Ausbildung

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          Zentralstelle für Gewerbe und Handel (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 170 · Bestand · 1848-1920 (Va ab 1818, Na bis 1950)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 70 f · Bestand · 1806-1871, 1893-1933
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Vorbemerkung: Die schon vor 1806 bestehende Gesandtschaft Württembergs am badischen Hof wurde nach der Erhebung Württembergs zum Königreich beibehalten und war bis 1848 mit einem in Karlsruhe residierenden Gesandten besetzt. Während der Revolutionszeit war Württemberg nur zeitweise durch einen offiziösen Beobachter in Karlsruhe vertreten, seit der Wiederaufnahme der Beziehungen 1851 durch einen Geschäftsträger, bis nach der Begründung des Deutschen Reichs 1871 die Gesandtschaft aufgehoben wurde. Hauptsächlich aus Gründen der höfischen Repräsentation wurde sie 1893 wieder errichtet. Bis zu ihrer endgültigen Aufhebung zum 1. April 1933 war der württembergische Gesandte am bayerischen Hof, der auch in Darmstadt akkreditiert war, zugleich Gesandter in Karlsruhe mit Sitz in München. Die Vertreter Württembergs in Baden waren: Carl August Ludwig Graf von Taube, Oberpostdirektor, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (berufen 1806) Heinrich Levin Graf von Wintzingerode, Kreishauptmann zu Öhringen, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1807) von Wimpfen, Generalmajor, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1811) von Harmensen, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher bevollmächtigter Gesandter (1812) Peter Graf von Gallatin, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1812) Friedrich August Freiherr Gremp von Freudenstein, Staatsrat, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1817) Graf von Mülinen, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1818) Graf von Bismarck, Generalleutnant, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1820) August Freiherr von Wächter, Geheimer Legationsrat, Geschäftsträger (1847) Freiherr von Thumb-Neuburg, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1851) Oskar Freiherr von Soden, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1866) von Baur-Breitenfeld, Legationsrat, Kammerherr, Geschäftsträger (1868) Oskar Freiherr von Soden, Geheimer Rat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1893) Karl Moser von Filseck, Geheimer Legationsrat, Kammerherr, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister (1906) Bis 1871 vertrat der Gesandte Württemberg in allen gegenüber Baden anfallenden Angelegenheiten, nur aus besonderem Anlass wurden Verhandlungen in Karlsruhe nicht vom Gesandten, sondern durch Sonderbevollmächtigte geführt. Der Arbeitsanfall war in der Anfangszeit bis etwa 1820 verhältnismäßig hoch und vielfältig - dies wird beispielsweise an den damaligen Territorialverhandlungen oder an der großen Zahl von Verwendungen in Privatangelegenheiten deutlich - und fiel dann merklich ab, so dass Gesandter von Bismarck mehrfach zu Sondermissionen an norddeutsche Höfe herangezogen werden konnte. Nach 1850 verstärkten sich die wechselseitigen Konsultationen zwischen der württembergischen und badischen Regierung in Fragen der großen europäischen und deutschen Politik als auch der internen Probleme beider Länder. Überdies schlugen sich jetzt die gestiegene Verwaltungsintensität und drängende Fragen der Wirtschaftsgesetzgebung auch im Geschäftsanfall der Gesandtschaft nieder. Nach der Wiedererrichtung 1893 stellten sich dem Gesandten fast ausschließlich formale Aufgaben und solche der Repräsentation. Er weilte in der Regel ein- bis zweimal pro Jahr meist aus Anlass des Hofballs oder eines anderen Hofereignisses für einige Tage in Karlsruhe. Verhandlungen zwischen württembergischen und badischen Stellen wurden gewöhnlich direkt, nicht mehr über den Gesandten geführt, so dass sich sein Schriftverkehr - jährlich etwa 100 Tagebuchnummern - weitgehend auf die Vermittlung von Glückwünschen, Übersendung von Anfragen und Amtsdrucksachen und gelegentliche indirekte Berichterstattung beschränkte. Mit dem Ende der Monarchie f ielen diese Aufgaben fast vollständig weg. Doch wurde die Gesandtschaft formell beibehalten und von 1926 an wieder mit kleineren Aufträgen betraut, so mit der Berichterstattung anhand badischer Zeitungen. Die Überlieferung ist nicht homogen. In den ersten Jahren überwiegen Einzelfallakten, ab etwa 1815/1820 - wie auch bei anderen württembergischen Gesandtschaften - ein rein formales Einteilungsprinzip, so "Konzepte und Berichte" oder "Reskripte und Noten" und Korrespondentenakten. Hauptsächlich neue Geschäftsbereiche wurden nach 1850 nach Sachbetreffen, etwa "Eisenbahnakten", abgelegt. Doch kam es nicht zu einer durchgegliederten Registraturführung, da die neuen Faszikel nach Bedarf angelegt und, mit einer fortlaufenden arabischen Nummer versehen, den schon vorhandenen Akten am Schluss beigefügt wurden. Auf diese Weise bestand die Registratur 1848 aus 72, 1866 aus 104 Büscheln und reichte bis 1818 zurück. Von 1893 - 1933 wurde das gesamte Schriftgut lediglich nach der chronologischen Folge abgelegt. Auch vom Inhalt her ist das Schriftgut sehr ungleich. Manche Gesandte nahmen einen Teil der Vorgänge, so ihre Instruktion, zu ihren Privatakten. Eine Reihe von Vorgängen erscheint nur im Tagebuch, da sie urschriftlich weitergeleitet wurden, ohne dass in der Gesandtschaft zusätzliche Unterlagen erwuchsen. Nach 1893 wurde für Parallelanfragen an Bayern, Baden und Hessen vielfach nur ein gemeinsamer Entwurf gefertigt und bei der Bayern betreffenden Registratur abgelegt. Manches scheint verloren gegangen oder vernichtet worden zu sein, wenn beispielsweise das Pässeverzeichnis nur von 1811 bis 1816 reicht. Der vorliegende Bestand kam, soweit dies noch ersichtlich ist, in vier Lieferungen zusammen mit Schriftgut des Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und anderer Gesandtschaften ins Archiv und wurde dem Bestand "Gesandtschaftsakten" (E 70 und E 73) angeschlossen. Dabei umfassten die in Bestand E 70 Verzeichnis (Ablieferung) 32 zusammengefassten Unterlagen die Zeit bis 1817, die des Bestandes E 70 Verzeichnis 33a den Zeitraum von 1818 - 1871 und kamen nach 1872 ein. Das in München erwachsene Material wurde bis zum Jahre 1910 um 1920 eingeliefert, der Rest wohl unmittelbar nach Aufhebung der Gesandtschaft 1933 und dem Bestand E 73 Verzeichnis 61 eingegliedert. Die Neuordnung konnte sich nur wenig am gegebenen Zustand orientieren. Die bei der Gesandtschaft erwachsenen Archivalien wurden aus dem übrigen Verband herausgelöst und der Provenienzbestand "Württembergische Gesandtschaft in Baden" neu gebildet. Die ursprünglich vorgesehene Aufgliederung in zwei Hauptteile, "I. 1806 - 1871" und "II. 1893 - 1933", wurde bei der Findbucherstellung aufgehoben und sämtliche Titelaufnahmen in das durch die Verzeichnung anderer Gesandtschaften vorgegebene Klassifikationsschema untergeordnet. Darunter bilden die Berichte an den König bzw. den Minister der Auswärtigen Angelegenheiten und die allgemeinen, thematisch nicht begrenzen Korrespondenzen mit diesem u.a. die erste Hauptgruppe. Hauptsächlich unter dem Gesandten von Bismarck wurde auch einzelne Sachaktenschriftstücke abgelegt, die bei der Neuordnung belassen wurden. Die übrigen Sachakten wurden ohne Rücksicht auf den bisherigen Ordnungszustand nach ihren unterschiedlichen Betreffen getrennt und jeweils in den weiteren Hauptgruppen neu zusammengefasst. Deren Gliederung ergab sich aus dem gesamten Geschäftsanfall. Eine Angleichung an die erhaltenen Aktenpläne anderer Gesandtschaften, etwa Berlin oder München, empfahl sich nicht. Gewisse Ungleichheiten in der Verzeichnung sind insofern geblieben, als manche Betreffe, wie "Deutsche Frage" etc., trotz ihrer Vielschichtigkeit eine weitere Unterteilung nicht erlaubten, während andererseits nach 1893 nur noch Einzelfälle vorkommen oder bis um 1850 unter "Verwendungen" fast alle Angelegenheiten von Privatpersonen eingereiht wurden, danach aber auch unter den Sachrubriken wie "Meldewesen", "Justiz - Einzelfälle" u. a. Im vorliegenden Findbuch wurde für die Unterlagen bis 1871 auf die Angabe der Registratursignaturen, d.h. die Büscheldurchzählung mit arabischen Ziffern, verzichtet, da sie sich nur z.T. ohne Schwierigkeiten feststellen ließen und sich Verweise auf diese Nummern nur unvollkommen in den letzten Tagebüchern vor 1871 finden. Die bisher gültigen Archivsignaturen E 70 Verzeichnis 32 Faszikel 1-9 und E 70 Verzeichnis 33a Faszikel 1-33 wurden dagegen in den Titelaufnahmen vermerkt. Verschiedene alte Büschelnummern waren anzubringen, wenn sich ein neues Büschel ganz oder teilweise aus alten zusammensetzt. Für die Akten von 1893 - 1933 konnte die Angabe der alten Archivsignatur wegfallen, da bei der bisherigen rein chronologischen Ablage - von vereinzelten Sachaktenansätzen abgesehen - das Schriftgut von 1893 - 1899 in E 73 Verzeichnis 61 Faszikel 18 d vereinigt war, von 1900 - 1905 in 18 e, von 1906 - 1913 in 18 b und von 1914 - 1933 in 18 c. So vielfältig der Bestand vom Inhalt der Titelaufnahmen her auch ist, so sind seiner wissenschaftlichen Auswertbarkeit doch deutliche Grenzen gesetzt: Ein geschlossenes Ganzes bildet die fortlaufende Berichterstattung an den König bis 1847, die übrigen Korrespondenzen erfassen nur Teilaspekte. Dasselbe gilt oft auch für die Sachakten, besonders wenn Protokolle, Auszüge oder Antworten auf Anfragen urschriftlich weitergeleitet wurden. Größere Bedeutung kommt daher der Parallelüberlieferung zu. Auf württembergischer Seite sind in erster Linie im Hauptstaatsarchiv die Bestände des übergeordneten Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten und des Staatsministeriums zu nennen, auf badischer Seite im Generallandesarchiv Karlsruhe die Abteilungen 47 - 49 Haus- und Staatsarchiv - II. Haus- und Hofsachen, III. Staatssachen, IV. Gesandtschaften sowie die Abteilung 233 Staatsministerium. Der Bestand wurde unter zeitweiser Mitarbeit der Inspektorenanwärter(innen) Bader, Gutenkunst und Kramer vom Unterzeichner 1974 - 1976 verzeichnet und geordnet und umfasst 724 Büschel in 6,1 lfd. Metern. Stuttgart 1976 gez. G. Cordes Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit vom Mai bis August 1987. Für die vielfältige technische Hilfe ist der Landesarchivdirektion zu danken. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfasst, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in einen geographischen, Personen- und Sachindex. Das MIDETIT-Verfahren trennt die Indices aufgrund entsprechender Steuerzeichen. Auf die Erstellung einer Konkordanz wurde aus folgenden Gründen verzichtet: Die Auflösung der alten Serienakten und die nachträgliche Bildung von Sachakten hatte zur Folge, dass die Archivalien eines ehemaligen Büschels sich heute an bis zu 121 verschiedenen Fundstellen befinden. Damit ist die Praktikabilität einer Konkordanz, die zudem nur mit unvertretbarem Arbeitsaufwand zu erstellen gewesen wäre, grundsätzlich in Frage gestellt. Mit einer differenzierten sachlichen Gliederung des Bestandes und mit Hilfe der umfangreichen Indices wurde allerdings ver sucht, den Zugang zum Bestand und das Wiederauffinden schon zitierter Quellen zu erleichtern. Die bei der Verzeichnung der Bestände des Außenministeriums, E 36-38, Verz. 2, in Büschel 34 gefundenen Relationen, Berichte und Reskripte wurden nachträglich dem Bestand angegliedert, die Titelaufnahmen in das vorliegende Findbuch eingereiht. Diese mit der jeweiligen Ordnungsnummer und dem Zusatz a versehenen Titelaufnahmen sind im Index berücksichtigt. Stuttgart, im Dezember 1987 Kurt Hochstuhl

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, N Hellpach · Bestand · 1888-1975; Fotos: ca. 1900-1945
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Biografie: Willy Hugo Hellpach (Pseudonym Ernst Gystrow) wurde am 26. Februar 1877 in Oels (Schlesien) als Sohn des Kreisgerichtskalkulators Hugo Hellpach geboren. Nach dem Studium der Medizin, Psychologie und Philosophie an den Universitäten Greifswald und Leipzig promovierte er zum Dr. phil. bei Wilhelm Wundt an der Universität Leipzig mit der Arbeit "Die Farbenwahrnehmung im indirekten Sehen" und an der Universität Heidelberg zum Dr. med. bei Franz Nissel über das Thema "Analytische Untersuchungen zur Psychologie der Hysterie". Seine psychiatrische und neurologische Ausbildung erhielt er an den Universitäten Heidelberg und Berlin. Seit 1911 war er Professor für "Psychologie auf medizinisch-naturwissenschaftlicher Grundlage" an der Technischen Hochschule Karlsruhe, nach Ende des 1. Weltkrieges Professor für "Allgemeine und angewandte Sozial- und Völkerpsychologie" in Heidelberg. Seine politische Karriere begann er 1922 mit der Ernennung zum Badischen Minister des Kultus und Unterrichts. Von 1923 bis 1925 war er Staatspräsident des Landes Baden, daneben Mitglied des deutschen Reichsrates, von 1928 bis 1930 Reichstagsabgeordneter der Deutschen Demokratischen Partei. 1942 wurde Hellpach zum Direktor des psychologischen Instituts der Universität Heidelberg ernannt. Hellpach starb am 6. Juli 1955 in Heidelberg. Bestand: Der Nachlass enthält Persönliches sowie Schriftgut aus seiner beruflichen und wissenschaftlichen Tätigkeit. Er wurde z.T. von Willy Hellpach selbst, z.T. durch seine Schüler Wilhelm Witte und Monika Oels geordnet. 1972 verkaufte Wilhelm Witte den Nachlass an das Generallandesarchiv, 1975 ergänzte Hellpachs Cousine Hilda Otto das Material vor allem durch Verlagskorrespondenz, Fotos, Orden u.ä. Die Verzeichnung unternahm Marie Salaba im Jahr 1974. Bei der Erschließung der späteren Zugänge 1995 behielt sie die Giederung des ersten Teils bei. Das folgende Online-Findmittel wurde 2006 als verkürzte Fassung aus den genannten Findbüchern für das Kalliope-Portal, die Zentralkartei der Autographen in Bibliotheken, Archiven und Museen generiert. Archivisch unspezifische Verzeichnungszusätze wie "Lebensdokument" , "Brief" oder "Sammlung" sind vom Portal vorgegebene Kategorien.

          Hellpach, Willy
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, PL 5 · Bestand · 1828-1980 (Vorakten ab 1819)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

          Zum Bestand: Die Geschichte der Firma Franck reicht von der Gründung der Zichorienfabrik in Vaihingen 1828 bis zum Übergang in die Nestlé Deutschland AG, Frankfurt 1987. Auf eine Beschreibung der Firmengeschichte wurde zugunsten einer im Nachfolgenden angeschlossenen Chronik in tabellarischer Form verzichtet. Die im vorliegenden Findbuch erfassten Akten stammen aus einer Aktenablieferung von 1978. Sie erfolgte anlässlich der Firmation mit der Nestlé Gruppe Deutschland GmbH, Frankfurt (seit 1987 Nestlé Gruppe Deutschland AG) und der Verlegung der Geschäftsleitung der Unifranck Lebensmittelwerke GmbH nach München. 1981 kam es zu einer zweiten Aktenablieferung. Aus dem gleichfalls 1978 abgegebenen und bislang unverzeichneten Bibliotheksschriftgut im Staatsarchiv Ludwigsburg wurden zur Vervollständigung der ungedruckten Firmenchroniken des Bestands PL 5 die gedruckten Firmenchroniken übernommen. Die Gliederung der Akten erfolgte in Anlehnung an den Organisationsplan der Heinrich Franck Söhne Zentralverwaltung von 1919 (PL 5 Bü. 145) sowie die vorgefundenen Altsignaturen. Die anhand des Organisationsplans und der Altsignaturen abzuleitende Registraturordnung, die angelegt war nach Art der hergestellten Produkte, zentraler Anbindung an Ludwigsburg oder Berlin sowie nach dem Ort der Niederlassung, wurde aufgrund der Lückenhaftigkeit der Archivalien (z. T. fehlten Registratursignaturen ganz) sowie wegen des leichteren Zugriffs reduziert auf die Ordnungsmerkmale Sitz und Abteilungszuständigkeit gemäß dem Organisationsplan von 1919. Die hergestellten Produkte als Unterscheidungsmerkmale blieben unberücksichtigt. Zur Geschichte des Firmenarchivs lässt sich nur wenig sagen. Den Zentralen Ludwigsburg und Berlin kam die Hauptbedeutung zu. 1935 wurden die Warenzeichen "aus Sicherheitsgründen" aus den Registraturen in Ludwigsburg und Linz nach Berlin überführt (StAL PL 5 Bü. 145). 1943 bis 1947 erfolgte dann eine großräumige Akten- und Werbemittelüberführung nach Ludwigsburg (StAL PL 5 Bü. 1). Inwieweit und nach welchen Kriterien bis zu den Aktenablieferungen 1978/1981 in das Staatsarchiv Ludwigsburg Kassationen vorgenommen wurden, muss offen bleiben. Dass sie stattgefunden haben, lässt sich anhand der lückenhaften Registratursignaturen schließen. Die Ordnung und Verzeichnung erfolgte durch Frau Dr. Ruth Kappel im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Wirtschaftsarchivarin vom Oktober bis Dezember 1991. Die Indizierung und Fertigstellung des Findmittels übernahm Dr. Günter Cordes 1992. Verpackt wurde der Bestand von Bruno Wagner. Die Datenerfassung erfolgte durch Hildegard Aufderklamm. Ludwigsburg, Januar 1992 Ruth Kappel Firmenchronik: 1827 Erste Versuche der Zichorienkaffeeherstellung durch Johann Franck, Inhaber eines Konditorei- und Spezereigeschäfts in Vaihingen/Enz 1828 Errichtung der Zichorienfabrik in Vaihingen/Enz durch Johann Heinrich Franck Errichtung von Filialbetrieben zur Herstellung von Zwischenfabrikaten: - 1832 Darre in Steinbach (heute Wernau, Kreis Esslingen) - 1844 Darre in Großgartach (heute Leingarten, Kreis Heilbronn) - 1851 Darre mit Rösterei und Mühle im Rieter Tal bei Enzweihingen (heute Vaihingen, Kreis Ludwigsburg) - 1855 Darre in Meimsheim (heute Brackenheim, Kreis Heilbronn) Spätere Gründungen mit Güterbahnanschluss: - 1855 Darre in Bretten (Baden) - 1880 Darre in Eppingen (Baden) - 1880 Darre in Marbach/Neckar 1867 Tod des Firmengründers Johann Heinrich Franck 1868 Standortverlagerung von Vaihingen nach Ludwigsburg (direkter Bahnanschluß) 1871 Firmation zur Heinrich Franck Söhne OHG, Ludwigsburg Gründung von Zweigniederlassungen: - 1879 Linz/Donau - 1883 Komotau (heute CR) - 1883 Mailand - 1883 Basel - 1887 Bukarest H. F. S. OHG, seit 1924 AG - 1888 Kaschau (heute CR) - 1892 Agram (heute Zagreb) - 1895 Flushing (bei New York) - 1896 Pardubitz (heute CR) - 1909 Nagykanizsa (Ungarn) - 1910 Skawina bei Krakau (heute Polen) - 1911 Mosonszentjanos (Ungarn) Erwerb der Fabriken und Marktanteile konkurrierender deutscher Kaffeemittelhersteller bis 1928: - 1883 Daniel Voelcker in Lahr/Baden (gegr. 1806) - 1897 Gebrüder Wickert in Durlach - 1899 Ch. Kuntze und Söhne GmbH in Halle a.d. Saale - 1899 Krause und Co. in Nordhausen/Harz - 1900 C. Trampler in Lahr/Baden (gegr. 1793) - 1908 Emil Seelig AG in Heilbronn - 1910 Bethge und Jordan in Magdeburg - 1911 F.F. Resag AG in Köpenick - 1911/12 Spartana-Nährsalz GmbH in Dresden - 1914 G.G. Weiss in Stettin (gegr. 1866) - 1916 Pfeiffer und Diller in Horchheim - 1916 August Schmidt in Hamburg - 1917 Hillmann und Kischner in Breslau - 1917 Richard Porath GmbH in Pyritz - 1920 A.F.W. Röpe (Nachf.) in Hamburg - 1926 J.G. Hauswaldt in Magdeburg - 1928 Georg Josef Scheuer in Fürth (gegr. 1812) 1911 Beteiligung der Heinrich Franck Söhne OHG und der Kathreiner-Malzkaffee-Fabriken, München an der Resag AG Berlin-Köpenick 1913 Gründung der Kornfranck GmbH in Neuss Anschluß von Heinrich Franck Söhne an die Internationale Nahrungs- und Genußmittel AG (INGA) in Schaffhausen 1914 Einrichtung der Verkaufsleitung Nord in Berlin Verlegung des Sitzes der neugegründeten Heinrich Franck Söhne GmbH von Halle nach Berlin Umwandlung der Heinrich Franck Söhne OHG Ludwigsburg in eine GmbH 1918 Ende des 1. Weltkriegs In den Nachfolgestaaten der Donaumonarchie bilden sich eigenständige Franck-Betriebe in Form nationaler Aktiengesellschaften. Gründung der Mitteleuropäischen Landwirtschafts- und Betriebsgesellschaft in Berlin, seit 1928 Großwerther, zur verbesserten Rohstoffversorgung 1920 Gründung der FUNDUS Handelsgesellschaft mbH in Linz unter maßgeblicher Beteiligung von Heinrich Franck und Söhne. FUNDUS nimmt Beraterfunktion gegenüber den Franck-Betrieben der Donaumonarchie ein. 1922 Beitritt der Heinrich Franck Söhne Firmen in Deutschland zur Allgemeinen Nahrungsmittel GmbH (ANGES) in Berlin (nach 1930 Umbenennung in ZIMA Verwaltungs-GmbH, Berlin). Aufgabe der ANGES: Koordination von Beschaffung, Technik, Absatz und Finanzen 1928 Hundertjahrfeier in Ludwigsburg und Halle 1933 Nach der Machtergreifung werden die internationalen Verflechtungen der Wirtschaft zunehmend eingeschränkt. 1939 Ausbruch des 2. Weltkriegs Zunehmender Rohstoffmangel führt zur Annäherung zwischen Heinrich Franck und Söhne sowie der Konkurrenzfirma Kathreiner. 1943 Beginnende Auslagerung der Berliner Verwaltung nach Ludwigsburg 1944 Fusion von Franck und Kathreiner zur Franck und Kathreiner GmbH, Wien 1945 Nach Kriegsende begann der Wiederaufbau in den Westzonen in: - Karlsruhe (gegr. von Kathreiner) - Ludwigsburg (gegr. von Franck) - Neuss (gegr. von Franck) - Regensburg (gegr. von Kathreiner) - Uerdingen (gegr. von Kathreiner) Sitz der Geschäftsleitung wird Ludwigsburg. Die österreichischen Werke Linz und Wien werden verselbständigt. 1964 Durch Eintritt in das Feinkostgeschäft ("Thomy’s") Änderung des Firmennamens in Unifranck Lebensmittelwerke GmbH 1965 Franck ist mit über 70 % an der INGA beteiligt. 1970 Umwandlung der INGA in die Interfranck Holding AG, Zürich 1971 Fusion der Interfranck-Holding AG mit der Ursina AG zur Ursina-Franck AG, Bern 1973 Übernahme des Gesellschaftsvermögens der Ursina-Franck AG durch Nestlé Alimentana AG, Vevey (Schweiz) 1976 Bildung der Allgäuer Alpenmilch-Unifranck-Vertriebsgesellschaft mbH (Allfa), München 1978 Übernahme der Mehrheit des Unifranck-Stammkapitals durch die Allgäuer Alpenmilch AG, München 1978 Verlegung der Unifranck-Hauptverwaltung nach München und Zusammenschluss mit der Allgäuer Alpenmilch AG. In Ludwigsburg verblieb bis heute das einzige Werk, das noch an die traditionsreiche Kaffeemittelproduktion der Firmengründung anknüpfen kann. 1987 Fusion der Nestlé Maggi GmbH und der Allgäuer Alpenmilch AG zur Nestlé Deutschland AG. Die Unifranck Lebensmittelwerke GmbH wurden zum Minderaktionär der Nestle Deutschland AG, Frankfurt. Der Konzernverbund umfasst 23 Fabriken in Deutschland. Organisation der Heinrich Franck Söhne Zentralen ab 1919: 010 Geschäftsführung - Landesausschüsse und Beiräte 014 Leitende Person 020 Zentralabteilung für Organisation 024 Organisation, Zentralbüro 030 Zentralabteilung für allgemeine Verwaltung: 031 Geschäftsbuchführung 032 Geld- und Finanzbuchwesen 034 Lieferbuchhaltung 036 Rechtsabteilung 037 Steuerabteilung 040 Zentralabteilung für kaufmännische Fabrikleitung: 041 Guteinkauf 045 Dauerzeugeinkauf 047 Lagerzeugeinkauf 049 Güterdirektion 050 Zentralabteilung für technische Fabrikleitung: 051 Verarbeitung von Gut und Erzeugung 054 Druckereibüro 055 Technisches Zentralbüro 060 Zentralabteilung für Verkauf: 061 Verkaufszentralbüro 070 Zentralabteilung für soziale Verwaltung: 071 Angestelltenwesen 075 Angestellten-Sozialfürsorge und Geldwesen 076 Allgemeines Arbeiterwesen 080 Zentralabteilung für Kontrollwesen: 081 Betriebsbuchführung 082 Kostenberechnung 088 Sorten-Statistik 089 Frachten und Tarifbüro Posteinlauf der Zentrale Zweighäuser Literatur: 100 Jahre Franck 1828-1928, Ludwigsburg/Berlin, 1928. Wolfgang Schneider: Das Unifranck-Werbemittelarchiv in Ludwigsburg, in: Ludwigsburger Geschichtsblätter, 31/1979, S. 79-83. Die Hauptstadt der Cichoria, Ludwigsburg und die Kaffeemittel-Firma Franck, Katalog zur Ausstellung des Städtischen Museums Ludwigsburg, 1. Dez. 1989 bis 1. Dez. 1990, Ludwigsburg 1979.

          Statistisches Reichsamt (Bestand)
          BArch, R 3102 · Bestand · 1904-1947
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1872 Gründung des Kaiserlichen Statistischen Amtes durch den Reichskanzler mit der Erteilung einer Geschäftsinstruktion, zunächst dem Reichskanzleramt, seit 1879 dem Reichsamt des Innern und seit 1918 mit gleichzeitiger Umbenennung in Statistisches Reichsamt dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt, 1934 Fusion mit dem Preußischen Statistischen Landesamt Aufgabe des Amtes war die Sammlung des Materials für die Reichsstatistik, dessen technische und wissenschaftliche Prüfung, Bearbeitung und Veröffentlichung, gutachterliche Berichterstattung über statistische Fragen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Durch Kriegseinwirkungen und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches hat das Schriftgut des Statistischen Reichsamtes schwere Verluste erlitten. In der Berliner Zentrale in der Neuen Königstraße wurden bei Bombenangriffen im Mai 1945 Teile des statistischen Materials vernichtet, Bei der Sprengung des Gebäudes 1945 gingen die Zentralregistratur vollständig und von der 200 000 Bände umfassenden Bibliothek ca. 10% verloren. In den Jahren 1943/44 waren mehrere Abteilungen bzw. Referate mit ihrem Schriftgut in Ausweichstellen verlegt worden. Von dem Material, welches in den später von sowjetischen Truppen besetzten Gebieten verblieben ist, wurde vieles vernichtet, anderes gelangte an das damalige Zentrale Staatsarchiv Potsdam. Im April konnte von der Darguner und der Weimarer Außenstelle noch wichtiges Material nach Schwerin gebracht werden, von wo die dortigen Bediensteten des Statistischen Reichsamtes Ende April mit Teilen des in Schwerin befindlichen Schriftgutes nach Hamburg flüchten konnten. In russische Hände fielen in Schwerin das Urmaterial der Industriellen Produktionsstatistik und die Masse der preisstatistischen Dokumente. Die nach Wernigerode ausgelagerten Teile der Steuerstatistik wurden vor dem Rückzug der amerikanischen Truppen nach Derenburg in Hessen transportiert. Die nach Würzburg verbrachten Bestände erlitten durch Bombenschäden Verluste; das übrige Schriftgut blieb erhalten. Nach 1945 wurden die nach den westlichen Besatzungszonen ausgelagerten Bestände und aus der sowjetischen Besatzungszone darin geretteten Überlieferungssplitter an drei Stellen konzentriert: 1. in der britischen Besatzungszone im Statistischen Amt in Hamburg und Minden 2. und der amerikanischen Besatzungszone im Ministerial Collecting Center in Fürstenhagen bei Kassel; von dort wurden größere Teile in die USA gebracht 3. in der französichen Besatzungszone im Amt für Statistik und Wirtschaftsförderung in Baden-Baden. Im Wesentlichen gelangten die damals in die Hände der westlichen Besatzungsmächte gefallenen Unterlagen auf dem Wege über das amerikaische Document Center in Berlin, über das Statistische Bundesamt oder über die USA an das Bundesarchiv. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die sukzessive Abgabe von Überlieferungsteilen aus dem Statistischen Reichsamt an das Bundesarchiv hat zu einer stufenweisen Verzeichnung des Bestandes geführt. Die Unterlagen zur Verbrauchssteuerstatistik, die 1952 mit Schriftgutsplittern anderer Abteilungen aus amerikanischer Hand in das Bundesarchiv gelangten, wurden durch ein Findbuch erschlossen. Das 1958 aus Alexandria zurückgegebene Material wurde 1959 provisorisch erschlossen. Nach einer Aktenrückführung aus dem Berliner Document Center im Jahre 1962 und weiteren Splitterabgaben konnte 1968 ein vorläufiger Abschluss der Verzeichnung erreicht werden. Sämtliches ins Bundesarchiv gelangte Schriftgut des Statistischen Reichsamtes wurde durch eine Findkartei erschlossen, wobei Teile des im Findbuch der Verbrauchsstatistik erfassten Materials umsigniert wurden. Die damals im Budnesarchiv vorhandenen Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamtes wurden in Ergänzung dazu in einer zweiten Kartei erfasst. Später konnten vor allem vom Statistischen Bundesamt noch weitere Unterlagen der Agrarstatistik, der Industriellen Produktionsstatistik bzw. des Reichsamtes für wehrwirtschaftliche Planung und die Sozialstatistik übernommen werden. Aus in das Bundesarchiv gelangten Überlieferungen des Reichsnährstandes und der Reichsstelle für Raumordnung wurden weitere Ausstellerprovenienzen eingegliedert. Ferner übergab das Imperial War Museum in London dem Bundesarchiv noch einschlägiges Schriftgut geringen Umfangs. Im Winter 1975 wurden auch diese Zugänge in den Bestand eingearbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Im Wesentlichen sind folgende Schriftgutgruppen zu nennen, die als Schwerpunkte des Bestandes gelten: - Sozialstatistik - Industrie - Finanz- und Steuerstatistik - Verkehrs- und Transportwesen - Ausland - Geld- und Kreditwesen, Versicherungen Teil 1 (vormals: ZStA 31.02): Organisation und Geschäftsbetrieb 1922-1945 (186); Bevölkerung und Gebiet 1925, 1933-1943 (28); Wirtschaftliche Querschnittsbereiche 1910-1944 (533); Rüstungs- und Kriegswirtschaft 1933-1947 (312); Industrie 1910-1946 (542); Land- und Forstwirtschaft, Fischereiwesen 1913, 1924-1945 (93); Verkehrs- und Transportwesen 1924-1945 (475); Post- und Telegrafenwesen 1913-1944 (12); Handwerk 1895, 1936-1944 (8); Kunst und Kultur 1930-1944 (88); Medizinalwesen und Sport 1928-1945 (72); Sozialwesen 1909-1945 (164); Bildung und Erziehung 1937, 1939-1944 (4); Finanzen und Steuern 1913-1945 (177); Geld- und Kreditwesen, Versicherungen 1876-1946 (223); Justiz- und Kriminalstatistik 1937-1941 (3); Ausland 1904-1944 (640). Teil 2 (vormals: BArch R 24): Dienststellenverwaltung 1923-1945 (16); Handels- und Verkehrsstatistik 1927-1944 (11); Sozialstatistik 1927-1945 (1633); Bevölkerungs- ,Betriebs- und Kulturstatistik 1910-1944 (5); Finanz- und Steuerstatistik 1913-1945 (527); Zusammenfassende Wirtschaftsstatistik 1934-1945 (53); Industrielle Produktionsstatistik 1936-1945 (35); Allgemeine Auslandsstatistik 1927-1945 (107); Statistische Mitteilungen - Memel 1932-1934 (2). Erschließungszustand: Findbuch für Teil 1 (1982) Findbuch für Teil 2 (1975) Zitierweise: BArch, R 3102/...

          Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten e.V. (Bestand)
          BArch, R 72 · Bestand · 1918-1939, 1946-1956
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Unter dem Vorsitz des Fabrikanten und kriegsversehrten Reserveoffiziers Franz Seldte erfolgte am 25. Dezember 1918 die Gründung des Stahlhelm in Magdeburg. Insbesondere ehemalige Soldaten und Offiziere des in Magdeburg kasernierten Infanterie-Regiments 66, dem auch Franz Seldte angehörte, zählten zu den ersten Mitgliedern. Zweck war in erster Linie die "Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung", sprich Selbstschutz- bzw. Polizeiaufgaben gegen revolutionäre Unruhen, weiterhin die "Pflege der im Felde begründeten Kameradschaft", die Interessenvertretung der ehemaligen Frontsoldaten und von deren Angehörigen (1) sowie Werbung für den Eintritt in die Freikorps. Knapp ein Jahr nach der Gründung, am 21. September 1919, konstituierte sich der Stahlhelm mit seinen bereits bestehenden Ortsgruppen sowie mit weiteren ähnlich agierenden Gruppierungen als Reichsbund der Frontsoldaten. Verwaltungssitz wurde zunächst Magdeburg (2). Dort fand am 14. März 1920 der 1. Reichsfrontsoldatentag statt, in dessen Verlauf Franz Seldte zum 1. Bundesführer des Stahlhelm gewählt wurde und den bisherigen Vorsitzenden Dr. Gustav Bünger ablöste (3). Diese Stellung behielt Seldte bis zur Auflösung des Bundes 1935 bei. In den beiden folgenden Jahren gelang dem Bund der allmähliche Ausbau seiner Organisation über Mitteldeutschland hinaus, so u.a. in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Pommern, Schlesien und Westfalen. Bekannte sich der Stahlhelm bei seiner Gründung zur neuen republikanischen Staatsform und als über den Parteien stehend, änderte sich das allmählich. Er näherte sich der politischen Rechten an, darunter der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), und richtete sich "deutsch-völkisch" aus. Hierbei spielte insbesondere die Hallenser Ortsgruppe unter ihrem Führer, dem DNVP-Funtionär Kurt Werner, eine tragende Rolle (4). Dieser Entwicklung wurde kurzzeitig Einhalt geboten mit dem infolge des Attentats auf Reichsaußenminister Walther Rathenau erfolgten Verbot des Stahlhelm in Preußen am 2. Juli 1922, das bis zum 26. Januar 1923 wirksam war. Im turbulenten Jahr 1923, das geprägt war von innenpolitischen Auseinandersetzungen, Ruhrbesetzung, Inflation, Hungersnot, separatistischen und kommunistischen Aufständen und dessen Höhepunkt der am 8./9. November in München stattfindende Hitler-Ludendorff-Putsch bildete, nahm die antidemokratische Ausrichtung des Stahlhelm mehr und mehr Gestalt an. Wiederum war der radikale Teil des Bundes, der Gau Halle, insbesondere dessen neuer Führer Theodor Duesterberg, führend daran beteiligt (5). Befürwortete man mittlerweile eine nationale Diktatur zur Stabilisierung der Verhältnisse, verhielt man sich Putschgelüsten gegenüber - zumindest in seinen offiziellen Verlautbarungen - allerdings ablehnend (6). Am 9. März 1924 wurde Theodor Duesterberg zum 2. Bundesführer neben Franz Seldte ernannt. In der offiziellen Darstellung als Meilenstein in der Stahlhelm-Geschichte dargestellt, war in der Realität das beiderseitige Verhältnis von wiederholten Differenzen geprägt. Mit der zunehmenden Etablierung der parlamentarischen Demokratie im Deutschen Reich machte man sich in der Führungsspitze des Stahlhelm nun Gedanken über die weitere Zukunft. Der Frontkämpferbund wollte mehr sein als nur ein reiner Veteranenverband. Er wollte den propagierten "Geist der Frontkameradschaft" dem gesamten Deutschen Volk "einpflanzen" (7). Unter dem Motto "Über die Organisation zur Macht" (8) weitete man seit dem Frühjahr 1924 seine Aktivitäten auf die Erfassung der Jugend (Jungstahlhelm und "Scharnhorst") und der Generation der über 24-jährigen (Stahlhelm-Landsturm, später Ringstahlhelm) aus, die nicht mehr am Ersten Weltkrieg hatten teilnehmen können. Hier stand v.a. die vormilitärische Ausbildung im Vordergrund, verstand sich der Stahlhelm doch auch als Reservoir der Reichswehr. 1929 gründete man darüber hinaus den Stahlhelm-Studentenbund "Langemarck", in dem die studentische Jugend zusammengefasst wurde. Das stetige Anwachsen des Bundes übte auf andere Verbände eine Anziehungskraft aus, was dazu führte, dass sie sich dem Stahlhelm anschlossen (9). Neben dem organisatorischen Ausbau versuchte der Stahlhelm auch anderweitig Einfluss zu nehmen auf die Politik der Weimarer Republik, allerdings unter strikter Betonung seiner "Überparteilichkeit". Zur Erreichung dieses Zieles dienten neben Massenveranstaltungen, Propagandaaktionen und Appellen an das vaterländische Pflichtgefühl auch dem Stahlhelm nahestehende Persöhnlichkeiten mit politischem Einfluss. Zum Ehrenmitglied ernannte man den Reichspräsidenten von Hindenburg. Die Wandlung von einer ursprünglichen Selbstschutzorganisation zu einem politischen Wehrverband nahm konkrete Formen an. Mitte der zwanziger Jahre wurde jedoch bald deutlich, dass der Frontkämpferbund mit seinem Prinzip des "über den Parteien Stehens" und seinem politischen Führungsanspruch oft in Widerspruch geriet. Man musste die außerparlamentarische Ebene verlassen, um in der Politik Gewicht zu erlangen. "Hinein in den Staat" lautete nun die Parole (10). Man vermied zwar die Gründung einer eigenen Partei, ging aber Bündnisse mit anderen ein, wie der DVP und den Deutschnationalen, zu denen seit jeher enge personelle Bindungen bestanden. So ließen sich Stahlhelm-Mitglieder bei den Reichs- und preußischen Landtagswahlen 1928 auf Listen der DNVP aufstellen (11). Dies blieben allerdings fruchtlose Versuche, die nur zu Konflikten führten, was die Bundesführung schließlich veranlasste, auf eigene Faust Politik zu führen (12). Zunächst präzisierte der Bund sein antirepublikanisch ausgerichtetes Programm in der ersten und zweiten "Stahlhelm-Botschaft" sowie der "Fürstenwalder Hassbotschaft" (13). Gemäß seinem Selbstverständnis sah der Bund sich als Speerspitze einer Freiheitsbewegung, deren Ziele "die äußere und innere Befreiung Deutschlands" sein sollten (14). Bei den 1927 und 1928 stattfindenden Frontsoldatentagen in Berlin bzw. Hamburg sowie auf etlichen weiteren Propaganda-Demonstrationen stellte der Stahlhelm seine Abneigung gegen die Republik öffentlich zur Schau. Eine Reihe unglücklicher Entscheidungen, zu denen das 1928 lancierte Volksbegehren zur Änderung der Verfassung sowie das Volksbegehren gegen den Young-Plan im Jahre 1929 gehören, im Zusammenwirken mit Meinungsverschiedenheiten in der Bundesführung und politischer Unerfahrenheit zeigten jedoch, dass den Aktivitäten des Stahlhelm auf diesem Gebiet Grenzen gesetzt waren. In der Folge kam es, insbesondere mit den erstarkenden Nationalsozialisten, zu Streitigkeiten darüber, wer die Führung im rechten Lager übernehmen sollte. Bei den Reichstagswahlen im September 1930 wurde deutlich, dass der NSDAP die Führungsrolle zufiel. Vermehrt traten Mitglieder des Stahlhelm, zum Teil sogar ganze Ortsgruppen, in diese Partei und die ihr zugehörigen Organisationen (v.a. SA und SS) über. Die im Oktober 1931 in Bad Harzburg stattfindende Tagung der führenden Parteien und Verbände der Rechten und der Zusammenschluss zur "Harzburger Front" vermochten es nicht, die bestehende Kluft zu überbrücken. Bei den Reichspräsidentenwahlen 1932 trat der Konkurrenzkampf zwischen NSDAP und Stahlhelm erneut zutage, indem beide eigene Kandidaten ins Rennen schickten: Adolf Hitler trat für die Nationalsozialisten an, Theodor Duesterberg für die Frontsoldaten (15). Nach dem für den Bund desaströsen Ausgang der Reichspräsidentenwahlen machte sich Ernüchterung breit. Der Stahlhelm legte seine politischen Ambitionen auf Eis und richtete nun sein Augenmerk wieder verstärkt auf Wehrsportaktivitäten und den Freiwilligen Arbeitsdienst, der als Wehrpflichts-Ersatz betrachtet wurde (16). Die Übernahme der politischen Macht durch die NSDAP im Januar 1933 wurde trotz aller Differenzen begrüßt. Unter anderem beteiligten sich etliche Stahlhelmer in der von Hermann Göring im Februar desselben Jahres gegründeten Hilfspolizei zusammen mit SA und SS an Gleichschaltungsmaßnahmen (17). Franz Seldte erhielt im Kabinett Adolf Hitlers den Posten des Reichsarbeitsministers (18). Im Juni 1933 begann die allmähliche Auflösung des Frontsoldatenbundes. Der Scharnhorst-Bund für Jugendliche bis 18 Jahren wurde in die Hitler-Jugend eingegliedert, während die über 18- bis 35-Jährigen als "Wehrstahlhelm" der SA unterstellt wurden. Infolge des enormen Mitgliederzuwachses wurde Ende 1933 eine Neuorganisation der SA befohlen. Im Zuge dessen kam nun auch der Kernstahlhelm (Mitglieder über 35 Jahre) als SA-Reserve unter deren Befehlsgewalt (19). Im März 1934 kam es zur Umgründung in den Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbund (Stahlhelm). Am 7. November 1935 erfolgte die endgültige Auflösung des Frontsoldatenbundes, nachdem er seit Beginn des "Dritten Reiches" nur noch ein Schattendasein geführt hatte. Im Jahre 1951 wurde in Köln erneut eine Organisation unter dem Namen Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten gegründet, zu dessen Bundesführer 1952 der ehemalige Generalfeldmarschall Albert Kesselring gewählt wurde. Anmerkungen (1) Vgl. Graff, Siegmund: Gründung und Entwicklung des Bundes, in: Der Stahlhelm. Erinnerungen und Bilder, Bd. 1, S. 30-32. (2) Vgl. ebd., S. 38. (3) Aufgrund des einen Tag vorher begonnenen, so genannten "Kapp-Putsches" war es jedoch nur eine Vorstandssitzung und keine Massenveranstaltung wie die späteren, bis 1933 jährlich stattfindenden Frontsoldatentage, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 28. (4) Vgl. ebd., S. 31. (5) Duesterberg, ehemaliger Berufsoffizier, war bereits seit Ende 1919 Mitglied des Hallenser Stahlhelm und zugleich Geschäftsführer des Wahlkreises Halle-Merseburg der DNVP, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 24-25. Am 21. April wurde er Führer des Stahlhelm-Gaus Halle. (6) Vgl. zu diesem Thema Berghahn: Stahlhelm, S. 39-53. (7) S. Graff: Gründung, S. 53 (8) S. Berghahn: Stahlhelm, S. 64. (9) So z.B. der Cherusker-und Westfalenbund im Oktober 1924 und der Bund Reichsflagge im Oktober 1927, s. Mahlke: Stahlhelm, S. 150, Sp. 2. (10) Dieser Begriff führte anfangs zu Missverständnissen im Sinne einer Hinwendung zur Republik. In Wirklichkeit wollte man den Staat von innen durchdringen und nach den eigenen Zielvorgaben umwandeln, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 103; Mahlke: Stahlhelm, S. 149, Sp. 1; Graff: Gründung, S. 62-63. (11) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 109ff. (12) Vgl. ebd., S. 112. (13) S. Mahlke: Stahlhelm, S. 151, Sp. 2. (14) S. Graff: Gründung, S. 63. (15) Letztendlich gewann erneut Hindenburg mit 53% der Stimmen, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 219. (16) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 232. (17) S. ebd., S. 252ff. (18) Dieses Amt bekleidete er, wenn auch ohne großen politischen Einfluss, bis zum Ende des Dritten Reiches. (19) Vgl. Mahlke: Stahlhelm, S. 155, Sp. 1-2. Bestandsbeschreibung: Geschichte des Bestands Mit der Auflösung des Stahlhelm 1935 gelangten die Akten der Bundesführung in das Reichsarchiv nach Potsdam. Der Bestand wurde ca. 1944/45 ausgelagert und entging somit der Zerstörung - das Reichsarchiv wurde am 14. April 1945 bombardiert. Die Akten verblieben nach dem Zweiten Weltkrieg in Potsdam, nunmehr im Bereich der Sowjetischen Besatzungszone gelegen, und wurden vom dort 1946 gegründeten Deutschen Zentralarchiv (DZA; später: Zentrales Staatsarchiv der DDR) übernommen. Sie wurden dort unter der Bestandssignatur 61 Sta 1 archiviert. Im Zuge der Wiedervereinigung der deutschen Staaten im Jahre 1990 gelangten die Unterlagen durch die Eingliederung des Zentralen Staatsarchivs der DDR schließlich in das Bundesarchiv. Das Bundesarchiv selbst hatte bis dato unter der Signatur R 72 nur geringfügige Schriftgutreste des Stahlhelm verwahrt, welche aus Privatbesitz erworben worden waren (siehe Gerhard Granier: Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 437). Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine erste nachweisbare Bearbeitung des im Deutschen Zentralarchiv verwahrten ungeordneten Bestandes erfolgte in den Jahren 1957-1960. Erschwert wurden die Arbeiten dadurch, dass die Archive über keinerlei Organisationsunterlagen oder Aktenverzeichnisse des Stahlhelm verfügten. 1967 konnte das DZA durch die Vermittlung von V.R. Berghahn (Verfasser des Buches "Der Stahlhelm Bund der Frontsoldaten 1918-1935, Düsseldorf 1966) eine Kopie eines Abgabeverzeichnisses des Stahlhelm-Bundesamtes aus dem Jahre 1935 erwerben. Dieses Verzeichnis stammte ursprünglich aus dem Besitz von Dr. Heinz Brauweiler, zuletzt Leiter der politischen Abteilung des Stahlhelm-Bundesamtes, und sollte alle an das Reichsarchiv abzugebenden Akten aufführen. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses konnte im Jahre 1970 die Erschließung nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der DDR abgeschlossen werden. Eine im Jahre 1967 erfolgte Revision der Akten der Klassifikationsgruppen 1 (Schriftverkehr der Bundesführung), 2 (Druckschriften) und 4 (Bilder) mit Hilfe des o.g. Abgabeverzeichnisses ergab folgendes Bild: Klassifikationsgruppen 1: Vorhanden: 193 Bände Fehlend: 28 Bände = ca. 12% Klassifikationsgruppen 2: Vorhanden: 117 Bände Fehlend: 55 Bände = ca. 47% Klassifikationsgruppen 4: Vorhanden: 70 Bände Fehlend: 33 Bände = ca. 32% Die v.a. bei den Gruppen 2 und 4 besonders hohen Verluste sind erklärbar mit einer vermutlich unvollständigen Abgabe an das Reichsarchiv sowie Einbußen während der kriegsbedingten Aus- bzw. Rücklagerung der Reichsarchivbestände. 2003 erfolgte durch die Umsignierung der ehemals in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs verwahrten Überlieferung des Stahlhelm die Zusammenführung mit dem alten Potsdamer Teil unter der Bestandssignatur R 72. In der Folgezeit wurden die Daten aus den Findbüchern in eine elektronische Form überführt und in die Datenbank Basys übertragen. Da die Verzeichnungsdaten aus den Findbüchern nicht den modernen Erschließungsrichtlinien des Bundesarchivs entsprachen, war eine Überarbeitung der Daten erforderlich, die in den Jahren 2007-2011 durchgeführt wurde. Schwerpunkte waren die Bildung von Band- und Serienfolgen, Straffung der Enthält-Vermerke durch Hervorhebung des wesentlichen Inhalts, Überprüfung und Anpassung, teilweise Änderung der Klassifikation. Aus der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR" wurden Akten der Provenienz Stahlhelm herausgelöst und in den Bestand R 72 integriert. Von diesen Arbeiten waren insbesondere die Klassifikationsgruppen 1-3 betroffen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand gibt v.a auf der Ebene der Bundesführung und der Landesverbände bzw. Gaue einen guten Einblick in die organisatorische Entwicklung des Stahlhelm und seiner ihm angegliederten Verbände sowie in seine Aktivitäten verschiedenster Art, v.a. von Anfang der zwanziger Jahre bis zur Auflösung 1935. Dabei stellen die Akten der Klassifikationsgruppen 1 und 3 den umfangmäßig größten Teil der Überlieferung zum Stahlhelm dar. Während in der Klassifikationsgruppe 1 zum einen die Korrespondenz der Bundesführung mit den Stahlhelm-Landesverbänden sowie anderen Verbänden, Organisationen und Privatpersonen, zum anderen die Akten zu den Frontsoldatentagen den inhaltlichen Schwerpunkt bilden, sind es in Gruppe 3 primär innen- und außenpolitische Fragen sowie Ereignisse zu Zeiten der Weimarer Republik bzw. zu Beginn des Dritten Reiches, die dokumentiert sind. Personenbezogene Unterlagen sind nur insofern in größerem Umfang vorhanden, als es sich um höherrangige Mitglieder des Stahlhelm oder aber um Personen der Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens handelt. Mitgliederlisten bzw. Ausweise von Ortsgruppen sind nur in äußerst geringer Menge Teil des Bestandes. Erschließungszustand: Findbuch Nachträge in Datenbank Umfang, Erläuterung: 2336 AE Zitierweise: BArch, R 72/...

          Sozialpolitik: Bd. 1
          BArch, R 72/239 · Akt(e) · Jan. 1927 - Jan. 1930
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Gewerkschafts- und Arbeiterfragen Lage der nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeiter bei Streiks Stahlhelmversicherung Ortsgruppe Radebeul.- "Vorschläge zur Bildung von Unterstützungskassen für Arbeitermitglieder in den Landesverbänden", Jan. 1929 "Soziale Gerechtigkeit" von Janus, Neubiberg, Nov. 1928 Landesverband Mitteldeutschland.- "Die Aufgaben des Sozialreferenten in der Arbeiterfürsorge des Stahlhelm" "Der Kampf um die Seele des Arbeiters" von Bernhard Rausch, in: "Hannoverscher Stahlhelm", Nr. 25, 17. Juni 1928 "Die Lösung der Arbeiterfrage im Stahlhelm" Zusammenstellung der deutschen Arbeiterorganisationen, Jan. 1927 Stellungnahme des Landesführers von Brandenburg zur Frage der Arbeitnehmerorganisationen, o.Dat. "Menschentum und Arbeit, die Grundlagen der Wirtschafts- und Staatsordnung" von Wilhelm Schmidt, Berlin 1929 Landesverband Brandenburg.- "Stahlhelm und Arbeiterschaft" (Richtlinien) Merkblatt für Mitglieder der Stahlhelm-Selbsthilfe Industriearbeiter im Stahlhelm (Statistik), Feb. 1928 Gewerkschaftsbewegung in Afrika.- Schriftwechsel mit dem Gau Südwestafrika

          Sondergericht Mannheim (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

          Slg. Schulz, Erich
          Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VIII. HA, Slg. Schulz, E. · Sammlung
          Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

          Der Name der am südlichen Rand des Warthebruchs in der Neumark gelegenen Stadt Sonnenburg wird erstmals 1295 in einer Urkunde genannt. Damals bildet das Gebiet derer von Sonnenburg einen Teil der Grenze des Templerbesitzes. 1341 erteilte Markgraf Ludwig von Brandenburg dem Adelsgeschlecht von Uchtenhagen die Erlaubnis, eine Befestigung in Sonnenburg zu errichten. 1426/1427 gelangte Sonnenburg mit etwa 10 dazugehörigen Dörfern in den Besitz des Johanniterordens, der die weitere Entwicklung der Stadt maßgeblich prägte. Das Sonnenburger Schloss, das zwischen 1661 und 1668 neu erbaut wurde, war von 1514 bis 1810 Sitz des Herrenmeisters der Ballei Brandenburg und der Ordensregierung. In der 1522 vollendeten Johanniterkirche fand bis in die Zeit der Weimarer Republik der Ritterschlag an den neuaufgenommenen Ordensrittern statt. Durch die Meliorationen, die in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts im Warthebruch durchgeführt wurden, konnten die Einkünfte des Johanniterordens in der Ballei Brandenburg beträchtlich vermehrt werden. Neben den bereits erwähnten 10 Dörfern gehörten 1792 zum Ordensamt Sonnenburg noch 37 Kolonien und Etablissements sowie 6 Vorwerke. Zwischen 1856 und 1858 erfolgte in Sonnenburg der Neubau eines Krankenhauses, das vom Orden unterhalten wurde. Seit dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts waren in der Stadt Sonnenburg mehrere kleine Fabriken und Betriebe ansässig; unter ihnen sind besonders die Seidenweberei, die Ziegeleien und das Dampfsägewerk hervorzuheben. Durch die 1896 errichtete Eisenbahnverbindung nach Küstrin nahm der in Sonnenburg betriebene Heuhandel einen stärkeren Aufschwung. Mit 3649 Einwohnern, über die die Stadt 1939 verfügte, gehörte sie vor dem 2. Weltkrieg zu den Kleinstädten in der Provinz Brandenburg. Sonnenburg war bis 1945 Sitz eines Amtsgerichts, das dem Landgericht Frankfurt/Oder unterstellt war. Die zwischen 1832 und 1836 in Sonnenburg errichtete Strafanstalt diente von 1933 bis 1945 als nationalsozialistisches Konzentrationslager. Die dort inhaftierten Personen wurden im Januar 1945 erschossen. Die nachfolgend verzeichnete Sammlung enthält umfangreiches Material zur Geschichte der Stadt Sonnenburg und des Johanniterordens in der Ballei Brandenburg. Sie wurde von Erich Schulz, einem gebürtigen Sonnenburger, in den Jahren 1977 bis 1991 erstellt und gelangte gemäß einer testamentarischen Verfügung unmittelbar nach seinem Tod im Herbst 1991 in das Geheime Staatsarchiv (Akz. 69/91). Erich Schulz hat in seiner Sammlung Quellen und Literatur zur Sonnenburger Stadtgeschichte zusammengetragen. Er hat versucht, alle Bereiche des öffentlichen Lebens in der Stadt, vornehmlich für die Zeit von der Jahrhundertwende bis 1945, zu dokumentieren. Schwerpunkte seiner Sammlungstätigkeit hinsichtlich des Johanniterordens bildeten die Ordensbauten in Sonnenburg sowie die in der Ballei Brandenburg gelegenen Ordensämter und -kommenden. Mit der Sammlung gelangte auch ein Teil der Korrespondenz, die Erich Schulz im Zuge seiner Ermittlungstätigkeit mit Privatpersonen und öffentlichen Einrichtungen führte, ins Geheime Staatsarchiv. Neben Kopien von Quellen, Veröffentlichungen und Karten ist in der Sammlung vor allem umfangreiches Bildmaterial enthalten. Unter (Bestell) Nr. 6 der Sammlung befindet sich das Manuskript für eine von Erich Schulz geplante Veröffentlichung zur Sonnenburger Stadtgeschichte, die jedoch nicht realisiert wurde. Bei dem Bildmaterial, das für die geplante Veröffentlichung zusammengetragen wurde, handelte es sich ausschließlich um Dubletten; diese wurden in die Bildersammlung des Geheimen Staatsarchivs (IX. HA, (Bestell) Nr. VII 2492) übernommen. Die in der Sammlung enthaltenen Bücher und Broschüren (vgl. Seite 26 - 27) sind in der Dienstbibliothek des Geheimen Staatsarchivs aufgestellt. Erich Schulz bewahrte seine Sammlung in ca. 90 weitgehend durchnummerierten Aktenordnern auf. Für ein Lumbeckverfahren, das zurzeit im Geheimen Staatsarchiv stattfindet, wurde das Material aus den Ordnern entnommen. Dabei wurde eine Liste über die von Erich Schulz und seinem Bruder Paul Schulz verfassten kleineren Beiträge zur Sonnenburger Stadtgeschichte (vgl. Seite 21 - 25) erstellt. An diesen Arbeiten waren neben der Unterzeichneten Frau Lärmer und Frau Linke beteiligt. Bei der Verzeichnung der Sammlung wurde die von Erich Schulz vorgenommene Ordnung des Materials beibehalten. Die (Bestell) Nrn. im Findbuch sind weitgehend identisch mit den Nummern der Aktenordner. Die von Erich Schulz selbst erstellte Liste über den Inhalt seiner Sammlung, die sich unter (Bestell) Nr. 99 befindet, wurde für das vorliegende Findbuch gänzlich überarbeitet. Das in der Sammlung Erich Schulz zusammengetragene Material zur Stadt Sonnenburg und dem Johanniterorden dürfte vor allem im Zuge lokalgeschichtlicher Studien auszuwerten sein. Bei Bestellungen aus der Sammlung ist anzugeben: VIII. HA, Slg. Erich Schulz + (Bestell) Nr. Umfang des Bestandes: 4,9 lfm. Berlin, 10.2.1994 Ingrid Männl Nachtrag: Die Nummern 15, 16, 31, 44-49, 63, 80, 85 sind unbelegt. Lebensdaten des Erich Schulz 1917 Erich Schulz in Sonnenburg/Neumark geboren. Sein Vater Franz war von 1921 - 1945 Hausmeister der Stadtschule in Sonnenburg 1931 - 1934 Lehre bei der Stadtverwaltung in Sonnenburg 1934 - 1935 Verwaltungsgehilfe bei der Stadtverwaltung in Sonnenburg 1935 - 1945 Soldat 1945 - 1950 in russischer Kriegsgefangenschaft 1950 - 1972 im Bauhauptgewerbe in Berlin tätig 1972 - 1977 Geschäftsführer in Unterlüß/Südheide 1977 - 1991 Anlage der Sammlung über die Stadt Sonnenburg und den Johanniterorden 19.2.1986 Verleihung der Ehrennadel des Johanniterordens an Erich Schulz durch den Herrenmeister der Ballei Brandenburg 27.9.1991 Erich Schulz in Unterlüß verstorben Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1917 - 1991 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

          Sitzungsprotokolle der Ausstellungskommission
          PrAdK 1254 · Akt(e) · 1897 - 1933
          Teil von Archiv der Akademie der Künste
          • Protokolle der Sitzungen des Senatsausschusses für Ausstellungsangelegenheiten: 15. Dez. 1897 (konstituierende Sitzung; Teilnehmer: Heyden, Koepping, Knaus, Manzel, Otzen, Graf Harrach, Siemering, v. Oettingen): Wahl von Otzen zum Vorsitzenden, Beschluß zur Einladung der gewählten Stellvertreter zu den Sitzungen; Diskussion über die Beteiligung der Akademie an der Konzipierung und Finanzierung der Landeskunstausstellung, über ihr Verhältnis zum Verein Berliner Künstler, über eine Neugestaltung der Großen Berliner Kunstausstellung (Bl. 1f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1898: Heyden, Knaus, Koepping, Manzel, Otzen, v. Oettingen, Siemering. 23. Febr. 1898: Bericht über die Broschüren von Fechner und Schuch zum Ausstellungswesen; Beschluß: Zusammenfassung der Diskussion unter Einbeziehung der betreffenden Arbeit von Heyden (Bl. 2). 7. Nov. 1898: Ausstellung der Werke des Mitglieds Michetti, Zurücknahme des Antrags von Siemering (Ausstellung von Werken aller Akademiemitglieder), Empfehlung, eine Austellung mit Arbeiten des Architekten Wolff dem Architektenverein anzutragen (Bl. 2f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1899: Otzen, Ende, Heyden, Knaus, Koepping, Manzel, v. Oettingen, Siemering, v. Tschudi. 30. Jan. 1899: Broschüren von Fechner, Schuch und Heyden; Diskussion über die künftige Gestaltung der Großen Berliner Kunstausstellungen, Frage der Jury; Einrichtung eines Reisefonds zu auswärtigen Ausstellungen für Deputierte der Akademie; Vorschlag: Bildunterschriften statt Ausstellungskatalog; Teilung der Ausstellungssäle und der Jury zwischen Akademie und Verein Berliner Künstler (Bl. 12). 24. Febr. 1899: Befürwortung einer Ausstellung von Werken von Paul Meyerheim, Jan./Febr. 1900, sofern keine Säkularausstellung veranstaltet werde; Frage der Jury [der Großen Berliner Kunstausstellungen] (Bl. 12). 30. Juni 1899: Ausstellung französischer Bilder unter Leitung von Dramard (Präsident der Société des Amis des Arts in Paris) im Okt./Nov. 1899, Begutachtung der Werk-Auswahl durch Koepping (Bl. 13). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1900: Ende, Friedrich, Kampf, Manzel, Schwechten, Siemering. 14. Nov. 1900 (konstituierende Sitzung): Wahl von Friedrich zum Vorsitzenden; Diskussion über verschiedene Anträge für Ausstellungen: Koner, Chodowiecki, Gemäldesammlung des Bankiers König, Kolonialbilder von L. Braun und Petersen; Überlassung von Räumen für eine Ausstellung des Vereins der Freunde künstlerischer Photographie (Bl. 13). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1901: Ende, Friedrich, Kampf, Manzel, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten, Siemering, Steinhausen, Renvers. 19. Jan. 1901: vertagt (Bl. 14). 23. Jan. 1901: Abfolge der Ausstellungen im Frühjahr (Kronjubiläum, Koner, Verein Berliner Künstlerinnen, Konkurrenzen); Ablehnung einer Ausstellung von Werken der Bildhauerin Guild; Antrag des Kunstvereins Frankfurt/Main auf organisatorischen Zusammenschluß in Ausstellungsfragen; Ablehnung des Antrags von Fechner (Wunsch des kaiserlichen Hofes) auf Veranstaltung einer Porträt-Ausstellung Bismarcks und anderer berühmter Männer des 19. Jahrhunderts (Bl. 14). 13. Nov. 1901: Wiederwahl des Vorsitzenden Friedrichs; Ablehnung von Werkausstellungen von Hermione v. Preuschen, von Gysis, des Porträtmalers Hans Schadow; Gesuch um Aufhebung der ministeriellen Genehmigungspflicht für die Ausstellung von Gemälden aus auswärtigen Sammlungen in der Akademie; Bildung einer Kommission für die Gestaltung künftiger Akademieausstellungen (Ende, Siemering, Kampf, v. Oettingen); zum Antrag der Vereinigung Berliner Architekten auf Umwandlung des Landeskunstausstellungsgebäudes (Bl. 14f.). 16. Dez. 1901: Gestaltung der Spezialausstellungen im künftigen Akademiegebäude, Finanzierungsfragen (Bildung eines eigenen Fonds für die Ausstellungen); Ablehnung von Ausstellungsvorhaben: Vereinigung von Lithographen, Ausstellung des künstlerischen Nachlasses des Architekten August Orth (Bl. 15). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1902: Steinhausen, Manzel, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten, Siemering. 19. Apr. 1902: Empfehlung zur Überlassung von Räumen für Ausstellungen des Vereins für Deutsches Kunstgewerbe Berlin und des Zentralkomitees für das ärztliche Fortbildungswesen in Preußen (Bl. 15). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1903: Ende, Calandrelli, Friedrich, Oettingen, Scheurenberg, Schwechten. 10. Jan. 1903: Konstituierung des Ausschusses für 1902/03 und Wahl von Friedrich zum Vorsitzenden; Anfrage von A. v. Keller, München, nach Ausstellungsräumen für die Münchener Secession; zum Vertrag einer Brauereigesellschaft für die Errichtung eines Restaurants auf dem Ausstellungsgrundstück (Bl. 40). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1906: Joachim, Otzen, Frenzel, Janensch, Justi, Kampf, Koepping, Lessing, Messel, Meyerheim, Raschdorff, Schwechten, Skarbina, Tuaillon, Baumeister Wendt und Lotter. 12. Febr. 1906: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Kampf zum Vorsitzenden, von Koepping zum Stellvertreter. Überlegungen zur Ausstellung anläßlich der Eröffnung des neuen Dienstgebäudes am Pariser Platz; Rembrandt-Ausstellung, vorläufige Verschiebung einer Mitgliederausstellung (Bl. 40). 3. März 1906: Debatte über die Eingabe des Leipziger Malers Klamroth an Wilhelm II. zu juryfreien Ausstellungen (Bl. 41f.). 14. März 1906: Beschluß zur Eröffnung des neuen Dienstgebäudes mit einer Ausstellung mit Werken der Mitglieder, Erweiterung des Ausschusses in Vorbereitung der Eröffnungsausstellung; Aufruf an die Mitglieder zur Einsendung von Werken, Empfehlungen für die Gestaltung der Ausstellungsräume (Bl. 43f.). 21. Mai 1906: Gestaltung der Ausstellungsräume; Kosten der Eröffnungsausstellung (Bl. 45). 8. Sept. 1906: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Arthur Kampf zum Vorsitzenden für 1906/07, von Koepping zum Stellvertreter; Gestaltung der Ausstellungsräume (Bl. 45). 31. Okt. 1906: Auswahlkriterien für die Objekte der Architekten; Ausstellungsdauer und Katalog (Bl. 45f.). 21. Dez. 1906: Gestaltung der Ausstellungsräume, Katalog, Pressekonferenz (Bl. 46). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1907: Kampf, Frenzel, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Lessing, Messel, Meyerheim, Otzen, Schwechten, Skarbina, Tuaillon. 9. Jan. 1907: Gestaltung der Ausstellungsräume, Einladungskarten (Bl. 47). 6. Febr. 1907: Eintrittsregelung für die Mitglieder des Vereins Berliner Künstler, des Vereins der Künstlerinnen, der Secession und für die Akademiemitglieder, Verkaufsbedingungen (Bl. 47). 27. März 1907: Erstattung der Transportkosten für die Bildhauer, Remunerationen für die Bürobeamten bei Ausstellungen, weitere geplante Ausstellung für den Herbst, dazu Einladung an Nichtmitglieder (u.a. Stuck, Leistikow, Sargent, Lederer, Starck, Hocheder, Bl. 48); 22. Apr. 1907: Vorschläge für die zur Herbstausstellung einzuladenden Nichtmitglieder, u.a. Sargent, Kuehl, Leistikow; Gobelin-Ausstellung der Fa. Gerson; Erweiterung der Ausstellungskommission durch von der Genossenschaft zu wählende Mitglieder, Vorschlag zur Übertragung der Leitung der Akademieausstellungen der Akademie auf die Kommission (Bl. 48f.). 1. Okt. 1907: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum Vorsitzenden; Gussow-Ausstellung (Bl. 49). 26. Okt. 1907: Ausstattung der Ausstellungsräume, Anzahl der einzureichenden Arbeiten, Werke L. v. Hofmanns; Entwurf für die Organisation des Ausstellungsausschusses; Kooptierung von Mitgliedern (Hoffmann, Herrmann, Gaul) in den Ausschuß; zur Möglichkeit einer Ausstellung Älterer englischer Kunst aus dem Besitz deutscher Fürstenhäuser (Bl. 50). 11. Nov. 1907: Absagen ausländischer Künstler (Serow, Besnard) zur Ausstellung in der Akademie; Anzahl der einzureichenden Werke Berliner Mitglieder; Katalog, Plakat und Eintrittskarten; Verkäufe; zur geplanten Ausstellung Englischer Kunst (Bl. 50f.). 11. Dez. 1907: Beschluß zur Durchführung einer Ausstellung Englischer Kunst; Aquarell-Ausstellung auf Anregung von Wilhelm II. (Bl. 51f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1908: Kampf, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Scheurenberg, Schmidt, Schwechten, Skarbina. 16. Jan. 1908: Photogravüren-Ausgabe zur Ausstellung Englischer Kunst; Ausstellung des Werdandibundes (Bl. 52). 4. März 1908: Einnahmen und Ausgaben der Ausstellung Englischer Kunst; Ausstellung Fritz Werner und Louis Jacoby; Marées-Ausstellung auf Anregung von Meier-Graefe; Ausstellung anläßlich des Geburtstages von Wilhelm II. im Jahre 1909 mit Werken Schadows sowie Werken von Mitgliedern; Plan einer Gedächtnisausstellung für die Mitglieder Thumann und Ende (Bl. 53). 17. März 1908: zur Beteiligung an der Brüsseler Weltausstellung 1910; Beschluß: Marées-Ausstellung nicht in der Akademie; zum Gesuch des Verbandes Deutscher Bildhauer auf freien Eintritt; Organisation des Ausstellungsausschusses; Dauerkarten für die Ehefrauen der Mitglieder (Bl. 53f.). 23. Apr. 1908: Ausstellung des künstlerischen Nachlasses von Peter Janssen; Ausstellung Älterer französischer Kunst durch die Deutsch-Französische Gesellschaft; Mitgliederausstellung Jan. 1909; Aquarell-Ausstellung (Bl. 54f.). 14. Aug. 1908: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum stellvertretenden Vorsitzenden; Wahl der zu kooptierenden Genossenschaftsmitglieder; Einladungen an Nichtmitglieder (u.a. Slevogt, Orlik, Looschen, Kuehl) zur Aquarell-Ausstellung; Vorschläge zur Umgestaltung der Ausstellungsräume; Schadow-Ausstellung, Beteiligung von Nichtmitgliedern an der Ausstellung (Bl. 56f.). 10. Okt. 1908: Aquarell-Ausstellung (Bl. 58). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1909: Kampf, Friedrich, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Janensch, Justi, Koepping, Lessing, Manzel, Scheurenberg, Schwechten, Skarbina. 18. Jan. 1909: Gliederung der Schadow-Ausstellung (Bl. 58). 26. Okt. 1909: Wiederwahl der kooptierten Genossenschaftsmitglieder; Beschluß: keine Mitgliederausstellung im Winter 1910/11; Ausstellung Französischer Kunst des 18. Jahrhunderts im Jahre 1910, u.a. Werke aus dem Besitz von Wilhelm II.; Vorschlag von Reisinger: Ausstellung Amerikanischer Kunst; keine Menzel-Gedächtnisausstellung (Bl. 58f.). 8. Dez. 1909: geplante Ausstellungen; Gestaltung der Ausstellungsräume; Anfrage zu Gipsabgüssen nach Pigalles Venus und Merkur; Ausstellung eines Gemäldes von Melchior Lechter im Akademie-Saal (Bl. 59f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1910: v. Groszheim, Amersdorffer, Frenzel, Gaul, Herrmann, Kampf, Manzel, Scheurenberg, Schwechten. 19. Juli 1910: Zusammensetzung des Ausschusses 1910/11 (Namensliste); Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Arthur Kampf zum Vorsitzenden; Deutsche Kunst- und Kunstgewerbe-Ausstellung in Rio de Janeiro; Ausstellung von Aquarellen und Plänen des Chicagoer Commercial Club in der Akademie auf Anregung von March; Mitgliederausstellung 1911 (Bl. 60f.). 28. Okt. 1910: einzuladende Nichtmitglieder zur Mitgliederausstellung (Namensliste); Kooptierung Frenzels (anstelle von Herrmann) in den Ausschuß (Bl. 61f.). 21. Dez. 1910: Mitgliederausstellung im Winter 1911, vor allem Ausstellungsbedingungen; Ausstellung Ostasiatischer Kunst 1911; Knaus- und Woldemar-Friedrich-Gedächtnisausstellung in Verbindung mit einer Löfftz-Ausstellung; Ausstellung der italienischen Maler Fornara und Breviati (Bl. 62f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1911: v. Groszheim, Amersdorffer, Dettmann, Gaul, Herrmann, Hoffmann, Justi, Kampf, Koepping, Manzel, Rüfer, Scheurenberg, Schmidt. 16. Jan. 1911: Besichtigung der Räume der Winterausstellung; Bismarck-Porträt von Knaus; keine Genehmigung zur Ausstellung der Jubiläums-Mappe des Vereins für Originalradierung; Ablehnung des Gesuchs von Eberlein auf Ausstellung eines Werkes; Zustimmung zum Antrag von Justi auf Ausstellung der Neuerwerbungen der Nationalgalerie; Verzicht auf eine Löfftz-Ausstellung, Befürwortung einer Gedächtnisausstellung für Knaus und Friedrich (Bl. 64f.). 7. Nov. 1911 (gemeinsam mit dem Ausschuß für allgemeine und Verwaltungsangelegenheiten): Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Koepping zum Vorsitzenden; Debatte über eine Huldigungsausstellung der Künstlerschaft Berlins für Wilhelm II. (auf Anregung von Manzel); Jubiläums-Medaille (Bl. 68f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1912: Manzel, Amersdorffer, Engel, Kampf, Koepping, Scheurenberg. 9. Dez. 1912: Konstituierung des Ausschusses, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Hertel-Ausstellung; Beschluß: kein Verkauf von Photographien in den Ausstellungen; Ausstellungen über Wallot und O. Lessing; Jubiläumsausstellung: Ablehnung der Ausstellung von Zeichnungen Kallmorgens (Bl. 72f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1913: Manzel, Amersdorffer, Engel, Liebermann, Kayser, Koepping, Scheurenberg. 22. Jan. 1913: Jubiläumsausstellung: Konzeption für die Aussstellung, Renovierung der Ausstellungssäle, zum Gesuch von Hoffmann auf eigenen Raum innerhalb der Ausstellung, zum Opernhaus-Entwurf von March und zur evt. Ausstellung der übrigen Opernhausentwürfe (Bl. 73f.). 21. Okt. 1913: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Koepping zum stellvertretenden Vorsitzenden, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Vorschläge: Austellung über Leibl und seinen Kreis, Mitgliederausstellung (Bl. 76). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1914: Manzel, Amersdorffer, Engel, Jacob, Janensch, Kampf, Kayser, Klimsch, Liebermann, Schaper, Seeling. 17. Febr. 1914: Entwurf von Bestimmungen für die Ausstellungen der Akademie; Vorschlagsliste für die Gäste der nächsten Mitgliederausstellung (u.a. Corinth, Trübner, Kuehl, Sterl, Kolbe, Barlach, Zürcher); Vorschläge für Kollektivausstellungen: Koepping, Anton v. Werner, v. Uhde, v. Bartels; Ablehnung einer Gedächtnisausstellung für Friedrich Martersteig; keine Zustimmung zu einer internationalen Kunstausstellung der Künstlerinnen (Bl. 77). 14. Dez. 1914: Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Otto H. Engel zum stellvertretenden Vorsitzenden; Kooptierung von Genossenschaftsmitgliedern; geplante Akademieausstellung (Bl. 78). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1915: Manzel, Amersdorffer, Engel, Hoffmann, Hübner, Jacob, Janensch, Kallmorgen, Kampf, Kayser, Klimsch, Liebermann, Schaper, Schwechten, Seeling. 28. Jan. 1915: Vorbereitung einer Anton-v.-Werner-Ausstellung; Mitgliederausstellung (Bl. 79). 15. Febr. 1915: keine Veranstaltung einer v.-Werner-Ausstellung auf Anraten von Wilhelm II.; Vorschläge für die Mitgliederausstellung, Liste einzuladender Gäste, u.a. Corinth, Orlik, Baluschek, Kolbe (Bl. 80f.). 16. Juni 1915: Konstituierung des Ausschusses, Übernahme des Vorsitzes durch Manzel, Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Beratung über Vorschläge für den Ankauf von Kunstwerken (Bl. 82). 9. Dez. 1915: Wahl von Major Schweitzer in die Kommission als Vertreter der Armee für die geplante Kriegsbilder-Ausstellung, Beratung über die Bestimmungen für diese Ausstellung (Bl. 82). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1916: Schwechten, Amersdorffer, Engel, Herrmann, Liebermann. 29. Dez. 1916: Konstituierung des Ausschusses und Kooptierung von Mitgliedern der Genossenschaft; Vorschläge für Ausstellungen im Jahre 1917: Alfred-Rethel-, Schwarz-Weiß-, Kriegsbilder- und Türkische Ausstellung (Bl. 84). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1917: Schwechten, Amersdorffer, Engel, Herrmann, Hoffmann, Hübner, Janensch, Kallmorgen, Liebermann, Manzel, Major Schweitzer. 17. Jan. 1917: Empfehlung: Verzicht auf die geplante Schwarz-Weiß-Ausstellung zugunsten einer umfassenden Rethel-Ausstellung (Bl. 84). 7. März 1917: Verschiebung der Rethel-Ausstellung auf einen Zeitpunkt nach Kriegsende; Kooptierung von Schweitzer in den Ausschuß, Zustimmungen zu den Bestimmungen für die Ausstellung Deutscher, Österreichisch-Ungarischer und Bulgarischer Kriegsbilder (Bl. 85). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1919: Manzel, Amersdorffer, Bestelmeyer, Engel, Franck, Geyger, Kampf, Klimsch, Liebermann, Looschen, Makowsky, Starck. 1. Febr. 1919: Beschluß, den Kreis der beteiligten Künstler möglichst weitzufassen, Liste der einzuladenden Gäste (u.a. Hans Purrmann, Emil R. Weiß, Magnus Zeller, Oskar Kokoschka, Max Pechstein, Emil Orlik, Buno Paul, Paul Mebes, Alfred Breslauer, Peter Behrens; Anschriften, Notizen, Bl. 85f.). 14. März 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919: Liste der einzuladenden Gäste, Ergänzung der Ausstellungskommission, Vorschläge für Sonderausstellungen: Tuaillon, Friese, kunstgewerbliche Abteilung nach Absprache mit Bruno Paul, für eine Graphikabteilung evt. unter Beteiligung von Käthe Kollwitz, keine Einladung von Architekten (Bl. 86f.). 2. Apr. 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919: Ergänzung der Gästeliste, u.a. Heckel, Kirchner, Franz Marc; Vorschläge für Sonderausstellungen: Tuaillon, Friese, Lehmbruck, Dora Hitz, Architektur-Ausstellung, Festlegung von Atelierbesuchen bei den vorgesehenen Gästen zur Auswahl der Kunstwerke (Bl. 87f.). 29. Apr. 1919: Vorbereitung der Ausstellung 1919, Einladung weiterer Gäste; Vorschlag: Bildnis-Ausstellung im Nov. 1919 (Bl. 88f.). 20. Sept. 1919: zur Überlassung von Ausstellungsräumen an ehemalige Soldaten; Bildnis-Ausstellung; Theaterausstellung (Bl. 89f.). 27. Okt. 1919: Bildnis-Ausstellung, u.a. mit Werken Anton Graffs aus dem Besitz der Akademie sowie mit Werken aus dem Besitz von Liebermann (Bl. 90). 3. Nov. 1919: Kooptierung des Direktors der Bildnisabteilung der Nationalgalerie, Mackowsky, in die Ausstellungskommission; Festlegungen zur Bildnis-Ausstellung (Bl. 91). 13. Nov. 1919: Bildnis-Ausstellung (Bl. 91f.). 20. Nov. 1919: Bildnis-Ausstellung, u.a. Anregung von Liebermann, keine zeitgenössischen Werke auszustellen (Bl. 92f.). 1. Dezember 1919: Festlegung zur Bildnis-Ausstellung: keine zeitgenössischen Künstler, moderne Bildnis-Darstellungen als Bestandteil der Frühjahrsausstellung 1920; neue Beleuchtung in den Ausstellungsräumen (Bl. 93). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1920: Manzel, Amersdorffer, Engel, Franck, Geyger, Hoffmann, Kampf, Klimsch, Lederer, Liebermann, Looschen, Mackowsky, Seeck, Starck, Bräuning; Jessen und Freudenberg vom Verband der Mode-Industriellen. 11. Febr. 1920: Porträt-Ausstellung (Bl. 94). 24. März 1920: Porträt-Ausstellung; Mitgliederausstellung Herbst 1920; Besichtigung der Ausstellungen in Düsseldorf, München und Dresden durch Mitglieder (Bl. 96). 21. Juni 1920: Mitgliederausstellung; Besichtigung verschiedener auswärtiger Ausstellungen; Architektur-Ausstellung; Schwarz-Weiß-Ausstellung Frühjahr 1921; Theaterausstellung (Bl. 97f.). 7. Juli 1920: Gäste für die Herbstausstellung (Namensliste); Architektur-Ausstellung im Frühjahr 1921 (Bl. 99f.). 14. Juli 1920: Vorschläge Liebermanns zur Neuorganisation der Ausstellungen in der Akademie (u.a. Jury, Verhältnis zur Moderne); Herbstausstellung, u.a. Festlegung: Mitglieder der Ausstellungskommission als Jury; Architektur-Ausstellung (Bl. 101-103). 21. Juli 1920: Herbstausstellung (Pressenotiz, Programm, Zulassungsbedingungen, Zeitplan; Bl. 104). 15. Sept. 1920: Freistellung von der Luxussteuer bei akademischen Ausstellungen; Einladungen an Künstler zur Beschickung der Herbstausstellung (u.a. Max Beckmann, Heckel, Hofer, Walser); Ausstellung Farbe und Mode des Verbandes der Mode-Industriellen; Anfrage zur Ausstellung von Werken aus dem Nachlaß Max Klingers (Bl. 105f.). 22. Sept. 1920: Zustimmung zur Ausstellung Farbe und Mode, sofern künstlerische Aspekte bestimmend sind; weitere Gäste für die Herbstausstellung, u.a. Schmidt-Rottluff und Partikel (Bl. 107). 7. Okt. 1920: Herbstausstellung, weitere Einladungen, Exposé (Bl. 108f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1921: Liebermann, Amersdorffer, Bestelmeyer, Dettmann, Engel, Gaul, Geyger, Franck, Hoffmann, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Looschen, Slevogt, Starck. 7. Jan. 1921: Neukonstituierung des Ausschusses, Ausscheiden von Manzel, Bestelmeyer, Jaeckel, Zuwahl von Gaul, Dettmann, Kollwitz; Schwarz-Weiß-Ausstellung, Programm; Anregung von Slevogt: Ausstellung von Bühnenbildentwürfen (Bl. 110). 7. Febr. 1921: einzuladende Nichtmitglieder zur Beschickung der Schwarz-Weiß-Ausstellung, Namensliste, getrennt nach Künstlern, die auf der Herbstausstellung 1920 vertreten waren, und sonstigen Künstlern, u.a. George Grosz, Paul Klee, de Fiori (Bl. 110f.). 14. März 1921: Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. von Zeichnungen Max Klingers; Namensliste einzuladender Nichtmitglieder (u.a. Alfred Kubin, Emy Roeder-Garbe); Ausstellung über Architektur in Landschaft und Stadtbild (Bl. 112f.). 30. März 1921: Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. Zeichnungen Max Klingers; Mitteilungen zu den Teilnehmern der Ausstellung, Ablehnung der Teilnahme von Heckel; kein Katalog (Bl. 114f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1922: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Hübner, Franck, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Looschen, Slevogt, Starck. 19. Jan. 1922: Wahl von Georg Kolbe (für den verstorbenen August Gaul), Kooptierung von Eichhorst; Frühjahrsausstellung: Programm, Zeitplan, Namensliste einzuladender Nichtmitglieder, u.a. Christian Rohlfs, Friedrich Ahlers-Hestermann, Karl Albiker, Renée Sintenis; Vorschlag von Liebermann: Gedächtnisausstellung für Gaul (Bl. 115-117). 6. März 1922: Gedächtnisausstellung für Gaul in Zusammenarbeit mit Paul Cassirer, Herbst 1922; Ablehnung eines Antrags von Eberlein auf Ausrichtung einer Kollektivausstellung; Frühjahrsausstellung, weitere Gäste (Bl. 118). 3. Apr. 1922: Frühjahrsausstellung (weitere Teilnehmer, Zeitplan, Katalogherstellung fraglich); Gaul-Gedächtnisausstellung (Bl. 119f.). 21. Dez. 1922: Ablehnung einer Curt-Kroner-Ausstellung; Frühjahrsausstellung 1923: Zeitplan, Zulassungsbedingungen (u.a. Wiederzulassung von freien Einsendungen), Ausstellungsräume, Namensliste einzuladender Nichtmitglieder (u.a. Rudolf Levy), Programm, Verkaufspreise, Schwierigkeiten bei der Herstellung eines Kataloges, Ausstellungswerbung, u.a. Aufstellung von Fahnenmasten (Bl. 122f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1923: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Lederer, Slevogt, Starck. 19. Febr. 1923: Wahl von Hofer in die Kommission (anstelle des verstorbenen Looschen); Looschen-Gedächtnisausstellung; Beschickung der Frühjahrsausstellung; Schreiben Kallmorgens; Ausstellung Berliner Kunst in Nürnberg; Akademieausstellung in Dresden (Bl. 124). 5. März 1923: Frühjahrsausstellung (weitere Nichtmitglieder, u.a. Munch, Dix und Wilhelm Schmid); Ausstellungen in Nürnberg und Dresden (Bl. 125). 19. März 1923: Frühjahrsausstellung (weitere Gäste, u.a. Charlotte Berend-Corinth (Bl. 125f.). 26. März 1923: Frühjahrsausstellung (Flaggenmasten, Teilnehmer; Bl. 126). 9. Apr. 1923: Frühjahrsausstellung (Bl. 127). 26. Juni 1923: Umbau der Bildhauersäle; Ausstellung in Nürnberg; Ausstellung Berliner Kunst in Dresden; Ausstellung italienischer Gemälde des 17. und 18. Jahrhunderts; Schwarz-Weiß-Ausstellung; Ungarische Ausstellung (Bl. 128f.). 28. Aug. 1923: Schwarz-Weiß-Ausstellung, mit Namensliste; Graphik-Ausstellung in Berlin in Verbindung mit Künstlern des Ruhrgebiets (Bl. 131f.). 14. Dez. 1923: Arbeiten Kruses in der Frühjahrsausstellung (Bl. 132). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1924: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kolbe, Kollwitz, Lederer, Pechstein, Starck. 10. Jan. 1924: Frühjahrsausstellung: Zulassung von freien Einsendungen, Liste der einzuladenden Nichtmitglieder (Bl. 133f.). 8. Febr. 1924: Frühjahrsausstellung: räumliche Verteilung der Kollektivausstellungen, zu verschiedenen Teilnehmern (Bl. 136). 9. Apr. 1924: Frühjahrsausstellung: zu verschiedenen Teilnehmern, evt. Verzicht auf Katalogherstellung (Bl. 136). 27. Juni 1924: Schwarz-Weiß-Ausstellung im Herbst 1924, innerhalb dieser Ausstellung eine Abteilung mit Vertretern der modernen Architektur (u.a. Poelzig, Behrens, Mendelsohn, Mies van der Rohe, Luckhardt), Einbeziehung von Aquarellen in die Schwarz-Weiß-Ausstellung, Kollektivausstellungen u.a. von Dix, Walser, Albiker, Munch, Zille; Namensliste der juryfrei eingeladenen Künstler (Bl. 137f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1925: Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Liebermann, Paul, Poelzig, Seeck, Slevogt, Starck, Schüler. 12. Jan. 1925: Ausstellung Italienischer Kunst; Frühjahrsausstellung, Liste der juryfrei eingeladenen Künstler (Bl. 139f.). 13. Febr. 1925: Ausstellungen Italienischer Kunst und Amerikanischer Architektur, Christian-Bernhard-Rode-Ausstellung; Ausstellung alter holländischer Bilder aus dem Besitz Goudstikkers; Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschlag von Hofer: Einladung der Novembergruppe (Bl. 141f.). 6. März 1925: Frühjahrsausstellung, u.a. Beteiligung der Münchener Neuen Secession, Einladung der Mitglieder der Berliner Secession Hans Gerson und Josef Oppenheimer; Ausstellung alter holländischer Bilder aus dem Besitz Goudstikkers; Vorbereitung der Thoma-Ausstellung (Bl. 143). 7. Aug. 1925: Corinth-Ausstellung, Zusammenarbeit mit der Witwe Corinths; Schwarz-Weiß-Ausstellung, u.a. Namensliste einzuladender Gäste; Absage der Goudstikker-Ausstellung; Gruppenausstellung österreichischer Künstler; Kollektion Münchener Künstler; Schwedische Ausstellung (Bl. 144f.). 24. Aug. 1925: Corinth-Ausstellung; Schwarz-Weiß-Ausstellung, Namensliste einzuladender Gäste; Ausstellung Amerikanischer Architektur; Schwedische Ausstellung (Bl. 146f.). 15. Dez. 1925: Ausstellung Neuer Amerikanischer Baukunst, Anregung und Materialzusammenstellung von Schüler (Bl. 148f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1926: Liebermann, Amersdorffer, Bertling, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, E. Hancke, Hofer, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Poelzig, Schüler, Seeck, Starck, Wach. 4. Jan. 1926: Ausstellung Neuer Amerikanischer Baukunst: Rahmenprogramm, Bildung eines Arbeitsausschusses, Gestaltung des Kataloges (Bl. 150). 5. Febr. 1926: Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschlag von Liebermann, eine Kollektion von Meisterwerken älterer Malerei innerhalb der Ausstellung vorzustellen; Corinth-Ausstellung; Ausstellung von Entwürfen für das Kölner Hochhaus-Projekt; Picasso-Ausstellung in der Nationalgalerie (Bl. 151f.). 12. Febr. 1926: Frühjahrsausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Künstler (Bl. 153f.). 23. März 1926: Frühjahrsausstellung, u.a. zur Kollektion von Meisterwerken der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Bl. 155f.). 23. Juli 1926: Herbstausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Künstler; Beschluß: Berichterstattung an die Mitglieder über die Ergebnisse der Ausstellungen; zur Ausstellung von Wrages Dante-Holzschnitten (Bl. 157f.). 1. Nov. 1926: zur Ausstellung von Thoma-Graphik; Ablehnung einer Ausstellung holländischer Graphik; Schwarz-Weiß-Ausstellung (Bl. 159f.). 11. Dez. 1926: Liebermann-Ausstellung, Ölgemälde und Skizzen, Liste der vorgeschlagenen Werke (Bl. 161). 17. Dez. 1926: Zustimmung zur Liste der Werke für die Liebermann-Ausstellung (Bl. 162). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1927: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hancke, Hofer, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Starck, Feilchenfeldt, Krecker, Schomann. 6. Jan. 1927: Thoma-Graphik-Ausstellung (Bl. 163). 27. Jan. 1927: Frühjahrsausstellung, Namenslisten juryfrei und nichtjuryfrei einzuladender Künstler, weitere Einladungen, u.a. L. Ury, Nolde (Bl. 163-165). 11. März 1927: Vorbereitung der Liebermann-Ausstellung, Schwierigkeiten mit Leihgebern; Frühjahrsausstellung (Bl. 166f.). 2. Apr. 1927: zur Aufnahme von Hugo Vogels Porträt des Reichsgerichtspräsidenten Simons in die Ausstellung (Bl. 168). 7. Apr. 1927: Ablehnung der Ausstellung von Hugo Vogels Porträt des Reichsgerichtspräsidenten Simons (Bl. 169). 16. Mai 1927: Liebermann-Ausstellung; Ehrungen zu Liebermanns 80. Geburtstag, Ausstellungen von Pastellen Liebermanns durch Bruno Cassirer, von Zeichnungen und Graphiken Liebermanns durch Paul Cassirer (Bl. 170f.). 8. Juli 1927: Renovierung der Ausstellungsräume, Festlegung der zu verwendenden Materialien und Farben, Grundrißskizze für die Verlegung der Türen (Bl. 172). 27. Juli 1927: Herbstausstellung, u.a. Einbeziehung einer Kollektivausstellung von Käthe Kollwitz, Debatte mit Liebermann um die Einladung von Nolde, Namensliste einzuladender Gäste; bauliche Veränderungen: Verlegung der Türen in den Ausstellungssälen (Bl. 173-176). 23. Aug. 1927: Renovierung der Ausstellungssäle; Änderung der Zulassungsbedingungen zu Ausstellungen: künftig nur noch Unterscheidung zwischen Akademiemitgliedern und Gästen, Verzicht auf die Bezeichnung juryfrei, Korrespondenz zur Ablehnung von Vogels Porträt von Simons; Herbstausstellung, verschiedene Anträge auf Veranstaltung von Kollektivausstellungen, Ergänzung der Gästeliste, u.a. Schrimpf (Bl. 177f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1928: Liebermann, Amersdorffer, Bruno Cassirer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Starck, Solmssen, Jung. 11. Jan. 1928: Korrespondenz zur Ablehnung von H. Vogels Porträt von Simons; Kooptierung von Georg Kolbe in die Kommission; Österreichische Graphik-Ausstellung; Frühjahrsausstellung, u.a. Vorschläge für Kollektivausstellungen von Hagemeister, Zille, Einbeziehung von Wettbewerbsarbeiten um den Staatspreis, zur Stiftung von Preisen für Maler und Bildhauer auf der Akademieausstellung, Namensliste der einzuladenden Gäste (Bl. 179-181). 8. Febr. 1928: Schönleber-Ausstellung; Albrecht-Dürer-Ausstellung; Frühjahrsausstellung; Ablehnung der Mitarbeit in der Kommission durch Kolbe (Bl. 182f.). 5. März 1928: Frühjahrsausstellung, u.a. Bewilligung von Staatspreisen für die Ausstellung, Verleihung von Medaillen; Ausstellung schwedischer Malerei des 18. Jahrhunderts; Meurer-Ausstellung; Förderung der Akademieausstellungen durch einen finanzkräftigen Freundeskreis, Stiftung von Preisen für die Ausstellungen von privater Seite (Bl. 184f.). 30. Apr. 1928: Beratung über die Teilnehmer an der Frühjahrsausstellung, Bericht über die gestifteten Preise; Debatte zur Überlassung von Akademie-Räumen für eine Ausstellung bayerischer Kunst durch die Münchener Secession (Bl. 186f.). 23. Mai 1928: Vorschläge für Preisträger privater Stiftungen in der Frühjahrsausstellung (George Grosz, Erich Waske, Alfred Partikel, Otto Freytag, Hans Joachim Lau, Max Neumann, Ernst Wilhelm Nay); Gründung einer Gesellschaft zur Förderung der Kunst auf Anregung von Max Liebermann (Bl. 188f.). 19. Juli 1928: Kooptierung von Bruno Cassirer in die Ausstellungskommission; Slevogt-Ausstellung (Bl. 190f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1929: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Engel, Franck, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kraus, Pechstein, Starck, Direktor Drescher, Kommerzienrat Gugenheim. 30. Jan. 1929: Ausstellung Chinesischer Kunst; Leibl- und Knaus-Ausstellung; Kollektivausstellungen im Rahmen der Frühjahrsausstellung, Namensliste einzuladender Gäste; Poelzig-Ausstellung (Bl. 192-194). 3. Apr. 1929: Leibl-Ausstellung, Festlegung; Poelzig-Ausstellung; Frühjahrsausstellung, Liste weiterer einzuladender Gäste; Ausstellung der Staatlichen Sammlung für deutsche Volkskunde in der Akademie; Knaus-Ausstellung; Frühjahrsausstellung 1930; Schmutzer-Ausstellung; Aufstellung von Flaggenmasten vor der Akademie (Bl. 196-198). 3. Mai 1929: Frühjahrsausstellung; Beleuchtung in den Ausstellungsräumen (Bl. 199f.). 28. Juni 1929: Preisträger privater Stiftungen bei der Frühjahrsausstellung (E. L. Kirchner und Xaver Fuhr, Erich Geiseler und Richard Martin Werner; Bl. 201f.). 2. Aug. 1929: Ludwig-Knaus-Gedächtnisausstellung; Graf-Kalckreuth-Ausstellung; Poelzig-Ausstellung; Rembrandt-Ausstellung; Staatspreis-Ausstellung; Herbstausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste (Bl. 203f.). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1930: Liebermann, Amersdorffer, Breslauer, Eichhorst, Engel, Franck, Hoffmann, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Seeck, Starck. 10. Jan. 1930: Frühjahrsausstellung 1930, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste, Anträge auf Kollektivausstellungen, u.a. Klimsch, Ludwig Cauer; Ausstellung von Aquarellen Philipp Francks; Ausstellung von Pechsteins Glasgemälden für eine von Tessenow gebaute Badeanstalt; Ausstellung der Sammlung Max Böhm; Ausstellung von Graphik Sechés (Bl. 205-210). 21. März 1930: Frühjahrsausstellung; Ausstellung der Sammlung Max Böhm; Daumier-Ausstellung; Ausstellung zu Orlik und seiner Schule; Beteiligung der Akademie an der Ausstellung Altes Berlin. Fundamente der Weltstadt; Poelzig-Ausstellung; Ausstellung moderner japanischer Malerei 1931; internationale Ausstellung des Carnegie-Institutes; Goethe-Ausstellung (Sammlung Kippenberg, Leipzig; Bl. 211-213). 11. Nov. 1930: Debatte über den Vorschlag zur Veranstaltung einer Architektur-Ausstellung 1931; Debatte über die zur Frühjahrsausstellung 1931 einzuladen-den Künstler, u.a. Munch, Hofer, Kolbe, Belling; Aussprache mit dem Kunsthändler Flechtheim (Bl. 214-216). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1931: Liebermann, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Franck, Hübner, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Kraus, Pechstein, Slevogt, Starck. 20. Febr. 1931: Frühjahrsausstellung, Namensliste juryfrei einzuladender Gäste, Kollektivausstellungen, u.a. Emil-Orlik-Ausstellung, Poelzig-Ausstellung; Architektur-Ausstellung; Deutsch-Dänische Ausstellung; Frank-Lloyd-Wright-Ausstellung; Erna-Frank-Gedächtnisausstellung (Bl. 217-221). 11. März 1931: Frühjahrsausstellung, Kollektivausstellungen, Namensliste einzuladender Gäste, u.a. Marcks (Bl. 222-224). 18. Apr. 1931: Preisträger privater Stiftungen bei der Frühjahrsausstellung (Meyboden, Wieschebrink, Peiffer Watenphul, Schade und Jenny Wiegmann Mucchi (Bl. 225). 24. Juli 1931: Herbstausstellung, Namenslisten einzuladender Gäste (Bl. 226-228). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1932: Franck, Amersdorffer, Dettmann, Engel, Kampf, Klimsch, Kollwitz, Starck. 15. Juni 1932: Herbstausstellung, u.a. Kollektivausstellung Ulrich Hübner, Namensliste einzuladender Gäste; Ablehnung des Antrags auf Veranstaltung einer Ausstellung modernen Schulzeichenunterrichts in der Akademie (Bl. 229-233). 5. Sept. 1932: Herbstausstellung, Hübner-Kollektivausstellung, Eröffnungsansprache von Liebermann, Festlegung der Eintrittspreise; Titel der Frühjahrsausstellung (Bl. 234-236). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1933: Franck, Amersdorffer, Dettmann, Eichhorst, Engel, Klimsch, Kollwitz (bis 9. Febr. 1933), Kraus, Pechstein, Starck. 9. Febr. 1933: Frühjahrs- und Herbstausstellung, u.a. Slevogt-Gedächtnisausstellung, Namensliste einzuladender Gäste für die Frühjahrsausstellung (Bl. 237-240). 27. März 1933: Frühjahrsausstellung, Festlegung: Ausschluß jüdischer Künstler von der Ausstellung, Mitteilung an Büttner, Großmann, Levy, Meidner, Tappert, Wollheim, Josef Steiner, Jankel Adler, Klee, Schroetter, Feibusch, Radziwill, Isenstein, Moissej Kogan, Sopher, von einer Einsendung ihrer Werke abzusehen; keine Ausstellungen von Arbeiten des Architekten Kreis und von Landschaftsskizzen Steinhausens (Bl. 241f.). 24. Apr. 1933: Rücktritt von Philipp Franck als Vorsitzender der Ausstellungskommission und als Vorsitzender der Abteilung für die bildenden Künste; Kooptierung weiterer Kommissionsmitglieder anstelle von Franck, Hübner und Kollwitz); Frühjahrsausstellung (Bl. 243). 4. Mai 1933: Anfrage nach arischer Abkunft bei Einsendern zur Frühjahrsausstellung (Bl. 244). 8. Aug. 1933: Ausstellung von Kartons von Peter v. Cornelius anstelle der Herbstausstellung (Bl. 245). Enth. u.a.: Bestimmungen für die ständigen Ausschüsse der Königlichen Akademie der Künste, Verzeichnis der Mitglieder 1910/11 (Bl. 23f., 29f.), 1911/12 (Bl. 32f.,36f., 66f.), 1912/13 (Bl. 70f., 75), 1913/14, 1915/16 (Bl. 16-18), 1916/17 (Bl. 83), 1920 (Bl. 95). Bestimmungen für die Ausstellung der Akademie der Künste, jeweils im Frühjahr 1923, 1924, 1928, 1929, 1930, 1931 (Bl. 121, 135, 183, 195, 210, 221); Programm für die Schwarz-Weiß-Ausstellung der Akademie der Künste zu Berlin 1923, 1927, 1931, 1932 (Bl. 130, 176, 228, 233). Grundrißskizze der Ausstellungssäle 3 bis 7 der Akademie, 1927 (Bl. 172). Enth. auch: Schreiben von Schadow an Minister v. Altenstein, 9. Juni 1832 (Abschrift), zur Einrichtung einer Abteilung für musikalische Komposition (Bl. 4-11). Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Auszeichnungen: Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1910: Kampf, v. Groszheim, Amersdorffer, Friedrich, Gernsheim, H. Herrmann, Humperdinck, Janensch, Kayser, Mohn, Skarbina. 25. Febr. 1910: Beratung über die Verleihung des Professorentitels an Feddersen, Jessen, W. Kuhnert, des Professoren- bzw. Baurat-Titels an den Architekten Schaedler; Erlaß vom 7. Dez. 1909 (Bl. 19). 26. Apr. 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an Klein-Chevalier, Befürwortung für Carl Ludwig Jessen (Bl. 20). 23. Mai 1910: Befürwortung der Verleihung des Professorentitels des Königs von Württemberg an den Bildhauer Bredow (Bl. 21). 1. Juni 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an Albert Manthe (Bl. 21). 29. Juni 1910: Ablehnung der Verleihung des Professorentitels an die Berliner Maler Willi Döring und Mattschaß (Bl. 22). 28. Okt. 1910: Mitglieder des Ausschusses 1910/11, Konstituierung des Ausschusses und Wahl des Vorsitzenden; keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an Adolf Hering, Beratung über eine Auszeichnung für Georg Noack, Berlin, keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Hugo Ulbrich sowie den Architekten Paul Mebes (Berlin); Vertagung der Beratung über einen Vorschlag für einen Ritter des Ordens Pour le mérite für Wissenschaften und Künste als Nachfolger für den Musiker Auguste Gevaert (Bl. 25-27). Teilnehmer an den Sitzungen im Jahre 1911: Kampf, Amersdorffer, Janensch, Kiesel, Manzel, Schwechten. 10. Mai 1911: Verleihung des königlich sächsischen Professorentitels an den Maler Woldemar v. Reichenbach, keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Langer sowie an die Bildhauer Nikolaus Friedrich und Rusche (Bl. 28f.). 20. Sept. 1911: Konstituierung des Ausschusses, Wahl von Manzel zum Vorsitzenden; keine Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an die Bildhauer Menter und Richter, Befürwortung der Verleihung des Professorentitels an den Maler Jüttner, keine Entscheidung für den Architekten Laur (Bl. 34). Protokolle der Sitzungen des Ausschusses für Wahlen: 19. Okt. 1910 (v. Groszheim, Amersdorffer, Janensch, Scheurenberg, Schwechten): Mitglieder des Ausschusses 1910/11, Konstituierung des Ausschusses und Wahl von Scheurenberg zum Vorsitzenden; Vorschläge für die Wahlen der acht Mitglieder und drei Stellvertreter für die Landeskunstkommission; Nachfolger für die verstorbenen Mitglieder Skarbina und Friedrich in den Ausschüssen für allgemeine Angelegenheiten und akademische Ausstellungen (Bl. 31, 35). 8. Juli 1911 (Scheurenberg, Janensch, Koepping, G. Koch, Kampf): Vorschläge für Ersatzwahlen für die ständigen Fachausschüsse 1911/12 (Bl. 35). 10. Juni 1912 (Kampf, Janensch): Vorschläge für Ersatzwahlen für die ständigen Fachausschüsse 1912/13 (Bl. 38). 27. Juni 1913 (Manzel, Meyerheim, Schaper, Rüfer, Amersdorffer): Vorschläge für Neuwahlen für die ständigen Fachausschüsse (Bl. 39).
          Selchow, Bogislav Freiherr von (Bestand)
          BArch, N 428 · Bestand · 1897-1943
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Marineoffizier, Freikorpsführer und Schriftsteller Bogislaw Selchow Lebensdaten 4. Juli 1877 geb. in Köslin gestorben am 6. Februar 1943 gest. in Berlin Militärische Karriere 7.4.1897 Einstellung als Kadett der Kaiserl. Marine Mai 1897 Kadett an Bord von SMS Stein 6.12.1897 Teilnahme an der Belagerung des Hafens von Port au Prince auf Haiti mit SMS Stein 27.4.1898 Beförderung zum Seekadetten Apr. 1898- Sep. 1900 In verschiedenen Funktionen an Bord von SMS Moltke, Hela, Mars und Blücher Jan.-März 1900 Gehirnhautentzündung, Marinelazarett Kiel 3.9.1900 Fähnrich zur See 23.9.1900 Beförderung zum Leutnant zur See Nov. 1900- Nov. 1901 An Bord von SMS Sachsen, ab Okt. 1901 als Adjutant; am 4.9.1901 Kollision mit SMS Wacht bei Rügen, das daraufhin sinkt Nov. 1901- Sep. 1902 Adjutant an Bord von SMS Kaiser Wilhelm der Große 15.3.1902 Beförderung zum Oberleutnant zur See Okt.-Dez. 1902 Wachoffizier an Bord von SM Torpedoboot G 109 Jan.-Apr. 1903 Kompanieoffizier der zweiten Kompanie der I. Torpedoabteilung, im Apr. Funkkursus auf SMS Neptun Apr.-Sep. 1903 Wachoffizier an Bord von SM Torpedoboot G 109 Okt./Nov. 1903 Ausreise als Passagier nach Ostasien an Bord von SS König Albert Nov. 1903- Mai 1905 Wachoffizier an Bord von SMS Hertha im asiatischen Raum mit Heimreise nach Kiel über Afrika und das Mittelmeer 11.9.1904 Verleihung des Kung-Pai-Verdienstordens (Chinesische Silberne Erinnerungsmedaille) anlässlich einer Audienz bei der Kaiserinwitwe und dem Kaiser von China 11.2.1905 Verleihung des Königl. Siamesischen Kronenordens vierter Klasse anlässlich einer Audienz beim König von Siam Juni-Sep. 1906 Kommandant von SM Torpedoboote S 29, S 25 und S 30 sowie Dienste in der Minenkompanie und als Erster Offizier der Minensuchreservedivision Okt. 1906- Juni 1907 Marineakademie 6.3.1907 Beförderung zum Kapitänleutnant Juli 1907 Dienst an Bord von SMS Kurfürst Friedrich Wilhelm Aug.-Sep. 1907 Dienst an Bord von SMS Yorck Okt. 1907- Juni 1908 Marineakademie Juli-Sep. 1908 Sprachurlaub in England 22.8.1908 Ernennung zum Ehrenritter des Johanniter-Ordens Okt. 1908 Ausreise als Passagier nach Westafrika auf SS Lucie Woermann Nov. 1908- Nov. 1909 Erster Offizier an Bord von SMS Sperber Nov./Dez. 1909 Rückreise als Passagier nach Deutschland auf SS Lucie Woermann Dez. 1909- Jan. 1911 Admiralstab der Marine Jan. 1911- März 1913 Adjutant der Nordseestation 19.9.1912 Verleihung des Rote-Adler-Ordens 4. Klasse Apr. 1913- Nov. 1914 Erster Offizier an Bord von SMS Victoria Louise 22.3.1914 Beförderung zum Korvettenkapitän 17.7.1914 Verleihung der Königl. Krone zum Rote-Adler-Orden 4. Klasse 10.11.1914- 30.6.1915 Kommandeur des I. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments III (10.-25.11.1914); II. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments I (26.11.-31.12.1914); I. Btl. des Matrosen-Artillerieregiments II (1.1.-4.2.1915); des III. Btl. des Matrosenregiments 4 (5.2.-10.5.1915); des III. Btl. des Matrosenregiments 5 (11.5.-30.6.1915); Einsatzgebiet: Flandern 1.5.1915 Verwundung bei Het Sas/Belgien durch Granatsplitter in Kopf, rechte Schulter, rechten Arm und rechtes Bein 7.2.1915 Eisernes Kreuz II. Klasse Aug.-Dez. 1915 Erster Offizier an Bord von SMS Freya Jan.-März 1916 Reservelazarett Liebenstein Apr. 1916- Juli 1917 Erster Offizier an Bord von SMS Hannover, in dieser Funktion Teilnahme an der Schlacht am Skagerrak am 31.5./1.6.1916 30.6.1916 Verleihung des Eisernen Kreuzes I. Klasse 22.8.1916 Verleihung des Oldenburgischen Friedrich-August-Kreuzes I. und II. Klasse 14.9.1916 Neurasthenie als Kriegsdienstbeschädigung anerkannt durch das Kdo. von SMS Hannover Juli 1917- Kriegsende Admiralstab der Marine 1918 Veröffentlichung der Propagandaschrift „Weltkrieg und Flotte" 10.4.1918 Österreichisches Militärverdienstkreuz 3. Klasse mit Kriegsdekoration 20.5.1918 Verleihung der Großherzoglichen Hessischen Tapferkeitsmedaille 16.11.1918- 20.8.1919 Dezernent im Reichsmarineamt 20.8.1919 Beförderung zum Fregattenkapitän Ziviles Leben Nach seiner Verabschiedung aus der Marine begann Bogislav von Selchow ein Studium der Geschichte in Marburg und wurde zugleich von der Reichswehrbrigade Kassel mir der Bildung einer Freiwilligenformation aus Marburger Studenten zum Schutz der jungen Republik beauftragt. Von Selchow gründete das Freikorps „Studentenkorps Marburg" (StuKoMa) und kommandierte es in der Folge bei der Niederschlagung von spartakistischen und rätedemokratischen Unruhen in Thüringen. Dabei kam es am 20.3.1920 zum sog. Massaker von Mechterstädt, bei dem 15 als Aufrührer verdächtigte Arbeiter, die von einem Stoßtrupp des StuKoMa festgesetzt worden waren, erschossen - angeblich „auf der Flucht". Die wegen dieser Tötungen Angeklagten wurden in zwei aufsehenerregenden Prozessen freigesprochen, die Urteile von der Öffentlichkeit als Akt der Klassenjustiz mit Abscheu und Protest aufgenommen. Von Selchow hatte sich im Prozess vor seine Männer gestellt, und auch die Marburger Universität solidarisierte sich mit ihren Studenten und rehabilitierte sie vollständig. Daneben organisierte sich von Selchow in der rechtsextremen, später illegalen sog. Organisation Escherich (Orgesch), die er im westdeutschen Raum zeitweise führte. Die paramilitärische Organisation legte geheime Waffenlager für einen erwarteten Kampf gegen den Bolschewismus an und war für Morde an Persönlichkeiten des gegnerischen politischen Lagers verantwortlich. Enttäuscht vom Zögern Escherichs, einen offensiven Kurs gegen die Republik einzuschlagen, wandte er sich im Dezember 1922 wieder von der Orgesch ab, legte das Kommando des StuKoMa nieder und zog sich bis 1933 aus der politischen Öffentlichkeit zurück. Am 24.1.1923 wurde Bogislav von Selchow von der Universität Marburg promoviert. Bereits 1920 hatte er seinen ersten Gedichtband „Deutsche Gedanken" veröffentlicht, und bald reüssierte er mit seinen Gedichten im rechten Spektrum. Er betätigte sich nun als Schriftsteller und Geschichtsphilosoph und entwickelte, ganz Kind seiner Epoche, ein sog. Zeitwendemodell, das die geistesgeschichtliche und politische Entwicklung der Menschheit abbildete. Von Selchow definierte hierzu die von verschiedenen gesellschaftlichen Kräften geprägten Zeitalter der „Allzeit", der „Wirzeit" und der „Ichzeit". Dieses Denksystem wurde zur Grundlage für seine Werke und machte ihn gemeinsam mit dem von ihm immer wieder aufgegriffenen Topos des Heldischen zu einem ideologischen Wegbereiter des Nationalsozialismus. Sein Antisemitismus und Blick auf das Zeitgeschehen nach dem Untergang der alten Welt hatten ihn spätestens 1933 in die Nähe der NSDAP gebracht: Obwohl nie Parteimitglied, entwickelte er sich zum leidenschaftlichen Nationalsozialisten und gehörte zu den 48 Persönlichkeiten, die 1933 öffentlich zur Wahl Adolf Hitlers aufriefen. 1936 benannte sich die NS-Studentenkameradschaft, die aus der vormaligen Marburger Burschenschaft Germania hervorgegangen war, nach von Selchow. Am 9.6.1939 wurde er dann zum Ehrensenator der Philipps-Universität Marburg ernannt. Bestandsbeschreibung: Der Nachlass besteht aus zwei Schwerpunkten: den sog. Logbüchern und einer literarisch-philosophischen Materialsammlung, die durch Manuskripte ergänzt wird. Die sog. Logbücher liegen bis 1931 lückenlos vor und reflektieren in z. T. epischer Breite einzelne Erlebnisse und Sachverhalte. 39 der 51 „Logbücher enthalten Aufzeichnungen von Selchows aus seiner Zeit als aktiver Marineoffizier und als Führer des „Studentenkorps Marburg" im Freikorpseinsatz. Dazu kommen Kopien der Logbücher 61 bis 68, die lediglich Abbildungen enthalten und den Zeitraum von 1935 bis 1940 abdecken. Die „Logbücher" sind aber keine Tagebücher im engeren Sinne, sondern vielmehr durchkomponierte Erinnerungsbücher. Von Selchow übertrug seine auf Loseblattsammlungen festgehaltenen Tagebucheinträge - ein Beispiel hierfür findet sich in der Sammelmappe zum geplanten „Logbuch" 65 (N 428/86) - in ledereingebundene Folianten und verzierte seine Ausführungen u. a. mit kunstvollen Aquarell- und Federzeichnungen. Leere Stellen in den Logbüchern, auf denen in Bleistift Notizen zu den einzufügenden Bildern oder Zeichnungen eingetragen sind, nachzuvollziehen in N 428/46, geben Hinweis auf dieses Vorgehen. Die Basis der Logbücher, die Tagebuchblätter, aber auch seine Korrespondenz und weitere Unterlagen, die leider in den 1950er Jahren in privater Hand vernichtet wurde, sind bis auf Fragmente, die sich im vorliegenden Bestand finden, verloren. Die „Logbücher" legte von Selchow an, indem er zunächst seine Aufzeichnungen und ergänzendes Material in Einlegemappen sammelte und zusammenstellte. Gestützt auf diese Grundlage übertrug er Text und Illustration auf Blätter, die er in die in hochwertigen Ledereinbände, die das Wappen der Familie von Selchow und eingeprägte Beschriftungen tragen, einbringen ließ. Dieses Vorgehen lässt sich anhand der o. g. Sammelmappe nachvollziehen, andere Mappen verwendete er u. a. für andere Materialsammlungen wieder, siehe N 428/75. Den Quellenwert der „Logbücher" steigern die über 1.000 genau identifizierten Bilder und Fotos, die den Text über die Zeichnungen hinaus illustrieren. Die Abbildungen zeigen für die Zeit bis 1919 Orte, Schiffe, Alltagsszenen aus dem Soldaten- aber auch Privatleben in der Heimat und in internationalen Gewässern, Crews und Personen. Dazu kommen verschiedenste Dokumente wie Seekarten, Einladungen etc. Aus dem Überlieferungskontext lässt sich erschließen, dass die „Logbücher" in der hier vorliegenden Form wahrscheinlich in den 1930er-Jahren entstanden sind, verfügen die Bände 61 bis 68 doch über beschriftete Abbildungen und leergebliebenen Zwischenräumen für den einzutragenden Text. Durch seine Zugehörigkeit zum Uradel verfügte Bogislav von Selchow über einen großen Verwandten- und Bekanntenkreis. Die Logbücher geben Einblick in das Leben dieser Kreise von der Kaiserzeit bis zum Nationalsozialismus und spiegeln in den niedergeschriebenen Erinnerungen und der z. T. wiedergegebenen Korrespondenz die Fülle der dienstlichen und gesellschaftlichen Kontakte wider. Teils spektakuläre Einblicke in das Marineleben geben von Selchows Erinnerungsbücher, die die aktive Dienstzeit bei der Kaiserlichen Marine betreffen. Sie zeigen die Vielfalt des Erlebens und der Eindrücke als Offizier der Kaiserlichen Marine, die rund um die deutschen Kolonien im Einsatz war. Für die ersten Jahre der Weimarer Republik geben die sog. Logbücher wertvolle Einblicke in die Welt der Freikorps, vor allem des sog. Studentenkorps Marburg und der sog. Organisation Escherich; aber auch zur Organisation Consul pflegte von Selchow Kontakte - zu den beiden Letztgenannten finden sich zahlreiche Aussagen in den „Logbüchern". Seine Aufzeichnungen zeugen aber nicht nur für die Frühphase der Weimarer Republik vom Soldatischen im Denken von Selchows. Auch nach seinem Rückzug aus der Öffentlichkeit im Jahr 1922 blieb er in seiner Grundhaltung auch als in Berlin lebender Dichter, Schriftsteller und Geschichtsphilosoph immer Soldat. So geben die „Logbücher" unmittelbare und einzigartige Eindrücke vom Leben eines - zudem adligen - Angehörigen des kaiserlichen Offizierkorps der Marine und von seinen Reaktionen auf den Zusammenbruch der alten Ordnung. Mentalitätsgeschichtlich ist dieser Teil des Nachlasses für den Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik aufschlussreich und wohl der einzige dieser Art, der über die revolutionären Ereignisse in Berlin Auskunft gibt. Sein Wert dürfte unter der Hinzuziehung der Veröffentlichungen von Selchows, besonders seiner Autobiographie „Hundert Tage aus meinem Leben" aus dem Jahr 1936 steigen. Der Nachlass illustriert das Verhältnis von Selchows zum keineswegs unkritisch gesehenen alten und zum verachteten neuen System. Die Kopien der „Logbücher" für die Jahre 1935 bis 1940 dokumentieren in ihren Abbildungen zudem von Selchows Nähe und Zugang zu Teilen der Führungsriege der NSDAP. Neben den Logbüchern bildet der literarisch-philosophische Nachlass von Selchows den zweiten Schwerpunkt des Bestandes. Von Selchow versuchte sich als konservativ-nationalistischer Denker an der Etablierung eines Zeitenmodells, das die Weltgeschichte in geistige Epochen einteilte, denen er bestimmte Entwicklungsschritte der Menschheit in geistiger, aber auch wissenschaftlicher, politischer, religiöser Hinsicht zuordnete. Er folgte damit einem Forschungstrend seiner Zeit. Sein Nachlass aus dieser Lebensphase als Geisteswissenschaftler umfasst Sammlungen von verschiedenartigen, oft losen Materialien, Texten, kleineren Publikationen, Zeitungsartikeln und eigenen Entwürfen, aber auch großen Schaubildern, welche die Grundlage bzw. Zwischenschritte der schriftstellerischen Arbeit darstellen: der Zettelkasten eines konservativ-nationalistischen Schriftstellers der 1920/30er Jahre, angereichert mit eigenen von teils veröffentlichten, teils unveröffentlichten Manuskripten. Die Überlieferung diese Materials, die sich anhand der Schaubilder nachvollziehen lässt, ist jedoch unvollständig, Materialien zu einzelnen Themenbereichen fehlen, wurden aber u. U. schlicht nicht angelegt. Hinweise auf andere Bestände BArch MSg 100 (Bogislav Frhr. von Selchow: Deutsche Marineoffiziere) BArch N 253/262 (Nachlass Alfred von Tirpitz, Schriftwechsel, Buchstabe S) BArch RM 5/920 (Kritik des Korvettenkapitäns von Selchow an Geburtstagsglückwunsch der Angehörigen des Admiralstabs für Großadmiral v. Holtzendorff, Jan. 1919) Vorarchivische Ordnung: Die sog. Logbücher liegen durchgehend für die Jahre 1897 bis 1931 vor. Das Bundesarchiv erwarb die Bände 39 bis 54 bereits 1957 zusammen mit dem nicht-militärischen Nachlass von Selchows und kaufte 1960 die restlichen Stücke der Marine-Offizier-Hilfe, heute: Marine-Offizier-Vereinigung, ab. Die ersten beiden Bände und Band 51 der ehemals insg. 68 Logbücher enthielten familienhistorische Informationen und fehlten bereits beim Erwerb des Nachlasses; während Band 1 sich weiterhin in Familienbesitz befindet, gilt Band 2 seit 1945 als verschollen. Ebenso verhält es sich mit den aus Unterlagen und Briefen bestehenden Hauptnachlass, der 1957 in Privathand vernichtet wurde. Ergänzt werden diese Bände durch die Kopien der „Logbücher" 61 bis 68 für den Zeitraum September 1935 bis Dezember 1940. Die Originale dieser Logbücher befinden sich weiterhin in Familienbesitz. Sie unterscheiden sich von den „Logbüchern", die für die Jahre bis 1931 vorliegen dadurch, dass sie ohne Text geblieben sind. Lediglich Bilder und Fotos wurden hier eingeklebt und auch nur diese Seiten kopiert und in den hier vorliegenden Nachlass übernommen. Diese Bestandsergänzung konnte 1987 in Kooperation mit von Selchows Neffen Wolfgang von Selchow, in dessen Besitz sich die „Logbücher" 61 bis 68 zu diesem Zeitpunkt befanden, durchgeführt werden. Trotz dieser Ergänzung klafft im Bestand eine Lücke, deren Zustandekommen anhand der vorliegenden Informationen nicht geklärt werden kann: Während über den Verbleib der Bände 1, 2 und 51 Informationen vorliegen, ist der Verbleib und der Inhalt der Bände 55 bis 60, die den Zeitraum Januar 1932 bis August 1935 abdecken, unbekannt. Zu den Erinnerungsbüchern tritt das literarisch-geschichtsphilosophische Archivgut, welches das geistige Schaffen von Selchows ab 1920 abdeckt. Die sog. Logbücher und das literarische Material verblieben nach dem Umzug des Militärarchivs nach Freiburg im Jahr 1968 aufgrund der literarischen Anteile zunächst bei der Hauptdienststelle in Koblenz. Erst 1976 kam der Nachlass nach Freiburg, wo in der Militärgeschichtlichen Sammlung unter der Signatur MSg. 100 bereits seit 1957 bzw. z. T. seit 1964 die sog. Wimpelbretter sowie die sog. Ehrentafeln lagerten - Personalbögen der deutschen Marineoffiziere von 1848 bis 1909 bzw. Kurzbiographien und Bilder aller zwischen 1914 und 1918 und in den Nachkriegskämpfen gefallenen und gestorbenen Offiziere der Marine. Zitierweise: BArch, N 428/...

          Schlichtungsausschuss Freiburg (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, N 200/1 · Bestand · 1917-1933
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

          Entwicklung der Schlichtungsausschüsse: Mit dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5.12.1916, RGBl. Seite 1333ff erhoffte sich die Oberste Heeresleitung, den militärischen Rückschlägen eine Heimatfront entgegensetzen zu können: eine zweite Mobilmachung sollte die arbeitende Zivilbevölkerung der Kriegswirtschaft zuführen. Der Rat der Volksbeauftragten hob dann auch am 12.11.1918 dieses Gesetz sofort auf, RGBl. Seite 13003f. Lediglich eine Bestimmung des Gesetzes blieb mutatis mutandis in Kraft: "Niemand darf einen Hilfsdienstpflichtigen in Beschäftigung nehmen, der bei für die Kriegsführung oder Volksversorgung bedeutenden Behörden oder Betrieben beschäftigt ist ..., sofern der Hilfsdienstpflichtige nicht eine Bescheinigung seines letzten Arbeitgebers darüber beibringt, dass er die Beschäftigung mit dessen Zustimmung aufgegeben hat. Weigert sich der Arbeitgeber, die von dem Hilfsdienstpflichtigen beantragte Bescheinigung auszustellen, so steht diesem die Beschwerde an einen Ausschuss zu, der in der Regel für jeden Bezirk einer Ersatzkommission zu bilden ist und aus einem Beauftragtten des Kriegsamtes als Vorsitzenden sowie aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht. Je zwei dieser Vertreter sind ständig, die übrigen sind aus der Berufsgruppe zu entnehmen, welcher der beteiligte Hilfsdienstpflichtige angehört. Erkennt der Ausschuss nach Untersuchung des Falles an, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt, so stellt er eine Bescheinigung aus, die in ihrer Wirkung die Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessende Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst gelten [§ 9]. Für die Berufung der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in die Ausschüsse ... durch das Kriegsamt sind Vorschlagslisten wirtschaftlicher Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einzuholen [§ 10]." Diese Ausschüsse, die ab 1.1.1917 als vorläufige Ausschüsse, dann ab 1.2.1917 als Schlichtungsausschüsse konstituiert wurden, entwickelten sich aus ihren begrenzten Anfängen rasch zu einem der wichtigsten Instrumente der Tarifparteien in deren politischen Auseinandersetzungen um Löhne und Arbeitsbedingungen. Die Verfahrensakten spiegeln so die soziale und wirtschaftliche Entwicklung vom Ende des Kaiserreichs bis zum Ende der Weimarer Republik wieder, insbesondere die Hauptprobleme der Nachkriegszeit: die Wiedereingliederung der Kriegsteilnehmer in den Arbeitsprozess, die wirtschaftliche Katastrophe im Gefolge des Ruhrkampfs und die Inflation. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20.1.1934, RGBl. Seite 45ff. beseitigte mit der Aufhebung der Schlichtungsausschüsse § 65 Nr. 7 endgültig die Tarifautonomie, die durch die Notverordnungen bereits stark beschnitten worden war. Gemäß dem halbmilitärischen Charakter des Hilfsdienstgesetzes entsprach die Zuständigkeit der Schlichtungsausschüsse den Landwehrbezirken. Die Ausschussmitglieder wurden vom Kriegsamt ernannt, die Institution ressortierte zunächst beim Stellv. Generalkommando des XIV. Armeekorps. Nach dem Zusammenbruch wechselten die Ressortministerien, bis sich die neue Verwaltung eingespielt hatte. Das Ministerium für soziale Fürsorge, das spätere Arbeitsministerium, ging 1924 im Innenministerium auf. Erst allmählich fanden die Arbeitsweise und die rechtliche Zuständigkeit der Schlichtungsausschüsse ihren festen Rahmen. Dieser Prozess war mit der Schlichtungsverordnung des Reiches vom 30.10.1923, RGBl. Seite 1043ff abgeschlossen. Die Schlichtungsverordnung hatte die Kompetenzen der Ausschüsse auf die sogen. Gesamtstreitigkeiten, kollektivrechtlich regelbare Fragen wie Tarife, Arbeitszeit usw. konzentriert und die Einzelstreitigkeiten, Rechtsstreit über an sich geregelte Verhältnisse wie Kündigungswirksamkeit usw. an die Arbeitsgerichte verwiesen. Da diese in Baden noch nicht existierten, nahmen die Schlichtungsausschüsse deren Aufgaben zusammen mit den älteren Kaufmanns- und Gewerbegerichten bis 1927 wahr. Der Schlichtungsausschuss Freiburg: Der im Jahr 1917 für das Gebiet des Bezirkskommandos Freiburg gebildete Schlichtungsausschuss Freiburg umfasste die Amtsbezirke Freiburg, Emmendingen, Staufen, Waldkirch und Breisach. Nach der Neuordnung des Schlichtungswesens durch die Verordnung vom 30.10.1923 blieb Freiburg Schlichtungsausschusssitz, umfasste von nun an jedoch die Arbeitsnachweisbezirke Lahr, Kehl; beide vorher beim Schlichtungsausschuss Offenburg; Offenburg, Lörrach und Freiburg mit den Verhandlungszweigen Lörrach, Lahr und zeitweise Offenburg. Durch den Erlass des Badischen Finanz- und Wirtschaftsministers vom 4.7.1933 wurde der Schlichtungsausschuss Freiburg aufgelöst. Die Auseinandersetzung um Aufgaben, Unabhängigkeit und Rechtsqualität der Schlichtungsstellen wurchs in Freiburg besonders in den Jahren 1921/22 zu heftiger öffentlicher Kontroverse; darüber geben die im vorliegenden Bestand erhaltenen Handakten des Schlichtungsausschussvorsitzenden, des Freiburger Ordinarius für Handels- und Arbeitsrecht Heinrich Höniger, deutlicher als in den Parallelbeständen Auskunft. Ordnung und Verzeichnung: Die Akten der Schlichtungsausschüsse wurden im Generallandesarchiv von Inspektorenanwärtern zu kurzfristigen Übungszwecken sowie von Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verzeichnet. Für die Erschließung hatte das nicht nur den ständigen Wechsel der Bearbeiter zur Folge, sondern erzwang auch den Verzicht auf naheliegende Bewertungskriterien. Die gleichförmigen wenn auch nicht lückenlosen Einzelfallakten hätten Kassation erlaubt: damit waren die Bearbeiter jedoch überfordert. Zugleich enthalten aber auch Akten aus Einzelstreitigkeiten eine Fülle von schwer zugänglichen Infromationen über lokale Arbeitsverhältnisse, Betriebsgrößen, die Bildung von Betriebsräten und die Aktivität der Gewerkschaften, die die Gesamtarchivierung rechtfertigen. Im Schlichtungsausschuss Freiburg wurde, andern als bei den übrigen Schlichtungsausschüssen, bereits selbst die Ordnung der Akten nach Wirtschaftszweigen und Tarifgebieten vorgenommen; häufig wurden mehrere Fälle zu einem Faszikel zusammengeheftet. Die Akten des Schlichtungsausschusses Freiburg wurden 1979 von der Archivinspektoranwärterin Iris Sonnenstuhl verzeichnet. Den Index fertigte Gebhard Füßler, die Reinschrift Mitarbeiter einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Literatur: Huber Rapach, Die Schlichtung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und ihre Probleme unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. Berlin 1964. Diss. Köln 1963, Sozialpolitische Schriften 18. Dezember 1987 Konrad Krimm Kornelia Enneking Der Bestand trug im GLA die Signatur 445 und gelangte im Zuge des Beständeausgleichs zwischen GLA und StAF Anfang der neunziger Jahre ins Staatsarchiv Freiburg. Die Ordnung der Bestellnummern wurde nicht geändert, insofern ist die Nennung der Vorsignaturen im Findbuch überflüsssig. Das analoge Findmittel des vorliegenden Bestands wurde samt Einleitung im Juni 2015 von Judith Zimmermann in Scope Archiv übertragen. Die Einleitung wurde leicht gekürzt. Der Bestand N 200/1 umfasst 213 Faszikel und misst 3,1 lfd.m. Christof Strauß

          Sanitätsamt (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 113 · Bestand · 1815-1920
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Der Auf- und Ausbau eines militärischen Sanitätswesens erfolgte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ein preußisches Sanitätskorps bestand bereits seit 1873. An seiner Spitze stand der Generalstabsarzt der Armee, der zugleich Chef der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums, Direktor der Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen und Vorsitzender des dortigen wissenschaftlichen Senats war. In seine Kompetenz fielen auch die persönlichen Angelegenheiten der Militärärzte und sonstiger Sanitätspersonen. Die Verbindung vom Generalstabsarzt zu den in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufgebauten Sanitätsämtern der Armeekorps, die ihrerseits gemäß der Militärkonvention vom 25. November 1870 unter dem ausschließlichen Oberbefehl des Reiches standen, hielten seit 1906 die vier Sanitätsinspektionen in Posen, Berlin, Kassel und Straßburg. 1912 wurde eine weitere Inspektion in Danzig eingerichtet. Unter Obergeneralärzten im Generalmajorsrang umfassten sie als oberste Aufsichtsbehörden das Gebiet mehrerer Armeekorps, denen je ein Sanitätsamt unter einem Korpsgeneralarzt zugeteilt war. Persönlich dem kommandierenden General und dem Generalstabsarzt der Armee unterstellt, war er der ärztlich-technische Referent des Generalkommandos in allen Fragen des Gesundheits- und Krankenwesens sowie Leiter des Sanitätsamtes als militärärztlicher Provinzialbehörde ihres Zuständigkeitsbereiches. Im Falle des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps waren dies die Länder Baden und Hohenzollern sowie Teile des Oberelsasses mit Ausnahme der badischen und hohenzollerischen Gebiete, die zu den Festungen Germersheim, Straßburg, Neubreisach und Idstein zählten. Seine Aufgaben umfassten im Frieden den Gesundheits- und Krankendienst beim Heer und den militärischen Anstalten sowie alle für den Kriegssanitätsdienst erforderlichen Vorbereitungen und Einrichtungen. Organisatorisch wurde dabei zwischen dem Sanitätsdienst bei den Truppen, der alle Truppenteile, Militärbehörden, Anstalten u.ä. umfasste, und in den Lazaretten unterschieden. Deren Verwaltung teilten sich das Sanitätsamt und die Korpsintendantur (beim XIV. AK waren die Abt. IV b und VI zuständig), wobei ersteres für die medizinischen, letztere für die ökonomisch-verwaltungstechnischen Belange zuständig war. Im Kriegsfall übernahm ein stellvertretender Korpsgeneralarzt die Aufgaben, Pflichten und Rechte des dem Feldheer zugeteilten Korpsgeneralarztes und damit die Verantwortung für die Organisation des Sanitätsdienstes im Heimatgebiet. In dieser Eigenschaft hat er für die Errichtung von Reservelazaretten in geeigneten Gebäuden, ihre personelle Besetzung mit Heil- und Pflegepersonal sowie die Ausbildung von Ersatzreservisten zu Militärkrankenwärtern Sorge zu tragen. Wurden an einem Ort mehrere Reservelazarette eingerichtet, konnte er die Oberleitung über diese Lazarette an einen älteren Sanitätsoffizier als Reservelazarettdirektor delegieren. Dieser hatte die ihm unterstellten Lazarette zu besichtigen und Missstände, die er in eigener Verantwortung abzustellen nicht befähigt war, dem Sanitätsamt zu melden, das seinerseits gegebenenfalls die stellvertretende Intendantur benachrichtigte. Dem stellvertretenden Korpsgeneralarzt unterstanden auch alle Einrichtungen der freiwilligen Krankenpflege, v.a. die Vereinslazarette, Genesungsheime und Privatpflegestätten. Ihre Beaufsichtigung teilte er sich mit dem Territorialdelegierten der freiwilligen Krankenpflege. Bestandsgeschichte: Die Archivgeschichte des Sanitätsamtes des XIV. Armeekorps ist mit der des stellvertretenden Generalkommandos identisch und kann im Repertorium Abt. 456 F 8 Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps (1914-1924) nachgelesen werden. Festzuhalten ist hier nur, dass gemäß den Bestimmungen des den Bestimmungen des Versailler Vertrags die Formationen des kaiserlichen Heeres aufgelöst werden mussten. Zu diesem Zwecke wurde eine zivile Behörde geschaffen, das sog. Abwicklungsamt des früheren XIV. Armeekorps, und die Auflösungs- und Nachkommandos des früheren XIV. Armeekorps in Abwicklungsstellen umbenannt. Dementsprechend war die für das Sanitätsamt zuständige Abteilung die Abwicklungstelle Sanitätsabteilung 14, bei der bis zum Jahre 1922 die Akten des Sanitätsamtes und der einzelnen Lazarette gesammelt wurden. Über Heilbronn, wohin das Abwicklungsamt auf Druck der Allierten im Jahre 1920 verlegt worden war, gelangten die Akten nach Auflösung des Abwicklungsamtes im Jahre 1921 zunächst an seine Nachfolgebehörde, die Reichsarchivzweigstelle Heilbronn, und über diese im Jahre 1924 an die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart. Laut dem dort erstellten Einlieferungsverzeichnis (EV 113) umfasste der Bestand ursprünglich 740 Einheiten, wovon schon im Einlieferungsverzeichnis 73 als fehlend angezeigt wurden und 59 Einheiten auf das stellvertretende Generalkommando entfielen. Von diesem Gesamtbestand wurden vor der Abgabe der Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe im Jahre 1949386 Akteneinheiten vernichtet, davon 33 Einheiten des Generalkommandos IV b. Bearbeiterbericht: Vorliegender Bestand wurde im Rahmen der Ausbildung für den höheren Archivdienst von den Staatsarchivreferendaren Norbert Haag und Dieter Speck unter Anleitung und Aufsicht des Unterzeichneten im Juni und Juli 1989 verzeichnet. Dabei wurden 4 Bünde, die beim Generalkommando des XIV. Armeekorps, Abt. IVb, entstanden waren, ausgeschieden und provenienzgerecht eingeordnet. Der Bestand umfasst jetzt Unterlagen des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Frieden), des Sanitätsamts XIV. Armeekorps (Krieg) und der Sanitätsabteilung XIV. mit insgesamt 6 lfd. m. Kassationen wurden nicht durchgeführt. Karlsruhe, im Oktober 1989 Kurt Hochstuhl

          Reichswirtschaftsministerium (Bestand)
          BArch, R 3101 · Bestand · 1869-1946
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Durch Erlass vom 21. Oktober 1917 Übertragung der aus dem Reichsamt des Innern ausgeglie‧derten wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben auf das neu gegründete, dem Reichs‧kanzler direkt unterstellte Reichswirtschaftsamt; Anfang 1919 Aufwertung zum Reichs‧wirtschaftsministerium (RWM); mit der Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung 1919 Übertragung der Lenkung und Abwicklung der Kriegsrohstoffabtei‧lungen auf das RWM; 1920 nach Bildung des Reichsministeriums für Ernährung und Land‧wirtschaft Auflösung der kurzzeitigen Vereinigung mit dem Reichsernährungsministerium; 1921 Abgabe der Zuständigkeit für die Binnenschifffahrt und 1926 für die Seeschifffahrt an das Reichsverkehrsministerium; mit Auflösung des Reichsschatzministeriums 1923 Über‧nahme der elektrowirtschaftlichen Gesetzgebung und anderer wirtschaftlicher Aufgaben au‧ßerhalb der Kompetenz des Reichsfinanzministeriums; 1933 Abgabe der Arbeitsgebiete Wirtschaftswerbung, Ausstellungs-, Messe- und Reklamewesen an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda; Abtrennung der Devisenbewirtschaftung vom RWM, Bildung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung; 1934 Vereinigung mit dem preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit; 1935-1938 offizielle Bezeichnung: Reichs- und Preußi‧sches Wirtschaftsministerium; 1936 Abgabe der Zuständigkeit für das Verfügungsrecht über Rohstoffe, Devisen, Arbeitskräfte und das Beschaffungsprogramm an die Vierjahres‧planbehörde; nach der Zentralisierung der beiden Behörden 1937 Übergang wichtiger Teile der Vierjahresplanbehörde an das RWM: die Rohstoffbewirtschaftung, das Außenhandelsreferat und der Generalbevollmächtigte für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung; 1941 Übertragung des Bereichs Energiewirtschaft auf den Generalinspektor für Wasser und Energie; nach Auf‧bau der Reichsbergbehörden 1943 Schaffung der Hauptabteilung "Der Oberberghauptmann"; mit Erlass vom 2. September 1943 über die Konzentration in der Kriegswirtschaft Übertragung der Zuständigkeit auf den Gebieten der Rohstoffversorgung, Produktion und Rüstungsindustrie auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion: Zuständigkeit des RWM (vgl. Speer-Erlass vom 29. Oktober 1943) für die zivile Produktion, die allgemeine Wirtschaftspolitik, das Handels- und Gewerbewesen, den Bergbau und die Wirtschaftsfinanzierung. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Als durch die Fliegerangriffe in der zweiten Novemberhälfte 1943 das Hauptgebäude in der Behrenstraße zerstört wurde, hatte sich das RWM für diesen Fall bereits vorbereitet. Mit Verfügung vom 12. Juli 1943 hatte der Leiter der Hauptabteilung II i.V. Maßnahmen zur "Sicherung von Akten und Arbeitsmaterial für den Fall von Bombenschäden" angeordnet. Das Aktenmaterial sollte überprüft und, sofern es als besonders kriegswichtig eingestuft würde, im RWM bombensicher untergebracht werden. Doppelstücke und von unentbehrlichen Vorgängen anzufertigende Abschriften sollten außerhalb Berlins gesichert werden. Hinzu kam die wirtschaftliche Notwendigkeit, infolge von Rohstoffmangel Altpapier der Papierindustrie zur Verfügung zu stellen. Nur wenige Tage später, am 20. Juli 1943 folgte eine entsprechende Anordnung. Entbehrliche und für zukünftige Arbeiten bedeutungslose Akten sollten zum Einstampfen abgeliefert werden. "Akten, die auch für die Zukunft von Wert sind, sei es als Grundlage für Rechtsverhältnisse irgendwelcher Art, sei es als Quelle zur Geschichte des Amtes oder der Wirtschaftsverwaltung, müssen vor der Vernichtung ausgeschlossen werden." Sie sollten - sofern nicht mehr benötigt - "für die Abgabe an das Reichsarchiv in Potsdam oder das Preußische Staatsarchiv" bereitgehalten werden. Die Hauptabteilung OBH berichtete am 14. August 1943, dass in den Registraturen II Bg und OBH ca. 1900 Aktenbände ausgesondert und bereits von mit der Abholung betrauten Firma abgefahren worden seien. Im Zuge der Auslagerung des RWM aus Berlin erließ der Staatssekretär am 16. März 1945 eine besondere Verordnung über die Sicherung von Aktengut. Bemerkenswert ist der 2. Punkt: "Durch die bisherigen Luftangriffe ist im Deutschen Reich wertvolles und z.T. unersetzliches Material aus der Übersicht über die wirtschaftlichen Maßnahmen der Vergangenheit verlorengegangen. Da für die Wirtschaftsführung zur Fortentwicklung wirtschaftlicher Maßnahmen die Kenntnis der Tatbestände, Motive, Argumente und Gegenargumente der bisherigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen von besonderer Bedeutung ist, so muss jedes Material, das diese Kenntnis noch vermitteln kann, gesichert werden. Ich habe daher angeordnet, dass die dafür in Frage kommenden Unterlagen aus Akten und Schriftgut archivmäßig zusammengefasst und luftschutzmäßig gesichert untergebracht werden. Die Hauptabteilungen haben daher aus ihren Akten- und Schriftgutbeständen die entsprechenden Materialien auszusondern und nach Art und Menge Herrn Dr. Lück abtransportbereit zu melden." Lück gehörte zur "Volkswirtschaftlichen Abteilung", der Ohlendorf bevorzugtes Interesse schenkte. Es ist nicht auszuschließen, dass durch diese Aktion wichtige Teile des RWM gerettet werden konnten. Ingesamt wurde eine Reihe von Ausweichstellen eingerichtet. Archivische Bearbeitung Bei Übernahme der Überlieferungen des ZStA in das Bundesarchiv musste zunächst die eindeutige Benutzbarkeit des Bestandes gewährleistet werden. In einem ersten Schritt wurde daher aus rein praktischen Erwägungen heraus festgelegt, die Signierung des größeren Potsdamer Teilbestandes beizubehalten und die Koblenzer Akten umzusignieren, indem jede Aktensignatur mit 30.000 addiert wurde (Beispiel: alt R 7/ 1196 ist neu: R 3101/ 31196). Der Klassifikation des zweiten Teils des Findbuches wurde der Geschäftsverteilungsplan von 1943 zugrunde gelegt. Aus den Koblenzer und Potsdamer Teilbeständen wurden die nicht nach Schlagworten klassifizierten Akten erfasst und zusammengeführt. Die Grundlage für die Klassifikation bildet der Geschäftsverteilungsplan von 1943. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind vor allem Unterlagen zu folgenden Schwerpunkten: - Personal- und Verwaltungsangelegenheiten - Allgemeine Wirtschaftspolitik, hier insbesondere zu Industrie- und Handelskammern - Wirtschaftliche Mobilmachung - Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse und Lenkung der Industrie - Durchführung der Versorgung (Handel, Handwerk, Gewerbe) - Bank- und Kreditwesen - Finanzierung wirtschaftlicher Unternehmungen und Übernahme von Reichsgarantien in verschiedenen Industriezweigen - Exportkredite, Kreditversicherung und Garantien für den Wirtschaftsausbau im Ausland Zitierweise: BArch, R 3101/...

          Reichssicherheitshauptamt (Bestand)
          BArch, R 58 · Bestand · Ca. 17. Jh. - 1945 (1946, 1957-1960)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge‧stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits‧haupt‧amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner) geführten Reichssi‧cher‧heits‧hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per‧sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be‧kämp‧fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal‧poli‧zei‧amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus‧wer‧tung Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 17.03): 1917-1945 (138): Personal, Organisation, Geschäftsverwaltung verschiedener SS- und SD-Stellen 1917-1919, 1933-1945 (12), politische Lage (mit Berichten), Arbeiterbewegung, kommunistische und sozialdemokratische Aktionen, Kirchenangelegenheiten (jeweils In- und Ausland) 1921-1945 (22), Schulungstätigkeit (auch kirchenpolitische Schulung) 1936-1944 (13), Literaturnach‧weise (historische und zeitgenössische Unterlagen) 1927-1943 (9), Vorlesungsverzeichnisse, Seme‧ster- und Seminararbeiten, verschiedene Aufzeichnungen 1923-1945 (15), Hexenwesen, Zauberei (mit Quellennachweisen) 1932-1942 (36), Geheimes Staatspolizeiamt, Berlin 1933-1943 (14), Geheime Staatspolizei Bremen 1934 (1), Staatspolizei(leit)stellen - mit verschiedenen Außen(dienst)stellen und Grenz(polizei)kommissariaten - Düsseldorf, Hamburg, Karlsruhe, Königsberg (Preußen), München, Saarbrücken, Prag 1933-1944 (15), Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Be‧reich des Militärbefehlshabers in Frankreich, Paris 1944 (1) Teil 2 (vormals: BArch, R 58): 1920-1945 (1.670): Dienststellenverwaltung: Zentralbehörden der Sicherheitspolizei und des SD 1933-1945 (21), Mittel- und Unterbehör‧den 1933-1945 (6), Reichsstiftung für Länderkunde 1943-1944 (5), Schriftverkehr und Schriftgutverwaltung 1933-1945 (20), Beschaffungswesen, v.a. Waffen und Geräte 1933-1945 (15), Fahrzeuge 1936-1944 (10), Literaturbeschaffung 1941-1944 (9), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1933-1945 (13), Personalangelegenheiten im Allgemeinen 1933-1945 (10), Angelegenheiten einzelner Dienststellen und Personen 1936-1945 (97), Heranziehung von Hochschullehrern durch die Forschungsstelle Orient 1944-1945 (3), Ein‧stellung, Ausbildung und Schulung 1930-1945 (22), Disziplinarmaßnahmen 1934-1944 (4) Überwachung und Verfolgung von politischen Gegnern: Grundsätze und Richtlinien 1933-1945 (6), Lageberichte und Übersichten aus dem gesam‧ten Reichsgebiet 1931-1944 (34), Lageberichte, v.a. einzelner Staatspolizei(leit)stellen 1933-1939 (68), Verhängung von Schutzhaft und "Sonderbehandlung" 1933-1945 (5), Über‧wachung und Verfolgung der Arbeiterbewegung im Allgemeinen 1928-1944 (27), Volksfront, Einheitsfront 1925-1940 (15), Deutsche Einheitspartei 1937-1940 (3), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und sozialistische Splittergruppen 1931-1943 (23), Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und kommunistische Splittergruppen 1932-1942 (41), einzelne sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische politische Organisationen 1926-1942 (17), sozialistische und kommunistische Jugend- und Sportorganisationen 1931-1941 (26), "Rote Hilfe" 1930-1939 (16), kulturpolitische Organisationen, Freidenker 1927-1941 (12), sozialpolitische, Berufs- und sonstige Organisationen 1920-1941 (7), Ge‧werkschaftsbewegung 1922-1944 (20), anarcho-syndikalistische Bewegung 1930-1940 (5), katholische und evangelische Kirchen 1933-1945 (16), Sekten und Freimaurer 1933-1943 (10), Juden im "Altreich" 1933-1944 (16), Juden in eingegliederten und besetzten Gebieten 1937-1944 (4), zionistische Bewegung 1933-1944 (5), antisemitische Propaganda 1936-1941 (6), nationale, liberale, konservative und monarchistische Gegner 1931-1945 (11) Überwachung der NSDAP, von deren Gliederungen und der Wehrmacht: NSDAP und Wehrmacht im Allgemeinen 1933-1943 (1), Dienststelle Ribbentrop 1937 (1), Deutsche Arbeitsfront 1933-1940 (2), ausländische nationalsozialistische und faschistische Gruppen und ausländische Emigranten in Deutschland 1934-1942 (1), 20. Juli 1944, 1944 (1) Überwachung unpolitischer Organisationen und wirtschaftlicher Unternehmen: unpolitische Organisationen 1929-1941 (3), Sport-, Jugend- und Gesellschaftsvereine 1930-1942 (2), Konsumgenossenschaften 1934-1941 (6), Kunstsprachorganisationen (Esperanto und andere) 1933-1943 (10), wirtschaftliche Unternehmen, v.a. Versicherungen 1933-1942 (13) Abwehr und Bekämpfung von Spionage und Sabotage: Abwehr von Spionage, Landesverrat und Sabotage im Allgemeinen 1933-1945 (22), Lan‧desverrat und Spionage 1933-1945 (9), Sabotage und Attentate 1933-1945 (13) Maßnahmen gegen Ausländer und in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebie‧ten: Behandlung von Ausländern im Allgemeinen 1933-1944 (3), ausländische Arbeiter 1934-1944 (3), Kriegsgefangene 1938-1945 (4), nationale Minderheiten im Reichsgebiet und in eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten 1934-1944 (1), staatspolizeiliche Maßnahmen in Österreich 1938-1943 (7), Tagesrapporte der Staatspolizeileitstelle Wien 1938-1940 (11), Stimmungs- und Lageberichte aus Österreich 1939-1944 (6), Sudetenland, Protektorat Böhmen und Mähren 1938-1945 (4), eingegliederte Ostgebiete und Generalgou‧vernement für die besetzten polnischen Gebiete 1939-1945 (3), Dänemark und Norwegen 1940-1945 (14), Eupen-Malmedy, angegliederte Westgebiete (Elsass, Lothringen, Luxem‧burg) 1940-1943, besetzte Westgebiete (Niederlande, Belgien, Frankreich) 1940-1944 (8), besetzte Ostgebiete (Baltikum, UdSSR) 1941-1945 (24), Jugoslawien, Ungarn, Siebenbür‧gen, Mazedonien, Operationszone Adriatisches Küstenland 1941-1945 (6) Verfolgung und Bekämpfung der unpolitischen Kriminalität: Restakten der Kriminalpolizei 1935-1944 (3) Überwachung der öffentlichen Meinung und Stimmung des Volkes: Grundsätze der Berichterstattung des Sicherheitsdienstes der SS (SD) 1937-1945 (2), Be‧richte zur innenpolitischen Lage 1939 (2), Meldungen aus dem Reich: Allgemeines, Gegner, kulturelle Gebiete, Volkstum und Volksgesundheit, Verwaltung und Recht, Wirtschaft, Luft‧krieg 1939-1943 (39), SD-Berichte zu Inlandsfragen 1943-1944 (10), regionale Stimmungs‧berichte 1943-1945 (2), Propaganda gegen ausländische Meldungen und "staatsfeindliche" Beeinflussung der öffentlichen Meinung 1933-1944 (3), Bekämpfung antinationalsozialisti‧schen Schrifttums 1933-1944 (11), Überprüfung und Verbot von Büchern und Broschüren 1933-1943 (66), Überwachung der Presse 1933-1945 (55), Rundfunk 1933-1945 (20), Musik, Theater, Film, Kunst 1935-1943 (2), Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1939-1945 (1), Volkstum 1939-1944 (1), Lage der allgemeinen Verwaltung 1939-1945 (4), Rechtspflege 1939-1942 (1), Wirtschaft 1939-1943 (1) Beschaffung und Auswertung von Nachrichten aus dem Ausland: Auslandsnachrichten im Allgemeinen 1938-1945 (16), Überwachung von Reisen in das Ausland 1936-1939 (10), deutsche Staatsangehörige und Emigranten im Ausland 1933-1943 (6), deutsche Minderheiten im Ausland 1933-1943, Nachrichten über einzelne Staaten: Abessinien, Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Arabien, Argentinien, Australien, Bel‧gien, Brasilien, Bulgarien, Burma, Chile, China, Dänemark, Ekuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, Korea, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nie‧derlande, Norwegen, Österreich, Palästina, Polen, Portugal, Rhodesien, Rumänien, Schwe‧den, Schweiz, Sowjetunion, Spanien, Südafrika, Syrien, Transjordanien, Tschechoslowakei, Türkei, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern 1931-1945 (188) Einzelfälle von Verfolgung und Überwachung: Listen, Karteien und Sammelakten, v.a. über politische Gegner aus der Weimarer Republik 1934-1944 (7), Kartei über aus dem Kirchendienst ausgeschiedene Geistliche, Or‧densangehörige und Beamte 1940-1944 (5), Kartei des SD zu Akten über einzelne Perso‧nen auch außerhalb Deutschlands mit Personaldaten und Angaben zum Grund der Aktenführung, u.a. Emigranten, Diplomaten, Fremdenlegionäre, Logenzugehörigkeit, politische Tätigkeit, Spionage‧verdacht, Verlust des Dienstausweises 1936-1938 (157), Kartei des SD über Personen in einzelnen Orten, v.a. in Norddeutschland mit Schwerpunkt in Niedersachsen, u.a. Angaben zu Beruf, Organisation (u.a. KPD, Freimaurer, konfessionelle Vereine, Firmen, Be‧hörden), gegebenenfalls mit Zusatzstempel "Jude" o.Dat. (223), Karteien des SD über Deutsche und Ausländer, v.a. Iren, Österreicher, Polen, Schweizer, Slowaken, Spanier, Tsche‧chen und Ungarn 1933-1943 (22) Anhang: Personalunterlagen 1883-1945, 1957-1960 (73) Teil 3a (vormals: ZPA, PSt 3): 1913-1946 (616): Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: politische Überwachung im Bereich verschiedener Staatspolizei(leit)stellen 1929-1942 (135), Lage‧berichte 1938-1941 (4), KPD, SPD 1920-1944 (115), politische Emigration, Verzeichnisse flüchtiger politischer Gegner 1931-1944 (34), Verbreitung illegaler Flugschriften 1927-1940 (43), Rechtsprechung gegen politische Gegner und Vernehmungspraxis 1933-1943 (21), verschiedene Überwachungsbereiche 1913-1946 (27), Interna, Nachträge 1933-1944 (16) Sicherheitshauptamt des RFSS: Monats- und Lageberichte, Tagesmeldungen 1933-1939 (34), KPD, SPD, Roter Massen‧selbstschutz, Roter Frontkämpferbund 1924-1940 (50), Rheinischer Separatismus 1919-1940 (7), Verbreitung illegaler Flugschriften 1931-1941 (23), Rechtsprechung gegen politi‧sche Gegner 1931-1938 (9), verschiedene Überwachungsbereiche 1931-1939 (23), Perso‧nalangelegenheit Professor Dr. Scheidt 1936-1944 (1) Verschiedene Dienststellen des RSHA, u.a. Staatspolizei(leit)stellen Berlin, Leipzig, Magdeburg, Stettin, Wien 1920-1945 (73) Nachtrag: Gliederung der Hauptämter und Ämter des Reichsführers der SS o.Dat. (1) Teil 3b (vormals: ZStA, 17.01 St 3): 1919-1946 (1.344): Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: gedruckte Berichte der Geheimen Staatspolizei und Denkschriften 1923-1942 (29), Lageberichte des Geheimen Staatspolizeiamts 1933-1942 (63), statistische Meldungen der Staatspolizeistellen 1938-1942 (30), Meldungen der Staatspolizeistellen in Deutschland und den besetzten Gebieten 1941-1943 (23), Anwei‧sungen, Verordnungen, Befehle und Fahndungslisten der Geheimen Staatspolizei, u.a. Personalien und Berichte über Ärzte und Wachmannschaften in Konzentrationslagern 1928-1946 (42), Materialien des Geheimen Staatspolizeiamts über die Verbreitung illegaler Schriften, Verhaftungen, Ermittlungen, Prozesse und die Tätig‧keit der Parteiorganisationen der KPD 1928-1945 (81), verschiedene Materialien 1930-1945 (33), deutsche, ausländische und internationale Organisationen, Parteien und Projekte vor‧nehmlich der Arbeiterbewegung 1919-1945 (291); verschiedene Dienststellen (RSHA und andere) 1929-1945 (58); Berichte und Meldungen der Staatspolizeistellen 1921-1945 (417); Schriftensammlung: illegale Schriften mit Meldungen und Berichten der Geheimen Staatspolizei über ihre Verbreitung und Erfassung 1926-1945 (203); Nachträge: verschiedene Dienststellen (RSHA und andere) 1930-1946 (74) Teil 4 (Übernahme von der polnischen Archivverwaltung): ca. 17. Jh. - 1945 (771): verschiedene Dienststellen (RSHA und andere; Schwerpunkt: RSHA-Amt VII Weltanschauli‧che Forschung und Auswertung, mit illegalen und beschlagnahmten Materialien), ca. 17. Jh. - ca. 1945 (771) Teil 5 (Boberach/Muregger-Projekt): ca. 1782 - ca. 1946 (ca. 3.902): SD-Hauptamt und Ämter III, VI und VII.- Kontrolle und Verfolgung weltanschaulicher Gegner: Juden, Angehörige christlicher Konfessionen, Freimaurer-Logen (mit illegalen und beschlagnahmten Materialien), ca. 1782 - ca. 1946 (ca. 3.902) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 17.03): Datenbank/Findkartei Teil 2 (vormals: BArch, R 58): Datenbank/Publikationsfindbuch: Boberach, Heinz: Reichssicherheitshauptamt (Bestand R 58) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 22), Koblenz 1982, Nachdruck 1992 u. 2000 Anhang - Personalunterlagen: Datenbank Teil 3a (vormals: ZPA, PSt 3): Datenbank/Findbuch (1967) Teil 3b (vormals: ZStA, 17.01 St 3): Datenbank/Findbuch, Bd. 1-3 (1968) Teil 4 (Übernahme von der polnischen Archivverwaltung): Vorläufiges Verzeichnis Teil 5 (Boberach/Muregger-Projekt): Datenbank/Vorläufiges Findbuch Reichssicherheitshauptamt R 58 Teil I: SD-Hauptamt und Ämter III, VI und VII, bearb. v. Heinz Boberach und Dietrich Muregger Nacherschließungen in Datenbank Zitierweise: BArch, R 58/...

          Reichspropagandaleiter der NSDAP (Bestand)
          BArch, NS 18 · Bestand · 1925-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Entwicklung des Amtes des Reichspropagandaleiters bis zur Machtübernahme Im Zuge der Neugründung der NSDAP im Jahre 1925 und ihrer organisatorischen Festigung wurde das Amt des Reichspropagandaleiters der NSDAP auf- und ausgebaut. Besonders auch personelle Veränderungen an der Spitze prägten die Entwicklung entscheidend. Anstelle Hitlers altem "Kampfgefährten" Hermann Esser übernahm im Sommer 1926 Gregor Strasser, Gauleiter von Niederbayern und Leiter der Arbeitsgemeinschaft der nordwestdeutschen NSDAP-Gaue, das Amt des Reichspropagandaleiters. Mit der Führung der Geschäfte wurde sein Adjutant, Heinrich Himmler, betraut [Vgl. Frei, Norbert: Nationalsozialistische Presse und Propaganda, in: Das Dritte Reich. Herrschaftsstruktur und Geschichte, hrsg. von Martin Broszat und Horst Möller, München 1983, S. 154]. Zunächst erfolgte der vertikale Ausbau der Propagandaarbeit, vor allem der Ausbau der so genannten Propagandazellen bei den Gauleitungen und Ortsgruppen. Zu Jahresbeginn 1928 wurde Strasser Reichsorganisationsleiter. Himmler wurde stellvertretender Reichspropagandaleiter, während Hitler selbst formell als Reichspropagandaleiter fungierte. Erste generelle Überlegungen zum Einsatz der Propaganda erarbeitete Himmler Ende 1928. Diese Richtlinien für Propagandaaktionen sollten besonders zur Vorbereitung und Durchführung von nationalsozialistischen Großveranstaltungen als Kernstück nationalsozialistischer Propaganda dienen [Vgl. Tyrell, Albrecht (Hg.): "Führer befiehl...". Selbstzeugnisse aus der Kampfzeit der NSDAP. Dokumentation und Analyse, Düsseldorf 1969, S. 255 ff.] Joseph Goebbels, Gauleiter von Berlin, wurde 1930 als Reichspropagandaleiter (RPL I) eingesetzt. Als er sein Amt antrat, war der Einfluss Strassers auf die Propaganda deutlich spürbar. Ein Teil der Propagandaaufgaben war bereits in den Aufgabenbereich des Reichsorganisationsleiters übergegangen; die Reichsrednerschule wurde von Hitler zu einer eigenständigen Abteilung II (Leiter: Fritz Reinhardt) gemacht. Kompetenzüberschneidungen und Abgrenzungsprobleme konnten erst mit dem Ausscheiden Strassers im Jahre 1932 behoben werden. Erstmals im Reichstagswahlkampf 1930 und später im Wahljahr 1932 betrieb die NSDAP Wahlpropaganda, die bisher in Deutschland in dieser professionellen Form nicht bekannt war [Vgl. Frei, S. 161]. Goebbels Funktion als zentrale Figur der gesamten Propaganda der NSDAP wurde gefestigt, als er zusätzlich am 14. März 1933 Chef des neu gegründeten Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurde. Als Teil der Reichsleitung der NSDAP war der Reichspropagandaleiter zunächst in München angesiedelt. Nach 1933 wurde eine Verbindungsstelle der RPL in Berlin eingerichtet, so dass sich allmählich ein Teil der Arbeit dorthin verlagerte. Aufgaben und Organisationstruktur der RPL seit 1933 [Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, München 1936 (7. Auflage 1943), sowie dem Adressenwerk der Dienststellen der NSDAP und den angeschlossenen Verbänden, des Staates, der Reichsregierung, Behörden und der Berufsorganisationen. Reichsband mit Lexikon-Wegweiser A-Z, 2. Ausgabe, Berlin 1939, 3. Ausgabe 1941/42, Berlin 1942] Dem Reichspropagandaleiter oblag die Überwachung, Koordination und Vereinheitlichung der Propaganda der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Ebenso wie er die Propaganda der NSDAP an zentraler Stelle bündelte, so bestimmte er die Richtlinien für die Partei "zur Verwirklichung des kulturellen Willens des Führers" [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Neben dem Einsatz von Presse und Film erhielt dabei der Rundfunk als zentrales Propagandamittel einen besonderen Stellenwert. Der Reichspropagandaleiter übte "die Kontrolle über das gesamte Rundfunkwesen mit Bezug auf seine innere organisatorische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung" aus [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Eine weitere zentrale Aufgabe war "die Durchdringung des gesamten deutschen Volkes mit der nationalsozialistischen Weltanschauung." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295] Dem Reichspropagandaleiter unterstanden unmittelbar der Stabsleiter (1937 Hugo Fischer, 1942 Eugen Hadamowsky) und der Adjutant (1937 Karl Hanke). Dem Stabsleiter waren direkt unterstellt: der Reichsautozug "Deutschland", die Geschäftsstelle der RPL, die Hauptstelle Pressepropaganda, die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen sowie der "Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung". Aufgabe des Reichsautozuges "Deutschland" (unter Führung von SA-Gruppenführer Hermann Schäfer) war die Versorgung von Großveranstaltungen der NSDAP sowie anderweitiger Kundgebungen von staatspolitischer Bedeutung mit technischen Hilfsmitteln. Der Hilfszug Bayern (1939 unter Leitung von Hugo Fischer) war für die Massenverpflegung bei Großveranstaltungen am Standort München zuständig. Die Geschäftsstelle der RPL diente der Durchführung von Kassen- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Hauptstelle Pressepropaganda koordinierte die einheitliche pressetechnische Bearbeitung und Verwertung der Propagandamaßnahmen aller Ämter/Hauptämter, Hauptstellen und Stellen der RPL. Die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen (Hugo Fischer) überwachte die propagandistische Aufbereitung von Ausstellungen und Messen, an denen die NSDAP beteiligt war. Aufgabe des Reichsrings für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung war die Sicherstellung der einheitlichen Führung der Propaganda aller Gliederungen und angeschlossenen Verbände durch die NSDAP [Der Reichsring war später ein Hauptamt; Stellenbesetzung vom 26.05.1941 (s. S. XII). Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 ist diese Änderung nicht berücksichtigt worden]. Dem Reichsring war je ein Vertreter der Propagandastellen aller Gliederungen und Verbände zugeteilt (Verbindungsmänner). Darüber hinaus waren im Reichsring verschiedene Dienststellen vertreten. Der Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung wurde im Auftrag von Goebbels 1934 von Walter Tießler aufgebaut und bis 1943/1944 geleitet [Walter Tießler, geb. 18. Dez. 1903, Reichsamtsleiter, seit 1934 Mitarbeiter der RPL, seit 1935 Leiter des Hauptamtes Reichsring, seit 1941 Leiter der Verbindungsstelle. Vgl. NS 18/5 Lebenslauf Tießlers; NS 18/1229 "10 Jahre Reichsringarbeit"]. Vorher war die Aufgabe der Zentralisierung der Propaganda vom Amt "Konzentration" in der RPL wahrgenommen worden. Tießler schrieb im Rückblick 1944: "Mit der Schaffung des Reichsrings im Jahre 1934 wurde die Propaganda- und Aufklärungsarbeit der Ämter, Gliederungen, angeschlossenen Verbände, der ständischen Fach- und Berufsorganisationen sowie zahlreicher Vereine unter eine einheitliche Lenkung gebracht. Es wurde ein Reichsring I gebildet, in dem alle Parteiorganisationen vertreten sind. In einem Reichsring II wurden alle übrigen Reichs-Organisationen, die propagandistische Aufgaben haben, betreut." [NS 18/1229, S. 1] Die Verbindungsmänner verblieben in ihren jeweiligen Organisationen und koordinierten von dort aus die Propagandaarbeit mit der RPL. Im Reichsring selbst waren nur die reichsweit agierenden Stellen, Verbände und Organisationen vertreten. Um auch vertikal eine möglichst dichte propagandistische Durchdringung zu erreichen, wurden auf Gauebene innerhalb der Gaupropagandaleitungen die Gauringe, auf Kreisebene Kreisringe und auf Ortsgruppenebene Ortsringe aufgebaut. Als Kommunikationsmittel dienten die sog. Gauring-Mitteilungsblätter, die von den jeweiligen Gauen herausgegeben wurden, sowie regelmäßig stattfindende Arbeitsbesprechungen. Der Reichsring wurde bei zahlreichen Propagandaaktionen, z. B. bei den sog. Wahlschlachten und Winterhilfswerk-Aktionen sowie bei allen "Mund-Propagandaaktionen" während des Krieges eingesetzt. Neben den laufenden Reichsringbesprechungen fanden Reichsringtagungen statt, auf denen der Reichspropagandaleiter, auch andere Reichsleiter und Minister sowie Gauleiter Ansprachen hielten. Im Kriege wurde dem Reichsring die Papierbewirtschaftung des gesamten Propaganda- und Schulungsmaterials übertragen. Besonders zu erwähnen ist, daß der Reichsring die Volksgerichtshofsprozesse propagandistisch auswertete und den Rednereinsatz des Deutschen Bildungswerks und des Leistungsertüchtigungswerks sowie anderer Organisationen überwachte. Die Struktur der Ämter, später Hauptämter, entsprach ihren Aufgabenbereichen: 1. Aktive Propaganda Die Hauptaufgabe lag in der Organisation und Durchführung aller Propagandaaktionen. Somit oblag der Amtsleitung zunächst auch die Schulung und Betreuung der gesamten Propagandarednerorganisation [Diesem Zweck diente auch die Verbreitung der Monatszeitschrift "Unser Wille und Weg" (Hauptschriftleiter Dagobert Dürr)]. Das Amt Aktive Propaganda (Leitung 1937 Walter Schulze, 1941 Werner Wächter) gliederte sich in die Hauptstelle Rednerwesen mit den Stellen Rednerorganisation (Erfassung aller Reichs-, Gau- und Kreisredner der NSDAP sowie aller Fachredner der angeschlossenen Verbände und Organisationen), Rednerinformation (Versorgung aller Redner mit Informationsmaterial), Rednervermittlung (Reichsredner und Stoßtruppredner der RPL) und Rednerschulung (mit Reichsrednerschule für den Rednernachwuchs; Vgl. nachfolgenden Punkt 5. Rednerausbildung), die Hauptstelle Lichtbild (zuständig für das gesamte Lichtbildvortragswesen; Organisationsbuch der NSDAP, 1936: Lichtbildwesen gehörte noch zur Amtsleitung Film) und die Hauptstelle Großveranstaltungen und architektonische Ausgestaltung. 2. Film Die Aufgabe des Amts war die Durchführung von Filmvorführungen zum Zwecke der Verbreitung und Festigung der nationalsozialistischen Propaganda und Weltanschauung. Die Amtsleitung Film (Leiter 1937 Karl Neumann, 1941 Arnold Raether) gliederte sich in Organisation, Kassenführung, Herstellung und Technik, Dramaturgie, Kulturfilm und Filmpressebearbeitung. 3. Rundfunk Die Amtsleitung kontrollierte das gesamte deutsche Rundfunkwesen, "um die inner-organisatorische, kulturelle, technische und wirtschaftliche Entwicklung des Rundfunkwesens nationalsozialistischen Grundsätzen zu verpflichten. Die Auswirkungen der Rundfunkpropaganda werden durch Einsatz aller technischen Möglichkeiten der Übertragung zur Zusammenfassung des gesamten Volkes an jedem Ort und Raum - ob durch Haus-, Gemeinschafts- oder Volksempfang - durch die Funkwartorganisation gesichert."[ Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 299 f.] Zur Amtsleitung Rundfunk (Leiter 1937 Horst Dreßler-Andreß, 1939 Hans Kriegler, 1941 August Staats) gehörten die Hauptstelle Kulturpolitische Rundfunkarbeit und Rundfunkorganisation, die Hauptstelle Rundfunktechnik und die Hauptstelle Rundfunkpropaganda. 4. Kultur Aufgabe der Amtsleitung Kultur war die Anregung und Förderung nationalsozialistischer Kunst. Der Leiter des Amtes Kultur (1937 Franz Moraller, 1941 Hannes Kremer, 1942 Karl Cerff) war gleichzeitig Reichskulturwalter in der Reichskulturkammer. Zum Amt gehörten die Hauptstelle Architektur, die Hauptstelle für künstlerische Formgebung, die Hauptstelle Auswahl (Sichtung und Auswahl musischer und dichterischer Werke zur nationalsozialistischen Feiergestaltung) und die Hauptstelle Programmgestaltung (nationalsozialistische Feiern). 5. Rednerausbildung [Das Amt Rednerwesen wird zum ersten Mal im Organisationsbuch der NSDAP von 1940 aufgeführt. Es hat offensichtlich die Aufgabe der Rednerausbildung vom Amt Aktive Propaganda übernommen, obwohl es in der Stellenbesetzung vom 26.05.1941 noch dem Hauptamt Propaganda zugeordnet ist] Die Amtsleitung Rednerausbildung war zuständig für die Ausbildung der Parteiredner. Dazu diente u.a. die Reichsrednerschule und die laufende Versorgung der Redner mit Informationsmaterial. 6. Verbindungsleiter Der Leiter der Verbindungsstelle mit Dienstort Berlin (1937 Wilhelm Haegert, 1941 Walter Tießler) hatte die Aufgabe, "jeden Verkehr mit den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften usw. zu zentralisieren und den gesamten Verkehr mit diesen durchzuführen." So sollte gewährleistet werden, "daß die Richtlinien der Propaganda zur Kenntnis der betreffenden Reichsbehörden kommen. Umgekehrt bringt die Verbindungsstelle alle Aufgaben und Anordnungen, die von Seiten des Reichspropagandaministeriums ergehen, der Reichspropagandaleitung zur Kenntnis." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 301] Die Struktur der RPL und ihre Stellenbesetzung mit Stand vom Mai 1941 stellte sich wie folgt dar [NS 18/1080: Bekanntmachung des Reichspropagandaleiters vom 26. Mai 1941]: Stabsleiter: Hugo Fischer Dem Stabsleiter direkt unterstellt : - Stabsamt: Heinrich Adami - Geschäftsführer und Beauftragter für finanzielle Fragen: Willi Osthold - Amt "Personal und Verwaltung": Kurt Dietz - Amt "Reichsverteidigung" (M): Hermann Schenk - Sonderbeauftragter der RPL für das Protektorat Böhmen und Mähren, Leiter der Kulturpolitischen Abteilung beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren: Dr. Karl Freiherr von Gregory 1. Hauptamt Propaganda: Werner Wächter - Amt "Aktive Propaganda": Werner Studentkowski - Amt "Großveranstaltungen": Hans Froelich - Amt "Rednerorganisation und -vermittlung": Dr. Karl Lapper - Amt "Rednerausbildung": Hugo Ringler - Amt "Lichtbild": Gerhard Bartsch - Amt "Propagandalenkung": Max Davidts - Amt "Ausstellung und Messen": Paul Bötticher 2. Hauptamt Rundfunk: August Staats - Amt "Rundfunkorganisation und -verwaltung": Wilhelm Lehr - Amt "Sendewesen": Wolfgang Fischer - Amt "Rundfunktechnik": Georg Budich - Amt "Rundfunkpropaganda": August Staats 3. Hauptamt für Ausrichtung der Organisationen [Diese neue Bezeichnung für den Reichsring scheint sich nicht durchgesetzt zu haben. Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 wird sie nicht erwähnt] (Reichsring): Walter Tießler - Amt "Ausrichtung der Propagandaaktionen": Udo Pfriemer - Amt "Ausrichtung der Propagandamittel": Willi Krämer - Amt "Ausrichtung der Propagandisten": Willi Krämer 4. Hauptamt Film: Arnold Raether - Amt "Filmische Ausrichtung": Herbert Baerwald - Amt "Zentralverleih": Heinrich Kadach - Amt "Filmpropaganda": Paul Teuchert - Amt "Produktion": vorerst unbesetzt, von Arnold Raether wahrgenommen - Amt "Kassenverwaltung": Karl Schulze 5. Hauptamt Reichsautozug "Deutschland": Hermann Schäfer - Amt "Verwaltung": Hans Achauer - Amt "Propagandatechnik": Emil Wipfel - Amt "Werft und Technische Betriebsleitung": Paul Mühlhoff - Amt "Mobiler Zug": Hermann Schäfer 6. Hauptamt Kultur: Hannes Kremer - Amt "Planung": Hannes Kremer - Amt "Feiergestaltung": Hannes Kremer - Amt "Musik": Theodor Jung - Verbindungsamt: Josef Schneider-Franke [Die Bekanntgabe der übrigen Ämter sowie deren Besetzung sollte später erfolgen] Zur besonderen Verwendung dem Reichpropagandaleiter unterstellt: Leopold Gutterer, Staatssekretär im RMVP Alfred-Ingemar Berndt, Ministerialdirigent im RMVP Eugen Hadamowsky, Reichssendeleiter. Vertikal war die RPL auf Gau-, Kreis- und Ortsgruppenebene organisiert. Das Gau- und das Kreispropagandaamt, jeweils mit einem Propagandaleiter an der Spitze, waren analog zur RPL in fünf Aufgabengebiete untergliedert: 1. Aktive Propaganda 2. Film 3. Rundfunk 4. Kultur 5. Verbindungsleiter In ähnlicher Form waren auch die Ortsgruppenpropagandaämter organisiert. Bestandsbeschreibung: Die Akten der RPL sind, wie die Akten anderer Provenienzen aus der NS-Zeit auch, auf Grund schwerer Kriegsverluste nur noch in Teilen überliefert. 1943 wurde das Hauptamt Kultur der RPL in München ausgebombt [Vgl. NS 18/1097, Schreiben des Hauptkulturamtes vom 16. Dez. 1943]. Der größte Teil der Akten der RPL soll 1945 vor dem Einmarsch der Amerikaner in München vernichtet worden sein [Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. ergänzte und neu bearbeitete Auflage von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, Boppard 1977, S. 355]. Das Schicksal der Aktenüberlieferung der RPL seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in den Nachkriegsjahren. Die erhalten gebliebenen Akten der RPL sind wie der größte Teil der Akten von Dienststellen und Gliederungen der NSDAP Anfang 1946 in das amerikanische Document Center in Berlin-Zehlendorf (BDC) als zentraler Sammelstelle parteiamtlichen Schriftguts verbracht worden. Während der Berlin-Blockade 1948/49 wurden Teile der Bestände nach Großbritannien und USA gebracht. Seit 1960 war dem Bundesarchiv bekannt, dass sich Akten der RPL im 39 Archivboxen in der World War II Record Division des US National Archives in Alexandria/Virginia befanden. Diese Akten waren fälschlicherweise dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zugeordnet worden. Sie waren erst einige Monate zuvor aus Großbritannien abgegeben worden, wo man sie offenbar den Leitz-Ordnern entnommen, durchgesehen und dann lose an die Amerikaner weitergeleitet hatte [Dienstakten des Bundesarchivs 4721-Prop/1.]. Im April 1962 erfolgte im Rahmen der Aktenrückführung aus den USA die Übergabe von 38 Kartons mit Schriftgut der Provenienz "Reichspropagandaleitung der NSDAP, Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung" an das Bundesarchiv. Dabei handelte es sich um die restlichen Akten, die die Amerikaner in der Record Group 1035 aufbewahrt hatten. Die losen Akten waren in den üblichen gelben amerikanischen Umschlägen verpackt. Sie trugen die fortlaufenden Signaturen 1 - 888. Ein geringer Teil der Akten (ca. 100 Nummern) ist von den Amerikanern verfilmt und im Mikrofilm-Guide Nr. 35 verzeichnet worden [Guide to German records microfilmed at Alexandria, VA., No. 35, Records of the National Socialist German Labor Party (Part III), The National Archives, National Archives and Records Service, General Services Administration, Washington 1962, S. 16-24.]. Archivische Bearbeitung Mitte der 70er Jahre erfolgte eine erste Teilverzeichnung des Bestands durch Herrn Herbert Schmitz, die 1979 durch Herrn Rainer Raillard und anschließend durch weitere Bearbeiter fortgesetzt wurde. Frau Christine Reibel und Herr Thomas Marschner verzeichneten 1998/1999 den bis dahin ungeordneten Überlieferungsteil und überarbeiteten die Altverzeichnung. Die Bildung archivischer Serien und Bandfolgen nutzten sie dabei als Möglichkeit der Verzahnung inhaltlich oder chronologisch zusammengehörender Bände. Die abschließende Bearbeitung erfolgte in den nachfolgenden Jahren durch Frau Jana Blumberg. Neben konservatorischen Maßnahmen (Einmappen, Entfernen von Metallteilen) waren, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Verfilmung des Bestands, auch Eingriffe in die vorgefundene innere Ordnung einzelner Akten erforderlich. In einigen Fällen wurden offensichtlich zerrissene Vorgänge durch Zusammenfassung von bislang einzeln verzeichneten Fragmenten rekonstruiert [Der Nachweis aufgelöster Akten ist durch eine Konkordanz gesichert]. Im Zuge der Bearbeitung wurde der Bestand NS 18 ergänzt durch eine vormals im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Akte (62 Re 3/1), eine bis dahin im Bestand Reichskulturkammer des ehem. BDC geführte Serie (RKK [ehem. BDC] 2007/0001/01-05) sowie durch einzelne Akten aus anderen Bundesarchiv-Beständen: NS-Splitter/104, 172, NS-Misch/1428 und R 6/1048. Im Interesse einer möglichst vollständigen Wiedergabe der Überlieferung erfolgte bei der Verzeichnung die Einbeziehung auch jener Akten, deren Verbleib bei der abschließenden Bearbeitung nicht festgestellt werden konnte [Sie sind durch den Zusatz "Aktenverbleib ungeklärt" gekennzeichnet.] Kassationen beschränkten sich im Wesentlichen auf Doppelstücke. Fremdprovenienzen wurden ausgesondert, Druckschriften der RPL wie auch anderer parteiamtlicher Stellen an die Bibliothek abgegeben. Die Überlieferung des RPL besteht zum allergrößten Teil aus Akten der Provenienz Reichsring, die unter der Leitung von Walter Tießler in den Jahren von 1940/1941 bis 1943 in Berlin entstanden sind. Von den Unterlagen zur Propagandatätigkeit der Jahre 1925-1932 (dabei handelt es sich fast ausschließlich um die aus dem BDC 1962 abgegebenen Akten) ist nur ein kleiner Teil erhalten. Dementsprechend dokumentieren die Akten im Wesentlichen die Gestaltung und Durchführung der Propaganda in der Zeit nach 1939, wobei die Überlieferung der Jahre 1941-1943 am dichtesten ist. Aus der Zeit zwischen der Machtübernahme der NSDAP und dem Kriegsbeginn existieren nur wenige Dokumente. Die Akten des Bestands, die nach 1940 entstanden sind, beziehen sich entsprechend ihrer Provenienz fast ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Hauptamtes Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung. Die Überlieferung der anderen Bereiche der RPL beschränkt sich auf die Funktion Tießlers als Verbindungsleiter zwischen der gesamten RPL und den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften. Wegen der großen Verluste der Gesamtüberlieferung schien eine an organisatorischen oder registraturmäßigen Gesichtpunkten orientierte Klassifikation nicht sinnvoll. Die Bearbeiter haben sich deshalb - unabhängig von einem strengen Provenienzprinzip - für eine sachliche Gliederung entschieden, die sich an Inhalte der Aufgabenerledigung der RPL anlehnt. Im Mai 2005, nach Erscheinen des Publikationsfindbuches, erfolgte die Übernahme der Presseausschnittsammlung (vormals ZSg 118) aus Koblenz. Sie wurde als gesonderter Gliederungspunkt an das Ende des Bestandsverzeichnisses gestellt. Zitierweise BArch NS 18/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch Band 103 (2003), Online-Findbuch (2005, 2007). Zitierweise: BArch, NS 18/...

          Reichspostministerium (Bestand)
          BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 419 · Bestand · 1854-1947
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Zur Postgeschichte Badens in den Jahren 1872 bis 1934: Das Großherzogtum Baden hat 1811 das Postwesen dem Haus Thurn und Taxis aus den Händen genommen und in Staatsregie überführt. Es wurde eine Postdirektion geschaffen, die 1814 in eine Oberpostdirektion umgewandelt wurde. Aus dieser entstand 1843 nach Einführung der Eisenbahn die "Direktion der Posten und Eisenbahnen", die 1854 in "Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten" umbenannt wurde. Im Zusammenhang mit dem Eintritt in das Deutsche Reich verzichtete Baden auf seine Posthoheit. Mit dem 1. Januar 1872 gingen die badischen Postgerechtsame auf die Kaiserliche Reichspost über, nachdem man zuvor das Eisenbahnwesen, das nicht verreichlicht worden war, wieder von der Postverwaltung getrennt hatte (siehe Beständegruppe 421). Das Immobilienvermögen der bisher badischen Post blieb nach 1872 weiterhin Eigenturm des badischen Staates, durfte aber von der Reichspost genutzt werden, der es natürlich unbenommen blieb, Grundstücke und Gebäude zu eigenen Zwecken neu zu erwerben. Die Reichspostverwaltung errichtete in Baden als Mittelbehörde zwei Oberpostdirektionen (OPD) mit Sitz in Karlsruhe und Konstanz, deren gegenseitige Grenze südlich der Eisenbahnlinie Kehl-Appenweier-Oppenau verlief. Der OPD Karlsruhe war auch der hessische Amtsgerichtsbezirk Wimpfen, der OPD Konstanz der preußische Landesteil Hohenzollern zugewiesen; die beiden Gebiete wurden ebenfalls von der Reichspost betreut, während das benachbarte Königreich Württemberg nach 1871 seine eigene Post behalten hatte. Die beiden Oberpostdirektionen waren dem Generalpostamt (ab 1880 Reichspostamt, ab 1919 Reichspostministerium) als Oberbehörde unterstellt. Da im Norddeutschen Bund das Telegrafenwesen einer eigenen "Generaldirektion der Telegraphen" unterstanden hatte, war 1872 auch in Baden die Telegrafie aus der Zuständigkeit der Post herausgenommen worden. Doch schon am 1. Januar 1876 fand im Reichspostgebiet die Verschmelzung von Post und Telegrafie statt. Von nun an unterstanden die Telegrafenanstalten in Baden ¿ teils als selbständige Telegrafenanstalten bzw. -ämter, größtenteils aber mit Postanstalten vereinigt ¿ den beiden Oberpostdirektionen und dem Reichspostamt. 1934 wurde die OPD Karlsruhe wie die übrigen Oberpostdirektionen des Reiches in "Reichspostdirektion" (RPD) umbenannt. Aufgrund des für das Post- und Fernmeldewesen grundlegenden Gesetzes zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27.02.1934 wurde die OPD Konstanz mit Wirkung vom 01.04.1934 aufgelöst und hörte nach einer Übergangszeit am 01.10.1937 endgültig auf zu bestehen. Ihr Gebiet wurde der RPD Karlsruhe zugeschlagen, welche auch die Akten der OPD Konstanz übernahm und teilweise weiterführte. Erläuterungen zum Bestand 419: Die im vorliegenden Findmittel verzeichneten Akten wurden zum weit überwiegenden Teil im Jahr 1941 von der RPD Karlsruhe abgeliefert (Zugang 1941-17). Der geringere Teil wurde provenienzgemäß den Ablieferungen der OPD Karlsruhe 454 Zugang 1980-30, 419 Zugang 1981-49 und 454 Zugang 1982-18 entnommen. Die OPD Karlsruhe verwahrte eine Altregistratur von etwa 1500 lfd. m. Akten von der Gründung der Reichspostverwaltung 1872 an, wovon nur der erwähnte Zugang 1941 in das Generallandesarchiv gelangt war. Nachdem sich das Generallandesarchiv im Jahre 1961 vergeblich um die Ablieferung des restlichen Schriftguts bemüht hatte, ließ die OPD ohne Rücksprache mit dem Archiv mit Hauserlass vom 20.04.1970 die gesamten Altakten vernichten. Damit ist die einzige geschlossene Altregistratur einer OPD des Bundesgebiets, die zudem noch das Schriftgut der 1934 aufgelösten OPD Konstanz enthielt, verlorengegangen. Die Laufzeit der Sachakten des Bestands 419 umfasst im Kern die Zeit 1872-1945. Lediglich einige wenige in den Oberpostdirketionen fortgeführten Akten der Direktion der Großherzoglich Badischen Verkehrsanstalten sowie Sammlungen von Zirkularverfügungen des Generalpostamts Berlin an preußische Oberpostdirketionen , die offensichtlich als für den Geschäftsgang nötige Informationen der OPD Karlsruhe überlassen worden waren, reichen weiter zurück. Schon bei der Einlieferung 1941 fehlten einige im Einlieferungsverzeichnis aufgeführte Akten. Einige Akten des Zugangs 1941 wurden bei den Personalakten (siehe unten) eingereiht, eine Akte kam seiner Provenienz entsprechend zu Bestand 418, sechs Akten wurden kassiert. Da die Nummerierung des Zugangs 1941-17 beibehalten wurde, sind nun folgende Nummern nicht mehr belegt: 1-7, 10, 11, 13, 65, 121-128, 193, 522, 676, 697, 713, 720, 753, 758, 774, 838, 883, 935-936 und 939-940. Die älteren Personalakten des Bestands 419 sind mit den Zugängen 1938-42 (61 Personalakten der OPD Konstanz), 1941-17 (6 Personalakten der OPD Karlsruhe) und 1981-49 (2252 Personalakten der OPDn bzw. RPD Karlsruhe und Konstanz und der OPD Karlsruhe nach 1945) in das Generallandesarchiv gelangt. Die Personalakten des Zugangs 1941 wurden in den Zugang 1981 eingearbeitet und das Einlieferungsverzeichnis entsprechend ergänzt. Glliederung und Bearbeitung des Bestands: Ein Aktenplan für das Schriftgut der RPD liegt nicht vor und war auch nicht bei der OPD Karlsruhe zu beschaffen. So lehnt sich die Klassifizierung des Bestands an die im Post- und Fernmeldewesen übliche Einteilung in Betrieb und Verwaltung an, wobei versucht wurde, aus den Registratursignaturen auf den Aktendeckeln den Aktenplan zu rekonstruieren. Der größere Teil des Schriftguts sind Spezialkarten, die bei den OPDn zu den einzelnen Verkehrsanstalten ihres Bezirks geführt wurden. Dabei handelt es sich um Postämter, Postagenturen, Postzweigstellen, Bahnpostämter, Posthilfsstellen sowie selbständige Telegrafenstationen bzw. ämter. Diese Akten enthalten regelmäßig folgende Schriftstücke: Standeslisten, Revisionsberichte der Abrechnungspostämter, Inventarverzeichnisse, Dienststundenpläne, Leitfäden für die Ausbildung von Bediensteten im Post- und Telegrafenbetrieb, worauf im Repertorium selbst nicht mehr hingewiesen wird. Näheres über rechtliche Stellung, Geschäftsbereich und inneren Betrieb der einzelnen Verkehrsanstalten ist der Darstellung von K. Sautter (siehe Literaturverzeichnis), S. 37-41, zu entnehmen. Verzeichnung und Ordnung wurden unter Leitung des Unterzeichneten im Frühjahr 1982 von den Staatsarchivreferendaren Rudolf Benl, Robert Kretzschmar und Sybille Wittenberg vorgenommen, Ergänzungen von Inspektoranwärterin Brigitte Weiler eingearbeitet. Die Reinschrift des Repertoriums besorgte Frau Eva-Maria Staron. Karlsruhe, den 30. Juni 1982 Dr. H. John Literaturhinweise (Stand: 1982): Entwicklung des Post- und Telegrafenwesens im Großherzogtum Baden während des fünfundzwanzigjährigen Zeitraums von 1872 bis 1896 (1897). K. Löffler, Geschichte des Verkehrs in Baden, insbesondere der Nachrichten- und Personenbeförderung (Boten-, Post- und Telegrafenverkehr) von der Römerzeit bis 1872 (1910). K. Sautter, Geschichte der Deutschen Post. Teil 3: Geschichte der Deutschen Reichspost 1871 bis 1945 (1951). K. Stiefel, Baden 1648-1952 II (1977), S. 1485-1509.

          Reichspatentamt
          BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

          Reichskanzlei (Bestand)
          BArch, R 43-I · Bestand · 1919-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...

          Reichskanzlei (Bestand)
          BArch, R 43 · Bestand · (1862) 1878-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...

          BArch, R 152 · Bestand · 1902-1945 (1946-1969)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Die für die Durchführung der Unfallversicherung zuständigen Dienststellen und Behörden lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: die Berufsgenossenschaften (einschl. Seekasse) und in die Ausführungsbehörden. Die Berufsgenossenschaften, (im Jahre 1933 102 BGs im Reichsgebiet), waren zuständig für die gewerblichen Betriebe und Berufszweige, Verantwortlich für die Betriebe und Dienststellen des Reichs, der Länder oder auch der Kommunen, Kompetenzüberschneidungen eingeschlossen, waren laut § 892 der Reichsversicherungsverordnung die Ausführungsbehörden (193 an der Zahl im Jahre 1933). Zu den Aufgaben zählten die Unfallverhütung, die Entschädigung bei Erwerbsunfähigkeit oder bei Verlust des Ernährers, sowie die Entschädigung für Folgen eingetretener Unfälle. Letztere zwei Aufgaben konnten jedoch an die zuständige Krankenkasse übertragen werden, wenn die betroffene Person krankenversichert war. Unter Umständen konnten auch die Arbeitsämter in Fällen von Umschulung oder Arbeitsplatzvermittlung eingeschaltet werden. Außerdem lag es im Zuständigkeitsbereich der RafU, bei eingetretenen Unfällen die Untersuchung zu veranlassen und gegebenenfalls Entscheidungen über die Auszahlung von Entschädigungen auf der Basis von ärztlichen Berichten und Gutachten zu treffen. Die Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung (RafU) wurde am 8. April 1921 durch einen Erlass des Reichsarbeitsministers konstituiert. (1) Sie sollte nach dem Ersten Weltkrieg die militärischen Verwaltungsbehörden und die Werftverwaltungen der Marine auf dem Gebiet der Unfallversicherung ersetzen. Durch diesen Zusammenschluss der ehemaligen Unfallabteilungen vermied man die nach § 892 Reichsversicherungsordnung (RVO) notwendige Errichtung neuer Ausführungsbehörden bei jedem Ressort. Daraus folgte eine erhebliche Einsparung an Personal und Kosten. Vorgängerbehörden waren: - Unfallabteilungen der ehemaligen Abwicklungs-Intendanturen der militärischen Institute in Berlin und München - Abwicklungs-Intendanturen des früheren XII. Armeekorps in Dresden und des früheren XIII. Armeekorps in Stuttgart - Ausführungsbehörde der Marinewerft in Wilhelmshaven. Die Behörde wurde als Ausführungsbehörde für die zum Geschäftsbereich des Reichsministers des Innern, des Reichsschatzministers und des Reichsarbeitsministers gehörenden Betriebe, für die das Reich Träger der Unfallversicherung ist, bestimmt. Die RafU, mit Sitz in Berlin, gehörte unter Aufsicht des Reichsversicherungsamtes zum Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministers. Die Leitung übernahm Oberregierungsrat Dr. Walter Rehdans (2), welcher zuvor beim Reichsschatzministerium tätig war. Nachdem sich die Behörde anfangs noch in Kompetenzstreitigkeiten unter anderem gegen die Ausführungsbehörde der Marinewerft Wilhelmshaven durchsetzen konnte, scheiterte ihr Bestehen bereits im zweiten Jahr an fehlenden finanziellen Mitteln. Mit Wirkung vom 19. September 1922 gingen ihre Aufgaben auf das Hauptversicherungsamt Berlin als Ausführungsbehörde für Reichsbetriebe nach § 892 der RVO über. Ab dem 20. September 1923 war dann das Versorgungsamt I in Berlin als Ausführungsbehörde für die Unfallversicherung tätig. Die Zuständigkeit blieb hier bis Ende 1939. Mit Wirkung vom 1. Januar 1940 wurde wieder eine eigene „Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung" geschaffen, die dem Reichsversicherungsamt unterstellt war. Die Leitung übernahm Dr. Günther Werk (*13.7.1902) (3). Im April 1941 kam es aufgrund der territorialen Expansion des Deutschen Reiches zur Bildung mehrerer Außenstellen. Diese befanden sich in Wien, zuständig für Wien, Ober- und Niederdonau, in Graz, zuständig für die Steiermark und Kärnten, in Innsbruck, zuständig für Salzburg und Tirol, und in Reichenberg, zuständig für das Sudetenland. (1) Amtsblatt für die Reichsschatzverwaltung Nr. 39 vom 11.05.1921 Abschnitt 648 (2) Dr. Walter Rehdans, geb. 10.08.1878, BArch R 9361-I/ 2803 (3) siehe Bestände Bundesarchiv Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte 1944 wurden große Teile der Akten der RafU aus Berlin in die Ausweichlager Punitz und Schmückert im Warthegau ausgelagert, wo vor allem Einzelunfall- und Einzelrentenakten wahrscheinlich noch durch Kriegseinwirkung vernichtet wurden. Die Akten der in Berlin verbliebenen Zentralabteilung gelten ebenfalls als Kriegsverlust. Nur ein kleiner Rest der Dienstakten und der Personalunterlagen gelangte nach 1945 zusammen mit einigen Unfallakten der RafU und des Versorgungsamtes I Berlin in die Ausführungsbehörde für die britische Zone in Wilhelmshaven. Im Juni 1977 wurden schließlich die Restakten der RafU bzw. ihrer Vorgänger- und Nachfolgeorganisationen (bis 1945) von der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven an das Bundesarchiv abgegeben. Inhaltliche Charakterisierung: Die Titelaufnahme erfolgte nach numerus currens. Danach wurde in Dienst-, Unfall- und Personalakten klassifiziert. Die Dienstakten erhielten folgende Unterteilung: - Organisation, Amtsverfügungen - Bestimmungen zur Unfallversicherung und Unfallverhütung - Unfallversicherung in einzelnen Dienststellen und Betrieben - Unfallversicherung in besetzten und eingegliederten Gebieten - Unfallversicherung in Sonderfällen Die Ordnung der Unfall- und Personalakten erfolgte alphabetisch. In Abweichung von der Abgabeliste der RafU sind bei den Dienstakten eine Reihe von sachlich zusammengehörenden Verzeichnungseinheiten zu jeweils einem Band neu zusammengefasst worden. Sowohl die Unfall- als auch die Personalakten wurden über die Zäsur 1945 hinaus geführt (Personalakten 1902-1969, Unfallakten 1905-1948). Die Überlieferung der Dienstakten konzentriert sich auf die 1920er bis 1940er Jahre. Während der ersten Bearbeitung wurden Drucksachen, wie z. B. eine Serie von Marineverordnungsblättern, an die Amtsdrucksachensammlung des Bundesarchivs abgegeben. Erschließungszustand: Findbuch (2014) Zitierweise: BArch, R 152/...

          BArch, RL 40 · Bestand · 1921-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit der "Verordnung für den Reichswetterdienst" vom 6. April 1934 wurde die bisher hauptsächlich bei den Ländern liegende Verantwortung für den Wetterdienst dem Reichsminister der Luftfahrt übertragen. Der Wetterdienst umfasste den Flug-, Wirtschafts-, See-, Höhen- und Klimawetterdienst. Die von den Hochschulen wahrgenommenen Forschungs- und Lehraufgaben blieben davon unberührt. Das Reichsamt für Flugsicherung erhielt mit der Verordnung vom 28. November 1934 die Bezeichnung Reichsamt für Wetterdienst (RfW). Ihm oblag die betriebliche, technische und wissenschaftliche Leitung des Reichswetterdienstes. Das RfW unterstand der Abteilung LB 3 (Reichswetterdienst) des Allgemeinen Luftamtes im Reichsluftfahrtministerium (RLM). Mit Kriegsbeginn wurde beim Generalstab der Luftwaffe die Dienststelle "Chef Wetterdienst" geschaffen. Die Aufgaben der Abteilung LB 3 im Reichsluftfahrtministerium gingen zum größten Teil auf den Chef Wetterdienst über, u.a.: - Organisation, betriebliche und fachliche Leitung des Wetterdienstes, - Führung des Wetternachrichtenwesens in Zusammenarbeit mit dem Chef der Nachrichtentruppe, - Einsatz des Personals den betrieblichen Notwendigkeiten entsprechend, - Zusammenarbeit mit Wetterdiensten anderer Wehrmachtteile und anderer Staaten. Bei der Abteilung LB 3 des Allgemeinen Luftamtes verblieben folgende Aufgaben: - Personalverwaltung einschließlich Ausbildung, - Entwicklung und Nachschub von Wetterdienstgerät, - Betriebsvorschriften. Das Reichsamt für Wetterdienst mit seinen Observatorien und Forschungsstellen und die Deutsche Seewarte blieben der Abteilung LB 3 unterstellt. Das Institut für langfristige Witterungsvorhersagen wurde dem Chef Wetterdienst zugewiesen. Um den Chef Wetterdienst in die Lage zu versetzen, trotz der Teilung der Zuständigkeiten, den Wetterdienst verantwortlich zu führen, erhielt er die Weisungsbefugnis gegenüber dem Allgemeinen Luftamt, Abteilung LB 3. Im Rahmen der allgemeinen Einsparungsmaßnahmen wurden im Jahr 1944 auch die Betriebsführung und die Ausbildung an den Chef Wetterdienst abgegeben sowie im Januar 1945 die Personalverwaltung. Bei der Abteilung LB 3 verblieben nur noch das Reichsamt für Wetterdienst und die Deutsche Seewarte. Der Chef Wetterdienst war jedoch in dringenden Fällen berechtigt, mit Zustimmung der Abteilung LB 3, diesen Dienststellen unmittelbar Weisung zu geben. 1935 wurde die Wetterschule des Reichswetterdienstes gegründet. Sie war im Gebäudekomplex des Reichsamtes für Wetterdienst untergebracht. Ihre Aufgaben waren: - Schulung des Personals des Wetterdienstes, - Auffrischungslehrgänge für Meteorologen, - Ausbildungslehrgänge für das technische Personal, - Ausbildungslehrgänge für Ergänzungsmeteorologen, die aus Physikern und Geographen der Universitäten und Schulen gewonnen wurden. Als Nebenzweck sollte eine einheitliche Arbeitsweise sämtlicher Wetterwarten hinsichtlich meteorologisch-synoptischer Begriffsbildung sowie Eintrag und Bearbeitung der Wetterkarten erzielt werden. Die Reichswetterdienstschule wurde im November 1944 ebenfalls dem Chef Wetterdienst unterstellt. Aufgaben der Abteilungen des Reichsamtes für Wetterdienst Präsidialabteilung: Sie regelte sämtliche personelle und finanzielle Angelegenheiten. Abteilung I: Ihr oblag die betriebliche und wissenschaftliche Leitung des Klimadienstes. Das Klimanetz wurde in fünf Klimabezirke unterteilt: Königsberg, Berlin, Münster, Dresden und München sowie Klimanebenstellen in Breslau und Stuttgart. Bei den Dienststellen der Klimabezirke lief das gesamte Beobachtungsmaterial zusammen, wurde geprüft und weiterverarbeitet. Daraus entstanden u.a. die monatlich erscheinenden "Wetterberichtsdienste", Monatsberichte über Niederschläge sowie Niederschlagskarten. Forschungsaufgaben u.a. zur Beobachtungsmethodik nahm die Abteilung ebenfalls wahr. Der Abteilung I waren unterstellt: - Meteorologische Observatorien in Potsdam, Aachen und Wahnsdorf; - Agrarmeteorologische Forschungsstellen in Geisenheim, Gießen, Müncheberg und Trier; - Bioklimatische Forschungsstellen in Bad Elster, Braunlage, Friedrichroda und Wyk/Föhr; - Bergobservatorien auf dem Brocken, Feldberg, Fichtelberg, Kahler Asten, Kalmit sowie der Schneekoppe und Zugspitze; - 20 Kurortklimakreisstellen. Abteilung II: Zu den Aufgaben gehörte u.a. die Verarbeitung und Auswertung des aerologischen und synoptischen Beobachtungsmaterials aus Radiosonden-, Flugzeug- und Fesselballonaufstiege sowie Pilotsondierungen zur Ergänzung des Hollerith-Archivs; die Bearbeitung von Flugklimatologien und anderen Gutachten für örtliche Wettereigenschaften; Entwicklung von Methoden zur Erfassung räumlicher Felder wie Luftmassen, Druck, Temperatur, Wind und Wasserdampf. Der Abteilung II waren unterstellt: - Aeronautisches Observatorium in Lindenberg; - Aerologisches Observatorium in Friedrichshafen; - ab 1940: Wolkenforschungsstelle Prag (hervorgegangen aus der wolkenphysikalischen Abteilung des Aerologischen Observatoriums Friedrichshafen). Abteilung III: Sie war für die zentrale Steuerung der gesamten Entwicklung von meteorologischen Meßinstrumenten und neuen instrumentellen Forschungsmethoden, die Beschaffung des gesamten Instrumentenbedarfs des Wetterdienstes der Luftfahrt, die Prüfung und Eichung des gelieferten Geräts und sein Nachschub an die einzelnen Bedarfsstellen verantwortlich. Daneben oblag der Abteilung die Erprobung von Gerät und Methoden sowie die Ausbildung bzw. Umschulung des Personals auf diese Geräte und Methoden. Für die Entwicklung und Erprobung sowie Ausbildung und Umschulung waren ihr ein Radiosonde- Erprobungszug (mot.) und eine Würzburgstellung mit Ballontrupp unmittelbar zugeteilt. Für die Abnahme, Prüfung und Eichung von Gerät standen ihr neben einer eigenen Eichgruppe die Radiosondenprüfzentrale des Reichsamtes für Wetterdienst und die Aeroprüfstelle e.V. zur Verfügung. Als neue Außenstellen wurden die meteorologischen Landesinstitute in den besetzten Gebieten dem Reichsamt für Wetterdienst angegliedert, wie z. B. das Klimainstitut Minsk. Von den Außenstellen wurden bis 1945 aufgelöst: - die Meteorologischen Observatorien Aachen und Wahnsdorf, - das Aerologische Observatorium Friedrichshafen, - die Agrarmeteorologischen Forschungsstellen Geisenheim, Müncheberg und Trier, - die Bioklimatischen Forschungsstellen, - der Großteil der Kurortklimakreisstellen. Die Bergobservatorien wurden zu rein synoptischen Meldestellen reduziert und der Bodenorganisation des militärischen Wetterdienstes in den einzelnen Luftgauen unterstellt. Bestandsbeschreibung: Das vorhandene Archivgut stammt aus zwei Aktenrückführungen aus den USA. Die erste Abgabe erfolgte 1968 an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, von dort aus gelangte es anschließend an das Bundesarchiv-Militärarchiv. Die Aktenrückführung im Jahr 2004 wurde direkt an das Bundesarchiv-Militärarchiv abgegeben. Die bisher in den Amtsdrucksachen (Bestand: RLD 28) verwahrten Akten wurden in den Bestand übernommen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur splitterhafte Unterlagen über den Dienstbetrieb im Reichsamt für Wetterdienst und den unterstellten Observatorien und Forschungsstellen. Hervorzuheben sind die erhalten gebliebenen Dokumente zur Errichtung und zum Betrieb von Niederschlagsmeßstellen und Meteorologischen Stationen im Bereich des Luftgaukommandos III/IV sowie im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg. Daneben sind Studien und Ausarbeitungen zu klimatologischen und meteorologischen Themen vorhanden. Zitierweise: BArch, RL 40/...

          BArch, R 4201 · Bestand · (1864-) 1871-1919 (-1921)
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Geschichte Nach der Reichsgründung 1871 stand die Bildung einer gemeinsamen Eisenbahnverwaltung für alle deutschen Länder zunächst nicht auf der Tagesordnung. Die süddeutschen Staaten fürchteten das Übergewicht Preußens und lehnten Bismarcks Reicheisenbahngesetz 1875 endgültig ab. Lediglich die Eisenbahnstrecken in den von Frankreich abgetrennten Gebieten Elsass und Lothringen unterstanden seit 1871 dem Reichskanzler. Für das Eisenbahnwesen in Deutschland bestand somit bis zur Überführung der Staatseisenbahnverwaltungen der Länder in den Besitz des Reiches das Netz der Elsass-lothringischen Eisenbahnen (neben damals 7 Staatsverwaltungen) als einzige Reichsverwaltung. Dieses Eisenbahnnetz setzte sich aus den auf Grund des Frankfurter Friedensvertrages vom 10. Mai 1871 an das Deutsche Reich abgetretenen Teilen der französischen Ostbahn und aus den durch Staatsvertrag mit dem Großherzogtum Luxemburg vom 11. Juni 1872 pachtweise übernommenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahnen zusammen. Die neu gebildete "Kaiserliche Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen" war dazu durch Allerhöchsten Erlass vom 9. Dezember 1871 mit den Befugnissen und Pflichten einer öffentlichen Behörde eingerichtet worden. Sie unterstand zunächst unmittelbar dem Reichskanzleramt (Abteilung III für Elsass-Lothringen). Bei ihr lag bis zur französischen Besetzung von Elsass-Lothringen im November 1918 auch der Schwerpunkt von Betrieb und Verwaltung. Für die Entwicklung des Verkehrswesens in Elsass-Lothringen war neben der besonderen Verkehrslage an der oberrheinischen Verkehrsstraße und der burgundischen Pforte die Entwicklung der Industrie von Bedeutung. Während ursprünglich die Textilindustrie in der Gegend von Mülhausen an erster Stelle stand, trat mehr und mehr die sich nach Lothringen und Luxemburg verlagernde deutsche Schwerindustrie in den Vordergrund, dazu kamen die auf eine zufällige Entdeckung hin entstandenen Kaliwerke im Oberelsass und die allerdings nicht sehr bedeutende aber in Deutschland damals fast einzige Petroleumförderung bei Pechelbronn. Im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den Trägern des Verkehrs und den produzierenden Stellen wurde am 1. Oktober 1874 ein "Eisenbahnausschuss" aus Vertretern der Handelskammern, der Industrie und der Landwirtschaft eingerichtet. Dieser erste Eisenbahnausschuss wurde später zum Vorbild für die bei den übrigen deutschen Staatsbahnverwaltungen angegliederten Eisenbahnräte. Auch in der Tariffrage betrat die Generaldirektion durch Schaffung des sogenannten Wagenraumtarifs neue Wege. Die Einweihung der ersten Eisenbahnen in Elsass-Lothringen, der Strecke Straßburg - Basel, fand bereits am 19. und 20. September 1841 statt. Dreißig Jahre später, bei Übernahme der Elsass-lothringischen Eisenbahnen durch das Deutsche Reich, betrug die Streckenlänge 768,21 km, dazu kamen noch 174,54 km der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahngesellschaft. Unter deutscher Verwaltung kamen mehr als 1200 km hinzu. Technisch galten die Reicheisenbahnen in jeder Hinsicht als Musteranlagen: Die Umschlagseinrichtungen zwischen Eisenbahn und Binnenschifffahrt wurden auf den höchsten Grad technischer Leistungsfähigkeit gebracht; die Bahnhöfe in Straßburg und Metz wurden anstelle von kleinen Provinzbahnhöfen zu Großstadtbahnhöfen mit allen Erfordernissen der Neuzeit umgebaut. Die Reineinnahmen betrugen im Jahre 1872 mehr als 5 Millionen Mark, sie stiegen 1890 auf 20 Millionen, 1900 auf 86 Millionen Mark und bezifferten sich im letzten Friedensjahr 1913 auf 153 Millionen Mark. Am 27. Mai 1878 wurde durch kaiserlichen Erlass das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen mit Sitz in Berlin eingerichtet. Es war eine dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde zur Leitung der Verwaltung der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und den angrenzenden Landesteilen. Die Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen wurde nunmehr dem als Landesaufsichtsbehörde fungierendem Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen nachgeordnet. Mit der Leitung der Behörde war der jeweilige Preußische Minister der öffentlichen Arbeiten betraut. Erster Chef des Reichsamts war Staatsminister Albert von Maybach (1822-1904), später folgten ab Juni 1891 Karl von Thielen (1832-1906), ab Juni 1902 Hermann von Budde (1851-1906) und ab 1906 Paul von Breitenbach (1850-1930). Für die unmittelbare Verwaltung war die Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen mit Sitz in Straßburg zuständig. Bis zum 1. Oktober 1909 bestand sie aus drei Abteilungen: Abteilung 1 für Betrieb, Abteilung 2 für Bau, Abteilung 3 für Verkehrs- und allgemeine Verwaltung. Dazu leiteten Betriebsdirektionen, Verkehrsinspektionen, Maschineninspektionen, Werkstätteninspektionen und eine Telegrafeninspektion die verschiedenen Zweige des Betriebes und Verkehrs, während technische Zentralbüros (das betriebstechnische, das bautechnische, das maschinentechnische und das Materialienbüro) eine Reihe allgemeiner, in den Bereich der Zentralverwaltung fallender, Geschäfte selbständig bearbeiteten. Mit dem 1. Oktober 1909 trat eine Reorganisation in Kraft, deren Bedeutung im Wesentlichen in der Beseitigung der Betriebsdirektionen ohne Ersatz und der Aufhebung der Zentralbüros und der Telegrafeninspektion beruht, deren Geschäfte von nun an von der Generaldirektion selbst bearbeitet wurden. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der Abteilungen auf 5: Abteilung 1 für die allgemeine Verwaltung, Finanz- und Etatswesen, Abteilung 2 für den Betrieb, Abteilung 3 für das Verkehrswesen, Abteilung 4 für den Bau, Abteilung 5 für das Maschinen- und Werkstättenwesen. Die 17 Betriebsinspektionen in Elsass-Lothringen und 3 Betriebsinspektionen in Luxemburg unterstanden unmittelbar der Generaldirektion. Der Vorstand der deutschen Betriebsverwaltung in Luxemburg war sämtlichen Dienststellen des Bezirkes sachlich übergeordnet. An Verkehrsinspektionen waren 8 vorhanden: in Basel, Mülhausen, Colmar, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Der Verkehrsinspektor in Basel bekleidete zugleich die Stelle eines Repräsentanten der deutschen Verwaltung gegenüber der Schweiz. Maschineninspektionen gab es 6: in Mülhausen, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Hauptwerkstätten befanden sich in Mülhausen, Bischheim bei Straßburg, Montigny bei Metz und Niederjeutz bei Diedenhofen. Sie waren den Werkstätteninspektionen in Bischheim und Montigny je zwei (für Lokomotiv- und für Wagenbau je eins) unterstellt. Nebenwerkstätten, die den Maschineninspektionen unterstellt waren, gab es in Saargemünd und Luxemburg. Alle Inspektionen führten seit dem Jahre 1911 die Bezeichnung Ämter, Betriebsamt, Maschinenamt u.s.w.). Die Eingliederung des Preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten in den Verwaltungsorganismus des Reiches verstärkte den Einfluss des Chefs der preußischen Staatsbahnen gegenüber den Leitern der übrigen bundesstaatlichen Eisenbahnverwaltungen und verringerte die Bedeutung des Reichseisenbahnamts für die mit der Landesverteidigung zusammenhängenden Fragen. 7 Nach der Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich infolge des Versailler Vertrages übernahm das Reichsverkehrsministerium im Herbst 1919 die Abwicklungsaufgaben des Reichsamts. Der Quellenwert der übernommenen Aktenbestände der Generaldirektion in Straßburg wurde seinerzeit durch das Reichsarchiv als "hinreichend" bezeichnet. "Abgesehen von einigen historisch interessanten Einzelheiten aus der letzten Zeit Kaiser Wilhelm I. und des Fürsten Bismarck [liegt] ihr Wert für die Geschichte des Deutschen Reiches... darin, dass beim Reichsamt fast alle Fragen, die das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten beschäftigt haben, ihren Niederschlag in einer mehr gedrängten und übersichtlichen Form gefunden haben."9 Verwiesen sei auf die Besonderheiten der Verkehrslage Elsass-Lothringens am Schnitt wichtiger Nord-Süd und Ost-West-Verbindungen und der daraus resultierenden Überlieferung archivalischer Quellen. So befinden sich in den Aktenbeständen Unterlagen von Verhandlungen über den Bau großer Alpendurchstiche (Gotthardbahn, Ostalpenbahn, Simplonbahn), des Verkehrs zwischen England, Belgien, der Niederlande sowie der Schweiz und Italien, des Verkehrs zwischen den Balkanstaaten, Österreich-Ungarn sowie den süddeutschen Verwaltungen einerseits und Frankreich und Spanien andererseits. Weitere Unterlagen sind zum Bau- und Konstruktionswesen, zum Betriebsdienst, zu Personen-, Gepäck- und Güterverkehr vorhanden. Ein umfangreicher Bestandsteil spiegelt das Tarifwesen wider, darunter auch soziale Aspekte unter Berücksichtigung fremdsprachlicher Probleme. Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner halten die "Geheimakten A und B" fest, Aussagen zu militärischen Sachverhalten, besonders der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, zum Waffenstillstand und den Friedensverhandlungen findet man in den "Geheimakten M". Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Aktenbestände der Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Straßburg sind in den Besitz Frankreichs übergegangen. Einige wenige Akten aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv Potsdam befinden sich im Bestand R 4202 Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen im Bundesarchiv. Die Akten des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen wurden dem Reichsarchiv im Herbst 1931 zur Übernahme angeboten. Aus dem gesamten Aktenbestand von etwa 4000 Aktenbänden wurden unter Berücksichtigung der damals bestehenden Bestimmungen 1313 Aktenbände zur dauernden Aufbewahrung in das Reichsarchiv übernommen. Es sind offenbar keine Kriegsverluste eingetreten. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die durch das Reichsarchiv übernommenen Aktenbestände des Reichsamtes für die Verwaltung der Reichseisenbahnen sind im Jahre 1932 geordnet, verzeichnet und auf Karteikarten aufgenommen worden, anschließend wurde ein Findbuch für den Bestand (heute: R 4201) gefertigt. Im Jahre 2008 ist der Bestand anhand des von 1932 vorliegenden Findbuches in der Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs erfasst worden. Dies erfolgte mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Die intensiven Verzeichnungsangaben wurden größtenteils original mit den seinerzeit verwendeten Abkürzungen übernommen. Bei der Verzeichnung wurden nur die numerischen Archivsignaturen beibehalten, bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen (z.B. 154 a) erhielt jeder Band eine neue Archivsignatur. Das betraf alle Akten mit der jetzt neuen Archivsignatur R 4201/729 bis R 4201/1430. Die bisherigen Signaturen wurden als Altsignaturen aufgeführt, die Akten selbst sind im Jahre 2008 im Zuge einer Bestandsrevision und magazintechnischer Arbeiten umsigniert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Organisation und Verwaltung des Reichsamtes 1870-1920 (186), Haushalt und Kassenverwaltung 1870-1921(386), Personalangelegenheiten: Beamtensachen 1871-1920 (385), Besondere Personalangelegenheiten (Geheimakten B) 1872-1919 (13), Bau- und Konstruktionswesen 1864-1919 (152), Betriebsdienst 1871-1918 (86), Personen- und Gepäckverkehr 1871-1918 (21), Güterverkehr 1871-1919 (169), Tarifangelegenheiten 1871-1919 (145), Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner (Geheimakten A) 1881-1919 (14), Mobilmachung, Krieg, Waffenstillstand, Friedensverhandlungen (Geheimakten M) 1872-1920 (93) Online Findbuch (2009) Insgesamt umfasst der im Bundesarchiv lagernde Bestand 1430 Akten. Zusammen mit den Beständen des Reichseisenbahnamts (R 4101) und der Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen (R 4202) existiert damit ein ziemlich lückenloses Aktenmaterial für die Frühzeit der Verkehrsorganisation des Eisenbahnzeitalters in Deutschland - unbenommen seiner inhaltlichen Korrespondenz mit den Akten des Preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, die sich im Preußischen Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem befinden und der Vielzahl archivalischer Quellen zur Eisenbahngeschichte in Archiven der Länder, Kreise und Städte. Der Quellenwert der übernommenen Aktenbestände der Generaldirektion in Straßburg wurde seinerzeit durch das Reichsarchiv als "hinreichend" bezeichnet. Abgesehen von einigen historisch interessanten Einzelheiten aus der letzten Zeit Kaiser Wilhelm I. und des Fürsten Bismarck [liegt] ihr Wert für die Geschichte des Deutschen Reiches... darin, dass beim Reichsamt fast alle Fragen, die das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten beschäftigt haben, ihren Niederschlag in einer mehr gedrängten und übersichtlichen Form gefunden haben. Verwiesen sei auf die Besonderheiten der Verkehrslage Elsass-Lothringens am Schnitt wichtiger Nord-Süd und Ost-West-Verbindungen und der daraus resultierenden Überlieferung archivalischer Quellen. So befinden sich in den Aktenbeständen Unterlagen von Verhandlungen über den Bau großer Alpendurchstiche (Gotthardbahn, Ostalpenbahn, Simplonbahn), des Verkehrs zwischen England, Belgien, der Niederlande sowie der Schweiz und Italien, des Verkehrs zwischen den Balkanstaaten, Österreich-Ungarn sowie den süddeutschen Verwaltungen einerseits und Frankreich und Spanien andererseits. Weitere Unterlagen sind zum Bau- und Konstruktionswesen, zum Betriebsdienst, zu Personen-, Gepäck- und Güterverkehr vorhanden. Ein umfangreicher Bestandsteil spiegelt das Tarifwesen wider, darunter auch soziale Aspekte unter Berücksichtigung fremdsprachlicher Probleme. Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner halten die "Geheimakten A und B" fest, Aussagen zu militärischen Sachverhalten, besonders der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, zum Waffenstillstand und den Friedensverhandlungen findet man in den "Geheimakten M". Ergänzende Überlieferungen Weitere Überlieferungen enthalten die Bestände R 4101 Reichseisenbahnamt und R 4202 Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. Im Geheimen Staatsarchiv preußischer Kulturbesitz in Berlin befinden sich die Akten des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten (Bestand I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten). Zitierweise: BArch, R 4201/...

          Regierung Düsseldorf, Politische Akten (Bestand)
          Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 212.03.01 · Bestand · 1020-1944
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

          Allgemeines Die in diesem Findbuch vereinigten Akten entstammen sowohl verschiedenen Registraturschichten als auch verschiedenen Registraturen. In der Hauptsache umfassen sie von dem alten Zentralbüro der Regierung (d.h. der Präsidialabteilung CB I) die ehemaligen Fächer 35 (Öffentliche Ruhe und Stimmung), 35a (Sozialdemokratie und Anarchismus), 36 (Verbotene Verbindungen, Beaufsichtigung einzelner verdächtiger Individuen) sowie 47 (sog. Registratur MOB). Diese letztere Registratur wuchs sich zu einem umfassenden Bearbeitungsgebiet für die mit der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, der wirtschaftlichen und militärischen Demobilisierung sowie den gesamten Besatzungsahngelegenheiten aus. Die Unübersichtlichkeit führte zu einer durchgreifenden Reorganisation der Registratur CB II (bzw. CB III) etwa 1922 mit einer neuen Facheinteilung und den Schwerpunkten Besatzungsfragen und politische Angelegenheiten. Die besonderen Verhältnisse der Besatzungszeit bedingten eine Zweigstelle der Bezirksregierung in Krefeld. Diese führte 1920/21 eine eigene Registratur ebenso wie der Regierungspräsident Grützner während seiner Ausweisung in Barmen (Februar 1923 bis April 1924)und Bielefeld (April-September 1924). Eingegliedert in den Bestand sind die Akten der sog. Meldestelle Essen. Es handelt sich dabei um eine der Provinzialdienststellen für die Überwachung der öffentlichen Ordnung, die auf Veranlassung des Staatskommissars für öffentliche Ordnung, Robert Weismann, (bei den Oberpräsidenten) im August 1919 errichtet wurden. Am 15. November 1920 wurde die Bildung einer besonderen Meldestelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf angeordnet, zu deren Leiter am 30. Nov. 1920 der Amtsgerichtsrat Jürgens bestellt wurde. Am 10. März 1921 wurde die Meldestelle von Düsseldorf nach Essen verlegt, am 29. Juli 1927 wieder nach Düsseldorf zurückverlegt und der Abteilung CB II eingegliedert, wo sie bis Ende 1922 bestanden hat. Die Meldestelle sammelte von den Polizei- und Verwaltungsbehörden und aus der Presse Nachrichten über die politischen und wirtschaftlichen Bewegungen ihres Gebietes, regte auf Grund der ihr zugekommenen Nachrichten das Einschreiten der Exekutive an und berichtete durch den Regierungspräsidenten fortlaufend an den Oberpräsidenten in Münster, in wichtigen Fällen sofort an den Staatskommissar. Die Schriftstücke und Zeitungsauszüge waren ursprünglich in Heften zusammengeheftet, die mit M l ff. bezeichnet wurden. Ende 1922 wurde damit begonnen Faszikel anzulegen und neu zu signieren (A lff., B lff. usw.). Diese Neuordnung ist mit Ausnahme der sich auf die Besatzung beziehenden Akten, die nicht geheftet wurden, bis zum Buchstaben M durchgeführt worden. Von den folgenden Buchstaben sind nur einige besonders wichtige Akten geheftet worden. Die Aktenführung der Meldestelle Essen und auch der Registratur CB II aus den Jahren 1922 ff. ist z.T. sehr uneinheitlich, sie neigt vor allem zur Bildung sehr eng gefaßter Sachbetreffe (oder Institutionen betreffe) und weist demzufolge z.T. sehr dünne Faszikel auf. Mit eingeschlossen in den Bestand sind gleichfalls die Unterlagen verschiedener Behörden und Organisationen der Übergangswirtschaft (vor allem Preiskontrolle und Wucherbekämpfung) sowie der Besatzungsahngelegenheiten. Hier sind vor allem die Unterlagen der deutschen Abordnung zu Düsseldorf zur Durchführung der Londoner Vereinbarungen 1924 zu nennen. Die deutschen Abordnungen in Düsseldorf und Koblenz standen unter der Leitung des Landeshauptmannes Johannes Horion, dessen ständiger Stellvertreter in der Düsseldorfer Abordnung der Geheimrat Dr. Claussen war. Die Delegation, die ihren Sitz zunächst im Landeshaus, seit dem 24. November 1924 im Regierungsgebäude hatte, begann ihre Tätigkeit im September und beendete sie im Dezember 1924. Vereinzelt sind den Akten Schriftstücke des Regierungspräsidenten Abt. CB II zugeheftet. Die Abgabe dieser Akten erfolgte im Jahre 1934 durch die Regierung Düsseldorf. Weitere sah Herr Professor Wentzcke im Besitz des verstorbenen Landeshauptmanns Horion. Einen zahlenmäßig großen aber inhaltlich nicht so gewichtigen Anteil machen die Akten des Bezirkspolizeikommissars Otto Kammhoff in Elberfeld aus. Zur kritischen Würdigung des Quellenwertes dieser Akten ist die Personalakte von Kammhoff heranzuziehen (Nr. 15993). Zeitlich erstrecken sich die in dem vorliegenden Findbuch zusammengefaßten Akten aus der Mitte des 19. Jh., bis ca. 1944, wobei der Schwerpunkt auf der Arbeiterbewegung seit 1880, dem ersten Weltkrieg und der Nachkriegszeit bis etwa 1928 liegt. Aus den späteren Jahren liegen Akten der Polizeiabteilung nur für 1931/32 vor und einige wenige aus der Ausländerüberwachung des zweiten Weltkrieges. Die Archivwürdigkeit ist in der Mehrzahl gegeben; vielfach ist die Anordnung einer dauernden Aufbewahrung nur aus der besonderen Situation (Besatzungsabwehr) zu verstehen. Aus Gründen einer geschlossenen Überlieferung, die in sich auch ein Dokument ist, wurde aber darauf verzichtet, nachträgliche Einzelkassationen vorzunehmen. Durch die Zersplitterung der Behördentätigkeit (Zentrale in Düsseldorf, Zweigstelle in Krefeld, Registratur des Regierungspräsidenten) ist zahlreiches Mehrfachschriftgut entstanden, ebenso durch die gleichzeitige Berichterstattung an vorgesetzte Dienststellen. Übersicht über die Aktengruppen, wesentliche Betreffe, Lagernummern und Laufzeit Fach 35 Öffentliche Ruhe und Ordnung (meiste Vorakten im Bestand Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro. Nrr. 15904-15983, 1850-1922 Fach 35a Sozialdemokratie und Anarchismus. Präsidialakten, übrige Fach 40 Reg. Düss.Polizei Nrr. 9028-9072, 15984-16035, 42781-42814, 1889-1922 Fach 36 Ausländer, meist Polenbewegung. Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 16015-16035, 1876-1922 Fach 47 sog. Registratur Mob Im wesentlichen Weltkrieg und Besatzung bis 1922 Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 9073-9087, 14911-15248, 15346-15360, 1914-1922 Bezirkspreisprüfungsstelle Nrr. 41707-41742, 1916-1925 Kriegswirtschaft, vor allem Preisüberwachung Industrieversorgung (Kriegswirtschaft) Nrr. 15299-15345, 1918 Sog. Alte Sachen, ohne Registratursignierung (meist Mob) Nrr. 16036-16055, 1912-1923 CB II Nachträge, ohne Registratursignatur Streiks, Besatzungsangelegenheiten (Ausweisungen) Nrr. 16890-16911, 1921-1925 Journale Abt. CB II Nrr. 16912-16921, 1923 Meldestelle Essen Allgemeines Nrr. 15361-15396, 1919-1922 meist wirtschaftliche und politische Lageberichte Meldestelle Essen Einzelne Personen, Organisationen, Vorkommnisse Nrr. 15535-15854, 1920-1922 (z.T. wenig umfangreiche Akten) Meldestelle Essen Politische Verhältnisse in einzelnen Orten, meist Berichte, Nrr. 15397-15534 (nach Ortsbetreffen organisiert) 1920-1922 Meldestelle Essen Zeitungsausschnittsammlung des Pressereferates zu allgemeinen und speziellen politischen Betreffen (Sachbetreffe, Einzelfallakten) Nrr. 15855-15903, 1920-1922 Zweigstelle der Regierung in Krefeld (besetzter Teil des RB Düsseldorf) Besatzungsangelegenheiten B II Akten ohne Fachbezeichnung, wohl bei Abgabe noch nicht geordnete Mob-Sachen Nrr. 17030-17061, 1922 Akten des Regierungspräsidenten Grützner aus seiner Zeit in Barmen Nrr. 17062-17145, 1923-1924 Neue Registratur CB II Fach 1 (Ausweisungen, Bestrafungen durch die Besatzungsbehörden, Fürsorge für Ausgewiesene) Nrr. 16056-16121, 1923-1926 CB II Fach 2 Besetzung einzelner Orte, Betriebe usw., Eingriffe der Besatzung, Verordnungen der Besatzungsbehörden, Räumung (altbesetztes Gebiet) Nr. 16122-16274, 1923-1926 CB II Fach 3 Ausschreitungen der Besatzung Nrr. 16275-16395, 1922-1927 CB II Fach 4 Ausschreitungen, vereinzelt auch Ausweisungen bzw. Aufhebung von Ausweisungen Nrr. 16296-16337, 1921-1926 CB II Fach 5 Besatzungsangelegenheiten Sanktionsgebiet (Besatzungseingriffe, -schäden), Verordnungen Nrr. 16338-16532, 1923-1926 CB II Fach 6 Besatzungsangelegenheiten, ;Ruhrkampf Nrr. 16533-16672, 1923 CB II Fach 7 Besatzungsangelegenheiten, Unterstützung der Ausgewiesenen und politischer Gefangener, Rückkehr Ausgewiesener Nrr. 16673-16735, 1923-1928 Fach 7 Abt. CB III (1923-1925 CB II) Die Akten in Fach 7 wurden 1923-1925 von CB II bearbeitet, 1926 von dem später als CB III bezeichneten Dezernat I T. Zuletzt wurden CB II und CB III in I C vereinigt. CB II Fach 8 Politische Parteien usw., meist nach-Einzelbetreffen angelegt Nrr. 16736-16815, 1922-1928 CB II Fach 9, 10, 14, 16, 1neu Politische Angelegenheiten, Spionage usw. Erwerbslosenbewegung, Lageberichte Nrr. 16840-16889, 1923-1928 CB II, sog. Kommunistenakten. Z.T. nach Ortsbetreffen angelegt bzw. über einzelne Organisationen Nrr. 16923-16994, 1922-1928 CB II sog. Separatistenakten Nrr. 16995-17029, 1920-1927 Politische Abteilung meist Tätigkeit radikaler Parteien, KPD, polit. Zusammenstöße Nrr. 17146-17274, 1931-1932 Polizeiangelegenheiten (Referat I A) Nrr. 45356-45363, 1940-1944 Akten des Bezirkspolizeikommissars Kammhoff, Elberfeld, Überwachung von Sozialdemokratie und Anarchismus Nrr. 42815-43025 (mit Lücken), 1878-1903 Verzeichnung und Ordnung Bei der Neuverzeichnung wurden die alten Aktentitel nach Möglichkeit beibehalten und gegebenenfalls präzisiert. Dabei wurden Zeitbedingte diskriminierende Titelformulierungen zwar belassen, aber die Titelbildung durch Zusätze oder Erläuterungen im Enthält vermerk korrigiert. Gerade aus der Besatzungsabwehr heraus sind Akten unter einem Titel formuliert worden, der einen viel weiter als tatsächlich gehenden Tatbestand unterstellt. Beibehalten wurde die gleiche Titelbildung bei General- und Spezialakten. Die Begriffe werden aber einheitlich als Allgemeines;Einzelfälle oder Beiakten (statt Generalia, Spezialia oder Adhibenda) wiedergegeben. In den Enthältvermerken wurde der Inhalt weiter aufgeschlüsselt, d.h. weitere, durch den Aktentitel zwar gedeckte, aber im einzelnen nicht angesprochene Informationen gegeben bzw. die formale Seite des Akteninhalts erläuternd hinzugefügt. Abweichende Dokumentationsinhalte werden sowohl des Inhalts als auch der Form nach (vor allem Druck- und Zeitschriften, Plakate usw.) ausgewiesen. Angesichts des sehr uneinheitlichen Umfangs einzelner Aktenbände und deren gleichwohl vielversprechender Titel wurde die Umfangsangabe (entweder in der exakten oder in einer geschätzten Angabe) ausgewiesen. Für die inhaltliche Erschließung und thematische Gliederung wurden die folgenden Sachbereiche gewählt 1) Politische Angelegenheiten 2) Ordnungsrecht, Ausländerangelegenheiten 3) Besatzungsangelegenheiten 4) Militärangelegenheiten, Kriegswesen 5) Kriegs- und Zwangswirtschaft (Übergangswirtschaft) Die Untergliederung in den einzelnen Punkten berücksichtigt dabei sowohl sachliche Zusammenhänge als auch die Aktenformation, d.h. wo genügend große Aktenmengen zu einem Komplex unter einem (zeitgenössischen) Betreff angelegt wurden, wurden diese Serien auch zusammengelassen (z.B. Sozialdemokratie und Anarchismus Kommunismus und verwandte Organisationen Nationalsozialismus und verwandte Organisationen). Diese Abgrenzungen sind rein praktischer Natur und wollen ausgesprochenermaßen eine Klassifikation nach ideologischen Grundsätzen vermeiden. Im übrigen gelten entweder streng das Alphabet oder die Chronologie als weitere Ordnungsfaktoren in einzelnen Klassifikationsgruppen. Für die Behörden- und Registraturgeschichte ist die Einleitung zum Findbuch G 21/2 (Präsidialbüro) heranzuziehen. Die Akten sind zu zitieren: BR 0007, BR 1041, BR 2049 + lfd. Nr. Hinweise auf weitere Bestände Ergänzend zu dem vorliegenden Findbuch sind hinzuzuziehen G 21/1a, Klassifikationspunkt Wahlen; Regierung Düsseldorf Präsidialbüro, Klassifikationspunkt ;Polizei, Gendarmerie G 21/2; G 21/5, Regierung Düsseldorf Polizei, Klassifikationspunkt Politische Polizei bzw. Sicherheitspolizei" sowie G 21/10-11, Regierung Düsseldorf Gewerbe, Fach 9 (nach der noch vorläufigen Verzeichnung) Arbeiterbewegung, Arbeitszeit, Betriebsräte Grundsätzlich sind für alle Fragestellungen die Akten der nachgeordneten Behörden (Polizeibehörden, Landratsämter) sowie weiter die Bestände der Justizbehörden hinzuzuziehen. Literatur G. Knopp. Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Düsseldorf 1899-1919, Köln-Berlin 1974 AllgemeinesDie in diesem Findbuch vereinigten Akten entstammen sowohl verschiedenen Registraturschichten als auch verschiedenen Registraturen. In der Hauptsache umfassen sie von dem alten Zentralbüro der Regierung (d.h. der Präsidialabteilung CB I) die ehemaligen Fächer 35 (Öffentliche Ruhe und Stimmung), 35a (Sozialdemokratie und Anarchismus), 36 (Verbotene Verbindungen, Beaufsichtigung einzelner verdächtiger Individuen) sowie 47 (sog. Registratur MOB). Diese letztere Registratur wuchs sich zu einem umfassenden Bearbeitungsgebiet für die mit der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, der wirtschaftlichen und militärischen Demobilisierung sowie den gesamten Besatzungsahngelegenheiten aus. Die Unübersichtlichkeit führte zu einer durchgreifenden Reorganisation der Registratur CB II (bzw. CB III) etwa 1922 mit einer neuen Facheinteilung und den Schwerpunkten Besatzungsfragen und politische Angelegenheiten.Die besonderen Verhältnisse der Besatzungszeit bedingten eine Zweigstelle der Bezirksregierung in Krefeld. Diese führte 1920/21 eine eigene Registratur ebenso wie der Regierungspräsident Grützner während seiner Ausweisung in Barmen (Februar 1923 bis April 1924)und Bielefeld (April-September 1924).Eingegliedert in den Bestand sind die Akten der sog. Meldestelle Essen. Es handelt sich dabei um eine der Provinzialdienststellen für die Überwachung der öffentlichen Ordnung, die auf Veranlassung des Staatskommissars für öffentliche Ordnung, Robert Weismann, (bei den Oberpräsidenten) im August 1919 errichtet wurden.Am 15. November 1920 wurde die Bildung einer besonderen Meldestelle für den Regierungsbezirk Düsseldorf angeordnet, zu deren Leiter am 30. Nov. 1920 der Amtsgerichtsrat Jürgens bestellt wurde. Am 10. März 1921 wurde die Meldestelle von Düsseldorf nach Essen verlegt, am 29. Juli 1927 wieder nach Düsseldorf zurückverlegt und der Abteilung CB II eingegliedert, wo sie bis Ende 1922 bestanden hat.Die Meldestelle sammelte von den Polizei- und Verwaltungsbehörden und aus der Presse Nachrichten über die politischen und wirtschaftlichen Bewegungen ihres Gebietes, regte auf Grund der ihr zugekommenen Nachrichten das Einschreiten der Exekutive an und berichtete durch den Regierungspräsidenten fortlaufend an den Oberpräsidenten in Münster, in wichtigen Fällen sofort an den Staatskommissar.Die Schriftstücke und Zeitungsauszüge waren ursprünglich in Heften zusammengeheftet, die mit M l ff. bezeichnet wurden. Ende 1922 wurde damit begonnen Faszikel anzulegen und neu zu signieren (A lff., B lff. usw.).Diese Neuordnung ist mit Ausnahme der sich auf die Besatzung beziehenden Akten, die nicht geheftet wurden, bis zum Buchstaben M durchgeführt worden. Von den folgenden Buchstaben sind nur einige besonders wichtige Akten geheftet worden.Die Aktenführung der Meldestelle Essen und auch der Registratur CB II aus den Jahren 1922 ff. ist z.T. sehr uneinheitlich, sie neigt vor allem zur Bildung sehr eng gefaßter Sachbetreffe (oder Institutionen betreffe) und weist demzufolge z.T. sehr dünne Faszikel auf.Mit eingeschlossen in den Bestand sind gleichfalls die Unterlagen verschiedener Behörden und Organisationen der Übergangswirtschaft (vor allem Preiskontrolle und Wucherbekämpfung) sowie der Besatzungsahngelegenheiten.Hier sind vor allem die Unterlagen der deutschen Abordnung zu Düsseldorf zur Durchführung der Londoner Vereinbarungen 1924 zu nennen. Die deutschen Abordnungen in Düsseldorf und Koblenz standen unter der Leitung des Landeshauptmannes Johannes Horion, dessen ständiger Stellvertreter in der Düsseldorfer Abordnung der Geheimrat Dr. Claussen war. Die Delegation, die ihren Sitz zunächst im Landeshaus, seit dem 24. November 1924 im Regierungsgebäude hatte, begann ihre Tätigkeit im September und beendete sie im Dezember 1924.Vereinzelt sind den Akten Schriftstücke des Regierungspräsidenten Abt. CB II zugeheftet.Die Abgabe dieser Akten erfolgte im Jahre 1934 durch die Regierung Düsseldorf. Weitere sah Herr Professor Wentzcke im Besitz des verstorbenen Landeshauptmanns Horion. Einen zahlenmäßig großen aber inhaltlich nicht so gewichtigen Anteil machen die Akten des Bezirkspolizeikommissars Otto Kammhoff in Elberfeld aus. Zur kritischen Würdigung des Quellenwertes dieser Akten ist die Personalakte von Kammhoff heranzuziehen (Nr. 15993).Zeitlich erstrecken sich die in dem vorliegenden Findbuch zusammengefaßten Akten aus der Mitte des 19. Jh., bis ca. 1944, wobei der Schwerpunkt auf der Arbeiterbewegung seit 1880, dem ersten Weltkrieg und der Nachkriegszeit bis etwa 1928 liegt. Aus den späteren Jahren liegen Akten der Polizeiabteilung nur für 1931/32 vor und einige wenige aus der Ausländerüberwachung des zweiten Weltkrieges.Die Archivwürdigkeit ist in der Mehrzahl gegeben; vielfach ist die Anordnung einer dauernden Aufbewahrung nur aus der besonderen Situation (Besatzungsabwehr) zu verstehen. Aus Gründen einer geschlossenen Überlieferung, die in sich auch ein Dokument ist, wurde aber darauf verzichtet, nachträgliche Einzelkassationen vorzunehmen.Durch die Zersplitterung der Behördentätigkeit (Zentrale in Düsseldorf, Zweigstelle in Krefeld, Registratur des Regierungspräsidenten) ist zahlreiches Mehrfachschriftgut entstanden, ebenso durch die gleichzeitige Berichterstattung an vorgesetzte Dienststellen.Übersicht über die Aktengruppen, wesentliche Betreffe, Lagernummern und LaufzeitFach 35 Öffentliche Ruhe und Ordnung (meiste Vorakten im Bestand Regierung Düsseldorf, Präsidialbüro. Nrr. 15904-15983, 1850-1922Fach 35a Sozialdemokratie und Anarchismus. Präsidialakten, übrige Fach 40 Reg. Düss.Polizei Nrr. 9028-9072, 15984-16035, 42781-42814, 1889-1922Fach 36 Ausländer, meist Polenbewegung. Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 16015-16035, 1876-1922Fach 47 sog. Registratur Mob Im wesentlichen Weltkrieg und Besatzung bis 1922 Präsidialakten, Vorakten in Reg.Düss.Präs. Nrr. 9073-9087, 14911-15248, 15346-15360, 1914-1922Bezirkspreisprüfungsstelle Nrr. 41707-41742, 1916-1925 Kriegswirtschaft, vor allem PreisüberwachungIndustrieversorgung (Kriegswirtschaft) Nrr. 15299-15345, 1918Sog. Alte Sachen, ohne Registratursignierung (meist Mob) Nrr. 16036-16055, 1912-1923CB II Nachträge, ohne Registratursignatur Streiks, Besatzungsangelegenheiten (Ausweisungen) Nrr. 16890-16911, 1921-1925Journale Abt. CB II Nrr. 16912-16921, 1923Meldestelle Essen Allgemeines Nrr. 15361-15396, 1919-1922 meist wirtschaftliche und politische LageberichteMeldestelle Essen Einzelne Personen, Organisationen, Vorkommnisse Nrr. 15535-15854, 1920-1922 (z.T. wenig umfangreiche Akten)Meldestelle Essen Politische Verhältnisse in einzelnen Orten, meist Berichte, Nrr. 15397-15534 (nach Ortsbetreffen organisiert) 1920-1922Meldestelle Essen Zeitungsausschnittsammlung des Pressereferates zu allgemeinen und speziellen politischen Betreffen (Sachbetreffe, Einzelfallakten) Nrr. 15855-15903, 1920-1922Zweigstelle der Regierung in Krefeld (besetzter Teil des RB Düsseldorf) BesatzungsangelegenheitenB II Akten ohne Fachbezeichnung, wohl bei Abgabe noch nicht geordnete Mob-Sachen Nrr. 17030-17061, 1922Akten des Regierungspräsidenten Grützner aus seiner Zeit in Barmen Nrr. 17062-17145, 1923-1924Neue Registratur CB II Fach 1 (Ausweisungen, Bestrafungen durch die Besatzungsbehörden, Fürsorge für Ausgewiesene) Nrr. 16056-16121, 1923-1926CB II Fach 2 Besetzung einzelner Orte, Betriebe usw., Eingriffe der Besatzung, Verordnungen der Besatzungsbehörden, Räumung (altbesetztes Gebiet) Nr. 16122-16274, 1923-1926CB II Fach 3 Ausschreitungen der Besatzung Nrr. 16275-16395, 1922-1927CB II Fach 4 Ausschreitungen, vereinzelt auch Ausweisungen bzw. Aufhebung von Ausweisungen Nrr. 16296-16337, 1921-1926CB II Fach 5 Besatzungsangelegenheiten Sanktionsgebiet (Besatzungseingriffe, -schäden), Verordnungen Nrr. 16338-16532, 1923-1926CB II Fach 6 Besatzungsangelegenheiten, ;RuhrkampfNrr. 16533-16672, 1923CB II Fach 7 Besatzungsangelegenheiten, Unterstützung der Ausgewiesenen und politischer Gefangener, Rückkehr Ausgewiesener Nrr. 16673-16735, 1923-1928Fach 7 Abt. CB III (1923-1925 CB II) Die Akten in Fach 7 wurden 1923-1925 von CB II bearbeitet, 1926 von dem später als CB III bezeichneten Dezernat I T. Zuletzt wurden CB II und CB III in I C vereinigt.CB II Fach 8 Politische Parteien usw., meist nach-Einzelbetreffen angelegt Nrr. 16736-16815, 1922-1928CB II Fach 9, 10, 14, 16, 1neu Politische Angelegenheiten, Spionage usw. Erwerbslosenbewegung, Lageberichte Nrr. 16840-16889, 1923-1928CB II, sog. Kommunistenakten. Z.T. nach Ortsbetreffen angelegt bzw. über einzelne Organisationen Nrr. 16923-16994, 1922-1928CB II sog. Separatistenakten Nrr. 16995-17029, 1920-1927Politische Abteilung meist Tätigkeit radikaler Parteien, KPD, polit. Zusammenstöße Nrr. 17146-17274, 1931-1932Polizeiangelegenheiten (Referat I A) Nrr. 45356-45363, 1940-1944Akten des Bezirkspolizeikommissars Kammhoff, Elberfeld, Überwachung von Sozialdemokratie und Anarchismus Nrr. 42815-43025 (mit Lücken), 1878-1903Verzeichnung und OrdnungBei der Neuverzeichnung wurden die alten Aktentitel nach Möglichkeit beibehalten und gegebenenfalls präzisiert. Dabei wurden Zeitbedingte diskriminierende Titelformulierungen zwar belassen, aber die Titelbildung durch Zusätze oder Erläuterungen im Enthält vermerk korrigiert. Gerade aus der Besatzungsabwehr heraus sind Akten unter einem Titel formuliert worden, der einen viel weiter als tatsächlich gehenden Tatbestand unterstellt.Beibehalten wurde die gleiche Titelbildung bei General- und Spezialakten. Die Begriffe werden aber einheitlich als Allgemeines;Einzelfälle oder Beiakten (statt Generalia, Spezialia oder Adhibenda) wiedergegeben.In den Enthältvermerken wurde der Inhalt weiter aufgeschlüsselt, d.h. weitere, durch den Aktentitel zwar gedeckte, aber im einzelnen nicht angesprochene Informationen gegeben bzw. die formale Seite des Akteninhalts erläuternd hinzugefügt. Abweichende Dokumentationsinhalte werden sowohl des Inhalts als auch der Form nach (vor allem Druck- und Zeitschriften, Plakate usw.) ausgewiesen.Angesichts des sehr uneinheitlichen Umfangs einzelner Aktenbände und deren gleichwohl vielversprechender Titel wurde die Umfangsangabe (entweder in der exakten oder in einer geschätzten Angabe) ausgewiesen.Für die inhaltliche Erschließung und thematische Gliederung wurden die folgenden Sachbereiche gewählt 1) Politische Angelegenheiten 2) Ordnungsrecht, Ausländerangelegenheiten 3) Besatzungsangelegenheiten 4) Militärangelegenheiten, Kriegswesen 5) Kriegs- und Zwangswirtschaft (Übergangswirtschaft)Die Untergliederung in den einzelnen Punkten berücksichtigt dabei sowohl sachliche Zusammenhänge als auch die Aktenformation, d.h. wo genügend große Aktenmengen zu einem Komplex unter einem (zeitgenössischen) Betreff angelegt wurden, wurden diese Serien auch zusammengelassen (z.B. Sozialdemokratie und Anarchismus Kommunismus und verwandte Organisationen Nationalsozialismus und verwandte Organisationen). Diese Abgrenzungen sind rein praktischer Natur und wollen ausgesprochenermaßen eine Klassifikation nach ideologischen Grundsätzen vermeiden. Im übrigen gelten entweder streng das Alphabet oder die Chronologie als weitere Ordnungsfaktoren in einzelnen Klassifikationsgruppen.Für die Behörden- und Registraturgeschichte ist die Einleitung zum Findbuch G 21/2 (Präsidialbüro) heranzuziehen.Die Akten sind zu zitieren: BR 0007, BR 1041, BR 2049 + lfd. Nr.Hinweise auf weitere BeständeErgänzend zu dem vorliegenden Findbuch sind hinzuzuziehen G 21/1a, Klassifikationspunkt Wahlen; Regierung Düsseldorf Präsidialbüro, Klassifikationspunkt ;Polizei, Gendarmerie G 21/2; G 21/5, Regierung Düsseldorf Polizei, Klassifikationspunkt Politische Polizei bzw. Sicherheitspolizei" sowie G 21/10-11, Regierung Düsseldorf Gewerbe, Fach 9 (nach der noch vorläufigen Verzeichnung) Arbeiterbewegung, Arbeitszeit, BetriebsräteGrundsätzlich sind für alle Fragestellungen die Akten der nachgeordneten Behörden (Polizeibehörden, Landratsämter) sowie weiter die Bestände der Justizbehörden hinzuzuziehen.LiteraturG. Knopp. Die preußische Verwaltung des Regierungsbezirks Düsseldorf 1899-1919, Köln-Berlin 1974

          Rechnungshof des Deutschen Reiches (Bestand)
          BArch, R 2301 · Bestand · 1822-1946
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Unter der Bezeichnung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes übernahm die Preußische Oberrechungskammer erstmalig für die Rechnungsjahre 1867-1869 die Kontrolle des Haushalts des Deutschen Reiches unter Umbenennung der Behörde in Rechnungshof des Deutschen Reiches. Neben der Kontrolle des Reichshaushalts war die Oberrechnungskammer in ihrer Funktion als Rechnungshof für die Prüfung des Landeshaushalts von Elsass-Lothringen (1874-1919) sowie für die Kontrolle des Haushalts des Schutzgebiete (seit 1892/95 Afrika, seit 1898 alle Schutzgebiete) verantwortlich. Der Rechungshof (RH) wurde vom Chefpräsidenten der Oberrechungskammer geleitet; seine Mitglieder wurden auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung des Reichshaushalts musste der Oberrechnungskammer durch wiederholte Einzelgesetzgebung meist jährlich neu übertragen werden. Durch Artikel 86 S. 2 der Weimarer Verfassung ("Die Rechnungsprüfung wird durch Reichsgesetz geregelt") wurde die Rechnungsprüfung für die Reichsverwaltung verfassungsrechtlich fundiert. Die Reichshaushaltsordnung vom 31.12.1922 sah dementsprechend die grundsätzliche Prüfung des Reichshaushalts durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches vor (Legalisierung der Prüfung der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung"). Damit wurde erstmals die Rechnungsprüfung als Recht des Staates fixiert; zugleich wurde die Einrichtung des RH als selbständige, von der Reichsregierung unabhängige Reichsbehörde, geregelt. Die Reichshaushaltsordnung bestimmte - als eine wichtige Zielsetzung des RH nach Prüfung der gelegten Jahresrechungen - Denkschriften über die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse anzufertigen und der Reichsregierung Vorschläge zur Behebung festgestellter Mängel in de Verwaltung zur Abänderung und Auslegung von Gesetzen zu unterbreiten. Der RH der Weimarer Republik stellte ein Kollegium aus Präsident, Direktoren und Räten dar, das alle grundsätzlichen Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss in der Vollversammlung entschied. Zur Entscheidung sachlich begrenzter, nur einzelne Verwaltungsgebiete betreffender Angelegenheiten räumte die Reichshaushaltsordnung die Bildung von Senaten, die aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen mussten, ein. Des Weiteren konnte die gutachterliche Tätigkeit auf Ersuchen der Reichsminister, des Reichstages und des Reichsrates erfolgen; darüber hinaus konnten auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit vom RH geprüft werden, Der Präsident und die übrigen Mitglieder des RH wurden nunmehr vom Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministers der Finanzen ernannt. Der Präsident des RH war in Personalunion zugleich zuständig für die Leitung der preußischen Oberrechnungskammer. Allerdings führte er ab 1. Oktober 1922 nicht mehr die preußische, sondern die Reichsbehörde hauptamtlich. Präsidenten des RH waren: 1869-1890: Karl Ewald von Stünzner 1890-1898: Arthur Paul Ferdinand von Wolff 1898-1914: Eduard Ludwig Karl von Magdeburg 1914-1922: Ernst Holz 1922-1938 Friedrich Ernst Moritz Saemisch 1938-1945 Heinrich Müller 1922 wurde Saemisch außerdem zum Reichssparkommissara ernannt mit der Aufgabe, zusammen mit dem Reichsfinanzminister den gesamten Haushalt zu überprüfen und darüber Gutachten zu erstellen. Unterstützt wurde er vom Sparausschuss des Reichstages. Im Dezember 1933 wurde diese Stelle wieder aufgelöst und die Aufgaben gingen auf die neue Präsidialabteilung des Rechnungshofes über. Als oberste Rechnungsprüfungs- und Kontrollbehörde oblag dem RH die Übehrwachung der gesamten Reichshaushaltsführung durch Prüfung der Haushaltsrechungen einschließlich der außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben aller Reichsveraltungen, der Rechnungen über das gesamte, nicht in Geld bestehende Eigentum des Reiches sowie der Bücher und Rechnungsunterlagen der Betriebe des Reiches. Seit Ende des 1. Weltkrieges hatte der RH auch hin zunehmenden Maße die Verwendung der Reichsmittel zu kontrollieren, die in Form von Darlehen, Krediten, Bürgschaften, Beihilfen und Beteiligungen in die private Wirtschaft flossen, indem sowohl bedeutende Wirtschaftsuntennehmen als auch eine Reiche kleinerer Betriebe in sein Prüfungsgebiet einbezogen wurden. Die innere Struktur des RH blieb im Wesentlichen in der gesamten Zeit seines Bestehend unverändert. Er gliederte sich in die Präsidialabteilung und in eine wechselnde Anzahl von Prüfungsabteilungen, denen die zu prüfenden Behörden und Unternehmen nach sachlichen Gesichtspunkten zugeordnet wurden. Zur Sammlung und karteimäßigen Erschließung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsbestimmungen, Dienstvorschriften und sonstigen für die Rechnungsprüfung benötigten Unterlagen war der Präsidialabteilung eine Nachrichtenstelle angegliedert, die ab 1937 die Bezeichnung "Archiv" führte. 1933 wurde der RH als eine der Reichsregierung gegenüber selbständige oberste Reichsbehörde bestätigt, jedoch das bisherige Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben und dem Präsidenten weitgehend Weisungsbefugnis an alle Organe des RH eingeräumt. Mit Ausnahme der Wehrmachtkontrolle und der Verwendnugsprüfung von Zuschüssen des Staates an die NSDAP konnte der RH zunächst seine Aufgaben im Rahmen der Finanzkontrolle auch nach 1933 in vollem Umfang wahrnehmen. 1934 wurde das Büro des Reichssparkommissars, der mit der Beratung der Reichsregierung in allen Fragen der Haushaltsführung und zweckmäßigen Gestaltung, Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung beauftragt war, aufgelöst und seine wichtigsten Funktionen einem Büro der Präsidialabteilung des RH überwiesen. Ebenfalls ab 1934 bestanden durch das Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft Möglichkeiten, die Zuständigkeit des RH auf die Prüfung von Körperschaften, Anstalten u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts auszudehnen (endgültig gesetzlich festgelegt durch die Reichsprüfungsordnung vom 30. März 1938). Im Zuge der Reichsreform-Bestrebungen des 3. Reiches bracht das "Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Länder und über die vierte Änderung der Reichshaushaltsordnung" vom 17. Juni 1936 wichtige Beränderungen: mit Beginn des Rechnungsjahres 1936 wurde die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Länder dem TH übertragen, In Anlehnung an die bereits bestehenden Landesprüfungsämter errichtete der RH 1937 zu diesem Zweck jeweils für ein oder mehrere Länder zuständige Außenabteilungen, und zwar zunächst in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig (ab 1940 Dresden) und München. Später kamen noch Wien (1939), Posen (1942) und Metz (1942) hinzu. Diesen Außenabteilungen des RH wurden von den Ländern als Vorprüfstellen "Rechnungsämter" entsprechend der "Vorprüfordnung für die Länder" vom 9. April 1937 zugeordnet. Nach 1938, insbesondere während des Krieges, verlagerte sich der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit des RH: einerseits wurde die Rechnungsprüfung der Verwaltungen im sogenannten "Altreich" reduziert, andererseits jedoch die Zuständigkeit des RH auf alle deutschen Verwaltungen in den besetzten Gebieten ausgedehnt und dort auch in vielem Umfang wahrgenommen. Lediglich das Generalgouvernement und die autonome Protektoratsregierung verfügten über eigene Prüfungsämter. . Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der überwiegende Teil der sich schon im Reichsarchiv befindlichen Registratur des RH gelangte nach kriegsbedingter Auslagerung in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv der DDR. Ein weiterer Teil der vorhandenen Überlieferung befand sich bei Kriegsende noch in den Dienstgebäuden des RH in Potsdam und Berlin und gelangte nach 1946 ins Archiv. Die durch den alliierten Luftangriff vom April 1945 auf Potsdam eingetretenen Verluste belaufen sich auf ca. 9 lfm. Da die preußische Oberrechungskammer 1934 die Prüfung von Reichaufgabe für Kunst, Wissenschaft, kirchliche Angelegenheiten und Forstwirtschaft übernahm (für diese Gebiete bestanden bei der preußischen Oberrechungskammer bereits entsprechende Abteilungen) befinden sich diese Überlieferungen - ebenso wie die Vorakten des RH im Bestand Rep. 138 des Geheimen Staatsarchivs, Stiftung preußischer Kulturbesitz. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Registraturen des RH unterschieden entsprechend der Aufgabenstellung der Behörde drei Aktengruppen, die sich auch in der Klassifikation widerspiegeln: - Allgemeine Akten - Fachakten mit speziellen Prüfungsunterlagen und -anweisungen - Prüfungsakten für die eigentlichen Prüfungsverhandlungen. Im vorliegenden Findbuch werden sowohl die relevanten Akten der bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv als Bestand R 2301 verwahrten Überlieferung als auch die im Bundesarchiv als Bestand R 47 verwahrten Akten erfasst. Dabei wurden zwar durch Zusammenführung beider Überlieferungsteile notwendige Vereinheitlichungen einzelner Erschließungsinformationen vorgenommen, eine vollständige Neuverzeichnung hat jedoch nicht stattgefunden. Die allgemeinen Akten wurden nach einem einheitlichen Aktenplan geführt und stehen zusammengefasst am Anfang des Bestandes. Die Fach- und Prüfungsakten sind entsprechend dem zuletzt gültigen Geschäftsverteilungsplan geordnet. Daneben werden die Akten des "Archivs" als relativ selbständiger Strukturteil mit verschiedenen Spezialregistraturen gesondert aufgeführt. Bei der Verzeichnung der Akten war in der Regel die Bildung archivischer Aktentitel, Bandfolgen und Serien erforderlich; dabei war, aufgrund der Spezifik des Bestandes, die Bildung gleichlautender Titel unvermeidbar. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Rechnungshofes deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Organisations-, Rechts-, Verwaltungs- und Betriebsangelegenheiten - Rechnungshof und Reichssparkommissar - Beamtenpflichten und-rechte - Angelegenheiten von Angestellten und Arbeitern - Haushalts-, Kassen-, Rechnungs-, und Rechnungsprüfungswesen - Fach- und Prüfungsakten über einzelne Behörden und Unternehmen wie Reichsfinanzministerium, Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsstelle für Raumordnung, Reichsnährstand, Reichsstellen und Hauptvereinigungen, Vereinigte Industrieunternehmungen AG und Untergesellschaften (VIAG), Kleinbahnunternehmen und Wohnungsbauunternehmen, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter sowie Wehrmachtversorgungsämter - Sammlung von Verwaltungsberichten, Statuten und sonstigen Druckschriften von Verwaltungen auf Orts- und Kreisebene (Orte A-Z) - Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen der Länder und kommunalen Einrichtungen - Gesetzsammelmappen Darüber hinaus gehören 3089 Personalakten zum Bestand. , Zitierweise: BArch, R 2301/...

          Persönlicher Stab Reichsführer SS (Bestand)
          BArch, NS 19 · Bestand · (1806-1807) 1925-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung vom 9. November 1936 Umwandlung der Chefadjutantur des Reichsführers SS in die Organisationseinheit "Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab"; Funktion des Persönli‧chen Stabs Reichsführer SS - eines der Hauptämter der Reichsführung SS - als sachbear‧beitende Dienststelle des Reichsführers SS für Aufgaben, die nicht in die Zuständigkeit von Fachressorts der SS fielen; Ämtergliederung des Persönlichen Stabs Reichsführer SS in den Jahren 1942-1944: Amt Wewelsburg, Amt Ahnenerbe, Amt Lebensborn, Amt/Abteilung Presse, Amt München (künstlerische und architektonische Aufgaben in Verbindung mit dem SS-Wirt‧schafts-Verwaltungshauptamt), Amt Rohstoffe/Rohstoffamt, Amt für Volkstumsfragen, Zen‧tralinstitut für optimale Menschenerfassung (statistische und praktische Auswertung der "Menschenerfassung" bei SS und Polizei), Amt Stabsführung (interne Angelegenheiten des Stabs und der Ämter) Langtext: Als Heinrich Himmler im Alter von 28 Jahren durch Verfügung Hitlers vom 20. Januar 1929 zum Reichsführer-SS ernannt wurde, zählten zur SS, damals noch eine Sonderformation der SA, lediglich rund 280 Mann. Oberstes Führungsorgan der im Frühjahr 1925 zum persönlichen Schutz Hitlers und zum Versammlungsschutz aufgestellten "Schutzstaffeln der NSDAP", deren Kürzel "SS" wohl zur bekanntesten die Schreckensherrschaft des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland und Europa symbolisierenden Chiffre werden sollte, war die "Oberleitung der Schutzstaffeln der NSDAP", die organisatorisch als Teil der Obersten SA-Führung in München fungierte. Auf dem Höhepunkt des zweiten Weltkriegs, zum 30. Juni 1944, umfaßte die SS dann knapp 800000 Mitglieder, davon allerdings allein beinah 600000 in der Waffen-SS [1]. Der bürokratische Apparat der SS war in diesen 15 Jahren durch Errichtung immer neuer Ämter, Hauptämter und sonstiger zentraler Einrichtungen auf der obersten Führungsebene und durch Bildung zahlreicher nachgeordneter Dienststellen und Institutionen ins Riesenhafte angewachsen. Gleichzeitig hatte sich - auch als Folge von Himmlers Führungsprinzip der Spaltung von Kompetenzen einerseits und der Verknüpfung institutionell aufgeteilter Kompetenzen durch Personalunion andererseits - das Organisationsgeflecht in der Spitze der zu einem, wenn nicht dem entscheidenden Herrschaftsinstrument gewordenen SS [2] als nahezu unüberschaubar herausgestellt. Die formale Loslösung der SS von der SA geschah in zwei Schritten. Der Mitteilung Himmlers an die SS vom 1. Dezember 1930, wonach "die restlose Trennung von SA und SS vollzogen" sei [3], war eine Anordnung Hitlers als des Obersten SA-Führers vom 14. Januar 1931 gefolgt, daß der Reichsführer-SS als Führer der Gesamt-SS dem Chef des Stabes, die SS als selbständiger Verband mit eigenem Dienstwege dem Reichsführer-SS unterstellt sei [4]. Mit der durch Hitlers am 20. Juli 1934 verfügten "Erhebung" der SS "zu einer selbständigen Organisation im Rahmen der NSDAP" fand dann die Bindung der SS an die SA ihren endgültigen Abschluß. Begründet wurde dies mit den großen Verdiensten, "besonders im Zusammenhang mit den Ereignissen des 30. Juni 1934" [5], also des sogenannten "Röhm-Putsches". Gleichzeitig wurde der Reichsführer-SS, wie der Stabschef der SA, Hitler direkt unterstellt. 1929 hatte die Reichsführung-SS, die zunächst noch einen "Geschäftsführer der Oberleitung" kannte, im Rahmen der damals ebenso gering entwickelten Obersten SA-Führung einen sehr bescheidenen Zuschnitt. Der von Himmler betriebene institutionelle Ausbau der SS-Führungsspitze verlief deutlich parallel zur Entwicklung der Obersten SA-Führung, nachdem Ernst Röhm diese als Stabschef im Januar 1931 übernommen hatte. Wie bei dieser entstanden bis Mai 1931 in der Reichsführung-SS mehrere Abteilungen und Referate in folgender Gliederung [6]: Ia Gliederung, Ausbildung, Sicherheitsdienst Ib Motorisierung, Transportwesen Ic Nachrichtenwesen, Presse Id Bekleidung, Verpflegung, Unterkunft Iia Personalabteilung, Stellenbesetzung Iib Stärkennachweise III Ehrenangelegenheiten, Rechtsangelegenheiten Iva Geldverwaltung Ivb Ärztliche Versorgung der SS (Reichsarzt-SS) V Propaganda Aus diesen Organisationseinheiten entwickelte sich im Jahre 1932 das SS-Amt. Das Referat Ic wurde zum SD-Amt, ein Rasseamt, später Rasse- und Siedlungsamt, Anfang 1932 neu geschaffen. Das SD-Amt, später SD-Hauptamt, nahm mit der Ernennung Himmlers zum Inspekteur der Preußischen Polizei am 20. April 1934 und der Funktion Reinhard Heydrichs als Leiter sowohl des Geheimen Staatspolizeiamtes als auch des SD-Hauptamtes eine von der engeren Reichsführung-SS getrennte Entwicklung, die 1939 im Zusammenschluß von SD-Hauptamt und Hauptamt Sicherheitspolizei zum Reichssicherheitshauptamt mündete [7]. Zwar zählte das Reichssicherheitshauptamt ebenso wie das Hauptamt Ordnungspolizei, der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums und die Volksdeutsche Mittelstelle nach dem Verständnis von SS und NSDAP zur Organisation der SS-Führung; diese Behörden nahmen jedoch jenseits der gemeinsamen Führung durch Himmler als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei bzw. als Reichskommissar für die Festigung Deutschen Volkstums und der Verknüpfung von staatlichen und parteiamtlich geprägten Aufgaben im wesentlichen staatliche Funktionen wahr [8]. Das SS-Amt von 1932, das ab 1935 als SS-Hauptamt firmierte [9], wurde unter Veränderung seiner Aufgaben bis in die Kriegsjahre hinein zur Keimzelle neuer Hauptämter. Sie entstanden beim immer stärkeren Ausbau der Reichsführung-SS durch zunehmende Führungs- und Verwaltungsaufgaben: Aufbau der bewaffneten Verbände, Aufbau und Führung der Waffen-SS im Kriege, Verwaltung der Konzentrationslager (KL) und der Wirtschaftsunternehmungen der SS, Aktivitäten im weltanschaulich-politischen Bereich. Der Befehl des Reichsführers-SS vom 14. Januar 1935 über die Neugliederung in der Reichsführung-SS mit Wirkung vom 20. Januar 1935 nannte neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und neben dem SS-Hauptamt, dem SD-Hauptamt und dem Rasse- und Siedlungshauptamt auch den "Stab Reichsführer-SS". Dieser gliederte sich in Chefadjutantur, Personalkanzlei, SS-Gericht, Revisionsabteilung und Stabskasse [10]. Aus der Chefadjutantur sollte dann später das Hauptamt Persönlicher Stab Reichsführer-SS entstehen. Der Stab Reichsführer-SS und das SS-Hauptamt waren dadurch personell eng miteinander verknüpft, daß die Chefs einzelner Ämter des Hauptamtes zugleich Funktionen im Stab wahrnahmen. So korrespondierten im SS-Hauptamt: Stab Reichsführer-SS: Personalamt (II) Personalkanzlei (II) Gerichtsamt (III) SS-Gericht (III) Verwaltungsamt (IV) Verwaltungschef-SS und Reichskassenverwalter (IV) Sanitätsamt (V) Reichsarzt-SS (V) Dazu kamen im SS-Hauptamt noch das Führungsamt (I) und das Ergänzungsamt (VI) sowie - dem Chef des SS-Hauptamts unmittelbar unterstellt - der Inspekteur der KL und der SS-Wachverbände, ab 1936 der SS-Totenkopfverbände, und, ab Herbst 1935, der Inspekteur der Verfügungstruppe. Nacheinander entstanden in der Folge aus den entsprechenden Organisationseinheiten im SS-Hauptamt bzw. im Stab Reichsführer-SS 1939: - das SS-Personalhauptamt für die Personalangelegenheiten der SS-Führer [11], - das Hauptamt SS-Gericht [12], - das Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft [13], das ab 1942 mit dem Hauptamt Haushalt und Bauten des Reichsführers-SS und Chefs der Deutschen Polizei und dem SS-Verwaltungsamt zum SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt vereinigt wurde [14], 1940: - das SS-Führungshauptamt "zur militärischen Führung der Waffen-SS und vor- und nachmilitärischen Ausbildung der Allgemeinen SS" [15], - die "Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer", die Nationalpolitische Erziehungsanstalten und Heimschulen im Geschäftsbereich des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung beaufsichtigte, gleichsam die Vorstufe eines geplanten Hauptamtes Nationalpolitische Erziehung [16]. Dem SS-Hauptamt unter seinem Leiter SS-Gruppenführer Gottlob Berger verbliebenen im wesentlichen das Erfassungs- und Ergänzungswesen sowie Angelegenheiten der Schulung, insbesondere der in den "germanischen Ländern" rekrutierten SS-Angehörigen. Neben diesen Hauptämtern und Ämtern hatte sich Himmler schon früh eine eigene Geschäftsstelle zur Lenkung des Apparates und zur Aufsicht über ihm direkt unterstellte Institutionen und außerhalb der Ämter verbleibender Aufgaben in seiner Adjutantur geschaffen. In sie war am 15. Juni 1933 der mit Himmler gleichaltrige SS-Hauptsturmführer Karl Wolff [17] als hauptamtlicher Adjutant eingetreten. Wolff wurde sehr bald der engste Vertraute Himmlers, begleitete ihn auf Reisen und nahm an seinen Führungsaufgaben teil. Im Jahre 1935 wurde er Chefadjutant. Der Aufwertung der Chefadjutantur als einer ihrer ursprünglichen Aufgabe entwachsenen Institution trug Himmler Rechnung, als er sie mit Befehl vom 9. November 1936 zum Persönlichen Stab umwandelte [18]: "1.) Mit Wirkung vom 9. November 1936 erhält die bisherige Chef-Adjutantur des Reichsführers-SS in Anbetracht ihrer Größe und ihres im Laufe der Jahre stark erweiterten Dienstbereichs die Bezeichnung ’Der Reichsführer-SS Persönlicher Stab’. 2.) Zum Chef des Persönlichen Stabes ernenne ich den SS-Brigadeführer Wolff. 3.) Die neu zu errichtende Adjutantur des Reichsführers-SS bildet eine Abteilung des Persönlichen Stabes." Die gleichzeitige Erhebung des Persönlichen Stabes zu einem Hauptamt war nicht nur nicht ausgesprochen, sondern vermutlich auch nicht intendiert. Die zunehmenden Aufgaben des Persönlichen Stabes einerseits und die Rücksichtnahme auf die Stellung Wolffs gegenüber den 1939 neu etablierten Hauptamtschefs mögen Himmler bewogen haben, einen anderen Befehl vom 9. November 1936 später, im Jahre 1939, nachträglich dahin zu interpretieren, daß er den Persönlichen Stab bereits damals zu einem Hauptamt erhoben habe. In diesem Befehl vom 9. November 1936 [19] über die "Neuordnung der Befehlsverhältnisse in der Gesamt-SS" hatte er die "Gliederung der Dienststelle Der Reichsführer-SS" folgendermaßen bekanntgegeben: SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Reichsführer-SS Persönlicher Stab; außerdem hatte der Chef der Ordnungspolizei, SS-Obergruppenführer Daluege, den Rang eines Hauptamtschefs. Im Befehl vom 1. Juni 1939, mit dem er das SS-Personalhauptamt und das Hauptamt SS-Gericht bildete, griff er diesen Befehl wieder auf und formulierte, daß er als Hauptämter eben diese "festgesetzt hatte". Noch im Befehl vom 20. April 1939 zur Gründung des Hauptamtes Verwaltung und Wirtschaft hatte er jedoch erklärt, daß dieses "ein Hauptamt wie die übrigen Hauptämter der Reichsführung-SS (SS-Hauptamt, SD-Hauptamt, Rasse- und Siedlungshauptamt, Hauptamt Ordnungspolizei und Hauptamt Sicherheitspolizei)" sei. Noch hier also war von einem Hauptamt Persönlicher Stab nicht die Rede. Wolff wurde erst am 8. Juni 1939 rückwirkend zum Hauptamtschef ernannt [20]. Funktion und Aufgabe des Persönlichen Stabes sind in einer Weisung vom 3. April 1937 zur Befehlsführung und Sachbearbeitung im Geschäftsbereich des Reichsführers-SS [21] folgendermaßen beschrieben: "Der Persönliche Stab des Reichsführers-SS ist sachbearbeitende Dienststelle des Reichsführers-SS für diejenigen Angelegenheiten, die nicht in die Tätigkeitsbereiche der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen gehören. Der Chef des Persönlichen Stabes hat alle Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Chefs des SS-Hauptamtes, des SD-Hauptamtes, des Rasse- und Siedlungshauptamtes oder der sachbearbeitenden Zentralstellen fallen, zuständigkeitshalber endgültig an diese abzugeben. Der Chef des Persönlichen Stabes führt gleichzeitig die Aufsicht über a) die Adjutantur des Reichsführers-SS, b) die Eingangstelle des Reichsführers-SS, c) die Kanzlei des Reichsführers-SS". Zwei Merkmale des Persönlichen Stabes sind damit aufgezeigt: Er sollte keine Aufgaben in Konkurrenz zu den Fachressorts der SS ausüben, sollte hingegen Himmlers sachbearbeitende Dienststelle für Aufgaben außerhalb dieser Ressorts sein, d.h. wenigstens z.T. die Fachaufsicht über Himmler unmittelbar unterstehende Institutionen ausüben. Die Funktion des Persönlichen Stabes als einer "zentralen Befehlsstelle der Reichsführung-SS" [22], die die Qualität seiner Aktenüberlieferung und damit des hier zu beschreibenden Archivalienbestandes bewirkt hat, ist hier nicht angesprochen. Beim Persönlichen Stab ressortierten darüber hinaus eine Anzahl von Chefstellen, deren Inhaber in Personalunion als Chefs der entsprechenden Ämter im SS-Hauptamt oder im SS-Führungshauptamt fungierten, die sich ihrerseits aber nicht zu eigenen SS-Hauptämtern entwickelten: Der Chef Reichsverteidigung war zugleich Chef des Amtes für Sicherungsaufgaben im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt. Der Inspekteur für Leibesübungen war Chef des Amtes für Leibesübungen im SS-Hauptamt. Der Inspekteur für Nachrichtenverbindungen, zugleich Chef des Amtes Nachrichtenverbindungen im SS-Hauptamt, später im SS-Führungshauptamt, wurde in Chef des Fernmeldewesens umgenannt und firmierte gegen Kriegsende als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern, Chef des Fernmeldewesens. Ab 1942 hatte er z.B. aufgrund eines persönlichen Befehls Himmlers ein weibliches Nachrichtenkorps der SS aufzustellen und auszubilden [23]. Auch der Leiter des 1938 errichteten, 1944 aufgelösten und zunächst Himmler persönlich unterstellten SS-Fürsorge- und Versorgungsamtes versah eine Chefstelle im Persönlichen Stab. Zu den Einrichtungen, die Himmler durch den Persönlichen Stab unmittelbar lenkte, gehörten die Mitte der 30er Jahre geschaffenen wirtschaftlichen Unternehmungen der SS [24] (Nordland-Verlag GmbH, Porzellanmanufaktur Allach, Photogesellschaft F.F. Bauer GmbH, Anton Loibl GmbH, Gemeinnützige Wohnungs- und Heimstätten-GmbH und die Spargemeinschaft-SS, später SS-Spargemeinschaft e.V.), die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die Externsteine-Stiftung und die König-Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung. Alle diese Einrichtungen dienten in einer Wechselbeziehung zugleich finanziellen wie kulturellen, weltanschaulichen oder auch sozialen Zwecken. So kamen beispielsweise die Lizenzgebühren aus der Verwertung des Patents eines Pedalrückstrahlers für Fahrräder - der Erfinder Loibl war ein Kraftfahrer Hitlers - durch die Anton Loibl GmbH dem "Ahnenerbe" e.V. und dem Verein "Lebensborn" zugute. Die Porzellanmanufaktur Allach stellte außer Gebrauchsgeschirr Geschenkartikel her, die nicht in den Handel kamen, sondern allein von Himmler über den Persönlichen Stab bzw. die SS-Adjutantur zu bestimmten Anlässen an SS-Angehörige und deren Familien sowie an andere Empfängerkreise verteilt wurden [25]. Zu den Artikeln, die für die "Geschenkkammer" Himmlers produziert wurden, zählten Lebensleuchter und Kinderfriesteller, Julleuchter und Julteller, Plastiken wie SS-Fahnenträger, SS-Reiter, Landsknecht mit Lanze, Garde du Corps, Gaukler, Dackel, Berghirsch, Trachtengruppen u.a.m. Im Persönlichen Stab waren diese Wirtschaftsbetriebe einem "Kulturreferat" zugeordnet, ausgenommen die Spargemeinschaft-SS, für die die "Abteilung Wirtschaftliche Hilfe" zuständig war. Das Kulturreferat alten Zuschnitts wurde hinfällig, als 1938 alle Wirtschaftsunternehmungen dem SS-Verwaltungsamt im SS-Hauptamt wirtschaftlich und organisatorisch unterstellt wurden. Eine Ausnahme bildete die Porzellanmanufaktur Allach, die im Persönlichen Stab als "Amt München" institutionalisiert wurde. Zu den 1938 wirtschaftlich dem SS-Verwaltungsamt unterstellten Einrichtungen zählten auch die Externsteine-Stiftung mit dem Zweck der Erhaltung der vermeintlichen germanischen Kultstätte in der Nähe von Detmold [26], die König Heinrich I.-Gedächtnis-Stiftung, der die Pflege und Erhaltung des Quedlinburger Domes oblag, und die Gesellschaft zur Förderung und Pflege Deutscher Kulturdenkmäler e.V., die eine Reihe von Objekten betreute, zu deren bekanntesten die Wewelsburg bei Paderborn, der Sachsenhain bei Verden/Aller und die Ausgrabungsstätte Haithabu bei Schleswig gehörten. Damit verlor auch die "Abteilung für kulturelle Forschung", die im Persönlichen Stab - zusammen mit einer Abteilung "Ausgrabungen" - bis dahin für diese Institutionen und andere Ambitionen Himmlers in kulturell-historisch orientierten Bereichen war, ihre ideelle Zuständigkeit und schließlich auch ihre organisatorische Basis. Nutznießer war die 1935 gegründete "Lehr- und Forschungsgemeinschaft Das Ahnenerbe", die seit Ende des Jahres 1936 dem Persönlichen Stab angegliedert war und ab 1. April 1942 in der Organisationsform eines Amtes zum Persönlichen Stab gehörte [27]. Wirtschaftlich unterstand das "Ahnenerbe" allerdings seit 1938 ebenfalls dem SS-Verwaltungsamt. Das "Ahnenerbe" - mit Himmler als Präsident an der Spitze - hatte satzungsgemäß die Aufgabe, "Raum, Geist, Tat und Erbe des nordrassischen Indogermanentums zu erforschen, die Forschungsergebnisse lebendig zu gestalten und dem Volke zu vermitteln". Zielvorstellungen, das "Ahnenerbe" zum "Sammelbecken für alle kulturellen Bestrebungen des Reichsführers-SS" zu machen, wurden durch Himmlers Führungsstil indessen dadurch in Frage gestellt, "daß er nicht unbedingt alles im ’Ahnenerbe’ vereinigen wolle, um nicht zu viel wichtige und wesentliche Dinge an einer Stelle zu konzentrieren" [28]. Über die frühe Konzeption hinaus versuchte sich das "Ahnenerbe" im Laufe seiner komplizierten, die geistige Verirrtheit und Verworrenheit von Himmlers Ideologie und Wissenschaftsvorstellungen prägnant dokumentierende Geschichte als ebenso skurrile wie den NS-Herrschaftsvorstellungen ganz konkret dienstbare Forschungsstätte für verschiedenste Bereiche der "Kultur-" und Naturwissenschaften. Während des Krieges dehnte es seine Tätigkeit weiter aus, z.B. in Form des sogenannten "Germanischen Wissenschaftseinsatzes" in den besetzten "germanischen" Ländern. Für seine publizistische Tätigkeit verfügte es über einen Ahnenerbe-Stiftungs-Verlag. In unmittelbare Verstrickung mit den menschenverachtenden und verbrecherischen Praktiken des NS-Regimes geriet das "Ahnenerbe" schließlich durch das ihm angegliederten "Institut für wehrwissenschaftliche Zweckforschung", dessen Errichtung Himmler persönlich befohlen hatte. Unter dem Deckmantel angeblich kriegswichtiger Forschungen wurden an Konzentrationslager-Häftlingen grausame Versuche vorgenommen, die mit den Namen beteiligter Ärzte wie z.B. Dr. Siegmund Rascher verknüpft sind. Pervertierte "Forschung" betrieb Prof. Dr. August Hirt an der Reichsuniversität Straßburg mit seinen anthropologischen Untersuchungen an Schädeln und Skeletten zuvor in Auschwitz getöteter "jüdisch-bolschewistischer Kommissare" [29]. Ein "Kulturobjekt", das außerhalb der Zuständigkeit des "Ahnenerbe" blieb, war die in Ostwestfalen gelegene Wewelsburg, mit der Himmler dem Ordensgedanken der SS eine bleibende Kultstätte zu schaffen gedachte [30]. Um ihren Ausbau blieb Himmler, bis hin zur Bepflanzung des Burghangs mit Walnußbäumen, persönlich besorgt. Organisatorisch wurde auch sie in einem Amt beim Persönlichen Stab verankert. Ein weiteres Amt im Persönlichen Stab, das einen Verein repräsentierte, war das Amt Lebensborn. Der Verein "Lebensborn" war 1936 gegründet worden und hatte - entgegen nach Kriegsende publizierten, auf eine besondere Neugierde der damaligen Leserschaft abhebenden Unsinnigkeiten über "SS-Zuchtanstalten" - satzungsgemäß den Zweck, ganz im Sinne der NS-Rassenideologie und -Bevölkerungspolitik "rassisch und erbbiologisch wertvolle" kinderreiche Familien zu unterstützen und ledigen Müttern behilflich zu sein [31]. Zu deren Unterbringung wurden besondere Heime eingerichtet. In eine direkt schuldhafte Rolle geriet der "Lebensborn" während des Krieges als betreuende Organisation für "rassisch wertvolle" Kinder, deren Eltern verfolgt, in Konzentrationslager verbracht oder getötet worden waren; zu ihnen zählten beispielsweise die Kinder der Einwohner von Lidice und Lezáky, die im Zuge der Vergeltungsmaßnahmen für das Attentat auf Reinhard Heydrich erschossen oder in Konzentrationslager eingewiesen worden waren, und Kinder, deren Eltern als Angehörige der tschechischen Widerstandsbewegung hingerichtet worden waren [32]. Die Pressebeobachtung war ein frühes Anliegen Himmlers. Das spätere Amt Presse im Persönlichen Stab hatte die Aufgabe, Himmler über Pressenachrichten auf dem Laufenden zu halten. Darüber hinaus oblagen ihm die Zusammenarbeit mit Presselenkungsstellen von Partei und Staat, gewisse Zensuraufgaben sowie der Aufbau von Wort- und Bilddokumentationen. Das Amt bereitete u.a. auch ein "Organisationsbuch der SS" vor, da nach dem Urteil seines Leiters "nur sehr wenige SS-Führer einen vollständigen Überblick über die Organisation des Arbeitsbereichs des Reichsführers-SS im einzelnen haben [33]. Zur Wahrnehmung von Aufgaben, die Himmler im Rahmen des 2. Vierjahresplans zugekommen waren, wurde ein "Amt Vierjahresplan" im Persönlichen Stab geschaffen. Es hatte mitzuarbeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, bei der Bewirtschaftung von Bau- und Rohstoffen, bei energiewirtschaftlichen Problemen und bei einschlägigen Forschungsarbeiten. Im Jahre 1942 wurde es "stillschweigend" aufgelöst und in das "Rohstoffamt" eingebracht [34], das aus dem Stabsamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums hervorgegangen war [35]. Eine sehr frühe Dienststelle, die Himmler bleibend mit dem Persönlichen Stab organisatorisch verknüpfte, war das von Dr. Ernst Robert Grawitz bis Kriegsende geleitete Amt "Reichsarzt SS und Polizei". Grawitz ist weniger bekannt geworden als Dr. Karl Gebhardt, der Chefarzt des SS-Lazaretts Hohenlychen, in dessen Behandlung Himmler sich sehr häufig begeben hat und der als "Oberster Kliniker beim Stab Reichsarzt SS und Polizei" firmierte [36]. Endlich sind die "SS-Mannschaftshäuser" zu nennen; sie dienten seit Mitte der 30er Jahre der Zusammenfassung der SS-Angehörigen an den Hochschulen "zur Heranbildung des von der SS benötigten wissenschaftlichen Nachwuchses", wie Himmler 1939 formulierte [37], als er diese Einrichtung dem Rasse- und Siedlungshauptamt entzog und zu einer "Dienststelle der SS im Persönlichen Stab" machte. Stellenplänen und Aufgabenbeschreibungen zufolge [38] hatte der Persönliche Stab Reichsführer-SS in den Jahren 1942/44 folgende Gliederung und Besetzung: Chef des Persönlichen Stabes Reichsführer-SS SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Karl Wolff Ämter Amt Wewelsburg: SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Siegfried Taubert, Burghauptmann der SS-Schule "Haus Wewelsburg" Amt Ahnenerbe: SS-Oberführer Professor Dr. Walter Wüst, Kurator und Amtschef; SS-Standartenführer Wolfram Sievers, Reichsgeschäftsführer und stellvertretender Amtschef Amt Lebensborn: SS-Standartenführer Max Sollmann, Vorstand und Amtschef Amt/Abt. Presse: SS-Obersturmbannführer Gerhard Radke, später SS-Obersturmführer Otto Behrendt Amt München: SS-Standartenführer Professor Karl Diebitsch (Bearbeitung aller künstlerischen und architektonischen Fragen in Verbindung mit dem SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt) Amt Rohstoffe/Rohstoffamt: SS-Standartenführer Albert Kloth Amt für Volkstumsfragen: SS-Brigadeführer Erich Cassel, Amtschef und Verbindungsführer zur Reichsleitung der NSDAP und den Dienststellen des Reichsführers-SS Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung: SS-Obersturmbannführer Dr. Albert Bartels (Statistische und praktische Auswertung der gesamten "Menschenerfassung" in SS und Polizei) Amt Stabsführung: Stabsführer SS-Oberführer Otto Ullmann, ab Februar 1943 SS-Standartenführer Paul Baumert (zuständig für alle internen Angelegenheiten des Stabes und der Ämter) mit den unmittelbar unterstellten Hauptabteilungen: SS-Adjutantur: SS-Obersturmbannführer Werner Grothmann Polizei-Adjutantur: Oberstleutnant der Schutzpolizei Willy Suchanek und SS-Hauptsturmführer Martin Fälschlein Persönliches Referat Reichsführer-SS: SS-Standartenführer Dr. Rudolf Brandt, Ministerialrat, Persönlicher Referent des Reichsführers-SS und Reichsminister des Innern Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab (S.B.Ch.P.): SS-Obersturmführer Heinrich Heckenstaller Orden und Gäste: SS-Standartenführer Hans von Uslar, später SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner Verwaltung: SS-Hauptsturmführer Oskar Winzer, später SS-Obersturmbannführer Christian Mohr (Verwaltung des Stabes und der unterstellten Ämter) Wirtschaftliche Hilfe: SS-Sturmbannführer Dr. Helmut Fitzner (Entschuldungs- und Darlehensangelegenheiten für die SS) Personal: SS-Hauptsturmführer Fritz Breitfeldt SS-richterlicher Verbindungsführer: SS-Standartenführer Horst Bender Der Beauftragte für das Diensthundewesen beim Reichsführer-SS: SS-Oberführer Franz Mueller (Darß) (Diensthundefragen der Waffen-SS und Polizei beim Reichsführer-SS) und Abteilungen: - Auszeichnungen und Orden (unterstellt der SS-Adjutantur; Bearbeitung hoher Auszeichnungen in Waffen-SS und Polizei) - Schriftgutverwaltung und Geschäftszimmer (Schriftgut-Registrierung und -Verwahrung) - Nachrichtenstelle (Überwachung der gesamten Nachrichtenmittel der Berliner Dienststelle des Reichsführers-SS) - Fahrdienst - Kommandeur der Stabsabteilung der Waffen-SS (Führung und Betreuung sämtlicher zum Persönlichen Stab versetzten Waffen-SS-Angehörigen). In dieser Übersicht ist eine Reihe von weiteren Einrichtungen noch erwähnt, die Himmler persönlich unterstanden, im Persönlichen Stab "bearbeitet" wurden und dort aktenmäßig belegt sind. Dazu zählten z.B. der Reichsführer-SS Persönlicher Stab, Abteilung F, SS-Lager Dachau - Haus 13, Ernährungswissenschaftliches Versuchsgut. Leiter war Dr. Karl Fahrenkamp; seine Aufgabe bestand vor allem in der Entwicklung von Präparaten u.a. zur Förderung des Pflanzenwachstums. Etwa 1940 wurde die Dienststelle Inspekteur für Statistik eingerichtet. Sie führte ab Januar 1944 die Bezeichnung Statistisch-wissenschaftliches Institut des Reichsführers-SS, wurde von Dr. Richard Korherr geleitet und war mit der Anfertigung statistischer Arbeiten für Himmler beauftragt. Zu nennen in diesem Zusammenhang sind noch ad hoc gebildete Sondereinrichtungen wie der Beauftragte des Reichsführers-SS im Stab des Sonderbeauftragten für die Überprüfung des zweckmäßigen Kriegseinsatzes, General von Unruh, SS-Standartenführer Harro With, und der Reichsführer-SS Sonderstab Oberst Streck, der Zuschriften über Mißstände in Dienststellen und Truppen zu verfolgen hatte. Einem weiteren der zahllosen Interessenbereiche Himmlers, dem der Erschließung von Rohstoffen im Kriege, ist wohl zuzuschreiben, daß er nicht nur sehr persönlich z.B. um die Zucht von Karakulschafen und perennierendem Roggen oder um die Gewinnung von Ölschiefer besorgt war, sondern daß er sich von Göring offiziell zum Sonderbeauftragten für alle Fragen des Pflanzenkautschuks ernennen ließ [39]. Mit großem Aufwand wurden in den besetzten polnischen und sowjetischen Gebieten Anbauversuche mit Kok-Sagys, einer im europäischen Rußland vorkommenden Pflanze, unternommen, um daraus für die deutsche Kriegswirtschaft verwertbare Mengen von Naturgummi zu gewinnen. Die Geschäfte des Persönlichen Stabes im engeren Sinne führte das Amt Stabsführung mit den unterstellten Hauptabteilungen und Abteilungen. Die anderen Ämter - das Amt für Volkstumsfragen und das Zentralinstitut für optimale Menschenerfassung (mit Aufgaben statistischer Arbeitskräfteerfassung unter Anwendung des Hollerith-Verfahrens), die erst gegen Kriegsende errichtet wurden und anscheinend ohne Bedeutung und Aktenniederschlag blieben, wurden nur der Vollständigkeit wegen aufgeführt - gehörten zum Persönlichen Stab, hatten jedoch getrennte Dienstsitze und eigene Registraturen. Die wichtigsten Organisationseinheiten im Amt Stabsführung waren die Hauptabteilungen Persönliches Referat Reichsführer-SS und S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab) sowie die Adjutanturen. Der Beauftragte für das Diensthundewesen arbeitete außerhalb der Dienststelle Persönlicher Stab. Der SS-richterliche Verbindungsführer befand sich zwar stets in der Umgebung Himmlers, führte jedoch seine Amtsgeschäfte getrennt vom Amt Stabsführung; seine Registratur ging in die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes nicht ein [40]. Die wesentliche Aufgabe Wolffs als Chef des Persönlichen Stabes bestand darin, Himmler als engster Mitarbeiter und Vertrauter bei seinen Führungsaufgaben zu unterstützen. Durch die Ernennung zum Verbindungsführer des Reichsführers-SS bei Hitler am 26. August 1939 wandelte sich seine Funktion. Er hielt sich nunmehr in unmittelbarer Umgebung Hitlers, d.h. auch in dessen Feldquartieren auf. Ohne eine fachliche Kompetenz zu haben, sollte er Himmler über die Entwicklung im Führerhauptquartier auf dem Laufenden halten und für Rückfragen aus dem Führerhauptquartier zur Verfügung stehen. Die dem Chef Persönlicher Stab unmittelbar zuarbeitende Stelle war die Hauptabteilung S.B.Ch.P. (Sachbearbeiter Chef Persönlicher Stab). Der Amtsinhaber oder einer seiner Mitarbeiter hatte jeweils bei Wolff im Führerhauptquartier Dienst zu tun [41]. Als Wolff im Februar 1943 schwer erkrankte, übernahm Himmler die Führung des Hauptamtes Persönlicher Stab zunächst "bis auf weiteres" selbst. Wolff kehrte in diese Position nicht mehr zurück; nach seiner Genesung im Sommer 1943 bereitete er sich auf seine Funktion in Italien vor [42]. Himmler ernannte keinen neuen Chef des Persönlichen Stabes, sondern nahm diese Funktion auch weiterhin selbst wahr. Die Hauptabteilung S.B.Ch.P. löste er auf. Der engste Mitarbeiter Himmlers war nach Wolff, insbesondere seit Wolffs Ernennung zum Verbindungsführer bei Hitler und schließlich zum Höchsten SS- und Polizeiführer in Italien, sein persönlicher Referent Dr. Rudolf Brandt. Dessen ohnehin großes Aufgabengebiet erweiterte sich mit der Ernennung Himmlers zum Reichsminister des Innern um die Bearbeitung von Aufgaben auch aus dem Bereich dieses Ministeriums. Brandt arbeitete stets in der unmittelbaren Nähe Himmlers. Seine Befugnisse reichten über die eines persönlichen Referenten, der Himmler auch auf Reisen begleitete und z.B. als ausgebildeter Stenograph die Reden Himmlers aufnahm, weit hinaus. Er entschied darüber, welche Post Himmler vorgelegt wurde oder nicht, hielt täglich Vortrag über anliegende Probleme, setzte Weisungen des Reichsführers-SS selbständig um und wehrte Anliegen ab, wenn sie vom Inhalt oder Zeitpunkt her als Himmler nicht vorlegbar erschienen. Auch ohne die Entscheidungen Himmlers persönlich einzuholen, konnte er in Einzelfällen dessen Entscheidung oder Meinung als gegeben voraussetzen und entsprechend handeln. Die Polizeiadjutanten hatten im wesentlichen "vortragende" bzw. "übermittelnde" Funktionen. Die Polizeiadjutantur war die Geschäftsstelle der beiden Verbindungsführer des Reichssicherheitshauptamtes und des Hauptamtes Ordnungspolizei. Suchanek befand sich im Kriege stets in Himmlers Feldkommandostelle, während Fälschlein den Dienst in Berlin versah. Im Unterschied zu der Polizeiadjutantur übte die SS-Adjutantur neben der Aufgabe der Adjutanten, den Reichsführer-SS zu "begleiten", auch sachbearbeitende Tätigkeit wie Terminfestlegungen, Reisevorbereitungen, Bearbeitung von Einladungen, Glückwünschen und Geschenken aus. Sie bearbeitete außerdem sachliche und personelle Angelegenheiten der Waffen-SS, hielt Kontakt zum SS-Hauptamt und SS-Führungshauptamt sowie zu den Fronteinheiten der Waffen-SS. In München, Karlstraße 10, unterhielt die SS-Adjutantur eine Zweigstelle, besetzt mit SS-Hauptsturmführer Schnitzler. Dienstsitz des Persönlichen Stabes war das Gebäude Prinz Albrecht-Straße 8 in Berlin, das zugleich Dienstsitz Himmlers als Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern sowie des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD (Reichssicherheitshauptamt) war [43]. Im Kriege arbeitete Himmler sehr häufig in verschiedenen "Feldkommandostellen". Zu den beständigsten Aufenthaltsorten zählte die Feldkommandostelle "Hochwald" in einem Wald bei Großgarten in Ostpreußen, ca. 40 km entfernt vom Führerhauptquartier "Wolfsschanze" [44]. Kommandant der Feldkommandostelle Reichsführer-SS und für deren Sicherheit verantwortlich war der SS-Obersturmbannführer Josef Tiefenbacher. Ihm unterstanden die SS- und Polizei-Begleiteinheiten sowie der Sonderzug "Steiermark", Himmlers rollende Feldkommandostelle, der ihn zu den gewünschten Zielorten brachte oder ihn auch Hitlers Sonderzug folgen ließ. Dies geschah beispielsweise nach dem deutschen Einmarsch in Jugoslawien im April 1941, als Himmlers Sonderzug in Hitlers Nähe in Bruck/Murr abgestellt wurde. Seine Autokolonne hatte die Bezeichnung "Sonderzug Heinrich". In der Nähe von Hitlers Führerhauptquartier "Wehrwolf" bei Winniza in der Ukraine hatte Himmler seine Feldkommandostelle "Hegewald" in einem volksdeutschen Siedlungsgebiet südlich von Shitomir errichtet. Die zunehmenden Luftangriffe auf Berlin machten es nötig, Ausweichquartiere außerhalb der Stadt zu suchen. Diese nahmen offenbar größere Bereiche der Dienststelle auf und verfügten über Einrichtungen, die der Sicherheit Himmlers und seines engeren Mitarbeiterstabes auch bei längerer Anwesenheit gerecht werden konnten. Das größte und systematisch ausgebaute Objekt war anscheinend die Ausweichstelle "Birkenwald" bei Prenzlau (Uckermark). Auf einem von der Stadtverwaltung überlassenen Areal von ca. 290.000 m2 mit einigen festen Gebäuden erfolgten Ausbauten bis in die letzten Kriegsmonate; die Verlegung eines Anschlußgleises für den Sonderzug "Steiermark" befand sich im November 1944 noch im Planungsstadium. Die Ausweichstelle hatte auch Unterkünfte für Himmler, seinen persönlichen Referenten und die Adjutanten. Für das Jahr 1944 ist in den Akten des Persönlichen Stabes die Existenz der Ausweichstellen "Bergwald" und "Tannenwald" nachgewiesen, ebenso auch für März 1945 das Ausweichlager "Frankenwald" in Bad Frankenhausen (Krs. Sondershausen/Thüringen) [45]. _ [1] Vgl. die Angaben des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts des Reichsführers-SS in NS 19/1471. [2] Vgl. Hans Buchheim, Die SS - Das Herrschaftsinstrument. Befehl und Gehorsam (Anatomie des SS-Staates, Bd. 1), Olten und Freiburg i. Br 1965. [3] SS-Befehl Nr. 20 vom 1. 12. 1930 (NS 19/1934). [4] SA-Befehl Nr. 1 (gleichzeitig für SS) vom 16. 1. 1931 (NS 19/1934). [5] Verfügung Hitlers vom 20. 7. 1934 bei Gerd Rühle, Das Dritte Reich, 1934, S. 237. [6] Stabsbefehl vom 12. 5. 1931 (NS 19/1934). [7] Vgl. Shlomo Aronson, Reinhard Heydrich und die Frühgeschichte von Gestapo und SD, Stuttgart 1971 sowie Buchheim (oben Anm. 3). [8] Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, hrsg. von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 41 ff., 51 und 53. [9] Bundesarchiv-Bestand NS 31. [10] SS-Hauptamt, Stabsbefehl Nr. 6 (NS 31/70). In einem Befehl zur Umbildung der Reichsführung-SS vom 9.2.1934 hatte Himmler für seinen Stab mit den Abteilungen I. Adjutantur, II. Personalabteilung, III. Gerichtsabteilung, IV. Revisionsabteilung und V. Pressabteilung lediglich die Dienstbezeichnung "Der Reichsführer-SS" verfügt (NS 17/135, Kopie in NS 19/4041). [11] Befehl vom 1.6.1939 (NS 19/3901); Restakten des SS-Personalhauptamtes im Bundesarchiv-Bestand NS 34. [12] Ebenfalls Befehl vom 1.6.1939 (ebd.); Bundesarchiv-Bestand NS 7. [13] Befehl vom 20.4.1939 (NS 19/1166). [14] Befehl vom 19.1.1942 (NS 19/3904); Bundesarchiv-Bestand NS 3. [15] Befehle vom 15.8.1940 und 5.9.1940 (NS 19/3903); erhalten gebliebene Akten des SS-Führungshauptamt im Bundesarchiv-Bestand NS 33. [16] Vgl. Befehl Himmlers vom 12.1.1941 (NS 19/3903), ferner Schreiben des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung an den Reichsminister der Finanzen vom 7.11.1941 (R 2/12745). [17] Unterlagen über persönliche und privatdienstliche Angelegenheiten Wolffs finden sich in NS 19/3456 sowie in den weiteren unten in Abschnitt B. 2 beschriebenen Archivalieneinheiten; dazu auch das Wolff betreffende Dossier (Kopien) in den Unterlagen des Freundeskreises Reichsführer-SS in NS 48/81. [18] NS 19/3901. Himmler gab den Wortlaut des Befehls in einer - lange als unvollständig überliefert geltenden - Rede anläßlich der SS-Gruppenführertagung am 8.11.1936 in Dachau bekannt (NS 19/4003; vgl. auch Anm. 72). [19] NS 19/3902. [20] Siehe die Wolff betreffenden Unterlagen des Freundeskreises Himmler (Kopien) in NS 48/81. [21] NS 19/2881. [22] Gunther d’Alquen, Die SS. Geschichte, Aufgabe und Organisation der Schutzstaffeln der NSDAP, Berlin 1939, S. 24. [23] Die erhalten gebliebenen Akten der SS-Helferinnenschule Oberehnheim befinden sich im Bundesarchiv-Bestand NS 32 II. [24] Vgl. Anmerkung 23. [25] Vgl. dazu z.B. die unten in Abschnitt B.1.6 beschriebenen Archivalien. [26] Vgl. Klaus Gruna, Die Externsteine können sich nicht wehren, in: Menschen, Landschaft und Geschichte, hrsg. von Walter Först, Köln und Berlin 1965, S. 239-249. [27] Überlieferung des "Ahnenerbes" im Bundesarchiv-Bestand NS 21. - Vgl. Michael H. Kater, Das "Ahnenerbe" der SS 1935-1945. Ein Beitrag zur Kulturpolitik des Dritten Reiches, Stuttgart 1974. [28] Aktennotiz des Reichsgeschäftsführers des "Ahnenerbes", Wolfram Sievers, vom 4.11.1937 über einen Besuch Pohls im "Ahnenerbe" am 2.11.1937 (NS 21/779). [29] Vgl. u.a. Reinhard Henkys, Die nationalsozialistischen Gewaltverbrechen, Stuttgart und Berlin 1964, S. 66, 69 f., 247. Sievers wurde wegen der verbrecherischen Tätigkeit des Instituts im Nürnberger Ärzteprozeß zum Tode verurteilt und hingerichtet. Hirt ist seit Kriegsende verschollen. Rascher wurde noch auf Befehl Himmlers wegen einer Kindesunterschiebung hingerichtet. [30] Vgl. Heiner Lichtenstein, Wo Himmler residieren wollte, in: Menschen, Landschaft und Geschichte (oben Anm. 29), S. 115-128 und Karl Hüser, Wewelsburg 1933 bis 1945. Kult- und Terrorstätte der SS. Eine Dokumentation, Paderborn 2. Aufl. 1987. [31] Vgl. Georg Lilienthal, Der "Lebensborn e.V." Ein Instrument nationalsozialistischer Rassenpolitik, Stuttgart, New York 1984. [32] Vgl. den Schriftwechsel zur Unterbringung tschechischer Kinder 1943-1944 (NS 19/375) sowie Marc Hillel und Clarissa Henry, Lebensborn e.V. Im Namen der Rasse, Wien, Hamburg 1975. [33] Rechenschaftsbericht des Amtschefs vom 1.11.1942 (NS 19/2985). [34] Schreiben des SS-Standartenführers Kloth an SS-Obergruppenführer Wolff vom 3. 8. 1942 (NS 19/349). [35] Aktenvermerk von SS-Standartenführer Kloth vom 4.10.1943 zur. Errichtung der Dienststelle m.W. vom 15.1.1942 und Schreiben des Rohstoffamtes an die Verwaltung des Persönlichen Stabes vom 22.9.1943 (NS 19/1786). [36] Vgl. Henkys (oben Anm. 36), sowie Trials of War Criminals before the Nuernberg Military Tribunals under Control Council Law No. 10, Vols. 1-2, Washington, D. C. 1950, und Alexander Mitscherlich und Fred Mielke (Hrsg.), Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses, Heidelberg 1949. [37] SS-Befehl vom 12.2.1939 (NS 19/3901). [38] NS 19/2881. [39] Ernennungsschreiben vom 9.7.1943 (NS 19/1802). [40] Überlieferungsreste im Bundesarchiv-Bestand NS 7. [41] Anklageschrift der Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II im Strafverfahren gegen Karl Wolff; vgl. auch Anmerkung 22. [42] Zur Übernahme des Persönlichen Stabs durch Himmler selbst siehe NS 48/81; zu Wolffs späterer Verwendung in Italien vgl. auch NS 19/3456. [43] Vgl. Topographie des Terrors. Gestapo, SS und Reichssicherheitshauptamt auf dem "Prinz-Albrecht-Gelände". Eine Dokumentation, hrsg. von Reinhard Rürup, Berlin 8. Aufl. 1991. [44] Vgl. Peter Hoffmann, Die Sicherheit des Diktators, München 1976, S. 219. [45] Die Errichtung von Ausweichstellen dokumentieren im wesentlichen die unten in Abschnitt A. 1 beschriebenen Archivalien sowie weitere verstreute, über die Indices greifbare Unterlagen. Zu Birkenwald siehe vor allem NS 19/2888, 3273, 2211 und 1518. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die bei den Dienststellen des Persönlichen Stabs Reichsführer-SS entstandene Aktenüberlieferung teilt im wesentlichen das andernorts beschriebene allgemeine Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit [1]. Aktenverluste als Folge von Luftangriffen im November 1943 sind in Akten des Persönlichen Stabes mehrfach belegt. Das Dienstgebäude Prinz-Albrecht-Str. 8 ist im Februar 1945 von Bomben zerstört worden [2]; Angehörige der sowjetischen und U.S.-amerikanischen Besatzungsmacht sollen nach Kriegsende noch Akten aus den - später restlos abgetragenen - Gebäuderuinen geborgen haben [3]. Nachrichten über das Schicksal der Akten des Persönlichen Stabes bei Kriegsende liegen im übrigen nicht vor, auch nicht darüber, wo die jetzt im Bundesarchiv verwahrten Überlieferungen von U.S.-amerikanischen Truppen erbeutet worden sind. Erste Nachricht vermittelt ein Aktenverzeichnis des "7771 Document Center OMGUS", des nachmaligen und bis 1994 bestehenden U.S.-Document Center in Berlin-Zehlendorf, das nach dem Stand vom Juli 1948 einen "an andere Stelle abgegebenen" Bestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS im Umfang von 2,5 t nachweist. Er war den Anklagebehörden der Nürnberger Kriegsverbecherprozesse zur Verfügung gestellt worden [4]. Bei der Aufbereitung der Akten für Prozeßzwecke wurden in Nürnberg zahlreiche und umfangreiche "Personalvorgänge" den Akten des Persönlichen Stabes entnommen und Führerpersonalakten des SS-Personalhauptamtes hinzugefügt. Während diese später an das Document Center in Berlin zurückkamen und - vermindert um Entnahmen z.B. für die im Document Center gegen alle archivischen Provenienzprinzipien nach sachthematischen Gesichtspunkten gebildete "Sammlung Schumacher", die im Jahre 1962 in das Bundesarchiv gelangte - bis zur Übernahme des Document Center durch das Bundesarchiv im Sommer 1994 [5] in dessen Gewahrsam verblieben, wurde die auch noch durch weitere Entnahmen für Prozeßzwecke reduzierte Überlieferung des Persönlichen Stabes während der Berliner Blockade 1948/49 in die USA überführt. Im Gemenge mit anderen Überlieferungen aus dem Befehlsbereich des Reichsführers-SS [6] wurde sie im Zuge der allgemeinen Rückführung beschlagnahmter deutscher Archivalien aus britischem und amerikanischem Gewahrsam im Jahre 1962 von den National Archives in Washington dem Bundesarchiv in Koblenz übergeben. Sie bildet seitdem den Bundesarchiv-Bestand NS 19. Nach der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 und der Vereinigung der ehemaligen zentralen staatlichen Archive der DDR mit dem Bundesarchiv gelangten die Archivalien des Persönlichen Stabes zusammen mit den übrigen staatlichen und parteiamtlichen Beständen des Bundesarchivs aus der Zeit vor 1945 in die Zuständigkeit der neu eingerichteten Abteilung "Deutsches Reich" des Bundesarchivs, die zunächst in Potsdam ansässig war, seit 1996 Teil der Dienststelle des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde ist. Eine Ergänzung fand die Überlieferung des Persönlichen Stabes im Bundesarchiv durch eine im Document Center gebildete und ebenfalls 1962 an das Bundesarchiv abgegebene "Collection Himmler" [7]. Sie enthielt persönliche Papiere Himmlers, die im Bundesarchiv, vervollständigt um einen Mikrofilm in der Hoover Institution verwahrter Tagebuchaufzeichnungen aus den Jahren 1914-1924 [8], den Nachlaß Himmlers bilden [9]. Der überwiegende Teil der Collection bestand jedoch aus Schriftgut des Persönlichen Stabes und der SS-Adjutantur, das dem Aktenbestand Persönlicher Stab Reichsführer-SS hinzugefügt wurde. Darunter sind Notizen und Aufzeichnungen über Termine und Telefongespräche Himmlers besonders hervorhebenswert. [10] Schließlich konnten im Bundesarchiv auch die zuvor im Document Center in die "Sammlung Schumacher" gelangten Akten des Persönlichen Stabs wieder mit dem Hauptbestand in NS 19 vereinigt werden. Das gilt auch für jene Teile aus einer umfänglichen, im Document Center vor der Überführung des Bestandes in die USA angelegten Kopiensammlung von Schriftgut des Persönlichen Stabs, deren "originale" Vorlagen im Bestand nicht mehr nachweisbar sind oder noch nicht nachgewiesen werden konnten. Die Identifizierung der Kopien mit den dazugehörigen Vorlagen erwies sich vor allem deshalb als sehr zeitaufwendig, da die innere Struktur der zumeist aus kompilierten Einzelstücken bestehenden Kopiensammlung sich von der für den Aktenbestand gefundenen bzw. neu erstellten Ordnung grundlegend unterschied. Die übrig gebliebenen, d.h. anhand von "Originalen" nicht identifizierbaren Kopien wurden schließlich als solche dem Bestand zugeordnet, ihre Überlieferungsform als Kopien wurden als Bemerkung festgehalten. Für die Mehrzahl dieser Restkopien, darunter auch die wenigen größeren zusammenhängenden Vorgänge [11], ist davon auszugehen, daß die entsprechenden "Originale" vor der Rückführung aus den USA verloren gingen, bzw. aus heute nicht mehr nachzuvollziehenden Gründen von der Rückführung ausgenommen wurden oder einfach, wie viele andere deutsche zeitgeschichtliche Quellen auch, als verschollen gelten müssen. In Einzelfällen ist hingegen auch eine Doppelüberlieferung nicht auszuschließen; die "Originale" der als Kopien verzeichneten Unterlagen mögen sich noch an unvermuteter Stelle im Bestand befinden, sie unter allen Umständen finden zu wollen, hätte einen unvertretbaren Auswand erfordert. Im Zuge der Überarbeitung und Aufstockung des Gesamtbestandes im August 2007 durch Befehle, Anordnungen und Verfügungen der einzelnen Dienststellen im Persönlichen Stab des Reichsführers-SS sowie von Kommandobehörden der Waffen-SS und einzelne Einheiten der SS-Oberabschnitte betreffendem Schriftgut, konnte die bisher bestehende Sammlung in ihrer Bestandsbreite weiter ausgebaut werden. Weiterhin erfolgte die Aufnahme von Tätigkeitsberichten und teilweise personenbezogenen Dokumentationen der Höheren SS- und Polizeiführer sowie Bekanntmachungen, Erlasse und Befehle in Bezug auf kulturelle und weltanschauliche Angelegenheiten der Volkstums- und Umsiedlungspolitik. _ [1] Vgl. zum allgemeinen Aspekt Josef Henke, Das Schicksal deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in Kriegs- und Nachkriegszeit. Beschlagnahme - Rückführung - Verbleib, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 30 (1982), S. 557-617. [2] Vgl. Topographie des Terrors (Anm. 51), S. 178 ff. sowie Gerald Reitlinger, Die SS, München 1957, S. 55. [3] Feststellungen von Angehörigen des damaligen Hauptarchivs (ehem. Preußischen Geheimen Staatsarchivs) in Berlin-Dahlem. [4] Zur Verwendung beschlagnahmter deutscher Akten für die Nürnberger Prozesse siehe Henke (Anm. 54), S. 570-577. [5] Vgl. Dieter Krüger, Das ehemalige "Berlin Document Center" im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und öffentlicher Meinung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 45 (1997), S. 49-74. [6] Guides to German Records Microfilmed at Alexandria/Va., Bde. 32, 33., vgl. auch Heinz Boberach, Die schriftliche Überlieferung der Behörden des Deutschen Reiches 1871-1945. Sicherung, Rückführung, Ersatzdokumentation, in: Aus der Arbeit des Bundesarchivs (oben Anm. 1), S. 50-61, hier: S. 57. [7] Vgl. NSDAP Hauptarchiv, Guide to the Hoover Institution Microfilm Collection, compiled by Grete Heinz and Agnes F. Peterson, Hoover Institution Bibliographical Series XVII, Stanford 1964, S. 144-149. [8] Vgl. Werner T. Angress and Bradley F. Smith, Diaries of Heinrich Himmler’s Early Years, in: The Journal of Modern History, Vol. XXXI, No. 3, 1959, S. 206-224. [9] Bundesarchiv-Bestand N 1126. [10] Siehe die unten in den Abschnitten B.1.3 und B.3 beschriebenen Archivalien. [11] [(NS 19/539) und in der Ukraine 1942-1945 (NS 19/544). Registraturverhältnisse Für die Schriftgutverwaltung des Persönlichen Stabes war dessen Abteilung "Schriftgutverwaltung" verantwortlich. Eine "Schriftgutverwaltungsordnung" regelte "Aktenanlage und -Aufbewahrung" [1]. Der Ablageplan sah eine Unterteilung des Schriftgutes in vier Kategorien vor: Personelle Ablage (rot), Sachliche Betreff-Ablage (blau), Sonderablage (grün), Befehlsablage (gelb). Die Kennzeichnung der Vorgänge erfolgte innerhalb eines Stempelaufdrucks: Persönlicher Stab Reichsführer-SS, Schriftgutverwaltung, Akt. Nr. ..., durch handschriftliche Farbeintragungen des Namens (Personelle Ablage) oder der Ablagenummer. Die Zuweisung zu den einzelnen Kategorien, insbesondere die Abgrenzung zwischen "Personeller Ablage" und "Sachlicher Betreff-Ablage" erfolgte häufig inkonsequent, d.h., daß z.B. auch Sachen nach dem Namen von Korrespondenzpartnern abgelegt wurden. Sachablagen konnten sowohl zu einem engeren Betreff im Sinne eines "Vorganges" erfolgen, aber auch zu Betreffserien bis zur Anzahl von 25 numerierten Einzelvorgängen anwachsen. Neben offenen Registraturakten wurden auch Geheimakten mit eigenen Registraturmerkmalen und -strukturen geführt. Die Kriegsverhältnisse und insbesondere auch die dezentralisierte Schriftgutführung in den Feldkommandostellen ließen abweichende Formen der Ablage nach einer Kombination von römisch-arabischen Ziffern ohne erkennbaren Sachzusammenhang der einzelnen "Vorgänge" entstehen, z.T. auch - ursprünglich nicht vorgesehene -Korrespondenzakten. Registraturhilfsmittel und nicht erhalten gebliebene Ablagehilfsmittel mögen den Zugriff zu dem nicht besonders hochentwickelten Schriftgutablagesystem einigermaßen gesichert haben. _____ [1] NS 19/2881. Archivische Bewertung und Bearbeitung Beschlagnahmevorgänge bei Kriegsende, Aktentransporte zu Aktensammelstellen, Aktenentnahmen und Aktenumschichtungen zu verschiedenen Zwecken (z.B. für die Nürnberger Prozesse und für die biographischen Sammlungen des Document Center in Berlin), Mischungen von Provenienzen und Neubildungen von Akten haben das ohnehin schwache Ordnungssystem nicht unbeeinträchtigt gelassen. Hinzu kommt, daß Akten, die gleichsam auf den Schreibtischen der Dienststellen und Behörden beschlagnahmt wurden, und dazu zählt ein Großteil der bei SS-Dienststellen erbeuteten Unterlagen, sich zumeist in losem Zustand befanden und für Ordnungsstörungen besonders anfällig waren. Die in die USA gelangte Überlieferung der SS wurde dort im wesentlichen nach drei Kategorien geordnet: Akten von Kommandobehörden und Truppen der Waffen-SS einerseits und Akten von SS-Oberabschnitten mit unterstellten Einheiten und Einrichtungen andererseits fügte man in getrennten Komplexen mit unterschiedlicher Signierung zusammen. In einer dritten Kategorie führte man, in provenienzmäßiger Überschneidung zu den beiden genannten Kategorien und in einer bunten Provenienz- und Pertinenzmischung (so z.B. Akten staatlicher Behörden mit SS-Betreffen), alle die Akten zusammen, die geeignet erschienen, die SS als Organisation mit ihren vielfältigen Verästelungen darzustellen. Im Federal Records Center, einem Aktendepot in Alexandria, Virginia, bei Washington, D.C., wurden diese Akten - wie zahlreiche andere Überlieferungen ziviler Provenienzen auch - nach einem Schema geordnet, das man auf der Basis eines erbeuteten "Einheitsaktenplans für das OKW und das OKH" entwickelt hatte. Die SS-Akten wurden den EAP (= Einheitsaktenplan)-Sammelgruppen 160-164 (160 = Entwicklung der SS, 161 = Spitzengliederung der SS, 162 = Territoriale Gliederung der SS, 163 = Werbung, Dienst, besondere Angelegenheiten der Allgemeinen SS, 164 = Konzentrationslager und Totenkopfverbände) zugeordnet, innerhalb dieser in eine Sachgruppe mit ein oder zwei Untergruppen. Diese Ordnung wurde in eine alpha numerische Signatur umgesetzt (z.B. EAP 161-c-28-10); die Zählung der Akteneinheiten folgte nach einem Querstrich in der Numerierung 1-N (z.B. EAP 161-c-28-10/1). Dieser so gebildete, von den Amerikanern weitgehend verfilmte und schließlich in das Bundesarchiv gelangte Aktenkomplex wurde hier nach Provenienzen aufgeteilt. Erhebliche Teile der Archivalien bilden heute die Bestände NS 31 (SS-Hauptamt), NS 33 (SS-Führungshauptamt) und NS 34 (SS-Personalhauptamt). Beträchtlichen Zuwachs aus dieser Rückgabe erhielten auch die Bestände NS 7 (SS- und Polizeigerichtsbarkeit), NS 3 (SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt), NS 4 (Konzentrationslager), NS 21 (Ahnenerbe), NS 17 (Leibstandarte SS "Adolf Hitler") NS 32 (SS-Helferinnenschule Oberehnheim), NS 2 (Rasse- und Siedlungshauptamt-SS) und NS 48 (Sonstige zentrale Einrichtungen der SS, dabei auch wenige Restunterlagen des Statistisch-wissenschaftlichen Instituts und der SS-Schule "Haus Wewelsburg") sowie - in unterschiedlichem Umfang - zahlreiche weitere Archivalienbestände parteiamtlicher, aber auch staatlicher Provenienzen. Unterlagen regionaler SS-Dienststellen und -Einrichtungen, insbesondere von SS-Oberabschnitten und SS-Abschnitten, aber auch von SS-Standarten, - Sturmbannen und -Stürmen gelangten in die zuständigen Staatsarchive der Länder. Die vorgefundenen Akten von Einheiten der Waffen-SS wurden an die Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs in Freiburg i. Br. für die dortige Bestandsgruppe RS abgegeben. Die ursprünglich in der "Befehlsablage", später im Bundesarchiv in einer "SS-Befehlssammlung" vereinigten Befehle, Anordnungen, Verfügungen und Mitteilungen aller zentraler Dienststellen der SS wurden in chronologischen Serien nach Ausstellerprovenienz (Reichsführer-SS, SS-Hauptämter bzw. übrige unterstellte Organisationseinheiten) neu strukturiert und den entsprechenden Provenienzbeständen zugewiesen. Das hatte zur Folge, daß im Bestand NS 19 lediglich noch die besondere Kategorie der so genannten "SS-Befehle" und die vom Reichsführer-SS ohne jeden Zusatz sowie die von den Dienststellen des Persönlichen Stabes selbst erlassenen Befehle, Verfügungen und Anordnungen enthalten sind. Das verbliebene Schriftgut des Persönlichen Stabes, seinerzeit dann auch Bestand NS 19 "neu" genannt, zeigte sich, wie ein Blick in die Microfilm-Guides bestätigen kann, als Überlieferung, die zwar zum großen Teil aus formierten Schriftgutverwaltungsakten bestand, aber weder in der überkommenden Ordnung noch Aktenbeschreibung belassen werden konnte. In einem allerdings sehr zeitaufwendigen Arbeitsverfahren, das von der im Hinblick auf die authentische Dokumentation der Geschichte der SS und des NS-Staates gar nicht zu überschätzende Qualität des Bestandes her jedoch voll gerechtfertigt war, wurde, in der Regel ohne Rücksicht auf die originären Akteneinheiten, eine Neuordnung und Neuverzeichnung nach Vorgängen oder Betreffserien - soweit diese in sinnvoller Anlage gebildet worden waren - vorgenommen. Vorrangiges Ziel war, aus größeren Schriftgutkomplexen ohne oder mit nur geringem Sachzusammenhang möglichst sachlich klar definierte und beschriebene Vorgänge zu schaffen. Daß dies nicht selten zu archivisch gebildeten Archivalieneinheiten führte, deren Umfang sehr gering, oft nur minimal ist, mußte dabei in Kauf genommen werden, auch die daraus resultierende Enttäuschung des Benutzers darüber, hinter einem von der Sache her wichtigen Titel lediglich einen aus wenigen Blättern bestehenden Archivalienband zu finden. Umfänglichere Archivalieneinheiten erscheinen in der Regel mit detaillierten "Enthält"- und "Hierin"-Vermerken, so daß deren erschöpfende inhaltliche Beschreibung ebenfalls gewährleistet erscheint. Die schon Ende der sechziger Jahre von Elisabeth Kinder begonnene Verzeichnung richtete sich grundsätzlich nach den seinerzeit im Bundesarchiv gültigen, am 15. Januar 1963 in Kraft getretenen "Richtlinien für die Titelaufnahme moderner Akten" (Anweisung für die archivarische Tätigkeit Nr. 29). Die aufgenommenen Laufzeiten der zum größten Teil archivisch neu gebildeten Archivalieneinheiten folgen durchweg dem aktenmäßig zuerst und zuletzt feststellbaren Datum. Abweichungen sind in der Regel kenntlich gemacht. Nur dort, wo es wichtig und vor allem zweckmäßig erschien, vor allem bei Einzeldokumenten, werden auch Monats- und Tagesangaben gemacht. Laufzeiten von aus dem Zeitrahmen des eigentlichen Vorgangs fallenden Anlagen, auch von sonstigen Schriftstücken, die offensichtlich zeitliche "Ausreißer" sind, werden in Klammern, erschlossene Zeitangaben in eckigen Klammern aufgeführt. Mit Kassationen wurde bei der Erschließung auch dieses Bestandes von Archivalien des NS-Regimes - abgesehen von Doppelstücken und der Kopiensammlung aus der "Sammlung Schumacher" - mit äußerster Vorsicht umgegangen. Auch in den Fällen, in denen archivfachliche Gründe durchaus eine Kassation nahelegten, entschied man sich grundsätzlich für die Erhaltung der Archivalien. An das bisweilen auch politische Dimensionen berührende Problem der Vernichtung von Akten bedeutsamer Behörden und Dienststellen des NS-Staates, insbesondere wenn diese, wie die der SS und insbesondere des Reichsführers-SS, unmittelbar mit dessen Ideologie und Vernichtungsmaschinerie verknüpft waren, sei in diesem Zusammenhang erinnert. [1] Die nach Abschluß der Titelaufnahmen vorgenommene Klassifikation des Bestandes konnte sich nicht, wie z.B. bei einer Vielzahl von Ministerialaktenbeständen, auf vorgegebene Aktenpläne oder andere weit entwickelte Registraturhilfsmittel stützen. Zu finden war daher eine registraturunabhängige sachliche Gliederung, die sich in erster Linie aus der oben beschriebenen Kompetenzstruktur des Persönlichen Stabs, im weiteren Sinne auch aus dem von den verschiedenen Hauptämtern und sonstigen zentralen Dienststellen organisatorisch gekennzeichneten Gesamtaufgabenbereich der Reichsführung der SS begründete. Von der oben skizzierten Registraturordnung sind in großen Zügen lediglich noch die bereits erwähnte "Befehlsablage" (im Abschnitt C.1) und die "Personelle Ablage" (Abschnitte C.2 und C.7.6) erkennbar. Daß diese eher sachlich-fachliche Gliederung von den besonderen, zuweilen absonderlich-skurrilen persönlichen Interessegebieten Himmlers in auffälliger Weise akzentuiert, bisweilen sogar überlagert wird, so in den Bereichen Gesundheitswesen, Rassen- und Bevölkerungspolitik, Wissenschaft, Ernährung, Pflanzenzucht und Erfindungen, gibt dem Bestand seines Persönlichen Stabs eine besondere, von den Überlieferungen der übrigen SS-Hauptämter abweichende, eben "persönliche" Färbung. Zwar sind die einzelnen Gliederungsbereiche primär als auf die SS bezogen zu verstehen. Erziehung und Schulung meinen also zunächst Erziehung und Schulung der SS. Wissenschaft steht vor allem für die von der SS betriebene und in ihrem ideologischen Sinne mißverstandene, ja, pervertierte "Wissenschaft". Und Wirtschaft bezieht sich vorrangig auf die SS-Wirtschaftsbetriebe. Unschwer ist jedoch zu erkennen, daß eine Vermengung mit "SS-freien" Dimensionen der Begriffe und Bereiche nicht immer zu vermeiden war. Im Kapitel Finanzen sind neben der Finanzierung der SS auch zum Teil Aspekte der staatlichen Finanzpolitik dokumentiert, neben der Verwaltung und der gänzlich ideologisierten gesundheitspolitischen Vorstellungen der SS betreffen manche Akten eben auch die staatliche Verwaltung, ebenso die staatliche Gesundheitspolitik. Der Abschnitt C.19 (Reichsverteidigung...) betrifft auch die Kriegführung der Wehrmacht neben der breit belegten Aufstellung, Organisation und dem Einsatz von Himmlers Waffen-SS. Letztlich erscheint diese Vermischung aber als ein Spiegelbild der in Himmlers Machtapparat durchweg praktizierten Gemengelage staatlicher und parteiamtlicher, hier also zumeist "SS-mäßiger" Kompetenzen, abgesehen davon, daß eine überzeugende archivische Trennung zumeist nur auf "Blattebene" möglich und damit zu aufwendig gewesen wäre. Querverweise wurden verhältnismäßig sparsam angebracht. Dagegen erscheinen Titel, die für mehrere Sachbereiche zutreffen, im Zweifelsfall mehrfach, also in jedem der jeweils passenden Abschnitte. Seit seiner Rückführung in das Bundesarchiv war der Bestand aufgrund der von den Alliierten vor der Rückgabe deutscher Akten von der Bundesregierung erbetenen Offenhaltungserklärung [2] von Anfang an und ständig benutzbar. Und zweifellos gehört er zu den seitdem am häufigsten benutzten Archivalien des Bundesarchivs. In den mehr als drei Jahrzehnten wurde er unverändert stark für alle Benutzungszwecke herangezogen, im wesentlichen natürlich für die historische Forschungen, aber auch für die bis in die späten siebziger Jahre hinein noch zahlreichen in- und ausländische Prozesse wegen NS-Gewaltverbrechen bzw. NS-Kriegsverbrechen. Dies führte nicht nur zu der ungewöhnlich langen Dauer seiner Erschließung - auch die Bearbeitung des Bestandes konnte aus archivfachlichen wie politischen Gründen kein Anlaß sein, die Archivalien zeitweise von der Benutzung auszuschließen - sondern auch zu unterschiedlichen, dem jeweiligen Erschließungszustand entsprechenden Zitierweisen in den zahlreichen Publikationen, zu deren Erstellung er herangezogen war. Neben den vor allem in sehr frühen Publikationen nahezu ausschließlich verwendeten amerikanischen EAP-Signaturen wurden häufig auch die unmittelbar nach der Rückführung, aber noch vor der Verzeichnung vergebenen "alten" NS-19-Signaturen gebraucht, diese ab den späten sechziger Jahren zunehmend zusammen mit den im L

          OKW / Amt Ausland/Abwehr (Bestand)
          BArch, RW 5 · Bestand · 1921-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: In der Heeresstatistischen Abteilung des Truppenamtes wurde 1920 eine Spionageabwehr-gruppe mit zwei Referaten für Spionage und Sabotageabwehr im Osten und Westen gebildet. Aus ihr ging 1935 die Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw. Reichskriegsministerium her-vor. 1938 wurde sie in Amtsgruppe Auslandsnachrichten und Abwehr im OKW, im Oktober 1939 schließlich in Amt Ausland/Abwehr umbenannt. Das Amt gliederte sich in fünf Abteilungen: Zentralabteilung (Aufgabe: Organisation und Verwaltung) mit Gruppen: Z O- Offizierspersonalien Z K- Zentralkartei und ZKV-Zentralkartei der V-Leute Z B- außenpolitische Berichterstattung Z R- Rechtsangelegenheiten Z F- Finanzen, Verbindung mit den Devisenschutz-Kommandos Z Reg und Z Arch- Registratur und Materialverwaltung sowie Archiv Abteilung/Amtsgruppe Ausland (auslands- und wehrpolitischer Nachrichtendienst; Auswer-tung der Presse, Literatur und Rundfunk; Verbindung zu den deutschen Militärattachés im Ausland und den ausländischen in Berlin sowie den deutschen Militärmissionen; völkerrecht-liche Fragen der Kriegführung; Lageberichte) mit Gruppen: Ausland I- Militärpolitischer Unterrichtung der Wehrmachtführung Ausland II- Außenpolitische Fragen, Presseberichte Ausland III- Völkerrechtsfragen Ausland IV- Versorgung der Kriegsschiffe und Blockadebrecher Chefgruppe- Adjutantur, Personal, Unterkunft, Fahrzeuge Abwehr I (Beschaffung von militärisch-, rüstungs- und kriegswichtigen Nachrichten im Aus-land; Aufbau einer Meldorganisation und eines Agentennetz mit Leit- und Anlaufstellen, Briefkästen, Funk- und Kurierverbindungen im Ausland), unterteilt in Gruppen: I Z- Zentral- und Chefbüro I H(eer)- Spionage gegen fremde Heere mit Untergruppe I H West und I H Ost- Erkundungen im Westen und Osten I M(arine)- Spionage gegen fremde Marinen I L(uftwaffe)- Spionagen gegen fremde Luftwaffen I T(echnik) L(uft)w(affe)- Spionage gegen fremde Luftfahttechnik I Wi(rtschaft)- Spionage gegen fremde Wirtschaft I G- Laboratorien, u.a. falsche Dokumente, Geheimtinten, Fotolabor I i- Funkwesen, insb. Übermittlung, Agentenfunknetz, Verkehr I T(echnik)- Spionage gegen fremde Technik I K(riegs)O(rganisationen)-Verbindung zu den Kriegsorgan. in den neutralen Ländern) Abwehr II (Sabotage; aktiver Sabotageschutz; Ausbildung für und Vorbereitung von Kom-mandounternehmen) mit Gruppen: II A- Chefbüro II West (weiter unterteilt in Nord und Süd) II Ost (ebenfalls unterteilt in Nord und Süd) II Südost II Übersee II Technik sachlich unterstellt: Frontaufklärungskommandos und -trupps sowie Truppenteile und Formationen der "Brandenburger" Abwehr III (v.a. Abwehrschutz in der Wehrmacht, aber auch in zivilen Bereichen; Bekämp-fung von Spionage und Landesverrat; Infiltration gegnerischer Nachrichtendienste) mit III A/Chefgruppe-Adjutantur III C- Militärischer Geheimhaltungs- und Abwehrschutz; Sicherheit der Zivilbehörden, mit denen die Wehrmacht in Verbindung ist; Verbindung zum RSHA; OKW-Paßstelle III C 1- Behörden III C 2- übrige zivile Sektor, ohne Wirtschaft III D- Irreführung des Gegners, Doppelagenten (sog. Spielmaterial) III F- Gegenspionage gegen fremde Nachrichtendienste, besonders im Ausland (KO) III F fu- Fahndungsfunk III G- Gutachten bei Landesverrat III K- Funkabwehr (ging zu Beginn des Krieges auf Wehrmachtführungsstab über) III Kgf- Abwehr in den Kriegsgefangenenlagern III N- Verbindung zur Presse; Schutz des eigenen Funk-, Telefon- und Telegafennetzes III U- Interne Auswertung, Ergebnisse der Gegenspionage; Abwehrunterricht III W- Führungsgruppe Wehrmacht mit Untergruppen III H- Abwehr im Heer, insb. Geheimnisschutz und Erhaltung der Moral III L- Abwehr in der Luftwaffe III M- Abwehr in der Marine bei der Fronttruppe waren die Abwehroffiziere in der Abteilung Ic angesiedelt III Wi/Rü- Gegenspionage in der eigenen Wirtschaft und Rüstung Die zum Heer gehörige "Geheime Feldpolizei" im Bereich der Militärbefehlshaber unterstand bis Anfang 1942 der Abwehrabteilung III. Dann wurden ihre Angehörigen zum großen Teil in die Sicherheitspolizei eingegliedert. Außerdem bestanden Auslandsbrief- und Telegrammprüfstellen; sie waren den örtlich zustän-digen Abwehrstellen angegliedert. Nachdem einzelne Aufgabenbereiche und Teile des Amtes dem Reichsführer-SS bereits mit dem Führerbefehl vom 12.2.1944 zugeschlagen worden waren (Amt MIL. des RSHA), unter-stellte man die Abwehrabteilungen nach dem 20. Juli 1944 endgültig dem Chef der Sicher-heitspolizei und des SD, lediglich die Abteilung Ausland und die Truppenabwehr (einschließ-lich der bei den stellvertretenden Generalkommandos, den Militär- und Wehrmachtbefehlsha-bern in den noch besetzten Gebieten eingesetzten Abwehroffizieren) wurde dem Wehrmacht-führungsstab zugeschlagen (OKW/WFSt/Ag.Ausl.) Vorprovenienzen: Abwehrabteilung im Reichswehr- bzw- Reichskriegsministerium Inhaltliche Charakterisierung: Zentralabteilung: Geschäftsverteilungspläne u.a. Organisationsunterlagen, auch für nachge-ordnete bzw. Abwehrdienststellen (1935-1944); Besoldungs- und Laufbahnvorschriften; Er-kennungsmarkenverzeichnisse; einzelne Personalunterlagen, insbesondere von V-Leuten (1939-1945); Akten mit Personal-, Ausbildungs- und Haushaltsangelegenheiten; Bereitstel-lung von Devisen für Einsätze im Ausland (1935-1944); sonstige Dienststellenverwaltung (z.B. Bewirtschaftungs- und Beschaffungsangelegenheiten); insg. ca. 100 Bde. Amtsgruppe Ausland: Aktenserien über Außen-, Wirtschafts- und Wehrpolitik einzelner Län-der und Ländergruppen (ca. 170 Bde, 1934-1944); Berichte des Aufklärungsausschusses Hamburg-Bremen über einzelne Länder (ca. 60 Bde, 1939-1945); Nachrichten und Übersich-ten von der und an die Abteilung (ca. 40 Bde, 1939-1945); Berichte "Fremde Handelsschif-fahrt" (1940-1942); Akten über Behandlung deutscher Kriegsgefangener und Internierter (1939-1943); Völkerrecht und -verletzungen (1939-1944); Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz 1939-1942); Seekrieg (1939-1942); Gaskriegsvorbereitung im Ausland und Gasabwehr 1933-1943); Abrüstungsfragen (1934-1935); Pressemeldungen über deutsche Verstöße gegen der Versailler Vertrag (1933-1935). Für die verlorengegangenen Akten der Amtsgruppe Abw. I bieten allein die wenigen Doku-mente von Abwehrstellen Ersatz (Bestand: RW 49). Amtsgruppe Abwehr II: Kriegstagebuch des Gruppenleiters GM E. Lahousen (3 Bde, 1939-1943, mit Aufzeichnungen einzelner Aktionen); Ausarbeitung "Geheimer Nachrichtendienst und Spionageabwehr des Heeres" für die Zeit von 1866-1917 (15 Bde); Ausbildungsunterla-gen (1939-1944); Schriftwechsel mit Abwehrstellen in den Wehrkreisen I, IV und VIII (1934-1939, v.a. Personalunterlagen); Vorgänge über V-Leute und einzelne Unternehmen (1940-1944); insg. ca. 50 Bde. Amtsguppe Abwehr III: Sammlung von Geheimerlassen, Verfügungen und Runderlassen (1935-1940); Anleitungen für den Abwehrunterricht (1937-1942); Innere Sicherheit, auch Einzelfälle (1940-1943); Fahndungslisten (1940); Geheimschutz; Überwachung der Wirt-schaft (1933-1945); Überwachung von Ausländern, auch Kriegsgefangenen; Unterlagen über feindliche Agentenschulen (1943/44); einzelne Unternehmen (1941-1943); insg. 60 Bde. 32 Bände beinhalten Entzifferungsberichte der Chiffrierstelle (1925-1933). Erschließungszustand: Word-Findbuch Umfang, Erläuterung: 570 AE Zitierweise: BArch, RW 5/...

          OKW / Allgemeines Wehrmachtamt (Bestand)
          BArch, RW 6 · Bestand · 1922-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Aus dem im Wehrmachtamt (vom 1. März 1929 bis 13. Februar 1936 als ¿Ministeramt¿bezeichnet) voneinander unabhängigen Abteilungen ¿Inland¿ und ¿Wehrmachtversorgung¿ wurde im Zuge der Neuorganisation des ¿Oberkommandos der Wehrmacht¿ ab 4. Februar 1938 die ¿Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten¿ gebildet, der bis Kriegsbeginn neben der Abteilung Inland und der Wehrmachtfürsorge und Versorgungs-Abteilung noch je eine Abteilung für Wehrmachtverwaltung und Wehrmachtfachschulunterricht sowie eine Abteilung ¿Wissenschaft¿ zugeordnet waren. Mit der Erweiterung der bisherigen Amtsgruppen innerhalb des OKW in ¿Ämter¿ ab November 1939 erhielt die Amtsgruppe ihre bis 1945 gültige Bezeichnung ¿Allgemeines Wehrmachtamt¿ (AWA) und umfasste nach Zuweisung von Kompetenzen für das Verlust- und Kriegsgefangenenwesen sieben Abteilungen sowie drei kleinere Organisationseinheiten, da-unter zwei Verbindungsoffiziere beim "Stellvertreter des Führers" und beim ¿Jugendführer des Deutschen Reiches¿. Im Frühjahr 1941 wurde der Geschäftsbereich nochmals um die Dienststelle des ¿Bevollmächtigten des Oberkommandos der Wehrmacht für Siedlungsfragen¿ und durch die Einsetzung von Inspekteuren für die Fürsorge- und Versorgungsdienststellen, das Kriegsgefangenenwesen und die Wehrmachtgräberoffiziere erweitert 1944 schließlich wurde die Zusammenfassung größerer Kompetenzbereiche zu Amtsgruppen (für Fürsorge- bzw. Versorgungsangelegenheiten, Fachschulwesen und Siedlungsfragen sowie für die Wehrmachverwaltung) vorgenommen. Die Verantwortung für die "nationalpolitische Schulung" der Wehrmacht wurde Anfang 1944 dem Chef des NS-Führungsstabes im OKW übertragen, dessen Amt der Chef des AWA (General der Infanterie Reinecke) in Personalunion bekleidete. Vorprovenienz: Abteilung Inland und Wehrmachtversorgung, Amtsgruppe Allgemeine Wehrmachtangelegenheiten Inhaltliche Charakterisierung: Der Hauptteil der Überlieferung stammt aus der für die Beziehung zur zivilen Verwaltung und der NSDAP zuständigen Abteilung Inland. Dazu gehören Akten über innere Angelegenheiten und innere Sicherheit 1919-1940 (Verbot von Vereinen und Filmen, Spionage); Behandlung der Rassenfrage (1933-1944); Verhältnis zur NSDAP (u. a. Differenzen über Wehrpolitik, Zwischenfälle 1933-1937); Verfahren gegen Soldaten vor Parteigerichten 1942-1943; Behandlung jüdischer Frontkämpfer 1933-1938; Auslandsfragen (u. a. Geheimakten "Fremde Staaten" 1922 bis 1939, Lageeinschätzungen und Beschreibungen 1925 bis 1939); Abrüs-tung (1933-1936); Völkerrecht (1940-1941); Verkehr mit dem Auswärtigen Amt (u.a. Einsetzen von Militär- und Marineattachés 1933-1938, Aufenthalt von Schiffen im Ausland 1935-1939); innenpolitische Lage und Anschluss Österreichs (1934-1939); Landesverteidigung und Raumplanung (1935-1938); personelle Angelegenheiten der Wehrmacht und des Heeres (u. a. Besoldung, E-Offiziere, Reserve- und Landwehroffiziere, Arbeiter und Angestellte 1929-1941); politische Beurteilung und Überwachung von Wehrmachtangehörigen (1936-1938), Wehrmacht-Rechtswesen (einschließlich Einzelfälle von Strafverfahren gegen Offiziere 1935 bis 1938 sowie Kriegskriminalstatistik 1940 bis 1942), Heeresorganisation (1926-1942), Ausbildung, Manöver und Übungen (1933-1939), Aufbau der Luftwaffe und Luftschutz (1933-1943), Bildungswesen, wehrgeistige Führung und nationalpolitische Erziehung (1933-1944, ebenfalls dokumentiert durch 88 zwischen 1939 und 1943 veröffentlichte "Tornisterschriften" und fünf Jahrgänge "Soldatenblätter für Feier und Freizeit", 1940-1944), Propaganda (inklusive Presse- und Rundfunkangelegenheiten, 1928-1943). Weitere Akten sind vorhanden aus der Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsabteilung (u. a. Stellenbesetzungen und Haushaltsfragen; gesetzliche Regelungen; Entwicklung und Bestimmungen des Dienst- und Versorgungsrechts; Fürsorge und Unterstützung für Kriegsteilnehmer, ehemalige Angehörige, Wehrdienstbeschädigte und Hinterbliebene; Einzelfälle; Stiftungen hauptsächlich Großes Militärwaisenhauses Potsdam mit 40 Akten und Invalidenhaus Berlin mit 10 Akten, 1920 bis 1945; der Abteilung Wehrmachtverlustwesen (mit Organisation und Einsatz; Vorschriftensammlungen [u. a. Erfassung, Benachrichtigung der Angehörigen, Soldaten- u.a. Gräber, Bestattung und Beisetzung auch für fremde Streitkräfte, Selbstmörder, Hingerichtete, Fahnenflüchtige; Statistiken, -insbesondere Verluste im Allgemeinen wie auch Besonderen; Gräberdienst und -fürsorge; Planung von Ehrenmalen) und vom Chef des Kriegsgefangenenwesens (Heeresdruckvorschrift H.Dv 38 und andere allgemeine Dienstanweisungen und Merkblätter; Organisation; Behandlung und Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen; Postverkehr; italienische Militärinternierte; 5 Bände mit Zahlenübersichten zu den Kriegsgefangeneneinrichtungen im Reich und den besetzten Gebieten, einschl. Bau- und Arbeitsbataillone 1941-1945). Nur geringen Umfang haben Akten der Wehrmachtverwaltungsabteilung (über Ersatz von Kriegsschäden; Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung; Reise- und Zahlungsverkehr; Ver-sorgung; Bezüge), der Wehrmacht-Haushaltsabteilung, der Wehrersatzabteilung (Ersatzgestellung), der Allgemeine(n) Abteilung und des Amtes NS-Führungsstabes (über Aufstellung; Schulung und Einsatz der NS-Führungsoffiziere mit Schulungs- und Propagandamaterial; Lage in Westdeutschland im Febr.-März 1945); Unterlagen fehlen von den Abteilungen Wissenschaft und für Wehrmachtfachschulunterricht wie auch vom Bevollmächtigten für Siedlungsfragen. Erschließungszustand: Findbuch Umfang, Erläuterung: 570 AE Zitierweise: BArch, RW 6/...

          OKH / Generalstab des Heeres (Bestand)
          BArch, RH 2 · Bestand · 1919-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Das Allgemeine Truppenamt (TA) wurde 1919 errichtet. Aus ihm ging 1935 der Generalstab des Heeres (GenStdH) hervor. Dieser gliederte sich wie folgt: Chef des Generalstabes des Heeres (ChefdGenStdH), zuvor Chef des Truppen amtes (ChefTA); Zentralabteilung des Generalstabes des Heeres (GZ), zuvor Zentralgruppe (TZ); Operationsabteilung (1. Abt.GenStdH), zuvor Heeres abteilung (T 1); Organisationsabteilung (2. Abt.GenStdH), zuvor Heeres organisationsabteilung (T 2); Abteilung Fremde Heere (3. Abt.GenStdH), zuvor Abteilung Fremde Heere (T 3); Heeresausbildungsabteilung (4. Abt GenStdH), zuvor Heeresausbildungsabteilung (T 4); Transportabteilung (5. Abt.GenStdH), zuvor Transportabteilung (T 5). Verselbständigte sich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges als "Chef des Transportwesens"; Quartiermeisterabteilung (6. Abt.GenStdH), zuvor Gruppe V der Heeres abteilung (T 1 V). Zu Kriegsbeginn verselbständigt als "Generalquartier meister"; Kriegswissenschaftliche Abteilung (7. Abt.GenStdH), zuvor Kriegswissenschaftliche Abteilung (TK), 1942 verselbständigt; Attach bteilung, entstanden 1940 durch Erweiterung der 1934 eingerichteten Attach-Gruppe. Dem Truppenamt angegliedert war die Heeresfriedenskommission, die bis 1927 bestand. Ab 1935 wurden zur Entlastung des Chefs des Generalstabes des Heeres sukzessive die Oberquartiermeister I bis V eingerichtet und unter ihrer Führung einzelne Abteilungen des Generalstabes zusammengefaßt, bis 1942 dann aber wieder aufgelöst. Ebenso wurden die 8. Abt. GenStdH (Technische Abt.), die 9. Abt. GenStdH (Heeresvermessungswesen und Militärgeographie), sie 10. Abt. GenStdH (Landesbefestigungsabteilung), die 11. Abt. GenStdH (Offizierausbildungsabteilung) und die 12. Abt.GenStd (Abteilung Fremde Heere Ost) neu geschaffen. Die 8., 10. und 11. Abteilung wurden zu Beginn des Krieges aufgelöst, die 9. Abteilung verselbständigte sich 1941 als Chef des Kriegskarten- und Vermessungswesens. Bestandsbeschreibung: Das Allgemeine Truppenamt wurde 1919 im Reichswehrministerium als Nachfolgeorganisation des "Großen Generalstabes" des Kaiserreiches errichtet, nachdem Deutschland durch den Versailler Vertrag ein Generalstab oder ähnliche Institutionen verboten worden war. Nach Wiedererrichtung der Wehrhoheit wurde das Allgemeine Truppenamt im Jahre 1935 in Generalstab des Heeres umbenannt. Das Truppenamt bestand zunächst aus folgenden Abteilungen: T 1 (Heeresabteilung): Innere und äußere militärische Lage, Grenzschutz, Landesbefestigung, Truppenverwendung und -gliederung, Militärtransportwesen, Militärvermessungs- und Kartenwesen. T 2 (Organisationsabteilung): Allgemeine Heeresangelegenheiten, Organisation des Übergangs- und künftigen Heeres. T 3 (Statistische Abteilung): Sammlung und Bearbeitung von Informationsmaterialien über fremde Armeen. T 4 (Lehrabteilung): Militärische Ausbildung (auch der Offiziere), Truppenübungen, Sammlung von Erfahrungen. T 5 (Wehrabteilung): Allgemeine Angelegenheiten der Offiziere und Unteroffiziere, Vorgesetzten- und Rangverhältnisse, innerdienstliche Angelegenheiten wie Garnisons- und Wachdienst, Ehrenbezeugungen, Flaggen, Anzugsordnung und Armeemusik, Wehrgesetze nebst Ausführungsbestimmungen, Führung der Personalpapiere. T 6 (Abteilung für Erziehungs- und Bildungswesen): Allgemeine Erziehungs- und Bildungsfragen, Erziehung und Unterrichtung der Offiziersanwärter, Unteroffiziere- und Mannschaften, militärpolitische Ausbildung. T 7 (Transportabteilung): Heerestransportangelegenheiten, insb. Eisenbahntransporte und Schifffahrtsangelegenheiten. H-Friko (Heeresfriedenskommission): Dem Truppenamt angegliedert. Zuständig für die Vertretung des Reichswehrministers in allen die Heeresleitung berührenden Friedensfragen gegenüber anderen Ministerien und der Ententekommission sowie für die Mitprüfung der zur Durchführung der Friedens- und Waffenstillstandsbedingungen von den zuständigen Stellen der Heeresleitung zu treffenden Maßnahmen (1927 aufgelöst). Der zweite Entwurf der "Geschäftsverteilung des Reichswehrministeriums" vom Juni 1921 sah eine Reduzierung des Truppenamtes auf die Abteilungen T 1, T 2, T 3, T 4 und T 7 und die H-Friko vor. Im Rahmen der getarnten Aufrüstung nach 1933 wurde das Truppenamt um die Transportabteilung, die Inspektion der Festungen, die Zentralgruppe und die Kriegswissenschaftliche Abteilung erweitert. Der Generalstab des Heeres wurde durch Verfügung vom 26. Juni 1935 geschaffen. Er gliederte sich zunächst wie folgt: (siehe dazu: "Friedensgliederung des OKH mit Generalstab, 1938-1939", in: Ueberschär: Generaloberst Franz Halder, S. 104): Chef des Generalstabes des Heeres: Er stand an der Spitze des Generalstabes des Heeres, war dem Oberbefehlshaber des Heeres unterstellt und dessen erster Berater und ständiger Vertreter. Sein Arbeitsgebiet umfasste sämtliche mit der Vorbereitung und Führung eines Krieges zusammenhängenden Fragen. Zentralabteilung des Generalstabes: Die Zentralabteilung war zuständig für die Organisation der Dienststelle "Generalstab des Heeres" einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden sowie für die Personalangelegenheiten der Generalstabsoffiziere. Dem Chef der Zentralabteilung war außerdem die Verwaltung der dem Chef des Generalstabes zur Verfügung stehenden Fonds und Stiftungen übertragen. 1. Abteilung des GenStdH - Operationsabteilung: Die Operationsabteilung hatte die Aufmarschvorbereitungen für den Kriegsfall zu bearbeiten. Daneben bereitete sie militärische Übungsreisen und operative Aufgaben zur Ausbildung der Generalstabsoffiziere vor. 2. Abteilung des GenStdH - Organisationsabteilung: Die Organisationsabteilung befasste sich mit dem Aufbau und der Gliederung des Friedens- und des Kriegsheeres; die Durchführungsanordnungen hierzu erließ das Allgemeine Heeresamt. Ferner bearbeitete sie die jährlich neu erscheinenden "Besonderen Anlagen zum Mobilmachungsplan (Heer)" und die Forderungen hinsichtlich der materiellen Rüstung (außer Munition und Betriebsstoff). 3. Abteilung des GenStdH - Abteilung Fremde Heere: Der Abteilung Fremde Heere oblag das Studium fremder Heere und militärpolitischer Probleme des Auslands durch die Auswertung der Berichte der Militärattachés und der zu ausländischen Heeren abkommandierten Offizieren. Ihr gehörte auch die Attaché-Gruppe des Generalstabes des Heeres an. 4. Abteilung des GenStdH - Heeresausbildungsabteilung: Die Heeresausbildungsabteilung erließ Verfügungen für die Truppenausbildung einschließlich der Truppenübungsplätze, für Herbst- und Sonderübungen sowie für die Ausbildung von Reserve- und Landwehrverbänden. Weiterhin hatte sie die von den Waffeninspektionen bearbeiteten Ausbildungsvorschriften vor der Ausgabe an die Truppe zu prüfen. 5. Abteilung des GenStdH - Transportabteilung: Die Transportabteilung bereitete die jährlichen Mobilmachungs- und Aufmarschtransporte vor. Im Bereich des Transportwesens war sie federführend für die ganze Wehrmacht, doch beschränkte sich ihr Arbeitsgebiet auf die Eisenbahn und auf die Binnenschifffahrt. Aus der friedensmäßigen 5. Abteilung ging zu Beginn des Zweiten Weltkrieges die OKH-Dienststelle "Chef des Transportwesens" hervor. Ihr jeweiliger Leiter war in Personalunion "Der Chef des Transportwesens der Wehrmacht" (letzterer ist ohne eigenständige Überlieferung; das Archivgut beider Dienststellen, einschließlich der Vorprovenienzen, ist im Bestand RH 4 zusammengefasst). 6. Abteilung des GenStdH - Quartiermeisterabteilung: Die Quartiermeisterabteilung hatte die Versorgung des Heeres mit allen Nachschubgütern vorzubereiten. Aus ihr entwickelte sich zu Beginn des Zweiten Weltkrieges die Dienststelle "OKH/Generalquartiermeister"(siehe Bestand RH 3). 7. Abteilung des GenStdH - Kriegswissenschaftliche Abteilung: Aufgabe der Kriegswissenschaftlichen Abteilung war die Auswertung der Kriegserfahrungen sowie die Bearbeitung, Prüfung und Herausgabe kriegswissenschaftlicher Veröffentlichungen, ferner das Studium kriegs- und heeresgeschichtlicher Probleme. Mitte 1942 wurde die 7. Abteilung geteilt in eine "Kriegswissenschaftliche Abteilung des Heeres" (siehe Bestand RH 60) und eine "Kriegswissenschaftliche Abteilung des Generalstabs des Heeres" (bereits Ende 1942 aufgelöst). Inspektion der Festungen (InFest): Der Inspekteur der Festungen hatte Vorschläge zur Ausnutzung und zum Aufbau der Landesbefestigungen zu erarbeiten. Am 24. November 1938 wurde die InFest im Rahmen der vom Oberbefehlshaber des Heeres befohlenen Organisationsänderungen der Waffeninspektionen dem Allgemeinen Heeresamt unterstellt (siehe Bestand RH 12-20). Vertragsgruppe: Sie wurde 1934 aus der Völkerbundabteilung gebildet. In der Folgezeit (ab 1935) war eine wichtige Erweiterung des Generalstabes die Bildung der Oberquartiermeister I bis V, die mehrere Abteilungen leiteten; ferner wurde die 8. (Technische Abteilung), 9. (Heeresvermessungswesen und Militärgeographie), 10. (mit zuständig für Fragen der Landesverteidigung) und 11. Abteilung (Ausbildung der Offiziere und Fortbildung der Generalstabsoffiziere) eingerichtet. Der Oberquartiermeister I war Stellvertretender Chef des Generalstabes des Heeres. Ein Teil der neu eingerichteten Abteilungen wurden nach und nach wieder aufgelöst oder ihre Aufgaben anderen Abteilungen zugeteilt (z.B. 1939 Auflösung des Oberquartiermeisters II; 1942 Auflösung des Oberquartiermeisters I und IV ¿ die Aufgaben gingen an die Operationsabteilung und Länderabteilung über; die Aufgaben der für die Generalstabsoffiziere zuständigen Personalabteilung in der Zentralabteilung wurden dem Personalamt des Heeres übertragen). Im Rahmen der Mobilmachung für den Zweiten Weltkrieg wurde der Generalstab des Heeres September 1939 in zwei Staffeln aufgegliedert: (siehe dazu: "Kriegsgliederung des OKH mit Generalstab 1939-1942", in: Ueberschär, Generaloberst Franz Halder, S. 105): Die 1. Staffel wurde als "Hauptquartier OKH" zusammengefasst. Seine Angehörigen waren dem Chef des Generalstabes des Heeres disziplinarisch unterstellt. Dieser stand an der Spitze des dem Oberbefehlshabers des Heeres zur Verfügung stehenden Führungsstabes und leitete die Operationen des Heeres in dessen Auftrag. Grundlegende Operationsbefehle wurden jedoch vom Oberbefehlshaber des Heeres unterzeichnet. Die für die Führung des Feldheeres nicht unmittelbar benötigten Teile des Generalstabes verblieben als 2. Staffel des Generalstabes des Heeres unter Führung des Oberquartiermeisters V in ihren Friedensunterkünften (Berlin), blieben dabei aber dem Chef des Generalstabes des Heeres unterstellt. Zur 2. Staffel des Generalstabes des Heeres gehörten die Zentralabteilung (GZ), die Abteilung Fremde Heeres Ost und West sowie die Ausbildungsabteilung (Ausbildungsfilmwesen), ferner die Attachéabteilung, die Kriegswissenschaftliche Abteilung und die Abteilung für Heeresvermessungswesen und Militärgeographie. Im Verlauf des Krieges veränderte sich die Organisation und Stellung des Generalstabes des Heeres. Die Führung des Polenfeldzuges lag noch in den Händen des Oberkommandos des Heeres, doch schon die Besetzung Dänemarks und Norwegens im Frühjahr 1940 (Unternehmen "Weserübung") lief unter Leitung des Chefs des Wehrmachtführungsamtes ab und wurde damit zum ersten Kriegsschauplatz des Oberkommandos der Wehrmacht. Während der Westfeldzug im Mai/Juni 1940 trat die Einflussnahme Hitlers auf die Befehlsführung erstmals in den Vordergrund. Als Organ einheitlicher Befehlsgebung diente ihm das Wehrmachtführungsamt (am 8. August 1940 in "Wehrmachtführungsstab" umbenannt), das er dazu benutzte, um in die vom Oberbefehlshaber des Heeres geführten Operationen einzugreifen. Die Planung und Durchführung des Balkanfeldzuges im Frühjahr 1941 sowie die Vorarbeiten zum Krieg gegen die UdSSR lagen wiederum im wesentlichen in den Händen des Generalstabes des Heeres. Die Tätigkeit des Wehrmachtführungsstabes beschränkte sich hier auf die Bearbeitung der Weisungen Hitlers. Im Dezember 1941 wurde der Oberbefehlshaber des Heeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch, abgelöst, und Hitler übernahm den Oberbefehl über das Heer selbst. Bei seinen Entscheidungen über die Operationsführung des Heeres zog er immer mehr den Wehrmachführungsstab heran. In dieser Zeit begann die eigentliche Trennung nach OKH- und OKW-Kriegsschauplätzen. Während der Generalstab des Heeres die Ostfront übernahm, lag die Zuständigkeit für alle anderen Kriegsschauplätze beim Wehrmachtführungsstab. 1945 wurde der Generalstab mit dem Wehrmachtführungsstab zusammengelegt. Vorprovenienz: Großer Generalstab Erschließungszustand: Online-Findbuch Vorarchivische Ordnung: In RH 2 ist die Überlieferung aller Abteilungen des Allgemeinen Truppenamtes bzw. des Generalstabes des Heeres zusammengefasst mit Ausnahme jener Organisationseinheiten, die seit 1938 selbständig wurden (5., 6., 7. und 9. Abteilung des Generalstabes des Heeres sowie die Inspektionen der Festungen) und demzufolge im Militärarchiv eigene Bestände bilden (siehe Punkt 2.2. und 3.2). Eine Ausnahme bildet die Attachéabteilung, bei deren Zuordnung und Verbleib beim Bestand RH 2 die im Juli 1944 befohlene Unterstellung unter den Wehrmachtführungsstab/Amtsgruppe Ausland außer acht gelassen wurde. Dies konnte erfolgen, da die Überlieferung der Attachéabteilung mit den Anlagen zum Kriegstagebuch nur bis Ende Oktober 1944 reicht und dann abbricht. Insgesamt gesehen bildet der Bestand RH 2 mit seinen mehr als 3000 Nummern ein relativ abgerundetes Bild von der Tätigkeit des Allgemeinen Truppenamtes und des Generalstabes des Heeres. Das Schriftgut sowohl des Truppenamtes - hier besonders der zwanziger und dreißger - als auch des Generalstabes des Heeres wurde, sobald es nicht mehr für den laufenden Geschäftsbetrieb benötigt wurde, aus den jeweiligen Registraturen ausgesondert und an das Heeresarchiv in Potsdam bzw. an die Außenstelle des Heeresarchivs in Liegnitz abgegeben. Das Magazingebäude des Heeresarchivs Potsdam und alle in ihm lagernde Unterlagen ¿ auch die Außenstelle Liegnitz war am 7. Dezember 1944 mit allen Archivalien dorthin zurückverlegt worden - verbrannten bei dem alliierten Luftangriff am 14. April 1945. Einzelne Bestände des Heeresarchivs waren zuvor allerdings nach Bad Reichenhall ausgelagert worden. Dort jedoch wurden sie beim Näherrücken der alliierten Truppen auf Befehl von General Scherff (Beauftragter des Führers für militärische Geschichtsschreibung) teilweise verbrannt. Verhältnismäßig dicht ist die Überlieferung aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges, doch haben viele Kriegsereignisse auch hier schmerzliche Lücken gerissen (z.B. fehlt ein Teil der Kriegstagebücher - samt Anlagen - der Operations- und Organisationsabteilung). Soweit Archivgut aber die Kriegsereignisse überdauerte und den Amerikanern in die Hände fiel, wurde es in die USA verbracht. Dies gilt auch für das seinerzeit laufende Registraturgut des Generalstabes, das nach der deutschen Kapitulation von amerikanischen Truppen in Flensburg beschlagnahmt wurde. In den 60-er Jahren erfolgte die Rückführung der Unterlagen. Eine grundlegende Überarbeitung des Bestandes erfolgte zu Beginn der 80-er Jahre, wobei die Organisation des Truppenamtes/Generalstabes als Grundlage für die Bestandsordnung diente. 3.1. Überlieferung und ggf. archivische Bewertung 3.2. Sonstige Bestände, Hinweise RH 3 OKH/Generalquartiermeister RH 4 Chef des Transportwesens RH 7 Heerespersonalamt RH 12-20 Inspektion der Festungen RH 15 Allgemeines Heeresamt RH 60 Kriegswissenschaftliche Abteilung des Heeres Kart. RH 2 (Generalstabskarten) RW 4 Wehrmachtführungsstab N 28 Beck, Ludwig (Chef GenStdH) N 63 Zeitzler, Kurt (Chef GenStdH) N 220 Halder, Franz (Chef GenStdH) N 738 Adam, Wilhelm (Chef des Truppenamtes) Umfang, Erläuterung: 3282 AE Zitierweise: BArch, RH 2/...

          OKH / Allgemeines Heeresamt (Bestand)
          BArch, RH 15 · Bestand · 1928-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Es wurde allmählich durch Zuweisungen weiterer Abteilungen und Amtsgruppen vergrößert, bei Kriegsausbruch nochmals organisatorisch und personell erweitert und schließlich dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt. Das Heeresamt (AHA) bearbeitete die Ergänzung und Rüstung des Heeres in personeller, materieller und finanzieller Hinsicht. Das personelle Ergänzungswesen leitete es nach den Weisungen des OKW für die gesamte Wehrmacht. Im Kriege verteilte es den personellen Ersatz des Heeres auf die Ersatzeinheiten und sorgte für die Ersatzgestellung an das Feldheer. Daneben hatte das AHA die Ausbildungsvorschriften für die einzelnen Waffengattungen und für das Ersatzheer zu bearbeiten. Einen detaillierten Einblick in die Struktur des Amtes und in die Aufgabengebiete einzelner Organisationseinheiten bieten die nachfolgenden Anlagen/Links: 1. Gesamtgliederung AHA, 1939 (vgl. RHD 18/35 und 36) 2. Gesamtgliederung AHA, 1940 (aus RH 15/92) 2.1. Gliederung des Stabes 2.2. Arbeitsgebiete des Stabes 2.3. Gliederung der Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen 2.4. Arbeitsgebiete der Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen 2.5. Gliederung und Arbeitsgebiete der Infanterie-Abteilung (In 2) 2.6. Gliederung und Arbeitsgebiete der Abteilung Reit- und Fahrwesen (In 3) 2.7. Gliederung und Arbeitsgebiete der Artillerie-Abteilung (In 4) 2.8. Gliederung und Arbeitsgebiete der Pionier-Abteilung (In 5) 2.9. Gliederung der Amtsgruppe K [Abt. Schnelle Truppen (In 6), Abt. Fahrtruppen (In 8), Abt Motorisierung (M)] 2.10. Arbeitsgebiete der Amtsgruppe K [Abt. Schnelle Truppen (In 6), Abt. Fahrtruppen (In 8), Abt. Motorisierung (M)] 2.11. Gliederung und Arbeitsgebiete der Nachrichtentruppen-Abteilung (In 7) 2.12. Gliederung und Arbeitsgebiete der Abteilung Nebeltruppen und Gasabwehr (In 9) 2.13. Gliederung und Arbeitsgebiete der Eisenbahnpionier-Abteilung (In 10) 2.14. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heerssanitätsinspektion (S In) 2.15. Gliederung und Arbeitsgebiete der Veterinärinspektion (V In) 2.16. Gliederung und Arbeitsgebiete der Feldzeuginspektion (Fz In) 2.17. Gliederung und Arbeitsgebiete der Truppeningenieurinspektion (In T) 2.18. Gliederung und Arbeitsgebiete der Inspektion der Festungen (In Fest) 2.19. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heeresbekleidungsabteilung (Abt. Bkl) 2.20. Gliederung und Arbeitsgebiete der Heeresrechtsabteilung (HR) 3. Gesamtgliederung AHA, Oktober 1944 (aus RH 15/199) Vorprovenienz: Im Jahre 1927 wurde der Chef des Stabes des Heeresamtes in Chef des Wehramtes umbenannt. Aus seiner Behörde ging Anfang Februar 1934 das Allgemeine Heeresamt (AHA) hervor. Inhaltliche Charakterisierung: Das Schriftgut (450 Bde.) ist in folgenden Dienststellen des unter dem Befehlshaber des Ersatzheeres bis zum 20. Juli 1944 von General Friedrich Olbricht geleiteten Amtes entstanden bzw. dort abgelegt worden: Gruppe I a (40 AE): Mobilmachungspläne und -anordnungen (ab 1936); Akten über Aufstellung, Umgliederung und Auflösung von Dienststellen, Kommandobehörden und Verbänden (Heeresaufbau und Durchführungsbestimmungen von 1935-1939, Demobilisierungsmaßnahmen 1940); personelle und materielle Ausstattung des Heeres sowie Ersatzzuführung Feldheer (1939-1945); Erfahrungsberichte mit Angaben zur Organisation, Gliederung, Einsatz und Ausstattung und Ausrüstung einzelner Waffengattungen und der Waffenkommissionen (13 Bde., 1940-1941). Gruppe I b: Rüstungsmaßnahmen, Bedarfsberechnungen sowie Zuweisung von Rohstoffen, Eisen und Stahl (1936-1940, 6 Bde.); Waffen, Munition, Gerät und Ausrüstung sowie Fertigungsplanung für das Heer (1935-1942, 9 Bde.). Gruppe I c: Neuaufstellung, Umgliederung, Auflösung von Dienststellen, Verbänden und Einheiten (1944-1945, 8 Bde.); Stammtafeln verschiedener Dienststellen (1941-1944, 12 Bde.) Gruppe I d/ II a (30 AE): allgemeine und konkrete Personal- (teilw. auch Organisations- und Unterbringungs-) Angelegenheiten (z.B. Stellenbesetzungen des AHA, Personalverminderung 1944/1945); Unterlagen zur Disziplin und Ordnung; Verleihung von Kriegsauszeichnungen. Zentralabteilung (65 AE): Haushaltsunterlagen (Heereshaushalte und langfristige Haushaltsprogramme von 1930-1936); Reichsverteidigungsrat (1934-1936); Angaben zum Aufbau, zur Finanzierung, Ausrüstung und Ausbildung des Reichsheers (einschl. Überführung der Landespolizei ins Reichsheer). Amtsgruppe Ersatz- und Heerwesen (150 AE): Abteilung Ersatzwesen: Sammlung von Erlassen über Erfassung, Musterung und Annahme von Wehrpflichtigen und Freiwilligen (21 Bde., 1935-1945) und spezielle Unterlagen über Wehrpflicht ausländischer Minderheiten und in Österreich und anderen eingegliederten Gebieten; Akten zur Organisation und Tätigkeit der Wehrersatzdienststellen; Organisation, Ausbildung sowie materielle Ausstattung einzelner Waffengattungen (1928-1938); Auflösung von Einheiten nach den Kapitulationen in Stalingrad und Tunis. Abteilung Heerwesen: Dokumente zur Organisation und Geschäftsverteilung zentraler Dienststellen der Wehrmacht und des Heeres, zu Allgemeinen Heeresangelegenheiten, Kompetenzfragen, zum Aufbau und zur Mobilmachung, zum Zustand und der personellen Lage der Truppe; Sammlung von Dienstanweisungen und Merkblättern in Mobilmachungsangelegenheiten (39 Bde.,1938-1943); Angaben zum Dienstrecht, zur Dienstzeit, Besoldung und Versorgung von Soldaten und Wehrmachtbeamten, ferner einige Akten zu außenpolitische Angelegenheiten, zum Anschluss Österreichs, zur Besetzung und Angliederung des sudetendeutschen Gebietes sowie des Protektorats Böhmen und Mähren. Amtsgruppe Seelsorge (ca. 15 Bde., 1930-1945) Akten zur Organisation in den Wehrkreisen, Einstellung, Verwendung, Ausrüstung und Besoldung haupt- und nebenamtlicher Standortpfarrer; allgemeine Richtlinien und Durchführung der Militärseelsorge sowie auch Lage der Kirche und zum Verhältnis zu Staat und NSDAP. Abwicklungsstäbe (110 Bde.): Unterlagen über die Abwicklung von Angelegenheiten zerschlagener Kommandobehörden (u. a. 6. Armee in Stalingrad, der Heeresgruppen Mitte, Nord- und Südukraine und des Oberbefehlshabers West) sowie Gefechts- und Erlebnisberichte unterstellten Verbände, ferner Erlebnisberichte von Rückkehrern, Erhebungen über Kriegsgefangene und Vermisste, nachträgliche Beförderungen und Auszeichnungen (mit Einzelfällen). Als Ersatzüberlieferung ist u.a. auch das Wehrkreiskommando VII (RH 53-7) anzusehen. Die Unterlagen des AHA dokumentieren auch die Tätigkeiten der beiden letzten Chef des Stabes, Oberstleutnant i. G. Claus Schenk Graf von Stauffenberg und Oberst i. G. Albrecht Ritter Mertz von Quirnheim, die maßgeblich am Attentatsversuch auf Hitler am 20. Juli 1944 beteiligt waren und nach dem Scheitern des Anschlags im Dienstsitz des AHA, im Bendlerblock in Berlin, erschossen wurden. Die Tätigkeit des Amtes ist außerdem durch die umfangreichen Serien der von dort herausgegebenen Heeresdruckvorschriften (H.Dv.), Merkblätter, Friedens- und Kriegsstärke- und -ausrüstungsnachweisungen, das "Jahrbuch des deutschen Heeres" (1936-1942), die "Zeitschrift für die Heeresverwaltung" (1936-1944) und das "Heerestechnische Verordnungsblatt" (ab 1943) dokumentiert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 462 AE Zitierweise: BArch, RH 15/...

          BArch, PH 3-KART · Bestand · 1914-1919
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Die Karten aus dem ehemaligen Bestand KART 3 wurden in den Bestand PH 3-KART überführt. Inhaltliche Charakterisierung: Der Kartenbestand beinhaltet Karten unterschiedlichster Art (Abschnittskarten, Lagekarten, Stellungskarten, Operationskarten Fotokarten, Artilleriekarten, Kartenblätter, Kartenskizzen etc.) von den Kriegsschauplätzen des Ersten Weltkrieges. Die Karten entstanden bei der Kartographischen Abteilung des Stellvertretenden Generalstabes des Feldheeres bzw. bei den Vermessungsabteilungen und Kartenstellen der Kommandobehörden und Verbände. Der Großteil der Karten bezieht sich auf den westlichen Kriegsschauplatz insbesondere Belgien, Frankreich und Luxemburg. Lediglich ein kleiner Teil der Unterlagen bezieht sich auf den östlichen Kriegsschauplatz insbesondere Russland. Erschließungszustand: Invenio Zitierweise: BArch, PH 3-KART/...

          Nachlass Georg u. Barbara Freed (Bestand)
          Stadtarchiv Worms, 170/02 · Bestand
          Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Abt. 170/2 Nachlass Georg u. Barbara Freed Umfang: 819 Verzeichnungseinheiten (= 23 lfm Archivkartons u. 9 lfm gerollte Pläne) = zus. 32 lfm Laufzeit: 1792 - 1941 Familie und Stiftung Im Wege der Bildung einer testamentarisch verfügten Stiftung an die Stadt Worms haben der Wormser Architekt Georg Ludwig Freed (1858-1936) und seine Schwester Barbara (Babette 1855-1941) dem damaligen Museum bzw. den städtischen Kulturinstituten Unterlagen vermacht, die im Jahre 1942 von Dr. Illert übernommen wurden (vgl. Der Wormsgau 2, S. 99). Angehörige der Familie Freed waren seit Beginn des 19. Jahrhunderts in Worms als Maler- und Tünchermeister ansässig. Sie besaßen bereits im Vormärz wichtige Positionen in bürgerlichen Vereinen, darunter der Schützengesellschaft, der Turngemeinde 1846 Worms und der Feuerwehr. Beide Geschwister bleiben zeit ihres Lebens unverheiratet, die Schwester Anna Maria (1854) war die Frau des Museumsleiters und seit 1898 Stadtarchivars August Weckerling. Das Material der ’Stiftung Freed’ umfasst persönliche Briefe, Postkarten und Papiere, Tagebücher, Dokumente sowie handwerklich-künstlerische und familiengeschichtliche Unterlagen in großer Breite (v.a. ca. 1850 bis 1935), ohne dass offenbar nach dem Ableben der Geschwister Unterlagen kassiert worden wären. Einen großen Teil nimmt der eigentliche Architektennachlass Freed ein (zahlreiche Entwürfe, Zeichnungen, Karten, Pläne, Zeitungen u.a.), dessen zeitlicher Schwerpunkt in seinen Mannheimer Jahren zwischen 1889/93 und 1914 liegt. Dazu kommen Vereinsunterlagen aus dem gesamten protestantisch-nationalliberalen Milieu einschließlich Militaria und Landsmannschaften bzw. akademische Vereinigungen der TH Darmstadt. Relevant sind neben den Unterlagen seines Vaters Georg Fr. Freed aus der Zeit seit ca. 1840 auch die geschlossene Aktenüberlieferung zu dem seit um 1800 bewohnten Haus Wollstr. 28, das 1941/42 der Stadt Worms vermacht und später von dieser an privat veräußert worden ist (Haus erhalten, Teil einer Denkmalzone). Familie Großvater von G. Freed: Johann Ph. Freed 1794-1845 verh. mit Johanna Friederika Uswald 1798-1823 (Tochter von:) Carl Ernst Ußwald aus Oelsnitz/Vogtland 1754, ab 1796 in Worms, + 1818 (= Urgroßvater von G. Freed), heiratete Anna Katharina Köhler geb. Völcker (1776-1846), war Maler und Zeichenmeister (Stammbuch: Nr. 87, Beschreibung Reuter 1968, S. 204 Nr. 3), drei weitere Stammbücher aus der Familie beschrieben ebda. S. 212. Elisabeth Margareta Freed, Stiefenkelin von C.E. U., geb. 1826 Schwester: Katharina Anna, 1825-1912 unverh. Stiefbruder: Georg Friedrich F., geb. 1823 Worms (= Enkel von C. E. Uswald) erlernte das Maler- und Tüncherhandwerk, Gesellenjahre Wiesbaden 1843/44, Dresden 1844, Wien 1845; in Worms Heirat 1851 mit Elisabeth Müller (1825-1899), ev., Stadtverordneter 1874-1892; 1837-1851 Stammbuch (Beschreibung Reuter 1968 S. 212); gest. 1896 = Vater von Georg, Babette und Anna Maria Freed (Anna M. Freed (*1854) verh. mit August Weckerling, der somit Schwager der beiden Freeds war, dies begründete sicher die Bereitschaft zur Stiftung der Sammlung an das von Weckerling geführte Museum, dessen Nachfolger Illert nach dem Tod Barbaras 1941 als Testamentsvollstrecker fungierte) Lebenslauf [6.5.1899 z. Zt. Privat-Architekt] Geb. 26.11.1858 Worms, ev., Sohn des Rentners, Tünchermeisters und Stadtverordneten Georg Friedrich Freed (1823-1896, verh. mit Elisabeth Freed geb. Müller), 1865-1869 Besuch der Vorschule, 1869-1875 Realschule Worms; nimmt 1875 Privatunterricht der höheren Mathematik und Sprachen, bestandene Aufnahmeprüfung, acht Semester als ordentlicher Student der Bauschule an der TH Darmstadt immatrikuliert; Belegung auch der für den Staatsdienst vorgeschriebenen Fächer, Herbst 1879 Schlussprüfung zusammen mit den Staatsdienst-Aspiranten, Teilnahme an Studienreisen und Exkursionen u.a. 1878 Weltausstellung Paris, 1.4.1880 Einjährig-Freiwilliger Reg. 118 Worms, von Sommer 1881 bis Sommer 1885 zu weiterer v.a. auch künstlerischer Ausbildung in München im Atelier Prof. Hauberrisser, dort Mitarbeit an großen Bauprojekten, 1885-1887 tätig in Berlin in Ateliers Architekt Kayser u. v. Großheim, Erdmann & Spinoler; 1887-1888 bei der Freihafen-Lagerhaus-Gesellschaft Hamburg beschäftigt, ab März 1888 längere Studienreise Italien, ab Herbst 1888 in Worms z.T. mit Bearbeitung seiner Studien, teils mit Konkurrenzarbeiten beschäftigt, ab Sommer 1889 im Dienst der Stadt Mannheim (Projektierung und Leitung des Neubaues der Oberrealschule an der Ringstraße; Monumentalbau mit schwierigen Fundationsverhältnissen, Differenzen mit Großunternehmer (zugleich Stadtverordneter) führten zur Lösung des Dienstverhältnisses in Mannheim, seit Sommer 1893 war er dort als Privat-Architekt tätig (Nennung dabei entstandener Arbeiten), 1914 bis 1918 Tätigkeit als Reserveoffizier im Einsatz bei der Postüberwachungsstelle Lörrach, 19.11.1918 (lt. Meldekarte) polizeiliche Anmeldung in Worms (Beruf: ’Privatmann’), Wollstr. 28 (väterliches Haus, gemeinsamer Haushalt mit seiner Schwester Babette/Barbara 16.11.1855 - 28.12.1941, ev., unverh.), Freed starb am 14.2.1936 Zum Schicksal der von Freed geplanten, im Material gut dokumentierten Hauptbauten - Villa Dr. Wilhelm Rohn, Mannheim (Oststadt) Mollstr. 58/Ecke Kolpingstr. [Hildastr.] 1903-06 (dazu Werner, Mannheimer Villen, S. 294-298, mit Foto): besteht nicht mehr - Normannenhaus Jena (Verbindunghaus der akadem. Turnerschaft Normannia, 1897-99), steht renoviert Jena, Forstweg 12 (steht weitgehend unverändert, saniert, dient als Haus für exklusive Veranstaltungen, vgl. Internet-Quellen, Fotos vorhanden) - Villa Köhler, Heidelberg, Hausackerweg 20 (steht weitgehend unverändert) - vorm. Apotheke Ludwigshafen-Rheingönheim, Hauptstr. 240 (steht, denkmalgeschützt) Verzeichnung Der bis 2007/08 zu diesem Zeitpunkt nur zu einem sehr kleinen Teil sehr grob bzw. vorläufig masch. erschlossene Architektennachlass (es waren Archivalien in grober Vorordnung in ca. 30 älteren Schachteln untergebracht, vgl. Foto, der weitaus größte Teil ungeordnet) geriet 2008 durch Recherchen von Dr. Ferdinand Werner (Worms, Verleger u. Kunsthistoriker) im Rahmen seiner Arbeiten über Mannheimer Villen in den Mittelpunkt größeren Interesses, da festgestellt werden konnte, dass Freed über längere Jahrzehnte (v.a. 1893 bis 1914) in Mannheim als Architekt tätig war und der Nachlass reiches, in Mannheim so sonst kaum vorhandenes Material enthält. Bis dahin hatte sich die Forschung mit Person und Wirken so gut wie gar nicht befasst. Zur Vorbereitung der Nutzung wurde der Bestand grob vorsortiert und auf diese Weise ansatzweise nutzbar gemacht. Ab Anfang 2011 erfolgte zunächst durch Archivleiter Dr. Bönnen ein erster Verzeichnungsschritt (bis ca. neue Verzeichnungseinheit Nr. 190), dann wurde der Bestand im Sommer 2011 durch die studentische Praktikantin Frau Verena Schenk zu Schweinsberg weiter bearbeitet. Da sie sich in kurzer Zeit in die Besonderheiten des Bestandes eingearbeitet hatte, wurde vereinbart, dass sie im Wege eines Honorarvertrages die Arbeit am Nachlass (ohne Plansammlungs-Teil) abschließen sollte. Mit dem Stadtarchiv Mannheim wurde dabei verabredet, dass die Arbeit durch den dortigen Förderverein Architektur- und Bauarchiv finanziell maßgeblich unterstützt und der Mannheim betreffende Teil anschließend im Stadtarchiv Mannheim als Dauerleihgabe hinterlegt wird. Dies ergab sich aufgrund der Bedeutung der Unterlagen für die Mannheimer Architekturgeschichte und des starken, gut dokumentierten Engagements Freeds in diversen Vereinen des nationalliberalen Segments in der Quadratestadt zwischen ca. 1893 und 1914. Die Unterlagen wurden zur Bearbeitung durch Frau Schenk zu Schweinsberg (Heidelberg) zwischen September und November 2011 im Universitätsarchiv Heidelberg hinterlegt und dort bearbeitet. Im November 2011 wurde die Arbeit abgeschlossen, das Findbuch mit der bereits früher entworfenen Klassifikation überarbeitet bzw. korrigiert und einige noch im Museum der Stadt Worms gefundene Bestandsteile samt Planunterlagen nachbearbeitet. Zwischen Januar und Juli 2013 hat Frau Kiefel die Verzeichnung der bis dahin im Unteren Keller Dienstgebäude Adenauerring lagernden, unsortierten und umfangreichen gerollten Pläne zahlreicher Bauprojekte durchgeführt (Nr. 540-564, 732-819, zus. 1800 Stück), wodurch die archivische Bearbeitung des Bestandes abgeschlossen werden konnte. Einige Pläne eignen sich als Ausstellungsstücke für eine Ausstellung, diese sind mit einem Vermerk versehen. Hervorheben sind die Pläne vom Projekt Normannenhaus zu Jena. Zu diesen Zeichnungen sind Fotos vom Haus in Jena (angefertigt 2013) beigefügt. Interessant sind auch die Mustertapeten (u.a. Lincrusta, Original, s. Nr. 551), die für den Flur verwendet wurden, sowie Späne von der Originaltreppe, die sich bei den Plänen befinden (s. Nr. 780/1). Auch andere zahlreiche Tapetenmuster (u.a. Originalentwurf von Architekt Hermann Straub, s. Nr. 552), die für den Salon, Geschäftszimmer oder für das Kneipzimmer verwendet wurden, befinden sich ebenso im Bestand. Vierzehn Pläne wurden abgelichtet oder eingescannt und im Bildfeld zu der jeweiligen Beschreibung der Pläne eingefügt. Nähere Vereinbarungen mit Mannheim wegen der teilweisen Hinterlegung des Bestandes dort stehen noch aus und sollen in Kürze getroffen werden. Worms, im Juli 2013 Foto G. Freed: Fotoabt. Neg.-Nr. 61455b (Füller, undat), Passbild in: Abt. 170/2 Nr. 606 Literatur Werner, Ferdinand, Mannheimer Villen. Bürgerliche Architektur und Wohnkultur in den Quadraten und der Oststadt, Worms 2009 (Beiträge zur Mannheimer Architektur- und Baugeschichte 6), vgl. S. 333, S. 294-299, s.a. Register Huth, Kunstdenkmäler Mannheim I: S. 753 Realgymnasium Friedrichsring 6 (1890/93 Architekt Freed zusammen mit Uhlmann), bis 1901 Oberrealschule, im Krieg zerstört S. 958: N 3 Nr. 11/12 errichtet 1900/01 Wohn- und Geschäftshaus Gebr. Suzen/Hill und Müller nach Plänen Freed (Mannheim und seine Bauten S. 286ff.) S. 1137f.: Oststadt: Mollstr. 58 (zweigeschossige Villa Dr. Rohn in historisierenden Formen, um 1904)

          Nachlass Fürst Ernst II. (*1863, +1950)
          HZAN La 142 · Bestand · (1845-) 1868-1951 (1959)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik)
          1. Zur Biografie von Fürst Ernst II. zu Hohenlohe-Langenburg: Erbprinz Ernst Wilhelm Friedrich Karl Maximilian zu Hohenlohe-Langenburg - in Abgrenzung zu seinem Großvater Ernst im folgenden "Ernst II." genannt - wurde am 13. September 1863 als Sohn von Fürstin Leopoldine, geborene Prinzessin von Baden, und Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg in Langenburg geboren. Seine Schulzeit verbrachte er in Karlsruhe, der Heimatstadt seiner Mutter, am Großherzoglichen Gymnasium, welches er nach dem Abitur 1881 verließ. Es folgte das Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen einer zeitgemäßen Universitätstour, die ihn zwischen 1881 und 1884 nach Paris, Bonn, Tübingen und Leipzig führte. 1885 legte Ernst II. am Oberlandesgericht in Naumburg a. d. Saale das erste juristische Examen ab. Während seiner standesgemäßen militärischen Offiziersausbildung beim 2. Garde-Dragonerregiment in Berlin-Lichterfelde in den Jahren 1886-1889 nutzte er die verfügbare Zeit auch zu ausgiebigen gesellschaftlichen Aktivitäten vor allem an den Höfen von Kaiser Wilhelm I. und dessen Sohn Friedrich. Nach Abschluss der Ausbildung stieg Ernst II. in der militärischen Hierarchie noch bis zum Oberstleutnant á la suite der Armee (1914) auf. Der Erbprinz strebte im folgenden eine Karriere im Auswärtigen Amt an, für die er zunächst 1889 einen seiner häufigen Aufenthalte in London zu einer Art privaten ,Lehrzeit’ an der deutschen Botschaft nutzte. Königin Viktoria war eine Großtante Ernsts II., so dass sich dieser stets auf höchster gesellschaftlicher Ebene bewegen konnte. 1890-1891 bewältigte er sein diplomatisches Examen und trat danach eine Stellung als 3. Sekretär in der Botschaft in St. Petersburg an. Schon 1892 erreichte Ernst II. unter Mithilfe seines Vaters, der als Reichsstatthalter von Elsass-Lothringen über genügend Einfluss verfügte, seine Versetzung nach London, wo er als 3. Botschaftssekretär bis 1894 Dienst leistete. In diesem Jahr folgte der Erbprinz Fürst Hermann nach Strassburg, um sich als Legationssekretär des Ministeriums für das Reichsland Elsass-Lothringen zu betätigen. Zugleich bereitete er sich allmählich auf seine Zukunft als Standesherr vor, indem er die Verwaltung der Langenburger Besitzungen übernahm und seinen Vater in der Ersten Kammer der Württembergischen Landstände vertrat. 1896 heiratete Ernst II. seine Cousine 3. Grades Alexandra (1878-1942), eine Prinzessin aus dem britischen Königshaus, deren Vater Herzog Alfred von Edinburgh drei Jahre zuvor das thüringische Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha übernommen hatte. Mit seiner Gemahlin und dem sich bald darauf einstellenden Nachwuchs - der Ehe entstammten Gottfried, Marie Melita, Alexandra und Irma sowie der kurz nach der Geburt verstorbene Alfred - verlegte er seinen Lebens­mittelpunkt nach Langenburg und schied 1897 endgültig aus dem diplomatischen Corps aus. Er hatte begonnen, sich in seiner Rolle als Erbfolger einzurichten, als nach dem unerwarteten Tod von Alexandras Bruder Alfred (1899) die offene Nachfolgefrage in Sachsen-Coburg und Gotha einer Regelung bedurfte. Ernst II. wurde als Regent und Vormund für den neuen, noch jugendlichen Herzog Carl Eduard vorgesehen, eine Aufgabe, die er 1900 nach dem Tod seines Schwieger­vaters übernahm, so dass er nun für 5 Jahre an der Spitze eines deutschen Fürstentums stand. Nach dem Ende der Regentschaft, während der er sich durch eine liberale Haltung das Wohlwollen seiner thüringischen Untertanen erworben hatte, verschaffte ihm Kaiser Wilhelm II., sein Cousin 3. Grades, die Aussicht auf einen Posten als Staatssekretär und ernannte ihn 1905 zum provisorischen Leiter der Kolonial­abteilung im Auswärtigen Amt, die zum eigenen Reichskolonialamt heraufgestuft werden sollte. Doch wegen interner Querelen und der Widerstände im Reichstag gegen die Finanzierung der neuen Behörde musste der Erbprinz 1906 schon wieder seinen Hut nehmen. Im darauf folgenden Jahr kehrte Ernst II. als Reichstags­abgeordneter für den Wahlkreis Gotha, in dem er als Vertreter der bürgerlichen Parteien gegen die SPD kandidiert hatte, auf die politische Bühne zurück. Als Hospitant der Fraktion der Deutschen Reichspartei trat er bisweilen mit Reden im Plenum in Erscheinung, doch die parlamentarische Alltagsarbeit blieb ihm im Großen und Ganzen fremd. Infolge einer besonderen politischen Konstellation im Reichstag glückte es Ernst II. dennoch, als Kompromisskandidat des rechts-konservativen Lagers 1909 zum Vizepräsidenten des Parlaments gewählt zu werden. Aber auch diese Aufgabe vermochte er nicht lange auszuüben, da er sich mit den Gepflogen­heiten parlamentarischer Debatten nicht arrangieren wollte. Schon 1910 nutzte er die anti-protestantische "Borromäus-Enzyklika" Papst Pius’ X. dazu, aus Protest von seinem Amt zurückzutreten, freilich um den Preis, zukünftig keine politische Rolle auf nationaler Ebene mehr spielen zu können. Nach dem Ende der Legislaturperiode 1912 konzentrierte sich der Erbprinz vornehmlich auf die hohenlohischen Stammgüter. 1913 starb Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg und der Sohn trat das standesherrliche Erbe an, zu dem auch die Grafschaft Gleichen in Thüringen zählte. Den Verlust führender politischer Ämter kompensierte Ernst II. erfolgreich durch sein verstärktes Engagement für gesellschaftliche Kräfte, die eher im Hintergrund wirkten: in erster Linie die evangelische Kirche, der Johanniterorden und das Rote Kreuz. Innerhalb dieser Institutionen nahm er auf lokaler und auf Landesebene wichtige und einflussreiche Positionen ein, über die er - in Verbund mit seinen Mitgliedschaften in zahlreichen Vereinen und Verbänden - ein breites Netzwerk von Korrespondenzpartnern aus adligen, politischen, wissenschaftlichen, kirchlichen und kulturellen Kreisen pflegen konnte. Als Kommendator der Württembergisch-Badenschen Genossenschaft des Johanniterordens und Ehrenpräsident des Württembergischen Landesverbandes vom Roten Kreuz lag es für Ernst II. nahe, bei Ausbruch des 1. Weltkrieges nicht einen Posten bei der kämpfenden Truppe, sondern in der Organisation der freiwilligen Krankenpflege anzustreben. Nach einer jeweils kurzen Zeit als Etappendelegierter in Berlin und an der Westfront wurde er Ende 1914 zum Generaldelegierten der freiwilligen Krankenpflege für den östlichen Kriegsschauplatz ernannt, so dass er die längste Zeit des Krieges im Hauptquartier Ost - unter anderem im Umfeld von Generalfeldmarschall von Hindenburg - verbrachte. 1918 stieg er schließlich zum höchsten Repräsentanten seiner Organisation, zum Kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur, auf und leitete in dieser Funktion unter anderem die deutsche Delegation bei Kriegsgefangenenaustausch­verhandlungen mit den USA in Bern. Hier kamen ihm seine diplomatischen Erfahrungen zugute, auf die der Kaiser bereits 1915 zurückgegriffen hatte, als er den Fürsten als Sonderbotschafter nach Konstantinopel und auf den Balkan schickte. Nach Ende des Krieges räumte Ernst II. sein hohes Amt in der Krankenpflege und widmete sich nun wieder seinen Kirchen- und Vereinsaktivitäten. Besondere Aufmerksamkeit schenkte er dem Evangelischen Volksbund für Württemberg, für den er als Vorsitzender des Bezirks Gerabronn und der Ortsgruppe Langenburg sowie als Delegierter im Landesausschuss fungierte. War ihm die Vereinigung der evangelischen Landeskirchen im Deutschen Reich schon als thüringischer Regent ein großes Anliegen gewesen, so setzte er sich in den 1920er und 30er Jahren weiter auf Kirchentagen und Kirchenversammlungen in Württemberg und auf Reichsebene für die evangelische Sache ein. 1926 fiel dem Langenburger Fürsten zudem das Seniorat des Gesamthauses Hohenlohe zu, und im selben Jahr erfolgte seine Wahl zum Statthalter der Balley Brandenburg, also zum zweiten Mann des Johanniterordens im Reich. Während des Nationalsozialismus hielt sich Ernst II. wie schon zu republikanischen Zeiten von politischen Ämtern fern, zumal er sich in fortgeschrittenem Alter befand. Ab 1936 steckte er einen Großteil seiner Energie in das Bestreben, den Langenburger Stammbesitz als Erbhof anerkennen zu lassen, und kümmerte sich daneben um die Veröffentlichung seines Briefwechsels mit der Komponistenwitwe Cosima Wagner. Am 11. Dezember 1950 starb Fürst Ernst II. hochbetagt in Langenburg, wo er auch beigesetzt wurde. 2. Bestandsgeschichte, Bestandsstruktur und Verzeichnung: Der Nachlass befand sich vor der Verzeichnung in einem relativ heterogenen Zustand, der auf einen uneinheitlichen Weg der Überlieferung und mehrfache Bearbeitungsansätze zurückzuführen war. Bei dem Brand von Schloss Langenburg 1963 und den damit verbundenen provisorischen Umlagerungen von Schriftgut innerhalb des Baukomplexes dürfte die ursprüngliche Ordnung einen ersten Schaden genommen haben, der in der Folgezeit im Zuge der Abgabe von Langenburger Archivalien nach Neuenstein noch verstärkt wurde. Wahrscheinlich wurde der Nachlass auseinandergerissen und in mehreren, im einzelnen nicht mehr nachvollziehbaren Teilen in das Zentralarchiv transferiert. Spätestens bei den dort in den 1960er Jahren vorgenommenen Ordnungsarbeiten unter Karl Schumm wurden die schriftlichen Hinterlassenschaften Ernsts II. mit anderen Akten aus Langenburg vermischt. Weitere Teile des Nachlasses dürften auch im folgenden Jahrzehnt in Neuenstein eingetroffen sein. Aufbauend auf die allmählich umgesetzte provenienzmäßige Abgrenzung der Langenburger Archivalien konnte in den frühen 1980er Jahren eine grobe Vorverzeichnung des Nachlasses in Angriff genommen werden, die allerdings nicht bis zum Ende geführt wurde. Eine letzte Ergänzung aus dem Familienarchiv erfuhr der inzwischen gebildete Bestand 1992 durch eine Ablieferung von auf Ernst bezogenen Akten, die größtenteils in den Langenburger Behörden, insbesondere der Domänenkanzlei, entstanden waren. Ernst II. regelte seinen Briefverkehr mit Hilfe von registraturartigen Vermerken, die er meist direkt auf den eingehenden Schriftstücken anbrachte. Darin hielt er Informationen über Datum, Empfänger und Inhalt der Antworten und sonstigen schriftlichen Reaktionen fest. Auch Anweisungen an seine Verwaltung und nicht selten vollständige Briefentwürfe notierte er auf der Eingangspost. Darüber hinaus sorgte der Nachlasser bereits selbst für eine weitergehende Ordnung und Sortierung seiner Unterlagen, indem er an Sachthemen und Korrespondenzpartnern orientierte Einheiten bildete und diese mit Notizen im Sinne eines Aktentitels samt Laufzeit versah. Die Notizen brachte er im allgemeinen auf unterschiedlich großen, meist gebrauchten Briefumschlägen an, die als Verpackung dienten oder den Akten beigelegt wurden. Solche Ordnungsmaßnahmen, wie sie in der Familie Tradition hatten, scheint Ernst im Laufe der Jahrzehnte immer wieder in Angriff genommen zu haben, allerdings ohne dass sich ein stringent durchgehaltenes Muster erkennen ließe. Lediglich die grobe Unterscheidung von Sach- und Korrespondenzakten bildete einen wahrnehmbaren roten Faden, der auch bei der aktuellen Verzeichnung beachtet wurde. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch in den nach Sachkriterien gebildeten Faszikeln häufig Teile von Korrespondenzen zu finden sind, nur eben zu einem bestimmten Thema zusammengestellt. Obwohl es dadurch zu Überschneidungen mit den Korrespondenzserien kommt, wurden die Sachakten weitgehend als solche belassen und hinsichtlich der Korrespondenzpartner nur in geringem Maße ausgedünnt, da es sich meist um inhaltlich nachvollziehbare und zum Teil gehaltvolle Einheiten handelt. Wie bereits angedeutet, führten frühere Ordnungsarbeiten am Nachlass eher zu einer Komplizierung der Bestandssituation. Während die von Ernst II. gebildeten ,Aktentitel’ normalerweise mit dem Inhalt der Faszikel weitgehend übereinstimmten, muss für die nachfolgenden Verzeichnungsansätze, auch und gerade für die Vorverzeichnung in den 1980er Jahren, festgestellt werden, dass die auf Archivumschlägen notierten Namen, Daten und Betreffe vom tatsächlichen Inhalt häufig abwichen und für die aktuelle Verzeichnung kaum verwendet werden konnten. Erschwerend kam hinzu, dass die Vermischung mit Akten fremder Provenienz - unter anderem den Nachlässen von Ernsts Vater Hermann und Gattin Alexandra sowie der Domänenkanzlei und Hofverwaltung zuzurechnen - niemals ganz beseitigt werden konnte und daher im Zuge der aktuellen Bearbeitung zahlreiche Einzelakten aussortiert werden mussten. Allerdings wurde diese Provenienzentrennung nicht in jeder Hinsicht durchgängig umgesetzt, sondern insbesondere Akten aus der Langenburger und Coburg-Gothaer Verwaltung, die sich direkt auf Ernst II. beziehen, im Bestand belassen; das Behördenschriftgut unterscheidet sich meist in der äußeren Erscheinung in Form von verschiedenfarbigen Mappen mit Aktentitel, Laufzeiten und Aktenzeichen vom eigentlichen Nachlass. Des weiteren stammen 2 Faszikel zum Tod Ernsts II. und zum Ende seiner Regentschaft in Sachsen-Coburg und Gotha aus den Nachlässen von Ernsts Kindern Gottfried und Alexandra. Einen Sonderfall stellt der Briefwechsel Ernsts mit Cosima Wagner dar, der vollständig in Neuenstein verwahrt wird, so dass nicht nur die vom Nachlasser empfangenen Briefe, sondern auch die in gebundenen Aktenheften abgelegten Briefe an die Komponistengattin (von Ernst, seiner Mutter Leopoldine und seinem Cousin Max von Baden) als Teil des fürstlichen Nachlasses verzeichnet wurden (siehe 4.). Somit stellt der neu verzeichnete Nachlass einen mit personenbezogenem Material angereicherten Bestand dar. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich aus Verwandtennachlässen vereinzelt noch immer Akten, deren Herkunft nicht mehr eindeutig zu klären war, im Bestand befinden (so z.B. lose Einzelblätter oder Faszikel, die sich ohne Nennung eines Adressaten oder Vorbesitzers auf Festveranstaltungen beziehen). Abgesehen von der prinzipiellen Beibehaltung der ursprünglichen Scheidung von Sach- und Korrespondenzakten mussten bei der Formierung und Titelbildung der Faszikel im einzelnen massive Eingriffe vorgenommen werden. In vielen Fällen war es aufgrund späterer Ordnungsarbeiten zu Vermischungen innerhalb der Faszikel und unklaren Aktenneubildungen gekommen, ansonsten erwies sich etwa ein Viertel des Bestandes als weitgehend ungeordnet. Auch die von Ernst II. selbst eher ad hoc vorgenommenen Sortierungen folgten keinem wie auch immer gearteten ,Aktenplan’, so dass inhaltliche Überschneidungen und Wiederholungen an der Tagesordnung waren. Daher wurden im Zuge der aktuellen Verzeichnung immer wieder Faszikel unter Beachtung entweder thematischer oder korrespondenzmäßiger Kriterien umgebildet oder neu formiert. Die Entnahme von einzelnen Schriftstücken für die Zuweisung zu anderen Faszikeln wurde im allgemeinen durch beigelegte Zettel dokumentiert. Einzelfotografien und Fotoserien mit Abbildungen Ernsts II. wurden separiert und zu einer eigenen ,Fotosammlung’ (siehe 5.) formiert. Zur besseren Orientierung der Benutzer gibt das Findbuch bei den meisten Verwandten Ernsts II. an entsprechender Stelle in eckigen Klammern den Verwandtschaftsgrad in Bezug auf den Nachlasser wieder. Der Bestand La 142, Nachlass Fürst Ernst II., wurde von Juni bis Dezember 2004 von Archivassessor Thomas Kreutzer im Rahmen eines durch die Kulturstiftung Baden-Württemberg geförderten Projekts geordnet und verzeichnet. Er umfasst 19,4 lfd. m. Akten und Bände in 927 Einheiten mit einer Laufzeit von (1845-) 1868-1951 (1959). Neuenstein, im April 2005 Thomas Kreutzer 3. Hinweis zur Benutzung:: Bei der Verzeichnung wurden in den Akten Querverweise angebracht, die sich auf die frühere Büschelnummer - nicht auf die heutige Bestellnummer - beziehen. Zum Auffinden der entsprechenden Faszikel ist die Konkordanz heranzuziehen. Konkordanz frühere - heutige Büschelnummer: 1 302 2 304 3 303 4 550 5 195 6 196 7 197 8 191 9 198 10 199 11 202 12 204 13 205 14 206 15 207 16 208 17 209 18 210 19 211 20 212 21 213 22 192 23 193 24 194 25 214 26 216 27 243 28 171 29 437 30 53 31 242 32 458 33 154 34 271 35 254 36 185 37 257 38 590 39 584 40 472 41 490 42 466 43 467 44 468 45 469 46 396 47 397 48 227 49 364 50 457 51 415 52 252 53 253 54 591 55 349 56 416 57 176 58 368 59 412 60 108 61 186 62 556 63 141 64 385 65 362 66 354 67 615 68 486 69 501 70 320 71 179 72 488 74 471 76 482 77 275 78 319 79 491 80 93 81 386 82 311 83 56 84 326 85 312 86 307 87 330 88 333 89 334 90 19 91 309 92 473 93 162 94 163 95 164 96 165 97 166 98 168 99 167 100 420 101 310 102 387 103 325 104 300 105 384 106 359 107 365 108 92 109 410 110 357 111 355 112 327 113 328 114 329 115 339 116 54 117 151 118 174 119 172 120 343 121 36 122 344 123 232 124 264 125 200 126 201 127 236 128 235 129 332 130 88 131 277 132 155 133 287 134 322 135 26 136 100 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          Nachlass Adolf ten Hompel (Bestand)
          Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, A 511 · Bestand · 1887-1940
          Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik)

          Zur Person: Adolf ten Hompel *15.6.1874 in Recklinghausen, + 5.12.1943; Bruder des Zentrumspolitikers Rudolf ten Hompel; Eltern: August ten Hompel und Henriette Wicking (Wicking-Zementwerke!). Ausbildung am Humanistischen Gymnasium Recklinghausen, Universitäten Freiburg, Würzburg, Berlin, Göttingen; Dr. jur.; Rechtsanwalt und Notar in Münster; verheiratet mit Maria Strunk, Kinder: Adolf, Maria, Elisabeth, Carl-Gregor. Schriftstellerische und publizistische Tätigkeit, auch unter den Pseudonymen Wahroder ten Hompel, Hermann Wahroder, Dr. Alpha, Athanasius, Wicking ten Hompel. Vgl. Kürschners Deutscher Literatur-Kalender.1925. Degener "Wer ist’s" VII Ausgabe (1914). Zum Bestand: Das Schriftgut stammt überwiegend aus den Jahren 1900-1940, neben Korrespondenzen und Manuskripten handelt es sich dabei z.gr.T. um Zeitschriften- und Zeitungs(ausschnitt)sammlungen (Deutsche Bergwerks-Zeitung, Kölnische Volkszeitung, Der Tag, Germania, Münstersche Zeitung, Westfälische Landeszeitung, Münsterischer Anzeiger u.a.). Bestehende Aktenformierungen wurden beibehalten, einige Kartons loser Blätter entweder neu formiert oder zugeordnet. Lose anliegende Plakate befinden sich jetzt in der Plakatsammlung unter den Signaturen SP 962-968. Der Bestand umfaßt die Nummern 1-493 (Nr. 179 ist nicht belegt). Zgg. 32/1942 vom 22.6.1942 Münster, im Oktober 1981 Kießling Das Findbuch wurde 2006 nach VERA übertragen.