Enthält u.a.: "Zeichnungsaufforderung für die Togo-Pflanzungs-Aktiengesellschaft" Berlin 1910; Denkschrift der Bismarck-Archipel-Gesellschaft, Berlin 1909
Urach, Wilhelm (II.)Druckschriften
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Überlieferungsgeschichte Der Bestand J 150 (Flugschriften - Sammlung) wurde in der Hauptsache aus Nachlässen und Stiftungen ehemaliger Offiziere, sowie aus anderen privaten Zuwendungen gebildet. Eine größere Anzahl Broschüren stammt aus der Sammelaktion für Feldbüchereien im Ersten Weltkrieg. Von einer Eingliederung dieser Schriften in die Handbücherei des Heeresarchivs wurde abgesehen, um die Übersichtlichkeit jener Bestände nicht zu erschweren. Schon aus diesem Grunde schien es ratsam, das Material in einer getrennten Sammlung übersichtlich zu gliedern und so der Forschung zugänglich zu machen. Mit dessen Sichtung hatte Generalmajor z. V. Sieglin im Februar 1939 begonnen. Der Aufbau und die Verzeichnung der Sammlung erfolgte im folgenden Jahr durch den Archivangestellten Martin. Da vielfach ein Verfasser oder Herausgeber nicht genannt ist, rechtfertigte sich die Gliederung der Flugschriften in Stichwortgruppen. In dem Verzeichnis sind auch solche Stichworte aufgeführt, für die noch keine Schriften vorliegen, in deren Gruppen aber ein Zugang erwartet werden kann. Ebenso sind aus diesem Grunde in der fortlaufenden Nummernfolge Lücken, deren Schließung von der späteren Verwendung neuer Stichwörter abhängt. Die alphabetische Reihenfolge konnte im Verzeichnis somit aufrechterhalten werden. Die Verzeichnung erfolgte in der Bibliotheksdatenbank Allegro. Der Bestand ist sowohl mit dem Bibliotheksprogramm als auch über das Online-Findbuch recherchierbar. Inhalt und Bewertung Im wesentlichen enthält die Sammlung staats- und wehrpolitische Schriften aus der Zeit des Ersten Weltkriegs und der unmittelbaren Nachkriegszeit, besonders reichlich vorhanden ist Material über Fragen der Kriegsschuld und Kriegsursachen, über Ernährungs- und Rohstofffragen im Kriege und schließlich über den Versailler Friedensvertrag und seine Auswirkungen und Folgen. Ebenso hat die psychische und moralische Haltung der deutschen Bevölkerung in den Kriegs- und Nachkriegsjahren in der Sammlung seinen Niederschlag gefunden. Stark vertreten ist ferner das Abrüstungsproblem bis in die Zeit der nationalsozialistischen Wehrfreiheit und die Frage der Sicherheit in den Siegerstaaten. In größerem Umfang sind auch Schriften der Alliierten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges vorhanden. Es handelt sich hier meist um Flugblätter, die über den Schützengräben abgeworfen wurden. Unter den fremdsprachigen Schriften befinden sich solche, die im Auftrag des auswärtigen Amtes in Berlin herausgegeben und in arabischer oder türkischer Sprache geschrieben sind. Es befindet sich in der Sammlung auch Material über den nationalsozialistischen Staat, Propagandaschriften und die damaligen Ereignisse. Bei der Sammlung handelt es sich hauptsächlich um Broschüren und Blätter mit Massenverbreitung. Jedoch fehlen keineswegs Schriften allgemeingeschichtlichen, wehrwissenschaftlichen und kulturellen Inhalts, soweit deren äußere Aufmachung eine Eingliederung in die Flugschriften - Sammlung zweckmäßig erscheinen ließ. Aus denselben Erwägungen heraus wurden einzelne Zeitschriften und Zeitungen soweit sie lückenhaft vorhanden waren, in die Sammlung aufgenommen. Zu diesen am meisten vertretenen Zeitschriften zählen die "Süddeutschen Monatshefte" (vielfach mit Randbemerkungen des württembergischen Generals Gerold von Gleich versehen) und die von dem nationalliberalen Publizisten Ernst Jäckh im Ersten Weltkrieg herausgegebenen "Deutschen Flugschriften". Ebenso fand die von General Ludendorff herausgegebene Wochenschrift "Am heiligen Quell Deutscher Kraft" Aufnahme. Für kriegs- und militärwissenschaftliche Forschungszwecke und die Behandlung historisch-politischer Fragen der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, besonders über Deutschlands politische Situation und seinen Kampf um die Gleichberechtigung, können die in Betracht kommenden Schriften durchaus als Quellenmaterial verwendet werden. Während des Zweiten Weltkrieg war der Bestand auf Schloß Neuenstein ausgelagert. Nach Rückführung der Flugschriften - Sammlung wurde festgestellt, daß die Sammlung am Verlagerungsort von unbekannter Seite durchstöbert worden und in Unordnung geraten war. Bei der dadurch erforderlichen Neuordnung ergaben sich neben dem Verlust einer Anzahl von Flugschriften gewisse Mängel, welche eine Änderung in der bisherigen Anordnung notwendig erscheinen ließen. So wurden zwecks Vereinfachung und zur Erzielung einer besseren Übersicht, soweit angängig, einzelne Sparten, besonders der unter "Weltkrieg" verzeichneten Flugschriften wie über "Ernährung, Finanzen etc." aufgelöst und unter die entsprechenden Stichworte der allgemeinen Sammlung aufgenommen, um so mehr als die Trennung von Anfang an nicht immer streng durchgeführt worden war und deshalb zahlreiche Veröffentlichungen, welche sich auf den Ersten Weltkrieg bezogen, bereits im allgemeinen Stichwortverzeichnis eingereiht waren. Der Bestand ist auch über den Bibliothekskatalog des Hauptstaatsarchivs Stuttgart nachgewiesen.
Geschichte des Bestandsbildners: Unter der Bezeichnung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes übernahm die Preußische Oberrechungskammer erstmalig für die Rechnungsjahre 1867-1869 die Kontrolle des Haushalts des Deutschen Reiches unter Umbenennung der Behörde in Rechnungshof des Deutschen Reiches. Neben der Kontrolle des Reichshaushalts war die Oberrechnungskammer in ihrer Funktion als Rechnungshof für die Prüfung des Landeshaushalts von Elsass-Lothringen (1874-1919) sowie für die Kontrolle des Haushalts des Schutzgebiete (seit 1892/95 Afrika, seit 1898 alle Schutzgebiete) verantwortlich. Der Rechungshof (RH) wurde vom Chefpräsidenten der Oberrechungskammer geleitet; seine Mitglieder wurden auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser ernannt. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung des Reichshaushalts musste der Oberrechnungskammer durch wiederholte Einzelgesetzgebung meist jährlich neu übertragen werden. Durch Artikel 86 S. 2 der Weimarer Verfassung ("Die Rechnungsprüfung wird durch Reichsgesetz geregelt") wurde die Rechnungsprüfung für die Reichsverwaltung verfassungsrechtlich fundiert. Die Reichshaushaltsordnung vom 31.12.1922 sah dementsprechend die grundsätzliche Prüfung des Reichshaushalts durch den Rechnungshof des Deutschen Reiches vor (Legalisierung der Prüfung der "Wirtschaftlichkeit der Verwaltung"). Damit wurde erstmals die Rechnungsprüfung als Recht des Staates fixiert; zugleich wurde die Einrichtung des RH als selbständige, von der Reichsregierung unabhängige Reichsbehörde, geregelt. Die Reichshaushaltsordnung bestimmte - als eine wichtige Zielsetzung des RH nach Prüfung der gelegten Jahresrechungen - Denkschriften über die hauptsächlichsten Prüfungsergebnisse anzufertigen und der Reichsregierung Vorschläge zur Behebung festgestellter Mängel in de Verwaltung zur Abänderung und Auslegung von Gesetzen zu unterbreiten. Der RH der Weimarer Republik stellte ein Kollegium aus Präsident, Direktoren und Räten dar, das alle grundsätzlichen Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschluss in der Vollversammlung entschied. Zur Entscheidung sachlich begrenzter, nur einzelne Verwaltungsgebiete betreffender Angelegenheiten räumte die Reichshaushaltsordnung die Bildung von Senaten, die aus mindestens 3 Mitgliedern bestehen mussten, ein. Des Weiteren konnte die gutachterliche Tätigkeit auf Ersuchen der Reichsminister, des Reichstages und des Reichsrates erfolgen; darüber hinaus konnten auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit vom RH geprüft werden, Der Präsident und die übrigen Mitglieder des RH wurden nunmehr vom Reichspräsidenten unter Gegenzeichnung des Reichsministers der Finanzen ernannt. Der Präsident des RH war in Personalunion zugleich zuständig für die Leitung der preußischen Oberrechnungskammer. Allerdings führte er ab 1. Oktober 1922 nicht mehr die preußische, sondern die Reichsbehörde hauptamtlich. Präsidenten des RH waren: 1869-1890: Karl Ewald von Stünzner 1890-1898: Arthur Paul Ferdinand von Wolff 1898-1914: Eduard Ludwig Karl von Magdeburg 1914-1922: Ernst Holz 1922-1938 Friedrich Ernst Moritz Saemisch 1938-1945 Heinrich Müller 1922 wurde Saemisch außerdem zum Reichssparkommissara ernannt mit der Aufgabe, zusammen mit dem Reichsfinanzminister den gesamten Haushalt zu überprüfen und darüber Gutachten zu erstellen. Unterstützt wurde er vom Sparausschuss des Reichstages. Im Dezember 1933 wurde diese Stelle wieder aufgelöst und die Aufgaben gingen auf die neue Präsidialabteilung des Rechnungshofes über. Als oberste Rechnungsprüfungs- und Kontrollbehörde oblag dem RH die Übehrwachung der gesamten Reichshaushaltsführung durch Prüfung der Haushaltsrechungen einschließlich der außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben aller Reichsveraltungen, der Rechnungen über das gesamte, nicht in Geld bestehende Eigentum des Reiches sowie der Bücher und Rechnungsunterlagen der Betriebe des Reiches. Seit Ende des 1. Weltkrieges hatte der RH auch hin zunehmenden Maße die Verwendung der Reichsmittel zu kontrollieren, die in Form von Darlehen, Krediten, Bürgschaften, Beihilfen und Beteiligungen in die private Wirtschaft flossen, indem sowohl bedeutende Wirtschaftsuntennehmen als auch eine Reiche kleinerer Betriebe in sein Prüfungsgebiet einbezogen wurden. Die innere Struktur des RH blieb im Wesentlichen in der gesamten Zeit seines Bestehend unverändert. Er gliederte sich in die Präsidialabteilung und in eine wechselnde Anzahl von Prüfungsabteilungen, denen die zu prüfenden Behörden und Unternehmen nach sachlichen Gesichtspunkten zugeordnet wurden. Zur Sammlung und karteimäßigen Erschließung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsbestimmungen, Dienstvorschriften und sonstigen für die Rechnungsprüfung benötigten Unterlagen war der Präsidialabteilung eine Nachrichtenstelle angegliedert, die ab 1937 die Bezeichnung "Archiv" führte. 1933 wurde der RH als eine der Reichsregierung gegenüber selbständige oberste Reichsbehörde bestätigt, jedoch das bisherige Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse aufgehoben und dem Präsidenten weitgehend Weisungsbefugnis an alle Organe des RH eingeräumt. Mit Ausnahme der Wehrmachtkontrolle und der Verwendnugsprüfung von Zuschüssen des Staates an die NSDAP konnte der RH zunächst seine Aufgaben im Rahmen der Finanzkontrolle auch nach 1933 in vollem Umfang wahrnehmen. 1934 wurde das Büro des Reichssparkommissars, der mit der Beratung der Reichsregierung in allen Fragen der Haushaltsführung und zweckmäßigen Gestaltung, Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung beauftragt war, aufgelöst und seine wichtigsten Funktionen einem Büro der Präsidialabteilung des RH überwiesen. Ebenfalls ab 1934 bestanden durch das Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft Möglichkeiten, die Zuständigkeit des RH auf die Prüfung von Körperschaften, Anstalten u. a. juristische Personen des öffentlichen Rechts auszudehnen (endgültig gesetzlich festgelegt durch die Reichsprüfungsordnung vom 30. März 1938). Im Zuge der Reichsreform-Bestrebungen des 3. Reiches bracht das "Gesetz über die Haushaltsführung, Rechnungslegung und Rechnungsprüfung der Länder und über die vierte Änderung der Reichshaushaltsordnung" vom 17. Juni 1936 wichtige Beränderungen: mit Beginn des Rechnungsjahres 1936 wurde die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Länder dem TH übertragen, In Anlehnung an die bereits bestehenden Landesprüfungsämter errichtete der RH 1937 zu diesem Zweck jeweils für ein oder mehrere Länder zuständige Außenabteilungen, und zwar zunächst in Hamburg, Karlsruhe, Leipzig (ab 1940 Dresden) und München. Später kamen noch Wien (1939), Posen (1942) und Metz (1942) hinzu. Diesen Außenabteilungen des RH wurden von den Ländern als Vorprüfstellen "Rechnungsämter" entsprechend der "Vorprüfordnung für die Länder" vom 9. April 1937 zugeordnet. Nach 1938, insbesondere während des Krieges, verlagerte sich der Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit des RH: einerseits wurde die Rechnungsprüfung der Verwaltungen im sogenannten "Altreich" reduziert, andererseits jedoch die Zuständigkeit des RH auf alle deutschen Verwaltungen in den besetzten Gebieten ausgedehnt und dort auch in vielem Umfang wahrgenommen. Lediglich das Generalgouvernement und die autonome Protektoratsregierung verfügten über eigene Prüfungsämter. . Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Der überwiegende Teil der sich schon im Reichsarchiv befindlichen Registratur des RH gelangte nach kriegsbedingter Auslagerung in das ehemalige Zentrale Staatsarchiv der DDR. Ein weiterer Teil der vorhandenen Überlieferung befand sich bei Kriegsende noch in den Dienstgebäuden des RH in Potsdam und Berlin und gelangte nach 1946 ins Archiv. Die durch den alliierten Luftangriff vom April 1945 auf Potsdam eingetretenen Verluste belaufen sich auf ca. 9 lfm. Da die preußische Oberrechungskammer 1934 die Prüfung von Reichaufgabe für Kunst, Wissenschaft, kirchliche Angelegenheiten und Forstwirtschaft übernahm (für diese Gebiete bestanden bei der preußischen Oberrechungskammer bereits entsprechende Abteilungen) befinden sich diese Überlieferungen - ebenso wie die Vorakten des RH im Bestand Rep. 138 des Geheimen Staatsarchivs, Stiftung preußischer Kulturbesitz. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Registraturen des RH unterschieden entsprechend der Aufgabenstellung der Behörde drei Aktengruppen, die sich auch in der Klassifikation widerspiegeln: - Allgemeine Akten - Fachakten mit speziellen Prüfungsunterlagen und -anweisungen - Prüfungsakten für die eigentlichen Prüfungsverhandlungen. Im vorliegenden Findbuch werden sowohl die relevanten Akten der bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv als Bestand R 2301 verwahrten Überlieferung als auch die im Bundesarchiv als Bestand R 47 verwahrten Akten erfasst. Dabei wurden zwar durch Zusammenführung beider Überlieferungsteile notwendige Vereinheitlichungen einzelner Erschließungsinformationen vorgenommen, eine vollständige Neuverzeichnung hat jedoch nicht stattgefunden. Die allgemeinen Akten wurden nach einem einheitlichen Aktenplan geführt und stehen zusammengefasst am Anfang des Bestandes. Die Fach- und Prüfungsakten sind entsprechend dem zuletzt gültigen Geschäftsverteilungsplan geordnet. Daneben werden die Akten des "Archivs" als relativ selbständiger Strukturteil mit verschiedenen Spezialregistraturen gesondert aufgeführt. Bei der Verzeichnung der Akten war in der Regel die Bildung archivischer Aktentitel, Bandfolgen und Serien erforderlich; dabei war, aufgrund der Spezifik des Bestandes, die Bildung gleichlautender Titel unvermeidbar. Inhaltliche Charakterisierung: Die Überlieferung des Rechnungshofes deckt mehr oder weniger umfangreich das Gesamtaufgabenspektrum der Behörde mit folgenden Überlieferungsschwerpunkten ab: - Organisations-, Rechts-, Verwaltungs- und Betriebsangelegenheiten - Rechnungshof und Reichssparkommissar - Beamtenpflichten und-rechte - Angelegenheiten von Angestellten und Arbeitern - Haushalts-, Kassen-, Rechnungs-, und Rechnungsprüfungswesen - Fach- und Prüfungsakten über einzelne Behörden und Unternehmen wie Reichsfinanzministerium, Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern, Reichsstelle für Raumordnung, Reichsnährstand, Reichsstellen und Hauptvereinigungen, Vereinigte Industrieunternehmungen AG und Untergesellschaften (VIAG), Kleinbahnunternehmen und Wohnungsbauunternehmen, Hauptversorgungs- und Versorgungsämter sowie Wehrmachtversorgungsämter - Sammlung von Verwaltungsberichten, Statuten und sonstigen Druckschriften von Verwaltungen auf Orts- und Kreisebene (Orte A-Z) - Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen der Länder und kommunalen Einrichtungen - Gesetzsammelmappen Darüber hinaus gehören 3089 Personalakten zum Bestand. , Zitierweise: BArch, R 2301/...
Geschichte des Bestandsbildners: Durch das vom Reichsernährungsministerium ausgehende Gesetz über die Rege-lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (1) wurde eine Reichsbehörde ins Leben gerufen, die mit dem Führererlass vom 26. Juni 1935 als Reichsstelle für Raumordnung (RfR) "die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet"(2) übernehmen sollte. Die Ausdehnung der Planung auf Reichs- und Landesebene führte zur Herauslösung der Raumordnung aus kommunalpolitischer Hoheit. "Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Arbeitsminister regelt der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung insbesondere die Organisation der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus." (3) Die RfR mit Sitz Berlin war als Oberste Reichsbehörde dem Führer und Reichskanzler direkt unterstellt und bediente sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung (Gezuvor) (4), der späteren Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (RPG). Leiter der RfR und Präsident der RPG war der Reichsminister und Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, der in Personalunion auch dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) vorstand. Nach seinem Tod im Jahre 1941 übernahm Hermann Muhs, bis dahin Staatssekretär im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, die Führung der Amtsgeschäfte. Aufgrund enger personeller und organisatorischer Verbindung erschien die Reichsplanungsgemeinschaft ab Juni 1937 im Geschäftsverteilungsplan der RfR. Beide als Glieder einer Organisation, in welcher der Reichsstelle für Raumordnung die Aufgabe der "Verwaltung", der Reichsplanungsgemeinschaft die der "Gestaltung" zugewiesen war. Der Geschäftsverteilungsplan nannte zwei Registraturen, die beide Stellen nach dem Sachgebiet bedienten. Die eine Registratur arbeitete für die Zentralabteilung (Hauptbüro), die andere für die Verwaltungs- und Planungs-abteilung.(5) Im gemeinsamen Haushalt für das Rechnungsjahr 1937 hieß es: "Da die Arbeitsgebiete der RfR und der RPG sich vielfach überschneiden, ist bei der Besonderheit der gestellten Aufgaben und auch zur zweckmäßigen Ausnutzung aller Arbeitskräfte keine völlige verwaltungs- und haushaltsmäßige Trennung zwischen der RfR und der RPG vorgenommen worden." (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) enthält die Regularien über die Organisation der nachgeordneten Dienststellen. Der organische Aufbau der Raumordnungsverwaltung sollte der doppelten Aufgabenstellung der NS-Raumordnung entsprechen - politische Führungsaufgabe einerseits sowie Abstimmung aller raumbetreffenden Fragen andererseits. Die Reichsstelle für Raumordnung entstand als "Organ von Staat und Partei, und es muß besonders hervorgehoben werden, daß ihre Kompetenz sich nicht auf Ordnungsarbeit gegenüber Landwirtschaft, Wohnungswesen und Industrie beschränkt, sondern daß sie auch mitbestimmend ist bei Anforderungen von Gelände für die öffentliche Hand". (8) Organisatorisch wurde unterschieden zwischen Planungsbehörden und Landespla-nungsgemeinschaften. Erstere waren die Reichsstatthalter, in Preußen die Ober-präsidenten. Sie führten die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften und hatten die Aufgabe, die von der Zentrale gegebenen Richtlinien durchzusetzen. Sie konnten eine jährliche Prüfung der Rechnungsführung veranlassen sowie den jeweiligen Haushalt genehmigen. Die eigentliche Planungsarbeit leisteten die Landesplanungsgemeinschaften, von denen reichsweit 22 entstanden und deren Zahl sich durch die 1938 einsetzenden Annexionen bis 1941 auf 33 erhöhten. (9) Ihre Mitglieder setzten sich aus Land- und Stadtkreisen, Reichs- und Landesbehörden, Selbstverwaltungskörperschaften, den Verwaltungen berufsständischer Organisationen und den zur Förderung der Reichs- und Landesplanung berufenen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Geschäftsführer waren die Landesplaner. Die Satzungen der Landesplanungsgemeinschaften orientierten sich an der vom Leiter der Reichsstelle erlassenen Mustersatzung. Diese hatte Hanns Kerrl zur Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Organisation aufgestellt. Die Satzung sah als Vorsitzenden den Leiter der Planungsbehörde vor und stellte auch im weiteren Verwaltungsunterbau eine enge Verbindung zwischen den Planungsgemeinschaften und Planungsbehörden sicher. Nach der Musterbeitragsordnung wurden Kosten etwa in folgendem Verhältnis getragen: 51 v. H. trägt das Reich, der Rest wird je zur Hälfte von den Mitgliedergruppen "Selbstverwaltung" (z.B. Provinzialverbände, Stadt- und Landkreise) und "Wirtschaft" (z.B. Deutsche Arbeitsfront, Reichsnährstand, Industrie- und Handelskammern) aufgebracht. (10) Behandelt wurden die Landesplanungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. (11) Die Dienststellen des Staates, der Gebietskörperschaften und die berufsständischen Organisationen hatten den Planungsbehörden und -gemeinschaften Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Territorialplanung im gesamten Reichsgebiet geschaffen, sollte die RfR zunächst darüber "wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird". (12) Neben ziviler Siedlungsplanung und -lenkung ging es im Rahmen der Aufrüstung um die Standortverteilung militärischer Anlagen und Verkehrswege. Dessen ungeachtet wurden jedoch die entscheidenden Planungen letztlich von Wehrmacht, Reichswirtschaftsministerium und den Vierjahresplanver-antwortlichen erstellt. (13) Die Reichsstelle besaß praktisch keine Entscheidungsbe-fugnisse und konnte im Einzelfall lediglich ein Veto einlegen. Ihre Tätigkeit be-schränkte sich somit auf die Verwaltungsaufsicht über regionale Planungsbehörden, Landesplanungsgemeinschaften und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, die Forschungsergebnisse zu Fragen der Territorialplanung lenk- te und koordinierte. In Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden "in größter Form die Fakultäten aller deutschen Hochschulen zur Mitarbeit aufgerufen". (14) Mit Hilfe der wissenschaftlichen Hochschulen entwickelte man Gutachten zu Fragen der Notstands- und Ballungsraumsanierung in der Vorkriegszeit, wobei sich der Fokus nach Kriegsausbruch auch auf die eingegliederten Ostgebiete richtete. Als zentrale Kontrollinstanz verlor die Reichsstelle für Raumordnung jedoch nach und nach ihre Kompetenzen, spätestens zum Zeitpunkt des intensiv einsetzenden Wirkens der unter Heinrich Himmler entstandenen Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums bei der Gestaltung des "Lebensraumes im Osten". (15) Das während des Krieges von Hitler erlassene Verbot aller Nachkriegsplanungen führte zur Einstellung der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Das Personal der RfR (16) wurde zunehmend eingeschränkt. Den für die Planungsinstitutionen notwendigen Freistellungen vom Wehrdienst wurde nach der Niederlage von Stalingrad nicht mehr stattgegeben. Am 6. Februar 1943 teilte der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers den Obersten Reichsbehörden mit, dass die Reichsstelle nunmehr lediglich ihre Unterlagen verwalten und auf Anforderung Auskünfte erteilen werde. (17) Aus Luftschutzgründen wurde das Schriftgut zusammen mit dem der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung und Teilen des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten 1943/44 nach Wittenberg verlagert. Anmerkungen (1) RGBl. 1935, I, S. 468 (2) RGBl. 1935, I, S. 793 (3) RGBl. 1935, I, S. 1515 (4) Zuvor Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (bis 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, Bibliothek 96.11.22, S.3 (7) RGBl. 1936, I, S.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hannover 2000, S.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 S.12 (11)Vergl. u.a. Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", München und Berlin, 1943, S.52 (12)Siehe §3 des Gesetzes über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13)"Die Sonderplanung in den einzelnen Arbeitsgebieten bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Ressorts. Diese haben die Verpflichtung, ihre Planungsvorhaben der Reichsstelle für Raumord- nung bekanntzugeben." (2. Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung vom 18. Dez.1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Vgl. Michael Venhoff, siehe oben, S.73 (16)Genaue Mitarbeiterzahlen liegen nicht vor (17)BArch, R 43 II/708, Bl.51 Bestandsbeschreibung: Im März 1946 bekam der damalige Baudirektor im Sektor der britischen Militärregierung, Martin Mäckler, vom Berliner Magistrat den Auftrag die Aktenrückführung der Reichsstelle für Raumordnung aus Wittenberg in die Wege zu leiten. Nach deren Sichtung ging ein Teil dieser Unterlagen 1947 an die Hauptabteilung "Siedlungs- und Wohnungswesen, Städtebau und Landesplanung" des Zentralamtes der Hauptverwaltung Arbeit der britischen Besatzungszone in Lemgo. Nach Auflösung der Hauptverwaltung wurden die Karten, Akten und Bücher zunächst an das dortige Finanzamt weitergeleitet und schließlich vom Bundesministerium für Wohnungsbau angefordert. Ein anderer weitaus größerer Teil gelangte an das Berliner Hauptamt für Gesamtplanung des Westberliner Magistrats , darunter auch Personalakten, und wurde schließlich an die Außenstelle Berlin des Instituts für Raumforschung (Sitz Bad Godesberg) abgegeben. Die Überführung in das seit 1946 für Behördenakten zuständige Berliner Hauptarchiv (ab 1963 wieder Geheimes Staatsarchiv) erfolgte im Jahre 1959, wo unter der Signatur Rep.325 die Erschließung begann. 1962 waren 2295 Karten und Pläne sowie 1717 Akten in Form einer Zettelkartei verzeichnet. Ein im April 1962 aus den USA zurückgegebener Mischbestand beinhaltete 15 Aktenbände der RfR, die mit den im Hauptarchiv befindlichen Archivalien vereinigt wurden. Im Zuge des Archivalienaustausches von 1969 hat das Geheime Staatsarchiv dem Bundesarchiv neben den Akten auch den Kartenteil der RfR in seiner Gesamtheit überlassen, der 1971 in Koblenz eingelagert wurde. Auf der Grundlage der im Geheimen Staatsarchiv erfolgten ersten Aktenerschließung begann im Jahr 1987 im Bundesarchiv unter der Bestandssignatur R 113 die neuerliche Verzeichnung des Aktenbestandes. Ein erstes Findbuch für die ca. 2400 Akten liegt seit 1990 vor. Die Zusammenführung von Koblenzer und Potsdamer Akten im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kam 1993 zu stande. Letztere , vor allem Zeitungsausschnitte, Druckschriften sowie Geschäfts- und Arbeitsberichte, waren 1957 vom Staatsarchiv Magdeburg und 1963 vom Rat des Kreises Wittenberg an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übergeben worden. Während der datenbankgestützten Erfassung des Bestandes erfolgte eine Überarbeitung von Aktentiteln und Klassifikation, wobei gestützt auf das Findbuch aus dem Jahr 1990 jedoch darauf verzichtet wurde, jeden der insgesamt über 3000 Aktenbände nochmals zu sichten. Serien und Bandfolgen wurden mehrheitlich archivisch gebildet. Der in Koblenz verwahrte Kartenbestand blieb hierbei unberücksichtigt. Die im Bestand R113 vorliegenden Personalakten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Online-Findbuch nicht ausgewiesen. Diesbezügliche Anfragen sind direkt an das zuständige Referat R 3 zu richten. Inhaltliche Charakterisierung: Die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Reichsstelle für Raumordnung und ihrer Nebenstellen dokumentieren die Akten von Dienststellenverwaltung und Planungsbehörden. Einblick in konkrete Aufgaben, Verfahren und Tätigkeitsbereiche geben die Überlieferungen der einzelnen Landesplanungsgemeinschaften. Schwerpunkte bilden hierbei die Unterlagen zu verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Die Absicht, wissenschaftliche Aspekte der Raumforschung in regionale Wirtschafts- und Sozialstrukturen einfließen zu lassen, verdeutlichen u.a. Akten der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung sowie der Deutschen Akademie für Städtebau. Letztlich enthält der Bestand Materialsammlungen aus Archiv und Pressestelle, die sich zu einem Großteil aus Zeitungsausschnitten und Druckschriften zusammensetzen. Als ergänzende Überlieferungen sind der Bestand R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung sowie der im Bundesarchiv in Koblenz befindliche Kartenbestand der RfR (R 113 Kart) zu nennen. Erschließungszustand: Findbuch (2013) Zitierweise: BArch, R 113/...
- Zur Geschichte der Zentralleitung: Die Gründungsversammlung der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins fand am 29. Dezember 1816 im alten Schloß in Stuttgart statt. Dazu rief Königin Katharina einen Kreis von angesehenen Männern und Frauen zusammen, um ihren mit Genehmigung ihres Gemahls, König Wilhelms I. entworfenen Plan zu einem "Wohltätigkeitsverein" mitzuteilen. Nach weiteren Versammlungen wurde dann am 6. Jan. 1817 die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins konstituiert, tags darauf durch königliche Verordnung genehmigt und der erste öffentliche Aufruf zur Bildung von Lokal- und Oberamtsleitungen beschlossen. Die neue Institution erwuchs aus älterer Wurzel. Schon 1805 hatte sich in Stuttgart eine "Privatgesellschaft freiwilliger Armenfreunde" zusammengefunden, die durch öffentliche Speisungen und Arbeitsbeschaffung die Not der Armen in der Stadt lindern wollte. Doch in der Teuerung von 1816/17 reichte ihre Kraft bei weitem nicht aus. Einerseits litt auch die Bevölkerung auf dem flachen Land, andererseits konnte die Gesellschaft selbst in der Stadt Stuttgart ihre selbstgestellte Aufgabe nur unzureichend erfüllen. Die Mitglieder der Zentralleitung wurden von der Königin, nach ihrem Tod vom König berufen und ernannt; sie waren ehrenamtlich tätig und sollten alle Bevölkerungsschichten repräsentieren. Die unmittelbare Leitung hatte sich die Königin vorbehalten; ihr Stellvertreter im Vorsitz und ihr Nachfolger als Präsident der Zentralleitung war Geheimrat August von Hartmann (1819-1847). Die Kanzleiräume wurden vom Staat gestellt und die Berichterstatter und Beamten aus der Staatskasse bezahlt. Die Rechnungsführung unterstand daher staatlicher Kontrolle. Die Zentralleitung war aber keine staatliche Behörde. Als besondere Einrichtung dem König unterstellt, konnte sie - entsprechend dem Wunsch der Königin - dennoch weitreichende Entscheidungen rasch treffen und fand bei deren Durchführung auch die nötige Unterstützung der staatlichen Verwaltungsbehörden. Sie wirkte im Land über die "Bezirkswohltätigkeitsvereine", die in den Oberamtsbezirken aus den Spitzen der kirchlichen und weltlichen Verwaltung gebildet wurden und z.T. auch noch über "Lokalwohltätigkeitsvereine" in einzelnen Städten. In der Stadt Stuttgart übernahm der aus der "Privatgesellschaft" hervorgegangene "Lokalwohltätigkeitverein" die Aufgaben eines Bezirkswohltätigkeitsvereins (s. Bestand F 240/1), während beim Amtsoberamt Stuttgart - wie bei anderen Oberämtern - ein eigener Bezirkswohltätigkeitsverein eingerichtet wurde. Als Maxim für das Wirken der Zentralleitung galt, dass wer nicht arbeitete, auch nicht essen solle (Ausnahme: Arbeitsunfähigkeit). Neben der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Kleidern in Notjahren bildeten infolgedessen der Kampf gegen den Bettel einerseits und die Arbeitsbeschaffung andererseits die Schwerpunkte ihrer Aktivitäten. Zur Anregung der Spartätigkeit erfolgte die Gründung der "Württembergischen Sparkasse in Stuttgart" mit Bekanntmachung vom 12.5.1818, deren Oberaufsicht der Zentralleitung übertragen wurde (s. Bestand E 193). Zur Durchführung staatlicher Aufgaben in der Armen- und Wirtschaftsförderung wurde am 16.5.1818 die "Kgl. Armenkommission" (s. Bestand E 192) als kollegiale Staatsbehörde eingesetzt. Ihr gehörten praktisch nur Mitglieder der Zentralleitung an, sodass eine sehr enge personelle Verzahnung mit dieser gegeben war. Die Zentralleitung wollte nicht nur aktuelle Notstände beseitigen, sondern die Not an der Wurzel fassen. So wurden schon für Kinder Industrie- u. Arbeitsschulen eingerichtet, um durch Stroh- und Holzarbeiten Fleiß und Handfertigkeit zu fördern, der Verwahrlosung vorzubeugen und zu etwas Verdienst zu verhelfen. Im Jahre 1849 existierten solche in 99 Orten Württembergs und beschäftigten 6400 Kinder. Die Berufsausbildung der nächsten Altersstufe wurde mit Lehrgeldbeiträgen gefördert. Für gefährdete Mädchen wurden Rettungshäuser errichtet, Kranke und Schwererziehbare wurden in Anstalten und Heimen gefördert, Gewerbe und Handel mit Darlehen unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Gewerbe und Handel führte die Zentralleitung (s. Bestand E 170) neue Arbeitszweige in die württembergische Wirtschaft ein und förderte den Absatz ihrer Produkte. Den verarmten Gemeinden wurde seit 1823 mit einem besonderen staatlichen Hilfs- und Verbesserungsplan gezielt geholfen, die Durchführung dieser Maßnahmen oblag der Armenkommission. Zusammenfassend könnte man die Zentralleitung vor allem in den ersten Jahrzehnten ihrer Existenz als "Entwicklungsbehörde" bezeichnen. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts trat langsam die Bekämpfung der Folgen von Naturkatastrophen und Kriegsnotständen, auch die Krankheitsbekämpfung mehr in den Vordergrund der Aktivitäten der Zentralleitung. Die notwendigen Mittel wurden aus Sammlungen und jährlichen Staatsbeiträgen aufgebracht und seit etwa 1895 in einem Notstandsfonds bereitgehalten. In der Krisenzeit während und nach dem 1. Weltkrieg half die Zentralleitung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, um der Not zu steuern. Sie war gleichzeitig Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsinvalidenfürsorge, der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen und der Landesvermittlungsstelle für Heimarbeit an arbeitslose Frauen, organisierte große Geldsammlungen zugunsten der Kinder-, Mittelstands-, Alters- und Heimatnothilfe und leitete die Verteilung von Gaben auswärtiger Hilfswerke in Zusammenarbeit mit den Bezirkswohltätigkeitsvereinen. Daneben führte sie für sozial-karitative Verbände und für landesweite Sammlungen die Geschäfte, insbesondere für den Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge, den Verein für entlassene Strafgefangene, die Heimatnothilfe, die Künstlerhilfe und übernahm die Aufgaben zahlreicher in der Inflationszeit eingegangener Wohlfahrtsvereine und Stiftungen (s. hierzu die Bestände F 240/1 und F 240/2 sowie PL 408 - PL 411, PL 413, PL 414 und PL 416). Über mehr als ein Jahrhundert hinweg war und blieb die Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins die Schaltstelle der Wohlfahrtspflege in Württemberg. Bei ihr liefen Verbindungen zusammen, von ihr kamen Anregungen. Mit den Anstalten und Vereinen stand die Zentralleitung von jeher in enger Verbindung und hat ihnen ihre besondere Fürsorge zugewandt, indem sie bei zahlreichen Gründungen Anregungen gegeben oder in maßgeblicher Weise mitgewirkt hat. Sie förderte diese durch regelmäßige Beiträge und half durch Beratung, vor allem in finanzieller Hinsicht. Außerdem übte sie die unmittelbare Aufsicht über die Fürsorgeanstalten und die darin untergebrachten Fürsorgezöglinge dem Berichterstatter der Zentralleitung übertragen, der seinerseits diese Anstalten jährlich zu besichtigen und dem Innenministerium Bericht zu erstatten hatte. Weit über den unmittelbaren Wirkungskreis der Zentralleitung hinaus fanden die seit 1848 herausgebrachten "Blätter für Wohltätigkeit in Württemberg", heute "Blätter der Wohlfahrtspflege") Verbreitung. Mit der Ausdehnung der Staatsaufgaben verlor die Zentralleitung jedoch allmählich ihre selbständige Stellung. 1921 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, der Aufsicht des Innenministeriums unterstellt und hieß nun "Zentralleitung für Wohltätigkeit". In der NS-Zeit wurde sie unter entsprechender Beschränkung ihres Aufgabenkreises in "Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen" umbenannt, da die "Nationalsozialistische Volkswohlfahrt" die publikumswirksameren Bereiche, insbesondere die Nothilfe ("Winterhilfswerk") für sich reservierte. Nach dem Ende des 2. Weltkrieg wurde der Aufgabenbereich der Zentralleitung wieder größer und ihr Wirkungsbereich auf den ehem. preußischen Regierungsbezirk Hohenzollern ausgedehnt. Doch ihre frühere Bedeutung konnte sie nicht mehr erlangen. Sie behielt vorläufig die Stellung als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde 1957 zum "Landeswohlfahrtswerk für Baden-Württemberg" in der Form einer Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Stuttgart, Falkertstr. 29. 2. Zur Geschichte der Registratur: Die erste Kanzlei der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins wurde im Sommer 1817 im alten Schloß in Stuttgart eingerichtet, am gleichen Ort also, wo am 6. Januar desselben Jahres die konstituierende Sitzung der Zentralleitung stattgefunden hatte. Die Kanzlei, die auch für die Geschäfte der landwirtschaftlichen Zentralstelle zuständig war, wurde von 1817 bis 1857 von Regierungsrat Schmidlin als Sekretär geleitet. 1820 wurden die Kanzleiräume vom Alten Schloß in das Ministerialgebäude der auswärtigen Angelegenheiten verlegt. In allen der Zentralleitung zugewiesenen oder von ihr angemieteten Unterkünften herrschte Platzmangel und schlechte Arbeitsbedingungen, was sich letzten Endes auf die Führung der Registratur ungünstig auswirkte und ständig zu Kompromissen zwang. Schmidlin ließ in den Jahren 1825, 1837 und 1846 Verzeichnisse der in der Registratur der Zentralleitung und der Armenkommission verwahrten Akten anfertigen. Die Akten beider Stellen wurden gemeinsam verwahrt. Die Spezialakten (Aalen bis Welzheim) waren in Fach 1 - 66, die Generalakten in Fach 67 - 84 abgelegt. Das Verzeichnis von 1837 enthält gegenüber demjenigen von 1825, das nur die Generalakten beschreibt, auch eine Auflistung der vorhandenen Spezialakten und im Anhang ein Verzeichnis der im Dezember 1838 von Geh. Rat von Hartmann aus dem Nachlass der Königin Katharina in die Registratur der Zentralleitung übergebenen 15 Aktenfaszikel. Leider ist das Verzeichnis von 1846 nicht mehr vorhanden. Die seit 1817 bestehende Verbindung der Kanzleien der Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins und der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins (mit getrennten Registraturen) wurde 1850 mit der Verlegung der letzteren in die Legionskaserne gelöst. Anlässlich der behördeninternen Trennung von Zentralleitung und Armenkommission im Jahre 1855 wurde für diese eine zweite Registratur gebildet; Kopist Rieger teilte mit viel Mühe die Akten auf und ordnete beide Registraturen. Wegen der engen dienstlichen Verflechtung von Zentralleitung und Armenkommission - die Mitglieder der Armenkommission gehörten durchwegs der Zentralleitung an - war jedoch eine strikte Trennung damals (und auch bei der Neuverzeichnung 1977 bis 1979, s. Bestände E 191 und E 192) nicht immer strikt durchzuführen. 1856 erhielt die Zentralleitung andere Kanzleiräume im Gebäude des Kultministeriums, Alter Postplatz 4, zugewiesen, wo sie nun, trotz mehrmaliger Umquartierungsversuche staatlicherseits, bis 1897 verblieb. Kanzlist Keller, Nachfolger von Sekretär Schmidlin in der Kanzlei, erweiterte 1857 zur Unterbringung der rasch anwachsenden Registratur den Schmidlin’schen Aktenplan, wobei insbesondere die bis dahin unter allgemeinen Rubriken vereinigten verschiedenen Materien getrennt wurden. Bei den Spezialakten vermehrten sich dadurch die Fächer 1 - 66 um sechs auf 72, sodass die Generalakten statt der Fächer 67 bis 84 nun auf 73 - 114 verteilt wurden. Anhand eines von Keller um 1860 gefertigten und bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts ergänzten Aktenverzeichnisse der Zentralleitung, das die Aktenbetreffe in alphabetischer Reihenfolge mit Fächerbezeichnung angibt, konnten die in verschiedenen Räumen beengt lagernden Akten rasch aufgefunden werden. Eine umfassende Neuorganisation der Registratur unternahm seit 1874 Sekretär Kuhn. Er schied zum einen im Jahre 1877 403 abgeschlossene Aktenfaszikel, vorwiegend Ortsakten, für die Altregistratur aus, zum anderen gliederte er die verbliebenen Registraturakten systematisch unter Weglassung der alten Fächereinteilung. Offensichtlich fand dieser neue Plan wegen chronischen Platzmangels, über den sich das Sekretariat in einer Note vom 10. Dez. 1896 an das Finanzministerium beklagte und um Überlassung neuer Räumlichkeiten bat, keine Verwirklichung. Seit 1897 befanden sich die Diensträume der Zentralleitung in einem zur Legionskaserne gehörigen Gebäude. Infolge des Verkaufs des ganzen Anwesens mussten diese Diensträume 1906 geräumt werden; da kein geeignetes staatliches Gebäude zur Verfügung stand, wurde das Privathaus Furtbachstraße Nr. 16 angemietet. Wohl im Hinblick auf den Bezug des Hauses Furtbachstraße entwarf Sekretär Kuhn um 1903 in abgewandelter Form eine neue Registraturordnung, die auch dann in der Praxis angewandt wurde. Sie gliederte die Registratur nach den 5 Aktenschränken A - E: A Organische Angelegenheiten, B Allgemeine Angelegenheiten (Generalia), C Landesanstalten und Vereine (ausgenommen mit Sitz in Stuttgart), D Orts- und Bezirksangelegenheiten (Spezialia), E Vereine und Anstalten (mit Sitz in Stuttgart). Am 26. Juni 1914 schließlich bezog die Zentralleitung das Haus Falkertstraße 29, das sie aus dem Nachlaß des Geh. Kommerzienrats von Pflaum erworben hatte und ihren Zwecken entsprechend einrichtete. Die neue Unterbringung wirkte sich auf die Registraturverhältnisse insofern günstig aus, als in der Folgezeit umfangreichere Aktenzugänge untergebracht werden konnten. Vor allem handelte es sich dabei um die Akten zahlreicher infolge der Inflation aufgelöster Vereine sowie um Akten aus der Geschäftsführung der Zentralleitung für sozial-karitative Verbände, Ausschüsse und große Hilfsaktionen in den Notjahren zwischen den beiden Weltkriegen. Die Aufbewahrung dieser Aktenbestände erfolgte in loser Verbindung mit den übrigen Akten. Um 1936 wurde für die Akten der NS-Volkswohlfahrt unter Einbeziehung neuerer Akten der Zentralleitung ein vorläufiges Aktenverzeichnis ("Registraturplan") angelegt. Die Aktenzugänge nach 1945 sind den betreffenden Vorakten zugeführt oder als neue Faszikel im Rahmen der vorhandenen Bestandssystematik formiert worden. Archivalische Belege zur Registraturgeschichte s. E 191 Rubr. III 1c Büschel 4532 (Kanzleilokale) und Büschel 4533 (Gerätschaften). 3. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes: Die Altakten der Zentralleitung wurden 1968 und 1976 vom Landeswohlfahrtswerk an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben. Dabei gelangten 1976 einzelne Bücher und Zeitschriften von vornherein in die Dienstbibliothek des Archivs. Staatsarchivdirektor Dr. Robert Uhland begann ab 1968 mit der Ordnung und Verzeichnung der Akten und Bände, blieb mit dieser Arbeit aber wegen anderer Verpflichtungen schon in den Anfängen stecken. Im Rahmen eines Forschungsauftrags mit der Unterstützung der Stiftung Volkswagenwerk wurde der Bestand dann 1977 - 1979 unter Leitung von Oberstaatsarchivrat Dr. Wolfgang Schmierer von dem wiss. Angestellten Dr. Hans Ewald Kessler unter Mitarbeit der Archivangestellten Erwin Biemann und Helga Hecht geordnet und verzeichnet. Die Abschlussarbeiten, die die Bestandsgliederung und Überarbeitung der Titelaufnahmen umfassen, besorgten 1981 bis 1982 für die Bestandsgruppe A(Akten und Bände) Amtsrat Karl Hofer und für die Bestandsgruppe B (Druckschriften) Archivoberinspektorin Regina Glatzle. Da bei Beginn der Verzeichnung außer einem, vor allem für die älteren Archivalien sehr ungenauen Abgabeverzeichnis keine Findmittel zur Verfügung standen, konnten auch die teilweise noch vorhandenen älteren Registraturangaben nicht verwertet werden. Die alten Registraturverzeichnisse (E 191, Rubr. III 1b Bü 5992 - 5998) wurden erst während der Verzeichnung aufgefunden. Die umfangreichen Akten und Bände wurden im Zuge der Ordnungsarbeit aufgeteilt und provenienzgemäß geschieden in die Bestände E 191 (Zentralleitung des Wohltätigkeitsvereins), E 192 (Armenkommission) und E 193 (Zentralleitung betr. Sparkasse für Württemberg). Die in der Registratur eingesprengten Fremdakten wurden ausgehoben und provenienzgerecht als selbständige Bestände in die entsprechenden Bestandsserien des Staatsarchivs eingegliedert F 240/1 (Lokalwohltätigkeitsverein Stuttgart), F 240/2 (Bezirkswohltätigkeitsverein Cannstatt), PL 408 (Wichernhaus Stuttgart), PL 409 (Verein zur Unterstützung älterer Honoratiorentöchter), PL 410 (Verein für künstliche Glieder), PL 411 (Verein für Arbeiterkolonien), PL 412 (Verein für Volksheilstätten), PL 413 (Landesverband für Säuglingsschutz und Jugendfürsorge), PL 416 (Paulinenverein), PL 417 (Comité zur Beschaffung von Arbeit), PL 418 (Verein für verschämte Hausarme), PL 419 (Ernteverein) und PL 705 (Nachlaß Heller). Alle diese Bestände enthalten Akten von ursprünglich selbständigen Organisationen, die im Laufe der Zeit von der Zentralleitung übernommen wurden. Der Bestand E 193 wurde als eine Aktengruppe, die zwar bei der Zentralleitung entstand, aber ein eigenes abgeschlossenes Arbeitsgebiet betraf, als separierter Aktenbestand geordnet und verzeichnet. 15 Aktenfaszikel stammen aus dem Nachlaß der Königin Katharina und wurden im Jahr 1838 durch Geheimrat v. Hartmann an die Registratur der Zentralleitung übergeben: sie sind in der Mehrzahl in Abschnitt I 3 des Bestandes E 191 eingearbeitet. Eine Liste dieser Akten liegt dem Registraturverzeichnis von 1837 bei. Die Verzeichnung von Bestand E 191 erfolgte in einzelnen zusammenhängenden Gruppen nach numerus currens, wobei die Titelaufnahmen erst nach Abschluss der Verzeichnung sachlich geordnet werden konnten. Nachdem für die Akten der Zentralleitung mehrere Registraturpläne gegolten hatten, auch verschiedene Bestandsgruppen durch diese nicht erfasst waren, wurde der Bestand E 191 nach einer neuen Bestandssystematik unter Berücksichtigung der Geschäftskreise der Zentralleitung und Wahrung alter Registraturstrukturen geordnet. Der Bestand enthält eine große Anzahl von Broschüren, vor allem Jahresberichte und Satzungen von sozial tätigen Anstalten und Vereinen aus dem ganzen deutschsprachigen Gebiet. Soweit diese selbständig gesammelt waren, wurden sie unter der Bestandsabteilung B verzeichnet, weitere liegen in den zugehörigen Akten. Duplikate sowie die Zeitschrift "Blätter für das Armenwesen" bzw. "Blätter der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg", Jahrgänge 1890 - 1891, 1896 bis 1922 und 1925 - 1939 wurden zu einem großen Teil in die Sammlungen (JL 415) bzw. in die Dienstbücherei des Staatsarchivs Ludwigsburg übernommen. Der Bestand E 191 umfasst 7107 Nummern im Umfang von 97 lfd. m. Durch nachträgliches Zusammenfassen von Büscheln sind jedoch 264 Nummern nicht belegt. Ludwigsburg, März 1982 Gez. Dr. Schmierer Nachtrag 2006: Die in den Jahren 2001, 2004 und 2005 vom Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg eingekommenen Unterlagen wurden 2005 in den Bestand eingearbeitet (= E 191 Bü 7445-7499). Ludwigsburg, Juli 2006 W. Schneider Nachtrag 2013: Im Zuge der Verpackung des Bestandes im Jahre 2010 wurden Titelaufnahmen und Archivalieneinheiten systematisch abgeglichen und einige Fehler und Unstimmigkeiten bereinigt. gez. Stephan Molitor