Deutsches Reich

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              Kaiserliches Marinekabinett (Bestand)
              BArch, RM 2 · Bestand · 1898-1919
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Das Marinekabinett wurde 1889 nach Vorbild des preußischen Militärkabinett geschaffen, als ein Büro zur Ausübung der Kommandogewalt in maritimen Angelegenheiten. Es wurde zur entscheidenden Behörde in Personalange legenheiten der Marineoffiziere. Am 28.10.1918 dem Staatssekretär des Reichsmarineamtes unterstellt. Bestandsbeschreibung: Nach dem Vorbild des Preußischen Militärkabinetts wurde am 1. April 1889 das Marinekabinett geschaffen. Konzipiert als Büro zur Ausübung der Kommandogewalt in maritimen Angelegenheiten, entwickelte es sich in der Praxis zur entscheidenden Behörde in Personalangelegenheiten der Marineoffiziere. Es war als Immediatbehörde dem Kaiser direkt unterstellt, unterlag also nicht der Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament. Das Marinekabinett sollte als Verwaltungsbehörde zur "Erledigung maritimer Angelegenheiten" und zur Übermittlung von Befehlen an die Marinebehörden und bestimmte Personen fungieren. Zur Hauptaufgabe wurde jedoch die Bearbeitung der Personalien und Stellenbesetzungen der Seeoffiziere, Seekadetten, Marine- Infanterieoffiziere, Maschineningenieure, Zeug-, Feuerwerks- und Torpedooffiziere. Am 28. Oktober 1918 wurde die Behörde dem Staatssekretär des Reichsmarineamtes unterstellt und im Dezember 1918 in das in das Personalamt im Reichsmarineamt umgewandelt. Inhaltliche Charakterisierung: Die Akten des Marinekabinetts sind verhältnismäßig vollständig erhalten geblieben. Das schließt Lücken in Einzelfällen nicht aus. So fehlen beispielsweise detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel sowie ein seinerzeit gültiger Geschäftsverteilungsplan. Als Generaladjutant stand der Chef des Marinekabinetts im persönlichen Dienst des Kaisers. Die Akten seiner Behörde dokumentieren daher in beträchtlichem Umfange persönliche Angelegenheiten Wilhelms II. und anderer in- und ausländischer Fürsten. Sie enthalten u.a. handgezeichnete Flottentabellen, Zeichnungen und Schiffskonstruktionen des Kaisers, Vortragsmanuskripte, Texte kaiserlicher Predigten und Schiffsgottesdienste, Korrespondenzen, Geschenklisten und Zeitungssausschnitte mit eigenhändigen Randbemerkungen zu allen Zeitfragen sowie Unterlagen über Bau und Indiensthaltung der kaiserlichen Yachten, alle See- und Landreisen des Kaisers und persönliche Angelegenheiten der kaiserlichen Familie. Der größte Teil des Bestandes betrifft die Personalangelegenheiten der Offiziere. Obwohl die Personalakten bestimmungsgemäß nach dem Tode der Betroffenen vernichtet worden sind, gestatten die vorhandenen Auszüge aus den Qualifikationsberichten in Verbindung mit Unterlagen über Besuche, Verabschiedungen, Personaletats und Stellenbesetzungen eine nahezu lückenlose Rekonstruktion der Personalpolitik in der Marine sowie des militärischen Werdeganges einzelner aktiver Offiziere. Unterlagen über die allgemeine Organisation der Marine und militärpolitische Angelegenheiten, dabei Schriftwechsel mit dem Militärkabinett und anderen militärischen und zivilen Behörden sowie militärische Berichterstattung über allgemeine politische und wirtschaftliche Angelegenheiten sind ein weiterer Schwerpunkt des Bestandes. Ordensverleihungen, soziale Angelegenheiten, Verwaltung und Rechtspflege sind ebenfalls dokumentiert. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs78,5 lfm 2573 AE Zitierweise: BArch, RM 2/...

              Kaiserliches Oberkommando der Marine
              BArch, RM 4 · Bestand · 1881 - 1917 (-1931)
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Bei Auflösung der Kaiserlichen Admiralität 1889 wurde für den Geschäftsbereich ihrer bisherigen Militärischen Abteilung das Kaiserliche Oberkommando der Marine geschaffen und ihm auch die Kommandogewalt über alle Marineteile zur See und an Land übertragen. Zum Geschäftsbereich des Kommandierenden Admirals gehörten neben der Durchführung aller Kommandoangelegenheiten die operativen Admiralstabsaufgaben, Mobilmachungsvorarbeiten, taktische Ausbildung und militärisches Bildungswesen.1899 wurde die Behörde aufgelöst. Bestandsbeschreibung: Bei Auflösung der Kaiserlichen Admiralität wurde für den Geschäftsbereich ihrer bisherigen militärischen Abteilung zum 1. April 1889 das Kaiserliche Oberkommando der Marine geschaffen. Dem Kommandierenden Admiral, der dem Kaiser direkt unterstellt war, wurde die Kommandogewalt über alle Marineteile zur See und an Land übertragen. Zum Geschäftsbereich des Kommandierenden Admirals gehörten neben der Durchführung aller Kommandoangelegenheiten die operativen Admiralstabsaufgaben, Mobilmachungsvorarbeiten, taktische Ausbildung und militärisches Bildungswesen. Das Oberkommando der Kaiserlichen Marine wurde durch Kabinettsordre vom 14.03.1899 aufgelöst. Ein Teil der Befugnisse ging danach auf den Admiralstab der Marine über. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur noch Restakten über Spitzenorganisation, Taktik, Flottenreglements, Ausbildung verschiedener Schiffsverbände, Signalwesen und Manöver, sowie eine kleine Anzahl von Handakten. Zahlreiche Akten wurden vom Admiralstab der Marine und dem Reichsmarineamt fortgeführt. Erschließungszustand: Invenio Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 8,2 lfm 176 AE Zitierweise: BArch, RM 4/...

              Kakaowirtschaftsstelle (Bestand)
              BArch, R 8815 · Bestand · 1916-1923
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Die ersten Kriegsgesellschaften überhaupt wurden unmittelbar nach der Errichtung der Kriegsrohstoffabteilung am 13. Aug. 1914 in der Rechtsform der Aktiengesellschaft gegründet. Diese Handelsgesellschaften nahmen im Grundsatz völlig selbständig die ihnen übertragenen Aufgabenbereiche wahr und wurden bei ihrer Geschäftstätigkeit nur durch staatliche Kommissare des Kriegsministeriums, des Reichsamt des Innern, des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, des Reichsmarineamts oder anderen Reichsbehörden kontrolliert. Insbesondere bei den kaufmännischen und technischen Aufgaben bedurfte es zur Entlastung der Verwaltung der Unterstützung des Handels und der Industrie. Nur auf diese Weise glaubte man die Defizite bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Vorbereitungen ausgleichen zu können. Rechtlich wurden die Kriegsgesellschaften in Gestalt von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mbH, Abrechungsstellen oder Kriegsausschüssen errichtet. Begrifflich waren sie von den Zwangssyndikaten, den zentralen Wirtschaftsverbänden und von den staatlichen Stellen selbst abzugrenzen. Mit zunehmender Verschlechterung der Versorgungssituation kamen weitere Aufgabenbereich dazu. Zusätzlich zur Beschaffung, Verwaltung und Verteilung von Rohstoffen musste man sich nun auch mit der Mobilisierung und Ergänzung der im Inland vorhandenen Materialvorräte befassen. Zu diesem Zweck wurden staatlicherseits Mobilmachungsstellen errichtet, Rohstoffimport- bzw. in den besetzten Gebieten Requisitionsorganisationen gegründet und die inländische Produktion von Rohstoffen und deren Ersatzstoffe durch direkte Einflussnahme auf industrielle Kapazitäten, die Neuerrichtung von Betrieben und die Förderung wissenschaftlicher Entwicklungen forciert. Entsprechend dehnte sich auch das Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen auf die technischen Aufgaben (Sortierung, Umarbeitung, Lagerung und Transport der Rohstoffe), die Produktionsförderung und den Außenhandel aus. Von den bei Kriegsende bestehenden ca. 350 Organisationen unterstanden 105 dem Kriegsernährungsamt (später: Reichsernährungsministerium), 120 dem Reichswirt‧schaftsamt (später: Reichswirtschaftsministerium), fünf dem Reichsamt des Innern (später: Reichsministerium des Innern) und 120 dem preußischen Kriegsministerium bzw. dem Kriegsamt (später: dem Reichswirtschaftsministerium). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich nur bei etwa einem Drittel dieser Organisationen um Stellen mit Behördencharakter handelte; nur bei diesen kann überhaupt von einem Unterstellungsverhältnis im verwaltungsrechtlichen Sinne gesprochen werden. Die übrigen Organisationen sind etwa zu einem weiteren Drittel sogenannte Kriegsgesellschaften, d. h. für Zwecke der Kriegswirtschaft gegründete, meist mit Kapitalbeteiligungen des Reichs und der Länder arbeitende und durch Reichsämter oder speziell eingesetzte Reichskommissare überwachte Gesellschaften des Handelsrechts (AG, GmbH). Die Organisationen des restlichen Drittels sind als Selbstverwaltungsorgan der einzelnen Wirtschaftszweige mit dem Charakter von freiwilligen oder Zwangssyndikaten unter Reichseinfluss zu betrachten. Die Auflösung der Kriegsgesellschaften richteten sich in erster Linie nach den statutarischen Bestimmungen, die entsprechend dem Zweck der Gesellschaften den Beginn der Liquidation regelmäßig mit Beendigung des Krieges oder innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines Friedensvertrages mit sämtlichen Großmächten vorsah. Wo eine zeitliche Begrenzung fehlte oder die Kreisgesellschaften aufgrund der andauernden Versorgungsnotlage durch nachträgliches Übereinkommen fortgeführt wurden, bedurfte es dagegen eines ausdrücklichen Auflösungsbeschlusses. Im Interesse eines schnellen, einheitlichen und endgültigen Abbaus der Kriegswirtschaft wurde schließlich auf Veranlassung des Reichsschatzamts am 15. Juli 1921 für alle Kriegsgesellschaften die erleichtere Möglichkeit der Auflösung durch einen Übergang auf das Reich ohne Liquidation geschaffen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Bestände der Kriegswirtschaftsorganisationen des I. Weltkrieges waren in den Jahren 1943 und 1944 zunächst auswahlweise nach Staßfurt und dann unter Einbeziehung der gesamten zunächst zurückgelassenen Bestände und Bestandsteile nach Schönebeck ausgelagert worden. Im Zuge der Nachkriegsereignisse gelangten sie in das Deutsche Zentralarchiv, Abt. Merseburg, wo sie bis 1955 verblieben. Im Juli/August 1955 wurden die Bestände der Kriegsorganisationen des I. Weltkrieges nach Potsdam in das Zentralarchiv überführt. Archivische Bewertung und Bearbeitung In den Jahren 1959-1960 wurde damit begonnen, einzelne kleinere Bestände, für die keine oder nur unzureichende Findhilfsmittel des Reichsarchivs vorlagen, zu ordnen und zu verzeichnen. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung bezieht sich auf folgende Schwerpunkte: - Leitung und Organisation allgemein, 1916-1923 - Personalangelegenheiten, 1919-1923 - Verbindung zu Reichsbehörden, 1919-1922 - Produktion und Bewirtschaftung von Kakaoerzeugnissen, 1919-1923 - Einfuhr von Kakaoerzeugnissen, Einfuhrausschuss, 1919-1923. Erschließungszustand: Findkartei ca. 1980 Zitierweise: BArch, R 8815/...