Bildungswesen

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        Landratsamt Überlingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 747/1 · Bestand · (1702 - 1805) 1806 - 1952 (1953 - 1980)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets sowie im Jahr 1803 die Erhebung zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 zum Großherzogtum. Dies machte eine Neugliederung und Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen des administrativ heterogenen Staatswesens erforderlich. Die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte gliederten das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter. Die standesherrlichen Ämter wurden bis 1849 aufgehoben oder in landesherrliche umgewandelt. Durch Zusammenlegungen und Aufhebungen im Lauf des 19. und 20. Jahrhundert wurde die Zahl der badischen Bezirksämter deutlich reduziert. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung und für die staatliche Aufsicht über das Handeln der kommunalen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Amtsbezirk zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Die 1809 eingerichteten Bezirksämter wurden zehn Kreisen zugeteilt, als deren Exekutivorgan die Kreisdirektorien fungierten. Das Bezirksamt Überlingen gehörte zum Seekreis. Die Verwaltungsreform des Jahres 1832 ersetzte die mittlerweile verbliebenen sechs Kreisdirektorien als Mittelbehörden durch die Kreisregierungen von vier Kreisen und teilte den Amtsbezirk Überlingen dem Seekreis zu. 1864 wurden diese vier Kreise aufgelöst und die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium unterstellt. Zugleich wurde das Großherzogtum in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt, dabei kam der Amtsbezirk Überlingen zum Kreis Konstanz. Zur Handhabung der staatlichen Verwaltungsaufsicht wurden die Bezirksämter und Kreisverbände in vier Landeskommissärbezirke zusammengefasst. An deren Spitze stand je ein Landeskommissär mit Sitz und Stimme im großherzoglichen Ministerium des Innern. Das Bezirksamt Überlingen wurde dem Landeskommissärbezirk Konstanz zugeschlagen. Die 1864 etablierten Kreisverbände wurden 1939 aufgehoben und die Amtsbezirke wurden ab dem 1. Januar in Landkreise umbenannt; deren Vorsteher trugen bereits seit 1924 den Titel Landrat. Die Landkreisverwaltungen wurden damit zu einer Mischkonstruktion von staatlicher Verwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Deren formell aufrecht erhaltene Selbstverwaltungskompetenzen bestanden in der Zeit des Nationalsozialismus aber nur auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die weiterhin staatliche Aufgaben wahrnahmen, nun aber wirklich auch zu kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst auf das (süd-)badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis Überlingen aufgelöst und die Gemeinden größtenteils dem Bodenseekreis zugeordnet, die Gemeinden des nördlichen Kreisgebietes kamen zum Landkreis Sigmaringen. Der Amtsbezirk Überlingen erfuhr im Lauf der Zeit verschiedene Änderungen im Zuständigkeitsbereich, die größte im Jahr 1936 als das Bezirksamt Pfullendorf aufgehoben und mit dem Landkreis Überlingen zusammengelegt wurde. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Überlingen auf folgende Bestände: a) B 747/1, /2, /3, /4, /5, /6, /8, /9 und /10 b) S 24/1 und /2 c) G 27/2, /3, /4, /5, /6, /9, /10, /11, /12, /13, /14, /16, /17, /18, /19, /21, /22 und /25 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 747/1 (neu) vereinigt. Dabei wurden Fremdprovenienzen mit einem Laufzeitende nach 1806 und vor 1952 entnommen und provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen. Dabei wurde der Bestand B 747/9 komplett dem Bestand B 729/9 Bezirksamt Pfullendorf angegliedert. Die Bestände B 747/4 und /10 gingen komplett in B 747/1 (neu) auf. Die Akten aus den unter c) genannten Beständen mit der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Überlingen wurden in B 747/1 (neu) eingearbeitet. Aus allen drei Beständegruppen wurden Akten mit Laufzeitende vor 1806 und nach 1952 separiert und zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe bzw. an das Archiv des Bodenseekreises abgegeben. Die Bestände G 27/17, /18, /19 und /25 gingen komplett an das Archiv des Bodenseekreises. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 747/1 (neu). Hinweise für die Benutzung: Konkordanzen in der Druckversion des Findbuchs zu B 747/1 (neu) weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von Edgar Hellwig, Annette Riek, Christina Röhrenbeck, Annika Scheumann und Anja Steeger verzeichnet. Planung, Organisation und Koordination sowie Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte die Unterzeichnende. Der Bestand B 747/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung 10886 Faszikel und misst 94 lfd.m. Freiburg, November 2014 Annette Riek

        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 30 Stendal (Benutzungsort: Magdeburg) · Bestand · (1753 -) 1816 - 1945 (- 1948)
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch von 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Allgemeine Behördengeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg. Bestandsinformationen: Allgemeine Bestandsgeschichte siehe unter Tektonikgruppe 02.05.03. Landratsämter und Kreiskommunalverwaltungen im Regierungsbezirk Magdeburg. Der Hauptteil des Bestandes wurde 1931, 1935 und 1941 in das Staatsarchiv Magdeburg übernommen und noch 1935 einer einstufigen Ordnung nach 50 alphabetisch gereihten Sachgruppen unterzogen. Die Verzeichnung beschränkte sich hierbei auf die Wiedergabe der auf den Aktendeckeln überlieferten Aktentitel des Registraturbildners. Eine weitere Abgabe vor allem von Akten des Kreisausschusses erfolgte im Jahr 1966 durch das Kreisarchiv Stendal. Die Akten wurden größtenteils 1980 in die bestehende Ordnung eingearbeitet. Der geringe Umfang der Überlieferung ist auf erhebliche Bestandsverluste in der Kriegs- und Nachkriegszeit zurückzuführen. Im Zuge der Revision und Kartonierung des Bestandes im Jahr 2010 wurde dieser unter Wegfall der römischen Sachgruppenziffern fortlaufend durchnummeriert. Die Umsignierung ist auf Aktenebene über die Verzeichnungsangabe "Frühere Signaturen" noch nachweisbar. Bei der Überprüfung des Bestandes zur Online-Stellung im Jahr 2016 konnte die 1935 angelegte Gliederung beibehalten werden. Wenn es notwendig erschien, wurden einige Sachgruppenbezeichnungen sprachlich bzw. der tatsächlichen Überlieferung angepasst. Darüber hinaus wurden die Aktentitel überarbeitet, die falsch von den Aktendeckeln abgeschrieben oder bei der Anlegung der Akten zu eng gefasst waren. Bei der Aktengruppe Nr. 492-582 wurden zudem die Enthält-Vermerke von den alten Vorsatzblättern des Kreisarchivs übertragen und bei der Aktengruppe Nr. 330-407 die Akteneinheiten neu verzeichnet. Da es sich hier in der Regel um bei der Trennung von Aktenbündeln gebildete Einzelfallakten über die Durchführung der Dismembrationen im 19. Jh. handelt, sind der zu zerstückelnde Hof mit dem Namen des Besitzers und die Laufzeit der Akte bzw. des Bandes erfasst worden. Die Akte Nr. 489 wurde an den Bestand G 4 Reichstreuhänder der Arbeit Mitteldeutschland/ Gauarbeitsamt Magdeburg-Anhalt, Magdeburg abgegeben. Im Ergebnis der Überprüfung des Bestandes entstand das neue online recherchierbare Findbuch. Plänen und Zeichnungen sind unter Angabe der Lagerungssignatur zu bestellen. Zusatzinformationen: Kreisgeschichte Der Kreis Stendal wurde 1816 aus dem Südostteil der Altmark gebildet. In der französisch-westfälischen Zeit gehörte das Kreisgebiet zum Distrikt Stendal des Elbdepartements. Der Sitz des Landratsamtes und der späteren Kreiskommunalverwaltung war Stendal. Von 1909 bis 1950 bildete die Kreishauptstadt einen eigenen Stadtkreis. Im übrigen blieb das Kreisgebiet bis 1950 und auch nach der Kreisreform vom Juni 1950 unverändert. Bei der Verwaltungsreform von 1952 trat der Kreis Stendal seinen Südteil an den neugebildeten Kreis Tangerhütte ab, während er andererseits sechs Gemeinden des Kreises Gardelegen erhielt. Der Kreis Stendal gehörte zum Bezirk Magdeburg der DDR. Der Kreis umfasste bei seiner Bildung 119 Ortschaften. Nach zahlreichen Eingemeindungen, dem Ausscheiden der Stadt Stendal und der Auflösung der selbständigen Gutsbezirke waren es 96 Gemeinden im Jahre 1939, darunter die Städte Arneburg, Bismark, Tangerhütte (bis 1928 Vaethen, Stadtrecht seit 1935) und Tangermünde.

        Landratsamt Villingen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, B 748/1 · Bestand · (1759 - 1808) 1809 - 1952 (1953-1981)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        Behördengeschichte: Die territoriale Neuordnung Deutschlands durch Napoleon brachte der vormaligen Markgrafschaft Baden zwischen 1803 und 1810 fast eine Verdoppelung ihres Staatsgebiets und eine enorme Vergrößerung ihrer Bevölkerung sowie im Jahr 1803 die Erhebung zunächst zum Kurfürstentum und im Jahr 1806 schließlich zum Großherzogtum. Dieser Zuwachs an Land und Leuten machte eine verwaltungspolitische Neugliederung und verwaltungstechnische Vereinheitlichung des heterogenen Staatswesens zwingend erforderlich. Der Realisierung dieses Zieles dienten die zwischen 1806 und 1809 erlassenen Organisationsedikte. Neben dem Geheimen Rat und stellvertretenden Minister Johann Nicolaus Friedrich Brauer (1754 - 1813) war es der badische Staats- und Kabinettsminister Sigismund von Reitzenstein (1766 - 1847), der maßgeblich an der Neuordnung und verwaltungsmäßigen Modernisierung des Großherzogtums beteiligt war. Dabei gilt vor allem von Reitzenstein als der eigentliche Schöpfer des modernen badischen Staates im 19. Jahrhundert. Duch das Organisationsedikt vom 26.Oktober 1809 wurde das Großherzogtum Baden in 66 landesherrliche und 53 standesherrliche Ämter gegliedert. Während letztere nach und nach bis spätestens 1849 wieder aufgehoben wurden, kam es bei den Bezirksämtern und Oberämtern durch Zusammenlegung und Aufhebung im Laufe der Zeit zu einer Reduzierung der Gesamtzahl. Ursprünglich waren die Bezirksämter rein staatliche Behörden und als solche in erster Linie für die allgemeine Staatsverwaltung zuständig, hatten aber auch Aufgaben der Polizei und - bis zum Aufbau einer eigenen Gerichtsorganisation im Jahr 1857 - der Justiz, insbesondere der Zivilgerichtsbarkeit, wahrzunehmen. Als Unterbehörden waren sie den Kreisdirektorien als Mittelinstanzen unterstellt - das 1809 geschaffene Bezirksamt Villingen zunächst dem Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen. Im Jahr 1819 wurde der Donaukreis aufgelöst und mit dem Seekreis vereinigt. Die ursprünglich zehn, nach Flüssen (Ausnahme: Seekreis) benannten Kreisdirektorien wurden mit der Organisationsreform des Jahres 1832 durch die Kreisregierungen der vier Kreise - Seekreis, Oberrheinkreis, Mittelrheinkreis, Unterheinkreis - ersetzt und das Bezirksamt Villingen der Regierung des Seekreises unterstellt. Schließlich schaffte das Gesetz über die Organisation der inneren Verwaltung vom 5. Oktober 1863 die Kreisregierungen als Mittelinstanzen der staatlichen Verwaltung ersatzlos ab und unterstellte die Bezirksämter unmittelbar dem Innenministerium. Als Bindeglied zwischen Lokal- und Zentralbehörden installierte das Gesetz von 1863 (geändert 1865) vier Landeskommissariate - Konstanz, Freiburg, Karlsruhe, Mannheim - mit je einem Landeskommissär an der Spitze, der Sitz und Stimme im Ministerium besaß. Das Bezirksamt Villingen wurde dem Sprengel des Landeskommissariats Konstanz zugeteilt. Außerdem wurde das Großherzogtum im Jahr 1864, unter Beibehaltung der Bezirksämter als staatliche Verwaltungsbehörden, in elf Kreisverbände als kommunale Selbstverwaltungskörperschaften ohne staatliche Aufgaben eingeteilt. Der Kreisverband Villingen mit Sitz in Villingen umfasste die staatlichen Amtsbezirke Donaueschingen, Triberg (bis zu dessen Auflösung im Jahr 1924) und Villingen. Staatliches Organ bei den Kreisverbänden war der Verwaltungsbeamte des Bezirks, in dem der Kreisverband seinen Sitz hatte, als Kreishauptmann. So war der Vorstand des Bezirksamts Villingen in Personalunion zugleich Kreishauptmann des Kreisverbandes Villingen. Korporatives Organ des Kreisverbandes war die Kreisversammlung aus gewählten Mitgliedern. Der Kreisverband Villingen ist somit der eigentliche "Vorfahre" des früheren Landkreises Villingen bzw., seit 1973, des heutigen Landkreises Schwarzwald-Baar als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft. Bereits 1924 war die Bezeichnung für den Vorstand des Amtsbezirks in Landrat abgeändert worden Durch die Landkreisordnung vom 24. Juni 1939 wurden die 1864 etablierten Kreisverbände aufgehoben und durch Landkreise ersetzt. Deren formell aufrecht erhaltenen Selbstverwaltungskompetenzen standen in der NS-Diktatur aber nur noch auf dem Papier, da die Beschluss- und Entscheidungszuständigkeiten von der Kreisversammlung auf den vom Ministerium des Innern ernannten Kreisvorsitzenden übergingen, dem drei bis sechs Kreisräte lediglich beratend zur Seite standen. Gebiet und Behörde des neuen Landkreises Villingen als kommunale Selbstverwaltungskörperschaft war nun deckungsgleich mit dem Amtsbezirk der staatlichen Verwaltung. Bei der Neuordnung der Verwaltung nach dem Kriegsende 1945 ging die Rechtsaufsicht über die Landkreise, die nun wirkliche kommunale Selbstverwaltungskörperschaften mit demokratischer Legitimation wurden, von den Landeskommissären zunächst an das (Süd-)Badische Innenministerium über. Nach der Bildung des Bundeslandes Baden-Württemberg trat an dessen Stelle das Regierungspräsidium Südbaden als Mittelinstanz für den Regierungsbezirk Südbaden - seit der Verwaltungsreform von 1971 Regierungspräsidium bzw. Regierungsbezirk Freiburg. Der Sprengel des Bezirks- und späteren Landratsamtes Villingen erfuhr von seiner Einrichtung im Jahr 1809 bis zum Stichjahr 1952 wiederholt Veränderungen, vor allem in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im Jahr 1834 umfasste der Amtsbezirk Villingen, außer der Stadt Villingen selbst, 25 Gemeinden: Biesingen, Dauchingen, Dürrheim, Fischbach, Grüningen, Kappel, Klengen, Königsfeld, Marbach, Mönchweiler, Neuhausen, Niedereschach, Oberbaldingen, Obereschach, Oberkirnach, Öfingen, Pfaffenweiler, Rietheim, Schabenhausen, Stockburg, Sunthausen, Überauchen, Unterkirnach, Weiler und Weilersbach. Vom Amtsbezirk Triberg wurden im Jahr 1850 die Stadt Vöhrenbach sowie die Gemeinden Langenbach, Linach und Schönenbach dem Amtsbezirk Villingen zugeordnet. Weiteren Zuwachs erhielt letzterer im Jahr 1857, bei der Zusammenlegung des Amtsbezirks Hornberg mit dem von Triberg, nämlich die Städte und Gemeinden Brigach, Buchenberg, Peterzell und St. Georgen. Bei der Auflösung des Bezirksamts Hornberg im Jahr 1924 wurden dem Sprengel des Bezirksamts Villingen weitere Orte zugeschlagen. Das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 brachte für das Bezirksamt, seit 1939 Landratsamt Villingen dagegen keine gravierenden Veränderungen seines Sprengels: Lediglich die Gemeinde Grüningen musste an das Bezirks- bzw. Landratsamt Donaueschingen abgegeben werden. Die Veränderungen im Sprengel des Landkreises Villingen durch die zum 1. Januar 1973 in Kraft getretene Kreisreform mit der Bildung des Landkreises Schwarzwald-Baar durch Vereinigung der Landkreise Villingen und Donaueschingen liegen außerhalb des Betrachtungszeitraums und bleiben daher unerwähnt. Bestandsgeschichte: Vor Beginn der Verzeichnungsarbeiten verteilten sich die Akten des Bezirksamtes/Landratsamtes Villingen auf folgende Bestände: a) B 748/1, /2, /3, /4, /5, /6, /7, /8, B 812/1 b) E 33/1 c) G 24/1, /3, /4, G 28/1 d) W 499 Zunächst wurden die unter a) genannten Bestände zum Bestand B 748/1 (neu) vereinigt. Fremdprovenienzen in diesen Beständen wurden vorher entnommen und entweder provenienzgerecht anderen Beständen des Staatsarchivs Freiburg zugewiesen oder zuständigkeitshalber an das Generallandesarchiv Karlsruhe abgegeben. In einem zweiten Schritt wurde der unter b) genannte, durch Aussonderung von Vorprovenienzen aus Aktenablieferungen des Regierungspräsidiums Freiburg gebildete Bestand Landratsamt Villingen in den Bestand B 748/1 (neu) integriert. Zum Dritten wurden alle Akten der Provenienz Bezirksamt/Landratsamt Villingen mit einer Laufzeit bis einschließlich 1952 aus den unter c) genannten Beständen entnommen und in den vorliegenden Bestand überführt. In begründeten Ausnahmefällen, etwa wenn sich der Anteil des nach 1952 entstandenen Schriftguts in einer Akte auf wenige Schriftstücke beschränkte, fanden auch Akten mit einer Laufzeit über 1952 hinaus Eingang in B 748/1. Eingearbeitet wurden viertens auch alle Akten der Provenienz "Landratsamt Villingen" aus dem provisorischen Bestand W 499, der das beim gegenseitigen Beständeausgleich ins Staatsarchiv Freiburg gelangte Schriftgut aus den Beständen 129 bis 228 des Generallandesarchivs Karlsruhe enthält. Hinweise für die Benutzung: - Konkordanzen im Papierfindbuch weisen alle Vorsignaturen der einzelnen Akten aus. Unter Vorsignatur 1 findet sich dabei jeweils die zuletzt im Staatsarchiv Freiburg verwendete Signatur vor der Neuverzeichnung und unter Vorsignatur 2 die vorletzte Signatur im Staatsarchiv Freiburg oder die ehemals im Generallandesarchiv Karlsruhe verwendete Signatur. Der vorliegende Bestand wurde von David Boomers, Joanna Genkova, Edgar Hellwig und Wolfgang Lippke verzeichnet. Die Planung, Organisation und Koordination der Arbeiten oblag Dr. Christof Strauß, Schlusskorrektur und Endredaktion des Findmittels besorgte der Unterzeichnete. Der Bestand B 748/1 umfasst nach seiner Neuverzeichnung nunmehr 5768 Faszikel und misst 60,70 lfd.m. Freiburg, Dezember 2009 Edgar Hellwig

        Landvogtei am oberen Neckar, Rottweil (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, D 71 · Bestand · 1806-1817 (Va ab 1803, Na bis 1818)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Nach dem Vorbild des französischen Präfektensystems schuf König Friedrich durch das Organisationsmanifest von 1806 die dem altwürttembergischen Verwaltungsaufbau fremden Provinzialbehörden, die er in den kurfürstlichen Landvogteien Neuwürttembergs (1803-1806) bereits vorgebildet hatte. Das gesamte Land wurde in zwölf Kreise eingeteilt, die je eine gleiche Anzahl von Oberämtern zusammenfassten. Nur die Residenzstädte Stuttgart und Ludwigsburg blieben außerhalb der Kreise. An der Spitze jedes Kreises stand ein adliger Kreishauptmann, der mit Hilfe eines juristisch gebildeten Aktuars rein büromäßig - im Gegensatz zum Kollegialitätsprinzip der neuwürttembergischen Landvogteien - die Oberaufsicht über die innere Verwaltung seines Amtsbereiches führte. Die Kreisverwaltung war personell schlecht ausgestattet und besaß keinen ausschließlichen Zuständigkeitsbereich. Der Kreishauptmann, ein "Commissarius perpetuus" zwischen Ministerien und Oberamtleuten, war letztlich "nicht viel mehr als ein ’Briefträger’ zwischen jenen Stellen, die wirklich regieren und wirklich verwalten" (Grube). Mit dem Manifest vom 27.10.1810 bildete man die Kreise in geographisch etwas anderer Einteilung zu ebenfalls zwölf Landvogteien (Departements) von je etwa 100.000 Einwohnern um, die schon in ihrer Benennung nach Gebirgen und Flüssen das Vorbild der - freilich viel größeren - französischen Departements sichtbar werden lassen. Der Kreishauptmann wurde von einem Landvogt (Grand Drossard) abgelöst, Amtsstellung und Aufgabenbereich blieben jedoch unverändert. Eine eingehende Dienstanweisung vom 31.12.1810 regelte das Amtsverhältnis zwischen den Landvogteien und den Ober- bzw. Unterämtern. Der Kreishauptmann bzw. Landvogt war ein Kreissteuerrat (Landvogteisteuerrat) beigegeben, der das Rechnungswesen der Ämter und Amtspflegen sowie den Vermögensstand der Städte, Ämter und Gemeinden beaufsichtigte, und ein Kriminalrat mit besonderer Aufsichtsbefugnis über die Gefängnisse. Unterstellt waren ihm weiterhin der Landvogteiarzt (seit 1814) und der Weginspektor. Für je zwei Kreise (Landvogteien) wurde ein Landbaumeister und ein Landbaukontrolleur eingesetzt, die der Stuttgarter Landbaudirektion unterstellt waren. Das IV. Edikt vom 18. November 1817 hob mit Wirkung vom 1. Januar 1818 die bisherigen zwölf Landvogteien auf und ersetzte sie durch eine leistungsfähigere Mittelinstanz, nämlich vier personell ausreichend besetzte Kreisregierungen. Namensgebender Sitz des durch das Organisationsmanifest von 1806 eingerichteten 7. Kreises war Rottweil. Der Kreis umfasste die Oberämter Hornberg, Rottweil, Spaichingen, Stockach und Tuttlingen. 1810 wurde er zur "Landvogtei am oberen Neckar" umgewandelt, wieder mit Rottweil als Amtssitz. Der Amtsbezirk umfasste nunmehr die territorial umgestalteten Oberämter Balingen, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen. Vorliegende Akten wurden im Oktober 1908 von der Regierung des Schwarzwaldkreises in Reutlingen an das Archiv des Inneren abgegeben, wo Rechnungsrat Marquart ein summarisches Stichwortverzeichnis der einzelnen Bunde fertigte, das im Staatsarchiv Ludwigsburg bis Frühjahr 1964 als gültiges Repertorium Verwendung fand. Die im Spätjahr 1963 durchgeführte Neuverpackung des Bestandes wurde zum Anlass genommen, im gleichen Arbeitsgang eine etwas eingehendere Verzeichnung der Einzelfaszikel auf Grund ihrer alten Aufschriften durchzuführen und die zahlreichen Akten aus der Zeit der kurfürstlichen Landvogtei (1803-1806) auszusondern. Letztere sind künftig provenienzgemäß in Bestand D 7 (Kurfürstliche Landvogtei Rottweil) zu finden. All diese Arbeiten führte unter Leitung des Unterzeichneten der Archivangestellte F. Röhrich durch. Der Unterzeichnete selbst bemühte sich um die Neuordnung des Bestandes, wobei der überwiegende Seriencharakter der Akten - wohl zu erklären aus der (oben skizzierten) Amtskompetenz des Landvogts - eine einfache Gruppierung nach Rubriken nahe legte. Um die Reichweite der Einzelrubr ik deutlicher werden zu lassen, wurde auf eine alphabetische Reihung zugunsten der Anordnung nach gewissen sachlichen Gesichtspunkten verzichtet. Der Bestand umfasst nunmehr 507 Büschel auf 8 lfd. m. Ludwigsburg, Februar 1964 Dr. A. Seiler Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen, Band I, Stuttgart, 1951. Walter Grube, Vogteien, Ämter Landkreise in der Geschichte Südwestdeutschlands Stuttgart 1960.

        Bundesarchiv, BArch R 175-I/774 · Akt(e) · 1891-1914
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)
        • description: Enthält u.a.: Einrichtung der "Botanischen Zentralstelle für die deutschen Kolonien" am botanischen Garten der Universität Berlin; Pflanzungsunternehmen im Bezirk Victoria.- Bericht von Dr. Preuss, Botanischer Garten Victoria 1891-1914, Bundesarchiv, BArch R 175-I Gouvernement von Kamerun Enthält u.a.: Einrichtung der "Botanischen Zentralstelle für die deutschen Kolonien" am botanischen Garten der Universität Berlin; Pflanzungsunternehmen im Bezirk Victoria.- Bericht von Dr. Preuss, Botanischer Garten Victoria

        Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: 1881 - Gründung der Landwirtschaftlichen Hochschule 01.11.1934 - Eingliederung der Hochschule in die Universität als Landwirtschaftlich-tierärztliche Fakultät, Abteilung für Landwirtschaft und Abteilung für Tierheilkunde Oktober 1937 -Teilung in eine landwirtschaftliche und eine veterinärmedizinische Fakultät einige Akten der LHS sind auch im TU-Archiv vorhanden (lt. Auskunft von Frau Dr. Irina Schwab, Okt. 2015) -Institut für Gartenkunst und Lanschaftsgestaltung: Studienpläne, Prüfungsordnungen, Instangelegenh. 1930-1969: Signatur: 208 (29 AE) - Institut für Obstbau: Patent- und Pachtangelegenheiten. 1930-1965 (5 AE) Zitierweise: HU UA, Landwirtschaftliche Hochschule.01, Nr. XXX. HU UA, LWH.01, Nr. XXX.

        Leben und Treiben in Ikutha
        ALMW_II._MB_1899_1 · Akt(e) · 1899
        Teil von Franckesche Stiftungen zu Halle
        • Autor: Von Frau Miss. Hofmann in Ikutha. Umfang: S. 18-23 * 38-40. Enthält u. a.: - "1. Die Hungersnot." - "2. Die Hausdiener." (SW: Beschreibung der Dienerschaft; Kikamba; Haushaltstätigkeiten; 1. Waschmaschine; Trinkwasserbereitstellung) - "3. Der Tagesablauf." - "4. Allerlei Hilfsarbeit." (SW: Krankenversorgung; Bettelei; Gründe für den Gottesdienstbesuch; Hungersnot)
        Leipziger Missionswerk
        Lebenserinnerungen
        N.3-1 · Akt(e) · 1875 - 1952
        Teil von Zentrales Archiv der Pallottinerprovinz

        Betr.: Jugend in Frauenberg (Bayern); Ausbildung in Limburg; Einsatz in Kamerun, ab 1901, Weltkrieg und Rückkehr über Spanien nach Deutschland, 1916; Seelsorgearbeit in der Diözese Paderborn; Einsatz in Chile, seit 1921

        Rosenhuber, Simon
        Lebensmittelamt (1916-1924) (Bestand)
        Stadtarchiv Worms, 015 · Bestand
        Teil von Stadtarchiv Worms (Archivtektonik)

        Bestandsbeschreibung: Abt. 15 Lebensmittelamt [AUGIAS] Umfang: 55 Archivkartons (= 497 Verzeichnungseinheiten) Laufzeit: 1916-1924 Bei Abt. 15 des Stadtarchivs Worms handelt sich um einen Bestand, der vorwiegend Unterlagen zur Kriegswirtschaft während des ersten Weltkrieges und der Zeit der darauf folgenden Besatzung enthält. Die Bezeichnung Lebensmittelamt wurde gewählt, da der größte Teil der Akten sich mit der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung befasst und die Bezeichnung ’Wirtschaftamt’ insofern irreführend wäre, da es innerhalb der Stadtverwaltung kein solches Amt gab. Im Zuge der während des ersten Weltkrieges eingeführten Zwangsbewirtschaftung von Lebensmitteln und Brennstoffen wurde im Jahre 1916 in Worms ein Lebensmittelamt eingerichtet. Im Jahre 1920 bestand unter der Aufsicht einer Kommission der Stadtverordnetenversammlung für Lebensmittelversorgung ein dem ’Leiter der gesamten Lebensmittelversorgung der Stadt Worms’ unterstelltes Lebensmittelamt, dem u.a. eine Ausgabestelle für Lebensmittelkarten angegliedert war. Angeschlossen waren dem Amt auch die mit der Brennstoffversorgung betraute Lohlenkommission und die Ortskohlenstelle. Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.3.1924 wurde das Lebensmittelamt aufgehoben. Die verwaltungsmäßige Gliederung der Lebensmittel- und Brennstoffversorgung der Stadt Worms geht aus dem Adressbuch des Jahres 1922 (S. 445) hervor (vgl. auch Adressbuch 1920 S. 477 f.). Neben den Unterlagen zu der Lebensmittel- und Brennstoffversorgung finden sich noch Akten zur Versorgung der Bevölkerung mit Kleidung und der städtischen Schuh-Fürsorge. Daneben liegen einige wenige Akten vor, die sich mit der Wohnraumbeschaffung bzw. -versorgung befassen und einzelne Akten, in denen im Zuge der Arbeitsplatzbeschaffung für Kriegsheimkehrer unter der Regie des Demobilmachungsausschusses die weiblichen Beschäftigten im Wormser Gewerbe, Industrie u.a. ermittelt wurden (Nr. 404 Betriebe B, L und Nr. 404 Betriebe K). Ganz aus dem Rahmen fallen drei Akten von 1940/41, die zu Verstößen gegen die Verbrauchsregelung entstanden sind (Nr. 124, 125, 126). Die Unterlagen der Abt. 15 sind vermutlich unmittelbar nach der Auflösung des Amtes (wohl um 1930/33) in die Obhut des Archivs gelangt. Der größte Teil der Abt. 15 wurde vom 16. August bis zum 10. September 2004 durch die Studentin Marion Bechtold (Universität Heidelberg) im Rahmen eines Praktikums nach dem Bär’schen Prinzip verzeichnet. Die Daten wurden in das Archivprogramm AUGIAS eingegeben. Nach Abschluss der Verzeichnungsarbeiten umfasst der Bestand 497 Einheiten, die in 55 Archivkartons (8 lfde. Meter) aufbewahrt werden. Der zeitliche Schwerpunkt der Überlieferung liegt zwischen 1915 und 1924, darüber hinaus gibt es einzelne Stücke, die bis .... zurückgehen bzw. bis 1942 reichen. Bei der Verzeichnung konnte festgestellt werden, dass die Akten zum Teil in Aktendeckel verschiedener städtischer Provenienz geführt wurden, so ’Akten der Polizeiverwaltung der Stadt Worms (z.B. Nr. 253, 254, 168), ’Akten des Oberbürgermeisters der Stadt Worms (z.B. Nr. 163, 164, 198, 208) und ’Stadtverwaltung Worms’ (Nr. 171). Ergänzend zu den Akten der Abt. 15 befinden sich zahlreiche Unterlagen zur Lebensmittelversorgung in Abt. 5 und Abt. 13; vgl. auch für die Zeit ab 1939 die Abt. 16. Für den Bereich Wohnungswesen s. Abt. 17 Wohnungsamt (auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 21.1.1919 Einrichtung eines städt. Wohnungsamtes) Worms, im Dezember 2004 Literatur: Süß, Martin: Rheinhessen unter französischer Besatzung. Vom Waffenstillstand im November 1918 bis zum Ende der Sparatistenunruhen im Februar 1924, Stuttgart 1988 (=Geschichtliche Landeskunde 31) Metzler, Georg: Das Wohnungswesen in Worms, in: 150 Jahre Wormser zeitung (1776-1926), Worms 1926, S. 84-87 Bönnen, Gerold: Tumulte und Unruhen in Zeiten der Krise: Das Beispiel Worms (1916 bis 1933), in: Unrecht und Recht. Kriminaliät und Gesellschaft im Wandel 1500-2000. Gemeinsame Landesaustellung der rheinland-pfälzischen und saarländischen Archive. Wissenschaftlicher Begleitband, hg. v. Heinz-Günther Borck u. Beate Dorfey, Koblenz 2000 (=Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 98), S. 389-411. Olbrisch, Silke: Die Novemberrevolution 1918 in Worms unter besonderer Berücksichtigung des Arbeiter- und Soldatenrates, in: Pujari, Anjali: Worms unter französischer Besatzung (1918-1930) (Schriftliche Hausarbeit im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für die Sek. II, Universität Bonn 2001, masch., 129 S.) Bönnen, Gerold: Zum kommunalen Wohnungsbau in Worms (1918-1933) in: Wohnungsbau Worms (Hg.), 50 Jahre Wohnungsbau GmbH Worms (1950-2000), Worms 2000, S. 5-20

        Lehraufträge, Beurlaubungen und Vertretungen
        UniA GÖ, Math.-Nat. Fak., 202 · Akt(e) · 1932 - 1946
        Teil von Universitätsarchiv Göttingen
        • Enthält: Allgemeine Anweisungen und Mitteilungen zu besoldeten Lehraufträgen (z.B. Auswirkungen von Sparmaßnahmen).- Berufungen und Personalangelegenheiten im allgemeinen (z. B. für Koloniale Landwirtschaft, Obst- und Gemüsebau, Landesplanung).- Bewerbungsschreiben mit Lebensläufen.- Namenslisten der Beurlaubten der Math. Nat. Fak..- Unterlagen zur Aerodynamischen Versuchsanstalt.- Überlegungen zur Einrichtung des Prüfungsfachs Allgemeine Geschichte der Naturwissenschaften.- Hilfegesuch der Universität Jena.- Diverse Bibliographien.- Regelungen über die Weiterbeschäftigung von ehemaligen Mitgliedern der NSDAP.- Verzeichnis der Empfänger von laufenden Lehrauftragsvergütungen * Enthält auch: Korrespondenz zur Neueinrichtung eines pharmazeutisch-chemischen Instituts als Forschungsstätte und Lehranstalt
        Lehrer und Lehrerinnen, Band 7
        Best. 550, A 417 · Gliederung · 1913-1916
        Teil von Historisches Archiv der Stadt Köln (Archivtektonik)

        Umfang: 337 Blatt. Aktenzeichen: III-1-27. Altsignaturen: Best. 403, M-1-144. Enthält: Mitteilung des Ministers für geistliche und Unterrichtsangelegenheiten über Entsendung eines verheirateten Rektors in mittleren Jahren für die Rektorstelle in Samoa (14); dazu ausführliche Vorlage für ärztliches Gutachten (16); Belehrungen über Tropendiensttauglichkeit (18); Bei Lehreranstellungen Ermittlungen über gestundete Collegiengelder und gestundete Honorare (40); RundErlass des Ministers zu Kriegsauswirkungen auf Lehrerstellenbesetzung (75); Lehreraustausch mit Frankreich (98); Urlaubsgesuche (103); Maßregeln zur Verbesserung der Volksernährung und Beteiligung der Lehrer daran (175); Anweisung der preußischen Regierung betreffend Beschäftigung ausländischer Lehramtskandidaten (176); Unterrichtsminister zu freier Lehrerstelle in Bukarest (222); Verband deutscher Kinderhorte: Fortbildungskurs für Hortleiterinnen (231); Der Chef der deutschen Zivilverwaltung für das Gebiet von Longwy und Briey über Lehrstellen (246); Übersichten betreffend die seminarisch vorgebildeten Lehrpersonen an den nicht zu den Volksschulen gehörenden mittleren und höheren Schulen, Taubstummen- und Blindenanstalten sowie an den Staatsbetrieben unterhaltenen Schulen, Militärische Jugendpflege (320); Anfrage der deutschen Schule Rotterdam nach einem Lehrer für die unteren Klassen (325).

        Leichenpredigten
        1. Über Leichenpredigten: Leichenpredigten als Grabreden oder Predigten in der Kirche hat es schon im Mittelalter gegeben. Es finden sich Ansätze dazu bereits in der vorchristlichen Antike. Der Brauch, sie aufzuschreiben und später auch zu drucken, kam jedoch erst kurz nach der Reformation im lutherischen Protestantismus auf. Die katholische Kirche setzte - vor allem den üppigen - Leichenreden Verbote entgegen. Immerhin lassen sich auch für Zwinglianer, Calvinisten und Katholiken Leichenpredigten nachweisen, wenn auch in geringerem Umfang. Wegen des finanziellen Aufwandes wurden Leichenpredigten vor allem für wohlhabende Adelige und Bürger gedruckt. Blütezeit der gedruckten Leichenpredigten waren die Jahrzehnte vor dem 30jährigen Krieg und die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts ging der Brauch, Leichenpredigten zu drucken, stark zurück. Es gibt zwar auch noch Leichenpredigten aus dem 20. Jahrhundert, diese sind aber wesentlich schlichter als Exemplare aus der Blütezeit. Je nach Entstehungszeit, aber auch nach sozialer Stellung des Verstorbenen können die Leichenpredigten mehr oder weniger üppig ausfallen. Sie reichen vom einfachen Druckbogen mit maximal vier Seiten bis hin zum Groß-Folio-formatigen Band mit 200 oder mehr Seiten, ausstaffiert mit mehreren Kupferstichen, Noten und vielen unterschiedlichen Trauertexten. Zum Teil sind Leichenpredigten auch auf mehrere Bände aufgeteilt, z.B. die Epicedia oder auch nur bestimmte Epicedia separat gebunden. Solch üppige Schriften sind natürlich nur in der Blütezeit der Leichenpredigten und nur bei Personen aus hoher sozialer Stellung denkbar. Leichenpredigten enthalten unterschiedliche Bestandteile. Die eigentliche Leichenpredigt, also die Predigt bei der Bestattung, bildet den Kern der Schrift. Oft rankt sie sich um eine bestimmte Bibelstelle als Leitmotiv, die der Verstorbene selbst bestimmen konnte oder die einen Bezug zur Tätigkeit des Verstorbenen hat. Eine Schrift kann mehrere solcher Predigten enthalten, die bei der Bestattung, beim Trauergottesdienst oder bei sonstigen Trauerfeierlichkeiten gehalten worden sein können. Vergleichsweise oft enthalten Leichenpredigten einen Lebenslauf des Verstorbenen (als "Personalia" oder "curriculum vitae" bezeichnet), der während der Feierlichkeiten verlesen wurde und die Person des Verstorbenen aus Pietätsgründen nicht allzu negativ schildern kann. Den dritten Bestandteil bilden die Epicedia, Trauergedichte von Verwandten, Freunden oder auch - bei Adeligen - höherrangigen Bediensteten. Aufwendige Kupferstiche - durchaus in Mehrzahl - können eine Leichenpredigt schmücken. Oft wird der Verstorbene mit einem Portrait abgebildet, manchmal auch in eine allegorische Darstellung eingebracht. Bei mehreren Kupferstichen kann der Trauerzug (= Leichenprozession) dargestellt sein oder der Sarg in verschiedenen Ansichten. Relativ selten sind Musikalien. Liedertexte von gesungenen Trauerliedern finden sich öfter, Noten solcher Lieder oder gar anderer Musikaufführungen bei Trauerfeierlichkeiten sind schon eine kostbare Rarität (vgl. das gesonderte Verzeichnis im Anhang). Der vorliegende Bestand umfaßt insgesamt 2098 Leichenpredigten. Ohne Berücksichtigung der Dubletten sind es 797 verschiedene Stücke. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen, in Leichenpredigten zu Mitgliedern des Hauses Hohenlohe (188 Stück ohne Dubletten), in Leichenpredigten anderer Adeliger, die häufig entweder verwandt, verschwägert oder benachbart waren (332 Stück) und in Leichenpredigten von Bürgerlichen (277 Stück). Unter der letztgenannten Gruppe überwiegen Diener und sonstige Beschäftigte der verschiedenen hohenlohischen Häuser. Enthalten sind - allerdings mit einem eher geringen Anteil - auch andere Personalschriften, etwa Gedichte anlässlich eines Geburtstages, einer Hochzeiten oder eines Jubiläums, "Leichengedichte" (identisch mit Epicedia) und auch Schriften anlässlich von Feiern im Hohenlohischen anlässlich des Todes des Kaisers etc. Die Sammlung der Leichenpredigten stellt einen Selektbestand dar, der Material aus mehreren hohenlohischen Archiven vereint. Die Herkunft der einzelnen Leichenpredigten ist in der Regel nicht mehr ermittelbar. Naturgemäß muß man in den Leichenpredigten eine einschlägige Quelle zur Sepulkralkultur sehen. Nicht zuletzt wegen des oft enthaltenen Lebenslaufes sind sie auch für genealogische und andere Forschungen unentbehrlich. Die enthaltenen genealogischen Informationen sind durchaus zuverlässig, wenn auch die Wertungen in einer Leichenpredigt nicht zu negativ ausfallen können. Allgemeine Redensarten über Frömmigkeit, Lebenswandel und Tugenden des Verstorbenen sind dagegen nicht allzu wörtlich zu nehmen. Für die Kunst-, Literatur- und Musikgeschichte sowie für die Theologie sind Leichenpredigten ebenfalls wertvolle Quellen, wie auch die Sozial- und Wirtschaftgeschichte sich ihnen zunehmend widmet. Die im vorliegenden Bestand gesammelten Leichenpredigten haben noch eine spezielle Bedeutung. Wegen der Lebensläufe von Grafen und Fürsten des Hauses Hohenlohe, ihren Frauen und Kindern und wegen enthaltener Kupferstichportraits sind sie wertvolle Quellen zur Geschichte des Hauses Hohenlohe. Auch Diener und andere Bedienstete hohenlohischer Höfe sind durch sie dokumentiert, wie auch befreundete, verwandte oder benachbarte Adelige. Die Materialien über Trauerfeierlichkeiten an hohenlohischen Höfen, die manche der gesammelten Leichenpredigten enthalten, berühren die hohenlohische Kulturgeschichte. Die Leichenpredigten lassen den sozialen Kreis erkennen, der in exponierter Weise an den Trauerfeierlichkeiten beteiligt war. Dadurch sind sie auch Quellen zu den Beziehungen zwischen den Adelshäusern oder über das Verhältnis von Dienern und Untertanen zu ihren Fürsten. Literatur: Rudolf Lenz: Leichenpredigten als Quelle historischer Wissenschaften, 3 Bde., Köln Wien 1975-1984, besonders: Rudolf Lenz: Gedruckte Leichenpredigten, Bd. 1, S. 36 ff. 2. Zur Bearbeitung des Bestandes: Im Rahmen eines auch Leichenpredigten anderer Archive und Bibliotheken umfassenden Projektes der Historischen Kommission wurden die Neuensteiner Leichenpredigten erstmals durch Dr. Elisabeth Zimmermann zwischen Sommer 1948 und Sommer 1949 verzeichnet. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Muster des Stollberg’schen Kataloges und war vergleichsweise detailliert. Das Ergebnis war eine Zettelkartei. Anfang der 70er Jahre (bei Übernahme des Hohenlohe-Zentralarchiv in staatliche Verwaltung) lag diese Zettelkartei nur noch unvollständig vor. Der Bestand war erheblich in Unordnung geraten. In der Zwischenzeit waren noch weitere hohenlohische Archive nach Neuenstein verlagert worden, deren Leichenpredigten ebenfalls in die Sammlung zu integrieren waren. Der Umfang der Sammlung hatte dadurch nicht unerheblich zugenommen. 1987 begann der Angestellte Fritz Kempt unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Moegle-Hofacker eine Neuverzeichnung, die das gesamte vorliegende Material berücksichtigte. Die Titelaufnahmen konnten Kempt bis zu seinem Ausscheiden im Dezember 1988 weitgehend fertig stellen. Die abschließenden Arbeiten einschließlich der Redaktion des Findbuches erfolgten durch den Unterzeichnenden im Winter 1994/95. Im vorliegenden Findbuch sind die Leichenpredigten nach folgendem Schema beschrieben. Oben rechts ist die für die Lagerung im Magazin maßgebliche Aushebenummer angegeben. Ist diese mit einem Stern () markiert, liegen mehrere Exemplare vor, die am Schluss der Beschreibung als Dubletten aufgeführt sind. Alternativ kann dann auch eine Dublette benutzt werden. Die Aushebenummer kann unterteilt sein, etwa in 6, 6 a und 6 b oder in 6.1 und 6.2. Bei einer solchen Nummernvergabe dürften in der Regel zwei zu einem Band zusammengebundene Leichenpredigten vorliegen. Fett hervorgehoben folgt der Aushebenummer die für die Anordnung im Findbuch maßgebliche Ordnungsnummer und dann der Name der verstorbenen Person als wichtigste Angabe, da hiernach die Einordnung der Leichenpredigt erfolgt. Soweit bekannt schließen in einem eigenen Block die "persönlichen Daten" an: Geburtsname, Geburtsdatum und Ort, + Sterbedatum und Ort, Daten zur Beisetzung, Heiratsdatum, Ehepartner, Ort der Eheschließung sowie Angaben über Stand, Beruf, Ämter sowie Mitgliedschaften. Der zweite Block enthält die Daten zur Leichenpredigt. Dazu gehören die Vorsignatur, alle Leichenpredigten im engeren Sinne (also Leichenpredigten beim Trauergottesdienst, bei der Bestattung sowie bei sonstigen Trauerfeierlichkeiten) mit Angaben zum Verfasser und gegebenenfalls zum verwendeten Bibelzitat. Hier enthalten sind auch Angaben zu weiteren Bestandteilen der Leichenpredigt wie Personalia (Lebenslauf), Epicedia mit Angabe zu den Verfassern, Kupferstichen mit Bildbeschreibung, Maler und Stecher, Noten, Wappen und Angaben zum Druck sowie Umfang der Schrift. Am Schluss dieses Blockes können sich Hinweise auf Literatur (Autobiographien, Schriftenverzeichnisse etc.) befinden. Eventuell werden in einem dritten Block die Dubletten aufgeführt. Hierunter können Teildubletten fallen, d.h. Doppelstücke von Teilen (etwa bestimmter Epicedia) einer Leichenpredigt. Die Charakterisierung der an der Entstehung der Leichenpredigten beteiligten Personen, also der Verfasser von Predigten oder Epicedia oder der Künstler, ist in der Regel der Leichenpredigt entnommen und bezieht sich auf den Zeitpunkt ihrer Abfassung. Die Bezeichnungen ihrer Funktionen konnten manchmal - vor allem im Teil I - modernisiert werden. Im zweiten Teil, der verschiedene Regionen des ehemaligen Reiches umfaßt, sind die Funktionsbezeichnungen oft so wie in der Leichenpredigt (also abgekürzt) wiedergegeben, da die Auflösung und Modernisierung zu große Spezialkenntnisse erfordert hätte. Die Ordnung der Leichenpredigten erfolgte nach den drei Gruppen: Hohenlohe, sonstige Adelige und Bürgerliche. Innerhalb dieser Gruppen ist das Namensalphabet maßgeblich. Die Einordnung wird durch den Namen bestimmt, den die Per son bei ihrem Tod führte. Verheiratete Töchter aus dem Hause Hohenlohe sind daher nicht mehr unter Hohenlohe zu suchen. Im Index werden solche Bezüge allerdings durch Verweise berücksichtigt. Bei Kaisern und Königen ist der Vorname für die Einordnung maßgeblich, für sonstige Adelige der Geschlechtsname. Die Ordnung des Findbuches kann aus mehreren Gründen nicht mit der Lagerungsordnung übereinstimmen. Einige Leichenpredigten sind mit anderen zu dicken Bänden zusammengebunden, das Format der Leichenpredigten wechselt zu oft. Die Sammlung ist außerdem für weitere Zugänge offen zu halten. Daher erfolgt die Lagerung im Magazin nach numerus currens. Für die richtige Aushebung einer gewünschten Leichenpredigt muss die Aushebenummer angegeben werden. Der Bestand, der die Bezeichnung "GA 90 Leichenpredigten" erhielt, umfaßt 2098 Bände in 17,5 lfd. m. Über Trauerfeierlichkeiten im Hauses Hohenlohe sind neben den Leichenpredigten auch die Akten in den einschlägigen Beständen zu Rate zu ziehen, die durchaus ebenfalls Leichenpredigten oder Teile davon enthalten können. Neuenstein, im Dezember 1996 Dr. Schiffer
        Lenz, Max (Dep.) (Bestand)
        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, VI. HA, Nl Lenz, M. · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)

        Max Lenz wurde am 13. Juni 1850 in Greifswald als Sohn des Justizrats Dr. Gustav Lenz geboren und begann nach seiner Schulausbildung in Greifswald das Studium der Klassischen Philologie und Geschichte (u.a. bei Heinrich von Sybel) in Bonn. Unterbrochen durch die Teilnahme am deutsch-französischen Krieg setzte Lenz sein Studium an den Universitäten Greifswald und Berlin fort und legte im Jahr 1874 eine Dissertation mit dem Thema "Das Bündnis von Canterbury und seine Bedeutung für den englisch-französischen Krieg und das Conzil von Constanz" vor. Im gleichen Jahr legte er das Oberlehrer-Examen ab. 1875 begann er als "Hilfsarbeiter" im Staatsarchiv Marburg und bearbeitete dort den politischen Briefwechsel Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen mit dem Straßburger Reformator Martin Bucer (3 Bände, Leipzig 1880-1891). 1876 habilitierte sich Lenz in Marburg zum Thema "Drei Tractate aus dem Schriftencyclus des Constanzer Concils" und wurde 1881 zum außerordentlichen, 1885 zum ordentlichen Professor für Mittelalterliche und Neuere Geschichte an der Philipps-Universität Marburg berufen. Weitere Stationen seiner wissenschaftlichen Laufbahn waren die Universitäten Breslau (ab 1888), Berlin (ab 1890) und Hamburg (ab 1914), deren Umgestaltung vom Kolonialinstitut zur Universität er maßgeblich mit gestaltete. Nach seiner Emeritierung kehrte er nach Berlin zurück. Max Lenz starb am 6. April 1932. Lenz’ wissenschaftliche Themen waren die Reformation, die Französische Revolution, Napoleon Bonaparte und Otto von Bismarck. Zu allen diesen Themen legte er z.T. sehr umfangreiche Werke vor. Max Lenz sah sich als objektivistischer Historiker und betonte stets die Bedeutung quellenkritischer Forschungsarbeit. Er gilt als einer der Hauptvertreter der so genannten Ranke-Renaissance in Deutschland. Er war Mitglied der Berliner Akademie der Wissenschaften sowie der im Jahr 1872 gegründeten Historischen Gesellschaft zu Berlin, zu deren Vorsitzender er 1912 und erneut 1925 gewählt wurde. Max Lenz war verheiratet mit der Pianistin Emma Rohde aus Greifswald; von seinen Kindern erreichten eine Tochter und zwei Söhne das Erwachsenenalter: Hildegard, Georg und Friedrich (1885-1968, Nationalökonom) Der hier vorliegende Nachlass besteht nahezu ausschließlich aus Briefen, teils aus einer umfangreichen Korrespondenz innerhalb der (Groß-) Familie Lenz / Rohde, teils aus Briefen Lenz’ an Freunde, Kollegen und Schüler. Die Sammlung wird durch Manuskriptteile einer Vorlesung zur Französischen Revolution, einer Mitschrift einer Vorlesung zur Reformation sowie Zeitungsausschnitte ergänzt. Die Familienkorrespondenz wurde im Wesentlichen von Bertha Rohde (der Mutter von Emma Lenz), deren Kindern Emma (Emmchen), Elisa (Lieschen), Bertha, Marie Jena, geb. Rohde, Minna, William und Max, dem Schwiegersohn Max Lenz und den Enkeln Hildegard, Georg und Friedrich (Fritz) bestritten. Nach dem Tod der Großmutter Bertha Rohde im Jahr 1917 wird die Korrespondenz dünner, bricht aber nicht ab. Häufigste Adressatin ist Elisa Rohde, die unverheiratet im Greifswalder Elternhaus lebte. Möglicherweise ist sie die Urheberin der Briefsammlung. Die berufliche Korrespondenz besteht zumeist aus Briefen Max Lenz’ an seinen Schüler Hermann Oncken (1869-1945) sowie an nicht namentlich genannte Kollegen, möglicherweise jedoch ebenfalls Oncken. Die Anrede "Verehrter / Lieber Freund / Kollege" findet sich auch in mehreren Briefen Lenz’ in anderen im GStA PK überlieferten Nachlässen, etwa an Albert Brackmann, Adolf Grimme, Paul Fridolin Kehr, Friedrich Meinecke, Theodor Schiemann. Nach dem Tod Max Lenz’ bemühte sich sein Sohn Friedrich um die Sammlung von Briefen seiner Eltern. Mehrere Briefe von Angehörigen befreundeter Familien aus dem Zeitraum November 1942 bis Januar 1943 mit "Negativbescheiden" sind im vorliegenden Nachlass überliefert (Nr. 35). Aus der in diesem Zusammenhang vorliegenden Antwort von Karl Seeliger geht hervor, dass Friedrich Lenz die Deponierung des Nachlasses seines Vaters im Preußischen Geheimen Staatsarchiv plante, wozu es am 11. März 1943 auch kam (Akz. 16 / 43; I. HA Rep. 92 Nl Max Lenz). Dagegen scheint Max Lenz selbst keine erhaltenen Briefe aufgehoben zu haben; Briefe an Max Lenz sind hier nur in ganz geringer Anzahl überliefert (Nr. 34). Zusammen mit anderen kriegsbedingt ab 1943 ausgelagerten Beständen, Nachlässen und Sammlungen gelangte der Nachlass Max Lenz über Zwischenstationen an das Zentrale Staatsarchiv Abteilung Merseburg, im Jahr 1993 wieder nach Berlin. Eine Ordnung des Nachlasses war - mit Ausnahme der Separierung der Briefe vom übrigen Nachlassmaterial - nicht erkennbar. Zudem war der Nachlass mehrfach in Merseburg benutzt worden und dadurch zusätzlich in Unordnung geraten. Außerdem ist der Nachlass zu einem späteren, nicht mehr feststellbaren Zeitpunkt angereichert worden: Zumindest ein Brief aus dem Jahr 1963 (Nr. 62) wurde hinzugefügt. Die Briefe wurden in zwei Korrespondenzreihen (Privat- und Berufliche Korrespondenz) getrennt und jeweils chronologisch geordnet. Letzte vergebene Nr.: Der Nachlass ist zu zitieren: GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlasse, Nl Max Lenz (Dep.), Nr. Der Nachlass ist zu bestellen: VI. HA, Nl Lenz, M., Nr. Die folgenden Bestände, Nachlässe und Sammlungen sollten bei der Arbeit mit dem Nachlass Max Lenz ebenfalls herangezogen werden: - I. HA Rep. 178 Generaldirektion der Staatsarchive Abt. XIII L Nr. 5: Personalangelegenheit Dr. Lenz (1875-76) - I. HA Rep. 235 Historische Gesellschaft zu Berlin - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Theodor Althoff - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Carl Heinrich Becker - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Albert Brackmann - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Adolf Grimme - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Paul Fridolin Kehr - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Meinecke - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Constantin Rößler - VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Theodor Schiemann Literatur von Max Lenz (Auswahl): - Martin Luther: Festschrift der Stadt Berlin zum 10. November 1883. Berlin, dritte verb. Aufl. 1897 (Dienstbibliothek GStA PK: Weltgesch. VIc 47) - Napoleon. Bielefeld, zweite Aufl. 1908 (Dienstbibliothek GStA PK:32 N 4’2) - Rankes biographische Kunst und die Aufgabe des Biographen: Rede zur Gedächtnisfeier des Stifters der Berliner Universität König Friedrich Wilhelms III. Berlin 1912 (Dienstbibliothek GStA PK:5 R 237) - Geschichte Bismarcks. München, 2. Aufl. 1902 (Dienstbibliothek GStA PK: 5 B 86) - Geschichte der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin. 4 Bde., Halle 1910-1918 (Dienstbibliothek GStA PK: 19a 332:1-4) Literatur über Max Lenz (Auswahl): - Hermann Oncken, Gedächtnisrede auf Max Lenz, in: Sitzungsberichte der Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin. Berlin 1933 S. 107-125 - Rüdiger vom Bruch, Max Lenz, in: NDB Bd. 14 - Hans-Heinz Krill, Die Rankerenaissance: Max Lenz und Erich Marcks; ein Beitrag zum historisch-politischen Denken in Deutschland 1880-1935. Veröffentlichungen der Berliner Historischen Kommission beim Friedrich Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin Bd. 3. Berlin 1962 Berlin, Mai 2008 Dr. Schnelling-Reinicke (Archivdirektorin) Bestandsbeschreibung: Lebensdaten: 1850 - 1932 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.

        Lenz, Max