Enthält: - Drei Schreiben von Max M. bzw. Fritz Warburg, betr. die Formulierung der Grundsätze für den Völkerbund, die Öffentlichkeitsarbeit der Reichsregierung, einen möglichen Waffenstillstand, die Vorschlagsliste für den Friedensrat und verschiedene Personen, Sept.-Dez. 1918 - Zwei Briefe von Rechtsanwalt bzw. Bezirksrichter Meisner, betr. die Ernennung des Prinzen Max von Baden zum Reichskanzler und die Aussichten auf einen günstigen Frieden, nebst einem Schreiben des Reichsgerichtsrats a.D. H. Dietz, betr. die Politik der Reichskanzler Bethmann-Hollweg, Max von Baden und des Staatssekretärs für die Kolonien, Dr. Solf, Okt. 1918 - Abschrift eines Briefes von Wilhelm Cohnstaedt von der "Frankfurter Zeitung" an den Stellvertreter des Reichskanzlers, Friedrich von Payer, betr. die Beeinträchtigung der Aussicht auf einen Waffenstillstand, wenn dieser im Namen des Kaisers angeboten wird, mit Begleitschreiben an Haußmann, 8. Okt. 1918 - Schreiben von Otto Schwarz, betr. die Einschätzung der Türkei, 9. Okt. 1918 - Dankschreiben von Friedrich Haux, MdL, für Haußmanns Teilnahme anlässlich privater Unglücksfälle Haux’, 9. Okt. 1918 - Anfrage der Nachrichten-Abteilung des Auswärtigen Amtes, betr. eine Rede Haußmanns, mit stenografischen Notizen, 9. Okt. 1918 - Anonymes Schreiben, betr. die angebliche allgemeine Korruption in Deutschland, mit zwei Zeitungsartikeln zu dieser Thematik, o.D. - Masch. Schreiben von Georg Gothein, MdR, betr. die zukünftige politische Gliederung Polens und die Rolle der Juden, sowie Gotheins Zeitungsartikel "Bruch mit dem Militarismus", Okt. 1918 - Schreiben von Dernburg, betr. die Beteiligung von Amerika-Kennern an den Verhandlungen mit den USA, 16. Okt. 1918 - Vier Schreiben und eine Postkarte von Robert Bosch, betr. Boschs Geschäftsprinzipien und Führungsstil, die Möglichkeit einer nationalen Erhebung und einer sozialen Revolution, einen Waffenstillstand, Ludendorff, Hindenburg und Preußen, Okt. 1918 - Schreiben Clara Zetkins mit der Bitte, ihr abschriftlich beigefügtes Gesuch um Abberufung ihres Sohnes von der Front zu unterstützen, 18. Okt. 1918 - Schreiben von G. Stoskopf, betr. die Autonomie des Elsass, 19. Okt. 1918 - Schreiben von Justizrat D.F. Waldstein mit der Anfrage, ob Haußmann als Vertreter der Fortschrittspartei die Zustimmungserklärung zum Völkerbund übernehmen will, zu der Waldstein im beiliegenden Schreiben des Volksbundes für Freiheit und Vaterland aufgefordert wird, Okt. 1918 - Schreiben Gottlob Epplers auf seiner Visitenkarte, der einen Brief seines Sohnes mit einem Stimmungsbild von der Front übersendet, nebst Glückwunschschreiben des Volks-Vereins Ebingen zu Haußmanns Ernennung zum Reichsstaatssekretär, 15. bzw. 20. Okt. 1918 - Zwei Schreiben verschiedener Verfasser, betr. die Notwendigkeit, Möglichkeit sowie die Vorbedingungen einer letzten großen Anstrengung, Okt. 1918 - Schreiben von Hartwig Schubart, Königlich-Preußischer Hauptmann a.D., worin um Unterstützung des in Kopie beigefügten masch. Gesuchs an den Reichskanzler gebeten wird, das die Aufhebung der Beschlagnahmung von Hartwigs Schrift "Deutsche Schuld am Kriege" zum Ziel hat, 22. Okt. 1918 - Telegramm von Major Walter Bloem, der um eine Unterredung in einer "dringenden vaterländischen Angelegenheit" bittet, 22. Okt. 1918 - Zwei Schreiben des Studienrats Humbert, betr. den Anschluss Deutschösterreichs und die Einführung des Wahlkaisertums, 23. bzw. 28. Okt. 1918 - Schreiben Behrens’ von der Direktion der Disconto-Gesellschaft in Berlin, betr. den beigefügten masch. Auszug aus einem Schreiben des Polizeipräsidenten Gerstein, in dem dieser zu seiner möglichen Verwendung im Rahmen der neuen Reichsregierung Stellung nimmt, Okt. 1918 - Schreiben von Björn Björnson, der die Beendigung des Krieges und die Regelung der Schleswig-Frage mit Dänemark empfiehlt, 25. Okt. 1918 - Schreiben von Dr. Emil Leimdörfer, betr. eine mögliche Abdankung des Kaisers und seines Sohnes, 27. Okt. 1918 - Schreiben von Walther Schücking, betr. die publizistische Tätigkeit Schückings und mehrerer Fachkollegen im Auftrag der Regierung, 29. Okt. 1918 - Dankschreiben des ehemaligen Reichskanzlers Bethmann Hollweg für Haußmanns Ausführungen im "Berliner Tageblatt", 29. Okt. 1918 - Schreiben von Franz Schieting, betr. die mangelnde Auslandsvertretung deutscher Interessen, mit stenografischen Notizen, 30. Okt. 1918 - Sieben Schreiben verschiedener Verfasser, betr. die Herbeiführung eines Waffenstillstands und Friedens, Okt.-Nov. 1918 - Zwölf Schreiben bzw. Postkarten, deren Verfasser um eine Anstellung bzw. Verwendung ersuchen oder Haußmann ersuchen, sich in einer Einzelfrage in ihrem Sinne zu engagieren wollen, Okt.-Nov. 1918 - Fünf Glückwunschschreiben bzw. -Karten und -Telegramme zur Ernennung Haußmanns zum Reichsstaatssekretär bzw. mit Lob für seine Person und Arbeit, Okt.-Nov. 1918 - Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Rheinstrom, betr. die Forderung nach Abdankung des Kaisers, 2. Nov. 1918 - Masch. politisches und geschäftliches Exposé für eine neue Berliner Zeitung die "auf dem Boden der radikalen Bestrebungen innerhalb der Mehrheitsregierung" stehen soll, mit Begleitbrief des Verfassers Rauscher, 9. Nov. 1918 - Telegramm des Redakteures Wallishauser, der als Kommunallandtagsabgeordneter Instruktionen für sein Verhalten in der verfassunggebenden Nationalversammlung erbittet, 9. Nov. 1918 - Zwei Schreiben verschiedener Verfasser,in denen die Abdankung des Kaisers verlangt wird, Nov. 1918 Enthält auch: - Anonymer zweiter Teil des Artikels "Briefe eines deutschen Juden im Auslande", o.D. (Druck) - Masch. Memorandum "Schaffung eines Friedensrates", masch. Mitgliederliste des Friedensrates sowie masch. und handschriftliche Notizen, betr. das militärische und wirtschaftliche Programm der neuen Reichsregierung von Fritz Warburg, Okt. 1918 - M, 18. bzw. 19. Okt. 1918 - Handschriftliche Notiz Haußmanns, betr. die Möglichkeit eines Waffenstillstands, Okt. 1918 - Masch. Entwurf eines Programms der Reichsregierung von Freiherr Walter von Herman-Wain, 7. Nov. 1918 - Schreiben von Guido Leser, betr. einen Zusammenschluss von Württemberg und Baden, 25. April 1919
Haußmann, ConradDeutsches Reich
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Geschichte des Bestandsbildners: 1909 entsprechend Börsengesetz vom 08. Mai 1908 eingesetzte ehrenamtlich tätige Kommission von 22 - 28 ordentlichen und 8 - 10 stellvertretenden von der Berliner Industrie- und Handelskammer für drei Jahre gewählten und eingesetzten Mitgliedern zur Beratung und Beschlussfassung über die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, Tätigkeit unter Aufsicht der Landesregierung bzw. nach 1934 des Reichswirtschaftsministeriums, ihre Tä‧tigkeit endete mit der Schließung der Berliner Börse 1945. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der Bestand gelange ca. 1955 ins Deutsche Wirtschaftsinstitut (DWI) Berlin und wurde von dort 1970/71 an das Zentrale Staatsarchiv in Potsdam abgegeben. Im Zuge der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten ging dieser Bestand ins Bundesarchiv über. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Überlieferung weist zahlreiche Lücken auf. Der Verbleib fehlender Akten konnte nicht ermittelt werden. Inhaltliche Charakterisierung: Im Wesentlichen besteht die Überlieferung aus Einzelfallakten zu Firmen, die Wertpapiere zum Börsenhandel anmeldeten. Zu nennen wären hier in erster Linie die Banken sowie die Berg- und Hüttenwerke, Energieindustrie, Chemische Industrie, Bauindustrie, Siedlungsgesellschaften, Maschinen-, Apparate-, Fahrzeug- und Werkzeugbau, Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Ebenso liegt eine große Anzahl von Unterlagen zu Hypotheken vor. Zitierweise: BArch, R 3118/...
Geschichte des Bestandsbildners: 1880 als "Deutscher Schulverein" mit Sitz in Berlin gegründet; 1908 Umbenennung in Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA); Ziel war die Pflege des kulturellen und sozialen Le‧bens der Auslands- und Volksdeutschen, insbesondere durch Einrichtung und Unterhalt von Kindergärten, Schulen und Bibliotheken; 1933 erhielt der Verein die Bezeichnung Volksbund für das Deutschtum im Ausland. Bestandsbeschreibung: 1880 als "Deutscher Schulverein" mit Sitz in Berlin gegründet, 1908 Umbenennung in Verein für das Deutschtum im Ausland (VDA). Ziel war die Pflege des kulturellen und sozialen Lebens der Auslands- und Volksdeutschen, insbesondere durch Einrichtung und Unterhalt von Kindergärten, Schulen und Bibliotheken. 1933 erhielt der Verein die Bezeichnung Volksbund für das Deutschtum im Ausland. Erschließungszustand: Online-Findbuch Zitierweise: BArch, R 8056/...
Bestandsbeschreibung: Auf Grund der Weimarer Reichsverfassung wurden die bisherigen Kontingentheere der Einzelstaaten (Preußen mit norddeutschen Bundesstaaten, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden) des Deutschen Kaiserreiches durch ein einheitliches Reichsheer ersetzt. Es unterlag auf Grund des Versailler Friedensvertrages mehreren Beschränkungen und Begrenzungen im Umfang und in der militärisch-technischen Ausstattung. So musste auch der Große Generalstab aufgelöst werden; dessen Funktion übernahm das Truppenamt in der Heeresleitung. Zur Führung der zehn zugestandenen Divisionen (sieben Infanterie- und drei Kavalleriedivisionen) durften nur zwei General- bzw. Gruppenkommandos (in Kassel und Berlin) eingerichtet werden. Ab 1919 stand an der Spitze des Heeres der Chef der Heeresleitung, dessen Bezeichnung mit Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht und des Aufbaues der Wehrmacht ab 16. März 1935 in Oberbefehlshaber des Heeres umbenannt wurde. Von den Einschränkungen nach dem Versailler Friedensvertrag löste sich die nationalsozialistische Regierung ab 1933 mehr und mehr, wobei sie auf interne Vorbereitungen zur Heeresvermehrung zurückgreifen konnte, die seit 1930 bearbeitet worden waren. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand RH 69 beinhaltet im wesentlichen die erhalten gebliebenen Unterlagen der in Sachsen stationierten Verbände und Truppenteile. Einige wenige Archivalien von Reichswehrformationen wurden 1957 vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv übernommen; sie stammten aus dem Heeresarchiv Potsdam und wurden seinerzeit zur Bearbeitung eines weiteren Bandes der Nachkriegskämpfe deutscher Truppen nach München gesandt, wo sie schließlich das Kriegsende überdauerten. Die Archivalien der in Sachsen stationierten Reichswehrformationen stammen aus der damaligen Zweigstelle des Reichsarchivs in Dresden; diese Zweigstelle erhielt 1937 die Bezeichnung Heeresarchiv Dresden. Nach dem Krieg beschlagnahmten sowjetische Truppen die erhalten gebliebenen Teile des Archivgutes und verlegten es in die Sowjetunion; dort bewahrte man es in der Peter-Paul-Festung in Leningrad auf. 1955 fand schließlich die Archivalienrückgabe an die DDR statt. Gemeinsam mit anderen Beständen gelangte die Überlieferung des "Reichswehrbestandes Sachsen" in das Militärarchiv der Nationalen Volksarmee der ehemaligen DDR nach Potsdam. Hier wurde, zumal der Bestand durch Aktenverluste und häufige Umlagerungen nur noch schwer zu benutzen war, eine grundlegende Bestandsbearbeitung vorgenommen. Von Potsdam gelangte die Überlieferung bei der Zusammenführung der beiden deutschen Militärarchive Mitte der 90er Jahre nach Freiburg im Breisgau in das Bundesarchiv-Militärarchiv. Die Klassifikation der Akten der einzelnen Provenienzstellen entspricht der Struktur von militärischen Kommando- und Dienststellen: Die Archivalien sind weitgehend den Abteilungen (Ia, Ib, Ic, IIa, IIb, IVb und IVc) der Brigadestäbe (Reichswehrbrigade 12, 19, 28 mit Infanterieführer 19 und 29) zugeordnet oder wurden inhaltlich voneinander abgegrenzt. Einzelne Unterlagen von Reichwehr-Infanterieregimentern ( 20, 23, 37, 38, 55, 56) und des Artillerieregiments 19 mit mehreren Abteilungen (Nachrichten-Abt., Horch-Abt., Kraftfahrabt.)und Bataillone sind ebenfalls vorhanden. Sofern von einer Abteilung größere Archivgutmengen vorlagen, wurde eine weitere Untergliederung vorgenommen. Die Aktenmenge der Abteilungen sind unterschiedlich; vereinzelt sind von bestimmten Abteilungen keinerlei Dokumente überliefert. Neben den organisatorischen, dienstbezogenen, personellen und materiellen Angaben zu den einzelnen Etappen und zum Ablauf der Reduzierung des Reichsheeres in Sachsen, beinhaltet der Bestand reichhaltige Fakten zu den Einsätzen der in Sachsen stationierten Truppen in den Jahren 1919 und 1920. Dabei können nicht nur die Niederschlagungen der Arbeiteraufstände in Westsachsen, sondern auch die Einsätze in anderen Aufstandsgebieten Deutschlands, so zum Beispiel in Hamburg, dem Ruhrgebiet und in Oberschlesien nachvollzogen werden. Truppen aus Sachsen beteiligten sich sogar an den Kampfhandlungen gegen sowjetische Truppen in Lettland und Litauen. Die Archivalien der in Sachsen stationierten Verbände und Truppenteile der vorläufigen Reichswehr und des Übergangsheeres sind für die Forschung von einigem Interesse, weil vergleichbare Überlieferungen nicht oder allenfalls noch im Generallandesarchiv in Karlsruhe (für im ehemaligen Großherzogtum Baden stationierte Formationen), im Hauptstaatsarchiv/Kriegsarchiv Stuttgart (für im ehemaligen Königreich Württemberg stationierte Formationen) und im Hauptstaatsarchiv/Kriegsarchiv München (für im ehemaligen Königreich Bayern stationierte Formationen) vorliegen. Allerdings sind die vorliegenden Bestände nicht mehr vollständig. Am 23. Februar 1945 verbrannten große Teile des Schrift- und Archivgutes des Heeresarchivs in der Dresdener Marienallee nach einem alliierten Luftangriff. Eine weitere Aktenreduzierung trat durch Kassation (historisch unbedeutende Inhalte, z.B. Briefeingangs- und -ausgangsbücher) ein, die zum Teil an Hand der alten Findbücher nachvollzogen werden kann. Erschließungszustand: Verschiedene Teile als Findbuch, Findkartei (auch z. T. als Word-Datei und mit Basys-S-Programm) Umfang, Erläuterung: 3000 AE Zitierweise: BArch, RH 69/...
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Akten der Abwicklungsstelle des Polizei-Regiments 14 in Stuttgart, vor allem solche des Regimentsstabes und des I. Bataillons, gelangten im März 1953 über das Württembergische Hauptstaatsarchiv in das Bundesarchiv. Dazu gehören Akten, die aus der Zeit vor der Errichtung des Regiments, aber auch aus der Zeit nach der Auflösung des Regiments stammen. Im Zuge von Ordnungsarbeiten wurde etwa ein Viertel des Bestandes, vor allem Verwaltungsakten des Reserve-Polizei-Bataillons 51, kassiert. 1962 wurde ein großer Teil der Personalunterlagen an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu aktuellen Bearbeitungszwecken ausgeliehen, später jedoch wieder in den Bestand zurückgeordnet. Die Akten der Polizeischulen stammen überwiegend aus Rückgaben kriegsbedingt verlagerten Archivguts durch die National Archives der Vereinigten Staaten von Amerika an das Bundesarchiv. Archivische Bewertung und Bearbeitung Aus dem ehemaligen NS-Archiv des Ministeriums der Staatssicherheit der DDR wurden 12 Akten - vor allem des SS-Polizei-Regiments 20 - eingearbeitet (R 20/227-238). Das vorliegende Findbuch entstand im Rahmen eines Praktikums im August und September 2006. Inhaltliche Charakterisierung: Polizeiregiment 14, 1941-1945 (75), SS-Polizeiregiment 19, 1941-1944 (58), II. Bataillon/Polizei-Regiment 5, 1942-1944 (3), Polizei-Bataillon 63, 1940-1941 (2), Polizei-Bataillon 121, 1941-1942 (2), Polizei-Bataillon 322, 1941-1942 (5), SS-Polizei-Division 1939-1941 (3), andere Einheiten der Ordnungspolizei 1939-1945, 1962 (50), Polizei-Offiziersschule Fürstenfeldbruck 1938-1945 (4), Polizeischulen und -institute in Berlin 1935-1945 (3), Polizeischule für Hochgebirgsausbildung Innsbruck 1939-1945 (4), andere Polizeischulen, Ausbildungsbataillone und -einheiten 1931-1945 (16), Chef der Bandenkampfverbände 1941-1945 (7) Der Bestand R 20 umfasst die splitterhafte Überlieferung einzelner Truppen und Schulen der Ordnungspolizei sowie des Chefs der Bandenkampfverbände. In Bezug auf die Ordnungspolizeitruppen sind vor allem Akten des Polizei-Regiments 14 (insbesondere des Regimentsstabes und des I. Bataillons), des Polizei-Regiments 19 (hier besonders Akten der 3. und 6. Kompanie) und des Polizei-Bataillons 322 (Kopien von Akten) im Bestand vorhanden. Darüber hinaus sind zahlreiche fragmentierte Aktenbestände einzelner Ordnungspolizeieinheiten zu finden. Zu den Polizeischulen sind vor allem Unterlagen der Polizei-Offiziersschule der Ordnungspolizei Fürstenfeldbruck und der Polizeischule für Hochgebirgsausbildung Innsbruck überliefert. Zusätzlich sind einige wenige Dokumente des Chefs der Bandenkampfverbände überliefert. Besonders erwähnenswert ist das Diensttagebuch des SS-Obergruppenführers Erich von dem Bach-Zelewski über den Zeitraum vom 25. Juni 1941 bis zum 22. Januar 1945, in welchem er seine persönlichen Kriegserfahrungen, insbesondere auch in seiner Funktion als Chef der Bandenkampfverbände, festgehalten hat. Im Bestand kommen die grundlegenden Aufgaben der Ordnungspolizeiverbände in den besetzten Gebieten anschaulich zum Ausdruck. Von großer Bedeutung war die Aufgabe der Partisanenbekämpfung. In den Berichten spiegelt sich der rücksichtslose Einsatz gegen Partisanen und deren Sympathisanten wider. Darüber hinaus sind Durchsuchungen in Wohnungen von Juden und Judenghettos, Aussiedlungsaktionen und sonstige Maßnahmen gegen Juden bis hin zu "Säuberungsaktionen" und Massenexekutionen dokumentiert. Anhand der Akten der Ordnungspolizeischulen wird deutlich, auf welche Art und Weise Lehrgänge, insbesondere für Offiziere bzw. Offiziersanwärter, veranstaltet und durchgeführt wurden. So finden sich Lehr-, Ausbildungs- und Wochendienstpläne, Prüfungsaufgaben und Beurteilungen sowie Erfahrungs- und Abschlussberichte zu den durchgeführten Lehrgängen. Des weiteren sind Unterrichtsmaterialien und Merkblätter überliefert, die einen Eindruck von der inhaltlichen und praktischen Ausgestaltung der Waffen- und Gefechtsausbildung sowie der Schulung in Polizeitaktik vermitteln. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2006) Zitierweise: BArch, R 20/...
Geschichte des Bestandsbildners: 1872 Gründung des Kaiserlichen Statistischen Amtes durch den Reichskanzler mit der Erteilung einer Geschäftsinstruktion, zunächst dem Reichskanzleramt, seit 1879 dem Reichsamt des Innern und seit 1918 mit gleichzeitiger Umbenennung in Statistisches Reichsamt dem Reichswirtschaftsministerium unterstellt, 1934 Fusion mit dem Preußischen Statistischen Landesamt Aufgabe des Amtes war die Sammlung des Materials für die Reichsstatistik, dessen technische und wissenschaftliche Prüfung, Bearbeitung und Veröffentlichung, gutachterliche Berichterstattung über statistische Fragen. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Durch Kriegseinwirkungen und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches hat das Schriftgut des Statistischen Reichsamtes schwere Verluste erlitten. In der Berliner Zentrale in der Neuen Königstraße wurden bei Bombenangriffen im Mai 1945 Teile des statistischen Materials vernichtet, Bei der Sprengung des Gebäudes 1945 gingen die Zentralregistratur vollständig und von der 200 000 Bände umfassenden Bibliothek ca. 10% verloren. In den Jahren 1943/44 waren mehrere Abteilungen bzw. Referate mit ihrem Schriftgut in Ausweichstellen verlegt worden. Von dem Material, welches in den später von sowjetischen Truppen besetzten Gebieten verblieben ist, wurde vieles vernichtet, anderes gelangte an das damalige Zentrale Staatsarchiv Potsdam. Im April konnte von der Darguner und der Weimarer Außenstelle noch wichtiges Material nach Schwerin gebracht werden, von wo die dortigen Bediensteten des Statistischen Reichsamtes Ende April mit Teilen des in Schwerin befindlichen Schriftgutes nach Hamburg flüchten konnten. In russische Hände fielen in Schwerin das Urmaterial der Industriellen Produktionsstatistik und die Masse der preisstatistischen Dokumente. Die nach Wernigerode ausgelagerten Teile der Steuerstatistik wurden vor dem Rückzug der amerikanischen Truppen nach Derenburg in Hessen transportiert. Die nach Würzburg verbrachten Bestände erlitten durch Bombenschäden Verluste; das übrige Schriftgut blieb erhalten. Nach 1945 wurden die nach den westlichen Besatzungszonen ausgelagerten Bestände und aus der sowjetischen Besatzungszone darin geretteten Überlieferungssplitter an drei Stellen konzentriert: 1. in der britischen Besatzungszone im Statistischen Amt in Hamburg und Minden 2. und der amerikanischen Besatzungszone im Ministerial Collecting Center in Fürstenhagen bei Kassel; von dort wurden größere Teile in die USA gebracht 3. in der französichen Besatzungszone im Amt für Statistik und Wirtschaftsförderung in Baden-Baden. Im Wesentlichen gelangten die damals in die Hände der westlichen Besatzungsmächte gefallenen Unterlagen auf dem Wege über das amerikaische Document Center in Berlin, über das Statistische Bundesamt oder über die USA an das Bundesarchiv. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die sukzessive Abgabe von Überlieferungsteilen aus dem Statistischen Reichsamt an das Bundesarchiv hat zu einer stufenweisen Verzeichnung des Bestandes geführt. Die Unterlagen zur Verbrauchssteuerstatistik, die 1952 mit Schriftgutsplittern anderer Abteilungen aus amerikanischer Hand in das Bundesarchiv gelangten, wurden durch ein Findbuch erschlossen. Das 1958 aus Alexandria zurückgegebene Material wurde 1959 provisorisch erschlossen. Nach einer Aktenrückführung aus dem Berliner Document Center im Jahre 1962 und weiteren Splitterabgaben konnte 1968 ein vorläufiger Abschluss der Verzeichnung erreicht werden. Sämtliches ins Bundesarchiv gelangte Schriftgut des Statistischen Reichsamtes wurde durch eine Findkartei erschlossen, wobei Teile des im Findbuch der Verbrauchsstatistik erfassten Materials umsigniert wurden. Die damals im Budnesarchiv vorhandenen Veröffentlichungen des Statistischen Reichsamtes wurden in Ergänzung dazu in einer zweiten Kartei erfasst. Später konnten vor allem vom Statistischen Bundesamt noch weitere Unterlagen der Agrarstatistik, der Industriellen Produktionsstatistik bzw. des Reichsamtes für wehrwirtschaftliche Planung und die Sozialstatistik übernommen werden. Aus in das Bundesarchiv gelangten Überlieferungen des Reichsnährstandes und der Reichsstelle für Raumordnung wurden weitere Ausstellerprovenienzen eingegliedert. Ferner übergab das Imperial War Museum in London dem Bundesarchiv noch einschlägiges Schriftgut geringen Umfangs. Im Winter 1975 wurden auch diese Zugänge in den Bestand eingearbeitet. Inhaltliche Charakterisierung: Im Wesentlichen sind folgende Schriftgutgruppen zu nennen, die als Schwerpunkte des Bestandes gelten: - Sozialstatistik - Industrie - Finanz- und Steuerstatistik - Verkehrs- und Transportwesen - Ausland - Geld- und Kreditwesen, Versicherungen Teil 1 (vormals: ZStA 31.02): Organisation und Geschäftsbetrieb 1922-1945 (186); Bevölkerung und Gebiet 1925, 1933-1943 (28); Wirtschaftliche Querschnittsbereiche 1910-1944 (533); Rüstungs- und Kriegswirtschaft 1933-1947 (312); Industrie 1910-1946 (542); Land- und Forstwirtschaft, Fischereiwesen 1913, 1924-1945 (93); Verkehrs- und Transportwesen 1924-1945 (475); Post- und Telegrafenwesen 1913-1944 (12); Handwerk 1895, 1936-1944 (8); Kunst und Kultur 1930-1944 (88); Medizinalwesen und Sport 1928-1945 (72); Sozialwesen 1909-1945 (164); Bildung und Erziehung 1937, 1939-1944 (4); Finanzen und Steuern 1913-1945 (177); Geld- und Kreditwesen, Versicherungen 1876-1946 (223); Justiz- und Kriminalstatistik 1937-1941 (3); Ausland 1904-1944 (640). Teil 2 (vormals: BArch R 24): Dienststellenverwaltung 1923-1945 (16); Handels- und Verkehrsstatistik 1927-1944 (11); Sozialstatistik 1927-1945 (1633); Bevölkerungs- ,Betriebs- und Kulturstatistik 1910-1944 (5); Finanz- und Steuerstatistik 1913-1945 (527); Zusammenfassende Wirtschaftsstatistik 1934-1945 (53); Industrielle Produktionsstatistik 1936-1945 (35); Allgemeine Auslandsstatistik 1927-1945 (107); Statistische Mitteilungen - Memel 1932-1934 (2). Erschließungszustand: Findbuch für Teil 1 (1982) Findbuch für Teil 2 (1975) Zitierweise: BArch, R 3102/...
Geschichte des Bestandsbildners: Unter dem Vorsitz des Fabrikanten und kriegsversehrten Reserveoffiziers Franz Seldte erfolgte am 25. Dezember 1918 die Gründung des Stahlhelm in Magdeburg. Insbesondere ehemalige Soldaten und Offiziere des in Magdeburg kasernierten Infanterie-Regiments 66, dem auch Franz Seldte angehörte, zählten zu den ersten Mitgliedern. Zweck war in erster Linie die "Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung", sprich Selbstschutz- bzw. Polizeiaufgaben gegen revolutionäre Unruhen, weiterhin die "Pflege der im Felde begründeten Kameradschaft", die Interessenvertretung der ehemaligen Frontsoldaten und von deren Angehörigen (1) sowie Werbung für den Eintritt in die Freikorps. Knapp ein Jahr nach der Gründung, am 21. September 1919, konstituierte sich der Stahlhelm mit seinen bereits bestehenden Ortsgruppen sowie mit weiteren ähnlich agierenden Gruppierungen als Reichsbund der Frontsoldaten. Verwaltungssitz wurde zunächst Magdeburg (2). Dort fand am 14. März 1920 der 1. Reichsfrontsoldatentag statt, in dessen Verlauf Franz Seldte zum 1. Bundesführer des Stahlhelm gewählt wurde und den bisherigen Vorsitzenden Dr. Gustav Bünger ablöste (3). Diese Stellung behielt Seldte bis zur Auflösung des Bundes 1935 bei. In den beiden folgenden Jahren gelang dem Bund der allmähliche Ausbau seiner Organisation über Mitteldeutschland hinaus, so u.a. in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Pommern, Schlesien und Westfalen. Bekannte sich der Stahlhelm bei seiner Gründung zur neuen republikanischen Staatsform und als über den Parteien stehend, änderte sich das allmählich. Er näherte sich der politischen Rechten an, darunter der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), und richtete sich "deutsch-völkisch" aus. Hierbei spielte insbesondere die Hallenser Ortsgruppe unter ihrem Führer, dem DNVP-Funtionär Kurt Werner, eine tragende Rolle (4). Dieser Entwicklung wurde kurzzeitig Einhalt geboten mit dem infolge des Attentats auf Reichsaußenminister Walther Rathenau erfolgten Verbot des Stahlhelm in Preußen am 2. Juli 1922, das bis zum 26. Januar 1923 wirksam war. Im turbulenten Jahr 1923, das geprägt war von innenpolitischen Auseinandersetzungen, Ruhrbesetzung, Inflation, Hungersnot, separatistischen und kommunistischen Aufständen und dessen Höhepunkt der am 8./9. November in München stattfindende Hitler-Ludendorff-Putsch bildete, nahm die antidemokratische Ausrichtung des Stahlhelm mehr und mehr Gestalt an. Wiederum war der radikale Teil des Bundes, der Gau Halle, insbesondere dessen neuer Führer Theodor Duesterberg, führend daran beteiligt (5). Befürwortete man mittlerweile eine nationale Diktatur zur Stabilisierung der Verhältnisse, verhielt man sich Putschgelüsten gegenüber - zumindest in seinen offiziellen Verlautbarungen - allerdings ablehnend (6). Am 9. März 1924 wurde Theodor Duesterberg zum 2. Bundesführer neben Franz Seldte ernannt. In der offiziellen Darstellung als Meilenstein in der Stahlhelm-Geschichte dargestellt, war in der Realität das beiderseitige Verhältnis von wiederholten Differenzen geprägt. Mit der zunehmenden Etablierung der parlamentarischen Demokratie im Deutschen Reich machte man sich in der Führungsspitze des Stahlhelm nun Gedanken über die weitere Zukunft. Der Frontkämpferbund wollte mehr sein als nur ein reiner Veteranenverband. Er wollte den propagierten "Geist der Frontkameradschaft" dem gesamten Deutschen Volk "einpflanzen" (7). Unter dem Motto "Über die Organisation zur Macht" (8) weitete man seit dem Frühjahr 1924 seine Aktivitäten auf die Erfassung der Jugend (Jungstahlhelm und "Scharnhorst") und der Generation der über 24-jährigen (Stahlhelm-Landsturm, später Ringstahlhelm) aus, die nicht mehr am Ersten Weltkrieg hatten teilnehmen können. Hier stand v.a. die vormilitärische Ausbildung im Vordergrund, verstand sich der Stahlhelm doch auch als Reservoir der Reichswehr. 1929 gründete man darüber hinaus den Stahlhelm-Studentenbund "Langemarck", in dem die studentische Jugend zusammengefasst wurde. Das stetige Anwachsen des Bundes übte auf andere Verbände eine Anziehungskraft aus, was dazu führte, dass sie sich dem Stahlhelm anschlossen (9). Neben dem organisatorischen Ausbau versuchte der Stahlhelm auch anderweitig Einfluss zu nehmen auf die Politik der Weimarer Republik, allerdings unter strikter Betonung seiner "Überparteilichkeit". Zur Erreichung dieses Zieles dienten neben Massenveranstaltungen, Propagandaaktionen und Appellen an das vaterländische Pflichtgefühl auch dem Stahlhelm nahestehende Persöhnlichkeiten mit politischem Einfluss. Zum Ehrenmitglied ernannte man den Reichspräsidenten von Hindenburg. Die Wandlung von einer ursprünglichen Selbstschutzorganisation zu einem politischen Wehrverband nahm konkrete Formen an. Mitte der zwanziger Jahre wurde jedoch bald deutlich, dass der Frontkämpferbund mit seinem Prinzip des "über den Parteien Stehens" und seinem politischen Führungsanspruch oft in Widerspruch geriet. Man musste die außerparlamentarische Ebene verlassen, um in der Politik Gewicht zu erlangen. "Hinein in den Staat" lautete nun die Parole (10). Man vermied zwar die Gründung einer eigenen Partei, ging aber Bündnisse mit anderen ein, wie der DVP und den Deutschnationalen, zu denen seit jeher enge personelle Bindungen bestanden. So ließen sich Stahlhelm-Mitglieder bei den Reichs- und preußischen Landtagswahlen 1928 auf Listen der DNVP aufstellen (11). Dies blieben allerdings fruchtlose Versuche, die nur zu Konflikten führten, was die Bundesführung schließlich veranlasste, auf eigene Faust Politik zu führen (12). Zunächst präzisierte der Bund sein antirepublikanisch ausgerichtetes Programm in der ersten und zweiten "Stahlhelm-Botschaft" sowie der "Fürstenwalder Hassbotschaft" (13). Gemäß seinem Selbstverständnis sah der Bund sich als Speerspitze einer Freiheitsbewegung, deren Ziele "die äußere und innere Befreiung Deutschlands" sein sollten (14). Bei den 1927 und 1928 stattfindenden Frontsoldatentagen in Berlin bzw. Hamburg sowie auf etlichen weiteren Propaganda-Demonstrationen stellte der Stahlhelm seine Abneigung gegen die Republik öffentlich zur Schau. Eine Reihe unglücklicher Entscheidungen, zu denen das 1928 lancierte Volksbegehren zur Änderung der Verfassung sowie das Volksbegehren gegen den Young-Plan im Jahre 1929 gehören, im Zusammenwirken mit Meinungsverschiedenheiten in der Bundesführung und politischer Unerfahrenheit zeigten jedoch, dass den Aktivitäten des Stahlhelm auf diesem Gebiet Grenzen gesetzt waren. In der Folge kam es, insbesondere mit den erstarkenden Nationalsozialisten, zu Streitigkeiten darüber, wer die Führung im rechten Lager übernehmen sollte. Bei den Reichstagswahlen im September 1930 wurde deutlich, dass der NSDAP die Führungsrolle zufiel. Vermehrt traten Mitglieder des Stahlhelm, zum Teil sogar ganze Ortsgruppen, in diese Partei und die ihr zugehörigen Organisationen (v.a. SA und SS) über. Die im Oktober 1931 in Bad Harzburg stattfindende Tagung der führenden Parteien und Verbände der Rechten und der Zusammenschluss zur "Harzburger Front" vermochten es nicht, die bestehende Kluft zu überbrücken. Bei den Reichspräsidentenwahlen 1932 trat der Konkurrenzkampf zwischen NSDAP und Stahlhelm erneut zutage, indem beide eigene Kandidaten ins Rennen schickten: Adolf Hitler trat für die Nationalsozialisten an, Theodor Duesterberg für die Frontsoldaten (15). Nach dem für den Bund desaströsen Ausgang der Reichspräsidentenwahlen machte sich Ernüchterung breit. Der Stahlhelm legte seine politischen Ambitionen auf Eis und richtete nun sein Augenmerk wieder verstärkt auf Wehrsportaktivitäten und den Freiwilligen Arbeitsdienst, der als Wehrpflichts-Ersatz betrachtet wurde (16). Die Übernahme der politischen Macht durch die NSDAP im Januar 1933 wurde trotz aller Differenzen begrüßt. Unter anderem beteiligten sich etliche Stahlhelmer in der von Hermann Göring im Februar desselben Jahres gegründeten Hilfspolizei zusammen mit SA und SS an Gleichschaltungsmaßnahmen (17). Franz Seldte erhielt im Kabinett Adolf Hitlers den Posten des Reichsarbeitsministers (18). Im Juni 1933 begann die allmähliche Auflösung des Frontsoldatenbundes. Der Scharnhorst-Bund für Jugendliche bis 18 Jahren wurde in die Hitler-Jugend eingegliedert, während die über 18- bis 35-Jährigen als "Wehrstahlhelm" der SA unterstellt wurden. Infolge des enormen Mitgliederzuwachses wurde Ende 1933 eine Neuorganisation der SA befohlen. Im Zuge dessen kam nun auch der Kernstahlhelm (Mitglieder über 35 Jahre) als SA-Reserve unter deren Befehlsgewalt (19). Im März 1934 kam es zur Umgründung in den Nationalsozialistischen Deutschen Frontkämpferbund (Stahlhelm). Am 7. November 1935 erfolgte die endgültige Auflösung des Frontsoldatenbundes, nachdem er seit Beginn des "Dritten Reiches" nur noch ein Schattendasein geführt hatte. Im Jahre 1951 wurde in Köln erneut eine Organisation unter dem Namen Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten gegründet, zu dessen Bundesführer 1952 der ehemalige Generalfeldmarschall Albert Kesselring gewählt wurde. Anmerkungen (1) Vgl. Graff, Siegmund: Gründung und Entwicklung des Bundes, in: Der Stahlhelm. Erinnerungen und Bilder, Bd. 1, S. 30-32. (2) Vgl. ebd., S. 38. (3) Aufgrund des einen Tag vorher begonnenen, so genannten "Kapp-Putsches" war es jedoch nur eine Vorstandssitzung und keine Massenveranstaltung wie die späteren, bis 1933 jährlich stattfindenden Frontsoldatentage, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 28. (4) Vgl. ebd., S. 31. (5) Duesterberg, ehemaliger Berufsoffizier, war bereits seit Ende 1919 Mitglied des Hallenser Stahlhelm und zugleich Geschäftsführer des Wahlkreises Halle-Merseburg der DNVP, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 24-25. Am 21. April wurde er Führer des Stahlhelm-Gaus Halle. (6) Vgl. zu diesem Thema Berghahn: Stahlhelm, S. 39-53. (7) S. Graff: Gründung, S. 53 (8) S. Berghahn: Stahlhelm, S. 64. (9) So z.B. der Cherusker-und Westfalenbund im Oktober 1924 und der Bund Reichsflagge im Oktober 1927, s. Mahlke: Stahlhelm, S. 150, Sp. 2. (10) Dieser Begriff führte anfangs zu Missverständnissen im Sinne einer Hinwendung zur Republik. In Wirklichkeit wollte man den Staat von innen durchdringen und nach den eigenen Zielvorgaben umwandeln, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 103; Mahlke: Stahlhelm, S. 149, Sp. 1; Graff: Gründung, S. 62-63. (11) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 109ff. (12) Vgl. ebd., S. 112. (13) S. Mahlke: Stahlhelm, S. 151, Sp. 2. (14) S. Graff: Gründung, S. 63. (15) Letztendlich gewann erneut Hindenburg mit 53% der Stimmen, s. Berghahn: Stahlhelm, S. 219. (16) Vgl. Berghahn: Stahlhelm, S. 232. (17) S. ebd., S. 252ff. (18) Dieses Amt bekleidete er, wenn auch ohne großen politischen Einfluss, bis zum Ende des Dritten Reiches. (19) Vgl. Mahlke: Stahlhelm, S. 155, Sp. 1-2. Bestandsbeschreibung: Geschichte des Bestands Mit der Auflösung des Stahlhelm 1935 gelangten die Akten der Bundesführung in das Reichsarchiv nach Potsdam. Der Bestand wurde ca. 1944/45 ausgelagert und entging somit der Zerstörung - das Reichsarchiv wurde am 14. April 1945 bombardiert. Die Akten verblieben nach dem Zweiten Weltkrieg in Potsdam, nunmehr im Bereich der Sowjetischen Besatzungszone gelegen, und wurden vom dort 1946 gegründeten Deutschen Zentralarchiv (DZA; später: Zentrales Staatsarchiv der DDR) übernommen. Sie wurden dort unter der Bestandssignatur 61 Sta 1 archiviert. Im Zuge der Wiedervereinigung der deutschen Staaten im Jahre 1990 gelangten die Unterlagen durch die Eingliederung des Zentralen Staatsarchivs der DDR schließlich in das Bundesarchiv. Das Bundesarchiv selbst hatte bis dato unter der Signatur R 72 nur geringfügige Schriftgutreste des Stahlhelm verwahrt, welche aus Privatbesitz erworben worden waren (siehe Gerhard Granier: Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. Aufl., Boppard 1977, S. 437). Archivische Bewertung und Bearbeitung Eine erste nachweisbare Bearbeitung des im Deutschen Zentralarchiv verwahrten ungeordneten Bestandes erfolgte in den Jahren 1957-1960. Erschwert wurden die Arbeiten dadurch, dass die Archive über keinerlei Organisationsunterlagen oder Aktenverzeichnisse des Stahlhelm verfügten. 1967 konnte das DZA durch die Vermittlung von V.R. Berghahn (Verfasser des Buches "Der Stahlhelm Bund der Frontsoldaten 1918-1935, Düsseldorf 1966) eine Kopie eines Abgabeverzeichnisses des Stahlhelm-Bundesamtes aus dem Jahre 1935 erwerben. Dieses Verzeichnis stammte ursprünglich aus dem Besitz von Dr. Heinz Brauweiler, zuletzt Leiter der politischen Abteilung des Stahlhelm-Bundesamtes, und sollte alle an das Reichsarchiv abzugebenden Akten aufführen. Mit Hilfe dieses Verzeichnisses konnte im Jahre 1970 die Erschließung nach den Ordnungs- und Verzeichnungsgrundsätzen für die staatlichen Archive der DDR abgeschlossen werden. Eine im Jahre 1967 erfolgte Revision der Akten der Klassifikationsgruppen 1 (Schriftverkehr der Bundesführung), 2 (Druckschriften) und 4 (Bilder) mit Hilfe des o.g. Abgabeverzeichnisses ergab folgendes Bild: Klassifikationsgruppen 1: Vorhanden: 193 Bände Fehlend: 28 Bände = ca. 12% Klassifikationsgruppen 2: Vorhanden: 117 Bände Fehlend: 55 Bände = ca. 47% Klassifikationsgruppen 4: Vorhanden: 70 Bände Fehlend: 33 Bände = ca. 32% Die v.a. bei den Gruppen 2 und 4 besonders hohen Verluste sind erklärbar mit einer vermutlich unvollständigen Abgabe an das Reichsarchiv sowie Einbußen während der kriegsbedingten Aus- bzw. Rücklagerung der Reichsarchivbestände. 2003 erfolgte durch die Umsignierung der ehemals in der Dienststelle Koblenz des Bundesarchivs verwahrten Überlieferung des Stahlhelm die Zusammenführung mit dem alten Potsdamer Teil unter der Bestandssignatur R 72. In der Folgezeit wurden die Daten aus den Findbüchern in eine elektronische Form überführt und in die Datenbank Basys übertragen. Da die Verzeichnungsdaten aus den Findbüchern nicht den modernen Erschließungsrichtlinien des Bundesarchivs entsprachen, war eine Überarbeitung der Daten erforderlich, die in den Jahren 2007-2011 durchgeführt wurde. Schwerpunkte waren die Bildung von Band- und Serienfolgen, Straffung der Enthält-Vermerke durch Hervorhebung des wesentlichen Inhalts, Überprüfung und Anpassung, teilweise Änderung der Klassifikation. Aus der Sammlung "NS-Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR" wurden Akten der Provenienz Stahlhelm herausgelöst und in den Bestand R 72 integriert. Von diesen Arbeiten waren insbesondere die Klassifikationsgruppen 1-3 betroffen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand gibt v.a auf der Ebene der Bundesführung und der Landesverbände bzw. Gaue einen guten Einblick in die organisatorische Entwicklung des Stahlhelm und seiner ihm angegliederten Verbände sowie in seine Aktivitäten verschiedenster Art, v.a. von Anfang der zwanziger Jahre bis zur Auflösung 1935. Dabei stellen die Akten der Klassifikationsgruppen 1 und 3 den umfangmäßig größten Teil der Überlieferung zum Stahlhelm dar. Während in der Klassifikationsgruppe 1 zum einen die Korrespondenz der Bundesführung mit den Stahlhelm-Landesverbänden sowie anderen Verbänden, Organisationen und Privatpersonen, zum anderen die Akten zu den Frontsoldatentagen den inhaltlichen Schwerpunkt bilden, sind es in Gruppe 3 primär innen- und außenpolitische Fragen sowie Ereignisse zu Zeiten der Weimarer Republik bzw. zu Beginn des Dritten Reiches, die dokumentiert sind. Personenbezogene Unterlagen sind nur insofern in größerem Umfang vorhanden, als es sich um höherrangige Mitglieder des Stahlhelm oder aber um Personen der Zeitgeschichte bzw. des öffentlichen Lebens handelt. Mitgliederlisten bzw. Ausweise von Ortsgruppen sind nur in äußerst geringer Menge Teil des Bestandes. Erschließungszustand: Findbuch Nachträge in Datenbank Umfang, Erläuterung: 2336 AE Zitierweise: BArch, R 72/...
Entwicklung der Schlichtungsausschüsse: Mit dem Gesetz über den Vaterländischen Hilfsdienst vom 5.12.1916, RGBl. Seite 1333ff erhoffte sich die Oberste Heeresleitung, den militärischen Rückschlägen eine Heimatfront entgegensetzen zu können: eine zweite Mobilmachung sollte die arbeitende Zivilbevölkerung der Kriegswirtschaft zuführen. Der Rat der Volksbeauftragten hob dann auch am 12.11.1918 dieses Gesetz sofort auf, RGBl. Seite 13003f. Lediglich eine Bestimmung des Gesetzes blieb mutatis mutandis in Kraft: "Niemand darf einen Hilfsdienstpflichtigen in Beschäftigung nehmen, der bei für die Kriegsführung oder Volksversorgung bedeutenden Behörden oder Betrieben beschäftigt ist ..., sofern der Hilfsdienstpflichtige nicht eine Bescheinigung seines letzten Arbeitgebers darüber beibringt, dass er die Beschäftigung mit dessen Zustimmung aufgegeben hat. Weigert sich der Arbeitgeber, die von dem Hilfsdienstpflichtigen beantragte Bescheinigung auszustellen, so steht diesem die Beschwerde an einen Ausschuss zu, der in der Regel für jeden Bezirk einer Ersatzkommission zu bilden ist und aus einem Beauftragtten des Kriegsamtes als Vorsitzenden sowie aus je drei Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer besteht. Je zwei dieser Vertreter sind ständig, die übrigen sind aus der Berufsgruppe zu entnehmen, welcher der beteiligte Hilfsdienstpflichtige angehört. Erkennt der Ausschuss nach Untersuchung des Falles an, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt, so stellt er eine Bescheinigung aus, die in ihrer Wirkung die Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine angemessende Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst gelten [§ 9]. Für die Berufung der Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in die Ausschüsse ... durch das Kriegsamt sind Vorschlagslisten wirtschaftlicher Organisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer einzuholen [§ 10]." Diese Ausschüsse, die ab 1.1.1917 als vorläufige Ausschüsse, dann ab 1.2.1917 als Schlichtungsausschüsse konstituiert wurden, entwickelten sich aus ihren begrenzten Anfängen rasch zu einem der wichtigsten Instrumente der Tarifparteien in deren politischen Auseinandersetzungen um Löhne und Arbeitsbedingungen. Die Verfahrensakten spiegeln so die soziale und wirtschaftliche Entwicklung vom Ende des Kaiserreichs bis zum Ende der Weimarer Republik wieder, insbesondere die Hauptprobleme der Nachkriegszeit: die Wiedereingliederung der Kriegsteilnehmer in den Arbeitsprozess, die wirtschaftliche Katastrophe im Gefolge des Ruhrkampfs und die Inflation. Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20.1.1934, RGBl. Seite 45ff. beseitigte mit der Aufhebung der Schlichtungsausschüsse § 65 Nr. 7 endgültig die Tarifautonomie, die durch die Notverordnungen bereits stark beschnitten worden war. Gemäß dem halbmilitärischen Charakter des Hilfsdienstgesetzes entsprach die Zuständigkeit der Schlichtungsausschüsse den Landwehrbezirken. Die Ausschussmitglieder wurden vom Kriegsamt ernannt, die Institution ressortierte zunächst beim Stellv. Generalkommando des XIV. Armeekorps. Nach dem Zusammenbruch wechselten die Ressortministerien, bis sich die neue Verwaltung eingespielt hatte. Das Ministerium für soziale Fürsorge, das spätere Arbeitsministerium, ging 1924 im Innenministerium auf. Erst allmählich fanden die Arbeitsweise und die rechtliche Zuständigkeit der Schlichtungsausschüsse ihren festen Rahmen. Dieser Prozess war mit der Schlichtungsverordnung des Reiches vom 30.10.1923, RGBl. Seite 1043ff abgeschlossen. Die Schlichtungsverordnung hatte die Kompetenzen der Ausschüsse auf die sogen. Gesamtstreitigkeiten, kollektivrechtlich regelbare Fragen wie Tarife, Arbeitszeit usw. konzentriert und die Einzelstreitigkeiten, Rechtsstreit über an sich geregelte Verhältnisse wie Kündigungswirksamkeit usw. an die Arbeitsgerichte verwiesen. Da diese in Baden noch nicht existierten, nahmen die Schlichtungsausschüsse deren Aufgaben zusammen mit den älteren Kaufmanns- und Gewerbegerichten bis 1927 wahr. Der Schlichtungsausschuss Freiburg: Der im Jahr 1917 für das Gebiet des Bezirkskommandos Freiburg gebildete Schlichtungsausschuss Freiburg umfasste die Amtsbezirke Freiburg, Emmendingen, Staufen, Waldkirch und Breisach. Nach der Neuordnung des Schlichtungswesens durch die Verordnung vom 30.10.1923 blieb Freiburg Schlichtungsausschusssitz, umfasste von nun an jedoch die Arbeitsnachweisbezirke Lahr, Kehl; beide vorher beim Schlichtungsausschuss Offenburg; Offenburg, Lörrach und Freiburg mit den Verhandlungszweigen Lörrach, Lahr und zeitweise Offenburg. Durch den Erlass des Badischen Finanz- und Wirtschaftsministers vom 4.7.1933 wurde der Schlichtungsausschuss Freiburg aufgelöst. Die Auseinandersetzung um Aufgaben, Unabhängigkeit und Rechtsqualität der Schlichtungsstellen wurchs in Freiburg besonders in den Jahren 1921/22 zu heftiger öffentlicher Kontroverse; darüber geben die im vorliegenden Bestand erhaltenen Handakten des Schlichtungsausschussvorsitzenden, des Freiburger Ordinarius für Handels- und Arbeitsrecht Heinrich Höniger, deutlicher als in den Parallelbeständen Auskunft. Ordnung und Verzeichnung: Die Akten der Schlichtungsausschüsse wurden im Generallandesarchiv von Inspektorenanwärtern zu kurzfristigen Übungszwecken sowie von Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verzeichnet. Für die Erschließung hatte das nicht nur den ständigen Wechsel der Bearbeiter zur Folge, sondern erzwang auch den Verzicht auf naheliegende Bewertungskriterien. Die gleichförmigen wenn auch nicht lückenlosen Einzelfallakten hätten Kassation erlaubt: damit waren die Bearbeiter jedoch überfordert. Zugleich enthalten aber auch Akten aus Einzelstreitigkeiten eine Fülle von schwer zugänglichen Infromationen über lokale Arbeitsverhältnisse, Betriebsgrößen, die Bildung von Betriebsräten und die Aktivität der Gewerkschaften, die die Gesamtarchivierung rechtfertigen. Im Schlichtungsausschuss Freiburg wurde, andern als bei den übrigen Schlichtungsausschüssen, bereits selbst die Ordnung der Akten nach Wirtschaftszweigen und Tarifgebieten vorgenommen; häufig wurden mehrere Fälle zu einem Faszikel zusammengeheftet. Die Akten des Schlichtungsausschusses Freiburg wurden 1979 von der Archivinspektoranwärterin Iris Sonnenstuhl verzeichnet. Den Index fertigte Gebhard Füßler, die Reinschrift Mitarbeiter einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Literatur: Huber Rapach, Die Schlichtung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und ihre Probleme unter besonderer Berücksichtigung der deutschen Entwicklung. Berlin 1964. Diss. Köln 1963, Sozialpolitische Schriften 18. Dezember 1987 Konrad Krimm Kornelia Enneking Der Bestand trug im GLA die Signatur 445 und gelangte im Zuge des Beständeausgleichs zwischen GLA und StAF Anfang der neunziger Jahre ins Staatsarchiv Freiburg. Die Ordnung der Bestellnummern wurde nicht geändert, insofern ist die Nennung der Vorsignaturen im Findbuch überflüsssig. Das analoge Findmittel des vorliegenden Bestands wurde samt Einleitung im Juni 2015 von Judith Zimmermann in Scope Archiv übertragen. Die Einleitung wurde leicht gekürzt. Der Bestand N 200/1 umfasst 213 Faszikel und misst 3,1 lfd.m. Christof Strauß
Geschichte des Bestandsbildners: Die "Restverwaltung" entstand als unmittelbare Nachkriegseinrichtung in Berlin aus einer kleinen Gruppe früherer Angehöriger des Reichsfinanzministeriums zur Erarbeitung von Übersichten und Zusammenstellungen aus erhalten gebliebenen Akten des RFM im Auftrag der Alliierten. Die Erhebung der "Restverwaltung" zu einer Dienststelle erfolgte mit ihrer Angliederung an die Generalsteuerdirektion und der Bereitstellung der erforderlichen Geldmittel durch die Verfügung der Finanzabteilung des Magistrats der Stadt Berlin vom 31. Jan. 1946. Am 4. Dez. 1946 wurde von der Alliierten Kommandantur die Schließung der Restverwaltung verfügt und der Magistrat von Berlin angewiesen, "ein Amt für die Sicherung und Klassifizierung der Archive des früheren Reichsfinanzministeriums ... einzurichten". Die Tätigkeit des daraufhin errichteten "Archiv des ehemaligen Reichsfinanzministeriums" war zunächst weiterhin darauf beschränkt, "den vier Besatzungsmächten Auskunft zu erteilen" (siehe: R 2 ANH./1). Später kam die Auskunftserteilung an deutsche Dienststellen sowie an Firmen und Privatpersonen hinzu. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Senator für Finanzen des Landes und der Stadt Berlin vom 2. Juni/ 6. Juli 1951 wurde das ’Archiv’ mit Wirkung vom 1. April 1951 in das Bundesministerium für Finanzen eingegliedert und führte bis zur Auflösung Ende 1957/Anfang 1958 die Bezeichnung „Archiv des Bundesministeriums der Finanzen". Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die von der Restverwaltung bzw. dem Archiv des BMF verwahrten Akten des ehemaligen Reichsfinanzministeriums sowie die aus der eigenen Tätigkeit erwachsenen Unterlagen sind in den 60er Jahren z. T. über das Bundesministerium der Finanzen bzw. das Geheime Staatsarchiv als Zwischenstation in das Bundesarchiv gelangt. Zusätzlich wurden dem Bestand jene in das Bundesarchiv gelangten Ausarbeitungen, v. a. statistische Zusammenstellungen, eingefügt, die von den deutschen Arbeitsgruppen des ehemaligen Ministerial Collecting Center, Economic Division, aus Akten des ehemaligen Reichsfinanzministeriums erarbeitet worden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Ausgehend von der Aufgabenstellung der Behörde sind neben wenigen Akten zur Organisation und Auskünften zu Beschäftigungszeiten im Wesentlichen Ausarbeitungen und Auskünfte v. a. für die vier Besatzungsbehörden zum Reichshaushalt und zu finanziellen Angelegenheiten des Reichs, zur Rüstungsfinanzierung, zu Deutschem Vermögen im Ausland sowie feindlichem und ausländischem Vermögen im Inland, darunter auch 12 Aktenbände zur Arisierung und Zerschlagung des Petschek-Konzerns, überliefert. Zitierweise: BArch, R 2-ANH./...
Geschichte des Bestandsbildners: Durch Erlass vom 21. Oktober 1917 Übertragung der aus dem Reichsamt des Innern ausgeglie‧derten wirtschafts- und sozialpolitischen Aufgaben auf das neu gegründete, dem Reichs‧kanzler direkt unterstellte Reichswirtschaftsamt; Anfang 1919 Aufwertung zum Reichs‧wirtschaftsministerium (RWM); mit der Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung 1919 Übertragung der Lenkung und Abwicklung der Kriegsrohstoffabtei‧lungen auf das RWM; 1920 nach Bildung des Reichsministeriums für Ernährung und Land‧wirtschaft Auflösung der kurzzeitigen Vereinigung mit dem Reichsernährungsministerium; 1921 Abgabe der Zuständigkeit für die Binnenschifffahrt und 1926 für die Seeschifffahrt an das Reichsverkehrsministerium; mit Auflösung des Reichsschatzministeriums 1923 Über‧nahme der elektrowirtschaftlichen Gesetzgebung und anderer wirtschaftlicher Aufgaben au‧ßerhalb der Kompetenz des Reichsfinanzministeriums; 1933 Abgabe der Arbeitsgebiete Wirtschaftswerbung, Ausstellungs-, Messe- und Reklamewesen an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda; Abtrennung der Devisenbewirtschaftung vom RWM, Bildung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung; 1934 Vereinigung mit dem preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit; 1935-1938 offizielle Bezeichnung: Reichs- und Preußi‧sches Wirtschaftsministerium; 1936 Abgabe der Zuständigkeit für das Verfügungsrecht über Rohstoffe, Devisen, Arbeitskräfte und das Beschaffungsprogramm an die Vierjahres‧planbehörde; nach der Zentralisierung der beiden Behörden 1937 Übergang wichtiger Teile der Vierjahresplanbehörde an das RWM: die Rohstoffbewirtschaftung, das Außenhandelsreferat und der Generalbevollmächtigte für die Eisen- und Stahlbewirtschaftung; 1941 Übertragung des Bereichs Energiewirtschaft auf den Generalinspektor für Wasser und Energie; nach Auf‧bau der Reichsbergbehörden 1943 Schaffung der Hauptabteilung "Der Oberberghauptmann"; mit Erlass vom 2. September 1943 über die Konzentration in der Kriegswirtschaft Übertragung der Zuständigkeit auf den Gebieten der Rohstoffversorgung, Produktion und Rüstungsindustrie auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion: Zuständigkeit des RWM (vgl. Speer-Erlass vom 29. Oktober 1943) für die zivile Produktion, die allgemeine Wirtschaftspolitik, das Handels- und Gewerbewesen, den Bergbau und die Wirtschaftsfinanzierung. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Als durch die Fliegerangriffe in der zweiten Novemberhälfte 1943 das Hauptgebäude in der Behrenstraße zerstört wurde, hatte sich das RWM für diesen Fall bereits vorbereitet. Mit Verfügung vom 12. Juli 1943 hatte der Leiter der Hauptabteilung II i.V. Maßnahmen zur "Sicherung von Akten und Arbeitsmaterial für den Fall von Bombenschäden" angeordnet. Das Aktenmaterial sollte überprüft und, sofern es als besonders kriegswichtig eingestuft würde, im RWM bombensicher untergebracht werden. Doppelstücke und von unentbehrlichen Vorgängen anzufertigende Abschriften sollten außerhalb Berlins gesichert werden. Hinzu kam die wirtschaftliche Notwendigkeit, infolge von Rohstoffmangel Altpapier der Papierindustrie zur Verfügung zu stellen. Nur wenige Tage später, am 20. Juli 1943 folgte eine entsprechende Anordnung. Entbehrliche und für zukünftige Arbeiten bedeutungslose Akten sollten zum Einstampfen abgeliefert werden. "Akten, die auch für die Zukunft von Wert sind, sei es als Grundlage für Rechtsverhältnisse irgendwelcher Art, sei es als Quelle zur Geschichte des Amtes oder der Wirtschaftsverwaltung, müssen vor der Vernichtung ausgeschlossen werden." Sie sollten - sofern nicht mehr benötigt - "für die Abgabe an das Reichsarchiv in Potsdam oder das Preußische Staatsarchiv" bereitgehalten werden. Die Hauptabteilung OBH berichtete am 14. August 1943, dass in den Registraturen II Bg und OBH ca. 1900 Aktenbände ausgesondert und bereits von mit der Abholung betrauten Firma abgefahren worden seien. Im Zuge der Auslagerung des RWM aus Berlin erließ der Staatssekretär am 16. März 1945 eine besondere Verordnung über die Sicherung von Aktengut. Bemerkenswert ist der 2. Punkt: "Durch die bisherigen Luftangriffe ist im Deutschen Reich wertvolles und z.T. unersetzliches Material aus der Übersicht über die wirtschaftlichen Maßnahmen der Vergangenheit verlorengegangen. Da für die Wirtschaftsführung zur Fortentwicklung wirtschaftlicher Maßnahmen die Kenntnis der Tatbestände, Motive, Argumente und Gegenargumente der bisherigen wirtschaftspolitischen Entscheidungen von besonderer Bedeutung ist, so muss jedes Material, das diese Kenntnis noch vermitteln kann, gesichert werden. Ich habe daher angeordnet, dass die dafür in Frage kommenden Unterlagen aus Akten und Schriftgut archivmäßig zusammengefasst und luftschutzmäßig gesichert untergebracht werden. Die Hauptabteilungen haben daher aus ihren Akten- und Schriftgutbeständen die entsprechenden Materialien auszusondern und nach Art und Menge Herrn Dr. Lück abtransportbereit zu melden." Lück gehörte zur "Volkswirtschaftlichen Abteilung", der Ohlendorf bevorzugtes Interesse schenkte. Es ist nicht auszuschließen, dass durch diese Aktion wichtige Teile des RWM gerettet werden konnten. Ingesamt wurde eine Reihe von Ausweichstellen eingerichtet. Archivische Bearbeitung Bei Übernahme der Überlieferungen des ZStA in das Bundesarchiv musste zunächst die eindeutige Benutzbarkeit des Bestandes gewährleistet werden. In einem ersten Schritt wurde daher aus rein praktischen Erwägungen heraus festgelegt, die Signierung des größeren Potsdamer Teilbestandes beizubehalten und die Koblenzer Akten umzusignieren, indem jede Aktensignatur mit 30.000 addiert wurde (Beispiel: alt R 7/ 1196 ist neu: R 3101/ 31196). Der Klassifikation des zweiten Teils des Findbuches wurde der Geschäftsverteilungsplan von 1943 zugrunde gelegt. Aus den Koblenzer und Potsdamer Teilbeständen wurden die nicht nach Schlagworten klassifizierten Akten erfasst und zusammengeführt. Die Grundlage für die Klassifikation bildet der Geschäftsverteilungsplan von 1943. Inhaltliche Charakterisierung: Überliefert sind vor allem Unterlagen zu folgenden Schwerpunkten: - Personal- und Verwaltungsangelegenheiten - Allgemeine Wirtschaftspolitik, hier insbesondere zu Industrie- und Handelskammern - Wirtschaftliche Mobilmachung - Bewirtschaftung der gewerblichen Erzeugnisse und Lenkung der Industrie - Durchführung der Versorgung (Handel, Handwerk, Gewerbe) - Bank- und Kreditwesen - Finanzierung wirtschaftlicher Unternehmungen und Übernahme von Reichsgarantien in verschiedenen Industriezweigen - Exportkredite, Kreditversicherung und Garantien für den Wirtschaftsausbau im Ausland Zitierweise: BArch, R 3101/...
Enthält: - Redemanuskripte "Die Fehler der bürgerlichen Demokratie" und "Die Jungen und die Zeit", Herbst 1920 Fraktionssitzungen 1914-1916 - Notizen für Fraktionssitzung über möglichen Kriegsausgang und Kriegsziele, handschr., 29.11.1914 - Notizen zur Sitzung mit Delbrück über den Krieg, handschr., 30.11.1914 - Resolution des Reichstags zu Kriegsopfern, gedr., 30.11.1914 - Erster Entwurf einer Vertrauenskundgebung des Präsidenten, handschr., 2.12.1914 - Haltung des Vorstands der fortschrittlichen Volkspartei Gross-Berlin zu Friedenszielen, masch., 1915 - Stichworte für eine Rede in der Fraktion nach der Baralong-Affäre, handschr., 1915 - Antragsentwurf über eine Kartoffelsperre, handschr., 9.3.1915 - Notizen über aussenpolitische Fragen und Friedensbedingungen, handschr., 10.3.1915 - Entwurf einer Fraktionsentschliessung über zweckmässige Neuregelung der wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen zu Österreich-Ungarn, handschr., 18.5.1915 - Einladung zu Protokoll über die Parteikonferenz in Eisenach zu Kriegszielen und Friedensbedingungen, masch.,1. & 11.7.1915 - Denkschrift von Dr. Neumann-Hofer über Kriegsziele zur Diskussion innerhalb der Fraktion, gedr., 1.8.1915 - Redeentwurf für Kämpf über den Kanzler, August 1915 - Notizen für die Besprechung mit Payer und die Fraktionssitzung zur auswärtigen Lage, handschr., 25.9.1916 - Notizen zu einer Fraktionssitzung, handschr., Sept. 1916 Fraktionssitzungen 1917-1918 - Notizen zu Elsass-Lothringen und Art 9 RV, handschr., o.D - Notizen zur Friedensfrage, handschr., 5.7.1915 - Schreiben Dr. Müllers mit Liste österr. Abgeordneter und Thesen für engeres Zusammengehen Deutschlands mit Österreich-Ungarn nach dem Krieg, masch., 2.12.1915 - Vier Notizzettel zu verschiedenen Themen, handschr., 1917 - Notiz für eine Fraktionsanregung zur Kooperation von Presse und Parlament, handschr., März 1917 - Grundsätzliche Notizen zu innerer und äusserer Lage, handschr., 20.3.1917 - Notizen zum U-Boot-Krieg, handschr., 5.7.1917 - Notizen zum preußischen Wahlrecht und zur internationalen Lage, handschr., 8.7.1917 - Notizen über Besprechung von Volksparteiabgeordneten über deren Haltung zu neuem Kanzler, handschr., 24.7.1917 - Notizen zu einer für Rede mit einem Rückblick auf die letzten zwei Monate, handschr., 26.9.1917 - Notiz über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 26.9.1917 - Entwurf zur Äusserung Kühlmanns gegenüber den Bundesgenossen, handschr., Oktober 1917 - Notiz über Mitteilung Fischbecks wegen Ministerpräsident, handschr., 30.10.1917 - Notiz über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 2.11.1917 - Notizen zum Kriegsverlauf, handschr., 12.1.1918 - Notizen zum Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 24.1.1918 - Entwurf von Fragen an die Reichsregierung handschr., Frühjahr 1918 - Notizen über Verlauf der Fraktionssitzung, handschr., 12.6.1918 - Aufruf an Fraktionskollegen zu verschiedenen Parteifragen, Verfassungsausschuss, u.a.,masch., 15.6.1918 - Notizen für eine nicht gehaltene Rede zur Reichsregierung, 5.7.1918 - Schreiben von Fischbeck zur Kandidatur Kempner, handschr., 6.8.1918 - Schreiben von August Dove zur Kandidatur Kempner, handschr., 11.8.1918 - Schreiben von Staatssekretär Dernburg zu Wahlkandidatur, masch., 13.9.1918 - Satzung der Fraktion der Deutschen Demokratischen Partei, gedr., 26.2.1919 - Ausschussbesetzung der Deutschen Demokratischen Partei im Reichstag, gedr., 29.6.1920 Fraktionssitzungen 1919 - 1921 - Notizen über Fraktionssitzung zum Preusssischem Einheitsantrag, handschr., 15.1.1919 - Notizen über Fraktionsbeschluss zum Reichspräsident und Zusammensetzung der Regierung, handschr., 8.2.1919 - Notizen über Fraktionssitzung zur Stellung des Reichspräsidenten, handschr., 28.2.1919 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 22.6.1919 - Notizen über Referat Schiffer, handschr., 28.9.1919 - Notizen über Fraktionssitzung zu Betriensräten, handschr., 24.11.1919 - Notizen über Verlauf der Fraktionssitzung zu Betriebsräten, handschr., 25.11.1919 - Entwurf einer Betriebsratsregelung, masch., 25.11.1919 - Entwurf eines Schreibens an den Parteivorsitzenden Petersen zu Betriebsräten, handschr., 2.12.1919 - Notizen über Fraktionssitzungen, Febr./März 1920 - Notiz über Fraktionsvorstand, handschr., 29.3.1920 - Notizen zur Abschiedsfeier der Fraktion für Payer, 21.4.1920 - Notizen über Gründungssitzung der neuen Fraktion, handschr., 18.6.1920 - Entwürfe zu zwei Anträgen zur Regierungsbildung, handschr., 19.6.1920 - Notizen zur Fraktionssitzung, handschr., 29.6.1920 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 2.9.1919 - Notizen über Fraktionssitzung in Ulm zu Aktionsprogramm, handschr., 23.9.1920 - "Erklärung der demokratischen Reichstagsfraktion" aus der Demokratischen Korrespondenz, 29.3.1920 - Notizen zur Regierungsbildung, handschr., 21.11.1920 - Notizen über die Zukunft der Fraktion, handschr., 30.11.1920 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 24.1.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 11.5.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 1.6.1921 - Notizen über Fraktionssitzung, handschr., 3.6.1921 - Entwurf einer Rede zur inneren Politik, handschr.,Juni 1921 - Notiz zur Defizitdeckung und Prüfung von Vorschlägen hierzu, handschr., 27.9.1921 - "Im Geschäftsordnungsausschuss gestellte Anträge über Ordnungsbestimmungen im Entwurf einer neuen Geschäftsordnung für den Reichstag", gedr., 18.1.1922 Allgemeines - Ankündigung der Besichtigung des Gefangenenlagers in Döberitz, gedr., 18.3.1915 - Verschiedene Anfragen Liebknechts an den Reichskanzler, gedr., 11.11.1915 - Heeresbericht, gedr., 10.3.1915 - Dankschreiben des Reichsschatzsekretärs für Aufruf zur 6. Kriegsanleihe, masch., 15.4.1917 - Abschrift eines Danktelegramms vom württ. König an Groeber, handschr., 24.2.1918 - Notiz mit Diskussion der Wilson-Punkte und der Truppenrückziehung aus besetztem Gebiet, Frühjahr 1918 - Mitteilung über Diäten der RT-Abgeordneten, gedr., 19.1.1919 - "Ausgewählte Neuerwerbung der Reichstagsbibliothek", gedr., Jan 1920 - Zeitungsausschnitt über Beschränkung der Redezeit, 22.1.1921 - Zeitungsausschnitt über Redeblüten im Reichstag, 1921 Verkehr mit dem Präsidium - Entwurf für einen Antrag des Präsidenten Kämpf zur Kranzniederlegung am Grabe Bismarcks, handschr., und Schreiben dazu, masch., 19.3.1915 - Einladung zu einrt Geschäftlichen Besprechung beim Präsidenten, masch., 22.3.1916 - Schreiben Groebers zur Wahl des Reichstagspräsidenten, handschr., 28.5.1918 - Schreiben an Dove zur Wahl des Reichstagspräsidenten, masch., 30.5.1918 - Schreiben Doves zur Wahl des Reichstagspräsidenten, handschr., 2.6.1918 - Angriff auf Vizepräsidenten Dr. Paasche, gedr., 1917/1918 Plenarverhandlungen - Notiz Caprivis oder Marschalls, handschr., 9.6.1890 - Interpellation an den Reichskanzler zum nordamerikanischen Botschafter, masch., 31.3.1908 - Notiz über Formulierungen Naumanns in der Kaiserdebatte, handschr., 10./11. Nov. 1908 - Schreiben des Justizrat Löwenthal zur Marokkopolitik, handschr., 13.11.1911 - Protokoll der Eröffnungssitzung der 13. Legislaturperiode im Weissen Saal des Berliner Schlosses, gedr., 4.8.1914 - Notizen über Debatte zur Wilsonnote, handschr., 25.2.1918 - Richtigstellung eines Presseangriffs zum "spöttischen Lächeln" Haussmanns, handschr., o.D. Seniorenkonvent - -Einladung zur Sitzung des Seniorenkonvents, gedr., 14.7.1893 - Schreiben des Reichstagsdirektors mit der Bitte um Übermittlung von Ausführungen im Seniorenkonvent, masch., 18.12.1915 - Niederschrift der Ausführungen Haussmanns zur Frage der Zulassung von kleinen Anfragen, masch., 23.12.1915 - Notizen zum Seniorenkonvent, handschr., 9.& 10.2.1919 - Notizen zum Seniorenkonvent, handschr., 23. & 27.3.1920
Haußmann, ConradGeschichte des Bestandsbildners: Durch das vom Reichsernährungsministerium ausgehende Gesetz über die Rege-lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (1) wurde eine Reichsbehörde ins Leben gerufen, die mit dem Führererlass vom 26. Juni 1935 als Reichsstelle für Raumordnung (RfR) "die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet"(2) übernehmen sollte. Die Ausdehnung der Planung auf Reichs- und Landesebene führte zur Herauslösung der Raumordnung aus kommunalpolitischer Hoheit. "Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Arbeitsminister regelt der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung insbesondere die Organisation der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus." (3) Die RfR mit Sitz Berlin war als Oberste Reichsbehörde dem Führer und Reichskanzler direkt unterstellt und bediente sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung (Gezuvor) (4), der späteren Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (RPG). Leiter der RfR und Präsident der RPG war der Reichsminister und Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, der in Personalunion auch dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) vorstand. Nach seinem Tod im Jahre 1941 übernahm Hermann Muhs, bis dahin Staatssekretär im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, die Führung der Amtsgeschäfte. Aufgrund enger personeller und organisatorischer Verbindung erschien die Reichsplanungsgemeinschaft ab Juni 1937 im Geschäftsverteilungsplan der RfR. Beide als Glieder einer Organisation, in welcher der Reichsstelle für Raumordnung die Aufgabe der "Verwaltung", der Reichsplanungsgemeinschaft die der "Gestaltung" zugewiesen war. Der Geschäftsverteilungsplan nannte zwei Registraturen, die beide Stellen nach dem Sachgebiet bedienten. Die eine Registratur arbeitete für die Zentralabteilung (Hauptbüro), die andere für die Verwaltungs- und Planungs-abteilung.(5) Im gemeinsamen Haushalt für das Rechnungsjahr 1937 hieß es: "Da die Arbeitsgebiete der RfR und der RPG sich vielfach überschneiden, ist bei der Besonderheit der gestellten Aufgaben und auch zur zweckmäßigen Ausnutzung aller Arbeitskräfte keine völlige verwaltungs- und haushaltsmäßige Trennung zwischen der RfR und der RPG vorgenommen worden." (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) enthält die Regularien über die Organisation der nachgeordneten Dienststellen. Der organische Aufbau der Raumordnungsverwaltung sollte der doppelten Aufgabenstellung der NS-Raumordnung entsprechen - politische Führungsaufgabe einerseits sowie Abstimmung aller raumbetreffenden Fragen andererseits. Die Reichsstelle für Raumordnung entstand als "Organ von Staat und Partei, und es muß besonders hervorgehoben werden, daß ihre Kompetenz sich nicht auf Ordnungsarbeit gegenüber Landwirtschaft, Wohnungswesen und Industrie beschränkt, sondern daß sie auch mitbestimmend ist bei Anforderungen von Gelände für die öffentliche Hand". (8) Organisatorisch wurde unterschieden zwischen Planungsbehörden und Landespla-nungsgemeinschaften. Erstere waren die Reichsstatthalter, in Preußen die Ober-präsidenten. Sie führten die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften und hatten die Aufgabe, die von der Zentrale gegebenen Richtlinien durchzusetzen. Sie konnten eine jährliche Prüfung der Rechnungsführung veranlassen sowie den jeweiligen Haushalt genehmigen. Die eigentliche Planungsarbeit leisteten die Landesplanungsgemeinschaften, von denen reichsweit 22 entstanden und deren Zahl sich durch die 1938 einsetzenden Annexionen bis 1941 auf 33 erhöhten. (9) Ihre Mitglieder setzten sich aus Land- und Stadtkreisen, Reichs- und Landesbehörden, Selbstverwaltungskörperschaften, den Verwaltungen berufsständischer Organisationen und den zur Förderung der Reichs- und Landesplanung berufenen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Geschäftsführer waren die Landesplaner. Die Satzungen der Landesplanungsgemeinschaften orientierten sich an der vom Leiter der Reichsstelle erlassenen Mustersatzung. Diese hatte Hanns Kerrl zur Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Organisation aufgestellt. Die Satzung sah als Vorsitzenden den Leiter der Planungsbehörde vor und stellte auch im weiteren Verwaltungsunterbau eine enge Verbindung zwischen den Planungsgemeinschaften und Planungsbehörden sicher. Nach der Musterbeitragsordnung wurden Kosten etwa in folgendem Verhältnis getragen: 51 v. H. trägt das Reich, der Rest wird je zur Hälfte von den Mitgliedergruppen "Selbstverwaltung" (z.B. Provinzialverbände, Stadt- und Landkreise) und "Wirtschaft" (z.B. Deutsche Arbeitsfront, Reichsnährstand, Industrie- und Handelskammern) aufgebracht. (10) Behandelt wurden die Landesplanungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. (11) Die Dienststellen des Staates, der Gebietskörperschaften und die berufsständischen Organisationen hatten den Planungsbehörden und -gemeinschaften Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Territorialplanung im gesamten Reichsgebiet geschaffen, sollte die RfR zunächst darüber "wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird". (12) Neben ziviler Siedlungsplanung und -lenkung ging es im Rahmen der Aufrüstung um die Standortverteilung militärischer Anlagen und Verkehrswege. Dessen ungeachtet wurden jedoch die entscheidenden Planungen letztlich von Wehrmacht, Reichswirtschaftsministerium und den Vierjahresplanver-antwortlichen erstellt. (13) Die Reichsstelle besaß praktisch keine Entscheidungsbe-fugnisse und konnte im Einzelfall lediglich ein Veto einlegen. Ihre Tätigkeit be-schränkte sich somit auf die Verwaltungsaufsicht über regionale Planungsbehörden, Landesplanungsgemeinschaften und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, die Forschungsergebnisse zu Fragen der Territorialplanung lenk- te und koordinierte. In Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden "in größter Form die Fakultäten aller deutschen Hochschulen zur Mitarbeit aufgerufen". (14) Mit Hilfe der wissenschaftlichen Hochschulen entwickelte man Gutachten zu Fragen der Notstands- und Ballungsraumsanierung in der Vorkriegszeit, wobei sich der Fokus nach Kriegsausbruch auch auf die eingegliederten Ostgebiete richtete. Als zentrale Kontrollinstanz verlor die Reichsstelle für Raumordnung jedoch nach und nach ihre Kompetenzen, spätestens zum Zeitpunkt des intensiv einsetzenden Wirkens der unter Heinrich Himmler entstandenen Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums bei der Gestaltung des "Lebensraumes im Osten". (15) Das während des Krieges von Hitler erlassene Verbot aller Nachkriegsplanungen führte zur Einstellung der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Das Personal der RfR (16) wurde zunehmend eingeschränkt. Den für die Planungsinstitutionen notwendigen Freistellungen vom Wehrdienst wurde nach der Niederlage von Stalingrad nicht mehr stattgegeben. Am 6. Februar 1943 teilte der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers den Obersten Reichsbehörden mit, dass die Reichsstelle nunmehr lediglich ihre Unterlagen verwalten und auf Anforderung Auskünfte erteilen werde. (17) Aus Luftschutzgründen wurde das Schriftgut zusammen mit dem der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung und Teilen des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten 1943/44 nach Wittenberg verlagert. Anmerkungen (1) RGBl. 1935, I, S. 468 (2) RGBl. 1935, I, S. 793 (3) RGBl. 1935, I, S. 1515 (4) Zuvor Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (bis 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, Bibliothek 96.11.22, S.3 (7) RGBl. 1936, I, S.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hannover 2000, S.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 S.12 (11)Vergl. u.a. Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", München und Berlin, 1943, S.52 (12)Siehe §3 des Gesetzes über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13)"Die Sonderplanung in den einzelnen Arbeitsgebieten bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Ressorts. Diese haben die Verpflichtung, ihre Planungsvorhaben der Reichsstelle für Raumord- nung bekanntzugeben." (2. Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung vom 18. Dez.1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Vgl. Michael Venhoff, siehe oben, S.73 (16)Genaue Mitarbeiterzahlen liegen nicht vor (17)BArch, R 43 II/708, Bl.51 Bestandsbeschreibung: Im März 1946 bekam der damalige Baudirektor im Sektor der britischen Militärregierung, Martin Mäckler, vom Berliner Magistrat den Auftrag die Aktenrückführung der Reichsstelle für Raumordnung aus Wittenberg in die Wege zu leiten. Nach deren Sichtung ging ein Teil dieser Unterlagen 1947 an die Hauptabteilung "Siedlungs- und Wohnungswesen, Städtebau und Landesplanung" des Zentralamtes der Hauptverwaltung Arbeit der britischen Besatzungszone in Lemgo. Nach Auflösung der Hauptverwaltung wurden die Karten, Akten und Bücher zunächst an das dortige Finanzamt weitergeleitet und schließlich vom Bundesministerium für Wohnungsbau angefordert. Ein anderer weitaus größerer Teil gelangte an das Berliner Hauptamt für Gesamtplanung des Westberliner Magistrats , darunter auch Personalakten, und wurde schließlich an die Außenstelle Berlin des Instituts für Raumforschung (Sitz Bad Godesberg) abgegeben. Die Überführung in das seit 1946 für Behördenakten zuständige Berliner Hauptarchiv (ab 1963 wieder Geheimes Staatsarchiv) erfolgte im Jahre 1959, wo unter der Signatur Rep.325 die Erschließung begann. 1962 waren 2295 Karten und Pläne sowie 1717 Akten in Form einer Zettelkartei verzeichnet. Ein im April 1962 aus den USA zurückgegebener Mischbestand beinhaltete 15 Aktenbände der RfR, die mit den im Hauptarchiv befindlichen Archivalien vereinigt wurden. Im Zuge des Archivalienaustausches von 1969 hat das Geheime Staatsarchiv dem Bundesarchiv neben den Akten auch den Kartenteil der RfR in seiner Gesamtheit überlassen, der 1971 in Koblenz eingelagert wurde. Auf der Grundlage der im Geheimen Staatsarchiv erfolgten ersten Aktenerschließung begann im Jahr 1987 im Bundesarchiv unter der Bestandssignatur R 113 die neuerliche Verzeichnung des Aktenbestandes. Ein erstes Findbuch für die ca. 2400 Akten liegt seit 1990 vor. Die Zusammenführung von Koblenzer und Potsdamer Akten im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kam 1993 zu stande. Letztere , vor allem Zeitungsausschnitte, Druckschriften sowie Geschäfts- und Arbeitsberichte, waren 1957 vom Staatsarchiv Magdeburg und 1963 vom Rat des Kreises Wittenberg an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übergeben worden. Während der datenbankgestützten Erfassung des Bestandes erfolgte eine Überarbeitung von Aktentiteln und Klassifikation, wobei gestützt auf das Findbuch aus dem Jahr 1990 jedoch darauf verzichtet wurde, jeden der insgesamt über 3000 Aktenbände nochmals zu sichten. Serien und Bandfolgen wurden mehrheitlich archivisch gebildet. Der in Koblenz verwahrte Kartenbestand blieb hierbei unberücksichtigt. Die im Bestand R113 vorliegenden Personalakten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Online-Findbuch nicht ausgewiesen. Diesbezügliche Anfragen sind direkt an das zuständige Referat R 3 zu richten. Inhaltliche Charakterisierung: Die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Reichsstelle für Raumordnung und ihrer Nebenstellen dokumentieren die Akten von Dienststellenverwaltung und Planungsbehörden. Einblick in konkrete Aufgaben, Verfahren und Tätigkeitsbereiche geben die Überlieferungen der einzelnen Landesplanungsgemeinschaften. Schwerpunkte bilden hierbei die Unterlagen zu verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Die Absicht, wissenschaftliche Aspekte der Raumforschung in regionale Wirtschafts- und Sozialstrukturen einfließen zu lassen, verdeutlichen u.a. Akten der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung sowie der Deutschen Akademie für Städtebau. Letztlich enthält der Bestand Materialsammlungen aus Archiv und Pressestelle, die sich zu einem Großteil aus Zeitungsausschnitten und Druckschriften zusammensetzen. Als ergänzende Überlieferungen sind der Bestand R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung sowie der im Bundesarchiv in Koblenz befindliche Kartenbestand der RfR (R 113 Kart) zu nennen. Erschließungszustand: Findbuch (2013) Zitierweise: BArch, R 113/...
Geschichte des Bestandsbildners: Durch Verfügung vom 07. Sept. 1929 fassten Auswärtiges Amt und Reichswirtschaftsministerium die Zentralstelle für den wirtschaftlichen Auslandsnachrichtendienst, das Zollbüro im Reichswirtschaftsministerium und die Deutsche Wirtschaftsdienst GmbH für die ihnen zugewiesenen Aufgaben auf dem Gebiet der Außenhandelsförderung mit sofortiger Wirkung unter dem gemeinsamen Namen Zentralstelle für den Außenhandel (ZFA) zusammen. Die ZFA gliederte sich wie folgt: - Nachrichtendienst - Handelsauskunftsdienst - Zolldienst. Die rechtliche Grundlage war im Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des Außenhandels vom 18. Okt. 1933 verankert. Die bisherige ZFA hatte sich in der Praxis bewährt und firmierte nunmehr, gesetzlich anerkannt, als Reichsstelle für den Außenhandel (RFA), die ein gemeinsames Referat des Auswärtigen Amts und des Reichswirtschaftsministeriums war. Sie war weisungsbefugt gegenüber den unter ihrer Aufsicht stehenden regionalen (zuletzt 22) Außenhandelsstellen. Im Zuge der Neuorganisation der gewerblichen Wirtschaft wurden die bisherigen Außenstellen aufgelöst bzw. in die Gauwirtschaftskammern eingegliedert. Ihre Tätigkeit wurde nunmehr wahrgenommen durch bei den Gauwirtschaftskammern errichteten Abteilungen für die Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland (Außenwirtschaftsabteilungen). Die RFA bestand bis zum Zusammenbruch im Jahre 1945. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Unterlagen gelangten im September 1955 als Teil einer Abgabe des Custodian für die Reichsstellen, Wirtschaftsgruppen und anderen staatlichen Wirtschaftsstellen im amerikanischen, britischen und französischen Sektor von Berlin ohne Ablieferungsverzeichnis und ungeordnet ins Bundesarchiv. Abgesehen davon, dass der Bestand nur einen Registraturteil ausmacht, hat er zudem Entnahmen durch die britische Besatzungsmacht erfahren, von der er 1945 beschlagnahmt und Anfang 1948 geprüft worden ist. Ende 1949 erfolgte die Freigabe an den Custodian, der die Akten Anfang 1951 selbst übernahm. Ein weiterer umfangreicher Registraturteil befindet sich noch in US-amerikanischer Hand. Darunter mehrere Karteien, wobei es sich um die Judenkarteien und die Kartei der unsicheren Firmen des Auslands handeln könnte, die die Ausbombung der RFA (zu 50 %) im Nov. 1943 nachweislich ohne Einbuße überstanden haben. Archivische Bewertung und Bearbeitung Der Bestand, der ohne Ablieferungsverzeichnis und ungeordnet ins Bundesarchiv gelangte, bestand vorwiegend aus Stehordnern, deren Erhaltungszustand im Allgemeinen gut war. Eine Ausnahme davon macht das Facharchiv der Abteilung III A, das fast ausschließlich lose Sachen enthielt. Diese Sammlung hat im Laufe ihres Bestehens eine Reihe noch erkennbarer Wandlungen durchgemacht, die sich in wechselnden Signaturen nach falchlichen Gesichtspunkten widerspiegeln. Im Findbuch wird das gesamte Material des Facharchivs nach Ländern geordnet aufgeführt. Dabei werden grundsätzlich die zum damaligen Zeitpunkt gültigen, in der Sammlung selbst verwendeten Ländernamen gebracht, also Kroatien, Serbien statt Jugoslawien etc. Alle Länderbezeichnungen, egal ob sie ein einzelnes Land, eine Ländergruppe (wie Skandinavien) oder Gebietsteile von Ländern (wie Schottland) betreffen, sind in alphabetischer Folge. Lediglich die Besitzungen der europäischen Kolonialstaaten sind geschlossen unter der jeweiligen Bezeichnung (Britische Besitzungen, Niederländische Besitzungen etc.) aufgeführt. Schriftgut von Außenhandelsstellen wurde an die regional zuständigen Staatsarchive abgegeben. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vor allem: Schriftwechsel mit den Außenhandelsstellen (Gauwirtschaftskammern) A-Z: Auskünfte über ausländische Vertreter- und Handelsfirmen 1940-1945 (510) Brief- und Telegrammvermittlung 1940-1945 Verwaltungsangelegenheiten, dabei auch Personalvorgänge A-Z, Geschäftsverteilungspläne, Haushaltsfragen 1922-1945 Allgemeine Angelegenheiten der Außenhandelsförderung, gesetzliche und organisatorische Fragen der RfA und ihrer Vorgängerinstitutionen 1934-1945 Materialsammlung zu sämtlichen Ländern der Welt (Zeitungsausschnitte, Broschüren, Missionsberichte, amtliche Bekanntmachungen, Firmen- und Privatbriefe u.a.), innerhalb der Länder bzw. Ländergruppen nach Themenbereichen (Wirtschaftslage, Industrie, Handel, Bankwesen, Soziale Lage, Außenhandel, Rechtswesen, Pressewesen etc.) geordnet Erschließungszustand: Findbuch (2014) Zitierweise: BArch, R 9-I/...
Geschichte des Bestandsbildners: Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 01. November 1933 [1] wurde die Reichsschrifttumskammer errichtet. In ihr sollten "sämtliche Personen, die, von der Urproduktion der Dichtung angefangen, bis zum gewerblichen Vertrieb am deutschen Schrifttum arbeiten" [2] zusammengefasst werden. Dazu gehörten aber nicht Zeitungen und Zeitschriften, die als Presseerzeugnis galten und daher unter der Aufsicht der Reichspressekammer standen. Die Abgrenzung zwischen den beiden Kammern wurde in der "Gemeinsamen Bekanntmachung über die Eingliederungspflicht von Betriebs- und Verlagsunternehmen bei der Reichsschrifttums- oder Reichspressekammer vom 4. April 1934" [3] geregelt. Zu Beginn beschränkte sich die Erfassung der auf dem Gebiet der Literatur tätigen Berufsangehörigen nur auf den Reichsverband deutscher Schriftsteller. Dies änderte sich aber bereits zum 22. Dezember 1933 mit der "Bekanntmachung über die Gliederung der Reichsschrifttumskammer" [4]. Damit wurden bestehende Berufsverbände wie der "Verband der Deutschen Volksbibliothekare E.V.", der "Verein Deutscher Bibliothekare E.V.", die "Reichsfachschaft Buchhandel im Deutschen Handlungsgehilfen-Verband" in die Reichsschrifttumskammer integriert. Deren Mitglieder wurden Kammerangehörige und unterstanden somit der Disziplinargewalt der Kammer. Des Weiteren wurden neue Arbeitsgemeinschaften gebildet bzw. verschiedene Berufsgruppen in Verbänden zusammengeschlossen. Dazu gehörten u.a. die "Deutschen Buchgemeinschaften" und die "Gesellschaft der Bibliophilen". Die deutschen Volksbüchereien sollten vom Deutschen Gemeindetag zusammengefasst werden, "um sie der Reichsschrifttumskammer einzugliedern"[5]. Wie in allen anderen Kulturbereichen auch war die Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer zwingend notwendig, um nicht mit einem faktischen Berufsverbot belegt zu werden. So sorgte die "Anordnung über den Nachweis der Mitgliedschaft in der Reichsschrifttumskammer vom 30. Juli 1934"[6] dafür, dass die Verlags- und Buchhandelsunternehmen nur mit Mitgliedern der RSK in Geschäftsverbindungen treten durften. Zur leichteren Durchführung dieser Anordnung mussten alle Mitglieder "auf ihren geschäftlichen Briefsachen die Mitgliedsnummer ihres zuständigen Fachverbandes"[7] angeben. Verstöße dagegen sollten mit Ordnungsstrafen geahndet werden. Auskünfte über Autoren und Übersetzer erfolgten auf Anfrage der "Kontrollstelle des Reichsverbandes Deutscher Schriftsteller" durch die Verlage. Für eine Mitgliedschaft mussten die Autoren ohnehin beträchtliche persönliche Auskünfte bzw. Gutachten geben (u.a. Gutachten der NSDAP, der Gestapo und der zuständigen Landesleitung der RSK[8]). "Unzuverlässigen" Autoren wurde mit der Verweigerung der Mitgliedschaft somit die Ausübung ihres Berufs verboten. Die abgelehnten Antragsteller sowie Ausschlüsse aus der RSK wurden im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels, im Großdeutschen Leihbüchereiblatt und in den Zeitschriften "Der Schriftsteller" und "Der Autor" veröffentlicht. Neben der berufsständischen Vertretung und Betreuung hatte die RSK die Aufgabe eine "Liste über die schädliche und unerwünschte Literatur" zu führen, die 1936 zum ersten Mal im Druck erschien. Die Entscheidung über Buchverbote lag aber im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. "Die politische Beeinflussung des deutschen Schrifttums, [...] ist Sache des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (Abteilung VIII), das sich zur Lösung dieser Aufgabe der beim Ministerium errichteten Reichsschrifttumsstelle bedient."[9] Der organisatorische Aufbau [10] bestand auf der Leitungsebene aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, dem Altpräsidenten und Präsidialrat. Der erste Präsident Hans Friedrich Blunck wurde im Oktober 1935 von Hanns Johst ersetzt. Blunck erhielt den Titel des "Altpräsidenten" und wurde mit der Betreuung der Auslandsbeziehungen der Kammer beauftragt. Die Geschäftsstelle gliederte sich in fünf Abteilungen: I. Zentralabteilung II. Gruppe Schriftsteller III. Gruppe Buchhandel IV. Buchwerbung V. Büchereiwesen VI. Adress- und Anzeigenbuchgewerbe VII. Wirtschaftsstelle des Deutschen Buchhandels Der regionale Unterbau bestand aus den Landesleitungen der Kammer im jeweiligen Gau. An diese waren die Aufnahmeanträge, allgemeine Schrifttumsanfragen und Berufsangelegenheiten zu richten. Anmerkungen [1]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797 [2]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136 [3]Das Recht der Reichsschrifttumskammer, S. 21-22 [4]ebd., S. 12-17 [5]ebd., S. 14 [6]ebd., S. 37-38 [7]ebd., S. 38 [8]R 56 V/170 [9]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 136 [10]Beschreibung nach Handbuch der Reichskulturkammer, S. 135-200 Übersicht über die Präsidenten, Vizepräsidenten und Geschäftsführer Präsidenten Dr. Hans Friedrich Blunck (ab. Okt. 1935 "Altpräsident"), 1933 - Okt. 1935 Hans Johst, Okt. 1935 - 1945 Vizepräsidenten Dr. Heinz Wismann, 1933 -1937 Wilhelm Baur, 1938 - 1945 Karl Heinz Hederich, 1937 - 1938 Geschäftsführer Prof. Richard Suchenwirth (1. Geschäftsführer), 1935 Günter Haupt (2. Geschäftsführer), 1935 Karl Heinl, 1936 - Mai 1937 Wilhelm Ihde, Mai 1937 - Dez. 1943 Günther Gentz, Jan. 1944 - 1945 Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Aktenüberlieferung in dem alten Koblenzer Bestand R 56 V (siehe dazu im Publikationsfindbuch Nr. 31) war im Gegensatz zu den anderen Kulturkammern recht umfangreich (Archivnummern R 56 V/1-196). Diese wurden in der vorliegenden Verzeichnung mit übernommen. Die in den Sammlungen "Reichsschrifttumskammer" des ehem. Berlin Document Center vorliegenden Sachakten wurden ausgesondert, neu verzeichnet und dem Bestand zugeordnet. Inhaltlich handelt es sich im Wesentlichen um: 1.) Überprüfung und Genehmigung zur Herausgabe von Büchern, Heften und Publikationen 2.) Aufnahmen in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums" 3.) Meinungsverschiedenheiten (Streitsachen) zwischen Schriftstellern und Verlegern 4.) Korrespondenz zwischen der Hauptdienststelle der RSK und ihren Landesleitungen in den einzelnen Gauen. Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Hinweise auf die BDC-Bestände sind bereits im Findbuch R 56 [11] enthalten. Die dort genannten Titel geben jedoch nicht das gesamte Spektrum der hier verzeichneten Akten wieder. Zum einen war dies die "Überprüfung und Genehmigung zur Herausgabe von Büchern, Heften und Publikationen" (R 56 V/215-827), bei denen die Verlage die RSK lediglich über Neuauflagen und Herausgaben informierten. Zum zweiten nahm die RSK, meist auf Vorschlag des RMVP, verschiedene Bücher (meist ausländische) in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums" auf, was einem Verbot gleichkam. Diese Unterlagen wurden in die Serie "Aufnahme in die "Liste des schädlichen und unerwünschten Schrifttums".- Einzelfälle geordnet. In den Akten vorgefundene Belegexemplare wurden darin belassen und in den Enthält-Vermerk aufgenommen. Die Klassifikation von Wolfram Werner, "die sich nicht streng nach der Verwaltungsstruktur richtete"[12], musste um den Bereich "Geschäftsführung" erweitert werden, da sich während der Verzeichnung herausstellte, dass die in den Akten vorliegenden Streitsachen nicht in dieses Schema passten. Lt. "Handbuch der Reichskulturkammer" war für "Meinungsverschiedenheiten zwischen Schriftstellern einerseits, Verlegern und sonstigen Verwertern schriftstellerischer Arbeiten andererseits"[13] eine Schlichtungsstelle zuständig, die dem Rechtsreferenten angegliedert war. Dieser Rechtsreferent wiederum war unmittelbar der Geschäftsführung der RSK unterstellt [14]. Daher wurde die Geschäftsführung in die 3 Bereiche "Rechtsreferent", "Referent für Überwachung" und "Referat Nachrichtenstelle und Statistik" untergliedert. Der Klassifikationspunkt "Rechtsreferent wurde in die Bereiche "Allgemeine Rechtsfragen der Kammer" (R 56V/1050 und in die sog. "Schlichtungsstelle" (Streitsachen) eingeteilt. Um die Einheitlichkeit zu bewahren, ist der alte Klassifikationspunkt "Überwachung und Verbot von Schrifttum" in den Punkt "Referent für Überwachung" verschoben worden. Für Streitsachen zwischen einzelnen Schriftstellern war wiederum nicht die Schlichtungsstelle in der Geschäftsführung zuständig, sondern die Abteilung II (Gruppe Schriftsteller), die sich unterteilte in "Fachliche, Rechtliche und Soziale Betreuung der Schriftsteller". Die alte Klassifikation entsprach nicht so stringent diesen einzelnen Bereichen. Die neu verzeichneten Akten machten dies aber nötig. Der alte Klassifikationspunkt "Einzelne Schriftsteller, insbesondere Mitgliedschaftsangelegenheiten" wurde in "Fachliche Betreuung, auch Mitgliedschaftsangelegenheiten" unbenannt. Als zweiter Klassifikationspunkt ist "Rechtliche Betreuung" eingefügt worden. Die restlichen Klassifikationspunkte der "Gruppe Schriftsteller" sind beibehalten worden. Anmerkungen [11]Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31, Reichskulturkammer und ihre Einzelkammern, S. 119 [12]ebd., S.93 [13]Handbuch der Reichskulturkammer, S. 140 [14]ebd. Zitierweise BArch R 56-V/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch zur Reichskulturkammer (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-V/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Funktion des Reichsschatzmeisters wurde bereits in der Satzung der NSDAP von 1926 verankert. Als Vorsitzender des Finanzausschusses der Partei war er verantwortlich für das gesamte Kassenwesen sowie die Sicherung der finanziellen Grundlagen der "Bewegung". 1931 durch Verfügung Hitlers bevollmächtigt zur Wahrnehmung und Vertretung aller Wirtschafts-, Finanz-, Vermögens- und Rechtsangelegenheiten der Partei; zuständig auch für alle Fragen des Mitgliedschaftswesens. Ihm unterstand die gesamte Finanz- und Verwaltungsorganisation. Dienststellen, die dem Reichsschatzmeister unterstanden und/ oder über die er die Finanzhoheit ausübte: I. Partei 1. Reichsleitungsdienststellen Zentralkassen- und Vermögensverwaltung Amt für Lotteriewesen Reichszeugmeisterei Hilfszug Bayern Verpflegungsbetriebe der Reichsleitung Reichsautozug Deutschland Reichsorganisationsleitung Reichspropagandaleitung Verwaltungsleitung der Organisationsleitung der Reichsparteitage Ortsgruppe Braunes Haus Sektion Reichsleitung Adolf-Hitler Schulen Hohe Schulen Reichsschule Feldafing Reichslager Bad Tölz 2. Reichsdienststellen Kanzlei des Führers Parteikanzlei Nußdorf Reichspressestelle Dienststellen des Reichsleiters Rosenberg einschließlich Weltdienst Frankfurt/M. Reichsamt für das Landvolk Rassenpolitisches Amt Amt für Sippenforschung NS-Schrifttum Parteiverbindungsstelle Prag 3. Sondereinrichtungen der Reichsleitung - Reichspropagandaleitung: Deutsche Filmherstellungs- und Verwertungs-GmbH, Institut für Deutsche Kultur- und Wirtschaftspropaganda, Deutsche Kulturpropaganda GmbH, Dr. Goebbels Rundfunkspende, Reichszentralstelle Gemeinderundfunk - Wirtschaftsbetriebe der Reichsleitung: Hotelbetriebs-GmbH "Der Deutsche Hof" Nürnberg, Hotelbetriebs-GmbH "Berchtesgadener Hof", Berchtesgaden 4. Gauleitungen, Kreise und Ortsgruppen NSDAP Gaue NSDAP Kreise NSDAP Ortsgruppen NSDAP Gau- und Kreisschulen Auslandsorganisation Landesgruppe Norwegen Arbeitsbereich Niederlande einschließlich Bezirksstellen Arbeitsbereich Generalgouvernement einschließlich Distrikte Arbeitsbereich Ostland einschließlich Bezirksstellen 5. Sondereinrichtungen der Gauleitungen Parteiforum Bayreuth Münchener Großveranstaltungen Gemeinschaftshaus München-Oberbayern 6. Besondere Dienststellen Germanische Leitstelle einschließlich Inlands- und Auslandsdienststellen Volksdeutsche Mittelstelle einschließlich Inlands- und Auslandsdienststellen II. Gliederungen NSD-Dozentenbund NS-Frauenschaft einschließlich Reichsfrauenführung, Gaufrauenschaften und NS-Frauenwarte NSD-Studentenbund SA SS NS-Kraftfahrkorps Hitlerjugend III. Angeschlossene Verbände Deutscher Ärztebund NS-Kriegsopferversorgung Reichsbund der Deutschen Beamten NS-Lehrerbund NS-Rechtswahrerbund NS-Bund Deutscher Technik einschließlich Schule Plessenburg NS-Volkswohlfahrt Ernährungshilfswerk NS-Bund Deutscher Schwestern Winterhilfswerk des Deutschen Volkes Deutsche Arbeitsfront Kraft durch Freude IV. Sonstige Organisationen NS-Altherrenbund Arbeitsgemeinschaft für Kameradschaftshäuser Deutsche Volksgemeinschaft in Lothringen Volksdeutsche Bewegung in Luxemburg Kärntner Volksbund e. V. Opferring im Elsaß Volksbund für das Deutschtum im Ausland Reichsluftschutzbund Kyffhäuser-Stiftung Parteiforum Weimar Reichsbund Deutsche Familie Stillhaltekommissar Ostmark Stillhaltekommissar Sudetenland Stillhaltekommissar Elsaß Stillhaltekommissar Lothringen Stillhaltekommissar Luxemburg Aufbaufonds GmbH Heimattreue Front Eupen-Malmedy Steirischer Heimatbund e. V. Anhalt-Dank-Stiftung Dessau NS-Schulungsverein Schwerin Vereinigung Stedingsehre e. V., Bookholzberg Ostmark-Selbsthilfe GmbH, Bayreuth Lebensborn e. V. Deutsches Jugendherbergswerk Deutsche Gemeinschaft im Generalgouvernement Reichsbeauftragter für die Altmaterialerfassung Verein zur Pflege des deutschen Volkstums in Böhmen und Mähren Erholungsheime Verwaltungs-GmbH, Berlin Tag der Deutschen Kunst Gemeinschaft "Das Ahnenerbe" Reichstagsfraktion der NSDAP Deutsches Frauenwerk Durch Verwaltungsmitteilung vom 1. Oktober 1940 erhob der Reichsschatzmeister das bisherige Amt für Mitgliedschaftswesen zum Hauptamt unter der Bezeichnung Hauptmitgliedschaftsamt. Mit Bekanntgabe 14/41 vom 5. August 1941 geschah die Umbenennung des ,Hauptamts VII - Hilfskasse - mit Wirkung vom 1. Juli 1941 in Hauptamt VII - Sozialamt -. Durch Entschließung vom 22. Mai 1942 verfügte der Reichsschatzmeister, dass das Mitgliedschaftswesen, wieder in das Hauptamt V eingegliedert wurde. Die Auflösung des Hauptamtes II - Reichshaushaltsamt - erfolgte zum 1. Juli 1943. Das Aufgabengebiet des bisherigen Hauptamtes II ging in die Hauptämter I und VI eingegliedert. Der bisherige Leiter des Hauptamtes II, Willi Damson wurde zum Beauftragten in Volkstumsfragen nach Berlin berufen. Bearbeitungshinweis: Online-Findbuch (2011) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Im September/ Oktober 1962 gelangte aus den Sammlungen des ehemaligen Berlin Document Center Berlin u. a. ein großer Bestand an Schriftgut des Reichsschatzmeisters der NSDAP in das Bundesarchiv. Weitere Abgaben durch das Berlin Document Center folgten in den Jahren1978, 1980 und 1988. Im Jahr 2003 wurden vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv München 68 Aktenbündel übergeben. Hierbei handelte es sich um Aufnahmeanträge und den Fragebogen als Anlage zum Aufnahmeantrag. Nach wie vor in den personenbezogenen Überlieferungen des ehemaligen Berlin Document Center befinden sich vor allem die zum Bereich des Amtes für Mitgliedschaftswesen gehörende Reichskartei der NSDAP (Zentral- und Gaukartei), die Aufnahmeanträge sowie Vorgänge einzelner Parteimitglieder, u. a. über den Verlust von Mitgliedsbüchern, Beitragszahlungen, Anerkennung früherer Mitgliedschaften etc. Archivische Bewertung und Bearbeitung Nur für einen kleinen Teil waren die Akten durch ein unzulängliches Ablieferungsverzeichnis erschlossen, das als provisorisches Hilfsmittel das vorläufige Findbuch NS 1 bildete. Die überwiegende Masse des Schriftgutes wurde völlig ungeordnet und unerschlossen vom Berlin Document Center abgegeben. Ein Teilbestand - vom BDC als "Vermögens-, Grundstücks- und Rechtsangelegenheiten" betreffen ausgewiesen - wurde1968 geordnet und durch Herrn Gregor Verlande verzeichnet. Die erste Gliederung des Bestandes ergab sich aus der Organisation der Dienststelle des Reichsschatzmeisters der NSDAP. Die umfasste seit 1937 das Amt des Stabsleiters, die Hauptämter I - VIII sowie zwei Sonderbeauftragte, seit 1939 außerdem das aus dem Hauptamt I ausgegliederte Amt für Lotteriewesen und den Amtsarzt der Reichsleitung. Die Akten aus dem Zugang des BDC stammen aus den Bereichen des Stabsleiters sowie der Hauptämter I, II, IV, V und VII. Es handelt sich dabei durchweg nur um verhältnismäßig geringe Bestandteile der in den einzelnen Ämtern entstandenen Akten mit Ausnahme der Akten des Hauptamtes V. Dieser größte Teil besteht aus Akten über die Vermögensverwaltung der NSDAP. Solche Akten entstanden beim Stabsleiter sowie in den Hauptämter I, III und V. Den Hauptanteil daran haben Akten des Hauptamtes V über die Verwaltung der parteieigenen Grundstücke, Gebäude und Heime. Hierbei handelt es sich nicht nur um Liegenschaften, die von der NSDAP käuflich bzw. durch Schenkung erworben oder gemietet wurden, sondern auch um solche, die aus beschlagnahmtem und in die NSDAP eingewiesenem jüdischen Besitz innerhalb des Reichsgebietes oder feindlichen Besitz in den vor und während des zweiten Weltkrieges eingegliederten und besetzten Gebieten stammen. In einer kleineren Aktenuntergruppe findet die Verwaltung vornehmlich des in die NSDAP eingewiesenen beweglichen Vermögens aufgelöster Vereine und sonstiger Organisationen in den eingegliederten und besetzten Gebieten Niederschlag. Ergänzendes findet sich in entsprechenden Bänden des Hauptamtes I und des Stabsleiters, bei letzterem außerdem ein unvollständiges Verzeichnis der Grundstücke der NSDAP. Die Akten des Hauptamtes III enthalten Vermögensübersichten der Gaue, Kreise und Ortsgruppen der NSDAP für die Zeit von Dezember 1936 bis Dezember 1938. Neben Jahres- und Monatsbilanzen ist auch der Parteimitgliederstand der Gaue und Kreise monatlich angegeben, so dass für die Jahre 1937 und 1938 das Anwachsen der NSDAP in den Gauen und Kreisen zu verfolgen ist. Kassiert wurden zum damaligen Zeitpunkt Buchungsbelege der Zentralbuchhaltung in der Zentral,- Kassen- und Vermögensverwaltung des Hauptamtes I. Im Zuge der weiteren Abgaben durch das Berlin Document Center erfolgte eine Überarbeitung des Bestandes 1988. Die Verzeichnung fiel jedoch hinsichtlich vieler verschiedener Bearbeiter so unterschiedlich aus, so dass die Fertigstellung eines Findbuches zunächst zurückgestellt wurde. Mit einer kompletten Neubearbeitung des Bestandes, einschließlich der bereits 1293 verzeichneten Archivalieneinheiten wurde im Jahr 2009 begonnen. Die bestehende Klassifikation nach dem Organisationsplan des Reichsschatzmeisters wurde übernommen und nur gering verändert. Die einzelnen Hauptämter haben im Wesentlichen nach dem Aktenplan gearbeitet, so dass eine Zuordnung der Akten, sofern diese noch im Ursprungszustand überliefert waren, innerhalb der Klassifikation relativ unproblematisch war. Schwieriger gestaltete sich die Zuordnung bei den Akten, die vom BDC übernommen wurden. Es wurden im BDC Akten größtenteils nach dem Pertinenzprinzip neu gebildet, so dass gerade im Bereich des Amtes für Mitgliedschaftswesen Schriftgut sowohl aus dem Schieds-, dem Kartei- und dem Aufnahmeamt in einer Akten zu finden sind. Da die Akten aber bereits in Benutzung waren, wurde auf eine Neuordnung einzelner Akten, auch aus Zeitgründen verzichtet. Lediglich zu umfangreiche Akten wurden getrennt. Die Verzeichnung der Akten erfolgte in Anwendung der gültigen Erschließungsrichtlinien für das Bundesarchiv und schloss Korrekturen (Nominalstil, gültige Grammatik- und Rechtschreibregeln) bzw. die Anpassung der Titel (häufig Kürzungen) entsprechend der systemtechnischen Möglichkeiten in der Datenbank BASYS S ein. Abkürzungen a. D. außer Dienst b. bei BDM Bund Deutscher Mädel DAF Deutsche Arbeitsfront Dr. Doktor d. R. der Reserve e. V. eingetragener Verein E. Z. Einlagezahl HJ Hitlerjugend HZD Hilfszug Bayern i. L. in Liquidation Jg. Jahrgang Krs. Kreis NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSKK NS-Kraftfahrkorps o. Dat. ohne Datum OS Oberschlesien Prof. Professor RAD Reichsarbeitsdienst RJF Reichsjugendführung Erschließungszustand: Online-Findbuch (2011) Zitierweise: BArch, NS 1/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Entwicklung des Amtes des Reichspropagandaleiters bis zur Machtübernahme Im Zuge der Neugründung der NSDAP im Jahre 1925 und ihrer organisatorischen Festigung wurde das Amt des Reichspropagandaleiters der NSDAP auf- und ausgebaut. Besonders auch personelle Veränderungen an der Spitze prägten die Entwicklung entscheidend. Anstelle Hitlers altem "Kampfgefährten" Hermann Esser übernahm im Sommer 1926 Gregor Strasser, Gauleiter von Niederbayern und Leiter der Arbeitsgemeinschaft der nordwestdeutschen NSDAP-Gaue, das Amt des Reichspropagandaleiters. Mit der Führung der Geschäfte wurde sein Adjutant, Heinrich Himmler, betraut [Vgl. Frei, Norbert: Nationalsozialistische Presse und Propaganda, in: Das Dritte Reich. Herrschaftsstruktur und Geschichte, hrsg. von Martin Broszat und Horst Möller, München 1983, S. 154]. Zunächst erfolgte der vertikale Ausbau der Propagandaarbeit, vor allem der Ausbau der so genannten Propagandazellen bei den Gauleitungen und Ortsgruppen. Zu Jahresbeginn 1928 wurde Strasser Reichsorganisationsleiter. Himmler wurde stellvertretender Reichspropagandaleiter, während Hitler selbst formell als Reichspropagandaleiter fungierte. Erste generelle Überlegungen zum Einsatz der Propaganda erarbeitete Himmler Ende 1928. Diese Richtlinien für Propagandaaktionen sollten besonders zur Vorbereitung und Durchführung von nationalsozialistischen Großveranstaltungen als Kernstück nationalsozialistischer Propaganda dienen [Vgl. Tyrell, Albrecht (Hg.): "Führer befiehl...". Selbstzeugnisse aus der Kampfzeit der NSDAP. Dokumentation und Analyse, Düsseldorf 1969, S. 255 ff.] Joseph Goebbels, Gauleiter von Berlin, wurde 1930 als Reichspropagandaleiter (RPL I) eingesetzt. Als er sein Amt antrat, war der Einfluss Strassers auf die Propaganda deutlich spürbar. Ein Teil der Propagandaaufgaben war bereits in den Aufgabenbereich des Reichsorganisationsleiters übergegangen; die Reichsrednerschule wurde von Hitler zu einer eigenständigen Abteilung II (Leiter: Fritz Reinhardt) gemacht. Kompetenzüberschneidungen und Abgrenzungsprobleme konnten erst mit dem Ausscheiden Strassers im Jahre 1932 behoben werden. Erstmals im Reichstagswahlkampf 1930 und später im Wahljahr 1932 betrieb die NSDAP Wahlpropaganda, die bisher in Deutschland in dieser professionellen Form nicht bekannt war [Vgl. Frei, S. 161]. Goebbels Funktion als zentrale Figur der gesamten Propaganda der NSDAP wurde gefestigt, als er zusätzlich am 14. März 1933 Chef des neu gegründeten Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurde. Als Teil der Reichsleitung der NSDAP war der Reichspropagandaleiter zunächst in München angesiedelt. Nach 1933 wurde eine Verbindungsstelle der RPL in Berlin eingerichtet, so dass sich allmählich ein Teil der Arbeit dorthin verlagerte. Aufgaben und Organisationstruktur der RPL seit 1933 [Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, München 1936 (7. Auflage 1943), sowie dem Adressenwerk der Dienststellen der NSDAP und den angeschlossenen Verbänden, des Staates, der Reichsregierung, Behörden und der Berufsorganisationen. Reichsband mit Lexikon-Wegweiser A-Z, 2. Ausgabe, Berlin 1939, 3. Ausgabe 1941/42, Berlin 1942] Dem Reichspropagandaleiter oblag die Überwachung, Koordination und Vereinheitlichung der Propaganda der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Ebenso wie er die Propaganda der NSDAP an zentraler Stelle bündelte, so bestimmte er die Richtlinien für die Partei "zur Verwirklichung des kulturellen Willens des Führers" [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Neben dem Einsatz von Presse und Film erhielt dabei der Rundfunk als zentrales Propagandamittel einen besonderen Stellenwert. Der Reichspropagandaleiter übte "die Kontrolle über das gesamte Rundfunkwesen mit Bezug auf seine innere organisatorische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung" aus [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Eine weitere zentrale Aufgabe war "die Durchdringung des gesamten deutschen Volkes mit der nationalsozialistischen Weltanschauung." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295] Dem Reichspropagandaleiter unterstanden unmittelbar der Stabsleiter (1937 Hugo Fischer, 1942 Eugen Hadamowsky) und der Adjutant (1937 Karl Hanke). Dem Stabsleiter waren direkt unterstellt: der Reichsautozug "Deutschland", die Geschäftsstelle der RPL, die Hauptstelle Pressepropaganda, die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen sowie der "Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung". Aufgabe des Reichsautozuges "Deutschland" (unter Führung von SA-Gruppenführer Hermann Schäfer) war die Versorgung von Großveranstaltungen der NSDAP sowie anderweitiger Kundgebungen von staatspolitischer Bedeutung mit technischen Hilfsmitteln. Der Hilfszug Bayern (1939 unter Leitung von Hugo Fischer) war für die Massenverpflegung bei Großveranstaltungen am Standort München zuständig. Die Geschäftsstelle der RPL diente der Durchführung von Kassen- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Hauptstelle Pressepropaganda koordinierte die einheitliche pressetechnische Bearbeitung und Verwertung der Propagandamaßnahmen aller Ämter/Hauptämter, Hauptstellen und Stellen der RPL. Die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen (Hugo Fischer) überwachte die propagandistische Aufbereitung von Ausstellungen und Messen, an denen die NSDAP beteiligt war. Aufgabe des Reichsrings für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung war die Sicherstellung der einheitlichen Führung der Propaganda aller Gliederungen und angeschlossenen Verbände durch die NSDAP [Der Reichsring war später ein Hauptamt; Stellenbesetzung vom 26.05.1941 (s. S. XII). Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 ist diese Änderung nicht berücksichtigt worden]. Dem Reichsring war je ein Vertreter der Propagandastellen aller Gliederungen und Verbände zugeteilt (Verbindungsmänner). Darüber hinaus waren im Reichsring verschiedene Dienststellen vertreten. Der Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung wurde im Auftrag von Goebbels 1934 von Walter Tießler aufgebaut und bis 1943/1944 geleitet [Walter Tießler, geb. 18. Dez. 1903, Reichsamtsleiter, seit 1934 Mitarbeiter der RPL, seit 1935 Leiter des Hauptamtes Reichsring, seit 1941 Leiter der Verbindungsstelle. Vgl. NS 18/5 Lebenslauf Tießlers; NS 18/1229 "10 Jahre Reichsringarbeit"]. Vorher war die Aufgabe der Zentralisierung der Propaganda vom Amt "Konzentration" in der RPL wahrgenommen worden. Tießler schrieb im Rückblick 1944: "Mit der Schaffung des Reichsrings im Jahre 1934 wurde die Propaganda- und Aufklärungsarbeit der Ämter, Gliederungen, angeschlossenen Verbände, der ständischen Fach- und Berufsorganisationen sowie zahlreicher Vereine unter eine einheitliche Lenkung gebracht. Es wurde ein Reichsring I gebildet, in dem alle Parteiorganisationen vertreten sind. In einem Reichsring II wurden alle übrigen Reichs-Organisationen, die propagandistische Aufgaben haben, betreut." [NS 18/1229, S. 1] Die Verbindungsmänner verblieben in ihren jeweiligen Organisationen und koordinierten von dort aus die Propagandaarbeit mit der RPL. Im Reichsring selbst waren nur die reichsweit agierenden Stellen, Verbände und Organisationen vertreten. Um auch vertikal eine möglichst dichte propagandistische Durchdringung zu erreichen, wurden auf Gauebene innerhalb der Gaupropagandaleitungen die Gauringe, auf Kreisebene Kreisringe und auf Ortsgruppenebene Ortsringe aufgebaut. Als Kommunikationsmittel dienten die sog. Gauring-Mitteilungsblätter, die von den jeweiligen Gauen herausgegeben wurden, sowie regelmäßig stattfindende Arbeitsbesprechungen. Der Reichsring wurde bei zahlreichen Propagandaaktionen, z. B. bei den sog. Wahlschlachten und Winterhilfswerk-Aktionen sowie bei allen "Mund-Propagandaaktionen" während des Krieges eingesetzt. Neben den laufenden Reichsringbesprechungen fanden Reichsringtagungen statt, auf denen der Reichspropagandaleiter, auch andere Reichsleiter und Minister sowie Gauleiter Ansprachen hielten. Im Kriege wurde dem Reichsring die Papierbewirtschaftung des gesamten Propaganda- und Schulungsmaterials übertragen. Besonders zu erwähnen ist, daß der Reichsring die Volksgerichtshofsprozesse propagandistisch auswertete und den Rednereinsatz des Deutschen Bildungswerks und des Leistungsertüchtigungswerks sowie anderer Organisationen überwachte. Die Struktur der Ämter, später Hauptämter, entsprach ihren Aufgabenbereichen: 1. Aktive Propaganda Die Hauptaufgabe lag in der Organisation und Durchführung aller Propagandaaktionen. Somit oblag der Amtsleitung zunächst auch die Schulung und Betreuung der gesamten Propagandarednerorganisation [Diesem Zweck diente auch die Verbreitung der Monatszeitschrift "Unser Wille und Weg" (Hauptschriftleiter Dagobert Dürr)]. Das Amt Aktive Propaganda (Leitung 1937 Walter Schulze, 1941 Werner Wächter) gliederte sich in die Hauptstelle Rednerwesen mit den Stellen Rednerorganisation (Erfassung aller Reichs-, Gau- und Kreisredner der NSDAP sowie aller Fachredner der angeschlossenen Verbände und Organisationen), Rednerinformation (Versorgung aller Redner mit Informationsmaterial), Rednervermittlung (Reichsredner und Stoßtruppredner der RPL) und Rednerschulung (mit Reichsrednerschule für den Rednernachwuchs; Vgl. nachfolgenden Punkt 5. Rednerausbildung), die Hauptstelle Lichtbild (zuständig für das gesamte Lichtbildvortragswesen; Organisationsbuch der NSDAP, 1936: Lichtbildwesen gehörte noch zur Amtsleitung Film) und die Hauptstelle Großveranstaltungen und architektonische Ausgestaltung. 2. Film Die Aufgabe des Amts war die Durchführung von Filmvorführungen zum Zwecke der Verbreitung und Festigung der nationalsozialistischen Propaganda und Weltanschauung. Die Amtsleitung Film (Leiter 1937 Karl Neumann, 1941 Arnold Raether) gliederte sich in Organisation, Kassenführung, Herstellung und Technik, Dramaturgie, Kulturfilm und Filmpressebearbeitung. 3. Rundfunk Die Amtsleitung kontrollierte das gesamte deutsche Rundfunkwesen, "um die inner-organisatorische, kulturelle, technische und wirtschaftliche Entwicklung des Rundfunkwesens nationalsozialistischen Grundsätzen zu verpflichten. Die Auswirkungen der Rundfunkpropaganda werden durch Einsatz aller technischen Möglichkeiten der Übertragung zur Zusammenfassung des gesamten Volkes an jedem Ort und Raum - ob durch Haus-, Gemeinschafts- oder Volksempfang - durch die Funkwartorganisation gesichert."[ Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 299 f.] Zur Amtsleitung Rundfunk (Leiter 1937 Horst Dreßler-Andreß, 1939 Hans Kriegler, 1941 August Staats) gehörten die Hauptstelle Kulturpolitische Rundfunkarbeit und Rundfunkorganisation, die Hauptstelle Rundfunktechnik und die Hauptstelle Rundfunkpropaganda. 4. Kultur Aufgabe der Amtsleitung Kultur war die Anregung und Förderung nationalsozialistischer Kunst. Der Leiter des Amtes Kultur (1937 Franz Moraller, 1941 Hannes Kremer, 1942 Karl Cerff) war gleichzeitig Reichskulturwalter in der Reichskulturkammer. Zum Amt gehörten die Hauptstelle Architektur, die Hauptstelle für künstlerische Formgebung, die Hauptstelle Auswahl (Sichtung und Auswahl musischer und dichterischer Werke zur nationalsozialistischen Feiergestaltung) und die Hauptstelle Programmgestaltung (nationalsozialistische Feiern). 5. Rednerausbildung [Das Amt Rednerwesen wird zum ersten Mal im Organisationsbuch der NSDAP von 1940 aufgeführt. Es hat offensichtlich die Aufgabe der Rednerausbildung vom Amt Aktive Propaganda übernommen, obwohl es in der Stellenbesetzung vom 26.05.1941 noch dem Hauptamt Propaganda zugeordnet ist] Die Amtsleitung Rednerausbildung war zuständig für die Ausbildung der Parteiredner. Dazu diente u.a. die Reichsrednerschule und die laufende Versorgung der Redner mit Informationsmaterial. 6. Verbindungsleiter Der Leiter der Verbindungsstelle mit Dienstort Berlin (1937 Wilhelm Haegert, 1941 Walter Tießler) hatte die Aufgabe, "jeden Verkehr mit den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften usw. zu zentralisieren und den gesamten Verkehr mit diesen durchzuführen." So sollte gewährleistet werden, "daß die Richtlinien der Propaganda zur Kenntnis der betreffenden Reichsbehörden kommen. Umgekehrt bringt die Verbindungsstelle alle Aufgaben und Anordnungen, die von Seiten des Reichspropagandaministeriums ergehen, der Reichspropagandaleitung zur Kenntnis." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 301] Die Struktur der RPL und ihre Stellenbesetzung mit Stand vom Mai 1941 stellte sich wie folgt dar [NS 18/1080: Bekanntmachung des Reichspropagandaleiters vom 26. Mai 1941]: Stabsleiter: Hugo Fischer Dem Stabsleiter direkt unterstellt : - Stabsamt: Heinrich Adami - Geschäftsführer und Beauftragter für finanzielle Fragen: Willi Osthold - Amt "Personal und Verwaltung": Kurt Dietz - Amt "Reichsverteidigung" (M): Hermann Schenk - Sonderbeauftragter der RPL für das Protektorat Böhmen und Mähren, Leiter der Kulturpolitischen Abteilung beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren: Dr. Karl Freiherr von Gregory 1. Hauptamt Propaganda: Werner Wächter - Amt "Aktive Propaganda": Werner Studentkowski - Amt "Großveranstaltungen": Hans Froelich - Amt "Rednerorganisation und -vermittlung": Dr. Karl Lapper - Amt "Rednerausbildung": Hugo Ringler - Amt "Lichtbild": Gerhard Bartsch - Amt "Propagandalenkung": Max Davidts - Amt "Ausstellung und Messen": Paul Bötticher 2. Hauptamt Rundfunk: August Staats - Amt "Rundfunkorganisation und -verwaltung": Wilhelm Lehr - Amt "Sendewesen": Wolfgang Fischer - Amt "Rundfunktechnik": Georg Budich - Amt "Rundfunkpropaganda": August Staats 3. Hauptamt für Ausrichtung der Organisationen [Diese neue Bezeichnung für den Reichsring scheint sich nicht durchgesetzt zu haben. Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 wird sie nicht erwähnt] (Reichsring): Walter Tießler - Amt "Ausrichtung der Propagandaaktionen": Udo Pfriemer - Amt "Ausrichtung der Propagandamittel": Willi Krämer - Amt "Ausrichtung der Propagandisten": Willi Krämer 4. Hauptamt Film: Arnold Raether - Amt "Filmische Ausrichtung": Herbert Baerwald - Amt "Zentralverleih": Heinrich Kadach - Amt "Filmpropaganda": Paul Teuchert - Amt "Produktion": vorerst unbesetzt, von Arnold Raether wahrgenommen - Amt "Kassenverwaltung": Karl Schulze 5. Hauptamt Reichsautozug "Deutschland": Hermann Schäfer - Amt "Verwaltung": Hans Achauer - Amt "Propagandatechnik": Emil Wipfel - Amt "Werft und Technische Betriebsleitung": Paul Mühlhoff - Amt "Mobiler Zug": Hermann Schäfer 6. Hauptamt Kultur: Hannes Kremer - Amt "Planung": Hannes Kremer - Amt "Feiergestaltung": Hannes Kremer - Amt "Musik": Theodor Jung - Verbindungsamt: Josef Schneider-Franke [Die Bekanntgabe der übrigen Ämter sowie deren Besetzung sollte später erfolgen] Zur besonderen Verwendung dem Reichpropagandaleiter unterstellt: Leopold Gutterer, Staatssekretär im RMVP Alfred-Ingemar Berndt, Ministerialdirigent im RMVP Eugen Hadamowsky, Reichssendeleiter. Vertikal war die RPL auf Gau-, Kreis- und Ortsgruppenebene organisiert. Das Gau- und das Kreispropagandaamt, jeweils mit einem Propagandaleiter an der Spitze, waren analog zur RPL in fünf Aufgabengebiete untergliedert: 1. Aktive Propaganda 2. Film 3. Rundfunk 4. Kultur 5. Verbindungsleiter In ähnlicher Form waren auch die Ortsgruppenpropagandaämter organisiert. Bestandsbeschreibung: Die Akten der RPL sind, wie die Akten anderer Provenienzen aus der NS-Zeit auch, auf Grund schwerer Kriegsverluste nur noch in Teilen überliefert. 1943 wurde das Hauptamt Kultur der RPL in München ausgebombt [Vgl. NS 18/1097, Schreiben des Hauptkulturamtes vom 16. Dez. 1943]. Der größte Teil der Akten der RPL soll 1945 vor dem Einmarsch der Amerikaner in München vernichtet worden sein [Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. ergänzte und neu bearbeitete Auflage von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, Boppard 1977, S. 355]. Das Schicksal der Aktenüberlieferung der RPL seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in den Nachkriegsjahren. Die erhalten gebliebenen Akten der RPL sind wie der größte Teil der Akten von Dienststellen und Gliederungen der NSDAP Anfang 1946 in das amerikanische Document Center in Berlin-Zehlendorf (BDC) als zentraler Sammelstelle parteiamtlichen Schriftguts verbracht worden. Während der Berlin-Blockade 1948/49 wurden Teile der Bestände nach Großbritannien und USA gebracht. Seit 1960 war dem Bundesarchiv bekannt, dass sich Akten der RPL im 39 Archivboxen in der World War II Record Division des US National Archives in Alexandria/Virginia befanden. Diese Akten waren fälschlicherweise dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zugeordnet worden. Sie waren erst einige Monate zuvor aus Großbritannien abgegeben worden, wo man sie offenbar den Leitz-Ordnern entnommen, durchgesehen und dann lose an die Amerikaner weitergeleitet hatte [Dienstakten des Bundesarchivs 4721-Prop/1.]. Im April 1962 erfolgte im Rahmen der Aktenrückführung aus den USA die Übergabe von 38 Kartons mit Schriftgut der Provenienz "Reichspropagandaleitung der NSDAP, Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung" an das Bundesarchiv. Dabei handelte es sich um die restlichen Akten, die die Amerikaner in der Record Group 1035 aufbewahrt hatten. Die losen Akten waren in den üblichen gelben amerikanischen Umschlägen verpackt. Sie trugen die fortlaufenden Signaturen 1 - 888. Ein geringer Teil der Akten (ca. 100 Nummern) ist von den Amerikanern verfilmt und im Mikrofilm-Guide Nr. 35 verzeichnet worden [Guide to German records microfilmed at Alexandria, VA., No. 35, Records of the National Socialist German Labor Party (Part III), The National Archives, National Archives and Records Service, General Services Administration, Washington 1962, S. 16-24.]. Archivische Bearbeitung Mitte der 70er Jahre erfolgte eine erste Teilverzeichnung des Bestands durch Herrn Herbert Schmitz, die 1979 durch Herrn Rainer Raillard und anschließend durch weitere Bearbeiter fortgesetzt wurde. Frau Christine Reibel und Herr Thomas Marschner verzeichneten 1998/1999 den bis dahin ungeordneten Überlieferungsteil und überarbeiteten die Altverzeichnung. Die Bildung archivischer Serien und Bandfolgen nutzten sie dabei als Möglichkeit der Verzahnung inhaltlich oder chronologisch zusammengehörender Bände. Die abschließende Bearbeitung erfolgte in den nachfolgenden Jahren durch Frau Jana Blumberg. Neben konservatorischen Maßnahmen (Einmappen, Entfernen von Metallteilen) waren, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Verfilmung des Bestands, auch Eingriffe in die vorgefundene innere Ordnung einzelner Akten erforderlich. In einigen Fällen wurden offensichtlich zerrissene Vorgänge durch Zusammenfassung von bislang einzeln verzeichneten Fragmenten rekonstruiert [Der Nachweis aufgelöster Akten ist durch eine Konkordanz gesichert]. Im Zuge der Bearbeitung wurde der Bestand NS 18 ergänzt durch eine vormals im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Akte (62 Re 3/1), eine bis dahin im Bestand Reichskulturkammer des ehem. BDC geführte Serie (RKK [ehem. BDC] 2007/0001/01-05) sowie durch einzelne Akten aus anderen Bundesarchiv-Beständen: NS-Splitter/104, 172, NS-Misch/1428 und R 6/1048. Im Interesse einer möglichst vollständigen Wiedergabe der Überlieferung erfolgte bei der Verzeichnung die Einbeziehung auch jener Akten, deren Verbleib bei der abschließenden Bearbeitung nicht festgestellt werden konnte [Sie sind durch den Zusatz "Aktenverbleib ungeklärt" gekennzeichnet.] Kassationen beschränkten sich im Wesentlichen auf Doppelstücke. Fremdprovenienzen wurden ausgesondert, Druckschriften der RPL wie auch anderer parteiamtlicher Stellen an die Bibliothek abgegeben. Die Überlieferung des RPL besteht zum allergrößten Teil aus Akten der Provenienz Reichsring, die unter der Leitung von Walter Tießler in den Jahren von 1940/1941 bis 1943 in Berlin entstanden sind. Von den Unterlagen zur Propagandatätigkeit der Jahre 1925-1932 (dabei handelt es sich fast ausschließlich um die aus dem BDC 1962 abgegebenen Akten) ist nur ein kleiner Teil erhalten. Dementsprechend dokumentieren die Akten im Wesentlichen die Gestaltung und Durchführung der Propaganda in der Zeit nach 1939, wobei die Überlieferung der Jahre 1941-1943 am dichtesten ist. Aus der Zeit zwischen der Machtübernahme der NSDAP und dem Kriegsbeginn existieren nur wenige Dokumente. Die Akten des Bestands, die nach 1940 entstanden sind, beziehen sich entsprechend ihrer Provenienz fast ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Hauptamtes Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung. Die Überlieferung der anderen Bereiche der RPL beschränkt sich auf die Funktion Tießlers als Verbindungsleiter zwischen der gesamten RPL und den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften. Wegen der großen Verluste der Gesamtüberlieferung schien eine an organisatorischen oder registraturmäßigen Gesichtpunkten orientierte Klassifikation nicht sinnvoll. Die Bearbeiter haben sich deshalb - unabhängig von einem strengen Provenienzprinzip - für eine sachliche Gliederung entschieden, die sich an Inhalte der Aufgabenerledigung der RPL anlehnt. Im Mai 2005, nach Erscheinen des Publikationsfindbuches, erfolgte die Übernahme der Presseausschnittsammlung (vormals ZSg 118) aus Koblenz. Sie wurde als gesonderter Gliederungspunkt an das Ende des Bestandsverzeichnisses gestellt. Zitierweise BArch NS 18/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch Band 103 (2003), Online-Findbuch (2005, 2007). Zitierweise: BArch, NS 18/...
Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...
Bestandsbeschreibung: Schon im Reichsarchiv gab es einen Bestand "Reichsmonopolamt für Branntwein", der jedoch durch den Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vollständig verbrannt ist. Wie bei vielen Beständen des Bundesarchivs üblich bestand auch für die Reichsmonopolverwaltung für Branntwein ab 1945 ein eigener Bestand im Zentralen Staatsarchiv (unter der Nummer 21.05) sowie im Bundesarchiv in Koblenz (unter der alten Bestandssignatur R 81). Der in Potsdam lagernde Teil der Überlieferung bestand fast ausschließlich aus Sammlungen von Nachrichtenblättern einzelner Abteilungen der Verwertungsstelle (z.B. Adlershof, Guben, Krakow am See, Mecklenburg und Stettin), die im Zuge von Aktenabgaben des VEB Spiritus Adlershof und dem VEB Spiritus Adlershof, Auslieferungslager Krakow am See, 1963 und 1964 an die Historische Abteilung I des Zentralen Staatsarchives in Potsdam abgegeben wurden. Da es sich dabei vorwiegend um Unterlagen der ehemaligen Abteilungen Krakow am See in Mecklenburg, Berlin-Adlershof und Guben handelte, wurden diese im Zuge von Bestandsbereinigungen an die Staatsarchive Potsdam und Schwerin sowie das Stadtarchiv (heute: Landesarchiv) Berlin abgegeben. Die im Koblenzer Bestand verwahrten Akten lagerten bis Anfang der 70er Jahre noch in Berlin bei der Verwertungsstelle der Monopolverwaltung für Branntwein. Die erste erste Aktenlieferungen mit Bilanzen und Geschäftsberichten (ca. 6 lfm) gelangte 1972 per Luftfracht nach Koblenz. Die zweite Abgabe (12 Regaleinheiten), von der bis 2012 150 Kartons unbearbeitet geblieben waren, erfolgte 1986. Die dritte und letzte Abgabe von Einzelfallakten der Brennereien, die bei der Monopolverwaltung verblieben waren, wurde im Jahr 1998 vom Bundesarchiv in Berlin übernommen. Inhaltliche Charakterisierung: Sammlung von Nachrichtenblättern 1932-1944, Bilanzen 1919-1941, Rundschreiben 1919-1945, 1950-1952. Einzelfallakten Brennereien (unverzeichnet). Erschließungszustand: Findbuch (1967) für Teilüberlieferung 21.05 Vorläufiges Verzeichnis für Teilüberlieferung R 81 Zitierweise: BArch, R 2105/...
Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...
Geschichte des Bestandsbildners: Entstehung und Entwicklung des Ministeriums, Kompetenzen: Angelegenheiten der Ernährung und Landwirtschaft gehörten vor 1914 überwiegend zur verwaltungsmäßigen Zuständigkeit der Bundesstaaten. Soweit das Reich beteiligt war, wurden die entsprechenden Aufgaben vom Reichsamt des Innern wahrgenommen. Der Erste Weltkrieg brachte hier eine entscheidende Wende; je länger der Krieg dauerte, umso dringlicher mussten zwangswirtschaftliche Maßnahmen hinsichtlich der Ernährungssicherung ergriffen werden. Als erster Schritt in dieser Richtung ist die am 25. November 1914 errichtete Kriegsgetreidegesellschaft anzusehen. Diese Gesellschaft wurde zusammen mit der nur wenig später gegründeten Behörde des Reichskommissars für die Brotbewirtschaftung und der für die Mehlbelieferung zuständigen Reichsverteilungsstelle am 28.6.1915 zur Reichsgetreidestelle vereinigt. Für die Bewirtschaftung und Verteilung anderer Produkte entstand im Laufe der folgenden Monate eine Vielzahl weiterer Reichsstellen, zu deren gemeinsamer Aufsicht am 29.5.1916 das Kriegsernährungsamt ins Leben gerufen wurde. Damit war zum ersten Mal eine Zentralinstanz für die einheitliche Regelung der Kriegsernährungswirtschaft im Reich geschaffen worden. Da nach Kriegsende die allgemeine Notlage eine vorläufige Fortführung der zwangswirtschaftlichen Maßnahmen auf dem Ernährungssektor erforderlich machte, wurde die Einrichtung beibehalten und am 19.11.1918 in Reichsernährungsamt umbenannt. Hierbei handelt es sich um die unmittelbare Vorgängerbehörde des Reichsernährungsministeriums, das durch Erlass über die "Errichtung und Bezeichnung der obersten Reichsbehörden" vom 21.3.1919 begründet wurde. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Gemeinwirtschaft hatte man vorübergehend vom 15.9.1919 bis zum 30.3.1920 das Ernährungsministerium mit dem Wirtschaftsministerium vereinigt. Nach seiner erneuten Verselbständigung erhielt es dann die Bezeichnung "Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft". Mit der nationalsozialistischen Machtübernahme wurde die Ernährungswirtschaft schrittweise einer staatlich gelenkten Marktregulierung unterworfen. Die Reichsnährstandsverwaltung, die auf Grund der durch Gesetz vom 13.9.1933 erfolgten Gleichschaltung bzw. Auflösung der bisherigen Berufsvertretungen und Selbstverwaltungskörperschaften entstand, gehörte nicht nur zum Aufsichtsbereich des RMEL, sonder war gleichzeitig mit dem Ministerium an der Spitze durch Personalunion verbunden. Analog zu anderen obersten Reichsbehörden wurde am 1.1.1935 das RMEL mit dem Preußischen Landwirtschaftsministerium zusammengelegt und nannte sich bis zur Einverleibung Österreichs 1938 "Reichs- und Preußisches Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft". Eine neue und damit konkurrierende Zuständigkeit für die Ernährungswirtschaft entstand durch die Verkündung des Vierjahresplanes 1936. Eine organisatorische Verbundenheit mit dem RMEL wurde insofern hergestellt, als einer der beiden Staatssekretäre die Leitung der Geschäftsgruppe Ernährung im Vierjahresplan übernahm. Infolge Personalmangels kam es während des Zweiten Weltkrieges zur Eingliederung der Reichsnährstandsverwaltung in das RMEL. Bei der Begründung des RMEL 1920 erstreckte sich seine Zuständigkeit auf Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft sowie Fischerei. Das Ministerium behielt diese Kompetenzen mehr oder weniger unverändert über ein Jahrzehnt. Mit Wirkung vom 5.7.1932 wurde dem RMEL vom Reichsarbeitsministerium zusätzlich das Aufgabengebiet "Landwirtschaftliches Siedlungswesen" übertragen. Auf der anderen Seite musste es an das neu errichtete Reichsforstamt am 12.7.1934 bzw. 12.7.1935 die Kompetenzen der Forstwirtschaft und des Jagdwesens resp. der Holzwirtschaft und des Wildbrethandels abgeben. Nachdem mehrere Versuche des RMEL, die Zuständigkeit für das Veterinärwesen vom Reichsministerium des Innern zu übernehmen, fehlgeschlagen waren, wurde vielmehr das Preußische Veterinärwesen, das zur Kompetenz des Preußischen Landwirtschaftsministeriums gehört hatte, nach dessen Zusammenlegung mit dem RMEL schließlich durch Erlass vom 11.3.1935 ebenfalls dem Innenministerium zugeschlagen. Bereits vor der Zusammenlegung war vom Preußischen Landwirtschaftsministerium durch Gesetz vom 29.6.1934 die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen auf das neu geschaffene Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung übertragen worden. Die Kompetenz der Wasserwirtschaft, die das RMEL bei der Vereinigung mit dem Preußischen Landwirtschaftsministerium übernommen hatte, verlor es wieder durch Erlass vom 29.7.1941 an den neu eingesetzten Generalinspektor für Wasser und Energie. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der größte Teil der bis 1944 an das Reichsarchiv abgegebenen Akten des RMEL (ca. 2500 Aktenbände) ist bei dem Bombenangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet worden. Das gleiche Schicksal traf den allergrößten Teil der Akten des RMEL, die sich in den Berliner Dienstgebäuden in der Wilhelmstraße und Behrenstraße befunden haben. Davon verschont blieben in erster Linie diejenigen laufenden Akten, die im Zusammenhang mit der Evakuierung verschiedener Abteilungen des RMEL und der Reichsnährstandsverwaltung in den letzten Kriegsmonaten nach und in die Umgebung von Landsberg/Warthe gelangt waren. Eine weitere Verlegung in das Waldgebiet von Müncheberg/Seelow in der Nähe von Küstrin war geplant, ist aber nicht mehr zustande gekommen. Bei der Zusammenlegung mit dem RMEL war bereits ein großer Aktenbestand des Preußischen Landwirtschaftsministeriums an das damalige Preußische Geheime Staatsarchiv abgegeben worden. Seit 1990 befinden sich diese, zwischenzeitlich vom Zentralen Staatsarchiv der DDR, Abteilung Merseburg verwahrten Akten, wieder im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz in Berlin. Die nach Kriegsende von der amerikanischen Besatzungsmacht sichergestellten Aktenreste des RMEL wurden zunächst gemeinsam mit anderen Beständen der Gruppe Ernährung und Landwirtschaft im Ministerial Collecting Center (MCC) in Hessisch-Lichtenau gesammelt und listenmäßig erfasst. Der größte Teil dieser Akten ist Anfang 1946 mit der Verlegung des MCC nach Berlin gebracht und einige Jahre später vom dortigen Document Center übernommen worden, während ein kleinerer Teil in das Document Center in Darmstadt gelangt zu sein scheint. Von den vom Geheimen Staatarchiv in Berlin abgegebenen Akten zur Enteignung jüdischen landwirtschaftlichen Grundbesitzes abgesehen, sind die meisten Bände der ehemals in Koblenz als Bestand R 14 verwahrten Überlieferung über das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sukzessive seit 1953 ins Bundesarchiv Koblenz gekommen. Dagegen enthielten die späteren Aktenabgaben aus Amerika und England nur ganz vereinzelte Stücke des ehemaligen RMEL. Es muss hier festgestellt werden, dass von den in Hessisch-Lichtenau erfassten Akten leider nicht mehr als die Hälfte schließlich den Weg ins Bundesarchiv gefunden haben. Die übrigen Akten wird man heute als vermisst betrachten müssen. Die bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam als Bestand 36.01 befindliche Überlieferung stammt aus Aktenübergaben des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft der DDR, der Staatsarchive Potsdam und Magdeburg sowie aus Aktenrückgaben aus der UdSSR. 1990 wurden beide Überlieferungsteile als Bestand R 3601 zusammengefasst. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Ordnung des Bestandes erfolgt weitgehend nach dem Geschäftsverteilungsplan vom Sommer 1942, d.h. die einzelnen Abteilungen bilden die Hauptgruppen der Klassifikation. Untergruppen wurden weitgehend in Anlehnung an die Hauptaufgabengebiete der Abteilungen gebildet. Wenn notwendig wurden Modifizierungen vorgenommen. Innerhalb der einzelnen Klassifikationsgruppen erfolgte die Reihung soweit sinnvoll und erkennbar nach den vorhandenen Aktenzeichen. Bedingt durch den bruchstückhaften Charakter der Überlieferung fehlen bei bereits in der Registratur des Ministeriums angelegten Bandfolgen häufig einzelne Bände. Der besseren Übersichtlichkeit wegen wurde auf entsprechende Hinweise bei den einzelnen Bandfolgetiteln verzichtet. Vermerkt wurde lediglich, wenn Bandfolgen oder Serien erst im Archiv gebildet wurden. In Anbetracht der rudimentären Überlieferung wurden Kassationen, von Doppelstücken abgesehen, weitgehendst vermieden. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Bestandes ist äußerst bruchstückhaft. Nach dem Geschäftsverteilungsplan des RMEL von 1942, der der Bestandsgliederung zugunde liegt, ist Schriftgut der Abteilung V Zoll- und Handelspolitik nur minimal und der Abteilung IX Dorfaufrüstung, Bergland, Umlegung nicht vorhanden. Dokumentiert wird besonders die Tätigkeit der Abt. I Allgemeine Verwaltungs-, Personal-, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten, Abt. II Erzeugungs- und Ernährungspolitik, hier v.a. die Ernährungssicherung während und nach dem I. Weltkrieg, sowie der Abt. III Reichsgestütverwaltung. An größeren Aktengruppen sind zu nennen die Unterlagen der allgemeinen Verwaltung und die der Versuchs- und Forschungsanstalten, der Kriegsschädenregelung sowie der Domänenverwaltung, besonders in den eingegliederten Ostgebieten. Vor allem aber ist in diesem Zusammenhang auf die Akten zur Enteignung des jüdischen landwirtschaftlichen Grundbesitzes hinzuweisen. Erschließungszustand: Online-Findbuch (2008) Zitierweise: BArch, R 3601/...
Geschichte des Bestandsbildners: Eine Entschließung der Nationalversammlung vom 30.10.1919, in der die Reichsregierung ersucht wurde "in allen gesetzgeberischen Fragen und Verwaltungsangelegenheiten, bei denen eine künstlerische Auffassung in Betracht kommt, die Mitwirkung geeigneter Sachverständiger zu sichern und beim Reichsministerium des Innern eine Einrichtung zu schaffen, die eine einheitliche Handhabung gewährleistet" [1] führte zur Errichtung des Amtes des Reichskunstwartes. Mit Wirkung vom 1.1.1920 bestellte der Reichsminister des Innern Edwin Redslob zum Reichskunstwart. Zuständig für alle staatlichen Kunst- und Kulturfragen sollte er vermitteln zwischen der subjektiven Gestaltung des Künstlers und den Anforderungen des Staates. Neben der Beratung aller Reichsressorts in künstlerischen Fragen, sah Redslob vor allem in der Förderung von Künstlern und Kunstgattungen jeglicher Art seine Hauptaufgabe. Besonderes Augenmerk richtete er dabei u.a. auf Kunsthandwerk und Gebrauchsgraphik. Staatliche Feiern wurden vom Amt gestaltet, Ausstellungen und Wettbewerbe gefördert, notleidende Künstler unterstützt. Mit der "Formgebung des Reiches" beauftragt, bestand die erste Aufgabe des Reichskunstwartes in der Vergabe des Auftrages zur Gestaltung eines Reichswappens für die Weimarer Republik. Dem Reichsminister des Innern unterstellt, waren neben Redslob lediglich zwei Referenten und zwei Bürokräfte, während der Weltwirtschaftskrise nur noch eine Sekretärin, im Amt tätig. Die Auflösung der Dienststelle erfolgte im Jahre 1933.[2] Anmerkungen [1] Vgl. R 43 I/ 831 fol. 2 [2] Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Nach der Auflösung der Dienststelle im Jahre 1933 wurden die Akten des Reichskunstwartes vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda übernommen, aber nicht weitergeführt. Im Jahre 1946 gelangten die Vorgänge in das damalige Hauptarchiv Berlin, jetzt Geheimes Staatsarchiv und erhielten die Bestandssignatur Re. 301. Für die ersten 460 Bände wurde ein summarisches Verzeichnis erstellt. Die Unterlagen wurden am 7.7.1969 an das Bundesarchiv abgegeben. Archivische Bearbeitung Die im Geheimen Staatsarchiv formierten Bände hat Herr Gregor Verlande ab 1977 neu verzeichnet. Die bis dahin noch unbearbeiteten Archivalien erschloss ab April 1979 Frau Dr. Eder-Stein. Im Ergebnis dessen konnte das Publikationsfindbuch Bestand R 32 Reichskunstwart als Band 16 der Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs 1979 vorgelegt werden. Es bildet die Grundlage für die jetzt erarbeitete Online-Version. Das Bestandsverzeichnis ist von der Bearbeiterin, Frau Simone Langner, bei der Herstellung des Online-Findbuchs beibehalten worden. Lediglich Serien und Bandfolgen wurden zum Teil neu gebildet. Zitierweise BArch R 32/... Inhaltliche Charakterisierung: Die Tätigkeit des Amtes belegen in erster Linie die Akten der Dienststellenverwaltung. Weitere Schwerpunkte bilden die Unterlagen zur Kunstförderung- und pflege, zur Organisation von Ausstellungen, Messen und Wettbewerben sowie zur Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen. Neben der Gestaltung staatlicher Feiern und der Planung des Reichsehrenmals sind Vorgänge zu Denkmalspflege, Natur- und Heimatschutz ebenso dokumentiert wie Entscheidungen bezüglich der Formgebung in verschiedenen Bereichen. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1979), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 32/...
Geschichte des Bestandsbildners: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen."[1] Mit diesem klaren Satz wurde das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 eingeleitet und es begann die Verstaatlichung und Überwachung der deutschen Kultur, nämlich die zwangsweise Zusammenführung aller im Kulturbereich Tätigen in einer Vereinigung, der Reichskulturkammer. Neben ihrer Zentrale bestand die Reichskulturkammer aus folgenden Einzelkammern: 1. Reichsschrifttumskammer (Bundesarchiv Bestand R 56-V) 2. Reichspressekammer (R 56-IV) 3. Reichsrundfunkkammer 4. Reichstheaterkammer (R 56-III) 5. Reichsmusikkammer (R 56-II) 6. Reichskammer der bildenden Künste 7. Reichsfilmkammer (R 56-VI) Die Reichsfilmkammer wurde bereits vor Gründung der Reichskulturkammer, am 14. Juli 1933[2] als "vorläufige Filmkammer" errichtet. Die Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 wieder aufgelöst und die Mitglieder auf die übrigen Einzelkammern verteilt.[3] Die Aufgaben und Organisation der einzelnen Kammern finden sich in den Einleitungen der entsprechenden Findbücher. Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933[4] erhielten die einzelnen Kammern die Eigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt wurden. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erlassen durften, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit. In dieser Ersten Verordnung wurde in § 10 festgehalten, dass die Aufnahme in eine Einzelkammer abgelehnt werden konnte, "wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt."[5] Über Eignung und Zuverlässigkeit entschied der jeweilige Präsident der Einzelkammer. Eine Ablehnung bedeutete Berufsverbot, denn die kulturelle Berufsausübung außerhalb der Kammern war nicht erlaubt. Bei der Errichtung der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern gab es aber zunächst keine Ablehnungen oder Verbote, denn die Einzelkammern übernahmen zu Beginn automatisch alle Kulturschaffenden die in den für ihren Bereich zuständigen Berufsverbänden organisiert waren. Diese Berufsverbände bildeten als Fachverbände einen Teil der Kammer (z.B. Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger in der Reichstheaterkammer oder Deutscher Sängerbund in der Reichsmusikkammer). Dadurch erwarben die Mitglieder der Fachverbände die Mitgliedschaft in den Einzelkammern, ohne Überprüfung der "Zuverlässigkeit oder Eignung". Somit befanden sich zu Beginn auch "Nichtarier" oder andere Personengruppen, die nicht dem "idealen Bild" der Nationalsozialisten entsprachen, in den Kammern. Für Propagandaminister Goebbels war dies ein Problem, welches er mit der Ernennung Hans Hinkels am 1. Mai 1935 zum Dritten Geschäftsführer der Reichskulturkammer zu lösen suchte. Staatskommissar Hinkel wurde mit der Bearbeitung der personellen Fragen in den Einzelkammern betraut. Dies bedeutete nichts weniger als die Vertreibung der Juden und sonstigen, den Nationalsozialisten unerwünschten Personengruppen aus den Kammern. Hinkel sorgte als "Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet" für die "Säuberung" der Kammern. Auch vor den Präsidenten der Einzelkammern wurde nicht Halt gemacht. Lediglich Max Amann blieb Präsident der Reichspressekammer. Es war auch Hinkel, der die 1935 vollzogene Umwandlung der Fachverbände in Fachschaften übernahm. Schon der § 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sah eine Gliederung in "Fachverbände oder Fachschaften" vor. Was auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein schien, hatte rechtlich doch erhebliche Folgen. Während die Fachverbände noch selbständige Körperschaften mit Privatvermögen waren, galten die neu gegründeten Fachschaften nur noch als Verwaltungsstellen der Kammern ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die ehemaligen Berufsverbände wurden durch diese Umwandlung somit schrittweise verstaatlicht und enteignet. Ein besonderes Problem bei der Aufgabendarstellung der Reichskulturkammer war die Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Der Präsident der RKK Joseph Goebbels war in Personalunion gleichzeitig Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, sein Stellvertreter (Vizepräsident) der jeweils amtierende Staatssekretär im Propagandaministerium, zu Beginn Reichspressechef Walter Funk. Die organisatorische Aufsicht über die Einzelkammern bildete die Zentrale der RKK, mit Sitz im Propagandaministerium. Als deren Geschäftsführer wurde zunächst der Leiter der Abteilung IC (Recht), Hans Schmidt-Leonhardt bestimmt. Als Gegenstück zu den Einzelkammern entstanden im Propagandaministerium einzelne Fachabteilungen (Presse, Schrifttum, Musik, Bildende Kunst, Theater, Film und Rundfunk), wobei die Abteilungsleiter gleichzeitig die jeweiligen Kammerpräsidenten in Personalunion waren. Die Verflechtungen bestanden auch auf der untersten Gauebene. Dort gab es bereits die im Dritten Reich übliche Verwebung von Staat und Partei durch die Union des Leiters der Landesstelle des Propagandaministeriums mit der des Gaupropagandaleiters der NSDAP in einer Person. Diese Funktionäre erhielten nun noch den Posten des Landeskulturwalters und damit die Aufsicht über die lokalen Stellen der Einzelkammern. Als Unterstützung der Präsidenten wurde in jeder Einzelkammer ein Präsidialrat eingerichtet. Der Präsidialrat bestand aus sieben Vertretern der entsprechenden Kultursparte. Die Personen wurden von Goebbels selbst bestimmt und der jeweilige Kammerpräsident musste aus diesem Kreis einen Geschäftsführer bestellen, der direkt mit Verwaltungsaufgaben betraut wurde. Am 15. Nov. 1935 verkündete Hinkel der Errichtung des Reichskultursenats, in dem sich besonders verdiente Personen des kulturellen Lebens zusammenfinden und als kulturpolitischer Ideengeber für Goebbels dienen sollten. In Wirklichkeit kamen diesem Senat lediglich repräsentative Eigenschaften zu. In ihm waren alle Kammerpräsidenten, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei Geschäftsführer der RKK, die den Titel Reichskulturwalter trugen. Doch nur 3 Jahre später, mit Goebbels Verfügung vom 05. April 1938 (Az. I B 1000)[6], wurde das Amt des Reichskulturwalters wieder abgeschafft. In der Reichskulturkammer verblieb lediglich eine Geschäftsführung mit den Aufgaben "Schulung und Propaganda" sowie die Aufsicht über die regionalen Gliederungen der Einzelkammern. Die Fachaufsicht der Einzelkammern führten nun die Fachabteilungen im RMVP, die organisatorische Aufsicht die jeweils zuständigen Verwaltungsabteilungen. Aufgehoben wurde auch die Personalunion der Ämter des Abteilungsleiters des Ministeriums und des Kammerpräsidenten. Hinkel selbst war seit 01. April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Kulturelle Betätigung von Nichtariern). Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs stand als "kriegswichtige Aufgabe" v.a. die Truppenbetreuung im Vordergrund. Die Truppenbetreuung bestand im Wesentlichen daraus, Darbietungen auf Frontbühnen zu organisieren sowie die Truppen selbst mit Gesellschaftsspielen, Musikinstrumenten, etc. zu beliefern. Organisatorisch wurde zunächst ein eigenes Referat "Truppenbetreuung" im RMVP installiert, das ab 1940 in die neue Abteilung "BeKa" (Besondere Kulturaufgaben)[7] wechselte. Die Abteilung BeKA bildete die Nachfolgerin der Abteilung IIA, ihr Leiter blieb weiterhin Hans Hinkel. Mit Erlass vom 30. April 1941[8] wurde die "Hauptgeschäftsführung der RKK" gegründet. Hinkel erhielt die Stellung eines "Generalsekretärs der RKK" in dieser Hauptgeschäftsführung, die sich in fünf Abteilungen gliederte: Abteilung A (Heinz Tackmann): Verwaltung (Personalien, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten) Abteilung B (Walter Owens): Berufständische Aufgaben (Eignungsprüfung und Nachwuchsbetreuung, Ausrichtung und Überwachung der Berufsberatung, Arbeitsbeschaffung und soziale Angelegenheiten der Kulturberufe) Abteilung C (Erich Kochanowski): Propaganda (Verbindung zu den Dienststellen von Partei und Staat, Darstellung der RKK in Film und Rundfunk, Presseangelegenheiten, sowie politische Schulung und Ausrichtung der Kulturschaffenden) Abteilung D (Helmuth von Loebell): Kulturpersonalien (politische Beurteilung der Kulturschaffenden, Ausschlussverfahren und Beschwerdeentscheiden, Sondergenehmigungen für "Nichtarier", Prüfung kulturwirtschaftlicher Unternehmungen auf jüdischen Einfluss, kulturelle Betätigung von Ausländern) Abteilung E (Hans Erich Schrade): Besondere Aufgaben (Truppenbetreuung, kulturelle Betreuung der heimgekehrten Volksdeutschen und ausländischen Arbeiter, Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im Reichsgebiet) Die mit der Gründung der Hauptgeschäftsführung der RKK faktisch aufgelöste Abteilung BeKA wurde im August 1941 in "Generalreferat Reichskulturkammersachen"[9] im RMVP umbenannt. Gleichzeitig blieben die Abteilungsleiter der Hauptgeschäftsführung der RKK in Personalunion Referenten dieses Generalreferats. Die o.a. Aufgaben veränderten sich bis Kriegsende nicht. Am 1. Mai 1944 wird die Schlüsselstellung Hans Hinkels in der Reichskulturkammer noch einmal deutlich. Mit diesem Tag ernannte Goebbels Hinkel zum Vizepräsidenten der RKK, die Aufgaben des Generalsekretärs übernahm Hans Erich Schrade. Davor war Hinkel bereits zum "Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe", zum "Reichsfilmintendanten" und zum Leiter der Abteilung Film im RMVP ernannt. Die Gesamtverantwortung für das Unterhaltungsprogramm des Rundfunks wurde ihm ebenfalls übertragen. Anmerkungen [1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 661. [2] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 483. [3] 5. VO zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes. [4]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [5] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [6] Nachrichtenblatt des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda Nr. 5 v. 9. April1938 (R 55/20617). [7] GVPL vom 01. Nov. 1940 (R 55/20776). [8] R 55/163. [9] GVPL v. 1. Nov. 1942 (R 55/20621). Hans Hinkel - Karriere in der Reichskulturkammer 1933 Preußischer Landesleiter in Alfred Rosenbergs "Kampfbund für deutsche Kultur" Staatskommissar im preußischen Kultusministerium Leiter des preußischen Theaterausschusses 1. Mai 1935 3. Geschäftsführer in der RKK-Zentrale Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet (als eigenes Referat in der Abteilung Propaganda des RMVP) 15. Nov. 1935 Reichskulturwalter im Reichssenat 1936 Leiter der Abteilung II in der Zentrale der RKK 5.April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Überwachung der kulturellen Betätigung von Nichtariern) im RMVP Juli 1940 Hauptgeschäftsführer der RKK 30. April 1941 Generalsekretär in der Hauptgeschäftsführung der RKK August 1941 Leiter des Generalreferats für Reichskulturkammersachen im RMVP bis 1945 Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe Gesamtverantwortlicher für das Unterhaltungsprogramm im Rundfunk Reichsfilmintendant Leiter der Abteilung Film im RMVP Vizepräsident der RKK (ab 1. Mai 1944) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Ein Teil der in den Jahren 1959 bis 1962 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegebenen Akten (R 56-I/1-147) wurde bereits von Dr. Wolfram Werner verzeichnet. Zu deren ausführlicherer Überlieferungsgeschichte siehe die Einleitung des entsprechenden Findbuchs (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31). Es handelt sich dabei v.a. um Akten aus dem Büro Hinkel. Neu hinzu kamen die Sachakten aus den Sammlungen "Reichskulturkammer" des ehemaligen BDC. Inhaltlich handelte es sich um: 1. Manuskripte von Filmen, Romanen und Theaterstücken 2. Haushaltsangelegenheiten mit den Landeskulturwaltern 3. Akten privatdienstlicher Natur (d.h. Stellen- und Bittgesuche, sowie Glückwünsche meist privater Personen an Hinkel) Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten, Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Die Klassifikation erfolgte in Anlehnung an die bereits von Dr. Werner geschaffene Ordnung. Aufgrund der neuen Überlieferungslage musste sie um den Punkt "Haushalt" erweitert werden. Der noch im alten Findbuch vorhandene Klassifikationspunkt "Goebbels-Stiftung für Bühnenschaffende" wurde entfernt und findet sich nun im Bestand R 56-III (Reichstheaterkammer) wieder. Es bleibt zu erwähnen, dass ein Teil der Überlieferung aus dem ehemaligen BDC nicht in die Bestände der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern verzeichnet wurde, sondern aufgrund der Provenienzbestimmung in den Bestand R 55 (Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda) einfloss(R 55/21300-21564). Dies ist mit der organisatorischen Verflechtung zwischen RKK und RMVP zu erklären. Fremdprovenienzen wurden an das zuständige Archiv (Landesarchiv Berlin) abgegeben. Dabei handelte es sich um Akten des Reichspropagandaamts Berlin, der NSDAP-Gauleitung Berlin sowie des Landeskulturwalters Berlin. Druckschriften, insbesondere Rundschreiben der DAF und Nachrichtenblätter des RMVP, sind ebenfalls ausgesondert und an die Bibliothek abgegeben worden. Zitierweise BArch R 56 I/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-I/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Prisenhöfe - Oberprisenhof Berlin, Prisenhöfe Hamburg und Berlin - wurden im September 1939 bzw. im März 1941 eingerichtet. Ihre Aufgaben waren Einleitung der Verfahren über eingebrachte Schiffe und nach Urteilsspruch durch den Prisenhof Durchführung des prisengerichtlichen Verwendungsbeschlusses. Die Prisenhöfe bestanden bis Kriegsende. Bestandsbeschreibung: Die Beschlagnahmung von Handelsschiffen unter der Flagge von Feindstaaten oder Neutralen und ihrer Ladung erfolgte nach der Prisenordnung in einem förmlichen Verfahren durch dafür geschaffene Gerichte. Die bei diesen als Reichskommissare eingesetzten Seeoffiziere unterstanden 1914-1918 dem Reichskanzler, 1939-1945 dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Sie vertraten die Interessen des Reiches in den Prisenverfahren. Ihre Aufgabe waren die Einleitung der Verfahren über eingebrachte Schiffe und nach Urteilsspruch durch den Prisenhof die Durchführung des prisengerichtlichen Verwendungsbeschlusses. Die Prisenhöfe bestanden bis Kriegsende 1945. Inhaltliche Charakterisierung: Der nahezu vollständig erhaltene Bestand des Reichskommissars beim Prisen hof Hamburg war beim hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg aufbewahrt und gelangte im Frühjahr 1954 über das Bundesoberseeamt Hamburg an das Bundesarchiv. Heute umfaßt er rund 53 laufende Regalmeter. Er enthält Generalakten, Personalunterlagen über Angehörige der Dienststelle und Akten über einzelne Prisenfälle (Vorbereitung und Einleitung der prisengerichtlichen Verfahren, Ausführung der prisengerichtlichen Verfahren, Ausführung der prisengerichtlichen Entscheidungen, Verwertung der Prise). Zitierweise: BArch, RM 15/...
Geschichte des Bestandsbildners: Eingesetzt durch Verordnung vom 15.01.1940 mit Zuständigkeit für die Beschlagnahme und Verwaltung des beweglichen wie unbeweglichen Vermögens von am Zweiten Weltkrieg gegen das Deutsche Reich beteiligten Staaten und ihrer Staatsangehörigen im ganzen Reichsgebiet, dem Protektorat Böhmen und Mähren und in Luxemburg; nachgeordnet dem Reichsjustizminister; Abwicklung der Aufgaben bis zur Unterstellung des verwalteten Feindvermögens durch Gesetz Nr. 52 der Militärregierung unter die Kontrolle der Besatzungsmächte durch den Treuhänder für das Vermögen der alliierten Staaten und ihrer Staatsangehörigen. Inhaltliche Charakterisierung: Neben allgemeinen Akten zu Organisation und Personalangelegenheiten, Grundsatzfragen der Anmeldung und Behandlung deutschen Vermögens im feindlichen Ausland und Feindlichen Vermögen im Inland und in den besetzten Gebieten sowie zur Vermögensverwaltung - allgemein nach § 12 ff der Verordnung über Feindvermögensverwaltung , v.a. Verwalter-Richtlinien, Bewerbungen und Vergütungen, sind v. a. Einzelfallakten der Vermögensverwaltung überliefert und zwar: Vermögen mit Ausnahme der Beteiligungen und Grundstücke (70), Beteiligungen, Unternehmen, Schutzrechte, Zweckvermögen v.a. britisches, französisches und amerikanisches Vermögen nach 1940 (1819), Grundstücke im Kammergerichtsbezirk Berlin und den einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken v.a. britisches Vermögen einschließlich Commonwealth, französisches Vermögen einschl. Kolonien und amerikanisches und sowjetisches Vermögen nach 1940 (6465). Wenige Akten betreffen Jüdisches Vermögen. Zugeordnet sind Unterlagen des Beauftragten des Reichskommissars beim Reichsprotektor von Böhmen und Mähren - Verbindungsstelle Prag, des Chefs der Zivilverwaltung in Luxemburg - Kommissar für die Verwaltung von unter feindlichem Einfluss stehenden Unternehmen, des Militärbefehlshaber Frankreich - Reststab und des Militärbefehlshaber Frankreich - Reststab. Erschließungszustand: Findbuchvorlage (1987) Zitierweise: BArch, R 87/...