Deutsches Schutzgebiet
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Bedingungen der Übergabe der Schutztruppe des deutsch-südwestafrikanisdchen Schutzgebietes, geschlossen am 9. Juli 1915. / Fotograf: Scherl
Darin: Übersichtskarte der Eisenbahn Douala-Manengoubagebirge, 68 x 93 cm
Richtlinien für das Verhalten der zur Besetzung der neuen Gebiete des Französisch-Kongo bestimmten Truppenteile. - Entwürfe, 12.9.1912 [fol. 47 - 170] Neu-Kamerun: „Die neuen ehemaligen französischen Gebiete des Schutzgebietes“. Reisebericht des Schriftstellers Zimmermann mit Informationen u.a. über Verwaltungsbehörden, Kautschukgewinnung, Eingeborenenfragen, Handel, Kongo-Eisenbahn, Flussschifffahrt, 1912 [fol. 63 - 97] Verhältnisse in den französischen Kompensationsgebieten und deren Ausbeutung durch die Franzosen vor Übergabe an die Deutschen sowie Ersuchen um Schaffung geregelter Zustände nach Übernahme im Interesse des deutschen Handels. - Bericht der Firma L. Pagenstecher, 1912 [fol. 105] Deutsch-französische Südkamerun-Grenzexpedition: Übernahme eines Teiles der französischen Besitzungen im Kongo gemäß dem deutsch-französischen "Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4.11.1911. - Einmarsch der Schutztruppe für Kamerun. - Anweisungen des Gouvernements, 1912 [fol. 117 - 122] Verzeichnisse der französischen Posten und Stationen (mit Belegungsstärke) in den zur Übergabe kommenden Gebieten, 1912 [fol. 133 - 151] Geplanter Ablauf der Übernahme ab 1.10.1912. - Schreiben von Dr. Ebermaier an den Generalgouverneur in Brazzaville, 1912 [fol. 143 - 145] Deutsch-französisches Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika. - Erklärung vom 28.9.1912 (Berner Konferenz): Dienstanweisung für die deutschen Kommissare in Bern, 1912 [fol. 154 - 160] Deutsch-französische Südkamerun-Grenzexpedition: : Übernahme eines Teiles der französischen Besitzungen im Kongo gemäß dem deutsch-französischen "Abkommen über die beiderseitigen Besitzungen in Äquatorial-Afrika vom 4.11.1911. - Besetzung von Sufflay. - Dienstanweisung, 1912 [fol. 182 - 184] Verwendung des Njong als Schifffahrtsstraße. - Denkschrift von Gouverneur Dr. Ebermaier, 1912 [fol. 202 – 206]
Gouvernement von KamerunVerteilung der afrikanischen Angehörigen der Schutztruppe für Kamerun. - Stärkenachweisung. - Gesamtes Schutzgebiet, 5.12.1912 [fol. 138 – 143] Verwaltungseinteilung des Schutzgebietes nebst Verteilung der Schutztruppe für Kamerun aufgestellt aus Anlass der Übernahme Neu-Kameruns auf Grund der deutsch-französischen Abkommens vom 4.11.1908. - Übersicht, 1.2.1913 [fol. 206 - 211] Verteilung der Schutztruppe für Kamerun. - Gesamtes Schutzgebiet (seit Neu-Kamerun), 1.2.1913 [fol. 206 - 211]
Gouvernement von KamerunEnthält u.a.: Kaiserliche Schutzbriefe, durch den der Kompagnie gegen Übernahme bestimmter Verpflichtungen die Landeshoheit über die Schutzgebiete Neu-Guinea und die Salomon-Inseln übertragen wurde, 17.5.1885 Verträge zwischen dem Reichskanzler und der Kompagnie über Neu-Guinea und die Salomon-Inseln
Neu-Guinea - KompagnieEnthält: Chinesische Schriftzeichen, keine Einzeichnungen
Enthält: Raum (Hsi) Ta yang - Schy lau yen - Tsingtau - Hsüe tschia tau - Kiautschou-Bucht Farbige Einzeichnungen mit Erläuterung: Drahthindernis, Infanterie-Werke, Hauptkommandostand für Küsten-Artillerie, Scheinwerfer, Batteriestellungen und deren Reichweiten für verschiedene Kaliber zusätzlich: Tabelle der Geschützaufstellung mit Name der Batterie, Kaliber und Art der Geschütze Unterschriften des Kommandeurs, des Ingenieuroffiziers und des Artillerieoffiziers