Enthält: Untersuchungsausschuss - Schreiben von Dr. Hermann Münch wegen Verteidigung auszuliefernder Personen bereit sei, masch., 24.9.1919 - Durchgangslager Giessen übersendet umfangreiches Material aus Vernehmungen ehemaliger Kriegsgefangener über alliierte Völkerrechts- und Kriegsrechtsverletzungen (ca. 150 Blatt Vernehmungsprotokolle, masch.), 8.11.1919 - Schreiben von Dr. Bühler mit Gutachten "Zur Auslieferungsfrage", masch., 17.11.1919 - Schreiben an Reichsminister Koch und Schiffer zur Auslieferungsfrage, masch., 17.1.1920 - Schreiben von Reichsminister Koch zur Auslieferungsfrage, masch., 2.2.1920 - Schreiben von Siegfried Schwarzerhilch mit Bitte um Verteidigung, handschr., 5.2.1920 - Brieftelegramm mit Einladung zur Sitzung des interfraktionellen Ausschusses über Auslieferungsfrage, masch., 5.2.1920 - Übersetzung der englischen Note zur Auslieferungsfrage, masch., 15.2.1920 - "Strafrecht und Gerichtsbarkeit der Entente über deutsche Staatsangehörige" von Prof. Hafter aus Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, gedr., 1.4.1920 - "Die deutsche Gegenliste - Über 400 französische Kriegsverbrecher", gedr., o.D. - Schreiben von Dernburg zur Kriegsschuldfrage, masch., 4.4.1919 - Schreiben des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses mit handschr. Antwortentwurf, masch., 12.1.1921 - Schreiben von Dr. Herz mit bisherigen Ergebnissen des Untersuchungsausschusses, masch., 17.3.1921 Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten - Zahlreiche Notizen Haussmanns, handschr. - Schreiben von Staatssekretär v. Kühlmann mit Rücksendung Schreiben Stegemanns, masch., 5.1.1918 - Einladung zu Sitzung des Auswärtigen Ausschusses, masch., 21.8.1919 - Liste der Mitglieder des Auswärtigen Ausschusses, gedr., 21.8.1919 - Schreiben von Dr. Fuchs mit Empfehlung für J. A. Ford von der "Morning Post", masch., 22.8.1919 - Schreiben von F. Wetterhoff mit Berichten zur Situation in Finnland (18., 23. & 25.8.1919), masch., 23.8.1919 - Schreiben von MD Bredow zur Reform des Auswärtigen Amts, masch., 26.8.1919 - Schreiben von Pohlmann zur Lage in Oberschlesien, handschr., 24.8.1919 - Schreiben von Colin Ross mit "Denkschrift über Nachrichtendienst und deutsche Propaganda in Südamerika", masch., 29.8.1919 - Bericht von Dr. K. Goeser über seinen Besuch bei Gesandten Dr. A. Müller in Bern, masch., Sept. 1919 - Schreiben von Hermann Höchel zur Lage der Deutschamerikaner, masch., 11.10.1919 - Schreiben von Dr. Otto Wendel zur Ausdehnung des Reichsnotopfers auf Auslandsdeutsche, handschr., 17.11.1919 - Redeentwurf "Wenn Nordamerika nicht ratifiziert", handschr., 22.11.1919 - Schreiben von Müller mit Empfehlung für Colin Ross, masch., 30.11.1919 - Schreiben an den Schwäbischen Merkur mit Berichtigung über Lersner, 1919 - Beschäftigungsplan der Anwärter und Beamten des auswärtigen Dienstes in der Außenhandelsstelle, masch., Jan. 1920 - Bewerbungsschreiben von Dr. Denker als Handelssachverständiger, masch., 25.2.1920 - "Vernunft oder Untergang" von Kurt Riezler, masch., April 1920 - Schreiben der Deutsch-Ukrainische Gesellschaft mit Richtigstellung eines Artikels über die Ukraine, masch., 21.4.1920 - Telegramm von Colin Ross wegen antirepublikanische Intrige des deutschen Geschäftsträgers in Chile, 1.5.1920 - Telegramm Kösters wegen Verhalten von Ross in Chile, 9.5.1920 - Zusammensetzung des Auswärtigen Ausschusses, gedr., 30.6.1920 - Schreiben an Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses zur Tiroler Frage und zum Auswärtigen Amt, handschr. & masch., 4.12.1920 - Einladung zur Sitzung des Auswärtigen Ausschusses, gedr., 10.3.1921 - "Die Gegenrechnung" 1. Jahrg. Heft 7, Juli 1921 - Zusammenfassung der wesentlichen Bestimmungen des deutsch-chinesischen Vorvertrag, masch., o.D. - Auszug aus "Der Weltkrieg" Bd. 35, 562 f. von Helfferich, masch., o.D. - Englische Flugschrift "Germany in the Future", gedr., o.D.
Haußmann, ConradDeutsches Reich
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Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 01. November 1933 [1] wurde die Reichsschrifttumskammer errichtet. In ihr sollten "sämtliche Personen, die, von der Urproduktion der Dichtung angefangen, bis zum gewerblichen Vertrieb am deutschen Schrifttum arbeiten" [2] zusammengefasst werden. Dazu gehörten aber nicht Zeitungen und Zeitschriften, die als Presseerzeugnis galten und daher unter der Aufsicht der Reichspressekammer standen. Die Abgrenzung zwischen den beiden Kammern wurde in der "Gemeinsamen Bekanntmachung über die Eingliederungspflicht von Betriebs- und Verlagsunternehmen bei der Reichsschrifttums- oder Reichspressekammer vom 4. April 1934" [3] geregelt. Zu Beginn beschränkte sich die Erfassung der auf dem Gebiet der Literatur tätigen Berufsangehörigen nur auf den Reichsverband deutscher Schriftsteller. Dies änderte sich aber bereits zum 22. Dezember 1933 mit der "Bekanntmachung über die Gliederung der Reichsschrifttumskammer" [4]. Damit wurden bestehende Berufsverbände wie der "Verband der Deutschen Volksbibliothekare E.V.", der "Verein Deutscher Bibliothekare E.V.", die "Reichsfachschaft Buchhandel im Deutschen Handlungsgehilfen-Verband" in die Reichsschrifttumskammer integriert. Deren Mitglieder wurden Kammerangehörige und unterstanden somit der Disziplinargewalt der Kammer. Des Weiteren wurden neue Arbeitsgemeinschaften gebildet bzw. verschiedene Berufsgruppen in Verbänden zusammengeschlossen. Dazu gehörten u.a. die "Deutschen Buchgemeinschaften" und die "Gesellschaft der Bibliophilen". Die deutschen Volksbüchereien sollten vom Deutschen Gemeindetag zusammengefasst werden, "um sie der Reichsschrifttumskammer einzugliedern"[5]. Wie in allen anderen Kulturbereichen auch war die Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer zwingend notwendig, um nicht mit einem faktischen Berufsverbot belegt zu werden. So sorgte die "Anordnung über den Nachweis der Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer vom 30. Juli 1934"[6] dafür, dass die Verlags- und Buchhandelsunternehmen nur mit Mitgliedern der RSK in Geschäftsverbindungen treten durften. Zur leichteren Durchführung dieser Anordnung mussten alle Mitglieder "auf ihren geschäftlichen Briefsachen die Mitgliedsnummer ihres zuständigen Fachverbandes"[7] angeben. Verstöße dagegen sollten mit Ordnungsstrafen geahndet werden. Auskünfte über Autoren und Übersetzer erfolgten auf Anfrage der "Kontrollstelle des Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller" durch die Verlage. Für eine Mitgliedschaft mussten die Autoren ohnehin beträchtliche persönliche Auskünfte bzw. Gutachten geben (u.a. Gutachten der NSDAP, der Gestapo und der zuständigen Landesleitung der RSK[8]). "Unzuverlässigen" Autoren wurde mit der Verweigerung der Mitgliedschaft somit die Ausübung ihres Berufs verboten. Die abgelehnten Antragsteller sowie Ausschlüsse aus der RSK wurden im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels, im Großdeutschen Leihbüchereiblatt und in den Zeitschriften "Der Schriftsteller" und "Der Autor" veröffentlicht. Neben der berufsständischen Vertretung und Betreuung hatte die RSK die Aufgabe eine "Liste über die schädliche und unerwünschte Literatur" zu führen, die 1936 zum ersten Mal im Druck erschien. Die Entscheidung über Buchverbote lag aber im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. "Die politische Beeinflussung des deutschen Schrifttums, [...] ist Sache des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (Abteilung VIII), das sich zur Lösung dieser Aufgabe der beim Ministerium errichteten Reichsschrifttumsstelle bedient."[9] Der organisatorische Aufbau [10] bestand auf der Leitungsebene aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Altpräsidenten und Präsidialrat. Der erste Präsident Hans Friedrich Blunck wurde im Oktober 1935 von Hanns Johst ersetzt. Blunck erhielt den Titel des "Altpräsidenten" und wurde mit der Betreuung der Auslandsbeziehungen der Kammer beauftragt. Die Geschäftsstelle gliederte sich in fünf Abteilungen: I. Zentralabteilung II. Gruppe Schriftsteller III. Gruppe Buchhandel IV. Buchwerbung V. Büchereiwesen VI. Adress- und Anzeigenbuchgewerbe VII. Wirtschaftsstelle des Deutschen Buchhandels Der regionale Unterbau bestand aus den Landesleitungen der Kammer im jeweiligen Gau. An diese waren die Aufnahmeanträge, allgemeine Schrifttumsanfragen und Berufsangelegenheiten zu richten. Anmerkungen [1]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797 [2]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136 [3]Das Recht der Reichsschrifttumskammer, S. 21-22 [4]ebd., S. 12-17 [5]ebd., S. 14 [6]ebd., S. 37-38 [7]ebd., S. 38 [8]R 56 V/170 [9]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136 [10]Beschreibung nach Handbuch der Reichskulturkammer, S. 135-200 Übersicht über die Präsidenten, Vizepräsidenten und Geschäftsführer Präsidenten Dr. Hans Friedrich Blunck (ab. Okt. 1935 "Altpräsident"), 1933 - Okt. 1935 Hans Johst, Okt. 1935 - 1945 Vizepräsidenten Dr. Heinz Wismann, 1933 -1937 Wilhelm Baur, 1938 - 1945 Karl Heinz Hederich, 1937 - 1938 Geschäftsführer Prof. Richard Suchenwirth (1. Geschäftsführer), 1935 Günter Haupt (2. Geschäftsführer), 1935 Karl Heinl, 1936 - Mai 1937 Wilhelm Ihde, Mai 1937 - Dez. 1943 Günther Gentz, Jan. 1944 - 1945 Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Aktenüberlieferung in dem alten Koblenzer Bestand R 56 V (siehe dazu im Publikationsfindbuch Nr. 31) war im Gegensatz zu den anderen Kulturkammern recht umfangreich (Archivnummern R 56 V/1-196). Diese wurden in der vorliegenden Verzeichnung mit übernommen. Die in den Sammlungen "Reichsschrifttumskammer" des ehem. Berlin Document Center vorliegenden Sachakten wurden ausgesondert, neu verzeichnet und dem Bestand zugeordnet. Inhaltlich handelt es sich im Wesentlichen um: 1.) Überprüfung und Genehmigung zur Herausgabe von Büchern, Heften und Publikationen 2.) Aufnahmen in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums" 3.) Meinungsverschiedenheiten (Streitsachen) zwischen Schriftstellern und Verlegern 4.) Korrespondenz zwischen der Hauptdienststelle der RSK und ihren Landesleitungen in den einzelnen Gauen. Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Hinweise auf die BDC-Bestände sind bereits im Findbuch R 56 [11] enthalten. Die dort genannten Titel geben jedoch nicht das gesamte Spektrum der hier verzeichneten Akten wieder. Zum einen war dies die "Überprüfung und Genehmigung zur Herausgabe von Büchern, Heften und Publikationen" (R 56 V/215-827), bei denen die Verlage die RSK lediglich über Neuauflagen und Herausgaben informierten. Zum zweiten nahm die RSK, meist auf Vorschlag des RMVP, verschiedene Bücher (meist ausländische) in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums" auf, was einem Verbot gleichkam. Diese Unterlagen wurden in die Serie "Aufnahme in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums".- Einzelfälle geordnet. In den Akten vorgefundene Belegexemplare wurden darin belassen und in den Enthält-Vermerk aufgenommen. Die Klassifikation von Wolfram Werner, "die sich nicht streng nach der Verwaltungsstruktur richtete"[12], musste um den Bereich "Geschäftsführung" erweitert werden, da sich während der Verzeichnung herausstellte, dass die in den Akten vorliegenden Streitsachen nicht in dieses Schema passten. Lt. "Handbuch der Reichskulturkammer" war für "Meinungsverschiedenheiten zwischen Schriftstellern einerseits, Verlegern und sonstigen Verwertern schriftstellerischer Arbeiten andererseits"[13] eine Schlichtungsstelle zuständig, die dem Rechtsreferenten angegliedert war. Dieser Rechtsreferent wiederum war unmittelbar der Geschäftsführung der RSK unterstellt [14]. Daher wurde die Geschäftsführung in die 3 Bereiche "Rechtsreferent", "Referent für Überwachung" und "Referat Nachrichtenstelle und Statistik" untergliedert. Der Klassifikationspunkt "Rechtsreferent wurde in die Bereiche "Allgemeine Rechtsfragen der Kammer" (R 56V/1050 und in die sog. "Schlichtungsstelle" (Streitsachen) eingeteilt. Um die Einheitlichkeit zu bewahren, ist der alte Klassifikationspunkt "Überwachung und Verbot von Schrifttum" in den Punkt "Referent für Überwachung" verschoben worden. Für Streitsachen zwischen einzelnen Schriftstellern war wiederum nicht die Schlichtungsstelle in der Geschäftsführung zuständig, sondern die Abteilung II (Gruppe Schriftsteller), die sich unterteilte in "Fachliche, Rechtliche und Soziale Betreuung der Schriftsteller". Die alte Klassifikation entsprach nicht so stringent diesen einzelnen Bereichen. Die neu verzeichneten Akten machten dies aber nötig. Der alte Klassifikationspunkt "Einzelne Schriftsteller, insbesondere Mitgliedschaftsangelegenheiten" wurde in "Fachliche Betreuung, auch Mitgliedschaftsangelegenheiten" unbenannt. Als zweiter Klassifikationspunkt ist "Rechtliche Betreuung" eingefügt worden. Die restlichen Klassifikationspunkte der "Gruppe Schriftsteller" sind beibehalten worden. Anmerkungen [11]Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31, Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern, S. 119 [12]ebd., S.93 [13]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 140 [14]ebd. Zitierweise BArch R 56-V/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch zur Reichskulturkammer (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-V/...