Behördengeschichte: Durch das Organisationsreskript vom 26. November 1809 wurde das Großherzogtum Baden nach dem Vorbild Frankreichs in zehn nach Bergen und Flüssen benannte Kreise mit so genannten Kreisdirektorien als Verwaltungsbehörden eingeteilt, davon im Sprengel des heutigen Staatsarchivs Freiburg die folgenden Kreisdirektorien: Direktorium des Seekreises mit Sitz in Konstanz 1809-1832 Direktorium des Donaukreises mit Sitz in Villingen 1819 aufgehoben und dem Seekreis zugeteilt; lediglich die Ämter Hornberg und Triberg fielen an den Kinzigkreis Direktorium des Wiesenkreises mit Sitz in Lörrach 1815 aufgehoben und komplett dem Dreisamkreis zugeteilt Direktorium des Dreisamkreises mit Sitz in Freiburg 1809-1832 Direktorium des Kinzigkreises mit Sitz in Offenburg 1809-1832 An der Spitze jedes Direktoriums stand ein Kreisdirektor, dem je ein Kreisrat für den rechts- und staatspolizeilichen sowie den staatswirtschaftlichen Aufgabenbereich zur Seite stand. Der Geschäftskreis der Kreisdirektorien umfasste am Anfang u. a. die Zivilrechtspflege, Aufsichtstätigkeiten in der Finanz- und Schulverwaltung, polizeiliche Aufgaben und die Pflege der Landwirtschaft. 1832 wurden die inzwischen auf sechs reduzierten Kreisdirektorien durch vier Kreisregierungen ersetzt, die ihren Sitz in Konstanz (Seekreis), Freiburg (Oberrheinkreis), Rastatt (Mittelrheinkreis) und Mannheim (Unterrheinkreis) hatten. Bestandsgeschichte: Das Staatsarchiv Freiburg hat im Zuge des Beständeaustauschs vom Generallandesarchiv Karlsruhe in den Jahren 2000 und 2002 in vier Ablieferungen insgesamt 75,60 lfd. m Akten erhalten, die dort bisher in Pertinenzbestände integriert waren. Im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung begann die Doktorandin Bettina Fürderer seit dem 1. August 2002 unter archivischer Fachaufsicht mit der Bildung provenienzgerechter Bestände für die Akten der Zugänge 2000/68, 2002/50 und 2002/57. Die Akten des ersten Zugangs 2000/40 waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt bearbeitet worden. Seit Ende 2007 wird die von Bettina Fürderer begonnene Arbeit durch die Unterzeichnende weitergeführt. Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten: Bei der Strukturierung der Generalakten wurde weitgehend die Vor-Fackler’sche Registraturordnung aus dem 19. Jahrhundert berücksichtigt. Zu den Generalakten zählen neben den Akten ohne Ortsbezug auch solche Akten, die zu einem Betreff für mehrere Gemeinden angelegt wurden oder die einen ganzen Amtsbezirk betreffen (Beispiel: Bezirksarztstelle im Amtsbezirk Lörrach). Bei den Ortsakten wurde nach der badischen Amtsregistraturordnung nach H. Fackler von 1905 gegliedert (s.u.), allerdings ohne die dort verwendeten römischen und arabischen Ziffern, wobei auf die für einzelne Hauptpunkte vorgesehene Untergliederung wegen der geringen Anzahl der Aktenhefte fast immer verzichtet wurde. Die Gemeinden sind alphabetisch aufgelistet. Bei jeder Gemeinde wird der jeweilige Kreis angegeben, und zwar nach heutigem Stand, abgekürzt mit den Kennbuchstaben der Kraftfahrzeuge, und bei heute nicht mehr selbständigen Gemeinden zusätzlich der Name der neuen Gemeinde. Im Ortsindex sind neben den Gemeinden auch sonstige geographische Begriffe erfasst, v.a. Gewässer. Der Personenindex enthält neben natürlichen Personen auch die Namen von Standes- und Grundherrschaften. Bei der Umfangsangabe wurde bei Akten mit bis zu zehn beschriebenen Blättern immer die Blattzahl genannt. Bei Akten mit mehr als zehn beschriebenen Blättern wurde zunächst als Umfang "1 Faszikel" (Fasz.) angegeben; in einer späteren Verzeichnungsphase erfolgte dann die Angabe in Zentimetern (cm). Freiburg, im Oktober 2009 Erdmuthe Krieg Der Bestand wurde seit 2009 fortlaufend durch in den Bezirks- bzw. Landratsamtsbeständen aufgefundene Akten des Dreisamkreisdirektoriums ergänzt. Er umfasst nach Abschluss der Verzeichnung nunmehr 743 Faszikel und misst 20,2 lfd.m. Freiburg, März 2015 Dr. Christof Strauß Rubrikenordnung für die Großherzoglich Badischen Amtsregistraturen: I. Aufenthaltsrecht und Armenwesen II. Bergwesen III. Enteignung IV. Fischerei V. Forstwesen VI. Gemeindeverwaltung 1. Gemeindeorganisation (allgem.) 2. Gemeindedienste 3. Gemeindevermögen 4. Bürgerrecht und Bürgergenuss VII. Gewerbe und Handel, Fremdenverkehr 1. Organisation d. gewerbl. Wirtschaft 2. Struktur d. gewerbl. Wirtschaft 3. Förderung der gewerbl. Ausbildung 4. Gaststättenwesen 5. Märkte, Viehhandel und Wandergewerbe 6. Preise und Löhne 7. Energieversorgung 8. Gewerbeaufsicht und Erwerbslosenfürsorge VIII. Jagdsachen IX. Justizwesen 1. Bürgerliches Recht 2. Freiwillige Gerichtsbarkeit 3. Strafrecht X. Kirchen und Religionsgemeinschaften XI. Kostenwesen XII. Kredit- und Bankwesen XIII. Kreis- und Bezirksverbände XIV. Kunst und Wissenschaft XV. Landesvermessung XVI. Landwirtschaft 1. Landbau und Landeskultur a) Allg. Kulturpflege b) Weinbau und Rebschädlinge c) Allg. Schädlingsbekämpfung d) Betriebswirtschaftl. Verhältnisse, Anbau- und Erntestatistik e) Landwirtschaftl. Unterrichtswesen 2. Tierzucht 3. Grundstücksverkehr 4. Vereine und Ausstellungen XVII. Maß und Gewicht XVIII. Medizinalwesen 1. Heilpersonal 2. Gesundheitspflege im Allgemeinen 3. Nahrungsmittel 4. Krankheiten 5. Krankenhäuser 6. Irrenfürsorge 7. Leichen- und Begräbniswesen XIX. Militär- und Kriegssachen XX. Naturereignisse und Unglücksfälle XXI. Orden und Auszeichnungen XXII. Polizei 1. Allgemeine Polizeiverwaltung 2. Polizeistrafsachen 3. Sicherheitspolizei a) Öffentl. Ordnung und Sicherheit allgemein b) Abwehr staatsfeindl. Betätigung bis 1933 c) Desgl. nach der "Machtergreifung" d) Pass- und Legitimationswesen 4. Sittenpolizei 5. Bauwesen 6. Feuerpolizei und Brandsachen 7. Vereine und Versammlungen 8. Fundsachen 9. Naturschutz XXIII. Post- und -Telegraphenwesen XXIV. Presse und Druckschriften XXV. Staatsangehörigkeit und Auswanderung XXVI. Staatsfinanzwesen 1. Staatsvermögen und Staatsrechnungswesen 2. Steuersachen 3. Zollsachen 4. Münzsachen XXVII. Staatsorganisation 1. Reichsverfassung und Reichssachen 2. Großherzogliches Haus 3. Staatsverfassung 4. Staatsverwaltung 5. Bezirksverwaltung 6. Staatsdienst XXVIII. Staatsverhältnisse zum Ausland XXIX. Standes- und Grundherren XXX. Statistik XXXI. Stiftungen XXXII. Strafanstalten XXXIII. Straßen, Wege und Eisenbahnen XXXIV. Unterricht und Erziehung 1. Lehranstalten 2. Erziehungsanstalten 3. Zwangserziehung XXXV. Versicherungswesen 1. Arbeiterversicherung a) Allgemeines b) Krankenversicherung c) Unfallversicherung d) Invalidenversicherung e) Arbeitslosenversicherung 2. Angestelltenversicherung 3. Feuerversicherung 4. Landwirtschaftliche Versicherung a) Hagelversicherung b) Viehversicherung 5. Sonstige Versicherungen XXXVI. Veterinärwesen XXXVII. Wasserwesen und Schifffahrt XXXVIII. Wohlfahrtseinrichtungen
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- Über Leichenpredigten: Leichenpredigten als Grabreden oder Predigten in der Kirche hat es schon im Mittelalter gegeben. Es finden sich Ansätze dazu bereits in der vorchristlichen Antike. Der Brauch, sie aufzuschreiben und später auch zu drucken, kam jedoch erst kurz nach der Reformation im lutherischen Protestantismus auf. Die katholische Kirche setzte - vor allem den üppigen - Leichenreden Verbote entgegen. Immerhin lassen sich auch für Zwinglianer, Calvinisten und Katholiken Leichenpredigten nachweisen, wenn auch in geringerem Umfang. Wegen des finanziellen Aufwandes wurden Leichenpredigten vor allem für wohlhabende Adelige und Bürger gedruckt. Blütezeit der gedruckten Leichenpredigten waren die Jahrzehnte vor dem 30jährigen Krieg und die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts ging der Brauch, Leichenpredigten zu drucken, stark zurück. Es gibt zwar auch noch Leichenpredigten aus dem 20. Jahrhundert, diese sind aber wesentlich schlichter als Exemplare aus der Blütezeit. Je nach Entstehungszeit, aber auch nach sozialer Stellung des Verstorbenen können die Leichenpredigten mehr oder weniger üppig ausfallen. Sie reichen vom einfachen Druckbogen mit maximal vier Seiten bis hin zum Groß-Folio-formatigen Band mit 200 oder mehr Seiten, ausstaffiert mit mehreren Kupferstichen, Noten und vielen unterschiedlichen Trauertexten. Zum Teil sind Leichenpredigten auch auf mehrere Bände aufgeteilt, z.B. die Epicedia oder auch nur bestimmte Epicedia separat gebunden. Solch üppige Schriften sind natürlich nur in der Blütezeit der Leichenpredigten und nur bei Personen aus hoher sozialer Stellung denkbar. Leichenpredigten enthalten unterschiedliche Bestandteile. Die eigentliche Leichenpredigt, also die Predigt bei der Bestattung, bildet den Kern der Schrift. Oft rankt sie sich um eine bestimmte Bibelstelle als Leitmotiv, die der Verstorbene selbst bestimmen konnte oder die einen Bezug zur Tätigkeit des Verstorbenen hat. Eine Schrift kann mehrere solcher Predigten enthalten, die bei der Bestattung, beim Trauergottesdienst oder bei sonstigen Trauerfeierlichkeiten gehalten worden sein können. Vergleichsweise oft enthalten Leichenpredigten einen Lebenslauf des Verstorbenen (als "Personalia" oder "curriculum vitae" bezeichnet), der während der Feierlichkeiten verlesen wurde und die Person des Verstorbenen aus Pietätsgründen nicht allzu negativ schildern kann. Den dritten Bestandteil bilden die Epicedia, Trauergedichte von Verwandten, Freunden oder auch - bei Adeligen - höherrangigen Bediensteten. Aufwendige Kupferstiche - durchaus in Mehrzahl - können eine Leichenpredigt schmücken. Oft wird der Verstorbene mit einem Portrait abgebildet, manchmal auch in eine allegorische Darstellung eingebracht. Bei mehreren Kupferstichen kann der Trauerzug (= Leichenprozession) dargestellt sein oder der Sarg in verschiedenen Ansichten. Relativ selten sind Musikalien. Liedertexte von gesungenen Trauerliedern finden sich öfter, Noten solcher Lieder oder gar anderer Musikaufführungen bei Trauerfeierlichkeiten sind schon eine kostbare Rarität (vgl. das gesonderte Verzeichnis im Anhang). Der vorliegende Bestand umfaßt insgesamt 2098 Leichenpredigten. Ohne Berücksichtigung der Dubletten sind es 797 verschiedene Stücke. Sie lassen sich in drei Gruppen unterteilen, in Leichenpredigten zu Mitgliedern des Hauses Hohenlohe (188 Stück ohne Dubletten), in Leichenpredigten anderer Adeliger, die häufig entweder verwandt, verschwägert oder benachbart waren (332 Stück) und in Leichenpredigten von Bürgerlichen (277 Stück). Unter der letztgenannten Gruppe überwiegen Diener und sonstige Beschäftigte der verschiedenen hohenlohischen Häuser. Enthalten sind - allerdings mit einem eher geringen Anteil - auch andere Personalschriften, etwa Gedichte anlässlich eines Geburtstages, einer Hochzeiten oder eines Jubiläums, "Leichengedichte" (identisch mit Epicedia) und auch Schriften anlässlich von Feiern im Hohenlohischen anlässlich des Todes des Kaisers etc. Die Sammlung der Leichenpredigten stellt einen Selektbestand dar, der Material aus mehreren hohenlohischen Archiven vereint. Die Herkunft der einzelnen Leichenpredigten ist in der Regel nicht mehr ermittelbar. Naturgemäß muß man in den Leichenpredigten eine einschlägige Quelle zur Sepulkralkultur sehen. Nicht zuletzt wegen des oft enthaltenen Lebenslaufes sind sie auch für genealogische und andere Forschungen unentbehrlich. Die enthaltenen genealogischen Informationen sind durchaus zuverlässig, wenn auch die Wertungen in einer Leichenpredigt nicht zu negativ ausfallen können. Allgemeine Redensarten über Frömmigkeit, Lebenswandel und Tugenden des Verstorbenen sind dagegen nicht allzu wörtlich zu nehmen. Für die Kunst-, Literatur- und Musikgeschichte sowie für die Theologie sind Leichenpredigten ebenfalls wertvolle Quellen, wie auch die Sozial- und Wirtschaftgeschichte sich ihnen zunehmend widmet. Die im vorliegenden Bestand gesammelten Leichenpredigten haben noch eine spezielle Bedeutung. Wegen der Lebensläufe von Grafen und Fürsten des Hauses Hohenlohe, ihren Frauen und Kindern und wegen enthaltener Kupferstichportraits sind sie wertvolle Quellen zur Geschichte des Hauses Hohenlohe. Auch Diener und andere Bedienstete hohenlohischer Höfe sind durch sie dokumentiert, wie auch befreundete, verwandte oder benachbarte Adelige. Die Materialien über Trauerfeierlichkeiten an hohenlohischen Höfen, die manche der gesammelten Leichenpredigten enthalten, berühren die hohenlohische Kulturgeschichte. Die Leichenpredigten lassen den sozialen Kreis erkennen, der in exponierter Weise an den Trauerfeierlichkeiten beteiligt war. Dadurch sind sie auch Quellen zu den Beziehungen zwischen den Adelshäusern oder über das Verhältnis von Dienern und Untertanen zu ihren Fürsten. Literatur: Rudolf Lenz: Leichenpredigten als Quelle historischer Wissenschaften, 3 Bde., Köln Wien 1975-1984, besonders: Rudolf Lenz: Gedruckte Leichenpredigten, Bd. 1, S. 36 ff. 2. Zur Bearbeitung des Bestandes: Im Rahmen eines auch Leichenpredigten anderer Archive und Bibliotheken umfassenden Projektes der Historischen Kommission wurden die Neuensteiner Leichenpredigten erstmals durch Dr. Elisabeth Zimmermann zwischen Sommer 1948 und Sommer 1949 verzeichnet. Die Verzeichnung erfolgte nach dem Muster des Stollberg’schen Kataloges und war vergleichsweise detailliert. Das Ergebnis war eine Zettelkartei. Anfang der 70er Jahre (bei Übernahme des Hohenlohe-Zentralarchiv in staatliche Verwaltung) lag diese Zettelkartei nur noch unvollständig vor. Der Bestand war erheblich in Unordnung geraten. In der Zwischenzeit waren noch weitere hohenlohische Archive nach Neuenstein verlagert worden, deren Leichenpredigten ebenfalls in die Sammlung zu integrieren waren. Der Umfang der Sammlung hatte dadurch nicht unerheblich zugenommen. 1987 begann der Angestellte Fritz Kempt unter Anleitung von Oberarchivrat Dr. Moegle-Hofacker eine Neuverzeichnung, die das gesamte vorliegende Material berücksichtigte. Die Titelaufnahmen konnten Kempt bis zu seinem Ausscheiden im Dezember 1988 weitgehend fertig stellen. Die abschließenden Arbeiten einschließlich der Redaktion des Findbuches erfolgten durch den Unterzeichnenden im Winter 1994/95. Im vorliegenden Findbuch sind die Leichenpredigten nach folgendem Schema beschrieben. Oben rechts ist die für die Lagerung im Magazin maßgebliche Aushebenummer angegeben. Ist diese mit einem Stern () markiert, liegen mehrere Exemplare vor, die am Schluss der Beschreibung als Dubletten aufgeführt sind. Alternativ kann dann auch eine Dublette benutzt werden. Die Aushebenummer kann unterteilt sein, etwa in 6, 6 a und 6 b oder in 6.1 und 6.2. Bei einer solchen Nummernvergabe dürften in der Regel zwei zu einem Band zusammengebundene Leichenpredigten vorliegen. Fett hervorgehoben folgt der Aushebenummer die für die Anordnung im Findbuch maßgebliche Ordnungsnummer und dann der Name der verstorbenen Person als wichtigste Angabe, da hiernach die Einordnung der Leichenpredigt erfolgt. Soweit bekannt schließen in einem eigenen Block die "persönlichen Daten" an: Geburtsname, Geburtsdatum und Ort, + Sterbedatum und Ort, Daten zur Beisetzung, Heiratsdatum, Ehepartner, Ort der Eheschließung sowie Angaben über Stand, Beruf, Ämter sowie Mitgliedschaften. Der zweite Block enthält die Daten zur Leichenpredigt. Dazu gehören die Vorsignatur, alle Leichenpredigten im engeren Sinne (also Leichenpredigten beim Trauergottesdienst, bei der Bestattung sowie bei sonstigen Trauerfeierlichkeiten) mit Angaben zum Verfasser und gegebenenfalls zum verwendeten Bibelzitat. Hier enthalten sind auch Angaben zu weiteren Bestandteilen der Leichenpredigt wie Personalia (Lebenslauf), Epicedia mit Angabe zu den Verfassern, Kupferstichen mit Bildbeschreibung, Maler und Stecher, Noten, Wappen und Angaben zum Druck sowie Umfang der Schrift. Am Schluss dieses Blockes können sich Hinweise auf Literatur (Autobiographien, Schriftenverzeichnisse etc.) befinden. Eventuell werden in einem dritten Block die Dubletten aufgeführt. Hierunter können Teildubletten fallen, d.h. Doppelstücke von Teilen (etwa bestimmter Epicedia) einer Leichenpredigt. Die Charakterisierung der an der Entstehung der Leichenpredigten beteiligten Personen, also der Verfasser von Predigten oder Epicedia oder der Künstler, ist in der Regel der Leichenpredigt entnommen und bezieht sich auf den Zeitpunkt ihrer Abfassung. Die Bezeichnungen ihrer Funktionen konnten manchmal - vor allem im Teil I - modernisiert werden. Im zweiten Teil, der verschiedene Regionen des ehemaligen Reiches umfaßt, sind die Funktionsbezeichnungen oft so wie in der Leichenpredigt (also abgekürzt) wiedergegeben, da die Auflösung und Modernisierung zu große Spezialkenntnisse erfordert hätte. Die Ordnung der Leichenpredigten erfolgte nach den drei Gruppen: Hohenlohe, sonstige Adelige und Bürgerliche. Innerhalb dieser Gruppen ist das Namensalphabet maßgeblich. Die Einordnung wird durch den Namen bestimmt, den die Per son bei ihrem Tod führte. Verheiratete Töchter aus dem Hause Hohenlohe sind daher nicht mehr unter Hohenlohe zu suchen. Im Index werden solche Bezüge allerdings durch Verweise berücksichtigt. Bei Kaisern und Königen ist der Vorname für die Einordnung maßgeblich, für sonstige Adelige der Geschlechtsname. Die Ordnung des Findbuches kann aus mehreren Gründen nicht mit der Lagerungsordnung übereinstimmen. Einige Leichenpredigten sind mit anderen zu dicken Bänden zusammengebunden, das Format der Leichenpredigten wechselt zu oft. Die Sammlung ist außerdem für weitere Zugänge offen zu halten. Daher erfolgt die Lagerung im Magazin nach numerus currens. Für die richtige Aushebung einer gewünschten Leichenpredigt muss die Aushebenummer angegeben werden. Der Bestand, der die Bezeichnung "GA 90 Leichenpredigten" erhielt, umfaßt 2098 Bände in 17,5 lfd. m. Über Trauerfeierlichkeiten im Hauses Hohenlohe sind neben den Leichenpredigten auch die Akten in den einschlägigen Beständen zu Rate zu ziehen, die durchaus ebenfalls Leichenpredigten oder Teile davon enthalten können. Neuenstein, im Dezember 1996 Dr. Schiffer
Vorbemerkung: Der Nachlaß Berthold von Fetzer wurde im Jahre 1965 von Frau Oberin i. R. Frau Friedel Schloßberger-Hoffmann, der Enkelin von Berthold von Fetzer, dem Hauptstaatsarchiv übergeben. Die damals von Frau Schloßberger-Hoffmann abgegebenen Druckschriften und Bücher (u. a. Drucksachen von Carl August und Berthold von Fetzer) wurden in die Dienstbibliothek des Hauptstaatsarchivs eingereiht. Der Bestand enthält 40 Bände Tagebücher aus der Zeit 1868 bis 1925 (mit Lücken), fünf Bände Notizbücher der Jahre 1918 bis 1923 sowie drei Fotos, die Berthold von Fetzer darstellen. Von herausragendem Quellenwert sind die Eintragungen Fetzers über seine Tätigkeit als Hofarzt König Karls in den Jahren 1883, 1885 bis 1891 (Band 5-15). Leider fehlt der entsprechende Band über die Zeit April 1883 bis Februar 1885. Er wurde, wie aus dem Schriftwechsel mit Frau Schloßberger-Hoffmann hervorgeht, nicht an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Die in den Jahren 1883 und 1885 bis 1891, vor allem während der Winteraufenthalte des Königs in Südfrankreich und Italien, teilweise detailliert geführten Tagebücher enthalten zahlreiche Informationen über die Person König Karls, seine Krankheiten, seinen Tagesablauf und seine Haltung gegenüber den Personen seiner Umgebung - insbesondere gegenüber Königin Olga, Charles Woodcock (Baron de Savage), Wilhelm Freiherr von Spitzemberg und Julius Albert Freiherr von Griesinger. Gerade während der Winteraufenthalte im Süden wurde Fetzer fast täglich vom König konsultiert, während er in den übrigen Monaten, als der König in Stuttgart, Friedrichshafen oder Bebenhausen weilte, keinen so engen Kontakt zum König pflegte. Daneben geben die Tagebücher Band 5-15 auch interessante Einblicke in das Hofleben. Diese Tagebücher, welche die wichtigste Quelle über die letzten Jahre König Karls sind, wurden von Professor Dr. Paul Sauer für sein Buch "Regent mit mildem Zepter. König Karl von Württemberg" ausgewertet. Für die Tätigkeit Fetzers als Hofarzt unter König Wilhelm II. liegen dagegen bis auf ein Tagebuch (Band 17), das einige Angaben über Erkrankungen der Königin Charlotte enthält, keine vergleichbaren Eintragungen vor. Dies liegt wohl daran, daß Fetzer seltener von dem letzten württembergischen Königspaar konsultiert wurde und in dieser Zeit in erster Linie als Leiter der Medizinischen Abteilung des neugeschaffenen Karl-Olga-Krankenhauses in Stuttgart tätig war. Daher finden sich auch Eintragungen über Fetzers Arbeit im Karl-Olga-Krankenhaus und sein Verhältnis zu den dortigen Kollegen (Band 16, 18, 22, 25 und 26). Neben den Tagebüchern über das Hofleben verdienen auch die beiden Bände mit Eintragungen über Fetzers Wirken als Oberarzt beim Vierten Württembergischen Feldspital im Krieg 1870/71 (Band 1 und 2) Beachtung, in denen er über seine Tätigkeit in den Feldspitälern und im Reservespital Solitude - u. a. über die von ihm durchgeführten Operationen - berichtet. : Außer den genannten Einträgen Fetzers, die alle in irgendeiner Weise mit seiner Arbeit als Arzt in Verbindung stehen, finden sich natürlich in den Tagebüchern auch zahlreiche Angaben, die Hinweise auf sein Familienleben enthalten und Einblicke in die Persönlichkeit Fetzers, seine vielseitigen Interessen und politischen Einstellungen, geben. Neben den teilweise sehr ausführlichen Schilderungen seiner zahlreichen Reisen in Deutschland und ins europäische Ausland sind hier die Notizen und Kommentare zu seiner Lektüre aus den Bereichen Medizin, Naturwissenschaften. Literatur, Kunst bzw. Kunstgeschichte, Philosophie und Geschichte zu nennen. Auch finden sich häufig Berichte über Theater-, Opern- und Konzertbesuche sowie über Besichtigungen von Kunstausstellungen und Museen in den Tagebüchern. Sie vermitteln ein eindrucksvolles Bild eines typischen Bildungsbürgers der Kaiserzeit und sind daher für die Kultur-, Mentalitäts- und Sozialgeschichte von Belang. Die Schilderungen über seine Reisen und mehr noch die Notizen und Kommentare zu seiner Lektüre durchziehen - gleichsam wie ein roter Faden - fast alle seine Tagebücher, wobei sie in den Tagebüchern der Jahre 1913 bis 1925 (Band 27-40) - möglicherweise aus Mangel an berichtenswerten äußeren Erlebnissen Fetzers - breiten Raum einnehmen. Neben den Tagebüchern hat Fetzer in den Jahren 1918 bis 1923 zusätzlich reine Notizbücher mit Anmerkungen zu seiner Lektüre geführt (Band 41-45). Der Nachlaß Fetzer wurde im Sommer 1997 von den Archivinspektoranwärtern Nicole Schütz und Andre Kayser verzeichnet. Die Titelaufnahmen wurden von Archivoberinspektor Eberhard Merk im Herbst 1999 redigiert. Der Bestand umfaßt 46 Titelaufnahmen in 0,3 lfd. Metern. Stuttgart, im November 1999 Eberhard Merk
Fetzer, Berthold vonGeschichte des Bestandsbildners: Unter der Bezeichnung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes übernahm die Preußische Oberrechungskammer erstmalig für die Rechnungsjahre 1867-1869 die Kontrolle des Haushalts des Deutschen Reiches unter Umbenennung der Behörde in Rechnungshof des Deutschen Reiches. Neben der Kontrolle des Reichshaushalts war die Oberrechnungskammer in ihrer Funktion als Rechnungshof für die Prüfung des Landeshaushalts von Elsass-Lothringen (1874-1919) sowie für die Kontrolle des Haushalts des Schutzgebiete (seit 1892/95 Afrika, seit 1898 alle Schutzgebiete) verantwortlich. Der Rechungshof (RH) wurde vom Chefpräsidenten der Oberrechungskammer geleitet; seine Mitglieder wurden auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung des Reichshaushalts musste der Oberrechnungskammer durch wiederholte Einzelgesetzgebung meist jährlich neu übertragen werden. Durch Artikel 86 S. 2 der Weimarer Verfassung ("Die Rechnungsprüfung wird durch Reichsgesetz geregelt") wurde die Rechnungsprüfung für die Reichsverwaltung verfassungsrechtlich fundiert. Die Reichshaushaltsordnung vom 31.12.1922 sah dementsprechend die grundsätzliche Prüfung des Reichshaushalts durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches vor (Legalisierung der Prüfung der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung"). Damit wurde erstmals die Rechnungsprüfung als Recht des Staates fixiert; zugleich wurde die Einrichtung des RH als selbständige, von der Reichsregierung unabhängige Reichsbehörde, geregelt. Die Reichshaushaltsordnung bestimmte - als eine wichtige Zielsetzung des RH nach Prüfung der gelegten Jahresrechungen - Denkschriften über die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse anzufertigen und der Reichsregierung Vorschläge zur Behebung festgestellter Mängel in de Verwaltung zur Abänderung und Auslegung von Gesetzen zu unterbreiten. Der RH der Weimarer Republik stellte ein Kollegium aus Präsident, Direktoren und Räten dar, das alle grundsätzlichen Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss in der Vollversammlung entschied. Zur Entscheidung sachlich begrenzter, nur einzelne Verwaltungsgebiete betreffender Angelegenheiten räumte die Reichshaushaltsordnung die Bildung von Senaten, die aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen mussten, ein. Des Weiteren konnte die gutachterliche Tätigkeit auf Ersuchen der Reichsminister, des Reichstages und des Reichsrates erfolgen; darüber hinaus konnten auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit vom RH geprüft werden, Der Präsident und die übrigen Mitglieder des RH wurden nunmehr vom Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministers der Finanzen ernannt. Der Präsident des RH war in Personalunion zugleich zuständig für die Leitung der preußischen Oberrechnungskammer. Allerdings führte er ab 1. Oktober 1922 nicht mehr die preußische, sondern die Reichsbehörde hauptamtlich. Präsidenten des RH waren: 1869-1890: Karl Ewald von Stünzner 1890-1898: Arthur Paul Ferdinand von Wolff 1898-1914: Eduard Ludwig Karl von Magdeburg 1914-1922: Ernst Holz 1922-1938 Friedrich Ernst Moritz Saemisch 1938-1945 Heinrich Müller 1922 wurde Saemisch außerdem zum Reichssparkommissara ernannt mit der Aufgabe, zusammen mit dem Reichsfinanzminister den gesamten Haushalt zu überprüfen und darüber Gutachten zu erstellen. Unterstützt wurde er vom Sparausschuss des Reichstages. Im Dezember 1933 wurde diese Stelle wieder aufgelöst und die Aufgaben gingen auf die neue Präsidialabteilung des Rechnungshofes über. Als oberste Rechnungsprüfungs- und Kontrollbehörde oblag dem RH die Übehrwachung der gesamten Reichshaushaltsführung durch Prüfung der Haushaltsrechungen einschließlich der außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben aller Reichsveraltungen, der Rechnungen über das gesamte, nicht in Geld bestehende Eigentum des Reiches sowie der Bücher und Rechnungsunterlagen der Betriebe des Reiches. Seit Ende des 1. Weltkrieges hatte der RH auch hin zunehmenden Maße die Verwendung der Reichsmittel zu kontrollieren, die in Form von Darlehen, Krediten, Bürgschaften, Beihilfen und Beteiligungen in die private Wirtschaft flossen, indem sowohl bedeutende Wirtschaftsuntennehmen als auch eine Reiche kleinerer Betriebe in sein Prüfungsgebiet einbezogen wurden. Die innere Struktur des RH blieb im Wesentlichen in der gesamten Zeit seines Bestehend unverändert. Er gliederte sich in die Präsidialabteilung und in eine wechselnde Anzahl von Prüfungsabteilungen, denen die zu prüfenden Behörden und Unternehmen nach sachlichen Gesichtspunkten zugeordnet wurden. Zur Sammlung und karteimäßigen Erschließung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsbestimmungen, Dienstvorschriften und sonstigen für die Rechnungsprüfung benötigten Unterlagen war der Präsidialabteilung eine Nachrichtenstelle angegliedert, die ab 1937 die Bezeichnung "Archiv" führte. 1933 wurde der RH als eine der Reichsregierung gegenüber selbständige oberste Reichsbehörde bestätigt, jedoch das bisherige Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben und dem Präsidenten weitgehend Weisungsbefugnis an alle Organe des RH eingeräumt. Mit Ausnahme der Wehrmachtkontrolle und der Verwendnugsprüfung von Zuschüssen des Staates an die NSDAP konnte der RH zunächst seine Aufgaben im Rahmen der Finanzkontrolle auch nach 1933 in vollem Umfang wahrnehmen. 1934 wurde das Büro des Reichssparkommissars, der mit der Beratung der Reichsregierung in allen Fragen der Haushaltsführung und zweckmäßigen Gestaltung, Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung beauftragt war, aufgelöst und seine wichtigsten Funktionen einem Büro der Präsidialabteilung des RH überwiesen. Ebenfalls ab 1934 bestanden durch das Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft Möglichkeiten, die Zuständigkeit des RH auf die Prüfung von Körperschaften, Anstalten u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts auszudehnen (endgültig gesetzlich festgelegt durch die Reichsprüfungsordnung vom 30. März 1938). Im Zuge der Reichsreform-Bestrebungen des 3. Reiches bracht das "Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Länder und über die vierte Änderung der Reichshaushaltsordnung" vom 17. Juni 1936 wichtige Beränderungen: mit Beginn des Rechnungsjahres 1936 wurde die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Länder dem TH übertragen, In Anlehnung an die bereits bestehenden Landesprüfungsämter errichtete der RH 1937 zu diesem Zweck jeweils für ein oder mehrere Länder zuständige Außenabteilungen, und zwar zunächst in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig (ab 1940 Dresden) und München. Später kamen noch Wien (1939), Posen (1942) und Metz (1942) hinzu. Diesen Außenabteilungen des RH wurden von den Ländern als Vorprüfstellen "Rechnungsämter" entsprechend der "Vorprüfordnung für die Länder" vom 9. April 1937 zugeordnet. Nach 1938, insbesondere während des Krieges, verlagerte sich der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit des RH: einerseits wurde die Rechnungsprüfung der Verwaltungen im sogenannten "Altreich" reduziert, andererseits jedoch die Zuständigkeit des RH auf alle deutschen Verwaltungen in den besetzten Gebieten ausgedehnt und dort auch in vielem Umfang wahrgenommen. Lediglich das Generalgouvernement und die autonome Protektoratsregierung verfügten über eigene Prüfungsämter. . Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der überwiegende Teil der sich schon im Reichsarchiv befindlichen Registratur des RH gelangte nach kriegsbedingter Auslagerung in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv der DDR. Ein weiterer Teil der vorhandenen Überlieferung befand sich bei Kriegsende noch in den Dienstgebäuden des RH in Potsdam und Berlin und gelangte nach 1946 ins Archiv. Die durch den alliierten Luftangriff vom April 1945 auf Potsdam eingetretenen Verluste belaufen sich auf ca. 9 lfm. Da die preußische Oberrechungskammer 1934 die Prüfung von Reichaufgabe für Kunst, Wissenschaft, kirchliche Angelegenheiten und Forstwirtschaft übernahm (für diese Gebiete bestanden bei der preußischen Oberrechungskammer bereits entsprechende Abteilungen) befinden sich diese Überlieferungen - ebenso wie die Vorakten des RH im Bestand Rep. 138 des Geheimen Staatsarchivs, Stiftung preußischer Kulturbesitz. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Registraturen des RH unterschieden entsprechend der Aufgabenstellung der Behörde drei Aktengruppen, die sich auch in der Klassifikation widerspiegeln: - Allgemeine Akten - Fachakten mit speziellen Prüfungsunterlagen und -anweisungen - Prüfungsakten für die eigentlichen Prüfungsverhandlungen. Im vorliegenden Findbuch werden sowohl die relevanten Akten der bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv als Bestand R 2301 verwahrten Überlieferung als auch die im Bundesarchiv als Bestand R 47 verwahrten Akten erfasst. Dabei wurden zwar durch Zusammenführung beider Überlieferungsteile notwendige Vereinheitlichungen einzelner Erschließungsinformationen vorgenommen, eine vollständige Neuverzeichnung hat jedoch nicht stattgefunden. Die allgemeinen Akten wurden nach einem einheitlichen Aktenplan geführt und stehen zusammengefasst am Anfang des Bestandes. Die Fach- und Prüfungsakten sind entsprechend dem zuletzt gültigen Geschäftsverteilungsplan geordnet. Daneben werden die Akten des "Archivs" als relativ selbständiger Strukturteil mit verschiedenen Spezialregistraturen gesondert aufgeführt. Bei der Verzeichnung der Akten war in der Regel die Bildung archivischer Aktentitel, Bandfolgen und Serien erforderlich; dabei war, aufgrund der Spezifik des Bestandes, die Bildung gleichlautender Titel unvermeidbar. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Rechnungshofes deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Organisations-, Rechts-, Verwaltungs- und Betriebsangelegenheiten - Rechnungshof und Reichssparkommissar - Beamtenpflichten und-rechte - Angelegenheiten von Angestellten und Arbeitern - Haushalts-, Kassen-, Rechnungs-, und Rechnungsprüfungswesen - Fach- und Prüfungsakten über einzelne Behörden und Unternehmen wie Reichsfinanzministerium, Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsstelle für Raumordnung, Reichsnährstand, Reichsstellen und Hauptvereinigungen, Vereinigte Industrieunternehmungen AG und Untergesellschaften (VIAG), Kleinbahnunternehmen und Wohnungsbauunternehmen, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter sowie Wehrmachtversorgungsämter - Sammlung von Verwaltungsberichten, Statuten und sonstigen Druckschriften von Verwaltungen auf Orts- und Kreisebene (Orte A-Z) - Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen der Länder und kommunalen Einrichtungen - Gesetzsammelmappen Darüber hinaus gehören 3089 Personalakten zum Bestand. , Zitierweise: BArch, R 2301/...
Geschichte des Bestandsbildners: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda wird beauftragt und ermächtigt, die Angehörigen der Tätigkeitszweige, die seinen Aufgabenkreis betreffen, in Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammenzufassen."[1] Mit diesem klaren Satz wurde das Reichskulturkammergesetz vom 22. September 1933 eingeleitet und es begann die Verstaatlichung und Überwachung der deutschen Kultur, nämlich die zwangsweise Zusammenführung aller im Kulturbereich Tätigen in einer Vereinigung, der Reichskulturkammer. Neben ihrer Zentrale bestand die Reichskulturkammer aus folgenden Einzelkammern: 1. Reichsschrifttumskammer (Bundesarchiv Bestand R 56-V) 2. Reichspressekammer (R 56-IV) 3. Reichsrundfunkkammer 4. Reichstheaterkammer (R 56-III) 5. Reichsmusikkammer (R 56-II) 6. Reichskammer der bildenden Künste 7. Reichsfilmkammer (R 56-VI) Die Reichsfilmkammer wurde bereits vor Gründung der Reichskulturkammer, am 14. Juli 1933[2] als "vorläufige Filmkammer" errichtet. Die Reichsrundfunkkammer wurde am 28. Oktober 1939 wieder aufgelöst und die Mitglieder auf die übrigen Einzelkammern verteilt.[3] Die Aufgaben und Organisation der einzelnen Kammern finden sich in den Einleitungen der entsprechenden Findbücher. Mit der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes vom 1. November 1933[4] erhielten die einzelnen Kammern die Eigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, die wiederum zusammen in einer Gesamtkörperschaft des öffentlichen Rechts, nämlich in der Reichskulturkammer, vereinigt wurden. Bestimmungen, die die einzelnen Kammern erlassen durften, hatten den Rang mittelbaren Reichsrechts, waren aber beschränkt auf den Bereich der Kammerzugehörigkeit. In dieser Ersten Verordnung wurde in § 10 festgehalten, dass die Aufnahme in eine Einzelkammer abgelehnt werden konnte, "wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt."[5] Über Eignung und Zuverlässigkeit entschied der jeweilige Präsident der Einzelkammer. Eine Ablehnung bedeutete Berufsverbot, denn die kulturelle Berufsausübung außerhalb der Kammern war nicht erlaubt. Bei der Errichtung der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern gab es aber zunächst keine Ablehnungen oder Verbote, denn die Einzelkammern übernahmen zu Beginn automatisch alle Kulturschaffenden die in den für ihren Bereich zuständigen Berufsverbänden organisiert waren. Diese Berufsverbände bildeten als Fachverbände einen Teil der Kammer (z.B. Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger in der Reichstheaterkammer oder Deutscher Sängerbund in der Reichsmusikkammer). Dadurch erwarben die Mitglieder der Fachverbände die Mitgliedschaft in den Einzelkammern, ohne Überprüfung der "Zuverlässigkeit oder Eignung". Somit befanden sich zu Beginn auch "Nichtarier" oder andere Personengruppen, die nicht dem "idealen Bild" der Nationalsozialisten entsprachen, in den Kammern. Für Propagandaminister Goebbels war dies ein Problem, welches er mit der Ernennung Hans Hinkels am 1. Mai 1935 zum Dritten Geschäftsführer der Reichskulturkammer zu lösen suchte. Staatskommissar Hinkel wurde mit der Bearbeitung der personellen Fragen in den Einzelkammern betraut. Dies bedeutete nichts weniger als die Vertreibung der Juden und sonstigen, den Nationalsozialisten unerwünschten Personengruppen aus den Kammern. Hinkel sorgte als "Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet" für die "Säuberung" der Kammern. Auch vor den Präsidenten der Einzelkammern wurde nicht Halt gemacht. Lediglich Max Amann blieb Präsident der Reichspressekammer. Es war auch Hinkel, der die 1935 vollzogene Umwandlung der Fachverbände in Fachschaften übernahm. Schon der § 15 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes sah eine Gliederung in "Fachverbände oder Fachschaften" vor. Was auf den ersten Blick kaum ein Unterschied zu sein schien, hatte rechtlich doch erhebliche Folgen. Während die Fachverbände noch selbständige Körperschaften mit Privatvermögen waren, galten die neu gegründeten Fachschaften nur noch als Verwaltungsstellen der Kammern ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die ehemaligen Berufsverbände wurden durch diese Umwandlung somit schrittweise verstaatlicht und enteignet. Ein besonderes Problem bei der Aufgabendarstellung der Reichskulturkammer war die Verflechtung mit dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Der Präsident der RKK Joseph Goebbels war in Personalunion gleichzeitig Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, sein Stellvertreter (Vizepräsident) der jeweils amtierende Staatssekretär im Propagandaministerium, zu Beginn Reichspressechef Walter Funk. Die organisatorische Aufsicht über die Einzelkammern bildete die Zentrale der RKK, mit Sitz im Propagandaministerium. Als deren Geschäftsführer wurde zunächst der Leiter der Abteilung IC (Recht), Hans Schmidt-Leonhardt bestimmt. Als Gegenstück zu den Einzelkammern entstanden im Propagandaministerium einzelne Fachabteilungen (Presse, Schrifttum, Musik, Bildende Kunst, Theater, Film und Rundfunk), wobei die Abteilungsleiter gleichzeitig die jeweiligen Kammerpräsidenten in Personalunion waren. Die Verflechtungen bestanden auch auf der untersten Gauebene. Dort gab es bereits die im Dritten Reich übliche Verwebung von Staat und Partei durch die Union des Leiters der Landesstelle des Propagandaministeriums mit der des Gaupropagandaleiters der NSDAP in einer Person. Diese Funktionäre erhielten nun noch den Posten des Landeskulturwalters und damit die Aufsicht über die lokalen Stellen der Einzelkammern. Als Unterstützung der Präsidenten wurde in jeder Einzelkammer ein Präsidialrat eingerichtet. Der Präsidialrat bestand aus sieben Vertretern der entsprechenden Kultursparte. Die Personen wurden von Goebbels selbst bestimmt und der jeweilige Kammerpräsident musste aus diesem Kreis einen Geschäftsführer bestellen, der direkt mit Verwaltungsaufgaben betraut wurde. Am 15. Nov. 1935 verkündete Hinkel der Errichtung des Reichskultursenats, in dem sich besonders verdiente Personen des kulturellen Lebens zusammenfinden und als kulturpolitischer Ideengeber für Goebbels dienen sollten. In Wirklichkeit kamen diesem Senat lediglich repräsentative Eigenschaften zu. In ihm waren alle Kammerpräsidenten, die jeweiligen Präsidialräte, die Vizepräsidenten und die drei Geschäftsführer der RKK, die den Titel Reichskulturwalter trugen. Doch nur 3 Jahre später, mit Goebbels Verfügung vom 05. April 1938 (Az. I B 1000)[6], wurde das Amt des Reichskulturwalters wieder abgeschafft. In der Reichskulturkammer verblieb lediglich eine Geschäftsführung mit den Aufgaben "Schulung und Propaganda" sowie die Aufsicht über die regionalen Gliederungen der Einzelkammern. Die Fachaufsicht der Einzelkammern führten nun die Fachabteilungen im RMVP, die organisatorische Aufsicht die jeweils zuständigen Verwaltungsabteilungen. Aufgehoben wurde auch die Personalunion der Ämter des Abteilungsleiters des Ministeriums und des Kammerpräsidenten. Hinkel selbst war seit 01. April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Kulturelle Betätigung von Nichtariern). Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs stand als "kriegswichtige Aufgabe" v.a. die Truppenbetreuung im Vordergrund. Die Truppenbetreuung bestand im Wesentlichen daraus, Darbietungen auf Frontbühnen zu organisieren sowie die Truppen selbst mit Gesellschaftsspielen, Musikinstrumenten, etc. zu beliefern. Organisatorisch wurde zunächst ein eigenes Referat "Truppenbetreuung" im RMVP installiert, das ab 1940 in die neue Abteilung "BeKa" (Besondere Kulturaufgaben)[7] wechselte. Die Abteilung BeKA bildete die Nachfolgerin der Abteilung IIA, ihr Leiter blieb weiterhin Hans Hinkel. Mit Erlass vom 30. April 1941[8] wurde die "Hauptgeschäftsführung der RKK" gegründet. Hinkel erhielt die Stellung eines "Generalsekretärs der RKK" in dieser Hauptgeschäftsführung, die sich in fünf Abteilungen gliederte: Abteilung A (Heinz Tackmann): Verwaltung (Personalien, Haushalts- und Rechtsangelegenheiten) Abteilung B (Walter Owens): Berufständische Aufgaben (Eignungsprüfung und Nachwuchsbetreuung, Ausrichtung und Überwachung der Berufsberatung, Arbeitsbeschaffung und soziale Angelegenheiten der Kulturberufe) Abteilung C (Erich Kochanowski): Propaganda (Verbindung zu den Dienststellen von Partei und Staat, Darstellung der RKK in Film und Rundfunk, Presseangelegenheiten, sowie politische Schulung und Ausrichtung der Kulturschaffenden) Abteilung D (Helmuth von Loebell): Kulturpersonalien (politische Beurteilung der Kulturschaffenden, Ausschlussverfahren und Beschwerdeentscheiden, Sondergenehmigungen für "Nichtarier", Prüfung kulturwirtschaftlicher Unternehmungen auf jüdischen Einfluss, kulturelle Betätigung von Ausländern) Abteilung E (Hans Erich Schrade): Besondere Aufgaben (Truppenbetreuung, kulturelle Betreuung der heimgekehrten Volksdeutschen und ausländischen Arbeiter, Überwachung der geistig und kulturell tätigen Juden im Reichsgebiet) Die mit der Gründung der Hauptgeschäftsführung der RKK faktisch aufgelöste Abteilung BeKA wurde im August 1941 in "Generalreferat Reichskulturkammersachen"[9] im RMVP umbenannt. Gleichzeitig blieben die Abteilungsleiter der Hauptgeschäftsführung der RKK in Personalunion Referenten dieses Generalreferats. Die o.a. Aufgaben veränderten sich bis Kriegsende nicht. Am 1. Mai 1944 wird die Schlüsselstellung Hans Hinkels in der Reichskulturkammer noch einmal deutlich. Mit diesem Tag ernannte Goebbels Hinkel zum Vizepräsidenten der RKK, die Aufgaben des Generalsekretärs übernahm Hans Erich Schrade. Davor war Hinkel bereits zum "Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe", zum "Reichsfilmintendanten" und zum Leiter der Abteilung Film im RMVP ernannt. Die Gesamtverantwortung für das Unterhaltungsprogramm des Rundfunks wurde ihm ebenfalls übertragen. Anmerkungen [1] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 661. [2] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 483. [3] 5. VO zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes. [4]Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [5] Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 797. [6] Nachrichtenblatt des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda Nr. 5 v. 9. April1938 (R 55/20617). [7] GVPL vom 01. Nov. 1940 (R 55/20776). [8] R 55/163. [9] GVPL v. 1. Nov. 1942 (R 55/20621). Hans Hinkel - Karriere in der Reichskulturkammer 1933 Preußischer Landesleiter in Alfred Rosenbergs "Kampfbund für deutsche Kultur" Staatskommissar im preußischen Kultusministerium Leiter des preußischen Theaterausschusses 1. Mai 1935 3. Geschäftsführer in der RKK-Zentrale Beauftragter für die Überwachung der geistig und künstlerisch tätigen Nichtarier im deutschen Reichsgebiet (als eigenes Referat in der Abteilung Propaganda des RMVP) 15. Nov. 1935 Reichskulturwalter im Reichssenat 1936 Leiter der Abteilung II in der Zentrale der RKK 5.April 1938 Leiter der Abteilung IIA (Überwachung der kulturellen Betätigung von Nichtariern) im RMVP Juli 1940 Hauptgeschäftsführer der RKK 30. April 1941 Generalsekretär in der Hauptgeschäftsführung der RKK August 1941 Leiter des Generalreferats für Reichskulturkammersachen im RMVP bis 1945 Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe Gesamtverantwortlicher für das Unterhaltungsprogramm im Rundfunk Reichsfilmintendant Leiter der Abteilung Film im RMVP Vizepräsident der RKK (ab 1. Mai 1944) Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Ein Teil der in den Jahren 1959 bis 1962 vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegebenen Akten (R 56-I/1-147) wurde bereits von Dr. Wolfram Werner verzeichnet. Zu deren ausführlicherer Überlieferungsgeschichte siehe die Einleitung des entsprechenden Findbuchs (Findbücher zu Beständen des Bundesarchivs, Band 31). Es handelt sich dabei v.a. um Akten aus dem Büro Hinkel. Neu hinzu kamen die Sachakten aus den Sammlungen "Reichskulturkammer" des ehemaligen BDC. Inhaltlich handelte es sich um: 1. Manuskripte von Filmen, Romanen und Theaterstücken 2. Haushaltsangelegenheiten mit den Landeskulturwaltern 3. Akten privatdienstlicher Natur (d.h. Stellen- und Bittgesuche, sowie Glückwünsche meist privater Personen an Hinkel) Archivische Bearbeitung Die in dem Koblenzer Teilbestand vorhandenen Aktentitel sind im vorliegenden, von Herrn Tim Storch bearbeiteten, Online-Findbuch erfasst. Die damals vergebenen Signaturen wurden beibehalten. Die Klassifikation erfolgte in Anlehnung an die bereits von Dr. Werner geschaffene Ordnung. Aufgrund der neuen Überlieferungslage musste sie um den Punkt "Haushalt" erweitert werden. Der noch im alten Findbuch vorhandene Klassifikationspunkt "Goebbels-Stiftung für Bühnenschaffende" wurde entfernt und findet sich nun im Bestand R 56-III (Reichstheaterkammer) wieder. Es bleibt zu erwähnen, dass ein Teil der Überlieferung aus dem ehemaligen BDC nicht in die Bestände der Reichskulturkammer und ihren Einzelkammern verzeichnet wurde, sondern aufgrund der Provenienzbestimmung in den Bestand R 55 (Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda) einfloss(R 55/21300-21564). Dies ist mit der organisatorischen Verflechtung zwischen RKK und RMVP zu erklären. Fremdprovenienzen wurden an das zuständige Archiv (Landesarchiv Berlin) abgegeben. Dabei handelte es sich um Akten des Reichspropagandaamts Berlin, der NSDAP-Gauleitung Berlin sowie des Landeskulturwalters Berlin. Druckschriften, insbesondere Rundschreiben der DAF und Nachrichtenblätter des RMVP, sind ebenfalls ausgesondert und an die Bibliothek abgegeben worden. Zitierweise BArch R 56 I/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1987), Online-Findbuch (2006). Zitierweise: BArch, R 56-I/...
Geschichte des Bestandsbildners: Die Entwicklung des Amtes des Reichspropagandaleiters bis zur Machtübernahme Im Zuge der Neugründung der NSDAP im Jahre 1925 und ihrer organisatorischen Festigung wurde das Amt des Reichspropagandaleiters der NSDAP auf- und ausgebaut. Besonders auch personelle Veränderungen an der Spitze prägten die Entwicklung entscheidend. Anstelle Hitlers altem "Kampfgefährten" Hermann Esser übernahm im Sommer 1926 Gregor Strasser, Gauleiter von Niederbayern und Leiter der Arbeitsgemeinschaft der nordwestdeutschen NSDAP-Gaue, das Amt des Reichspropagandaleiters. Mit der Führung der Geschäfte wurde sein Adjutant, Heinrich Himmler, betraut [Vgl. Frei, Norbert: Nationalsozialistische Presse und Propaganda, in: Das Dritte Reich. Herrschaftsstruktur und Geschichte, hrsg. von Martin Broszat und Horst Möller, München 1983, S. 154]. Zunächst erfolgte der vertikale Ausbau der Propagandaarbeit, vor allem der Ausbau der so genannten Propagandazellen bei den Gauleitungen und Ortsgruppen. Zu Jahresbeginn 1928 wurde Strasser Reichsorganisationsleiter. Himmler wurde stellvertretender Reichspropagandaleiter, während Hitler selbst formell als Reichspropagandaleiter fungierte. Erste generelle Überlegungen zum Einsatz der Propaganda erarbeitete Himmler Ende 1928. Diese Richtlinien für Propagandaaktionen sollten besonders zur Vorbereitung und Durchführung von nationalsozialistischen Großveranstaltungen als Kernstück nationalsozialistischer Propaganda dienen [Vgl. Tyrell, Albrecht (Hg.): "Führer befiehl...". Selbstzeugnisse aus der Kampfzeit der NSDAP. Dokumentation und Analyse, Düsseldorf 1969, S. 255 ff.] Joseph Goebbels, Gauleiter von Berlin, wurde 1930 als Reichspropagandaleiter (RPL I) eingesetzt. Als er sein Amt antrat, war der Einfluss Strassers auf die Propaganda deutlich spürbar. Ein Teil der Propagandaaufgaben war bereits in den Aufgabenbereich des Reichsorganisationsleiters übergegangen; die Reichsrednerschule wurde von Hitler zu einer eigenständigen Abteilung II (Leiter: Fritz Reinhardt) gemacht. Kompetenzüberschneidungen und Abgrenzungsprobleme konnten erst mit dem Ausscheiden Strassers im Jahre 1932 behoben werden. Erstmals im Reichstagswahlkampf 1930 und später im Wahljahr 1932 betrieb die NSDAP Wahlpropaganda, die bisher in Deutschland in dieser professionellen Form nicht bekannt war [Vgl. Frei, S. 161]. Goebbels Funktion als zentrale Figur der gesamten Propaganda der NSDAP wurde gefestigt, als er zusätzlich am 14. März 1933 Chef des neu gegründeten Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurde. Als Teil der Reichsleitung der NSDAP war der Reichspropagandaleiter zunächst in München angesiedelt. Nach 1933 wurde eine Verbindungsstelle der RPL in Berlin eingerichtet, so dass sich allmählich ein Teil der Arbeit dorthin verlagerte. Aufgaben und Organisationstruktur der RPL seit 1933 [Die folgenden Ausführungen basieren auf dem Organisationsbuch der NSDAP, hrsg. vom Reichsorganisationsleiter der NSDAP, München 1936 (7. Auflage 1943), sowie dem Adressenwerk der Dienststellen der NSDAP und den angeschlossenen Verbänden, des Staates, der Reichsregierung, Behörden und der Berufsorganisationen. Reichsband mit Lexikon-Wegweiser A-Z, 2. Ausgabe, Berlin 1939, 3. Ausgabe 1941/42, Berlin 1942] Dem Reichspropagandaleiter oblag die Überwachung, Koordination und Vereinheitlichung der Propaganda der NSDAP, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände. Ebenso wie er die Propaganda der NSDAP an zentraler Stelle bündelte, so bestimmte er die Richtlinien für die Partei "zur Verwirklichung des kulturellen Willens des Führers" [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Neben dem Einsatz von Presse und Film erhielt dabei der Rundfunk als zentrales Propagandamittel einen besonderen Stellenwert. Der Reichspropagandaleiter übte "die Kontrolle über das gesamte Rundfunkwesen mit Bezug auf seine innere organisatorische, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung" aus [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295]. Eine weitere zentrale Aufgabe war "die Durchdringung des gesamten deutschen Volkes mit der nationalsozialistischen Weltanschauung." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 295] Dem Reichspropagandaleiter unterstanden unmittelbar der Stabsleiter (1937 Hugo Fischer, 1942 Eugen Hadamowsky) und der Adjutant (1937 Karl Hanke). Dem Stabsleiter waren direkt unterstellt: der Reichsautozug "Deutschland", die Geschäftsstelle der RPL, die Hauptstelle Pressepropaganda, die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen sowie der "Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung". Aufgabe des Reichsautozuges "Deutschland" (unter Führung von SA-Gruppenführer Hermann Schäfer) war die Versorgung von Großveranstaltungen der NSDAP sowie anderweitiger Kundgebungen von staatspolitischer Bedeutung mit technischen Hilfsmitteln. Der Hilfszug Bayern (1939 unter Leitung von Hugo Fischer) war für die Massenverpflegung bei Großveranstaltungen am Standort München zuständig. Die Geschäftsstelle der RPL diente der Durchführung von Kassen- und Verwaltungsangelegenheiten. Die Hauptstelle Pressepropaganda koordinierte die einheitliche pressetechnische Bearbeitung und Verwertung der Propagandamaßnahmen aller Ämter/Hauptämter, Hauptstellen und Stellen der RPL. Die Hauptstelle Ausstellungs- und Messewesen (Hugo Fischer) überwachte die propagandistische Aufbereitung von Ausstellungen und Messen, an denen die NSDAP beteiligt war. Aufgabe des Reichsrings für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung war die Sicherstellung der einheitlichen Führung der Propaganda aller Gliederungen und angeschlossenen Verbände durch die NSDAP [Der Reichsring war später ein Hauptamt; Stellenbesetzung vom 26.05.1941 (s. S. XII). Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 ist diese Änderung nicht berücksichtigt worden]. Dem Reichsring war je ein Vertreter der Propagandastellen aller Gliederungen und Verbände zugeteilt (Verbindungsmänner). Darüber hinaus waren im Reichsring verschiedene Dienststellen vertreten. Der Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung wurde im Auftrag von Goebbels 1934 von Walter Tießler aufgebaut und bis 1943/1944 geleitet [Walter Tießler, geb. 18. Dez. 1903, Reichsamtsleiter, seit 1934 Mitarbeiter der RPL, seit 1935 Leiter des Hauptamtes Reichsring, seit 1941 Leiter der Verbindungsstelle. Vgl. NS 18/5 Lebenslauf Tießlers; NS 18/1229 "10 Jahre Reichsringarbeit"]. Vorher war die Aufgabe der Zentralisierung der Propaganda vom Amt "Konzentration" in der RPL wahrgenommen worden. Tießler schrieb im Rückblick 1944: "Mit der Schaffung des Reichsrings im Jahre 1934 wurde die Propaganda- und Aufklärungsarbeit der Ämter, Gliederungen, angeschlossenen Verbände, der ständischen Fach- und Berufsorganisationen sowie zahlreicher Vereine unter eine einheitliche Lenkung gebracht. Es wurde ein Reichsring I gebildet, in dem alle Parteiorganisationen vertreten sind. In einem Reichsring II wurden alle übrigen Reichs-Organisationen, die propagandistische Aufgaben haben, betreut." [NS 18/1229, S. 1] Die Verbindungsmänner verblieben in ihren jeweiligen Organisationen und koordinierten von dort aus die Propagandaarbeit mit der RPL. Im Reichsring selbst waren nur die reichsweit agierenden Stellen, Verbände und Organisationen vertreten. Um auch vertikal eine möglichst dichte propagandistische Durchdringung zu erreichen, wurden auf Gauebene innerhalb der Gaupropagandaleitungen die Gauringe, auf Kreisebene Kreisringe und auf Ortsgruppenebene Ortsringe aufgebaut. Als Kommunikationsmittel dienten die sog. Gauring-Mitteilungsblätter, die von den jeweiligen Gauen herausgegeben wurden, sowie regelmäßig stattfindende Arbeitsbesprechungen. Der Reichsring wurde bei zahlreichen Propagandaaktionen, z. B. bei den sog. Wahlschlachten und Winterhilfswerk-Aktionen sowie bei allen "Mund-Propagandaaktionen" während des Krieges eingesetzt. Neben den laufenden Reichsringbesprechungen fanden Reichsringtagungen statt, auf denen der Reichspropagandaleiter, auch andere Reichsleiter und Minister sowie Gauleiter Ansprachen hielten. Im Kriege wurde dem Reichsring die Papierbewirtschaftung des gesamten Propaganda- und Schulungsmaterials übertragen. Besonders zu erwähnen ist, daß der Reichsring die Volksgerichtshofsprozesse propagandistisch auswertete und den Rednereinsatz des Deutschen Bildungswerks und des Leistungsertüchtigungswerks sowie anderer Organisationen überwachte. Die Struktur der Ämter, später Hauptämter, entsprach ihren Aufgabenbereichen: 1. Aktive Propaganda Die Hauptaufgabe lag in der Organisation und Durchführung aller Propagandaaktionen. Somit oblag der Amtsleitung zunächst auch die Schulung und Betreuung der gesamten Propagandarednerorganisation [Diesem Zweck diente auch die Verbreitung der Monatszeitschrift "Unser Wille und Weg" (Hauptschriftleiter Dagobert Dürr)]. Das Amt Aktive Propaganda (Leitung 1937 Walter Schulze, 1941 Werner Wächter) gliederte sich in die Hauptstelle Rednerwesen mit den Stellen Rednerorganisation (Erfassung aller Reichs-, Gau- und Kreisredner der NSDAP sowie aller Fachredner der angeschlossenen Verbände und Organisationen), Rednerinformation (Versorgung aller Redner mit Informationsmaterial), Rednervermittlung (Reichsredner und Stoßtruppredner der RPL) und Rednerschulung (mit Reichsrednerschule für den Rednernachwuchs; Vgl. nachfolgenden Punkt 5. Rednerausbildung), die Hauptstelle Lichtbild (zuständig für das gesamte Lichtbildvortragswesen; Organisationsbuch der NSDAP, 1936: Lichtbildwesen gehörte noch zur Amtsleitung Film) und die Hauptstelle Großveranstaltungen und architektonische Ausgestaltung. 2. Film Die Aufgabe des Amts war die Durchführung von Filmvorführungen zum Zwecke der Verbreitung und Festigung der nationalsozialistischen Propaganda und Weltanschauung. Die Amtsleitung Film (Leiter 1937 Karl Neumann, 1941 Arnold Raether) gliederte sich in Organisation, Kassenführung, Herstellung und Technik, Dramaturgie, Kulturfilm und Filmpressebearbeitung. 3. Rundfunk Die Amtsleitung kontrollierte das gesamte deutsche Rundfunkwesen, "um die inner-organisatorische, kulturelle, technische und wirtschaftliche Entwicklung des Rundfunkwesens nationalsozialistischen Grundsätzen zu verpflichten. Die Auswirkungen der Rundfunkpropaganda werden durch Einsatz aller technischen Möglichkeiten der Übertragung zur Zusammenfassung des gesamten Volkes an jedem Ort und Raum - ob durch Haus-, Gemeinschafts- oder Volksempfang - durch die Funkwartorganisation gesichert."[ Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 299 f.] Zur Amtsleitung Rundfunk (Leiter 1937 Horst Dreßler-Andreß, 1939 Hans Kriegler, 1941 August Staats) gehörten die Hauptstelle Kulturpolitische Rundfunkarbeit und Rundfunkorganisation, die Hauptstelle Rundfunktechnik und die Hauptstelle Rundfunkpropaganda. 4. Kultur Aufgabe der Amtsleitung Kultur war die Anregung und Förderung nationalsozialistischer Kunst. Der Leiter des Amtes Kultur (1937 Franz Moraller, 1941 Hannes Kremer, 1942 Karl Cerff) war gleichzeitig Reichskulturwalter in der Reichskulturkammer. Zum Amt gehörten die Hauptstelle Architektur, die Hauptstelle für künstlerische Formgebung, die Hauptstelle Auswahl (Sichtung und Auswahl musischer und dichterischer Werke zur nationalsozialistischen Feiergestaltung) und die Hauptstelle Programmgestaltung (nationalsozialistische Feiern). 5. Rednerausbildung [Das Amt Rednerwesen wird zum ersten Mal im Organisationsbuch der NSDAP von 1940 aufgeführt. Es hat offensichtlich die Aufgabe der Rednerausbildung vom Amt Aktive Propaganda übernommen, obwohl es in der Stellenbesetzung vom 26.05.1941 noch dem Hauptamt Propaganda zugeordnet ist] Die Amtsleitung Rednerausbildung war zuständig für die Ausbildung der Parteiredner. Dazu diente u.a. die Reichsrednerschule und die laufende Versorgung der Redner mit Informationsmaterial. 6. Verbindungsleiter Der Leiter der Verbindungsstelle mit Dienstort Berlin (1937 Wilhelm Haegert, 1941 Walter Tießler) hatte die Aufgabe, "jeden Verkehr mit den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften usw. zu zentralisieren und den gesamten Verkehr mit diesen durchzuführen." So sollte gewährleistet werden, "daß die Richtlinien der Propaganda zur Kenntnis der betreffenden Reichsbehörden kommen. Umgekehrt bringt die Verbindungsstelle alle Aufgaben und Anordnungen, die von Seiten des Reichspropagandaministeriums ergehen, der Reichspropagandaleitung zur Kenntnis." [Organisationsbuch der NSDAP, 1936, S. 301] Die Struktur der RPL und ihre Stellenbesetzung mit Stand vom Mai 1941 stellte sich wie folgt dar [NS 18/1080: Bekanntmachung des Reichspropagandaleiters vom 26. Mai 1941]: Stabsleiter: Hugo Fischer Dem Stabsleiter direkt unterstellt : - Stabsamt: Heinrich Adami - Geschäftsführer und Beauftragter für finanzielle Fragen: Willi Osthold - Amt "Personal und Verwaltung": Kurt Dietz - Amt "Reichsverteidigung" (M): Hermann Schenk - Sonderbeauftragter der RPL für das Protektorat Böhmen und Mähren, Leiter der Kulturpolitischen Abteilung beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren: Dr. Karl Freiherr von Gregory 1. Hauptamt Propaganda: Werner Wächter - Amt "Aktive Propaganda": Werner Studentkowski - Amt "Großveranstaltungen": Hans Froelich - Amt "Rednerorganisation und -vermittlung": Dr. Karl Lapper - Amt "Rednerausbildung": Hugo Ringler - Amt "Lichtbild": Gerhard Bartsch - Amt "Propagandalenkung": Max Davidts - Amt "Ausstellung und Messen": Paul Bötticher 2. Hauptamt Rundfunk: August Staats - Amt "Rundfunkorganisation und -verwaltung": Wilhelm Lehr - Amt "Sendewesen": Wolfgang Fischer - Amt "Rundfunktechnik": Georg Budich - Amt "Rundfunkpropaganda": August Staats 3. Hauptamt für Ausrichtung der Organisationen [Diese neue Bezeichnung für den Reichsring scheint sich nicht durchgesetzt zu haben. Im Organisationsbuch der NSDAP von 1943 wird sie nicht erwähnt] (Reichsring): Walter Tießler - Amt "Ausrichtung der Propagandaaktionen": Udo Pfriemer - Amt "Ausrichtung der Propagandamittel": Willi Krämer - Amt "Ausrichtung der Propagandisten": Willi Krämer 4. Hauptamt Film: Arnold Raether - Amt "Filmische Ausrichtung": Herbert Baerwald - Amt "Zentralverleih": Heinrich Kadach - Amt "Filmpropaganda": Paul Teuchert - Amt "Produktion": vorerst unbesetzt, von Arnold Raether wahrgenommen - Amt "Kassenverwaltung": Karl Schulze 5. Hauptamt Reichsautozug "Deutschland": Hermann Schäfer - Amt "Verwaltung": Hans Achauer - Amt "Propagandatechnik": Emil Wipfel - Amt "Werft und Technische Betriebsleitung": Paul Mühlhoff - Amt "Mobiler Zug": Hermann Schäfer 6. Hauptamt Kultur: Hannes Kremer - Amt "Planung": Hannes Kremer - Amt "Feiergestaltung": Hannes Kremer - Amt "Musik": Theodor Jung - Verbindungsamt: Josef Schneider-Franke [Die Bekanntgabe der übrigen Ämter sowie deren Besetzung sollte später erfolgen] Zur besonderen Verwendung dem Reichpropagandaleiter unterstellt: Leopold Gutterer, Staatssekretär im RMVP Alfred-Ingemar Berndt, Ministerialdirigent im RMVP Eugen Hadamowsky, Reichssendeleiter. Vertikal war die RPL auf Gau-, Kreis- und Ortsgruppenebene organisiert. Das Gau- und das Kreispropagandaamt, jeweils mit einem Propagandaleiter an der Spitze, waren analog zur RPL in fünf Aufgabengebiete untergliedert: 1. Aktive Propaganda 2. Film 3. Rundfunk 4. Kultur 5. Verbindungsleiter In ähnlicher Form waren auch die Ortsgruppenpropagandaämter organisiert. Bestandsbeschreibung: Die Akten der RPL sind, wie die Akten anderer Provenienzen aus der NS-Zeit auch, auf Grund schwerer Kriegsverluste nur noch in Teilen überliefert. 1943 wurde das Hauptamt Kultur der RPL in München ausgebombt [Vgl. NS 18/1097, Schreiben des Hauptkulturamtes vom 16. Dez. 1943]. Der größte Teil der Akten der RPL soll 1945 vor dem Einmarsch der Amerikaner in München vernichtet worden sein [Vgl. Das Bundesarchiv und seine Bestände, 3. ergänzte und neu bearbeitete Auflage von Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage, Boppard 1977, S. 355]. Das Schicksal der Aktenüberlieferung der RPL seit der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten entspricht der allgemeinen Geschichte deutscher zeitgeschichtlicher Quellen in den Nachkriegsjahren. Die erhalten gebliebenen Akten der RPL sind wie der größte Teil der Akten von Dienststellen und Gliederungen der NSDAP Anfang 1946 in das amerikanische Document Center in Berlin-Zehlendorf (BDC) als zentraler Sammelstelle parteiamtlichen Schriftguts verbracht worden. Während der Berlin-Blockade 1948/49 wurden Teile der Bestände nach Großbritannien und USA gebracht. Seit 1960 war dem Bundesarchiv bekannt, dass sich Akten der RPL im 39 Archivboxen in der World War II Record Division des US National Archives in Alexandria/Virginia befanden. Diese Akten waren fälschlicherweise dem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda zugeordnet worden. Sie waren erst einige Monate zuvor aus Großbritannien abgegeben worden, wo man sie offenbar den Leitz-Ordnern entnommen, durchgesehen und dann lose an die Amerikaner weitergeleitet hatte [Dienstakten des Bundesarchivs 4721-Prop/1.]. Im April 1962 erfolgte im Rahmen der Aktenrückführung aus den USA die Übergabe von 38 Kartons mit Schriftgut der Provenienz "Reichspropagandaleitung der NSDAP, Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung" an das Bundesarchiv. Dabei handelte es sich um die restlichen Akten, die die Amerikaner in der Record Group 1035 aufbewahrt hatten. Die losen Akten waren in den üblichen gelben amerikanischen Umschlägen verpackt. Sie trugen die fortlaufenden Signaturen 1 - 888. Ein geringer Teil der Akten (ca. 100 Nummern) ist von den Amerikanern verfilmt und im Mikrofilm-Guide Nr. 35 verzeichnet worden [Guide to German records microfilmed at Alexandria, VA., No. 35, Records of the National Socialist German Labor Party (Part III), The National Archives, National Archives and Records Service, General Services Administration, Washington 1962, S. 16-24.]. Archivische Bearbeitung Mitte der 70er Jahre erfolgte eine erste Teilverzeichnung des Bestands durch Herrn Herbert Schmitz, die 1979 durch Herrn Rainer Raillard und anschließend durch weitere Bearbeiter fortgesetzt wurde. Frau Christine Reibel und Herr Thomas Marschner verzeichneten 1998/1999 den bis dahin ungeordneten Überlieferungsteil und überarbeiteten die Altverzeichnung. Die Bildung archivischer Serien und Bandfolgen nutzten sie dabei als Möglichkeit der Verzahnung inhaltlich oder chronologisch zusammengehörender Bände. Die abschließende Bearbeitung erfolgte in den nachfolgenden Jahren durch Frau Jana Blumberg. Neben konservatorischen Maßnahmen (Einmappen, Entfernen von Metallteilen) waren, insbesondere im Hinblick auf die vollständige Verfilmung des Bestands, auch Eingriffe in die vorgefundene innere Ordnung einzelner Akten erforderlich. In einigen Fällen wurden offensichtlich zerrissene Vorgänge durch Zusammenfassung von bislang einzeln verzeichneten Fragmenten rekonstruiert [Der Nachweis aufgelöster Akten ist durch eine Konkordanz gesichert]. Im Zuge der Bearbeitung wurde der Bestand NS 18 ergänzt durch eine vormals im Zentralen Staatsarchiv der DDR überlieferte Akte (62 Re 3/1), eine bis dahin im Bestand Reichskulturkammer des ehem. BDC geführte Serie (RKK [ehem. BDC] 2007/0001/01-05) sowie durch einzelne Akten aus anderen Bundesarchiv-Beständen: NS-Splitter/104, 172, NS-Misch/1428 und R 6/1048. Im Interesse einer möglichst vollständigen Wiedergabe der Überlieferung erfolgte bei der Verzeichnung die Einbeziehung auch jener Akten, deren Verbleib bei der abschließenden Bearbeitung nicht festgestellt werden konnte [Sie sind durch den Zusatz "Aktenverbleib ungeklärt" gekennzeichnet.] Kassationen beschränkten sich im Wesentlichen auf Doppelstücke. Fremdprovenienzen wurden ausgesondert, Druckschriften der RPL wie auch anderer parteiamtlicher Stellen an die Bibliothek abgegeben. Die Überlieferung des RPL besteht zum allergrößten Teil aus Akten der Provenienz Reichsring, die unter der Leitung von Walter Tießler in den Jahren von 1940/1941 bis 1943 in Berlin entstanden sind. Von den Unterlagen zur Propagandatätigkeit der Jahre 1925-1932 (dabei handelt es sich fast ausschließlich um die aus dem BDC 1962 abgegebenen Akten) ist nur ein kleiner Teil erhalten. Dementsprechend dokumentieren die Akten im Wesentlichen die Gestaltung und Durchführung der Propaganda in der Zeit nach 1939, wobei die Überlieferung der Jahre 1941-1943 am dichtesten ist. Aus der Zeit zwischen der Machtübernahme der NSDAP und dem Kriegsbeginn existieren nur wenige Dokumente. Die Akten des Bestands, die nach 1940 entstanden sind, beziehen sich entsprechend ihrer Provenienz fast ausschließlich auf den Aufgabenbereich des Hauptamtes Reichsring für nationalsozialistische Propaganda und Volksaufklärung. Die Überlieferung der anderen Bereiche der RPL beschränkt sich auf die Funktion Tießlers als Verbindungsleiter zwischen der gesamten RPL und den Reichsministerien, Behörden und öffentlichen Körperschaften. Wegen der großen Verluste der Gesamtüberlieferung schien eine an organisatorischen oder registraturmäßigen Gesichtpunkten orientierte Klassifikation nicht sinnvoll. Die Bearbeiter haben sich deshalb - unabhängig von einem strengen Provenienzprinzip - für eine sachliche Gliederung entschieden, die sich an Inhalte der Aufgabenerledigung der RPL anlehnt. Im Mai 2005, nach Erscheinen des Publikationsfindbuches, erfolgte die Übernahme der Presseausschnittsammlung (vormals ZSg 118) aus Koblenz. Sie wurde als gesonderter Gliederungspunkt an das Ende des Bestandsverzeichnisses gestellt. Zitierweise BArch NS 18/... Erschließungszustand: Publikationsfindbuch Band 103 (2003), Online-Findbuch (2005, 2007). Zitierweise: BArch, NS 18/...