Bergbau
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Findhilfsmittel: Findbuch von 1992 (online recherchierbar) Registraturbildner: Als Vorläufer der späteren Handelskammer Halle ist der ursprünglich nur für den Bau eines Packhofes 1833 gegründete Verein für den Halleschen Handel anzusehen. Auf Grund von Vorschlägen dieses Vereins und seines Vorstehers Ludwig Wucherer wurde durch Edikt vom 18. Oktober 1844 eine Handelskammer "für die Stadt Halle und die Saale-Örter" errichtet. Ihr Bezirk umfasste anfangs die Städte Halle, Wettin und Alsleben sowie die Landgemeinden Kröllwitz, Rothenburg (Saale) und Salzmünde. 1856 kam Eilenburg hinzu, 1873 schlossen sich die Kreise Bitterfeld, Delitzsch (ohne Stadt Delitzsch), Querfurt, Merseburg, Naumburg, Weißenfels, Zeitz, der Saalkreis, der Mansfelder See- und Gebirgskreis (ohne die ehemalige Gerichtskommission Ermsleben) an. 1881 folgten die Stadt Delitzsch, 1894 der Kreis Eckartsberga, 1895 die Kreise Liebenwerda und Torgau, endlich 1920 der Kreis Schweinitz. Damit umfasste die Industrie- und Handelskammer Halle den gesamten Regierungsbezirk Merseburg ohne den Kreis Sangerhausen, der zum Kammerbezirk Nordhausen gehörte, und die ehemalige Gerichtskommission Ermsleben (Mansfelder Gebirgskreis) mit der Stadt Ermsleben und den Landgemeinden Endorf, Meisdorf, Neuplatendorf, Pansfelde, Sinsleben und Wieserode, die dem Kammerbezirk Halberstadt zugeteilt waren. Bei der Gründung bestand die Handelskammer aus 9 Mitgliedern, seit 1897 umfasste sie 54 Mitglieder, die in den Fachgruppen Industrie, Bergbau, Großhandel und Einzelhandel in 7 Wahlkreisen gewählt wurden. Im Jahre 1936 wurde für das Gebiet der Industrie- und Handelskammern Halle, Halberstadt, Magdeburg und Dessau, d.h. für den Freistaat Anhalt, die Regierungsbezirke Magdeburg und Merseburg und den braunschweigischen Landesteil Calvörde die Wirtschaftskammer Mittelelbe geschaffen, die für ihren Bezirk die genannten Kammern zusammenfasste und auf der mittleren Ebene der Reichswirtschaftskammer entsprach. Nachdem die Anordnung vom 16. Dezember 1942 die Errichtung der Gauwirtschaftskammer Halle-Merseburg bestimmt hatte, wurden die Industrie- und Handelskammer Halle und die Wirtschaftskammer Mittelelbe mit Wirkung vom 31. Dezember 1942 aufgelöst. Auch die Rechte und Pflichten der Wirtschaftskammer Mittelelbe gingen - soweit diese den Bezirk der bisherigen Industrie- und Handelskammer Halle betrafen, zum 1. Januar 1943 auf die Gauwirtschaftskammer Halle-Merseburg über. Nach dem Ende des Krieges wurde die Kompetenz der Industrie- und Handelskammer Halle auf die neugegründete Provinz Sachsen ausgedehnt, bis durch Verordnung des Präsidiums der Provinz Sachsen vom 20. April 1946 die Industrie- und Handelskammer der Provinz Sachsen (ab. 3. Dezember 1946: Sachsen-Anhalt) gebildet wurde. Bestandsinformationen: Die bei der Industrie- und Handelskammer Halle erwachsenen Akten sind vermutlich Ende des 19. Jahrhunderts einer umfangreichen Kassation unterzogen worden, von der nur jene Aktenbände verschont blieben, die für die laufende Geschäftsführung damals noch benötigt wurden. Dieser ältere Teil des Bestandes gelangte mit den später entstandenen Akten zwischen 1953 und 1958 in drei Ablieferungen an die Außenstelle Merseburg des Staatsarchivs. Im Jahre 1968 wurde dieser Teil der Bestandes nach Magdeburg überführt und hinsichtlich der Verzeichnungsangaben ergänzt; 1969 wurde schließlich der Rest des Bestandes vom Staatsarchiv Magdeburg übernommen, verzeichnet und in den bereits vorhandenen Bestand eingeordnet. Bei der Bearbeitung von Unterlagen der Industrie- und Handelskammer des Bezirkes Halle in den 1990er Jahren konnte noch weiteres Schriftgut aus der Zeit vor 1945 ermittelt und dem Bestand zugeordnet werden. Zusatzinformationen: Zu den Prüfungsunterlagen der einzelnen Gewerbe (8.6.) liegt ein maschinenschriftliches Findbuch vor. Literatur: Das Handelskammergebäude zu Halle a. d. Saale. Denkschrift zur Einweihung am 12. Mai 1902.- W. Hoffmann, die Handelskammer zu Halle. Denkschrift zum 75jährigen Bestehen der Handelskammer, Halle 1902.- Die Industrie- und Handelskammer zu Halle, hrsg. von der Geschäftsführung, Leipzig 1937.- Dalchow, Irmtraud, Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau: 150 Jahre Kammergeschichte in Mitteldeutschland 1844 - 1994. Festschrift der IHK Halle-Dessau zum 150jährigen Jubiläum, Halle 1995.
Einleitung Die Wohlfahrtspflege definiert sich als eine planmäßige zum Nutzen der Allgemeinheit und nicht als Gewinnunternehmung ausgeübte Sorge für Notleidende oder Gefährdete. Sie kann sich vorbeugend bzw. abhelfend auf das gesundheitliche, sittliche oder wirtschaftliche Wohl erstrecken. Fürsorge muss dabei von Wohlfahrtspflege unterschieden werden (Fürsorge wird "gewährt", Wohlfahrtspflege wird "ausgeübt"), da die Fürsorge einzelne Maßnahmen der Wohlfahrtspflege behandelt. Die Eckpunkte der Wohlfahrtspflege bilden (a) Gesundheitsfürsorge, (b) berufliche Fürsorge mit der Schwerbeschädigtenfürsorge und (c) Jugendwohlfahrt als auch - sofern nicht durch die Gesundheitsfürsorge abgedeckt - Säuglingsfürsorge, Mutter- und Kleinkinderschutz, Schulkinderfürsorge, Fürsorge für schwächliche und kränkliche Kinder und Gefährdetenfürsorge. Darüber hinaus beinhaltet sie (d) Wohnungsfürsorge und (e) Volksbildungswesen sowie, um die Not des Einzelnen zu steuern und ergänzend einzutreten, falls andere Arten der Wohlfahrtspflege nicht greifen, (f) die öffentliche, allgemeine und besondere Fürsorge. Der Begriff der "Wohlfahrts-polizei", der sich auf die vorbeugende Tätigkeit der Polizei bezieht, beweist die seit jeher bestehende Verbindung der Wohlfahrtspflege mit der öffentlichen Verwaltung. Die entscheidende Veränderung hin zur modernen staatlichen Wohlfahrtspflege vollzog sich über den durch die Industrialisierung bedingten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Wandel, der neue soziale Sicherungssysteme für die sich entwickelnde Klasse der freien Lohnarbeiter und ihrer Angehörigen erforderlich machte. Seit seiner Arbeitsaufnahme verstand das durch Publikandum "die veränderte Verfassung der obersten Staatsbehörden" vom 16. Dezember 1808 begründete Ministerium des Innern als sein Arbeitsgebiet die gesamte innere Landesverwaltung im weitesten Sinne. Abgesehen von Finanzen, Militär und Justiz subsumierte sich darunter die allgemeine Polizei, die Gewerbepolizei, die Sektion für Kultus und öffentlichen Unterricht, die allgemeine Gesetzgebung, die Medizinalsachen und die Angelegenheiten bezüglich Bergbau, Münze, Salzfabrikation und Porzellan-Manufaktur, woraus die Abteilungen A - allgemeine Polizei, B - Handel und Gewerbe, C - Kultus und öffentlicher Unterricht sowie D - Postwesen (seit 03. Juni 1814 als Generalpostamt dem Staatskanzler unterstellt) hervorgingen. Je nach ihrer Besonderheit war die Wohlfahrtspflege den verschiedenen Abteilungen unterstellt. Als mit der Kabinetts-Ordre vom 03. November 1817 das Ministerium für den Kultus und Unterricht und das Medizinalwesen sowie am 17. April 1848 durch Allerhöchsten Erlass das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten entstanden, wechselten in deren Ressorts auch einzelne Fürsorgemaßnahmen. So erhielt das "Handelsministerium" die Aufsicht über die Berufs- und Wohnungsfürsorge und das "Kultus-ministerium" die Gesundheitsfürsorge sowie das Volksschulwesen. Beim Ministerium des Innern verblieben somit die Jugendwohlfahrt mit den Bereichen, die nicht der Gesundheitsfürsorge unterstellt waren, sowie die öffentliche (besondere) Fürsorge. Die Jugendwohlfahrt beinhaltet alle Maßnahmen, um Jugendliche (von Geburt bis Volljährigkeit) physisch, psychisch und sozial zu stärken. Dazu zählen auch die Gesundheitsfürsorge sowie Vormundschaft und Schutz der Pflegekinder. Die Beschäftigung mit gesunden Jugendlichen versteht sich als Jugendpflege. Die Aktivitäten gegenüber der gefährdeten und verwahrlosten Jugend werden durch die Jugendfürsorge wahrgenommen, welche zugleich den Hauptgegenstand der hier verzeichneten Überlieferung bildet. Bis zum I. Weltkrieg waren nur das Vormundschafts-wesen und die Fürsorgeerziehung gesetzlich geregelt. Mit dem Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 09. Juli 1922 wurden einheitliche Grundlagen für die öffentlichen Jugendwohlfahrtsstellen geschaffen. So erhielten die neu geschaffenen Jugendämter zudem die Funktion sowohl einer Oberaufsicht über die private Tätigkeit auf diesem Gebiet als auch eines Verbindungsgliedes zwischen den privaten Organisationen und der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Zuvor wurde bereits am 01. November 1919 das Ministerium für Volkswohlfahrt errichtet, das diejenigen Zuständig-keiten, die im Laufe des 19. Jahrhunderts auf die einzelnen Ministerien aufgeteilt wurden, wieder zusammenfasste. Dies änderte sich wiederum mit der Auflösung dieser Behörde am 01. Dezember 1932, deren Aufgaben durch das Preußische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit übernommen wurden. Allerdings fielen die vor Gründung des Ministeriums für Volkswohlfahrt bereits im Geschäftsbereich vom Ministerium des Innern liegenden Angelegenheiten an dieses zurück. Dennoch war die hier erschlossene Überlieferung Teil des Bestandes I. HA Rep. 191 Ministerium für Volkswohlfahrt, der aus Abgaben an das Preußische Geheime Staatsarchiv der Jahre 1931 bis 1938 stammt, während des II. Weltkrieges neben anderem Archivgut zur Auslagerung kam und nach seiner Bergung in das Zentrale Staatsarchiv der Deutschen Demokratischen Republik - Zweigstelle Merseburg - gelangte. Im Zuge einer Neubearbeitung wurde 1977/78 dort die Auflösung des Bestandes beschlossen. Abgesehen von der Überlieferung des Preußischen Staatskommissars für die Regelung der Wohlfahrtspflege ging das Aktenmaterial wieder in die schriftliche Überlieferung derjenigen Ministerialbehörden über, die bereits vor Gründung bzw. nach Auflösung des Ministeriums für Volkswohlfahrt mit diesen Aufgaben betraut waren. Ein Jahrzehnt nach Rückführung der Bestände 1993/94 in das GStA PK wurden nun die noch unbearbeiteten Materialien des Ministeriums für Volkswohlfahrt, die in die Zuständigkeit des Innenministeriums fielen, geordnet und verzeichnet. Allerdings wurde darauf verzichtet (im Gegensatz zum Kultusministerium, Ministerium für Handel und Gewerbe sowie Finanz-ministerium), die Unterlagen direkt in einzelne Aktengruppen einzugliedern. Vielmehr wurde der Teilbestand als solcher belassen. Er enthält neben seinem Schwerpunkt Jugendwohlfahrt mit den Regelungen zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, der Fürsorgeerziehung mit Fürsorgepersonal oder den Erziehungsanstalten und -vereinen auch Unterlagen zu den Wohlfahrtsämtern, in deren Aufgabenbereich jedoch nicht nur die Jugendämter fielen, sondern beispielsweise auch die Beihilfen für Kleinrentner. Eine Erweiterung seiner Kompetenz erfuhr das Ministerium hinsicht-lich der neu festgelegten Grenzen des Preußischen Staates durch den Versailler Vertrag, indem nun auch die betroffenen Gebiete der einzelnen Landesteile unterstützt wurden. Der Bestand beinhaltet Archivalien aus dem Zeitraum von 1806 bis 1936 und weist einen Umfang von ca. 31 lfd. m auf. Bestell- und Zitierweise: Die hier verzeichneten Archivalien werden im Außenmagazin Westhafen verwahrt. Daher sind die gelben Bestellscheine zu benutzen, und es müssen aus betriebstechnischen Gründen Wartezeiten bei der Bereitstellung in Kauf genommen werden. Die Archivalien sind wie folgt - zu bestellen: I. HA Rep. 77 B, Nr. - zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 77 B Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt, Nr. Letzte vergebene Nummer: Handhabung des Findhilfsmittels Grundsätzlich ist das Findbuch innerhalb der Klassifikationsgruppen nach den Bestellnummern geordnet. In einigen Gruppen - vor allem in denen unter dem Klassifikationspunkt "Einzelne Erziehungsanstalten und -vereine in Preußen und anderen Gebieten" - kommt es jedoch zu Springnummern, weil aus Gründen der Übersichtlichkeit zusätzlich eine Ordnung nach Ortsnamen bzw. Provinzen oder aber auch nach der Datierung vorgenommen wurde. Verweis auf andere Bestände des GStA PK zu diesem Themenkomplex: 1) I. HA Rep. 76 Kultusministerium + VII neu - Volksschulwesen (jeweils "A" in den einzelnen Sektionen) + VIII B - jüngere Medizinalregistratur, Sekt. 19 - Soziale Ausbildung 2) I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern + Tit. 421 - Schul- und Erziehungs-Polizei + Tit. 423 - Sicherheitspolizei, Gen. (hier v. a.: Kinder- u. Mädchenhandel) + Tit. 491 - Gefangenen-(Straf- u. Besserungs-)Anstalten + Tit. 924 - Jugendpflege + Abt. I, Sekt. 19 - Sozialpolitik und Versicherungen, Privatgesellschaften + Abt. II, Sekt. 27 - Privatgesellschaften und Vereine + Abt. IV, Sekt. 9 - Wohltätigkeits- u. Besserungsanstalten + Abt. Ost-West (hier: Unterstützung der Grenzgebiete) 3) I. HA Rep. 84a Justizministerium + 6.2.0 [D] - Fürsorgewesen im Allgemeinen ([D]: Dahlemer Bestandteil) + 6.2.1 [D] - Jugendwohlfahrt + 9.1.4 [D] - Ausführung des Versailler Friedensvertrages + C 6.4.2 [M] - Fürsorgeerziehung ([M]: Merseburger Bestandteil) 4) I. HA Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode + 5.6 - Wohlfahrtsvereine u. -anstalten, Stiftungen + 9.4.3.2.8 - Fürsorgeerziehung 5) I. HA Rep. 151 Finanzministerium + I 4 [D] - Volkswohlfahrt (hier v. a.: 4.1 - Jugendwohlfahrt und Fürsorgeerziehung) + I B 38 [D] - Jugendpflege + I A, 7.2 [M] - Auswirkungen des Friedensvertrages von Versailles + I C, 7.3 [M] - Erziehung (vereinzelt) + I C, 8.7.1 [M] - Volkswohlfahrt. Allgemein 6) I. HA Rep. 169 D Preußischer Landtag + X e - Kinder- u. Jugendpflege 7) I. HA Rep. 191 Der Preußische Staatskommissar für die Regelung der Wohlfahrtspflege Literaturauswahl: - Binder, Thomas: Realisierung archivischer Kernaufgaben am Beispiel der Überlieferung "Ministerium des Innern, Volkswohlfahrt" aus dem GStA PK. Berlin, Diplomarbeit an der FH Potsdam 2006. - v. Bitter, Rudolf: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Berlin, W. de Gruyter 19283. Hier: Artikel "Jugendwohlfahrt" und "Wohlfahrtspflege". - Blum-Geenen, Sabine: Fürsorgeerziehung in der Rheinprovinz von 1871 bis 1933. Köln, Rheinland-Verlag 1997. - Henne-Am Rhyn, Otto [Red.]: Ritter’s geographisch-statistisches Lexikon [ ]. Leipzig, Otto Wigand 1874. Hierauf begründen sich die Angaben zu den Ortsnamen. - Marcus, Paul: Das Preußische Ministerium für Volkswohlfahrt (1919 - 1932). Vorgeschichte, Geschäftskreis, Tätigkeit und Auflösung sowie seine Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. In: Generaldirektion der Staatl. Archive Bayerns [Hrsg.]: Archivalische Zeitschrift, 83. Bd., S. 93 - 137. Köln, Weimar, Wien, Böhlau 2000. Berlin, im Juni 2005 T. Binder M. A. (Archivangestellter) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Enthält: Stützungsgesuch der Fa. Rudolf Mosse Stiftung GmbH, Berlin, 1933 Unterstützung der Kreditwünsche der Brennabor-Werke AG, Brandenburg durch den Reichswehrminister, 1933 Störung der Heilquellen im preußischen Staatsbad Bad Ems durch den Bergbau der Gewerkschaft Merkur (Tochter der Stollberg AG), 1934 Kreditgesuch des Reichsausschusses für Fremdenverkehr zugunsten der Fa. Hans Baedecker, Leipzig, 1934 Versorgung der deutschen Industrie mit Glimmer im Interesse des Reichsluftfahrtministeriums und des Heereswaffenamts.- Ablehnung der Unterstützung für die Fa. Uluguru Mica Comp. Limited, Berlin, für den Abbau der Grube Uluguru in Tanganjika (Deutsch-Ostafrika), 1934 Projekt einer Ansiedlung der Gablonzer Glas- und Schmuckindustrie in der Oberlausitz, 1938 Errichtung von Gesellschaften zur Herstellung von Uhrensteinen unter dem Aspekt der Rüstung vornehmlich im Gebiet von Idar-Oberstein (Projekt des Reichsamts für Wirtschaftsausbau), 1940