Zone d'identification
Cote
Titre
Date(s)
- 1920 (Production)
Niveau de description
Étendue matérielle et support
Zone du contexte
Dépôt
Histoire archivistique
Source immédiate d'acquisition ou de transfert
Zone du contenu et de la structure
Portée et contenu
1 fascination.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Archives de la ville de Constance >> Archives S II (Bureau principal de la ville de Constance)
Zone des conditions d'accès et d'utilisation
Conditions d’accès
Conditions governing reproduction
Language of material
- allemand
Script of material
- latin
Language and script notes
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Caractéristiques matérielle et contraintes techniques
Finding aids
Zone des sources complémentaires
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Zone des notes
Identifiant(s) alternatif(s)
Mots-clés
Mots-clés - Sujets
Mots-clés - Lieux
Mots-clés - Noms
Mots-clés - Genre
Zone du contrôle de la description
Identifiant de la description
Identifiant du service d'archives
Rules and/or conventions used
(1) Die Erlaubnis zur Benutzung der Bestände des Stadtarchivs Konstanz wird auf Antrag durch den Archivleiter erteilt. (2) Der Antragsteller hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen, einen Benutzungsantrag vollständig auszufüllen und sich durch seine Unterschrift zu verpflichten, die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung einzuhalten. (3) Die Benutzungserlaubnis kann versagt bzw. widerrufen werden, wenn der Benutzer gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstößt. (4) Die Benutzungserlaubnis gilt jeweils nur für den angegebenen Zweck und Gegenstand. (5) Archivalien sind von der Benutzung ausgeschlossen, wenn a) gesetzliche Bestimmungen oder Auflagen der abgebenden Ämter einer Benutzung entgegenstehen oder wenn sie Geheimhaltungsvorschriften unterliegen. b) durch die Benutzung Rechte Dritter oder Interessen der Stadt Konstanz verletzt werden könnten. c) der Antragsteller dieselben benützen will, um sich in einem Rechtsstreit gegen die Stadt Konstanz Unterlagen zu beschaffen, d) mit Eigentümern bzw. Vorbesitzern von Archivalien und Sammlungen nichtstädtischer Herkunft entgegenstehende Vereinbarungen getroffen worden sind. (6) Archivalien können von der Benutzung ausgeschlossen werden, wenn sie a) besonders wertvoll sind oder wegen ihres Erhaltungszustandes bei einer Benutzung gefährdet erscheinen, b) aus innerbetrieblichen Gründen nicht benutzbar sind. (7) Die Benutzung von amtlichen Archivgut, das jünger als 30 Jahre ist, bedarf einer Sondergenehmigung. (8) Der Benutzer verpflichtet sich, bei der Verwertung der aus den Archivalien gewonnenen Erkenntnisse die Interessen und Rechte der Stadt Konstanz sowie die Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten und gegebenenfalls für die Verletzung dieser Rechte und Interessen einzustehen. § 8