Frankreich

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        Zentralstelle für Gewerbe und Handel (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 170 · Bestand · 1848-1920 (Va ab 1818, Na bis 1950)
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik)

        Die Aktenüberlieferung der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart. Von Walter Grube: Unter den Behörden, die sich die deutschen Staaten im 19. Jahrhundert für ihre Wirtschaftsverwaltung schufen, hat die Königlich Württembergische Zentralstelle für Gewerbe und Handel eine besonders angesehene Stellung eingenommen. Entstanden ist sie als Landeskollegium unter dem Ministerium des Innern im gleichen Revolutionsjahr 1848, in dem Preußen, Österreich und Bayern besondere Handelsministerien errichteten; das notorisch sparsame Württemberg hat ein eigenes Ministerium für das Wirtschaftsressort, wie es etwa auch Baden 1860-1881 in seinem Handelsministerium besaß, bis zum Ende der Monarchie nicht gekannt. Dennoch waren der "Zentralstelle", vor allem unter der Leitung des großartigen Ferdinand von Steinbeis (1856-1880), wirtschaftspolitische Erfolge beschieden, die sich neben den Leistungen der Handels- und Gewerbeministerien anderer Länder durchaus sehen lassen konnten. Dem Wirken der Zentralstelle war es zu danken, daß das rohstoffarme, technisch noch rückständige und verkehrsungünstig gelegene Württemberg bald zum eigentlichen Lande der staatlichen Gewerbeförderung wurde, von dem man lange Zeit nicht nur in Deutschland eifrig zu lernen suchte. An der Umgestaltung der württembergischen Wirtschaftsstruktur im Zeitalter der industriellen Revolution hatte die Zentralstelle entscheidenden Anteil. Ihren vielseitigen Aufgabenbereich hat der Geschichtsschreiber ihrer ersten Blütezeit 1875 in folgende Gruppen gegliedert: 1. "Konsultative Leistungen" in Gesetzgebungs- und Verwaltungsfragen: Gewerbe-, Zoll-, Handels-, Bank- und Baugesetzgebung, Münzwesen, Maß und Gewicht, gewerbliche Sicherheitspolizei, Eisen und Salzgewinnung, Verkehrswesen, Steuerwesen u.a.; 2. "Belehrendes Wirken": Gewerbeschulen, Wanderlehrer, gewerbliche Lehrwerkstätten, Modell- und Lehrmittelsammlung, gewerbliches Musterlager, Bibliothek, publizistische Arbeiten, Vereine; 3. "Direkte Einwirkung auf die Handelstätigkeit": Märkte, Messen, Börsen, Export, ausländische Handelsagenturen; 4. "Direkte Einwirkung auf die Gewerbstätigkeit": Unterstützung mit Kapital und technische Anregungen für alle Gewerbezweige; 5. "regiminelle Tätigkeit" vornehmlich als Landespatenamt, Landesausstellungskommission, Zentralbehörde für die Handels- und Gewerbekammern, Landeseichbehörde und in der Verwaltung gewerblicher Stiftungen. Unter diesen Tätigkeiten hat in dem seiner Schultradition bewußten Lande das "belehrende Wirken" mit Recht immer als besonderes Ruhmesblatt der Zentralstelle gegolten; ein "Juwel Württembergs" nannte es einmal der evangelische Prälat Merz. Nicht zuletzt durch die Erziehungsarbeit der Zentralstelle und der 1853 begründeten Kommission für die gewerblichen Fortbildungsschulen erwuchs aus Taglöhnern, Kleinbauern- und Weingärtnerssöhnen ein bodenständiger Stamm anerkannt tüchtiger Facharbeiter, aus zunftgebundenen Handwerksmeistern und einem wenig entwickelten Handelsstand jenes hochbefähigte Unternehmertum, das außer der für Württemberg charakteristischen breiten Schicht lebenskräftiger Klein- und Mittelbetriebe manche Firma von Weltruf geschaffen hat. Die weitschauende Art und Weise, in der die Zentralstelle seinerzeit unter Überwindung mancher Widerstände Gewerbeförderung und überhaupt Wirtschaftspolitik trieb, ist in ihren Auswirkungen noch bis zu der in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts vielerörterten und vielbeneideten Krisenfestigkeit der württembergischen Wirtschaft spürbar gewesen. Nachdem durch die Staatsumwälzung von 1918 auch Württemberg eigene Ministerien für die Wirtschaft (Arbeitsministerium und Ernährungsministerium, 1926 vereinigt zum Wirtschaftsministerium) bekommen hatte, wurde die Zentralstelle für Gewerbe und Handel durch Verordnung vom Staatsministeriums vom 30. November 1920 unter neuer Verteilung der Zuständigkeiten zum Landesgewerbeamt umgebildet. Für die Organisation der staatlichen Wirtschaftsverwaltung war dies nicht so revolutionär wie einst die Gründung der Zentralstelle, mit der eine ganz neue Epoche der württembergischen Industriegeschichte begonnen hatte. Aber die Umbildung war, nachdem die Kriegswirtschaft seit 1914 die Zentralstelle unter der Leitung des Staatsrats Heinrich von Mosthaf vor eine Reihe völlig ungewohnter Aufgaben gestellt hatte, doch mehr als eine bloße Umbenennung, war einschneidender als die mehrfache Erneuerung der "Grundbestimmungen" von 1848, durch die sich die Zentralstelle im Laufe ihrer siebzigjährigen Geschiche den Wandlungen im Wirtschaftsleben und im Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft immer wieder angepaßt hatte. Die Zentralstelle, Schöpfung der Revolution von 1848, erlebte so durch die Revolution von 1918 ihre bis dahin stärkste Umgestaltung. Für die württembergische Wirtschaftsgeschichte der Jahre 1848-1920 stellt der Aktenniederschlag der Zentralstelle, wie man leicht begreift, eine im staatlichen Bereich einzigartige Quelle dar. Die Zentralstelle hatte überdies nicht unbeträchtliche Akten älterer halbprivater, vom Staat begründeter oder geförderter Einrichtungen übernommen, so zunächst die der 1830 gebildeten "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" und des 1819 begründeten "Handels- und Gewerbsvereins" später z.T. auch die der 1817 errichteten "Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins". In der Registratur der Stuttgarter Zentralstelle für Gewerbe und Handel befand sich demnach 1920 bei der Umbildung zum Landesgewerbeamt die einschlägige Aktenüberlieferung eines vollen Jahrhunderts. Die Zentralstelle hat ihrer Registratur, wie die Mehrzahl der Ministerien und Landesmittelbehörden des 19. Jahrhunderts, keine geringe Sorgfalt angedeihen lassen. Der erste Registraturplan der neugegründeten und zunächst im Gebäude des Ministerium des Auswärtigen behelfsmäßig untergebrachten Behörde wurde 1850 durch den Sekretär von Reinhardt entworfen, ein Heft von nur 37 Seiten; er blieb die ganze Ära Steinbeis hindurch bis in den Anfang der achtziger Jahre in Kraft. Die sogleich 1848 von der Gewerbeförderungsgesellschaft sowie vom Handels- und Gewerbeverein übernommenen Akten wurden noch 1850 den einzelnen Abteilungen der Registratur eingegliedert. In gleicher Weise verfuhr man, als man 1882 anläßlich einer Registraturneuordnung der Zentalstelle für die Landwirtschaft von dieser Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins bekommen hatte; ebenso wieder 1888, als man Papiere aus dem Nachlaß des bekannten Nationalökonomen Moriz Mohl erhielt. In den engen Räumen der Stuttgarter Legionskaserne, die im ersten Stock der Zentralstelle nach dem Auszug aus dem Außenministerium eine immer noch sehr bescheidene Unterkunft bot, war unterdessen die Aktenflut rasch gestiegen. 1869 hatte man für die Registratur, die bis dahin in dem einzigen Kanzleizimmer untergebracht war, einen eigenen Raum einrichten und die drei "vollgepfropften" Aktenregale durch zwei neue vermehren müssen. 1883 war, nicht lange nach dem Amtsantritt des Direktors (und späteren Präsidenten) Robert von Gupp, eine grundlegende Reorganisation der weiter angeschwollenen, in die Korridore und den Dachboden überfließenden Registratur unerläßlich geworden. Die Arbeit wurde, da sie von den wenigen Kanzleibeamten der Zentralstelle nicht zu bewältigen war, vom Ministerium des Innern dem Amtmann Heberle vom Oberamt Schwäbisch Hall übertragen und erst nach drei Jahren abgeschlossen. Der von Heberle aufgestellte neue Registraturplan, nun schon ein Band von 200 Seiten, hat sich erhalten, während sein viermal so umfangreiches Repertorium leider nicht auf uns gekommen ist. Heberle führte erstmals eine systematische Trennung von laufender Registratur (damals 1109 Faszikel) und Altregistratur (damals 1242 Faszikel) durch. Anläßlich dieser Arbeiten erfolgten auch die ersten Aktenkassationen von nennenswertem Umfang (etwa 180 Faszikel und Bände). Die erhaltenen Ausscheidungsverzeichnisse lassen erkennen, daß man dabei gewissenhaft vorging und im ganzen wohl nur wenig kassierte, was heute für den Wirtschaftshistoriker von Interesse wäre. Die 1883-85 geschaffene Ordnung hat den Umzug der Zentralstelle in den neuen Prunkbau des Stuttgarter Landesgewerbemuseums 1896 überdauert; noch heute findet sich ein Großteil der Akten in den von Heberle formierten und beschrifteten Faszikeln vor. Im Neubau konnte man dann 1901-1902 die Altregistratur, die sich bereits zu einem regelrechten Behördenarchiv ausgewachsen hatte, im Dachgeschoß abgesondert und angemessen einrichten. Für alte und laufende Registratur fertigte Obersekretär Hauser 1905-1908 unter Benutzung, aber auch unter Verbesserung der Heberleschen Ordnung einen neuen Aktenplan von 800 Seiten, der bis zur Umbildung der Zentralstelle 1920 im Gebrauch stand und glücklicherweise erhalten ist. Im ganzen also war diese umfassendste staatliche Registratur über hundert Jahre württembergischen Wirtschaftslebens lange intakt geblieben. Daß dann wesentliche Teile davon den Bomben des Zweiten Weltkrieges zum Opfer gefallen sind, gehört zu den für die Forschung empfindlichsten Quellverlusten. Alle Akten der Zentralstelle, die vom Landesgewerbeamt im Gefolge der Organisationsveränderungen von 1920 an das Wirtschaftsministerium gelangt waren, sind mit diesen verbrannt, darunter namentlich wertvolle Akten über die Handelskammern, über Handelsverträge und Zollwesen 1819-1870 sowie über Eisenbahnen 1857-1913. Bis auf trümmerhafte Reste vernichtet sind ferner sämtliche Akten der Zentralstelle, die sich im Zweiten Weltkrieg noch beim Landesgewerbeamt Stuttgart befanden, darunter neben umfangreichem, damals noch kurrentem Material aus den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts auch manche weit zurückreichende Abteilungen, z.T. noch mit Vorakten der "Gesellschaft für Beförderung der Gewerbe" (1830-1848) und ihrer Vorgänger. Über den Krieg gerettet wurden allein jene Aktenbestände der Zentralstelle, die sich im Herbst 1939 bereits im Staatsarchiv Ludwigsburg befanden. Es waren dies einmal zwei größere Ablieferungen des Landesgewerbeamts Stuttgart aus den Jahren 1930 und 1939, insgesamt etwa 40 lfd. m (heute Bestand E 170), weiterhin die 1939 vom Reichspatentamt abgegebenen Akten der Patentkommission der Zentralstelle, die 1877 zufolge des Deutschen Patentgesetzes vom 25. Mai 1877 (Reichsgesetzblatt S. 501ff.) nach Berlin gelangt waren (11 lfd. m, heute Bestand E 170a), schließlich 60 Jahrgänge Rechnungen der Zentralstelle (1848/49-1908/09, 2 lfd. m), die das Staatsarchiv Ludwigsburg 1921 mit dem Rechnungsselekt des vormaligen Finanzarchivs (heute Bestand E 224a) übernommen hatte. Die vorhandenen Registraturbehelfe, Behördenrepertorien, Übergabe- und Ausscheidungsverzeichnisse erlauben es heute nicht mehr, auch nur überschlägig in Prozenten anzugeben, wie sich der Umfang dieses geretteten Aktengutes (insgesamt 53 lfd. m) zu dem des verlorenen verhält. Doch lassen sich an Hand des Hauserschen Aktenplans der Zentralstelle von 1905-1908 wenigstens die größeren und für die Forschung fühlbarsten Lücken in dem uns überkommenen Bestand feststellen. So fehlen zur Mehrzahl die Sitzungsprotokolle, die Akten über das bekannte Stuttgarter Landesgewerbemuseum (das zweitälteste Europas) und die über die Beratungsstelle für das Baugewerbe; gänzlich untergegangen sind außer den Diarien u.a. die einst nachweislich vorhandenen Akten über die große Bibliothek der Zentralstelle - die bedeutendste unter den Gewerbebibliotheken Deutschlands -, über Sozialversicherung, gewerblichen Rechtsschutz, Baugesetzgebung, Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen. Trotz dieser und anderer Lücken stellt der erhalten gebliebene Aktenbestand der Zentralstelle und ihrer Vorläufer immer noch eine unschätzbare Quelle für die Wirtschaftsgeschiche der württembergischen Königszeit dar. Die eigene Aktenüberlieferung der großenteils aus kleingewerblichen Anfängen herausgewachsenen Wirtschaftsunternehmen ist bekanntlich vielfach überaus lückenhaft, auch der allgemeinen Benutzung nicht ohne weiteres zugänglich; die wertvollen Archive der Handelskammern Stuttgart und Ulm hatte der Zweite Weltkrieg fast ganz vernichtet. Die zentrale Überlieferung der staatlichen Industrieförderung bietet so nicht nur die einzige Möglichkeit, den großen Umwandlungsprozeß des 19. Jahrhunderts im ganzen zu erforschen; sie ist weithin auch einzige Quelle sowohl für die Geschichte hunderter von Einzelbetrieben wie für das Werden der Selbstverwaltung der Wirtschaft. Diese Quelle war schon bisher nicht ganz ungenutzt. Aber sie wirklich auszuschöpfen, verbot lange Zeit der teilweise ganz unzureichende Grad ihrer Erschließung. Lediglich die Jahresrechnungen der Zentralstelle (im Bestand E 224a) bedurften keines besonderen Aufwands für archivische Fundbehelfe. In chronologischer Folge findet man darin genaue Nachweise über alle Maßnahmen für die gewerbliche Bildung und Gewerbeunterstützung, über jede "Absendung von Sachverständigen im Ausland und Berufung von Gewerbsmännern aus demselben" (wie eine der Rechnungsrubriken lautet), über den Ankauf von Modellen, Zeichnungen, Mustern, Musterwerkzeugen, Maschinen und Erfindungen, über Ausstellungen und Preisverteilungen, über die Einführung neuer und die Hebung bestehender Industriezweige, über die Förderung des Warenabsatzes, der Gewerbevereine und der Handwerker, schließlich auch über Aufwendungen für grundsätzliche Untersuchungen der gewerblichen Entwicklung. Wer in den Rechnungsbänden einzelne Betriebe oder Personen sucht, muß freilich, um rasch zum Ziel zu gelangen, schon über die in Frage kommenden Jahrgänge im Bilde sein, auch muß er sich damit begnügen, daß Rechnungen des 19. Jahrhunderts, weniger mitteilsam als manche aus älteren Zeiten, im wesentlichen Fakten und nur selten Motive angeben. Für die 1939 ohne jedes Verzeichnis übernommenen Patentakten der Zentralstelle (Bestand E 170a) konnte das Staatsarchiv Ludwigsburg 1949 während der Vorstandschaft des damaligen Oberarchivrats Dr. Max Miller ein handschriftliches Archivrepertorium fertigstellen. In zwei Bänden (mit zusammen mehr als 1000 Seiten) führt es außer den Protokollen der Patentkommission und einigen Generalakten die chronologisch geordneten Spezialakten über alle von der Zentralstelle in den Jahren 1848-1877 begutachteten württembergischen Patente (mit Namensregister) auf. Außerdem erschließt es für die Jahre 1841 bis 1848 die einschlägigen Vorakten der Zentralstelle des landwirtschaftlichen Vereins, die damals, bezeichnend für die Auffassung des Biedermeier von gewerblicher Wirtschaft, für das Patentwesen zuständig gewesen war. Der seit 1949 leicht zugängliche Bestand (insgesamt 2373 Büschel) enthält neben Patentakten schwäbischer Erfinder (darunter z.B. Daimler, Max Eyth, Magirus, Gebrüder Mauser und Friedrich Voith) auch zahlreiche Patentgesuche von Nichtwürttembergern (aus dem übrigen Deutschland, aus anderen europäischen Staaten und aus Amerika), im ganzen also recht ansehnliche Unterlagen für die Geschichte der Technik. Als schwieriger erwies sich für die Archivverwaltung die Erschließung der noch wichtigeren und weit umfangreicheren Aktenablieferungen des Landesgewerbeamtes von 1930 und 1939, deren erste schon in K.O. Müllers gedruckter "Gesamtübersicht" von 1937 aufgeführt ist (Bestand E 170). Im Recherchendienst des Staatsarchivs wurde zwar, zumal seit dem Zweiten Weltkriege, immer wieder versucht, diese Akten für Erhebungen zu Firmengeschichen und Firmenjubiläen heranzuziehen. Aber die Knappheit der summarischen Übergabeverzeichnisse machte das zu einer stets zeitraubenden und nicht selten erfolglosen Mühe. Schon die Frage nach einzelnen Tatsachen und Daten konnte den Archivar in Verlegenheit bringen; von einer systematischen Auswertung des Bestandes für die von Jahr zu Jahr stärker in den Vordergrund tretende Wirtschafts- und Sozialgeschichte war überhaupt keine Rede. Die wichtigen Aufsätze Paul Gehrings zur württembergischen Wirtschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts mußten, zumal unter den erschwerten Arbeitsbedingungen der Kriegs- und Nachkriegsjahre, ohne Benutzung dieser Akten geschrieben werden. Unter diesen Umständen wurde die Fertigung eines wissenschaftlich brauchbaren Repertoriums ein dringendes Desiderat sowohl der Verwaltung wie der Forschung. Kräfte für eine so ausgedehnte Arbeit standen freilich dem Staatsarchiv Ludwigsburg aus seinem Stammpersonal in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung. Erfreulicherweise gelang es 1958 den Bemühungen von Staatsarchivdirektor Dr. Max Miller, vom Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Mittel für die befristete Einstellung eines juristisch und volkswirtschaftlich vorgebildeten Bearbeiters dieser Gewerbe- und Handelsakten zu erhalten. Das maschinenschriftliche Repertorium E 170 umfaßt drei staatliche Foliobände von zusammen nahezu 1000 Seiten und macht den Bestand, nach dem Hauserschen Aktenplan von 1905-1908 restauriert, nun bis in seine feinsten Verästelungen benutzbar. Manches darin ist gewiß vorwiegend von landesgeschichtlichem oder gar nur ortsgeschichtlichem Interesse. Vieles aber zeigt in überraschend reichem Detail, wie systematisch sich die Zentralstelle bei der Emporbringung der württembergischen Wirtschaft die Erfahrungen und Vorbilder in den damals technisch und sozial fortgeschrittenen deutschen und außerdeutschen Ländern (vor allem Belgien und England) zunutze machte. Zahlreich sind die Akten über Entsendung von Unternehmern, Technikern und Handwerkern ins Ausland zur technischen und künstlerischen Fortbildung, über Versuche mit ausländischen Maschinen und Produktionsverfahren, über Berufung ausländischer Fachleute, über die Teilnahme an den großen internationalen Ausstellungen von Paris und London bis nach Philadelphia und Melbourne. So läßt der Aktenbestand den Weg verfolgen, auf dem ein deutscher Mittelstaat des 19. Jahrhunderts mit vergleichsweise bescheidenen, aber geschickt eingesetzten finanziellen Aufwendungen sein Handwerk entwickelte und seiner Industrie half, international wettbewerbsfähig zu machen. Am Ziel dieses Wegs stand, das war das spezifisch Württembergische eines an sich gemeindeutschen Vorgangs, eine Qualitätsindustrie von großer Mannigfaltigkeit und gesunder Dezentralisation. Das maschinenschriftliche Findbuch wurde erstellt von Rudolf Denk, Walter Grube und Wolfgang Schmierer (Fertigstellung 1969). Hinweis: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das nach einem von der "Arbeitsgruppe Retrokonversion im Staatsarchiv Ludwigsburg" erarbeiteten Verfahren in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Grundstruktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen. Im einzelnen gilt weiter: - Berichtigungen, Streichungen und Nachträge wurden überprüft und eingearbeitet. - Die Titelaufnahmen von als fehlend festgestellten Archivalieneinheiten wurden übernommen und mit einem entsprechenden Hinweis ("Vermißt seit ...." o.ä.) versehen. - Wenn die Vergabe neuer Bestellnummern unumgänglich war, wurde die alte Signatur in der jeweiligen Titelaufnahme und einer eigenen Gesamt-Konkordanz nachgewiesen.

        Sammlung von Maueranschlägen (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 151 · Sammlung · 1900-1945
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
        1. Zur Geschichte des Bestandes: Die Bezeichnung "Maueranschläge" für die im vorliegenden Bestand verwahrten Plakate ist zeitgenössisch. Sie verweist auf die schlichte Anbringung: nicht wie Werbeplakate auf prunkvolle Litfaßsäulen, sondern an einfache Mauerwände wurden sie für jedermann sichtbar befestigt. Die Kriegssituation bedingt die schlichte Verwendung. Häufig wurden Maueranschläge in den besetzten Gebieten eingesetzt. Aber auch in der Heimat blieb ansonsten wenig Raum zur Anbringung solcher Plakate. Die dürftige Ausstattung dieser Plakate ist eine Konsequenz dieser Situation. Die Kriegssituation erlaubte nur einfaches, oft zeitungsdünnes Papier. Zu einer graphischen Gestaltung kam es in der Regel nicht, es überwiegt das Textplakat, auf dem allenfalls die Überschrift (häufig das Wort "Bekanntmachung") mit großen Lettern hervorgehoben wird. Manchmal ist das Papier mit einer Signalfarbe gefärbt, was vielleicht als Vorstufe einer graphischen Gestaltung gewertet werden kann. Eine aufwendigere Gestaltung bei politischen Plakaten kam während des Ersten Weltkrieges erst auf (Ursula Zeller. Die Frühzeit des politischen Bildplakats in Deutschland (1848-1918), Stuttgart 1987, besonders Kap. 7). Die im vorliegenden Bestand enthaltenen Werbeplakate zur Zeichnung von Kriegsanleihen bieten dafür reizvolle Beispiele. Solche graphisch gestalteten und ästhetisch "schönen" Plakate machen jedoch nur einen verschwindenden Anteil an der Sammlung von Maueranschlägen aus. Immerhin enthält sie Stücke von Künstlern wie Hanns Anker, Lucian Bernhard, Alexander U. Cay, Fritz Erler, Louis Oppenheim und Egon Tschirch. Die meisten der im vorliegenden Bestand verwahrten Stücke sind aber nicht solche Plakate, sondern reine Textplakate ohne eine graphische oder gar bildliche Gestaltung. Die Sammlung der Maueranschläge wurde im Heeresarchiv, Zweigstelle Stuttgart, in den 20er Jahren angelegt und über Jahrzehnte fortgeführt. Über die Motive, die Sammlungskonzeption und die praktische Sammeltätigkeit aus dieser Zeit ist kaum etwas überliefert. Ein allgemeines Interesse an Maueranschlägen läßt sich früh feststellen: teilweise wurden Maueranschläge schon während des Krieges verkleinert in Broschüren wiederabgedruckt (solche Hefte finden sich in der Druckschriftensammlung des HSTAS) und selbst im Frontgebiet verkauft (vgl. J 151 Nr. 1240). Aus dem vorliegenden Material kann geschlossen werden, daß die Mitarbeiter des Heeresarchivs im Prinzip jedes Stück in ihre Sammlung aufnahmen, dessen sie habhaft werden konnten. Im Vergleich zu den heutigen Sammlungskonzeptionen wurde eine weitgespannte Sammlung intendiert. Sie war keineswegs auf deutsche oder gar südwestdeutsche Maueranschläge eingeschränkt. Den hohen Anspruch konnten die vorhandenen Sammlungsquellen allerdings nicht immer genügen: häufig blieben Lücken, die nur mit wenigen Stücken oder auch gar nicht berücksichtigt werden konnten. Über die Sammlungsquellen läßt sich einiges sagen. Es ist davon auszugehen, dass einige Maueranschläge aus Akten entnommen wurden, was heute an Randlochungen des ehemals mehrfach gefalteten Stückes erkennbar wird. Andere Stücke enthalten auf der Rückseite oder am unteren Rand behördliche Vermerke über den Aushang. Vergleichsweise groß ist übrigens die Gruppe, die einen Stempel "Landsturm Infanterie Bataillon Calw" bzw. Leonberg trägt. Der Tatbestand, dass von den 1622 Maueranschlägen der Westfront ein Drittel (523 Stück) von der Etappenkommandantur Roubaix stammt, erklärt sich nur aus der Tatsache, dass dort ein württembergisches Regiment stationiert war, offenbar wie die beiden genannten Landsturm-Infanterie-Bataillone eine Quelle für die Sammlung des Heeresarchivs. Andere Etappenkommandanturen, für die eine solche Verbindung fehlte, sind entsprechend sporadisch berücksichtigt. Stempelungen zeigen, dass auch von verwandten Institutionen (im Tausch?) Stücke übernommen wurden: nämlich vom Königlich Württembergischen Armeemuseum und von der Deutschen Bücherei Leipzig. Aus der Flugschriftensamm lung des Heeresarchivs (jetzt Bestand J 150 des Hauptstaatsarchivs) ist eine größere Gruppe von Stücken herausgezogen und in die Sammlung der Maueranschläge integriert worden. Über einen gewissen Zeitraum überschnitten sich beide im Heeresarchiv geführten Sammlungsbestände. Außerdem - aber in geringerem Ausmaß - wurden aus der Sammlung von Luck und aus Nachlässen (Nachlass Hahn, in späterer Zeit auch Nachlass Haußmann) Maueranschläge entnommen und in die Sammlung eingefügt. Relativ jung dürften einige Zugänge aus dem Staatsarchiv Ludwigsburg sein. Die Sammlung von Maueranschlägen wurde vor 1974 aus den Beständen des Heeresarchivs in die Sammlungsbestände des Hauptstaatsarchivs eingefügt. Sie erhielt die Signatur J 151. Die Hintergründe der Aufhebung der durchaus sinnvollen Beständeabgrenzung zwischen den Sammlungen des Militärarchivs und den J-Beständen des Hauptstaatsarchivs sind nicht mehr auszumachen. Noch vor dieser Verlagerung wurde die Sammlung der Maueranschläge durch den Studenten Markus Braun im Heeresarchiv 1954 geordnet und durch ein zwölfseitiges Findbuch provisorisch erschlossen. Auch danach erhielt die Sammlung weitere Zugänge, vor allem aus Nachlässen. Die umfassende Sammlungskonzeption scheiterte in der Praxis an den Beschränkungen der Sammlungsquellen. Nicht alle Bereiche konnten gleichmäßig intensiv dokumentiert werden. Zeitlich umfasst der Bestand Stücke von 1914 bis 1948, also auch noch die Nachkriegszeit des Zweiten Weltkrieges. Quantitativ liegt der Schwerpunkt eindeutig auf dem Ersten Weltkrieg (2582 Maueranschläge von insgesamt ca. 2700) und hier wieder auf Maueranschlägen von der Westfront (1622 gegenüber 599 von der Ostfront). Es sind hauptsächlich Maueranschläge der (deutschen) Besatzungsmacht, im geringen Umfang auch solche österreichischer Provenienz. Nur einige Maueranschläge liegen von den damaligen Gegnern (Frankreich und Rußland) vor. Eine weitere Gruppe bilden die in Deutschland (an der "Heimatfront") selbst verwendeten Stücke. Als Provenienzen (Herausgeber der Maueranschläge) sind sowohl zivile (Generalgouvernement Belgien, französische Bürgermeistereien) wie militärische Behörden (Armee-oberkommandos, Etappeninspektionen und - kommandanturen) vertreten, nicht selten (auf der Ebene der Etappenkommandanturen und der Bürgermeistereien) miteinander kombiniert. Inhaltlich handelt es sich vielfach um Verordnungen und Mitteilungen der Besatzung an die einheimische Bevölkerung. Die Maueranschläge dienen z. B. zur Bekanntgabe kriegswirtschaftlicher Maßnahmen wie Festsetzung von Höchstpreisen, Erfassung von militärisch verwertbaren Vorräten, zur Bekanntgabe der Bestrafung Einheimischer oder zur Einschärfung erwünschter Verhaltensweisen bei der Bevölkerung des besetzten Gebietes, wie Einhaltung der Sperrstunden, Verdunkelungsmaßnahmen oder Versammlungsverbot. Eine interessante Gruppe bilden die Maueranschläge mit "Informationen" über die Kriegslage, mit denen der Widerstand gebrochen oder zumindest entmutigt werden sollte. In der Heimat dienten Maueranschläge der Aufforderung zur Rekrutierung, zu Spendenaufrufen und zur Propaganda gegen die feindlichen Mächte, aber auch zur Stärkung des nationalen Selbstbewußstseins, zur Werbung für kulturelle Veranstaltungen und zur Bekanntgabe kriegswirtschaftlicher Maßnahmen. 2. Bearbeitung des Bestandes: Das Verdienst der Arbeit des Studenten Markus Braun von 1954 lag eher in der Ordnung des umfangreichen Bestandes als in seiner Erschließung. Braun beschränkte die Erschließung auf eine Gruppenerfassung, für die das Schema "Verordnungen und Mitteilungen: Etappenkommandantur XY, Jahr, Stückzahl" typisch ist. Gleichgeartete Maueranschläge wurden zu einer Gruppe vereint und diese Gruppe wurde in der angedeuteten Art möglichst allgemein beschrieben. Ein Eingehen auf die Inhalte der Einzelstücke, die Braun allerdings einzeln signierte, war wohl auch aus zeitlichen Gründen nicht intendiert. Bereits die Ergänzungen des Findbuchs durch spätere Nachträge tendieren demgegenüber zu einer Einzelerschließung, also zu einer Beschreibung jedes Einzelstückes. Eine derartig gründliche Erschließung ist schließlich Standard für die in den 70er Jahren begonnenen Plakatsammlungen im Hauptstaatsarchiv (J 153, J 154 und J 154/5), die im Gegensatz zu den Maueranschlägen noch keine historische Relevanz besitzen. Die Ordnung der Maueranschläge durch Braun konnte mit Ausnahme kleinerer Änderungen jedoch im wesentlichen beibehalten werden. Die Gliederung seines Findbuches ist demzufolge mit der des vorliegenden nahezu identisch. Auch läuft die alte Braun’sche Signatur mit dem vorliegenden Numerus currens (der den Ort der Lagerung bestimmt) im Prinzip parallel. Da Braun aber mit jeder neuen größeren Gruppe die Zählung wieder mit 1 begann, ist eine Konkordanz der Signaturen dem Findbuch beigefügt. Die Einzelerschließung war folglich Ziel der im Oktober 1989 begonnenen Neubearbeitung. Sie diente gleichzeitig dazu, die im Hauptstaatsarchiv ausgebildeten Anwärter in die Erschließung von Plakaten als Beispiel für die Arbeit an Sammlungsbeständen einzuführen. Anlässlich der Neubearbeitung wurde auch für eine bessere Verpackung gesorgt. Die Maueranschläge wurden in säurefreie DIN A 1 Umschläge umverpackt, auch um die für das sehr dünne Papier schädlichen Faltungen (vor allem solche über Kreuz) soweit möglich zu vermeiden. Kleinere Risse wurden ebenfalls geflickt. Der Neuverzeichnung lag die bereits Sommer 1989 in Zusammenarbeit mit der LAD entwickelte (EDV-)Maske MIDEPLAK und ein dazu entworfenes Erfassungsformular ("Data-sheet") zugrunde. Diese unter dem Programmpaket MIDOSA verwendbare Erfassungsmaske sollte nicht nur für Maueranschläge verwendbar sein, sondern zur EDV-Erfassung sämtlicher Plakatarten (Werbeplakate und politische Plakate) dienen können. Im Findbuch ist die Beschreibung der Maueranschläge nach folgendem Schema angeordnet: Die oben links ausgerückte Ordnungsnummer ist nur für die Reihenfolge der Beschreibung und Verweise aus dem Index maßgeblich. Für die Lagerung im Magazin und auch für die Bestellung der Stücke dient allein die Bestellnummer, die am Ende der Beschreibung der einzelnen Einheit herausgehoben zu finden ist. Der Titel des Plakats wird als Zitat behandelt und steht dementsprechend in Anführungszeichen. Wenn nötig, sind zur Identifizierung Ergänzungen hinzugefügt. Die meisten Titel lauten "Verordnung", "Bekanntmachung" und dergleichen, der Bearbeiter musste dann den Inhalt mit eigenen Worten weiter präzisieren. Mehrere Titel auf einem Maueranschlag sind durchaus denkbar. Der Titel wird in der Originalsprache wiedergegeben, nur bei slawischen Sprachen wird er gleich übersetzt oder sinngemäß umschrieben. Die Laufzeit gibt in der Regel das Druck- oder Veröffentlichungsdatum an. In der nächsten Zeile ist der Anlass für das Entstehen des Maueranschlages - soweit bekannt - angegeben, was bei den Maueranschlägen jedoch vergleichsweise selten der Fall ist. Es folgen die Angaben über Herausgeber, Grafik, Druck, Verantwortliche im Sinne des Presserechts etc. Die Formalangaben erfassen das Format des Plakats und die Anzahl der aufbewahrten Stücke. Die Beschreibung der bildlichen Darstellung erfolgt in einem eigenen Block. Da es sich beim vorliegenden Bestand hauptsächlich um Textplakate handelt, entfällt eine eigentliche Bil dbeschreibung in über 90 Prozent der Fälle. Bei reinen Textplakaten erfolgt hier ein Hinweis auf Besonderheiten in der Gestaltung (Mehrspaltigkeit, Hervorhebungen, Farbgebung) oder Hinweise auf die verwendeten Sprachen (im Extremfall bis zu sieben verschiedene). In der Entstehungszeit graphisch gestalteter politischer Plakate ist Derartiges bereits als Element einer graphischen Gestaltung zu werten. Vor der abschließenden Bestellsignatur sind die Provenienzen (hier im Sinne von Sammlungsquellen) und die Vorsignaturen angeben. Innerhalb derselben Rubrik sind die Maueranschläge meistens chronologisch angeordnet. Nicht oder nur auf das Jahr datierbare Stücke erscheinen dabei jeweils zum Schluß. Maßgeblich für die Datierung ist im Regelfall das Datum einer Verordnung. Bei Maueranschlägen mit Verordnungen unterschiedlichen Datums ist das letzte als das dem Veröffentlichungstermin nähere maßgeblich für die chronologische Einordnung. Bei Ortsbetreffen erfolgt die Reihung nach Alphabet. Dem Bestand entnommen wurde eine Mappe mit verschiedenen französischen Lebensmittelkarten aus dem Zweiten Weltkrieg, die in die inzwischen eröffnete einschlägige Sammlung J 524 eingegliedert wurde. Die Sammlung von Mauer-anschlägen enthält ohne Zählung der Dubletten rund 2 700 Stück. Die Neubearbeitung der Maueranschläge erstreckte sich von Herbst 1989 bis Sommer 1993. Sie erfolgte unter Anleitung des Unterzeichnenden im Rahmen der Einführungs- und Zwischenpraktika der Anwärter des 26., 27., 28. und 30. Ausbil-dungs-lehrganges. Die mitarbeitenden Anwärter waren: Hartmut Obst, Andrea Rösler, Petra Schad, Jutta Stockhammer und Martina Wagner vom 26., Bettina Heiß, Sybille Kraiss, Barbara Löslein, Jörg Martin, Armin Roether, Daniel Stihler, Martin Walter und Regina Witzmann vom 27., Andrea Binz, Armin Braun, Daniela Deckwart, Astrid Groh, Katja Hoffmann und Nicole Röck vom 28. und Michael Bing, Dorothea Kiwitt, Michael Konrad, Manuela Nordmeyer, Annelie Jägersküpper und Christian Schlafner vom 30. Ausbildungslehrgang. Neuenstein, im September 1996 Dr. Peter Schiffer Im Frühjahr 1998 wurden vom Stadtarchiv Heilbronn ca. 370 Maueranschläge aus der Zeit des Ersten Weltkrieges, die vermutlich in den 50er Jahren dorthin abgegeben worden waren, dem Hauptstaatsarchiv übereignet. Den größten Teil der Sammlung machen Maueranschläge der Etappen-kommandantur Roubaix, den geringeren Teil solche des Armeeoberkommandos der VI. Armee und der Etappeninspektionen 2, 4, 5 und 6 und sonstiger Herausgeber aus. Bis auf die im Nachtrag zum Bestand J 151 unter Ordnungsnummer 2717-2734 verwahrten Stücke handelt es sich fast ausschließlich um Dubletten bzw. sonstige Mehrfachexemplare von Maueranschlägen, die bereits im Bestand J 151 vorhanden sind. Im einzelnen haben folgende Ordnungsnummern Zuwachs durch diese Ablieferung erhalten: 5, 16, 770-773, 775, 778, 780, 783, 788, 794, 872, 874, 875, 877, 879, 881, 883, 885, 887-893, 895-897, 909, 911, 913, 978-1306 (ohne Ordnungsnummern 980-984, 987-990, 993-998, 1001, 1003, 1004, 1006, 1009-1012, 1014, 1022, 1025, 1030, 1031, 1033, 1035, 1036, 1040, 1047, 1050, 1051, 1053, 1057, 1058, 1062-1070, 1075, 1076, 1078-1080, 1092, 1110, 1112, 1114, 1120, 1127, 1130, 1131, 1136, 1138, 1141, 1145, 1155, 1164, 1165, 1167, 1171, 1173, 1174, 1178, 1180, 1183, 1190-1193, 1196, 1203, 1207, 1209, 1213, 1216, 1218-1220, 1222, 1236, 1238, 1240, 1244, 1249, 1250, 1255-1258, 1267, 1272, 1300), 1336, 1477, 1479, 1480, 1602, 2312. Mai 1998 Eberhard Merk Im Jahr 2002 wurden von Eberhard Merk die Titelaufnahmen und der Gesamtindex überarbeitet und korrigiert. Im Sommer 2003 wurde die nur als Word-Dokument vorliegende Datei der Verzeichnung der Maueranschläge von Wolf-Dieter Dorn in eine Access-Datenbank umgewandelt, aus der die Online-Version des Findbuchs generiert werden konnte. Das vervielfältigte Findbuch mit ausführlichem Index basiert weiterhin auf dem Word-Dokument. September 2003 Regina Keyler
        BArch, R 15-IV · Bestand · 1934-1945(-1961)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Die "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse" (Reichsstelle) wurde am 01. November 1936 errichtet. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung bildete das Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 (RGBL. I S. 854). Die Reichsstelle übte eine staatliche Wirtschaftstätigkeit aus. Ihre Hauptaufgabe war es, die Einfuhr der bewirtschafteten Erzeugnisse mengenmäßig, örtlich und zeitlich nach den Bedürfnissen des Binnenmarktes zu überwachen und zu lenken sowie gleichzeitig hiermit die Preisgestaltung dieser Erzeugnisse so zu leiten, dass Störungen, die sich aus der Verschiedenheit der Weltmarktpreise mit den inländischen Preisen ergeben, möglichst vermieden wurden. Die Reichsstelle war also auch in den inneren Marktausgleich sowie in die Vorratswirtschaft eingeschaltet. Nur durch sie durften aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführte Garten- und Weinbauerzeugnisse im Zollinland in den Verkehr gebracht werden. Alle aus dem Zollausland oder aus einem Zollausschlussgebiet einzuführenden Garten- und Weinbauerzeugnisse, die dem Gesetz über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 30. September 1936 unterlagen, waren also der Reichsstelle zum Kauf anzubieten. Die Übernahme durch die Reichsstelle erfolgte mittels eines Übernahmescheins, dessen Ausstellung der Einführer bei der Reichsstelle beantragte. Eine Verpflichtung zur Übernahme der angebotenen Garten- und Weinbauerzeugnisse bestand für die Reichsstelle nicht. Die Einfuhr der Waren konnte also jederzeit unterbunden werden. Die vom inländischen Erzeuger in den inländischen Handel gebrachten Garten- und Weinbauerzeugnisse unterlagen mit Rücksicht auf die für sie durchgeführte Marktordnung nicht den Beschränkungen des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen. Lediglich die aus dem Zollausland oder einem Zollausschlussgebiet eingeführten Erzeugnisse wurden von der Reichsstelle bewirtschaftet. Ihr Umfang ergab sich aus Artikel III der siebten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes über den Verkehr mit Garten- und Weinbauerzeugnissen vom 07. Juni 1940 (RGBl. I S. 862). Die Reichsstelle führte im Wesentlichen aus folgenden Ländern Erzeugnisse ein: - Europäische Ursprungsländer: Baltische Staaten, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Jugoslawien, Niederlande, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Ungarn und Portugal. - Außereuropäische Ursprungsländer: Afghanistan, Ägypten, Australien, Argentinien, Brasilien, Chile, China, Japan, Indien, Iran, Kamerun, Kanada, Mexiko, Palästina, Somalia, Südafrikanische Union, Syrien, Türkei, USA und Westindien. Die eingeführten Erzeugnisse wurden zu folgenden Erzeugnisgruppen zusammengefasst: - Gemüse, Obst, Südfrüchte, Kartoffeln, Gemüsesamen, Blumensamen, Tabaksamen, Kümmel, Azaleen, Schnittblumen und Rentierflechte. Die Reichsstelle war in Hauptabteilungen, Abteilungen und Sachgebiete gegliedert. Die Aufteilung in Abteilungen und deren Untergliederung in Sachgebiete ergab sich aus dem Geschäftsverteilungsplans. Mit Verordnung vom 06. Dezember 1938 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1938 Nr. 291) wurde die "Überwachungsstelle für Gartenbau-Erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel" (Überwachungsstelle), die am 24. September 1934 errichtet wurde (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger 1934 Nr. 209), mit der Reichsstelle zur "Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" (Reichsstelle als Überwachungsstelle) zusammengelegt. Bei der Zusammenlegung wurden Einrichtungen gleicher oder ähnlicher Art der beiden Dienststellen soweit als möglich vereinigt, so z.B. die Geld-, Vermögens-, Personal- und Materialverwaltung, die Register, die Kanzlei, die Poststelle sowie die am gleichen Ort befindlichen Außenstellen. Auch die frühere Hauptabteilung III der Reichsstelle und die Ländergruppen I - VI der Überwachungsstelle wurden zusammengelegt, so dass die Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen und Übernahmescheinen in einem Arbeitsgang erledigt werden konnten. Die Reichsstelle als Überwachungsstelle war nunmehr in 5 Hauptabteilungen, 6 Abteilungen, 21 Unterabteilungen und 15 Sachgebiete gegliedert. Das Aufgabenspektrum der Reichsstelle als solche blieb jedoch in grundsätzlicher Hinsicht unverändert. Hinzu kam der im Wesentlichen unveränderte Aufgabenbereich der Überwachungsstelle, nämlich die Prüfung der von den Importfirmen eingereichten Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen nach formalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, insbesondere nach Maßgabe der Vorschriften auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung, des Imports von Gemüse, Obst, Säften, Weinen, Tee und lebenden Pflanzen, sowie deren Kontingentierung. Im Weiteren erteilte sie auch beantragte Devisenbescheinigungen und kontrollierte die ordnungs- und fristgerechte Ausnutzung der erteilten Devisenbescheinigungen durch die Importeure. Das Aufgabengebiet der Reichsstelle als Überwachungsstelle war also auch durch das Gesetz über die Devisenbewirtschaftung bestimmt. Gemäß § 2 Abs. 2 dieses Gesetzes trafen neben den Devisenstellen auch die Überwachungsstellen ihre Maßnahmen und Entscheidungen nach Richtlinien, welche die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aufstellte. Diese Richtlinien grenzten das Aufgabengebiet der Überwachungsstellen dahingehend ab, dass sie Wareneinfuhr und Warenbezahlung überwachten und die Einkaufspreise kontrollierten. Sie hatten ferner Maßnahmen auf dem Gebiet der inneren Bewirtschaftung (z.B.: Verarbeitungs- und Ausfuhrverbote) zu treffen. Die Reichsstelle als auch die Überwachungsstelle waren Körperschaften des öffentlichen Rechts, also eigene Rechtpersönlichkeiten, die sich selbst finanzierten und nicht aus Reichsmitteln unterhalten wurden. Sie unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Von diesem musste sich auch die Reichstelle als Überwachungsstelle die Gebührenordnung genehmigen lassen. Gebührenpflichtige Tatbestände waren beispielsweise die Ausstellung von Devisenbescheinigungen und die Abgabe von Gutachten zu privaten Verrechnungsgeschäften. Buch- und Betriebsprüfungen führte die Überwachungsstelle allerdings gebührenfrei durch; es sei denn die Betriebsprüfung ergab, dass ein Unternehmen gegen behördliche Anordnungen verstoßen hatte. Nach Kriegsausbruch war die Reichsstelle als Überwachungsstelle hinsichtlich der Warenbeschaffung vor neue Aufgaben gestellt. Sämtliche Feindstaaten und ein großer Teil der neutralen Staaten fielen als Lieferanten aus, während der Bedarf an Lebensmitteleinfuhren jeder Art ständig anstieg. Hierdurch stiegen auch die Preise im Ausland stark an, so dass die bisherige Aufgabe der Reichsstelle, die Auslandspreise durch Unterschiedsbeträge auf das deutsche Preisniveau anzuheben, illusorisch wurde und schließlich eine Umkehrung in das Gegenteil erfuhr, nämlich die Verbilligung der eingeführten Waren. Die weitere Aufgabe, die gebietsmäßige Lenkung der Wareneinfuhr war schon bei Kriegsausbruch in erhöhtem Maße auf die Hauptvereinigungen (z.B.: Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft) übergegangen, so dass nur noch das Aufgabengebiet der Überwachungsstelle blieb. Die Reichsstelle als solche wurde daher Anfang Juli 1943 stillgelegt. Dafür nahm die Überwachungsstelle im Zuge der Kriegsauswirkungen mit den wachsenden Schwierigkeiten der Warenbeschaffung immer größeren Umfang an. Nach Ende des Krieges wurde das Vermögen der Reichsstelle von den Alliierten abgewickelt. Die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg war durch § 5 Ziffer 2 der Verordnung des Zentralamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 17. August 1946 (Amtsblatt für Ernährung und Landwirtschaft Nr. 2 vom 24.08.1946) und durch Erlass des Ernährungs- und Landwirtschaftsrates in Stuttgart vom 04. Juli 1946 ermächtigt, das Vermögen der Reichsstelle, soweit es sich in der amerikanischen und britischen Besatzungszone befand, abzuwickeln. Die Außenstelle in Bayern wurde durch die Geschäftsstelle der Wirtschaftsverbände abgewickelt. Zur Durchführung der Abwicklung wurde ein Sachwalter ernannt, der seine Tätigkeitserlaubnis von der zuständigen britischen Kontrollbehörde erhielt und die "Abwicklungsstelle der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle" in Berlin sowie die "Abwicklungsstelle der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft und Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse als Überwachungsstelle - Außenstelle München" leitete. Die endgültige Auseinandersetzung über das Vermögen der früheren Reichsstellen innerhalb der vier Besatzungszonen blieb der Entscheidung des alliierten Kontrollrats vorbehalten. Bestandsbeschreibung: Bestandsbeschreibung Die Akten der Reichsstelle für Garten- und Weinbauerzeugnisse gelangten 1974 von der Oberfinanzdirektion Berlin, die mit der Abwicklung des Reichsnährstands beauftragt war, in das Bundesarchiv nach Koblenz. Die 248 Akten haben eine Laufzeit von 1930 bis 1973, wobei die Masse der Akten zwischen 1936 und 1945 entstand. Die Unterlagen enthalten vor allem Schriftgut, das aufgrund der Geschäftsbeziehungen der Reichsstelle mit den Importeuren entstanden ist: Vereinbarungen zu Mengen und Preisen für unterschiedliche Erzeugnisse, Devisenbescheinigungen und Übernahmescheine, Aktenvermerke über Dienstreisen und Betriebsprüfungen. Der Bestand kann auch eingeschränkt als Ersatzüberlieferung für die wegen Kriegsschäden unzureichende Überlieferung des Bestandes R 3601 (Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft) herangezogen werden. Es wurden keine Kassationen vorgenommen. Archivische Bewertung und Bearbeitung Ein Aktenplan für die Reichsstelle existierte nicht. Auch war in der Reichsstelle keine Registratur vorhanden. Die Ordnung der Akten und deren Ablage erfolgte durch die Mitarbeiter der Reichsstelle nach deren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten. Die Aktenordnung ist deshalb zum Teil eigenwillig und unsystematisch. Demzufolge finden sich in den Akten Unterlagen unterschiedlicher sachthematischer Zuordnung. Lediglich eine Ordnung nach einzelnen Ländern ist erkennbar. An dieser Ordnung nach Ländern orientiert sich die Klassifikation im Findmittel. Vorarchivisch waren nur wenige Akten mit Titeln versehen. Die Aktentitel wurden daher nach dem überwiegenden sachlichen Inhalt der Akte gebildet. Die Verzeichnungseinheiten wurden ggf. mit Enthält-Vermerken tiefer erschlossen. Inhaltliche Charakterisierung: Überlieferungsschwerpunkte bilden vorallem Unterlagen aus der Geschäftstätigkeit der Reichsstelle, dabei v.a. Ministerialerlasse sowie Materialien zum Außenhandel mit europäischen und außereuropäischen Ländern Erschließungszustand: Findbuch (2004) Zitierweise: BArch, R 15-IV/...

        Reichspatentamt
        BArch, R 131 · Bestand · (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Rechtsgrundlagen Zu Beginn des 19. Jahrhunderts herrschte in Deutschland mit 29 verschiedenen Patentrechten bzw. Privilegienordnungen jeweils territorialer Wirkung eine große Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Dieser Zustand wurde durch das von einer Patentkommission des Reichskanzleramts erarbeitete Patentgesetz vom 25. Mai 1877 (RGBl. S. 501) beendet. Dieses war mehr industrie- als erfinderfreundlich, denn der Erteilungsanspruch stand dem ersten Anmelder, nicht dem Erfinder zu, und Patente konnten gewerblich verwertet werden. Jedermann hatte das Recht auf Einsichtnahme in die Erteilungsunterlagen. Beschreibungen und Zeichnungen wurden von da an amtlich veröffentlicht. Obwohl die Möglichkeit der Lizenzerteilung an Dritte ohne Übertragung des Patentrechts vorgesehen war, unterlag der Patentinhaber drei Jahre nach der Erteilung einem indirekten Lizenzzwang. Die gesetzlichen Grundlagen für das Kaiserliche Patentamt bildeten das o.g. Patentgesetz und die Verordnung betreffend die Errichtung, das Verfahren und den Geschäftsgang des Patentamts vom 18. Juni 1877 (RGBl. S. 533). Der Patentschutz war aber noch nicht effektiv genug, und die Zahl der Anmeldungen stieg, so dass schon am 4. April 1891 ein neues Patentgesetz (RGBl. S. 79) erlassen wurde. In erster Linie verstärkte es die Rechte der Patentinhaber. Der Neuheitsbegriff im Sinne des § 2 des Gesetzes wurde eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen die Aussetzung der Bekanntmachung ermöglicht. Das Gesetz betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern vom 1. Juni 1891 (RGBl. S. 290) war eine Ergänzung des Patentgesetzes und trat ebenso wie dieses am 1. Oktober 1891 in Kraft. Es war notwendig geworden, da das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen vom 11. Januar 1876 (RGBl. S. 11) nur die sogenannten Geschmacksmuster, jedoch nicht die zur Steigerung der Gebrauchsfähigkeit dienenden Modelle (Gebrauchsmuster) schützte. Eine weitere Vereinheitlichung des gewerblichen Rechtsschutzes brachte das Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (RGBl. S. 441). Auf diesem Gebiet hatte es bis 1874 lediglich regionale Zeichenrechte gegeben. Das Gesetz über den Markenschutz vom 30. November 1874 (RGBl. S. 1943) hatte die Zuständigkeit für die Registrierung den Amtsgerichten zugewiesen. Nun oblag auch diese Aufgabe dem Patentamt. Das Gesetz betreffend die Patentanwälte vom 21. Mai 1900 (RGBl. S. 233; neugefasst durch das Patentanwaltsgesetz vom 28. September 1933 (vgl. RGBl. II S. 669) führte eine Liste von berufsmäßigen Vertretern im Verfahren vor dem Patentamt, eine Prüfungskommission und einen Ehrengerichtshof für Patentanwälte ein. Starke Reformbestrebungen seit ca. 1900, die 1913 zu einem Entwurf der Reichsregierung für ein neues Patentgesetz nebst Gebrauchsmustergesetz führten, wurden durch den Ausbruch des Ersten Weltkrieges unterbrochen. Sie wurden ab 1927 wieder aufgenommen, konnten auf Grund der innenpolitischen Verhältnisse aber nicht sofort durchgeführt werden und fanden ihren Abschluss erst in den Gesetzen über den gewerblichen Rechtsschutz vom 5. Mai 1936. Das Patentgesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 117) brachte hauptsächlich dem Erfinder zugute kommende Änderungen, darunter die Ersetzung des Anmelderprinzips durch das Erfinderprinzip, die Unterstützung mittelloser Erfinder und eine Neuheitsschonfrist. Das Patentrecht sollte das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Durch das Gebrauchsmustergesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 130) wurden das materielle Gebrauchsmusterrecht und das Verfahrensrecht an das Patentgesetz angeglichen. Auch das neue Warenzeichengesetz vom 5. Mai 1936 (RGBl. II S. 134) brachte verschiedene Neuerungen. Im Zweiten Weltkrieg gab es neben der Einführung von Geheimpatenten und eingeschränkten Beschwerdemöglichkeiten auch im Interesse der Rüstungswirtschaft stehende Fortschritte im Arbeitnehmererfinderrecht. Aufgaben des Patentamts Die wesentlichen Aufgaben des Patentamts waren die Erteilung von Patenten und die Entscheidung über die Erklärung der Nichtigkeit bzw. die Zurücknahme von Patenten sowie die Erteilung von Zwangslizenzen. Daraus ergab sich eine Doppelfunktion sowohl als Verwaltungsbehörde als auch als gerichtliche Instanz. Eine Möglichkeit der Berufung gegen Nichtigkeitsbeschlüsse bestand beim Reichsoberhandelsgericht in Leipzig, ab dem 1. Oktober 1879 beim Reichsgericht. Einen besonderen Aufgabenbereich des Reichspatentamts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs bildete die Vergeltung von Patenten. Auf der Grundlage des § 26 der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S. 191) erließ der Reichsjustizminister in den folgenden Jahren mehrere Verordnungen über gewerbliche Schutzrechte bzw. Urheberrechte ausländischer Staatsangehöriger. Wurden deutschen Staatsangehörigen oder Unternehmen auf Grund fehlender bilateraler Abkommen oder Verträge auf der Grundlage von Ausnahmegesetzen Beschränkungen in der Nutzung von ausländischen Patenten auferlegt und in der Vergeltung ihrer eigenen Patente durch ausländische Firmen eine gegenüber den Bürgern dieser ausländischen Staaten abweichende Behandlung zuteil, so wurden sie für entstandene finanzielle Schäden durch das Deutsche Reich vergolten. An den in Deutschland wirksamen Schutzrechten ausländischer Staatsangehöriger konnten zur Wahrung allgemeiner Belange Ausübungsrechte an deutsche Firmen erteilt werden. Außerdem bestand die Möglichkeit, Patenterteilungen auszusetzen bzw. Gebrauchsmuster und Warenzeichen einzutragen. Die entsprechenden Anordnungen wurden vom Präsidenten des Reichspatentamts getroffen, gegen dessen Entscheidung keine Beschwerde möglich war. Organisation Zu Beginn seiner Tätigkeit gliederte sich das Patentamt in sechs Anmeldeabteilungen (für Patentanmeldungen) und eine Nichtigkeitsabteilung. Es gab keine eigenen Beschwerdeabteilungen, denn über Beschwerden gegen Beschlüsse einer Anmeldeabteilung entschied jeweils eine der anderen Anmeldeabteilungen. Das Patentgesetz von 1891 schuf erstmals die klare funktionelle Trennung von Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen sowie ein Vorprüfverfahren durch Mitglieder der Anmeldeabteilungen. Durch das Gebrauchsmustergesetz von 1891 wurde die Einrichtung einer Anmeldestelle für Gebrauchsmuster notwendig. Jedoch fand das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten statt. Das Warenzeichengesetz von 1894 führte zur Errichtung von Warenzeichenabteilungen. Am 31. Oktober 1917 wurde das Patentamt aus dem Geschäftsbereich des Reichsamts des Innern ausgegliedert und dem Reichsjustizamt nachgeordnet. Am 24. März 1919 erhielt es die Bezeichnung "Reichspatentamt" (RPA). 1926 wurde beim Reichspatentamt der Große Senat gebildet, der die Entscheidungsbefugnis über grundsätzliche Rechtsfragen erhielt. Die Gesetze über den gewerblichen Rechtsschutz von 1936 bewirkten folgende organisatorische Veränderungen: Im Patentbereich wurden die Anmelde-, Beschwerde- und Nichtigkeitsabteilungen in Senate umbenannt, an deren Spitze Senatspräsidenten standen. Im Warenzeichenbereich gab es fortan Warenzeichenabteilungen und Beschwerdesenate. Im Gebrauchsmusterbereich ging die Zuständigkeit für Gebrauchsmusterlöschungsverfahren von den Zivilgerichten auf das Patentamt über. Daher gab es neben der Gebrauchsmusterstelle, die für Anmeldungen zuständig war, auch Gebrauchsmusterabteilungen, die mit Löschungen befasst waren. Durch eine Verordnung vom 17. Juni 1938 (RGBl. I S. 638) wurden das österreichische Patentamt und der österreichische Patentgerichtshof mit Wirkung vom 1. Juli 1938 übernommen und als Zweigstelle Österreich dem Reichspatentamt angegliedert. Die Zweigstelle wurde allerdings durch Erlass des Reichsjustizministers vom 23. Dezember 1941 (s. "Deutsche Justiz" 1942, S. 13) zum 31. März 1942 wieder aufgelöst (vgl. R 131/587-589, 794-796, 1021-1025). Im April 1945 stellte das Reichspatentamt seine Arbeit ein. Bedingt durch die Folgen des Zweiten Weltkrieges entwickelten sich in beiden deutschen Staaten separate Patentämter, in der Bundesrepublik Deutschland das Deutsche Patentamt (DPA) mit Sitz in München sowie einer Außenstelle in Berlin und in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Erfindungs- und Patentwesen (AfEP). Personelle Entwicklung im Patentamt Bei der personellen Besetzung des Patentamts unterschied man neben dem Vorsitzenden, der seit der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1882 den Titel "Präsident" führte, zwischen ständigen und nicht ständigen Mitgliedern sowie den "sonstigen" Bediensteten (Hilfskräften). Es gab zum einen rechtskundige, d.h. zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst befähigte, zum anderen technische, d.h. in einem Bereich der Technik sachverständige, Mitglieder, die sämtlich in den Anfangsjahren des Patentamts nebenberuflich tätig waren. Im Jahr 1877 beschäftigte das Patentamt insgesamt 39 Personen. Im Zuge des Personalausbaus erhöhte sich zwar die Zahl der Beschäftigten von 39 (1877) auf 172 (1889), jedoch stieg die Mitgliederzahl nur von 22 auf 36. Der Grund dafür war das verstärkte Einstellen technischer Hilfsarbeiter (wissenschaftlicher Hilfskräfte). Als Folge der Neugestaltung durch das Patentgesetz von 1891, welches auch die Berufung der Mitglieder auf Lebenszeit brachte, wuchs der Personalbestand von über 600 (1900) auf annähernd 1.000 Personen (1914) an. Dabei vergrößerte sich die Zahl der Techniker im Vergleich zu den Juristen immer stärker. Im Ersten Weltkrieg wurden vermehrt weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte eingestellt. Nach dem Krieg erreichte man den Stand von 1914 erst wieder im Jahr 1926 mit rund 1.000 Bediensteten. Ab 1930 setzte eine rasche Vergrößerung des Personalbestands ein, der seine Höchstzahl 1939 mit ca. 1.900 Personen erreichte. Internationale Zusammenarbeit: Auf internationaler Ebene kam es zur ersten Zusammenarbeit anlässlich der "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums" vom 20. März 1883 (vgl. R 131/1049-1052, 1055). Dieser trat Deutschland allerdings erst mit Wirkung vom 1. März 1903 bei. Seitdem galt die Übereinkunft als innerdeutsches Recht. Ihre wichtigsten Bestimmungen waren die Unionspriorität und die Inländerbehandlung aller Unionsangehörigen. Diese Handhabung galt seit der Revision von 1911 auch für Gebrauchsmuster und Warenzeichen. Von besonderer Bedeutung ist außerdem das "Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken" vom 14. April 1891 (vgl. R 131/1040, 1077-1081), dem Deutschland 1924 beitrat. Dies führte zur Bildung der Markenstelle für internationale Markenregistrierung beim Reichspatentamt. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Wie andere Dienststellen der Verwaltung auch lagerte das in der Gitschiner Straße 97-103 in Berlin ansässige Reichspatentamt einen großen Teil seiner Unterlagen während des Zweiten Weltkriegs an Ausweichstandorte aus. Ab 1943 gelangten die Geheimsachen, das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten der 21 Patentabteilungen sowie fast alle Unterlagen über noch schwebende Patentanmeldungen (ca. 180.000 Patenterteilungsakten der ersten Instanz) nach Schlesien, in ein leerstehendes Zuchthaus in Striegau und in den Ort Jauer. Die Geheimsachen über Patentanmeldungen, geheime Gebrauchsmuster, erteilte und Sonderpatente wurden im Januar 1945 wieder nach Berlin und im Februar 1945 in ein verlassenes Kalibergwerk in Heringen (Werra) gebracht. Dorthin verlegte man auch die Personalakten sowie einen Großteil der Bibliotheksbestände des Reichspatentamts (ca. 300.000 Bände) und das "Index" genannte Patentregister seit 1939 - mit Ausnahme des Buchstaben R, dessen Register in Striegau verblieb. Striegau wurde am 10. Februar 1945 von sowjetischen Truppen besetzt, die das Zuchthaus sprengten. Das gesamte Prüfungsmaterial, die Akten von 18 Patentabteilungen sowie das Patentregister für den Buchstaben R fielen den Flammen zum Opfer. Die nach der Rückeroberung der Stadt durch deutsche Truppen geborgenen Reste verbrachte man nach Heringen. Das Prüfungsmaterial und die Akten der drei restlichen Patentabteilungen, die zuvor in Jauer aufbewahrt worden waren, verlagerte man nach Eger und von dort aus später nach Lichtenfels. Andere Teile, vor allem Bücher und Prüfungsmaterial, flüchtete man im März 1945 von Striegau aus in eine Försterei in Bayerisch-Eisenstein. Diese Unterlagen überdauerten die Wirren der letzten Kriegstage. Das Schicksal der nach Jauer verlagerten Schriftgutbestände ist indes ungewiss. Von den in Berlin verbliebenen Unterlagen, v.a. Patenterteilungsakten der zweiten Instanz, d.h. Beschwerde- und Nichtigkeitsverfahren, sowie Akten über Gebrauchsmuster- und Warenzeichenverfahren, fielen große Teile den Kriegseinwirkungen in den letzten Monaten des Krieges zum Opfer. Durch Bomben zerstört wurden fast sämtliche Warenzeichenakten (ca. 520.000), Unterlagen über die in Deutschland geschützten, international registrierten Marken, fast sämtliche Gebrauchsmusterakten (ca. 160.000) sowie viele Verwaltungsakten. Vollständig zerstört wurden insbesondere die Sachakten der Personalverwaltung. Erhalten blieben vor allem die Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichen-Rollen. Von den sowjetischen Truppen wurden nach ihrem Einmarsch in Berlin am 27. Mai 1945 Patentanmeldungen, die sich im Beschwerdeverfahren befanden (ca. 2.787), Akten über erteilte Patente, von denen noch keine gedruckten Patentschriften vorlagen (ca. 150.000), eine Sammlung der deutschen Patentschriften (ca. 14.000 Bände), Teile der Büchereibestände über wichtige technische Probleme, sämtliche Dissertationen sowie ein Teil der Verwaltungsakten beschlagnahmt und teilweise weggeführt. Als nicht wichtig sah man offenbar die noch nicht bearbeiteten ca. 150.000 Patentanmeldungen an, da von diesen nur Durchschläge vorzufinden waren; die Originale waren in Striegau verbrannt. Die nicht von der UdSSR beschlagnahmten Unterlagen blieben in der Dienststelle Berlin, darunter auch Verwaltungsakten über Rechtssachen, das Patentanwaltswesen, Haushalts- und Kassensachen, und wurden später der Außenstelle Berlin des Deutschen Patentamts übergeben. Nicht mehr im laufenden Geschäftsbetrieb benötigte Unterlagen hatte das Reichspatentamt bereits ans Reichsarchiv auf dem Brauhausberg in Potsdam abgegeben. Dieser Schriftgutbestand wurde im April 1945 zerstört, als das Reichsarchiv nach Bombenabwürfen brannte. Nach dem Einmarsch der Westalliierten in Berlin fand sich die dortige Dienststelle des Reichspatentamts im US-amerikanisch besetzten Sektor der Stadt wieder. Von deren noch vorhandenen, unzerstört gebliebenen Unterlagen, darunter vor allem von den Patentanmeldungen, fertigte die amerikanische "Organization Field Information Agency Technical" (FIAT) Mikrofilme, die in die USA gebracht wurden. Das "British Intelligence Objective Sub-Committee" (BIOS) erstellte Auszüge aus den Patentakten, die in 22 Bänden zusammengefasst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Im Schacht Heringen hatten SD-Angehörige vor der Besetzung durch US-amerikanische Truppen wichtige Patente und Geheimakten (zu 95 Prozent) sowie Personalakten vernichtet. Ein großer Teil der dort verbliebenen Unterlagen, darunter ein Teil noch nicht bearbeiteter geheimer Anmeldungen und die geheime Patentrolle, wie auch der in Lichtenfels und in Bayerisch-Eisenstein sichergestellten Akten, wurde in die USA abtransportiert, unter anderem in das Aktendepot der US Army in Alexandria bei Washington. Das Patentamt erhielt im Juli 1945 die Erlaubnis, seine Tätigkeit wieder aufzunehmen. Als Amt für Bodenforschung wurde es mit Unterstützung der Regierung in Kassel an das Geologische Institut der Universität Marburg verlegt. Seine Akten lagerte man in der Grube Beilstein bei Oberscheld ein. Im Januar 1946 erfolgte die Abtrennung der für die Arbeit im großhessischen Raum benötigten von den die sowjetisch besetzten Gebiete betreffenden Unterlagen. Derart gelangte nach Beilstein das für die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, das Rheinland und Süddeutschland relevante Material. Dem 1949 in München neu eröffneten Deutschen Patentamt übergaben die USA die Bibliothek des Reichspatentamts im Umfang von ca. 350.000 Bänden sowie Fotokopien beschlagnahmter Akten. Das in die USA verbrachte Schriftgut des Reichspatentamts wurde in den 1950er und 60er Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt. Größtenteils gelangte das Schriftgut direkt ins Deutsche Patentamt nach München, darunter auch vor der Zerstörung im Schacht Heringen gerettete Personalakten. Die ehemalige Außenstelle des Reichspatentamts in Berlin nahm zu Anfang der 1950er Jahre ihre Arbeit offiziell wieder auf. Diese Treuhandstelle Reichspatentamt - Informationsamt für gewerbliche Schutzrechte wurde 1968 als Dienststelle Berlin in das Deutsche Patentamt übernommen. Die in Alexandria zur Record Group 1016 gehörigen Akten des Reichspatentamts (112 Kartons) wurden 1959 an das Bundesarchiv zurückgegeben, das sie im selben Jahr nach München abgab. Zu den von der Sowjetunion zurückbehaltenen Teilen der Überlieferung des Reichspatentamts gehören 132 Akten, die in den 1960er Jahren von der Geheimen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft der UdSSR in das sog. "Sonderarchiv" überführt wurden. Diese ausschließlich das Fachgebiet Landwirtschaft betreffenden Akten erstrecken sich über die Laufzeit 1935-1942 und sind in einem russischsprachigen Findbuch erschlossen. Sie befinden sich noch heute in dem zur Aufbewahrung von "Beuteakten" bestimmten Archiv, das heute dem Russländischen Zentralen Staatlichen Militärarchiv untersteht (siehe www.sonderarchiv.de). Generalakten Die Generalakten des Reichspatentamts wurden von den Westalliierten direkt in das Deutsche Patentamt überführt. 1972 gab sie die Dienststelle Berlin des Patentamts an das Bundesarchiv ab (Zugang Nr. I 77/72). Patentanmeldungsakten Bis zum Kriegsende konnten nicht mehr alle Anmeldungen beim Reichspatentamt bearbeitet werden. Die Patentakten aus den Fällen, in denen wegen der Kriegsereignisse in den Jahren 1944-1945 kein Patent mehr erteilt werden konnte und die nicht bekannt gegeben worden waren, wurden zwischen 1945 und 1947 zusammen mit anderen Unterlagen technischer und wissenschaftlicher Art von zunächst militärischen, dann zivilen "Investigating Teams" der Briten und US-Amerikaner beschlagnahmt. Entscheidend für die Auswahl des Materials war das Interesse der britischen und US-amerikanischen Industrie an Fertigungsverfahren der deutschen Kriegswirtschaft. Fachleute beider Seiten arbeiteten anhand der Akten Forschungsberichte, sog. "Reports", über einzelne Firmen oder Produktionssparten sowie kurze Inhaltsbeschreibungen, sog. "Summaries", aus und machten diese der Öffentlichkeit zugänglich. Großbritannien veröffentlichte die "British Intelligence Objectives Sub-Committee Overall Reports" (BIOS) und die USA die "Field Information Agency Technical US Group, Control Council for Germany"-Serie (FIAT). Daneben wurde noch gemeinsam die "Combined Intelligence Objectives Sub-Committee"-Serie (CIOS) herausgegeben. Die Veröffentlichungen erregten ihrerzeit öffentliches Aufsehen. Der sog. Harmsen-Report übte Kritik an der "Ausbeutung" deutscher Patente seitens der USA und Großbritanniens. Auf britischer Seite war zunächst die "German Division" der "Technical Information and Document Unit" (TIDU) beim "Ministry of Economic Warfare" für diese Aktion zuständig. 1946 wurde die TIDU dem "Board of Trade" unterstellt. 1951 kam diese Informations- und Dokumentationsstelle in den Geschäftsbereich des "Department of Scientific and Industrial Research" (DSIR). Bei der Auflösung der TIDU 1957 übertrug man die Verwahrung des deutschen Aktenmaterials der "Lending Library Unit" des DSIR. Infolge Raummangels wurde diese 1961/62 als "National Lending Library for Science and Technology" nach Boston Spa, Yorkshire, verlegt. Die Originale der von den Briten ausgewerteten deutschen Patentakten befinden sich noch heute in Boston Spa. Zu Anfang der 1950er Jahre erwarb das Deutsche Patentamt in München Mikrofilme dieses Aktenbestands. Diese 1.000 Mikrofilmrollen kopierte das Bundesarchiv in den Jahren von 1969 bis 1974 auf Sicherheitsfilm um. Diese Filmduplikate bilden einen eigenen Teilbestand innerhalb von R 131. Sieben einzelne Patentakten gab das Deutsche Patentamt in München 1972 an das Bundesarchiv ab. Im Jahr 1975 wurden 243 sogenannte "Erteilungsakten" des Reichspatentamts mit der Genehmigung des Bundesarchivs in der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts kassiert. Mehrere Kartons mit Patentanmeldungsunterlagen gelangten nach dem Zweiten Weltkrieg in die DDR, vermutlich in das Zentrale Staatsarchiv der DDR (ZStA) in Potsdam, wo sie zunächst wohl nicht weiter bearbeitet, d.h. auch nicht erschlossen wurden. In Ermangelung entsprechender Dokumentation lässt sich der Zeitpunkt, zu dem diese Unterlagen nach Deutschland kamen, nicht näher bestimmen. Russischsprachige Vermerke auf einzelnen Dokumenten lassen immerhin darauf schließen, dass diese Unterlagen 1945 von den sowjetischen Besatzungstruppen beschlagnahmt und von Fachleuten gesichtet, vermutlich auch ausgewertet wurden. Ob sie im Zuge der sowjetischen Aktenrückgaben in den 1950er Jahren oder zu einem anderen Zeitpunkt nach Deutschland zurückkehrten, ließ sich bisher leider genauso wenig feststellen. Nach der Integration der zentralen Archive der DDR ins Bundesarchiv 1990 wurden diese Unterlagen jedenfalls in die neue Außenstelle des Archivs in Hoppegarten umgelagert. Dort blieben sie bis 2010, als das Archiv Aufräumarbeiten durchführte, weitgehend unbeachtet. Vergeltungsakten Eine wenig umfangreiche Überlieferung an Vergeltungsakten (ca. 420 AE) gelangte im April 1973 durch eine Abgabe (Zugang I 26/73) der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts ins Bundesarchiv. Personalakten Das Deutsche Patentamt gab im Jahr 1980 aus seiner Dienststelle in München Personalakten von Beamten des Reichspatentamts ab, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren. Die in München gelagerten Akten waren infolge eines Brandschadens bei der zu Kriegsende erfolgten Auslagerung, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zu großen Teilen angesengt bzw. vollständig verbrannt. Die Dienststelle München gab im selben Jahr 1980 ferner "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", ab. Aus seiner Dienststelle in Berlin gab das Deutsche Patentamt 1980 in dreizehn Kartons 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts ab. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) als vorgesetzte Dienststelle des Bundespatentamts reichte 1980 im Nachgang eine weitere Archivalieneinheit nach (R 131/2720). Aus den für archivwürdig befundenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 gab das BMJ weitere 29 Personalakten des Reichspatentamts ab, die dem Bestand beigefügt wurden (R 131/2730-2758). 1995 wurden dem Bundesarchiv vom Deutschen Patentamt, München, 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte übergeben (R 131/2760-2853). Im März 2004 gab das Bundespatentamt sechs Kartons mit 325 Personalakten von Patentanwälten an das Bundesarchiv ab. Im April desselben Jahres folgten weitere 194 Akten, im Juli drei weitere Kartons. Spätere Nachlieferungen sind nicht im Einzelnen dokumentiert, auch fehlen weitere Abgabeverzeichnisse oder namentliche Auflistungen. Insgesamt handelt es sich um ca. 19 lfm (38 große Umzugskartons). Aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam wurden 0,57 lfm (3 Archivkartons) mit Fragmenten von Personalakten in den Bestand übernommen (Altsignaturen: 30.12/2296-2895). Diese Unterlagen sind noch unbearbeitet wie auch weitere 0,14 lfm (ein Archivkarton) an Fragmenten von Personalunterlagen unbekannter Herkunft. Archivische Bewertung und Bearbeitung Das Schriftgut des Reichspatentamts bildet im Bundesarchiv den Bestand R 131. Für die unterschiedlichen Überlieferungsteile wurden in den 1980er Jahren zunächst jeweils eigenständige Findmittel angefertigt: R 131 - Generalakten R 131 - Vergeltungsakten R 131 - Patentanmeldungsakten R 131 - Personalakten In späteren Jahren kamen weitere Personal- und Patentanmeldungsakten hinzu. Organisationsunterlagen und Aktenpläne des Reichspatentamts sind nicht vorhanden. Lediglich ein Aktenplan von 1935/36 (vgl. R 131/446) konnte ermittelt werden, der in Anlehnung an den Generalaktenplan des Reichsjustizministeriums nach Haupt- und Untergruppen gegliedert, allem Anschein nach aber nie in Kraft getreten ist. Das Fehlen von Aktenplänen bzw. von entsprechend aufschlussreichen sonstigen Nachweisen über die Registraturführung im Reichspatentamt einerseits und das Vorhandensein zahlreicher Akten ohne Aktenzeichen andererseits lassen definitive Aussagen über die Schriftgutverwaltung der Behörde und eine durchweg induktive Klassifikation nicht zu. Generalakten Die Aktenverwaltung oblag den einzelnen Registraturen des Reichspatentamts. Vermutlich führten diese - nach dem Muster der Justiz - jeweils Generalaktenregister, in welche die dort gebildeten Generalakten eingetragen und anhand derer neue Aktenzeichen für neu anfallende Akten vergeben wurden. Es ist auch zu vermuten, dass in einer der Registraturen oder Organisationseinheiten des Hauses ein "vollständiges" Generalaktenregister geführt worden ist. Die Vergabe von Aktenzeichen erfolgte offenbar nach Aufgabenbereichen, gekennzeichnet durch römische Ziffern, so z.B. "gen. I" für Patentsachen. Auf der Aktenstufe vergab man arabische Ziffern, so z.B. "gen. I, 1". In einigen Fällen erfolgte eine weitere Untergliederung des Aktenstoffs durch Anfügen von Kleinbuchstaben an die Grundnummer, so z.B. "gen. III, 4 - Zeichen" "gen. III, 4 a - Freizeichen" "gen. III, 4 b - Wortzeichen" "gen. III, 4 c - Wappen". Zahlreichen Generalakten sind Rotuli vorgeheftet, in denen die Schriftstücke vorgangsweise nachgewiesen sind. Nach klassischem Muster wurden im Reichspatentamt zu den Generalakten auch abgeleitete Akten in Form von Specialia und Adhibenda angelegt: Die Kennzeichnung erfolgte durch die bekannten Abkürzungen "spec." und "adh.". Die Gliederung des Aktenstoffes in diese Aktenkategorien scheint dem Wortsinn nach fast durchweg logisch durchgeführt worden zu sein. Eine erste Bearbeitung der Generalakten nahmen in den Jahren 1984-1985 Dorothe Günthner und Johannes Ganser vor. Bei der Verzeichnung der Akten wurden nicht nur sämtliche Aktenzeichen aufgenommen worden, sondern auch auf den Aktendeckeln angebrachte Hinweise auf verwandte Aktenzeichen, allerdings nur insoweit, als letztere im Bundesarchiv überliefert sind. Der Umstand, dass die Überlieferung des Schriftguts des Reichspatentamts, darunter auch jenes der Generalakten, nur unvollständig in das Bundesarchiv gelangt ist; ist an der Klassifikation deutlich sichtbar. Die Klassifikation des Bestands konnte nach der vom Reichspatentamt vorgenommenen Gruppierung der Akten nach Aufgabenbereichen (römische Ziffern) und Aktennummern (arabische Ziffern) in aufsteigender Zahlenfolge vorgenommen werden, ausgenommen die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten zu den Patentanwälten, die als Gruppe VI angefügt wurden. Die Gesamtklassifikation stellt sich folgendermaßen dar: I Patente II Geschmacks- und Gebrauchsmuster III Warenzeichen IV Angelegenheiten von Hauptbüro/Präsidialabteilung V Gewerblicher Rechtsschutz im Ausland VI Patentanwälte. Die Klassifizierung der Gruppen I-III und V gestaltete sich dank vorgegebener Aktenzeichen bei der Mehrzahl der Akten nach diesem Raster problemlos. Die ohne Aktenzeichen vorliegenden Akten in den Gruppen I-III konnten relativ leicht nach sachlichem Zusammenhang zugeordnet werden. Eine tiefer gestufte Klassifikation erschien nicht erforderlich. In den Gruppen I-III waren die Akten-Nummern ursprünglich wohl so vergeben worden, dass sie den jeweiligen Paragrafen der Patent-, Muster- und Warenzeichengesetze entsprachen. Für diejenigen Akten, die nicht in unmittelbarem Bezug zu Gesetzesparagrafen standen, sind die Aktenzeichen offenbar in fortlaufender nummerischer Abfolge vergeben worden. Die Gruppe IV hebt sich gegenüber den übrigen Gruppen insofern ab, als es sich um den schriftlichen Niederschlag übergreifender Tätigkeiten des Hauptbüros bzw. der Präsidialabteilung handelt: Regelungen zur Handhabung der Bestimmungen des Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmuster- sowie des Warenzeichenrechts einerseits sowie Regelungen des Dienstbetriebs, Geschäftsgangs, Postverkehrs andererseits. Hier ist - auf Grund der unvollständigen Überlieferung der Akten - eine Aktenordnung ähnlich jener der Gruppen I-III nicht erkennbar. Wegen der lückenhaften Überlieferung des Bestands einerseits und fehlender Aktenzeichen andererseits - meist sind nur Spezialia oder Adhibenda vorhanden, während die Generalia fehlen -, wurde bei der Klassifikation zwar die Abfolge der Aktenzeichen beibehalten, aber im Unterschied zu den Gruppen I-III und V eine archivische Klassifikation durchgeführt, die eine feiner gestufte Gliederung notwendig machte. Die Akten der Gruppe V sind vom Reichspatentamt nach einem Länderalfabet angelegt, die Aktenzeichen auch hier in aufsteigender Zahlenfolge vergeben worden. Die Reihung der Akten nach Aktenzeichen wurde bei der Klassifikation lediglich dadurch unterbrochen, dass die Akten betreffend internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse, die mitten in der Länderserie angesiedelt worden waren, dort herausgenommen und an den Schluss der Aktengruppe gestellt wurden. Angesichts im Laufe der Jahrzehnte geänderter Bezeichnungen einzelner Staatsgebiete (vgl. z.B. Schutzgebiete) ist zur Erleichterung der Benutzung ein geografischer Index gefertigt worden. Die ohne Aktenzeichen überlieferten Akten der Gruppe VI wurden nach Sachkomplexen klassifiziert. Kassiert wurden im Jahr 1995 die in den Generalakten enthaltenen und Auszüge aus Gesetzes- und Veröffentlichungsblättern sowie bedeutungsloser Schriftwechsel - z.B. über die Verlegung von Sitzungen des Reichspatentamts. Das von Dorothe Günthner und Johannes Ganser erarbeitete Findbuch wurde von Frau Schuster geschrieben. Diese Erschließungsdaten wurden nach 2005 retrokonvertiert und können nunmehr im Datenbanksystem des Bundesarchivs (BASYS) über das Recherchesystem INVENIO abgerufen werden. Vergeltungsakten Dorothe Günthner und Johannes Ganser bearbeiteten im April 1984 den ersten Teil der Überlieferung. Von den ursprünglich 376 Bänden (ca. 1,5 Gefach) des ersten Überlieferungsteils wurden 75 Bände als archivwürdig bewertet (R 131/10001-10076). Kassiert wurden insbesondere diejenigen Akten, die aus rein formalen Gründen abgelehnte Anträge nach der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl I S.191) zum Gegenstand haben. Bei Aktengruppen, welche die Bearbeitung von Anträgen einer bestimmten Firma auf die Nutzung von mehreren Patentrechten dokumentieren, die eine andere Firma innehatte, wurde, da ursprünglich für jedes Patent ein einzelner Band angelegt worden war, jeweils nur ein Beispielband aufgehoben. Im 1984 entstandenen Findbuch erschlossen wurden der Name des Antragstellers, des Schutzrechtinhabers, die Laufzeit sowie die alten Vergeltungsaktenzeichen. Auf die Nennung der einzelnen Schutzrechtinhalte wurde verzichtet, da sie hinter dem Aspekt der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen des Deutschen Reiches in heutiger Bewertung zurück stehen. Die vorgegebene Gliederung in Akten über erteilte und nicht erteilte Ausübungsrechte wurde beibehalten. Diese beiden Gruppen waren wiederum unterteilt in Patente, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Urheberrechte und Patente in einzelnen eingegliederten Gebieten. In der zweiten Jahreshälfte 2008 wurde der Bestand einer Revision unterzogen, da Unstimmigkeiten im Signaturensystem aufgetaucht waren. 270 Archivalieneinheiten, die bei Bestandsbereinigungen aufgefunden worden waren, wurden neu verzeichnet (R 131/10077-10346). Der gesamte Überlieferungsteil "Vergeltungsakten", der nun insgesamt 345 AE umfasst, wurde eingemappt und vollständig neu signiert. Kassationen wurden nicht vorgenommen. Die Erschließung folgte den Vorgaben des Findbuchs von 1984. Erfasst wurden entsprechend die Namen der Antragsteller, der Schutzrechtinhaber, die Laufzeiten sowie die Aktenzeichen der Vergeltungspatente. Die Verzeichnungsdaten zum ersten Überlieferungsteil wurden per Retrokonversion in die Datenbank des Bundesarchivs (BASYS) übertragen. Bei der Integration der neu hinzugekommenen Unterlagen konnte das bereits vorgegebene Klassifikationsschema beibehalten werden. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Patentanmeldungsakten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen wurden im Reichspatentamt bestimmten Klassen zugeordnet. Zu diesem Zweck bestand dort eine nach gewerblichen und industriellen Spezialfachgebieten gegliederte Patentklasseneinteilung. Sie diente als Grundlage für die Bearbeitung der Anmeldungen. Der wichtigste Grundsatz für die Bestimmung der Klassenzugehörigkeit einer Anmeldung war deren Zuweisung in dasjenige Spezialfachgebiet, in dem die Erfindung lag. Zur Feststellung der Erfindung musste der Prüfer alle eingereichten Unterlagen, d.h. Beschreibung, Zeichnung, Ansprüche, heranziehen. Falls mehrere Spezialgebiete vorlagen, fiel die Entscheidung auf die am wichtigsten erscheinende Klasse. Zu den Mikrofilmen jener Akten, die sich bis heute in britischem Gewahrsam, in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, erstellte 1984 Johannes Ganser ein Findbuch, das im Benutzersaal des Bundesarchivs für Recherchen zur Verfügung steht. Die Grundlage der Gliederung des Teilbestands bildet die beim Reichspatentamt praktizierte Patentklasseneinteilung. Diese war für die Briten bei der Verfilmung der Akten indes nicht der entscheidende Klassifikationsmaßstab. Anmeldungen zu einer bestimmten Klasse können somit auf mehreren Filmen zu finden sein; auf jedem Film sind vice versa Unterlagen zu mehreren Patentklassen zu erwarten. Bei der Benutzung der Filme ist demnach zunächst von dem in Frage kommenden Spezialfachgebiet gemäß der Patentklasseneinteilung auszugehen. Auf welchen Filmrollen zum entsprechenden Fachgebiet Unterlagen vorhanden sind, ist der 1. Konkordanz im Findbuch zu entnehmen. Die 2. Konkordanz stellt die Verknüpfung zwischen den Rollensignaturen und den Filmsignaturen her. Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Einzelfall-Unterlagen wurden im Zeitraum 2011-2012 bearbeitet. Sie befanden sich zunächst in einem ungeordneten, um nicht zu sagen: chaotischen Zustand. Es ist davon auszugehen, dass der Kontext einstmals organisch gewachsener Einzelvorgänge empfindlich gestört ist. Begleitende Dokumentation irgendwelcher Art konnte nicht ermittelt werden. Die Unterlagen waren stoßweise in Papier eingeschlagen und mit Paketband verknotet. Diese Bündel wurden geöffnet, die Unterlagen vollständig durchsortiert. Da kein Überlieferungskontext, geschweige denn ein System der Aktenbildung zu erkennen war, wurde versucht, vermittels alfabetischer Sortierung nach Patent-Anmeldern Abhilfe zu schaffen. Anschließend wurden 314 Archivalieneinheiten gebildet, neu eingemappt und signiert (R 131/10347-10670). Doppelstücke wurden vernichtet, darüber hinaus jedoch keine Kassationen vorgenommen. Eine Akte (R 131/10502) wurde an das Bergbauarchiv im Deutschen Bergbau-Museum, Bochum, abgegeben. Ein "Nachtrag zur Nummernliste" für das Jahr 1933 ist nunmehr in der Dienstbibliothek des Bundesarchivs zugänglich (Signatur: ZB 24128). Sowohl die Klassifikation des Bestands als auch die Erschließungsparameter orientieren sich an dem Muster, welches das Findbuch für die Vergeltungsakten aus dem Jahr 1984 vorgegeben hat. Unterschieden wurden die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, ungültige Patente und Hilfsmittel in Form von Unterlagen, welche die Zulassungen ausländischer Patentämter dokumentieren. Unterschieden wurde nach Anmeldern, die im Deutschen Reich ansässig waren, und solchen, die vom Ausland aus ihre Ansprüche geltend zu machen versuchten. Bei letzteren handelt es sich unter anderem um Dependancen deutscher Konzerne im Ausland. Im Einzelnen erfasst wurden bei der Erschließung jeweils: Namen der anmeldenden Firmen oder privaten Antragsteller bzw. der Patentinhaber, schlagwortartig der Patentanspruch, d.h. der Gegenstand des Patents respektive das zu schützende Verfahren, das Aktenzeichen des Reichspatentamts, gegebenenfalls auch die zugeteilte Patentnummer sowie die Laufzeiten der Akten. Das nun vorliegende, von Karl-Heinz Eggert und Sabine Dumschat bearbeitete Findbuch ist auch online recherchierbar. Personalakten Von den vom Deutschen Patentamt 1980 aus seiner Dienststelle in München abgegebenen Personalakten von Beamten des Reichspatentamts, die nach dem Krieg noch weiterbeschäftigt worden waren, wurden nur zwei als archivwürdig angesehen. Der Rest wurde kassiert. Die in den Bestand R 131 integrierten Akten sind vorläufig personenbezogen erschlossen (sog. "Anlage 2"). Bei allen im selben Jahr 1980 abgegebenen "Personalakten verschiedener Behörden und Gerichte über Personen, deren Zugehörigkeit zum ehemaligen Kaiserlichen Patentamt/Reichspatentamt nicht festgestellt werden konnte", handelte es sich bei näherer Prüfung um Vorakten des Reichspatentamts. Die Mehrzahl der Akten wurde für kassabel befunden (untergeordnetes Büropersonal). Lediglich 14 Akten wurden in den Bestand übernommen: R 131/1737, 1754, 1787, 1804, 1942-1943, 1996, 2609, 2000, 2000 a, 2000 b und 2721-2723. Sie sind in einem Vorläufigen Verzeichnis personenbezogen erfasst (sog. "Anlage 3"). Mit den aus seiner Dienststelle in Berlin 1980 in 13 Kartons übergebenen 859 Personalakten von Angehörigen des Kaiserlichen bzw. des Reichspatentamts lieferte das Deutsche Patentamt ebenfalls ein Vorläufiges Verzeichnis mit namentlicher Auflistung (sog. "Anlage 4") ab. Abgesehen von den Akten R 131/2724, 2725 und 2726 waren diese Unterlagen stark zerstört und kassabel. Zu den "bei der Dienststelle Berlin des Deutschen Patentamts befindlichen Personalakten oder Personalaktenteile[n] über Angehörige des ehemaligen Kaiserlichen Patentamts und des Reichspatentamts" existiert allerdings noch eine zweite, leider undatierte, namentliche Aufstellung mit 875 Einzelpositionen, die sich mit der oben genannten nicht deckt. Eine eindeutige Klärung kann erst die Erschließung aller noch nicht in BASYS erfassten archivwürdigen Personalakten ergeben. Aus den nach der Bewertung verbliebenen Akten wurde im Bundesarchiv der Teilbestand "R 131 - Personalakten" gebildet (Signaturen: R 131/1698-2720). 1981 kamen die vom Bundesministerium der Justiz abgelieferten 29 Personalakten des Reichspatentamts hinzu, zu denen gleichfalls ein Vorläufiges Verzeichnis vorhanden ist (R 131/2730-2758). Eine namentliche Auflistung existiert ebenso zu den 1995 vom Deutschen Patentamt abgegebenen 94 Personalakten jüdischer Patentanwälte (R 131/2760-2853). Von den im Jahre 2004 vom Deutschen Patentamt abgegebenen Personalakten, v.a. von Patentanwälten, liegen bisher lediglich zu 519 namentliche Auflistungen vor. Eine Bewertung der 38 große Umzugskartons umfassenden Ablieferungen steht noch aus. Ebenso müssen die aus dem Bestand 30.12 (Reichsjustizprüfungsamt) des Zentralen Staatsarchivs der DDR in Potsdam aussortierten Fragmente von Personalakten sowie die weiteren 0,14 lfm (ein Archivkarton) Personalunterlagen unbekannter Herkunft noch bearbeitet werden. Inhaltliche Charakterisierung: Inhaltliche Charakterisierung Generalakten Der Generalaktenbestand gibt einen Einblick in die Tätigkeit des Reichspatentamts, der von erheblichem Wert für die Geschichte der Technik und die Entwicklung des Rechtswesens, insbesondere des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland, sein dürfte. Hervorhebenswert sind die umfangreiche Sammlung von Gesetzen und Verordnungen zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland sowie die Akten aus der Mitarbeit des Reichspatentamts in der Internationalen Union zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Diese Mitarbeit hatte auch das Ziel, die internationalen Abkommen mit den deutschen Gesetzen auf diesem Gebiet zu koordinieren. Nach 1945 hatte das Reichspatentamt noch partiell weiter gearbeitet, was die Fortführung einiger Akten bis 1951 erklärt. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) (1.171 AE): Patente 1877-1949 (187), Gebrauchs- und Geschmacksmuster 1877-1945 (24), Warenzei‧chen 1894-1945 (65), Patentklasseneinteilung 1882-1944 (9), Abteilungsmitgliedersitzungen und -entscheidungen 1877-1945 (30), Post- und Fernmeldewesen, Auslegestellen 1879-1946 (28), Annahme und Anmeldung 1877-1945 (21), Veröffentlichungen 1878-1949 (47), Zivilgerichtsbarkeit und Rechtsauskünfte 1879-1944 (13), Dienstbetrieb, Aktenführung und Präsidialverfügungen 1877-1948 (76), kriegsbedingte Maßnahmen auf dem Gebiet des ge‧werblichen Rechtsschutzes 1914-1948 (49), Zusammenarbeit mit Ingenieur- und Erfinder‧verbänden 1911-1951 (11), gewerblicher Rechtsschutz im Ausland 1878-1944 (13), ein‧zel‧ne Länder 1877-1944 (425), internationale Zusammenschlüsse, Abkommen und Kongresse 1878-1944 (57), Patentanwaltsgesetz, Patentanwaltskammer 1933-1949 (5), Eintragung und Löschung als Patentanwalt 1900-1948 (34), Ausbildung und Prüfung, Berufsausübung und Ehrengerichtsbarkeit 1900-1950 (41), Patentanwaltswesen im Ausland 1894-1949 (36) Findmittel: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Vergeltungsakten Die 1973 ins Bundesarchiv gelangten Akten dokumentieren die Behandlung von Anträgen einzelner Firmen auf die Erteilung von Ausübungsrechten gemäß der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte britischer Staatsangehöriger vom 26. Februar 1940 (RGBl I S. 424), der Verordnung über Urheberrechte britischer Staatsangehöriger vom 1. Juli 1940 (RGBl I S. 947) sowie der Verordnung über gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte von Angehörigen der Vereinigten Staaten von Amerika vom 22. Dezember 1942 (RGBl I S. 737). Die für archivwürdig befundenen Vergeltungsakten besitzen somit einen gewissen Aussagewert über das Verhältnis Deutschlands zu den USA und Großbritannien, wenn auch beschränkt auf den gewerblichen Rechtsschutz während des Zweiten Weltkriegs. Darüber hinaus ist zu erkennen, auf welchen Gebieten Erfindungen als kriegswichtig und als zur Wahrung allgemeiner Belange notwendig angesehen wurden. Die in den Jahren 2008-2010 nacherschlossenen Unterlagen behandeln vor allem deutsche Reichspatente, die Urheberrechte für künstlerische Werke, deutsche Warenzeichen und österreichische Marken. Überlieferung: 1940-1945 (345 AE): Erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (4), Patentanmeldungen 1941 (1), österreichische Patente 1940-1944 (1), Patente Protektorat Böhmen und Mähren 1940-1945 (2), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1942 (2), Warenzeichen Protektorat Böhmen und Mähren 1941-1942 (1), Urheberrechte für künstlerische Werke 1941-1945 (7); nicht erteilte Ausübungsrechte: deutsche Reichspatente 1940-1945 (175), Patentanmeldungen 1940-1944 (14), deutsche Gebrauchsmuster 1940-1941 (1), deutsche Warenzeichen 1940-1945 (44), österreichische Marken 1940-1945 (19), Urheberrechte für künstlerische Werke 1940-1945 (73) Findmittel: Online-Findbuch Patentanmeldungen a) Auf den Mikrofilmen jener Unterlagen, deren Originale sich bis heute in der "National Lending Library for Science and Technology" in Boston Spa befinden, sind aneinander gereiht einzelne Patentanmeldungen mit den dazugehörigen Erläuterungen zu finden. Sie erstrecken sich über den Zeitraum 1941-1945. Bearbeitungsvermerke oder Schreiben des Reichspatentamts sind selten vorhanden. Lediglich Hinweise auf Druckschriften, die zur Abgrenzung des Anmeldungsgegenstands in Betracht gezogen wurden, tauchen hin und wieder auf. Diese Unterlagen stammen aus Verfahren, die wegen des Kriegsgeschehens nicht zu Ende geführt werden konnten, zu denen keine Patente mehr erteilt wurden. Dennoch geben sie einen Einblick in die Anstrengungen und Errungenschaften deutscher Erfinder und Unternehmen in der Spätphase des Zweiten Weltkriegs. Man erkennt teilweise, welche gewerblichen und industriellen Zweige infolge der kriegsbedingten Probleme zurückgestellt werden mussten. Der technikgeschichtliche Wert der Unterlagen dürfte nicht unerheblich sein. Überlieferung: Patentanmeldeakten 1941-1945 (999 Mikrofilme) Findmittel: Findbuch (1984) b) Die über das Zentrale Staatsarchiv der DDR überlieferten Unterlagen beziehen sich vornehmlich auf Erfindungen, die mit dem Wirtschaftsbereich des Bergbaus zu tun haben. Es handelt sich um in ihrer Struktur gleichförmige Einzelfall-Vorgänge, denen in der Regel allerdings die Anlagen abhanden gekommen sind, die zur Erteilung von Patenten herangezogen werden mussten. Ein Teil dieser Anlagen sind vermutlich die als "Hilfsmittel" verzeichneten fremdsprachigen Unterlagen. Da die registraturmäßige Ordnung dieses Überlieferungsteils vollkommen zerstört vorgefunden wurde und die verbliebenen Unterlagen zu wenige Geschäftsgangsvermerke tragen, war eine Rekonstruktion der ursprünglichen Vorgänge leider nicht möglich. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (314 AE): Patentanmeldungen (249): Deutsches Reich 1878-1945 (211), Großbritannien 1883-1942 (6), Belgien 1905-1944 (2), Frankreich 1881-1937 (4), Niederlande 1915-1939 (2), Österreich 1897-1945 (2), Ungarn 1902-1945 (4), USA 1880-1939 (8), andere Länder 1888-1942 (10); Gebrauchsmuster (12): Deutsches Reich 1913-1939 (11), Ausland 1927-1936 (1); ungültige Patente (7): Deutsches Reich 1877-1941 (4), Ausland: Frankreich 1905-1927 (2), andere Länder 1905-1929 (1); Hilfsmittel (46): Großbritannien 1877-1937 (12), Frankreich 1907-1937 (11), USA 1875-1938 (20), andere Länder 1894-1939 (3) Findmittel: Online-Findbuch Personalakten Der Teilbestand umfasst Personalakten von Mitarbeitern des Reichspatentamts sowie von Patentanwälten. Zu letzteren zählen 84 jüdische Anwälte, denen man ihrer Abstammung wegen die Zulassung entzog und die entsprechend 1933 bzw. 1938 aus der im Patentamt geführten Anwaltsliste gelöscht wurden. Überlieferung: (1877-1918) 1919-1945 (1.155 AE), 19,71 lfm unbearbeitet Umfang: Gesamt: ca. 100 lfm und 999 Mikrofilme Generalakten: 44,9 lfm - 1.171 AE (R 131/1-1205) Vergeltungsakten: 3,7 lfm - 345 AE (R 131/10001-10346) Patentanmeldungen: 314 AE (R 131/10347-10670) und 999 Mikrofilmrollen (R 131/EC 3317-EC 4316) Personalakten: 28,11 lfm - 1.155 AE (R 131/1698-2853) 19,71 lfm unbearbeitet "Erteilungsakten": 0,14 lfm unbearbeitet Gesamtlaufzeit des Bestands: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Teilbestände: Generalakten: (1877-1918) 1919-1945 (1946-1951) Vergeltungsakten: 1940-1945 Patentanmeldungsakten: Filme 1941-1945 Akten (1877-1918) 1919-1945 Personalakten: (1877-1918) 1919-1945 Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Erschließungszustand: Erschließungszustand (Überblick): Generalakten: Findbuch (1984) und BASYS/INVENIO-Recherche Patentanmeldungsakten: Findbuch (1984) zu den Filmen, Online-Findbuch zu den Akten Vergeltungsakten: Online-Findbuch Personalakten: Vorläufige Verzeichnisse Hinweis: Online-Findmittel liegen bisher nur zu den Vergeltungs- und den nicht verfilmten Patentanmeldungsakten vor. Zitierweise: BArch, R 131/...

        Reichsministerium für Wiederaufbau (Bestand)
        BArch, R 3301 · Bestand · 1919-1924 (mit Vorakten)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Das Reichsministerium verdankt seine Entstehung vorwiegend parteipolitischen Rücksichten. Als die Deutsche Demokratische Partei am 02.10.1919 als Koalitionspartner wieder die Regierungsverantwortung übernahm, erhielt sie entsprechend Ihrer Stärke im Reichstag außer der Stellvertretung des Reichskanzlers drei Ministersitze, die im amtierenden Kabinett teils durch Neubildung bereitgestellt wurden. Die Folge war die Bildung eines neuen Reichsministeriums für Reparationsangelegenheiten. Am 21.10.1919 wurde Dr. Otto Gessler (21.10. bzw. 07.11.1919 - 26.03.1920 im Reichskabinett Gustav Bauer) zum ersten Reichsminister dieses Ressorts ernannt. Die Funktion übten weiterhin aus: Dr. Walther Rathenau (28.05. - 25.10.1921 im 1. Reichskabinett Dr. Josef Wirth), Dr. Heinrich Friedrich Albert (29.03. - 12.08.1923 im Reichskabinett Dr. Wilhelm Cuno), Robert Schmidt (13.08. - 29.11.1923 im 1. und 2. Reichskabinett Dr. Gustav Stresemann). Durch Erlass des Reichspräsidenten vom 07.11.1919 (RGBl. S. 1875) wurde das Reichsministerium für Wiederaufbau zur Durchführung der dem Deutschen Reich durch den Friedensvertrag von Versailles (28.06.1919) auf wirtschaftlichem Gebiet auferlegten Verpflichtungen de iure errichtet. Eigentlich war es das Ministerium für Reparationsangelegenheiten, denn der Wiederaufbau galt den ehemaligen westlichen Kriegsgebieten außerhalb des Reiches. Folgende Aufgaben wurden dem neuen Ministerium übertragen: · die unmittelbare wirtschaftliche Wiedergutmachung (Teil VIII des Friedensvertrages), · der Ausgleich von Forderungen und Schulden gegenüber den bisher feindlichen Staaten (Teil X Abschnitt 3 des Friedensvertrages), · die Abwicklung der Liquidationen (Teil X Abschnitt 4 des Friedensvertrages), · die Entschädigung der Auslands-, Kolonial- und verdrängten Deutschen, · der Ausgleich der Kriegsschäden der deutschen Reedereien (See- und Binnenschifffahrt sowie Fischerei). Diesem Aufgabenkreis war die Organisation des Ministeriums angepasst, die während der ganzen Dauer seines Bestehens kaum verändert wurde: Abteilung A: Wirtschaftliche Wiedergutmachung einschließlich des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete, insbesondere Rücklieferungen und Reparationslieferungen. Abteilung B: Liquidationen, Entschädigungen, Vorkriegsschulden. Abteilung C: Ablieferung von See- und Binnenschiffen; Kriegsschäden der See- und Binnenschifffahrt. Abteilung C 1: Ablieferung von Fischereifahrzeugen; Kriegsschäden der Seefischerei. Abteilung D: Personalangelegenheiten. Abteilung E: Finanzielle Angelegenheiten. Abteilung F: Juristische Angelegenheiten. Generalreferat G: Allgemeine Angelegenheiten und Angelegenheiten betreffend den Friedensvertrag. Abteilung K: Kolonialzentralverwaltung als Abwicklungsstelle des früheren Reichskolonialministeriums (seit 01.04.1920). Zur Beratung in Fragen der wirtschaftlichen Wiedergutmachung stand dem Ministerium ein Beirat für Wiedergutmachungsfragen zur Seite. Dieser setzte sich aus Mitgliedern des Reichsrats und aus Vertretern der Reichstagsfraktionen und der interessierten Wirtschaftskreise zusammen. Die erste Sitzung hielt der Beirat am 26.04.1920 ab. Es folgten nur noch wenige weitere. Auch scheint die Bedeutung des Beirats nur gering gewesen zu sein. Das Reichsministerium für Wiederaufbau stand während seines ganzen Daseins im Schatten des Auswärtigen Amtes und des Reichsfinanzministeriums, aus deren Aufgabengebieten gewisse Teile abgetrennt worden waren, um dem neuen Ressort eine Grundlage zu geben. Auch durch die Hinzunahme der Abwicklungsaufgaben des mit Wirkung vom 01.04.1920 aufgelösten Reichskolonialministeriums wurde diese Grundlage nicht günstiger. Im Gegenteil, die Abhängigkeit vom Auswärtigen Amt, aus dem das Reichskolonialamt bzw. -ministerium erst 1907 hervorgegangen war, wurde noch fühlbarer. Es hing ganz wesentlich von der Persönlichkeit und der Amtsführung der Wiederaufbauminister ab, in welchem Maße sich das neue Ressort zwischen und neben den anderen Reichsministerien behaupten, seinen Platz ausbauen und damit seine Daseinsberechtigung beweisen konnte. Es ging letztlich darum, ob das Wiederaufbauministerium in dem für Deutschlands Schicksal so wichtigen Reparationsproblem eine führende Rolle übernehmen oder ob es in außenpolitischer Beziehung nur der "verlängerte Arm" des Auswärtigen Amtes, in finanzieller nur "ausführendes Organ" des Reichsfinanzministeriums sein sollte. Diese Aufgabe war nach dem ungünstigen, parteipolitisch bedingten Start des Wiederaufbauministeriums und seiner Stellung zwischen zwei Ministerien von überragendem Gewicht höchst schwierig. Dementsprechend schwankte bei den jeweiligen Regierungsparteien die Wertschätzung des Wiederaufbauministeriums. Die Neigung einen Minister dafür zu repräsentieren war stets gering. So mußte das Ministerium in den 4 ½ Jahren seiner Existenz insgesamt drei Jahre lang ohne Minister auskommen. Die Amtszeit von Gessler prägte dem Ministerium entscheidende Strukturen auf, die bis zuletzt beibehalten wurden. Die höchste politische Rolle spielte es unter Rathenau. Er erreichte in den beiden Protokollen des Wiesbadener Abkommens vom 06. und 07.10.1921 immerhin erstmals eine deutsch-französische Übereinstimmung über einen Plan für deutsche Sachlieferungen (Wiederaufbaumaterial) an Frankreich; diese Lieferungen waren zeitlich und wertmäßig begrenzt, nicht mehr wie bisher ungemessen. Für eine zentralisierte Ausführung der deutschen Reparationsleistungen wurden zwei große Organisationen in Deutschland und Frankreich vorgesehen. Die tatsächliche Leitung des Reichsministeriums für Wiederaufbau lag von Anfang bis zum Ende im Wesentlichen in den Händen des einzigen Staatssekretärs Dr. Ing. E. h. Gustav Müller, dessen Verantwortung um so größer war, als das Ministerium meistens keinen Minister hatte. Nach dem Abbruch des passiven Widerstandes im Ruhrkampf (26.09.1923) und der Stabilisierung der deutschen Währung (20.11.1923) beschloss die Reparationskommission am 29.11.1923, zwei internationale Sachverständigenausschüsse einzusetzen, um künftig Reparationszahlungen auf neuer Basis zu regeln. Die Vorschläge des Reichsministeriums für Wiederaufbau zur Neuregelung der Bearbeitung der bisher von ihm wahrgenommenen Angelegenheiten sollten seine weitere Existenz sichern. Im Gegensatz dazu traten das Auswärtige Amt und das Reichsfinanzministerium für die Auflösung des Wiederaufbauministeriums ein. Schließlich lieferten die seit der Schaffung der Rentenmark eingeleiteten Sparmaßnahmen innerhalb der Reichsverwaltung die Begründung für die Auflösung des Ministeriums. Durch die Verordnung des Reichspräsidenten vom 08.05.1924 (RGBl. I S. 443) wurde am 11.05.1924 das Ministerium, lange bevor der Dawes-Plan als Neuregelung des Reparationsproblems am 01.09.1924 wirksam wurde, aufgelöst. Die Angelegenheiten des Reichsministeriums für Wiederaufbau übernahm fast ausschließlich das Reichsfinanzministerium, in dessen nachgeordnetem Geschäftsbereich sich zuletzt noch von 1930 bis 1933 die Restverwaltung für Reichsaufgaben mit der Abwicklung der Reparations- und Kolonialangelegenheiten befassen musste. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Das Schriftgut des Reichsministeriums für Wiederaufbau und der meisten seiner nachgeordneten Dienststellen war zum großen Teil schon vor Kriegsausbruch vom Reichsarchiv Potsdam übernommen worden. Die Ministerialakten sowie die Unterlagen des nachgeordneten Bereichs des Treuhänders für das feindliche Vermögen haben den Krieg überdauert und lagerten im Zentralen Staatsarchiv Potsdam unter der Bestandssignatur 33.01. Dagegen wurden die Akten von 13 nachgeordneten Behörden und Dienststellen nicht verlagert und verbrannten Anfang April 1945 bei der Zerstörung des Reichsarchivs Potsdam. Vernichtet wurden damals folgende Bestände: Reichsentschädigungskommission Reichskommissar bei dem Ausschuss zur Feststellung von Kriegsschäden in Ostpreußen Reichskommissar für die Liquidation ausländischer Unternehmen Reichskommissar zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivilpersonen in Feindesland Reichsausschuss für Schiffsbau und Schiffsablieferung Reichskommissar für die Rücklieferung von Eisenbahnmaterial Deutsch-Französische Möbelausfuhrkommission Kehl Reichsrücklieferungskommission Deutsche Kohlenkommission Essen Reichsausgleichsamt Reichsentschädigungsamt Staatskommissar für die Wiederherstellung der Universitätsbibliothek Löwen Archivische Bewertung un Bearbeitung Die im Frühjahr 1955 vom Bundesfinanzhof in Bonn an das Bundesarchiv in Koblenz abgegebenen Archivalien waren unter der Bestandssignatur R 38 zusammengefasst. Im Zuge der Vereinigung beider deutscher Staaten konnten beide Teile des Reichsministeriums für Wiederaufbau unter der nunmehr gültigen Signatur R 3301 wieder zusammengeführt werden. Der ehemalige Koblenzer Teilbestand wurde umsigniert und dem Potsdamer Teil angeschlossen, d.h. die Koblenzer Signaturen wurden mit der Zahl 2000 addiert (Beispiel: alt R 38 / 3 - neu R 3301/2003). Die überlieferten Akten entstammen vor allem aus den Bereichen Generalreferat G und Ministerialregistratur. Vereinzelt wurden die Akten vom später für die Aufgabenerledigung zuständigen Reichsfinanzministerium weitergeführt, verblieben jedoch wegen des Entstehungszusammenhanges bei der Überlieferung des Reichsministeriums für Wiederaufbau und haben somit eine abweichende Laufzeit. Einige Bände sind älteren Datums; sie wurden z.T. schon bei Kriegsausbruch 1914 im Reichsamt des Innern begonnen, seit 1917 im Reichswirtschaftsamt weitergeführt und 1919 dem Wiederaufbauministerium übergeben. Inhaltliche Charakterisierung: Den Schwerpunkt der Überlieferungen bilden die Akten des Generalreferats, Materialien zu Entschädigungen, Liquidationen, Reparationen, Sanktionen, Restitutionen und Substitutionen sowie zu Zerstörungen und Entschädigungsansprüche. Darüber hinaus sind vor allem Unterlagen zu Haushalt, zur Organisation und Durchführung des Wiederaufbaus überliefert. Erschließungszustand: Findbuch 2004 Zitierweise: BArch, R 3301/...

        BArch, R 55 · Bestand · 1920-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Joseph Goebbels, der bereits seit 1929 Reichspropagandaleiter der NSDAP war, hatte mit Sicherheit bereits vor der Machtergreifung Pläne für ein Propagandaministerium entwickelt.(1) Das Reichskabinett befasste sich am 11. März 1933 mit der Schaffung des Ministeriums, wobei die Argumente für die Gründung, die der Reichskanzler (Hitler) selbst vortrug, ex post ausgesprochen harmlos und fern der künftigen Realitäten klingen: "Eine der vorwiegenden Aufgaben dieses Ministeriums würde die Vorbereitung wichtiger Regierungshandlungen sein. Bei der das Kabinett jetzt beschäftigenden Öl- und Fettfrage z. B. müsste eine Aufklärung des Volkes in der Richtung geschehen, dass der Bauer zu Grunde gehen würde, wenn nicht für die Verbesserung des Absatzes seiner Erzeugnisse etwas geschehen würde. Auf die Wichtigkeit dieser Angelegenheit auch für die Kriegsmaßnahmen müsste hingewiesen werden ..." Die Regierungsmaßnahmen würden erst dann einsetzen, wenn die Aufklärungsarbeit eine gewisse Zeit stattgefunden und gewirkt hätte. ..."(2) Um wie viel deutlicher beschrieb dagegen Goebbels am 16. März 1933 in bemerkenswerter Offenheit drei Tage nach seiner Ernennung vor Pressevertretern programmatisch die künftigen Aufgaben seines Ministeriums: "Wenn diese Regierung nun entschlossen ist, niemals mehr zu weichen, niemals und unter keinen Umständen, dann braucht sie sich nicht der toten Macht der Bajonette zu bedienen, dann wird sie auf die Dauer nicht damit zufrieden sein können, 52 Prozent hinter sich zu wissen ..., sondern sie wird ihre nächste Aufgabe darin sehen müssen, die übrig bleibenden 48 Prozent für sich zu gewinnen. Das geht nicht allein durch sachliche Arbeit". Und über das Wesen seiner Propaganda verkündete er: "Über die Methoden einer Propaganda kann nicht irgendein Ästhet urteilen. Ein bindendes Urteil kann nur auf der Grundlage des Erfolges abgegeben werden. Denn Propaganda ist nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck".(3) Ein zaghafter Versuch Hugenbergs, in der Kabinettssitzung vom 11. März 1933 den Beschluss über die Errichtung des Propagandaministeriums wenigstens hinauszuzögern, scheiterte kläglich. Bereits am 13. März 1933 wurde das Gesetz über die Errichtung des RMVP vom Reichspräsidenten unterzeichnet und der "Schriftsteller" Dr. Goebbels zum Minister ernannt.(4) Knapp drei Wochen später, am 5. April 1933, vermerkte Goebbels in seinem Tagebuch: "Die Organisation des Ministeriums ist fertig".(5) In schwierigen Verhandlungen(6) mit den Ressorts, die Teile ihrer Kompetenzen an das neue Ministerium abzutreten hatten, wurden die Zuständigkeiten im Einzelnen festgelegt. Sie wurden mit der VO über die Aufgaben des RMVP vom 30. Juni 1933 verkündet, deren wesentliche Bestimmungen lauteten: "Der RMVP ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen. Demzufolge gehen auf den Geschäftsbereich des RMVP über: 1. Aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes: Nachrichtenwesen und Aufklärung im Auslande, Kunst, Kunstausstellungen, Film- und Sportwesen im Auslande. 2. Aus dem Geschäftsbereich des RMI: Allgemeine innenpolitische Aufklärung, Hochschule für Politik, Einführung und Begehung von nationalen Feiertagen und Begehung von nationalen Feiertagen unter Beteiligung des RMI, Presse (mit Institut für Zeitungswissenschaft), Rundfunk, Nationalhymne, Deutsche Bücherei in Leipzig, Kunst (jedoch ohne kunsthistorisches Institut in Florenz, Urheberrechtsschutz für Werke der Literatur und Kunst, Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke, Deutsch-Österreichisches Übereinkommen über Kunstausfuhr, Schutz der Kunstwerke und Denkmäler, Schutz und Pflege der Landschaft und der Naturdenkmäler, Naturschutzparke, Erhaltung von Bauwerken besonderer geschichtlicher Bedeutung, Erhaltung der Nationaldenkmäler, Verband Deutscher Vereine für Volkskunde, Reichsehrenmal), Musikpflege, einschließlich des Philharmonischen Orchesters, Theaterangelegenheiten, Lichtspielwesen, Bekämpfung von Schund und Schmutz 3. Aus dem Geschäftsbereich des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: Wirtschaftswerbung, Ausstellung-, Messe- und Reklamewesen 4. Aus den Geschäftsbereichen des Reichspostministeriums und des Reichsverkehrsministeriums: Verkehrswerbung Aus dem Geschäftsbereich des Reichspostministeriums gehen ferner alle bisher dort bearbeiteten Rundfunkangelegenheiten über, soweit sie nicht die technische Verwaltung außerhalb der Häuser der Reichsrundfunkgesellschaft und der Rundfunkgesellschaften betreffen. In Angelegenheiten der technischen Verwaltung ist der RMVP so weit zu beteiligen, als es die Durchführung seiner eigenen Aufgaben notwendig macht, vor allem bei der Festsetzung der Verleihungsbedingungen für Rundfunkanlagen und der Gebührenregelung. Auf den RMVP geht insonderheit die Vertretung des Reiches in der Reichsrundfunkgesellschaft und den Rundfunkgesellschaften in vollem Umfang über. Auf den bezeichneten Gebieten ist der RMVP für alle Aufgaben einschließlich der Gesetzgebung federführend. Für die Beteiligung der übrigen Reichsminister gelten die allgemeinen Grundsätze." (RGBl. 1933 I, S. 449) Diese Kompetenzen wurden durch sieben Abteilungen wahrgenommen, so dass der Geschäftsverteilungsplan vom 1. Okt. 1933 (7) folgendes Bild zeigt: Ministerbüro (mit fünf Mitarbeitern), dem Minister unmittelbar unterstellt. Staatssekretär, zugleich Pressechef der Reichsregierung I. Verwaltung und Recht mit einem Hauptbüro Verwaltung, drei Referaten sowie der Registratur II. Propaganda mit 10 Referaten 1. Positive Weltanschauungspropaganda, Formgebung im staatlichen Leben, Pressephotographie 2. Judenfrage, Stiftung für Opfer der Arbeit, Versailler Vertrag, nationale Literatur, Verlagswesen usw. 3. Kundgebungen und Landesorganisation 4. Gegnerische Weltanschauungen 5. Deutsche Hochschule für Politik 6. Jugend- und Sportfragen 7. Wirtschafts- und Sozialpolitik 8. Agrar- und Ostfragen 9. Verkehrswesen 10. Volksgesundheit III. Rundfunk mit drei Referaten 1. Rundfunkwesen 2. Politische und kulturelle Angelegenheiten des Rundfunks 3. Organisations- und Verwaltungsfragen des deutschen Rundfunks IV. Presse, gleichzeitig Presseabteilung der Reichsregierung mit elf Referaten V. Film mit drei Referaten VI. Theater, Musik und Kunst mit drei Referaten VII. Abwehr (Lügenabwehr im In- und Ausland) mit acht Referaten Goebbels war mit der Amtsbezeichnung seines Ministeriums offenbar nicht zufrieden. Die umfangreichen Aufgaben auf den Gebieten der Kultur und der Künste kamen darin nicht zur Geltung und das Wort Propaganda hatte, dessen war er sich bewusst, einen "bitteren Beigeschmack" (8). Sein Vorschlag, sein Ressort in "Reichsministerium für Kultur und Volksaufklärung" umzubenennen, stieß jedoch bei Hitler auf Ablehnung. (9) Im Juli 1933 wurden die Reichsstatthalter in einem Runderlass des Reichskanzlers auf die alleinige Zuständigkeit des Reiches, bzw. des neuen Ministeriums für o.g. Kompetenzen hingewiesen und aufgefordert, etwa vorhandene Haushaltsmittel und Dienststellen der Länder an das RMVP abzutreten. (10) Zugleich wurden als Unterbau des Ministeriums 13 Landesstellen, deren Sprengel etwa denen der Landesarbeitsämter entsprachen, und 18 Reichspropagandastellen errichtet, die das Gebiet der Landesstellen nochmals unterteilten. Nachdem die Reichspropagandastellen bereits nach kurzer Zeit (ca. 1934) zu Landesstellen umgewandelt wurden, befand sich in jedem Gau der NSDAP eine Landesstelle des RMVP. Deren Leiter waren in Personalunion zugleich Leiter der Gaupropagandaleitungen der NSDAP, die in ihrer Spitze, der Reichspropagandaleitung ebenfalls durch Goebbels in Personalunion wahrgenommen wurde. (11) Folglich waren Loyalitätskonflikte der Gaupropagandaleiter/Leiter der Landesstellen des RMVP bei Auseinandersetzungen zwischen Goebbels und einzelnen Gauleitern unvermeidbar. Der Theorie nach sollten die Landesstellen die im Ministerium getroffenen politischen Entscheidungen in den einzelnen Gauen überwachen und durchführen, in der Praxis waren deren Leiter durch die o.g. Personalunion jedoch häufig mehr von ihrem jeweiligen Gauleiter abhängig als vom Ministerium. Durch Führererlass vom 9. Sept. 1937 (RGBl. 1937 I, S. 1009) wurden die Landesstellen in Reichspropagandaämter umbenannt und zu Reichsbehörden erhoben. Nach der Eingliederung Österreichs gab es insgesamt nicht weniger als 42 Reichspropagandaämter mit 1400 hauptamtlichen Mitarbeitern. (12) Neben den Landesstellen bzw. Reichspropagandaämtern entwickelten sich bald eine ganze Fülle von Dienststellen, Organisationen, Verbänden, Gesellschaften und Vereinen, die zum nachgeordneten Bereich des Ministeriums zu zählen sind. (13) Trotz der scheinbar eindeutigen Verordnung über die Zuständigkeiten des RMVP waren die 13 Jahre seines Bestehens durch Auseinandersetzungen um Kompetenzen mit anderen Ressorts gekennzeichnet, insbesondere mit den Ministern Rust, Rosenberg, Ribbentrop, von denen Goebbels, wie bekannt ist, auch persönlich sehr wenig hielt. Erfolge und Misserfolge in den Kompetenzstreitigkeiten können hier nicht im Einzelnen verfolgt werden, sie hingen ganz wesentlich vom jeweiligen Verhältnis Hitlers zu Goebbels ab. Es gelang Goebbels beispielsweise nicht, seine Zuständigkeit im Theaterwesen auf die Preußischen Staatstheater in Berlin auszudehnen. Demgegenüber ging 1943 die Kompetenz für die Durchführung der Ostpropaganda auf das RMVP über, während Rosenberg als Reichsminister für die besetzten Ostgebiete nur noch die Richtlinienkompetenz verblieb. (14) Im Konflikt mit dem Auswärtigen Amt um die Zuständigkeitsabgrenzung für die Auslandspropaganda wurde im Okt. 1941 in einem Arbeitsabkommen ein Arrangement erzielt. (15) Lange und heftig umstritten blieb auch die Wehrmachtspropaganda. Goebbels gelang hier trotz vielfacher Bemühungen (16) erst gegen Kriegsende im März 1945 der entscheidende Einbruch in die Kompetenzen der Abteilung OKW/Wpr. Die Propaganda in die Wehrmacht und über die Wehrmacht im In- und Ausland sollte danach federführend vom RMVP wahrgenommen werden. Ob die geplanten organisatorischen Konsequenzen noch durchgeführt wurden, lässt sich nicht feststellen. (17) Ein wesentlicher Erfolg für Goebbels war wiederum die Errichtung der Reichsinspektion für zivile Luftschutzmaßnahmen, deren Leitung das RMVP erhielt (18), sowie seine Ernennung zum Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz durch Führererlass vom 25. Juli 1944 (19). Für die letzten Monate des Dritten Reiches hatte Goebbels mit dieser Funktion den Zenit der Macht erreicht, wenn man von seiner nur noch theoretisch wirksam gewordenen Ernennung zum Reichskanzler in Hitlers Testament vom 29. April 1945 absieht. Als Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz hatte er äußerst weitreichende Vollmachten über den gesamten Staatsapparat mit Ausnahme der Wehrmacht. (20) Bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich die Zuständigkeiten des RMVP bei allen Kompetenzstreitigkeiten in den wesentlichen Zügen nur wenig geändert. Dass es dennoch bis 1943 ganz enorm und ständig wuchs (21), lag vor allem an der Diversifizierung und Intensivierung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben. Durch die expansive Außenpolitik des Dritten Reiches wurden nach 1938 weitere Propaganda-Dienststellen erforderlich, die die Lenkung und Beeinflussung der öffentlichen Meinung in den eingegliederten und besetzten Gebieten durchführen sollten. In den besetzten Gebieten mit Zivilverwaltungen wurden in der Regel "Abteilungen" (Hauptabteilungen) für "Volksaufklärung und Propaganda" in den Gebieten mit Militärverwaltung "Propagandaabteilungen" eingerichtet, die in etwa die Funktionen der Reichspropagandaämter ausübten. Ihre Stellung zwischen den ihnen vorgesetzten militärischen Dienststellen und dem RMVP, das auf die Inhalte der Propaganda Einfluss zu nehmen suchte und von wo ein Teil des Personals jeweils auch herkam, war eine ständige Quelle für Auseinandersetzungen. Als Anhaltspunkt für die Gewichtung der einzelnen Aufgabengebiete des Ministeriums in ihrem Verhältnis zueinander seien die Ausgaben für die einzelnen Sachgebiete in den 10 Jahren von März 1933 - März 1943 genannt. Bei einem Gesamtvolumen von 881.541.376,78 RM (22) betrugen die Ausgaben für: Aktive Propaganda: 21,8 % Nachrichtenwesen: 17,8 % Musik, bildende Kunst, Schrifttum: 6,2 % Film: 11,5 % Theater: 26,4 % Beamte und Ausstattungen: 4,3 % Besoldungen, Geschäftsbedürfnisse, einschl. der Filmprüfstellen und RPÄ: 12,0 % Bis zum Jahre 1942 war das RMVP und sein Geschäftsbereich kontinuierlich ausgebaut worden, bevor im Rahmen des totalen Krieges ab 1943 im nachgeordneten Bereich Einrichtungen stillgelegt und Abteilungen im Ministerium zusammengelegt wurden. Der Geschäftsverteilungsplan vom Nov. 1942 sah folgendermaßen aus: (23) Ministeramt, dem Minister unmittelbar unterstellt mit Adjutanten, persönlichen Referenten und Pressereferenten des Ministers, insgesamt 10 Mitarbeiter Staatssekretäre Leopold Gutterer, Reichspressechef Dr. Otto Dietrich, Hermann Esser Haushaltsabteilung (H) mit 11 Referaten; dem Leiter der Abteilung unterstellt, das Hauptbüro und die Hausverwaltung Personalabteilung (Pers) mit sieben Referaten Rechts- und Organisationsabteilung (R) mit drei Referaten Propagandaabteilung (Pro) mit folgenden zehn Referaten: 1. Politische Propaganda 2. Kulturpolitische Propaganda 3. Propagandaerkundung 4. Volksgesundheit, Sozialpolitik 5. Wirtschaft 6. Reichspropagandaämter 7. Großveranstaltungen 8. Jugend und Sport 9. Repräsentation 10. Haushalt der Abteilung, Vorbereitung der Friedensverträge, Stagma und anderes Presseabteilung der Reichsregierung I. Abteilung Deutsche Presse (DP) mit 13 Referaten II. Abteilung Auslandspresse (AP) mit 19 Referaten III. Abteilung Zeitschriftenpresse /ZP) mit fünf Referaten Auslandsabteilung (A) mit folgenden fünf Gruppen: 1. Organisation 2. Europa und Naher Osten 3. Außereuropa 4. Propagandamittel 5. Einsatz im Ausland und im Reich Fremdenverkehrsabteilung (FV) mit vier Referaten Rundfunk-Abteilung (Rfk) mit folgenden acht Referaten 1. Koordination, Interradio u.a. 2. Rundfunkkommandostelle 3. Mobreferat 4. Rundfunkprogrammbetreuung 5. Auslandsrundfunk 6. Rundfunkwirtschaft 7. Rundfunkorganisation 8. Rundfunk-Erkundungsdienst Filmabteilung (F) mit fünf Referaten Schrifttumsabteilung (S ) mit acht Referaten Theaterabteilung (T) mit sieben Referaten Abteilung Bildende Kunst (BK) mit vier Referaten Musik-Abteilung (M) mit zehn Referaten Abteilung Reichsverteidigung (RV) mit sechs Referaten Abteilung für die besetzten Ostgebiete (Ost) mit zwölf Referaten Generalreferate, die Staatssekretär Gutterer unmittelbar unterstellt waren: 1. Ausstellungen und Messen 2. Generalkulturreferat (Generalkulturreferent für die Reichshauptstadt) 3. Generalreferat für Reichskulturkammersachen 4. Technik (Propaganda-, Rundfunk-, Film-, Ton-, Bühnen-, Presse-, Dienstanlagen des RMVP) Presseaufnahmestelle für die PK-Berichte der Presseabteilung der Reichsregierung (dem Reichspressechef unmittelbar unterstellt) Eine wesentliche Änderung dieser Geschäftsverteilung fand noch im September 1944 statt (24). Die Kunst-Abteilungen Theater, Musik und Bildende Kunst wurden aufgelöst und zu einer einzigen Abteilung Kultur (Kult) zusammengefasst. Die Abteilung Ost wurde als ein Hauptreferat in die Abteilung Propaganda eingegliedert, die Abteilung Fremdenverkehr wurde stillgelegt und die Generalreferate Reichskulturkammersachen, Rüstung und Bau sowie Propagandatruppen aufgelöst. Anmerkungen (1) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 28. (2) R 43 II/1149, Bl. 5, Auszug aus dem Protokoll der Ministerbesprechung vom 11. März 1933. (3) R 43 II/1149, Bl. 25 - 29, Wortlaut der Rede Goebbels vom 16. März 1933 nach W. T. B. (4) R 43 II/1149, RGBl. 1933 I, S. 104. (5) J. Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei, S. 293. (6) In einer vermutlich von Goebbels stammenden Ausarbeitung über ein zu schaffendes "Reichskommissariat für Volksaufklärung und Propaganda" (R 43 II/1149, Bl. 49 - 53) waren weitergehende Kompetenzen gefordert worden. Insbes. wurden zusätzlich Zuständigkeiten der Deutschtumsabteilung des RMI und der Abteilung VI des AA verlangt, ferner in der Auslandspropaganda. (7) R 43 II/1449, Bl. 126 - 133. Ein Schema über die organisatorische Entwicklung des RMVP auf Abteilungsebene mit den Namen der Abteilungsleiter gibt Heiber auf der Innenseite des Umschlagdeckels seiner Goebbels-Biographie. (8) Vgl. Rede vor Vertretern der Presse über die Aufgaben des RMVP vom 16.3.1933 in R 43 II/1149. Nicht ohne Grund gab es eine Sprachregelung für die Presse, nach der der Begriff Propaganda nur in positivem Sinne zu verwenden sei (R 55/1410, Erlass des RMVP an das RPA Nürnberg, 8. Nov. 1940). (9) R 43 II/1149, Bl. 169, Vermerk von Lammers vom 9. Mai 1934 über einen Vortrag beim Reichskanzler. (10) R 43 II/1149. (11) Nach Errichtung der Reichskulturkammer-Organisation waren sie ferner Landeskulturwalter im Unterbau der RKK. (12) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 185. (13) Ebendort, S. 136 ff. finden sich für einige Einrichtungen Hinweise. (14) Anordnung des Führers betr. Abgrenzung der Zuständigkeiten vom 15. Aug. 1943, vgl. R 55/1435, 1390. (15) Boelcke, Kriegspropaganda, S. 126/127. (16) Lochner, Joseph Goebbels, S. 334, S. 442. (17) R 55/618, Bl. 123; vgl. auch die Darstellung von Hasso v. Wedel, die Propagandatruppen der deutschen Wehrmacht. Neckargemünd 1962, Die Wehrmacht im Kampf, Bd. 34. (18) Führererlass vom 21. Dez. 1943, R 55/441. (19) RGBl. 1944, S. 161, R 43 II/664 a. (20) Diese Kompetenz schlägt sich in den im BA vorliegenden Akten des RMVP so gut wie nicht nieder. Sie ist jedoch in R 43 II gut belegt. Vgl. R 43 II/664 a. (21) Vgl. die jährlichen Haushaltsverhandlungen über die Vermehrung von Stellen in R 2/4752 - 4762. (22) R 55/862, Statistische Übersicht über den Geldverkehr. Demnach wurden 88,5 % der Ausgaben aus den Rundfunkgebühren gedeckt. Unklar bleibt, ob die ao. Haushaltsausgaben berücksichtigt wurden. (23) R 55/1314. Nach diesem Geschäftsverteilungsplan wurden die im Bundesarchiv vorliegenden Akten im Wesentlichen klassifiziert. (24) Nachrichtenblatt vom 13. Sept. 1944 in R 55/441. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die Überlieferungen des RMVP haben, obwohl das Hauptgebäude des Ministeriums, das Ordenspalais am Wilhelmplatz erst verhältnismäßig spät und fast zufällig im März 1945 zerstört wurde, wesentliche Verluste erlitten. Große Teile der Altregistraturen einschließlich der vom Auswärtigen Amt und vom Reichsministerium des Innern (1) stammenden Vorakten waren bereits 1944 durch Luftangriffe zerstört worden. Darüber hinaus wurden in den letzten Tagen des Krieges vor und während der Eroberung Berlins durch die sowjetrussische Armee auch planmäßig Akten vernichtet. (2) Angesichts des totalen Zusammenbruchs und der Verwüstungen Berlins durch den Luftkrieg ist es nicht verwunderlich, dass auch kaum Hand- und privatdienstliche Akten von Mitarbeitern des RMVP überliefert sind. Nennenswerte Ausnahmen sind insbesondere Unterlagen von Ministerialrat Bade (Presseabteilung) (3) und Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Ministerialdirigent Fritzsche. In diesem Zusammenhang wären auch die Tagebücher von Goebbels zu erwähnen, die mit Ausnahme der von Lochner bereits 1948 edierten, fast 30 Jahre verschollen waren. (4) Die Masse der bis 1996 im Bundesarchiv Koblenz vorliegenden Bände wurde in den Jahren 1959 - 1963 aus Alexandria (vgl. Guide Nr. 22) und vom Berlin Document Center an das Bundesarchiv abgegeben. Die noch zurückgehaltenen Personalakten wurden 2007 dem Bestand zugeführt. Die vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR verwahrten Akten des RMVP (v. a. Personalakten, Personalvorgänge der Abteilungen Theater, Musik und Reichsverteidigung), die bis 2006 im so genannten NS-Archiv lagerten, sind dem Bestand ebenfalls zugeordnet. Nicht in alliierter Hand befand sich lediglich ein kleiner Bestand der Abteilung Musik und einige Unterlagen der Abteilung Deutsche Presse, die im Rahmen der Flurbereinigung mit dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Jahre 1969 in das Bundesarchiv gelangten. Vereinzelte Akten des RMVP befinden sich im Original noch bei der Hoover Institution Standford, beim Yivo-Institut New York und in der Wiener Library London. Alle drei Institutionen waren erfreulicherweise bereit, Mikrofilme für das Bundesarchiv herzustellen (5). Das Rijksinstitut voor Oologsdocumentatie Amsterdam hat 1974 einige Aktensplitter dankenswerterweise im Original an das Bundesarchiv abgegeben. Filme von ca. 35 000 Schriftstücken, die im RMVP sicherungsverfilmt worden waren und bei Kriegsende in der Nähe von Potsdam vergraben wurden, fanden Beamte des französischen und sowjetischen Geheimdienstes im Jahre 1946 mit Hilfe eines amerikanischen Minensuchgerätes (6). Die Filme wurden, um von ihnen Rückvergrößerungen zu verfertigen, nach Paris verbracht, und es ist wohl möglich, dass sie noch im Bereich des französischen Geheimdienstes verwahrt werden. Die Amerikaner haben anscheinend Kopien nicht erhalten, weil sie den Franzosen in der CSSR gefundene Dokumente anderer Provenienz vorenthalten hatten. Über den Inhalt der Filme liegen nur unvollständige Informationen vor; es ist jedoch davon auszugehen, dass nicht gerade unwichtige Akten verfilmt worden sind. Anmerkungen (1) Erhalten blieben nur wenige Handakten sowie einige Bände über die Musik-Förderung. (2) Nach Grasleben/Helmstedt ausgelagerte Akten des Reichsfilmarchivs sollten sogar durch Agenten des RSHA vernichtet werden, als sie in die Hände der Engländer zu fallen drohten (vgl. R 55/618). (3) Vgl. Kl. Erw. 615, die eine Auswahlverfilmung der in der Hoover-Library vorliegenden Bade-papers aus der Zeit um 1933 darstellt. (4) Frankfurter Allgemeine, 21. Nov. 1974, Leserzuschrift. Unwesentliche Splitter aus dem Nachlass Goebbels aus seiner Studentenzeit befinden sich im Bundesarchiv unter der Signatur Kl. Erw. 254. (5) Nicht verfilmt wurde eine Zeitungsausschnittssammlung betr. Goebbels im Umfang von 82 Bde für die Jahre 1931 - 1943 im Yivo-Institut. (6) Vgl. die Unterlagen in: National Archives Washington, RG 260 OMGUS 35/35 folder 19. Archivische Bearbeitung Die Ordnungs- und Erschließungsarbeiten am Bestand waren verhältnismäßig zeitaufwendig und schwierig, da der Ordnungszustand der Akten außerordentlich schlecht war. Einerseits fehlten detaillierte Aktenpläne oder sonstige Registraturhilfsmittel für die Masse der Akten aus der Haushalts- und Personalabteilung, andererseits ließ die Aktenführung im Ministerium, das sich zumindest in seiner Aufbauphase immer wieder bewusst unbürokratisch zu gerieren pflegte, viele Wünsche offen. Vor allem als im Verlaufe des Krieges zunehmend mit unerfahrenen Hilfskräften gearbeitet werden musste, wurde über die mangelhafte Arbeit der Registraturen bereits von den Mitarbeitern des Ministeriums sehr häufig geklagt. Die Organisation der Schriftgutverwaltung des RMVP zeigte typische Merkmale der Büroreform (1): Die Registraturen wurden abteilungsweise geführt, wobei jede Registratur ein "in sich abgeschlossenes Teil-Aktenverzeichnis" besaß. Das Schriftgut wurde in Stehordnern (System Herdegen) aufbewahrt. Statt eines Tagesbuches wurde eine alphabetische Einsendekarte getrennt nach Behörden und Privatpersonen geführt. Die Geschäftszeichen setzten sich zusammen aus dem Abteilungsbuchstaben, Aktenzeichen, Datum sowie einer Angabe, auf welcher Karte einer Ordnungskartei der Vorgang erfasst wurde. Insgesamt waren die Akten der Haushalts- und Personalabteilung, als sie in das Bundesarchiv gelangten, in einem gewissen, wenn auch nicht befriedigenden, Ordnungszustand. Zahlreiche Bände aus den anderen Abteilungen waren dagegen geradezu chaotisch formiert, möglicherweise durch eine provisorische Erfassung loser Schriftgutteile bei ihrer Beschlagnahme bedingt. Hierbei handelte es sich häufig um amorphes und bruchstückhaftes Material, dem die Merkmale organisch erwachsenen Schriftgutes völlig fehlten. So war es praktisch unmöglich, in allen Fächern sinnvolle Bandeinheiten zu bilden. Bei einigen "Mischbänden" mit Schriftgut zu zahlreichen Aktenzeichen wurden im Findbuch nur die häufigsten vermerkt. Wegen der hohen Aktenverluste wurde kein strenger Bewertungsmaßstab an die Akten gelegt. Kassiert wurden vor allem Bände aus der Haushaltsabteilung über Vorprüfungen im nachgeordneten Bereich und einzelne Vorgänge zur Beschaffung und Verwaltung bewirtschafteter Waren für Zwecke des Ministeriums. Formularhaftes Schriftgut über Uk-Stellungen im Geschäftsbereich und eine Reihe nicht archivwürdiger Unterlagen aus der Personalabteilung wird für Zwecke der Erteilung von Dienstzeitnachweisen auf absehbarer Zeit noch verwahrt werden. Es wird in diesem Findbuch nicht mit aufgeführt. Vorarbeiten für die Erschließung des Koblenzer Teilbestandes leisteten Herr Oberarchivrat Regel (1967) hinsichtlich der Akten der Haushaltsabteilung über das reichseigene Filmvermögen, Herr Ltd. Archivdirektor Dr. Boberach (1966) hinsichtlich der Korrespondenz und den Handakten des Leiters der Rundfunkabteilung, Hans Fritzsche und Frau Archivoberinspektorin Schneider, geb. Fisch (1966) für Akten der Propagandaabteilung. Die Bestandsverzeichnisse der Findbücher beider Teilbestände des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda wurden im Jahr 2005 über ein Retrokonversionsverfahren in die Datenbank des Bundesarchivs eingelesen. Danach sind die Datensätze in einer Klassifikation zusammengeführt worden. Es empfahl sich, trotz der Inhomogenität der Überlieferungen der meisten Fachabteilungen die Gliederung nach Abteilungen beizubehalten. (2) Innerhalb der Abteilungen wurde im Wesentlichen nach Aktenzeichen sowie sachlichen Zusammenhängen gegliedert. Die im RMVP gebräuchlichen Aktenzeichen wurden - soweit möglich - als Hilfsmittel für die weitere Untergliederung mit verwandt. Den Abschluss bildete die Eingliederung der Personalakten und personenbezogenen Unterlagen aus dem NS-Archiv (ca. 5000 Einzelvorgänge) und dem ehemaligen Berlin Document Center (ca. 700 Vorgänge). Bei den übernommenen Unterlagen handelt es sich v. a. um Schriftgut aus den Bereichen Personalabteilung (neben Personalakten auch Fragebögen und Karteikarten), Theater (Bewerbungen, Ernennungen, Bestätigungsverfahren) und Reichsverteidigung (Bewerbungen in Propagandakompanien). In den personenbezogenen Überlieferungen sind auch vereinzelte Unterlagen zur Entnazifizierung aus der Zeit 1946-1950 enthalten. Da es sich bei relativ vielen Einzelvorgängen aus dem NS-Archiv oft nur um wenige Blatt handelte, wurden Vorgänge, die sich sachlich auf einen Vorgang beziehen (z. B. Bewerbungen als Dolmetscher) zu einer Akte zusammengeführt. Die Namen zu den einzelnen Personen sowie die alten Signaturen aus dem NS-Archiv sind weiterhin über die Datenbank BASYS-P nachweisbar. Sowohl die Akten aus dem NS-Archiv als auch die aus dem ehem. BDC sind nicht in jedem Fall nach dem Provenienzprinzip abgelegt. Auf eine erneute Trennung der Akten wurde jedoch verzichtet. Den überwiegenden Teil der aus dem ehem. BDC übernommenen Akten bilden Personalakten und Fragebogen sowie Personalkarteikarten einzelner Mitarbeiter von Rundfunksendern. Eine Recherche ist auch hier weiterhin über die Datenbank BASYS-P möglich. Die zur Abteilung Theater noch in den personenbezogenen Überlieferungen des ehem. BDC vorliegenden Vorgänge zur Spende "Künstlerdank" wurden in diesem Zusammenhang nicht übernommen (ca. 15 000 Vorgänge). Die Namen sind über die Datenbank BASYS-P erfasst und dort recherchierbar. Anmerkungen (1) Geschäfts- und Registraturordnung vom 8. Mai 1942 in R 55/ 618. (2) Es wurde die Gliederung des Geschäftsverteilungsplans vom Nov. 1942 zu Grunde gelegt. Abkürzungen AA = Auswärtiges Amt Abteilung A = Abteilung Ausland AP = Auslandspresse BDC = Berlin Document Center BdS = Befehlshaber der Sicherheitspolizei ChdZ = Chef der Zivilverwaltung DAF = Deutsche Arbeitsfront DASD = Deutscher Amateur-Sende-Dienst e. V. DNB = Deutsches Nachrichtenbüro DRK = Deutsches Rotes Kreuz Dt. = Deutsch DVO = Durchführungsverordnung frz. = französisch Gestapo = Geheimes Staatspolizeiamt KdF = Kraft durch Freude KdG = Kommandeur der Gendarmerie KdS = Kommandeur der Sicherheitspolizei Kl. Erw. = Kleine Erwerbung KLV = Kinderlandverschickung LG = Landgericht MA = Militärarchiv, Abteilung des Bundesarchivs MdR = Mitglied des Reichstages MinRat = Ministerialrat MdL = Mitglied des Landtages NDR = Norddeutscher Rundfunk NSV = Nationalsozialistische Volkswohlfahrt o. Az. = ohne Aktenzeichen o. Dat. = ohne Datum OKW = Oberkommando der Wehrmacht OLG = Oberstes Landesgericht OLT = Oberleutnant ORR = Oberregierungsrat OT = Organisation Todt PG = Parteigenosse PK = Propagandakompanie RAVAG = Österreichische Radio-Verkehrs-AG Reg. Präs. = Regierungspräsident RFK = Reichsfilmkammer Rfk = Rundfunk RKK = Reichskulturkammer RMF = Reichsministerium der Finanzen RMI = Reichsministerium des Innern RMJ = Reichsministerium der Justiz RMK = Reichsmusikkammer RMVP = Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda ROI = Reichsoberinspektor RPA = Reichspropagandaamt RPÄ = Reichspropagandaämter RPL = Reichspropagandaleitung RR = Regierungsrat RRG = Reichsrundfunkgesellschaft RS = Reichssender RSHA = Reichssicherheitshauptamt RSK = Reichsschrifttumskammer SBZ = Sowjetische Besatzungszone SD = Sicherheitsdienst SD-LA = SD-Leitabschnitt SDR = Süddeutscher Rundfunk Sipo = Sicherheitspolizei STS = Staatssekretär u. a. = unter anderem v. a. = vor allem VGH = Volksgerichtshof VO = Verordnung WDR = Westdeutscher Rundfunk ZSTA = Zentrales Staatsarchiv (Potsdam) Zitierweise: BArch R 55/ 23456 Inhaltliche Charakterisierung: Abgerundete Überlieferungskomplexe sind lediglich aus der Haushaltsabteilung und aus der Personalabteilung vorhanden. Sie beleuchten unter dem Aspekt der Finanzierung und der Personalverwaltung fast alle Tätigkeitsbereiche des Ministeriums. Aus dem Bereich der Fachabteilungen sind die Bände aus der Abteilung Propaganda hervorzuheben, die vor allem die Gestaltung der Propaganda und die propagandistische Betreuung von Fremdarbeitern und Umsiedlern in den letzten Kriegsjahren dokumentieren. Erwähnenswert sind auch Stimmungs- und Tätigkeitsberichte einzelner RPÄ und Vorschläge aus der Bevölkerung zur Propaganda und zur Führung des totalen Krieges. In der Abteilung Rundfunk ist einiges Material über die Gestaltung des Rundfunkprogramms und der Propaganda-Erkundung vorhanden mit Berichten über die gegnerische Propaganda, die aus den Abhörberichten des Sonderdienstes Seehaus erarbeitet wurden. Ein gesonderter Komplex dieser Abteilung sind 14 Bände Vorakten aus dem RMI mit Handakten des Oberregierungsrates Scholz als Vertreter des Reiches in Überwachungsausschüssen von Rundfunkgesellschaften in Berlin aus der Zeit 1926 - 1932. Von der Filmabteilung sind nur wenige, allerdings interessante Bände über die Filmproduktion der letzten Kriegsjahre mit zahlreichen Ministervorlagen enthalten. Den überwiegenden Teil der Überlieferungen der Theaterabteilung bilden die Unterlagen zu Berufsständischen Fragen und der Reichsdramaturgie. Aus der Musikabteilung ist die Förderung musikalischer Organisationen aus den Jahren 1933 - 1935 mit Vorakten aus dem RMI, die Unterstützung und Stellenvermittlung von Künstlern sowie Material über die musikalischen Auslandsbeziehungen überliefert. Die Akten der Abteilung für die besetzten Ostgebiete bieten reichhaltige Quellen für die Fragen der Ostpropaganda. Die Überlieferungsverluste sind am größten bei den Abteilungen Recht und Organisation, Zeitschriftenpresse, Auslandspresse, Ausland, Fremdenverkehr, Schrifttum und Bildende Kunst. Erschließungszustand: Publikationsfindbuch (1976, Nachdruck 1996), Online-Findbuch (2007). Zitierweise: BArch, R 55/...

        BArch, R 87 · Bestand · 1939-1945
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Eingesetzt durch Verordnung vom 15.01.1940 mit Zuständigkeit für die Beschlagnahme und Verwaltung des beweglichen wie unbeweglichen Vermögens von am Zweiten Weltkrieg gegen das Deutsche Reich beteiligten Staaten und ihrer Staatsangehörigen im ganzen Reichsgebiet, dem Protektorat Böhmen und Mähren und in Luxemburg; nachgeordnet dem Reichsjustizminister; Abwicklung der Aufgaben bis zur Unterstellung des verwalteten Feindvermögens durch Gesetz Nr. 52 der Militärregierung unter die Kontrolle der Besatzungsmächte durch den Treuhänder für das Vermögen der alliierten Staaten und ihrer Staatsangehörigen. Inhaltliche Charakterisierung: Neben allgemeinen Akten zu Organisation und Personalangelegenheiten, Grundsatzfragen der Anmeldung und Behandlung deutschen Vermögens im feindlichen Ausland und Feindlichen Vermögen im Inland und in den besetzten Gebieten sowie zur Vermögensverwaltung - allgemein nach § 12 ff der Verordnung über Feindvermögensverwaltung , v.a. Verwalter-Richtlinien, Bewerbungen und Vergütungen, sind v. a. Einzelfallakten der Vermögensverwaltung überliefert und zwar: Vermögen mit Ausnahme der Beteiligungen und Grundstücke (70), Beteiligungen, Unternehmen, Schutzrechte, Zweckvermögen v.a. britisches, französisches und amerikanisches Vermögen nach 1940 (1819), Grundstücke im Kammergerichtsbezirk Berlin und den einzelnen Oberlandesgerichtsbezirken v.a. britisches Vermögen einschließlich Commonwealth, französisches Vermögen einschl. Kolonien und amerikanisches und sowjetisches Vermögen nach 1940 (6465). Wenige Akten betreffen Jüdisches Vermögen. Zugeordnet sind Unterlagen des Beauftragten des Reichskommissars beim Reichsprotektor von Böhmen und Mähren - Verbindungsstelle Prag, des Chefs der Zivilverwaltung in Luxemburg - Kommissar für die Verwaltung von unter feindlichem Einfluss stehenden Unternehmen, des Militärbefehlshaber Frankreich - Reststab und des Militärbefehlshaber Frankreich - Reststab. Erschließungszustand: Findbuchvorlage (1987) Zitierweise: BArch, R 87/...

        Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, I. HA Rep. 91 C · Bestand
        Teil von Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Archivtektonik)
        1. Behördengeschichte 1.1 Militärgouvernements 1813-1815 Am 15. März 1813 wurde aus militärstrategischen Gründen zur Durchführung des Krieges gegen Frankreich das gesamte preußische Territorium zwischen der Elbe und der russischen Grenze in vier Militärgouvernements eingeteilt. Zeitgleich erfolgte auch die Auflösung der am 20. Januar 1813 gegründeten Oberregierungskommission in Berlin (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 102 Oberregierungskommission zu Berlin) und der am 24. April 1812 gebildeten Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 85 Generalkommission für das Einquartierungs-, Verpflegungs- und Marschwesen). Es wurden zunächst vier Militärgouvernements für die folgenden Gebiete gebildet: 1.) für das Land zwischen Elbe und Oder in Berlin, 2.) für das Land zwischen Oder und Weichsel in Stargard, 3.) für das Land zwischen Weichsel und der russischen Grenze in Königsberg und 4.) für Schlesien in Breslau. Nach dem weiteren Vorrücken der preußischen und alliierten Truppen erfolgte die Bildung des Militärgouvernements für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer. Dieses wurde bald darauf in die beiden Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Weser in Halberstadt und für das Land zwischen Weser und Rhein in Münster aufgeteilt. Die Einteilung der Militärgouvernements erfolgte ohne Rücksicht auf die bisher bestehenden historischen Verwaltungsgliederungen nach rein militärischen bzw. geographischen Gesichtspunkten. Die einzelnen Militärgouvernements unterstanden direkt dem König bzw. dem Staatskanzler. Die Ministerien verloren für die Dauer der Militärgouvernements ihre Zuständigkeit für alle die Kriegsführung betreffenden Angelegenheiten. Alle Behörden im Gouvernementsbezirk waren in militärischen Angelegenheiten den Militär- bzw. Zivilgouverneuren untergeordnet. Lediglich bei operativen Angelegenheiten der Armee lag die Befehlsgewalt bei den Kommandierenden Generälen. Für jedes Militärgouvernement wurden als gleichberechtigte Leiter jeweils ein Militärgouverneur und ein Zivilgouverneur bestellt. Bei Meinungsverschiedenheiten lag die Entscheidungsgewalt allein beim König. Bei Gefahr im Verzuge hatte jedoch der Militärgouverneur die entscheidende Stimme. Ein Teil der Aufgaben der Militärgouvernements, vor allem hinsichtlich der Verpflegung der russischen Truppen, wurde am 11. März 1813 dem Generalmajor Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und Lottum als Generalintendanten für die Verpflegung der russischen Truppen im Inland übertragen (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815). Nach dem Ersten Pariser Frieden wurden durch die Kabinettsordre vom 3. Juni 1814 die vier ostelbischen Militärgouvernements aufgelöst. Die beiden westelbischen Militärgouvernements blieben zunächst bestehen. 1.2 Militär- und Zivilgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser Durch die Kabinettsordre vom 9. April 1813 wurde das "Militärgouvernement für die preußischen Provinzen auf dem linken Elbufer" gebildet und Wilhelm Anton von Klewiz zum Zivilgouverneur berufen. Zum Militärgouverneur wurde der Generalmajor Philipp von Ivernois ernannt, der jedoch bereits am 1. Juni 1813 starb. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark. Da die westelbischen Gebiete noch größtenteils von französischen Truppen besetzt waren, dauerte es noch einige Zeit bis das Militärgouvernement seine Tätigkeit im vollem Umfang aufnehmen konnte. Der Sitz des Militärgouvernements befand sich zunächst noch in Berlin und wurde erst im Oktober 1813 provisorisch nach Halle/Saale verlegt. In Folge des Vormarsches der preußischen und alliierten Truppen hatte das durch das Militärgouvernement zu verwaltende Gebiet eine zu große Ausdehnung angenommen. Deshalb wurde es durch die Kabinettsordre vom 19. November 1813 in zwei eigenständige Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser bzw. zwischen Weser und Rhein aufgeteilt. Zum Zivilgouverneur des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen Elbe und Weser wurde der bisherige Zivilgouverneur von Klewiz bestimmt, der dieses Amt bis zur Auflösung des Zivilgouvernements bekleidete. Neuer Militärgouverneur wurde der Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818). Das Militärgouvernement umfasste nunmehr folgende ehemalige preußische Territorien: die Altmark, das Herzogtum Magdeburg, das Fürstentum Halberstadt, die Grafschaft Mansfeld, die Grafschaft Hohenstein, das Fürstentum Eichsfeld und das Fürstentum Erfurt. Der Sitz der Gouvernementsverwaltung wurde im Dezember 1813 nach Halberstadt verlegt. Obwohl eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Militärgouverneur und dem Zivilgouverneur rechtlich zulässig gewesen wäre, wurden alle Geschäfte des Militärgouvernements durch beide Gouverneure gemeinschaftlich und einvernehmlich bearbeitet. Bei Abwesenheit erfolgte jeweils eine gegenseitige Vertretung. Das Büro und die Registratur wurden gemeinsam geführt. Auch nach dem Friedensschluss am 30. Mai 1815 blieb das Militärgouvernement zunächst bestehen und wurde erst am 12. Juli 1815 aufgelöst. Die militärischen Aufgaben wurden auf das Generalkommando für die Provinzen zwischen Elbe und Weser übertragen. Die übrigen Geschäfte wurden bis zur Ernennung des Oberpräsidenten und der Regierungspräsidenten am 1. April 1816 durch den bisherigen Zivilgouverneur von Klewiz kommissarisch weitergeführt. Die Hauptaufgabe des Militärgouvernements war neben der Reorganisation der Verwaltung die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der preußischen Armee im Gouvernementsbezirk. Hierzu gehörten vor allem die Truppenformierung, die Verpflegung der preußischen und alliierten Truppen sowie die Versorgung der Militärlazarette. Für diesen Zweck hatte das Militärgouvernement durch Steuererhebungen die notwendigen Gelder aufzubringen und Requisitionen durchzuführen. Auch die Höhere und Sicherheitspolizei wurde direkt durch das Militärgouvernement ausgeübt. Das Bergwerks- und Hüttenwesen wurde jedoch direkt dem Finanzminister und das Postwesen dem Generalpostmeister unterstellt. Zur Durchführung einzelner Aufgaben des Militärgouvernements wurden mehrere nachgeordnete Stellen und Behörden gebildet, die ihren Sitz ebenfalls am Dienstort des Zivilgouverneurs in Halberstadt hatten. Hierzu gehörte die Finanzkommission, die die Kontrolle über die Verwaltung der direkten und indirekten Steuern, der Domänen und Forsten ausübte. Diese Kommission wurde bereits am 24. Februar 1814 wieder aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden größtenteils auf die Gouvernementskommission übertragen, die ihren Sitz ebenfalls in Halberstadt hatte. Diese Kommission bestand aus sechs Räten und diente zur Beratung des Zivilgouverneurs, von dessen Entscheidungen sie auch abhängig war. Es handelte sich also nicht um eine eigenständige Zwischeninstanz zwischen Zivilgouverneur und den nachgeordneten Behörden. Im Auftrag des Militärgouvernements führte der Oberlandesgerichtsrat Dalkowski Untersuchungen gegen eine Anzahl von Personen durch, die der Spionage und Spitzeltätigkeit für die französische oder westphälische Hohe Polizei oder Armee verdächtig waren. Grundlagen für diese Untersuchungen waren der Königliche Befehl wegen Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit der Armeen vom 17. März 1813 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1813, S.34f.) und die Verordnung wegen Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Verkehrs mit dem Feinde vom 15. Januar 1814 (Vgl.: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, 1814, S. 5-7.). Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 16 des Ersten Pariser Friedens vom 30. Mai 1814 mussten diese Untersuchungen jedoch eingestellt werden. Zur Durchführung der Requisitionen, der Verpflegung und Belieferung der preußischen und alliierten Truppen wurde im November 1813 das Gouvernements-Kriegskommissariat gebildet. Dieses Amt, das unter der Leitung des Gouvernements-Kriegskommissar Rhades bzw. ab Februar 1814 unter dessen Nachfolger Lehmann stand, existierte bis 1816. Außerdem wurde für die Organisation des Provinziallazarettwesens ein Chirurgischer Stab gebildet. Dieser Stab bestand bis zum November 1815 und war u. a. für die Anschaffung von Medikamenten und Lazarettutensilien, die Einstellung und Besoldung des medizinischen Personals und die Aufsicht über die einzelnen Provinziallazerette zuständig. Das Territorium des Militärgouvernements wurde Ende 1813 in drei Departements unterteilt, an deren Spitze jeweils ein Landesdirektor stand. Bei diesen Landesdirektionen handelte es sich um Zwischeninstanzen zwischen dem Zivilgouverneur und den Landräten bzw. den nachgeordneten Behörden. Die drei Departements können in ihrer territorialen Zuständigkeit als Vorgänger der später gebildeten Regierungsbezirke angesehen werden. Das 1. Departement entsprach ungefähr dem bisherigen westphälischen Elbedepartement und bestand aus den Kreisen Salzwedel, Stendal und Neuhaldensleben. Die Stadt Magdeburg war wegen der Besetzung durch französische Truppen bis Mai 1814 der direkten Verwaltung entzogen. Das 2. Departement, das ungefähr dem westphälischen Saaledepartment entsprach, setzte sich aus dem Saalekreis und den Kreisen Wansleben, Calbe/Saale, Mansfeld, Eisleben, Halberstadt und Osterwieck zusammen. Das 3. Departement bestand aus den preußischen Teilen des ehemaligen westphälischen Harzdepartements und gliederte sich in die Kreise Heiligenstadt, Duderstadt und Hohenstein. Hinzu kam noch das Gebiet von Erfurt und Blankenhain, das einen eigenen Kreis bildete und durch einen eigenen Vizelandesdirektor (als ständigen Vertreter des Landesdirektors) verwaltet wurde. Die Landesdirektionen im 1. und 2. Departement wurden bereits im Februar 1814 wieder aufgelöst und die Kompetenzen auf den Zivilgouverneur bzw. die zuständigen Landräte übertragen. Die Landesdirektion des 3. Departements blieb jedoch auf Grund der großen Entfernung bis zur Auflösung des Zivilgouvernements am 31. März 1816 bestehen. Bei der späteren Bildung der Regierungsbezirke der Provinz Sachsen wurde die bisherige territoriale Gliederung der drei Departements im Großen und Ganzen beibehalten. Der Regierungsbezirk Magdeburg entsprach ungefähr dem 1. Departement, der Regierungsbezirk Merseburg dem 2. Departement und der Regierungsbezirk Erfurt dem 3. Departement. 1.3 Leitende Beamte Militärgouverneure: April 1813 - Juni 1813: Generalmajor Philipp von Ivernois (1754-1813) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 275f.) Okt. 1813 - Nov. 1813: Generalmajor Friedrich Wilhelm Ludwig von Krusemark (1767-1822) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 329-331) Nov. 1813 - Juli 1815: Generalmajor Ludwig Wilhelm August von Ebra (1759-1818) (Vgl.: Priesdorff, Kurt von: Soldatisches Führertum, Hamburg 1937-1942, Bd. 3 (Teil 5), S. 368-370). Zivilgouverneur: April 1813 - März 1816: Wilhelm Anton von Klewiz (1760-1838) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 497f.). Landesdirektor im 1. Departement zu Stendal bzw. Magdeburg: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich von Koepcken (1770-nach 1825) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 515). Landesdirektor im 2. Departement zu Halberstadt: Ende 1813 - Febr. 1814: Friedrich Freiherr von Schele (1782-1815) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 2, München 2009, S. 857f.). Landesdirektor im 3. Departement zu Erfurt: Ende 1813 - März 1816: Joseph Bernhard August Gebel (1772-1860). Vize-Landesdirektor für das Gebiet von Erfurt und Blankenhain: Ende 1813 - 1816(?): August Heinrich Kuhlmeyer (1781-1865) (Vgl.: Straubel, Rolf: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740 - 1806/15, Bd. 1, München 2009, S. 541). 2. Bestandsgeschichte Nach der Auflösung des Militärgouvernements wurden die Akten teilweise von der Oberpräsidial-Registratur übernommen und gelangten über das Regierungsarchiv Magdeburg in das Landeshauptarchiv Magdeburg. Die Akten, welche die Gebiete der späteren Regierungsbezirke Merseburg und Erfurt betrafen, wurden zunächst an die zuständigen Regierungsarchive in Merseburg bzw. Erfurt abgeben und gelangten erst später in den Bestand des Landeshauptarchivs Magdeburg. Aufgrund einer Verfügung des Generaldirektors der preußischen Staatsarchive vom 1. Mai 1883 wurden die Akten der Militärgouvernements (mit Ausnahme des Militärgouvernements für das Land zwischen Elbe und Oder bzw. Oder und Weichsel) entweder aus dem Geheimen Staatsarchiv an die betreffenden Provinzialarchive abgegeben oder diesen belassen. Im Landeshauptarchiv Magdeburg wurde das Archivgut des Militärgouvernements in folgende Bestände aufgeteilt (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 1 Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 a Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 1 b Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 1 c Preußisches Militärgouvernement für die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Zivilverwaltung - Rep. C 2 Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt - Rep. C 2 a Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Magdeburg - Rep. C 2 b Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Erfurt - Rep. C 2 c Preußisches Zivilgouvernement für die die Provinzen zwischen Elbe und Weser zu Halberstadt betr. den späteren Regierungsbezirk Merseburg (Saalkreis und Mansfeld) - Rep. C 3 Kommission des Oberlandesgerichtsrats Dalkowski zur Untersuchung politischer Vergehen - Rep. C 7 Finanzkommission zu Halberstadt - Rep. C 8 Gouvernements-Kriegskommissariat (Kriegskommissar Lehmann) - Rep. C 11 Chirurgischer Stab. Am 26. und 27. April 1972 wurden im Zuge einer Bestandsabgrenzung die vorstehenden Bestände vom Landeshauptarchiv Magdeburg an das Deutschen Zentralarchiv, Dienststelle Merseburg, abgegeben (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 331 Aktenzugänge, Bd. 1). Hierbei wurden jedoch nicht alle Bestände der Übergangszeit übernommen. So verblieben z. B. die Bestände der drei Landesdirektionen im Landeshauptarchiv Magdeburg. Am 21. Oktober 1986 wurden nachträglich 0,1 lfm Akten übernommen und dem Bestand zugeordnet (Vgl.: GStA PK, I. HA, Rep. 178 E Geheimes Staatsarchiv PK, Dienststelle Merseburg, Nr. 1037 Bestandsakte I. HA Rep. 91 C). Die vom Landesarchivs Magdeburg übernommenen Bestände wurden zu einem Bestand zusammengefasst und zunächst durch Mitarbeiter des Deutschen Zentralarchivs, Dienststelle Merseburg, in einer Findkartei verzeichnet. Hierbei wurden offensichtlich die zeitgenössischen Aktentitel übernommen, ohne dass es zu einer erkennbaren Titelneubildung kam. Außerdem erfolgte eine Neuordnung des Bestandes nach sachthematischen Gesichtspunkten. Der Zeitpunkt der Ordnung, der ursprünglichen Verzeichnung und einer später durchgeführten Revision der Aktentitel konnte noch nicht ermittelt werden. Diese noch auf den Karteikarten erfolgte Revision führte zu einer teilweisen Korrektur und Vereinheitlichung der Aktentitel, die jedoch unvollständig und inkonsequent blieb. Nach der Retrokonversion der Findkartei durch Schreibkräfte des Geheimen Staatsarchivs PK wurde der Bestand in den Jahren 2008 und 2009 durch den Archivangestellten Guido Behnke redigiert. Die Klassifikation wurde überarbeitet. Außerdem wurden die vorhandenen Aktentitel geprüft und gegebenenfalls vereinheitlicht bzw. korrigiert. Teilweise musste eine Neuverzeichnung einzelner Akten vorgenommen werden. Die vorhandenen Ortsnamen wurden soweit wie möglich an die heutige Schreibweise angepasst. 3. Benutzungshinweis Der Bestand wurde nach sachthematischen Gesichtspunkten geordnet. Jedoch sind die Akten der Klassifikationsgruppe 02.01.03 nach den Namen der einzelnen Ortschaften geordnet. Hierbei handelt es sich um Akten, die sich auf das Rechnungswesen, die Schulden, die öffentlichen Bauten, die Verpachtung von Grundstücken und die Kommunalabgaben der jeweiligen Gemeinden beziehen. Auch die Akten der Klassifikationsgruppe 03.03.01.03, welche die Kirchen-, Pfarr- und Schulangelegenheiten betreffen, sind nach Ortsnamen geordnet. Die Akten, die sich auf die Personalangelegenheiten (z. B. Anstellung, Besoldung, Entlassung, Dienstvergehen) der Beamten beziehen, sind in den verschiedenen sachthematischen Klassifikationsgruppen zu suchen. So befinden sich z. B. die Akten zu den direkt beim Militärgouvernement angestellten Beamten in der Klassifikationsgruppe 01.02, der Kommunalbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.01.04 und der Justizbeamten in der Klassifikationsgruppe 02.03.01.09. 4. Verweise auf andere Bestände und Literaturhinweise 4.1 Bestände im Geheimen Staatsarchiv PK Eine größere Anzahl von Akten mit Bezug zum Militärgouvernement zwischen Weser und Elbe befinden in den Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten - GStA PK, I. HA, Rep. 151 Finanzministerium. Vereinzelt sind auch noch Akten in den folgenden Beständen vorhanden: - GStA PK, I. HA, Rep. 89 Geheimes Zivilkabinett, jüngere Periode - GStA PK, I. HA, Rep. 93 B Ministerium der öffentlichen Arbeiten - GStA PK, I. HA, Rep. 103 Generalpostmeister bzw. Generalpostamt - GStA PK, I. HA, Rep. 121 Ministerium für Handel und Gewerbe, Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung - GStA PK, I. HA, Rep. 128 Registratur [des Friedrich Karl Heinrich Graf von Wylich und] Lottum über Armeeverpflegungsangelegenheiten in den Kriegen 1813 - 1815 - GStA PK, I. HA, Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, III. HA, MdA - Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten - GStA PK, V. HA Königreich Westphalen. Die archivische Überlieferung zweier anderer Militärgouvernements befinden sich in den folgenden Beständen: - GStA PK, I. HA, Rep. 91 A Militärgouvernement zwischen Elbe und Oder - GStA PK, I. HA, Rep. 91 B Militärgouvernement zwischen Oder und Weichsel. 4.2 Bestände in anderen Archiven Folgende Bestände aus der Übergangszeit 1806-1816 sind im Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, vorhanden (Vgl.: Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961): - Rep. C 4 Landesdirektion des I. und II. Departements (ehem. Elb- und Saaledepartement) - Rep. C 5 Landesdirektion des III. Departements (ehem. Harzdepartement) zu Heiligenstadt - Rep. C 6 Vizelandesdirektion des III. Departements zu Erfurt nebst Kammer zu Blankenhain - Rep. C 9 Kommission des Gouvernementsrates Francke - Rep. C 10 Kriegskommissariate - Rep. C 12 Lazarette - Rep. C 13 Steuerdirektion zu Magdeburg - Rep. C 19 Kommissionen des Militärgouvernements für die Provinzen zwischen EIbe und Weser. Im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Westfalen, Münster, befindet sich folgender Bestand (Vgl.: Die Bestände des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen - Staatsarchiv Münster, Münster 2004, S. 272): - B 99 Zivilgouvernement zwischen Weser und Rhein. Die Bestände des Militärgouvernements für das Land zwischen Weichsel und russischer Grenze (zuletzt im Heeresarchiv Potsdam) und des Militärgouvernements für Schlesien (zuletzt im Staatsarchiv Breslau) wurden wahrscheinlich im Zweiten Weltkrieg vernichtet. 4.3 Literatur (Auswahl): - Gouvernementsblatt für die königlich-preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser, Halberstadt 1814-1816 - Intelligenz-Blatt für den Bezirk des Königlichen Appellationsgerichts zu Halberstadt, Halberstadt 1814-1849 - Geschichte der Organisation der Landwehr in dem Militair-Gouvernement zwischen Elbe und Weser, in dem Militair-Gouvernement zwischen Weser und Rhein im Jahre 1813 und 1814, Beiheft zum Militair-Wochenblatt, Berlin 1857 - Gringmuth-Dallmer, Hanns: Gesamtübersicht über die Bestände des Landeshauptarchivs Magdeburg, Bd. 3,1, Halle/Saale 1961 (Quellen zur Geschichte Sachsen-Anhalts 6) - Stürzbecher, Manfred: Lazarethe in den preußischen Provinzen zwischen Elbe und Weser nach Krankenzahl, Geldkosten und Sterblichkeit 1813-1815, in: Deutsches medizinisches Journal , Bd. 15, Berlin 1964. 5. Anmerkungen, Bestellsignatur und Zitierweise Bestandsumfang: 5427 VE (128 lfm) Laufzeit: 1721 - 1820 Letzte vergebene Signatur: 5398 Die Akten sind zu bestellen: I. HA, Rep. 91 C, Nr. ( ) Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA, Rep. 91 C Militär- und Zivilgouvernement für das Land zwischen Weser und Elbe zu Halle bzw. Halberstadt, Nr. ( ) Berlin, Dezember 2010 (Guido Behnke) Findmittel: Datenbank; Findbuch, 4 Bde.
        Justizministerium II (Bestand)
        Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 302 · Bestand · 1807-1936
        Teil von Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)

        I. Zur Geschichte des Württ. Justizministeriums und seiner Registraturverhältnisse: Das Organisationsmanifest vom 18. März 1806 bestimmte den Geschäftskreis des Justizministers und legte den Aufbau des Justizdepartements fest (Regierungsblatt 1806 S. 6 f., bes. §§ 2, 5, 34-53; vgl. F. Wintterlin "Geschichte der Behördenorganisation in Württemberg" 1, 5. 280 f., II S. 140 f.; A. Dehlinger "Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute" 1, S. 124 f., 388 f.). Eine Neuordnung seines Geschäftsbereichs, die mehrere Jahrzehnte fast unverändert erhalten blieb, erfuhr das Justizministerium durch die königliche Verordnung vom 8. November 1816 (Regierungsblatt 1816 S. 347, besonders §§ 5 und 9) sowie durch das 5. Organisationsedikt vom 18. November 1817 (Reyscher III, S. 470). Am Tage nach der Ernennung von Mauclers zum Justizminister, am 9. März 1818, erging ein königliches Dekret über den "Geschäftszustand bei der Justizministerialkanzlei" (E 31 Bü. 204). Kanzleidirektor blieb der Obertribunalrat von Schwab. Mit der Revision und Ordnung der Justizministerialregistratur wurde am 29. Februar 1818 der Geheime Registrator der Zweiten Abteilung des Geheimen Rats Amandus Heinrich Günzler im Nebenamt beauftragt (Regierungsblatt 1816 S. 396; E 7 Bü. 60: II. Abt. 1818; E 31 Bü. 167; vgl. E 1-13 Diarium 1818 Tagebuch-Nr. 2673). Dass Günzler mindestens bis zum März des Jahres 1819 mit dieser Aufgabe beschäftigt war, ist aus einem von ihm an den König gerichteten Dankschreiben vom 29. März 1818 betr. eine Gratifikation für seine Tätigkeit im Justizministerium (E 5 3d. 61) zu entnehmen. Hit der von ihm durchgeführten Ordnung der Ministerialregistratur scheint man allgemein zufrieden gewesen zu sein. So äußerte sich der Justizminister sehr anerkennend in dem 1820 vorgelegten Geschäftsbericht des Justizdepartements für das Jahr 1818: "Über zehn Jahre lang entbehrte dieses Ministerium einen eigenen Registrator; und bei der Zahl nach höchst unzulänglich längst erkannten Besetzung der Kanzleistellen desselben konnten in dem früheren Zeitraume, allen Anstrengungen der wenigen Arbeiter ungeachtet, weder überhaupt bedeutende Geschäftsrückstände verhütet, noch insbesondere Ordnung in das Registraturwesen gebracht werden. Jetzt ist diese Ordnung von Anbeginn (1806) an vollkommen hergestellt" (Jahresbericht 1818 in 3 33 Ed. 126 und E 302 Ed. 969). Aktenpläne, Repertorien. oder Diarien des Justizministeriums sind, abgesehen von einem von 1840 (Dezember) bis 1364 geführten Diarium, das sich aber ausschließlich auf Hochverratsbelange wie das Vorgehen gegen den "Bund der Geächteten" und das "Junge Deutschland" (E 301 Bü. 55 Nr. LV) bezieht, nicht erhalten. Trotzdem lässt sich das 1813 eingeführte Registraturschema anhand der Betreffe und Signaturen sowie der Verweise auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Die Registratur gliederte sich in zwei Abteilungen: Die erste Abteilung bildeten die Generalia, später auch Generalakten genannt. Diese wurden nach Betreffen alphabetisch geordnet. Die einzelnen Betreffe erhielten bis zum Buchstaben R einschließlich römische Kennziffern, nachträglich eingeschobene Betreffe, ebenso die Betreffe ab Buchstaben 3 blieben jedoch ohne solche Ziffern. Bei den Generalia ist vornehmlich das die Gesetzgebung und einzelne Straftaten betreffende Schriftgut eingeordnet. Die zweite Abteilung führte zunächst keine Bezeichnung. Zur Unterscheidung von den Generalia, bei denen blaue Aktendeckel Verwendung fanden, wurde das hier anfallende Registraturgut in roten Aktendeckeln abgelegt. Um 1850 erhielt diese Abteilung die Bezeichnung "A. o. G." ("Allgemeine organische Gegenstände"). Ihr wurden vor allem die Akten über Personalangelegenheiten des Justizdepartements, die Aufsicht über die Justizbehörden sowie das Kassen- und Prüfungswesen zugewiesen. Im Lauf der Zeit kam es zwischen den beiden Abteilungen zu Überschneidungen (z. B. Gen. Etatwesen - A. o. G. Etat; Gen. Urlaub Bü. 14 Ferienkammer A. o. G. Ferienkammer). Seit November 1921 wurden die A. o. G. - Akten nicht mehr we itergeführt. Aufgehobene Rubriken bekamen auf den Aktendeckeln den Vermerk "geschlossen", alle anderen wurden in Rubriken der Generakten hinübergenommen (z.B. A. o. G. Minister ~: "Ab Nov. 1921 vgl. G. Staatsministerium oder A. o. G. Gerichtsvollzieher 3: "1922 sämtliche Aktenstücke übernommen in den Aktenbund G. Gerichtsvollzieher 9 und dort weitergeführt"). An der Neuordnung wurde bis 1923 gearbeitet. Da die Laufzeit der Akten beider Abteilungen fast ausschließlich 1922/23 endet (Ausnahmen: E 302 Bü. 1: 1922-1936, Bü. 912: 1904-1924, Bü. 1216-1218: 1919-1924, Bü. 1319: 1894-1925), dürften sie aus Anlass dieser Registraturneuordnung ausgeschieden worden sein. Neben dem Schriftgut der beiden soeben näher charakterisierten Abteilungen verwahrte die Registratur des Justizministeriums auch die Akten einiger aufgehobener Behörden und Kommissionen. Diese Bestände blieben zwar als geschlossene Registraturkörper erhalten, wurden aber in organische Verbindung mit dem beim Justizministerium selbst erwachsenen Schriftgut gebracht: sie wurden mit Ausnahme des erst 1921 aufgelösten Strafanstaltenkollegiums als besondere Rubriken der Abteilung Generalia eingegliedert. Im Unterschied zum Justizministerium sind für diese Bestände großenteils die Diarien und Repertorien überliefert. Insgesamt handelt es sich um sechs Behörden bzw. Kommissionen, deren Unterlagen ganz oder teilweise in die Registratur des Justizministeriums übernommen wurden: die Ministerialkommission zur Untersuchung der revolutionären Umtriebe von 1833 in Württemberg, die Hypothekenkommission, die Organisations-Vollziehungs-Kommission, das Oberjustizrevisorium, die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt sowie das Strafanstaltenkollegium. Die durch Allerhöchstes Dekret vom 29. Mai 1833 ins Leben gerufene Ministerialkommission, der der Präsident des Geheimen Rats sowie die Departementchefs der Auswärtigen Angelegenheiten, des Kriegswesens und der Justiz angehörten, sollte "Zusammenhang, Einheit und Beschleunigung" der bereits eingeleiteten Untersuchungen der in Württemberg im Jahr 1833 aufgedeckten revolutionären Umtriebe gewährleisten. Die Kommission bestand bis 1839. über die aus ihrer Tätigkeit erwachsenen Akten unterrichtet das im Bestand E 301 Bü. 18 Unterfaszikel 1 /_ 33 befindliche Verzeichnis. Der Hypothekenkommission, die durch Königliche Entschließung vom 30. Mai 1825 ~ 8. 383) gebildet worden war, oblag die Beratung und Vollziehung der Pfandgesetze und die Pfandbereinigung in den Gemeinden. Vorstand der vom Justizminister geleiteten Kommission war Direktor von Schwab. Zu Mitgliedern wurden Obertribunalrat von Bolley, Oberpupillenrat Steudel und der Reutlinger Oberamtsrichter Schickardt berufen. Die Kommission war gegenüber den Oberamts- und Amtsgerichten weisungsberechtigt. Mit Dekret vom 12. Januar 1832 (Regierungsblatt 8. 20) erfolgte ihre Auflösung. Die gleichzeitig "niedergesetzte neue Hypotheken-Kommission hatte sich mit dem Pfandwesen der Exemten zu befassen. Eine erste mit der Durchführung der Organisationsedikte von 1817 betraute Organisations- und Vollziehungskommission bestand vom 18. November 1817 bis 15. Januar 1818 (Regierungsblatt 1817 S. 542 und Regierungeblatt 1818 S. 21), eine zweite vom 27. August 1821 Regierungsblatt 1821 S. 671) bis 15. August 1828 (Regierungssblatt S. 675). Mitglieder der zweiten Kommission waren der Justizminister als Leiter (Dirigent), der Finanzminister, der Chef’ des Departements des Innern sowie die Obertribunalräte von Schwab und von Bolley und der Oberregierungsrat Waldbauer. Für die Zeit vom 27. August 1821 bis zum 10. September 1828 sind ein Diarium und das Repertorium (E 301 Bü. 140) erhalten. Die Kommissionsregistratur hatte das bei ihr angefallene Schriftgut in zwei Serien geordnet. In der Registratur des Ministeriums erhielten die in die Abteilung Generalia aufgenommenen Akten neue Signaturen, wobei die alte Ordnung zum Teil gestört wurde. Das 0berjustizrevisorium, das am 2. November 1807 (Regierungsblatt 8. 537) geschaffen wurde, stand unter der Leitung des Justizministeriums und war mit der Revision der Kriminalfälle betraut. Mit seiner durch Königliche Verordnung vom 23. September 1817 verfügten Auflösung wurde sein Geschäftsbereich dem Kriminalsenat des Obertribunals übertragen (Reyscher Bd. VII 8. 542). In die Registratur des Justizministeriums gelangten von dem beim Oberjustizrevisorium entstandenen Schriftgut lediglich die Protokollbände für die Jahre 1807 bis 1817. Die Kommission für das Staats- und Regierungsblatt wurde mit der von König Friedrich am 22. Januar 1807 (Regierungsblatt S. 1) angeordneten Herausgabe eines Staats- und Regierungsblatts ins Leben gerufen. Ihr gehörten außer dem als Präses fungierenden Geheimen Rat Freiherrn von Spittler sieben Räte von Stuttgarter Zentralbehörden als Mitglieder an. Als Redakteur des Regierungsblatts und Sekretär der Kommission wurde Hofrat Werthes angestellt; er starb am 5. Dezember 1817. Nach dem Tode König Friedrichs wurde die Kommission aufgelöst, die Oberaufsicht und Leitung des Regierungsblatts "mit den Attributionen des Justizdepartements vereinigt" (Reyscher Bd. III 5. 478). Die bei der Kommission wie beim Justizministerium erwachsenen einschlägigen Akten erhielten in der Abteilung Generalia der Ministerialregistratur die Signatur CLXXIV. Sie wurden 1939 als gesonderte Ablieferung (Ablieferung II) an das Staatsarchiv Ludwigsburg abgegeben und 1948 von Dr. Max Miller ab Bestand E 303a verzeichnet. Die am 21. Dezember 1824 (Regierungsblatt 1825 3. 1) gebildete Strafanstaltenkommission bekam 1832 die Bezeichnung Strafanstaltenkollegium (Regierungsblatt 1832 5. 243). Diesem Kollegium oblag die wirtschaftliche und polizeiliche Verwaltung sämtlicher höherer Strafanstalten sowie die Einrichtung und Unterhaltung der bezirksgerichtlichen Gefängnisse in Württemberg. Nachdem es mit Wirkung vom 1. Dezember 1921 (Regierungsblatt 5. 521) aufgehoben worden war, gingen seine. Funktionen auf das Justizministerium über. Die Akten des Strafanstaltenkollegiums wurden als Anhang zu den beiden Abteilungen der Generalia und der Allgemeinen organischen Gegenstände in die Registratur des Justizministeriums eingegliedert. II. Die Dokumentation des Württ. Justizministeriums im Hauptstaatsarchiv Stuttgart: Das zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg und seit 1969 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart verwahrte Schriftgut des Justizministeriums umfasst einen Zeitraum von rund 115 Jahren, d.h. es dokumentiert die Geschäftstätigkeit des Ministeriums von seiner Begründung im Jahr 1806 bis in die Zeit nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Die danach erwachsenen Akten bis zur "Verreichlichung" der Justizverwaltung Anfang 1935 sind nicht an das Staatsarchiv gelangt, sie sind im Zweiten Weltkrieg zugrunde gegangen. Abgesehen von dieser schmerzlichen Dokumentationslücke, ist jedoch für mehr als ein Jahrhundert das als Quellenmaterial für die neuere Geschichte Württembergs sehr hoch zu bewertende Schriftgut des Justizministeriums im wesentlichen erhalten und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich. Entsprechend den drei Etappen, in denen die Staatliche Archivverwaltung das Registraturgut des Ministeriums übernommen hat, sind diese Unterlagen in drei Archivbestände gegliedert: E 301 Justizministerium 1 (= 1. Ablieferung 1910), E 303a Staats- und Regierungsblatt (= 2. Ablieferung 1939) und E 302 Justizministerium II (= 3. Ablieferung 1962). Infolge dieser etappenweisen Abgabe des Schriftguts an die Archivverwaltung, die unter dem Gesichtspunkt der für die Geschäftstätigkeit des Ministeriums entbehrlichen Akten erfolgte, wurde die ursprüngliche Registraturordnung auseinandergerissen. Sie ließ sich jedoch, wie bereits erwähnt, auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln rekonstruieren. Diese Rekonstruktion der alten Registraturordnung und die Verzahnung der drei Ablieferungen zeigt die folgende tabellarische Übersicht. III. Die Ordnung und wissenschaftliche Erschließung des Bestandes E 302 Justizministerium II: Während die beiden ersten 1910 und 1939 durchgeführten Ablieferungen des Justizministeriums im Wege der .Aktenausscheidung erfolgte und die Verzeichnung dieser geordnet übergebenen Archivalien im Staatsarchiv Ludwigsburg keine Schwierigkeiten verursachte, verhielt es sich bei der sogenannten dritten Ablieferung grundlegend anders. Dieser Bestand, der lange als verschollen galt, wurde im Jahr 1962 bei Aufräumungsarbeiten auf dem Speicher des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urbanstr. 18) aufgefunden. Wie er dorthin gelangt war, ließ sich nicht mehr feststellen. Mit Genehmigung des Justizministeriums Baden-Württemberg wurden die Akten am 4. Oktober 1962 in das Staatsarchiv Ludwigsburg verbracht, von wo sie im Frühjahr 1969 im Zuge der Neuverteilung der im HStA Stuttgart und im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrten Bestände ins HStA Stuttgart kamen. Hier verzeichneten in den Jahren 1969 bis 1972 unter der Leitung von Dr. Sauer die Damen und Herren Dr. Eitel, Beutter, Fruhtrunk, Pfeifle, Rupp, Dr. Schöntag und Steimle den insgesamt 36 lfd. in umfassenden Bestand. Da die Aktenbüschel völlig durcheinander lagen und auch noch ein Teil der Büschel aufgerissen war, wobei der Inhalt durcheinandergeraten war, musste die ursprüngliche Registraturordnung auf Grund der Vermerke auf den Aktendeckeln, der Betreffe und der Quadrangeln rekonstruiert werden. Dies gelang überraschend vollständig. In den wenigen Fällen, in denen keinerlei Signaturen festgestellt werden konnten, wurden die betreffenden Büschel ihrer Sachzugehörigkeit entsprechend eingeordnet. An das Ende des Bestands wurden die Akten des Strafanstaltenkollegiums sowie die Personalakten preußischer Justizangehöriger, die nach 1918 aus Hohenzollern und der Provinz Elsass-Lothringen in den württembergischen Justizdienst übernommen worden waren, gestellt. Es hätte nahegelegen, den Bestand E 302 mit den Beständen E 301 und E 303a entsprechend der alten Registraturordnung’ zu einem Gesamtbestand Württ. Justizministerium zusammenzufassen. Da jedoch die Bestände E 301 und E 303a bereits sehr häufig in der wissenschaftlichen Literatur zitiert worden sind, wurde von einer "Generalbereinigung" abgesehen und diese lediglich auf dem Papier (vgl. die tabellarische Übersicht in Abschnitt II. der Einleitung) vorgenommen. Akten allerdings, die wie das "Repertorium über die Akten der vormaligen Criminal-Revisionsbehörde von 1819 oder das Büschel "Gerichtliche Verfolgung von an den revolutionären Bewegungen 1849 Beteiligten durch die Untersuchungskommission Hohenasperg" eindeutig zum Bestand E 301 gehörten, wurden dort eingeordnet. Archivalien und Druckschriften, die nicht Provenienz Justizministerium waren bzw. sich nicht organisch in die Bestände E 301 oder E 302 einfügen ließen, wurden ausgeschieden und provenienzgerecht anderen Archivbeständen oder aber der Bibliothek (meist Abteilung Amtsdrucksachen) zugewiesen: Eine größere Sammlung von Generalreskripten aus den Jahren 1770-1822 fand Aufnahme in den im HStA vorhandenen einschlägigen Reskriptensammlungen. An das Staatsarchiv Ludwigsburg wurden Akten des Landgerichts Stuttgart, des Amtsgerichts Waiblingen, der Kreisgerichte, des Strafgefängnisses Ulm und des Zuchthauses Schwäbisch Hall abgegeben. In die Bibliothek des HStA kamen u. a. Heft 3 und 6 des Atlasses zu den Berichten der Cholera-Kommission für das Deutsche Reich (1877 und 1879) sowie das Kriminalpolizeiblatt Jahrgang 1938. Stuttgart, 12. Februar 1973 (Dr. Paul Sauer) Nachtrag (2006): Das bisher nur maschinenschriftlich vorliegende Findbuch des vorliegenden Bestandes wurde im Frühjahr 2005 von Silvia Ebinger in Midosa95 eingegeben und vom Unterzeichneten in die neue Erschließungssoftware ScopeArchiv konvertiert. Im Zuge der Neubearbeitung von Bestand E 301 im gleichen Jahr kam es zur Herauslösung der beim Justizministerium angesiedelten Kommissionen und zur Bildung der neuen Bestände E 305/1 - E 305/6. In diesem Zusammenhang wurde auch der Mischbestand E 303a (Justizministerium: Staats- und Regierungsblatt) aufgelöst, der von Max Miller im Jahre 1948 erschlossen worden war und sowohl Akten der Kommission für das Staats- und Regierungsblatt (jetzt: E 305/5) als auch des Justizministeriums selbst enthielt. Letztgenannte Unterlagen bilden jetzt im vorliegenden Bestand bei den Generalakten die neue Rubrik Staats- und Regierungsblatt und erhielten die Signaturen E 302 Bü 1373a - 1401. Im Gegenzug bilden die bislang in Bestand E 302 verwahrten Unterlagen der Strafanstaltenkommission nunmehr den Bestand E 305/6. Die entnommenen Akten werden im Findbuch weiterhin aufgeführt; die betreffenden Signaturen sind mit geschweiften Klammern gekennzeichnet. Mit Abschluss dieser Maßnahmen ist die im Landesarchiv Baden-Württemberg Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart erhaltene Überlieferung des württembergischen Justizministeriums bis 1934/36 und der württembergischen Justizverwaltung bis 1945 komplett nach modernen Gesichtspunkten erschlossen und sämtliche Findmittel im Internet verfügbar. Stuttgart, im Januar 2006 Johannes Renz Registraturplan des Justizministeriums: Registraturordnung des Justizministeriums A. Abteilung Generalia Betreff Ministerialregistratur Ablieferung I II III E 301 E 303a E 302 Büschel Büschel I Ablösungsgesetze 1-7 1 8-12,15,17,20-23 2 24 3 25,29,32,33,40,44 4 IV. Administrativjustiz 1-4 5 VI. Advokaten 1-7 6 Asyl 1 7 XXXIII Bettler 1-3 7 XXXIV Beifallsbezeugungen 1 7 Besoldungen 26 XXXVII Bigamia 1 7 XXXVIII Bittschriften 1-3 7 XXXIXa Blutschande 1 8 Brandstiftung 1 8 Brandversicherung 3 8 Bücherzensur 1 8 Bürgerliches Gesetzbuch 7,2. Nebenbund 327 XLI Bureausystem 1 8 XLII Burgfrieden 1 8 XLV Cassation 1,2 8 LV Corporation 1,2 8 LVIII Criminal-Cornmission 1 10 Criminal-Detention- und Strafanstalten, verbesserte Einrich- tungen 1 9 LIX Criminal-Gerichtsbarkeit 1-4 10 LX Criminal-Gesetzgebung 1,3-7,9,10 10 2 259 13,14,19 11 17 12 17 13 LXIII Deutscher Bund 1,3-7,9,11,12 14 13-18,22,24 15 Dienstprüfung, zweite höhere - 2 LXVIII Disziplin, Straf- befugnis 2,3 16 LXX Ehesachen 1,31 9, 10, 11 I,31a 13 II,1,2,4-13 14-25 II,16-22,26-30 26-37 II,31 38-42 II,39,40 43,44 III,1-23 45 III, 24-26, 28, 29, 31, 46-63 32-39,42,46,49, 51 LXXI Eid 1-4, 6, 9, 14, 18, 22, 24 65-74 Eisenbahnen, 10,12 75, 76 Telegraphen Elsass-Lothringen - 77 LXXIII England 2-4, 7 78-81 LXXV Erbschaften 1-3, 6, 7, 11, 12, 18,21 82-88 LXXVI Erkenntnisse 1,11 89, 90 LXXVII Etatswesen 1-13 92, 93 LXXVIII Exemte 1-8,.13,14,17-19 94-106 24,26 122, 123 LXXX Familienanangelegen- 1 ’2,7,20,27,40, 124-131 heiten, kgliche (u. 42-44, 46, 50, 51 132-137 Hoffeier1ichkeiten) LXXXI Familiengesetze, -stiftungen, -fideikommisse 2,II,6,15 139-143 LXXXII Fälschung 1,4 144, 145 LXXXIII Fiskus 1-2, 4-9, 18, 19, 22 146-156 LXXXIV Fleischesvergehehen 1-3,5,6 157-161 LXXXV Forstgesetzgebung 1-11’13-15 162-175 21 176 Forstschutzpersonal 1 177 Frankfurt 1 178 LXXXVI Frankreich 1-19 179,183 St.7 Fasz.1 184 St.V 185 LXXXVII Frohndienste 1,2 16 XXXVIII Gantsachen 1,3-12,18,24,25 186-200 26-28,31 201-204 Gefängnisdienst 1 205-207 LXXXIX Gefangene und Ge- fängnisse 1,3-5,7,8 208-214 14,15,21,25 215-218 26,32,36-38 219-223 CX (i) Geistliche 1,2,6 224-226 XC a Gelder 1,2 227,228 XCI Geldstrafen 1,2,5-7,10 229-234 Gemeinden 1,2,4-16,16 235-252 20,26,31-37 253-262 40, 42, 44,47 263-266 50 267 Genossenschaften 1 268,269 XCIII Gerichtsbarkeit, freiwillige 1-8 273-284 12-18,20 285-292 22,23a-i 294-303 28-30,32-40 304-315 42,46,51,54,57 316-321 Gerichtshöfe 1-3, 5-24, 26-30 336-366 32-57, 59, 61 367-370 66-68, 70, 72 371-375 73, 75-81, 87-98 376-397 100, 103-105 398-401 109, 110 402,403 Gerichtskosten 1-3, 7-10 407-447 Gerichtsstand 1, 3-12, 16, 17, 21 451-466 22, 24, 26, 29, 30 467-471 33, 35, 38, 41, 43 472-476 46 477 Gerichtsvollzieher 1 a, b 478-484 Gesandtschaften 1-3 486-488 Geschenkannahme 1, 2, 4 489-491 Geschworenengerichte 1; 4; 6; 7; 8, 1-24; 492-517 9; 12; 16; 23; 28; 35 518-523 38; 45; 48; 50; 51 524-526 54; 55; 58; 63; 65 529-533 68; 75-80; 82; 85; 87 534-543 Gesetzgebung 1-3, 5-10, 12, 13 544-555 Gesetzessammlungen 1-3 565-567 Gesindeordnung 1 569 Gewährleistung 1 570, 571 Gewehrbesitz 1 572 Gewerbegerichte 1 ’I 573 1 II 574,575 Gewerbeordnung 1,2 576-578 Hochverrat 1, 2 1,4,6,7 17-56 überwiegend "Präsidialakten der Ministerialkommission betr. Hochverrat"; deren Aktenplan: "Akten der Ministerialkommission be tr. ..." A a I-X b I-XII c 1-10 Akten des Justizministeriums betr. ..." B I-LV (Akten von B sind auch bei der Kommission entstanden) Akten der Ministerialkomission I-III 18 IV-VIII,X 19 XI 20 I 21 IIa 22 IIb 23 IIc 24 IVa 26 IVb 27 V 30 VI 29 VII 28 (VIII) 28 IX 28 Xa 31 Xb 32 Xc 33 XI 34 XII 35 Akten des Justizministeriums I-III 36 IVa 37 IVb 40 IVc 41 V 42 VI-X 43 XIa 44 XIb 45 XII, XIII 46 XIV 47 XV-XVII 48 XVIII-XXI 49 XXII 50 XXIII 51 XXIV-XXXII 52 XXXIII 53 XXXV-XLI 54 XLII-LV 55 Flug-, Zeit- 56 Schriften Hypotheken-Kommission 1 57-67 Aktenplan der Kommission a) Bücher b) Akten Generalia A,B,C,D Spezialia I -VI CXXXI Lehengüter 1-9,l0a,b 68 11 69 16,17,20 70 CXXXII Leibeigenschaft 1,2 71 CXXXIV Losungsrecht 1 72 Münzwesen 1-5, 7,8 73 Notare 57a 579, 580 Novalzehnten 1, 3 74 Patrimonial-Ver- hältnisse 1-3 74 Polizeibehörden 1-8, 11 Organisations-,Voll- Ziehungs-Kommission, in der Ministerial- registratur nach folgendem Plan ge- gliedert 1,I 75 1,II 77 1’ III 78 1 ’ IV 79 1,V 83 1,VI 85 2,I 88 2,II 90 3 92 4 95 5 98 6,I 100 6,II 101 6,III 104 7 106 8,I 107 8,II 110 8,III 113 8,IV 116 9 119 10 121 Die ursprünglichen Signaturen der Kommissions-Registratur waren: 1-11 75 12 76 13-20 77 21-30 78 32a 79 32b 80 32d 81 32e 82 33,35 83 36,37 84 38a 85 38b,c 86 40-45 87 1 107 2 110 3 113 4 116 5 106 6a,b 119 6b 120 7 97 8a,b . 98 8b 99 9 96 l0a 88 l0a 89 l0a 91,120 l0b,c 90 20 121,122 22 138 24 123 25 132 27a 133 27b 134 27c,e 135 28a-f 136 28c 119 33a-f 137 34 139 36a 95 Protokolle 128-130 Diarium, Repertorium 140 Oberjustiz-Revision 1, I 141 1, II 143 Protokollbände des Oberjustizrevisoriums 154 CLXXI Rechtspflege 1-5 155 CLXXV Regierungsblatt 1 16 2 17 8 21 13 30 14 25 CLXXV Reichsgericht und Reichsgerichtliche Akten 1,2,10 157 Reichsversammlung 1, 6, 7-13, 15 156 Staatsorganisation 1-4, 6, 7 158 8-10 159 Staatsverträge England 1, 2 581’582 Frankreich 1, 2 583,584 Standesregister I 589,590 I, VII 591,592 I, VIII 593,594 I,IX 595 (I,X) 596,597 I,XI 598-600 Steckbriefe 3,4 601,602 Stempel-und Taxwesen 2-9,11-18 603-620 Steuern 1-8,11,18, 621-630 19,20 631-634 22,26 635,636 Strafanstalten und Strafgefangene, ältere Akten 1-17,19,20, 638-656 23-30 657-664 Strafanstalten, neuere Akten l a-y,2-8, 665-694 12-14,20-23,26, 695-702 27,34;34,1; 703-709 34,c;41,44, 710-712 48 a,b 713,714 Strafgefangene 1,1-15; 2, 7a, b; 715-719 8,10,12b I, 720-722 12b II, 723 16,18-25 724-732 30,44,51 733-735 Strafgesetzbuch, Entwurf 160 I 161 II 163 III 164 IV 166 V 168 VI 170 VII 172 IX 176 X 177 XI 178 XII 179 XIII-XV 180 XVI 181 XVII 184 XVIII 186 XIX 187 XXI-XXII 191 Präjudizien IV-VIII 188 IX-XIII 189 XIV, XVI-XXIV 190 Strafgesetzbuch VII 736 XVI 737, 738 XXIV 739, 740 Strafprozessordnung 192 VII, 1-33 202 VIII 203 IX, 1-16 742 Strafverwandlung, Strafedikte 1-8, 11-17, 19, 20, 746-743 23, 25-29 765-771 Artikel 57 772 Testamente 1, 2, 4-8 774-780 Thüringen u. Anhalt 1 781 Todesurteile und Todesstrafen 1, 2, 4, 7, 190, 15 782-788 Tortur 1 203 Universität(en) 1-4, 6, 8-15 789-801 17, 19-22, 25, 27 802-808 Untergänger und Un- tergangsgerichte 1-4, 6 809-813 Urkunden 2 814 Urlaub 1,2,4,5,7,9,11 815-821 14 822 Vaganten u. Jauner 1, 2, 4, 6 204 3 205 Verschiedenes 7, 10, 11, 12a, b 823-827 13-16, 18, 20, 21 828-834 Verschollene 1, 3, 4 838-840 Vollmachten 1 841, 842 Waffen (Volksbewaff- nung) 2 843 Waisengerichte 1, 2 844,845 Waldeck 1 847 Waldungen 1, 2 848,849 Widersetzung 1 850 Wiederherstellung der 851 bürgerlichen Ehre Wilderei, Wildschaden 1-7 852-858 Wilhelmsdorf 1, 2 861, 862 Württemberg 1-3,5,7,8,10 863-869 11, 12, 14 870-872 Wucher 1-4, 7 873-875 Zehenden 1-4 206 Zeugnisse, Zeugen u. Zeugenvernehmungen 5, 6, 11, 20 876-880 Zinsen 1, 2 881-882 Zollwesen, Zollvereine 1-6, 8-19 883-901 Züchtigung, körper- 1-6 207 B. Abteilung Allgemeine organische Gegenstände Betreff Ministerialregistratur Ablieferung III Büschel Büschel Amtsrichter zum Kollegialdienst eignend I 902 II 903 III 904 Anstellungsgesuche 905-907 Beglaubigungen 908-911 Brandfälle 912 Bücher 913-915 Brennholz 916 Concept-Dekrete 917 Dispositionsfonds 918 Empfehlungen 919, 920 Etat 921-946 Ferienkammern 947-950 Gehaltskürzung I 951, 952 II 953, 954 III 955 Gehaltsvorrückung der Expeditoren 956-958 Gerichtsbarkeit, freiwillige 1 969 2 960 Gerichtshöfe 961 ’962 Gerichtsvollzieher 1 963-965 2 966 3 967 Geschäftsberichte 968-1058 Güterbuchsachen I 1059, 1060 II 1061-1125 Hauptübersicht (Sportelübersichten) 1126-1129 Heiratsbewilligungen 1130-1132 Hinterlegungswesen 1133 Kassenbeamte 1134 Kassenberichte, Regiegefängnisse 1135 Lebenslängliche Anstellung 1136-1138 Militärpensionen 1 1139 2 1140 Minister 1 1141 2 1442 Nebengeschäfte 1 1143 Notariatssachen 1144-1169 Persönliche Verhältnisse IV 1170-1175 VII 1176-1180 X 1181 Pensionszeit-Übersichten I 1183 II 1184 Postporto 1196-1198 Ratsschreiber 1199-1204 Rechnungsabschlüsse 1205 Reichslimes, Reiseempfehlungen 1206 Reisekosten 1 1207, 1208 Schreibmaterialien-Rechnung 1209 Staatshandbuch, amtliche Kalender I 1210 II 1211 III 1212 Staatshaushalt(splan) 1213-1220 Sterbefälle I 1221 II 1222 Strafanstaltssachen I,1-25 1224-1237 II,1-31 1238-1261 III,1-34 1262-1295 IV, 1-13 1296-1308 V 1309, 1310 VI 1311 VII 1312 Überschüsse 1313-1316 Übersetzungen 1317 Übertritt 1318, 1319 Umschreibung 1320, 1321 Unterpfandsacben III 1322, 1323 IV, V 1324-1339 Widmungen 1340-1342 Württembergische Justizverwaltung 1343 Zustellungsbeamte 1344-1346 "Acten des königlichen Strafanstalten-Collegiums" II 13 1347 II 23 1348-1349 Personalakten aus Hohenzollern und Elsass- Lothringen übernommener Justizangehörigen 1350-1372

        Die Kammerberichterstattung ist Ausfluß französischer Rechtstradition. Seit 1823 erschienen Jahresberichte der Handelskammer Köln. Erstmals wurde die Berichterstattung durch das Statut der Handelskammer von Elberfeld und Barmen 1830 rechtsverbindlich gemacht. Die preußische Verordnung über die Errichtung von Handelskammern vom 11. Februar 1848 machte dann die Berichterstattung der Kammern obligatorisch. § 24 lautet: "Die Handelskammern erstatten jährlich im Monat Januar über die Lage und den Gang des Handels und der Gewerbe einen Hauptbericht an den Finanzminister und reichen gleichzeitig dem Präsidenten des Handelsamts und der Regierung eine Abschrift ein. Sie sind verpflichtet, den Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirks durch fortlaufende Mitteilungen von Auszügen aus den Beratungsprotokollen sowie am Schlusse eines jeden Jahres in einer besonderen Übersicht von ihrer Wirksamkeit und von der Lage und dem Gange des Handels und der Gewerbe durch die öffentlichen Blätter Kenntnis zu geben". Weitere Gesetze vom 24. Februar 1870 und 19. August 1897 betonten ausdrücklich diese Verpflichtung, einen Bericht vorzulegen. Seit 1897 mußten die Berichte im Druck vervielfältigt werden. Bis 1914 wurden die Berichte stetig ausgeweitet und systematisiert. Das entsprach dem Interesse der Kammern und des Ministers für Handel und Gewerbe, der bis 1872 die Berichte in einer Beilage des Preußischen Handelsarchivs veröffentlichen ließ. Auf eine Vereinheitlichung drängte das Preußische Statistische Bureau, das die Jahresberichte auswertete und darauf aufbauend vergleichende Übersichten zu Handel und Verkehr ab 1861 erstellte. Das Gesetz von 1870, das die Kammern dem Interessenausgleich verpflichtete, hinderte sie nicht, ihren Jahresbericht zum Sprachrohr für ihre wirtschaftspolitischen Auffassungen zu machen. Freihandel und Zoll wurden in den Jahresberichten diskutiert. Obwohl sich eine Vereinheitlichung der Jahresberichte nicht erreichen ließ, setzte sich doch die vom Direktor des Statistischen Bureaus, Engel, empfohlene Trennung der Rubriken "Ansichten, Gutachten und Wünsche" (Teil A) und "Tatsächliches" (Teil B) durch. Teil B enthält im Regelfall statistisches Material, das aus heutiger Sicht wichtige Daten zur regionalen Wirtschafts- und Sozialgeschichte bietet. Nach dem Ersten Weltkrieg erschienen nur in Ausnahmefällen die im Erlaß des preußischen Handelsministers vom 27.10.1914 vorgesehenen zusammenfassenden Darstellungen zur Kriegszeit. Erst ab 1919 waren wieder Jahresberichte vorgeschrieben. Wegen Überlastung ihrer wissenschaftlichen Beamten gingen viele Kammern nach 1920 dazu über, monatliche Berichte zusammen mit Nachbarkammern zu erstellen. Das Verfahren fand die ausdrückliche Billigung des Handelsministeriums, das die Berichte seit Januar 1921 in seiner Zeitschrift "Handel und Gewerbe" zusammenstellte. Einzelne Kammern druckten weiterhin Jahresberichte, andere legten sie den Vollversammlungen vervielfältigt vor. Die monatliche Berichterstattung der Kammern dauerte bis 1936 an. Die Wirtschaftskammern legten von 1934 bis 1939 intern in Zwei- oder Dreimonatsabständen Berichte an, die zum Teil in ihre Periodika übernommen wurden. Mit dem Ausbau der amtlichen Statistik auf Reichs-, Landes- und Ortsebene verloren die Jahresberichte der Kammern an Gewicht und auch ihren Charakter als Entscheidungshilfe für staatliche und kommunale Verwaltungen. Hinzu kam, daß sie oft beim Erscheinen schon veraltet waren. Seit etwa 1900 begegnen die Kammern dieser Entwicklung durch die Herausgabe von Periodika, sogenannten Mitteilungsblättern. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern zwar keine Bestimmung zur jährlichen Berichterstattung auf, Praxis ist jedoch, daß alle Kammern ab spätestens 1950 Jahresberichte und monatliche Mitteilungsblätter veröffentlichen. Die dort enthaltenen Informationen sind als regionalgeschichtliche Quelle unentbehrlich. Die folgende Übersicht erfaßt ausschließlich Jahresberichte aus dem deutschsprachigen Raum sowie aus Österreich-Ungarn (vor 1918) und den deutschen Kolonialgebieten (vor 1918). Dem Namen der Kammer ist die jeweilige Signatur im Bestand S 6 vorangestellt. Die Jahresberichte des DIHT ab 1951/52 befinden sich unter der Signatur S 7 Nr. 562. Berichte von Handwerkskammern finden sich ebenfalls im Bestand S 7. Berichte für die Jahre 1860 bis 1872 befinden sich auch in dem Periodikum "Jahresberichte der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen des Preußischen Staates" (WWA-Bibliothek P 11). 76 lfm I Industrie- und Handelskammern im heutigen Nordrhein-Westfalen 959 Aachen 1854-1859, 1864, 1868-1870, 1874-1914, 1924-1932, 1949-1996 (1914-1918 "Die Aachener Handelskammer und der Krieg") 945 Altena 1853-1854, 1856-1857, 1857-1858, 1859-1861, 1862/1863, 1875-1913 946 Arnsberg 1854-1859, 1873-1908, 1910 ,1911, 1913, 1924-1930, 1937, 1938, 1948, 1950-1956, 1965-1973 960 Barmen (s.a. Elberfeld und Barmen, Wuppertal) 1875, 1876, 1881-1913 947 Bielefeld 1849, 1850, 1854-1859, 1864, 1868-1878, 1880-1913, 1926, 1946-1948 948 Bochum 1857-1864, 1871-1903, 1905-1911, 1913, 1925, 1927/28, 1946-1996 961 Bonn 1892-1913, 1949-1980, 1983-1996 892 Detmold 1878/79-1885/86, 1886-1890, 1892-1894, 1896-1913, 1960-1965, 1967-1971 (1955-1982 "Berichte aus der Tätigkeit der IHK Detmold") 949 Dortmund 1865-1867, 1869-1913, 1924-1932, 1939/40, 1940/41, 1948-1996 962 Düsseldorf 1854-1859, 1871-1892, 1894-1904, 1923-1937, 1947-1949, 1951-1996 963 Duisburg 1855-1859, 1867, 1868, 1870-1872, 1874-1913, 1920-1938, 1945/47-1996 964 Elberfeld und Barmen (s.a. Barmen, Wuppertal) 1854-1859, 1870, 1873, 1876, 1881-1913 891 Essen 1853-1866, 1878, 1881-1913, 1922-1925, 1935, 1946-1996 950 Hagen 1849, 1853-1858, 1861-1913, 1949-1970, 1972, (Strukturbericht 1946) 951 Iserlohn 1851, 1852, 1854-1859, 1862-1906, 1908-1911, 1913, 1918-1921, 1924-1925, 1927-1928 1023 Köln 1851-1860, 1862-1914, 1918, 1922- 1932, 1947-1996 966 Krefeld 1848-1913, 1924, 1925, 1935, 1936, 1947-1994 1025 Lennep (s.a. Remscheid) 1845, 1847/50, 1853-1855, 1857, 1858, 1884-1913 952 Lüdenscheid 1851-1914, 1925, 1927, 1928 953 Minden 1850, 1854-1859, 1867, 1869-1871, 1873-1903, 1904/05-1913/14 1033 Mönchengladbach 1854-1859, 1871-1877, 1879, 1881-1884, 1904-1906, 1948, 1949, 1951-1971/72 967 Mülheim am Rhein 1872-1913 968 Mülheim a. d. Ruhr 1855-1859, 1868-1882, 1884-1898, 1899/1900-1901/02, 1903/04-1910 954 Münster 1855-1859, 1869-1913, 1934, 1945/47-1996 1036 Neuss 1862-1895, 1909-1913, 1924-1926, 1950-1975 1046 Remscheid (s.a. Lennep) 1952-1976 862 Ruhrort 1898-1904/05 1054 Siegen 1852, 1854, 1856-1859, 1881-1896, 1933-1936, 1954-1996 1055 Solingen 1854-1859, 1913, 1935, 1936, 1948-1975 1069 Wesel 1854-1859, 1871-1873, 1875, 1876, 1878-1906, 1908, 1910, 1912, 1913 1073 Wuppertal (s.a. Barmen, Elberfeld und Barmen) 1933-1936, 1948-1993 II Industrie- und Handelskammern im Deutschen Reich (in den Grenzen bis 1918) 933 Altenburg 1901-1913 929 Altona 1867-1871, 1881-1914, 1922-1935 902 Aschaffenburg 1949ff. 900 Baden-Baden 1950-1964 899 Bayreuth 1863-1896 910 Berlin, Korporation der Kaufmannschaft 1852-1913 911 Berlin 1902-1913, 1924-1937, 1950ff. 938 Bingen am Rhein 1878-1913 912 Brandenburg a.d. Havel 1899-1913 907 Braunsberg/Ostpreuáen 1866-1872, 1885-1911 984 Braunschweig 1884-1895, 1931-1938, 1948ff. 988 Bremen 1865-1938, 1945ff. 989 Bremen, Gewerbekammer 1878-1908, 1926-1928 990 Bremer Kammer für Kleinhandel 1907-1913 940 Bremerhaven 1867-1880, 1891-1913, 1975ff. 916 Breslau 1850-1913 917 Breslau (gemeinsamer Bericht für die niederschlesischen Handelskammern) 1921-1936 957 Bromberg 1876-1913 P 11 Buxtehude 1867-1868 o.Nr. Calw (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart) P 11 Celle 1867 969 Chemnitz 1863-1910 893 Coburg 1954ff. 993 Colmar 1872-1873, 1880-1913 913 Cottbus 1854-1872, 1885-1913 906 Danzig 1854-1913, 1923-1936 980 Darmstadt 1862-1895, 1910-1913, 1924-1932, 1948ff. 935 Dessau 1890-1905 955 Dillenburg 1865-1871, 1877-1913, 1919-1920 970 Dresden 1863-1911 942 Dresden, Gewerbe-Kammer 1911-1916 1097 Dresden, Vorstand der Dresdner Kaufmannschaft 1866-1920 908 Elbing 1854-1908, 1912-1914 939 Emden 1866-1913, 1949ff. 922 Erfurt 1854-1871, 1884-1905 890 Eßlingen 1958-1970 965 Eupen 1860-1872 (P 11), 1888-1900 889 Flensburg 1963ff. 956 Frankfurt/Main 1854-1891, 1895-1896, 1904-1919, 1924-1926, 1948-1963 914 Frankfurt/Oder 1864-1912 974 Freiburg/Br. 1880-1909, 1951ff. 981 Friedberg 1899-1912, 1926-1930 o.Nr. Geestemünde (s. Bremerhaven) 986 Gera 1851-1904 934 Gießen 1880-1901 P 11 Gleiwitz 1860-1872 918 Görlitz 1854-1900, (1921-1936 s. Breslau) 896 Göttingen 1867-1913 P 11 Goslar 1867-1868 931 Gotha 1898-1913 P 11 Greifswald 1865-1867 985 Greiz 1879-1921 P 11 Grünberg/Schlesien 1871 867 Halberstadt 1874-1888, (1924-1930 s. Magdeburg) 924 Halle/Saale 1854-1894, 1903-1913, 1919-1937 991 Hamburg 1881-1913, 1918-1936, 1949ff. 992 Hamburg, Gewerbekammer 1875-1907 P 11 Hameln 1867-1870 958 Hanau 1871-1913, 1963-1969 876 Hannover 1867-1892, 1922-1938, 1946ff. 869 Harburg 1867-1913 975 Heidelberg 1880-1892, 1898-1904, 1912-1913, 1923-1925, 1930-1932 870 Heidenheim (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1962-1967 871 Heilbronn (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1961-1969 982 Hildburghausen 1888-1910, 1919-1920 868 Hildesheim 1867-1872 (P 11), 1949-1972 936 Hirschberg 1854-1872 (P 11), 1888-1908, (1921-1936 s. Breslau) 903 Insterburg 1856-1870, 1874-1912 864 Karlsruhe 1880-1892, 1956ff. 863 Kassel 1871-1889, 1925-1933,1951ff. 930 Kiel 1871-1872 (P 11), 1877-1913, 1921-1930, 1950ff. 866 Koblenz 1854-1903, 1911-1913, 1925-1937, 1951-1976 904 Königsberg 1854-1913, 1924-1931 976 Konstanz 1896-1913, 1926-1930, 1960-1972 977 Lahr 1880-1929, 1956-1971 919 Landeshut/Schlesien 1854-1899, 1906-1913, (1921-1923 s. Breslau) 920 Lauban 1865-1913 P 11 Leer 1869-1870 971 Leipzig 1863-1913, 1925-1938 972 Leipzig, Gewerbekammer 1873-1919 1026 Liegnitz 1854-1855, 1871-1872 (P 11), 1882-1909, (1921-1936 s. Breslau) 1027 Limburg 1868-1913, 1971-1973 P 11 Lingen 1867-1868 1030 Ludwigsburg 1963-1964 932 Ludwigshafen 1886-1887, 1890-1892, 1904-1911, 1949ff. 987 Lübeck 1865-1913, 1920-1921, 1934-1937, 1948-1952, 1957, 1958, 1964ff. 943 Lüneburg 1867-1913, 1949ff. 926 Magdeburg 1854-1913, 1924-1930 1031 Mainz 1853-1892, 1902-1908, 1959-1968 978 Mannheim 1864-1867, 1872-1913, 1923-1932, 1950-1971 905 Memel 1854-1913 994 Metz 1872-1880, 1883-1900, 1905-1913 927 Mühlhausen/Thüringen 1855-1872 (P 11), 1883-1913, 1921 1923, (1932-1933 s. Kassel) 873 Mülhausen/Elsaß 1877-1905, 1911-1913 1035 München 1869-1892, 1980ff. 1036 Neuss/Rhein 1861-1894, 1909-1913, 1924-1926, 1950-1975 P 11 Norden 1867-1870 928 Nordhausen 1860-1872 (P 11), 1881-1899 1038 Nürnberg 1871-1876, 1950-1974 1039 Offenbach 1857-1901, 1965ff. 983 Oldenburg 1865-1866, 1873-1888, 1895-1913, 1951ff. 921 Oppeln 1883-1905, 1937-1938 1040 Osnabrück 1870, 1874-1913, 1950-1953, 1977-1991 P 11 Osterode 1867-1870 P 11 Papenburg 1867-1869 874 Passau 1879-1891, 1901-1913, 1919-1920 979 Pforzheim 1880-1913, 1927-1928 973 Plauen 1862-1913 915 Posen 1854-1913 923 Potsdam 1898-1913, 1949-1951 1044 Ravensburg (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1957-1975 1045 Regensburg 1855-1893, 1901-1904, 1951ff. 1047 Reutlingen (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1958ff. 1049 Rostock 1899-1902 o.Nr. Rottweil (1867-1889, 1900-1904 s. Stuttgart) 888 Saarbrücken 1865-1902, 1951ff. 898 Sagan 1881-1913, (1921-1936 s. Breslau) 1050 Schneidemühl 1925-1938 1051 Schopfheim 1889-1913, 1925-1929, 1951-1968 1052 Schweidnitz 1854-1872, 1889-1913, (1921-1936 s. Breslau) 1056 Sonneberg 1875-1931 861 Sorau 1871-1919 1057 Stade 1867-1870 (P 11), 1954ff. 1058 Stadthagen 1925-1928 (K 7), 1936-1937 878 Stettin 1854-1913, 1927-1938 1059 Stolberg 1855-1872 (P 11) 925 Stolp 1891-1914 1060 Stralsund 1911-1913, 1924-1931 995 Straßburg 1871-1914 882 Stuttgart 1857-1889 und 1900-1904 (für die Handelskammern in Württemberg), 1955ff. 1061 Swinemünde 1864-1872 (P 11), 1878-1891, 1905-1913 909 Thorn 1854-1900, 1904-1905, 1908-1914 1062 Tilsit 1854-1913 1063 Trier 1855-1872 (P 11), 1950ff. P 11 Uelzen 1867-1870 1065 Ulm (1857-1889, 1900-1904 s. Stuttgart), 1962ff. 1066 Verden 1867-1871 (P 11), 1886-1913 1067 Villingen 1897-1911 1068 Weimar 1880-1896, 1901-1913, 1928-1937 1069 Wesel 1854-1913 944 Wetzlar 1901-1913, 1924-1927 1070 Wiesbaden 1865-1913, 1950ff. P 11 Wolgast 1868 881 Worms 1857-1913 1072 Würzburg 1874-1881, 1886-1889, 1959ff. 883 Zittau 1862-1863, 1866-1875, 1879-1913 III Handelskammern in den deutschen Kolonien 1017 Kribi (Süd-Kamerun) 1908-1911 1018 Tsingtau (China) 1900-1913 1019 Windhuk (Südwestafrika) 1910/11 IV Handelskammern in Österreich-Ungarn und Nachfolgestaaten 1008 Bozen 1870/71, 1880, 1910-1917 996 Brünn 1870-1902 (mit Lücken) 1021 Budapest 1870-1918, 1924-1940 1010 Budweis 1861-1890 997 Eger 1854, 1858-1895, 1910-1911 941 Esseg / Osijek 1904 1004 Innsbruck 1871-1880 1011 Klagenfurt 1870-1916, 1928-1935 998 Kronstadt 1889-1904 (mit Lücken) 999 Laibach 1870, 1875, 1880 1012 Linz 1898-1903, 1926-1930 1022 Neu-Sohl / Beszterczebánya [heute: Banska Bystrica] 1895-1916 1001 Pilsen 1858, 1865, 1870-1890 1002 Preßburg 1866-1912 (mit Lücken) 1093 Reichenberg 1875-1914 (mit Lücken) 1013 Rovereto 1870, 1880 1014 Salzburg 1854-1919 (mit Lücken) 880 Temesvar 1851-1852 1015 Triest 1871-1933 (mit Lücken) 1094 Troppau 1880/81, 1910-1918 1020 Wien 1855-1930 V Deutsche Handelskammern im Ausland 1074 Barcelona 1923-1932 1075 Brüssel 1936-1938 1076 Budapest 1920/21, 1938-1943/44 1083 Buenos Aires 1920-1938 1092 Kairo 1930-1937 1087 Manila 1924-1938 1086 Montevideo 1920/21, 1935, 1937 1088 New York 1912/13 1081 Paris 1930-1933 1082 Rio de Janeiro 1934-1935 1090 Schanghai 1926/27-1936/37 1078 Sofia 1942 1085 Tokio 1937-1938 1084 Valparaiso 1920-1930

        BArch, R 4601 · Bestand · (1922) 1933-1945 (1952,1973)
        Teil von Bundesarchiv (Archivtektonik)

        Geschichte des Bestandsbildners: Einleitung Vorgeschichte bis 1933 Durch die rasche Zunahme des Autoverkehrs nach dem Ersten Weltkrieg ergab sich für den Straßenbau in Deutschland die Aufgabe, sich diesen neuen Erfordernissen zu stellen. Es ging darum, zügig die bestehenden Straßenverhältnisse zu verbessern und sie durch den Ausbau der bestehenden Landstraßen und den Bau von Autobahnen den neuen Anforderungen der zunehmenden Motorisierung anzupassen. Eine zeitgenössische Statistik zeigt, dass im Jahre 1924 in Deutschland jeder 321. Einwohner einen "Kraftwagen" besaß, während zum gleichen Zeitpunkt in Frankreich auf jeden 90., in Großbritannien auf jeden 71. und in den USA bereits auf jeden 7. Einwohner ein Auto kam. Der private deutsche Fahrzeugpark im Land verdoppelte sich in den Jahren von 1923 bis 1926 von 100.340 Autos auf 206.456 Im Jahre 1933, nur sieben Jahre später, sind knapp 800.000 Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen. Allerdings hatte man sich schon viel früher über die Zukunft des Straßensystems Gedanken gemacht, der Bau der Berliner AVUS (Automobil-Verkehrs- und Übungs-Straße) 1921 sowie die Aktivitäten der Studiengesellschaft für Automobilstraßenbau (STUFA) spielten dabei eine besondere Rolle, letztere insbesondere, was den Ausbau der bestehenden Landstraßen betraf. Der Krieg und seine Folgen verhinderten jedoch bis Mitte der zwanziger Jahre eine Wiederaufnahme dieser Diskussion. Mit der Gründung des Vereins HAFRABA und deren Übergang in die GEZUVOR nahmen besonders Pläne für die neuen Autobahnen Gestalt an, die nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten kurzerhand zu den "Straßen des Führers" erklärt wurden. Im Verlaufe ihrer Arbeit erstellte die HAFRABA etwa 70 Pläne für ein Autobahnnetz in Deutschland vor. Von vielen Ergebnissen ihrer komplexen Forschungen, Versuchsreihen, aber auch Studien für die Arbeitsbeschaffung für größere Mengen von Arbeitskräften konnten die späteren zentralen und territorialen Straßenbauverwaltungen profitieren. Die bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Straßenverwaltung in der jeweils landeshoheitlichen Zuständigkeit einerseits und dem (Reichs-) Gesetzgeber andererseits sowie die zunehmende Blockierung der Straßenbaupläne aus Reichsbahn- und Finanzkreisen aber auch aus den Ländern und Provinzen erzwangen gewissermaßen die Notwendigkeit einer Neuorganisation des Straßenwesens in Deutschland, die nicht lange nach der Machtergreifung durch die Hitlerdiktatur auf sich warten ließ. Adolf Hitler war noch keine zwei Wochen Reichskanzler, als er im Kabinett den Bau von kreuzungsfreien Autofahrbahnen zur Diskussion stellte. Schon am 11. Februar 1933 verkündete er die "Inangriffnahme und Durchführung eines großzügigen Straßenbauplanes", mit dem sowohl ein modernes Verkehrssystem geschaffen werden als auch die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll bekämpft werden sollte, erntete damit aber auch den Widerspruch von Reichsbahn-Generaldirektor Dorpmüller und Reichsfinanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Zielstrebig diskutierte er dennoch mit Verkehrsexperten und führenden Vertretern der Wirtschaft über die Notwendigkeit von Autobahnen. In einem Gespräch am 6. April 1933 mit HAFRABA-Geschäftsführer Willy Hof ließ er sich ausführlich über die Pläne des Vereins informieren. Schon am 27. Juni 1933 verkündete die Reichsregierung gegen den Willen der Reichsbahnvertreter die Bildung des Unternehmens "Reichsautobahnen", welches zunächst als ein Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft fungierte. Einen Tag später ernannte Hitler den linientreuen, hochintelligenten Bauingenieur Dr. Fritz Todt zum "Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen". Mit dem späteren "Erlass über den Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen" vom 30.11.1933 wurde Todt auch der Geschäftsbereich des Unternehmens "Reichsautobahnen" übertragen. Im Erlass heißt es: "Für die Durchführung des Baues der Reichsautobahnen ... wird eine oberste Reichsbehörde mit dem Sitz in Berlin errichtet, deren Leiter die Amtsbezeichnung ’Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen’ erhält. Er wird vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers ernannt und untersteht dem Reichskanzler". Hitler war von der Eignung Todts überzeugt, nachdem er dessen so genannten "Braunen Bericht", eine Denkschrift über "Straßenbau und Straßenverwaltung", in der Todt sich mit den bisherigen Verhältnissen des Straßenbaues in Deutschland auseinandersetzt und Zielstellungen für die Zeit des Nationalsozialismus formuliert, gelesen hatte. Die neue Behörde hatte die Aufgabe, den Bau der "Reichsautobahnen" und die Unterhaltung der Landstraßen, soweit sie bisher zur Zuständigkeit des Reichsverkehrsministers gehört hatten, zu organisieren. Gesetzesgrundlagen Schon das "Gesetz über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 27. Juni 1933, mehr noch die erste Verordnung dazu vom 7. August 1933 und das "Gesetz zur Änderung Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens Reichsautobahnen" vom 18. Dezember 1933 schufen dem Generalinspektor ein Fundament an Vollmachten und Befugnissen, welches ihn in die Lage versetzte, die von der Reichsführung gestellten Ziele schnellstmöglich durchzusetzen. Dazu gehörten das Recht auf Linienführung und Ausgestaltung der Reichsautobahnen ebenso wie das Recht auf Gebührenerhebung, das Enteignungsrecht und die Übernahme der staatlichen Hoheitsrechte über die Autobahnen. Mit dem "Gesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung" vom 26. März 1934 wurde zudem die Einteilung der Straßen in 1. Kraftfahrbahnen, später "Reichsautobahnen", 2. Reichsstraßen, 3. Landstraßen I. Ordnung, 4. Landstraßen II. Ordnung festgelegt sowie weitere Regelungen hinsichtlich der Verteilung der Straßenbaulast, die Verwaltung der Reichsstraßen und der Landstraßen I. Ordnung, der Straßenaufsicht usw. getroffen wurden. Eine weitestgehende Generalvollmacht wurde dem Generalinspektor mit der in § 1 niedergeschriebenen Formulierung "Der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen bestimmt, welche Straßen den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegen und welche Straßen die Eigenschaften von Reichsstraßen und von Landstraßen I. und II. Ordnung haben." erteilt. Die mit den genannten Gesetzesgrundlagen geschaffenen Voraussetzungen widerspiegelten sich sehr bald in Aufbau und Organisation der Dienststelle des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen. Organisation und Struktur So umfasste der Geschäftsbereich der Generalinspektors im Jahre 1934 die beiden großen Zuständigkeitsbereiche Landstraßen und Reichsautobahnen sowie sich daraus ergebende Verbindungen zu den 30 Obersten Straßenbaubehörden mit 176 Landesbau-, Straßen- und Flussämtern der Länder und Provinzen einerseits und den 15 Obersten Bauleitungen mit 65 Bauabteilungen für die Kraftfahrbahnen andererseits. Daraus resultierte die innere Dienststellenstruktur wie folgt: Dem Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen waren vier Abteilungen zugeordnet. 1. Abteilung Landstraßen (L), 2. Abteilung Verwaltung/Verwaltung (V), 3. Abteilung Forschung/Ausstellung/Kongress (F) 4. Abteilung Reichsautobahnen (A) Weiterhin war dem Generalinspektor ein Landschaftsberater zugeordnet. Den Abteilungen L und A waren neben einem gemeinsamen Presse- und Sozialpolitischen Referenten jeweils 5 Referenten (L1 bis L5 und A1 bis A5) unterstellt, deren Arbeitsgebiete sich auf die Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden in Ländern und Provinzen sowie mit den Obersten Bauleitungen der Kraftfahrbahnen erstreckten. Danach ergaben sich folgende (territoriale) Zuständigkeiten: Abteilung L - Landstraßen L1: Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Westfalen, Rheinprovinz, Hessen-Kassel, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold L2: Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Land Hessen, Hessen-Wiesbaden L3: Thüringen, Land Sachsen, Oberschlesien, Niederschlesien, Ostpreußen L4: Brandenburg, Grenzmark, Pommern, Mecklenburg, Schleswig-Holstein, Provinz Sachsen, Anhalt L5: Allgemeine Angelegenheiten des Landstraßenwesens, Sonderaufgaben Arbeitsbeschaffung Abteilung A - Reichsautobahnen A1: Bauleitungen Stettin, Hannover, Altona, Königsberg A2: Bauleitungen Breslau, Dresden, Halle, Kassel A3: Bauleitungen Essen, Köln, Frankfurt/Main A4: Bauleitungen München, Stuttgart, Nürnberg A5: Sonderaufgaben: Beleuchtung, Tankstellen, Baugrundfragen, Baukontrolle des Betondeckenbaus Bereits im Sommer 1934 legte Todt einen ersten Bericht über die Tätigkeit seiner Behörde vor. Eine Übersicht über die dem Generalinspektor unterstellten Straßenbaubehörden aus dem Jahre 1935 verdeutlicht das Streben nach einer stark zentralisierten Anbindung der Straßenbauaufgaben in Deutschland. Nachdem durch eine Erklärung Hitlers am 30.1.1937 das Deutsche Reich die uneingeschränkte Hoheit über die Deutsche Reichsbahn wieder an sich genommen hatte und die Deutsche Reichsbahn durch das Gesetz vom 10.2.1937 in eine reine Reichsverwaltung umgewandelt worden war, sollten die Reichsautobahnen eine ähnliche Stellung erhalten wie die deutsche Reichsbahn. Dies geschah im "Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Autobahn" vom 1. Juli 1938 und durch die "3. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Errichtung eines Unternehmens ‚Reichsautobahnen’" vom 1. Juni 1938. Fritz Todt wurde zum Vorsitzenden des Vorstandes der Reichsautobahnen ernannt. Die Dienststellen der Gesellschaft wurden unmittelbare Reichsbehörden. Damit verlor das Unternehmen Reichsautobahnen seinen Charakter als Gesellschaft. Das in allen Behörden des "Dritten Reichs" praktizierte "Führerprinzip" dominierte spätestens seit Erlass dieses Gesetzes auch die Organisation der Reichsautobahnen. Mit dem schnellen Voranschreiten der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in Deutschland, mit der Wiederaufrüstung, mit der Herstellung immer neuer politisch-organisatorischer Strukturen im Reichsgebiet, dem Einmarsch in Österreich und in das Sudetenland, mit der Errichtung des Westwalls nach der Besetzung des entmilitarisierten Rheinlandes und schließlich mit Beginn und Verlauf des Krieges bildeten sich immer neue und andere Organisationseinheiten und Arbeitsschwerpunkte innerhalb der Dienststelle heraus. Die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen wurden um gleichartige Behörden in den okkupierten Gebieten erweitert. In den Bau des Westwalls ab Mitte 1938 wurden die 22 Oberbauleitungen an der deutschen Westgrenze fest integriert, nachdem Hitler unter schweren Vorwürfen gegen den Generalstab des Heeres diese Aufgabe kurzerhand Todt übertrug - es war die Geburtsstunde der "Organisation Todt". Ihren ersten Sitz hatte sie als Abteilung West in Wiesbaden. In den Akten des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen widerspiegelt sich vielfältig eine Aufgabenverflechtung mit anderen Ministerien (z.B. Reichsverkehrsministerium, Reichsfinanzministerium), der NSDAP sowie das Zusammenwirken mit vielen anderen Organisationen, so z.B. dem Nationalsozialistischen Bund Deutscher Technik (NSBDT), der Deutsche Arbeitsfront (DAF), dem Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps (NSKK) und dem Deutschen Automobilclub (DDAC) u.v.a. Der Geschäftsverteilungsplan des Generalinspektors vom 28. Oktober 1938 bringt deutlich zum Ausdruck, dass man bereits auf Höhe der politischen Entwicklung war. Direkt dem Generalinspektor unterstellt waren jetzt nicht nur die 4 Abteilungen sondern auch drei weitere Geschäftsbereiche: Forschung, NSDAP-Verbindungen, Reichsverteidigung und Abwehr (vgl. Abb. Seite XII). Fritz Todt hatte eine Vielzahl politischer Ämter inne. Seit 1933 war er nicht nur Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen, sondern auch Leiter des Hauptamtes für Technik der NSDAP, 1938 wird er Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, 1940 Reichsminister für Bewaffnung und Munition sowie Generalinspektor für die Sonderaufgaben im Vierjahresplan, 1941 Generalinspektor für Wasser und Energie. Auf dem Höhepunkt seiner politischen Karriere kommt Todt bei einem Flugzeugabsturz am 8. Februar 1942 nahe dem "Führerhauptquartier" bei Rastenburg/Ostpreußen ums Leben. Sein Amt übernimmt schon am 9. Februar 1942 Albert Speer. Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte Die im Bestand R 4601 Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen zusammengefassten Bestände setzen sich aus mehreren Teilen aus der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik zusammen. Dazu gehören etwa 2.300 Akten und fast 1800 Karteiblätter aus dem ehemaligen Zentralen Staatsarchiv der DDR, die dort früher als Bestand 46.01 geführt wurden und in einer Findkartei mit zum Teil sehr allgemeiner und ungenauer Titelaufnahme erfasst waren. Aus dem Bundesarchiv kamen die Akten der nachfolgend beschriebenen Bestände R 65 I bis R 65 IV dazu. Hier lagen Findbücher mit präzisen Titelaufnahmen und Enthält-Vermerken vor. Zum Bestand R 65 I gehörten neben der "Braunen Denkschrift" Todts weitere 34 Akten aus US-Rückgaben mit einer Laufzeit von 1934 bis 1945. Weiterhin sind Akten der Bauabteilung Wittlich 1941 (1), der Abteilung Wiesbaden 1938-1943 (2) sowie die Handakten Böttger 1938-1945 (11), Bonacker 1937, 1942-1944 (2), Dittrich 1926-1952 (67), Schönleben 1939-1944 (6) und Nachträge 1939 (1) überliefert. Der Bestand R 65 II enthielt 141 Akten der Reichsautobahndirektion Berlin und ist 1962 durch den Bundesminister für Verkehr an das Bundesarchiv übergeben worden (Dienstakten Bundesarchiv, Az.: 3115/4, Vermerk v. 31. Jan. 1962). Der Bestand R 65 III war eine Erlass-Sammlung des Generalinspektors. Der Bestand R 65 IV enthielt Personalakten, von denen 112 Akten erschlossen und weitere 12 lfm unerschlossen sind. Archivische Bewertung und Bearbeitung Die Erschließung des Bestandes erfolgte anhand der o.g. vorliegenden Findmittel mittels Eingabe in die Datenbank BASYS-S des Bundesarchivs mit dem Zwecke der Onlinestellung der Findbuchangaben. Eine körperliche Aufnahme der Akten erfolgte aus Zeitgründen bis auf einige Ausnahmen nicht. Bei der Verzeichnung wurden die Archivsignaturen des Potsdamer Bestandes weitgehend beibehalten, jedoch erhielt bei vorgefundenen Akten mit Bandnummerierungen jeder Band eine eigene Archivsignatur. Die Signaturen beginnen: bei Nr. 1 für den ehemaligen Bestand 46.01, bei Nr. 3001 für den ehemaligen Bestand R 65 I, bei Nr. 4001 für den ehemaligen Bestand R 65 II, bei Nr. 5001 für den ehemaligen Bestand R 65 III, bei Nr. 10001 für den ehemaligen Bestand R 65 IV. Die bereits erschlossenen 112 personenbezogenen Akten sind neu verzeichnet worden, jedoch nicht Bestandteil dieses Findbuches. Die vorgefundene Klassifikation wurde zum größten Teil erneuert und orientiert sich sowohl an der Organisationsstruktur des Bestandsbildners als auch an seinen sachlichen Zuständigkeiten. Die innere Ordnung der Akten wurde beibehalten. Der Bestand ist bereits aus Stehordnern in Mappen umgelagert worden. Inhaltliche Charakterisierung: Führung und Organisation des Straßenwesens: Gesetzgebung, Erlasse (57). Organisation, Verwaltung und Personalwesen: Allgemeines (74), Personalangelegenheiten (78), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (15), Verdingungswesen (59), Baumaschinen, -geräte und -fahrzeuge (29), Kraftfahrwesen (47), Baustoffe und Kraftstoffe (47) Verkehrsregelung und -sicherung (27), Winterdienst (90), Fremdenverkehr (25), Statistiken( 19), Mobilmachung, Kriegseinsatz, besetzte Gebiete (27), Kartenwesen (37), Handakten Führung (40), Handakten aus der Abteilung L-Landstraßen (19), Handakten aus der Abteilung A-Autobahnen (27), Handakten aus der Abteilung V-Verwaltung (11), Handakten von Sachbearbeitern für Sonderfragen der Abteilungen L und A (3). Abteilung West, Wiesbaden (5). Ausweichstelle Potsdam Alte Zauche (5). Landstraßen: Reichsstraßen: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsstraßen (32), Finanzierung der Reichsstraßen (90), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (136), Bauvorhaben (48), Karteiblätter Reichsstraßen (14), Straßenbücher Reichsstraßen (133). Landstraßen I. und II. Ordnung: Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Landstraßen I. und II. Ordnung (28), Finanzierung der Landstraßen.- Öffa (20), Bauvorhaben (60), Karteiblätter Landstraßen (2). Umgehungsstraßen, Ortsdurchfahrten, Zubringer (105) Einzelprojekte (45). Reichsautobahnen: Gesetzgebung und Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Reichsautobahnen (83), Finanzierung der Reichsautobahnen, Haushalts- und Kassenangelegenheiten (36), Grundstücks- und Raumordnungsangelegenheiten (8), Projektierung und Streckenführung (46), Landschafts- und Städtearchitektur, Tierschutz, Naturschutz, Denkmäler (38), Zusammenarbeit mit anderen Reichsdienststellen (27). Materiell-technische Infrastruktur und Betriebsdienst: Planfeststellung und Umlegungen (13), Treibstoffwesen und Tankstellen (15), Autobahn- und Straßenverbindungen mit dem Ausland (10), Betriebsdienst (24), Baumaterial, Straßenbeläge (40), Technische Ausführung des Streckenbaus und Durchführung von Baumaßnahmen (9). Personelle Infrastruktur: Einsatz und Unterbringung von Arbeitskräften (61), Löhne, Tarife, Sonderregelungen (29), Personalangelegenheiten (27). Akten der Reichsautobahndirektion Berlin: Direktionsakten (18), Gebiete der Obersten Bauleitungen (124). Oberste Bauleitungen: Berlin (25), Breslau (15), Dresden (12), Essen (18), Frankfurt/Main (25), Halle (6), Hamburg (12), Hannover (3), Kassel (7), Köln (12), Königsberg (3), Linz (7), München (13), Nürnberg (9), Stettin (4), Stuttgart (6), Wien (5), Bauabteilung Wittlich der Reichsautobahnen (1). Öffentlichkeitsarbeit, Presseangelegenheiten, Vortragstätigkeit (21), Unfallgeschehen (20). Bahnübergänge (45), Brücken und Kunstbauten (63), Radwege und Wanderwege (32), Forschung, Entwicklung, Normung (182), Kongresse, Fachtagungen, Ausstellungen, Arbeit von Fachverbänden (50). Personalakten A-Z 1938-1973 (112), 12 lfm unerschlossen. Zitierweise: BArch, R 4601/...

        Archivverbund Bautzen, Stadtarchiv, 62011 - 51 · Akt(e) · 1939 - 1940
        Teil von Archivverbund Bautzen (Archivtektonik)

        Enthält u. a.: Verordnung zur Übernahme von Beamten des mittleren und gehobenen Dienstes in die Verwaltungen besetzter Gebiete (Memelland, Sudetenland, Westpreußen, Frankreich).- Verordnung zur Übernahme von Beamten in den Verwaltungsdienst der Luftwaffe.- Verordnung zur Bereitstellung von Schutzpolizisten für den Einsatz in Posen [heute Poznan in Polen].- Verzeichnis abgestellter Beamter.- Dienststrafverfahren gegen Stadtbauinspektor Alfred Fiebig.- Bericht zur Personallage beim Sächsischen Sparkassenverband und Giroverband Sächsischer Gemeinden.- Meldungen zur Eignung für den Kolonialdienst.- Verzeichnis Stadtangestellter.- Verzeichnis zur Wehrmacht einberufener Angestellter.