Berlin

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        Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
        BArch, R 61 · Bestand · 1927-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...

        Archivalie - Akte
        I/MV 0730 · Akt(e) · 1899-01-01 - 1904-12-31
        Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

        description: Enthält:AnfangVNr: E 2/1904; EndeVNr: E 696/1904; u.a.: Zusammenarbeit mit dem Botanischen Museum, Bl. 266, dem Naturkundemuseum, Bl. 44, 254, 266, dem Dt. Kolonialmuseum, Bl. 165, und dem Zeughaus, Berlin, (1904), Bl. 156.- Abgabe und Tausch von Doubletten mit den Museen für Völkerkunde, Lübeck, Bl. 83, 123 ff., und Stuttgart, (1904), Bl. 225 f., 238, 247.- Zusammenarbeit mit dem Museumsverein, Essen, (1904), Bl. 271.- Zusammenarbeit mit den Gouverneuren von DOA, (1903), Bl. 23, und Togo, (1904), Bl. 248.- Zusammenarbeit mit einem Missionar, (1904), Bl. 110 ff., und den Weißen Vätern, (1903), Bl. 80 ff., 272 ff.- Hutter: "Kostenanschlag No. I eine wissenschaftliche (ethnographische) Forschungsreise im westlichen Sudan ...", Bl. 47 ff., "Kostenanschlag No. II ...", (1903), Bl. 55 f.- Krieger: Bericht aus Moschi, (1903), Bl. 71.- von Luschan: Bemerkung zum provisorischen Magazin in Dahlem, Bl. 79, Befürwortung des Roten Adlerordens für Kandt, Bl. 91, Bedeutung der Ethnographie in Zusammenhang mit dem Krieg in DSW, (1904), Bl. 138.- van Eyndhoven: "Untersuchung von 2 Proben Asphalt aus Aegypten.", (1904), Bl. 88 f.- Rehse: "Eheschliessung." bei den Muziba, (1904), Bl. 93 f.- Ruamugara: "Geschichte von Kiziba.", (1904), Abschr., Bl. 94 f.- Gruner: Bericht über die Folgen der Umwandlung von Misahöhe in ein Beziksamt, Bl. 97, "Beschreibung des erbeuteten Fetisch-Vogels in Tzugbedye - davango ...", (1904), Bl. 99.- AA: Verfügung zum Abrechnungsmodus zwischen dem MV und dem Gouvernement von DOA, (1904), Bl. 100.- von Pückler: Verwendung von Haussa-Lanzen, (1904), Abschr., Bl. 106.- Frobenius: "Entwurf einer Reise in das nördliche Deutsch-Südwestafrika (Grenzgebiet zwischen den englischen und portugiesischen Besitzungen).", (1904), Bl. 139 ff.- von Stefenelli: Bericht über Yu-Yu-Bräuche, (1904), Bl. 167 ff.- Langheld: wegen des Krieges keine Sammelmöglichkeit, (1904), Bl. 171.- von Stein: "Katalog der ethnographischen Sammlungen aus den Jahren 1899-1904.", (1904), Bl. 195 ff.- Ankermann: "Bericht über die Besichtigung der Sammlung des Frhr. v. Stein in Darmstadt.", (1904), Bl. 215.- Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen für die Slg. von Stein, (1904), Bl. 224.- Schmidt: "Liste über die Photographieen aus dem Atakpame Bezirk Togo.", (1904), Bl. 288 f.- Mischlich: Bericht über Fetisch-Hüte, (1904), Bl. 291.

        Archivalie - Akte
        I/MV 0719 · Akt(e) · 1895-01-01 - 1903-12-31
        Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

        description: Enthält:AnfangVNr: E 1/1891; EndeVNr: E 731/1898; u.a.: Zusammenarbeit mit dem Botanischen Museum, Bl. 67 f., und dem Naturkundemuseum, Berlin, (1898), Bl. 65.- Tausch von Doubletten mit der Zeughaus-Verwaltung, Berlin, Bl. 3 f., 10 ff., und den Museen in Philadelphia, (1898), Bl. 15, 101.- Zusammenarbeit mit der Kgl. geologischen Landesanstalt, Bl. 95, und der BGAEU, Berlin, (1898),Bl. 78.- Zusammenarbeit mit Missionaren, (1898), Bl. 134, 297.- von Luschan: Bitte an Zintgraff um Entscheidung über den Nachlaß seines Sohnes Eugen Zintgraff., Bl. 34 f., Erwerbung von Benin-Bronzen, (1898), Bl. 86, 88, 114.- von Zech: Probleme beim Photographieren, (1898), Bl. 42.- Zenker: Bericht über Krieg gegen die Buly und Weihnachten in den Tropen, (1898), Bl. 44 f.- Hintz: Bericht über Wohn- und Grabhöhlen auf Teneriffa, (1898), Bl. 46.- Schenkung eines Baumwollstoffs vom Rikwa-See, (1898), Bl. 51.- Schenkung von Leihgaben der Südafrikanischen Republik aus der Transvaal-Ausstellung, Berlin, (1898), Bl. 79 f.- Ohnefalsch-Richter: "Führer durch die Ausstellungshalle. Sammlungen aus den Gold- und Diamantenfeldern der beiden Burenrepubliken Transvaal und Oranjefreistaat.", (1897), Druckschr., Bl. 81 ff.- Cornau: Bericht über Zahndeformierungen bei den Bali, (1898), Bl. 104.- Fies: Bericht über den Hut einer Fetischpriesterin aus Togo, (1898), Bl. 111 ff.- Hesselbarth: Lebenslauf, (1898), Bl. 120.- Eingang der Slg. Kersting In: Vossische Ztg. : 1898-06-22, Bl. 127.- Fülleborn: Bericht über seine ethnologische Tätigkeit, (1898), Bl. 128 ff.- Stierling: Angebot von Schädeln, Leihgabe des Schädels von Sultan Mpangire, (1898), Bl. 158 ff.- Schoeller: Schenkung seiner Slg. und Ausstellung im Lichthof, (1898), Bl. 204 ff.- "Ost-Afrika", [1898], Karte, Bl. 250.- South West Africa Company: Schenkung, (1898), Bl. 259 ff.- "Grundriss einer grossen Ondonga Werft. gezeichnet von M. Rautanen.", (1895), Skizze, Bl. 294.

        Archivalie - Vorgang
        E 91/1900 · Akt(e) · 1900-01-01 - 1900-12-31
        Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

        description: Enthält:Erwerbung: I/35/1900: III C 10646, Kriegsstandarte des Sultans von Yendi, erbeutet im Gefecht von Bombalaga (Togo), Schenkung Oberltnt. von Mahsow [verstorb.], überwiesen von der K.A. des Ausw. Amtes - Inhalt/Enthält: Überweisung der sog. Kriegsstandarte des Sultans von Yendi, die beim Gefecht von Bombalaga am 4. Dezember 1896 erbeutet wurde, durch das AA.- Notiz Luschans gegen Ansprüche der Zeughausverwaltung Berlin. -

        Ubisch, Edgar von
        BArch, RM 3/10349 · Akt(e) · Sept. 1914 - Nov. 1915
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Tätigkeit der Zentralstelle für Auslandsdienst (früher Zentralnachrichtenstelle bzw. Zentrale für Auslandsdienst), Sept. 1914 - Okt. 1915 Ein Dutzend englischer Sünden wider das Völkerrecht. Tatsachen und Feststellungen (Druck), o. Dat. Das Martyrium der evangelischen Missionare in Kamerun 1914 Berichte von Augenzeugen. Hrsg. von Pastor W. Stark (Druck), Berlin-Steglitz 1915

        Reichsmarineamt
        Auswärtiges Amt Berlin
        RMG 1.103 · Akt(e) · 1935-1942
        Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

        Korrespondenz u. Aktennotizen über Lage v. Missionsangehörigen in China u. Niederl. Indien; Namenslisten u. Nachrichten über Internierte; Schilderung d. Zustände auf Missionsstationen nach Chinesisch-Ja-panischem Krieg; Zeitungsartikel d. Journalisten Zentgraff gegen RMG, IN: „de Java-Bode“, Nr. 109, 110 + 112, Mai 1935; K. Helbig: Etwas über Atjeh u. das Alas-Tal, S.-Dr., Ostasiatische Rundschau, 3 S., 1940; Die Lage d. Deutsche in niederländ. u. engl. Besitzungen in Übersee, 7 Merkblätter, gedr., z.T. m. Abb. aus Internierungslagern, 1940-1942

        Rheinische Missionsgesellschaft
        Auswärtiges Amt (Bestand)
        BArch, R 901 · Bestand · 1867-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: 1867 interimistische Übernahme der außenpolitischen Aufgaben für den Norddeutschen Bund durch das preußische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten; am 1. Januar 1870 Gründung des Auswärtigen Amtes des Norddeutschen Bundes, 1871 des Deutschen Rei‧ches als nachgeordnete Behörde des Reichskanzlers mit den Hauptabteilungen Politik, Han‧delspolitik, Recht (ab 1885) und Nachrichten (ab 1915); bis 1918 zugleich auswärtige Ver‧tretung Preußens; 1919 Bestellung eines politisch verantwortlichen Reichsministers des Auswärtigen; 1920 umfangreiche Reorganisation in Regionalabteilungen und Übernahme kulturpolitischer Aufgaben, 1936 Auflösung der Regionalabteilungen, Wiedereinführung der Sachabteilungen Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das 1870 aus dem Königlich-preußischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten für den Norddeutschen Bund (seit 1867) hervorgegangene Auswärtige Amt erfuhr über die Bismarck-Zeit und das Wilhelminische Kaiserreich, die Weimarer Republik bis zum Ende der NS-Diktatur zahlreiche Reformierungen und Umstrukturierungen Die am Standort Berlin-Lichterfelde des Bundesarchivs verwalteten Unterlagen des Auswärtigen Amts für den Zeitraum 1867-1945 (sog. altes Amt) umfassen nur einen Bruchteil der Gesamtüberlieferung (ca. 1,6 Regalkilometer) aus dieser Zeit. Der größte Teil (ca. 18 Regalkilometer) der nach den Verlusten in der Endphase des Zweiten Weltkriegs noch übriggebliebenen Akten befindet sich heute im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts in Berlin. Den überwiegenden Teil der hiesigen Archivalien hatte das Politische Archiv vor allem aus Platzgründen in den 1920er Jahren im Potsdamer Reichsarchiv (v.a. Akten des Kaiserlichen Amts, der Handelspolitischen Abteilung und der Rechtsabteilung) deponiert. Gemeinsam mit anderen Beständen lagerte das Reichsarchiv auch diese Unterlagen in den Jahren 1944/45 zum Schutz vor dem Bombenhagel in die Salzbergwerksschächte bei Staßfurt (Sachsen-Anhalt) aus. Von der sowjetischen Besatzungsmacht konfisziert, gelangte der größte Teil der Materialien nach 1949 in mehreren Abgaben über das Ministerium für Staatssicherheit der DDR in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv der DDR, Bestandssignatur 09.01) und nach der Überwindung der deutschen staatlichen Teilung in die Zuständigkeit des Bundesarchivs. Restakten der Handelspolitischen - und der Rechtsabteilung (Abt. II und III, 1885-1920), die aus amtlichen Gründen im Politischen Archiv des AA verblieben und nach der Beschlagnahme durch die britische Besatzungsmacht letztlich nach England verbracht worden waren, hat das damalige Bundesarchiv nach ihrer Rückgabe an die Bundesrepublik (1957) im Oktober 1962 unter der Bestandssignatur R 85 verzeichnet. Ca. 350 Akteneinheiten befinden sich derzeit noch im "Sonderarchiv" beim Russischen Staatlichen Militärarchiv in Moskau unter der ("Fonds")Bestandsnummer 1357. Sie sind dort in 3 Findbüchern beschrieben (Weitere Informationen und Kontakt siehe unter www.sonderarchiv.de). Für die laufende Tätigkeit des Auswärtigen Amts wichtige Dokumente und Akten hat das Bundesarchiv dem Politischen Archiv des AA in Berlin (Auswärtiges Amt, Politisches Archiv, 10117 Berlin; Tel.: +49 (0) 30/5000-3948) ausgeliehen. Sie können nur dort benutzt und ausgewertet werden (entsprechende Hinweise befinden sich im jeweiligen Findbuch). Archivische Bewertung und Bearbeitung Die erste archivische Neubearbeitung der Aktenbände erfolgte Ende der 50er Jahre im damaligen Deutschen Zentralarchiv. Sie waren ursprünglich in insgesamt 44 Findbüchern aus dem Reichsarchiv beschrieben Die seinerzeit im Potsdamer DZA erfassten Aktentitel der Verzeichnungseinheiten wurden mittels eines Retrokonversionsverfahrens in die Datenbank des Bundesarchivs integriert. Bei der Bearbeitung der Datensätze wurden zahlreiche Korrekturen bei den Aktentiteln und den Laufzeiten vorgenommen. Dabei konnten nicht immer die gegenwärtig gültigen archivischen Regeln zur Anwendung gelangen. Unter Beibehaltung der vorgelegenen Klassifikation, die sich überwiegend nicht mehr an der Organisationsstruktur des AA orientierte, wurden nach Bedarf Serien bzw. Bandreihen gebildet, wobei auch zahlreiche untergeordnete Bandfolgen in Serien entstanden. Teilweise wurden die vorgefundene sachliche Gliederung erweitert und mit modernen Begrifflichkeiten ergänzt (z. B. Rechtsabteilung). Die Potsdamer Überlieferung wurde mit der im alten Bundesarchiv Koblenz vorhandenen zusammengeführt (alte Findbücher zum Bestand R 85, Rechtsabteilung und Handelspolitische Abteilung). Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte Büro des Reichsaußenministers 1928-1943: Ministerbüro und persönlicher Stab 1928-1944, Persönliches Pressearchiv des Ministers 1934-1943 Personal- und Verwaltungsabteilung (einschl. Protokoll) 1876-1944 [ausgeliehen an Politisches Archiv AA] Handelspolitische Abteilung 1869-1920: Ausstellungswesen 1875-1920, Dienstsachen 1885-1914, Eisenbahnen 1866-1915, Fischerei 1903-1913, Handel, Generalia 1884-1921, Handel, Länder 1868-1920 , Fremder Handel 1867-1922 , Handel und Schifffahrt, Generalia 1862-1906 , Handel und Schifffahrt, Länder 1858-1909 , Landwirtschaft 1868-1920, Literatur 1847-1917 , Marine 1853-1913 , Maß- und Gewichtswesen 1911-1920, Medizinalwesen 1868-1913, Münzwesen 1871-1913, Schifffahrt, Generalia 1887-1914, Binnenschifffahrt, Länder 1907-1913 , Schifffahrt, Länder 1844-1913, Flußschifffahrt 1869-1913 , Telegrafenwesen 1866-1913, Verkehrswesen 1890-1920, Versicherungswesen 1895-1920, Volkswirtschaft, Generalia 1887-1920, Volkswirtschaft, Länder 1881-1920, Wasserwirtschaft 1907-1913, Zoll und Steuer, Allgemeines 1910-1919, Zoll und Steuer, Länder 1902-1920 Handelspolitische Abteilung 1936-1945: Ausstellungswesen 1936-1943, Auswanderungswesen 1937-1943, Eisenbahnwesen 1921-1943, Finanzwesen 1936-1943, Fischereiwesen 1936-1943, Geschäftsgang 1937-1943, Gesundheitswesen 1937-1942, Handel 1936-1945, Industrie, Technik, Gewerbe 1936-1943, Innere Verwaltung der Länder 1936-1943, Kraftfahrwesen 1936-1942 , Landwirtschaft 1936-1943 , Politik 1941-1942, Post-, Telegraphen- und Fernsprechwesen 1936-1943, Rechtswesen 1936-1942, Rohstoffe und Waren 1936-1943, Schifffahrtswesen 1936-1943, Sozialpolitik 1941-1942, Steuerwesen 1936-1943, Verkehrswesen 1936-1945, Veterinärwesen 1936-1942, Wege- und Straßenwesen 1936-1942, Wirtschaft 1936-1944, Zollwesen 1936-1945, Handel mit Kriegsgerät 1936-1944, Handakten 1920-1944, Telegrammkorrespondenz mit den deutschen Vertretungen, Dienststellen und Wirtschaftsunternehmen 1941-1943 Länderabteilung II und III (1920-1936) [ausgeliehen an Politisches Archiv AA] Rechtsabteilung 1858-1945: Auswanderung, Allgemein 1868-1932, Staatsangehörigkeit und Liquidation 1928-1944, Auswanderung, Länder 1858-1932, Völkerrechtliche Differenzen 1867-1920, Geistliche, Schul- und Stiftsachen 1867-1933, Grenzsachen 1862-1944, Handakten 1900-1926, Innere Verwaltung einzelner Länder 1862-1940, Interzessionen 1871-1932 , Kunst und Wissenschaft 1865-1914, Mediatisierte 1866-1913, Militaria 1869-1942, Nachrichten 1869-1936, Neutralität 1854-1918, Passangelegenheiten 1816-1932, Polizeisachen 1865-1937, Postsachen 1829-1932, Presse 1861-1931, Rechtssachen, Allgemeines 1836-1944, Rechtssachen, Länder Außereuropa 1869-1936, Rechtssachen Länder Europa 1869-1936, Völkerrecht 1941-1945, Zustellung von Urkunden und Verfügungen 1937-1945 Nachrichten- und Presseabteilung 1915-1945: Allgemeines 1915-1938, Krieg 1914-1921, Kolonien 1915-1920, Staatsoberhaupt 1910-1919, Parlamente 1910-1921, Länderparlamente 1917-1921, Reichsregierung 1916-1924, Revolution 1910-1921, Völkerbund 1918-1920, Parlamentarisierung und Demokratisierung 1918, Wahlrecht 1917-1918, Waffenstillstand und Frieden 1914-1923, Nachrichten über einzelne Länder 1918-1921, Nachrichtenmaterial 1914-1921, Geschäftsakten der Presseabteilung 1939-1945, Deutsches Nachrichtenbüro 1940-1943, Abhördienst 1942-1943, Auslandsagenturen 1942-1945, Eigendienst 1942-1943, Nachrichtenmaterial 1933-1945 , Presseanlagen 1939-1944, Pressearchiv 1927-1945, Presseinformationsdienst 1936-1945, Ausländische Informationsorgane 1934-1945 Zentralstelle für Auslandsdienst 1912-1922: Dienst- und Geschäftsbetrieb 1914-1921, Personalangelegenheiten 1912-1921, Passangelegenheiten 1917-1920, Haushalts- und Kassensachen 1914-1922 , Beziehungen zu Institutionen und Einzelpersonen 1914-1920, Bibliotheken, Verlage, Buch- und Kunsthandlungen 1915-1920, Wirtschaftliche, politische und militärische Lage 1915-1920, Propaganda 1914-1921 Kulturpolitische Abteilung 1865-1945 Rundfunkpolitische Abteilung 1939-1945 Abteilung D (Deutschland) [Verbindungsstelle zur NSDAP] 1939-1943 Erschließungszustand: Akten der Personal- und Verwaltungsabteilung sowie der Länderabteilung wurden dem Politischen Archiv des AA als Dauerleihe zur dortigen Bestandsergänzung übergeben. Zitierweise: BArch, R 901/...

        Auswärtiges Amt
        Bank der deutschen Luftfahrt AG (Bestand)
        BArch, R 8121 · Bestand · 1933-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Die Bank der Deutschen Luftfahrt, auch Aero- oder Luftfahrtbank genannt, entstand durch die Umwandlung der Luftfahrtkontor GmbH in eine Aktiengesellschaft mit Gesellschafterbeschluss vom 6. Juli 1940. Gegenstand des Unternehmens laut Satzung von diesem Datum war "die Durchführung von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften, die mittelbar oder unmittelbar Zwecken der Luftfahrt dienen, ferner die Verwaltung und Überwachung von Unternehmen der Luftfahrt sowie die Durchführung all dieser Geschäfte auch im Treuhandverhältnis" [1]. Die Luftfahrtkontor GmbH war im Kontext der Übernahme des Junkers-Konzerns 1933/34 durch das Reichsluftfahrtministerium (RLM) gegründet worden und besaß 1938 die Zuständigkeit für die Verwaltung 1. der an Unternehmen der Luftfahrtindustrie verpachteten Anlagen in Reichsbesitz, 2. der Beteiligungen des Reichs an Unternehmen der Luftfahrtindustrie und 3. der Investitionskredite [2]. Im Zuge des sogenannten "Kapitalschnitts" zur Reform der Unternehmensfinanzierung wurden die bis dahin gewährten Investitionskredite in staatliche Beihilfen für Sonderabschreibungen umgewandelt und die Firmen angehalten, verstärkt eigene Mittel und Fremdkapital zur Investitionsfinanzierung einzusetzen. Dazu erachtete man sowohl im RLM als auch im Reichsfinanzministerium (RFM) die Einrichtung einer eigenen Geschäftsbank für die Luftfahrt als sinnvoll, die mit ihren Krediten den Anschub für das Engagement anderer Banken und sonstiger Geldgeber darstellen sollte und der alle Reichsbeteiligungen auf dem Gebiet der Luftfahrtindustrie und des Luftverkehrs zu übereignen waren. Am 9. Juni 1939 erhielt die Luftfahrtkontor GmbH vom Reichskommissar für das Kreditwesen die Zulassung als Bank und erwarb nach Kriegsbeginn rasch den Charakter einer "Universalbank der deutschen Luftfahrt" [3]. Neben den herkömmlichen Investitionskrediten vergab die Luftfahrtbank an die Luftfahrtrüstungsunternehmen - ähnlich wie die Deutsche Industriebank für die Lieferanten von Heer und Marine - seit Herbst 1939 mehr und mehr auch die vom Reichswirtschaftsministerium (RWM) bereitgestellten Kredithilfen für die Mobilisierung der Rüstungsproduktion (kurz: "Mobkredite") mit Reichsbürgschaft. Dies bedingte eine erhebliche Ausweitung des Kreditvolumens der Bank, was gemeinsam mit der deutlichen Erhöhung der verwalteten Beteiligungen und der Einlagen der Luftfahrtfirmen sowie der zunehmenden Betätigung an der Börse und am Geldmarkt zur Umbenennung in "Bank der Deutschen Luftfahrt" und Umwandlung in eine AG führte. Damit wurde dem Wunsch des Generalluftzeugmeisters Ernst Udet entsprochen, dass "die Eigenschaft des Unternehmens als Bank in der Firmenbezeichnung zum Ausdruck" kommen möge [4]. Die Bank der Deutschen Luftfahrt residierte wie ihre Vorgängerin Luftfahrtkontor zunächst in Berlin-Schöneberg, Am Park 12. In der Nacht vom 1. auf den 2. März 1943 brannte das Ge‧bäude nach einem alliierten Luftangriff vollständig aus, woraufhin die Bank ihre Geschäfts‧räume in das Zentrum von Berlin (Werderstr. 7) verlegen mußte. Infolge des Brandes scheint auch Aktenverlust zu beklagen gewesen zu sein [5]. Unzufrieden mit der nicht als standes‧gemäß erachteten Unterkunft, forcierte man seitens der Bank noch im Frühjahr 1944 die Bemühungen, das früher der jüdischen Firma Panofski & Co. gehörende Grundstück An der Stechbahn 1-4 käuflich zu erwerben, um dort einen großräumigen Neubau errichten zu kön‧nen, doch stieß man mit diesem Vorhaben beim RFM trotz der Parteinahme des Ministerial‧dirigenten im RLM Alois Cejka offenbar auf taube Ohren [6]. Auswärtige Vertretungen besaß die Bank der Deutschen Luftfahrt 1944 in München 15 (Bavariaring 47), Wien 1 (Reichsratstr. 1) und Budapest (IV. Szervita-tér 10) [7]. Im September 1941 übernahm die Aerobank rückwir‧kend zum 1. Juli 1941 das gesamte Aktienkapital der NV Hollandsche Buitenlandbank, die fortan als "Aero-Bank NV" mit Sitz in Den Haag und Amsterdam fungierte. Gleichzeitig erhielt man die Genehmigung zur Errichtung eines selbständigen Bankinstituts in Paris ("Aero-Bank, Paris"). Den beiden westlichen Filialen oblag die Finanzierung der in die Niederlande und nach Frankreich verlagerten Rüstungsaufträge; die Aero-Bank in Paris besaß zudem noch dadurch eine spezielle Bedeutung, daß sie in der französischen Hauptstadt die einzige unter deutschem Einfluß stehende Bank war [8]. Zur Bank der Deutschen Luftfahrt gehörten außerdem zwei große Tochtergesellschaften: Zum einen die im November 1943 durch Zu‧sammenschluss der Gesellschaft für Luftfahrtbedarf mbH (gegründet 1939 durch das RLM zur Steuerung von Ankauf und Verwaltung bzw. Verteilung von Ersatzteilen in der Luftfahrt‧industrie) mit der Deutschen Luftfahrt- und Handels-AG (Delhag) entstandene Luftfahrtbe‧darfs-AG in Berlin-Köpenick [9]; zum anderen die vom RLM zur Verwaltung der Pachtwerke errichtete Luftfahrtanlagen GmbH in Berlin-Steglitz mit ihrem Zweigunternehmen, der Luft‧fahrtanlagen Ost GmbH (Sitz Krakau, gegründet zur treuhänderischen Verwaltung der Luft‧fahrtunternehmen im "Generalgouvernement") [10]. Direktor der Bank der Deutschen Luft‧fahrt während des gesamten Zeitraums ihres Bestehens war Fritz Rudorf, nach dem Zweiten Weltkrieg u. a. Vorstandsmitglied der Dresdner Bank. Organisations- oder Aktenpläne der Bank der Deutschen Luftfahrt sind nicht überliefert, doch liegen im Bestand R 2 (Reichsfinanzministerium) eine Reihe von Geschäfts-, Vierteljahres-, Jahres- und Prüfungsberichten vor, aus denen die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in aller Deutlichkeit hervorgeht [11]. Zum Zeitpunkt der Gründung viert‧größtes deutsches Kreditinstitut, etablierte sich die Aerobank seit 1941 unangefochten an dritter Stelle hinter Deutscher und Dresdner Bank. Das Grundkapital, das bei der Gründung 70 Mio. RM betrug, wurde 1943 auf 150 Mio. RM erhöht; die Kundschaftseinlagen stiegen beispielsweise von 82,6 Mio. RM (verteilt auf 311 Konten) im März 1941 auf 272,7 Mio. RM (auf 419 Konten) ein Jahr später; die Beteiligungen erhöhten sich von 175 Mio. RM im März 1941 auf 856 Mio. RM im September 1944; das Kontingent der reichsverbürgten Kredite wuchs von 250 Mio. RM im Juni 1940 sukzessive auf 1,9 Mrd. RM im August 1944 an - bei der Deutschen Industriebank dagegen im selben Zeitraum "nur" von 500 auf 650 Mio. RM [12]. Wie erhofft zogen die "Anschub-Kredite" der Aerobank Kredite anderer Geldgeber nach sich. Die Produktion der Luftfahrtindustrie erfuhr bis 1944 eine Ausweitung beträchtlichen Ausma‧ßes und hatte wesentlichen Anteil am vermeintlichen deutschen "Rüstungswunder" während des Zweiten Weltkrieges [13]. Zunehmende Bedeutung bei den Geschäftsabschlüssen er‧langte die sogenannte Kriegsrisikoklausel, mit der den Firmen Kompensationen für einen unvorhergesehenen Auftragsrückgang für Anlagen, die während des Krieges auf Veranlas‧sung von Reichsbehörden zu errichten waren, eingeräumt wurden [14]. Eine erneute Reform der Auftragsfinanzierung ab dem Frühjahr 1943 unterbrach das Wachstum der Rüstungsproduk‧tion nicht: Fortan leistete das RLM keine Anzahlungen mehr, sondern überwies erst nach Fertigstellung eines Auftrages die volle, preisgeprüfte Summe. Zur Vorfinanzierung wurden daraufhin in noch verstärktem Maß Bankenkonsortien gebildet, innerhalb derer im Bereich der Luftfahrt nahezu ausschließlich der Aerobank die Federführung zufiel. Eine Ausnahme stellte lediglich die 1943 aus dem Zusammenschluss aller Heinkel-Unternehmen hervorge‧gangene Ernst Heinkel AG (EHAG) dar, wo die Commerzbank das Konsortium führte [15]. Das Geschäft der Bank der Deutschen Luftfahrt konzentrierte sich im Vergleich zu den ande‧ren Großbanken auf relativ wenige Kunden, unter denen als bedeutendste mit großem Ab‧stand die Junkers Flugzeug- und Motorenwerke, ferner die Arado-Flugzeugwerke und die Flugmotorenwerke Ostmark hervorzuheben sind. Erst im Jahr 1945 sank die Bereitschaft der Banken, an der Auftragsfinanzierung teilzunehmen, sichtbar. Die Bestrebungen der Aero‧bank, ihre Beteiligungen an Luftfahrtunternehmen noch zu veräußern, blieben ohne wesent‧lichen Erfolg. Immer mehr Firmen waren infolge der Zerstörungen ihrer Betriebe nicht mehr erreichbar oder zahlungsunfähig geworden. Zum 30. Juni 1945 wurde den letzten verbliebe‧nen Mitarbeitern der Bank der Deutschen Luftfahrt gekündigt. [1] BArch R 2/5550, Bl. 188. Siehe zum Umwandlungsprozeß auch R 2/5658. [2] BArch R 2/5550, Bl. 55. [3] Vgl. Budraß, Flugzeugindustrie und Luftrüstung, S. 498-503, das Zitat S. 500. [4] In einem Schreiben an den MinR im RFM Mayer vom 27. Jan. 1940, BArch R 2/5550, Bl. 131. [5] BArch R 8121/394 und 409. [6] BArch R 2/5551, Bl. 111ff. [7] BArch R 2/5656, Bl. 47. [8] BArch R 2/5551, Bl. 56f.; zur Geschäftsentwicklung der Auslandsinstitute siehe die Berichte und Bilanzen in R 8121/719 und 737 sowie R 2/5530-5536. [9] BArch R 8121/18, 19 und 484. [10] BArch R 8121/450-451 und 636; R 2/5490. [11] BArch R 2/5653-5657; siehe auch die Umwandlungsbilanz zum 1. April 1940 und die verschiedenen Vermerke des MinR/MinDirig im RFM Mayer zu den Geschäftsberichten in den genannten Akten und in R 2/5550-5551 sowie die Jahresabschlüsse 1941/42-1943/44 in R 2/5551a. Das Geschäftsjahr bei der Aerobank lief jeweils vom 1. April bis zum 31. März. [12] BArch R 2/5551, Bl. 57, 76 und 127; R 2/5653, Bl. 6f.; R 2/5655, Bl. 65; R 2/5656, Bl. 12. [13] Vgl. z. B. Blaich, Wirtschaft und Rüstung, S. 50-53 und S. 130f.; Boelcke, Stimulation und Verhalten von Unternehmen, S. 104; Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft Bd. 3, S. 163-175. [14] Vgl. Boelcke, Die Kosten von Hitlers Krieg, S. 129f.; Eichholtz, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft Bd. 2, S. 522. [15] Vgl. Budraß, Flugzeugindustrie und Luftrüstung, S. 760-765. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die über den Zweiten Weltkrieg hinaus erhalten gebliebenen Akten der Bank der Deutschen Luftfahrt AG sind 1970 vom Deutschen Wirtschaftsinstitut (Ost-)Berlin an das Deutsche Zen‧tralarchiv Potsdam übergeben worden und bildeten dort den Bestand 80 Ba 6. Im Zuge der Zusammenführung der Bestände des Bundesarchivs und des Zentralen Staatsarchivs der DDR nach der Wiedervereinigung erhielt der Bestand unter Übernahme der in Potsdam vor‧genommenen Zählung der einzelnen Aufbewahrungseinheiten die Bestandssignatur R 8121. Archivische Bewertung und Bearbeitung Bereits im Deutschen Wirtschaftsinstitut hatten die Firmenakten der Bank der Deutschen Luftfahrt vier- bis fünfstellige Nummern erhalten, die auf heute teilweise nicht mehr erhalte‧nen Aktenschwänzen angebracht worden waren. Lagen zu einer Firma mehrere Bände vor, waren abgeleitete Signaturen gebildet worden. Nach der Übernahme durch das Deutsche Zentralarchiv wurde der Bestand dort von August 1971 bis Juli 1972 auf Karteikarten erfasst, wobei die neue, mit 1 beginnende Signierung in ihrer - willkürlichen, jedenfalls nicht alpha‧betischen oder chronologischen - Reihenfolge im wesentlichen dem vorgefundenen Zustand entsprach, doch wurden nun auch mehrere Bände zu einem Geschäftskunden fortlaufend durchgezählt. Eine Kassation ist wegen des hohen inhaltlichen Werts damals wie auch spä‧ter nicht erfolgt. Die Karteikarten hat man alphabetisch sortiert; zur Anfertigung eines Find‧buchs ist es offenbar nie gekommen. Im Gegensatz zu den Personalakten der Bank, die nur vereinzelt vorliegen - mit einer auffäl‧ligen Häufung beim Anfangsbuchstaben W - und deshalb keinen eigenen Bestand bilden, scheinen die Akten der Firmenkunden vergleichsweise vollständig überliefert zu sein. Darauf deuten zumindest die dem Reichsfinanzministerium zur Verfügung gestellten und im Bestand R 2 verschiedentlich dokumentierten Listen der Beteiligungen der Aerobank hin: Zu beinahe allen dort aufgeführten Firmen befinden sich auch Akten im Bestand R 8121. Die Findkartei von 1971/72 bildete die Grundlage der jetzt vorliegenden Verzeichnung und Klassifikation, die mit dem BASYS-S-Programm des Bundesarchivs zur IT-gestützten Er‧schließung und Findbucherstellung im Herbst 2006 durchgeführt wurde. Dabei ging es in erster Linie um eine Anpassung zumal des Vokabulars an die aktuellen Erschließungsrichtli‧nien, um die Ausbügelung gravierender Fehler besonders bei der Titelbildung, die Ergän‧zung fehlender Laufzeiten, die behutsame Vereinheitlichung der seinerzeit sehr unterschied‧lich gewichteten Enthält-Vermerke und die Gruppierung zusammengehöriger Bände zu Se‧rien und Bandfolgen, die fast ausschließlich archivisch gebildet wurden. Zur Vereinfachung der Recherche wurden zudem gelegentliche Verweise auf weitere einschlägige Akten aus Bundesarchiv-Beständen eingerichtet. Die alphabetische Sortierung nach Firmennamen wurde als in diesem Fall einzig sinnvolle beibehalten; außerhalb dieser Klassifikationsgruppe stehen lediglich die überschaubaren Personalakten und die Unterlagen aus Auskunftei, Kre‧ditabteilung und Tochterinstituten der Bank der Deutschen Luftfahrt. Ortsnamen sind durch‧weg in der deutschen Form angegeben. Inhaltliche Charakterisierung: Den Großteil der Überlieferung bilden die Einzelfallakten zu den Firmenkunden der Bank der Deutschen Luftfahrt, die prinzipiell nach demselben Schema in 5 Rubriken untergliedert sind: 1. je nach Anfall Betriebsmittelkredite, Investitionskredite, Tilgungsdarlehen, Avalkredite (mit Kreditprotokollen); 2. Bilanzen inklusive Gewinn- und Verlustrechnungen, Zwischenbilanzen, Prüfungsberichten etc.; 3. Rechtsverhältnisse/Auskünfte (hier befinden sich die Handelsregi‧sterauszüge sowie die sehr oft von der Auskunftei W. Schimmelpfeng, teils auch von ande‧ren Auskunfteien, Groß- und regionalen Banken eingeholten Informationen über die Ent‧wicklung der Unternehmen und die Firmenleitungen, in den Enthält-Vermerken als "firmen‧geschichtlicher Abriss" notiert); 4. RLM, d. h. Korrespondenz mit dem Reichsluftfahrtministe‧rium über die Firma sowie Verträge zwischen dem Reich und der Firma; 5. erledigte Kredite. Vor diesen 5 Rubriken befindet sich meist eine eingeheftete Mappe mit allgemeiner Korre‧spondenz, etwa über die Änderung von Firmennamen, Verlagerungen u. ä., sowie Vermerken über Besprechungen, die bei umfangreichen Geschäftsbeziehungen aus dem Ordner her‧ausgenommen und als eigene Akte geführt sein kann. Im Fall von Konsortien wurden in der Regel zu den einzelnen mit- bzw. unterbeteiligten Banken eigene Hefter angelegt, die gleichfalls in den Hauptordner integriert wurden. Schließlich verfügen die meisten Ordner über eine lose eingelegte Mappe mit Anlagen (Lageplänen, Katasterzeichnungen, Grund‧buchauszügen, Mantelabtretungen, Sicherungsübereignungen, Mietverträgen, Versiche‧rungsscheinen u.ä.), die nur in Ausnahmefällen - offenbar dann, wenn sie versehentlich vom Hauptordner getrennt wurde - als eigene Akte behandelt wurde. Zu den größten Kunden existieren mitunter noch separate "Beiordner", in denen Bilanzen, Gewinn- und Verlustrech‧nungen, Vermerke über Konzerngliederungen oder -neuordnungen, Prüfungsberichte etc. in eigene Fächer eingeordnet wurden. Die Vorgänge innerhalb der Akten sind kaufmännisch abgelegt. Zu beachten ist, daß die Bilanzen der Firmenkunden oft älteren Datums sind als der eigentliche Laufzeitbeginn der Akten, da sich die Bank im Normalfall vor der Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen über die bisherige wirtschaftliche Entwicklung zu informie‧ren suchte. Die Akten der Serie "Auskunftei" beinhalten in alphabetischer Reihenfolge alle eingeholten Auskünfte über die Kunden der Bank der Deutschen Luftfahrt sowie über einige Unterneh‧men, zu denen keine Akten überliefert sind. Berichte zu einer Reihe von Firmen liegen somit doppelt vor - hier und in Rubrik 3 der Einzelfallakten, dort allerdings ohne die vorausgegan‧genen Anfragen ‧-, doch dürfte diese Serie, obgleich nicht alle Buchstaben erhalten sind, mit ihrer kompakten Bündelung von Informationen über einen großen Kreis von Unternehmen der Luftfahrtindustrie im weitesten Sinne von besonderem Wert sein und gleichzeitig einen raschen Überblick über die mit Recherchen beauftragten Institutionen bieten. Der zu dieser Serie gehörige Band "Abgelehnte Auskünfte" ist ebenfalls alphabetisch sortiert, jedoch teils nach dem Namen der bei der Aerobank um Informationen bittenden Firma, teils nach dem Namen des Gegenstands der Anfrage. Die nur spärlich überlieferten Personalakten beginnen mit dem Personalbogen und einem Foto und verfügen außerdem über die Rubriken "Zeugnisse/Bewerbung", "Aus‧künfte/Fragebogen", "Anstellungsvertrag" (mit Bescheinigungen über Gehaltsänderungen) und "Allgemeines" (z. B. Beurteilungen, Krankmeldungen, Korrespondenz mit den im Feld eingesetzten Mitarbeitern). Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 8121/...

        BArch, R 26-I · Bestand · (1933-) 1936-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Auf eine geheime Denkschrift Adolf Hitlers aus dem Sommer 1936 zurückgehend (überliefert in R 3/1501) wurde der neue Vierjahresplan auf dem Reichsparteitag im September 1936 offiziell verkündet. Als Beauftragter für den Vierjahresplan wurde am 18.10.1936 der preußische Ministerpräsident Hermann Göring eingesetzt (RGBl. I 1936, S. 887); als Zentralstelle fungierte das Preußische Staatsministerium unter Hermann Göring (Büro des Staatssekretärs Körner). Er erhielt die Befugnis zur zentralen Lenkung aller wirtschaftlichen, insbesondere kriegswirtschaftlichen Maßnahmen einschließlich der Vollmacht, Anweisungen an die Reichsministerien und alle Ebenen der Partei zu erteilen. Aufgabe des (zweiten) Vierjahresplanes war die Ausrichtung der deutschen Wirtschaft auf Aufrüstung und Kriegsproduktion sowie die Verringerung der Abhängigkeit von ausländischen Importen (Autarkiebestrebung), vor allem im Rohstoff- und Ernährungssektor, um die von Hitler gesteckten Ziele ("1. Die deutsche Armee muß in vier Jahren einsatzfähig sein. 2. Die deutsche Wirtschaft muß in vier Jahren kriegsfähig sein.") zu erreichen. Wichtigste Maßnahmen waren einerseits die Kontingentierung wichtiger Rohstoffe und deren teilweise synthetischer Herstellung im Reich, andererseits die Planung und Lenkung des Arbeitseinsatzes sowie die Stabilisierung der Löhne und Preise, um Investitionen in die Produktionsgüterindustrie zu lenken und den privaten Konsum einzuschränken. Zur Durchführung der Aufgaben wurden zahlreiche Sonderbeauftragte eingesetzt und verschiedene Sonderbehörden geschaffen, unter anderem zur wirtschaftlichen Ausbeutung der besetzten und annektierten Gebiete. 1940 wurde der Vierjahresplan um weitere vier Jahre verlängert mit der Maßgabe einer Anpassung an die Bedürfnisse des Krieges (RGBl. I 1940, S. 1395). Ab 1942 gingen allerdings immer mehr Kompetenzen an den Reichsminister für Bewaffnung und Munition (später für Rüstung und Kriegsproduktion) über. Bestandsbeschreibung: Der 1936 von Hitler verkündete Vierjahresplan zielte darauf ab, Deutschland innerhalb von vier Jahren wirtschaftlich und militärisch in die Lage zu versetzen, einen Krieg zu führen. Der damit betraute Preußische Ministerpräsident Hermann Göring erhielt dazu weitreichende Kompetenzen im Wirtschafts- und Rüstungssektor, insbesondere in der Rohstoffversorgung. Bestandsgeschichte: Das Registraturgut sowohl der Zentrale des Beauftragten für den Vierjahresplan als auch der zahlreichen nachgeordneten Einrichtungen muss durch die Kriegsereignisse als nahezu vollständig verloren gelten. Nur wenige Überlieferungssplitter haben sich erhalten. Davon befindet sich der größere Teil im Sonderarchiv in Moskau (Fonds Nr. 700, 337 Akteneinheiten), während der kleinere Teil in die beiden zentralen deutschen Archive in Ost und West gelangte. Das Koblenzer Bundesarchiv verwahrte 55 Akten, die heute die Signaturen Nr. 1-52 tragen und aus unterschiedlichen Erwerbungen stammen; unter anderem wurden einige Unterlagen 1964 von der Salzgitter AG ans Archiv übergegeben (heutige Signaturen Nr. 29-39), andere vom Imperial War Museum in London 1974 in Kopie übernommen (heutige Signaturen Nr. 40-41, 44). Das Zentrale Staatsarchiv der DDR in Potsdam führte unter der Bestandssignatur 34.01 weitere 71 Akten des Beauftragten für den Vierjahresplan, die heute mit der Signatur 101 beginnen; dieser Teil beinhaltete fast 40 Bände der auch für den Vierjahresplan zuständigen Pressestelle im Preußischen Staatsministerium sowie sieben Akten der Forschungsstelle für Wehrwirtschaft. Die ebenfalls Unterlagen der Pressestelle beinhaltende Signatur Nr. 177 stammt außerdem aus der Auflösung des so genannten NS-Archivs der HA IX/11 des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Archivische Bearbeitung: Nach der 1990 erfolgten Vereinigung der beiden deutschen Staaten wurden die beiden Überlieferungsteile im Bundesarchiv in Berlin unter der Bestandsbezeichnung R 26 I zusammengeführt, allerdings ohne zunächst einer gemeinsamen Systematik unterworfen zu werden. 2014 wurden die aus den 1960er Jahren stammenden Erschließungsinformationen in die Datenbank des Bundesarchivs überführt, die Verzeichnung überarbeitet und eine aufgabenbezogene Gliederung für den Gesamtbestand erarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Das wenige im Bundesarchiv überlieferte Schriftgut der Zentrale des Beauftragten für den Vierjahresplan enthält neben einigen allgemeinen Akten zur Aufgabenverwaltung nur wenige Bände des Zentralsekretariats Görings (v. a. Schriftwechsel A-Z) und des Büros des Staatssekretärs Körner sowie verschiedene Vorakten zu den Aufgaben des Vierjahresplanes (Handakten des Beauftragten des Führers und Reichskanzlers für Wirtschaftsfragen Wilhelm Keppler). Außerdem sind einige Akten zur Rohstoffversorgung und zu allgemeinen (auch außen-) wirtschaftlichen Fragen sowie die etwas umfangreicheren Unterlagen der Pressestelle zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Vierjahresplanbehörde vorhanden. Erschließungszustand: Findbuch (2014) Zitierweise: BArch, R 26-I/...

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/03 Bü 199 · Akt(e) · 12. April - 5. November 1905
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Enthält u. a.: Russisch-japanischer Krieg, russische Revolution, Aufstände in Deutsch-Südwestafrika und Deutsch-Ostafrika, deutsch-amerikanische Beziehungen, erste Marokkokrise, Fleischteuerung Darin: Reise Kaiser Wilhelms II. nach Portugal, Tanger, Gibraltar und Neapel

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 50/03 Bü 189 · Akt(e) · 8. Februar - 5. Dezember 1895
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Enthält u. a.: Beziehungen Deutschlands zu Russland und Österreich, japanisch-chinesischer Krieg, deutsche Kolonialpolitik, deutsch-marokkanische Beziehungen, Krise der Landwirtschaft, Umsturzvorlage, Nord-Ostseekanal

        Bildsammlung Karl Fritz
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, W 145/2 · Sammlung
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Lebenslauf von Karl Fritz: Karl Fritz, am 29. November 1914 in Pfullendorf als Sohn eines Gipsers und Nebenerwerbslandwirts geboren, wurde durch ein Stipendium der Besuch des Gymnasiums in Konstanz ermöglicht. Unmittelbar nach dem Abitur absolvierte er seinen Arbeitsdienst, an den sich der Heeresdienst beim Infanterieregiment 114 in Konstanz und beim Wehrbezirkskommando in Ehingen an der Donau anschloss. Vom 1. November 1938, dem Tag seines Eintritts in die NSDAP, bis 31.10.1941 war er Verwaltungsanwärter für den "gehobenen mittleren Verwaltungsdienst" (u.a. in Überlingen, Konstanz und Stockach) und wurde ab 1. November 1942 auf verschiedenen Dienstposten (u.a. in Karlsruhe und Sinsheim) als Regierungsinspektor eingesetzt. Vom Sommer 1943 bis zum Ende des Krieges war er zur Wehrmacht eingezogen und leistete in Südfrankreich seinen Dienst ab. Seit Oktober 1945 in Freiburg ansässig, nahm Karl Fritz seine Verwaltungstätigkeit beim Innenministerium wieder auf. 1952 wurde er in das Regierungspräsidium Südbaden, Abteilung Verkehr, überführt, wo er 1977 als Oberamtsrat pensioniert wurde.Karl Fritz verstarb am 29. November 1990 in Freiburg. Bestandsgeschichte: Nach der familiären Überlieferung begann Karl Fritz, möglicherweise angeregt durch das Beispiel eines Onkels, schon früh zeitgeschichtliches Material zu "sammeln". Erledigte Aushänge aus den Behörden, in denen er beschäftigt war, eingekommene Doppelstücke von Plakaten und Broschüren bildeten dabei umfangsmäßig den Schwerpunkt seiner Sammlung. Inhaltlich aufgewertet wird diese durch die Sammlung von Banknoten, v.a. von Notgeld, das aus dem gesamten Deutschen Reich zusammengetragen worden ist. Die so auf 40 m angewachsene Sammlung "Karl Fritz" (Bestand W 307) kam im Jahre 1993 als Schenkung in das Staatsarchiv Freiburg. Eine erste Sichtung ergab, dass nicht sämtliche Unterlagen archivwürdig waren. Darüber hinaus enthielt die Sammlung Material, das nur schwer in das Dokumentationsprofil des Staatsarchivs eingefügt werden konnte. Umfangreiche Ordnungsarbeiten folgten. Zuerst wurde die Zeitungssammlung und die zeitgeschichtliche Literatur der Dienstbibliothek des Staatsarchivs und - bei militärgeschichtlichen Unterlagen - dem Bundesarchiv-Militärarchiv zugeführt; danach die Plakate separiert und der Bestand W 113 - Plakatsammlung Karl Fritz gebildet. Eine Anzahl von Plakaten ostpreußischer Herkunft wurden dabei an das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz abgegeben, einige Stücke Berliner Herkunft entsprechend an das Landesarchiv Berlin. Gleiches geschah mit dem Bildgut, aus dem der vorliegende Bestand W 145/2 - Bildsammlung Karl Fritz entstand.Die Fachangestellte Annika Scheumann und der Angestellte Martin Schittny übernahmen die Aufgabe der Erschließung und der Digitalisierung des Bestandes. Der Bestand umfasst nunmehr 938 Nummern in 0,4 lfd.m.Freiburg, im September 2010Kurt Hochstuhl

        Chef der Heeresarchive (Bestand)
        BArch, RH 18 · Bestand · 1929-1944
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Der Chef der Heeresarchive war der Leiter des Archivwesens für den Wehrmachtteil Heer mit Dienstsitz in Potsdam. Dem Chef der Heeresarchive unterstanden die Heeresarchive in Potsdam, Wien, München, Dresden und Stuttgart, die Heeresarchiv-Zweigstellen in Prag und Danzig sowie die Beauftragten in den besetzten Gebieten und die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten. Der Chef der Heeresarchive war zuständig für die Aufnahme von Akten des Oberkommandos der Wehrmacht, des Oberkommandos des Heeres mit nachgeordneten Dienststellen, der Kommandobehörden, Truppen, Verwaltungs-behörden und sonstigen Einrichtungen des Heeres (vgl. HDv. 30 Schrift und Geschäftsverkehr der Wehrmacht, Anhang 2). Die Benutzerordnung regelte das Ausleihen und Benutzen der Heeresarchivalien (vgl. BArch RH 18/437). Nach dreijährigen Verhandlungen vereinbarten der Reichs- und Preußische Minister des Innern und der Reichskriegsminister im September 1936, dass die militärischen Akten durch das Oberkommando des Heeres übernommen werden sollten. Der Chef der Heeresarchive und die ihm unterstellten Heeresarchive übernahmen mit dem 1. April 1937 das militärische Archivgut, das seit 1919 das Reichsarchiv, seine Zweigstellen in Dresden und Stuttgart sowie das Kriegsarchiv in München verwalteten. Der Chef der Heeresarchive unterstand dem Oberquartiermeister V im Generalstab des Heeres bis 1942. Mit der Neuausrichtung der Kriegsgeschichtsschreibung unterstellte Hitler den Chef der Heeresarchive zum 1. Juli 1942 dem Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Oberst d.G. Scherff. Chef der Heeresarchive war von 1937 - 1942 Friedrich von Rabenau, ab 1942 bis Kriegsende Karl Ruppert, der seit 1937 das Heeresarchiv Potsdam leitete. Die Leitung des Heeresarchivs Potsdam und das Amt des Chefs der Heeresarchive wurden 1943 zusammengelegt. Heeresarchiv Potsdam Das Heeresarchiv Potsdam gliederte sich in drei Abteilungen. Die Abteilung A verwaltete das brandenburgisch-preußische Heeresarchiv, dessen Archivgut eine Laufzeit vom 17. Jahrhundert bis zur Auflösung des preußischen Heeres 1920 umfasste. Die Abteilung B verwahrte die Akten der nach dem 1. Weltkrieg entstandenen Freiwilligenformationen und der Reichswehr. Die Abteilung C war für die Aufnahme von Akten der Wehrmacht bestimmt, d.h. ab 1935 mit der Wiedererrichtung der Wehrhoheit. Die Abteilungen des Heeresarchivs Potsdam waren in Sachgebiete gegliedert. Weitere Organisationseinheiten nahmen die Sammlungen, Nachlässe, die Karten und die Bildsammlung auf. Dem Heeresarchiv Potsdam wurden 1935 auch die Abteilung Berlin des Reichsarchivs (v.a. Preußisches Kriegsministerium nach 1867) und das Zentralnachweiseamt für Kriegerverluste und Kriegsgräber unterstellt. Das Heeresarchiv Potsdam übernahm laufend die Kriegstagebücher aller Kommandobehörden und Truppen sowie in der Gerichtsakten-Sammelstelle die Gerichtsakten der Feld- und Kriegsgerichte. Die Aktensammelstelle West in Berlin-Wannsee nahm v.a. Beuteakten verschiedener militärischer Dienststellen aus Frankreich auf. Die Organisationsstruktur des Heeresarchivs Potsdam war nicht einheitlich und änderte sich bis 1945 mehrfach. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Potsdam an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Ein britischer Luftangriff auf Potsdam am 14. April 1945 traf das Dienst- und Magazingebäude des Chefs der Heeresarchive und des Heeresarchivs Potsdam schwer. Dabei sind die Bestände des brandenburgisch-preußischen Heeresarchivs nahezu vernichtet worden. Das betraf u.a. die Akten des preußischen Militärkabinetts, die Akten des preußischen Kriegsministeriums, die Kriegsakten der Einigungskriege und die wichtigsten Kriegstagebücher mit Anlagen aus dem Ersten Weltkrieg. Die Überlieferung personenbezogener Unterlagen der preußischen Armee und der Reichswehr gilt als nahezu restlos vernichtet. 1943 lagerte das Heeresarchiv Potsdam die Abteilung für die Aufnahme der Kriegstagebücher in das schlesische Liegnitz aus. Ende 1944 wurde diese Außenstelle wieder nach Potsdam verlegt. Spät lagerte das Heeresarchiv Potsdam größere Mengen seines Archivguts aus. Kurz vor der Einschließung Berlins wurden in "zwei Transporten von je 4-6 Eisenbahnwaggons" (Poll) die Kriegstagebücher des 2. Weltkriegs und wenige besonders wertvolle ältere Akten nach Blankenburg im Harz und nach Bad Reichenhall bzw. Kufstein verlagert. Das Archivgut in Blankenburg beschlagnahmten die Westalliierten. Es handelte sich dabei um die Kriegstagebücher der Armeeoberkommandos, der Generalkommandos, der Divisionen und weiterer Heeresdienststellen sowie Teile älterer Akten. Die Kriegstagebücher von Spitzenbehörden des Heeres verbrannten auf Befehl des Beauftragten des Führers für die militärische Geschichtsschreibung Scherff in Reichenhall bzw. Kufstein. Die Vernichtung älterer Akten, der Nachlässe und Sammlungen in Reichenhall konnte vom zuständigen Beamten verhindert werden. Heeresarchiv Wien Der Chef der Heeresarchive übernahm nach der Eingliederung Österreichs 1938 das Kriegsarchiv Wien. Es war das zentrale Militärarchiv der österreichisch-ungarischen Monarchie bis 1918 und der Republik Österreich bis 1938. Nach Beginn des 2. Weltkriegs wurde dem Heeresarchiv Wien die Aktensammelstelle Südost zur Aufnahme von Beuteakten aus dem Südostraum unterstellt. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Wien an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XVII (Wien) gebunden. Das Kriegsarchiv untersteht heute dem Österreichischen Staatsarchiv. Heeresarchiv München Das Kriegsarchiv München konnte nach der Gründung des Reichsarchivs 1919 seinen Status als eigenständiges bayerisches Archiv bewahren und wurde nicht als Reichsarchivzweigstelle, wie die Archive in Dresden und Stuttgart, dem Reichsarchiv unterstellt. Der Chef der Heeresarchiv übernahm 1937 das Kriegsarchiv München als Heeresarchiv München. Das Heeresarchiv München umfasste die gesamte bayerische militärische Überlieferung von ca. 1650 bis 1920. Nach Beginn des 2. Weltkriegs ist dem Heeresarchiv München die Aktensammelstelle Süd, insbesondere zur Aufnahme italienischer Beuteakten, unterstellt worden. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv München an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München) gebunden. Das Kriegsarchiv München ist nach dem 2. Weltkrieg dem bayerischen Hauptstaatsarchiv unterstellt worden. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Heeresarchiv Dresden Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Dresden vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Dresden. Diese Dienststelle war für die Bestände des sächsischen Heeres zuständig (XII. (I. Königlich Sächsisches) Armeekorps und XIX. (II. Königlich Sächsisches) Armeekorps). Ohne klare Abgrenzung der Bestände zum Hauptstaatsarchiv Dresden umfassten die Bestände des Heeresarchivs Dresden eine Laufzeit von 1830 - 1919. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Dresden an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis IV (Dresden) gebunden. Beim angloamerikanischen Luftangriff auf Dresden am 13. Februar 1945 erlitten v.a. die personenbezogenen Unterlagen des sächsischen Heeres Verluste. Trotz Kriegsverlusten ist der größte Teil der Bestände erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Die erhaltenen Bestände des Heeresarchivs Dresden gab die Regierung der UdSSR an die Regierung der DDR nach dem Krieg zurück. Sie wurden bis zur Wiedervereinigung im Militärarchiv der DDR in Potsdam verwaltet. Das Bundesarchiv-Militärarchiv übergab die Bestände 1991 dem Hauptstaatsarchiv Dresden. Heeresarchiv Stuttgart Der Chef der Heeresarchive übernahm 1937 die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart vom Reichsarchiv als Heeresarchiv Stuttgart. Diese Dienststelle war für die Bestände des württembergischen Heeres (XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps) und des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps zuständig. In territorialen Angelegenheiten war das Heeresarchiv Stuttgart an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis V (Stuttgart) gebunden. Das Heeresarchiv Stuttgart ist ohne Kriegsverluste erhalten geblieben und ermöglicht als Ersatzüberlieferung für die verlorengegangene Überlieferung des Heeresarchivs Potsdam Quellenforschungen für die Militärgeschichte vor 1919. Das Heeresarchiv Stuttgart ist heute dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart unterstellt. Die Archivalien des XIV. (Großherzoglich Badischen) Armeekorps lagern im Generallandesarchiv in Karlsruhe, obwohl das Großherzogtum Baden von 1871-1919, im Gegensatz zu Bayern, Sachsen und Württemberg, nicht über ein militärisches Reservatrecht verfügte. Heeresarchiv-Zweigstelle Prag Die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag verwaltete das ehemalige tschechische Heeresarchiv und erfasste Archivgut des österreichisch-ungarischen Heeres in Böhmen und Mähren. Es war mit der Ergänzung des dienstlichen Archivgutes durch Sammlungen, die Bereitstellung der Bestände zur Benutzung durch Dienststellen der Wehrmacht sowie mit der Auskunfterteilung beauftragt. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Prag an die Weisungen des Wehrmachtbevollmächtigten beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren (Wehrkreisbefehlshaber in Böhmen und Mähren) gebunden. Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig Die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig erfasste das in den Ostfeldzügen erbeutet militärische Archivgut, insbesondere das polnische Heeresarchiv. Es hatte dieses Material zu erfassen, nutzbar zu machen und aus den Akten Auskünfte zu erteilen. In territorialen Angelegenheiten war die Heeresarchiv-Zweigstelle Danzig an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis XX (Danzig) gebunden. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Frankreich in Paris hatte die französischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Militärbefehlshaber in Belgien und Nordfrankreich in Brüssel sollte das belgische Heeresarchiv auswerten, die Benutzung durch deutsche Dienststellen ermöglichen, Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Elsass-Lothringen in Metz war mit der Wiedererfassung deutscher Heeresakten, der Sichtung französischer Beuteakten, insbesondere der Maginot-Linie, und mit der Bereitstellung von Akten für Dienststellen der Wehrmacht befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in den Niederlanden mit Sitz im Haag hatte die niederländischen Heeresarchive zu beaufsichtigen und auszuwerten. Er sollte Quellen zur deutschen Geschichte inventarisieren, Dokumente kopieren und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber der deutschen Truppen in Dänemark mit Sitz in Kopenhagen sollte das dänische Heeresarchiv auswerten und zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Norwegen in Oslo übernahm die Leitung des norwegischen Heeresarchivs, erteilte deutschen Dienststellen Auskünfte und sammelte zeitgeschichtliches Material. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Italien wurde nach dem Abfall Italiens und dem Einmarsch der Wehrmacht in Italien 1943 mit der Sicherstellung des Aktenmaterials der italienischen Armee für die Kriegsgeschichtsschreibung und die Auswertung durch Wehrmacht-Dienststellen beauftragt. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Athen war nach der Besetzung Griechenlands mit der Sichtung und Sicherstellung der griechischen Heeresakten sowie einer archivisch-militärischen Bestandsaufnahme befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive in Belgrad wertete die jugoslawischen Heeresakten aus, erteilte Wehrersatz-Dienststellen, Versorgungsämtern und in Umsiedlungsfragen Auskünfte. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ostland in Riga verwaltete und wertete die militärischen Archive und Bestände in Riga, Kaunas, Wilna aus. Er erteilte Auskünfte für die Wehrersatz-Dienststellen und erfasste deutsche und polnische Heeresakten. Des Weiteren sollte er zeitgeschichtliches Material sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Wehrmachtbefehlshaber Ukraine in Kiew hatte die militärischen Archive in Kiew und Charkow auszuwerten sowie österreichische und polnische Heeresakten zu erfassen. Er war mit der Sammlung zeitgeschichtlichen Materials befasst. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Kommandierenden General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Nord hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte Der Beauftragte des Chefs der Heeresarchive beim Befehlshaber des rückwärtigen Heeresgebietes Mitte hatte die sichergestellten militärischen Archive auszuwerten und zeitgeschichtliches Material zu sammeln. Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten Die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten prüfte die von der Front eintreffenden Beuteakten auf Ihren Gehalt und leitete diese, soweit ihr die Akten für die weitere Kriegsführung wichtig erschien, an Dienststellen der Wehrmacht weiter. In territorialen Angelegenheiten war die Wehrmacht-Sichtungsstelle für Beuteakten an die Weisungen des Befehlshabers im Wehrkreis III (Berlin) gebunden. Vorprovenienz: Reichsarchiv Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Bestandes RH 18 Chef der Heeresarchive enthalten Personal- und Sachakten des "Chefs der Heeresarchive" und fast aller ihm unterstellter Dienststellen. Daneben finden sich in dem Bestand Vorschriften und Bekanntmachungen der jeweils territorial zuständigen Kommandobehörde, z.B. des Militärbefehlshabers in Frankreich oder des Befehlshabers im Wehrkreis VII (München). Dem Bestand sind die Aktenverzeichnisse zu den Beständen des Heeresarchivs Potsdam zugeordnet. Darunter fallen Findhilfsmittel der Registraturen, Ablieferungsverzeichnisse und Findbücher der Heeresarchive. Diese Aktenverzeichnisse geben einen zahlenmäßigen und inhaltlichen Überblick der ehemals vorhandenen Bestände und ergänzen die verlorengegangenen Bestände der preußischen Armee um Organisationsunterlagen. Die Nachlassverzeichnisse enthalten biographische Angaben. Eine Besonderheit des Bestandes RH 18 sind seine Personalakten, die, im Gegensatz zu den meisten anderen personenbezogenen Unterlagen der Wehrmacht, nicht dem Bestand entnommen worden sind. Die Personalakten wurden bei den jeweiligen Dienststellen klassifiziert. Im Online-Findbuch zu RH 18 ist die Dauerausstellung des Heeresarchivs Potsdam, nach Vitrinen bzw. thematisch geordnet, virtuell rekonstruiert. Kriegstagebücher, Befehle, Militärkonventionen, Schriftwechsel bekannter Generale sowie zeitgeschichtliches Sammlungsmaterial von 1679 bis nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurden von den Mitarbeitern des Heeresarchivs Potsdam in die Archivalienschau aufgenommen. Die Dokumente sind in Vitrinen thematisch abgelegt worden. Auf der Rückseite der Dokumente ist das zuständige Sachgebiet des Heeresarchivs Potsdam, der Bestand und die laufende Nummer angegeben. Diese Archivalien werden im Original vom Bundesarchiv-Militärarchiv nicht vorgelegt, sondern in Mikrofiches. Ein großer Teil der Unterlagen befand sich im Bestand MSg 101, dieser wurde komplett zu RH 18 umsigniert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: 2482 AE Zitierweise: BArch, RH 18/...

        Curt Knoch (Kolonialwirtschaftler), Berlin
        BArch, R 56-V/1065 · Akt(e) · 1938-1941
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Beschwerde gegen den AGV-Verlag Dr. Richard Pape, Berlin wegen Einbehaltung von Unterlagen, 1938 Möglichkeit der Herausgabe eines Werkes über Aus- und Einfuhrgeschäfte während des Krieges, 1941

        Der europäische Krieg 1914-1918: Bd. 1
        BArch, R 1001/7014 · Akt(e) · Aug. - Dez. 1914
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Der europäische Krieg und die Mission, in: Evangelisches Missions-Magazin. Jg. 28, Heft 9, Basel, Sept., 1914 Karl Helfferich. The condition of Belgium under the German occupation. Impressions of a voyage. Berlin, Sept. 1914

        Der europäische Krieg 1914-1918: Bd. 2
        BArch, R 1001/7015 · Akt(e) · Dez. 1914 - Mai 1915
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Geschäftsbericht der Kriegskreditbank für Groß-Berlin AG für die Generalversammlung am 4. März 1915 Geschäftsbericht des Kriegsausschusses der deutschen Industrie. Berlin, o.J. Vertraulicher Bericht über die Sitzung des vom Bund der Industriellen eingesetzten Sonderausschusses zur Beratung der handels- und wirtschaftspolitischen Lage im Krieg. Als Ms. gedr. Berlin, 9. Jan. 1915

        Der europäische Krieg 1914-1918: Bd. 8
        BArch, R 1001/7027 · Akt(e) · März - Dez. 1917
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Die Lebensmittel- und Rohstoffversorgung der feindlichen und neutralen Länder auf Grund von Feststellungen der ausländischen Presse. Berlin, Mai 1917 Denkschrift über Finnland, hrsg. von der Deutsch-Finnländischen Vereinigung, Berlin 1917

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 703 R975N2a · Akt(e) · 1884-1918
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Ausführung: Bildpostkarte von Fotografie An der Entstehung beteiligte Personen und Institutionen: Reichskolonialbund, Berlin Bildträger: Papier Bild- und Blattgröße: 14,5 x 10,4 cm; 14,9 x 10,6 cm Bemerkungen: vergleiche Bild Reihe 975, Nr. 2, Bildpostkarte mit rückseitiger Grussnachricht an Beiermeister, Stuttgart, Ecke beschädigt

        Deutscher Gemeindetag (Bestand)
        BArch, R 36 · Bestand · 1906-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler des Deutschen Reiches ernannt worden war, höhlte die NSDAP das demokratische System der Weimarer Republik in den folgenden Monaten nach und nach aus und beseitigte es schließlich. Entscheidende Etappen waren die Aufhebung der Grundrechte nach dem Brand des Reichstages am 28. Februar 1933 und die Beseitigung des Parlamentarismus durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933. Letzteres hob die Gewaltenteilung auf und übertrug der Regierung unter Adolf Hitler für vier Jahre sämtliche legislativen Befugnisse. Einen weiteren Schritt stellte die Zerschlagung der Parteien und Gewerkschaften dar. Nachdem die KPD verboten, die Gewerkschaften aufgelöst und die SPD handlungsunfähig gemacht worden waren, lösten sich die übrigen Parteien von alleine auf. Im Zuge dieser Maßnahmen verloren auch die bis dahin bestehenden sechs kommunalen Spitzenverbände ihre Selbständigkeit. Unter Zwang hatten die Vorsitzenden und geschäftsführenden Präsidenten, des Deutschen/Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Landgemeindetages, des Preußischen Landgemeindetages West und des Verbandes der preußischen Provinzen am 22. Mai 1933 ihre Einwilligung zur Überführung der verschiedenen Verbände in einen neuen Einheitsverband geben müssen. Dieser "Deutsche Gemeindetag" sollte von nun an die alleinige von der NSDAP anerkannte korporative Vertretung aller deutschen Städte- und Gemeindeverbände darstellen. Zur Vereinheitlichung der bisherigen Verbände mit ihren 80 Unterorganisationen wurde der kommissarische Oberbürgermeister von München, Karl Fiehler, als "Beauftragter für die Vereinheitlichung der kommunalen Spitzenverbände" eingesetzt. Die Geschäftsführung des neuen Verbandes übernahmen der kommissarische Leiter des Instituts für Kommunalwissenschaft in Berlin, Dr. Kurt Jeserich, und der Referent beim Reichsarbeitgeberverband, Dr. Ralf Zeitler. Der sich über Monate hinziehende Verschmelzungsprozess fand seinen Abschluss schließlich im Gesetz über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933, womit die Bildung des neuen Verbandes endgültig festgeschrieben wurde. Als der einzig bestehenden kommunalen Spitzenorganisation gehörten dem Deutschen Gemeindetag, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich dem Reichsminister des Inneren unterstand, zwangsweise alle Städte, Landgemeinden, Landkreise, Provinzen und später auch die Reichsgaue in ihrer Eigenschaft als sich selbst verwaltende Regierungseinheiten an. Nach der Eingliederung Österreichs und des Sudetenlands in das Deutsche Reich im Jahre 1938, der Annexion Westpreußens, Danzigs und Posens im darauf folgenden Jahr, wurde der Wirkungskreis des Deutschen Gemeindetages auch auf die neuen Reichsteile und deren Gauverwaltungen ausgeweitet. Grundsätzlich übernahm der Verband für alle Gebiete, die unter deutsche Hoheit gestellt wurden, die kommunale Interessenvertretung. Zum ersten Vorsitzenden des Deutschen Gemeindetages wurde am 14. Februar 1934 der bisherige Beauftragte für die Vereinheitlichung, Karl Fiehler, bestellt. Fiehler war Leiter des Hauptamtes für Kommunalpolitik der NSDAP. Durch die Personalunion sollte die Ausrichtung der kommunalpolitischen Arbeit der NSDAP mit der Arbeit des Deutschen Gemeindetages abgestimmt werden und so der auf dem Reichsparteitag in Nürnberg 1933 verkündete Grundsatz über den Einklang von Partei und Staat befolgt werden. Die Geschäftsführung des Deutschen Gemeindetages unterstand dabei den Anweisungen des Vorsitzenden und Reichsleiters der Kommunalpolitik. Durch diese Verschränkung von parteilichen und staatlichen Stellen geriet der Deutsche Gemeindetag unter die "von der NSDAP betreuten Organisationen", was zum Teil auch von Vorteil war, da die fachliche Arbeit unter der Oberherrschaft des Parteiamtes effektiver gestaltet werden konnte. Der Verband war nun in wesentlich höherem Maße Vertreter des Staates. Die Idee eines Einheitsverbandes mit klar umrissenen Aufgaben und einer engeren Bindung an den Staat war jedoch nichts neues; nicht wenige sahen darin die Möglichkeit, kommunale Interessen besser durchsetzen zu können. Die erzwungene Gleichschaltung und die Praxis des totalitären Staates konnten die möglichen Vorteile des neuen Einheitsverbandes aber nur in den Hintergrund treten lassen. Beaufsichtigt wurde der Verband durch den Reichsminister des Innern, der den Vorsitzenden, die Mitglieder des Vorstands und die Fachausschüsse bestellte. Vorstand und Fachausschüsse durften nur nach Einberufung durch den Minister tagen; dieser bestimmte auch die Tagesordnung. Zudem genehmigte er den Haushalt und er selbst oder ein Stellvertreter hatte den Vorsitz in den Gremien wahrzunehmen. Neben den 20 Fachausschüssen, die lediglich das Recht hatten, den Vorsitzenden zu beraten, bildeten die Landes- und Provinzialdienststellen die einzigen nachgeordneten Organe der Berliner Geschäftsstelle. Obwohl der Verband in hohem Maße zentralistisch aufgebaut war, führte die für einen verstärkten Erfahrungsaustausche notwendige Erweiterung um regionale Arbeitsgemeinschaften und Kreisabteilungen zu einer organisatorischen Struktur, die im Ansatz mit derjenigen der alten Verbände vergleichbar war. Besonders einschneidend wirkte sich die Tatsache aus, dass der Verband nicht mehr das Recht hatte, die kommunalen Belange aus eigener Initiative vor den Reichs- und Landesbehörden zu vertreten. Lediglich nach Aufforderung durch die Behörden sollte der Verband sich von nun an äußern dürfen. Gerade dieses Initiativrecht war jedoch vor 1933 entscheidend für die aktive Interessenvertretung gegenüber dem Staat und die Selbstbestimmung der kommunalen Verbände als Teil einer pluralistischen Gesellschaftsordnung gewesen. Trotz der organisatorischen und politischen Veränderungen spielte der Deutsche Gemeindetag auch zwischen 1933 und 1945 eine wichtige Rolle, und zwar vor allem als gemeindliche Beratungsstelle und als Vermittler praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Verwaltung. Auch der Austausch zwischen Kommunen und staatlicher Verwaltung wurde keineswegs eingestellt, wovon eine rege Gutachtertätigkeit des Deutschen Gemeindetags zeugt. Eine gewisse Kontinuität in der Verbandsarbeit konnte zudem dadurch gewährleistet werden, dass eine größere Anzahl leitender Personen aus den aufgelösten Verbänden in den neuen Verband übertrat. Die Organisationsstruktur des Deutschen Gemeindetages lehnte sich grundsätzlich in hohem Maße an diejenige des Deutschen/Preußischen Städtetages an. So übernahm der Deutsche Gemeindetag das Wappen des Deutschen/Preußischen Gemeindetages, das Holstentor, und auch dessen Registratur. Die Jahrestagungen des Deutschen Gemeindetages knüpften ebenfalls an ähnliche Veranstaltungen der Vorgängereinrichtungen an. Infolge der Bombardierungen Berlins während des Zweiten Weltkrieges verlegte der Deutsche Gemeindetag einen Teil seiner Verwaltungsstellen im August 1943 von Berlin nach Wels/Oberösterreich. Dort wurden in erster Linie Aufgaben der Abteilungen Ia (Beamten-, Angestellten- und Arbeiterfragen), II (Finanzen und Steuern), III (Wohlfahrtspflege, Gesundheitswesen und Sozialpolitik), V (Schulwesen), Va (Kulturpflege), VI (Grundstücks-, Bau- und Wohnungswesen) und Rv (Reichsverteidigung) bearbeitet. Dabei ist anzumerken, dass lediglich die Abteilung III mit sämtlichen Registraturen nach Wels zog. Die übrigen Abteilungen - wahrscheinlich handelte es sich nur um Arbeitsstäbe - nahmen nur Teile ihrer Registraturen mit. Auch die Kassenverwaltung und das Personalbüro siedelten nach Wels über. Die Abteilungen Z (Zentralabteilung: Allgemeine Verwaltung, Geschäftsführung), I (Verfassung und Verwaltung), IV (Wirtschaft und Verkehr) und die Abteilung für die Ostgebiete blieben in Berlin. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 wurde der Deutsche Gemeindetag aufgrund seines Status als "betreute Organisation" von den Alliierten als ein Teil der Gliederungen der NSDAP betrachtet und zusammen mit den anderen Organisationen der NSDAP verboten und formell aufgelöst. Dem vom Berliner Magistrat eingesetzten Sachwalter für die Belange des Deutschen Gemeindetages gelang es nicht, dieses Missverständnis zu korrigieren. Eine Art Gemeindekammer als Nachfolgeorganisation des Deutschen Gemeindetags konnte nicht eingerichtet werden. Dem "Deutschen Städtetag", der sich bereits 1946 wieder konstituiert hatte, wurde zwar der Anspruch auf das Eigentum an dem Grundstück des Deutschen Gemeindetages zugesprochen, doch konnte er die finanzielle Belastung des Wiederaufbaus und der Instandsetzung des Gebäudes nicht alleine tragen. Zusammen mit dem Berliner Senat wurde schließlich der "Verein zur Pflege kommunalwissenschaftlicher Aufgaben e.V." gegründet und 1951 als Vermögensträger des Deutschen Gemeindetages eingesetzt. Der Verein, der bald in "Verein für Kommunalwissenschaften" umbenannt wurde, übernahm das Dienstgebäude in der Straße des 17. Juni und auch die dort gelagerten Aktenbestände. Das heute unter dem Namen Ernst-Reuter-Haus bekannte Gebäude war von Albert Speer für den Deutschen Gemeindetag geplant, ab 1938 errichtet und 1942 schließlich vom Deutschen Gemeindetag bezogen worden. Der Deutsche Städtetag, die größte kommunale Spitzenorganisation, errichtete seine Hauptgeschäftsstelle aufgrund des Berliner Sonderstatus’ zunächst in Köln. Erst 1999 erfolgte die Teilverlagerung der Hauptgeschäftsstelle in das Ernst-Reuter-Haus nach Berlin. Neben dem Deutschen Städtetag bildeten sich auch die Spitzenverbände auf Kreis- und Gemeindeebene nach dem Zweiten Weltkrieg neu. Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund stellen zusammen mit dem Deutschen Städtetag die wichtigsten kommunalen Interessenverbände dar. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bietet diesen drei Verbänden dabei die Möglichkeit, ihre Interessen gebündelt vorzutragen und sich zu übergreifenden Problemen gemeinsam zu äußern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand R 36 besteht vollständig aus den Akten der während der Kriegszeit nach Wels ausgelagerten Verwaltungsstellen. Abgesehen von den Kassenunterlagen und den Personalakten, deren Verbleib nicht aufzuklären war, haben die Welser Auslagerungsbestände den Krieg und die Wirren der Nachkriegszeit ohne Verluste überstanden. Sie wurden durch eine Mitarbeiterin des Deutschen Gemeindetages über Linz/Donau, Offenburg, Frankfurt/Main nach Siegburg gebracht, wo die Akten zunächst beim neubegründeten Deutschen Landkreistag aufbewahrt wurden. Dieser gab sie mit Zustimmung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände 1953 an das Bundesarchiv ab. Die im Bundesarchiv vorliegende Überlieferung stellt nur einen geringen Teil der insgesamt überlieferten Unterlagen dar. Schätzungsweise dreiviertel des Gesamtbestandes, der sich aus den nicht verlagerten Registraturteilen des Deutschen Gemeindetages und den Altregistraturen der aufgelösten Spitzenverbände zusammensetzt, blieben in Berlin. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Akten bei dem Verein für Kommunalwissenschaften gelagert, der sie 1968 als Depositum an das Landesarchiv Berlin abgab. Dort ist der Deutsche Gemeindetag heute mit 8600 Akteneinheiten verzeichnet. Den zweitgrößten Überlieferungsteil bildet der Nachlass des Deutschen und Preußischen Städtetags mit 4286 Akten, wobei dessen Kriegswirtschaftsakten aus den Jahren 1914 bis 1918 mit 1279 Akteneinheiten einen eigenen Bestand bilden. Weiterhin ist die Überlieferung des Reichsstädtebundes, des Verbands der preußischen Provinzen, des Deutschen und Preußischen Landkreistages, des Deutschen und Preußischen Landgemeindetages und weiterer Verbände, die 1933 im Deutschen Gemeindetag aufgingen, im Landesarchiv Berlin zu finden. Auch der Deutsche Städtetag hat seine Altregistraturen bis 1985 an das Landesarchiv Berlin abgegeben. Bereits 1937/38 war ein kleiner Teil der Akten der Vorgängereinrichtungen des Deutschen Gemeindetages an das Preußische Geheime Staatsarchiv - heute Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz - übergeben worden. Diese Bestände waren während des Krieges nach Stassfurt ausgelagert und dann ins Deutsche Zentralarchiv der DDR, Abteilung Merseburg, gelangt. Heute befindet sich die Überlieferung zum Deutschen und Preußischen Städtetag, zum Verband der preußischen Provinzen, zum Preußischen Landkreistag und zum Preußischen Landgemeindetag West wieder im Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem. Unterlagen des Deutschen und Preußischen Städtetages, des Reichsstädtebundes und des Deutschen und Preußischen Landkreistages im Umfang von etwa 2600 Akteneinheiten, die 1938 an das Reichsarchiv Potsdam überstellt worden waren, gingen beim Brand des Archivgebäudes im April 1945 verloren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das vorliegende Findbuch stellt eine Überarbeitung des 1957 in Koblenz angefertigten Findbuches dar. Bandzählungen wurden, soweit sie in den Aktenzeichen vorgegeben worden waren, für die Bandfolgen übernommen. Darüber hinaus wurden weitere Bandfolgen archivisch gebildet. Die in einzelnen Bänden enthaltenen Vorgänge ("Hefte") wurden in die Titel aufgenommen. Zur Veranschaulichung der Band- und Hefteinteilungen werden die Aktenzeichen im Findbuch angezeigt. Ferner wurden die Titel und die Klassifikation, welche vollständig auf dem Aktenplan des Deutschen Gemeindetages basiert hatten, geringfügig verändert. So wurden zum Beispiel Aktenplanpositionen zusammengefasst sowie die Bezeichnung einzelner Untergruppen vereinheitlicht. Die Veränderungen wurden behutsam vorgenommen, um die überlieferte Registraturordnung, soweit sie erhalten geblieben ist, möglichst getreu abzubilden. Kassationen erfolgten nicht. Weiterhin sei darauf aufmerksam gemacht, dass ein großer Teil der Akten von den Vorgängereinrichtungen angelegt und dann vom Deutschen Gemeindetag nach 1933 weitergeführt worden war. Inhaltliche Charakterisierung: Dienststellenverwaltung, Ausschüsse, Personal- und Besoldungsangelegenheiten 1926-1945 (24), Personalakten 1927-1944 (25), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1939-1943 (2), Geschäftsgang und Geschäftsführung 1936-1945 (10), Verlagsangelegenheiten 1933-1945 (16), Verfassungs- und Verwaltungsangelegenheiten 1926-1944 (10), Beamtenangelegenheiten 1916-1945 (350), Angestelltenangelegenheiten 1932-1944 (41), Arbeiterangelegenheiten 1932-1944 (55), Arbeitsrecht 1934-1944 (32), Krankenhauspersonal 1926-1945 (26), Vierjahresplan 1936-1944 (8), allgemeine Finanzfragen, Finanzausgleich 1920-1945 (40), Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen der Gemeinden 1923-1944 (37), Steuerwesen und Steuerrecht 1918-1945 (81), Beiträge und Gebühren 1932-1944 (6), Vermögens- und Schuldenwesen 1922-1944 (24), Sparkassen, Bankwesen 1928-1944 (17), Wohlfahrtspflege 1915-1945 (354), wirtschaftliche Fürsorge 1914-1945 (126), Gesundheitswesen 1912-1944 (60), Gesundheitsfürsorge 1909-1945 (108), Jugendwohlfahrt 1913-1945 (68), Arbeitslosenhilfe 1925-1945 (93), Sozialversicherung 1921-1945 (62), Unfallversicherung 1925-1945 (100), Krankenhauswesen 1920-1944 (12), Anstaltswesen 1912-1945 (177), Arbeitsdienst 1924-1944 (41), Fürsorgeerziehung 1928-1945 (59), Jugendertüchtigung 1921-1945 (35), Sport 1906-1945 (49), Friedhofs- und Bestattungswesen 1917-1944 (31), Wirtschaft und Verkehr 1935-1939 (3), Schulwesen 1913-1945 (167), Berufs- und Fortbildungsschulwesen 1920-1944 (26), Fach- und Hochschulwesen 1920-1945 (25), Volksbildung 1933-1945 (8), Kunst, Denkmalpflege, Naturschutz 1926-1945 (123), Religionswesen 1931-1943 (9), Fremdenverkehr 1934-1944 (3), Städtebau, Straßenwesen 1931-1945 (29), Straßenbau, Straßenverkehr 1925-1945 (39), Landwirtschaft, Forstwesen und Wasserwirtschaft 1927-1945 (23), allgemeine Angelegenheiten der Reichsverteidigung 1939-1944 (4), Kriegswohlfahrtspflege 1937-1945 (18), Kriegsernährungswirtschaft 1919-1944 (79), Luftschutz 1926-1945 (53) Erschließungszustand: Online-Findbuch (2007) Zitierweise: BArch, R 36/...

        Erschließung von Adamaua; Band 1
        FA 1 / 72 · Akt(e) · 1885 - 1902
        Teil von Cameroon National Archives

        Versetzung von Hausa-Soldaten von Togo als Besatzung nach Jaunde zwecks Verbindungsaufnahme mit den Handelskarawanen der Hausa aus Adamaua und deren Weiterleitung an die Küste des Schutzgebietes Kamerun. - Erlass des Auswärtigen Amtes., 1895 [fol. 1 - 3] Jaunde. - Bedeutung der Station bei der Erschließung von Adamaua. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1895 [fol. 1 - 3] Bedeutung einer in Ngaundere anzulegenden Station bei der Erschließung von Adamaua. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1895 [fol. 1 - 3] Verkehrswesen. - Erschließung von Adamaua durch Einrichtung eines sicheren Verkehrsweges von Edea den Sanaga aufwärts. - Planung des Auswärtigen Amtes, 1895 [fol. 1 - 3] Genossenschaft der Pallottiner. - Unterstützung aus Mitteln des Afrikafonds bei Errichtung einer Missionsstation in Jaunde als Ausgangspunkt für die Erschließung von Adamaua. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1895 [fol. 1 - 3] „Erschließung von Adamaua“. - Veröffentlichung von Dr. Zintgraff in der DKZ Nr. 12 vom 23.3.1895: Stellungnahmen des Gouverneurs von Puttkamer sowie der Firmen C. Woermann und Jantzen & Thormählen, 1895 [fol. 1 - 36] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Entsendung einer unter seinem Befehl stehenden Expedition mit einer Botschaft des Gouverneurs von Kamerun an die Häuptlinge in Adamaua. - Vorschlag von Premierleutnant Dominik, Ablehnung durch Gouverneur von Puttkamer, 1898 [fol. 36 - 51] Ssanga-Ngoko-Expedition (Dr. R. Plehn). - Aufgaben der Expedition im Gebiet Ssanga-Ngoko-Bertua, 1899 [fol. 52 - 55] Handel und Gewerbe. - Sklaven- und Elfenbeinhandel der Hausa. - Bericht des Oberleutnants Nolte, Joko, 1900 [fol. 61 - 64] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Erneute Entsendung einer unter seinem Befehl stehenden Expedition mit einer Botschaft des Gouverneurs von Kamerun an die Häuptlinge in Adamaua. - Vorschlag von Premierleutnant Dominik, Ablehnung durch Gouverneur von Puttkamer, 1901 [fol. 65 - 68] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Vorläufige Einstellung des weiteren Vordringens nach Nord-Adamaua wegen Gefährdung des Besitzstandes an der Küste des Schutzgebietes und der für diese Aufgabe nicht ausreichenden Stärke der Schutztruppe für Kamerun. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 29.4.1901 [fol. 69 - 72] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Dienstanweisung für den Expeditionsleiter, 7.10.1901 [fol. 73] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Unterstützung der Expedition durch die Bezirksämter Duala, Kribi und das Kommando der Schutztruppe für Kamerun. - Anweisungen des Gouvernements, 7.10.1901 [fol. 74 - 76] Tschadsee-Expedition (Oberstleutnant Pavel). - Marsch Garua Tschadsee Garua Ngaundere Tibati Joko Ngila Jaunde, 25.03.-14.08.1902 [fol. 76 - 96] Firmen. - Randad & Stein, Hamburg. - Entsendung einer Handelskarawane mit der Garua-Expedition des Oberleutnants Dominik. - Ablehnung des Gesuches, 1901 [fol. 79 - 81] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Entsendung des Oberleutnants Dominik als politischen Agenten nach Garua zwecks Aufnahme freundschaftlicher Beziehungen zu den Machthabern der Tschadsee-Gebiete nach dem Tode des Rabeh (Rabbeh) bei Kusseri im Jahre 1900. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 21.8.1901 [fol. 85 - 86] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Kostenvoranschlag für die Durchführung der Expedition, 1901 [fol. 87 - 90] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Mitzuführende Geschenke. - Verzeichnis mit Preisangaben, 1902 [fol. 87] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Anwerbung von Trägern in Liberia und Togo durch Oberleutnant Dominik, 1901 [fol. 92 - 95] Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. - Durchführung verschiedener Expeditionen im Schutzgebiet Kamerun. - Bereitstellung der Haushaltsmittel, 1901 [fol. 97 - 112] Vertreibung des Emirs Subeiru (Zuber) von Jola. - Durchführung der britischen Jola-Expedition. - Stellungnahmen des Kolonialen Beirates Zimmermann, Botschaft London und des Gouverneurs von Puttkamer, 1901 [fol. 108 - 109] Vertreibung des Emirs Subeiru (Zuber) von Jola. - Gewaltsame Vertreibung des Emirs durch britische Truppen und dessen Übertritt nach Kamerun sowie die sich daraus ergebenden politischen Folgerungen. - Stellungnahme des Gouverneurs von Puttkamer zum Schreiben des britischen Botschafters in Berlin, Lascell, 1901 [fol. 113 - 115] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Lageveränderung für die Durchführung der Garua-Handelsexpedition nach der Erstürmung von Ngaundere. - Bericht von Gouverneur von Puttkamer, 1901 [fol. 116 - 117] Cross-Schnellen-Expedition (18.9.-21.10.1900, Hauptmann a.D. Ramsay). - auch: Gegendarstellungen der Firma Deutsch-Westafrikanische Handelsgesellschaft, Deutsche Kamerun Gesellschaft, GmbH [fol. 118 - 119] Garua-Expedition des Stationsleiters von Joko (Hauptmann en retraite Cramer von Clausbruch). - auch: Geplante Verbindungsaufnahme mit dem auf deutsches Gebiet übergetretenen vertriebenen Emir Subeiru (Zuber) von Yola, 9.11.1901 [fol. 118 - 119] Adamaua. - Bericht des Kommandos der Schutztruppe für Kamerun, Dezember 1901 [fol. 120 - 121] Scheitern der Adamaua-Politik auf Grund der offenen Empörung und Widersetzlichkeit des Hauptmann Cramer von Clausbruch und seiner Offiziere gegen die Befehle des Gouverneurs und des Kommandeurs der Schutztruppe für Kamerun zur Vermeidung von Feindseligkeiten zwischen der Schutztruppe und dem Emir Subeiru (Zuber) von Jola nach dessen Übertritt in das Schutzgebiet Kamerun. - Bericht von Gouverneur von Puttkamer, 26.1.1902 [fol. 122 - 123] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Friedliches Eintreffen in Garua. - Telegramm von Oberleutnant Dominik, 6.1.1902 [fol. 125] Garua-Expedition (Oberleutnant Dominik, Oktober 1901 - Februar 1903). - Bereitstellung der Haushaltsmittel, 1901 [fol. 128 - 131] Grenzen mit den britischen Besitzungen. - Zusammenarbeit mit den britischen Behörden, 1902 - 1907 [fol. 137 - 138] Adamaua. - Garua-Gebiet. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 5. 3.1902 [fol. 137 - 138] Verwaltung von Adamaua - Zukünftige Politik des Deutschen Reiches in Adamaua. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Zukünftige Aufgabe der Schutztruppe für Kamerun in Adamaua aufgrund des bisherigen gegen die Politik des Deutschen Reiches in Adamaua verstoßenden Vorgehens der dortigen Militärstationen. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Joko. - Erneute Besetzung der Station mit einem Militärposten der Station Banjo. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Schutztruppe für Kamerun, - 2. Kompanie. - Besetzung der Station Bamenda. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Tschadsee-Expedition (Oberstleutnant Pavel). - Einstellung des Vormarsches am Benue und Rückkehr der Expedition nach Duala. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Schutztruppe für Kamerun, - 3. Kompanie. - Besetzung der Station Banjo. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 10.5.1902 [fol. 142 - 143] Merima Issa (Bruder des am 1.2.1902 anlässlich der Ermordung von Oberleutnant Nolte erschossenen Lamidos Omaru von Banjo). - Abtransport zur Küste und Erschießung auf der Flucht gemeinsam mit Sariki-n-zaggi und dem Kaigama Adamau durch das Begleitkommando unter Leutnant Sandrock am 25.2.1902, 1902 [fol. 149] Tschadsee-Expedition (Oberstleutnant Pavel. - Weiterer Vormarsch an den Tschadsee. - Vorschlag von Oberstleutnant Pavel, 20.3.1902 [fol. 149 - 152] Adamaua . - Banjo-Gebiet (nach Einsetzung des Lamidos Ibrahim) Bericht von Oberleutnant Pavel, 20. 3.1902 [fol. 149 - 152] Auseinandersetzungen zwischen Oberleutnant Dominik und Oberleutnant Pavel. - Wegen des Vorgehens der Garua-Expedition, März 1902 [fol. 149 - 152] Äußere Beziehungen. - Senussi-Wadei, Mai 1902 [fol. 156 - 159] Bubandjida-Expedition vom 19.12.1901 -19.2.1902 (Oberleutnant Radtke), 1901 - 1902 [fol. 160 - 173] Adamaua. - Bubandjida (politische Bedeutung des Stammes) Bericht von Oberleutnant Radtke, Februar 1902 [fol. 165 - 173] Abschluss von Fiedens- und Unterwerfungsverträgen.- Hauptmann Cramer von Clausbruch mit den Vasallen des vertriebenen Emirs Subeiru (Zuber) von Jola, Dezember 1901 [fol. 174 - 176] Abschluss von Fiedens- und Unterwerfungsverträgen. - Oberleutnant Radtke mit dem geschlagenen Sultan von Buba Njida und dessen Vasallen, Dezember 1901 - Januar 1902 [fol. 177 - 185] Verkehrswesen. - Wegeverhältnisse in Adamaua. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 1902 [fol. 186 - 200] Adamaua. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 25.1.1902 [fol. 186 - 200] Garua. - Verwaltung von Adamaua - Aufgaben der zukünftigen Station. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 15.2.1902 [fol. 201 - 209] Adamaua. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 15.2.1902 [fol. 201 - 209] Geld- und Bankwesen. - Einführung der Reichsmünzen als offizielles Zahlungsmittel in Garua. - Denkschriften von Gouverneur von Puttkamer und Oberleutnant Dominik, 1902 [fol. 201 - 211] Expedition in das Gebiet nördlich des Benue vom 13.1.-18.8.1902. - Gefecht bei Marua am 20.1.1902 gegen den Emir Subeiru (Zuber) und nachfolgende Unterwerfung der diesem untertänigen Sultanate Binder, Gabbas, Garua, Marua und Mendif in der Zeit vom 6.2.-10.2.1902. - Bericht von Oberleutnant Dominik, 1902 [fol. 203 - 209]

        Gouvernement von Kamerun
        Erster Weltkrieg in Kamerun, deutsche Berichte
        A.11-359 · Akt(e) · 1916 - 1917
        Teil von Zentrales Archiv der Pallottinerprovinz

        Enthält:(a) "Verhalten der englischen und der unter englischem Oberbefehl stehenden französischen Truppen gegen die weiße Bevölkerung der deutschen Schutzgebiete Kamerun und Togo", hg. v. Reichskolonialamt, Berlin 1916(b) "Die Kolonialdeutschen aus Kamerun und Togo in französischer Gefangenschaft", hg. v. Reichskolonialamt, Berlin 1917(c) "Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten", Mitteilung 6, 8, 10 Teil A, Sonderdrucke aus dem "Deutschen Kolonialblatt", 1916-1917; Darin auch: - Karten zu den Kriegshandlungen in Kamerun, eingebunden und separat

        Gesellschaft des katholischen Apostolates
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 180 C · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Vorbemerkung Behördengeschichte Das Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten war gleichzeitig mit dem Oberfürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten (Bestand GStA PK, I. HA Rep. 206) mit Gesetz über die Unterbringung von mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen aus den durch die Versailler Verträge abgetretenen Gebieten (Unterbringungsgesetz) am 30. März 1920 (GS. S. 63) eingerichtet worden. Das Gesetz betraf mittelbare Staatsbeamte, die infolge Abtretung oder Besetzung preußischer Landesteile ihr Amt verloren oder es aufgegeben haben, weil ihnen nach Lage der Verhältnisse die Fortsetzung ihrer Arbeitstätigkeit unter fremder Herrschaft nicht zugemutet werden konnte. Es fand auch Anwendung auf die ehemaligen elsaß-lothringischen mittelbaren Staatsbeamten und Lehrpersonen und auf Lehrpersonen, die im Auslands- oder Kolonialschuldienst ihre Stelle hatten aufgeben müssen (zuständig war für diese das Fürsorgeamt für Lehrpersonen; sein Aktenbestand ist nicht überliefert). Das Fürsorgeamt unterstand als Beschlußbehörde dem Finanzministerium. Seine Berufungsinstanz war das Oberfürsorgeamt. Das Gesetz von 1920 erhielt einige Abänderungen durch das Gesetz vom 21. Mai 1935 (GS. S. 69). Der Präsident der Preußischen Bau- und Finanzdirektion war zugleich Vorsitzender des "Fürsorgeamtes"; die Hauptkasse der Bau- und Finanzdirektion versah seine Kassengeschäfte (vgl. im übrigen die Staatshandbücher). Bestandsgeschichte Sechs Akten der Behörde wurden im Jahre 1941 an das Geheime Staatsarchiv abgegeben (Akzession 68/1941) und dafür der Bestand "I. HA Rep. 180 E" eingerichtet. Diese Akten wurden im Krieg ausgelagert und gelangten nach dem Krieg schließlich in das Deutsche Zentralarchiv Merseburg. Die anderen hier verzeichneten Akten der Behörde sind 1947 aus dem Gebäude der Preußischen Bau- und Finanzdirektion Berlin (Invalidenstraße 52) in das Berliner Hauptarchiv gelangt; aus ihnen wurde - wohl in Unkenntnis des bereits früher eingerichteten - der Bestand "I. HA Rep. 180 C" gebildet. Beide Bestandsteile wurden nach der Zusammenführung der Bestände miteinander vereinigt zum Bestand "I. HA Rep. 180 C Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten". Der Bestand liegt im Magazin Dahlem. Die Akten sind zu bestellen als: I. HA Rep. 180 C, Nr. ### Die Akten sind zu zitieren als: I. HA Rep. 180 C Fürsorgeamt für Beamte aus den Grenzgebieten, Nr. ### Die letzte vergebene Nummer ist: gez. Dr. Kober, November 2013 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

        BArch, R 4601 · Bestand · (1922) 1933-1945 (1952,1973)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...

        Gesandtschaft Dresden nach 1807 (Bestand)
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Dresden · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Im Zuge des Modernisierungsschubes, der von der Reformbeamtenschaft um Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein und Karl August von Hardenberg nach der Niederlage Preußens gegen das napoleonische Frankreich in Gang gesetzt wurde, hatte man sich mit Publikandum vom 16.12.1808 für die Abschaffung des überkommenen Kabinettsystems zugunsten selbständiger Fachministerien und damit auch für die Bildung eines Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten entschieden. Diesem sollte die geschäftliche Leitung des gesamten völkerrechtlichen Verkehrs, d. h. die Vertretung der Rechte und Interessen des preußischen Staates gegenüber anderen Staaten obliegen. Vom Ministerium ressortierten im Ausland die Gesandtschaften und Konsulate, so auch die preußische diplomatische Vertretung im Königreich Sachsen in Dresden. Die Gesandtschaft Dresden hatte wie alle diplomatischen Vertretungen die Aufgabe, den diplomatischen Verkehr zwischen Preußen und den Staaten des Gesandtschaftsbereichs, der nicht nur das Königreich Sachsen allein beinhaltete, sondern zeitweise auch die thüringisch-sächsischen und anhaltischen Staaten umfasste, zu regeln. Weiterhin hatte sich die Gesandtschaft der Belange und Probleme sowie der Anliegen und Wünsche einzelner Personen und privater Einrichtungen im zwischenstaatlichen Rechtsverkehr anzunehmen. Der Krieg gegen Frankreich von 1806/07 bedeutete in den Beziehungen zwischen Preußen und Sachsen eine erhebliche Zäsur. Es kam zu unüberwindlichen Spannungen, und beide Staaten waren nicht an intensiven diplomatischen Beziehungen interessiert, stand doch das von Napoleon zum Königreich erhobene Sachsen bis zum Ende der französischen Fremdherrschaft 1813 treu zu Frankreich. Während der Jahre 1806 bis 1815 blieben zwar die diplomatischen Kontakte zwischen beiden Staaten erhalten, aufgrund der politischen Ereignisse kam es aber zu keinem kontinuierlichen diplomatischen Verkehr zwischen Preußen und Sachsen. 1813 wurde der Gesandte in Dresden nach Berlin zurückberufen. Erst im Februar 1816 wurde mit Freiherr Johann Christian Magnus von Oelssen wieder ein preußischer Gesandter in Dresden akkreditiert. Mit der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen nach dem Wiener Kongress 1815 und dem Friedensvertrag zwischen Sachsen und Preußen im Mai 1815 waren die nachfolgend aufgeführten preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister tätig: Oelssen, Freiherr Johann Christian Magnus von: 1816 - 1819 Jordan, Johann Ludwig von: 1819 - 1848 Canitz und Dallwitz, Julius von: 1848 - 1850 Galen, Graf Ferdinand von: 1850 - 1852 Schulenburg, Graf von der: 1852 Redern, Graf Heinrich Alexander von: 1853 - 1859 Solms - Sonnewalde, Graf zu: 1859 Savigny, Carl Friedrich von: 1859 -1863 Gundlach, von: 1863 Rantzau, Graf Otto Karl Josias zu: 1863 - 1864 Buddenbruck, Freiherr von: 1864 Schulenburg-Priemern, Graf Gustav von: 1864 - 1866 Landsberg-Steinfurt, Freiherr von: 1866 - 1867 Eichmann, Friedrich von: 1867 - 1873 Solms-Sonnewalde-Altpouch, Clemens Eberhard Theodor Graf zu: 1873 - 1878 Dönhoff, Graf Otto von: 1878 - 1879 Dönhoff, Graf Carl von: 1879 - 1906 Hohenlohe-Oehringen, Prinz Hans zu: 1906 - 1911 (nicht besetzt 1911/12) Bülow, Dr. Alfred von: 1912 - 1914 Schwerin, Graf Ulrich Karl Wilhelm von: 1914 - 1919 (nicht besetzt 1919) Berger, Herbert Ritter und Edler von: 1920 - 1922 Schellen, Dr. : 1922 - 1924 Im preußisch-österreichischen Krieg von 1866, bei dem Sachsen auf Seiten Österreichs kämpfte, kam es erneut zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Im Juni dieses Jahres ging der preußische Gesandte zurück nach Berlin, die Akten des Gesandtschaftsarchivs wurden nach Berlin verbracht. Nach dem Friedensschluss zwischen Preußen und Sachsen im Oktober 1866 wurde erneut ein Gesandter in Dresden ernannt. Nach 1918 war der preußische Gesandte in Dresden für ganz Norddeutschland zuständig, soweit überhaupt noch innerdeutsche diplomatische Beziehungen bestanden. Zum 31. 3. 1924 wurde die Gesandtschaft im Zuge allgemeiner Einsparungsmaßnahmen aufgelöst. Bestandsgeschichte Der Bestand umfasst neben der politischen Korrespondenz mit Berichten der Gesandtschaft an das Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten sowie dessen Erlassen zu allen internationalen und nationalen Ereignissen vor allem Akten über die verschiedensten zwischenstaatlichen Fragen im politischen, polizeilich-rechtlichen, militärischen, kulturell-sozialen und wirtschaftlichen Verhältnis Preußens zu Sachsen, speziell zur wirtschaftlichen und politischen Einigung Deutschlands sowie über die Beziehungen zu anderen Staaten. Die Akten gelangten in mehreren Ablieferungen zwischen 1814 und 1939 aus dem Preußischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten an das Geheime Staatsarchiv. Eine Neuverzeichnung sowie Neuordnung erfolgte im Jahr 1995. Für die Verzeichnung wurden die Aktentitel überprüft, gegebenenfalls korrigiert und durch "Enthält - Vermerke" vertieft. Eine Ausnahme bildet die Aktengruppe "Politische Korrespondenz". Hier wurde der knapp gefasste Aktentitel - analog zur Erschließungstiefe dieser Archivalien in den übrigen Gesandtschaftsüberlieferungen - auf Grund der vielfältigen Informationen der einzelnen Korrespondenzen belassen und nicht weiter intensiv erschlossen. Die Sortierung der Korrespondenzakten erfolgte nach Orten und weiter in chronologischer Reihung. Bei Sammelakten erfolgte die Reihung nach dem ersten aufgeführten Ort. Die Indexierung erfolgte anhand der im Aktenband gegebenen Informationen. 2005 fiel die Entscheidung, den Gesamtbestand I. HA Rep. 81 Gesandtschaften (Residenturen) und (General-) Konsulate nach 1807 provenienzgerecht als Einzelbestände der verschiedenen Gesandtschaften etc. aufzustellen, so dass die vorliegenden Archivalien nun unter der Bestandsbezeichnung I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Dresden nach 1807 firmieren. Quellen- und Literaturhinweise: - Paul Marcus: Die preußische Gesandtschaft Dresden im 19. und 20. Jahrhundert und ihre Überlieferung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in: Archivalische Zeitschrift, herausgegeben von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayern, 81. Band, Böhlau Verlag Köln, Weimar Wien, 1998 - Grundriss zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hg. von Walther Hubatsch, Bd. 12 Teil A: Preußische Zentralbehörden, Marburg/Lahn 1978 S. 101 Bestandsumfang: 776 Verzeichnungseinheiten Letzte vergebene Signaturnummer: 774 Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Dresden nach 1807, Nr. # Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 81 Gesandtschaft Dresden nach 1807, Nr. # Berlin, 7. Januar 2008 S. Reinhardt, Archivamtfrau Bestandsbeschreibung: Laufzeit: 1809 - 1924 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 81 Florenz/I · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Behördengeschichte Die preußische Gesandtschaft beim Königreich Italien entwickelte sich evolutiv aus den Gesandtschaften Turin und Florenz. Nach den französisch-italienischen Erfolgen im Krieg gegen Österreich wurde die Toskana 1859 vom Königreich Sardinien-Piemont annektiert. Als Folge des Anschlusses des Königreichs beider Sizilien erfolgte am 17. März 1861 die Proklamation König Viktor Emanuels II. zum König von Italien. Die internationale Anerkennung des Titels war in den nächsten Jahren eine der Hauptaufgaben des Königs. Dies ist als Teil der Gesamtbemühungen um eine Einigung Italiens zu sehen. Zunächst nahm die Gesandtschaft in Turin die Aufgaben einer Vertretung preußischer Interessen beim Königreich Italien wahr. Der außerordentliche Gesandte Willisen wurde Ende 1863 durch den soeben in den Grafenstand erhobenen Guido von Usedom ersetzt. Zusammen mit dem Hof wechselte Usedom zum 13. Juni 1865 von Turin nach Florenz, wobei er die bestehende Infrastruktur der früheren Gesandtschaft beim Großherzogtum der Toskana übernahm. Seine historisch wohl bedeutendste Nachricht war die "Stoß-ins-Herz-Depesche" vom 17. Juni 1866, die der frühere italienische Ministerpräsident La Marmora 1868 veröffentlichte. In ihr forderte Usedom den Vorstoß italienischer Truppen direkt auf Wien (GStA PK, I. HA Rep. 81 Florenz (Italien), Nr. 8, fol. 376-387). Aufgrund eines Streits mit Ministerpräsident Bismarck schied Usedom 1869 aus dem Amt. Um diese Zeit stellte die Gesandtschaft in Florenz einen eigenen Apotheker ein. Sein Nachfolger Graf von Brassier amtierte ab dem 1. Januar 1870 im Namen des Norddeutschen Bundes. Die letzten Unterlagen des Bestandes enden im Herbst 1870 mit der Verlegung der italienischen Hauptstadt nach Rom als Folge des deutsch-französischen Krieges. Zur Behördengeschichte im engeren Sinne lässt der Bestand nur wenige Aussagen zu, da es sich alleine um die politischen Berichte an das Ministerium und die vom Ministerium versandten Erlasse und Abschriften von anderen Gesandtschaftsberichten handelt. Personal- und Organisationsakten finden sich nicht im Bestand. Der aus Stolberg bei Aachen gebürtige Kaufmann Carl Schmitz bot der Gesandtschaft für ihre dienstlichen Zwecke ein offenes Haus, wofür er im Gegenzug zunächst zum Agenten, später zum Konsul ernannt wurde. Außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister 1862-1863 Friedrich Adolph (ab 1863: Freiherr) von Willisen 1863-1869 Carl Georg Ludwig Guido Graf von Usedom 1869-1872 Maria Anton Joseph Brassier de St. Simon Bestandsgeschichte Die erste Ablieferung von 10 Aktenbänden erfolgte am 12. Juli 1870, am Tag vor dem Erscheinen der Emser Depesche, durch den Kanzler des Norddeutschen Bundes. Am 28. Juli 1882 lieferte das deutsche Auswärtige Amt 25 Akten der ehemaligen Königlichen Gesandtschaften zu Florenz und Neapel an das Preußische Geheime Staatsarchiv ab, wo sie in der Repositur 81 Florenz bzw. Neapel eingeordnet wurden. Der letzte größere Zugang erfolgte im Jahre 1900. Im Oktober 1923 fand eine erste Bestandsrevision statt. 1943 wurde der Bestand als Teil der I. Hauptabteilung, Repositur Gesandtschaften und Konsulate in die Salzbergwerke Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Nach Kriegsende beschlagnahmten sowjetische Truppen die Bestände und überführten sie nach Moskau. Erst 1955 erfolgte die Rückgabe an das Deutsche Zentralarchiv, Abteilung Merseburg. Hier erfolgten weitere Revisionen (1955 und 1986). Im Februar 1962 wurden die Bestände verfilmt. Näheres über das Nichtvorhandensein der im Altfindmittel aufgeführten Nummern 22 bis 27 (Politische Berichte und Schriftwechsel bis Ende 1872) ließ sich nicht ermitteln. 1923 waren sie noch vorhanden, die Revision von 1955 kennzeichnete sie als fehlend. Hinweise auf eine Bestandsabgrenzung mit dem Reichsarchiv oder dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes ließen sich nicht ermitteln. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erfolgte gemäß Einigungsvertrag die Rückführung der Bestände der I. HA Rep. 81 Gesandtschaften und Konsulate als Teil der Bestände des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz nach Berlin. Sie lagern seit 1993 im Magazin im Westhafen. Im Juli 1990 erwarb das GStA PK zwei Schreiben, die im Jahr 2011 dem Bestand Rep. 81 Florenz/Italien, zugeordnet wurden (GStA PK, I. HA Rep. 81 Florenz (Italien) nach 1807, Nr. 22). Im Mai und Juni 2011 erfolgte die Neuverzeichnung und Erstellung des Findbuches durch Archivassessor Dr. Andreas Becker. Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

        BArch, PH 3 · Bestand · 1867-1920 (1926-1972)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Folgt im Wesentlichen: (1) Jany, Curt: Geschichte der Preußischen Armee vom 15. Jahrhundert bis 1914, 2. erg. Auflage (= Die Königlich Preußische Armee und das Deutsche Reichsheer 1807 bis 1914, Bd. 4), Osnabrück 1967, S. 294-296. (2) Cron, Hermann: Geschichte des deutschen Heeres im Weltkriege 1914 bis 1918, Berlin 1937, S. 3-23. (3) PH 3/124 Die Organisation des Großen Generalstabes 1803-1914 (4) PH 3/1026 Die Organisation des Großen Generalstabes (vom 18. Jhr. bis zu seiner Auflösung 1919, Manuskript von HOAR Stoeckel) (5) PH 3/1272-1273 Graphische Darstellung der Entwicklung der Organisation des Großen Generalstabes 1802-1914 (6) PH 3/310 Erste Einführung in die Organisation und in die Tätigkeit des stellvertrenden Generalstabes der Armee (1919) (7) Militärgeschichtliches Forschungsamt, MGFA (Hg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648 - 1939. München 1983 ff, S. 69-72. (8) Enzyklopädie Erster Weltkrieg, hg. v: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz in Verbindung mit Markus Pöhlmann, aktual. u. erw. Studienausgabe, Paderborn 2009, S. 754f. (9) PH 3/3 (10) Waldemar Erfurth: Die Geschichte des deutschen Generalstabes 1918-1945 (= Studien zur Geschichte des Zweiten Weltkrieges, hg. v. Arbeitskreis für Wehrforschung in Frankfurt/Main, Bd. 1), Göttingen 1957. 1. Großer Generalstab und Oberste Heeresleitung Großer Generalstab (7) Mit Kabinettsordre vom 24. Mai 1883 wurde der Generalstab zu einer Immediatbehörde, faktisch hatte er diese Stellung schon seit den Einigungskriegen. Der Generalstab wurde auch vom Kriegsministerium eigenständig und unmittelbar dem Monarchen zugeordnet. Die Aufgaben des Kriegsministeriums und des Großen Generalstabs überschnitten sich zum Teil, was hin und wieder zu Konflikten führte. Die Position des Chefs des Generalstabs war zwar angesehen, jedoch abgesehen von der operativen Leitung im Kriegsfall jedoch nicht mit wichtigen Befugnissen ausgestattet. Einen bestimmenden Einfluss auf die Gestaltung des Heeres übte der Generalstab trotzdem durch die Schulung von Führern (dem Großen Generalstab unterstand die Kriegsakademie), die Fürsorge für die kriegsmäßige Truppenausbildung und die Bearbeitung aller mit der Durchführung einer Mobilmachung und eines Krieges zusammenhängenden Fragen aus. Zu seiner Tätigkeit gehörte die Pflege der kriegswissenschaftlichen Bildung, besonders das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eigenen Landes. In der Friedenszeit gab es keine weitreichenden Veränderungen in der Organisation des Großen Generalstabs lediglich einige Erweiterungen durch den zunehmenden Umfang der Generalstabsaufgaben. Generalstab des Feldheeres und Oberste Heeresleitung (OHL) des Deutsches Heeres (2) "Nach Artikel 63 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bildete die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das in Krieg und Frieden unter dem Befehl des Kaisers stand". Im Frieden hatte der Chef des Große Generalstabes praktisch keine Befehlsgewalt und kein Inspektionsrecht. Er fungierte lediglich als Chef und Disziplinarvorgesetzter des Großen Generalstabs. Die höchste Kommandogewalt lag zwar faktisch beim Kaiser, praktisch nahm diese jedoch der Chef des Generalstabes des Heeres war. Im Kriege errteilte der Chef des Generalstabes nach den Mobilmachungsbestimmungen im Namen des Kaisers operative Befehle und war für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen wie auch der übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Etappendienst) mitverantwortlich. Mit der Mobilmachung am 2. August 1914 wurde der Chef des preußischen Generalstabes der Armee zum "Chef des Generalstabes des Feldheeres" und die OHL gebildet, die im Großen Hauptquartier angesiedelt war. Der Chef des Generalstabes des Feldheeres verkörperte somit die OHL und wurde vom Begriff her immer mit ihr gleichgesetzt. Am 5. August 1914 wurde der stellvertretende Generalstab der Armee in Berlin mobilgemacht. Letzerer blieb bis zum 31. Januar 1919 bestehen. Mit der Demobilisieung nimmt de Große Generalstab mit Ausnahme von den bei der OHL verbleibenden Stellen seine Tätigkeit am 1. Februar 1919 wieder auf. (10) Auf Grund des Versailler Vertrages wurde im Juli 1919 die Auflösung des Großen Generalstabes beschlossen und eingeleitet. Am 4. Juli 1919 übernahm Generalmajor von Seeckt die Geschäfte des Chefs des Generalstabes. Die Bezeichnung der Dienststelle ist nun "General von Seeckt". Am 30. September 1919 wurde der Große Generalstab schließlich endgültig mit der Errichtung eines Abwicklungsamtes aus einem Teil der Zentralabteilung aufgelöst. 2. Die Chefs des Generalstabs der Armee in Preußen von 1857 bis 1918 Generalfeldmarschall Hemuth Karl Bernhard von Moltke 1857-1888 Generalfeldmarschall Alfred Heinrich Karl Ludwig von Waldersee 1888-1891 Generalfeldmarschall Alfred Graf von Schlieffen 1891-1906 Generaloberst Helmuth von Moltke 1906-1914 Zwischen 1914 und 1918 wurden ingesamt vier OHLs gebildet (8) 1. OHL: Generaloberst Helmuth von Moltke, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 2. Aug. bis 14. Sept. 1914 2. OHL: General der Infanterie Erich von Falkenhayn, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 14. Sept. (offiziell ab 3 Sept. 1914) bis 29. Aug. 1916 3. OHL: Generalfeldmarschall Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Chef des Generalstabes des Feldheeres vom 29. Aug. 1916 bis 9. Nov. 1918, Oberbefehlshaber des Feldheeres vom 9. Nov. 1918 bis 3. Juli 1919, Ihm zur Seite gestellt wurde der Erste Generalquartiermeister General der Infanterie Erich von Ludendorff, Erster Erster Generalquartiermeister vom 29. Aug. 1916 bis 26. Okt. 1918, danach wurde Generalleutnant Wilhelm Groener Erster Generalquartiermeister vom 29. Okt. 1918 bis 3. Juli 1919 4. OHL: Generalleutnant Wilhelm Groener übernahm nach dem Rücktritt von Hindenburgs am 25. Juni 1919 die OHL bis zur Auflösung am 30. Sept. 1919 3. Die organisatorische Entwicklung des Großen Generalstabs Die Gliederung des Großen Generalstabes seit 1. April 1889 (1) Der Generalquartiermeister wurde zunächst wieder abgeschafft, jedoch wurden zum 1. April 1889 drei Oberquartiermeister (O.Q.) eingerichtet. Zentralbüro (ab 1890 Zentralabteilung) Oberquartiermeister (O. Q.) I seit 1. April 1889: 2. Abteilung Ordre de Bataille (Schlachtordnungen) und Aufmarsch des deutschen Heeres Eisenbahnabteilung Eisenbahnsektion Die Eisenbahnsektion war für den Dienstbetrieb und die Ausbildung des dem Chef des Generalstabes der Armee unterstellten Eisenbahn-Regiments und der Luftschiffer-Abteilung zuständig. Eisenbahn-Regiment Oberquartiermeister (O.Q.) II 4. Abteilung - Neubildung für die Angelegenheiten fremder Festungen und die Aufstellung der Angriffsentwürfe, mit AKO vom 19. Dez. 1889 kam die Abteilung für fremde Festungen vom Ingenieur-Komitee hinzu Geographisch-statistische Abteilung (seit 1894 eine selbstständige Abteilung) Deutsche Sektion - Angelegenheiten der Kriegsakademie und die Übungsreisen des Generalstabes Oberquartiermeister (O.Q.) III 1. Abteilung (Rußland, die skandinavischen Staaten, Österreich, Balkan etc.) 3. Abteilung (Frankreich, England, Belgien, Niederlande, Schweiz, Italien) Abteilung für Kriegsgeschichte Landesaufnahme Die Stellung des Generalquartiermeisters wurde abgeschafft. Gliederung des Großen Generalstabes der Armee seit 1908 (1) Zentralabteilung 6. Abteilung (Manöver) Oberquartiermeister (O.Q.) I 2. Abteilung (Aufmasch) Technische Sektion (Luftstreitkräfte) 4. Abteilung (Fremde Festungen des westlichen Kriegstheaters) 7. Abteilung (Fremde Festungen des östlichen Kriegstheaters) Eisenbahnabteilung Oberquartiermeister (O. Q.) II 3. Abteilung (Fremde Heere im Westen) 9. Abteilung (Deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O. Q.) III 5. Abteilung (Übungsreisen des Generalstabes) 8. Abteilung (Angelegenheiten der Kriegsakademie) Oberquartiermeister IV (seit 1. April 1894 neu hinzugekommen) 1. Abteilung (Fremde Heere im Osten) 10. Abteilung (Fremde Heere im Osten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I. und II. Landesaufnahme Gliederung des Großen Generalstabes vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges (7) Der Chef des Großen Generalstabes Zentralabteilung (Personal, Organisation, Verwaltung) mit Sektion III b (Nachrichtenwesen) 6. Abteilung (Manöver) Kriegsgeschichtliche Abteilung II (ältere Kriegsgeschichte) Oberquartiermeister (O.Q.) I. 2. (deutsche Abteilung) -Aufmarsch- und Operationsabteilung Eisenbahnabteilung Sektion 1a (zur Neuberbeitung der Militär-Transportordnung) 4. Abteilung (fremde Festungen) Oberquartiermeister (O.Q.) II 3. Abteilung (Frankreich mit Marokko, England mit Ägypten, Afghanistan) 9. Abteilung (Italien, Belgien, Schweiz, Holland, Spanien, Portugal, Amerika, deutsche Kolonien) Oberquartiermeister (O.Q.) III 5. Abteilung (Operationsstudien) 8. Abteilung (Kriegsakademie und Generalstabsdienst) Oberquartiermeister (O.Q.) IV 1. Abteilung (Russland, Nordische Staaten, Ostasien, Persien, Türkei) 10. Abteilung (Österreich-Ungarn und Balkanstaaten) Oberquartiermeister V Kriegsgeschichtliche Abteilung I (neuere Kriege) Kriegsarchiv Kartenarchiv Chef der Landesaufnahme und Oberquartiermeister Trigonometrische Abteilung Topographische Abteilung Kartographische Abteilung Photogrammetische Abteilung Kolonialsektion Der Chef des Generalstabes des Feldheeres 1914 bis 1918 (2) 1. Generalstabsabteilungen Zentralabteilung Sie war zuständig für Empfang und Zuleitung des Schriftwechsels an die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit dem Militär-Kabinett für Personalsachen und die Verwaltung. Leiter der Abteilung war Oberst von Fabeck, seit 26. März 1916 wurde die Abteilung durch Oberst Tieschowitz von Tieschowa geführt. Operationsabteilung Die Abteilung mit der engsten Verbindung zum Generalstabschef. Sie war auch das Büro für seine persönlichen Schreiben. Ihr oblag es die Voraussetzungen für alle operativen Maßnahmen der Armee zu schaffen: Kriegsgliederung und Organisation des gesamten Heeres zu überwachen und Verbesserungen vorzuschlagen sowie Ausbildung, Bewaffnung und Einsatzfähigkeit der Verbände. Dem Chef der Opertionsabteilung oblagen die Beratung des Generalstabschefs, die Bearbeitung der operativen Pläne des Generalstabschfes und die Ausfertigung seiner Befehle. Während des Krieges wurde die Abteilung umfangreich erweitert. Chefs: Generalmajor Tappen Oberstleutnant Wetzell (seit 31. Aug. 1916) Operations-Abteilung B Unter der Operationsabteilung wurde zum 18. August 1916 noch eine Unterabteilung eingerichtet, die für die mazedonische und türkische Front zuständig war. Operationsabteilung II Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Feldmunitionschefs aufgelöst. Die Aufgaben des Munitions- und Geräteersatzes übernahm die Munitionssektion in die Operationsabteilung. Anschließend wurde die Munitions-Sektion mit der kriegswirtschaftlichen zur Operations-Abteilung II vereinigt. Chef: Oberst Bauer Nachrichtenabteilung, seit dem 20. Mai 1917 Abteilung Fremde Heere Sie war zuständig für die Verfolgung der militärischen Operationen im Ausland v.a. für die Kriegsführung der Feindstaaten. Dabei sammelte Sie vorrangig Informationen zu deren Organisation und Kräfteverteilung. Abteilung III b Ihre Aufgabe bestand in der Übermittlung der Nachrichten des Gegners. Dies geschah durch bei den Armeen und an geeigneten Punkten der Heimat eingesetzten Nachrichten-Offizieren. Zudem gab es freiwillige oder bezahlte Agenten im neutralen und im feindlichen Auslande und die Geheime Feldpolizei in den besetzten Gebieten. Nachrichtenmaterial lieferten darüber hinaus die Grenzpolizeistellen und die Feldpolizei, die auch zur Durchführung der Spionage diente. Die Stellen des Nachrichtendienstes und der Spionageabwehr im Heimatgebiet kommunizierten mit der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabes, die wiederum der Abteilung III b im Großen Hauptquartier unterstellt war. Die Richtlinien für den vaterländischen Unterricht wurde genauso von der Abteilung erlassen wie der eingerichtete Pressedienst, der die öffentliche Meinung steuern sollte. Politische Abteilung seit 10. Febr. 1916 Militärpolitische Abteilung Sie war für die militärpolitischen Angelegenheiten aller Staaten zuständig, bearbeitete Rechtsfragen und gab die Informationen an die Militärattachés weiter und die schriftführende Stelle in Friedensfragen. 2. Der Generalquartiermeister und ihm nachgeordnete Stellen Der Generalquartiermeister nahme alle Aufgaben zur Entlastung des Chefs des Generalquartiermeisters war, die sich unmittelbar auf die Operationen bezog. Dazu gehörte das gesamte Nachschub-, Etappen- und Eisenbahnwesen, Feldpost und Rechtspflege, Feldsanitäts- und Veterinärwesen. Generalquartiermeister Generalleutnant von Stein seit 14. Sept. 1914 Generalleutnant Hahndorff seit 16. Jan. 1916 Nachgeordnete Stellen Generalintendant des Feldheeeres Ihm oblag die Bereitstellung der Heeresverpflegung. Zudem bildete er die Spitze der Feld- und Truppenintendanturen. Mit Übergang zum Stellungskrieg kam die Überwachung der Ernährung im besetzten Gebiet hinzu. Insb. die Bodenbestellung und die dafür notwendige Beschaffung des landwirtschaftlichen Maschinenmaterials und die Nutzbarmachung des Ernteüberschusses für das Feldheer. Später kam die industrielle Nutzung der besetzten Gebiete hinzu. Für den Westen wurde noch eine neue Wirtschaftsabteilung mit Wirkung zum 5. Sept. 1916 eingerichtet. Die Wirtschaftsabteilung wurde mit Wirkung zum 1. Jan. 1917 verselbstständigt und erweitert und in Beauftragter des Generalquartiermeisters für den westlichen Kriegsschauplatz (B.d.G. West) eingerichtet. In seiner Verantwortlichkeit lag die Verwaltung, Bewirtschaftung und Nutzbarmachung der besetzten Gebiete im Westen. Zudem waren ihm unterstellt: - Generalwechselamt - Kunstsachverständiger für Denkmalpflege - Kriegsgefangenen -und Zivilarbeiterbataillone - elektrotechnische Werkstätte West - Artillerie- und Traingerät-Instandsetzungs-Werkstätten - Beute- und Sammelwesen (bis zur Unterstellung unter einen besonderen Beauftragten) Zu Beginn waren auch folgende Stellen dem Generalquartiermeister unterstellt: - Chef des Feldmunitionswesens - Chef der Feldtelegraphie - Chef des Feldeisenbahnwesens - Chef des Feldflugwesens - Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen Chef des Feldsanitätswesens Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. Schiernig leitete das Sanitätswesen im gesamten Kriegsgebiet als oberster Vorgesetzter des Sanitätspersonals. Seine Zuständigkeit umfasste: der Sanitätsdienst, die Pflege und den Abtransport der Verwundeten, die Verteilung der Lazarettzüge und Lazarettschiffe, Lazarette in der Heimat. Feldoberpostmeister Er beaufsichtigte das Postwesen auf allen Kriegsschauplätzen. Die Feldoberpost-Inspektionen West und Ost wurden zu seiner Entlastung errichtet. Zweite Kommandant des Großen Hauptquartiers Ihm oblag die Sicherheit und Versorgung des Hauptquartiers und die Kontrolle des Unterpersonals. Er befehligte die Infanterie- und Kavallerie-Stabswache, ein Landsturm-Bataillon, ein Feldgendarmerie-Kommando, Militärpolizei, je eine Kraftwagen-Funkenstation und Fernsprechabteilung, drei Ballonabwehr-Geschütze (später ducrh zwei Flugabwehr-Batterien ersetzt), einen Scheinwerferzug (später Ausbau zu einer Scheinwerferabteilung), die Feldintendantur des Großen Hauptquartiers nebst Feldkriegskasse, Kraftwagenpark, Feldpostamt, Zentrale für Postüberwachung West mit Postüberwachungsstelle des Großen Hauptquartiers, Marketenderei und Lesehalle. Geheime Feldpolizei Kooperierte eng mit der Abteilung III b. Während des Krieges kamen außerdem B.d.G.West noch eine ganze Reihe von Dienststellen zum Großen Hauptquartier hinzu. Der 1915 neu geschaffene Befehlshaber der Truppen wurde in Luxemburg verortet. Chef des Feldkraftfahrwesens Der Chef des Feldkraftfahrwesens wurde Ende des Jahres 1916 errichtet und dem Generalquartiermeister unterstellt. Er diente der Zentralisierung der Kraftfahrformationen. Er war nach Zustimmung des Generalqaurtiermeisters den Kraftfahrtruppen bei den Armee-Oberkommandos und die den Heeresgruppen im Westen zugeteilten Stabsoffziere weisungsberechtigt. Zum 17. Mai 1918 wurde der Stab des Kommandeurs der Kampfwagen-Abteilungen dem Chef des Kraftfahrwesens unterstellt. Beauftragter des Generalquartiermeisters für den östlichen Kriegsschauplatz Der B.d.G. Ost mit Sitz in Warschau war zuständig für die Nutzbarmachung des Landes im Verwaltungsgebiet des Oberbefehlshabers Ost und des Generalgouvernments Warschau. Militär-Bergwerks-Direktion Valenciennes Sie fiel seit September 1917 in die Zuständigkeit des Generalquartiermeisters. Die Bergwerksverwaltungen Mons und Valenciennes, die bis dahin dem Gouvernement Metz zugeordnet waren, wurden zu einer Militär-Direktion vereinigt. Die deutsche Vertretung im besetzten Italien Eingesetzt im Febuar 1918 in Udine mit Abtransport der 14. Armee. Sie diente Duchsetzung der deutschen Interessen bei der gemeinsam mit Österreich erworbenen Kriegsbeute. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten Der Kommandeur der 13. Kavallerie-Brigade und sein Stab sollte auf Grund des zunehmenden Pferdemangels den Pferdebedarf an der Ost- und Westfront regeln. Er wurde dem GQ zum 31. Dezember 1916 zugeteilt. Im Februar 1918 wurde er zum Beauftragten des Generalquartiermeisters in Pferdeangelegenheiten. Beauftragter des Generalquartiermeisters in Berlin Um wieder Handelsbeziehungen mit den ehemals russischen Gebieten aufbauen zu können, die aus den Verträgen mit den Verbündeten resultierten, war eine Abstimmung zwischen den Zentralbehörden und dem Generalstab notwendig. Er nahm außerdem die Aufsicht über die Ein- und Ausfuhrstellen war. Beauftragter des Generalquartiermeisters für das Beute- und Sammelwesen Dieser wurde mit Wirkung zum 1. Juni 1918 geschaffen. Bereits 1917 war es geregelt worden. Dieser war zur Verwaltung der Kriegsbeute und die Kontrolle der Dienststellen verantwortlich. General der Munitionskolonnen und Trains im Großen Hauptquartier Mit Zunahme der Formationen ging auch die waffentechnische Zusammenziehung einher, die im Juli 1918 geschaffen wurde. Ihre Aufgabe lag in der Verwendung der Einheiten, sie übte die Aufsicht über den technischen Dienst im Kriegsgebiet als auch in der Heimat aus und zeichnete für den Ersatz an Bespannung und Feldgerät verantwortlich. 3. Oberste Waffenbehörden Fußartillerie und Pioniere zählten zu den Spezialwaffen, ihre technische Ausbildung wurde von den Inspektionen überwacht. Der General der Fußartilerie im Großen Hauptquartier Er war Berater des Chefs des Generalstabes des Feldheeres für die technischen Fragen und den Einsatz der schweren Artillerie. Zudem prägte er die Ausbildung in er Heimat. Ihn unterstand der später eingerichtete "Inspekteur des Artillerie-Meßwesens" und der "Stabsoffizier für schweres Flachfeuer". Zunächst hatte er keinen direkten Einfluss auf den General der Artillerie. Dies änderte sich auch nicht als die OHL zur Vereinheitlichung der Artillerie statt der "Feldartillerie-Brigade-Kommandeure" und Generale der Fußartillerie die Einheitsstäbe "Generale von der Artillerie" einführte. Damit erfolgte seine Benennung in "General von der Artillerie Nr. 1". Einen Monat später wurde er "Generalinspekteur der Artillerieschießschulen". Ihm oblag die Leitung der Schießausbildung der gesamten Feld- und Fußartillerie im Feld und in der Heimat. Generalinspekteure: Geneneral der Artillerie von Lauter (bis zum 15. Okt. 1917) Generalleutnant Ziethen Der General vom Ingenieur- und Pionierkorps im Großen Hauptquartier Er war oberster Waffenvorgesetzter während des Krieges zunehmenden und sich spezialisierenden Formationen der Pioniere. Er beriet den Chef des Generalstabes des Feldheeres und war verantwortlich für die organisatorische und technische Weiterentwicklung der Pioniere. Die Sonderdienste der Pioniere, wie die seit Ende 1915 existierenden Inspizienten des Minenwerfergeräts, der 1916 geschaffene Inspekteur der Gasregimenter und der im Mai 1918 errichtete Inspizient der Pionier-Nahkampfmittel. Im August 1918 erhielt er die Bezeichnung General der Pioniere beim Chef des Generalstabes des Feldheeres. General der Pioniere: General der Infanterie von Claer bis zum 2. Juli 1916 Generalmajor Marschall von Bieberstein seit 28. Aug. 1918 Der Chef des Feldmunitionswesens Dieser unterstand zunächst dem Generalquartiermeister. Zu seinen Aufgaben gehörte die vom Kriegsministeriun bereitgestellte Munition in Verbindung mit dem Feldeisenbahnchef sowie den Geräteersatz auf Grund der Bedarfsmeldungen der Armee-Oberkommandos und der Etappeninspektion zu koordinieren. Darüber hinaus war er für die Planung des Bedarfes der Armeeoberkommandos und der Etappeninspektionen und dessen Meldung an das Kriegsministerium zuständig. Mit Wirkung zum 10. Mai 1915 wurde er direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Damit sollte eine enge Abstimmung mit der Operationsabteilung gewährleistet werden. Am 23. September 1916 wurde die Stelle des Chefs des Feldmunitionswesens aufgelöst. Seine Aufgaben wurden von der Operationsabteilung wahrgenommen. Der Chef der Feldtelegraphie Der Chef der Feldtelegraphie war während der ersten drei Kriegsjahre beim Generalquartiermeister angesiedelt. Er leitete die gesamten Nachrichtentruppen und Nachrichtenmittel des Feldheeres. Während des Krieges wurden die Nachrichtenformationen stark ausgeweitet, welches die Heeresleitung unter Hindenburg dazu veranlasste eine Neuorganisation durchzuführen. Es wurde zur Entlastung des Feldtelegraphiechefs ein General der Telegraphentruppen für den westlichen, östlichen und südöstlichen Kriegsschauplatz geschaffen. Diese Generale waren dem Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Es erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Nachrichtenwesens bei der der Chef der Feldtelegraphie unterstellt. Eine erneute Organisationsänderung wurde der Chef der Feldtelegraphie zum "Chef des Nachrichtenwesens" und direkt dem Chef des Generalstabes des Feldheeres unterstellt. Zudem wurde er kommandierender General. Er war nun verantwortlich für Organisation, Verwendung, Ausbildung, Stellenbesetzung, Ersatz, Nachschub, technische Erfordernisse und den gesamten deutschen Funkentelegraphie-Verkehr. Chefs: Generalmajor Balck Oberst von Wolff seit 7. Dez. 1914 Generalmajor von Hesse seit 9. Apr. 1917 Der Chef des Feldeisenbahnwesens Er war zunächst dem Generalquartiermeister unterstellt. Erst mit Ablösung im Oktober 1916 wurde er dem Chef des Generalstabes unmittelbar unterstellt. Zu seinen Aufgaben gehörte das komplette Eisenbahnwesen und die Nutzung der Wasserstraßen. Beim Oberbefehlshaber Ost wurde er durch den Feldeisenbahnchef Ost vertreten. Bahnbeauftragte gab es auch bei den Etappenkommandos und den Etappen-Inspektionen, später kamen bevollmächtigte Generalstabsoffiziere bei den verbündeteten Staaten in Konstantinopel, Sofia, Wien, seit Mitte 1916 auch bei den Heeresgruppen. Weitere Straffungen der Organisation wurden durch die Schaffung selbstständiger Eisenbahntransport-Abteilungen, die ihren Sitz im Großen Hauptquartier in Kowno und in Pleßhatten, geschaffen. Chefs: Generalmajor Groener bis 31. Okt. 1916 Oberst Freiherr von Oldershausen Chef des Kriegsvermessungswesens Mit dem Stellunskrieg und der Fertigung unterschiedlichster Karten wurde das Kriegsvermessungswesen zunehmend bedeutender. Der Chef des Kriegsvermessungswesen sollte diese Aufgabe steuern. Deshalb wurde die Behörde im Juli 1915 geschaffen. Diesem waren alle Einheiten des Vermessungswesens unterstellt. Je nach Bedarf wurden dazu Stabsoffziere des Vermessungswesens den Armeeoberkommandos im Westen und den Heeresgruppen im Westen zugeteilt. Chef des Feldflugwesens Während man den Heeresluftschiffen überlegen war, lag man mit den Fliegern hinter Frankreich zurück, bei den Fesselballons war man in etwas gleich aufgestellt. Um die Luftstreitkräfte effizienter zu gestalten, wurde 1915 der Chef des Feldflugwesens beim Generalquartiermeister eingerichtet. Er leitete die Flieger, die Feldluftschiffer und den Wetterdienst. Für die Flugabwehr, die zur Artillerie zählte, wurde am 1. Juli 1915 ein Inspekteur der Ballonabwehr-Kanonen beim Generalquartiermeister geschaffen. Durch Allerhöchste Kabinettsordrre wurde am 8. Oktober 1916 Generalleutnant Hoppner zum Kommandierenden General der Luftstreitkräfte ernannt und der bisherige Chef des Feldflugwesens, Oberstleutnant Thomsen, zu seinem Generalstabschef. Dem Kogenluft waren sämtliche Formationen der Flieger, der Luftschiffer, der Flugabwehr und des Wetterdienstes im Feld und in der Heimat unterstellt. Außenstellen Militärbevollmächtigte bei den Verbündeten Kriegspresseamt Dieses wurde im Oktober 1915 dem Chef des Generalstabes direkt unterstellt. Diesem wurde auch die Oberzensurstelle eingegliedert, die bisher organisatorisch bei den stellvertretenden kommandierenden Generalen war. Die Aufgaben des Kriegspresseamtes waren die bessere Zusammenarbeit der Heimatbehörden mit der Obersten Heeresleitung auf dem Gebiete der Presse, die Auskunftserteilung an die Behörden und die Presse und die gleichmäßige Handhabung der Presseaufsicht. Ihr oblag auch die Weiterleitung der Zensurrichtlinien an die Zensurstellen. Das Presseamt hatte zu allen Dienststellen Kontakt, der sonst übliche Instanzenweg existierte hierbei nicht. Es war in eine Auskunfststelle, eine Auslandsstelle und die Oberzensurstelle gegliedert.Im Oktober 1918 wurde das Kriegspresseamt dem Kriegsministerium unterstellt. Militärische Stelle des Auswärtigen Amtes Die Stelle wurde am 1. Juli 1916 eingerichtet, die der Obersten Heeresleitung unterstellt, organisatorisch jedoch dem Auswärtigen Amt, der Abteilung III b des stellvertretenden Generalstabs, dem Kriegspresseamt, dem Kriegsministerium, dem Admiralstab und dem Reichsmarineamt unterstellt war. Sie war für die Abwehr feindlicher Propaganda und für die deutsche Propaganda im In- und Ausland zuständig. Am 30. Januar 1917 wurd eine "Bild- und Photostelle eingerichtet, welche im April 1917 als "Bild- und Filmamt" etatisiert wurde. Im Dezember 1917 erfolgte die Gründung der Universum Film AG auf Initiative des Bild- und Filmamtes und wurde zur Aufklärung eingesetzt. Das Bild- und Filmamt wurde im Januar 1918 administrativ dem Kriegsministerium unterstellt. Es blieb jedoch weiterhin der Militärischen Stelle des Auswärtigen Amtes weisungsbefugt. Die Organisation des Großen Generalstabs ab 1. Februar 1919 Chef des Generalstabes des Feldheeres (9) Zentralabteilung Chef der Landesaufnahme Generalstabsabteilungen Abteilung Fremde Heeres (F) Eisenbahnabteilung (E) Kriegswirtschaftiche Abteilung (Kriweis) Wirtschaftliche Abteilung (W) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 1) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 2) Kriegsgeschichtliche Abteilung (K 3) Bestandsbeschreibung: Das Bundesarchiv besitzt vereinzelte vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Anordnungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus den verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Unterlagen zu Ereignissen des Ersten Weltkrieges und Formationsverzeichnisse des Feldheeres. Von der Eisenbahnabteilung sind einige Akten über einzelne Projekte, vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen erhalten. Die Akten des Generalstabes sind durch Kriegseinwirkung 1945 beim Brand des Heersarchivs in Potsdam zum allergrößten Teil vernichtet worden. Erhalten geblieben sind lediglich splitterhaft überlieferte Einzelstücke. Anfang 1994 gelangte nochmals ein großer Teil von Unterlagen zum Bestand. Diese Aktenreste befanden sich ursprünglich im Militärarchiv der ehemaligen DDR. Der Amtsdrucksachenbestand PHD 7 wurde aufgelöst und in den Bestand überführt. Die großformatigen Pläne und Karten wurden aus den Akten entnommen, in Kartenmappen gelegt und dem Bestand angegliedert. Der Bestand wurde mit Ausnahme der Amtsdrucksachen (alt PHD 7) und der Großformate mikroverfilmt. Für die Benutzung stehen Mikrofilme zur Verfügung. Inhaltliche Charakterisierung: Ausgehend vom Aufgabenbereich enthält der Bestand Unterlagen über Organisation und Geschäftsverteilung, über militärische Maßnahmen ausländischer Staaten und Abwehrmaßnahmen deutscher Stellen, Aufklärungsberichte und Nachrichten über fremde Heere, Auswertung von Gefangenenaussagen sowie zu Einsatz, Verwendung und Stärke der Fußartillerie im Kriege. Zudem liegen vereinzelt vervielfältigte Organisationsunterlagen sowie Befehle, Anordnungen, Mitteilungen, Merkblätter und Ausarbeitungen aus verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, aber auch einzelne Nachrichten über Kriegsereignisse aus dem Ersten Weltkrieg vor. Von der Eisenbahnabteilung des Großen Generalstabes ist ein Rest von Einzelfallakten über Eisenbahnprojekte erhalten geblieben. Vom Chef des Stellvertretenden Generalstabes sind vervielfältigte Nachrichten der Vermessungsabteilung über die Auswertung von Luftaufnahmen überliefert. Von den Akten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges blieben Abschriften in ganz geringem Umfang im Nationalarchiv in Washington erhalten. Mehrausfertigungen davon sind hierher abgegeben worden. Ersatzüberlieferungen, z.B. von grundsätzlichen Erlassen, Befehlen oder Schriftwechsel preußischer Militär- und Kommandobehörden, die an zivile oder militärische Behörden der Einzelstaaten gingen, findet man in den Beständen der entsprechend zuständigen Landesarchive, insbesondere Bayern, Württemberg, Baden sowie Sachsen. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 37,0 lfm 1006 AE Zitierweise: BArch, PH 3/...

        Herrschaft Hueth (Bestand)
        Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 110.12.00 · Bestand · 1140-1925
        Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

        Die BORCKEschen Besitzungen im rechtsrheinischen Teile des Herzogtums KLEVE setzten sich zusammen aus den 4 Rittersitzen HUETH, ROSAU, OFFENBERG und WENGE samt den Unterherrschaften BIENEN und PRAEST-DORNICK. Der Kammerpräsident und Geheime Rat, der spätere Etatsminister, Friedrich Wilhelm v. BORCKE hatte 1736 die Häuser HUETH und ROSAU aus dem WYLICH-LOTTUMschen Konkurs und 1744/45 die RECKEschen Herrschaften OFFENBERG-PRAEST-DORNICK erworben. Da die Archive der Vorbesitzer ganz oder zum Teil mitübernommen wurden, setzt sich der Bestand aus 3 Hauptgruppen zusammen: Dem RECKEschen Archiv (I und II), einem Teile des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III und IV) und dem BORCKEschen Archiv (IV und V) I und II. Die rheinischen Besitzungen der Familie v.d. RECKE stammten zur Hauptsache von der Familie v. WYLICH zu WENGE, die 1636 im Mannesstamm ausgestorben war. Erben waren die Schwester des letzten v. W. GERBERGA (+ 1637) bzw. ihre Söhne 2. Ehe KONRAD und DIETRICH v.d. RECKE. Der Besitz umfaßte die Häuser WENGE (bei DORNICK) und NEUENHOFEN (in KREFELD-BOCKUM) sowie Güter und Weiden in der Grafschaft ’s HEERENBERG. KONRAD v.d. RECKE, später Amtskammerpräsident in KLEVE, erhielt bei der Teilung diese mütterlichen Besitzungen. Im Jahre 1670 erwarb er das adelige Haus OFFENBERG im Tausch gegen das WYLICHsche Haus zu EMMERICH und setzte 1677 durch, daß dieses aus der Herrschaft BIENEN losgelöst und mit einem Teile der Bauernschaft BERGE zur Unterherrschaft erhoben wurde. Im Jahre 1678 erhielt er auch die Gerichtshoheit über PRAEST und DORNICK. Das Archiv setzt sich dementsprechend zusammen aus dem Archiv der Familie v. WYLICH (I) und dem umfangreichen Nachlaß des KONRAD v.d. RECKE (+ 1713) (II). Das WYLICHsche Archiv enthält auch die Archive der Familien NEUENHOFEN-OSSENBROICH (im Urkundenteil als NEUENHOFEN bezeichnet), WISSEL, LOWENBERG und GOHR. III. Das WYLICH-LOTTUMsche Archiv ist vermutlich nach dem Tode des Generalfeldmarschalles KARL PHILIPP v. W. 1719 aufgeteilt worden, da über das Haus GRONDSTEIN, das an den 2. Sohn überging, hier fast alle Akten fehlen und auch der Urkundenbestand Lücken aufweist. Doch sind die wertvollen Amtsakten der GODART, CHRISTOFFEL, OTTO und CHRISTOFFEL, von denen die 3 ersten Amtmänner in GENNEP waren (1455-1546), die beiden letzten das Amt HETTER innehatten (1542-1590), auf HUETH geblieben (jetzt KLEVE-MARK XI d GENNEP und HETTER); ferner auch die Nachlässe des Freiherrn JOHANN SIGISMUND (+ 1677) mit den Akten des Amtes HEMERS (jetzt KLEVE-MARK XI d) und des Generalfeldmarschalls KARL PHILIPP. 38 Urkunden, die dem Bestand entweder 1719 oder beim Verkauf des Gutes 1736 entfremdet worden waren, wurden 1862 vom Geh. Staatsarchiv überwiesen. Sie wurden jetzt wieder mit dem Bestand vereinigt, nachdem sie bislang einen eigenen Bestand Herrschaft GRONDSTEIN gebildet hatten. Die Besitzungen der Familie in der HETTER stammen vielleicht zu einem Teile von den Familien HEKEREN und LOEL. 1645 wurde das Haus HUETH mit BIENEN, BERGE und ANROP zur Unterherrschaft erhoben. Die Herrschaft GRIBBENVORST-LOTTUM, die aus dem Nachlaß der ALEID v. BARSD0NK (+ nach 1420) stammte, mußte in einem jahrelangen Prozeß mit den v. MARWICK behauptet werden. GRONDSTEIN gelangte 1535 durch Erbschaft in den Besitz des OTTO v.WYLICH (vermählt mit ELISABETH v. GRONDSTEIN). (Vgl. hierzu das alte Findbuch: Herrschaft GRONDSTEIN; jetzt Akten Nr. 1401) Die Herrschaft WEHL wurde 1671 und das Haus ROSAU 1690 käuflich erworben (s. auch Dep Wylich-Lottum). Die Akten des HUETHschen Lehnhofes wurden zu einer besonderen Gruppe zusammengefaßt, da hier eine Scheidung der WYLICHschen und BORCKEschen Teile nicht möglich war. V. Die Familie BORCKE hat bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamme 1872 das Haus HUETH besessen. Von den umfangreichen Besitzungen des Etatsministers FRIEDRICH WILHELM v. B. waren bei der Erbteilung 1769 die klevischen Besitzungen und die v. STEDERschen Lehen an seinen Sohn, den Generalkommissar und späteren preußischen Gesandten ADRIAN HEINRICH gelangt. Unter dessen Sohn FRIEDRICH HEINRICH (+ 1825) begann der Verfall des Familienvermögens. Überkommene Schulden, der Verlust der Hoheitsrechte samt der aus ihnen fließenden Einkünfte, die schlechte wirtschaftliche Lage des Grundbesitzes nach den Befreiungskriegen, zumal aber der unglückliche Ausgang eines Erbschaftsprozesses mit dem Stiefbruder v. VATTEL zu. Neufchatel 1819 brachten die Familie in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Es war nach dem Tode des Grafen wohl nur dem Verwalter Rittmeister SONORÈ sowie den Vormündern zu danken, daß die Besitzungen nicht unter den Hammer kamen. Bei der Erbteilung 1843 erwarb der älteste Sohn Graf HEINRICH BORCKE das Haus HUETH, die übrigen Höfe gelangten an die Mutter und die Geschwister. Von seinem Nachfolger, dem Freiherrn v. WITTENHORST- SONSFELD, erwarb 1872 die Preußische Archivverwaltung das sogenannte alte Archiv (I - IV) und die Nachlässe des Ministers FRIEDRICH WILHELM und des Gesandten ADRIAN HEINRICH v. BORCKE (Dienstakten E 1 III 48 ff.). Durch Verfügung der Archivdirektion vom 5. Juni 1873 mußten die umfangreichen und wertvollen Nachlässe der beiden BORCKE sowie Teile der Nachlässe des KONRAD v.d.RECKE und des Generalfeldmarschalls v. WYLICH-LOTTUM an das Geheime Staatsarchiv in Berlin abgegeben werden. Nach der Durchführung des Herkunftsgrundsatzes (Provenienzprinzips) wurden 1889 die Amtsakten des Etatsministers auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt, auch die RECKEschen und WYLICHschen Akten an das Staatsarchiv Düsseldorf zurückgegeben (Dienstakten A 7 g 1 88 A.V. 1884/33). Die BORCKEschen Nachlässe blieben in Berlin (vgl. die Verzeichnisse am Ende des Findbuches, für die klevischen Kammerakten z.Zt. den Bestand BORCKE-HUETH). Als 1935 der Restbestand des HUETHschen Archivs erworben wurde, mußte die Aufteilung von 1889 zur Grundlage gemacht werden. Dementsprechend wurden die zu den Nachlässen der Familie BORCKE gehörigen Stücke und die Akten über die ostelbischen Besitzungen nach Berlin, einzelne Amtsakten an die Staatsarchive Münster und Marburg abgegeben (siehe die Verzeichnisse am Ende des Findbuches). In Düsseldorf blieben die Verwaltungsakten des 18. und 19. Jhs., soweit sie sich auf HUETH und die HALBERSTÄDTschen Lehen bezogen, sowie der umfangreiche Nachlaß des Grafen FRIEDRICH HEINRICH BORCKE, der vorwiegend in großherzoglich bergischen Diensten tätig gewesen war. Die Jugendbriefe FRIEDRICHS des GROSSEN an den Etatsminister v. B., die 1873 von dem Verkauf ausgeschlossen waren, sind seitdem verschollen (1 Brief b. Stromberg, Haus Elverlingsen b. Altena/W., weitere Briefe b. Gravert, Gestüt Midlinghoven b. Düsseldorf-Hubbelrath; 1921 noch vorhanden, s. Krudewig, Niederrhein. Heimatbll. 1, 1921, Nr. 14). Die Ordnung der 1935 erworbenen Akten wurde zum Anlaß genommen, auch den früher erworbenen Bestand neu zuverzeichnen. Bei den Urkunden wurde die Ordnung in der Zeitfolge aus praktischen Gründen beibehalten, zumal die Zuweisung einzelner Stücke an eine bestimmte Gruppe nicht immer möglich war. Ein kleiner Bestand von Urkunden und Akten, der dem Archiv durch den Rektor Bröring zu Rees entfremdet worden war, gelangte 1936 zusammen mit dessen Sammlung ins Staatsarchiv und wurde wieder mit dem Hauptbestand vereinigt. Düsseldorf, den 24. Oktober 1936 gez. Oediger Urkunden Erläuterung der Herkunftbezeichnungen Bilandt: Urkunden der Familie v. BYLANDT die durch die Heirat der JUTTA v.B. mit GADERT v. WYLICH an die Familie WYLICH-LOTTUM (III) gekommen sind; Botzelaer: Zugehörigkeit der nur in Abschriften erhaltenen Urkunden ungewiß. Gohr: Nachlaß des ADOLF v. GOHR und seines Sohnes ADELHARD, 1605 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt. Hekeren: Archiv der Familie von H. (vgl. über sie ILGEN, Herzogtum Kleve I); Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Horne = Haaren: Haus HORNE im Amte HAMM, ursprünglich im Besitz der Familie HARMAN (HARME oder HARMELEN), später durch die Heirat der GERBERGA v. HARMAN, geb. v. WYLICH, mit KONRAD v.d. Recke an die Familie v.d. Recke gelangt (vgl. Akten 1303). Loel: Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Löwenberg: Urkunden der Familie LEWENBERG, nach 1485 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt (durch die Heirat der HILLE L. mit JOHANN v. WYLICH 1466). Neuenhofen: Archiv des Hauses NEUENHOFEN zu Krefeld-Bockum (Inhaber v. NEUENHOFEN und OSSENBROICH) durch GERBERIG v. OSSENBROICH 1550 an die Familie WYLICH (I) gelangt; zur Geschichte der Familie Wylich-Lottum s. Liese, Das klassische Aachen II 88ff (VI B 354 20) Recke: siehe II. Wylich: siehe I. Wylich-Lottum: siehe III. Wissel: Teil des Archivs, der Familie v. W., wahrscheinlich zum WYLICHschen Archiv gehörig (GERTRUD v. WISSEL in erster Ehe mit GODART v. WYLICH vermählt). Das eigentliche Familienarchiv Ossenbruch befindet sich zu Brünninghausen i. W. (Freiherr von Romberg) (vgl. Rep. 4 III) (jetzt Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen ?; vgl. handschriftlichen Randvermerk „StA Münster im analogen Altfindbuch 110.12.1, Bl. IX) Depositum Hueth II (von Wittenhorst-Sonsfeld) Von den Archivbeständen auf Schloß Hueth (Urkunden und Akten der Schloßbesitzer von Wylich-Lottum, von Wylich-Wenge, von der Recke, von Borcke und zuletzt von Wittenhorst-Sonsfeld) wurde 1872 durch die Preuß. Archivverwaltung das sog. alte Archiv mit den Nachlässen des Ministers Friedrich Wilhelm und des Gesandten Adrian Heinrich von Borcke erworben. Die letzteren sowie Teile aus dem alten Archiv kamen 1873 durch Verfügung der Archivdirektion an das Geh. Staatsarchiv in Berlin. Die Amtsakten wurden 1889 nach Provenienzprinzip auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt. 1935 wurde der Restbestand des Archivs der Herrschaft Hueth erworben und auf der Grundlage von 1889 aufgeteilt. Die 1872 und 1935 erworbenen Akten, die in das Staatsarchiv Düsseldorf gelangten, sind zusammen im Findbuch der Herrschaft Hueth (C 135) 1936 von dem späteren Direktor des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf, Dr. Oediger, verzeichnet worden. Zurück blieben im Besitz der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld auf Hueth Teile des Familienarchivs der Grafen von Borcke und das Familienarchiv der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld. Das Wittenhorstsche Archiv wurde 1933 durch Landesarchivrat Dr. Kisky im Findbuch Wittenhorst und Borcke (Hueth) verzeichnet (H 4 XIV); die Sichtung und Ordnung der restlichen Bestände wurde durch das Landesarchiv geplant, konnte jedoch vor dem Krieg nicht mehr durchgeführt werden. Dieser letzte Teil des Archivs wurde durch die Archivberatungsstelle aus den beschädigten Archivräumen in die Keller der kath. Volksschule zu Rees gebracht. Als 1958 die Keller geräumt werden mußten, kam das Archiv als Depositum in das Staatsarchiv Düsseldorf (Depositalvertrag vom 27.11.1958; Acc. Nr.88/1958; Tageb. Nr. 3801-H XVII). Das Depositum umfaßte 3 Kisten mit Akten, vorwiegend des 18.und 19. Jahrhunderts, sowie eine Kiste mit teilweise vermoderten Büchern, ein Herbarium und diverse Karten. Es wurde in Saal V untergebracht. Am 16.12. 59 erhielt Klaus Frh. von Wittenhorst-Sonsfeld von seinem Bruder die Vollmacht, Teile dieser Archivalien zu entnehmen. Den Rest des völlig umgeordneten und durcheinandergeratenen Aktenbestandes begann Dr. Lahrkamp zu verzeichnen. Diese Arbeit wurde Juli-September 1962 von der Unterzeichneten zu Ende geführt. Bei der Durchsicht stellte sich heraus, daß es sich bei mehr als der Hälfte des Bestandes noch um Teile des von Borckeschen Archivs handelt mit Schwerpunkt um 1800 (Graf Adrian Heinrich von Borcke, gest. 1791, Graf Friedrich Heinrich, gest. 1825). Ferner enthält der Bestand noch einzelne Stücke aus den Archiven der von Borckeschen bezw. Wittenhorstschen Verwandtschaft (Sommer, Bünte, von Goltstein zu Beeck). Um dem Eigentümer des Bestandes nicht vorzugreifen, wurde nicht kassiert, obwohl ein großer Teil der Akten von geringem Wert ist, sondern lediglich die archiv-unwürdigen Stücke aussortiert und in einen gesonderten Umschlag gelegt. Düsseldorf, den 10. September 1962 Dr. Niemeyer Abgänge aus Hueth, Akten II 1) Herrn Dr. Frhr. v. Wittenhorst sind folgende Archivalien ausgehändigt worden: 23.1.60: 13 Aktentitel - 6.2.60: 1 Akte betreffend die Kirche zu Haldern; 1 Akte betreffend Einnahmen, Vermögen und Schulden von Sonsfeld (5 Blätter); 5 Akten zurück - 13.2.60: Bestallung des Fr. W. v. Wittenhorst zum Deichgrafen 1678 Juni 28 (Urk.); Akte betr. Kapital der Erben v. Sonsfeld 1805 ff.-1831; 1 Schreiben von 1837 Familie v. Wittenhorst betr. - 26.3.60: Verschiedene Grundbuch- und Kataster-Auszüge (8)1 Akte über Wittenhorst’sche Erbauseinandersetzung vom Jahre 1833 und früher - 2.4.60: 3 Stücke aus Salm-Salm - von Wittenhorst 1717; 1 Akte Eickelbaumschlag zu Haffen 1664-1721; Patent von 1845 - 9.4.60: Akte Nr. 15 vom 27.1.1572 (2 Pergamente); Akte, eine Präbende von Soest betreffend, Nr. 962 von 1835; 2 Schreiben des Bürgermeisters Vrasselt von 1894 und 1896 2) Am 19.6.1963 wurden folgende Akten an das Geheime Staatsarchiv, Berlin-Dahlem, abgegeben: Nachlaß Friedrich Wilh. v. Borcke Nr. 40) Praebende des Staatsministers Friedrich Wilhelm v. Borcke beim Domkapitel zu Havelberg (mit Listen der minores und electi), 1703-1783 - Nr. 63) Quittungen für Kammerpräsident v. Borcke u. Kriegsminister v. Borcke (Stempelgebühr f.d. Kauf v. Gut Falkenberg/Mittelmark, Einzahlungen auf die Feld-Kriegskasse f. Leutnant v. Borcke + vor 17.1.1760), 1732, 1751-1763 - Nr. 77) Kataloge u. Briefwechsel über den Erwerb v. Kupferstichen, 1750-1756 - Nr. 137) Verzeichnisse von Kupferstichen u. Kupferstechern nebst Korrespondenz, 1751-1756 - Nr. 76) Briefe u. Rechnungen des Händlers Trible über Juwelen, Gemälde, Kupferstiche, Nippes für v. Borcke, 1756-1762 - Nr. 119) Korrespondenz des Ministers v. Borcke, 1763-1769 - Nr. 233) Briefe des Marschalls v. Polen nach Dresden, 1769 - Nr. 36) Maßnahmen der klevischen Regierung betr. Untersuchung des Gemütszustandes des Ministers Friedrich Wilhelm v. Borcke und Administration der Borcke’schen Güter; Verfahren gegen Amalia Rieck, Wirtschafterin auf Hueth, wegen Veruntreuungen, 1768-1769 - Nr. 53) Akten betr. Verkauf von Hausrat Borckes an Mademoiselle Rieken, 1764-1768 - Nr. 106) Akten zum Prozeß gegen Amalia Rieck (in), 1765-1771 - Nr. 225) Abrechnung von Kampen über Geldgeschäfte des Etats-Ministers v. Borcke, Quittung von 1673, 1673-1757 - Nr. 222) Rechnungen u. Quittungen für Etats-Minister v. Borcke, (1739), 1747-1760 - Nr. 116) Handwerker- u. Lieferanten-Quittungen für v. Borcke, 1761-1767 - Nr. 102) Schriftwechsel, Abrechnungen u. Belege betr. Kuxen, 1764-1768 - Nr. 153) Auktionsabrechnung v. Borcke’scher Mobilien, 1764 - Nr. 173) Abrechnung über die Prozeßkosten v. Borcke ca. von Sonsfeld, 1766 Nachlaß Adrian Heinrich v. Borcke Nr. 235) Briefe Nettelbuschs aus Minden betr. Appellation des Domkapitulars v. Kessel gegen den Domkapitular Nottel, 1771 - Nr. 156) Judikatmäßige Berechnung in Causa der separierten Geh. Legationsrätin v. Borck oa. den Geh. Legationsrat v. Borck, 1774 - Nr. 174) Erbschaftseintreibung durch A.H. v. Borcke für Christian Klein (1773) u. Markus Israel (1772), 1772-1773 - Nr. 4) Rechnungen für den Geheimrat Baron v. Borcke zu Berlin, sowie Auktionskatalog von 1764, 1764-1781 - Nr. 94) Belege über die von Adrian Heinrich v. Borcke für seinen Bruder Carl August v. B. bezahlten Schulden, 1767-1769 - Nr. 223) Rechungen, Quittungen u. Kaufangebote für Geh. Rat von Borcke, 1770-1789 - Nr. 149) Clausthaler Gruben-Extrakt, Abrechnung, Kux-Preise, 1773-1782 - Nr. 172) Dekret des kursächs. Generalkriegsgerichts in Sachen A.H. v. Borcke ca. Rudolph von Bünau nebst Korrespondenz, die sich auf den Prozeß Marie v. Borcke oa. Johann Friedrich Gürtler bezieht, 1775 - Nr. 207) Prozeß gegen die v. Borckesche Bediente Anna Dorothea Louise Richter, 1776 - Nr. 168) Prozeß von Borcke ca. Erben von Jever, Catjenove u. Schuylenburg, 1783-1790 Amtsakten Nr. 254) Gesuche von Textilfabrikanten um Befürwortung durch v. Borcke, 1777 - Nr. 142) General-Designation der von Kaufleuten im Fürstentum Halberstadt aus den Samt- u. Seidenfabriken aus Berlin, Potsdam, Frankfurt u. Köpenick bezogenen Waren u. ihres Wertes (1775-1776); Vorspann-Paß für Fabrik-Direktor Schlegel (1777); Forderungen der Witwe Schiemenz gegen den flüchtigen Seidenfabrikanten Gebhardt (1777); Akten betr. Seidenstrumpf-Fabrik des Schutzjuden Levin Moses Levi 1778, 1775-1778 - Nr. 205) Vorschläge, in den kgl. Preußischen Staaten den Salmiak zum einheimischen Produkt zu machen u. das Salpeter-Wesen zu verbessern von Wilhelm Gottfried Pleueqnet u. Jacob Andreas Weber mit Empfehlungsschreiben (J.G. Hehl u. v. Reck), 1777 - Nr. 128) General-Extrakt der kurmärkischen Woll- u. Garnmagazine, 1777-1778 - Nr. 23) Bericht der preußischen Kriegs- u. Domänenkammer zu Kleve betr. die Krefelder Seidenwaren auf der Frankfurter Messe (mit Beilage: Magistrat zu Krefeld wegen Importschwierigkeiten, Moers 21. Januar 1778), 1778 - Nr. 150) Eingabe der Vitriol-Fabrik Schwartz & Co. An das Oberfinanzdirektorium, 1778 - Nr. 238) Empfehlung v. Rappes durch Kammersekretär v. Borcke an Geh. Rat v. Borcke, 1788 - Nr. 239) Befürwortungsgesuch der Firma J.H. Schumger an Geh. Rat v. Borcke, 1790 - Nr. 237) Ausarbeitung einer Preisfrage der Göttinger Gesellschaft des Ackerbaues u. der Künste über Monopolien, 1777 - Nr. 5) Denkschrift über Witwen- und Waisen-Kassen, aufgesetzt von Joh. August Kritter, Senator u. Kämmerer zu Göttingen, o. D. [nach 1779] - Nr. 240) Denkschrift über Zoll- u. Accisebestimmungen für Fabrikbetriebe (o. J., 46. Regierungsjahr des Königs = 1786), [1786] Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, Juli-August 2013. Im analogen Altfindbuch 110.12.1 „Herrschaft Hueth enthalten, aber hier unberücksichtigt blieben: 3,5-seitiger Bericht über die Besichtigung der sich im Besitz des Fürsten zu Putbus, Stuttgart-Vaihingen, befindlichen Archivalien vom 27. Dezember 1960 (laut handschriftlichem Vermerk seit 1962 als Depositum Familienarchiv von Wylich-Lottum im Haupstaatsarchiv Düsseldorf) (vor Bl. II) - 4 Stammtafeln „Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse (lose einliegend), „Tafel I: Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse der Familien Wylich u. Ossenbroich (Bl. VI), „Tafel II: Familie von der Recke (Bl. VII) und „Tafel III: Wylich-Lottum (Bl. VIII) - Verzeichnung Familienarchiv Wylich-Lottum, Dep., Nr. 2, I-VIII (10 Bll., vor S. 147) - Amtsakten des Amtskammerpräsidenten Konrad von der Recke aus dem Huethschen Archiv (im Bestand Kleve-Mark, Akten) (S. 187) - Übersicht über die 1936 (an das Geh. Staatsarchiv Berlin) abgegebenen Teile des Huethschen Archivs (S. 188-189) - Verzeichnis der Borckeschen Amtsakten im Staatsarchiv Münster (S. 191-194) Die BORCKEschen Besitzungen im rechtsrheinischen Teile des Herzogtums KLEVE setzten sich zusammen aus den 4 Rittersitzen HUETH, ROSAU, OFFENBERG und WENGE samt den Unterherrschaften BIENEN und PRAEST-DORNICK. Der Kammerpräsident und Geheime Rat, der spätere Etatsminister, Friedrich Wilhelm v. BORCKE hatte 1736 die Häuser HUETH und ROSAU aus dem WYLICH-LOTTUMschen Konkurs und 1744/45 die RECKEschen Herrschaften OFFENBERG-PRAEST-DORNICK erworben. Da die Archive der Vorbesitzer ganz oder zum Teil mitübernommen wurden, setzt sich der Bestand aus 3 Hauptgruppen zusammen: Dem RECKEschen Archiv (I und II), einem Teile des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III und IV) und dem BORCKEschen Archiv (IV und V)I und II. Die rheinischen Besitzungen der Familie v.d. RECKE stammten zur Hauptsache von der Familie v. WYLICH zu WENGE, die 1636 im Mannesstamm ausgestorben war. Erben waren die Schwester des letzten v. W. GERBERGA (+ 1637) bzw. ihre Söhne 2. Ehe KONRAD und DIETRICH v.d. RECKE. Der Besitz umfaßte die Häuser WENGE (bei DORNICK) und NEUENHOFEN (in KREFELD-BOCKUM) sowie Güter und Weiden in der Grafschaft ’s HEERENBERG. KONRAD v.d. RECKE, später Amtskammerpräsident in KLEVE, erhielt bei der Teilung diese mütterlichen Besitzungen. Im Jahre 1670 erwarb er das adelige Haus OFFENBERG im Tausch gegen das WYLICHsche Haus zu EMMERICH und setzte 1677 durch, daß dieses aus der Herrschaft BIENEN losgelöst und mit einem Teile der Bauernschaft BERGE zur Unterherrschaft erhoben wurde. Im Jahre 1678 erhielt er auch die Gerichtshoheit über PRAEST und DORNICK. Das Archiv setzt sich dementsprechend zusammen aus dem Archiv der Familie v. WYLICH (I) und dem umfangreichen Nachlaß des KONRAD v.d. RECKE (+ 1713) (II). Das WYLICHsche Archiv enthält auch die Archive der Familien NEUENHOFEN-OSSENBROICH (im Urkundenteil als NEUENHOFEN bezeichnet), WISSEL, LOWENBERG und GOHR.III. Das WYLICH-LOTTUMsche Archiv ist vermutlich nach dem Tode des Generalfeldmarschalles KARL PHILIPP v. W. 1719 aufgeteilt worden, da über das Haus GRONDSTEIN, das an den 2. Sohn überging, hier fast alle Akten fehlen und auch der Urkundenbestand Lücken aufweist. Doch sind die wertvollen Amtsakten der GODART, CHRISTOFFEL, OTTO und CHRISTOFFEL, von denen die 3 ersten Amtmänner in GENNEP waren (1455-1546), die beiden letzten das Amt HETTER innehatten (1542-1590), auf HUETH geblieben (jetzt KLEVE-MARK XI d GENNEP und HETTER); ferner auch die Nachlässe des Freiherrn JOHANN SIGISMUND (+ 1677) mit den Akten des Amtes HEMERS (jetzt KLEVE-MARK XI d) und des Generalfeldmarschalls KARL PHILIPP. 38 Urkunden, die dem Bestand entweder 1719 oder beim Verkauf des Gutes 1736 entfremdet worden waren, wurden 1862 vom Geh. Staatsarchiv überwiesen. Sie wurden jetzt wieder mit dem Bestand vereinigt, nachdem sie bislang einen eigenen Bestand Herrschaft GRONDSTEIN gebildet hatten. Die Besitzungen der Familie in der HETTER stammen vielleicht zu einem Teile von den Familien HEKEREN und LOEL. 1645 wurde das Haus HUETH mit BIENEN, BERGE und ANROP zur Unterherrschaft erhoben. Die Herrschaft GRIBBENVORST-LOTTUM, die aus dem Nachlaß der ALEID v. BARSD0NK (+ nach 1420) stammte, mußte in einem jahrelangen Prozeß mit den v. MARWICK behauptet werden. GRONDSTEIN gelangte 1535 durch Erbschaft in den Besitz des OTTO v.WYLICH (vermählt mit ELISABETH v. GRONDSTEIN). (Vgl. hierzu das alte Findbuch: Herrschaft GRONDSTEIN; jetzt Akten Nr. 1401) Die Herrschaft WEHL wurde 1671 und das Haus ROSAU 1690 käuflich erworben (s. auch Dep Wylich-Lottum).Die Akten des HUETHschen Lehnhofes wurden zu einer besonderen Gruppe zusammengefaßt, da hier eine Scheidung der WYLICHschen und BORCKEschen Teile nicht möglich war. V. Die Familie BORCKE hat bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamme 1872 das Haus HUETH besessen. Von den umfangreichen Besitzungen des Etatsministers FRIEDRICH WILHELM v. B. waren bei der Erbteilung 1769 die klevischen Besitzungen und die v. STEDERschen Lehen an seinen Sohn, den Generalkommissar und späteren preußischen Gesandten ADRIAN HEINRICH gelangt. Unter dessen Sohn FRIEDRICH HEINRICH (+ 1825) begann der Verfall des Familienvermögens. Überkommene Schulden, der Verlust der Hoheitsrechte samt der aus ihnen fließenden Einkünfte, die schlechte wirtschaftliche Lage des Grundbesitzes nach den Befreiungskriegen, zumal aber der unglückliche Ausgang eines Erbschaftsprozesses mit dem Stiefbruder v. VATTEL zu. Neufchatel 1819 brachten die Familie in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Es war nach dem Tode des Grafen wohl nur dem Verwalter Rittmeister SONORÈ sowie den Vormündern zu danken, daß die Besitzungen nicht unter den Hammer kamen. Bei der Erbteilung 1843 erwarb der älteste Sohn Graf HEINRICH BORCKE das Haus HUETH, die übrigen Höfe gelangten an die Mutter und die Geschwister. Von seinem Nachfolger, dem Freiherrn v. WITTENHORST- SONSFELD, erwarb 1872 die Preußische Archivverwaltung das sogenannte alte Archiv (I - IV) und die Nachlässe des Ministers FRIEDRICH WILHELM und des Gesandten ADRIAN HEINRICH v. BORCKE (Dienstakten E 1 III 48 ff.). Durch Verfügung der Archivdirektion vom 5. Juni 1873 mußten die umfangreichen und wertvollen Nachlässe der beiden BORCKE sowie Teile der Nachlässe des KONRAD v.d.RECKE und des Generalfeldmarschalls v. WYLICH-LOTTUM an das Geheime Staatsarchiv in Berlin abgegeben werden. Nach der Durchführung des Herkunftsgrundsatzes (Provenienzprinzips) wurden 1889 die Amtsakten des Etatsministers auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt, auch die RECKEschen und WYLICHschen Akten an das Staatsarchiv Düsseldorf zurückgegeben (Dienstakten A 7 g 1 88 A.V. 1884/33). Die BORCKEschen Nachlässe blieben in Berlin (vgl. die Verzeichnisse am Ende des Findbuches, für die klevischen Kammerakten z.Zt. den Bestand BORCKE-HUETH). Als 1935 der Restbestand des HUETHschen Archivs erworben wurde, mußte die Aufteilung von 1889 zur Grundlage gemacht werden. Dementsprechend wurden die zu den Nachlässen der Familie BORCKE gehörigen Stücke und die Akten über die ostelbischen Besitzungen nach Berlin, einzelne Amtsakten an die Staatsarchive Münster und Marburg abgegeben (siehe die Verzeichnisse am Ende des Findbuches). In Düsseldorf blieben die Verwaltungsakten des 18. und 19. Jhs., soweit sie sich auf HUETH und die HALBERSTÄDTschen Lehen bezogen, sowie der umfangreiche Nachlaß des Grafen FRIEDRICH HEINRICH BORCKE, der vorwiegend in großherzoglich bergischen Diensten tätig gewesen war. Die Jugendbriefe FRIEDRICHS des GROSSEN an den Etatsminister v. B., die 1873 von dem Verkauf ausgeschlossen waren, sind seitdem verschollen (1 Brief b. Stromberg, Haus Elverlingsen b. Altena/W., weitere Briefe b. Gravert, Gestüt Midlinghoven b. Düsseldorf-Hubbelrath; 1921 noch vorhanden, s. Krudewig, Niederrhein. Heimatbll. 1, 1921, Nr. 14).Die Ordnung der 1935 erworbenen Akten wurde zum Anlaß genommen, auch den früher erworbenen Bestand neu zuverzeichnen. Bei den Urkunden wurde die Ordnung in der Zeitfolge aus praktischen Gründen beibehalten, zumal die Zuweisung einzelner Stücke an eine bestimmte Gruppe nicht immer möglich war. Ein kleiner Bestand von Urkunden und Akten, der dem Archiv durch den Rektor Bröring zu Rees entfremdet worden war, gelangte 1936 zusammen mit dessen Sammlung ins Staatsarchiv und wurde wieder mit dem Hauptbestand vereinigt. Düsseldorf, den 24. Oktober 1936gez. OedigerUrkundenErläuterung der Herkunftbezeichnungen Bilandt: Urkunden der Familie v. BYLANDT die durch die Heirat der JUTTA v.B. mit GADERT v. WYLICH an die Familie WYLICH-LOTTUM (III) gekommen sind;Botzelaer: Zugehörigkeit der nur in Abschriften erhaltenen Urkunden ungewiß. Gohr: Nachlaß des ADOLF v. GOHR und seines Sohnes ADELHARD, 1605 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt. Hekeren: Archiv der Familie von H. (vgl. über sie ILGEN, Herzogtum Kleve I); Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III). Horne = Haaren: Haus HORNE im Amte HAMM, ursprünglich im Besitz der Familie HARMAN (HARME oder HARMELEN), später durch die Heirat der GERBERGA v. HARMAN, geb. v. WYLICH, mit KONRAD v.d. Recke an die Familie v.d. Recke gelangt (vgl. Akten 1303). Loel: Wahrscheinlich Bestandteil des WYLICH-LOTTUMschen Archives (III).Löwenberg: Urkunden der Familie LEWENBERG, nach 1485 an die Familie v. WYLICH (I) gelangt (durch die Heirat der HILLE L. mit JOHANN v. WYLICH 1466). Neuenhofen: Archiv des Hauses NEUENHOFEN zu Krefeld-Bockum (Inhaber v. NEUENHOFEN und OSSENBROICH) durch GERBERIG v. OSSENBROICH 1550 an die Familie WYLICH (I) gelangt; zur Geschichte der Familie Wylich-Lottum s. Liese, Das klassische Aachen II 88ff (VI B 354 20)Recke: siehe II. Wylich: siehe I. Wylich-Lottum: siehe III. Wissel: Teil des Archivs, der Familie v. W., wahrscheinlich zum WYLICHschen Archiv gehörig (GERTRUD v. WISSEL in erster Ehe mit GODART v. WYLICH vermählt). Das eigentliche Familienarchiv Ossenbruch befindet sich zu Brünninghausen i. W. (Freiherr von Romberg) (vgl. Rep. 4 III) (jetzt Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen ?; vgl. handschriftlichen Randvermerk „StA Münster im analogen Altfindbuch 110.12.1, Bl. IX)Depositum Hueth II (von Wittenhorst-Sonsfeld)Von den Archivbeständen auf Schloß Hueth (Urkunden und Akten der Schloßbesitzer von Wylich-Lottum, von Wylich-Wenge, von der Recke, von Borcke und zuletzt von Wittenhorst-Sonsfeld) wurde 1872 durch die Preuß. Archivverwaltung das sog. alte Archiv mit den Nachlässen des Ministers Friedrich Wilhelm und des Gesandten Adrian Heinrich von Borcke erworben. Die letzteren sowie Teile aus dem alten Archiv kamen 1873 durch Verfügung der Archivdirektion an das Geh. Staatsarchiv in Berlin. Die Amtsakten wurden 1889 nach Provenienzprinzip auf die Staatsarchive Düsseldorf, Münster und Marburg verteilt. 1935 wurde der Restbestand des Archivs der Herrschaft Hueth erworben und auf der Grundlage von 1889 aufgeteilt. Die 1872 und 1935 erworbenen Akten, die in das Staatsarchiv Düsseldorf gelangten, sind zusammen im Findbuch der Herrschaft Hueth (C 135) 1936 von dem späteren Direktor des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf, Dr. Oediger, verzeichnet worden. Zurück blieben im Besitz der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld auf Hueth Teile des Familienarchivs der Grafen von Borcke und das Familienarchiv der Freiherren von Wittenhorst-Sonsfeld. Das Wittenhorstsche Archiv wurde 1933 durch Landesarchivrat Dr. Kisky im Findbuch Wittenhorst und Borcke (Hueth) verzeichnet (H 4 XIV); die Sichtung und Ordnung der restlichen Bestände wurde durch das Landesarchiv geplant, konnte jedoch vor dem Krieg nicht mehr durchgeführt werden. Dieser letzte Teil des Archivs wurde durch die Archivberatungsstelle aus den beschädigten Archivräumen in die Keller der kath. Volksschule zu Rees gebracht. Als 1958 die Keller geräumt werden mußten, kam das Archiv als Depositum in das Staatsarchiv Düsseldorf (Depositalvertrag vom 27.11.1958; Acc. Nr.88/1958; Tageb. Nr. 3801-H XVII). Das Depositum umfaßte 3 Kisten mit Akten, vorwiegend des 18.und 19. Jahrhunderts, sowie eine Kiste mit teilweise vermoderten Büchern, ein Herbarium und diverse Karten. Es wurde in Saal V untergebracht. Am 16.12. 59 erhielt Klaus Frh. von Wittenhorst-Sonsfeld von seinem Bruder die Vollmacht, Teile dieser Archivalien zu entnehmen. Den Rest des völlig umgeordneten und durcheinandergeratenen Aktenbestandes begann Dr. Lahrkamp zu verzeichnen. Diese Arbeit wurde Juli-September 1962 von der Unterzeichneten zu Ende geführt. Bei der Durchsicht stellte sich heraus, daß es sich bei mehr als der Hälfte des Bestandes noch um Teile des von Borckeschen Archivs handelt mit Schwerpunkt um 1800 (Graf Adrian Heinrich von Borcke, gest. 1791, Graf Friedrich Heinrich, gest. 1825). Ferner enthält der Bestand noch einzelne Stücke aus den Archiven der von Borckeschen bezw. Wittenhorstschen Verwandtschaft (Sommer, Bünte, von Goltstein zu Beeck). Um dem Eigentümer des Bestandes nicht vorzugreifen, wurde nicht kassiert, obwohl ein großer Teil der Akten von geringem Wert ist, sondern lediglich die archiv-unwürdigen Stücke aussortiert und in einen gesonderten Umschlag gelegt.Düsseldorf, den 10. September 1962Dr. NiemeyerAbgänge aus Hueth, Akten II1) Herrn Dr. Frhr. v. Wittenhorst sind folgende Archivalien ausgehändigt worden:23.1.60: 13 Aktentitel - 6.2.60: 1 Akte betreffend die Kirche zu Haldern; 1 Akte betreffend Einnahmen, Vermögen und Schulden von Sonsfeld (5 Blätter); 5 Akten zurück - 13.2.60: Bestallung des Fr. W. v. Wittenhorst zum Deichgrafen 1678 Juni 28 (Urk.); Akte betr. Kapital der Erben v. Sonsfeld 1805 ff.-1831; 1 Schreiben von 1837 Familie v. Wittenhorst betr. - 26.3.60: Verschiedene Grundbuch- und Kataster-Auszüge (8)1 Akte über Wittenhorst’sche Erbauseinandersetzung vom Jahre 1833 und früher - 2.4.60: 3 Stücke aus Salm-Salm - von Wittenhorst 1717; 1 Akte Eickelbaumschlag zu Haffen 1664-1721; Patent von 1845 - 9.4.60: Akte Nr. 15 vom 27.1.1572 (2 Pergamente); Akte, eine Präbende von Soest betreffend, Nr. 962 von 1835; 2 Schreiben des Bürgermeisters Vrasselt von 1894 und 18962) Am 19.6.1963 wurden folgende Akten an das Geheime Staatsarchiv, Berlin-Dahlem, abgegeben:Nachlaß Friedrich Wilh. v. BorckeNr. 40) Praebende des Staatsministers Friedrich Wilhelm v. Borcke beim Domkapitel zu Havelberg (mit Listen der minores und electi), 1703-1783 - Nr. 63) Quittungen für Kammerpräsident v. Borcke u. Kriegsminister v. Borcke (Stempelgebühr f.d. Kauf v. Gut Falkenberg/Mittelmark, Einzahlungen auf die Feld-Kriegskasse f. Leutnant v. Borcke + vor 17.1.1760), 1732, 1751-1763 - Nr. 77) Kataloge u. Briefwechsel über den Erwerb v. Kupferstichen, 1750-1756 - Nr. 137) Verzeichnisse von Kupferstichen u. Kupferstechern nebst Korrespondenz, 1751-1756 - Nr. 76) Briefe u. Rechnungen des Händlers Trible über Juwelen, Gemälde, Kupferstiche, Nippes für v. Borcke, 1756-1762 - Nr. 119) Korrespondenz des Ministers v. Borcke, 1763-1769 - Nr. 233) Briefe des Marschalls v. Polen nach Dresden, 1769 - Nr. 36) Maßnahmen der klevischen Regierung betr. Untersuchung des Gemütszustandes des Ministers Friedrich Wilhelm v. Borcke und Administration der Borcke’schen Güter; Verfahren gegen Amalia Rieck, Wirtschafterin auf Hueth, wegen Veruntreuungen, 1768-1769 - Nr. 53) Akten betr. Verkauf von Hausrat Borckes an Mademoiselle Rieken, 1764-1768 - Nr. 106) Akten zum Prozeß gegen Amalia Rieck (in), 1765-1771 - Nr. 225) Abrechnung von Kampen über Geldgeschäfte des Etats-Ministers v. Borcke, Quittung von 1673, 1673-1757 - Nr. 222) Rechnungen u. Quittungen für Etats-Minister v. Borcke, (1739), 1747-1760 - Nr. 116) Handwerker- u. Lieferanten-Quittungen für v. Borcke, 1761-1767 - Nr. 102) Schriftwechsel, Abrechnungen u. Belege betr. Kuxen, 1764-1768 - Nr. 153) Auktionsabrechnung v. Borcke’scher Mobilien, 1764 - Nr. 173) Abrechnung über die Prozeßkosten v. Borcke ca. von Sonsfeld, 1766Nachlaß Adrian Heinrich v. BorckeNr. 235) Briefe Nettelbuschs aus Minden betr. Appellation des Domkapitulars v. Kessel gegen den Domkapitular Nottel, 1771 - Nr. 156) Judikatmäßige Berechnung in Causa der separierten Geh. Legationsrätin v. Borck oa. den Geh. Legationsrat v. Borck, 1774 - Nr. 174) Erbschaftseintreibung durch A.H. v. Borcke für Christian Klein (1773) u. Markus Israel (1772), 1772-1773 - Nr. 4) Rechnungen für den Geheimrat Baron v. Borcke zu Berlin, sowie Auktionskatalog von 1764, 1764-1781 - Nr. 94) Belege über die von Adrian Heinrich v. Borcke für seinen Bruder Carl August v. B. bezahlten Schulden, 1767-1769 - Nr. 223) Rechungen, Quittungen u. Kaufangebote für Geh. Rat von Borcke, 1770-1789 - Nr. 149) Clausthaler Gruben-Extrakt, Abrechnung, Kux-Preise, 1773-1782 - Nr. 172) Dekret des kursächs. Generalkriegsgerichts in Sachen A.H. v. Borcke ca. Rudolph von Bünau nebst Korrespondenz, die sich auf den Prozeß Marie v. Borcke oa. Johann Friedrich Gürtler bezieht, 1775 - Nr. 207) Prozeß gegen die v. Borckesche Bediente Anna Dorothea Louise Richter, 1776 - Nr. 168) Prozeß von Borcke ca. Erben von Jever, Catjenove u. Schuylenburg, 1783-1790AmtsaktenNr. 254) Gesuche von Textilfabrikanten um Befürwortung durch v. Borcke, 1777 - Nr. 142) General-Designation der von Kaufleuten im Fürstentum Halberstadt aus den Samt- u. Seidenfabriken aus Berlin, Potsdam, Frankfurt u. Köpenick bezogenen Waren u. ihres Wertes (1775-1776); Vorspann-Paß für Fabrik-Direktor Schlegel (1777); Forderungen der Witwe Schiemenz gegen den flüchtigen Seidenfabrikanten Gebhardt (1777); Akten betr. Seidenstrumpf-Fabrik des Schutzjuden Levin Moses Levi 1778, 1775-1778 - Nr. 205) Vorschläge, in den kgl. Preußischen Staaten den Salmiak zum einheimischen Produkt zu machen u. das Salpeter-Wesen zu verbessern von Wilhelm Gottfried Pleueqnet u. Jacob Andreas Weber mit Empfehlungsschreiben (J.G. Hehl u. v. Reck), 1777 - Nr. 128) General-Extrakt der kurmärkischen Woll- u. Garnmagazine, 1777-1778 - Nr. 23) Bericht der preußischen Kriegs- u. Domänenkammer zu Kleve betr. die Krefelder Seidenwaren auf der Frankfurter Messe (mit Beilage: Magistrat zu Krefeld wegen Importschwierigkeiten, Moers 21. Januar 1778), 1778 - Nr. 150) Eingabe der Vitriol-Fabrik Schwartz & Co. An das Oberfinanzdirektorium, 1778 - Nr. 238) Empfehlung v. Rappes durch Kammersekretär v. Borcke an Geh. Rat v. Borcke, 1788 - Nr. 239) Befürwortungsgesuch der Firma J.H. Schumger an Geh. Rat v. Borcke, 1790 - Nr. 237) Ausarbeitung einer Preisfrage der Göttinger Gesellschaft des Ackerbaues u. der Künste über Monopolien, 1777 - Nr. 5) Denkschrift über Witwen- und Waisen-Kassen, aufgesetzt von Joh. August Kritter, Senator u. Kämmerer zu Göttingen, o. D. [nach 1779] - Nr. 240) Denkschrift über Zoll- u. Accisebestimmungen für Fabrikbetriebe (o. J., 46. Regierungsjahr des Königs = 1786), [1786]Retrokonversion des analogen Findbuches: Rheinisches GeschichtsKontor Klein Oesl Opheys GbR, Alfter, 2010 - Abschließende Kontrolle und Überarbeitung: Staatsarchivamtmann Jörg Franzkowiak, Juli-August 2013.Im analogen Altfindbuch 110.12.1 „Herrschaft Hueth enthalten, aber hier unberücksichtigt blieben: 3,5-seitiger Bericht über die Besichtigung der sich im Besitz des Fürsten zu Putbus, Stuttgart-Vaihingen, befindlichen Archivalien vom 27. Dezember 1960 (laut handschriftlichem Vermerk seit 1962 als Depositum Familienarchiv von Wylich-Lottum im Haupstaatsarchiv Düsseldorf) (vor Bl. II) - 4 Stammtafeln „Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse (lose einliegend), „Tafel I: Übersicht über die Verwandtschaftsverhältnisse der Familien Wylich u. Ossenbroich (Bl. VI), „Tafel II: Familie von der Recke (Bl. VII) und „Tafel III: Wylich-Lottum (Bl. VIII) - Verzeichnung Familienarchiv Wylich-Lottum, Dep., Nr. 2, I-VIII (10 Bll., vor S. 147) - Amtsakten des Amtskammerpräsidenten Konrad von der Recke aus dem Huethschen Archiv (im Bestand Kleve-Mark, Akten) (S. 187) - Übersicht über die 1936 (an das Geh. Staatsarchiv Berlin) abgegebenen Teile des Huethschen Archivs (S. 188-189) - Verzeichnis der Borckeschen Amtsakten im Staatsarchiv Münster (S. 191-194)

        Infanterie-Regiment 111 (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 37 · Bestand · 1850-1920
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Regimentsgeschichte: Das Regiment wurde am 22. Oktober 1852 als 3. Linien-Infanterie-Regiment neu aufgestellt. Am 1. Juli 1871 wurde es in 3. Badisches-Infanterie-Regiment umbenannt. Infolge der mit Preußen abgeschlossenen Militärkonvention und der damit verbundenen Durchnummerierung der Einheiten kam zum selben Zeitpunkt nach preußischem Vorbild der Zusatz Nr. 111 hinzu. Ab dem 18. Dezember 1892 erhielt die Einheit die endgültige Bezeichnung 3. Badisches Infanterie-Regiment Markgraf Ludwig Wilhelm Nr. 111. Bei Kriegsausbruch gehörte das Regiment zur 56. Infanterie-Brigade (28. Infanterie-Division). Zu Kriegsbeginn hatte jedes Infanterie Regiment, einschließlich der Reserve- und Landwehr-Infanterie-Regimenter, für die Ausbildung des Ersatzes ein Ersatz-Bataillon aufgestellt. Im Januar 1915 wurde die Aufstellung eines weiteren Ersatz-Bataillons angeordnet. Neben der Ausbildung des Heeresersatzes wurden durch die Ersatz-Bataillone auch neue Einheiten formiert. Das 1. Ersatz-Bataillon wurde am 2. August 1914 errichtet und in Rastatt stationiert. Das 2. Ersatz-Bataillon wurde im Februar 1915 ebenfalls in Rastatt gebildet. Es wurde im November 1917 wieder aufgelöst. Infolge der Demobilmachung blieben ab dem 2. Mai 1919 im Bereich des XIV. Armeekorps nur das Generalkommando, vier höhere Auflösungsstäbe und je eine Abwicklungsstelle bei denjenigen Infanterie- und Artillerie-Regimentern bestehen, die zum Friedensetat vor 1914 zählten. Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 111. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Der Bestand umfasst 317 Faszikel mit einem Umfang von 8,5 laufenden Metern. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Feill, (Heinrich): Das 3. Badische Infanterie-Regiment Nr. 111 im Feldzuge 1870/71 nebst einer kurzen Vorgeschichte der badischen Truppen von 1604 bis 1850 und von der Errichtung des Regiments 1853 bis 1870, Berlin 1884. Feill, (Heinrich): Das 3. Badische Infanterie-Regiment Nr. 111 von 1852-1888, Berlin 1895. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. [Infanterie-Regiment 111]: Erlebnisse eines Deserteurs vom Regiment Markgraf Ludwig Wilhelm (3. badisches) Nr. 111 in der französischen Fremdenlegion 1889-1896, Baden-Baden 1898. [Infanterie-Regiment 111]: Ehren-Tafel, Liste der auf dem Felde der Ehre gebliebenen Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften des Infanterie-Regiments Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Badisches) Nr. 111, Karlsruhe 1924. [Infanterie-Regiment 111]: Festbuch, Regimentstag anläßlich der 75jährigen Gründungsfeier der I.R. 111, Rastatt 1927. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Kilian: Stammliste des Offizierkorps des Infanterie-Regiments Markgraf Ludwig Wilhelm (3. badisches) Nr. 111, 1852-1912, Rastatt 1912. Merz, Johann: Erlebnisse eines Soldaten des 3. badischen Infanterie-Regiments Margraf Ludwig Wilhelm Nr. 111 im Feldzuge 1870/71, Karlsruhe 1897. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983. Zahn, Th.: Das Infanterie-Regiment Margraf Ludwig Wilhelm (3. badisches) Nr. 111 im Weltkriege 1914-1918, Wiesbaden 1936.

        Infanterie-Regiment 142 (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 41 · Bestand · 1870-1920
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

        Regimentsgeschichte: Das Regiment wurde am 1. April 1890 aufgestellt. Bei Kriegsausbruch gehörte es zur 58. Infanterie-Brigade (29. Infanterie-Division). Zu Kriegsbeginn hatte jedes Infanterie-Regiment, einschließlich der Reserve- und Landwehr-Infanterie-Regimenter, für die Ausbildung des Ersatzes ein Ersatz-Bataillon aufgestellt. Im Januar 1915 wurde die Errichtung eines weiteren Ersatz-Bataillons angeordnet. Neben der Ausbildung wurden durch die Ersatz-Bataillone neue Truppen aufgestellt. Das I. Ersatz-Bataillon wurde Anfang August 1914 errichtet und in Müllheim stationiert. Das II. Ersatz-Bataillon wurde im Februar 1915 aufgestellt und nach Heitersheim verlegt. Es wurde im November 1917 wieder aufgelöst. Infolge der Demobilmachung blieben ab dem 2. Mai 1919 im Bereich des XIV. Armeekorps nur das Generalkommando, vier höhere Auflösungsstäbe und je eine Abwicklungsstelle bei denjenigen Infanterie- und Artillerie-Regimentern bestehen, die zum Friedensetat vor 1914 zählten. Im Freistaat Baden begann am 13. Januar 1919 mit der Annahme von Freiwilligen die Neubildung des badischen Volksheeres. Reichs- und Badische Volksregierung ließen als Reaktion auf den sogenannten "Spartakus-Aufstand" im Februar 1919 zusätzlich zu den bereits bestehenden Freiwilligenformationen bei allen Einheiten weitere Freiwilligenverbände aufstellen. Bestandsgeschichte: Nach Kriegsende verblieben die Akten bei der Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 142. Ab Januar 1920 wurde mit der Einrichtung eines Archivs des XIV. Armeekorps begonnen, in dem die Archive der Abwicklungsstellen zusammengeführt wurden. Im Herbst 1920 zog das Korpsarchiv in die Infanteriekaserne Heilbronn um. Ab Januar 1921 trat das Korpsarchiv unter der Bezeichnung Aktenverwaltung XIV in den Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern, bevor es am 1. April 1921 als Archivzweigstelle Heilbronn dem Reichsarchiv in Potsdam eingegliedert wurde. Infolge der Vereinigung der Reichsarchivzweigstellen Heilbronn und Stuttgart gelangten die Bestände im Jahr 1924 nach Stuttgart. Die Württembergische Archivdirektion, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Verwaltung der Bestände des Heeresarchivs Stuttgart übernahm, gab in den Jahren 1947 bis 1949 die Überlieferung des XIV. Armeekorps an das Generallandesarchiv Karlsruhe ab. Eine sehr ausführliche Bestandsgeschichte ist im Vorwort des Stellvertretenden Generalkommandos des XIV. Armeekorps (Bestand 456 F 8) enthalten. Literaturhinweise: Die Badener im Weltkrieg 1914/18, bearbeitet von Wilhelm Müller-Loebnitz, Karlsruhe 1935. Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648-1939, hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt Freiburg, München 1983. Fenske, Hans: Die Verwaltung im Ersten Weltkrieg, in: Deutsche Verwaltungsgeschichte, Bd. 3, Stuttgart 1984, S. 866-908. Fischer, Joachim: Zehn Jahre Militärarchiv des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 37 (1978), S. 362-368. Gaedecke, Arnold v.: Ehemaliges 7. Badisches Infanterie-Regiment Nr. 142, Berlin 1938. Jäger, Harald: Das militärische Archivgut in der Bundesrepublik für die Zeit von 1871 bis 1919, in: Militärgeschichtliche Mitteilungen 1968/2, S. 135-138. Schmidt, Walter: Das 7. Badische Infanterie-Regiment Nr. 142 im Weltkrieg 1914-1918, Freiburg 1927. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, bearbeitet von Joachim Fischer (Veröffentlichung der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Bd. 31), Stuttgart 1983.

        Internationale Handelskammer: Bd. 3
        BArch, R 43-II/324a · Akt(e) · 1936-1941
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Bericht über den 9. Kongreß der Internationalen Handelskammer vom 28. Juni - 3. Juli 1937 in Berlin und dort gefaßte Entschließungen; Druck 1937 StS z.D. Ernst Trendelenburg: Die wirtschaftliche Bedeutung des Kolonialbesitzes und imperialer Bindungen für das Mutterland 1938 Danksagung an die Staatsmänner der westlichen Welt, daß der Krieg vermieden wurde Nov. 1938

        Die Kammerberichterstattung ist Ausfluß französischer Rechtstradition. Seit 1823 erschienen Jahresberichte der Handelskammer Köln. Erstmals wurde die Berichterstattung durch das Statut der Handelskammer von Elberfeld und Barmen 1830 rechtsverbindlich gemacht. Die preußische Verordnung über die Errichtung von Handelskammern vom 11. Februar 1848 machte dann die Berichterstattung der Kammern obligatorisch. § 24 lautet: "Die Handelskammern erstatten jährlich im Monat Januar über die Lage und den Gang des Handels und der Gewerbe einen Hauptbericht an den Finanzminister und reichen gleichzeitig dem Präsidenten des Handelsamts und der Regierung eine Abschrift ein. Sie sind verpflichtet, den Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirks durch fortlaufende Mitteilungen von Auszügen aus den Beratungsprotokollen sowie am Schlusse eines jeden Jahres in einer besonderen Übersicht von ihrer Wirksamkeit und von der Lage und dem Gange des Handels und der Gewerbe durch die öffentlichen Blätter Kenntnis zu geben". Weitere Gesetze vom 24. Februar 1870 und 19. August 1897 betonten ausdrücklich diese Verpflichtung, einen Bericht vorzulegen. Seit 1897 mußten die Berichte im Druck vervielfältigt werden. Bis 1914 wurden die Berichte stetig ausgeweitet und systematisiert. Das entsprach dem Interesse der Kammern und des Ministers für Handel und Gewerbe, der bis 1872 die Berichte in einer Beilage des Preußischen Handelsarchivs veröffentlichen ließ. Auf eine Vereinheitlichung drängte das Preußische Statistische Bureau, das die Jahresberichte auswertete und darauf aufbauend vergleichende Übersichten zu Handel und Verkehr ab 1861 erstellte. Das Gesetz von 1870, das die Kammern dem Interessenausgleich verpflichtete, hinderte sie nicht, ihren Jahresbericht zum Sprachrohr für ihre wirtschaftspolitischen Auffassungen zu machen. Freihandel und Zoll wurden in den Jahresberichten diskutiert. Obwohl sich eine Vereinheitlichung der Jahresberichte nicht erreichen ließ, setzte sich doch die vom Direktor des Statistischen Bureaus, Engel, empfohlene Trennung der Rubriken "Ansichten, Gutachten und Wünsche" (Teil A) und "Tatsächliches" (Teil B) durch. Teil B enthält im Regelfall statistisches Material, das aus heutiger Sicht wichtige Daten zur regionalen Wirtschafts- und Sozialgeschichte bietet. Nach dem Ersten Weltkrieg erschienen nur in Ausnahmefällen die im Erlaß des preußischen Handelsministers vom 27.10.1914 vorgesehenen zusammenfassenden Darstellungen zur Kriegszeit. Erst ab 1919 waren wieder Jahresberichte vorgeschrieben. Wegen Überlastung ihrer wissenschaftlichen Beamten gingen viele Kammern nach 1920 dazu über, monatliche Berichte zusammen mit Nachbarkammern zu erstellen. Das Verfahren fand die ausdrückliche Billigung des Handelsministeriums, das die Berichte seit Januar 1921 in seiner Zeitschrift "Handel und Gewerbe" zusammenstellte. Einzelne Kammern druckten weiterhin Jahresberichte, andere legten sie den Vollversammlungen vervielfältigt vor. Die monatliche Berichterstattung der Kammern dauerte bis 1936 an. Die Wirtschaftskammern legten von 1934 bis 1939 intern in Zwei- oder Dreimonatsabständen Berichte an, die zum Teil in ihre Periodika übernommen wurden. Mit dem Ausbau der amtlichen Statistik auf Reichs-, Landes- und Ortsebene verloren die Jahresberichte der Kammern an Gewicht und auch ihren Charakter als Entscheidungshilfe für staatliche und kommunale Verwaltungen. Hinzu kam, daß sie oft beim Erscheinen schon veraltet waren. Seit etwa 1900 begegnen die Kammern dieser Entwicklung durch die Herausgabe von Periodika, sogenannten Mitteilungsblättern. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern zwar keine Bestimmung zur jährlichen Berichterstattung auf, Praxis ist jedoch, daß alle Kammern ab spätestens 1950 Jahresberichte und monatliche Mitteilungsblätter veröffentlichen. Die dort enthaltenen Informationen sind als regionalgeschichtliche Quelle unentbehrlich. Die folgende Übersicht erfaßt ausschließlich Jahresberichte aus dem deutschsprachigen Raum sowie aus Österreich-Ungarn (vor 1918) und den deutschen Kolonialgebieten (vor 1918). Dem Namen der Kammer ist die jeweilige Signatur im Bestand S 6 vorangestellt. Die Jahresberichte des DIHT ab 1951/52 befinden sich unter der Signatur S 7 Nr. 562. Berichte von Handwerkskammern finden sich ebenfalls im Bestand S 7. Berichte für die Jahre 1860 bis 1872 befinden sich auch in dem Periodikum "Jahresberichte der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen des Preußischen Staates" (WWA-Bibliothek P 11). 76 lfm I Industrie- und Handelskammern im heutigen Nordrhein-Westfalen 959 Aachen 1854-1859, 1864, 1868-1870, 1874-1914, 1924-1932, 1949-1996 (1914-1918 "Die Aachener Handelskammer und der Krieg") 945 Altena 1853-1854, 1856-1857, 1857-1858, 1859-1861, 1862/1863, 1875-1913 946 Arnsberg 1854-1859, 1873-1908, 1910 ,1911, 1913, 1924-1930, 1937, 1938, 1948, 1950-1956, 1965-1973 960 Barmen (s.a. Elberfeld und Barmen, Wuppertal) 1875, 1876, 1881-1913 947 Bielefeld 1849, 1850, 1854-1859, 1864, 1868-1878, 1880-1913, 1926, 1946-1948 948 Bochum 1857-1864, 1871-1903, 1905-1911, 1913, 1925, 1927/28, 1946-1996 961 Bonn 1892-1913, 1949-1980, 1983-1996 892 Detmold 1878/79-1885/86, 1886-1890, 1892-1894, 1896-1913, 1960-1965, 1967-1971 (1955-1982 "Berichte aus der Tätigkeit der IHK Detmold") 949 Dortmund 1865-1867, 1869-1913, 1924-1932, 1939/40, 1940/41, 1948-1996 962 Düsseldorf 1854-1859, 1871-1892, 1894-1904, 1923-1937, 1947-1949, 1951-1996 963 Duisburg 1855-1859, 1867, 1868, 1870-1872, 1874-1913, 1920-1938, 1945/47-1996 964 Elberfeld und Barmen (s.a. Barmen, Wuppertal) 1854-1859, 1870, 1873, 1876, 1881-1913 891 Essen 1853-1866, 1878, 1881-1913, 1922-1925, 1935, 1946-1996 950 Hagen 1849, 1853-1858, 1861-1913, 1949-1970, 1972, (Strukturbericht 1946) 951 Iserlohn 1851, 1852, 1854-1859, 1862-1906, 1908-1911, 1913, 1918-1921, 1924-1925, 1927-1928 1023 Köln 1851-1860, 1862-1914, 1918, 1922- 1932, 1947-1996 966 Krefeld 1848-1913, 1924, 1925, 1935, 1936, 1947-1994 1025 Lennep (s.a. Remscheid) 1845, 1847/50, 1853-1855, 1857, 1858, 1884-1913 952 Lüdenscheid 1851-1914, 1925, 1927, 1928 953 Minden 1850, 1854-1859, 1867, 1869-1871, 1873-1903, 1904/05-1913/14 1033 Mönchengladbach 1854-1859, 1871-1877, 1879, 1881-1884, 1904-1906, 1948, 1949, 1951-1971/72 967 Mülheim am Rhein 1872-1913 968 Mülheim a. d. Ruhr 1855-1859, 1868-1882, 1884-1898, 1899/1900-1901/02, 1903/04-1910 954 Münster 1855-1859, 1869-1913, 1934, 1945/47-1996 1036 Neuss 1862-1895, 1909-1913, 1924-1926, 1950-1975 1046 Remscheid (s.a. Lennep) 1952-1976 862 Ruhrort 1898-1904/05 1054 Siegen 1852, 1854, 1856-1859, 1881-1896, 1933-1936, 1954-1996 1055 Solingen 1854-1859, 1913, 1935, 1936, 1948-1975 1069 Wesel 1854-1859, 1871-1873, 1875, 1876, 1878-1906, 1908, 1910, 1912, 1913 1073 Wuppertal (s.a. Barmen, Elberfeld und Barmen) 1933-1936, 1948-1993 II Industrie- und Handelskammern im Deutschen Reich (in den Grenzen bis 1918) 933 Altenburg 1901-1913 929 Altona 1867-1871, 1881-1914, 1922-1935 902 Aschaffenburg 1949ff. 900 Baden-Baden 1950-1964 899 Bayreuth 1863-1896 910 Berlin, Korporation der Kaufmannschaft 1852-1913 911 Berlin 1902-1913, 1924-1937, 1950ff. 938 Bingen am Rhein 1878-1913 912 Brandenburg a.d. Havel 1899-1913 907 Braunsberg/Ostpreuáen 1866-1872, 1885-1911 984 Braunschweig 1884-1895, 1931-1938, 1948ff. 988 Bremen 1865-1938, 1945ff. 989 Bremen, Gewerbekammer 1878-1908, 1926-1928 990 Bremer Kammer für Kleinhandel 1907-1913 940 Bremerhaven 1867-1880, 1891-1913, 1975ff. 916 Breslau 1850-1913 917 Breslau (gemeinsamer Bericht für die niederschlesischen Handelskammern) 1921-1936 957 Bromberg 1876-1913 P 11 Buxtehude 1867-1868 o.Nr. Calw (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart) P 11 Celle 1867 969 Chemnitz 1863-1910 893 Coburg 1954ff. 993 Colmar 1872-1873, 1880-1913 913 Cottbus 1854-1872, 1885-1913 906 Danzig 1854-1913, 1923-1936 980 Darmstadt 1862-1895, 1910-1913, 1924-1932, 1948ff. 935 Dessau 1890-1905 955 Dillenburg 1865-1871, 1877-1913, 1919-1920 970 Dresden 1863-1911 942 Dresden, Gewerbe-Kammer 1911-1916 1097 Dresden, Vorstand der Dresdner Kaufmannschaft 1866-1920 908 Elbing 1854-1908, 1912-1914 939 Emden 1866-1913, 1949ff. 922 Erfurt 1854-1871, 1884-1905 890 Eßlingen 1958-1970 965 Eupen 1860-1872 (P 11), 1888-1900 889 Flensburg 1963ff. 956 Frankfurt/Main 1854-1891, 1895-1896, 1904-1919, 1924-1926, 1948-1963 914 Frankfurt/Oder 1864-1912 974 Freiburg/Br. 1880-1909, 1951ff. 981 Friedberg 1899-1912, 1926-1930 o.Nr. Geestemünde (s. Bremerhaven) 986 Gera 1851-1904 934 Gießen 1880-1901 P 11 Gleiwitz 1860-1872 918 Görlitz 1854-1900, (1921-1936 s. Breslau) 896 Göttingen 1867-1913 P 11 Goslar 1867-1868 931 Gotha 1898-1913 P 11 Greifswald 1865-1867 985 Greiz 1879-1921 P 11 Grünberg/Schlesien 1871 867 Halberstadt 1874-1888, (1924-1930 s. Magdeburg) 924 Halle/Saale 1854-1894, 1903-1913, 1919-1937 991 Hamburg 1881-1913, 1918-1936, 1949ff. 992 Hamburg, Gewerbekammer 1875-1907 P 11 Hameln 1867-1870 958 Hanau 1871-1913, 1963-1969 876 Hannover 1867-1892, 1922-1938, 1946ff. 869 Harburg 1867-1913 975 Heidelberg 1880-1892, 1898-1904, 1912-1913, 1923-1925, 1930-1932 870 Heidenheim (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1962-1967 871 Heilbronn (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1961-1969 982 Hildburghausen 1888-1910, 1919-1920 868 Hildesheim 1867-1872 (P 11), 1949-1972 936 Hirschberg 1854-1872 (P 11), 1888-1908, (1921-1936 s. Breslau) 903 Insterburg 1856-1870, 1874-1912 864 Karlsruhe 1880-1892, 1956ff. 863 Kassel 1871-1889, 1925-1933,1951ff. 930 Kiel 1871-1872 (P 11), 1877-1913, 1921-1930, 1950ff. 866 Koblenz 1854-1903, 1911-1913, 1925-1937, 1951-1976 904 Königsberg 1854-1913, 1924-1931 976 Konstanz 1896-1913, 1926-1930, 1960-1972 977 Lahr 1880-1929, 1956-1971 919 Landeshut/Schlesien 1854-1899, 1906-1913, (1921-1923 s. Breslau) 920 Lauban 1865-1913 P 11 Leer 1869-1870 971 Leipzig 1863-1913, 1925-1938 972 Leipzig, Gewerbekammer 1873-1919 1026 Liegnitz 1854-1855, 1871-1872 (P 11), 1882-1909, (1921-1936 s. Breslau) 1027 Limburg 1868-1913, 1971-1973 P 11 Lingen 1867-1868 1030 Ludwigsburg 1963-1964 932 Ludwigshafen 1886-1887, 1890-1892, 1904-1911, 1949ff. 987 Lübeck 1865-1913, 1920-1921, 1934-1937, 1948-1952, 1957, 1958, 1964ff. 943 Lüneburg 1867-1913, 1949ff. 926 Magdeburg 1854-1913, 1924-1930 1031 Mainz 1853-1892, 1902-1908, 1959-1968 978 Mannheim 1864-1867, 1872-1913, 1923-1932, 1950-1971 905 Memel 1854-1913 994 Metz 1872-1880, 1883-1900, 1905-1913 927 Mühlhausen/Thüringen 1855-1872 (P 11), 1883-1913, 1921 1923, (1932-1933 s. Kassel) 873 Mülhausen/Elsaß 1877-1905, 1911-1913 1035 München 1869-1892, 1980ff. 1036 Neuss/Rhein 1861-1894, 1909-1913, 1924-1926, 1950-1975 P 11 Norden 1867-1870 928 Nordhausen 1860-1872 (P 11), 1881-1899 1038 Nürnberg 1871-1876, 1950-1974 1039 Offenbach 1857-1901, 1965ff. 983 Oldenburg 1865-1866, 1873-1888, 1895-1913, 1951ff. 921 Oppeln 1883-1905, 1937-1938 1040 Osnabrück 1870, 1874-1913, 1950-1953, 1977-1991 P 11 Osterode 1867-1870 P 11 Papenburg 1867-1869 874 Passau 1879-1891, 1901-1913, 1919-1920 979 Pforzheim 1880-1913, 1927-1928 973 Plauen 1862-1913 915 Posen 1854-1913 923 Potsdam 1898-1913, 1949-1951 1044 Ravensburg (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1957-1975 1045 Regensburg 1855-1893, 1901-1904, 1951ff. 1047 Reutlingen (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1958ff. 1049 Rostock 1899-1902 o.Nr. Rottweil (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart) 888 Saarbrücken 1865-1902, 1951ff. 898 Sagan 1881-1913, (1921-1936 s. Breslau) 1050 Schneidemühl 1925-1938 1051 Schopfheim 1889-1913, 1925-1929, 1951-1968 1052 Schweidnitz 1854-1872, 1889-1913, (1921-1936 s. Breslau) 1056 Sonneberg 1875-1931 861 Sorau 1871-1919 1057 Stade 1867-1870 (P 11), 1954ff. 1058 Stadthagen 1925-1928 (K 7), 1936-1937 878 Stettin 1854-1913, 1927-1938 1059 Stolberg 1855-1872 (P 11) 925 Stolp 1891-1914 1060 Stralsund 1911-1913, 1924-1931 995 Straßburg 1871-1914 882 Stuttgart 1857-1889 und 1900-1904 (für die Handelskammern in Württemberg), 1955ff. 1061 Swinemünde 1864-1872 (P 11), 1878-1891, 1905-1913 909 Thorn 1854-1900, 1904-1905, 1908-1914 1062 Tilsit 1854-1913 1063 Trier 1855-1872 (P 11), 1950ff. P 11 Uelzen 1867-1870 1065 Ulm (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1962ff. 1066 Verden 1867-1871 (P 11), 1886-1913 1067 Villingen 1897-1911 1068 Weimar 1880-1896, 1901-1913, 1928-1937 1069 Wesel 1854-1913 944 Wetzlar 1901-1913, 1924-1927 1070 Wiesbaden 1865-1913, 1950ff. P 11 Wolgast 1868 881 Worms 1857-1913 1072 Würzburg 1874-1881, 1886-1889, 1959ff. 883 Zittau 1862-1863, 1866-1875, 1879-1913 III Handelskammern in den deutschen Kolonien 1017 Kribi (Süd-Kamerun) 1908-1911 1018 Tsingtau (China) 1900-1913 1019 Windhuk (Südwestafrika) 1910/11 IV Handelskammern in Österreich-Ungarn und Nachfolgestaaten 1008 Bozen 1870/71, 1880, 1910-1917 996 Brünn 1870-1902 (mit Lücken) 1021 Budapest 1870-1918, 1924-1940 1010 Budweis 1861-1890 997 Eger 1854, 1858-1895, 1910-1911 941 Esseg / Osijek 1904 1004 Innsbruck 1871-1880 1011 Klagenfurt 1870-1916, 1928-1935 998 Kronstadt 1889-1904 (mit Lücken) 999 Laibach 1870, 1875, 1880 1012 Linz 1898-1903, 1926-1930 1022 Neu-Sohl / Beszterczebánya [heute: Banska Bystrica] 1895-1916 1001 Pilsen 1858, 1865, 1870-1890 1002 Preßburg 1866-1912 (mit Lücken) 1093 Reichenberg 1875-1914 (mit Lücken) 1013 Rovereto 1870, 1880 1014 Salzburg 1854-1919 (mit Lücken) 880 Temesvar 1851-1852 1015 Triest 1871-1933 (mit Lücken) 1094 Troppau 1880/81, 1910-1918 1020 Wien 1855-1930 V Deutsche Handelskammern im Ausland 1074 Barcelona 1923-1932 1075 Brüssel 1936-1938 1076 Budapest 1920/21, 1938-1943/44 1083 Buenos Aires 1920-1938 1092 Kairo 1930-1937 1087 Manila 1924-1938 1086 Montevideo 1920/21, 1935, 1937 1088 New York 1912/13 1081 Paris 1930-1933 1082 Rio de Janeiro 1934-1935 1090 Schanghai 1926/27-1936/37 1078 Sofia 1942 1085 Tokio 1937-1938 1084 Valparaiso 1920-1930

        Kapp, Wolfgang (Bestand)
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Kapp, W. · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
        1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp Wolfgang Kapp wurde am 24. Juli 1858 in New York als Sohn des Rechtsanwaltes Friedrich Kapp geboren, der eine bedeutende Rolle in der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848 gespielt hatte und wegen seiner Teilnahme am badischen Aufstand in die Vereinigten Staaten emigrieren mußte. Wolfgang Kapps Mutter hieß Louise Engels und war die Tochter des Generalmajors und Kommandanten von Köln Engels. Die Familie führte ursprünglich den Namen d’Ange und war nach dem Edikt von Nantes 1687 aus Frankreich nach Deutschland eingewandert. 1870 kehrte Friedrich Kapp mit seiner Familie nach Deutschland zurück; er lebte in Berlin und war 1872-1877 und 1881-1884 nationalliberaler, später freisinniger Reichstagsabgeordneter, daneben war er als namhafter Historiker tätig. Friedrich Kapp starb 1884. Der Sohn Wolfgang studierte in Tübingen und Göttingen. Sein Studium schloß er 1880 mit der Doktorpromotion ab. Wahrscheinlich im Jahre 1881 heiratete Wolfgang Kapp Margarete Rosenow, die Tochter eines Gutsbesitzers in Dülzen (Kreis Preußisch Eylau). Nach seiner Heirat scheint sich Kapp auf dem Gut seines Schwiegervaters mit der Verwaltung eines großen Landwirtschaftsbetriebes vertraut gemacht zu haben, denn erst 1885 begann er seine eigentliche berufliche Laufbahn als Referendar bei der Regierung in Minden. 1886 trat er als Regierungsassessor in das Finanzministerium, II. Abteilung Verwaltung der direkten Steuern, ein. Von 1890 bis 1899 war er Landrat in Guben. 1890, zu Beginn seiner Landratszeit, kaufte Kapp das in der Nähe des Rosenowschen Gutes gelegene Rittergut Pilzen und trat damit in den Kreis der ostpreußischen Großagrarier ein. Aus seinem Interesse für die Belange der Landwirtschaft ist noch in Guben eine Arbeit agrarpolitischen Inhalts entstanden, die im Landwirtschaftsministerium große Aufmerk-samkeit erregte, so daß 1900 eine Berufung als Regierungsrat folgte. Kapp wurde in der I. Abt. Verwaltung der landwirtschaftlichen und Gestütsangelegenheiten, Referat Landarbeiterfragen, eingesetzt, war aber in der Ära des Reichskanzlers von Bülow als Kommissar des preußischen Landwirtschaftsministeriums vornehmlich bei der Vor-bereitung des Zolltarifs von 1902 sowie bei der Anbahnung der neuen Handelsverträge von 1904-1906 tätig. Bei den Verhandlungen mit den Vertretern ausländischer Staaten gewann Kapp seine ersten außenpolitischen Erfahrungen. Zu dem damaligen Reichskanzler von Bülow, mit dem ihn gleichartige politische Anschauungen verbanden, gewann Kapp bald ein engeres Verhältnis. Während seiner Tätigkeit im Landwirtschaftsministerium scheint Kapp ehrgeizige Pläne hinsichtlich seiner weiteren beruflichen und politischen Laufbahn gehegt und zumindestens die Position eines Regierungspräsidenten angestrebt zu haben. Daß seine Pläne noch weiter gingen, geht aus der Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Kaiser Wilhelm II. und dem Generalfeldmarschall von der Goltz hervor, in dem die Möglichkeit einer Nachfolge Kapps im Reichskanzleramt in Erwägung gezogen wurde. Diese Gespräch, dessen Datum zwischen 1909 und 1911 liegt, fand jedoch zu einer Zeit statt, in der Kapp bereits den preußischen Staatsdienst verlassen hatte. Der Grund für sein Ausscheiden aus dem Landwirtschaftsministerium scheint seine Verärgerung über die Nichtberücksichtigung seiner Person bei der Vergabe von Regierungspräsidentenstellen gewesen zu sein. Am 5. April 1906 wählte die ostpreußische Landschaft den Besitzer des Ritterguts Pilzen zum Generallandschaftsdirektor. Es ist sehr charakteristisch für die Persönlichkeit Kapps, unter welchen Umständen man in Ostpreußen auf ihn aufmerksam wurde, durch einen Prozeß nämlich, den er gegen die Landschaft führte. Die Landschaften der preußischen Provinzen waren Selbstverwaltungskörperschaften und als solche in erster Linie Vertretungen der Grundbesitzer. Aber auch für die staatliche Finanzpolitik diente die Landschaft als Vertretungskörperschaft. Ihre eigentliche Aufgabe lag freilich abseits des Politischen in der genossenschaftlichen Kreditgewährung. Allerdings konnten durch die Kreditpoltik ein entscheidener Einfluß auf die Besitzverteilung und die soziale Struktur der Provinzen ausgeübt und damit politische Rückwirkungen erzielt werden. Durch Angliederung von landwirtschaftlichen Banken und Feuersozietäten im 19. Jh. waren die Landschaften zu leistungsfähigen Organisationen auf Provinzebene geworden. Mit der ihm eigenen Vehemenz nahm sich Kapp der neuen Aufgaben an. Er hat die Landschaft in der vorgegebenen Richtung weitergeführt, v. a. durch Ausbildung des Filialnetzes der Landschaftsbank, durch Verschmelzung der landschaftlichen mit der ostpreußischen Feuersozietät, durch stärkere Kreditgewährung insbesondere für den Kleingrundbesitz und durch Vermehrung der landschaftlichen Fonds. Seine Politik war darauf gerichtet, die Landwirtschaft, die sich Anfang des 20. Jh. in einer ernsten Krise befand, aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe zu lösen und sie mittels kredit-politischer Maßahmen zur Selbsthilfe zu befähigen. Im Zuge dieser Bestrebungen nahm Kapp drei große Aufgaben in Angriff. In erster Linie die Frage der landwirtschaftlichen Entschuldung, die der preußische Staat 1906 mit dem Gesetz über die Verschul-dungsgrenze eingeleitet hatte. Kapp versuchte als Erster, dieses Rahmengesetz ohne weitere Staatshilfe, aus der Initiative der Beteiligten selbst wirksam zu machen, indem er verschiedene Wege der Entschuldung wies. Als besonders wirksam erwies sich die Einbeziehung der Lebensversicherung als Entschuldungsmittel. An Stelle der Schulden-tilgung trat die Prämienzahlung bei einer landwirtschaftlichen Lebensversicherungs-anstalt. Dadurch wurde gewährleistet, daß im Todesfall ein bestimmtes Kapital zur Entschuldung zur Verfügung stand. Die zweite Aufgabe ergab sich aus der erstgenannten. Der Wunsch, öffentlich-rechtliche Lebensversicherung mit Entschuldung zu verknüpfen, bedingte die Schaffung einer Reihe öffentlich-rechtlicher Lebensversicherungsanstalten, die zu einem Verband unter dem Vorsitz Kapps zusammengeschlossen wurden. Diese Einrichtungen waren besonders dazu geschaffen, den Abfluß der Prämiengelder vom Lande in die Großstädte zu verhindern, wo diese besonders zum Bau von Mietskasernen verwendet worden waren. Der Kapitalabfluß war aber nur die eine Gefahr, die andere war die schon im 19. Jh. einsetzende Landflucht. Mit einer Kolonisations- und Landarbeitervorlage, die 1908 vom Generallandtag angenommen wurde, versuchte er den landwirtschaftlichen Kleinbesitz zu stärken. Diese Maßnahme beruhte auf der Erkenntnis der Unhaltbarkeit der Institution der Instleute und Deputanten, die in engster Abhängigkeit zum Gutsherren standen und die aus dieser Situation in Massen in die Großstädte auswanderten, wo sie die Reihen des Industrieproletariats verstärkten. Das Organ für die Besiedlungspolitik sollte eine landschaftliche Ansiedlungsbank sein. Die dritte Aufgabe, die sich Kapp stellte, war die Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Volksversicherung im Anschluß an die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. Diese Maßnahme war in erster Linie gegen die von den Sozialdemokraten geschaffene Volksversicherungsanstalt "Volksfürsorge" gerichtet und sollte den Landarbeitern durch abgekürzte Versicherung ein Kapital zum Ankauf eigener Wirtschaften sichern. Diese Pläne führten nicht zu dem erhofften Erfolg, sondern endeten in bitterer Fehde mit den privaten Versicherungsgesellschaften, v. a. mit der Deutschen Volksversicherungs-Aktiengesellschaft. Neben seinen Funktionen innerhalb der ostpreußischen Landschaft war Kapp auch in verschiedenen anderen Gremien tätig. Im Dezember 1906 wurde er in den Börsen-ausschuß beim Reichsamt des Innern und 1912 in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank berufen. Der erste Weltkrieg gab Kapps Leben und Wirken eine ganz neue Richtung. Die Biographie Kapps ist zu wenig erforscht, um beurteilen zu können, wie weit er seine ehrgeizigen Pläne, die ihn offenbar bis an die Spitze der Reichsregierung drängten, begraben oder nur für eine bessere Gelegenheit aufgeschoben hatte. Obwohl Kapp seit mindestens 1906 Mitglied der Deutsch-Konservativen Partei war, hat er doch nicht den Weg über eine bereits bestehende Partei eingeschlagen, um politische Karriere zu machen. Wahrscheinlich entsprach dieser Weg nicht seiner als autoritär, ehrgeizig und selbständig geschilderten Persönlichkeit. Den großen Sprung in die hohe Politik vollzog er durch seinen aufsehenerregenden Konflikt mit dem Reichskanzler von Bethmann Hollweg. In seiner Denkschrift vom 26. Mai 1916 "Die nationalen Kreise und der Reichs-Kanzler", die er an 300 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, darunter an Bethmann Hollweg selbst, versandte, übte er scharfe Kritik an der seiner Meinung nach schwachen Politik des Reichskanzlers, dem er v. a. sein angebliches Paktieren mit der Sozial-demokratie, sein Zurückweichen vor Amerika und seine ablehnende Haltung gegenüber dem von extrem militaristischen Kreisen geforderten uneingeschränkten Untersee-bootkrieg, aber auch eine falsche Kriegswirtschaftspolitik vorwarf. Die scharfe Reaktion Bethmann Hollwegs, der in einer Reichstagssitzung u.a. von "Piraten der öffentlichen Meinung" sprach, die "mit der Flagge der nationalen Parteien" Mißbrauch trieben, faßte Kapp als persönlichen Affront auf, auf den er mit einer Duellforderung reagierte. Dazu kam es natürlich nicht; Kapp mußte im Gegenteil einen dienstlichen Verweis einstecken, außerdem wurde seiner Wiederwahl als Generallandschaftsdirektor, die turnusmäßig im März 1916 stattgefunden hatte, die Bestätigung durch das preußische Staatsministerium versagt. Da seine Gesinnungsfreunde in der ostpreußischen Landschaft an Kapp festhielten, wurde er 1917 aufs neue gewählt. Diesmal konnte er - da Bethmann Hollweg inzwischen gestürzt worden war - sein Amt als Generallandschaftsdirektor wieder übernehmen. Zunächst führten ihn die Ereignisse von 1916 erst recht in die Politik hinein. Hier solidarisierte er sich mit einem Kreis extrem reaktionärer und aggressiver Militärs um General Ludendorff und Großadmiral von Tirpitz, die nach innen eine schonungslose, alle Kräfte des Volkes anspannende Durchhaltepolitik und nach außen eine Politik schrankenloser Annexionen und totaler Kriegsführung betrieben. Kaiser Wilhelm II., der im Prinzip mit dieser extremen Richtung sympathisierte, mußte aus verschiedenen Rücksichten auf die öffentliche Meinung und auf die ablehnende Haltung der Parteimehrheiten im Reichstag von einer Unterstützung dieser Gruppierung Abstand nehmen. Kapp und seine Mitstreiter gingen in ihren politischen Ambitionen von der völligen Gewißheit des deutschen Endsieges aus. Vor der bereits sich abzeichnenden Möglichkeit einer Niederlage Deutschlands, v. a. nach Eintritt Amerikas in den Krieg, verschlossen sie die Augen. Die von ihnen vertretenen Kriegs- und Friedensziele, v. a. die später nur von Hitler übertroffenen Annexionspläne auf Kosten Rußlands und Polens, waren von einem unkontrollierten Wunschdenken geprägt, das in keiner Weise der objektiven Realität entsprach. Seine extreme Haltung trieb Kapp in einen blinden Haß gegen jegliche soziale und demokratische Bewegung hinein; seine erbitterte Gegnerschaft gegen die Sozialdemokratie beruhte v. a. auf der sich bereits auszubildenden Legende von dem Dolchstoß gegen das um seinen Sieg ringende imperialistische Deutschland. Diese militärische und nationalsozialistische Scharfmacherei, für die Kapp in bestimmten Kreisen der militärischen Führung, aber auch bei einer Reihe von Universitäts-professoren, Literaten, Kommunalpolitikern, Agrariern, Großindustriellen und Bankiers moralischen und finanziellen Rückhalt fand, gipfelte in der Gründung der Deutschen Vaterlandspartei, die am 2. September 1917 (dem "Sedantag") im Yorksaal der ostpreußischen Landschaft vollzogen wurde. Obwohl Kapp eindeutig der spiritus rector dieser "Sammlungspartei" war, wurden, für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt, zwei andere Personen in den Vordergrund geschoben: Es waren dies der Großadmiral von Tirpitz als 1. Vorsitzender und der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg als Ehrenvorsitzender dieser Partei. Die Deutsche Vaterlandspartei erstrebte keine Sitze im Reichstag, sondern verstand sich als Sammelbecken der nationalen Kräfte zur Herbeiführung des deutschen Endsieges. Das Statut sah denn auch die sofortige Auflösung der Partei nach Erreichung ihres Zweckes vor. Neben der Mobilisierung aller Käfte zur Erreichung des militärischen Sieges verfolgte Kapp mit seiner Parteigründung aber auch noch einen anderen Zweck, der nicht so publik gemacht wurde. Als "starker Mann" sollte der damals 68jährige Tirpitz an die Spitze der Reichsregierung lanciert werden und die "schwachen" Kanzler Bethmann Hollweg und Michaelis ersetzen. Daß Kapp in diesem Fall als Berater des politisch letztlich unerfahrenen Großadmirals in die Führungsspitze der Reichsregierung eintreten würde, lag auf der Hand. Die Novemberrevolution 1918 und die unmittelbar folgende Kapitulation Deutschlands setzte diesen hochfliegenden Plänen ein jähes Ende. Doch gaben sich Kapp und seine Gesinnungsfreunde nicht geschlagen. Zwar wurde die Deutsche Vaterlandspartei im Dezember 1918 aufgelöst, doch trat an ihre Stelle unmittelbar eine neue Parteigründung, die Deutschnationale Volkspartei, die sich während der Weimarer Republik zu einer bürgerlichen Massenpartei entwickelte, allerdings nun nicht mehr unter der Führung Kapps. Kapp stellte sich nach dem Sturz der Hohenzollernmonarchie unverzüglich gegen die Revolution und gegen die Weimarer Republik. Die inzwischen eingetretenen sozialen und politischen Verhältnisse konnte oder wollte er nicht akzeptieren, sein Ziel war eindeutig auf die Restauration der Vorkriegsverhältnisse gerichtet. Aus den für diese Zeit nur lückenhaft überlieferten Quellen geht nicht hervor, wann der Gedanke eines Staatsstreiches geboren wurde und wie die Verschwörung in allen ihren Verzweigungen sich ausbildete. Ein enger Mitarbeiter Kapps, der Reichswehrhauptmann Pabst, hatte bereits im Juli 1919 einen mißglückten Putschversuch unternommen. Zusammen mit Kapp schuf Pabst die "Nationale Vereinigung" als Sammelbecken aller konter-revolutionärer Kräfte und Verbände. Diese Reichsorganisation sollte die Umsturzvorbereitungen in Preußen und Bayern koordinieren, während Kapp Ostpreußen zum entscheidenden Stützpunkt der Konterrevolution ausbauen sollte. Von hier aus sollte mit Hilfe der im Baltikum operierenden Freikorps, der Reichswehr und des Ostpreußischen Heimatbundes, dessen Vorsitzender Kapp war, die Erhebung nach Berlin getragen werden mit dem Nahziel, die Unterzeichnung des Versailler Vertrags zu verhindern. Die Zustimmung der Parlamentsmehrheit zum Versailler Vertrag schuf inzwischen eine neue Situation. Jetzt schlug Ludendorff, einer der Mitverschwörer, vor, den Umsturz direkt in Berlin durchzuführen, wobei die Baltikumer, die als Arbeitskommandos getarnt auf den großen ostelbischen Gütern untergebracht waren, die militärische Unterstützung übernehmen sollten. Inzwischen versuchten die Verschwörer, an deren Spitze Kapp und der Reichswehrgeneral Lüttwitz standen, durch eine breitangelegte nationalistische Hetzkampagne die für die Durchführung des Staatsstreiches unbedingt erforderliche Massenbasis zu gewinnen, was indessen nicht gelang. So war das Unternehmen bereits gefährdet, bevor es überhaupt beginnen konnte. Kapp hatte von seinen militärischen Bundesgenossen gefordert, ihn mindestens 14 Tage vor dem Losschlagen zu informieren, damit er die notwendigen politischen Vorbereitungen treffen konnte. Daß der Staatsstreich gerade am 13. März 1920 begann, hing nicht so sehr von einer genau überlegten Planung, sondern von Zufälligkeiten ab, die nicht vorausschaubar waren. Einer der Gründe zum vorzeitigen Losschlagen war die von der Reichsregierung beschlossene Auflösung der Freikorps, insbesondere der Brigade Ehrhardt. Dabei offenbarte sich die Tatsache, daß die Verschwörer mangels einer eigenen Partei nicht umhin konnten, sich bei ihrem Umsturzvorhaben auf die lose Organisation der Einwohnerwehren zu stützen, die bis zu einem gewissen Grade auch von der Sozialdemokratie beeinflußt waren. Die ganze Schwäche des Unternehmens offenbarte sich in der Frage, auf welche Kräfte sich die neue Regierung eigentlich stützen sollte. Während die Militärs ein Arrangement mit der stärksten Partei, der Sozialdemokratie, als unumgänglich ansahen, lehnte Kapp ein Paktieren mit der Sozialdemokratie kategorisch ab. Er wollte die sozialdemokratisch geführte Regierung insgesamt in Schutzhaft nehmen. Nun war aber die Regierung gewarnt; sie erließ ihrerseits Schutzhaftbefehle gegen die Häupter der Verschwörer und verließ am 12. März Berlin. Am frühen Morgen des 13. März marschierte die Marinebrigade Ehrhardt in Berlin ein, ohne auf bewaffneten Widerstand zu stoßen, wie es Pflicht der Reichswehr gewesen wäre. Kapp proklamierte sich selbst als Reichskanzler und begann mit der Regierungsumbildung. Die Anordnung der neuen Gewalthaber, die geflohene Reichsregierung zu verhaften und die Landesregierung abzusetzen, wenn sie sich nicht auf die Seites der Putschisten stellten, wurden von den örtlichen Befehlshabern nur teilweise ausgeführt. Die Proklamierung des Generalstreiks am 13. März und die aus den wichtigsten Großstädten und Industriezentren eintreffenden Meldungen über gemeinsame Aktionen der Arbeiterklasse veranlaßten die indirekten Anhänger Kapps, die Großindustriellen und die Reichswehrgeneralität, zu einer abwartenden Haltung. Kapp mußte die Aussichtslosigkeit seines Unternehmens einsehen. Augenzeugen berichteten, Kapp habe seine knapp 3 Tage währende Reichskanzlerzeit "mit Geschwätz" verbracht. Am 15. März war das "Abenteuer" beendet. Kapp hat sich offenbar nach dem gescheiterten Putsch einige Zeit bei Freunden in der Nähe von Berlin verborgen gehalten und ist dann in einem zur Verfügung gestellten Flugzeug nach Schweden geflogen. Hier lebte er zunächst unter verschiedenen falschen Namen an verschiedenen Orten, zuletzt in einer Pension in Robäck, wurde aber bald erkannt und zeitweise in Haft genommen. Die schwedische Regierung gewährte dem Flüchtling Asyl, dieser mußte sich jedoch verpflichten, alle politischen Aktivitäten zu unterlassen. Als der Hochverratsprozeß gegen die Häupter des März-Unternehmens in Leipzig begann, wurde Kapp von der Frage der Stellung vor Gericht bewegt. Zunächst begründete er sein Nichterscheinen mit der Inkompetenz der Regierung Ebert und mit der in seinen Augen nicht existenten Verfassung. Gegen den "Hochverrat" der Sozialdemokratie, so meinte Kapp, gäbe es im juristischen Sinne keinen Hochverrat. Als im Dezember 1921 einer der Mitverschwörer, der ehemalige Regierungspräsident von Jagow, durch Reichsgerichtsurteil zu einer Festungsstrafe verurteilt wurde, änderte Kapp seine Meinung. Noch in Schweden arbeitete er eine Rechtfertigungsschrift für den ihm bevorstehenden Prozeß aus, in der er jegliche Schuld im objektiven wie im subjektiven Sinn abstritt. Er gedachte im Gegenteil, mit einer Anklage gegen die damalige Regierung vor dem Gericht in Erscheinung zu treten. Dazu kam es nicht mehr. Bereits in Schweden war Kapp erkrankt. Anfang des Jahres 1922 kehrte er nach Deutschland zurück und wurde in Untersuchungshaft genommen. Am 24. April 1922 mußte er sich in Leipzig einer Operation unterziehen, bei der ein bösartiger Tumor am linken Auge entfernt wurde. Am 12. Juni 1922 starb Kapp; er wurde am 22. Juni auf dem Dorfkirchhof in Klein Dexen bei seinem Gut Pilzen beigesetzt. 2. Bestandsgeschichte Der Bestand, der in seinen wesentlichen Teilen von Kapp selbst formiert worden war, wurde 1935 von der Familie dem Preußischen Geheimen Staatsarchiv als Depositum überwiesen. Hier wurde bereits im Abgabejahr durch den Archivar Dr. Weise mit der archivischen Bearbeitung begonnen, die jedoch nicht abgeschlossen werden konnte. Im Zuge der Rückführung der wähend des 2. Weltkrieges ausgelagerten Bestände des Geheimen Staatsarchivs kam der Nachlaß Kapp in das Zentrale Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg. Hier wurde der Bestand im Jahre 1951 von der Praktikantin Irmela Weiland geordnet und verzeichnet. Als Ergebnis der Bearbeitung entstand ein Findbuch, das bis zur Neubarbeitung im Jahre 1984 das kurrente Findhilfsmittel war. 1984 sollte der Bestand für die Sicherungsverfilmung vorbereitet werden. Dabei stellte sich heraus, daß die 1951 durchgeführte Bearbeitung den heutigen archivwissenschaftlichen Anforderungen nicht genügte, so daß eine generelle Neubearbeitung als erforderlich erachtet wurde. Von den Diplomarchivarinnen Renate Endler und Dr. Elisabeth Schwarze wurde der Bestand nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der Deutschen Demokratischen Republik, Potsdam 1964, neugeordnet und einfach verzeichnet. Die vorgefundenen Akteneinheiten wurden im wesentlichen beibehalten, in einzelnen Fällen wurden sie aufgelöst und neue Verzeichnungseinheiten gebildet. Außerdem wurden 0,50 lfm unbearbeitetes Schriftgut in den Nachlaß eingearbeitet. Das alte Ordnungsschema, das im wesentlichen chronologisch aufgegliedert war, wurde durch ein neues, an den Tätigkeitsbereichen Kapps orientiertes Ordnungsschema ersetzt. Im Zuge der Neubearbeitung wurde der Bestand umsigniert. Durch eine Konkordanz wurde die Beziehung der alten zu den neuen Signaturen hergestellt. Das neue Findbuch löst das bisher gültige Findbuch von 1951 ab. Der Bestand ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Wolfgang Kapp, Nr. ... 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes Der Nachlaß Kapp umfaßt 7,50 lfm Archivgut aus der Zeit von 1885 bis 1922, einschließlich einiger früherer und späterer Einzelstücke. Vorwiegend enthält der Bestand Schriftgut aus der amtlichen und politischen Tätigkeit Kapps, in geringerem Umfang auch Schriftwechsel innerhalb der Familie und Dokumente aus der Verwaltung des Rittergutes Pilzen. Die Überlieferungsdichte zu den einzelnen Abschnitten von Kapps beruflicher und politischer Entwicklung ist recht unterschiedlich. Während die Tätigkeit bei der Regierung Minden, im preußischen Finanzministerium und als Landrat in Guben relativ dürftig dokumentiert ist, existiert über seine Aktivitäten als Generallandschaftsdirektor und als Vorsitzender der Deutschen Vaterlandspartei eine recht dichte Überlieferung. Die Dokumentation zur Vorbereitung und Durchführung des Putsches weist Lücken auf, die sich u. a. daraus erklären lassen, daß im Stadium der Vorbereitung des Staatsstreiches wichtige Vereinbarungen nur mündlich getroffen worden sind. Außerdem hat Kapp, der nach Mißlingen des Putsches überstürzt nach Schweden fliehen mußte, diesem Teil seines Nachlasses nicht mehr die Sorgfalt angedeihen lassen können wie den früheren. Insgesamt handelt es sich aber um einen Nachlaß von großer politischer Bedeutung und Aussagekraft. Merseburg, 2. 10.1984 gez. Dr. Elisabeth Schwarze Diplomarchivar Zusammengestellt und leicht gekürzt: Berlin, April 1997 (Ute Dietsch) Die Reinschrift des Findbuches erfolgte durch Frau Britta Baumgarten. Vermerk Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde die Dienststelle Merseburg aufgelöst, das Archivgut und damit auch der Nachlaß Kapp in das Geheime Staatsarchiv nach Berlin rückgeführt (1993). Aus den Verzeichniskarten zum Bestand wurde vorliegendes Findbuch erstellt, nachdem nicht mehr vorhandene Karten ersetzt wurden (Nachverzeichnung von Akten). XIII Literaturverzeichnis (in Auswahl) Bauer, Max : Der 13. März 1920. Berlin 1920 Bernstein, Richard : Der Kapp-Putsch und seine Lehren. Berlin 1920 Brammer, Karl : Fünf Tage Militärdiktatur. Berlin 1920 Dokumente zur Gegenrevolution unter Verwen- dung amtlichen Materials bearbeitet Derselbe : Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. Nach stenographischen Verhandlungsberichten und amtlichen Urkunden des Jagow-Prozesses. Berlin 1922 Erger, Johannes : Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. Düsseldorf 1967 Falkenhausen, Frh. von : Wolfgang Kapp. In: Konservative Monatsschrift Juli/August 1922 Kern, Fritz : Das Kappsche Abenteuer. Eindrücke und Fest- stellungen. Leipzig/Berlin 1920 Könnemann, Erwin : Einwohnerwehren und Zeitfreiwilligenverbände. Berlin 1971 Noske, Gustav : Von Kiel bis Kapp. Berlin 1920 Rothfels, Hans : Artikel "Wolfgang Kapp" in: Deutsches biogra- phisches Jahrbuch Bd 4 (1922) Berlin/Leipzig 1929, Schriftwechsel. 132-143 (Hier auch Ver- zeichnis der Werke Kapps) Schemann, Ludwig : Wolfgang Kapp und das Märzunternehmen. Ein Wort der Sühne. München/Berlin 1937 Taube, Max : Ursachen und Verlauf des Putsches vom 13. März 1920 und seine Lehren für Arbeiterschaft und Bürgertum. München 1920 Wauer, W. : Hinter den Kulissen der Kapp-Regierung. Berlin 1920 Wortmann, K. Geschichte der Deutschen Vaterlandspartei In: Hallische Forschungen zur neueren Geschichte. Bd 3, Halle 1926 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung S. II 1. Biografische Angaben zu Wolfgang Kapp S. II 2. Bestandsgeschichte S. X 3. Einige Bemerkungen zum Inhalt des Bestandes S. XI 4. Literatur in Auswahl S. XIII II. Gliederung des Bestandes S. XIV III. Bestand S. XVII ( Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit S.1-106) XVII III. Bestand (Bestellnummern, Aktentitel, Laufzeit) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1858 - 1921 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
        Kiautschou.- Krieg 1914: Bd. 17
        BArch, RM 3/6875 · Akt(e) · 1919
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Bericht über Gefangenenlager in Japan und Behandlung der Insassen Denkschrift über die Forderungen der Kriegsgefangenen auf volle Gleichberechtigung mit den sonstigen Heeresangehörigen Nachrichtenblatt der Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivilgefangene, Nr. 7, Berlin Mai 1919

        Reichsmarineamt
        Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, 1OB 002 · Bestand · 1817-1971
        Teil von Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland (Archivtektonik)

        BestandsgeschichteDie in diesem Repertorium erfassten 2668 Verzeichnungseinheiten bilden nur mehr ein Überlieferungsfragment -wenn auch ein recht ansehnliches- der ursprünglichen Registratur des Konsistoriums, so wie sie sich vor dem Umzug der Behörde nach Düsseldorf 1934 darstellte. Mit Hilfe der erhaltenen hand- bzw. maschinenschriftlichen Aktenverzeichnisse lassen sich die eingetretenen Verluste bzw. Bestandsverlagerungen exakt rekonstruieren. Die Chronologie spannt sich dabei über vierzig Jahre:I) Bereits 1931 wurden konsistoriumsintern umfangreiche Aktenbestände kassiert. Grundlage für diese aus akuter Raumnot im Koblenzer Dienstgebäude getroffene Entscheidung war eine 1929 von Konsistorialoberinspektor Mähler erstellte Liste ("Aktenverkauf zum Einstampfen"). Summarische Auskunft über die betroffenen Aktengruppen gibt der Faszikel A II 1 a 9 (lfd. Nr. 28):- Reisekosten (A II 1 b 2 u. 5) bis 1920- Bürobedürfnisse (A II 1 b 3) bis 1920- Formulare (A II 2 31) bis 1920- Herausgabe des Amtsblattes (A II 2 35) bis 1920- Abrechnung des Amtsblattes (A II 2 37) bis 1915- Rechnungen inkl. Belege über die kirchlichen Nebenfonds bis 1910- Sammlungen bis 1910- Kollektenertragsnachweisungen bis 1920- Sammlungen betr. Bewerbungen um Pfarrstellen bis 1925- Geschäftstagebücher bis 1900- Etatsakten bis 1905- Vermögensakten bis 1905- Beiakten bis 1905- Ordensverleihungen für Geistliche (B V a 14) bis 1910- Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen (B V b 29 u. 86) bis 1910- Urlaubserteilungen für Geistliche (B V b 64) bis 1910- Beiträge zum Pfarrwitwen- und Pensionsfonds (B V b 89f.) bis 1910- Rechnungen des Pensionsfonds (B V b 93f.) bis 1910- Bemerkungen der Ruhegehälter sowie der Witwen- u. Waisengelder für Geistliche (B V b 91 u. 95) bis 1910- Beihilfen aus dem Zuschußfonds (B V b 104) bis 1910- Anweisungen der Alterszulagen für Geistliche (B V b 105) bis 1910- Versicherungsbeiträge zur Alterszulagekasse (B V b 106) bis 1910- Anstellung der Vikare aus dem Vikariatsfonds (B VII b 19) bis 1905- Lehrvikariat der Kandidaten (B VII b 17) bis 1910- Kassenangelegenheiten des Vikariatsfonds (B VII b 20) bis 1910II) Im September 1934 -unmittelbar vor dem Umzug nach Düsseldorf- wurden nach einem Vermerk von Mähler folgende weiteren Akten aus Platzgründen vernichtet:- alte Tagebücher bis 1914- alte Etatsakten bis 1915- alte Akten über Ruhegehälter, Witwenbezüge etc. bis 1920- alte Akten über Unterstützungen für Geistliche und Pfarrwitwen- alte Akten über Verleihung von Ehegedenkmünzen- alte Akten über den Hauskollektenablieferungsfonds bis 1910- alte Akten über "Verschiedenes"- alte Akten über die Herausgabe des kirchlichen Amtsblattes bis 1920- alte Akten über Einweisung der Lehrvikare bis 1925- alte Sammlungen über Kollektenerträge bis 1920- alte Akten über Kirchensteuern bis 1905- alte Jahresberichte der Superintendenten bis 1932Die Akten des 1825 aufgelösten Konsistoriums Köln wurden gleichfalls 1934 an das Staatsarchiv Düsseldorf abgegeben und haben den Krieg überstanden. Im heutigen Hauptstaatsarchiv ist dieser Bestand mit insgesamt 512 Bänden (Laufzeit 1786-1838, vorwiegend 1815-1826) der Abteilung 2 (Rheinisches Behördenarchiv) zugewiesen. (4) Eine parallele Abgabe von 525 Akten des Zeitraums 1816-1827 erfolgte an das Staatsarchiv Koblenz, wo sie den Bestand 551 bildeten. Dieser ist leider 1944 bei den Luftangriffen auf Koblenz vollständig verbrannt. Das gleiche Schicksal erlitt Bestand 443 (Fürstlich Wiedische Regierung in Neuwied), in den einige Konsistorialakten unter den Nr. 143-161 integriert wurden. Einzig die Findbücher dieser beiden Bestände sind im Landeshauptarchiv Koblenz noch vorhanden. Weitere Konsistorialakten wurden folgenden Beständen zugewiesen:Best. 309, 1 (Französisches Generalkonsistorium Mainz) Nr. 1-17Best. 381 (Landeskommission St. Wendel) Nr. 17-33Best. 382 (Regierung St. Wendel) Nr. 420-502Best. 387 (Landgräflich Hessische Regierung Homburg) Nr. 187-295Die Bestände 309, 1 und 387 befinden sich noch im LHA Koblenz, die beiden übrigen befinden sich heute als Dauerleihgabe im Landesarchiv Saarbrücken.III) 1936-1937 erfolgte nach langwierigen Verhandlungen mit dem Staatsarchiv Koblenz die Rückgabe der 1826ff. einsetzenden Konsistorialakten im engeren Sinne, die zunächst ebenfalls abgegeben worden waren, an das Provinzialkirchenarchiv. Dieses befand sich bereits seit 1928 in Bonn, wobei es seit 1936 über eigene Räumlichkeiten im Hofgarten 13 verfügte. Über diese umfänglichen Bestände liegt eine 46-seitige Zusammenstellung von Lic. Rodewald aus dem Jahr 1938 vor. (5) Es handelt sich weit überwiegend um die älteren Akten des 19. Jahrhunderts, aber auch beispielsweise um die Unterlagen aus der Kriegszeit 1914-1918; in jedem Fall waren es Akten, denen "nur" noch ein rein historischer Wert beigemessen wurde und die als entbehrlich für den Geschäftsbetrieb galten.IV) Am 14.11.1939 erließ das Konsistorium ein Rundschreiben an die Superintendenten über die Möglichkeit, die Examensarbeiten verstorbener Pfarrer an Familienangehörige abzugeben. Hintergrund war eine Bitte des nunmehrigen Provinzialkirchenarchivars Lic. Rosenkranz, der so die akute Raumnot im Hofgarten zu mildern suchte. Es werden hierin zunächst 31 Pfarrer aufgelistet, deren Unterlagen bereits von Rosenkranz herausgesucht worden waren. (6) Die nicht angeforderten Examensarbeiten sollten dann im Februar 1940 vernichtet werden. Die Aktion wurde noch achtmal bis zum Februar 1943 fortgesetzt, als sie den kriegsbedingten Einschränkungen im Dienstbetrieb des Konsistoriums zum Opfer fiel. (7) Einzige Bedingung für die Aktenanforderung war die Einsendung von 50 Pfennig Rückporto. Insgesamt wurden 908 Pfarrer aufgelistet. Es ist nicht zu eruieren, welche Unterlagen auch wirklich noch von den Familien zurückerbeten wurden und damit vor der späteren Vernichtung bewahrt blieben.V) Am 12.11.1943 forderte der Koblenzer Staatsarchivdirektor Dr. Hirschfeld in seiner Eigenschaft als Luftschutzbeauftragter das Konsistorium auf, die in Düsseldorf verwahrten Akten auszulagern (8). Dies wurde mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dass sich die (aktuellen) Personalakten bereits in einem als bombensicher anerkannten Luftschutzkeller befänden; für die übrigen Akten würden jetzt umgehend bauliche Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Diese finden sich dokumentiert in einem Kostenvoranschlag von Architekt Otto Schönhagen, dem Leiter des provinzialkirchlichen Bauamtes, vom 10.12.1943: Die zur Freiligrathstraße hin liegende Registratur soll für -bescheidene- 720,-Reichsmark mit Schutzwänden versehen werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Umbauten Anfang 1944 realisiert wurden. Auf jeden Fall sind die beim Konsistorium selbst verbliebenen Akten ohne erkennbare Verluste durch den Krieg gekommen.VI) Hingegen wurde bei dem Luftangriff auf Bonn vom 18.10.1944 das Gebäude Hofgarten 13 völlig zerstört. Das Feuer hatte so rasch den Keller erreicht, dass sowohl die älteren Personalakten der Pfarrer als auch der 1937 aus Koblenz zurückgeführte Konsistorialbestand Totalverlust wurden. Diese Bestände waren im Unterschied zum alten Pertinenzbestand Provinzialkirchenarchiv und den Kirchenbüchern nicht ausgelagert. Es handelt sich um den mit Abstand größten Verlust, den die originäre konsistoriale Überlieferung vor allem des 19. Jahrhunderts erlitten hat. Zu quantifizieren ist er auf ca. 400-600 Bände an Sachakten (Generalia und Spezialia) sowie auf eine noch höhere Zahl an Personalakten. Im vorliegenden Repertorium sind die jeweils verbrannten Vorgängerbände in der Rubrik "Bemerkungen" ausgewiesen, die häufig vorkommenden Springnummern in den Bestandssignaturen indizieren den vollständigen Verlust einer Akte. Für eine -durchaus mögliche- detaillierte Rekonstruktion der in Bonn zerstörten Bestände müsste ein Abgleich der Rodewaldschen Liste mit den vorliegenden handschriftlichen Aktenverzeichnissen vorgenommen werden. Bis zu einem gewissen Grad existiert erfreulicherweise eine Ersatzüberlieferung in Form der Akten des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz im LHA Koblenz. (9) Wichtiges, sonst in Düsseldorf nicht überliefertes Material enthält ferner die Abteilung Rheinprovinz des Bestandes 7 (Evangelischer Oberkirchenrat) im EZA Berlin. (10)VI) Am 24. Februar 1972 beschloss das Landeskirchenamt die längst überfällige Abgabe der Akten des ehemaligen Konsistoriums an das landeskirchliche Archiv. (11) Bislang galten sie -trotz ihrer z. T. bis 1826 zurückreichenden Laufzeit- als Registraturgut und wurden auch von der Registratur verwaltet. Da auch 1971 im Zusammenhang mit dem Umzug in das neue Dienstgebäude des LKA in der Hans-Böckler-Straße ein genereller Registraturschnitt stattfand, wurden in der Folge die Spezialia der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden aus den Konsistorialakten herausgezogen und zu separaten Beständen (31 Kirchenkreise sowie 41 Ortsakten) zusammengefasst. Leider erfolgte die Trennung nicht vollständig, so dass immer noch ansehnliche Aktenteile im Konsistorialbestand verblieben sind. Im vorliegenden Repertorium ist stets vermerkt, wenn die Folgebände in den Beständen 31 bzw. 41 liegen. Umgekehrt ist in den maschinenschriftlichen Findbüchern zu diesen beiden Beständen notiert, welche Vorbände bei den Konsistorialakten zu finden sind.BenutzungshinweiseDer nachfolgend abgedruckte Aktenplan der Konsistorialkanzlei stammt aus dem 19. Jahrhundert und ist bis in die 1940er Jahre hinein fortgeschrieben worden. Die Angabe "k.A." (keine Akten vorhanden) bei einzelnen Untergruppen kann den völligen Verlust durch Kriegseinwirkung anzeigen. In der Regel sind die betreffenden Akten aber wie oben skizziert entnommen und neugebildeten Bestandsserien zugeführt worden. Dies betrifft auch alle Personalakten. Zu den hier aufgeführten Verzeichnungseinheiten treten noch die 90 erhaltenen Geschäftstagebücher für den Zeitraum 1928-1948.Archivische Erschließungshilfen zum Bestand existierten bislang nicht. Zur Verfügung stand ein 1931 von der damaligen Registratur erstelltes maschinenschriftliches alphabetisches Sachregister der vorhandenen Akten, freilich ohne Laufzeitangaben. Zwei weitere großvolumige handschriftliche Aktenverzeichnisse wurden um 1850 zunächst in einer Hand geschrieben und dann über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren fortgeschrieben. (12) Viele dort aufgeführte Akten sind mittlerweile verloren. Dennoch behalten die beiden Kladden weiterhin eine wichtige Aussagekraft, da sie die Aktentransfers und Umsignierungen innerhalb der Konsistorial-registratur angeben und überhaupt nur mit ihnen die Rekonstruktion der verlorenen Bestände möglich ist.Mit einer ersten teilweisen Aktenaufnahme durch Hilfskräfte wurde um 1990 begonnen. Der Unterzeichnete hat diese Aufnahmen inhaltlich abgeglichen. Nicht möglich war es, deren extrem unterschiedliche Verzeichnungsintensität zur Gänze zu standardisieren. Das vorliegende Repertorium ist folglich nicht "aus einem Guß". Der Index der vorliegenden Druckfassung erfasst nur die Orts- und Personennamen sowie einige wenige ausgewählte Sachbegriffe. Eine vollständige Stichwortrecherche ist über die Datenbank des Archivs der EKiR möglich.Die Akten des Konsistoriums behandeln nahezu alle Facetten des kirchlichen Lebens in der Rheinprovinz. Die Überlieferung für die Zeit der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bis 1945 ist nahezu vollständig erhalten. Demgegenüber sind etwa die Akten aus dem Ersten Weltkrieg weitgehend verloren, ganz zu schweigen von der oft nur rudimentären Überlieferung für das 19. Jahrhundert. Bei der bisherigen wissenschaftlichen Benutzung kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass sich das latente Mißtrauen weiter kirchlicher Kreise im Rheinland gegenüber dieser Behörde seit ihrer Gründung an bis in die Forschung hinein niedergeschlagen hat. Hinzu mag eine verständliche Aversion gegenüber einzelnen im Kirchenkampf belasteten Konsistoriumsmitarbeitern treten. Vielfach wird jedenfalls noch in jüngeren Arbeiten auf zeitgeschichtliche Sammlungen und durchaus relevante Nachlässe verwiesen, ohne die originäre Behördenüberlieferung in den Blick zu nehmen.Es ist zu wünschen, dass ein unverkrampfter -selbstverständlich nie unkritischer- Umgang mit diesem so aussagekräftigen Material unsere Kenntnis der evangelischen Kirchengeschichte des Rheinlandes bereichert.Düsseldorf, den 31. Oktober 2001(Dr. Stefan Flesch)1. Vgl. zum folgenden Max Bär: Die Behördenverfassung der Rheinprovinz seit 1815 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 35), Bonn 1919 (ND Meisenheim 1965), S. 153-164; Werner Heun: Art. Konsistorium, in: TRE Bd. XIX, S. 483-488; zur allgemeinen kirchenrechtlichen und kirchenpolitischen Einbettung vgl. Die Geschichte der Evangelischen Kirche der Union, hrsg. von J.F.Gerhard Goeters u. Joachim Rogge, Leipzig 1992-1999, passim2. Hierzu Bär, a.a.O., S. 162: "Den Regierungen verblieb nur die Aufsicht über die Kirchenbücher, die Sorge für Anlegung und Unterhaltung der Kirchhöfe, die Anordnung und Vollstreckung der zur Aufrechterhaltung der äusseren kirchlichen Ordnung erforderlichen polizeilichen Vorschriften, die Aufsicht über die Vermögensverwaltung und die Ernennung oder Bestätigung der für die kirchliche Vermögensverwaltung anzustellenden weltlichen Kirchenbedienten und die Aufsicht über sie und gemeinsam mit dem Konsistorium die Veränderung bestehender und Einführung neuer Stolgebührentaxen und die Veränderung bestehender und Bildung neuer Pfarrbezirke."3. Heutige Anschrift: Konrad-Adenauer-Ufer 12. Vgl. Geschichte der Stadt Koblenz Bd. 2, Stuttgart 1993, S. 426f.4. Die Bestände des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchivs. Kurzübersicht, Düsseldorf 1994, S. 98. Eine 30-seitige Zusammenstellung der abgegebenen Akten befindet sich in A II 1 a 9 Bd. I.5. B I a 29 Bd. IV6. Rundschreiben Nr. 11073 in B I a 29 Bd. IV, in alphabetischer Reihenfolge: Heinrich Wilhelm Achelis; Hugo Achenbach (+1908); Julius Achenbach (+1893); August Bergfried (+1922); Friedrich Wilhelm Rudolf Böhm (+1867); Emil Döring (+ 1925); Georg Doermer (+1888); Heinrich Doermer (+1839); August Ludwig Euler (+1911); Karl Furck (+1911); Gustav Adolf Haasen (+1841); Julius Haastert; Philipp Jakob Heep (+1899); Gustav Höfer; Paul Kind; Karl Margraf (+1919); Daniel Gottlieb Müller (+1892); Andreas Natrop (+1923); Christian Friedrich Nelson (+1891); August Penserot (+1866); Reinhard Potz (+1920); Eduard Schneegans (geb. 1810); Philipp Jakob Stierle (+1887); Eduard Vieten (+1869); Josef August Voigt (+1869); Johann Gustav Volkmann (+1842); Reinhard Vowinkel (+1898); Friedrich Weinmann (+1860); Friedrich Wenzel (+1909); Gustav Wienands (+1929)7. Ebd.; März 1940 (48 Namen), November 1940 (33 Namen), September 1941 (47 Namen), Februar 1942 (123 Namen), Juli 1942 (118 Namen), Oktober 1942 (128 Namen), November 1942 (176 Namen), Februar 1943 (204 Namen)8. A II 1 a 9 Bd. I (lfd. Nr. 28). Vgl. zur Gesamtproblematik den Beitrag von Petra Weiß: Die Bergung von Kulturgütern auf der Festung Ehrenbreitstein, in: Jahrbuch für Westdeutsche Landesgeschichte 26 (2000), S. 421-4529. Vgl. Inventar des Bestandes Oberpräsidium der Rheinprovinz, Teil 1 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz Bd. 71), Koblenz 1996, S. 42-45 u. 396-40910. Christa Stache: Das Evangelische Zentralarchiv in Berlin und seine Bestände, Berlin 1992, S. 61-64 sowie handschriftliches Repertorium speziell der Abteilung Rheinland (Kopie im AEKR Düsseldorf vorhanden). Der Bestand umfasst ca. 25 lfd. Meter.11. LKA-Sachakten 23-2-3 Bd. 3 (Beschluss); vgl hierzu auch das Schreiben von Archivrat Schmidt vom 9.9.1971 in 22-28 Bd. 212. Alle angesprochenen Findbehelfe werden in der Repertoriensammlung des Landeskirchlichen Archivs verwahrt.