Flugwesen

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              Armee-Oberkommando 7 (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 456 F 1 · Bestand · 1914-1919
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)

              Zur Geschichte des Armee-Oberkommandos 7: Der Aufmarschplan für das Westheer in einem zukünftigen Krieg gegen Frankreich sah 1914 die Bildung von insgesamt sieben Armeen an der deutschen Westgrenze vor. Dabei hatte die 7. Armee, deren Zuständigkeitsbereich sich von der Linie Hagenau - Saarburg bis an die elsässisch-schweizerische Grenze erstreckte, die Aufgabe, den Schutz der linken Flanke des Westheeres zu gewährleisten und damit den drei sog. Umfassungsarmeen (1 - 3, s. Schliefen-Plan) entsprechende Seitensicherung zu garantieren. Dieser 7. Armee, die unter dem Befehl der Generalobersten von Heeringen stand, waren an kämpfenden Truppenformationen das Generalkommando des XV. AK (Straßburg), das Generalkommando des XIV. AK (Karlsruhe) und das Generalkommando des XIV. Reservekorps zugewiesen. Bis auf wenige preußische und württembergische Truppenteile, die sich überwiegend bei der 28. Reserve-Division, der 55. gemischten Ersatz-Brigade und bei der 55. Landwehr-Brigade befanden, bestand das Gros der 7. Armee (neben den Verbänden des XV. AK) aus den badischen Truppenteilen des XIV. AK und des XIV. Reservekorps. Mit diesen Truppen gelang es Generaloberst von Herringen, in einer der ersten Schlachten des Weltkriegs, den Vormarsch der französischen Einheiten auf die Rheingrenze zu stoppen und sie aus der elsässischen Ebene auf die Vogesenkämme zurückzuwerfen. Mit dem Übergang des Bewegungskrieges in den Stellungskrieg, verbunden mit dem beschleunigten Austausch von Truppenteilen innerhalb der verschiedenen Armeekorps und Armeen, verschwimmt die eindeutige Zuordenbarkeit bestimmter Truppenteile zu größeren Verbänden. Mit der Beruhigung der Oberelsaß- und Vogesenfront im Winter 1915 wurden größere Teile der badischen kämpfenden Truppe aus dem Zuständigkeitsbereich der 7. Armee herausgezogen und durch Landwehrformationen (ebenfalls badische, jedoch auch württembergische, bayerische und preußische) ersetzt. Diese Truppenteile, die an fast allen Kriegsschauplätzen im Westen eingesetzt wurden, blieben in der Regel dem Oberkommando der 7. Armee unterstellt. Während die Heeresgruppen und Heeresfronten ausgesprochene Zwischeninstanzen der höheren Führung waren, verbanden die "Armee-Oberkommandos" als Kommandobehörden die Gefechtsführung mit Verwaltungsaufgaben. Ihr Armeegebiet war in das "Operationsgebiet" und die "Etappe" eingeteilt, in der die Versorgungseinrichtungen der Armee stationiert waren. Die Zuteilung von Armeetruppen (Pioniere, Verkehrstruppen und Luftstreitkräfte) richtete sich nach den jeweiligen operativen Zielen und variierte auch im Bereich der 7. Armee. Fliegerabteilung, Feldluftschiffer-Abteilung, Telegraphen-Abteilung und ein Funkerkommando mit zwei schweren Funkstationen gehörten allerdings 1914 zur "Grundausstattung" einer jeden Armee. Bestandsgeschichte: Das Wissen über die ursprüngliche Zuständigkeit der 7. Armee und ihre sie bildenden Truppenteile wird wohl ausschlaggebend dafür gewesen sein, daß die miltärische Überlieferung dieser Großformation nach dem Ende des Ersten Weltkriegs nicht in das Heeresarchiv nach Potsdam überführt worden, sondern im Zweigarchiv Heilbronn und später im Heeresarchiv in Stuttgart verblieben ist. Von dort gelangte der geschlossene Bestand 1949 im Rahmen der Abgabe "badischer" Militärprovenienzen in das Generallandesarchiv (zur Archivgeschichte der Überlieferung des XIV. Armeekorps vgl. die Vorbemerkung zum Repertorium 456 F 8 - Stellvertretendes Generalkommando XIV. Armeekorps). Ordnung und Verzeichnung: Vorliegender Bestand wurde im Jahre 1985 vom langjährigen Sachbearbeiter der Beständegruppe 456, Heinrich Raab, verzeichnet. Die auf Karteikarten vorliegenden Titelaufnahmen wurden anschließend entsprechend dem militärischen Geschäftsverteilungsplan nach Abteilungen und innerhalb der Abteilungen nach Sachbetreffen geordnet. Bei der Umpackung des Bestandes in säurefreie Archivbehälter wurden die Titelaufnahmen vom Unterzeichneten überprüft und teilweise ergänzt, die innere Ordnung des Bestandes allerdings weitestgehend beibehalten. Darüber hinaus wurden Aktenfaszikel, die in anderen Beständen der Beständegruppe 456 aufgefunden wurden, dem Bestand provenienzgerecht eingegliedert. Karlsruhe, im August 1990 Kurt Hochstuhl

              BArch, PH 14 · Bestand · 1897-1918
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Zum Ingenieur- und Pionierkorps gehörten die Pionier-Bataillone, die sich aus je vier Kompanien zusammensetzten. Sie hatten bestimmte technische Aufgaben besonders bei der Herstellung von Flußübergängen, bei Sprengarbeiten und der Feldbefestigung zu erfüllen. In ihrem Rahmen wurden im 1. Weltkrieg die Minenwerfer-, Gaskampf-, Starkstrom- und Flammenwerferformationen aufgestellt. Bestandsbeschreibung: Zum Ingenieur- und Pionierkorps gehörten die Pionier-Bataillone, die sich aus je vier Kompanien zusammensetzten. Sie hatten bestimmte technische Aufgaben besonders bei der Herstellung von Flussübergängen, bei Sprengarbeiten und Feldbefestigungen zu erfüllen. Während die Pioniere ursprünglich die Mutterwaffe der Eisenbahn-, Nachrichten-, Kraftfahr-, Luftschiffer- und Fliegertruppen bildeten, kamen im Ersten Weltkrieg zu den Pioniertruppen die Minenwerfer-, Gaskampf-, Starkstrom- und Flammenwerferformationen hinzu. Inhaltliche Charakterisierung: Die vorliegende Überlieferung besteht vornehmlich aus zufällig erhalten gebliebenen Kriegstagebüchern (oftmals nur Teile oder Abschriften), einzelnen Gefechtsberichten, Truppenbefehlen, Lagekarten bzw. -skizzen. Erschließungszustand: Findbuch Vorarchivische Ordnung: Die Akten des preußischen Ingenieur- und Pionierkorps wurden beim Brand des Heeresarchivs Potsdam 1945 weitgehend vernichtet. Nur wenige Aktensplitter sind überliefert und ins Archiv gelangt. 1994 kamen zu den im Militärarchiv Freiburg verwahrten Restakten noch einige Aktensplitter aus dem Militärarchiv der ehemaligen DDR hinzu. Die erhalten gebliebenen Akten der ehemaligen bayerischen, württembergischen, sächsischen und badischen Truppen befinden sich in den zuständigen Hauptstaatsarchiven in München, Stuttgart und Dresden sowie im Generallandesarchiv in Karlsruhe. Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 8,9 lfm 344 AE Zitierweise: BArch, PH 14/...

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2528 · Akt(e) · 1931
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Herausgeber: Französisches Luftfahrtministerium; Grafik: M. Carrère; Druck: Imprimerie nationale; Größe: 84 x 52 cm; Anzahl: 1; Mehrfarbige Grafik: Ein "engagez-vous" rufender Pilot, darüber ein Flugblätter abwerfendes Flugzeug, auf denen verschiedene Berufe bei der Luftwaffe mit typischen Gegenständen aufgeführt sind

              BArch, R 4601 · Bestand · (1922) 1933-1945 (1952,1973)
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 151/03 · Bestand · 1812-1945, vereinzelt bis 1955
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Behördengeschichte: Fast jeder Verwaltungszweig hat seine eigene spezifische Polizei. König Friedrich unterstellte bei der Gliederung der Staatsverwaltung nach Departements dem Ministerium des Innern diejenige Polizei, die nicht einem solchen bestimmten Ressort zugehört, jedoch mit zwei Ausnahmen: 1. die Landespolizei überwies er einem besonderen Polizeiministerium; 2. die Zensurgeschäfte wurden von 1808-1811 einem Zensurkollegium übertragen, das zunächst dem Kabinettsministerium, dann dem Polizeiministerium unterstand und am 30. November 1811 mit der Aufhebung der Zensur vorerst seine Tätigkeit einstellte. Infolge der Karlsbader Beschlüsse bestand ab 1819 eine eigene Zensurkommission, die erst mit Verordnung vom 1. März 1848 aufgelöst wurde. Hinsichtlich der genauen Entstehung des Geschäftsteils III des Innenministeriums bestehen Unklarheiten. Aus den zunächst vorhandenen beiden Ministerialabteilungen Polizeiverwaltung (Behandlung von Rechtsfragen) und Ordnungspolizei (später Polizeibefehlsstelle, als Kommandobehörde der staatlichen Exekutivpolizei) entwickelte sich 1922 der Geschäftsteil III mit den Abteilungen A (Polizeiabteilung) und B (Polizeibefehlsstelle). Der Geschäftsteiler vom 14. Oktober 1922 nennt folgende Zuständigkeiten: A Polizeiabteilung 1. Allgemeines auf dem gesamten Gebiet des Polizeiwesens 2. Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe 3. Schäden durch innere Unruhen 4. Freizügigkeit, Paßwesen, Meldewesen 5. Gefängniswesen 6. Besitz und Gebrauch von Waffen 7. Sicherheitspolizei, Sittenpolizei 8. Vereine 9. Pressepolizei, Pressezensur 10. Luftfahrtpolizei 11. Landjägerkorps 12. Staatliche Ortspolizei und Schutzpolizei 13. Landeskriminalwesen 14. Polizeiwesen der Gemeinden 15. Technische Nothilfe 16. Staats- und Reichshaushaltsplan und Rechnungsergebnisse B Polizeibefehlsstelle I. Vorbereitung des technischen Zusammenwirkens der gesamten Polizei im Falle von Unruhen II. Schutzpolizei (soweit nicht bei A) 1. Angelegenheiten der Angehörigen der Schutzpolizei 2. Ärztlicher und tierärztlicher Dienst 3. Unterbringung und Verwaltung von Geräten, Waffen, Schießbedarf, Pferden, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung 4. Unterbringung geschlossener Verbände und Verwaltung der hierfür dienenden Gebäude, Räume und Plätze 5. Durchführung des Staatshaushaltsplans, soweit er sich auf die Angelegenheiten B II 1.-4. bezieht 6. Mitwirkung beim landespolizeilichen Nachrichtendienst, soweit die Belange der Schutzpolizei berührt sind 7. Sicherungsmaßnahmen vor dem Eingreifen der Schutzpolizei, technische Maßnahmen bei ihrem Eingreifen Mit der zweiten Änderung des obengenannten Geschäftsteilers vom August 1927 erhielt der Geschäftsteil III die Bezeichnung Polizeiwesen (Polizeiabteilung), die Aufteilung in A und B entfiel. Im Oktober 1927 wurde der Geschäftsteil III der Zuständigkeit des Ersten Ministerialdirektors des Innenministeriums unterstellt. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Geschäftsteils VII ging die Zuständigkeit für Wehrmachtsangelegenheiten und Fremdenlegion auf die Polizeiabteilung über. Mit Wirkung vom 28. April 1933 wurden im Innenministerium 1. die Württembergische politische Polizei und 2. die Wirtschaftsabteilung der politischen Polizei eingerichtet. Die politische Polizei übernahm die bisherigen Aufgaben der politischen Polizei des Polizeipräsidiums Stuttgart zugleich als Landeskriminalpolizeiamt unter gleichzeitiger Entbindung des Polizeipräsidenten in Stuttgart von seinem Amt. Sie wurde allgemeine Zentralnachrichtensammelstelle für Württemberg, der Leiter der politischen Polizei war Hauptberichterstatter im Innenministerium für Maßregeln gegen staatsfeindliche Umtriebe, Verhängung sowie Durchführung und Aufhebung des Ausnahmezustands, Spionageabwehr, Vereine und Versammlungen, Pressepolizei, Freizügigkeit, Fremdenpolizei, Melde- und Paßwesen, Grenzverkehr sowie Ausweisungen aus sicherheitspolitischen Gründen. Ebenfalls 1933 wurde gemäß Verfügung des Polizeikommissars für das Land Württemberg im Innenministerium die Stelle des Kommandeurs der Württembergischen Schutzpolizei geschaffen. Dieser unterstand unmittelbar dem Ersten Ministerialdirektor, ihm untergeordnet waren die bisher in der Polizeiabteilung verwendeten Sachbearbeiter für Personalangelegenheiten der Polizeioffiziere und Beamten des Bereitschaftsdienstes, für Ausbildung und Einsatz, für Luft- und Gasschutz, für Nachrichtendienst, für Waffen, Munition und Geräte einschließlich Kraftfahrzeuge und die beiden Polizeischulabteilungen. Der Kommandeur der Schutzpolizei war Inspekteur der gesamten uniformierten Staatlichen Polizei (vgl. Schaubild). Am 7. Oktober 1933 wurde durch den Minister ein neuer Geschäftsteiler der Polizeiabteilung genehmigt: Geschäftsteil III A: Polizeiwesen ohne Geschäftskreis der Württembergischen Schutzpolizei und ohne politische Polizei Geschäftsteil III B: Kommandeur der Württembergischen Schutzpolizei Geschäftsteil III C: Politische Polizei Im Zuge der weiteren Trennung der Landespolizei von der Schutzpolizei wurde eine Änderung der Geschäftsteile III A und III B nötig. Geschäftsteil III B erhielt nun die Bezeichnung Reichszwischenbefehlsstelle für die Polizei Stuttgart (RZB. Stuttgart). Durch die Überführung der Landespolizei in die Verwaltung des Reichs auf 1. April 1935 fiel der Geschäftsteil III B ganz weg. Eine erneute Änderung mit Wirkung vom 15. Februar 1940 gab folgende neue Geschäftsverteilung vor: Geschäftsteil III A : Polizeidezernat Geschäftsteil III B : Stabsoffizier der Schutzpolizei als Dezernent für Schutzpolizeiangelegenheiten Geschäftsteil III C : Politische Polizei Geschäftsteil III D : Kommandeur der Gendarmerie als Dezernent für Gendarmerie-Angelegenheiten Geschäftsteil III E : Reichsverteidigung und Wehrmachtsangelegenheiten Mit Anordnung vom 5. Juni 1941 wurde der Höhere SS- und Polizeiführer bei den Reichsstatthaltern in Württemberg und Baden im Wehrkreis V und beim Chef der Zivilverwaltung im Elsaß, SS-Gruppenführer und Generalleutnant der Polizei Kaul, mit der Leitung und Bearbeitung der Polizeiangelegenheiten beauftragt. Sein Arbeitsgebiet umfaßte die Geschäftsteile III A, III B, III C, III D sowie den Einsatz der Feuerschutzpolizei und der Feuerwehren sowie die Mitwirkung bei Angelegenheiten der Reichsverteidigung, soweit die Polizei berührt war. Der bisherige Geschäftsteil III E blieb als selbständiger Geschäftsteil bestehen. Angepaßt an den vom Reichsführer SS aufgestellten Geschäftsverteilungsplan gingen 1943 vom Geschäftsteil VII des Innenministeriums über auf Geschäftsteil III A: Feuerlöschwesen, Landesbranddirektor, Landesfeuerlöschkasse Geschäftsteil III B: Regelung und Beaufsichtigung des Straßenverkehrs Geschäftsteil III C: Verkehr mit Sprengstoffen. Akten zur Organisation finden sich in Bestand E 151/01 (Innenministerium, Kanzleidirektion) Büschel 284, 285 und 288. Verwiesen sei auch auf die Bestände des Innenministeriums im Hauptstaatsarchiv E 141, E 143, E 146, E 150 und E 151/.. für das 19. und den Beginn des 20. Jahrhunderts, die aufgrund der wechselnden Fachzuständigkeiten innerhalb der Abteilungen des Innenministeriums teilweise Vorgänge zu gleichen Themen enthalten und daher parallel überprüft werden sollten. Für die Überlieferung ab 1945 ist die Beständegruppe EA 2 (Innenministerium, Landespolizeipräsidium) heranzuziehen. Ergänzend zum Bestand E 151/03 konnte das Hauptstaatsarchiv Stuttgart 1995 vom Staatsarchiv Bremen die dort als Empfängerüberlieferung verwahrten Politischen Lageberichte des Landespolizeiamtes Württemberg, Nachrichtensammelstelle Innenministerium aus der Zeit von 1922-1934 sowie die Lageberichte des Landespolizeiamts Baden in Karlsruhe aus der Zeit von 1924-1933 auf Mikrofilm erwerben. Sie sind unter der Bestandssignatur J 383 Nr. 716 a-f zu finden. Bestandsgeschichte: Vorliegendes Repertorium vereint Unterlagen aus den Beständen: E 151 c I: Geheimakten aus der Registratur IIIb betr. Luftschutz: 1954 vom Bundesarchiv Koblenz an das Hauptstaatsarchiv übergeben. Die Akten waren im April 1945 in der Ausweichstelle Garmisch-Partenkirchen des Reichministeriums des Innern von amerikanischen Truppen beschlagnahmt worden. 1950 gab das amerikanische Document Center Rear in Darmstadt die Akten an das Bundesministerium des Innern in Bonn zurück, von dort gelangten sie im März 1953 an das Bundesarchiv. Bestand jetzt komplett in E 151/03. E 151 c II: Ministerium des Innern V, Abteilung III: 1958 samt Übergabeverzeichnis über das Staatsarchiv Ludwigsburg im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Für die (neuen) Büschelnummern E 151/03 Bü. 44-46 (Ausweisungen) und E 151/03 Bü. 707-709 sowie EA 2/301 Bü. 294-300 (Vereine) liegen zwei Sonderverzeichnisse von 1966 vor. Bestand jetzt komplett in E 151/03 (Akten bis 1945) Nachakten (ab 1945) in EA 2/301. E 151 c III: Akten des Geschäftsteils Rv (Reichsverteidigung): 1963 vom Bundesarchiv Koblenz übergeben. Es handelt sich um einen Teil jener Akten des württembergischen Innenministeriums, die bei Kriegsende in die USA überführt worden waren und später als Teil eines umfangreichen Mischbestandes vom amerikanischen Aktendepot in Alexandria an das Bundesarchiv gelangten. Bestand jetzt komplett in E 151/03. E 151 b II: Ablieferung des Innenministeriums: 1958 an das Staatsarchiv Ludwigsburg, von dort 1969 an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. E 151 b III: Ablieferung des Innenministeriums: 1952 an das Regierungspräsidium Nordwürttemberg, 1964 an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben, 1973 an das Hauptstaatsarchiv weitergegeben. Die beiden früheren Bestände E 151 b II und E 151 b III sind jetzt Teil von E 151/02. Daraus wurden die Akten über Wehrmachtsangelegenheiten vorliegendem Bestand E 151/03 zugeordnet. EA 2/301 (jetzt EA 2/301): Innenministerium, Landespolizeipräsidium: 1979 im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Akten bis zum Jahr 1945 wurden E 151/03 zugeordnet, umgekehrt wurden Unterlagen ab 1945 aus E 151/03 entnommen und nach EA 2/301 eingeordnet. EA 2/303: Innenministerium, Landespolizeipräsidium: 1990 im Hauptstaatsarchiv eingekommen. Vorakten bis 1945 wurden zu E 151/03 gezogen. EL 21/3: Regierungspräsidium Nordwürttemberg, Abteilung: 1998 vom Staatsarchiv Ludwigsburg an das Hauptstaatsarchiv abgegeben. Bearbeiterbericht: Da kein Aktenplan vorliegt, orientiert sich die Gliederung des Bestandes an den zwar nicht durchgängig, aber größtenteils vergebenen Aktenzeichen, bestehend aus III, häufig auch P.A. (für den Geschäftsteil der Polizeiabteilung) und einer arabischen Zahl (für den Aktenbetreff). Nur gelegentlich ist mit lateinischen Großbuchstaben (A, B, C, D, E) die zuständige Abteilung angegeben. Nach den organisatorischen Änderungen von 1933 findet sich bisweilen auch das Kürzel P.P. für die Politische Polizei. Die Akten der Bereiche Reichsverteidigung und Wehrmachtsangelegenheiten sind mit eigenen Aktenzeichen versehen (Rv bzw. VII und arabische Zahl aufgrund früherer Zugehörigkeit zu Geschäftsteil VII); sie sind am Schluß des Bestandes aufgeführt. Da die Aktenzeichen dieser Unterlagen für eine Klassifikation nur bedingt zu verwenden waren und zugleich mehrere Aktenschichten vorlagen, wurde hier nachträglich ein zeitlicher Schnitt um das Jahr 1933 gesetzt. Bei den Angaben zum Umfang der Aktenbüschel ist die Anzahl der Quadrangelnummern genannt, sofern diese durchgängig vergeben wurden. Die Titelaufnahmen fertigten von 1987 bis 1989 Alexander Brunotte, Anita Hefele, Kurt Hochstuhl und Petra Schön. Erste Korrekturen nahm Wolfgang Schmierer 1989 vor, die Feststellung und Entnahme bzw. Teilung von Büscheln mit Vor- und Nachakten, ein erstes Klassifikationsschema sowie die computergestützte Erfassung der Titelaufnahmen erfolgten 1993 durch Martin Luchterhandt. Die redaktionelle Bearbeitung gemäß den Vorgaben zur Manuskripterstellung für Publikationen der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg übernahm Unterzeichnete. Die Angabe der Vorsignaturen, die im vorliegenden gedruckten Band auf Wunsch des Herausgebers nicht erscheinen, finden sich im ausführlicheren vervielfältigten Archivrepertorium zum Bestand E 151/03. Die Laufzeit der Akten erstreckt sich von 1812 bis 1945 mit vereinzelten Nachakten bis 1955. Der Bestand E 151/03 umfaßt nunmehr 1196 Nummern (die Büschelnummern 323, 1125 und 1139 sowie die Ordnungsnummer 800 sind nicht belegt) mit 47,5 lfd. m Umfang. Stuttgart, im September 1998 Sabine Schnell

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2527 · Akt(e)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Herausgeber: Französisches Kriegsministerium; Grafik: Paul Colin; Druck: Hachard & Cie, Paris; Größe: 119,5 x 79,5 cm; Anzahl: 1; Mehrfarbige Grafik: ein Kampfflugzeuge am Himmel beobachtender Pilot

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, GU 120 · Bestand · (1861-1864), 1867-1925, (1926) und o. J.
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
              1. Biographie: Karl Joseph Wilhelm Florestan Gero Crescentius Fürst von Urach Graf von Württemberg wurde am 15. Februar 1865 in Ulm als jüngerer Sohn des Wilhelm (I.) Herzog von Urach und der Florestine Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Monaco geboren (1). Der Fürst besuchte zunächst zusammen mit seinem älteren Bruder Wilhelm (II.) Herzog von Urach die Grundschule und das Gymnasium der Jesuiten in Monaco (2). Im Jahre 1877 wechselte er an die Jesuiten-Erziehungsanstalt Unserer Lieben Frau Stella matutina in Feldkirch über. Nach einem erneuten Schulwechsel 1881 legte er im Jahre 1883 am Karlsgymnasium in Stuttgart das Abitur ab. Nach dem Abitur studierte Fürst Karl 1883 bis 1884 zwei Semester an der Universität München (3). Dort besuchte er u. a. Vorlesungen in Metaphysik und Geschichte der griechischen Philosophie bei dem Philosophie-Professor und späteren bayerischen Ministerpräsidenten und deutschen Reichskanzler Georg Graf von Hertling (1843-1919) sowie Vorlesungen in Staatswissenschaften bei dem Journalisten und Schriftsteller Professor Wilhelm Heinrich Riehl (1823-1897). Im Jahre 1883 erfolgte die Ernennung des Fürsten zum Secondelieutenant à la suite des Ulanen-Regiments König Karl (1. Württ.) Nr. 19 (4). Im April 1886 trat Fürst Karl in den aktiven Dienst dieses Regiments ein, musste aber infolge einer Erkrankung den aktiven Dienst wieder verlassen. Im März 1887 schied der Fürst als Offizier à la suite aus dem aktiven Dienst des Regiments aus. In den folgenden Jahren wurden dem Fürsten die für ein Mitglied des Hauses Württemberg üblichen Beförderungen unter Stellung à la suite des Regiments zuteil: 1887 wurde er zum Premierlieutenant, 1891 zum Rittmeister, 1899 zum Kavallerie-Major und 1906 zum Oberstleutnant ernannt. Im Jahre 1911 wurde ihm schließlich der Charakter eines Oberst verliehen. In den Jahren ab 1884 unternahm Karl Fürst von Urach zahlreiche ausgedehnte Reisen (5): 1884 bis 1886 bereiste er Südamerika, wo er v. a. die Kordilleren besuchte und die Indianerstämme am Oberlauf des Amazonas studierte (6). Die ethnologische Sammlung, die er auf der Reise anlegte, übergab er später dem Linden-Museum in Stuttgart. Auch in der Zeit nach 1887 hielt er sich häufig in Italien, Griechenland, auf dem Balkan, in Ägypten, wo er in Heliopolis bei Kairo Immobilien besaß (7), und im Osmanischen Reich auf. Im Jahre 1891 beteiligte er sich an einer Expedition nach Spitzbergen (8), 1893 bereiste der Fürst die USA(9). Die wenigen im vorliegenden Bestand erhaltenen Unterlagen zu der USA-Reise (v. a. Empfehlungsschreiben) (10) lassen vermuten, dass diese Reise auch ethnologischen Studien zu Indianerstämmen diente. Ein bevorzugtes Reiseziel des Fürsten war der Orient, der auf ihn eine große Faszination ausübte. So lernte er Türkisch, Arabisch und Persisch. Nicht zuletzt ließ der Fürst in den Jahren 1893 bis 1925 in seinem Palais in der Neckarstraße in Stuttgart arabische Räume (11) einbauen, die er mit Möbeln, Schnitzereien, Kacheln, Arbeiten aus Gipsstuck, Teppichen und anderen Antiquitäten aus dem Orient ausschmückte. Die Räume, die sogar zeitweise besichtigt werden konnten und als Attraktion galten, wurden bei einem Bombenangriff im Jahre 1944 zerstört. Während des Ersten Weltkrieges konnte Fürst Karl schließlich seine Sprachkenntnisse und sein auf den vielen Reisen in den Orient erworbenes Wissen über diese Region in seine Tätigkeit als deutscher Verbindungsoffizier im Osmanischen Reich (12) einbringen. Diese Funktion übte er in den Jahren 1916 bis 1917 aus. Fürst Karl übernahm einige ehrenamtliche Ämter. So war er Präsident der württembergischen Landesgruppe der Deutschen Kolonialgesellschaft (13) und Mitglied des württembergischen Landesverbandes des Deutschen Flotten-Vereins (14). Er unterstützte die Gesellschaft zur Förderung der Deutschen Ansiedlungen in Palästina (15). Außerdem förderte er die Arbeit des Luftschiff-Konstrukteurs Ferdinand Graf von Zeppelin mit der Zeichnung von Anteilen an der Gesel lschaft zur Förderung der Luftschifffahrt AG (16). Karl Fürst von Urach wurden im Laufe seines Lebens zahlreiche Orden verliehen (17): 1883 erhielt der Fürst den monegassischen Orden Saint Charles, 1889 das Großkreuz des persischen Sonnen- und Löwenordens (18), 1897 den Osmanie-Orden Erster Klasse, 1899 die Kaiser-Wilhelm-Erinnerungsmedaille. 1910 wurde er mit dem preußischen Roten Adlerorden ausgezeichnet. 1916 bekam er das Wilhelmskreuz mit Schwertern und Krone, ein Jahr später den königlich ungarischen Sankt-Stephansorden und das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Karl Fürst von Urach starb am 5. Dezember 1925 in Stuttgart. Er wurde in der Katholischen Abteilung der Gruft der Schlosskirche Ludwigsburg begraben. 2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestandes:: Der Bestand GU 120 gelangte zusammen mit dem Archiv der Herzöge und Fürsten von Urach Grafen von Württemberg als Depositum im Jahre 1987 ins Hauptstaatsarchiv. Dort bildet das Archiv des Hauses Urach innerhalb der Beständegliederung (Tektonik) die GU-Beständeserie. Bei der Neuordnung des Archivs durch Ltd. Archivdirektor Wolfgang Schmierer erhielten die Unterlagen zu Karl Fürst von Urach die Signatur GU 120. Da sich die Materialien in einem schlechten Ordnungszustand befanden, mussten die Verzeichnungseinheiten größtenteils erst gebildet werden. Wo es sinnvoll erschien, wurden die bereits vorgefundenen Einheiten beibehalten. Während der Erschließungsarbeiten wurden aus dem Bestand GU 120 umfangreiche Unterlagen ausgegliedert und insbesondere den Beständen GU 96 (Vermischtes und Ungeklärtes), GU 100 (Fremdarchivalien und sonstige Sammlungen), GU 107 (Florestine Herzogin von Urach), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 202 (Bertha Freiin von Biegeleben) zugewiesen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich noch weiteres Material der Provenienz Karl Fürst von Urach in bisher noch unverzeichneten Beständen des Hauses Urach befindet. Den weitaus größten Teil des Bestandes bilden die umfangreichen Korrespondenzen des Fürsten (Rubrik 2), vor allem mit seiner Mutter (Rubrik 2.1.1) mit seinem Bruder Wilhelm und dessen Familie (Rubrik 2.1.2) sowie mit Bertha von Biegeleben (Rubrik 2.1.5). Letztere war die Hofdame seiner Mutter Florestine und eine enge Vertraute des Fürsten. Außerdem finden sich Korrespondenzen mit Vertretern der deutschen und europäischen regierenden und ehemals regierenden Fürstenhäusern in dem Bestand (Rubrik 2.5). Karl Fürst von Urach korrespondierte zudem auch mit zahlreichen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens (Rubrik 2.7), u. a. mit Gelehrten. Bei fast allen Korrespondenzen handelt es sich um sogenannte unilaterale Korrespondenzen, d. h. es finden sich lediglich die Briefe des Korrespondenzpartners im vorliegenden Bestand. Wenn vereinzelt auch Briefe oder Briefentwürfe des Fürsten an den jeweiligen Adressaten vorhanden sind, ist dies ausdrücklich in der Titelaufnahme erwähnt. Meist handelt es sich dabei um nachträglich an den Fürsten oder dessen Familie zurückgegebene Briefe des Fürsten. Zudem ist zu beachten, dass Fürst Karl bei seiner Korrespondenz keine Durchschläge angefertigt hat. Die Korrespondenzen können als interessante Quelle für die Alltags- und Mentalitätsgeschichte des Adels angesehen werden. In ihnen zeigen sich die vielfältigen Kontakte, die der Fürst zu Mitgliedern anderer Adelsfamilien pflegte. Auch bieten sie sicherlich Details zu den zahlreichen Reisen des Fürsten. Eine inhaltliche Erschließung der Korrespondenz war allerdings aufgrund des damit verbundenen Arbeits- und Zeitaufwandes nicht möglich. Leider weisen die Korrespondenzen bzw. Korrespondenzserien, die in diesem Bestand enthalten sind, teilweise kleinere Lücken auf. Ob sich in den bisher noch unverzeichneten Beständen des Archivs des Hauses Urach noch Korrespondenz des Fürsten befindet, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantworten. Neben den Korrespondenzen bilden die umfangreichen Sammlungen von Fotos und Aufnahmen (Rubrik 10) den nach Anzahl der Titelaufnahmen zweitgrößten Teil des Bestandes. Von Interesse sind dabei vor allem die Fotos und Fotoalben mit Aufnahmen von den zahlreichen Reisen des Fürsten u. a. nach Südamerika, nach Ägypten und ins Osmanische Reich und auf den Balkan (Rubrik 10.2.2). Außerdem finden sich Fotos, die während der bereits erwähnten Tätigkeit des Fürsten als Verbindungsoffizier im Osmanischen Reich während des Ersten Weltkriegs entstanden sind (Rubrik 10.2.4). Fürst Karls Interesse an islamischer (arabischer) Kunst spiegelt sich auch in den zahlreichen Aufnahmen zu Bauten und Kunstwerken islamischer Kunst, die in der Rubrik 10.3 vereinigt sind. Möglicherweise dienten ihm auch diese Aufnahmen als Quelle der Inspiration beim Bau der Arabischen Räume im Palais Urach zu Stuttgart. Von den übrigen in dem vorliegenden Bestand verwahrten Materialien seien noch die Manuskripte des Fürsten mit literarischen und kunsthistorischen Texten und eine Denkschrift zur politischen Neuordnung Europas durch Deutschland im Ersten Weltkrieg zu erwähnen. Ferner finden sich interessante Dokumente über die bereits oben aufgeführten Vereine und Gesellschaften, in denen der Fürst tätig war bzw. die er finanziell unterstützte, in dem Bestand. In einem Anhang (Rubrik 16) sind Fotos, ein Album und Siegel aus dem Besitz der Wera Herzogin von Württemberg geb. Großfürstin von Russland vereinigt, die nach dem Tod der Herzogin von deren Tochter Olga Prinzessin zu Schaumburg-Lippe an Karl Fürst von Urach übergeben wurden. Außerdem wurden dem Bestand Korrespondenzen des Bruders von Karl Fürst von Urach, Wilhelm (II.) Herzog von Urach, zum Nachlass Karls, zu den Arabischen Räumen sowie zu einem Zeitungsartikel über den Fürsten eingegliedert (19). Da sich diese Materialien auf Karl Fürst von Urach beziehen, erschien die Einordnung in den vorliegenden Bestand sinnvoll. Unterlagen zu Karl Fürst von Urach sind erwartungsgemäß auch in anderen Beständen des Archivs des Hauses Urach vorhanden. Insbesondere sind hier die Bestände GU 99 (Fotoalben und -sammlungen), GU 107 (Florestine Herzogin von Urach geb. Prinzessin von Monaco), GU 117 (Wilhelm (II.) Herzog von Urach) und GU 202 (Bertha von Biegeleben) zu nennen. Die Archivalien des Bestandes dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Chefs des Hauses Urach eingesehen werden. Der Bestand GU 120 wurde von Herbst 2004 bis April 2005 von dem Unterzeichneten erschlossen. Er umfasst 4,6 lfd. Meter mit 318 Nummern. Stuttgart, im April 2005 Eberhard Merk Fußnoten: (1) Zu Karl Fürst von Urach siehe v. a.: Artikel von Wolfgang Schmierer in: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Hg. von Sönke Lorenz, Dieter Mertens, Volker Press. Stuttgart 1997. S. 390. Heinrich Fischer: Fürst Karl von Urach als Forschungsreisender. In: Schwäbischer Merkur vom 11. Dezember 1926 S. 17f. (Sonntagsbeilage zum Schwäbischen Merkur Nr. 580). Zeitungsartikel und Nachrufe in M 743/2 Bü 542. (2) Vgl. hierzu Bü 1 (Ordnungsnummer 1) in diesem Bestand. Bei Schmierer wird der Schulbesuch in Monaco nicht erwähnt. Die Daten zum Schulbesuch des Karl Fürst von Urach wurden dem kurzen Lebenslauf, verfasst von Wilhelm (II.) Herzog von Urach, in Bü 21 (Ordnungsnummer 11) entnommen. (3) Siehe hierzu Bü 11 (Ordnungsnummer 2). (4) Zur militärischen Karriere vgl. die Personalakte Fürst Karls in: M 430/1 Bü 2797. Außerdem Bü 7 (Ordnungsnummer 3), 121 (Ordnungsnummer 98). (5) Eine Aufstellung der Reisen des Fürsten, angefertigt von Karls Bruder Herzog Wilhelm (II.), wird in Bü 21 (Ordnungsnummer 11) verwahrt. Diese Aufstellung diente auch Heinrich Fischer als Grundlage für seinen Artikel (a.a.O.). (6) Siehe dazu das Manuskript des Fürsten in Bü 269 (Ordnungsnummer 145). Eine ausführliche Beschreibung des Reiseverlaufes der Südamerika-Reise findet sich in dem Artikel von Heinrich Fischer (a.a.O.). (7) Bü 297, 298 (Ordnungsnummer 208, 211) (8) Vgl. dazu den Briefwechsel des Max Graf von Zeppelin in Bü 161 (Ordnungsnummer 118) und das Manuskript des Fürsten in Bü 273 (Ordnungsnummer 146). Fotos von Spitzbergen und Norwegen finden sich in Bü 59 (Ordnungsnummer 247). (9) Zu dieser Reise gibt es keine Fotos im vorliegenden Bestand. (10) Bü 177 (Ordnungsnummer 138) (11) Siehe dazu Bü 20 (Ordnungsnummer 217), Bü 80 (Ordnungsnummer 288), Bü 83 (Ordnungsnummer 202), Bü 316 (Ordnungsnummer 198). Eine eindrückliche Beschreibung der arabischen Räume liefert: Claus Mohr: Arabische Kunst in Stuttgart. In: Deutsches Volksblatt Jg. 1926 Nr. 170 vom 28. Juli 1926. (12) Siehe dazu Bü 108, 293 (Ordnungsnummern 5 und 6). Fotos aus dieser Zeit haben sich in Bü 42 (Ordnungsnummer 264) erhalten. (13) Zur Arbeit des Fürsten in der Deutschen Kolonialgesellschaft finden sich keine Materialien im vorliegenden Bestand. (14) Bü 285 (Ordnungsnummer 193) (15) Bü 294 (Ordnungsnummer 191) (16) Bü 296 (Ordnungsnummmer 189) (17) Siehe dazu Bü 6, 101 (Ordnungsnummern 7 und 8) (18) Die Verleihung erfolgte anlässlich des Staatsbesuchs von Schah Nasir-el-din im Jahre 1889 in Stuttgart. (19) Bü 10 (Ordnungsnummer 9), Bü 21 (Ordnungsnummer 11), Bü 23 (Ordnungsnummer 216)
              Urach, Karl von
              _1037 FM 132/211 · Akt(e) · 1928
              Teil von Stadtarchiv Stuttgart

              Enthält: Erstaufführung der Komödie "Sturm im Wasserglas" (Nr. 1-2); Aufnahmen des Schriftstellers und Redakteurs Hanns Baum (Nr. 3-4); "Sommerliches aus Stuttgart" (Nr. 5); Schlossplatzkonzerte (Nr. 6-10); Badeinsel Untertürkheim (Nr. 11); Sänger- und Turnerheim in Vaihingen (Nr. 12); Großer Dixi-Preis von Stuttgart (Nr. 13); Rekordmannschaft des Radfahrervereins "Opel" (Nr. 14); Reichsjugendwettkämpfe (Nr. 15-17); Empfang der Mercedes-Benz-Mannschaft in Stuttgart durch den Württ. Automobilklub (Nr. 18); Gauturnfest des mittleren Neckarstädtegaus (Nr. 19-22); Generalleutnant a.D. Rudolf von Berger (Nr. 23); Gastspiel der drei Fratellinis im Friedrichsbautheater (Nr. 24); "Negerschau" auf der Kolonialausstellung (Nr. 25); Firma Eisen-Fuchs (Nr. 26); Oberstaatsanwalt a.D. Yelin (Nr. 27); Empfang der Ozeanflieger Köhl, Fitzmaurice und von Hünefeld in Stuttgart (Nr. 28-35)

              BArch, NS 38/3045 · Akt(e) · Juni 1939
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Enthält v.a.: Staatsbauschule Aachen, Textilfachschule Aachen, Bau- und Ingenieurschule Augsburg, Ingenieurschule Bad Frankenhausen, Lehranstalt für Gartenbau Bad Köstritz, Universität Berlin, Landwirtschaftliche Fakultät Berlin, Hochschule für Musik Berlin, Bauschule Berlin, Staatsbauschule Berlin-Neukölln, Hochschule für Musikerziehung Berlin-Charlottenburg, Reichswerbeschule Berlin, Ingenieurschule "Beuth" Berlin, Staatsbauschule Beuthen, Hochschule für Lehrerbildung Beuthen, Handwerkerschule Bielefeld, Ingenieurschule Bingen, Universität Bonn, Hochschule für Lehrerbildung Braunschweig, Meisterschule des deutschen Handwerks Braunschweig, TH Braunschweig, Kunsthochschule Bremen, Schiffsingenieurschule Bremerhaven, Staatsbauschule Breslau, Universität Breslau, TH Breslau, Ingenieurschule Breslau, Meisterschule des deutschen Handwerks Breslau, Akademie für Technik Chemnitz, Bergakademie Clausthal, Textilfachschule Cottbus, Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau Berlin-Dahlem, Ingenieurschule Darmstadt, TH Darmstadt, Meisterschule des deutschen Handwerks Dortmund, Ingenieurschule für Luftfahrttechnik Hessen-Nassau, Hochschule für Lehrerbildung Darmstadt, Staatsbauschule Deutsch Krone, Staatsbauschule für Hoch- und Tiefbau Dresden, TH Dresden, Akademie der bildenden Künste Dresden, Akademie für Kunstgewerbe Dresden, Hochschule für Lehrerbildung Dortmund, Ingenieurschule Dortmund, Ingenieurschule Duisburg, Meisterschule des deutschen Handwerks Wuppertal, Fachschule für Textilindustrie Wuppertal-Barmen, Staatsbauschule Eckernförde, Hochschule für Lehrerbildung Elbing, Seefahrtschule Elsfleth, Staatsbauschule Erfurt, Universität Erlangen, Ingenieurschule Essen, Folkwangschule für Musik, Tanz und Sprechen Essen, Folkwang Meisterschule Essen, Hochschule für Lehrerbildung Eßlingen, Ingenieurschule Eßlingen, HTL für Hoch- und Tiefbau Frankfurt am Main, Hochschule für Musik Frankfurt am Main, Ingenieurschule Frankfurt am Main, Städelschule Frankfurt am Main, Staatsbauschule Frankfurt am Main, Bergakademie Freiberg, Versuchs- und Forschungsanstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau Geisenheim, Universität Gießen, Bauschule für Hoch- und Tiefbau Glauchau, Ingenieurschule Gleiwitz, Staatsbauschule Görlitz, Ingenieurschule Görlitz, Staatsbauschule Gotha, Universität Greifswald, Universität Göttingen, Ingenieurschule Gumbinnen, Universität Halle-Wittenberg, Hochschule für Lehrerbildung Hamburg, Universität Hamburg, Ingenieurschule und Meisterschule des deutschen Handwerks Hannover, Hochschule für Lehrerinnenbildung Hannover, TH Hannover, Tierärztliche Hochschule Hannover, Forstliche Fakultät Hann. Münden, Universität Heidelberg, Ingenieurschule Hildburghausen, Hochschule für Lehrerbildung Hirschberg, Staatsbauschule Holzminden, Staatsbauschule Höxter, Staatsbauschule Idstein, Ingenieurschule Ilmenau, Universität Jena, Fachhochschule für Optiker Jena, Ingenieurschule Kaiserslautern, Hochschule für Lehrerbildung Karlsruhe, Hochschule für bildende Künste Karlsruhe, Hochschule für Musik Karlsruhe, TH Karlsruhe, Staatsbauschule Kassel, Ingenieurschule Köln, Staatsbauschule Köln, Universität Köln, Ingenieurschule Kiel, Hochschule für angewandte Technik Köthen, Ingenieurschule Konstanz, Textilfachschule Krefeld, Ingenieurschule Lage/ Lippe, Hochschule für Lehrerbildung Leipzig, Konservatorium Leipzig, Staatsbauschule Leipzig, Universität Leipzig, Montanistische Hochschule Leoben, Seefahrtsschule Lübeck, Staatsbauschule für Hochbau Lübeck, Ingenieurschule und Staatsbauschule Magdeburg, Adolf-Hitler-Staatsbauschule Mainz, Ingenieurschule Mannheim, Ingenieurschule Mittweida, Ingenieurschule München, Meisterschule für Deutschlands Buchdrucker München, Staatsbauschule München, Fachschule für Textilindustrie M. Gladbach, Staatsbauschule Münster, Staatsbauschule Nienburg, Hochschule Nürnberg, Ohm-Polytechnikum Nürnberg, Staatsbauschule Plauen, Versuchs- und Forschungsanstalt für Gartenbau Pillnitz, Kreisbauschule Regensburg, Fachschule für Textilindustrie Reichenbach, Technikum für Textilindustrie Reutlingen, Holztechnikum Rosenheim, Hochschule für Lehrerbildung Rostock, Universität Rostock, Ingenieurschule Saarbrücken, Textilfachschule Sorau, Bauschule für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik Siegen, Bauschule für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik Suderburg, Bauschule für Wasserwirtschaft und Kulturtechnik Schleusingen, Hochschule für Lehrerinnenbildung Schneidemühl, Seefahrtsschule Stettin, Ingenieurschule Stettin, Staatsbauschule Stettin, Meisterschule des deutschen Handwerks Stettin, Kunstgewerbeschule Stuttgart, Bauschule Stuttgart, Hochschule für Musik Stuttgart, TH Stuttgart, Akademie der bildenden Künste Stuttgart, Landwirtschaftliche Hochschule Tetschen-Liebwerd, Forstliche Hochschule Tharandt, Staatsbauschule Trier, Meisterschule des deutschen Handwerks Trier, Universität Tübingen, Gartenbauschule Weihenstephan, Hochschule für Lehrerbildung Weilburg, Ingenieurschule Weimar, Hochschule für Baukunst und bildende Kunst Weimar, Hochschule für Musik Weimar, Seefahrtschule Wesermünde, Hochschule für Welthandel Wien, Ingenieur-Akademie Wismar, Kolonialschule Witzenhausen, Ingenieurschule Würzburg, Hochschule für Lehrerbildung Würzburg, Ingenieurschule Wuppertal-Elberfeld, Fachschule für Maschinenbau Wuppertal, Fachschule für Textilindustrie Wuppertal- Barmen, Seefahrtsschule Wustrow, Landesbauschule HTL Zerbst, Staatsbauschule Zittau, Ingenieur- und Zieglerschule Zwickau

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/157 · Bestand · 1859-1917
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Personengeschichte: Mit seinem Eintritt in die Kriegsschule in Ludwigsburg (1855) entschied sich Graf Ferdinand von Zeppelin für die Militärlaufbahn. Nach seiner Ernennung zum Leutnant (1858) unterstand er dem Generalquartiermeisterstab. Für ein Jahr zum Studium an der Universität Tübingen abkommandiert, wurde er nach Ausbruch des französischen-österreichischen Krieges (1859) vorübergehend zum Ingenieurkorps nach Ulm und bald darauf wieder zum Generalquartiermeisterstab nach Ludwigsburg versetzt. Beispiele für seine dortige Tätigkeit in der Ingenieursabteilung finden sich auch in dem unten verzeichneten Nachlass. Nach verschiedenen Reisen, u. a. zu den Schauplätzen des amerikanischen Sezessionskrieges, wurde Graf Zeppelin 1865 zur Adjutantur des Königs Karl befördert. Auf eigenen Wunsch wurde er im April 1868 zur taktischen Abteilung des Großen Generalstabs nach Berlin kommandiert, aber bereits im Herbst des folgenden Jahres wieder zum württembergischen Generalquartiermeisterstab zurückberufen. Zu Beginn des deutsch-französischen Krieges 1870/71 wurde Graf Zeppelin als Generalstabsoffizier der württembergischen Kavallerie-Brigade zugeteilt. Sein waghalsiger Erkundungsritt durch das Elsass am 24./25. Juli 1870 und dessen Verbreitung in der nationalen Presse machten Graf Zeppelin erstmals in weiten Bevölkerungskreisen bekannt und populär. Nach dem Krieg wurde er mit wechselnden Kommandos über verschiedene Kavallerie-Regimenter betraut, bis er 1884 als Oberst zum württembergischen Militärbevollmächtigten in Berlin ernannt wurde. Angeblich wegen eines misslungenen Manövers wurde Graf Zeppelin 1890 im Alter von 52 Jahren als General à la suite des Königs von Württemberg in den Ruhestand versetzt. Seine vorzeitige Pensionierung bot ihm jedoch die Chance, sich seinen anderen Plänen zu widmen. Im amerikanischen Sezessionskrieg und 1870 in Paris hatte Graf Zeppelin den militärischen Einsatz von Freiluftballons kennen gelernt. Bereits 1887 hatte er in einer dem König von Württemberg überreichten Denkschrift seine Ideen über die Möglichkeiten der Luftschifffahrt entwickelt. Sein erstes Luftschiff (LZ 1) stieg am 2. Juli 1900 auf. 1906 starteten LZ 2 und LZ 3, beide konstruiert von dem Ingenieur Ludwig Dürr. Einen schweren Rückschlag erlebte Graf Zeppelin am 5. August 1908, als LZ 4 auf seiner 24-Stunden-Fahrt nach der Ladung in Echterdingen in Flammen aufging. Den endgültigen Durchbruch und die allgemeine gesellschaftliche Anerkennung seiner Idee erreichte Graf Zeppelin mit der Fahrt von LZ 5, das am 25. August 1909 in Berlin landete. Hinsichtlich des militärischen Einsatzes hatte Graf Zeppelin die Möglichkeiten seiner Luftschiffe erheblich überschätzt: Von den 96 im Krieg gebauten Luftschiffen gingen 72 verloren. Dennoch warf Graf Zeppelin dem Reichskanzler Bethmann-Hollweg vor, den vollen Einsatz der Luftschiffe gegen England zu behindern. Auf diese kurz vor seinem Tod (1917) entfachte Kontroverse mit der Reichsregierung bezieht sich auch der einzige in diesem Nachlass erhaltene Brief des Grafen Zeppelin. Bestandsgeschichte: Graf Zeppelins einzige Tochter Hella hatte 1909 Alexander von Brandenstein geheiratet. Zumindest ein Teil des hier verzeichneten Nachlasses muss sich in ihrem Besitz bzw. dem ihrer Erben befunden haben, denn einige Archivalien wurden mit dem Stempel "Graf von Brandenstein-Zeppelin’sches Familienarchiv" gekennzeichnet. Dennoch ist der genaue Weg dieser Unterlagen in das Militärarchiv Stuttgart nicht mehr rekonstruierbar. Der Nachlass des Grafen Zeppelin in M 660/157, der 14 Archivalieneinheiten umfasst (0,1 lfd. m), wurde im September 1994 verzeichnet. Stuttgart, im September 1994 Dr. Margit Müller

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 660/037 · Bestand · 1914-1979
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Vorbemerkung: Karl Ludwig Eugen Schall (geboren am 25. November 1885), gestorben am 30. Januar 1980) trat 1904 als Fahnenjunker in das Grenadier-Regiment Königin Olga (1. Württembergisches) Nr. 119 ein, erreichte dort bis zum 1. Weltkrieg den Rang eines Oberleutnants, nahm nach Kriegsausbruch als Kompanie-Offizier an den Kämpfen des Regimentes an der West- und Ostfront teil und wurde zweimal verwundet. Ab 1915 bekleidete Schall als Hauptmann und Generalstabsoffizier oft wechselnde Generalstabsstellen beim Generalkommando XIII. Armeekorps, bei der 26. Infanterie-Division, der 14. Infanterie-Division, beim Generalkommando V. Armeekorps, bei der 18. Reserve-Division, beim Generalkommando IV. Reservekorps und bei der 10. Infanterie-Division und nahm bis zur Demobilmachung 1918 an den Kämpfen in Flandern, an der Somme, in der Champagne, in den Ardennen und Argonnen, an der Maas und bei Verdun teil, wobei er hauptsächlich mit Stärke- und Verlustmeldungen, Vernehmung von Gefangenen, Auswertung von Fliegerbildern, Kartenwesen, Stellungsbau und Pionierfragen befasst war. Nach dem 1. Weltkrieg war Schall als Prokurist einer Maschinenfabrik in Stuttgart tätig. Ab 1933 bekleidete er als Major wieder mehrfach wechselnde Generalstabsstellen beim V. Armeekorps, war 1939 als Oberstleutnant Kommandeur des Wehrbezirkes Stuttgart II, ab 1940 als Oberstleutnant, später als Oberst Generalstabsoffizier bei der 554. Infanterie-Division, bei der Heeresgruppe A, beim Oberbefehlshaber in Serbien, dann Chef der Feldkommandantur 747 in Nîmes und wurde zuletzt 1944 entgegen eigenen Wünschen als Kriegsgeschichtslehrer an die Kriegsakademie versetzt. Als Pensionär studierte Schall noch in Tübingen Archäologie bis zur Promotion. Nähere Angaben zum Leben Karl Schalls finden sich in einem handgeschriebenen Lebenslauf in Bü. 182, in den Tagebüchern in Bü. 181 und in der Personalakte im Bestand M 430/2, Bü. 1804 mit Angaben zu seiner militärischen Laufbahn bis 1919. Teile des Nachlasses von Karl Schall, vor allem Schriftgut aus seiner militärischen Dienstzeit und umfangreiches Sammlungsgut, wurden im März 1980 dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart durch seinen Sohn Brigadegeneral a.D. Wolfgang Schall angeboten und nach einer ersten Durchsicht im Hause des Nachlassers im April 1980 übergeben, wobei Bibliotheksgut in die Bibliothek des Hauptstaatsarchivs überführt wurde und die Archivalien in der Abteilung IV (Militärarchiv) seither den Bestand M 660 Nachlass Karl Schall bilden. Da der Nachlass Karl Schall in völlige Unordnung geraten und kein vorarchivisches Ordnungsschema erkennbar war, war es notwendig, nach der Verzeichnung ein Ordnungsschema zu entwickeln, das den vielschichtigen Strukturen und unterschiedlichsten Dokumentationsformen gerecht werden sollte, zumal im Hauptstaatsarchiv Stuttgart kein einheitliches Ordnungsschema für Nachlässe Anwendung findet. Klar getrennt wurde das Schriftgut aus der Offizierstätigkeit, Korrespondenzen und persönliche Papiere, die neben ihrer allgemeinhistorischen Bedeutung einen engen persönlichen Bezug zum Nachlasser haben, von den vielschichtigen Sammlungen. Die Gliederung des Schriftgutes aus der Offizierstätigkeit spiegelt die militärische Laufbahn Schalls wider. Es handelt sich hier zumeist um persönliche Exemplare von amtlichen Schriftstücken in Form von Hektographien, Drucken und anderen Kopien sowie um Entwürfe und privat-dienstliches Schriftgut. Ein Schriftstück, das erkennbar aus dem Geschäftsverkehr der Dienststelle entnommen worden war, wurde in den betreffenden Bestand der militärischen Einheit im Hauptstaatsarchiv Stuttgart wieder eingegliedert. Im vorliegenden Repertorium findet sich ein Verweis. : Die privaten Korrespondenzen wurden nach Korrespondentengruppen und Korrespondenten geordnet. Plakate und Maueranschläge, militärische Karten und nichtmilitärische Karten wurden hauptsächlich aus konservatorischen Gründen bei den entsprechenden Sammlungsbeständen des Hauptstaatsarchivs J 151, M 640 und M 650 eingegliedert. Dennoch sind auch diese Stücke in Form von Verweisen in das vorliegende Repertorium eingearbeitet, wobei für die militärischen Karten das Ordnungsschema des Kartenbestandes M 640 und für die nichtmilitärischen Karten dasjenige des Kartenbestandes M 65 0 übernommen wurde. Karten, die in einem erkennbaren Zusammenhang zu Schriftstücken im Teil A stehen, sind dort belassen oder wiedervereinigt und ebenfalls als Verweise bei den Sammlungen des Nachlasses eingegliedert worden. Für die Sammlung von Zeitungsausschnitten, einzelnen Zeitungen, Druckschriften und Manuskripten aus den Bereichen Geschichte, Zeitgeschichte, Politik, Religion, Sprache, Literatur, Wissenschaft und Technik erschien es notwendig, ein möglichst feingliedriges Ordnungsschema zu entwickeln, da diese Sammlung mit ca. 500 Nummern den größten Bestandsteil darstellt und vorher lediglich in die Rubriken 1. Militär, 2. Politik und Zeitgeschichte, 3. Wissenschaft und innerhalb dieser Rubriken nur rein chronologisch geordnet war, was aber die zeitliche Einordnung der häufig undatierten Zeitungsausschnitte möglich machte. Es erschien zweckmäßig, den sehr vielschichtigen Nachlass durch ein möglichst umfassendes Sach-, Orts- und Personenverzeichnis zu erschließen. Kassiert wurden lediglich einige kleine Kartenausschnitte aus Karten, die bereits vorhanden sind, Skizzen und Notizen, die einzeln nicht mehr verständlich schienen und in keinem erkennbaren Zusammenhang zu anderen Schriftstücken standen, Aktenhefter und Verpackungsmaterial. Der Bestand Nachlass Karl Schall enthält vor allem aufschlussreiches Material über die Art der Kriegsführung in den Stellungskämpfen des 1. Weltkrieges. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch das Material über nichtwürttembergische Einheiten, deren eigenes Schriftgut bei einem Bombenangriff auf Potsdam im April 1945 zum größten Teil vernichtet worden ist. Die Einzeichnungen auf den Karten aus dem 1. Weltkrieg geben umfangreiche Informationen über Frontverlauf, Kampfrichtungen, Truppenbewegungen, Stellungsbau und Zerstörungen in den Frontgebieten und ergänzen somit gut den Kartenbestand M 640. Beachtenswert ist darüber hinaus das umfangreiche Schriftgut über die Prozesse vor dem Militärtribunal in Nürnberg gegen die Generäle Curt Ritter von Geitner, Hubert Lanz, Karl von Roques und Eugen Wössner, das Auszüge aus den Anklageschriften und Material der Verteidigung enthält. In den Sammlungen spiegelt sich in erstaunlich umfassender und anschaulicher Weise die Geschichte des 20, Jahrhunderts bis in die 70er Jahre wider. Der Bestand unterliegt keinen Benutzungsbeschränkungen. Der Bestand M 660 Nachlass Karl Schall wurde im Januar und Februar 1984 von Archivinspektoranwärter Markus Baudisch als Archivarische Probearbeit im Rahmen der Staatsprüfung für den gehobenen Archivdienst verzeichnet und geordnet und umfasst 697 Bü. in 1,55 lfd. m.

              Negative zu FM 132/211
              _1037 FN 132/3 · Akt(e) · 1928
              Teil von Stadtarchiv Stuttgart

              Enthält: Erstaufführung der Komödie "Sturm im Wasserglas" (Nr. 1-2); Aufnahmen des Schriftstellers und Redakteurs Hanns Baum (Nr. 3-4); "Sommerliches aus Stuttgart" (Nr. 5); Schlossplatzkonzerte (Nr. 6-10); Badeinsel Untertürkheim (Nr. 11); Sänger- und Turnerheim in Vaihingen (Nr. 12); Großer Dixi-Preis von Stuttgart (Nr. 13); Rekordmannschaft des Radfahrervereins "Opel" (Nr. 14); Reichsjugendwettkämpfe (Nr. 15-17); Empfang der Mercedes-Benz-Mannschaft in Stuttgart durch den Württ. Automobilklub (Nr. 18); Gauturnfest des mittleren Neckarstädtegaus (Nr. 19-22); Generalleutnant a.D. Rudolf von Berger (Nr. 23); Gastspiel der drei Fratellinis im Friedrichsbautheater (Nr. 24); "Negerschau" auf der Kolonialausstellung (Nr. 25); Firma Eisen-Fuchs (Nr. 26); Oberstaatsanwalt a.D. Yelin (Nr. 27); Empfang der Ozeanflieger Köhl, Fitzmaurice und von Hünefeld in Stuttgart (Nr. 28-35)

              Personalakten V (Bestand)
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 430/5 · Bestand · 1839-1941
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
              1. Zur Geschichte des Bestandes: Wie die Bestände M 430/1 - 430/4 bildet der Bestand M 430/5 einen Selektbestand. Er vereinigt die Personalunterlagen von Militärbeamten (einschließlich Militärapothekern und Militärgeistlichen) und Veterinären des XIII. Armeekorrs ‚also in der Regel aus der Zeit nach 1870/71, und entstand spätestens im Jahr 1950 in der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart durch die Vereinigung von Schriftgut zahlreicher Provenienzstellen. Um oder nach 1934 wurden ihm weitere Akten württembergischer Militärbeamter eingegliedert‚ die die Reichsarchivzweigstelle Stuttgart anscheinend vom Reichsministerium des Innern erhalten hatte; außerdem ordnete man einzelnen Büscheln gelegentlich Konzepte oder Durchschriften von Militärdienstzeitbescheinigungen den Reichsarchivzweigstelle bzw. (seit 1937) des Heeresarchivs Stuttgart ein. Mit dessen übrigen Beständen kam der Bestand im Jahr 1945 an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Hier wurde er im Zuge der Neuordnung der Bestände N 430/1 - 430/4 in den Jahren 1971 - 1973 durch einzelne Schriftstücke oder Büschel, die bisher in diesen Beständen überliefert waren, ergänzt. Angesichts des ungenügenden Ordnungs- und Verzeichnungszustands der Bestände militärischer Provenienzen vor 1870/71 kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der fortschreitenden Neuordnung dieser Archivalien noch weitere Personalakten zum Vorschein kommen, die - weil nach 1870/71 fortgeführt - ebenfalls dem vorliegenden Bestand eingeordnet werden müssten. Wieweit so verfahren werden wird bzw. wieweit solche Akten doch bei den im allgemeinen mit den Jahren 1870/71 abschließenden Beständen der jeweiligen Provenienzen bleiben werden, muss ggf. von Fall zu Fall entschieden werden. 1. Zur Ordnung des Bestandes: Das bisher gültige Repertorium der Reichsarchivzweigstelle Stuttgart von September 1930, das den Bestand vermutlich als erstes Findmittel erschloss, verzeichnete in alphabetischer Reihenfolge die Namen der Personen, über die Akten vorlagen. Während das Repertorium in der Regel das Geburtsdatum und die Dienststellung des einzelnen Beamten angab, enthielt es keine Angaben über die Laufzeit der Akten und Über die Provenienzstellen, bei denen diese erwachsen sind. Die Akten selbst waren entsprechend dem Repertorium in 63 große Bunde geordnet und hatten im einzelnen keine Archivsignaturen. Demgegenüber wurde bei der jetzigen Neuordnung versucht, das für eine Person bei verschiedenen Provenienzstellen erwachsene Schriftgut provenienzgerecht zu trennen und zu verzeichnen. Oft konnte allerdings bei einzeln überlieferten Schriftstücken (Personalbogen; Nachweise über die persönlichen, Dienst- und Einkommensverhältnisse; Qualifikationsberichte; Beschäftigungsnachweise; Berechnungen der pensionsfähigen Dienstzeit; Militärpässe; Ranglistenauszüge; Dienstzeugnisse in denen man zum Teil wohl die Reste durchkassierter Akten zu sehen hat, die Provenienz nicht eindeutig geklärt werden; wo bei den Titelaufnahmen Angaben darüber fehlen, handelt es sich daher in der Regel um Schriftgut dieser Art. Der Hauptteil des Bestandes ist bei militärischen Stellen Württembergs erwachsen. Wie der Anhang 1 zeigt sind in ihm aber auch zahlreiche nichtwürttembergische militärische und zivile Provenienzstellen vertreten. Diese Akten wurden beim Übertritt der betreffenden Beamten und Veterinäre in württenbergische Dienste an württembergische Stellen abgegeben und dort in den meisten Fällen weitergeführt. Um die im Bestand vereinigten Personalunterlagen nicht erneut zu zersplittern, blieben jetzt aber auch nichtweitergeführte Akten dem Bestand einverleibt. Zur jetzigen Neuverzeichnung ist zu bemerken, dass von den Vornamen der Beamten und Veterinäre nur der Rufname angegeben wird, Soweit nötig und möglich, wurden er und. etwa fehlende Geburtsdaten mit Hilfe anderer Archivalien ergänzt diese Ergänzungen sind durch eckige Klammern gekennzeichnet, Von den Dienstststellungen wird nur die zuletzt erreichte angegeben; allerdings werden Titel und bei ehemals aktiven Offizieren, die in die Militärverwaltung übergetreten sind, der frühere militärische Rang ebenfalls aufgeführt. Um die Titelaufnahme zu entlasten, werden für häufiger vertretene Provenienzstellen Abkürzungen verwandt, die in Anhang II erklärt sind Aus gleichem Grund wird in zahlreichen Darin- und Enthält- Vermerken einheitlich die Formulierung "Witwenbeihilfe für N. N." verwandt, auch wenn es sich um die Regelung einer Pension oder Gewährung von Waisengeldern, Invalidenrenten, Kriegsbeihilfen und dgl. für die Witwen und Waisen der Beamten handelt. Der am Schluss angefügte Index erschließt die Sach-, Orts- und Personenbetreffe der Titelaufnahmen mit Ausnahme der Provenienzstellen, bei denen die Akten erwachsen sind, und der Namen, Titel und Dienststellungen der einzelnen Beamten und ihrer Angehörigen. Der Bestand umfasst 2908 Büschel (14 lfd. m), Er wurde - nach umfangreichen, vom Unterzeichneten beaufsichtigten Vorarbeiten des Archivangestellten Herrmann - vom Frühjahr 1975 bis Herbst 1976 durch Oberstaatsarchivrat Dr. Fischer verzeichnet, der auch die Ausarbeitung des Repertoriums besorgte. Stuttgart, im Februar 1977 (Fischer) 3. Anhang I: Verzeichnis der im Bestand vertretenen Provenienzen: I. Württembergisches Heer 1. Militärverwaltung Kriegsministerium Oberkriegsgericht Intendantur XIII. A. K. Stellvertretende Intendantur XIII. A. K. Intendantur der 26. Division Intendantur der 27. Division Montierugsdepot Heilbronn Bekleidungsamt XIII. A. K. Kriegsbekleidungsamt XIII. A. K. Artilleriedepot Ludwigsburg Proviantamt Ludwigsburg Proviantamt Stuttgart Proviantamt Ulm Garnisonsverwaltung Hohenasperg Garnisonsverwaltung Ludwigsburg Garnisonsverwaltung Ulm Militär-Bauamt II Ludwigsburg Militär-Neubauamt Cannstatt Militär-Neubauamt Esslingen Sanitätsamt XIII. A. K. Garnisonslazarett Stuttgart Unteroffozoer-Vorbildungsanstalt Ellwangen 2. Kommandobehörden, Stäbe, Truppen Stellvertretendes Generalkommando XIII. A. K. Korpsgeneralarzt XIII. A. K. Festungskommando und Kasernenverwaltung Hohenasperg Gericht der 26. Division Gericht der 27. Division Auditeur der Garnison Ulm Bezirkskommando Biberach Bezirkskommando Calw Bezirkskommando Ehingen Bezirkskommando Ellwangen Bezirkskommando Esslingen Bezirkskommando Gmünd Bezirkskommando Hall Bezirkskommando Heilbronn Bezirkskommando Horb Bezirkskommando Leonberg Bezirkskommando Ludwigsburg Bezirkskommando Mergentheim Bezirkskommando Ravensburg Bezirkskommando Reutlingen Bezirkskommando Rottweil Bezirkskommando Stuttgart Bezirkskommando I Stuttgart Bezirkskommando II Stuttgart Bezirkskommando Ulm Grenadier-Regiment Nr. 119 Infanterie-Regiment Nr. 120 Füsilier-Regiment Nr. 122 Ersatzbataillon Infanterie-Regiments Nr. 126 Infanterie-Regiment Nr. 127 Reserve-Infanterie-Regiment Nr. 121 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 121 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 246 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 119 Ersatzbataillon Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 126 Dragoner-Regiment Nr. 26 Ersatz-Eskadron Ulanen-Regiments Nr. 19 II. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 13 II. Ersatz-Abteilung Feldartillerie-Regiments Nr. 29 Ersatz-Bataillon Fußartillerie-Regiments Nr. 13 Pionier-Bataillon Nr. 13 Minenwerfer-Kompagnie Nr. 254 Württ. Fernsprech-Abteilung Nr. 204 Nachrichten-Ersatz-Abteilung Nr. 13 Train-Abteilung Nr. 13 Train-Ersatz-Abteilung Nr. 13 Feldpostexpedition Nr. 754 Feldpostexpedition Nr. 796 Feldpostexpedition Nr. 985 3. Abwicklungsstellen Heeresabwicklungsamt Württemberg Abwicklungsintendantur XIII. A. K. Abwicklungsstelle des Bekleidungsamts XIII. A. K. Abwicklungsstelle des Füsilier-Regiments Nr. 122 Abwicklungsstelle des Infanterie-Regiments Nr. 126 II. Preußisches Heer 1. Militärverwaltung Kriegsministerium Intendantur I. A. K. Intendantur II. A. K. Intendantur III. A. K. Intendantur IV. A. K. Intendantur V. A. K. Intendantur VIII. A. K. Intendantur X. A. K. Intendantur XI. A. K. Intendantur XIV. A. K. Intendantur XV. A. K. Intendantur XVI. A. K. Intendantur der 12. Division Intendantur der 16. Division Intendantur der 20. Division Intendantur der 21. Division Intendantur der 22. Division Intendantur der 29. Division Intendantur der 30. Division Intendantur der 31. Division Feldintendantur der 56. Division Garnisonsverwaltung Straßburg 2. Kommandobehörden, Stäbe, Truppen Bezirkskommando Bremen Bezirkskommando Donaueschingen Bezirkskommando Heidelberg Bezirkskommando Potsdam Bezirkskommando Stockach Bezirkskommando Straßburg Generalkommando XV. A. K. Luftschiff-Ersatz-Abteilung Nr. 3 Auflösungskommando Luftschiffer-Bataillons Nr. 4 Train-Ersatz-Abteilung Nr. 10 III. Bayerisches Heer Bezirkskommando Ansbach Bezirkskommando Augsburg 6. Feldartillerie-Regiment IV. Reichswehr und Reichsbehörden 1. Reichswehr a) Militärverwaltung: Reichswehrministerium Reichswehrbefehlsstelle Württemberg Wehrkreiskommando V Intendantur des Wehrkreises V Heeresanwaltschaft bei der 5. Division Reichsbekleidungsamt Ludwigsburg Reichsverpflegungsamt Ludwigsburg Reichsverpflegungsamt Stuttgart Heeresunterkunftsamt Stuttgart Heeresunterkunftsamt Tübingen Wirtschafts- und Rechnungsamt der Nachrichten-Abteilung 5 Heeresarchiv Stuttgart b) Truppen Brigade-Nachrichtenabteilung 13 2. Reichsbehörden Reichsministerium des Innern Reichsschatzministerium Reichsarchivzweigstelle Stuttgart Reichsdisziplinarkammer für Württemberg Reichspensionsamt - Abteilung Württemberg Reichsvermögensamt Ludwigsburg Reichsvermögensamt Stuttgart Landesfinanzamt Stuttgart Hauptversorgungsamt Stuttgart Versorgungsstelle Biberach Versorgungsstelle Ehingen Versorgungsamt Gmünd Versorgungsamt Heilbronn Versorgungsamt Horb Versorgungsamt Ludwigsburg Versorgungsstelle Stockach Versorgungsamt Stuttgart Versorgungsamt Ulm
              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 Nr 2529 · Akt(e)
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Herausgeber: Französisches Luftfahrtministerium; Druck: Blondel la Rongery, Paris; Größe: 80 x 59,5 cm; Anzahl: 1

              BArch, RL 40 · Bestand · 1921-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Mit der "Verordnung für den Reichswetterdienst" vom 6. April 1934 wurde die bisher hauptsächlich bei den Ländern liegende Verantwortung für den Wetterdienst dem Reichsminister der Luftfahrt übertragen. Der Wetterdienst umfasste den Flug-, Wirtschafts-, See-, Höhen- und Klimawetterdienst. Die von den Hochschulen wahrgenommenen Forschungs- und Lehraufgaben blieben davon unberührt. Das Reichsamt für Flugsicherung erhielt mit der Verordnung vom 28. November 1934 die Bezeichnung Reichsamt für Wetterdienst (RfW). Ihm oblag die betriebliche, technische und wissenschaftliche Leitung des Reichswetterdienstes. Das RfW unterstand der Abteilung LB 3 (Reichswetterdienst) des Allgemeinen Luftamtes im Reichsluftfahrtministerium (RLM). Mit Kriegsbeginn wurde beim Generalstab der Luftwaffe die Dienststelle "Chef Wetterdienst" geschaffen. Die Aufgaben der Abteilung LB 3 im Reichsluftfahrtministerium gingen zum größten Teil auf den Chef Wetterdienst über, u.a.: - Organisation, betriebliche und fachliche Leitung des Wetterdienstes, - Führung des Wetternachrichtenwesens in Zusammenarbeit mit dem Chef der Nachrichtentruppe, - Einsatz des Personals den betrieblichen Notwendigkeiten entsprechend, - Zusammenarbeit mit Wetterdiensten anderer Wehrmachtteile und anderer Staaten. Bei der Abteilung LB 3 des Allgemeinen Luftamtes verblieben folgende Aufgaben: - Personalverwaltung einschließlich Ausbildung, - Entwicklung und Nachschub von Wetterdienstgerät, - Betriebsvorschriften. Das Reichsamt für Wetterdienst mit seinen Observatorien und Forschungsstellen und die Deutsche Seewarte blieben der Abteilung LB 3 unterstellt. Das Institut für langfristige Witterungsvorhersagen wurde dem Chef Wetterdienst zugewiesen. Um den Chef Wetterdienst in die Lage zu versetzen, trotz der Teilung der Zuständigkeiten, den Wetterdienst verantwortlich zu führen, erhielt er die Weisungsbefugnis gegenüber dem Allgemeinen Luftamt, Abteilung LB 3. Im Rahmen der allgemeinen Einsparungsmaßnahmen wurden im Jahr 1944 auch die Betriebsführung und die Ausbildung an den Chef Wetterdienst abgegeben sowie im Januar 1945 die Personalverwaltung. Bei der Abteilung LB 3 verblieben nur noch das Reichsamt für Wetterdienst und die Deutsche Seewarte. Der Chef Wetterdienst war jedoch in dringenden Fällen berechtigt, mit Zustimmung der Abteilung LB 3, diesen Dienststellen unmittelbar Weisung zu geben. 1935 wurde die Wetterschule des Reichswetterdienstes gegründet. Sie war im Gebäudekomplex des Reichsamtes für Wetterdienst untergebracht. Ihre Aufgaben waren: - Schulung des Personals des Wetterdienstes, - Auffrischungslehrgänge für Meteorologen, - Ausbildungslehrgänge für das technische Personal, - Ausbildungslehrgänge für Ergänzungsmeteorologen, die aus Physikern und Geographen der Universitäten und Schulen gewonnen wurden. Als Nebenzweck sollte eine einheitliche Arbeitsweise sämtlicher Wetterwarten hinsichtlich meteorologisch-synoptischer Begriffsbildung sowie Eintrag und Bearbeitung der Wetterkarten erzielt werden. Die Reichswetterdienstschule wurde im November 1944 ebenfalls dem Chef Wetterdienst unterstellt. Aufgaben der Abteilungen des Reichsamtes für Wetterdienst Präsidialabteilung: Sie regelte sämtliche personelle und finanzielle Angelegenheiten. Abteilung I: Ihr oblag die betriebliche und wissenschaftliche Leitung des Klimadienstes. Das Klimanetz wurde in fünf Klimabezirke unterteilt: Königsberg, Berlin, Münster, Dresden und München sowie Klimanebenstellen in Breslau und Stuttgart. Bei den Dienststellen der Klimabezirke lief das gesamte Beobachtungsmaterial zusammen, wurde geprüft und weiterverarbeitet. Daraus entstanden u.a. die monatlich erscheinenden "Wetterberichtsdienste", Monatsberichte über Niederschläge sowie Niederschlagskarten. Forschungsaufgaben u.a. zur Beobachtungsmethodik nahm die Abteilung ebenfalls wahr. Der Abteilung I waren unterstellt: - Meteorologische Observatorien in Potsdam, Aachen und Wahnsdorf; - Agrarmeteorologische Forschungsstellen in Geisenheim, Gießen, Müncheberg und Trier; - Bioklimatische Forschungsstellen in Bad Elster, Braunlage, Friedrichroda und Wyk/Föhr; - Bergobservatorien auf dem Brocken, Feldberg, Fichtelberg, Kahler Asten, Kalmit sowie der Schneekoppe und Zugspitze; - 20 Kurortklimakreisstellen. Abteilung II: Zu den Aufgaben gehörte u.a. die Verarbeitung und Auswertung des aerologischen und synoptischen Beobachtungsmaterials aus Radiosonden-, Flugzeug- und Fesselballonaufstiege sowie Pilotsondierungen zur Ergänzung des Hollerith-Archivs; die Bearbeitung von Flugklimatologien und anderen Gutachten für örtliche Wettereigenschaften; Entwicklung von Methoden zur Erfassung räumlicher Felder wie Luftmassen, Druck, Temperatur, Wind und Wasserdampf. Der Abteilung II waren unterstellt: - Aeronautisches Observatorium in Lindenberg; - Aerologisches Observatorium in Friedrichshafen; - ab 1940: Wolkenforschungsstelle Prag (hervorgegangen aus der wolkenphysikalischen Abteilung des Aerologischen Observatoriums Friedrichshafen). Abteilung III: Sie war für die zentrale Steuerung der gesamten Entwicklung von meteorologischen Meßinstrumenten und neuen instrumentellen Forschungsmethoden, die Beschaffung des gesamten Instrumentenbedarfs des Wetterdienstes der Luftfahrt, die Prüfung und Eichung des gelieferten Geräts und sein Nachschub an die einzelnen Bedarfsstellen verantwortlich. Daneben oblag der Abteilung die Erprobung von Gerät und Methoden sowie die Ausbildung bzw. Umschulung des Personals auf diese Geräte und Methoden. Für die Entwicklung und Erprobung sowie Ausbildung und Umschulung waren ihr ein Radiosonde- Erprobungszug (mot.) und eine Würzburgstellung mit Ballontrupp unmittelbar zugeteilt. Für die Abnahme, Prüfung und Eichung von Gerät standen ihr neben einer eigenen Eichgruppe die Radiosondenprüfzentrale des Reichsamtes für Wetterdienst und die Aeroprüfstelle e.V. zur Verfügung. Als neue Außenstellen wurden die meteorologischen Landesinstitute in den besetzten Gebieten dem Reichsamt für Wetterdienst angegliedert, wie z. B. das Klimainstitut Minsk. Von den Außenstellen wurden bis 1945 aufgelöst: - die Meteorologischen Observatorien Aachen und Wahnsdorf, - das Aerologische Observatorium Friedrichshafen, - die Agrarmeteorologischen Forschungsstellen Geisenheim, Müncheberg und Trier, - die Bioklimatischen Forschungsstellen, - der Großteil der Kurortklimakreisstellen. Die Bergobservatorien wurden zu rein synoptischen Meldestellen reduziert und der Bodenorganisation des militärischen Wetterdienstes in den einzelnen Luftgauen unterstellt. Bestandsbeschreibung: Das vorhandene Archivgut stammt aus zwei Aktenrückführungen aus den USA. Die erste Abgabe erfolgte 1968 an die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, von dort aus gelangte es anschließend an das Bundesarchiv-Militärarchiv. Die Aktenrückführung im Jahr 2004 wurde direkt an das Bundesarchiv-Militärarchiv abgegeben. Die bisher in den Amtsdrucksachen (Bestand: RLD 28) verwahrten Akten wurden in den Bestand übernommen. Inhaltliche Charakterisierung: Der Bestand enthält nur splitterhafte Unterlagen über den Dienstbetrieb im Reichsamt für Wetterdienst und den unterstellten Observatorien und Forschungsstellen. Hervorzuheben sind die erhalten gebliebenen Dokumente zur Errichtung und zum Betrieb von Niederschlagsmeßstellen und Meteorologischen Stationen im Bereich des Luftgaukommandos III/IV sowie im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg. Daneben sind Studien und Ausarbeitungen zu klimatologischen und meteorologischen Themen vorhanden. Zitierweise: BArch, RL 40/...

              Reichspostministerium (Bestand)
              BArch, R 4701 · Bestand · (1811-) 1867-1945
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: 1. Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der „Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Landespostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegraphenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegraphen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegraphenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegraphenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung die „Reichspost- und Telegraphenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegraphen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegraphenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegraphenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirtschaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegraphie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen. Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegraphenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Febr. 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewiesenen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichspostfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: „Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die „vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung „Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch „Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach „alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und „bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. 2. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post- und Telegraphenwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche „Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien („Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz „Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegraphenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, „die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, nachnahme-, Postauftragsdienst, Postüberweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegraphenwesen und Funktelegraphie Obwohl das Telegraphenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegraphendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegraphenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegraphenstationen mit 107.485 km Telegraphenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegraphenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, so dass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 „Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegraphie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegraphiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die „Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft „Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt „mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. 3. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die neue oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegraphen- (und bald Fernsprech-)wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegraphen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegraphenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegraphen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegraphenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als „Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im „Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), „Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), „Ostland" und „Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten „Ostland" und „Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten „Deutschen Post Ostland" bzw. „Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegraphenwesens - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt; - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen. - das Telegraphentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspostministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872; - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins. - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem „Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken.Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: „1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. Apr. 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegraphenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäftsführender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (= mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z. B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934-1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegraphenbauämter und die Telegraphenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegraphen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Bestandsbeschreibung: Einleitung Zur Geschichte der Deutschen Reichspost Vorgeschichte bis 1867 In Deutschland hatte sich infolge der territorialen Zersplitterung des Reiches ein einheitliches Postwesen nicht entwickeln können. Noch in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts existierten 17 selbständige Landespostgebiete neben der "Reichs-Post" der Fürsten von Thurn und Taxis, die bereits im 16. Jahrhundert vom Kaiser mit der Ausübung des Postregals beauftragt worden waren und seitdem vor allem in den kleineren und kleinsten deutschen Territorien wirkte. Durch den Abschluss von Verträgen zwischen einzelnen Ländern des Deutschen Bundes, darunter die Gründung des Deutsch-Österreichischen Postvereins im Jahre 1850, wurden zwar Schritte zur Einheit im Postverkehr getan; jedoch bestanden 1866 noch 9 Lan-despostgebiete in Deutschland. Als bedeutendste Staatspost auf Landesebene hatte sich die Post im Königreich Preußen herausgebildet. Das preußische Postgebiet umfasste außer dem Staatsgebiet noch das Herzogtum Anhalt, die Fürstentümer Waldeck-Pyrmont, und Oldenburg-Birkenfeld, Teile von Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, von Sachsen-Weimar sowie Postanstalten in Hamburg und Bremen. Dazu kamen ab 1866 das Herzogtum Lauenburg und die Provinz Hannover, ab 1867 Schleswig-Holstein und das oldenburgische Fürstentum Lübeck sowie vormals bayerische Gebiete in der Rhön, im Spessart, auch die Exklave Caulsdorf und ab dem 1. Juli 1867 die vordem im Thurn und Taxischen Postverein zusammengeschlossenen Staaten in Thüringen und Süddeutschland. Vom Norddeutschen Bund bis zur Reichsgründung (1867-1871) Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 24. Juni 1867 erklärte das Post- und Telegrafenwesen zur Bundesangelegenheit. In der Gliederung der norddeutschen Postverwaltung wurden die in Preußen schon seit 1849 bestehenden Oberpostdirektionen als Mittelbehörden übernommen. Das preußische Postwesen wurde somit auf den Bund übertragen und die norddeutschen Postverwaltungen gingen in ihm auf, so dass die Norddeutsche Bundespost (1868-1871) unter Führung Preußens die erste einheitliche Staatspost auf deutschem Boden war. Ihre obere Leitung nahm das Bundeskanzleramt wahr, in ihm gliederte sich dazu das bisherige preußische Generalpostamt als Abteilung I ein. Daneben trat die Generaldirektion der Telegrafen als Abteilung II. Die Post im Deutschen Reich von 1871 bis 1919 Den Grundstein der Deutschen Reichspost bildet die Reichsverfassung vom 16. April 1871. Das einzige Gebiet des Verkehrswesens, auf dem das Reich seine staats- und verkehrspolitischen Zwecke unmittelbar zu fördern vermochte, war das Post- und Telegrafenwesen. Die als unmittelbare Reichsverwaltung aufgebaute Reichspost erstreckte ihre Wirksamkeit auf das ganze Reichsgebiet mit Ausnahme der Staaten Bayern und Württemberg, die sich für ihre inneren Postverhältnisse das sogenannte Postreservat einräumen ließen. Das Post- und das damals noch selbständige Telegrafenwesen waren damit Reichssache. Organisatorisch verschmolzen beide Verwaltungen am 1. Januar 1876 mit der Schaffung der "Reichspost- und Telegrafenverwaltung" als oberster Behörde, die sich aus dem Generalpostamt und der Generaldirektion der Telegrafen zusammensetzte. Beide unterstanden dem Generalpostmeister und bildeten zunächst die I. und II. Abteilung des Reichskanzleramts. Die so geschaffene Verbindung von Post- und Telegrafenwesen ist danach nicht mehr gelöst worden. Hinzu kam, dass der Generalpostmeister aus dem Reichskanzleramt herausgelöst und verselbständigt wurde. Der kaiserliche Erlass vom 23. Februar 1880 fasste Generalpostamt und Generaltelegrafenamt auch organisatorisch zusammen. Das nun entstanden Reichspostamt war damit den anderen obersten Reichsbehörden gleichgestellt. Seine Leitung hatte der preußische Generalpostmeister Heinrich von Stephan (1831-1897) inne, der schon 1870 an die Spitze des Generalpostamtes gerückt war. Die neue Gestaltung des Reichspostwesens bedeutete für die Verkehrsentwicklung zweifellos einen Fortschritt. Wirt-schaftlicher Aufstieg, steigende Bedeutung des deutschen Außenhandels, der Erwerb von Kolonien und die Erschließung der Meere, mithin die weltpolitische und weltwirtschaftliche Bedeutung Deutschlands, stellten auch Post und Telegrafie vor besondere Herausforderungen. So wurde unter Heinrich von Stephans Führung der Weltpostverein im Jahre 1874 geschaffen; Auslands- und Kolonialpostämter nahmen ihre Arbeit auf. Während des 1. Weltkrieges wurde die bereits seit dem 18. Jahrhundert in Preußen zu Kriegszeiten existierende Feldpost reaktiviert. Sie unterstand dem Feld-Oberpostmeister im Großen Hauptquartier und war in Armeepostdirektionen, Feldpostinspektionen, -ämter und -stationen untergliedert. In den okkupierten Gebieten beseitigte die Deutsche Reichspost die dortigen Landespostverwaltungen und schuf eigene Posteinrichtungen in Belgien, auf polnischem Gebiet und in Rumänien. Die im Baltikum wirkende Deutsche Post- und Telegrafenverwaltung im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (November 1915 bis Dezember 1918; seit August 1918: Militärpostdirektion beim Oberbefehlshaber Ost) war eine militärische Dienststelle und dem Stab Oberost angegliedert. Weimarer Republik (1919-1933) Einen bedeutsamen Fortschritt brachte die Reichsverfassung von 1919 durch die Vereinheitlichung des Post- und Fernmeldewesens in der Hand des Reichs. Im Zusammenhang mit der Schaffung parlamentarisch verantwortlicher Reichsminister durch das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 legte der Erlass des Reichspräsidenten vom 21. März 1919 die neuen Bezeichnungen der obersten Reichsbehörden fest. Dabei wurde auch das Reichspostamt in Reichspostministerium umbenannt. Eine weitere Folge der staatlichen Umwälzung von 1918/19 waren die Staatsverträge vom 29. und 31. März 1920, durch die auch die Postverwaltungen Württembergs und Bayerns auf das Reich übergingen. Allerdings behielten sie noch immer eine gewisse Sonderstellung. Die Oberpostdirektion Stuttgart war zuständig für alle inneren Angelegenheiten des ihr zugewie-senen Verkehrsgebietes, des Landes Württemberg, soweit sie nicht allgemein dem Reichspostministerium vorbehalten waren, und für Bayern wurde sogar eine eigene Abteilung VII (seit 1924 Abteilung VI) mit Sitz in München, einem Staatssekretär an der Spitze und derselben weitgehenden Zuständigkeit wie in der Oberpostdirektion in Stuttgart geschaffen. Der Charakter der Reichspost wurde entscheidend geprägt von dem am 1. April 1924 in Kraft getretenen Reichs-postfinanzgesetz. Wichtigster Punkt war die Trennung der Post vom übrigen Reichshaushalt. Damit wurde die Deutsche Reichspost als Sondervermögen des Reiches wirtschaftlich verselbständigt. Das Reichspostfinanzgesetz schuf den Verwaltungsrat der Deutschen Reichspost unter Vorsitz des Reichspostministers. Der Verwaltungsrat hatte über alle wesentlichen betriebswirtschaftlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrats oblag dem Minister bzw. den jeweils zuständigen Strukturteilen des Reichspostministerium. Nationalsozialismus (1933-1945) Von Anfang an ließ die Behörde keine Zweifel an ihrer Einstellung zum Nationalsozialismus aufkommen: "Für die Deutsche Reichspost war es selbstverständlich, die nationalsozialistischen Ideen, wo immer nur es möglich war, mit aller Kraft zu verwirklichen und sich mit ihrem ganzen Sein und Tun in den Dienst des Führers zustellen". Die formelle Aufhebung des Reichspostfinanzgesetzes durch das Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung vom 27. Februar 1934 änderte zwar nichts am Sondervermögensstatus der Deutschen Reichspost, jedoch brachte es einige grundlegende Änderungen. So wurde z.B. der Verwaltungsrat aufgelöst und durch einen Beirat ersetzt, der keine entscheidenden Befugnisse hatte, sondern nur beratende Funktion ausübte. Das Gesetz beseitigte sowohl die Abteilung VI in München als auch die Sonderstellung der Oberpostdirektion Stuttgart, nachdem Hitler einen schon im Mai 1933 unternommenen Vorstoß des Reichspost- und Reichsverkehrsministers, Freiherr von Eltz-Rübenach, sie aufzuheben, noch als verfrüht abgelehnt hatte. Vom 1. April 1934 an traten die letzten Sondervereinbarungen der Reichspost mit den Ländern Bayern und Württemberg außer Kraft, so dass erst von diesem Zeitpunkt an die "vollständige Einheitlichkeit des Post- und Fernmeldewesens in Recht und Verwaltung für das ganze Reichsgebiet hergestellt" war. Am 1. Oktober 1934 erhielten die Oberpostdirektionen die Bezeichnung "Reichspostdirektionen". Ihnen waren die Ämter und Amtsstellen nachgeordnet. Durch "Führererlass" vom 2. Februar 1937 wurde die Personalunion zwischen Reichsverkehrs- und Reichspostminister, die seit 1932 bestanden hatte, aufgehoben und mit Wilhelm Ohnesorge (1872 bis 1962) wieder ein Reichspostminister ernannt. Anlass war die Unterstellung der Reichsbahn unter Reichshoheit. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am Ende des zweiten Weltkrieges bedeutete auch das Ende der Deutschen Reichspost. Seine schriftliche Fixierung fand diese Tatsache in den Artikeln 5 und 9 einer Erklärung des Alliierten Kontrollrates vom 5. Juni 1945, wonach "alle Einrichtungen und Gegenstände des ... Nachrichtenwesens ... zur Verfügung der Alliierten Vertreter zu halten" waren und "bis zur Herbeiführung einer Aufsicht über alle Nachrichtenverkehrsmittel" jeglicher Sendebetrieb verboten war. Das Post- und Fernmeldewesen bzw. der Betrieb seiner Einrichtungen wurde schließlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten und getrennt nach den vier Besatzungszonen Deutschlands von den jeweiligen Oberbefehlshabern wieder in Gang gesetzt. Die Aufgabengebiete der Deutschen Reichspost Gesellschaftlicher und technischer Fortschrift sowie die Auswirkungen bedeutender Erfindungen bedingten zwangsläufig sowohl die quantitative Ausdehnung der Kommunikationsbeziehungen als auch deren stetige Verbesserung bis hin zur Einführung und Anwendung neuer Dienste im Post-, Telegrafen- und Funkwesen. Die Beförderung von Postsendungen Ein wesentliches Aufgabengebiet der Deutschen Reichspost, die Nachrichtenbeförderung, erstreckte sich zunächst nicht auf alle Postsendungen. Vom sogenannten Postzwang betroffen waren anfangs nur verschlossene Briefe und politische Zeitungen, die nicht im Absendeort verblieben. Alle offenen Sendungen (v.a. Postkarten und Drucksachen) für einen anderen als den Absendeort und Briefe, Pakete u.a. für Empfänger im Absendeort konnten auch durch sogenannte Privatbeförderungsanstalten eingesammelt, befördert und verteilt werden. Solche "Privatposten" siedelten sich vor allem in Großstädten an und traten beispielsweise durch niedrigere Gebührensätze der Deutschen Reichspost in zunehmendem Maße als scharfe Konkurrenten entgegen. Dieser Konkurrenz musste sich die Reichspost entledigen, zumal sie verpflichtet war, kostspielige und z. T. sogar unrentable Zustelleinrichtungen bis in die entferntesten Gegenden des Reiches zu unterhalten. Die Postgesetznovelle vom 20. Dez. 1899 verbot daher ab 1. April 1900 alle gewerbsmäßig betriebenen Privatpostanstalten im Deutschen Reich und dehnte den Postzwang auf verschlossene Briefe innerhalb des Absendeortes aus. Die Beförderung von Personen Von alters her befasste sich die Post auch mit der Personenbeförderung. Vor dem Aufkommen der Eisenbahnen war die Personenbeförderung mittels Postkutsche das wichtigste öffentliche Verkehrsmittel und als solches in vielen Ländern auch Bestandteil des Postmonopols. Der Ausbau des Eisenbahnnetzes beschränkte diese Verkehrsbetätigung der Post zwar zunächst sehr, sie gewann aber nach der Erfindung und weiteren Vervollkommnung des Automobils wieder steigende Bedeutung. So kam es seit den Jahren 1906/07 zur Errichtung von Kraftomnibuslinien ("Postkraftwagen-Überlandverkehr", oft auch kurz "Kraftposten" genannt). Sie wurden vor allem in den Jahren 1924 bis 1929 ausgebaut, so dass die Deutsche Reichspost am 1. April 1929 knapp 2000 Kraftpostlinien mit einer Betriebslänge von mehr als 37.000 km unterhielt und zu diesem Zeitpunkt bereits 68 Millionen Reisende beförderte. Postüberweisungs- und Postscheckdienst sowie Postsparkassendienst Der gewaltige wirtschaftliche und technische Aufschwung in Deutschland nach der Gründung des Deutschen Reiches hatte auch für die Reichspost- und Telegrafenverwaltung zur Folge, dass ihre Kasseneinrichtungen für den immer stärker fließenden Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wurden. Neben den Banken übernahm die Post die Regelung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Am 1. Januar 1909 wurde in Deutschland der Postüberweisungs- und Postscheckdienst eröffnet (13 Postscheckämter). Sowohl die Zahl der Konten als auch die Höhe der Guthaben nahm in den folgenden Jahrzehnten, ausgenommen die Zeit der beiden Weltkriege, laufend zu. Die bankmäßige Tätigkeit der Deutschen Reichspost, "die der Erfüllung staatlicher Tätigkeit, nicht dem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft dient[e]", gliederte sich in fünf Hauptzweige: Postanweisungs-, Postnachnahme-, Postauftragsdienst, Post-überweisungs- und Scheckdienst, Postsparkassendienst. Letzterer wurde erst nach der Annexion Österreichs (hier gab es bereits seit 1883 eine Postsparkasse) ab 1. Januar 1939 eingeführt. Telegrafenwesen und Funktelegrafie Obwohl das Telegrafenwesen vor der Gründung der Reichspost noch von einer selbständigen, dem Generalpostamt gleichgeordneten Behörde, verwaltet wurde, stand es bereits seit 1854 in naher Beziehung zur Post. In jenem Jahr übertrug man in Preußen die Ausübung des Telegrafendienstes in kleinen Gemeinden der jeweiligen Postanstalt. Eigene Telegrafenstationen gab es in der Regel nur in Städten und größeren Gemeinden, wo der Betrieb sich rentierte. Umfang und Leistungsfähigkeit der technischen Anlagen nahmen stark zu: 1871 gab es im Deutschen Reich (einschließlich Bayern und Württemberg) insgesamt 3.535 Telegrafenstationen mit 107.485 km Telegrafenleitungen und einer Jahresleistung von über 10 Millionen Telegrammen. Dieser Stand wurde bis zum Beginn des ersten Weltkrieges um das Sechsfache übertroffen. Im Unterschied zu den USA, wo die Bevölkerung den Fernsprechverkehr schnell nutzte, wollte sich die deutsche Öffentlichkeit offenbar zunächst nicht mit der neuen Einrichtung des Fernsprechwesen anfreunden. Generalpostmeister Stephan ließ schon 1877 eine erste Fernsprechleitung zwischen dem Generalpostamt in der Leipziger und dem Generaltelegrafenamt in der Französischen Straße errichten und veranlasste bald darauf Versuche auf weitere Entfernungen. Noch im Jahre 1880 fand ein Aufruf von Stephans zur Teilnahme an einer Stadtfernsprechanlage in Berlin jedoch nur geringen Zuspruch, sodass hier die erste Vermittlungsstelle für den Ortsverkehr im Januar 1881 mit nur 8 Teilnehmern den Betrieb aufnahm. Man erkannte jedoch bald die Vorteile des Fernsprechverkehrs und die Verbreitung des Telefons nahm schnell zu. In München wurde zuerst 1884 der 24-Stunden-Dienst im Fernsprechverkehr aufgenommen und Berlin eröffnete im Mai 1889 bereits die 10. 000. Sprechstelle. Bereits 1896 gab es in Deutschland 130.000 "Fernsprechstellen"; 1920 waren es ca. 1,8 Millionen, 1930 über 3 Millionen und 1940 fast 5 Millionen Anschlüsse. Der Entwicklung und dem Ausbau der drahtlosen Telegrafie, also des Funkwesens, wandte die Post bereits seit der praktischen Erprobung der Hertzschen elektromagnetischen Wellen, d.h. seit 1895, große Aufmerksamkeit zu. Von Anfang an bestand kein Zweifel darüber, dass die Reichspost für das Funkwesen (als einer Art der Nachrichtenbeförderung) zuständig war. Nachdem die ersten Funktelegrafiegeräte in Deutschland von den Firmen Siemens und AEG produziert und 1890 die ersten öffentlichen Funkstellen in Betrieb genommen worden waren, begann ein geregelter Funkdienst im Deutschen Reich. In den folgenden Jahrzehnten behielt die Reichspost das ausschließliche Recht zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen. Sie war jedoch nicht in der Lage, alle damit verbundenen Leistungen selbst auszuführen und delegierte deshalb z. T. dieses Recht an andere Unternehmungen. So existierten schließlich 3 Gruppen von Funkdiensten: - der von der Reichspost mit eigenen Funkstellen betriebene Funkdienst (Seefunk, Flugfunk), - der von Gesellschaften betriebene Funkdienst. Die "Transradio AG für drahtlosen Überseeverkehr" führte in den Jahren 1921-1932 den gesamten Überseefunkverkehr im Auftrag der Deutschen Reichspost durch. Hochseefunk, Zugfunk und dem Polizeifunk sind auf ihren Gebieten Rechte in ähnlicher Weise verliehen worden, - die Funkdienste öffentlicher Verkehrsträger wie Reichsbahn, Reichsautobahnen und Wasserstraßen. Rundfunk und Fernsehen Die ausschließliche Kompetenz für das Funkwesen erstreckte sich auch auf den nach dem 1. Weltkrieg entstehenden Rundfunk. Für diesen neuen Tätigkeitsbereich der Post, waren mehr als für andere Aufgabengebiete rechtliche und organisatorische Fragen zu lösen. Für die Beziehungen zwischen Post und Rundfunk sind zwei Phasen zu unterscheiden: a) Von 1923 bis 1933 war die Deutsche Reichspost zuständig für alle gesetzgeberischen Angelegenheiten, den Erlass der Benutzungsbestimmungen, die Erteilung der Genehmigungen, die Festsetzung und Erhebung von Gebühren, die Errichtung der Sender, die Durchführung des technischen Betriebes sowie die Überwachung der Wirtschaftsführung. Die grundsätzliche Regelung der bei der Programmgestaltung auftretenden politischen und kulturellen Fragen stand dem Reichsministerium des Innern gemeinsam mit den Länderregierungen zu. Den Rundfunkbetrieb selbst überließ die Reichspost Gesellschaften, denen sie eine Genehmigung hierzu erteilte. Als Dachorganisation fungierte die 1923 gegründete Reichsrundfunkgesellschaft, an der die Deutsche Reichspost durch Kapital- und Stimmenmehrheit maßgeblich beteiligt war und an deren Spitze der Rundfunkkommissar der Deutschen Reichspost stand. b) Im Jahre 1933 übernahm das neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda alle organisatorischen und geschäftsführenden Fragen des Rundfunks; die Deutsche Reichspost blieb nur noch für Kabelnetz und Sendeanlagen, für Zulassungen, Gebührenerhebung und Rechnungslegung verantwortlich. Infolge des Reichskulturkammergesetzes vom 22. Sept. 1933 stand die Reichsrundfunkkammer an der Spitze des Rundfunkwesens, in der die Reichsrundfunkgesellschaft und einige andere Verbände vertreten waren. Damit begann die absolute Unterordnung des Rundfunks unter die nationalsozialistische Diktatur. Die ersten Versuche des Fernsehens sind, ebenfalls unter der Regie der Deutschen Reichspost, bereits in den zwanziger Jahren unternommen worden. Die Post blieb auch in den folgenden Jahren wesentlich an der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Fernsehens beteiligt. Nachdem auf der Funkausstellung Berlin 1932 eine verbesserte Braunsche Röhre gezeigt worden war, wurden im Geschäftsbericht der Deutschen Reichspost 1933 Fernsehversuchssendungen im Bereich eines großen Stadtgebiets als praktisch durchführbar bezeichnet. Im März 1935 richtete die Deutsche Reichspost im Reichspostmuseum in Berlin die erste öffentliche Fernsehstelle der Welt ein, in der die Bevölkerung unentgeltlich den Empfang der Programme verfolgen konnte. In die Programmgestaltung teilten sich das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und die Reichsrundfunkgesellschaft (RRG). Für die Sendeanlagen war die Reichspostministerium-Tochtergesellschaft "Reichspost-Fernseh-GmbH" (seit 1939) und auch das Reichsministerium für Luftfahrt "mit Rücksicht auf die besondere Bedeutung für die Flugsicherung und den nationalen Luftschutz" zuständig. Die Organisation und Struktur der Deutschen Reichspost Die Post besaß von allen Reichsverwaltungszweigen den umfangreichsten und am klarsten strukturierten behördlichen Unterbau. Er wurde 1871 vom preußischen Postwesen übernommen und war seitdem bis zur Zerschlagung des Deutschen Reichs 1945 in folgende 3 Stufen gegliedert: Das Reichspostamt /Reichspostministerium Die oberste Reichsbehörde gliederte sich seit 1880 in die drei Abteilungen für Post (I), für Telegrafen- (und bald Fernsprech) wesen (II) und für Personal-, Etat-, Rechnungs- und Bauwesen (III). Wenig später wurde von Stephan zum Staatssekretär ernannt und damit auch äußerlich den Leitern der übrigen inzwischen errichteten Reichsämter gleichgestellt. Die Abteilung III wurde 1896 geteilt. Der nun neuen Abteilung III wurden die allgemeinen Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, während fortan die Abteilung IV das Personal-, Kassen- und Rechnungswesen zu bearbeiten hatte. Später gingen Kassen- und Rechnungswesen wieder auf die Abteilung III über und Abteilung IV behielt nur die Personalangelegenheiten. Ab 1919, nunmehr als Reichspostministerium, erweiterten eine fünfte Abteilung für das Funkwesen und eine sechste für soziale Angelegenheiten die Organisationsstruktur. Die Abteilung VI fiel allerdings nach der Inflation 1924 wieder fort, und zugleich vertauschten die Abteilungen III und V ihre Bezeichnungen, so dass in dieser das Haushalts-, Kassen- und Bauwesen, in jener das Telegrafen- und Funkwesen bearbeitet wurden, während die Abteilung II für das Fernsprechwesen, anfangs noch vereinigt mit den Telegrafenbauangelegenheiten, zuständig war. Am 1. Juni 1926 trat eine weitere Abteilung für Wirtschafts- und Organisationsfragen hinzu, die aus dem bisherigen Wirtschaftsreferat gebildet wurde. Seit 1926 gab es schließlich die folgenden acht Abteilungen: Abt. I Postwesen Abt. II Telegrafen- und Fernsprechtechnik und Fernsprechbetrieb Abt. III Telegrafenbetrieb und Funkwesen Abt. IV Personalwesen Abt. V Haushalts-, Kassen, Postscheck- und Bauwesen Abt. VI in München, für Bayern, 1934 aufgelöst Abt. VII für Württemberg, 1934 aufgelöst Abt. VIII Wirtschaftsabteilung. Ab 1934 Abt. VI, später als Abt. für Kraftfahrwesen, Maschinentechnik und Beschaffungswesen bezeichnet. Ab 30.11. 1942 Abt. VII: Verselbständigung aller Funk- und Fernsehangelegenheiten aus Abt. III (seit 1940 bereits als "Sonderabteilung Fl" unmittelbar dem Staatssekretär Flanze [zugleich Präsident des Reichspostzentralamts] unterstellt) Das Ministerium wurde unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1938 um eine Zentralabteilung (Min-Z) für politische Aufgaben und Fragen der Personalführung erweitert. Während des Krieges traten eine Auslandspolitische und eine Kolonialabteilung sowie eine Abteilung Ost hinzu. Vorübergehend wurde auch eine Sonderabteilung F 1 für Rundfunkangelegenheiten gebildet. Während des 2. Weltkrieges richtete sich die Organisation des Postwesens in den annektierten und besetzten Gebieten nach der Art und Intensität ihrer Einbeziehung in den nationalsozialistischen Machtbereich. In den annektierten Gebieten wurde die Postverwaltung vollständig von der Deutsche Reichspost übernommen. In den meisten besetzten Gebieten dagegen blieben die Posteinrichtungen der jeweiligen Länder bestehen. Neben ihnen arbeitete die Feldpost weiter. Für die Versorgung der deutschen Besatzungsbehörden entstand in verschiedenen Verwaltungsgebieten, so z. B. im "Protektorat Böhmen und Mähren" (1939-1945), in den Niederlanden (1940-1945), Norwegen (1942-1945), "Adria und Alpenland" (beide 1943-1945), "Ostland" und "Ukraine" (beide 1941-1944) eine Deutsche Dienstpost. Die Deutschen Dienstposten "Ostland" und "Ukraine", jeweils unter einem Generalpostkommissar, versahen zugleich die Geschäfte der als Landespost fingierten "Deutschen Post Ostland" bzw. "Deutschen Post Ukraine". Die vom Reichspostministerium unternommenen Versuche einer zentralen Leitung des Nachrichtenwesens aller annektierten und überfallenen Gebiete scheiterten an dem letztlich durchgesetzten Grundsatz von der Einheit der Verwaltung im jeweiligen Territorium. Für die Erledigung spezieller Sachgebiete bestanden im Reichspostministerium eine Reihe von Fachbüros, wie z. B. das Feldpost-, Kraftfahr-, Bauverwaltungs- und Scheckbüro. Dem Reichspostministerium waren folgende Dienststellen unmittelbar angegliedert bzw. unterstellt: - die Generalpostkasse als Organ der gesamten Kassenverwaltung des Post- und Telegrafenwesens, - das Postanweisungsamt. Es wurde vom 1. April 1912 ab der Oberpostdirektion Berlin als Postrechnungsamt unterstellt, - das Postzeitungsamt, ab 1. Januar 1918 ebenfalls der Oberpostdirektion Berlin unterstellt, - die Postversicherungskommission für Angelegenheiten der Unfall- u.a. -fürsorge, die am 1. August 1926 auf die neu gegründete Versorgungsanstalt der Deutschen Reichspost überging. Mit dieser Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde die vorher unterschiedlich geregelte Zusatzversorgung für das Postpersonal vereinheitlicht: Die Beiträge wurden zu zwei Dritteln von der Deutsche Reichspost und zu einem Drittel von den Versicherten selbst getragen, - das Telegrafentechnische Reichsamt, 1920 gegründet. 1928 übernahm es weitere Aufgaben aus dem Reichspost- ministeriumsbereich, wie z. B. Bahnpostfragen, Poststatistik, Ausbildungs- und Unterrichtsangelegenheiten, Kassen- und Rechnungswesen und Beschaffungswesen und wurde in Reichspostzentralamt umbenannt, - das Reichspostmuseum, geschaffen 1872, - die Reichspostbaudirektion, 1937 gebildet zur Realisierung der postdienstlichen Bedürfnisse bei der baulichen Neugestaltung Berlins, - das nach der Annexion Österreichs im März 1938 übernommene Postsparkassenamt in Wien. Es hatte in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichspostministerium die zentrale Kontenführung für den Postsparkassendienst wahrzunehmen, nachdem dieser auf das Altreich ausgedehnt wurde. Eine Sonderstellung kam dem "Postschutz", einer paramilitärischen Vereinigung unter dem Dach des Postministeriums, zu. Die Reichsführung der SS und die Oberste SA-Führung einigten sich im Juni 1935 auf verbindliche Regelungen hinsichtlich der Zugehörigkeit von Postbediensteten zur SA oder SS. Der Postdienst und damit auch der Postschutzdienst erhielten Vorrang vor »jeglicher Inanspruchnahme durch die SA und SS. Durch die Beanspruchung für Zwecke der SA und SS außerhalb des Postdienstes darf die ordnungsgemäße Abwicklung des Postdienstes nicht leiden« hieß es. Der Postschutz war uniformiert und einheitlich bewaffnet. Spezialprobleme der Fernsehtechnik untersuchte die am 1. Januar 1937 gegründete Forschungsanstalt der Deutschen Reichspost. Die Reichspostforschungsanstalt war zuständig für die Koordination aller Fernseh-Rüstungsprojekte und Aufträge an die Industrie. Sie beschäftigte sich mit der Weiterentwicklung der Forschungsgebiete zu militärischen Zwecken. Den Aufgabenkreis umreißt ein von Ohnesorge unterzeichnetes Dokument: "1. Fernsehen; 2. allgemeine Physik, insbesondere Atomphysik, Optik, Akustik, Elektronik; 3. Chemie; 4. Sonderaufgaben für den Vierjahresplan." Nicht in den Behördenaufbau der Reichspost eingegliedert, aber mit deren oberster Leitung in Personalunion verbunden, war die Reichsdruckerei. Am 1. April 1879 wurde sie als selbständiges Reichsunternehmen der Reichspost- und Telegrafenverwaltung unterstellt. Durch ihre Erzeugnisse unterhielt sie engste Beziehungen zur Reichspost, da z. B. Postwertzeichen, Postschecks, das Reichskursbuch u.a. für Rechnung der Postkasse hergestellt wurden. Die Oberpostdirektionen/Reichspostdirektionen Die Oberpostdirektionen (OPD) als Mittelbehörden zwischen der Berliner Zentrale und den Postanstalten entstanden schon 1850 in Preußen. Sie zählten nach ihrer Übernahme in die Reichspost zu den höheren Reichsbehörden. Das Reichspostministerium hat an die OPDen immer zahlreichere Zuständigkeiten delegiert, so dass deren Handlungsfreiheit ständig wuchs und sie allmählich zum Schwerpunkt der Postverwaltung wurden. 1928 kam es zur Errichtung Geschäfts-führender Oberpostdirektionen, die zusammenfassend für eine Bezirksgruppe (mehrere OPD-Bezirke) die Federführung für bestimmte Aufgaben übernahmen (z.B. Ausbildungs- und Unterrichtswesen sowie Beschaffungs- und Versorgungswesen). 1934 bis 1945 als Reichspostdirektionen (RPD) bezeichnet, unterlagen sie in ihrem Gebietsumfang und in ihrer Anzahl vielen Veränderungen. Im Jahre 1943 gab es 51 RPD. Für mehrere OPD/RPD zuständig und insofern auch als Mittelbehörden anzusehen waren die Postscheckämter (1909 gebildet), die Telegrafenbauämter und die Telegrafenzeugämter (1920 eingerichtet). Die Postanstalten Die Postanstalten, im Bereich der Deutschen Reichspost als Verkehrsämter und Amtsstellen bezeichnet, bildeten die örtlichen Dienststellen der untersten Stufe; sie waren der jeweils räumlich am nächsten gelegenen OPD/RPD untergeordnet. Zu den örtlichen Dienststellen gehörten nicht nur die bis 1924 in 3 Klassen eingeteilten Postämter (erst seit 1924 einheitliche Bezeichnung Postamt), sondern auch die diesen unterstellten Postagenturen, Posthilfsstellen, Bahnpostämter, Telegrafen- und Fernsprechämter sowie öffentliche Sprechstellen in den Gemeinden. Im Jahre 1942 gab es im Deutschen Reich ca. 70.000 solcher Ämter und Amtsstellen. Aktenordnung und Quellenlage Registraturverhältnisse im Reichspostministerium Kennzeichnend für die Registraturverhältnisse im RPM bis 1928 war die Unterteilung in "Geheimes Archiv" und "Geheime Registratur". In das "Geheime Archiv" wurden die Generalakten und wichtigsten Spezialakten aus der "Geheimen Registratur" übernommen, ebenso auch historisch wertvolle Akten aus den aufgelösten Postverwaltungen der deutschen Länder, so dass sich das "Geheime Archiv" immer mehr zu einem Auslesearchiv entwickelte. Demgegenüber stellte die "Geheime Registratur" die eigentliche, allgemeine Registratur des RPM dar. Sie bestand aus einer häufig wechselnden Anzahl von Registraturstellen. Mitte der zwanziger Jahre gab es derer siebzehn. Durch die Bildung von sog. Fachakteien für einzelne Arbeitsgebiete, wie z. B. Bp (Postbankverkehr) oder Zp (Postzeitungswesen), wurde die Zahl der Registraturstellen stark vermindert. Am 1. Januar 1928 wurde im RPM und wenig später im Gesamtbereich der Deutschen Reichspost ein Aktenplan in Kraft gesetzt, der in seinen Grundzügen noch in der Deutschen Bundespost und in der Deutschen Post der DDR bis zu deren Ende gegolten hat. Er bestand aus acht Hauptgruppen, die im wesentlichen der vorliegenden Klassifikation des Aktenbestandes entsprechen, hier auf der Grundlage des Aktenplanes aus dem Jahre 1938 unter Berücksichtigung struktureller Gegebenheiten des Bestandsbildners. Die Übernahme von Akten in das Reichsarchiv Im Zeitraum von 1933 bis 1941 hatte das Reichspostministerium ca. 2.200 historisch wertvolle Akteneinheiten, die im Dienstbetrieb nicht mehr benötigt wurden, an das Reichsarchiv abgegeben. Der größte Teil der Akten wurde gegen Kriegsende zusammen mit anderen Beständen in die Kalischächte bei Staßfurt und Schönebeck ausgelagert. Sie überstanden dort ohne nennenswerte Verluste den Krieg. Die vom Reichsarchiv nicht ausgelagerten Akten, vor allem der Teilbestand Reichsdruckerei, sind beim Luftangriff auf Potsdam im April 1945 verbrannt. Verluste sind auch bei den in den verschiedenen Dienststellen des RPM verbliebenen Akten zu verzeichnen, vor allem in insgesamt 15 Ausweichstellen auf dem Land, wohin das Schriftgut seit 1943 sukzessive verlagert worden war, aber auch im RPM-Gebäude selbst, das durch mehrere Bombentreffer in den Jahren 1943 bis 1945 schwer beschädigt worden war. Der Gesamtaktenverlust des RPM wurde nach 1945 auf die Zahl von 2.417 Aktenordnern beziffert. Die vorhandenen Akten bildeten den Grundstock für den später genannten Bestandsteil R 4701 I, der sich bis 1990 im Zentralen Staatsarchiv in Potsdam (ZStA) befand und mit der deutschen Einheit in das Bundesarchiv überging. Der Bestand im Bundesarchiv zum Zeitpunkt der Retrokonversion der Findmittel im Jahre 2009 Für die Zeit ab 1945 muss der Aktenbestand RPM differenziert betrachtet werden, weil seine vier Teile auf sehr unterschiedlichen Wegen ins Bundesarchiv gelangt sind und dementsprechend auch nicht nur ihre eigene Überlieferungsgeschichte, sondern auch eigene Findmittel, eigene Signaturen usw. erhalten hatten. Beispielsweise wurden die Kennbuchstaben B, D, GA, und P als Signaturzusatz verwendet, was sich nicht nur in der archivischen Praxis zuweilen als recht unpraktisch erwies. Schon lange war vorgesehen, alle Teile in einem gemeinsamen Findbuch zu erfassen. Seit ca. 1990 bediente man sich nachfolgender Unterscheidungsmerkmale, die jedoch im archivischen Alltag kaum zum Tragen kamen. Bestandsteil R 4701 I, ehemals R 47.01 - Potsdam bis 1990 Es handelt sich um die Masse des Bestandes, der im Zentralen Staatsarchiv Potsdam lagerte. In der Regel wurde die Bezeichnung R 4701 I nicht verwendet, sondern nur R 4701 mit nachfolgender Signatur, früher R 47.01. Hierin befanden sich auch die o.g. Akten mit den zusätzlichen Kennbuchstaben. Dieser vom Reichsarchiv ausgelagerte Teil des Bestandes wurde 1950 in das damalige Deutsche Zentralarchiv Potsdam überführt. Den Hauptteil der Akten erhielt das DZA Potsdam in den Jahren 1957, 1960 und 1966 vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen der DDR, jedoch wurden zunächst nur die Altakten mit einer Laufzeit bis zum Jahre 1928 abgegeben. Die Akten seit der Einführung des Aktenplanes 1928 verblieben noch im DDR-Ministerium und wurden erst 1983 an das ZStA Potsdam übergeben, allerdings bei weitem nicht vollständig (vgl. Ausführungen zu R 4701 II). Außerdem waren 1961 auch RPM-Akten aus ehemaligen Auslagerungsstätten in Potsdam in das DZA Potsdam gelangt. Ebenfalls Anfang der 1960er Jahre waren alle Akten, die in

              BArch, RM 112 · Bestand · 1914-1918
              Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

              Geschichte des Bestandsbildners: Am 29.8.1914 wurde der Befehlshaber der Marineluftfahrabteilungen eingesetzt, der 1916 zum Befehlshaber der Marinefliegerabteilungen, später zum Marineflugchef wurde und dem die Kommandeure der Flieger unterstanden. Der Marineflugchef hatte für die Bereitstellung des gesamten Flugpersonals zu sorgen und die militärischen Forderungen für Seeflugzeuge und Bodenorganisation zu erfüllen. Die Marineluftstreitkräfte setzten sich zusammen aus Seeflieger- und Marine- Landflugabteilungen, Seeflug- und Marine- Landflugstationen, Lehr- und Sonderkommandos sowie Frontverbänden der Marineflieger. Zu den Seeflugstationen zählten auch schwimmende Seeflugstationen, d. h. Flugzeugmutterschiffe, zu den Landflugstationen auch die Festungs-(Land)Flugstationen sowie die Hallenschutzstation Wainoden. (Vgl. Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945. Band 2. Osnabrück 2000, S. 8; Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden, Band 5, München 1983, S. 300f.) Seeflugstationen wurden im Laufe des Ersten Weltkrieges an Nord- und Ostsee sowie am Mittelmeer und am Schwarzen Meer errichtet. Die Stationen befanden sich z.T. auf besetztem belgischem (Bsp. Seeflugstationen Flandern I und II) und russischem (Bsp. Seeflugstation Kertsch) Gebiet oder auf Territorium von Verbündeten, beispielsweise dem Osmanischen Reich (Bsp. Seeflugstation Chanak). Zu den Seeflugstationen an der Nordsee zählten: Borkum Flandern I (=Seeflugstation Zeebrügge) Flandern II (=Seeflugstation Ostende) Helgoland List/Sylt Norderney (Vgl. Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 5. Demnach gehörten zum Kommando der II. Seeflieger-Abteilung die Frontflugstationen Borkum, Norderney, Helgoland und List sowie der Flugstützpunkt Tönning. Zur Geschichte dieser Seeflugstationen siehe ebd. S. 20-23 (Borkum), 24-26 (Norderney), 27-29 (Helgoland), 30f (List). Zur Geschichte der beiden Seeflugstationen in Flandern siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 5-7 (Flandern I), 8-10 (Flandern II). Keine Überlieferung liegt zur Seeflugstation Flandern III (Marine-Landflugplatz Nieuwmunster/Neumünster) vor, siehe dazu ebd., S. 11-13. Zur Organisation der Luftstreitkräfte des Marinekorps in Flandern siehe auch Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945, Band 3, Osnabrück 2000, S. 60-62.) Zu den Seeflugstationen an der Ostsee zählten: Angernsee (Nähe Engure, westlich von Riga, Lettland) Apenrade Arensburg (Kuressaare, Insel Ösel/Saaremaa, Estland) Bug auf Rügen Flensburg (siehe RM 113) Hadersleben (im März/April 1915 nach Apenrade verlegt, siehe RM 112/13) (Kiel-)Holtenau Köslin-Nest (Koszalin, Polen) Liebau (Liepâja, Lettland) Papenholm/Papensholm (westlich von Kihelkonna, Insel Ösel/Saaremaa, Estland) Putzig (Puck, Polen (seit 1919)) Reval (Tallinn, Estland) Stralsund und Wiek auf Rügen Warnemünde Wiek auf Rügen (siehe unter Stralsund) Windau (Ventspils, Lettland) (Zur Geschichte dieser Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 46 (Hadersleben), 47 (Apenrade), 48-50 (Flensburg), 51-53 (Holtenau), 56 (Warnemünde), 57f (Bug auf Rügen, Stralsund und Wiek auf Rügen), 59f (Köslin-Nest), 61f (Putzig), - nachfolgende Stationen wurden auf besetztem Gebiet errichtet - 75f (Libau), 79-81 (Windau), 82f (Angernsee), 84 (Arensburg), 85 (Papensholm), 87 (Reval).) (Aufgrund ungünstiger geographischer und meteorologischer Verhältnisse wurde der Hauptbetrieb der Station 1916 von Stralsund nach Wiek auf Rügen verlegt. In Stralsund wurde ein Teilbetrieb aufrecht erhalten. Siehe dazu u. a. RM 112/170, Vorkommnisse 6. Nov. 1915 sowie Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 57.) Zu den Seeflugstationen am Mittelmeer zählten: Agha Liman und Mersina (Südküste von Anatolien, nördlich der Ostspitze von Zypern) Chanak (am Südufer der Dardanellen bei Canakkale) Xanthi (Nordufer der Ägäis, Griechenland (seit 1920), siehe RM 110/22) (Zur geographischen Lage und Geschichte der Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 64f, 70f (Chanak), 76f (Mersina). Zur Seeflugstation Xanthi liegt nur im Bestand RM 110 (RM 110/22) eine Überlieferung vor, zur Seeflugstation Xanthi siehe zudem ebd., S. 79f. Zur Organisation der Seeflieger im Rahmen des Sonderkommando Türkei siehe Hildebrand, Hans H.: Die organisatorische Entwicklung der Marine nebst Stellenbesetzung 1848 bis 1945, Band 3, Osnabrück 2000, S. 63f.) Zu den Seeflugstationen am Schwarzen Meer zählten: Babadag (Rumänien) Duingi (bei Constanta, Rumänien) Kawak/Kavak (Ostufer des Bosporus) Kertsch (Krim, Ukraine) Konstanza/Constanza (Constanta, Rumänien) Odessa (Ukraine) Sebastopol/Sewastopol (Krim, Ukraine) Varna (Warna, Bulgarien) (Zur geographischen Lage und Geschichte der Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 64 und 78 (allgemein), 73 (Kawak), 81f (Varna), 83 (Konstanza), 84 (Sebastopol), 85 (Duingi), 86 (Babadag).) Zu den schwimmenden Seeflugstationen zählten: S.M.H. Answald S.M.H. Glyndwr (siehe RM 99) S.M.H. Oswald (siehe auch RM 99) S.M.H. Santa Elena S.M.S. Stuttgart (siehe RM 110/62) (Zur Geschichte der schwimmenden Seeflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 99f (allgemein), 102f (S.M.H. Santa Elena), 104f (S.M.H. Answald), 106 (S.M.H. Oswald), 107 (S.M.H. Glyndwr). Die S.M.S. Stuttgart war ein zum Flugzeugmutterschiff umgebauter Kleiner Kreuzer (auch als Flugzeugkreuzer bezeichnet), siehe ebd., S. 101.) Zu den Marinelandflugstationen zählten: Barge Großenhain Hage Kiel Nordholz-Cuxhaven Schlüterhof-Tuckum Speckenbüttel-Geestemünde Tondern Wainoden (vgl. auch RM 116/193) Wilhelmshaven-Wangerooge (Zur Geschichte der Landflugstationen siehe Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1866, S. 54f. (Festungs-Landflugstation Kiel); Köhler, Karl: Gliederungs- und Organisationsgeschichte der Marineluftstreitkräfte, Manuskript, 1969, in: MSG 2/1867, S. 98-101 (allgemein), 102f (Nordholz), 104f (Barge), 106f (Hage), 108f (Tondern), 110 (Speckenbüttel), 138-140 (Wilhelmshaven).) Bearbeitungshinweis: Die Klassifizierung des Bestandes geschah in einem ersten Schritt durch Unterscheidung zwischen Seeflugstationen, Flugzeugmutterschiffen (= schwimmenden Seeflugstationen) und Marinelandflugstationen um so insbesondere die Gruppe der Flugzeugmutterschiffe separat auszuweisen. Die zweite - und zentrale - Klassifizierungsebene stellen die einzelnen Stationen bzw. Flugzeugmutterschiffe dar. Es lässt sich so gezielt die Überlieferung zu einer Station ermitteln. Im Falle der Seeflugstationen Flandern I und Flandern II war darüber hinaus eine tiefergehende Klassifizierung auf dritter Ebene notwendig. In diesen Fällen bilden Kriegstagebücher, Berichte und Befehle/Dienstanweisungen, technische Unterlagen und - im Falle von Flandern II - Personalangelegenheiten sowie verschiedene Unterlagen untergeordnete Klassifikationspunkte. Die Klassifikationsebene „Verschiedene Unterlagen" musste aufgrund der Heterogenität einiger Akten gebildet werden. Für mehrbändig vorliegende Kriegstagebücher wurden entsprechende Bandfolgen angelegt. Auf die Bildung von Serien wurde verzichtet. Grundsätzlich fand die archivische Bearbeitung in Anlehnung an die Bearbeitung des verwandten Bestandes RM 110 (Kommandostellen der Marineluftstreitkräfte) statt. Zum Bestand lag ein vorläufiges Findbuch vor, welches allerdings keine Enthält-Vermerke enthielt. Zudem mussten mehrfach Titel umgebildet werden (Erläuterungen dazu siehe im Folgenden). Die Klassifizierung des vorläufigen Findbuchs in Seeflugstation und Marinelandflugstationen wurde um den Klassifikationspunkt der schwimmenden Seeflugstationen (Flugzeugmutterschiffe) ergänzt und im Falle der Stationen Flandern I und Flandern II vertieft (siehe oben). Durch die ansonsten beibehaltene Klassifizierung und Sortierung des vorläufigen Findbuchs deckt sich die Klassifizierung weitgehend mit der (aufsteigenden) Nummerierung der Akten, da die Akten im Zuge der vorläufigen Verzeichnung anhand der Stationen sortiert und signiert wurden. Aktentitel wie „Ganz Geheim" wurden aufgelöst und stattdessen archivarische Titel gebildet. Sofern aufgrund des heterogenen Inhalts nur die Möglichkeit bestand einen Titel wie „Verschiedene Angelegenheiten" zu bilden, wurden umfangreichere Enthält-Vermerke verfasst. Im (Bandfolgen-)Titelfeld wurden bei Kriegstagebüchern ggf. Zusätze wie „Ausfertigung für den Admiralstab der Marine" und „Entwurf" in Klammern angefügt um eine Unterscheidung zwischen den Kriegstagebüchern beim Admiralstab und denen bei den jeweiligen Stationen möglich zu machen. Letztere wurden von den aktenführenden Stellen nur teilweise als Entwurf ausgewiesen; eine Ergänzung des Titels bei der Verzeichnung wurde nur in diesen Fällen vorgenommen. Eine weitere - notwendigerweise mit aufzunehmende - Titelergänzung der Kriegstagebücher stellten die Auszüge dar. Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen bei der Titelaufnahme, wurden alle Kriegstagebücher einheitlich erschlossen. Durch die Ergänzungen des Titels war zudem der Verzicht auf eine Verzeichnung der aktenführenden Organisationseinheit vertretbar, da durch die Titelspezifierung zwischen den Kriegstagebüchern beim Admiralstab und denjenigen in den Stationen unterschieden werden kann. Die (Bandfolge-)Titel enthalten jeweils auch den Namen der entsprechenden Station; die damit vorhandene Redundanz mit den Klassifikationspunkten wurde zum Zweck der Recherchierbarkeit in BASYS S in Kauf genommen. Die Bandfolgenummern wurden archivarisch gebildet, was zur Folge haben kann, dass diese von den auf den Aktendeckeln abgebildeten abweichen können. Falls beispielsweise von einem Kriegstagebuch nur die Bände 3, 4 und 5 erhalten sind, wurden diese als Bände 1, 2 und 3 aufgenommen. Im Feld „Aktenzeichen" in BASYS S wurden jeweils nur die „Lu", „Ef" sowie „MK I" Aktenzeichen bzw. Altsignaturen (siehe unten) vermerkt. Teils ebenfalls vorhandene weitere Aktenzeichen (z. B.: Ca VIII) wurden, da sie nur in Teilen vorhanden waren und das Feld Aktenzeichen in diesen Fällen schon mit der MK I Signatur belegt war, nicht aufgenommen. Die entsprechenden Informationen lassen sich jedoch anhand der Aktendeckel rekonstruieren. Diese wurden bei der Umbettung vollständig aufbewahrt; im Falle von Akten in vormaliger Schnellhefterform wurde der Deckel abgetrennt und oben aufliegend in der Mappe beigelegt. Unklar ist, inwiefern es sich bei den MK I Nummern tatsächlich um Aktenzeichen und nicht vielmehr um Altsignaturen handelt. Für Letzteres sprechen folgende Indizien: - Die MK I Nummern sind in einer anderen Farbe aufgebracht worden als die A oder C Aktenzeichen, welche teilweise in gleicher Farbe - und vermutlich zeitgleich - mit dem Titel aufgetragen wurden - Sofern MK I Nummern vorhanden waren, war in der Regel auch ein Aufkleber „Archiv der Marine. Kriegsakten." vorhanden, die MK I Nummern könnten demnach Signaturen des Marinearchivs gewesen sein. - MK I Nummern sind vergleichsweise durchgängig vorhanden, so als ob es sich um eine lückenlose Überlieferung handelt, während im Bereich der A und C Aktenzeichen große Lücken zu beobachten sind. Letzteres erscheint angesichts von Kassationsentscheidungen bei der (erstmaligen) Archivierung im Archiv der Marine sowie aufgrund von Kriegsverlusten plausibler. - Eine tiefergehende Klassifikation bzw. Strukturierung der MK I Signaturen existiert nicht, vielmehr liegen über 300 fortlaufende Nummern vor, wohingegen A und C Aktenzeichen teils tiefer strukturiert (z. B. „Ca") sind. Letzteres erscheint für die Registratur des Kommandeurs der Flieger des Marinekorps (Kofl. M.K.) wahrscheinlicher als eine rein fortlaufende Nummerierung. Der Versuch einer Rekonstruktion des Aktenplanes anhand der erhaltenen Aktendeckel erscheint aufgrund großer Lücken sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Im Feld Altsignatur wurden jeweils die F-Nummern (für Files oder Fach) und evtl. vorhandene PG-Nummern in separate Altsignaturfelder eingetragen. Zu beachten ist dabei, dass zu einer F-Nummer in der Regel mehrere Akten gehören; F-Nummern können daher mehrfach vorkommen. Die Altsignaturen von RM 112/49-56 aus dem Bestand RM 110 wurden ebenfalls aufgenommen (vormals RM 110/612-619). Ein Sach-, Orts- und Personenindex wurde nicht erstellt. Bestandsbeschreibung: Nach dem Ende des ersten Weltkrieges wurden die Unterlagen der aufgelösten Marine-Dienststellen, darunter auch die verschiedenen Kommandeure der Marineflieger, in die Kriegsgeschichtliche Abteilung beim Admiralstab der Marine, die bereits am 15. Februar 1916 errichtet wurde, zum Aufbau eines neuen Marinearchivs gesammelt. Ab 1919 wurde die Bezeichnung des Marinearchivs in "Leiter des Instituts für Marinegeschichte und Vorstand des Marine-Archivs" geändert. Eine zweite Umbenennung erfolgte am 22. Januar 1936 in "Kriegswissenschaftliche Abteilung der Marine". Diese gehörte jedoch nicht zum Reichsarchiv, sondern unterstand bis zum 31. März 1934 der Inspektion des Bildungswesens der Marine, anschließend dem Chef der Marineleitung und war später als nachgeordnete Behörde dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine unterstellt. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die Marineunterlagen am 22. November 1943 auf Schloss Tambach bei Coburg ausgelagert. Nach Kriegsende wurde das Archivgut von den US-amerikanischen Truppen beschlagnahmt und nach London verbracht. Dort hat man die Akten in großem Umfang verfilmt, zu Bündeln zusammengefasst, mit fortlaufenden F-Nummern ("Faszikel", "File" oder "Fach") und z.T. mit einer siebenstelligen Nummer mit den vorangesetzten Buchstaben PG ("Pinched from the Germans") versehen. Anschließend wurde das Archivgut der britischen Admiralität übergeben. In den 1960er Jahren wurden die Marineakten im Rahmen der Aktenrückführung an die Bundesrepublik Deutschland zurückgegeben und gelangten in die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes (MGFA) in Freiburg. Aufgrund einer interministeriellen Vereinbarung zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister des Innern aus dem Jahre 1968, wurden die Akten von der Dokumentenzentrale ins Bundesarchiv übertragen. Sie gelangten schließlich in das von Koblenz nach Freiburg verlegte Bundesarchiv-Militärarchiv. (Siehe dazu die Bestandsbeschreibung zu RM 110; Autor: Michael Weins) Der Bestand umfasst 234 Aufbewahrungseinheiten die von verschiedenen See- und Landflugstationen der Kaiserlichen Marine stammen. Bis auf zwei Ausnahmen (RM 112/44, 137) geht die Laufzeit der Akten nicht über den Zeitraum zwischen 1914 und 1918, d.h. den Ersten Weltkrieg und die unmittelbare Nachkriegszeit, hinaus. Überwiegend sind Kriegstagebücher der einzelnen Stationen - sowohl die auf den Stationen geführten (Entwurf-)Exemplare als auch die Ausfertigungen für den Admiralstab - erhalten; von mehreren Stationen liegen nur Kriegstagebücher vor. Eine Ausnahme stellt die Überlieferung zu den Seeflugstationen Flandern I und Flandern II dar, welche darüber hinaus Berichte sowie Unterlagen zu Personal und Technik enthalten. Die Überlieferung zur Seeflugstation Flandern II bildet dadurch die größte Portion in RM 112 (53 Akten). Von den erst 1918 infolge der Besetzungen in der Ukraine in Betrieb genommenen Seeflugstationen (Kertsch, Odessa und Sewastopol) sowie den Stationen in der Türkei (Agha Liman/Mersina, Chanak und Kawak), Bulgarien (Varna) und Rumänien (Babadag, Duingi und Konstanza) liegen hingegen jeweils nur ein bis zwei Kriegstagebücher vor. Inhaltliche Charakterisierung: Vorhanden sind von verschiedenen Seeflugstationen die Kriegstagebücher, Tagesbefehle, Wochenberichte und Tagesmeldungen. Von der Seeflugstation Flandern II sind darüber hinaus Sammlungen von Verfügungen und Tätigkeitsberichten, sowie Akten über Waffentechnik und Fragen des Einsatzes sowie Personalangelegenheiten überliefert. Die Marine- Landflugstationen sind mit Kriegstagebuchunterlagen vertreten. Ein großer Teil der Unterlagen ist möglicherweise seinerzeit ins Luftarchiv übernommen und 1945 vernichtet worden. Die von mehreren Seeflugstationen aus dem östlichen Ostseeraum (Angernsee, Arensburg, Liebau, Papenholm, Windau und schwimmende Seeflugstationen S.M.H. Answald und S.M.H. Santa Elena) vorhandenen Kriegstagebücher, Berichte und Befehle bieten teils bebilderte Informationen über die Vorbereitung und Durchführung des „Unternehmen Albion". Besonders von der Seeflugstation Angernsee an der Rigaer Bucht aus fanden 1916 und 1917 Aufklärungsflüge und teilweise auch Bombenangriffe statt, welche teilweise fotografisch dokumentiert wurden. Mehrfach wurden die russischen Kriegschiffe vor Arensburg fotografiert (RM 112/2-5), darüber hinaus auch die Zerstörung der russischen Funkstation auf Runö (RM 112/4). Da das „Unternehmen Albion" als erste Joint Operation, d.h. kombinierte Heer-, Marine- und teilweise auch Luftwaffenoperation der deutschen Streitkräfte anzusehen ist, bilden die diesbezüglichen Unterlagen im Bestand RM 112 eine wichtige Ergänzung für die Forschung, da sie die Rolle der (unter Oberbefehl der Marine operierenden) Luftstreitkräfte dokumentieren. Die von der Seeflugstation Flandern II erhaltenen Akten über Personal- und Technische Angelegenheiten schildern - trotz der bestehenden Überlieferungslücken - mehrere Aspekte des Einsatzalltags und -profils einer Seeflugstation und können exemplarisch für andere Seeflugstationen herangezogen werden. Einschränkend muss jedoch betont werden, dass sich Ausstattung und Einsatzprofil der Seeflugstationen in Flandern aufgrund der Nähe zur Westfront von den hinter der Front befindlichen Stationen unterschied. Erschließungszustand: Online-Findbuch Umfang, Erläuterung: Bestand ohne Zuwachs 5,4 lfm 234 AE Zitierweise: BArch, RM 112/...

              Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Bü 1216 · Akt(e) · Mai 1917
              Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

              Enthält u.a.: Verhältnis der neutralen Staaten zu den kriegführenden Ländern, 150. Sitzung; Schaffung eines Königreichs Flandern, Förderung des Flamentums, 151. Sitzung, S. 1 ff.; Verbringung belgischer Arbeiter nach Deutschland und Nordfrankreich, 151. und 152. Sitzung, S. 15 ff, 1 ff.; "Einmarschrecht" Deutschlands nach Belgien, 152. Sitzung, S.4 ff; Verhältnisse in den besetzten Ostgebieten, 152. - 154. Sitzung S.12 ff., 1ff., 12; Verhältnis zu Polen, Aufbau einer polnischen Armee, soziale Lage der polnischen Arbeiter in Deutschland, 152. und 154. Sitzung, S. 19 ff., 1, 7 ff.; Äußerungen des Generals von Falkenhayns nach der Marneschlacht 1914, 152. Sitzung, S. 1, 48 ff.; Entschädigung der Kolonialdeutschen, 155. Sitzung, S. 62 ff.; Einsatz von Luftschiffen und Großkampfflugzeugen, 155. Sitzung, S. 89 ff.; Behandlung deutscher Kriegsgefangener, 158. Sitzung, S. 1 ff.; Presseznsur, 159. Sitzung, S. 7 ff.