Bevölkerung

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          Stadtarchiv Mainz, Best. 60 · Bestand · (1761-1797) 1798-1814 (1815-1836)
          Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

          Der Bestand 60 (Munizipalverwaltung/Mairie der Stadt Mainz, 1798-1814) hat eine komplizierte und bewegte Ordnungs- und Verzeichnungsgeschichte. Es soll im Folgenden versucht werden, die einzelnen Etappen dieses Bestandes chronologisch aufzuführen. Ordnung der Registratur in der frz. Zeit (1798-1814) Aufschluss über die Schriftgutverwaltung der Mainzer Stadtverwaltung 1798-1814 gibt das Archivale 60/113. Bei dem ersten Teil handelt es sich dabei um eine Auflistung aller seit Einrichtung der Munizipalität angelegten bzw. geführten Akten und Amtsbücher , die am 25. Prairial VIII erstellt wurde. Sie enthält auch die Zivilstandsregister, die im folgenden nicht berücksichtigt werden, da sie in der Abt. 50 verzeichnet und beschrieben sind. Der zweite Teil ist sukzessive in den folgenden Jahren bis 1814 entstanden. In jedem Jahr wurde ein Aktenverzeichnis der jahrgangsweise angelegten und geschlossenen Akten angefertigt. Die Zweiteilung ist zweifellos eine Folge der napoleonischen Verwaltungsreform des Jahres 1800 (Übergang von der Munizipalverwaltung zur Mairie). Das Sekretariat bzw. die Büros der Munizipalverwaltung/Mairie legten zu bestimmten Betreffen Jahr für Jahr einen Aktenband an, so dass eine Art Betreffserienregistratur entstand. Am Ende des Jahres wurden die Bände an die "Archives" (= Registratur) abgegeben. Daher befanden sich bei der Erstellung der Auflistung nur die laufenden Akten des Jahres VIII in den einzelnen Büros. Neben Akten wurde auch eine größere Zahl von Amtsbüchern geführt. Sie spielten in der französischen Verwaltung eine weitaus größere Rolle als in der deutschen, da sie zum Einen als wichtigste Hilfs- und Findmittel der Verwaltung dienten, zum Anderen aber auch Inhalte wiedergaben, so dass auf die eigentlichen Betreffakten, in denen die ein- und (zunächst auch die) ausgehenden Schreiben abgelegt wurden, wohl nur in den seltensten Fällen zurückgegriffen werden musste. In den Amtsbüchern, von denen hier die Rede ist, wurden alle ein- und ausgehenden Schreiben registriert. Unter ihnen ist zunächst das Generalregister "Régistre Général" als Brief(eingangs)tagebuch zu nennen. In ihm wurde für jedes eingehende Schreiben im Sekretariat eine Nummer vergeben. Die Nummer wurde auf dem erhaltenen Brief mit dem Zusatz "R.G." notiert. Zusätzlich wurden im Generalregister eine kurze Inhaltsangabe, der Absender, das Datum des Schreibens und das Büro, dem es zugewiesen wurde, festgehalten. Wurde auf ein eingegangenes Schreiben hin eine Antwort verfasst oder ein Beschluss erlassen, so wurde deren Nummer ebenfalls im Generalregister festgehalten. Die Nummern der "normalen" Schreiben ("lettres") wurden mit "corr." (=correspondance), diejenigen der Beschlüsse ("arrêtés") mit "arr." gekennzeichnet. Die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" liegen nur bis zum Vendémiaire VII/September 1798 (gilt für Lettres) bzw. bis zum Ende des Jahres VII-Anfang des Jahres VIII/Oktober 1799 (gilt für Arrêtés) den jeweiligen Betreffaktenbänden bei. Darüber hinaus wurden sie in Reinschrift in zwei weiteren, ebenfalls auf dem Sekretariat geführten Amtsbuchserien festgehalten, dem Korrespondenz- und Beratschlagungsregister. Auf ihrer Grundlage wurde auch die bereits angesprochene Nummerierung von "lettres" und "arrêtés" vorgenommen. Zu welchem eingegangenen Schreiben ein ausgehendes Bezug nahm, ist zum einen im Registre Général zu erkennen und zum anderen auf dem eingegangenen Schreiben selbst, auf dem neben der "R.G."-Nr. auch die "Arr.-" bzw. "Corr."-Nr. vermerkt wurde. Die Mairie setzte die Führung des Generalregisters sowie des "répertoire", einer Art Sachregister, fort, verzichtete aber auf das Weiterführen der Beschluss- und Korrespondenzregister. Damit wurden die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" zum einzigen Nachweis für die ausgegangenen Schreiben und erlassenen Verordnungen. Um den Überblick über sie zu wahren, konnten ihre Entwürfe nicht mehr in die Betreffaktenbände zusammen mit den eingegangenen Schreiben, auf die hin sie veranlasst worden waren, abgelegt werden, sondern mussten getrennt organisiert werden. Die Konzepte der ausgehenden Schreiben wurden so bereits ab September 1798 bzw. Oktober 1799 (s. o.) fortlaufend durchnummeriert und bildeten zwei Serien, in denen die Entwürfe der "lettres" bzw. "arrêtés" chronologisch abgelegt und (meistens) monatsweise zusammengefasst wurden. Folgt man 60/113, trat mit der Etablierung der Mairie eine weitere Veränderung ein: Die Betreffakten von Sekretariat/Polizeibüro und Büro des Bien Public werden beim Sekretariat geführt, das Finanzbüro scheint weiterhin eine eigene Registratur zu besitzen. Die auf dem Sekretariat angelegten und geführten Akten sind meist in beigen Papierbögen - vielfach gedruckte Formularbögen, die gewendet wurden - abgelegt. Bis zum Jahr XI wurde die jeweilige Betreffserienakte mit einem zugeklebten Papierstreifen, der mit dem Aktentitel versehen war, zusammengehalten. Seit dem Jahr X sind sie nummeriert. Es sind für das Sekretariat ca. 60 Betreffe ausgewiesen, wobei die Zahl schwankt, da von Fall zu Fall neue Betreffe hinzukamen bzw. ältere wegfielen, es kam also zu Serienspaltungen bzw. Serienvereinigungen, worüber 60/113 einen guten Überblick bietet. Die Betreffakten eines Jahres wurden höchstwahrscheinlich gebündelt und in diesen Bündeln (Beschriftung: Jahreszahl) in der Altregistratur/Archiv abgelegt. Wohl deshalb war ein Teil des "Französischen Archivs" vor der Neuverzeichnung nur jahrgangsweise in Aktenschürzen zusammengefasst. Eine eigene Registratur führte offensichtlich auch der Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung. Auch bei ihm entstanden Betreffakten. Die Akten sind nach dem Aktentitel jeweils mit einer Nummer versehen, der die Abkürzung "No." vorausgeht . Ihre Laufzeit geht oft über ein Jahr hinaus, umfasst oft die Jahre VI bis VIII und damit die gesamte Amtszeit des Kommissars. Auch auf den Schriftstücken dieser Akten findet man Nummern eines Generalregisters, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kommissar des Exekutivdirekotiums ein eigenes Generalregister und damit eine eigene Schriftgutverwaltung (eine Art eigenes Sekretariat) hatte. Im Bestand finden sich auch Akten aus der Provenienz der Verwaltungskommission des Schulfonds, die wegen ihrer Nähe zur Stadtverwaltung im Bestand belassen wurden. Bei diesen Akten war keine Akten- oder Registraturordnung mehr erkennbar. Die Akten der Verhandlungen des Munizipalrates sind in blauem Karton eingeschlagen und wurden augenscheinlich getrennt von den übrigen Akten der Verwaltung geführt. Ordnungsarbeiten 19. Jh. Einige Akten des Bestandes, vor allem jene, die das Rechnungswesen betreffen, sind in hellblauem Karton eingeschlagen und weisen eine Beschriftung in deutscher Schrift auf. Auch die Formulierung der Aktentitel weist darauf hin, dass sie in hessischer Zeit (nach 1815) geschrieben wurden . Vieles spricht dafür, dass es sich dabei um Akten handelte, die von der Stadtverwaltung in hessischer Zeit benötigt wurden. Damit wurde natürlich eine Durchsicht der französischen Akten notwendig. Ordnungsarbeiten Anfang des 20. Jh. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts (um 1920?) versuchte vermutlich der Bibliothekar Heinrich Heidenheimer die alten jahrgangsweise angelegten Betreffakten aufzulösen und nach neuen Sachbetreffen jahresübergreifend zusammenzuführen. Aus den Schriftstücken, die keinem "großen" Betreff zugeordnet wurden (werden konnten?), versuchte er, Einzelfallakten zu bilden. Von dieser Neuordnung nicht betroffen waren die Amtsbücher, die Arrêtés- und Lettres-Serien sowie (wahrscheinlich) 23 Bündel, die lediglich nach Jahren geordnet blieben. Das Ergebnis dieses Ordnungsversuchs dokumentiert das alte Verzeichnis "Französisches Archiv - Bestand 60". Die Bündel, in denen die neuen Betreffe zusammengefasst waren, wurden von 1-148 durchnummeriert (pro Betreff eine Nummer, mehrere Bündel konnten somit bei vermeintlich gleichem Betreff die gleiche Nummer haben). Zum Teil verbarg sich hinter einer Nummer jedoch keine Betreffakte, sondern eine ganz dünne - bereits erwähnte - Einzelfallakte, die nur wenige Blätter oder gar nur eine Drucksache enthielt. Die Nummer dieser Akte wurde zumeist mit einer römischen "II" ergänzt. Die Einzelfallakten befanden sich zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung innerhalb der beigen Aktenschürze oft in orangefarbenen, stark säurehaltigen Mappen (60er Jahre?) mit Füllerbeschriftung. Innerhalb der anderen Aktenschürzen fanden sich zur Gliederung des Schriftgutes Umschläge aus stark säurehaltigem zerbröseltem Packpapier, das aus der Zeit um 1920 stammen könnte. Diese Umschläge waren oft nur mit einer Jahreszahl beschriftet und für den Aktenzusammenhang unwesentlich. Nur summarisch (ohne Signatur oder Nummerierung) aufgelistet werden in dem Verzeichnis - wie erwähnt - Lettres und Arrêtés, Amtsbücher, militärische Betreffe, Betreffe zum Einwohnerwesen, Rechnungswesen (auch Drucksachen), zu Steuern (auch Drucksachen), zum Hafen und zu Schulen/Unterricht. Acht Bündel waren lediglich mit Buchstaben beschriftet und alphabetisch geordnet. Dabei handelte es sich laut Verzeichnis um "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)". Auch diese Serie entstand erst durch die Ordnungsarbeiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts . Ein Beispiel, wie vorgegangen wurde: In einem Bündel mit der Altsignatur 138 (138-Betreffe: Medizinalpolizei/138,1; Hebammen/138,2; Impfung/138,3; Medizin/138,4 und 138,5) befanden sich NUR alte Aktendeckel mit folgenden Titeln und Registratursignaturen: IX/.., X/14, XI/14 : Police medicinale XI/12: Police medicinale, vaccine, Maison d’accouchement, pharmacie XII/14: Police médicinale, vaccine, accouchement XIII/14, XIV/15: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, glacière 1807-1812/13, 1814/13: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, enfants trouvés, glacière, quinquina Die ursprünglichen Betreffakten wurden also nach den neuen Betreffen 138,1-138,5 aufgelöst, die Original-Aktendeckel wurden separiert. (In anderen Fällen blieben die Aktendeckel auch bei einem Teil der aufgelösten Akte.) Wo die Schriftstücke zu Viehseuchen, Findelkindern und Glacière verblieben, ist zunächst nicht ersichtlich. Leider muss festgestellt werden, dass die Aktenteile, die sich unter den verschiedenen Sachbetreffen befanden, inhaltlich nicht immer mit diesen Betreffen übereinstimmten! Es ist wahrscheinlich, dass auch die bei der Neuverzeichnung noch vorgefundenen "Jahresbündel" aufgelöst werden sollten. Die Ordnung innerhalb dieser Bündel war chaotisch. Diese Unordnung hat entweder schon in der französischen Altregistratur bestanden (die ungeordneten Schriftstücke wären dann niemals einer Betreffakte zugeordnet gewesen...) oder ist durch die angefangenen Ordnungsversuche von Archivaren entstanden. Oder beide "Verfahrensweisen" kommen zusammen. In den noch nicht aufgelösten Jahresbündeln befanden sich hauptsächlich folgende Betreffe: "Police civile en générale", "Affaires mixtes", "Certificat, renseignements sur des individus, "Pièces à communiquer", "Publication ...". Es handelt sich also genau um solche Betreffe, die kaum anderen "großen" Sachbetreffen zuzuordnen sind und die wohl auch schon für die damalige Verwaltung nicht von großer Wichtigkeit waren, so dass man der Sortierung dieser Schriftstücke keine große Aufmerksamkeit und Arbeitszeit gewidmet haben wird. Wahrscheinlich ist, dass Archivare aus diesen Schriftstücken die angefangene alphabetische Serie "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)" bilden wollten. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Heiner Stauder (1991-1995) Heiner Stauder begann 1991 mit der Ordnung und Verzeichnung der Amtsbuchserien. Nach dem Abschluss dieser Arbeiten wurde mit der Verzeichnung der Militaria begonnen. Verschiedene Ordnungs- und Sortierungsversuche (Erfassung sämtlicher Nummern des Registre Général; Auflösung der Lettres- und Arrêtés-Serien und Zuordnung zu den dazu gehörigen eingegangenen Schreiben; Auflösung einzelner Betreffserien, u. a. "service militaire", "police militaire", "affaires militaires"; Bildung von Einzelfallakten zur Vorordnung) erwiesen sich als nicht praktikabel. Die Verzeichnung der "Militaria" wurde unterbrochen, um - wegen Benutzeranfragen - die Verzeichnung der "Medicinalia" vorzuziehen. Es wurden folgende Signaturen vergeben: 001-136: Amtsbücher 150-186: Militaria 201-215: Bürgerannahmen (Sie wurden ca. 1991/92 von Herrn Tautorat alphabetisch geordnet und anschließend in einer Namenskartei erfasst, die sich im Findmittelschrank des Benutzersaales befindet.) 300-349: Aktenstücke und -serien, vornehmlich Gesundheits- und Armenwesen betr. 350-508: "arrêtés"; 509-703: "lettres"; die Nr. 350-703 wurden von Herrn Jung im Herbst 1995 erfasst. Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert. Ausgegliedert wurden die im "französischen Archiv" aufgefundenen Unterlagen des Mainzer Veteranenvereins, sie wurden dem entsprechenden Nachlass zugeordnet. Herr Stauder begann ebenfalls mit der Separierung einzelner Schriftstücke, die erst nach Abschluss der Verzeichnung einem Aktenbündel zugeordnet werden sollten, sowie mit der Auflösung der alten FA60-Bündel nach Sachbetreffen. Auch seine Aufnahme der Untertitel und Alt- bzw. Registratursignaturen ist von der Verfasserin fortgeführt worden (s. u.). Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Ramona Göbel Nach den geschilderten Erfahrungen und auf Grund der Eigenarten des vorgefundenen Bestandes verzichtete die Verfasserin darauf, (neue) Serien - wie auch immer geartet - zu bilden oder die alte Registraturordnung - auch nur in Ansätzen - wieder herzustellen. Es erfolgte vielmehr eine Numerus-Currens-Verzeichnung auf Grundlage des vorgefundenen Zustandes. Die Zusammenführung inhaltlich zusammengehöriger Einheiten erfolgte damit erst nach Abschluss der Titelaufnahmen - anhand der Klassifikation und der drei - sehr ausführlichen - Indices. Die im alten Verzeichnis FA 60 aufgeführten Betreffaktenbündel wurden aufgelöst, da sich innerhalb der Aktenschürzen verschiedenste Betreffe befanden, die oft nur grob unter einem Schlagwort zugesammengefasst waren. Die Bündel wurden durchgesehen, inhaltlich zusammengehörige Einheiten innerhalb der Bündel - teilweise noch in den Original-Aktendeckeln der Registratur - wurden beisammen gelassen und neu verzeichnet (die alte Archivsignatur ist natürlich stets angegeben). Die noch unverzeichneten Militaria waren bereits von Herrn Stauder vorgeordnet und nach Sachbetreffen neu zusammengestellt worden. Die Signaturen 269-273 und 284-285 sind von ihm gebildet worden, von mir so belassen und verzeichnet worden. Einzelschriftstücke innerhalb der verschiedenen Bündel, die inhaltlich vollkommen von den ansonsten vorgefundenen Betreffen abwichen, wurden zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung den Archivalien hinzugefügt, zu denen sie inhaltlich passten. Die alten Akten mit geringem Umfang, die oben erwähnten Einzelfallakten, wurden so belassen und neu aufgenommen. Die Bündel, die nur mit einer Jahreszahl versehen waren (wohl Teil der Original-Altregistratur), wurden ebenfalls nach Sachbetreffen aufgelöst. Erkennbare Einheiten (z. B. durch beschriftete Aktenumschläge) wurden natürlich beibehalten. Nicht (vor)sortierte Schriftstücke wurden - wenn möglich - nach Sachbetreffen neu gebildet (z. B. Militaria, Jahr VI) oder aber zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung passenden Archivalien hinzugefügt. Insgesamt umfasst der Bestand 60 nun 1308 Verzeichnungseinheiten oder lfd. Nummern. Die letzte lfd. Nummer ist 1319. Die Nummern 140-148, 882 und 944 wurden nicht vergeben. Untertitel und Registratur-Signaturen Untertitel befinden sich in Klammern unter den von mir vergebenen Titeln der Akten. Es handelt sich bei ihnen meistens um den oder die französischen Originaltitel der Betreffakte(n), der auf einem alten Aktenumschlag innerhalb der neu verzeichneten Archivalien vorgefunden wurde. Er ist nur dann angegeben, wenn sich ein solcher Original-Umschlag in der Akte befindet und wenn der Titel auch inhaltlich zu den enthaltenen Schriftstücken passt. Durch die alten Ordnungsarbeiten vor 1991 sind die ursprünglichen Zusammenhänge ja - wie oben beschrieben - auseinandergerissen worden, so dass die ursprünglichen Aktendeckel nur bei einem Teil der Originalakte verblieben, separiert wurden oder in ganz anderen Zusammenhängen wieder auftauchten . Wenn eindeutig zu erkennen war, dass nur ein Teil der Original-Betreffakte in oder bei dem Original-Aktendeckel vorhanden war, wird auch nur der zutreffende Teil des ursprünglichen Aktentitels als Untertitel angegeben. Auf den ursprünglichen Aktendeckeln waren in den meisten Fällen neben dem Aktentitel auch das Jahr und die Nummer aus dem Verzeichnis der Betreffserienregistratur angegeben (zum Beispiel als Jahreszahl "an 14", als Nummer "21", als Titel "Corps de metier"). Soweit so ein Aktendeckel vorhanden war und zum Inhalt oder Teilinhalt der neu verzeichneten Archivalie passte, wurde diese Registratursignatur wie folgt angegeben: XIV/21 (XIV für das Jahr 14 der französischen Republik, 21 für die Nummer aus 60/113). Für die Jahre VI bis IX wurde das Jahr und die "Überschrift", unter der der Betreff in 60/113 zu finden ist, - soweit erkennbar - angegeben. Vorprovenienzen In den Akten fand sich häufiger eine größere Anzahl an Schriftstücken aus kurfürstlicher Zeit. Wenn ersichtlich war, dass es sich dabei um Vorakten zu den Vorgängen aus französischer Zeit handelte, wurden sie bei den Archivalien belassen. Wenn kein Zusammenhang erkennbar war, wurden die Vorgänge an Herrn Dr. Dobras zur Einordnung in kurfürstliche Bestände weitergegeben. Nachprovenienzen Die Serie der Lettres hört nicht mit dem Ende der frz. Herrschaft in Mainz und der Übergabe der Stadt an deutsche Truppen am 4.Mai 1814 auf, sondern wird bis Ende des Jahres 1814 weitergeführt. Aus diesem Grunde sind alle Akten des Jahres 1814 unter Oberbürgermeister Freiherr von Jungenfeld in diesem Bestand belassen worden, da die Registratur zumindest zum Teil noch so lange nach französischem Muster weitergeführt wurde. Folgende Bände mit eindeutiger Provenienz oder Nachprovenienz Großherzogliche Bürgermeisterei fanden sich im Bestand und wurden dem Bestand 70 (Hessisches Archiv) zugeordnet: (Reihenfolge: Altsign. Titel Laufzeit Neue Signatur) - ? Budgets Formular, Instructionen & Reg.Rescripte wegen Gemeinderechnungen; Laufende und rückständige Zinsen der Stadt-schuld; Deposita bei der Stadtcassa 1817 ff. 70/XV 7 b - 60/127 Rheinschiffahrt, Octroi, Freihafen, Mühlen, Schiffsbrücke 1814, 1816 70/XXV 4 - 60/121 Güter, Pacht, Mobiliarversteigerung (Gemeindevermögen, auch: Bekanntmachungen); Abschätzung der Mobilien im Theater (1835-1838) 1812-1890 70/XV f - 60/117 Berichte über tödliche Unfälle; Kindesaussetzungen; Irre, Geisteskranke 1815-1817; 1839-1841 70/XVII 10/11 - ? Besoldungen, Pensionen (auch Geistlicher); Haven [Hafen], etc.: Angestellte, deren Be-soldung und Verrichtungen (1809; 1813) 1814- ca. 1877 SCHIMMEL!! 70/XV 3 - ? Militärtransporte zu Wasser und zu Lande 1814-1818 70/VIII 8 - 60/139 "Zünfte" (Seifensieder, Schornsteinfeger, Küfer, Bender) 1814-1854 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Sattler, Gürtler, Schneider, Schreiner, Bierbrauer) 1814-1816, 1851, 1883 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Bäcker, Schuhmacher) 1814-1848 70/XXIII 5 F - 60/139 (?) Musterungsprotokoll der Gemeinde Kostheim 1818 VOA 3/1081 - ? Pässe 1815 70/XVIII 4 - 60/120 Gefängnis, Arbeitshaus: Inventarium aller im Umfange der bürgerlichen Gefängnisse zu Mainz vorhandenen auf Kosten des Aerars [Staatsvermögens] angeschafften Mobilien pro 1870 1870/72 70/XVIII 6 - 60/137, ? St. Barbara Hospital (Spende, Schließung); Urkunde über Erwerb eines Teils des Josephinenhospitals (A 110) durch Johann Bap-tist Kaden 1809, 1843, 1857 70/XVI 2 - 60/144 Beleuchtung der Stadt 1814, 1816 70/XV.5 f - 60/139 z. T. Handel/Gewerbe, Tabak 1814, 1816, 1830, 1840, 1843, 1853 70/XXIII 5 - 60/102 II u. a. Drucker, Zensur (1814); versch. Bekanntmachungen 1814, versch., 1880 70/XX - ? Arrest-Anlegung von Caspar Schalk auf J. A. Lennig und dessen Entledigung (Kreisge-richtliche Angelegenheit) 1817 70/X 4 - ? Quittungen über Empfang des Kamberg’schen Legats (Familie) 1813, 1817-1818 70/XVI 2 - ? Notariatsakte, Angelegenheiten der Notariatskammer Rheinhessen 1802, 1816-1819 70/X 2 - ? Kostenvoranschlag für die Einsetzung eines neuen Fensters am Eisentor-Zollhaus (1817); Vergleich betr. Ansprüche und Abtretung des Dalberger Hofes zu einem Justizgebäude (1827/28) 1817, 1827-1828 70/XV 5 - 60/98 Gütergeschoße Gemarkung Mainz (Prov.: Steuercommissariat Mainz) 1865 70/II 3 - ? verschiedene einzelne Schreiben, u. a. Militaria, Gemeindekasse, Zivilstand 1814-1817, 1823, 1859, 1878 70/XVII 9, VIII 8, VIII 5, X 3, XV 7, XVIII 5 Fremdprovenienzen Akten, die eindeutig nicht in der Munizipalverwaltung oder Mairie der Stadt Mainz entstanden sind, wurden in den neu gegründeten Bestand 61 eingeordnet. Zu nennen sind u. a.: " Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements (Etat des services...) " Präfektur bzw. Zentralverwaltung des Departements Donnersberg " Receveur général des Departements Donnersberg (Drucksachen !) " Festungsdirektion Mainz (Corps Impérial du Génie, Direction de Mayence) " Unterpräfektur Mainz " Notarkammer Mainz " verschiedene Kantonsverwaltungen Es handelte sich um folgende Altsignaturen oder Teile davon: 093, 108 II, 028, 093 (Gericht), 098 II, 138, 138,1-3, - (Festung: Projekte - Pläne) und aus dem Bestand 70: DDR Pack 595/1; 70/XIV a M Gemäldegalerie (1838-1909, enthielt auch Schriftstücke aus französischer Zeit) Andere Provenienzen, die sehr "stadtnah" erschienen (Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung, Wohltätigkeitsbüros, Hospizienkommission, Schulfonds) wurden im Bestand 60 belassen. Folgende Vermessungsakten wurden an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben: 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße Gemarkung Niederroden 1865 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden ca. 1856-1860 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden 1841-1865 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße 1865 Bereits von Heiner Stauder wurde die Nr. 90 der alten Bestandsübersicht an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Sie enthielt zum größten Teil Unterlagen des aus Mainz stammenden Geometers Reichhuber, die Gemarkungen in der hessen-darmstädtischen Provinz Starkenburg betrafen. Vermutlich weil sie die französische Überschrift "Brouillon" trugen, waren sie in den Bestand 60 eingereiht worden. Drucksachen Drucksachen, die sich lose in den alten Jahresbündeln befanden, wurden der Drucksachensammlung der französischen Zeit (Best. 63) zugeführt, da der Aktenzusammenhang nicht mehr erkennbar war. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war. Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen. Pläne In den Akten vorgefundene Pläne oder Bauzeichnungen wurden nach Rücksprache mit Herrn Brumby (Leiter der Bild- und Plansammlung des Stadtarchivs) dort belassen. Der Plan wird in einem Darin-Vermerk der Titelaufnahme kurz beschrieben. Eine ausführliche Verzeichnung der Pläne erfolgte in Zusammenarbeit mit Herrn Brumby separat in einem Word-Dokument, dessen Ausdruck als Anhang dem Findbuch beigefügt ist. Der Anhang ist nach der Aktensignatur geordnet. Bürgerannahmen Auf Anweisung Heiner Stauders wurde in den Jahren 1991/92 von Herrn Archivangestellten Tautorat eine Kartei zu den separat gelegenen Bürgerannahmen angelegt. Diese Kartei wurde fortgeführt. Immer, wenn Anträge auf Bürgerannahmen in Akten nachgewiesen werden konnten, wurde die Kartei entsprechend ergänzt. Die Bürgerannahmen selbst wurden allerdings nicht mehr separiert, sondern verblieben in ihrem ursprünglichen oder neuen Aktenzusammenhang. Pässe, etc. (Auswertung nach Personennamen) Folgende Akten, in denen sich hauptsächlich Pässe befinden, wurden von Herrn Oberinspektor Jung durchgesehen und foliiert: 60/1229 (keine Pässe, sondern Bürgerannahmen), 60/1280-1300 (Pässe, Reisende und Fremde). Ein Namensverzeichnis wurde jeweils als Word-Tabelle erstellt. Ein Ausdruck liegt der jeweiligen Akte bei. Ein Gesamtverzeichnis liegt als Word-Tabelle vor. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bestand weist noch mehrere Akten auf, in denen sich Pässe befinden. "Sammlung" Krieg Herr Krieg entwendete in den 1960/70er Jahren aus dem Stadtarchiv Mainz, Französisches Archiv (verschiedene Provenienzen, hauptsächlich Munizipalverwaltung/Mairie Mainz und Lycée/Académie Mainz), Schriftstücke, die hinsichtlich vorphilatelistischer Stempel interessant waren. Die Stücke wurden dem Stadtarchiv um 1971 von der Polizei zurückgegeben. Ein Zurückordnen in den ursprünglichen Aktenzusammenhang erscheint zu zeitaufwendig und in vielen Fällen auch nicht durchführbar. Die Stücke sind nach Datum und Nummer des Generalregisters aufgenommen und geordnet. Ein Verzeichnis ist angefertigt worden. Der zweite Teil der "Sammlung" mit Provenienz Lycée bzw. Akademie Mainz befindet sich im Bestand 62. Indices Drei ausführliche Indices sind nach den vom Stadtarchiv vorläufig aufgestellten Regeln erstellt worden: Ein Personen-, Orts- und Sachindex. Zu beachten ist: Gebäude, Straßen, Plätze und andere ortsbezogene Angaben finden sich im Ortsindex unter dem Ortsnamen. Für Firmen und Vereine gilt dasselbe (maßgebend ist der Sitz der Firma). Behörden sind in der Regel unter dem Ort oder dem Gebiet zu finden, für den bzw. das sie zuständig sind. In der Regel findet sich ein allgemeines Stichwort noch einmal im Sachindex (z. B. "Straße" bei Straßennamen). Aufgrund des monokratischen Aufbaus der französischen Verwaltung steht der Leiter einer Behörde für die gesamte Institution. Demzufolge finden sich Funktionsträger, die in ihrer amtlichen Position (als Behördenleiter und damit stellvertretend für die Behörde) genannt werden, unter dem Ortsnamen im Ortsindex. Was bei der Benutzung des Bestandes zu beachten ist Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Bestand zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist die Nutzung über die Generalregister, die Protokollbücher, die Lettres- und Arrêtés-Serien und die dazu gehörigen Schlagwortregister. Die Schwierigkeit liegt dabei darin, die Schlagwortvergabe in den Registern nachzuvollziehen. Sie erfolgte auf keinen Fall einheitlich. Erfolglos verliefen bisher die Versuche, die eingehenden Schreiben zu den Lettres- oder Arrêtés in den ja inzwischen mehrfach um- und neu geordneten Betreff- bzw. Sachakten zu ermitteln. Daher ist diese Methode nur für die Rekonstruktion kleiner Vorgänge zu empfehlen! Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung der in den letzten 200 Jahren mehrmals umgeordneten, aufgelösten und neu zusammengefügten Sacharchivalien. Hier gilt es zu beachten, dass der Inhalt der Archivalien oft ungeordnet ist, aus Einzelschriftstücken besteht und Vorgänge häufig nicht mehr zu rekonstruieren sind! Besonders aussagekräftig sind die in der französischen Verwaltung geführten Amtsbücher, Register und Verzeichnisse aller Art. Klassifikation Die Klassifikation versucht einer inhaltlich-systematischen Gliederung des Bestandes gerecht zu werden. Bei dem vorgefundenen Ordnungszustand des Bestandes eine eigentlich kaum lösbare Aufgabe. Die ursprüngliche Betreffserienregistratur konnte nicht wieder hergestellt werden, eine nachvollziehbare Sachaktenregistratur ist bei den unterschiedlichen archivarischen Ordnungsversuchen natürlich auch nicht entstanden. Hinzu kommen viele in sich ungeordnete Akten, die z. T. noch im Originalzustand unterschiedliche Betreffe umfassen und damit eigentlich auch unterschiedlichen Klassifikationsgruppen zuzuordnen wären, andere Akten, die von Archivaren neu zusammengestellt wurden und zuletzt die nicht wenigen kläglichen Überreste von Akten, die bei den Umordnungsversuchen nicht zugeordnet werden konnten. Um diesem Gemengelage halbwegs gerecht zu werden, setzt sich die Klassifikation aus relativ vielen, nämlich 23, Obergruppen zusammen. Damit orientiert sie sich - zumindest in formaler Hinsicht - an den Registraturplan für die Großherzogl. Hessischen Bürgermeistereien von 1908, erinnert andererseits aber auch ein wenig an eine Betreffregistratur, Innerhalb der Obergruppen erfolgt die Gliederung, wenn vorhanden, hierarchisch, was der Ordnung einer Sachaktenregistratur entsprechen würde. Es sei jedoch noch einmal daran erinnert, dass die Akten ursprünglich nicht für eine solche Ordnung angelegt wurden. Die vorliegende auf dem Reißbrett entworfene Klassifikation wurde dem Bestand "übergestülpt", um ihn überhaupt inhaltlich-systematisch auswerten zu können. Die Schwierigkeiten werden am Auffälligsten bei den Klassifikationsüberschriften, die eine Aufzählung von Betreffen sind und oft auch noch das Stichwort "Verschiedenes" beinhalten. Diese Überschriften entsprechen jedoch den Inhalten der Akten und den Aktentiteln. Oft überschneiden sich Aktentitel auch mit unterschiedlichen Klassifikationsgruppen. Es musste jedoch die Entscheidung für eine Gruppe fallen. Verweise versuchen das Problem zu entschärfen. Um ein Thema vollständig zu erfassen, sind in jedem Falle die Indices hinzuzuziehen. Sprache Amts- und Verwaltungssprache in Mainz in der Zeit von 1798-1814 war französisch. So sind die Archivalien zu 90% in französischer Sprache verfasst. Bei den Titelaufnahmen im Findbuch wurde angestrebt, möglichst deutsche Begriffe/Übersetzungen zu verwenden. Manchmal erschien es jedoch angemessener, die französischen Begrifflichkeiten zu übernehmen. Datierung Die Datierungen nach dem französischen Revolutionskalender (galt bis 31.12.1805) wurden übernommen, das umgerechnete Datum nach dem gregorianischen Kalender (heutiger Zeitrechnung) ist jedoch ebenfalls angegeben. Die Laufzeit der Akten erfolgt in Jahresangaben nach heutiger Zeitrechnung. Mainz, im September 2002 Ramona Göbel Organisation der Munizipalverwaltung/Mairie Nach dem Ende der Mainzer Republik 1792/93 wurde Mainz ein weiteres Mal 1794/95 durch französische Truppen bedroht. Der entscheidende Schritt zur endgültigen Übernahme des linken Rheinufers und der Festung Mainz gelang dem republikanischen Frankreich im Frieden von Campo Formio vom 17.10.1797: Österreich willigte in die Abtretung des linksrheinischen Gebietes an die Französische Republik ein. Preußen hatte dem schon im Frieden von Basel am 5.4.1795 zugestimmt. Auf dieser Grundlage verließen die kaiserlich-österreichischen Truppen am 29.12.1797 Mainz, die französischen Truppen marschierten am 30.12.1797 ein - Mainz war wieder französisch besetzt. Dieses Mal währte ihre Anwesenheit bis zum 4.5.1814 und ging über eine rein militärische Besatzung weit hinaus, denn das linke Rheinufer wurde als Teil Frankreichs angesehen und gehörte nach dem Frieden von Lunéville am 9.2.1801 auch völkerrechtlich zur Französischen Republik. Mainz wurde vollständig in den französischen Staatsaufbau integriert, das französische Verwaltungssystem wurde aufoktroyiert und etablierte sich. Einsetzung der Munizipalität Am 15. Januar 1798 löste Regierungskommissar Rudler den Stadtrat und das kurfürstliche Vizedomamt auf und setzte eine Munizipalität (Munizipalverwaltung) nach französischem Vorbild ein. Die Munizipalität, bestehend aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern, nahm ihre Arbeit sofort auf. Nach den Bestimmungen der Verfassung des Jahres III (Art. 179, 182) standen an der Spitze von Städten mit mehr als 5000 Einwohnern eigene Munizipalitäten, die aus 7 Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) bestanden. Die Hälfte der Mitglieder hatte jedes Jahr auszuscheiden. Der Munizipalität war ein Regierungskommissar beigefügt, der über die Ausführung der Gesetze wachte (Art. 191). Aufgaben der Munizipalverwaltung Die Aufgaben der Munizipalität sind im Dekret vom 21. Fructidor III bzw. Dekret vom 22.12.1789 bis Januar 1790 (Décret relatif à la constitution des assemblées primaires et des assemblées admini-stratives) Sekt. III, Art. 1-3 festgelegt: Sie umfassen Aufgaben der allgemeinen Staatsverwaltung (in Unterordnung und nach Weisung der Departementsverwaltung) und der Gemeindeverwaltung (jedoch immer als Exekutivorgan der Staatsverwaltung). Im Einzelnen war die Verwaltung zuständig für : Verteilung der Steuern Handhabung des Armenwesens Aufsicht über Gefängnisse Überwachung des öffentlichen Unterrichts Unterhaltung des öffentlichen Eigentums (Wälder, Flüsse, Wege, Kanäle) Unterhaltung und Bau von Kirchen, Pfarrhäusern, usw. Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und öffentliche Ruhe Verwendung der Nationalgarden Führung der Zivilstandsregister Verwaltung des Eigentums der Gemeinden Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Kantons (polizeiliche Aufgaben): Überwachung des Verkehrs Sorge um die öffentliche Ruhe, Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Versammlungen die Verhütung von Unglücksfällen, Hilfeleistung in Notfällen Verhütung von Ausschreitungen geisteskranker Personen Verhütung von Schädigungen durch gefährliche Tiere * Überwachung der Theater Mitglieder der Munizipalverwaltung Mit Beschluss vom 25. Nivôse VI (14.01.1798) wurden die Mitglieder der Munizipalität berufen, die ihre Tätigkeit am folgenden Tag aufnahmen. Sie bestand aus dem Präsidenten Adam Umpfenbach und den Mitgliedern Joseph Cronauer, Wilhelm Euler, Stephan Lindt, Georg Ludwig Hefner, Staudenheimer und Zentner. Erster Regierungskommissar war Franz Konrad Macké, der aber bereits am 25.01.1798 zum Präsidenten des peinlichen Gerichts berufen wurde. Er wurde durch Retzer ersetzt. Die neue Munizipalität wurde durch das Mitglied der Kreuznacher Regierung, Petersen, am 15. Januar 1798 in ihren Dienst eingeführt. Sie wurde durch die Regierung ernannt, war abhängig vom (General-) Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements, der Zentralverwaltung des Departements und dem Militär. Da die Personen der Munizipalität ihre Aufgabe als Ehrenamt versahen und jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder laut Gesetz auszuscheiden hatte, herrschte eine hohe Personalfluktuation. Zum 26. August 1799/30. August 1799 (9. bzw. 13. Fructidor VII) waren Umpfenbach (wurde Richter am Zivilgericht), Euler, Hefner, Staudenheimer und Zentner ausgeschieden. Zentner kündigte sein Amt mit Schreiben vom 3. Fructidor VII. Zwischenzeitlich waren wohl auch die Herren Mitter und Greber Mitglieder der Munizipalität. Denn in einer Sitzung der Munizipalität vom 9. Fructidor VII/26. August 1799 heißt es, dass Mitter, Greber und Umpfenbach von Prof. Johann Neeb, Prof. Gottlob Laurenz Schneidler und Balthasar Pietsch ersetzt wurden. Balthasar Pietsch war fortan neuer Präsident der Munizipalität. Die übrigen Mitglieder waren Johann Neeb, Johann Dumont, Gottlob Laurenz Schneidler, Joseph Cronauer und Stephan Lindt. Damit bestand die Munizipalität nur aus sechs Mitgliedern. Als Sekretär unterschrieb stets Müller. Lindt war zusätzlich Standesbeamter. Die ausgeschiedenen Greber und Zentner wurden Chefs des Polizei- bzw. Wohlfahrts- (Bien Public) Büros (s. u.). Im Brumaire VIII (Okt./Nov. 1799) wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar. Einen Beschluss der Munizipalverwaltung vom 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 unterschrieben Pietsch, Cronauer, Schneidler, Dumont und der Sekretär Müller. Dem Entwurf eines Schreibens der Munizipalverwaltung (60/1222) an das Departement vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 ist zu entnehmen, dass nach dem Ausscheiden von Zentner die Verwaltung nur noch aus 5 Mitgliedern bestand. Dumont hätte ebenfalls gekündigt. Schneidler sollte Heimberger als Regierungskommissar ersetzen. Der Entwurf wurde von folgenden Mitgliedern der Munizipalverwaltung unterzeichnet: Schneidler (provisorischer Regierungskommissar), Pietsch, Cronauer, Dumont, Lindt und Müller (Sekretär). Auflösung der Munizipalität, Ernennung des Maires Das Ende der Munizipalverwaltung erfolgte mit der napoleonischen Verwaltungsreform durch das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 ("Pluviôsegesetz"). Mit diesem Gesetz wurde Frankreich in Departements, Bezirke (Arrondissements) und Gemeindebezirke (Mairien) eingeteilt, an deren Spitze nun Einzelbeamte (Präfekten, Unterpräfekten bzw. Maires) an Stelle der alten Kollegialverwaltungen standen. Das Gesetz wurde am 6. Prairial VIII/26.05.1800 in den linksrheinischen Departements verkündet. Die Besetzung der kommunalen Verwaltungen richtete sich nach der Einwohnerzahl. Allen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern stand ein Maire mit zwei Adjunkten vor. Ihnen zur Seite stand ein Polizeikommissar. Dazu kamen für je 20.000 Einwohner ein Adjunkt und für je 10.000 Einwohner ein zusätzlicher Polizeikommissar. In Mainz mit seinen 22.000 Einwohnern standen damit dem Maire zwei Adjunkte zur Seite. In allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern ernannte der Erste Konsul bzw. spätere Kaiser die Maires (in den übrigen Mairien berief sie der Präfekt). Das Amt des Maires war dem Gesetze nach ein unbesoldetes Ehrenamt. In Mainz wurde Franz Konrad Macké am 25.11.1800 zum Maire ernannt. Am 17. Frimaire IX/8.12.1800 wird ihm durch Beschluss des Präfekten Jollivet der Betrag von 4.000 Franc als "frais de répresentation de la Mairie" zugestanden. Zudem erhielt er freie Wohnung im Stadthaus. Danach trat Macké seinen Dienst am 22.12.1800 an. Dieser Tag bezeichnet das Ende der Munizipalität in Mainz. Franz Konrad Macké blieb Maire der Stadt Mainz bis zum Ende der französischen Besatzung am 14. Mai 1814. Aufgaben des Maires Die Aufgaben des Maires umfassten: - Verwaltung der Gemeindegüter, Aufsicht über Eingang der Gefälle - Leitung der öffentlichen und der Gemeinde übertragenen Arbeiten - Aufsicht über und Erhalt des öffentlichen Eigentums - Erinnerung der Bevölkerung an die bestehenden Verordnungen - Ausführung gemeinnütziger Vorschläge - Garantie der Polizei - Sorge für öffentliche Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung - Festsetzung der Taxen für Brot- und Fleischverkauf - Vorsitz im Munizipalrat - Vorsitz bei den Versammlungen der Wohltätigkeitsbüros oder Hospitalverwaltungen Adjunkte Als Adjunkte wurden die Kaufleute Sebastian Martin (1. Adjunkt) und Noisten benannt. Spätere Adjunkte waren als Nachfolger von Noisten Prof. Neeb, Parcus und Franz Roth (1805). Franz Joseph Probst ersetzte im Jahre 1806 Martin als ersten Adjunkt . Nach dem Tod von Franz Roth wurde der Kaufmann Peter Mayer am 5. Januar 1814 vom Präfekten zum Adjunkten ernannt. Büros (Abteilungen) der Munizipalverwaltung bzw. Mairie Die genaue Organisation der Stadtverwaltung kann aus den Akten und Amtsbüchern des Bestandes für die erste Zeit der Munizipalverwaltung nicht erschlossen werden. Viele Details, die den Unterlagen entnommen werden können und im Folgenden aufgelistet werden, sind nicht hundertprozentig stimmig. Unterhalb der "Leitungsebene" (Munizipalität bzw. Maire) war die Stadtverwaltung organisatorisch ab 1.4.1798 in verschiedene Büros eingeteilt. Direkt der Munizipalität bzw. dem Maire unterstellt war das Sekretariat, das allgemeine bzw. interne Verwaltungs- und Schreibaufgaben erledigt. An der Spitze eines jeden Büros stand ein Vorsteher ("Chef"). Im Generalregister (Régistre Générale) des Jahres VI werden bereits vor der Installierung der Büros folgende Sachgebiete genannt: Finanzen, Polizei, Einquartierung (Logements), Krieg (Guerres) und Passangelegenheiten. Im Generalregister des Jahres VII werden genannt: Polizei (darin inbegriffen: Einquartierung), Bien Public, Finanzen und Standesamt (Etat civil). Am Ende des Jahres VII (Fructidor VII/August 1799) existierten laut Akte 60/704 drei Büros: Finanzen, Polizei und Bien public. Das Finanzbüro wurde bis Fructidor VII/August 1799 von Villette geleitet. Im Brumaire VIII/November 1799 wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar bei der Munizipalverwaltung. Bei der Gelegenheit wird erwähnt, dass er zuvor Chef des Büros des Bien public war. Zoyen war zumindest bis zum Nivôse VIII/Dez. 1799-Jan. 1800 Chef des Einquartierungsbüros. Das Einquartierungsbüro taucht immer wieder in der Aufzählung der unterschiedlichen Büros der Munizipalverwaltung auf. Es ist nicht abschließend zu klären, ob es organisatorisch tatsächlich selbständig war oder aber dem Polizeibüro unterstand (s. u.). Am 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 existierten laut eines Beschlusses der Munizipalverwaltung vom selben Tage neben dem Sekretariat vier Büros, deren Vorsteher [Heinrich] Brühl (bien public), Heinrich, Georg Friedrich Escherich (Finanzen ) und Sauerland waren. Standesbeamter war lt. Zivilstandsregister des Jahres VIII Lindt. Im Generalregister des Jahres VIII werden Polizei, Finanzen, Bien public und Actes civils als Büros genannt. Für einen Entwurf eines Schreibens vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 zeichnete das "Bureau du Bien et des travaux publics" verantwortlich. Das Polizeibüro bestand aus zwei Divisionen (Abteilungen). Die erste Division war zuständig für die zivilen Polizeiaufgaben einer Stadtverwaltung (städt. Aufsichts- und Verwaltungsfunktionen), die zweite Division nannte sich "Police militaire" und war für die Erfüllung der Aufgaben, die von den französischen Militärs an die Stadt herangetragen wurden, zuständig. Am 25. Prairial VIII/14.6.1800 wurde eine Auflistung aller seit Einrichtung bei der Munizipalität entstandenen Akten und Amtsbücher erstellt. Demnach existierten (auch bereits im Jahr VII) folgende Büros/Sachgebiete mit den aufgeführten Aufgaben: - Sekretariat (Allg. Verordnungen, Gesetze, Régistres Générales, Arrêtés und Lettres) - Polizei (Architektur, Abwesende, Jagd, Deserteure, Vieh, Landstreicher, Gendarmerie; kommunale Polizei: Pässe, Gefängnisse, Bevölkerung, Avis, Konskription, Requisition, Einquartierung) - Traveaux publics (Schule, Armenwesen, Brücken/Straßen, Handel/Landwirtschaft, Schiff-fahrt, Post, Vorräte) - Finanzen (Nationalgüter, sequestrierte Güter, Versteigerungen, Requisitionen, Steuern, Octroi, Militärhospitäler, Patente) - Standesamt (Führung der Geburts-, Heirats-, Sterberegister) - Büro der Polizeikommissare (Bevölkerungslisten, Einwohnerverzeichnis, Sicherheitskartenregister für Sektionen, Reglements und Verordnungen) Dieser Auflistung zufolge gehörten die Einquartierungen organisatorisch zum Polizeibüro. Das extra aufgeführte Büro der Polizeikommissare lässt sich durch Sonderaufgaben (Erstellung der Bevölkerungslisten) erklären. Nach der napoleonischen Verwaltungsreform und der Ernennung des Maires kam es zunächst zu wenigen Veränderungen. Im Generalregister des Jahres IX werden als Büros genannt: Polizei, Finanzen und Bien public, ab 25. Germinal IX/15.4.1801 kommt das Sekretariat hinzu, nach einiger Zeit fällt Polizei weg. Das erklärt sich durch den unten ausführlich besprochenen Beschluss des Maires über die Organisation der Stadtverwaltung, der Polizeibüro und Sekretariat zu einem Büro zusammenfasst. Am 29. Germinal IX/19.4.1801 wurde mit dem oben erwähnten Beschluss des Maires die Organisation der Stadtverwaltung neu festgelegt. Die Büros der Stadtverwaltung wurden auf insgesamt drei reduziert. Die Neuorganisation galt ab 1. Floréal IX (21.4.1801) : Die Verwaltung wurde in drei Büros aufgeteilt: Sekretariat, Wohlfahrtsbüro (Bureau du Bien public) und Finanzbüro. Das Sekretariat teilte sich in 2 Sektionen. Sektion 1 war verantwortlich für die allgemeine Verwaltungsaufsicht, Archiv, Registratur (Mairie), Enrégistrement, Bescheinigungen, Versand (envoi), Affiches und Veröffentlichung der Gesetze. Sektion 2 (= Polizeibüro): Polizei und Militärunterkünfte, zivile Polizei, Aufsicht über Kultur, Hafen, Land, Gefängnisse, kommunale Polizei, Pässe, Zivilstandsakte, Patente Angestellte des Sekretariats: Erste Sektion und Polizei: Müller (Sekretär) und Naut [?], Expeditionnaire; Militärunterkünfte (Logements militaires): Eisenberg (Verteilung der Unterkünfte), Emmerich (Korrespondenz mit den Militärbehörden); Zivilstand: Reussing; Pässe, Patente: Birnbaum Das Wohlfahrtsbüro (Bien public) teilte sich in 4 Sektionen. Sektion 1: Handel/Gewerbe, Schifffahrt, Landwirtschaft, Manufakturen, Fabriken, Post und Fuhrunternehmen, Messen und Märkte, Taxen für Getreide, Mehl, Fleisch und Brot, Verpflegung und Versorgung (Vorräte), Bevölkerung, Viehseuchen, Jagd, Prozesssachen Sektion 2: Öffentlicher Unterricht, Schulen (Zentralschulen, Primär-, Sekundär- und Privatschulen), Erziehungsheime, Bibliotheken, Nationalfeiern, "esprit public" (Verbreitung der "richtigen" Gesinnung ?), Zeitungen/Presse, Bekanntmachungen Sektion 3: Hospitäler, Wohltätigkeitseinrichtungen, "sécours publics à domicile, pour pertes et accidents" (öffentliche Hilfen zu Hause, bei Verlusten und Unfällen), Verwaltung der Güter armer Mündel (pupilles), Witwen, Waisen, Pfandamt, Zucht-/Arbeitshäuser Sektion 4: Öffentliche Arbeiten, Unterhaltung und Reparatur der Straßen, Wege, Häfen, Kanäle, Bürgersteige, öffentliche Gebäude, Brunnen, Theater, Beleuchtung, Pumpen und Feuerutensilien Angestellte: Mathis, Chef; Brühl, Souschef Das Finanzbüro war in zwei Sektionen aufgeteilt: Sektion 1: Nationaldomänen, "Biens régis à l’instar d’iceux"; kommunale Güter; kirchliche und andere Pensionen, Liquidation der Passiva der unterdrückten Institutionen und Einrichtungen Sektion 2: Aufsicht, Eintreibung, Reklamationen, etc. bezgl. direkte Steuern, lokale Gebühren, Munizipaloctroi, kommunale Rechnungen, Rechnungen der öff. Einrichtungen, Einnahmen, Schuldforderungen, Schulden, Ausgaben der Stadt, etc., Buch-, Rechnungsführung der Einnehmer Angestellte: Escherich, Chef; Schmitt, Souschef (NB: der zweite Souschef - die Stelle des zweiten Stellvertreters - ist unterdrückt/"supprimé") Artikel 3: Die 3 Büro-Concièrges und Gardiens werden zu den bisherigen Bezügen provisorisch beibehalten bis zur Bestätigung durch den Präfekten. Artikel 6: Jeder Bürochef ist mit der Abfassung der Briefe, Berichte, Arrêtés, etc. beauftragt, die in seine Zuständigkeit fallen. Er erledigt im Besonderen die Arbeit, die ihm anvertraut ist, indem er sie unter die Angestellten seines Büros verteilt. Er ist verantwortlich für Verzögerungen, die durch Nachlässigkeit und Ungenauigkeit verursacht werden. Er achtet besonders darauf, dass keine Verwirrung in den Geschäften und den Unterlagen entsteht. Diese müssen immer über Datum und Inhalt klassifiziert sein. Artikel 8: Der Sekretär unterzeichnet mit dem Maire die offiziellen Schreiben. Wenn er abwesend ist, kann ihn einer der Büro-Chefs ersetzen. Artikel 9 legt die Bürostunden fest: von 9 Uhr morgens bis drei Uhr (de rélevée). Sie können verlängert werden, wenn der Dienst und der Fall es erfordern. Artikel 11: Die Büro-Gardiens halten das Inventar in den Büros und in dem Lokal der Mairie genauestens instand. Artikel 12: Die Büro-Chefs finden sich alle geraden Tage um 12.00h beim Maire zusammen, um sich mit ihm über die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen. In einem Schreiben des Präfekten an den Maire der Stadt Mainz vom 29. Fructidor IX/16.09.1801 lehnte der Präfekt die Einstellung von zwei weiteren Sekretären für das Polizeibüro (für Passangelegenheiten) ab. Mit dem Polizeibüro kann nur die Sektion 2 des Sekretariates gemeint sein. In dem Brief ist ebenfalls die Rede von einem Einquartierungsbüro, das wegfallen sollte, da keine Truppen mehr durch die Stadt zogen. Laut oben zitierten Beschlusses des Maires war auch das Einquartierungsbüro keine eigenständige Abteilung, sondern gehörte organisatorisch zur Sektion 2 des Sekretariates, hatte jedoch allein zwei Mitarbeiter (Eisenberg und Emmerich). Es kann damit festgehalten werden, dass das Einquartierungsbüro und das Standesamt zwar - spätestens ab dem 1. Foréal IX/21.04.1801 - keine eigenständigen Abteilungen bildeten, jedoch äußerst selbständige Bereiche innerhalb der Verwaltung waren. Zur Personalsituation gibt das o. g. Schreiben folgende zusätzliche Auskünfte: Neben dem Maire und den zwei Adjunkten, Chefs und Sous-Chefs arbeiteten Polizeikommissare und Sektionsoffiziere. Fünf "Expéditionnaires" waren für die Ausfertigung von Schreiben (zwei für Pässe und Zivilstand, zwei für Einquartierungen, einer für das Sekretariat) angestellt. Insgesamt betrugen die Personalkosten der gesamten Stadtverwaltung 11.560 Francs. Es wird angedeutet, dass Personalkosten für bestimmte Bereiche (Polizeikommissare, Sektionsoffiziere) nicht von der Gemeindekasse übernommen wurden, sondern auf Staatskosten liefen. Das Einqartierungsbüro wurde in der Folgezeit tatsächlich aufgelöst, denn am 26. Fructidor XIII/13.9.1805 forderte der Maire ein fest installiertes Bureau de logement. Dieses Ansinnen wurde am Folgetag vom Präfekten abgelehnt. Bis 1813 wurde allerdings wieder ein Einquartierungsbüro errichtet. Das erforderte allein schon die eingetretene Kriegssituation und der damit zusammenhängende permanente Durchzug von Truppen durch die Stadt. Am 21.06.1813 trat Falkenstein als "Chef du bureau des logements militaires" von seinem Posten zurück. Im Januar 1814 gestand der Präfekt dem Maire zwei Hilfskräfte für das Einquartierungsbüro zu. Munizipalrat Das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 schrieb ebenfalls die Einrichtung eines Munizipalrates vor. Er bestand in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern aus dreißig Mitgliedern. Er versamnelte sich einmal jährlich höchstens 14 Tage und konnte vom Präfekten zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Seine Aufgaben waren -Rechnungsprüfung der Stadtverwaltung -Verteilung des gemeinschaftlichen Brennholzes, des gemeinschaftlichen Weide-, Ernte- und Früchteertrags -Verteilung der den Einwohnern aufgetragenen Arbeiten an öffentlichem Eigentum -Entscheidungen über Anleihen, Munizipaloctroi, Zusatzcentimen -Befinden über Prozesse zur Ausübung und Erhaltung gemeinsamer Rechte -Vorbringen von Petitionen über die Bedürfnisse der Stadt

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/7 · Bestand · (1626-) 1804, 1822-1917, 1993
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          I. Zur Geschichte der Familie von Linden: Die Familie von Linden stammt ursprünglich aus dem Bistum Lüttich. Als Stammvater gilt ein gewisser Adam van Linter, der urkundlich 1604-1615 erwähnt wird und Gutsbesitzer in Hoeppertingen (belgisch Limburg) war. Sein Sohn Peter, der vermutlich wegen der politischen und religiösen Unruhen im Stammland der Familie Linter nach Franken auswanderte, erwarb um 1650 einen Hof in Habitzheim (Odenwald). Er nahm den Familiennamen "von Linden" an. In Kurmainz stiegen einige Mitglieder der katholischen Familie von Linden zu hohen Ämtern auf: Franz von Linden (1712-1789) war Hofkammerrat und Oberkeller der Kameralverwaltung im Vizedomamt Aschaffenburg, Johann Heinrich Freiherr von Linden (1719-1795) war Geheimer Rat und Direktor der Hofkammer des Kurfürstentums Mainz. Letzterer erhielt auch am 5. November 1780 den Reichsadelsstand und am 7. September 1790 von Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und von Bayern den Reichsfreiherrnstand verliehen. Franz Damian Freiherr von Linden (1745-1817), ein Enkel von Johann Heinrich Frei-herr von Linden, war Geheimer Rat und später Direktor der Landesregierung des Fürstprimas in Aschaffenburg. Sein zweitältester Sohn Franz Joseph Ignaz war württembergischer Geheimer Legationsrat und Herr auf Nordstetten, Isenburg und Taberwasen. Ein weiterer Enkel des Johann Heinrich Freiherr von Linden, der Jurist Franz Freiherr von Linden (1760-1836), hatte 1796-1806 die Position eines Reichskammergerichtsassessors inne. Nach der Auflösung des Reichskammer-gerichts trat Franz Freiherr von Linden in die Dienste des Königreichs Württemberg. König Friedrich I. von Württemberg berief ihn im Jahre 1807 zum Präsidenten des neugegründeten Katholischen Kirchenrates. 1815 wurde Franz Freiherr von Linden zum württembergischen Bevollmächtigten beim Wiener Kongress, danach zum württembergischen Gesandten beim Bundestag in Frankfurt ernannt. 1817-1831 war er Präsident des Schwarzwaldkreises. Franz Freiherr von Linden ist der Stammvater der VII Linien (Die Zählung der Linien erfolgt nach: Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 68 der Gesamtreihe. Freiherrliche Häuser Bd. VII, Limburg/Lahn 1978, S. 196-215; Genealogisches Handbuch des Adels Bd. 109 der Gesamtreihe, Freiherrliche Häuser Bd. XVIII, Limburg/Lahn 1995, S. 356-376; Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Bd. XXIII, Neustadt/Aisch 2000, S. 351-365.) des Hauses von Linden: Von seinen sieben im folgenden genannten Söhnen stammen diese VII Linien des Hauses ab: Von Edmund (1798-1865) die I. (gräfliche) Linie (Burgberg), von Franz a Paula (1800-1888) die II. (gräfliche) Linie, von Carl (1801-1870) die III. Linie (Hausen) mit dem 1. Ast (in den USA) und dem 2. Ast (Hausen), von Joseph (1804-1895) die IV. Linie (Neunthausen), von Ernst (1806-1885) die V. Linie (Bühl), von Ludwig (1808-1889) die VI. (Schweizer) Linie und von Hugo (1812-1895) die VII. Linie. Im Jahre 1844 wurden Edmund Freiherr von Linden (1798-1865) und sein Vetter Heinrich Freiherr von Linden (1784-1866), der älteste Sohn des bereits erwähnten Damian Franz Freiherr von Linden, in den päpstlichen Grafenstand erhoben. Die Anerkennung der Standeserhöhung für Heinrich erfolgte durch den Großherzog von Hessen-Darmstadt im Jahre 1846. Im selben Jahr erhielt auch Edmund Graf von Linden die württembergische Anerkennung der Standeserhöhung. Im Jahre 1850 wurde der päpstliche Grafenstand auch auf Franz a Paula und die II. Linie ausgedehnt. Die Erhebung in den württembergischen Grafenstand erfolgte im Jahre 1852. Von den genannten VII Linien sind bis auf die III. Linie (Hausen) alle im Mannesstamm erloschen. Die III. Linie teilt sich in einen 1. Ast, dessen Mitglieder in den USA leben, und in den 2. Ast (Hausen). II. Biografische Abrisse zu Hugo und Joseph Freiherr von Linden: Hugo Freiherr von Linden (1854-1936): Dem 2. Ast (Hausen) der III. Linie entstammt auch der Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden. Er wurde am 1. Februar 1854 in Ludwigsburg als Sohn des Carl Freiherr von Linden (1801-1870) und dessen zweiter Ehefrau Mathilde Freifrau von Linden geb. Gräfin Leutrum von Ertingen (1815-1892) geboren. Hugo Freiherr von Linden studierte nach dem Abitur 1872 an den Universitäten Tübingen, Straßburg und Berlin Jura. Im Jahre 1877 legte er das Staatsexamen ab. Nach Tätigkeiten an verschiedenen Gerichten in Württemberg wurde er 1883 Geheimer Legationssekretär im Württembergischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Im selben Jahr wurde er zum Kammerjunker des Königs ernannt, womit Ehrendienste bei gesellschaftlichen Veranstaltungen des Hofes verbunden waren. Im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten stieg Hugo Freiherr von Linden im Jahre 1906 bis zum Ministerialdirektor und Leiter der Politischen Abteilung des Ministeriums auf. Im Jahre 1900 arbeitete Hugo Freiherr von Linden den Ehevertrag zwischen Herzog Robert von Württemberg und Erzherzogin Maria Immaculata Raineria von Österreich aus (vgl. Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8). Hugo Freiherr von Linden heiratete 1893 Elisabeth Schenk Freiin von Stauffenberg (1864-1939), die Tochter des Vizepräsidenten des deutschen Reichstages, Franz August Schenk von Stauffenberg. Er ist der Stammvater des 2. Astes (Hausen) der III. Linie (Hausen). Joseph Freiherr von Linden (1804-1895): Joseph Freiherr von Linden entstammt der IV. Linie (Neunthausen). Er wurde am 7. Juni 1804 als Sohn des bereits genannten Reichskammergerichtsassessors Franz Freiherr von Linden (1760-1836) und dessen zweiter Ehefrau Maria Anna von Linden geb. Freiin von Bentzel zu Sternau (1769-1805) in Wetzlar geboren. Kindheit und Jugend verbrachte Joseph Freiherr von Linden in Württemberg, u. a. in Kirchheim, wo er lebenslange Freundschaft mit dem gleichaltrigen Sohn von Ludwig Herzog von Württemberg (1756-1817) und Henriette Herzogin von Württemberg geb. Prinzessin von Nassau-Weilburg (1780-1857), Alexander Herzog von Württemberg (1804-1885), schloss. Zeugnis dieser Freundschaft sind die in diesem Bestand enthaltenen Briefe Herzog Alexanders an Joseph Freiherr von Linden (vgl. Ordnungsnummer 24, Bestellnummer 6). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen hielt sich Joseph Freiherr von Linden zusammen mit seinem älteren Bruder Carl in den Jahren 1825 bis 1827 in Frankreich auf, um dort seine Kenntnisse der französischen Sprache und Literatur zu verbessern (vgl. dazu Bestell- und Ordnungsnummern 3 und 4). Danach folgten Tätigkeiten als Richter in verschiedenen württembergischen Städten. 1839-1848 vertrat Joseph Freiherr von Linden die Ritterschaft des Donaukreises in der Zweiten Kammer. Von 1842-1850 war er - wie zuvor sein Vater - Präsident des Katholischen Kirchenrates. Im Revolutionsjahr 1848 wurde Linden zum Innenminister Württembergs ernannt, musste jedoch noch am selben Tag aufgrund der Proteste der Bevölkerung wieder entlassen werden. König Wilhelm I. berief Linden am 1. Juli 1850 wieder zum Innenminister und übergab ihm auch in den Jahren 1850 bis 1851 und 1854 bis 1855 das Amt des württembergischen Außenministers. In dieser Zeit trat von Linden für die Wiederherstellung der alten Verfassung ein, was ihm in liberalen Kreisen den Vorwurf einbrachte, er sei reaktionär. Lindens Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet sind nicht zu unterschätzen: Er förderte die Gründung der Stuttgarter Börse, schuf eine neue Gewerbeordnung und regte die Gründung der Weinbauschule Weinsberg an. Auf dem Felde der Kirchenpolitik trug von Linden wesentlich zum Ausgleich zwischen dem Königreich Württemberg und der katholischen Kirche bei. Nach dem Tode König Wilhelms I. entließ sein Sohn und Nachfolger König Karl am 20. September 1864 von Linden als Minister. In den folgenden Jahren war Joseph Freiherr von Linden als Diplomat Württembergs tätig. 1865 wurde er württembergischer Gesandter in Frankfurt und bei den hessischen Höfen, 1868 Gesandter beim Zollparlament in Berlin. Im Jahre 1870 wurde ihm während des Deutsch-Französischen Krieges das Amt des Präfekten des von den Deutschen besetzten Départements Marne übertragen (vgl. Ordnungsnummern 32 und 34, Bestellnummern 15 und 16). Joseph Freiherr von Linden heiratete im Jahre 1830 Emma Freiin von Koenig-Warthausen (1810-1893). Aus der Ehe gingen vier Kinder hervor: Richard (1831-1887), der Rittmeister beim württembergischen Militär war (vgl. dazu Ordnungs-nummer 34 und 41, Bestellnummern 15 und 49), Franziska (1833-1919), die 1859 Dr. Fridolin Schinzinger (1827-1865) heiratete (Ordnungsnummern 25, 35 und 36, Bestellnummern 11, 13 und 14), sowie Elise (1836-1914) und Josephine (1838-1881), die beide ledig blieben. Von den übrigen herausragenden Mitgliedern der Familie von Linden, zu denen im vorliegenden Bestand allerdings nur wenig Material (Ordnungsnummer 42, Bestellnummer 8) vorliegt, seien hier noch kurz erwähnt: Karl Graf von Linden (1838-1910), der Gründer des nach ihm benannten Völkerkundemuseums (Lindenmuseum) in Stuttgart, und Marie Gräfin von Linden (1869-1936), die als erste Frau an der Universität Tübingen studiert hatte und die später zur Professorin für Parasitologie an der Universität Bonn ernannt wurde. III. Geschichte, Inhalt und Gliederung des Bestandes: Der vorliegende Bestand vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass von Joseph Freiherr von Linden, die im Jahre 1962 von Herrn Regierungsoberinspektor Reginald Mutter (Vgl. hierzu die Überschrift im alten Repertorium zum Bestand Q 1/7), einem Ururenkel von Joseph Freiherr von Linden, dem Hauptstaatsarchiv übergeben wurden. Ein Jahr später hat das Hauptstaatsarchiv diese Archivalien angekauft, die zunächst dem früheren Bestand J 50 (Kleinere Nachlässe) einverleibt wurden. Robert Uhland fertigte im Jahre 1963 ein maschinenschriftliches Findbuch an. Dabei handelt es sich vor allem um das Material, das jetzt im vorliegenden Bestand unter den Nachlässen Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden und Franziska Schinzinger aufgeführt wird. Bei der Bildung der Q-Bestände im Jahre 1972 wurde der als Nachlass von Linden bezeichnete Bestand aus dem Bestand J 50 herausgelöst und zu der neugeschaffenen Q 1-Serie (Politische Nachlässe) eingeordnet, wo er die Signatur Q 1/7 erhielt. Der kleine Nachlass bestand nur aus einem Büschel, das mehrere Schriftstücke enthielt, die in dem obengenannten Findbuch aufgeführt wurden. In den 90er Jahren bekam der Bestand Q 1/7 Zuwächse durch Abgaben von privater Seite: Im Jahre 1990 gab Frau E. Niethammer, Kirchheim/Teck, Schriftstücke aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm als Geschenk an das Hauptstaatsarchiv ab, die zunächst als Büschel 2 dem Bestand Q 1/7 einverleibt wurden. Dabei handelt es sich um die jetzt unter der Rubrik 2 des vorliegenden Bestandes aufgeführten Dokumente (Ordnungsnummern 37 bis 41). Darunter befinden sich Visitenkarten und Schreiben von Joseph Freiherr und Emma Freifrau von Linden an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 37, Bestellnummer 45), Billetts von Sara Schinzinger an Pfarrer Dierlamm (Ordnungsnummer 40, Bestellnummer 47) und mehrere Leichenpredigten für Mitglieder des Hauses von Linden (Ordnungsnummer 41, Bestellnummer 49). Franz-Karl Freiherr von Linden verkaufte im Jahre 1992 dem Hauptstaatsarchiv weiteres Material zur Familiengeschichte von Linden. Darunter sind Unterlagen aus dem Nachlass seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden (Ordnungsnummern 7-23) und Bilder, v. a. von Mitgliedern des Hauses Württemberg (Rubrik 3.2, Ordnungsnummern 43-48). Diese Dokumente erhielten zunächst die Büschelnummer 3 im Bestand Q 1/7. Außerdem hat Franz-Karl Freiherr von Linden eine von ihm zusammengestellte umfangreiche Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Fotokopien von Literatur und Abschriften bzw. Fotokopien von Archivalien zur Familie von Linden enthält, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Diese Unterlagen erhielten vorläufig die Büschelnummer 4 im Bestand Q 1/7. Schließlich hat Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1993 von ihm verfasste Zeitungsartikel über die Entstehung der Insel Surtsey vor der Küste Islands dem Hauptstaatsarchiv übereignet, die zunächst als Büschel 5 in den Bestand Q 1/7 eingeordnet wurden. Sie finden sich jetzt unter der Ordnungsnummer 49 (Bestellnummer 7). Die von Franz-Karl Freiherr von Linden im Jahre 1992 als Depositum unter Eigentumsvorbehalt an das Hauptstaatsarchiv abgegebenen Tagebücher 1870-1935 seines Großvaters Hugo Freiherr von Linden wurden dagegen im Jahre 1995 wieder an den Eigentümer zurückgegeben. (Vgl. Tgb.-Nr. 4143/1993 und Tgb.-Nr. 2918/1995) Im Zuge der Verzeichnung erhielt der Bestand ferner Zuwachs aus dem Bestand J 53 (Familienpapiere württembergischer Beamter). Die unter der Signatur J 53/10 verwahrten Auszüge aus Familienregistern betreffend Julius Graf von Linden und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 50 und 19) und Schriftstücke zum Verkauf des Rittergutes Nordstetten an den Revierförster von Fischer-Weikersthal (Ordnungsnummer 1, Bestellnummer 17) wurden ebenso in den vorliegenden Bestand eingeordnet. : Auf welche Weise und wann diese Dokumente in das Hauptstaatsarchiv gelangten, lässt sich leider nicht mehr feststellen. Wie oben bereits mehrfach erwähnt, umfasst der heutige Bestand Q 1/7 neben dem Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden mehrere weitere Nachlässe von Mitgliedern des Hauses Linden und Sammlungen bzw. Dokumente zur Familiengeschichte von Linden. Daher wurde die bisherige Bestandsbezeichnung "Nachlass Joseph Freiherr von Linden" zur Bestandsbezeichnung "Familienunterlagen von Linden" erweitert. Von einem Familienarchiv kann angesichts des geringen Umfanges des Bestandes und der Unvollständigkeit des Bestandes jedoch nicht gesprochen werden. Auch fehlen etwa Materialien zu verschiedenen Mitgliedern und Linien der Familie von Linden völlig oder fast völlig: So sind keine originalen Archivalien zu den Mitgliedern der Familie von Linden zu erwarten, die sich in Diensten des Kurfürstentums Mainz, des Fürstprimas und des Großherzogs von Hessen befanden (v. a. Johann Heinrich von Linden, Damian Franz Freiherr von Linden, Heinrich Graf von Linden). Auch zu den auf die Söhne von Franz Freiherr von Linden zurückgehenden Linien sind nur vereinzelt Archivalien vorhanden: Von den I. (gräflichen) und II. (gräflichen) Linien liegen bis auf die Auszüge aus den Familienregistern zu Julius und Loring Graf von Linden (Ordnungsnummern 5 und 6, Bestellnummern 19 und 50) keine Originalunterlagen vor. Ebenso fehlt Schriftgut der V. Linie (Bühl), der VI. (Schweizer) Linie und der VII. Linie. Kleinere Nachlässe sind nur von der III. Linie (Hausen) und der IV. Linie (Neunthausen) im Bestand enthalten, doch handelt es sich bei den Unterlagen aus den Nachlässen von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden und Staatsminister Joseph Linden lediglich um Bruchteile der ursprünglichen Nachlässe. Es ist zu vermuten, dass sich von beiden genannten und auch von anderen Mitgliedern der Familie von Linden noch Material im Besitz der Familie befindet. Leider sind auch Teile der archivalischen Überlieferung der Familie von Linden beim Brand der Schlösser Burgberg und Hausen im Zweiten Weltkrieg vernichtet worden. Außer dem persönlichen Schriftgut zu einzelnen Familienmitgliedern fehlen in dem vorliegenden Bestand auch Unterlagen zur Wirtschafts- und Güterverwaltung, Urkunden und Rechnungen, die in einem Adelsarchiv zu erwarten sind. Die Gliederung des Bestandes orientiert sich an der Einteilung der weitverzweigten Adelsfamilie von Linden in die verschiedenen Linien, wie sie im Genealogischen Handbuch des Adels aufgeführt wird. Innerhalb der einzelnen Linien wurden die Nachlässe bzw. Bestände zu den Familienmitgliedern nach dem Geburtsdatum geordnet, so dass die älteren Familienmitglieder vor den jüngeren aufgeführt werden. Die Nachlässe von Franz Joseph Ignaz Freiherr von Linden (Rubrik 1.1) und von Franz Freiherr von Linden (Rubrik 1.2) stehen an dem Beginn des Bestandes. Zum letztgenannten Nachlass gehören ein Rechtsgutachten über die Wirkung des Reichsschlusses vom 27. April 1803 auf den kammergerichtlichen Judizialprozess, zwei Schreiben Franz von Lindens an Justizminister Maucler über die Fortschritte bei der Ausbildung der Söhne Carl und Joseph von Linden sowie der teilweise in französischer Sprache geführte Schriftwechsel von Carl und Joseph von Linden während deren Aufenthalt in Frankreich mit ihren Eltern. Der Nachlass des Ministerialdirektors Hugo Freiherr von Linden umfasst mehrere gedruckte Programme und Einladungen zu kulturellen und offiziellen Veranstaltungen, überwiegend in Stuttgart (Rubrik 1.5.1), und Briefe von Mitgliedern des fürstlichen Hauses Wied an Hugo Freiherr von Linden sowie eine Denkschrift von Wilhelm I. Fürst von Albanien Prinz zu Wied (Rubrik 1.5.2). : Rubrik 1.6 bildet den Nachlass des württembergischen Staatsministers Joseph Freiherr von Linden. Er ist der zweitgrößte Nachlass im Bestand Q 1/7. Der Nachlass ist unterteilt in die Rubriken: Familiäre und persönliche Angelegenheiten (1.6.1) mit Unterlagen zu Hochzeiten, Hochzeitsjubiliäen und einer Reisebeschreibung, Korrespondenz (1.6.2) mit Briefen von Mitgliedern des Hauses Württemberg (v. a. Alexander Herzog von Württemberg) an Joseph Freiherr von Linden und vereinzelten Briefen von Familienangehörigen, Tätigkeit als Präfekt des Départements Marne (1.6.3) und Drucksachen über Joseph Freiherr von Linden (1.6.4). Von der Ehefrau von Joseph Freiherr von Linden, Emma Freifrau von Linden, und von der Tochter des Staatsministers, Franziska Freiin von Linden, sind nur sehr kleine Nachlassbestände vorhanden (Rubriken 1.7 und 1.8). Die Materialien aus dem Nachlass der evangelischen Pfarrersfamilie Dierlamm wurden als eigenständiger Komplex (Rubrik 2) belassen. Auf den Inhalt der Rubrik wurde bereits oben eingegangen. Unter der Rubrik 3 finden sich Sammlungen, überwiegend zur Familiengeschichte von Linden: Den Auftakt bildet Rubrik 3.1 mit der bereits erwähnten umfangreichen Materialsammlung zur Familiengeschichte von Linden, die Franz-Karl Freiherr von Linden zusammengestellt und als Fotokopien dem Haus übergeben hat. Rubrik 3.2 beinhaltet Fotos von Mitgliedern des Hauses Württemberg, von Joseph Freiherr von Linden und von anderen Persönlichkeiten der württembergischen Geschichte; die Rubriken 3.3 und 3.4 enthalten Zeitungsartikel von Franz-Karl Freiherr von Linden und eine Haarlocke von Joseph Freiherr von Linden. Weitere Archivalien zu Joseph Freiherr von Linden verwahrt das Hauptstaatsarchiv im Bestand J 1 (Sammlung historischer Handschriften) Nr. 256 b: Joseph Freiherr von Linden: "Aus meiner politischen Laufbahn" 1830-1862, Teil 2 der von Linden um 1890 der Enkelin Sara Schinzinger diktierten Erinnerungen. Das in J 1 verwahrte Exemplar ist eine Abschrift, für die Professor Schinzinger aus Hohenheim, ein Enkel des Staatsministers von Linden, im Jahre 1925 dem Archiv das Original ausgeliehen hat. Ein Tagebuch von Joseph Freiherr von Linden, das sich im Besitz von Herrn Dr. Günther-Otto Maus in Baesweiler, einem direkten Nachfahren von Joseph Freiherr von Linden, befand, wurde im Jahre 1977 verfilmt und wird jetzt unter der Signatur F 554 im Bestand J 383 (Mikrofilme und Handschriften in auswärtigen Archiven, Bibliotheken) im Hauptstaatsarchiv verwahrt. Im Januar 2015 wurde von Günther-Otto Maus das Original des Tagebuchs gekauft und befindet sich nun im Bestand unter der Signatur Q 1/7 Bü 51. Ein Verzeichnis des Archivs der Freiherren von Linden in Neunthausen, das in den Jahren 1892/1893 erstellt worden ist, befindet sich im Bestand J 424 (Inventare nichtstaatlicher Archive: Pflegeraufnahmen). Außerdem sei noch kurz auf die E-Bestände (Ministerialbestände), in denen umfangreiches Material zum Wirken des Staatsministers Joseph Freiherr von Linden und von Ministerialdirektor Hugo Freiherr von Linden verwahrt wird, verwiesen. Der Bestand Q 1/7 kann zu unterschiedlichen Forschungszwecken herangezogen werden: Zuerst natürlich zur Geschichte der Familie von Linden, zur Adels-, Mentalitäts-, Sozial- und Kulturgeschichte, schließlich auch zur Geschichte der deutschen Besatzung in Frankreich während des Krieges 1870/1871. Der Bestand Q 1/7 wurde im Jahre 2001 von den Archivinspektoranwärtern Alexander Morlok, Matthias Schönthaler und Jens Ulrich unter der Aufsicht des Unterzeichneten erschlossen. Die Endredaktion, Eingabe und Klassifikation der Titelaufnahmen, die Einleitung sowie die Erstellung des Gesamtindex oblagen dem Unterzeichneten. Der Bestand umfasst 0,5 lfd.m. Literatur über die Familie von Linden und einzelne Familienmitglieder:: Genealogisches Handbuch des Adels: Adelslexikon Band VII. 1989. S. 394f. Genealogisches Handbuch des Adels: Band 68. Freiherrliche Häuser Band VII (1978) S. 196-215 und Band XVIII (1995) S. 356-376. Genealogisches Handbuch des Adels: Der in Bayern immatrikulierte Adel Band XXIII. 2000. 351-365. Junginger, Gabriele: Maria Gräfin von Linden. Erinnerungen der ersten Tübinger Studentin. 1991. Koenig-Warthausen, Wilhelm Freiherr von: Josef Freiherr von Linden. Württembergischer Minister des Innern 1804-1895. In: Lebensbilder aus Schwaben und Franken IX S. 218-276. Linden, Franz-Karl Freiherr von: Aus Großvaters Tagebüchern. [Artikel über Hugo Freiherr von Linden (1854-1936)]. In: Schönes Schwaben 1993 Heft 1 S. 78-83. Menges, Franz: Joseph Freiherr von Linden. In: Neue Deutsche Biographie (NDB) Bd. 14 S. 589-590 Moegle-Hofacker, Franz:; Zur Entwicklung des Parlamentarismus in Württemberg. Der "Parlamentarismus der Krone" unter König Wilhelm I. 1981. Schneider, Eugen: Joseph Freiherr von Linden. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB) Bd. 51 S. 719-721. Stöckhardt, E.: Joseph Freiherr von Linden. Königlich württembergischer Staatsminister a. D. Lebenslängliches Mitglied der Württembergischen Kammer der Standesherren. In: Deutsche Adels-Chronik Heft 15 S. 187-190 und Heft 16 S. 215, 216 und 226, 227. Württembergischer Verein für Handelsgeographie, Museum für Länder- und Völkerkunde, Lindenmuseum Stuttgart (Herausgeber): Feier des 50. Vereinsjubiläums. Feier des 100. Geburtstages des Grafen Karl von Linden. 1939.

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 3/55 · Sammlung · 1721-2003
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Die Unterlagen in diesem Bestand wurden im Jahr 2004 von der Carmel-Stiftung dem Hauptstaatsarchiv übergeben. Inhalt und Bewertung Kopien von Unterlagen über die Templergemeinschaft und weitere in Palästina tätigen christlichen Gemeinschaften, Zusammenstellungen über einzelne Personen, Unterlagen des Auswärtigen Amtes, Kopien von Büchern und Zeitschriften des 19. und 20. Jahrhunderts mit Palästina-Bezug, Reisebeschreibungen. Die Tempelgesellschaft ist eine um 1850 im Königreich Württemberg entstandene christlich-chiliastische Religionsgemeinschaft. Am 19. und 20. Juni 1861 versammelten sich die Vertreter der deutschen Synoden der „Jerusalemfreunde“. Es wurde der Beschluss gefasst, geschlossen aus der Kirche auszutreten. Gleichzeitig wurde der „Deutsche Tempel“ als eigenständige religiöse Bewegung gegründet, da „keine der bestehenden Kirchen die Herstellung des Menschen zum Tempel Gottes und die Herstellung des Heiligtums für alle Völker zu Jerusalem“ (so die Gründungserklärung), anstrebe. Damit waren die Ziele der deutschen Tempelbewegung in dieser Gründungsurkunde klar dargestellt. Durch „Beachtung des Gesetzes, des Evangeliums und der Weissagung“ sollten sich die Mitglieder selbst zu einem Tempel machen. Hinzu kam die Übersiedlung der Gemeinschaft nach Palästina. Man war sich sicher, dass die Endzeit nahe sei. In Württemberg und den anderen deutschen Ländern schlossen sich ungefähr 3000 Menschen an. Hinzu kamen noch Anhänger aus der Schweiz, Russland und Nordamerika. Christoph Hoffmann und Georg David Hardegg, die mittlerweile zerstritten waren, brachen im Jahr 1868 mit ihren Familien nach Palästina auf und kamen am 30. Oktober 1868 in Haifa an. Haifa wurde auf Anraten des deutschen Konsuls Weber und eines Missionars mit Namen Huber ausgewählt. Haifa war damals noch eine unbedeutende Stadt von rund 4000 Einwohnern. Im Frühjahr 1869 gründeten die beiden offiziell den Tempel zu Haifa als Vorposten und Empfangsstation. Haifa Im Januar 1869 gelang es den deutschen Siedlern durch Vermittlung eines Bürgers der Stadt, Grundstücke außerhalb der Stadtmauern zu erwerben. In der Zeit von Mai bis Juni 1869 besuchten drei Vertreter des „Tempels“ im Auftrag des Vorstands Haifa. Nach ihrer Rückkehr rieten sie, die Vorstellungen Hardeggs für die Haifaer Kolonie anzunehmen.Hardegg plante eine Straße entlang der schon erworbenen Grundstücke, die sich 15 Minuten außerhalb der bisherigen Stadt befanden, zu bauen. Es sollten zunächst auf jeder Seite der Straße fünf Häuser entstehen. Um den Siedlern während des Sommers Schatten spenden zu können, sollten zudem entlang der Straße Bäume gepflanzt werden.1870 zählte die Kolonie bereits 14 Häuser und 120 Siedler. Anfänglich beschäftigten sich die Siedler hauptsächlich mit Landwirtschaft und Weinbau. Doch recht schnell erkannte man die Notwendigkeit des Ausbaus der Infrastruktur und die Möglichkeiten, die sich daraus boten. So waren es die in Haifa lebenden Templer, die einen Kutschendienst zwischen Haifa und Akko einrichteten und mit Unterstützung des lateinischen Klosters zu Nazaret und einiger arabischer Großgrundbesitzer die Verbindung zwischen Haifa und Nazaret ausbauten und für Kutschen befahrbar machten. 1875 war die Straße fertig und die Templer richteten einen für sie lukrativen Kutschendienst ein, der Touristen und Pilger nach Nazaret brachte. Das Karmelhotel wurde als erstes, damaligen Vorstellungen entsprechendes modernes Hotel in Haifa errichtet. Doch eine der wichtigsten Entscheidungen der Haifaer Tempelgemeinschaft wurde im Jahre 1872 gefasst. Eine Mole sollte als Verlängerung der Straße in der Templerkolonie gebaut werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war Jaffa der einzige Hafen Palästinas. Da große Schiffe, wie Passagierschiffe, nicht in den Hafen einfahren konnten, mussten alle Passagiere in kleinen Fischerbooten übergesetzt werden. Für die örtliche Bevölkerung war das ein einträgliches Geschäft. Friedrich Keller war von 1878 bis 1908 kaiserlicher Vizekonsul in Haifa. Sein Hauptverdienst war es, dass nach langem Streit mit den osmanischen Behörden und den Karmelitermönchen die deutsche Siedlung auf den Berg Karmel ausgedehnt werden durfte. Jaffa Nur drei Monate nach Gründung der Haifaer Tempelgemeinde bot sich bereits die Gelegenheit, auch in Jaffa eine Gemeinde zu gründen. Fünf Gebäude einer ehemaligen amerikanischen Adventisten-Kolonie konnten durch Vermittlung des Kaufmanns Peter Martin Metzler erworben werden. Da zu den Gebäuden unter anderem das Hotel Jerusalem mit 19 Zimmern, ein Krankenhaus mit Apotheke sowie eine Dampfmühle gehörten, konnten die Kolonisten in Jaffa schnell Dienste für die ortsansässige Bevölkerung und für Pilger anbieten. Neben dem Hotel Jerusalem wurde das Hotel du Parc des Barons Plato von Ustinow eröffnet. Gegen Ende des Jahres 1870 zählte die Templerkolonie zu Jaffa bereits 110 Einwohner. Zu Beginn bildete das Hotel eine wesentliche Einnahmequelle der Templer zu Jaffa. Jaffa war damals der wichtigste Hafen Palästinas und fast alle Pilger ließen sich in Jaffa ausschiffen, um ihre Reise ins Landesinnere fortzusetzen. Daher waren die Kutschfahrten vom Hafen Jaffas vor allem nach Jerusalem und Transporte von Obst aus den eigenen Plantagen zum Hafen wichtige Einnahmequellen. Wie rentabel die Personentransporte waren, zeigt die Tatsache, dass man 1875 eine eigene Gesellschaft für die Personenbeförderung gründete. Diese Gesellschaft schloss noch im selben Jahr einen Vertrag mit der Agentur Cook ab. Danach sollten die Templer alle Fahrten für Cook durchführen. Mit der Ausweitung des Transportwesens erlebten auch Wagenbau und -reparatur einen Aufschwung. Auch Araber erkannten die Verdienstmöglichkeiten durch die Transporte und gründeten eigene Unternehmen. Sie kauften ihre Kutschen und Wagen in Deutschland. Das Hotel der Templer wurde erweitert und ein Kaufhaus errichtet, in dem u.a. wohlhabende Araber einkauften. 1886 erweiterte man die erste Siedlung um die nördlich gelegene Siedlung Walhalla. Dort bildete sich um die Eisengießerei und Maschinenfabrik der Brüder Wagner aus Mägerkingen eine bedeutende Kleinindustrie. Ein weiterer Industriebetrieb war die Zementfabrikation der Gebrüder Wieland aus Bodelshausen. 1904 wurde die Immanuelkirche eingeweiht, welche von dem Architekten Paul Ferdinand Groth entworfen wurde. Sarona Am 18. August 1871 erwarb die Templergesellschaft nahe dem Fluss Jarkon Land. 1872 kamen die ersten Siedlerfamilien nach Sarona. Doch verhinderte die Malaria einen raschen Ausbau der Kolonie. 1873 galt die Malaria in der Umgebung als besiegt. Die Siedler hatten Eukalyptusbäume gepflanzt und die Sümpfe der Umgebung trockengelegt. Doch hatte die Krankheit bis zu diesem Zeitpunkt viele Opfer gefordert. So gab es im Jahre 1875 erst 80 Siedler in Sarona. Haupteinnahmequelle Saronas war die Landwirtschaft. Wenige fanden bei der Personenbeförderungsgesellschaft der Kolonie Jaffa Arbeit. Nach der Ausweisung der Templerdeutschen aus dem neuen Staat Israel 1950 wurde aus Sarona Hakirya, von 1948 bis 1955 der erste Regierungssitz Israels und heute ein Wohnviertel von Tel Aviv. Ein Teil der Gebäude ist noch zugänglich; sie befinden sich an der Kaplanstraße kurz vor der Einmündung in die Petah-Tiqvah-Road. Der größte Teil der ehemaligen Templersiedlung lag über Jahrzehnte im Sperrgebiet des Verteidigungsministeriums. Immer noch befindet sich der zweite Amtssitz des Regierungschefs in einem der dortigen zwölf von rund einhundert ehemaligen Templerhäusern. Jerusalem Schon zu Beginn der 1870er Jahre zogen einige Templer nach Jerusalem. Jerusalem war jedoch weit davon entfernt eine Templerkolonie zu werden. Daran änderte auch der Erwerb von Grundflächen außerhalb der Altstadt am oberen Ende der Rafaiterebene im Jahre 1873 und den darauffolgenden Jahren nichts. Auch die Überlegungen der Tempelführung zu diesem Zeitpunkt, die Leitung der Gesellschaft nach Jerusalem zu verlegen, zeigte keine Wirkung. Zwar gab es 1875 rund 100 Templer zu Jerusalem. Von einer „Kolonie“ konnte zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesprochen werden, obwohl es das Ziel der Auswanderung war, einen geistigen Tempel in Jerusalem zu errichten. 1878 wurde die Leitung der Tempelgesellschaft und der Sitz des Tempelstifts, einer Ausbildungsstätte für junge Templer, von Jaffa nach Jerusalem verlegt. Dies zog viele Templerfamilien nach Jerusalem, so dass sich eine Kolonie etablieren konnte. Dieser Schritt nach Jerusalem bedeutete den ersten Abschluss der ersten Phase der Besiedlung Palästinas durch die Templer. Wilhelma, Betlehem-Galiläa, Waldheim 1902 wurde in der Nähe von Jaffa die Kolonie Wilhelma errichtet. 1906 wurde in Galiläa bei Nazareth Siedlungsland erworben und auf diesem die Kolonie Betlehem-Galiläa, heute Beit Lehem HaGlilit, errichtet. Beide Siedlungen, zunächst Wilhelma, das heute Bnei Atarot heißt, und später auch das nur zögernd erschlossene Betlehem entwickelten sich zu landwirtschaftlichen Mustersiedlungen. In Wilhelma ließen sich neben den Templern mennonitische Templer aus Südrussland nieder. Eine dritte Siedlung, Waldheim, die in unmittelbarer Nähe des württembergischen Betlehem gelegen war, wurde von der deutschen evangelischen Gemeinde Haifa gegründet, die sich von der Tempelgesellschaft abgespaltet hatte; sie erfuhr dabei Hilfe durch die Gesellschaft zur Förderung der deutschen Ansiedlungen in Palästina m.b.H. mit Sitz in Stuttgart. Der Bestand dokumentiert die Geschichte der deutschen Siedler in Palästina wie auch die politischen Konflikte im Siedlungsgebiet im 19. und beginnenden 20. Jahrhundert. Der Bestand umfasst 144 Verzeichnungseinheiten mit ca. 3,5 lfd. m. Im April 2016 Peter Bohl

          Kleine Erwerbungen NSDAP (Bestand)
          BArch, NS 20 · Bestand · 1921-1967
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Bestandsbeschreibung: Sammlung von vereinzeltem Schriftgut und Überlieferungssplittern (teilweise in Kopie) von Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der NSDAP sowie privater Herkunft, auch nach 1945. Inhaltliche Charakterisierung: Verhandlungen über Regierungsbeteiligungen der NSDAP (1932-1934); Organisation, Aufgaben,Tätigkeit und politische Entwicklung der NSDAP (1932-1942);Sammlung von Ausweisen vorwiegend der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände (1933-1945). Abhandlungen, Berichte, Notizen und Entwürfe zu allgemeinen kolonialpolitischen Vorstellungen (1941). Behandlung der Bevölkerung der ehemaligen polnischen Gebiete nach rassepolitischen Gesichtspunkten (1939). Rundschreiben des Nationalsozialistischen Dozentenbunds (1935-1937). Mitteilungen des Reichskriegerbunds (1942). SS und Konzentrationslager: Übersichten, Verzeichnisse und Gutachten aus der Nachkriegszeit über Dienststellen und Einrichtungen der SS, Ghettos, Zwangsarbeitslager und Konzentrationslager. Lebensborn e.V. und angeschlossene Organisationen (Kopien von beim Internationalen Suchdienstes in Arolsen aufbewahrten Unterlagen). NSDAP-Dienststellen außerhalb der Reichsgrenzen (1937); Unterlagen des "Welt-Dienst"; Sammlung antinationalsozialistischen Propagandamaterials. Handakten u.a. von Sepp Schuster (Tätigkeit im Bund "Freunde des Neuen Deutschlands" (EFENDE) in den USA, in der Kameradschaft USA und als Reichsredner 1934-1940) und Rudolf Jordan (Manuskripte des ehemaligen Gauleiters Halle-Merseburg bzw. Magdeburg-Anhalt und Reichsstatthalters in Braunschweig aus der Nachkriegszeit). Erschließungszustand: Findbuch Zitierweise: BArch, NS 20/...

          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, N 1/85 T 1 · Bestand · 1904-2009
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

          Überlieferungsgeschichte Biographische Angaben Heinz Braun wurde im Jahre 1927 als Sohn des Heinrich Braun und der Barbara Braun, geb. Müller, geboren. Mit zehn Jahren ging der Realschüler Heinz Braun zur Hitlerjugend, mit 15 wurde er Mitglied der Feuerwehr, mit 16 wurde er Luftwaffenhelfer. Im Alter von 17 Jahren wurde er eingezogen. Nachdem Heinz Braun 1945 in Einsatz um Breslau gekommen war, verbrachte er mit seinen Kameraden einige Ruhewochen in einem Dorf bei Prag. Schließlich kam Heinz Braun auf dem Weg an den Balaton Mitte April 1945 in Wien zum Einsatz. Bei der Verteidigung einer Straßenkreuzung gerieten er und seine Kameraden in russische Kriegsgefangenschaft. Nach dreimonatigem Aufenthalt in Wien wurden sie nach Stalingrad gebracht. Im Januar 1950 kehrte er aus der Kriegsgefangenschaft nach Hause zurück. Mit Hilfe der Rückkehrerfürsorge begann er eine Ausbildung zum Elektriker, der er den Techniker anschloss. Im Jahre 1956 heiratete Heinz Braun eine junge Frau aus Rottweil, mit der er zwei Söhne hat. 1985 ging er in Vorruhestand. Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht Nachdem Herr Braun vom Nachlass Kugler, den das Staatsarchiv Sigmaringen veröffentlicht hatte, erfahren hatte, schenkte er dem Archiv 2006 ein Fotoalbum mit einer Feldpostkartensammlung sowie einigen Fotografien (Zugang 2006/45). Die überwiegende Zahl der Feldpostkarten hatte seine Mutter Barbara Braun, geb. Müller, von ihren Brüdern Jakob und Philipp während des Ersten Weltkriegs erhalten. Des Weiteren schenkte Herr Braun im Jahre 2007 (Zugang 2007/02)) dem Staatsarchiv Sigmaringen Briefe, persönliche Unterlagen und Fotografien, die aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts stammen. Zusätzlich hat Herr Braun seine Vergangenheit, insbesondere seinen Aufenthalt in einem Kriegsgefangenenlager in Stalingrad, sowie die Vergangenheit seiner Mutter und seines Onkels Jakob Müller mit persönlichen Aufzeichnungen ergänzt und teilweise literarisch aufgearbeitet. Den Überlieferungsschwerpunkt des Bestandes bilden die 167 Feldpostkarten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges. Sie visualisieren den Soldatenalltag wie auch die Auswirkungen des Krieges. Eingesetzt als Propagandamittel gegenüber der eigenen Bevölkerung verdeutlichen sie daneben aber auch die Ausweitung der psychologischen Kriegsführung im Ersten Weltkrieg. Innerhalb der neugebildeten Klassifikationsstufen wurden die Verzeichnungseinheiten chronologisch geordnet. Nicht zu datierende Postkarten und Fotografien sind am Ende einer Klassifikationsgruppe eingeordnet. Aufzeichnungen, Briefe und persönlichen Unterlagen des Nachlassgebers wurden in thematischen Einheiten zusammengefasst. Titel der Postkarten und Fotografien wurden auf Grund der Textaufdrucke gebildet. Waren keine Textaufdrucke vorhanden, wurden die handschriftlichen Titel der Postkartenbesitzer in Anführungszeichen übernommen. Eigene Titelbildungen oder -ergänzungen erfolgten ohne Anführungszeichen. Bei versandten Postkarten ist außerdem der jeweilige Absender und Empfänger vermerkt. Im Titel sind Ortsnamen in der Schreibweise, die auf den Postkarten und Fotografien verwandt wurde, wiedergegeben. Sofern die heutigen amtlichen Ortsnamen davon abweichen, wurden sie in eckigen Klammern hinzugefügt. Die Ortsbenennungen der damaligen Zeit, aber auch eingedeutschte Bezeichnungen für ausländischer Orte lassen sich so nachvollziehen. Datiert sind die Postkarten nach dem Versandtdatum der Karte. Hat der Verfasser einer Postkarte seine Mitteilung auf einen Zeitpunkt datiert, der vor dem Versandtdatum liegt, wurden beide Datierungen aufgenommen. Angaben zu Verlagen, Fotoateliers, Serien- und Filmnummerierungen erscheinen im Datenfeld "Vorsignatur 1". In ScopeArchiv aufgenommen und verpackt wurde der Bestand unter Anleitung von Dr. Volker Trugen berger und Sibylle Brühl durch die Praktikantin Sarah Bongermino im Juli und August 2008. Der Bestand umfasst 167 Postkarten, 15 Fotografien und 10 Akteneinheiten in einem Gesamtumfang von 0,4 laufenden Regalmetern. Die Zitierweise des Bestandes lautet: N 1/85 T 1 Nr. [Bestellnummer] Sigmaringen, im August 2008 Sarah Bongermino Die in den Jahre 2008 (Zugang 2008/56) und 2009 (Zugänge 2009/28 und 2009/37) geschenkweise überlassenen persönlichen Unterlagen, Fotografien und Karten (N1/85 T 1 Nr. 200-234) wurden von Sibylle Brühl und den beiden Praktikanten Bernhard Homa und Anika Mester im September 2009 erschlossen und in den Bestand eingeordnet. Der Bestand umfasst 167 Postkarten, 31 Fotografien, 19 Akteneinheiten und 5 Karten in einem Gesamtumfang von 0,5 laufenden Regalmetern. Sigmaringen, im September 2009 Sibylle Brühl Inhalt und Bewertung Feldpostkarten- und Fotosammlung zum Ersten Weltkrieg; Briefe, persönliche Unterlagen, Karten und Fotografien aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie Aufzeichnungen der Lebensgeschichte des Nachlassgebers und der von Familienangehörigen

          Reichsmarineamt (Bestand)
          BArch, RM 3 · Bestand · 1889-1919
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Mit Kabinettsordre wurde mit Wirkung zum 1. April 1889 das Reichsmarineamt (neben dem Marinekabinett und dem Oberkommando der Marine) als Nachfolgebehörde der Kaiserlichen Admiralität geschaffen. Als oberste Reichsbehörde war das Reichsmarineamt verantwortlich für die Organisation, Verwaltung, Technik, Bewaffnung und Befestigung der Marine. Zugleich übte es gegenüber der Handelsmarine sowie auf den Gebieten des Seeverkehrs, der Nautik und des Fischereischutzes die Reichskompetenzen aus. Dem RMA unterstanden die kaiserlichen Werften, die Schiffbauprüfungskommission, die Marine-Depotinspektion, Küstenbezirksämter, Stationsintendanturen, Marinelazarette, die Seewarte, der Marinekommissar des Kaiser-Wilhelm- Kanals und das Gouvernement Kiautschou. Das RMA gliederte sich in folgende Organisationseinheiten: Zentralabteilung, Allgemeines Marinedepartement, Werftdepartement/U-Bootamt, Konstruktionsdepartement, Verwaltungsdepartement, Waffendepartement, Nautische Abteilung, Zentralabteilung für das Schutzgebiet Kiautschou, Medizinalabteilung, Justiziariat, Nachrichtenbureau. Am 15. Juli 1919 gingen durch Erlass des Reichspräsidenten die Befugnisse des Reichsmarineamtes auf die Admiralität über. Inhaltliche Charakterisierung: Mit Ausnahme des Waffendepartements, der Medizinalabteilung, des Justiziariats und des Zentralnachweisbüros der Marine sind Akten aller übrigen Organisationseinheiten in diesem Bestand überliefert. Von besonderer Bedeutung sind aus der Zentralabteilung die Handakten des Staatssekretärs über die Entwicklung der Marine und die Vorarbeiten zu den Flottengesetzen. Ein wichtiger Teil der ehemaligen Handakten befindet sich außerdem im Nachlass des Staatssekretärs Tirpitz. Die überlieferten Akten aus der Zentralabteilung enthalten Unterlagen über Protokollfragen, Stapelläufe, Ordensverleihungen und zentrale Organisationsangelegenheiten sowie Reichstagsmaterial und eine vollständige Serie der "Allerhöchsten Kabinettsordres" für die Marine von 1889 bis 1918. Gut überliefert ist die Tätigkeit des Allgemeinen Marinedepartements über Angelegenheiten der Organisation und des Dienstbetriebes der Schiffe und Marineteile, Personal- und Ersatzangelegenheiten, Fragen der Ausbildung im Waffendienst, Uniformierung, Organisation des Bildungswesens, Justizverwaltung, Versorgungsangelegenheiten , militärische Fragen der Schiffskonstruktion sowie Seerecht. Die Akten des Konstruktionsdepartements bieten eine Quelle von erheblicher Bedeutung für die Marine- und Technikgeschichte. Dazu gehören Bauakten für alle schweren und mittleren Kampfschiffe, die bis 1914 fertiggestellt wurden, sowie ca. 10.000 Konstruktionspläne und andere technische Zeichnungen für Schiffe und Boote. Darüber hinaus sind auch überliefert wissenschaftliche Forschungsergebnisse über Festigkeitsfragen, Materialentwicklung, Schleppversuche und allgemeine Baubestimmungen. Die Akten der Etatabteilung dokumentieren vollständig die Entwicklung des Marinehaushaltes, insbesondere die Finanzierung der Flottenbauprogramme. Hier finden sich auch Etats- und Verwaltungsakten zum Aufbau des deutschen Schutzgebietes Kiautschou sowie über Pensions- und Rentenangelegenheiten von Offizieren, Mannschaften und Beamten. Gut überliefert sind auch die Akten des Verwaltungsdepartements, die überwiegend Verpflegungs-, Bekleidung- und Unterkunftsangelegenheiten der Marine dokumentieren. Hervorzuheben sind die Akten über zahlreiche Stiftungen, bei denen das Reichsmarineamt federführend war. Im Zusammenhang mit der Zuständigkeit für Verpflegung und Bekleidung entstanden umfangreiche Aktenserien über die Versorgung der deutschen Bevölkerung während des Krieges. Die überlieferten Akten des Nachrichtenbüros enthalten Unterlagen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands sowie die Entwicklung von Schifffahrt, Seeverkehr und Flotteninteressen, Zensurmaßnahmen, Sammlung und Abgabe von Kriegsnachrichten sowie Auslandspropaganda. Eine umfangreiche Sammlung von Zeitungsausschnitten ist ebenfalls enthalten. Erwähnenswert sind weiter die Korrespondenzserien über Vereinsangelegenheiten, besonders den Deutschen Flottenverein. Vom Nautischen Departement liegen Akten über Seezeichen- und Küstensignalangelegenheiten, Besteckauszüge, Reiseberichte und Expeditionen vor. Von dem für die Ausrüstung und Instandhaltung von Schiffen, Werften und Fahrzeugen zuständigen Werftdepartement ist nur ein geringfügiger Aktenrest über U-Bootangelegenheiten, vereinzelt auch Torpedoangelegenheiten erhalten geblieben. Die für die Bearbeitung des U-Bootwesens zuständigen Abteilungen und Dezernate des Werftdepartements wurden 1917 zum U-Boot-Amt verselbständigt. In den während der kurzen Zeit seines Bestehens entstandenen Unterlagen spiegeln sich die Maßnahmen zur Förderung des U-Bootbaues, insbesondere der materiellen Bereitstellung während der Endphase des 1. Weltkrieges wieder. Erwähnenswert ist hier noch Material über die planmäßige technische Auswertung von Kriegstagebüchern der U-Boote. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs593 lfm24181 AE, ca. 10000 Schiffszeichnungen/ -pläne (RM 3/12.000-22.600) Zitierweise: BArch, RM 3/...

          Reichsmarineamt
          BArch, R 55 · Bestand · 1920-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...

          BArch, R 1505 · Bestand · 1902-1945
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Geschichte des Bestandsbildners: 1902-1918 Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, 1918-1919 Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung, 1919-1924 Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung, 1924-1945 Reichsstelle für das Auswanderungswesen. Wesentliche Aufgaben: Aufklärung der Öffentlichkeit über Aussichten für deutsche Auswan‧derer, Förderung der Fürsorgebestrebungen, Regelung der Wanderungsbewegungen: Teil‧aufgaben waren 1924 auf die Reichsstelle für Nachlässe und Nachforschungen im Ausland übergegangen Langtext: Die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" war in der Zeit von 1924 bis 1943 als zentrale deutsche Beratungs- und Beobachtungsstelle für die Auswanderungsbewegung tätig. Sie übernahm weitgehend den Arbeits- und Aufgabenbereich, wie er sich bei der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) herausgebildet hatte, von der "Reichsstelle für deutsche Rück- und Auswanderung" (Rückwanderungsstelle; 1918-1919) fortgeführt und vom "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt; 1919-1924) ausgebaut worden war. Das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches wurden vom Reichskanzler mit der Auskunftserteilung an Auswanderungsinteressenten betraut. Die Bearbeitung von Grundsatzfragen des Auswanderungswesens fiel sowohl in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes als auch in jene des Reichskanzleramtes und des späteren Reichsamtes bzw. Reichsministeriums des Innern. Bis zum Jahre 1897 galt die bundesstaatliche Auswanderungsgesetzgebung. Das Reich regelte bis dahin nur einige Einzelfragen, die mit der Auswanderung in einem gewissen Zusammenhang standen (z.B. §§ 1 und 3 des Passgesetzes vom 12. Oktober 1867, Staatsangehörigkeitsgesetz vom 1. Juni 1870). Erst mit dem Auswanderungsgesetz vom 9. Juni 1897 (s. Reichsgesetzblatt 1897, S. 463) wurde ein reichseinheitliches Auswanderungsrecht geschaffen. Das Auswanderungsgesetz bestätigte den Reichskanzler als oberste Aufsichtsinstanz auf dem Gebiet des Auswanderungswesens. Gemäß § 38 des Auswanderungsgesetzes wurde dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt) ein "Beirat für das Auswanderungswesen" (1898-1924) beigegeben. Arbeits- und Aufgabenbereich des Beirats richteten sich nach dem vom Bundesrat erlassenen Regulativ vom 17. Februar 1898 (vgl. Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 17. Februar 1878, in: Central-Blatt für das Deutsche Reich 1898, S. 98; BArch, R 1501/101567). Der Vorsitzende des Beirats wurde vom Kaiser ernannt, die Mitglieder wurden vom Bundesrat für die Dauer von zwei Jahren ausgewählt. Die laufenden Geschäftsarbeiten des Beirats erledigten Kanzleikräfte des Auswärtigen Amtes. Dem Beirat für das Auswanderungswesen stand nur eine beratende Funktion bei der Konzessionierung von Siedlungsgesellschaften und Auswanderungsunternehmen zu. Die Zirkularinstruktion des Reichskanzlers vom 10. Juni 1898 zur Ausführung des Auswanderungsgesetzes verpflichtete die deutschen Konsularbehörden, dem Auswärtigen Amt ständig Informationen und Unterlagen für die Auskunftserteilung auf dem Gebiet des Auswanderungswesens zuzuleiten (vgl. BArch, R 1501/101574). Bald nach Inkrafttreten des Auswanderungsgesetzes verfolgte Bestrebungen zur Begründung einer zentralen Auskunftseinrichtung für Auswanderer führten nicht zur Konstituierung einer entsprechenden selbständigen Reichsbehörde. Es wurde vielmehr einer der bereits bestehenden privaten Auskunftsvereine, die "Deutsche Kolonialgesellschaft", mit der Auskunftserteilung beauftragt. Sie wurde unter staatliche Aufsicht gestellt und staatlicherseits finanziell unterstützt. Vor dem Jahre 1902 waren im Deutschen Reich unter anderem folgende Privatvereinigungen auf dem Gebiet der Auswanderungsberatung tätig: Deutsche Kolonialgesellschaft, Berlin, Verein für Auswandererwohlfahrt, Hannover, Zentralverein für Handelsgeografie und Förderung deutscher Interessen im Ausland, Berlin, Leipzig, Jena, Stuttgart, Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer, Witzenhausen, St. Raphaelsverein, Limburg (Lahn), Zentralbüro für Auskunftserteilung an Auswanderer und für deutsche Unternehmungen im Ausland, Berlin, Öffentliche Auskunftsstelle für Auswanderer, Dresden, Deutscher Auswandererverein von Seyffert, Berlin, Deutsch-Brasilianischer Verein, Berlin, Überseeischer Verein, München, Alldeutscher Verband, Berlin, Deutscher Schulverein, Nachtigallengesellschaft, Evangelischer Afrikaverein, Katholischer Afrikaverein. Die Deutsche Kolonialgesellschaft eröffnete am 1. April 1902 die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" (1902-1919) als Verwaltungsabteilung der Kolonialgesellschaft mit Sitz in Berlin (vgl. BArch, R 1501/101573). Die Zentralauskunftsstelle stand unter der Aufsicht des Präsidenten der "Deutschen Kolonialgesellschaft", der mit Genehmigung des Reichskanzlers den Leiter der Zentralauskunftsstelle ernannte. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle zeichnete für die Geschäftsführung und die Veröffentlichungen der Stelle verantwortlich. Der Reichskanzler übte das Oberaufsichtsrecht über die Zentralauskunftsstelle aus. Für die Organisation der Zentralauskunftsstelle galten die in den "Grundzügen für die Regelung der Auskunftserteilung an Auswanderungslustige" sowie die in der "Geschäftsordnung der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" festgelegten Bestimmungen. Die Auskunftserteilung erstreckte sich auf alle außerdeutschen Gebiete sowie auf die deutschen Kolonien. Sie erfolgte kostenlos, und zwar entweder unmittelbar durch die Zentralauskunftsstelle oder durch Zweigstellen der Zentralauskunftsstelle. Als Zweigstellen fungierten sowohl Abteilungen der Deutschen Kolonialgesellschaft als auch private Auswanderervereine und -organisationen. Die Zentralauskunftsstelle für Auswanderer verfügte über ein Netz von mehr als 50 ehrenamtlichen Zweigstellen. Der Zentralauskunftsstelle fiel als Hauptaufgabe die propagandistische Einwirkung auf den aus dem Deutschen Reich abfließenden Auswandererstrom zu. Die deutsche Auswanderungsbewegung sollte möglichst wirksam eingedämmt und unter Kontrolle gebracht werden. Bis zum Jahre 1914 stand die Auskunftserteilung über Möglichkeiten der Auswanderung in die deutschen Kolonien, in die Vereinigten Staaten von Amerika und nach Südamerika im Vordergrund. Dieser Beratungs- und Aufklärungstätigkeit lief eine entsprechende Sammlung, Sichtung und Verarbeitung der von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reiches über das Auswärtige Amt bei der Zentralauskunftsstelle eingereichten Nachrichten und Unterlagen parallel. Ähnliche Informationen über die Lage und die Aussichten der Auswanderer im Ausland gingen der Zentralauskunftsstelle auch von Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützigen Vereinigungen und eingetragenen Vereinen des In- und Auslandes zu. Dabei arbeitete die Zentralauskunftsstelle eng mit den im Deutschen Reich selbständig wirkenden Auswanderervereinen zusammen. Die Zentralauskunftsstelle gab Auskunftshefte über die Einwanderungsbestimmungen, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Berufsaussichten in verschiedenen Ländern heraus, z.B. in Paraguay, Mexiko, Chile, Argentinien oder in dem brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul. Am 9. Mai 1902 konstituierte sich der "Beirat der Deutschen Kolonialgesellschaft für die Zentralauskunftsstelle" - Auskunftsbeirat (vgl. Barch, R 1501/101573). Der Auskunftsbeirat stand dem Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft oder seinem Vertreter bei der Ausübung der Aufsicht über die Zentralauskunftsstelle zur Seite. Die Beiratsmitglieder setzten sich zu einem Drittel aus Vertretern der Deutschen Kolonialgesellschaft und zu zwei Dritteln aus dem Vorsitzenden derjenigen Auskunftsvereine und Organisationen zusammen, die sich der Zentralauskunftsstelle angeschlossen hatten. Die jährlich einmal vom Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft nach Berlin einberufenen ordentlichen Beiratssitzungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Leiter der Zentralauskunftsstelle legte dem Auskunftsbeirat nach eingeholter Zustimmung des Reichskanzlers den Jahresgeschäftsbericht der Zentalauskunftsstelle zur Bestätigung vor. Der Reichskanzler konnte sich bei den Beiratssitzungen durch Kommissare vertreten lassen und gegen die dort gefassten Beschlüsse sein Veto einreichen. Mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" ihre Auskunftstätigkeit für Auswanderungsinteressenten ein. Nachdem zu Kriegsbeginn vom preußischen Kriegsministerium für Nachforschungen nach Kriegsvermissten, Gefallenen und deren Nachlässen ein "Zentralnachweisamt für Kriegsverluste und Kriegsgräber" begründet worden war, übertrug das Auswärtige Amt der Zentralauskunftsstelle ähnliche Aufgaben vor allem für den Kreis der zivilinternierten Reichsangehörigen. Die Zentralauskunftsstelle übernahm auf der Grundlage der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Schaffung einer "Zentralstelle für die Erteilung von Auskünften über Deutsche im feindlichen Ausland" vom 1. September 1914 die Auskunftserteilung, Geldüberweisung, Nachrichtenübermittlung, Bearbeitung von Freilassungsanträgen und Nachforschung nach deutschen Reichsangehörigen sowohl in den Entente- als auch in den neutralen Staaten (vgl. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 205 vom 1. September 1914). Durch Erlass des Reichskanzlers vom 30. September 1914 wurde die "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" als eine "Reichskommission für die Angelegenheiten der deutschen Zivilpersonen in Feindesland" mit behördlichem Charakter dem Auswärtigen Amt angegliedert (vgl. BArch, R 1501/118320). Noch vor Beginn des Ersten Weltkrieges trat durch Erlass des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918 eine "Reichsstelle für deutsche Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsstelle) beim Reichsamt des Innern zur Regelung der Rückwanderung und der Auswanderung Reichsdeutscher und Volksdeutscher in Erscheinung (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 29. Mai 1918, in: Deutscher Reichsanzeiger vom 30. Mai 1918 und Königlich Preußischer Staatsanzeiger Nr. 125). Die Reichswanderungsstelle nahm am 1. Juni 1918 ihre Tätigkeit auf, die sich bis Jahresende 1918 fast ausschließlich auf Rückwandererangelegenheiten erstreckte. Es ging dabei im Wesentlichen um eine zentrale Einflussnahme auf die Rückwanderung aus den besetzten polnischen, rumänischen und russischen Gebietsteilen. Besondere Aufmerksamkeit wurde aber auch der Rückwanderung aus den westlichen Ententeländern und den deutschen Kolonien gewidmet. Die Reichswanderungsstelle befasste sich in diesem Zusammenhang mit der Sammlung, Sichtung und Verarbeitung von eingehenden Unterlagen, der Auskunftserteilung, der Förderung der Rückwandererfürsorge sowie mit der Organisation der Rückwanderung, der Sicherstellung der Aufnahme, Versorgung, Entsendung und vorläufigen Unterbringung der Rückwanderer. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und die Mitglieder des Beirats der Reichswanderungsstelle wurden vom Reichskanzler ernannt. Der "Beirat der Reichswanderungsstelle" wirkte unter Leitung des Vorsitzenden der Reichswanderungsstelle im Plenum und in den Ausschüssen beratend bei grundsätzlichen Fragen der Rück- und Auswanderung mit (vgl. BArch, R 1501/118318). Die Reichswanderungsstelle gliederte sich anfangs in eine Verwaltungs- und eine Beratungsabteilung. Die Beratungsabteilung bestand aus Mitgliedern der Verwaltungsabteilung und aus den Beiratsmitgliedern, die in gemeinsamer Sitzung über Grundsatzangelegenheiten der Rück- und Auswanderung berieten. In der Folgezeit setzte sich die Reichswanderungsstelle aus fünf Arbeitsgruppen zusammen: einer Verwaltungsgruppe, einer Auskunftsgruppe, einer Fürsorgegruppe, einer Rechtsgruppe und einer Wissenschaftlichen Gruppe. In den besetzten Ostgebieten unterhielt die Reichswanderungsstelle zwei Außenstellen, die mit Beginn der Waffenstillstandsverhandlungen abgebaut werden mussten. Das Gebiet südlich der Bahnlinie Polozk-Lida sowie das Generalgouvernement Warschau lagen im Zuständigkeitsbereich der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Süd" mit dem Hauptbüro in Kowel. Das nördlich der Bahnstrecke Pskow-Wilna-Grodnow gelegene Gebiet gehörte zum Sprengel der "Deutschen Rückwandererfürsorgestelle Ostgebiet Bezirk Nord" mit dem Hauptbüro in Wilna. Beiden Hauptbüros unterstanden mehrere Grenzdurchgangs- und Rückwanderersammellager (vgl. BArch, R 1501/118318). In Zentralrussland und in der Ukraine wurden "Beauftragte der Reichswanderungsstelle" eingesetzt (vgl. BArch, R 1501/118318). Sie hatten die Aufgabe, mit der dort lebenden deutschen Bevölkerung in Verbindung zu treten, diese über Siedlungs- und Unterbringungsmöglichkeiten in Deutschland aufzuklären und bei Rechts-, Versorgungs- und Vermögensangelegenheiten zu beraten. Die Beauftragten blieben nur bis zum Abzug der deutschen Truppen bzw. bis zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen mit Sowjetrussland tätig. Am 1. April 1919 gingen Arbeits- und Aufgabenbereich der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer" auf die Reichswanderungsstelle über (vgl. BArch, R 1501/118318). Der Reichswanderungsstelle oblag seitdem neben der Bearbeitung von Rückwandererangelegenheiten auch die listen- und kartothekmäßige Führung der im Ausland internierten reichsdeutschen Zivilpersonen. Organisation und Befugnisse der Reichswanderungsstelle entsprachen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr den Anforderungen, die an die Bearbeitung von Rück-, Ein- und Auswandererfragen gestellt wurden. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 7. Mai 1919 wurde die Reichswanderungsstelle unter Ausdehnung des Geschäftsbereichs in ein "Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung" (Reichswanderungsamt) umbenannt (vgl. Reichsgesetzblatt 1919, S. 451). Daneben blieben weiterhin der "Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland" für die Regelung von Kriegsschäden und die "Reichszentrale für Kriegs- und Zivilgefangene" für die Fürsorge für deutsche Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft und Zivilinternierung zuständig. Das Reichswanderungsamt unterstand als selbständig tätige Reichsmittelbehörde gleichzeitig dem Reichsministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt. In den Kompetenzbereich des Reichsministeriums des Innern fielen u.a. die Bekämpfung unzuverlässiger Auswanderungsagenten, die Überwachung der privaten Auskunftstätigkeit sowie die Förderung der Wandererfürsorge im Inland. Zum Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes gehörten der Verkehr mit den deutschen Auslandsvertretungen und die Förderung der Wanderungsfürsorge im Ausland. Die Zentralstelle des Reichswanderungsamtes in Berlin gliederte sich anfangs in acht, später in vierzehn Arbeitsgruppen, die in drei Abteilungen zusammen gefasst waren. Nach dem bis zur Auflösung des Reichswanderungsamtes gültigen Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1923 war die Zentralstelle folgendermaßen aufgebaut (vgl. BArch, R 1501/118321): Abteilung A I. Verwaltungsangelegenheiten a) Personalsachen b) Verwaltungs- und wirtschaftliche Angelegenheiten c) Allgemeine Angelegenheiten des Auswanderungsdienstes d) Fürsorgeangelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Europa 2. Asien Abteilung B I. Allgemeine Angelegenheiten II. Länderangelegenheiten 1. Afrika 2. Asien 3. Australien 4. Amerika C. Hauptauskunftsstelle Das Reichswanderungsamt unterhielt amtliche Zweigstellen, die durch Angestellte des Reichswanderungsamtes verwaltet wurden, kommunale Zweigstellen, deren Verwaltung kommunalen Organen überlassen war, und private Zweigstellen. Auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung gemeinnütziger Auskunftsstellen für deutsche Aus-, Rück- und Einwanderer durch das Reichswanderungsamt" vom 1. Juni 1920 übertrug das Reichswanderungsamt an Institutionen und Vereinigungen wie das "Deutsche Auslandsinstitut" in Stuttgart, den "Evangelischen Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer" in Witzenhausen und den "Raphaelverein zum Schutze deutscher katholischer Auswanderer" in Freiburg im Breisgau Aufgaben von Zweigstellen des Reichswanderungsamtes (vgl. BArch, R 1501/118320). Außerhalb des Deutschen Reiches bestanden keine dem Reichswanderungsamt unterstellten Auskunftseinrichtungen. In Argentinien, Brasilien und Mexiko wirkten "Sachverständige in Auswanderungsangelegenheiten", die das Reichswanderungsamt durch Nachrichtenübermittlung und Förderung der Auswanderungsfürsorge unterstützen sollten. Die Sachverständigen waren den deutschen Auslandsvertretungen zugeteilt worden und unterstanden ihnen in dienstlicher und disziplinarischer Hinsicht (vgl. BArch, R 1501/118320). Gemäß der Satzung des Reichswanderungsamtes vom 24. Mai 1919 (vgl. BArch, R 1501/118320) konstituierte sich zur gutachterlichen Stellungnahme in grundsätzlichen Wanderungsangelegenheiten ein "Beirat des Reichswanderungsamtes". Der Beirat setzte sich aus 54 Mitgliedern zusammen, die für eine zweijährige Tätigkeitsdauer vom Reichsministerium des Innern und vom Auswärtigen Amt berufen wurden. Auch in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes nahmen Beiräte ihre Tätigkeit auf. Diese Beiräte vereinigten sämtliche im Wirkungsbereich der Zweigstellen tätigen örtlichen Organisationen, die sich wie die Zweigvereine des "Vereins für das Deutschtum im Ausland", des "Roten Kreuzes" unter anderem mit Wanderungsfragen beschäftigten. Das Reichswanderungsamt betrieb einen ausgedehnten Nachrichtenerfassungs-, Aufklärungs- und Auskunftsdienst. Die Auswanderungsinteressenten sollten auf die in Deutschland vorhandenen Arbeits- und Siedlungsmöglichkeiten hingewiesen und von einer Auswanderung zurückgehalten werden. Die dem Reichswanderungsamt zugeleiteten Informationen und Unterlagen wurden vom Reichswanderungsamt zu Auskunftsheften über Länder, die als deutsche Auswanderungsziele in Betracht kamen, und zu Merkblättern über allgemein interessierende Auswanderungsprobleme verarbeitet. Das Reichswanderungsamt gab zweimal monatlich seit 1919 das "Nachrichtenblatt des Reichsamtes für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt)", seit 1921 unter dem Titel "Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes (Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung)", heraus. Das Nachrichtenblatt erschien nach Auflösung des Reichswanderungsamtes bis zum Jahre 1944 unter dem Titel "Nachrichtenblatt der Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Der Geschäftsbereich des Reichswanderungsamtes weitete sich bis zum Jahre 1924 ständig aus. Zu Anfang des Jahres 1920 übernahm das Reichswanderungsamt von der Passstelle des Auswärtigen Amtes die Bearbeitung aller schriftlichen und mündlichen Anträge zu Reisemöglichkeiten für Auslandsdeutsche, Auswanderer und Rückwanderer von Deutschland ins Ausland und umgekehrt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1923 gingen die Aufgaben der Nachlassstelle und des Personenstandsreferats von der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes weitgehend auf das Reichswanderungsamt über (vgl. Nachrichtenblatt des Reichswanderungsamtes 1923, S. 210). Auf diese Weise wurden die Wanderungs-, Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen im Wesentlichen beim Reichswanderungsamt vereinigt. Der Aufgabenbereich des Reichswanderungsamtes wurde nur durch die Zuständigkeiten der Reichskommissare für das Auswanderungswesen und des Reichsministeriums des Innern für die Bearbeitung der Auswanderungsschiffsangelegenheiten, für den Verkehr mit den Auswanderer- und Auslandsflüchtlingsfürsorgevereinen und -verbänden sowie für die Entscheidung über Einreiseanträge von Rückwanderern eingeschränkt. Diese Abgrenzung wirkte sich jedoch insofern noch nicht so stark aus, als der Leiter des Reichswanderungsamtes zugleich Sachreferent für Rückwanderungsangelegenheiten und Personalreferent für das Amt im Reichsministerium des Innern war. Die von der Verwaltungsabbaukommission ausgehenden Bestrebungen zum Abbau des Reichswanderungsamtes führten zum Beschluss der Verwaltungsabbaukommission vom 24. Januar 1924. Diesem zufolge sollte das Reichswanderungsamt mit Wirkung vom 1. Oktober 1924 aufgelöst werden. Unter dem Druck der Finanzlage des Deutschen Reiches legten ein Kabinettsbeschluss vom 12. Februar 1924 und die Verordnung vom 28. März 1924 den Auflösungstermin für den 1. April 1924 fest (vgl. BArch, R 1501/118321). Durch Verordnung vom 29. März 1924 führte die neu gebildete "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" ab dem 1. April 1924 nur die Bearbeitung der mit der Auswanderungsbewegung zusammen hängenden zentralen Aufgaben weiter (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 395). Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verarbeitete Informationen und Unterlagen für die Auswandererberatung, leitete einschlägige Materialien an die Beratungsstellen weiter und überwachte die im Deutschen Reich zugelassenen Auswandererberatungsstellen. Die Reichsstelle nahm unter Mitwirkung eines Beirats im Geschäftsbereich des Reichsministeriums des Innern ihre Tätigkeit mit einem gegenüber dem Reichswanderungsamt bedeutend eingeschränkten Mitarbeiterkreis wahr. Die Rechtsträgerschaft für die amtlichen Zweigstellen des Reichswanderungsamtes ging mit Wirkung vom 1. April 1924 vom Deutschen Reich auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, auf gemeinnützige Vereinigungen und eingetragene Vereine über. Nach dem Geschäftsverteilungsplan vom 1. April 1924 (vgl. BArch, R 1501/118322) begann die Reichsstelle ihre Arbeit mit folgenden zu Gruppen zusammengefassten Sachgebieten: 1. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten; allgemeine Angelegenheiten der Beratungsstellen und anerkannten Auskunftsstellen; Verkehr mit Vereinen, Gesellschaften und der Presse; Beobachtung der Auswanderungsbewegung; Verhütung und Bekämpfung von Missständen in der Auswanderungsbewegung; Rechtssachen; Geschäftsberichte; Angelegenheiten des Beirats 2. Personalangelegenheiten 3. Kassen- und Rechnungssachen 4. Auswanderungs- und Auskunftsstatistik 5. Sammlung und Übermittlung des Auskunftsmaterials an die Beratungsstellen sowie Mitarbeit am Nachrichtenblatt für Nord- und Mittelamerika sowie Asien (ohne Sibirien) 6. desgleichen für Südamerika 7. desgleichen für West- und Nordeuropa 8. desgleichen für Südeuropa 9. desgleichen für Osteuropa und Sibirien 10. desgleichen für Afrika, Australien und die Südsee 11. Schriftleitung und Herausgabe des Nachrichtenblattes, der Merkblätter und Auskunftshefte 12. Innerer Dienst 13. Bücherei und Archiv 14. Registratur 15. Kanzlei. Die bis dato vom Reichswanderungsamt bearbeiteten Nachforschungs-, Nachlass- und Personenstandssachen wurden durch Verordnung vom 1. April 1924 der neu begründeten "Reichsstelle für Nachlässe" übertragen (vgl. Reichsgesetzblatt 1924 I, S. 402). Diese Reichsstelle war eine dem Auswärtigen Amt nachgeordnete Behörde mit zentralem Aufgabenbereich. Durch Verordnung vom 30. Dezember 1927 (vgl. Reichsgesetzblatt 1927 I, S. 4) wurde die Reichsnachlassstelle aufgelöst. Sie gab die von ihr bearbeiteten Sachgebiete an das Auswärtige Amt, an die deutschen Auslandsvertretungen und die zuständigen Länderbehörden ab. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen verlor während der NS-Zeit beträchtlich an Bedeutung. Die Grundsatzfragen des Auswanderungswesens wurden in stärkerem Maße beim Reichsministerium des Innern, beim Auswärtigen Amt und in der Folgezeit besonders bei Dienststellen der NSDAP und seit 1938/39 des "Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei", wie z.B. bei der "Volksdeutschen Mittelstelle" und der "Deutschen Umsiedlungs- und Treuhandgesellschaft mbH", konzentriert. Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen unterstand von 1924 bis 1936 der Abteilung II (Volksgesundheit, Wohlfahrtspflege, Deutschtum) und von 1936 bis 1943 der Abteilung VI (Deutschtum, Vermessung) des Reichsministeriums des Innern. Nach Auflösung der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern ging die "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" mit den bisher von der Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern bearbeiteten Sachgebieten "Flüchtlings- und Rückwandererfürsorge", "Wanderungswesen", "Auswanderungsschifffahrt" im Dezember 1943 im "Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle, Amt VI. Reichswanderungsstelle" auf (Vgl. BArch, R 4901/185). Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Deutsche Zentralarchiv Potsdam übernahm am 30. November 1951 Akten der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" im Umfang von rund 1.400 Leitzordnern aus dem Keller des Standesamtes I, Berlin C 2, Stralauer Straße 42/43. Nach Mitteilung der früheren Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR waren diese Akten im Gebäude des ehemaligen Reichsarchivs in Troppau gefunden und von der CSSR zu einem nicht bekannten Zeitpunkt nach Berlin abgegeben worden. Ermittlungen zufolge, die nach 1945 angestellt wurden, sollen die Akten der Reichsstelle für das Auswanderungswesen (zuletzt "Amt VI Reichswanderungsstelle" des Hauptamtes Volksdeutsche Mittelstelle) in den Jahren 1944/45 in das Posterholungsheim Templin sowie in das Reichsarchiv in Troppau ausgelagert worden sein. Bei den nach Templin ausgelagerten Akten handelte es sich u.a. um Länder- und Verwaltungsakten aus der Zeit von 1918 bis 1945, Deutschstämmigkeitsakten aus der Zeit von 1920 bis 1945, Akten aus der 1943 aufgelösten Abteilung VI des Reichsministeriums des Innern sowie um Personalakten der Personalregistratur. Diese Akten waren 1946 nicht mehr auffindbar gewesen. Von den nach Troppau ausgelagerten Akten - es soll sich um über 12.000 Leitzordner über 170.000 deutsche Zivilinternierte in aller Welt aus der Zeit des Ersten Weltkriegs gehandelt haben - gelangten die vorerwähnten 1.400 Leitzordner in das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam. Die Akten befanden sich in einem außerordentlich schlechten Erhaltungszustand, waren ungeordnet und unverzeichnet. Es handelte sich um sehr bruchstückhaft überlieferte Unterlagen über Einzelfälle aus der Tätigkeit der "Zentralauskunftsstelle für Auswanderer", der "Reichswanderstelle", des "Reichswanderungsamtes" und der "Reichsstelle für das Auswanderungswesen". Archivische Bewertung und Bearbeitung Auf Grund mangelnder Archivwürdigkeit wurden zu Anfang der 1960er Jahre rund 1.360 Akteneinheiten des Bestandes kassiert. 44 Akteneinheiten verblieben als Bestand 15.05 "Reichsstelle für das Auswanderungswesen" zur dauernden Aufbewahrung. Sie ermöglichen einen Einblick in Arbeitsgegenstand und -methode der Auswanderungsbehörden. Die erste Verzeichnung der Akten erfolgte 1960. Angesichts der vorliegenden fragmentarischen Überlieferung beschränkten sich die Ordnungsarbeiten auf eine Gliederung nach sachlichen Gesichtspunkten. Folgende Klassifikationsgruppen wurden gebildet: Gruppe I Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten Gruppe II Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen Gruppe III Organisation und Geschäftsbetrieb Die Ersterschließung von 1960/63 leistete Wolfgang Merker. Das von ihm erarbeitete Findbuch bildet die Grundlage für das vorliegende Findmittel. Bei der Überarbeitung im Jahre 2009 wurde ein bislang unverzeichnetes Fragment in den Bestand integriert (R 1505/45). Die Klassifikation des Bestands wurde beibehalten. Nachträglich wurden Serien und Bandfolgen gebildet. Die Verzeichnungsangaben sowie die behörden- und bestandsgeschichtliche Einleitung wurden redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakteristik: Die 1951 dem Deutschen Zentralarchiv in Potsdam übergebenen Akten enthielten im Wesentlichen Anfragen von Einzelpersonen, privatrechtlichen Vereinigungen und Behörden nach dem Verbleib von Auswanderern, von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten des Ersten Weltkrieges, Vorgänge über die Regelung von Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten, Schriftverkehr über Suchbogenaktionen und Nachrichtenübermittlungen mit Auslandsvertretungen, deutschen und ausländischen Behörden sowie Gesuche um Freilassung und Auslieferung von Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Vorgänge über Grundsatzfragen des Auswanderungswesens, die Organisation und den Aufgabenbereich der Auswanderungsbehörden fehlen. Die nach der archivfachlichen Bearbeitung verbliebenen 45 AE (1,3 lfm) des Bestandes sind drei Klassifikationsgruppen zugeordnet: Auskunftserteilung für Auswanderungsinteressenten 1902-1928 (18), Nachforschungen nach zivilinternierten deutschen Reichsangehörigen 1914-1923 (17), Geschäftsbetrieb und Personalakten 1920-1945 (10). ‧‧ Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 1505/...

          Sammlung von Maueranschlägen (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 · Sammlung · 1900-1945
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte des Bestandes: Die Bezeichnung "Maueranschläge" für die im vorliegenden Bestand verwahrten Plakate ist zeitgenössisch. Sie verweist auf die schlichte Anbringung: nicht wie Werbeplakate auf prunkvolle Litfaßsäulen, sondern an einfache Mauerwände wurden sie für jedermann sichtbar befestigt. Die Kriegssituation bedingt die schlichte Verwendung. Häufig wurden Maueranschläge in den besetzten Gebieten eingesetzt. Aber auch in der Heimat blieb ansonsten wenig Raum zur Anbringung solcher Plakate. Die dürftige Ausstattung dieser Plakate ist eine Konsequenz dieser Situation. Die Kriegssituation erlaubte nur einfaches, oft zeitungsdünnes Papier. Zu einer graphischen Gestaltung kam es in der Regel nicht, es überwiegt das Textplakat, auf dem allenfalls die Überschrift (häufig das Wort "Bekanntmachung") mit großen Lettern hervorgehoben wird. Manchmal ist das Papier mit einer Signalfarbe gefärbt, was vielleicht als Vorstufe einer graphischen Gestaltung gewertet werden kann. Eine aufwendigere Gestaltung bei politischen Plakaten kam während des Ersten Weltkrieges erst auf (Ursula Zeller. Die Frühzeit des politischen Bildplakats in Deutschland (1848-1918), Stuttgart 1987, besonders Kap. 7). Die im vorliegenden Bestand enthaltenen Werbeplakate zur Zeichnung von Kriegsanleihen bieten dafür reizvolle Beispiele. Solche graphisch gestalteten und ästhetisch "schönen" Plakate machen jedoch nur einen verschwindenden Anteil an der Sammlung von Maueranschlägen aus. Immerhin enthält sie Stücke von Künstlern wie Hanns Anker, Lucian Bernhard, Alexander U. Cay, Fritz Erler, Louis Oppenheim und Egon Tschirch. Die meisten der im vorliegenden Bestand verwahrten Stücke sind aber nicht solche Plakate, sondern reine Textplakate ohne eine graphische oder gar bildliche Gestaltung. Die Sammlung der Maueranschläge wurde im Heeresarchiv, Zweigstelle Stuttgart, in den 20er Jahren angelegt und über Jahrzehnte fortgeführt. Über die Motive, die Sammlungskonzeption und die praktische Sammeltätigkeit aus dieser Zeit ist kaum etwas überliefert. Ein allgemeines Interesse an Maueranschlägen läßt sich früh feststellen: teilweise wurden Maueranschläge schon während des Krieges verkleinert in Broschüren wiederabgedruckt (solche Hefte finden sich in der Druckschriftensammlung des HSTAS) und selbst im Frontgebiet verkauft (vgl. J 151 Nr. 1240). Aus dem vorliegenden Material kann geschlossen werden, daß die Mitarbeiter des Heeresarchivs im Prinzip jedes Stück in ihre Sammlung aufnahmen, dessen sie habhaft werden konnten. Im Vergleich zu den heutigen Sammlungskonzeptionen wurde eine weitgespannte Sammlung intendiert. Sie war keineswegs auf deutsche oder gar südwestdeutsche Maueranschläge eingeschränkt. Den hohen Anspruch konnten die vorhandenen Sammlungsquellen allerdings nicht immer genügen: häufig blieben Lücken, die nur mit wenigen Stücken oder auch gar nicht berücksichtigt werden konnten. Über die Sammlungsquellen läßt sich einiges sagen. Es ist davon auszugehen, dass einige Maueranschläge aus Akten entnommen wurden, was heute an Randlochungen des ehemals mehrfach gefalteten Stückes erkennbar wird. Andere Stücke enthalten auf der Rückseite oder am unteren Rand behördliche Vermerke über den Aushang. Vergleichsweise groß ist übrigens die Gruppe, die einen Stempel "Landsturm Infanterie Bataillon Calw" bzw. Leonberg trägt. Der Tatbestand, dass von den 1622 Maueranschlägen der Westfront ein Drittel (523 Stück) von der Etappenkommandantur Roubaix stammt, erklärt sich nur aus der Tatsache, dass dort ein württembergisches Regiment stationiert war, offenbar wie die beiden genannten Landsturm-Infanterie-Bataillone eine Quelle für die Sammlung des Heeresarchivs. Andere Etappenkommandanturen, für die eine solche Verbindung fehlte, sind entsprechend sporadisch berücksichtigt. Stempelungen zeigen, dass auch von verwandten Institutionen (im Tausch?) Stücke übernommen wurden: nämlich vom Königlich Württembergischen Armeemuseum und von der Deutschen Bücherei Leipzig. Aus der Flugschriftensamm lung des Heeresarchivs (jetzt Bestand J 150 des Hauptstaatsarchivs) ist eine größere Gruppe von Stücken herausgezogen und in die Sammlung der Maueranschläge integriert worden. Über einen gewissen Zeitraum überschnitten sich beide im Heeresarchiv geführten Sammlungsbestände. Außerdem - aber in geringerem Ausmaß - wurden aus der Sammlung von Luck und aus Nachlässen (Nachlass Hahn, in späterer Zeit auch Nachlass Haußmann) Maueranschläge entnommen und in die Sammlung eingefügt. Relativ jung dürften einige Zugänge aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg sein. Die Sammlung von Maueranschlägen wurde vor 1974 aus den Beständen des Heeresarchivs in die Sammlungsbestände des Hauptstaatsarchivs eingefügt. Sie erhielt die Signatur J 151. Die Hintergründe der Aufhebung der durchaus sinnvollen Beständeabgrenzung zwischen den Sammlungen des Militärarchivs und den J-Beständen des Hauptstaatsarchivs sind nicht mehr auszumachen. Noch vor dieser Verlagerung wurde die Sammlung der Maueranschläge durch den Studenten Markus Braun im Heeresarchiv 1954 geordnet und durch ein zwölfseitiges Findbuch provisorisch erschlossen. Auch danach erhielt die Sammlung weitere Zugänge, vor allem aus Nachlässen. Die umfassende Sammlungskonzeption scheiterte in der Praxis an den Beschränkungen der Sammlungsquellen. Nicht alle Bereiche konnten gleichmäßig intensiv dokumentiert werden. Zeitlich umfasst der Bestand Stücke von 1914 bis 1948, also auch noch die Nachkriegszeit des Zweiten Weltkrieges. Quantitativ liegt der Schwerpunkt eindeutig auf dem Ersten Weltkrieg (2582 Maueranschläge von insgesamt ca. 2700) und hier wieder auf Maueranschlägen von der Westfront (1622 gegenüber 599 von der Ostfront). Es sind hauptsächlich Maueranschläge der (deutschen) Besatzungsmacht, im geringen Umfang auch solche österreichischer Provenienz. Nur einige Maueranschläge liegen von den damaligen Gegnern (Frankreich und Rußland) vor. Eine weitere Gruppe bilden die in Deutschland (an der "Heimatfront") selbst verwendeten Stücke. Als Provenienzen (Herausgeber der Maueranschläge) sind sowohl zivile (Generalgouvernement Belgien, französische Bürgermeistereien) wie militärische Behörden (Armee-oberkommandos, Etappeninspektionen und - kommandanturen) vertreten, nicht selten (auf der Ebene der Etappenkommandanturen und der Bürgermeistereien) miteinander kombiniert. Inhaltlich handelt es sich vielfach um Verordnungen und Mitteilungen der Besatzung an die einheimische Bevölkerung. Die Maueranschläge dienen z. B. zur Bekanntgabe kriegswirtschaftlicher Maßnahmen wie Festsetzung von Höchstpreisen, Erfassung von militärisch verwertbaren Vorräten, zur Bekanntgabe der Bestrafung Einheimischer oder zur Einschärfung erwünschter Verhaltensweisen bei der Bevölkerung des besetzten Gebietes, wie Einhaltung der Sperrstunden, Verdunkelungsmaßnahmen oder Versammlungsverbot. Eine interessante Gruppe bilden die Maueranschläge mit "Informationen" über die Kriegslage, mit denen der Widerstand gebrochen oder zumindest entmutigt werden sollte. In der Heimat dienten Maueranschläge der Aufforderung zur Rekrutierung, zu Spendenaufrufen und zur Propaganda gegen die feindlichen Mächte, aber auch zur Stärkung des nationalen Selbstbewußstseins, zur Werbung für kulturelle Veranstaltungen und zur Bekanntgabe kriegswirtschaftlicher Maßnahmen. 2. Bearbeitung des Bestandes: Das Verdienst der Arbeit des Studenten Markus Braun von 1954 lag eher in der Ordnung des umfangreichen Bestandes als in seiner Erschließung. Braun beschränkte die Erschließung auf eine Gruppenerfassung, für die das Schema "Verordnungen und Mitteilungen: Etappenkommandantur XY, Jahr, Stückzahl" typisch ist. Gleichgeartete Maueranschläge wurden zu einer Gruppe vereint und diese Gruppe wurde in der angedeuteten Art möglichst allgemein beschrieben. Ein Eingehen auf die Inhalte der Einzelstücke, die Braun allerdings einzeln signierte, war wohl auch aus zeitlichen Gründen nicht intendiert. Bereits die Ergänzungen des Findbuchs durch spätere Nachträge tendieren demgegenüber zu einer Einzelerschließung, also zu einer Beschreibung jedes Einzelstückes. Eine derartig gründliche Erschließung ist schließlich Standard für die in den 70er Jahren begonnenen Plakatsammlungen im Hauptstaatsarchiv (J 153, J 154 und J 154/5), die im Gegensatz zu den Maueranschlägen noch keine historische Relevanz besitzen. Die Ordnung der Maueranschläge durch Braun konnte mit Ausnahme kleinerer Änderungen jedoch im wesentlichen beibehalten werden. Die Gliederung seines Findbuches ist demzufolge mit der des vorliegenden nahezu identisch. Auch läuft die alte Braun’sche Signatur mit dem vorliegenden Numerus currens (der den Ort der Lagerung bestimmt) im Prinzip parallel. Da Braun aber mit jeder neuen größeren Gruppe die Zählung wieder mit 1 begann, ist eine Konkordanz der Signaturen dem Findbuch beigefügt. Die Einzelerschließung war folglich Ziel der im Oktober 1989 begonnenen Neubearbeitung. Sie diente gleichzeitig dazu, die im Hauptstaatsarchiv ausgebildeten Anwärter in die Erschließung von Plakaten als Beispiel für die Arbeit an Sammlungsbeständen einzuführen. Anlässlich der Neubearbeitung wurde auch für eine bessere Verpackung gesorgt. Die Maueranschläge wurden in säurefreie DIN A 1 Umschläge umverpackt, auch um die für das sehr dünne Papier schädlichen Faltungen (vor allem solche über Kreuz) soweit möglich zu vermeiden. Kleinere Risse wurden ebenfalls geflickt. Der Neuverzeichnung lag die bereits Sommer 1989 in Zusammenarbeit mit der LAD entwickelte (EDV-)Maske MIDEPLAK und ein dazu entworfenes Erfassungsformular ("Data-sheet") zugrunde. Diese unter dem Programmpaket MIDOSA verwendbare Erfassungsmaske sollte nicht nur für Maueranschläge verwendbar sein, sondern zur EDV-Erfassung sämtlicher Plakatarten (Werbeplakate und politische Plakate) dienen können. Im Findbuch ist die Beschreibung der Maueranschläge nach folgendem Schema angeordnet: Die oben links ausgerückte Ordnungsnummer ist nur für die Reihenfolge der Beschreibung und Verweise aus dem Index maßgeblich. Für die Lagerung im Magazin und auch für die Bestellung der Stücke dient allein die Bestellnummer, die am Ende der Beschreibung der einzelnen Einheit herausgehoben zu finden ist. Der Titel des Plakats wird als Zitat behandelt und steht dementsprechend in Anführungszeichen. Wenn nötig, sind zur Identifizierung Ergänzungen hinzugefügt. Die meisten Titel lauten "Verordnung", "Bekanntmachung" und dergleichen, der Bearbeiter musste dann den Inhalt mit eigenen Worten weiter präzisieren. Mehrere Titel auf einem Maueranschlag sind durchaus denkbar. Der Titel wird in der Originalsprache wiedergegeben, nur bei slawischen Sprachen wird er gleich übersetzt oder sinngemäß umschrieben. Die Laufzeit gibt in der Regel das Druck- oder Veröffentlichungsdatum an. In der nächsten Zeile ist der Anlass für das Entstehen des Maueranschlages - soweit bekannt - angegeben, was bei den Maueranschlägen jedoch vergleichsweise selten der Fall ist. Es folgen die Angaben über Herausgeber, Grafik, Druck, Verantwortliche im Sinne des Presserechts etc. Die Formalangaben erfassen das Format des Plakats und die Anzahl der aufbewahrten Stücke. Die Beschreibung der bildlichen Darstellung erfolgt in einem eigenen Block. Da es sich beim vorliegenden Bestand hauptsächlich um Textplakate handelt, entfällt eine eigentliche Bil dbeschreibung in über 90 Prozent der Fälle. Bei reinen Textplakaten erfolgt hier ein Hinweis auf Besonderheiten in der Gestaltung (Mehrspaltigkeit, Hervorhebungen, Farbgebung) oder Hinweise auf die verwendeten Sprachen (im Extremfall bis zu sieben verschiedene). In der Entstehungszeit graphisch gestalteter politischer Plakate ist Derartiges bereits als Element einer graphischen Gestaltung zu werten. Vor der abschließenden Bestellsignatur sind die Provenienzen (hier im Sinne von Sammlungsquellen) und die Vorsignaturen angeben. Innerhalb derselben Rubrik sind die Maueranschläge meistens chronologisch angeordnet. Nicht oder nur auf das Jahr datierbare Stücke erscheinen dabei jeweils zum Schluß. Maßgeblich für die Datierung ist im Regelfall das Datum einer Verordnung. Bei Maueranschlägen mit Verordnungen unterschiedlichen Datums ist das letzte als das dem Veröffentlichungstermin nähere maßgeblich für die chronologische Einordnung. Bei Ortsbetreffen erfolgt die Reihung nach Alphabet. Dem Bestand entnommen wurde eine Mappe mit verschiedenen französischen Lebensmittelkarten aus dem Zweiten Weltkrieg, die in die inzwischen eröffnete einschlägige Sammlung J 524 eingegliedert wurde. Die Sammlung von Mauer-anschlägen enthält ohne Zählung der Dubletten rund 2 700 Stück. Die Neubearbeitung der Maueranschläge erstreckte sich von Herbst 1989 bis Sommer 1993. Sie erfolgte unter Anleitung des Unterzeichnenden im Rahmen der Einführungs- und Zwischenpraktika der Anwärter des 26., 27., 28. und 30. Ausbil-dungs-lehrganges. Die mitarbeitenden Anwärter waren: Hartmut Obst, Andrea Rösler, Petra Schad, Jutta Stockhammer und Martina Wagner vom 26., Bettina Heiß, Sybille Kraiss, Barbara Löslein, Jörg Martin, Armin Roether, Daniel Stihler, Martin Walter und Regina Witzmann vom 27., Andrea Binz, Armin Braun, Daniela Deckwart, Astrid Groh, Katja Hoffmann und Nicole Röck vom 28. und Michael Bing, Dorothea Kiwitt, Michael Konrad, Manuela Nordmeyer, Annelie Jägersküpper und Christian Schlafner vom 30. Ausbildungslehrgang. Neuenstein, im September 1996 Dr. Peter Schiffer Im Frühjahr 1998 wurden vom Stadtarchiv Heilbronn ca. 370 Maueranschläge aus der Zeit des Ersten Weltkrieges, die vermutlich in den 50er Jahren dorthin abgegeben worden waren, dem Hauptstaatsarchiv übereignet. Den größten Teil der Sammlung machen Maueranschläge der Etappen-kommandantur Roubaix, den geringeren Teil solche des Armeeoberkommandos der VI. Armee und der Etappeninspektionen 2, 4, 5 und 6 und sonstiger Herausgeber aus. Bis auf die im Nachtrag zum Bestand J 151 unter Ordnungsnummer 2717-2734 verwahrten Stücke handelt es sich fast ausschließlich um Dubletten bzw. sonstige Mehrfachexemplare von Maueranschlägen, die bereits im Bestand J 151 vorhanden sind. Im einzelnen haben folgende Ordnungsnummern Zuwachs durch diese Ablieferung erhalten: 5, 16, 770-773, 775, 778, 780, 783, 788, 794, 872, 874, 875, 877, 879, 881, 883, 885, 887-893, 895-897, 909, 911, 913, 978-1306 (ohne Ordnungsnummern 980-984, 987-990, 993-998, 1001, 1003, 1004, 1006, 1009-1012, 1014, 1022, 1025, 1030, 1031, 1033, 1035, 1036, 1040, 1047, 1050, 1051, 1053, 1057, 1058, 1062-1070, 1075, 1076, 1078-1080, 1092, 1110, 1112, 1114, 1120, 1127, 1130, 1131, 1136, 1138, 1141, 1145, 1155, 1164, 1165, 1167, 1171, 1173, 1174, 1178, 1180, 1183, 1190-1193, 1196, 1203, 1207, 1209, 1213, 1216, 1218-1220, 1222, 1236, 1238, 1240, 1244, 1249, 1250, 1255-1258, 1267, 1272, 1300), 1336, 1477, 1479, 1480, 1602, 2312. Mai 1998 Eberhard Merk Im Jahr 2002 wurden von Eberhard Merk die Titelaufnahmen und der Gesamtindex überarbeitet und korrigiert. Im Sommer 2003 wurde die nur als Word-Dokument vorliegende Datei der Verzeichnung der Maueranschläge von Wolf-Dieter Dorn in eine Access-Datenbank umgewandelt, aus der die Online-Version des Findbuchs generiert werden konnte. Das vervielfältigte Findbuch mit ausführlichem Index basiert weiterhin auf dem Word-Dokument. September 2003 Regina Keyler
          BArch, N 1138/40 · Akt(e) · 1917-1920
          Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

          Enthält u.a.: Auseinandersetzung um die Farm Otjituezu des verstorbenen Farmers Fr. Koppe, 1917; Resolution der Windhuker deutschen Bevölkerung über die Zukunft des Schutzgebietes Deutsch-Südwestafrika, März 1919; Regelung der Rückreise deutscher Beamter und Angestellter und ihrer Familien nach Deutschland und der zwangsweisen Rückreise von Beamten, Schutztruppenangehörigen und ZIvilpersonen, März 1919-Nov. 1919; "Südwest im Friedenstraktat": Ausführungen zur Übernahme Deutsch-Südwestafrikas durch die Südafrikanische Union, 29.7.1919; Wirtschaftliche und finanzielle Verhandlungen mit der Südafrikanischen Union, Jan. 1920; "Die Eingeborenen in Südwestafrika und die britische Verwaltung": Ausarbeitung, Verfasser nicht genannt, 1920 (?)

          Kastl, Ludwig
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 119 · Bestand · 1811, (1816), 1835-1974 und o. J.
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
          1. Biografien: Der Bestand GU 119 umfasst im Wesentlichen Unterlagen aus dem Nachlass der Wiltrud Prinzessin von Bayern verh. Herzogin von Urach. Daneben finden sich in dem Bestand auch Teilnachlässe bzw. Nachlasssplitter von Verwandten der Prinzessin Wiltrud v. a. aus dem Hause Bayern (Wittelsbach). Im Einzelnen handelt es sich dabei v. a. um Nachlassunterlagen der Eltern Prinzessin Wiltruds, Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin Modena), der Tante Wiltruds, Therese Prinzessin von Bayern, und der Großeltern Wiltruds, Luitpold Prinzregent und Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana). Im Folgenden wird auf die Biografien der im Bestand GU 119 vertretenen Persönlichkeiten, von denen Teilnachlässe vorhanden sind, kurz eingegangen. 1.1 Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) Wiltrud Marie Alix Prinzessin von Bayern wurde am 10. November 1884 in München als zehntes von dreizehn Kindern des Ludwig Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten und Königs Ludwig III. von Bayern, und der Marie Therese Prinzessin von Bayern geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena, der späteren Königin von Bayern, geboren. Über die Kindheit und Jugend der Prinzessin Wiltrud finden sich nur einzelne Unterlagen in dem vorliegenden Bestand (Unterrubrik 1.1.1), so dass über diese Zeit nur wenige Angaben gemacht werden können. Demnach wurde Prinzessin Wiltrud zusammen mit ihren Geschwistern von Hauslehrern unterrichtet. Um die Erziehung der Kinder kümmerte sich auch die Mutter Prinzessin Marie Therese, die bis zum Regierungsantritt des Prinzen Ludwig kaum repräsentative Aufgaben zu erfüllen hatte. Die Familie des Prinzen Ludwig lebte vor allem auf Schloss Leutstetten in der Nähe des Starnberger Sees. Zu Schloss Leutstetten gehörte ein großes Gut, das zum Privatvermögen des Prinzen Ludwig zählte und das dieser zu einem landwirtschaftlichen Mustergut ausbaute. Später bewohnte Prinz Ludwig mit seiner Familie auch das Palais Wittelsbach in München. Als Prinz Ludwig nach dem Ableben seines Vaters Prinzregent Luitpold im Jahre 1912 die Nachfolge als Prinzregent des Königreiches Bayern antrat, hatten seine Gattin Prinzessin Marie Therese und seine Tochter Prinzessin Wiltrud auch vermehrt Repräsentationsaufgaben zu übernehmen, worüber die im vorliegenden Bestand in der Rubrik 1.5 vorhandenen Materialien Auskunft geben. Während des Ersten Weltkrieges unterstützte Prinzessin Wiltrud ihre Mutter bei deren umfangreichen karitativen Tätigkeiten. Gemeinsam mit ihrer Mutter, ihren Schwestern und deren Hofdamen packte sie Geschenkpakete (sog. "Liebesgaben") für die an der Front befindlichen bayerischen Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere, in denen Schinken, Schokolade, Konserven und teilweise auch Wäsche eingepackt wurden (vgl. Unterrubriken 1.9.1 und 1.9.2). Auch Bekannte der königlichen Familie aus Sárvár (Ungarn), wo Königin Marie Therese ein großes Landgut besaß, und aus Sulden (Südtirol), wo die königliche Familie häufig Bergtouren unternahm, kamen in den Genuss dieser Geschenkpakete. Die Empfänger dieser begehrten "Liebesgaben" bedankten sich häufig bei Prinzessin Wiltrud mit Feldpostbriefen, teilweise umfangreichen Berichten vom Kriegsgeschehen und Aufnahmen von der Front und von den besetzten Gebieten. Diese z. T. recht anschaulichen Materialien haben sich in den Unterrubriken 1.9.2 und 1.9.3 des vorliegenden Bestandes erhalten. Außerdem besuchte Prinzessin Wiltrud mit ihrer Mutter Lazarette und Hospitäler und spendete den dort liegenden Soldaten und Offizieren der bayerischen Armee Trost. Schließlich arbeitete Prinzessin Wiltrud auch in der von ihrer Mutter in den Nibelungensälen der Münchner Residenz eingerichteten "Kriegsnähstube" zeitweise mit, in der 600 bis 800 Näherinnen und Strickerinnen tätig waren. Die "Kriegsnähstube" versorgte die ins Feld ziehenden bayerischen Truppen schnell und unbürokratisch mit Wäsche. Als im November 1918 der sozialdemokratische Politiker Kurt Eisner in München die Republik ausrief, verließ die königliche Familie München und zog sich zunächst nach Schloss Wildenwart zurück. Das Ende der Monarchie in Bayern stellte für Prinzessin Wiltrud und für die anderen Angehörigen des Hauses Bayern eine einschneidende Zäsur dar. Prinzessin Wiltrud verlor wie alle Vertreter der deutschen Fürstenhäuser ihre Privilegien. Bis zu Ihrer Heirat wohnte Prinzessin Wiltrud zunächst auf Schloss Wildenwart. Am 25. November 1924 heiratete Wiltrud Prinzessin von Bayern Wilhelm (II.) Herzog von Urach standesamtlich in München. Am folgenden Tag erfolgte die kirchliche Trauung, ebenfalls in München. Die Ehe blieb kinderlos. Nach der Heirat wohnte Herzogin Wiltrud abwechselnd auf Schloss Lichtenstein und im Palais Urach in Stuttgart. Als im Jahre 1928 ihr Gemahl starb, übernahm Herzogin Wiltrud auch die Sorge für die jüngsten Kinder des Wilhelm (II.) Herzog von Urach aus dessen Ehe mit Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern). In den 1930er Jahren zog Herzogin Wiltrud in das ehemalige königliche Jagdhaus nach Oberstdorf um, das ihr aus dem väterlichen Erbe zugefallen war und das sie eigens für diesen Zweck renovieren ließ. Zeitweise weilte Herzogin Wiltrud auch auf Schloss Lichtenstein und auf Schloss Wildenwart. Herzogin Wiltrud zeigte Interesse an Musik, bildender Kunst, Geschichte und Botanik, was an den im vorliegenden Bestand erhaltenen Drucksachen und Materialien zu erkennen ist. Darüber hinaus unternahm sie mehrere Reisen, u. a. eine längere Schiffsreise auf der "Monte Rosa" im Jahre 1935 nach Brasilien, Senegal und Marokko. In den Jahren 1901 bis 1903 bereiste sie mit ihrer Mutter und ihren jüngeren Schwestern den Balkan. Außerdem machte sie mit ihrer Mutter, ihren jüngeren Schwestern und Karl Stephan Erzherzog von Österreich in dieser Zeit eine Schiffsreise auf der Adria, über die sie auch ein Reisetagebuch anfertigte, das auszugsweise in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde. Ein Exemplar dieser Zeitschrift findet sich in Bü 719. Auch über einen Ausflug auf den Arlberg (Österreich) schrieb sie Artikel in Zeitschriften (Bü 719). Daneben reiste sie häufig, um ihre Stiefkinder, ihre Geschwister und deren Familien und die übrige Verwandtschaft zu besuchen, worüber nicht zuletzt die umfangreiche Korrespondenz, die sich im vorliegenden Bestand erhalten hat, Auskunft gibt. Neben den bereits erwähnten Reisebeschreibungen veröffentlichte Herzogin Wiltrud auch Gedichte in Zeitschriften und Kalendern unter ihrem Namen (Bü 842). Wie viele Angehörige des Hauses Bayern war Herzogin Wiltrud tiefreligiös und hatte eine streng katholische Erziehung bekommen. Die Herzogin hielt auch engen Kontakt zu katholischen Geistlichen und Nonnen, was sich an der Korrespondenz mit diesen ablesen lässt (v. a. Bü 249 und 250). Nicht zuletzt legen die Mitgliedschaften Herzogin Wiltruds in religiösen Vereinen, Bruderschaften und Kongregationen, die in Bü 731 dokumentiert sind, und die Vielzahl an religiösen Druckschriften und die Materialsammlung in den Unterrubriken 1.11.1 und 1.18.3 Zeugnis von der Religiosität der Herzogin ab. Wiltrud Prinzessin von Bayern starb am 28. März 1975 in Oberstdorf. Sie wurde auf dem Friedhof von Großengstingen bei Reutlingen begraben. 1.2 Therese Prinzessin von Bayern Therese Charlotte Marianne Auguste Prinzessin von Bayern wurde am 12. November 1850 als drittes von vier Kindern und einzige Tochter des Luitpold Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten von Bayern, und der Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) geboren. Gemeinsam mit ihren Brüdern Ludwig, der später als Prinzregent und König Ludwig III. Bayern regieren sollte, Leopold und Arnulf wurde sie von ihrer Mutter und nicht - wie in Fürstenhäusern damals üblich - von Hauslehrern unterrichtet. Schon früh zeigte sich bei Prinzessin Therese ein außerordentliches Sprachentalent. Als Erwachsene beherrschte sie zwölf Sprachen. Neben ihrem Sprachentalent entwickelte die Prinzessin bereits in jungen Jahren ein großes Interesse an den Naturwissenschaften und an der Geografie und Kultur fremder Länder. Da ihr als Frau ein Studium an der Universität verwehrt blieb, eignete sich Prinzessin Therese ihr umfangreiches naturwissenschaftliches Wissen im Selbststudium an. Die Prinzessin erwarb in den Fächern Geografie, Ethnologie, Botanik und Zoologie - vor allem in der Ornithologie (Vogelkunde) - ein beachtliches Fachwissen. Als junge Frau begann Prinzessin Therese ihre umfangreiche Reisetätigkeit. Zusammen mit ihrem Bruder Prinz Leopold und dessen Gemahlin Gisela Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich) bereiste sie Nordafrika, Spanien, Portugal und Frankreich. Prinzessin Therese reiste fast immer inkognito, häufig unter dem Namen einer "Gräfin Elpen", und mit kleinem Gefolge. Im Jahre 1898 unternahm sie eine mehrmonatige Forschungsreise nach Südamerika, von der sie eine reichhaltige Sammlung an zoologischem, botanischem und ethnologischem Material, darunter beispielsweise über 200 Fischarten, mitbrachte. Diese Sammlungen wurden später testamentarisch der Zoologischen Staatssammlung München und dem Münchner Völkerkundemuseum vermacht. Leider sind die Sammlungen im Zweiten Weltkrieg jedoch fast vollständig zerstört worden. Prinzessin Therese entdeckte auf ihren Reisen auch bisher unbekannte Tierarten, wie den Harnischwels in Kolumbien, einen Bockkäfer in Ecuador und eine Singzirpe auf Trinidad. Auf ihren Reisen nach Südamerika erforschte sie außerdem einige Indianerstämme im Amazonasgebiet, die bis dato in wissenschaftlichen Kreisen Europas noch unbekannt waren. Im Jahre 1893 bereiste Prinzessin Therese Nordamerika, wo sie sich besonders für die Indianer der Plains interessierte. Neben den ethnologischen und zoologischen Studien betrieb die Prinzessin auch botanische Studien auf ihren Reisen. Die dabei von ihr entdeckten Pflanzen fanden mit dem Namenszusatz "theresiae" Eingang in die botanische Fachliteratur. Über ihre zahlreichen Reisen veröffentlichte Prinzessin Therese wissenschaftliche Abhandlungen und Reiseberichte: Im Jahre 1880 erschien der Artikel "Ein Ausflug nach Tunis" über ihre Nordafrika-Reise. Die Erlebnisse ihrer Russland-Reise flossen in die Abhandlung "Reiseeindrücke und Skizzen aus Russland" ein, die 1895 publiziert wurde. Die Eindrücke der Reisen der Prinzessin Therese nach Mittel- und Südamerika wurden in den Publikationen "Über mexikanische Seen", "Meine Reise in den Brasilianischen Tropen", "Über Zweck und Ausgaben meiner 1898 nach Südamerika unternommenen Reise", "Schriften über eine Reise nach Südamerika", "Auf einer Reise in Westindien und Südamerika", "Einige Worte über die Kulturentwicklung im vorspanischen Peru" und "Reisestudien aus dem westlichen Südamerika", die in den Jahren 1895 bis 1908 erschienen, verarbeitet. Über die Pueblo-Indianer schrieb sie 1902 den Aufsatz "Einiges über die Pueblo-Indianer". Ihre ersten Aufsätze über ihre Reisen veröffentlichte Prinzessin Therese noch unter dem Pseudonym "Th von Bayern", um zu verhindern, dass ihr als Frau a priori von den männlichen Fachkreisen die Anerkennung verweigert wird. Außer in den genannten Veröffentlichungen dokumentierte Prinzessin Therese ihre Reisen auch mit Hilfe der damals neu erfundenen Rollfilm-Kamera. Von den Ehrungen, die Prinzessin Therese im Laufe ihres Lebens zuteil wurden, seien hier nur die wichtigsten genannt: Als erste Frau erhielt die Prinzessin am 9. Dezember 1897 den Ehrendoktortitel der Philosophischen Fakultät der Universität München "wegen ihrer durch vortreffliche Bücher bewiesenen ausgezeichneten Kenntnis der Naturwissenschaften" ("propter insignem rerum naturalium scientiam praeclaris libris comprobatam"). Im Jahre 1892 wurde Sie Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und der Geografischen Gesellschaft in München. 1897 wurde Prinzessin Therese korrespondierendes Mitglied der Geografischen Gesellschaft in Lissabon, 1898 Ehrenmitglied der Geografischen Gesellschaft in Wien. 1908 erhielt Prinzessin Therese das österreichisch-ungarische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst. Ein Jahr später wurde ihr der Titel eines "Officier de l’Instruction publique" durch das französische Unterrichtsministerium verliehen. Zur selben Zeit wurde Prinzessin Therese Ehrenmitglied der Société des Américanistes de Paris. Nach dem Ableben ihres Vaters Prinzregent Luitpold gab die Prinzessin die längeren Reisen auf und widmete sich dafür karitativen und sozialen Projekten und Einrichtungen, für die sie das Protektorat übernahm. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges richtete sie in ihrer "Villa Amsee" in Lindau ein Lazarett für Verwundete ein. Bilder dieses Lazaretts sind in Bü 986 und 1166 des vorliegenden Bestandes vorhanden. Prinzessin Therese, die Äbtissin des Damenstifts St. Anna in München war, blieb zeitlebens unverheiratet. Der einschlägigen Fachliteratur zufolge hat sich die Prinzessin in jungen Jahren in ihren Vetter Prinz Otto, den späteren Otto König von Bayern, verliebt, der jedoch an einer Geisteskrankheit litt und deswegen für eine Heirat nicht in Frage kam. Noch in späteren Jahren interessierte sich Prinzessin Therese für das gesundheitliche Befinden ihres Vetters König Otto, wie die in diesem Bestand erhaltene Korrespondenz mit Philipp Freiherr von Redwitz und Georg Freiherr von Stengel, den Hofmarschällen König Ottos, über das gesundheitliche Befinden des Königs beweist (Unterrubrik 2.1.1.2, Bü 1105, 1107 und 1149). Prinzessin Therese starb am 19. September 1925 in München. Sie wurde in der Theatinerkirche in München bestattet. An Prinzessin Therese erinnert in Bayern heute die im Jahre 1997 gegründete "Therese-von-Bayern-Stiftung" zur Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Die Stiftung fördert Habilitationen und wissenschaftliche Projekte von jungen Akademikerinnen und vergibt regelmäßig den "Therese-von-Bayern-Preis". Im Jahre 1997 wurde auch eine Fernseh-Dokumentation mit dem Titel "Prinzessin Therese von Bayern - Forscherin, Sammlerin, Weltreisende" über die Prinzessin erstellt. Außerdem wurde im selben Jahr von H. Bußmann und E. Neukum-Fichtner die Publikation ""Ich bleibe ein Wesen eigener Art" - Prinzessin Therese von Bayern. Wissenschaftlerin - Forschungsreisende - Mäzenin (1850-1925)" herausgegeben. 1.3 Ludwig III. König von Bayern Ludwig Prinz von Bayern, der spätere König Ludwig III., wurde am 7. Januar 1845 in München als Sohn des Luitpold Prinz von Bayern, des späteren Prinzregenten, und der Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) geboren. Prinz Ludwig wurde von Hauslehrern, u. a. von dem Geistlichen Karl Rinecker, erzogen. 1864 bis 1865 studierte der Prinz an der Universität München Philosophie, Geschichte, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Kunstgeschichte, ohne jedoch einen Abschluss in den einzelnen Fächern zu erlangen. Im Krieg 1866 diente Ludwig als Oberleutnant und Ordonnanzoffizier seines Vaters Prinz Luitpold. Als Sohn eines nachgeborenen Prinzen hatte Prinz Ludwig zunächst keine Aussicht auf die bayerische Königskrone, da diese an König Ludwig II. und König Otto, die Söhne von Ludwigs Onkel König Maximilian II. und somit Vettern des Prinzen Ludwig sind, überging. Stattdessen bestand aber eine Anwartschaft Ludwigs auf den griechischen Königsthron, weil Ludwigs Onkel Otto König von Griechenland keine Nachkommen hatte. Als aber im Jahre 1862 König Otto aufgrund einer Militärrevolte Griechenland verlassen musste, verlor Ludwig die Aussichten auf den griechischen Königsthron. Am 20. Februar 1868 heiratete Ludwig Prinz von Bayern Marie Therese Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena in Wien. Aus der Ehe gingen insgesamt dreizehn Kinder hervor, von denen zehn das Erwachsenenalter erreichten. Prinz Ludwig zeigte großes Interesse an der Landwirtschaft, an der Tiermedizin und an der Technik. Im Jahre 1868 wurde er Ehrenpräsident des Zentralkomitees des Landwirtschaftlichen Vereins in Bayern. Das von ihm im Jahre 1875 erworbene Gut Leutstetten am Starnberger See baute Ludwig zu einem landwirtschaftlichen Mustergut aus, was ihm in der Bevölkerung den Spitznamen "Millibauer" eintrug. Schließlich setzte sich Prinz Ludwig für den Ausbau des Rhein-Main-Donau-Kanals und für den bayerischen Kanalverein ein. Politisch betätigte sich Prinz Ludwig in der katholisch-konservativen Patriotenpartei, der späteren Zentrumspartei, für die er bei der Reichstagswahl 1871 erfolglos kandidierte. Außerdem war der Prinz Mitglied des Reichsrats, wo er sich für die bayerischen Belange einsetzte und die Interessen der Einzelstaaten gegenüber dem Reich betonte. Im Reichsrat sprach sich Prinz Ludwig auch für die direkte relative Mehrheitswahl aus, was ihm von Seiten August Bebels großes Lob verschaffte. Bebel meinte, würde in Deutschland der Kaiser vom Volk aus einem der regierenden Fürstenhäuser gewählt werden, dann hätte Prinz Ludwig beste Aussichten Deutscher Kaiser zu werden. Außerdem nahm Ludwig in den Jahren nach 1900 häufig Repräsentationspflichten für seinen Vater Prinzregent Luitpold wahr. Als im Jahre 1912 Prinzregent Luitpold starb, trat Prinz Ludwig im Dezember die Nachfolge als Prinzregent von Bayern an. Gleich zu Beginn der Regentschaft des Prinzen Ludwig kam es in Bayern zu Diskussionen in Bezug auf die Königsfrage. Die Zentrumspartei und der bayerische Ministerpräsident Georg von Hertling sprachen sich für die Umwandlung der Regentschaft in ein Königtum und damit für die Absetzung des wegen Geisteskrankheit unmündigen Königs Otto aus. Nach harten politischen Auseinandersetzungen und einer Verfassungsänderung wurde schließlich Otto König von Bayern für abgesetzt erklärt, und Prinzregent Ludwig konnte am 5. November 1913 als König Ludwig III. den bayerischen Königsthron besteigen. Während des Ersten Weltkriegs war Ludwig III. Oberbefehlshaber der bayerischen Truppen und ab 1915 auch preußischer Generalfeldmarschall, wobei die letztgenannte Funktion ausschließlich auf repräsentative Aufgaben beschränkt war. Zu Beginn des Krieges erhoffte sich Ludwig, die bayerische Pfalz um Teile des Elsass erweitern zu können. Der Kriegsverlauf machte jedoch dieses Vorhaben zunichte. Am 2. November 1918 verkündete Ludwig die Einsetzung eines parlamentarischen Regierungssystems in Bayern. Eine neue Staatsregierung mit Beteiligung der Mehrheits-Sozialdemokraten (MSPD) konnte Ludwig allerdings nicht mehr installieren, da er bereits am 7. November 1918 von dem sozialdemokratischen Politiker Kurt Eisner für abgesetzt erklärt wurde. In der Nacht vom 7. auf den 8. November 1918 floh Ludwig mit seiner schwerkranken Gemahlin und seiner Familie zunächst nach Schloss Wildenwart, da in München seine Sicherheit nicht mehr garantiert werden konnte. Von Schloss Wildenwart begab er sich nach Schloss Anif bei Salzburg, wo er am 13. November in einer Erklärung die Beamten, Offiziere und Soldaten in Bayern von dem Treueeid entband. König Ludwig III. weigerte sich weiterhin, formell abzudanken und auf seine Thronansprüche zu verzichten. Ludwig lebte nach der Einführung der Republik in Bayern zeitweise in Österreich, in Liechtenstein, in der Schweiz und auf Schloss Wildenwart. Auch in Sárvár (Ungarn) hielt sich der König auf, wo er am 18. Oktober 1921 verstarb. Ludwig III. fand zusammen mit seiner Gemahlin Marie Therese Königin von Bayern, die bereits am 3. Februar 1919 verstorben war, im Liebfrauendom zu München seine letzte Ruhestätte. Die Trauerrede bei den Beisetzungsfeierlichkeiten am 5. November 1921 hielt der Erzbischof von München-Freising Kardinal Michael von Faulhaber. Eine gedruckte Fassung der Rede findet sich in Bü 839 des vorliegenden Bestandes; Abbildungen von der Beisetzung sind in Bü 934 und 1170 vorhanden. Ludwigs Herz wurde, der Tradition im bayerischen Königshaus entsprechend, in der Gnadenkapelle zu Altötting beigesetzt (vgl. die Abbildungen in Bü 1087). 1.4 Marie Therese Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena) Marie (Maria) Therese Henriette Dorothea Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena wurde am 2. Juli 1849 in Brünn als einziges Kind des Ferdinand Erzherzog von Österreich-Este Prinz von Modena und der Elisabeth Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena (geb. Erzherzogin von Österreich) geboren. Bereits wenige Monate nach der Geburt Marie Thereses starb ihr Vater am 15. Dezember 1849 in Brünn an Typhus. Marie Thereses Mutter heiratete 1854 Karl Ferdinand Erzherzog von Österreich. Aus dieser Ehe gingen sechs Kinder hervor, von denen vier das Erwachsenenalter erreichten. Im Einzelnen sind dies: Friedrich Erzherzog von Österreich Herzog von Teschen (1856-1936), Karl Stephan Erzherzog von Österreich (1860-1933), kaiserlicher und königlicher Admiral, Eugen Erzherzog von Österreich (1863-1954), Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und kaiserlicher und königlicher Generalfeldmarschall, und die Tochter Maria Christina Erzherzogin von Österreich (1858-1929). Letztere heiratete im Jahre 1879 Alfonso XII. König von Spanien und übernahm nach dem frühen Tod ihres Gemahls in den Jahren 1885 bis 1902 die Regentschaft für ihren noch minderjährigen Sohn Alfonso XIII. König von Spanien. Erzherzogin Marie Therese entstammte dem Haus Österreich-Este, einer Linie des Hauses Österreich, die bis zu deren Einverleibung in das Königreich Italien im Jahre 1859 über die oberitalienischen Herzogtümer Modena und Guastalla herrschte. Marie Therese hatte väterlicherseits über die Häuser Savoyen und Orléans die Thronansprüche der Stuarts auf den englischen Thron geerbt, weshalb sie für die Stuart-Anhänger und Legitimisten als Mary III. die rechtmäßige Königin von Schottland und Mary IV. die legitime Königin von England, Frankreich und Irland war. Natürlich wurden die Thronansprüche Marie Thereses auf die englische, französische, schottische und irische Königswürde von dieser niemals eingefordert. Erzherzogin Marie Therese wurde streng katholisch erzogen und erhielt Unterricht bei Hauslehrern. Bei den Beisetzungsfeierlichkeiten für die jung verstorbene Mathilde Erzherzogin von Österreich im Jahre 1867 lernte sie Ludwig Prinz von Bayern kennen, in den sie sich sofort verliebte. Der Erzherzogin gelang es ihren Wunsch, Prinz Ludwig zu ehelichen, gegen den Widerstand ihrer Familie und v. a. ihres Onkels Franz V. Herzog von Modena Erzherzog von Österreich-Este durchzusetzen. Dieser wollte Marie Therese ursprünglich mit Ferdinand (IV.) Titular-Großherzog von Toskana Erzherzog von Österreich-Toskana, welcher der Sohn des 1859 ins Exil gegangenen Großherzogs Leopold II. von Toskana war und in Österreich und Böhmen im Exil lebte, verheiraten. Die Hochzeit von Erzherzogin Marie Therese und Ludwig Prinz von Bayern fand am 20. Februar 1868 in Wien statt. Aus der Ehe gingen insgesamt dreizehn Kinder hervor, von denen zehn das Erwachsenenalter erreichten. Prinzessin Marie Therese kümmerte sich um die Erziehung ihrer Kinder. Da sie in den ersten Jahren ihrer Ehe kaum Repräsentationspflichten zu erfüllen hatte, blieb ihr dafür genügend Zeit. Prinzessin Marie Therese widmete sich sozial-karitativen Aufgaben. Seit 1889 leitete sie das Bayerische Rote Kreuz. In dieser Funktion besuchte sie auch Henri Dunant, den Gründer des Roten Kreuzes (vgl. Bü 584). Während des Ersten Weltkrieges richtete sie - wie bereits erwähnt - in den Nibelungensälen der Münchner Residenz eine sog. "Kriegsnähstube" ein, welche die an der Front befindlichen Soldaten schnell und unbürokratisch mit Wäsche versorgte. Königin Marie Therese hatte großes Interesse an den Naturwissenschaften. Sie legte in Leutstetten ein sog. Alpinum an, in dem sie die alpine Flora beinahe vollständig zusammenstellte. Außerdem war Prinzessin Marie Therese eine begeisterte Hobby-Künstlerin. Marie Therese Königin von Bayern starb am 3. Februar 1919 auf Schloss Wildenwart. Sie wurde zunächst in der Schlosskapelle auf Schloss Wildenwart bestattet. Nach dem Ableben ihres Gemahls wurden ihre sterblichen Überreste zusammen mit denen ihres Gemahls am 5. November 1921 im Liebfrauendom zu München beigesetzt. 1.5 Luitpold Prinzregent von Bayern Luitpold Prinz von Bayern, der spätere Prinzregent von Bayern, wurde am 12. März 1821 in Würzburg als Sohn des Ludwig Prinz von Bayern, des späteren König Ludwigs I. von Bayern, und der Therese Prinzessin von Bayern (geb. Prinzessin von Sachsen-Hildburghausen), der späteren Königin von Bayern, geboren. Prinz Luitpold wurde von namhaften Persönlichkeiten und Hauslehrern unterrichtet. Zu nennen sind insbesondere der Theologe Georg von Oettl, der Schüler Johann Michael Sailers war und später Bischof von Eichstätt wurde, der Maler Domenico Quaglio, der Naturphilosoph Gotthilf Heinrich von Schubert, der Philosoph George Philipps und der Nationalökonom Friedrich Benedikt von Hermann. Als nachgeborener Prinz bestanden für Prinz Luitpold zunächst keine Aussichten auf den Königsthron. Der Prinz absolvierte ab 1835 eine militärische Laufbahn. Bereits 1848 wurde er zum Generalleutnant befördert. Im Jahre 1856 wurde er zum Kommandeur der 1. Division ernannt. Ab 1861 war Luitpold Feldzeugmeister bei der Armee-Inspektion. Am Krieg 1866 nahm er als Kommandeur der 3. Division teil. In den Jahren nach 1866 wurde ihm die Reorganisation des bayerischen Militärs nach dem Vorbild Preußens übertragen. Im Krieg 1870/71 war der Prinz als Vertreter Bayerns an das Große Hauptquartier abkommandiert. Im Jahre 1876 wurde Prinz Luitpold zum Generalfeldzeugmeister im Range eines Generalfeldmarschalls ernannt. Politisch war Luitpold in den Jahren vor 1866 auf Seiten der Großdeutschen und für eine Annäherung an Österreich. Am 10. Juni 1886 übernahm Prinz Luitpold zunächst die Regentschaft für seinen Neffen Ludwig II. König von Bayern, der für geisteskrank und regierungsunfähig erklärt worden war. Nach dem Tode König Ludwigs übernahm Luitpold die Regentschaft für seinen geisteskranken Neffen Otto König von Bayern, den Bruder König Ludwigs II. Obwohl die Bevölkerung Luitpold gegenüber anfangs reserviert gegenüberstand, gewann der Prinzregent bald die Zuneigung großer Teile des bayerischen Volkes. Prinzregent Luitpold regierte streng konstitutionell. Die Regierungszeit Luitpolds ist von den Zeitgenossen retrospektiv als "Prinzregentenzeit" verklärt worden, die von wirtschaftlichem Aufschwung, einer Verbesserung der Lebenssituation und vor allem einer kulturellen Blüte gekennzeichnet war. Gerade letztere ist untrennbar mit der Prinzregentenzeit verbunden. Unter Luitpolds Regentschaft entwickelte sich München zu einem kulturellen Zentrum in Deutschland. "München leuchtete", schrieb Thomas Mann in seiner Novelle "Gladius Dei". Luitpold Prinzregent von Bayern starb am 12. Dezember 1912 in München. Er wurde in der Theatinerkirche zu München beigesetzt. 1.6 Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) Auguste Ferdinande Erzherzogin von Österreich-Toskana wurde am 1. April 1825 in Florenz als Tochter des Leopold II. Großherzog von Toskana und der Maria Anna Großherzogin von Toskana (geb. Prinzessin von Sachsen) geboren. Sie heiratete am 15. April 1844 in Florenz Luitpold Prinz von Bayern. Aus der Ehe gingen die Söhne Ludwig, der spätere König Ludwig III., Leopold, der spätere Generalfeldmarschall, und Arnulf, der spätere Generaloberst, und die Forschungsreisende Prinzessin Therese hervor. Die tiefreligiöse Prinzessin Auguste Ferdinande kümmerte sich zusammen mit den Hauslehrern um die streng katholische Erziehung ihrer Kinder. Die Prinzessin Auguste Ferdinande zeigte großes Interesse an den Künsten - sie besaß ein zeichnerisches Talent - und an der Geschichte. Prinzessin Auguste Ferdinande starb am 26. April 1864 in München. Sie wurde in der Theatinerkirche zu München beigesetzt. 2. Zu Inhalt, Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand GU 119 umfasst - wie eingangs bereits erwähnt - mehrere Teilnachlässe von Angehörigen des Hauses Bayern. Der mit Abstand größte und umfangreichste Teilnachlass ist der der Wiltrud Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Bayern (Rubrik 1). Im Folgenden wird zunächst auf den Inhalt des Nachlasses der Herzogin Wiltrud näher eingegangen. 2.1 Nachlass Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) Den umfangreichsten Teil innerhalb des Nachlasses der Herzogin Wiltrud im Bestand GU 119 bilden neben den Aufnahmen die Korrespondenzen der Herzogin Wiltrud (Rubrik 1.2). Innerhalb der Korrespondenzen stellen die Briefe von Angehörigen der Verwandtschaft Wiltruds und der ihres Mannes eine wichtige und große Gruppe dar. Am Beginn der Rubrik 1.2 stehen die Briefe von Mitgliedern des Hauses Bayern (Wittelsbach) an Prinzessin Wiltrud (Unterrubrik 1.2.1). Allen voran sind hier die Briefe von ihren Eltern Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern zu nennen (Unterrubrik 1.2.1.1.1). Weiter müssen hier die Korrespondenzen mit den Geschwistern Wiltruds und deren Familien erwähnt werden: im Einzelnen sind dies Briefe von Rupprecht Kronprinz von Bayern, von den Prinzen Karl, Franz und Wolfgang von Bayern und von den Prinzessinnen Adelgunde (verh. Fürstin von Hohenzollern), Maria (verh. Herzogin von Kalabrien Prinzessin von Bourbon-Sizilien), Mathilde (verh. Prinzessin von Sachsen-Coburg und Gotha), Hildegard, Helmtrud und Gundelinde (verh. Gräfin von Preysing-Lichtenegg-Moos) von Bayern (Unterrubrik 1.2.1.1.2). Auch Briefe der Gattinnen und Gatten sowie der Kinder der Geschwister finden sich in der Unterrubrik 1.2.1.1.2. Daneben sind auch Briefe der übrigen Vertreter der königlichen Linie (Unterrubrik 1.2.1.1.3) und der herzoglichen Linie des Hauses Bayern (Unterrubrik 1.2.1.2) sowie des mit dem Haus Bayern verwandten Hauses Leuchtenberg (Unterrubrik 1.2.1.3) im Nachlass der Prinzessin Wiltrud zu erwarten. Schließlich gehören in die Unterrubrik 1.2.1 auch die Briefe der Angehörigen des bayerischen Hofstaates (Unterrubrik 1.2.1.4) und der Bediensteten der königlichen Familie in Bayern und in Sárvár (Ungarn) (Unterrubrik 1.2.1.5). Unter den Briefen von Mitgliedern des Hofstaates sind v. a. die Briefe der Bertha Freiin von Wulffen, die Erzieherin und später Hofdame der Prinzessin Wiltrud war, hervorzuheben (Bü 440-447). Zur näheren Verwandtschaft der Prinzessin Wiltrud gehören auch die Mitglieder des Hauses Österreich (Habsburg), mit denen v. a. über Wiltruds Mutter Marie Therese Königin von Bayern, die eine geborene Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena war, und über Wiltruds Großmutter Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern, die eine geborene Erzherzogin von Österreich-Toskana war, enge verwandtschaftliche Beziehungen bestanden. Nicht zuletzt war das Haus Bayern mit dem Haus Österreich im 19. Jahrhundert auch über die Hochzeit der Elisabeth Herzogin in Bayern mit Kaiser Franz Joseph von Österreich und die eheliche Verbindung von deren Tochter Gisela Erzherzogin von Österreich mit Leopold Prinz von Bayern sowie über die Heirat der Adelgunde Prinzessin von Bayern mit Franz V. Herzog von Modena Erzherzog von Österreich-Este verwandtschaftlich verbunden. Die Briefe von Vertretern des Hauses Österreich finden sich in der Unterrubrik 1.2.2 des vorliegenden Bestandes. Darunter sind Briefe von Angehörigen der Linien Österreich-Ungarn (Unterrubriken 1.2.2.1 und 1.2.2.2), Österreich-Este (Herzogliche Familie von Modena) (Unterrubrik 1.2.2.3) und Österreich-Toskana (Unterrubrik 1.2.2.4) sowie der Mitglieder des Hofstaates des Hauses Österreich (Unterrubrik 1.2.2.5) zusammengefasst. Neben zwei Schreiben der Zita Kaiserin von Österreich Königin von Ungarn (geb. Prinzessin von Bourbon-Parma) (Bü 368) sind die Briefe des Hoch- und Deutschmeisters Eugen Erzherzog von Österreich (Bü 180), des k. u. k. und polnischen Obersts Karl Albrecht Erzherzog von Österreich (Bü 400), des k. u. k. Feldmarschalls Friedrich Erzherzog von Österreich (Bü 390) und der Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 346 und 347) erwähnenswert. Die Korrespondenz der Herzogin mit der Verwandtschaft ihres Gatten Wilhelm (II.) Herzog von Urach findet sich vor allem in Unterrubrik 1.2.3. Neben Briefen ihres Schwagers Karl Fürst von Urach (Unterrubrik 1.2.3.1) sind Briefe der Kinder Herzog Wilhelms (II.) aus der Ehe mit Amalie Herzogin von Urach (geb. Herzogin in Bayern) (Unterrubrik 1.2.3.2) im Nachlass der Prinzessin Wiltrud zu erwarten. Auch die Briefe der Ehegatten und Ehegattinnen der Kinder sowie der Enkel Herzog Wilhelms (II.) sind in der Unterrubrik 1.2.3.2 enthalten. Dagegen finden sich keine Briefe des Gatten Wilhelm (II.) Herzog von Urach an seine Gemahlin Wiltrud im vorliegenden Bestand. Einen umfangreichen Briefwechsel führte Herzogin Wiltrud auch mit den mit dem Haus Urach verwandten Familien Altieri, Enzenberg, Thun-Hohenstein, Vetter von der Lilie, Forni und Bayer von Ehrenberg (Unterrubrik 1.2.3.3). Die verwandtschaftlichen Beziehungen mit diesen Familien kamen über die Eheschließungen der Auguste Eugenie Gräfin von Württemberg (verw. Gräfin von Enzenberg, verh. Gräfin von Thun-Hohenstein) und Mathilde Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg (verh. Principessa Altieri), die Halbschwestern Herzog Wilhelms (II.) waren, sowie über die Heirat der Marie Gräfin von Württemberg, die eine Tochter von Wilhelm Herzog von Württemberg und Wilhelmine Prinzessin von Württemberg (geb. Freiin von Tunderfeld-Rhodis) war, mit dem Grafen von Taubenheim zustande. In der Unterrubrik 1.2.3.4 sind Briefe von Bediensteten des Hauses Urach vorhanden. Zu der Verwandtschaft Herzog Wilhelms (II.) gehören auch die Vertreter des Hauses Württemberg (Unterrubrik 1.2.4), darunter u. a. Charlotte Königin von Württemberg (geb. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe) (Unterrubrik 1.2.4.1), Albrecht Herzog von Württemberg und Philipp Albrecht Herzog von Württemberg (Unterrubrik 1.2.4.2), Louis II. Fürst von Monaco (Unterrubrik 1.2.5) und Elisabeth Prinzessin von und zu Liechtenstein (geb. Fürstin von Urach) und ihr Gatte Karl Prinz von und zu Liechtenstein (Unterrubrik 1.2.6), von denen jeweils Briefe vorliegen. Außer mit den Angehörigen der bereits erwähnten Fürstenhäuser korrespondierte Prinzessin Wiltrud auch mit den Mitgliedern der übrigen Fürstenhäuser in Deutschland und in Europa (Unterrubriken 1.2.7 und 1.2.8). Zu nennen sind hier vor allem Elisabeth Königin der Belgier (geb. Herzogin in Bayern) (Bü 122), die Großherzoginnen Maria Anna (geb. Infantin von Portugal) und Charlotte von Luxemburg (Bü 247 und 124), Maria Christina Königin von Spanien (geb. Erzherzogin von Österreich) (Bü 243) und Alfonso XIII. König von Spanien (Bü 504). Unter den Vertretern der deutschen regierenden bzw. ehemals regierenden Fürstenhäuser sind hier Friedrich II. Großherzog von Baden (Bü 359), Max Prinz von Sachsen (Bü 366), Professor der katholischen Liturgie und der Sprachen des christlichen Ostens in Fribourg/Üechtland, und Hermine Prinzessin von Preußen (verwitwete Prinzessin von Schönaich-Carolath geb. Prinzessin Reuß) (Bü 106), die zweite Gemahlin Kaiser Wilhelms II., hervorzuheben. Von Kaiser Wilhelm II., den Herzogin Wiltrud in Haus Doorn/Niederlande besuchte, liegt ein Telegramm vor (Bü 319). Auf die Korrespondenz mit den Mitgliedern der Fürstenhäuser folgen die Briefe von Angehörigen der standesherrlichen und gräflichen (Unterrubrik 1.2.9.1), freiherrlichen (Unterrubrik 1.2.9.2) und adeligen Häuser (Unterrubrik 1.2.9.3) in Deutschland und in Österreich. Briefe von Adeligen finden sich auch in den Korrespondenzserien "adelige Bekannte aus Bayern" (Unterrubrik 1.2.9.4) und "adelige und bürgerliche Bekannte aus Württemberg" (Unterrubrik 1.2.11). Die in den beiden Korrespondenzserien vorhandenen Briefe von Adeligen wurden explizit in der jeweiligen Serie belassen und nicht in die Unterrubriken 1.2.9.1 bis 1.2.9.3 eingeordnet, um die von Herzogin Wiltrud vorgenommene Formierung beizubehalten. Unter den Briefen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Unterrubrik 1.2.13) sind besonders in Bü 250 die Briefe der Geistlichen Michael von Faulhaber, Erzbischof von München-Freising, Giovanni Battista Montini, päpstlicher Unterstaatssekretär und später Papst Paul VI., Carl Joseph Leiprecht, Bischof von Rottenburg, Sigismund Felix Freiherr von Ow-Felldorf, Bischof von Passau, und Prälat Konrad Kümmel (Bü 27), Herausgeber des "Katholischen Sonntagsblattes", hervorzuheben. Korrespondenz von Johann Baptista Sproll, Bischof von Rottenburg, findet sich in Bü 38. Bei den Briefen von Schriftstellern sind vor allem die Briefe der Schriftstellerinnen Emmy Giehrl (geb. Aschenbrenner, Pseudonym "Tante Emmy") (Bü 246) und Gertrud Freiin von Le Fort (Bü 68) erwähnenswert. Mit Letzterer pflegte Herzogin Wiltrud auch persönlichen Umgang, da Gertrud Freiin von Le Fort seit 1939 ebenfalls in Oberstdorf lebte. Bei fast allen im vorliegenden Bestand vorhandenen Korrespondenzen handelt es sich um sog. unilaterale Korrespondenzen, das bedeutet, dass lediglich die eingehenden Schreiben der Korrespondenzpartner im Bestand GU 119 zu erwarten sind. Nur vereinzelt finden sich bei diesen Briefpartnern auch Briefkonzepte oder -entwürfe der Herzogin Wiltrud, darunter auch solche von später nicht abgesandten Briefen. Die Gegenüberlieferung, also die Schreiben der Herzogin Wiltrud an die betreffenden Personen, ist dagegen überwiegend in den Nachlässen der Korrespondenzpartner zu suchen. Lediglich einige der Briefe der Prinzessin Wiltrud an ihre Eltern Ludwig III. König und Marie Therese Königin von Bayern sowie an ihre Tante Therese Prinzessin von Bayern werden im Bestand GU 119 in den Teilnachlässen von König Ludwig III. (Rubrik 3), Königin Marie Therese (Rubrik 4) und Prinzessin Therese (Rubrik 2) (Bü 1098, 1099, 1101-1103 und 1112) verwahrt. Die Briefe der Eltern und der Tante Prinzessin Therese an Prinzessin Wiltrud sind dagegen in den Unterrubriken 1.2.1.1.1 und 1.2.1.1.2 im Nachlass der Prinzessin Wiltrud aufgeführt (Bü 344, 345, 350 und 352-354). Betrachtet man die Laufzeit der im vorliegenden Bestand vorhandenen Korrespondenzen Wiltruds, so fällt auf, dass aus der Zeit nach 1960 bis auf wenige Ausnahmen kaum Briefe an Wiltrud enthalten sind. Über die Gründe hierfür und den Verbleib der Korrespondenz aus dieser Zeit können keine Aussagen getroffen werden. Einen interessanten Einblick in die Denkweise des deutschen Adels in der zweiten Hälfte des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts vermitteln die im Bestand GU 119 verwahrten umfangreichen Korrespondenzen der Herzogin Wiltrud (Rubrik 1.2) sowie die nach Umfang wesentlich geringeren Korrespondenzen der Therese Prinzessin von Bayern (Rubrik 2.1), des Ludwig III. König von Bayern (Rubrik 3.1), der Marie Therese Königin von Bayern (Rubrik 4.1) und des Luitpold Prinzregent von Bayern (Rubrik 5.2). Darüber hinaus sind die Korrespondenzen für prosopographische und biografische Forschungen v. a. über den Adel in Deutschland und in Österreich sowie für die Geschichte einzelner deutscher Fürsten- und Adelshäuser von Belang. Neben den umfangreichen Korrespondenzen finden sich auch Materialsammlungen und Unterlagen, die zum Teil Ansätze von Sachakten haben, im vorliegenden Bestand. Das Interesse der Herzogin Wiltrud an der Genealogie des Hauses Grimaldi, der Fürstenfamilie von Monaco, schlägt sich in umfangreichen Materialien zur Geschichte des Hauses Monaco und in der in diesem Zusammenhang geführten Korrespondenz der Herzogin mit Louis II. Fürst von Monaco und den Mitgliedern der Häuser Chabrillan bzw. Lévis-Mirepoix nieder (Bü 520 und 1244). Unterlagen zum Hofleben, zur Hofgesellschaft und zum Protokoll v. a. am bayerischen Königshof, die einen Einblick in den Hof und in die Repräsentationsverpflichtungen des Prinzregenten und späteren Königs Ludwigs III. von Bayern und seiner Familie geben, finden sich in Rubrik 1.5. Dazu gehören insbesondere die Materialien über die offiziellen Besuche Ludwigs in bayerischen Städten und über Staatsbesuche u. a. Kaiser Wilhelms II. in Bayern. Einzelne Dokumente befassen sich auch mit dem württembergischen Königshof und dem Haus Urach. Hier sind etwa die Erinnerungen der Emilie von Sonntag an Florestine Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Monaco) (Bü 144) und an Wilhelm (I.) Herzog von Urach (Bü 356) zu nennen. Dokumente zu Hochzeiten, Geburtstagen, Beerdigungen und anderen Familienfeiern und familiären Ereignissen in den Häusern Bayern und Urach sowie in anderen Fürstenhäusern sind in Rubrik 1.7 vereinigt. Wie bereits erwähnt, bilden die Abbildungen, Aufnahmen und Fotos die neben der Korrespondenz umfangreichste Rubrik (1.16) des Bestandes GU 119. Die größte Unterrubrik stellen dabei die Abbildungen von Personen und Gruppenaufnahmen dar (Unterrubrik 1.16.1). In dieser Unterrubrik sind Bilder von Prinzessin Wiltrud, von ihren Eltern, von ihren Geschwistern und von den übrigen Angehörigen des Hauses Bayern (Unterrubrik 1.16.1.1) sowie von Angehörigen der Häuser Österreich (Unterrubrik 1.16.1.2), Hohenberg (Unterrubrik 1.16.1.2.2), Urach und Württemberg (Unterrubrik 1.16.1.3) vereint. Außerdem finden sich Abbildungen von Vertretern der regierenden bzw. ehemals regierenden Fürstenhäuser in Europa (Unterrubrik 1.16.1.6) und in Deutschland (Unterrubrik 1.16.1.7), von den übrigen Adeligen in Deutschland, in Österreich und im übrigen Europa (Unterrubriken 1.16.1.8 und 1.16.1.9) und von Bürgerlichen (Unterrubrik 1.16.1.10) sowie von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Unterrubrik 1.16.1.11). Die Gliederung der Abbildungen folgt dabei im Wesentlichen der Gliederung der Korrespondenz. Bei den Abbildungen von Personen, den Gruppenaufnahmen und den Aufnahmen von Ereignissen werden meist die auf den Aufnahmen abgebildeten Personen im Enthält-Vermerk aufgeführt. Dabei wurden häufig die Angaben auf der Rückseite der Aufnahmen, die zum größeren Teil von Herzogin Wiltrud stammen, übernommen. Eine Überprüfung dieser Angaben war mit Blick auf den damit verbundenen Arbeits- und Zeitaufwand nicht möglich. Auch musste häufig die Identifizierung von Personen auf den Aufnahmen, die auf der Rückseite keine Angaben aufweisen, aus denselben Gründen unterbleiben. Die Unterrubrik 1.16.2 umfasst Abbildungen von Ereignissen. Unter dieser Unterrubrik sind vor allem Aufnahmen von offiziellen Ereignissen, Repräsentationsverpflichtungen (Unterrubrik 1.16.2.1) und Familienfesten sowie familiären Ereignissen (Unterrubrik 1.16.2.2) vereinigt. Die Abbildungen dieser Unterrubriken stellen somit teilweise Ergänzungen zu den in den Unterrubriken 1.5 und 1.7 verwahrten schriftlichen Unterlagen zu Hofleben, Hofgesellschaft, Repräsentationsverpflichtungen des Hauses Bayern sowie Familienfeiern und familiären Ereignissen dar. Daneben sind in der Rubrik 1.16 auch Abbildungen von Reisen der Herzogin Wiltrud, von Orten, Gebäuden und Landschaften, Kunstwerken, Tieren, Schiffen, Zeppelinen usw. vertreten (Unterrubriken 1.16.3 bis 1.16.8). Die in der Rubrik 1.16 aufgeführten umfangreichen Bildsammlungen ergänzen die im Bestand GU 99 (Fotosammlungen- und alben der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg) verwahrten Abbildungen und Bildsammlungen, die zum Teil ebenfalls aus dem Besitz der Herzogin Wiltrud stammen bzw. von ihr angelegt wurden. Die Abbildungen in den Beständen GU 99 und GU 119 stellen zusammen mit den in den bereits erwähnten Rubriken 1.5 und 1.7 verwahrten Materialien zum Hofleben, zu den Repräsentationsverpflichtungen des Hauses Bayern und zu Familienfeiern und familiären Ereignissen in den Häusern Bayern, Österreich und Urach eine interessante Quelle zur Geschichte der genannten Häuser dar. Darüber hinaus sind die genannten Bildbestände und die Materialien der Rubriken 1.5 und 1.7 für die Kultur- und Mentalitätsgeschichte und die Alltagsgeschichte des Adels von Bedeutung. Unterlagen zu Herzogin Wiltrud sind - wie bereits angedeutet - im Bestand Fotoalben und -sammlungen der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg (Bestand GU 99) sowie in den Beständen GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 120 (Karl Fürst von Urach) zu erwarten. 2.2 Teilnachlass Prinzessin Therese von Bayern Wie eingangs bereits erwähnt, finden sich im Bestand GU 119 außer Unterlagen aus dem Nachlass der Wiltrud Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Bayern) auch Teilnachlässe und Nachlasssplitter von anderen Angehörigen des Hauses Bayern. Der umfangreichste Teilnachlass, der zum vorliegenden Bestand gehört, ist der der Forschungsreisenden Therese Prinzessin von Bayern (1850-1925), der in Rubrik 2 erschlossen ist. Dabei handelt es sich um Unterlagen aus dem Nachlass der Prinzessin Therese, die an ihre Nichte Herzogin Wiltrud übergegangen sind. Die im Bestand GU 119 verwahrten Materialien wurden - wie aus Bü 297 hervorgeht - von Oberarchivrat Franz Xaver Deybeck vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv München an Herzogin Wiltrud übergeben, da sie für eine Verwahrung in der Abteilung Geheimes Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs, in der der größere Teil des schriftlichen Nachlasses der Prinzessin Therese verwahrt wird, nicht in Frage kamen. Deybeck hielt einige der Unterlagen aus dem Nachlass der Prinzessin für "Makulatur", nur von "persönlichem Wert und Bedeutung" und damit für das "Hausarchiv ohne Wert", wie einige der Aufschriften Deybecks auf den entsprechenden Umschlägen verraten. Sie "eignen sich daher nicht für die Abgabe an das Hausarchiv", so Deybeck (Bü 1104 und 1140). Die Gliederung des Teilnachlasses der Prinzessin Therese orientiert sich im Wesentlichen an der Gliederung des Nachlasses der Herzogin Wiltrud. In der Unterrubrik 2.1 Korrespondenz finden sich vor allem Briefe von Verwandten aus den Häusern Bayern (Unterrubrik 2.1.1), Österreich, Österreich-Este und Österreich-Toskana (Unterrubrik 2.1.2). Darunter sind Briefe von Marie Therese Königin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Este Prinzessin von Modena) (Bü 1110, 1112, 1120-1122), Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 1131), Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verwitwete Erzherzogin von Österreich-Este) (Bü 1123 und 1124) sowie von Eugen Erzherzog von Österreich, Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und Feldmarschall, Karl Stephan Erzherzog von Österreich, Stephanie Kronprinzessin von Österreich (geb. Prinzessin von Belgien und später verheiratete Fürstin Lónyay von Nagy-Lónya) (alle Bü 1135). Prinzessin Therese korrespondierte außerdem mit Angehörigen der Häuser Württemberg und Urach. Zu nennen sind hier u. a. die Königinnen Pauline, Olga (geb. Großfürstin von Russland) und Charlotte (geb. Prinzessin zu Schaumburg-Lippe) von Württemberg (alle Bü 1113), Florestine Herzogin von Urach (geb. Prinzessin von Württemberg), Wilhelm (II.) Herzog von Urach und Eugenie Gräfin von Württemberg (alle Bü 1114) sowie Auguste Eugenie Gräfin von Thun-Hohenstein (verwitwete Gräfin von Enzenberg geb. Gräfin von Württemberg) (Bü 1116) und Donna Mathilde Principessa Altieri (geb. Fürstin von Urach Gräfin von Württemberg) (Bü 1115). Von den Briefpartnern unter den Vertretern der übrigen regierenden und ehemals regierenden Fürstenhäuser in Deutschland und in Europa sind hier Carola Königin von Sachsen (geb. Prinzessin Wasa) (Bü 1104), Maria Christina Königin von Spanien (geb. Erzherzogin von Österreich) (Bü 1125) sowie Elisabeth Königin der Belgier (geb. Herzogin in Bayern) und Josephine Königin von Schweden und Norwegen (geb. Prinzessin von Leuchtenberg) (beide Bü 1136) hervorzuheben. Außerdem sind zwei Briefe der Schriftstellerin, Pazifistin und Friedensnobelpreisträgerin Bertha Freifrau von Suttner (geb. Gräfin Kinsky von Chinic und Tettau) (Bü 1152) im Teilnachlass Prinzessin Therese vorhanden. Die Aufnahmen bilden auch im Teilnachlass Therese Prinzessin von Bayern die nach der Korrespondenz umfangreichste Rubrik. Erwähnenswert sind vor allem die Abbildungen von Therese Prinzessin von Bayern (Unterrubrik 2.7.1.1) und von anderen Angehörigen des Hauses Bayern (Unterrubrik 2.7.1.2). 2.3 Sonstige Teilnachlässe und Nachlasssplitter v. a. von Vertretern des Hauses Bayern Rubrik 3 vereinigt Unterlagen aus dem Nachlass des Ludwig III. König von Bayern. Darin finden sich u. a. Briefe der Prinzessinnen Wiltrud und Hildegard an ihren Vater König Ludwig III. (Bü 1099, 1103 und 1237) und ein Notizblock des Prinzen Ludwig, des späteren Königs Ludwig III., mit Eintragungen zu seinem Militärdienst 1863 (Bü 1092). Daneben enthält der Teilnachlass Ludwigs III. Telegramme der Johanna Freiin von Malsen an König Ludwig III. und an "Gräfin Elpen" (Inkognito der Therese Prinzessin von Bayern), die beide im Exil in Luzern weilten, über die Krankheit und das Ableben der Marie Therese Königin von Bayern 1919 (Bü 1178). Außerdem sind zehn Audienzhefte des Prinzen bzw. Prinzregenten Ludwig aus den Jahren 1902 bis 1913 vorhanden, in denen sich Angaben über die Namen der von dem Prinzen Ludwig in Audienzen empfangenen Personen und über die in den Audienzen besprochenen Themen finden (Bü 1091). Diese Audienzhefte dienten der Prinzessin Wiltrud und ihren Schwestern als Gedächtnisstütze für die Konversation mit den Hofherren, Diplomaten, Ministern und Generälen. Die Audienzhefte stellen eine interessante Quelle über das Hofleben am bayerischen Königshof dar. Der in Rubrik 4 verwahrte Teilnachlass der Marie Therese Königin von Bayern enthält nur Briefe und Postkarten an die Königin. Darunter sind die Briefe der Prinzessin Wiltrud (Bü 1098, 1101 und 1102) und der Therese Prinzessin von Bayern (Bü 1126-1128) von Belang. Die Unterlagen aus dem Teilnachlass des Prinzregenten Luitpold von Bayern, welche die Rubrik 5 bilden, umfassen u. a. die Korrespondenz des Prinzregenten mit seiner Schwester Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) (Bü 1155), die gedruckte Ansprache des Bischofs Johann Michael Sailer anlässlich der Vermählung des Prinzen Luitpold mit Auguste Ferdinande Erzherzogin von Österreich-Toskana (Bü 1095) und Gedichte des Prinzen Luitpold mit Widmungen u. a. an Olga Großfürstin von Russland (verh. Königin von Württemberg), Marie Prinzessin von Sachsen-Altenburg (verh. Königin von Hannover) und Alexandra Prinzessin von Sachsen-Altenburg (verh. Großfürstin von Russland) (Bü 1093). Im Teilnachlass Auguste Ferdinande Prinzessin von Bayern (geb. Erzherzogin von Österreich-Toskana) (Rubrik 6) finden sich u. a. neben einem Brief ihres Vaters Großherzog Leopold II. von Toskana (Bü 1194) an Auguste Ferdinande und Briefen Auguste Ferdinandes an ihre Hofdame Natalie Gräfin von Rotenhan (Bü 1148) das Fragment eines Tagebuchs in italienischer Sprache (Bü 1188), Abschriften von literarischen Texten (Unterrubrik 6.3) und Drucksachen religiöser Art (Unterrubrik 6.5). Rubrik 7 vereint Nachlasssplitter von Hildegard Prinzessin von Bayern (Unterrubrik 7.1), Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verw. Erzherzogin von Österreich-Este) (Unterrubrik 7.2), Mathilde Erzherzogin von Österreich (Unterrubrik 7.3), Therese Freifrau von Giese (Unterrubrik 7.4) und Gustav Freiherr von Perfall (Unterrubrik 7.5). Erwähnenswert sind hier Briefe der Therese Prinzessin von Bayern an Elisabeth Erzherzogin von Österreich (verw. Erzherzogin von Österreich-Este (Bü 1108), sowie Briefe der Alexandra Prinzessin von Bayern und der Adelgunde Erzherzogin von Österreich-Este Herzogin von Modena (geb. Prinzessin von Bayern) an Mathilde Erzherzogin von Österreich. Mit Ausnahme der Prinzessin Wiltrud verwahrt die Abteilung Geheimes Hausarchiv des Bayerischen Hauptstaatsarchivs München die Hauptnachlässe der in diesem Bestand vertretenen Angehörigen des Hauses Bayern. 2.4 Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes Der Bestand GU 119 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg im Jahre 1987 als Depositum ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Tektonik (Beständegliederung) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Wiltrud Herzogin von Urach die Signatur GU 119. Da die Archivalien des vorliegenden Bestandes zum größten Teil ungeordnet waren, mussten die Verzeichnungseinheiten sehr häufig neu gebildet werden. Wo es sinnvoll erschien, wurden die vorgefundenen Einheiten, etwa bei den Korrespondenzserien, beibehalten. Im Zuge der Erschließungsarbeiten wurden aus dem Bestand GU 119 zahlreiche Unterlagen ausgegliedert und vor allem den Beständen GU 96 (Vermischtes und Ungeklärtes), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach), GU 118 (Amalie Herzogin von Urach geb. Herzogin in Bayern), GU 120 (Karl Fürst von Urach), GU 123 (Carola Hilda Fürstin von Urach), GU 128 (Margarethe Fürstin von Urach) und GU 134 (Mechthilde Fürstin von Urach verh. Fürstin zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst) zugewiesen. Die im vorliegenden Bestand aufgeführten verheirateten Damen, v. a. des Hochadels, sind in der Regel stets unter dem Ehenamen, d. h. dem Familiennamen des Gemahls, aufgeführt, wobei in der Titelaufnahme in Klammern der Mädchenname genannt wird. In Ausnahmefällen sind die verheirateten Damen auch unter dem Mädchennamen erwähnt, und der Ehenamen steht dann in Klammern. Im Personenindex sind verheiratete Damen unter beiden Namen aufgeführt, unter Hinzufügung des jeweiligen Mädchennamens oder Ehenamens nach der Heirat. Beispielsweise wird Adelgunde Fürstin von Hohenzollern (geb. Prinzessin von Bayern) im Personenindex unter "Hohenzollern, Adelgunde Fürstin von, geb. Prinzessin von Bayern" und unter "Bayern, Adelgunde Prinzessin von, verh. Fürstin von Hohenzollern", erwähnt. Bei den verheirateten Angehörigen der gräflichen, freiherrlichen und adeligen Häuser wurde - sofern dies mit vertretbarem Aufwand und mit Hilfe des Genealogischen Handbuchs des Adels möglich war - der jeweilige Mädchenname oder Ehenamen ermittelt. Wenn der Mädchenname oder Ehenamen bereits in einer Notiz der Herzogin Wiltrud genannt wird, wurde dieser ohne Überprüfung desselben anhand der einschlägigen Literatur übernommen. Da bei bürgerlichen Ehefrauen keine vergleichbare Möglichkeit der Recherche bestand, wurde nur in den Fällen, in denen eine Identifizierung aufgrund von Notizen und Aufschriften der Herzogin Wiltrud möglich war, der jeweilige Mädchenname oder angeheiratete Familiennamen ohne Überprüfung der Angaben der Herzogin Wiltrud übernommen. Die Archivalien des Bestandes GU 119 dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Das Findbuch des Bestandes GU 119 wurde im Winter 2007 fertiggestellt. Der Bestand umfasst vor der Verpackung ca. 13 lfd. Meter mit 1247 Nummern. Stuttgart, im November 2007 Eberhard Merk
          Urach, Wiltrud
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 191 · Bestand · 1816-1971
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)
          1. Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor