Erlass

Bereich 'Elemente'

Taxonomie

Code

Anmerkung(en) zur Eingrenzung

    Anmerkung(en) zur Herkunft

      Anmerkungen zur Ansicht

        Hierarchische Begriffe

        Erlass

          Equivalente Begriffe

          Erlass

            Verbundene Begriffe

            Erlass

              9 Dokumente results for Erlass

              9 Ergebnisse mit direktem Bezug Engere Begriffe ausschließen
              Angelegenheiten des Schutzgebietes Togo; Band 2
              FA 1 / 2 · Akt(e) · 1886 - 1888
              Teil von Cameroon National Archives

              Meidung des Missionsgebietes in Togo durch die Norddeutsche Missionsgesellschaft in Bremen. - Bericht von Sekretär Grade an das Auswärtige Amt - dabei: - Darstellung der Lage der Norddeutschen Missionsgesellschaft in Westafrika durch das Auswärtige Amt nach Angaben von Missionsinspektor Zahn, 1887 [fol. 1 - 54] Angelegenheiten einzelner Konsulate. - Monrovia. - Niederlegung der Geschäfte durch Konsul Schmidt aus Gesundheitsgründen, 1887 [fol. 32] Erhebung der Einfuhrzölle zur Deckung der Ausgaben des Gouvernements. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 1887 [fol. 19 - 20] Lebensverhältnisse in Togo. - Bericht des Zollverwalters Danckwarth, 28.Oktober1887 [fol. 24 - 26] Einführung des kriegsgerichtlichen Verfahrens. - Verfügung des Reichskommissars, 29.11.1887 [fol. 56 - 58] François, Kurt, Hauptmann à la suite des Kolberg‘schen Grenadier-Regiments (2. Pommersches) Nr. 9 - Bestellung zum Leiter der ersten Reichsexpedition zur Erforschung der Hinterländer von Togo [fol. 60 - 62] Finanz- und Zollwesen (auch Personalangelegenheiten der Zollbeamten). - Zahlungen an Häuptlinge, 1887 - 1889 [fol. 73 - 76] Abschluss eines Handelsvertrages mit dem König von Dahomey. - Unterstützung der Vorschläge des Konsuls Randad II, Whydah, durch Oberkommissar von Soden, 1888 [fol. 86 - 87] Anwerbung von Hausa für Polizeitruppe, 1886 - 1888 [fol. 90, 95-96,161-163,226-231] Anwerbung von Duala-Leuten als Regierungsarbeiter für das Schutzgebiet Togo. - Denkschrift von Gouverneur von Soden, 1887 [fol. 90 - 91] Grade, Sekretär beim Reichskommissar. - Beurlaubung und Amtsenthebung aus gesundheitlichen Gründen, 1887 - 1888 [fol. 92 - 165] Organisation der Zollverwaltung. - Berichte des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer mit Stellungnahmen des Oberkommissars von Soden und des Auswärtigen Amtes, 1888 [fol. 99 - 125] Zahlung der Einfuhrzölle durch Handelsfirmen an die Häuptlinge in Form von Geschenken („dash“) Bemühungen um die Ablösung, 1888 - 1889 [fol. 105 - 108] Instruktion für die Zollverwaltung im Togo-Gebiet, 1988 [fol. 109 - 115] Heimaturlaub der in Westafrika eingesetzten Beamten.- Denkschrift des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer über die Neufassung der Beurlaubungsrichtlinien, 1888 [fol. 116 - 121] Kompetenzen des Reichkommissariats für das Schutzgebiet Togo, 1888 [fol. 119 - 121] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Pietrowski, Feldwebel, Exerziermeister der Polizeitruppe. - Entsendung als Nachfolger des verstorbenen Sergeanten Bielke und Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen, 1886 - 1888 [fol. 116 - 121] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Wicke, Dr. Stabsarzt, Arzt für das Togo-Gebiet. - Dienstantritt, 1888 [fol. 126 - 127] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Reichelt, Sekretär. - Übernahme der Amtsgeschäfte beim Reichskommissariat, 1888 [fol. 126] Reichsexpedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo (1888 Hauptmann Curt von François). - Beginn der Expedition in das nordwestliche Hinterland von Togo, 3. Februar 1888 [fol. 127] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 29. Oktober 1887 - 1. Februar 1888 [fol. 128] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Wolf, Dr. Ludwig, sächsischer Stabsarzt à la suite des Sanitätskorps. - Bestellung zum Leiter der Expedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo und einer wissenschaftlichen Station ebenda, Dienstanweisung, 1887 [fol. 131 - 138] Errichtung und Unterhaltung der wissenschaftlichen Forschungsstation im Togo-Gebiet (Stabsarzt Dr. Wolf). - Kostenanschlag für das 1. und 2. Jahr mit Forschungsreisen, 1887 [fol. 139] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Kling, Erich, Premierleutnant des 2. Württembergischen Feldartillerieregiments 29. - Bestellung zum wissenschaftlichen Assistenten des Leiters der Expedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo, Stabsarzt Dr. Ludwig Wolf, Dienstanweisung, 1888 [fol. 140 - 145] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Bugslag, Jess, Techniker der wissenschaftlichen Station im Togo-Gebiet. - Bestellung und Dienstanweisung, 1888 [fol. 146 - 149] Regelung der Personalverhältnisse beim Reichskommissariat für die Schutzgebiete Togo.- Erlass des Auswärtigen Amtes, 1888 [fol. 152] Vorbeilaufen deutscher Kriegsschiffe, u.a. S.M.S. ALBATROSS und LOUISE, an der Küste von Togo ohne Anlaufen von Klein-Popo. - Beschwerde des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer, 1888 [fol. 166 - 183] Angebliche Aneignung von Waren durch deutsche Behörden. - Vorwurf im „Journal of Commerce“ vom 27.2.1888 (Extraordinary Conduct of a German Governor Seizing British Goods), 1888 [fol. 166 - 247] Änderung der Ortsbezeichnung Klein-Popo in Anecho. - Vergebliches Gesuch des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer an Bismarck, 1888 [fol. 171 - 174] Postagentur Klein-Popo. - Eröffnung (Leitung Zollverwalter Dankwarth), 1.3.1888 [fol. 173] Reichsexpedition zur Erforschung des Hinterlandes von Togo (1888 Hauptmann Curt von François). - Abreise nach Kamerun, Mai 1889 [fol. 175] Beurkundung des Personenstandes der im Schutzgebiet Togo von europäischen Vätern mit eingeborenen Frauen gezeugten Kinder. - Bericht des interimistischen Reichskommissars von Puttkamer, 1888 [fol. 192 - 200] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 21. April 1888 - 31. Mai 1888 [fol. 201] Aufhebung des Konsulats Lome, dabei: Beleihung des Konsuls Randad II (Heinrich) mit dem Roten Adler Orden IV. Klasse, 1888 [fol. 203] Personalangelegenheiten. - Einzelfälle. - Randad II, Heinrich, Konsul in Lome. - Beleihung mit dem Roten Adler Orden IV. Klasse anlässlich der Aufhebung des Konsulats, 1888 [fol. 203] Vertetungsweise Übernahme der Geschäfte des Konsulats Accra durch den Agenten Callerholm, 1988 [fol. 204] Friese, Ludwig, Grenzaufseher. - Bestellung zum Zollassistenten des Zollamtes Lomé und Abberufung aus gesundheitlichen Gründen, 1888 - 1889 [fol. 205 - 214] Ausrüstungsnachweisung für die Polizeitruppe, 1888 [fol. 223 - 225] Verbannung von Strafgefangenen aus Kamerun nach Togo zur Verringerung der Fluchtgefahr. - Denkschrift Reichskommissar von Puttkamer an Oberkommissar von Soden und dessen Einwilligung, 1888 [fol. 232 - 239] Berichte des Reichskommissars an das Auswärtige Amt.- Verzeichnisse, 1. Februar 1888 - 18. April 1888 [fol. 236] Anlage eines Versuchsgartens in Sebbe bei Anecho, 1888 [fol. 240] Erhebung der Einfuhrzölle. - Erlass des Auswärtigen Amtes (Entwurf), 1888 [fol. 248 - 261] Verordnung n° 1 (Anlegung eines Grundbuches) und n° 2 (Erwerb von Eingeborenenland) vom 1 und 15.1.1888, 1888 [fol. 264 - 265]

              Gouvernement von Kamerun
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 309 Zugang 1987-54 · Bestand · (1910-) 1933-1945 (-1973)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Abriss über die Organisation der Justiz im "Dritten Reich" bis 1935: Durch einen Erlass des Justizministeriums vom 20. April 1933 über die Zuständigkeit der Ministerien wurde aus den bis dahin selbstständigen Ministerien des Kultus und Unterrichts sowie des Ministeriums der Justiz ein neues Ministerium des Kultus, des Unterrichts und der Justiz gebildet. Die Abteilung Justiz residierte in den alten Räumen des Ministeriums in der Herrenstraße 1 in Karlsruhe. Leiter des neuen Ministeriums wurde Reichskommissar Otto Wacker. Mit dem ¿Gesetz über den Neuaufbau des Reiches¿ vom 30. Januar 1934 gingen die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich über. Damit wurde auch die gesamte Rechtspflege Sache des Reiches. Zunächst jedoch wurde die Rechtspflege weiterhin von den Ländern im Auftrag des Reichs wahrgenommen (1. Verordnung des Reichsministers des Innern über den Neuaufbau des Reiches vom 2. Februar 1934). Das Reichsgesetz vom 5. Dezember 1934 schuf beim Reichsjustizministerium eine Abteilung Württemberg-Baden mit Zweigstelle in Karlsruhe, die vom 1. Januar bis 31. März 1935 die Geschäfte des badischen Justizministeriums übergangsweise weiterführte. Zum 1. April 1935 wurde schließlich in allen deutschen Ländern die Justizverwaltung endgültig vom Reich übernommen. Verbliebene Geschäfte des früheren badischen Justizministeriums, die von der Verreichlichung nicht betroffen waren, gingen auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts Karlsruhe und auf die Generalstaatsanwaltschaft über. Beim Oberlandesgericht wurde zu diesem Zweck eine eigene Verwaltungsabteilung gebildet. Mit der deutschen Besetzung des Elsass 1940 griff die Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts zum Teil auch auf das Elsass über. Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand gelangte 1987 ungeordnet und ohne Einlieferungsverzeichnis in das Generallandesarchiv. Die Registratur des Generalstaatsanwalts war in den alten Räumen des ehemaligen badischen Justizministeriums in der Herrenstraße 1 in Karlsruhe untergebracht. Wie aus handschriftlichen Vermerken auf zwei Aktenheften (Bestellnummern 281 und 1563) zu ersehen ist, ist wohl ein erheblicher Teil der in der Registratur gelagert gewesenen Akten am 27. September 1944 durch Kriegseinwirkung verbrannt. Die Registratur gliederte sich nach der Annexion des Elsass 1940 in zwei Teilregistraturen mit eigenen Geschäftszeichen (Z4 für Baden und Z5 für das Elsass). Die Akten waren nach dem Generalaktenplan der Justiz geordnet und wurden bei der Verzeichnung in dieser Ordnung belassen. Ein Teil der Akten wurde über das Kriegsende 1945 hinaus fortgeführt. Die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten wurden von März 1989 bis Juni 1990 von Archivinspektor Bernd Breitkopf durchgeführt. Die Titelaufnahmen und Korrekturen besorgte Frau L. Hessler. Hinweise auf verwandte Bestände im Generallandesarchiv: Einzelne weitere Akten des Generalstaatsanwalts aus der Zeit des "Dritten Reichs" befinden sich in den Beständen 309, 309-2 und 309 Zugang 1996-66. Zusammen mit den Akten des vorliegenden Bestandes wurden auch Unterlagen der Verwakltungsabteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe an das Generallandesarchiv abgegeben (240 Zugang 1987-53). Die Akten der Präsidialabteilung des Oberlandesgerichts wurden durch Kriegseinwirkung 1944 vollständig vernichtet. Karlsruhe, im März 1991 Bernd Breitkopf Konversion 2014: Im Jahr 2014 wurden das vorliegende Findmittel konvertiert, um es für das Internet aufbereiten zu können. Die Konversion und Datenaufbereitung übernahm Herr Alexander Hoffmann, die Endredaktion der Unterzeichnete. Karlsruhe, im März 2014 Dr. Martin Stingl Literaturauswahl (Stand: 1991): Verfolgung und Widerstand unter dem Nationalsozialismus. Die Lageberichte der Gestapo und des Generalstaatsanwalts Karlsruhe 1933-1940, bearbeitet von Jörg Schadt, hrsg. vom Stadtarchiv Mannheim, Stuttgart 1976. Im Namen des Volkes. Justiz und Nationalsozialismus. Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz. Konzeption u. Text: Gerhard Fieberg, Köln 1989. Rehberger, Horst: Die Gleichschaltung des Landes Baden 1932/33, Heidelberg 1966 (Heidelberger rechtswissenschaftliche Abhandlung N.F. 19).

              Reichsstelle für Mineralöl (Bestand)
              BArch, R 8-VII · Bestand · 1934-1971
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Auf der Grundlage der Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 wurden für alle wichti‧gen Fachgebiete der gewerblichen Wirtschaft ca. 30 Überwachungsstellen zur Überwachung des Warenverkehrs auf dem inneren Markt und zur Kontrolle, Lenkung und Verteilung der Rohstoffgütereinfuhr als nachgeordnete Dienststellen des Reichswirtschaftsministeriums (vgl. Bestand R 3101) errichtet. Jede Überwachungsstelle wurde mit ihrer Errichtung juristische Person und unterstand einem vom Reichswirtschaftsminister berufenen und verpflichteten Reichsbeauftragten. Die Reichsbeauftragten waren berechtigt, Anordnungen mit Verordnungscharakter zu erlassen, die im Reichsanzeiger veröffentlicht wurden. Seit dem 18. Aug. 1939 (RGBl. I 1429 und RAnz. Nr. 192) hießen die bisherigen Überwachungsstellen einheitlich Reichsstellen. Die Aufgaben der Überwachungs- bzw. Reichsstellen im allgemeinen und die ihnen im Einzelnen zur Wahrnehmung zugewiesenen Angelegenheiten veränderten sich in den elf Jahren ihres Bestehens aus verschiedenen Ursachen wiederholt. Die 1942 mit der Einführung des Begriffes Lenkungsbereich verknüpften praktischen Auswirkungen waren beträchtlich, da von jetzt ab stärker als vorher der Organisation der gewerblichen Wirtschaft (Reichsgruppe Industrie, ihren Wirtschaftsgruppen und deren Untergliederungen), den Reichsvereinigungen und Gemeinschaften mehr oder weniger große Aufgaben im Rahmen der wirtschaftlichen Reichsbeauftragungsverwaltung neben oder mit den Reichsstellen, vereinzelt sogar mit der Eigenschaft als Reichsstelle, übertragen wurden. Am durchgreifendsten waren die Folgen des Übergangs aller kriegswichtigen Produktionsaufgaben vom Reichswirtschaftsministerium auf das Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion im Herbst 1943. Letzteres baute dafür seine eigene, großenteils neue Organisation so umfassend auf, dass das System der Reichsstellen weitgehend ausgehöhlt wurde. Die Abwicklung der Reichsstelle erfolgte nach 1945. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Akten aller Reichsstellen waren bis Mitte 1941 wohl noch vollständig vorhanden. Erst der Erlass des Reichswirtschaftsministers vom 31.05.1941 liess bei den Reichsstellen eine totale Aktenvernichtung nach von fünf Jahren zu. Davon wurde offensichtlich alsbald und fortlaufend in weitestem Umfang Gebrauch gemacht, da sich Vorgänge aus den Anfangsjahren kaum erhalten haben. Inhaltliche Charakterisierung: Schwerpunkte bilden die Auslandsberichte, Unterlagen zum Importverlustausgleich sowie die Prüfungsberichte von Firmen und Landeswirtschaftsämtern. Erschließungszustand: Ablieferungsverzeichnis Bestandsgruppe R 8 (1969 + Nachträge) Zitierweise: BArch, R 8-VII/...

              Reichsstelle für Raumordnung (Bestand)
              BArch, R 113 · Bestand · 1935-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Durch das vom Reichsernährungsministerium ausgehende Gesetz über die Rege-lung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29. März 1935 (1) wurde eine Reichsbehörde ins Leben gerufen, die mit dem Führererlass vom 26. Juni 1935 als Reichsstelle für Raumordnung (RfR) "die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des deutschen Raumes für das gesamte Reichsgebiet"(2) übernehmen sollte. Die Ausdehnung der Planung auf Reichs- und Landesebene führte zur Herauslösung der Raumordnung aus kommunalpolitischer Hoheit. "Im Einvernehmen mit dem Reichs- und Preußischen Arbeitsminister regelt der Leiter der Reichsstelle für Raumordnung insbesondere die Organisation der Planungsverbände und übt die Aufsicht über sie aus." (3) Die RfR mit Sitz Berlin war als Oberste Reichsbehörde dem Führer und Reichskanzler direkt unterstellt und bediente sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsplanung und Raumordnung (Gezuvor) (4), der späteren Reichsplanungsgemeinschaft e.V. (RPG). Leiter der RfR und Präsident der RPG war der Reichsminister und Preußische Staatsminister Hanns Kerrl, der in Personalunion auch dem Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten (RKM) vorstand. Nach seinem Tod im Jahre 1941 übernahm Hermann Muhs, bis dahin Staatssekretär im Reichsministerium für die kirchlichen Angelegenheiten, die Führung der Amtsgeschäfte. Aufgrund enger personeller und organisatorischer Verbindung erschien die Reichsplanungsgemeinschaft ab Juni 1937 im Geschäftsverteilungsplan der RfR. Beide als Glieder einer Organisation, in welcher der Reichsstelle für Raumordnung die Aufgabe der "Verwaltung", der Reichsplanungsgemeinschaft die der "Gestaltung" zugewiesen war. Der Geschäftsverteilungsplan nannte zwei Registraturen, die beide Stellen nach dem Sachgebiet bedienten. Die eine Registratur arbeitete für die Zentralabteilung (Hauptbüro), die andere für die Verwaltungs- und Planungs-abteilung.(5) Im gemeinsamen Haushalt für das Rechnungsjahr 1937 hieß es: "Da die Arbeitsgebiete der RfR und der RPG sich vielfach überschneiden, ist bei der Besonderheit der gestellten Aufgaben und auch zur zweckmäßigen Ausnutzung aller Arbeitskräfte keine völlige verwaltungs- und haushaltsmäßige Trennung zwischen der RfR und der RPG vorgenommen worden." (6) Kerrls Erste Verordnung zur Durchführung der Reichs- und Landesplanung vom 15. Februar 1936(7) enthält die Regularien über die Organisation der nachgeordneten Dienststellen. Der organische Aufbau der Raumordnungsverwaltung sollte der doppelten Aufgabenstellung der NS-Raumordnung entsprechen - politische Führungsaufgabe einerseits sowie Abstimmung aller raumbetreffenden Fragen andererseits. Die Reichsstelle für Raumordnung entstand als "Organ von Staat und Partei, und es muß besonders hervorgehoben werden, daß ihre Kompetenz sich nicht auf Ordnungsarbeit gegenüber Landwirtschaft, Wohnungswesen und Industrie beschränkt, sondern daß sie auch mitbestimmend ist bei Anforderungen von Gelände für die öffentliche Hand". (8) Organisatorisch wurde unterschieden zwischen Planungsbehörden und Landespla-nungsgemeinschaften. Erstere waren die Reichsstatthalter, in Preußen die Ober-präsidenten. Sie führten die Aufsicht über die Landesplanungsgemeinschaften und hatten die Aufgabe, die von der Zentrale gegebenen Richtlinien durchzusetzen. Sie konnten eine jährliche Prüfung der Rechnungsführung veranlassen sowie den jeweiligen Haushalt genehmigen. Die eigentliche Planungsarbeit leisteten die Landesplanungsgemeinschaften, von denen reichsweit 22 entstanden und deren Zahl sich durch die 1938 einsetzenden Annexionen bis 1941 auf 33 erhöhten. (9) Ihre Mitglieder setzten sich aus Land- und Stadtkreisen, Reichs- und Landesbehörden, Selbstverwaltungskörperschaften, den Verwaltungen berufsständischer Organisationen und den zur Förderung der Reichs- und Landesplanung berufenen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. Geschäftsführer waren die Landesplaner. Die Satzungen der Landesplanungsgemeinschaften orientierten sich an der vom Leiter der Reichsstelle erlassenen Mustersatzung. Diese hatte Hanns Kerrl zur Wahrung der Einheitlichkeit innerhalb der Organisation aufgestellt. Die Satzung sah als Vorsitzenden den Leiter der Planungsbehörde vor und stellte auch im weiteren Verwaltungsunterbau eine enge Verbindung zwischen den Planungsgemeinschaften und Planungsbehörden sicher. Nach der Musterbeitragsordnung wurden Kosten etwa in folgendem Verhältnis getragen: 51 v. H. trägt das Reich, der Rest wird je zur Hälfte von den Mitgliedergruppen "Selbstverwaltung" (z.B. Provinzialverbände, Stadt- und Landkreise) und "Wirtschaft" (z.B. Deutsche Arbeitsfront, Reichsnährstand, Industrie- und Handelskammern) aufgebracht. (10) Behandelt wurden die Landesplanungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. (11) Die Dienststellen des Staates, der Gebietskörperschaften und die berufsständischen Organisationen hatten den Planungsbehörden und -gemeinschaften Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Als Leitungs- und Koordinierungsorgan für die Territorialplanung im gesamten Reichsgebiet geschaffen, sollte die RfR zunächst darüber "wachen, dass der deutsche Raum in einer den Notwendigkeiten von Volk und Staat entsprechenden Weise gestaltet wird". (12) Neben ziviler Siedlungsplanung und -lenkung ging es im Rahmen der Aufrüstung um die Standortverteilung militärischer Anlagen und Verkehrswege. Dessen ungeachtet wurden jedoch die entscheidenden Planungen letztlich von Wehrmacht, Reichswirtschaftsministerium und den Vierjahresplanver-antwortlichen erstellt. (13) Die Reichsstelle besaß praktisch keine Entscheidungsbe-fugnisse und konnte im Einzelfall lediglich ein Veto einlegen. Ihre Tätigkeit be-schränkte sich somit auf die Verwaltungsaufsicht über regionale Planungsbehörden, Landesplanungsgemeinschaften und die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung, die Forschungsergebnisse zu Fragen der Territorialplanung lenk- te und koordinierte. In Zusammenarbeit mit dem Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wurden "in größter Form die Fakultäten aller deutschen Hochschulen zur Mitarbeit aufgerufen". (14) Mit Hilfe der wissenschaftlichen Hochschulen entwickelte man Gutachten zu Fragen der Notstands- und Ballungsraumsanierung in der Vorkriegszeit, wobei sich der Fokus nach Kriegsausbruch auch auf die eingegliederten Ostgebiete richtete. Als zentrale Kontrollinstanz verlor die Reichsstelle für Raumordnung jedoch nach und nach ihre Kompetenzen, spätestens zum Zeitpunkt des intensiv einsetzenden Wirkens der unter Heinrich Himmler entstandenen Dienststelle des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums bei der Gestaltung des "Lebensraumes im Osten". (15) Das während des Krieges von Hitler erlassene Verbot aller Nachkriegsplanungen führte zur Einstellung der eigentlichen fachlichen Tätigkeit. Das Personal der RfR (16) wurde zunehmend eingeschränkt. Den für die Planungsinstitutionen notwendigen Freistellungen vom Wehrdienst wurde nach der Niederlage von Stalingrad nicht mehr stattgegeben. Am 6. Februar 1943 teilte der Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers den Obersten Reichsbehörden mit, dass die Reichsstelle nunmehr lediglich ihre Unterlagen verwalten und auf Anforderung Auskünfte erteilen werde. (17) Aus Luftschutzgründen wurde das Schriftgut zusammen mit dem der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung und Teilen des Reichsministeriums für die kirchlichen Angelegenheiten 1943/44 nach Wittenberg verlagert. Anmerkungen (1) RGBl. 1935, I, S. 468 (2) RGBl. 1935, I, S. 793 (3) RGBl. 1935, I, S. 1515 (4) Zuvor Gesellschaft zur Vorbereitung der Reichsautobahnen e.V. (bis 1935) (5) BArch, R 113/2030 (6) BArch, Bibliothek 96.11.22, S.3 (7) RGBl. 1936, I, S.104 (8) BArch, R 113/2439 (9) Michael Venhoff, "Die Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG) und die reichs- deutsche Raumplanung seit ihrer Entstehung bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges 1945", Hannover 2000, S.15 (10)Pfundtner/Neubert, Das neue Deutsche Reichsrecht I b 25 S.12 (11)Vergl. u.a. Werner Weber, "Die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts", München und Berlin, 1943, S.52 (12)Siehe §3 des Gesetzes über die Regelung des Landbedarfs der öffentlichen Hand vom 29.3.1935 (13)"Die Sonderplanung in den einzelnen Arbeitsgebieten bleibt weiterhin Aufgabe der zuständigen Ressorts. Diese haben die Verpflichtung, ihre Planungsvorhaben der Reichsstelle für Raumord- nung bekanntzugeben." (2. Erlass über die Reichsstelle für Raumordnung vom 18. Dez.1935), R 113/128 (14)BArch, R 113/2439 (15)Vgl. Michael Venhoff, siehe oben, S.73 (16)Genaue Mitarbeiterzahlen liegen nicht vor (17)BArch, R 43 II/708, Bl.51 Bestandsbeschreibung: Im März 1946 bekam der damalige Baudirektor im Sektor der britischen Militärregierung, Martin Mäckler, vom Berliner Magistrat den Auftrag die Aktenrückführung der Reichsstelle für Raumordnung aus Wittenberg in die Wege zu leiten. Nach deren Sichtung ging ein Teil dieser Unterlagen 1947 an die Hauptabteilung "Siedlungs- und Wohnungswesen, Städtebau und Landesplanung" des Zentralamtes der Hauptverwaltung Arbeit der britischen Besatzungszone in Lemgo. Nach Auflösung der Hauptverwaltung wurden die Karten, Akten und Bücher zunächst an das dortige Finanzamt weitergeleitet und schließlich vom Bundesministerium für Wohnungsbau angefordert. Ein anderer weitaus größerer Teil gelangte an das Berliner Hauptamt für Gesamtplanung des Westberliner Magistrats , darunter auch Personalakten, und wurde schließlich an die Außenstelle Berlin des Instituts für Raumforschung (Sitz Bad Godesberg) abgegeben. Die Überführung in das seit 1946 für Behördenakten zuständige Berliner Hauptarchiv (ab 1963 wieder Geheimes Staatsarchiv) erfolgte im Jahre 1959, wo unter der Signatur Rep.325 die Erschließung begann. 1962 waren 2295 Karten und Pläne sowie 1717 Akten in Form einer Zettelkartei verzeichnet. Ein im April 1962 aus den USA zurückgegebener Mischbestand beinhaltete 15 Aktenbände der RfR, die mit den im Hauptarchiv befindlichen Archivalien vereinigt wurden. Im Zuge des Archivalienaustausches von 1969 hat das Geheime Staatsarchiv dem Bundesarchiv neben den Akten auch den Kartenteil der RfR in seiner Gesamtheit überlassen, der 1971 in Koblenz eingelagert wurde. Auf der Grundlage der im Geheimen Staatsarchiv erfolgten ersten Aktenerschließung begann im Jahr 1987 im Bundesarchiv unter der Bestandssignatur R 113 die neuerliche Verzeichnung des Aktenbestandes. Ein erstes Findbuch für die ca. 2400 Akten liegt seit 1990 vor. Die Zusammenführung von Koblenzer und Potsdamer Akten im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde kam 1993 zu stande. Letztere , vor allem Zeitungsausschnitte, Druckschriften sowie Geschäfts- und Arbeitsberichte, waren 1957 vom Staatsarchiv Magdeburg und 1963 vom Rat des Kreises Wittenberg an das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übergeben worden. Während der datenbankgestützten Erfassung des Bestandes erfolgte eine Überarbeitung von Aktentiteln und Klassifikation, wobei gestützt auf das Findbuch aus dem Jahr 1990 jedoch darauf verzichtet wurde, jeden der insgesamt über 3000 Aktenbände nochmals zu sichten. Serien und Bandfolgen wurden mehrheitlich archivisch gebildet. Der in Koblenz verwahrte Kartenbestand blieb hierbei unberücksichtigt. Die im Bestand R113 vorliegenden Personalakten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen im Online-Findbuch nicht ausgewiesen. Diesbezügliche Anfragen sind direkt an das zuständige Referat R 3 zu richten. Inhaltliche Charakterisierung: Die allgemeine Organisation und Arbeitsweise der Reichsstelle für Raumordnung und ihrer Nebenstellen dokumentieren die Akten von Dienststellenverwaltung und Planungsbehörden. Einblick in konkrete Aufgaben, Verfahren und Tätigkeitsbereiche geben die Überlieferungen der einzelnen Landesplanungsgemeinschaften. Schwerpunkte bilden hierbei die Unterlagen zu verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Die Absicht, wissenschaftliche Aspekte der Raumforschung in regionale Wirtschafts- und Sozialstrukturen einfließen zu lassen, verdeutlichen u.a. Akten der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung sowie der Deutschen Akademie für Städtebau. Letztlich enthält der Bestand Materialsammlungen aus Archiv und Pressestelle, die sich zu einem Großteil aus Zeitungsausschnitten und Druckschriften zusammensetzen. Als ergänzende Überlieferungen sind der Bestand R 164 Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumordnung sowie der im Bundesarchiv in Koblenz befindliche Kartenbestand der RfR (R 113 Kart) zu nennen. Erschließungszustand: Findbuch (2013) Zitierweise: BArch, R 113/...

              Verordnung und Verordnungen ¹
              G274 · Bestand · 14 Oct 1919 - 22 Dec 1925
              Teil von National Archives of Australia

              Diese Serie besteht aus Akten zu verschiedenen Verordnungen und Vorschriften der Militärverwaltung, wie z.B. der Nicht-Einheimischen Meldeverordnung, der Firmenverordnung, der Rekrutierungsverordnung, des Kostenrechts, der Einreisebestimmungen und der Einholung von Genehmigungen. In der Reihe sind das Deutsche Kolonialrecht, das Deutsche Seerecht und das Crown Law Office Circular No:15 & 16 von 1925 enthalten.

              Military Administration of the German New Guinea Possessions
              Verwaltung des Ssanga-Ngoko-Gebietes; Band 3
              FA 1 / 131 · Akt(e) · 1900 - 1902
              Teil von Cameroon National Archives

              Lomie (zuvor : Station am Ngoko). - Vereinbarung mit der Gesellschaft Süd-Kamerun zur Belieferung der Beamten der Station mit europäischen Lebensmitteln (mit Preisliste) - Erlass des Auswärtigen Amtes, 12.10.1900 [fol. 20 - 22] Flottille. - Beschaffung eines Dampfbootes für die Verwaltung am Ngoko. - Antrag von Oberleutnant Stein-Lausnitz, Januar 1901 [fol. 27 - 163] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Ndsimu-Gebiet (31.10.1900 -20.1.1901), 1901 [fol. 30 - 38] Schifffahrtsverhältnisse des Ngoko und Dja. - Erkundungsbericht von Ing. Williams im Auftrage der Gesellschaft Süd-Kamerun, 1901 [fol. 39 - 85] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Regelung der Dienstgeschäfte anlässlich der am 16.2.1901 beginnenden Nordwest-Expedition. - Befehl von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, 24.2.1901 [fol. 46 - 47] Entsendung einer militärischen Expedition in den Norden und Nordwesten des Konzessionsgebietes der Gesellschaft Süd-Kamerun zwecks Darstellung der hinter den Kaufleuten stehenden deutschen Macht. - Gesuch des Direktors Langheld, 31.12.1900 [fol. 48 - 49] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Nordwest-Expedition (16.2.-27.12.1901), 1901 - 1902 [fol. 73 - 238] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Übergriffe des Agenten Kalmar der Gesellschaft Süd-Kamerun gegen Kunabembe-Leute. - Untersuchungsbericht von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, 19.3.1901 [fol. 77 - 82] Allgemeine politische, militärische und wirtschaftliche Verhältnisse. - Bomabassa und Kunbanbe-Gebiet. - Bericht des stellvertretenden Stationsleiters von Lüdinghausen, Station am Ngoko, August 1901 [fol. 115 - 116] Expeditionen des stellvertretenden Leiters der Station am Ngoko (von Lüdinghausen). - Bangandu-Expedition (30.10.-17.11.1901), 1901 [fol. 149 - 150] Französische Zollabfertigung. - Beschwerden der Gesellschaft Süd-Kamerun (Bericht von Oberleutnant von Stein-Lausnitz, Station am Ngoko, Januar 1902 [fol. 159 - 160] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Verwaltung des Ssanga-Ngoko-Gebietes - Umbenennung der Station (am Ngoko) in Puttkamerberg. - Bericht von Dr. R. Plehn, Mai 1899 [fol. 161] Französische Übergriffe gegen deutsche Handelsfirmen an der Südgrenze, 1902 - 1907 [fol. 166 - 176] Expeditionen des stellvertretenden Leiters der Station am Ngoko (von Lüdinghausen). - Lobilos-Expedition (24.2.-10.3.1902) zum Schutze der Faktorei Boneduli, 1902 [fol. 182 - 192] Jokaduma. - Nachträgliche Genehmigung der Ende März 1901 durch Oberleutnant von Stein-Lausnitz erfolgten Errichtung des Postens. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 7.11.1901 [fol. 198 - 201] Verstärkung der Polizeitruppe in Kamerun im Ssanga-Ngoko-Gebiet als Gegengewicht gegen das französische Vordringen auf Bertua, 1901 - 1902 [fol. 203 - 216] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Verhältnisse der Station zur Gesellschaft Süd-Kamerun. - Bericht von Oberleutnant Stein-Lausnitz, 5.7.1902 [fol. 217 - 218] Expeditionen des Leiters der Verwaltung am Ngoko (Oberleutnant Freiherr von Stein-Lausnitz). - Bertua-Expedition (15.4.-12.8.1902), 1902 [fol. 219 - 226] Lomie (zuvor: Station am Ngoko). - Verlegung der Verwaltung am Ngoko an einen festzulegenden Ort. - Erlass des Auswärtigen Amtes, 8.7.1902 [fol. 239 - 240] Regionale Grenzangelegenheiten. - Bertua Kunde [fol. 263] Station am Ngoko, Verordnung vom 1.4.1899 über die Erhebung von Einfuhr- und Ausfuhrzöllen in den zur westlichen Zone des konventionellen Kongobeckens gehörigen Gebietsteilen des Schutzgebietes Kamerun. - Zusatzbestimmungen des Stationsleiters, 1.4.1902 [fol. 268 - 272]

              Gouvernement von Kamerun