Geschichte des Bestandsbildners: Das aus der Finanzabteilung (bis 1877: Finanzbüro) des Reichskanzleramtes 1879 entstandene Reichsschatzamt wurde 1919 zum Reichsfinanzministerium (RFM). Das RFM übernahm zunächst die Struktur und die dem Reichsschatzamt übertragenen Zuständigkeiten für Reichshaushalt, Währung sowie Zölle und Verbrauchsabgaben. Lediglich die Verwaltung des reichseigenen Besitzes, die Verwertung reichseigenen Gutes v.a. von Heer und Marine und die finanzielle Beaufsichtigung industrieller Betriebe und der Beteiligungen des Reiches an industriellen Unternehmen wurden vorübergehend an das im März 1919 neu geründete und 1923 wieder aufgelöste Reichsschatzministerium abgegeben. Das Aufgabengebiet des Reichsfinanzministeriums wurde im Zuge der Erzbergerschen Finanzreform von 1919/1920 beträchtlich erweitert, vor allem durch die Zuständigkeit für Besitz- und Verkehrssteuern. Die Länder mußten ihren Steuerapparat dem Reich überlassen, so dass das RFM als Spitze der Reichsfinanzverwaltung nun über einen einheitlichen behördlichen Unterbau in Form von Landesfinanzämtern auf regionaler und Finanzämtern und Hauptzollämtern auf lokaler Ebene verfügte. Seit der Auflösung des Reichsministeriums für Wiederaufbau (1924) hatte das RFM außerdem die umfassende Kompetenz für die Abwicklung der Kriegsfolgen. Einen weiteren Aufgabenzuwachs erfuhr das RFM im Zusammenhang mit der Aufhebung der Länderhoheit 1934, in deren Folge die Finanzministerien der Länder der Aufsicht des RFM unterstellt wurden. Lediglich das preußische Finanzministerium konnte seine Selbständigkeit bewahren und wurde dem RFM erst im September 1944 und auch nur formal eingegliedert. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Bis 1936 war der größte Teil der bis 1929 entstandenen Akten des RFM sowie auch zahlreiche Akten der "Neuen Registratur" ab 1930, darunter die Haushaltsakten der Wehrmacht, der SS und der Konzentrationslager, bereits an das Reichsarchiv in Potsdam abgegeben worden. Da nur teilweise in die kriegsbedingten Auslagerungen einbezogen, wurden große Teile dieser Akten beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet, darunter fast alle Geheimakten nach 1925 sowie zahlreiche Akten der neuen Registratur, insbesondere zu Beamten- und Versorgungsangelegenheiten, Angestellten- und Arbeiterfragen. Auch bei den vom Reichsarchiv ausgelagerten Akten sind Verluste eingetreten. Als vernichtet gelten heute v.a. die genannten Haushaltsakten der Wehrmacht, der SS und der Konzentrationslager. Weitere Aktenverluste sind durch Aktenvernichtungen in der Behörde selbst und an den Auslagerungsorten eingetreten. Das betrifft insbesondere die nach Sigmaringen ausgelagerten Akten zur Behandlung von volks- und reichsfeindlichem, jüdischem und beschlagnahmten Vermögen der Referate "Eylert" und "Maedel" des RFM. Diese Akten wurden höchstwahrscheinlich kurz vor Kriegsende gemeinsam mit den Unterlagen des Finanzamts Sigmaringen dort verbrannt. Nach Kriegsende gelangten Teile der Überlieferung in Abhängigkeit der Auslagerungsorte sowohl in das Bundesarchiv Koblenz als auch das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA). Das Bundesarchiv Koblenz übernahm dabei in den 60er Jahren vom Bundesministerium der Finanzen v. a. die zunächst von der "Restverwaltung" bzw. ab 1946 vom "Archiv des ehemaligen Reichsfinanzministeriums" verwahrten Akten der bis 1945 laufenden Registraturen. In das DZA Potsdam gelangten v.a. die in die Kalischächte Sraßfurt und Schönebeck ausgelagerten Akten des Reichsarchivs sowie 1955 aus der Sowjetunion zurückgeführtes beschlagnahmtes Schriftgut. Archivische Bearbeitung und Bewertung Die Gesamtüberlieferung des Reichsfinanzministeriums befand sich bis 1990 zu etwa gleichen Teilen im Zentralen Staatsarchiv der DDR und im Bundesarchiv Koblenz. In beiden Archiven wurde die Überlieferung sukzessive verzeichnet und in vorläufigen Findmitteln (Verzeichnisse und Karteien) erfasst. Aufgrund der unterschiedlichen Überlieferungsschwerpunkte beider Teilbestände erfolgte die jeweilige Gliederung des Teilbestandes nach unterschiedlichen Gesichtspunkten. Während der Potsdamer Teilbestand mit Überlieferungsschwerpunkt bis 1930 entsprechend der Abteilungsstruktur sachlich gegliedert wurde, folgte die Koblenzer Gliederung dem 1929 eingeführten Einheitsaktenplan der Reichsfinanzverwaltung. Die als Bestand 21.01 im Zentralen Staatsarchiv der DDR verwahrte Überlieferung wurde darüber hinaus abhängig vom Enstehungszeitpunkt in zwei Signaturfolgen gegliedert. A-Signaturen erhielten bis 1919 angelegte Akten mit Provenienz Reichsschatzamt, B-Signaturen die Akten des RFM. Bei der Zusammenführung beider Überlieferungsteile 1990 mussten zur eindeutigen Kennzeichnung der Einzelakten auch die unterschiedlichen Signaturfolgen zusammengeführt werden. Die Signaturen der Koblenzer Akten wurden beibehalten, die alten A-Signaturen mit 40000 und die B-Signaturen mit 50000 addiert. Seit dem jahr 2000 erfolgt schrittweise auch die findbuchmäßige Zusammenführung der beiden Überlieferungsteile in Online-Teilfindbüchern, beginnend mit den Haushaltsakten der Fachressorts. . Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des RFM deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Aufstellung des Reichshaushalts, dabei v.a. Akten zur Aufstellung des Haushalts der Fachressorts, zum Heeres-, Marine- und Kolonialetat, zum Schuldenwesen des Reichs sowie zu Reichsbürgschaften, Reichsbeteiligungen, Exportkrediten, zu Banken, Währungs- und Devisenangelegenheiten - Organisations- und Verwaltungsangelegenheiten der Reichsfinanzverwaltung, Liegenschafts- und Reichsbauverwaltung, dabei v.a. Akten zur Unterbringung der Dienststellen der Reichsfinanzverwaltung, das Reichsgrundbesitzverzeichnis sowie Akten zur Verwertung militärischer Liegenschaften - Zölle, dabei v.a. Akten zur Zollgesetzgebung, zur Handhabung des Zolltarifs für einzelne Waren und zu Handelsbeziehungen zum Ausland - Reichssteuern und Verbrauchsabgaben, dabei v.a. Akten zur Einkommens- und Umsatzsteuer, zum Reichsbewertungsgesetz und Bodenschätzungsgesetz sowie zu Verbrauchsteuern auf Branntwein, Tabak, Zucker und Süßstoff - Landessteuern, Länder- und Gemeindefinanzen, Finanzausgleich - Abwicklung des Ersten Weltkriegs, dabei v.a. Reparations-, Saar- und Besatzungsangelegenheiten - Rüstungsfinanzierung und Kriegsschäden beider Weltkriege Zum Bestand gehören ca. 4000 Personalakten überwiegend Beschäftigter des höheren Dienstes im RFM (ca. 600) und im nachgeordneten Bereich Erschließungszustand: Findkarteien Vorläufige Findbücher für Koblenzer Teilüberlieferung Online-Findbuch Haushaltsakten A - Ar (2007) Online-Findbuch Haushaltsakten B - Lu (2006) Online-Findbuch Haushaltsakten F (2007/2008) Publikationsfindbuch Haushaltsakten PM-Su (2005) Publikationsfindbuch Haushaltsakten Ve-WM (2003) Zitierweise: BArch, R 2/...
Verzeichnis
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Behördengeschichte: Mit der Einführung der Ministerialverfassung in der württembergischen Staatsverwaltung wurden durch das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 die vormaligen altwürttembergischen Landeskollegien und Deputationen in Abteilungen umgewandelt. Als königliche Kollegien erhielten sie jeweils einen Direktor als Chef. Bereits im Jahre 1807 wurde die Bezeichnung "Kollegium" durch die Bezeichnung "Departement" ersetzt und die gesamte innere Verwaltung in einem Departement zusammengefasst, das in allen seinen Teilen unter der unmittelbaren Oberaufsicht und Leitung des Ministers des Innern stand. Die oberste Stelle bildete ein Direktorium unter dem Präsidium des Ministers, das die "nichtigsten Geschäfte der öffentlichen Staatsverwaltung besorgte" (Wintterlin Band 1 S. 247). Das Ministerium bestand aus dem Minister, dem Oberregierungspräsidenten, den Direktoren der ebenfalls als Departements bezeichneten Abteilungen und den ältesten Räten. Sämtliche Abteilungen erledigten die Geschäfte in kollegialer Beratung und führten im einzelnen folgende Bezeichnungen: I. Oberregierungskollegium mit den Unterdepartements 1. Regiminaldepartement 2. Oberpolizeidepartement 3. Oberlehendepartement II. Oberlandesökonomiekollegium III. Straßen-, Brücken- und Wasserbaudepartement IV. Medizinaldepartement Im Jahre 1811 wurde zur Beschleunigung des Geschäftsgangs das sogenannte Bürosystem eingeführt. An Stelle eines Generaldirektoriums entschied sich König Friedrich nach dem Vorbild anderer Staaten für die Anordnung eines Staatsrates, einem weiteren Gremium zur Beratung umfassender Angelegenheiten, mit denen ein einzelnes oder mehrere Departements zugleich befasst waren. Nun wurden die Kollegialdepartements in verschiedene kleinere Ministerialabteilungen - als Sektion bezeichnet -eingeteilt, die zugleich als Mittelbehörden für das ganze Land wirkten. Zwischen dem Minister und den Oberamtleuten gab es während dieser Zeit keine dazwischen geschobene Behörde. Zum Departement des Innern gehörten: 1. Die Sektion der inneren Administration (bisherige Unterdepartements des Oberregierungskollegiums) 2. Die Sektion der Lehen 3. Die Sektion des Medizinalwesens 4. Die Sektion des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens 5. und 6. Die Sektionen des Kommunadministrationswesens und des Kommunrechnungswesens, welche an die Stelle des Oberlandesökonomiekollegiums traten. Die 5. und 6. Sektion wurde im Jahre 1812 in eine Sektion der Kommunalverwaltung zusammengezogen. Nach § 31 des Organisationsedikts vom 18. November 1817 war dem Ministerium des Innern zur Bearbeitung der Geschäfte, welche einer kollegialen Beratung bedurften, ein Kollegium mit der Bezeichnung "Oberregierung" beigegeben, welches bis 1917 bestand. 1817 wurde die Zuständigkeit der Innenverwaltung durch die Angliederung des Kirchen- und Schulwesens erweitert, das vom Ministerium des Innern erst wieder durch Erlass vom 28. Oktober 1849 abgetrennt und als Departement des Kirchen- und Schulwesens als eigenständiges Ministerium errichtet wurde. Die Verteilung der zu besorgenden Geschäfte des Departements des Innern wurde durch den "Geschäftsteiler" bestimmt. Bis 1918 war er so gefasst, dass in erster Linie die Berichterstatter bezeichnet und dann ihre Geschäfte aufgeführt waren. Einerster Entwurf eines neuen Geschäftsteilers (1918/19), welcher nach Geschäftsteilen gegliedert werden sollte, sah zunächst acht Geschäftsteile vor. Durch Verfügung des Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1922 Nr. V 7171 (Bü 284) trat schließlich der neue nach zwölf Geschäftskreisen (I - XII) gegliederte Geschäftsteiler in Kraft. Die Geschäftskreise bildeten die Grundlage für den "Bearbeitungsplan" (später Geschäftsverteilungsplan), welcher erstmals erstellt wurde. Außerdem war er maßgebend für die Zuteilung der Akten an die auf Grund des Bearbeitungsplans die Geschäfte bearbeitenden Beamten. In dem V. Organisationsedikt vom 18. November 1817 werden die Geschäfte des Kanzleidirektors näher bezeichnet. Zu seinen Aufgaben zählten zunächst nur die Kanzleigeschäfte, d. h. die Überwachung des gesamten Geschäftsablaufs und die Führung und Gegenzeichnung der Verzeichnisse bei den Sitzungen. Außerdem führte er die Aufsicht über die der Kanzlei integrierte Rechnungskammer. Im Geschäftsverteiler von 1878 sind bereits neben den Aufgaben des Kanzleidirektors die wichtigsten Aufgaben des späteren Geschäftsteils I, der Vollzug des Beamtengesetzes und das Etatwesen, aufgeführt. Bestandsgeschichte: Laut dem Dienstreglement für die Oberregierung vom 21. Dezember 1817 und dem Eidesformular für die Ministerialregistratoren waren bei der Ministerialregistratur für die in alphabetischer Ordnung geführten Akten, Diarien und Register (Direktorien) zu führen. Daneben waren zwei weitere Hilfsmittel vorhanden, ein alphabetisches Namensverzeichnis der Personen, über die beim Ministerium Akten entstanden waren, und für den Zeitraum von 1817 - 1868 (mit Nachträgen aus den Jahren 1875, 1876) ein "Index normalis". Bei letzterem handelt es sich um ein alphabetisches Verzeichnis der in der Registratur befindlichen Akten, welche Präjudizien enthielten. Ein weiteres Präjudizienbuch wurde als Fortsetzung von 1868 von Kanzleirat Zeyer angelegt. Es unterscheidet sich von dem von Kanzleirat Euting angelegten "Index normalis" dadurch, dass es nicht nur Präjudizialfalle enthält. Der "Index normalis" ist rein alphabetisch angelegt, desgleichen auch das Präjudizialbuch,jedoch nach Materien entsprechend dem von Zeyer eingeführten Registraturplan untergliedert. Ein Direktorium wäre unter Zeyer überflüssig gewesen, da Zeyer den Einträgen die jeweiligen Ziffern des Diariums hinzugefügt hatte. Das Direktorium wurde dennoch beibehalten und 1875 neu angelegt. Bis 1891 wurde jedem Eintrag die betreffende Rubrik hinzugefügt, danach wurden die Akten mit der Fach- und Kastensignatur bezeichnet. Registratur Sibert führte 1895 folgende Verbesserungen ein: Die zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstandene Rubrikenordnung erwies sich durch die willkürlich gewählten Schlagwörter im Laufe der Zeit als unpraktisch und veraltet. Sibert überarbeitete die einzelnen Rubriken und führte 1896 umfangreiche Akenausscheidungen durch. Restakten der Kultverwaltung wurden dabei an das Kultministerium abgegeben. Mit dem am 24. September 1896 genehmigten Entwurf einer neuen Rubrikenordnung (Registraturplan) behielt Sibert die bisherige Ordnung bei. Einzelne Gegenstände eines Schlagworts wurden jedoch unter einer Rubrik zusammengefasst, so dass sich die Zahl der Hauptrubriken von 167 auf 88 reduzierte. Im Mai 1900 legte Sibert ein neues Direktorium an. Am 1. Januar 1912 wurden bei der Ministerialregistratur drei Registraturabteilungen gebildet. Die Grundlage für die Aufteilung der drei Registraturabteilungen bildeten sechs Registraturgrundbücher (Direktorien), die auf die drei Abteilungen wie folgt aufgeteilt waren: Registratur-Abteilung I Allgemeines Repertorium Band I Spezialdirektorium Band IV Abteilung II Allgemeines Repertorium Band II Spezialdirektorium Band V Abteilung III Allgemeines Repertorium Band III Spezialdirektorium Band IV Die drei allgemeinen Direktorien wurden nach der alphabetischen Reihenfolge der Hauptrubriken, die drei Spezialdirektorien in alphabetischer Ordnung der Oberämter, bzw. bei Nichtwürttembergern nach alphabetischer Ordnung der betreffenden Länder, angelegt. Nach der Neueinteilung des Innenministeriums in zwölf Geschäftskreise wurden die bisherigen sechs Registraturhauptbücher abgeschlossen und ab 1923 jedem Geschäftsteil eine eigene mit der Nummer des Geschäftsteils bezeichnete Registraturabteilung zugewiesen. Die Hauptbücher wurden seither als Lose-Blatt-Bücher angelegt. Beim Geschäftsteil I, wo neben rund 5000 Tagebuchnummern im Jahr rund 4000 Personalaktennummern anfielen, wurde 1925 eine Sonderregelung getroffen, indem die Einlaufe nicht mehr in das Diarium, sondern in eine Kartothek eingetragen wurden. Bei den übrigen Abteilungen blieb es bei der bisherigen Praxis, d. h. sämtliche Einzelfälle wurden im Tage- und Hauptbuch registriert. Das nach Sachgebieten angelegte Hauptbuch umfasste im zweiten Teil das seit 1924 geführte Bezirkshauptbuch. Aus Gründen einer rationalen Arbeitsweise wurden seit 1. Januar 1939 die Einzelfälle nur noch auf einer Ordnungskartei vermerkt. An Stelle der Tagebuchnummer trugen diese Eingänge seither die Aktenbundnummer mit einer entsprechenden Unternummer. Wie aus der angeschlossenen Konkordanz ersichtlich ist, wurden nach 1939 einzelne Aktengruppen mit neun Aktensignaturen versehen. Bearbeiterbericht: Bei dem vorliegenden Bestand handelt es sich um die Zusammenfassung der folgenden Teilablieferungen und provisorisch gebildeten Bestände der Provenienz Innenministerium Abt. I Kanzleidirektion: 1. Übergabeverzeichnis vom 29. April 1958 einschließlich Sonderverzeichnis von 1961 über Stellenakten der Landratsämter . 2. Übergabeverzeichnis vom 8. August 1980 Tagebuchnummer 3766. 3. Ablieferung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Staatsarchiv Sigmaringen vom 11. März 1981 Tagebuchnummer 1153. 4. Ablieferungsverzeichnis verschiedener Abteilungen des Innenministeriums vom 2. März 1981 5. Akten aus der Zeit nach 1945, die bisher Bestandteile der Bestände EA 2/1 und EA 2/2 waren. Bei der Überarbeitung des Bestands wurden umfangreiche Akten (Az. 751-0301-552 vom 13. Februar 1986) aus der Zeit nach 1945 herausgelöst und zum Bestand EA 2/2 Innenministerium Abteilung I gezogen. Für das vorliegende Repertorium wurden die oben genannten Übergabeverzeichnisse lediglich überprüft und ergänzt, zur leichteren Handhabung des Findbuches jedoch die Form der Titelaufnahme für Repertorien gewählt. Einzelne Akten der Gruppen IX (Festlichkeiten und Gedenkfeiern bzw. Gedenktage) und XI (Kunst und Wissenschaft) wurden bereits 1975 von Archivamtmännin Pfeifle erschlossen und detailliert verzeichnet. Da bei der Zusammenfassung der Teilbestände weitere Stellenakten ermittelt wurden, war es erforderlich, die Akten des Stellenakten-Sonderverzeichnisses von 1958 sowie auch das demselben beigebundene Sonderverzeichnis ("Personalakten" der Landratsämter) zu Ablieferungsnummer 144 zu vereinigen. Das bisherige Sonderverzeichnis zu laufender Nummer 145 wurde mit den neuen Büschelnummern versehen und ist somit weiterhin benutzbar. Für die Klassifizierung des Bestands wurde die Aktenordnung vom Januar 1923 zugrunde gelegt. Eine Konkordanz der Büschelnummern zu den bisherigen laufenden Nummern der Ablieferungsverzeichnisse ist dem Findbuch angeschlossen. Der jetzt vereinigte Bestand wurde von den Archivangestellten Hans Meissner und Kurt Lohmüller in der Zeit von 1981 - 1984 nach den Anweisungen des Unterzeichnenden überarbeitet und neu verpackt. Die maschinenschriftlichen Arbeiten führten Frau Else Schwelling und Frau Gisela Filipitsch durch. Der Bestand umfasst 3161 Nummern (100,5 lfd. m). Stuttgart, April 1986 Walter Wannenwetsch