Duala

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        Angelegenheiten des Schutzgebietes Togo; Band 2
        FA 1 / 2 · Akt(e) · 1886 - 1888
        Teil von Cameroon National Archives

        Meidung des Missionsgebietes in Togo durch die Norddeutsche Missionsgesellschaft in Bremen. - Bericht von Sekretär Grade an das Auswärtige Amt - dabei: - Darstellung der Lage der Norddeutschen Missionsgesellschaft in Westafrika durch das Auswärtige Amt nach Angaben von Missionsinspektor Zahn, 1887 [fol. 1 - 54] Angelegenheiten einzelner Konsulate. - Monrovia. - Niederlegung der Geschäfte durch Konsul Schmidt aus Gesundheitsgründen, 1887 [fol. 32] Erhebung der Einfuhrzölle zur Deckung der Ausgaben des Gouvernements. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1887 [fol. 19 - 20] Lebensverhältnisse in Togo. - Bericht des Zollverwalters Danckwarth, 28.Oktober1887 [fol. 24 - 26] Einführung des kriegsgerichtlichen Verfahrens. - Verfügung des Reichskommissars, 29.11.1887 [fol. 56 - 58] François, Kurt, Hauptmann à la suite des Kolberg‘schen Grenadier-Regiments (2. Pommersches) Nr. 9 - Bestellung zum Leiter der ersten Reichsexpedition zur Erforschung der Hinterländer von Togo [fol. 60 - 62] Finanz- und Zollwesen (auch Personalangelegenheiten der Zollbeamten). - Zahlungen an Häuptlinge, 1887 - 1889 [fol. 73 - 76] Abschluss eines Handelsvertrages mit dem König von Dahomey. - Unterstützung der Vorschläge des Konsuls Randad II, Whydah, durch Oberkommissar von Soden, 1888 [fol. 86 - 87] Anwerbung von Hausa für Polizeitruppe, 1886 - 1888 [fol. 90, 95-96,161-163,226-231] Anwerbung von Duala-Leuten als Regierungsarbeiter für das Schutzgebiet Togo. - Denkschrift von Gouverneur von Soden, 1887 [fol. 90 - 91] Grade, Sekretär beim Reichskommissar. - Beurlaubung und Amtsenthebung aus gesundheitlichen Gründen, 1887 - 1888 [fol. 92 - 165] Organisation der Zollverwaltung. - Berichte des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer mit Stellungnahmen des Oberkommissars von Soden und des Auswärtigen Amtes, 1888 [fol. 99 - 125] Zahlung der Einfuhrzölle durch Handelsfirmen an die Häuptlinge in Form von Geschenken („dash“) Bemühungen um die Ablösung, 1888 - 1889 [fol. 105 - 108] Instruktion für die Zollverwaltung im Togo-Gebiet, 1988 [fol. 109 - 115] Heimaturlaub der in Westafrika eingesetzten Beamten.- Denkschrift des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer über die Neufassung der Beurlaubungsrichtlinien, 1888 [fol. 116 - 121] Kompetenzen des Reichkommissariats für das Schutzgebiet Togo, 1888 [fol. 119 - 121] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Pietrowski, Feldwebel, Exerziermeister der Polizeitruppe. - Entsendung als Nachfolger des verstorbenen Sergeanten Bielke und Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen, 1886 - 1888 [fol. 116 - 121] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Wicke, Dr. Stabsarzt, Arzt für das Togo-Gebiet. - Dienstantritt, 1888 [fol. 126 - 127] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Reichelt, Sekretär. - Übernahme der Amtsgeschäfte beim Reichskommissariat, 1888 [fol. 126] Reichsexpedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo (1888 Hauptmann Curt von François). - Beginn der Expedition in das nordwestliche Hinterland von Togo, 3. Februar 1888 [fol. 127] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 29. Oktober 1887 - 1. Februar 1888 [fol. 128] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Wolf, Dr. Ludwig, sächsischer Stabsarzt à la suite des Sanitätskorps. - Bestellung zum Leiter der Expedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo und einer wissenschaftlichen Station ebenda, Dienstanweisung, 1887 [fol. 131 - 138] Errichtung und Unterhaltung der wissenschaftlichen Forschungsstation im Togo-Gebiet (Stabsarzt Dr. Wolf). - Kostenanschlag für das 1. und 2. Jahr mit Forschungsreisen, 1887 [fol. 139] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Kling, Erich, Premierleutnant des 2. Württembergischen Feldartillerieregiments 29. - Bestellung zum wissenschaftlichen Assistenten des Leiters der Expedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo, Stabsarzt Dr. Ludwig Wolf, Dienstanweisung, 1888 [fol. 140 - 145] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Bugslag, Jess, Techniker der wissenschaftlichen Station im Togo-Gebiet. - Bestellung und Dienstanweisung, 1888 [fol. 146 - 149] Regelung der Personalverhältnisse beim Reichskommissariat für die Schutzgebiete Togo.- Erlass des Auswärtigen Amtes, 1888 [fol. 152] Vorbeilaufen deutscher Kriegsschiffe, u.a. S.M.S. ALBATROSS und LOUISE, an der Küste von Togo ohne Anlaufen von Klein-Popo. - Beschwerde des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer, 1888 [fol. 166 - 183] Angebliche Aneignung von Waren durch deutsche Behörden. - Vorwurf im „Journal of Commerce“ vom 27.2.1888 (Extraordinary Conduct of a German Governor Seizing British Goods), 1888 [fol. 166 - 247] Änderung der Ortsbezeichnung Klein-Popo in Anecho. - Vergebliches Gesuch des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer an Bismarck, 1888 [fol. 171 - 174] Postagentur Klein-Popo. - Eröffnung (Leitung Zollverwalter Dankwarth), 1.3.1888 [fol. 173] Reichsexpedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo (1888 Hauptmann Curt von François). - Abreise nach Kamerun, Mai 1889 [fol. 175] Beurkundung des Personenstandes der im Schutzgebiet Togo von europäischen Vätern mit eingeborenen Frauen gezeugten Kinder. - Bericht des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer, 1888 [fol. 192 - 200] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 21. April 1888 - 31. Mai 1888 [fol. 201] Aufhebung des Konsulats Lome, dabei: Beleihung des Konsuls Randad II (Heinrich) mit dem Roten Adler Orden IV. Klasse, 1888 [fol. 203] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Randad II, Heinrich, Konsul in Lome. - Beleihung mit dem Roten Adler Orden IV. Klasse anlässlich der Aufhebung des Konsulats, 1888 [fol. 203] Vertetungsweise Übernahme der Geschäfte des Konsulats Accra durch den Agenten Callerholm, 1988 [fol. 204] Friese, Ludwig, Grenzaufseher. - Bestellung zum Zollassistenten des Zollamtes Lomé und Abberufung aus gesundheitlichen Gründen, 1888 - 1889 [fol. 205 - 214] Ausrüstungsnachweisung für die Polizeitruppe, 1888 [fol. 223 - 225] Verbannung von Strafgefangenen aus Kamerun nach Togo zur Verringerung der Fluchtgefahr. - Denkschrift Reichskommissar von Puttkamer an Oberkommissar von Soden und dessen Einwilligung, 1888 [fol. 232 - 239] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 1. Februar 1888 - 18. April 1888 [fol. 236] Anlage eines Versuchsgartens in Sebbe bei Anecho, 1888 [fol. 240] Erhebung der Einfuhrzölle. - Erlass des Auswärtigen Amtes (Entwurf), 1888 [fol. 248 - 261] Verordnung n° 1 (Anlegung eines Grundbuches) und n° 2 (Erwerb von Eingeborenenland) vom 1 und 15.1.1888, 1888 [fol. 264 - 265]

        Gouvernement von Kamerun
        Archivalie - Akte
        I/MV 0745 · Akt(e) · 1908-01-01 - 1910-12-31
        Teil von Ethnologisches Museum, Staatliche Museen zu Berlin

        description: Enthält:AnfangVNr: E 1843/1908; EndeVNr: E 2775/1908; u.a.: Zusammenarbeit mit dem Botanischen Museum, Bl. 2 f., der Botanischen Zentralstelle für die Kolonien am Kgl. Botanischen Garten und Museum, Bl. 1, und dem Naturkundemuseum, Berlin, (1908), Bl. 58.- Abgabe von Doubletten an die Hzgl. Sammlungen der Veste Coburg, Bl. 175 f., das Museum für Völkerkunde, Leipzig, (1908), Bl. 93, 95, 235 ff., 253 ff., und das Wachsenburg Komitee, Gotha, (1908, 1909), Bl. 12 ff., 151 ff.- Zusammenarbeit mit dem Städtischen Museum für Natur- und Heimatkunde, Magdeburg, Bl. 243 f., und dem Reichsmuseum, Leiden, (1908), Bl. 324 f.- Zusammenarbeit mit dem Kgl. Institut für Infektionskrankheiten, Berlin, Bl. 130, der Kommission für die landeskundliche Erforschung der Schutzgebiete, Leipzig, (1908), Bl. 40, 53, 72 ff., 89, 91 f., 251, und der African Society, London, (1908, 1909), Bl. 180 ff.- Abgabe von Doubletten an das Kolonialwirtschaftliche Komitee, Berlin, Bl. 58, und die Handelsschule, Köln, (1908), Bl. 58.- Zusammenarbeit mit dem Gouverneur von Togo, (1908), Bl. 174.- Zusammenarbeit mit der Dt. Kolonialgesellschaft, Berlin, Bl. 231, und der Gesellschaft Nordwest-Kamerun, Duala, (1908), Bl. 6 ff.- Zusammenarbeit mit Missionaren, Bl. 15, 141, der Basler Mission, Bl. 267 ff., 275, und den Weißen Vätern, (1908), Bl. 293 ff.- Kamerun-Expedition, Thorbecke, (1908), Bl. 59 ff.- Zimmermann: Bericht über die Erbeutung von Waffen, (1908), Bl. 16.- Rehse: Vorschläge für eine Forschungsreise, Bl. 23 f., nebst Karte, (1908), Skizze, Bl. 25.- "Die Herkunft der Buschmänner, Hottentotten und Bantu-Neger." In: Windhuker Nachrichten : 1909-07-10, Bl. 149.- "Bushman paintings." In: Cape Times : 1908-10-07, Bl. 173.- Thomas, Struck u.a.: Erstellung eines linguistischen Fragebogens für die Kolonien, (1908, 1909), Bl. 177 ff.- Angebot der Fa. Grundmann, [1908], Faltbl., Bl. 262 f.- Vöhringer: Beschreibung der Sendung, (1908), Bl. 271 f.- Karasek: Bitte um Unterstützung seiner Forschungen über die Waschambae, (1908), Bl. 282 f.- Ehrungsvorschläge für Weule und Meyer, (1908), Bl. 286 ff.- Scheunemann: Angebot des Zepters von Diba von Bertua, (1908), Bl. 300 f.

        Kaiserliche Schutztruppen (Bestand)
        BArch, RW 51 · Bestand · 1891-1918
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Nachdem das Deutsche Reich in den ersten Jahren seines Bestehens aus außenpolitischen Erwägungen auf eine aktive Kolonialpolitik verzichtet hatte, änderte sich dies ab 1884. Es entstanden die formell als "Schutzgebiete" bezeichneten Kolonien Deutsch-Südwestafrika, Togo, Kamerun, Deutsch-Neuguinea, Deutsch-Ostafrika und Samoa. Die in der Folgezeit eingerichteten Gouvernements dieser Schutzgebiete unterstanden zunächst der Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt und schließlich dem hieraus erwachsenen Reichskolonialamt. Das 1898 erworbene Pachtgebiet Kiautschou in China unterstand dem Reichsmarineamt. Von Anfang an bestand die Notwendigkeit, in den Kolonien die Interessen des Reiches auch mit militärischer Gewalt durchsetzen und wahren zu können. In der Anfangsphase wurde diese Aufgabe von Schiffen und Landungskommandos der Kaiserlichen Marine wahrgenommen. In den deutschen Südsee-Kolonien blieb dies so auch bis zuletzt. In den afrikanischen Kolonien kam es zu einer eigenen Entwicklung. In Deutsch-Südwestafrika entstand 1889 eine Truppe aus deutschen Freiwilligen mit vertraglicher Bindung unter einem aktiven Offizier (Hauptmann Curt von François), die zunächst nur polizeiliche Aufgaben wahrnehmen sollte. In Deutsch-Ostafrika stellte der Reichskommissar Hauptmann Herrmann Wissmann 1889 zur Niederschlagung des 1888 ausgebrochenen "Araber-Aufstandes" eine Truppe aus angeworbenen Afrikanern auf. Mit Gesetz vom 22. März 1891 wurde schließlich die "Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika" aus Freiwilligen des Heeres und der Marine sowie angeworbenen Freiwilligen gebildet, es folgten mit Gesetz vom 9. Juni 1895 die "Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika" und die "Schutztruppe für Kamerun". Eine Schutztruppe für Togo war zeitweise in Planung, wurde jedoch nicht gebildet, ebensowenig wie es Schutztruppen für Deutsch-Neuguinea oder Samoa gab. Dort entstanden lediglich Polizeitruppen. In den jeweiligen Schutzgebieten hatte der Gouverneur die höchste militärische Gewalt inne, der Kommandeur der Schutztruppe war ihm unterstellt. Den Schutztruppen oblag die Aufrechterhaltung von Sicherheit und öffentlicher Ordnung. Phasenweise waren die einzelnen Schutztruppen ausschließlich mit der Niederschlagung von Aufständen der eingeborenen Bevölkerung beschäftigt. Hierfür wurden zum Teil erhebliche personelle Verstärkungen aus Deutschland herangeführt. Die Schutztruppen wurden zunächst durch das Reichsmarineamt geführt. Mit dem "Gesetz betreffend die Kaiserlichen Schutztruppen in den Afrikanischen Schutzgebieten und die Wehrpflicht daselbst" vom 18. Juli 1896 wurden die Schutztruppen dem Reichskanzler unterstellt, wahrgenommen durch die Kolonialabteilung im Auswärtigen Amt. In der Kolonialabteilung war zuständig die Abteilung M - Militärverwaltung (Kommando, bzw. Oberkommando der Schutztruppen). Die organisatorische Betreuung übernahm das Preußische Kriegsministerium (Armeeabteilung). Die Kommandoangelegenheiten wurden durch den Direktor der Kolonialabteilung wahrgenommen, mit der Abteilung M als seinem militärischen Stab. Mit Errichtung des Reichskolonialamtes durch Allerhöchsten Erlaß vom 17. Mai 1907 wurde diesem das Kommando der Schutztruppen unterstellt, nunmehr als militärischer Führungsstab mit verantwortlicher Kommandogewalt. Wie die Marine unterstanden die Schutztruppen dem Oberbefehl des Kaisers. Ihre Angehörigen waren Freiwillige des Heeres (bzw. der Armeen Preußens, Bayerns, Sachsens und Württembergs) und der Marine, die für die Zeit ihres Dienstes in den Schutztruppen aus der jeweiligen Armee oder der Marine ausschieden und danach wieder dorthin zurückkehrten. Die männliche deutsche Bevölkerung in den Schutzgebieten unterlag der Wehrpflicht. Dieser konnten die Wehrpflichtigen in den Schutztruppen nachkommen. Die Schutztruppen umfaßten 1913 die folgenden Personalstärken: - Kommando der Schutztruppen in Berlin: 80 Mann - Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 2758 Mann (266 Deutsche, 2492 Eingeborene) - Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika: 1970 Mann (Deutsche) - Schutztruppe für Kamerun: 1471 Mann (171 Deutsche, 1300 Eingeborene) Während des Herero-Aufstandes lag die Personalstärke der Schutztruppe für Deutsch-Südwestafrika 1907 bei ca. 15.000 Mann. Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges traf die deutschen Kolonien unvorbereitet. Verteidigungsmaßnahmen gegenüber anderen Kolonialmächten waren nie ernsthaft in Erwägung gezogen worden, die Reichsregierung war davon ausgegangen, daß im Falle einer europäischen Auseinandersetzung die Kolonien gemäß der Vereinbarungen in der Kongoakte von 1885 aus den Kämpfen herausgehalten werden könnten, trotz mahnender Stimmen aus den Kolonien selbst. Am 1. August 1914 wurde daher in den Schutzgebieten zunächst nur der Ausnahmezustand verhängt. Erst Mitte August 1914 wurde in den Schutzgebieten mobil gemacht, doch waren die dortigen bewaffneten Verbände (Schutztruppen, Polizeitruppen, anwesende Marineeinheiten) letztlich gegenüber den zahlen- und materialmäßig weit überlegenen Gegnern ohne Chancen. Es gingen, zum Teil nach heftigen Kämpfen, zum Teil aber auch kampflos, verloren: - am 27. August 1914 Togo - am 7. September 1914 Samoa - am 17. September 1914 Deutsch-Neuguinea - am 9. Juli 1915 Deutsch-Südwestafrika - im Februar 1916 Kamerun Das der Marine unterstehende Pachtgebiet Kiautschou hatte nach schweren Kämpfen am 7. November 1914 kapituliert. Einzig in Deutsch-Ostafrika konnte sich die Schutztruppe bis zuletzt halten und dadurch erhebliche gegnerische Kräfte binden. Ihr Kommandeur, Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck, legte erst auf Befehl aus Berlin am 25. November 1918 die Waffen nieder. Bearbeitungshinweis: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Bestandsbeschreibung: Der Bestand enthält als Sammelbestand die Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen für Deutsch-Südwestafrika, Deutsch-Ostafrika und Kamerun, sowie des Kommandos der Schutztruppen, soweit sie im Militärarchiv vorhanden sind. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur wenige echte Sachakten. Er besteht vor allem aus einer Zusammenstellung von Kommandobefehlen Des Kommandos der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika von 1907 bis 1914, sowie einer Akte desselben Kommandos mit Berichten unterstellter Einheiten und Dienststellen von 1916. Hinzu kommen Unterlagen zu Organisation und Versorgung in Deutsch-Ostafrika und Deutsch-Südwestafrika und insbesondere einige handgezeichnete Karten. Zu Kamerun sind nur zwei Dokumente überliefert. Erschließungszustand: Der Bestand RW 51 war ursprünglich angelegt als Bestand für die "kaiserlichen Schutztruppen und sonstigen deutschen Landstreitkräften in Übersee" und umfaßte 29 AE. Im Jahr 2010 wurden die Unterlagen des Ostasiatischen Expeditionskorps herausgezogen und bildeten mit entsprechenden Neuzugängen den neu angelegten Bestand RW 61. Der Bestand RW 51 umfaßt seither ausschließlich Unterlagen der Kaiserlichen Schutztruppen und wurde in der Folge grundlegend überarbeitet und tiefer erschlossen. Einige Neuzugänge kamen hinzu. Vorarchivische Ordnung: Die Überlieferung der Schutztruppen Im Bundearchiv-Militärarchiv ist rein fragmentarisch. Das Schutztruppen-Archiv im Heeresarchiv wurde mit diesem beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 vernichtet. Dies gilt für die Personalakten der Schutztruppen und für die im Archiv befindlich gewesenen Sachakten der Schutztruppen in den Kolonien selbst. Die Überlieferung des Kommandos der Schutztruppen befindet sich im wesentlichen im Bestand R 1001 Reichskolonialamt. Die nach dem Ersten Weltkrieg in Afrika verbliebenen Unterlagen der Schutztruppen befinden sich heute in den Nationalarchiven von Tansania (Daressalam), Namibia (Windhuk) und Kamerun (Duala). Zusätzlich befinden sich im Belgischen Reichsarchiv in Brüssel Unterlagen der Schutztruppen aus Ruanda. Filme zu den Unterlagen in Windhuk und Daressalam befinden sich im Bundesarchiv in Berlin. Ersatzüberlieferung zu den Schutztruppen und ihren Einsätzen findet sich vor allem in den Unterlagen der Kaiserlichen Marine, die in der Regel unterstützend tätig war oder bei Aufständen auch Landungskommandos stellte. Zusätzlich ist zu verweisen auf die Überlieferung der von Bayern, Sachsen und Württemberg gestellten Kontingente zu den Schutztruppen in den jeweiligen Landesarchiven. Umfang, Erläuterung: 30 AE Zitierweise: BArch, RW 51/...

        Kiautschou.- Eisenbahnbau: Bd. 10
        BArch, RM 3/7028 · Akt(e) · 1905-1906
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Enthält u.a.: Entwurf eines Gesetzes betr. Übernahme einer Garantie des Reichs in bezug auf eine Eisenbahn von Duala nach den Manengubabergen Verkehrsordnung nebst Tarifvorschriften der Schantung-Eisenbahn-Gesellschaftvom 1. März 1904 Geschäftsbericht für 1904 der Schantung-Eisenbahn-Gesellschaft

        Reichsmarineamt