Finanzen

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            1818 Dokumente results for Finanzen

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            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 120 Bü 255 · Akt(e) · 27. März 1913
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
            1. März 1913, Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 120 Karl Fürst von Urach Graf von Württemberg (1865-1925)
            Deutsche Farm-, Plantagen- und Handelsgesellschaft
            BArch, R 2/30153 · Akt(e) · 1942-1943
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält v.a.: Listenmäßige Aufstellungen, zumeist mit Angabe des Anmelders, des Schuldners und des Betrages Enthält auch: Übersicht über die eingeordneten Zusammenstellungen von Anmeldungen deutschen Vermögens im britischen Machtbereich

            StK_3160 · Akt(e) · 1948-1956
            Teil von Landesarchiv Saarland

            Enthält: Wiedereinrichtung der ehemaligen Verbrauchergenossenschaft des Warndt in Geislautern und Rückgabe ihres Vemögens: Denkschrift; Erhöhung der Zuteilung von bewirtschafteten Lebensmitteln für Pensionäre, Rentner, Witwen, Waisen und Kriegsversehrte; Abschöpfung des Mehrgewinnes; Syndikat des Saarländischen Nahrungs- und Genußmittel-Einzelhandels; Konsum-Genossenschaft Asko; Kosten für Ernährungsgüter im Saarland 1949-1950; Internationale Vereinigung der Organisationen von Lebensmittel-Detaillisten; Lohnkosten; Verordnung übe die Warenführung in Milchgeschäften; Konsumgenossenschaft der Völklinger Hütte und privater Einzelhandel; Steuern und Abgaben für Brenner eigenen Wachstums (Schnaps); Verbot des Austragens von Brot und Backwaren; Verkauf von Frischfleisch in den Kolonialwarengeschäften

            BArch, R 2/24731 · Akt(e) · 1923
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält u.a.: Verordnung zur Abänderung des Reichsentlastungsgesetzes und des Liquidationsschädengesetzes vom 4. Juni 1923 und der Gewaltschädengesetze (Verdrängungs-, Kolonial-, Auslandsschädengesetz vom 28. Juli 1921); Verordnung über den Ersatz der durch die Abtretung deutscher Reichsgebiete entstandenen Schäden sowie der Kriegsschäden in den ehemaligen deutschen Schutzgebieten und im Ausland (Gewaltschädenverordnung)

            Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 303 II · Bestand · 1865-1938 (Na bis 1981)
            Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

            Vorbemerkung: Mit Gesetz vom 13. August 1865 (Reg. Bl. S. 243) wurde in Württemberg die Führung von Handelsregistern vorgeschrieben. Präzisiert wurden die Bestimmungen zum Handelsregister in der Verfügung vom 31. Oktober 1865 (Reg. Bl. S. 448ff). Das Handelsregister war demnach in zwei Hauptabteilungen gegliedert, und zwar in ein Register für Einzelfirmen und ein Register für Gesellschaftsfirmen; zu letzteren zählten sämtliche Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), im hier betreffenden Zeitraum auch die Kommanditgesellschaften (KG) und offenen Handelsgesellschaften (OHG). In das Register mußten vor allem Name, Branche und Rechtsform der Firma, bei Kapitalgesellschaften auch die Kapitalsummen eingetragen werden. Zunächst führten 4 Handelsgerichte in Stuttgart, Heilbronn, Ulm und Reutlingen die Handelsregister; nach der württembergischen Justizreform von 1868 waren die (Ober-)Amtsgerichte zuständig (Reg. Bl. S. 410). Der Amtsgerichtsbezirk Stuttgart-Stadt umfaßte bis 1924 das Gebiet der Stadtdirektion Stuttgart (ohne Cannstatt, Untertürkheim und Wangen). Infolge der Verwaltungs- und Gerichtsreform von 1923/24 wurde das Amtsgericht Stuttgart-Amt aufgelöst (siehe Bestand F 305); der Sprengel wurde - bis auf Feuerbach - dem Amtsgericht Stuttgart-Stadt (jetzt: Stuttgart I) zugeteilt (Reg. Bl. von 1924, S. 71). Nach der Auflösung des Amtsoberamts Stuttgart 1938 wurde auch der Gerichtssprengel den Verwaltungsgrenzen angepaßt; ein großer Teil der Orte fiel an die Amtsgerichte Esslingen und Böblingen. Die im vorliegenden Repertorium erfaßten Handelsregisterakten wurden 1984 vom Amtsgericht Stuttgart an das Staatsarchiv abgegeben. Sie umspannen den Zeitraum von 1865 bis 1938 und umfassen neben Einzelfirmen alle Formen der Gesellschaftsfirmen. Die Akten wurden 1986/87 unter Betreuung von Nikolaus Back von der Zeitangestellten Margot Göbel sowie von verschiedenen Werkschülern verzeichnet und verpackt. Die Unterzeichnende überarbeitete die Titelaufnahmen im Hinblick auf die computergestützte Datenerfassung mit der EDV-Erfassungsmaske "MIDEREGA" aus dem "MIDOSA"- Programmpaket der Landesarchivverwaltung Baden-Württemberg. Die Reinschrift besorgte Hildegard Aufderklamm. Die abschließenden Korrekturen und Überarbeitung des Indices erledigte Ulrike Leuchtweis. Ludwigsburg, im März 1990 Dr. Nicole Bickhoff-Böttcher Am 10. Dezember 1992 lieferte das Amtsgericht Stuttgart seine von 1865 bis 1937 geführten Handelsregisterbände an das Staatsarchiv Ludwigsburg ab (Zugang 1992/100). Die Bände wurden Ende 1993 von Hans Jürgen Seifried unter Anleitung der Unterzeichneten signiert und verzeichnet. Im Zuge dessen wurden drei bereits vorher im Bestand F 303 II vorhandene Bände (bisherige Signaturen F 303 II Bü 529-531) unter neuen Signaturen der Bandserie bzw. dem Bestand FL 300/31 II (Genossenschaftsregister) zugeordnet. Ulrike Leuchtweis, Januar 1994 Im Zuge der archivgerechten Neuverpackung der Akten und der Retrokonversion des Findbuchs 2006-2009 wurden die bisherigen Sammelfaszikel des Bestandes aufgelöst. Jede Handelsregisterakte erhielt eine individuelle Büschelnummer, so dass die alten Büschel 1-528 umsigniert wurden in die neuen Büschel 1-4484. Die alten Büschelnummern sind unter Vorsignatur 3 vermerkt. Der Abgleich zwischen Findbuch und Akten ergab, dass einige Akten nicht im Findbuch verzeichnet waren. Diese wurden nacherfasst als Büschel 4485-4501. Im Aktentitel ist nach dem Firmennamen die Nummer des letzten Handelsregistereintrags vermerkt (z.B. E 1/148: Band 1 des Registers für Einzelfirmen, Blatt 148). Nach dieser Nummer ist das Findbuch nun auch geordnet. Vorsignatur 2 nennt die Aktennummer des Amtsgerichts. Ulrike Leuchtweis, September 2009

            RMG 2.169 · Akt(e) · 1929-1948
            Teil von Archiv- und Museumsstiftung der VEM (Archivtektonik)

            Bewerbung, Lebenslauf, Zeugnisse u. Empfehlungen, 1929-1930; Bewerbung, Lebenslauf, Zeugnisse u. Empfehlungen für Braut Else Hoppe, 1930; Arbeitsvertrag als Bootsführer, 1930; Briefe u. Berichte aus Neuguinea, 1930-1939; Unterbringung von Sohn Günther u. Übersiedlung zu den Eltern nach Australien, 1945-1948

            Rheinische Missionsgesellschaft
            Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 172 · Bestand
            Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
            1. Behördengeschichte In der Völkerschlacht bei Leipzig (16. - 19. Oktober 1813) fügten die alliierten Truppen, zu denen auch preußische Verbände gehörten, Napoleon eine verheerende Niederlage zu. König Friedrich August I. von Sachsen, ein Verbündeter Napoleons, geriet bei der Erstürmung der Stadt Leipzig in Gefangenschaft und wurde zunächst ins Berliner Stadtschloss, später dann ins Schloss Friedrichsfelde überführt. Die französische Armee, die Dresden nach dem Sieg bei Lützen am 2. Mai 1813 besetzt hatte, kapitulierte am 11. November 1813. Die Verwaltung des Königreich Sachsen sowie des Herzogtums Sachsen-Altenburg und der reußischen und schwarzburgischen Fürstentümer wurde dem Zentralverwaltungsdepartement übertragen. Dessen Leiter, Freiherr Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein, richtete zum 21. Oktober 1813 das Generalgouvernement der verbündeten Mächte im Königreich Sachsen ein. Als Leitungsgremium wurde ein Gouvernementsrat unter dem Vorsitz des am 9. Dezember 1813 ernannten russischen Generals Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski eingerichtet. Ihm gehörten russische, preußische und sächsische Beamte an, wobei letztere auf die neue Obrigkeit vereidigt wurde. Repnin-Wolkonski stieß eine Reihe von Verwaltungsreformen an. Auch wurde in Dresden eine Industrieschule eingerichtet, in Leipzig eine Chirurgisch-Medizinische Akademie. Die königlichen Kunstsammlungen, die Brühl’schen Terrassen und der Große Garten in Dresden wurden für die Öffentlichkeit geöffnet. Die Frauenkirche wurde restauriert. Zur Fortführung des Kriegs wurden Landwehr und Landsturm errichtet und ein Banner der freiwilligen Sachsen als Freikorps aufgestellt. Dennoch erlebte der partikulare Patriotismus einen Aufschwung, der auch von den fremden Besatzungsmächten nicht übergangen werden konnte. Um Befürchtungen, das Königreich werde aufgelöst, zu begegnen, versprach Repnin noch in seiner gedruckt erschienenen Abschiedsrede: "Sachsen bleibt Sachsen, und seine Gränzen unangetastet. Eine liberale Verfassung wird die Selbständigkeit des Staates und die Wohlfahrt jedes Einzelnen sichern." (I. HA Rep. 172, Nr. 7, Bl. 3 VS). Nach dem Beginn des Wiener Kongresses übergab Repnin-Wolkonski die Leitung des Generalgouvernements am 8. November 1814 dem preußischen Staatsminister Freiherrn Eberhard Friedrich Christoph Ludwig von der Recke und dem Generalmajor Freiherrn Friedrich Wilhelm Leopold von Gaudy (auch Gaudi). Sie führten beide die Amtsbezeichnung des Generalgouverneurs. Aus der Zeit nach dem Übergang von Russland an Preußen stammt die Geschäftsordnung des Generalgouvernements vom 12. Dezember 1814. Sie basiert auf älteren Instruktionen (Leipzig, 25. Okt. 1813; Leipzig 1. Nov. 1813; 8. Nov. 1813; Wien, 25. Okt. 1814), die in der betreffenden Akte jedoch nicht enthalten sind (I. HA Rep. 172, Nr. 15). Die Grundzüge der Geschäftsordnung des Generalgouvernements dürften jedoch in den Jahren 1813 und 1814 unverändert geblieben sein. Das Generalgouvernement umfasste das Generalsekretariat, vier Sektionen bzw. Verwaltungsabteilungen sowie die Zentralsteuerkommission. Daneben bestand noch der Gouvernementsrat als "Vortrags-Versammlung sämtlicher Herren Gouvernements-Räthe". Das Generalsekretariat war die schriftgutführende Stelle innerhalb des Generalgouvernements. Es führte die Journale und beaufsichtige den Geschäftsgang. Darüber hinaus erledigte das Generalsekretariat alle übergeordneten Materien ("Generalia"), die nicht bei den einzelnen Sektionen ressortierten, sowie die Leitung der Höhere Polizei. Die Angelegenheiten der Höheren Polizei waren vom Vortrag im Gouvernementsrat befreit, wurden allein von den Generalgouverneuren entschieden. Bis zum Übergang an Preußen wurde das Generalsekretariat von Staatsrat Freiherrn Andreas von Merian geleitet, danach von Staatsrat Friedrich Wilhelm August Werner von Bülow. Bülow leitete neben Oberst Dietrich von Miltitz und einem Kriegsrat Krüger auch die 1. Sektion des Generalgouvernements. Dieser Sektion oblagen Angelegenheiten der Justiz, der allgemeinen Polizei, des Medizinal- und Armenwesens, der Gemeinden, Körperschaften und öffentlichen Institute sowie der Kirchen und Schulen. Die 2. Sektion kümmerte sich dagegen um die Finanzen, soweit diese nicht in den Bereich der Zentralsteuerkommission fielen. Zuständig waren hier Karl Ferdinand Friese und der Finanzrat Julius Wilhelm von Oppel. In der 3. Sektion regelte Kriegsrat Krüger die Angelegenheit der Militärverpflegung, während die 4. Sektion mit den restlichen Militärangelegenheiten betraut war, sofern diese nicht in den Geschäftsbereich des Generalmilitärkommandos fielen. Generalmajor Carl Adolf von Carlowitz und Major von Brockhusen waren die zuständigen Beamten. Mitglieder der Zentralsteuerkommission waren Kriegsrat Krüger, Rat und Präsident Moritz Haubold von Schönberg und Hofrat Ferber. Die Sektionschefs hatten jeweils zum Monatsende einen Geschäftsbericht zu verfassen, der über die Generalgouverneure an Staatskanzler Fürst von Hardenberg weitergereicht wurde. Was Entscheidungen anging, so hatten die Sektionschefs der 1., 2. und 4. Sektion über alle Angelegenheiten gemeinschaftlich zu befinden. Bei Differenzen entschieden die Generalgouverneure nach Vortrag im Gouvernementsrat. Eine ganze Reihe wichtiger Angelegenheiten konnte generell nur unter Beteiligung der Generalgouverneure entschieden werden. Die Plenarversammlungen fanden montags, mittwochs und sonnabends ab 10 Uhr vormittags statt. Ansonsten waren die Geschäftszeichen zwischen 9 und 13 bzw. 16 und 19 Uhr. Sofern sie nicht im Zuge der Verwaltungsreform umgebildet wurden, bestanden die königlich-sächsischen Zentralbehörden neben dem Generalgouvernement fort. Das Generalgouvernement übte jedoch die Dienstaufsicht über sie aus. Da das Generalgouvernement bis 1814 dem Zentralverwaltungsdepartement, danach dem Preußischen Staatskanzler nachgeordnet, es selbst aber den sächsischen Behörden übergeordnet war, stellte es eine Art Mittelbehörde dar. Die königlich-sächsischen Behörden sanken dagegen zu Provinzialbehörden herab. Mit den Gouvernementskommissaren und den Polizeibüros verfügte das Generalgouvernement darüber hinaus über neu gebildete, nachgeordnete Dienststellen. Nach dem Abschluss des Friedensvertrags zwischen Preußen und Sachsen am 18. Mai 1815 räumte Preußen das Königreich Sachsen, behielt jedoch das gleichnamige Herzogtum. Das Generalgouvernement wurde als Generalgouvernement des Herzogtums Sachsen von Dresden nach Merseburg verlegt. Der sächsische König, der aus der Gefangenschaft nach Dresden zurückkehrte, entließ seine Untertanen im herzoglichen Teil Sachsens mit salbungsvollen Worten aus ihren Verpflichtungen ihm gegenüber: "Ich soll von euch scheiden, und das Band muß getrennt werden, das durch eure treue Anhänglichkeit Mir und Meinem Hause so theuer war, und auf welches seit Jahrhunderten das Glück Meines Hauses und eurer Vor-Eltern sich gründete. Zufolge der den verbündeten Mächten ertheilten Zusage entlasse Ich euch, ihr Unterthanen und Soldaten der von Mir abgetretenen Provinzen eures Eide und eurer Pflichten gegen Mich und Mein Haus, und Ich empfehle euch, treu und gehorsam zu seyn euerm neuen Landesherrn." (I. HA Rep. 172, Bl 84 VS) König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen hieß sie mit ebenso salbungsvollen Worten willkommen: "Durch die Schicksale der Völker nunmehr von einem Fürstenhause getrennet, dem Ihr Jahrhunderte lang mit treuer Ergebenheit angehangen, geht Ihr jetzt zu einem andern über, dem Ihr durch die befreundenden Bande der Nachbarschaft, der Sprache, der Sitten, der Religion verwandt seyd. Wenn Ihr Euch mit Schmerz von frühern, Euch werthen Verhältnissen lossagt, so ehre Ich diesen Schmerz, als dem Ernste des deutschen Gemüths geziemend, und als eine Bürgschaft, daß Ihr und Eure Kinder auch Mir und Meinem Hause mit eben solcher Treue fernerhin angehören werdet. [ ] Nur Deutschland hat gewonnen, was Preußen erworben." (I. HA Rep. 172, Nr. 286, Bl. 89 VS) Das Generalgouvernement wurde mit Inkrafttreten der Provinzialverfassung im März 1816 aufgelöst. 2. Bestandsgeschichte Von welcher Behörde die Überlieferung des Generalgouvernements übernommen wurde, ist nicht bekannt, genauso wenig der Zeitpunkt der Übernahme. Noch eine sich unter den Jahresberichten des GStA PK befindende Übersicht über "den Zustand der Reposituren" aus dem Jahre 1872 vermerkt für den Bestand des Generalgouvernements "völlig ungekannt" (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1900, Bl. 160). Der Bestand befand sich zwar im GStA PK, die Vergabe der Repositurnummer und die Bearbeitung des Bestandes war aber noch nicht erfolgt. Erst 1923 wurden die Akten durch Staatsarchivrat Dr. Meyer als Repositur 172 aufgestellt (GStA PK, I. HA Rep. 178 Nr. 1930, Bl. 57’). Nach kriegsbedingter Auslagerung wurde der Bestand im Deutschen Zentralarchiv, Abt. Merseburg auf Karteikarten erschlossen. Ein Findbuch wurde nicht erstellt. 2012 erfolgte die Übertragung der Erschließungsinformationen in die Archivdatenbank. Im Zuge der Retrokonversion wurden einzelne Verzeichnungseinheiten überprüft bzw. neu verzeichnet. 3. Literatur Roman Töppel, Die Sachsen und Napoleon. Ein Stimmungsbild 1806-1813, Köln u.a. 2008. 4. Verweis auf andere Bestände und Archive Im GStA PK: siehe die restlichen Bestände der Tektonikgruppe "Sonderverwaltungen der Übergangszeit 1806-1815", insbesondere: - GStA PK, I. HA Rep. 114 Zentralverwaltungsrat der verbündeten Mächte, (1812) 1813-1815. Im Sächsischen Staatsarchiv - Hauptstaatsarchiv Dresden: siehe Tektonikgruppen "1.3 Hofbehörden 1485-1831" und "1.5 Behörden und Einrichtungen der Erblande", insbesondere: - HStA DD, 10030 Hilfs- und Wiederherstellungskommission für Sachsen, 1813-1821 - HStA DD, 10031 Friedensvollziehungs- und Auseinandersetzungekommission, 1815-1821 5. Anmerkungen, Bestellungen, Zitierweise Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 172 Alliiertes und Preußisches Gouvernement für das Königreich bzw. Herzogtum Sachsen Nr. ( ) Dr. Leibetseder 09.08.2012 Findmittel: Datenbank; Findbuch, 3 Bde.
            BArch, R 87/132 · Akt(e) · 1940-1942
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält: "Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht", darin: Behandlung ausländischen Vermögens in den USA im Krieg 1942 Lage der Deutschen in Ost-, Süd- und Südwestafrika und Südrhodesien, 4. Merkblatt des Auswärtigen Amtes (Druck), Jan. 1942 desgl. in England, Kanada, Australien und Neuseeland (Druck), 1941 Verwaltung von Feindvermögen in Japan, 1941 - 1942

            Allgemeines; Bd. 3
            BArch, R 3001/20535 · Akt(e) · (1936-1938) 1939-1941
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält u.a.: Gutachten der Deutsche Revisions- und Treuhand-AG, Berlin, über die Neubewertung des Anlagevermögens der Vereinigten Saar-Elektrizitäts AG, St. Wendel, 1940; Befreiung der Reichswerke Hermann Göring von der Einhaltung handelsrechtlicher Vorschriften, 1941; Unmöglichkeit der Bewertung von im Ausland befindlicher Vermögensteile deutscher kolonialwirtschaftlicher Unternehmungen, 1941

            Allgemeines: Bd. 1
            BArch, R 2/24751 · Akt(e) · 1920-1921
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält u.a.: Ausschüsse zur Feststellung von in Elsaß-Lothringen erwachsenen Kriegsschäden; Reichsentschädigungsamt und Spruchkommissionen.- Stellenplan; Entschädigungsstelle und Spruchkommissionen der Kolonial-Zentralverwaltung.- Verzeichnis der Mitarbeiter; Einrichtung von Zweigstellen des Reichsentschädigungsamts; Dienstanweisung für das Reichsentschädigungsamt

            BArch, N 1231/14 · Akt(e) · 1893-1927
            Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

            Enthält u.a.: Ganse, Georg, Vertreter des Präsidenten der Königlichen Ansiedlungskommission Posen, 1904-1917 Tätigkeit der Ansiedlungskommission in Posen, 1906 Errichtung von Arbeiter-Rentengütern, 1907 Gayl, Freiherr Wilhelm v., 1917 Gebsattel, Konstantin v., 1917 Gelsenkirchener Bergwerks-AG, 1919-1927 "Die Preußische Wahlreform-Vorlage": Ausarbeitung von A. Giesebrecht (Druck), 1918 Gilsa, Erich v., Chef des persönlichen Stabes des Reichswehrministers Gustav Noske, 1919 Flugblatt zum 1. Mai mit Vorwürfen gegen Noske und Severing, (1919) Glaser, Alexander, 1920 Gleichen, v. (Politisches Kolleg), 1921 Errichtung der Evangelisch-Sozialen Schule e. V., 1921 Gramsch, Präsident der Ansiedlungskommission für Westpreußen und Posen, 1911 Grisebach, Pastor (Evangelischer Hauptverein für deutsche Ansiedler und Auswanderer), (1909) 1911-1912 Entwicklung, Tätigkeit, Satzungen, Finanzen des Hauptvereins, 1911-1912 Fabarius, Ernst Albert (Deutsche Kolonialschule in Witzenhausen), 1912 Guggenheimer, Mitglied des Vorstands der Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg AG, 1918 Englisch-deutscher Friedensvorschlag Gustav-Adolf-Stiftung (Franz Rendtorff), 1918