Baden

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            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 576 · Bestand · 1875-1992
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

            Behördengeschichte: Die ehemalige Landesanstalt für Pflanzenbau, seit 2006 Außenstelle des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg, wurde 1917 von der Badischen Landwirtschaftskammer als Versuchs- und Lehrgut gegründet. 1927 erfolgte die Umbenennung und Einrichtung des Tabakforschungsinstituts. 1936 wechselte die Trägerschaft zum Deutschen Reich. Das Institut erhielt nun den Namen Reichsanstalt für Tabakforschung. 1945 wurde die Einrichtung unter dem neuen Namen Tabakforschungsinstitut in den Landesbezirk Baden integriert und kam zunächst 1952 wieder in die Trägerschaft des neu gegründeten Landes Baden-Württemberg. 1953 erfolgte der erneute Wechsel zum Bund unter dem Namen Bundesanstalt für Tabakforschung. 1970 kam es zur Wiedereingliederung beim Land Baden-Württemberg unter dem Namen Landesanstalt für Tabakbau und Tabakforschung. 1972 erfolgte die Übernahme von Aufgaben im Bereich des allgemeinen Pflanzenbaus. 1979 wurde das Saatbauamt Donaueschingen (Untersuchungen und Forschung im Bereich des Kartoffelanbaus) eingegliedert und zusammen unter dem neuen Namen Landesanstalt für Pflanzenbau und Tabakforschung geführt, 1985 Umbenennung in Landesanstalt für Pflanzenbau. Zum 1.1.2007 wurde die Landesanstalt für Pflanzenbau in das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg integriert und seither als Außenstelle Forchheim geführt. Überlieferungsgeschichte: Die Unterlagen der Landesanstalt kamen 1993 sowie 2007 in das Generallandesarchiv Karlsruhe und umfassen vor allem Unterlagen aus der Zeit als Tabakforschungsinstitut sowie Reichs- und Bundesanstalt für Tabakforschung. 2007 wurde auch die umfangreiche Sammlung zum Tabak der Einrichtung dem Generallandesarchiv Karlsruhe übergeben und als Bestand 576-1 ausgewiesen. gez. Dr. Jürgen Treffeisen (Dezember 2009)

            Kultusministerium

            Überlieferungsgeschichte Im Königreich Württemberg 1806 als "Geistliches Departement" errichtet und seither unter wechselnden Bezeichnungen - 1817 Ministerium des Kirchen- und Schulwesens, 1924 Kultministerium, 1952 Kultusministerium - bis 1978 oberste Landesbehörde für das staatliche Bildungs- und Erziehungswesen, kulturelle Angelegenheiten sowie die Beziehungen zu den Religionsgemeinschaften. 1978 aufgeteilt in Ministerium für Wissenschaft und Kunst (EA 13) und Ministerium für Kultus und Sport (EA 14). Die Bestandssystematik folgt dem Organisationsplan von 1968.

            Kriegsschuldfrage
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Bü 2573 · Akt(e) · Juni 1924 - Juni 1927
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Enthält u.a.: Eingaben und Entschließungen, darunter der Deutschen Industriellen-Vereinigung vom 6.6.1924; diesbezügliches Schreiben von Reichskanzler Marx vom 30.6.1924; Berichte der württembergischen Gesandtschaft in München, darunter über einen Vortrag des amerikanischen Historikers Harry Elmer Barnes am 28.7.1926 in München; verschiedene Schriften, darunter des Auswärtigen Amts "Die koloniale Schuldlüge", 1924, Rede des Senators Robert L. Owen am 27.3.1926 zur Kriegsschuldfrage sowie Broschüre zum fünfjährigen Bestehen der Zentralstelle für Erforschung der Kriegsursachen, April 1926; Frage des deutschen Eintritts in den Völkerbund und Behandlung der Kriegsschuldfrage, 1924/25; Veranstaltung einer deutschen Propagandawoche gegen die Schuldlüge im Juni 1925 durch die Weltkriegsbücherei und den Arbeitsausschuß deutscher Verbände; angebliche Fälschungen in dem amtlichen deutschen Weißbüchern über den Weltkrieg, (1925) März/April 1926; Ausführungen von Reichsaußenminister Dr. Stresemann in der Sitzung des Reichsratsausschusses für auswärtige Angelegenheiten am 12.10.1926; Beitrag zur Drucklegung des Werkes "Deutschland und Europa 1890-1914", 1927; Schriftwechsel mit und über den Schriftsteller Hermann Lutz, 1927; achter Arbeitsbericht des Volksbunds "Rettet die Ehre", Mai 1927. siehe auch Nr. 2577

            Kriegsministerium: Verwaltungsabteilung (Bestand)
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/6 · Bestand · 1821-1924
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Vorbemerkung zur Retrokonversion der Findmittel: Zum Zeitpunkt der Retrokonversion lagen zwei maschinenschriftliche Repertorien vor: 1) Die von der Verwaltungsabteilung des Württembergischen Kriegsministeriums überlieferten Akten wurden 1944 unter der Leitung von Heeresarchivdirektor Dr. Hermann Pantlen verzeichnet. Die Titelaufnahmen des aus dem Heeresarchiv Stuttgart erhaltenen Findbuchs sind bei der Retrokonversion unverändert in die EDV überführt worden. 2) Die im Bestand M 1/4 überlieferten Geschäftstagebücher wurden 1975 von Dr. Joachim Fischer und Wilhelm Westenfelder verzeichnet. Das damals erstellte Findbuch ist ebenfalls unverändert retrokonvertiert worden. Im Folgenden werden Vorwort bzw. Vorbemerkung der beiden Findbücher wiedergegeben. Stuttgart, im Juli 2008 Dr. Wolfgang Mährle 1. Die Verwaltungsabteilung - Akten (Vorwort zum Findbuch 1944): Die Akten der Abteilung B (Verwaltungsabteilung) wurden in der Hauptsache mit den übrigen Akten des Württ. Kriegsministeriums übernommen. Spätere Ergänzungen tragen ein: 1923 von Landesfinanzamt Stuttgart: Akten der ehem. Intendantur XIII. Armeekorps und Württ. Kriegsministerium 22.11.1936 von Heeresarchiv Potsdam: 22 Hefte Akten d. Württ. Kriegsministeriums (Remonteangelegenheiten) 27.04.1937 von Landesfinanzamt Stuttgart: 45 Bündel Akten d. Württ. Kriegsministeriums (Verwaltungs-/Waffenabteilung und Intendantur XIII., XIV. Armeekorps) Das Archivverzeichnis wurde am 11.12.1931 vom heutigen Regierungsinspektor Beiermeister aufgestellt und vom damaligen Leiter der Reichsarchivzweigstelle, Oberarchivrat von Haldenwang, bestätigt. Die Repertorisierung erfolgte in den Jahren 1942/43 durch den damaligen Heeresarchivrat Knoch unter Beihilfe des Angestellten Kohler; im Interesse der Einheitlichkeit wurde die Arbeit Knoch von dem Unterzeichneten Ende 1943 und in der ersten Hälfte 1944, wiederum unter Beihilfe des Angestellten Kohler, überarbeitet und der Personen- und Sachindex unter Beihilfe der Angestellten Landau aufgestellt. Bei der letzteren Arbeit (Aufstellung der Indices) war es nachteilig, daß der Aktenbestand bereits aus Gründen des Luftschutzes dezentralisiert gelagert war, daß also die bei einer derartigen Arbeit sich ergebenden Nachprüfungen nicht mehr vorgenommen werden konnten. Der Aktenbestand ist nicht lückenlos. Auffallend ist das vollständige Fehlen von Geheimakten. Organisationsübersichten bzw. Geschäftseinteilungen wurden nicht herausgenommen, da sie bereits in einen Band (Württ. Kriegsministerium, Geschäftseinteilungen) zusammengestellt sind und in den Akten nicht mehr vorhanden waren. Chefs der Verwaltungsabteilung B (bis 1899 Ökonomieabteilung) waren: Generalmajor von Wundt (der spätere Kriegsminister) 09.08.1871 - 23.03.1874 Wirkl. Geheimkriegsrat von Mand 24.03.1874 - 06.08.1878 Wirkl. Geheimkriegsrat von Horion 07.08.1878 - 14.12.1900 Wirkl. Geheimrat von Schäfer 15.12.1900 - 22.11.1906 Wirkl. Geheimrat von Wunderlich 23.11.1906 - 05.19.1915 Wirkl. Geheimrat von Gerhardt 06.10.1915 - Kriegsschluß Stuttgart, 28. Juni 1944 Dr. Pantlen 2. Die Verwaltungsabteilung - Geschäftstagebücher (Vorbemerkung zum Findbuch 1975): In dem im Jahr 1944 abgeschlossenen Repertorium des Heeresarchivs Stuttgart für den Bestand M 1/4 (Kriegsministerium - Abteilung A) sind die Geschäftstagebücher der Abteilung A nicht verzeichnet. Die daher nötige Ordnung und Verzeichnung der 287 Bände (11,5 lfd. m), denen die Journale des Korpsveterinärs XIII. Armeekorps (vgl. Band 269 und 270) eingeordnet bleiben, wurde durchgeführt 1972 durch den Vertragsangestellten Westenfelder unter Aufsicht von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer. Stuttgart, im Februar 1975 Fischer

            Kriegsministerium: Justiz-Abteilung (Bestand)
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/7 · Bestand · (1851) 1871-1921
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Vorwort: Verantwortlich für den gesamten Bereich der Militärjustiz war nach der Militärge-richtsordnung von 1692 für Württemberg der "Oberauditor". Er hatte insbesondere die einzelnen Auditoren zu beaufsichtigen, die Urteile der Regimentsgerichte zu prüfen und vor ihrem Vollzug die Entscheidung des Herzogs einzuholen (1). Um den allein schon von den Größenordnungen her völlig veränderten Gegeben-heiten Rechnung zu tragen, bestellte König Friedrich 1807 für "Civil-Rechtssachen" des Militärs das General-Auditoriat unter Zuziehung eines Kriegsrats mit der Be-zeichnung "Oberkriegsgericht". Daraus entstand in Folge die militärgerichtlichen Ap-pellations-Instanz und zugleich eine oberste Behörde für die Militär-Justizpflege in Württemberg. Diese Funktionen wurde am 30. März 1874 einer besonderen Abteilung im Kriegsmi-nisterium Übertragen, der "Justizabteilung". Sie war für die Beratung und Stellung-nahme in allen militärspezifischen Rechtsfragen zuständig. Zugleich erfüllte sie die Funktion des Oberkriegsgerichts für das württembergische Armeekorps, war oberste Militärjustizbehörde in Strafsachen und die Oberaufsichtsbehörde für die Auditeure. Das oberste Militärgericht war das Militärrevisionsgericht. Es setzte sich zusammen aus 4 im Wechsel dazu bestimmten höheren Offizieren, darunter 1 General als Vor-sitzendem, dem Generalauditeur und 2 Räten der Justizabteilung des Kriegsministe-riums. Im Zuge der Umsetzung der Deutschen Militärstrafgerichtsordnung von 1898 verlor Württemberg 1900 allerdings seine bis dahin verbliebene Selbständigkeit auf dem Gebiet der Militär-Gerichtsorganisation. De facto war es schon zuvor durch eine gan-ze Reihe von Abstimmungsverfahren mit der Reichsmilitärverwaltung, ebenso mit Bayern und mit Sachsen notwendig geworden, Angleichungen zu erreichen, die später dann in die neue Militärstrafgerichtsordnung eingegangen sind (2). Als Folge der Neuorganisation ab 1900 wurde die Justizabteilung des (Königlich Württembergischen) Kriegsministeriums als Oberkriegsgericht bzw. Revisionsgericht aufgelöst. Ebenso wurde im Rahmen der Neuorganisation verfügt, dass sämtliche militärgerichtlichen Untersuchungsakten an das (neueingesetzte) Oberkriegsgericht des XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps abzugeben waren, das dem Generalkommando (3) zugeordnet war. Die Militärgerichtsbarkeit wurde ab 1900 ausschließlich durch die Gerichtsherrn und die erkennenden Gerichte ausgeübt.(Standgerichte, Kriegsgerichte, Oberkriegsge-richt und - in der Revisionsinstanz- Reichsmilitärgericht (4)). Die Aufsicht über die Ausübung dieser Militärgerichtsbarkeit verblieb (abgesehen vom Reichsmilitärgericht) beim Kriegsministerium als oberste Militär-Justizver-waltungsbehörde. Gemäß Organisationsplan des Ministeriums war diese Funktion zwischen 1900 und 1906 der "Sektion J" innerhalb der "Abteilung für allgemeine Ar-meeangelegenheiten" anvertraut. Ebenso hatte die "Sektion J" auch weiterhin die Beratung in Rechtsfragen zu übernehmen. 1906 wurden diese Geschäftsbereiche in die neu geschaffene Versorgungs- und Justizabteilung ( C ) integriert. Abteilung ( C ) war damit von 1906 bis März 1915 zuständig für Pensions-, Versorgungs- Unterstüt-zungsangelegenheiten und für den Justizbereich. Die kriegsbedingte Ausdehnung des Geschäftsvolumens hatte wiederum eine Aus-gliederung des Justizbereichs zur Folge. Abteilung C blieb Versorgungsabteilung. Die Aufgaben der neuen "Abteilung J" (Justitiar) bestanden v.a. in Personalverwaltung, Aufsicht über und Aufrechterhaltung des Betriebs der verschiedenen Militärgerichts-stellen, Begnadigungen, Auslieferungsangelegenheiten, Strafvollzug, Bau- und Be-trieb von Militärgefängnissen, Rechtsgutachten einschließlich Berücksichtigung aus-wärtiger Rechte, Besatzungsrecht und außermilitärischer Rechtsbereiche. Diese Einteilung blieb auch im Rahmen der Abwicklung des Kriegsministeriums be-stehen, wobei seit November 1918 Abteilung J in Rechtsabteilung ( R ) umbenannt wurde. Wie alle Abwicklungsbehörden des württembergischen Kriegsministeriums wurde sie zu Jahresende 1920 aufgelöst. Das nur lückenhaft und in unerwartet schlecht geordnetem Zustand überlieferte Schriftgut des so stark von Umorganisationen betroffenen Bereichs der Militärjustiz war wie schon für die Militärgerichtsstellen ( Bestand M 631) nach der Verzeichnung neu zu ordnen. Die vorhandenen Aktenzeichen des Aktenplans waren dabei wegen der verschiedenen Umstellungen über weite Strecken keine geeignete Grundlage mehr, so dass eine völlige Neugliederung unumgänglich war. Der Bestand wurde in den Jahren 2001 und 2002 vom Archivangestellten Gerd Mantel verzeichnet unter Anleitung des Unterzeichners, der auch die redaktionelle Überarbeitung und Neugliederung besorgte. Das Repertorium M 1/7 enthält 808 Titelaufnahmen und erschließt 28 Regalmeter Akten. Stuttgart, November 2003 Dr. Moegle-Hofacker Anmerkungen (1) Zur Entwicklung der Militärgerichtsbarkeit vgl. auch Vorwort zu Repertorium M 631, Militärstrafverfahren XIII. Armeekorps. (2) Vgl. M 1/7 Bü 11, Bü 17, Bü 21. (3) Vgl. Bestände M 33/1 bzw. 33/2 und M 77/1 sowie Regierungsblatt für das Königreich Württemberg, Jahrgang 1900, Seite 841 (4) Eine Auflistung der württembergischen Militärgerichte ist im Vorwort zu Repertorium M 631 enthalten.

            Kriegserinnerungen und Feldpostbriefe
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/2 Bü 126 · Akt(e) · 1914-1926
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            Enthält u.a.: - Schreiben von Dr. O. Wiemer über die Einbringung einer neuen Flottenvorlage, masch., 12.9.1915 - Schreiben des Verlags "Licht und Schatten" mit der Bitte um Mitarbeit, masch., 24.9.1915 - Schreiben Haussmanns an den Kriegsminister v. Marchthaler über ungleiche Löhne für Beschäftigte im Kriegsbekleidungsamt, masch., 28.9.1915 - Schreiben von Paul Kienle über die Stimmung, handschr., 29.9.1915 - Schreiben von Wiemer über die Reichstagssitzungen, handschr., 2.10.1915 - Schreiben mit einer Klage, dass die württembergischen Stellen sich nicht um das Regiment kümmern, masch., 6.10.1915 - Schreiben der Kriegsrohstoffabteilung mit Dank für einen Hinweis auf Leder und Gerbstoffe in Antwerpen, masch., 20.10.1914 - Schreiben von Bergwerksbesitzer Emil Sauer zum Kriegswillen, masch., 1.12.1914 - Schreiben der Deutsch-Türkischen Vereinigung, masch., 10.2.1915 - Feldpostbrief von Louis Kirchner über das Benehmen der Offiziere, masch., 4.12.1915 - Schreiben von Ernst Jäckh über die Zuversicht Hindenburgs, masch., 8.9.1916 - Schreiben von Schultheiss Blickle aus Winterlingen über die Wichtigkeit von Kolonialbesitz, masch., 11.9.1916 - Schreiben mit Nachrichten über die Partei, handschr., 17.12.1916 - Feldpostbrief mit politischen Ansichten, handschr., 25.9.1917 - Kritik eines ehemaligen Wählers an Haussmanns jetziger Haltung, handschr., 24.10.1917 - Telegramm Marchthalers über Kämpfe einer Division, 23.8.1918

            Haußmann, Conrad
            Kriegsakten
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 82 Nr. 22 · Akt(e) · Januar 1916
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

            Enthält u. a.: Befehle des XIV. Armeekorps und der 28. Infanterie-Division; besondere Anordnungen; Erkenntnisse aus der Vernehmung Kriegsgefangener; taktische Anweisungen Darin: Abdruck eines Schreibens Kaiser Wilhelms II. an das deutsche Heer, die Marine und die Schutztruppe zum Ende des 1. Kriegsjahres

            Kriegsakten
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 24 Nr. 69 · Akt(e) · März 1917
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

            Enthält u. a.: Brigade- und Gruppenbefehle; besondere Anordnungen; Unterkünfte; Meldungen; taktische Anweisungen und Erkenntnisse; Erkenntnisse über den Feind; Kriegsgliederungen Darin: Skizzen; Kriegsgliederung des britischen Heeres; Übersicht über die englischen und kolonialen Bataillone (ohne Indien); Erkenntnisse über den Einsatz der Scharfschützen im britischen Heer

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 177 I · Bestand · 1817-1924 (Va ab 1717, Na bis 1936)
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

            Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern gegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Reutlingen: Sitz der Ende 1817 eingerichteten Regierung des Schwarzwaldkreises war Reutlingen (Kreisregierung Reutlingen). Ihr unterstanden die Oberämter Balingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Neuenbürg, Nürtingen, Oberndorf, Reutlingen, Rottenburg, Rottweil, Spaichingen, Sulz, Tübingen, Tuttlingen (mit Exklave Hohentwiel) und Urach. Des weiteren war ihr das Arbeitshaus für Weiber in Rottenburg, das i.J. 1907 der Strafanstalt für weibliche Gefangene in Gotteszell angegliedert wurde, untergeordnet. Über die Landarmenbehörde für dne Schwarzwaldkreis mit sitz in Reutlingen übte die Kreisregierung die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung Reutlingen bis 1938 konstant blieb, erfuhren die Bezirke selbst durch das Gesetz vom 6.7.1842 über die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderungen: - vom OA Herrenberg die Gemeinde Hagelloch zum OA Tübingen, - vom OA Neuenbürg die Gemeinden Dennjächt, Ernstmühl, Liebenzell, Monakam, Unterhaugstett und Unterreichenbach zum OA Calw - vom OA Nürtingen die Gemeinde Grabenstetten zum OA Urach, Hausen am Tann und Roßwangen zum OA Rottweil, - vom OA Tübingen die Gemeinde Altenriet zum OA Nürtingen und - vom OA Urach die Gemeinde Pliezhausen zum OA Tübingen und die Gemeinde Eningen zum OA Reutlingen. Vorgenannte Orte können daher im Findbuch unter verschiedenen Oberämtern vorkommen, was im Einzelfall zu beachten ist. Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Vorliegender Bestand E 177 I enthält im wesentlichen die am 3. Dez. 1924 von der Abwicklungsstelle der Registratur der Kreisregierung in Reutlingen dem Staatsarchiv Ludwigsburg übergebenen Registraturakten - ein Torso gegenüber der ursprünglichen Schriftgutüberlieferung. Ein ansehnlicher Teil der Registraturakten war bereits in den Jahren 1823, 1835, 1848, 1853, 1863, 1872, 1889 und zuletzt noch 1924 ausgeschieden und kassiert worden, darunter auch die Protokolle bis 1850, die Geschäftstagebücher bis 1870 und die Direktorien bis 1830 (vgl. E 177 II Sonderverzeichnis der Bände). Weitere Akten waren zuständigkeitshalber an folgende Dienststellen ausgefolgt worden: - 1873 an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (Bauakten), - 1908 an das Archiv des Innern (Akten der Grafschaft Ober- und Niederhohenberg zu Rottenburg, der Landvogteien Schwarzwald, auf der Alb, am oberen Neckar und am mittleren Neckar, der Churfürstl. Landvogtei Rottweil, der Sektion des Stiftungswesens und andere Akten). - 1924 schließlich an die 17 Oberämter des Kreises, an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung, an die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen, an das Landesgewerbeamt, an das Gewerbe- und Aufsichtsamt, an den Kath. Oberschulrat, an die Ministerialabteilung für höhere Schulen bzw. an die Schulen direkt und an die Ministerialabteilung für die Fachschulen (hierzu s. E 177 I Büschel 301 und 4393). Die an das Archiv des Innern sowie Teile der an die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung und die Oberämter (vor allem der Oberämter Reutlingen und Urach) abgegebenen Akten kamen später von diesen Stellen direkt oder über Nachfolgebehörden (Landratsämter) bzw. das Staatsarchiv Sigmaringen und Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder an das Staatsarchiv Ludwigsburg zurück, wo sie z.T. als Nachträge verzeichnet wurden oder unverzeichnet liegen blieben. Im Jahr 1937 fand im Staatsarchiv Ludwigsburg unter Leitung des nachmaligen Staatsarchivdirektors Prof. Grube eine behelfsmäßige Ordnung und Erschließung des Bestandes statt, die er im Findbuch folgendermaßen beschrieb: "Die Registratur der Kreisregierung Reutlingen wurde 1924 mit einem unzureichenden Übergabeverzeichnis von 5 Seiten an das Staatsfilialarchiv abgegeben. Der mitübergebene ältere Registraturplan (mit Schlagwortregister) und ein als "Repertorium" bezeichnetes Schlagwortregister von 1910 genügten ebenfalls nicht für die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Akten. Da eine innere Ordnung des etwas durcheinander geratenen Bestandes und eine Ausscheidung der nicht archivwürdigen Akten in absehbarer Zeit nicht möglich ist, wurde anläßlich der äußeren Ordnung des Bestandes durch Hausverwalter Isser im Jahr 1935 als vorläufiges Behelfsmittel das vorliegende Repertorium nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Akten vor 1817 wurden dabei im Allgemeinen ausgehoben und von mir am zugehörigen Ort verzeichnet". Im Rahmen der Neubearbeitung der Bestände der Kreisregierungen im Staatsarchiv Ludwigsburg fertigte der Unterzeichnete von 1986 - 1990 für die verschiedenen Teilbestände der Kreisregierung Reutlingen (E 177 I, E 177 III und ohne Signatur) zusammen mit der Zeitangestellten Karin Steißlinger, die die umfangreichen Verwaltungsrechtssachen erschloß, neue Titelaufnahmen. Die computergestützte Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Hildegard Aufderklamm. Der Registratur lag eine nach 1863 durch Registrator Bregizer und Kanzlist Wenz eingeführte einfache systematische Ordnung zu Grunde, nach welcher die Akten in die Hauptgruppen A Regiminal- und B Polizeiakten mit 19 bzw. 13 Rubriken gegliedert waren; die Aktenbunde selbst waren entsprechend mit Aktensignaturen, d.h. mit Buchstaben und Zahlen der Ständer (Kästen) und Fächer versehen. Nach Abschluß der Neuverzeichnung wurden die im numerus-currens-Verfahren erstellten Titelaufnahmen nach dem alten Aktenplan sortiert, die Gliederung der Aktengruppen im Findbuch jedoch übersichtlicher und ohne die Zweiteilung Regiminal- u. Polizeiverwaltung gestaltet. Fremdprovenienzen wurden in größerem Umfang ausgehoben. Von diesen wurden 0,5 lfd. m hier vorliegenden Aktenbeständen zugewiesen (Kreisreg. Ludwigsburg, Ellwangen und Ulm, Kommission für die Bereinigung des Amts- und Gemeindeverbandes, Ministerialabt. für die Bezirks- und Körperschaftsverwaltung). An das Hauptstaatsarchiv wurden 0,6 lfd. m (v.a. altwürtt. Akten) und an das Staatsarchiv Sigmaringen 1,6 lfd. m (Akten der Oberämter) abgegeben, dagegen 0,8 lfd. m Akten (Schlachthaus- und Fleischbeschaugebühren, Kanzleikosten der Oberämter, Prüfung der Sportelrechnungen) kassiert. Für 297, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse sowie 175 Zeitungsexemplare wurden Nachweiskarten für die Bestände JL 590 bzw. JL 430 gefertigt. Der Bestand E 177 I zählt 4484 Büschel. Ludwigsburg, im November 1990 Hofer Büschel 4485 bis 4499, eingekommen aus dem Staatsarchiv Sigmaringen mit Zugang 2000/79, wurden im Juli 2009 in den Bestand eingearbeitet. Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

            Kreisregierung Ellwangen (Bestand)
            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 175 · Bestand · 1818-1924 (Vorakten ab 1805, Nachakten bis 1960)
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

            Zur Geschichte der Kreisregierungen: Die Kreisregierungen wurden durch das 4. Edikt vom 18. Nov. 1817 gleichzeitig mit den 1849 wieder aufgehobenen Kreisfinanzkammern ins Leben gerufen. Zuvor war in Württemberg die gesamte Verwaltung neben den nur mit geringen Kompetenzen ausgestatteten Kreishauptmannschaften - ab 1810 Landvogteien genannt - sowie Gemeinde- und Bezirksbehörden von einem zentralen Regierungskollegium geführt worden, bei dem für die verschiedenen Zweige der Verwaltung Sektionen gebildet waren. Nach dem Abschluß der großen Landeserwerbungen sollten leistungsfähigere Mittelbehörden geschaffen werden. Die Einteilung des Landes in Kreise und die Schaffung von Provinzialkollegien hatte ihr Vorbild in der französischen Departementsverfassung von 1789, die auch in anderen deutschen Staaten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die Grundlage für eine neue Verwaltungsorganisation gebildet hatte. Die neue Ordnung wurde am 1. Jan. 1818 in Vollzug gesetzt, gleichzeitig wurden die in dem Ministerium des Innern bestehenden Sektionen der inneren Administration, des Medizinalwesens, des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens, der Kommunalverwaltung und die Kommission für Gemeindenutzungen und Allodifikation der Bauernlehen, ferner im Finanzministerium die Sektion der Krondomänen, die Sektion der Staatsrechnungen, die Sektion des Landbauwesens, die Sektion der Staatskassen, im Ministerium des Kirchen- und Schulwesens die Sektion der Stiftungen aufgehoben. Nach der Instruktion vom 21. Dez. 1819 waren die Kreisregierungen in ihrem Bereich die obersten Behörden für alle Gegenstände der Landesverwaltung im Regiminal- (Hoheitsverwaltungs-)Fach, in dem der Staatspolizei und der Staatswirtschaft und für die Verwaltung des Vermögens der Gemeinden, Amtskörperschaften und Stiftungen, soweit diese Gegenstände nicht anderen Kreis- oder Zentralstellen aufgetragen waren (Finanzkammern sowie Evangelisches Konsistorium, Katholischer Kirchenrat, Studienrat, Oberbaurat, Landgestütskommission, Medizinalkollegium, Oberrechnungskammer, Steuerkollegium, Forstrat und Bergrat). Die alte Dienstanweisung von 1819 galt 70 Jahre, sie wurde erst durch die Verordnung vom 15. Nov. 1889 über die Organisation der Kreisregierungen und den Geschäftsgang bei diesen ersetzt. Ihre Geschäfte besorgten ein Präsident als Vorstand, administrative Räte und Kollegialassessoren sowie das erforderliche Kanzleipersonal. Zur technischen Beratung waren zeitweise für das Gesundheitswesen ein Kreis-Medizinalrat, für Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesen der Kommunen ein Baurat, ein weiterer für das Bauwesen der Kommunen und Stiftungen, zur Genehmigungen von Dampfkesselanlagen ein Sachverständiger beigegeben. Die Erledigung der Geschäfte erfolgte teils im Wege der kollegialischen Beratung und Beschlußfassung, teils im Büroweg. Von den ursprünglichen Aufgaben der Kreisregierungen gingen im Laufe der Zeit eine Reihe wichtiger Geschäfte auf andere Mittel- und Zentralbehörde über, so namentlich auf die Ministerialabteilung für den Straßen- und Wasserbau (1848), die Zentralstelle für die Landwirtschaft (1848), die Zentralstelle für Gewerbe und Handel (1848), die Ministerialabteilung für das Hochbauwesen (1872), die Körperschaftsforstdirektion (1875), das Medizinalkollegium (1881) und das Oberversicherungsamt (1912). Neue Aufgaben erwuchsen den Kreisregierungen nach 1870 durch neue Reichs- und Landesgesetze, namentlich die Gewerbeordnung, die Gesetze über die Bildung von Kreis-Landarmenverbänden, über Verwaltungsrechtspflege, über die Vertretung der evangelischen Kirchen- und katholischen Pfarrgemeinden und über die Zwangsenteignung von Grundstücken. Hinzu kamen zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Neuordnung des Wasserrechts, der Ausbau der sozialen Gesetzgebung und die Zuweisung der unmittelbaren Aufsicht über die großen und mittleren Städte. Bei den von den Kreisregierungen wahrzunehmenden Aufgaben der inneren Staatsverwaltung waren diese entweder entscheidende oder verfügende Behörde 1. Instanz oder Aufsichts- und Beschwerdeinstanz oder begutachtende und vermittelnde Instanz. Im Zuge des Beamten- und Ämterabbaus wurden die Kreisregierungen 1924 durch eine neue, dem Ministerium des Innern angegliederte Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung für alle Zuständigkeiten ersetzt, die nicht auf die Oberämter und das Ministerium übergingen . Literatur - Alfred Dehlinger, Württembergisches Staatswesen, 1951 - 1953 (insbes. § 127) - Handwörterbuch der württembergischen Verwaltung, bearb. Von Dr. Friedrich Haller 1915 - Denkschrift über Vereinfachungen in der Staatsverwaltung vom 27.2.1911, in: Verhandlungen der Württ. Zweiten Kammer 1911/12, Beilage 28, S. 385ff. (Dep. des Innern). Zur Kreisregierung Ellwangen: Sitz der zu Beginn des Jahres 1818 eingerichteten Regierung des Jagstkreises war Ellwangen. Ihr unterstanden die Oberämter Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf, Gerabronn, Gmünd, Hall, Heidenheim, Künzelsau, Mergentheim, Neresheim, Öhringen, Schorndorf und Welzheim. Über die 1889 gegründete Landarmenbehörde für den Jagstkreis mit der Landarmenanstalt Rabenhof übte sie die Aufsicht aus. Während die Zahl der Oberämter im Bereich der Kreisregierung stets unveränderlich blieb, erfuhren die Bezirke in ihrer Zusammensetzung durch das Gesetz vom 6.7.1842 betr. die Abänderung in der Begrenzung der Oberamtsbezirke nachfolgende Änderung: vom OA Aalen die Gemeinde Jagsthausen zur Gemeinde Westhausen, OA Ellwangen und vom OA Schorndorf die Gemeinde Aichschieß mit Krummhardt zum OA Esslingen. Der Kreisregierung oblag bis zum Jahre 1839 gemeinschaftlich mit der Kreisfinanzkammer die Verwaltung des alten Ellwanger Archivs, das anschließend bis zur Abgabe i.J. 1868 an das Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg unter der Leitung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Archivdirektion stand, der vier Jahre später die ausschließliche Aufsicht über dieses übertragen wurde (Angaben von Dr. A. Seiler. Das Schriftgut von Kloster und Stift Ellwangen im Staatsarchiv Ludwigsburg, 1976, Seite 7 und E 175 Bü 214). Struktur, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Abwicklungsstelle - Registratur der Kreisregierung Ellwangen -übergab im November 1924 dem Staatsfilialarchiv in Ludwigsburg (ab 1938: Staatsarchiv Ludwigsburg) den dort vorhandenen Restbestand der Registratur - im Gegensatz zu den übrigen 3 Kreisregierungen, die bereits um 1900 größere Ablieferungen an das Archiv des Innern getätigt hatten, die erste Ablieferung eigener Akten seit Gründung der Kreisregierung an ein zuständiges Archiv (bisher Bestand E 175 I/III Akten und Bände). Umfangreiches Schriftgut der Kreisregierung war nicht nur im 19. Jahrhundert, vor allem 1839/40, unter anderem auch Akten der Landvogteiämter, sondern noch im Dezember 1924 kassiert worden, unter diesen unersetzliches Schrifgut wie die älteren Personalakten der Beamten der Kreisregierung und der Oberämter, die Diarien und Direktorien der Kreisregierung bis 1870 und die Oberamtsvisitationen bis 1889. Andere Unterlagen gingen infolge von Zuständigkeitsverlagerungen (s. oben) und im Zuge der Abwicklungsgeschäfte an die Nachfolgebehörden über, 1924 vor allem an die Oberämter und die Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung in Stuttgart. Die in der Registratur der Kreisregierung verwahrten alten Pläne von Ellwangen wurden, wie aus einem Schreiben der Ministerialabteilung für Bezirks-und Körperschaftsverwaltung vom 3. Nov. 1924 in E 175 Bü 214 hervorgeht, von der Abwicklungsstelle dem Altertumsverein Ellwangen übergeben (Zur Registraturgeschichte siehe E 175 Büschel 207 und 214). Von den Ende 1924 mit einem Übergabeverzeichnis von 39 Seiten abgelieferten Akten und Bänden der Kreisregierung (Bestand E 175 I) wurde 1936/37 ein handschriftliches Findbuch nach den Faszikelaufschriften gefertigt. Die Absonderung und Neuverzeichnung der Bände folgte im Jahr 1977 (Bestand E 175 III). Zwei in den Jahren 1970 und 1983 verfertigte Nachtragsbände erfaßten die Akten der Kreisregierung, die teils von der Ministeiralabteilung selbst, teils aus deren Bestand im Staatsarchiv Ludwigsburg bei Verzeichnungsarbeiten aus-gesondert wurden (Bestand E 173 II). Der neuformierte Bestand E 175 setzt sich aus den bisherigen Teilbeständen wie folgt zusammen: - E 175 I Kreisregierung Ellwangen - Akten, alt Bü. 1-531, nunmehr E 175 Bü. 174-6483. - E 175 III Kreisregierung Ellwangen - Bände, alt Bd. 1-173, nunmehr E 175 Band 1-173. - E 175 II Kreisregierung Ellwangen - Akten (Nachträge), alt Bü. 1-1069, nunmehr E 175 Bü. 6484 - 7564. Die Neuverzeichnung des zuvor nur grob erschlossenen Hauptbestands E 175 I erfolgte in der vorgegebenen Reihenfolge der Akten und Aktengruppen, die weitgehend der ursprünglichen Anordnung bei der Kreisregierung entsprach (Aktengruppen in einfacher alphabetischer Reihung). Bei der anschließend vorgenommenen Gliederung des Findbuchs wurden größere und damit übersichtlicher Hauptgruppen gebildet, wobei die Untergruppen selbst in ihrer Zusammensetzung nicht verändert wurden und als solche in der Systematik erscheinen; die neueren Titelaufnahmen für die Bände und Nachträge konnten fast unverändert in den Hauptbestand übernommen werden. Fremdprovenienzen wurden bei der Verzeichnung nur ausgehoben, wenn diese abgeschlossene Einheiten bildeten. Von diesen wurden 0,6 lfd. m in Bestand F 169 Oberamt Gmünd eingeordnet, 1,5 lfd. m Wirtschafts- und Schankkonzessionen aus den Jahren 1798-1822 als eigener Aktenbestand E 251 V Steuerkollegium formiert, weitere Unterlagen (Doppelstücke von Formularen und Druckschriften) im Umfang von 0,3 lfd. m dagegen kassiert. Für 471, den Akten noch beiliegende Pläne und Risse wurden Nachweiskarten für den Bestand JL 590 gefertigt. Die Erschließung der Akten und Indizierung nach Orten und Personen wurden von dem Archivangestellten Erwin Biemann von März 1988 bis Mai 1992 durchgeführt. Gliederung und Redaktion des Findbuchs besorgte der Unterzeichnete, die Reinschrift des Findbuchs mittels EDV erstellte Frau Hildegard Aufderklamm. Die Titelaufnahmen des Findbuchs und entsprechend die Indices enthalten aufgrund der eingehenden Erschließung der Aktengruppen Staatsangehörigkeit - Bürgerrecht und Auswanderung alle Einzelfälle nach Orten und Personen (bei Familien nur den Namen des Antragstellers). Vorhandene Einzelfälle können daher bereits anhand des Findbuchs ermittelt werden. Ludwigsburg, im Februar 1995 Hofer Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet.

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 336 · Bestand · 1818-1935
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

            Überlieferungsgeschichte Durch Verordnung vom 9. Sept. 1818 wurde in jedem der vier neugeschaffenen Kreise des Königreichs Württemberg ein Kreisgerichtshof gebildet, der sich aus zunächst drei Senaten - dem Kriminal-, Zivil- und Pupillensenat - zusammensetzte. In Ellwangen ersetzte er den erst 1817 als Sondergericht geschaffenen Kriminalgerichtshof, der an die Stelle des alten Landvogteigerichts getreten war. Die Zuständigkeit des Kreisgerichtshofs erstreckte sich auf den gesamten Jagstkreis und die in ihm befindlichen Oberamtsgerichte, für welche er die nächsthöhere Instanz bildete, sowie auf die 1819 bzw. 1826 geschaffenen Gerichts- und Amtsnotariate. Alle Kreisgerichtshöfe, bei denen 1822 noch ehegerichtliche Senate sowie 1843 Staatsanwaltschaften eingerichtet wurden, erfuhren in den Jahren vor der Reichsgründung eine grundlegende Umgestaltung: Durch die Schaffung vier weiterer Kreisgerichtshöfe im Jahre 1868 verkleinerten sich die Gerichtsbezirke, von denen nun jeweils zwei in jedem der vier Kreise bestanden. Über Einleitung, Fortsetzung und Einstellung der Untersuchungsverfahren entschieden jetzt neugebildete Rats- und Kollegiumskammern. Die Senate wurden in Kammern umbenannt, die für Vormundschaften zuständigen Pupillensenate gingen in den jeweiligen Zivilkammern auf. Die Staatsanwaltschaften bei den Gerichten unterstanden nicht mehr diesen, sondern wurden selbständige, der Generalstaatsanwaltschaft beim Obertribunal nachgeordnete Behörden. Im Jahre 1879 erfolgte die völlige Einbindung der württembergischen Gerichtsverfassung in die Reichsjustizverwaltung. Wie auch alle anderen wurde der Ellwanger Kreisgerichtshof nunmehr zum Landgericht, dem ein Präsident vorstand, mit der jeweils erforderlichen Zahl von Justiz- und Verwaltungsbeamten. Dienstvorgesetzter der Staatsanwaltschaften wurde das Justizministerium selbst. Diese Gerichtsverfassung hatte im wesentlichen bis zum Jahre 1935 Bestand, als sämtliche staatlichen Gerichte - somit auch das Landgericht Ellwangen - Reichsbehörden wurden. Nach der Schaffung des Landes Baden-Württemberg wurde die Gerichtsorganisation im württembergischen Landesteil weitgehend wiederhergestellt. Das dem Oberlandesgericht Stuttgart nachgeordnete Landgericht Ellwangen umfasst heute die 8 Amtsgerichtsbezirke Aalen, Bad Mergentheim, Crailsheim, Ellwangen (Jagst), Heidenheim a.d. Brenz, Langenburg, Neresheim und Schwäbisch Gmünd. Inhalt und Bewertung Bei dem hier vorliegenden, bei der Verzeichnung neuformierten Bestande älterer Verwaltungsakten des Kreisgerichtshofes bzw. Landgerichts Ellwangen handelt es sich nur um kleine Reste eines - wie aus älteren Aktenverzeichnissen ersichtlich (vgl. Bü 10, 11 und 12) - einstmals recht umfangreichen Verwaltungsarchivs. Wenn man etwa die Angaben des um 1875 angelegten alphabetischen Sach- und Personenindexes, eines durchaus nicht konsequent gehandhabten alpha-numerischen Aktenplans, hochrechnet, kristallisiert sich ein Gesamtumfang im Bereiche von 350 - 450 Büscheln heraus (!). Wohl im Laufe des Jahres 1884 wurden ältere Verwaltungs- und auch Verfahrensakten (vor ca. 1835) der Vorgängerbehörden ausgeschieden (vgl. Bü 13). Eine zweite Kassationswelle erfolgte offenbar im Zuge der Einführung eines neuen, detaillierten Aktenplanes bald nach 1900. Von denjenigen Akten, die noch in dem bis ca. 1900 geführten Aktenverzeichnis (Bü 12) erscheinen, verblieben nur geringfügige Reste (Generalia der Kanzlei sowie "Normalien" der Präsidialregistratur), die ihrem Schicksal augenscheinlich nur deshalb entgingen, weil sie frühzeitig - bis 1868 teilweise über den Pupillensenat - in die General-Registratur der Zivilkammer gelangten und dort zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt mit älteren Verfahrensakten untermischt wurden; ein Tatbestand, der dadurch erhärtet wird, daß 12 Büschel aus dem bisher unverzeichneten Bestand herausgelöst werden mussten, da es sich um Verzeichnisse der Generalia in Pupillen- und Ehesachen, vorwiegend aber um Verfahrensakten in Familienstiftungs- und Fideikommißangelegenheiten handelt. Von den übriggebliebenen Archivalien der älteren Registratur verdienen die Akten betreffend reichskammergerichtliche Akten zu Wetzlar von 1824 (Bü 6) sowie betreffend den Dienstverkehr mit ausländischen Behörden von 1856/57 (Bü 3) besondere Beachtung; letztere insofern, als die dort enthaltenen interessanten Übersichten noch den Behördenstand vor Abtretung der Lombardei (1859) und Venetiens (1866) widerspiegeln. Die hier vorliegenden Akten des Zeitraumes nach 1900 sind im wesentlichen Personalakten die aber - wie die Aktenzeichen andeuten - nicht zentral sondern innerhalb des neuen Registraturschemas nach Lokalpertinenzen - in diesem Falle (Amts-)Gerichtsbezirken - geführt wurden. Eigenartigerweise entgingen Einzelfallakten in Disziplinarsachen des Zeitraumes 1823-1876 (Bü 23) späterer Kassation. Nachdem aber im Jahre 1876 ein chronologisches Verzeichnis der Disziplinarstrafen (Bü 24) angelegt worden war, schien das zur Überlieferungssicherung zu genügen. Die Tatsache, dass ein Einzelfall (in Teilen) überliefert blieb, ist nur dem Umstande zu danken, dass das entsprechende Schriftstück (Bü 25) vor dem hinteren Einbanddeckel des sog. "Straf-Buches" (Bü 24) eingelegt war. Die Akten dürften kurz vor oder bald nach dem Kriege im Staatsarchiv Ludwigsburg eingekommen sein. Ansätze zu einer provisorischen Verzeichnung und Provenienzentrennung in diesem Zeitraum sind jedenfalls erkennbar. Aus dem Bestande - bisher nicht gezählte Büschel in drei Aktenbunden - wurden 12 Büschel herausgelöst, die in den Bestand E 338 (Kreisgerichtshof/Landgericht Ellwangen, Pupillensenat bzw. nichtstreitige Rechtssachen) einzugliedern sind. Aus dem verbliebenen größeren Teil wurden 25 Büschel (z.T. neu) gebildet, geordnet und im Februar/März 1995 verzeichnet. Aus Bestand E 337 III wurden bislang unerschlossene Personalakten von Referendaren, Amtsrichtern und Justizbeamten im Landgerichtsbezirk im Herbst 2015 ausgegliedert und diesem Bestand zugeteilt (Bü 26-37).

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 120 Bü 4 · Akt(e) · 1901-1914
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

            1901-1914, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 120 Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg (1865-1925)

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 23-24 Nr. 267 · Akt(e) · (1914) 1927-1936
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

            Enthält auch: Schlachtvieh- und Fleischbeschauungsgesetz vom 3. Juni 1900 Darin: Staatsanzeiger für Württemberg vom 28. Januar 1931; Zeitungsbeilage "Landwirtschaft und Kolonialwesen" vom 18. Juli 1914; Amtsblatt des preußischen Tierärztekammerausschusses und der preußischen Tierärztekammern vom 15. Dezember 1929; Amtsblatt des württembergischen Innenministeriums vom 9. Oktober 1930