Beruf

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        Masaikrieger
        ALMW_II._BA_A7_24(415) · Objekt · ohne Datum
        Teil von Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig

        Fototyp: Foto. Format: 6,2 X 6,4. Beschreibung: sitzend, seitl. aufgenommen. Verweis: Vgl. Druckvorlagen Musterbuch, Nr VIb/109 (10,0 X 17,1).

        Leipziger Missionswerk
        Masai-Männer
        ALMW_II._BA_A22_100 · Objekt · ohne Datum
        Teil von Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig

        Fototyp: Foto. Format: 17,5 X 12,9. Beschreibung: 4 Maasai-Krieger mit Gesichtsbemalung, Speer/ Bögen?, in Steppenlandschaft.

        Leipziger Missionswerk
        Matei unser Koch
        ALMW_II._BA_A20_520 · Objekt · 1926
        Teil von Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig

        Fotograf: Blumer?. Fototyp: Foto. Format: 11,0 X 8,3. Beschreibung: auf einer Bank im Garten vor dem Missionshaus sitzend. Verweis: Vgl. N. Bl., Nr 641 (11,8 X 8,9). Vgl. Album 20, Nr 515, 521. Vgl. Album 18, Nr 90.

        Leipziger Missionswerk
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 2 Nr. 427 · Akt(e)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Enthält: 1) Bericht des Obristleutnants F. v. Winkelmann an den württembergischen Kriegsminister; Samarang, 6. Aug. 1807, Abschrift Maschinenschr. 16 Blatt 2) Schriftwechsel des Oberleutnants Fr. v. Winkelmann mit dem holländischen Gouverneur von Java, Nikolaus Engelhard März-April 1808, Kopie Maschinenschrift 3) Brief des ehemaligen Karlsakademisten, Kapitän Philipp Gaupp an seinen einstigen Mitschüler Frhr. Carl von Adelsheim, Kgl. preuß. Oberleutnant a.D.; sd., Abschrift Maschine 2 Blatt mit Erklärungen für Familiengeschichte 4) Testament des Leutnants Wilhelm Max Frhr. von Hügel, Samarang, 11. Mai 1821 mit Inventar seiner Habschaft. Abschrift 5) Das Württembergische Kapregiment von Generalmajor a.D. von Loeffler in besonderer Beilage des Staatsanzeigers für Württemberg Nr. 15-18 1896 6) Franz August Trefz in Sonntagsbeilage zum Schwäbischen Merkur Nr. 587, von Dez. 1925 7) Vaterländische Geschichte (des Kapregiments in Ostindien) in Schwäbische Kronik Nr. 191, 14. Aug. 1887 8) Die Höhle von Amboina von Helmut Gaupp, (2 Zeitungsausschnitte) 9) Ein großbritannischer Hauptmann aus der Markgrafschaft von O. E. Sutter in die Pyramide Wochenschrift zum Karlsruher Tagblatt 23. Jg.Nr. 39, 30. Sept. 1934 10) Gaupp, Lebensschicksale meines Großvaters in die Pyramide 23. Jg. Nr. 47-49, Nov.-Dez. 1934 11) Stammbuch des Feldpredigers M. Johannes Haas. Auszüge Druck

        Materialsammlung zu Biographien II (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 743/2 · Sammlung · 1916-1944
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Die vorliegende Materialsammlung zu Biographien erhielt das Hauptstaatsarchiv Stuttgart im Dezember 1975 als Geschenk des Freiherrn Meinrad von Ow, München. Sie bildete einen Teil des schriftlichen Nachlasses des Generals Franz Freiherr von Soden (1856 - 1945) und ist von diesem in den Jahren 1919 - 1945 zusammengetragen worden. Ursprünglicher Anlass dazu dürfte der Plan von Sodens gewesen sein, "ein Ehrenbuch der höheren Führer zusammenzustellen". Dabei gelang es ihm 1921 oder 1924, seine Sammlung durch Material zu bereichern, das in den Jahren 1916/17 beim damaligen Chef des Kriegsarchivs, Oberstleutnant Osterberg (vgl. Nr. 379 des Bestandes), zu etwa 20 im Weltkrieg gefallenen Offiziere erwachsen war. In der Sammlung vereinigte von Soden Unterlagen zur Biographie vor allem von Militärpersonen, insbesondere von württembergischen Offizieren, aber auch von Männern und Frauen allgemeiner Bedeutung sowie von Personen, die aus verschiedenen Gründen das Interesse von Sodens fanden. Dieses Schriftgut ist von sehr unterschiedlicher Natur und Qualität. Es umfasst vor allem Todesanzeigen und Zeitungsartikel, die oft von Soden als Verfasser haben, Konzepte und Manuskripte von Sodens zu Glückwünschen, Grabreden und Nachrufen sowie Korrespondenzen von Sodens mit einzelnen der im Bestand vertretenen Personen und dgl. Der Vermerk "sehr wichtig" auf einer der Mappen, in denen die Sammlung bisher verwahrt war, zeigt, dass sie für von Soden hohen Wert besaß. Heute stellt sie eine willkommene Ergänzung der amtlichen, gerade für Personalangelegenheiten nicht lückenlos erhaltenen Akten dar. Die Sammlung, die bei ihrer Übernahme ins Archiv 6 Mappen umfasste, entstand, indem von Soden die einzelnen Schriftstücke, Zeitungsausschnitte und dgl. aufeinander legte und ihnen dabei eine Nummer gab. Die zu unterschiedlichen Zeiten eingekommenen Unterlagen für ein und dieselbe Person lagen deshalb in der Regel nicht beisammen. Da der Sammlung eine innere Ordnung fehlte und da von Soden auch keinen Index anlegte, war sie weder praktisch benutzbar noch brauchte bei der jetzigen Neuordnung, bei der das für jede Person vorhandene Material vereinigt und dem Bestand insgesamt eine alphabetische Gliederung zugrundegelegt wurde, Rücksicht auf ihren bisherigen Ordnungszustand genommen werden. Die Angaben in den Titelaufnahmen wurden in der Regel dem Bestand selbst entnommen. Nur die Lebensdaten, z. T. auch die Vornamen und bei Offizieren die Kontingentszugehörigkeit wurden vielfach mit anderen Hilfsmitteln (vor allem den Archivbeständen M 430/1 - M 430/5 allgemeinen Nachschlagewerken und biographischen Lexika) ergänzt. Bei diesen Ergänzungen, die als solche nur in begründeten Ausnahmefällen durch eckige Klammern gekennzeichnet sind, Vollständigkeit erreichen zu wollen, wäre jedoch nur mit einem Arbeitsaufwand gelungen, der zum Quellenwert des Bestandes in keinem Verhältnis stehen würde. Sofern nichts anderes angegeben ist, handelt es sich bei den Offizieren immer um Angehörige der württembergischen Armee. Der Vermerk "gest. " bedeutet sowohl "gestorben" wie "gefallen" oder"infolge von Verwundung gestorben" . Der Bestand umfasst 602 Nummern (0, 85 lfd. m). Er wurde zu Beginn des Jahres 1977 verzeichnet vom Archivangestellten Herrmann unter der Aufsicht von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer, der auch die Überarbeitung der Titelaufnahmen und die Ausarbeitung des Repertoriums besorgte. Stuttgart, im August 1977 (Fischer)

        Medizinalkollegium (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 162 I · Bestand · 1806-1920 (Vorakten ab 1720, Nachakten bis 1929)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        I. Zur Geschichte der Medizinalverwaltung in Württemberg: Das Gesundheitswesen erfuhr schon durch die Große Kirchenordnung Herzog Christophs von 1579 in Altwürttemberg eine umfassende und durchgreifende Förderung. Ein besonderer Abschnitt über Ärzte und Wundärzte befaßte sich mit deren Befähigung zur Ausübung der inneren und äußeren Heilkunde, mit der Unterstützung der Apotheken zur Stärkung und Erhaltung der Volkskraft sowie mit der Fürsorge für die Armen. Die Aufsicht über das Gesundheitswesen wurde damals dem herzoglichen Kirchenrat übertragen unter Zuziehung von Sachverständigen, nämlich den beiden Collegia medica (ärztliche Körperschaften), die aus den herzoglichen Leibärzten in Stuttgart und den Professoren der Medizinischen Fakultät in Tübingen bestanden. Im Laufe der Jahre wurde die Gesundheitsförderung durch eine Reihe von Sondervorschriften ergänzt und alle bestehenden Bestimmungen über Ärzte, Wundärzte, Apotheker und Hebammen durch die beiden Medizinalordnungen vom 30.10.1720 (Reyscher XIII S. 1185) und 16.10.1755 (Reyscher XIV S. 416) zu einem Ganzen vereinigt. Auch nahm sich der herzogliche Regierungsrat (Innenverwaltung) mehr und mehr des Gesundheitswesens an. Für die Seuchenpolizei wurde 1734 ein Medizinalkollegium eingesetzt, ab 1755 hatte die Sanitätsdeputation über die Gesundheit der Menschen und Tiere zu wachen. König Friedrich stellte dann die Förderung des Gesundheitswesens auf eine neuzeitliche Grundlage. Anstelle der Sanitätsdeputation setzte er im Organisationsmanifest von 1806 für die Verwaltung der "Medizinalanstalten und des Sanitätswesens" eine besondere Direktion, das königl. Medizinal-Department ein, das 1811 zur Sektion des Medizinalwesens umgewandelt wurde. Es bestand unter der Verwaltung des Innern aus den beiden Leibärzten und zwei Unterärzten. Zu ihren Aufgaben gehörte nach einer Dienstanweisung vom 23.6.1806 (Reg.Bl. S. 32) neben der Aufsicht über alle für die Gesundheitspflege öffentlich angestellten Haupt- und Hilfspersonen und alle öffentlichen Krankenanstalten auch die Verhütung von Menschen- und Tierseuchen. Daneben bestanden die beiden Collegia medica weiter. Dem Medizinaldepartement waren die "Physio" unterstellt. Sie hatten nach der Generalverordnung vom 3.6.1808 (Reg.Bl. S. 313) darauf zu achten, daß die zu ihrem Bezirk gehörenden Medizinalpersonen ihrer Pflicht nachkamen. Das Gesundheitswesen auf dem Lande wurde dann durch die Generalverordnung vom 14./22.3.1814 (Reg.Bl. S. 121) eingehend geregelt, die die Medizinalverfassung der neuen Einteilung nach Oberämtern und Landvogteien anpaßte. Jedes Oberamt erhielt unter der Benennung Oberamtsarzt einen öffentlichen Gesundheitsbeamten, der alle Medizinalanstalten und das übrige medizinische Personal zu beaufsichtigen, die Apotheken sowie die Wundärzte und ihre Instrumente nachzuprüfen sowie die Hebammen zu unterrichten und prüfen hatte. In jeder Landvogtei wurde einer der Oberamtsärzte zugleich noch als Landvogteiarzt angestellt. Er hatte die höhere Aufsicht über diese Anstalten und Personen und war verpflichtet, alle vier Jahre die Medizinalzustände in seinem Landvogteibezirk nachzuprüfen. Eine Neuordnung des Gesundheitswesens erfolgte durch die Verordnung König Wilhelms vom 6.6.1818 (Reg.Bl. S. 313). Die Sektion des Medizinalwesens wurde zum Medizinalkollegium umgestaltet, von ihr aber nur die rein technischen Gegenstände übernommen: Die Gesundheitspolizei und die Leitung der Gesundheitspolizei-Anstalten wurden teils dem Innenministerium, teils den neuen Kreisregierungen zugewiesen, denen (bis 1881) als außerordentliches Mitglied ein ausübender Arzt, der Kreismedizinalarzt (der bisherige Landvogteiarzt) beigegeben wurde. Er durfte weiterhin als Arzt tätig sein, jedoch nicht zugleich die Stelle eines Oberamtsarztes bekleiden. Gegen die Angst des Lebendigbegraben-Werdens wurde durch Verfügung vom 20.6.1833 (Reyscher XV.2 S. 1016) die gesetzliche Leichenschau eingeführt. Die Apotheken waren schon nach der Dienstanweisung von 1807 der Aufsicht der Gesundheitsverwaltung unterstellt. Ihre Nachprüfung (Visitation) lag dem Oberamtsarzt ob, worüber am 22.9.1843 (Reg.Bl. S.717) eine eingehende Verfügung erlassen wurde. Eine neue Aufgabe zur Förderung der öffentlichen Gesundheit brachte die Verfügung vom 14.3.1860 (Reg.Bl. S. 37) über die Beaufsichtigung des Verkehrs mit Fleisch. Danach waren Fleischbeschauer-Kommissionen zu bestellen oder in Gemeinden, in denen keine bestand, wenigstens eine geeignete obrigkeitliche Person zu bezeichnen. Nach dem Eintritt Württembergs ins Deutsche Reich konnte der Aufbau des württ. Gesundheitswesens zunächst ohne Änderung weiterbestehen. Durch die Reichsverfassung hatte sich das Reich nur die Beaufsichtigung und die Gesetzgebung über "Maßnahmen der Medizin- und Veterinärpolizei" vorbehalten und zu diesem Zweck das Reichsgesundheitsamt eingerichtet. Aufbau und Aufgaben der höheren Gesundheitsbehörde wurden in Württemberg durch Verordnung vom 21.10.1880 (Reg. Bl. 1881, S. 3) und Verfügung vom 21.6.1881 (Reg.Bl. S. 398) der Entwicklung der Wirtschaft und ärztlichen Wissenschaft in den letzten Jahren angepaßt. Danach war das Medizinalkollegium "die Zentralbehörde für die Beaufsichtigung und technische Leitung des Medizinalwesens und der öffentlichen Gesundheitspflege". Die Kreisregierungen waren damit ausgeschaltet. Demgemäß wurden die Kreismedizinalräte aufgehoben und ihre Aufgaben teils den Oberamtsärzten, teils dem Medizinalkollegium übertragen. Die Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten wurde als "Königl. Medizinalkollgegium, Abteilung für Staatskrankenanstalten" zur Bearbeitung der Gegenstände über die Staatskrankenanstalten, der Landeshebammenschule und des Irrenwesens eingegliedert und eine weitere Abteilung mit dem Namen "Königl. Medizinalkollegium, Tierärztliche Abteilung" zur Erledigung sämtlicher in das Gebiet der Tierheilkunde fallenden Geschäfte gebildet. (Für beide Abteilungen bestehen besondere Bestände.) Das Medizinalkollegium wurde durch Gesetz vom 15.12.1919 (Reg.Bl. S. 41) über die Neuordnung es Gesundheitswesens mit Wirkung ab 1.1.1920 aufgehoben. Seine Aufgaben gingen durch Verordnung vom 17.12.1919 (Reg.Bl. S. 420) auf das Innenministerium und die ihm unterstellten Behörden und Einrichtungen über. II. Zur Geschichte des Bestands: Die Akten des Medizinalkollegiums sind in vier Ablieferungen (1911, 1921, 1930 und 1957) teils direkt, teils über das Innenministerium in das Staatsarchiv Ludwigsburg gelangt und waren seither in der Gesamtübersicht als Einzelbestände aufgeführt. Bei der jetzigen Neuordnung wurden sie zu einem Gesamtbestand vereinigt. Im Zuge dieser Arbeiten wurden die Akten über die Staatskrankenanstalten - die bis 1880 nicht unmittelbar dem Medizinalkollegium unterstanden hatten - ausgehoben und in einem besonderen Bestand zusammengefaßt (jetzt E 163, Verwaltung der Staatskrankenanstalten). Der vorliegende Bestand E 162 I enthält neben den Akten des Medizinalkollegiums (1818-1920) und seiner Vorbehörden, des Medizinaldepartements (1806-1811) bzw. der Sektion des Medizinalwesens (1811-1817), noch einzelne Akten der herzoglichen Sanitätsdeputation, die aus Zweckmäßigkeitsgründen in dem Bestand belassen wurden. Ferner sind die bei den vier Kreisregierungen erwachsenen Akten über Apotheken, die 1909 in die Registratur des Medizinalkollegiums gelangten, bei dem Bestand belassen worden. Vereinzelt finden sich auch Archivalien der vorgesetzten Behörde des Innenministeriums. Den Tagebüchern des Medizinalkollegiums wurden die Diarien der Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten angeschlossen. Sie sind ohnehin seit Eingliederung dieser Kommission in das Medizinalkollegium zusammen mit der ebenfalls neugebildeten tierärztlichen Abteilung des Medizinalkollegs in den Tagebüchern des Medizinalkollgeiums aufgegangen. Der Bestand wurde in den Jahren 1971-1977, durch anderweitige Arbeiten öfters unterbrochen, von dem Archivangestellten Erwin Biemann und dem Unterzeichneten neu aufgenommen und in die vorliegende Ordnung gebracht. Auf die alte Registraturgliederung konnte nicht zurückgegriffen werden. Akten gleicher Provenienz enthält der Bestand E 162 II, Personalakten der Ärzte, Zahnärzte, Chirurgen, Geburtshelfer, Tierärzte und Apotheker. Ludwigsburg, den 15. Dezember 1977 W. Bürkle

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 146 Bü 7893 · Akt(e) · 1890-1891
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Enthält: Allgemeines; Prüfungsakten, alphabetisch geordnet Ahrens, Alfred Edmund, Hamburg Behr, Rudolf, Ludwigsburg Biermer, Hermann, Breslau Böhm, Johannes, Walfischbai (Südwestafrika) Bornitz, Georg, Züllichau Distel, Paul, Isny Ehebald, Richard, Lauffen am Neckar