Deutsches Reich
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Geschichte des Bestandsbildners: Eine Entschließung der Nationalversammlung vom 30.10.1919, in der die Reichsregierung ersucht wurde "in allen gesetzgeberischen Fragen und Verwaltungsangelegenheiten, bei denen eine künstlerische Auffassung in Betracht kommt, die Mitwirkung geeigneter Sachverständiger zu sichern und beim Reichsministerium des Innern eine Einrichtung zu schaffen, die eine einheitliche Handhabung gewährleistet" [1] führte zur Errichtung des Amtes des Reichskunstwartes. Mit Wirkung vom 1.1.1920 bestellte der Reichsminister des Innern Edwin Redslob zum Reichskunstwart. Zuständig für alle staatlichen Kunst- und Kulturfragen sollte er vermitteln zwischen der subjektiven Gestaltung des Künstlers und den Anforderungen des Staates. Neben der Beratung aller Reichsressorts in künstlerischen Fragen, sah Redslob vor allem in der Förderung von Künstlern und Kunstgattungen jeglicher Art seine Hauptaufgabe. Besonderes Augenmerk richtete er dabei u.a. auf Kunsthandwerk und Gebrauchsgraphik. Staatliche Feiern wurden vom Amt gestaltet, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert, notleidende Künstler unterstützt. Mit der "Formgebung des Reiches" beauftragt, bestand die erste Aufgabe des Reichskunstwartes in der Vergabe des Auftrages zur Gestaltung eines Reichswappens für die Weimarer Republik. Dem Reichsminister des Innern unterstellt, waren neben Redslob lediglich zwei Referenten und zwei Bürokräfte, während der Weltwirtschaftskrise nur noch eine Sekretärin, im Amt tätig. Die Auflösung der Dienststelle erfolgte im Jahre 1933.[2] Anmerkungen [1] Vgl. R 43 I/ 831 fol. 2 [2] Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Nach der Auflösung der Dienststelle im Jahre 1933 wurden die Akten des Reichskunstwartes vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda übernommen, aber nicht weitergeführt. Im Jahre 1946 gelangten die Vorgänge in das damalige Hauptarchiv Berlin, jetzt Geheimes Staatsarchiv und erhielten die Bestandssignatur Re. 301. Für die ersten 460 Bände wurde ein summarisches Verzeichnis erstellt. Die Unterlagen wurden am 7.7.1969 an das Bundesarchiv abgegeben. Archivische Bearbeitung Die im Geheimen Staatsarchiv formierten Bände hat Herr Gregor Verlande ab 1977 neu verzeichnet. Die bis dahin noch unbearbeiteten Archivalien erschloss ab April 1979 Frau Dr. Eder-Stein. Im Ergebnis dessen konnte das Publikationsfindbuch Bestand R 32 Reichskunstwart als Band 16 der Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs 1979 vorgelegt werden. Es bildet die Grundlage für die jetzt erarbeitete Online-Version. Das Bestandsverzeichnis ist von der Bearbeiterin, Frau Simone Langner, bei der Herstellung des Online-Findbuchs beibehalten worden. Lediglich Serien und Bandfolgen wurden zum Teil neu gebildet. Zitierweise BArch R 32/... Inhaltliche Charakterisierung: Die Tätigkeit des Amtes belegen in erster Linie die Akten der Dienststellenverwaltung. Weitere Schwerpunkte bilden die Unterlagen zur Kunstförderung- und pflege, zur Organisation von Ausstellungen, Messen und Wettbewerben sowie zur Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen. Neben der Gestaltung staatlicher Feiern und der Planung des Reichsehrenmals sind Vorgänge zu Denkmalspflege, Natur- und Heimatschutz ebenso dokumentiert wie Entscheidungen bezüglich der Formgebung in verschiedenen Bereichen. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1979), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 32/...
Geschichte des Bestandsbildners: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen."[1] Mit diesem klaren Satz wurde das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 eingeleitet und es begann die Verstaatlichung und Überwachung der deutschen Kultur, nämlich die zwangsweise Zusammenführung aller im Kulturbereich Tätigen in einer Vereinigung, der Reichskulturkammer. Neben ihrer Zentrale bestand die Reichskulturkammer aus folgenden Einzelkammern: 1. Reichsschrifttumskammer (Bundesarchiv Bestand R 56-V) 2. Reichspressekammer (R 56-IV) 3. Reichsrundfunkkammer 4. Reichstheaterkammer (R 56-III) 5. Reichsmusikkammer (R 56-II) 6. Reichskammer der bildenden Künste 7. Reichsfilmkammer (R 56-VI) Die Reichsfilmkammer wurde bereits vor Gründung der Reichskulturkammer, am 14. Juli 1933[2] als "vorläufige Filmkammer" errichtet. Die Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 wieder aufgelöst und die Mitglieder auf die übrigen Einzelkammern verteilt.[3] Die Aufgaben und Organisation der einzelnen Kammern finden sich in den Einleitungen der entsprechenden Findbücher. Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933[4] erhielten die einzelnen Kammern die Eigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt wurden. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erlassen durften, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit. In dieser Ersten Verordnung wurde in § 10 festgehalten, dass die Aufnahme in eine Einzelkammer abgelehnt werden konnte, "wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt."[5] Über Eignung und Zuverlässigkeit entschied der jeweilige Präsident der Einzelkammer. Eine Ablehnung bedeutete Berufsverbot, denn die kulturelle Berufsausübung außerhalb der Kammern war nicht erlaubt. Bei der Errichtung der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern gab es aber zunächst keine Ablehnungen oder Verbote, denn die Einzelkammern übernahmen zu Beginn automatisch alle Kulturschaffenden die in den für ihren Bereich zuständigen Berufsverbänden organisiert waren. Diese Berufsverbände bildeten als Fachverbände einen Teil der Kammer (z.B. Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger in der Reichstheaterkammer oder Deutscher Sängerbund in der Reichsmusikkammer). Dadurch erwarben die Mitglieder der Fachverbände die Mitgliedschaft in den Einzelkammern, ohne Überprüfung der "Zuverlässigkeit oder Eignung". Somit befanden sich zu Beginn auch "Nichtarier" oder andere Personengruppen, die nicht dem "idealen Bild" der Nationalsozialisten entsprachen, in den Kammern. Für Propagandaminister Goebbels war dies ein Problem, welches er mit der Ernennung Hans Hinkels am 1. Mai 1935 zum Dritten Geschäftsführer der Reichskulturkammer zu lösen suchte. Staatskommissar Hinkel wurde mit der Bearbeitung der personellen Fragen in den Einzelkammern betraut. Dies bedeutete nichts weniger als die Vertreibung der Juden und sonstigen, den Nationalsozialisten unerwünschten Personengruppen aus den Kammern. Hinkel sorgte als "Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet" für die "Säuberung" der Kammern. Auch vor den Präsidenten der Einzelkammern wurde nicht Halt gemacht. Lediglich Max Amann blieb Präsident der Reichspressekammer. Es war auch Hinkel, der die 1935 vollzogene Umwandlung der Fachverbände in Fachschaften übernahm. Schon der § 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sah eine Gliederung in "Fachverbände oder Fachschaften" vor. Was auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein schien, hatte rechtlich doch erhebliche Folgen. Während die Fachverbände noch selbständige Körperschaften mit Privatvermögen waren, galten die neu gegründeten Fachschaften nur noch als Verwaltungsstellen der Kammern ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die ehemaligen Berufsverbände wurden durch diese Umwandlung somit schrittweise verstaatlicht und enteignet. Ein besonderes Problem bei der Aufgabendarstellung der Reichskulturkammer war die Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Der Präsident der RKK Joseph Goebbels war in Personalunion gleichzeitig Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, sein Stellvertreter (Vizepräsident) der jeweils amtierende Staatssekretär im Propagandaministerium, zu Beginn Reichspressechef Walter Funk. Die organisatorische Aufsicht über die Einzelkammern bildete die Zentrale der RKK, mit Sitz im Propagandaministerium. Als deren Geschäftsführer wurde zunächst der Leiter der Abteilung IC (Recht), Hans Schmidt-Leonhardt bestimmt. Als Gegenstück zu den Einzelkammern entstanden im Propagandaministerium einzelne Fachabteilungen (Presse, Schrifttum, Musik, Bildende Kunst, Theater, Film und Rundfunk), wobei die Abteilungsleiter gleichzeitig die jeweiligen Kammerpräsidenten in Personalunion waren. Die Verflechtungen bestanden auch auf der untersten Gauebene. Dort gab es bereits die im Dritten Reich übliche Verwebung von Staat und Partei durch die Union des Leiters der Landesstelle des Propagandaministeriums mit der des Gaupropagandaleiters der NSDAP in einer Person. Diese Funktionäre erhielten nun noch den Posten des Landeskulturwalters und damit die Aufsicht über die lokalen Stellen der Einzelkammern. Als Unterstützung der Präsidenten wurde in jeder Einzelkammer ein Präsidialrat eingerichtet. Der Präsidialrat bestand aus sieben Vertretern der entsprechenden Kultursparte. Die Personen wurden von Goebbels selbst bestimmt und der jeweilige Kammerpräsident musste aus diesem Kreis einen Geschäftsführer bestellen, der direkt mit Verwaltungsaufgaben betraut wurde. Am 15. Nov. 1935 verkündete Hinkel der Errichtung des Reichskultursenats, in dem sich besonders verdiente Personen des kulturellen Lebens zusammenfinden und als kulturpolitischer Ideengeber für Goebbels dienen sollten. In Wirklichkeit kamen diesem Senat lediglich repräsentative Eigenschaften zu. In ihm waren alle Kammerpräsidenten, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei Geschäftsführer der RKK, die den Titel Reichskulturwalter trugen. Doch nur 3 Jahre später, mit Goebbels Verfügung vom 05. April 1938 (Az. I B 1000)[6], wurde das Amt des Reichskulturwalters wieder abgeschafft. In der Reichskulturkammer verblieb lediglich eine Geschäftsführung mit den Aufgaben "Schulung und Propaganda" sowie die Aufsicht über die regionalen Gliederungen der Einzelkammern. Die Fachaufsicht der Einzelkammern führten nun die Fachabteilungen im RMVP, die organisatorische Aufsicht die jeweils zuständigen Verwaltungsabteilungen. Aufgehoben wurde auch die Personalunion der Ämter des Abteilungsleiters des Ministeriums und des Kammerpräsidenten. Hinkel selbst war seit 01. April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Kulturelle Betätigung von Nichtariern). Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs stand als "kriegswichtige Aufgabe" v.a. die Truppenbetreuung im Vordergrund. Die Truppenbetreuung bestand im Wesentlichen daraus, Darbietungen auf Frontbühnen zu organisieren sowie die Truppen selbst mit Gesellschaftsspielen, Musikinstrumenten, etc. zu beliefern. Organisatorisch wurde zunächst ein eigenes Referat "Truppenbetreuung" im RMVP installiert, das ab 1940 in die neue Abteilung "BeKa" (Besondere Kulturaufgaben)[7] wechselte. Die Abteilung BeKA bildete die Nachfolgerin der Abteilung IIA, ihr Leiter blieb weiterhin Hans Hinkel. Mit Erlass vom 30. April 1941[8] wurde die "Hauptgeschäftsführung der RKK" gegründet. Hinkel erhielt die Stellung eines "Generalsekretärs der RKK" in dieser Hauptgeschäftsführung, die sich in fünf Abteilungen gliederte: Abteilung A (Heinz Tackmann): Verwaltung (Personalien, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten) Abteilung B (Walter Owens): Berufständische Aufgaben (Eignungsprüfung und Nachwuchsbetreuung, Ausrichtung und Überwachung der Berufsberatung, Arbeitsbeschaffung und soziale Angelegenheiten der Kulturberufe) Abteilung C (Erich Kochanowski): Propaganda (Verbindung zu den Dienststellen von Partei und Staat, Darstellung der RKK in Film und Rundfunk, Presseangelegenheiten, sowie politische Schulung und Ausrichtung der Kulturschaffenden) Abteilung D (Helmuth von Loebell): Kulturpersonalien (politische Beurteilung der Kulturschaffenden, Ausschlussverfahren und Beschwerdeentscheiden, Sondergenehmigungen für "Nichtarier", Prüfung kulturwirtschaftlicher Unternehmungen auf jüdischen Einfluss, kulturelle Betätigung von Ausländern) Abteilung E (Hans Erich Schrade): Besondere Aufgaben (Truppenbetreuung, kulturelle Betreuung der heimgekehrten Volksdeutschen und ausländischen Arbeiter, Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im Reichsgebiet) Die mit der Gründung der Hauptgeschäftsführung der RKK faktisch aufgelöste Abteilung BeKA wurde im August 1941 in "Generalreferat Reichskulturkammersachen"[9] im RMVP umbenannt. Gleichzeitig blieben die Abteilungsleiter der Hauptgeschäftsführung der RKK in Personalunion Referenten dieses Generalreferats. Die o.a. Aufgaben veränderten sich bis Kriegsende nicht. Am 1. Mai 1944 wird die Schlüsselstellung Hans Hinkels in der Reichskulturkammer noch einmal deutlich. Mit diesem Tag ernannte Goebbels Hinkel zum Vizepräsidenten der RKK, die Aufgaben des Generalsekretärs übernahm Hans Erich Schrade. Davor war Hinkel bereits zum "Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe", zum "Reichsfilmintendanten" und zum Leiter der Abteilung Film im RMVP ernannt. Die Gesamtverantwortung für das Unterhaltungsprogramm des Rundfunks wurde ihm ebenfalls übertragen. Anmerkungen [1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 661. [2] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 483. [3] 5. VO zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes. [4]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [5] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [6] Nachrichtenblatt des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda Nr. 5 v. 9. April1938 (R 55/20617). [7] GVPL vom 01. Nov. 1940 (R 55/20776). [8] R 55/163. [9] GVPL v. 1. Nov. 1942 (R 55/20621). Hans Hinkel - Karriere in der Reichskulturkammer 1933 Preußischer Landesleiter in Alfred Rosenbergs "Kampfbund für deutsche Kultur" Staatskommissar im preußischen Kultusministerium Leiter des preußischen Theaterausschusses 1. Mai 1935 3. Geschäftsführer in der RKK-Zentrale Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet (als eigenes Referat in der Abteilung Propaganda des RMVP) 15. Nov. 1935 Reichskulturwalter im Reichssenat 1936 Leiter der Abteilung II in der Zentrale der RKK 5.April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Überwachung der kulturellen Betätigung von Nichtariern) im RMVP Juli 1940 Hauptgeschäftsführer der RKK 30. April 1941 Generalsekretär in der Hauptgeschäftsführung der RKK August 1941 Leiter des Generalreferats für Reichskulturkammersachen im RMVP bis 1945 Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe Gesamtverantwortlicher für das Unterhaltungsprogramm im Rundfunk Reichsfilmintendant Leiter der Abteilung Film im RMVP Vizepräsident der RKK (ab 1. Mai 1944) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Ein Teil der in den Jahren 1959 bis 1962 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegebenen Akten (R 56-I/1-147) wurde bereits von Dr. Wolfram Werner verzeichnet. Zu deren ausführlicherer Überlieferungsgeschichte siehe die Einleitung des entsprechenden Findbuchs (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31). Es handelt sich dabei v.a. um Akten aus dem Büro Hinkel. Neu hinzu kamen die Sachakten aus den Sammlungen "Reichskulturkammer" des ehemaligen BDC. Inhaltlich handelte es sich um: 1. Manuskripte von Filmen, Romanen und Theaterstücken 2. Haushaltsangelegenheiten mit den Landeskulturwaltern 3. Akten privatdienstlicher Natur (d.h. Stellen- und Bittgesuche, sowie Glückwünsche meist privater Personen an Hinkel) Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten, Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Die Klassifikation erfolgte in Anlehnung an die bereits von Dr. Werner geschaffene Ordnung. Aufgrund der neuen Überlieferungslage musste sie um den Punkt "Haushalt" erweitert werden. Der noch im alten Findbuch vorhandene Klassifikationspunkt "Goebbels-Stiftung für Bühnenschaffende" wurde entfernt und findet sich nun im Bestand R 56-III (Reichstheaterkammer) wieder. Es bleibt zu erwähnen, dass ein Teil der Überlieferung aus dem ehemaligen BDC nicht in die Bestände der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern verzeichnet wurde, sondern aufgrund der Provenienzbestimmung in den Bestand R 55 (Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda) einfloss(R 55/21300-21564). Dies ist mit der organisatorischen Verflechtung zwischen RKK und RMVP zu erklären. Fremdprovenienzen wurden an das zuständige Archiv (Landesarchiv Berlin) abgegeben. Dabei handelte es sich um Akten des Reichspropagandaamts Berlin, der NSDAP-Gauleitung Berlin sowie des Landeskulturwalters Berlin. Druckschriften, insbesondere Rundschreiben der DAF und Nachrichtenblätter des RMVP, sind ebenfalls ausgesondert und an die Bibliothek abgegeben worden. Zitierweise BArch R 56 I/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-I/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Prisenhöfe - Oberprisenhof Berlin, Prisenhöfe Hamburg und Berlin - wurden im September 1939 bzw. im März 1941 eingerichtet. Ihre Aufgaben waren Einleitung der Verfahren über eingebrachte Schiffe und nach Urteilsspruch durch den Prisenhof Durchführung des prisengerichtlichen Verwendungsbeschlusses. Die Prisenhöfe bestanden bis Kriegsende. Bestandsbeschreibung: Die Beschlagnahmung von Handelsschiffen unter der Flagge von Feindstaaten oder Neutralen und ihrer Ladung erfolgte nach der Prisenordnung in einem förmlichen Verfahren durch dafür geschaffene Gerichte. Die bei diesen als Reichskommissare eingesetzten Seeoffiziere unterstanden 1914-1918 dem Reichskanzler, 1939-1945 dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Sie vertraten die Interessen des Reiches in den Prisenverfahren. Ihre Aufgabe waren die Einleitung der Verfahren über eingebrachte Schiffe und nach Urteilsspruch durch den Prisenhof die Durchführung des prisengerichtlichen Verwendungsbeschlusses. Die Prisenhöfe bestanden bis Kriegsende 1945. Inhaltliche Charakterisierung: Der nahezu vollständig erhaltene Bestand des Reichskommissars beim Prisen hof Hamburg war beim hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg aufbewahrt und gelangte im Frühjahr 1954 über das Bundesoberseeamt Hamburg an das Bundesarchiv. Heute umfaßt er rund 53 laufende Regalmeter. Er enthält Generalakten, Personalunterlagen über Angehörige der Dienststelle und Akten über einzelne Prisenfälle (Vorbereitung und Einleitung der prisengerichtlichen Verfahren, Ausführung der prisengerichtlichen Verfahren, Ausführung der prisengerichtlichen Entscheidungen, Verwertung der Prise). Zitierweise: BArch, RM 15/...
Geschichte des Bestandsbildners: Im August 1920 als innenpolitische Informations- und Nachrichtenstelle eingesetzt; unter‧richtete die Reichsregierung über alle die innere Lage des Deutschen Reiches berührenden politischen Bestrebungen und Vorgänge; Auflösung 1929; Aufgaben wurden von der Nachrichtensam‧melstelle im Reichsministerium des Innern übernommen; Dienststelle ging 1933 im Gehei‧men Staatspolizeiamt auf Bestandsbeschreibung: Im August 1920 als innenpolitische Informations- und Nachrichtenstelle eingesetzt; unterrichtete die Reichsregierung über alle, die innere Lage des Reiches berührenden politischen Bestrebungen und Vorgänge; Auflösung 1929; Aufgaben wurden von der Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern übernommen; Dienststelle ging 1933 im Geheimen Staatspolizeiamt auf. Inhaltliche Charakterisierung: Teil 1 (vormals: ZStA, 15.07): 1919-1933 (1.584): Dienststellenverwaltung 1920-1930 (11), Polizei und bewaffnete Macht, Nachrichtenwesen 1919-1930 (38), Rechtsnormen 1920-1930 (50), internationale Verhandlungen und Verträge 1920-1929 (6), Überwachung ausländischer Tätigkeit im Reich 1920-1930 (59), Abwehr 1920-1930 (12), Verkehr mit Waffen 1920-1930 (23), wirtschaftliche Verhältnisse in ihren Wirkungen auf die öffentliche Ordnung 1920-1929 (19), politische Bewegung 1920-1933 (52), Wahlen, Wahlergebnisse, Regierungsbildungen 1920-1930 (19), Parteien 1920-1930 (8), Die Internationalen 1925-1929 (2), Organisationen und Bewegungen politischer Art au‧ßerhalb der Parteien 1920-1930 (126), Gewerkschaften 1921-1929 (7), internationale Ver‧bindungen mit wirtschaftlichen Organisationen 1921-1927 (2), Offiziers- und Soldatenverei‧nigungen 1921-1930 (10), Erwerbslosenbewegung und Demonstrationen 1920-1925 (2), Organisationen, Institute und Bewegungen mit bestimmten einzelnen Zielen 1920-1931 (13), pazifistische Bewegung 1922-1927 (2), Presse 1920-1924 (2), besetzte sowie abgetretene Gebiete, Ostpreußen 1920-1928 (12), Ausland 1920-1929 (32), Sachakten über bestimmte Einzelvorgänge 1922-1933 (55), Materialsammlung über bestimmte Einzelpersonen 1920-1933 (978), Personalakten o.Dat. (44) Teil 2 (vormals: BArch, R 134): 1920-1933 (99): Lageberichte 1920-1929 (57), Meldungen der Nachrichtensammelstelle 1929-1933 (42) Teil 3 (vormals: ZPA, St 12): 1919-1931 (297): Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1919-1931 (203), Kommunistische Internationale und ausländische kommunistische Parteien 1920-1927 (10), der KPD nahe stehende Organisa‧tionen 1921-1930 (52), andere Parteien und Organisationen 1920-1934 (16), Lichtbilderkartei der Nachrichtenstellen der Länder 1924-1929 (2), Personalakten 1920-1933 (14) Erschließungszustand: Teil 1 (vormals: ZStA, 15.07): Findbuch (1940) Teil 2 (vormals: BArch, R 134): Publikationsfindbuch: Lageberichte (1920-1929) und Meldungen (1930-1933) des Reichskommissars für Überwachung der öffentlichen Ordnung und Nachrichtensammelstelle im Reichsministerium des Innern. Bestand R 134 des Bundesarchivs in Koblenz. Mikrofichesausgabe, hg. v. Ernst Ritter, München 1979 Teil 3 (vormals: ZPA, St 12): Findbuch (1968) Zitierweise: BArch, R 1507/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die ersten Kriegsgesellschaften überhaupt wurden unmittelbar nach der Errichtung der Kriegsrohstoffabteilung am 13. Aug. 1914 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegründet. Diese Handelsgesellschaften nahmen im Grundsatz völlig selbständig die ihnen übertragenen Aufgabenbereiche wahr und wurden bei ihrer Geschäftstätigkeit nur durch staatliche Kommissare des Kriegsministeriums, des Reichsamt des Innern, des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, des Reichsmarineamts oder anderen Reichsbehörden kontrolliert. Insbesondere bei den kaufmännischen und technischen Aufgaben bedurfte es zur Entlastung der Verwaltung der Unterstützung des Handels und der Industrie. Nur auf diese Weise glaubte man die Defizite bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Vorbereitungen ausgleichen zu können. Rechtlich wurden die Kriegsgesellschaften in Gestalt von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH, Abrechungsstellen oder Kriegsausschüssen errichtet. Begrifflich waren sie von den Zwangssyndikaten, den zentralen Wirtschaftsverbänden und von den staatlichen Stellen selbst abzugrenzen. Mit zunehmender Verschlechterung der Versorgungssituation kamen weitere Aufgabenbereich dazu. Zusätzlich zur Beschaffung, Verwaltung und Verteilung von Rohstoffen musste man sich nun auch mit der Mobilisierung und Ergänzung der im Inland vorhandenen Materialvorräte befassen. Zu diesem Zweck wurden staatlicherseits Mobilmachungsstellen errichtet, Rohstoffimport- bzw. in den besetzten Gebieten Requisitionsorganisationen gegründet und die inländische Produktion von Rohstoffen und deren Ersatzstoffe durch direkte Einflussnahme auf industrielle Kapazitäten, die Neuerrichtung von Betrieben und die Förderung wissenschaftlicher Entwicklungen forciert. Entsprechend dehnte sich auch das Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen auf die technischen Aufgaben (Sortierung, Umarbeitung, Lagerung und Transport der Rohstoffe), die Produktionsförderung und den Außenhandel aus. Von den bei Kriegsende bestehenden ca. 350 Organisationen unterstanden 105 dem Kriegsernährungsamt (später: Reichsernährungsministerium), 120 dem Reichswirt‧schaftsamt (später: Reichswirtschaftsministerium), fünf dem Reichsamt des Innern (später: Reichsministerium des Innern) und 120 dem preußischen Kriegsministerium bzw. dem Kriegsamt (später: dem Reichswirtschaftsministerium). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nur bei etwa einem Drittel dieser Organisationen um Stellen mit Behördencharakter handelte; nur bei diesen kann überhaupt von einem Unterstellungsverhältnis im verwaltungsrechtlichen Sinne gesprochen werden. Die übrigen Organisationen sind etwa zu einem weiteren Drittel sogenannte Kriegsgesellschaften, d. h. für Zwecke der Kriegswirtschaft gegründete, meist mit Kapitalbeteiligungen des Reichs und der Länder arbeitende und durch Reichsämter oder speziell eingesetzte Reichskommissare überwachte Gesellschaften des Handelsrechts (AG, GmbH). Die Organisationen des restlichen Drittels sind als Selbstverwaltungsorgan der einzelnen Wirtschaftszweige mit dem Charakter von freiwilligen oder Zwangssyndikaten unter Reichseinfluss zu betrachten. Die Auflösung der Kriegsgesellschaften richteten sich in erster Linie nach den statutarischen Bestimmungen, die entsprechend dem Zweck der Gesellschaften den Beginn der Liquidation regelmäßig mit Beendigung des Krieges oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Friedensvertrages mit sämtlichen Großmächten vorsah. Wo eine zeitliche Begrenzung fehlte oder die Kreisgesellschaften aufgrund der andauernden Versorgungsnotlage durch nachträgliches Übereinkommen fortgeführt wurden, bedurfte es dagegen eines ausdrücklichen Auflösungsbeschlusses. Im Interesse eines schnellen, einheitlichen und endgültigen Abbaus der Kriegswirtschaft wurde schließlich auf Veranlassung des Reichsschatzamts am 15. Juli 1921 für alle Kriegsgesellschaften die erleichtere Möglichkeit der Auflösung durch einen Übergang auf das Reich ohne Liquidation geschaffen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Bestände der Kriegswirtschaftsorganisationen des I. Weltkrieges waren in den Jahren 1943 und 1944 zunächst auswahlweise nach Staßfurt und dann unter Einbeziehung der gesamten zunächst zurückgelassenen Bestände und Bestandsteile nach Schönebeck ausgelagert worden. Im Zuge der Nachkriegsereignisse gelangten sie in das Deutsche Zentralarchiv, Abt. Merseburg, wo sie bis 1955 verblieben. Im Juli/August 1955 wurden die Bestände der Kriegsorganisationen des I. Weltkrieges nach Potsdam in das Zentralarchiv überführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung In den Jahren 1959-1960 wurde damit begonnen, einzelne kleinere Bestände, für die keine oder nur unzureichende Findhilfsmittel des Reichsarchivs vorlagen, zu ordnen und zu verzeichnen. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind Unterlagen zur Leitung und Organisation der Deutschen Seeversicherungsgesellschaft von (1914-1921) sowie zur Seeversicherung und zum Prisenrecht (1914-1921). Erschließungszustand: Findkartei ca. 1980 Zitierweise: BArch, R 8903/...
Geschichte des Bestandsbildners: Eingesetzt durch Verordnung vom 15.01.1940 mit Zuständigkeit für die Beschlagnahme und Verwaltung des beweglichen wie unbeweglichen Vermögens von am Zweiten Weltkrieg gegen das Deutsche Reich beteiligten Staaten und ihrer Staatsangehörigen im ganzen Reichsgebiet, dem Protektorat Böhmen und Mähren und in Luxemburg; nachgeordnet dem Reichsjustizminister; Abwicklung der Aufgaben bis zur Unterstellung des verwalteten Feindvermögens durch Gesetz Nr. 52 der Militärregierung unter die Kontrolle der Besatzungsmächte durch den Treuhänder für das Vermögen der alliierten Staaten und ihrer Staatsangehörigen. Inhaltliche Charakterisierung: Neben allgemeinen Akten zu Organisation und Personalangelegenheiten, Grundsatzfragen der Anmeldung und Behandlung deutschen Vermögens im feindlichen Ausland und Feindlichen Vermögen im Inland und in den besetzten Gebieten sowie zur Vermögensverwaltung - allgemein nach § 12 ff der Verordnung über Feindvermögensverwaltung , v.a. Verwalter-Richtlinien, Bewerbungen und Vergütungen, sind v. a. Einzelfallakten der Vermögensverwaltung überliefert und zwar: Vermögen mit Ausnahme der Beteiligungen und Grundstücke (70), Beteiligungen, Unternehmen, Schutzrechte, Zweckvermögen v.a. britisches, französisches und amerikanisches Vermögen nach 1940 (1819), Grundstücke im Kammergerichtsbezirk Berlin und den einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken v.a. britisches Vermögen einschließlich Commonwealth, französisches Vermögen einschl. Kolonien und amerikanisches und sowjetisches Vermögen nach 1940 (6465). Wenige Akten betreffen Jüdisches Vermögen. Zugeordnet sind Unterlagen des Beauftragten des Reichskommissars beim Reichsprotektor von Böhmen und Mähren - Verbindungsstelle Prag, des Chefs der Zivilverwaltung in Luxemburg - Kommissar für die Verwaltung von unter feindlichem Einfluss stehenden Unternehmen, des Militärbefehlshaber Frankreich - Reststab und des Militärbefehlshaber Frankreich - Reststab. Erschließungszustand: Findbuchvorlage (1987) Zitierweise: BArch, R 87/...
Darin: Instruktion für die Königliche Oberrechnungskammer Berlin, 1824 (Druck)
Geschichte des Bestandsbildners: 1867 Gründung des Bundeskanzleramts als zentrale Behörde für die unmittelbaren Verwaltungsaufgaben des Norddeutschen Bundes (Post- und Telegraphenwesen, Konsulatswesen) mit Ausnahme der Auswärtigen Angelegenheiten, die Beaufsichtigung der Ausführung von Bundesrecht durch die Einzelstaaten, die Vorbereitung der Bundesgesetzgebung und des Bundeshaushalts sowie die Redaktion des Bundesgesetzblattes; nach Gründung des Deutschen Reiches 1871 erhebliche Ausweitung der Aufgaben und Umbenennung in Reichskanzleramt; seit 1873 sukzessive Ausgliederung von dem Reichskanzleramt nachgeordneten Reichsämtern (1873 Reichs-eisenbahnamt, 1875 Reichspostamt, 1877 Reichsjustizamt und Ministerium für El-saß-Lothringen, 1879 Reichsschatzamt); 1879 Umbenennung in Reichsamt des Innern. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Ende der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts entstandenen Reichsämter hatten zur Erledigung der laufenden Geschäftstätigkeit die jeweils ihre Aufgaben betreffenden Akten aus dem Reichskanzleramt als Vorakten übernommen. Der Rest verblieb beim Reichsamt des Innern, so dass der vorliegende Bestand ausschließlich über die neuen Reichsämter in das zuständige Reichsarchiv gelangte und erst hier zu einem Bestand formiert wurde. Da die Akten des Reichskanzleramtes in den Reichsämtern organisch weitergeführt wurden, war die Bestandsabgrenzung bei den Aktenübergaben an das Reichsarchiv oft willkürlich. Nach der Auslagerung während des zweiten Weltkrieges übernahm nach 1945 das Deutsche Zentralarchiv Potsdam (später Zentrales Staatsarchiv Potsdam) den Be‧stand Reichskanzleramt. Konkrete Angaben über kriegsbedingte Auslagerungsverluste sind auf Grund fehlender älterer Findbücher nicht möglich. Aus den Signaturen der einzelnen Aktenbände lässt sich jedoch entnehmen, dass die Verluste gering geblieben waren. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die erste Bearbeitung des Bestandes Reichskanzleramt erfolgte von Juni 1956 bis Februar 1957 im Deutschen Zentralarchiv Potsdam. Mit Ausnahme der Geheimakten wurde eine einfache Verzeichnung des Bestandes vorgenommen. In seiner kurzen Geschichte hatte das Bundes- bzw. Reichskanzleramt zu keiner wirklich stabilen Organisationsform finden können. Demzufolge konnte auch kein längerfristig gültiges Registraturschema gefunden bzw. rekonstruiert werden. Die für den Druck erforderliche Überarbeitung des Findbuches von 1972 ließ daher nur leichte redaktionelle Korrekturen zu. Unter weitgehender Beibehaltung der in Anlehnung an die Aufgabenstruktur geschaffenen sachthematischen Ordnung, wurden nur in Einzelfällen Aktenbände ihren ursprünglichen Strukturteilen wieder zugeordnet. Die Kassationsquote blieb auf Grund des hohen Bestandswertes im wesentlichen auf Mehrfachüberlieferungen beschränkt. Inhaltliche Charakterisierung: Arbeiterversicherung; Armenwesen; Auswanderungswesen 1867; Bankwesen; Bau- und Grundstücksangelegenheiten; Beamtensachen; Beziehungen zum Ausland; Finanzielle Angelegenheiten aus dem Krieg von 1870/71 1870; Gewerbewesen; Handel; Heimatwesen; Justizwesen; Konsulatswesen; Maße und Gewichte; Medi-zinalpolizei; Militaria; Münz- und Geldwesen; Pensions- und Unterstützungsangelegenheiten; Polizeiwesen; Postwesen; Reichshaushaltsangelegenheiten; Reichs-kanzleramt; Reichsschuldenwesen; Reichstag; Steuern; Subventionen; Verfassung und Verwaltung; Versicherungswesen; Veterinärpolizei; Zollsachen; Personalakten. Erschließungszustand: Findbuch 1972; Publikationsfindbuch und Online-Findbuch 2002 Zitierweise: BArch, R 1401/...