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Ausübung der Gerichtsbarkeit in den deutschen Schutzgebieten. Verfügung des Reichskanzlers wegen Änderung der Verfügung vom 25. Dez. 1900 betr. die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee vom 8. Mai 1908 mit Erläuterungen des Staatssekretärs des Reichskolonialamtes