Bildung

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            Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 77 A · Bestand
            Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

            Archiv und Registratur der lippischen Regierung, seit Jahrhunderten in einer Hand, waren im Laufe des 18. Jahrhunderts derart durcheinandergeraten, dass zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Abhilfe geschaffen werden musste. Eine genauere Definition und Abgrenzung der Begriffe Registratur und Archiv kann hier unterbleiben, zumal sie längst vollzogen war und sich an den Begriffen "kurrent" und "rechtswirksam" orientierte. Der Versuch von 1749, durch ein Repertorium alphabeticum eine fortdauernde Ordnung der Registratur zu erreichen, war nicht von sonderlichem Erfolg gekrönt, denn bereits 1771 klagt der Geh.-Sekretär Clausing, dass die alte Ordnung durch Abgabe an das Archiv (mit der Ernennung des Archivrats Knoch wurde die Reorganisation des lippischen Archivs eingeleitet) und durch Unterlassung aller Nachträge völlig überholt sei und die Registratur praktisch ohne Ordnung daliege (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 193 Einleitung). Clausing übergab nun einen Großteil der älteren Akten an das Archiv und versuchte die kurrenten Sachen in einem Ordnungschema unterzubringen, das sich nach Sachen und nach Lagerungsmöglichkeit richtet. Clausing bezog sich bei seiner systematischen Gliederung auf das Vorbild Pütters, das dieser in seiner Anleitung zur juristischen Praxis gibt (Pütter, Anleitung zur juristischen Praxis 1. Teil § 479 ff S. 278 ff). Die Ordnung in 181 Fächern war den äußeren Verhältnissen des Registraturraumes angepasst. Diese Ordnungsschicht macht sich im vorliegenden Bestand bei einigen bis in die 40er Jahre des 18. Jahrhunderts zurückreichenden Akten bemerkbar, auf denen auch die alten Fachsignaturen vermerkt sind. Äußere Umstände - der Umzug der Regierungsregistratur - und eine ungenügende systematische Schärfe machten 1813 eine völlige Neuorganisation erforderlich. Der Registrator Scherf - später Legationsrat in Frankfurt - regte in diesem Jahre an, eine neue Facheinteilung vorzunehmen. Dabei war ihm im Sinne seiner Zeit die Übereinstimmung von Lagerung und Signatur noch sehr wichtig. In seinen Vorschlägen an Fürstin Pauline zur Lippe erwähnt er auch, dass aus der Registraturschicht von 1771 bereits wieder ein Teil der Akten ins Archiv gelangt sei, ein weitaus größerer Teil aber unverzeichnet umherliege. Neben der Wiedereinführung der Aktenheftung, Anschaffung von Aktendeckeln, ist Scherfs Anliegen die neue Systematik, die ihm auch für seinen Teil der Regierungsregistratur gelingt. Denn bereits gut ein halbes Jahr später berichtet er über den ersten Erfolg seiner Arbeit und legt die beiden ersten Repertorien vor (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 194 und 5). Sie enthielten folgende Gruppen, 1. Teil: I. Ämter und Städte Fach 1-77 II. Behörden, Kommissionen und Kassen Fach 78 - 103 III. Anhang Fach 104 - 108 Der 2. Teil enthielt in den Fächern 109 - 231 neben den Landschaftssachen vor allem allgemeine Polizeisachen, aber auch auswärtige Angelegenheiten und Zoll- sowie Steuersachen. Scherf hatte neben der neuen Systematik vor dem Problem gestanden, die endgültige Trennung von der Kanzleiregistratur vorzunehmen und die Sonderregistraturen der Lehenregistratur (heute Bestand L 6) und der Militärsachen (L 77 C ), aber auch die der Feuerpolizei und der Wegebausachen zu respektieren, da diese von anderen Registratoren besorgt wurden. Ziel Scherfs, aber dann auch seines Nachfolgers Ulrich, war die Einführung einer Zentralregistratur, die nur zum Teil durchsetzbar war. In der Systematik lehnte sich Scherf an die Ordnung seines Vorgängers Clausing an. Er betonte, in der Polizeiverwaltung die einzelnen Sachen schärfer getrennt zu haben, aber ihm war oft die Lagerung wichtiger als das System. Beabsichtigt, aber nicht erreicht hatte er die Einführung einer eigenen Abteilung für Außenpolitik. Seine innere Gliederung der einzelnen Fächer ist trotz aller Nachträge noch erkennbar: den Generalakten folgen jeweils die Spezialakten. Die Verzeichnung der Regierungs-Militärregistratur, die gesondert blieb, wurde 1815 von Scherf begonnen und 1825 abgeschlossen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 4). Scherfs Nachfolger Ulrich, der die Registratur jahrzehntelang betreute, fertigte bis 1822 den dritten "Supplement"-Teilband der Regierungsregistratur an, in dem er die bisher gesonderten Registraturen der Feuerpolizei und der Wegebausachen und Truppenverpflegung zusammenfasste (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 6). Von einer Gesamtsystematik kann bei diesem Konglomerat in der Registratur nicht mehr gesprochen werden. Während Teil 1 noch ein System erkennen lässt, ist bereits Teil 2 eine Reihung von Gruppen - völlig unzusammenhängend ein Teilbereich: Auswärtiges -, Teil 3 nun aber nur noch ein Nachtrag von Restgruppen. Daneben fertigte Ulrich Repertorien der Drucksachen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 33) sowie der Risse und Karten an (vgl. L 77 A Nr. 1542). Die folgenden Jahrzehnte in der Entwicklung der Regierungsregistratur sind gekennzeichnet durch Fortschreibung, Ausweitung und damit Raumnot und Kassationsprobleme. Von 1832 an mehren sich die Anträge der Registratur an die Regierung, Akten kassieren zu dürfen. Zumeist wird das Gutachten der Departementsräte eingeholt, bevor die Zustimmung zur Kassation erteilt wird. Zunächst werden Rechnungsbelege, Formulare und Manualakten, dann aber mehr und mehr Einzelakten vernichtet. 1842 ist erstmals wieder von einer Abgabe an das Archiv die Rede (Abschoßsachen). Es kommt aber gelegentlich auch zu Ablehnungen einer Kassation: 1846 hält die Regierung die Militärrapporte von 1807-1816 doch "noch immer von Interesse" (L 77 A Nr. 1567). 1849 kommt es dann zu größeren Kassationen, die man heute wenigstens dem Aktentitel nach verstehen kann, bei manchen Akten z. B. Verbot, über politische Gegenstände zu reden, 1812, denkt man heute etwas anders. Erstmals wird nun aber auch die gutachtliche Stellungnahme des Archivs zu den Kassationsvorschlägen des Registrators Ulrich erbeten. Falkmanns Grundsätze zur Kassation, die auch für die folgenden Jahrzehnte maßgeblich bleiben, gehen von dem "practischen Werth" der Akten aus. Aufzubewahren waren nach Falkmanns Ansicht die Akten, die allgemeine und bleibende Rechtsverhältnisse zum Gegenstand hatten. Vernichtet werden konnten solche, die sich auf spezielle Vorfälle und Persönlichkeiten bezogen (ebd. 1849 Juni 14). Vom historischen Wert der Akten sprach zuerst nicht der Archivar sondern Oberregierungsrat v. Meien, als er aus diesem Grund die Vernichtung der Spezialberichte des Legationsrats v. Scherf aus Frankfurt ablehnte. Um diese Zeit mehrten sich auch die Abgaben von Drucksachen an die Bibliothek und es kommt zu Aktenabgaben an die Landeskatasterkommission und an die Leihebank. Die registraturmäßige Auseinandersetzung mit der Registratur des neugebildeten Kabinettsministeriums verlief ohne große Schwierigkeiten, da die im Ministerium zunächst benutzten Regierungsakten entweder zurückgegeben oder fortgeführt wurden, so dass sie echter Bestandteil der neuen Registratur wurden. Der Bedeutungsverlust der Regierungsakten nach 1853 ist nicht so erheblich, wie es bei der Bildung einer Zentralbehörde anzunehmen wäre. Die eigentliche Verwaltungsarbeit wurde eben doch auf der Ebene der Regierung vollzogen. Nur in wenigen Bereichen gab es eine ausschließliche Kompetenz des Kabinettsministeriuns. Nach 1850 werden die Einzelkassationen seltener. 1856 kommt es zur Abgabe der Akten wegen Lippstadt und Schaumburg-Lippe an das Archiv. Hier hat nun auch Falkmann das präsumtive geschichtliche Interesse als maßgebend bei der dauernden Aufbewahrung der einzelnen Akten anerkannt (L 79 I 20 Nr. 4 [jetzt L 79 Nr. 40]).Die Regierungsregistratur in ihren älteren Teilen wurde mehr und mehr archivreif, aber erst 1894 kommt es zur Erstellung eines Verzeichnisses der geschichtlich wertvollen Akten durch die Registratur. Am 06.11.1899 übernimmt dann Archivrat Kiewning die reponierten Regierungsakten der ersten 279 Fächer, wie es hieß, nur der Akten bis 1830, in das fürstliche Haus- und Landesarchiv. Die Akten werden von Kiewning in den beiden folgenden Jahren "repertorisiert" und 1901 der Regierung der Abschluss der Verzeichnung - die Fertigstellung zweier umfangreicher Repertorien - mitgeteilt (diese handschriftlichen Findbücher Kiewnings sind erhalten, jetzt D 79 [Alte Findbücher] Nr. 1 und 2). Am 21.10.1901 folgten die reponierten Akten der restlichen Fächer, die Kiewning bis 1904 verzeichnete (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 3). Der Rest dieser reponierten Akten der Regierungsregistratur von 1813 muss 1911/1912 (vgl. D 29 J, spez. Jahresbericht 1912) ins Archiv gelangt sein und ist in den folgenden Jahren lagerungs- und verzeichnungsmäßig mit den älteren Abgaben vereinigt. Sie waren in den drei maschinenschriftlich vorliegenden Repertorienbänden der Benutzung zugänglich gemacht. Die Behandlung des vorliegenden Bestandes oder besser der vorliegenden Registraturschicht im Archiv ist gekennzeichnet durch möglichst geringe Veränderung der vorarchivischen Ordnung. Kiewning verzeichnete 1900-1904 die Akten, die ihm in der erhaltenen Registraturordnung übergeben waren, indem er das alte Ordnungschema beließ, die Signaturen nicht veränderte, die Aktentitel nur geringfügig änderte - es entfielen weitgehend Formulierungen wie "Acta betreffend" - und die Laufzeiten komplettierte. Größere Kassationen wurden auch nicht mehr durchgeführt. Der Arbeitsaufwand, sieht man einmal von der handschriftlichen Arbeit ab, war also denkbar gering. Dabei birgt der Bestand in sich ein Problem, das bereits Kiewning hätte auffallen müssen, das späteren Benutzern des Bestandes oft Ärger bereitete und auch jetzt noch zu Überlegungen führt. Es handelt sich um das Problem der zeitlichen Abgrenzung des Bestandes sowohl vor 1813 wie auch gegenüber der 1919-1912 gebildeten neuen Registraturschicht. Die historische Entwicklung der Registratur macht deutlich, dass 1813 noch formierte Akten aus dem Repertorium von 1771 in großer Zahl vorhanden waren (die oft bis 1749, den Zeitpunkt des erwähnten Vorläufers, zurückreichen), die aus sachlichen wie traditionellen Gründen mit übernommen werden mussten und nur zum Teil fortgeführt wurden. Ein Großteil aber der Akten aus der Zeit von 1771-1812 gelangte ins Archiv, wurde dort aber nur zu einem sehr geringen Teil in das Knochsche Archivsystem eingegliedert und ist daher bis heute kaum erschlossen. Es ist daher erwogen worden, alle vor 1813 abgeschlossenen Akten dem Bestand L 77 zu entnehmen, sie in die Knochschen "Pertinenz"-Bestände einzugliedern und diese dann besser zu erschließen. Abgesehen vom großen Arbeitsaufwand spricht aber gegen diese puristische Trennung der Registraturschichten, dass die Knochschen Bestände eine Aktenführung, wie sie in den erhaltenen Akten zumeist vorliegt, nicht voraussetzen, was dazu führen musste, dass gewachsene Aktenzusammenhänge aufgelöst werden müssten. Umgekehrt wäre eine Eingliederung der Akten aus der Zeit von 1771-1812, soweit sie von Knoch oder seinen Nachfolgern noch nicht eingearbeitet sind, denkbar. Wichtig wäre wohl aber, dass auch die Knochschen Bestände neuverzeichnet und erschlossen würden, alsdann können die sachlichen Fragen leichter beantwortet werden, wenn auch die Übergänge zwischen den Registraturschichten weiter fließend sind. Ähnlich ärgerlich ist die Abgrenzung des Bestandes zu den jüngeren Schichten der Regierungsregistratur hin. Wohl bei der Reorganisation der Registratur 1910/1912 wurde die Zeit um 1878 als Schnittjahr festgelegt, doch sind Überschneidungen in beiden Registraturschichten selbstverständlich und unvermeidlich. Eine Abstellung dieses Missstandes wird nur durch eine repertorienmäßige Vereinigung aller Schichten der Regierungsregistratur seit 1813 zu erreichen sein, ein Fernziel, das bei der Neuverzeichnung aller Regierungsbestände (L 77, L 79 und L 80) im Auge behalten werden muss. Die Neuverzeichnung erfolgte nach den heute üblichen Regeln zur Titelaufnahme, wobei, im Gegensatz zur Zeit um die Jahrhundertwende, nun zahlreiche Änderungen der Aktentitel erforderlich waren. Entweder entsprachen die alten Registraturtitel nicht dem Inhalt oder sie waren unverständlich oder gebrauchten eine stärkere Konkretisierung. Auch bei den Laufzeiten ergaben sich gelegentlich Veränderungen, da Abschriften älterer Vorgänge entweder neu erfasst oder als solche gekennzeichnet wurden, so dass die oft weit zurückliegenden Laufzeiten der Akten sich verkürzen. Ähnlich wurde mit der Verdeutlichung von Nachakten verfahren, so dass sich einige Überschneidungen der Registraturschichten nur als fiktiv erwiesen. Eine stärkere Erschließung, vor allem personalbezogener Sammelakten, konnte nicht erfolgen. Solch eine Arbeit muß Spezialverzeichnissen vorbehalten bleiben, wie ja auch jetzt noch die alten Verzeichnisse "Grundstücksverkäufe" ihre Gültigkeit besitzen und eine bessere Nutzung dieser Serien ermöglichen. Bei der Neuklassifikation wurde die Grundkonzeption der ersten beiden Teile der Scherfschen Systematik beibehalten, nur musste der 3. Teil, der 1813 nur aus organisatorischen Gründen nicht in der zentralen Registratur lag, endlich in die Systematik einbezogen werden. Es wäre wünschenswert gewesen, auch die Militärregistratur einzubeziehen, da aber die eigene Bestandssignatur einen Zwang ausübt, kann die Verzahnung mit den Militärversorgungsakten (Abschnitt F [VERA-Gliederung: 6.]) erst bei einer Gesamtverzeichnung aller Regierungsakten erfolgen. Die Akten der 1813 auch getrennten Lehnkammer (L 6) werden schwerlich je in ein Gesamtverzeichnis einbezogen werden können, da sie die Registraturschichten von 1813/1878/1912 nicht kennen. Es wurde trotz aller Widrigkeiten versucht, eine dem Bestand - der Registratur-schicht - angepasste Systematik zu finden, ohne dem Gesamtverzeichnis aller Regierungsakten von 1813-1947 vorwegzugreifen, da dieses sich wohl nach der Gliederung der jüngsten Bestände wird richten müssen. [Detmold, 1976 gez. Sagebiel] Die Verzeichnung des Bestandes L 77 A erfolgte in den Jahren 1974-1976 durch Staatsarchivdirektor Dr. Martin D. Sagebiel, 2009 die Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs durch einen externen Dienstleister und 2011 der Import nach VERA. Bei der Endkontrolle des VERA-Findbuchs wurden noch einige Unstimmigkeiten bereinigt (v.a. Schreibfehler, die scheinbar zur Vergabe doppelter Signaturen geführt hatten, gelegentlich falsche Laufzeiten). Hinweise, die bisher zwischen den Verzeichnungseinheiten im laufenden Findbuchtext standen, finden sich nun als "Bemerkung" unter der Überschrift des jeweiligen Klassifikationspunkts. Die Hinweise auf andere Gliederungspunkte ("siehe auch E.4.d") wurden der VERA-Klassifikation angepasst ("5.4.4."). Die bis 1979/80 noch benutzten alten Findbücher sind im Bestand D 79 Alte Findbücher als Nr. 437-439 eingeordnet. Detmold, im April 2011 gez. Arno Schwinger In diesem Bestand befindet sich eine der dichtesten Überlieferungen der Wanderarbeit weltweit, insbesondere der lippischen Ziegler. Das Internationale Institut für Sozialgeschichte in Amsterdam (IISG) erforscht seit vielen Jahren diese Form der Arbeitmigration. Nun werden sowohl die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Jan Lucassen und Piet Lourens als auch digiatlisierte Archivalien aus diesem Bestand, v.a. Ziegelbotenliste, sowie quellenkundliche Hinweise zu L 77 A, L 79 und den für die Zieglerforschung auch relevanten Personenstandsunterlagen in einem Internetportal präsentiert: Internationales Institut für Sozialgeschichte . Dort können in einer Datenbank auch einzelne Ziegler ermittelt werden.

            BArch, R 152 · Bestand · 1902-1945 (1946-1969)
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Die für die Durchführung der Unfallversicherung zuständigen Dienststellen und Behörden lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: die Berufsgenossenschaften (einschl. Seekasse) und in die Ausführungsbehörden. Die Berufsgenossenschaften, (im Jahre 1933 102 BGs im Reichsgebiet), waren zuständig für die gewerblichen Betriebe und Berufszweige, Verantwortlich für die Betriebe und Dienststellen des Reichs, der Länder oder auch der Kommunen, Kompetenzüberschneidungen eingeschlossen, waren laut § 892 der Reichsversicherungsverordnung die Ausführungsbehörden (193 an der Zahl im Jahre 1933). Zu den Aufgaben zählten die Unfallverhütung, die Entschädigung bei Erwerbsunfähigkeit oder bei Verlust des Ernährers, sowie die Entschädigung für Folgen eingetretener Unfälle. Letztere zwei Aufgaben konnten jedoch an die zuständige Krankenkasse übertragen werden, wenn die betroffene Person krankenversichert war. Unter Umständen konnten auch die Arbeitsämter in Fällen von Umschulung oder Arbeitsplatzvermittlung eingeschaltet werden. Außerdem lag es im Zuständigkeitsbereich der RafU, bei eingetretenen Unfällen die Untersuchung zu veranlassen und gegebenenfalls Entscheidungen über die Auszahlung von Entschädigungen auf der Basis von ärztlichen Berichten und Gutachten zu treffen. Die Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung (RafU) wurde am 8. April 1921 durch einen Erlass des Reichsarbeitsministers konstituiert. (1) Sie sollte nach dem Ersten Weltkrieg die militärischen Verwaltungsbehörden und die Werftverwaltungen der Marine auf dem Gebiet der Unfallversicherung ersetzen. Durch diesen Zusammenschluss der ehemaligen Unfallabteilungen vermied man die nach § 892 Reichsversicherungsordnung (RVO) notwendige Errichtung neuer Ausführungsbehörden bei jedem Ressort. Daraus folgte eine erhebliche Einsparung an Personal und Kosten. Vorgängerbehörden waren: - Unfallabteilungen der ehemaligen Abwicklungs-Intendanturen der militärischen Institute in Berlin und München - Abwicklungs-Intendanturen des früheren XII. Armeekorps in Dresden und des früheren XIII. Armeekorps in Stuttgart - Ausführungsbehörde der Marinewerft in Wilhelmshaven. Die Behörde wurde als Ausführungsbehörde für die zum Geschäftsbereich des Reichsministers des Innern, des Reichsschatzministers und des Reichsarbeitsministers gehörenden Betriebe, für die das Reich Träger der Unfallversicherung ist, bestimmt. Die RafU, mit Sitz in Berlin, gehörte unter Aufsicht des Reichsversicherungsamtes zum Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministers. Die Leitung übernahm Oberregierungsrat Dr. Walter Rehdans (2), welcher zuvor beim Reichsschatzministerium tätig war. Nachdem sich die Behörde anfangs noch in Kompetenzstreitigkeiten unter anderem gegen die Ausführungsbehörde der Marinewerft Wilhelmshaven durchsetzen konnte, scheiterte ihr Bestehen bereits im zweiten Jahr an fehlenden finanziellen Mitteln. Mit Wirkung vom 19. September 1922 gingen ihre Aufgaben auf das Hauptversicherungsamt Berlin als Ausführungsbehörde für Reichsbetriebe nach § 892 der RVO über. Ab dem 20. September 1923 war dann das Versorgungsamt I in Berlin als Ausführungsbehörde für die Unfallversicherung tätig. Die Zuständigkeit blieb hier bis Ende 1939. Mit Wirkung vom 1. Januar 1940 wurde wieder eine eigene „Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung" geschaffen, die dem Reichsversicherungsamt unterstellt war. Die Leitung übernahm Dr. Günther Werk (*13.7.1902) (3). Im April 1941 kam es aufgrund der territorialen Expansion des Deutschen Reiches zur Bildung mehrerer Außenstellen. Diese befanden sich in Wien, zuständig für Wien, Ober- und Niederdonau, in Graz, zuständig für die Steiermark und Kärnten, in Innsbruck, zuständig für Salzburg und Tirol, und in Reichenberg, zuständig für das Sudetenland. (1) Amtsblatt für die Reichsschatzverwaltung Nr. 39 vom 11.05.1921 Abschnitt 648 (2) Dr. Walter Rehdans, geb. 10.08.1878, BArch R 9361-I/ 2803 (3) siehe Bestände Bundesarchiv Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte 1944 wurden große Teile der Akten der RafU aus Berlin in die Ausweichlager Punitz und Schmückert im Warthegau ausgelagert, wo vor allem Einzelunfall- und Einzelrentenakten wahrscheinlich noch durch Kriegseinwirkung vernichtet wurden. Die Akten der in Berlin verbliebenen Zentralabteilung gelten ebenfalls als Kriegsverlust. Nur ein kleiner Rest der Dienstakten und der Personalunterlagen gelangte nach 1945 zusammen mit einigen Unfallakten der RafU und des Versorgungsamtes I Berlin in die Ausführungsbehörde für die britische Zone in Wilhelmshaven. Im Juni 1977 wurden schließlich die Restakten der RafU bzw. ihrer Vorgänger- und Nachfolgeorganisationen (bis 1945) von der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven an das Bundesarchiv abgegeben. Inhaltliche Charakterisierung: Die Titelaufnahme erfolgte nach numerus currens. Danach wurde in Dienst-, Unfall- und Personalakten klassifiziert. Die Dienstakten erhielten folgende Unterteilung: - Organisation, Amtsverfügungen - Bestimmungen zur Unfallversicherung und Unfallverhütung - Unfallversicherung in einzelnen Dienststellen und Betrieben - Unfallversicherung in besetzten und eingegliederten Gebieten - Unfallversicherung in Sonderfällen Die Ordnung der Unfall- und Personalakten erfolgte alphabetisch. In Abweichung von der Abgabeliste der RafU sind bei den Dienstakten eine Reihe von sachlich zusammengehörenden Verzeichnungseinheiten zu jeweils einem Band neu zusammengefasst worden. Sowohl die Unfall- als auch die Personalakten wurden über die Zäsur 1945 hinaus geführt (Personalakten 1902-1969, Unfallakten 1905-1948). Die Überlieferung der Dienstakten konzentriert sich auf die 1920er bis 1940er Jahre. Während der ersten Bearbeitung wurden Drucksachen, wie z. B. eine Serie von Marineverordnungsblättern, an die Amtsdrucksachensammlung des Bundesarchivs abgegeben. Erschließungszustand: Findbuch (2014) Zitierweise: BArch, R 152/...

            Waffenstillstandskommission (Bestand)
            BArch, R 904 · Bestand · 1918-1920
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Geschichte des Bestandsbildners: Am 7. Nov. 1918 Bildung der Waffenstillstandskommission (WAKO) zur Führung der Waffenstillstandsverhandlungen mit der Interalliierten permanenten Waffenstillstandskommission (Commission interalliée permanente d’armistice); zunächst dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt, seit Februar / März 1919 dem Auswärtigen Amt; Auflösung am 30.9.1920. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand wurde 1929 vom Auswärtigen Amt an das Reichsarchiv übergeben und in der Abfolge der Registratursignaturen erweitert verzeichnet. Nach der Auslagerung der Akten während des zweiten Weltkrieges übernahm nach 1945 das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv Potsdam) den Bestand Waffenstillstandskommission. Konkrete Angaben über kriegsbedingte Auslagerungsverluste konnten aufgrund fehlender Findmittel nicht gemacht werden. Aus den ins Reichsarchiv übernommenen Signaturen der einzelnen Aktenbände ist zu ersehen, dass die Verluste zum Teil erheblich waren. Die erste Bearbeitung erfolgte im Reichsarchiv von Jan. 1932 bis Apr. 1933 und erneut bis Aug. 1934. Archivische Bewertgung und Bearbeitung Wie das Auswärtige Amt seinerzeit mitteilte, wurden die Akten vor der Abgabe an das Reichsarchiv einer, allerdings nur rein äußerlichen, Durchsicht unterzogen. Hierbei wurden die zahlreichen Dubletten und Abschriftensammlungen ausgesondert, die jede Abteilung getrennt für sich angelegt hatte. Die Drucksachensammlung des Bestandes übernahm die Bibliothek des Auswärtigen Amts. Teile der Akten mussten im Reichsarchiv umgeheftet werden, da die Wako-Registratur überwiegend Leitz-Ordner verwandte, von denen viele nur wenige Unterlagen beinhalteten. Anhand des Aktenverzeichnisses fasste das Auswärtige Amt oft 4-5 sachlich zusammengehörige, getrennt angelegte Aktenstücke, zu einem Aktenband zusammen. Sowohl auf der Akte als auch auf dem Rücken derselben waren die Betreffe ausgewiesen, so dass die Zerlegung der Vorgänge im Reichsarchiv mühelos vorgenommen werden konnte. Aktenmappen, die Dokumente enthielten, wurden gebunden, Aktenmappen, die nur Durchschläge ohne Marginalien beinhalteten in Schnellhefter eingeordnet. Unterlagen generellen Inhalts, wie Sitzungsprotokolle der Reichsministerien, sind in den Wako-Akten nicht überliefert. Die Wako erhielt ihre Weisungen von den Reichsministerien, bei denen sich das entsprechende Aktenmaterial auch befinden dürfte. Sie handelte nur in speziellen Angelegenheiten, die man als eine Art Zusammenarbeit mit der Interalliierten permanenten Waffenstillstandskommission (Commission interalliée permanente d’armistice abgekürzt Cipa) betrachtete. Entsprechend der Aussagen des Auswärtigen Amts wurden von den bearbeiteten Akten nur die zahllosen Einreisegesuche nach Elsass-Lothringen bzw. dem besetzten Gebiet im Westen ausgesondert. Letztere wurden in Listen den Ententemächten übergeben, listenmäßig von diesen erledigt und später seitens der Wako formularmäßig beantwortet. In ihrer kurzen Geschichte hatte die Waffenstillstandskommission zu keiner wirklich stabilen Organisationsform finden können. Demzufolge konnte auch kein länger- fristig gültiges Registraturschema gefunden werden. Ohne eine wesentlich inhaltliche Überarbeitung wurden die Aktentitel, weitgehend in Nominalform, in die Datenbank eingegeben. Zu umfangreiche Enthält-Vermerke erfuhren inhaltliche Kürzungen. In Anlehnung an das überlieferte Aktenverzeichnis und die Organisationsstruktur der Wako entstand die vorliegende Klassifikation, die durch die archivische Bildung von Serien und Bandfolgen einige Veränderungen erfuhr. Durch die Vermischung mehrerer Vorgänge innerhalb einer Akte war eine eindeutige Zuordnung in das Klassifikationsschema nicht immer möglich. Die zur Zeit gültigen durchgehenden Signaturen des Bestandes Waffenstillstandskommission wurden in den 90er Jahren im Bundesarchiv vergeben. Die notwendigen Arbeiten und Änderungen für die datenbankgestützte Umsetzung und die Erstellung einer Online-Version erfolgte im Jahre 2006. Inhaltliche Charakterisierung: Zentralregistratur und Generalreferat; Sachgebiet II Presse; Sachgebiet III Auskunfts- und Passangelegenheiten; Sachgebiet VI Militärangelegenheiten; Sachgebiet VIII Angelegenheiten des westlichen besetzten Gebietes (außer Elsass-Lothringen) und der neutralen Zone; Sachgebiet IX Polen; Sachgebiet S III Lebensmitteleinfuhr; sachgebietsübergreifende Akten 1918-1920; Registraturhilfsmittel; Drucksachen; Handakten des finanziellen Sachverständigen der WAKO, Dr. Carl Melchior. Erschließungszustand: Findbuch 1935, 1970; Online-Findbuch 2006 Zitierweise: BArch, R 904/...