Deutschland

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      • UF Imperial Germany
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      • UF 2e Reich
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        Amtsgericht Blankenburg (Bestand)
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 602 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1817-1955
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Findhilfsmittel: Findbuch 2016 (online recherchierbar) Registraturbildner: Im Herzogtum Braunschweig brachte die Neuordnung der Kreisordnung von 1850 auf der untersten - der Gemeindeebene - die Trennung zwischen Verwaltung und Justiz. Neben den bisher für die Verwaltung und die Justiz zuständigen Ämtern wurden Amtsgerichte geschaffen, die nun alle Aufgaben der Rechtssprechung allein übernahmen. Die Ämter verloren damit ihre Bedeutung und wurden aufgelöst. Das Amtsgericht Blankenburg wurde 1850 gegründet. Es war ein Gericht 1. Instanz für den Bereich des ehemaligen herzoglichen Amtes Blankenburg, das zum Kreis Blankenburg des Herzogtums Braunschweig gehörte. Bestandsinformationen: Der Bestand umfasst insgesamt 63,60 lfm. Davon sind 39,0 lfm (numerisch) verzeichnet, und bei 24,60 lfm sind die Akten alphabetisch nach Nachnamen geordnet (die alphabetische Ordnung betrifft folgende Gliederungspunkte: 04.01. Sorgerecht- und Umgangsrechtsachen, 04.02. Anordnung der Fürsorgeerziehung bzw. Schutzaufsicht, 06.02. Vormundschaften, 06.03. Pflegschaften und Beistand in Pflegschaftssachen, 07.04. Zeugnisse zur Wiederverheiratung, 07.05. Volljährigkeitserklärungen, 08.01. Testamente, Nachlassachen, 11.01.01. Vermögensverzeichnisse, 11.01.02. Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder durch die Mutter, 11.01.03. Vermögensverwaltung für minderjährige Kinder durch den Vater). Der Bestand ist ingesamt in einem schlechten Erhaltungszustand. Die Akten sind sehr verschmutzt und teileweise schimmelbefallen. Die Vorlage zur Benutzung muss deshalb im Einzelfall geprüft werden und bedarf eines größeren Zeitaufwandes für die Vorbereitung der einzelnen Akten. Zusatzinformationen: Der Bestand enthält Archivgut das Schutzfristen nach § 10 Abs. 3 ArchGLSA unterliegt und daher einer regelmäßigen Benutzung durch Dritte noch nicht offensteht.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 260 II · Bestand · 1865-1924 (Na bis 1970)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Zu den einzelnen Registerarten: Handelsregister Nach den württ. Gewerbeordnungen von 1828 und 1862 mußte ein Gewerbebetrieb beim Gemeindevorsteher angezeigt werden. Das Handelsgesetzbuch, das 1865 in Württemberg eingeführt wurde, schreibt die Führung eines Handelsregisters vor. Präzisiert werden diese Bestimmungen in der Verfügung, die Führung von Handelsregistern betreffend vom 31.10.1865 (Reg.blatt S. 448/1865). Zuständig für die Führung der Handelsregister waren ursprünglich die 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen und Ulm. Im Zuge der württ. Justizreform übernahmen 1868 die (Ober-) Amtsgerichte die Aufgabe (Reg.blatt S. 73/1868). Inzwischen führt nicht mehr jedes Amtsgericht ein eigenes Handelsregister, vielmehr sind einzelne Amtsgerichte für mehrere Bezirke zuständig. So wird für den Amtsgerichtsbezirk Cannstatt das Handels- und Genossenschaftsregister seit 1924 vom Amtsgericht Stuttgart (F 303 II, FL 300/31 II) geführt. Vereinsregister Die Einführung des Vereinregisters wurde 1898 vom Bundesrat beschlossen, zusammen mit dem BGB wurde es dann zum 1.1.1900 eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangte ein Verein nun Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB). Früher mußte die Eigenschaft einer Juristischen Person noch für jeden einzelnen Verein vom König verliehen werden. Zu den rechtlichen Besonderheiten der politischen Vereine (z.B. Parteien, Gewerkschaften) sei auf das Vorwort von F 303 III (Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister) verwiesen. Im Unterscheid zum Handelsregister wurde das Vereinsregister auch nach 1924 vom Amtsgericht Cannstatt (ab 1924: Amtsgericht Stuttgart II) fortgeführt. Genossenschaftsregister Auf Betreiben von Hermann Schulze-Delitsch wurde 1868 die privatrechtliche Stellung des Genossenschaftswesens durch den Norddeutschen Bund gesetzlich geregelt. Diese Bestimmungen wurden 1871 in Württemberg eingeführt (Reg.blatt S. 92). Durch das Reichsgesetz vom 1.5.1889 wurde eine Trennung von Handels- und Genossenschaftsregistern vorgeschrieben und somit eigene Genossenschaftsregister eingeführt. Das Genossenschaftsregister wurde bis 1924 selbstständig vom Amtsgericht Cannstatt, danach vom Amtsgericht Stuttgart I geführt. Güterrechtsregister Das Güterrechtsregister regelt die güterrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten und wurde zusammen mit dem BGB zum 1.1.1900 eingeführt. Amtsgerichtsbezirk Cannstatt: Er war bis 1905 identisch mit dem Oberamt Cannstatt, danach blieben die Gemeinden Cannstatt, Untertürkheim und Wangen trotz ihrer Eingemeindung nach Stuttgart beim Amtsgerichtsbezirk Cannstatt. Nach der Auflösung des Oberamts Cannstatt wurde durch Verordnung des Staatsministeriums vom 22.2.1924 eine Neuaufteilung der Amtsgerichtsbezirke vorgenommen (Reg.blatt S. 71/1924): Anstelle der Amtsgerichte Stuttgart, Stuttgart-Amt und Cannstatt traten die Amtsgerichte Stuttgart I (zuständig für die Stadt Stuttgart ohne Cannstatt, Obertürkheim und Untertürkheim und das Amtsoberamt Stuttgart ohne Feuerbach) und Stuttgart II (Großteil des früheren Amtsgerichtsbezirks Cannstatt ohne die an die Oberämter Waiblingen und Esslingen gefallenen Orte sowie Feuerbach). Als 1931 und 1942 Zuffenhausen und Stammheim eingemeindet wurden, fielen diese Stadtteile trotz ihrer räumlichen Entfernung an den Amtsgerichtsbezirk Stuttgart I. Eine tabellarische Übersicht, zusammengestellt nach Reg.blatt S. 423/1923, S. 71/1924, Staatshandbuch 1928, steht am Schluss der Vorbemerkung. Bearbeitung: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Tgb.Nr. 3477/3478). Im Zuge der Bearbeitung der Registerakten des Amtsgerichts Stuttgart im Juli 1986 wurde die Provenienz Amtsgericht Cannstatt von den Beständen F 303 I und FL 300/31 abgetrennt und zum Bestand F 260 II neu formiert. Die Werkschülerinnen Kathrin Gude und Barbara Seiler fertigten die Titelaufnahmen. Diese wurden anschließend nach Handelsregisternummern geordnet. Da die Registernummern fortlaufend geführt wurden, erschien es vertretbar, auch die Akten nach 1945 im F-Bestand zu belassen. Die zahlreichen Lücken ergeben sich teils aus früheren Kassationen im Amtsgericht, teils daraus, dass viele Akten noch nicht archivreif sind. Ludwigsburg, September 1986 (Back) Hinweis zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten. Allerdings wurde eine Anpassung des Klassifikationsschemas und die Sortierung der Akten nach der Registernummer aufsteigend - nach Maßgabe des seit 2008 praktizierten Projekts "Erschließung der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister der Amtsgerichte" - vorgenommen. Die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes wurden aufgelöst und jeder Registerakte eine individuelle Büschelnummer vergeben, so dass die alten Büschel 1-31 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-346. Die Retrokonversion wurde von Januar bis März 2012 durch Larissa Huber im Rahmen eines Praktikums vorgenommen. Die Betreuung und Endredaktion erfolgte durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, März 2012 Ute Bitz Übersicht "Ortszugehörigkeit Amtsgerichtsbezirke Cannstatt und Stuttgart II (Sitz in Cannstatt)": Ort Vor 1923/24 Nach 1923/24 Cannstatt Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Fellbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Feuerbach Amtsgericht Stuttgart-Amt Amtsgericht Stuttgart II Hedelfingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I (ab 1922) Hofen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Mühlhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Münster Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Obertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Oeffingen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rohracker Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Rommelshausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Rotenberg Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Schanbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Esslingen Schmiden Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Sillenbuch Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart I Stetten i.R. Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Waiblingen Stammheim Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1942) Uhlbach Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Untertürkheim Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Weilimdorf Amtsgericht Leonberg Amtsgericht Stuttgart II (ab 1929) Zazenhausen Amtsgericht Cannstatt Amtsgericht Stuttgart II Zuffenhausen Amtsgericht Ludwigsburg Amtsgericht Stuttgart I (ab 1931)

        Amtsgericht Coswig (Bestand)
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 234 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1890-1945
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Findhilfsmittel: Findbuch 1998, Findkartei Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Coswig gehörten folgende Orte: Coswig, Buko, Cobbelsdorf, Düben, Göritz, Griebo, Grochewitz, Klieken, Köselitz, Möllensdorf, Pülzig, Senst, Serno mit Schleesen, Wahlsdorf, Wörpen und Zieko. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates.

        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 235 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1877-1953
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Findhilfsmittel: Findbuch 1999, Findkartei Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Dessau gehörten folgende Orte: Dessau mit Neuwülknitz und Rodebille, Alten mit Brachmeierei, Dellnau, Diesdorf, Elsnigk, Fraßdorf, Friedrichsdorf, Hinsdorf, Jonitz, Kleutsch mit Schwarzer Stamm, Kochstedt, Körnitz, Großkühnau, Kleinkühnau, Lausigk, Libbesdorf, Lingenau, Meilendorf, Mosigkau, Naundorf, Pötnitz, Quellendorf, Reppichau, Reupzig, Rosefeld, Scheuder, Scholitz, Sollnitz, Storkau, Törten, Zehmigkau und Ziebigk. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Die Akten gelangten mit mehreren Abgaben von Einzelakten in das Archiv und wurden hier zum Bestand "Amtsgericht Dessau (mit Kreisgericht Dessau-Köthen)" formiert.

        Amtsgericht Eilenburg (Bestand)
        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, C 129 Eilenburg (Benutzungsort: Merseburg) · Bestand · (1780, 1801 -) 1818 - 1962 (- 2002)
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Hinweis: Der Bestand enthält Archivgut, das personenbezogenen Schutzfristen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 ArchG LSA unterliegt und bis zu deren Ablauf nur im Wege einer Schutzfristenverkürzung gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 ArchG LSA oder eines Informationszuganges gemäß § 10 Abs. 4a ArchG LSA zugänglich ist. Findhilfsmittel: Findkartei von 1970, Überarbeitung 2004, Datenbank Registraturbildner: Das 1821 im alten Landgerichtsbezirk Wittenberg für das Gebiet des früheren Amtes Eilenburg gebildete Gerichtsamt wurde 1836 in ein Land- und Stadtgericht, 1849 in ein Kreisgericht und 1879 in ein Amtsgericht umgewandelt. Der engere Bezirk des Gerichtes blieb bis auf einige an das Amtsgericht Delitzsch abgetretene Orte konstant. Zum weiteren Bezirk des Land- und Stadtgerichtes bzw. Kreisgerichtes Eilenburg gehörte die Gerichtskommission in Düben. Das Amtsgericht in Eilenburg wurde 1945 aufgelöst. Ab 1948 ist in Eilenburg eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Delitzsch nachweisbar. Am gleichen Ort erfolgte 1952 die Bildung eines Kreisgerichtes. Bestandsinformationen: Der im damaligen Staatsarchiv Magdeburg verzeichnete Bestand gelangte 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Nachlassakten wurden bereits 1993 ohne Ablieferungsverzeichnis vom Amtsgericht Eilenburg übernommen. 2004 wurde die Findkartei überarbeitet und ergänzt.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/10 IV · Bestand · 1866-2012
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/10 IV Amtsgericht Esslingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Esslingen, die bisher in Bestand FL 300/10 IV nur in Abgabelisten erfasst waren und aus den Zugängen 1989, 1999/076, 2002/002, 2003/059, 2005/058, 2006/045 und 2006/070 stammen. Die Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister sowie Listen der Genossen kamen mit Zugang 2013/025, die Bände zum Muster- und Zeichenregister, zum Vereinsregister sowie bewertete Vereinsregisterakten mit Zugang 2014/060 an das Staatsarchiv. Zur Nutzung von Handels- und Genossenschaftsregisterakten des Amtsgerichtsbezirks Esslingen sei unbedingt auch auf Bestand F 264 II verwiesen. In diesem Bestand ist die ältere Registerüberlieferung unter dem Kürzel "HRG", nämlich sowohl die Gesellschaftsfirmen als auch die Einzelfirmen seit Beginn des Handelsregisters 1866, erfasst. Auch die Firmen mit den ersten Nummern der Serien HRA und HRB nach 1938 befinden sind in Bestand F 264 II. Da das Findbuch F 264 II im Rahmen der Retrokonversion in einer Online-Version zur Verfügung gestellt wurde, wurde auf eine aufwendige Ausgliederung dieser älteren Registerüberlieferung verzichtet. Seit 01.01.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig; damit ging auch die Umstellung auf das elektronische Register einher. Seit 01.01.2014 ist auch das Vereinsregister dort zentalisiert. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Frühjahr 2013 und Sommer 2014 Frau Andrea Jaraszewski unter Anleitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände 1-89 und die Büschel 1-975. Ludwigsburg, im Dezember 2014 Ute Bitz

        Amtsgericht Freiburg (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, G 540/5 · Bestand · 1795-2003
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik)

        : Vorliegender Bestand ist ein weiteres, markantes Ergebnis des Arbeitsschwerpunktes des Staatsarchivs Freiburg: Zusammenführung und Erschließung von Ablieferungen unterer Behörden. Ziel dieser Zusammenführung ist zum einen die Verschlankung der Tektonik des Staatsarchivs Freiburg und zum andern die Erleichterung der Recherche durch die interessierten Nutzer. In diesem Bestand sind nunmehr 64 Ablieferungen von Unterlagen des Amtsgerichts Freiburg und seiner Vorgängerbehörden aufgegangen. Er spiegelt die ganze Bandbreite der Aufgaben eines Amtsgerichts wider und gibt somit tiefe Einblicke auch in das Alltagsleben und in die damit verbundenen Auseinandersetzungen. In den Bestand G 540/5 wurden im Zuge der Verzeichnung folgende Bestände integriert: B 18/1; B 18/7; B 18/14; B 18/25; B 18/26; B 18/28; B 18/29; B 18/30; B 18/32; B 18/33; B 18/37; B 18/38; B 18/39; B 18/41; B 18/42; B 18/43; B 18/44; B 19/1; E 159/1; E 159/2; E 159/3; E 159/4; E 159/5; E 159/6; E 159/7; E 159/8; E 159/9; E 159/10; E 159/11; E 159/12; E 159/13; E 160/1; G 540/6; G 540/7; G 540/8; G 540/9; G 540/10; G 540/11; G 540/12; G 540/13; G 540/14; G 540/15; G 540/16; G 540/17; G 540/18; G 540/19; G 540/20; G 540/21; G 540/22; G 540/23; G 540/24; G 540/25; G 540/26; G 540/27; G 540/28; G 540/29; G 540/30; G 540/31; G 540/49; G 540/51. Der Bestand wurde durch den Archivangestellten Rolf-Peter Höfler in den Jahren 2015/2016 erschlossen. Projektbetreueung und Endkorrektur oblag dem Unterzeichnenden. Der Bestand G 540/5 umfasst nunmehr 15.092 Titelaufnahmen im Gesamtumfang von 128 lfd.m. Teile des Bestandes unterliegen noch den Sperrfristen des Landesarchivgesetzes. Freiburg, im April 2016 Kurt Hochstuhl

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/14 II · Bestand · 1809-2003
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/14 II Amtsgericht Heilbronn: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Heilbronn sowie der aufgelösten Amtsgerichtsbezirke Bad Wimpfen, Eppingen und Neckarsulm. Das Amtsgericht Neckarsulm wurde 1943 stillgelegt, das Amtsgericht Eppingen 1974 aufgelöst. Die Führung der Handels- und Genossenschaftregister der Amtsgerichte Besigheim, Brackenheim und Marbach wurde im Zuge der Neustrukturierung der Amtsgerichte nach 1972 auf das Amtsgericht Heilbronn übertragen. Diese drei "aktiven" Amtsgerichte Besigheim, Brackenheim und Marbach führen aber das Vereinsregister noch selbst, daher sind die Akten und Bände zum Vereinsregister im jeweiligen Provenienzbestand zu suchen. Im Jahr 1995 ging die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters der Amtsgerichtsbezirke Besigheim und Marbach an das Amtsgericht Vaihingen an der Enz über. Seit 1.1.2007 ist schließlich das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Die vorliegenden Registerunterlagen wurden zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/14 (Zugang 10.11.1982 und Zugang 22.02.1984) ausgegliedert, daneben entstammen sie den Ablieferungen des Amtsgerichts Heilbronn zum Registerwesen, die als Zugänge 2006/26, 2007/25, 2007/81, 2008/42, 2009/27, 2009/60, 2009/122, 2010/12 eingekommen sind. Zu allen in diesem Bestand zusammengefassten Gerichtsbezirken wurden vom Amtsgericht Heilbronn aus dem dortigen Tresor im Februar 2011 unter der Zugangsnummer 2011/17 sämtliche noch erhaltenen Registerbände an das Staatsarchiv abgegeben. Nur für den Gerichtsbezirk Heilbronn existieren leider keine Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister mehr, da diese durch Kriegseinwirkung 1944 verbrannt sind. Als Besonderheit für den Amtsgerichtsbezirk Heilbronn gelten die Binnenschiffsregister und Schiffsbauregister, zu denen zahlreiche Registerakten an das Staatsarchiv abgegeben wurden. Das Amtsgericht Heilbronn behält allerdings die zugehörigen Schiffsregisterbände noch ein. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die bei den Amtsgerichten normalerweise vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu einem Großteil der Akten und der Listen der Genossen fertigte bis zum Frühjahr 2010 Frau Marisel de la Vega. Frau Andrea Jaraszewski setzte die Erschließungsarbeiten ab Mai 2010 unter der Leitung der Unterzeichneten fort und arbeitete im März 2011 den Zugang der Registerbände ein. Die Abschlussarbeiten besorgte die Unterzeichnete. Ludwigsburg, im März 2011 Ute Bitz Nachträge: Der im Februar 2012 unter der Akzessionsnummer 2012/23 eingekommene Zugang des Amtsgerichts Heilbronn wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Der Zugang enthält von zahlreichen Genossenschaften deren erste "Liste der Genossen", also die Liste der Gründungsmitglieder. Daneben kamen die als Ersatz für die 1944 kriegsbedingt verbrannten Registerbände angefertigten maschinenschriftlichen Rekonstruktionen der Serien HRA, HRB und GnR der Amtsgerichtsbezirke Heilbronn und Brackenheim ein. Ludwigsburg, im Juli 2012 Ute Bitz Der im Februar 2013 unter der Akzessionsnummer 2013/15 eingegangene Zugang wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Der Zugang enthält die zur Sonderarchivierung übernommenen Güterrechtsregisterakten des ehemaligen Großherzoglich Hessischen Amtsgerichts Wimpfen, Binnenschiffsregisterakten sowie bewertete Vereinsregisterakten. Ludwigsburg, im Oktober 2013 Ute Bitz Der im Januar 2014 unter der Akzessionsnummer 2014/8 eingekommene Zugang wurde von Andrea Jaraszewski bearbeitet. Er enthält die Vereinsregisterbände I und II des ehemaligen Amtsgerichtsbezirks Neckarsulm, Binnenschiffsregisterakten und bewertete Vereinsregisterakten. Ludwigsburg, im März 2014 Ute Bitz

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/15 II · Bestand · 1866-2002
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/15 II Amtsgericht Kirchheim/Teck: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Kirchheim/Teck, die zum Teil aus den Beständen F 276 II, F 276 III und FL 300/15 I ausgegliedert wurden. Mit Zugang 2013/92 kamen sämtliche Bände zum Handels- und Genossenschaftsregister sowie Listen der Genossen auf Anforderung des Staatsarchivs ein. Der Zugang 2014/37 enthielt die Bände zum Vereinsregister und bewertete Vereinsregisterakten. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig, seit 1.1.2014 auch für das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) Zu den einzelnen Registerarten:bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führte im Herbst 2013 und Frühjahr 2014 Frau Andrea Jaraszewski unter der Leitung der Unterzeichneten durch. Der Bestand umfasst die Bände Bd. 1-59 sowie die Akten Bü 1-791. Ludwigsburg, im Mai 2014 Ute Bitz

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/16 III · Bestand · 1865-1998
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Künzelsau, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 277 (Zugang 1969 Bunde 233-237, 357-372) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 7 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Künzelsau hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 8 Handelsregisterakten HRA ein, die durch das Amtsgericht Künzelsau längst geschlossen waren und ebenfalls dem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Künzelsau führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski und im Mai 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die und die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/16 III Amtsgericht Künzelsau: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 192 Akten und 7 Bände. Ludwigsburg, im Juni 2011 Ute Bitz

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/20 II · Bestand · 1865-2013
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Ludwigsburg, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand FL 300/20 (Zugänge 1985-1986 P 49-56, 1991/32 P 1-23, 1994/4 P 1-4, 1996/63 P 1-21, 2000/85 P 1-27, 2005/18 Bü 1-289) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit den Zugängen 2006/19, 2006/59, 2007/91, 2008/100, 2009/122 sowie 2011/6 eingekommenen Akten zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Ludwigsburg hier eingearbeitet. Die Bände zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister, die sich bereits seit Juli 2002 (Zugang 2002/46) im Staatsarchiv unter der Bestandssignatur FL 300/20 II befinden, wurden neu verzeichnet. Ein Musterregisterband mit Beilagen wurde als Sonderarchivierung erhalten. Für die Nutzung von Firmenakten ist auch der Bestand Amtsgericht Ludwigsburg F 281 II zu berücksichtigen, der 41 Handelsregisterakten der ältesten Registerschicht ab 1892 enthält. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Ludwigsburg führt zum Zeitpunkt der Erschließung nur noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im Sommer 2010 Herr Marcus Tettenborn und im Frühjahr 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/20 II Amtsgericht Ludwigsburg: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister umfasst 1515 Akten und 36 Bände. Ludwigsburg, im Mai 2011 Ute Bitz Nachträge: Zugang 2012/125: Bü 1516-1517 Zugang 2014/18: Bü 1518-1525 (bewertete Vereinsregisterakten). Ab 1.1.2014 fällt auch die Führung des Vereinsregisters in die Zuständigkeit des Registergerichts Stuttgart.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/25 II · Bestand · 1865-2006
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Der Bestand FL 300/25 II Amtsgericht Öhringen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister wurde im Rahmen einer 2008 begonnenen systematischen Ausgliederung von Registerunterlagen aus den Amtsgerichtsbeständen zur Bildung reiner Registerbestände neu formiert. Er enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit des Amtsgerichtsbezirks Öhringen, die zum einen aus dem bereits bestehenden Bestand F 292 (Zugänge 6.11.1985 Nr. 1-407 und 2001/9 Paket 5) ausgegliedert wurden, daneben wurden die mit Zugang 2006/74 vom Amtsgericht Schwäbisch Hall eingekommenen 16 Bände zum Registerwesen im Amtsgerichtsbezirk Öhringen hier eingearbeitet. Mit Zugang 2009/122 des Zentralen Registergerichts Stuttgart kamen 7 Handels- und Genossenschaftsregisterakten ein, die durch das Amtsgericht Öhringen längst geschlossen waren und daher diesem Bestand zugeordnet wurden. Seit 1.1.2007 ist das Zentrale Registergericht Stuttgart für das Handels- und Genossenschaftsregister zuständig. Das Amtsgericht Öhringen führt heute lediglich noch das Vereinsregister. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse, Protokolle) zum Handels-, Genossenschafts-, und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfirmen (Bezeichnung E) und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung G) unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Bände zum Handelsregister wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Erschließungsarbeiten führten im November 2010 Frau Andrea Jaraszewski, von Mai bis Juni 2011 Herr Daniel Sabolic unter Anleitung der Unterzeichneten, die auch die Abschlussarbeiten besorgte, durch. Der Bestand FL 300/25 II enthält 16 Bände und 369 Büschel. Ludwigsburg, im Juli 2011 Ute Bitz

        Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Z 249 (Benutzungsort: Dessau) · Bestand · 1850-1966
        Teil von Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)

        Findhilfsmittel: 10,90 lfm erschlossen (online recherchierbar )Findbuch, zum Teil unerschlossen Registraturbildner: Mit dem 1. Oktober 1817 wurde für Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen ein Oberappellationsgericht mit Sitz in Zerbst eingerichtet. Es bestand bis 1849 und wurde von der Landesregierung beaufsichtigt. Mit der Trennung von Justiz und Verwaltung war der Ruf nach einer grundlegenden Justizreform laut geworden. Nunmehr wurde die gesamte Justizverwaltung in erster Instanz durch eingerichtete Kreisgerichte in Dessau, Köthen und Zerbst in Verbindung mit Einzelrichtern in Kreisgerichtskommissionen ausgeübt, in zweiter Instanz durch das Oberlandesgericht in Dessau. Dritte Instanz wurde, nach Auflösung des Zerbster Oberappellationsgerichts, das für die thüringischen Staaten bestehende Oberappellationsgericht in Jena. Mit dem Abschluss eines Staatsvertrages zwischen dem Großherzogtum Sachsen-Weimar über den Anschluss der Herzogtümer Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen und Anhalt-Bernburg an das Gesamtoberappellatonsgericht in Jena traten per "Gesetz zur Organisation der Gerichtsbehörden" vom 23. März 1879 neue Vorschriften für die Justizbehörden in Anhalt in Kraft. Das Oberlandesgericht, die Kreisgerichte Dessau, Köthen, Zerbst, Bernburg und Ballenstedt und die Kreisgerichtskommissionen Oranienbaum, Jeßnitz, Coswig, Roßlau, Sandersleben, Nienburg und Harzgerode wurden aufgehoben. Für Anhalt wurde ein Landgericht mit Sitz in Dessau eingerichtet, und per Verordnung vom 24. März 1879 wurden die Amtsgerichte Ballenstedt, Bernburg, Coswig, Dessau, Harzgerode, Jeßnitz, Köthen, Oranienbaum, Roßlau, Sandersleben und Zerbst als erste Gerichtsinstanz errichtet. Zum Amtsgerichtsbezirk des Amtsgerichtes Roßlau gehörten folgende Orte: Roßlau, Bräsen, Brambach, Hundeluft, Jeber mit Bergfrieden, Luko, Meinsdorf, Mühlsdorf, Mühlstedt, Natho, Neeken, Ragösen, Rodleben, Stackelitz, Streetz, Thießen, Tornau mit Behrensdorf und Weiden. Die Amtsgerichte wurden unmittelbar nach 1945 zunächst in Kreisgerichte umbenannt und teilweise auch umstrukturiert, aber bereits 1947 wieder weitgehend auf ihre alte Organisationsform zurückgeführt. Eine Neustrukturierung des Gerichtswesens erfolgte erst 1952 durch die Verordnung zum Zwecke der Anpassung der Gliederung der Gerichte an den Aufbau des Staatsapparates. Bestandsinformationen: Der Bestand Amtsgericht Roßlau gelangte über verschiedene Zugänge in das Archiv. Zu den einzelnen Gliederungsgruppen ergibt sich ein unterschiedlicher Erschließungsstand. So ist ein Teil der Akten durch Provenienzbestimmung aus dem Findbuch "Amtsgericht Zerbst-Roßlau" in den Bestand Amtsgericht Roßlau gelangt, und Gliederungsgruppen wie Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistersachen sind über Spezialfindhilfsmittel zugänglich, dagegen sind Erbhofangelegenheiten über eine Findkartei zugänglich.

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/31 II · Bestand · 1882-1994
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Verwaltungsgeschichte: Die Genossenschaftsbewegung des 19. Jahrhunderts entstand aus dem Bestreben von Handwerkern, Kleinhändlern und Landwirten, die eigene Existenz gegen die fortschreitenden Entwicklungsprozesse wirtschaftlicher Konzentration auf große Produktionsstätten abzusichern. Im Jahr 1848 begann Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit der Errichtung ländlicher Kredit-, Bezugs- und Molkereigenossenschaften. Seit 1849 entwickelte Hermann Schulze-Delitsch Selbsthilfeorganisationen für Handwerker und Arbeiter in Form gewerblicher Genossenschaften. Genossenschaftsregister wurden anfangs gemeinsam mit den Handelsregistern geführt, durch das Reichsgesetz betr. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889 aber verselbstständigt. Im Jahr 1924 wurden die Amtsgerichte Stuttgart Stadt, Stuttgart Amt und Cannstatt zum Amtsgericht Stuttgart I zusammengelegt. Hieraus ergaben sich bei der Umsortierung nach der Registernummernabfolge vereinzelt Doppelbelegungen. Bei der Verwaltungsreform 1938 fielen Teile des alten Amtsoberamts Stuttgart in die Zuständigkeit der Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bestandsbildung und Erschließung: Der Bestand FL 300/31 II Amtsgericht Stuttgart: Genossenschaftsregister enthält Akten und sonstige Unterlagen verschiedener Ablieferungsschichten, darunter Teile eines im Jahre 1986 erstellten Findbuches über Ablieferungen der Jahre 1974 und 1984, später eingekommene Teile des alten Bestandes FL 300/31 II und aus Handelsregisterablieferungen (Bestand FL 300/31 I) ausgegliederte weitere Genossenschaftsunterlagen. Die Genossenschaftsregisterbände wurden nicht abgegeben. Der jüngste Zugang, aus dem Akten in den Bestand eingearbeitet wurden, ist 2007/43. Der Bestand wurde, getrennt nach Akten, Bänden (Klassifikationspunkt nicht belegt) und sonstigen Unterlagen (Listen der Genossen, Namensverzeichnisse), in Abfolge der GnR sortiert. Eine durch den Zeitangestellten Richard Gehringer gesondert bearbeitete Ablieferung (Zugang 1998/7) wurde eingegliedert, die Neuverzeichnung des übrigen Bestandes erfolgte unter Anleitung von Elke Koch durch die Zeitangestellte Winne Schubert, die Abschlussarbeiten durch die Unterzeichnende. Da die Zuweisung einzelner Institutionen zur Eintragung im Genossenschaftsregister oder Vereinsregister nicht immer nachvollziehbar ist, empfiehlt sich ggf. eine Suche in den Beständen zu beiden Registerarten. Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart bilden die Bestände F 303 III und FL 300/31 IV. Der Bestand FL 300/31 II umfasst jetzt 350 Akten (Bü 1-55, 329-623) und 365 Bände (Bd. 1-367, ohne Bd. 26 und Bd. 59). Die durch Neubewertung und Kassation frei gewordenen Bü 56-328 können bei künftigen Ablieferungen neu belegt werden. Ludwigsburg, September 2008 Regina Schneider Nachtrag: Interimsregister: Mit Zugang 2011/108 wurden die Interimsregister des Amtsgerichts Stuttgart - Registergericht, die eigentlich bis 2020 beim Amtsgericht hätten aufbewahrt werden müssen, vorzeitig an das Landesarchiv, Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben (Verfügung der Präsidentin des Amtsgerichts vom 14. Februar 2011). Zusätzlich zu den Interimsregistern wurden die Namenskarteien abgegeben (ergänzende Verfügung vom 6. Mai 2011). Der Bestand wurde durch die Aktenbüschel 56-58 und einen Karteikasten (Kasten 1) ergänzt. Für das Genossenschaftsregister bedeutet dies konkret: Es handelt sich hierbei um die als Ersatz für das teilweise kriegszerstörte Genossenschaftsregister angelegten maschinenschriftlichen Registerblätter mit rekonstruierten Eintragungen ab dem Jahr 1890 bis etwa 1959. Die Registerblätter des Interimsregisters liegen exakt in der Abfolge der Registernummern. Alle Interimsregister des Registergerichts Stuttgart (HRA, HRB, Vereine, Genossenschaften) waren unterschiedlich lange in Gebrauch, sie wurden nach und nach auf die "normalen" Register-Karteikarten umgeschrieben. Für Recherchen sind auch die folgenden Empfehlungen des Registergerichts Stuttgart zu beachten: "Anleitung zur Suche der Eintragungen im Interimsregister: Zuerst ist der Name des Rechtsträgers in der Webauskunft unter www.handelsregister.de zu suchen. Ein Treffer erscheint, wenn der Rechtsträger zur Zeit der Umschreibung der Registerblätter auf Registerkarten noch nicht gelöscht war. Falls kein Treffer erscheint, ist die Namenskartei (siehe 3.1, Signatur FL 300/31 II Kasten 1) durchzusehen. Zusätzlich kann bei einer alphabetischen Suche das Umschreibeverzeichnis (siehe 3.2, Bestellsignatur FL 300/31 II Bü 58) komplett durchgesehen werden. Das Umschreibeverzeichnis enthält auch die kopierten Registerblätter, auf denen die Namen aller Genossenschaften aufgelistet sind, auch wenn sie nicht umgeschrieben wurden. Außerdem gilt folgende Besonderheit: Genossenschaften, bei welchen sowohl das Register als auch die Akten unauffindbar waren, können beim Registergericht erfragt werden. Sie sind im Programm RegisSTAR hinterlegt mit der Bemerkung im Suchergebnis: "Register und Akten fehlen kriegsbedingt". Eine Registereintragung konnte bei diesen Rechtsträgern nicht nachträglich vorgenommen werden. Die Namen dieser Genossenschaften sind daher nicht unter der Webauskunft abrufbar." Ludwigsburg, Mai 2014 Ute Bitz

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 303 II · Bestand · 1865-1938 (Na bis 1981)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Mit Gesetz vom 13. August 1865 (Reg. Bl. S. 243) wurde in Württemberg die Führung von Handelsregistern vorgeschrieben. Präzisiert wurden die Bestimmungen zum Handelsregister in der Verfügung vom 31. Oktober 1865 (Reg. Bl. S. 448ff). Das Handelsregister war demnach in zwei Hauptabteilungen gegliedert, und zwar in ein Register für Einzelfirmen und ein Register für Gesellschaftsfirmen; zu letzteren zählten sämtliche Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), im hier betreffenden Zeitraum auch die Kommanditgesellschaften (KG) und offenen Handelsgesellschaften (OHG). In das Register mußten vor allem Name, Branche und Rechtsform der Firma, bei Kapitalgesellschaften auch die Kapitalsummen eingetragen werden. Zunächst führten 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Reutlingen die Handelsregister; nach der württembergischen Justizreform von 1868 waren die (Ober-)Amtsgerichte zuständig (Reg. Bl. S. 410). Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfaßte bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Infolge der Verwaltungs- und Gerichtsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart-Amt aufgelöst (siehe Bestand F 305); der Sprengel wurde - bis auf Feuerbach - dem Amtsgericht Stuttgart-Stadt (jetzt: Stuttgart I) zugeteilt (Reg. Bl. von 1924, S. 71). Nach der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 wurde auch der Gerichtssprengel den Verwaltungsgrenzen angepaßt; ein großer Teil der Orte fiel an die Amtsgerichte Esslingen und Böblingen. Die im vorliegenden Repertorium erfaßten Handelsregisterakten wurden 1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv abgegeben. Sie umspannen den Zeitraum von 1865 bis 1938 und umfassen neben Einzelfirmen alle Formen der Gesellschaftsfirmen. Die Akten wurden 1986/87 unter Betreuung von Nikolaus Back von der Zeitangestellten Margot Göbel sowie von verschiedenen Werkschülern verzeichnet und verpackt. Die Unterzeichnende überarbeitete die Titelaufnahmen im Hinblick auf die computergestützte Datenerfassung mit der EDV-Erfassungsmaske "MIDEREGA" aus dem "MIDOSA"- Programmpaket der Landesarchivverwaltung Baden-Württemberg. Die Reinschrift besorgte Hildegard Aufderklamm. Die abschließenden Korrekturen und Überarbeitung des Indices erledigte Ulrike Leuchtweis. Ludwigsburg, im März 1990 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher Am 10. Dezember 1992 lieferte das Amtsgericht Stuttgart seine von 1865 bis 1937 geführten Handelsregisterbände an das Staatsarchiv Ludwigsburg ab (Zugang 1992/100). Die Bände wurden Ende 1993 von Hans Jürgen Seifried unter Anleitung der Unterzeichneten signiert und verzeichnet. Im Zuge dessen wurden drei bereits vorher im Bestand F 303 II vorhandene Bände (bisherige Signaturen F 303 II Bü 529-531) unter neuen Signaturen der Bandserie bzw. dem Bestand FL 300/31 II (Genossenschaftsregister) zugeordnet. Ulrike Leuchtweis, Januar 1994 Im Zuge der archivgerechten Neuverpackung der Akten und der Retrokonversion des Findbuchs 2006-2009 wurden die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes aufgelöst. Jede Handelsregisterakte erhielt eine individuelle Büschelnummer, so dass die alten Büschel 1-528 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-4484. Die alten Büschelnummern sind unter Vorsignatur 3 vermerkt. Der Abgleich zwischen Findbuch und Akten ergab, dass einige Akten nicht im Findbuch verzeichnet waren. Diese wurden nacherfasst als Büschel 4485-4501. Im Aktentitel ist nach dem Firmennamen die Nummer des letzten Handelsregistereintrags vermerkt (z.B. E 1/148: Band 1 des Registers für Einzelfirmen, Blatt 148). Nach dieser Nummer ist das Findbuch nun auch geordnet. Vorsignatur 2 nennt die Aktennummer des Amtsgerichts. Ulrike Leuchtweis, September 2009

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 303 III · Bestand · 1899-1943 (Nachakten bis 1977)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Zur Geschichte des Vereinswesens: Die Anfänge des Vereinswesen gehen ins 18. Jahrhundert zurück. Im 19. Jahrhundert setzen dann Vereinsgründungen im großen Stil ein, vor allem in den Städten, wo sich Vereine als wichtiger Bestandteil einer bürgerlichen Kultur und des bürgerlichen Selbstbewusstseins herausbilden. Dies kam vor allem im Vormärz zum Ausdruck, als zahlreiche Vereine (z.B. auch Turnvereine) politische Bedeutung hatten. Die Vereine tauchen deshalb in amtlichem Schriftgut hauptsächlich in Oberämtern und Kreisregierungen auf, die die Polizeiaufsicht führten. Im Unterschied zu anderen Bundesstaaten gab es in Württemberg kein spezielles Vereinsgesetz. Diesbezügliche Vorschriften fanden sich im Straf- und Polizeigesetz von 1839. Danach mussten polit. Vereine ihre Gründung beim zuständigen Oberamt anzeigen und ihre Statuten vorlegen. Die Vorlegung der Statuten konnte aber auch von nichtpolitischen Vereinen verlangt werden, wenn "die Regierung zu begründeten Besorgnissen Anlaß" hatte (Art. 15 Polizeistrafgesetz von 1839, Reg.bl. S. 611). Die "Theilnahme an Vereinen für gesetzwidrige politische Zwecke" war mit Gefängnisstrafe bedroht (Art. 139, Strafgesetzbuch von 1839, Reg.bl. S. 101). Die erste zusammenhängende Regelung des Vereinswesens in Württemberg stellte der Bundestagsbeschluß von 1854 dar, der 1855 in Württemberg eingeführt wurde (Verordnung betreffend die Regelung des Vereinswesens). Diese bedeutete jedoch eine Verschärfung des bestehenden Vereinsrechts, die allerdings nach dem Tod König Wilhelm I. wieder aufgehoben wurde. Für Einschränkungen der Vereinsfreiheit, polizeiliche Überwachung geschlossener Gesellschaften und Koalitionen gab es in Württemberg nun keine Rechtsgrundlage mehr. Behördliches Vorgehen gegen Vereine war nur noch im Falle eines Verstoßes gegen die allgemeinen Strafgesetze möglich. Ein Vereinsgesetz wurde nicht erlassen. Das Vereins- und Versammlungsrecht war seit 1871 Reichsangelegenheit (Art. 4 Reichsverfass.). Bis zur Verabschiedung des Reichsvereinsgesetzes vom 19.4.1907 wurden allerdings nur einige spezielle Bereiche durch Reichsgesetz geregelt. Zusammen mit dem BGB wurde zum 1.1.1900 das Vereinsregister eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt ein Verein Rechtsfähigkeit. Nicht enthalten im Vereinsregister sind jedoch Gewerkschaften und politische Parteien (auch nicht Ortsvereine); sie verzichteten auf die Eigenschaft eines rechtsfähigen Vereins, um nicht zahlreichen Einschränkungen unterworfen zu sein. Bezeichnete sich ein Verein als "politisch", nahm er die polizeirechtliche Aufsichts- und Eingriffsnormen, z.B. auch das Reichsvereinsgesetz von 1907 in Kauf bzw. setzte sich einem möglichen Einspruch der Verwaltungsbehörde aus (§§ 612, 622 BGB), bezeichnete er sich hingegen nicht als "politisch", konnte der Staat ihm die Rechtsfähigkeit entziehen, sobald eine polit. Tätigkeit bemerkbar wurde. Diese formellrechtliche Benachteiligung bedeutete allerdings keine wesentliche Einschränkung des Koalitionsrechts; so verzichteten die Gewerkschaften auch nach 1918 auf die Rechtsform des eingetragenen Vereins, obwohl die o.g. Paragraphen des BGB aufgehoben wurden. Zur Behörden- und Bestandsgeschichte: Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfasste bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Im Zuge der Verwaltungsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart Amt aufgelöst und fiel an Stuttgart Stadt (neuer Name: Amtsgericht Stuttgart I). Das Amtsgericht Cannstatt wurde umbenannt in Amtsgericht Stuttgart II und umfasste die Stuttgarter Stadtteile rechts des Neckars sowie Feuerbach. Entsprechend wurde auch bei späteren Eingemeindungen verfahren. Allerdings kamen Zuffenhausen und Stammheim bei ihrer Eingemeindung 1931 bzw. 1942 trotz ihrer räumlichen Entfernung zum Amtsgericht Stuttgart I (heute gehören sie jedoch zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt). Bei der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 folgte der Justizbereich den Verwaltungsgrenzen, d.h. ein Großteil der Orte fiel an die Amtsgerichtsbezirke Esslingen und Böblingen. Bearbeiterbericht: Die vorliegenden Akten wurden am 2.8.1984 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb. Nr. 3477/3478) und erhielten zunächst die Signatur FL 300/31. Die Vereinsregisterakten wurden jedoch den F-Beständen zugeordnet, da sie Eintragungen 1900-1943 enthalten und nach 1945 eine neue Zählung des Vereinsregisters beginnt (FL 300/31, Zugang 1974). Die Titelaufnahmen fertigten die Zeitangestellte Emma Edling und die Werkschülerin Barbara Seiler. Der Bestand umfasst 1396 Büschel. Ludwigsburg, Oktober 1986 (gez. Back)

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 305 · Bestand · 1865-1924 (Na bis 1966)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Zu den einzelnen Registerarten: Handelsregister Das Handelsgesetzbuch, das durch Gesetz vom 13.08.1865 in Württemberg eingeführt wurde, schreibt die Führung eines Handelsregisters vor. Präzisiert wurden diese Bestimmungen in der Verfügung betreffend die Führung von Handelsregistern vom 31.10.1865 (Regierungsblatt 1865 S.448). In das Handelsregister mußten vor allem Name, Branche, Rechtsform, bei Kapitalgesellschaften auch Kapitalsumme eingetragen werden. Zunächst führten die 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Reutlingen die Handelsregister, nach der Württembergischen Justizreform von 1868 die (Ober-) Amtsgerichte. Vereinsregister Das Vereinsregister wurde durch Verfügung vom 09.11.1899 (Regierungsblatt S. 845) mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum 01.01.1900 eingeführt. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangte ein Verein nun automatisch die Rechtsfähigkeit, während vorher der König jedem einzelnen Verein die Eigenschaft einer Juristischen Person verleihen mußte. Die rechtlichen Besonderheiten von politischen Vereinen (z.B. Gewerkschaften, Parteien) sind im Vorwort von F 303 III (Amtsgericht Stuttgart: Vereinsregister) dargestellt. Ebenso wie im Handelsregister enden im Vereinregister des Amtsgerichts Stuttgart-Amt im Jahr 1924 die Neueinträge. Bestehende Gewerbebetriebe bzw. Vereine wurden jedoch unter gleicher Nummer weitergeführt. Die Fortsetzung des Handelsregisters findet sich im Bestand F 303 II, des Vereinsregisters in F 303 III. Genossenschaftsregister Durch das Reichsgesetz vom 01.05.1889 wurde eine Trennung von Handels- und Genossenschaftsregister vorgeschrieben und somit ein eigenes Genossenschaftsregister eingeführt. Die Fortsetzung des Genossenschaftregisters findet sich in Bestand FL 300/31 II. Güterrechtsregister Das Güterrechtsregister regelt die güterrechtlichen Verhältnisse von Eheleuten und wurde zusammen mit dem BGB zum 01.01.1900 eingeführt. Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Amt: Das Amtsgericht Stuttgart-Amt bestand bis 1924, als im Zuge der Neugliederung der Gerichtseinteilung im Raum Stuttgart der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Amt aufgehoben wurde und die Amtsgerichte Stuttgart-Stadt und Stuttgart-Cannstatt ab dann die Bezeichnung "Stuttgart I" und "Stuttgart II" erhielten (VO vom 22.02.1924, Regierungsblatt Seite 71). Im einzelnen wurden dem Amtsgericht Stuttgart I zugeteilt: Bernhausen, Birkach, Bonlanden, Echterdingen, Harthausen, Heumaden, Kemnat, Leinfelden, Möhringen a.d. Fildern, Musberg, Plattenhardt, Plieningen, Rohr, Rohracker, Ruit, Scharnhausen, Sielmingen, Sillenbuch, Steinenbronn, Stetten a.d. Fildern, Vaihingen a.d. Fildern und Waldenbuch. Als einzige Ausnahme wurde Feuerbach dem Amtsgericht Stuttgart II mit Sitz in Cannstatt zugeteilt. Bearbeitung: Die vorliegenden Akten wurden am 02.08.1894 vom Amtsgericht Stuttgart abgegeben (Tgb.Nr. 3477/3478). Im Zuge der Bearbeitung der Registerakten des Amtsgerichts Stuttgart im Juli 1986 wurde die Provenienz Amtsgericht Stuttgart-Amt aus dem Bestand FL 300/31 abgetrennt und zum Bestand F 305 neu formiert. Die Werkschülerinnen Kerstin Häussermann und Barbara Seiler fertigten die Titelaufnahmen. Diese wurden anschließend nach Handelsregisternummern geordnet. Die zahlreichen Lücken ergeben sich teils aus früheren Kassationen im Amtsgericht, teils daraus, daß die Betriebe bzw. Vereine noch bestehen und die Akten deshalb noch nicht archivreif sind. Ludwigsburg, September 1986 (Back) Hinweis zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten. Allerdings wurde eine Anpassung des Klassifikationsschemas und Sortierung der Akten nach der Registernummer aufsteigend - nach Maßgabe des seit 2008 praktizierten Projekts "Erschließung der Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister der Amtsgerichte" - vorgenommen. Die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes wurden aufgelöst und jeder Registerakte eine individuelle Büschelnummer vergeben, so dass die alten Büschel 1-45 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-250. Die Retrokonversion wurde im Frühjahr 2012 durch Larissa Huber im Rahmen eines Praktikums vorgenommen. Die Betreuung und Endredaktion erfolgte durch die Unterzeichnete. Ludwigsburg, Juli 2012 Ute Bitz

        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, FL 300/36 II · Bestand · 1866-1999
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Vorbemerkung: Der neu gebildete Bestand FL 300/36 II Amtsgericht Wailblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält Unterlagen zur Registergerichtsbarkeit aus den Ablieferungen des Amtsgerichts Waiblingen 2008/77 (Vereins- und Genossenschaftsregisterakten, Listen der Genossen), 2009/46 (Registerbände), 2009/96 (Registerbände), 2009/126 (eine Zeichenregisterakte) sowie aus der Abgabe des Zentralen Registergerichts Stuttgart 2009/122 (9 Bände zum Genossenschaftsregister, 5 Genossenschafts- und 4 Handelsregisterakten der Provenienz Amtsgericht Waiblingen). Darüberhinaus wurden aus den bereits bestehenden Beständen F 311 (Zugang 1992/69 Pakete 1-6) und FL 300/36 I (gesamter Zugang 2001/55) alle Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregisterakten herausgelöst und hier eingearbeitet. Zu den einzelnen Registerarten: Der Bestand enthält Akten, Bände und sonstige Unterlagen (Namensverzeichnisse) zum Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister. Die Handelsregisterakten wurden nach der heute üblichen Unterscheidung mit HRA (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) und HRB (Kapitalgesellschaften) bezeichnet. Die vorliegenden Bände gliedern sich in zwei Zeitschichten. Von der Gründung des Handelsregisters im Jahr 1866 bis zum Jahr 1938 wurde zwischen Einzelfimen (Bezeichnung "E") und Gesellschaftsfirmen (Bezeichnung "G") unterschieden. Ab 1938 wurden die heute gebräuchlichen Bezeichnungen HRA und HRB eingeführt. Die Handelsregisterbände wurden um 1965 in Karteiform umgeschrieben. Seit 2006 ist das Registergericht Stuttgart für die Führung des Handels- und Genossenschaftsregisters des Amtsgerichtsbezirks Waiblingen zuständig. Nur das Vereinsregister wird noch vom Amtsgericht Waiblingen geführt. Zum Vereinsregister Waiblingen liegen sowohl die Registerbände (mit Namensverzeichnissen) als auch ausgewählte Akten vor. Zum Genossenschaftsregister wurden ebenfalls die Registerbände (mit Namensverzeichnissen) arichiviert, daneben ausgewählte Akten und Listen der Genossen übernommen. Als Sonderarchivierung wurde eine Zeichenregisterakte übernommen. Die niedrigen Registernummern wurden an manche Firmen, Vereine und Genossenschaften vom Amtsgericht doppelt vergeben. Benutzungshinweis: Bei Registerunterlagen besteht eine 30jährige Sachaktensperrfrist für die Hauptakten, während die eindeutig als solche ersichtlichen Sonderakten ("Sonderbände") frei zugänglich sind. Die Titelaufnahmen zu den Akten fertigte im Jahr 2009 Frau Marisel de la Vega, die Einarbeitung des Zugangs 2008/77 erledigte Frau Andrea Jaraszewski im Sommer 2010 unter der Leitung der Unterzeichneten, die auch die Verzeichnung der Bände und die Abschlussarbeiten besorgte. Ludwigsburg, im Oktober 1010 Ute Bitz Nachtrag 1: Frau Beate Vojtek bearbeitete im November 2011 die aus Bestand F 311 (Zugang 1992/69 Pakete 1-6) herausgelösten, bislang unerschlossenen Registerakten. Der Bestand FL 300/36 II Amtsgericht Waiblingen: Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister enthält die Büschel 1-409 und die Bände 1-30. Nachtrag 2: Mit Zugang 2015/143 kamen die Musterregisterbände I-III sowie bewertete Vereinsregisterakten ein, die von Dorte Grimmer im Dezember 2015 erfasst wurden. Der Bestand wurde um Bü 410-454 und Bd. 31-33 ergänzt.

        Amtsgericht Wuppertal (Bestand)
        Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, 225.21.01 · Bestand · 1875-1980
        Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)

        Die Akten der ehemaligen Amtsgerichte Barmen, Elberfeld, Ronsdorf und des heutigen Amtsgerichts Wuppertal wurden weitgehend von Aushilfskräften verzeichnet. Es war diesen nicht immer möglich, die Akten einem bestimmten Amtsgericht zuzuweisen, zumal die bei dem späteren Amtsgericht Wuppertal weitergeführten Akten meist ein neues Aktenzeichen erhielten. In der folgenden Zusammenstellung wurden daher die Registerakten einfach in der Nummernfolge aufgeführt. Das hat in Einzelfällen zur Folge, daß ein Aktenzeichen mehrfach auftreten kann, meist ist dieses jedoch mit dem Kennzeichen für das ehemalige Amtsgericht verbunden.Die Akten der ehemaligen Amtsgerichte Barmen, Elberfeld, Ronsdorf und des heutigen Amtsgerichts Wuppertal wurden weitgehend von Aushilfskräften verzeichnet. Es war diesen nicht immer möglich, die Akten einem bestimmten Amtsgericht zuzuweisen, zumal die bei dem späteren Amtsgericht Wuppertal weitergeführten Akten meist ein neues Aktenzeichen erhielten. In der folgenden Zusammenstellung wurden daher die Registerakten einfach in der Nummernfolge aufgeführt. Das hat in Einzelfällen zur Folge, daß ein Aktenzeichen mehrfach auftreten kann, meist ist dieses jedoch mit dem Kennzeichen für das ehemalige Amtsgericht verbunden.

        Amulett
        ALMW_II._BA_DV_XIa/516,Auf.473Nr80 · Objekt · ohne Datum
        Teil von Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig

        Fototyp: Foto. Format: 4,5 X 12,0. Beschreibung: Chagga?, Objektfotografie, geflochtene Tasche.

        Leipziger Missionswerk
        An Bord der "Uzaramo". Arnold grüßt.
        ALMW_II._BA_A18_92 · Objekt · 1. Mai 1926
        Teil von Evangelisch-Lutherisches Missionswerk Leipzig

        Fototyp: Foto als Postkarte. Format: 14,0 X 8,9. Beschreibung: 4 europ. Kinder auf Treppe an Deck (1 davon Arnold Blumer), davor 2 kleine Kinder (mit Dreirad), links an Reling 2 europ. Männer; Vgl. Alb. 20, Nr 541. Bemerkung: Karte hinten beschrieben, aber nicht lesbar, da eingeklebt.

        Leipziger Missionswerk