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          Verwaltung von Adamaua; Band 3
          FA 1 / 120 · Akt(e) · 1903 - 1905
          Teil von Cameroon National Archives

          Schutztruppe für Kamerun. - Waffen und Ausrüstung. - Gebirgsgeschütz 6,7 cm und weitere militärische Ausrüstung der Residentur Garua – Anforderung durch Hauptmann Thierry, April 1904 [fol. 1 - 7] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Residentur Garua August 1904 - Januar 1905 [fol. 9 - 12] Polizeitruppe in Garua. - Zustandsbericht von Hauptmann Langheld, 13.11.1904 [fol. 13 - 14] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Häuptlingstag in Ngaundere am 11.11.1904. - Bericht von Hauptmann Langheld, Garua, 1904 [fol. 15 - 17] Ngaundere. - Aufhebung des Residenturpostens wegen Personalmangels der Schutztruppe für Kamerun, 17.11.1904 [fol. 18 - 21] Garua. - Übertragung des Oberbefehls über sämtliche im Gebiet der Residenturen Adamaua und Tschadsee-Länder stehenden Einheiten der Schutztruppe für Kamerun sowie der Führung der in Garua stationierten 7. Kompanie an den Residenten Hauptmann Langheld, 31.1.1905 [fol. 24] Übernahme der Geschäfte der Residentur Adamaua und der Residentur der Tschadsee-Länder durch Hauptmann Langheld mit Sitz in Garua. - Verfügung von Gouverneur von Puttkamer, 31.1.1905 [fol. 25] Zusammenlegung der Residentur Adamaua und der Residentur der Tschadsee-Länder zur Residentur Adamaua-Bornu mit Sitz in Garua. - Verfügung von Gouverneur von Puttkamer, 27.2.1905 [fol. 26] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Residentur Garua [fol. 29 - 30] Bekämpfung von Unruhen und Aufständen. - Durchführung einer gemeinsamen Unternehmung mit der Residentur Garua zur Öffnung der Straße Marua Garua [fol. 43 - 52] Unruhen im Gebiet von Mubi Uba. - Bericht von Hauptmann Langheld, Garua, 14.2.1905 [fol. 55 - 56] Pocken und Windpocken. - Adamaua, Januar 1905 [fol. 55 - 58] Garua. - Übernahme bzw. Übergabe der Residentur an Hauptmann Thierry, 21.9.1903 [fol. 60 - 78] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Hamadjam, Lamido von Tibati. - Absetzung durch Hauptmann Zimmermann, Garua, 12.6.1905 [fol. 79 - 210] Lokalverwaltung, allgemein. - Verlegung bzw. Aufhebung verschiedener Militärstationen und -posten in Adamaua. - Planung, August 1905 [fol. 88 - 89] Dienstreise nach Ngaundere und Kunde vom 27.3. - 17.4.1905 (Hauptmann Langheld), 1905 [fol. 90 - 120] Marsch Tibati Ngaundere Garua von Mitte Juni - 11.7.1905 (Hauptmann Zimmermann), 1905 [fol. 121 - 123] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Lauan Haman von Kalfu. - Verbannung nach Duala, Mai-Juni 1905 [fol. 130 - 138] Kusseri. - Auflösung der Residentur durch Hauptmann Stieber, 10.8.1905 [fol. 139] Berichte der Dienststellen der allgemeinen Verwaltung. - Residentur Garua. - Residentur Garua Juli-Dezember 1905 - Februar 1906 [fol. 140 - 217] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Dallil, Lamido von Ngaundere. - Hinrichtung des Dugga. - Untersuchungen, Juli 1905 [fol. 148 - 150] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Gerka, Ardo von Mitschiga. - Beteiligung an der Ermordung des Maita sowie Verbannung nach Buea für zehn Jahre, September 1905 [fol. 151 - 154] Angelegenheiten der Häuptlinge. - Dallil, Lamido von Ngaundere. - Angebliche Verwendung als Hirte bei der Gouvernementsherde in Buea, Januar 1906 [fol. 152] Regionale Grenzangelegenheiten. - Djau Kombol [fol. 156] Bezahlung von Lebensmitteln für die Versorgung amtlicher Expeditionen und Transporte mit Gutscheinen. - Denkschrift Hauptmann Thierry, Garua, Mai 1904 [fol. 160 - 162] Afrikanische Angehörige der Schutztruppe für Kamerun. - Einstellung desertierter Senegalesen in die Schutztruppe für Kamerun durch Hauptmann Langheld, Garua, März 1905 [fol. 163] Abgaben und Leistungen des Eingeborenen. - Einziehung der Steuern von Mbororo-Herden. - Bericht von Bautechniker Holstein, Oktober 1905 [fol. 164] Garua. - Übernahme bzw. Übergabe der Residentur an Oberleutnant Schipper durch Hauptmann Zimmermann, 31.1. - 1.2.1906 [fol. 170 - 230] Heranziehung von Tibati zur Arbeiter- und Trägerbestellung. - Gesuch Hauptmann Fabricius, Banjo, Januar 1906 [fol. 175 - 178] Bereisung des Mandara-Gebirges vom 16.11.1905 -20.1.1906, 1905 - 1906 [fol. 183 - 208] Einzelfälle. - Freyer, Oberarzt der Schutztruppe für Kamerun (stellvertretender Garnisonskommandant in Dikoa). Mehrfache Ausübung der eigenmächtigen Gerichtsbarkeit gegen Einheimische. Versagung der nachträglichen Bestätigung vollstreckter Todesurteile, u.a. gegen Sultan (Lauda ?). - Bericht von Oberleutnant Müller an das Auswärtige Amt, 12.4.1906 [fol. 211 - 213] Garua. - Übernahme bzw. Übergabe der Residentur an Oberleutnant Strümpell durch Oberleutnant Schipper, 24.2.1906 [fol. 221 - 225] Verwaltungs- und Gebietsgrenzen (Stammesgrenzen). - Banjo, Garua und Joko, 1905 [fol. 225] Dienstreise von Ibi auf dem Benue nach Garua (Oberleutnant Strümpell), 1906 [fol. 232] Erhebung der Abgaben in den Sultanaten Tibati und Tinge durch die Station Banjo. - Denkschrift von Hauptmann Langheld, 3.2.1905 [fol. 233] Einnahme der Galim-Burg und Neuregelung der Machtverhältnisse der einheimischen Herrscher, 1904 [fol. 234] Banjo. - Nichtverlegung der Station nach Galim aus politischen Gründen. - Bericht von Leutnant Ostermayer, Mai 1905 [fol. 239 - 241] Besetzung von Tibati. - Antrag von Hauptmann Langheld, Duala, 31.8.1905 [fol. 242] Schutztruppe für Kamerun. - 7. Kompanie. - Verlegung von Garua nach Marua. - Denkschrift von Hauptmann Langheld, Duala, 31.8.1905 [fol. 243]

          Gouvernement von Kamerun
          Sondergericht Mannheim (Bestand)
          Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 507 · Bestand · 1933-1945 (-1981)
          Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

          Behördengeschichte: Zu den bereits bestehenden Strafgerichten kamen nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten aufgrund der Verordnung der Reichsregierung vom 21. März 1933 (RGBl. I S. 136) Sondergerichte hinzu. Die rechtliche Grundlage dafür bildete das Kapitel II des sechsten Teils der 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 (RGBl. I S. 565). Die Sondergerichte wurden für die Oberlandesgerichtsbezirke gebildet und waren mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern besetzt. Gegen die Sondergerichtsurteile waren Rechtsmittel nicht zulässig. Durch Erlass vom 27. März 1933 über die Bildung von Sondergerichten (Bad. Justizministerialblatt Nr. 6 vom 28.3.1933, S. 47) wurde Mannheim als Sitz des Sondergerichts für den Oberlandesgerichtsbezirk Karlsruhe bestimmt. Anklagebehörde war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim. Die Geschäftsstelle des Landgerichts Mannheim war zugleich Geschäftsstelle des Sondergerichts. Die Zuteilung der Geschäfte zum Sondergericht erfolgte durch den Langerichtspräsidenten. Mit Wirkung zum 1. November 1940 wurde für die Landgerichtsbezirke Freiburg, Konstanz, Offenburg und Waldshut ein eigenes Sondergericht beim Landgericht Freiburg gebildet. Die Zuständigkeit der Sondergerichte richtete sich im allgemeinen nach folgenden Vorschriften: 1. § 8 des Gesetzes gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft vom 12.6.1933 (RGBl. I S. 360); 2. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28.2.1933 (RGBl. I S. 83); 3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 (RGBl. I S. 135); 4. Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20.12.1934 (RGBl. I S. 1269); 5. Gesetz zur Gewährleistung des Rechtsfriedens vom 13.10.1933 (RGBl. I S. 723); 6. § 134 b Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 24.9.1935 (RGBl. I S. 136); 7. § 134 a Reichsstrafgesetzbuch gemäß der Verordnung der Reichsregierung vom 5.2.1936 (RGBl. I S. 97); 8. Verordnung vom 20.11.1938 (RGBl. I S. 1632) für Verbrechen, die zur Zuständigkeit des Schwurgerichts oder eines niedrigeren Gerichts gehörten, wenn sofortige Aburteilung geboten erschien; 9. Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1.9.1939 (RGBl. I S. 1683); 10. § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4.9.1939 (RGBl. I S. 1609); 11. § 1 der Verordnung gegen Volksschädlinge vom 5.9.1939 (RGBl. I S. 1679); 12. §§ 1, 2 der Verordnung gegen Gewaltverbrecher vom 5.12.1939 (RGBl. I S. 2378); 13. § 239 a Reichsstrafgesetzbuch; 14. Gesetz gegen Straßenraub mittels Autofallen vom 22.6.1938 (RGBl. I S. 651); 15. § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17.8.1938 (RGBl. I S. 1455): gemäß Erlass des Reichsjustizministeriums vom 27.5.1940 wurden die Anklagebehörden, nachdem die Zuständigkeit der Wehrmachtsgerichte zur Aburteilung von Zivilpersonen wegen Straftaten nach § 5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung auf die allgemeinen Gerichte übergegangen war, angewiesen, in allen bedeutsamen Fällen die Anklage vor dem Sondergericht zu erheben. 16. Ferner konnte Anklage vor dem Sondergericht wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz zur Durchführung des Vierjahresplans vom 29.10.1936 und gegen die Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlung gegen Preisvorschriften vom 3.6.1939 erhoben werden. Bestandsgeschichte: Der Aufbau des Sondergerichts Mannheim als Abteilung beim dortigen Landgericht ging nicht ohne Schwierigkeiten vonstatten. Der häufige Wechsel der Gerichtsreferendare schlug sich auf die Erledigung der Dienstgeschäfte nieder. Darunter hatte nicht zuletzt die Aktenführung zu leiden. Die Geschäftsstelle war während des Krieges in Heidelberg untergebracht. Teilweise tagte das Gericht in Karlsruhe. All das ließ eine einheitliche Aktenablage nicht zu. Infolge der Kreisgereignisse wurden die Sondergerichtsakten zum Teil vernichtet. Viele Akten waren bei Kriegsende an andere Justizbehörden versandt. Bei der Besetzung des Gerichtsgebäudes in Heidelberg im Frühjahr 1945 wurden die Akten der Sondergerichtsregistratur in den Keller geworfen, sämtliche Verschnürungen gelöst und so in Unordnung gebracht, dass der Zusammenhang der einzelnen fallbezogenen Unterlagen nicht mehr vorhanden war. Teilweise wurden die Akten von der Besatzungsmacht an verschiedenen Stellen ausgelagert. Im Sommer 1948 gelangte das Schriftgut sukzessive an die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Mannheim zurück und wurden ab 1976 in mehreren Teillieferungen an das Generallandesarchiv abgegeben. Ordnung und Verzeichnung: Der vorliegende Bestand zerfällt in zwei Hauptteile. Im ersten Teil sind die Verfahrens- und Ermittlungsakten verzeichnet. Aus den Jahren 1933 und 1934 sind von den Prozessakten nur noch die Handakten überliefert; von den Ermittlungsakten fehlen bis auf geringe Ausnahmen die Jahrgänge 1933 bis 1935 komplett. Da allerdings die Prozess- bzw. Ermittlungsregister, die im zweiten Teil des Findmittels verzeichnet sind, erhalten geblieben sind, kann zumindest die Tätigkeit des Gerichts rekonstruiert werden. Die Registereintragungen sind in Auswahl im vorliegenden Findmittel nachgewiesen (Fälle, zu denen keine Akten vorhanden sind). Mit den Titelaufnahmen wurde im Jahr 1976 durch Herrn Wilhelm Steinbach begonnen. Die Fertigstellung bzw. Überarbeitung erfolgte durch den Unterzeichneten. Karlsruhe, im Januar 1993 Manfred Hennhöfer [leicht überarbeitete Fassung des Vorworts von 1993] Konversion: Im Jahr 2015 wurden die Erschließungsdaten zum Bestand 507 konvertiert und zu dem vorliegenden Online-Findmittel aufbereitet. Aus technischen Gründen musste in die Struktur der Daten und in die Gliederung der Datensätze eingegriffen werden. Inhaltlich blieben die Erschließungsinformationen aber in vollem Umfang erhalten. Die Konversion und den Datenimport besorgte Alexander Hoffmann, importbedingte Redaktionsarbeiten übernahmen Frau Dorota Wendler und der Unterzeichnete. Karlsruhe, im Februar 2016 Dr. Martin Stingl Literaturhinweise: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Vergessene Verbrechen der Justiz. Frankfurt a.M. 1990. Christiane Oehler: Die Rechtsprechung des Sondergerichts Mannheim 1933¿1945. Berlin 1997. Homepage des Arbeitskreises Justiz Mannheim e.V.: http://www.akjustiz-mannheim.de/ .

          Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika
          62201 · Akt(e) · 1885-01-01 - 1918-12-31
          Teil von Süddeutsche Zeitung Photo

          Angehörige der deutschen Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika in ihren Uniformen, v.li.n.re.: ein Zahlmeister im Diesntanzug, Offizier im Paradeanzug bzw. im Dienstanzug, ein Arzt im Mantel, ein Lazarettgehilfe und ein Sergeant im Ordonnanzanzug. / Fotograf: Scherl