Erlass

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              Allgemeines: Bd. 1
              BArch, R 55/21433 · Akt(e) · 1942-1944
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Enthält u.a.: Regelung des Versands von Zeitungen ins "Feld" "Verwaltungsbezirke und Stadtämter in den Großstädten der Gruppe A3" (200. - 500.000 Einwohner).- Ein Beitrag zur Frage der Neuordnung der Großstadtverwaltung von Gauamtsleiter Faber, Oberbürgermeister der Stadt Stettin Übersicht über Aufsätze aus deutschen Kolonialzeitungen, betreffs "Gesamtraumproblem" in Osteuropa "Deutsche Wirtschaftszeitung". Organ der Reichswirtschaftskammer. Nr. 14, Juniheft 1944, 41. Jg, 1944 "Die Prämienaktion 1943/44 im Generalgouvernement". Laut Erlass der Regierung des Generalgouvernements, Hauptabteilung Ernährung und Landwirtschaft vom 26. Juni 1943, Az. III.A.1a/130 (Ua), 1943

              Beiakten, Band 4
              FA 1 / 8 · Akt(e) · 1905 - 1907
              Teil von Cameroon National Archives

              Kommandierung zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 7.8.1905 [fol. 2] Kröger, S. - Kommandierung als Expeditionsunteroffizier zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 7.9.1905 [fol. 4] Winkler, Erwin Gotthold, Oberleutnant. - Ernennung zum 2. Kommissar der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun, 27.8.1905 [fol. 7] Verpflichtung von Arbeitern aus dem Schutzgebiet Togo für die deutsche Abteilung der deutsch-französischen Südkamerun-Grenzexpedition, 1905 [fol. 9 - 14] Aufhebung der Garnison Banjo und Errichtung eines der Residentur Garua unterstellten Polizeipostens - Vorschlag des Gouverneurs von Puttkamer, 1905 [fol. 9 - 14] Verpflichtung von Soldaten aus dem Schutzgebiet Togo für die deutsche Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun, 1905 [fol. 9 - 14] Bernhardt, Max, Unteroffizier. - Kommandierung zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 1905 [fol. 47] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Ost- und Südkamerun. - Bericht von Hauptmann Scheunemann, 1905 [fol. 50] Freier, Otto, Kartenzeichner beim Verlag Dietrich Reimer, Berlin. - Anforderung und Zuweisung zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun, 1905 - 1906 [fol. 56 - 97] Schwierigkeiten der Gesellschaft Süd-Kamerun bei der Unterstützung der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Ostkamerun-Grenzexpedition wegen Trägermangels, 1906 [fol. 61 - 78] Einverleibung des von Frankreich beanspruchten Lamidats Binder. - Gesuch des Lamidos Chalid an Leutnant Schipper, Garua, etwa 1905 [fol. 91 - 92] Regionale Grenzangelegenheiten. - Binder, 1904 - 1906 [fol. 91 - 92] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Njong-Gebiet. - Bericht von Hauptmann von Stein, 1906 [fol. 93 - 95] Glasperlen als Zahlungsmittel der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun mangels Beschaffung von Tauschartikeln bei deutschen Faktoreien, 1906 [fol. 105 - 106] Bernhardt, Max, Unteroffizier. - Beisetzung in Kunde nach dem Tode am 5.5.1906, 1906 [fol. 108 - 113] Regionale Grenzangelegenheiten. - Djau Kombol, 1906 [fol. 140 - 144] Grenzen mit den französischen Besitzungen. - Nichtanerkennung des vom Gouverneur genehmigten Abkommens. - Geheim-Erlass des Auswärtigen Amtes, 1906 [fol. 142] Provisorisches deutsch-französisches Abkommen über den Grenzverlauf im Chari-Lagone-Tuburi-Gebiet: Ausfertigung, 21.7.1905 [fol. 146] Versetzung afrikanischer Soldaten der Schutztruppe für Kamerun zur deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Ost-Kamerun am 15.10.1905. - Namensliste, 1906 [fol. 183] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Südliches Musgum-Gebiet. - Bericht von Leutnant Kund, Bongor, etwa 1906 [fol. 194] Einsatz der deutsch-französischen Ost- und Südkamerun-Grenzexpedition. - Denkschrift, etwa 1905 [fol. 205]

              Gouvernement von Kamerun
              FA 1 / 151 · Akt(e) · 1905 - 1907
              Teil von Cameroon National Archives

              Schwartz, Wolfgang, Oberleutnant im Eisenbahnregiment Nr. 1 Bestellung zum 2. Kommissar der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Kamerun-Süd-Grenzexpedition (Erlass des Auswärtigen Amtes), 1906 [fol. 58] Deutsch-spanische Grenzexpedition - Dienstanweisung für Oberleutnant Schwartz zur Festlegung des Verlaufes des Kampo. - Bericht von Hauptmann Förster an das Auswärtige Amt, 1906 [fol. 70]

              Gouvernement von Kamerun
              FA 1 / 9 · Akt(e) · 1906 - 1907
              Teil von Cameroon National Archives

              Zusammenrottung und eigenmächtige Entfernung von zwölf Soldaten nach Kribi sowie Verhältnisse der verschiedenen Stämmen angehörenden Begleitmannschaft und Lage der Expedition im Hinblick auf die Unterbesetzung mit Personal und mangelnde Ausrüstung. – Bericht von Hauptmann Förster, 1906 [fol. 1 - 21] Einsatzbefehl des Gouverneurs von Puttkamer für Oberleutnant Menzel, 1.11.1905 [fol. 19] Aburteilung der desertierten Soldaten und ihrer eingeborenen Mitangeklagten. - Gerichtsakten, 1906 [fol. 27 - 53] Desertion von zwölf Soldaten der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun wegen angeblicher Fehlleitung des Capitain Cottes und Beleidigung der Militärstation Ebolowa. - Strafantrag von Oberleutnant Heinicke / Hauptmann F, 1906 [fol. 55] Deutsch-französische Südkamerun-Grenzexpedition. - Dienstliche Auseinandersetzungen mit dem Leiter der Militärstation Ebolowa, 1906 - 1907 [fol. 56] Mangelhafte Prozessführung gegen zwölf Soldaten und Antrag auf Entfernung von Hauptmann Förster aus dem Dienst unter Einsetzung von Oberleutnant Schwartz als Leiter der deutschen Abteilung bis zur Abwicklung der Arbeiten an der Grenze zu Spanisch-Muni. - Bericht von Oberleutnant Heinicke. Ebolowa, 1906 [fol. 71] Kriegsgerichtliche Verurteilung der zwölf Soldaten durch Hauptmann Förster wegen Übergriffen gegen Eingeborene des Schutzgebietes Kamerun im Gebiet von Kampo und in Spanisch-Muni, 1907 [fol. 73] Rechtswidrige kriegsgerichtliche Verurteilung durch Hauptmann Förster und regelwidrige Erschießung des zum Tode verurteilten Polizeisoldaten Bobbo aus Monrovia durch Schutztruppensoldaten. - Bericht von Oberleutnant Müller, 1907 [fol. 84] Untersuchung der Rechtmäßigkeit des gegen seinen Bruder verhängten und vollstreckten Todesurteils. - Gesuch des ehemaligen Polizeisoldaten Thomas Fama, Monrovia, 1907 [fol. 91] Nachträgliche Bestätigung des vollstreckten Todesurteils sowie Aufhebung der gegen die anderen Angeklagten verhängten Urteile durch den stellvertretenden Gouverneur, Dr. Gleim, 1907 [fol. 97 - 104] Verletzung spanischen Hoheitsgebietes durch Angehörige der Schutztruppe für Kamerun (tatsächlich der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun) Untersuchungen zum Erlass des Auswärtigen Amtes auf Grund spanischer Pressemeldungen, 1907 [fol. 115 - 123] Grenzübergriffe afrikanischer Soldaten der Schutztruppe für Kamerun, 1907 [fol. 115 - 123] Afrikanische Soldaten der deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzkommission Süd-Kamerun. - Namensliste, 1906 [fol. 134] Mangelhafte Unterstützung durch die Stationen Ebolowa, Lomie und Molundu. - Beschwerde beim Kommandeur der Schutztruppe für Kamerun, 1906 [fol. 175] Ausschreitungen und Grenzverletzungen durch afrikanische Soldaten der deutschen Abteilung und deren unerlaubte Entfernung von der Truppe sowie nachfolgendes Kriegsgerichtsverfahren, 1906 - 1907 Verwaltung der Bezirke Tinto und Fontemdorf. - Denkschrift von Gouverneur von Puttkamer, August 1905

              Gouvernement von Kamerun
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 309 Zugang 1987-54 · Bestand · (1910-) 1933-1945 (-1973)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Abriss über die Organisation der Justiz im "Dritten Reich" bis 1935: Durch einen Erlass des Justizministeriums vom 20. April 1933 über die Zuständigkeit der Ministerien wurde aus den bis dahin selbstständigen Ministerien des Kultus und Unterrichts sowie des Ministeriums der Justiz ein neues Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz gebildet. Die Abteilung Justiz residierte in den alten Räumen des Ministeriums in der Herrenstraße 1 in Karlsruhe. Leiter des neuen Ministeriums wurde Reichskommissar Otto Wacker. Mit dem ¿Gesetz über den Neuaufbau des Reiches¿ vom 30. Januar 1934 gingen die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich über. Damit wurde auch die gesamte Rechtspflege Sache des Reiches. Zunächst jedoch wurde die Rechtspflege weiterhin von den Ländern im Auftrag des Reichs wahrgenommen (1. Verordnung des Reichsministers des Innern über den Neuaufbau des Reiches vom 2. Februar 1934). Das Reichsgesetz vom 5. Dezember 1934 schuf beim Reichsjustizministerium eine Abteilung Württemberg-Baden mit Zweigstelle in Karlsruhe, die vom 1. Januar bis 31. März 1935 die Geschäfte des badischen Justizministeriums übergangsweise weiterführte. Zum 1. April 1935 wurde schließlich in allen deutschen Ländern die Justizverwaltung endgültig vom Reich übernommen. Verbliebene Geschäfte des früheren badischen Justizministeriums, die von der Verreichlichung nicht betroffen waren, gingen auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe und auf die Generalstaatsanwaltschaft über. Beim Oberlandesgericht wurde zu diesem Zweck eine eigene Verwaltungsabteilung gebildet. Mit der deutschen Besetzung des Elsass 1940 griff die Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts zum Teil auch auf das Elsass über. Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand gelangte 1987 ungeordnet und ohne Einlieferungsverzeichnis in das Generallandesarchiv. Die Registratur des Generalstaatsanwalts war in den alten Räumen des ehemaligen badischen Justizministeriums in der Herrenstraße 1 in Karlsruhe untergebracht. Wie aus handschriftlichen Vermerken auf zwei Aktenheften (Bestellnummern 281 und 1563) zu ersehen ist, ist wohl ein erheblicher Teil der in der Registratur gelagert gewesenen Akten am 27. September 1944 durch Kriegseinwirkung verbrannt. Die Registratur gliederte sich nach der Annexion des Elsass 1940 in zwei Teilregistraturen mit eigenen Geschäftszeichen (Z4 für Baden und Z5 für das Elsass). Die Akten waren nach dem Generalaktenplan der Justiz geordnet und wurden bei der Verzeichnung in dieser Ordnung belassen. Ein Teil der Akten wurde über das Kriegsende 1945 hinaus fortgeführt. Die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten wurden von März 1989 bis Juni 1990 von Archivinspektor Bernd Breitkopf durchgeführt. Die Titelaufnahmen und Korrekturen besorgte Frau L. Hessler. Hinweise auf verwandte Bestände im Generallandesarchiv: Einzelne weitere Akten des Generalstaatsanwalts aus der Zeit des "Dritten Reichs" befinden sich in den Beständen 309, 309-2 und 309 Zugang 1996-66. Zusammen mit den Akten des vorliegenden Bestandes wurden auch Unterlagen der Verwakltungsabteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe an das Generallandesarchiv abgegeben (240 Zugang 1987-53). Die Akten der Präsidialabteilung des Oberlandesgerichts wurden durch Kriegseinwirkung 1944 vollständig vernichtet. Karlsruhe, im März 1991 Bernd Breitkopf Konversion 2014: Im Jahr 2014 wurden das vorliegende Findmittel konvertiert, um es für das Internet aufbereiten zu können. Die Konversion und Datenaufbereitung übernahm Herr Alexander Hoffmann, die Endredaktion der Unterzeichnete. Karlsruhe, im März 2014 Dr. Martin Stingl Literaturauswahl (Stand: 1991): Verfolgung und Widerstand unter dem Nationalsozialismus. Die Lageberichte der Gestapo und des Generalstaatsanwalts Karlsruhe 1933-1940, bearbeitet von Jörg Schadt, hrsg. vom Stadtarchiv Mannheim, Stuttgart 1976. Im Namen des Volkes. Justiz und Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz. Konzeption u. Text: Gerhard Fieberg, Köln 1989. Rehberger, Horst: Die Gleichschaltung des Landes Baden 1932/33, Heidelberg 1966 (Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlung N.F. 19).

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/01 · Bestand · 1806-1945, Nachakten bis 1948
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Mit der Einführung der Ministerialverfassung in der württembergischen Staatsverwaltung wurden durch das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 die vormaligen altwürttembergischen Landeskollegien und Deputationen in Abteilungen umgewandelt. Als königliche Kollegien erhielten sie jeweils einen Direktor als Chef. Bereits im Jahre 1807 wurde die Bezeichnung "Kollegium" durch die Bezeichnung "Departement" ersetzt und die gesamte innere Verwaltung in einem Departement zusammengefasst, das in allen seinen Teilen unter der unmittelbaren Oberaufsicht und Leitung des Ministers des Innern stand. Die oberste Stelle bildete ein Direktorium unter dem Präsidium des Ministers, das die "nichtigsten Geschäfte der öffentlichen Staatsverwaltung besorgte" (Wintterlin Band 1 S. 247). Das Ministerium bestand aus dem Minister, dem Oberregierungspräsidenten, den Direktoren der ebenfalls als Departements bezeichneten Abteilungen und den ältesten Räten. Sämtliche Abteilungen erledigten die Geschäfte in kollegialer Beratung und führten im einzelnen folgende Bezeichnungen: I. Oberregierungskollegium mit den Unterdepartements 1. Regiminaldepartement 2. Oberpolizeidepartement 3. Oberlehendepartement II. Oberlandesökonomiekollegium III. Straßen-, Brücken- und Wasserbaudepartement IV. Medizinaldepartement Im Jahre 1811 wurde zur Beschleunigung des Geschäftsgangs das sogenannte Bürosystem eingeführt. An Stelle eines Generaldirektoriums entschied sich König Friedrich nach dem Vorbild anderer Staaten für die Anordnung eines Staatsrates, einem weiteren Gremium zur Beratung umfassender Angelegenheiten, mit denen ein einzelnes oder mehrere Departements zugleich befasst waren. Nun wurden die Kollegialdepartements in verschiedene kleinere Ministerialabteilungen - als Sektion bezeichnet -eingeteilt, die zugleich als Mittelbehörden für das ganze Land wirkten. Zwischen dem Minister und den Oberamtleuten gab es während dieser Zeit keine dazwischen geschobene Behörde. Zum Departement des Innern gehörten: 1. Die Sektion der inneren Administration (bisherige Unterdepartements des Oberregierungskollegiums) 2. Die Sektion der Lehen 3. Die Sektion des Medizinalwesens 4. Die Sektion des Straßen-, Brücken- und Wasserbauwesens 5. und 6. Die Sektionen des Kommunadministrationswesens und des Kommunrechnungswesens, welche an die Stelle des Oberlandesökonomiekollegiums traten. Die 5. und 6. Sektion wurde im Jahre 1812 in eine Sektion der Kommunalverwaltung zusammengezogen. Nach § 31 des Organisationsedikts vom 18. November 1817 war dem Ministerium des Innern zur Bearbeitung der Geschäfte, welche einer kollegialen Beratung bedurften, ein Kollegium mit der Bezeichnung "Oberregierung" beigegeben, welches bis 1917 bestand. 1817 wurde die Zuständigkeit der Innenverwaltung durch die Angliederung des Kirchen- und Schulwesens erweitert, das vom Ministerium des Innern erst wieder durch Erlass vom 28. Oktober 1849 abgetrennt und als Departement des Kirchen- und Schulwesens als eigenständiges Ministerium errichtet wurde. Die Verteilung der zu besorgenden Geschäfte des Departements des Innern wurde durch den "Geschäftsteiler" bestimmt. Bis 1918 war er so gefasst, dass in erster Linie die Berichterstatter bezeichnet und dann ihre Geschäfte aufgeführt waren. Einerster Entwurf eines neuen Geschäftsteilers (1918/19), welcher nach Geschäftsteilen gegliedert werden sollte, sah zunächst acht Geschäftsteile vor. Durch Verfügung des Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1922 Nr. V 7171 (Bü 284) trat schließlich der neue nach zwölf Geschäftskreisen (I - XII) gegliederte Geschäftsteiler in Kraft. Die Geschäftskreise bildeten die Grundlage für den "Bearbeitungsplan" (später Geschäftsverteilungsplan), welcher erstmals erstellt wurde. Außerdem war er maßgebend für die Zuteilung der Akten an die auf Grund des Bearbeitungsplans die Geschäfte bearbeitenden Beamten. In dem V. Organisationsedikt vom 18. November 1817 werden die Geschäfte des Kanzleidirektors näher bezeichnet. Zu seinen Aufgaben zählten zunächst nur die Kanzleigeschäfte, d. h. die Überwachung des gesamten Geschäftsablaufs und die Führung und Gegenzeichnung der Verzeichnisse bei den Sitzungen. Außerdem führte er die Aufsicht über die der Kanzlei integrierte Rechnungskammer. Im Geschäftsverteiler von 1878 sind bereits neben den Aufgaben des Kanzleidirektors die wichtigsten Aufgaben des späteren Geschäftsteils I, der Vollzug des Beamtengesetzes und das Etatwesen, aufgeführt. Bestandsgeschichte: Laut dem Dienstreglement für die Oberregierung vom 21. Dezember 1817 und dem Eidesformular für die Ministerialregistratoren waren bei der Ministerialregistratur für die in alphabetischer Ordnung geführten Akten, Diarien und Register (Direktorien) zu führen. Daneben waren zwei weitere Hilfsmittel vorhanden, ein alphabetisches Namensverzeichnis der Personen, über die beim Ministerium Akten entstanden waren, und für den Zeitraum von 1817 - 1868 (mit Nachträgen aus den Jahren 1875, 1876) ein "Index normalis". Bei letzterem handelt es sich um ein alphabetisches Verzeichnis der in der Registratur befindlichen Akten, welche Präjudizien enthielten. Ein weiteres Präjudizienbuch wurde als Fortsetzung von 1868 von Kanzleirat Zeyer angelegt. Es unterscheidet sich von dem von Kanzleirat Euting angelegten "Index normalis" dadurch, dass es nicht nur Präjudizialfalle enthält. Der "Index normalis" ist rein alphabetisch angelegt, desgleichen auch das Präjudizialbuch,jedoch nach Materien entsprechend dem von Zeyer eingeführten Registraturplan untergliedert. Ein Direktorium wäre unter Zeyer überflüssig gewesen, da Zeyer den Einträgen die jeweiligen Ziffern des Diariums hinzugefügt hatte. Das Direktorium wurde dennoch beibehalten und 1875 neu angelegt. Bis 1891 wurde jedem Eintrag die betreffende Rubrik hinzugefügt, danach wurden die Akten mit der Fach- und Kastensignatur bezeichnet. Registratur Sibert führte 1895 folgende Verbesserungen ein: Die zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstandene Rubrikenordnung erwies sich durch die willkürlich gewählten Schlagwörter im Laufe der Zeit als unpraktisch und veraltet. Sibert überarbeitete die einzelnen Rubriken und führte 1896 umfangreiche Akenausscheidungen durch. Restakten der Kultverwaltung wurden dabei an das Kultministerium abgegeben. Mit dem am 24. September 1896 genehmigten Entwurf einer neuen Rubrikenordnung (Registraturplan) behielt Sibert die bisherige Ordnung bei. Einzelne Gegenstände eines Schlagworts wurden jedoch unter einer Rubrik zusammengefasst, so dass sich die Zahl der Hauptrubriken von 167 auf 88 reduzierte. Im Mai 1900 legte Sibert ein neues Direktorium an. Am 1. Januar 1912 wurden bei der Ministerialregistratur drei Registraturabteilungen gebildet. Die Grundlage für die Aufteilung der drei Registraturabteilungen bildeten sechs Registraturgrundbücher (Direktorien), die auf die drei Abteilungen wie folgt aufgeteilt waren: Registratur-Abteilung I Allgemeines Repertorium Band I Spezialdirektorium Band IV Abteilung II Allgemeines Repertorium Band II Spezialdirektorium Band V Abteilung III Allgemeines Repertorium Band III Spezialdirektorium Band IV Die drei allgemeinen Direktorien wurden nach der alphabetischen Reihenfolge der Hauptrubriken, die drei Spezialdirektorien in alphabetischer Ordnung der Oberämter, bzw. bei Nichtwürttembergern nach alphabetischer Ordnung der betreffenden Länder, angelegt. Nach der Neueinteilung des Innenministeriums in zwölf Geschäftskreise wurden die bisherigen sechs Registraturhauptbücher abgeschlossen und ab 1923 jedem Geschäftsteil eine eigene mit der Nummer des Geschäftsteils bezeichnete Registraturabteilung zugewiesen. Die Hauptbücher wurden seither als Lose-Blatt-Bücher angelegt. Beim Geschäftsteil I, wo neben rund 5000 Tagebuchnummern im Jahr rund 4000 Personalaktennummern anfielen, wurde 1925 eine Sonderregelung getroffen, indem die Einlaufe nicht mehr in das Diarium, sondern in eine Kartothek eingetragen wurden. Bei den übrigen Abteilungen blieb es bei der bisherigen Praxis, d. h. sämtliche Einzelfälle wurden im Tage- und Hauptbuch registriert. Das nach Sachgebieten angelegte Hauptbuch umfasste im zweiten Teil das seit 1924 geführte Bezirkshauptbuch. Aus Gründen einer rationalen Arbeitsweise wurden seit 1. Januar 1939 die Einzelfälle nur noch auf einer Ordnungskartei vermerkt. An Stelle der Tagebuchnummer trugen diese Eingänge seither die Aktenbundnummer mit einer entsprechenden Unternummer. Wie aus der angeschlossenen Konkordanz ersichtlich ist, wurden nach 1939 einzelne Aktengruppen mit neun Aktensignaturen versehen. Bearbeiterbericht: Bei dem vorliegenden Bestand handelt es sich um die Zusammenfassung der folgenden Teilablieferungen und provisorisch gebildeten Bestände der Provenienz Innenministerium Abt. I Kanzleidirektion: 1. Übergabeverzeichnis vom 29. April 1958 einschließlich Sonderverzeichnis von 1961 über Stellenakten der Landratsämter . 2. Übergabeverzeichnis vom 8. August 1980 Tagebuchnummer 3766. 3. Ablieferung des Regierungspräsidiums Tübingen über das Staatsarchiv Sigmaringen vom 11. März 1981 Tagebuchnummer 1153. 4. Ablieferungsverzeichnis verschiedener Abteilungen des Innenministeriums vom 2. März 1981 5. Akten aus der Zeit nach 1945, die bisher Bestandteile der Bestände EA 2/1 und EA 2/2 waren. Bei der Überarbeitung des Bestands wurden umfangreiche Akten (Az. 751-0301-552 vom 13. Februar 1986) aus der Zeit nach 1945 herausgelöst und zum Bestand EA 2/2 Innenministerium Abteilung I gezogen. Für das vorliegende Repertorium wurden die oben genannten Übergabeverzeichnisse lediglich überprüft und ergänzt, zur leichteren Handhabung des Findbuches jedoch die Form der Titelaufnahme für Repertorien gewählt. Einzelne Akten der Gruppen IX (Festlichkeiten und Gedenkfeiern bzw. Gedenktage) und XI (Kunst und Wissenschaft) wurden bereits 1975 von Archivamtmännin Pfeifle erschlossen und detailliert verzeichnet. Da bei der Zusammenfassung der Teilbestände weitere Stellenakten ermittelt wurden, war es erforderlich, die Akten des Stellenakten-Sonderverzeichnisses von 1958 sowie auch das demselben beigebundene Sonderverzeichnis ("Personalakten" der Landratsämter) zu Ablieferungsnummer 144 zu vereinigen. Das bisherige Sonderverzeichnis zu laufender Nummer 145 wurde mit den neuen Büschelnummern versehen und ist somit weiterhin benutzbar. Für die Klassifizierung des Bestands wurde die Aktenordnung vom Januar 1923 zugrunde gelegt. Eine Konkordanz der Büschelnummern zu den bisherigen laufenden Nummern der Ablieferungsverzeichnisse ist dem Findbuch angeschlossen. Der jetzt vereinigte Bestand wurde von den Archivangestellten Hans Meissner und Kurt Lohmüller in der Zeit von 1981 - 1984 nach den Anweisungen des Unterzeichnenden überarbeitet und neu verpackt. Die maschinenschriftlichen Arbeiten führten Frau Else Schwelling und Frau Gisela Filipitsch durch. Der Bestand umfasst 3161 Nummern (100,5 lfd. m). Stuttgart, April 1986 Walter Wannenwetsch

              Juristische Fakultät, Dekanat 1810-1945

              Vorwort: Geschichte des Registraturbildners Die Juristische Fakultät der Berliner Universität besteht seit der Gründung der Universität im Jahre 1810 neben der Theologischen, Medizinischen und Philosophischen Fakultät. Die Statuten der Universität vom Oktober 1816, die bis zum Erlass der "Statuten der Preußischen Universitäten und Technischen Hochschulen" im Jahre 1930 in Kraft blieben, hatten im § 4 die Bildung einer "juristischen Abteilung" vorgesehen.(1) Die Verfassung und die Rechtstellung der Juristischen Fakultät ergaben sich aus den "Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin" aus dem Jahre 1838.(2) Danach hatte die Juristische Fakultät die Aufgabe, die Rechtswissenschaft zu lehren. Die Rechte und Pflichten der Fakultät als Behörde bestanden 1. "in der Aufsicht über die Lehre in ihrem Gebiete und deren Vollständigkeit; 2. in der Aufsicht über die Studenten in wissenschaftlicher und sittlicher Hinsicht und Erteilung der Benefizien und Prämien; 3. in der Erteilung der akademischen Würden."(3) Die ersten Vorlesungen wurden im Wintersemester 1810/11 von den Professoren Schmalz, von Savigny und Biener gehalten.(4) Die Anzahl der bei der Fakultät immatrikulierten Studenten betrug im 1.Semester ihres Bestehens 53, sank dann während der Befreiungskriege bis auf sechs ab, um dann nach Beendigung des Krieges kontinuierlich anzuwachsen (Sommersemester 1825: 585, Wintersemester 1830/31: 701). Die Juristische Fakultät der Berliner Universität hatte neben der Lehrtätigkeit seit ihrer Gründung den Charakter eines sogenannten "Spruchkollegiums".(5) Diese Spruchbehörde hatte nach dem damals geltenden Prozessrecht die Aufgabe, Urteile in Prozessen zu verfassen, die bei den Gerichten geführt wurden. Durch die Einführung der Reichsjustizgesetze nach der Reichseinigung von oben verloren die Spruchkollegien ihre Bedeutung. Obwohl bereits seit 1819 regelmäßige seminaristische Übungen, vor allem zur Einführung in die älteren Rechtsquellen, durchgeführt wurden, wurde erst im Jahre 1875 ein "Juristisches Seminar" gegründet, das die Aufgabe hatte, in erster Linie den akademischen Nachwuchs durch Übungen auf dem Gebiete der Rechtsgeschichte für die wissenschaftliche Forschung vorzubereiten.(6) Seit dem Jahre 1908 diente das Juristische Seminar der Ausbildung aller Studierenden. Aus der germanistischen Abteilung des Juristischen Seminars ging im Jahre 1887 das "Seminar für deutsches Recht" hervor, das zunächst dem Kultusministerium direkt nachgeordnet war. Das Juristische Seminar hat bis 1945 bestanden. Daneben bestand seit dem Jahre 1899 das "Kriminalistische Seminar", das als Fachseminar den Hochschullehrernachwuchs im Strafrecht auszubilden hatte. Auch dieses Institut bestand bis zum Jahre 1945. In den Jahren 1887 bis 1896 war auf Grund einer Vereinbarung mit der russischen Regierung unter Leitung von Professor Eck das sogenannte "Russische Institut" mit der Ausbildung von russischen Studenten im römischen Recht befasst.(7) In den folgenden Jahren und besonders seit 1918 wurden noch einige andere Institute gegründet, so im Sommersemester 1917 das "Kirchenrechtliche Institut" und im Wintersemester 1920/21 das "Institut für Auslands- und Wirtschaftsrecht". Am 1.11.1935 wurde das "Institut für Staatsforschung" von Kiel an die Universität Berlin verlegt. Im Februar 1936 wurde die bisherige Juristische Fakultät in die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät umbenannt, wobei die bis dahin zur Philosophischen Fakultät gehörenden Gebiete der Staats- und Wirtschaftswissenschaften dieser neuen Fakultät eingegliedert wurden.(8) So erweiterte sich die neue Fakultät um das bisher zur Philosophischen Fakultät gehörende "Staatswissenschaftlich-Statistische Seminar". Auch das "Kommunalwissenschaftliche Institut", das im August 1928 als erstes dieser Art in Deutschland gegründet wurde, ging an die Recht- und Staatswissenschaftliche Fakultät über. Dieses Institut hatte die Aufgabe, Anwärtern der höheren Laufbahn im Kommunaldienst eine einführende Vorbildung zu gewähren. Am 1.1.1937 wurde ein "Institut für Wirtschaftsrecht" neu gegründet. Der Direktor Professor Hedemann hatte ein gleiches Institut an der Universität Jena geleitet. Im Jahre 1937 wurden noch zwei weitere Institute gegründet, das "Sozialwissenschaftliche Institut für Volkswohlfahrtspflege" und das "Institut für Wohnungs- und Siedlungswesen". Das sogenannte Sozialwissenschaftliche Institut für Volkswohlfahrtspflege, das von der faschistischen NS-Volkswohlfahrt gegründet worden war, hatte unter Leitung des Hauptamtsleiters Hilgenfeldt die Aufgabe, das Gebiet der Volkswohlfahrtspflege zu bearbeiten. Zu erwähnen ist noch das "Institut für Wohnungs- und Siedlungswesen", das sich mit der Lehr- und Forschungstätigkeit auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungswesens befasste. Mit Wirkung vom 1.10.1938 wurde das bis dahin an der Universität Kiel bestehende "Institut für Arbeitsrecht" an die Berliner Universität verlegt. Direktor des Instituts wurde Professor Siebert. Im Februar 1940 erhielt das "Staatswissenschaftlich-Statistische Seminar" die Bezeichnung "Institut für Wirtschaftswissenschaft". Durch Erlass des Reichswissenschaftsministeriums vom 12.3.1940 wurde das "Institut für Luftrecht" von Leipzig nach Berlin verlegt und der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät zugewiesen. Seit dem Wintersemester 1942/43 bestand ein "Institut für Handels- und Betriebsrecht" unter Leitung von Professor Gieseke. Im März 1943 wurde das "Institut für Jugendrecht" gegründet, das nach den aufgestellten Satzungen die Aufgabe hatte, Lehre und Forschung auf dem Gebiete des Jugendrechts, besonders auf dem Gebiete der Verwahrlosungsforschung, zu betreiben. Die Einrichtung wurde besonders vom damaligen Reichsjustizministerium und der Reichsstudentenführung gefördert.(9) Nach den vorliegenden Akten scheint dieses Institut bis zum Zusammenbruch des faschistischen Staates nicht mehr tätig gewesen zu sein. Im Januar 1943 wurde noch die Abteilung für Politik des Instituts für Politik und internationales Recht von der Universität Kiel mit der Bezeichnung "Institut für Politik" an die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät verlegt.(10) Über die Wirksamkeit dieses Institutes, das im September 1944 nach Wittenberg verlegt wurde, und dessen Direktor Professor Ritterbusch war, ist nichts bekannt. Die vorgenannten Institute wurden nach der Wiedereröffnung der Universität im Jahre 1946 außer dem Institut für Arbeitsrecht, Kriminalistik und dem Juristischen Seminar aufgelöst. (1) vgl. Statuten der Universität zu Berlin, Berlin o.J. S.5 (2) vgl. "Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin", Berlin 1838 (3) ebd. § 3 (4) vgl. Vorlesungsverzeichnis und Index lectionum der Universität Berlin für das erste Semester ihres Bestehens 1810/11, Faksimiledruck, Berlin 1910 (5) vgl. dazu "Geschichte der Berliner Juristischen Fakultät als Spruch-Kollegium" von E. Seckel in: Lenz, Max, Geschichte der Universität Berlin, Bd.3, Berlin 1910, S.449f (6) vgl. dazu: Lenz, Max, a.a.O. S.25f (7) vgl. UA der HU, Jur. Fak. Nr.60 und 61 (8) vgl. Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität vom 1.4.1936, Bl.7 (9) vgl. UA der HU Best. UK, Nr.824 (Institut für Jugendrecht) (10) vgl. UA der HU Best. UK, Nr.823 (Institut für Politik) Registratur- und Bestandsgeschichte 1. Registraturverhältnisse Die Registratur der Juristischen Fakultät wurde seit Bestehen der Universität von der Universitätsregistratur geführt, also zentral verwaltet.(1) Die Ordnung innerhalb der Registratur erfolgte in einfachster Weise in alphabetischer Schlagwortordnung. Diese Ordnung wurde bis zum Jahre 1945 beibehalten. Da die Aufgaben und die Struktur der Fakultät seit ihrer Gründung im Jahre 1810 stets konstant blieben, blieben auch die Registraturverhältnisse unverändert. 2. Zugang Der Bestand befindet sich seit 1954 im Universitätsarchiv. Infolge der alphabetischen Schlagwortordnung war die Benutzung außerordentlich erschwert. Es lag lediglich eine Schlagwortübersicht vor. 3. Archivische Bearbeitung Die bestehende Schlagwortordnung konnte der Ordnung nicht zugrundegelegt werden, da es keinerlei sachliche Zusammenhänge gab. Es wurden deshalb drei Hauptgruppen mit den entsprechenden Untergruppen gebildet. Diese Gliederung ist klar und eindeutig, so dass dem Benutzer eine gut gegliederte Bestandsübersicht zur Verfügung steht. Ein Namens- und Sachregister befindet sich am Schluss des Findbuches. Die Ordnung und Verzeichnung wurde im Sommer 1966 vorgenommen. Eine Überarbeitung erfolgte 2008/09/10. (1) vgl. Findbuch Rektor und Senat der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1835-1945, S.IX, Berlin 1962 im UA der HU Quellennachweis: 1.Archivalien: Archiv der Humboldt-Universität zu Berlin: Bestand Universitätskurator Nr.823, 824 Bestand Juristische Fakultät (Dekanat) Nr.60, 61 2.Druckschriften: Amtsblatt der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin vom 1.4.1936 Chronik der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin Jahrgänge 1915-1938 Lenz, Max: Geschichte der Universität Berlin, Bd.3, Berlin 1910 Personal- und Vorlesungsverzeichnisse der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, 1920-1945 Statuten der Universität Berlin, 1920-1945 Statuten der Juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin, Berlin 1838 Vorlesungsverzeichnis und Index lectionum der Universität Berlin für das erste Semester ihres Bestehens 1810/11, Faksimile-Druck, Berlin 1910 Bestandsgliederung A Fakultätsangelegenheiten 1. Grundsatzfragen der Wissenschafts- und Hochschulpolitik 2. Satzung der Fakultät 3. Protokolle der Fakultätssitzungen 4. Wahl des Dekans 5. Studienorganisation 6. Vorlesungen, Praktika, Kurse 7. Vorlesungsverzeichnisse 8. Lehrstühle 9. Institute und Lehrräume 10. Studienreform und Studienpläne 11. Feiern, Jubiläen, Ehrungen 12. Wissenschaftliche Gesellschaften 13. Konferenzen und Tagungen 14. Auslandsbeziehungen 15. Kassen-, Gebühren- und Honorarwesen 16. Bibliotheken und Publikationstätigkeit 17. Geschichte der Universität und der Fakultät 18. Habilitationen 19. Promotionen und Ehrenpromotionen B Angelegenheiten des Lehrkörpers 1. Professoren-S., generalia 2. Amtskleidung der Professoren 3. Büsten und Bilder verstorbener Professoren 4. Berufungen und Emeritierungen ordentlicher Professoren 5. Diensteinkommen der Professoren 6. Honorarprofessoren, Privatdozenten, Assistenten, Lehrbeauftragte 7. Unterstützung der Hinterbliebenen der Professoren 8. Ehrenamtliche Tätigkeit 9. Gutachtertätigkeit C Studentenangelegenheiten 1. Vorbildung der Studenten 2. Immatrikulationen, Exmatrikulationen 3. Prüfungswesen 4. Stiftungen und Unterstützungen 5. Sport, Arbeitsdienst und Wehrpflicht 6. Disziplinar-Sachen 7. Verbindungen und Vereine Zitierweise: HU UA, Juristische Fakultät.01, Nr. XXX. HU UA, Jur.Fak.01, Nr. XXX.

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 1/7 Bü 35 · Akt(e) · 1893-1918
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Enthält u. a.: Untersuchungsakten zu Militärstrafgerichtsverfahren; Erlass des kaiserlichen Direktors des Zollwesens in Elsass-Lothringen vom 29. März 1895 zur Heranziehung von Grenzaufsichtsbeamten für die Ergreifung von Fahnenflüchtigen, Note und Verfügungsentwurf des Staatsministeriums der Finanzen, Stuttgart an das Kriegsministerium vom 8. März 1900 zur Neuregelung der Vertretung des Finanzwesens bei Rechtsstreitigkeiten des öffentlichen und bürgerlichen Rechts; Gesetzentwurf vom 30. Jan. 1900 zur Beschlussnahme durch den Bundesrat, Berlin, zur militärischen Rechtspflege im Kiautschou-Gebiet (China); Note des Staatsministeriums der Justiz, Stuttgart, vom 27. Mai 1900 zur vertraglichen Regelung gerichtlich beglaubigter Urkunden im Verkehr mit der Schweiz Darin: Vorschläge des Deutschen Juristentags für die Art der Anführung von Rechtsquellen, Entscheidungen und wissenschaftlichen Werken (Druckschrift). Hrsg. 27. Deutscher Juristentag 1904. Berlin 1905, 48 S.

              BArch, R 4201 · Bestand · (1864-) 1871-1919 (-1921)
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Geschichte Nach der Reichsgründung 1871 stand die Bildung einer gemeinsamen Eisenbahnverwaltung für alle deutschen Länder zunächst nicht auf der Tagesordnung. Die süddeutschen Staaten fürchteten das Übergewicht Preußens und lehnten Bismarcks Reicheisenbahngesetz 1875 endgültig ab. Lediglich die Eisenbahnstrecken in den von Frankreich abgetrennten Gebieten Elsass und Lothringen unterstanden seit 1871 dem Reichskanzler. Für das Eisenbahnwesen in Deutschland bestand somit bis zur Überführung der Staatseisenbahnverwaltungen der Länder in den Besitz des Reiches das Netz der Elsass-lothringischen Eisenbahnen (neben damals 7 Staatsverwaltungen) als einzige Reichsverwaltung. Dieses Eisenbahnnetz setzte sich aus den auf Grund des Frankfurter Friedensvertrages vom 10. Mai 1871 an das Deutsche Reich abgetretenen Teilen der französischen Ostbahn und aus den durch Staatsvertrag mit dem Großherzogtum Luxemburg vom 11. Juni 1872 pachtweise übernommenen Strecken der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahnen zusammen. Die neu gebildete "Kaiserliche Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen" war dazu durch Allerhöchsten Erlass vom 9. Dezember 1871 mit den Befugnissen und Pflichten einer öffentlichen Behörde eingerichtet worden. Sie unterstand zunächst unmittelbar dem Reichskanzleramt (Abteilung III für Elsass-Lothringen). Bei ihr lag bis zur französischen Besetzung von Elsass-Lothringen im November 1918 auch der Schwerpunkt von Betrieb und Verwaltung. Für die Entwicklung des Verkehrswesens in Elsass-Lothringen war neben der besonderen Verkehrslage an der oberrheinischen Verkehrsstraße und der burgundischen Pforte die Entwicklung der Industrie von Bedeutung. Während ursprünglich die Textilindustrie in der Gegend von Mülhausen an erster Stelle stand, trat mehr und mehr die sich nach Lothringen und Luxemburg verlagernde deutsche Schwerindustrie in den Vordergrund, dazu kamen die auf eine zufällige Entdeckung hin entstandenen Kaliwerke im Oberelsass und die allerdings nicht sehr bedeutende aber in Deutschland damals fast einzige Petroleumförderung bei Pechelbronn. Im Interesse einer reibungslosen Zusammenarbeit zwischen den Trägern des Verkehrs und den produzierenden Stellen wurde am 1. Oktober 1874 ein "Eisenbahnausschuss" aus Vertretern der Handelskammern, der Industrie und der Landwirtschaft eingerichtet. Dieser erste Eisenbahnausschuss wurde später zum Vorbild für die bei den übrigen deutschen Staatsbahnverwaltungen angegliederten Eisenbahnräte. Auch in der Tariffrage betrat die Generaldirektion durch Schaffung des sogenannten Wagenraumtarifs neue Wege. Die Einweihung der ersten Eisenbahnen in Elsass-Lothringen, der Strecke Straßburg - Basel, fand bereits am 19. und 20. September 1841 statt. Dreißig Jahre später, bei Übernahme der Elsass-lothringischen Eisenbahnen durch das Deutsche Reich, betrug die Streckenlänge 768,21 km, dazu kamen noch 174,54 km der Wilhelm-Luxemburg-Eisenbahngesellschaft. Unter deutscher Verwaltung kamen mehr als 1200 km hinzu. Technisch galten die Reicheisenbahnen in jeder Hinsicht als Musteranlagen: Die Umschlagseinrichtungen zwischen Eisenbahn und Binnenschifffahrt wurden auf den höchsten Grad technischer Leistungsfähigkeit gebracht; die Bahnhöfe in Straßburg und Metz wurden anstelle von kleinen Provinzbahnhöfen zu Großstadtbahnhöfen mit allen Erfordernissen der Neuzeit umgebaut. Die Reineinnahmen betrugen im Jahre 1872 mehr als 5 Millionen Mark, sie stiegen 1890 auf 20 Millionen, 1900 auf 86 Millionen Mark und bezifferten sich im letzten Friedensjahr 1913 auf 153 Millionen Mark. Am 27. Mai 1878 wurde durch kaiserlichen Erlass das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen mit Sitz in Berlin eingerichtet. Es war eine dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde zur Leitung der Verwaltung der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und den angrenzenden Landesteilen. Die Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen wurde nunmehr dem als Landesaufsichtsbehörde fungierendem Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen nachgeordnet. Mit der Leitung der Behörde war der jeweilige Preußische Minister der öffentlichen Arbeiten betraut. Erster Chef des Reichsamts war Staatsminister Albert von Maybach (1822-1904), später folgten ab Juni 1891 Karl von Thielen (1832-1906), ab Juni 1902 Hermann von Budde (1851-1906) und ab 1906 Paul von Breitenbach (1850-1930). Für die unmittelbare Verwaltung war die Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen mit Sitz in Straßburg zuständig. Bis zum 1. Oktober 1909 bestand sie aus drei Abteilungen: Abteilung 1 für Betrieb, Abteilung 2 für Bau, Abteilung 3 für Verkehrs- und allgemeine Verwaltung. Dazu leiteten Betriebsdirektionen, Verkehrsinspektionen, Maschineninspektionen, Werkstätteninspektionen und eine Telegrafeninspektion die verschiedenen Zweige des Betriebes und Verkehrs, während technische Zentralbüros (das betriebstechnische, das bautechnische, das maschinentechnische und das Materialienbüro) eine Reihe allgemeiner, in den Bereich der Zentralverwaltung fallender, Geschäfte selbständig bearbeiteten. Mit dem 1. Oktober 1909 trat eine Reorganisation in Kraft, deren Bedeutung im Wesentlichen in der Beseitigung der Betriebsdirektionen ohne Ersatz und der Aufhebung der Zentralbüros und der Telegrafeninspektion beruht, deren Geschäfte von nun an von der Generaldirektion selbst bearbeitet wurden. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der Abteilungen auf 5: Abteilung 1 für die allgemeine Verwaltung, Finanz- und Etatswesen, Abteilung 2 für den Betrieb, Abteilung 3 für das Verkehrswesen, Abteilung 4 für den Bau, Abteilung 5 für das Maschinen- und Werkstättenwesen. Die 17 Betriebsinspektionen in Elsass-Lothringen und 3 Betriebsinspektionen in Luxemburg unterstanden unmittelbar der Generaldirektion. Der Vorstand der deutschen Betriebsverwaltung in Luxemburg war sämtlichen Dienststellen des Bezirkes sachlich übergeordnet. An Verkehrsinspektionen waren 8 vorhanden: in Basel, Mülhausen, Colmar, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Der Verkehrsinspektor in Basel bekleidete zugleich die Stelle eines Repräsentanten der deutschen Verwaltung gegenüber der Schweiz. Maschineninspektionen gab es 6: in Mülhausen, Straßburg, Saargemünd, Metz, Diedenhofen und Luxemburg. Hauptwerkstätten befanden sich in Mülhausen, Bischheim bei Straßburg, Montigny bei Metz und Niederjeutz bei Diedenhofen. Sie waren den Werkstätteninspektionen in Bischheim und Montigny je zwei (für Lokomotiv- und für Wagenbau je eins) unterstellt. Nebenwerkstätten, die den Maschineninspektionen unterstellt waren, gab es in Saargemünd und Luxemburg. Alle Inspektionen führten seit dem Jahre 1911 die Bezeichnung Ämter, Betriebsamt, Maschinenamt u.s.w.). Die Eingliederung des Preußischen Ministers der öffentlichen Arbeiten in den Verwaltungsorganismus des Reiches verstärkte den Einfluss des Chefs der preußischen Staatsbahnen gegenüber den Leitern der übrigen bundesstaatlichen Eisenbahnverwaltungen und verringerte die Bedeutung des Reichseisenbahnamts für die mit der Landesverteidigung zusammenhängenden Fragen. 7 Nach der Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich infolge des Versailler Vertrages übernahm das Reichsverkehrsministerium im Herbst 1919 die Abwicklungsaufgaben des Reichsamts. Der Quellenwert der übernommenen Aktenbestände der Generaldirektion in Straßburg wurde seinerzeit durch das Reichsarchiv als "hinreichend" bezeichnet. "Abgesehen von einigen historisch interessanten Einzelheiten aus der letzten Zeit Kaiser Wilhelm I. und des Fürsten Bismarck [liegt] ihr Wert für die Geschichte des Deutschen Reiches... darin, dass beim Reichsamt fast alle Fragen, die das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten beschäftigt haben, ihren Niederschlag in einer mehr gedrängten und übersichtlichen Form gefunden haben."9 Verwiesen sei auf die Besonderheiten der Verkehrslage Elsass-Lothringens am Schnitt wichtiger Nord-Süd und Ost-West-Verbindungen und der daraus resultierenden Überlieferung archivalischer Quellen. So befinden sich in den Aktenbeständen Unterlagen von Verhandlungen über den Bau großer Alpendurchstiche (Gotthardbahn, Ostalpenbahn, Simplonbahn), des Verkehrs zwischen England, Belgien, der Niederlande sowie der Schweiz und Italien, des Verkehrs zwischen den Balkanstaaten, Österreich-Ungarn sowie den süddeutschen Verwaltungen einerseits und Frankreich und Spanien andererseits. Weitere Unterlagen sind zum Bau- und Konstruktionswesen, zum Betriebsdienst, zu Personen-, Gepäck- und Güterverkehr vorhanden. Ein umfangreicher Bestandsteil spiegelt das Tarifwesen wider, darunter auch soziale Aspekte unter Berücksichtigung fremdsprachlicher Probleme. Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner halten die "Geheimakten A und B" fest, Aussagen zu militärischen Sachverhalten, besonders der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, zum Waffenstillstand und den Friedensverhandlungen findet man in den "Geheimakten M". Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Aktenbestände der Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Straßburg sind in den Besitz Frankreichs übergegangen. Einige wenige Akten aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv Potsdam befinden sich im Bestand R 4202 Generaldirektion der Reichseisenbahnen in Elsass-Lothringen im Bundesarchiv. Die Akten des Reichsamts für die Verwaltung der Reichseisenbahnen wurden dem Reichsarchiv im Herbst 1931 zur Übernahme angeboten. Aus dem gesamten Aktenbestand von etwa 4000 Aktenbänden wurden unter Berücksichtigung der damals bestehenden Bestimmungen 1313 Aktenbände zur dauernden Aufbewahrung in das Reichsarchiv übernommen. Es sind offenbar keine Kriegsverluste eingetreten. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die durch das Reichsarchiv übernommenen Aktenbestände des Reichsamtes für die Verwaltung der Reichseisenbahnen sind im Jahre 1932 geordnet, verzeichnet und auf Karteikarten aufgenommen worden, anschließend wurde ein Findbuch für den Bestand (heute: R 4201) gefertigt. Im Jahre 2008 ist der Bestand anhand des von 1932 vorliegenden Findbuches in der Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs erfasst worden. Dies erfolgte mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Die intensiven Verzeichnungsangaben wurden größtenteils original mit den seinerzeit verwendeten Abkürzungen übernommen. Bei der Verzeichnung wurden nur die numerischen Archivsignaturen beibehalten, bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen (z.B. 154 a) erhielt jeder Band eine neue Archivsignatur. Das betraf alle Akten mit der jetzt neuen Archivsignatur R 4201/729 bis R 4201/1430. Die bisherigen Signaturen wurden als Altsignaturen aufgeführt, die Akten selbst sind im Jahre 2008 im Zuge einer Bestandsrevision und magazintechnischer Arbeiten umsigniert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Organisation und Verwaltung des Reichsamtes 1870-1920 (186), Haushalt und Kassenverwaltung 1870-1921(386), Personalangelegenheiten: Beamtensachen 1871-1920 (385), Besondere Personalangelegenheiten (Geheimakten B) 1872-1919 (13), Bau- und Konstruktionswesen 1864-1919 (152), Betriebsdienst 1871-1918 (86), Personen- und Gepäckverkehr 1871-1918 (21), Güterverkehr 1871-1919 (169), Tarifangelegenheiten 1871-1919 (145), Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner (Geheimakten A) 1881-1919 (14), Mobilmachung, Krieg, Waffenstillstand, Friedensverhandlungen (Geheimakten M) 1872-1920 (93) Online Findbuch (2009) Insgesamt umfasst der im Bundesarchiv lagernde Bestand 1430 Akten. Zusammen mit den Beständen des Reichseisenbahnamts (R 4101) und der Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen (R 4202) existiert damit ein ziemlich lückenloses Aktenmaterial für die Frühzeit der Verkehrsorganisation des Eisenbahnzeitalters in Deutschland - unbenommen seiner inhaltlichen Korrespondenz mit den Akten des Preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, die sich im Preußischen Geheimen Staatsarchiv in Berlin-Dahlem befinden und der Vielzahl archivalischer Quellen zur Eisenbahngeschichte in Archiven der Länder, Kreise und Städte. Der Quellenwert der übernommenen Aktenbestände der Generaldirektion in Straßburg wurde seinerzeit durch das Reichsarchiv als "hinreichend" bezeichnet. Abgesehen von einigen historisch interessanten Einzelheiten aus der letzten Zeit Kaiser Wilhelm I. und des Fürsten Bismarck [liegt] ihr Wert für die Geschichte des Deutschen Reiches... darin, dass beim Reichsamt fast alle Fragen, die das Preußische Ministerium der öffentlichen Arbeiten beschäftigt haben, ihren Niederschlag in einer mehr gedrängten und übersichtlichen Form gefunden haben. Verwiesen sei auf die Besonderheiten der Verkehrslage Elsass-Lothringens am Schnitt wichtiger Nord-Süd und Ost-West-Verbindungen und der daraus resultierenden Überlieferung archivalischer Quellen. So befinden sich in den Aktenbeständen Unterlagen von Verhandlungen über den Bau großer Alpendurchstiche (Gotthardbahn, Ostalpenbahn, Simplonbahn), des Verkehrs zwischen England, Belgien, der Niederlande sowie der Schweiz und Italien, des Verkehrs zwischen den Balkanstaaten, Österreich-Ungarn sowie den süddeutschen Verwaltungen einerseits und Frankreich und Spanien andererseits. Weitere Unterlagen sind zum Bau- und Konstruktionswesen, zum Betriebsdienst, zu Personen-, Gepäck- und Güterverkehr vorhanden. Ein umfangreicher Bestandsteil spiegelt das Tarifwesen wider, darunter auch soziale Aspekte unter Berücksichtigung fremdsprachlicher Probleme. Maßnahmen gegen Spionage, Sabotage und Agententätigkeit, auch Verfolgung politischer Gegner halten die "Geheimakten A und B" fest, Aussagen zu militärischen Sachverhalten, besonders der Mobilmachung, dem Krieg 1914/18, zum Waffenstillstand und den Friedensverhandlungen findet man in den "Geheimakten M". Ergänzende Überlieferungen Weitere Überlieferungen enthalten die Bestände R 4101 Reichseisenbahnamt und R 4202 Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen. Im Geheimen Staatsarchiv preußischer Kulturbesitz in Berlin befinden sich die Akten des preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten (Bestand I. HA Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten). Zitierweise: BArch, R 4201/...