Deutschland

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      • UF Deutsches Reich
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      • UF Kaiserliches Deutschland
      • UF Deutsches Kaiserreich
      • UF Imperial Germany
      • UF Second Reich
      • UF 2e Reich
      • UF Allemagne impériale
      • UF Deuxième Reich
      • UF Empire d'Allemagne
      • UF IIe Reich
      • UF L'Empire allemand

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        Amedzofe, Ratsplatz
        135 · Objekt · vor 1914
        Teil von Staatsarchiv Bremen (STAB) (Archivtektonik)

        Am vorderen Bildrand: Ratsplatz in der [Rest abgeschnitten]. - Bem. Müller: Amedzofe, Rastplatz vor 1914, enthält: Amedzofe, Rastplatz, Kind, Dorf, Alltag, Häuser - Bildinhalt identisch mit 4596 und 5050.

        Norddeutsche Mission
        Amt Rathmannsdorf (Bestand)
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 166 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1878-1951
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2001 (online recherchierbar) Registraturbildner: Ämter als eigene Verwaltungsebene entstanden im Zuge einer durchgreifenden allgemeinen Neuordnung der kommunalen Verhältnisse im Jahre 1878. Diese Neuordnung war notwendig geworden durch die Verschiedenartigkeit der Gemeindeverfassungen in den beiden 1863 vereinigten Landeshälften Anhalt-Bernburg und Anhalt-Dessau-Köthen, die infolge der Zusammenlegung von Kreisen aus Gebieten beider Teilstaaten zu Divergenzen innerhalb einzelner Kreise geführt hatte. 1878 wurden nach preußischem Muster zwischen die Ebene der Kreise und die der Gemeinden Amtsbezirke eingeschoben. Dazu wurden mit Ausnahme der herzoglichen Schlossbezirke und der Städte die fünf anhaltischen Kreise durchgängig in Amtsbezirke unterteilt. In dieses System der Ämterbildung wurden auch die bisher außerhalb der Gemeindebezirke stehenden Rittergutsbezirke sowie die landesfiskalischen Domänen und Forsten einbezogen. Die Amtsbezirke konnten aus einer oder mehreren Landgemeinden bzw. aus einem oder mehreren Gutsbezirken oder aus Landgemeinden und Gutsbezirken bestehen. An der Spitze der Amtsbezirksverwaltung stand ein Amtsvorsteher. Den Ämtern oblag insbesondere die ländliche Polizeiverwaltung. Mit der Bildung der Amtsbezirke als Bezirke der allgemeinen Landesverwaltung 1878 wurden die polizeilichen Aufgaben der bisherigen Ortspolizei den Ämtern übertragen. Innerhalb des Aufbaus der Polizeiverwaltung in Anhalt verwaltete nun der Amtsvorsteher die Ortspolizei, insbesondere die Sicherheits-, Ordnungs-, Sitten-, Gesundheits-, Armen-, Wege-, Wasser-, Feld-, Forst-, Fischerei-, Gewerbe-, Bau-, Feuerpolizei etc., soweit diese nicht durch besondere gesetzliche Bestimmungen der Kreisdirektion vorbehalten waren. Als Polizeibehörde hatte der Amtsvorsteher das Polizeiverordnungsrecht für den Amtsbezirk. Die Gemeindevorsteher als Organe des Amtsvorstehers waren u.a. berechtigt, Personen festzunehmen und zu verwahren. Auch bei der An- und Abmeldung von Personen, der Kontrolle der Ausfertigung von Gesindebüchern oder der Gesundheitspolizei fungierten die Gemeindevorsteher als Organe des Amtes. 1935 wurden alle die Gemeinden und Gutsbezirke betreffenden Vorschriften außer Kraft gesetzt und die Zuständigkeiten den Kreisausschüssen übertragen. Von den ingesamt 14 Ämtern (Amt Aderstedt, Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kleinmühlingen [Mühlingen], Latdorf, Mehringen, Neundorf, Oberpeißen, Rathmannsdorf, Schackstedt), die im Kreis Bernburg bestanden, sind von neun Ämtern (Amt Altenburg, Gerbitz [Pobzig], Giersleben [Warmsdorf], Gröna, Hohenerxleben, Mühlingen, Latdorf, Neundorf, Rathmannsdorf) Akten der Amtsverwaltungen überliefert. Rathmannsdorf gehörte mit Hohenerxleben an der Bode bis 1850 zum adligen Gericht der Familie von Krosigk. Bei der Bildung der Kreise in Anhalt-Bernburg wurde der Gerichtsbezirk dem Kreis Bernburg zugeschlagen. Bei der Einrichtung der Ämter 1878 wurde die Gemeinde Rathmannsdorf mit dem Rittergut zu einem Amt zusammengelegt. In Durchführung der Verwaltungsreform und Neugliederung der Länder 1952 kam die Gemeinde Rathmannsdorf zum Kreis Staßfurt, Bezirk Magdeburg. Bestandsinformationen: Der Bestand des Amtes Rathmannsdorf gelangte 1971 vom Rat des Kreises Staßfurt an das Landesarchiv Oranienbaum (heute Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Dessau). Inhaltliche Schwerpunkte sind: Kriminalpolizei und Strafrechtspflege, Maßnahmen unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, Sicherheitspolizei, Bürger-/Volkswehr, Gesundheitspolizei, Veterinärpolizei.

        Amtliche militärische Druckschriften I (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 635/1 · Bestand · 1810-1945
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Dienstvorschriften, Druckvorschriften sind alle für die Handhabung des militärischen Dienstes oder für die Verwaltung des Heeres, der Marine und der Luftwaffe erlassenen allgemeingültigen Anordnungen. Sie wurden z. T. in den militärischen Amtsblättern und in gesonderten, meist handlichen Ausgaben veröffentlicht, z. T. nur in letzteren in beschränkter Auflage herausgebracht, so wenn es sich um geheime oder vertraulich zu handhabende Anordnungen handelte. Ergänzungen und Nachträge erschienen nach 1870 in der Form sogenannter Deckblätter, die in die einzelnen Bände einzukleben oder handschriftlich zu übertragen waren. Seit den achtziger Jahren wurde in Preußen und damit auch bei den anderen deutschen Kontingenten zwischen etats- und nichtetatmäßigen Druckvorschriften unterschieden. Nur die erstgenannten mussten in der im veröffentlichten "Druckvorschriftenetat" festgelegten Anzahl bei den Behörden und Truppenteilen vorhanden sein, hatten eine amtliche, ungefähr nach der Erscheinungsfolge vergebene Nummer und waren durch ein in unregelmäßigen Abständen neuaufgelegtes "Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften" (z. B. 1911) oder "Verzeichnis der planmäßigen Heeres-Druckvorschriften" (z. B. 1939) erschlossen. Die hier vorliegende Sammlung geht auf das frühere württembergische Kriegsministerium zurück, das zunächst die Vorschriften des Deutschen Bundes und Württembergs, sodann auch anderer deutscher Staaten in der Bibliothek des Ministeriums, in Geheimschränken - für die geheimen und vertraulichen Vorschriften - und in den Akten - Belegexemplare zu eigenen Entwürfen, sodann einzelne Deckblätter - verwahrte. Nach dem 1.Weltkrieg zogen das Kriegsarchiv des Kriegsministeriums und dann - nach Zwischenstufen - die Reichsarchivzweigstelle bei aufzulösenden württembergischen und durchziehenden nichtwürttembergischen Truppenteilen vorhandene Vorschriften ein und vermehrten auf diese Weise die Sammlung hauptsächlich um Kriegsausgaben einzelner Militärbehörden und Armeen. Die Vorschriften der Reichswehr und der Wehrmacht kamen nur noch in verhältnismäßig geringer Anzahl ein, ausländische mehr zufällig, so einige französische um 1940 aus Neubreisach. Ein wohl noch im Kriegsministerium zusammengestelltes "Inhaltsverzeichnis der alten Druckschriften und Druckvorschriften" führte die bis etwa 1900 erschienenen Vorschriften getrennt nach dem Ausgabeland bzw. Herausgeber, d. h. Deutscher Bund, Preußen, Württemberg, in alphabetischer Folge an. Für die etatmäßigen Vorschriften der folgenden Jahre galt das erwähnte Verzeichnis von 1911 (Bd. 246). 1924 gliederte dann die Reichsarchivzweigstelle die sonstigen, hauptsächlich während des Krieges herausgebrachten Vorschriften ohne Rücksicht auf den Herausgeber nach Sachgruppen wie "Truppenführung", "fremde Heere", "Infanterie", und ordnete dabei mehrfach vorhandene Exemplare der Thematik entsprechend an verschiedenen Stellen ein. Das Heeresarchiv stellte schließlich die Vorschriften, die seit 1919 erschienen waren, nach dem angeführten Verzeichnis von 1939 und in einer zusätzlichen, nach dem Alphabet ausgerichteten Liste zusammen. Keine dieser Gruppen, d. h. die bisherigen Bestände M 635/1 - M 635/6, enthielt alle jeweils vorhandenen Bände, noch waren sie einheitlich und vollständig durchgezählt. Zudem waren Doppelstücke, geschenkweise eingelieferte Einzelexemplare, endlich ausländische Vorschriften auch bei der Bibliothek, bei der Flug- (Bestand J 150) und der Denkschriftensammlung (Bestand M 730) eingeordnet, wie umgekehrt vielfach private Bearbeitungen und Anleitungen bei den amtlichen Vorschriften Aufnahme gefunden hatten. : Nachdem der damalige Archivinspektor Wannenwetsch bereits 1978 Vorschriften aus der Bibliothek herausgelöst und zum vorläufigen Bestand M 635/7 zusammengestellt hatte, verzeichnete im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 1982/83 die archivische Aushilfskraft Anneliese Fink das gesamte Material. Unter zeitweiliger Mitarbeit der Inspektoranwärter Elstner und Wüst wurden sodann Bibliotheksgut ausgesondert, Denkschriften, Jahresberichte und andere militärische Druckschriften zum künftigen Bestand M 635/2 gelegt und dazuhin die Flug- und Denkschriftensammlung anhand der Findbücher auf Vorschriften überprüft: Nachdem - unter Einrechnung der Maßnahme von 1978 - aus der Militärbibliothek 86, aus anderen Beständen 108 Bände übernommen, an die Militärbibliothek 196 Bände abgegeben, 17 Stück in die zugehörigen Akten zurückgelegt, 8 Verlagsprospekte u. a. ausgesondert und 352 Doppelstücke herausgelöst worden sind, umfasst der Bestand nunmehr 1665 Bände in 18 Regalmetern. Die Vorschriften wurden nach dem Herausgeber, also Ausgabeland bzw. Militärverwaltung, einzelne Armeen, Armeekorps usw. getrennt, im übrigen nach der chronologischen Folge gelegt. Angesichts der sich vielfach überschneidenden Titel der einzelnen Vorschriften schien sich eine Sachgliederung, z. B. im Anschluss an die oben erwähnte, weniger zu empfehlen. Doch wurde die Chronologie insoweit durchbrochen, als nicht oder nur wenig veränderte spätere Auflagen einer Vorschrift bei der ersten eingereiht wurden und ebenso über einen längeren Zeitraum in Teilbänden veröffentlichte Vorschriften im Anschluss an den jeweiligen ersten Band. Ferner liegen die angeführten etatmäßigen Vorschriften nach der vorgegebenen Nummernfolge, nach der sie auch häufig zitiert werden. Das ausführliche Sachverzeichnis, dessen Stichworte weitgehend der entsprechenden Liste im Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften von 1911 entnommen sind, fertigte Archivangestellter Werner Urban. In das vorliegende Findbuch sind die bei den Akten verwahrten Vorschriften, Deckblätter usw. nicht aufgenommen, da sie aufgrund des derzeitigen Erschließungsstandes vieler Bestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hätten erfasst werden können - eine entsprechende zusätzliche Zusammenstellung muss daher einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Die im Repertorium angewandte Rechtschreibung richtet sich nach den heutigen Regeln. Die einzelnen Titelaufnahmen sind nach dem folgenden Muster angelegt: Titel der Vorschrift Ort und Datum der Vorschrift; Druck-/ Verlagsort, Druckerei / Verlag, Druckjahr Amtliche Nummer Herausgeber Besondere Bestimmungen zur Ergänzung der Vorschrift Beilagen Nachträge; handschriftliche Vermerke Frühere Archiv- und Bibliothekssignaturen Bemerkungen. Stuttgart, im April 1985 (Cordes)

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 635/2 · Bestand · 1868-1944
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert gaben militärische Kommando- und Verwaltungsbehörden in zunehmendem Umfang an die nachgeordneten Dienststellen und Truppenteile allgemeine Denkschriften, Ausbildungsanleitungen, Etatübersichten, Gerätebeschreibungen, Manöverberichte, Kampferfahrungen, Übersichten über fremde Heere u. a. aus. Diese Druckschriften sollten rasch und zuverlässig informieren und waren in der Regel "nur für den Dienstverkehr", "vertraulich", "nur in die Hände von Offizieren", "geheim", "streng geheim" u. a. zu behandeln. Freilich konnten derartige Einschränkungen je nach den äußeren politischen Verhältnissen wechseln - z.B. wurden Ranglisten nur im Frieden veröffentlicht -, so dass eine eindeutige Abgrenzung zu den Bekanntmachungen in den Amtsblättern oder sonstigen Veröffentlichungen nicht möglich ist. Auch von den Vorschriften - Bestand M 635/1 - lassen sich diese Drucksachen nicht streng abheben, da sowohl ihre Thematik als auch die rechtliche Verbindlichkeit unterschiedlich bewertet wurden. Allgemein ist davon auszugehen, dass Mitteilungen, die über Privatfirmen hergestellt und vertrieben wurden, einen weniger vertraulichen Inhalt aufwiesen als solche, die aus der Reichsdruckerei stammten; Schriften ohne Angabe des Herausgebers waren meist als geheim eingestuft. Die Unterlagen wurden üblicherweise bei den diesbezüglichen Akten, z. T. auch unter besonderem Verschluss, verwahrt und kamen mit diesen im Archiv ein. Die Reichsarchivzweigstelle bzw. das Heeresarchiv Stuttgart hat das großenteils gedruckte, jedenfalls vervielfältigte Material, wenn größere Aktenausscheidungen - so etwa beim Bestand der Festung Ulm - anstanden, aus der bisherigen Umgebung herausgelöst und weiter aufbewahrt. In gleicher Weise wurden Druckschriften, die sich trotz ihres amtlichen und meist vertraulichen Charakters in privaten Nachlässen fanden, von dort entnommen. Unter wechselnden Gesichtspunkten und wechselnden Bearbeitern - Regierungsinspektor Alfons Beiermeister, Heeresarchivrat Hauptmann der Reserve Franz Knoch, Heeresarchivangestellter August Martin u. a. - wurden die auf diese Weise angefallenen Einzelstücke in der Bibliothek, bei den Vorschriften, bei den Denkschriften, dem späteren Bestand M 730, und den Flugschriften, dem späteren Bestand J 150, eingereiht, die jeweils auch anderes Schriftgut enthielten. Dabei gelangten kleinformatige gedruckte Hefte vorzugsweise zu den Flugschriften, Vervielfältigungen in Folioformat dagegen zu den Denkschriften oder, sofern es sich um "geschichtliche" Zusammenfassungen handelte, zum Bestand "Kriegsarchiv" (M 1/11). Doppelstücke konnten in allen genannten Beständen wie auch in der Bibliothek Aufnahme finden. Dem Archiv seit etwa 1920 zugewiesene Stücke scheinen, wenn sich dies als nützlich erwies, als Handexemplare aufgestellt worden zu sein. Auswärtige Druckschriften wurden nur vereinzelt u. a. über die Beauftragten des Chefs der Heeresarchive eingeliefert. Kriegsbedingt stockten Verzeichnung und Einordnung ab etwa 1941, so dass die entsprechenden Repertorien unvollendet blieben bzw. erst nach dem 2. Weltkrieg - so M 730 - unter Einfügen einzelner Nachträge abgeschlossen wurden. Im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme stellte die Aushilfskraft Anneliese Fink die nur teilweise in verschiedenen Listen erfassten und nicht signierten Vorschriften und sonstigen Drucksachen(1) zusammen, für die Denkschriften (M 730) besorgte dies die studentische Aushilfskraft Anne Weber. Unter zeitweiliger Mitarbeit der Inspektoranwärter Elstner und Wüst sowie Häfele, Kronberger und Schön wurden daraufhin Bibliotheksgut ausgesondert, die Vorschriften und die übrigen Drucksachen auf die neuen Bestände M 635/1 und M 635/2 aufgeteilt und dazuhin insbesondere die Bibliothek und die Flugschriften (J 150) anhand der Kataloge und Repertorien auf entsprechendes Material überprüft: Nachdem aus der Bibliothek 64, aus der ursprünglichen Zusammenstellung der Vorschriften u. a. 275, von den Denkschriften (M 730) 363, von den Flugschriften (J 150) 88, aus dem "Kriegsarchiv" (M 1/11) 21 und 52 Stücke aus sonstigen meist Sammlungsbeständen übernommen und rund 30 an die Militärbibliothek abgegeben oder provenienzgemäß in die zugehörigen Akten zurückgelegt sowie 88 Doppelstücke ausgeschieden worden sind, umfasst der Bestand nunmehr 863 Bände, Hefte und Einzelblätter in 13 Regalmetern. Nicht aufgenommen wurden in den neuen Bestand - schon aufgrund der notwendigerweise anderen Lagerung - die fast ausschließlich nur für den Dienstgebrauch angefertigten Karten und Pläne, die die eigenen Bestände M 640 "Militärische Karten" und M 652 "Plansammlung" ausmachen. Ferner fehlen hier, wie schon angedeutet, die allgemeinen Amtsblätter und Einzelveröffentlichungen, beispielsweise die offiziellen Generalstabswerke über vergangene Kriegshandlungen, Truppenzeitungen und Kriegsillustrierte, "Tornisterschriften", Schulungsbriefe u. a. Dasselbe gilt von Maueranschlägen militärischer Stellen, die den Grundstock zum Bestand J 151 "Sammlung von Maueranschlägen" bilden, sowie von reinem Film- und Bildmaterial, das von militärischen Stellen herausgegeben wurde und sich zu einem kleinen Teil in den Beständen der "Bildsammlungen" (M 700 ff.) findet. Während von militärischer Seite stammende Schriften ohne Rücksicht auf den jeweiligen Inhalt hier eingegliedert wurden, sind Ausarbeitungen ziviler Stellen - Auswärtiges Amt, preußische Ministerien des Innern und der Justiz, Reichskolonialamt, Reichsarchiv u. a. - dann aufgenommen, wenn in ihnen ausgesprochen militärische oder militärpolitische Sachverhalte angesprochen sind. Nach der Trennung der auswärtigen von den deutschen Druckschriften empfahl sich für die letzteren eine weitere Untergliederung. Eine Reihung nach den Herausgebern wäre nicht möglich gewesen, weil diese, wie erwähnt, vielfach nicht angegeben sind. Da sich die alphabetische Folge der geographischen und Sachbetreffe in den Beständen der Denkschriften (M 730) und der Flugschriften (J 150) gelegentlich überschneidet und somit weniger geeignet scheint und sich aus der Zeit der württembergischen Heeresverwaltung kein umfassendes Ordnungsschema erhalten hat, bot es sich an, den "Einheitsaktenplan für den Bereich der Heeresleitung und des Ministeramts" von 1931(2) dem neuen Bestand Zugrundezulegen. Dies galt um so mehr, als er, bzw. seine Vorläufer, in der Zwischenkriegszeit gebildet wurde und in reichem Maße auch Unterlagen aus dieser Epoche enthält. Das zusätzliche ausführliche Sachverzeichnis fertigte Archivangestellter Werner Urban. Hauptsächlich bei den Aktenbeständen des Kriegsministeriums und des Generalkommandos sind weitere allgemeine Ausarbeitungen zu erwarten; sie zu erfassen und hier zusätzlich einzurücken, hätte aber einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, so dass eine entsprechende durchaus wünschenswerte Zusammenstellung späterer Zeit vorbehalten bleiben muss. Die im Findbuch angewandte Rechtschreibung richtet sich nach den heutigen Regeln. Wechselnde Schreibweise für einzelne ... Stellen wurde nach dem häufigeren Gebrauch vereinheitlicht, also etwa Generalgouvernement anstelle von General-Gouvernement, Armee-Abteilung anstelle von Armeeabteilung, Nachrichtenformation anstelle von Nachrichten-Formation. Die einzelnen Titelaufnahmen richten sich nach dem folgenden Muster, das auch für den Bestand M 635/1 verwendet wurde: Titel der Schrift Ort und Datum der Schrift; eventueller Druck- / Verlagsort, Druckerei / Verlag, Druckjahr Herausgeber Beilagen Nachträge; handschriftliche Vermerke Frühere Archiv- und Bibliothekssignaturen Bemerkungen Stuttgart, im Juni 1986 Dr. Cordes 1) Bei den Titelaufnahmen der Stücke aus diesem Bestand sind demgemäss keine früheren Archivsignaturen angegeben 2) Als Vorschrift erlassen und seit 1938 unter den planmäßigen Heeres-Druckvorschriften als Nr. 2 geführt (M 635/2 Bd.

        Amtsgericht Artern (Bestand)
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 129 Artern (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · (1797 - 1811) 1815 - 1969 (- 1997)
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 1991 bis 2014, Findbuch 2014 (online recherchierbar) Registraturbildner: Das 1821 im Bezirk des alten Landgerichtes Eisleben eingerichtete Gerichtsamt, dessen Sprengel einen Teil der Orte des früheren Amtes Sangerhausen umfasste, wurde um 1835 in eine Gerichtskommission des Land- und Stadtgerichtes Sangerhausen umgewandelt. Als 1879 in Artern ein Amtsgericht entstand, ging ein Teil der Orte des Gerichtssprengels an das Amtsgericht Sangerhausen über. 1945 gelangte der Sprengel des Amtsgerichtes Artern an den Landgerichtsbezirk Halle. 1952 wurde für den neu gebildeten Kreis Artern ein Kreisgericht in Artern eingerichtet. Bestandsinformationen: Ein kleiner Teil des Bestandes war 1970 im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnet worden und gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gebildete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Bis 2008 wurden weitere Zugänge erschlossen.

        Amtsgericht Ballenstedt (Bestand)
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 228 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1870-1967
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Findhilfsmittel: Findbuch von 1955, Findkartei (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Ballenstedt gehörten folgende Orte: Ballenstedt, Großalsleben, Gernrode, Hoym mit Hohendorf, Alickendorf, Kleinalsleben, Asmusstedt, Badeborn, Frose, Opperode, Radisleben, Reinstedt und Rieder. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl vor 1959 in das Landesarchiv. Einen größeren Zuwachs gab es im Jahr 1974 über den Rat des Kreises Quedlinburg. Zusatzinformationen: Der Bestand enthält Archivgut, das Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 ArchG LSA unterlieft und daher einer regelmäßigen Benutzung durch Dritte noch nicht offensteht.

        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 231 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1850-1982
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findbuch 2008 (online recherchierbar) Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Bernburg gehörten folgende Orte: Bernburg mit Waldau, Güsten, Nienburg, Aderstedt, Altenburg, Amesdorf, Baalberge, Borgesdorf, Bullenstedt, Dröbel, Gerbitz, Giersleben mit Salmuthshof, Grimschleben, Gröna, Hecklingen mit Gänsefurth, Hohenerxleben, Ilberstedt, Kölbigk, Latdorf, Leau, Leopoldshall, Mühlingen, Neundorf, Neunfinger, Osmarsleben, Oberpeißen, Plötzkau mit Bründel, Poley, Pobzig, Rathmannsdorf, Roschwitz mit Gnetsch und Zepzig, Kleinschierstedt, Warmsdorf, Weddegast, Wedlitz, Wirschleben und Wispitz. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der überwiegende Teil der Akten gelangte wohl zwischen 1956 und 1960 über das Kreisgericht Bernburg in das Landesarchiv. Weitere Zuwächse gab es zum Beispiel 1990 (Binnenschiffsregistersachen). Im Bestand Amtsgericht Bernburg geht ein bedeutender Teil der Akten über die bei anderen Behördenbeständen vorgenommene Zäsur 1945 hinaus. Dies trifft besonders auf Register und Registerakten zu, deren inhaltlicher Schwerpunkt zwar vor 1945 liegt, wichtige Informationen wurden jedoch auch weit nach 1945 noch eingetragen. Die Akten wurden nicht getrennt, sondern über die Zäsur 1945 im Bestand belassen.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/4 II · Bestand · 1866-1997
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/4 II Amtsgericht Besigheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Besigheim, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/4 (Zugänge 1983, 1984, 1985) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2007/40 eingekommen Akten, Bände und Karteikarten zum Vereinsregisterwesen eingearbeitet. Die Führung der Handels- und Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Besigheim wurde um 1970 auf das Amtsgericht Heilbronn übertragen. Von dort ging die Registerführung für die Bezirke Besigheim und Marbach im Jahr 1995 auf das Amtsgericht Vaihingen/Enz über. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Besigheim führt zum Zeitpunkt der Erschließung lediglich noch das Vereinsregister. Für die Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterunterlagen ist zusätzlich Bestand FL 300/14 II Amtsgericht Heilbronn: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister heranzuziehen. Darin sind auch die noch bis zum Jahr 2011 vom Amtsgericht Heilbronn verwahrten Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister für den Amtsgerichtsbezirk Besigheim eingereiht. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Herbst 2010 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch, welche auch die Abschlussarbeiten besorgte. Der Bestand FL 300/4 II Amtsgericht Besigheim: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst die Akten Bü 1-601 (die Bü 87-105 sind vorerst nicht belegt) und die Bände Bd 1-22. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz