- Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor
Verzeichnis
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Vorbemerkung: Die Anfänge der württembergischen Gesandtschaft in den Niederlanden stehen in engem Zusammenhang mit der Geschichte des Subsidien-Regiments Württemberg. Nachdem Herzog Karl Eugen das Regiment - allgemein als Kap- oder Indisches Regiment bezeichnet - der Holländisch-Ostindischen Kompanie zur Verfügung gestellt hatte, entsandte er im November 1787 den Hauptmann von Penasse zur Wahrnehmung der Subsidienangelegenheiten nach Holland. Der Bevollmächtigte war zunächst vorübergehend, seit Mitte des Jahres 1788 dauernd in Middelburg anwesend. Unter seinen Nachfolgern erweiterte sich die Mission zur Gesandtschaft in Den Haag. Durch den Freitod des Gesandten von Hügel im Jahre 1805 blieb sie über zwei Jahre unbesetzt, ehe im Juli 1807 wieder ein württembergischer Gesandter am Hof des Königs akkreditiert wurde. Mit der Besetzung niederländischen Territoriums durch französische Truppen wurde auch die diplomatische Vertretung Württembergs in den Niederlanden aufgehoben. Nach der Bildung des Königreichs der Vereinigten Niederlande wurde dann im September 1814 erneut ein Gesandter nach Den Haag entsandt; allerdings nahm auch zeitweise bis 1816 der Generalkonsul in Rotterdam, August Freiherr von Wächter, zugleich die diplomatische Vertretung wahr. Der Sitz der Gesandtschaft wechselte bis 1830 entsprechend dem jeweiligen Aufenthaltsort des Hofes zwischen Utrecht, Amsterdam, Brüssel und Den Haag. Der Gesandte war zeitweise zugleich bei der Freien Stadt Frankfurt akkreditiert. Durch die politischen Veränderungen im Jahre 1848 wurde die württembergische Gesandtschaft in den Niederlanden aufgehoben und die restlichen Aufgaben wiederum dem württembergischen Konsulat in den Niederlanden übertragen. Die Vertreter Württembergs in den Niederlanden waren: Hauptmann von Penasse, Geschäftsträger, 1787 - 1798 Contamine, Geschäftsträger, 1798 - 1799 Johann Christian Friedrich Freiherr von Hügel, Ministerresident, April 1799 - Januar 1805 Freiherr von Harmensen, außerordentlicher Gesandter und Minister, Juli 1807 - September 1807 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und Minister, Oktober 1807 - Februar 1808 Graf von Dürckheim-Montmartin, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, Februar 1808 - September 1808 Freiherr von Steube, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, September 1808 - Juni 1810 Freiherr Gremp von Freudenstein, außerordentlicher und bevollmächtigter Minister, Oktober 1814 - April 1815 August von Wächter, Generalkonsul, Geschäftsträger, Ministerresident, April 1815 - Oktober 1839 Freiherr von Linden, ernannt am 15. Oktober 1815, nicht akkreditiert nach seiner Ernennung Freiherr von Reinhardt, Ministerresident, um 1843 Freiherr von Pfeil, Ministerresident, 1844 - 1848. Das "gesandtschaftliche Archiv" wurde nach von Hügels Tod durch Freiherr von Neuffer nach Stuttgart gebracht und teils dem Ministerium des Auswärtigen, teils dem Kriegskollegium übergeben. Im Mai 1807 wurden die Legationssekretäre von Seeger und von Münch beauftragt, die bis dahin nicht erschlossenen Akten zu verzeichnen und die getrennten Teile wieder zu vereinigen. Da die von Hügel zurückgelassenen Konzeptbücher chronologisch geführt waren, verzichtete von Seeger auf eine Ordnung nach Sachbetreffen und bildete chronologische Serien. Von wichtigen, die Subsidienangelegenheiten betreffenden Vorgängen fertigte er für das Kriegskollegium Kopien an. In diesem Zustand übernahm im Juli 1807 der neu ernannte Gesandte von Harmensen die Gesandtschaftsregistratur. Die unter von Seeger entstandene Registraturordnung sollte für die Zukunft nicht beibehalten werden. Eine umfassende Neuordnung konnte jedoch durch den Wechsel der Gesandten und Legationssekretäre zunächst nicht durchgeführt werden. Es wurden lediglich Verzeichnisse der neu angefallenen Akten erstellt. Erst zum März 1808 gelang es dann dem Legationssekretär von Münch, die erforde rliche Neuordnung der Registratur abzuschließen. Dabei erhielten auch die von Seeger angelegten Verzeichnisse neue Signaturen. Das von Münch entworfene Registraturschema mit 10 Gruppen- und einem Generalfaszikel wurde für die nachfolgende Zeit beibehalten bzw. noch erweitert. Im letzten Jahrzehnt der württembergischen Gesandtschaft entstanden jedoch immer mehr geschäftstechnische Serien wie "Miszellaneen, Allerhand, Unerledigte Angelegenheiten, Varia u.a.", so daß diese Titel schließlich ein Drittel des Bestandes einnahmen. Nach der Auflösung der Gesandtschaft wurden die Akten nach Stuttgart gebracht, der Registratur des Außenministeriums eingegliedert und mit Unterlagen dieser Provenienz um 1870 an das damalige Haus- und Staatsarchiv abgegeben. Sie umfaßten die Verzeichnisse (=Ablieferung) 42 und 43 des Bestandes E 70 Gesandtschaftsakten. Von den ursprünglich handschriftlichen Repertorien ist nur noch eine mit Schreibmaschine gefertigte Abschrift vorhanden. Bei der Neubearbeitung 1976 wurde aus dem Mischbestand das bei der Gesandtschaft in Den Haag erwachsene Schriftgut herausgelöst. Auf eine, der Beständegliederung des Hauptstaatsarchivs entÜsprechende Trennung der Archivalien und deren Zuweisung zu der A- bzw. E-Beständegruppe wurde verzichtet, da die erstmals 1807 verzeichneten Unterlagen als Vorakten mit den nachfolgenden in engem Zusammenhang stehen. Die Wiederherstellung der alten Registraturordnung erwies sich bei der Verzeichnung als nicht zweckdienlich. Daher wurden bei der Ordnung des Bestandes die Serien - Konzeptbücher, Relationen und Korrespondenzen - dem Bestand vorangestellt. Den SachÜbetreffen folgen am Ende die Eingaben und Verwendungen. Sie wurden wegen ihrer guten Erschließung durch Indizes unverändert übernommen und um zwei zusätzliche Büschel erweitert, so daß sie jetzt über ein Drittel des Bestandes ausmachen. Dies erklärt sich durch die mit dem Untergang des Kap-Regiments zusammenhängenden Nachforschungen. Im übrigen orientiert sich das Gliederungsschema an dem der übrigen Gesandtschaftsbestände. Als wertvolle Ergänzung zur Neuerschließung sei auf die vollÜständig erhaltenen Registraturhilfsmittel ausdrücklich verwiesen. Bis zur Einführung der Geschäftstagebücher im September 1814 wurden die Vorgänge auf den Faszikelumschlägen festgehalten. Die Umschläge bilden jetzt, ausschließlich III (Bü 126) und IV (Bü 129) Büschel 85, die daran anschließenden GeschäftstageÜbücher (1814 - 1848) Büschel 86. Die bisher gültigen ArchivÜsignaturen E 70 Verz. 42 und 43 mit anschließender Büschel- bzw. Faszikelnummer, wurden in die Datenfelder Vorsignaturen aufgenommen. Die Akten der württembergischen Gesandtschaft in Den Haag umfassen den Zeitraum von 1787 - 1851. Sie dokumentieren in besonderer Weise die Folgen des im 18. Jahrhundert abgeschlossenen Subsidienvertrages mit der Holländisch-Ostindischen Kompanie und das Verhältnis zweier Staaten, deren Höfe in verwandtschaftlicher Beziehung zueinander standen. Weiteres Schriftgut gleicher Betreffe, das bei anderen württemÜbergischen Behörden erwachsen ist, findet sich im Hauptstaatsarchiv hauptsächlich in den Beständen A 33 Württembergisches Kapregiment und A 117 Niederlande. Der Bestand umfasst nunmehr 219 Büschel in 4,1 lfd. m. Er wurde von Februar - April 1976 im Rahmen der Ausbildung unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Cordes von Walter Wannenwetsch verzeichnet und geordnet. Stuttgart 1976 gez. Walter Wannenwetsch Die Fertigstellung des vorliegenden Findbuchs erfolgte mit Hilfe der Datenverarbeitung auf der Basis des Programmpakets MIDOSA der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg in der Zeit von Januar bis Mai 1988. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden ohne wesentliche Änderungen über Bildschirm in das System eingegeben. Gleichzeitig mit der Titelaufnahme wurden die Indexbegriffe erfaßt, und zwar im Hinblick auf einen späteren Generalindex getrennt in Orts-, Personen- und Sachindex. Die Nachindizierung sowie die Eingabe erfolgte im Rahmen der Ausbildung durch die Archivinspektorenanwärterinnen Corinna Pfisterer und Regina Keyler unter Anleitung des Unterzeichnenden. Stuttgart, im Mai 1988 Kurt Hochstuhl
Enthält u.a.: Über die Stiftung der Denkmünze Verzeichnisse der militärischen Unternehmungen im Sinne der Stiftungsurkunde
ReichsmarineamtRichtlinien für das Verhalten der zur Besetzung der neuen Gebiete des Französisch-Kongo bestimmten Truppenteile. - Entwürfe, 12.9.1912 [fol. 47 - 170] Neu-Kamerun: „Die neuen ehemaligen französischen Gebiete des Schutzgebietes“. Reisebericht des Schriftstellers Zimmermann mit Informationen u.a. über Verwaltungsbehörden, Kautschukgewinnung, Eingeborenenfragen, Handel, Kongo-Eisenbahn, Flussschifffahrt, 1912 [fol. 63 - 97] Verhältnisse in den französischen Kompensationsgebieten und deren Ausbeutung durch die Franzosen vor Übergabe an die Deutschen sowie Ersuchen um Schaffung geregelter Zustände nach Übernahme im Interesse des deutschen Handels. - Bericht der Firma L. Pagenstecher, 1912 [fol. 105] Deutsch-französische Südkamerun-Grenzexpedition: Übernahme eines Teiles der französischen Besitzungen im Kongo gemäß dem deutsch-französischen "Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4.11.1911. - Einmarsch der Schutztruppe für Kamerun. - Anweisungen des Gouvernements, 1912 [fol. 117 - 122] Verzeichnisse der französischen Posten und Stationen (mit Belegungsstärke) in den zur Übergabe kommenden Gebieten, 1912 [fol. 133 - 151] Geplanter Ablauf der Übernahme ab 1.10.1912. - Schreiben von Dr. Ebermaier an den Generalgouverneur in Brazzaville, 1912 [fol. 143 - 145] Deutsch-französisches Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika. - Erklärung vom 28.9.1912 (Berner Konferenz): Dienstanweisung für die deutschen Kommissare in Bern, 1912 [fol. 154 - 160] Deutsch-französische Südkamerun-Grenzexpedition: : Übernahme eines Teiles der französischen Besitzungen im Kongo gemäß dem deutsch-französischen "Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4.11.1911. - Besetzung von Sufflay. - Dienstanweisung, 1912 [fol. 182 - 184] Verwendung des Njong als Schifffahrtsstraße. - Denkschrift von Gouverneur Dr. Ebermaier, 1912 [fol. 202 – 206]
Gouvernement von KamerunBestandsbeschreibung: Abt. 5 - Stadtverwaltung Worms 1815-1945 Umfang: 1160 Archivkartons (= ca. 181 lfm), dazu ca. 120 lfm gebundene Urkunden zur Rechnung der Stadt, der städt. Werke, Betriebe u. Einrichtungen (ca. 1880-1935, großent. unverz.) Umfang nach Verz.- u. Konvert.-abschluss (Juli 2004, aktualis. bzw. konvert., lfd. ergänzt, zuletzt 18.10.2012 = Zusammenführung der beiden Dateien in Augias): 7742 VE (mit UnterVE: 7793) Laufzeit: 1815 - 1945 I. Inhalt und Umfang II. Abgabeschichten III. Verluste und Kassation IV. Zustand und Lagerung V. Findbücher und weitere Findmittel VI. Ergänzende Archivbestände VII. Zur Geschichte der Stadtverwaltung VIII. Literatur I. Inhalt und Umfang Der Bestand enthält Akten, Amtsbücher und Urkunden der Stadtverwaltung Worms für den Zeitraum 1815 - 1945 mit dem Schwerpunkt auf der Zeit vom Ende des 19. Jh. bis in die 1920er Jahre, dazu vereinzelt Stücke mit darüber hinausreichenden Laufzeiten abzüglich der Bereiche, deren Schriftgut in den Archivabteilungen 11. Meldekarteien 12. Standesamt 13. Polizeidirektion 14. Gewerbegericht 15. Lebensmittelamt 16. Ernährungs-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsamt 17. Wohnungsamt 18. Bauordnungsamt 20. Kulturinstitute zu finden ist, die aufgrund der Menge des erhaltenen Materials und vom Hauptbestand getrennter, geschlossener Abgabe und Lagerung als selbständige Abteilungen wie vorgefunden belassen wurden und zum Teil bereits verzeichnet sind. Darüber hinaus werden in der Plankammer von Amt 60.2 Bauamt-Hochbau Pläne für städtische und ehemals städtische Gebäude der Zeit ab ca. 1900 gelagert. Weiteres noch bei den Ämtern lagerndes Material ist derzeit nicht bekannt. Die Aktenumschläge trugen (und tragen, sofern nicht aufgrund schlechten Zustandes Erneuerung notwendig war) zumeist Aufdrucke oder -schriften, die sie dem (Ober)Bürgermeister oder der Bürgermeisterei, in den 1920er - 1940er Jahren auch der Stadtverwaltung zuordnen. Nur selten erscheinen besondere städtische Dienststellen, nämlich - Stadtbauamt (ca. 70 Akten, zuweilen sachlich und zeitlich parallel zu denen des Oberbürgermeisters, (vor allem bei Akten betr. Wormser Denkmäler), mit Abteilungs- und Abschnittsangaben, die auf einen abweichenden Registraturplan deuten, - Versicherungs-/Fürsorge-/Wohlfahrts- und Jugendamt, Hessischer Bezirksfürsorgeverband Stadt Worms (wechselnde Namen und Kombinationen, ca. 25 Akten), ebenfalls oft mit Abschnitts- und Nummernangaben eines eigenen Registraturplans, - Mieteinigungsamt, Städtische Fürsorgestelle für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene (jeweils wenige Akten) Die hier vorhandenen Akten dürften damit die einzigen Reste der Registraturen der genannten Dienststellen sein, wobei besonders bei den beiden erstgenannten Ämter die Verluste enorm gewesen sein müssen und vermutlich sogar erst nach 1945 durch Aktenvernichtung ohne Hinzuziehung des Stadtarchivs eintraten. Auch Akten von Polizeiamt/Polizeiverwaltung wurden in ca. 25 Fällen im Bestand aufgefunden und in diesem Zusammenhang belassen, ferner ganz vereinzelt auch weiterer Ämter, deren Überlieferung im Stadtarchiv gut ist (Bereich der Abt. 11 - 20, siehe oben). Als Vorprovenienz erscheint mehrfach (vor allem in den Akten betr. Wirtschaftskonzessionen) das Kreisamt Worms. II. Abgabeschichten und nachträglich eingegliederte Teile des Bestandes Der Bestand wurde etwa seit 1900 mit einem Schwerpunkt in den 1920er Jahren vom Stadtarchiv übernommen, worüber aber im einzelnen keine Aufzeichnungen vorliegen. Nachweisbar waren auf den Aktenschürzen, in denen er bis zur Verzeichnung stehend gelagert wurde, die Abgabeschichten A, B, C, D und vereinzelt E. Dazu kamen eine größere Ablieferung der Stadtwerke im Jahre 2002 (betr. die Straßenbahn) sowie einige Akten, die von städtischen Ämtern nachträglich abgeliefert wurden. In Abt. 5 geschlossen eingegliedert wurden im Zuge der Verzeichnung außerdem die aufgelösten Abteilungen 64 (Stipendienstiftung Cornelius Heyl), 65 (Weißescher Stipendienfonds) sowie Einzelstücke aus Abt. 6, darunter die bisher als Abt. 6 U geführten Urkunden des 20. Jh. vor 1945. Die Abteilungen 3 (Protokolle 19./20. Jh.) und 4 (Rechnungen 19./20. Jh.) waren schon zuvor aufgelöst und entsprechend ihrer zeitlichen Zugehörigkeit Abt. 5 zugerechnet worden, womit ein gleicher Zustand wie bei den Abteilungen 1 und 2 erreicht wurde. Zu Schicht A gibt es eine im Archiv gefertigte maschinenschriftliche Übersicht (jetzt Abt. 206 Alte Findbücher Nr. 4), die zeigt, dass Abt. 5 A auch Akten der Zeit der Munizipalität (1792 - 1813) enthielt, die jetzt in Abt. 2 eingegliedert sind. Die Laufzeit der Akten reichte bis etwa der Mitte des 19. Jh., geordnet waren sie nach dem Registraturplan für die Großherzoglich Hessischen Bürgermeister von 1837 (Originalplan in Abt. 13 Nr. 1019). Für Schicht B, die Akten von 1792 bis 1906, hauptsächlich der 2. Hälfte des 19. Jh. umfasste, existiert in Abt. 206 Nr. 4 eine gleiche Übersicht, ebenfalls gemäß der Ordnung des Registraturplans von 1837. Außerdem gibt es ein handschriftliches Verzeichnis, das anscheinend in einem Zuge und vermutlich bald nach 1906 angelegt wurde (Abt. 206 Nr. 11). Dieses Verzeichnis unterscheidet sich von dem maschinenschriftlichen hauptsächlich dadurch, dass in erheblichem Umfang Akten aufgeführt werden, die in dem jüngeren Verzeichnis fehlen, auch bei der Neuverzeichnung nur teilweise wieder auftauchten und somit in der Zwischenzeit kassiert oder verlorengegangen sein müssen. Es enthält auch handschriftliche Nachträge der Archivangestellten Frl. Sauerwein (im Dienst bis 1986) betr. Akten, die, aus unbekannten Gründen im alten Verzeichnis nicht genannt, inzwischen aufgetaucht und dem Bestand eingegliedert worden waren, sowie lose inliegend eine Notiz von Archivdirektor Reuter mit Anmerkungen zu den Schichten A, B und C. Auch zu Schicht C, die von Akten der Zeit zumeist nach ca. 1906 - 1931 gebildet wurde, ist ein altes handschriftliches Verzeichnis vorhanden (Abt. 206 Nr. 12). Es entspricht dem Registraturplan für die Großherzoglich Hessischen Bürgermeistereien von 1908, wobei es allerdings unterhalb der mit römischen Zahlen bezeichneten Abteilungen keine Abschnitte, sondern nur fortlaufenden Nummerierung zeigt. Diese Art der Signierung findet man auch teilweise auf den zeitlich folgenden Akten bis zum Jahre 1945; ein 1932 im Entwurf vorliegnder Aktenplan mit Dezimalklassifikation (Abt. 5 Nr. 6631) hat keine Spuren hinterlassen. Zu einer Revision und Maschinenabschrift kam es hier nicht, doch es finden sich jüngere handschriftliche Nachtragungen von verschiedener Hand. Für die Schichten D und E, Ablieferungen von geringerem Umfang, existieren keine Verzeichnisse. III. Verluste und Kassation Durch den Bombenangriff vom 21.02.1945 war "vornehmlich der Verlust der in mehreren Geschossen im Cornelianum eingemauerten Bestände zu beklagen, wobei vor allem erhebliche Teile der jüngeren Akten der Stadtverwaltung verloren gegangen sind. Das genaue Ausmaß der Archivalienverluste, das bei den neueren Akten bei etwa 30 bis 50 Prozent gelegen haben mag, lässt sich kaum noch mit Gewissheit ermitteln" (Bönnen, Stadtarchiv, S. 22). In Anbetracht dieser und der - wohl davon zu trennenden - oben bei Schicht B vermerkten Verluste wurde von jeder weiteren Kassation durch das Stadtarchiv abgesehen. Der Zeitraum der dichtesten Aktenüberlieferung erstreckt sich vom Ende des 19. bis in die 1920er Jahre. IV. Zustand und Lagerung Die zu Beginn der Verzeichnung gebündelt und stehend aufbewahrten Akten wurden ebenso wie die Bücher, soweit möglich, im üblichen Verfahren in Archivkartons umgebettet. Bei den von den Stadtwerken im Jahre 2002 übernommenen Akten zur Straßenbahn musste der ungewöhnliche Zustand, dass die ursprüngliche lose in Aktendeckeln angelegten Akten allesamt abgelocht in Stehordnern steckten, rückgängig gemacht werden. Ansonsten traten Stehordner, Schnellhefter oder gar Fadenheftung nur vereinzelt auf. Die Rechnungen des 19./20. Jh. sind als letzter Teil des Bestandes derzeit (Mai 2004) erst teilweise verzeichnet und werden weiterhin - aufgrund ihres Umfangs und seltener Benutzung - in zwei Räumen im Dachgeschoss des Ämterhauses im Adenauerring gelagert. Ein Archivkarton mit der Aufschrift "Schimmelbefall" enthält die wenigen betroffenen Stücke des im Allgemeinen gut erhaltenen Bestandes (Karton Nr. 1140). V. Findbücher und sonstige Findmittel Der Bestand wurde unter Zugrundelegung der Ordnung nach Abteilungen und mit gelegentlicher Abweichung bei den Abschnitten gemäß dem Registraturplan von 1908 ganz überwiegend auf Karteikarten verzeichnet und seit 1992 in den PC (F & A-Datei) eingegeben. Ausdrucke dieser Datei befindet sich in den drei Exemplaren der Findbüchern Nr. 6a und 6b. Der hier verzeichnete Teil des Bestandes reicht bis Abt. XVI (Armen- und Wohltätigkeitspflege) gemäß dem Registraturplan von 1908; allerdings sind auch in dem unten genannten zweiten Teil der Verzeichnung sehr viele Stücke enthalten, die diesen Abteilungen zugehören. Der zweite Teil des Bestandes (ab Abt. XVI, dazu aber auch viele Stücke, die den Abt. I - XV angehören) wurde in das seit dem Jahre 2001 verwendete Programm "Augias Archiv" eingegeben. Ausdrucke dieses Teils befinden sich in den drei Exemplaren der Findbücher Nr. 6c - 6d. Von den als letzter Teil des Bestandes bisher noch nicht vollständig bearbeiteten Urkunden und Rechnungen des 19./20. Jh. ist ein kleiner Teil, der in den Hauptbestand geraten war, schon im Findbuch unter der jeweils einschlägigen Abteilung verzeichnet; nach vollständiger Verzeichnung werden die Serien voraussichtlich als Excel-Datei ausgedruckt und den Findbüchern beigefügt. Der ursprünglich in F&A eingegebene Bestandsteil lag bis Herbst 2009 nur als Word-Datei (Ausdruck) vor und wurde durch einen externen Dienstleister bis November 2009 nach Augias konvertiert (eigener Bestand Abt. 005_). Eine Zusammenführung in Augias ist im November 2012 erfolgt. Durch punktuelle Übernahmen aus der Verwaltung kommen immer noch vereinzelt Akten in den Bestand, so etwa durch Abholung von Akten der Wohlfahrtsverwaltung aus dem Keller der Akten des Sozialamtes Ende Mai 2009 und durch Abgabe von etwa 50 Aktenbänden des städtischen Fuhrhofes (EBWO) Anfang 2011. VI. Ergänzende Archivbestände Von den Beständen des Stadtarchivs können vor allem die übrigen Bestände städtischer Provenienz herangezogen werden: Abt. 2, 11 - 18 und 20. Eine erhebliche Menge ergänzenden Archivmaterials birgt vor allem die reichhaltige Abteilung 30 (Hessisches Kreisamt Worms), außerdem enthalten viele weitere Abteilungen des Stadtarchivs Material zur Dokumentation der Stadtgeschichte für den Zeitraum von 1815 bis 1945. Von den Beständen des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt seien hier - in erster Linie für die Zeit von ca. 1900 bis 1945 - vor allem folgende genannt: G 5 Reichsstatthalter (1933-1945) G 11 Ministerium des Innern (vgl. hier v.a. Konv. 91 Stiftungen) G 12 Polizei (u.a. Geheime Staatspolizei) G 15 (Kreis) Worms G 28 (Amtsgericht) Worms G 31 Finanzministerium Siehe insgesamt zu den Beständen in G: Bestände Darmstadt, S. 218-362; des weiteren: J 16 Wasserbauamt/Wasserstraßenamt Worms, 1844-1964 N 1 NSDAP-Kreisleitung Worms VII. Zur Geschichte der Stadtverwaltung Vgl. im Folgenden, vor allem Bönnen, Stadtarchiv VIII. Literatur Allgemein zum Großherzogtum Hessen siehe Küchler, Friedrich, Das Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Hessen, Darmstadt 4 Bde., 1894-95; Zeller, Wilhelm, Handbuch der Verfassung und Verwaltung im Großherzogtum Hessen, 2 Bde., Darmstadt 1885-86 (beide Arbeiten die Verwaltungsgeschichte nach dem Stand des späten 19, Jh.); Calker, Wilhelm van, Das Staatsrecht des Großherzogtums Hessen, Tübingen 1913 (Das öffentliche Recht der Gegenwart 19) (S. 121-129 zur Orgnisation der Stadtgemeinden nach der Städteordnung von 1911). Wichtig für Behördenaufbau und Staatsverfassung der 1920er Jahre: Staatshandbuch für den Volksstaat Hessen, Darmstadt 1928. Zur politischen Entwicklung des Volksstaates von 1918 bis 1933 vgl. die Einleitung in Franz, Eckhart G./Köhler, Manfred (Hg.), Parlament im Kampf um die Demokratie. Der Landtag des Volksstaates Hessen 1919-1933, Darmstadt 1991 (Arbeiten der Hessischen Historischen Kommission, NF 6 - Vorgeschichte und Geschichte des Parlamentarismus in Hessen) (S. 1-67). Speziell zu Worms: Bönnen, Gerold (Bearb.), Das Stadtarchiv Worms und seine Bestände, Koblenz 1998 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland Pfalz Bd. 79, darin u.a.: Aspekte der Wormser Stadtgeschichte, S. 28-44); Reuter, Fritz, Karl Hofmann und "das neue Worms". Stadtentwicklung und Kommunalbau 1882-1918, Darmstadt/Marburg 1993 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte 91 (zu Stadtentwicklung und Kommunalbau in der Zeit von 1882 bis 1918, darin im Anhang u.a. eine Liste der Bürgermeister und Oberbürgermeister von 1813 bis 1918/33, der Gemeinderatsmitglieder und Stadtverordneten 1865 bis 1918, der Ehrenbürgerrechtsverleihungen, der Stadtbaumeister von 1840 bis 1918 und Bevölkerungstabellen sowie fünf Stadtpläne (1860 bis 1910) und eine ausführliche Bibliografie; Süß, Martin, Rheinhessen (zur französischen Besatzung für die Zeit von 1918 bis 1923, auch für Worms). Worms, im Dezember 2012 G. Bönnen
Verzeichnisse, Verträge, Gästebuch, Urkunde
Gruner, HansBestandsbeschreibung: Abt. 227 Sammlung Ertel (Westhofen) Umfang: 122 Verzeichnungseinheiten (= 10 Archivkartons = 1,5 lfm) Laufzeit: 1716 - 1990 Zur Übernahme Am 5. Februar 2013 übergab Herr Georg-Jakob Ertel aus Westhofen dem Stadtarchiv Worms zwei große Kartons mit Unterlagen zur Geschichte der katholischen Kirchengemeinde Westhofen als Depositum. Mit diesem Material wurde nach Absprache der Grundstock für die Sammlung Ertel als Archivbestand Abt. 227 im Stadtarchiv gelegt, da noch weitere spätere Abgaben beabsichtigt sind. Nach eigener Angabe hatte Herr Ertel das Schriftgut aus einer größeren Menge von Papieren, die - aus der Provenienz der Pfarrei Westhofen stammend - vor einigen Jahren zur Entsorgung bestimmt waren, herausgefischt, um die Unterlagen inhaltlich zu Forschungszwecken auszuwerten. Da eine archivfachliche Bearbeitung auch im Hinblick auf eine weitere mögliche wissenschaftliche Nutzung sinnvoll erschien, kam eine Übereinkunft über die Hinterlegung zwischen ihm und dem Stadtarchiv zustande. Eine handschriftliche Pfarreichronik, geführt durch Pfarrer Geeb/Geb (1803) und fortgesetzt durch Pfarrer Schott (1857) wünschte Herr Ertel zur vorläufigen Bearbeitung vorerst noch zu behalten, eine spätere Zuführung zum Bestand ist beabsichtigt. Zur Verzeichnung Herr Ertel hatte im Vorfeld schon eine Abgabeliste über 33 Umschläge und zwei Aktenordner erstellt, in der fast alle Stücke aufgeführt waren. Die Nummerierung dieser Liste wurde im Zuge der Neuverzeichnung als Altsignatur übernommen. Es ergaben sich nun 122 Verzeichnungseinheiten, die in zehn Archivkartons einen Umfang von 1,5 lfm umfassen. Die Laufzeit reicht von 1716 bis 1990; es mussten für einige Akten aus Datenschutzgründen Sperrfristen gesetzt werden. Das Material stammt vorwiegend aus dem 19. und aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die beiden ehemaligen Aktenordner, zu denen Herr Ertel eigene Inhaltsverzeichnisse gefertigt hatte, wurden aufgelöst und das Schriftgut in konservatorisch zu bevorzugende säurefreie Mappen umgebettet. Dabei wurden mehrere Verzeichnungseinheiten gebildet, deren Verknüpfung mittels Altsignaturangabe und beigefügter Kopien der Ertel’schen Ordner-Listen gewährleistet ist. Die Klassifikation wurde nach der Verzeichnung anhand inhaltlicher Schwerpunkte erstellt. In einzelnen Faszikeln fanden sich auf teilweise beschädigten Aktenschürzen [eher als Schürzen verwendete Blätter] Hinweise auf ein vorheriges Ordnungssystem nach einfacher Nummerierung; die dort verwendeten Hauptbetreffe finden sich im Wesentlichen auch in der jetzigen Klassifikation wieder. Zum Inhalt Die Archivalien betreffen inhaltlich Belange der katholischen Kirchengemeinde Westhofen mit den Filialgemeinden Monzernheim und Blödesheim [heute Hochborn]. Mit der Klassifikation wurden fünf inhaltliche Schwerpunkte geschaffen, die nachfolgend kurz umrissen werden. Zur Pfarreiverwaltung liegen zum einen zahlreiche Verordnungen, Verfügungen, Mitteilungen und Rundschreiben vor, die hauptsächlich von den geistlichen Oberbehörden an Dekanate und Pfarreien versendet wurden, aber auch von Zivilbehörden. Zum anderen sind Korrespondenzen sowie weitere Unterlagen vorhanden, die unmittelbar die Pfarrei Westhofen, ihre Verwaltung und die Arbeit der jeweiligen Pfarrer und des Kirchenvorstandes betreffen, außerdem verschiedene statistische Informationen. Aus der Amtszeit von Pfarrer W. Oestreicher liegen Korrespondenzen, Rundschreiben usw. vor, die u.a. Aufschluss über das kirchliche Leben während der NS-Zeit geben. In größerem Umfang liegen Kirchenrechnungen vor, die partiell sogar eine Serie bilden (1797 - 1806, 1819 - 1825, 1869 - 1872 [ohne 1871]), und weitere Unterlagen zur Vermögensverwaltung. Dazu kommen Stiftungen an die Kirchengemeinde, hier sei die Blanck’sche Stiftung genannt, zu der sich auch Material im Nachlass Kirschbaum (StadtA Wo Abt. 170/46) findet, und vor allen Dingen umfangreiche Verzeichnisse über Mess-Stiftungen in der katholischen Kirche in Westhofen und in den Filialgemeinden. Hervorzuheben sind Faszikel, die sich mit der Haubischen Gült und der Arnsteiner bzw. der Duboischen Gült in Osthofen zugunsten der Westhofener Kirche befassen (StadtA Wo Abt. 227 Nr. 47, Nr. 48 u. Nr. 119). Ein weiterer inhaltlicher Abschnitt befasst sich mit Bauangelegenheiten der Kirche und sonstiger der katholischen Pfarrei gehörenden Gebäude und deren Ausstattung (auch Inventare). Die Einrichtung des Schwesternhauses im Jahr 1902 und die Tätigkeit der Schwestern (Nähschule, Kleinkinderschule) finden ebenfalls ihren Niederschlag in den Akten. Über die katholische Schule lassen sich sowohl Informationen zum Gebäude, als auch zum Unterricht (eher allgemein), zum Schulvermögen und verschiedene statistische Angaben ermitteln, darüber hinaus zur Einrichtung einer Simultanschule in Westhofen gegen den Protest der Katholiken. Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Jacob Weisheimer, der in unmittelbarerer Nachbarschaft am Schulhof wohnte, wird ausführlich dokumentiert (StadtA Wo Abt. 227 Nr. 58; 1838 - 1848). Das kirchliche Leben spiegelt sich in verschiedenen Verzeichnissen über gehaltene Predigten und Katechesen und in Verkündigungsbüchern wieder. Außerdem liegen zu Wallfahrten, Prozessionen, Exerzitien, zum Firmunterricht und der Tätigkeit kirchlicher Vereine (z.B. Bruderschaft zum hochheiligen und unbefleckten Herzen Mariä [StadtA Wo Abt. 227 Nr. 65]) verschiedene Unterlagen vor. Wichtig für Einzelpersonen bzw. einzelne Familien war die bei Bedarf notwendige Erteilung eines Dispenses für Eheschließungen sowie die religiöse Erziehung von Kindern aus gemischt-konfessionellen Ehen. In die letzte Klassifikationsgruppe wurden verschiedene Druckschriften und Zeitungen bzw. Zeitungsausschnitte eingegliedert. Worms, im März 2013 Margit Rinker-Olbrisch Ergänzende Archivbestände Stadtarchiv Worms: Abt. 170/46 Nachlass Fam. Kirschbaum (betr. Blanck’sche Stiftung) Landesarchiv Speyer (z.Zt.): Gemeindearchiv Westhofen Hess. Staatsarchiv DA: Abt. G 15 hier: Nr. 15/2 mit Inspektionsberichten, statistische Angaben (u.a. zur Gemeinde Westhofen, 1898) Literatur EBERSMANN, Jakob: Geschichte von Westhofen, Monzernheim und Blödesheim, Worms, 1909 GRÜNEWALD, Julius/ STROH, Heinrich: Chronik des Marktfleckens Westhofen: Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Westhofen, Westhofen, 1974 GRÜNEWALD, Christoph Julius Johannes: Von Westhofener Häusern und Leuten, Westhofen, 1984
Enthält u.a.: Verzeichnisse der Bevollmächtigten zum Bundesrat und der Mitglieder des Reichstages
Deutsche KolonialgesellschaftGeschichte des Bestandsbildners: Zum 1. Oktober 1939 Zusammenfassung des (preußischen) Geheimen Staatspolizeiamtes (Ge‧stapa), des Büros des Politischen Polizeikommandeurs der (außerpreußischen) Länder, des Reichskriminalpolizeiamtes, des Hauptamtes Sicherheitspolizei und des Sicherheits‧haupt‧amtes (SD-Hauptamtes) der SS im neu errichteten und vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Reinhard Heydrich (seit 30. Januar 1943 Ernst Kaltenbrunner) geführten Reichssi‧cher‧heits‧hauptamt (RSHA); im Oktober 1943 war folgender Amtsaufbau des RSHA erreicht: Amt I Per‧sonal, Ausbildung und Organisation der Sicherheitspolizei und des SD, Amt II Haushalt und Wirtschaft, Amt III Deutsche Lebensgebiete, Amt IV Gegner-Erforschung und -Be‧kämp‧fung (Geheimes Staatspolizeiamt), Amt V Verbrechensbekämpfung (Reichskriminal‧poli‧zei‧amt), Amt VI Auslandsnachrichtendienst, Amt VII Weltanschauliche Forschung und Aus‧wer‧tung Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 17.03): 1917-1945 (138): Personal, Organisation, Geschäftsverwaltung verschiedener SS- und SD-Stellen 1917-1919, 1933-1945 (12), politische Lage (mit Berichten), Arbeiterbewegung, kommunistische und sozialdemokratische Aktionen, Kirchenangelegenheiten (jeweils In- und Ausland) 1921-1945 (22), Schulungstätigkeit (auch kirchenpolitische Schulung) 1936-1944 (13), Literaturnach‧weise (historische und zeitgenössische Unterlagen) 1927-1943 (9), Vorlesungsverzeichnisse, Seme‧ster- und Seminararbeiten, verschiedene Aufzeichnungen 1923-1945 (15), Hexenwesen, Zauberei (mit Quellennachweisen) 1932-1942 (36), Geheimes Staatspolizeiamt, Berlin 1933-1943 (14), Geheime Staatspolizei Bremen 1934 (1), Staatspolizei(leit)stellen - mit verschiedenen Außen(dienst)stellen und Grenz(polizei)kommissariaten - Düsseldorf, Hamburg, Karlsruhe, Königsberg (Preußen), München, Saarbrücken, Prag 1933-1944 (15), Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Be‧reich des Militärbefehlshabers in Frankreich, Paris 1944 (1) Teil 2 (vormals: BArch, R 58): 1920-1945 (1.670): Dienststellenverwaltung: Zentralbehörden der Sicherheitspolizei und des SD 1933-1945 (21), Mittel- und Unterbehör‧den 1933-1945 (6), Reichsstiftung für Länderkunde 1943-1944 (5), Schriftverkehr und Schriftgutverwaltung 1933-1945 (20), Beschaffungswesen, v.a. Waffen und Geräte 1933-1945 (15), Fahrzeuge 1936-1944 (10), Literaturbeschaffung 1941-1944 (9), Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 1933-1945 (13), Personalangelegenheiten im Allgemeinen 1933-1945 (10), Angelegenheiten einzelner Dienststellen und Personen 1936-1945 (97), Heranziehung von Hochschullehrern durch die Forschungsstelle Orient 1944-1945 (3), Ein‧stellung, Ausbildung und Schulung 1930-1945 (22), Disziplinarmaßnahmen 1934-1944 (4) Überwachung und Verfolgung von politischen Gegnern: Grundsätze und Richtlinien 1933-1945 (6), Lageberichte und Übersichten aus dem gesam‧ten Reichsgebiet 1931-1944 (34), Lageberichte, v.a. einzelner Staatspolizei(leit)stellen 1933-1939 (68), Verhängung von Schutzhaft und "Sonderbehandlung" 1933-1945 (5), Über‧wachung und Verfolgung der Arbeiterbewegung im Allgemeinen 1928-1944 (27), Volksfront, Einheitsfront 1925-1940 (15), Deutsche Einheitspartei 1937-1940 (3), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und sozialistische Splittergruppen 1931-1943 (23), Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und kommunistische Splittergruppen 1932-1942 (41), einzelne sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische politische Organisationen 1926-1942 (17), sozialistische und kommunistische Jugend- und Sportorganisationen 1931-1941 (26), "Rote Hilfe" 1930-1939 (16), kulturpolitische Organisationen, Freidenker 1927-1941 (12), sozialpolitische, Berufs- und sonstige Organisationen 1920-1941 (7), Ge‧werkschaftsbewegung 1922-1944 (20), anarcho-syndikalistische Bewegung 1930-1940 (5), katholische und evangelische Kirchen 1933-1945 (16), Sekten und Freimaurer 1933-1943 (10), Juden im "Altreich" 1933-1944 (16), Juden in eingegliederten und besetzten Gebieten 1937-1944 (4), zionistische Bewegung 1933-1944 (5), antisemitische Propaganda 1936-1941 (6), nationale, liberale, konservative und monarchistische Gegner 1931-1945 (11) Überwachung der NSDAP, von deren Gliederungen und der Wehrmacht: NSDAP und Wehrmacht im Allgemeinen 1933-1943 (1), Dienststelle Ribbentrop 1937 (1), Deutsche Arbeitsfront 1933-1940 (2), ausländische nationalsozialistische und faschistische Gruppen und ausländische Emigranten in Deutschland 1934-1942 (1), 20. Juli 1944, 1944 (1) Überwachung unpolitischer Organisationen und wirtschaftlicher Unternehmen: unpolitische Organisationen 1929-1941 (3), Sport-, Jugend- und Gesellschaftsvereine 1930-1942 (2), Konsumgenossenschaften 1934-1941 (6), Kunstsprachorganisationen (Esperanto und andere) 1933-1943 (10), wirtschaftliche Unternehmen, v.a. Versicherungen 1933-1942 (13) Abwehr und Bekämpfung von Spionage und Sabotage: Abwehr von Spionage, Landesverrat und Sabotage im Allgemeinen 1933-1945 (22), Lan‧desverrat und Spionage 1933-1945 (9), Sabotage und Attentate 1933-1945 (13) Maßnahmen gegen Ausländer und in den eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebie‧ten: Behandlung von Ausländern im Allgemeinen 1933-1944 (3), ausländische Arbeiter 1934-1944 (3), Kriegsgefangene 1938-1945 (4), nationale Minderheiten im Reichsgebiet und in eingegliederten, angegliederten und besetzten Gebieten 1934-1944 (1), staatspolizeiliche Maßnahmen in Österreich 1938-1943 (7), Tagesrapporte der Staatspolizeileitstelle Wien 1938-1940 (11), Stimmungs- und Lageberichte aus Österreich 1939-1944 (6), Sudetenland, Protektorat Böhmen und Mähren 1938-1945 (4), eingegliederte Ostgebiete und Generalgou‧vernement für die besetzten polnischen Gebiete 1939-1945 (3), Dänemark und Norwegen 1940-1945 (14), Eupen-Malmedy, angegliederte Westgebiete (Elsass, Lothringen, Luxem‧burg) 1940-1943, besetzte Westgebiete (Niederlande, Belgien, Frankreich) 1940-1944 (8), besetzte Ostgebiete (Baltikum, UdSSR) 1941-1945 (24), Jugoslawien, Ungarn, Siebenbür‧gen, Mazedonien, Operationszone Adriatisches Küstenland 1941-1945 (6) Verfolgung und Bekämpfung der unpolitischen Kriminalität: Restakten der Kriminalpolizei 1935-1944 (3) Überwachung der öffentlichen Meinung und Stimmung des Volkes: Grundsätze der Berichterstattung des Sicherheitsdienstes der SS (SD) 1937-1945 (2), Be‧richte zur innenpolitischen Lage 1939 (2), Meldungen aus dem Reich: Allgemeines, Gegner, kulturelle Gebiete, Volkstum und Volksgesundheit, Verwaltung und Recht, Wirtschaft, Luft‧krieg 1939-1943 (39), SD-Berichte zu Inlandsfragen 1943-1944 (10), regionale Stimmungs‧berichte 1943-1945 (2), Propaganda gegen ausländische Meldungen und "staatsfeindliche" Beeinflussung der öffentlichen Meinung 1933-1944 (3), Bekämpfung antinationalsozialisti‧schen Schrifttums 1933-1944 (11), Überprüfung und Verbot von Büchern und Broschüren 1933-1943 (66), Überwachung der Presse 1933-1945 (55), Rundfunk 1933-1945 (20), Musik, Theater, Film, Kunst 1935-1943 (2), Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung 1939-1945 (1), Volkstum 1939-1944 (1), Lage der allgemeinen Verwaltung 1939-1945 (4), Rechtspflege 1939-1942 (1), Wirtschaft 1939-1943 (1) Beschaffung und Auswertung von Nachrichten aus dem Ausland: Auslandsnachrichten im Allgemeinen 1938-1945 (16), Überwachung von Reisen in das Ausland 1936-1939 (10), deutsche Staatsangehörige und Emigranten im Ausland 1933-1943 (6), deutsche Minderheiten im Ausland 1933-1943, Nachrichten über einzelne Staaten: Abessinien, Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Arabien, Argentinien, Australien, Bel‧gien, Brasilien, Bulgarien, Burma, Chile, China, Dänemark, Ekuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, Korea, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Mexiko, Neuseeland, Nie‧derlande, Norwegen, Österreich, Palästina, Polen, Portugal, Rhodesien, Rumänien, Schwe‧den, Schweiz, Sowjetunion, Spanien, Südafrika, Syrien, Transjordanien, Tschechoslowakei, Türkei, Ungarn, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern 1931-1945 (188) Einzelfälle von Verfolgung und Überwachung: Listen, Karteien und Sammelakten, v.a. über politische Gegner aus der Weimarer Republik 1934-1944 (7), Kartei über aus dem Kirchendienst ausgeschiedene Geistliche, Or‧densangehörige und Beamte 1940-1944 (5), Kartei des SD zu Akten über einzelne Perso‧nen auch außerhalb Deutschlands mit Personaldaten und Angaben zum Grund der Aktenführung, u.a. Emigranten, Diplomaten, Fremdenlegionäre, Logenzugehörigkeit, politische Tätigkeit, Spionage‧verdacht, Verlust des Dienstausweises 1936-1938 (157), Kartei des SD über Personen in einzelnen Orten, v.a. in Norddeutschland mit Schwerpunkt in Niedersachsen, u.a. Angaben zu Beruf, Organisation (u.a. KPD, Freimaurer, konfessionelle Vereine, Firmen, Be‧hörden), gegebenenfalls mit Zusatzstempel "Jude" o.Dat. (223), Karteien des SD über Deutsche und Ausländer, v.a. Iren, Österreicher, Polen, Schweizer, Slowaken, Spanier, Tsche‧chen und Ungarn 1933-1943 (22) Anhang: Personalunterlagen 1883-1945, 1957-1960 (73) Teil 3a (vormals: ZPA, PSt 3): 1913-1946 (616): Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: politische Überwachung im Bereich verschiedener Staatspolizei(leit)stellen 1929-1942 (135), Lage‧berichte 1938-1941 (4), KPD, SPD 1920-1944 (115), politische Emigration, Verzeichnisse flüchtiger politischer Gegner 1931-1944 (34), Verbreitung illegaler Flugschriften 1927-1940 (43), Rechtsprechung gegen politische Gegner und Vernehmungspraxis 1933-1943 (21), verschiedene Überwachungsbereiche 1913-1946 (27), Interna, Nachträge 1933-1944 (16) Sicherheitshauptamt des RFSS: Monats- und Lageberichte, Tagesmeldungen 1933-1939 (34), KPD, SPD, Roter Massen‧selbstschutz, Roter Frontkämpferbund 1924-1940 (50), Rheinischer Separatismus 1919-1940 (7), Verbreitung illegaler Flugschriften 1931-1941 (23), Rechtsprechung gegen politi‧sche Gegner 1931-1938 (9), verschiedene Überwachungsbereiche 1931-1939 (23), Perso‧nalangelegenheit Professor Dr. Scheidt 1936-1944 (1) Verschiedene Dienststellen des RSHA, u.a. Staatspolizei(leit)stellen Berlin, Leipzig, Magdeburg, Stettin, Wien 1920-1945 (73) Nachtrag: Gliederung der Hauptämter und Ämter des Reichsführers der SS o.Dat. (1) Teil 3b (vormals: ZStA, 17.01 St 3): 1919-1946 (1.344): Amt IV Geheimes Staatspolizeiamt: gedruckte Berichte der Geheimen Staatspolizei und Denkschriften 1923-1942 (29), Lageberichte des Geheimen Staatspolizeiamts 1933-1942 (63), statistische Meldungen der Staatspolizeistellen 1938-1942 (30), Meldungen der Staatspolizeistellen in Deutschland und den besetzten Gebieten 1941-1943 (23), Anwei‧sungen, Verordnungen, Befehle und Fahndungslisten der Geheimen Staatspolizei, u.a. Personalien und Berichte über Ärzte und Wachmannschaften in Konzentrationslagern 1928-1946 (42), Materialien des Geheimen Staatspolizeiamts über die Verbreitung illegaler Schriften, Verhaftungen, Ermittlungen, Prozesse und die Tätig‧keit der Parteiorganisationen der KPD 1928-1945 (81), verschiedene Materialien 1930-1945 (33), deutsche, ausländische und internationale Organisationen, Parteien und Projekte vor‧nehmlich der Arbeiterbewegung 1919-1945 (291); verschiedene Dienststellen (RSHA und andere) 1929-1945 (58); Berichte und Meldungen der Staatspolizeistellen 1921-1945 (417); Schriftensammlung: illegale Schriften mit Meldungen und Berichten der Geheimen Staatspolizei über ihre Verbreitung und Erfassung 1926-1945 (203); Nachträge: verschiedene Dienststellen (RSHA und andere) 1930-1946 (74) Teil 4 (Übernahme von der polnischen Archivverwaltung): ca. 17. Jh. - 1945 (771): verschiedene Dienststellen (RSHA und andere; Schwerpunkt: RSHA-Amt VII Weltanschauli‧che Forschung und Auswertung, mit illegalen und beschlagnahmten Materialien), ca. 17. Jh. - ca. 1945 (771) Teil 5 (Boberach/Muregger-Projekt): ca. 1782 - ca. 1946 (ca. 3.902): SD-Hauptamt und Ämter III, VI und VII.- Kontrolle und Verfolgung weltanschaulicher Gegner: Juden, Angehörige christlicher Konfessionen, Freimaurer-Logen (mit illegalen und beschlagnahmten Materialien), ca. 1782 - ca. 1946 (ca. 3.902) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 17.03): Datenbank/Findkartei Teil 2 (vormals: BArch, R 58): Datenbank/Publikationsfindbuch: Boberach, Heinz: Reichssicherheitshauptamt (Bestand R 58) (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Bd. 22), Koblenz 1982, Nachdruck 1992 u. 2000 Anhang - Personalunterlagen: Datenbank Teil 3a (vormals: ZPA, PSt 3): Datenbank/Findbuch (1967) Teil 3b (vormals: ZStA, 17.01 St 3): Datenbank/Findbuch, Bd. 1-3 (1968) Teil 4 (Übernahme von der polnischen Archivverwaltung): Vorläufiges Verzeichnis Teil 5 (Boberach/Muregger-Projekt): Datenbank/Vorläufiges Findbuch Reichssicherheitshauptamt R 58 Teil I: SD-Hauptamt und Ämter III, VI und VII, bearb. v. Heinz Boberach und Dietrich Muregger Nacherschließungen in Datenbank Zitierweise: BArch, R 58/...
Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Erschließungszustand: Findmittel: Publikationsfindbuch (1984); Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 43-I/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 enthielt, ebenso wie schon die Verfassung des Norddeutschen Bundes aus dem Jahre 1867, keine näheren Bestimmungen über die Gestaltung der Reichsverwaltung. Allein der Reichskanzler besaß als einziger verantwortlicher Minister des Deutschen Reiches Verfassungsrang. Wie er seine Pflichten und Aufgaben erfüllen sollte, blieb dagegen weitgehend unbestimmt und dem konkreten Gestaltungswillen des jeweiligen Amtsinhabers überlassen. Wegen dieser verfassungsrechtlichen Unbestimmtheit haftete der Reichsebene der Verwaltung des Deutschen Kaiserreiches bis zu dessen Ende der Charakter des Improvisierten und bisweilen auch Instabilen an. Zunächst schien es tatsächlich so, als wolle Bismarck als einziger Minister des Reiches auch mit nur einer zentralen, einheitlichen Verwaltungsbehörde arbeiten. Das Bundeskanzleramt, auf dessen Organisation sein späterer Präsident Rudolf Delbrück wesentlichen Einfluss genommen hatte, nahm 1867 als Dienststelle des Bundeskanzlers seine Arbeit auf und wurde bei der Ausweitung des Norddeutschen Bundes zum Deutschen Reich unter der Bezeichnung Reichskanzleramt weitergeführt. Die Zuständigkeit des Amtes war umfassend und beinhaltete neben der Funktion eines Büros für die ständigen Bundesratsausschüsse, der Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Bundes auch die Vorbereitung der präsidialen Gesetzesvorlagen. Mit der Gründung des Deutschen Reiches übernahm das Reichskanzleramt auch noch die direkte Verwaltung des Reichslandes Elsaß-Lothringen und der Reichseisenbahnen. Karl Hofmann, der Präsident des Reichskanzleramts, erhielt mit Erlass vom 6. Aug. 1877 die Weisung, die Schaffung einer besonderen Stelle vorzubereiten, die alle diejenigen Geschäfte des Reichskanzlers besorgen sollte, für die dieser "bisher aus räumlichen Gründen Kräfte des Auswärtigen Amts verwendet" habe. Die Vorlage Hofmanns vom 29. Nov. 1877 sah dann auch die Einrichtung einer solchen Zentralstelle unter der Bezeichnung "Spezialbureau des Reichskanzlers" vor, ordnete diese Stelle jedoch in den Etat des Reichskanzleramts ein. Mit diesem Versuch, die Stellung seines Amtes wieder zu befestigen, hatte Hofmann jedoch keinen Erfolg. Bismarck stimmte den Vorschlägen Hofmanns hinsichtlich der inneren Organisation und der gehaltsmäßigen Eingruppierung der Mitarbeiter seines neuen Büros zwar zu, mit eigener Hand änderte er jedoch auf der Vorlage die Bezeichnung der neuen Stelle in "Centralbureau" um. Wichtiger als diese Änderung der Nomenklatur war jedoch, dass Bismarck mit Erlass vom 16. Dez. 1877 Hofmann zur Aufstellung eines Spezialetats für eine eigenständige und nicht dem Reichskanzleramt inkorporierten Behörde aufforderte. Der Entwurf eines "Etat für den Reichskanzler und dessen Zentralbüreau auf das Etatsjahr 1878/79" sah Mittel für die Besoldung eines vortragenden Rates, eines expedierenden Sekretärs, eines Kanzleisekretärs und eines Kanzleidieners vor. Die neue Behörde sollte ihren Sitz in den früheren Palais Radziwill in der Wilhelmstraße 77 nehmen; dort sollte auch der Reichskanzler eine Dienstwohnung beziehen. Bismarck erbat mit Immediatbericht vom 16. Mai 1878 von Wilhelm I. die Genehmigung zur Konstituierung der neuen Dienststelle, die Reichskanzlei heißen sollte, weil diese Bezeichnung "am genauesten der Stellung und den Aufgaben desselben entsprechen" dürfte. Dem entsprach der Kaiser mit einer Kabinettsordre vom 18. Mai 1878. Chef der Reichskanzlei wurde Christoph von Tiedemann, der seit 1876 der vielleicht engste Mitarbeiter Bismarcks und daher mit den Gewohnheiten des Reichskanzlers auf das Beste vertraut war. Unter seiner Leitung entwickelte sich die Reichskanzlei tatsächlich zu einer politischen Relaisstation im Zentrum des politischen Entscheidungsgefüges, deren Funktion auch von den Staatssekretären der Reichsämter anerkannt wurde. Verfassungsrechtlich war die Reichskanzlei nie mehr als das Büro des Reichskanzler, das "den amtlichen Verkehr desselben mit den Chefs der einzelnen Ressorts zu vermitteln" hatte. Der Bürocharakter kommt nicht zuletzt im dienstlichen Rang des Chefs der Reichskanzlei und dem bis zum Ende der Kaiserzeit sehr beschränkten Personal zum Ausdruck. Erst 1907 wurde der Chef der Reichskanzlei in den Rang eines Unterstaatssekretärs erhoben und damit den leitenden Beamten der Reichsämter gleichgestellt. Die Zahl der Mitarbeiter wuchs zwar von ursprünglich vier Personen im Jahre 1878 auf 19 im Jahre 1908 an und stieg bedingt durch die Erfordernisse des Ersten Weltkriegs weiter auf 25 Mitarbeiter im Jahre 1918, an die Personalstärke eines Reichsamtes reichte die Reichskanzlei jedoch niemals auch nur annähernd heran. Die privaten und Repräsentationsangelegenheiten des Reichskanzlers versah das auch nach der Einrichtung der Reichskanzlei weiterhin im Auswärtigen Amt residierende Spezialbüro des Reichskanzlers. Mit dem Beginn des Ersten Weltkriegs wurde eine gemeinsame Außenstelle der Reichskanzlei und des Auswärtigen Amts beim Großen Hauptquartier unter der Bezeichnung "Formation Reichskanzler und Auswärtiges Amt" eingerichtet. Diese Außenstelle bestand bis zum Ende des Krieges. Ein ständiger Vertreter nahm hier die Interessen des Reichskanzlers wahr, wenn dieser sich in Berlin aufhielt. In der Reichskanzlei führte dagegen der Unterstaatssekretär die Geschäfte, wenn der Reichskanzler im Hauptquartier war. Um die fortgesetzten Unstimmigkeiten zwischen Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg und der 3. Obersten Heeresleitung unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff besser in den Griff zu bekommen, wurde im Februar 1917 ein ständiger Vertreter des Reichskanzlers bei der Obersten Heeresleitung installiert. Seine Aufgabe war es, die Oberste Heeresleitung ständig über die Politik der Reichsleitung auf dem Laufenden zu halten. Mit der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. und dem Rücktritt Reichskanzlers Max von Baden gingen die Geschäfte am 11. Nov. 1918 auf den Rat der Volksbeauftragten über, der bis zum Amtsantritt der Regierung Philipp Scheidemann am 19. Febr. 1919 provisorisch die Funktion einer Reichsregierung ausübte. Chef der Reichskanzlei war vom 9. Nov. 1918 bis zum 3. März 1919 war der Journalist Curt Baake. Nach der Bildung der parlamentarischen Demokratie Weimarer Prägung änderte sich auch die Stellung des Reichskanzlers und mit ihr die der Reichskanzlei. War der Reichskanzler jetzt auch nicht mehr wie im Kaiserreich der einzige Reichsminister, so bestimmte er doch als Vorsitzender der Reichsregierung gemäß Artikel 55 und 56 der Reichsverfassung die Richtlinien der Politik, durch die er seinen Einfluß auf die Geschicke des Reiches entscheidend zur Geltung bringen konnte. Diese seine Richtlinienkompetenz war freilich staatsrechtlich und in der politischen Praxis nicht unerheblich eingeschränkt; denn sie mußte politisch in Einklang gebracht werden mit den Kompetenzen weiterer Organe, die in der Reichsverfassung vorgesehen waren. Es waren dies weniger der Reichsrat, dem als ständige Delegiertenkonferenz der Länderregierungen nur beschränkte Befugnisse auf dem Gebiet der Gesetzgebung und Verwaltung zustanden und der in seiner Bedeutung nicht mit dem Bundesrat des Kaiserreichs zu vergleichen ist, als die beiden anderen Verfassungsorgane: Reichstag und Reichspräsident. Mit Änderung der Stellung des Reichskanzlers in der Weimarer Republik vermehrten sich auch die Aufgaben der Reichskanzlei Die Reichskanzlei blieb wie in der Kaiserzeit das Büro des Reichskanzlers für seinen Verkehr mit den Verfassungsorganen, jetzt dem Reichspräsidenten, dem Reichstag, dem Reichsrat und den einzelnen Reichsministern. Sie besorgte seit der Revolution als Organ des Kabinetts aber auch gleichzeitig die laufenden Geschäfte des Gesamtministeriums, der Reichsregierung Der Staatssekretär in der Reichskanzlei nahm an den Kabinettssitzungen teil, unterrichtete den Reichskanzler über die laufenden Grundsatzfragen der gesamten Politik, begleitete ihn auf allen wichtigen Konferenzen des In- und Auslandes, beobachtete die Meinungsbildung im Parlament, die Presse, stimmte in seinem Auftrage mit den Reichsparteien die Gesetzgebungsarbeit ab, hielt dem Reichskanzler selbst Vortrag. Die Reichskanzlei war auch durch ein Mitglied in den oben erwähnten interfraktionellen Sitzungen vertreten, in denen mit den Partei- und Fraktionsführern die wichtigsten Entscheidungen des Kabinetts vorher durchgesprochen wurden. Sie sorgte dafür, daß trotz ständiger Spannungen in den laufend wechselnden Koalitionen die sachliche Arbeit der Reichsressorts weiter lief. ie Vorbereitung der Kollegialbeschlüsse und der zuverlässigen Kontrolle ihrer Durchführung, zwei Hauptaufgaben der Reichskanzlei, kam unter diesem Aspekt eine besondere Bedeutung zu. Kurz: die Reichskanzlei war Kanzler- und Kabinettsbüro zugleich, Informations- und Koordinierungsstelle für die Regierungsarbeit Die notwendige Folge dieser vermehrten Aufgaben war ein Anwachsen der Referate in der Reichskanzlei von drei (Stand: 1910) auf acht (Stand: 1927) und ihres Beamtenkörpers von 20 Beamten vor Ausbruch des 1. Weltkrieges auf 38 im Jahre 1931. Formal waren der Reichskanzlei noch verschiedene Dienststellen angegliedert, die entweder, wie die Reichszentrale für Heimatdienst, ihr unmittelbar unterstellt waren oder der direkten Kontrolle des Reichskanzlers unterstanden. Als der Reichskanzler nach dem Tode des Reichspräsidenten von Hindenburg durch das Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1. August 1934 dessen Befugnisse und Rechte übernahm - darunter auch den Oberbefehl über die Wehrmacht -, das Amt des Reichspräsidenten mit dem Amt des Reichskanzlers in seiner Person also vereinigte, hatte dies u.a. auch Auswirkungen auf sein Verhältnis zur Reichsregierung. Denn als Staatsoberhaupt hatte Hitler das Recht zur Ernennung und Entlassung der Reichsminister, ohne dabei, wie noch der Reichspräsident gehalten war, den Vorschlag des Reichskanzlers abwarten zu müssen. Die Reichsminister waren daher von ihm völlig abhängig. Nach dem Reichsgesetz vom 16. Oktober 1934 über den Eid der Reichsminister und Mitglieder der Landesregierungen, dessen Formel später auch in das Deutsche Beamtengesetz vom 26. Januar 1937 übernommen wurde, waren sie ihm zu Treue und Gehorsam verpflichtet. Das Führerprinzip der NSDAP galt nunmehr auch für die Reichsregierung, deren Mitglieder den "Führer und Reichskanzler", wie Hitler nach dem Erlaß an den Reichsminister des Innern vom 2. August 1934 im innerdeutschen Verkehr bezeichnet wurde, nur noch zu beraten hatten, bei abweichender Meinung nun aber auch rechtlich verpflichtet waren, sich seinem Willen zu fügen. Damit war das Reichskabinett keine Beschlußkörperschaft mehr, in der der Reichskanzler u.U. auch hätte majorisiert werden können, sondern zu einem "Führerrat" abgesunken, der den Regierungschef nur noch zu beraten hatte. Es war geplant, diese veränderte Stellung des Reichskanzlers gegenüber der Reichsregierung auch gesetzlich zu fixieren, eine Absicht, die auf Wunsch Hitlers aber in der Kabinettssitzung vom 26. Januar 1937 besonders mit Rücksicht auf das Ausland bis zur Schaffung eines neuen Staatsgrundgesetzes zurückgestellt wurde. Die geschilderte Konzentration der Staatsaufgaben auf den Führer und Reichskanzler wirkte sich naturgemäß auch auf die Zuständigkeiten der Reichskanzlei aus. So brachte z.B. schon das Ermächtigungsgesetz eine gewisse Aufgabenvermehrung für sie, weil die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze nicht mehr vom Reichspräsidenten, sondern vom Reichskanzler auszufertigen und zu verkünden waren und die wenigsten Gesetze noch auf dem ordentlichen Gesetzgebungswege, durch den Reichstag, zustande kamen, sondern den oben geschilderten zweiten Gesetzgebungsweg gingen oder als Führererlasse oder -Verordnungen - ohne Mitwirkung des Kabinetts - zustande kamen. Die gestärkte Stellung des Chefs der Reichskanzlei zeigte sich nach außen auffällig darin, daß die von Hitler unterzeichneten und vom beteiligten Reichsminister mitgezeichneten Urkunden von Regierungsgesetzen nun stets auch die Mitzeichnung des Reichsministers und Chefs der Reichskanzlei trugen, der damit die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Gesetzgebungsgangs übernahm. Nach der Errichtung des Ministerrats für die Reichssverteidigung Ende August 1939 war zudem noch die Unterschrift des Vorsitzenden des Ministerrats für die Reichsverteidigung an zweiter Stelle hinter der Hitlers notwendig. Weiterhin wurden alle Führererlasse rechtsetzenden Inhalts sowie im Bedarfsfall - der freilich niemals eintrat - die Reichstagsgesetze und die auf Grund der "Volksgesetzgebung" zustande gekommenen Gesetze vom Chef der Reichskanzlei mitgezeichnet. Die zunehmende Arbeitsbelastung Hitlers, der neben den Befugnissen des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten noch den Oberbefehl über die Wehrmacht ausübte, führte dazu, daß die Kabinettssitzungen allmählich aufhörten. Die letzte in den Kabinettsprotokollen der Reichskanzlei überlieferte Sitzung fand am 5. 2. 1938 statt Hinzu kam, daß der Reichskanzler, der nun nicht mehr durch die im Kabinett vereinigten Reichsminister über die Erledigung einzelner Aufgaben in den Ressorts informiert werden konnte, zunehmend auf die Unterrichtung durch den Chef der Reichskanzlei angewiesen war. Die Aufgabe, aus der Fülle der gelieferten und aufbereiteten Informationen diejenigen auszuwählen, die sich zum Vortrag beim Reichskanzler eigneten, und darüber zu befinden, ob ein Eingreifen Hitlers in bestimmten Angelegenheiten notwendig erschien, lag daher beim Chef der Reichskanzlei und räumte ihm eine weitere Schlüsselposition im Führungsapparat auf dem staatlichen zivilen Sektor ein. Die Reichsminister hatten zwar auch die Möglichkeit, einzeln dem Reichskanzler direkt Vortrag zu halten. Aber auch davon machte Hitler immer seltener Gebrauch, so daß der Chef der Reichskanzlei ihn faktisch allein beriet, was dessen Stellung gegenüber den Fachministern, die vergeblich versuchten, vor allem gegen Kriegsende durch private Zusammenkünfte noch gewisse Absprachen untereinander zu treffen, nicht unerheblich stärkte. Eine neue Erweiterung ihres Aufgabenbereiches erfuhr die Reichskanzlei auch durch das Staatsoberhauptgesetz vom 1. August 1934. Das Büro des Reichspräsidenten, in "Präsidialkanzlei"und durch Erlass des Führers und Reichskanzlers vom 1. Dezember 1937 in "Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers" umbenannt, blieb zwar auch nach der Zusammenlegung der Ämter des Reichspräsidenten und des Reichskanzlers für die Bearbeitung aller Angelegenheiten, die das Staatsoberhaupt angingen, zuständig, wie z.B. die Vorbereitung von zeremoniellen Empfängen auswärtiger Staatsoberhäupter, Fürstlichkeiten und Staatsmänner, die Entgegennahme von Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer Diplomaten, Glückwünsche und Beileidsbezeugungen des Staatsoberhaupts, die Bearbeitung von Eingaben in Gnadensachen sowie das gesamte Titel- und Ordenswesen. Dagegen wurden die politischen Angelegenheiten, in denen neben der Entscheidung der Reichsregierung auch die des Reichsoberhaupts erforderlich war, nunmehr von der Reichskanzlei erledigt, wie auch die Vorbereitung politischer Entscheidungen, die bis dahin abschließend vom Staatsoberhaupt zu treffen waren, wie z.B. der Erlaß von Organisationsverordnungen jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Reichskanzlei fiel. Zwar waren die Ernennungs- und Entlassungsurkunden für die höheren Reichsbeamten nach wie vor von der Dienststelle des Staatsoberhaupts, d.h. nun vom Chef der Präsidialkanzlei, Hitler zur Vollziehung zu unterbreiten; die sachliche und politische Vorbereitung oblag jedoch den zuständigen Ministern und der Reichskanzlei. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Am Tage nach Errichtung der Reichskanzlei, am 19. Mai 1878, legte der expedierende Sekretär im Auswärtigen Amt, Hans Rudolf Sachse, der wenig später seinen Dienst als Registrator in der neuen Reichsbehörde antrat, dem Vortragenden Rat Tiedemann den Entwurf einer Registraturordnung für die Reichskanzlei vor. Seine "Grundzüge für die Buch- und Aktenführung bei der Reichskanzlei" beruhten offensichtlich auf den Erfahrungen aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amtes. Das Aktengut wurde in der Registratur zunächst lose, wohl von Anfang an in den vorgesehenen und schon beschrifteten Aktendeckeln liegend, in Regalen aufbewahrt. Hatte eine Akteneinheit eine Stärke von 2 - 3 cm erreicht, wurde sie mit einem Leinenrücken und einem weiteren Schutzumschlag versehen und mittels Fadenheftung zu einem Band formiert. Diese Schriftgutorganisation erwies sich für eine lange Reihe von Jahren als ausreichend und praktikabel. Mit der allmählichen Fortentwicklung der Funktionen und Tätigkeit der Reichskanzlei wie auch infolge der Entwicklung von Staatsrecht und Verwaltungsorganisation im Reich und in den Bundesstaaten mußte sie indessen mit der Zeit als änderungsbedürftig erscheinen. Man entschloß sich daher um die Jahrhundertwende zu einer differenzierteren Aktenführung, die am 1. Januar 1900 in Kraft trat. Der staatliche Neubeginn am 13. Februar 1919, dem Tag des Regierungsantritts des Kabinetts Scheidemann, brachte in der Reichskanzlei einen durchgehenden Registraturschnitt. Man überführte den gesamten Aktenbestand in die Altablage und legte neue Akten an. Der 30. Januar bedeutete in der Schriftgutverwaltung der Reichskanzlei einen zwar spürbaren, jedoch nicht scharfen Einschnitt. Um mit diesem Tage eine neue Registraturschicht beginnen zu lassen, sonderte man zahlreiche Akten aus der laufenden Ablage aus, ließ sie heften und reponierte sie in der Altablage. An ihrer Stelle legte man neue Bände an. Dies geschah jedoch nur, wenn der laufende Band ohnehin einigermaßen gefüllt war; war dies nicht der Fall, führte man ihn fort. Die Bandzählung begann in jedem Falle wieder mit der Nummer 1, obwohl die Serien aus der Weimarer Zeit nahtlos fortgesetzt wurden. Die Aktenstruktur ließ man indessen unverändert, auch blieb es im allgemeinen bei der Fadenheftung; nur für neugebildete Serien wurden erstmalig Stehordner benutzt. Neben den in der Registratur geführten Akten entstanden weitere Schriftgutüberlieferungen dadurch, daß die Reichskanzler und leitenden Beamten der Reichskanzlei Handakten, eigenhändige Aufzeichnungen, persönliche Papiere und einen Großteil ihrer privatdienstlichen Korrespondenz nicht in der Registratur ablegen ließen, sondern in der Regel in ihren Dienstzimmern aufbewahrten. Nicht selten wurde derartiges Schriftgut beim Ausscheiden aus dem Amt mitgenommen. So enthalten die im Bundesarchiv verwahrten Nachlässe der Reichskanzler Hohenlohe-Schillingsfürst, Bülow, Hertling und Luther sowie der Chefs der Reichskanzlei Rottenburg und Pünder neben privatem Schriftgut fast regelmäßig auch amtliche oder halbamtliche Unterlagen, die aus der Wahrnehmung amtlicher Funktionen erwachsen sind. Daß die Akten des Ministerbüros Lammers beim Bestand verblieben sind, ist eine Folge ihrer gemeinsamen Auslagerung mit dem Bestand gegen Ende des 2. Weltkrieges. In anderen Fällen wurden Handakten von Reichskanzlern und leitenden Beamten mit Material zu bestimmten Sachfragen, mit Unterlagen für Konferenzen, Sitzungen usw., sobald nicht mehr benötigt, der Registratur zur Aufbewahrung übergeben und dort den entsprechenden Betreffserien als Beihefte zugeordnet. Infolgedessen sind solche Handakten über den Bestand verstreut, z.B. die Handakten zur Serie "Ausführung des Friedensvertrages, Reparationen" in der Gruppe "Auswärtige Angelegenheiten". Einen anderen vom Registraturbestand getrennten Schriftgutkomplex bildeten die Geheimakten der Reichskanzlei, über deren Inhalt, Umfang und Gliederung leider nichts Näheres bekannt ist. Nach den im Bundesarchiv vorliegenden Nachrichten wurden sie wahrscheinlich vor Kriegsende entsprechend dem Erlaß des Reichsministers des Innern an die Reichsverteidigungskommissare betr. "Verhalten der Behörden bei Feindbesetzung" vom 12. Oktober 1944 von Angehörigen der Reichskanzlei verbrannt.[85] Einzelne Geheimaktensplitter, die wohl zufällig der Vernichtung entgangen sind und sich im Bestand befanden, wurden im vorliegenden Findbuch am Schluß des Abschnitts "Akten des Ministerbüros" aufgeführt. In Potsdam befinden sich mit geringen Ausnahmen diejenigen Altakten der Reichskanzlei aus der Zeit von 1878 - 1919, die Mitte Februar 1919 aus der laufenden Registratur ausgesondert und in einer Altaktenablage deponiert worden waren. Das Reichsarchiv hatte sie erst 1937 oder 1938 nach vergeblichen früheren Bemühungen übernehmen können. Lediglich die Altakten der Dienststellenverwaltung einschließlich der Personalakten blieben in der Behörde. Während des 2. Weltkrieges wurde der Bestand des Reichsarchivs zusammen mit anderen Archivalien in das Salzbergwerk Staßfurt bei Magdeburg ausgelagert und fiel dort 1945 in die Hände der Roten Armee. Es wurde in die Sowjetunion verbracht und 10 Jahre später, im Juli 1955, dem Deutschen Zentralarchiv (1973 umbenannt in "Zentrales Staatsarchiv der DDR") in Potsdam übergeben. Dort bildete es den Bestand 07. 01. Die Bestandsgliederung in vier Abteilungen wurde beibehalten. Neben dem ehem. Reichsarchivbestand verwahrte das Zentrale Staatsarchiv noch ca. 800 Einzelvorgänge der Registratur aus den Jahren 1933 - 1945, die vermutlich im Dienstgebäude Wilhelmstraße gefunden wurden. Die Mehrheit der Reichskanzleiakten aus den Jahren 1919 - 1945 sowie die Altakten der Dienststellenverwaltung hatten sich nur bis in die letzte Kriegsphase in Berlin befunden. Als sich die Lage in und um Berlin immer mehr zuspitzte, lagerte man sie nach Süddeutschland aus, wo sie 1945 von amerikanischen Truppen beschlagnahmt wurden. Über das Ministerial Collecting Center in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen bei Kassel, die zentrale Sammelstelle für alles von den Amerikanern in ihrer Besatzungszone festgestellte Material[90], gelangten sie Anfang 1946 in das Berliner Documents Unit. Hier wurden sie - gleich anderen dort lagernden deutschen Akten - für die Ermittlungen gegen führende Persönlichkeiten aus Staat, Partei und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Vorbereitung der Kriegsverbrecherprozesse ausgewertet. Während der Berliner Blockade vom Sommer 1948 wurden die im Documents Unit vereinigten Aktenbestände nach Whaddon Hall bei Bletchley in der südenglischen Grafschaft Buckinghamshire überführt. Dort lagerten die Akten der Reichskanzlei bis 1958 und wurden provisorisch geordnet, verzeichnet und in Auswahl verfilmt. Sie dienten außerdem neben der in erster Linie in Betracht kommenden Überlieferung des Auswärtigen Amtes als Grundlage der Edition von Akten zur deutschen auswärtigen Politik, die zunächst ausschließlich von angelsächsischen und französischen Historikern bearbeitet wurde. Endlich gelangten diese Akten in zwei Transporten im Dezember 1958 und im Januar 1959, ein Rest Ende April 1959 in das Bundesarchiv. Sie bilden hier den verzeichneten Bestand R 43 I, II. Archivische Bearbeitung Bei der vorläufigen Ordnung und Verzeichnung der Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 - 1945 in Whaddon Hall gingen die Bearbeiter von zwei Teilbeständen aus. Der eine umfaßte im wesentlichen die Überlieferung der Weimarer Zeit, der andere vor allem die Akten aus der Zeit nach dem 30. Januar 1933; man bezeichnete sie kurz als "Alte" und "Neue" Reichskanzlei. Diese Teilung war, wie erwähnt, bereits im Januar/Februar 1933 in der Reichskanzlei vorgenommen und bei der Auslagerung der Akten während des Krieges und nach ihrer Beschlagnahme beibehalten worden. Bei der Bearbeitung sah man davon ab, in beiden Teilbeständen die übereinstimmende Anordnung der Aktengruppen, z.B. nach dem Alphabet der Gruppentitel, wie sie in der Registratur der Reichskanzlei bestanden hatte, wiederherzustellen. Lediglich die infolge häufiger Umlagerungen des Bestandes vermutlich weitgehend verlorengegangenen registraturmäßigen Zusammenhänge innerhalb der Gruppen wurden berücksichtigt, wobei aufgrund mangelnder Vertrautheit mit den Registraturverhältnissen und der Aktenführung der Reichskanzlei nicht selten Irrtümer und Fehler unterliefen. Immerhin gelang es aber, die Masse der Akten mit Hilfe der alten Signaturen und Bandnummern wieder in ihre ursprüngliche Ordnung zu bringen. Weniger befriedigend löste man die Einordnung des nicht unbedeutenden Überlieferungsrestes, der sich aus Akten des Ministerbüros, Handakten von Beamten, Geheimaktensplittern, Bänden mit Sammlungen von Rundschreiben, Runderlassen und Presseausschnitten, Registraturhilfsmitteln usw. zusammensetzte. Materialien dieser Art kamen an verschiedene Stellen, vor allem an den Schluß beider Teilbestände. In jedem Teilbestand erhielten die Bände eine laufende Numerierung. Bei der Verzeichnung wurde ebenfalls zwischen beiden Teilbeständen differenziert. Als formale Angaben wurden die laufende Nummer, die alte Signatur und die Laufzeit aufgenommen. Zur Kennzeichnung des Akteninhalts wurde bei den fadengehefteten Bänden, also vor allem den Akten des älteren Teils, von der Aktenaufschrift der Serientitel als Betreff übernommen. Bei den vorgangsweise geführten Stehordnern hingegen trug man in das Verzeichnis die Titel der einzelnen Vorgänge ein, soweit Rotuli mit den entsprechenden Angaben vorhanden waren, und verzichtete meist auf den Betreffserientitel. Infolgedessen entstanden zwei hinsichtlich ihres Entschließungsgrades sehr unterschiedliche Verzeichnisse. Im Bundesarchiv dienten diese Verzeichnisse lange Zeit als ausschließliche Findmittel. Das bedingte, daß die Teilung in zwei Teilbestände, die man mit den Signaturen R 43 I (Alte Reichskanzlei) und R 43 II (Neue Reichskanzlei) bezeichnete, beibehalten wurde. Die in Waddon Hall vorgenommene laufende Numerierung blieb ebenfalls unverändert, da die Akten danach bereits häufig in wissenschaftlichen Publikationen zitiert worden waren. Aus konservatorischen Gründen mußte jedoch das in Stehordnern und Schnellheftern abgelegte Schriftgut in Archivabheftmappen überführt werden; in der Regel wurden dabei aus dem Inhalt eines Ordners zwei oder drei, bisweilen auch mehr Aktenbände gebildet. Dies war notwendig, um Akten aus verschiedenen Betreffserien, die in der Reichskanzlei vereinigt worden waren, zu trennen und um handliche, nicht zu umfangreiche Bände zu formieren. Die aus dem Schriftgut eines Stehordners gebildeten Bände behielten aber dessen laufende Nummer bei und wurden durch Hinzufügung von Buchstaben (a, b, c usw.) unterschieden. Innerhalb der Bände wurde die Abgrenzung der Vorgänge voneinander, welche vorher durch Ablage in Einhängeheftern kenntnlich gewesen war, durch Einfügung von Trennblättern markiert. Bei der Verzeichnung stellte es sich andererseits heraus, daß insgesamt 84 Aktenbände aus R 43 I und 205 Bände aus R 43 II als nicht archivwürdig ausgesondert und vernichtet werden konnten. Der größte Teil (125 Bände) betraf die Verwaltung des Hilfsfonds und des Dispositionsfonds des Reichskanzlers; er bestand aus Einzelfallakten über Annahme und Verwendung von Spenden aus Privathand, über Gewährung oder Ablehnung von Unterstützungen, sonstigen Zuwendungen oder Ehrengeschenken an Privatpersonen, Vereine und Verbände bei Notfällen, Geburtstagen, Jubiläen, Veranstaltungen und anläßlich der Übernahme von Ehrenpatenschaften durch den Reichskanzler. Die entsprechende Tätigkeit der Reichskanzlei wird ohnehin durch mehrere Serien in den Gruppen "Reichskanzler" und "Wohlfahrtswesen" sowie durch eine Reihe von Akten des Ministerbüros belegt. Akten der Dienststellenverwaltung bildeten die zweitgrößte Gruppe der kassierten Unterlagen (ca. 120 Bände). Sie enthielten vor allem Kassenschriftgut, Rechnungen und Belege, Firmenofferten, Schriftwechsel mit einzelnen Firmen über Lieferungen und Leistungen für die Reichskanzlei sowie belangloses Schriftgut über diverse Hausangelegenheiten. Bei dem Rest des nicht archivwürdigen Materials handelte es sich um Bände mit Mehrfachüberlieferungen und um Sammlungen von Amtsdrucksachen, in wenigen Fällen um Bände, welche lediglich einzelne Übersendungsschreiben enthielten. Schließlich wurden 44 Bände mit Schriftgut fremder Provenienzen aus dem Bestand entfernt und anderen Beständen zugewiesen, in einzelnen Fällen auch an Stellen außerhalb des Hauses abgegeben. Zum überwiegenden Teil handelt es sich um Schriftgut der Gemeinschaft Studentischer Verbände, die Reichsminister Dr. Lammers geleitet und deren Geschäfte er durch sein Büro hatte führen lassen. Angaben darüber enthält der Anhang. Die Karten und Pläne, die aus konservatorischen Gründen den Akten entnommen worden sind, wurden im Kartenarchiv zu einer eigenständigen Gruppe "Plan R 43 II" zusammengefaßt. Es handelt sich insbesondere um Planpausen für den Neubau aus den Jahren 1943 ff. Sie sind durch ein eigenständiges Findbuch erschlossen. Die Bestände des Zentralen Staatsarchivs (07.01) und des Bundesarchivs (R 43) wurden nach der Vereinigung der beiden Archive im Jahr 1990 im Bestand R 43 zusammengeführt. Für die Akten der Reichskanzlei aus den Jahren 1919 bis 1945 lag seit 1984 ein Publikationsfindbuch vor, das auch die bis 1990 in Zentralen Staatsarchiv verwahrten Akten dieser Epoche berücksichtigt. Für die Akten der "Alten Reichskanzlei" (1878-1919) lag im Zentralen Staatsarchiv ein bereits im Reichsarchiv erarbeitetes Findbuch vor. Zu den seit Januar 2005 mit einem Online-Findbuch (Bearbeiter: Herr Hollmann) beschriebenen Akten der "alten" Reichskanzlei aus den Jahren 1878 - 1918 gelangten im September 2006 auch jene der sogenannten "neuen" Reichskanzlei für die Jahre 1919 - 1945 (Bearbeiterin: Simone Walther). Wegen der damaligen Erfassung der ca. 10 000 Archivalieneinheiten in drei verschiedenen Signatursystemen bzw. Teilbeständen gab es einige datenbanktechnischen Besonderheiten zu berücksichtigen. Eine Umsignierung der mikroverfilmten Akten für die leichtere Integration als geschlossener Bestand in der Datenbank des Bundesarchivs kam aus verschiedenen archivfachlichen Gründen nicht in Frage. Die im Publikationsfindbuch von 1984 mit verschiedenen Textprogrammen ausgewiesenen Verzeichnungseinheiten (Akten) wurden mittels eines Retrokoversionsverfahrens in die Datenbank eingelesen. Dabei entstanden drei sogenannte Teil- oder Nebenbestände, die sich durch ihr Signatursystem voneinander unterscheiden. Bei der früheren Verzeichnung bildeten die Bearbeiter Bandreihen bzw. Serien, die sehr oft aus zwei bzw. drei der "Teilbestände" zusammengesetzt sind. In der Datenbank ist eine solche bestandsübergreifende Band- bzw. Serienbildung jedoch technisch nicht möglich. Die Darstellung der Serien- und Bandreihen im nunmehr vorliegenden Online-Findbuch erforderte die relativ aufwändige "manuelle" Zusammenführung der verschiedenen Teile einer Bandfolge im bestandsübergreifenden Klassifikationsschema (Gliederung). Bei einer solchen Bandreihe erscheint der Bandfolgetitel innerhalb der Bandfolge vor dem Band bzw. den Bänden aus einem anderen "Teilbestand" wiederholt abgebildet. Da die Bildung von Serien, teilweise zusätzlich mit untergeordneten Bandfolgen aus verschiedenen Teilbeständen ebensowenig umsetzbar war, wurden die entsprechenden Information teilweise in ergänzenden Klassifikationspunkten erfasst. In der Regel jedoch sind die im Publikationsfindbuch überlieferte Gliederung beibehalten und die Verzeichnungseinheiten der dortigen Reihenfolge nach klassifiziert worden. Im Zuge der Bearbeitung konnten die im gedruckten Findbuch falsch bzw. unvollständig abgebildeten Signaturen korrigiert werden. Eine Überarbeitung der Verzeichnungsangaben nach den jetzt gültigen archivischen Regeln schien wegen des sehr hohen Aufwands nicht geboten. Kleinere Korrekturen erfolgten bei den Titeln. Datierungen in den Titeln, die nicht zu diesem unmittelbar gehörten, wurden von dort entsprechend in das vorgesehene differenzierte Laufzeitfeld verschoben. Zitierweise: BArch, R 43/...
Geschichte des Bestandsbildners: Mit dem "Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft" vom 27. Feb. 1934 "Wiederaufbaugesetz" (RGBl I 1934 S. 185f) wurde die rechtliche Grundlage für die Umgestaltung des bisherigen freien Verbandswesens geschaffen. § 1 des Gesetzes ermächtigte den Reichswirtschaftsminister: 1. Wirtschaftsverbände als alleinige Vertreter ihres Wirtschaftszweiges anzuerkennen 2. Wirtschaftsverbände zu errichten, aufzulösen oder miteinander zu vereinigen 3. Satzungen und Gesellschaftsverträge von Wirtschaftsverbänden zu ändern und zu ergänzen, insbesondere den Führergrundsatz einzuführen 4. die Führer von Wirtschaftsverbänden zu bestellen und abzuberufen und 5. Unternehmer und Unternehmungen an Wirtschaftsverbände anzuschließen. Die am 13. März 1934 durch Reichswirtschaftsminister Schmitt bekanntgegebene Organisationsstruktur der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (OGW) sah eine Gliederung der Wirtschaft in zwölf Hauptgruppen vor, davon sieben für die verschiedenen Industriezweige: I Bergbau, Eisen- und Metallgewinnung II Maschinenbau, Elektrotechnik, Optik, Feinmechanik III Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie IV Steine und Erden, Holz-, Bau-, Glas- und keramische Industrie V Chemische, Papier- und Papier verarbeitende Industrie VI Leder-, Textil- und Bekleidungsindustrie VII Nahrungsmittelindustrie. Die am 27. Nov. 1934 vom Reichswirtschaftsminister erlassene Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom Feb. 1934 (RGBl I 1934 S. 1194) beseitigte diese Zersplitterung der Industrie durch die Zusammenfassung der sieben Gruppen in der Reichsgruppe Industrie, in die der Reichsstand/Reichsverband der Deutschen Industrie durch Anordnung des Reichswirtschaftsministers am 12. Jan. 1935 überführt wurde. Aus den übrigen Hauptgruppe VIII Handwerk, IX Handel, X Banken und XI Versicherungen wurden ebenfalls Reichsgruppen. Die Reichsgruppe Industrie war zugleich ein Teil der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die dem Reichswirtschaftsministerium unterstand. Zusammen mit den übrigen Reichsgruppen Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen, Energiewirtschaft, Fremdenverkehr (fachlich) und den Wirtschaftskammern (regional) bildete sie die Untergliederung der Reichswirtschaftskammer. Sie war nach Bezirken untergliedert in 26 Industrieabteilungen, die die Verbindung zwischen der Reichsgruppe Industrie und den Industrie-Unternehmungen herstellten. Den einzelfachlichen Unterbau der Reichsgruppe Industrie bildeten die Wirtschaftsgruppen, die in einer Anordnung des Reichswirtschaftsministers als alleinige Vertreter ihres Fachzweiges anerkannt wurden. Die auf dem jeweiligen Fachgebiet tätigen Unternehmen waren ihnen als Pflichtmitglieder angeschlossen, die Reichsgruppe Industrie selbst hatte keine Einzelmitglieder. Die Geschäftsführung der Reichsgruppe bestand 1941 aus folgenden 13 Abteilungen unter der Leitung des Hauptgeschäftsführers Dr. Karl Guth Abt. I Organisation und Rechtswesen Abt. II Innere Verwaltung, Verkehrswesen, Gewerbe-, Wasser- und Verwaltungsrecht, Judengesetzgebung Abt. III Steuern Abt. IV Außenhandel Abt. V Absatzförderung, Patent-, Muster- und Zeichenwesen Abt. VI Wehrwirtschaft, Rohstoffbewirtschaftung, Industrieausbau Abt. VII Werkluftschutz, Werkschutz und Industrieschutz, Kolonialfragen Abt. VIII Marktordnung und Betriebswirtschaft Abt. IX Kartellaufsicht Abt. X Sozialwirtschaft Abt. XI Industrieelle Qualitätsarbeit Abt. XII Bank-, Kredit- und Finanzierungsfragen, Gemeinschaftshilfe, privates Versicherungswesen Abt. XIII Statistik und Wirtschaftsbeobachtung Angegliederte Dienststellen: Ausfuhrgemeinschaft für Kriegsgerät (AGK) Ab 6. Jan 1944 galt folgende neue Gliederung Generalreferat für Industrieabteilungen Abt. Z Innere Verwaltung, Haushalt, Gemeinschaftshilfe, Versicherungsfragen Abt. I Organisation und Recht Abt. II Innere Wirtschaft (Rohstoffbewirtschaftung, allgemeine Produktion, Wehrwirtschaft, Wasser und Energie, Verkehr, Ostwirtschaft, Technisches Referat Abt. III Marktordnung und Betriebswirtschaft Abt. IV Steuern und Finanzfragen Abt. V Sozialeirtschaft, Kriegsschäden Abt. VI Außenwirtschaft einschl. Industrieverschleppung, Messe- und Ausstellungswesen, Werbung Abt. VII Werkluftschutz Abt. VIII Statistik und Wirtschaftsbeobachtung Angeliedert: Nachrichtenstelle und Ausfuhrgemeinschaft für Kriegsgerät Leiter der Reichsgruppe Industrie waren: bis Dez. 1934: Gustav Krupp von Bohlen-Halbach ab Dez. 1934: Ewald Hecker, Leiter der Reichswirtschaftskammer 1935: Ernst Trendelenburg, Aufsichtsratsvorditzender der Vereinigten Industrie-Unternehmnungen AG und der Reichskreditgesellschaft AG ab Dez. 1936: Gottfried Dierig, Christian Dierig AG und Leiter der Wirtschaftsgruppe Industrie ab Nov. 1938: Wilhem Zangen, Generaldirektor der Mannesmann-Röhrenwerke Als beratende Gremien der Reichsgruppe fungierten neben dem im Gesetz vorgesehenen Beirat der sogenannte Große Beirat und zahlreiche Ausschüsse. Dem Großen Beirat gehörten neben den Beiratsmitgliedern die Leiter der Wirtschaftsgruppen und Industrieabteilungen sowie die Vorsitzenden der 24 (1941) Ausschüsse an. Die Geschäfsführung der Ausschüsse lag bei den jeweils fachlich zuständigen Abteilungen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der größte Teil der Akten des Bestandes R 12 I Reichsgruppe Industrie entstammt einem Schriftgutkomplex, der nach 1945 von den amerikanischen Besatzungsbehörden im Ministerial Collecting Center (MCC) in Hessisch-Lichtenau und Fürstenhagen angelegt wurde. Die dort zusammengetragenen Akten wurden im Auftrag der Amerikaner von deutschen Beamten und Angestellten in sogenannten Working Groups oder Sections neu erschlossen und bearbeitet. Von der Arbeitsgruppe XIX Wirtschaftsorganisation (Section Economics Organization) wurden auf diese Weise u. a. Akten der Reichswirtschaftskammer und der Reichsgruppe Industrie bearbeitet. Über das Verwaltungsamt für Wirtschaft in Minden und später die Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt/M. gelangten die Unterlagen schließlich 1951 stark dezimiert in die Zuständigkeit des Bundeswirtschaftsministeriums nach Duisdorf und wurden dann nach einer ersten Sichtung, Vorordnung und Aussonderung nicht archivwürdiger Unterlagen im Juni 1952 an das Bundesarchiv abgegeben. 1962 wurden weitere 128 Aktenbände aus dem Berlin Document Center übernommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die 1952 aus dem Bundeswirtschaftsministerium übernommenen Unterlagen wurden 1966 bzw. 1968 von Archivinspektorin A. Wagener (Teil 1) und Archivinspektor A. Loos (Teil 2) verzeichnet und vorläufige Archivverzeichnisse angefertigt. Teil 1 enthielt dabei vorwiegend Unterlagen der Abteilungen V Sozialwirtschaft, VIII Statistik und Wirtschaftsbeobachtung sowie Z Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft. Bei Teil 2 handelte es sich um eine Sammlung von Handakten des stellvertretenden Abteilungsleiters der Abt. V Sozialwirtschaft und Leiter des Kriegsschädenreferats Dr. Wilhelm Reuss. Die 1962 vom Berlin Document Center übernommenen Akten wurden 1977 bearbeitet und als Teil 3 verzeichnet. Da die Akten zum großen Teil ungeordnet waren und sich häufig mehrere Betreffe ohne sachlichen Zusammenhang in einem Aktenband befanden, war eine komplette Neuordnung und Neuformierung von Bänden/Bandfolgen notwendig. Inhaltlich betrafen diese Akten ebenfalls vorwiegend die Abt. V Sozialwirtschaft. Bei der 2009 erfolgten Neubearbeitung des Bestandes mit der Verzeichnungsdatenbank Basys-S des Bundesarchivs sind in erster Linie die vorhandenen drei Teilbestände aufgelöst und die Klassifikation als Gesamtbestand vorgenommen worden. Die vorher als Teil 2 zusammengefassten Handakten des Dr. Reuss bilden dabei bis auf wenige Ausnahmen jetzt die Klassifikationsgruppe Kriegssachschädenregelung. Die Verzeichnungsangaben der bisherigen vorläufigen Verzeichnisse wurden zum großen Teil ohne weitere Prüfung von Einzelakten übernommen. In Einzelfällen mussten allerdings Anpassungen von zu langen Aktentiteln und unübersichtlichen Enthält-Vermerken vorgenommen werden. Inhaltliche Charakterisierung: Vorhanden sind vorwiegend Unterlagen der Abteilungen V Sozialwirtschaft, VIII Statistik und Wirtschaftsbeobachtung, Z Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft und eine Sammlung von Handakten des stellvertretenden Abteilungsleiters der Abt. V Sozialwirtschaft und Leiter des Kriegsschädenreferats Dr. Wilhelm Reuss. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2009) Zitierweise: BArch, R 12-I/...
Geschichte des Bestandsbildners: Das aus der Finanzabteilung (bis 1877: Finanzbüro) des Reichskanzleramtes 1879 entstandene Reichsschatzamt wurde 1919 zum Reichsfinanzministerium (RFM). Das RFM übernahm zunächst die Struktur und die dem Reichsschatzamt übertragenen Zuständigkeiten für Reichshaushalt, Währung sowie Zölle und Verbrauchsabgaben. Lediglich die Verwaltung des reichseigenen Besitzes, die Verwertung reichseigenen Gutes v.a. von Heer und Marine und die finanzielle Beaufsichtigung industrieller Betriebe und der Beteiligungen des Reiches an industriellen Unternehmen wurden vorübergehend an das im März 1919 neu geründete und 1923 wieder aufgelöste Reichsschatzministerium abgegeben. Das Aufgabengebiet des Reichsfinanzministeriums wurde im Zuge der Erzbergerschen Finanzreform von 1919/1920 beträchtlich erweitert, vor allem durch die Zuständigkeit für Besitz- und Verkehrssteuern. Die Länder mußten ihren Steuerapparat dem Reich überlassen, so dass das RFM als Spitze der Reichsfinanzverwaltung nun über einen einheitlichen behördlichen Unterbau in Form von Landesfinanzämtern auf regionaler und Finanzämtern und Hauptzollämtern auf lokaler Ebene verfügte. Seit der Auflösung des Reichsministeriums für Wiederaufbau (1924) hatte das RFM außerdem die umfassende Kompetenz für die Abwicklung der Kriegsfolgen. Einen weiteren Aufgabenzuwachs erfuhr das RFM im Zusammenhang mit der Aufhebung der Länderhoheit 1934, in deren Folge die Finanzministerien der Länder der Aufsicht des RFM unterstellt wurden. Lediglich das preußische Finanzministerium konnte seine Selbständigkeit bewahren und wurde dem RFM erst im September 1944 und auch nur formal eingegliedert. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Bis 1936 war der größte Teil der bis 1929 entstandenen Akten des RFM sowie auch zahlreiche Akten der "Neuen Registratur" ab 1930, darunter die Haushaltsakten der Wehrmacht, der SS und der Konzentrationslager, bereits an das Reichsarchiv in Potsdam abgegeben worden. Da nur teilweise in die kriegsbedingten Auslagerungen einbezogen, wurden große Teile dieser Akten beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet, darunter fast alle Geheimakten nach 1925 sowie zahlreiche Akten der neuen Registratur, insbesondere zu Beamten- und Versorgungsangelegenheiten, Angestellten- und Arbeiterfragen. Auch bei den vom Reichsarchiv ausgelagerten Akten sind Verluste eingetreten. Als vernichtet gelten heute v.a. die genannten Haushaltsakten der Wehrmacht, der SS und der Konzentrationslager. Weitere Aktenverluste sind durch Aktenvernichtungen in der Behörde selbst und an den Auslagerungsorten eingetreten. Das betrifft insbesondere die nach Sigmaringen ausgelagerten Akten zur Behandlung von volks- und reichsfeindlichem, jüdischem und beschlagnahmten Vermögen der Referate "Eylert" und "Maedel" des RFM. Diese Akten wurden höchstwahrscheinlich kurz vor Kriegsende gemeinsam mit den Unterlagen des Finanzamts Sigmaringen dort verbrannt. Nach Kriegsende gelangten Teile der Überlieferung in Abhängigkeit der Auslagerungsorte sowohl in das Bundesarchiv Koblenz als auch das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam (DZA). Das Bundesarchiv Koblenz übernahm dabei in den 60er Jahren vom Bundesministerium der Finanzen v. a. die zunächst von der "Restverwaltung" bzw. ab 1946 vom "Archiv des ehemaligen Reichsfinanzministeriums" verwahrten Akten der bis 1945 laufenden Registraturen. In das DZA Potsdam gelangten v.a. die in die Kalischächte Sraßfurt und Schönebeck ausgelagerten Akten des Reichsarchivs sowie 1955 aus der Sowjetunion zurückgeführtes beschlagnahmtes Schriftgut. Archivische Bearbeitung und Bewertung Die Gesamtüberlieferung des Reichsfinanzministeriums befand sich bis 1990 zu etwa gleichen Teilen im Zentralen Staatsarchiv der DDR und im Bundesarchiv Koblenz. In beiden Archiven wurde die Überlieferung sukzessive verzeichnet und in vorläufigen Findmitteln (Verzeichnisse und Karteien) erfasst. Aufgrund der unterschiedlichen Überlieferungsschwerpunkte beider Teilbestände erfolgte die jeweilige Gliederung des Teilbestandes nach unterschiedlichen Gesichtspunkten. Während der Potsdamer Teilbestand mit Überlieferungsschwerpunkt bis 1930 entsprechend der Abteilungsstruktur sachlich gegliedert wurde, folgte die Koblenzer Gliederung dem 1929 eingeführten Einheitsaktenplan der Reichsfinanzverwaltung. Die als Bestand 21.01 im Zentralen Staatsarchiv der DDR verwahrte Überlieferung wurde darüber hinaus abhängig vom Enstehungszeitpunkt in zwei Signaturfolgen gegliedert. A-Signaturen erhielten bis 1919 angelegte Akten mit Provenienz Reichsschatzamt, B-Signaturen die Akten des RFM. Bei der Zusammenführung beider Überlieferungsteile 1990 mussten zur eindeutigen Kennzeichnung der Einzelakten auch die unterschiedlichen Signaturfolgen zusammengeführt werden. Die Signaturen der Koblenzer Akten wurden beibehalten, die alten A-Signaturen mit 40000 und die B-Signaturen mit 50000 addiert. Seit dem jahr 2000 erfolgt schrittweise auch die findbuchmäßige Zusammenführung der beiden Überlieferungsteile in Online-Teilfindbüchern, beginnend mit den Haushaltsakten der Fachressorts. . Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des RFM deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Aufstellung des Reichshaushalts, dabei v.a. Akten zur Aufstellung des Haushalts der Fachressorts, zum Heeres-, Marine- und Kolonialetat, zum Schuldenwesen des Reichs sowie zu Reichsbürgschaften, Reichsbeteiligungen, Exportkrediten, zu Banken, Währungs- und Devisenangelegenheiten - Organisations- und Verwaltungsangelegenheiten der Reichsfinanzverwaltung, Liegenschafts- und Reichsbauverwaltung, dabei v.a. Akten zur Unterbringung der Dienststellen der Reichsfinanzverwaltung, das Reichsgrundbesitzverzeichnis sowie Akten zur Verwertung militärischer Liegenschaften - Zölle, dabei v.a. Akten zur Zollgesetzgebung, zur Handhabung des Zolltarifs für einzelne Waren und zu Handelsbeziehungen zum Ausland - Reichssteuern und Verbrauchsabgaben, dabei v.a. Akten zur Einkommens- und Umsatzsteuer, zum Reichsbewertungsgesetz und Bodenschätzungsgesetz sowie zu Verbrauchsteuern auf Branntwein, Tabak, Zucker und Süßstoff - Landessteuern, Länder- und Gemeindefinanzen, Finanzausgleich - Abwicklung des Ersten Weltkriegs, dabei v.a. Reparations-, Saar- und Besatzungsangelegenheiten - Rüstungsfinanzierung und Kriegsschäden beider Weltkriege Zum Bestand gehören ca. 4000 Personalakten überwiegend Beschäftigter des höheren Dienstes im RFM (ca. 600) und im nachgeordneten Bereich Erschließungszustand: Findkarteien Vorläufige Findbücher für Koblenzer Teilüberlieferung Online-Findbuch Haushaltsakten A - Ar (2007) Online-Findbuch Haushaltsakten B - Lu (2006) Online-Findbuch Haushaltsakten F (2007/2008) Publikationsfindbuch Haushaltsakten PM-Su (2005) Publikationsfindbuch Haushaltsakten Ve-WM (2003) Zitierweise: BArch, R 2/...
- Behördengeschichte 1.1 Preußische Offizierswitwenkasse Die Preußische Offizierswitwenkasse wurde 1792 als eine mit staatlicher Garantie und Unterstützung ausgestattete Versicherungsanstalt für verheiratete Offiziere der preußischen Armee gegründet. Für die aktiven Offiziere bestand erst ab dem Jahre 1810 eine Beitrittspflicht, vorher war lediglich der freiwillige Beitritt vorgesehen. Inaktive Offiziere konnten ab dem Jahre 1813 auf freiwilliger Basis beitreten. Für Beamte der Militärverwaltung bestand seit 1818 eine Beitrittspflicht (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7416). Die Offizierswitwenkasse war bis 1824 organisatorisch mit der bereits im Jahre 1775 gegründeten Allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt verbunden. Die Bezeichnung der Offizierswitwenkasse wurde später in Militärwitwenkasse und zuletzt in Militärwitwenpensionsanstalt geändert. Grundlage für die Tätigkeit der Versicherungsanstalt war das Reglement für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7413), das im Laufe der Zeit durch die folgenden Gesetze bzw. Instruktionen geändert wurde: - Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792, vom 17. Juli 1865 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1865, S. 817-840; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige Abänderungen des Reglements für die Offizierswitwenkasse vom 3. März 1792 betreffend, vom 26. September 1865 (vgl.: Ministerial-Blatt für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, 1865, S. 311-315; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417) - Gesetz betreffend Änderungen des Reglements für die Königlich Preußische Offizierswitwenkasse, vom 15. Juni 1897 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1897, S. 185-186; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7417). Durch Instruktion vom 26. September 1865 wurde u. a. der Kreis der Militärpersonen, die zum Beitritt zur Offizierswitwenkasse verpflichtet bzw. berechtigt waren, verbindlich festgelegt. Eine Beitrittspflicht bestand für: - alle aktiven Offiziere der Armee (einschließlich Gendarmerie) und der Marine; - alle mit Gehalt oder Pension zur Disposition gestellten Offiziere der Armee und Marine; - alle aktiven Militär- und Marinebeamten mit einem Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - alle mit Gehalt oder Pension gestellten Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - Zivilbeamte des Kriegsministeriums, die ein Jahresgehalt von mindestens 250 Talern aus dem Heeres- oder Marineetat beziehen. Weiterhin waren zum Beitritt auf freiwilliger Basis berechtigt: - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Offiziere; - die mit Aussicht auf Wiederanstellung aus dem aktiven Dienst ausgeschiedenen Militär- und Marinebeamten mit einem früheren Jahresgehalt von mehr als 250 Talern; - die beurlaubten Offiziere der Landwehr; - die Militär- und Marinebeamte mit einem Jahresgehalt von weniger als 250 Talern; - die Offiziere und Beamte, die während einer Mobilmachung für die Dauer des Kriegszustandes in den Heeresdienst eintreten. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten vom 20. Mai 1882 (vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1882, S. 298-304) wurde die Versorgung der Hinterbliebenen der preußischen Staatsbeamten neu geregelt. Der § 23 dieses Gesetzes räumte den bisher in der Militärwitwenkasse versicherten Militärbeamten ein Austrittsrecht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ein. Militärbeamte durften nicht mehr als Mitglieder der Militärwitwenkasse aufgenommen werden. Durch das Gesetz, betreffend die Fürsorge für Witwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom 17. Juni 1887 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1887, S. 237-244; GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7421) wurde die reichsgesetzliche Hinterbliebenenversorgung für Offiziere, Militärärzte und Militärbeamte des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine eingeführt. Aufgrund dieses Gesetzes bestand keine Mitgliedschaftspflicht für die Militärwitwenkasse mehr und deren Mitglieder hatten die Möglichkeit, innerhalb von einer Frist von 3 Monaten aus der Kasse auszutreten. Darüber hinaus wurde im § 29 dieses Gesetzes festgelegt, dass keine neuen Mitglieder mehr aufgenommen werden durften. Die preußische Militärwitwenkasse blieb jedoch auch nach 1887 zur Abwicklung ihrer Aufgaben bestehen. Diejenigen Mitglieder und Witwen, die von ihrem Austrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hatten, konnten weiterhin Leistungen der Militärwitwenkasse beziehen. Aufgrund erheblicher finanzieller Probleme konnten die Zahlungen bereits vor dem Ersten Weltkrieg nur mit Hilfe von Zuschüssen des Reichs aufrechterhalten werden. Im Zug der Inflation wurden die bis dahin noch ausgezahlten Pensionen völlig entwertet und die Zahlungen zum Ende des Jahres 1923 vollständig eingestellt. Die preußische Militärwitwenkasse und die ihr angeschlossenen Einrichtungen wurden endgültig aufgelöst (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 167). 1.2 Angegliederte Militärwitwen- und Waisenkassen Infolge des Deutschen Krieges von 1866 wurden die militärischen Versorgungskassen der annektierten Staaten Hannover, Kurhessen und Nassau der preußischen Militärwitwenkassen angegliedert. Die Kassen wurden jedoch nicht formal aufgelöst, sondern bestanden für die pensionsberechtigten Mitglieder fort und wurden bis zur endgültigen Abwicklung im Jahre 1923 von der preußischen Militärwitwenkasse weiterverwaltet. Es handelt sich hierbei um die folgenden Kassen: - Hannoversche Unteroffizierswitwenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6834 [Reglement von 1850]) - Kurhessische Militärwitwen- und waisenanstalt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7420 [Statuten von 1858]) - Nassauische Offizierswitwen- und waisenkasse (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7444 [Statuten von 1828]). Im Jahre 1902 kam noch die Unteroffizierswitwenkasse des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hinzu (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7418 [Statuten von 1904]). Diese war aus dem bereits seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehenden Unteroffizierswitwenkassenverein des Mecklenburg-Schwerinschen Kontingents hervorgegangen. 1.2 Pensionsabteilung des Kriegsministeriums Für die Bearbeitung der Pensions- und Versorgungsangelegenheiten der preußischen Armee war das Departement für das Invalidenwesen zuständig, das später die Bezeichnung Pensionsabteilung erhielt. Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges erfolgte eine Abwicklung der militärischen Versorgungsstellen zunächst durch die Pensionsabteilung (Abw) des Heeresabwicklungsamtes Preußen und später durch die Abteilung Preußen des Reichspensionsamtes für die ehemalige Wehrmacht. Zu Beginn der 1920er Jahre wurden die Versorgungsakten an die zuständigen Versorgungsämter abgegeben. Ein Teil der Versorgungsakten wurde hierbei vom Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern übernommen und gelangte über diese Stelle schließlich in das Geheime Staatsarchiv PK. 1.3 Pensionsabteilung des Reichsmarineamtes Im Reichsmarineamt war die Abteilung A II (Abteilung für Justiz- und Versorgungsangelegenheiten) für die Bearbeitung der Pensions- und Unterstützungssachen der Marineoffiziere und -beamten zuständig. Auch diese Abteilung wurde nach dem Ersten Weltkrieg durch folgende Stellen abgewickelt: - Reichswehrministerium, Admiralität, Abteilung für die Abwicklung der Hinterbliebenen- und Unterstützungsangelegenheiten - Reichsministerium des Innern, Pensionsabteilung (ehemalige Marine) - Reichspensionsamt für die ehemalige Wehrmacht, Abteilung Marine. Letztendlich wurden die Versorgungsakten der Marine an die zuständigen Versorgungsämter verteilt und gelangten so teilweise auch an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern und auf diesem Wege an das Geheime Staatsarchiv PK. 1.4 Hauptversorgungsamt Das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern war eine dem Reichsarbeitsministerium direkt unterstellte Reichsbehörde für die Leitung des Reichsversorgungswesens im Gebiet der Provinzen Brandenburg und Pommern. Dem Hauptversorgungsamt waren die verschiedenen regionalen Versorgungsämter nachgeordnet. Das Reichsversorgungswesen betraf die Versorgung von Militärangehörigen, die auf Grund einer Dienstbeschädigung oder Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bzw. Heilbehandlungen zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit hatten. Auch die Versorgung der Hinterbliebenen der im Ersten Weltkrieg gefallenen Soldaten bzw. der auf Grund einer Dienstbeschädigung verstorbenen Militärangehörigen gehörte ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Reichsversorgungswesens (vgl.: Bitter, Rudolf von: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, 3. Aufl., Berlin und Leipzig 1928, Bd. 2, S. 937). Die Grundlage für die Tätigkeit des Hauptversorgungsamtes bzw. der Versorgungsämter bildete das Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz) vom 12. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920. S. 989-1019). Der Behördenaufbau wurde zunächst provisorisch durch das Gesetz über die Versorgungsbehörden vom 15. Mai 1920 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1920, S. 1063f) und endgültig durch das Gesetz über das Verfahren in Versorgungssachen vom 10. Januar 1922 (vgl.: Reichsgesetzblatt, 1922, S. 59-85) geregelt. 2. Bestandsgeschichte 2.1 Militärwitwenkassen Zunächst wurden nur die bis zur Auflösung der alten Armee im Jahre 1806 erwachsenen Unterlagen der preußischen Offizierswitwenkasse vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2585 [Accessionsjournal 1910-1926]). Es handelte sich hierbei um eine relativ geschlossene Registratur, die seinerzeit über das Geheime Archiv des Kriegsministeriums an das Reichsarchiv gelangt war. Der Bestand umfasste die nach Truppenteilen geordneten sog. Rezeptionsakten (Beitrittsakten der Mitglieder) und erhielt die Bestandsbezeichnung He. A. Rep. 7 A Offizierswitwenkasse - Alte Registratur. Die vor dem Jahre 1806 entstandenen Generalakten und Anlehnakten (Akten über ausgeliehene Kapitalien der Kasse) wurden bereits 1865 kassiert. Ebenfalls von der Kassation betroffen waren die Witwenakten, soweit sie nicht mit den Vorgängen aus den Rezeptionsakten in die neue Registratur (He. A Rep. 7 B) übernommen wurden (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Diese Akten wurden im Rahmen der Bestandsabgrenzung in den 1930er Jahren an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort wahrscheinlich bei der kriegsbedingten Zerstörung dieses Archivs im Jahre 1945 vernichtet. Es ist lediglich ein nach Truppenteilen geordnetes Mitgliederverzeichnis vorhanden, das den Umfang der vernichteten Rezeptionsakten der "Alten Registratur" erahnen lässt (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7598). Im Jahre 1935 wurden ebenfalls vom Reichsarchiv, Abteilung Berlin, die nach 1806 entstandenen Archivalien der Offizierswitwenkassen übernommen und als Bestand He. A. 7 B Offizierswitwenkasse - Neue Registratur reponiert (Meisner, Heinrich Otto; Winter, Georg: Übersicht über die Bestände des Geheimen Staatsarchivs zu Berlin-Dahlem, 2. Teil, Leipzig 1935, S. 110-112). Zu den übernommenen Akten gehörten u. a. die Generalakten, Rechnungsunterlagen, Namensregister, die Mitgliederakten und die Witwenakten der preußischen Offizierswitwenkasse sowie die Unterlagen der durch die preußische Militärwitwenkasse verwalteten angegliederten Militärwitwenkassen (der ehemaligen hannoverschen, kurhessischen und nassauischen Streitkräfte, sowie des mecklenburg-schwerinischen Kontingents). Auch dieser Bestand wurde im Zuge der o. g. Bestandsabgrenzung zu großen Teilen (u. a. die Mitglieder- und Witwenakten) an das Heeresarchiv in Potsdam abgegeben und dort ebenfalls bei der Zerstörung dieses Archivs vernichtet. Der Umfang der verlorenen Mitglieder- bzw. Witwenakten lässt sich anhand der Feststellung, dass 1935 ungefähr "1000 große Pakete betr. Offizierswitwenkasse" Akten ins Geheime Staatsarchiv PK übernommen wurden, nur noch erahnen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586 [Zugangsbuch für Archivalien 1927-1935]). Im Geheimen Staatsarchiv PK verblieb lediglich eine geringe Anzahl von Generalakten sowie einige Rechnungsunterlagen. Neben dem Mitgliederkataster (Mitgliederverzeichnis) blieb noch eine Anzahl von Namensregistern und Aktenverzeichnisse erhalten. Diese bieten jedoch nur sehr geringe Informationen zu den Mitgliedern der Militärwitwenkasse bzw. deren Angehörigen. 2.2 Versorgungsakten Die in den Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes entstandenen Versorgungsakten wurden nach der Abwicklung der betreffenden militärischen Stellen an das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern angegeben. Im Oktober 1946 wurden die Versorgungsakten durch das Geheime Staatsarchiv PK übernommen (vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 C 4, Nr. 2586). Auf Grund der Kriegseinwirkungen war zu diesem Zeitpunkt nur noch ein reduzierter Teil des ursprünglich erheblich umfangreicheren Aktenmaterials vorhanden. Die übernommenen Akten wurden 1946 einer Bewertung unterzogen (vgl.: Vorwort zum Altfindbuch des ehemaligen Bestandes GStA PK, X. HA, Rep. 101). Seinerzeit wurden die Versorgungsakten der folgenden Gruppen von Militärpersonen als archivwürdig eingestuft: - Offiziere (ab dem Dienstgrad Oberst bzw. Kapitän zur See) - Militärärzte - Veterinäre - Baubeamte - Verwaltungsbeamte - Richter und Auditeure - Geographen, Topographen und Kartographen - Professoren und Lehrer an militärischen Schulen - Heerespfarrer - Angehörige der kolonialen Schutztruppen - Teilnehmer an kolonialen Feldzügen. Außerdem wurden noch ausgewählte Einzelfälle überliefert. Die übrigen Akten wurden kassiert. Aus den übernommenen Versorgungsakten wurde der Bestand GStA PK, X. HA, Rep. 101 Versorgungsakten gebildet. Diese Akten enthalten eine Vielzahl von biographischen Materialien wie z. B. Abschiedsgesuche, Dienstlaufbahnzeugnisse, Pensionsnachweisungen, Gehaltsfragebögen und Unterstützungsgesuche. Zusammen mit den Versorgungsakten wurden wahrscheinlich auch die Aktenverzeichnisse und Pensionsempfängerverzeichnisse sowie einzelne Akten der Versorgungsabteilungen des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes, die ebenfalls im Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern verwahrt wurden, an das Geheime Staatsarchiv PK abgegeben. Eine Verzeichnung dieses Teilbestandes erfolgte hierbei nicht. Außerdem befinden sich im Bestand noch einige Akten von Stiftungen und Truppenfonds zur Unterstützung ehemaliger Militärangehöriger, u. a. der Stiftung Nationaldank für Veteranen. Diese Stiftungen wurden durch die Pensionsabteilung des Kriegsministeriums verwaltet. Die Akten gelangten ebenfalls über das Hauptversorgungsamt Brandenburg-Pommern in das Geheime Staatsarchiv PK. Bei den überlieferten Akten handelt es sich vor allem um eine überschaubare Anzahl von Unterlagen zur Rechnungsführung und Kapitalverwaltung der Stiftungen. Verzeichnisse mit den Namen von Unterstützungsempfängern sind bis auf eine Ausnahme (vgl. GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6931) jedoch nicht vorhanden. Im Rahmen der Neuordnung des Bestandes in den Jahren 2009 und 2010 wurde das bereits vorhandene Findbuch aus dem Jahr 1949 durch den Archivangestellten Guido Behnke retrokonvertiert. Außerdem erfolgte die Verzeichnung der bisher noch unverzeichneten Archivalien (Verzeichnisse und Register der Militärwitwenkassen und der Versorgungsabteilungen). Der Bestand wurde anhand einer neuerstellten Klassifikation geordnet. 3. Benutzungshinweise 3.1 Militärwitwenkassen Eine wichtige Quelle zur Ermittlung von biographischen Informationen zu Offizieren der preußischen Armee stellt die sogen. Offiziersnomenklatur (vgl.: GStA PK, IV. HA, Rep. 1, Nr. 71-95) dar. Es handelt sich hierbei um eine alphabetisch geordnete Auflistung von militärischen Daten von Offizieren für einem Zeitraum vom 18. Jahrhundert bis ungefähr zu den Jahren 1873/74. Bedauerlicherweise sind einige Bände der Offiziersnomenklatur nicht im Bestand des Geheimen Staatsarchivs PK überliefert. In diesem Zusammenhang kann das Mitgliederverzeichnis der preußischen Offizierswitwenkasse eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Hierbei muss jedoch hervorgehoben werden, dass nur die Namen derjenigen Offiziere bzw. Militärbeamte in diesem Verzeichnis vorhanden sind, die zum Kreis der berechtigten Mitglieder der Militärwitwenkasse gehörten. Dies bedeutet vor allem, dass sie zum Zeitpunkt ihrer militärischen Karriere verheiratet waren. Außerdem ist noch wichtig, dass nur eine relativ geringe Anzahl von biographischen Daten (z. B. Geburts- und Sterbedatum, Name der Ehefrau, Truppenteil) in den Mitgliederverzeichnissen vorhanden ist. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die ursprünglich vorhandenen Mitglieder- bzw. Witwenakten nicht überliefert sind. Für die Benutzung der Mitgliederverzeichnisse ist zunächst die Ermittlung der Mitgliedsnummer der gesuchten Militärperson notwendig. Hierzu können die alphabetischen Namensregister (Klassifikationsgruppe 01.07.01) herangezogen werden. Sobald die Mitgliedsnummer bekannt ist, können die betreffenden chronologisch geordneten Mitgliederverzeichnisse durchgesehen werden. Hierbei handelt es sich zunächst um das sogen. Mitgliederkataster, das sämtliche seit der Gründung der Offizierswitwenkasse beigetrete Mitglieder in chronologischer Reihenfolge beinhaltet. Neben dem Mitgliederkataster ist auch noch das sogen. Spezialmanual vorhanden, das ebenfalls nach Mitgliedsnummern geordnet ist. Für einzelne Personen wurden auch mehrere Mitgliedsnummern vergeben (z. B. bei der Änderung der Pensionssumme, Neuverheiratung). Im Spezialmanual befindet sich der betreffende Eintrag in diesem Fall jeweils unter der niedrigsten Mitgliedsnummer. Unter den weiteren Mitgliedsnummern befinden sich jeweils nur Verweise auf den ersten Eintrag. Da das Spezialmanual teilweise einige weitergehende Informationen als das Mitgliederkataster aufweist, sollte es bei einer Recherche auch herangezogen werden. Das Spezialmanual ist jedoch erst ab dem Jahre 1835 (beginnend mit der Mitgliedsnummer 13001) vorhanden. Im Mitgliederkataster und im Spezialmanual ist ebenfalls, soweit der Leistungsfall eingetreten und eine Witwenpension gezahlt wurde, eine Witwennummer aufgeführt. Anhand dieser Witwennummer können auch die chronologisch geordneten Witwenverzeichnisse (Klassifikationsgruppe 01.08.02) durchgesehen werden, die evtl. noch einige weitere Informationen zur Witwe der gesuchten Militärperson beinhalten können. Die einzelnen Schritte der Recherche sollen nun an einem Beispiel erläutert werden: Gesucht werden Informationen zum Generalleutnant August von Witzleben. 1.) In der Klassifikationsgruppe 01.07.01 kann im betreffenden Band des alphabetischen Namensverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7394) die Mitgliedsnummer (Nr. 20369) und die Witwennummer (Nr. 10577) ermittelt werden. 2.) Anhand der Mitgliedsnummer kann in der Klassifikationsgruppe 01.07.02 der betreffende Band des Mitgliederkatasters (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 6935) bzw. Spezialmanuals (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7197) ermittelt und durchgesehen werden. 3.) Anhand der Witwennummer kann dann noch in der Klassifikationsgruppe 01.08.02 im betreffenden Band des Witwenverzeichnisses (GStA PK, IV. HA, Rep. 7, Nr. 7178) recherchiert werden. Für die der preußischen Militärwitwenkasse angegliederten Militärwitwen- und Waisenkassen sind ebenfalls einzelne Mitgliederverzeichnisse bzw. Witwen- und Waisenverzeichnisse im Bestand vorhanden. 3.2 Versorgungsakten Die Versorgungsakten sind im Findbuch alphabetisch nach dem Namen des entsprechenden Militärangehörigen unter der Klassifikation 08 aufgeführt. Aus diesem Grund verfügt dieses Findbuch über kein Namensregister. Neben dem Dienstgrad der betreffenden Person sind z. T. auch die Namen der Witwen bzw. sonstigen Hinterbliebenen aufgeführt. Diesem, wenn auch reduzierten, Aktenbestand kommt für die biographische Forschung zu einzelnen Offizieren und Militärbeamten eine erhebliche Bedeutung zu, da durch die kriegsbedingte Vernichtung des Heeresarchivs im Jahre 1945 eine sehr groß Anzahl von Akten mit biographischen Material vernichtet worden ist, wie z. B. auch im konkreten Fall die Mitglieder- bzw. Witwenakten der Offizierswitwenkasse (Devantier, Sven Uwe: Das Heeresarchiv Potsdam - Die Bestandsaufnahme in der Abteilung Militärarchiv des Bundesarchivs, in: Archivar, 61. Jg., Heft 4, 2008, S. 361-369). Die in den Klassifikationsgruppen 05.04 und 06.02 aufgeführten Pensionsempfänger-verzeichnisse des Kriegsministeriums bzw. des Reichsmarineamtes enthalten jeweils nur wenige Informationen. Da aber wie bereits erwähnt ein großer Teil der Versorgungsakten auf Grund der Kriegsfolgen und der Kassation nicht überliefert ist, können im Einzelfall zumindest die Grundinformationen zu den betreffenden Militärangehörigen recherchiert werden. 4. Verweise auf andere Bestände des Geheimen Staatsarchivs PK Eine geringe Anzahl von Akten zu Versorgungsangelegenheiten einzelner Offiziere befindet sich in der Klassifikationsgruppe 13.5 Militärsachen/Personalangelegenheiten des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett (vgl.: Findbuch des Bestandes GStA PK, I. HA, Rep. 89, Bd. 17, S. 2805-2812). Des Weiteren befinden sich einzelne Akten zur Offizierswitwenkasse und zu militärischen Versorgungsangelegenheiten auch in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 77 Ministerium des Innern - GStA PK, I. HA, Rep. 84a Justizministerium - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett - GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium - GStA PK, II. HA Generaldirektorium - GStA PK, III. HA Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, IV. HA, Rep. 16 Dienstvorschriften. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 7571 VE (40 lfm) Laufzeit: 1792 - 1945 Nicht vergebene Signaturen: 581, 867-876, 1034-1043, 1154-1158, 1443, 1864 Letzte vergebene Signatur: Die Akten sind zu bestellen: IV. HA, Rep. 7, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, IV. HA Preußische Armee, Rep. 7 Offizierswitwenkasse und andere militärische Versorgungsstellen, Nr. ( ) Berlin, März 2011 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 5 Bde
Bestandsbeschreibung: Zur Ergänzung der Dokumentenserien in den Beständen AllProz 1 und AllProz 2 hat das Bundesarchiv Handakten von den an den Prozessen beteiligten Rechtsanwälten und Angeklagten gesammelt. Inhaltliche Charakterisierung: Umfang und Inhalt der Teilbestände sind sehr unterschiedlich. Im Einzelnen handelt es sich um Abgaben folgender Rechtsanwälte: Kurt Behling (vgl. N 1253), insbesondere Juristenprozess (Fall 3), RuSHA-Prozess (Fall 8), Krupp-Prozeß (Fall 10) und OKW-Prozeß (Fall 12, 74 AE); Joachim Bergmann, Wilhelmstraßenprozeß (Fall 11, 9 AE); Hans Gawlik, u. a. IMT (146 AE); Kurt Gollnick (Fall 12, 13 AE); F. Gordan, Milch-Prozeß (9 AE); Theodor Klefisch (7 AE); Justus Koch, Wilhelmstraßenprozeß (Fall 11, 23 AE); Otto Kranzbühler, IMT und Flick-Prozeß (unverzeichnet) Kurt Minkel, Einsatzgruppen- und Wilhelmstraßenprozeß (unverzeichnet); Heinz Nagel, v. a. Flick-, IG-Farben- und Krupp-Prozeß (Fälle 5, 6 und 10, 16 AE); Horst Pelckmann, Nürnberger und andere alliierte und deutsche Nachkriegsprozesse (ca. 90 AE) Robert Servatius, u. a. Verteidigung von Fritz Sauckel und Wilhelmstraßenprozeß (IMT, Fall 11, nur vorläufig verzeichnet) Walter Siemers, IMT, Flick- und IG-Farbenprozeß (unverzeichnet) Otto Stahmer, v. a. IMT-Kommissionsprotokolle; Alfred Thoma, u. a. Handakten zur Verteidigung von Alfred Rosenberg (IMT, 172 AE) Von den folgenden Angeklagten sind ebenfalls Unterlagen vorhanden: Ulrich Greifelt, RuSHA-Prozess, Fall 8 (2 AE); Walter Schellenberg, Weizsäcker-Prozess, Fall 11 (6 AE); Wilhelm Stuckart, Weizsäcker-Prozess, Fall 11 (11 AE). Stand: 2008 Erschließungszustand: vorläufige Verzeichnisse, Datenbankerfassung, unverzeichnete Teile Zitierweise: BArch, ALLPROZ 3/...
= Lichtenlijst van het Konikrijk der Nederlande en de Kolonien Personen: Ministerie van marine, Afdeeling Hydrographie (Hrsg.).
Enthält u.a.: Gedruckte Verzeichnisse der Kaiserlich Deutschen Konsulate, 1901-1902, 1904-1905, 1901
ReichsmarineamtVerzeichnisse der Hilfsvereine u. Vorstände, 1875-1898; Rundschreiben an die Vorstände der Hilfsvereine, 1876-1902
Rheinische Missionsgesellschaft- Behördengeschichte: Die Adelsmatrikelkommission wurde im Jahre 1818 durch König Wilhelm I. innerhalb des Ministeriums des Innern eingerichtet, um die Einhaltung der Rechte und Pflichten des württembergischen Erbadels zu gewährleisten (1). Aufgabe der Kommission war die Anlegung und Fortführung der Personal- und Realmatrikel sowie der Wählerverzeichnisse für die Erste - und bis 1906 auch Zweite Kammer - des württembergischen Landtags (2). Die Familien hatten zum einen ihren Adelsstand und -rang zu beweisen, was in der Regel durch eine beglaubigte Abschrift des Adelsdiploms erfolgte, zum anderen mussten Änderungen der Familien- oder Besitzverhältnisse gemeldet werden. Im Gegenzug blieb ein Teil der früheren Adelsrechte erhalten. Adelige Besitzungen erhielten je nach Größe die Rechte einer Standesherrschaft oder eines Ritterguts. Dazu verblieben ihnen u. a. auch noch verschiedene grundherrliche Rechte. Nach einer umfangreichen Erneuerung der Adelsmatrikel in den Jahren 1844 und 1845 kam es im Dezember 1849 zur Auflösung der Kommission und zur Abgabe ihrer Akten an das Archiv des Innern. Im Juni 1857 wurde sie unter der Leitung von Regierungsrat Golther jedoch wieder eingesetzt (3).Mit dem Ende der grundherrschaftlichen Verfassung in Württemberg im Zusammenhang mit der Revolution von 1848/49 kam es unter den adeligen Rittergutsbesitzern, die nach der Ablösung der bäuerlichen Abgaben teilweise in Geldnöte gerieten, zu umfangreichen Grundstücksverkäufen, zum einen an befreite Bauern, die in der Landwirtschaft verblieben, zum anderen an den württembergischen Staat, der in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Bau befestigter Straßen und vor allem der Eisenbahn vorantrieb. Im Gegenzug war es nun aber auch bürgerlichen Personen erlaubt, Rittergüter zu erwerben, die eine Zeitlang durchaus als Prestigeobjekte gesehen werden konnten. Insgesamt überwog aber die Tendenz zur Auflösung (Exmatrikulierung) von Rittergütern.Nach dem Ende der Monarchie wurden die Sonderrechte adeliger Standesherrschaften und Rittergüter endgültig beseitigt. Im Zuge dieser Entwicklung kam es 1924 zur Auflösung der Adelsmatrikelkommission. 2. Bestandsgeschichte: Die Unterlagen der Adelsmatrikelkommission gelangten in zwei Ablieferungen des Ministeriums des Innern in den Jahren 1904 und 1924 (4) an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Die erste Ablieferung wurde im Jahr 1913 in einem archivischen Verzeichnis grob erschlossen, wobei einige Unterlagen der Ritterkantone aus der Zeit vor 1806 entnommen wurden (5). Die ursprünglich 481 Aktenbünde und 170 Bände (Grundbücher) erhielten die Bestandssignatur E 157, später aufgeteilt in E 157/1 (Akten) und E 157/2 (Grundbücher). Die Ablieferung der Kommission von 1904, die insbesondere familienübergreifende Unterlagen und Verzeichnisse beinhaltete, erhielt zwischenzeitlich die Signatur E 157/3, ließ sich aber nicht klar vom übrigen Bestand trennen, so dass E 157/1 und E 157/3 schließlich wieder vereinigt wurden. Das maschinenschriftliche Archivverzeichnis von 1924, das bis zur Bearbeitung des vorliegenden Repertoriums auch im Hauptstaatsarchiv noch als Findmittel im Einsatz war, zeigt die systematische Struktur auf, nach welcher der Bestand im Ministerium des Innern gelagert worden war. Demnach wurden die Unterlagen, die den württembergischen Erbadel insgesamt betrafen, an den Anfang gestellt. Es folgten, jeweils in alphabetischer Reihenfolge, Spezialaktenserien über Adelsfamilien, Standesherrschaften und Rittergüter. Bei den Familienakten des nicht begüterten Erbadels wurde jeweils der Anfangsbuchstabe im Alphabet zu einem Bund zusammen gefasst. Eine eigene Rubrik erhielten auch die exmatrikulierten Rittergüter.Die jeweiligen Aktenrubriken bestehen aus recht gleichförmigen Akten, die jedoch einen stark unterschiedlichen Umfang besitzen. In den Familienakten befinden sich in der Regel Konzepte der Personalmatrikelbögen sowie Informationen über Geburten, Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle, vereinzelt auch durch Zeitungsausschnitte dokumentiert. Besonders erwähnenswert sind die für einen Großteil der Familien vorliegenden, z. T. mit hohem künstlerischen Aufwand und Beiwerk ausgestalteten handgefertigten Wappendarstellungen, welche vermutlich als Vorlagen für das beim Kabinettsministerium geführte adelige Wappenbuch dienten (6).Die Akten über Standesherrschaften und Rittergüter enthalten meist Berichte der Oberämter und Kreisregierungen zu Besitz- und sonstigen Veränderungen sowie ausgefüllte Fragebögen für die Erstellung der Realmatrikel oder aber Auszüge aus dem Grundbuch für die exemten Grundstücke. Bei den Rittergutsakten sind des öfteren auch colorierte Lagepläne und / oder ausführliche Beschreibungen vorhanden. 3. Bearbeiterbericht: Um eine gezieltere Recherche im Bestand zu gewährleisten, wurde im Frühjahr 2004 die archivische Erschließung des Bestandes in Angriff genommen. Dabei kam es zur Aufteilung der teilweise nur summarisch aufgelisteten Aktenbünde in Einzelfall- bzw. Sachakten, welche auf Grund der Quadrangulierung vorgenommen wurde. Auch große Aktenbunde ab ca. 10 cm Umfang wurden aufgeteilt. Die Auflistung wichtiger Veränderungen bei den adeligen Familien bzw. Standesherrschaften und Rittergütern erfolgte mit Hilfe von Enthält-Vermerken. Besonderheiten wie Wappenzeichnungen und Grundrisse / Lagepläne wurden in Darin-Vermerken erfasst. Da die handgemalten Wappenzeichnungen zahlreicher Adelsfamilien hervorragend zur Präsentation im Internet prädestiniert erschienen, erfolgte in der Zeit von Oktober bis Dezember 2004 unter Mithilfe der Archivinspektoranwärterinnen und -anwärter Sandy Apelt, Katja Georg, Stefan Spiller und Christina Wolf sowie der Praktikantin Madeleine Schulze deren Digitalisierung. Die Wappen sind im dazu gehörigen Online-Findbuch auf diese Weise direkt einsehbar.Bei der Erstellung der Klassifikation diente die ursprüngliche Anordnung des Bestandes als Grundlage. Um ein konsequenteres Stufenmodell zu erhalten, wurden in der virtuellen Anordnung des Bestandes die Akten zur Personalmatrikel (begüterter und nicht begüterter Erbadel) und zur Realmatrikel (Standesherrschaften, Rittergüter, exmatrikulierte Rittergüter) in jeweils einem Überpunkt zusammengefasst. Ebenfalls neu klassifiziert wurden die Generalakten am Anfang des Findbuchs.Weitere Unterlagen betr. württembergische Adelsangelegenheiten und -familien im 19. und 20. Jahrhundert finden sich u. a. in folgenden Beständen:E 40/33:Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten: AdelssachenE 60Königlicher LehenratE 105Verträge Württembergs mit seinen Standesherrn und sonstigen AdligenE 146Ministerium des Innern III, Teil 1E 147Ministerium des Innern III, Teil 2E 151/2Ministerium des Innern, Abteilung II: Rechtssachen, Staatsangehörigkeit, PersonenstandE 156Ministerium des Innern: AdelssachenJ 30/2Sammlung Josef SeligJ 40/8Nachlass Hans JänichenJ 40/63Sammlung v. Seckendorff zur Genealogie adeliger FamilienJ 250Sammlung von Adels- und WappenbriefenJ 270Unterlagen zum Württembergischen Adels- und Wappenbuch von O. v. AlbertiP 10Archiv der Freiherren Varnbüler von und zu Hemmingen (Depositum)P 14Familienunterlagen von Grabiz und de Pers von Saneliseo und Grabiz (Depositum)P 21Familienunterlagen Rolf Freiherr von Brand (Depositum)Auch die Bestände der Gruppe Q 3 (Verbands- und Familienarchive) enthalten zu einem nicht geringen Anteil Unterlagen von württembergischen Adelsfamilien.Die im Auftrag der Kommission erstellten Grundbücher, die auf den eingereichten Realmatrikelbögen basieren (Bestand E 157/2), konnte zeitgleich mit dem vorliegenden Bestand erschlossen werden (7). Das Ablieferungsverzeichnis zu E 157 wurde daher dem Bestand E 61x zugeordnet (8).Die Verzeichnung des Bestandes erfolgte mit Hilfe der Programme MIDOSA 95 und Microsoft Access, die Verpackung der Unterlagen besorgten Elisabeth Mainhardt und Rudolf Bezold. Einige Vorakten (9) aus der Zeit vor 1818 mit einem Umfang von insgesamt 0,2 lfd. m wurden aus Provenienzgründen dem Bestand entnommen und zuständigkeitshalber an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Az.: 7511.6/2769 und -3711). Der Bestand umfasst nunmehr 882 Aktenbüschel (Bü. 1-180, 180a, 181-881) bzw. 24,2 lfd. Regalmeter. Das Findbuch wurde außerdem durch Konkordanzen sowie einen Orts-, Personen- und Sachindex ergänzt, bietet eine wesentlich verbesserte Erschließungstiefe als bisher und ist als Online-Findmittel auch im Internet verfügbar.Stuttgart, im Dezember 2004Johannes Renz Fußnoten: (1) Die Unterlagen zur Einrichtung der Kommission für die Adelsmatrikel befinden sich in Bestand E 156 Ministerium des Innern: Adelssachen(2) Zu den staatsrechtlichen Verhältnissen des ehemals reichsunmittelbaren Adels vgl. die Vorbemerkung zu Bestand E 156(3) Vgl. E 156 Bü. 2(4) Vgl. Aktenverzeichnis E 157 (alt) S. 28, jetzt: E 61x Bd. 146(5) Vgl. Aktenverzeichnis E 157 (alt) S. 73; Bestände der Ritterkantone: HStAS B 573- B 574, B 579 - B 582, StAL B 575, B 578, B 583 - B 586(6) Vgl. E 156 Bü. 1(7) Vgl. Vorwort zu Bestand E 157/2(8) E 61x Bd. 146(9) Bisher: E 157/1 Bund 10-12 bzw. 475
Dienstanweisung für die Sanitätsoffiziere der Mbo-Expedition unter der Führung von Hauptmann von Krogh (Dienstanweisung für die Sanitätsoffiziere), 4.11.1905 Mbo Expedition vom 2.12.1905 - 21.3.1906 (Hauptmann von Krogh). - Durchführung, 1905 - 1907 [fol. 9] Mbo Expedition vom 2.12.1905 - 21.3.1906 (Hauptmann von Krogh). - Weiße Expeditionsangehörige. - Verzeichnisse, 1905 [fol. 17 - 27] Basso-Unternehmung (Bascho-Unternehmung) vom 18.4. - 14.6.1906 (Hauptmann Glauning). – Einsatzbefehl des Gouverneurs von Puttkamer, 1.11.1906 [fol. 18 - 19] Basso- (Bascho-) unternehmung vom 18.4. - 14.6.1906 (Hauptmann Glauning). - Einsatzbefehl des Gouverneurs von Puttkamer, 1.11.1905 [fol. 18 - 24] Auszeichnungsvorschläge für die weißen Teilnehmer der Mbo-Expedition unter der Führung von Hauptmann Krogh, 14.3.1906 Auszeichnungsvorschläge für die eingeborenen und nichteingeborenen Teilnehmer der Mbo-Expedition, 12.3.1906
Schutztruppe für KamerunHinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Ablieferungsverzeichnis (intern) Registraturbildner: Die Landes-Heil- und Pflege-Anstalt Bernburg wurde am 1. Oktober 1875 nach zweijähriger Bauzeit eröffnet. Erster Direktor war Dr. Moritz Fränkel. Ein Jahr später wurde sie der Landarmendirektion unterstellt. Zunächst konnte die Anstalt 132 Kranke aufnehmen. Die Zahl der Pfleglinge erhöhte sich in den folgenden Jahrzehnten und erreichte im Jahre 1914 mit 424 Kranken einen Höchststand. Für die Betreuung der Kranken waren 19 Pfleger und Pflegerinnen beschäftigt, deren Stellen u.a. Diakonissen zunächst aus Neuendettelsau, ab 1885 aus dem Oberlinhaus in Nowawes bei Potsdam besetzten. Im Jahre 1882 wurde der Anstalt zum Zwecke arbeitstherapeutischer Maßnahmen eine landwirtschaftliche "Colonie" angegliedert. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde ein Teil der Anstalt abgetrennt und als "Euthanasie"-Anstalt genutzt. In deren Gaskammer fanden im Rahmen der "Aktion T4" und der "Sonderbehandlung 14 f 13" in den Jahren 1940-1943 über 14000 Menschen den Tod. Ab dem Jahre 1942 erfolgten unter staatlicher Trägerschaft mehrere Umbenennungen des Krankenhauses - "Anhaltische Nervenklinik", "Nervenklinik Bernburg" "Bezirkskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie" und "Landeskrankenhaus Bernburg" - , bevor im Jahre 2000 die "Salus gGmbH" das Krankenhaus übernahm. Bestandsinformationen: Der Bestand bildet unabhängig von den Veränderungen bei der Namensgebung und der gesellschaftlichen Verhältnisse den Zeitraum vom Entstehen der Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg im Jahre 1875 bis in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts ab. Inhaltlich sind von der Bernburger Anstalt fast ausschließlich die patientenbezogenen Krankenakten überliefert, die nach 1945 teilweise auch getrennt nach Krankheiten vorliegen. Von der Verwaltung des Krankenhauses sind keine Akten ins Landesarchiv gelangt. Die so genannten Euthanasiepatientenakten werden im Bundesarchiv im Bestand Kanzlei des Führers, Hauptamt IIb - R 179 verwahrt. Die Übernahme der Akten erfolgte in den Jahren 1999, 2000 und 2010-2015. Dabei wurden von den angebotenen Krankenakten die Jahrgänge bis 1949 komplett und von den anderen patientenbezogenen Akten nur eine kleine Auswahl ins Archiv übernommen. Für fast alle der übernommenen Akten waren vom Krankenhaus Verzeichnisse erstellt worden, auf denen, nach Krankheiten und dem jeweiligen Abgangsjahr des Patienten geordnet, die persönlichen Daten des Patienten enthalten sind. Enthaltene Fotos: 40
Vorwort: Johannes Christoph Ferdinand Lippert wurde am 07.08.1875 in Sulzbach-Rosenberg als eines von sechs Kindern geboren. Im Jahre 1906 hat er Frau Elisabeth Serr in Germersheim (Pfalz) geheiratet. Hans Lippert war von 1925 bis 1938 Leiter des Landbauamts Donauwörth. Er hat sich in diesen Jahren außerordentlich stark in der Heimatgeschichte engagiert und ist ab 1930 als Vorsitzender des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung hervorgetreten. In dieser Zeit hat er vorwiegend in seinem Sprengel eine Fülle von Motiven aufgenommen, die den einzigartigen Wert der sogenannten Bildersammlung Lippert ausmachen. Bei der Gleichschaltung des Historischen Vereins 1938 trat Lippert zurück. Nach seinem Umzug nach Fürth war er im dortigen Stadtarchiv und im Staatsarchiv Nürnberg (z.B. Staatsarchiv Nürnberg, Bestand: Reichsstadt Nürnberg, Losungsamt, Stadtrechnungsbelege) noch lange Jahre ehrenamtlich tätig (freundlicher Hinweis von Herrn Erich Hofgärtner). Er wohnte bis zu seinem kinderlosen Tod in Fürth (Königswarterstraße 72) und starb als Oberregierungsbaurat a.D. Am 01.08.1961 in Fürth (Jakob-Henle-Straße 1). Sein Testament vom 10. April 1939 enthält zu seiner Bildersammlung keine Verfügungen. Der Nachlassakt ist im Staatsarchiv Nürnberg archiviert (Amtsgericht Fürth VI 843/1961; freundlicher Hinweis von Frau Magerla, Staatsarchiv Nürnberg). Die Bildersammlung umfasst insgesamt 2.431 Aufnahmen aller Arten von Bauwerken nebst Innen- und Außenansichten vorwiegend aus dem Landbauamtsbezirk Donauwörth. Den Hauptbestand von 1884 Objekten hat das Staatsarchiv Augsburg im Jahr 1992 (Archivalienzugangsbuch-Nr.: 36/1992) und im Jahr 1993 (Archivalienzugangsbuch-Nr.: 14/1993) vom Land- und Universitätsbauamt Augsburg übernommen. Daneben gibt es im Stadtarchiv Donauwörth einen kleineren Bestand von 547 Objekten, der zum Teil mit dem des Staatsarchivs Augsburg verzahnt ist. Die im Stadtarchiv verwahrten Aufnahmen gingen in den Besitz des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung über, dessen Vorsitzender Lippert bis 1938 gewesen ist. Das Staatsarchiv Augsburg übernahm in den Jahren 1992 und 1993 die Sammlung, welche in einem eigens dafür angefertigten Holzschrank aufbewahrt wird. Nach einer ersten Sichtung durch die Herren Dr. Gerhard Hetzer, Bernhard Stadler und Simon Lutz (letzterer früher beim Landbauamt Donauwörth beschäftigt) wurden, zusätzlich zu einem bereits vorhandenen älteren Verzeichnis der Diapositive, handschriftliche Listen zur Bestimmung der Bildmotive der Negative erstellt. Daraufhin nummerierte Herr Richard Helfrich die Aufnahmen von 1 bis 3202 ohne eine Trennung in verschiedene Serien (schmale, mit Schreibmaschine beschriftete Aufkleber), wobei die Diapositive ihre alten, mit Bleistift auf den Originalen in einer Ecke vermerkten, Nummern behielten. Die alten Pergamintüten der Negative, die mit erklärenden Beschriftungen versehen sind oder beigelegte lose Zettel enthalten, trugen nur teilweise ältere Nummern. Die Nummerierung geschah im Hinblick auf eine Sicherungsverfilmung im Labor Herrmann und Kraemer GmbH u. Co KG in Garmisch-Partenkirchen. Vor der Sicherungsverfilmung hat Herr Simon Lutz in Absprache mit dem Amtsvorstand Herrn Dr. Seitz die von Herrn Helfrich nummerierten Originale von Nr. 2366 bis 2999 aus der Bildersammlung entnommen, da diese nicht dazugehörten (v.a. Personenaufnahmen). Im Labor hat man die Bildersammlung schließlich aus technischen Gründen in zwei Gruppen geteilt: Negative bzw. Serie A (1096 Objekte) Enthält Original-Glasplattennegative (Format 13 x 18 cm, 9 x 11,5 cm, 6,5 x 9 cm), Original-Filmnegative (6 x 8,5 cm), Negativduplikate (10,5 x 14,5 cm) und Fotoabzüge (10,5 x 14,5 cm). Diapositive bzw. Serie B (759 Objekte) Enthält Original-Glasplattendiapositive (Format 9 x 12 cm), Negativduplikate (10,5 x 14,5 cm) und Fotoabzüge (10,5 x 14,5 cm). Die angefertigten Negativduplikate und Fotoabzüge wurden im Labor mit den Originalen jeweils in eine Pergamintüte gegeben; die Tüten sind dort mit schwarzem Stift links oben mit der Ordnungsnummer (=Bestellnummer) beschriftet worden. Im Staatsarchiv Augsburg wurden die Negativduplikate und Fotoabzüge (zur Vorlage an Benützer) durch Werkstudentinnen von den Originalen getrennt und mit Unternummern versehen, da in den älteren Pergamintüten oft mehrere Originale enthalten waren. Die Praktikantinnen erstellten, getrennt nach den Formaten der Originale, mit Schreibmaschine mehrere Verzeichnisse. Im Jahr 2004 wurden die Bestände im Staatsarchiv Augsburg und im Stadtarchiv Donauwörth im Auftrag des Bezirks Schwaben von Herrn Florian Anton Kofler mit dem Programm Excel erfasst. Herr Kofler verzeichnete aus dem noch verbliebenen ungeordneten Anhang (Negative auf Filmstreifen sowie ältere Fotoabzüge) der Bildersammlung auch einige ältere Fotoabzüge, für die eine kleine Serie C (bisher 29 Objekte) gebildet wurde. Herr Kofler hat freundlicherweise seine Datensätze dem Staatsarchiv Augsburg überlassen, anhand derer, nach Import in das Datenbankprogramm Faust, folgende Findbücher mit Register erstellt werden konnten: - Staatsarchiv Augsburg, Landbauamt Donauwörth, Bildersammlung Lippert. Dieser Archivbestand wurde in die Findmitteldatenbank eingestellt. - Stadtarchiv Donauwörth, Historischer Verein, Bildersammlung Lippert. Dieses Findbuch liegt als Fremdrepertorium im Staatsarchiv Augsburg. Ergänzend soll noch auf zwei Akten im Bestand LANDBAUAMT DONAUWÖRTH hingewiesen werden: J 63: Heimatschutz und Denkmalpflege mit 36 Fotos, 1935-1940. J 65: Heimatschutz und Denkmalpflege mit 11 Fotos, 1921-1929. Literatur: Ottmar Seuffert "Hans Lippert, Vorsitzender des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung e.V. In schwieriger Zeit (1930-1938)", in: Mitteilungen des Historischen Vereins für Donauwörth und Umgebung 2000, S. 67-81. Augsburg, Günter Steiner, 6. April 2005
Archiv und Registratur der lippischen Regierung, seit Jahrhunderten in einer Hand, waren im Laufe des 18. Jahrhunderts derart durcheinandergeraten, dass zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Abhilfe geschaffen werden musste. Eine genauere Definition und Abgrenzung der Begriffe Registratur und Archiv kann hier unterbleiben, zumal sie längst vollzogen war und sich an den Begriffen "kurrent" und "rechtswirksam" orientierte. Der Versuch von 1749, durch ein Repertorium alphabeticum eine fortdauernde Ordnung der Registratur zu erreichen, war nicht von sonderlichem Erfolg gekrönt, denn bereits 1771 klagt der Geh.-Sekretär Clausing, dass die alte Ordnung durch Abgabe an das Archiv (mit der Ernennung des Archivrats Knoch wurde die Reorganisation des lippischen Archivs eingeleitet) und durch Unterlassung aller Nachträge völlig überholt sei und die Registratur praktisch ohne Ordnung daliege (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 193 Einleitung). Clausing übergab nun einen Großteil der älteren Akten an das Archiv und versuchte die kurrenten Sachen in einem Ordnungschema unterzubringen, das sich nach Sachen und nach Lagerungsmöglichkeit richtet. Clausing bezog sich bei seiner systematischen Gliederung auf das Vorbild Pütters, das dieser in seiner Anleitung zur juristischen Praxis gibt (Pütter, Anleitung zur juristischen Praxis 1. Teil § 479 ff S. 278 ff). Die Ordnung in 181 Fächern war den äußeren Verhältnissen des Registraturraumes angepasst. Diese Ordnungsschicht macht sich im vorliegenden Bestand bei einigen bis in die 40er Jahre des 18. Jahrhunderts zurückreichenden Akten bemerkbar, auf denen auch die alten Fachsignaturen vermerkt sind. Äußere Umstände - der Umzug der Regierungsregistratur - und eine ungenügende systematische Schärfe machten 1813 eine völlige Neuorganisation erforderlich. Der Registrator Scherf - später Legationsrat in Frankfurt - regte in diesem Jahre an, eine neue Facheinteilung vorzunehmen. Dabei war ihm im Sinne seiner Zeit die Übereinstimmung von Lagerung und Signatur noch sehr wichtig. In seinen Vorschlägen an Fürstin Pauline zur Lippe erwähnt er auch, dass aus der Registraturschicht von 1771 bereits wieder ein Teil der Akten ins Archiv gelangt sei, ein weitaus größerer Teil aber unverzeichnet umherliege. Neben der Wiedereinführung der Aktenheftung, Anschaffung von Aktendeckeln, ist Scherfs Anliegen die neue Systematik, die ihm auch für seinen Teil der Regierungsregistratur gelingt. Denn bereits gut ein halbes Jahr später berichtet er über den ersten Erfolg seiner Arbeit und legt die beiden ersten Repertorien vor (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 194 und 5). Sie enthielten folgende Gruppen, 1. Teil: I. Ämter und Städte Fach 1-77 II. Behörden, Kommissionen und Kassen Fach 78 - 103 III. Anhang Fach 104 - 108 Der 2. Teil enthielt in den Fächern 109 - 231 neben den Landschaftssachen vor allem allgemeine Polizeisachen, aber auch auswärtige Angelegenheiten und Zoll- sowie Steuersachen. Scherf hatte neben der neuen Systematik vor dem Problem gestanden, die endgültige Trennung von der Kanzleiregistratur vorzunehmen und die Sonderregistraturen der Lehenregistratur (heute Bestand L 6) und der Militärsachen (L 77 C ), aber auch die der Feuerpolizei und der Wegebausachen zu respektieren, da diese von anderen Registratoren besorgt wurden. Ziel Scherfs, aber dann auch seines Nachfolgers Ulrich, war die Einführung einer Zentralregistratur, die nur zum Teil durchsetzbar war. In der Systematik lehnte sich Scherf an die Ordnung seines Vorgängers Clausing an. Er betonte, in der Polizeiverwaltung die einzelnen Sachen schärfer getrennt zu haben, aber ihm war oft die Lagerung wichtiger als das System. Beabsichtigt, aber nicht erreicht hatte er die Einführung einer eigenen Abteilung für Außenpolitik. Seine innere Gliederung der einzelnen Fächer ist trotz aller Nachträge noch erkennbar: den Generalakten folgen jeweils die Spezialakten. Die Verzeichnung der Regierungs-Militärregistratur, die gesondert blieb, wurde 1815 von Scherf begonnen und 1825 abgeschlossen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 4). Scherfs Nachfolger Ulrich, der die Registratur jahrzehntelang betreute, fertigte bis 1822 den dritten "Supplement"-Teilband der Regierungsregistratur an, in dem er die bisher gesonderten Registraturen der Feuerpolizei und der Wegebausachen und Truppenverpflegung zusammenfasste (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 6). Von einer Gesamtsystematik kann bei diesem Konglomerat in der Registratur nicht mehr gesprochen werden. Während Teil 1 noch ein System erkennen lässt, ist bereits Teil 2 eine Reihung von Gruppen - völlig unzusammenhängend ein Teilbereich: Auswärtiges -, Teil 3 nun aber nur noch ein Nachtrag von Restgruppen. Daneben fertigte Ulrich Repertorien der Drucksachen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 33) sowie der Risse und Karten an (vgl. L 77 A Nr. 1542). Die folgenden Jahrzehnte in der Entwicklung der Regierungsregistratur sind gekennzeichnet durch Fortschreibung, Ausweitung und damit Raumnot und Kassationsprobleme. Von 1832 an mehren sich die Anträge der Registratur an die Regierung, Akten kassieren zu dürfen. Zumeist wird das Gutachten der Departementsräte eingeholt, bevor die Zustimmung zur Kassation erteilt wird. Zunächst werden Rechnungsbelege, Formulare und Manualakten, dann aber mehr und mehr Einzelakten vernichtet. 1842 ist erstmals wieder von einer Abgabe an das Archiv die Rede (Abschoßsachen). Es kommt aber gelegentlich auch zu Ablehnungen einer Kassation: 1846 hält die Regierung die Militärrapporte von 1807-1816 doch "noch immer von Interesse" (L 77 A Nr. 1567). 1849 kommt es dann zu größeren Kassationen, die man heute wenigstens dem Aktentitel nach verstehen kann, bei manchen Akten z. B. Verbot, über politische Gegenstände zu reden, 1812, denkt man heute etwas anders. Erstmals wird nun aber auch die gutachtliche Stellungnahme des Archivs zu den Kassationsvorschlägen des Registrators Ulrich erbeten. Falkmanns Grundsätze zur Kassation, die auch für die folgenden Jahrzehnte maßgeblich bleiben, gehen von dem "practischen Werth" der Akten aus. Aufzubewahren waren nach Falkmanns Ansicht die Akten, die allgemeine und bleibende Rechtsverhältnisse zum Gegenstand hatten. Vernichtet werden konnten solche, die sich auf spezielle Vorfälle und Persönlichkeiten bezogen (ebd. 1849 Juni 14). Vom historischen Wert der Akten sprach zuerst nicht der Archivar sondern Oberregierungsrat v. Meien, als er aus diesem Grund die Vernichtung der Spezialberichte des Legationsrats v. Scherf aus Frankfurt ablehnte. Um diese Zeit mehrten sich auch die Abgaben von Drucksachen an die Bibliothek und es kommt zu Aktenabgaben an die Landeskatasterkommission und an die Leihebank. Die registraturmäßige Auseinandersetzung mit der Registratur des neugebildeten Kabinettsministeriums verlief ohne große Schwierigkeiten, da die im Ministerium zunächst benutzten Regierungsakten entweder zurückgegeben oder fortgeführt wurden, so dass sie echter Bestandteil der neuen Registratur wurden. Der Bedeutungsverlust der Regierungsakten nach 1853 ist nicht so erheblich, wie es bei der Bildung einer Zentralbehörde anzunehmen wäre. Die eigentliche Verwaltungsarbeit wurde eben doch auf der Ebene der Regierung vollzogen. Nur in wenigen Bereichen gab es eine ausschließliche Kompetenz des Kabinettsministeriuns. Nach 1850 werden die Einzelkassationen seltener. 1856 kommt es zur Abgabe der Akten wegen Lippstadt und Schaumburg-Lippe an das Archiv. Hier hat nun auch Falkmann das präsumtive geschichtliche Interesse als maßgebend bei der dauernden Aufbewahrung der einzelnen Akten anerkannt (L 79 I 20 Nr. 4 [jetzt L 79 Nr. 40]).Die Regierungsregistratur in ihren älteren Teilen wurde mehr und mehr archivreif, aber erst 1894 kommt es zur Erstellung eines Verzeichnisses der geschichtlich wertvollen Akten durch die Registratur. Am 06.11.1899 übernimmt dann Archivrat Kiewning die reponierten Regierungsakten der ersten 279 Fächer, wie es hieß, nur der Akten bis 1830, in das fürstliche Haus- und Landesarchiv. Die Akten werden von Kiewning in den beiden folgenden Jahren "repertorisiert" und 1901 der Regierung der Abschluss der Verzeichnung - die Fertigstellung zweier umfangreicher Repertorien - mitgeteilt (diese handschriftlichen Findbücher Kiewnings sind erhalten, jetzt D 79 [Alte Findbücher] Nr. 1 und 2). Am 21.10.1901 folgten die reponierten Akten der restlichen Fächer, die Kiewning bis 1904 verzeichnete (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 3). Der Rest dieser reponierten Akten der Regierungsregistratur von 1813 muss 1911/1912 (vgl. D 29 J, spez. Jahresbericht 1912) ins Archiv gelangt sein und ist in den folgenden Jahren lagerungs- und verzeichnungsmäßig mit den älteren Abgaben vereinigt. Sie waren in den drei maschinenschriftlich vorliegenden Repertorienbänden der Benutzung zugänglich gemacht. Die Behandlung des vorliegenden Bestandes oder besser der vorliegenden Registraturschicht im Archiv ist gekennzeichnet durch möglichst geringe Veränderung der vorarchivischen Ordnung. Kiewning verzeichnete 1900-1904 die Akten, die ihm in der erhaltenen Registraturordnung übergeben waren, indem er das alte Ordnungschema beließ, die Signaturen nicht veränderte, die Aktentitel nur geringfügig änderte - es entfielen weitgehend Formulierungen wie "Acta betreffend" - und die Laufzeiten komplettierte. Größere Kassationen wurden auch nicht mehr durchgeführt. Der Arbeitsaufwand, sieht man einmal von der handschriftlichen Arbeit ab, war also denkbar gering. Dabei birgt der Bestand in sich ein Problem, das bereits Kiewning hätte auffallen müssen, das späteren Benutzern des Bestandes oft Ärger bereitete und auch jetzt noch zu Überlegungen führt. Es handelt sich um das Problem der zeitlichen Abgrenzung des Bestandes sowohl vor 1813 wie auch gegenüber der 1919-1912 gebildeten neuen Registraturschicht. Die historische Entwicklung der Registratur macht deutlich, dass 1813 noch formierte Akten aus dem Repertorium von 1771 in großer Zahl vorhanden waren (die oft bis 1749, den Zeitpunkt des erwähnten Vorläufers, zurückreichen), die aus sachlichen wie traditionellen Gründen mit übernommen werden mussten und nur zum Teil fortgeführt wurden. Ein Großteil aber der Akten aus der Zeit von 1771-1812 gelangte ins Archiv, wurde dort aber nur zu einem sehr geringen Teil in das Knochsche Archivsystem eingegliedert und ist daher bis heute kaum erschlossen. Es ist daher erwogen worden, alle vor 1813 abgeschlossenen Akten dem Bestand L 77 zu entnehmen, sie in die Knochschen "Pertinenz"-Bestände einzugliedern und diese dann besser zu erschließen. Abgesehen vom großen Arbeitsaufwand spricht aber gegen diese puristische Trennung der Registraturschichten, dass die Knochschen Bestände eine Aktenführung, wie sie in den erhaltenen Akten zumeist vorliegt, nicht voraussetzen, was dazu führen musste, dass gewachsene Aktenzusammenhänge aufgelöst werden müssten. Umgekehrt wäre eine Eingliederung der Akten aus der Zeit von 1771-1812, soweit sie von Knoch oder seinen Nachfolgern noch nicht eingearbeitet sind, denkbar. Wichtig wäre wohl aber, dass auch die Knochschen Bestände neuverzeichnet und erschlossen würden, alsdann können die sachlichen Fragen leichter beantwortet werden, wenn auch die Übergänge zwischen den Registraturschichten weiter fließend sind. Ähnlich ärgerlich ist die Abgrenzung des Bestandes zu den jüngeren Schichten der Regierungsregistratur hin. Wohl bei der Reorganisation der Registratur 1910/1912 wurde die Zeit um 1878 als Schnittjahr festgelegt, doch sind Überschneidungen in beiden Registraturschichten selbstverständlich und unvermeidlich. Eine Abstellung dieses Missstandes wird nur durch eine repertorienmäßige Vereinigung aller Schichten der Regierungsregistratur seit 1813 zu erreichen sein, ein Fernziel, das bei der Neuverzeichnung aller Regierungsbestände (L 77, L 79 und L 80) im Auge behalten werden muss. Die Neuverzeichnung erfolgte nach den heute üblichen Regeln zur Titelaufnahme, wobei, im Gegensatz zur Zeit um die Jahrhundertwende, nun zahlreiche Änderungen der Aktentitel erforderlich waren. Entweder entsprachen die alten Registraturtitel nicht dem Inhalt oder sie waren unverständlich oder gebrauchten eine stärkere Konkretisierung. Auch bei den Laufzeiten ergaben sich gelegentlich Veränderungen, da Abschriften älterer Vorgänge entweder neu erfasst oder als solche gekennzeichnet wurden, so dass die oft weit zurückliegenden Laufzeiten der Akten sich verkürzen. Ähnlich wurde mit der Verdeutlichung von Nachakten verfahren, so dass sich einige Überschneidungen der Registraturschichten nur als fiktiv erwiesen. Eine stärkere Erschließung, vor allem personalbezogener Sammelakten, konnte nicht erfolgen. Solch eine Arbeit muß Spezialverzeichnissen vorbehalten bleiben, wie ja auch jetzt noch die alten Verzeichnisse "Grundstücksverkäufe" ihre Gültigkeit besitzen und eine bessere Nutzung dieser Serien ermöglichen. Bei der Neuklassifikation wurde die Grundkonzeption der ersten beiden Teile der Scherfschen Systematik beibehalten, nur musste der 3. Teil, der 1813 nur aus organisatorischen Gründen nicht in der zentralen Registratur lag, endlich in die Systematik einbezogen werden. Es wäre wünschenswert gewesen, auch die Militärregistratur einzubeziehen, da aber die eigene Bestandssignatur einen Zwang ausübt, kann die Verzahnung mit den Militärversorgungsakten (Abschnitt F [VERA-Gliederung: 6.]) erst bei einer Gesamtverzeichnung aller Regierungsakten erfolgen. Die Akten der 1813 auch getrennten Lehnkammer (L 6) werden schwerlich je in ein Gesamtverzeichnis einbezogen werden können, da sie die Registraturschichten von 1813/1878/1912 nicht kennen. Es wurde trotz aller Widrigkeiten versucht, eine dem Bestand - der Registratur-schicht - angepasste Systematik zu finden, ohne dem Gesamtverzeichnis aller Regierungsakten von 1813-1947 vorwegzugreifen, da dieses sich wohl nach der Gliederung der jüngsten Bestände wird richten müssen. [Detmold, 1976 gez. Sagebiel] Die Verzeichnung des Bestandes L 77 A erfolgte in den Jahren 1974-1976 durch Staatsarchivdirektor Dr. Martin D. Sagebiel, 2009 die Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs durch einen externen Dienstleister und 2011 der Import nach VERA. Bei der Endkontrolle des VERA-Findbuchs wurden noch einige Unstimmigkeiten bereinigt (v.a. Schreibfehler, die scheinbar zur Vergabe doppelter Signaturen geführt hatten, gelegentlich falsche Laufzeiten). Hinweise, die bisher zwischen den Verzeichnungseinheiten im laufenden Findbuchtext standen, finden sich nun als "Bemerkung" unter der Überschrift des jeweiligen Klassifikationspunkts. Die Hinweise auf andere Gliederungspunkte ("siehe auch E.4.d") wurden der VERA-Klassifikation angepasst ("5.4.4."). Die bis 1979/80 noch benutzten alten Findbücher sind im Bestand D 79 Alte Findbücher als Nr. 437-439 eingeordnet. Detmold, im April 2011 gez. Arno Schwinger In diesem Bestand befindet sich eine der dichtesten Überlieferungen der Wanderarbeit weltweit, insbesondere der lippischen Ziegler. Das Internationale Institut für Sozialgeschichte in Amsterdam (IISG) erforscht seit vielen Jahren diese Form der Arbeitmigration. Nun werden sowohl die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Jan Lucassen und Piet Lourens als auch digiatlisierte Archivalien aus diesem Bestand, v.a. Ziegelbotenliste, sowie quellenkundliche Hinweise zu L 77 A, L 79 und den für die Zieglerforschung auch relevanten Personenstandsunterlagen in einem Internetportal präsentiert: Internationales Institut für Sozialgeschichte . Dort können in einer Datenbank auch einzelne Ziegler ermittelt werden.
- Zur Geschichte der Zentral-Abteilung: Die Neuorganisation des württembergischen Militärwesens, die als Folge der Militärkonvention vom 21. /25. 11. 1870 seit Juli 1871 mit Hilfe preußischer Offiziere und Militärbeamten unternommen wurde, erstreckte sich auch auf das Kriegsministerium. In Anlehnung an eine frühere, allerdings nur intern gültige Einteilung und in Analogie zur Geschäftseinteilung des preußischen Kriegsministeriums wurde es im August 1871 in das Centralbureau, die Militär-Abteilung (mit drei Sektionen) und die Ökonomie-Abteilung (mit fünf Sektionen) gegliedert; eine "provisorische", tatsächlich aber lange Jahre gültige "Geschäftseinteilung legte gleichzeitig die Kompetenzen dieser Abteilungen, neben die später weitere Abteilungen traten, fest. Das Centralbureau (abgekürzt: CB. ), das vor 1871 in der Kanzleidirektion einen Vorläufer besaß, unterstand einem Chef, der bis zum Ende des ersten Weltkriegs - zugleich Adjutant des Kriegsministers war (vgl. die ohne eingehenderes Quellenstudium erarbeiteten Listen der Kriegsminister bzw. Abteilungschefs in Anhang I bzw. II S. XXV ff. ) In sein Ressort fielen nach der erwähnten Geschäftseinteilung folgende Aufgaben: 1. die persönlichen Angelegenheiten der Offiziere, Ärzte und Beamten, 2. die ehrengerichtlichen und militär-politischen Angelegenheiten, 3. die Ordens- und Dienstauszeichnungs-Angelegenheiten, 4. die Staats-Ministerial-Sachen, 5. Vorlage derjenigen Angelegenheiten, über welche der Kriegsminister selbst die Entscheidung zu treffen beabsichtigt, 6. persönliche Correspondenz des Ministers, 7. Redaktion des Armeeverordnungsblatts, 8. Angelegenheiten der Tagespresse. Außerdem unterstanden dem Centralbureau von Anfang an die Kanzlei, die Bibliothek und die Druckerei des Kriegsministeriums. Manche der Aufgaben, die das Centralbureau nach der erstmals im Januar 1907 wieder herausgegebenen Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums wahrzunehmen hatte (so die Verwaltung des Dienstgebäudes, der Dienstgeräte und der Bürokasse des Kriegsministeriums), dürften ihm stillschweigend zugewiesen worden sein, sei es von Anfang an, sei es allmählich als Folge der ursprünglichen Kompetenzen. Andere Kompetenzveränderungen, auf die hier im übrigen nicht vollständig eingegangen werden kann, fanden dagegen ihren Niederschlag in den Quellen. Wiederholt eingeschränkt wurden seit November 1871 die Kompetenzen des Centralbureaus für persönliche, ehrengerichtliche und Ordensangelegenheiten von Offizieren, Ärzten und Beamten, bis schließlich im April 1896 die Militär-Abteilung fast ganz dafür zuständig wurde. Ab November 1872 hatte der Chef des Centralbureaus die Unterlagen aller Abteilungen des Kriegsministeriums für den mündlichen Vortrag des Kriegsministers beim König zu sammeln. Als 1874-nach dem Vorbild Preußens die Führung von Personalbogen und von Stammlisten der Truppen eingeführt wurde, hatte das Centralbureau die ans Kriegsministerium gelangten Exemplare dieser Unterlagen zu verwahren und zu verwalten. Nachdem die dem Centralbureau unterstellte Kanzlei des Ministeriums faktisch schon lange für die sog. "alte Registratur" des Kriegsministeriums zuständig gewesen war, wurde die Sorge dafür dem Centralbureau im Januar 1885 offiziell übertragen. Weitere kleinere Aufgaben kamen in den Jahren nach der Jahrhundertwende hinzu:1902 begann das Centralbureau, eine Sammlung von Zeitungsausschnitten über militärische Angelegenheiten anzulegen, und seit April 1906 sammelte man hier Nachrufe und Todesanzeigen württembergischer Offiziere; schließlich wurde das Centralbureau, das am 1. 8. 1906 bzw. - It. MVBl. 1906, 8. 185 - am 12. 9. 1906 in "Zentral-Abteilung" (abgekürzt: Z. ) umbenannt wurde, im Januar 1907 durch die neue Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums für Denkmäler-Angelegenheiten zuständig. Die Aufgaben der Zentral-Abteilung, die durch die neue Geschäftseinteilung im übrigen nur wenig verändert wurden, konnten demnach im Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg von 1907 S. 64- f. wie folgt umschrieben werden: "Von der Zentral-Abteilung, deren Chef zugleich Adjutant des Kriegsministers ist, wird die Verteilung des gesamten Einlaufs auf die Abteilungen, die Zuleitung von Entwürfen und Vorlagen an den Kriegsminister und die Abfertigung des Auslaufs bewerkstelligt. Die Zentral-Abteilung bearbeitet die Rang- und Stammlisten, die Patentierung der Offiziere und Sanitätsoffiziere, die Führung der Personalbogen, die Anträge auf Adelsverleihung und die Prüfung des Adelstandes, die bei Feierlichkeiten, Jubiläen, Hof- und Armeetrauer usw. zu treffenden Anordnungen, alle den Geschäftsgang und die Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums betreffenden Angelegenheiten und endlich die Redaktion des sächlichen Teils des Militärverordnungsblatts". Im März 1907 erhielt die Zentral-Abteilung außerdem die Verwaltung der sog. "Denkschriften-Sammlung" übertragen, d. h. der von den einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums für Beratungen des Bundesrats, des Reichstags und des württembergischen Landtags vorbereiteten Stellungnahmen und Ausarbeitungen. Größere Bedeutung gewann die Errichtung des Kriegsarchivs im Januar 1907, das der Zentral-Abteilung unterstellt und, obwohl dafür eigenes Personal vorgesehen war, faktisch ganz von ihr verwaltet wurde. Einmal sollte das Kriegsarchiv das archivwürdige Schriftgut militärischer Provenienzen Württembergs sichern und gab damit der Zentral-Abteilung Veranlassung, sich auch mit Fragen der Kassation bzw. Erhaltung solchen Schriftguts zu befassen; zum andern entwickelte es sich im Weltkrieg 1914 - 1918 zu einer selbständigen Abteilungen die die Zentral-Abteilung im Januar 1916 die Zeitungsausschnitt-Sammlung und im November 1916 die Verwaltung der Bibliothek des Kriegsministeriums abgab. Während der Weltkrieg 1914 - 1918 sonst ohne größere Auswirkungen auf Organisation und Kompetenzen der Zentral-Abteilung blieb, änderte sich dies gegen und nach Ende des Kriegs. Neben der Zentral-Abteilung, die unmittelbares Organ des Kriegsministers war, schuf sich dieser im Juli 1918 eine weitere Stelle, die ihm unmittelbar unterstand, in organisatorischer Hinsicht aber bis Oktober 1918 der Zentral-Abteilung zugeteilt wurde. Sie wurde nach ihrem Leiter, Oberstleutnant Hummel, "Dienststelle H " benannt und erhielt vom Kriegsminister den Auftrag, "für mich alle Unterlagen, deren ich zum Verkehr mit den gesetzgebenden Körperschaften oder einzelnen Mitgliedern dieser bedarf, zu sammeln und zu sichten. Hiezu wendet sich H an die zuständigen Abteilungen des Kriegsministeriums oder an sonstige in Betracht kommende Dienststellen usw. unmittelbar". Am 7"10. 1918 wurde sie von der Zentral-Abteilung ganz gelöst und unter der Bezeichnung "Ministerialabteilung"(abgekürzt: M) verselbständigt. Wie die ursprünglich in Aussicht genommene Bezeichnung "Presse- und Geheim-Abteilung" (abgekürzt: P. G. ) andeutet, war sie vor allem mit Fragen der "Aufklärung" der Zivilbevölkerung, der Kriegspropaganda, der Presse, der Zensur und der Bekämpfung von Gerüchten befasst. Bereits im Januar 1919 ging die Ministerialabteilung im Kriegsarchiv auf. Die Einrichtung und Verselbständigung der Ministerialabteilung berührten die Organisation und Aufgaben der Zentral-Abteilung offensichtlich ebenso wenig wie deren Umbenennung in "Hauptbüro" (abgekürzt: H. ) zwischen dem 18. und 25. 11. 1918 und die Wirren, denen nach der Novemberrevolution 1918 auch das Kriegsministerium ausgesetzt war. Dagegen wurden sie durch die Reorganisation, die der Kriegsminister Herrmann am 14. 3. 1919 verfügte, einschneidend verändert. Dabei wurde das Hauptbüro aufgelöst und an seiner Stelle errichtet: 1. das Ministerialbüro (MB), 2. die Hauptkanzlei (HK), 3. die Druckvorschriftenverwaltung (Dv) und die Bürokasse (BK), 4. die Hauptregistratur (HR). Während sich die Aufgaben der drei zuletzt genannten Abteilungen, die dem Stellvertreter des Kriegsministers, Hauptmann (seit 15. 3. 1919: Unterstaatssekretär) Krais, unterstellt wurden, im wesentlichen aus ihren Bezeichnungen ergeben, war das dem Kriegsminister unmittelbar unterstellte Ministerialbüro beauftragt mit der Auszeichnung des gesamten Eingangs, mit der Erledigung von Sonderaufträgen und der persönlichen Korrespondenz des Kriegsministers und mit der Anmeldung bzw. Abfertigung von Besuchern des Ministers. Ganz abgegeben wurde die Bearbeitung von Angelegenheiten der Nationalversammlung und des württembergischen Landtags, für die nun statt dem bisherigen Hauptbüro die im Februar 1919 neugeschaffene "Aufklärungs- und Pressestelle des Kriegsministeriums" zuständig wurde. Nach dem Rücktritt des Kriegsministers Herrmann (am 28. 6. 1919) und seines Stellvertreters Krais, die vor allem durch militärische Kreise vielfach und heftig angefeindet worden waren, wurde diese Aufteilung schon am 7*7. 1919 wieder rückgängig gemacht: das Ministerialbüro wurde aufgelöst und sein Personal zu der aus den anderen Abteilungen (HK, HR, BK) wieder neu gebildeten "Zentral-Abteilung" (abgekürzt: Z. ) übernommen, deren Kompetenzen nicht näher beschrieben wurden, die aber im wesentlichen die bisherigen Aufgaben dieser Abteilungen erhalten haben dürfte. Daran scheint sich nichts geändert zu haben, als das württembergische Kriegsministerium vom 28. 8. 1919 bis zum 30. 9. 1919 die Aufgaben und die Bezeichnung einer "Reichswehrbefehlsstelle Württemberg" hatte, ab 1. 10. 1919 zum "Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums" umgewandelt und als solches zusammen mit dem "Abwicklungsamt des früheren XIII. A. K. " zum "Heersabwicklungsamt Württemberg" vereinigt wurde. Mit der Reorganisation war eine Änderung des Dienstsitzes verbunden. Dieser befand sich ursprünglich im Gebäude des Kriegsministeriums, Charlottenstr. 6, dann seit Juni 1914- im neuen Dienstgebäude des Kriegsministeriums, Olgastr. 13; im Oktober 1919 wurde das Abwicklungsamt des Kriegsministeriums in das Dienstgebäude des früheren Kommandierenden Generals, Kriegsbergstr. 32, verlegt, von wo die Zentral-Abteilung bzw. die Abteilung K (siehe unten) im Zusammenhang mit der Umorganisation des Heeresabwicklungsamtes Württemberg wohl im September 1920 in das ehemalige Neben-Artilleriedepot in der Gutenbergstr. 111 übersiedelte. Soweit es die Quellen erkennen lassen, überstand die Zentral-Abteilung diese äußeren Veränderungen im wesentlichen unverändert "allerdings verlor sie als Folge der Heeresabwicklung, insbesondere auch der Reorganisation von Oktober 1919, zunehmend an Aufgaben. Zusammen mit den Abteilungen A, R, W, ZV, Auskunft und Kr. A. des Abwicklungsamtes des früheren württembergischen Kriegsministeriums wurde sie daher im August 1920 zur Abteilung K (d. h. Kriegsministerium) des Heeresabwicklungsamtes Württemberg vereinigt. Organisationsänderungen im folgenden Monat reduzierten diese Abteilung K jedoch weiter, so dass sie ab 1. 10. 1920 im wesentlichen wieder aus der früheren Zentral-Abteilung bestand. Allerdings oblagen ihr als Aufgaben nun nur noch die Bearbeitung der "noch anfallenden Resteingänge des ehemaligen Kriegsministeriums", die Weiterleitung derselben an die nunmehr zuständigen Stellen, außerdem Unterstützungsgesuche und sämtliche Angestelltenangelegenheiten des Heeresabwicklungsamtes Württemberg". Zudem war ihr die Unterabteilung W (Waffenabteilung) unterstellt, während die Bürokasse ab 20. 9. "1920 an die Kasse des Heeresabwicklungsamtes Württemberg abgegeben und das im August bzw. Oktober 1920 mit der Abteilung K vereinigte Kriegsarchiv im Dezember 1920 der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart angegliedert wurde. Mit der Auflösung des Heeresabwicklungsamtes Württemberg auf 31. 3. 1921 fand schließlich auch die Abteilung K ihr Ende. 2. Zur Geschichte und Ordnung des Bestandes: Bei der Umgestaltung des Kriegsministeriums seit Juli 1871 wurde dessen Kanzlei unter Mithilfe eines Registrators aus dem preußischen Kriegsministerium bis November 1871 auf die neuen Verhältnisse umgestellt. Dabei wurden die bisher kurrenten Akten bis auf einige Faszikel, die sich auch im vorliegenden Bestand finden (Büschel 4, 6-9, 16, 17, 66 - 68, 88, 118, 475), geschlossen; die einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums erhielten neue, systematische Aktenpläne mit zugehörigen Repertorien", und wie bei den Truppen und der übrigen Militärverwaltung wurde statt der bisherigen losen Aktenablage die sonst in Württemberg nicht übliche preußische Aktenheftung eingeführt. § 4 der Organisationsbestimmungen des Kriegsministeriums vom 16. 8. 1871 bestimmte: "Die Registratur des Kriegsministeriums ist zwar eine einheitliche, doch ist dieselbe so zu formieren, daß jede Abteilung ihre eigenen Akten hat und derselben für die Journalführung, für das Herbeischaffen der Vorgänge, Gompletierung der Akten etc. 1 Registraturbeamter zur Disposition steht". Für die Zentral-Abtei-lung wie für die anderen Abteilungen des Ministeriums hatte dies zur Folge, daß beim Zuwachs von Kompetenzen der Aktenplan der Abteilung durch neu angelegte oder von anderen Abteilungen übernommene und entsprechend umsignierte Akten ergänzt wurde, während der Verlust von Kompetenzen die Abgabe von Akten an andere Abteilungen nach sich zog. Dementsprechend gelangte der Großteil der Akten der Zen-tral-Abteilung betr. persönliche, ehrengerichtliche und Ordensangelegenheiten von Offizieren, Militärärzten und Beamten vor allem in die Registratur der Militär-Abteilung (heute Bestand M 1/4 und von dort z. T. in die Registratur der 1917 neu gebildeten Abteilung für persönliche Angelegenheiten (heute Bestand M 1/5), während reine Personalakten heute in den Beständen M 430/1(Personalakten I), M 430/2 (Personalakten II) und M 430/5 (Personalakten V) zu finden sind. Eine besondere Gruppe innerhalb der Abteilungsregistratur bildeten die vom Chef der Zentral-Abteilung als Adjutant des Kriegsministers verwahrten Akten. Sie waren meist durch den Zusatz"A" (=Adjutantur) oder"Secret" gekennzeichnet und umfassten vorwiegend Geheim- und Personalakte sog. "Offizier-Registratur"). Zu ihnen gehörten die Geheimakten Büschel 47, 199 und 469, die mit "A" bezeichneten Büschel 172, 173, 189-191, 193-196, 199, 200, 202, 203, 207-458, 468 und 469 des vorliegenden Bestandes sowie der ganze Bestand M 1/2 (Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten), dessen Bildung und Abtrennung vom übrigen Schriftgut der Zentral-Abteilung wohl hauptsächlich auf das Heeresarchiv Stuttgart zurückgeht. Waren die Akten im wesentlichen dem systematischen Aktenplan der Zentral-Abteilung eingeordnet, so gab es daneben Sonderregistraturen und besondere Aktengruppen der Zentral-Abteilung, die diesem Plan nicht eingefügt waren. Dazu gehörten an erster Stelle die Allerhöchsten Ordres, durch die über die vom Kriegsminister dem König vorgetragenen Gesuchslisten (Büschel 209-458) entschieden wurde; sie wurden vom 1. 1. 1873 an in einer besonderen Registratur verwahrt und bilden heute den Bestand M 1/1(Allerhöchste Ordres) . Ebenfalls als Sonderregistratur wurden die für das Kriegsministerium bestimmten Exemplare der 1874 eingeführten Personalbogen von Offizieren, Militärärzten und Militärbeamten aufbewahrt; sie sind heute - zusammen mit oben erwähnten Personalakten - den Beständen M 430/1, M 430/2 M 430/3 und 430/5 eingeordnet. Außerdem waren dem systematischen Aktenplan nicht eingegliedert die ebenfalls 1874 einführten Stammlisten der Truppenteile (heute im Bestand M 1/11) sowie die Sammlungen der Zeitungsausschnitte (heute im Bestand M 730), der sog. Nekrologe (heute Bestand M 744) und der sog. Denkschriften (heute im Bestand M 731). Schließlich wurden als besondere Gruppen auch die sog. "Kriegsakten" behandelt, d. h. jene Akten, die während des Weltkriegs 1914 - 1918 neben den übrigen, fortgeführten Registraturakten erwuchsen und die speziell Angelegenheiten der Kriegsführung und ihrer Auswirkungen auf die Heimat betreffen; sie sind nur zum kleineren Teil erhalten und überdies z. T. im Bestand M 1/11 (Kriegsarchiv). Sehr wahrscheinlich bei der Zentral-Abteilung wurden die zwei Kriegsstammrollen mit zugehörigen Namensverzeichnissen geführt, die heute dem Bestand M 457 (Kriegsstammrollen des Kriegsministeriums, Höchster Kommandobehörden usw. ) eingeordnet sind. Bis zum Kriegsausbruch im August 1914 hatte die Registratur, von den Auswirkungen der verschiedenen Kompetenzänderungen abgesehen, im wesentlichen so bestanden, wie sie 1871 eingerichtet worden war. Dagegen begannen mit Kriegsausbruch Veränderungen, die sich besonders gegen und nach Ende des Kriegs verstärkten und schließlich zur völligen Umgestaltung der Registratur führten. Bereits im August 1914-wurde ein neues, zusätzliches Kriegs-Geschäftstagebuch begonnen, neben dem bis November 1914- noch das bisherige weiterlief und das danach zum alleinigen Journal der Abteilung wurde. Gleichzeitig begann die Anlage der sog. Kriegsakten, die keine Signaturen mehr enthielten, sondern in den Geschäftstagebüchern nur mit abgekürztem Aktentitel gekennzeichnet wurden. Begann damit die Auflösung der Einheitlichkeit und der inneren und äußeren Ordnung der Registratur, so verstärkte sich die Entwicklung gegen und nach Kriegsende. Sie wurde begünstigt durch die Vermehrung des Geschäftsanfalls, durch die zunehmende Fluktuation des immer weniger geschulten Kanzleipersonals, durch die nachlassende Papierqualität , durch den Verzicht auf die Aktenheftung, eventuell durch den zweimaligen Umzug der Dienststelle nach Kriegsende und vor allem durch die wiederholten Organisationsänderungen. Letztere begannen mit der Errichtung der Dienststelle H, die seit ihrer Verselbständigung als "Ministerialabteilung" im Oktober 1918 sich von der Registratur der Zentral-Abteilung trennte, ein eigenes Journal anlegte, ihre Akten in Schnellheftern ablegte und diese Akten nicht mehr systematisch, sondern nur noch numerisch ordnete und entsprechend signierte. Hinzu kam, dass bei der Umbenennung der Zentral-Abteilung in "Hauptbüro" ein Teil der bisherigen Akten nicht mehr weitergeführt und dafür neue Akten angelegt wurden. Dies wiederholte sich verstärkt im März 1919, als das Hauptbüro in die Abteilungen Ministerialbüro, Hauptkanzlei, Druckvorschriftenverwaltung und Bürokasse sowie Hauptregistratur aufgeteilt wurde. Wiederum wurde nun ein Teil der bisherigen Akten nicht mehr fortgeführt. Andere Teile der Registratur wuchsen dagegen weiter bei der Hauptkanzlei und der Hauptregistratur, deren Akten anscheinend gemeinsam geführt wurden, und beim Ministerialbüro. Wie die Hauptkanzlei und die Hauptregistratur legte dieses Büro außerdem neue Akten an, die ohne System in nur numerischer Folge Signaturen erhielten. Ganz entsprechend wurde bei der Wiedervereinigung dieser Abteilungen zur Zentral-Abteilung im Juli 1919, bei der Umbildung des Kriegsministeriums zum Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums im Oktober 1919 und bei der Bildung der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg im Oktober 1920 verfahren. Dass man sich in der Registratur zurechtfand, obwohl diese immer unübersichtlicher wurde, hatte man sicher auch dem Umstand zu verdanken, dass mit fortschreitender Abwicklung des württembergischen Heeres ältere Akten immer weniger benötigt und der Geschäftsanfall immer kleiner wurden. Als das Heeresabwicklungsamt Württemberg auf 31. 3. 1921 ganz aufgelöst wurde, kam die ganze Registratur der Zentral-Abteilung bzw. ihrer Nachfolge-Dienststellen wohl sofort in die im selben Dienstgebäude untergebrachte Reichsarchivzweigstelle Stuttgart, mit deren übrigen Beständen sie 1937 ins Heeresarchiv Stuttgart und 194-5 ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart übernommen wurde. In seiner heutigen Gestalt umfasst der Bestand M 1/3 Schriftgut, das beim Centralbureau und seinen Nachfolge-Dienststellen einschließlich der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg erwachsen ist. Zwar hätte man sinnvollerweise die Akten dieser Abteilung K auch dem Bestand M 390 (Heeresabwicklungsamt Württemberg) zuweisen können; analog zu den Beständen der anderen Abteilungen des Kriegsministeriums, die ebenfalls beim Heeresabwicklungsamt Württemberg weitergeführte Akten enthalten, wurden sie jedoch beim vorliegenden Bestand gelassen. Der Bestand M 1/3 enthält jedoch nicht alles bei der Zentral-Abteilung erwachsene Schriftgut. Abgesehen davon, dass manches in andere, oben genannte M-Bestände gelangt ist und dort nun belassen wurde, wurden in früheren Jahren z. T. wohl umfangreiche Kassationen vorgenommen. Hervorzuheben ist der Verlust der Geschäftstagebücher aus der Zeit vor 1910, die zu unbekanntem Zeitpunkt kassiert wurden. Nachdem die Wirren der Novemberrevolution 1918 für die Zentral-Abteilung anscheinend ohne Schriftgutverluste vorübergegangen waren, wurde wohl der größere Teil der sog. Kriegsakten im September 1919 an die Garnisonverwaltung Stuttgart abgegeben und dort vermutlich vernichtet. Kassationen größeren Umfangs, über die Büschel 107 des Bestandes (mit Angabe der jeweiligen Aktensignaturen) Aufschluss gibt, nahm - wahrscheinlich 1932 - die -Reichsarchivzweigstelle Stuttgart bei der Verzeichnung des Bestandes vor; dabei gingen einige Akten verloren, die man heute als archivwürdig erhalten würde. Einige wertlose Akten - vor allem Kassenunterlagen der Bürokasse (0, 5 lfd. m) - wurden bei der jetzigen Verzeichnung kassiert. Nach dem Provenienzprinzip wurden jetzt auch einige Faszikel, die bisher Teil des Bestandes bildeten, den Beständen M 1/4 und M 660 (Nachlass des Kriegsministers v. Marchtaler) eingeordnet; dem Bestand M 390 wurden solche Akten zugewiesen, die nicht bei der Zentral-Abteilung bzw. der Abteilung K dieser Behörde erwachsen sind. Wider besseres Wissen hatte das Heeresarchiv Stuttgart dem Bestand als Anhang 50 Bücher angefügt, die es 1938 aus der sog. Kriegssammlung der ehemaligen Hofbibliothek Stuttgart erhalten hatte. Diese Bücher waren während des Weltkriegs 1914--1918 veröffentlicht, unter Zensur gestellt und in ihrer übrigen Auflage wohl vernichtet worden. Da die einschlägigen Akten, zu denen sie als Anlagen gehören, im Bestand M 77/1 (Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K. ) verwahrt werden, wurden sie nun zu diesem Bestand genommen; ihr Verzeichnis, das dem bisher gültigen Repertorium des vorliegenden Bestandes eingeheftet war, wurde dem Repertorium M 77/1 eingefügt. Umgekehrt enthält der Bestand M 1/3 jetzt einige Archivalien, die bisher in anderen Beständen verwahrt wurden. Übernommen wurden aus dem Bestand E 271 (Kriegsministerium) die Büschel 90, 102, 104, 110, 176, 586 - 589 und 591, aus dem Bestand E 279 (Registraturbücher der obersten Militärbehörden) die Bände 25, 26 und 94-, aus dem Bestand M 4-00/2 (Heeresarchiv Stuttgart - Abteilung Zentralnachweisamt) Büschel 204, aus dem Bestand M 430/2 Büschel 512 sowie aus dem unsignierten Bestand "Aufbau und Organisation" Büschel 109 des vorliegenden Bestandes. Zu unbekannter Zeit, aber vermutlich bald nach ihrer Übernahme ins Archiv wurden die Akten der Zentral-Abteilung in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart verzeichnet. Dabei griff man zurück auf ein wohl nach Kriegsausbruch in der Zentral-Abteilung angefertigtes summarisches Verzeichnis der in der systematischen Sachaktenregistratur vorhandenen Akten, die man nicht ganz zutreffend als "Friedensakten" bezeichnete. Dieses Verzeichnis (Büschel 107) führt die Akten in der Folge ihrer Signaturen und mit Kurztiteln auf und ist vollständiger als ein ähnliches, beim Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums entstandenes Verzeichnis (Büschel 55). Das Verzeichnis der Friedensakten (Büschel 107) ergänzte man in der Reichsarchivzweigstelle zunächst durch ebenso summarische Verzeichnisse der Geschäftstagebücher und der Akten der Ministerialabteilung, des Ministerialbüros und der Bürokasse. Erst später, wahrscheinlich 1932, fügte man Angaben über die Laufzeit, über durchgeführte Kassationen und über die erst jetzt eingeführte Paketzählung hinzu und schrieb das derart überarbeitete Findmittel 1932 ins reine. Obwohl dieses durch spätere Nachträge ergänzte Repertorium wenig befriedigen konnte, war es bis jetzt in Gebrauch. Bei der jetzigen Neuverzeichnung und Ordnung des Bestandes M 1/3 wurde versucht, den in der Aktenbildung sich widerspiegelnden zahlreichen Organisationsänderungen gerecht zu werden. Den größten Teil des Bestandes machen die von 1871 bis 1918 erwachsenen Akten aus. Sie sind nach den Signaturen des alten, systematischen Aktenplans geordnet, der allerdings noch nicht wiedergefunden, sondern nur anhand eben dieser Signaturen rekonstruiert werden konnte. Diesem Plan sind - mit Ausnahme der Geschäftstagebücher und der sog. Kriegsakten - an passender Stelle auch mehrere unsignierte Stücke eingeordnet worden. In einzelnen, durch Verweise gekennzeichneten lallen waren Korrekturen des Plans nötig. Verwiesen wird an den entsprechenden Stellen des Aktenplans auch auf Akten, die nach November 1918 beim Hauptbüro oder einer anderen Nachfolge-Dienststelle der Zentral-Abteilung weitergeführt wurden und deshalb einer anderen Aktengruppe des vorliegenden Bestandes zugewiesen werden mussten, sowie auf Akten der Zentral-Abteilung, die in den Beständen M 1/4, M 1/5 und M 390 verwahrt werden. Dagegen kann auf das Schriftgut der Zentral-Abteilung in den bereits oben genannten Beständen M 1/1, M 1/2, M 1/11, M 430/1, M 430/2, M 430/3, M 430/5, M 457, M 730 und M 731 hier nur generell hingewiesen werden. Wegen der wenig klaren Trennung der Registraturen wäre eine Scheidung der Akten, die nach Oktober 1918, März 1919, Juli 1919, Oktober 1919 bzw. Oktober 1920 bei den Abteilungen Hauptbüro, Ministerialbüro, Hauptkanzlei, Hauptregistratur, Zentral-Abteilung und Abteilung K erwachsen sind, nur sehr unvollkommen möglich und für die Benutzung des Repertoriums wenig gewinnbringend gewesen. Dieses Schriftgut konnte daher nur in zwei, durch die Behördengeschichte gerechtfertigte Gruppen geschieden werden, die, soweit nötig, durch Verweise miteinander verzahnt sind: in Akten, die bis Oktober 1919 kurrent waren, und in Akten, die nach diesem Datum weitergeführt oder neu angelegt wurden; soweit möglich, wurde der ersten Gruppe die Aktenordnung des Ministerialbüros zugrundegelegt, während das Gliederungsschema der zweiten Gruppe ganz neu zu erarbeiten war. Eigene Gruppen bilden die Akten der Bürokasse und der Ministerialabteilung, die der Zentral-Abteilung bloß angegliedert waren oder als selbständige Abteilungen sich von ihr abgetrennt haben; diese Akten standen mit der Registratur der Zentral-Abteilung nicht oder nur lose in Verbindung. Keiner dieser Aktengruppen ließen sich die Handakten von Offizieren und Beamten der Zentral-Abteilung einordnen; sie wurden deshalb zu einer eigenen Aktengruppe zusammengefasst. Bis Ende 1918 sind alle Akten des Bestandes in der Regel in der Registratur der Zentral-Abteilung erwachsen. Provenienzangaben waren bei den Titelaufnahmen daher nur bei solchen Akten nötig, die von dieser Regel abweichen und die nach Oktober/November 1918 erwachsen sind; soweit nichts anderes angegeben ist, kommen dabei bis zur Bildung der Reichswehrbefehlsstelle Württemberg im August 1919 als Provenienzen nur Abteilungen des Kriegsministeriums in Betracht. Der Bestand wurde - nach Vorarbeiten des Vertragsangestellten Westenfelder - im Sommer 1971 verzeichnet von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer; erst seit Frühjahr 1975 war es ihm jedoch möglich, die Titelaufnahmen zu überarbeiten und das Repertorium fertigzustellen. Der Bestand umfasst 27 Bände (1 lfd. m) und 602 Büschel (13 lfd. m). Stuttgart, im September 1975 Fischer 3. Anhang I: Kriegsminister bzw. Leiter des Kriegsministeriums und seines Abwicklungsamtes nach 1870: 23.3.1870 - 13.9-1874 Albert v. Suckow, General der Infanterie, Kriegsminister (23-3.1870 Chef des Kriegsdepartements; 19.7.1870 Kriegsminister) 13.9.1874 - 22.7.1883 Theodor v. Wundt, Generalleutnant , Kriegsminister (13.9.1874 mit Führung des Kriegsministeriums beauftragt; 5.3.1875 Departements-Chef; 14.6.1879 Kriegsminister) 28.7.1883 - 10.5.1892 Gustav v. Steinheil, General der Infanterie"Kriegsminister (28.7-1883 Departements-Chef; 28.2.1885 Kriegsminister) 10.5.1892 - 13.4.1901 Max Freiherr Schott v. Schottenstein, General der Infanterie, Kriegsminister 13.4.1901 - 10.6.1906 Albert v. Schnürlen, General der Infanterie, Kriegsminister 10.3.1906 - 8.11.1918 Otto v. Marchtaler, Generaloberst, Kriegsminister 9.11.1918 - 15.11.1918 Schreiner, Offizierstellvertreter, Leiter des Kriegswesens 16.11.1918 - 14.1.1919 Ulrich Fischer, Vizefeldwebel, Leiter des Kriegswesens 15.1.1919 - 28.6.1919 Immanuel Herrmann, Leutnant der Landwehr II und Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart, Kriegsminister 30.6.1919 - 28.8.1919 Erich Wöllwarth, Oberstleutnant, mit Führung der Geschäfte des Kriegsministeriums beauftragt 28.8.1919 - 30.9.1919 Erich Wöllwarth, Oberstleutnant, Chef der Reichswehrbefehlsstelle 1.10.1919 - 31.3.1921 Erich Scupin, Major, Chef des Abwicklungsamtes des früheren württembergischen Kriegsministeriums bzw.(seit 1.10.1920) der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg 4. Anhang; II: Chefs der Zentral-Abteilung: 28.3.1870 - 30.12.1872 Gustav v. Steinheil, Major 30.12.1872 - 25.9-1874 Reinhard v. Fischer, Hauptmann 23c 9.1874 - 26.9.1879 Karl Freiherr v. Reitzenstein, Oberleutnant bzw. Rittmeister 30.9.1879 - 9.10.1899 Paul v. Bilfinger, Hauptmann bzw. Major 9.10.1889 - 19.3.1896 Albert v. Funk, Major bzw. Oberstleutnant 19.3.1896 - 24.2.1899 Gustav v. Steinhardt, Hauptmann 24.2.1899 - 18.7.1902 Heinrich v. Maur, Hauptmann 18.7.1902 - 18.8.1903 Ernst v. Schroeder, Hauptmann 18.8.1903 - 19.11.1909 Hermann v. Haldenwang, Hauptmann bzw. Major 19.11.1909 - 21.4.1911 Max Holland, Hauptmann bzw. Major 21c 4.1911 - 25.2.1914 Richard v. Haldenwang, Major 22.4.1914 - 28.3.1915 Wilhelm Freiherr v. Neurath, Hauptmann bzw. Major 28.3.1913 - 10.6.1918 August Graf v. Reischach, Major 11.6.1918 - 27.3.1919 Erwin Tritschler, Major 5. Besondere Vorbemerkung für Klassifikationspunkt D: Die Zentralabteilung des Kriegsministeriums führte neben ihrer Hauptregistratur noch eine Reihe von Sonderregistraturen und Sammlungen. Hierzu zählten die Allerhöchsten königlichen Ordres und die Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten, also die heutigen Bestände M 1/1 und M 1/2, sodann die Ranglisten und die Personalbögen der Offiziere, seit 1906 eine Sammlung von Nekrologen, die 1874 angelegten Stammlisten der Truppenteile, die allgemeine Druckvorschriftensammlung, die seit 1902 geführte Zeitungsausschnittsammlung und die 1907 angelegte Denkschriftensammlung. Die Reichsarchivzweigstelle bzw. das Heeresarchiv vereinigte die Personalunterlagen mit anderem, vergleichbarem Material zu den heutigen Beständen M 430 - M 433 und führte die Nekrologe, heute Bestand M 744, und die Druckvorschriften, heute Bestand M 635/1, als archivische Sammlungen weiter. Nur die in sich geschlossenen bzw. wieder hergestellten Reihen der Stammlisten, Denkschriften und Zeitungsausschnitte ließen sich provenienzgerecht beim Bestand der Zentralabteilung eingliedern (1). Mit Erlass des Kriegsministeriums vom 24. April 1874 / Militärverordnungsblatt 24/1874 wurde die Führung von Stammlisten verbindlich eingeführt. Diese sollten jeweils "die ganze Periode des Truppenteils vom Stiftungsjahr an umfassen" und jährlich zum 1. November bezüglich "Garnison und Wechsel derselben, Ergänzung, Uniform und Bewaffnung, sowie deren Veränderungen, Stamm und Formationsveränderungen, Feldzüge und Schlachten, Auszeichnungen, Chefs, Kommandeure" ergänzt werden. Die Zentralabteilung des Ministeriums sammelte darauf eigene Aufschriebe, eingehende Meldungen, Drucksachen u. a. in für jeden Truppenteil getrennt angelegten Mappen, die, sorgfältig geführt, sich bald zu einem vorzüglichen Auskunftsmittel über die genannten Bereiche entwickelten, bis die Angaben 1912 abbrechen. Zu unbestimmter Zeit wurden die Stammlisten gebunden und dem späteren Bestand M 1/11 Kriegsarchiv zugewiesen, bei dessen Neuordnung 1985 sie wieder herausgelöst und hier eingefügt wurden. Auf Anordnung des Kriegsministeriums vom 9. März 1907 hatte die Abteilungen des Ministeriums solche militärischen Angelegenheiten, die eventuell im Bundesrat, im Reichstag oder im Landtag zur Sprache kommen konnten, aufzugreifen und entsprechende Ausarbeitungen zusammen mit einschlägigen Drucksachen, Zeitschriftenaufsätzen u. a. vorzulegen. Nach Abschluss der einzelnen Fälle verwahrte die Zentralabteilung diese sogenannten Denkschriften, um sie vierteljährlich der zuständigen Abteilungen zur Ergänzung auf den neuesten Stand wieder zuzusenden. Die Mappen waren nach dem Alphabet der Stichworte geordnet und dazuhin durchgezählt; 1911 wurden die Stichworte und die anschließende Nummerierung erneuert und in einem gedruckten Verzeichnis (siehe Anlage) zusammengestellt. Teilweise fanden in den Büscheln auch Vorgänge auf früheren Jahren Aufnahme, bis die Sammlung nach Kriegsausbruch 1914 nur noch in Einzelfällen fortgeführt und schließlich Anfang 1919 an die Abteilung Kriegsarchiv des Ministeriums abgegeben wurde. Nach 1911, vermutlich erst im Heeresarchiv, kam es mindestens zweimal zu Neuformierungen. Aber keine dieser Maßnahmen hat je den gesamten Bestand erfasst, wie er andererseits sich auch nicht vollständig erhalten hat bzw. ganz wiederherstellen lässt. Nachdem im Heeresarchiv eine Anzahl von Büscheln miteinander vermischt, andere hingegen getrennt und neu zusammengestellt worden sind, fehlen nunmehr von der Ordnung des Jahres 1911 die Nummern 15 (oder 16), 19, 26, 49, 51, 56, 79, 80, 93 und 113. 1939/50 vereinigte Regierungsinspektor Alfons Beiermeister das vorliegende Material mit weiteren allgemeinen gedruckten Denkschriften u. a., die bei Aktenausscheidungen angefallen waren, zum späteren Bestand M 730 "Denkschriften". Als dieser 1985 aufgelöst wurde, konnten die Denkschriften der Zentralabteilung wieder provenienzgerecht eingegliedert werden. Seit 1902 sammelte die Zentralabteilung für die Militärverwaltung wichtige Nachrichten aus mehreren, nach Haltung und Ausrichtung unterschiedlichen Tageszeitungen wie Berliner Tagblatt, Frankfurter Zeitung, Der Beobachter, Deutsches Volksblatt, Schwäbischer Merkur, Schwäbische Tagwacht, Stuttgarter Neues Tagblatt, Württemberger Zeitung u. a. Die Ausschnitte wurden ungefähr in chronologischer Folge in nachträglich gebundene Hefte eingeklebt und diesen meist noch eine detaillierte Inhaltsübersicht beigefügt. Nachdem die Sammeltätigkeit 1913 mit einem Sonderband zum Regierungsjubiläum Kaiser Wilhelms II. abgebrochen war, wurde sie bei Kriegsbeginn 1914 in wesentlich erweitertem Rahmen wieder aufgenommen: Neben Ausschnitten von im Staatsanzeiger veröffentlichten Behördenverfügungen standen nun zu Sachthemen wie "Kriegsschauplatz", "Parlament", "Kriegskrankenpflege" angelegte Serien. Zu Jahresbeginn 1916 wurde aber diese Sammlung an die Abteilung Kriegsarchiv des Ministeriums abgegeben und dann dort fortgeführt. Doch verblieb die hauptsächlich aus Parteizeitungen zusammengestellte Gruppe "Stellungnahmen der politischen Parteien zum Kriege", die ursprünglich ebenfalls ausgefolgt werden sollte, zunächst noch bei der Zentralabteilung, die überdies gegen Jahresende 1916 noch eine neue Gruppe "Auslassungen der Presse über die Zivildienstpflicht" eröffnete. Im Juli 1918 sollte die verbliebene sachthematische Sammlung - also ohne die erwähnten Ausschnitte von Behördenverfügungen - an die neugeschaffene "Dienststelle H", die spätere "Ministerialabteilung", abgekürzt M, des Ministeriums übergehen. Inwieweit dies erfolgt ist, muss offen bleiben, da die Sammlung in der bisherigen Form in keiner der beiden Abteilungen weiterbetrieben wurde. Im Heeresarchiv vereinigte Archivangestellter Oberst a. D. Kurt Hiller alle beim Kriegsministerium erwachsenen diesbezüglichen Unterlagen mit weiteren bis ins Jahr 1938 reichenden Zeitungen, Ausschnitten, Denkschriften u. a. zur "Zeitungsausschnittsammlung des Württembergischen Kriegsministeriums", dem späteren Bestand M 731, und legte darüber Bandrepertorium an, das allerdings um 1940 unvollendet blieb. Bei der Aufteilung dieses Bestandes 1985 wurden die Zeitungsausschnitte, die bei der Zentralabteilung ausgewählt und nicht, wie erwähnt, 1916 an das Kriegsarchiv abgegeben wurden, erneut beim Bestand der Zentralabteilung eingereiht. Bereits 1974 verzeichnete Werkvertragsangestellter Westerfelder die Stammlisten, im Frühjahr 1985 Archivangestellter Werner Urban die Denkschriften; dazuhin fertigte dieser das zugehörige Orts-, Personen- und Sachverzeichnis. Für die Zeitungsausschnitte wurden weitgehend die Titelaufnahmen des Findbuchs von 1940 übernommen, für das wiederum von Werner Urban zusammengestellte Orts-, Personen- und Sachverzeichnis außerdem das 1950 zum Bestand M 731 von Beiermeister angelegte Register mitbenutzt. Die Auswahl der in de Titelaufnahmen wie in Beiermeisters Register enthaltenen Stichworte ist begrenzt und könnte anhand der genannten Inhaltsübersichten zu den einzelnen Bänden ergänzt werden, solche, an sich wünschenswerte umfangreiche Erweiterung ist jedoch einstweilen zurückgestellt worden. Die Stammlisten, Denkschriften und Zeitungsausschnitte de Zentralabteilung des Kriegsministeriums umfassen nunmehr die Bände und Büschel 603 - 821 in 3,3 Regalmetern. Stuttgart, im Oktober 1985 (Cordes) (1) Insoweit sind die Angaben in Band 1 des Repertoriums, S. XVIII, nunmehr zu berichtigen.