Erlass

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              Gouvernement Kiautschou
              BArch, RM 20/136 · Akt(e) · Jan. 1903 - Juli 1921
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              enthält u.a.: Organisation der Abwicklung von Kiautschou 1919/20; Erlass über die Auflösung der Abwicklungsstelle ab 1. Okt. 1921

              BArch, R 3112/2 · Akt(e) · Dez. 1939
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Enthält: Erlass des Beauftragten für den Vierjahresplan, Generalfeldmarschall Göring, vom 5.12.1939 (Abschrift) Änderung der Bezeichnung in Reichsamt für Wirtschaftsausbau mit Festlegung des Aufgabenbereiches Auflösung der bei der RSt bisher bestehenden "Stelle für Auslands- und Kolonial-Rohstoffe" Abgabe der Zuständigkeit für die Errichtung von Gefolgschaftssiedlungen zum Ressort des RAM Übertragung der kommissarischen Leitung an Prof. Dr. Krauch in seiner Eigenschaft als Generalvollmächtigter für Sonderfragen der chemischen Erzeugung

              BArch, R 152 · Bestand · 1902-1945 (1946-1969)
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Aufgaben und Organisation Die für die Durchführung der Unfallversicherung zuständigen Dienststellen und Behörden lassen sich in zwei Hauptgruppen unterteilen: die Berufsgenossenschaften (einschl. Seekasse) und in die Ausführungsbehörden. Die Berufsgenossenschaften, (im Jahre 1933 102 BGs im Reichsgebiet), waren zuständig für die gewerblichen Betriebe und Berufszweige, Verantwortlich für die Betriebe und Dienststellen des Reichs, der Länder oder auch der Kommunen, Kompetenzüberschneidungen eingeschlossen, waren laut § 892 der Reichsversicherungsverordnung die Ausführungsbehörden (193 an der Zahl im Jahre 1933). Zu den Aufgaben zählten die Unfallverhütung, die Entschädigung bei Erwerbsunfähigkeit oder bei Verlust des Ernährers, sowie die Entschädigung für Folgen eingetretener Unfälle. Letztere zwei Aufgaben konnten jedoch an die zuständige Krankenkasse übertragen werden, wenn die betroffene Person krankenversichert war. Unter Umständen konnten auch die Arbeitsämter in Fällen von Umschulung oder Arbeitsplatzvermittlung eingeschaltet werden. Außerdem lag es im Zuständigkeitsbereich der RafU, bei eingetretenen Unfällen die Untersuchung zu veranlassen und gegebenenfalls Entscheidungen über die Auszahlung von Entschädigungen auf der Basis von ärztlichen Berichten und Gutachten zu treffen. Die Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung (RafU) wurde am 8. April 1921 durch einen Erlass des Reichsarbeitsministers konstituiert. (1) Sie sollte nach dem Ersten Weltkrieg die militärischen Verwaltungsbehörden und die Werftverwaltungen der Marine auf dem Gebiet der Unfallversicherung ersetzen. Durch diesen Zusammenschluss der ehemaligen Unfallabteilungen vermied man die nach § 892 Reichsversicherungsordnung (RVO) notwendige Errichtung neuer Ausführungsbehörden bei jedem Ressort. Daraus folgte eine erhebliche Einsparung an Personal und Kosten. Vorgängerbehörden waren: - Unfallabteilungen der ehemaligen Abwicklungs-Intendanturen der militärischen Institute in Berlin und München - Abwicklungs-Intendanturen des früheren XII. Armeekorps in Dresden und des früheren XIII. Armeekorps in Stuttgart - Ausführungsbehörde der Marinewerft in Wilhelmshaven. Die Behörde wurde als Ausführungsbehörde für die zum Geschäftsbereich des Reichsministers des Innern, des Reichsschatzministers und des Reichsarbeitsministers gehörenden Betriebe, für die das Reich Träger der Unfallversicherung ist, bestimmt. Die RafU, mit Sitz in Berlin, gehörte unter Aufsicht des Reichsversicherungsamtes zum Geschäftsbereich des Reichsarbeitsministers. Die Leitung übernahm Oberregierungsrat Dr. Walter Rehdans (2), welcher zuvor beim Reichsschatzministerium tätig war. Nachdem sich die Behörde anfangs noch in Kompetenzstreitigkeiten unter anderem gegen die Ausführungsbehörde der Marinewerft Wilhelmshaven durchsetzen konnte, scheiterte ihr Bestehen bereits im zweiten Jahr an fehlenden finanziellen Mitteln. Mit Wirkung vom 19. September 1922 gingen ihre Aufgaben auf das Hauptversicherungsamt Berlin als Ausführungsbehörde für Reichsbetriebe nach § 892 der RVO über. Ab dem 20. September 1923 war dann das Versorgungsamt I in Berlin als Ausführungsbehörde für die Unfallversicherung tätig. Die Zuständigkeit blieb hier bis Ende 1939. Mit Wirkung vom 1. Januar 1940 wurde wieder eine eigene „Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung" geschaffen, die dem Reichsversicherungsamt unterstellt war. Die Leitung übernahm Dr. Günther Werk (*13.7.1902) (3). Im April 1941 kam es aufgrund der territorialen Expansion des Deutschen Reiches zur Bildung mehrerer Außenstellen. Diese befanden sich in Wien, zuständig für Wien, Ober- und Niederdonau, in Graz, zuständig für die Steiermark und Kärnten, in Innsbruck, zuständig für Salzburg und Tirol, und in Reichenberg, zuständig für das Sudetenland. (1) Amtsblatt für die Reichsschatzverwaltung Nr. 39 vom 11.05.1921 Abschnitt 648 (2) Dr. Walter Rehdans, geb. 10.08.1878, BArch R 9361-I/ 2803 (3) siehe Bestände Bundesarchiv Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte 1944 wurden große Teile der Akten der RafU aus Berlin in die Ausweichlager Punitz und Schmückert im Warthegau ausgelagert, wo vor allem Einzelunfall- und Einzelrentenakten wahrscheinlich noch durch Kriegseinwirkung vernichtet wurden. Die Akten der in Berlin verbliebenen Zentralabteilung gelten ebenfalls als Kriegsverlust. Nur ein kleiner Rest der Dienstakten und der Personalunterlagen gelangte nach 1945 zusammen mit einigen Unfallakten der RafU und des Versorgungsamtes I Berlin in die Ausführungsbehörde für die britische Zone in Wilhelmshaven. Im Juni 1977 wurden schließlich die Restakten der RafU bzw. ihrer Vorgänger- und Nachfolgeorganisationen (bis 1945) von der Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung in Wilhelmshaven an das Bundesarchiv abgegeben. Inhaltliche Charakterisierung: Die Titelaufnahme erfolgte nach numerus currens. Danach wurde in Dienst-, Unfall- und Personalakten klassifiziert. Die Dienstakten erhielten folgende Unterteilung: - Organisation, Amtsverfügungen - Bestimmungen zur Unfallversicherung und Unfallverhütung - Unfallversicherung in einzelnen Dienststellen und Betrieben - Unfallversicherung in besetzten und eingegliederten Gebieten - Unfallversicherung in Sonderfällen Die Ordnung der Unfall- und Personalakten erfolgte alphabetisch. In Abweichung von der Abgabeliste der RafU sind bei den Dienstakten eine Reihe von sachlich zusammengehörenden Verzeichnungseinheiten zu jeweils einem Band neu zusammengefasst worden. Sowohl die Unfall- als auch die Personalakten wurden über die Zäsur 1945 hinaus geführt (Personalakten 1902-1969, Unfallakten 1905-1948). Die Überlieferung der Dienstakten konzentriert sich auf die 1920er bis 1940er Jahre. Während der ersten Bearbeitung wurden Drucksachen, wie z. B. eine Serie von Marineverordnungsblättern, an die Amtsdrucksachensammlung des Bundesarchivs abgegeben. Erschließungszustand: Findbuch (2014) Zitierweise: BArch, R 152/...

              Reichsstelle für Mineralöl (Bestand)
              BArch, R 8-VII · Bestand · 1934-1971
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichti‧gen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet. Jede Überwachungsstelle wurde mit ihrer Errichtung juristische Person und unterstand einem vom Reichswirtschaftsminister berufenen und verpflichteten Reichsbeauftragten. Die Reichsbeauftragten waren berechtigt, Anordnungen mit Verordnungscharakter zu erlassen, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Die Aufgaben der Überwachungs- bzw. Reichsstellen im allgemeinen und die ihnen im Einzelnen zur Wahrnehmung zugewiesenen Angelegenheiten veränderten sich in den elf Jahren ihres Bestehens aus verschiedenen Ursachen wiederholt. Die 1942 mit der Einführung des Begriffes Lenkungsbereich verknüpften praktischen Auswirkungen waren beträchtlich, da von jetzt ab stärker als vorher der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Reichsgruppe Industrie, ihren Wirtschaftsgruppen und deren Untergliederungen), den Reichsvereinigungen und Gemeinschaften mehr oder weniger große Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Reichsbeauftragungsverwaltung neben oder mit den Reichsstellen, vereinzelt sogar mit der Eigenschaft als Reichsstelle, übertragen wurden. Am durchgreifendsten waren die Folgen des Übergangs aller kriegswichtigen Produktionsaufgaben vom Reichswirtschaftsministerium auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion im Herbst 1943. Letzteres baute dafür seine eigene, großenteils neue Organisation so umfassend auf, dass das System der Reichsstellen weitgehend ausgehöhlt wurde. Die Abwicklung der Reichsstelle erfolgte nach 1945. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Akten aller Reichsstellen waren bis Mitte 1941 wohl noch vollständig vorhanden. Erst der Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 31.05.1941 liess bei den Reichsstellen eine totale Aktenvernichtung nach von fünf Jahren zu. Davon wurde offensichtlich alsbald und fortlaufend in weitestem Umfang Gebrauch gemacht, da sich Vorgänge aus den Anfangsjahren kaum erhalten haben. Inhaltliche Charakterisierung: Schwerpunkte bilden die Auslandsberichte, Unterlagen zum Importverlustausgleich sowie die Prüfungsberichte von Firmen und Landeswirtschaftsämtern. Erschließungszustand: Ablieferungsverzeichnis Bestandsgruppe R 8 (1969 + Nachträge) Zitierweise: BArch, R 8-VII/...