Drucksache

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              Stadtarchiv Mainz, Best. 60 · Bestand · (1761-1797) 1798-1814 (1815-1836)
              Teil von Stadtarchiv Mainz (Archivtektonik)

              Der Bestand 60 (Munizipalverwaltung/Mairie der Stadt Mainz, 1798-1814) hat eine komplizierte und bewegte Ordnungs- und Verzeichnungsgeschichte. Es soll im Folgenden versucht werden, die einzelnen Etappen dieses Bestandes chronologisch aufzuführen. Ordnung der Registratur in der frz. Zeit (1798-1814) Aufschluss über die Schriftgutverwaltung der Mainzer Stadtverwaltung 1798-1814 gibt das Archivale 60/113. Bei dem ersten Teil handelt es sich dabei um eine Auflistung aller seit Einrichtung der Munizipalität angelegten bzw. geführten Akten und Amtsbücher , die am 25. Prairial VIII erstellt wurde. Sie enthält auch die Zivilstandsregister, die im folgenden nicht berücksichtigt werden, da sie in der Abt. 50 verzeichnet und beschrieben sind. Der zweite Teil ist sukzessive in den folgenden Jahren bis 1814 entstanden. In jedem Jahr wurde ein Aktenverzeichnis der jahrgangsweise angelegten und geschlossenen Akten angefertigt. Die Zweiteilung ist zweifellos eine Folge der napoleonischen Verwaltungsreform des Jahres 1800 (Übergang von der Munizipalverwaltung zur Mairie). Das Sekretariat bzw. die Büros der Munizipalverwaltung/Mairie legten zu bestimmten Betreffen Jahr für Jahr einen Aktenband an, so dass eine Art Betreffserienregistratur entstand. Am Ende des Jahres wurden die Bände an die "Archives" (= Registratur) abgegeben. Daher befanden sich bei der Erstellung der Auflistung nur die laufenden Akten des Jahres VIII in den einzelnen Büros. Neben Akten wurde auch eine größere Zahl von Amtsbüchern geführt. Sie spielten in der französischen Verwaltung eine weitaus größere Rolle als in der deutschen, da sie zum Einen als wichtigste Hilfs- und Findmittel der Verwaltung dienten, zum Anderen aber auch Inhalte wiedergaben, so dass auf die eigentlichen Betreffakten, in denen die ein- und (zunächst auch die) ausgehenden Schreiben abgelegt wurden, wohl nur in den seltensten Fällen zurückgegriffen werden musste. In den Amtsbüchern, von denen hier die Rede ist, wurden alle ein- und ausgehenden Schreiben registriert. Unter ihnen ist zunächst das Generalregister "Régistre Général" als Brief(eingangs)tagebuch zu nennen. In ihm wurde für jedes eingehende Schreiben im Sekretariat eine Nummer vergeben. Die Nummer wurde auf dem erhaltenen Brief mit dem Zusatz "R.G." notiert. Zusätzlich wurden im Generalregister eine kurze Inhaltsangabe, der Absender, das Datum des Schreibens und das Büro, dem es zugewiesen wurde, festgehalten. Wurde auf ein eingegangenes Schreiben hin eine Antwort verfasst oder ein Beschluss erlassen, so wurde deren Nummer ebenfalls im Generalregister festgehalten. Die Nummern der "normalen" Schreiben ("lettres") wurden mit "corr." (=correspondance), diejenigen der Beschlüsse ("arrêtés") mit "arr." gekennzeichnet. Die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" liegen nur bis zum Vendémiaire VII/September 1798 (gilt für Lettres) bzw. bis zum Ende des Jahres VII-Anfang des Jahres VIII/Oktober 1799 (gilt für Arrêtés) den jeweiligen Betreffaktenbänden bei. Darüber hinaus wurden sie in Reinschrift in zwei weiteren, ebenfalls auf dem Sekretariat geführten Amtsbuchserien festgehalten, dem Korrespondenz- und Beratschlagungsregister. Auf ihrer Grundlage wurde auch die bereits angesprochene Nummerierung von "lettres" und "arrêtés" vorgenommen. Zu welchem eingegangenen Schreiben ein ausgehendes Bezug nahm, ist zum einen im Registre Général zu erkennen und zum anderen auf dem eingegangenen Schreiben selbst, auf dem neben der "R.G."-Nr. auch die "Arr.-" bzw. "Corr."-Nr. vermerkt wurde. Die Mairie setzte die Führung des Generalregisters sowie des "répertoire", einer Art Sachregister, fort, verzichtete aber auf das Weiterführen der Beschluss- und Korrespondenzregister. Damit wurden die Konzepte der "lettres" und "arrêtés" zum einzigen Nachweis für die ausgegangenen Schreiben und erlassenen Verordnungen. Um den Überblick über sie zu wahren, konnten ihre Entwürfe nicht mehr in die Betreffaktenbände zusammen mit den eingegangenen Schreiben, auf die hin sie veranlasst worden waren, abgelegt werden, sondern mussten getrennt organisiert werden. Die Konzepte der ausgehenden Schreiben wurden so bereits ab September 1798 bzw. Oktober 1799 (s. o.) fortlaufend durchnummeriert und bildeten zwei Serien, in denen die Entwürfe der "lettres" bzw. "arrêtés" chronologisch abgelegt und (meistens) monatsweise zusammengefasst wurden. Folgt man 60/113, trat mit der Etablierung der Mairie eine weitere Veränderung ein: Die Betreffakten von Sekretariat/Polizeibüro und Büro des Bien Public werden beim Sekretariat geführt, das Finanzbüro scheint weiterhin eine eigene Registratur zu besitzen. Die auf dem Sekretariat angelegten und geführten Akten sind meist in beigen Papierbögen - vielfach gedruckte Formularbögen, die gewendet wurden - abgelegt. Bis zum Jahr XI wurde die jeweilige Betreffserienakte mit einem zugeklebten Papierstreifen, der mit dem Aktentitel versehen war, zusammengehalten. Seit dem Jahr X sind sie nummeriert. Es sind für das Sekretariat ca. 60 Betreffe ausgewiesen, wobei die Zahl schwankt, da von Fall zu Fall neue Betreffe hinzukamen bzw. ältere wegfielen, es kam also zu Serienspaltungen bzw. Serienvereinigungen, worüber 60/113 einen guten Überblick bietet. Die Betreffakten eines Jahres wurden höchstwahrscheinlich gebündelt und in diesen Bündeln (Beschriftung: Jahreszahl) in der Altregistratur/Archiv abgelegt. Wohl deshalb war ein Teil des "Französischen Archivs" vor der Neuverzeichnung nur jahrgangsweise in Aktenschürzen zusammengefasst. Eine eigene Registratur führte offensichtlich auch der Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung. Auch bei ihm entstanden Betreffakten. Die Akten sind nach dem Aktentitel jeweils mit einer Nummer versehen, der die Abkürzung "No." vorausgeht . Ihre Laufzeit geht oft über ein Jahr hinaus, umfasst oft die Jahre VI bis VIII und damit die gesamte Amtszeit des Kommissars. Auch auf den Schriftstücken dieser Akten findet man Nummern eines Generalregisters, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Kommissar des Exekutivdirekotiums ein eigenes Generalregister und damit eine eigene Schriftgutverwaltung (eine Art eigenes Sekretariat) hatte. Im Bestand finden sich auch Akten aus der Provenienz der Verwaltungskommission des Schulfonds, die wegen ihrer Nähe zur Stadtverwaltung im Bestand belassen wurden. Bei diesen Akten war keine Akten- oder Registraturordnung mehr erkennbar. Die Akten der Verhandlungen des Munizipalrates sind in blauem Karton eingeschlagen und wurden augenscheinlich getrennt von den übrigen Akten der Verwaltung geführt. Ordnungsarbeiten 19. Jh. Einige Akten des Bestandes, vor allem jene, die das Rechnungswesen betreffen, sind in hellblauem Karton eingeschlagen und weisen eine Beschriftung in deutscher Schrift auf. Auch die Formulierung der Aktentitel weist darauf hin, dass sie in hessischer Zeit (nach 1815) geschrieben wurden . Vieles spricht dafür, dass es sich dabei um Akten handelte, die von der Stadtverwaltung in hessischer Zeit benötigt wurden. Damit wurde natürlich eine Durchsicht der französischen Akten notwendig. Ordnungsarbeiten Anfang des 20. Jh. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts (um 1920?) versuchte vermutlich der Bibliothekar Heinrich Heidenheimer die alten jahrgangsweise angelegten Betreffakten aufzulösen und nach neuen Sachbetreffen jahresübergreifend zusammenzuführen. Aus den Schriftstücken, die keinem "großen" Betreff zugeordnet wurden (werden konnten?), versuchte er, Einzelfallakten zu bilden. Von dieser Neuordnung nicht betroffen waren die Amtsbücher, die Arrêtés- und Lettres-Serien sowie (wahrscheinlich) 23 Bündel, die lediglich nach Jahren geordnet blieben. Das Ergebnis dieses Ordnungsversuchs dokumentiert das alte Verzeichnis "Französisches Archiv - Bestand 60". Die Bündel, in denen die neuen Betreffe zusammengefasst waren, wurden von 1-148 durchnummeriert (pro Betreff eine Nummer, mehrere Bündel konnten somit bei vermeintlich gleichem Betreff die gleiche Nummer haben). Zum Teil verbarg sich hinter einer Nummer jedoch keine Betreffakte, sondern eine ganz dünne - bereits erwähnte - Einzelfallakte, die nur wenige Blätter oder gar nur eine Drucksache enthielt. Die Nummer dieser Akte wurde zumeist mit einer römischen "II" ergänzt. Die Einzelfallakten befanden sich zum Zeitpunkt der Neuverzeichnung innerhalb der beigen Aktenschürze oft in orangefarbenen, stark säurehaltigen Mappen (60er Jahre?) mit Füllerbeschriftung. Innerhalb der anderen Aktenschürzen fanden sich zur Gliederung des Schriftgutes Umschläge aus stark säurehaltigem zerbröseltem Packpapier, das aus der Zeit um 1920 stammen könnte. Diese Umschläge waren oft nur mit einer Jahreszahl beschriftet und für den Aktenzusammenhang unwesentlich. Nur summarisch (ohne Signatur oder Nummerierung) aufgelistet werden in dem Verzeichnis - wie erwähnt - Lettres und Arrêtés, Amtsbücher, militärische Betreffe, Betreffe zum Einwohnerwesen, Rechnungswesen (auch Drucksachen), zu Steuern (auch Drucksachen), zum Hafen und zu Schulen/Unterricht. Acht Bündel waren lediglich mit Buchstaben beschriftet und alphabetisch geordnet. Dabei handelte es sich laut Verzeichnis um "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)". Auch diese Serie entstand erst durch die Ordnungsarbeiten zu Beginn des 20. Jahrhunderts . Ein Beispiel, wie vorgegangen wurde: In einem Bündel mit der Altsignatur 138 (138-Betreffe: Medizinalpolizei/138,1; Hebammen/138,2; Impfung/138,3; Medizin/138,4 und 138,5) befanden sich NUR alte Aktendeckel mit folgenden Titeln und Registratursignaturen: IX/.., X/14, XI/14 : Police medicinale XI/12: Police medicinale, vaccine, Maison d’accouchement, pharmacie XII/14: Police médicinale, vaccine, accouchement XIII/14, XIV/15: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, glacière 1807-1812/13, 1814/13: Police médicinale, pharmacie, vaccine, accouchement, épidémie, épizootie, enfants trouvés, glacière, quinquina Die ursprünglichen Betreffakten wurden also nach den neuen Betreffen 138,1-138,5 aufgelöst, die Original-Aktendeckel wurden separiert. (In anderen Fällen blieben die Aktendeckel auch bei einem Teil der aufgelösten Akte.) Wo die Schriftstücke zu Viehseuchen, Findelkindern und Glacière verblieben, ist zunächst nicht ersichtlich. Leider muss festgestellt werden, dass die Aktenteile, die sich unter den verschiedenen Sachbetreffen befanden, inhaltlich nicht immer mit diesen Betreffen übereinstimmten! Es ist wahrscheinlich, dass auch die bei der Neuverzeichnung noch vorgefundenen "Jahresbündel" aufgelöst werden sollten. Die Ordnung innerhalb dieser Bündel war chaotisch. Diese Unordnung hat entweder schon in der französischen Altregistratur bestanden (die ungeordneten Schriftstücke wären dann niemals einer Betreffakte zugeordnet gewesen...) oder ist durch die angefangenen Ordnungsversuche von Archivaren entstanden. Oder beide "Verfahrensweisen" kommen zusammen. In den noch nicht aufgelösten Jahresbündeln befanden sich hauptsächlich folgende Betreffe: "Police civile en générale", "Affaires mixtes", "Certificat, renseignements sur des individus, "Pièces à communiquer", "Publication ...". Es handelt sich also genau um solche Betreffe, die kaum anderen "großen" Sachbetreffen zuzuordnen sind und die wohl auch schon für die damalige Verwaltung nicht von großer Wichtigkeit waren, so dass man der Sortierung dieser Schriftstücke keine große Aufmerksamkeit und Arbeitszeit gewidmet haben wird. Wahrscheinlich ist, dass Archivare aus diesen Schriftstücken die angefangene alphabetische Serie "Anfragen an die Verwaltung, nach Personennamen geordnet (z. B. Pässe)" bilden wollten. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Heiner Stauder (1991-1995) Heiner Stauder begann 1991 mit der Ordnung und Verzeichnung der Amtsbuchserien. Nach dem Abschluss dieser Arbeiten wurde mit der Verzeichnung der Militaria begonnen. Verschiedene Ordnungs- und Sortierungsversuche (Erfassung sämtlicher Nummern des Registre Général; Auflösung der Lettres- und Arrêtés-Serien und Zuordnung zu den dazu gehörigen eingegangenen Schreiben; Auflösung einzelner Betreffserien, u. a. "service militaire", "police militaire", "affaires militaires"; Bildung von Einzelfallakten zur Vorordnung) erwiesen sich als nicht praktikabel. Die Verzeichnung der "Militaria" wurde unterbrochen, um - wegen Benutzeranfragen - die Verzeichnung der "Medicinalia" vorzuziehen. Es wurden folgende Signaturen vergeben: 001-136: Amtsbücher 150-186: Militaria 201-215: Bürgerannahmen (Sie wurden ca. 1991/92 von Herrn Tautorat alphabetisch geordnet und anschließend in einer Namenskartei erfasst, die sich im Findmittelschrank des Benutzersaales befindet.) 300-349: Aktenstücke und -serien, vornehmlich Gesundheits- und Armenwesen betr. 350-508: "arrêtés"; 509-703: "lettres"; die Nr. 350-703 wurden von Herrn Jung im Herbst 1995 erfasst. Der Aufbau einer Drucksachensammlung für die französische Zeit nach dem Muster der Landesherrlichen Verordnungssammlung (LVO) wurde begonnen, indem von gedruckten Verordnungen, bzw. Nachrichten, soweit sie mehrfach im Aktenband vorhanden waren, nur ein Exemplar in der Akte belassen wurde. Die restlichen wurden separiert. Ausgegliedert wurden die im "französischen Archiv" aufgefundenen Unterlagen des Mainzer Veteranenvereins, sie wurden dem entsprechenden Nachlass zugeordnet. Herr Stauder begann ebenfalls mit der Separierung einzelner Schriftstücke, die erst nach Abschluss der Verzeichnung einem Aktenbündel zugeordnet werden sollten, sowie mit der Auflösung der alten FA60-Bündel nach Sachbetreffen. Auch seine Aufnahme der Untertitel und Alt- bzw. Registratursignaturen ist von der Verfasserin fortgeführt worden (s. u.). Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten Ramona Göbel Nach den geschilderten Erfahrungen und auf Grund der Eigenarten des vorgefundenen Bestandes verzichtete die Verfasserin darauf, (neue) Serien - wie auch immer geartet - zu bilden oder die alte Registraturordnung - auch nur in Ansätzen - wieder herzustellen. Es erfolgte vielmehr eine Numerus-Currens-Verzeichnung auf Grundlage des vorgefundenen Zustandes. Die Zusammenführung inhaltlich zusammengehöriger Einheiten erfolgte damit erst nach Abschluss der Titelaufnahmen - anhand der Klassifikation und der drei - sehr ausführlichen - Indices. Die im alten Verzeichnis FA 60 aufgeführten Betreffaktenbündel wurden aufgelöst, da sich innerhalb der Aktenschürzen verschiedenste Betreffe befanden, die oft nur grob unter einem Schlagwort zugesammengefasst waren. Die Bündel wurden durchgesehen, inhaltlich zusammengehörige Einheiten innerhalb der Bündel - teilweise noch in den Original-Aktendeckeln der Registratur - wurden beisammen gelassen und neu verzeichnet (die alte Archivsignatur ist natürlich stets angegeben). Die noch unverzeichneten Militaria waren bereits von Herrn Stauder vorgeordnet und nach Sachbetreffen neu zusammengestellt worden. Die Signaturen 269-273 und 284-285 sind von ihm gebildet worden, von mir so belassen und verzeichnet worden. Einzelschriftstücke innerhalb der verschiedenen Bündel, die inhaltlich vollkommen von den ansonsten vorgefundenen Betreffen abwichen, wurden zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung den Archivalien hinzugefügt, zu denen sie inhaltlich passten. Die alten Akten mit geringem Umfang, die oben erwähnten Einzelfallakten, wurden so belassen und neu aufgenommen. Die Bündel, die nur mit einer Jahreszahl versehen waren (wohl Teil der Original-Altregistratur), wurden ebenfalls nach Sachbetreffen aufgelöst. Erkennbare Einheiten (z. B. durch beschriftete Aktenumschläge) wurden natürlich beibehalten. Nicht (vor)sortierte Schriftstücke wurden - wenn möglich - nach Sachbetreffen neu gebildet (z. B. Militaria, Jahr VI) oder aber zunächst separiert und nach Abschluss der Verzeichnung passenden Archivalien hinzugefügt. Insgesamt umfasst der Bestand 60 nun 1308 Verzeichnungseinheiten oder lfd. Nummern. Die letzte lfd. Nummer ist 1319. Die Nummern 140-148, 882 und 944 wurden nicht vergeben. Untertitel und Registratur-Signaturen Untertitel befinden sich in Klammern unter den von mir vergebenen Titeln der Akten. Es handelt sich bei ihnen meistens um den oder die französischen Originaltitel der Betreffakte(n), der auf einem alten Aktenumschlag innerhalb der neu verzeichneten Archivalien vorgefunden wurde. Er ist nur dann angegeben, wenn sich ein solcher Original-Umschlag in der Akte befindet und wenn der Titel auch inhaltlich zu den enthaltenen Schriftstücken passt. Durch die alten Ordnungsarbeiten vor 1991 sind die ursprünglichen Zusammenhänge ja - wie oben beschrieben - auseinandergerissen worden, so dass die ursprünglichen Aktendeckel nur bei einem Teil der Originalakte verblieben, separiert wurden oder in ganz anderen Zusammenhängen wieder auftauchten . Wenn eindeutig zu erkennen war, dass nur ein Teil der Original-Betreffakte in oder bei dem Original-Aktendeckel vorhanden war, wird auch nur der zutreffende Teil des ursprünglichen Aktentitels als Untertitel angegeben. Auf den ursprünglichen Aktendeckeln waren in den meisten Fällen neben dem Aktentitel auch das Jahr und die Nummer aus dem Verzeichnis der Betreffserienregistratur angegeben (zum Beispiel als Jahreszahl "an 14", als Nummer "21", als Titel "Corps de metier"). Soweit so ein Aktendeckel vorhanden war und zum Inhalt oder Teilinhalt der neu verzeichneten Archivalie passte, wurde diese Registratursignatur wie folgt angegeben: XIV/21 (XIV für das Jahr 14 der französischen Republik, 21 für die Nummer aus 60/113). Für die Jahre VI bis IX wurde das Jahr und die "Überschrift", unter der der Betreff in 60/113 zu finden ist, - soweit erkennbar - angegeben. Vorprovenienzen In den Akten fand sich häufiger eine größere Anzahl an Schriftstücken aus kurfürstlicher Zeit. Wenn ersichtlich war, dass es sich dabei um Vorakten zu den Vorgängen aus französischer Zeit handelte, wurden sie bei den Archivalien belassen. Wenn kein Zusammenhang erkennbar war, wurden die Vorgänge an Herrn Dr. Dobras zur Einordnung in kurfürstliche Bestände weitergegeben. Nachprovenienzen Die Serie der Lettres hört nicht mit dem Ende der frz. Herrschaft in Mainz und der Übergabe der Stadt an deutsche Truppen am 4.Mai 1814 auf, sondern wird bis Ende des Jahres 1814 weitergeführt. Aus diesem Grunde sind alle Akten des Jahres 1814 unter Oberbürgermeister Freiherr von Jungenfeld in diesem Bestand belassen worden, da die Registratur zumindest zum Teil noch so lange nach französischem Muster weitergeführt wurde. Folgende Bände mit eindeutiger Provenienz oder Nachprovenienz Großherzogliche Bürgermeisterei fanden sich im Bestand und wurden dem Bestand 70 (Hessisches Archiv) zugeordnet: (Reihenfolge: Altsign. Titel Laufzeit Neue Signatur) - ? Budgets Formular, Instructionen & Reg.Rescripte wegen Gemeinderechnungen; Laufende und rückständige Zinsen der Stadt-schuld; Deposita bei der Stadtcassa 1817 ff. 70/XV 7 b - 60/127 Rheinschiffahrt, Octroi, Freihafen, Mühlen, Schiffsbrücke 1814, 1816 70/XXV 4 - 60/121 Güter, Pacht, Mobiliarversteigerung (Gemeindevermögen, auch: Bekanntmachungen); Abschätzung der Mobilien im Theater (1835-1838) 1812-1890 70/XV f - 60/117 Berichte über tödliche Unfälle; Kindesaussetzungen; Irre, Geisteskranke 1815-1817; 1839-1841 70/XVII 10/11 - ? Besoldungen, Pensionen (auch Geistlicher); Haven [Hafen], etc.: Angestellte, deren Be-soldung und Verrichtungen (1809; 1813) 1814- ca. 1877 SCHIMMEL!! 70/XV 3 - ? Militärtransporte zu Wasser und zu Lande 1814-1818 70/VIII 8 - 60/139 "Zünfte" (Seifensieder, Schornsteinfeger, Küfer, Bender) 1814-1854 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Sattler, Gürtler, Schneider, Schreiner, Bierbrauer) 1814-1816, 1851, 1883 70/XXIII 5 F - 60/139 "Zünfte" (Bäcker, Schuhmacher) 1814-1848 70/XXIII 5 F - 60/139 (?) Musterungsprotokoll der Gemeinde Kostheim 1818 VOA 3/1081 - ? Pässe 1815 70/XVIII 4 - 60/120 Gefängnis, Arbeitshaus: Inventarium aller im Umfange der bürgerlichen Gefängnisse zu Mainz vorhandenen auf Kosten des Aerars [Staatsvermögens] angeschafften Mobilien pro 1870 1870/72 70/XVIII 6 - 60/137, ? St. Barbara Hospital (Spende, Schließung); Urkunde über Erwerb eines Teils des Josephinenhospitals (A 110) durch Johann Bap-tist Kaden 1809, 1843, 1857 70/XVI 2 - 60/144 Beleuchtung der Stadt 1814, 1816 70/XV.5 f - 60/139 z. T. Handel/Gewerbe, Tabak 1814, 1816, 1830, 1840, 1843, 1853 70/XXIII 5 - 60/102 II u. a. Drucker, Zensur (1814); versch. Bekanntmachungen 1814, versch., 1880 70/XX - ? Arrest-Anlegung von Caspar Schalk auf J. A. Lennig und dessen Entledigung (Kreisge-richtliche Angelegenheit) 1817 70/X 4 - ? Quittungen über Empfang des Kamberg’schen Legats (Familie) 1813, 1817-1818 70/XVI 2 - ? Notariatsakte, Angelegenheiten der Notariatskammer Rheinhessen 1802, 1816-1819 70/X 2 - ? Kostenvoranschlag für die Einsetzung eines neuen Fensters am Eisentor-Zollhaus (1817); Vergleich betr. Ansprüche und Abtretung des Dalberger Hofes zu einem Justizgebäude (1827/28) 1817, 1827-1828 70/XV 5 - 60/98 Gütergeschoße Gemarkung Mainz (Prov.: Steuercommissariat Mainz) 1865 70/II 3 - ? verschiedene einzelne Schreiben, u. a. Militaria, Gemeindekasse, Zivilstand 1814-1817, 1823, 1859, 1878 70/XVII 9, VIII 8, VIII 5, X 3, XV 7, XVIII 5 Fremdprovenienzen Akten, die eindeutig nicht in der Munizipalverwaltung oder Mairie der Stadt Mainz entstanden sind, wurden in den neu gegründeten Bestand 61 eingeordnet. Zu nennen sind u. a.: " Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements (Etat des services...) " Präfektur bzw. Zentralverwaltung des Departements Donnersberg " Receveur général des Departements Donnersberg (Drucksachen !) " Festungsdirektion Mainz (Corps Impérial du Génie, Direction de Mayence) " Unterpräfektur Mainz " Notarkammer Mainz " verschiedene Kantonsverwaltungen Es handelte sich um folgende Altsignaturen oder Teile davon: 093, 108 II, 028, 093 (Gericht), 098 II, 138, 138,1-3, - (Festung: Projekte - Pläne) und aus dem Bestand 70: DDR Pack 595/1; 70/XIV a M Gemäldegalerie (1838-1909, enthielt auch Schriftstücke aus französischer Zeit) Andere Provenienzen, die sehr "stadtnah" erschienen (Kommissar des Exekutivdirektoriums bei der Munizipalverwaltung, Wohltätigkeitsbüros, Hospizienkommission, Schulfonds) wurden im Bestand 60 belassen. Folgende Vermessungsakten wurden an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben: 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße Gemarkung Niederroden 1865 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden ca. 1856-1860 60/98 (alt) Großzgl. Katastergeometer Mainz Parzellenvermessung, Flurvermessung Niederroden 1841-1865 60/98 (alt) Großhzgl. Steuercommissariat Seligenstadt Gütergeschoße 1865 Bereits von Heiner Stauder wurde die Nr. 90 der alten Bestandsübersicht an das Staatsarchiv Darmstadt abgegeben. Sie enthielt zum größten Teil Unterlagen des aus Mainz stammenden Geometers Reichhuber, die Gemarkungen in der hessen-darmstädtischen Provinz Starkenburg betrafen. Vermutlich weil sie die französische Überschrift "Brouillon" trugen, waren sie in den Bestand 60 eingereiht worden. Drucksachen Drucksachen, die sich lose in den alten Jahresbündeln befanden, wurden der Drucksachensammlung der französischen Zeit (Best. 63) zugeführt, da der Aktenzusammenhang nicht mehr erkennbar war. So wurde auch verfahren, wenn der Aktenzusammenhang bei großen Mengen von Drucksachen innerhalb eines alten FA60-Bündels nicht mehr rekonstruierbar war. Grundsätzlich wurden Drucksachen aus den Akten herausgenommen und in den Bestand 63 integriert, wenn in der Akte mehrere Exemplare der gleichen Drucksache vorhanden waren. War nur 1 Exemplar in der Akte, blieb es darin und wurde - wie die übrigen Drucksachen auch - mit einem Darin-Vermerk aufgenommen. Pläne In den Akten vorgefundene Pläne oder Bauzeichnungen wurden nach Rücksprache mit Herrn Brumby (Leiter der Bild- und Plansammlung des Stadtarchivs) dort belassen. Der Plan wird in einem Darin-Vermerk der Titelaufnahme kurz beschrieben. Eine ausführliche Verzeichnung der Pläne erfolgte in Zusammenarbeit mit Herrn Brumby separat in einem Word-Dokument, dessen Ausdruck als Anhang dem Findbuch beigefügt ist. Der Anhang ist nach der Aktensignatur geordnet. Bürgerannahmen Auf Anweisung Heiner Stauders wurde in den Jahren 1991/92 von Herrn Archivangestellten Tautorat eine Kartei zu den separat gelegenen Bürgerannahmen angelegt. Diese Kartei wurde fortgeführt. Immer, wenn Anträge auf Bürgerannahmen in Akten nachgewiesen werden konnten, wurde die Kartei entsprechend ergänzt. Die Bürgerannahmen selbst wurden allerdings nicht mehr separiert, sondern verblieben in ihrem ursprünglichen oder neuen Aktenzusammenhang. Pässe, etc. (Auswertung nach Personennamen) Folgende Akten, in denen sich hauptsächlich Pässe befinden, wurden von Herrn Oberinspektor Jung durchgesehen und foliiert: 60/1229 (keine Pässe, sondern Bürgerannahmen), 60/1280-1300 (Pässe, Reisende und Fremde). Ein Namensverzeichnis wurde jeweils als Word-Tabelle erstellt. Ein Ausdruck liegt der jeweiligen Akte bei. Ein Gesamtverzeichnis liegt als Word-Tabelle vor. Das Verzeichnis erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Bestand weist noch mehrere Akten auf, in denen sich Pässe befinden. "Sammlung" Krieg Herr Krieg entwendete in den 1960/70er Jahren aus dem Stadtarchiv Mainz, Französisches Archiv (verschiedene Provenienzen, hauptsächlich Munizipalverwaltung/Mairie Mainz und Lycée/Académie Mainz), Schriftstücke, die hinsichtlich vorphilatelistischer Stempel interessant waren. Die Stücke wurden dem Stadtarchiv um 1971 von der Polizei zurückgegeben. Ein Zurückordnen in den ursprünglichen Aktenzusammenhang erscheint zu zeitaufwendig und in vielen Fällen auch nicht durchführbar. Die Stücke sind nach Datum und Nummer des Generalregisters aufgenommen und geordnet. Ein Verzeichnis ist angefertigt worden. Der zweite Teil der "Sammlung" mit Provenienz Lycée bzw. Akademie Mainz befindet sich im Bestand 62. Indices Drei ausführliche Indices sind nach den vom Stadtarchiv vorläufig aufgestellten Regeln erstellt worden: Ein Personen-, Orts- und Sachindex. Zu beachten ist: Gebäude, Straßen, Plätze und andere ortsbezogene Angaben finden sich im Ortsindex unter dem Ortsnamen. Für Firmen und Vereine gilt dasselbe (maßgebend ist der Sitz der Firma). Behörden sind in der Regel unter dem Ort oder dem Gebiet zu finden, für den bzw. das sie zuständig sind. In der Regel findet sich ein allgemeines Stichwort noch einmal im Sachindex (z. B. "Straße" bei Straßennamen). Aufgrund des monokratischen Aufbaus der französischen Verwaltung steht der Leiter einer Behörde für die gesamte Institution. Demzufolge finden sich Funktionsträger, die in ihrer amtlichen Position (als Behördenleiter und damit stellvertretend für die Behörde) genannt werden, unter dem Ortsnamen im Ortsindex. Was bei der Benutzung des Bestandes zu beachten ist Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Bestand zu nutzen. Die erste Möglichkeit ist die Nutzung über die Generalregister, die Protokollbücher, die Lettres- und Arrêtés-Serien und die dazu gehörigen Schlagwortregister. Die Schwierigkeit liegt dabei darin, die Schlagwortvergabe in den Registern nachzuvollziehen. Sie erfolgte auf keinen Fall einheitlich. Erfolglos verliefen bisher die Versuche, die eingehenden Schreiben zu den Lettres- oder Arrêtés in den ja inzwischen mehrfach um- und neu geordneten Betreff- bzw. Sachakten zu ermitteln. Daher ist diese Methode nur für die Rekonstruktion kleiner Vorgänge zu empfehlen! Die zweite Möglichkeit ist die Nutzung der in den letzten 200 Jahren mehrmals umgeordneten, aufgelösten und neu zusammengefügten Sacharchivalien. Hier gilt es zu beachten, dass der Inhalt der Archivalien oft ungeordnet ist, aus Einzelschriftstücken besteht und Vorgänge häufig nicht mehr zu rekonstruieren sind! Besonders aussagekräftig sind die in der französischen Verwaltung geführten Amtsbücher, Register und Verzeichnisse aller Art. Klassifikation Die Klassifikation versucht einer inhaltlich-systematischen Gliederung des Bestandes gerecht zu werden. Bei dem vorgefundenen Ordnungszustand des Bestandes eine eigentlich kaum lösbare Aufgabe. Die ursprüngliche Betreffserienregistratur konnte nicht wieder hergestellt werden, eine nachvollziehbare Sachaktenregistratur ist bei den unterschiedlichen archivarischen Ordnungsversuchen natürlich auch nicht entstanden. Hinzu kommen viele in sich ungeordnete Akten, die z. T. noch im Originalzustand unterschiedliche Betreffe umfassen und damit eigentlich auch unterschiedlichen Klassifikationsgruppen zuzuordnen wären, andere Akten, die von Archivaren neu zusammengestellt wurden und zuletzt die nicht wenigen kläglichen Überreste von Akten, die bei den Umordnungsversuchen nicht zugeordnet werden konnten. Um diesem Gemengelage halbwegs gerecht zu werden, setzt sich die Klassifikation aus relativ vielen, nämlich 23, Obergruppen zusammen. Damit orientiert sie sich - zumindest in formaler Hinsicht - an den Registraturplan für die Großherzogl. Hessischen Bürgermeistereien von 1908, erinnert andererseits aber auch ein wenig an eine Betreffregistratur, Innerhalb der Obergruppen erfolgt die Gliederung, wenn vorhanden, hierarchisch, was der Ordnung einer Sachaktenregistratur entsprechen würde. Es sei jedoch noch einmal daran erinnert, dass die Akten ursprünglich nicht für eine solche Ordnung angelegt wurden. Die vorliegende auf dem Reißbrett entworfene Klassifikation wurde dem Bestand "übergestülpt", um ihn überhaupt inhaltlich-systematisch auswerten zu können. Die Schwierigkeiten werden am Auffälligsten bei den Klassifikationsüberschriften, die eine Aufzählung von Betreffen sind und oft auch noch das Stichwort "Verschiedenes" beinhalten. Diese Überschriften entsprechen jedoch den Inhalten der Akten und den Aktentiteln. Oft überschneiden sich Aktentitel auch mit unterschiedlichen Klassifikationsgruppen. Es musste jedoch die Entscheidung für eine Gruppe fallen. Verweise versuchen das Problem zu entschärfen. Um ein Thema vollständig zu erfassen, sind in jedem Falle die Indices hinzuzuziehen. Sprache Amts- und Verwaltungssprache in Mainz in der Zeit von 1798-1814 war französisch. So sind die Archivalien zu 90% in französischer Sprache verfasst. Bei den Titelaufnahmen im Findbuch wurde angestrebt, möglichst deutsche Begriffe/Übersetzungen zu verwenden. Manchmal erschien es jedoch angemessener, die französischen Begrifflichkeiten zu übernehmen. Datierung Die Datierungen nach dem französischen Revolutionskalender (galt bis 31.12.1805) wurden übernommen, das umgerechnete Datum nach dem gregorianischen Kalender (heutiger Zeitrechnung) ist jedoch ebenfalls angegeben. Die Laufzeit der Akten erfolgt in Jahresangaben nach heutiger Zeitrechnung. Mainz, im September 2002 Ramona Göbel Organisation der Munizipalverwaltung/Mairie Nach dem Ende der Mainzer Republik 1792/93 wurde Mainz ein weiteres Mal 1794/95 durch französische Truppen bedroht. Der entscheidende Schritt zur endgültigen Übernahme des linken Rheinufers und der Festung Mainz gelang dem republikanischen Frankreich im Frieden von Campo Formio vom 17.10.1797: Österreich willigte in die Abtretung des linksrheinischen Gebietes an die Französische Republik ein. Preußen hatte dem schon im Frieden von Basel am 5.4.1795 zugestimmt. Auf dieser Grundlage verließen die kaiserlich-österreichischen Truppen am 29.12.1797 Mainz, die französischen Truppen marschierten am 30.12.1797 ein - Mainz war wieder französisch besetzt. Dieses Mal währte ihre Anwesenheit bis zum 4.5.1814 und ging über eine rein militärische Besatzung weit hinaus, denn das linke Rheinufer wurde als Teil Frankreichs angesehen und gehörte nach dem Frieden von Lunéville am 9.2.1801 auch völkerrechtlich zur Französischen Republik. Mainz wurde vollständig in den französischen Staatsaufbau integriert, das französische Verwaltungssystem wurde aufoktroyiert und etablierte sich. Einsetzung der Munizipalität Am 15. Januar 1798 löste Regierungskommissar Rudler den Stadtrat und das kurfürstliche Vizedomamt auf und setzte eine Munizipalität (Munizipalverwaltung) nach französischem Vorbild ein. Die Munizipalität, bestehend aus einem Präsidenten und sechs weiteren Mitgliedern, nahm ihre Arbeit sofort auf. Nach den Bestimmungen der Verfassung des Jahres III (Art. 179, 182) standen an der Spitze von Städten mit mehr als 5000 Einwohnern eigene Munizipalitäten, die aus 7 Mitgliedern (einschließlich des Präsidenten) bestanden. Die Hälfte der Mitglieder hatte jedes Jahr auszuscheiden. Der Munizipalität war ein Regierungskommissar beigefügt, der über die Ausführung der Gesetze wachte (Art. 191). Aufgaben der Munizipalverwaltung Die Aufgaben der Munizipalität sind im Dekret vom 21. Fructidor III bzw. Dekret vom 22.12.1789 bis Januar 1790 (Décret relatif à la constitution des assemblées primaires et des assemblées admini-stratives) Sekt. III, Art. 1-3 festgelegt: Sie umfassen Aufgaben der allgemeinen Staatsverwaltung (in Unterordnung und nach Weisung der Departementsverwaltung) und der Gemeindeverwaltung (jedoch immer als Exekutivorgan der Staatsverwaltung). Im Einzelnen war die Verwaltung zuständig für : Verteilung der Steuern Handhabung des Armenwesens Aufsicht über Gefängnisse Überwachung des öffentlichen Unterrichts Unterhaltung des öffentlichen Eigentums (Wälder, Flüsse, Wege, Kanäle) Unterhaltung und Bau von Kirchen, Pfarrhäusern, usw. Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Sicherheit und öffentliche Ruhe Verwendung der Nationalgarden Führung der Zivilstandsregister Verwaltung des Eigentums der Gemeinden Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb des Kantons (polizeiliche Aufgaben): Überwachung des Verkehrs Sorge um die öffentliche Ruhe, Aufrechterhaltung der Ordnung an öffentlichen Orten und bei öffentlichen Versammlungen die Verhütung von Unglücksfällen, Hilfeleistung in Notfällen Verhütung von Ausschreitungen geisteskranker Personen Verhütung von Schädigungen durch gefährliche Tiere * Überwachung der Theater Mitglieder der Munizipalverwaltung Mit Beschluss vom 25. Nivôse VI (14.01.1798) wurden die Mitglieder der Munizipalität berufen, die ihre Tätigkeit am folgenden Tag aufnahmen. Sie bestand aus dem Präsidenten Adam Umpfenbach und den Mitgliedern Joseph Cronauer, Wilhelm Euler, Stephan Lindt, Georg Ludwig Hefner, Staudenheimer und Zentner. Erster Regierungskommissar war Franz Konrad Macké, der aber bereits am 25.01.1798 zum Präsidenten des peinlichen Gerichts berufen wurde. Er wurde durch Retzer ersetzt. Die neue Munizipalität wurde durch das Mitglied der Kreuznacher Regierung, Petersen, am 15. Januar 1798 in ihren Dienst eingeführt. Sie wurde durch die Regierung ernannt, war abhängig vom (General-) Regierungskommissar in den vier neuen linksrheinischen Departements, der Zentralverwaltung des Departements und dem Militär. Da die Personen der Munizipalität ihre Aufgabe als Ehrenamt versahen und jedes Jahr die Hälfte der Mitglieder laut Gesetz auszuscheiden hatte, herrschte eine hohe Personalfluktuation. Zum 26. August 1799/30. August 1799 (9. bzw. 13. Fructidor VII) waren Umpfenbach (wurde Richter am Zivilgericht), Euler, Hefner, Staudenheimer und Zentner ausgeschieden. Zentner kündigte sein Amt mit Schreiben vom 3. Fructidor VII. Zwischenzeitlich waren wohl auch die Herren Mitter und Greber Mitglieder der Munizipalität. Denn in einer Sitzung der Munizipalität vom 9. Fructidor VII/26. August 1799 heißt es, dass Mitter, Greber und Umpfenbach von Prof. Johann Neeb, Prof. Gottlob Laurenz Schneidler und Balthasar Pietsch ersetzt wurden. Balthasar Pietsch war fortan neuer Präsident der Munizipalität. Die übrigen Mitglieder waren Johann Neeb, Johann Dumont, Gottlob Laurenz Schneidler, Joseph Cronauer und Stephan Lindt. Damit bestand die Munizipalität nur aus sechs Mitgliedern. Als Sekretär unterschrieb stets Müller. Lindt war zusätzlich Standesbeamter. Die ausgeschiedenen Greber und Zentner wurden Chefs des Polizei- bzw. Wohlfahrts- (Bien Public) Büros (s. u.). Im Brumaire VIII (Okt./Nov. 1799) wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar. Einen Beschluss der Munizipalverwaltung vom 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 unterschrieben Pietsch, Cronauer, Schneidler, Dumont und der Sekretär Müller. Dem Entwurf eines Schreibens der Munizipalverwaltung (60/1222) an das Departement vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 ist zu entnehmen, dass nach dem Ausscheiden von Zentner die Verwaltung nur noch aus 5 Mitgliedern bestand. Dumont hätte ebenfalls gekündigt. Schneidler sollte Heimberger als Regierungskommissar ersetzen. Der Entwurf wurde von folgenden Mitgliedern der Munizipalverwaltung unterzeichnet: Schneidler (provisorischer Regierungskommissar), Pietsch, Cronauer, Dumont, Lindt und Müller (Sekretär). Auflösung der Munizipalität, Ernennung des Maires Das Ende der Munizipalverwaltung erfolgte mit der napoleonischen Verwaltungsreform durch das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 ("Pluviôsegesetz"). Mit diesem Gesetz wurde Frankreich in Departements, Bezirke (Arrondissements) und Gemeindebezirke (Mairien) eingeteilt, an deren Spitze nun Einzelbeamte (Präfekten, Unterpräfekten bzw. Maires) an Stelle der alten Kollegialverwaltungen standen. Das Gesetz wurde am 6. Prairial VIII/26.05.1800 in den linksrheinischen Departements verkündet. Die Besetzung der kommunalen Verwaltungen richtete sich nach der Einwohnerzahl. Allen Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern stand ein Maire mit zwei Adjunkten vor. Ihnen zur Seite stand ein Polizeikommissar. Dazu kamen für je 20.000 Einwohner ein Adjunkt und für je 10.000 Einwohner ein zusätzlicher Polizeikommissar. In Mainz mit seinen 22.000 Einwohnern standen damit dem Maire zwei Adjunkte zur Seite. In allen Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern ernannte der Erste Konsul bzw. spätere Kaiser die Maires (in den übrigen Mairien berief sie der Präfekt). Das Amt des Maires war dem Gesetze nach ein unbesoldetes Ehrenamt. In Mainz wurde Franz Konrad Macké am 25.11.1800 zum Maire ernannt. Am 17. Frimaire IX/8.12.1800 wird ihm durch Beschluss des Präfekten Jollivet der Betrag von 4.000 Franc als "frais de répresentation de la Mairie" zugestanden. Zudem erhielt er freie Wohnung im Stadthaus. Danach trat Macké seinen Dienst am 22.12.1800 an. Dieser Tag bezeichnet das Ende der Munizipalität in Mainz. Franz Konrad Macké blieb Maire der Stadt Mainz bis zum Ende der französischen Besatzung am 14. Mai 1814. Aufgaben des Maires Die Aufgaben des Maires umfassten: - Verwaltung der Gemeindegüter, Aufsicht über Eingang der Gefälle - Leitung der öffentlichen und der Gemeinde übertragenen Arbeiten - Aufsicht über und Erhalt des öffentlichen Eigentums - Erinnerung der Bevölkerung an die bestehenden Verordnungen - Ausführung gemeinnütziger Vorschläge - Garantie der Polizei - Sorge für öffentliche Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung - Festsetzung der Taxen für Brot- und Fleischverkauf - Vorsitz im Munizipalrat - Vorsitz bei den Versammlungen der Wohltätigkeitsbüros oder Hospitalverwaltungen Adjunkte Als Adjunkte wurden die Kaufleute Sebastian Martin (1. Adjunkt) und Noisten benannt. Spätere Adjunkte waren als Nachfolger von Noisten Prof. Neeb, Parcus und Franz Roth (1805). Franz Joseph Probst ersetzte im Jahre 1806 Martin als ersten Adjunkt . Nach dem Tod von Franz Roth wurde der Kaufmann Peter Mayer am 5. Januar 1814 vom Präfekten zum Adjunkten ernannt. Büros (Abteilungen) der Munizipalverwaltung bzw. Mairie Die genaue Organisation der Stadtverwaltung kann aus den Akten und Amtsbüchern des Bestandes für die erste Zeit der Munizipalverwaltung nicht erschlossen werden. Viele Details, die den Unterlagen entnommen werden können und im Folgenden aufgelistet werden, sind nicht hundertprozentig stimmig. Unterhalb der "Leitungsebene" (Munizipalität bzw. Maire) war die Stadtverwaltung organisatorisch ab 1.4.1798 in verschiedene Büros eingeteilt. Direkt der Munizipalität bzw. dem Maire unterstellt war das Sekretariat, das allgemeine bzw. interne Verwaltungs- und Schreibaufgaben erledigt. An der Spitze eines jeden Büros stand ein Vorsteher ("Chef"). Im Generalregister (Régistre Générale) des Jahres VI werden bereits vor der Installierung der Büros folgende Sachgebiete genannt: Finanzen, Polizei, Einquartierung (Logements), Krieg (Guerres) und Passangelegenheiten. Im Generalregister des Jahres VII werden genannt: Polizei (darin inbegriffen: Einquartierung), Bien Public, Finanzen und Standesamt (Etat civil). Am Ende des Jahres VII (Fructidor VII/August 1799) existierten laut Akte 60/704 drei Büros: Finanzen, Polizei und Bien public. Das Finanzbüro wurde bis Fructidor VII/August 1799 von Villette geleitet. Im Brumaire VIII/November 1799 wurde Philipp Jakob Heimberger Regierungskommissar bei der Munizipalverwaltung. Bei der Gelegenheit wird erwähnt, dass er zuvor Chef des Büros des Bien public war. Zoyen war zumindest bis zum Nivôse VIII/Dez. 1799-Jan. 1800 Chef des Einquartierungsbüros. Das Einquartierungsbüro taucht immer wieder in der Aufzählung der unterschiedlichen Büros der Munizipalverwaltung auf. Es ist nicht abschließend zu klären, ob es organisatorisch tatsächlich selbständig war oder aber dem Polizeibüro unterstand (s. u.). Am 14. Pluviôse VIII/3.2.1800 existierten laut eines Beschlusses der Munizipalverwaltung vom selben Tage neben dem Sekretariat vier Büros, deren Vorsteher [Heinrich] Brühl (bien public), Heinrich, Georg Friedrich Escherich (Finanzen ) und Sauerland waren. Standesbeamter war lt. Zivilstandsregister des Jahres VIII Lindt. Im Generalregister des Jahres VIII werden Polizei, Finanzen, Bien public und Actes civils als Büros genannt. Für einen Entwurf eines Schreibens vom 7. Floréal VIII/27.4.1800 zeichnete das "Bureau du Bien et des travaux publics" verantwortlich. Das Polizeibüro bestand aus zwei Divisionen (Abteilungen). Die erste Division war zuständig für die zivilen Polizeiaufgaben einer Stadtverwaltung (städt. Aufsichts- und Verwaltungsfunktionen), die zweite Division nannte sich "Police militaire" und war für die Erfüllung der Aufgaben, die von den französischen Militärs an die Stadt herangetragen wurden, zuständig. Am 25. Prairial VIII/14.6.1800 wurde eine Auflistung aller seit Einrichtung bei der Munizipalität entstandenen Akten und Amtsbücher erstellt. Demnach existierten (auch bereits im Jahr VII) folgende Büros/Sachgebiete mit den aufgeführten Aufgaben: - Sekretariat (Allg. Verordnungen, Gesetze, Régistres Générales, Arrêtés und Lettres) - Polizei (Architektur, Abwesende, Jagd, Deserteure, Vieh, Landstreicher, Gendarmerie; kommunale Polizei: Pässe, Gefängnisse, Bevölkerung, Avis, Konskription, Requisition, Einquartierung) - Traveaux publics (Schule, Armenwesen, Brücken/Straßen, Handel/Landwirtschaft, Schiff-fahrt, Post, Vorräte) - Finanzen (Nationalgüter, sequestrierte Güter, Versteigerungen, Requisitionen, Steuern, Octroi, Militärhospitäler, Patente) - Standesamt (Führung der Geburts-, Heirats-, Sterberegister) - Büro der Polizeikommissare (Bevölkerungslisten, Einwohnerverzeichnis, Sicherheitskartenregister für Sektionen, Reglements und Verordnungen) Dieser Auflistung zufolge gehörten die Einquartierungen organisatorisch zum Polizeibüro. Das extra aufgeführte Büro der Polizeikommissare lässt sich durch Sonderaufgaben (Erstellung der Bevölkerungslisten) erklären. Nach der napoleonischen Verwaltungsreform und der Ernennung des Maires kam es zunächst zu wenigen Veränderungen. Im Generalregister des Jahres IX werden als Büros genannt: Polizei, Finanzen und Bien public, ab 25. Germinal IX/15.4.1801 kommt das Sekretariat hinzu, nach einiger Zeit fällt Polizei weg. Das erklärt sich durch den unten ausführlich besprochenen Beschluss des Maires über die Organisation der Stadtverwaltung, der Polizeibüro und Sekretariat zu einem Büro zusammenfasst. Am 29. Germinal IX/19.4.1801 wurde mit dem oben erwähnten Beschluss des Maires die Organisation der Stadtverwaltung neu festgelegt. Die Büros der Stadtverwaltung wurden auf insgesamt drei reduziert. Die Neuorganisation galt ab 1. Floréal IX (21.4.1801) : Die Verwaltung wurde in drei Büros aufgeteilt: Sekretariat, Wohlfahrtsbüro (Bureau du Bien public) und Finanzbüro. Das Sekretariat teilte sich in 2 Sektionen. Sektion 1 war verantwortlich für die allgemeine Verwaltungsaufsicht, Archiv, Registratur (Mairie), Enrégistrement, Bescheinigungen, Versand (envoi), Affiches und Veröffentlichung der Gesetze. Sektion 2 (= Polizeibüro): Polizei und Militärunterkünfte, zivile Polizei, Aufsicht über Kultur, Hafen, Land, Gefängnisse, kommunale Polizei, Pässe, Zivilstandsakte, Patente Angestellte des Sekretariats: Erste Sektion und Polizei: Müller (Sekretär) und Naut [?], Expeditionnaire; Militärunterkünfte (Logements militaires): Eisenberg (Verteilung der Unterkünfte), Emmerich (Korrespondenz mit den Militärbehörden); Zivilstand: Reussing; Pässe, Patente: Birnbaum Das Wohlfahrtsbüro (Bien public) teilte sich in 4 Sektionen. Sektion 1: Handel/Gewerbe, Schifffahrt, Landwirtschaft, Manufakturen, Fabriken, Post und Fuhrunternehmen, Messen und Märkte, Taxen für Getreide, Mehl, Fleisch und Brot, Verpflegung und Versorgung (Vorräte), Bevölkerung, Viehseuchen, Jagd, Prozesssachen Sektion 2: Öffentlicher Unterricht, Schulen (Zentralschulen, Primär-, Sekundär- und Privatschulen), Erziehungsheime, Bibliotheken, Nationalfeiern, "esprit public" (Verbreitung der "richtigen" Gesinnung ?), Zeitungen/Presse, Bekanntmachungen Sektion 3: Hospitäler, Wohltätigkeitseinrichtungen, "sécours publics à domicile, pour pertes et accidents" (öffentliche Hilfen zu Hause, bei Verlusten und Unfällen), Verwaltung der Güter armer Mündel (pupilles), Witwen, Waisen, Pfandamt, Zucht-/Arbeitshäuser Sektion 4: Öffentliche Arbeiten, Unterhaltung und Reparatur der Straßen, Wege, Häfen, Kanäle, Bürgersteige, öffentliche Gebäude, Brunnen, Theater, Beleuchtung, Pumpen und Feuerutensilien Angestellte: Mathis, Chef; Brühl, Souschef Das Finanzbüro war in zwei Sektionen aufgeteilt: Sektion 1: Nationaldomänen, "Biens régis à l’instar d’iceux"; kommunale Güter; kirchliche und andere Pensionen, Liquidation der Passiva der unterdrückten Institutionen und Einrichtungen Sektion 2: Aufsicht, Eintreibung, Reklamationen, etc. bezgl. direkte Steuern, lokale Gebühren, Munizipaloctroi, kommunale Rechnungen, Rechnungen der öff. Einrichtungen, Einnahmen, Schuldforderungen, Schulden, Ausgaben der Stadt, etc., Buch-, Rechnungsführung der Einnehmer Angestellte: Escherich, Chef; Schmitt, Souschef (NB: der zweite Souschef - die Stelle des zweiten Stellvertreters - ist unterdrückt/"supprimé") Artikel 3: Die 3 Büro-Concièrges und Gardiens werden zu den bisherigen Bezügen provisorisch beibehalten bis zur Bestätigung durch den Präfekten. Artikel 6: Jeder Bürochef ist mit der Abfassung der Briefe, Berichte, Arrêtés, etc. beauftragt, die in seine Zuständigkeit fallen. Er erledigt im Besonderen die Arbeit, die ihm anvertraut ist, indem er sie unter die Angestellten seines Büros verteilt. Er ist verantwortlich für Verzögerungen, die durch Nachlässigkeit und Ungenauigkeit verursacht werden. Er achtet besonders darauf, dass keine Verwirrung in den Geschäften und den Unterlagen entsteht. Diese müssen immer über Datum und Inhalt klassifiziert sein. Artikel 8: Der Sekretär unterzeichnet mit dem Maire die offiziellen Schreiben. Wenn er abwesend ist, kann ihn einer der Büro-Chefs ersetzen. Artikel 9 legt die Bürostunden fest: von 9 Uhr morgens bis drei Uhr (de rélevée). Sie können verlängert werden, wenn der Dienst und der Fall es erfordern. Artikel 11: Die Büro-Gardiens halten das Inventar in den Büros und in dem Lokal der Mairie genauestens instand. Artikel 12: Die Büro-Chefs finden sich alle geraden Tage um 12.00h beim Maire zusammen, um sich mit ihm über die wichtigsten Angelegenheiten zu besprechen. In einem Schreiben des Präfekten an den Maire der Stadt Mainz vom 29. Fructidor IX/16.09.1801 lehnte der Präfekt die Einstellung von zwei weiteren Sekretären für das Polizeibüro (für Passangelegenheiten) ab. Mit dem Polizeibüro kann nur die Sektion 2 des Sekretariates gemeint sein. In dem Brief ist ebenfalls die Rede von einem Einquartierungsbüro, das wegfallen sollte, da keine Truppen mehr durch die Stadt zogen. Laut oben zitierten Beschlusses des Maires war auch das Einquartierungsbüro keine eigenständige Abteilung, sondern gehörte organisatorisch zur Sektion 2 des Sekretariates, hatte jedoch allein zwei Mitarbeiter (Eisenberg und Emmerich). Es kann damit festgehalten werden, dass das Einquartierungsbüro und das Standesamt zwar - spätestens ab dem 1. Foréal IX/21.04.1801 - keine eigenständigen Abteilungen bildeten, jedoch äußerst selbständige Bereiche innerhalb der Verwaltung waren. Zur Personalsituation gibt das o. g. Schreiben folgende zusätzliche Auskünfte: Neben dem Maire und den zwei Adjunkten, Chefs und Sous-Chefs arbeiteten Polizeikommissare und Sektionsoffiziere. Fünf "Expéditionnaires" waren für die Ausfertigung von Schreiben (zwei für Pässe und Zivilstand, zwei für Einquartierungen, einer für das Sekretariat) angestellt. Insgesamt betrugen die Personalkosten der gesamten Stadtverwaltung 11.560 Francs. Es wird angedeutet, dass Personalkosten für bestimmte Bereiche (Polizeikommissare, Sektionsoffiziere) nicht von der Gemeindekasse übernommen wurden, sondern auf Staatskosten liefen. Das Einqartierungsbüro wurde in der Folgezeit tatsächlich aufgelöst, denn am 26. Fructidor XIII/13.9.1805 forderte der Maire ein fest installiertes Bureau de logement. Dieses Ansinnen wurde am Folgetag vom Präfekten abgelehnt. Bis 1813 wurde allerdings wieder ein Einquartierungsbüro errichtet. Das erforderte allein schon die eingetretene Kriegssituation und der damit zusammenhängende permanente Durchzug von Truppen durch die Stadt. Am 21.06.1813 trat Falkenstein als "Chef du bureau des logements militaires" von seinem Posten zurück. Im Januar 1814 gestand der Präfekt dem Maire zwei Hilfskräfte für das Einquartierungsbüro zu. Munizipalrat Das Gesetz vom 28. Pluviôse VIII/17.02.1800 schrieb ebenfalls die Einrichtung eines Munizipalrates vor. Er bestand in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern aus dreißig Mitgliedern. Er versamnelte sich einmal jährlich höchstens 14 Tage und konnte vom Präfekten zu außerordentlichen Sitzungen einberufen werden. Seine Aufgaben waren -Rechnungsprüfung der Stadtverwaltung -Verteilung des gemeinschaftlichen Brennholzes, des gemeinschaftlichen Weide-, Ernte- und Früchteertrags -Verteilung der den Einwohnern aufgetragenen Arbeiten an öffentlichem Eigentum -Entscheidungen über Anleihen, Munizipaloctroi, Zusatzcentimen -Befinden über Prozesse zur Ausübung und Erhaltung gemeinsamer Rechte -Vorbringen von Petitionen über die Bedürfnisse der Stadt

              Kriegsministerium: Zentral-Abteilung (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/3 · Bestand · 1817 - 1819, 1846 - 1921
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
              1. Zur Geschichte der Zentral-Abteilung: Die Neuorganisation des württembergischen Militärwesens, die als Folge der Militärkonvention vom 21. /25. 11. 1870 seit Juli 1871 mit Hilfe preußischer Offiziere und Militärbeamten unternommen wurde, erstreckte sich auch auf das Kriegsministerium. In Anlehnung an eine frühere, allerdings nur intern gültige Einteilung und in Analogie zur Geschäftseinteilung des preußischen Kriegsministeriums wurde es im August 1871 in das Centralbureau, die Militär-Abteilung (mit drei Sektionen) und die Ökonomie-Abteilung (mit fünf Sektionen) gegliedert; eine "provisorische", tatsächlich aber lange Jahre gültige "Geschäftseinteilung legte gleichzeitig die Kompetenzen dieser Abteilungen, neben die später weitere Abteilungen traten, fest. Das Centralbureau (abgekürzt: CB. ), das vor 1871 in der Kanzleidirektion einen Vorläufer besaß, unterstand einem Chef, der bis zum Ende des ersten Weltkriegs - zugleich Adjutant des Kriegsministers war (vgl. die ohne eingehenderes Quellenstudium erarbeiteten Listen der Kriegsminister bzw. Abteilungschefs in Anhang I bzw. II S. XXV ff. ) In sein Ressort fielen nach der erwähnten Geschäftseinteilung folgende Aufgaben: 1. die persönlichen Angelegenheiten der Offiziere, Ärzte und Beamten, 2. die ehrengerichtlichen und militär-politischen Angelegenheiten, 3. die Ordens- und Dienstauszeichnungs-Angelegenheiten, 4. die Staats-Ministerial-Sachen, 5. Vorlage derjenigen Angelegenheiten, über welche der Kriegsminister selbst die Entscheidung zu treffen beabsichtigt, 6. persönliche Correspondenz des Ministers, 7. Redaktion des Armeeverordnungsblatts, 8. Angelegenheiten der Tagespresse. Außerdem unterstanden dem Centralbureau von Anfang an die Kanzlei, die Bibliothek und die Druckerei des Kriegsministeriums. Manche der Aufgaben, die das Centralbureau nach der erstmals im Januar 1907 wieder herausgegebenen Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums wahrzunehmen hatte (so die Verwaltung des Dienstgebäudes, der Dienstgeräte und der Bürokasse des Kriegsministeriums), dürften ihm stillschweigend zugewiesen worden sein, sei es von Anfang an, sei es allmählich als Folge der ursprünglichen Kompetenzen. Andere Kompetenzveränderungen, auf die hier im übrigen nicht vollständig eingegangen werden kann, fanden dagegen ihren Niederschlag in den Quellen. Wiederholt eingeschränkt wurden seit November 1871 die Kompetenzen des Centralbureaus für persönliche, ehrengerichtliche und Ordensangelegenheiten von Offizieren, Ärzten und Beamten, bis schließlich im April 1896 die Militär-Abteilung fast ganz dafür zuständig wurde. Ab November 1872 hatte der Chef des Centralbureaus die Unterlagen aller Abteilungen des Kriegsministeriums für den mündlichen Vortrag des Kriegsministers beim König zu sammeln. Als 1874-nach dem Vorbild Preußens die Führung von Personalbogen und von Stammlisten der Truppen eingeführt wurde, hatte das Centralbureau die ans Kriegsministerium gelangten Exemplare dieser Unterlagen zu verwahren und zu verwalten. Nachdem die dem Centralbureau unterstellte Kanzlei des Ministeriums faktisch schon lange für die sog. "alte Registratur" des Kriegsministeriums zuständig gewesen war, wurde die Sorge dafür dem Centralbureau im Januar 1885 offiziell übertragen. Weitere kleinere Aufgaben kamen in den Jahren nach der Jahrhundertwende hinzu:1902 begann das Centralbureau, eine Sammlung von Zeitungsausschnitten über militärische Angelegenheiten anzulegen, und seit April 1906 sammelte man hier Nachrufe und Todesanzeigen württembergischer Offiziere; schließlich wurde das Centralbureau, das am 1. 8. 1906 bzw. - It. MVBl. 1906, 8. 185 - am 12. 9. 1906 in "Zentral-Abteilung" (abgekürzt: Z. ) umbenannt wurde, im Januar 1907 durch die neue Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums für Denkmäler-Angelegenheiten zuständig. Die Aufgaben der Zentral-Abteilung, die durch die neue Geschäftseinteilung im übrigen nur wenig verändert wurden, konnten demnach im Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg von 1907 S. 64- f. wie folgt umschrieben werden: "Von der Zentral-Abteilung, deren Chef zugleich Adjutant des Kriegsministers ist, wird die Verteilung des gesamten Einlaufs auf die Abteilungen, die Zuleitung von Entwürfen und Vorlagen an den Kriegsminister und die Abfertigung des Auslaufs bewerkstelligt. Die Zentral-Abteilung bearbeitet die Rang- und Stammlisten, die Patentierung der Offiziere und Sanitätsoffiziere, die Führung der Personalbogen, die Anträge auf Adelsverleihung und die Prüfung des Adelstandes, die bei Feierlichkeiten, Jubiläen, Hof- und Armeetrauer usw. zu treffenden Anordnungen, alle den Geschäftsgang und die Geschäftseinteilung des Kriegsministeriums betreffenden Angelegenheiten und endlich die Redaktion des sächlichen Teils des Militärverordnungsblatts". Im März 1907 erhielt die Zentral-Abteilung außerdem die Verwaltung der sog. "Denkschriften-Sammlung" übertragen, d. h. der von den einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums für Beratungen des Bundesrats, des Reichstags und des württembergischen Landtags vorbereiteten Stellungnahmen und Ausarbeitungen. Größere Bedeutung gewann die Errichtung des Kriegsarchivs im Januar 1907, das der Zentral-Abteilung unterstellt und, obwohl dafür eigenes Personal vorgesehen war, faktisch ganz von ihr verwaltet wurde. Einmal sollte das Kriegsarchiv das archivwürdige Schriftgut militärischer Provenienzen Württembergs sichern und gab damit der Zentral-Abteilung Veranlassung, sich auch mit Fragen der Kassation bzw. Erhaltung solchen Schriftguts zu befassen; zum andern entwickelte es sich im Weltkrieg 1914 - 1918 zu einer selbständigen Abteilungen die die Zentral-Abteilung im Januar 1916 die Zeitungsausschnitt-Sammlung und im November 1916 die Verwaltung der Bibliothek des Kriegsministeriums abgab. Während der Weltkrieg 1914 - 1918 sonst ohne größere Auswirkungen auf Organisation und Kompetenzen der Zentral-Abteilung blieb, änderte sich dies gegen und nach Ende des Kriegs. Neben der Zentral-Abteilung, die unmittelbares Organ des Kriegsministers war, schuf sich dieser im Juli 1918 eine weitere Stelle, die ihm unmittelbar unterstand, in organisatorischer Hinsicht aber bis Oktober 1918 der Zentral-Abteilung zugeteilt wurde. Sie wurde nach ihrem Leiter, Oberstleutnant Hummel, "Dienststelle H " benannt und erhielt vom Kriegsminister den Auftrag, "für mich alle Unterlagen, deren ich zum Verkehr mit den gesetzgebenden Körperschaften oder einzelnen Mitgliedern dieser bedarf, zu sammeln und zu sichten. Hiezu wendet sich H an die zuständigen Abteilungen des Kriegsministeriums oder an sonstige in Betracht kommende Dienststellen usw. unmittelbar". Am 7"10. 1918 wurde sie von der Zentral-Abteilung ganz gelöst und unter der Bezeichnung "Ministerialabteilung"(abgekürzt: M) verselbständigt. Wie die ursprünglich in Aussicht genommene Bezeichnung "Presse- und Geheim-Abteilung" (abgekürzt: P. G. ) andeutet, war sie vor allem mit Fragen der "Aufklärung" der Zivilbevölkerung, der Kriegspropaganda, der Presse, der Zensur und der Bekämpfung von Gerüchten befasst. Bereits im Januar 1919 ging die Ministerialabteilung im Kriegsarchiv auf. Die Einrichtung und Verselbständigung der Ministerialabteilung berührten die Organisation und Aufgaben der Zentral-Abteilung offensichtlich ebenso wenig wie deren Umbenennung in "Hauptbüro" (abgekürzt: H. ) zwischen dem 18. und 25. 11. 1918 und die Wirren, denen nach der Novemberrevolution 1918 auch das Kriegsministerium ausgesetzt war. Dagegen wurden sie durch die Reorganisation, die der Kriegsminister Herrmann am 14. 3. 1919 verfügte, einschneidend verändert. Dabei wurde das Hauptbüro aufgelöst und an seiner Stelle errichtet: 1. das Ministerialbüro (MB), 2. die Hauptkanzlei (HK), 3. die Druckvorschriftenverwaltung (Dv) und die Bürokasse (BK), 4. die Hauptregistratur (HR). Während sich die Aufgaben der drei zuletzt genannten Abteilungen, die dem Stellvertreter des Kriegsministers, Hauptmann (seit 15. 3. 1919: Unterstaatssekretär) Krais, unterstellt wurden, im wesentlichen aus ihren Bezeichnungen ergeben, war das dem Kriegsminister unmittelbar unterstellte Ministerialbüro beauftragt mit der Auszeichnung des gesamten Eingangs, mit der Erledigung von Sonderaufträgen und der persönlichen Korrespondenz des Kriegsministers und mit der Anmeldung bzw. Abfertigung von Besuchern des Ministers. Ganz abgegeben wurde die Bearbeitung von Angelegenheiten der Nationalversammlung und des württembergischen Landtags, für die nun statt dem bisherigen Hauptbüro die im Februar 1919 neugeschaffene "Aufklärungs- und Pressestelle des Kriegsministeriums" zuständig wurde. Nach dem Rücktritt des Kriegsministers Herrmann (am 28. 6. 1919) und seines Stellvertreters Krais, die vor allem durch militärische Kreise vielfach und heftig angefeindet worden waren, wurde diese Aufteilung schon am 7*7. 1919 wieder rückgängig gemacht: das Ministerialbüro wurde aufgelöst und sein Personal zu der aus den anderen Abteilungen (HK, HR, BK) wieder neu gebildeten "Zentral-Abteilung" (abgekürzt: Z. ) übernommen, deren Kompetenzen nicht näher beschrieben wurden, die aber im wesentlichen die bisherigen Aufgaben dieser Abteilungen erhalten haben dürfte. Daran scheint sich nichts geändert zu haben, als das württembergische Kriegsministerium vom 28. 8. 1919 bis zum 30. 9. 1919 die Aufgaben und die Bezeichnung einer "Reichswehrbefehlsstelle Württemberg" hatte, ab 1. 10. 1919 zum "Abwicklungsamt des früheren württembergischen Kriegsministeriums" umgewandelt und als solches zusammen mit dem "Abwicklungsamt des früheren XIII. A. K. " zum "Heersabwicklungsamt Württemberg" vereinigt wurde. Mit der Reorganisation war eine Änderung des Dienstsitzes verbunden. Dieser befand sich ursprünglich im Gebäude des Kriegsministeriums, Charlottenstr. 6, dann seit Juni 1914- im neuen Dienstgebäude des Kriegsministeriums, Olgastr. 13; im Oktober 1919 wurde das Abwicklungsamt des Kriegsministeriums in das Dienstgebäude des früheren Kommandierenden Generals, Kriegsbergstr. 32, verlegt, von wo die Zentral-Abteilung bzw. die Abteilung K (siehe unten) im Zusammenhang mit der Umorganisation des Heeresabwicklungsamtes Württemberg wohl im September 1920 in das ehemalige Neben-Artilleriedepot in der Gutenbergstr. 111 übersiedelte. Soweit es die Quellen erkennen lassen, überstand die Zentral-Abteilung diese äußeren Veränderungen im wesentlichen unverändert "allerdings verlor sie als Folge der Heeresabwicklung, insbesondere auch der Reorganisation von Oktober 1919, zunehmend an Aufgaben. Zusammen mit den Abteilungen A, R, W, ZV, Auskunft und Kr. A. des Abwicklungsamtes des früheren württembergischen Kriegsministeriums wurde sie daher im August 1920 zur Abteilung K (d. h. Kriegsministerium) des Heeresabwicklungsamtes Württemberg vereinigt. Organisationsänderungen im folgenden Monat reduzierten diese Abteilung K jedoch weiter, so dass sie ab 1. 10. 1920 im wesentlichen wieder aus der früheren Zentral-Abteilung bestand. Allerdings oblagen ihr als Aufgaben nun nur noch die Bearbeitung der "noch anfallenden Resteingänge des ehemaligen Kriegsministeriums", die Weiterleitung derselben an die nunmehr zuständigen Stellen, außerdem Unterstützungsgesuche und sämtliche Angestelltenangelegenheiten des Heeresabwicklungsamtes Württemberg". Zudem war ihr die Unterabteilung W (Waffenabteilung) unterstellt, während die Bürokasse ab 20. 9. "1920 an die Kasse des Heeresabwicklungsamtes Württemberg abgegeben und das im August bzw. Oktober 1920 mit der Abteilung K vereinigte Kriegsarchiv im Dezember 1920 der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart angegliedert wurde. Mit der Auflösung des Heeresabwicklungsamtes Württemberg auf 31. 3. 1921 fand schließlich auch die Abteilung K ihr Ende. 2. Zur Geschichte und Ordnung des Bestandes: Bei der Umgestaltung des Kriegsministeriums seit Juli 1871 wurde dessen Kanzlei unter Mithilfe eines Registrators aus dem preußischen Kriegsministerium bis November 1871 auf die neuen Verhältnisse umgestellt. Dabei wurden die bisher kurrenten Akten bis auf einige Faszikel, die sich auch im vorliegenden Bestand finden (Büschel 4, 6-9, 16, 17, 66 - 68, 88, 118, 475), geschlossen; die einzelnen Abteilungen des Kriegsministeriums erhielten neue, systematische Aktenpläne mit zugehörigen Repertorien", und wie bei den Truppen und der übrigen Militärverwaltung wurde statt der bisherigen losen Aktenablage die sonst in Württemberg nicht übliche preußische Aktenheftung eingeführt. § 4 der Organisationsbestimmungen des Kriegsministeriums vom 16. 8. 1871 bestimmte: "Die Registratur des Kriegsministeriums ist zwar eine einheitliche, doch ist dieselbe so zu formieren, daß jede Abteilung ihre eigenen Akten hat und derselben für die Journalführung, für das Herbeischaffen der Vorgänge, Gompletierung der Akten etc. 1 Registraturbeamter zur Disposition steht". Für die Zentral-Abtei-lung wie für die anderen Abteilungen des Ministeriums hatte dies zur Folge, daß beim Zuwachs von Kompetenzen der Aktenplan der Abteilung durch neu angelegte oder von anderen Abteilungen übernommene und entsprechend umsignierte Akten ergänzt wurde, während der Verlust von Kompetenzen die Abgabe von Akten an andere Abteilungen nach sich zog. Dementsprechend gelangte der Großteil der Akten der Zen-tral-Abteilung betr. persönliche, ehrengerichtliche und Ordensangelegenheiten von Offizieren, Militärärzten und Beamten vor allem in die Registratur der Militär-Abteilung (heute Bestand M 1/4 und von dort z. T. in die Registratur der 1917 neu gebildeten Abteilung für persönliche Angelegenheiten (heute Bestand M 1/5), während reine Personalakten heute in den Beständen M 430/1(Personalakten I), M 430/2 (Personalakten II) und M 430/5 (Personalakten V) zu finden sind. Eine besondere Gruppe innerhalb der Abteilungsregistratur bildeten die vom Chef der Zentral-Abteilung als Adjutant des Kriegsministers verwahrten Akten. Sie waren meist durch den Zusatz"A" (=Adjutantur) oder"Secret" gekennzeichnet und umfassten vorwiegend Geheim- und Personalakte sog. "Offizier-Registratur"). Zu ihnen gehörten die Geheimakten Büschel 47, 199 und 469, die mit "A" bezeichneten Büschel 172, 173, 189-191, 193-196, 199, 200, 202, 203, 207-458, 468 und 469 des vorliegenden Bestandes sowie der ganze Bestand M 1/2 (Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten), dessen Bildung und Abtrennung vom übrigen Schriftgut der Zentral-Abteilung wohl hauptsächlich auf das Heeresarchiv Stuttgart zurückgeht. Waren die Akten im wesentlichen dem systematischen Aktenplan der Zentral-Abteilung eingeordnet, so gab es daneben Sonderregistraturen und besondere Aktengruppen der Zentral-Abteilung, die diesem Plan nicht eingefügt waren. Dazu gehörten an erster Stelle die Allerhöchsten Ordres, durch die über die vom Kriegsminister dem König vorgetragenen Gesuchslisten (Büschel 209-458) entschieden wurde; sie wurden vom 1. 1. 1873 an in einer besonderen Registratur verwahrt und bilden heute den Bestand M 1/1(Allerhöchste Ordres) . Ebenfalls als Sonderregistratur wurden die für das Kriegsministerium bestimmten Exemplare der 1874 eingeführten Personalbogen von Offizieren, Militärärzten und Militärbeamten aufbewahrt; sie sind heute - zusammen mit oben erwähnten Personalakten - den Beständen M 430/1, M 430/2 M 430/3 und 430/5 eingeordnet. Außerdem waren dem systematischen Aktenplan nicht eingegliedert die ebenfalls 1874 einführten Stammlisten der Truppenteile (heute im Bestand M 1/11) sowie die Sammlungen der Zeitungsausschnitte (heute im Bestand M 730), der sog. Nekrologe (heute Bestand M 744) und der sog. Denkschriften (heute im Bestand M 731). Schließlich wurden als besondere Gruppen auch die sog. "Kriegsakten" behandelt, d. h. jene Akten, die während des Weltkriegs 1914 - 1918 neben den übrigen, fortgeführten Registraturakten erwuchsen und die speziell Angelegenheiten der Kriegsführung und ihrer Auswirkungen auf die Heimat betreffen; sie sind nur zum kleineren Teil erhalten und überdies z. T. im Bestand M 1/11 (Kriegsarchiv). Sehr wahrscheinlich bei der Zentral-Abteilung wurden die zwei Kriegsstammrollen mit zugehörigen Namensverzeichnissen geführt, die heute dem Bestand M 457 (Kriegsstammrollen des Kriegsministeriums, Höchster Kommandobehörden usw. ) eingeordnet sind. Bis zum Kriegsausbruch im August 1914 hatte die Registratur, von den Auswirkungen der verschiedenen Kompetenzänderungen abgesehen, im wesentlichen so bestanden, wie sie 1871 eingerichtet worden war. Dagegen begannen mit Kriegsausbruch Veränderungen, die sich besonders gegen und nach Ende des Kriegs verstärkten und schließlich zur völligen Umgestaltung der Registratur führten. Bereits im August 1914-wurde ein neues, zusätzliches Kriegs-Geschäftstagebuch begonnen, neben dem bis November 1914- noch das bisherige weiterlief und das danach zum alleinigen Journal der Abteilung wurde. Gleichzeitig begann die Anlage der sog. Kriegsakten, die keine Signaturen mehr enthielten, sondern in den Geschäftstagebüchern nur mit abgekürztem Aktentitel gekennzeichnet wurden. Begann damit die Auflösung der Einheitlichkeit und der inneren und äußeren Ordnung der Registratur, so verstärkte sich die Entwicklung gegen und nach Kriegsende. Sie wurde begünstigt durch die Vermehrung des Geschäftsanfalls, durch die zunehmende Fluktuation des immer weniger geschulten Kanzleipersonals, durch die nachlassende Papierqualität , durch den Verzicht auf die Aktenheftung, eventuell durch den zweimaligen Umzug der Dienststelle nach Kriegsende und vor allem durch die wiederholten Organisationsänderungen. Letztere begannen mit der Errichtung der Dienststelle H, die seit ihrer Verselbständigung als "Ministerialabteilung" im Oktober 1918 sich von der Registratur der Zentral-Abteilung trennte, ein eigenes Journal anlegte, ihre Akten in Schnellheftern ablegte und diese Akten nicht mehr systematisch, sondern nur noch numerisch ordnete und entsprechend signierte. Hinzu kam, dass bei der Umbenennung der Zentral-Abteilung in "Hauptbüro" ein Teil der bisherigen Akten nicht mehr weitergeführt und dafür neue Akten angelegt wurden. Dies wiederholte sich verstärkt im März 1919, als das Hauptbüro in die Abteilungen Ministerialbüro, Hauptkanzlei, Druckvorschriftenverwaltung und Bürokasse sowie Hauptregistratur aufgeteilt wurde. Wiederum wurde nun ein Teil der bisherigen Akten nicht mehr fortgeführt. Andere Teile der Registratur wuchsen dagegen weiter bei der Hauptkanzlei und der Hauptregistratur, deren Akten anscheinend gemeinsam geführt wurden, und beim Ministerialbüro. Wie die Hauptkanzlei und die Hauptregistratur legte dieses Büro außerdem neue Akten an, die ohne System in nur numerischer Folge Signaturen erhielten. Ganz entsprechend wurde bei der Wiedervereinigung dieser Abteilungen zur Zentral-Abteilung im Juli 1919, bei der Umbildung des Kriegsministeriums zum Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums im Oktober 1919 und bei der Bildung der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg im Oktober 1920 verfahren. Dass man sich in der Registratur zurechtfand, obwohl diese immer unübersichtlicher wurde, hatte man sicher auch dem Umstand zu verdanken, dass mit fortschreitender Abwicklung des württembergischen Heeres ältere Akten immer weniger benötigt und der Geschäftsanfall immer kleiner wurden. Als das Heeresabwicklungsamt Württemberg auf 31. 3. 1921 ganz aufgelöst wurde, kam die ganze Registratur der Zentral-Abteilung bzw. ihrer Nachfolge-Dienststellen wohl sofort in die im selben Dienstgebäude untergebrachte Reichsarchivzweigstelle Stuttgart, mit deren übrigen Beständen sie 1937 ins Heeresarchiv Stuttgart und 194-5 ins Hauptstaatsarchiv Stuttgart übernommen wurde. In seiner heutigen Gestalt umfasst der Bestand M 1/3 Schriftgut, das beim Centralbureau und seinen Nachfolge-Dienststellen einschließlich der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg erwachsen ist. Zwar hätte man sinnvollerweise die Akten dieser Abteilung K auch dem Bestand M 390 (Heeresabwicklungsamt Württemberg) zuweisen können; analog zu den Beständen der anderen Abteilungen des Kriegsministeriums, die ebenfalls beim Heeresabwicklungsamt Württemberg weitergeführte Akten enthalten, wurden sie jedoch beim vorliegenden Bestand gelassen. Der Bestand M 1/3 enthält jedoch nicht alles bei der Zentral-Abteilung erwachsene Schriftgut. Abgesehen davon, dass manches in andere, oben genannte M-Bestände gelangt ist und dort nun belassen wurde, wurden in früheren Jahren z. T. wohl umfangreiche Kassationen vorgenommen. Hervorzuheben ist der Verlust der Geschäftstagebücher aus der Zeit vor 1910, die zu unbekanntem Zeitpunkt kassiert wurden. Nachdem die Wirren der Novemberrevolution 1918 für die Zentral-Abteilung anscheinend ohne Schriftgutverluste vorübergegangen waren, wurde wohl der größere Teil der sog. Kriegsakten im September 1919 an die Garnisonverwaltung Stuttgart abgegeben und dort vermutlich vernichtet. Kassationen größeren Umfangs, über die Büschel 107 des Bestandes (mit Angabe der jeweiligen Aktensignaturen) Aufschluss gibt, nahm - wahrscheinlich 1932 - die -Reichsarchivzweigstelle Stuttgart bei der Verzeichnung des Bestandes vor; dabei gingen einige Akten verloren, die man heute als archivwürdig erhalten würde. Einige wertlose Akten - vor allem Kassenunterlagen der Bürokasse (0, 5 lfd. m) - wurden bei der jetzigen Verzeichnung kassiert. Nach dem Provenienzprinzip wurden jetzt auch einige Faszikel, die bisher Teil des Bestandes bildeten, den Beständen M 1/4 und M 660 (Nachlass des Kriegsministers v. Marchtaler) eingeordnet; dem Bestand M 390 wurden solche Akten zugewiesen, die nicht bei der Zentral-Abteilung bzw. der Abteilung K dieser Behörde erwachsen sind. Wider besseres Wissen hatte das Heeresarchiv Stuttgart dem Bestand als Anhang 50 Bücher angefügt, die es 1938 aus der sog. Kriegssammlung der ehemaligen Hofbibliothek Stuttgart erhalten hatte. Diese Bücher waren während des Weltkriegs 1914--1918 veröffentlicht, unter Zensur gestellt und in ihrer übrigen Auflage wohl vernichtet worden. Da die einschlägigen Akten, zu denen sie als Anlagen gehören, im Bestand M 77/1 (Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K. ) verwahrt werden, wurden sie nun zu diesem Bestand genommen; ihr Verzeichnis, das dem bisher gültigen Repertorium des vorliegenden Bestandes eingeheftet war, wurde dem Repertorium M 77/1 eingefügt. Umgekehrt enthält der Bestand M 1/3 jetzt einige Archivalien, die bisher in anderen Beständen verwahrt wurden. Übernommen wurden aus dem Bestand E 271 (Kriegsministerium) die Büschel 90, 102, 104, 110, 176, 586 - 589 und 591, aus dem Bestand E 279 (Registraturbücher der obersten Militärbehörden) die Bände 25, 26 und 94-, aus dem Bestand M 4-00/2 (Heeresarchiv Stuttgart - Abteilung Zentralnachweisamt) Büschel 204, aus dem Bestand M 430/2 Büschel 512 sowie aus dem unsignierten Bestand "Aufbau und Organisation" Büschel 109 des vorliegenden Bestandes. Zu unbekannter Zeit, aber vermutlich bald nach ihrer Übernahme ins Archiv wurden die Akten der Zentral-Abteilung in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart verzeichnet. Dabei griff man zurück auf ein wohl nach Kriegsausbruch in der Zentral-Abteilung angefertigtes summarisches Verzeichnis der in der systematischen Sachaktenregistratur vorhandenen Akten, die man nicht ganz zutreffend als "Friedensakten" bezeichnete. Dieses Verzeichnis (Büschel 107) führt die Akten in der Folge ihrer Signaturen und mit Kurztiteln auf und ist vollständiger als ein ähnliches, beim Abwicklungsamt des früheren Kriegsministeriums entstandenes Verzeichnis (Büschel 55). Das Verzeichnis der Friedensakten (Büschel 107) ergänzte man in der Reichsarchivzweigstelle zunächst durch ebenso summarische Verzeichnisse der Geschäftstagebücher und der Akten der Ministerialabteilung, des Ministerialbüros und der Bürokasse. Erst später, wahrscheinlich 1932, fügte man Angaben über die Laufzeit, über durchgeführte Kassationen und über die erst jetzt eingeführte Paketzählung hinzu und schrieb das derart überarbeitete Findmittel 1932 ins reine. Obwohl dieses durch spätere Nachträge ergänzte Repertorium wenig befriedigen konnte, war es bis jetzt in Gebrauch. Bei der jetzigen Neuverzeichnung und Ordnung des Bestandes M 1/3 wurde versucht, den in der Aktenbildung sich widerspiegelnden zahlreichen Organisationsänderungen gerecht zu werden. Den größten Teil des Bestandes machen die von 1871 bis 1918 erwachsenen Akten aus. Sie sind nach den Signaturen des alten, systematischen Aktenplans geordnet, der allerdings noch nicht wiedergefunden, sondern nur anhand eben dieser Signaturen rekonstruiert werden konnte. Diesem Plan sind - mit Ausnahme der Geschäftstagebücher und der sog. Kriegsakten - an passender Stelle auch mehrere unsignierte Stücke eingeordnet worden. In einzelnen, durch Verweise gekennzeichneten lallen waren Korrekturen des Plans nötig. Verwiesen wird an den entsprechenden Stellen des Aktenplans auch auf Akten, die nach November 1918 beim Hauptbüro oder einer anderen Nachfolge-Dienststelle der Zentral-Abteilung weitergeführt wurden und deshalb einer anderen Aktengruppe des vorliegenden Bestandes zugewiesen werden mussten, sowie auf Akten der Zentral-Abteilung, die in den Beständen M 1/4, M 1/5 und M 390 verwahrt werden. Dagegen kann auf das Schriftgut der Zentral-Abteilung in den bereits oben genannten Beständen M 1/1, M 1/2, M 1/11, M 430/1, M 430/2, M 430/3, M 430/5, M 457, M 730 und M 731 hier nur generell hingewiesen werden. Wegen der wenig klaren Trennung der Registraturen wäre eine Scheidung der Akten, die nach Oktober 1918, März 1919, Juli 1919, Oktober 1919 bzw. Oktober 1920 bei den Abteilungen Hauptbüro, Ministerialbüro, Hauptkanzlei, Hauptregistratur, Zentral-Abteilung und Abteilung K erwachsen sind, nur sehr unvollkommen möglich und für die Benutzung des Repertoriums wenig gewinnbringend gewesen. Dieses Schriftgut konnte daher nur in zwei, durch die Behördengeschichte gerechtfertigte Gruppen geschieden werden, die, soweit nötig, durch Verweise miteinander verzahnt sind: in Akten, die bis Oktober 1919 kurrent waren, und in Akten, die nach diesem Datum weitergeführt oder neu angelegt wurden; soweit möglich, wurde der ersten Gruppe die Aktenordnung des Ministerialbüros zugrundegelegt, während das Gliederungsschema der zweiten Gruppe ganz neu zu erarbeiten war. Eigene Gruppen bilden die Akten der Bürokasse und der Ministerialabteilung, die der Zentral-Abteilung bloß angegliedert waren oder als selbständige Abteilungen sich von ihr abgetrennt haben; diese Akten standen mit der Registratur der Zentral-Abteilung nicht oder nur lose in Verbindung. Keiner dieser Aktengruppen ließen sich die Handakten von Offizieren und Beamten der Zentral-Abteilung einordnen; sie wurden deshalb zu einer eigenen Aktengruppe zusammengefasst. Bis Ende 1918 sind alle Akten des Bestandes in der Regel in der Registratur der Zentral-Abteilung erwachsen. Provenienzangaben waren bei den Titelaufnahmen daher nur bei solchen Akten nötig, die von dieser Regel abweichen und die nach Oktober/November 1918 erwachsen sind; soweit nichts anderes angegeben ist, kommen dabei bis zur Bildung der Reichswehrbefehlsstelle Württemberg im August 1919 als Provenienzen nur Abteilungen des Kriegsministeriums in Betracht. Der Bestand wurde - nach Vorarbeiten des Vertragsangestellten Westenfelder - im Sommer 1971 verzeichnet von Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer; erst seit Frühjahr 1975 war es ihm jedoch möglich, die Titelaufnahmen zu überarbeiten und das Repertorium fertigzustellen. Der Bestand umfasst 27 Bände (1 lfd. m) und 602 Büschel (13 lfd. m). Stuttgart, im September 1975 Fischer 3. Anhang I: Kriegsminister bzw. Leiter des Kriegsministeriums und seines Abwicklungsamtes nach 1870: 23.3.1870 - 13.9-1874 Albert v. Suckow, General der Infanterie, Kriegsminister (23-3.1870 Chef des Kriegsdepartements; 19.7.1870 Kriegsminister) 13.9.1874 - 22.7.1883 Theodor v. Wundt, Generalleutnant , Kriegsminister (13.9.1874 mit Führung des Kriegsministeriums beauftragt; 5.3.1875 Departements-Chef; 14.6.1879 Kriegsminister) 28.7.1883 - 10.5.1892 Gustav v. Steinheil, General der Infanterie"Kriegsminister (28.7-1883 Departements-Chef; 28.2.1885 Kriegsminister) 10.5.1892 - 13.4.1901 Max Freiherr Schott v. Schottenstein, General der Infanterie, Kriegsminister 13.4.1901 - 10.6.1906 Albert v. Schnürlen, General der Infanterie, Kriegsminister 10.3.1906 - 8.11.1918 Otto v. Marchtaler, Generaloberst, Kriegsminister 9.11.1918 - 15.11.1918 Schreiner, Offizierstellvertreter, Leiter des Kriegswesens 16.11.1918 - 14.1.1919 Ulrich Fischer, Vizefeldwebel, Leiter des Kriegswesens 15.1.1919 - 28.6.1919 Immanuel Herrmann, Leutnant der Landwehr II und Professor an der Technischen Hochschule Stuttgart, Kriegsminister 30.6.1919 - 28.8.1919 Erich Wöllwarth, Oberstleutnant, mit Führung der Geschäfte des Kriegsministeriums beauftragt 28.8.1919 - 30.9.1919 Erich Wöllwarth, Oberstleutnant, Chef der Reichswehrbefehlsstelle 1.10.1919 - 31.3.1921 Erich Scupin, Major, Chef des Abwicklungsamtes des früheren württembergischen Kriegsministeriums bzw.(seit 1.10.1920) der Abteilung K des Heeresabwicklungsamtes Württemberg 4. Anhang; II: Chefs der Zentral-Abteilung: 28.3.1870 - 30.12.1872 Gustav v. Steinheil, Major 30.12.1872 - 25.9-1874 Reinhard v. Fischer, Hauptmann 23c 9.1874 - 26.9.1879 Karl Freiherr v. Reitzenstein, Oberleutnant bzw. Rittmeister 30.9.1879 - 9.10.1899 Paul v. Bilfinger, Hauptmann bzw. Major 9.10.1889 - 19.3.1896 Albert v. Funk, Major bzw. Oberstleutnant 19.3.1896 - 24.2.1899 Gustav v. Steinhardt, Hauptmann 24.2.1899 - 18.7.1902 Heinrich v. Maur, Hauptmann 18.7.1902 - 18.8.1903 Ernst v. Schroeder, Hauptmann 18.8.1903 - 19.11.1909 Hermann v. Haldenwang, Hauptmann bzw. Major 19.11.1909 - 21.4.1911 Max Holland, Hauptmann bzw. Major 21c 4.1911 - 25.2.1914 Richard v. Haldenwang, Major 22.4.1914 - 28.3.1915 Wilhelm Freiherr v. Neurath, Hauptmann bzw. Major 28.3.1913 - 10.6.1918 August Graf v. Reischach, Major 11.6.1918 - 27.3.1919 Erwin Tritschler, Major 5. Besondere Vorbemerkung für Klassifikationspunkt D: Die Zentralabteilung des Kriegsministeriums führte neben ihrer Hauptregistratur noch eine Reihe von Sonderregistraturen und Sammlungen. Hierzu zählten die Allerhöchsten königlichen Ordres und die Sonderakten des Kriegsministers und seines Adjutanten, also die heutigen Bestände M 1/1 und M 1/2, sodann die Ranglisten und die Personalbögen der Offiziere, seit 1906 eine Sammlung von Nekrologen, die 1874 angelegten Stammlisten der Truppenteile, die allgemeine Druckvorschriftensammlung, die seit 1902 geführte Zeitungsausschnittsammlung und die 1907 angelegte Denkschriftensammlung. Die Reichsarchivzweigstelle bzw. das Heeresarchiv vereinigte die Personalunterlagen mit anderem, vergleichbarem Material zu den heutigen Beständen M 430 - M 433 und führte die Nekrologe, heute Bestand M 744, und die Druckvorschriften, heute Bestand M 635/1, als archivische Sammlungen weiter. Nur die in sich geschlossenen bzw. wieder hergestellten Reihen der Stammlisten, Denkschriften und Zeitungsausschnitte ließen sich provenienzgerecht beim Bestand der Zentralabteilung eingliedern (1). Mit Erlass des Kriegsministeriums vom 24. April 1874 / Militärverordnungsblatt 24/1874 wurde die Führung von Stammlisten verbindlich eingeführt. Diese sollten jeweils "die ganze Periode des Truppenteils vom Stiftungsjahr an umfassen" und jährlich zum 1. November bezüglich "Garnison und Wechsel derselben, Ergänzung, Uniform und Bewaffnung, sowie deren Veränderungen, Stamm und Formationsveränderungen, Feldzüge und Schlachten, Auszeichnungen, Chefs, Kommandeure" ergänzt werden. Die Zentralabteilung des Ministeriums sammelte darauf eigene Aufschriebe, eingehende Meldungen, Drucksachen u. a. in für jeden Truppenteil getrennt angelegten Mappen, die, sorgfältig geführt, sich bald zu einem vorzüglichen Auskunftsmittel über die genannten Bereiche entwickelten, bis die Angaben 1912 abbrechen. Zu unbestimmter Zeit wurden die Stammlisten gebunden und dem späteren Bestand M 1/11 Kriegsarchiv zugewiesen, bei dessen Neuordnung 1985 sie wieder herausgelöst und hier eingefügt wurden. Auf Anordnung des Kriegsministeriums vom 9. März 1907 hatte die Abteilungen des Ministeriums solche militärischen Angelegenheiten, die eventuell im Bundesrat, im Reichstag oder im Landtag zur Sprache kommen konnten, aufzugreifen und entsprechende Ausarbeitungen zusammen mit einschlägigen Drucksachen, Zeitschriftenaufsätzen u. a. vorzulegen. Nach Abschluss der einzelnen Fälle verwahrte die Zentralabteilung diese sogenannten Denkschriften, um sie vierteljährlich der zuständigen Abteilungen zur Ergänzung auf den neuesten Stand wieder zuzusenden. Die Mappen waren nach dem Alphabet der Stichworte geordnet und dazuhin durchgezählt; 1911 wurden die Stichworte und die anschließende Nummerierung erneuert und in einem gedruckten Verzeichnis (siehe Anlage) zusammengestellt. Teilweise fanden in den Büscheln auch Vorgänge auf früheren Jahren Aufnahme, bis die Sammlung nach Kriegsausbruch 1914 nur noch in Einzelfällen fortgeführt und schließlich Anfang 1919 an die Abteilung Kriegsarchiv des Ministeriums abgegeben wurde. Nach 1911, vermutlich erst im Heeresarchiv, kam es mindestens zweimal zu Neuformierungen. Aber keine dieser Maßnahmen hat je den gesamten Bestand erfasst, wie er andererseits sich auch nicht vollständig erhalten hat bzw. ganz wiederherstellen lässt. Nachdem im Heeresarchiv eine Anzahl von Büscheln miteinander vermischt, andere hingegen getrennt und neu zusammengestellt worden sind, fehlen nunmehr von der Ordnung des Jahres 1911 die Nummern 15 (oder 16), 19, 26, 49, 51, 56, 79, 80, 93 und 113. 1939/50 vereinigte Regierungsinspektor Alfons Beiermeister das vorliegende Material mit weiteren allgemeinen gedruckten Denkschriften u. a., die bei Aktenausscheidungen angefallen waren, zum späteren Bestand M 730 "Denkschriften". Als dieser 1985 aufgelöst wurde, konnten die Denkschriften der Zentralabteilung wieder provenienzgerecht eingegliedert werden. Seit 1902 sammelte die Zentralabteilung für die Militärverwaltung wichtige Nachrichten aus mehreren, nach Haltung und Ausrichtung unterschiedlichen Tageszeitungen wie Berliner Tagblatt, Frankfurter Zeitung, Der Beobachter, Deutsches Volksblatt, Schwäbischer Merkur, Schwäbische Tagwacht, Stuttgarter Neues Tagblatt, Württemberger Zeitung u. a. Die Ausschnitte wurden ungefähr in chronologischer Folge in nachträglich gebundene Hefte eingeklebt und diesen meist noch eine detaillierte Inhaltsübersicht beigefügt. Nachdem die Sammeltätigkeit 1913 mit einem Sonderband zum Regierungsjubiläum Kaiser Wilhelms II. abgebrochen war, wurde sie bei Kriegsbeginn 1914 in wesentlich erweitertem Rahmen wieder aufgenommen: Neben Ausschnitten von im Staatsanzeiger veröffentlichten Behördenverfügungen standen nun zu Sachthemen wie "Kriegsschauplatz", "Parlament", "Kriegskrankenpflege" angelegte Serien. Zu Jahresbeginn 1916 wurde aber diese Sammlung an die Abteilung Kriegsarchiv des Ministeriums abgegeben und dann dort fortgeführt. Doch verblieb die hauptsächlich aus Parteizeitungen zusammengestellte Gruppe "Stellungnahmen der politischen Parteien zum Kriege", die ursprünglich ebenfalls ausgefolgt werden sollte, zunächst noch bei der Zentralabteilung, die überdies gegen Jahresende 1916 noch eine neue Gruppe "Auslassungen der Presse über die Zivildienstpflicht" eröffnete. Im Juli 1918 sollte die verbliebene sachthematische Sammlung - also ohne die erwähnten Ausschnitte von Behördenverfügungen - an die neugeschaffene "Dienststelle H", die spätere "Ministerialabteilung", abgekürzt M, des Ministeriums übergehen. Inwieweit dies erfolgt ist, muss offen bleiben, da die Sammlung in der bisherigen Form in keiner der beiden Abteilungen weiterbetrieben wurde. Im Heeresarchiv vereinigte Archivangestellter Oberst a. D. Kurt Hiller alle beim Kriegsministerium erwachsenen diesbezüglichen Unterlagen mit weiteren bis ins Jahr 1938 reichenden Zeitungen, Ausschnitten, Denkschriften u. a. zur "Zeitungsausschnittsammlung des Württembergischen Kriegsministeriums", dem späteren Bestand M 731, und legte darüber Bandrepertorium an, das allerdings um 1940 unvollendet blieb. Bei der Aufteilung dieses Bestandes 1985 wurden die Zeitungsausschnitte, die bei der Zentralabteilung ausgewählt und nicht, wie erwähnt, 1916 an das Kriegsarchiv abgegeben wurden, erneut beim Bestand der Zentralabteilung eingereiht. Bereits 1974 verzeichnete Werkvertragsangestellter Westerfelder die Stammlisten, im Frühjahr 1985 Archivangestellter Werner Urban die Denkschriften; dazuhin fertigte dieser das zugehörige Orts-, Personen- und Sachverzeichnis. Für die Zeitungsausschnitte wurden weitgehend die Titelaufnahmen des Findbuchs von 1940 übernommen, für das wiederum von Werner Urban zusammengestellte Orts-, Personen- und Sachverzeichnis außerdem das 1950 zum Bestand M 731 von Beiermeister angelegte Register mitbenutzt. Die Auswahl der in de Titelaufnahmen wie in Beiermeisters Register enthaltenen Stichworte ist begrenzt und könnte anhand der genannten Inhaltsübersichten zu den einzelnen Bänden ergänzt werden, solche, an sich wünschenswerte umfangreiche Erweiterung ist jedoch einstweilen zurückgestellt worden. Die Stammlisten, Denkschriften und Zeitungsausschnitte de Zentralabteilung des Kriegsministeriums umfassen nunmehr die Bände und Büschel 603 - 821 in 3,3 Regalmetern. Stuttgart, im Oktober 1985 (Cordes) (1) Insoweit sind die Angaben in Band 1 des Repertoriums, S. XVIII, nunmehr zu berichtigen.
              Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe, L 77 A · Bestand
              Teil von Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik)

              Archiv und Registratur der lippischen Regierung, seit Jahrhunderten in einer Hand, waren im Laufe des 18. Jahrhunderts derart durcheinandergeraten, dass zur Rationalisierung der Verwaltungsarbeit Abhilfe geschaffen werden musste. Eine genauere Definition und Abgrenzung der Begriffe Registratur und Archiv kann hier unterbleiben, zumal sie längst vollzogen war und sich an den Begriffen "kurrent" und "rechtswirksam" orientierte. Der Versuch von 1749, durch ein Repertorium alphabeticum eine fortdauernde Ordnung der Registratur zu erreichen, war nicht von sonderlichem Erfolg gekrönt, denn bereits 1771 klagt der Geh.-Sekretär Clausing, dass die alte Ordnung durch Abgabe an das Archiv (mit der Ernennung des Archivrats Knoch wurde die Reorganisation des lippischen Archivs eingeleitet) und durch Unterlassung aller Nachträge völlig überholt sei und die Registratur praktisch ohne Ordnung daliege (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 193 Einleitung). Clausing übergab nun einen Großteil der älteren Akten an das Archiv und versuchte die kurrenten Sachen in einem Ordnungschema unterzubringen, das sich nach Sachen und nach Lagerungsmöglichkeit richtet. Clausing bezog sich bei seiner systematischen Gliederung auf das Vorbild Pütters, das dieser in seiner Anleitung zur juristischen Praxis gibt (Pütter, Anleitung zur juristischen Praxis 1. Teil § 479 ff S. 278 ff). Die Ordnung in 181 Fächern war den äußeren Verhältnissen des Registraturraumes angepasst. Diese Ordnungsschicht macht sich im vorliegenden Bestand bei einigen bis in die 40er Jahre des 18. Jahrhunderts zurückreichenden Akten bemerkbar, auf denen auch die alten Fachsignaturen vermerkt sind. Äußere Umstände - der Umzug der Regierungsregistratur - und eine ungenügende systematische Schärfe machten 1813 eine völlige Neuorganisation erforderlich. Der Registrator Scherf - später Legationsrat in Frankfurt - regte in diesem Jahre an, eine neue Facheinteilung vorzunehmen. Dabei war ihm im Sinne seiner Zeit die Übereinstimmung von Lagerung und Signatur noch sehr wichtig. In seinen Vorschlägen an Fürstin Pauline zur Lippe erwähnt er auch, dass aus der Registraturschicht von 1771 bereits wieder ein Teil der Akten ins Archiv gelangt sei, ein weitaus größerer Teil aber unverzeichnet umherliege. Neben der Wiedereinführung der Aktenheftung, Anschaffung von Aktendeckeln, ist Scherfs Anliegen die neue Systematik, die ihm auch für seinen Teil der Regierungsregistratur gelingt. Denn bereits gut ein halbes Jahr später berichtet er über den ersten Erfolg seiner Arbeit und legt die beiden ersten Repertorien vor (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 194 und 5). Sie enthielten folgende Gruppen, 1. Teil: I. Ämter und Städte Fach 1-77 II. Behörden, Kommissionen und Kassen Fach 78 - 103 III. Anhang Fach 104 - 108 Der 2. Teil enthielt in den Fächern 109 - 231 neben den Landschaftssachen vor allem allgemeine Polizeisachen, aber auch auswärtige Angelegenheiten und Zoll- sowie Steuersachen. Scherf hatte neben der neuen Systematik vor dem Problem gestanden, die endgültige Trennung von der Kanzleiregistratur vorzunehmen und die Sonderregistraturen der Lehenregistratur (heute Bestand L 6) und der Militärsachen (L 77 C ), aber auch die der Feuerpolizei und der Wegebausachen zu respektieren, da diese von anderen Registratoren besorgt wurden. Ziel Scherfs, aber dann auch seines Nachfolgers Ulrich, war die Einführung einer Zentralregistratur, die nur zum Teil durchsetzbar war. In der Systematik lehnte sich Scherf an die Ordnung seines Vorgängers Clausing an. Er betonte, in der Polizeiverwaltung die einzelnen Sachen schärfer getrennt zu haben, aber ihm war oft die Lagerung wichtiger als das System. Beabsichtigt, aber nicht erreicht hatte er die Einführung einer eigenen Abteilung für Außenpolitik. Seine innere Gliederung der einzelnen Fächer ist trotz aller Nachträge noch erkennbar: den Generalakten folgen jeweils die Spezialakten. Die Verzeichnung der Regierungs-Militärregistratur, die gesondert blieb, wurde 1815 von Scherf begonnen und 1825 abgeschlossen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 4). Scherfs Nachfolger Ulrich, der die Registratur jahrzehntelang betreute, fertigte bis 1822 den dritten "Supplement"-Teilband der Regierungsregistratur an, in dem er die bisher gesonderten Registraturen der Feuerpolizei und der Wegebausachen und Truppenverpflegung zusammenfasste (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 6). Von einer Gesamtsystematik kann bei diesem Konglomerat in der Registratur nicht mehr gesprochen werden. Während Teil 1 noch ein System erkennen lässt, ist bereits Teil 2 eine Reihung von Gruppen - völlig unzusammenhängend ein Teilbereich: Auswärtiges -, Teil 3 nun aber nur noch ein Nachtrag von Restgruppen. Daneben fertigte Ulrich Repertorien der Drucksachen (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 33) sowie der Risse und Karten an (vgl. L 77 A Nr. 1542). Die folgenden Jahrzehnte in der Entwicklung der Regierungsregistratur sind gekennzeichnet durch Fortschreibung, Ausweitung und damit Raumnot und Kassationsprobleme. Von 1832 an mehren sich die Anträge der Registratur an die Regierung, Akten kassieren zu dürfen. Zumeist wird das Gutachten der Departementsräte eingeholt, bevor die Zustimmung zur Kassation erteilt wird. Zunächst werden Rechnungsbelege, Formulare und Manualakten, dann aber mehr und mehr Einzelakten vernichtet. 1842 ist erstmals wieder von einer Abgabe an das Archiv die Rede (Abschoßsachen). Es kommt aber gelegentlich auch zu Ablehnungen einer Kassation: 1846 hält die Regierung die Militärrapporte von 1807-1816 doch "noch immer von Interesse" (L 77 A Nr. 1567). 1849 kommt es dann zu größeren Kassationen, die man heute wenigstens dem Aktentitel nach verstehen kann, bei manchen Akten z. B. Verbot, über politische Gegenstände zu reden, 1812, denkt man heute etwas anders. Erstmals wird nun aber auch die gutachtliche Stellungnahme des Archivs zu den Kassationsvorschlägen des Registrators Ulrich erbeten. Falkmanns Grundsätze zur Kassation, die auch für die folgenden Jahrzehnte maßgeblich bleiben, gehen von dem "practischen Werth" der Akten aus. Aufzubewahren waren nach Falkmanns Ansicht die Akten, die allgemeine und bleibende Rechtsverhältnisse zum Gegenstand hatten. Vernichtet werden konnten solche, die sich auf spezielle Vorfälle und Persönlichkeiten bezogen (ebd. 1849 Juni 14). Vom historischen Wert der Akten sprach zuerst nicht der Archivar sondern Oberregierungsrat v. Meien, als er aus diesem Grund die Vernichtung der Spezialberichte des Legationsrats v. Scherf aus Frankfurt ablehnte. Um diese Zeit mehrten sich auch die Abgaben von Drucksachen an die Bibliothek und es kommt zu Aktenabgaben an die Landeskatasterkommission und an die Leihebank. Die registraturmäßige Auseinandersetzung mit der Registratur des neugebildeten Kabinettsministeriums verlief ohne große Schwierigkeiten, da die im Ministerium zunächst benutzten Regierungsakten entweder zurückgegeben oder fortgeführt wurden, so dass sie echter Bestandteil der neuen Registratur wurden. Der Bedeutungsverlust der Regierungsakten nach 1853 ist nicht so erheblich, wie es bei der Bildung einer Zentralbehörde anzunehmen wäre. Die eigentliche Verwaltungsarbeit wurde eben doch auf der Ebene der Regierung vollzogen. Nur in wenigen Bereichen gab es eine ausschließliche Kompetenz des Kabinettsministeriuns. Nach 1850 werden die Einzelkassationen seltener. 1856 kommt es zur Abgabe der Akten wegen Lippstadt und Schaumburg-Lippe an das Archiv. Hier hat nun auch Falkmann das präsumtive geschichtliche Interesse als maßgebend bei der dauernden Aufbewahrung der einzelnen Akten anerkannt (L 79 I 20 Nr. 4 [jetzt L 79 Nr. 40]).Die Regierungsregistratur in ihren älteren Teilen wurde mehr und mehr archivreif, aber erst 1894 kommt es zur Erstellung eines Verzeichnisses der geschichtlich wertvollen Akten durch die Registratur. Am 06.11.1899 übernimmt dann Archivrat Kiewning die reponierten Regierungsakten der ersten 279 Fächer, wie es hieß, nur der Akten bis 1830, in das fürstliche Haus- und Landesarchiv. Die Akten werden von Kiewning in den beiden folgenden Jahren "repertorisiert" und 1901 der Regierung der Abschluss der Verzeichnung - die Fertigstellung zweier umfangreicher Repertorien - mitgeteilt (diese handschriftlichen Findbücher Kiewnings sind erhalten, jetzt D 79 [Alte Findbücher] Nr. 1 und 2). Am 21.10.1901 folgten die reponierten Akten der restlichen Fächer, die Kiewning bis 1904 verzeichnete (D 79 [Alte Findbücher] Nr. 3). Der Rest dieser reponierten Akten der Regierungsregistratur von 1813 muss 1911/1912 (vgl. D 29 J, spez. Jahresbericht 1912) ins Archiv gelangt sein und ist in den folgenden Jahren lagerungs- und verzeichnungsmäßig mit den älteren Abgaben vereinigt. Sie waren in den drei maschinenschriftlich vorliegenden Repertorienbänden der Benutzung zugänglich gemacht. Die Behandlung des vorliegenden Bestandes oder besser der vorliegenden Registraturschicht im Archiv ist gekennzeichnet durch möglichst geringe Veränderung der vorarchivischen Ordnung. Kiewning verzeichnete 1900-1904 die Akten, die ihm in der erhaltenen Registraturordnung übergeben waren, indem er das alte Ordnungschema beließ, die Signaturen nicht veränderte, die Aktentitel nur geringfügig änderte - es entfielen weitgehend Formulierungen wie "Acta betreffend" - und die Laufzeiten komplettierte. Größere Kassationen wurden auch nicht mehr durchgeführt. Der Arbeitsaufwand, sieht man einmal von der handschriftlichen Arbeit ab, war also denkbar gering. Dabei birgt der Bestand in sich ein Problem, das bereits Kiewning hätte auffallen müssen, das späteren Benutzern des Bestandes oft Ärger bereitete und auch jetzt noch zu Überlegungen führt. Es handelt sich um das Problem der zeitlichen Abgrenzung des Bestandes sowohl vor 1813 wie auch gegenüber der 1919-1912 gebildeten neuen Registraturschicht. Die historische Entwicklung der Registratur macht deutlich, dass 1813 noch formierte Akten aus dem Repertorium von 1771 in großer Zahl vorhanden waren (die oft bis 1749, den Zeitpunkt des erwähnten Vorläufers, zurückreichen), die aus sachlichen wie traditionellen Gründen mit übernommen werden mussten und nur zum Teil fortgeführt wurden. Ein Großteil aber der Akten aus der Zeit von 1771-1812 gelangte ins Archiv, wurde dort aber nur zu einem sehr geringen Teil in das Knochsche Archivsystem eingegliedert und ist daher bis heute kaum erschlossen. Es ist daher erwogen worden, alle vor 1813 abgeschlossenen Akten dem Bestand L 77 zu entnehmen, sie in die Knochschen "Pertinenz"-Bestände einzugliedern und diese dann besser zu erschließen. Abgesehen vom großen Arbeitsaufwand spricht aber gegen diese puristische Trennung der Registraturschichten, dass die Knochschen Bestände eine Aktenführung, wie sie in den erhaltenen Akten zumeist vorliegt, nicht voraussetzen, was dazu führen musste, dass gewachsene Aktenzusammenhänge aufgelöst werden müssten. Umgekehrt wäre eine Eingliederung der Akten aus der Zeit von 1771-1812, soweit sie von Knoch oder seinen Nachfolgern noch nicht eingearbeitet sind, denkbar. Wichtig wäre wohl aber, dass auch die Knochschen Bestände neuverzeichnet und erschlossen würden, alsdann können die sachlichen Fragen leichter beantwortet werden, wenn auch die Übergänge zwischen den Registraturschichten weiter fließend sind. Ähnlich ärgerlich ist die Abgrenzung des Bestandes zu den jüngeren Schichten der Regierungsregistratur hin. Wohl bei der Reorganisation der Registratur 1910/1912 wurde die Zeit um 1878 als Schnittjahr festgelegt, doch sind Überschneidungen in beiden Registraturschichten selbstverständlich und unvermeidlich. Eine Abstellung dieses Missstandes wird nur durch eine repertorienmäßige Vereinigung aller Schichten der Regierungsregistratur seit 1813 zu erreichen sein, ein Fernziel, das bei der Neuverzeichnung aller Regierungsbestände (L 77, L 79 und L 80) im Auge behalten werden muss. Die Neuverzeichnung erfolgte nach den heute üblichen Regeln zur Titelaufnahme, wobei, im Gegensatz zur Zeit um die Jahrhundertwende, nun zahlreiche Änderungen der Aktentitel erforderlich waren. Entweder entsprachen die alten Registraturtitel nicht dem Inhalt oder sie waren unverständlich oder gebrauchten eine stärkere Konkretisierung. Auch bei den Laufzeiten ergaben sich gelegentlich Veränderungen, da Abschriften älterer Vorgänge entweder neu erfasst oder als solche gekennzeichnet wurden, so dass die oft weit zurückliegenden Laufzeiten der Akten sich verkürzen. Ähnlich wurde mit der Verdeutlichung von Nachakten verfahren, so dass sich einige Überschneidungen der Registraturschichten nur als fiktiv erwiesen. Eine stärkere Erschließung, vor allem personalbezogener Sammelakten, konnte nicht erfolgen. Solch eine Arbeit muß Spezialverzeichnissen vorbehalten bleiben, wie ja auch jetzt noch die alten Verzeichnisse "Grundstücksverkäufe" ihre Gültigkeit besitzen und eine bessere Nutzung dieser Serien ermöglichen. Bei der Neuklassifikation wurde die Grundkonzeption der ersten beiden Teile der Scherfschen Systematik beibehalten, nur musste der 3. Teil, der 1813 nur aus organisatorischen Gründen nicht in der zentralen Registratur lag, endlich in die Systematik einbezogen werden. Es wäre wünschenswert gewesen, auch die Militärregistratur einzubeziehen, da aber die eigene Bestandssignatur einen Zwang ausübt, kann die Verzahnung mit den Militärversorgungsakten (Abschnitt F [VERA-Gliederung: 6.]) erst bei einer Gesamtverzeichnung aller Regierungsakten erfolgen. Die Akten der 1813 auch getrennten Lehnkammer (L 6) werden schwerlich je in ein Gesamtverzeichnis einbezogen werden können, da sie die Registraturschichten von 1813/1878/1912 nicht kennen. Es wurde trotz aller Widrigkeiten versucht, eine dem Bestand - der Registratur-schicht - angepasste Systematik zu finden, ohne dem Gesamtverzeichnis aller Regierungsakten von 1813-1947 vorwegzugreifen, da dieses sich wohl nach der Gliederung der jüngsten Bestände wird richten müssen. [Detmold, 1976 gez. Sagebiel] Die Verzeichnung des Bestandes L 77 A erfolgte in den Jahren 1974-1976 durch Staatsarchivdirektor Dr. Martin D. Sagebiel, 2009 die Retrokonversion des maschinenschriftlichen Findbuchs durch einen externen Dienstleister und 2011 der Import nach VERA. Bei der Endkontrolle des VERA-Findbuchs wurden noch einige Unstimmigkeiten bereinigt (v.a. Schreibfehler, die scheinbar zur Vergabe doppelter Signaturen geführt hatten, gelegentlich falsche Laufzeiten). Hinweise, die bisher zwischen den Verzeichnungseinheiten im laufenden Findbuchtext standen, finden sich nun als "Bemerkung" unter der Überschrift des jeweiligen Klassifikationspunkts. Die Hinweise auf andere Gliederungspunkte ("siehe auch E.4.d") wurden der VERA-Klassifikation angepasst ("5.4.4."). Die bis 1979/80 noch benutzten alten Findbücher sind im Bestand D 79 Alte Findbücher als Nr. 437-439 eingeordnet. Detmold, im April 2011 gez. Arno Schwinger In diesem Bestand befindet sich eine der dichtesten Überlieferungen der Wanderarbeit weltweit, insbesondere der lippischen Ziegler. Das Internationale Institut für Sozialgeschichte in Amsterdam (IISG) erforscht seit vielen Jahren diese Form der Arbeitmigration. Nun werden sowohl die Forschungsergebnisse von Prof. Dr. Jan Lucassen und Piet Lourens als auch digiatlisierte Archivalien aus diesem Bestand, v.a. Ziegelbotenliste, sowie quellenkundliche Hinweise zu L 77 A, L 79 und den für die Zieglerforschung auch relevanten Personenstandsunterlagen in einem Internetportal präsentiert: Internationales Institut für Sozialgeschichte . Dort können in einer Datenbank auch einzelne Ziegler ermittelt werden.