Deutsches Schutzgebiet
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Enthält u.a.: Bericht der Württ. Gesandschaft in Berlin vom 11.12.1888 über vertrauliche Ausführungen des Reichskanzlers von Bismarck über die Lage in Ostafrika, insbes. über den Sklavenhandel Qu. 1; General-Akte der Brüsseler Antisklaverei-Konferenz nebst Deklaration vom 02.07.1890 und die Revision der Deklaration vom 08.06.1899 Qu. 4, 44; Durchführung einer "Antisklavenlotterie" in Württemberg (1893) Qu. 5 - 10; Gesetz über die Bestrafung des Sklavenraubes und des Sklavenhandels von 1895 Qu. 43; Verbot der Ausfuhr von Waffen und Schießbedarf nach Äthiopien 1895 Qu. 42, 46
Angebliche Agitation und Aufforderung zum Übertritt auf französisches Gebiet mit Unterstützung der französischen Behörden, 1906 [fol. 1] Verwendung bei der französischen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun trotz Fahndung der deutschen Behörden, 1906 [fol. 5 - 8] Freier, Otto, Heimreiseverfügung, 1906 [fol. 45] Afrikanische Soldaten der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun mit Anspruch auf freie Rückbeförderung in das Schutzgebiet Togo. - Namensliste, 1907 [fol. 67 - 69] Übernahme des Befehls durch Oberleutnant Bertram, 19.5.1906
Gouvernement von KamerunDas Gerichtswesen ist in zahlreichen Einzelfallakten gut dokumentiert, sowohl was die Gerichtsbarkeit über Einheimische als auch "Europäer" angeht.
Das Haushalts- und Kassenwesen ist im wesentlichen in der Überlieferung der Gouvernementhauptkasse belegt.
Die Verwaltung ist hauptsächlich in den Akten der Bezirksämter Herbertshöhe, Rabaul, Friedrich Wilhelmshafen und Käwieng nachvollziehbar, wobei "Verwaltung" in jener Zeit auch die Gerichtsbarkeit über Eingeborene einschließt.
Von den kaiserlichen Stationen blieben nur wenige Unterlagen erhalten.