schiffahrt (allgemein) 1896-1922 (2); Wasserbauverwaltung 1898-1932 (5); Binnenschiffahrt, Wasserstraßen 1859-1937 (6); Schiffahrtsabgaben auf Flüssen 1898-1934 (3); Hafen Wanne 1914-1936 (1); Kanäle, u.a. Dortmund-Ems-Kanal, 1882-1937 und Rhein-Herne-Kanal (3); Straßenverkehr (allg.) 1944-1953 (2); Straßenbau 1896-1933 (2); Brückenbau 1946-1959 (2); Portal der Ruhr 1952-1955 (1); Autostraßen 1924-1933 (1); Autobahnen und Bundesstraßen 1949-1970 (5); Straßenverkehr in der Bochumer Innenstadt 1926-1971 (5); Kraftfahrzeugverkehr 1928-1960 (22); Sonntagsfahrverbot 1933-1951 (3); Verkehrsunfälle 1952-1954 (5); Güterfernverkehr 1944-1960 (9); Deutsche Straßenliga 1952-1966 (2); Treibstoff, Tankstellen 1931-1936 (3); Kraftverkehrs-Gesellschaften 1924-1936 (7); Luftverkehr (allgemein) 1918-1932, 1980 (5), mit einzelnen Gesellschaften 1925-1936 (4); Flughafengesellschaft "Mittleres Ruhrgebiet" mbH 1927-1936 (1). Post (allgemein) 1862-1914 (9); Paketpost 1943-1945 (1); Telefonverkehr 1884-1937 (4); Rundfunk 1924-1936 (3); Fremdenverkehr 1943-1961 (6); Gemeinschaft für Sozialtouristik und Reisesparen e.V. 1959-1960 (1). Außenhandel (allgemein) 1888-1956 (21); Kolonien 1902-1914 (2); Handelsverträge und -beziehungen, insbesondere mit Rußland 1875-1937 (33); Handel mit Italien 1924-1956 (1); Handel mit den Niederlanden 1946-1956 (1); Wirtschaftsberichte deutscher Auslandskammern 1930-1933 (4); Exporte 1897-1936 (9); Auslandsforderungen 1920-1936 (3); Kapitalflucht 1931 (1); Devisen 1914-1940 (4); Konsulate 1857-1936 (2); Zoll/Außenhandelspolitik 1859-1905 (3); Zollverwaltung 1904-1929 (3); Zolltarife 1882-1935 (8). Steuer- und Finanzpolitik, Reichshaushalt 1905-1936 (13); Finanzausgleich 1924-1932 (13); Vergabe öffentlicher Aufträge 1949-1955 (1); Steuervereinheitlichung 1927-1934 (5); Steuerausschüsse bei Finanzämtern 1922-1935 (8); Einzelfragen der Besteuerung 1900-1935 (8); Einkommen- und Körperschaftsteuer 1890-1926 (4); Umsatzsteuer 1899-1934 (9); Kraftfahrzeugsteuer 1926-1933 (3); andere Reichssteuern 1918-1937 (4); Verbrauchssteuern 1893-1934 (4); Landessteuern 1926-1936 (4); Lohnsummensteuer 1945-1964 (1); Gemeindesteuern und -haushalte 1910-1937 (4); Gewerbesteuern (allgemein) 1921-1936 (10), desgl. im Amt Blankenstein 1924-1935 (3), Bochum 1925-1936 (2), Ennepe-Ruhr-Kreis 1930-1931 (1), Gelsenkirchen 1913-1936 (4), Hattingen 1926-1930 (2), Herbede 1926-1928 (1), Herne 1926-1928 (1), Linden-Dahlhausen 1928-1930 (2), Wattenscheid 1925-1936 (4), Witten 1931-1935 (2). Sozialpolitik 1900-1929 (3); Arbeitsgerichte 1925-1927 (1); Handlungsgehilfen 1907-1908 (1); Gewerkschaften 1928-1960 (2); Betriebsräte 1919 (1); Ehrenurkunden für Dienstjubiläen in Firmen 1949-1951 (1); Arbeitsverträge, Löhne 1900-1937 (8); Arbeiterschutz 1858-1934 (4); Löhne und Gehälter 1943-1957 (1); Arbeitszeit 1914-1936 (3); Arbeitsnachweis, -beschaffung 1900-1937 (6); Angestellte 1907-1929 (5); Arbeiterbewegung 1899-1932 (1); Aussperrungen 1928-1930 (1); Sozialversicherung (allgemein) 1909-1936 (6); Kranken-, Invaliden-und Unfallversicherung 1875-1937 (5); Arbeitslosenversicherung 1913-1929 (4); Sozialfürsorge 1925-1936 (5); Winterhilfswerk 1933-1937 (3); Wohnungsbau 1926-1931 (4); Universitäts-Wohnstadt Bochum-Querenburg 1964-1972 (1). Bildung, Weiterbildung (allgemein) 1900-1933 (8); kaufmännische Bildung und Weiterbildung 1897-1935 (8); kaufmännische Schulen 1889-1973 (47) (vor allem Kaufmännische Schule in Bochum); Berufsschulen 1913-1936 (16); Lehrlingswesen 1903-1937 (6); berufliche Prüfungen 1913-1939 (5). Verbände, Vereine (allgemein) 1897-1956 (25); gemeinnützige Vereine 1899-1914 (2); CDI 1877-1914 (6); RDI 1918-1935 (7); Bergbau-Verein 1889-1935 (6); Langnamverein 1891-1934 (2); Verkehrsverbände, -vereine 1920-1937 (14); Binnenschiffahrtsverbände 1888-1932 (6); Außenhandelsverbände 1914-1942 (7); kaufmännische Vereine 1897-1914 (3); Verein zur Förderung des kaufmännischen Fortbildungswesens in Rheinland und Westfalen 1896-1925 (2); Deutscher Verband für das kaufmännische Bildungswesen 1925-1942 (2); Bochumer Gesellschaft für wissenschaftliche Fortbildung 1910-1920 (1); Arbeitgeberverbände 1904-1926 (5); Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie und Nachfolger 1943-1945 (1); Wirtschaftsgruppe Maschinenbau und Nachfolger 1943-1953 (1); Verband freier Berufe bzw. Bundesverband der freien Berufe 1949-1952 (1); Einzelhandelsverbände 1944-1958 (1); soziale Vereine und Verbände 1914-1935 (5); RWWA Köln 1904-1934 (2); wissenschaftliche Verbände und Vereine 1915-1930 (5); Universitäten Münster 1921-1942 (4) und Köln 1926-1939 (1); Verwaltungsakademie Bochum 1926-1937 (1); Westfälischer Verein zur Förderung des Kleinwohnungsbaus 1915-1930 (1); RKW 1927-1937 (2); Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliches Bauen im Rhein- und Ruhrgebiet 1927-1930 (1); Sauerländischer Gebirgs-Verein e.V. 1960 (1); Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 1949-1959 (1); Kolonial- und Auslandsvereine 1884-1941 (6); Arbeitsgemeinschaft Deutscher Autobahnen e.V., Frankfurt/Main 1950-1957 (1); Unternehmerverband Kleinbergbau e.V., Bochum 1959 (1). Akten zu gelöschten Firmen aus dem Kammerbezirk (4.632). Darin: Zeche Präsident, Bochum 1862 (1) Holz- und Metallwerk Wilhelm Bock GmbH, Wanne-Eickel, 1921 (1) Exportförderungs-GmbH Hagen 1933-1935 (1) Schulvorstand der Kaufmännischen Schule Bochum, Protokollbuch 1911-1931 (1) Wirtschaftskammer für Westfalen und Lippe, Dortmund: Bezirksausgleichsstelle für öffentliche Aufträge 1936-1945 (3); Verlegung der Bochumer Kohlenwertstoff-Verbände (Benzol-Verband GmbH, Deutsche Ammoniak-Verkaufs-Vereinigung GmbH) nach Essen 1940-1942 (1). Gauwirtschaftskammer Westfalen-Süd, Dortmund (40): u.a. Gründung; Zusammenarbeit mit der DAF; Haushaltspläne; Landesernährungsamt 1943-1945 (4); Bewirtschaftung 1943-1945 (6); Fliegerschäden 1943-1945 (6); Betriebsverlagerungen 1944-1945 (3); Kriegssachschäden 1943-1946 (11); Reichsleistungsgesetz (1). Handakten von Geschäftsführer Dr. Stölting (1965-1971 Leiter des Ausschusses Verkehr) Arbeitsausschuß Verkehr (EKA) beim DIHT 1950-1971 (5)

          BArch, RH 12-9 · Bestand · 1935-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Am 1.Mai 1936 wurde unter Generalleutnant Theisen der Inspekteur der Nebeltruppe und Gasabwehr aufgestellt. Damit trat die bis dahin bestehende Gruppe IV der Inspektion der Artillerie zu der neu geschaffenen Inspektion über, ihm unterstellt wurde gleichzeitig die Heeresgasschutzschule. Nach den Bestimmungen vom 17. März 1936 (siehe in den Allgemeinen Heeresmitteilungen im Bestand RHD 2) wurden für die Inspektion der Nebeltruppen und für Gasabwehr mehrere Aufgaben festgeschrieben: 1. Ausbildung in der Gasabwehr (einschließlich Entgiftung), ihre theoretische und praktische Förderung bei allen Waffengattungen, Bearbeitung der Ausbildungsvorschriften, 2. Ausbildung in der Verwendung von künstlichem Nebel, 3. Sonderausbildung der Nebeltruppe und ihre taktische Verwendung, 4. Ausrüstung des Heeres mit Gasschutz- und Nebelmitteln. Drei Jahre war Generalleutnant Edgar Theißen für die Nebeltruppen und Gasabwehr zuständig, ihm folgten von 1939-1941 Generalmajor Friedrich von Tempelhoff, von 1942-1944 Generalleutnant Erwin Leister und von 1944-1945 Generalmajor Johann-Albrecht von Blücher. Die Dienststelle gliederte sich Anfang 1943 in fünf Gruppen (siehe RH 15/137): 1. Gruppe I: Organisation Ia: Organisation: Neuaufstellungen, Mobilmachung, Taktische Fragen, Kriegserfahrungen, Kriegstagebuch, Ausländische Abordnungen, Tropen- und Kolonialeinsatz, Briefbuch für Chefsachen Ib: Stärkenachweisungen, Ausrüstungsnachweisungen, Hauptbandschlüssel, Vorschriftensoll, Beladepläne, Außen- und Hausverteiler, Bauten- und Unterkünfte, Vernichten von g. K.-Sachen Ic: Offiziersstellenbesetzung: Personalangelegenheiten der Offiziere der Offizieranwärter sowie der Unteroffiziere und Mannschaften (außer technisches Personal), Personalersatz, Uk-Stellungen, Innerer Dienst, Urlaub der Offiziere und Beamten Id: Haushalt, Verwaltung (zu dieser Zeit Aufteilung wegen Personaleinsparung) 2. Gruppe II: Ausbildung IIa: Gasabwehr aller Waffen: Ausbildung, Lehrgänge an den Heeresgasschutzschulen 1 und 2 (Celle und Bromberg), Ausbildungsvorschriften, Unterrichtstafeln, Merkblätter (außer Geräte und Munition), Ausbildungsfilme, Truppenversuche IIb: Nebeltruppe: desgleichen wie IIa, bezogen auf Nebeltruppe IIc: Luftschutzdienst aller Waffen: Luftschutz in Heeresanlagen, Lehrgänge an der Heeresluftschutzschule Potsdam, Ausbildungsvorschriften, Merkblätter, Unterrichtstafeln, Ausbildungsfilme, Truppenversuche, Verbindungsoffizier des O.K.H. zum Sonderbeauftragten für das Feuerlöschgerätewesen, Schrifttum und Presse Luftschutz, Auslandnachrichten, Luftschutz 3. Gruppe III: Entwicklung und Schrifttum IIIa: Entwicklung, Truppenversuche und Einführung, Waffen, Gerät und Munition der Nebeltruppe und Nebelmittel aller Art, Schusstafeln und Merkblätter für Waffen Gerät und Munition, Unterrichtstafeln, Gerätfilme, Besondere Vorkommnisse an Waffen, Gerät und Munition, Schrifttum und Presse (außer Luftschutz), Abwehrangelegenheiten, Prüfung von Veröffentlichungen und Auskunft an Fremde Staaten IIIb: Entwicklung, Truppenversuche und Einführung: Gasschutzgerät aller Waffen, Vorschriften und Merkblätter aller Waffen und für Gasschutzgeräte, Unterrichtstafeln, Gerätefilme, Besondere Vorkommnisse am Gasschutzgerät IIIc: Schrifttum-Propaganda (ebenfalls unbesetzt / aufgeteilt) 4. Gruppe IV: Waffen, Munition und Gerät der Nebeltruppe sowie Ch.-Fachpersonal IVa: Allgemeine Angelegenheiten der eingeführten Waffen, Gerät, Munition und Kfz., Personalangelegenheiten des Ch.-Fachpersonals und sonstigen technischen Personals, Heeresgasschutzschulen, Heerestruppenschule und Heeresluftschutzschule: Angelegenheiten der Höheren Technischen Lehranstalt der Heeresgasschutzschule in Cellle, sowie Beamten- und Schirrmeisterlehrgänge, Ausbildung u. Stellenbesetzung des Ch.-Fachpersonals, Geldbedarf für den Haushalt, Verwaltungs- und Gefolgschaftsangelegenheiten IVb: Kraftfahrzeuge der Nebeltruppe (einschl. Entwicklung u. Truppenversuche, Werfer auf Sfl., Winterausstattung der Nebeltruppen, Beschaffungen, Bestandsnachweise, Geräteverwaltungsvorschriften IVc: Waffen, Gerät und Munition der Nebeltruppe: Zerstäubergerät aller Art, Übungsmittel, Beschaffungen, Bestandsnachweise, Geräteverwaltungsvorschriften 5. Gruppe V: Gasschutz- und Luftschutzgerät Va: Fabrikatorische Vorbereitungen (einschließlich Füllstellen): Fertigungsplaner (Heer), Mobil-Bevorratung, Geldbedarf für Haushalt, Chemische Kommission-Schrifttum und Presse: Gasschutz (mit IIIa), Auslandsnachrichten (Gasschutz), Völkerrechtsfragen Vb: Gasschutz- u. Luftschutzgerät: Übungsmittel, Beschaffung, Bestandsnachweise, Gerätverwaltungsvorschriften, A. N. Üb. (mit Ib), Truppenübungsplatz Raubkammer Registratur: Offene und Geheime Briefbücher und Akten, Vorschriftenverwaltung, Zeitschriften, Fernsprechverzeichnis. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Inspekteurs der Nebeltruppen und Gasabwehr ist insgesamt äußerst gering. Von den vorhandenen 71 Archivalieneinheiten enthalten zudem 12 Akten fast ausschließlich Mitteilungsschriftgut zu allgemeinen Heeresangelegenheiten, das auf dem Verteilerweg innerhalb des OKH auch zur In 9 gelangt war. Mitunter finden sich auf diesen Schriftstücken allerdings auch Vermerke und Verfügungen, die das Arbeitsgebiet des Inspekteurs direkt oder indirekt betrafen. Der Bestand wurde bei der Bearbeitung nach inhaltlichen Gesichtspunkten klassifiziert. Die Masse des Archivgutes bezieht sich auf die unmittelbare Vorkriegszeit sowie das erste Kriegsjahr. Im Einzelnen liegen folgende Akten vor: Allgemeines und Heersaufbau mit 12 Akten (vom Allgem. Heeresamt): Davon 6 Akten mit Durchführungsbestimmungen zum Heeresaufbau, 3 Akten zur Neugliederung des Heeres, 2 Akten mit Listen der Einheiten des Heeres, 1 Akte zu Erfahrungen des Baujahres 1937 Organisation- und Dienststellenverwaltung mit 9 Akten: Davon 2 Akten zur Umgliederung der Inspektion, 2 Akten mit Vorträgen bei Oberbefehlshaber des Heeres, 1 (bzw. 2) Akte(n) mit Geschäftsverteilungsplänen, 1 Akte mit Angaben zur Zuständigkeit und Organisation Gaskampfstoffe, Gasabwehr und Gasschutz mit 16 Akten: Davon 4 Akten mit diversen Angelegenheiten (z.B. Ausstattung), 4 Akten zum Kampfmitteln, 7 Akten zum Gasschutz und zu Luftschutzmaßnahmen, 1 Akte "Vorbereitung auf den Krieg mit chem. Waffen" Nebel mit 3 Akten: Davon 1 Akte zum Einsatz im Nebel, 1 Akte zur Taktik und Technik, 1 Akte mit allgemeinen Angelegenheiten, Ausbildung mit 9 Akten: Davon 7 Akten enthalten Ausbildungsvorschriften (Amtsdrucksachen), 1 Akte mit Ausbildungsplänen zum Gasschutz, 1 Akte mit Angaben zum Truppenentgiftungsdienst Übungen mit 9 Akten: Davon 5 Akten mit Aufgaben, Kriegsspiele, Übungen, Vorträge, 3 Akten zu Planübungen, 1 Akte zu Wehrmachtsmanövern, Luftschutz mit nur 1 Akte zu Erfahrungen und Anordnungen, "Fremde Heere und Staaten" mit 12 Akten zum Aufbau, zur Bewaffnung, Ausrüstung: Davon 2 Akten Frankreich, 1 Akte Tschechei, 8 Akten USA, 1 Akte Sowjetrussland Erschließungszustand: Findbuch (auch als Word-Datei) Zitierweise: BArch, RH 12-9/...

          Justizministerium II (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 302 · Bestand · 1807-1936
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          I. Zur Geschichte des Württ. Justizministeriums und seiner Registraturverhältnisse: Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 bestimmte den Geschäftskreis des Justizministers und legte den Aufbau des Justizdepartements fest (Regierungsblatt 1806 S. 6 f., bes. §§ 2, 5, 34-53; vgl. F. Wintterlin "Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg" 1, 5. 280 f., II S. 140 f.; A. Dehlinger "Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute" 1, S. 124 f., 388 f.). Eine Neuordnung seines Geschäftsbereichs, die mehrere Jahrzehnte fast unverändert erhalten blieb, erfuhr das Justizministerium durch die königliche Verordnung vom 8. November 1816 (Regierungsblatt 1816 S. 347, besonders §§ 5 und 9) sowie durch das 5. Organisationsedikt vom 18. November 1817 (Reyscher III, S. 470). Am Tage nach der Ernennung von Mauclers zum Justizminister, am 9. März 1818, erging ein königliches Dekret über den "Geschäftszustand bei der Justizministerialkanzlei" (E 31 Bü. 204). Kanzleidirektor blieb der Obertribunalrat von Schwab. Mit der Revision und Ordnung der Justizministerialregistratur wurde am 29. Februar 1818 der Geheime Registrator der Zweiten Abteilung des Geheimen Rats Amandus Heinrich Günzler im Nebenamt beauftragt (Regierungsblatt 1816 S. 396; E 7 Bü. 60: II. Abt. 1818; E 31 Bü. 167; vgl. E 1-13 Diarium 1818 Tagebuch-Nr. 2673). Dass Günzler mindestens bis zum März des Jahres 1819 mit dieser Aufgabe beschäftigt war, ist aus einem von ihm an den König gerichteten Dankschreiben vom 29. März 1818 betr. eine Gratifikation für seine Tätigkeit im Justizministerium (E 5 3d. 61) zu entnehmen. Hit der von ihm durchgeführten Ordnung der Ministerialregistratur scheint man allgemein zufrieden gewesen zu sein. So äußerte sich der Justizminister sehr anerkennend in dem 1820 vorgelegten Geschäftsbericht des Justizdepartements für das Jahr 1818: "Über zehn Jahre lang entbehrte dieses Ministerium einen eigenen Registrator; und bei der Zahl nach höchst unzulänglich längst erkannten Besetzung der Kanzleistellen desselben konnten in dem früheren Zeitraume, allen Anstrengungen der wenigen Arbeiter ungeachtet, weder überhaupt bedeutende Geschäftsrückstände verhütet, noch insbesondere Ordnung in das Registraturwesen gebracht werden. Jetzt ist diese Ordnung von Anbeginn (1806) an vollkommen hergestellt" (Jahresbericht 1818 in 3 33 Ed. 126 und E 302 Ed. 969). Aktenpläne, Repertorien. oder Diarien des Justizministeriums sind, abgesehen von einem von 1840 (Dezember) bis 1364 geführten Diarium, das sich aber ausschließlich auf Hochverratsbelange wie das Vorgehen gegen den "Bund der Geächteten" und das "Junge Deutschland" (E 301 Bü. 55 Nr. LV) bezieht, nicht erhalten. Trotzdem lässt sich das 1813 eingeführte Registraturschema anhand der Betreffe und Signaturen sowie der Verweise auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Die Registratur gliederte sich in zwei Abteilungen: Die erste Abteilung bildeten die Generalia, später auch Generalakten genannt. Diese wurden nach Betreffen alphabetisch geordnet. Die einzelnen Betreffe erhielten bis zum Buchstaben R einschließlich römische Kennziffern, nachträglich eingeschobene Betreffe, ebenso die Betreffe ab Buchstaben 3 blieben jedoch ohne solche Ziffern. Bei den Generalia ist vornehmlich das die Gesetzgebung und einzelne Straftaten betreffende Schriftgut eingeordnet. Die zweite Abteilung führte zunächst keine Bezeichnung. Zur Unterscheidung von den Generalia, bei denen blaue Aktendeckel Verwendung fanden, wurde das hier anfallende Registraturgut in roten Aktendeckeln abgelegt. Um 1850 erhielt diese Abteilung die Bezeichnung "A. o. G." ("Allgemeine organische Gegenstände"). Ihr wurden vor allem die Akten über Personalangelegenheiten des Justizdepartements, die Aufsicht über die Justizbehörden sowie das Kassen- und Prüfungswesen zugewiesen. Im Lauf der Zeit kam es zwischen den beiden Abteilungen zu Überschneidungen (z. B. Gen. Etatwesen - A. o. G. Etat; Gen. Urlaub Bü. 14 Ferienkammer A. o. G. Ferienkammer). Seit November 1921 wurden die A. o. G. - Akten nicht mehr we itergeführt. Aufgehobene Rubriken bekamen auf den Aktendeckeln den Vermerk "geschlossen", alle anderen wurden in Rubriken der Generakten hinübergenommen (z.B. A. o. G. Minister ~: "Ab Nov. 1921 vgl. G. Staatsministerium oder A. o. G. Gerichtsvollzieher 3: "1922 sämtliche Aktenstücke übernommen in den Aktenbund G. Gerichtsvollzieher 9 und dort weitergeführt"). An der Neuordnung wurde bis 1923 gearbeitet. Da die Laufzeit der Akten beider Abteilungen fast ausschließlich 1922/23 endet (Ausnahmen: E 302 Bü. 1: 1922-1936, Bü. 912: 1904-1924, Bü. 1216-1218: 1919-1924, Bü. 1319: 1894-1925), dürften sie aus Anlass dieser Registraturneuordnung ausgeschieden worden sein. Neben dem Schriftgut der beiden soeben näher charakterisierten Abteilungen verwahrte die Registratur des Justizministeriums auch die Akten einiger aufgehobener Behörden und Kommissionen. Diese Bestände blieben zwar als geschlossene Registraturkörper erhalten, wurden aber in organische Verbindung mit dem beim Justizministerium selbst erwachsenen Schriftgut gebracht: sie wurden mit Ausnahme des erst 1921 aufgelösten Strafanstaltenkollegiums als besondere Rubriken der Abteilung Generalia eingegliedert. Im Unterschied zum Justizministerium sind für diese Bestände großenteils die Diarien und Repertorien überliefert. Insgesamt handelt es sich um sechs Behörden bzw. Kommissionen, deren Unterlagen ganz oder teilweise in die Registratur des Justizministeriums übernommen wurden: die Ministerialkommission zur Untersuchung der revolutionären Umtriebe von 1833 in Württemberg, die Hypothekenkommission, die Organisations-Vollziehungs-Kommission, das Oberjustizrevisorium, die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt sowie das Strafanstaltenkollegium. Die durch Allerhöchstes Dekret vom 29. Mai 1833 ins Leben gerufene Ministerialkommission, der der Präsident des Geheimen Rats sowie die Departementchefs der Auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegswesens und der Justiz angehörten, sollte "Zusammenhang, Einheit und Beschleunigung" der bereits eingeleiteten Untersuchungen der in Württemberg im Jahr 1833 aufgedeckten revolutionären Umtriebe gewährleisten. Die Kommission bestand bis 1839. über die aus ihrer Tätigkeit erwachsenen Akten unterrichtet das im Bestand E 301 Bü. 18 Unterfaszikel 1 /_ 33 befindliche Verzeichnis. Der Hypothekenkommission, die durch Königliche Entschließung vom 30. Mai 1825 ~ 8. 383) gebildet worden war, oblag die Beratung und Vollziehung der Pfandgesetze und die Pfandbereinigung in den Gemeinden. Vorstand der vom Justizminister geleiteten Kommission war Direktor von Schwab. Zu Mitgliedern wurden Obertribunalrat von Bolley, Oberpupillenrat Steudel und der Reutlinger Oberamtsrichter Schickardt berufen. Die Kommission war gegenüber den Oberamts- und Amtsgerichten weisungsberechtigt. Mit Dekret vom 12. Januar 1832 (Regierungsblatt 8. 20) erfolgte ihre Auflösung. Die gleichzeitig "niedergesetzte neue Hypotheken-Kommission hatte sich mit dem Pfandwesen der Exemten zu befassen. Eine erste mit der Durchführung der Organisationsedikte von 1817 betraute Organisations- und Vollziehungskommission bestand vom 18. November 1817 bis 15. Januar 1818 (Regierungsblatt 1817 S. 542 und Regierungeblatt 1818 S. 21), eine zweite vom 27. August 1821 Regierungsblatt 1821 S. 671) bis 15. August 1828 (Regierungssblatt S. 675). Mitglieder der zweiten Kommission waren der Justizminister als Leiter (Dirigent), der Finanzminister, der Chef’ des Departements des Innern sowie die Obertribunalräte von Schwab und von Bolley und der Oberregierungsrat Waldbauer. Für die Zeit vom 27. August 1821 bis zum 10. September 1828 sind ein Diarium und das Repertorium (E 301 Bü. 140) erhalten. Die Kommissionsregistratur hatte das bei ihr angefallene Schriftgut in zwei Serien geordnet. In der Registratur des Ministeriums erhielten die in die Abteilung Generalia aufgenommenen Akten neue Signaturen, wobei die alte Ordnung zum Teil gestört wurde. Das 0berjustizrevisorium, das am 2. November 1807 (Regierungsblatt 8. 537) geschaffen wurde, stand unter der Leitung des Justizministeriums und war mit der Revision der Kriminalfälle betraut. Mit seiner durch Königliche Verordnung vom 23. September 1817 verfügten Auflösung wurde sein Geschäftsbereich dem Kriminalsenat des Obertribunals übertragen (Reyscher Bd. VII 8. 542). In die Registratur des Justizministeriums gelangten von dem beim Oberjustizrevisorium entstandenen Schriftgut lediglich die Protokollbände für die Jahre 1807 bis 1817. Die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt wurde mit der von König Friedrich am 22. Januar 1807 (Regierungsblatt S. 1) angeordneten Herausgabe eines Staats- und Regierungsblatts ins Leben gerufen. Ihr gehörten außer dem als Präses fungierenden Geheimen Rat Freiherrn von Spittler sieben Räte von Stuttgarter Zentralbehörden als Mitglieder an. Als Redakteur des Regierungsblatts und Sekretär der Kommission wurde Hofrat Werthes angestellt; er starb am 5. Dezember 1817. Nach dem Tode König Friedrichs wurde die Kommission aufgelöst, die Oberaufsicht und Leitung des Regierungsblatts "mit den Attributionen des Justizdepartements vereinigt" (Reyscher Bd. III 5. 478). Die bei der Kommission wie beim Justizministerium erwachsenen einschlägigen Akten erhielten in der Abteilung Generalia der Ministerialregistratur die Signatur CLXXIV. Sie wurden 1939 als gesonderte Ablieferung (Ablieferung II) an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und 1948 von Dr. Max Miller ab Bestand E 303a verzeichnet. Die am 21. Dezember 1824 (Regierungsblatt 1825 3. 1) gebildete Strafanstaltenkommission bekam 1832 die Bezeichnung Strafanstaltenkollegium (Regierungsblatt 1832 5. 243). Diesem Kollegium oblag die wirtschaftliche und polizeiliche Verwaltung sämtlicher höherer Strafanstalten sowie die Einrichtung und Unterhaltung der bezirksgerichtlichen Gefängnisse in Württemberg. Nachdem es mit Wirkung vom 1. Dezember 1921 (Regierungsblatt 5. 521) aufgehoben worden war, gingen seine. Funktionen auf das Justizministerium über. Die Akten des Strafanstaltenkollegiums wurden als Anhang zu den beiden Abteilungen der Generalia und der Allgemeinen organischen Gegenstände in die Registratur des Justizministeriums eingegliedert. II. Die Dokumentation des Württ. Justizministeriums im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Das zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg und seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrte Schriftgut des Justizministeriums umfasst einen Zeitraum von rund 115 Jahren, d.h. es dokumentiert die Geschäftstätigkeit des Ministeriums von seiner Begründung im Jahr 1806 bis in die Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Die danach erwachsenen Akten bis zur "Verreichlichung" der Justizverwaltung Anfang 1935 sind nicht an das Staatsarchiv gelangt, sie sind im Zweiten Weltkrieg zugrunde gegangen. Abgesehen von dieser schmerzlichen Dokumentationslücke, ist jedoch für mehr als ein Jahrhundert das als Quellenmaterial für die neuere Geschichte Württembergs sehr hoch zu bewertende Schriftgut des Justizministeriums im wesentlichen erhalten und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich. Entsprechend den drei Etappen, in denen die Staatliche Archivverwaltung das Registraturgut des Ministeriums übernommen hat, sind diese Unterlagen in drei Archivbestände gegliedert: E 301 Justizministerium 1 (= 1. Ablieferung 1910), E 303a Staats- und Regierungsblatt (= 2. Ablieferung 1939) und E 302 Justizministerium II (= 3. Ablieferung 1962). Infolge dieser etappenweisen Abgabe des Schriftguts an die Archivverwaltung, die unter dem Gesichtspunkt der für die Geschäftstätigkeit des Ministeriums entbehrlichen Akten erfolgte, wurde die ursprüngliche Registraturordnung auseinandergerissen. Sie ließ sich jedoch, wie bereits erwähnt, auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Diese Rekonstruktion der alten Registraturordnung und die Verzahnung der drei Ablieferungen zeigt die folgende tabellarische Übersicht. III. Die Ordnung und wissenschaftliche Erschließung des Bestandes E 302 Justizministerium II: Während die beiden ersten 1910 und 1939 durchgeführten Ablieferungen des Justizministeriums im Wege der .Aktenausscheidung erfolgte und die Verzeichnung dieser geordnet übergebenen Archivalien im Staatsarchiv Ludwigsburg keine Schwierigkeiten verursachte, verhielt es sich bei der sogenannten dritten Ablieferung grundlegend anders. Dieser Bestand, der lange als verschollen galt, wurde im Jahr 1962 bei Aufräumungsarbeiten auf dem Speicher des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urbanstr. 18) aufgefunden. Wie er dorthin gelangt war, ließ sich nicht mehr feststellen. Mit Genehmigung des Justizministeriums Baden-Württemberg wurden die Akten am 4. Oktober 1962 in das Staatsarchiv Ludwigsburg verbracht, von wo sie im Frühjahr 1969 im Zuge der Neuverteilung der im HStA Stuttgart und im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrten Bestände ins HStA Stuttgart kamen. Hier verzeichneten in den Jahren 1969 bis 1972 unter der Leitung von Dr. Sauer die Damen und Herren Dr. Eitel, Beutter, Fruhtrunk, Pfeifle, Rupp, Dr. Schöntag und Steimle den insgesamt 36 lfd. in umfassenden Bestand. Da die Aktenbüschel völlig durcheinander lagen und auch noch ein Teil der Büschel aufgerissen war, wobei der Inhalt durcheinandergeraten war, musste die ursprüngliche Registraturordnung auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln, der Betreffe und der Quadrangeln rekonstruiert werden. Dies gelang überraschend vollständig. In den wenigen Fällen, in denen keinerlei Signaturen festgestellt werden konnten, wurden die betreffenden Büschel ihrer Sachzugehörigkeit entsprechend eingeordnet. An das Ende des Bestands wurden die Akten des Strafanstaltenkollegiums sowie die Personalakten preußischer Justizangehöriger, die nach 1918 aus Hohenzollern und der Provinz Elsass-Lothringen in den württembergischen Justizdienst übernommen worden waren, gestellt. Es hätte nahegelegen, den Bestand E 302 mit den Beständen E 301 und E 303a entsprechend der alten Registraturordnung’ zu einem Gesamtbestand Württ. Justizministerium zusammenzufassen. Da jedoch die Bestände E 301 und E 303a bereits sehr häufig in der wissenschaftlichen Literatur zitiert worden sind, wurde von einer "Generalbereinigung" abgesehen und diese lediglich auf dem Papier (vgl. die tabellarische Übersicht in Abschnitt II. der Einleitung) vorgenommen. Akten allerdings, die wie das "Repertorium über die Akten der vormaligen Criminal-Revisionsbehörde von 1819 oder das Büschel "Gerichtliche Verfolgung von an den revolutionären Bewegungen 1849 Beteiligten durch die Untersuchungskommission Hohenasperg" eindeutig zum Bestand E 301 gehörten, wurden dort eingeordnet. Archivalien und Druckschriften, die nicht Provenienz Justizministerium waren bzw. sich nicht organisch in die Bestände E 301 oder E 302 einfügen ließen, wurden ausgeschieden und provenienzgerecht anderen Archivbeständen oder aber der Bibliothek (meist Abteilung Amtsdrucksachen) zugewiesen: Eine größere Sammlung von Generalreskripten aus den Jahren 1770-1822 fand Aufnahme in den im HStA vorhandenen einschlägigen Reskriptensammlungen. An das Staatsarchiv Ludwigsburg wurden Akten des Landgerichts Stuttgart, des Amtsgerichts Waiblingen, der Kreisgerichte, des Strafgefängnisses Ulm und des Zuchthauses Schwäbisch Hall abgegeben. In die Bibliothek des HStA kamen u. a. Heft 3 und 6 des Atlasses zu den Berichten der Cholera-Kommission für das Deutsche Reich (1877 und 1879) sowie das Kriminalpolizeiblatt Jahrgang 1938. Stuttgart, 12. Februar 1973 (Dr. Paul Sauer) Nachtrag (2006): Das bisher nur maschinenschriftlich vorliegende Findbuch des vorliegenden Bestandes wurde im Frühjahr 2005 von Silvia Ebinger in Midosa95 eingegeben und vom Unterzeichneten in die neue Erschließungssoftware ScopeArchiv konvertiert. Im Zuge der Neubearbeitung von Bestand E 301 im gleichen Jahr kam es zur Herauslösung der beim Justizministerium angesiedelten Kommissionen und zur Bildung der neuen Bestände E 305/1 - E 305/6. In diesem Zusammenhang wurde auch der Mischbestand E 303a (Justizministerium: Staats- und Regierungsblatt) aufgelöst, der von Max Miller im Jahre 1948 erschlossen worden war und sowohl Akten der Kommission für das Staats- und Regierungsblatt (jetzt: E 305/5) als auch des Justizministeriums selbst enthielt. Letztgenannte Unterlagen bilden jetzt im vorliegenden Bestand bei den Generalakten die neue Rubrik Staats- und Regierungsblatt und erhielten die Signaturen E 302 Bü 1373a - 1401. Im Gegenzug bilden die bislang in Bestand E 302 verwahrten Unterlagen der Strafanstaltenkommission nunmehr den Bestand E 305/6. Die entnommenen Akten werden im Findbuch weiterhin aufgeführt; die betreffenden Signaturen sind mit geschweiften Klammern gekennzeichnet. Mit Abschluss dieser Maßnahmen ist die im Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart erhaltene Überlieferung des württembergischen Justizministeriums bis 1934/36 und der württembergischen Justizverwaltung bis 1945 komplett nach modernen Gesichtspunkten erschlossen und sämtliche Findmittel im Internet verfügbar. Stuttgart, im Januar 2006 Johannes Renz Registraturplan des Justizministeriums: Registraturordnung des Justizministeriums A. Abteilung Generalia Betreff Ministerialregistratur Ablieferung I II III E 301 E 303a E 302 Büschel Büschel I Ablösungsgesetze 1-7 1 8-12,15,17,20-23 2 24 3 25,29,32,33,40,44 4 IV. Administrativjustiz 1-4 5 VI. Advokaten 1-7 6 Asyl 1 7 XXXIII Bettler 1-3 7 XXXIV Beifallsbezeugungen 1 7 Besoldungen 26 XXXVII Bigamia 1 7 XXXVIII Bittschriften 1-3 7 XXXIXa Blutschande 1 8 Brandstiftung 1 8 Brandversicherung 3 8 Bücherzensur 1 8 Bürgerliches Gesetzbuch 7,2. Nebenbund 327 XLI Bureausystem 1 8 XLII Burgfrieden 1 8 XLV Cassation 1,2 8 LV Corporation 1,2 8 LVIII Criminal-Cornmission 1 10 Criminal-Detention- und Strafanstalten, verbesserte Einrich- tungen 1 9 LIX Criminal-Gerichtsbarkeit 1-4 10 LX Criminal-Gesetzgebung 1,3-7,9,10 10 2 259 13,14,19 11 17 12 17 13 LXIII Deutscher Bund 1,3-7,9,11,12 14 13-18,22,24 15 Dienstprüfung, zweite höhere - 2 LXVIII Disziplin, Straf- befugnis 2,3 16 LXX Ehesachen 1,31 9, 10, 11 I,31a 13 II,1,2,4-13 14-25 II,16-22,26-30 26-37 II,31 38-42 II,39,40 43,44 III,1-23 45 III, 24-26, 28, 29, 31, 46-63 32-39,42,46,49, 51 LXXI Eid 1-4, 6, 9, 14, 18, 22, 24 65-74 Eisenbahnen, 10,12 75, 76 Telegraphen Elsass-Lothringen - 77 LXXIII England 2-4, 7 78-81 LXXV Erbschaften 1-3, 6, 7, 11, 12, 18,21 82-88 LXXVI Erkenntnisse 1,11 89, 90 LXXVII Etatswesen 1-13 92, 93 LXXVIII Exemte 1-8,.13,14,17-19 94-106 24,26 122, 123 LXXX Familienanangelegen- 1 ’2,7,20,27,40, 124-131 heiten, kgliche (u. 42-44, 46, 50, 51 132-137 Hoffeier1ichkeiten) LXXXI Familiengesetze, -stiftungen, -fideikommisse 2,II,6,15 139-143 LXXXII Fälschung 1,4 144, 145 LXXXIII Fiskus 1-2, 4-9, 18, 19, 22 146-156 LXXXIV Fleischesvergehehen 1-3,5,6 157-161 LXXXV Forstgesetzgebung 1-11’13-15 162-175 21 176 Forstschutzpersonal 1 177 Frankfurt 1 178 LXXXVI Frankreich 1-19 179,183 St.7 Fasz.1 184 St.V 185 LXXXVII Frohndienste 1,2 16 XXXVIII Gantsachen 1,3-12,18,24,25 186-200 26-28,31 201-204 Gefängnisdienst 1 205-207 LXXXIX Gefangene und Ge- fängnisse 1,3-5,7,8 208-214 14,15,21,25 215-218 26,32,36-38 219-223 CX (i) Geistliche 1,2,6 224-226 XC a Gelder 1,2 227,228 XCI Geldstrafen 1,2,5-7,10 229-234 Gemeinden 1,2,4-16,16 235-252 20,26,31-37 253-262 40, 42, 44,47 263-266 50 267 Genossenschaften 1 268,269 XCIII Gerichtsbarkeit, freiwillige 1-8 273-284 12-18,20 285-292 22,23a-i 294-303 28-30,32-40 304-315 42,46,51,54,57 316-321 Gerichtshöfe 1-3, 5-24, 26-30 336-366 32-57, 59, 61 367-370 66-68, 70, 72 371-375 73, 75-81, 87-98 376-397 100, 103-105 398-401 109, 110 402,403 Gerichtskosten 1-3, 7-10 407-447 Gerichtsstand 1, 3-12, 16, 17, 21 451-466 22, 24, 26, 29, 30 467-471 33, 35, 38, 41, 43 472-476 46 477 Gerichtsvollzieher 1 a, b 478-484 Gesandtschaften 1-3 486-488 Geschenkannahme 1, 2, 4 489-491 Geschworenengerichte 1; 4; 6; 7; 8, 1-24; 492-517 9; 12; 16; 23; 28; 35 518-523 38; 45; 48; 50; 51 524-526 54; 55; 58; 63; 65 529-533 68; 75-80; 82; 85; 87 534-543 Gesetzgebung 1-3, 5-10, 12, 13 544-555 Gesetzessammlungen 1-3 565-567 Gesindeordnung 1 569 Gewährleistung 1 570, 571 Gewehrbesitz 1 572 Gewerbegerichte 1 ’I 573 1 II 574,575 Gewerbeordnung 1,2 576-578 Hochverrat 1, 2 1,4,6,7 17-56 überwiegend "Präsidialakten der Ministerialkommission betr. Hochverrat"; deren Aktenplan: "Akten der Ministerialkommission be tr. ..." A a I-X b I-XII c 1-10 Akten des Justizministeriums betr. ..." B I-LV (Akten von B sind auch bei der Kommission entstanden) Akten der Ministerialkomission I-III 18 IV-VIII,X 19 XI 20 I 21 IIa 22 IIb 23 IIc 24 IVa 26 IVb 27 V 30 VI 29 VII 28 (VIII) 28 IX 28 Xa 31 Xb 32 Xc 33 XI 34 XII 35 Akten des Justizministeriums I-III 36 IVa 37 IVb 40 IVc 41 V 42 VI-X 43 XIa 44 XIb 45 XII, XIII 46 XIV 47 XV-XVII 48 XVIII-XXI 49 XXII 50 XXIII 51 XXIV-XXXII 52 XXXIII 53 XXXV-XLI 54 XLII-LV 55 Flug-, Zeit- 56 Schriften Hypotheken-Kommission 1 57-67 Aktenplan der Kommission a) Bücher b) Akten Generalia A,B,C,D Spezialia I -VI CXXXI Lehengüter 1-9,l0a,b 68 11 69 16,17,20 70 CXXXII Leibeigenschaft 1,2 71 CXXXIV Losungsrecht 1 72 Münzwesen 1-5, 7,8 73 Notare 57a 579, 580 Novalzehnten 1, 3 74 Patrimonial-Ver- hältnisse 1-3 74 Polizeibehörden 1-8, 11 Organisations-,Voll- Ziehungs-Kommission, in der Ministerial- registratur nach folgendem Plan ge- gliedert 1,I 75 1,II 77 1’ III 78 1 ’ IV 79 1,V 83 1,VI 85 2,I 88 2,II 90 3 92 4 95 5 98 6,I 100 6,II 101 6,III 104 7 106 8,I 107 8,II 110 8,III 113 8,IV 116 9 119 10 121 Die ursprünglichen Signaturen der Kommissions-Registratur waren: 1-11 75 12 76 13-20 77 21-30 78 32a 79 32b 80 32d 81 32e 82 33,35 83 36,37 84 38a 85 38b,c 86 40-45 87 1 107 2 110 3 113 4 116 5 106 6a,b 119 6b 120 7 97 8a,b . 98 8b 99 9 96 l0a 88 l0a 89 l0a 91,120 l0b,c 90 20 121,122 22 138 24 123 25 132 27a 133 27b 134 27c,e 135 28a-f 136 28c 119 33a-f 137 34 139 36a 95 Protokolle 128-130 Diarium, Repertorium 140 Oberjustiz-Revision 1, I 141 1, II 143 Protokollbände des Oberjustizrevisoriums 154 CLXXI Rechtspflege 1-5 155 CLXXV Regierungsblatt 1 16 2 17 8 21 13 30 14 25 CLXXV Reichsgericht und Reichsgerichtliche Akten 1,2,10 157 Reichsversammlung 1, 6, 7-13, 15 156 Staatsorganisation 1-4, 6, 7 158 8-10 159 Staatsverträge England 1, 2 581’582 Frankreich 1, 2 583,584 Standesregister I 589,590 I, VII 591,592 I, VIII 593,594 I,IX 595 (I,X) 596,597 I,XI 598-600 Steckbriefe 3,4 601,602 Stempel-und Taxwesen 2-9,11-18 603-620 Steuern 1-8,11,18, 621-630 19,20 631-634 22,26 635,636 Strafanstalten und Strafgefangene, ältere Akten 1-17,19,20, 638-656 23-30 657-664 Strafanstalten, neuere Akten l a-y,2-8, 665-694 12-14,20-23,26, 695-702 27,34;34,1; 703-709 34,c;41,44, 710-712 48 a,b 713,714 Strafgefangene 1,1-15; 2, 7a, b; 715-719 8,10,12b I, 720-722 12b II, 723 16,18-25 724-732 30,44,51 733-735 Strafgesetzbuch, Entwurf 160 I 161 II 163 III 164 IV 166 V 168 VI 170 VII 172 IX 176 X 177 XI 178 XII 179 XIII-XV 180 XVI 181 XVII 184 XVIII 186 XIX 187 XXI-XXII 191 Präjudizien IV-VIII 188 IX-XIII 189 XIV, XVI-XXIV 190 Strafgesetzbuch VII 736 XVI 737, 738 XXIV 739, 740 Strafprozessordnung 192 VII, 1-33 202 VIII 203 IX, 1-16 742 Strafverwandlung, Strafedikte 1-8, 11-17, 19, 20, 746-743 23, 25-29 765-771 Artikel 57 772 Testamente 1, 2, 4-8 774-780 Thüringen u. Anhalt 1 781 Todesurteile und Todesstrafen 1, 2, 4, 7, 190, 15 782-788 Tortur 1 203 Universität(en) 1-4, 6, 8-15 789-801 17, 19-22, 25, 27 802-808 Untergänger und Un- tergangsgerichte 1-4, 6 809-813 Urkunden 2 814 Urlaub 1,2,4,5,7,9,11 815-821 14 822 Vaganten u. Jauner 1, 2, 4, 6 204 3 205 Verschiedenes 7, 10, 11, 12a, b 823-827 13-16, 18, 20, 21 828-834 Verschollene 1, 3, 4 838-840 Vollmachten 1 841, 842 Waffen (Volksbewaff- nung) 2 843 Waisengerichte 1, 2 844,845 Waldeck 1 847 Waldungen 1, 2 848,849 Widersetzung 1 850 Wiederherstellung der 851 bürgerlichen Ehre Wilderei, Wildschaden 1-7 852-858 Wilhelmsdorf 1, 2 861, 862 Württemberg 1-3,5,7,8,10 863-869 11, 12, 14 870-872 Wucher 1-4, 7 873-875 Zehenden 1-4 206 Zeugnisse, Zeugen u. Zeugenvernehmungen 5, 6, 11, 20 876-880 Zinsen 1, 2 881-882 Zollwesen, Zollvereine 1-6, 8-19 883-901 Züchtigung, körper- 1-6 207 B. Abteilung Allgemeine organische Gegenstände Betreff Ministerialregistratur Ablieferung III Büschel Büschel Amtsrichter zum Kollegialdienst eignend I 902 II 903 III 904 Anstellungsgesuche 905-907 Beglaubigungen 908-911 Brandfälle 912 Bücher 913-915 Brennholz 916 Concept-Dekrete 917 Dispositionsfonds 918 Empfehlungen 919, 920 Etat 921-946 Ferienkammern 947-950 Gehaltskürzung I 951, 952 II 953, 954 III 955 Gehaltsvorrückung der Expeditoren 956-958 Gerichtsbarkeit, freiwillige 1 969 2 960 Gerichtshöfe 961 ’962 Gerichtsvollzieher 1 963-965 2 966 3 967 Geschäftsberichte 968-1058 Güterbuchsachen I 1059, 1060 II 1061-1125 Hauptübersicht (Sportelübersichten) 1126-1129 Heiratsbewilligungen 1130-1132 Hinterlegungswesen 1133 Kassenbeamte 1134 Kassenberichte, Regiegefängnisse 1135 Lebenslängliche Anstellung 1136-1138 Militärpensionen 1 1139 2 1140 Minister 1 1141 2 1442 Nebengeschäfte 1 1143 Notariatssachen 1144-1169 Persönliche Verhältnisse IV 1170-1175 VII 1176-1180 X 1181 Pensionszeit-Übersichten I 1183 II 1184 Postporto 1196-1198 Ratsschreiber 1199-1204 Rechnungsabschlüsse 1205 Reichslimes, Reiseempfehlungen 1206 Reisekosten 1 1207, 1208 Schreibmaterialien-Rechnung 1209 Staatshandbuch, amtliche Kalender I 1210 II 1211 III 1212 Staatshaushalt(splan) 1213-1220 Sterbefälle I 1221 II 1222 Strafanstaltssachen I,1-25 1224-1237 II,1-31 1238-1261 III,1-34 1262-1295 IV, 1-13 1296-1308 V 1309, 1310 VI 1311 VII 1312 Überschüsse 1313-1316 Übersetzungen 1317 Übertritt 1318, 1319 Umschreibung 1320, 1321 Unterpfandsacben III 1322, 1323 IV, V 1324-1339 Widmungen 1340-1342 Württembergische Justizverwaltung 1343 Zustellungsbeamte 1344-1346 "Acten des königlichen Strafanstalten-Collegiums" II 13 1347 II 23 1348-1349 Personalakten aus Hohenzollern und Elsass- Lothringen übernommener Justizangehörigen 1350-1372

          Kapp, Wolfgang (Bestand)
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Kapp, W. · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
          1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
          Lebenserinnerungen
          N.3-1 · Akt(e) · 1875 - 1952
          Teil von Zentrales Archiv der Pallottinerprovinz

          Betr.: Jugend in Frauenberg (Bayern); Ausbildung in Limburg; Einsatz in Kamerun, ab 1901, Weltkrieg und Rückkehr über Spanien nach Deutschland, 1916; Seelsorgearbeit in der Diözese Paderborn; Einsatz in Chile, seit 1921

          Rosenhuber, Simon
          Maercker, Georg (Bestand)
          BArch, N 786 · Bestand · 1874-1940
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Geb. 21. September 1865 in Baldenburg, Kreis Schlochau, gest. 31. Dezember 1924 in Dresden. 1874 Aufnahme in das Kulmer Kadettenkorps, danach Preußische Hauptkadettenanstalt und im April 1885 Eintritt als Sekondeleutnant in das Infanterie-Regiment "von borcke" (4. Pommersches) Nr. 21 in Thorn. 1887 Versetzung in das 2. Unter-Elsässische Infanterie-Regiment Nr. 137. Im September 1888 Beurlaubung für ein Jahr, um nach Afrika zu gehen. Nach kurzer Tätigkeit für die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft als Offizier in die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. Am 18. Mai 1889 nahm er an einem Gefecht bei Dar-es-Salam im Rahmen der Niederschlagung des sog. Araberaufstandes teil. 1890 Wiederientritt in das Heer. 1891-1904 Ausbildung an der Preußischen Kriegsakademie; 1895 Versetzung zum Großen Generalstab. Im gleichen Jahr Hochzeit mit Luise Lindner. 1898 erfolgte seine Beförderung zum Hauptmann während seines Kommandos beim Reichsmarineamt, das von 1898 bis 1899 Vermessungsarbeiten im Pachtgebiet Kiautschou. 1900 Rückkehr nach Deutschland und Tätigkeit im Generalstab. Ab 1902 Kompaniechef im Infanterie-Regiment 41. Im Jahr 1904 Beförderung zum Major und Versetzung in den Generalstab des Etappenkommandos der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. Dort Teilnahme an den so genannten Herero- und Hottentottenfeldzügen. Im Rahmen des Nama-Aufstandes führte Maercker die Schutztruppen-Einheiten in der Schlacht von Nubib und wurde verwundet. 1910 Abschied von der Schutztruppe und Ernennung zum Batallionskommandeur im Infanterie-Regiment "König Ludwig III. von Bayern" (2. Niederschlesisches) Nr. 47. 1912 Beförderung Oberstleutnant; 1913 Einsetzung als Kommandant der Nordseeinsel Borkum. 1914 Beförderung zum Oberst. 1915 und 1916 als Regimentskommandeur Teilnahme an den Stellungskämpfen am Kormyn und am Styr, danach an der Westfront, u.a. Yser, im Wyschaete-Bogen sowie bei St. Eloi. Verwundung in der Schlacht an der Somme 1916, danach Stellungskämpfe an der Aisne. Ende 1916 Teilnahme an den Kämpfen an der Narajowka und Zlota Lipa; ab 1917 Einsätze an der Westfront: Somme, Wytschaete-Bogen, Yser, Arras, Champagne und Flandern mit erneuter Verwundung. Am 1. Oktober 1917 Auszeichnung mit dem Orden Pour le Mérite, am 3. Mai 1918 mit dem Eichenlaub zum Pour le Mérite ausgezeichnet. Am 18. August 1917 Beförderung zum Generalmajor und Ernennung zum Kommandeur der 214. Division. Im Dezember 1918 bildete Maercker aus Teilen seiner Division das Freikorps "Landesjäger"; Einsatz des Freikorps bei der Niederschlagung des Spartakusaufstands im Januar 1919 in Berlin, danach Einätze in Weimar, Gotha, Erfurt, Halle, Magdeburg, Braunschweig und Helmstedt. Am 2. Mai Eingliederung des Freikorps in die Reichswehr als Reichswehrbrigade 16. Am 28. April 1920 wurde Maercker aus dem aktiven Militärdienst entlassen. 1922 gründete er den Deutschen Kolonialkriegerbund. Bearbeitungshinweis: General Wehrkreis IV (Sachsen)? Bestandsbeschreibung: Generalmajor, Urkunden, persönliche Briefe, Ausbildungsunterlagen, Portraitfotos, Kolonialgeschichte: General der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. Reichskolonialamt, Vermessung Tsingtau, Kommandeur der Infanterie im Ersten Weltkrieg in Frankreich und Belgien, Wehrkreiskommando IV, Freikorpsführer Geb. 21. September 1865 in Baldenburg, Kreis Schlochau, gest. 31. Dezember 1924 in Dresden. 1874 Aufnahme in das Kulmer Kadettenkorps, danach Preußische Hauptkadettenanstalt und im April 1885 Eintritt als Sekondeleutnant in das Infanterie-Regiment "von borcke" (4. Pommersches) Nr. 21 in Thorn. 1887 Versetzung in das 2. Unter-Elsässische Infanterie-Regiment Nr. 137. Im September 1888 Beurlaubung für ein Jahr, um nach Afrika zu gehen. Nach kurzer Tätigkeit für die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft als Offizier in die Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. Am 18. Mai 1889 nahm er an einem Gefecht bei Dar-es-Salam im Rahmen der Niederschlagung des sog. Araberaufstandes teil. 1890 Wiederientritt in das Heer. 1891-1904 Ausbildung an der Preußischen Kriegsakademie; 1895 Versetzung zum Großen Generalstab. Im gleichen Jahr Hochzeit mit Luise Lindner. 1898 erfolgte seine Beförderung zum Hauptmann während seines Kommandos beim Reichsmarineamt, das von 1898 bis 1899 Vermessungsarbeiten im Pachtgebiet Kiautschou. 1900 Rückkehr nach Deutschland und Tätigkeit im Generalstab. Ab 1902 Kompaniechef im Infanterie-Regiment 41. Im Jahr 1904 Beförderung zum Major und Versetzung in den Generalstab des Etappenkommandos der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika. Dort Teilnahme an den so genannten Herero- und Hottentottenfeldzügen. Im Rahmen des Nama-Aufstandes führte Maercker die Schutztruppen-Einheiten in der Schlacht von Nubib und wurde verwundet. 1910 Abschied von der Schutztruppe und Ernennung zum Batallionskommandeur im Infanterie-Regiment "König Ludwig III. von Bayern" (2. Niederschlesisches) Nr. 47. 1912 Beförderung Oberstleutnant; 1913 Einsetzung als Kommandant der Nordseeinsel Borkum. 1914 Beförderung zum Oberst. 1915 und 1916 als Regimentskommandeur Teilnahme an den Stellungskämpfen am Kormyn und am Styr, danach an der Westfront, u.a. Yser, im Wyschaete-Bogen sowie bei St. Eloi. Verwundung in der Schlacht an der Somme 1916, danach Stellungskämpfe an der Aisne. Ende 1916 Teilnahme an den Kämpfen an der Narajowka und Zlota Lipa; ab 1917 Einsätze an der Westfront: Somme, Wytschaete-Bogen, Yser, Arras, Champagne und Flandern mit erneuter Verwundung. Am 1. Oktober 1917 Auszeichnung mit dem Orden Pour le Mérite, am 3. Mai 1918 mit dem Eichenlaub zum Pour le Mérite ausgezeichnet. Am 18. August 1917 Beförderung zum Generalmajor und Ernennung zum Kommandeur der 214. Division. Im Dezember 1918 bildete Maercker aus Teilen seiner Division das Freikorps "Landesjäger"; Einsatz des Freikorps bei der Niederschlagung des Spartakusaufstands im Januar 1919 in Berlin, danach Einätze in Weimar, Gotha, Erfurt, Halle, Magdeburg, Braunschweig und Helmstedt. Am 2. Mai Eingliederung des Freikorps in die Reichswehr als Reichswehrbrigade 16. Am 28. April 1920 wurde Maercker aus dem aktiven Militärdienst entlassen. 1922 gründete er den Deutschen Kolonialkriegerbund. Zitierweise: BArch, N 786/...

          BArch, RM 116 · Bestand · 1914-1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Die Marine-Luftschiff-Abteilung wurde durch Allerhöchste Kabinettsordre am 3. Mai 1913 aus dem "Luftfahrpersonal der Kaiserlichen Marine" neben der Marine-Flieger-Abteilung als selbstständige Abteilung mit dem vorläufigen Standort Johannisthal aufgestellt. (1) Den Kommandeuren der Abteilungen wurden "gerichtsherrliche, disziplinare und Urlaubsbefugnisse verliehen". Beide Abteilungen unterstanden in allen Ausbildungs- und technischen Angelegenheiten dem Staatssekretär des Reichsmarineamts, in allen anderen der Inspektion der Küstenartillerie und des Minenwesens sowie weiterhin dem Chef der Marinestation der Nordsee". (1) Der Staatssekretär des Reichsmarineamts Großadmiral Alfred von Tirpitz legte als Aufstellungstag per Befehl vom 8. Mai 1913 den 1. Juni fest. (2) Bereits im April 1912 wurden Marine-Angehörige, darunter Korvettenkapitän Friedrich Metzing zur Ausbildung bei der Deutschen Luftschifffahrts-AG kommandiert. Das Luftschiff-Kommando wurde am 15. Juli 1912 unter der Bezeichnung "Luftschiff-Detachement" mit dem Standort Johannisthal bei Berlin Metzing als Kommandeur unterstellt. (3) Nach dem Tod des Kommandeurs der Marine-Luftschiff-Abteilung Friedrich Metzing bei dem Unglück von "L 1" am 9. September 1913, wurde Korvettenkapitän Peter Strasser sein Nachfolger. Die Zuständigkeit für den Luftschiff-Bereich in der Marine oblag dem am 12. Oktober 1912 gebildeten Dezernat BX "Luftschiff- und Fliegerwesen" beim Werftdepartment im Reichsmarineamt. Zum 1. April 1913 folgte eine organisatorische Änderung: Das Dezernat BX wurde zur "Sektion für Luftfahrwesen" (Sektion BX mit den Dezernaten BXa und BXb) umstrukturiert. (4) Zum Beginn des Ersten Weltkrieges änderte sich die Befehlsstruktur der Marine-Luftschiff-Abteilung. Durch die Allerhöchste Kabinettsordre vom 29. August 1914 wurde die Dienststelle "Befehlshaber der Luftfahr-Abteilungen" als oberste zentrale Kommandostelle des gesamten Marine-Luftfahrwesens geschaffen. (5) Diesem wurden die Marine-Luftschiff-Abteilung und die Marine-Flieger-Abteilung unterstellt. Die Kabinettsordre wies dem neuen Befehlshaber folgende Aufgaben zu: Bereitstellung und Ausbildung des Personals, Leitung der außerhalb der Abteilungen stattfindenden Schulausbildung, Probefahrten und Erhaltung der Einsatzfähigkeit der Luftfahrzeuge. Die Allerhöchste Kabinettsordre vom 1. Mai 1916 wies der Marine-Luftschiff-Abteilung Cuxhaven (Nordholz) als neuen Standort zu und gliederte die Abteilung in Luftschiff-Trupps. (6) Am 23. November 1916 wurden die Marine-Luftfahr-Abteilungen in die Bereiche Luftschiff und Flugzeug durch Allerhöchste Kabinettsordre unterteilt. (7) Der Dienstposten des Befehlshabers der Marine-Luftfahr-Abteilungen wurde zum Befehlshaber der Marine-Flieger-Abteilung umgewandelt und der Kommandeur der Marine-Luftschiff-Abteilung zum "Führer der Marine-Luftschiffe" erhoben. Dem neu eingesetzten Führer der Marine-Luftschiffe unterstanden die Marine-Luftschiff-Abteilung und die Marine-Luftschiffe. Die neugeschaffene Dienststellung war in "Angelegenheiten der Verwendung und Ausbildung der Nordsee-Frontluftschiffe dem Kommando der Hochseestreitkräfte, in technischen und Versuchsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Schul- und Versuchsluftschiffe dem Staatssekretär des Reichsmarineamts, in allen übrigen Angelegenheiten dem Marine-Stationskommando der Nordsee" unterstellt. (7) Für die in der Ostsee eingesetzten Luftschiffe wurde ein neuer "Luftschiff-Leiter Ost" als Abteilungskommandeur gebildet. (7) Dieser handelte selbstständig bzw. nach den Befehlen des Oberbefehlshabers der Ostsee, blieb aber weiterhin dem Führer der Marine-Luftschiffe unterstellt. (8) Der Dienstposten des Luftschiff-Leiters Ost wurde zum November 1917 aufgrund des Personalmangels und der Einstellung der Luftschifffahrt in der Ostsee aufgegeben. (9) Bis Kriegsende blieb diese Gliederung bestehen. Nach Strassers Tod im "L 70" am 5. August 1918 wurde der Dienstposten des Führers der Marine-Luftschiffe nicht nachbesetzt. (10) Aufgrund der Auflagen des Versailler Vertrages, die Militärluftfahrt in Deutschland aufzugeben, wurde die Marine-Luftschiff-Abteilung am 10. Dezember 1920 in Nordholz aufgelöst. (11) Die Marine-Luftschiffe wurden im Ersten Weltkrieg für Aufklärung in der Nord- und Ostsee, Sicherung und Unterstützung der Minensuchverbände, Sichten und Melden feindlicher Seestreitkräfte und Minensperren, Meldungen über Handelsschiffverkehr sowie für Angriffsfahrten, insbesondere auf Großbritannien eingesetzt. Befehlshaber der Marine-Luftfahr-Abteilungen 29. August 1914 - 23. November 1916 Konteradmiral Otto Philipp Führer der Marine-Luftschiffe 23. November 1916 - 5. August 1918 Fregattenkapitän Peter Strasser ab 5. August 1918 unbesetzt (Vertreter: Hans-Paul Werther) Luftschiff-Leiter Ost 23. November 1916 - November 1917 Korvettenkapitän Hans Wendt Marine-Luftschiff-Trupps Stand: Mai 1916 (12) I. Nordholz II. Fuhlsbüttel III. Ahlhorn IV. Hage V. Tondern VI. Seerappen VII. Seddin VIII. Düren IX. Wainoden Stand: November 1918 (13) I. Nordholz III. Ahlhorn IV. Wittmundhaven V. Tondern VI. Seerappen VII. Seddin-Jeseritz XI. Wainoden Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand erstreckt sich auf den Zeitraum 1914 bis 1938. Dabei liegt der Schwerpunkt der Unterlagen auf dem Einsatz der Marine-Luftschiff-Abteilung im Ersten Weltkrieg von 1914 bis 1918. Innerhalb der Überlieferung finden sich auch andere Provenienzen aufgrund von Rundschreiben und weitergeleiteten Mitteilungen von anderen bzw. vorgesetzten Dienststellen wie dem Admiralstab der Marine, dem Befehlshaber der Aufklärungsschiffe der Ostsee oder dem Kommandierenden General der Luftstreitkräfte etc. Die Einsätze der Marine-Luftschiffe spiegeln sich in der Überlieferung wider. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf den Operations- und Unternehmungsakten zu den Aufklärungsfahrten in der Nord- und Ostsee sowie der Angriffsfahrten v.a. auf Großbritannien. Hierzu sind im großen Umfang Kriegstagebücher und Befehle vorhanden. Die Kriegstagebücher wurden jeweils zu einzelnen Luftschiffen oder zu Marine-Luftschiff-Trupps angelegt. Weitere wenige Aktenkomplexe finden sich zur Organisation und zum Personal der Marine-Luftschiff-Abteilung. Von der Struktur der Unterlagen handelt es sich v.a. um Kriegstagebücher, Befehle (Tages- und Abteilungsbefehle) und sogenannte Fahrtberichte der zahlreichen Aufklärungs- und Angriffsfahrten. Die Fahrtberichte enthalten Informationen zur Fahrtaufgabe, Namen der Besatzungsmitglieder, Wetterlage, technische Angaben und Quadratkarten mit der eingezeichneten Fahrtroute. Darüber hinaus sind Funksprüche (z.T. chiffriert), Funken-Telegrafie-Peilungen, Wetter- und Barometerkarten und Telegramme vorhanden. Zudem finden sich im Bestand Fotografien, Presseartikel, technische Zeichnungen, Skizzen und ein umfangreicher Anteil an Karten. Die Überlieferung ist nicht vollständig. Es sind lediglich die Kriegsakten überliefert. Unterlagen der Vor- und Nachkriegszeit sind möglicherweise im Luftarchiv 1945 vernichtet worden. Erschließungszustand: Online-Findbuch Vorarchivische Ordnung: Bestandsgeschichte Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden die Unterlagen der aufgelösten Marine-Dienststellen, darunter auch die Marine-Luftschiff-Abteilung, in der Kriegsgeschichtlichen Abteilung beim Admiralstab der Marine (am 15. Februar 1916 errichtet) zum Aufbau eines neuen Marinearchivs gesammelt. Ab 1919 wurde die Bezeichnung des Marinearchivs in "Leiter des Instituts für Marinegeschichte und Vorstand des Marine-Archivs" geändert. Eine zweite Umbenennung erfolgte am 22. Januar 1936 in "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine". Diese gehörte jedoch nicht zum Reichsarchiv, sondern unterstand bis zum 31. März 1934 der Inspektion des Bildungswesens der Marine, anschließend dem Chef der Marineleitung und war später als nachgeordnete Behörde dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstellt. Im Ersten Weltkrieg wurden einige Kriegstagebücher (RM 116/185-199) bereits an den Admiralstab der Marine zur Kenntnisnahme weitergeleitet und wurden somit in sein Schriftgut integriert, sind jedoch in diesem Bestand überliefert. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Marineunterlagen am 22. November 1943 auf Schloss Tambach bei Coburg ausgelagert. (14 ) Nach Kriegsende wurde das Archivgut von den US-amerikanischen Truppen beschlagnahmt und nach London verbracht. Dort hat man die Akten in großem Umfang verfilmt, zu Bündeln zusammengefasst, mit fortlaufenden F-Nummern ("Faszikel", "File" oder "Fach") und z.T. mit einer siebenstelligen Nummer mit den vorangesetzten Buchstaben "PG" ("pinched from the Germans") versehen. Anschließend wurde das Archivgut der britischen Admiralität übergeben. In den 1960er Jahren wurden die Marineakten im Rahmen der Aktenrückführung an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben und gelangten in die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Freiburg i.Br. Mit Überführung der Dokumentenzentrale im Jahre 1968, welche auf die interministerielle Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium des Innern aus dem Jahre 1968 zurückgeht, gelangten die Unterlagen in das von Koblenz nach Freiburg verlegte Bundesarchiv-Militärarchiv. Im Jahr 1977 erfolgte ein Zugang mit einem Fotoalbum zu den Marine-Luftschiffen (Zugangs-Nummer 2005/77), das unter RM 116/200 in den Bestand überführt wurde. Eine LL-Signatur (LL 410) verweist auf eine Verwahrung im Luftarchiv. Ein Vermerk in englischer Sprache auf dem Aktendeckel lässt auf eine Beschlagnahme durch britische und/oder US-amerikanische Truppen schließen. Während den Aktenrückführungen wurde auch das Fotoalbum der Dokumentenzentrale im Militärgeschichtlichen Forschungsamt übergeben und erhielt dort eine I L-Signatur (I L (B) 11). (15 ) Die Überlieferung ist nicht vollständig. Ein großer Teil der Unterlagen ist möglicherweise seinerzeit ins Luftarchiv übernommen und 1945 vernichtet worden. Die Luftwaffe errichtete 1936 ein eigenes Archiv unter der Bezeichnung "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Luftwaffe" und sammelte das gesamte Archivgut der Luftstreitkräfte des Heeres und sowie auch der Marineluftstreitkräfte. (16) Womöglich befanden sich darunter auch Teile der Marine-Luftschiff-Abteilungs-Unterlagen, was den geringen Umfang der Aktenüberlieferung begründen würde. Archivische Bearbeitung Zum Bestand lag ein grobes Abgabeverzeichnis vor, welches lediglich unpräzise Aktentitel und die Laufzeiten sowie Altsignaturen enthielt. Eine Bewertung der Unterlagen wurde auf Grund der Schriftgutverluste und der damit einhergehenden Überlieferungslücken vor 1945 nicht vorgenommen. Die vorgefundene Aktenordnung wurde beibehalten. Die Unterlagen waren bereits formiert; der Großteil in preußischer Fadenheftung, ein kleiner Teil lag in Archivmappen vor. Die Aktenstruktur ist ungleichförmig; so fanden sich zum Teil einheitlich gebildete und in sich zusammenhängende Akten zu einer Aufgabe bzw. zu einem Einsatz. Dagegen waren auch Unterlagen vorhanden, die heterogene Inhalte, wie Luftaufklärung und Angriffsfahrten enthielten. Die Verzeichnung des Bestandes wurde mit dem Archivverwaltungssystem des Bundesarchivs BASYS-S-2 durchgeführt. Die Verzeichnung und Klassifikation der Akten erfolgte aufgrund nicht vorhandener Organisationsunterlagen anhand der vorgegebenen Überlieferung. Die Altsignaturen F-und PG-Nummern sowie die Aktenzeichen wurden aufgenommen. Die Begriffe "Detachement" und "Trupp", für die der Marine-Luftschiff-Abteilung unterstellten Einheiten wurden in den Akten trotz derselben Bedeutung nicht gleichförmig verwendet. Der Bestand beinhaltet zahlreiche Fotografien und Karten, welche inhaltlich mit den Akten verbunden sind und daher in ihrem Kontextzusammenhang belassen worden sind. Lediglich die überformatigen und aufgrund beschädigter Akten nicht eingenähten Karten wurden aus konservatorischen Gründen entnommen und werden nun in einer Kartenmappe gemeinsam im Bestand unter RM 116/201 gelagert. Die Akten befinden sich in einem konservatorisch schlechten Zustand. Das Schadensbild reicht von aufgelösten Fadenheftungen, mechanischen Schäden in Folge von Benutzung, bis hin zu Papierzerfall und Tintenfraß. Der Bestand bedarf einer baldigen Restaurierung. Der Bestand ist nicht vollständig foliiert. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 7,4 lfm 198 AE Zitierweise: BArch, RM 116/...

          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 91 C · Bestand
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
          1. Behördengeschichte 1.1 Militärgouvernements 1813-1815 Am 15. März 1813 wurde aus militärstrategischen Gründen zur Durchführung des Krieges gegen Frankreich das gesamte preußische Territorium zwischen der Elbe und der russischen Grenze in vier Militärgouvernements eingeteilt. Zeitgleich erfolgte auch die Auflösung der am 20. Januar 1813 gegründeten Oberregierungskommission in Berlin (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 102 Oberregierungskommission zu Berlin) und der am 24. April 1812 gebildeten Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 85 Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen). Es wurden zunächst vier Militärgouvernements für die folgenden Gebiete gebildet: 1.) für das Land zwischen Elbe und Oder in Berlin, 2.) für das Land zwischen Oder und Weichsel in Stargard, 3.) für das Land zwischen Weichsel und der russischen Grenze in Königsberg und 4.) für Schlesien in Breslau. Nach dem weiteren Vorrücken der preußischen und alliierten Truppen erfolgte die Bildung des Militärgouvernements für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer. Dieses wurde bald darauf in die beiden Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Weser in Halberstadt und für das Land zwischen Weser und Rhein in Münster aufgeteilt. Die Einteilung der Militärgouvernements erfolgte ohne Rücksicht auf die bisher bestehenden historischen Verwaltungsgliederungen nach rein militärischen bzw. geographischen Gesichtspunkten. Die einzelnen Militärgouvernements unterstanden direkt dem König bzw. dem Staatskanzler. Die Ministerien verloren für die Dauer der Militärgouvernements ihre Zuständigkeit für alle die Kriegsführung betreffenden Angelegenheiten. Alle Behörden im Gouvernementsbezirk waren in militärischen Angelegenheiten den Militär- bzw. Zivilgouverneuren untergeordnet. Lediglich bei operativen Angelegenheiten der Armee lag die Befehlsgewalt bei den Kommandierenden Generälen. Für jedes Militärgouvernement wurden als gleichberechtigte Leiter jeweils ein Militärgouverneur und ein Zivilgouverneur bestellt. Bei Meinungsverschiedenheiten lag die Entscheidungsgewalt allein beim König. Bei Gefahr im Verzuge hatte jedoch der Militärgouverneur die entscheidende Stimme. Ein Teil der Aufgaben der Militärgouvernements, vor allem hinsichtlich der Verpflegung der russischen Truppen, wurde am 11. März 1813 dem Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum als Generalintendanten für die Verpflegung der russischen Truppen im Inland übertragen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815). Nach dem Ersten Pariser Frieden wurden durch die Kabinettsordre vom 3. Juni 1814 die vier ostelbischen Militärgouvernements aufgelöst. Die beiden westelbischen Militärgouvernements blieben zunächst bestehen. 1.2 Militär- und Zivilgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser Durch die Kabinettsordre vom 9. April 1813 wurde das "Militärgouvernement für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer" gebildet und Wilhelm Anton von Klewiz zum Zivilgouverneur berufen. Zum Militärgouverneur wurde der Generalmajor Philipp von Ivernois ernannt, der jedoch bereits am 1. Juni 1813 starb. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark. Da die westelbischen Gebiete noch größtenteils von französischen Truppen besetzt waren, dauerte es noch einige Zeit bis das Militärgouvernement seine Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen konnte. Der Sitz des Militärgouvernements befand sich zunächst noch in Berlin und wurde erst im Oktober 1813 provisorisch nach Halle/Saale verlegt. In Folge des Vormarsches der preußischen und alliierten Truppen hatte das durch das Militärgouvernement zu verwaltende Gebiet eine zu große Ausdehnung angenommen. Deshalb wurde es durch die Kabinettsordre vom 19. November 1813 in zwei eigenständige Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser bzw. zwischen Weser und Rhein aufgeteilt. Zum Zivilgouverneur des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser wurde der bisherige Zivilgouverneur von Klewiz bestimmt, der dieses Amt bis zur Auflösung des Zivilgouvernements bekleidete. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818). Das Militärgouvernement umfasste nunmehr folgende ehemalige preußische Territorien: die Altmark, das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Grafschaft Hohenstein, das Fürstentum Eichsfeld und das Fürstentum Erfurt. Der Sitz der Gouvernementsverwaltung wurde im Dezember 1813 nach Halberstadt verlegt. Obwohl eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Militärgouverneur und dem Zivilgouverneur rechtlich zulässig gewesen wäre, wurden alle Geschäfte des Militärgouvernements durch beide Gouverneure gemeinschaftlich und einvernehmlich bearbeitet. Bei Abwesenheit erfolgte jeweils eine gegenseitige Vertretung. Das Büro und die Registratur wurden gemeinsam geführt. Auch nach dem Friedensschluss am 30. Mai 1815 blieb das Militärgouvernement zunächst bestehen und wurde erst am 12. Juli 1815 aufgelöst. Die militärischen Aufgaben wurden auf das Generalkommando für die Provinzen zwischen Elbe und Weser übertragen. Die übrigen Geschäfte wurden bis zur Ernennung des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten am 1. April 1816 durch den bisherigen Zivilgouverneur von Klewiz kommissarisch weitergeführt. Die Hauptaufgabe des Militärgouvernements war neben der Reorganisation der Verwaltung die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der preußischen Armee im Gouvernementsbezirk. Hierzu gehörten vor allem die Truppenformierung, die Verpflegung der preußischen und alliierten Truppen sowie die Versorgung der Militärlazarette. Für diesen Zweck hatte das Militärgouvernement durch Steuererhebungen die notwendigen Gelder aufzubringen und Requisitionen durchzuführen. Auch die Höhere und Sicherheitspolizei wurde direkt durch das Militärgouvernement ausgeübt. Das Bergwerks- und Hüttenwesen wurde jedoch direkt dem Finanzminister und das Postwesen dem Generalpostmeister unterstellt. Zur Durchführung einzelner Aufgaben des Militärgouvernements wurden mehrere nachgeordnete Stellen und Behörden gebildet, die ihren Sitz ebenfalls am Dienstort des Zivilgouverneurs in Halberstadt hatten. Hierzu gehörte die Finanzkommission, die die Kontrolle über die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, der Domänen und Forsten ausübte. Diese Kommission wurde bereits am 24. Februar 1814 wieder aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden größtenteils auf die Gouvernementskommission übertragen, die ihren Sitz ebenfalls in Halberstadt hatte. Diese Kommission bestand aus sechs Räten und diente zur Beratung des Zivilgouverneurs, von dessen Entscheidungen sie auch abhängig war. Es handelte sich also nicht um eine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zivilgouverneur und den nachgeordneten Behörden. Im Auftrag des Militärgouvernements führte der Oberlandesgerichtsrat Dalkowski Untersuchungen gegen eine Anzahl von Personen durch, die der Spionage und Spitzeltätigkeit für die französische oder westphälische Hohe Polizei oder Armee verdächtig waren. Grundlagen für diese Untersuchungen waren der Königliche Befehl wegen Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit der Armeen vom 17. März 1813 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1813, S.34f.) und die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Verkehrs mit dem Feinde vom 15. Januar 1814 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1814, S. 5-7.). Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 16 des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 mussten diese Untersuchungen jedoch eingestellt werden. Zur Durchführung der Requisitionen, der Verpflegung und Belieferung der preußischen und alliierten Truppen wurde im November 1813 das Gouvernements-Kriegskommissariat gebildet. Dieses Amt, das unter der Leitung des Gouvernements-Kriegskommissar Rhades bzw. ab Februar 1814 unter dessen Nachfolger Lehmann stand, existierte bis 1816. Außerdem wurde für die Organisation des Provinziallazarettwesens ein Chirurgischer Stab gebildet. Dieser Stab bestand bis zum November 1815 und war u. a. für die Anschaffung von Medikamenten und Lazarettutensilien, die Einstellung und Besoldung des medizinischen Personals und die Aufsicht über die einzelnen Provinziallazerette zuständig. Das Territorium des Militärgouvernements wurde Ende 1813 in drei Departements unterteilt, an deren Spitze jeweils ein Landesdirektor stand. Bei diesen Landesdirektionen handelte es sich um Zwischeninstanzen zwischen dem Zivilgouverneur und den Landräten bzw. den nachgeordneten Behörden. Die drei Departements können in ihrer territorialen Zuständigkeit als Vorgänger der später gebildeten Regierungsbezirke angesehen werden. Das 1. Departement entsprach ungefähr dem bisherigen westphälischen Elbedepartement und bestand aus den Kreisen Salzwedel, Stendal und Neuhaldensleben. Die Stadt Magdeburg war wegen der Besetzung durch französische Truppen bis Mai 1814 der direkten Verwaltung entzogen. Das 2. Departement, das ungefähr dem westphälischen Saaledepartment entsprach, setzte sich aus dem Saalekreis und den Kreisen Wansleben, Calbe/Saale, Mansfeld, Eisleben, Halberstadt und Osterwieck zusammen. Das 3. Departement bestand aus den preußischen Teilen des ehemaligen westphälischen Harzdepartements und gliederte sich in die Kreise Heiligenstadt, Duderstadt und Hohenstein. Hinzu kam noch das Gebiet von Erfurt und Blankenhain, das einen eigenen Kreis bildete und durch einen eigenen Vizelandesdirektor (als ständigen Vertreter des Landesdirektors) verwaltet wurde. Die Landesdirektionen im 1. und 2. Departement wurden bereits im Februar 1814 wieder aufgelöst und die Kompetenzen auf den Zivilgouverneur bzw. die zuständigen Landräte übertragen. Die Landesdirektion des 3. Departements blieb jedoch auf Grund der großen Entfernung bis zur Auflösung des Zivilgouvernements am 31. März 1816 bestehen. Bei der späteren Bildung der Regierungsbezirke der Provinz Sachsen wurde die bisherige territoriale Gliederung der drei Departements im Großen und Ganzen beibehalten. Der Regierungsbezirk Magdeburg entsprach ungefähr dem 1. Departement, der Regierungsbezirk Merseburg dem 2. Departement und der Regierungsbezirk Erfurt dem 3. Departement. 1.3 Leitende Beamte Militärgouverneure: April 1813 - Juni 1813: Generalmajor Philipp von Ivernois (1754-1813) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 275f.) Okt. 1813 - Nov. 1813: Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark (1767-1822) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 329-331) Nov. 1813 - Juli 1815: Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 368-370). Zivilgouverneur: April 1813 - März 1816: Wilhelm Anton von Klewiz (1760-1838) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 497f.). Landesdirektor im 1. Departement zu Stendal bzw. Magdeburg: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich von Koepcken (1770-nach 1825) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 515). Landesdirektor im 2. Departement zu Halberstadt: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich Freiherr von Schele (1782-1815) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 2, München 2009, S. 857f.). Landesdirektor im 3. Departement zu Erfurt: Ende 1813 - März 1816: Joseph Bernhard August Gebel (1772-1860). Vize-Landesdirektor für das Gebiet von Erfurt und Blankenhain: Ende 1813 - 1816(?): August Heinrich Kuhlmeyer (1781-1865) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 541). 2. Bestandsgeschichte Nach der Auflösung des Militärgouvernements wurden die Akten teilweise von der Oberpräsidial-Registratur übernommen und gelangten über das Regierungsarchiv Magdeburg in das Landeshauptarchiv Magdeburg. Die Akten, welche die Gebiete der späteren Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, wurden zunächst an die zuständigen Regierungsarchive in Merseburg bzw. Erfurt abgeben und gelangten erst später in den Bestand des Landeshauptarchivs Magdeburg. Aufgrund einer Verfügung des Generaldirektors der preußischen Staatsarchive vom 1. Mai 1883 wurden die Akten der Militärgouvernements (mit Ausnahme des Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Oder bzw. Oder und Weichsel) entweder aus dem Geheimen Staatsarchiv an die betreffenden Provinzialarchive abgegeben oder diesen belassen. Im Landeshauptarchiv Magdeburg wurde das Archivgut des Militärgouvernements in folgende Bestände aufgeteilt (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 1 Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 a Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 b Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 1 c Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Zivilverwaltung - Rep. C 2 Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 2 a Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Magdeburg - Rep. C 2 b Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 2 c Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Merseburg (Saalkreis und Mansfeld) - Rep. C 3 Kommission des Oberlandesgerichtsrats Dalkowski zur Untersuchung politischer Vergehen - Rep. C 7 Finanzkommission zu Halberstadt - Rep. C 8 Gouvernements-Kriegskommissariat (Kriegskommissar Lehmann) - Rep. C 11 Chirurgischer Stab. Am 26. und 27. April 1972 wurden im Zuge einer Bestandsabgrenzung die vorstehenden Bestände vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Deutschen Zentralarchiv, Dienststelle Merseburg, abgegeben (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 331 Aktenzugänge, Bd. 1). Hierbei wurden jedoch nicht alle Bestände der Übergangszeit übernommen. So verblieben z. B. die Bestände der drei Landesdirektionen im Landeshauptarchiv Magdeburg. Am 21. Oktober 1986 wurden nachträglich 0,1 lfm Akten übernommen und dem Bestand zugeordnet (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 1037 Bestandsakte I. HA Rep. 91 C). Die vom Landesarchivs Magdeburg übernommenen Bestände wurden zu einem Bestand zusammengefasst und zunächst durch Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs, Dienststelle Merseburg, in einer Findkartei verzeichnet. Hierbei wurden offensichtlich die zeitgenössischen Aktentitel übernommen, ohne dass es zu einer erkennbaren Titelneubildung kam. Außerdem erfolgte eine Neuordnung des Bestandes nach sachthematischen Gesichtspunkten. Der Zeitpunkt der Ordnung, der ursprünglichen Verzeichnung und einer später durchgeführten Revision der Aktentitel konnte noch nicht ermittelt werden. Diese noch auf den Karteikarten erfolgte Revision führte zu einer teilweisen Korrektur und Vereinheitlichung der Aktentitel, die jedoch unvollständig und inkonsequent blieb. Nach der Retrokonversion der Findkartei durch Schreibkräfte des Geheimen Staatsarchivs PK wurde der Bestand in den Jahren 2008 und 2009 durch den Archivangestellten Guido Behnke redigiert. Die Klassifikation wurde überarbeitet. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel geprüft und gegebenenfalls vereinheitlicht bzw. korrigiert. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die vorhandenen Ortsnamen wurden soweit wie möglich an die heutige Schreibweise angepasst. 3. Benutzungshinweis Der Bestand wurde nach sachthematischen Gesichtspunkten geordnet. Jedoch sind die Akten der Klassifikationsgruppe 02.01.03 nach den Namen der einzelnen Ortschaften geordnet. Hierbei handelt es sich um Akten, die sich auf das Rechnungswesen, die Schulden, die öffentlichen Bauten, die Verpachtung von Grundstücken und die Kommunalabgaben der jeweiligen Gemeinden beziehen. Auch die Akten der Klassifikationsgruppe 03.03.01.03, welche die Kirchen-, Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, sind nach Ortsnamen geordnet. Die Akten, die sich auf die Personalangelegenheiten (z. B. Anstellung, Besoldung, Entlassung, Dienstvergehen) der Beamten beziehen, sind in den verschiedenen sachthematischen Klassifikationsgruppen zu suchen. So befinden sich z. B. die Akten zu den direkt beim Militärgouvernement angestellten Beamten in der Klassifikationsgruppe 01.02, der Kommunalbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.01.04 und der Justizbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.03.01.09. 4. Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 4.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK Eine größere Anzahl von Akten mit Bezug zum Militärgouvernement zwischen Weser und Elbe befinden in den Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium. Vereinzelt sind auch noch Akten in den folgenden Beständen vorhanden: - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode - GStA PK, I. HA, Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten - GStA PK, I. HA, Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt - GStA PK, I. HA, Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung - GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815 - GStA PK, I. HA, Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, III. HA, MdA - Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, V. HA Königreich Westphalen. Die archivische Überlieferung zweier anderer Militärgouvernements befinden sich in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 91 A Militärgouvernement zwischen Elbe und Oder - GStA PK, I. HA, Rep. 91 B Militärgouvernement zwischen Oder und Weichsel. 4.2 Bestände in anderen Archiven Folgende Bestände aus der Übergangszeit 1806-1816 sind im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, vorhanden (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 4 Landesdirektion des I. und II. Departements (ehem. Elb- und Saaledepartement) - Rep. C 5 Landesdirektion des III. Departements (ehem. Harzdepartement) zu Heiligenstadt - Rep. C 6 Vizelandesdirektion des III. Departements zu Erfurt nebst Kammer zu Blankenhain - Rep. C 9 Kommission des Gouvernementsrates Francke - Rep. C 10 Kriegskommissariate - Rep. C 12 Lazarette - Rep. C 13 Steuerdirektion zu Magdeburg - Rep. C 19 Kommissionen des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen EIbe und Weser. Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, befindet sich folgender Bestand (Vgl.: Die Bestände des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen - Staatsarchiv Münster, Münster 2004, S. 272): - B 99 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. Die Bestände des Militärgouvernements für das Land zwischen Weichsel und russischer Grenze (zuletzt im Heeresarchiv Potsdam) und des Militärgouvernements für Schlesien (zuletzt im Staatsarchiv Breslau) wurden wahrscheinlich im Zweiten Weltkrieg vernichtet. 4.3 Literatur (Auswahl): - Gouvernementsblatt für die königlich-preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser, Halberstadt 1814-1816 - Intelligenz-Blatt für den Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Halberstadt, Halberstadt 1814-1849 - Geschichte der Organisation der Landwehr in dem Militair-Gouvernement zwischen Elbe und Weser, in dem Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein im Jahre 1813 und 1814, Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Berlin 1857 - Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6) - Stürzbecher, Manfred: Lazarethe in den preußischen Provinzen zwischen Elbe und Weser nach Krankenzahl, Geldkosten und Sterblichkeit 1813-1815, in: Deutsches medizinisches Journal , Bd. 15, Berlin 1964. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 5427 VE (128 lfm) Laufzeit: 1721 - 1820 Letzte vergebene Signatur: 5398 Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 91 C, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2010 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 4 Bde.
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/133 · Bestand · 1879-1938
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Biografie Georg von Körblings: Georg von Körbling kam am 12.5.1856 als Sohn des bayerischen Genie-Oberleutnants und späteren Obersten Ignaz Körbling und dessen Frau Auguste, geb. Hausmann, in Würzburg zur Welt. Mit 13 Jahren wurde von Körbling in die Bayerische Kadettenschule in München aufgenommen, in der er eine fünfjährige militärische Ausbildung erhielt. 1874 trat er als Fahnenjunker in württembergische Dienste und stieg in der Vorkriegszeit zum Oberst und Kommandeur des Infanterie-Regiments Kaiser Wilhelm König v. Preußen (2. Württ. Nr. 120) in Ulm auf (22.4.1912). Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war von Körbling in den Argonnen (Frankreich) eingesetzt, erkrankte jedoch bereits im September 1914 an der Ruhr und kehrte nach Ulm zurück. Der Wechsel von Dienst- und Krankheitsphasen durchzog daraufhin seine gesamte, ausschließlich an der Westfront bzw. in Württemberg verbrachte Kriegszeit: Ab Dezember 1914 übernahm von Körbling das Kommando über die Stellvertretende 53. Infanterie-Brigade in Ulm und wurde anlässlich des kaiserlichen Geburtstags (27.1.1915) zum Generalmajor befördert. Im Februar 1915 kehrte er als Kommandeur des Infanterie-Regiments Nr. 120 wieder an die französische Front zurück und erhielt im April 1915 das Kommando über die 53. Infanterie-Brigade. Mit dieser Einheit war von Körbling zunächst in den Argonnen, ab Januar 1916 in Flandern und ab Juli 1916 an der Somme (Frankreich) eingesetzt. Aufgrund einer erneuten Erkrankung wurde von Körbling im September 1916 zu den Offizieren von der Armee versetzt und im Oktober 1916 zum Kommandeur zur I. Stellvertretenden 54. Infanterie-Brigade in Ulm ernannt. Nach einem Jahr meldete er sich nochmals an die französische Front. Er befehligte ab November 1917 die preußische 37. Reserve-Infanterie-Brigade, seit März 1918 die in Lothringen eingesetzte 202. Infanterie-Division. Bereits im Juni 1918 erkrankte von Körbling jedoch erneut und wurde wiederum zu den Offizieren von der Armee abgeordnet. Nach seiner Beförderung zum Generalleutnant (18.7.1918) übernahm er vom 20. Juli bis zum 16. Oktober 1918 den Vorsitz einer OHL-Kommission beim Stab der Armeeabteilung B. Von Körbling schied im Juli 1919 aus dem Militärdienst aus. Während seiner militärischen Laufbahn erhielt von Körbling mehrere hohe deutsche und nichtdeutsche Auszeichnungen, so u.a. den Orden der Württembergischen Krone, der mit dem persönlichen Adel verbunden war (3.5.1911), das Eiserne Kreuz 1. Klasse (2.10.1914), den Preußischen Roten Adlerorden 2. Klasse mit Schwertern (27.12.1916), den Bulgarischen Alexanderorden (8.8.1917) und das Österreichische Militärverdienstkreuz 2. Klasse (6.12.1917). In der Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reiches beschäftigte sich von Körbling unter anderem mit der Publikation von Zeitungsartikeln und Vorträgen über seine Kriegserlebnisse. Als Kommandeur eines kaiserlichen Leibregiments hatte er bereits in der Vorkriegszeit an Neujahrsempfängen des Kaisers teilgenommen. Aus diesem Grund wurde von Körbling im Jahr 1929 anlässlich des 70. Geburtstags Wilhelms II. zu einem Festmahl nach Doorn (Niederlande) eingeladen. Von Körblings Besuch in Doorn wird in seinen autobiografischen Schriften erwähnt. Georg von Körbling war seit 1886 mit Adelinde von Fischer verheiratet und hatte mit ihr zwei Söhne, von denen einer (Theobald) im Jahr 1887 kurz nach der Geburt verstarb. Georg von Körbling starb am 27.1.1942 in Ulm. 2. Zur Biografie Alfred Körblings: Alfred Theobald Lukas Karl Körbling wurde am 19. Januar 1889 als zweiter Sohn Georg von Körblings und seiner Frau Adelinde in Weingarten geboren. Körblings militärische Ausbildung begann im Frühjahr 1902, als er zunächst in das preußische Kadettenhaus Karlsruhe und schließlich in die Hauptkadettenanstalt Großlichterfelde eintrat. 1908 wurde er als Leutnant zum Grenadierregiment Nr. 123 nach Ulm versetzt und verblieb dort mit kurzer Unterbrechung bis zum Jahr 1913. Nach einer erfolgreichen Bewerbung wechselte Körbling im Frühjahr 1913 zur Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika und trat im Herbst 1913 bei der 10. Feldkompanie in Daressalam seinen Dienst an. Bereits einen Monat später wurde er zur 1. Feldkompanie in Arusha in der Nähe des Kilimandscharo versetzt. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs nahm Körbling an Einsätzen gegen die Ugandabahn in Britisch-Ostafrika und im Nordosten des deutschen Schutzgebietes teil. Im Jahr 1916 erkrankte er an diversen Tropenkrankheiten, so dass er nach dem Rückzug der deutschen Truppen im Herbst 1916 wegen Transportunfähigkeit den britischen Einheiten übergeben wurde. Nach Aufenthalten in mehreren Lazaretten und Lagern kam Körbling 1918 in ein britisches Kriegsgefangenlager auf Malta. 1919 kehrte er nach Ulm zurück und schied 1920 im Rang eines Hauptmanns aus der Armee aus. Alfred Körbling erhielt im Ersten Weltkrieg u.a. das Eiserne Kreuz 2. Klasse (2.9.1916). In der Weimarer Republik begann Körbling nach verschiedenen Beschäftigungen im landwirtschaftlichen Bereich ein Studium an der Landwirtschaftlichen Hochschule Hohenheim, das er 1926 mit einem Diplom abschloss. Vom Jahr 1927 an leitete Körbling die Heeresfachschule für Landwirtschaft in Tübingen und erhielt am 1.1.1930 eine Planstelle als Fachstudienrat. Parteipolitisch schloss sich Körbling bereits in der Weimarer Republik der NSDAP an und nahm in deren Gliederungen den Rang eines Sturmbannführers ein. Alfred Körbling war seit 1919 mit der Generalstochter Erna Zöller verheiratet und hatte drei Töchter. Er starb am 22.7.1933 in Tübingen an Herzlähmung. 3. Zum Nachlass Georg von Körblings und Alfred Körblings: Unterlagen aus dem Nachlass Georg von Körblings, vor allem Kriegstagebücher, Vortragsmanuskripte und Druckschriften, wurden wenige Monate nach dem Tod des Generals im Juni 1942 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Diese Dokumente gingen 1945 in den Besitz des Hauptstaatsarchivs Stuttgart über. Im Jahr 1955 führte Alfons Beiermeister eine Verzeichnung der Archivalien durch. Im Frühjahr 2011 konnte das Hauptstaatsarchiv Stuttgart Reproduktionen von Unterlagen Georg von Körblings und Alfred Körblings anfertigen, die sich im Besitz von Ilse Hames, der ältesten Tochter Alfred Körblings befinden. Es handelte sich um Fotodokumente und autobiografische Schriften Georg von Körblings sowie Fotografien Alfred Körblings. Die Ergänzung des Nachlasses M 660/133 durch neue Dokumente machte eine Neuverzeichnung erforderlich. Diese wurde im August 2011 von Archivreferendar Michael Ucharim, M.A. unter der Leitung von Dr. Wolfgang Mährle durchgeführt. Der Bestand umfasst nunmehr 17 Büschel. Die 2011 übernommenen Dokumente erhielten die Büschelnummern 1-4 und 13-14. 4. Quellenhinweise: Georg von Körbling: HStAS: M 430/2 Bü 1111; M 703 R233N1-6, R191N31, R191aN17; M 707 Nr. 827, 828; M 743/2 Bü 270; Alfred Körbling: HStAS: M 430/2 Bü 1109; StAS: Wü 13 T 2 Nr. 2140/143; Adelinde von Körbling: StAS: Wü 42 T 9 Nr. 69; Erna Körbling: StAS: Wü 13 T 2 Nr. 2568/615. Stuttgart , im August 2011 Dr. Wolfgang Mährle Michael Ucharim, M.A.
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 40/18 · Bestand · (1792 -) 1806 - 1918 (- 1924)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Der vorliegende Bestand umfasst Unterlagen des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten zur allgemeinen und ressortübergreifenden württembergischen Außenpolitik in Bezug auf außerdeutsche Staaten in Europa und der restlichen Welt. Hierzu zählt auch das Kaiserreich Österreich (-Ungarn), das bereits bei seiner Gründung 1804/06 große außerdeutsche Gebiete besaß und welches nach dem Krieg gegen Preußen im Jahre 1866 komplett aus Deutschland ausschied. Unterlagen über die restlichen Staaten des Rheinbundes, des Deutschen Bundes und des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 - also auch (Gesamt-) Preußen - wurden zu einem Großteil dem Bestand E 40/14 zugewiesen, diejenigen über das Reichsland Elsass-Lothringen im Zeitraum von 1871 - 1918 wiederum finden sich im Bestand E 40/16. Der Bestand setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Teilen zusammen: E 36 Verz. 60: Einschlägige Teile der Rubriken "Frankreich" und "Österreich" E 41 Verz. 63: Rubrik "Verschiedene Staaten" mit Unterrubriken, sofern es sich um außerdeutsche Staaten handelt E 46 (Rubriken nach Staaten) E 49 Verz. 21 und 22 (Rubriken nach Staaten) E 49 Nachtrag 1938 Eine ausführliche Behördengeschichte des Ministeriums findet sich im Vorwort zu Bestand E 40/10, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Die Länderrubriken entsprechen der Zusammensetzung der Staatenwelt im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Dabei finden sich z. B. zahlreiche italienische Klein- und Mittelstaaten als Vorgänger des Königreichs Italien für die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts als eigene Rubriken. Unterlagen über den Kolonialbesitz verschiedener europäischer Staaten finden sich sowohl unter der Rubrik des Mutterlandes als auch unter eigenen Rubriken (Australien, Südafrika). Aus inhaltlichen Gründen wurden jedoch nicht alle Unterlagen, die unter den "Länderrubriken" abgelegt waren, in die Bestände E 40/14 bzw. E 40/18 eingeordnet. Sofern in den Akten keine allgemeinpolitischen oder ressortübergreifenden Angelegenheiten beinhalteten, erfolgte die Einordnung in die Bestände E 40/54 - E 40/78. Die Bildung und archivische Erschließung des Bestandes wurde von Dr. Kurt Hochstuhl begonnen und später vom Unterzeichneten fortgeführt. Der neu gebildete Bestand umfasst nunmehr 540 Büschel bzw. 6,21 lfd. Regalmeter. Stuttgart, im Februar 2011 Johannes Renz b) Nationalitätskennzeichen: [A] Österreich [AUS] Australien [BG] Bulgarien [BIH] Bosnien-Herzegowina [BR] Brasilien [CH] Schweiz [CHN] Volksrepublik China [CZ] Tschechien [DK] Dänemark [DZ] Algerien [E] Spanien [ET] Ägypten [F] Frankreich [GB] Großbritannien und Nordirland [GEO] Georgien [GR] Griechenland [H] Ungarn [I] Italien [IND] Indien [IR] Iran [IRL] Irland [J] Japan [MA] Marokko [NL] Niederlande [PE] Peru [PL] Polen [PY] Paraguay [RA] Argentinien [RO] Rumänien [RUS] Russland [SYR] Syrien [TR] Türkei [UA] Ukraine [USA] Vereinigte Staaten von Amerika

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/01 · Bestand · 1816-1866
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorwort: Der Deutsche Bund, ein durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress geschaffener Staatenbund, umfasste anfangs 34, zuletzt 28 souveräne Fürsten und vier freie Städte. Ihm gehörten auch Dänemark für Holstein und Lauenburg, England für Hannover (bis 1837) und die Niederlande für Luxemburg und Limburg (ab 1839) an. Einziges Bundesorgan war die Bundesversammlung (auch Bundestag genannt) in Frankfurt a. M., die nach längeren Vorverhandlungen am 5. November 1816 erstmals zusammentrat und in der Österreich als Präsidialmacht den Vorsitz führte. Ihr unterstanden verschiedene Kommissionen und andere Einrichtungen wie die Bundeskanzleidirektion, die Militärkommission, die Zentraluntersuchungskommission und die Bundeszentralbehörde. Die Entwicklung des Deutschen Bundes zu einem Nationalstaat blieb durch die garantierte Souveränität der Mitgliedsstaaten und durch den Dualismus der beiden Großmächte Österreich und Preußen sowie die enge Verbindung Österreichs zu seinen nichtdeutschen Gebieten unmöglich. Verhängnisvoll wurde der Ausbau der Bundesverfassung im reaktionären Sinn. Die dadurch ausgelöste Revolution von 1848/49 suchte den Deutschen Bund zu einem nationalen Bundesstaat umzuformen. Die Bundesversammlung übertrug ihre Befugnisse an den Reichsverweser und stellte ihre Tätigkeit am 28. Juni 1848 ein. Nach dem Scheitern der Revolution stellte Österreich, zunächst gegen Preußen, im Sommer 1850 den Bundestag wieder her. Auch Preußen und seine Bundesgenossen kehrten nach dem Misslingen der Unionspläne von Olmütz und der Dresdner Konferenzen zur Reform des Bundes in den Bundestag zurück, der am 14. Mai 1851 seine Tätigkeit wieder aufnahm. Weitere Reformversuche in der Folgezeit scheiterten. Der Deutsche Bund zerbrach schließlich im österreichisch-preußischen Konflikt. Im Prager Frieden vom August 1866 erkannte Österreich die Auflösung des Bundes an. Die Württembergische Gesandtschaft beim Bundestag bzw. der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland 1848/49 bestand von 1815 bis 1866. Sie hatte über alle politischen Angelegenheiten, die in der Bundesversammlung verhandelt wurden, dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu berichten. Das Ministerium entschied dann über das weitere Vorgehen und veranlasste die Durchsetzung der Frankfurter Beschlüsse im Innern Württembergs. Wie das Referat so hatten im Ministerium auch die Akten über die Bundestagsangelegenheiten eine herausgehobene Stellung. Eigene, von den Tagebüchern der Hauptregistratur getrennt geführte Diarien lassen sich von November 1816 bis Dezember 1849 nachweisen (E 59 Bde. 181-231). Zur Unterscheidung des allgemeinen, in blauen Umschlägen verwahrten Schriftguts des Ministeriums wurden diese Akten in rötlichen Faszikeln abgelegt, wie es auch Paragraph 14a der Vorschrift für die Geschäftsbehandlung beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten vom Januar 1824 festlegte (E 40/31 Bü 32). Die Vergabe der Aktenzeichen scheint anfangs nach einer alphabetischen Gliederung (wie im Vorwort des Findbuchs zum Bestand E 65 beschrieben) erfolgt zu sein. Doch muß sich dieses Schema bald als unbrauchbar erwiesen haben. Jedenfalls kam es in den zwanziger Jahren in der Registratur zu Umordnungen, wobei eine neue Systematik mit leichten Sachaktenansätzen nach chronologischer Reihung eingeführt wurde. Nur bei der Serie der Gesandtenberichte wurde die alte Ordnung noch bis ca. 1845 beibehalten. Die Akten müssen zwischen 1872 und 1904 aus der geheimen Registratur des Ministeriums an die Archivdirektion abgegeben worden sein. Sie wurden - nach vorübergehender Lagerung im Staatsfilialarchiv Ludwigsburg - an das Staatsarchiv Stuttgart zur Verwahrung weitergeleitet. Das Staatsfilialarchiv fertigte auch Abgabelisten ("Bundesakten" Verz. ad 57 und "Zoll- und Handelssachen" Lit. F) an. Bei der Abgabe scheinen nach Vermerken auf verschiedenen Umschlägen auch Kassationen vorgesehen worden zu sein, die aber dann aus nicht mehr bekannten Gründen unterblieben. : Das vorliegende Verzeichnis vereinigt die Akten des Außenministeriums betr. die Württembergische Bundestagsgesandtschaft in Frankfurt a. M. aus verschiedenen Beständen. Den Hauptteil bilden Archivalien aus E 65 Verz. 24, 40 und 57 und E 36 Lit. F. Ferner wurden einige Gesandtschaftsakten, die bereits in den achtziger Jahren verzeichnet worden waren, hierher gezogen. Die unter dem Stichwort "Reklamationen" zusammengefassten Archivalien wurden aufgelöst und wie der Gesamtbestand nach dem Sachaktenprinzip gegliedert. Erst nach der Zeit der Auflösung des Deutschen Bundes 1866 erwachsene Akten wurden den entsprechenden Beständen von E 40 zugewiesen, ebenso nach dem Provenienzprinzip bei anderen Ministerien entstandene Schriftstücke dorthin zurückgelegt. Von einigen im Ministerium umgeordneten Akten waren nur noch leere Umschläge vorhanden; diese wurden kassiert. Protokolle der Bundesversammlung vom Oktober 1816 bis 1863 und der Militärkommission von 1837 bis 1861 liegen im Drucksachenraum des Hauptstaatsarchivs vor. Weitere Protokolle der Militärkommission werden außerdem in E 40/72 Bü 250-262 verwahrt. Diese Protokolle wurden daher bei der Verzeichnung nicht erfasst. Alte Paginierungen sind obsolet. Der Bestand zeichnet ein sehr anschauliches Bild über die Zeit des Deutschen Bundes und der provisorischen Zentralgewalt 1848/49 im gesamten Deutschland. Er enthält Unterlagen über die Beschlüsse des Bundestags und deren Umsetzung in Württemberg und damit auch Material über innerwürttembergische Vorgänge. Die Gegenüberlieferung - jedoch in weit geringerem Umfang - befindet sich im Bestand E 65. Die Verzeichnung erfolgte von 1980 bis 1983 und ab 1997 im Rahmen der Ausbildung durch die Archivreferendarinnen und -referendare Ronald Asch, Irmtraud Betz, Ernst Otto Bräunche, Elke Koch, Carl-Jochen Müller, Andreas Schmauder, Wolfgang Stetter und Volker Trugenberger sowie durch die Archivinspektoranwärterinnen und -anwärter André Kayser, Thomas Krause, Sandra Krischel, Alexander Rantasa, Caroline Schach und Nicole Schütz. Im Anschluss daran verzeichnete Wilfried Braunn den Rest. Die online-fähige Klassifikation des Bestandes sowie die weiteren Redaktionsarbeiten übernahmen die Unterzeichneten. Die Übertragung der auf Verzeichnungsformularen gefertigten Titelaufnahmen in MIDOSA 95-Datensätze nahmen Frau Tanja Bürger, Frau Anna-Maria Diener und Frau Gisela Filipitsch vor, die Verpackung der Archivboxen besorgten Wilhelm Gieb und Doris Köhler. Der vorliegende Bestand enthält jetzt 1737 Nummern (die Ordnungsnummer 1433 ist nicht belegt) im Umfang von 43,1 lfd. m bei einer Laufzeit von 1815 bis 1866, darunter Vorakten ab 1771 und Nachakten bis 1875. Einzelne Schriftstücke zur Wirtschaftsgeschichte bis 1833 finden sich gedruckt bei: Vorgeschichte und Begründung des Deutschen Zollvereins 1815-1834. Akten der Staaten des Deutschen Bundes und der europäischen Mächte. Bearbeitet von W. v. Eisenhart Rothe und A. Ritthaler, Band I-III, Berlin 1934. Stuttgart, im Juni 2001 Wilfried Braunn Sabine Schnell

          Nachlass Fürst Ernst II. (*1863, +1950)
          HZAN La 142 · Bestand · (1845-) 1868-1951 (1959)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)
          1. Zur Biografie von Fürst Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg: Erbprinz Ernst Wilhelm Friedrich Karl Maximilian zu Hohenlohe-Langenburg - in Abgrenzung zu seinem Großvater Ernst im folgenden "Ernst II." genannt - wurde am 13. September 1863 als Sohn von Fürstin Leopoldine, geborene Prinzessin von Baden, und Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg in Langenburg geboren. Seine Schulzeit verbrachte er in Karlsruhe, der Heimatstadt seiner Mutter, am Großherzoglichen Gymnasium, welches er nach dem Abitur 1881 verließ. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen einer zeitgemäßen Universitätstour, die ihn zwischen 1881 und 1884 nach Paris, Bonn, Tübingen und Leipzig führte. 1885 legte Ernst II. am Oberlandesgericht in Naumburg a. d. Saale das erste juristische Examen ab. Während seiner standesgemäßen militärischen Offiziersausbildung beim 2. Garde-Dragonerregiment in Berlin-Lichterfelde in den Jahren 1886-1889 nutzte er die verfügbare Zeit auch zu ausgiebigen gesellschaftlichen Aktivitäten vor allem an den Höfen von Kaiser Wilhelm I. und dessen Sohn Friedrich. Nach Abschluss der Ausbildung stieg Ernst II. in der militärischen Hierarchie noch bis zum Oberstleutnant á la suite der Armee (1914) auf. Der Erbprinz strebte im folgenden eine Karriere im Auswärtigen Amt an, für die er zunächst 1889 einen seiner häufigen Aufenthalte in London zu einer Art privaten ,Lehrzeit’ an der deutschen Botschaft nutzte. Königin Viktoria war eine Großtante Ernsts II., so dass sich dieser stets auf höchster gesellschaftlicher Ebene bewegen konnte. 1890-1891 bewältigte er sein diplomatisches Examen und trat danach eine Stellung als 3. Sekretär in der Botschaft in St. Petersburg an. Schon 1892 erreichte Ernst II. unter Mithilfe seines Vaters, der als Reichsstatthalter von Elsass-Lothringen über genügend Einfluss verfügte, seine Versetzung nach London, wo er als 3. Botschaftssekretär bis 1894 Dienst leistete. In diesem Jahr folgte der Erbprinz Fürst Hermann nach Strassburg, um sich als Legationssekretär des Ministeriums für das Reichsland Elsass-Lothringen zu betätigen. Zugleich bereitete er sich allmählich auf seine Zukunft als Standesherr vor, indem er die Verwaltung der Langenburger Besitzungen übernahm und seinen Vater in der Ersten Kammer der Württembergischen Landstände vertrat. 1896 heiratete Ernst II. seine Cousine 3. Grades Alexandra (1878-1942), eine Prinzessin aus dem britischen Königshaus, deren Vater Herzog Alfred von Edinburgh drei Jahre zuvor das thüringische Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha übernommen hatte. Mit seiner Gemahlin und dem sich bald darauf einstellenden Nachwuchs - der Ehe entstammten Gottfried, Marie Melita, Alexandra und Irma sowie der kurz nach der Geburt verstorbene Alfred - verlegte er seinen Lebens­mittelpunkt nach Langenburg und schied 1897 endgültig aus dem diplomatischen Corps aus. Er hatte begonnen, sich in seiner Rolle als Erbfolger einzurichten, als nach dem unerwarteten Tod von Alexandras Bruder Alfred (1899) die offene Nachfolgefrage in Sachsen-Coburg und Gotha einer Regelung bedurfte. Ernst II. wurde als Regent und Vormund für den neuen, noch jugendlichen Herzog Carl Eduard vorgesehen, eine Aufgabe, die er 1900 nach dem Tod seines Schwieger­vaters übernahm, so dass er nun für 5 Jahre an der Spitze eines deutschen Fürstentums stand. Nach dem Ende der Regentschaft, während der er sich durch eine liberale Haltung das Wohlwollen seiner thüringischen Untertanen erworben hatte, verschaffte ihm Kaiser Wilhelm II., sein Cousin 3. Grades, die Aussicht auf einen Posten als Staatssekretär und ernannte ihn 1905 zum provisorischen Leiter der Kolonial­abteilung im Auswärtigen Amt, die zum eigenen Reichskolonialamt heraufgestuft werden sollte. Doch wegen interner Querelen und der Widerstände im Reichstag gegen die Finanzierung der neuen Behörde musste der Erbprinz 1906 schon wieder seinen Hut nehmen. Im darauf folgenden Jahr kehrte Ernst II. als Reichstags­abgeordneter für den Wahlkreis Gotha, in dem er als Vertreter der bürgerlichen Parteien gegen die SPD kandidiert hatte, auf die politische Bühne zurück. Als Hospitant der Fraktion der Deutschen Reichspartei trat er bisweilen mit Reden im Plenum in Erscheinung, doch die parlamentarische Alltagsarbeit blieb ihm im Großen und Ganzen fremd. Infolge einer besonderen politischen Konstellation im Reichstag glückte es Ernst II. dennoch, als Kompromisskandidat des rechts-konservativen Lagers 1909 zum Vizepräsidenten des Parlaments gewählt zu werden. Aber auch diese Aufgabe vermochte er nicht lange auszuüben, da er sich mit den Gepflogen­heiten parlamentarischer Debatten nicht arrangieren wollte. Schon 1910 nutzte er die anti-protestantische "Borromäus-Enzyklika" Papst Pius’ X. dazu, aus Protest von seinem Amt zurückzutreten, freilich um den Preis, zukünftig keine politische Rolle auf nationaler Ebene mehr spielen zu können. Nach dem Ende der Legislaturperiode 1912 konzentrierte sich der Erbprinz vornehmlich auf die hohenlohischen Stammgüter. 1913 starb Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg und der Sohn trat das standesherrliche Erbe an, zu dem auch die Grafschaft Gleichen in Thüringen zählte. Den Verlust führender politischer Ämter kompensierte Ernst II. erfolgreich durch sein verstärktes Engagement für gesellschaftliche Kräfte, die eher im Hintergrund wirkten: in erster Linie die evangelische Kirche, der Johanniterorden und das Rote Kreuz. Innerhalb dieser Institutionen nahm er auf lokaler und auf Landesebene wichtige und einflussreiche Positionen ein, über die er - in Verbund mit seinen Mitgliedschaften in zahlreichen Vereinen und Verbänden - ein breites Netzwerk von Korrespondenzpartnern aus adligen, politischen, wissenschaftlichen, kirchlichen und kulturellen Kreisen pflegen konnte. Als Kommendator der Württembergisch-Badenschen Genossenschaft des Johanniterordens und Ehrenpräsident des Württembergischen Landesverbandes vom Roten Kreuz lag es für Ernst II. nahe, bei Ausbruch des 1. Weltkrieges nicht einen Posten bei der kämpfenden Truppe, sondern in der Organisation der freiwilligen Krankenpflege anzustreben. Nach einer jeweils kurzen Zeit als Etappendelegierter in Berlin und an der Westfront wurde er Ende 1914 zum Generaldelegierten der freiwilligen Krankenpflege für den östlichen Kriegsschauplatz ernannt, so dass er die längste Zeit des Krieges im Hauptquartier Ost - unter anderem im Umfeld von Generalfeldmarschall von Hindenburg - verbrachte. 1918 stieg er schließlich zum höchsten Repräsentanten seiner Organisation, zum Kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur, auf und leitete in dieser Funktion unter anderem die deutsche Delegation bei Kriegsgefangenenaustausch­verhandlungen mit den USA in Bern. Hier kamen ihm seine diplomatischen Erfahrungen zugute, auf die der Kaiser bereits 1915 zurückgegriffen hatte, als er den Fürsten als Sonderbotschafter nach Konstantinopel und auf den Balkan schickte. Nach Ende des Krieges räumte Ernst II. sein hohes Amt in der Krankenpflege und widmete sich nun wieder seinen Kirchen- und Vereinsaktivitäten. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er dem Evangelischen Volksbund für Württemberg, für den er als Vorsitzender des Bezirks Gerabronn und der Ortsgruppe Langenburg sowie als Delegierter im Landesausschuss fungierte. War ihm die Vereinigung der evangelischen Landeskirchen im Deutschen Reich schon als thüringischer Regent ein großes Anliegen gewesen, so setzte er sich in den 1920er und 30er Jahren weiter auf Kirchentagen und Kirchenversammlungen in Württemberg und auf Reichsebene für die evangelische Sache ein. 1926 fiel dem Langenburger Fürsten zudem das Seniorat des Gesamthauses Hohenlohe zu, und im selben Jahr erfolgte seine Wahl zum Statthalter der Balley Brandenburg, also zum zweiten Mann des Johanniterordens im Reich. Während des Nationalsozialismus hielt sich Ernst II. wie schon zu republikanischen Zeiten von politischen Ämtern fern, zumal er sich in fortgeschrittenem Alter befand. Ab 1936 steckte er einen Großteil seiner Energie in das Bestreben, den Langenburger Stammbesitz als Erbhof anerkennen zu lassen, und kümmerte sich daneben um die Veröffentlichung seines Briefwechsels mit der Komponistenwitwe Cosima Wagner. Am 11. Dezember 1950 starb Fürst Ernst II. hochbetagt in Langenburg, wo er auch beigesetzt wurde. 2. Bestandsgeschichte, Bestandsstruktur und Verzeichnung: Der Nachlass befand sich vor der Verzeichnung in einem relativ heterogenen Zustand, der auf einen uneinheitlichen Weg der Überlieferung und mehrfache Bearbeitungsansätze zurückzuführen war. Bei dem Brand von Schloss Langenburg 1963 und den damit verbundenen provisorischen Umlagerungen von Schriftgut innerhalb des Baukomplexes dürfte die ursprüngliche Ordnung einen ersten Schaden genommen haben, der in der Folgezeit im Zuge der Abgabe von Langenburger Archivalien nach Neuenstein noch verstärkt wurde. Wahrscheinlich wurde der Nachlass auseinandergerissen und in mehreren, im einzelnen nicht mehr nachvollziehbaren Teilen in das Zentralarchiv transferiert. Spätestens bei den dort in den 1960er Jahren vorgenommenen Ordnungsarbeiten unter Karl Schumm wurden die schriftlichen Hinterlassenschaften Ernsts II. mit anderen Akten aus Langenburg vermischt. Weitere Teile des Nachlasses dürften auch im folgenden Jahrzehnt in Neuenstein eingetroffen sein. Aufbauend auf die allmählich umgesetzte provenienzmäßige Abgrenzung der Langenburger Archivalien konnte in den frühen 1980er Jahren eine grobe Vorverzeichnung des Nachlasses in Angriff genommen werden, die allerdings nicht bis zum Ende geführt wurde. Eine letzte Ergänzung aus dem Familienarchiv erfuhr der inzwischen gebildete Bestand 1992 durch eine Ablieferung von auf Ernst bezogenen Akten, die größtenteils in den Langenburger Behörden, insbesondere der Domänenkanzlei, entstanden waren. Ernst II. regelte seinen Briefverkehr mit Hilfe von registraturartigen Vermerken, die er meist direkt auf den eingehenden Schriftstücken anbrachte. Darin hielt er Informationen über Datum, Empfänger und Inhalt der Antworten und sonstigen schriftlichen Reaktionen fest. Auch Anweisungen an seine Verwaltung und nicht selten vollständige Briefentwürfe notierte er auf der Eingangspost. Darüber hinaus sorgte der Nachlasser bereits selbst für eine weitergehende Ordnung und Sortierung seiner Unterlagen, indem er an Sachthemen und Korrespondenzpartnern orientierte Einheiten bildete und diese mit Notizen im Sinne eines Aktentitels samt Laufzeit versah. Die Notizen brachte er im allgemeinen auf unterschiedlich großen, meist gebrauchten Briefumschlägen an, die als Verpackung dienten oder den Akten beigelegt wurden. Solche Ordnungsmaßnahmen, wie sie in der Familie Tradition hatten, scheint Ernst im Laufe der Jahrzehnte immer wieder in Angriff genommen zu haben, allerdings ohne dass sich ein stringent durchgehaltenes Muster erkennen ließe. Lediglich die grobe Unterscheidung von Sach- und Korrespondenzakten bildete einen wahrnehmbaren roten Faden, der auch bei der aktuellen Verzeichnung beachtet wurde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch in den nach Sachkriterien gebildeten Faszikeln häufig Teile von Korrespondenzen zu finden sind, nur eben zu einem bestimmten Thema zusammengestellt. Obwohl es dadurch zu Überschneidungen mit den Korrespondenzserien kommt, wurden die Sachakten weitgehend als solche belassen und hinsichtlich der Korrespondenzpartner nur in geringem Maße ausgedünnt, da es sich meist um inhaltlich nachvollziehbare und zum Teil gehaltvolle Einheiten handelt. Wie bereits angedeutet, führten frühere Ordnungsarbeiten am Nachlass eher zu einer Komplizierung der Bestandssituation. Während die von Ernst II. gebildeten ,Aktentitel’ normalerweise mit dem Inhalt der Faszikel weitgehend übereinstimmten, muss für die nachfolgenden Verzeichnungsansätze, auch und gerade für die Vorverzeichnung in den 1980er Jahren, festgestellt werden, dass die auf Archivumschlägen notierten Namen, Daten und Betreffe vom tatsächlichen Inhalt häufig abwichen und für die aktuelle Verzeichnung kaum verwendet werden konnten. Erschwerend kam hinzu, dass die Vermischung mit Akten fremder Provenienz - unter anderem den Nachlässen von Ernsts Vater Hermann und Gattin Alexandra sowie der Domänenkanzlei und Hofverwaltung zuzurechnen - niemals ganz beseitigt werden konnte und daher im Zuge der aktuellen Bearbeitung zahlreiche Einzelakten aussortiert werden mussten. Allerdings wurde diese Provenienzentrennung nicht in jeder Hinsicht durchgängig umgesetzt, sondern insbesondere Akten aus der Langenburger und Coburg-Gothaer Verwaltung, die sich direkt auf Ernst II. beziehen, im Bestand belassen; das Behördenschriftgut unterscheidet sich meist in der äußeren Erscheinung in Form von verschiedenfarbigen Mappen mit Aktentitel, Laufzeiten und Aktenzeichen vom eigentlichen Nachlass. Des weiteren stammen 2 Faszikel zum Tod Ernsts II. und zum Ende seiner Regentschaft in Sachsen-Coburg und Gotha aus den Nachlässen von Ernsts Kindern Gottfried und Alexandra. Einen Sonderfall stellt der Briefwechsel Ernsts mit Cosima Wagner dar, der vollständig in Neuenstein verwahrt wird, so dass nicht nur die vom Nachlasser empfangenen Briefe, sondern auch die in gebundenen Aktenheften abgelegten Briefe an die Komponistengattin (von Ernst, seiner Mutter Leopoldine und seinem Cousin Max von Baden) als Teil des fürstlichen Nachlasses verzeichnet wurden (siehe 4.). Somit stellt der neu verzeichnete Nachlass einen mit personenbezogenem Material angereicherten Bestand dar. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich aus Verwandtennachlässen vereinzelt noch immer Akten, deren Herkunft nicht mehr eindeutig zu klären war, im Bestand befinden (so z.B. lose Einzelblätter oder Faszikel, die sich ohne Nennung eines Adressaten oder Vorbesitzers auf Festveranstaltungen beziehen). Abgesehen von der prinzipiellen Beibehaltung der ursprünglichen Scheidung von Sach- und Korrespondenzakten mussten bei der Formierung und Titelbildung der Faszikel im einzelnen massive Eingriffe vorgenommen werden. In vielen Fällen war es aufgrund späterer Ordnungsarbeiten zu Vermischungen innerhalb der Faszikel und unklaren Aktenneubildungen gekommen, ansonsten erwies sich etwa ein Viertel des Bestandes als weitgehend ungeordnet. Auch die von Ernst II. selbst eher ad hoc vorgenommenen Sortierungen folgten keinem wie auch immer gearteten ,Aktenplan’, so dass inhaltliche Überschneidungen und Wiederholungen an der Tagesordnung waren. Daher wurden im Zuge der aktuellen Verzeichnung immer wieder Faszikel unter Beachtung entweder thematischer oder korrespondenzmäßiger Kriterien umgebildet oder neu formiert. Die Entnahme von einzelnen Schriftstücken für die Zuweisung zu anderen Faszikeln wurde im allgemeinen durch beigelegte Zettel dokumentiert. Einzelfotografien und Fotoserien mit Abbildungen Ernsts II. wurden separiert und zu einer eigenen ,Fotosammlung’ (siehe 5.) formiert. Zur besseren Orientierung der Benutzer gibt das Findbuch bei den meisten Verwandten Ernsts II. an entsprechender Stelle in eckigen Klammern den Verwandtschaftsgrad in Bezug auf den Nachlasser wieder. Der Bestand La 142, Nachlass Fürst Ernst II., wurde von Juni bis Dezember 2004 von Archivassessor Thomas Kreutzer im Rahmen eines durch die Kulturstiftung Baden-Württemberg geförderten Projekts geordnet und verzeichnet. Er umfasst 19,4 lfd. m. Akten und Bände in 927 Einheiten mit einer Laufzeit von (1845-) 1868-1951 (1959). Neuenstein, im April 2005 Thomas Kreutzer 3. Hinweis zur Benutzung:: Bei der Verzeichnung wurden in den Akten Querverweise angebracht, die sich auf die frühere Büschelnummer - nicht auf die heutige Bestellnummer - beziehen. Zum Auffinden der entsprechenden Faszikel ist die Konkordanz heranzuziehen. Konkordanz frühere - heutige Büschelnummer: 1 302 2 304 3 303 4 550 5 195 6 196 7 197 8 191 9 198 10 199 11 202 12 204 13 205 14 206 15 207 16 208 17 209 18 210 19 211 20 212 21 213 22 192 23 193 24 194 25 214 26 216 27 243 28 171 29 437 30 53 31 242 32 458 33 154 34 271 35 254 36 185 37 257 38 590 39 584 40 472 41 490 42 466 43 467 44 468 45 469 46 396 47 397 48 227 49 364 50 457 51 415 52 252 53 253 54 591 55 349 56 416 57 176 58 368 59 412 60 108 61 186 62 556 63 141 64 385 65 362 66 354 67 615 68 486 69 501 70 320 71 179 72 488 74 471 76 482 77 275 78 319 79 491 80 93 81 386 82 311 83 56 84 326 85 312 86 307 87 330 88 333 89 334 90 19 91 309 92 473 93 162 94 163 95 164 96 165 97 166 98 168 99 167 100 420 101 310 102 387 103 325 104 300 105 384 106 359 107 365 108 92 109 410 110 357 111 355 112 327 113 328 114 329 115 339 116 54 117 151 118 174 119 172 120 343 121 36 122 344 123 232 124 264 125 200 126 201 127 236 128 235 129 332 130 88 131 277 132 155 133 287 134 322 135 26 136 100 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819 794 820 795 821 796 822 797 823 798 824 799 825 800 826 801 827 802 828 803 829 804 830 805 831 806 832 807 833 808 834 809 835 810 836 811 837 812 838 813 839 814 840 815 841 816 842 817 843 818 844 819 845 820 846 821 847 822 848 823 849 824 850 825 851 826 852 827 853 828 854 829 855 830 856 831 857 832 858 833 859 834 860 835 861 836 862 837 863 838 864 839 865 840 866 841 867 842 868 843 869 844 870 845 871 846 872 847 873 848 874 849 875 850 876 851 877 852 878 853 879 854 880 855 881 856 366 857 367 858 97 859 184 860 230 861 224 862 38 863 64 864 442 865 443 866 444 867 450 868 445 869 446 870 447 871 448 872 449 873 308 874 436 875 89 876 86 877 90 878 85 879 273 880 80 881 145 882 439 883 160 884 576 885 109 886 110 887 111 888 112 889 113 890 114 891 370 892 371 893 372 894 373 895 374 896 375 897 376 898 377 899 378 900 379 901 380 902 381 903 382 904 369 905 356 906 353 907 389 908 451 909 352 910 350 911 358 912 578 913 579 914 903 915 913 916 902 917 904 918 923 919 925 920 892 921 894 922 921 923 908 924 922 925 911 926 910 927 918 928 919 929 920 930 914 931 907 932 896 933 897 934 917 935 905 936 906 937 900 938 901 939 912 940 893 941 898 942 899 943 926 944 927 945 915 946 909 947 916 948 105 949 895 950 924 4. Literatur:: Heinz Gollwitzer, Die Standesherren. Die politische und gesellschaftliche Stellung der Mediatisierten 1815-1918. Ein Beitrag zur deutschen Sozialgeschichte, Göttingen 1964, bes. S. 244-253. Maria Keipert/Peter Grupp (Hrsg.), Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871-1945, Bd. 2, Paderborn u.a. 2005, S. 344f. Thomas Kreutzer, Protestantische Adligkeit nach dem Zusammenbruch - Die kirchliche, karitative und politische Verbandstätigkeit von Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg zwischen 1918 und 1945, in: Adel und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten. Hrsg. v. Haus der Geschichte Baden-Württemberg in Verb. m. der Landeshauptstadt Stuttgart (Stuttgarter Symposion, Schriftenreihe 11), Leinfelden-Echterdingen 2007, S. 42-82. Thomas Nicklas, Ernst II. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg. Standesherr, Regent, Diplomat im Kaiserreich (1863-1950), in: Gerhard Taddey (Hrsg.), Lebensbilder aus Baden-Württemberg, Bd. 21, Stuttgart 2005, S. 362-383. Frank Raberg (Hrsg.), Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsab­geordneten 1815-1933 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 2001, S. 381f. Karina Urbach, Diplomat, Höfling, Verbandsfunktionär. Süddeutsche Standesherren 1880-1945, in: Günther Schulz/ Markus A. Denzel (Hrsg.), Deutscher Adel im 19. und 20. Jahrhundert, St. Katharinen 2004, S. 354-375. Karina Urbach, Zwischen Aktion und Reaktion. Die süddeutschen Standesherren und der Erste Weltkrieg, in: Eckart Conze/ Monika Wienfort (Hrsg.), Adel und Moderne. Deutschland im europäischen Vergleich im 19. und 20. Jahrhundert, Köln 2004, S. 323-351. Freie Deutsche Presse Coburg, 30.12.1950 (Nachruf). Hohenloher Zeitung, [nach 11.12.]1950 (Nachruf). weitere Materialien: La 95 Domänenkanzlei Langenburg La 102 Fürstliche Hofverwaltung La 143 Nachlass Fürstin Alexandra zu Hohenlohe-Langenburg
          Nachlass Georg u. Barbara Freed (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 170/02 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 170/2 Nachlass Georg u. Barbara Freed Umfang: 819 Verzeichnungseinheiten (= 23 lfm Archivkartons u. 9 lfm gerollte Pläne) = zus. 32 lfm Laufzeit: 1792 - 1941 Familie und Stiftung Im Wege der Bildung einer testamentarisch verfügten Stiftung an die Stadt Worms haben der Wormser Architekt Georg Ludwig Freed (1858-1936) und seine Schwester Barbara (Babette 1855-1941) dem damaligen Museum bzw. den städtischen Kulturinstituten Unterlagen vermacht, die im Jahre 1942 von Dr. Illert übernommen wurden (vgl. Der Wormsgau 2, S. 99). Angehörige der Familie Freed waren seit Beginn des 19. Jahrhunderts in Worms als Maler- und Tünchermeister ansässig. Sie besaßen bereits im Vormärz wichtige Positionen in bürgerlichen Vereinen, darunter der Schützengesellschaft, der Turngemeinde 1846 Worms und der Feuerwehr. Beide Geschwister bleiben zeit ihres Lebens unverheiratet, die Schwester Anna Maria (1854) war die Frau des Museumsleiters und seit 1898 Stadtarchivars August Weckerling. Das Material der ’Stiftung Freed’ umfasst persönliche Briefe, Postkarten und Papiere, Tagebücher, Dokumente sowie handwerklich-künstlerische und familiengeschichtliche Unterlagen in großer Breite (v.a. ca. 1850 bis 1935), ohne dass offenbar nach dem Ableben der Geschwister Unterlagen kassiert worden wären. Einen großen Teil nimmt der eigentliche Architektennachlass Freed ein (zahlreiche Entwürfe, Zeichnungen, Karten, Pläne, Zeitungen u.a.), dessen zeitlicher Schwerpunkt in seinen Mannheimer Jahren zwischen 1889/93 und 1914 liegt. Dazu kommen Vereinsunterlagen aus dem gesamten protestantisch-nationalliberalen Milieu einschließlich Militaria und Landsmannschaften bzw. akademische Vereinigungen der TH Darmstadt. Relevant sind neben den Unterlagen seines Vaters Georg Fr. Freed aus der Zeit seit ca. 1840 auch die geschlossene Aktenüberlieferung zu dem seit um 1800 bewohnten Haus Wollstr. 28, das 1941/42 der Stadt Worms vermacht und später von dieser an privat veräußert worden ist (Haus erhalten, Teil einer Denkmalzone). Familie Großvater von G. Freed: Johann Ph. Freed 1794-1845 verh. mit Johanna Friederika Uswald 1798-1823 (Tochter von:) Carl Ernst Ußwald aus Oelsnitz/Vogtland 1754, ab 1796 in Worms, + 1818 (= Urgroßvater von G. Freed), heiratete Anna Katharina Köhler geb. Völcker (1776-1846), war Maler und Zeichenmeister (Stammbuch: Nr. 87, Beschreibung Reuter 1968, S. 204 Nr. 3), drei weitere Stammbücher aus der Familie beschrieben ebda. S. 212. Elisabeth Margareta Freed, Stiefenkelin von C.E. U., geb. 1826 Schwester: Katharina Anna, 1825-1912 unverh. Stiefbruder: Georg Friedrich F., geb. 1823 Worms (= Enkel von C. E. Uswald) erlernte das Maler- und Tüncherhandwerk, Gesellenjahre Wiesbaden 1843/44, Dresden 1844, Wien 1845; in Worms Heirat 1851 mit Elisabeth Müller (1825-1899), ev., Stadtverordneter 1874-1892; 1837-1851 Stammbuch (Beschreibung Reuter 1968 S. 212); gest. 1896 = Vater von Georg, Babette und Anna Maria Freed (Anna M. Freed (*1854) verh. mit August Weckerling, der somit Schwager der beiden Freeds war, dies begründete sicher die Bereitschaft zur Stiftung der Sammlung an das von Weckerling geführte Museum, dessen Nachfolger Illert nach dem Tod Barbaras 1941 als Testamentsvollstrecker fungierte) Lebenslauf [6.5.1899 z. Zt. Privat-Architekt] Geb. 26.11.1858 Worms, ev., Sohn des Rentners, Tünchermeisters und Stadtverordneten Georg Friedrich Freed (1823-1896, verh. mit Elisabeth Freed geb. Müller), 1865-1869 Besuch der Vorschule, 1869-1875 Realschule Worms; nimmt 1875 Privatunterricht der höheren Mathematik und Sprachen, bestandene Aufnahmeprüfung, acht Semester als ordentlicher Student der Bauschule an der TH Darmstadt immatrikuliert; Belegung auch der für den Staatsdienst vorgeschriebenen Fächer, Herbst 1879 Schlussprüfung zusammen mit den Staatsdienst-Aspiranten, Teilnahme an Studienreisen und Exkursionen u.a. 1878 Weltausstellung Paris, 1.4.1880 Einjährig-Freiwilliger Reg. 118 Worms, von Sommer 1881 bis Sommer 1885 zu weiterer v.a. auch künstlerischer Ausbildung in München im Atelier Prof. Hauberrisser, dort Mitarbeit an großen Bauprojekten, 1885-1887 tätig in Berlin in Ateliers Architekt Kayser u. v. Großheim, Erdmann & Spinoler; 1887-1888 bei der Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft Hamburg beschäftigt, ab März 1888 längere Studienreise Italien, ab Herbst 1888 in Worms z.T. mit Bearbeitung seiner Studien, teils mit Konkurrenzarbeiten beschäftigt, ab Sommer 1889 im Dienst der Stadt Mannheim (Projektierung und Leitung des Neubaues der Oberrealschule an der Ringstraße; Monumentalbau mit schwierigen Fundationsverhältnissen, Differenzen mit Großunternehmer (zugleich Stadtverordneter) führten zur Lösung des Dienstverhältnisses in Mannheim, seit Sommer 1893 war er dort als Privat-Architekt tätig (Nennung dabei entstandener Arbeiten), 1914 bis 1918 Tätigkeit als Reserveoffizier im Einsatz bei der Postüberwachungsstelle Lörrach, 19.11.1918 (lt. Meldekarte) polizeiliche Anmeldung in Worms (Beruf: ’Privatmann’), Wollstr. 28 (väterliches Haus, gemeinsamer Haushalt mit seiner Schwester Babette/Barbara 16.11.1855 - 28.12.1941, ev., unverh.), Freed starb am 14.2.1936 Zum Schicksal der von Freed geplanten, im Material gut dokumentierten Hauptbauten - Villa Dr. Wilhelm Rohn, Mannheim (Oststadt) Mollstr. 58/Ecke Kolpingstr. [Hildastr.] 1903-06 (dazu Werner, Mannheimer Villen, S. 294-298, mit Foto): besteht nicht mehr - Normannenhaus Jena (Verbindunghaus der akadem. Turnerschaft Normannia, 1897-99), steht renoviert Jena, Forstweg 12 (steht weitgehend unverändert, saniert, dient als Haus für exklusive Veranstaltungen, vgl. Internet-Quellen, Fotos vorhanden) - Villa Köhler, Heidelberg, Hausackerweg 20 (steht weitgehend unverändert) - vorm. Apotheke Ludwigshafen-Rheingönheim, Hauptstr. 240 (steht, denkmalgeschützt) Verzeichnung Der bis 2007/08 zu diesem Zeitpunkt nur zu einem sehr kleinen Teil sehr grob bzw. vorläufig masch. erschlossene Architektennachlass (es waren Archivalien in grober Vorordnung in ca. 30 älteren Schachteln untergebracht, vgl. Foto, der weitaus größte Teil ungeordnet) geriet 2008 durch Recherchen von Dr. Ferdinand Werner (Worms, Verleger u. Kunsthistoriker) im Rahmen seiner Arbeiten über Mannheimer Villen in den Mittelpunkt größeren Interesses, da festgestellt werden konnte, dass Freed über längere Jahrzehnte (v.a. 1893 bis 1914) in Mannheim als Architekt tätig war und der Nachlass reiches, in Mannheim so sonst kaum vorhandenes Material enthält. Bis dahin hatte sich die Forschung mit Person und Wirken so gut wie gar nicht befasst. Zur Vorbereitung der Nutzung wurde der Bestand grob vorsortiert und auf diese Weise ansatzweise nutzbar gemacht. Ab Anfang 2011 erfolgte zunächst durch Archivleiter Dr. Bönnen ein erster Verzeichnungsschritt (bis ca. neue Verzeichnungseinheit Nr. 190), dann wurde der Bestand im Sommer 2011 durch die studentische Praktikantin Frau Verena Schenk zu Schweinsberg weiter bearbeitet. Da sie sich in kurzer Zeit in die Besonderheiten des Bestandes eingearbeitet hatte, wurde vereinbart, dass sie im Wege eines Honorarvertrages die Arbeit am Nachlass (ohne Plansammlungs-Teil) abschließen sollte. Mit dem Stadtarchiv Mannheim wurde dabei verabredet, dass die Arbeit durch den dortigen Förderverein Architektur- und Bauarchiv finanziell maßgeblich unterstützt und der Mannheim betreffende Teil anschließend im Stadtarchiv Mannheim als Dauerleihgabe hinterlegt wird. Dies ergab sich aufgrund der Bedeutung der Unterlagen für die Mannheimer Architekturgeschichte und des starken, gut dokumentierten Engagements Freeds in diversen Vereinen des nationalliberalen Segments in der Quadratestadt zwischen ca. 1893 und 1914. Die Unterlagen wurden zur Bearbeitung durch Frau Schenk zu Schweinsberg (Heidelberg) zwischen September und November 2011 im Universitätsarchiv Heidelberg hinterlegt und dort bearbeitet. Im November 2011 wurde die Arbeit abgeschlossen, das Findbuch mit der bereits früher entworfenen Klassifikation überarbeitet bzw. korrigiert und einige noch im Museum der Stadt Worms gefundene Bestandsteile samt Planunterlagen nachbearbeitet. Zwischen Januar und Juli 2013 hat Frau Kiefel die Verzeichnung der bis dahin im Unteren Keller Dienstgebäude Adenauerring lagernden, unsortierten und umfangreichen gerollten Pläne zahlreicher Bauprojekte durchgeführt (Nr. 540-564, 732-819, zus. 1800 Stück), wodurch die archivische Bearbeitung des Bestandes abgeschlossen werden konnte. Einige Pläne eignen sich als Ausstellungsstücke für eine Ausstellung, diese sind mit einem Vermerk versehen. Hervorheben sind die Pläne vom Projekt Normannenhaus zu Jena. Zu diesen Zeichnungen sind Fotos vom Haus in Jena (angefertigt 2013) beigefügt. Interessant sind auch die Mustertapeten (u.a. Lincrusta, Original, s. Nr. 551), die für den Flur verwendet wurden, sowie Späne von der Originaltreppe, die sich bei den Plänen befinden (s. Nr. 780/1). Auch andere zahlreiche Tapetenmuster (u.a. Originalentwurf von Architekt Hermann Straub, s. Nr. 552), die für den Salon, Geschäftszimmer oder für das Kneipzimmer verwendet wurden, befinden sich ebenso im Bestand. Vierzehn Pläne wurden abgelichtet oder eingescannt und im Bildfeld zu der jeweiligen Beschreibung der Pläne eingefügt. Nähere Vereinbarungen mit Mannheim wegen der teilweisen Hinterlegung des Bestandes dort stehen noch aus und sollen in Kürze getroffen werden. Worms, im Juli 2013 Foto G. Freed: Fotoabt. Neg.-Nr. 61455b (Füller, undat), Passbild in: Abt. 170/2 Nr. 606 Literatur Werner, Ferdinand, Mannheimer Villen. Bürgerliche Architektur und Wohnkultur in den Quadraten und der Oststadt, Worms 2009 (Beiträge zur Mannheimer Architektur- und Baugeschichte 6), vgl. S. 333, S. 294-299, s.a. Register Huth, Kunstdenkmäler Mannheim I: S. 753 Realgymnasium Friedrichsring 6 (1890/93 Architekt Freed zusammen mit Uhlmann), bis 1901 Oberrealschule, im Krieg zerstört S. 958: N 3 Nr. 11/12 errichtet 1900/01 Wohn- und Geschäftshaus Gebr. Suzen/Hill und Müller nach Plänen Freed (Mannheim und seine Bauten S. 286ff.) S. 1137f.: Oststadt: Mollstr. 58 (zweigeschossige Villa Dr. Rohn in historisierenden Formen, um 1904)

          BArch, PH 3-KART · Bestand · 1914-1919
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Die Karten aus dem ehemaligen Bestand KART 3 wurden in den Bestand PH 3-KART überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Der Kartenbestand beinhaltet Karten unterschiedlichster Art (Abschnittskarten, Lagekarten, Stellungskarten, Operationskarten Fotokarten, Artilleriekarten, Kartenblätter, Kartenskizzen etc.) von den Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges. Die Karten entstanden bei der Kartographischen Abteilung des Stellvertretenden Generalstabes des Feldheeres bzw. bei den Vermessungsabteilungen und Kartenstellen der Kommandobehörden und Verbände. Der Großteil der Karten bezieht sich auf den westlichen Kriegsschauplatz insbesondere Belgien, Frankreich und Luxemburg. Lediglich ein kleiner Teil der Unterlagen bezieht sich auf den östlichen Kriegsschauplatz insbesondere Russland. Erschließungszustand: Invenio Zitierweise: BArch, PH 3-KART/...

          OKH / Generalstab des Heeres (Bestand)
          BArch, RH 2 · Bestand · 1919-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Das Allgemeine Truppenamt (TA) wurde 1919 errichtet. Aus ihm ging 1935 der Generalstab des Heeres (GenStdH) hervor. Dieser gliederte sich wie folgt: Chef des Generalstabes des Heeres (ChefdGenStdH), zuvor Chef des Truppen amtes (ChefTA); Zentralabteilung des Generalstabes des Heeres (GZ), zuvor Zentralgruppe (TZ); Operationsabteilung (1. Abt.GenStdH), zuvor Heeres abteilung (T 1); Organisationsabteilung (2. Abt.GenStdH), zuvor Heeres organisationsabteilung (T 2); Abteilung Fremde Heere (3. Abt.GenStdH), zuvor Abteilung Fremde Heere (T 3); Heeresausbildungsabteilung (4. Abt GenStdH), zuvor Heeresausbildungsabteilung (T 4); Transportabteilung (5. Abt.GenStdH), zuvor Transportabteilung (T 5). Verselbständigte sich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges als "Chef des Transportwesens"; Quartiermeisterabteilung (6. Abt.GenStdH), zuvor Gruppe V der Heeres abteilung (T 1 V). Zu Kriegsbeginn verselbständigt als "Generalquartier meister"; Kriegswissenschaftliche Abteilung (7. Abt.GenStdH), zuvor Kriegswissenschaftliche Abteilung (TK), 1942 verselbständigt; Attach bteilung, entstanden 1940 durch Erweiterung der 1934 eingerichteten Attach-Gruppe. Dem Truppenamt angegliedert war die Heeresfriedenskommission, die bis 1927 bestand. Ab 1935 wurden zur Entlastung des Chefs des Generalstabes des Heeres sukzessive die Oberquartiermeister I bis V eingerichtet und unter ihrer Führung einzelne Abteilungen des Generalstabes zusammengefaßt, bis 1942 dann aber wieder aufgelöst. Ebenso wurden die 8. Abt. GenStdH (Technische Abt.), die 9. Abt. GenStdH (Heeresvermessungswesen und Militärgeographie), sie 10. Abt. GenStdH (Landesbefestigungsabteilung), die 11. Abt. GenStdH (Offizierausbildungsabteilung) und die 12. Abt.GenStd (Abteilung Fremde Heere Ost) neu geschaffen. Die 8., 10. und 11. Abteilung wurden zu Beginn des Krieges aufgelöst, die 9. Abteilung verselbständigte sich 1941 als Chef des Kriegskarten- und Vermessungswesens. Bestandsbeschreibung: Das Allgemeine Truppenamt wurde 1919 im Reichswehrministerium als Nachfolgeorganisation des "Großen Generalstabes" des Kaiserreiches errichtet, nachdem Deutschland durch den Versailler Vertrag ein Generalstab oder ähnliche Institutionen verboten worden war. Nach Wiedererrichtung der Wehrhoheit wurde das Allgemeine Truppenamt im Jahre 1935 in Generalstab des Heeres umbenannt. Das Truppenamt bestand zunächst aus folgenden Abteilungen: T 1 (Heeresabteilung): Innere und äußere militärische Lage, Grenzschutz, Landesbefestigung, Truppenverwendung und -gliederung, Militärtransportwesen, Militärvermessungs- und Kartenwesen. T 2 (Organisationsabteilung): Allgemeine Heeresangelegenheiten, Organisation des Übergangs- und künftigen Heeres. T 3 (Statistische Abteilung): Sammlung und Bearbeitung von Informationsmaterialien über fremde Armeen. T 4 (Lehrabteilung): Militärische Ausbildung (auch der Offiziere), Truppenübungen, Sammlung von Erfahrungen. T 5 (Wehrabteilung): Allgemeine Angelegenheiten der Offiziere und Unteroffiziere, Vorgesetzten- und Rangverhältnisse, innerdienstliche Angelegenheiten wie Garnisons- und Wachdienst, Ehrenbezeugungen, Flaggen, Anzugsordnung und Armeemusik, Wehrgesetze nebst Ausführungsbestimmungen, Führung der Personalpapiere. T 6 (Abteilung für Erziehungs- und Bildungswesen): Allgemeine Erziehungs- und Bildungsfragen, Erziehung und Unterrichtung der Offiziersanwärter, Unteroffiziere- und Mannschaften, militärpolitische Ausbildung. T 7 (Transportabteilung): Heerestransportangelegenheiten, insb. Eisenbahntransporte und Schifffahrtsangelegenheiten. H-Friko (Heeresfriedenskommission): Dem Truppenamt angegliedert. Zuständig für die Vertretung des Reichswehrministers in allen die Heeresleitung berührenden Friedensfragen gegenüber anderen Ministerien und der Ententekommission sowie für die Mitprüfung der zur Durchführung der Friedens- und Waffenstillstandsbedingungen von den zuständigen Stellen der Heeresleitung zu treffenden Maßnahmen (1927 aufgelöst). Der zweite Entwurf der "Geschäftsverteilung des Reichswehrministeriums" vom Juni 1921 sah eine Reduzierung des Truppenamtes auf die Abteilungen T 1, T 2, T 3, T 4 und T 7 und die H-Friko vor. Im Rahmen der getarnten Aufrüstung nach 1933 wurde das Truppenamt um die Transportabteilung, die Inspektion der Festungen, die Zentralgruppe und die Kriegswissenschaftliche Abteilung erweitert. Der Generalstab des Heeres wurde durch Verfügung vom 26. Juni 1935 geschaffen. Er gliederte sich zunächst wie folgt: (siehe dazu: "Friedensgliederung des OKH mit Generalstab, 1938-1939", in: Ueberschär: Generaloberst Franz Halder, S. 104): Chef des Generalstabes des Heeres: Er stand an der Spitze des Generalstabes des Heeres, war dem Oberbefehlshaber des Heeres unterstellt und dessen erster Berater und ständiger Vertreter. Sein Arbeitsgebiet umfasste sämtliche mit der Vorbereitung und Führung eines Krieges zusammenhängenden Fragen. Zentralabteilung des Generalstabes: Die Zentralabteilung war zuständig für die Organisation der Dienststelle "Generalstab des Heeres" einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden sowie für die Personalangelegenheiten der Generalstabsoffiziere. Dem Chef der Zentralabteilung war außerdem die Verwaltung der dem Chef des Generalstabes zur Verfügung stehenden Fonds und Stiftungen übertragen. 1. Abteilung des GenStdH - Operationsabteilung: Die Operationsabteilung hatte die Aufmarschvorbereitungen für den Kriegsfall zu bearbeiten. Daneben bereitete sie militärische Übungsreisen und operative Aufgaben zur Ausbildung der Generalstabsoffiziere vor. 2. Abteilung des GenStdH - Organisationsabteilung: Die Organisationsabteilung befasste sich mit dem Aufbau und der Gliederung des Friedens- und des Kriegsheeres; die Durchführungsanordnungen hierzu erließ das Allgemeine Heeresamt. Ferner bearbeitete sie die jährlich neu erscheinenden "Besonderen Anlagen zum Mobilmachungsplan (Heer)" und die Forderungen hinsichtlich der materiellen Rüstung (außer Munition und Betriebsstoff). 3. Abteilung des GenStdH - Abteilung Fremde Heere: Der Abteilung Fremde Heere oblag das Studium fremder Heere und militärpolitischer Probleme des Auslands durch die Auswertung der Berichte der Militärattachés und der zu ausländischen Heeren abkommandierten Offizieren. Ihr gehörte auch die Attaché-Gruppe des Generalstabes des Heeres an. 4. Abteilung des GenStdH - Heeresausbildungsabteilung: Die Heeresausbildungsabteilung erließ Verfügungen für die Truppenausbildung einschließlich der Truppenübungsplätze, für Herbst- und Sonderübungen sowie für die Ausbildung von Reserve- und Landwehrverbänden. Weiterhin hatte sie die von den Waffeninspektionen bearbeiteten Ausbildungsvorschriften vor der Ausgabe an die Truppe zu prüfen. 5. Abteilung des GenStdH - Transportabteilung: Die Transportabteilung bereitete die jährlichen Mobilmachungs- und Aufmarschtransporte vor. Im Bereich des Transportwesens war sie federführend für die ganze Wehrmacht, doch beschränkte sich ihr Arbeitsgebiet auf die Eisenbahn und auf die Binnenschifffahrt. Aus der friedensmäßigen 5. Abteilung ging zu Beginn des Zweiten Weltkrieges die OKH-Dienststelle "Chef des Transportwesens" hervor. Ihr jeweiliger Leiter war in Personalunion "Der Chef des Transportwesens der Wehrmacht" (letzterer ist ohne eigenständige Überlieferung; das Archivgut beider Dienststellen, einschließlich der Vorprovenienzen, ist im Bestand RH 4 zusammengefasst). 6. Abteilung des GenStdH - Quartiermeisterabteilung: Die Quartiermeisterabteilung hatte die Versorgung des Heeres mit allen Nachschubgütern vorzubereiten. Aus ihr entwickelte sich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges die Dienststelle "OKH/Generalquartiermeister"(siehe Bestand RH 3). 7. Abteilung des GenStdH - Kriegswissenschaftliche Abteilung: Aufgabe der Kriegswissenschaftlichen Abteilung war die Auswertung der Kriegserfahrungen sowie die Bearbeitung, Prüfung und Herausgabe kriegswissenschaftlicher Veröffentlichungen, ferner das Studium kriegs- und heeresgeschichtlicher Probleme. Mitte 1942 wurde die 7. Abteilung geteilt in eine "Kriegswissenschaftliche Abteilung des Heeres" (siehe Bestand RH 60) und eine "Kriegswissenschaftliche Abteilung des Generalstabs des Heeres" (bereits Ende 1942 aufgelöst). Inspektion der Festungen (InFest): Der Inspekteur der Festungen hatte Vorschläge zur Ausnutzung und zum Aufbau der Landesbefestigungen zu erarbeiten. Am 24. November 1938 wurde die InFest im Rahmen der vom Oberbefehlshaber des Heeres befohlenen Organisationsänderungen der Waffeninspektionen dem Allgemeinen Heeresamt unterstellt (siehe Bestand RH 12-20). Vertragsgruppe: Sie wurde 1934 aus der Völkerbundabteilung gebildet. In der Folgezeit (ab 1935) war eine wichtige Erweiterung des Generalstabes die Bildung der Oberquartiermeister I bis V, die mehrere Abteilungen leiteten; ferner wurde die 8. (Technische Abteilung), 9. (Heeresvermessungswesen und Militärgeographie), 10. (mit zuständig für Fragen der Landesverteidigung) und 11. Abteilung (Ausbildung der Offiziere und Fortbildung der Generalstabsoffiziere) eingerichtet. Der Oberquartiermeister I war Stellvertretender Chef des Generalstabes des Heeres. Ein Teil der neu eingerichteten Abteilungen wurden nach und nach wieder aufgelöst oder ihre Aufgaben anderen Abteilungen zugeteilt (z.B. 1939 Auflösung des Oberquartiermeisters II; 1942 Auflösung des Oberquartiermeisters I und IV ¿ die Aufgaben gingen an die Operationsabteilung und Länderabteilung über; die Aufgaben der für die Generalstabsoffiziere zuständigen Personalabteilung in der Zentralabteilung wurden dem Personalamt des Heeres übertragen). Im Rahmen der Mobilmachung für den Zweiten Weltkrieg wurde der Generalstab des Heeres September 1939 in zwei Staffeln aufgegliedert: (siehe dazu: "Kriegsgliederung des OKH mit Generalstab 1939-1942", in: Ueberschär, Generaloberst Franz Halder, S. 105): Die 1. Staffel wurde als "Hauptquartier OKH" zusammengefasst. Seine Angehörigen waren dem Chef des Generalstabes des Heeres disziplinarisch unterstellt. Dieser stand an der Spitze des dem Oberbefehlshabers des Heeres zur Verfügung stehenden Führungsstabes und leitete die Operationen des Heeres in dessen Auftrag. Grundlegende Operationsbefehle wurden jedoch vom Oberbefehlshaber des Heeres unterzeichnet. Die für die Führung des Feldheeres nicht unmittelbar benötigten Teile des Generalstabes verblieben als 2. Staffel des Generalstabes des Heeres unter Führung des Oberquartiermeisters V in ihren Friedensunterkünften (Berlin), blieben dabei aber dem Chef des Generalstabes des Heeres unterstellt. Zur 2. Staffel des Generalstabes des Heeres gehörten die Zentralabteilung (GZ), die Abteilung Fremde Heeres Ost und West sowie die Ausbildungsabteilung (Ausbildungsfilmwesen), ferner die Attachéabteilung, die Kriegswissenschaftliche Abteilung und die Abteilung für Heeresvermessungswesen und Militärgeographie. Im Verlauf des Krieges veränderte sich die Organisation und Stellung des Generalstabes des Heeres. Die Führung des Polenfeldzuges lag noch in den Händen des Oberkommandos des Heeres, doch schon die Besetzung Dänemarks und Norwegens im Frühjahr 1940 (Unternehmen "Weserübung") lief unter Leitung des Chefs des Wehrmachtführungsamtes ab und wurde damit zum ersten Kriegsschauplatz des Oberkommandos der Wehrmacht. Während der Westfeldzug im Mai/Juni 1940 trat die Einflussnahme Hitlers auf die Befehlsführung erstmals in den Vordergrund. Als Organ einheitlicher Befehlsgebung diente ihm das Wehrmachtführungsamt (am 8. August 1940 in "Wehrmachtführungsstab" umbenannt), das er dazu benutzte, um in die vom Oberbefehlshaber des Heeres geführten Operationen einzugreifen. Die Planung und Durchführung des Balkanfeldzuges im Frühjahr 1941 sowie die Vorarbeiten zum Krieg gegen die UdSSR lagen wiederum im wesentlichen in den Händen des Generalstabes des Heeres. Die Tätigkeit des Wehrmachtführungsstabes beschränkte sich hier auf die Bearbeitung der Weisungen Hitlers. Im Dezember 1941 wurde der Oberbefehlshaber des Heeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch, abgelöst, und Hitler übernahm den Oberbefehl über das Heer selbst. Bei seinen Entscheidungen über die Operationsführung des Heeres zog er immer mehr den Wehrmachführungsstab heran. In dieser Zeit begann die eigentliche Trennung nach OKH- und OKW-Kriegsschauplätzen. Während der Generalstab des Heeres die Ostfront übernahm, lag die Zuständigkeit für alle anderen Kriegsschauplätze beim Wehrmachtführungsstab. 1945 wurde der Generalstab mit dem Wehrmachtführungsstab zusammengelegt. Vorprovenienz: Großer Generalstab Erschließungszustand: Online-Findbuch Vorarchivische Ordnung: In RH 2 ist die Überlieferung aller Abteilungen des Allgemeinen Truppenamtes bzw. des Generalstabes des Heeres zusammengefasst mit Ausnahme jener Organisationseinheiten, die seit 1938 selbständig wurden (5., 6., 7. und 9. Abteilung des Generalstabes des Heeres sowie die Inspektionen der Festungen) und demzufolge im Militärarchiv eigene Bestände bilden (siehe Punkt 2.2. und 3.2). Eine Ausnahme bildet die Attachéabteilung, bei deren Zuordnung und Verbleib beim Bestand RH 2 die im Juli 1944 befohlene Unterstellung unter den Wehrmachtführungsstab/Amtsgruppe Ausland außer acht gelassen wurde. Dies konnte erfolgen, da die Überlieferung der Attachéabteilung mit den Anlagen zum Kriegstagebuch nur bis Ende Oktober 1944 reicht und dann abbricht. Insgesamt gesehen bildet der Bestand RH 2 mit seinen mehr als 3000 Nummern ein relativ abgerundetes Bild von der Tätigkeit des Allgemeinen Truppenamtes und des Generalstabes des Heeres. Das Schriftgut sowohl des Truppenamtes - hier besonders der zwanziger und dreißger - als auch des Generalstabes des Heeres wurde, sobald es nicht mehr für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigt wurde, aus den jeweiligen Registraturen ausgesondert und an das Heeresarchiv in Potsdam bzw. an die Außenstelle des Heeresarchivs in Liegnitz abgegeben. Das Magazingebäude des Heeresarchivs Potsdam und alle in ihm lagernde Unterlagen ¿ auch die Außenstelle Liegnitz war am 7. Dezember 1944 mit allen Archivalien dorthin zurückverlegt worden - verbrannten bei dem alliierten Luftangriff am 14. April 1945. Einzelne Bestände des Heeresarchivs waren zuvor allerdings nach Bad Reichenhall ausgelagert worden. Dort jedoch wurden sie beim Näherrücken der alliierten Truppen auf Befehl von General Scherff (Beauftragter des Führers für militärische Geschichtsschreibung) teilweise verbrannt. Verhältnismäßig dicht ist die Überlieferung aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges, doch haben viele Kriegsereignisse auch hier schmerzliche Lücken gerissen (z.B. fehlt ein Teil der Kriegstagebücher - samt Anlagen - der Operations- und Organisationsabteilung). Soweit Archivgut aber die Kriegsereignisse überdauerte und den Amerikanern in die Hände fiel, wurde es in die USA verbracht. Dies gilt auch für das seinerzeit laufende Registraturgut des Generalstabes, das nach der deutschen Kapitulation von amerikanischen Truppen in Flensburg beschlagnahmt wurde. In den 60-er Jahren erfolgte die Rückführung der Unterlagen. Eine grundlegende Überarbeitung des Bestandes erfolgte zu Beginn der 80-er Jahre, wobei die Organisation des Truppenamtes/Generalstabes als Grundlage für die Bestandsordnung diente. 3.1. Überlieferung und ggf. archivische Bewertung 3.2. Sonstige Bestände, Hinweise RH 3 OKH/Generalquartiermeister RH 4 Chef des Transportwesens RH 7 Heerespersonalamt RH 12-20 Inspektion der Festungen RH 15 Allgemeines Heeresamt RH 60 Kriegswissenschaftliche Abteilung des Heeres Kart. RH 2 (Generalstabskarten) RW 4 Wehrmachtführungsstab N 28 Beck, Ludwig (Chef GenStdH) N 63 Zeitzler, Kurt (Chef GenStdH) N 220 Halder, Franz (Chef GenStdH) N 738 Adam, Wilhelm (Chef des Truppenamtes) Umfang, Erläuterung: 3282 AE Zitierweise: BArch, RH 2/...

          BArch, RH 8 · Bestand · 1919-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Dem Ziel der neuen Reichsregierung ab 1933 Rechnung tragend, Deutschland zu einem Machtfaktor in der Welt auszubauen, wurden auch im Heereswaffenamt Veränderungen in der Struktur vorgenommen. Wachsende politische Spannungen in Europa, die Gefahr eines drohenden Krieges und die Umwandlung des bisherigen Wehrmachtamtes in das Oberkommando der Wehrmacht als Folge der Übernahme des Reichskriegsministeriums durch Hitler wirkten sich auch auf die Organisation des Heereswaffenamtes aus . Die Abteilungen des Amtes wurden in Amtsgruppen abgeändert, um den erweiterten Aufgaben zur Kriegsvorbereitung gerecht zu werden. Dem Versuch, das Heereswaffenamt als Wehrmacht-Waffenamt neu zu gliedern, war im Februar 1945 kein Erfolg mehr beschieden; diese Maßnahme erfolgte nur auf dem Papier, da bereits die Verlegung des Heereswaffenamtes in Teilen nach Norden bzw. Süden Deutschlands begonnen hatte. Zur Umsetzung des Befehles wurde allerdings noch das Amt aus der Unterstellung des Oberbefehlshabers des Ersatzheeres herausgelöst und dem Chef der Heeresrüstung unmittelbar zugeordnet. Die Auflösung des Wehrmacht-Waffenamtes begann am 27. April 1945 auf Befehl des Chefs der Wehrmachtrüstung und wurde am 2. Mai 1945 abgeschlossen. Den Amtsgruppen fielen folgende Aufgaben zu: Amtsgruppe für Zentralaufgaben (WaZ): Die Tätigkeit der WaZ erstreckte sich auf alle Aufgaben wirtschaftlicher und organisatorischer Art, die eine einheitliche Lenkung oder Bearbeitung für den Gesamtbereich des Amtes notwendig machten. Hierzu gehörten vor allem Fragen der inneren Organisation einschließlich Festsetzung des Personaletats, Angelegenheiten des Haushalts, der Vertrags-, Preisprüfungs- und Rechtsangelegenheiten. Amtsgruppe für Entwicklung und Prüfung (WaPrüf): Sie erhielt die Forderungen für die Entwicklung und Prüfung neuer Waffen, Gerät und Munition von den Waffeninspektionen. Diese Forderungen wurden in die entsprechenden technischen Anforderungen zur Entwicklung der Erzeugnisse bei den Firmen der Industrie umgearbeitet, die unter Führung des WaA in enger Zusammenarbeit mit diesen erfolgte. Die Prüfung von Vorschlägen geschah in Bezug auf Funktionssicherheit, Vereinfachung der Fertigung, Verwendung von Werkstoffen geringer Güte, Leistungssteigerung der Geräte, grundsätzliche Neuerungen (Erfindungen). Nach der Prüfung wurden die gefertigten Objekte mit entsprechender Begutachtung den Waffeninspektionen zur Entscheidung vorgeführt. Die Prüfung erfolgte auf den dem WaA nachgeordneten Versuchsplätzen Kummersdorf, Sperenberg-Klausdorf, Grulich, Hillersleben, Rügenwalde, St. Johann in Tirol, Mittersill und Berka. Amtsgruppe Chef-Ingenieur (WaChefIng): Der ChefIng hatte die technischen Belange im gesamten Amt wahrzunehmen. Er war beauftragt, die neuesten Errungenschaften der Technik und Erkenntnisse der Wissenschaften bei der Konstruktion und Massenfertigung zu berücksichtigen. Mit den ihm unterstellten Abteilungen wirkte er bereits während der Entwicklungsphase auf die Schaffung einwandfreier Fertigungsunterlagen ein. Hierzu gehörte auch die Überwachung des Rohstoffeinsatzes. Amtsgruppen Industrielle Rüstung, Waffen und Gerät sowie Munition (WaIRüWuG und WaIRüMun): Sie bereiteten aufgrund der Anforderungen des Allgemeinen Heeresamtes (AHA) die Massenfertigung vor und erteilten die Aufträge an die Industrie. Als technische Grundlage dienten die Zeichnungen des WaChefIng und die technischen Lieferbedingungen von WaPrüf. Die WaIRüWuG hatten im Frieden die Aufträge nach den für ein Jahr zugewiesenen Haushaltsmitteln durchzuführen und im Kriege eine vom AHA geforderte Monatsleistung sicherzustellen. Amtsgruppe Abnahme (WaAbn): Die Waffen, Geräte und Munition wurden durch die Dienststellen der WaAbn in den Werken abgenommen. Die Festlegung der Abnahmebedingungen erfolgte in engem Zusammenwirken mit den Amtsgruppen WaPrüf und WaChefIng auf der Grundlage der technischen Zeichnungen und Lieferbedingungen. Die Abnahme erstreckte sich von der Übereinstimmung der Fertigungsmaße mit den Zeichnungsmaßen, Materialprüfungen bis zur praktischen Funktions- oder Beschussprüfung. Zur Unterstützung der Amtsgruppe für die Prüfungen wurden staatliche Einrichtungen und auch die Technischen Hochschulen herangezogen. Zur Durchführung der Abnahme unterstanden dem WaA Abnahme-Inspizienten und Abnahmekommandos. Forschungsabteilung (WaF): Sie hatte die Verbindung mit den anderen Forschungsstätten des Reiches herzustellen sowie Grundlagen und auch Zweckforschung durchzuführen, soweit dies nicht im Rahmen der Tätigkeit anderer Institute realisiert werden konnte. Sie hatte ein Forschungslaboratorium in Gottorp, wo z.B. die Hohlladung entwickelt und zur Einsatzreife gebracht wurde. Amtsgruppe für Flakentwicklung (GL/Flak-E): Die GL/Flak-E war eine Amtsgruppe des Reichsluftfahrtministeriums. Sie zeichnete verantwortlich für die Entwicklung der Flakbewaffnung einschließlich der Flak-Panzer. Ihr Amtsgruppenchef unterstand dem Chef des WaA bis zur Bildung der Dienststelle "Chef der Technischen Luftrüstung" am 20. Juni 1944. Heeresversuchsanstalt Peenemünde Schon etwa ab 1930 beschäftigte sich das Heereswaffenamt mit der Verwendung des Raketenmotors für militärische Zwecke. Die Abteilung für Entwicklung und Prüfung (WaPrüf) wurde wie auch das Beschaffungswesen ausgebaut und die Gruppe D des Prüfwesens als Abteilung für Sondergeräte mit der später nachgeordneten Dienststelle Heimatartilleriepark 11 (Heeresversuchsstelle Peenemünde) eingerichtet. 1937 wurde die Heeresversuchsstelle Peenemünde eingerichtet, die später Heeresversuchsanstalt, auch Heeresanstalt Peenemünde und schließlich aus Tarnungsgründen Heimatartilleriepark 11 genannt wurde. 1944 erfolgte im Zuge der Massenfertigung der Flüssigkeitsrakete A4 (V 2) die Umwandlung in die privatrechtliche Firma Elektromechanische Werke GmbH, Karlshagen/Pommern. Für die Entwicklung von Flüssigkeitsraketen war eine ebenfalls in Peenemünde ansässige Abteilung des Prüfwesens (WaPrüf 11 ) im Heereswaffenamt verantwortlich, der die Heeresversuchsanstalt unterstand. Nachgeordnete Dienststellen Diese in der Regel dem Heereswaffenamt direkt angeschlossenen Dienstsellen hatten nach entsprechenden Vorgaben Waffen und Gerät zu testen, abzunehmen und gegebenenfalls Veränderungsvorschläge zu unterbreiten. Durch diese Aufgabenstellung waren die Versuchsstellen zumeist in unmittelbarer Nähe von Truppenübungsplätzen und Schießplätzen angesiedelt. Bearbeitungshinweis: Von Kassationen, auch von Einzelteilzeichnungen, außer Redundanzen, wurde abgesehen. Die Unterlagen des Heereswaffenamtes sollten ursprünglich in folgende Einzelbestände gegliedert werden: - RH 8 I Heereswaffenamt - RH 8 II Heeresversuchsanstalt Peenemünde - RH 8 III Sonstige nachgeordnete Stellen (Versuchsstellen, Heeresabnahmestellen, Dienststelle Paris des WaA und Sonderbeauftragter OKH/WaA Italien bei der Heeresgruppe B Alle Akten wurden jedoch vorläufig mit "RH 8-I" (und einer fortlaufenden Nummer) signiert, um diese später endgültig in die jeweiligen Einzelbestände umzusignieren. Darauf wurde aufgrund der Zweckmäßigkeit und zugunsten der Einheit des Bestandes verzichtet. Der Bestand trägt nun weiterhin nur die Signatur "RH 8-I", die Bestände RH 8-II und RH 8-III werden gelöscht. Zitierweise: BArch, RH 8/...

          BArch, RW 61 · Bestand · 1900-1918
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Am 14. November 1897 hatte das Deutsche Reich den chinesischen Hafenort Tsingtau besetzt und in einem Vertrag mit dem Kaiserreich China vom 6. März 1898 ein Gebiet von 550 km² mit Tsingtau als Zentrum für 99 Jahre gepachtet - das Schutzgebiet Kiautschou. Die Provinz Schantung, zu der das gepachtete Gebiet eigentlich gehörte wurde zum deutschen Interessengebiet und zur neutralen Zone deklariert. In diesem Gebiet erhielt das Reich Konzessionen zum Bau und Unterhalt von Bahnlinien und Bergwerken. Doch bereits seit dem 30. Oktober 1895 hatte das Deutsche Reich das Recht, in den seit 1859/60 bestehenden internationalen Vertragshäfen Tientsin und Hankou Niederlassungen einzurichten. Und natürlich unterhielt das Reich wie die anderen Großmächte und sonst im Chinahandel engagierten Staaten auch eine Gesandschaft in Peking. Deutsche Missionen wirkten zudem im Innern Chinas, ebenso deutsche Kaufleute, insbesondere auch in Shanghai. Das Deutsche Reich war daher tatsächlich stark in China engagiert und es sah sich auch selbst so. Vor diesem Hintergrund wurden die ab Ende 1899 entstandenen und schnell immer gravierender werdenden fremdenfeindlichen Unruhen in China in Deutschland als Bedrohung empfunden. Die Regentin, Kaiserinwitwe Cixi, blieb in ihren Maßnahmen gegen die "in Rechtschaffenheit vereinigten Faustkämpfer", von den Kolonialmächten kurz als "Boxer" bezeichnet, zunächst uneindeutig, Einheiten der kaiserlich chinesischen Armee verbündeten sich zum Teil mit ihnen. Der Aufstand nahm ab Januar 1900 weiter zu, es kam zu ausufernden Gewaltakten gegen chinesische Christen und Ausländer. Ab Mai 1900 waren die ausländischen Gesandschaften in Peking von Aufständischen bedroht, die Bahnlinien von Peking an die Küste wurden angegriffen. Die Gesandschaften forderten daher militärische Unterstützung an. Das Deutsche Reich sandte noch im Mai 1900 ein Kontingent des in Tsingtau stationierten III. Seebataillons nach Peking, zwei weitere Kompanien wurden nach Tientsin beordert, das Kreuzergeschwader verlegte auf die Reede vor den Taku-Forts an der Mündung des Flusses Peiho. Die Situation in Peking verschärfte sich derweil weiter, weitere Truppen waren nötig. Die in China befindlichen Truppen der Kolonialmächte bildeten im Juni 1900 ein Expeditionskorps unter Führung des britischen Admirals Seymour (2066 Mann). Dieses wurde jedoch Mitte Juni von chinesischen Truppen (Boxer und reguläre Armee) aufgehalten und mußte umkehren. Die Ausländer und chinesischen Christen in Peking hatten sich mittlerweile im Gesandschaftsviertel verbarrikadiert und waren von der Außenwelt abgeschnitten. Die alliierten Kolonialmächte (USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich-Ungarn, Rußland, Japan) stürmten am 17. Juni die Taku-Forts, die chinesische Regierung forderte am 19. Juni alle Ausländer ultimativ zum Verlassen Chinas auf. Am 20. Juni wurde der deutsche Gesandte, Freiherr Clemens von Ketteler in Peking ermordet. Mit Edikt vom 21. Juni erklärte China faktisch den Alliierten den Krieg, was jedoch von diesen nicht erwidert wurde. Die alliierten Truppen zogen sich Ende Juni 1900 nach Tientsin zurück. In Deutschland wurde am 25. Juni aus den Angehörigen der Marine-Infanterie ein Marine-Expeditionskorps von 2528 Mann (unter Generalmajor von Höpfner) gebildet. Zudem erging am 3. Juli der Befehl zur Aufstellung eines Expeditionskorps aus Freiwilligen des Heeres (unter Generalleutnant von Lessel). Die Alliierten hatten sich auf die Bildung eines internationalen Expeditionskorps geeinigt, den Oberbefehlshaber sollte Deutschland stellen. Am 12. August 1900 wurde der ehemalige Chef des Großen Generalstabes, Generalfeldmarschall Alfred Graf von Waldersee zum Oberbefehlshaber der internationalen Streitmacht, die schließlich 64.000 Mann umfaßte, ernannt. Als Stab diente Waldersee das "Armeeoberkommando Ostasien". Das Ostasiatische Expeditionskorps ging mit seinen ersten Teilen am 27. Juli in Bremerhaven in See, bei ihrer Verabschiedung hielt Kaiser Wilhelm II. die bekanntgewordene "Hunnenrede". Das Deutsche Reich stellte mit den 19.093 Mann seines Ostasiatischen Expeditionskorps unter Generalleutnant von Lessel fast ein Drittel der internationalen Streitmacht. Gliederung des Ostasiatischen Expeditionskorps: 3 Infanterie-Brigaden zu 2 Infanterie-Regimentern mit je 9 Kompanien 1 Jäger-Kompanie 1 Reiter-Regiment zu 4 Eskadrons 1 Feldartillerie-Regiment zu 3 Abteilungen mit insgesamt 8 Batterien 2 leichte Munitionskolonnen 1 Bataillon schwere Feldhaubitzen mit 2 Batterien 1 Pionier-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Eisenbahn-Bataillon zu 3 Kompanien 1 Korps-Telegraphen-Abteilung 1 Sanitäts-Kompanie 1 Munitionskolonnen-Abteilung mit 7 Munitionskolonnen 1 Kommando des Trains mit 3 Proviantkolonnen, 1 Feldbäckereikompanie, 6 Feldlazaretten 1 Etappenkommando mit 1 Pferde-Depot, 1 Lazarett-Depot, 1 Etappen-Munitionskolonne, Personal für 3 Kriegslazarette und ein Lazarettschiff, mehrere Versorgungsstellen Bereits am 4. August waren die in Tientsin versammelten alliierten Truppen (etwa 20.000 Mann) erneut losgezogen und konnten sich diesmal bis Peking durchkämpfen. Am 14. August wurde Peking eingenommen und anschließend drei Tage lang geplündert. Die chinesiche Regierung flüchtete in den Süden. Als die internationalen Truppen unter Waldersee in China eintrafen war die Situation im wesentlichen bereinigt, Peking und Tientsin waren entsetzt. Es folgten nun zahlreiche "Strafexpeditionen" zur endgültigen Vernichtung der Boxer, an denen auch das Ostasiatische Expeditionskorps intensiv beteiligt war. Das alliierte Vorgehen war dabei geprägt durch übergroße Brutalität und zahlreiche Ausschreitungen gegen die Zivilbevölkerung. Am 10. Januar 1901 akzeptierte die Regentin die Bedingungen der Alliierten, festgelegt in dem am 7. September 1901 unterzeichneten "Boxer-Protokoll". Das Ostasiatische Expeditionskorps wurde am 17. Mai 1901 aufgelöst und in die Ostasiatische Besatzungsbrigade umgewandelt, die in den Standorten Peking, Tientsin, Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan stationiert war. Gliederung der Ostasiatischen Besatzungsbrigade: 1 Kommandostab mit Verwaltungsbehörden 2 Infanterie-Regimenter mit je 6 Kompanien, davon 1 Kompanie beritten 1 Eskadron Jäger zu Pferde 1 Feldbatterie 1 Pionier-Kompanie mit Telegraphen-Detachement 1 Feldlazarett Die Ostasiatische Besatzungsbrigade wurde am 1. Mai und am 11. Dezember 1902 weiter verkleinert und umgegliedert. Am 6. März 1906 wurde auch die Ostasiatische Besatzungsbrigade aufgelöst und durch ein Detachement in Bataillonsstärke ersetzt. Dieses wurde am 5. April 1909 durch eine Einheit der Marine-Infanterie ersetzt, wobei sich die Abwicklung bis in das Jahr 1910 hinzog. Organisatorisch zuständig war die Ostasiatische Abteilung im Preußischen Kriegsministerium (Bestand PH 2). Bearbeitungshinweis: Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält kaum echte Sachakten. Er besteht vor allem aus mehreren Heften deutsch-chinesisches Ortsnamen-Glossar. Erwähnenswert ist eine Druckschrift zu den Standorten Langfang, Yangtsun, Tangku und Schanghaikwan mit zahlreichen Abbildungen. Erschließungszustand: Der Bestand umfaßte zunächst nur drei AE, die zusammen mit den wenigen Akten der Schutztruppen den Bestand RW 51 Kaiserliche Schutztruppen und sonstige Streitkräfte in Übersee bildeten. Im Jahr 2008 kamen neun weitere AE unterschiedlicher Herkunft hinzu und es wurde nun ein eigener Bestand RW 61 gebildet. Der Bestand wurde im Februar 2010 erschlossen. Vorarchivische Ordnung: Die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps und der Ostasiatischen Besatzungsbrigade müssen im wesentlichen als beim Brand des Heeresarchivs 1945 verloren angesehen werden. Es sind lediglich zufällig erhalten gebliebene Stücke überliefert. Diese wurden durch Unterlagen aus dem Umfeld der beiden Verbände, den Niederlassungen in Tientsin, Hankou und Peking ergänzt. Zitierweise: BArch, RW 61/...