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              Akademie für Deutsches Recht (Bestand)
              BArch, R 61 · Bestand · 1927-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...

              Präsidialkanzlei (Bestand)
              BArch, R 601 · Bestand · (1917) 1918 - 1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Einrichtung eines Büros am 12. Februar 1919 zur Bearbeitung der dem Reichspräsidenten durch die Verfassung zugewiesenen Aufgaben als Staatsoberhaupt, zugleich amtliche Verbindungsstelle zwischen dem Reichspräsidenten und den Reichs- und Staatsbehörden; durch Gesetz über das Staatsoberhaupt vom 1. August 1934 Übergang der Befugnisse des Reichspräsidenten auf den "Reichskanzler und Führer" Adolf Hitler; Beibehaltung des Büros des Reichspräsidenten und Umbenennung durch Verordnung vom 4. Sept. 1934 in Präsidialkanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Vom Büro des Reichspräsidenten erfolgte in den 1930er Jahren regelmäßig die Abgabe sogenannter Weglegesachen an das Reichsarchiv, so im April 1932 und im März/April 1935. Die 1944 noch in der Behörde befindliche abgabereife Registratur mit Vorgängen bis 1934 ist jedoch nicht mehr dorthin gelangt. Die bereits im Reichsarchiv Potsdam aufbewahrten Archivalien kamen 1944 in die Stollen von Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe. Der Dienstbetrieb der Präsidialkanzlei und die laufende Registratur wurden zum Kriegsende in Schloss Kleßheim in der Nähe von Salzburg aufrecht erhalten. Schloss Kleßheim war 1942/1943 aufwändig als Gästehaus der Präsidialkanzlei und des Führers für besondere Zwecke hergerichtet worden. Nach der Kapitulation des Deutschen Reiches und der Besetzung durch die Alliierten fielen die Archivbestände in deren Hände. Für die Akten der Präsidialkanzlei bedeutete dies entsprechend der territorialen Aufteilung der Besatzungszonen, dass die Unterlagen aus den Stollen in Staßfurt und Schönebeck a.d.Elbe zu großen Teilen in die UdSSR transportiert wurden bzw. die in Schloss Kleßheim vorhandenen Dienstakten unter amerikanische Verwaltung fielen. Die nachfolgend in den Westsektoren Berlins zusammengeführten Ministerialbestände wurden während der Berliner Blockade 1948/49 nach Whaddon Hall in Buckinghamshire verbracht und gemeinschaftlich vom Foreign Office des Vereinigten Königreiches und dem amerikanischen State Department verwaltet. Aktenrückgaben aus der Sowjetunion an die DDR begannen Mitte der 1950er Jahre. Im Rahmen der umfangreichsten Rückgabeaktion gelangten die Akten der Präsidialkanzlei 1959 in das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA) und lagerten hier unter der Signatur 06.01. Der Bestand wurde 1963 durch weitere Zugänge ergänzt, die zuvor der Reichskanzlei zugeordnet waren. Zeitgleich gelangten auch die Akten aus amerikanischer bzw. englischer Verwaltung aus dem Archiv in Whaddon Hall an das Bundesarchiv in Koblenz. Die Bestandssignatur lautete R 54. Nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten respektive der Übernahme des Zentralen Staatsarchivs der DDR (ZStA) durch das Bundesarchiv wurden die Teilbestände zusammengeführt und lagern nunmehr am Dienstort Berlin mit der Bestandssignatur R 601. Mit der Einarbeitung von 2.536 Vorgängen aus dem NS-Archiv des MfS während der jetzigen Bearbeitung erfolgte die dritte umfassende Ergänzung. Nach der Rückführung der Akten aus der Sowjetunion in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre übernahm auch das MfS Unterlagen, um eine personengebundene Sammlung zu "operativen" Zwecken aus- und aufzubauen. In der Konsequenz bedeutete die Konzentration auf einzelne Personen, also die personenbezogene Ablage, die Zerstörung des historischen Entstehungszusammenhangs der Überlieferung, da Akten und Vorgänge auseinandergerissen oder neu formiert wurden. Im Herbst 1989 gelangte das Archiv in die Verantwortung des Ministeriums des Innern der DDR (MdI) und damit des Zentralen Staatsarchivs der DDR. Nach der Übernahme in das Bundesarchiv und der vorläufigen Benutzung in den 1990er Jahren begann 2001 die umfassende IT-gestützte Erschließung. Im Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen, ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau, befinden sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch 53 Akteneinheiten aus dem Zeitraum 1921-1944 als Fond 1413. Es handelt sich "...vor allem um Akten über die Verleihung der Ostmarkmedaille (12 Bde., 1938 - 1943), Polizei-Dienstauszeichnung (3 Bde., 1942) und andere Auszeichnungen (4 Bde.), u. a. an Eisenbahner in den Ostgebieten, ferner einzelne politische Berichte (2 Bde., 1935 - 1937) und Unterlagen über die Vertretung auf der Londoner Abrüstungskonferenz (1933), die Einstellung von Verfahren wegen Misshandlung von Gefangenen (1935 - 1936), Rassen- und Bevölkerungspolitik (1935 - 1936) sowie eine Liste der Mitarbeiter (1942 - 1943)". Der Bestand wurde im Laufe der Bearbeitung ergänzt durch · Akten, die zu einem früheren Zeitpunkt zur Kassation vorgeschlagen waren, jedoch auf Grund von Benutzungsanfragen wieder in den Bestand zurückgeführt wurden. Es handelt sich um Akten der Abteilung B (Innenpolitik) Titel XV, Unterstützungen des Reichspräsidenten von Hindenburg an Korporationen und Einzelpersonen, vor allem aber zur Übernahme von Ehrenpatenschaften · Bestandsbereinigungen zwischen den Beständen R 43 Reichskanzlei, R 1501 Reichsministerium des Innern sowie mit dem Zentralen Parteiarchiv der SED Bei den Aktenbänden mit den bisherigen Signaturen 1499 bis 1502 handelte es sich um die Provenienz Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler. Es erfolgte die Abgabe an die Abteilung Militärarchiv in Freiburg/ Breisgau und die Zuordnung zum Bestand RW 8. R 2 Reichsfinanzministerium R 43 Reichskanzlei R 2301 Rechnungshof des Deutschen Reiches N 429 Nachlass Paul von Hindenburg NS 3 Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt NS 6 Partei-Kanzlei der NSDAP Stiftung Reichpräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte, Heidelberg Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn Zentrum für die Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen (ehemals Zentrales Staatsarchiv Sonderarchiv Moskau) Fonds 1413 Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein erstes Findbuch zu den Akten der Präsidialkanzlei entstand im Deutschen Zentralarchiv Potsdam 1960. Die Aktenüberlieferung im Umfang von 1.213 Bänden wurde nach der Verwaltungsstruktur gegliedert und vorläufig verzeichnet. 1967 erfolgte die vorläufige Verzeichnung im Bundesarchiv in Koblenz und 1981 die Vorlage eines Findbuches zu den 241 Bänden unter der Bestandssignatur R 54. Nach der Zusammenführung der Teilbestände aus Potsdam und Koblenz wurde 1998 ein Gesamtfindbuch vorgelegt. Ende 2008 begann die datenbankgestützte Überarbeitung des Findbuches und die Einarbeitung von 2538 Akten mit der Provenienz Präsidialkanzlei aus dem NS-Archiv des MfS. Die vorliegenden Archivalien setzen sich zusammen aus Akten in ihrer ursprünglichen Entstehungsordnung z. T. mit den Originalaktendeckeln und in der überwiegenden Zahl aus einzelnen nur wenige Blatt umfassenden Mappen. Der Bestand wuchs von 1.581 Akten um 933 Signaturen auf insgesamt 2.547 Akten an. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um personenbezogene Vorgänge wie Ernennungen und Entlassungen von Beamten und Ordensverleihungen. Allerdings konnte die Bandfolge mit zwei Sachakten aus den Jahren 1926 bzw. 1927 sowohl zeitlich als auch nachweislich anhand der Tagebuchnummern mit den Bänden 8 und 9 ergänzt werden. Die Bandfolge , mit fünf Bänden, im Zusammenhang mit der Ehrenmitgliedschaft Paul von Hindenburgs, stellen eine komplette Ergänzung dar. Die jetzige Bearbeitung einschließlich der Klassifikation orientierte sich an der bereits im bisherigen Findbuch verwendeten Registraturordnung: Abteilung A (Innerdienstliche Angelegenheiten) Abteilung B (Innenpolitik) Abteilung C (Außenpolitik) Abteilung D (Militärpolitik) Abteilung E (nicht belegt) Abteilung O (Ordenskanzlei) Zitierweise BArch R 601/1... Inhaltliche Charakterisierung: Innerdienstliche Angelegenheiten der Präsidialkanzlei 1919-1945 (56): Schriftwechsel mit anderen Behörden, Geschäftsordnung der Reichsregierung, von Ministe‧rien und der Reichsvertretung der NSDAP 1924-1943 (8); Organisation, Personal, Kassen- und Haushaltssachen der Präsidialkanzlei, privatdienstlicher Schriftwechsel von Staatsmini‧ster Dr. Otto Meissner 1919-1945 (48); Innenpolitik 1919-1945 (939): Verfassung 1919-1936 (19), Reichspräsident 1919-1939 (190), Reichsregierung 1919-1936 (23), Gesetzgebung 1919-1936 (24), Beamtenwesen 1919-1943 (109), Ressorts des Reichsarbeitsministeriums 1919-1943 (46), Randgebiete des Reichs (Saar, Ostprovinzen), einschließlich Osthilfe, revolutionärer Bewegungen, Presse, Polizei und Technischer Nothilfe, Fürstenauseinandersetzung, Feiertage und Verfassungsfeiern 1919-1945 (42), Ressorts des Reichsfinanzministeriums 1919-1944 (40), Ressorts des Reichsjustizministeriums 1919-1942 (35), Kirchen-, Kultur- und Gesundheitswesen 1919-1944 (20), Wirtschafts- und Finanzpolitik 1919-1944 (21), Wirtschaftspolitik 1919-1944 (40), Verkehrswesen 1919-1943 (26), Disposi‧tionsfonds und Spenden 1919-1940 (292), Preußen 1919-1937 (5), Bayern 1919-1936 (15); Außenpolitik 1919-1945 (143): Versailler Vertrag und seine Ausführung 1919-1940 (39), internationale Organisationen und Verträge 1919-1944 (26), Auswärtiges Amt 1921-1945 (2), zwischenstaatliche Abkommen 1919-1944 (64), kulturelle Beziehungen zum Ausland 1920-1944 (4), außenpolitische Lage, Wochenberichte des Auswärtigen Amts 1920-1933 (8); Militärpolitik 1919-1939 (48): Militärgesetzgebung und -politik 1919-1934 (39), eingesandte Schriften und Bücher 1928-1932 (1), Adjutantur der Wehrmacht beim Führer und Reichskanzler 1934-1939 (4), Prisen‧ordnung 1939-1941 (1), ziviler Luftschutz 1927-1938 (2), Reichsarbeitsdienst 1935-1941 (1); Ordenskanzlei 1935-1945 (237): Bewirtschaftung der Orden und Ehrenzeichen 1935-1944 (3), Dienstauszeichnungen 1937-1945 (102), Ehrenzeichen 1939-1945 (43), Ehrenzeichen zu bestimmten Anlässen 1937-1944 (43), Annahme ausländischer Titel, Orden und Ehrenzeichen durch Deutsche 1941-1944 (6), Kriegsauszeichnungen 1939-1944 (34), Handel mit Orden und Ehrenzeichen 1941-1944 (6); Verschiedenes (Glückwünsche) 1935-1944 (65); Brieftagebücher 1942 (1) Erschließungszustand: Findbuch 2011 Zitierweise: BArch, R 601/...

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 235 T 3 · Bestand · (1667-) 1850-1946
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)

              Überlieferungsgeschichte Registraturgeschichte der Präsidialabteilung Der Aktenführung nach war die preußische Regierung in drei bzw. vier Abteilungen gegliedert, nämlich in Präsidialabteilung (Abteilung P), Verwaltung (Abteilung I) sowie Steuer- und Kassenwesen (Abteilung II). In der Überlieferung der Präsidialabteilung konnten zwei Registraturschichten festgestellt werden. Die erste Schicht unterschied zwischen General- und Spezialakten mit jeweils durchlaufender Nummerierung. Die Akten dieser ersten Schicht wurden in den Aktenplan der zweiten Schicht überführt, der seit ca. 1905 angewendet wurde. Die Gliederung der zweiten Schicht stellte den letzten Ordnungszustand der Präsidialregistratur dar. Sie setzte sich aus 14 Hauptgruppen zusammen, die in etwa die seit 1852 bestehenden Dezernate widerspiegelten. Personalakten bildeten eine zusätzliche Hauptgruppe. Die jeweiligen Hauptgruppen wurden mit römischen Ziffern von I bis XIV, die Obergruppen mit Großbuchstaben bezeichnet. Lediglich die Obergruppe E, Behörden und Beamte, in der Hauptgruppe I, Landeshoheit, war weiter untergliedert. Diesen Gliederungspunkten wurden Kleinbuchstaben vorangestellt. Innerhalb der Hauptgruppen wurde mit der Zählung jeweils von vorne begonnen. Das Behördenrepertorium der Präsidialregistratur war auf Zuwachs in den einzelnen Hauptgruppen angelegt, d.h. dass in der Regel innerhalb einer Hauptgruppe jeder Obergruppe ein Nummernbereich reserviert war. Ab dem 1. Januar 1932 wurde die Aktenführung der allgemeinen Verwaltung, der Verwaltung des Gesundheitswesen, des Hochbaus, des Inneren und der landrätlichen Verwaltung sowie einiger Sonderbereiche auf den einheitlichen Aktenplan der preußischen Verwaltung umgestellt. Dieser baute auf einer Dezimalklassifikation auf und ersetzte die bisher fadengehefteten Akten durch mechanische Stehordner. In der Präsidialregistratur wurden die Akten jedoch zumindest teilweise nach dem alten Aktenplan fortgeführt. Das Behördenrepertorium enthält Vermerke, welche Akten aus der aktuellen Registratur in die sogenannte Bodenregistratur, d.h. in die Altregistratur, und welche in das Archiv gelangen sollten. Bei manchen Akten findet sich der Hinweis "vernichtet". Allerdings geben diese Hinweise keine verlässliche Auskunft über das tatsächliche Schicksal der Akten. Bei einigen Aktentiteln fand sich ein Verweis auf die Überführung der Unterlagen in die Stehregistratur (v.a. bei Personalakten). Verschiedentlich befanden sich Akten aus anderen Sektionen bzw. Dezernaten oder solche von Vorgängerbehörden als Vorakten bei den Präsidialakten. Hingewiesen sei v.a. auf Schriftgut des Königlich Preußischen Kommissarius (vgl. Bestand Ho 231). Inhalt und Bewertung Verzeichnungsgrundsätze Im Rahmen eines Stipendiums der Volkswagenstiftung arbeitete sich die polnische Archivarin Beata Waclawik vom Staatsarchiv Allenstein in der Zeit vom 20.4 bis 15.8.1990 in das preußische Registratur- und Aktenwesen ein. Während ihrer Tätigkeit im Staatsarchiv Sigmaringen begann sie mit der Verzeichnung der Präsidialabteilung. Ihre Verzeichnungsleistung floß in überarbeiteter Form in das vorliegende Repertorium ein. Bei der Verzeichnung des Bestandes wurden die im Behördenrepertorium aufgeführten Aktenbetreffe als Grundlage der Verzeichnung verwendet. Nahezu alle Aktendeckel waren ebenfalls mit einem Aktenbetreff versehen, der mit dem im Repertorium weitgehend übereinstimmte. Der Aktentitel wurden mit dem Akteninhalt verglichen und gegebenfalls abgeändert und normalisiert. Verschiedentlich befanden sich Akten aus anderen Sektionen bzw. Dezernaten oder solche von Vorgängerbehörden als Vorakten bei den Präsidialakten. Waren diese in den Repertorien der Sektionen aufgeführt und nicht mit Registratursignaturen der Präsidialabteilung gekennzeichnet, wurden sie zur entsprechenden Sektion zurückgeordnet. Waren sie aber in das Registraturschema der Präsidalabteilung eingegliedert, verblieben sie dort, auch wenn sie keinen weiteren Zuwachs bei der Präsidialabteilung erfahren hatten. Gesetze und Verordnungen wurden grundsätzlich nicht ausgeworfen. Karten und Pläne wurden, sofern sie nicht im Faszikel eingebunden waren, aus konservatorischen Gründen herausgelöst und dem Kartenselekt einverleibt. Gebiete und Orte, die sich nach 1918 nicht mehr auf deutschem Reichsgebiet befanden, wurden, soweit möglich, anhand ihrer Verwaltungszugehörigkeit bei Entstehung der Akte identifiziert. Die Verzeichnung erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 in den Jahren 1998 bis 2000 durch die Unterzeichnete. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 16,1 lfd.m (in unverpacktem Zustand) und 895 Verzeichnungseinheiten, beginnend mit Nr. 32 bis 926. Die Nr. 1 bis 31 sind im Bestand Ho 235 T 2 verzeichnet. Für das vorliegende Online-Findbuch konnten die ebenfalls im Bestand enthaltenen 380 Personalakten aus Gründen des Datenschutzes nicht berücksichtigt werden. Enthält v.a.: Landeshoheitssachen Königlich preußisches Haus und fürstlich hohenzollerisches Haus Feierlichkeiten bei Anwesenheit von Angehörigen aus dem königlichen Haus und bei Festtagen von Angehörigen des königlichen und fürstlichen Hauses; sonstige Ereignisse innerhalb der Familien; beabsichtigte Erwerbung des Zollernkegels durch das Königshaus; Titelstreit zwischen der preußischen Regierung und dem fürstlichen Haus - Standesherrschaften Verhältnis der Regierung zu den Standesherrschaften Fürstenberg und Thurn und Taxis in Hohenzollern - Landesverfassung und Landesfarben Besitzergreifung der hohenzollerischen Fürstentümer durch Preußen und die sich daraus ergebenden verfassungsmäßigen Veränderungen; Abtretungsvertrag; Huldigungsfeiern; Übernahme von Beamten; Farben und Wappen Hohenzollerns; Änderung des Landesnamens; Gedenkfeiern zum Anschluss an Preußen - Behörde und Beamte Organisation der Landesverwaltung Reorganisation der Verwaltung nach Übernahme der Fürstentümer durch Preußen; Anstellung eines Preußischen Kommissarius; Einsetzung und Auflösung einer Immediatkommission; Regelung der behördlichen Zuständigkeiten; Verwaltungsreformen; Diskussionen um die etwaige Neuregelung der staatlichen Zugehörigkeit Hohenzollerns - Geschäftsverteilung und Dienstanweisungen für die Regierung Geschäfts- und Dienstinstruktionen; Feuerordnung für das Regierungsgebäude; Errichtung einer Abteilung für indirekte Steuern; Geschäftsprüfungen; Büroreform; Geschäftsverteilungspläne - Verwaltungs berichte Immediatzeitungsberichte - Beamte - Allgemeines Übernahme von Beamten durch den preußischen Staat und deren Vereidigung; Disziplinaruntersuchungen; Unterscheidungszeichen auf Dienstmützen; Besuch von Ministern und hohen Beamten in Hohenzollern; Anstellung und Ausbildung von Beamten; außerdienstliches Verhalten; politisches Verhalten; Unterstützungen - Regierungspräsidium Verwaltung des Regierungspräsidiums - Regierungskollegium und Regierungsreferendare Stellenbesetzungen; Ausbildung; Versetzungen; persönliche und dienstliche Verhältnisse; von Regierungsmitgliedern gefertigte Skizzen - Büro-, Kanzlei- und Unterbeamte Einstellung; Ausbildung; Prüfung; Stellvertretung; Versetzung; Personalabbau - Archiv-, Registratur- und Bibliothekswesen Errichtung eines Regierungsarchivs und eines Fürstlich Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchivs; Aktenverzeichnis der Präsidialregistratur; Benutzung des Staatsarchivs; Aktenaussonderungen; Bibliotheksangelegenheiten - Bezirksausschuss, Kreis- und sonstige Behörden und deren Beamte Verwaltung der Oberämter; Stellung der Oberamtmänner bzw. Landräte; Hohenzollernsche Deputation für das Heimatwesen; Errichtung des Bezirksrats bzw. des Bezirksausschusses; Bezirkskrankenkasse der Straßenbauverwaltung; Bezirksforstbeamte; Oberversicherungsämter; Auflösung des Hauptzollamts Sigmaringen - Gerichtsbehörden und deren Beamte Justizverwaltung und -organisation; Staatsprüfung der Rechtskandidaten; Staatsanwaltschaft; Beschwerden in Justizsachen; Justizreform; Geschworenenlisten; Bildung von Schöffengerichten; Untersuchung gegen den Advokaten Dopfer in Sigmaringen; Dienstführung des Polizeianwalts Ruff von Hechingen - Allgemeine Anweisungen Erwerb und Verlust der preußischen Untertaneneigenschaft; Beglaubigung von Schriftstücken; Beflaggung öffentlicher Gebäude; Dienstkraftwagen - Gesetzgebung Reallastenablösung; Wassergenossenschaften; Familienfideikommisse; Verlegung der Landesgrenze gegen Württemberg; Grundstückszusammenlegungen; Literatur über hohenzollerische Gesetze - Statistik, Topografie und Meteorologie Orthographie des Namens Wehrstein; Übermittlung statistischer Notizen; Einrichtung und Betreibung einer meteorologischen Station; Mitteilungen zum Preußischen Hof- und Staatshandbuch bzw. zum Preußischen Staatskalender - Ordens- und Titelverleihungen Ordens- und Titelverleihungen; Verleihung von Amtsbezeichnungen; Titelstreit zwischen Regierung und dem fürstlichen Haus Hohenzollern; Titulaturwesen; Auflistung der Ordensinhaber - Wahlen Wahlen der beiden preußischen Kammern; Wahlen des Abgeordnetenhauses; politische Zustände in Hohenzollern; Reichstagswahl des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches - Amtsblatt; Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften Amtsblätter; Förderung der Verbreitung von Zeitschriften; Förderung von Subskriptionen auf Bilder und Bücher - Militärwesen Mobilmachung Ausführung bzw. Abänderung von Mobilmachungplänen; Schutz Hohenzollerns beim Kriegsfall mit der Schweiz; Okkupation Hohenzollerns durch württembergische Truppen im deutsch-deutschen Krieg; Kriege von 1866 und 1871; Demobilisierung; Heimkehr von Kriegsgefangenen nach dem 1. Weltkrieg - Sonstiges Anwartschaft auf die sogenannten Hundertthalerstellen; Untersuchung gegen hohenzollerische Offiziere und Mannschaften wegen Fehlverhaltens in der Schlacht bei Oos von 1849; "Kleine Garde"; geplanter Erwerb des Kollerschen Badehauses zu Hechingen für militärische Zwecke; militärische Vermessung Hohenzollerns; Waffen der ehemaligen Bürgerwehren; Garnisonierungen; katholische Militärseelsorge; Volkstrauertag; Gesuch von Versorgungsanwärtern um Vormerkung für den Bürodienst - Gemeidesachen Landeskommunalverband Landeskommunalverband und dessen Beamte Amtsverbände und Landeskommunalverband; Dienstverhältnisse der Beamten - Kommunallandtag Bildung; Wahl; Tagungen; Einberufungen; Sitzungen des Landesausschusses; Etats; Vorsitzender und dessen Stellvertreter; Behandlung der Domänenfrage - Landesausschuss Mitglieder und deren Vereidigung - Gesetzliche Regelungen Verhandlungen der 1. Kammer über die Provinzialverfassung; Erweiterung der Selbständigkeitsrechte der Provinzen; kommunale Selbstverwaltung; Durchführung des Gesetzes über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten und Verwaltungsvereinfachung beim Landeskommunalverband - Finanzen Aufnahme von Darlehen u. a. für den Kauf und Umbau des Hotels Schach zum Landeshaus; Unterschlagungsklagen u. a. gegen den Landgerichtspräsidenten a. D. Evelt; Etatsverhältnisse; Veräußerungen von Grundvermögen - Überregionale Vertretungen Wahlen zum preußischen Staatsrat; Provinzialrat - Spar- und Leihkasse Organisation - Fürst-Karl-Landesspital 50-jähriges Jubiläum; Direktoren; Sitzungen der Landeskommission des Spitals - Ackerbauschule - Straßenbau Selbstverwaltung im Bereich des Wegewesens - Amtsverbände Aufnahme von Darlehen; Etats; Verwaltungsberichte; Feststellungsbeschlüsse; Dienstliche Aufsicht über die Verbände - Bürgermeister und Gemeinderäte Beaufsichtigung von Gemeinderatswahlen; Verhalten der Gemeinderäte; Versammlung der Bürgermeister, Ortsvorsteher und Vögte - Schuldentilgungskasse Errichtung - Disziplinaruntersuchungen - Gemeindeordnung Entwürfe; Verbesserungen - Wohltätigkeit Unterstützungen Suppenküchen; Armenunterstützung; Unterstützung der Witwe des ehemaligen Regierungspräsidenten Frank von Fürstenwerth - Gnadensachen Gnadengeschenke - Stiftungen Stephanie-Stiftung für die Aussteuer frommer Jungfrauen; Karl-Anton-Josephinen-Stiftung zur Unterstützung von ersten ehelichen Verbindungen und von Jubelpaaren; König-Wilhelm-Stiftung bzw. Preußische Striftung für hilfsbedürftige erwachsene Beamtentöchter; Kaiserin-Augusta-Stiftung und Kaiserin-Augusta-Verein für deutsche Töchter - Ehrenämter des Regierungspräsidenten Vorsitzender des Provinzialvereins des Roten Kreuzes für die Hohenzollerischen Lande; Bezirksverband der Cecilienhilfe - Bausachen und Verkehrsanstalten Bausachen Übernahme von fürstlichen Gebäuden und Inventarien; Bau der Burg Hohenzollern; Saal und Sitzungszimmer im Regierungsgebäude; Straßen- und andere Bauten; Dienstwohnung des Regierungspräsidenten; Gymnasium Hedingen in Sigmaringen - Post- und Telegrafenwesen Badisch-preußische Telegrafenlinie; Portofreiheit für einige Beamte; Überlassung des Postwesens in Hohenzollern an Württemberg - Eisenbahn Eisenbahnprojekte; Einführung des Eisenbahngesetzes in Hohenzollern; Hohenzollerische Landesbahn - Kultur Musik Privater Musikunterricht; Jubiläen von Gesangsvereinen - Denkmalpflege, Altertümer Erwerb und Sammlung von Altertümern und Baudenkmälern; Konservierung von Denkmälern; Inventarisierung der Bau- und Kunstdenkmäler; Landeskonservator; Ausführungsbestimmungen zum Ausgrabungsgesetz von 1914; Verein für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern; Durchführung der archäologischen Forschung in Hohenzollern durch das württembergische Landesamt für Denkmalpflege - Handel und Gewerbe Gesteinskunde; Einführung neuer Industriezweige; Hebung des Gewerbebetriebs; Handwerkerfortbildungsschulen; Förderung der Seidenzucht; Tuchfabriken - Landwirtschaft Förderung; Bildung des Landesökonomie-Kollegiums; Ablösung der Reallasten; Saatenstandsberichte; Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe; Bund der Landwirte (Hohenzollerischer Bauernverein); Disziplinarverfahren - Polizei Politische Polizei Untersuchungen wegen Hochverrat; Beobachtung der politischen Aktivitäten der deutschen Flüchtlinge in der Schweiz; Bekämpfung der Sozialdemokratie; Überwachung der anarchischen Bewegung, politische Überwachung; Behandlung anonymer Briefe; Revolution 1918; Kapp-Putsch; kommunistische Aktivitäten - Strafanstalten Aufsichtspersonal der Strafanstalt Hornstein; beabsichtigter Rückerwerb des Schlosses Hornstein durch die Freiherren von Hornstein - Presse Beaufsichtigung; Redaktion des Hohenzollernschen Wochenblatts; staatliche Beihilfe für die in Hechingen erscheinenden Hohenzollerischen Blätter für den Abdruck amtlicher Mitteilungen - Vereinswesen Überwachung von Vereinen - Feuerversicherung Gebäudefeuerversicherung; Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Feuerversicherungsanstalten in Preußen - Medizinalwesen Besetzung von Medizinalbeamtenstellen; Organisation der Medizinalverwaltung; Privatklinik in Hechingen; Prüfung der Geschäftsführung der Oberamtsärzte - Kirchensachen Allgemeines Trennung der Kirche vom Staat; Proteste katholischer Geistlicher gegen die Beerdigung von Protestanten auf katholischen Friedhöfen; Festtage - Katholische Kirche Angelegenheiten der katholischen Kirche; Oberrheinischer und badischer Kirchenstreit bzw. Kulturkampf; Pfarrstellenbesetzung; Verhalten von Priestern; Besetzung des erzbischöflichen Stuhls und von Domkapitelstellen in Freiburg; angedachte Trennung Hohenzollerns vom Sprengel der Erzdiözese Freiburg; Ausübung des Patronatsrechts; Ordensniederlassungen; Verhältnis von Kirche und Schulen; Titelverleihungen; Firmungen und Kircheneinweihungen; geistliche Gerichtsbarkeit; Sperrgelder-Verwendungsgesetz; Aufwendungen für die Bistumsverwaltung in Freiburg - Aufsicht über die Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen und Kirchengemeinden Gesetz über die Vermögensverwaltung; Wahl von Kirchenvorstehern; Dienstinstruktionen für die Kirchenvorstände; Ausübung der staatlichen Aufsicht; Erhebung von Kirchensteuern - Evangelische Kirche Kirchliche Verhältnisse der evangelischen Einwohner; Besoldungsverhältnisse der Pfarrer; Kollekten zur Unterstützung armer evangelischer Gemeinden und Theologiestudenten; Kirchenvorstände; Abhaltung und Lokalien für den Gottesdienst; evangelische innere Mission - Jüdische Glaubensgemeinschaft Kultusverhältnisse der Juden - Schulwesen Höhere Schulen Personalsachen; Verhalten von Lehrern; Verhältnis des Gymnasiums Hedingen zum Erzbischof von Freiburg - Volksschulen Personalsachen, v. a. Disziplinaruntersuchungen; städtisches Schulwesen; Schulkommissare und Schulinspektoren; Gründung evangelischer Gemeindeschulen; Gesetz über die Unterhaltung öffentlicher Volksschulen - Kassenwesen Kassen und Banken Geplante Errichtung von Banken; Jahresberichte des Salzbergwerkes Stetten und Revision der Salzwerkskasse - Etat, Gehälter und Pensionen - Schulden Denkschrift über die Tilgung der hohenzollerischen Landesschulden; Aufnahmeeiner Staatsanleihe - Dispositionsfonds - Personalakten

              Rechnungshof des Deutschen Reiches (Bestand)
              BArch, R 2301 · Bestand · 1822-1946
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Unter der Bezeichnung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes übernahm die Preußische Oberrechungskammer erstmalig für die Rechnungsjahre 1867-1869 die Kontrolle des Haushalts des Deutschen Reiches unter Umbenennung der Behörde in Rechnungshof des Deutschen Reiches. Neben der Kontrolle des Reichshaushalts war die Oberrechnungskammer in ihrer Funktion als Rechnungshof für die Prüfung des Landeshaushalts von Elsass-Lothringen (1874-1919) sowie für die Kontrolle des Haushalts des Schutzgebiete (seit 1892/95 Afrika, seit 1898 alle Schutzgebiete) verantwortlich. Der Rechungshof (RH) wurde vom Chefpräsidenten der Oberrechungskammer geleitet; seine Mitglieder wurden auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung des Reichshaushalts musste der Oberrechnungskammer durch wiederholte Einzelgesetzgebung meist jährlich neu übertragen werden. Durch Artikel 86 S. 2 der Weimarer Verfassung ("Die Rechnungsprüfung wird durch Reichsgesetz geregelt") wurde die Rechnungsprüfung für die Reichsverwaltung verfassungsrechtlich fundiert. Die Reichshaushaltsordnung vom 31.12.1922 sah dementsprechend die grundsätzliche Prüfung des Reichshaushalts durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches vor (Legalisierung der Prüfung der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung"). Damit wurde erstmals die Rechnungsprüfung als Recht des Staates fixiert; zugleich wurde die Einrichtung des RH als selbständige, von der Reichsregierung unabhängige Reichsbehörde, geregelt. Die Reichshaushaltsordnung bestimmte - als eine wichtige Zielsetzung des RH nach Prüfung der gelegten Jahresrechungen - Denkschriften über die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse anzufertigen und der Reichsregierung Vorschläge zur Behebung festgestellter Mängel in de Verwaltung zur Abänderung und Auslegung von Gesetzen zu unterbreiten. Der RH der Weimarer Republik stellte ein Kollegium aus Präsident, Direktoren und Räten dar, das alle grundsätzlichen Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss in der Vollversammlung entschied. Zur Entscheidung sachlich begrenzter, nur einzelne Verwaltungsgebiete betreffender Angelegenheiten räumte die Reichshaushaltsordnung die Bildung von Senaten, die aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen mussten, ein. Des Weiteren konnte die gutachterliche Tätigkeit auf Ersuchen der Reichsminister, des Reichstages und des Reichsrates erfolgen; darüber hinaus konnten auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit vom RH geprüft werden, Der Präsident und die übrigen Mitglieder des RH wurden nunmehr vom Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministers der Finanzen ernannt. Der Präsident des RH war in Personalunion zugleich zuständig für die Leitung der preußischen Oberrechnungskammer. Allerdings führte er ab 1. Oktober 1922 nicht mehr die preußische, sondern die Reichsbehörde hauptamtlich. Präsidenten des RH waren: 1869-1890: Karl Ewald von Stünzner 1890-1898: Arthur Paul Ferdinand von Wolff 1898-1914: Eduard Ludwig Karl von Magdeburg 1914-1922: Ernst Holz 1922-1938 Friedrich Ernst Moritz Saemisch 1938-1945 Heinrich Müller 1922 wurde Saemisch außerdem zum Reichssparkommissara ernannt mit der Aufgabe, zusammen mit dem Reichsfinanzminister den gesamten Haushalt zu überprüfen und darüber Gutachten zu erstellen. Unterstützt wurde er vom Sparausschuss des Reichstages. Im Dezember 1933 wurde diese Stelle wieder aufgelöst und die Aufgaben gingen auf die neue Präsidialabteilung des Rechnungshofes über. Als oberste Rechnungsprüfungs- und Kontrollbehörde oblag dem RH die Übehrwachung der gesamten Reichshaushaltsführung durch Prüfung der Haushaltsrechungen einschließlich der außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben aller Reichsveraltungen, der Rechnungen über das gesamte, nicht in Geld bestehende Eigentum des Reiches sowie der Bücher und Rechnungsunterlagen der Betriebe des Reiches. Seit Ende des 1. Weltkrieges hatte der RH auch hin zunehmenden Maße die Verwendung der Reichsmittel zu kontrollieren, die in Form von Darlehen, Krediten, Bürgschaften, Beihilfen und Beteiligungen in die private Wirtschaft flossen, indem sowohl bedeutende Wirtschaftsuntennehmen als auch eine Reiche kleinerer Betriebe in sein Prüfungsgebiet einbezogen wurden. Die innere Struktur des RH blieb im Wesentlichen in der gesamten Zeit seines Bestehend unverändert. Er gliederte sich in die Präsidialabteilung und in eine wechselnde Anzahl von Prüfungsabteilungen, denen die zu prüfenden Behörden und Unternehmen nach sachlichen Gesichtspunkten zugeordnet wurden. Zur Sammlung und karteimäßigen Erschließung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsbestimmungen, Dienstvorschriften und sonstigen für die Rechnungsprüfung benötigten Unterlagen war der Präsidialabteilung eine Nachrichtenstelle angegliedert, die ab 1937 die Bezeichnung "Archiv" führte. 1933 wurde der RH als eine der Reichsregierung gegenüber selbständige oberste Reichsbehörde bestätigt, jedoch das bisherige Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben und dem Präsidenten weitgehend Weisungsbefugnis an alle Organe des RH eingeräumt. Mit Ausnahme der Wehrmachtkontrolle und der Verwendnugsprüfung von Zuschüssen des Staates an die NSDAP konnte der RH zunächst seine Aufgaben im Rahmen der Finanzkontrolle auch nach 1933 in vollem Umfang wahrnehmen. 1934 wurde das Büro des Reichssparkommissars, der mit der Beratung der Reichsregierung in allen Fragen der Haushaltsführung und zweckmäßigen Gestaltung, Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung beauftragt war, aufgelöst und seine wichtigsten Funktionen einem Büro der Präsidialabteilung des RH überwiesen. Ebenfalls ab 1934 bestanden durch das Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft Möglichkeiten, die Zuständigkeit des RH auf die Prüfung von Körperschaften, Anstalten u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts auszudehnen (endgültig gesetzlich festgelegt durch die Reichsprüfungsordnung vom 30. März 1938). Im Zuge der Reichsreform-Bestrebungen des 3. Reiches bracht das "Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Länder und über die vierte Änderung der Reichshaushaltsordnung" vom 17. Juni 1936 wichtige Beränderungen: mit Beginn des Rechnungsjahres 1936 wurde die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Länder dem TH übertragen, In Anlehnung an die bereits bestehenden Landesprüfungsämter errichtete der RH 1937 zu diesem Zweck jeweils für ein oder mehrere Länder zuständige Außenabteilungen, und zwar zunächst in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig (ab 1940 Dresden) und München. Später kamen noch Wien (1939), Posen (1942) und Metz (1942) hinzu. Diesen Außenabteilungen des RH wurden von den Ländern als Vorprüfstellen "Rechnungsämter" entsprechend der "Vorprüfordnung für die Länder" vom 9. April 1937 zugeordnet. Nach 1938, insbesondere während des Krieges, verlagerte sich der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit des RH: einerseits wurde die Rechnungsprüfung der Verwaltungen im sogenannten "Altreich" reduziert, andererseits jedoch die Zuständigkeit des RH auf alle deutschen Verwaltungen in den besetzten Gebieten ausgedehnt und dort auch in vielem Umfang wahrgenommen. Lediglich das Generalgouvernement und die autonome Protektoratsregierung verfügten über eigene Prüfungsämter. . Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der überwiegende Teil der sich schon im Reichsarchiv befindlichen Registratur des RH gelangte nach kriegsbedingter Auslagerung in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv der DDR. Ein weiterer Teil der vorhandenen Überlieferung befand sich bei Kriegsende noch in den Dienstgebäuden des RH in Potsdam und Berlin und gelangte nach 1946 ins Archiv. Die durch den alliierten Luftangriff vom April 1945 auf Potsdam eingetretenen Verluste belaufen sich auf ca. 9 lfm. Da die preußische Oberrechungskammer 1934 die Prüfung von Reichaufgabe für Kunst, Wissenschaft, kirchliche Angelegenheiten und Forstwirtschaft übernahm (für diese Gebiete bestanden bei der preußischen Oberrechungskammer bereits entsprechende Abteilungen) befinden sich diese Überlieferungen - ebenso wie die Vorakten des RH im Bestand Rep. 138 des Geheimen Staatsarchivs, Stiftung preußischer Kulturbesitz. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Registraturen des RH unterschieden entsprechend der Aufgabenstellung der Behörde drei Aktengruppen, die sich auch in der Klassifikation widerspiegeln: - Allgemeine Akten - Fachakten mit speziellen Prüfungsunterlagen und -anweisungen - Prüfungsakten für die eigentlichen Prüfungsverhandlungen. Im vorliegenden Findbuch werden sowohl die relevanten Akten der bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv als Bestand R 2301 verwahrten Überlieferung als auch die im Bundesarchiv als Bestand R 47 verwahrten Akten erfasst. Dabei wurden zwar durch Zusammenführung beider Überlieferungsteile notwendige Vereinheitlichungen einzelner Erschließungsinformationen vorgenommen, eine vollständige Neuverzeichnung hat jedoch nicht stattgefunden. Die allgemeinen Akten wurden nach einem einheitlichen Aktenplan geführt und stehen zusammengefasst am Anfang des Bestandes. Die Fach- und Prüfungsakten sind entsprechend dem zuletzt gültigen Geschäftsverteilungsplan geordnet. Daneben werden die Akten des "Archivs" als relativ selbständiger Strukturteil mit verschiedenen Spezialregistraturen gesondert aufgeführt. Bei der Verzeichnung der Akten war in der Regel die Bildung archivischer Aktentitel, Bandfolgen und Serien erforderlich; dabei war, aufgrund der Spezifik des Bestandes, die Bildung gleichlautender Titel unvermeidbar. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Rechnungshofes deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Organisations-, Rechts-, Verwaltungs- und Betriebsangelegenheiten - Rechnungshof und Reichssparkommissar - Beamtenpflichten und-rechte - Angelegenheiten von Angestellten und Arbeitern - Haushalts-, Kassen-, Rechnungs-, und Rechnungsprüfungswesen - Fach- und Prüfungsakten über einzelne Behörden und Unternehmen wie Reichsfinanzministerium, Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsstelle für Raumordnung, Reichsnährstand, Reichsstellen und Hauptvereinigungen, Vereinigte Industrieunternehmungen AG und Untergesellschaften (VIAG), Kleinbahnunternehmen und Wohnungsbauunternehmen, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter sowie Wehrmachtversorgungsämter - Sammlung von Verwaltungsberichten, Statuten und sonstigen Druckschriften von Verwaltungen auf Orts- und Kreisebene (Orte A-Z) - Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen der Länder und kommunalen Einrichtungen - Gesetzsammelmappen Darüber hinaus gehören 3089 Personalakten zum Bestand. , Zitierweise: BArch, R 2301/...

              Reichspatentamt
              BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

              Reichsstelle für Raumordnung (Bestand)
              BArch, R 113 · Bestand · 1935-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Durch das vom Reichsernährungsministerium ausgehende Gesetz über die Rege-lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (1) wurde eine Reichsbehörde ins Leben gerufen, die mit dem Führererlass vom 26. Juni 1935 als Reichsstelle für Raumordnung (RfR) "die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet"(2) übernehmen sollte. Die Ausdehnung der Planung auf Reichs- und Landesebene führte zur Herauslösung der Raumordnung aus kommunalpolitischer Hoheit. "Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Arbeitsminister regelt der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung insbesondere die Organisation der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus." (3) Die RfR mit Sitz Berlin war als Oberste Reichsbehörde dem Führer und Reichskanzler direkt unterstellt und bediente sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung (Gezuvor) (4), der späteren Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (RPG). Leiter der RfR und Präsident der RPG war der Reichsminister und Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, der in Personalunion auch dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) vorstand. Nach seinem Tod im Jahre 1941 übernahm Hermann Muhs, bis dahin Staatssekretär im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, die Führung der Amtsgeschäfte. Aufgrund enger personeller und organisatorischer Verbindung erschien die Reichsplanungsgemeinschaft ab Juni 1937 im Geschäftsverteilungsplan der RfR. Beide als Glieder einer Organisation, in welcher der Reichsstelle für Raumordnung die Aufgabe der "Verwaltung", der Reichsplanungsgemeinschaft die der "Gestaltung" zugewiesen war. Der Geschäftsverteilungsplan nannte zwei Registraturen, die beide Stellen nach dem Sachgebiet bedienten. Die eine Registratur arbeitete für die Zentralabteilung (Hauptbüro), die andere für die Verwaltungs- und Planungs-abteilung.(5) Im gemeinsamen Haushalt für das Rechnungsjahr 1937 hieß es: "Da die Arbeitsgebiete der RfR und der RPG sich vielfach überschneiden, ist bei der Besonderheit der gestellten Aufgaben und auch zur zweckmäßigen Ausnutzung aller Arbeitskräfte keine völlige verwaltungs- und haushaltsmäßige Trennung zwischen der RfR und der RPG vorgenommen worden." (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) enthält die Regularien über die Organisation der nachgeordneten Dienststellen. Der organische Aufbau der Raumordnungsverwaltung sollte der doppelten Aufgabenstellung der NS-Raumordnung entsprechen - politische Führungsaufgabe einerseits sowie Abstimmung aller raumbetreffenden Fragen andererseits. Die Reichsstelle für Raumordnung entstand als "Organ von Staat und Partei, und es muß besonders hervorgehoben werden, daß ihre Kompetenz sich nicht auf Ordnungsarbeit gegenüber Landwirtschaft, Wohnungswesen und Industrie beschränkt, sondern daß sie auch mitbestimmend ist bei Anforderungen von Gelände für die öffentliche Hand". (8) Organisatorisch wurde unterschieden zwischen Planungsbehörden und Landespla-nungsgemeinschaften. Erstere waren die Reichsstatthalter, in Preußen die Ober-präsidenten. Sie führten die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften und hatten die Aufgabe, die von der Zentrale gegebenen Richtlinien durchzusetzen. Sie konnten eine jährliche Prüfung der Rechnungsführung veranlassen sowie den jeweiligen Haushalt genehmigen. Die eigentliche Planungsarbeit leisteten die Landesplanungsgemeinschaften, von denen reichsweit 22 entstanden und deren Zahl sich durch die 1938 einsetzenden Annexionen bis 1941 auf 33 erhöhten. (9) Ihre Mitglieder setzten sich aus Land- und Stadtkreisen, Reichs- und Landesbehörden, Selbstverwaltungskörperschaften, den Verwaltungen berufsständischer Organisationen und den zur Förderung der Reichs- und Landesplanung berufenen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Geschäftsführer waren die Landesplaner. Die Satzungen der Landesplanungsgemeinschaften orientierten sich an der vom Leiter der Reichsstelle erlassenen Mustersatzung. Diese hatte Hanns Kerrl zur Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Organisation aufgestellt. Die Satzung sah als Vorsitzenden den Leiter der Planungsbehörde vor und stellte auch im weiteren Verwaltungsunterbau eine enge Verbindung zwischen den Planungsgemeinschaften und Planungsbehörden sicher. Nach der Musterbeitragsordnung wurden Kosten etwa in folgendem Verhältnis getragen: 51 v. H. trägt das Reich, der Rest wird je zur Hälfte von den Mitgliedergruppen "Selbstverwaltung" (z.B. Provinzialverbände, Stadt- und Landkreise) und "Wirtschaft" (z.B. Deutsche Arbeitsfront, Reichsnährstand, Industrie- und Handelskammern) aufgebracht. (10) Behandelt wurden die Landesplanungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. (11) Die Dienststellen des Staates, der Gebietskörperschaften und die berufsständischen Organisationen hatten den Planungsbehörden und -gemeinschaften Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Territorialplanung im gesamten Reichsgebiet geschaffen, sollte die RfR zunächst darüber "wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird". (12) Neben ziviler Siedlungsplanung und -lenkung ging es im Rahmen der Aufrüstung um die Standortverteilung militärischer Anlagen und Verkehrswege. Dessen ungeachtet wurden jedoch die entscheidenden Planungen letztlich von Wehrmacht, Reichswirtschaftsministerium und den Vierjahresplanver-antwortlichen erstellt. (13) Die Reichsstelle besaß praktisch keine Entscheidungsbe-fugnisse und konnte im Einzelfall lediglich ein Veto einlegen. Ihre Tätigkeit be-schränkte sich somit auf die Verwaltungsaufsicht über regionale Planungsbehörden, Landesplanungsgemeinschaften und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, die Forschungsergebnisse zu Fragen der Territorialplanung lenk- te und koordinierte. In Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden "in größter Form die Fakultäten aller deutschen Hochschulen zur Mitarbeit aufgerufen". (14) Mit Hilfe der wissenschaftlichen Hochschulen entwickelte man Gutachten zu Fragen der Notstands- und Ballungsraumsanierung in der Vorkriegszeit, wobei sich der Fokus nach Kriegsausbruch auch auf die eingegliederten Ostgebiete richtete. Als zentrale Kontrollinstanz verlor die Reichsstelle für Raumordnung jedoch nach und nach ihre Kompetenzen, spätestens zum Zeitpunkt des intensiv einsetzenden Wirkens der unter Heinrich Himmler entstandenen Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums bei der Gestaltung des "Lebensraumes im Osten". (15) Das während des Krieges von Hitler erlassene Verbot aller Nachkriegsplanungen führte zur Einstellung der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Das Personal der RfR (16) wurde zunehmend eingeschränkt. Den für die Planungsinstitutionen notwendigen Freistellungen vom Wehrdienst wurde nach der Niederlage von Stalingrad nicht mehr stattgegeben. Am 6. Februar 1943 teilte der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers den Obersten Reichsbehörden mit, dass die Reichsstelle nunmehr lediglich ihre Unterlagen verwalten und auf Anforderung Auskünfte erteilen werde. (17) Aus Luftschutzgründen wurde das Schriftgut zusammen mit dem der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung und Teilen des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten 1943/44 nach Wittenberg verlagert. Anmerkungen (1) RGBl. 1935, I, S. 468 (2) RGBl. 1935, I, S. 793 (3) RGBl. 1935, I, S. 1515 (4) Zuvor Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (bis 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, Bibliothek 96.11.22, S.3 (7) RGBl. 1936, I, S.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hannover 2000, S.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 S.12 (11)Vergl. u.a. Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", München und Berlin, 1943, S.52 (12)Siehe §3 des Gesetzes über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13)"Die Sonderplanung in den einzelnen Arbeitsgebieten bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Ressorts. Diese haben die Verpflichtung, ihre Planungsvorhaben der Reichsstelle für Raumord- nung bekanntzugeben." (2. Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung vom 18. Dez.1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Vgl. Michael Venhoff, siehe oben, S.73 (16)Genaue Mitarbeiterzahlen liegen nicht vor (17)BArch, R 43 II/708, Bl.51 Bestandsbeschreibung: Im März 1946 bekam der damalige Baudirektor im Sektor der britischen Militärregierung, Martin Mäckler, vom Berliner Magistrat den Auftrag die Aktenrückführung der Reichsstelle für Raumordnung aus Wittenberg in die Wege zu leiten. Nach deren Sichtung ging ein Teil dieser Unterlagen 1947 an die Hauptabteilung "Siedlungs- und Wohnungswesen, Städtebau und Landesplanung" des Zentralamtes der Hauptverwaltung Arbeit der britischen Besatzungszone in Lemgo. Nach Auflösung der Hauptverwaltung wurden die Karten, Akten und Bücher zunächst an das dortige Finanzamt weitergeleitet und schließlich vom Bundesministerium für Wohnungsbau angefordert. Ein anderer weitaus größerer Teil gelangte an das Berliner Hauptamt für Gesamtplanung des Westberliner Magistrats , darunter auch Personalakten, und wurde schließlich an die Außenstelle Berlin des Instituts für Raumforschung (Sitz Bad Godesberg) abgegeben. Die Überführung in das seit 1946 für Behördenakten zuständige Berliner Hauptarchiv (ab 1963 wieder Geheimes Staatsarchiv) erfolgte im Jahre 1959, wo unter der Signatur Rep.325 die Erschließung begann. 1962 waren 2295 Karten und Pläne sowie 1717 Akten in Form einer Zettelkartei verzeichnet. Ein im April 1962 aus den USA zurückgegebener Mischbestand beinhaltete 15 Aktenbände der RfR, die mit den im Hauptarchiv befindlichen Archivalien vereinigt wurden. Im Zuge des Archivalienaustausches von 1969 hat das Geheime Staatsarchiv dem Bundesarchiv neben den Akten auch den Kartenteil der RfR in seiner Gesamtheit überlassen, der 1971 in Koblenz eingelagert wurde. Auf der Grundlage der im Geheimen Staatsarchiv erfolgten ersten Aktenerschließung begann im Jahr 1987 im Bundesarchiv unter der Bestandssignatur R 113 die neuerliche Verzeichnung des Aktenbestandes. Ein erstes Findbuch für die ca. 2400 Akten liegt seit 1990 vor. Die Zusammenführung von Koblenzer und Potsdamer Akten im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kam 1993 zu stande. Letztere , vor allem Zeitungsausschnitte, Druckschriften sowie Geschäfts- und Arbeitsberichte, waren 1957 vom Staatsarchiv Magdeburg und 1963 vom Rat des Kreises Wittenberg an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übergeben worden. Während der datenbankgestützten Erfassung des Bestandes erfolgte eine Überarbeitung von Aktentiteln und Klassifikation, wobei gestützt auf das Findbuch aus dem Jahr 1990 jedoch darauf verzichtet wurde, jeden der insgesamt über 3000 Aktenbände nochmals zu sichten. Serien und Bandfolgen wurden mehrheitlich archivisch gebildet. Der in Koblenz verwahrte Kartenbestand blieb hierbei unberücksichtigt. Die im Bestand R113 vorliegenden Personalakten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Online-Findbuch nicht ausgewiesen. Diesbezügliche Anfragen sind direkt an das zuständige Referat R 3 zu richten. Inhaltliche Charakterisierung: Die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Reichsstelle für Raumordnung und ihrer Nebenstellen dokumentieren die Akten von Dienststellenverwaltung und Planungsbehörden. Einblick in konkrete Aufgaben, Verfahren und Tätigkeitsbereiche geben die Überlieferungen der einzelnen Landesplanungsgemeinschaften. Schwerpunkte bilden hierbei die Unterlagen zu verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Die Absicht, wissenschaftliche Aspekte der Raumforschung in regionale Wirtschafts- und Sozialstrukturen einfließen zu lassen, verdeutlichen u.a. Akten der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung sowie der Deutschen Akademie für Städtebau. Letztlich enthält der Bestand Materialsammlungen aus Archiv und Pressestelle, die sich zu einem Großteil aus Zeitungsausschnitten und Druckschriften zusammensetzen. Als ergänzende Überlieferungen sind der Bestand R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung sowie der im Bundesarchiv in Koblenz befindliche Kartenbestand der RfR (R 113 Kart) zu nennen. Erschließungszustand: Findbuch (2013) Zitierweise: BArch, R 113/...

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 77/1 · Bestand · 1914-1920, Vorakten ab 1878, Nachakt
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
              1. Das Stellvertretende Generalkommando XIII. (K.W.) Armeekorps: Als am 31. Juli 1914 Kaiser Wilhelm II. den Kriegszustand für das Reichsgebiet erklärte, trat gleichzeitig das preußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 in Kraft, das den Militärbefehlshabern die vollziehende Gewalt übertrug (1). Als Militärbefehlshaber galten die kommandierenden Generale der einzelnen Armeekorps und die Gouverneure und Kommandanten von Festungen, deren Anordnungen die zivilen Behörden Folge zu leisten hatten. Für den ersten Mobilmachungstag, den 2. August 1914, sah der Mobilmachungsplan die Errichtung der stellvertretenden Kommandobehörden vor, die nach dem Abrücken der bisherigen Kommandobehörden am sechsten Mobilmachungstag selbständig ihren Befehls- und Geschäftsbereich übernehmen sollten (2). Gleichzeitig gingen die Kompetenzen des Militärbefehlshabers auf den stellvertretenden kommandierenden General über, der den Oberbefehl über die zurückgebliebenen Besatzungs-, Ersatz- und Garnisonstruppen führte. Allein dem Kaiser als "Allerhöchsten Kriegsherrn" verantwortlich, war der Militärbefehlshaber nicht an Weisungen des Bundesrates, des Kanzlers oder des Kriegsministeriums gebunden. Nach Artikel 68 der Reichsverfassung übernahm der Militärbefehlshaber die Verantwortung für die Handhabung des Belagerungszustandes in seinem Befehlsbereich. Die Verfassung erlaubte ihm, über die Erklärung des verschärften Kriegszustandes in die Rechtsverhältnisse einzugreifen, verfassungsmäßig garantierte Freiheiten einzuschränken und Kriegsgerichte einzusetzen. In Württemberg verzichtete man allerdings auf die Erklärung des verschärften Kriegszustandes, da die bestehenden Gesetze eine ausreichende Basis für die Handlungsfähigkeit des stellvertretenden kommandierenden Generals boten (3). Obwohl die Kooperation von Militärbefehlshaber und Zivilbehörden einheitlich erst im Oktober 1918 geregelt wurde, kam es in Württemberg ähnlich wie in Bayern von Anfang an zu einer Abstimmung zwischen der militärischen und der zivilen Exekutivgewalt. Diese wurde besonders durch die Vereinigung der Ämter des Kriegsministers und des stellvertretenden kommandierenden Generals in den Händen General von Marchtalers gefördert (4). Die stellvertretenden kommandierenden Generale des XIII. Armeekorps waren vom 2.8.1914 bis 1.9.1914 General der Infanterie z. D. Otto von Hügel, vom 1.9.1914 bis 21.1.1916 General der Infanterie Otto von Marchtaler und vom 21.1.1916 bis Kriegsende General der Infanterie a. D. Paul von Schaefer. Chef des Stabes war von Kriegsanfang bis Kriegsende Generalmajor 2. D. Theodor von Stroebel (5). Bei Beginn der Mobilmachung traten 7 Offiziere und 14 Unterbeamte zum Stellvertretenden Generalkommando über, das seinen Dienstsitz in der Kriegsbergstraße 32 hatte. Schon bald zeigte sich, dass der Geschäftsumfang sich erheblich ausweitete, einzelne Geschäftszweige stark , wuchsen und neue hinzutraten, so dass eine Aufstockung des Personalbestandes und die Erweiterung der Räumlichkeiten erforderlich wurden. Eine weitere starke Vergrößerung des Verwaltungsapparates brachten die neuen Aufgaben im Zeichen des "Vaterländischen Hilfsdienstes" und des Hindenburgprogramms (6). Der Aufgabenbereich des Stellvertretenden Generalkommandos umfasste militärische, wirtschaftliche und politische Belange. Verschiedene Behörden waren ihm nachgeordnet: die Stellvertretenden Infanterie-Brigaden, die Landwehr-Inspektion, seit 1917 die Militärische Zentralpolizeistelle und die Nach- und Abschubüberwachungsstelle (Schubpol) Stuttgart. Entsprechend der Aufgabenerweiterung änderte sich die Geschäftsverteilung mehrfach. Nach dem vom 27. August 1917 an gültigen Geschäftsverteilungsplan (Anhang) bestand die zentrale Aufgabe zunächst in der Sicherstellung des Mannschafts- und Kriegsmaterialbedarfs für das Feldheer. Die Aushebung und Ausbildung des Ersatzes, die Aufstellung der vom Kriegsminister angeordneten "Truppenteile und die Überweisung von Ersatzmannschaften an die Feldtruppen waren vorrangige Aufgaben" (Abteilung l a und Il b). Eine eigens für Pferdeangelegenheiten geschaffene Unterabteilung la 3, die sich mit der Aushebung und dem militärischen und zivilen Einsatz von Pferden bei den Truppen und in der Heimat beschäftigte, unterstreicht die große Bedeutung des Pferdes als Reit-, Arbeits- und Lasttier im Ersten Weltkrieg. Neben militärischen Aufgaben im engeren Sinne, unter anderem der Erledigung sämtlicher Offiziersangelegenheiten (Abteilung Ha), hatte das Stellvertretende Generalkommando vor allem politisch-administrative Aufgaben zu erfüllen. Im August 1917 wurde die Abwehrabteilung Ile errichtet, die Sicherungsmaßnahmen gegen befürchtete feindliche Anschläge auf das Verkehrsnetz und kriegswichtige Betriebe wahrnahm, indem sie Bahnschutz und Flugabwehr organisierte. Die Überwachung des Eisenbahn- und Grenzverkehrs, Bestimmungen zum Pass- und Meldewesen und die Überprüfung von Ausländern dienten dem Schutz militärischer Geheimnisse und der Abwehr von Spionage und Sabotage. In diesen Bereich gehören auch die vielfältigen Anstrengungen zur Kontrolle des Briefverkehrs. Eine Chemische Zentralstelle (Abteilung Il e Abwiss.) sollte Geheimschriften aufdecken und entziffern. Malen, Zeichnen, Fotografieren und der Verkauf von Landkarten wurden strengen Bestimmungen unterworfen. Eine weitere Aufgabe fiel dem Stellvertretenden Generalkommando mit der Unterbringung und Betreuung von Kriegsgefangenen in Lagern und deren Arbeitseinsatz in Industrie und Landwirtschaft zu (Abteilung Il f). Mit der Dauer des Krieges wuchs die Rohstoff- und Lebensmittelverknappung infolge des Ausschlusses Deutschlands von der Weltwirtschaft. Rationierung und Zwangsbewirtschaftung waren unumgänglich. Dazu kam der Arbeitskräftemangel, der die Mobilisierung aller materiellen und menschlichen Kräfte erforderte. Das Hindenburgprogramm versuchte, die Produktion von Kriegsmaterial dem gestiegenen Bedarf anzupassen. Das "Vaterländische Hilfsdienstgesetz" sollte das Problem der Arbeitsbeschaffung lösen (7). Beim Preußischen Kriegsministerium wurde im November 1916 ein Kriegsamt eingerichtet "zur Leitung aller mit der Gesamtkriegsführung zusammenhängenden Angelegenheiten der Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter, sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition", dem die Stellvertretenden Generalkommandos in allen kriegswirtschaftlichen Fragen unterstellt wurden (8) . In den Zuständigkeitsbereich des Stellvertretenden Generalkommandos fiel die Bewirtschaftung des Arbeitsmarktes, Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung von Bevölkerung und Truppe, Zuweisung von Arbeitskräften und Rohstoffen und Maßnahmen zur Steigerung der für den Kriegsbedarf notwendigen industriellen Produktion. Über die Kontrollstelle der Daimlerwerke etwa war einerseits die Überwachung der Rüstungsproduktion möglich, sie ermöglichte allerdings auch Einflussnahme auf Arbeitsbedingungen und Lohnverhältnisse der Arbeitnehmer und die Preisgestaltung der Unternehmen. Die Überwachung des politischen Lebens im Befehlsbereich geschah über § 9b des Belagerungsgesetzes, der ein Eingreifen in alle Bereiche des öffentlichen Lebens zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erlaubte (9). Die Militarisierung kriegswichtiger Betriebe diente der Vermeidung von Demonstrationen und Streiks. Das Vereins- und Versammlungsrecht wurde eingeschränkt. Die Zensur wurde zu einem nützlichen Instrument, um die Stimmung im Volk im Sinne der Machthaber zu beeinflussen. Sie erstreckte sich auf die Vor- und Nachzensur der Presse, auf Briefe, Telegramme und Postsendungen sowie auf die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften. Auch die für die Öffentlichkeit bestimmten Mitteilungen zu innenpolitischen Themen oder militärischen Nachrichten unterlagen der Zensur. Dazu trat der Versuch, durch eine amtliche Propaganda, "Kriegsaufklärung" genannt, den Durchhaltewillen der Bevölkerung zu stärken (10). Zu diesem Zweck wurden Propagandareferate in den stellvertretenden Generalkommandos eingerichtet, Hauptmann a. D. Heinrich Hermelink, Professor für Kirchengeschichte in Marburg, wurde als Aufklärungsoffizier des XIII. Armeekorps eingestellt. Unter Ludendorff wurde die Oberzensurbehörde zum ausführenden Organ der Obersten Heeresleitung, die die Unabhängigkeit der Militärbefehlshaber immer mehr einengte. Seit April 1917 waren für alle Stellvertretenden Generalkommandos die Richtlinien des Presseamtes, dem die Oberzensurbehörde unterstand, für die Handhabung der Propaganda und Zensur maßgebend, Die Propaganda war nicht nur auf die Zivilbevölkerung ausgerichtet, sie sollte alle Bevölkerungskreise umfassen. Es gab die Arbeiter- und Frauenaufklärung, für die Truppenteile wurde die Kriegspropaganda als vaterländischer Unterricht durchgeführt. Weitere Abteilungen des Stellvertretenden Generalkommandos bestanden in der Gerichtsabteilung (Abteilung III), die für die Militärgerichtsbarkeit zuständig war und sich auch mit Rechts- und Polizeiangelegenheiten im zivilen Bereich beschäftigte. Außerdem gab es eine Verwaltungs- und Kriegsernährungsabteilung (Abteilung IV d) , eine Sanitätsabteilung (Abteilung IV b). Veterinärabteilung (Abteilung IV d) und Versorgungsabteilung (Abteilung V), die sich mit Kriegsinvalidenfürsorge und Rentenangelegenheiten befasste (11). Nach der Waffenstillstandserklärung im November 1918 blieb das Stellvertretende Generalkommando bestehen. Es organisierte die Demobilmachung, die Sammlung, Rückführung, Versorgung und Auflösung von Truppenteilen. Einquartierungen in Württemberg und die Räumung besetzter Gebiete gehörten zu den Aufgaben ebenso wie die Aufstellung von Sicherheitstruppen (Abteilung la 1). Nachgeordnete Räumungszüge-Verteilungskommissionen mit Sitz in Heilbronn und Mühlacker waren für die Weiterleitung der aus dem Feld in die Heimat zurücktransportierten Güter und Kriegsgerät zuständig. Der Demobilmachungsbefehl für das mobile Generalkommando XIII. Armeekorps trat am 11.12.1918 in Kraft. Offiziere und Beamte des Generalkommandos traten zum bisherigen Stellvertretenden Generalkommando über, das durch Verschmelzung mit dem bisherigen mobilen Generalkommando unter der neuen Bezeichnung Generalkommando des XIII. Armeekorps die Geschäfte weiterführte. Im Februar 1919 wurde dann das Generalkommando dem Kriegsministerium einverleibt. Einzelne Unterabteilungen der Abteilung la wurden aufgelöst, bereits bestehenden Abteilungen dem Kriegsministerium angegliedert. Die Rumpfbehörde wurde als Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums geführt und blieb als solche auch im August 1919 erhalten, als das Kriegsministerium in die Reichswehrbefehlsstelle Württemberg umgewandelt wurde (12). Am 1. Oktober 1919 hörte das württembergische Kriegsministerium zu bestehen auf. Für die noch benötigten Behörden und Einrichtungen des früheren Heeres wurden Abwicklungsämter geschaffen, die dem Reichswehrministerium unterstanden. Aus der Reichswehrbefehlsstelle entstand am 1. Oktober 1919 das Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums. Gleichzeitig wurden aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps und den seit Juli 1919 aufgestellten Höheren Auflösungsstäben 49 - 51 das Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps gebildet. Beide Ämter wurden unter der Leitung des Obersten von Hoff als Abwicklungsamt Württemberg bezeichnet, zu Ende des Jahres als Heeresabwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps. Weitere Behörden wurden angeschlossen, u.a. das Oberkriegsgericht des XIII. Armeekorps als Abteilung III. Ende März 1921 wurde das Heeresabwicklungsamt aufgelöst. Bei Errichtung des Stellvertretenden Generalkommandos wurde Registratur Andrä, der 1917 die Zentralstelle leitete, mit der Registratur und Aktenverwaltung beauftragt. Die Akten wurden nach der zum Zeitpunkt ihrer Anlage jeweils gültigen Abteilungen geordnet, aber insgesamt fortlaufend durchnumeriert; jede Nummer wurde noch einmal nach Generalia und Spezialia und gegebenenfalls mit Zusatzbuchstaben untergliedert. Für die Generalakten wurden blaue bzw. grüne, für die Spezialakten rote Umschläge verwendet. Die Heftung der Akten entsprach der nach preußischem Muster organisierten Aktenverwaltung. Die Registratur blieb sowohl nach dem Übergang ins Generalkommando als auch nach der Verschmelzung mit dem Kriegsministerium erhalten, allerdings wurden die Akten der Abteilungen und Bereiche, die nunmehr in andere Abteilungen des Kriegsministeriums übergingen, mit den neuen Abteilungsbezeichnungen versehen; manche wurden auch ausgegliedert. So wurde das Schriftgut der Veterinärabteilung IV d an die Abteilung A 4 des Kriegsministeriums übergeben. In dieser Zeit des Übergangs sind infolge der politischen Ereignisse, aber auch bei Umzügen oder Neueinteilungen bereits Unterlagen ausgesondert und vernichtet worden. Bereits während der Novemberwirren hat die Personalabteilung Il d Verluste erlitten; im Februar 1919 wurden vor einem Umzug der Abteilung Ile in die Olgastraße 11 Akten über das Vereins- und Versammlungswesen, die radikale Sozialdemokratie, der Schutzhaft und Sicherheitspolizei sowie Verdächtigtenlisten ausgesondert (13). Die Akten weiterer Abteilungen gingen an andere Behörden über oder wurden wegen Verselbständigung der Abteilung ausgegliedert. So wurde die Kriegsgefangenenabteilung Il f im Mai 1919 zur Kriegsgefangenenheimkehr-Abteilung (Gehea) verselbständigt (14). Das Schriftgut der Versorgungsabteilung V war an das Hauptversorgungsamt übergegangen. Die übrigen Akten blieben auch im Heeresabwicklungsamt in der Ordnung erhalten und bildeten seit Oktober 1920 einen Teil des neu errichteten Korpsarchivs, das ab 1921 zusammen mit dem alten Kriegsarchiv zur Reichsarchivzweigstelle wurde. 2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: In der Reichsarchivzweigstelle wurden die Akten 1924 erstmals von Maximilian Haldenwang verzeichnet, wobei die Ordnung nach Abteilungen gemäß dem letzten Geschäftsverteilungsplan von 1917 zugrundegelegt wurde, die einzelnen Einheiten zu größeren Büscheln vereinigt und diese insgesamt durchnumeriert wurden. In diesem Bestand fehlten allerdings schon die Akten der Gasschutzabteilung IIc; es ist nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt und weshalb sie verloren gingen. Bei späteren Ordnungsarbeiten in den Beständen des Kriegsministeriums und des Heeresabwicklungsamtes wurden verschiedene Akten mit der Provenienz Stellvertretendes Generalkommando dem Bestand zugeschlagen. Dazu gehören auch 50 unter Zensur gestellte Bücher, die während des Weltkriegs veröffentlicht worden waren. Diese Bücher wurden während der Novemberereignisse bei der Pressestelle des Stellvertretenden Generalkommandos beschlagnahmt und kurze Zeit später in die Kriegssammlung der Hofbibliothek übernommen. Der "militärische" Teil der Hofbibliothek wurde 1938 an das Heeresarchiv Stuttgart abgegeben. Man ging davon aus, daß diese Bücher als Zensurexemplare Aktencharakter hätten, die Restauflage eingestampft worden sei. Bei Auflösung des Bestands M 630 im Jahre 1983 wurden noch die Gerichtsakten des Oberkriegsgerichts des XIII. Armeekorps dem Bestand zugewiesen; aus dem Bestand Heeresabwicklungsamt (M 390) wurden weitere Akten als Anhang angegliedert, die aus der Abteilung Generalkommando XIII. Armeekorps des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehrbefehlsstelle stammen. Bei der Neuverzeichnung, die im Jahr 1987 begann, schien es sinnvoll, die Gesamtüberlieferung mit den Provenienzen Stellvertretendes Generalkommando, Generalkommando (ab Dezember 1918) und Abteilung Generalkommando des Kriegsministeriums bzw. der Reichswehr (ab Februar bis 1. Oktober 1919) in einem Bestand zu belassen, da die Registratur trotz der Veränderungen durchläuft. Eine Ausnahme bilden die Akten derjenigen Bereiche, die im Februar 1919 in andere Abteilungen des Kriegsministeriums integriert wurden; hier wurden die nach diesem Zeitpunkt entstandenen Akten, sofern trennbar, den entsprechenden Beständen angegliedert. So wurden Akten der Pferdeabteilung la 3, die nach Februar 1919 in der Abteilung A 10 des Kriegsministeriums aufging, sowie Akten der Abteilung Offiziersangelegenheiten Ha, die nach Februar 1919 von der Personalabteilung des Kriegsministeriums bearbeitet wurden, in die Bestände M 1/4 bzw. M 1/5 eingeordnet. Ausgesondert wurde auch ein Aktenbüschel der "Leitung der Ausflüge für Verwundete Stuttgarter Lazarette 1918/20", ein selbständiger Verein, dessen Akten offenbar nach seiner Auflösung an das Heeresabwicklungsamt gekommen waren und bei der Verzeichnung von 1924 beim Bestand verblieben. Er wurde provenienzgerecht als eigener Bestand aufgestellt (M 324). Umgekehrt wurden die aus M 390 ausgesonderten bisher als Anhang zum Bestand behandelten Archivalien in die entsprechenden Abteilungen integriert. Hingewiesen sei außerdem auf einzelne Aktenstücke der Provenienz Abwicklungsamt des früheren XIII. Armeekorps, die sich im Bestand befinden und wegen der Fadenheftung nicht zu trennen waren. Die Akten der Gerichtsabteilung III blieben ebenfalls beieinander, obwohl sie .über den 1. Oktober 1919 hinausreichen, da sie als durchlaufende Registratur auch in der Zeit des Heeresabwicklungsamts selbständig und unabhängig fortgeführt wurden. Aus dem Bestand Heeresgruppe Herzog Albrecht (M 30/1) wurden zwei Büschel provenienzgerecht eingeordnet. Die innere Ordnung des Bestandes wurde im Prinzip beibehalten. Zugrundegelegt wurde wieder der Geschäftsverteilungsplan vom April 1917. Dies bedeutet, dass auch Betreffe, die vom Titel der jeweiligen Abteilung eigentlich nicht zu erwarten sind, in ihrem Registraturzusammenhang blieben. Die Heterogenität der Betreffe innerhalb einer anders bezeichneten Abteilung hat ihren Grund vielfach darin, dass zahlreiche Sachgebiete früher zu anderen Abteilungen gehörten und erst durch den Geschäftsverteilungsplan vom August 1917 - offenbar im Zug der Straffung der Behörde - einer anderen Abteilung zugeschlagen wurden (vgl. Inhaltsverzeichnis). Innerhalb der Abteilungen wurden Titel nach sachlichen Kriterien geordnet, so dass die Reihenfolge der Faszikel häufig vom alten Verzeichnis abweicht. Die alte Bundzählung wurde durch eine neue fortlaufende Nummerierung der Büschel ersetzt. Eine Konkordanz der alten Büschelsignaturen und neuen Büschelnummern wurde beigefügt, um das Auffinden zitierter Stellen zu erleichtern. Die einzelnen Akteneinheiten blieben bestehen, sie wurden nur in Ausnahmefällen neu geordnet. Die 1938 abgegebenen Bücher (Zensurexemplare) wurden bei der Presseabteilung sachlich richtig eingeordnet. Bei den einzelnen Titelaufnahmen blieben die Haupttitel, wie sie im Repertorium Haldenwang auf Grund der Aufschriften vergeben wurden, ebenfalls erhalten. Wegen des hohen Quellenwerts der Akten, denen nach den Verlusten des zweiten Weltkrieges exemplarische Bedeutung zukommt, auch als Ersatz für die verlorene preußische Überlieferung, erschienen jedoch ausführliche Enthält-Vermerke gerechtfertigt; dies um so mehr, als der Haupttitel der fadengehefteten und daher nicht auseinandernehmbaren Akten mitunter nur höchst unvollständig den Inhalt wiedergibt. Die Enthält-Vermerke sollen sowohl den Inhalt als auch die Struktur der Aktenbüschel verdeutlichen. Allerdings konnten nicht alle Skizzen, Karten und Pläne einzeln ausgeworfen werden, da sie in zu großer Anzahl vorhanden und vielfach ohnehin zu erwarten sind. Nur wo ein Aktenbüschel über die engere Provenienz "Stellvertretendes Generalkommando" hinausreicht, wurde die weitere Provenienz vermerkt. Um den Nachteil der Heterogenität der Akten und die teilweise ungewöhnliche Ordnung auszugleichen, wurde ein ausführliches Sachregister erstellt, das außer den Schlagworten "XIII. Armeekorps" und "Württemberg" möglichst alle engeren auf die Thematik des Bestandes bezogene Begriffe, zum Teil in zweigliedriger Form, bringt. Nicht aufgenommen wurden ferner Zeitschriften- und Zeitungsnamen. Der Bestand wurde von März 1988 bis August 1989 im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von der wissenschaftlichen Angestellten Anita Raith unter Leitung von Dr. Bernhard Theil geordnet und verzeichnet, der auch die Einleitung stark überarbeitete. Bei der Erstellung der Endredaktion und der Indices war der Archivangestellte Werner Urban maßgeblich beteiligt. Die Verpackung und Aufstellung erfolgte im August 1989 durch die Werkstudentin Angelika Hofmeister. Der Bestand umfasst 1144 Büschel (= 29,6 lfd. m). Anmerkungen: (1) Nach Artikel 68 der Reichsverfassung war ein Reichsgesetz zur Regelung des Kriegszustands vorgesehen, das jedoch bis zum Ende des Kaiserreiches nicht vorlag. Militär und Innenpolitk im Weltkrieg 1914 - 1918, bearb. von Wilhelm Deist, Düsseldorf 1970, Bd. l, S. XXXI; vgl. auch HStAS E 130a Bü. 1146 Richtlinien des Preußischen Kriegsministeriums zum verschärften Kriegszustand (Schreiben vom 25. Juli 1914) (2) HStAS M 33/1 Bund 80, Anlagen zur Mobilmachungsvorschrift, vgl. auch § 20,7 des Mobilmachungsplans 1914/15 in M 1/2 Bd. 32 (3) Deist (wie Anm. 1) Bd. l, S. 13 ff. besonders Anm. 2 (4) Ebd. S. XLV (5) HStAS M 430/2 Bü. 942, 1354, 1795, 2146 (6) Im März 1917 verfügte das Stellvertretende Generalkommando über 134 etatmäßige Offiziersstellen, tatsächlich waren 317 Personen beschäftigt. Die Unterbringung der Abteilungen in M 77/1 Bü. 632 (7) Deist (wie Anm. 1) S. 506 ff.: (8) HStAS M 1/4 Bd. 1272, abgedruckt bei Deist (wie Anm. 1) S. 508 ff., vgl. ebd. XLVII (9) Gesetz über den Belagerungszustand, Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des Stellvertretenden Generalkommandos XIII. (Kgl. Württ.) Armeekorps mit Einschluss nicht veröffentlichter Erlasse, Stuttgart 1918, S. l ff. (10) Deist (wie Anm. 1) S. LXV (11) Die Denkschriften, die über die Erfahrungen einzelner Abteilungen während der Mobilmachung berichten, enthalten auch Angaben zu Gliederung, Personal und Abgrenzung der Arbeitsgebiete einer Abteilung (Bestand M 77/2) (12) Vgl. Anhang III der Einleitung zum Repertorium des Bestands M 390 (13) M 77/1 Bü. 935 (14) Der Aktenbestand dieser dem Heeresabwicklungsamt nachgeordneten Abteilung befindet sich heute im Bestand M 400/3 Literatur: Deist, Wilhelm: Zur Institution des Militärbefehlshabers im Ersten Weltkrieg. In: Jahrbuch für die Geschichte Mittel- und Ostdeutschlands 13/17 (1965) S. 222 - 240 Mai, Günther: Kriegswirtschaft und Arbeiterbewegung in Württemberg 1914 - 1918. 1983 Ders.: Das Ende des Kaiserreichs, Politik und Kriegsführung im Ersten Weltkrieg (Deutsche Geschichte der neuesten Zeit) 1987 Matuschka, Edgar, Graf von: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 - 1918. In: Deutsche Militärgeschichte in 6 Bänden 1648 - 1939. Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt, 3.1983 S 157 - 282 Militär- und Innenpolitik im Weltkrieg 1914 - 1918, bearbeitet von Wilhelm Deist (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, 2. Reihe Bd. 1,1 und 1,2) 1970 Moser, Otto von: Die Württemberger im Weltkrieg. Ein Geschichts-, Erinnerungs- und Volksbuch 2.1928 Stuttgart, Oktober 1989 Anita Raith Bernhard Theil