Überlieferungsgeschichte Der Bestand J 150 (Flugschriften - Sammlung) wurde in der Hauptsache aus Nachlässen und Stiftungen ehemaliger Offiziere, sowie aus anderen privaten Zuwendungen gebildet. Eine größere Anzahl Broschüren stammt aus der Sammelaktion für Feldbüchereien im Ersten Weltkrieg. Von einer Eingliederung dieser Schriften in die Handbücherei des Heeresarchivs wurde abgesehen, um die Übersichtlichkeit jener Bestände nicht zu erschweren. Schon aus diesem Grunde schien es ratsam, das Material in einer getrennten Sammlung übersichtlich zu gliedern und so der Forschung zugänglich zu machen. Mit dessen Sichtung hatte Generalmajor z. V. Sieglin im Februar 1939 begonnen. Der Aufbau und die Verzeichnung der Sammlung erfolgte im folgenden Jahr durch den Archivangestellten Martin. Da vielfach ein Verfasser oder Herausgeber nicht genannt ist, rechtfertigte sich die Gliederung der Flugschriften in Stichwortgruppen. In dem Verzeichnis sind auch solche Stichworte aufgeführt, für die noch keine Schriften vorliegen, in deren Gruppen aber ein Zugang erwartet werden kann. Ebenso sind aus diesem Grunde in der fortlaufenden Nummernfolge Lücken, deren Schließung von der späteren Verwendung neuer Stichwörter abhängt. Die alphabetische Reihenfolge konnte im Verzeichnis somit aufrechterhalten werden. Die Verzeichnung erfolgte in der Bibliotheksdatenbank Allegro. Der Bestand ist sowohl mit dem Bibliotheksprogramm als auch über das Online-Findbuch recherchierbar. Inhalt und Bewertung Im wesentlichen enthält die Sammlung staats- und wehrpolitische Schriften aus der Zeit des Ersten Weltkriegs und der unmittelbaren Nachkriegszeit, besonders reichlich vorhanden ist Material über Fragen der Kriegsschuld und Kriegsursachen, über Ernährungs- und Rohstofffragen im Kriege und schließlich über den Versailler Friedensvertrag und seine Auswirkungen und Folgen. Ebenso hat die psychische und moralische Haltung der deutschen Bevölkerung in den Kriegs- und Nachkriegsjahren in der Sammlung seinen Niederschlag gefunden. Stark vertreten ist ferner das Abrüstungsproblem bis in die Zeit der nationalsozialistischen Wehrfreiheit und die Frage der Sicherheit in den Siegerstaaten. In größerem Umfang sind auch Schriften der Alliierten aus der Zeit des Ersten Weltkrieges vorhanden. Es handelt sich hier meist um Flugblätter, die über den Schützengräben abgeworfen wurden. Unter den fremdsprachigen Schriften befinden sich solche, die im Auftrag des auswärtigen Amtes in Berlin herausgegeben und in arabischer oder türkischer Sprache geschrieben sind. Es befindet sich in der Sammlung auch Material über den nationalsozialistischen Staat, Propagandaschriften und die damaligen Ereignisse. Bei der Sammlung handelt es sich hauptsächlich um Broschüren und Blätter mit Massenverbreitung. Jedoch fehlen keineswegs Schriften allgemeingeschichtlichen, wehrwissenschaftlichen und kulturellen Inhalts, soweit deren äußere Aufmachung eine Eingliederung in die Flugschriften - Sammlung zweckmäßig erscheinen ließ. Aus denselben Erwägungen heraus wurden einzelne Zeitschriften und Zeitungen soweit sie lückenhaft vorhanden waren, in die Sammlung aufgenommen. Zu diesen am meisten vertretenen Zeitschriften zählen die "Süddeutschen Monatshefte" (vielfach mit Randbemerkungen des württembergischen Generals Gerold von Gleich versehen) und die von dem nationalliberalen Publizisten Ernst Jäckh im Ersten Weltkrieg herausgegebenen "Deutschen Flugschriften". Ebenso fand die von General Ludendorff herausgegebene Wochenschrift "Am heiligen Quell Deutscher Kraft" Aufnahme. Für kriegs- und militärwissenschaftliche Forschungszwecke und die Behandlung historisch-politischer Fragen der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, besonders über Deutschlands politische Situation und seinen Kampf um die Gleichberechtigung, können die in Betracht kommenden Schriften durchaus als Quellenmaterial verwendet werden. Während des Zweiten Weltkrieg war der Bestand auf Schloß Neuenstein ausgelagert. Nach Rückführung der Flugschriften - Sammlung wurde festgestellt, daß die Sammlung am Verlagerungsort von unbekannter Seite durchstöbert worden und in Unordnung geraten war. Bei der dadurch erforderlichen Neuordnung ergaben sich neben dem Verlust einer Anzahl von Flugschriften gewisse Mängel, welche eine Änderung in der bisherigen Anordnung notwendig erscheinen ließen. So wurden zwecks Vereinfachung und zur Erzielung einer besseren Übersicht, soweit angängig, einzelne Sparten, besonders der unter "Weltkrieg" verzeichneten Flugschriften wie über "Ernährung, Finanzen etc." aufgelöst und unter die entsprechenden Stichworte der allgemeinen Sammlung aufgenommen, um so mehr als die Trennung von Anfang an nicht immer streng durchgeführt worden war und deshalb zahlreiche Veröffentlichungen, welche sich auf den Ersten Weltkrieg bezogen, bereits im allgemeinen Stichwortverzeichnis eingereiht waren. Der Bestand ist auch über den Bibliothekskatalog des Hauptstaatsarchivs Stuttgart nachgewiesen.
Druckschriften
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Vorbemerkung: Dienstvorschriften, Druckvorschriften sind alle für die Handhabung des militärischen Dienstes oder für die Verwaltung des Heeres, der Marine und der Luftwaffe erlassenen allgemeingültigen Anordnungen. Sie wurden z. T. in den militärischen Amtsblättern und in gesonderten, meist handlichen Ausgaben veröffentlicht, z. T. nur in letzteren in beschränkter Auflage herausgebracht, so wenn es sich um geheime oder vertraulich zu handhabende Anordnungen handelte. Ergänzungen und Nachträge erschienen nach 1870 in der Form sogenannter Deckblätter, die in die einzelnen Bände einzukleben oder handschriftlich zu übertragen waren. Seit den achtziger Jahren wurde in Preußen und damit auch bei den anderen deutschen Kontingenten zwischen etats- und nichtetatmäßigen Druckvorschriften unterschieden. Nur die erstgenannten mussten in der im veröffentlichten "Druckvorschriftenetat" festgelegten Anzahl bei den Behörden und Truppenteilen vorhanden sein, hatten eine amtliche, ungefähr nach der Erscheinungsfolge vergebene Nummer und waren durch ein in unregelmäßigen Abständen neuaufgelegtes "Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften" (z. B. 1911) oder "Verzeichnis der planmäßigen Heeres-Druckvorschriften" (z. B. 1939) erschlossen. Die hier vorliegende Sammlung geht auf das frühere württembergische Kriegsministerium zurück, das zunächst die Vorschriften des Deutschen Bundes und Württembergs, sodann auch anderer deutscher Staaten in der Bibliothek des Ministeriums, in Geheimschränken - für die geheimen und vertraulichen Vorschriften - und in den Akten - Belegexemplare zu eigenen Entwürfen, sodann einzelne Deckblätter - verwahrte. Nach dem 1.Weltkrieg zogen das Kriegsarchiv des Kriegsministeriums und dann - nach Zwischenstufen - die Reichsarchivzweigstelle bei aufzulösenden württembergischen und durchziehenden nichtwürttembergischen Truppenteilen vorhandene Vorschriften ein und vermehrten auf diese Weise die Sammlung hauptsächlich um Kriegsausgaben einzelner Militärbehörden und Armeen. Die Vorschriften der Reichswehr und der Wehrmacht kamen nur noch in verhältnismäßig geringer Anzahl ein, ausländische mehr zufällig, so einige französische um 1940 aus Neubreisach. Ein wohl noch im Kriegsministerium zusammengestelltes "Inhaltsverzeichnis der alten Druckschriften und Druckvorschriften" führte die bis etwa 1900 erschienenen Vorschriften getrennt nach dem Ausgabeland bzw. Herausgeber, d. h. Deutscher Bund, Preußen, Württemberg, in alphabetischer Folge an. Für die etatmäßigen Vorschriften der folgenden Jahre galt das erwähnte Verzeichnis von 1911 (Bd. 246). 1924 gliederte dann die Reichsarchivzweigstelle die sonstigen, hauptsächlich während des Krieges herausgebrachten Vorschriften ohne Rücksicht auf den Herausgeber nach Sachgruppen wie "Truppenführung", "fremde Heere", "Infanterie", und ordnete dabei mehrfach vorhandene Exemplare der Thematik entsprechend an verschiedenen Stellen ein. Das Heeresarchiv stellte schließlich die Vorschriften, die seit 1919 erschienen waren, nach dem angeführten Verzeichnis von 1939 und in einer zusätzlichen, nach dem Alphabet ausgerichteten Liste zusammen. Keine dieser Gruppen, d. h. die bisherigen Bestände M 635/1 - M 635/6, enthielt alle jeweils vorhandenen Bände, noch waren sie einheitlich und vollständig durchgezählt. Zudem waren Doppelstücke, geschenkweise eingelieferte Einzelexemplare, endlich ausländische Vorschriften auch bei der Bibliothek, bei der Flug- (Bestand J 150) und der Denkschriftensammlung (Bestand M 730) eingeordnet, wie umgekehrt vielfach private Bearbeitungen und Anleitungen bei den amtlichen Vorschriften Aufnahme gefunden hatten. : Nachdem der damalige Archivinspektor Wannenwetsch bereits 1978 Vorschriften aus der Bibliothek herausgelöst und zum vorläufigen Bestand M 635/7 zusammengestellt hatte, verzeichnete im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme 1982/83 die archivische Aushilfskraft Anneliese Fink das gesamte Material. Unter zeitweiliger Mitarbeit der Inspektoranwärter Elstner und Wüst wurden sodann Bibliotheksgut ausgesondert, Denkschriften, Jahresberichte und andere militärische Druckschriften zum künftigen Bestand M 635/2 gelegt und dazuhin die Flug- und Denkschriftensammlung anhand der Findbücher auf Vorschriften überprüft: Nachdem - unter Einrechnung der Maßnahme von 1978 - aus der Militärbibliothek 86, aus anderen Beständen 108 Bände übernommen, an die Militärbibliothek 196 Bände abgegeben, 17 Stück in die zugehörigen Akten zurückgelegt, 8 Verlagsprospekte u. a. ausgesondert und 352 Doppelstücke herausgelöst worden sind, umfasst der Bestand nunmehr 1665 Bände in 18 Regalmetern. Die Vorschriften wurden nach dem Herausgeber, also Ausgabeland bzw. Militärverwaltung, einzelne Armeen, Armeekorps usw. getrennt, im übrigen nach der chronologischen Folge gelegt. Angesichts der sich vielfach überschneidenden Titel der einzelnen Vorschriften schien sich eine Sachgliederung, z. B. im Anschluss an die oben erwähnte, weniger zu empfehlen. Doch wurde die Chronologie insoweit durchbrochen, als nicht oder nur wenig veränderte spätere Auflagen einer Vorschrift bei der ersten eingereiht wurden und ebenso über einen längeren Zeitraum in Teilbänden veröffentlichte Vorschriften im Anschluss an den jeweiligen ersten Band. Ferner liegen die angeführten etatmäßigen Vorschriften nach der vorgegebenen Nummernfolge, nach der sie auch häufig zitiert werden. Das ausführliche Sachverzeichnis, dessen Stichworte weitgehend der entsprechenden Liste im Verzeichnis der etatmäßigen Druckvorschriften von 1911 entnommen sind, fertigte Archivangestellter Werner Urban. In das vorliegende Findbuch sind die bei den Akten verwahrten Vorschriften, Deckblätter usw. nicht aufgenommen, da sie aufgrund des derzeitigen Erschließungsstandes vieler Bestände nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand hätten erfasst werden können - eine entsprechende zusätzliche Zusammenstellung muss daher einer späteren Zeit vorbehalten bleiben. Die im Repertorium angewandte Rechtschreibung richtet sich nach den heutigen Regeln. Die einzelnen Titelaufnahmen sind nach dem folgenden Muster angelegt: Titel der Vorschrift Ort und Datum der Vorschrift; Druck-/ Verlagsort, Druckerei / Verlag, Druckjahr Amtliche Nummer Herausgeber Besondere Bestimmungen zur Ergänzung der Vorschrift Beilagen Nachträge; handschriftliche Vermerke Frühere Archiv- und Bibliothekssignaturen Bemerkungen. Stuttgart, im April 1985 (Cordes)