Überlieferungsgeschichte Registraturgeschichte der Präsidialabteilung Der Aktenführung nach war die preußische Regierung in drei bzw. vier Abteilungen gegliedert, nämlich in Präsidialabteilung (Abteilung P), Verwaltung (Abteilung I) sowie Steuer- und Kassenwesen (Abteilung II). In der Überlieferung der Präsidialabteilung konnten zwei Registraturschichten festgestellt werden. Die erste Schicht unterschied zwischen General- und Spezialakten mit jeweils durchlaufender Nummerierung. Die Akten dieser ersten Schicht wurden in den Aktenplan der zweiten Schicht überführt, der seit ca. 1905 angewendet wurde. Die Gliederung der zweiten Schicht stellte den letzten Ordnungszustand der Präsidialregistratur dar. Sie setzte sich aus 14 Hauptgruppen zusammen, die in etwa die seit 1852 bestehenden Dezernate widerspiegelten. Personalakten bildeten eine zusätzliche Hauptgruppe. Die jeweiligen Hauptgruppen wurden mit römischen Ziffern von I bis XIV, die Obergruppen mit Großbuchstaben bezeichnet. Lediglich die Obergruppe E, Behörden und Beamte, in der Hauptgruppe I, Landeshoheit, war weiter untergliedert. Diesen Gliederungspunkten wurden Kleinbuchstaben vorangestellt. Innerhalb der Hauptgruppen wurde mit der Zählung jeweils von vorne begonnen. Das Behördenrepertorium der Präsidialregistratur war auf Zuwachs in den einzelnen Hauptgruppen angelegt, d.h. dass in der Regel innerhalb einer Hauptgruppe jeder Obergruppe ein Nummernbereich reserviert war. Ab dem 1. Januar 1932 wurde die Aktenführung der allgemeinen Verwaltung, der Verwaltung des Gesundheitswesen, des Hochbaus, des Inneren und der landrätlichen Verwaltung sowie einiger Sonderbereiche auf den einheitlichen Aktenplan der preußischen Verwaltung umgestellt. Dieser baute auf einer Dezimalklassifikation auf und ersetzte die bisher fadengehefteten Akten durch mechanische Stehordner. In der Präsidialregistratur wurden die Akten jedoch zumindest teilweise nach dem alten Aktenplan fortgeführt. Das Behördenrepertorium enthält Vermerke, welche Akten aus der aktuellen Registratur in die sogenannte Bodenregistratur, d.h. in die Altregistratur, und welche in das Archiv gelangen sollten. Bei manchen Akten findet sich der Hinweis "vernichtet". Allerdings geben diese Hinweise keine verlässliche Auskunft über das tatsächliche Schicksal der Akten. Bei einigen Aktentiteln fand sich ein Verweis auf die Überführung der Unterlagen in die Stehregistratur (v.a. bei Personalakten). Verschiedentlich befanden sich Akten aus anderen Sektionen bzw. Dezernaten oder solche von Vorgängerbehörden als Vorakten bei den Präsidialakten. Hingewiesen sei v.a. auf Schriftgut des Königlich Preußischen Kommissarius (vgl. Bestand Ho 231). Inhalt und Bewertung Verzeichnungsgrundsätze Im Rahmen eines Stipendiums der Volkswagenstiftung arbeitete sich die polnische Archivarin Beata Waclawik vom Staatsarchiv Allenstein in der Zeit vom 20.4 bis 15.8.1990 in das preußische Registratur- und Aktenwesen ein. Während ihrer Tätigkeit im Staatsarchiv Sigmaringen begann sie mit der Verzeichnung der Präsidialabteilung. Ihre Verzeichnungsleistung floß in überarbeiteter Form in das vorliegende Repertorium ein. Bei der Verzeichnung des Bestandes wurden die im Behördenrepertorium aufgeführten Aktenbetreffe als Grundlage der Verzeichnung verwendet. Nahezu alle Aktendeckel waren ebenfalls mit einem Aktenbetreff versehen, der mit dem im Repertorium weitgehend übereinstimmte. Der Aktentitel wurden mit dem Akteninhalt verglichen und gegebenfalls abgeändert und normalisiert. Verschiedentlich befanden sich Akten aus anderen Sektionen bzw. Dezernaten oder solche von Vorgängerbehörden als Vorakten bei den Präsidialakten. Waren diese in den Repertorien der Sektionen aufgeführt und nicht mit Registratursignaturen der Präsidialabteilung gekennzeichnet, wurden sie zur entsprechenden Sektion zurückgeordnet. Waren sie aber in das Registraturschema der Präsidalabteilung eingegliedert, verblieben sie dort, auch wenn sie keinen weiteren Zuwachs bei der Präsidialabteilung erfahren hatten. Gesetze und Verordnungen wurden grundsätzlich nicht ausgeworfen. Karten und Pläne wurden, sofern sie nicht im Faszikel eingebunden waren, aus konservatorischen Gründen herausgelöst und dem Kartenselekt einverleibt. Gebiete und Orte, die sich nach 1918 nicht mehr auf deutschem Reichsgebiet befanden, wurden, soweit möglich, anhand ihrer Verwaltungszugehörigkeit bei Entstehung der Akte identifiziert. Die Verzeichnung erfolgte mit dem archivischen Erschließungsprogramm Midosa 95 in den Jahren 1998 bis 2000 durch die Unterzeichnete. Die abschließenden EDV-Arbeiten erledigte Holger Fleischer. Der vorliegende Bestand umfasst 16,1 lfd.m (in unverpacktem Zustand) und 895 Verzeichnungseinheiten, beginnend mit Nr. 32 bis 926. Die Nr. 1 bis 31 sind im Bestand Ho 235 T 2 verzeichnet. Für das vorliegende Online-Findbuch konnten die ebenfalls im Bestand enthaltenen 380 Personalakten aus Gründen des Datenschutzes nicht berücksichtigt werden. Enthält v.a.: Landeshoheitssachen Königlich preußisches Haus und fürstlich hohenzollerisches Haus Feierlichkeiten bei Anwesenheit von Angehörigen aus dem königlichen Haus und bei Festtagen von Angehörigen des königlichen und fürstlichen Hauses; sonstige Ereignisse innerhalb der Familien; beabsichtigte Erwerbung des Zollernkegels durch das Königshaus; Titelstreit zwischen der preußischen Regierung und dem fürstlichen Haus - Standesherrschaften Verhältnis der Regierung zu den Standesherrschaften Fürstenberg und Thurn und Taxis in Hohenzollern - Landesverfassung und Landesfarben Besitzergreifung der hohenzollerischen Fürstentümer durch Preußen und die sich daraus ergebenden verfassungsmäßigen Veränderungen; Abtretungsvertrag; Huldigungsfeiern; Übernahme von Beamten; Farben und Wappen Hohenzollerns; Änderung des Landesnamens; Gedenkfeiern zum Anschluss an Preußen - Behörde und Beamte Organisation der Landesverwaltung Reorganisation der Verwaltung nach Übernahme der Fürstentümer durch Preußen; Anstellung eines Preußischen Kommissarius; Einsetzung und Auflösung einer Immediatkommission; Regelung der behördlichen Zuständigkeiten; Verwaltungsreformen; Diskussionen um die etwaige Neuregelung der staatlichen Zugehörigkeit Hohenzollerns - Geschäftsverteilung und Dienstanweisungen für die Regierung Geschäfts- und Dienstinstruktionen; Feuerordnung für das Regierungsgebäude; Errichtung einer Abteilung für indirekte Steuern; Geschäftsprüfungen; Büroreform; Geschäftsverteilungspläne - Verwaltungs berichte Immediatzeitungsberichte - Beamte - Allgemeines Übernahme von Beamten durch den preußischen Staat und deren Vereidigung; Disziplinaruntersuchungen; Unterscheidungszeichen auf Dienstmützen; Besuch von Ministern und hohen Beamten in Hohenzollern; Anstellung und Ausbildung von Beamten; außerdienstliches Verhalten; politisches Verhalten; Unterstützungen - Regierungspräsidium Verwaltung des Regierungspräsidiums - Regierungskollegium und Regierungsreferendare Stellenbesetzungen; Ausbildung; Versetzungen; persönliche und dienstliche Verhältnisse; von Regierungsmitgliedern gefertigte Skizzen - Büro-, Kanzlei- und Unterbeamte Einstellung; Ausbildung; Prüfung; Stellvertretung; Versetzung; Personalabbau - Archiv-, Registratur- und Bibliothekswesen Errichtung eines Regierungsarchivs und eines Fürstlich Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchivs; Aktenverzeichnis der Präsidialregistratur; Benutzung des Staatsarchivs; Aktenaussonderungen; Bibliotheksangelegenheiten - Bezirksausschuss, Kreis- und sonstige Behörden und deren Beamte Verwaltung der Oberämter; Stellung der Oberamtmänner bzw. Landräte; Hohenzollernsche Deputation für das Heimatwesen; Errichtung des Bezirksrats bzw. des Bezirksausschusses; Bezirkskrankenkasse der Straßenbauverwaltung; Bezirksforstbeamte; Oberversicherungsämter; Auflösung des Hauptzollamts Sigmaringen - Gerichtsbehörden und deren Beamte Justizverwaltung und -organisation; Staatsprüfung der Rechtskandidaten; Staatsanwaltschaft; Beschwerden in Justizsachen; Justizreform; Geschworenenlisten; Bildung von Schöffengerichten; Untersuchung gegen den Advokaten Dopfer in Sigmaringen; Dienstführung des Polizeianwalts Ruff von Hechingen - Allgemeine Anweisungen Erwerb und Verlust der preußischen Untertaneneigenschaft; Beglaubigung von Schriftstücken; Beflaggung öffentlicher Gebäude; Dienstkraftwagen - Gesetzgebung Reallastenablösung; Wassergenossenschaften; Familienfideikommisse; Verlegung der Landesgrenze gegen Württemberg; Grundstückszusammenlegungen; Literatur über hohenzollerische Gesetze - Statistik, Topografie und Meteorologie Orthographie des Namens Wehrstein; Übermittlung statistischer Notizen; Einrichtung und Betreibung einer meteorologischen Station; Mitteilungen zum Preußischen Hof- und Staatshandbuch bzw. zum Preußischen Staatskalender - Ordens- und Titelverleihungen Ordens- und Titelverleihungen; Verleihung von Amtsbezeichnungen; Titelstreit zwischen Regierung und dem fürstlichen Haus Hohenzollern; Titulaturwesen; Auflistung der Ordensinhaber - Wahlen Wahlen der beiden preußischen Kammern; Wahlen des Abgeordnetenhauses; politische Zustände in Hohenzollern; Reichstagswahl des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches - Amtsblatt; Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften Amtsblätter; Förderung der Verbreitung von Zeitschriften; Förderung von Subskriptionen auf Bilder und Bücher - Militärwesen Mobilmachung Ausführung bzw. Abänderung von Mobilmachungplänen; Schutz Hohenzollerns beim Kriegsfall mit der Schweiz; Okkupation Hohenzollerns durch württembergische Truppen im deutsch-deutschen Krieg; Kriege von 1866 und 1871; Demobilisierung; Heimkehr von Kriegsgefangenen nach dem 1. Weltkrieg - Sonstiges Anwartschaft auf die sogenannten Hundertthalerstellen; Untersuchung gegen hohenzollerische Offiziere und Mannschaften wegen Fehlverhaltens in der Schlacht bei Oos von 1849; "Kleine Garde"; geplanter Erwerb des Kollerschen Badehauses zu Hechingen für militärische Zwecke; militärische Vermessung Hohenzollerns; Waffen der ehemaligen Bürgerwehren; Garnisonierungen; katholische Militärseelsorge; Volkstrauertag; Gesuch von Versorgungsanwärtern um Vormerkung für den Bürodienst - Gemeidesachen Landeskommunalverband Landeskommunalverband und dessen Beamte Amtsverbände und Landeskommunalverband; Dienstverhältnisse der Beamten - Kommunallandtag Bildung; Wahl; Tagungen; Einberufungen; Sitzungen des Landesausschusses; Etats; Vorsitzender und dessen Stellvertreter; Behandlung der Domänenfrage - Landesausschuss Mitglieder und deren Vereidigung - Gesetzliche Regelungen Verhandlungen der 1. Kammer über die Provinzialverfassung; Erweiterung der Selbständigkeitsrechte der Provinzen; kommunale Selbstverwaltung; Durchführung des Gesetzes über die Erweiterung der Befugnisse des Oberpräsidenten und Verwaltungsvereinfachung beim Landeskommunalverband - Finanzen Aufnahme von Darlehen u. a. für den Kauf und Umbau des Hotels Schach zum Landeshaus; Unterschlagungsklagen u. a. gegen den Landgerichtspräsidenten a. D. Evelt; Etatsverhältnisse; Veräußerungen von Grundvermögen - Überregionale Vertretungen Wahlen zum preußischen Staatsrat; Provinzialrat - Spar- und Leihkasse Organisation - Fürst-Karl-Landesspital 50-jähriges Jubiläum; Direktoren; Sitzungen der Landeskommission des Spitals - Ackerbauschule - Straßenbau Selbstverwaltung im Bereich des Wegewesens - Amtsverbände Aufnahme von Darlehen; Etats; Verwaltungsberichte; Feststellungsbeschlüsse; Dienstliche Aufsicht über die Verbände - Bürgermeister und Gemeinderäte Beaufsichtigung von Gemeinderatswahlen; Verhalten der Gemeinderäte; Versammlung der Bürgermeister, Ortsvorsteher und Vögte - Schuldentilgungskasse Errichtung - Disziplinaruntersuchungen - Gemeindeordnung Entwürfe; Verbesserungen - Wohltätigkeit Unterstützungen Suppenküchen; Armenunterstützung; Unterstützung der Witwe des ehemaligen Regierungspräsidenten Frank von Fürstenwerth - Gnadensachen Gnadengeschenke - Stiftungen Stephanie-Stiftung für die Aussteuer frommer Jungfrauen; Karl-Anton-Josephinen-Stiftung zur Unterstützung von ersten ehelichen Verbindungen und von Jubelpaaren; König-Wilhelm-Stiftung bzw. Preußische Striftung für hilfsbedürftige erwachsene Beamtentöchter; Kaiserin-Augusta-Stiftung und Kaiserin-Augusta-Verein für deutsche Töchter - Ehrenämter des Regierungspräsidenten Vorsitzender des Provinzialvereins des Roten Kreuzes für die Hohenzollerischen Lande; Bezirksverband der Cecilienhilfe - Bausachen und Verkehrsanstalten Bausachen Übernahme von fürstlichen Gebäuden und Inventarien; Bau der Burg Hohenzollern; Saal und Sitzungszimmer im Regierungsgebäude; Straßen- und andere Bauten; Dienstwohnung des Regierungspräsidenten; Gymnasium Hedingen in Sigmaringen - Post- und Telegrafenwesen Badisch-preußische Telegrafenlinie; Portofreiheit für einige Beamte; Überlassung des Postwesens in Hohenzollern an Württemberg - Eisenbahn Eisenbahnprojekte; Einführung des Eisenbahngesetzes in Hohenzollern; Hohenzollerische Landesbahn - Kultur Musik Privater Musikunterricht; Jubiläen von Gesangsvereinen - Denkmalpflege, Altertümer Erwerb und Sammlung von Altertümern und Baudenkmälern; Konservierung von Denkmälern; Inventarisierung der Bau- und Kunstdenkmäler; Landeskonservator; Ausführungsbestimmungen zum Ausgrabungsgesetz von 1914; Verein für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern; Durchführung der archäologischen Forschung in Hohenzollern durch das württembergische Landesamt für Denkmalpflege - Handel und Gewerbe Gesteinskunde; Einführung neuer Industriezweige; Hebung des Gewerbebetriebs; Handwerkerfortbildungsschulen; Förderung der Seidenzucht; Tuchfabriken - Landwirtschaft Förderung; Bildung des Landesökonomie-Kollegiums; Ablösung der Reallasten; Saatenstandsberichte; Zentralstelle des Vereins für Landwirtschaft und Gewerbe; Bund der Landwirte (Hohenzollerischer Bauernverein); Disziplinarverfahren - Polizei Politische Polizei Untersuchungen wegen Hochverrat; Beobachtung der politischen Aktivitäten der deutschen Flüchtlinge in der Schweiz; Bekämpfung der Sozialdemokratie; Überwachung der anarchischen Bewegung, politische Überwachung; Behandlung anonymer Briefe; Revolution 1918; Kapp-Putsch; kommunistische Aktivitäten - Strafanstalten Aufsichtspersonal der Strafanstalt Hornstein; beabsichtigter Rückerwerb des Schlosses Hornstein durch die Freiherren von Hornstein - Presse Beaufsichtigung; Redaktion des Hohenzollernschen Wochenblatts; staatliche Beihilfe für die in Hechingen erscheinenden Hohenzollerischen Blätter für den Abdruck amtlicher Mitteilungen - Vereinswesen Überwachung von Vereinen - Feuerversicherung Gebäudefeuerversicherung; Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Feuerversicherungsanstalten in Preußen - Medizinalwesen Besetzung von Medizinalbeamtenstellen; Organisation der Medizinalverwaltung; Privatklinik in Hechingen; Prüfung der Geschäftsführung der Oberamtsärzte - Kirchensachen Allgemeines Trennung der Kirche vom Staat; Proteste katholischer Geistlicher gegen die Beerdigung von Protestanten auf katholischen Friedhöfen; Festtage - Katholische Kirche Angelegenheiten der katholischen Kirche; Oberrheinischer und badischer Kirchenstreit bzw. Kulturkampf; Pfarrstellenbesetzung; Verhalten von Priestern; Besetzung des erzbischöflichen Stuhls und von Domkapitelstellen in Freiburg; angedachte Trennung Hohenzollerns vom Sprengel der Erzdiözese Freiburg; Ausübung des Patronatsrechts; Ordensniederlassungen; Verhältnis von Kirche und Schulen; Titelverleihungen; Firmungen und Kircheneinweihungen; geistliche Gerichtsbarkeit; Sperrgelder-Verwendungsgesetz; Aufwendungen für die Bistumsverwaltung in Freiburg - Aufsicht über die Vermögensverwaltung in den katholischen Diözesen und Kirchengemeinden Gesetz über die Vermögensverwaltung; Wahl von Kirchenvorstehern; Dienstinstruktionen für die Kirchenvorstände; Ausübung der staatlichen Aufsicht; Erhebung von Kirchensteuern - Evangelische Kirche Kirchliche Verhältnisse der evangelischen Einwohner; Besoldungsverhältnisse der Pfarrer; Kollekten zur Unterstützung armer evangelischer Gemeinden und Theologiestudenten; Kirchenvorstände; Abhaltung und Lokalien für den Gottesdienst; evangelische innere Mission - Jüdische Glaubensgemeinschaft Kultusverhältnisse der Juden - Schulwesen Höhere Schulen Personalsachen; Verhalten von Lehrern; Verhältnis des Gymnasiums Hedingen zum Erzbischof von Freiburg - Volksschulen Personalsachen, v. a. Disziplinaruntersuchungen; städtisches Schulwesen; Schulkommissare und Schulinspektoren; Gründung evangelischer Gemeindeschulen; Gesetz über die Unterhaltung öffentlicher Volksschulen - Kassenwesen Kassen und Banken Geplante Errichtung von Banken; Jahresberichte des Salzbergwerkes Stetten und Revision der Salzwerkskasse - Etat, Gehälter und Pensionen - Schulden Denkschrift über die Tilgung der hohenzollerischen Landesschulden; Aufnahmeeiner Staatsanleihe - Dispositionsfonds - Personalakten
Bücher
9 Dokumente results for Bücher
In der heutigen Kolonialhistoriographie, soweit es sich um die Kolonialherrschaft in Togo handelt, sind sicherlich zwei Namen hervorzuheben: Dr. habil. Peter Sebald († 2018) und Prof. Dr. Trutz von Trotha († 2013). Die Forschungsergebnisse dieser beiden Wissenschaftler bieten eine detaillierte Studie zu der deutschen Herrschaft in Togo 1884-1914. Zahlreiche Archivquellen, Monographien, Sammelbände, Lehrveranstaltungen, Zeitschriftartikel, Vorträge aus ihrem Nachlass dienen nun als wertvolle Informationsquelle für die aktuelle Forschung.Durch Vermittlung von Prof. Ulrich van der Heyden erhielt die Bibliothek des ZMO die Nachlässe von Dr. habil. Peter Sebald sowie von Prof. Trutz von Trotha zur Geschichte des deutschen Kolonialismus und insbesondere Togos. 40 Meter laufender Akten und Bücher wurden vonseiten der Familie von Peter Sebald in rund 50 Kartons grob aussortiert, um sie an das ZMO weiterzuleiten.Der Nachlass besteht aus drei Teilen: Von Sebald selbst geordneten Materialien, ungeordnete Dokumente sowie Bücher. Außer diesen drei Teilen gibt es 11 Kartons mit dem Nachlass von Trutz von Trotha, die noch zu ordnen sind.Der erste und bedeutendste Teil besteht aus den von Sebald selbst aussortierten Unterlagen. Diese wurden von Sebald in 149 Ordnern untergebrachten und in ein Drehregal gestellt. Diese Dokumente können nach chronologischen, geografisch-regionalen, thematischen Gesichtspunkten sowie nach Autoren und den Archivsignaturen mehrfach zugeordnet werden.Den zweiten Teil bildete ein unsortierter Stapel von Unterlagen, die sich unterschiedlichsten Themen widmen von persönlichen politischen Ansichten bis zu wissenschaftlichen Arbeiten von anderen Autoren und Abschlussarbeiten von Studenten. Diese Unterlagen wurden von November 2017 bis April 2018 sortiert und geordnet. Während der Bearbeitung des zweiten Teils des Nachlasses kamen unterschiedliche Materialien zum Vorschein: Flyer, Broschüren und Kopien von publizierter Togo-Literatur, Aktenmaterialien aus den Archiven, zahlreiche Manuskripte von eigenen Werken, Zeitungsartikel, Einladungen zu auf die Region bezogenen Veranstaltungen, eine große Zahl an Photographien aus der Zeit des Kolonialismus bis zur Gegenwart, Briefwechsel zu unterschiedlichen Themen mit Togo Bezug. (Autor: Leibniz-Zentrum Moderner Orient, Bibliothek, Geisteswissenschaftliche Zentren Berlin e.V.)
I. Zur Geschichte des Württ. Justizministeriums und seiner Registraturverhältnisse: Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 bestimmte den Geschäftskreis des Justizministers und legte den Aufbau des Justizdepartements fest (Regierungsblatt 1806 S. 6 f., bes. §§ 2, 5, 34-53; vgl. F. Wintterlin "Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg" 1, 5. 280 f., II S. 140 f.; A. Dehlinger "Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute" 1, S. 124 f., 388 f.). Eine Neuordnung seines Geschäftsbereichs, die mehrere Jahrzehnte fast unverändert erhalten blieb, erfuhr das Justizministerium durch die königliche Verordnung vom 8. November 1816 (Regierungsblatt 1816 S. 347, besonders §§ 5 und 9) sowie durch das 5. Organisationsedikt vom 18. November 1817 (Reyscher III, S. 470). Am Tage nach der Ernennung von Mauclers zum Justizminister, am 9. März 1818, erging ein königliches Dekret über den "Geschäftszustand bei der Justizministerialkanzlei" (E 31 Bü. 204). Kanzleidirektor blieb der Obertribunalrat von Schwab. Mit der Revision und Ordnung der Justizministerialregistratur wurde am 29. Februar 1818 der Geheime Registrator der Zweiten Abteilung des Geheimen Rats Amandus Heinrich Günzler im Nebenamt beauftragt (Regierungsblatt 1816 S. 396; E 7 Bü. 60: II. Abt. 1818; E 31 Bü. 167; vgl. E 1-13 Diarium 1818 Tagebuch-Nr. 2673). Dass Günzler mindestens bis zum März des Jahres 1819 mit dieser Aufgabe beschäftigt war, ist aus einem von ihm an den König gerichteten Dankschreiben vom 29. März 1818 betr. eine Gratifikation für seine Tätigkeit im Justizministerium (E 5 3d. 61) zu entnehmen. Hit der von ihm durchgeführten Ordnung der Ministerialregistratur scheint man allgemein zufrieden gewesen zu sein. So äußerte sich der Justizminister sehr anerkennend in dem 1820 vorgelegten Geschäftsbericht des Justizdepartements für das Jahr 1818: "Über zehn Jahre lang entbehrte dieses Ministerium einen eigenen Registrator; und bei der Zahl nach höchst unzulänglich längst erkannten Besetzung der Kanzleistellen desselben konnten in dem früheren Zeitraume, allen Anstrengungen der wenigen Arbeiter ungeachtet, weder überhaupt bedeutende Geschäftsrückstände verhütet, noch insbesondere Ordnung in das Registraturwesen gebracht werden. Jetzt ist diese Ordnung von Anbeginn (1806) an vollkommen hergestellt" (Jahresbericht 1818 in 3 33 Ed. 126 und E 302 Ed. 969). Aktenpläne, Repertorien. oder Diarien des Justizministeriums sind, abgesehen von einem von 1840 (Dezember) bis 1364 geführten Diarium, das sich aber ausschließlich auf Hochverratsbelange wie das Vorgehen gegen den "Bund der Geächteten" und das "Junge Deutschland" (E 301 Bü. 55 Nr. LV) bezieht, nicht erhalten. Trotzdem lässt sich das 1813 eingeführte Registraturschema anhand der Betreffe und Signaturen sowie der Verweise auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Die Registratur gliederte sich in zwei Abteilungen: Die erste Abteilung bildeten die Generalia, später auch Generalakten genannt. Diese wurden nach Betreffen alphabetisch geordnet. Die einzelnen Betreffe erhielten bis zum Buchstaben R einschließlich römische Kennziffern, nachträglich eingeschobene Betreffe, ebenso die Betreffe ab Buchstaben 3 blieben jedoch ohne solche Ziffern. Bei den Generalia ist vornehmlich das die Gesetzgebung und einzelne Straftaten betreffende Schriftgut eingeordnet. Die zweite Abteilung führte zunächst keine Bezeichnung. Zur Unterscheidung von den Generalia, bei denen blaue Aktendeckel Verwendung fanden, wurde das hier anfallende Registraturgut in roten Aktendeckeln abgelegt. Um 1850 erhielt diese Abteilung die Bezeichnung "A. o. G." ("Allgemeine organische Gegenstände"). Ihr wurden vor allem die Akten über Personalangelegenheiten des Justizdepartements, die Aufsicht über die Justizbehörden sowie das Kassen- und Prüfungswesen zugewiesen. Im Lauf der Zeit kam es zwischen den beiden Abteilungen zu Überschneidungen (z. B. Gen. Etatwesen - A. o. G. Etat; Gen. Urlaub Bü. 14 Ferienkammer A. o. G. Ferienkammer). Seit November 1921 wurden die A. o. G. - Akten nicht mehr we itergeführt. Aufgehobene Rubriken bekamen auf den Aktendeckeln den Vermerk "geschlossen", alle anderen wurden in Rubriken der Generakten hinübergenommen (z.B. A. o. G. Minister ~: "Ab Nov. 1921 vgl. G. Staatsministerium oder A. o. G. Gerichtsvollzieher 3: "1922 sämtliche Aktenstücke übernommen in den Aktenbund G. Gerichtsvollzieher 9 und dort weitergeführt"). An der Neuordnung wurde bis 1923 gearbeitet. Da die Laufzeit der Akten beider Abteilungen fast ausschließlich 1922/23 endet (Ausnahmen: E 302 Bü. 1: 1922-1936, Bü. 912: 1904-1924, Bü. 1216-1218: 1919-1924, Bü. 1319: 1894-1925), dürften sie aus Anlass dieser Registraturneuordnung ausgeschieden worden sein. Neben dem Schriftgut der beiden soeben näher charakterisierten Abteilungen verwahrte die Registratur des Justizministeriums auch die Akten einiger aufgehobener Behörden und Kommissionen. Diese Bestände blieben zwar als geschlossene Registraturkörper erhalten, wurden aber in organische Verbindung mit dem beim Justizministerium selbst erwachsenen Schriftgut gebracht: sie wurden mit Ausnahme des erst 1921 aufgelösten Strafanstaltenkollegiums als besondere Rubriken der Abteilung Generalia eingegliedert. Im Unterschied zum Justizministerium sind für diese Bestände großenteils die Diarien und Repertorien überliefert. Insgesamt handelt es sich um sechs Behörden bzw. Kommissionen, deren Unterlagen ganz oder teilweise in die Registratur des Justizministeriums übernommen wurden: die Ministerialkommission zur Untersuchung der revolutionären Umtriebe von 1833 in Württemberg, die Hypothekenkommission, die Organisations-Vollziehungs-Kommission, das Oberjustizrevisorium, die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt sowie das Strafanstaltenkollegium. Die durch Allerhöchstes Dekret vom 29. Mai 1833 ins Leben gerufene Ministerialkommission, der der Präsident des Geheimen Rats sowie die Departementchefs der Auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegswesens und der Justiz angehörten, sollte "Zusammenhang, Einheit und Beschleunigung" der bereits eingeleiteten Untersuchungen der in Württemberg im Jahr 1833 aufgedeckten revolutionären Umtriebe gewährleisten. Die Kommission bestand bis 1839. über die aus ihrer Tätigkeit erwachsenen Akten unterrichtet das im Bestand E 301 Bü. 18 Unterfaszikel 1 /_ 33 befindliche Verzeichnis. Der Hypothekenkommission, die durch Königliche Entschließung vom 30. Mai 1825 ~ 8. 383) gebildet worden war, oblag die Beratung und Vollziehung der Pfandgesetze und die Pfandbereinigung in den Gemeinden. Vorstand der vom Justizminister geleiteten Kommission war Direktor von Schwab. Zu Mitgliedern wurden Obertribunalrat von Bolley, Oberpupillenrat Steudel und der Reutlinger Oberamtsrichter Schickardt berufen. Die Kommission war gegenüber den Oberamts- und Amtsgerichten weisungsberechtigt. Mit Dekret vom 12. Januar 1832 (Regierungsblatt 8. 20) erfolgte ihre Auflösung. Die gleichzeitig "niedergesetzte neue Hypotheken-Kommission hatte sich mit dem Pfandwesen der Exemten zu befassen. Eine erste mit der Durchführung der Organisationsedikte von 1817 betraute Organisations- und Vollziehungskommission bestand vom 18. November 1817 bis 15. Januar 1818 (Regierungsblatt 1817 S. 542 und Regierungeblatt 1818 S. 21), eine zweite vom 27. August 1821 Regierungsblatt 1821 S. 671) bis 15. August 1828 (Regierungssblatt S. 675). Mitglieder der zweiten Kommission waren der Justizminister als Leiter (Dirigent), der Finanzminister, der Chef’ des Departements des Innern sowie die Obertribunalräte von Schwab und von Bolley und der Oberregierungsrat Waldbauer. Für die Zeit vom 27. August 1821 bis zum 10. September 1828 sind ein Diarium und das Repertorium (E 301 Bü. 140) erhalten. Die Kommissionsregistratur hatte das bei ihr angefallene Schriftgut in zwei Serien geordnet. In der Registratur des Ministeriums erhielten die in die Abteilung Generalia aufgenommenen Akten neue Signaturen, wobei die alte Ordnung zum Teil gestört wurde. Das 0berjustizrevisorium, das am 2. November 1807 (Regierungsblatt 8. 537) geschaffen wurde, stand unter der Leitung des Justizministeriums und war mit der Revision der Kriminalfälle betraut. Mit seiner durch Königliche Verordnung vom 23. September 1817 verfügten Auflösung wurde sein Geschäftsbereich dem Kriminalsenat des Obertribunals übertragen (Reyscher Bd. VII 8. 542). In die Registratur des Justizministeriums gelangten von dem beim Oberjustizrevisorium entstandenen Schriftgut lediglich die Protokollbände für die Jahre 1807 bis 1817. Die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt wurde mit der von König Friedrich am 22. Januar 1807 (Regierungsblatt S. 1) angeordneten Herausgabe eines Staats- und Regierungsblatts ins Leben gerufen. Ihr gehörten außer dem als Präses fungierenden Geheimen Rat Freiherrn von Spittler sieben Räte von Stuttgarter Zentralbehörden als Mitglieder an. Als Redakteur des Regierungsblatts und Sekretär der Kommission wurde Hofrat Werthes angestellt; er starb am 5. Dezember 1817. Nach dem Tode König Friedrichs wurde die Kommission aufgelöst, die Oberaufsicht und Leitung des Regierungsblatts "mit den Attributionen des Justizdepartements vereinigt" (Reyscher Bd. III 5. 478). Die bei der Kommission wie beim Justizministerium erwachsenen einschlägigen Akten erhielten in der Abteilung Generalia der Ministerialregistratur die Signatur CLXXIV. Sie wurden 1939 als gesonderte Ablieferung (Ablieferung II) an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und 1948 von Dr. Max Miller ab Bestand E 303a verzeichnet. Die am 21. Dezember 1824 (Regierungsblatt 1825 3. 1) gebildete Strafanstaltenkommission bekam 1832 die Bezeichnung Strafanstaltenkollegium (Regierungsblatt 1832 5. 243). Diesem Kollegium oblag die wirtschaftliche und polizeiliche Verwaltung sämtlicher höherer Strafanstalten sowie die Einrichtung und Unterhaltung der bezirksgerichtlichen Gefängnisse in Württemberg. Nachdem es mit Wirkung vom 1. Dezember 1921 (Regierungsblatt 5. 521) aufgehoben worden war, gingen seine. Funktionen auf das Justizministerium über. Die Akten des Strafanstaltenkollegiums wurden als Anhang zu den beiden Abteilungen der Generalia und der Allgemeinen organischen Gegenstände in die Registratur des Justizministeriums eingegliedert. II. Die Dokumentation des Württ. Justizministeriums im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Das zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg und seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrte Schriftgut des Justizministeriums umfasst einen Zeitraum von rund 115 Jahren, d.h. es dokumentiert die Geschäftstätigkeit des Ministeriums von seiner Begründung im Jahr 1806 bis in die Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Die danach erwachsenen Akten bis zur "Verreichlichung" der Justizverwaltung Anfang 1935 sind nicht an das Staatsarchiv gelangt, sie sind im Zweiten Weltkrieg zugrunde gegangen. Abgesehen von dieser schmerzlichen Dokumentationslücke, ist jedoch für mehr als ein Jahrhundert das als Quellenmaterial für die neuere Geschichte Württembergs sehr hoch zu bewertende Schriftgut des Justizministeriums im wesentlichen erhalten und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich. Entsprechend den drei Etappen, in denen die Staatliche Archivverwaltung das Registraturgut des Ministeriums übernommen hat, sind diese Unterlagen in drei Archivbestände gegliedert: E 301 Justizministerium 1 (= 1. Ablieferung 1910), E 303a Staats- und Regierungsblatt (= 2. Ablieferung 1939) und E 302 Justizministerium II (= 3. Ablieferung 1962). Infolge dieser etappenweisen Abgabe des Schriftguts an die Archivverwaltung, die unter dem Gesichtspunkt der für die Geschäftstätigkeit des Ministeriums entbehrlichen Akten erfolgte, wurde die ursprüngliche Registraturordnung auseinandergerissen. Sie ließ sich jedoch, wie bereits erwähnt, auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Diese Rekonstruktion der alten Registraturordnung und die Verzahnung der drei Ablieferungen zeigt die folgende tabellarische Übersicht. III. Die Ordnung und wissenschaftliche Erschließung des Bestandes E 302 Justizministerium II: Während die beiden ersten 1910 und 1939 durchgeführten Ablieferungen des Justizministeriums im Wege der .Aktenausscheidung erfolgte und die Verzeichnung dieser geordnet übergebenen Archivalien im Staatsarchiv Ludwigsburg keine Schwierigkeiten verursachte, verhielt es sich bei der sogenannten dritten Ablieferung grundlegend anders. Dieser Bestand, der lange als verschollen galt, wurde im Jahr 1962 bei Aufräumungsarbeiten auf dem Speicher des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urbanstr. 18) aufgefunden. Wie er dorthin gelangt war, ließ sich nicht mehr feststellen. Mit Genehmigung des Justizministeriums Baden-Württemberg wurden die Akten am 4. Oktober 1962 in das Staatsarchiv Ludwigsburg verbracht, von wo sie im Frühjahr 1969 im Zuge der Neuverteilung der im HStA Stuttgart und im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrten Bestände ins HStA Stuttgart kamen. Hier verzeichneten in den Jahren 1969 bis 1972 unter der Leitung von Dr. Sauer die Damen und Herren Dr. Eitel, Beutter, Fruhtrunk, Pfeifle, Rupp, Dr. Schöntag und Steimle den insgesamt 36 lfd. in umfassenden Bestand. Da die Aktenbüschel völlig durcheinander lagen und auch noch ein Teil der Büschel aufgerissen war, wobei der Inhalt durcheinandergeraten war, musste die ursprüngliche Registraturordnung auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln, der Betreffe und der Quadrangeln rekonstruiert werden. Dies gelang überraschend vollständig. In den wenigen Fällen, in denen keinerlei Signaturen festgestellt werden konnten, wurden die betreffenden Büschel ihrer Sachzugehörigkeit entsprechend eingeordnet. An das Ende des Bestands wurden die Akten des Strafanstaltenkollegiums sowie die Personalakten preußischer Justizangehöriger, die nach 1918 aus Hohenzollern und der Provinz Elsass-Lothringen in den württembergischen Justizdienst übernommen worden waren, gestellt. Es hätte nahegelegen, den Bestand E 302 mit den Beständen E 301 und E 303a entsprechend der alten Registraturordnung’ zu einem Gesamtbestand Württ. Justizministerium zusammenzufassen. Da jedoch die Bestände E 301 und E 303a bereits sehr häufig in der wissenschaftlichen Literatur zitiert worden sind, wurde von einer "Generalbereinigung" abgesehen und diese lediglich auf dem Papier (vgl. die tabellarische Übersicht in Abschnitt II. der Einleitung) vorgenommen. Akten allerdings, die wie das "Repertorium über die Akten der vormaligen Criminal-Revisionsbehörde von 1819 oder das Büschel "Gerichtliche Verfolgung von an den revolutionären Bewegungen 1849 Beteiligten durch die Untersuchungskommission Hohenasperg" eindeutig zum Bestand E 301 gehörten, wurden dort eingeordnet. Archivalien und Druckschriften, die nicht Provenienz Justizministerium waren bzw. sich nicht organisch in die Bestände E 301 oder E 302 einfügen ließen, wurden ausgeschieden und provenienzgerecht anderen Archivbeständen oder aber der Bibliothek (meist Abteilung Amtsdrucksachen) zugewiesen: Eine größere Sammlung von Generalreskripten aus den Jahren 1770-1822 fand Aufnahme in den im HStA vorhandenen einschlägigen Reskriptensammlungen. An das Staatsarchiv Ludwigsburg wurden Akten des Landgerichts Stuttgart, des Amtsgerichts Waiblingen, der Kreisgerichte, des Strafgefängnisses Ulm und des Zuchthauses Schwäbisch Hall abgegeben. In die Bibliothek des HStA kamen u. a. Heft 3 und 6 des Atlasses zu den Berichten der Cholera-Kommission für das Deutsche Reich (1877 und 1879) sowie das Kriminalpolizeiblatt Jahrgang 1938. Stuttgart, 12. Februar 1973 (Dr. Paul Sauer) Nachtrag (2006): Das bisher nur maschinenschriftlich vorliegende Findbuch des vorliegenden Bestandes wurde im Frühjahr 2005 von Silvia Ebinger in Midosa95 eingegeben und vom Unterzeichneten in die neue Erschließungssoftware ScopeArchiv konvertiert. Im Zuge der Neubearbeitung von Bestand E 301 im gleichen Jahr kam es zur Herauslösung der beim Justizministerium angesiedelten Kommissionen und zur Bildung der neuen Bestände E 305/1 - E 305/6. In diesem Zusammenhang wurde auch der Mischbestand E 303a (Justizministerium: Staats- und Regierungsblatt) aufgelöst, der von Max Miller im Jahre 1948 erschlossen worden war und sowohl Akten der Kommission für das Staats- und Regierungsblatt (jetzt: E 305/5) als auch des Justizministeriums selbst enthielt. Letztgenannte Unterlagen bilden jetzt im vorliegenden Bestand bei den Generalakten die neue Rubrik Staats- und Regierungsblatt und erhielten die Signaturen E 302 Bü 1373a - 1401. Im Gegenzug bilden die bislang in Bestand E 302 verwahrten Unterlagen der Strafanstaltenkommission nunmehr den Bestand E 305/6. Die entnommenen Akten werden im Findbuch weiterhin aufgeführt; die betreffenden Signaturen sind mit geschweiften Klammern gekennzeichnet. Mit Abschluss dieser Maßnahmen ist die im Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart erhaltene Überlieferung des württembergischen Justizministeriums bis 1934/36 und der württembergischen Justizverwaltung bis 1945 komplett nach modernen Gesichtspunkten erschlossen und sämtliche Findmittel im Internet verfügbar. Stuttgart, im Januar 2006 Johannes Renz Registraturplan des Justizministeriums: Registraturordnung des Justizministeriums A. Abteilung Generalia Betreff Ministerialregistratur Ablieferung I II III E 301 E 303a E 302 Büschel Büschel I Ablösungsgesetze 1-7 1 8-12,15,17,20-23 2 24 3 25,29,32,33,40,44 4 IV. Administrativjustiz 1-4 5 VI. Advokaten 1-7 6 Asyl 1 7 XXXIII Bettler 1-3 7 XXXIV Beifallsbezeugungen 1 7 Besoldungen 26 XXXVII Bigamia 1 7 XXXVIII Bittschriften 1-3 7 XXXIXa Blutschande 1 8 Brandstiftung 1 8 Brandversicherung 3 8 Bücherzensur 1 8 Bürgerliches Gesetzbuch 7,2. Nebenbund 327 XLI Bureausystem 1 8 XLII Burgfrieden 1 8 XLV Cassation 1,2 8 LV Corporation 1,2 8 LVIII Criminal-Cornmission 1 10 Criminal-Detention- und Strafanstalten, verbesserte Einrich- tungen 1 9 LIX Criminal-Gerichtsbarkeit 1-4 10 LX Criminal-Gesetzgebung 1,3-7,9,10 10 2 259 13,14,19 11 17 12 17 13 LXIII Deutscher Bund 1,3-7,9,11,12 14 13-18,22,24 15 Dienstprüfung, zweite höhere - 2 LXVIII Disziplin, Straf- befugnis 2,3 16 LXX Ehesachen 1,31 9, 10, 11 I,31a 13 II,1,2,4-13 14-25 II,16-22,26-30 26-37 II,31 38-42 II,39,40 43,44 III,1-23 45 III, 24-26, 28, 29, 31, 46-63 32-39,42,46,49, 51 LXXI Eid 1-4, 6, 9, 14, 18, 22, 24 65-74 Eisenbahnen, 10,12 75, 76 Telegraphen Elsass-Lothringen - 77 LXXIII England 2-4, 7 78-81 LXXV Erbschaften 1-3, 6, 7, 11, 12, 18,21 82-88 LXXVI Erkenntnisse 1,11 89, 90 LXXVII Etatswesen 1-13 92, 93 LXXVIII Exemte 1-8,.13,14,17-19 94-106 24,26 122, 123 LXXX Familienanangelegen- 1 ’2,7,20,27,40, 124-131 heiten, kgliche (u. 42-44, 46, 50, 51 132-137 Hoffeier1ichkeiten) LXXXI Familiengesetze, -stiftungen, -fideikommisse 2,II,6,15 139-143 LXXXII Fälschung 1,4 144, 145 LXXXIII Fiskus 1-2, 4-9, 18, 19, 22 146-156 LXXXIV Fleischesvergehehen 1-3,5,6 157-161 LXXXV Forstgesetzgebung 1-11’13-15 162-175 21 176 Forstschutzpersonal 1 177 Frankfurt 1 178 LXXXVI Frankreich 1-19 179,183 St.7 Fasz.1 184 St.V 185 LXXXVII Frohndienste 1,2 16 XXXVIII Gantsachen 1,3-12,18,24,25 186-200 26-28,31 201-204 Gefängnisdienst 1 205-207 LXXXIX Gefangene und Ge- fängnisse 1,3-5,7,8 208-214 14,15,21,25 215-218 26,32,36-38 219-223 CX (i) Geistliche 1,2,6 224-226 XC a Gelder 1,2 227,228 XCI Geldstrafen 1,2,5-7,10 229-234 Gemeinden 1,2,4-16,16 235-252 20,26,31-37 253-262 40, 42, 44,47 263-266 50 267 Genossenschaften 1 268,269 XCIII Gerichtsbarkeit, freiwillige 1-8 273-284 12-18,20 285-292 22,23a-i 294-303 28-30,32-40 304-315 42,46,51,54,57 316-321 Gerichtshöfe 1-3, 5-24, 26-30 336-366 32-57, 59, 61 367-370 66-68, 70, 72 371-375 73, 75-81, 87-98 376-397 100, 103-105 398-401 109, 110 402,403 Gerichtskosten 1-3, 7-10 407-447 Gerichtsstand 1, 3-12, 16, 17, 21 451-466 22, 24, 26, 29, 30 467-471 33, 35, 38, 41, 43 472-476 46 477 Gerichtsvollzieher 1 a, b 478-484 Gesandtschaften 1-3 486-488 Geschenkannahme 1, 2, 4 489-491 Geschworenengerichte 1; 4; 6; 7; 8, 1-24; 492-517 9; 12; 16; 23; 28; 35 518-523 38; 45; 48; 50; 51 524-526 54; 55; 58; 63; 65 529-533 68; 75-80; 82; 85; 87 534-543 Gesetzgebung 1-3, 5-10, 12, 13 544-555 Gesetzessammlungen 1-3 565-567 Gesindeordnung 1 569 Gewährleistung 1 570, 571 Gewehrbesitz 1 572 Gewerbegerichte 1 ’I 573 1 II 574,575 Gewerbeordnung 1,2 576-578 Hochverrat 1, 2 1,4,6,7 17-56 überwiegend "Präsidialakten der Ministerialkommission betr. Hochverrat"; deren Aktenplan: "Akten der Ministerialkommission be tr. ..." A a I-X b I-XII c 1-10 Akten des Justizministeriums betr. ..." B I-LV (Akten von B sind auch bei der Kommission entstanden) Akten der Ministerialkomission I-III 18 IV-VIII,X 19 XI 20 I 21 IIa 22 IIb 23 IIc 24 IVa 26 IVb 27 V 30 VI 29 VII 28 (VIII) 28 IX 28 Xa 31 Xb 32 Xc 33 XI 34 XII 35 Akten des Justizministeriums I-III 36 IVa 37 IVb 40 IVc 41 V 42 VI-X 43 XIa 44 XIb 45 XII, XIII 46 XIV 47 XV-XVII 48 XVIII-XXI 49 XXII 50 XXIII 51 XXIV-XXXII 52 XXXIII 53 XXXV-XLI 54 XLII-LV 55 Flug-, Zeit- 56 Schriften Hypotheken-Kommission 1 57-67 Aktenplan der Kommission a) Bücher b) Akten Generalia A,B,C,D Spezialia I -VI CXXXI Lehengüter 1-9,l0a,b 68 11 69 16,17,20 70 CXXXII Leibeigenschaft 1,2 71 CXXXIV Losungsrecht 1 72 Münzwesen 1-5, 7,8 73 Notare 57a 579, 580 Novalzehnten 1, 3 74 Patrimonial-Ver- hältnisse 1-3 74 Polizeibehörden 1-8, 11 Organisations-,Voll- Ziehungs-Kommission, in der Ministerial- registratur nach folgendem Plan ge- gliedert 1,I 75 1,II 77 1’ III 78 1 ’ IV 79 1,V 83 1,VI 85 2,I 88 2,II 90 3 92 4 95 5 98 6,I 100 6,II 101 6,III 104 7 106 8,I 107 8,II 110 8,III 113 8,IV 116 9 119 10 121 Die ursprünglichen Signaturen der Kommissions-Registratur waren: 1-11 75 12 76 13-20 77 21-30 78 32a 79 32b 80 32d 81 32e 82 33,35 83 36,37 84 38a 85 38b,c 86 40-45 87 1 107 2 110 3 113 4 116 5 106 6a,b 119 6b 120 7 97 8a,b . 98 8b 99 9 96 l0a 88 l0a 89 l0a 91,120 l0b,c 90 20 121,122 22 138 24 123 25 132 27a 133 27b 134 27c,e 135 28a-f 136 28c 119 33a-f 137 34 139 36a 95 Protokolle 128-130 Diarium, Repertorium 140 Oberjustiz-Revision 1, I 141 1, II 143 Protokollbände des Oberjustizrevisoriums 154 CLXXI Rechtspflege 1-5 155 CLXXV Regierungsblatt 1 16 2 17 8 21 13 30 14 25 CLXXV Reichsgericht und Reichsgerichtliche Akten 1,2,10 157 Reichsversammlung 1, 6, 7-13, 15 156 Staatsorganisation 1-4, 6, 7 158 8-10 159 Staatsverträge England 1, 2 581’582 Frankreich 1, 2 583,584 Standesregister I 589,590 I, VII 591,592 I, VIII 593,594 I,IX 595 (I,X) 596,597 I,XI 598-600 Steckbriefe 3,4 601,602 Stempel-und Taxwesen 2-9,11-18 603-620 Steuern 1-8,11,18, 621-630 19,20 631-634 22,26 635,636 Strafanstalten und Strafgefangene, ältere Akten 1-17,19,20, 638-656 23-30 657-664 Strafanstalten, neuere Akten l a-y,2-8, 665-694 12-14,20-23,26, 695-702 27,34;34,1; 703-709 34,c;41,44, 710-712 48 a,b 713,714 Strafgefangene 1,1-15; 2, 7a, b; 715-719 8,10,12b I, 720-722 12b II, 723 16,18-25 724-732 30,44,51 733-735 Strafgesetzbuch, Entwurf 160 I 161 II 163 III 164 IV 166 V 168 VI 170 VII 172 IX 176 X 177 XI 178 XII 179 XIII-XV 180 XVI 181 XVII 184 XVIII 186 XIX 187 XXI-XXII 191 Präjudizien IV-VIII 188 IX-XIII 189 XIV, XVI-XXIV 190 Strafgesetzbuch VII 736 XVI 737, 738 XXIV 739, 740 Strafprozessordnung 192 VII, 1-33 202 VIII 203 IX, 1-16 742 Strafverwandlung, Strafedikte 1-8, 11-17, 19, 20, 746-743 23, 25-29 765-771 Artikel 57 772 Testamente 1, 2, 4-8 774-780 Thüringen u. Anhalt 1 781 Todesurteile und Todesstrafen 1, 2, 4, 7, 190, 15 782-788 Tortur 1 203 Universität(en) 1-4, 6, 8-15 789-801 17, 19-22, 25, 27 802-808 Untergänger und Un- tergangsgerichte 1-4, 6 809-813 Urkunden 2 814 Urlaub 1,2,4,5,7,9,11 815-821 14 822 Vaganten u. Jauner 1, 2, 4, 6 204 3 205 Verschiedenes 7, 10, 11, 12a, b 823-827 13-16, 18, 20, 21 828-834 Verschollene 1, 3, 4 838-840 Vollmachten 1 841, 842 Waffen (Volksbewaff- nung) 2 843 Waisengerichte 1, 2 844,845 Waldeck 1 847 Waldungen 1, 2 848,849 Widersetzung 1 850 Wiederherstellung der 851 bürgerlichen Ehre Wilderei, Wildschaden 1-7 852-858 Wilhelmsdorf 1, 2 861, 862 Württemberg 1-3,5,7,8,10 863-869 11, 12, 14 870-872 Wucher 1-4, 7 873-875 Zehenden 1-4 206 Zeugnisse, Zeugen u. Zeugenvernehmungen 5, 6, 11, 20 876-880 Zinsen 1, 2 881-882 Zollwesen, Zollvereine 1-6, 8-19 883-901 Züchtigung, körper- 1-6 207 B. Abteilung Allgemeine organische Gegenstände Betreff Ministerialregistratur Ablieferung III Büschel Büschel Amtsrichter zum Kollegialdienst eignend I 902 II 903 III 904 Anstellungsgesuche 905-907 Beglaubigungen 908-911 Brandfälle 912 Bücher 913-915 Brennholz 916 Concept-Dekrete 917 Dispositionsfonds 918 Empfehlungen 919, 920 Etat 921-946 Ferienkammern 947-950 Gehaltskürzung I 951, 952 II 953, 954 III 955 Gehaltsvorrückung der Expeditoren 956-958 Gerichtsbarkeit, freiwillige 1 969 2 960 Gerichtshöfe 961 ’962 Gerichtsvollzieher 1 963-965 2 966 3 967 Geschäftsberichte 968-1058 Güterbuchsachen I 1059, 1060 II 1061-1125 Hauptübersicht (Sportelübersichten) 1126-1129 Heiratsbewilligungen 1130-1132 Hinterlegungswesen 1133 Kassenbeamte 1134 Kassenberichte, Regiegefängnisse 1135 Lebenslängliche Anstellung 1136-1138 Militärpensionen 1 1139 2 1140 Minister 1 1141 2 1442 Nebengeschäfte 1 1143 Notariatssachen 1144-1169 Persönliche Verhältnisse IV 1170-1175 VII 1176-1180 X 1181 Pensionszeit-Übersichten I 1183 II 1184 Postporto 1196-1198 Ratsschreiber 1199-1204 Rechnungsabschlüsse 1205 Reichslimes, Reiseempfehlungen 1206 Reisekosten 1 1207, 1208 Schreibmaterialien-Rechnung 1209 Staatshandbuch, amtliche Kalender I 1210 II 1211 III 1212 Staatshaushalt(splan) 1213-1220 Sterbefälle I 1221 II 1222 Strafanstaltssachen I,1-25 1224-1237 II,1-31 1238-1261 III,1-34 1262-1295 IV, 1-13 1296-1308 V 1309, 1310 VI 1311 VII 1312 Überschüsse 1313-1316 Übersetzungen 1317 Übertritt 1318, 1319 Umschreibung 1320, 1321 Unterpfandsacben III 1322, 1323 IV, V 1324-1339 Widmungen 1340-1342 Württembergische Justizverwaltung 1343 Zustellungsbeamte 1344-1346 "Acten des königlichen Strafanstalten-Collegiums" II 13 1347 II 23 1348-1349 Personalakten aus Hohenzollern und Elsass- Lothringen übernommener Justizangehörigen 1350-1372
Bestandsbeschreibung: Abt. 180/1 Heylsche Lederwerke Liebenau Umfang: 260 Archivkartons u. 7 lfm Bücher/stehend (= 1104 Verzeichnungseinheiten = 40 lfm) Laufzeit: 1879 - 1975 Übernahme, Geschichte des Bestandes Abt. 180/1 umfasst das vollständigste Firmenarchiv innerhalb der Archivbestände des Stadtarchivs Worms. Es steht stellvertretend für die Entwicklung der Wormser Lederindustrie vor allem im Zeitraum von. ca. 1922 bis zum Ende der Produktion nach ihrer Einstellung im Werk in Worms-Neuhausen 1974. Kriegsverluste sind keine festzustellen, Kassationen des Materials, von denen im Einzelnen nichts bekannt ist, hielten sich offenbar in Grenzen. Der zunächst (bis zur Umsignierung 1996) als Abt. 169 firmierende Bestand wurde nach dem Ende der Produktion im Werk Liebenau (Neuhausen, Bereich Kurfürstenstraße, heute befinden sich dort Werkstätten und Verwaltung der Lebenshilfe Worms) in Absprache mit Herrn Ludwig Frhr. v. Heyl, geb. 1920, im Jahre 1974 durch das Stadtarchiv Worms übernommen. Es lagerte bis 2008 in stehender Aufstellung (überwiegend Aktenordner, vgl. Abb.) im Dienstgebäude Adenauerring, Oberer Keller im Umfang von 49 lfm. Bei der Auswahl der Akten zur Abgabe an das Archiv wurde ein erheblicher Teil der auch das Werk betreffenden Unterlagen (diese sind ihrerseits mit Familienarchivalien von Heyl vermengt) von den dem Archiv übergebenen Teilen getrennt; dieser Teil kam im Jahre 1997 als Abt. 185 in das Stadtarchiv. Letztgenannter, sehr reicher und umfänglicher Bestand wird seit 2007 neu verzeichnet und enthält sowohl Firmen- als auch Privatunterlagen der Familie von Heyl. Der Bestand ist zur Ergänzung des hier vorhandenen Quellenmaterials unbedingt heranzuziehen (vgl. künftig das Findbuchvorwort). Der Archivbestand Abt. 180/1 wies bei seiner Übergabe keine klare innere Struktur auf und wurde erstmals 1993/94 durch den Studenten Herrn Burkhard Herd zur Vorbereitung seiner 1994 an der Universität Mannheim entstandenen Diplomarbeit über die Lederindustrie von 1933 bis 1945 (am Beispiel von Heyl-Liebenau) grob bzw. vorläufig erschlossen. Herd nummerierte die Ordner und Hefter (ca.650 Einheiten) und gab sie (ohne Laufzeiten und nähere Erfassung gemäß den i.d.R. vorhandenen Rückentiteln) in eine alphabetische Themenliste ein, die mit zwölf Seiten einen sehr komprimierten ersten Eindruck des Materials zu vermitteln vermochte. Herds anschließend angefertigte (masch. 144 S.) Arbeit umfasst eine partielle Auswertung für Fragen der NS-Wirtschaftsgeschichte am Beispiel der Lederindustrie. In dieser Form war der Bestand stets nur sehr begrenzt zu benutzen. Zuletzt 1993 hat Volker Brecher die Unterlagen für seine Studie über die Arbeitsbedingungen der Lederindustrie im Zweiten Weltkrieg wie auch für die Frage nach dem Einsatz von Zwangsarbeitern ausgewertet, 2007 legte Christoph Hartmann eine Analyse ausgewählter Aspekte der Firmenentwicklung in den 20er Jahren vor. Davon abgesehen blieb der Wert des reichen Quellenmaterials für die Wormser Wirtschaftsgeschichte und die gesamte Entwicklung der Lederindustrie auch überregional wegen der faktisch fehlenden Erschließung bis heute ungenutzt. Verzeichnung: Gliederung bzw. Klassifikation Von Dezember 2007 bis Ende Februar 2009 wurde der gesamte Bestand durch den Unterzeichner vollständig verzeichnet und in ‚Augias’ eingegeben. Dabei wurde eine Klassifikation erarbeitet, mit der versucht wird, den wesentlichen Überlieferungsbesonderheiten und Strukturen des Materials Rechnung zu tragen. Das Material wurde sukzessive in das Raschi-Haus verbracht und ist größtenteils hier eingelagert. Die Klassifikation stößt dort an ihre Grenzen, wo (wie sehr häufig) die Unterlagen familiär-private Angelegenheiten mit Firmenbelangen vermengen, wo Auslandsgeschäft und Inlandstätigkeit miteinander verschränkt sind (dies gilt für den gesamten Bereich der Korrespondenz) und ähnliches. Relativ klare Abgrenzungen gibt es im Bereich Personal sowie der Tätigkeit des Firmenchefs in Gremien, Kammern und Verbänden seit 1942 bzw. 1949. Inhaltliche Schwerpunkte und Bedeutung Die Unterlagen teilen sich etwa zur Hälfte auf die Zeit vor und nach 1945 auf; es gab wohl keine Kriegsverluste. Der Wert des Bestandes für die wirtschaftsgeschichtliche Forschung ist sehr hoch zu veranschlagen. Zeitlich liegt der Schwerpunkt zwischen vor allem 1922/23 (Selbständigkeit des Betriebs) und 1962 (Ableben Ludwig C. v. Heyl sen.) bzw. dem Ende der Produktion 1974. Am Ende der 60er Jahre beschäftigte das Werk noch ca. 400 Menschen. Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau in Neuhausen wurden 1901 von Cornelius Wilhelm v. Heyl durch Erwerb der Aktien übernommen und in das Heyl’sche Gesamtunternehmen eingegliedert. Die seit dem Ende des 19. Jh. bestehende Ziegenlederfabrik (vormalig Schlösser & Cie.AG, gegr. 1869 durch den Wormser Fabrikanten L. Schlösser) wurde nach der Aufteilung der Heyl’schen Lederwerke im Testament von Cornelius Wilhelm Freiherr v. Heyl zu Herrnsheim 1922/23 (+ Sept. 1923 Pfauenmoos) auf die beiden Söhne Cornelius (erhielt die Cornelius Heyl AG, Werk Speyerbenn bzw. Speyerer Schlag im Süden von Worms, 1874-1954) und Ludwig C. v. Heyl (1886-1962) dem jüngeren Sohn übertragen und als eigenes Werk begründet ("Heylsche Lederwerke Liebenau, vormals Cornelius Heyl Werk Liebenau", bestand als GmbH); L. v. Heyl war bereits seit 1912 für das Werk verantwortlich. Mittels Allianzverträgen (v.a. 1936) wurden die jeweiligen Produkte und Vertriebswege abgesprochen, wobei das Verhältnis zur Schwesterfirma bis nach 1945 angespannt blieb, was sich auch im Material abzeichnet. Maßgebliche Persönlichkeit blieb bis zu seinem Ausscheiden 1932 der Generaldirektor Otto Bonhard, gest. Anfang 1933. Mit der faktischen Selbständigkeit unter Führung des auch politisch aktiven Ludwig C. v.Heyl (DVP, zeitweilig Hessischer Landtag, bis 1930 und kurze Zeit nach 1945 Stadtverordneter bzw. Stadtratsmitglied, 1945 Stadtältester wegen politischer Nichtbelastung durch die NS-Zeit) ab 1922/23 setzt die Überlieferung im Wesentlichen ein. Bis 1942 betrifft die Hauptmasse der Unterlagen die Geschäftsführung, vielfach Korrespondenz, Reiseberichte und Fragen des ausgeprägten betrieblichen Sozial- und Gemeinschaftslebens. Die Unterlagen spiegeln die Bedeutung der ausländischen Geschäftsverbindungen (USA-Reisen L. v. Heyl, Reiseberichte etc.), die Abhängigkeit von Rohfellimporten und die Stärke des Auslandsgeschäfts (Schwerpunkt USA) gut wieder. Immer wieder sind in die geschäftlichen Unterlagen auch Informationen zu den privat-persönlichen Beziehungsnetzen und Verbindungen von Heyls eingebunden. Wichtig war und blieb zum Teil auch nach 1945 ein Netz von Tochtergesellschaften (Zürich, Amsterdam, New York, London u.a.). Während des 2. Weltkriegs kommen zahlreiche Unterlagen über die Tätigkeit v. Heyls in der ‚Wirtschaftsgruppe Lederindustrie’ und damit der kriegswirtschaftlichen Bürokratie der NS-Zeit hinzu, deren Vorsitz 1942 bis Ende 1944 v. Heyl wahrnahm. In diesem Bereich reicht die Bedeutung des hier umfangreichen Schriftgutes über die lokalen Gegebenheiten weit hinaus und ist für die Rekonstruktion der erheblichen Probleme der Branche im Krieg von auch überregionalem Gewicht (Rationalisierungen, Arbeitskräfteabzug, Stillegungen, Umstellungen der Produktion, Bewirtschaftungsbürokratie, Ersatzstoffe, Kriegswichtigkeit, Verhältnis zum Reichswirtschaftsministerium, zur Planungsbürokratie und anderen Dienststellen). Durchgängig sind Personalbücher, Unterlagen zum ausgeprägten Gemeinschaftsleben des Werks (einschl. Gesangverein, Feldpostbriefe von eingezogenen Mitarbeitern an die Werksleitung, Vertrauensrat etc.) und sehr reiche Korrespondenzserien vorhanden. Die Jahre nach 1945 lassen den Wiederaufbau und die zunehmenden Probleme der Branche gut erkennen. Das Verhältnis zu den Tochter- und Auslandsgesellschaften, Reiseberichte, Auslandskontakte u.a. sind ebenso zu finden wie Material zum zunehmend wichtigen Verhältnis zu den Banken, vor allem der Commerz- und Creditbank in Frankfurt als Hausbank des Unternehmens. Gut belegt ist eine schwere Absatz- und Finanzkrise des Unternehmens 1952, dem Mitte 1953 die Umwandlung Liebenaus in eine AG gefolgt ist. Für das Jahr 1960 liegen beispielhaft umfangreiche Bank-, Umsatz- und Rechnungszahlen vor, die exemplarisch eine Analyse des Firmenzustandes für diese Zeit möglich machen. Seit den frühen 50er Jahren war Ludwig v. Heyl sen., dem zunehmend sein Sohn Ludwig (geb. 1920) in der Werksleitung gefolgt ist, in zahlreichen Gremien, Kammern, berufsständischen u.a. Vereinigungen, Beiräten, Interessenorganisationen und Vereinen der Lederwirtschaft und -forschung sowie ihres politischen und wissenschaftlich-fachlichen Umfeldes tätig, er nahm in dieser Eigenschaft (vor allem über die Präsidentschaft der Deutschen Gruppe der Internationalen Handelskammer, Paris) an Tagungen und Kongressen (Wien 1953, Tokio 1955 u.a.) teil und stand in gutem Kontakt zu Politikern und Wirtschaftsführern der Wiederaufbaujahre. Dieses Segment der Überlieferung reicht bis zu seinem Tod in November 1962 und dürfte für die Entwicklung der Branche nach 1945 über Worms hinaus auch überregional von Belang sein. Das Ableben von Heyls ging mit einem umfassenden Generationswechsel an der Spitze um 1959/63 einher. In den 60er Jahren wurde die seit 1930 enge Zusammenarbeit mit der Lederfabrik Emil Waeldin in Lahr, deren Aufsichtsrat Ludwig sen. vorstand, weiter intensiviert. Die Firma, die mit Liebenau seit 1954/55 eine gemeinsame Ein- und Verkaufsgesellschaft GmbH mit Sitz in Frankfurt (EVG) gebildet hatte, firmierte in der letzten Phase ihrer Tätigkeit ab 1971 als "Heyl & Waeldin AG". Nachdem die übrigen Wormser Lederbetriebe in den 50er Jahren im Abschwung waren und in den 1960er Jahren ihre Produktion eingestellt haben, hielt sich Liebenau bis 1974. Einen kleinen Teil des Bestandes nehmen Fotografien, Tonbänder und eine Plan- und Kartensammlung ein. Unterlagen zu Rezepturen, technischen Fragen und Versuchsreihen des Labors ergänzen die Unterlagen auch für technikgeschichtliche Fragestellungen der Lederherstellung. Bemerkungen zur Firmengeschichte der Lederwerke Heyl-Liebenau Der folgende Überblick kann lediglich ausgewählte Aspekte der komplexen Firmenentwicklung beleuchten bzw. anreißen. Eine vergleichend angelegte, umfassende Unternehmensgeschichte, deren Fundament in den hier verzeichneten Akten vorliegt, steht bisher noch aus. Der 1. Weltkrieg trug zu einem starken Rückgang der Beschäftigtenzahlen bei, welche auf ein Viertel des Vorkriegsstandes zurückgingen. Erst 1920 konnte wieder Zahl von 1913/14 erreicht werden, wobei ein hoher Anteil weiblicher Beschäftigter erhalten und für das Werk auch danach charakteristisch blieb. Einer kritischen Geschäftslage 1918 bis 1920 folgte eine nur langsame Erholung von den Kriegsfolgen. Seit Dezember 1922 oblag die alleinige Verantwortung für die ‚Heylschen Lederwerke Liebenau bei Ludwig v. Heyl; mit der Gründung der Cornelius Heyl AG im März 1923 wurde die Transformation des Familienunternehmens abgeschlossen. Als Hauptprodukt stellte das Werk auf der Basis einer geographisch weit reichenden Rohstoffversorgung (Rohfelle) schwarzes Chevreauxleder (Nibelungkid) in hervorragender Qualität her. Der Markt war in den 20er Jahren von einer stärker werdenden internationalen Konkurrenz um hochwertige Rohwaregekennzeichnet, Liebenau musste sich bei ca. 75% ausländischer Rohfell-Provenienz auf einem globalen Markt behaupten. Der Einkauf inländischer Rohfelle erfolgte v.a. über Großhändler und wohl auch Absprachen der deutschen Lederindustrie untereinander. Liebenau wurde rasch zum deutschen Marktführer für hochwertiges Chevreauxleder, das an Schuhfabriken im gesamten Reichsgebiet verkauft wurde. Der Exportanteil des Konzerns betrug etwa drei Viertel, man behauptete sich zunehmend auch auf dem US-Markt, den Ludwig v. Heyl mittels mehrerer längerer, gut dokumentierter Geschäftsreisen bis nach dem Krieg auch persönlich gepflegt hat. Tochtergesellschaften wie die Firma Capra in Amsterdam kümmerten sich um Fragen der Ziegenfellveredelung und Lohngerbung. Am Ende des Geschäftsjahres 1921/22 beschäftigte Liebenau in der Produktion 874 Personen (davon 369 Frauen = 42%), dazu 121 Beamte u. Angestellte in der Werksverwaltung. Nach der Inflation gingen die Zahlen im Produktionsbereich vorübergehend zurück. Die Gesamtzahlen lagen nach einem Abbau zwischen 1930 und 1934 im letztgenannten Jahr wieder bei ca. 1100 Beschäftigten. Das Werk konnte im Gegensatz zu den anderen beiden Wormser Lederwerken seine Mitarbeiterzahlen bis zum 2. Weltkrieg erhöhen (1924: ca. 860, 1939: ca. 1200 Mitarbeiter, davon zu dieser Zeit fast 54% weiblich). Die Beschäftigtenzahlen sanken seit 1939 kontinuierlich auf etwa 300 bei Kriegsende. Das Werk Liebenau blieb von direkten Folgen der Bombenangriffe fast ganz unberührt. Bemerkenswert blieben (auch nach 1918/19) ein hoher Stand der freiwilligen sozialen betrieblichen Fürsorgeeinrichtungen bzw. Leistungen und damit zusammenhängend Bemühungen um die Jubilare und das Gesundheitswesen der Beschäftigten. Ludwig von Heyl war auch persönlich in besonderer Weise um das Wohlergehen der ihm anvertrauten Beschäftigten und ihrer Familien besorgt. Auch dazu findet sich reiches Quellenmaterial in Abt. 180/1. Gemeinschaftseinrichtungen wie der Werksgesangverein (er bestand noch bis nach 1970 !) vertieften die Bindung der Arbeiterschaft an das Werk Liebenau. Während der Weltwirtschaftskrise 1929/32 kam Liebenau (wie auch andere Firmen der Branche in Worms) in eine Kreditkrise mit ihrem Höhepunkt 1931; Banken waren seinerzeit das Bankhaus Dreyfus und die Frankfurter Bank Metzler. Wie schon 1923 hat man bei allen Bemühungen um Kostensenkungen versucht, die Belegschaft zu halten . Die NS-Zeit brachte für das Werk infolge der Autarkiepolitik zunehmende Probleme bei der Devisenbeschaffung für die Rohwareneinschränkungen und Absatzprobleme auf dem Weltmarkt, nicht zuletzt auch infolge der politischen Rahmenbedingungen . Während des Kriegs war es besonders nachteilig, dass die Produktpalette der Wormser Lederindustrie wegen ihrer Einstufung als ‚nicht kriegswichtig’ starke Einbußen an Personal und Devisen erlitten hat. Nach 1945 wurde mit der Rhenopella ein Pelzveredelungswerk in Liebenau eingerichtet, das bis 1954 für die hochwertige Bekleidungsindustrie tätig war. Praktische Hinweise Der Zustand der meisten Akten ist zufriedenstellend, punktuell bestehen Kopierverbote wegen schlechter Papierqualität. Sperrungen bestehen keine, die Akten sind frei nutzbar. Ein kleiner Teil der Akten ist wegen der Lagerung im Dienstgebäude Adenauerring nicht direkt zugänglich. Verweis auf ergänzende Archivbestände In erster Linie ist bei nahezu allen Unterlagen des Bestandes ergänzend das Material in Abt. 185 heranzuziehen, das ursprünglich auch aus einer Provenienz stammt und thematisch deshalb überaus eng mit Abt. 180/1 verschränkt und verwoben ist; es birgt sehr zahlreiches weitere Material zur Geschichte der Firma und der Familie von Heyl (bzw. Ludwig v. Heyls, 1886-1962, und seiner Familie) in all ihren Facetten für die Zeit vom Ersten Weltkrieg bis zum Produktionsende in Liebenau 1974. Für das Schwesterunternehmen Cornelius Heyl AG sei verwiesen auf trümmerhafte Akten in Abt. 180/2. Daneben ist auch für die Firmengeschichte wichtig der Sammlungsbestand zur Familie v. Heyl Abt. 170/26. Siehe auch Material in Abt. 204 (Zeitgeschichtliche Sammlung) und Abt. 6 (Stadtverwaltung seit 1945). In Abt. 30 (Hessisches Kreisamt Worms) befinden sich mehrere umfangreiche Aktenbände über die Genehmigung der Errichtung und des Betriebs der gewerblichen Anlagen durch das Kreisamt seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. In Abt. 18 (Bauordnungsamt/Städt. Bauaufsicht) finden sich zahlreiche Bauakten aus derselben Zeit bis zum Ende der Betriebstätigkeit in den 1970er Jahren. Reiches Material zu den Werken mit Schwerpunkt auf den 1920er Jahren birgt die Fotoabteilung des Archivs. Literatur Hartmann, Christoph, Die Heyl’schen Lederwerke Liebenau. Eine Wormser Lederfabrik in der Zwischenkriegsphase vor dem Hintergrund eines globalen Marktes, Diplomarbeit Universität der Bundeswehr München zur Erlangung eines akad. Grades eines Dipl.-Staatswissenschaftlers Univ., 2007 (masch., 122 S.) Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände, bearb. v. Gerold Bönnen, Koblenz 1998 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz 79) Eberhardt, Otto, Die industrielle Entwicklung der Stadt Worms, Diss. masch. Heidelberg 1922 Illert, Friedrich M., Cornelius Wilhelm Freiherr Heyl zu Herrnsheim. Ehrenbürger der Stadt Worms, Ehrenmitglied des Altertumsvereins Worms. Zu seinem hundertsten Geburtstag am 10. Februar 1943, in: Der Wormsgau 2, 1934-43, S. 393-419 Lucht, Walter E., Die Arbeiterverhältnisse in der Wormser Lederindustrie, Diss. masch. Gießen 1923 Reuter, Fritz, Vier bedeutende Wormser Familien im 19. und 20. Jahrhundert: Heyl, Valckenberg, Doerr und Reinhart, in: Genealogie. Deutsche Zeitschrift für Familienkunde Bd. 21, 42. Jg., 1993, S. 644-661 Brecher, Volker, Kriegswirtschaft in Worms. Arbeitsbedingungen ausländischer und deutscher Beschäftigter in der Lederindustrie und anderen Wirtschaftszweigen 1939-1945, Worms 2003 (Der Wormsgau, Beiheft 37) (v.a. S. 17-21 zur Lage der Fa. 1933 bis 1939, folgend zu Arbeitsbedingungen und Zwangsarbeitereinsatz bis 1945) Herd, Burkhard, Die Lederindustrie in Deutschland zwischen 1933 und 1945, Diplomarbeit masch. Universität Mannheim 1994 [bezieht sich auf die Lederwerke Heyl-Liebenau] Geschichte der Stadt Worms, hg. im Auftrag der Stadt Worms von Gerold Bönnen, Stuttgart 2005 (Gerold Bönnen, Von der Blüte in den Abgrund: Worms vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg (1914-1945), S. 545-606; Hedwig Brüchert, Soziale Verhältnisse und Arbeitsbedingungen in der Industriestadt Worms bis zum 1. Weltkrieg, S. 793-823) Dr. Gerold Bönnen Stadtarchiv Worms 3.3.2009
- Zur Familie Gauger/Heiland: Joseph Gauger ist die erste im Bestand mit Originalen dokumentierte Person. Er entstammte einer bis ins 16. Jh. zurück verfolgbaren schwäbischen Familie, die sich schon früh zum Pietismus bekannte. Sein Vater, Johann Martin Gauger (1816-1873), war Leiter der Paulinenpflege, sein Halbbruder Gottlob Gauger (1855-1885) stand im Dienst der Basler Mission und war 1878-1888 in Afrika an der Goldküste und anschließend in Kamerun tätig, wo er starb. Joseph Gaugers Bruder Samuel (1859-1941) war ebenfalls Pfarrer und zuletzt Dekan in Ludwigsburg. 1866 in Winnenden geboren, wurde Joseph Gauger schon früh, nämlich im Alter von 13 Jahren Waise. Sein Abitur legte er am Karlsgymnasium in Stuttgart ab. Er besuchte zunächst das Lehrerseminar in Esslingen und wurde nach dem Examen Lehrer in Dürnau. Von 1889 bis 1893 studierte er in Tübingen, zunächst Rechte, dann evangelische Theologie. Anschließend wurde er Vikar in Mägerkingen und Großheppach, 1898 schließlich Stadtpfarrverweser in Giengen. Die sich abzeichnende schwäbische Karriere wurde durch die Heirat mit Emeline Gesenberg aus Elberfeld abgebrochen. Sie sollte zur Pflege des Vaters in Elberfeld bleiben, das junge Paar bezog daher ihr elterliches Haus in der Hopfenstraße 6. Auch in Elberfeld gab es eine pietistische Gemeinde. Joseph Gauger fand eine Anstellung als zweiter Inspektor der Evangelischen Gesellschaft, die ihm eine solide Grundlage für eine ebenfalls pietistische Karriere in der neuen rheinischen Heimat wurde. Später konnte er die Position des Direktors der Evangelischen Gesellschaft erlangen. Die Evangelische Gesellschaft in Elberfeld hatte sich seit 1848 der Mission in Deutschland gewidmet. Gauger wurde hier für die Verlagsarbeit und die so genannnte Schriftenmission zuständig. Seit 1906 war er Herausgeber der Wochenschrift "Licht und Leben", eine Tätigkeit, die er bis 1938, also bis kurz vor seinem Tod, wahrnahm. Seit 1923 gab er außerdem das vielgelesene politische Monatsblatt "Gotthardbriefe" heraus. 1911 wurde Gauger Mitglied des Vorstandes des Gnadauer Verbandes und 1921 - nicht zuletzt wegen seiner musikalischen Begabung - Vorsitzender des Evangelischen Sängerbundes. 1921 wurde er außerdem Mitglied der Verfassunggebenden Versammlung der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Seine Lieblingsschwester Maria heiratete Jakob Ziegler, der an den Zieglerschen Anstalten in der pietistischen Gemeinde Wilhelmsdorf (bei Ravensburg) an der Knabenanstalt als Oberlehrer und später Direktor wirkte. Durch den sehr intensiven Schriftwechsel und die häufigen Besuche bei seiner Schwester blieb Joseph Gauger dem schwäbischen Pietismus weiterhin verbunden. Während des Dritten Reiches waren Joseph Gauger und seine Familie Anhänger der Bekennenden Kirche. Joseph Gauger erhielt schließlich Publikationsverbot, sein Publikationsorgan "Licht und Leben" wurde verboten und 1939 wurde er aus der Reichsschrifttumskammer ausgeschlossen. Sein Sohn Martin verweigerte 1934 den Eid auf Adolf Hitler, woraufhin er - er war junger Staatsanwalt - aus dem Staatsdienst entlassen wurde. Seit 1935 arbeitet er als Jurist bei der 1. Vorläufigen Kirchenleitung der Deutschen Evangelischen Kirche und seit Februar 1936 beim Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands in Berlin. Bei Kriegsausbruch 1939 verweigerte er auch den Kriegsdienst und floh in die Niederlande. Er wurde hier aber ergriffen, inhaftiert und später in das KZ Buchenwald verbracht. Sein kirchliches Dienstverhältnis musste er deswegen 1940 aufgeben.1941 ist er in der Tötungsanstalt Sonnenstein bei Pirna von den Nazis ermordet worden. Auch der jüngere Sohn Joseph Gaugers, Joachim, wurde wegen seiner Tätigkeit für die Gotthard-Briefe und "Licht und Leben" von der Gestapo bedrängt. : Nach dem Tod Joseph Gaugers (1939) und der vollständigen Zerstörung des Gaugerschen Hauses in Elberfeld infolge eines Luftangriffes im Juni 1943 orientierte sich die Familie wieder nach Süden. Siegfried Gauger war nach einer kurzen Zeit als Stadtvikar in Schwäbisch Gmünd schon 1933 Stadtpfarrer in Möckmühl geworden und hatte sich dort mit seiner Frau Ella niedergelassen. Martha Gauger wohnte seit ihrer Heirat mit Theo Walther 1934 in Heidenheim. Hedwig Heiland zog 1943 nach Gemmrigheim, dem neuen Pfarrort ihres Mannes. Das dortige Pfarrhaus bot auch Platz für die Mutter Emeline Gauger sowie die Kinderfrau der Gauger-Kinder, Emilie Freudenberger. Etwas später, nach ihrer vorzeitigen Pensionierung 1947 zog auch die Schwester Maria Gauger nach Gemmrigheim. Joachim Gauger war beruflich nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft ebenfalls nach Möckmühl gezogen, wo er den Aue-Verlag leitete. Nur Paul Gerhard war in Wuppertal geblieben, wo er im Ortsteil Vohwinkel wohnte. Mit Emil, dem ältesten Sohn, hatte die Familie wegen seiner ausschweifenden Lebensführung keine Kontakte mehr. Der bevorstehende Umzug der Heilands nach Stuttgart bedingte den Wegzug der Mutter Emeline Gauger und der Schwester Maria 1951 von Gemmrigheim nach Möckmühl, das zum Zentrum der Familie Gauger wurde. Denn jetzt wohnten hier die Mutter mit dreien ihrer Kinder: Siegfried, Maria und Joachim. Hier versammelte sich die Familie regelmäßig zu geselligen Festen und die Enkelkinder der Emeline Gauger kamen in den Ferien oft und gerne hierher zu Besuch. Erst als die Enkelgeneration von Emeline und Joseph Gauger in den 70er Jahren in das Berufsleben trat, verstreute sich die Familie innerhalb Deutschlands. Trotz allem blieb auch diese Generation in Kontakt zueinander und veranstaltet regelmäßige Familientreffen. 2. Geschichte des Bestandes: Bettina Heiland, Marburg und Susanne Fülberth, Berlin übergaben im Januar 2011 nach dem Tod ihrer Mutter Hedwig Heiland die Familienunterlagen Gauger/Heiland dem Hauptstaatsarchiv zur Verwahrung. Einige weitere Unterlagen wurden Juni 2013 abgegeben. Hedwig Heiland, geborene Gauger, geb. 1914, war das jüngste Kind von Joseph und Emeline Gauger und hatte mit ihren 96 Jahren alle Geschwister und nähere Verwandte überlebt. Die übergebenen Unterlagen entstammen unterschiedlichen Personen aus der Familie. Hedwig Heiland hat sie zusammengetragen und vereint. Wichtige Unterlagen stammen von ihrer Tante Maria Ziegler, der in Wilhelmsdorf wohnenden Lieblingsschwester ihres Vaters. Sie verwahrte die Briefe Joseph Gaugers und seiner Frau an die Wilhelmsdorfer Verwandten (wozu sie auch zählte), eine beachtliche Korrespondenzserie. Auch Erinnerungsstücke wie ihre Tischkarte für die Hochzeit von Joseph und Emeline 1898 in Elberfeld und einzelne Bücher von Joseph Gauger und zur Geschichte der Familie gehören dazu. Nach ihrem Tod erhielt Hedwig Heiland sie von der Tochter Ruth Dessecker. Andere Unterlagen stammen von der Mutter Emeline Gauger, darunter Briefe an sie und wertvolle Erinnerungsstücke sowie auch Akten. Sie müssen nach ihrem Tod 1964 bzw. nach dem Tod ihrer Tochter Maria, die bei ihr wohnte, an Hedwig Heiland gekommen sein. Reichhaltig sind auch die bei dem 1981 verstorbenen Bruder Siegfried, Stadtpfarrer in Möckmühl, angefallenen Unterlagen. Sie reichen vor das Jahr 1943 zurück, als das Elternhaus in Elberfeld zerstört wurde. Erwähnenswert sind die dichten Briefserien des Bruders Martin (des Naziopfers) und der Eltern, sowie auch der Schwester Hedwig an ihn. Weiterhin finden sich hier Briefe der Schwester Maria (bis zu ihrem Umzug nach Möckmühl 1950). Weniger dicht ist die Briefüberlieferung der Brüder Paul Gerhard und Emil Gauger an den Stadtpfarrer. Lediglich auf das Gedenkbuch des jungen Siegfried, dem ein sehr hoher Erinnerungswert zukommt, wollten seine Kinder nicht verzichten. Es liegt daher nur in Kopie, aber gleich in zwei Exemplaren vor. Die Schwester Maria Gauger war in erster Linie als Fotografin aus früher Elberfelder Zeit wichtig. Neben Akten zum eigenen Leben und Schicksal führte sie ein Gästebuch der Familie in Möckmühl, das manchen interessanten Eintrag zum Familienleben und den gegenseitigen Besuchen enthält. Auch dieses ist im Original im Bestand enthalten. Auch von ihrer Cousine Maria Keppler, geb. Ziegler, und ihrem Mann Friedrich gelangten Unterlagen an Hedwig Heiland, vor allem Korrespondenz und Fotos. : Nach dem Tode ihres Mannes Alfred 1996 kamen auch die Unterlagen der älteren Familie Heiland an Hedwig Heiland und wurden von ihr aufbewahrt. Es waren Korrespondenzen und die Dienstakten des Pfarrers sowie familiengeschichtliche Materialien, Untersuchungen sowie Stammtafeln, aber auch Unterlagen von der Mutter Anna Heiland. Außerdem wuchsen in der Familie der Hedwig und des Alfred Heiland jüngere Unterlagen größeren Umfangs an. Hedwig Heiland erwies sich auch hier als Sammlerin, die nur selten ein Schriftstück wegwarf und es lieber verwahrte. Es blieb nicht beim Sammeln und Aufheben. Hedwig Heiland ordnete die Unterlagen auch und ergänzte sie mit eigenen Notizen und Nachforschungen. Zahlreiche Aufschriebe zur Familiengeschichte Gauger zeugen davon. Hedwig Gauger las die Briefe aus ihrer Jugendzeit, zog wichtige Daten heraus und machte sich Notizen. Auf der Grundlage der von ihr verwahrten und ausgewerteten Unterlagen machte sie 2007 einen Film unter dem Titel "So habe ich es erlebt. Erinnerungen an meine Familie und mein Leben, erzählt von Hedwig Heiland geb. Gauger" (DVDs in P 39 Bü 469). Er besteht im Wesentlichen aus einem Interview mit ihr und zahlreichen eingeblendeten Fotos über ihr Leben und das Schicksal ihrer Familie. Besonders engagierte sich Hedwig Heiland für die Rehabilitierung ihres Bruders Martin. Die Forschungen über dessen Schicksal unterstützte sie intensiv mit Auskünften, Zusammenstellungen und auch mit Ausleihen von Dokumenten. Die Ergebnisse, also Bücher und Aufsätze sammelte sie und trug den Forschungsstand fast vollständig zusammen. Für die Ausstellung "Justiz im Nationalsozialismus" las sie Briefe ihres Bruders Martin Gauger bzw. andere Dokumente zu dessen Leben, die als Tondokumente auf einer CD verwahrt werden (P 39 Bü 468). Trotz der Reichhaltigkeit des vorliegenden Materials sind Überlieferungslücken festzuhalten. Die plötzliche Zerstörung des Elberfelder Hauses der Gaugers 1943 zog einen herben Verlust von Familienunterlagen nach sich. Über Maria Ziegler aus Wilhelmsdorf und Siegfried Gauger, der damals schon nicht mehr in Elberfeld wohnte, sind glücklicherweise andere Unterlagen aus dieser Zeit erhalten geblieben, die diese Lücke etwas kompensieren. Eine weitere Lücke besteht in der Korrespondenz der Hedwig Heiland während der 70er bis 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts. Es muss auch damals eine reichhaltige Korrespondenz geführt worden sein, von der kaum mehr etwas vorhanden ist. Die seit 2000 wieder reichhaltigere Korrespondenz der Hedwig Heiland ist dagegen vorhanden, sie war kaum geordnet, aber noch nicht fortgeworfen worden. 1993 wurden Unterlagen, die Martin Gauger betreffen, dem Landeskirchlichen Archiv Hannover zur Archivierung überlassen. Sie erhielten die Bestandsignatur N 125 Dr. Martin Gauger. Das Findbuch von 1995 zu diesen Unterlagen liegt im Bestand als Nr. 519 vor. 3. Ordnung des Bestandes: Die Unterlagen entstammen unterschiedlichen Provenienzen und waren dementsprechend verschieden gut geordnet worden. Für den Bestand konnte eine Ablieferungsliste angefertigt und übergeben werden. Briefe der Hedwig Gauger an den Verlobten Alfred Heiland aus den 40 Jahren und auch die Briefe in umgekehrter Richtung sind durchnummeriert worden, was auf eine sehr intensive Lektüre und gründliche Ordnung hinweist, was allerdings ein Extremfall ist. Bei den Briefen des Joseph Gauger an seine Schwester Maria finden sich für die Zeit nach 1920 auf den Umschlägen der Büschel inhaltliche Zusammenfassungen der wichtigsten Stücke und Hinweise auf herausragende Familienereignisse, die in den Briefen erwähnt werden. Diese Informationen können bei einer Nutzung Orientierungshilfen geben. Allerdings war die ursprüngliche Ordnung der Unterlagen durch die häufige Nutzung durch die Familie und durch Dritte arg durcheinandergeraten. Man hat die herausgenommenen Stücke nicht oder falsch reponiert. Häufig fanden sich einzelne Briefe in den Fotoalben bei Fotos, die inhaltlich mit dem Brief in Zusammenhang standen, aber in die ursprüngliche Serie zurückgeordnet werden mussten. Ein Fotoalbum (P 39 Bü 353) war in Einzelblätter zerlegt worden, um die für Veröffentlichungen benötigten Fotos als Druckvorlagen an Dritte weiter geben zu können. Hedwig Heiland hatte an vielen Briefen selbstklebende gelbe Zettel angebracht und mit Notizen und Hinweisen versehen, um sich bei ihren familienhistorischen Forschungen besser orientieren zu können. Aus konservatorischen Gründen mussten diese Zettel entfernt werden. Neben der Wiederherstellung der ursprünglichen Ordnung waren weitere Maßnahmen bei der Ordnung des Bestandes notwendig. Viele Unterlagen waren zu pauschal mit "Sonstiges" oder "Verschiedenes" charakterisiert. Büschel mit sehr unterschiedlichem Inhalt wurden in bestehende Einheiten eingearbeitet. Ein größerer Karton enthielt noch gänzlich ungeordnete, allerdings dennoch wertvolle Briefe aus der Zeit zwischen 1943-1952, die zu ordnen und zu erschließen waren. Thematisch gleichartige Büschel konnten oft zu einer Einheit zusammengezogen werden. Andere mussten in mehrere Einheiten aufgeteilt werden. So wurden vermischte Büschel, die Briefe unterschiedlicher Schreiber an den gleichen Empfänger enthielten, geteilt und in Büscheln mit einheitlichen Schreibern umformiert. Diese Ordnung nach dem Prinzip "ein Büschel, ein Briefschreiber" ließ sich aber nicht immer durchführen. Briefe des Ehepaares Emeline und Joseph Gauger z.B. (an Maria Ziegler) sind so eng verzahnt, dass sie nicht in zwei separate Büschel aufgespalten werden können. Teilweise unterzeichnete Emeline den Brief ihres Mannes mit einem kurzen eigenen Gruß, mal wird im Namen beider gegrüßt, oft aber schrieb Emeline eigene Passagen auf dem Briefbogen und teilweise sind ganze Brief von ihr. Auch vom Inhalt her ist eine Separierung unmöglich. Ähnlich können Briefe von Emeline Gauger und Maria Gauger in ihrer Möckmühler Zeit nicht von denen Siegfried Gaugers getrennt werden. Solche Briefe wurden nach dem maßgeblichen Verfasser eingeordnet. Im Index wird auf die anderen Personen verwiesen. Die vorliegende Ordnung und Erschließung orientierte sich am familienkundlichen Interesse. Im Wesentlichen waren neben den genannten Korrekturen und Umstrukturierungen die Unterlagen für wissenschaftliche Forschung zu ordnen und zu erschließen. Daher war vor allem eine größere Erschließungstiefe durch Titelaufnahmen mit ausführlichen Enthält-Vermerken erforderlich. Eine Gesamtordnung des Bestandes nach der unterschiedlichen Herkunft der Unterlagen erwies sich für ein Familienarchiv der vorliegenden Größe nicht als sinnvoll. Die durch Hedwig Heiland hergestellte Einheitlichkeit der Unterlagen wurde also akzeptiert und beibehalten. Dementsprechend werden die Titelaufnahmen der Korrespondenz von Mitgliedern der Familie Gauger nach dem Briefschreiber und nicht nach dem Briefempfänger angeordnet. Briefe enthalten in der Regel mehr Information über den Verfasser als über den Empfänger. Briefe von Nichtfamilienmitgliedern und bei Briefschreibern, zu denen wenig Material angewachsen ist, wurden dagegen nach dem Empfängerprinzip eingeordnet ("Schreiben unterschiedlicher Korrespondenzpartner an XY"). Der vorliegende Bestand dokumentiert das Schicksal einer dem Pietismus eng verbundenen schwäbischen Familie über fast zwei Jahrhunderte hinweg. Herausragend ist dabei der relativ bekannte Theologe Joseph Gauger, der mit seiner Korrespondenz und in seinem Schrifttum reichlich dokumentiert ist. Durch die Ehe seiner Schwester Maria Ziegler fällt auch ein Blick auf die pietistische Siedlung in Wilhelmsdorf und auf die Zieglerschen Anstalten. Auch die Haltung der Familie in der Nazizeit und besonders das Schicksal des Sohnes Martin, der wegen seiner Kriegsdienstverweigerung inhaftiert und schließlich umgebracht wurde, spiegeln sich im Bestand. Dokumentiert sind auch die Beziehungen zu der Familie des Berliner Gefängnispfarrers und Mitglieds des Kreisauer Kreises Harald Poelchau. Dichte Briefserien aus dem Zweiten Weltkrieg (Briefe der Hedwig Heiland an ihren Mann Alfred, Briefe Alfred Heilands an seine Frau Hedwig, Briefe der Maria Gauger an ihren Bruder Siegfried) berichten vom harten Lebensalltag der Weltkriegszeit. Der Bestand beleuchtet darüber hinaus das alltägliche Familienleben einer schwäbischen Familie über mindestens zwei Generationen. Der Bestand umfasst 529 Einheiten in 5,20 lfd. m, die Laufzeit reicht von 1882 bis 2010 mit Vorakten ab 1831. 4. Literatur: Artikel Joseph Gauger in Württembergische Biographien I (2006) S. 87-88 (Rainer Lächele) Artikel Joseph Gauger in NDB Bd. 6 S. 97-98 (Karl Halaski) Artikel Joseph Gauger in Deutsche Biographische Enzyklopädie Bd. 3 S. 584 Artikel Martin Gauger in Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Gauger Weitere Literatur ist im Bestand enthalten Stuttgart, im Juni 2013 Dr. Peter Schiffer
Provenienz: NL Theodor und Alfons Bilharz. Akzession: 30/2001. Bearbeiter: Bü. Erfassung am: 15.02.2006.
Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben/Organisation Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR) zählt zu den großen "Rauborganisationen" des "Dritten Reiches". Ausgestattet mit der Vollmacht, in den besetzten Gebieten Material für die Bekämpfung der "weltanschaulichen Gegner" des Nationalsozialismus "sicherzustellen", hat er in den besetzten West- und Ostgebieten unzählige Bücher, Dokumente und sonstige Kulturgüter aus dem Besitz von Bibliotheken, Instituten, Archiven, Privatleuten usw. in seine Hand gebracht; darüber hinaus war er am Kunstraub aktiv beteiligt. Die Auswertung des vom ERR zu erfassenden und sicherzustellenden Kulturgutes sollte, jedenfalls soweit es Forschungen über die "Judenfrage" dienlich sein konnte, durch die "Hohe Schule" bzw. das "Institut zur Erforschung der Judenfrage" in Frankfurt erfolgen, an das dann auch "Materialien" nicht mehr nachmessbaren Umfanges geleitet worden sind. Die Eile, mit der binnen weniger Jahre oder Monate die "Sicherstellungen" in oft von den Grenzen des Deutschen Reiches weit entfernten Gebieten erfolgen mussten, ließ endgültige Beschlüsse über den Verbleib des erbeuteten Gutes, vor allem im Gebiet der Sowjetunion, allenfalls theoretisch sichtbar werden; in seiner Masse verblieb es in den von deutschen Truppen geräumten Territorien. Aufnahmestellen waren, neben dem Institut zur Erforschung der Judenfrage, vor allem die Ostbücherei und die Zentralbücherei Rosenbergs in Berlin, vorwiegend offenbar für Material zur "Erforschung des Bolschewismus". Außerdem gab es noch zahlreiche weitere Empfängerkreise, so z.B. die Wehrmacht (für Unterhaltungsliteratur, aber auch z.B. für "militärische Akten und Archivmaterial" aus den besetzten Ostgebieten, deren Abgabe an die Zweigstelle Danzig des Heeresarchivs Pflicht war). Als Grundlagen für Errichtung und Auftrag des Einsatzstabes gelten die nachfolgenden Erlasse: Führererlass vom 29.1.1940 betr. Errichtung der "Hohen Schule": Die Hohe Schule soll einst die zentrale Stätte der nationalsozialistischen Forschung, Lehre und Erziehung werden. Ihre Errichtung wird nach dem Kriege stattfinden. Um jedoch die begonnen Vorbereitungen zu fördern, ordne ich an, daß Reichsleiter Alfred Rosenberg diese Vorbereitungsarbeiten - vor allem auf dem Gebiet der Forschung und Errichtung der Bibliothek weiterführt. Die Dienststellen von Partei und Staat sind gehalten, ihm in dieser Arbeit jede Unterstützung angedeihen zu lassen. Erlass des Chefs des OKW vom 4.7.1940 an den Oberbefehlshaber des Heeres und den Wehrmachtsbefehlshaber in den Niederlanden: Reichsleiter Rosenberg hat beim Führer beantragt: 1. Die Staatsbibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollen Schriften, 2. die Kanzleien der hohen Kirchenbehörden und Logen nach gegen uns gerichteten politischen Vorgängen zu durchforschen und das in Betracht kommende Material beschlagnahmen zu lassen. Der Führer hat angeordnet, daß diesem Vorschlage zu entsprechen sei und dass die Geheime Staatspolizei - unterstützt durch Archivare des Reichsleiters Rosenberg - mit den Nachforschungen betraut werde. Der Chef der Sicherheitspolizei, SS-Gruppenführer Heydrich, ist benachrichtigt; er wird mit den zuständigen Militärbefehlshabern zwecks Ausführung des Auftrages in Verbindung treten. Diese Maßnahme soll in allen von uns besetzten Gebieten der Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich durchgeführt werden. Es wird gebeten, die nachgeordneten Dienststellen zu unterrichten. Erlass des Chefs des OKW vom 17.9.1940: An den Oberbefehlshaber des Heeres für die Militärverwaltung im besetzten Frankreich In Ergänzung des s.Zt. mitgeteilten Auftrages des Führers an den Reichsleiter Rosenberg, in den besetzten Gebieten des Westens Logen, Bibliotheken und Archive nach für Deutschland wertvollem Material zu durchsuchen und dieses durch die Gestapo sicherzustellen, hat der Führer entschieden: Maßgebend für den Besitzstand sind die Verhältnisse vor dem Kriege in Frankreich und vor der Kriegserklärung am 1.9.1939. Nach diesem Stichtag vollzogene Übereignungen an den franz. Staat oder dergl. sind gegenstandslos und rechtsunwirksam (z.B. polnische und slowakische Bibliothek in Paris, Bestände des Palais Rothschild und sonstiger herrenloser, jüdischer Besitz). Vorbehalte bezüglich der Durchsuchung, Beschlagnahme und des Abtransportes nach Deutschland auf Grund solcher Einwände werden nicht anerkannt. Reichsleiter Rosenberg bzw. sein Vertreter Reichshauptstellenleiter Ebert hat hinsichtlich des Zugriffsrechtes eindeutige Weisungen vom Führer persönlich. Er ist ermächtigt, die ihm wertvoll erscheinenden Kulturgüter nach Deutschland abzutransportieren und hier sicherzustellen. Über ihre Verwendung hat der Führer sich die Entscheidung vorbehalten. Es wird gebeten, die in Frage kommenden Militärbefehlshaber bzw. Dienststellen entsprechend anzuweisen. Führererlass vom 1.3.1942: Juden, Freimaurer und die mit ihnen verbündeten weltanschaulichen Gegner des Nationalsozialismus sind die Urheber des jetzigen gegen das Reich gerichteten Krieges. Die planmäßige geistige Bekämpfung dieser Mächte ist eine kriegsnotwendige Aufgabe. Ich habe daher den Reichsleiter Rosenberg beauftragt, diese Aufgabe im Einvernehmen mit dem Chef des OKW durchzuführen. Sein Einsatzstab für die besetzten Gebiete hat das Recht, Bibliotheken, Archive, Logen und sonstige weltanschauliche und kulturelle Einrichtungen aller Art nach entsprechendem Material zu durchforschen und dieses für die weltanschaulichen Aufgaben der NSDAP und die späteren wissenschaftlichen Forschungsvorhaben der Hohen Schule beschlagnahmen zu lassen. Der gleichen Regelung unterliegen Kulturgüter, die im Besitz oder Eigentum von Juden, herrenlos oder nicht einwandfrei zu klärender Herkunft sind. Die Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit mit der Wehrmacht erlässt der Chef des OKW im Einvernehmen mit dem Reichsleiter Rosenberg. Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der in deutscher Verwaltung befindlichen Ostgebiete trifft der Reichsleiter Rosenberg in seiner Eigenschaft als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete. Die volle Bezeichnung der Dienststelle lautete zunächst für kurze Zeit "Einsatzstab der Dienststellen des Reichsleiters Rosenberg für die besetzten westlichen Gebiete und die Niederlande", dann "Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg für die besetzten Gebiete". Der Zusatz "für die besetzten Gebiete" entfiel gemäß Anordnung der Stabsführung vom 17.11.1944. Dienstsitz der Stabsführung war zunächst Paris. Die Ausweitung der Aufgaben machte ihre Verlegung nach Berlin notwendig, wo sie provisorisch im Dienstgebäude Margarethenstraße 17 unterkam. Der spätere Dienstsitz Berlin, Bismarckstraße 1, wurde durch Luftangriff zerstört. Organisation und Gliederung: Die Gliederung des ERR bestand in ihren Grundzügen in der Stabsführung, in (regional eingesetzten) Hauptarbeitsgruppen und Arbeitsgruppen, gelegentlich auch Sonderkommandos, Außenstellen etc. Zudem existierten Sonderstäbe, die v.a. mit der "Erfassung von Kulturgütern" beauftragt waren, was in ständiger Kollision mit gleichberechtigten Interessen anderer Instanzen erfolgte, etwa dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda (in Frankreich hinsichtlich der Erfassung von Musikwerken, Musikhandschriften und Instrumenten durch den Sonderstab Musik) und mit dem Reichsführer-SS (etwa hinsichtlich der Erfassung von Zeugnissen der Vor- und Frühgeschichte). Organisation und Geschäftsverteilung der Stabsführung wurden den jeweiligen, sich bis 1943 ständig erweiternden und seitdem sich wandelnden Aufgaben der Institution ERR angepasst. Erst recht wurde ständiger Wandel der Aufgaben, der Organisation und personellen Verhältnisse für die große Zahl der in den "bearbeiteten" Gebieten selbst tätigen Dienststellen zum Prinzip, die zudem in völliger Abhängigkeit von den politisch-militärischen und administrativen Gegebenheiten in diesen Gebieten lebten, bedingt durch die jeweiligen Militär-, Zivil -oder landeseigenen Verwaltungen, und nicht zuletzt durch die immerwährenden Kompetenzstreitigkeiten der in ihren Interessengebieten und Ambitionen sich berührenden oder bekämpfenden Partei- und Reichsbehörden. Die Entwicklung des ERR begann in Frankreich mit der Institution Einsatzstab "Westen" unter der Leitung von Kurt von Behr. Schon bald wurde der Einsatzstab "Westen" in drei selbständige Hauptarbeitsgruppen aufgeteilt: Frankreich (Paris), Belgien und Nordfrankreich (Brüssel), Niederlande (Amsterdam). V. Behr war gleichzeitig Leiter der Dienststelle Westen, die mit der Sicherstellung von Einrichtungsgegenständen für die besetzten Ostgebiete befasst war, der sogenannten M-Aktion. Diese Dienststelle war an sich zum Ost-Ministerium "abkommandiert"; gemäß Anordnung Rosenbergs vom 24.11.1944 wurde sie in den Einsatzstab "zurückgenommen". Im ersten Halbjahr 1944 wurden sowohl die M-Aktion als auch die "Kunsterfassungsaktion" auch auf Südfrankreich ausgedehnt. Wohl im Zusammenhang damit steht die Errichtung der Arbeitsgruppe Südfrankreich, die schließlich noch eine Außenstelle in Nizza und ein Außenkommando in Marseille einrichtete. Schon zu Beginn seiner Tätigkeit in Frankreich hatte der ERR sich nicht darauf beschränkt, für den "weltanschaulichen Kampf" lediglich Material aus Bibliotheken, Archiven usw. sicherzustellen. Er begann auch mit der Erfassung und Sicherstellung von Kunstschätzen und begab sich damit in eine gewisse Konkurrenz zu den im Auftrage Hitlers (Führerauftrag "Linz") und Görings durchgeführten Aktionen sowie zu dem vom Militärbefehlshaber wahrgenommenen Kunstschutz. Institutionell schuf er sich für diese Aufgabe einen Sonderstab "Bildende Kunst" (SBK), dem die Sammelstellen bildender Kunst im Louvre und Jeu de Paume unterstanden. Dem Sonderstab oblag lediglich die Sicherstellung und Inventarisierung der Kunstgegenstände; das Verfügungsrecht über die Kunstgegenstände - auch über die im Zuge der M-Aktion von der Dienststelle Westen sichergestellten und dem Sonderstab zu überantwortenden - hatte sich der "Führer" vorbehalten, eine Forderung, die später auf alle Kunstwerke ausgedehnt wurde, "die in den von deutschen Truppen besetzten Gebieten von deutschen Stellen beschlagnahmt wurden oder beschlagnahmt werden". Der SBK behielt in Frankreich bis zu seiner Auflösung seine Tätigkeit im gewissen Umfang bei. Der Kampf um die Zuständigkeit für sichergestellte Kunstwerke setzte sich bis Kriegsende fort, bis hin zu Fragen der Verlagerung nach Deutschland (Führerbau und Bergungsorte wie Neuschwanstein und Herrenchiemsee usw.) verbrachter und letztlich in österreichischen Bergwerken sicherzustellender Kunstwerke (Alt-Aussee). Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe Italien wird im Bericht ihres Leiters vom 28.8.1944 folgendermaßen beschrieben: "Im Vordergrund unserer Arbeit in Italien wird auch weiterhin die Beschaffung von Material über das Wirken der weltanschaulichen Gegner stehen müssen. In Form von Übersetzungen, Berichten und Auswertungsarbeiten wird dieses Material durch die AG Italien aufbereitet und der Stabsführung zugeleitet". Anfang 1941 dehnte der ERR seine Tätigkeit auch auf den Balkan und weiter auf Griechenland aus. Es entstand ein Sonderkommando Griechenland, das schon 1941 wieder aufgelöst wurde. Ein Sonderkommando Saloniki ist noch bis 1942 nachweisbar. Dienststellen des ERR entstanden ferner 1941 in Serbien - Sonderstab beim Kommandierenden General und Befehlshaber Serbien, eine Verbindungstelle Agram sowie eine Verbindungsstelle Belgrad für die jugoslawischen Gebiete. Bemühungen, auch in Ungarn Fuß zu fassen, scheiterten offenbar am Widerstand bzw. Einflussvermögen des Gesandten Dr. Veesenmayer. Nachweisbar ist später eine Hauptarbeitsgruppe Südosten (Belgrad), die mit Wirkung vom 15.2.1944 aus der Arbeitsgruppe Südosten gebildet wurde, die ihrerseits aus dem für 1942 nachgewiesenen Kommando "Südosten" entstanden sein könnte, das am 10.7.1942 von Belgrad nach Saloniki verlegt wurde. In Dänemark richtete der ERR eine Dienststelle Kopenhagen ein. Jeglicher Ansatz zu "gewinnbringender" Tätigkeit wurde binnen kurzem von Dr. Best, Bevollmächtigter des Deutschen Reiches in Dänemark, zunichte gemacht: "Eine Beschlagnahme im Stile der übrigen besetzten Gebiete würde hier niemals in Frage kommen". Unmittelbar nach seiner Ernennung zum Reichsminister für die besetzten Ostgebiete (RMbO) begann Rosenberg die Initiative seines Einsatzstabes auch auf die Ostgebiete zu lenken. Einen Führerbefehl, der ihn beauftragen sollte, "die gleichen Aufgaben wie in den besetzten westlichen Gebieten in all den Ländern durchzuführen, die im Rahmen dieses Krieges durch die deutsche Wehrmacht besetzt worden sind bzw. noch besetzt werden", hatte Rosenberg bereits am 2.4.1941 konzipiert. Bis zum Erlass des Führerauftrags vom 1.3.1942 berief sich Rosenberg auf "die vom Führer erteilten Befehle für den Westen und die Aufgaben, die in den westlichen Gebieten von den Abteilungen Kunst-, Archiv- und Bibliotheksschutz im Rahmen der Militärverwaltung durchgeführt wurden". Richtlinien Rosenbergs über die Sicherung von Kulturgütern zur "Erforschung der Tätigkeit der Gegner des Nationalsozialismus und für die nationalsozialistische Forschung" ergingen an die Reichskommissariate Ostland und Ukraine am 20.8.1941 bzw. 3.10.1941. Durch Erlass vom 27.4.1942 an die RKO und RKU schließlich beauftragte Rosenberg als RMbO nochmals ausdrücklich "den ERR für die besetzten Ostgebiete mit der Erfassung und einheitlichen Bearbeitung der Kulturgüter, des Forschungsmaterials und der wissenschaftlichen Einrichtung aus Bibliotheken, Museen usw., die in öffentlichen, kirchlichen oder privaten Räumen vorgefunden werden". Mit gleichem Erlass wurde eine Zentralstelle zur Erfassung und Bergung von Kulturgütern in den besetzten Ostgebieten gegründet. Bei den Reichskommissariaten wurde ein Sonderreferat für die Erfassung und Bergung von Kulturgütern geschaffen, dessen Führung dem Leiter der zuständigen Hauptarbeitsgruppe übertragen wurde. Es bestanden für die beiden Reichskommissariate zunächst die Hauptarbeitsgruppe Ostland (Riga) mit den Arbeitsgruppen: Estland (Reval), Litauen (Wilna), Lettland (Riga), Weißruthenien (Minsk) und die Hauptarbeitsgruppe Ukraine (Kiew, später Bialystok). Mit Wirkung vom 1.5.1943 wurde die AG Weißruthenien zur Hauptarbeitsgruppe Mitte erhoben. In allen HAG-Bereichen arbeiteten neben den Arbeitsgruppen entweder ihnen oder der Stabsführung unmittelbar unterstellte mobile, als "Sonderkommandos" oder "Außenstellen" bezeichnete Stäbe, deren Aktivität bis zur Krim und in das Kaukasusgebiet reichte. Zu den Sonderstäben gehörten u.a.: "Sonderstab Bildende Kunst", "Sonderstab Vorgeschichte", "Sonderstab Archive", "Sonderstab Sippenkunde", "Sonderstab Wissenschaft", "Sonderstab Volkskunde", "Sonderstab Presse" (gegründet 1944), "Sonderstab Dr. Abb", "Sonderstab Musik", "Sonderstab Zentralbibliothek" der "Hohen Schule" (ZBHS), "Sonderstab weltanschauliche Information in Berlin". Gliederung der Stabsführung 1942 Stabsführer: Utikal Stellvertreter: Ebeling 1. Abt. Organisation: Langkopf Gruppe Innendienst Gruppe Personal Gruppe Beschaffung Gruppe Fahrbereitschaft 2. Abt. Referat Westen und Südosten: von Ingram Gruppe Planung Gruppe Bericht 3. Abt. Referat Osten: Dr. Will Gruppe Planung Gruppe Bericht 4. Abteilung Auswertung: Dr. Brethauer; Stellvertreter: Dr. Wunder; ab 1.11.1942: Lommatzsch Gruppe Allgemeines Gruppe Bücherei Gruppe Inventarisierung Gruppe Lichtbild 5. Abt. Sonderaufgaben: Rehbock Gliederung der Stabsführung 1944 Stabsführer: Utikal Vertreter: Der rangälteste Hauptabteilungsleiter Hauptabteilung I (Hauptabteilungsleiter I: SEF Rehbock; Abteilungsleiter z.b.V.: SEF Brethauer) Gruppe I/1 Persönlicher Referent des Stabsführers:Rehbock Gruppe I/2 Mob- und Verschlußsachen: Rehbock Gruppe I/3 Persönlicher Beauftragter des Stabsführers für die Kunsterfassungsaktion und Leiter der Arbeitsgruppe Louvre: Rehbock Gruppe I/4 Der Abwehrbeauftragte des Einsatzstabes: HEF Braune Gruppe I/5 Beschaffung, Kurierdienst, Nachschub: OEF Jach Gruppe I/6 Veröffentlichungen: HEF Tenschert Gruppe I/7 Sonderberichte: EF Tost Hauptabteilung II (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Will; Stellvertreter.: SEF Dr. Zeiß) Abteilung IIa: Referat Westen, umfassend die Arbeitsgebiete Frankreich, Belgien, Holland, Italien und Südosten: SEF Dr. Zeiß Abteilung IIb: Referat Osten, umfassend die Arbeitsgebiete besetzte Gebiete der Sowjetunion: OSEF Dr. Will Hauptabteilung III (Hauptabteilungsleiter: SEF Zölffel) Abteilung IIIa: SEF Zölffel Gruppe III/1 Rechtsangelegenheiten, Anordnungen und Mitteilungen: SEF Zölffel Gruppe III/2 Wehrmachtfragen, Marschpapiere, Veranstaltungen, Marketenderei: HEF Gummert Abteilung IIIb: HEF Webendoerfer Gruppe III/3 Personal: HEF Sklaschus Gruppe III/4 Geschäftsverteilung: HEF Webendoerfer Gruppe III/5 Registratur: OEF Hechler Hauptabteilung IV (Hauptabteilungsleiter: OSEF Dr. Wunder; Stellvertreter: SEF Lommatzsch) Übersetzerbüro: OEF Dr. Benrath Gruppe IV/1 Archiv: HEF Dr. Mücke Gruppe IV/3 Materialaufbereitung: HEF Reichardt Gruppe IV/4 Auswertungseinsatz von Wissenschaftlern: HEF Rudolph Gruppe IV/5 Buchleitstelle: HEF Ruhbaum Gruppe IV/6 Ostbücherei: HEF Dr. Müller Abkürzungen DBFU Der Beauftragte des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP EF Einsatzführer ERR Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg HAG Hauptarbeitsgruppe HEF Haupteinsatzführer IMT Internationales Militärtribunal MTS Maschinen-Traktoren-Station NKWD Volkskommissariat für Innere Angelegenheiten NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSPO Nationalsozialistische Parteiorganisation OEF Obereinsatzführer OKH Oberkommando des Heeres OKW Oberkommando der Wehrmacht OSEF Oberstabseinsatzführer RKO Reichskommissar für das Ostland RKU Reichskommissar für die Ukraine RMbO Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete SEF Stabseinsatzführer WKP (b) Kommunistische Partei der Sowjetunion ZbV zur besonderen Verwendung Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte In das Bundesarchiv gelangten in den 60er Jahren, mit diversen Schriftgutrückgaben aus den USA und vorwiegend im Verband mit anderen Provenienzen aus dem Geschäftsbereich Rosenberg sowie mit einzelnen Abgaben aus der Sammlung Rehse, versprengte Akten des ERR, die dort zu einem Bestand formiert wurden. Es handelt sich bei diesen Akten ganz überwiegend um Schriftgut, das sich zuletzt in der Ausweichstelle des ERR in Ratibor befunden hat. Dorthin wurden aus Berlin ein Teil der Stabsführung sowie die Leitung der Ostbücherei mit großen Buchbeständen evakuiert. Von den Angehörigen der HAG Ostland, Ukraine und Weißruthenien gerettete Schriftgutreste wurden ebenfalls in Ratibor aufgenommen. Die erhalten gebliebenen Akten dürften aus Beständen stammen, die aus Ratibor nach Westen weiterverlegt wurden. Spätere Ergänzungen des Bestands erfolgten v.a. durch Abgaben des Militärarchivs, durch Rückvergrößerungen von Mikrofilmen aus dem YIVO Institut, New York, durch spät verzeichnete Akten aus amerikanischer Rückführung, durch drei Bände aus dem aufgelösten Bestand Dienststellen Rosenberg des Zentralen Staatsarchiv der DDR (62 Di 1) sowie aus personenbezogenen Unterlagen des sog. "NS-Archivs des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR". Das bei Kriegsende erhalten gebliebene und den westlichen Alliierten zugängliche Schriftgut wurde als Belastungsmaterial zum IMT-Prozess herangezogen. Die wesentlichen Bestandteile wurden danach dem Centre de Documentation Juive Contemporaine (CDJC), Paris, überlassen. Unterlagen des ERR befinden sich heute zudem in den National Archives and Records Administration (NARA), Washington, im YIVO Institute for Jewish Reserch, Washington und im Nederlands Instituut voor Oorlogsdocumentatie (NIOD), Amsterdam. Schriftgut aus Rosenberg-Dienststellen gelangte ebenfalls in Archive der ehemaligen Sowjetunion. Ein umfangreicher Bestand (v.a. der Provenienz ERR) wird im Tsentral`nyi derzhavnyi arhiv vyshchykh orhaniv vlady ta upravlinnia Ukraïny (TsDAVO Ukraïny) in Kiew verwahrt, weitere Akten im Rossiiskii gosudarstvennyi voennyi arkhiv (RGVA) in Moskau sowie im Litauischen Zentralen Staatsarchiv, Vilnius. Das Bundesarchiv, Bildarchiv, verwahrt eine umfangreiche Fotosammlung des ERR (Bestand Bild 131). Inventare, Verzeichnisse und Transportlisten durch den ERR "sichergestellter Objekte" befinden sich im Bestand B 323 Treuhandverwaltung von Kulturgut. Archivische Bearbeitung Der Bestand NS 30 stellt ein Konglomerat versprengter Akten und Einzelschriftstücke dar. Im Interesse einer raschen Nutzbarmachung wurden unter Verzicht auf aufwendige Bewertungs- und Ordnungsarbeiten die Unterlagen provisorisch verzeichnet. Frau Elisabeth Kinder erstellte 1968 das vorläufige Findbuch, dem auch wesentliche Elemente dieser Einleitung entnommen sind. Die Verzeichnung der "Neuzugänge" erfolgte 2003/2004 durch die Unterzeichnende. Zitierweise BArch NS 30/ .... Erschließungszustand: Findbuch (1968/2005), Online-Findbuch (2004). Zitierweise: BArch, NS 30/...
Geschichte des Bestandsbildners: Gründung 1933, seit 1934 als öffentliche Körperschaft des Reichs der Aufsicht des Reichsju‧stizministers und Reichsinnenministers unterstehend, zuständig für die Förderung und Ver‧wirklichung des "nationalsozialistischen Programms auf dem gesamten Gebiete des Rechts" Langtext: Gründung und Rechtsgrundlagen Die Akademie für Deutsches Recht konstituierte sich am 26. Juni 1933 in München unter dem Vorsitz des Bayerischen Justizministers und Reichsleiters des Reichsrechtsamtes der NSDAP Hans Frank; an der konstituierenden Sitzung nahmen der Reichsgeschäftsführer des Bundes Nationalsozialistischer Deutscher Juristen Dr. Heuber, die Professoren Dr. Wilhelm Kisch und Dr. von Zwiedineck-Südenhorst, der Generaldirektor der Münchner Rückversicherungsgesellschaft Kißkalt, zwei Vertreter der Wirtschaft und der künftige Direktor Dr. Karl Lasch teil. Am 22. September 1933 erging ein bayerisches Gesetz (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 37, S. 277), dessen einziger Artikel der Akademie den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verlieh. Als Anlage war die Satzung beigefügt, nach der vorläufiger Sitz München sein sollte und die die Aufgaben der neuen Körperschaft wie folgt umriss: Unter "Anwendung bewährter wissenschaftlicher Methoden" sollte sie "die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens (...) fördern und in enger dauernder Verbindung mit den für die Gesetzgebung zuständigen Stellen das nationalsozialistische Programm auf dem gesamten Gebiet des Rechts und der Wirtschaft (...) verwirklichen." Im einzelnen gehörten die Mitarbeit bei Gesetzentwürfen, bei der Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Ausbildung, bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen und der finanziellen Förderung von praktischen wissenschaftlichen Arbeiten zur Erforschung von Sondergebieten des Rechts und der Wirtschaft, Veranstaltung wissenschaftlicher Tagungen und Lehrkurse sowie der Pflege der Beziehungen zu gleichgerichteten Einrichtungen des Auslandes zu ihrem Wirkungskreis. Das Amt des Führers der Akademie sollte der Leiter des Reichsrechtsamtes der NSDAP in Personalunion innehaben; ihm oblag die Vertretung der ADR nach außen, ihre innere Leitung, alle Personalentscheidungen und die Entscheidung über Satzungsänderungen sowie die Auflösung im Einvernehmen mit dem Führer der NSDAP. Als Hilfsorgane waren ein Stellvertreter, ein Führerstab und ein Schatzmeister sowie die Abteilungsleiter der zu gründenden Fachabteilungen vorgesehen. Die Aufsicht sollte beim bayerischen Staatsministerium der Jusitz liegen. Die Mitglieder der Akademie, deren Zahl zweihundert nicht überschreiten sollte, waren auf vier Jahre zu berufen; ordentliche, außerordentliche, fördernde und korrespondierende Mitglieder wurden unterschieden. Auf dem ersten Deutschen Juristentag in Leipzig wurde die Errichtung der Akademie für Deutsches Recht am 2. Oktober 1933 feierlich proklamiert. Bereits damit kam zum Ausdruck, daß Frank danach strebte, die Akademie zur Institutionen des Reichs zu machen, die ihm auch nach dem Abschluss seiner Tätigkeit als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justitz in den Ländern eine Einwirkungsmöglichkeit geben sollte. Am 18. Juni 1934 wurde dem Chef der Reichskanzlei der Entwurf eines Gesetzes über die Akademie für Deutsches Recht zur Vorlage im Kabinett übersandt (BA, R 43 II/1509). Der Reichsjustizminister erklärte sich damit einverstanden, nachdem geklärt war, daß die Akademie sich aus eigenen Mitteln erhalten sollte und das Reich, die Länder oder Gemeinden nicht belasten würde. Auf Verlangen des Reichsinnenministeriums wurde der Entwurf dahingehend geändert, daß eine gemeinsame Aufsicht über die Akademie durch Reichsjustiz- und Reichsinnenministerium vorgesehen wurde. Nach Verabschiedung in der Kabinettssitzung vom 3. Juli 1934 erging am 11. Juli 1934 das Gesetz, (RGBl. I. S. 605), mit dem die Akademie für Deutsches Recht zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs wurde; beigegeben war eine neue Satzung. Mit diesem Gesetz änderten sich die Aufgaben der Akademie nur insoweit, als die Zuständigkeit für die Neugestaltung des deutschen Rechtslebens auf dem Gebiete der Wirtschaft wegfiel. Der Sitz blieb München. Aus dem Führer der Akademie wurde ein ehrenamtlicher Präsident, dessen Ernennung durch den Reichskanzler erfolgte. Die Bindung des Amtes an die Leitung des Reichsrechtsamtes der NSDAP fiel weg. Als Organ der Akademie trat neben den Präsidenten ein Präsidium zu seiner Unterstützung und Beratung. Die Höchstzahl der Mitglieder wurde auf 300 festgesetzt. Zur Durchführung der praktischen Arbeit der Akademie waren Ausschüsse vorgesehen. Das Gesetz vom 11. Juli 1934 wurde bis 1945 nicht geändert. Im November 1934 war eine Änderung geplant, die für den Präsidenten eine Besoldung gemäß den Vorschriften für Reichsbeamte vorsah. Der Entwurf wurde jedoch auf Anweisung Hitlers von der Tagesordnung der Kabinettssitzung vom 4. Dezember 1934 abgesetzt (BA, R 22/198, R 43 II/1509). Dagegen erfolgten zwei Satzungsänderungen, und zwar zuerst am 16. Oktober 1935 (RGBl. I. S. 1250). Sie sah vor, dass im Falle einer Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte, und zwar bedingt durch die Aufnahme einer hohen Hypothek, welche die Akademie zum Ausbau ihres Berliner Hauses aufgenommen hatte. Schwerwiegender in ihrer Bedeutung war die zweite Änderung vom 9. Juni 1943 (Reichs- und Staatsanzeiger vom 9. Juni 1943). Sie wurde durch den neuen Präsidenten Reichsjustizminister Dr. Otto Thierack veranlasst. Er verbot die Entgegennahme privater Spenden für die Akademie und hob das Amt des Schatzmeisters auf. Die neue, vom Direktor der Akademie Gaeb dem Reichsjustizministerium am 10. Dezember 1942 vorgelegte Satzung sollte dem Rechnung tragen und zugleich eine Straffung der Bestimmungen vornehmen (BA, R 22/199). Nach Beratungen in den beteiligten Reichsministerien wurde die neue Satzung in einer Besprechung am 8. Juni 1943 zwischen Vertretern des Reichsjustizministeriums, des Reichsministeriums des Innern und der Akademie endgültig formuliert, am 9. Juli 1943 unterzeichnet und noch am gleichen Tag veröffentlicht. Neben dem Wegfall des Amtes de Schatzmeisters und der Institution der fördernden Mitglieder bestanden die Änderungen vor allem darin, dass Bestimmungen über die Hilfsorgane des Präsidenten und den wissenschaftlichen Aufbau der Akademie aufgenommen wurden, die vorher in der Aufbauordnung und der Verwaltungsordnung enthalten waren, sowie in einer übersichtlichen Anordnung. Die genannte Aufbauordnung war am 15. Dezember 1936 als Anordnung des Präsidenten betreffend die Neugestaltung der wissenschaftlichen Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1937, S. 23) ergangen. Sie legte die Gliederung des wissenschaftlichen Apparats der Akademie fest. Aus der Gesamtheit der Mitglieder wurden drei Abteilungen gebildet, von denen die erste, der Ehrensenat, nur geringe Bedeutung hatte, die beiden anderen jedoch, die Abteilung für Rechtsgestaltung für den Bereich der Rechtspolitik und die Abteilung für Rechtsforschung für die wissenschaftliche Forschung, von ausschlaggebender Bedeutung waren. Außerdem behandelte sie den zukünftigen Mittelpunkt der Akademie, das "Haus des Deutschen Rechts", zu dem wenige Monate vorher der Grundstein gelegt worden war und das die Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Akademie aufnehmen sollte. Ergänzend und erweiternd hatte der Präsident am 1. April 1937 eine Verwaltungsordnung der Akademie für Deutsches Recht (Zeitschrift der ADR, S. 405f.) erlassen, in der die Aufgaben der einzelnen Organe näher umrissen wurden, nämlich neben dem Schatzmeister und dem Direktor, denen die finanzielle und die allgemeine Verwaltung der Akademie oblag, des Leiters der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der Ausschussvorsitzenden und der Klassen-Sekretäre, die mit der Leitung der Klassen betraut waren. Ferner wurden acht Verwaltungsstellen aufgeführt, von denen je eine für die Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung, für Personal- und Kanzleiwesen, Organisationswesen, Büchereiwesen, Zeitschriften- und Pressewesen, Auslandverkehr und Kassen- und Rechnungswesen vorgesehen war. Nach der Satzungsänderung vom 9. Juni 1943 erfolgte am 10. Juni 1943 auch eine Änderung der Verwaltungsordnung (Zeitschrift der ADR 1943, S. 37f.), in der die Bestimmungen über das Schatzmeisteramt ganz in Wegfall gekommen und die Ausführungen über die Verwaltung stark gekürzt sind. Die umfangreichen Ausführungen über die Verwaltungsstellen sind durch kurze Angaben über die - schon lange bestehende - Referatseinteilung ersetzt. Organisation und personelle Besetzung Der Präsident der Akademie besaß - abgesehen von der Bindung an die aufsichtsführenden Ministerien - umfangreiche Machtbefugnisse. Seine Ernennung durch Hitler und die ehrenamtliche Stellung, die ein weiteres, ihren Inhaber finanziell sicherndes Amt voraussetzte, konnten ihm Gewicht gegenüber den Behörden und Parteidienststellen geben. Zum ersten Präsidenten wurde am 1. August 1934 ihr Gründer Dr. Hans Frank berufen. In seinen Erinnerungen "Im Angesicht des Galgens" bekennt er, dass die Akademie für ihn ein wichtiges Mittel zur Gestaltung des Rechts sein sollte, zumal das Reichsrechtsamt, dessen Leiter er seit 1929 war und das ihm einen Platz in der obersten Parteihierarchie sicherte, in der Zeit nach der Machtübernahme mehr und mehr an Bedeutung verlor, und der NS-Rechtswahrerbund, dessen Führung er seit 1928 innehatte, nur wenig Einflussmöglichkeiten auf die Rechtsetzung bot. Franks Vorstellungen wurden anerkannt, als er, nachdem sein Auftrag als Reichskommissar für die Gleichschaltung der Justiz in den Ländern beendet war, von Hitler am 19. Dezember 1934 zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich ernannt wurde; im Ernennungsschreiben wurde die Akademie für Deutsches Recht als Einrichtung bezeichnet, die ihn in den Stand setze, "ohne Beschränkung auf die Justiz im engeren Sinne bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung auf allen Gebieten des Rechts mitzuwirken", eine Erweiterung des Aufgabenbereichs also über den Rahmen der Rechtssetzung auch in die übrigen Bereiche des Rechtslebens, die in dieser von Hitler ausgehenden Form eine wichtige Machterweiterung darstellte. Frank konnte sich damit im Besitz einer Art Sonderministerium für nationalsozialistische Rechtsformung in Konkurrenz zum Reichsjustizministerium Gürtners sehen. In den Jahren bis 1939 blieb Frank, dessen Ministerialamt bereits am 3. Juli 1935 von seinem ersten Domizil Voßstraße 5 in Berlin in das Berliner Gebäude der Akademie am Leipziger Platz 15 übersiedelte, der Arbeit der Akademie und der Rechtspolitik denn auch aufs engste verbunden. Sein Versuch, sich 1939 von der lästigen Aufsicht des Reichsjustiz- und Reichsinnenministeriums, welche ihn vor allem hinsichtlich etwaiger Satzungsänderungen, aber auch in finanziellen Fragen von Gürtner und Frick abhängig machte, zu befreien und die Akademie seiner Aufsicht als Minister zu unterstellen, blieb allerdings ohne Erfolg (BA, R 2/24103). Die Präsidentschaft Franks endete im August 1942, nachdem bereits seit seiner Ernennung zum Generalgouverneur in Polen am 12. Oktober 1939 die Geschäfte praktisch vom stellvertretenden Präsidenten geführt worden waren. Mit Urkunde vom 20. August entband Hitler Frank von seinem Amt als Präsi-dent der Akademie. Es traf jedoch nicht zu, wenn Frank seinem Stellvertreter Professor Emge mitteilte, der Grund für die Entlassung sei die "überfüllte und stets steigende Last" seiner Aufgaben im Generalgouvernement. Frank hatte vielmehr den Unwillen Hitlers erregt, weil er zwischen dem 9. Juni und 21. Juli 1942 an den Universitäten Berlin, München und Heidelberg sowie an der Akademie der Wissenschaften in Wien in vier Reden Recht, richterliche Unabhängigkeit, persönliche Freiheit und Menschlichkeit gegen den Polizeistaat verteidigt hatte (vgl. H. Weinkauff, Die deutsche Justitz und der Nationalsozialismus, 1968, S. 74, 161f.) Dieser Alleingang, der vor allen Dingen gegen Himmler und Bormann gerichtet war, führte außerdem zu einem Redeverbot und dem Verlust seiner Stellung als Reichsrechtsführer und Leiter des Reichsrechtsamtes, das aufgelöst wurde. Damit verbunden war auch ein Wechsel im Amt des stellvertretenden Präsidenten, der nach der Satzung von 1934 vom Präsidenten zu ernennen und von beiden aufsichtsführenden Ministerien zu bestätigen war. Frank war seit 1937 durch den ordentlichen Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Berlin Dr. Carl Emge vertreten worden, nachdem der 1933 berufene Vizepräsident Geheimrat Prof. Dr. Wilhelm Kisch, ordentlicher Professor für Zivilprozessrecht und deutsches bürgerliches Recht an der Universität München und Lehrer Franks aus Gesundheitsgründen sein Amt zur Verfügung gestellt hatte. An Emges Stelle trat im November 1942 der Staatssekretär im Reichsjustizministerium Dr. Rothenberger. Ob nach der Entlassung (Januar 1944) Rothenbergers als Staatssekretär sein Nachfolger Herbert Klemm ebenfalls noch zum stellvertretenden Präsidenten der Akademie berufen wurde, ist nicht festzustellen. Zweites Organ der Akademie war neben dem Präsidenten das Präsidium. Hervorgegangen aus dem im Gesetz von 1933 vorgesehenen Führerrat der Akademie, hatte es die Aufgabe, den Präsidenten zu unterstützen und zu beraten, den Haushalt festzustellen und die Vorprüfung der Haushaltsrechnung vorzunehmen. Nach der 1937 erlassenen Verwaltungsordnung gehörten ihm kraft Amtes der Präsident, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten an. Dazu konnte der Präsident weitere Mitglieder der Akademie ins Präsidium berufen, das mindestens einmal jährlich tagen sollte. Nach der neuen Verwaltungsordnung vom 10. Juni 1943 traten als neue ständige Mitglieder die Reichsminister der Justiz und des Innern hinzu. Auch der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei Lammers gehörte dem Präsidium an. Die Leitung der eigentlichen Arbeit der Akademie auf den Gebieten der Rechtspolitik und Rechtsforschung lag bei dem Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten, der vom Präsidenten aus der Reihe der Mitglieder berufen wurde und den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung ihre Richtlinien gab und ihre Aufgaben zuwies. Dieses für die Arbeit der Akademie besonders nach der starken Inanspruchnahme Franks durch seine Aufgaben im Generalgouvernement wichtige Amt wurde zunächst von Staatssekretär Freisler, später vom stellvertretenden Präsidenten ausgeübt. Solange die Akademie ganz oder zu einem erheblichen Teil von der freiwilligen Spenden der fördernden Mitglieder getragen wurde, war der Schatzmeister von großer Bedeutung. Ihm oblag die gesamt Finanz- und Vermögensverwaltung, vornehmlich die Überwachung des Haushalts und aller Verträge, die die Finanzen der Akademie berührten. Die Funktion hatte von Anfang an ein enger Vertrauter Franks inne, Generaldirektor Arendts, der sie bis zu ihrer Abschaffung im Jahre 1942 behielt. An Einfluss hatte der Schatzmeister jedoch bereits 1939 verloren, seit das Reich einen immer größeren Zuschuss zum Akademieetat leistete und seine Kontrolle damit immer stärker wurde. Die allgemeinen Fragen der Organisation, der Verwaltung und des Personalwesens der Akademie für Deutsches Recht sowie die Verbindung zu den Reichsbehörden lagen beim Direktor der Akademie. Diese Stelle bekleidete seit 1933 Dr. Karl Lasch bis zu seiner Ernennung zum Gouverneur des Distrikts Radom 1939. Danach übernahm zunächst als stellvertretender Direktor Diplomvolkswirt Dr. Gaeb das Amt, das er bis 1945 behielt. Die Mitglieder der Akademie gliederten sich in verschiedene nach ihren Rechten und Aufgaben unterschiedene Gruppen. Den Kern bildeten die auf zunächst vier Jahre berufenen 300 ordentlichen Mitglieder; die Zahl wurde 1943 beibehalten, die Mitgliedschaft auf 10 Jahre verlängert. Die Begrenzung auf eine relativ kleine Zahl sollte nach Franks Absicht den elitären Charakter der Akademie hervorheben und bei ihren Mitgliedern ein Elitebewußtsein erwecken. Neben Rechts-, Staats- und Wirtschaftswissenschaftlern, Rechtsanwälten und hohen Beamten gehörten dazu auch einige korporative Mitglieder, so u.a. die juristischen und staatswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten, die von ihren Dekanen vertreten wurden. Außerordentliche Mitglieder kraft Amtes waren die Reichsminister der Justiz und des Innern. Als korrespondierende Mitglieder wurden Ausländer aufgenommen, die an der Akademiearbeit interessiert und bereit und qualifiziert waren, einen Beitrag zu dieser Arbeit zu leisten. Die fördernden Mitglieder sollten die Akademie finanziell unterhalten. Es handelte sich dabei meist um Wirtschaftsunternehmen, die zum Teil aktiv gewor- ben wurden und für die Ehre, der Akademie formell anzugehören, einen je nach finanziellem Vermögen unterschiedlichen Beitrag zu leisten bereit waren. Dieses Finanzierungssystem besaß den Nachteil, dass es eine finanzielle Abhängigkeit von den Spenden schuf und den Verdacht auf eine Beeinflussung der Akademiearbeit durch die Spender erwecken konnte. Es wurde durch das Verbot jeglicher Annahme von Spenden 1942 beseitigt. Die Arbeit der Akademie wurde in den Abteilungen für Rechtsgestaltung und Rechtsforschung geleistet. In ihnen waren alle ordentlichen Mitglieder der Akademie organisiert, überwacht und geleitet vom Leiter der wissenschaftlichen und rechtspolitischen Arbeiten. Die Abteilung für Rechtsgestaltung, zu der alle ordentlichen Mitglieder gehörten, hatte die Hauptlast zu tragen. In zahlreichen (bis über 70) im Laufe der Jahre wechselnden Ausschüssen, die sich oft in Haupt-, Unter- und Sonderausschüsse sowie Arbeitsgemeinschaften gliederten oder Zentralausschüsse bildeten, beriet sie aktuelle Fragen der Rechtspolitik und wirkte an den Gesetzesvorbereitungen der Ministerien durch Vorschläge, Stellungnahmen, Gutachten und Entwürfe mit. Thierack konnte beim zehnjährigen Bestehen der Akademie im Juni 1943 auf eine stattliche Anzahl von Gesetzen hinweisen, an denen sie bis 1941 maßgeblich beteiligt gewesen war, darunter die Deutsche Gemeindeordnung und das Wehrgesetz von 1935, das Deutsche Beamten- und das Aktiengesetz von 1937, das Jugendschutz- und das Ehegesetz von 1938, das Gesetz über die Einführung der Pflichtversicherung 1939. Besonders intensiv beschäftigte die Abteilung für Rechtsgestaltung sich mit der Strafrechtsreform und der Schaffung eines neuen Volksgesetzbuches. Nach Kriegsbeginn wurden zahlreiche Ausschüsse suspendiert und, als der Krieg länger andauerte, auch aufgelöst. Dennoch kam die Arbeit nicht zum Erliegen. Es verschob sich lediglich das Gewicht nunmehr auf alle mit dem Krieg zusammenhängende Materien, z.B. Luftschutzrecht und vor allem Nationalitäten- und Völkerrecht. In den entsprechenden Ausschüssen wurden Fragen einer Neuordnung des europäischen Kontinents, aber auch der See- und Landkriegsführung und der Beziehungen zu den USA eingehend behandelt. Auf Verlangen Franks nahm die Akademie auch zu Fragen der deutschen Politik im Osten und einer Neugestaltung des Generalgouvernements Stellung; sie erstattete einen Geheimbericht vom Januar 1940: "Rechtsgestaltung deutscher Polenpolitik nach volkspolitischen Gesichtspunkten" (BA, R 61/243, Dokument 661-PS des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher). Noch 1942 besaß die Akademie 76 Ausschüsse mit elf Unterausschüssen. Nachdem nach und nach alle Ausschüsse, die sich mit Friedensthemen befasst hatten, suspendiert worden waren oder ihre Arbeit abgeschlossen hatten, blieben Ende 1943 nur noch Ausschüsse mit unmittelbar kriegswichtigen Aufgaben bestehen, darunter die Ausschüsse für Sozialversicherung und Völkerrecht. Auch die an der Ausarbeitung des geplanten Volksgesetzbuches beteiligten Ausschüsse stellten ihre Arbeit ein, bis auf den Hauptausschuss, der aber nur die notwendigen Arbeiten weiterführte. Die wissenschaftliche Arbeit wurde innerhalb der Akademie für Deutsches Recht von der Abteilung für Rechtsforschung wahrgenommen. In diese Abteilung wurden nur Wissenschaftler berufen. Ihre Aufgabe war die Erforschung der Geschichte, Methodenlehre und Erkenntnis des Rechts und später auch der Wirtschaft; sie tagte in Arbeitsgemeinschaften, die in Klassen zusammengefasst waren. Zunächst bestanden drei Klassen, von denen sich die Klasse I mit der Erforschung der Geschichte und Grundfragen des Rechts, Klasse II mit der Erforschung des Rechts von "Volk und Reich" und Klasse III mit der Erforschung des "volksgenössischen" Rechtslebens befaßten. An der Spitze jeder Klasse stand ein Klassenobmann. Die Geschäftsführung lag bei einem Klassensekretär. Die Ämter waren zunächst wie folgt besetzt: Klasse I: Obmann: Prof. Dr. Heymann, Sekretär: Prof. Dr. Felgentraeger Klasse II: Obmann: Prof. Dr. von Freytag-Loringhoven, Sekretär: Prof. Dr. Weber Klasse III: Obmann: Prof. Dr. Hedemann, Sekretär: Prof. Dr. Lange Nach Kriegsbeginn gab es nur noch Klassensekretäre, und zwar für Klasse I Prof. Dr. Heymann, für Klasse II Prof. Dr. Gleispach, für Klasse III Prof. Dr. Hueck. Die Abteilung für Rechtsforschung gab die Schriftenreihe, die Arbeitsberichte und das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht und ab 1941 auch "Das deutsche Rechtsschrifttum" heraus. Sie betreute daneben die Vierteljahresschrift "Deutsche Rechtswissenschaft" und die Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher. Im Rahmen der Abteilung bestand ein Ausschuß zur Überprüfung der rechtswissenschaftlichen Studienordnung, der 1939 seine Ergebnisse dem Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vorlegte. 1940 trat mit zunehmender Bedeutung wirtschaftlicher Fragen eine vierte Klasse ins Leben, der die Erforschung der "völkischen Wirtschaft" oblag, und die den Behörden und Dienststellen die Ergebnisse der Wirtschaftswissenschaft für die Durchführung praktischer Aufgaben zugänglich machen sollte. Im August 1944 wurde auf Anweisung des Präsidenten die Arbeit der noch bestehenden Ausschüsse und Arbeitsgemeinschaften "für die weitere Dauer des Krieges" wie auch die Förderung der einzelnen Mitglieder erteilten speziellen Forschungsaufträge eingestellt (Schreiben Thieracks an Lammers vom 12.8.1944, BA, R 43 II/1510a). Über die korrespondierenden Mitglieder hielt die Akademie regen Kontakt mit dem Ausland. Besuche ausländischer Wissenschaftler, Studierender, aber auch Politiker waren häufig. Daneben waren ihr die deutschen Sektionen verschiedener ausländischer Institutionen angeschlossen. Andererseits war man bemüht, durch Errichtung neuer Gesellschaften oder engen Kontakt zu bestehenden Gesellschaften im Inland den Einflussbereich der Akademie zu erweitern. Für die Auslandsarbeit bestand eine eigene Abteilung in der Verwaltung der Akademie, von der die Verbände betreut wurden; soweit es sich um rein deutsche Organisationen handelte, lag die Betreuung bei den Fachreferaten der Abteilung für Rechtsgestaltung. In der Zeit ihres Bestehens waren der Akademie für Deutsches Recht folgende Verbände angeschlossen: 1. Deutsche Sektion des Internationalen Instituts für Verwaltungswissenschaften 2. Deutsche Landesgruppe der International Law Association 3. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. 4. Internationale Vereinigung für Finanz- und Steuerrecht 5. Deutsche Gesellschaft für Finanz- und Steuerrecht 6. Deutsche Gesellschaft für Gefängniskunde (seit 1935 angeschlossen) 7. Gesellschaft für Rechts- und Staatswissenschaften in Wien 8. Gesellschaft für deutsches Strafrecht 9. Arbeitsgemeinschaften: a) für die Deutsch-Bulgarischen Rechtsbeziehungen b) für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen c) für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen (bis 1939) d) für die Deutsch-Ungarischen Rechtsbeziehungen Bibliothek und Veröffentlichungen Schon frühzeitig begann die Anlage einer Präsenzbibliothek für die in der Akademie arbeitenden Wissenschaftler. Es war das Ziel Franks, diese Biblio- thek zu einer zentralen Sammelstelle des gesamten bedeutenden Rechtsschrifttums und seiner verwandten Gebiete auszubauen. Den Grundstock bildete der Ankauf der Bibliothek des 1930 verstorbenen Rechtshistorikers Prof. Karl von Amira; später kam ebenfalls durch Ankauf die Bibliothek des Münchener Rechtswissenschaftlers Prof. Konrad Beyerle hinzu. Weitere Zugänge aus verschiedenen Quellen, meist durch Abgaben von Behörden (so z.B. die Bibliothek des früheren Reichskolonialamtes, die Dublettenbestände des Reichsarchivs in Potsdam sowie Dubletten ausländischer Gesetzes- sammlungen und Zeitschriften aus der Reichstagsbibliothek) brachten den Bestand bis 1937 auf rund 60.000 Veröffentlichungen. In erster Linie sollte die Bibliothek zwar der Akademie dienen, jedoch stand sie grundsätzlich jedem qualifizierten Interessenten offen. Der Bibliothek war ein "Archiv" angeschlossen, das auf Weisung Franks 1. eine "Kartei jüdisch-juristischer Verfasser" erstellte, die die "Ausmerzung des jüdischen Schrifttums aus der Bibliothek bzw. Abstellung in eine Sonderabteilung" zum Ziel hatte, darüber hinaus aber mithelfen sollte, aus sämtlichen öffentlichen oder Studienzwecken dienenden Büchereien die Werke jüdischer Autoren zu entfernen und in eigene Abteilungen zu überführen, "die das Wirken der Juden und des jüdischen Volkes anzeigen" sollten; 2. eine Kartei allgemein juristischer Verfasser nach Autoren und Werken bearbeitete. Ferner waren eine Sammlung von Juristenporträts, eine Presseausschnittssammlung zu den Themen "Recht in der Presse" und "Akademie in der Presse" sowie eine Zeitschriften-Aufsatzsammlung aus dem gesamten rechtswissenschaftlichen Schrifttum in Arbeit. In den Händen des ersten Bibliotheksleiters Utschlag lag auch die Gestaltung einer großen rechtshistorischen und allgemein über das Recht informierenden Ausstellung, die die Akademie in Verbindung mit der juristischen Fakultät der Universität München anlässlich der Jahrestagung 1936 unter der Bezeichnung "Das Recht" in München veranstaltete. Über die laufende Arbeit der Akademie und über aktuelle Fragen des Rechts informierte die bereits 1934 ins Leben gerufene Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht, die zunächst von einem eigenen Schriftenamt betreut, schließlich 1937 an die C-H. Becksche Verlagsbuchhandlung übertragen wurde und dort bis 1944 erschien. Sie brachte neben ausführlichen Berichten über die repräsentativen Veranstaltungen im Rahmen der Akademie (häufig auch als Sonderbeilagen oder Festausgaben) Aufsätze, Nachrichten über organisatorische Änderungen und die Tätigkeit der Arbeitsgremien der Akademie sowie Buchbesprechungen. Daneben veröffentlichte die Zeitschrift ab 1935 Gerichtsentscheidungen grundsätzlicher Natur. Die Entscheidungen wurden der Akademie von den Gerichten über das Reichsjustizministerium zugeleitet. Als Herausgeber fungierte der Präsident, Hauptschriftleiter war zunächst Direktor Dr. Lasch, danach Kammergerichtsrat Dr. Lauterbacher. Als zweite Zeitschrift erschien ab dem 1. Januar 1939 vierteljährlich die Deutsche Rechtswissenschaft, die mit Einverständnis des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom bisherigen Herausgeber Prof. Dr. Karl August Eckhardt an die Abteilung für Rechtsforschung überging. Sie brachten Abhandlungen, Beiträge und Buchbesprechungen. Die Akademie gab ferner die Zeitschrift für Wehrrecht heraus und war beteiligt bei der Herausgabe der Zeitschrift der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, der Blätter für Gefängniskunde und des Gerichtssaals. Einen Überblick über die Arbeit innerhalb eines Jahres sollte das Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht geben. Es wurde ebenfalls herausgegeben vom Präsidenten und bot in den ersten Ausgaben einen guten Überblick über die wichtigsten Veranstaltungen in der Akademie und ihre Ausschussarbeit, während später größere Abhandlungen zu einzelnen Fragen überwogen. Detaillierte Auskunft über die Ausschusstätigkeit war in den ersten Jahren aus den Arbeitsberichten zu gewinnen, die in kleiner Auflage, im Umdruckverfahren hergestellt, nur zur vertraulichen Information von Parteistellen und Behör- den gedacht waren und nicht weiter in Umlauf gebracht werden sollten. Daneben bestand eine weitere - öffentliche - Serie Arbeitsberichte der Akademie für Deutsches Recht, in denen die Vorsitzenden die Arbeitsergebnisse ihrer Ausschüsse veröffentlichten. Für umfangreichere wissenschaftliche Arbeiten, die aus der Akademie hervorgegangen waren, sollte die Schriftenreihe der Akademie für Deutsches Recht dienen, von der ca. 80 Bände erschienen; sie war nach Sachgebieten in einzelne Gruppen unterteilt. Schließlich führte die Akademie die vom Herausgeber der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft veranstaltete Sammlung außerdeutscher Strafgesetzbücher fort und publizierte bei besonderen Anlässen einzelne Schriften, z.B. zur Eröffnung des Hauses des Deutschen Rechts. Finanzierung und Vermögen In seinen Erinnerungen betont Frank 1946 die von "Reich, Staat und Partei" unabhängige Finanzierung der Akademie für Deutsches Recht, mit der er die tatsächliche Überparteilichkeit seines Instituts zu wahren gehofft habe. In der Tat wurde die Akademie in den ersten Jahren ihrer Existenz fast völlig durch Spenden Dritter unterhalten, der fördernden Mitglieder, zu denen Privatleute wie auch Wirtschaftsunternehmen gehörten. Das Reichsjustizministerium hatte seine Zustimmung zur Übernahme auf das Reich ebenfalls davon abhängig gemacht, dass die Akademie sich selbst tragen müsse. Im Rechnungsjahr 1935/36 erreichte das Spendenaufkommen die Rekordhöhe von über 1 Million RM, und 1936 brachten 70 Spender noch etwas über 500.000 RM auf. Dies genügte zur Deckung der Ausgaben, insbesondere da das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung einen einmaligen Betrag von 250.000 RM zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten zur Verfügung gestellt hatte. Dagegen ergab sich bereits 1937 trotz eines Spendenaufkommens von fast 700.000 RM bei 94 Spendern ein Fehlbetrag, der aus Spenden für das Rechnungsjahr 1938 gedeckt werden mußte. Im März 1938 erklärte Generaldirektor Arendts, der Schatzmeister der Akademie, in einer Besprechung mit dem zuständigen Referenten des Reichsfinanzministeriums, an der auch Direktor Lasch teilnahm, "daß die Akademie anstrebe, daß ihr ganzer Haushalt mit rund 750 - 800.000 RM im Verlauf von etwa 3 Jahren allmählich völlig durch Beiträge des Reichs getragen" werde, und begründete das mit dem "Ziel, sie zur Gesetzgebungseinrichtung des Reichs auszubauen." Noch im selben Monat bat er das Reichsfinanzministeriums um einen Zuschuss von 250.000 RM für den Personal- und Sachhaushalt im Etatsjahr 1938/39. In seinem Prüfungsbericht für die Jahre 1936-1937 vom 24. März 1939 vertrat auch der Rechnungshof des Deutschen Reiches die Auffassung, dass eine Fortsetzung der bisherigen Finanzierungsart mit dem Ansehen des Reiches nicht vereinbar sei; es sei Pflicht des Reiches, die Finanzierung der Aufgaben "auf eine einwandfreie Grundlage zu stellen" (BA, R 2/24103). Dies wurde unerlässlich, nachdem auf Grund des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers im Juli 1939 eine Sammlungsgenehmigung für die Akademie endgültig abgelehnt hatte. Damit mußte auch die Werbung einge- stellt werden, für die man sich eines eigenen Werbefachmanns bedient hatte. Im Rechnungsjahr 1939/40 gingen die Spenden auf 290.000 RM zurück, und es wurde erstmals ein Zuschuss des Reichs von etwa 480.000 RM zu den laufenden Kosten gewährt, womit diese nun überwiegend vom Reich getragen wurden. Zwar stiegen 1940/41 die Spendenerträge nochmals etwas an, die für 1942 bereits eingegangenen Spenden wurden jedoch auf Weisung Thieracks der Dankspendenstiftung des Deutschen Volkes überwiesen. Die Akademie für Deutsches Recht wurde nunmehr völlig aus dem Reichshaushalt finanziert. Erhebliche finanzielle Mittel verwandte die Akademie für Deutsches Recht auf eine repräsentative Unterbringung. Für die Berliner Geschäftsstelle wurden am 6. Juni 1935 aus einer Zwangsversteigerung Haus und Grundstück Leipziger Platz 15 von der Vermögenstreuhandverwaltung der Frau Lachmann-Mosse zum Preis von 1,25 Millionen RM erworben. Von dem Kaufbetrag wurde eine Million RM durch acht Hypotheken einer Gruppe von Versicherungsanstalten aufgebracht, für die das Reich zu Lasten des Haushaltes des Reichsjustizministeriums den Zins- und Tilgungsdienst übernahm; das war der Grund für die Satzungsänderung, dass im Falle der Auflösung der Akademie deren Vermögen an das Reich fallen sollte. Die Höhe des vom Reich jährlich zu leistenden Beitrags belief sich auf 50.000 RM für die Dauer von 25 Jahren. Der Restkaufpreis von 250.000 RM sollte zinslos in fünf Jahresraten zu 50.000 RM abgezahlt werden, die aus Spenden aufgebracht werden sollten. Wesentlich aufwändiger war die Errichtung eines "Hauses des Deutschen Rechts" am Sitz der Akademie in München. Die ersten Pläne von Januar bis Juni 1936 sahen drei Bauteile vor, für die über 5.3 Millionen RM veranschlagt wurden. Im Verlauf der Verhandlungen schrumpfte das Mammutprojekt auf zwei Bauabschnitte zusammen. Zum Bauteil I, Vorderhaus und Lesehalle, wurde am 24. Oktober 1936 anlässlich der zweiten Jahrestagung der Akademie von Reichsminister Rust der Grundstein gelegt. Die Kosten sollten sich auf 2,2 Millionen RM belaufen, die durch ein Darlehen der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte aufgebracht wurden, dessen Zins- und Tilgungsdienst das Reich übernahm. Bereits am 31. Oktober 1937 konnte die Akademie das Richtfest, am 13. Mai 1939 die Eröffnung des Bauteils I feiern. Als Bauteil II wurde das frühere Max-Joseph-Stift, das renoviert und durch einen Festsaal erweitert werden sollte, zum Preis von über 1,3 Millionen RM erworben; dafür wurde im Juni 1938 von der Reichsversicherungsanstalt in Höhe von 2,2 Millionen RM ein weiterer Kredit aufgenommen, dessen Rest von 900.000 RM jedoch eingefroren wurde, als nach Kriegsausbruch die Baumaßnahmen eingestellt wurden. Verwaltung und Registraturwesen Der Verwaltungsapparat der Akademie entstand ab Juli 1934 allmählich. Zunächst wickelte sich der Dienstbetrieb zum überwiegenden Teil in dem Berliner Dienstgebäude ab; daneben bestand eine kleine Geschäftsstelle vornehmlich zur Errichtung der geplanten umfangreichen Bibliothek am Sitz in München. Erst nach Fertigstellung des Bauteils I des Hauses des Deutschen Rechts im Jahre 1939 begann man auch dort mit dem Aufbau einer größeren gegliederten Geschäftsstelle, deren Leitung in die Hände eines eigenen Referenten gelegt wurde. Nach der Geschäftsordnung, die die Akademie im September 1935 dem Reichsjustizministerium vorlegte (BA, R 22/198), war die Verwaltung in Abtei- lungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Referent, unterstützt von einem Assistenten, stand. Bei den Referenten handelte es sich um Assessoren oder beurlaubte jüngere Beamte in den Eingangsstellungen ihrer Laufbahn, vorausgesetzt wurden volkswirtschaftliche Kenntnisse. Dem Präsidenten diente eine Präsidialkanzlei als persönliches Büro. Die Leitung des gesamten Dienstbetriebs lag beim Direktor der Akademie, dem ein persönlicher Referent zur Verfügung stand. Der Direktor hatte auch die Leitung des Arbeitsgebiets Organisation, bei dem die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen lag. Der Bürodienst wurde von einem Personalreferenten geleitet, dem neben der Personalbearbeitung auch Registratur- und Kanzleiwesen, Haus- und Grundstücksverwaltung sowie Aufgaben der Haushaltsüberwachung übertragen waren. Weitere Referenten standen den Ausschussvorsitzenden der Abteilung für Rechtsgestaltung zur Seite, und zwar im allgemeinen einer für vier Ausschüsse. Den Sekretären der drei Forschungsklassen waren dagegen nur Assistenten beigeordnet. Für die gesamte Finanz- und Vermögensverwaltung, die Aufstellung des Haushalts, die Kassen- und Buchführung, Rechnungslegung, für Vertragsab- schlüsse und die übrige Haushaltsführung stellte der Schatzmeister die nötigen Kräfte mit Ausnahme eines Werbefachmanns und einer Hilfskraft unentgeltlich zur Verfügung. Die Auslandsabteilung, welche neben der Pflege der Auslandskontakte auch die Überwachung des ausländischen Publikationen, den Zeitschriften- und Literaturaustausch sowie die Geschäftsführung der angeschlossenen internationalen Gesellschaften und Vereinigungen bearbeitete, war mit einem Referenten und dessen Stellvertreter, einer wissenschaftlichen Assistentin, einer Dolmetscherin und einem (nebenamtlichen) Hilfsarbeiter für slavische Sprachen relativ stark besetzt. Die Verwaltungsordnung der Akademie von 1937 fasste die bisherigen Organisationsformen zu neun Verwaltungsstellen zusammen, die im Januar 1938 je nach Aufgabengebiet ein bis sieben Referate umfassten. Diese Referate entsprachen den vorherigen Abteilungen. Am umfangreichsten war die Verwaltungsstelle für Rechtsgestaltung mit sieben Referaten (I - VII). Die Verwaltungsstelle für Zeitschriften und Pressewesen hatte zwei (X, XI), die übrigen (Rechtsforschung, Büchereiwesen und Auslandsverkehr) hatten nur je eines (VIII, IX, XII), desgleichen die Verwaltungsstellen für Kassen- und Rechnungswesen (XIV), Organisationswesen (XV) und Personal- und Kanzleiwesen (XIII), die jedoch zusätzlich unter einem Zentralreferat zusammengefasst waren. Daneben bestand als "Rechtsamt der ADR" ein Referat XVI (Justitiariat). Diese Organisation bestand im Prinzip auch während des Krieges weiter, jedoch mit den dadurch bedingten einschneidenden Personalbeschränkungen, die zu Beginn praktisch zu einer Lahmlegung des gesamten Akademieapparats führten, später aber doch die Aufrechterhaltung des Betriebes erlaubten. Nach der Stillegung der Arbeiten der Akademie, deren Büros am 10. Januar 1944 in das Gebäude des Reichsjustizministeriums in der Wilhelmstraße 65 verlegt wurden, wurde Ende 1944 der größte Teil des Personals freigegeben, jedoch arbeiteten Teile (Finanzwesen) noch bis zum März 1945. Die bei der Tätigkeit der Akademie entstehenden Akten wurden zunächst in sogenannten Abteilungsregistraturen, d.h. Schriftgutablagen der einzelnen Referenten geführt. Erst 1938 begann die mindestens teilweise Zusammenfassung des bisher angefallenen Schriftgutes in einer Zentralregistratur. Mit der Ausführung war der für das Kanzleiwesen verantwortliche Referent betraut. Zuerst wurden die Registraturgeschäfte der Abteilung für Rechtsgestaltung, später die des Hauptverwaltungsbüros (ohne die Personalakten) übernommen. Von einer Abgabe der Aktenführung der Abteilung für Rechtsforschung an die Zentralregistratur wurde zunächst abgesehen. Die Registratur der Auslandsabteilung blieb selbständig. Über spätere Änderungen im Registraturwesen konnte nichts Wesentliches ermittelt werden. Bei der Einrichtung des Hauses des Deutschen Rechts in München wurde auch dort eine Registratur eingerichtet. Es ist sicher, dass seit der Registraturzusammenlegung von 1938 die entsprechenden Akten nach einem einheitlichen und systematisch gegliederten Aktenplan abgelegt wurden. Nach dem Stand von 1940 umfasste dieser Plan (BA, R 61/34) sieben Hauptgebiete, die sich in drei Gruppen und in Unter- gruppen gliederten. Der Aktenplan war nach dem Dezimalsystem mit vierstelligen Ziffern aufgebaut, denen bei Bedarf durch Schrägstrich eine weitere Ziffer sowie eine Jahreszahl angefügt werden konnten. Neben dem bei der Verwaltungstätigkeit anfallenden Aktenschriftgut erwuchs ein umfangreicher, für die Akademie und ihre Arbeit charakteristischer Schriftgutkomplex in Gestalt von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und sonstigen Fachgremien, die zum Teil auf umfangreichen stenografischen Mitschriften beruhen. Ausfertigungen wurden in der Registratur und im "Archiv" der Zeitschriften- und Presseabteilung aufbewahrt. Sie bilden den wichtigsten Teil des Bestandes. Zeittafel zur Geschichte der Akademie 1933 26. Juni Konstituierung im Bayerischen Jusitzministerium 22. September Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bayern durch bayerisches Gesetz 2. Oktober Feierliche Proklamation der Akademie für Deutsches Recht auf dem Deutschen Juristentag in Leipzig 5. November 1. Vollsitzung in Berlin 1934 1. Januar Eröffnung der Berliner Büros 29. Januar 2. Vollsitzung 17. März 3. Vollsitzung 26. Mai Gründung der Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 26. Juni 1. Jahrestagung in München, zugleich 4. Vollsitzung 11. Juli Erhebung zur öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Reichs durch Reichsgesetz 9. August Ernennung des bisherigen Führers der Akademie, Dr. Hans Frank, zum Präsidenten 13. November 5. Vollsitzung in Berlin 18.-22. November Bulgarienreise Franks 19. Dezember Ernennung Franks zum Reichsminister ohne Geschäftsbereich 1935 27. Februar 6. Vollsitzung 26.-28. Juni Zweite Jahrestagung mit Festakt in Anwesenheit Hitlers, zugleich 7. Vollsitzung 21. August Festsitzung anlässlich des XI. Internationalen Kongresses für Strafrecht und Gefängniswesen, zugleich 8. Vollsitzung 15. Oktober Einweihung des Gebäudes in Berlin, Leipziger Platz 15 16. Oktober Satzungsänderung 30. November 9. Vollsitzung 1936 28. Februar 10. Vollsitzung 12.-17. März Polenreise Franks auf Einladung der Universität Warschau 2.-8. April Besuch Franks in Rom 2. Juni Festsitzung anlässlich des Internationalen Kongresses für gewerblichen Rechtsschutz 21.-24. Oktober 3. Jahrestagung, zugleich 11. Vollsitzung, Grundsteinlegung zum Haus des Deutschen Rechts und Eröffnung der Ausstellung "Das Recht" 15. Dezember Präsidialsitzung in Berlin mit Verkündung der Anordnung des Präsidenten über den inneren Aufbau 1937 1. Januar Übernahme der Deutschen Juristenzeitung in die Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1. März Baubeginn am Haus des Deutschen Rechts 3. März Gründung der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht und Weltpolitik 1. April Erlass einer Verwaltungsordnung durch den Präsidenten 10. Mai 12. Vollsitzung 11. Mai Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Polnischen Rechtsbeziehungen 17. Mai Eröffnung eines Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Sofia durch Direktor Lasch 19. Juni Konstituierung der Abteilung für Rechtsforschung der Akademie für Deutsches Recht (mit 1. Klassensitzung) 28.-31. Oktober 4. Jahrestagung in München, zugleich 13. Vollsitzung und Veranstaltung der Vereinigung der ausländischen Freunde der Akademie für Deutsches Recht 2. November Gründung der Arbeitsgemeinschaft für die Deutsch-Italienischen Rechtsbeziehungen Dezember Preisausschreiben: "Staat und Partei in Italien" 1938 1. Juni Eröffnung einer Gastvortragsreihe an der Universität Wien 16.-18. Juni 5. Jahrestagung in München, zugleich 14. Vollsitzung 1939 13. Mai Feierliche Einweihung des Hauses des Deutschen Rechts Juli Verbot der weiteren Erhebung von Spenden 12. Oktober Ernennung Franks zum Generalgouverneur für die besetzten polnischen Gebiete 13. Oktober Ernennung von Direktor Dr. Lasch zum Distriktsgouverneur in Radom und Übernahme der Vertretung durch Dr. Gaeb 1940 10. Januar Errichtung der IV. Klasse (Erforschung der völkischen Wirtschaft) in der Abteilung für Rechtsforschung 22.-24. November 7. Jahrestagung in München mit Vollsitzung 1942 9. Juni bis 21. Juli Reden Franks in Berlin, Wien, München und Heidelberg gegen den Polizeistaat 20. August Entlassung Franks als Präsident und Berufung des Reichsjustizministers Dr. Thierack Oktober Rücktritt des stellvertretenden Präsidenten Prof. Dr. Emge 3. November Berufung von Staatssekretär Dr. Rothenberger zum stellvertretenden Präsidenten 1943 9. Juni Verkündung einer neuen Satzung der Akademie für Deutsches Recht 1944 10./12. Januar Verlegung der Geschäftsstelle Berlin in das Reichsjustizministerium 12. August Stilllegung aller rechtspolitischen und wissenschaftlichen Arbeiten Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie zahlreiche Bestände des Bundesarchivs ist auch das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht infolge von Kriegsverlusten nur unvollständig überliefert und geteilt. Die Teilung begann bereits im Jahre 1943, als die beiden Geschäftsstellen Akten, Bücher und Inventar zum Schutz vor Luftangriffen in kleinere Orte der Umgebung auslagerten, die Geschäftsstelle München nach Altötting, Griesbach und Wegscheid (Amtsgericht), die Berliner vornehmlich in die auch vom Reichsjustizministerium benutzten Auslagerungsstätten Feldberg (Mecklenburg), Havelberg, Prenzlau, Zehdenick und wohl auch Templin; außerdem auf die Burg Cochem. Die aus Berlin ausgelagerten Akten wurden zum Teil von russischen Truppen beschlagnahmt. Seit 1957 befanden sie sich im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam, wo sie den Bestand 30.13 bildeten (Übersicht über die Bestände des Deutschen Zentralarchivs 1957, S. 86). Dieser hatte einen Umfang von 155 Bänden aus der Zeit von 1933-1942, von denen 33 sich auf die Tätigkeit der Ausschüsse beziehen und 31 offenbar aus der Auslandsabteilung der Akademie stammen; mit dem Bestand vereinigt sind Akten des Vereins zur Besserung der Strafgefangenen (25 Bände) und der Deutschen Gesellschaft für Gefängniskunde. In die Hand amerikanischer Truppen fiel neben Münchener Akten das bei Kriegsende noch in der Berliner Geschäftsstelle vorhandene Schriftgut, außerdem Akten, die 1945 anscheinend noch aus Zehdenick nach Thüringen gebracht worden waren. Dieser Teilbestand kam überwiegend über das Ministerial Collecting Center bei Kassel in die World War II Records Division des amerikanischen Nationalarchivs nach Alexandria, Va. und bildete dort mit anderem deutschen Schriftgut die Record Group 1036. Ein kleinerer Teil wurde Anfang der fünfziger Jahre dem Bundesjustizministerium übergeben, und die Kartei der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler blieb bei einer Dienststelle der US Army in Deutschland. In Alexandria wurden die Akten 1958 von der American Historical Association verfilmt und 1959 im Band 6 der Guides to German Records Microfilmed at Alexandria, Va., S. 14-27, beschrieben. 1960 wurde dieser Teilbestand dem Bundesarchiv übergeben, das 1962 auch die übrigen Akten vom Bundesjustizministerium und die genannte Kartei übernehmen konnte. In einer letzten Rückgabe erhielt das Bundesarchiv Unterlagen der Akademie im Jahre 1973 von der Library of Congress, Washington D.C. Einige Akten des Ausschusses für deutsch-italienische Rechtsbeziehungen waren nach Kriegsende in das Institut voor Oorlogsdocumentatie in Amsterdam gelangt; sie wurden von diesem 1974 gleichfalls dem Bundesarchiv zur weiteren Vervollständigung des inzwischen aus den bereits vorliegenden Akten gebildeten Bestandes R 61 zur Verfügung gestellt. Schließlich überließ auch das Institut für Zeitgeschichte, München, das einen Teil der in München gesammelten Ausfertigungen der Protokolle der Ausschusssitzungen und die Handakten des ordentlichen Professors Dr. jur. Hermann Krause (1939-1944 Mitglied des Hauptausschusses der Akademie) hatte erwerben können, seine Unterlagen dem Bundesarchiv; und noch im März 1976 konnte durch die Übernahme der Handakten des Reg. Dir. a.D. und damaligen Vorstandsmitglieds der Deutschen Centralbodenkredit AG., Oesterlink, Mitglied des Hypotheken-Rechtsausschusses der Akademie, eine Überlieferungslücke auf diesem Gebiet geschlossen werden. Damit waren im Bestand R 61 wohl alle erhalten gebliebenen Überlieferungen der Akademie für Deutsches Recht außerhalb der DDR zusammengeführt. 1990 wurde der im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Bestandsteil mit R 61 zusammengeführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung (nur Altbestand R 61, ohne ZStA 30.13) Das Schriftgut der Akademie für Deutsches Recht setzt sich im wesentlichen aus zwei schon äußerlich klar voneinander abgesetzten Teilen zusammen. Neben einem umfangreichen Komplex von Sach- und Korrespondenzakten steht eine zu einem erheblichen Teil im "Archiv" der Verwaltungsstelle für Presse und Zeitschriftenwesen erwachsene Sammlung von Sitzungsprotokollen und -niederschriften, von denen sich einige auch in den Akten der Abteilung für Rechtsgestaltung finden. Das Schriftgut der Akademie wurde ab 1938 mit wenigen Ausnahmen in einer Zentralregistratur nach einem systematischen Aktenplan abgelegt. Die Ablage erfolgte chronologisch von unten nach oben, war jedoch häufig nachträglich gestört. Um die - oft starken - Unregelmäßigkeiten zu beseitigen und die Benutzbarkeit des Bestandes zu verbessern, wurden bei der Ordnung und Verzeichnung des Bestandes im Bundesarchiv im Jahre 1967 alle Betreffseinheiten und Einzelvorgänge in Behördenablage (von oben nach unten) gebracht und dabei zerrissene Akteneinheit wieder vereinigt. Loses Schriftgut wurde nach Sachbetreffen neu formiert. Die Akten befinden sich daher nicht mehr in dem Zustand, den sie bei der Verfilmung in den USA hatten, so daß eine Identität zwischen den Bänden mit den amerikanischen Signaturen ADR 1 bis ADR 238, die z.T. auch Schriftgut anderer Provenienzen bezeichneten, und den im Bundesarchiv signierten Bänden nur selten besteht; soweit möglich, wurden jedoch die entsprechenden amerikanischen Signaturen vermerkt, und außerdem ermöglicht die Konkordanz zwischen den Signaturen des Bundesarchivs und den Rollenbezeichnungen des Mikrofilms T-82 (unten S. 87-90) einen Vergleich. Kassationen wurden vor allem in Sachgruppen vorgenommen, die weitgehend vollständig im Bundesarchiv überliefert sind. Neben der Entfernung zahlreicher Dubletten wurde vornehmlich das Verwaltungsschriftgut von allem unbedeutenden Schriftwechsel befreit. Auch die meist an die Ausschüsse gerichteten Eingaben in privaten Rechtsangelegenheiten ohne allgemeine Bedeutung wurden größtenteils vernichtet. Da die Protokolle und Niederschriften in der Registratur der Akademie ursprünglich ebenfalls vorhanden waren, wurde bei der Neuordnung des Be- standes, der im übrigen das alte Aktenplanschema nicht zugrunde liegt, die alte Einheit von Schriftgut und Protokollen der einzelnen Ausschüsse und sonstigen Arbeitsgremien der Akademie für Deutsches Recht soweit wie möglich wieder herzustellen versucht, wobei die interne "Provenienz" (Registratur oder "Archiv") im Aktenverzeichnis lediglich durch die alte Signatur zum Ausdruck kommt. Die in der Registratur abgelegten Protokolle tragen, soweit sie sich nicht beim Schriftwechsel befinden, vor dem Aktenzeichen den Buchstaben "P", die "Archiv"-Exemplare besitzen keine Signatur. Um die Trennung des Bestandes in die Teilprovenienzen Berlin und München anzudeuten, wurde außerdem, soweit ermittelt, die Angabe des Entstehungsortes in die Spalte Bemerkungen aufgenommen. Im übrigen richtet sich die Gliederung des Bestandes in vereinfachter Form nach dem Aufbau der Akademie. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 30.13): Rechtsgrundlagen, Organisation, Dienststellenverwaltung, Bibliothekswesen und Veröffentli‧chungen 1933-1945 (68), Rechtswissenschaft.- Abteilung für Rechtsforschung 1936-1945 (47), Rechtspolitik.- Abteilung für Rechtsgestaltung.- Allgemeine Ausschussakten 1935-1943 (6), einzelne Ausschüsse 1933-1944 (365) Teil 2 (vormals: BArch, R 61): Ausschüsse 1933-1940 (36), Ausland 1934-1942 (34), internationale Kongresse, Tagungen 1935-1941 (16), Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht 1935-1939 (10), Sitzungsan‧gelegenheiten, Einladungen, Protokolle 1935-1939 (7), Handakten, Interna, Einzelstücke 1934-1944 (26), Verein zur Besserung der Strafgefangenen 1934-1942 (26), Deutsche Ge‧sellschaft für Gefängniskunde 1927-1939 (7) Erschließungszustand: Publikationsfindbuch: Werhan, Walter; Fensch, Elsa: Akademie für Deutsches Recht (Bestand R 61) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 9), 2. Aufl., Koblenz 1976; Findkartei Zitierweise: BArch, R 61/...
- Verwaltungsgeschichte/Biographie: Carl Bach wurde am 08.03.1847 als Sohn des Sattlermeisters und Wagenbauers Heinrich Julius Bach in Stollberg im Erzgebirge geboren. Nach dem Besuch der Volks- sowie der Privatschule in Stollberg absolvierte er eine Schlosserlehre. In den Jahren 1863 und 1864 arbeitete er im Dampfmaschinenbau der Firma R. Hartmann in Chemnitz. In dieser Zeit lernte er auch neben der Arbeit her noch Englisch. Darauf war er zunächst Schüler der Gewerbschule, später der Werkmeisterschule, wo er zu Ostern 1866 seinen Abschluss mit der Gesamtnote 1 und der Silbermedaille, die nur in einem Exemplar vergeben wurde, erwarb. In diesem Jahr beteiligte er sich an Planungsarbeiten für die Chemnitzer Wasserleitung unter der Leitung von Prof. Kankelwitz. Nach dem darauffolgenden Studium am Polytechnikum Dresden folgte er Prof. Kankelwitz als Assistent für die Jahre 1868 bis 1872 nach Stuttgart. Im Anschluß an diese Zeit studierte Bach erneut, diesmal bei Grashof an der TH Karlsruhe, wo er 1873 sein Diplom erwarb. In den folgenden fünf Jahren arbeitete er als Ingenieur in Wollwich, London und Wien, schließlich wurde er Direktor der Lausitzer Maschinenfabrik AG in Bautzen. 1877 wählte man ihn in die Handelskammer Zittau und im selben Jahr heiratete er. Am 01. Oktober 1878 wurde Bach zum ordentlichen Professor des Maschinenbauwesens an die Technische Hochschule Stuttgart berufen, wo er 1884 die Materialprüfanstalt und elf Jahre später das Ingenieurlaboratorium errichtete. In den Jahren 1885 bis 1888 war er Rektor der TH Stuttgart. Ein Jahr später, am 20. Juni 1889, wurde Bach die Erinnerungsmedaille in Silber anlässlich des 25-jährigen Regierungsjubiläums durch den König von Württemberg verliehen. Im Februar 1892 erhielt er das Ritterkreuz und am 25. November 1895 das Ehrenkreuz des Ordens der Württembergischen Krone, verbunden mit dem Personenadel. Der Titel „Baudirektor“ wurde ihm ebenfalls verliehen. Schon im Jahre 1883 wurde Carl Bach an das eidgenössische Polytechnikum in Zürich, 1895 an die Technische Hochschule Berlin und 1902 inoffiziell an die Technische Hochschule in Wien berufen. Er folgte jedoch keinem dieser Rufe. Am 22. März 1911 erhielt er das Komturkreuz 2. Klasse des Albrechtsordens durch König Friedrich August von Sachsen, 1914 den Titel „Staatsrat“, im Februar 1916 wurde ihm das Wilhelmskreuz durch den König von Württemberg verliehen, im Februar 1918 das Kommenturkreuz des Ordens der Württembergischen Krone. Ebenfalls in diesem Jahr erhielt Bach als erster Techniker in Württemberg den Titel „Exzellenz“. In der Zeit 1912 bis 1918 war Carl von Bach Mitglied der 1. Kammer des Württembergischen Landtages für die TH Stuttgart. An seinem 70. Geburtstag, 1917, wurde er Ehrenbürger seiner Heimatstadt Stollberg und zum 80. Geburtstag Ehrenbürger von Stuttgart. Im Jahre 1920 ließ ihn der Senat der TH Stuttgart für den Senatssaal malen. Zwei Jahre später wurde Bach emeritiert. 1926 wurde Bach erneut gemalt, diesmal für den Sitzungssaal des VDI in Berlin. Am 10. Oktober 1931 verstarb Carl von Bach in Stuttgart. Er trägt die Ehrendoktorwürden der TH Berlin (1903), der Universität Tübingen (1927), der TH Wien (1927) und der TH Stuttgart (1927). In engem Zusammenwirken und regem Gedankenaustausch mit namhaften Unternehmern und Erfindern wie Robert Bosch, Paul Daimler, Rudolf Diesel, Graf Ferdinand von Zeppelin u.v.a. gelang es Bach, im Maschinenwesen die Kluft zwischen den Praktikern wie Redtenbacher (Karlsruhe), und den Theoretikern wie Reuleaux (Berlin) durch zielgerichtete Verbindung von Theorie und Praxis mittels experimenteller Forschung im Maschinenbau und Bauwesen zu überwinden. Zur Sicherung der wissenschaftlichen Grundlagen betrieb Bach mit Erfolg die Errichtung zweier Forschungsstätten, der Materialprüfanstalt 1884, deren Direktorat er bis 1922 inne hatte, und des Ingenieurlabors 1895. Auf seine Initiative wurde 1925 der erste Lehrstuhl für das Luft- und Kraftfahrtwesen in Deutschland mit dem dazugehörigen Laboratorium errichtet. Aufgrund seiner Arbeiten gilt Bach als Begründer der statischen Elastizitäts- und Festigkeitslehre. Sowohl aus eigenem Erfahren als auch aus seinem Wirken in Unternehmerkreisen und technischen Vereinen war Bach bewusst, dass es zur raschen Entwicklung der deutschen Industrie einer grundlegenden Reform der Ingenieurausbildung bedurfte. Er forderte eine mindestens einjährige "Werkstattpraxis". Solide praktische Erfahrungen ergänzt durch eine gründliche, umfassende Ausbildung in naturwissenschaftlichen und technischen Fächern aber auch die Vermittlung geisteswissenschaftlicher Disziplinen, die "Humanisierung der Technischen Hochschulen", hielt Bach für den Ingenieur der Zukunft für unbedingt erforderlich. Seinen bildungspolitischen Intentionen, die er in seinem mehr als 40-jährigen Wirken an der Technischen Hochschule Stuttgart verwirklichte, verschaffte er vor allem über den Verein Deutscher Ingenieure Geltung. Ausdruck der Wertschätzung Bachs als Lehrer und Gelehrter ist neben den Berufungen an andere Hochschulen, neben den Orden und Ehrungen von gekrönten Häuptern bis hin zu Vereinigungen technischer, wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Art, das prachtvolle Dankschreiben der Studierenden der TH Stuttgart. 2. Bestandsbeschreibung: Carl von Bach (1847-1931) war einer der bedeutendsten deutschen Technikwissenschaftler seiner Zeit. Auf dem Gebiet des Maschinenwesens und der Materialprüfung leistete er eine Pionierarbeit, welche die Grundlagen auch für die in unserer heutigen Zeit aktuellen Probleme und Problemlösungen darstellt. Insgesamt umfasst der Nachlass Carl von Bach ca. 40 lfm. Archivgut. Dieses Material beinhaltet jedoch nicht nur den wissenschaftlichen Nachlass Bachs, sondern weit mehr: neben den wissenschaftlichen Arbeiten - es sind nahezu alle Manuskripte seiner Hauptwerke in den verschiedensten Auflagen vorhanden - wird auch ein umfangreicher Teil seiner privaten Hinterlassenschaft verwahrt. Darüber hinaus befindet sich im Universitätsarchiv auch der Nachlass seines Sohnes Julius Bach. Ihm wurde testamentarisch der gesamte Schriftnachlass seines Vaters vermacht, den dieser schließlich der damaligen Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt neben seinem eigenen vermachte. Besonders wertvoll am Nachlass Carl von Bachs, wenn man überhaupt eine Untergruppe herausgreifen kann, ist die überlieferte Geschäftskorrespondenz. Auf ca. 50.000 Blatt ist sowohl die eingegangene als auch die ausgegangene Korrespondenz über den Zeitraum von 1876 bis 1931 nahezu lückenlos überliefert. Wegen des Arbeits- und Forschungsschwerpunktes Bachs, der Festigkeits- und Elastizitätslehre, deren Mitbegründer er war, kam er mit den verschiedensten Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft in Kontakt. Darüber hinaus war Bach ein sehr sozial engagierter Mensch, was sich ebenfalls in dieser Korrespondenz niederschlägt. Die Überlieferung ist aber in ihrer Erhaltung gefährdet. Insbesondere die Kopialbücher mit der ausgegangenen Korrespondenz werden nur noch in Ausnahmefällen für die Benutzung freigegeben. Besonders problematisch ist hier der Erhaltungsgrad des Schreibstoffes. Der Nachlasser hat in der Regel keine handelsübliche Tinte benutzt, sondern diese in wechselnder Zusammensetzung selbst zusammengemischt, welche nun zum Teil sehr stark verblasst. Außerdem ist das transparente Papier der Bücher nur von geringer Stabilität. Aus diesem Grund wurde die Geschäftskorrespondenz im Nachlass Bach ist komplett verfilmt und digitalisiert. Ausgewählte Dokumente sind auf Farbfilm aufgenommen und als Negativ sowie Positiv vorhanden. Die Untergliederung des Nachlasses In seiner vorläufig letzten Verzeichnungsstufe gliedert sich der Nachlass Carl von Bachs in sechs Abschnitte: I. biografisches Material Diese Gruppe umfasst Urkunden zur Person, Zeugnisse über seinen Bildungsweg und der berufspraktischen Arbeit, Dokumente über seine Militärdienstzeit, Ehrungen, Berufungen, Jubiläen und autobiografische Aufzeichnungen. II. Privatkorrespondenz Diese ist nach den Familienmitgliedern und innerhalb dieser chronologisch geordnet. Hiervon ist der Briefwechsel mit seinem Sohn Julius der umfangreichste und sicherlich auch der interessanteste, da in ihm die Erörterungen vielfältiger Fachprobleme, die zwischen den beiden Wissenschaftlern geführt wurden, enthalten sind. III. Geschäftskorrespondenz Diese kann zwar nicht den Anspruch der Vollständigkeit erheben, aber der Umfang der Überlieferung ist beeindruckend. Besonders bemerkenswert ist die Überlieferung der ausgegangenen Post, die in insgesamt 35 Kopialbüchern auf ca. 35000 Blatt festgehalten ist. Sie überstreichen den Zeitraum von 1876 bis 1903 und von 1909 bis zu seinem Tode 1931. Innerhalb dieser Kopiale sind die Schreiben chronologisch geordnet und für nahezu jedes dieser Bücher existiert ein hinten angestelltes Namensregister der Empfänger, welches noch vom Nachlasser angefertigt worden ist. Allerdings befinden sich in den Kopialbüchern auch Kopien von eingegangenen Schreiben und verschiedenen Konzepten, Ordnungen usw., die Bach wohl für besonders wichtig hielt. Auch die in dieser Gruppe archivierte eingegangene Post ist mit 18 000 Blatt recht beachtlich. Insgesamt sind in der Gruppe der Geschäftskorrespondenz ungefähr 2500 Korrespondenzpartner verzeichnet. Zu den beiden Abschnitten Privat- und Geschäftskorrespondenz ist zu sagen, dass auch außerhalb dieser, in den Sachakten, Korrespondenzen zu finden sind. IV. Geschäftspapiere Hier befinden sich die Manuskripte seiner unzähligen Veröffentlichungen, Stellungnahmen und Gutachten zu den von Bach bearbeiteten Wissenschaftsgebieten sowie umfangreiche Materialsammlungen zu diesen Fragen. Seine Arbeiten zu Materialprüfung, zur Haltbarkeit von Dampfkesseln und Nietverbindungen usw. lassen sich hier besonders gut nachvollziehen. Bach legte selbst feste Mappen an, in denen er alle möglichen Vorgänge zu einem Sachbetreff sammelte und diese dann entsprechend beschriftete. Dieser Ordnungs- und Verzeichnungszustand wurde bei der früheren Bearbeitung des Nachlasses weitgehend übernommen, ohne im Einzelnen den Inhalt zu verifizieren. Dieser Mißstand wurde 2007 behoben. Die Ordnung nach dem Sachbetreff wurde beibehalten, jedoch wurden die Mappen neu verpackt und die Aktentitel mit umfangreichen "Enthält"-Vermerken ergänzt, was einen leichteren Zugang zu diesem Material schaffen soll. Zudem wurden diesem Abschnitt noch Papiere aus dem Nachlass Julius Bach hinzugefügt, die aber eindeutig ihren Ursprung bei Carl Bach haben. V. Materialsammlungen Hier wurde verschiedenartiges Material zusammengefasst. Das betrifft z. B. seine Mitgliedskarten, Orden, Werbegeschenke, Materialproben oder auch verschiedene Fotos. Die Abschnitte 4 und 5 sind nicht neugeordnet, sondern original vom Nachlasser übernommen worden. VI. provenienzfremdes Material Hier befindet sich das später zum Nachlass dazugekommene Material über den Nachlasser, wie Nachrufe oder Kopien von und über Bach aus anderen Archiven. Bei der Neubearbeitung des Nachlasses konnte weiteres Material über Carl Bach ergänzt werden. Hervorzuheben sind an dieser Stelle besonders die zahlreichen Fotos der Familie Carl Bach, welche in digitaler Form für den Bestand zur Verfügung gestellt wurden. Zur Bezeichnung Die Bestandssignatur ist die Nummer 302, gefolgt von einer Angabe in römischen Ziffern und den einzeln (in arabischen Zahlen) nummerierten Akteneinheiten. Die römischen Ziffern kennzeichnen hierbei die sechs verschieden Gruppen. Beispiel: 302 / III / 0123 Bestand Nachlass Carl von Bach / Geschäftskorrespondenz / Auslandskorrespondenz Amerika: Argentinien, Chile, Kanada, USA Bestandsbearbeitung Der Nachlass Carl von Bach ist noch nicht endgültig erschlossen. Zu Beginn der Bearbeitung in den 80er Jahren ist eine Kartei erstellt worden, welche die Grundlage bei der Eingabe in die Datenbank Ende der 90er Jahre darstellte. Die Daten wurden unverändert übernommen. Für den Nachlass wurde eine neue Klassifikation erarbeitet, nach der die eingegebenen Verzeichnungseinheiten geordnet werden. In den Abschnitten Biografisches Material, Privat- und Geschäftskorrespondenz sind neue Aktentitel gebildet worden. 2007 wurden schließlich die Abschnitte IV bis VI tiefgründiger erschlossen. Zwar wurden zum großen Teil die Titel der Akten in den Geschäftspapieren und Materialsammlungen original vom Nachlasser übernommen, jedoch wurden sie mit umfangreichen Bemerkungen ergänzt. Damit stellt das hier vorliegende Findbuch den vorläufig letzten Stand der Bearbeitung dar. Digitalisierung Die Korrespondenz im Nachlass ist komplett verfilmt und vom Film digitalisiert worden. Wegen des Erhaltungszustandes werden auch die Originale nicht mehr zur Benutzung freigegeben. Durch einen hochwertigen Silberhalogenidfilm ist eine Bestandssicherung erreicht worden. Die Benutzung dieses Nachlassteiles erfolgt in der Regel über die elektronischen Daten am PC. Die Bezeichnung der CD-ROM entspricht der der Akteneinheit. Beim Scannen wurden die einzelnen Blatt fortlaufend mit einer Nummerierung versehen. Der erste Teil des Dateinamens spiegelt aber die Akteneinheit wider. Allerdings stimmen die Dateinummern nicht mit der Seitenzahl überein. 3. Erschließungszustand/Umfang: erschlossen; Findbuch, Datenbank, Digitalisate; Umfang: 40,75 lfm.